Junge Menschen in prekären Lebenslagen

Junge Menschen, die im Sinne des § 13 SGB VIII benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind, befinden sich oft in prekären Lebenslagen. Die Jugendsozialarbeit trägt mit ihren niedrigschwelligen und mobilen Angeboten dazu bei, dass sich prekäre Lebenslagen nicht verstetigen.

In diesem Handlungsfeld geht es um schwierige und unangenehme Lebenssituationen, welche die persönliche Handlungsmöglichkeit einschränken und die gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Konkret sind es z.B. „Straßenjugendliche“, „entkoppelte Jugendliche“ und „care leaver“, deren Teilhabechancen in Deutschland eingeschränkt sind und die dadurch ihre Lebensplanung kaum umsetzen können.

Die BAG EJSA zielt mit diesem Thema darauf ab, durch verbandliche und trägerübergreifende Positionierung, die bundespolitisch beeinflussbaren Rahmenbedingungen so zu verändern, dass sich die Lebenslagen junger Menschen in prekären Lebenslagen in Deutschland verbessern.

Die Umsetzung erfolgt durch die kritische Begleitung der Gesetzgebung, die Beeinflussung bei Programmentwicklungen auf Bundesebene, durch gezielte Intervention, das Wahrnehmen und Nutzen von Monitoring-Prozessen sowie das Einbringen relevanter Positionen.