Forderungen der BAG EJSA für eine bedarfsgerechte Förderung von jungen Geflüchteten
12.10.2016
Verabschiedet in der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) am 12. Oktober 2016.
Junge Menschen mit Fluchterfahrung sind in erster Linie junge Menschen. Für sie gelten die UN-Kinderrechtskonvention und die Standards der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII. Die Jugendsozialarbeit setzt sich dafür ein, dass die jungen Geflüchteten – begleitete, unbegleitete Minderjährige ebenso wie junge Volljährige – eine frühzeitige und bedarfsgerechte Förderung für ihre gesellschaftliche, schulische und berufliche Integration erhalten.