Gespräch mit MdB Anke Hennig

28.09.2022

Deutscher Bundestag – Gespräch mit MdB Anke Hennig (stellv. Sprecherin der SPD-AG Queer-Politik)

Gespräch am 27.09.2022

Teilnehmende:            
Anke Hennig, MdB, Eva-Maria Steinbrecher (Büroleitung von Anke Hennig), Dr.in Katharina Jacke (Referentin Mädchen*sozialarbeit und Gender Mainstreaming BAG EJSA)

Besprochene Themen:
Selbstbestimmungsgesetz

Im Gespräch zwischen MdB Anke Hennig und der BAG EJSA am 27. September 2022 stand das von der Bundesregierung noch 2022 geplante Selbstbestimmungsgesetz im Mittelpunkt. Insbesondere die Altersgrenze für eine Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag wurde diskutiert. Aus Sicht der BAG EJSA ist eine echte Selbstbestimmung für Minderjährige nicht gegeben, wenn diese maßgeblich an die Zustimmung durch die Eltern gebunden ist.

LGBTIQ*-Rechte

Für Anke Hennig ist das Eintreten für LGBTIQ*- Rechte eine Priorität, die sich direkt aus der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ableitet. Daher sieht sie das Selbstbestimmungsgesetz als einen wichtigen Schritt an, um noch bestehende Benachteiligungen für trans*, inter* und non-binäre Menschen abzubauen.

Das Selbstbestimmungsgesetz

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Marco Buschmann haben am 30. Juni 2022 die Eckpunkte für das geplante Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll noch 2022 das bisherige sog. Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ablösen. Dieses war in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht in vielen Paragrafen als nicht verfassungskonform eingestuft worden.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es trans*, inter* und non-binären Menschen ermöglichen, beim Standesamt die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag auf der Basis einer Selbstauskunft zu beantragen, ohne dafür wie bisher ein Gerichtsverfahren zu durchlaufen und Gutachten beizubringen.

Selbstbestimmung für junge Menschen – die Altersgrenze

Die Eckpunkte für das geplante Selbstbestimmungsgesetz sehen für junge trans*, inter* und non-binäre Menschen vor, dass diese ihren Geschlechtseintrag und die Vornamen ab einem Alter von 14 Jahren allein beantragen können, dafür aber die Einwilligung beider Eltern benötigen. Bis zum 14. Lebensjahr müssen die Eltern den Antrag stellen. Katharina Jacke weist darauf hin, dass durch die Altersgrenze Probleme für junge Menschen entstehen, die mit ihren Erziehungsberechtigten in Konflikt geraten. Der mögliche Weg über Familiengerichte gegen elterliche Entscheidungen zu klagen, stellt allgemein und insbesondere für benachteiligte junge Menschen eine enorme Hürde dar. Katharina Jacke macht deutlich, dass dadurch Eskalationen in einem ohnehin schwierigen Prozess vorprogrammiert sind. Auch die unterstützende Beratung wird durch eine solche Eskalation deutlich erschwert. Junge Menschen brauchen das Recht, selbstbestimmt über ihre Identität entscheiden zu können. Medizinische Eingriffe schließt das Gesetz nicht ein. Es böte jungen Menschen ohne eine Altersgrenze den notwendigen rechtlichen Rückhalt, um das eigene Geschlecht auch gegen äußere Widerstände leben zu können. Insbesondere in der Pubertät ist dies eine Voraussetzung für die psychische Gesundheit junger Menschen.

Das wertschätzende Gespräch zwischen Anke Hennig und der BAG EJSA soll auf Wunsch beider Seiten zu weiteren Themen queerer Politik zeitnah fortgesetzt werden.