Austausch mit Ottilie Klein (CDU)

28.03.2022

Im Gespräch mit Ottilie Klein (CDU)

Die Abgeordnete Ottilie Klein ist Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales (AAS) und hat darin die Funktion der Berichterstatterin für das Thema Kinderarmut. Im Gespräch am 28. März zwischen der BAG EJSA und Ottilie Klein wurden u.a. erörtert, mit welchen Maßnahmen sich die Jugendsozialarbeit (JSA)  dafür einsetzt, dass benachteiligte, unterstützungsbedürftige junge Menschen Chancenungleichheit und Armutsgefährdung bzw. -betroffenheit überwinden können und wo und warum es hier Defizite gibt. Zudem wurde der neue Koalitionsvertrag mit Blick auf für die Zielgruppen der JSA positive Vorhaben beleuchtet. 

Zur Sprache kam das Querschnittsthema „Unterstützung junger Menschen in prekären Lebenslagen“, die Arbeit der offenen, mobilen und aufsuchenden JSA. In diesem Kontext ging es neben dem § 13 SGB VIII  um das Zusammenwirken mit dem § 11 SGB VIII und dem § 16 SGB II. Die Überschneidungen des Themas Kinderarmut zu weiteren JSA-Feldern – wie der sozialen und beruflichen Integration u.a. in Form der Jugendberufshilfe, der schulbezogenen JSA, der Arbeit der Jugendmigrationsdienste und Respekt Coaches - und die Relevanz von zielgruppen-übergreifender Gruppenarbeit angesprochen. Da Mädchen und junge Frauen anteilig noch immer unterer größerer Armutsgefährdung leiden, wurde die Mädchen*sozialarbeit und deren Auftrag ebenso eröretert.  
Wegen der erschwerten Verselbstständigung wurde zudem die spezielle Lage der Zielgruppe der Careleaver sowie das Thema Wohnen beleuchtet. 
Die Folgen der Corona-Pandemie für die Zielgruppe und die Träger der Jugendsozialarbeit wurden thematisiert. So wurde zum einen die Arbeit erschwert, andererseits fanden die Träger und Einrichtungen aber kreative, innovative, hybride und digitale Lösungen und waren so in den strengsten lockdown-Zeiten vielerorts die einzigen erreichbaren sozialen Dienste und Ansprechpartner*innen für die jungen Menschen.  
Von grundsätzlicher Relevanz ist aus Sicht der BAG EJSA der Anspruch, jungen Menschen als Expert*innen für ihre eigenen Belange Gehör zu verschaffen und Teilhabe zu ermöglichen. 
Trotz der letztjährigen SGB VIII-Reform ist aus Sicht der BAG EJSA das Finanzierungssystem für die Kinder- und Jugendhilfe überholungsbedürftig, da es aktuellen Bedarfen weder strukturell noch finanziell gerecht wird. Klar wurde, dass der Bund sich aktiver einbringen sowie die Länder stärker in die Verantwortung genommen werden müssten, damit die leistungsverpflichteten Kommunen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendsozialarbeit bedarfsgerecht im Sinne der Zielgruppe und mit Blick auf Infrastruktur wie Personal finanzieren können.
Mit Blick auf den neuen Koalitionsvertrag wurde zudem die Relevanz der Förderung von Teilzeitberufsausbildung, Inklusion und Integration unterstrichen. Im Austausch über die aktuellen Unterstützungsbedarfe der jungen geflüchteten Menschen aus der Ukraine wurde betont, dass keine neuen Programme aufgelegt werden müssten, sondern vorhandene Strukturen und Expertise besser zu fördern und nutzen seien. Kritisch wurde angemerkt, dass für alle Geflüchteten die gleichen Rechte gelten und ihnen die selbe Unterstützung zustehe. Trotz der begrüßenswerten Solidarität mit den ukrainischen Geflüchteten darf es nicht zu Diskriminierung von Geflüchteten aus anderen Regionen kommen. 
Am Ende des ausführlichen, angeregten, offenen und konstruktiven vereinbarten die Gesprächsteilnehmerinnen, Kontakt zu halten und weiterhin zusammenzuarbeiten.