„Prekäre Lebenslagen junger trans*, inter* und nicht-binärer Menschen aus intersektionaler Sicht“

06.09.2023

Prekäre Lebenslagen junger trans*, inter* und nicht-binärer Menschen aus intersektionaler Sicht

Mari Günther vom Bundesverband Trans* hielt am 19. Juli 2023 einen Online-Vortrag zum Thema "Prekäre Lebenslagen junger trans*, inter* und nicht-binärer Menschen aus intersektionaler Sicht". Mari Günther ist systemische Therapeutin und engagiert sich als Fachreferentin beim Bundesverband Trans*.

Sie erläuterte grundlegende Begriffe mit medizinischem und psychosozialem Kontext sowie deren Auswirkungen auf die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung. Anhand des Geschlechterradars von Evianne Hübscher wurde deutlich, wie bedeutend für das geschlechtliche Selbstverständnis die fünf Bereiche Rolle, Körper, Identität, Ausdruck und Sexualität sind. Ein wichtiger Aspekt, den Mari Günther betonte, ist die Diskriminierung im Gesundheitswesen.

Trans* Personen werden in den Medien und online immer häufiger prominent dargestellt. Ihre Sichtbarkeit, zum Beispiel bei den Christopher Street Days, hat zugenommen. Die Entkriminalisierung, ähnlich wie bei der Homosexualität damals, hat dazu geführt, dass ein Coming-out akzeptabler ist und mehr Menschen den Mut dazu finden. Die Vorstellung, dass junge Menschen sich aus einem reinen Trend heraus für eine Trans* Identität entscheiden, ist jedoch sehr abwegig. Im Deutschlandfunk gab es dazu einen Bericht „Ich bin doch kein Trend“,

Der Weg bis zur geschlechtsangleichenden Operation ist nicht einfach und erfordert die Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse. Da bisher der Wunsch nach einer geschlechtsanpassenden Maßnahme als psychische Erkrankung medizinisch klassifiziert ist, muss die Person an einer Psychotherapie teilnehmen. Erst wenn diese Therapie "gescheitert" ist und die Person weiterhin den Wunsch hat, kann die Krankenkasse die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen übernehmen.

Mari Günther betonte, dass die vielen rechtlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Berufsfeldern bisher sehr gering ist. Am Beispiel des Gesetzes zum Verbot von Konversionsbehandlungen wird deutlich, dass es zwar ein Gesetz gibt und Klagen möglich sind, es aber nicht greift, wenn Eltern involviert sind, und sanktioniert diese nicht. In solchen Fällen kommt der Jugendsozialarbeit eine wichtige Rolle zu, um beispielsweise Konversionsbehandlungen im Ausland zu verhindern. Hier ist der SGB VIII § 8a (Schutzauftrag) von entscheidender Bedeutung!