Thema war das im Koalitionsvertrag vereinbarte Programm „Startchancen“, das 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schüler*innen in ihrer Arbeit unterstützen soll. Soziale Arbeit soll ein Aspekt dieser Unterstützung sein. Unter der Überschrift „Chancenhelfer für Schülerschaft und Lehrkräfte – Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams“ hat sich die BAG EJSA mit ihrer Expertise und ihren Positionen eingebracht. Christine Lohn beschrieb anhand eines Thesenpapiers die notwendigen Standards für die Umsetzung von Sozialer Arbeit in Schulen und von Schulsozialarbeit. Durch die differenzierte Darstellung wurde für die Teilnehmenden deutlich, dass die spezifische Soziale Arbeit im Programm „Startchancen“ besser wirksam werden kann, wenn sie auf ein Regelangebot der Schulsozialarbeit an den beteiligten Schulen zurückgreifen kann. Schulsozialarbeit braucht Kontinuität und Bundesprogramme brauchen vor Ort einen Anker – so das Fazit der Diskussion. Damit ist klar, dass neben dem Bund mit seinem Programm „Startchancen“ die Bundesländer in der Pflicht sind, in Umsetzung des §13a SGB VIII Regestrukturen der Schulsozialarbeit zu schaffen. Gute Beispiele dazu gibt es in einzelnen Ländern bereits.