#StandUp

politisch einmischen!

Figurenauftsteller im Bundestag

Positionen der Evangelischen Jugendsozialarbeit zur Bundestagswahl 2025

Die Evangelische Jugendsozialarbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Gesellschaft der Vielfalt mitzugestalten, in der jeder Mensch gleiche Chancen auf ein erfülltes Leben hat. Dies umfasst insbesondere das Bestreben, diskriminierende und ausgrenzende Strukturen abzubauen und Inklusion zu fördern. 

Die BAG EJSA setzt sich ein für faire politische Debatten, die nicht auf dem Rücken marginalisierter Gruppen ausgetragen werden. Als Bundesfachverband der Evangelischen Jugendsozialarbeit bietet sie Lösungsansätze für dringende politische und gesellschaftliche Probleme und fordert:

 

#StandUP - politisch einmischen!

... damit Integration gelingt: Jugendmigrationsarbeit stärken!

junge Frau mit Sprechblase
Zitat von junger Frau aus dem JMD Lübeck. Bild generiert mithilfe von KI.
junge Frau mit Sprechblase
Zitat von junger Frau aus dem JMD Hofheim. Bild generiert mithilfe von KI.

Junge Zugewanderte erleben heute eine Kultur der Abwehr und des Misstrauens. Aktuelle politische Debatten zu Migrationssteuerung und dem Umgang mit Schutzsuchenden vermitteln ihnen, dass sie in diesem Land nicht willkommen sind. Der gesellschaftliche Beitrag, den viele von ihnen bereits leisten und noch mehr bei entsprechender Förderung leisten könnten und wollen, erfährt wenig Anerkennung. Junge Menschen mit Migrationsgeschichte erleben Diskriminierung und Rassismus auf der Straße, bei der Wohnungssuche, in der Schule, im Prozess der Bewerbung um Ausbildungs- und Arbeitsstelle.

Junge Menschen brauchen Perspektiven, besonders in der schwierigen Situation des Ankommens in einem fremden Land. Wenn Übergänge in Ausbildung und Beruf durch den Mangel an Sprachkenntnissen und Bildungsabschlüssen nur bedingt gelingen, ist ein gutes Ankommen in der Gesellschaft und in einer erstrebenswerten Zukunft besonders schwer. Jeder junge Mensch, der dabei auf der Strecke bleibt, fehlt: Als Teil unserer vielfältigen Gesellschaft, als Fachkraft, als junger Mensch mit eigenen Ideen für unsere Zukunft.

Jeder dritte junge Mensch in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte. Knapp 470.000 Menschen in der Altersgruppe der 12- bis 27-Jährigen sind 2023 nach Deutschland zugezogen, 130.000 von ihnen wurden in Jugendmigrationsdiensten begleitet, beraten und gefördert. Das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Handlungsansätze:

  • Die Debatte um Migration braucht mehr Sachlichkeit. Durch eine gelebte Willkommenskultur, ein breites Bündnis gegen Diskriminierung und Rassismus sowie gezielte Förderung können diese jungen Menschen hier gut ankommen.
  • Sprach- und Integrationskurse müssen auf diese Zielgruppe ausgerichtet sein und sind bedarfsgerecht vorzuhalten.
  • Das Programm JMD als das zentrale Instrument des Bundes für die Integrationsbegleitung junger Menschen muss den steigenden Bedarfen entsprechend ausgestattet und über eine auskömmliche Ausgestaltung des Kinder- und Jugendplanes langfristig abgesichert werden.
     

... damit selbstbestimmtes Leben für alle erreichbar ist: Autonomie stärken!

Junge und Text
Gedicht von 3 jungen Frauen, die vom JMD Kiel begleitet werden. Bild generiert mithilfe von KI.

Junge Menschen, die im Sinne des § 13 SGB VIII benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind, befinden sich oft in schwierigen Lebenssituationen, die ihre Teilhabe einschränken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten hemmen. Die Jugendsozialarbeit trägt mit ihren niedrigschwelligen und mobilen Angeboten dazu bei, dass sich prekäre Lebenslagen nicht verstetigen. Sie schafft Zugänge und begleitet Prozesse der Verselbstständigung mit dem Ziel, diesen jungen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Viele junge Menschen in prekären Lebenslagen haben eingeschränkten Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung, was ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft beeinträchtigt. Sie haben keinen Zugang zu stabilen Einkommensquellen, leben in unsicheren Wohnverhältnissen oder sind wohnungslos. Mangel an sozialer Unterstützung erschwert die Integration in die Gesellschaft, psychosoziale Belastungen und unzureichende medizinische Versorgung führen zu gesundheitlichen Problemen. Unterstützung ist nicht aus einer Hand möglich, unterschiedliche Rechtskreise sind zuständig.

Junge Menschen in prekären Lebenslagen werden oft übersehen, abgewertet oder kriminalisiert. Jugendsozialarbeit kann diese jungen Menschen sichtbar machen, ihnen Wege in die Eigenständigkeit aufzeigen und sie dabei unterstützen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Denn ohne ihre aktive Teilnahme wird unserer Gesellschaft Wesentliches fehlen. Die BAG EJSA setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen die Unterstützung und die Chancen erhalten, die sie brauchen. Jede*r ist wichtig!

Handlungsansätze:

  • Das Angebot von Jugendsozialarbeit ist nachhaltig abzusichern. Mit einer besseren rechtlichen Verankerung der Jugendsozialarbeit in der Planung und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe kann Jugendsozialarbeit stabiler gestaltet werden (§ 79 SGB VIII).
  • Unterstützung für junge Menschen in prekären Lebenslagen muss - im Sinne eines inklusiven SGB VIII - niedrigschwellig und aus einer Hand ermöglicht werden.
  • Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit sind spezifische Angebote für die Zielgruppe der unter 27jährigen unter Federführung der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln und zu etablieren.

... damit Mädchen* und Frauen* stark bleiben: Gleichstellung fördern!

Frau Sprechblase
Zitat von Jasmin aus Hofheim. Bild generiert mithilfe von KI.
Frau Sprechblase
Zitat von einer jungen Frau aus Hofheim. Bild generiert mithilfe von KI.

Mädchen*sozialarbeit setzt sich für eine solidarische, tolerante, demokratische und gewaltfreie Gesellschaft ein, in der allen Menschen unabhängig von Religion, Bildungsstand, Alter, ethnischer Herkunft, politischer Weltanschauung und Geschlecht der gleiche Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe in allen Bereichen ermöglicht wird. Geschlechtsspezifische Angebote der Jugendsozialarbeit sind notwendiger Bestandteil einer sozialen Infrastruktur.

Strukturelle Benachteiligungen und Diskriminierungen, die sich nach Geschlecht, Gender und sexueller Orientierung unterscheiden, führen zu Problemen wie Altersarmut, eingeschränkten Teilhabechancen und einem diskriminierenden Gesundheitswesen. Mädchen* und junge Frauen* sind in analogen wie digitalen Räumen häufiger Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt und geschlechtsbezogener Hassverbrechen. Zudem zeigen öffentliche Diskussionen oft populistische, vielfaltsfeindliche und antifeministische Tendenzen.

Geschlechtergleichstellung bis zum Ende dieser Dekade ist das erklärte Ziel der Bundespolitik. Dennoch wachsen Mädchen* und junge Frauen* weiterhin in einer Gesellschaft auf, in der sie in vielen Bereichen benachteiligt sind. Dazu gehören Unterschiede in der Bezahlung, in der Arbeitszeit und in der Beschäftigung. Auch im privaten Bereich, etwa bei der Care-Arbeit, sind diese Ungleichheiten spürbar. Es ist nicht gelungen, den eklatanten Mangel an geschlechtsspezifischen Förderangeboten im Rahmen einer sozialen Infrastruktur vor Ort zu beheben. Eine systematische Berichterstattung des Bundes als Grundlage für eine fundierte Analyse der Bedürfnisse von Mädchen* und jungen Frauen* wird derzeit nicht umgesetzt.

Handlungsansätze: 

  • Um die anhaltenden Benachteiligungen von Mädchen* und jungen Frauen* zu bekämpfen ist es wichtig, dass der Bund Förderprogramme für gezielte Maßnahmen und Projekte auflegt.
  • Mädchen* und junge Frauen* müssen umfassend vor allen Formen von Gewalt geschützt werden.
  • Die Perspektive von Mädchen* und jungen Frauen* ist in der Bundesregierung unterrepräsentiert. Die BAG EJSA empfiehlt die Einrichtung eines Referates Mädchen* und junge Frauen* im Bereich Kinder und Jugend des BMFSFJ.

... damit alle Chancen haben: Berufliche und soziale Integration verbessern!

junge Frau Spechblase
Zitat von einem jungen Menschen vom Interkulturellen Campus Deizisau. Bild generiert mithilfe von KI.

2,86 Mio. junge Menschen zwischen 20-34 Jahren (19,1%) haben keinen Berufsabschluss. Überproportional betroffen sind junge Menschen ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss, Armuts-, Flucht- oder Migrationserfahrung. Sie erleben strukturelle Diskriminierung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und erfahren oft nicht die Förderung, die sie benötigen.

Jugendsozialarbeit zielt darauf ab, junge Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrer Entwicklung, Bildung und Teilhabe zu fördern. Arbeitsförderung, Grundsicherung und Jugendsozialarbeit verfolgen ähnliche Ziele, unterscheiden sich jedoch in Zielgruppen und Methoden. Die Zusammenarbeit soll Übergänge ermöglichen, nicht abgrenzen. Berufsbezogene Jugendsozialarbeit bietet individuelle Hilfen, die auf der Lebenslage der jungen Menschen basieren.

Berufliche Qualifizierung ist entscheidend für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Alle jungen Menschen sollten gleichberechtigt Zugang zur Ausbildung erhalten, unterstützt durch qualifizierte Förderung beim Übergang von der Schule in den Beruf.
Einheitliche Maßnahmen der Arbeitsagentur sind oft nicht für junge Menschen mit komplexen Problemen geeignet. Unterstützungsangebote müssen regional und individuell angepasst werden. Um alle jungen Menschen zu erreichen, ist mehr rechtskreisübergreifende Unterstützung und berufsbezogene Jugendsozialarbeit erforderlich.
 

Handlungsansätze:

  • Der strukturellen Diskriminierung und Ausgrenzung junger Menschen mit besonderen Bedarfen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt muss durch gezielte Maßnahmen der Förderung und Unterstützung für diese Zielgruppe entgegengewirkt werden.
  • Eine bedarfsgerecht ausgebaute soziale Infrastruktur, die junge Menschen unter Federführung der Kinder- und Jugendhilfe am Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeitsleben begleitet und unterstützt, ist bundesweit, niedrigschwellig und lebensweltorientiert vorzuhalten.
  • Jugendberufshilfe und rechtskreisübergreifenden Bündnisse brauchen verbindliche und nachhaltige Rahmenbedingungen.

 

... damit Bildung mehr als Schule ist: Schulbezogene Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit stärken!

junge Frau
Zitat von einem jungen Menschen im JMD Hofheim. Bild generiert mithilfe von KI.
junger Mensch
Junger Mensch im SKA Darmstadt. Bild generiert mithilfe von KI.

Die Schule spielt eine immer größere Rolle im Leben von Kindern und Jugendlichen. Problemlagen im Aufwachsen werden in der Schule sichtbar. Es fehlen jedoch systematische niederschwellige Hilfsangebote. Viele sozialräumliche Angebote der Jugendsozialarbeit sind notwendige, aber als Projekte zeitlich begrenzt und werden bei finanziellen Engpässen der Kommunen als erstes gestrichen. Diese Angebote sind besonders wichtig für benachteiligte junge Menschen, da sie auf der Grundlage eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses Möglichkeiten zu Beteiligung und Demokratiebildung bieten.

Schule und Kinder- und Jugendhilfe sind zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufträgen und Handlungslogiken, die sich im Interesse der Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sinnvoll ergänzen können. Im Unterschied zur Schule, die im eigenen Hoheitsgebiet agiert, begibt sich die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Angeboten in die Schule. Sie kann ihren Auftrag nur dann erfüllen, wenn sie auch dort ihre Eigenständigkeit wahrt. Dazu braucht es verlässliche Vereinbarungen, zu deren Abschluss und Einhaltung beide Seiten verpflichtet sind.

Der § 13a im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Schulsozialarbeit offiziell als Teil der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt. Allerdings wurde nicht klargestellt, dass diese Arbeit auch wirklich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden soll. In einigen Bundesländern werden jetzt bestehende Angebote der Schulsozialarbeit in Frage gestellt, obwohl sie zuvor ausgebaut wurden. Auch die speziellen Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen sind betroffen. Die Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe müssen jeweils kleinteilig vor Ort geklärt werden.

Handlungsansätze:

  • Junge Menschen dürfen nicht nur als Schüler*innen wahrgenommen werden, sondern ganzheitlich mit all ihren Bedürfnissen, Wünschen, Ängsten und Sorgen. Schulsozialarbeit muss verbindlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe bleiben und als solcher bundesweit ausgebaut werden.
  • Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule muss verbindlich abgesichert werden. Dazu bedarf es einer Normierung dieser Kooperationsbeziehung in einem eigenen Kapitel im SGB VIII. Teil dieser Norm muss die Verpflichtung zur Aufnahme der Kooperationsverpflichtung in die Schulgesetze der Länder sein.
  • Die Erfolge der Schulsozialarbeit gründen auf Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und insbesondere auf kontinuierlichen Beziehungen. Der Bund muss im Rahmen seiner Steuerungsfunktion darauf hinwirken, dass alle jungen Menschen Zugang zu einem verbindlichen Angebot der Schulsozialarbeit vor Ort haben.

... damit Barrieren verschwinden: Inklusion anständig fördern!

junger Mensch
Zitat von einem jungen Menschen im JMD Kiel. Bild generiert mithilfe von KI.

Angebote der Jugendsozialarbeit sind im besten Sinne inklusiv, denn sie beziehen sich auf junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage benachteiligt sind. Sie beraten, begleiten und fördern niedrigschwellig, öffnen Gestaltungsräume für alle jungen Menschen und sind Werkstätten praktischer Demokratiebildung.

Eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe setzt den politischen Willen zur adäquaten Ausgestaltung ihrer Angebote voraus. Dieser ist im aktuellen politischen Handeln nicht erkennbar. Die soziale Infrastruktur vor Ort mit ihren präventiven Angeboten der Jugendsozialarbeit wird zu Gunsten individueller Rechtsansprüche entweder prekär ausgestattet oder ganz eingespart.
Die Folgen mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund fehlender Angebote können oftmals nicht mehr aufgeholt werden und belasten die Gesellschaft erheblich. Wenn Übergänge in Ausbildung und Beruf nur bedingt gelingen, ist Inklusion in die demokratische Gesellschaft besonders schwer.

Handlungsansätze:

  • Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Der Bund muss in die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe investieren.
  • Das Angebot von Jugendsozialarbeit ist nachhaltig abzusichern. Mit einer besseren rechtlichen Verankerung der Jugendsozialarbeit in der Planung und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe kann Jugendsozialarbeit stabiler gestaltet werden (§ 79 SGB VIII).
  • Bund, Länder und Kommunen sollten besser zusammenarbeiten, um gute Unterstützungsangebote gemeinsam zu ermöglichen. 

... damit junge Menschen gehört werden: Rahmen für Interessenvertretung stärken!

junger Mensch.
Zitat von jungen Menschen, die vom JMD Kiel begleitet werden. Bild generiert mithilfe von KI.

Die verbandliche Infrastruktur auf Bundesebene nimmt die wichtige Funktion der Interessenvertretung junger Menschen gegenüber der Bundespolitik wahr und sorgt dafür, dass junge Menschen mit ihren Anliegen wahrgenommen werden. Sie beteiligt junge Menschen im Rahmen ihrer Politikberatung.

Programme und Projekte wie die Jugendmigrationsdienste und die Respekt Coaches fördern Integration und Demokratiebildung. Sie sind gleichzeitig an vielen Orten in Deutschland das einzige Angebot der Jugendsozialarbeit vor Ort und nehmen im Interesse der jungen Menschen eine wichtige Vernetzungs- und Multiplikator*innenfunktion wahr.

Der Bund fördert mit dem Kinder- und Jugendplan (KJP) die bundeszentrale Infrastruktur der Verbände der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie Projekte und Programme mit bundesweiter Relevanz. Der KJP ist seit vielen Jahren nicht in relevanter Höhe aufgestockt worden. Die Folge ist, dass die Höhe der Mittel aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten nicht auskömmlich ist. Die Eigenanteile steigen, Personal wird abgebaut. Das hat direkte Auswirkungen auf junge Menschen: Und sie haben weniger Möglichkeiten, über verbandliche Strukturen ihre Anliegen gegenüber der Bundespolitik zu vertreten.

Handlungsansätze:

  • Die Fördersumme im Kinder- und Jugendplan muss jährlich den steigenden Kosten entsprechend angehoben werden (Dynamisierung).
  • Für laufende lnfrastrukturprogramme muss mit verbindlichen Aussagen von Seiten des Bundes langfristige Planungssicherheit für Träger hergestellt werden.
  • Bei der Ausschreibung von Programmen müssen verbindlich Programmausstattung und Förderzeitraum definiert werden.
Zitate junger Menschen

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