Unverzichtbar.systemrelevant! Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit nachhaltig fördern und absichern

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend durch Schule geprägt. Probleme und Herausforderungen werden – auch dank der erhöhten Sensibilität aller Beteiligten in Schule – häufig zuerst in diesem Umfeld wahrgenommen. Die Kinder- und Jugendhilfe reagiert auf diese Entwicklungen, indem sie vermehrt Unterstützungsangebote direkt an Schulen anbietet. Der Ausbau der Schulsozialarbeit schreitet kontinuierlich voran. Gleichzeitig geht die Anzahl der Angebote der Jugendsozialarbeit außerhalb von Schule stark zurück. Damit werden den Zielgruppen der Jugendsozialarbeit, die nicht in der Schule erreicht werden können, die für ihre Entwicklung notwendigen Orte und bedarfsgerechten Angebote genommen.

Deshalb appelliert die Evangelische Jugendsozialarbeit an…

…den Bund:
Die faktische Hierarchie zwischen individuellen Rechtsansprüchen und objektiven Rechtsverpflichtungen durch die konkrete Verortung der Jugendsozialarbeit in § 79 SGB VIII beseitigen!

Der Bund ist verpflichtet für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen. Im Unterschied zur Jugendarbeit ist die Jugendsozialarbeit bisher nicht regelhafter Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Die konkrete Verortung der Jugendsozialarbeit in §79 SGB VIII würde den Fokus verbindlicher auf das Handlungsfeld richten und die Jugendhilfeausschüsse bei ihrer Arbeit unterstützen.

…die Länder:
Durch Landesausführungsgesetze und Förderrichtlinien die auskömmliche Finanzierung für eine nachhaltige Jugendsozialarbeit in allen Lebensbereichen junger Menschen sicherstellen!

Die Bundesländer müssen durch landesrechtliche Regelungen für verlässliche Rahmenbedingungen und verbindliche Mindeststandards bei Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sorgen.

…die Kommunen:
Die Jugendsozialarbeit als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort durch langfristige Absicherung von bedarfsgerechten Angeboten stärken!

Die Kommunen müssen Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung von Subsidiarität und Trägerpluralität langfristig absichern. An den Planungsprozessen sind sowohl die Träger der Kinder- und Jugendhilfe als auch die jungen Menschen selbst angemessen zu beteiligen. Junge Menschen müssen die Möglichkeit haben die für sie passenden Angebote auswählen und wahrnehmen zu können.

…Verbände und Träger:
Für die Stärkung der Verantwortungsgemeinschaft öffentlicher und freier Träger – für eine vielfältige, starke und nachhaltige Jugendsozialarbeit vor Ort werben!

Verbände und freie Träger sind gefordert, sich für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit einzusetzen und junge Menschen selbst angemessen zu beteiligen.