Die BAG EJSA im Gespräch mit Jens Peick, SPD
Das Gespräch knüpfte an das erste Kennenlerngespräch vom März 2022 an und sollte den Austausch zum Handlungsfeld der beruflichen Integration und Jugendberufshilfe vertiefen.
Der Abgeordnete thematisierte als Herzstück des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung die Ausbildungsgarantie, wobei sich diese aus seiner Sicht im Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Berufsausbildung für benachteiligte junge Menschen manifestiert. Er wies darauf hin, dass die Koalition noch wesentlich mehr Vorhaben auf den Weg bringe, die sich nicht allein im Gesetzespaket abbildeten und teils untergesetzlich geregelt würden wie etwa das Förderprogramm „Junges Wohnen“ für Studierende und Auszubildende durch das Bauministerium mit einem Fördervolumen von insgesamt 500 Mllionen Euro.
Weiterhin benannte er als übergeordnetes Ziel der Koalition die Lage am Ausbildungsmarkt zu verbessern. Ein effizienteres Matching zwischen jungen Menschen und Ausbildungsangeboten kann nicht allein durch Mobilität gewährleistet werden. Er setzt sich zudem für mehr gesellschaftliche Anerkennung der Berufsausbildung und einer Erhöhung der angebotenen Ausbildungsplätze ein.
Die BAG EJSA machte deutlich, dass von den vier Elementen des Gesetzes am ehesten die außerbetriebliche Ausbildung der Bezeichnung nach einer Ausbildungsgarantie nahe kommt. Insgesamt fehle es bei der Ausbildungsgarantie an einer inklusiven Ausrichtung. Es müsse vielmehr darum gehen, Zugangsbarrieren entgegenzuwirken und flexible und individuelle Unterstützung auf dem Weg in den Beruf zu ermöglichen. Außerdem werden schulische Ausbildungen nicht beachtet. Dadurch besteht eine Benachteiligung junger Frauen, die häufiger diese Laufbahn einschlagen.
Beim Thema Jugendberufsagenturen wurde der flächendeckende Ausbau angesprochen. Jugendberufsagenturen sollten Orte sein, zu denen junge Menschen gerne gehen und an denen sie sich gerne sich aufhalten. Entscheidend dabei ist aus Sicht der BAG EJSA, dass die jungen Menschen selbst Einfluss nehmen können und in die Gestaltung der Angebote vor Ort mit ihren Erfahrungen und Erwartungen einbezogen werden. Dass die außerbetriebliche Ausbildung von einer Ermessens- zu einer Anspruchsleistung wird, ist zu begrüßen. Hinterfragt werden aber die neuen Hürden, die bei der Zuerkennung einer vorhandenen Marktbenachteiligung vorliegen müssen.
Angeschnitten wurden außerdem die Themen Teilzeitberufsausbildung, niedrigschwellige aufsuchende Angebote der Jugendsozialarbeit, Bürgergeld und die Anwendung des Vergaberechts bei sozialpädagogischen Angeboten.
Alle Beteiligten bedankten sich für das kurze, jedoch intensive Gespräch und vereinbarten, zu den angesprochenen Themen weiter im Kontakt zu bleiben.