Berufliche und soziale Integration
im Handlungsfeld "Berufliche und soziale Integration" sind vielfältige Angebote zur beruflichen und sozialen Eingliederung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen im Übergang von Schule in Berufsausbildung und von Ausbildung ins Erwerbsleben verortet. Diese werden mit verschiedenen staatlichen Leistungen aus mehreren Rechtskreisen refinanziert.
Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum der beruflichen und sozialen Integration umfasst berufsorientierende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen:
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen,
- vollzeitschulische Ausbildungen,
- ausbildungsbegleitende Hilfen,
- qualifizierende Beschäftigungsmaßnahmen,
- Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr, wie z.B. aufsuchende und mobile Jugendsozialarbeit und niedrigschwellige Beschäftigungsmaßnahmen in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen,
- Angebote im Bereich der beruflichen Rehabilitation (Erstausbildung).
Rechtsgrundlage
Eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Handlungsfeld "Berufliche und soziale Integration" existiert nicht. Berufliche und soziale Integration ist in verschiedenen Politik- und Förderbereichen, vor allem der Jugend-, Bildungs- und Arbeitsmarkpolitik, verankert.
Die Leistungen sind in folgenden Sozialgesetzen rechtlich gefasst:
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) - Existenzsicherung und arbeitsmarktbezogene Eingliederung
- SGB III (Arbeitsförderung) - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB), Berufsausbildung und Qualifizierung sowie Vermittlung benachteiligter Jugendlicher, wie Assistierte Ausbildung Flexibel (AsAFlex), Ausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Übergangs- und Aktivierungshilfen etc.
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) - schul- und arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
- SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) Teilhabe am Schul- und Arbeitsleben
- SGB XII - Sozialhilfe
Je nach Rechtsgrundlage richten sich Angebote an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr (SGB II, III) bzw. bis zum 27. Lebensjahr (SGB VIII).
Die Maßnahmen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern vorgehalten bzw. ausgeschrieben, über Bund, Land, Kommunen oder EU-Programme finanziert und in der Regel von Bildungsträgern und Trägern der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit durchgeführt. Daneben beteiligen sich die Einrichtungen an den jeweils separat ausgeschriebenen Modellprojekten- und programmen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.