Internationale Menschen- und Kinderrechte auch an den EU-Außengrenzen wahren

20.06.2023

Internationale Menschen- und Kinderrechte auch an den EU-Außengrenzen wahren

Die Zahl der Flüchtlinge befindet sich weltweit ist auf einem neuen Höchstwert. Laut Schätzungen des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) waren im Mai 110 Millionen Menschen – die meisten aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine und unter ihnen ca. 40 Millionen unter 18-Jährige, aber auch viele junge Volljährige – auf der Flucht vor Verfolgung, Gewalt und Krieg. Deutschland ist eines der wichtigsten Aufnahmeländer, doch die aufnehmenden Strukturen und Angebote vor Ort, in den Städten und Kommunen, sind überlastet. Es mangelt an Kapazitäten, finanziellen Mitteln und Personal.

Insbesondere für junge Geflüchtete müsste es wesentlich mehr Angebote geben – v. a. in den Bereichen Bildung, Integration, Gesundheit, Teilhabe -  und Chancengleichheit, Schutz vor Diskriminierung und Rassismus sowie individuelle Beratung, um den Bedarfen und den Rechten eines jeden Kindes, unabhängig von Herkunft oder Rechtsstatus, gerecht zu werden.
Notwendig wäre daher auf bundespolitischer Ebene auch die Sicherstellung und Förderungen eines flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbaus der gesamten Infrastruktur der Jugendsozialarbeit.

Wiederum im internationalen Kontext dürfte Deutschland nicht weiter die geplanten Reformen des europäischen Asylsystems (GEAS) unterstützen, die sich in eine Richtung entwickeln, die gegen die international vereinbarten Menschen- und Kinderrechte verstößt. Dahingehend hat die BAG EJSA, zusammen mit 49 weiteren Organisationen und Verbänden, einen Appell zur Wahrung der Kinderrechte auch an den EU-Außengrenzen mitgezeichnet.

Die zuletzt im Rahmen der Sitzung der EU- Innenminister*innen am 8. Juni beschlossenen, mit Blick auf die letzten Jahrzehnte schärfsten Asylreformen beinhalten u. a. die Aussetzung eines fairen und rechtsstaatlich abgesicherten Asylprozesses für einen erheblichen Teil der schutzsuchenden Menschen: Alle aus angeblich „sicheren Drittstaaten“ oder „Herkunftsstaaten mit einer geringen Bleiberechtsperspektive“ Geflüchteten – auch Familien mit Kindern – können danach künftig in beschleunigten Verfahren in haftähnlichen Umständen, in Asylzentren an den EU-Außengrenzen, ohne inhaltliche und individuelle Prüfung der Fluchtgründe, unmittelbar nach ihrer Ankunft wieder abgeschoben werden.

In den nun noch anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament wären zwar theoretisch noch Verbesserungen möglich, doch sind wesentliche Veränderungen – auch angesichts der EU-Wahlen im Juni 2024 und dem Interesse der meisten Akteur*innen auf EU-Ebene, wesentliche Gesetzesvorhaben bis dahin abzuschließen – sehr unwahrscheinlich. Der zivilgesellschaftliche Druck auf die Bundespolitik, diese Verschärfungen dennoch nicht zu unterstützen und sich noch für Verbesserungen einzusetzen – etwa wenigstens die Ausnahme von Familien mit Kindern, nicht nur unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, von der Internierung in den Asyl-Grenz-Zentren – darf dennoch nicht abebben.