Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft

Junge Menschen sind in Deutschland aufgrund ihrer Migrationsgeschichte temporär oder dauerhaft von Benachteiligung betroffen. Für ihre Integration und Chancengerechtigkeit leistet die Jugendsozialarbeit mit passgenauen Beratungs- und Förderangeboten einen wichtigen Beitrag.

Was brauchen neu eingewanderte junge Menschen?

Über 23 Millionen Menschen in Deutschland und damit mehr als 28% der Gesamtbevölkerung haben einen Migrationshintergrund. Hierunter sind rund 21% zwischen 12 bis 27-Jährige, die damit potentiell zur Zielgruppe der Jugendsozialarbeit gehören.

Zugewanderte Menschen verfügen generell seltener über Schul- oder berufsqualifizierende Abschlüsse; so sind unter allen 18- bis 24-Jährigen ohne Schulabschluss zwei Drittel junge Menschen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn. Sie gehören zu den mit am stärksten von Armut bedrohten Bevölkerungsgruppen. Ihre Chancen auf berufliche und soziale Integration und damit ihre Fähig­keit, Erwerbseinkommen zu erzielen, sind stark gemindert. Ebenso bestehen Unterschiede bei der Höhe des Erwerbseinkommens. Selbst bei Vollzeitbeschäftigung ist dieses bei Arbeitnehmer*innen mit Migrationshintergrund mindestens um 10% niedriger als bei Menschen ohne eine solche Geschichte.
Mit niedrigem Bildungsgrad, Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen und Armut korreliert zudem mangelnde soziale, kulturelle und politische Teilhabe.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 SGB VIII)

Bildung, Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind auch für junge Menschen mit Migrationserfahrung oder -hintergrund Grundlagen dafür, dieses Recht zu verwirklichen. Die Jugendsozialarbeit leistet in ihren Handlungsfeldern einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser Rechte. Sie steht insbesondere denjenigen jungen Menschen zur Seite, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. In Wahrnehmung des politischen Mandats Sozialer Arbeit nimmt sie im Interesse und unter Beteiligung dieser jungen Menschen Einfluss auf die politischen wie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

LERNEN - Alle geflüchteten jungen Menschen benötigen Bildung und Spracherwerb

Existierende Zugangsbarrieren wie Status, Bleibeperspektive, Sprachkenntnisse, Art und Ort der Unterbringung, Mobilitätseinschränkungen etc. müssen abgebaut werden. Jeder junge Mensch muss die Möglichkeit bekommen, ausreichende Sprachkenntnisse sowie einen Schulabschluss zu erwerben - als Grundvoraussetzung für gelingende Integration in Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit.

WOHNEN - Sozialpädagogische Begleitung durch die Jugendhilfe in den verschiedenen Unterbringungsarten

Bei jungen volljährigen Flüchtlingen (ob unbegleitet, oder auch begleitet), die nicht auf Hilfen im Sinne des §41 SGB VIII angewiesen sind und die dennoch erhöhten Unterstützungsbedarf haben, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass ihnen sozialpädagogische Begleitung durch die Jugendhilfe in den verschiedenen Unterbringungsarten (Gemeinschaftsunterkunft, dezentrale Unterbringung, Anschlussunterbringung etc.) gewährt wird. Dies gilt auch für diejenigen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben.

ARBEITEN - Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Die Instrumente des Sozialgesetzbuchs II, Grundsicherung für Arbeitsuchende und III, Arbeitsförderung müssen sehr flexibel ausgestaltet werden, um sie den individuellen Bedarfen anpassen zu können. Eine sprachunabhängige Kompetenz-, Ressourcen- und Qualifikationserfassung ist ein wichtiger Baustein für eine zielgerichtete schulische und berufliche Förderung ebenso wie eine passgenaue und bedarfsgerechte Begleitung während der Ausbildung.

TEILHABE - Professionelle Beratung

Jeder geflüchtete junge Mensch muss eine unabhängige Rechtsberatung zu seiner Situation angeboten bekommen, die er/ sie versteht. Der Rechtsanspruch nach § 41 SGB VIII, Hilfen für Volljährige muss auch vollumfänglich für junge volljährige Flüchtlinge gelten. Das bundesfinanzierte Angebot der Jugendmigrationsdienste ist ein Teil der Jugendsozialarbeit und muss entsprechend der Zuwanderungszahlen und des Migrationsanteils bzw. dem Aufwuchs der Integrationskurse gemäß § 45 AufenthG bedarfsgerecht ausgestattet sein. Ein Gesamtkonzept Integration erfordert Angebote der Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 11 bis § 14 SGB VIII).

 

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) bundesweit begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mittels individueller Angebote und professioneller Beratung bei ihrem schulischen, beruflichen und sozialen Integrationsprozess in Deutschland.
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