Stellungnahme Schulsozialarbeit für die Anhörung im Familienausschuss

09.12.2019

Stellungnahme für die Anhörung im Familienausschuss

Die BAG EJSA geht davon aus, dass eine Regelung im SGB VIII alleine nicht ausreichen wird, um Schulsozialarbeit nachhaltig abzusichern. Folgende Punkte werden in der Stellungnahme daher ausgeführt:

1. Schulsozialarbeit wirkt
Schulsozialarbeit kann nur nachhaltig wirken, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.  Bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards sind, neben der verbindlichen Verankerung als Regelleistung im SGB VIII, ein weiterer zu bearbeitender Aspekt.  
2. Schulsozialarbeit in Deutschland und die Verantwortung des Bundes
Die BAG EJSA sieht beim Bund die Steuerungskompetenz mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse  Schulsozialarbeit ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe, auch wenn sie im Kontext des schulischen Alltags stattfindet.
3. Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe in Schule
Deshalb votiert die BAG EJSA an dieser Stelle dafür, auch die Fördergrundsätze des §13(1) in die Formulierung einer neuen Rechtnorm einfließen zu lassen. Um zu vermeiden, dass das Agieren im Hoheitsgebiet des Kooperationspartners Schule mit der Aufgabe der Eigenständigkeit bezahlt wird, braucht es verlässliche Vereinbarungen, zu deren Abschluss und Einhaltung beide Seiten verpflichtet sind.
Die BAG EJSA schlägt deshalb vor, die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit der Schule als eigenes Kapitel ins SGB VIII aufzunehmen. Dort sollten u.a. die Spezifika der Kooperationsbeziehung, notwendige Kooperationsverpflichtungen in anderen Gesetzbüchern und Finanzierungsverpflichtungen aller relevanten Akteur*innen normiert werden.