Schutz gewährleisten, Vulnerabilität von geflüchteten Frauen* und Mädchen* im Blick behalten!
Vor dem Hintergrund der großen Fluchtbewegung von Menschen aus der Ukraine und deren Situation in der Bundesrepublik, rückt die BAG EJSA in einem Factsheet die spezifische Situation von geflüchteten Frauen*, Mädchen* und Jungen* in den Fokus. Die Anzahl der Frauen*, Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten aus der Ukraine ist derzeit überproportional groß. Vielfach gehören sie der Gruppe der besonders schutzwürdigen Flüchtlinge nach Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie an. Frauen*, Mädchen* und Jungen* sind besonders gefährdet, zum Opfer von Ausbeutung, Menschenhandel und sexueller Gewalt zu werden. Sie benötigen eine schnelle Sicherung ihrer Grundbedürfnisse und eine angemessene psychosoziale Versorgung, da dies den besten Schutz vor armutsbedingter Prostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung darstellt.
Factsheet des Fachbeirats Mädchen*sozialarbeit
Was wir wissen:
- Die Anzahl der Frauen, Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten aus der Ukraine ist überproportional groß. Vielfach gehören sie der Gruppe der besonders Schutzwürdigen Flüchtlinge an (Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie).
- Frauen, Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße der Gefahr ausgesetzt, zum Opfer von Ausbeutung, Menschenhandel und sexueller Gewalt zu werden – im Krieg und auf der Flucht potenziert sich das Risiko, insbesondere wenn sie alleine reisen.
- 50 % der erkannten Opfer von Menschenhandel sind Frauen* und 20 % Männer*. Der Anteil der Kinder unter den Opfern hat sich seit 15 Jahren verdreifacht, der Anteil der Jungen ist um das Fünffache gestiegen (UNODC).
- Mädchen werden v. a. zur sexuellen Ausbeutung gehandelt, während Jungen zur Zwangsarbeit eingesetzt werden (UNODC).
- Mit Fortschreiten der Kriegshandlungen nimmt die physische und psychische Belastung der Kriegsgeflüchteten zu und steigert somit die Vulnerabilität der Gruppe.
Was nötig ist:
- schnelle Sicherung der Grundbedürfnisse der Geflüchteten durch geprüfte Stellen (um Armut vorzubeugen und um Prostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung zu verhindern)
- gesicherte psychosoziale Versorgung
- Schutzkonzepte in Erst-Aufnahmeeinrichtungen mit gesicherten Standard (u. a. Möglichkeiten geschlechterhomogener Unterbringung)
- Identifizierung und Strafverfolgung von Täter*innen
- Umfassendes Wissen bei Fachkräften, Mitarbeitenden in Verwaltungen und ehrenamtlichen Helfer*innen (systematisches Wissen über Hilfsangebote, Täter*innenstrategien, angemessene Prüfmechanismen für ehrenamtliches Engagement und entsprechende Angebote, etc.)
- Sensibilität von Behörden-Mitarbeiter*innen (z. B. Polizei, Justiz, etc.) gegenüber allen Geflüchteten bei Anzeigen oder Strafverfolgung von sexueller Gewalt
- spezielle Angebote für geflüchtete junge Frauen* im Kontext der Jugendsozialarbeit (JMD, Jugendberufshilfe, Teilzeitausbildung, Schule, offene Angebote etc.)