Positionspapier: Für ein Recht auf inklusive Berufsausbildung
10.02.2021
Verabschiedet vom Hauptausschuss am 10. Februar 2021
Berufliche Qualifizierung bildet die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Nach wie vor finden viele junge Menschen nach der allgemeinbildenden Schule nicht den Weg in die Berufsausbildung. Auch aus dem letzten Berufsbildungsbericht geht hervor, dass nach wie vor rund 2,1 Millionen junge Menschen (14,4 %) zwischen 20 und 34 Jahren über keinen beruflichen Abschluss verfügen (2018). Zu viele junge Menschen bleiben damit langfristig ohne Ausbildung und berufliche Qualifizierung.
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 hat sich Deutschland zur Inklusion verpflichtet. Das Recht auf Inklusion in der Berufsausbildung muss darauf abzielen, dass alle jungen Menschen, unabhängig von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Ausbildung bekommen. Dies setzt voraus, dass sie durch eine qualifizierte Förderung auf dem Weg von der Schule in den Beruf unterstützt werden.
Bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2020 wurde versäumt, wesentliche Schritte hin zu einem nachhaltig inklusiven Berufsbildungssystem zu gehen. Die BAG EJSA will mit dieser Positionierung den dringenden Handlungsbedarf mit Blick auf die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit nachdrücklich betonen. >>