Die BAG EJSA im Gespräch mit Jens Teutrine (FDP)

15.05.2023

Die BAG EJSA im Gespräch mit Jens Teutrine (FDP)

Jens Teutrine im Bundestag

Die BAG EJSA machte deutlich, dass das Angebot von Jugendberufsagenturen und ähnlich arbeitenden Institutionen durch die Mitwirkung der Jugendsozialarbeit näher an den jungen Menschen und ihren Bedarfen ist.

Der Abgeordnete äußerte sein Interesse an der Arbeit der Jugendberufsagenturen und machte deutlich, dass ihn die Idee überzeugt, in der Umsetzung vielerorts aber Nachsteuerungsbedarf besteht. Aus seiner Sicht besteht die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber hier im Herbst in der zweiten Bürgergeldreform nachsteuern wird.

Die BAG EJSA machte deutlich, dass die bisherige Bürgergeldreform Ansatzpunkte im Sinne einer verbesserten Ansprache/Kommunikation auf Augenhöhe, dem Blick für Qualifizierung und ressourcenorientiertere Ansätze bietet. Wie diese Vorhaben nun umgesetzt werden, muss allerdings noch beobachtet werden. Zudem ist es wichtig, dass bei der Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen junge Menschen in die Gestaltung der Institution und ihrer Angebote einbezogen werden. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, zum Beispiel im Rahmen eines Jugend-TÜV Angebote zu evaluieren. So können bestehende Angebote bewertet und verbessert werden. Dieses Potenzial wird noch zu wenig erkannt und finanziell ausgestattet. Es ist wichtig, Qualitätskriterien für Jugendberufsagenturen zu entwickeln, sodass erkennbar wird, wann eine wirkliche Zusammenarbeit der Rechtskreise besteht und wann diese nur auf dem Papier existiert. Wenn Jugendberufsagenturen im Sozialraum und mit freien Jugendhilfeträgern gut vernetzt sind, erreichen sie auch junge Menschen besser. Die Jugendberufsagenturen sind aber nur ein Teil der notwendigen sozialen Infrastruktur. Niedrigschwellige und aufsuchende Angebote der Jugendsozialarbeit sind relevanter Bestandteil dieser Struktur. In diesem Kontext verwies Christine Lohn auf die objektive Rechtsverpflichtung von Kommunen, Angebote der Jugendsozialarbeit bedarfsgerecht vorzuhalten. Die Kommunen müssten aber auch entsprechend ausgestattet werden. Hier sind auch Bund und Länder in der Pflicht.

Zum Abschluss des Austausches wurde der Regierungsentwurf zur Ausbildungsgarantie thematisiert. Fast alle der einzuführenden und modifizierenden Elemente sind kaum mit einer Ausbildungsgarantie gleichzusetzen. Viel mehr müsste es darum gehen, wie junge Menschen flexibel und individuell auf dem Weg in die Ausbildung unterstützt werden können und Zugangsbarrieren, die ja häufig gesellschaftlicher Ursache sind, entgegengewirkt werden kann. Teilzeitberufsausbildung und für die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit und damit verbundene sozialpädagogisch begleitete Angebote stellen eine gute, aber bisher nur marginal genutzte Möglichkeit dar, um den Weg zum Berufsabschluss zu unterstützen. Zusätzlich hilfreich sind der Ausbau und Förderung weiterer Wohnformen wie das Jugendwohnen als Angebot der Jugendsozialarbeit (13, 3 SGB VIII). Hier wird das Wohnen außerhalb des Elternhauses und die Integration in Bildung, Beruf und Gesellschaft mit sozialpädagogischer Begleitung unterstützt.

Der Abgeordnete bedankte sich für den Austausch. Er will gern mit der BAG EJSA im Gespräch bleiben.