Im Gespräch mit MdB Ulrike Bahr (SPD, Vorsitzende des Familienausschusses)

23.06.2022

Gespräch mit MdB Ulrike Bahr (SPD, Vorsitzende des Familienausschusses des Bundestags)

Die Haushaltsplanung 2023 und die inhaltliche Debatte des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes, das noch für das Jahr 2022 erwartet wird und das sog. Transsexuellengesetz (TSG) ablösen soll, standen im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen der BAG EJSA und MdB Ulrike Bahr (SPD, Vorsitzende des Familienausschusses) am 23. Juni 2022 im Deutschen Bundestag.

Ein Ergebnis des Gesprächs ist, dass die Referentin der BAG EJSA Dr. Katharina Jacke auf Grund ihrer Expertise im Themenfeld der legislativen und medizinischen Prozesse von Transitionsverfahren als Expertin für die Fraktions-AG sowie für mögliche Anhörungen zum Gesetzgebungsprozess für die SPD gelistet wurde. 

Haushaltsplanung 2023

Zur Einführung stellt Christine Lohn dar, dass die Aufregung um die fehlenden 15 Mio € für das Programm Respekt Coaches im ersten Entwurf des Haushalts 2022 trotz der nachfolgenden Bereinigung zu großer Verunsicherung in den Strukturen der BAG EJSA geführt hat. Sie betont die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung der bestehenden Jugendmigrationsdienste (JMD) zur Begleitung der Integrationskurse, und der Gruppenangebote.
Frau Bahr sagt zu, sich in den Gesprächen zum Haushalt für die auskömmliche Finanzierung der JMD und den Erhalt des Programmes Respekt Coaches einzusetzen.

Selbstbestimmungsgesetz

Im Gespräch konnte der medizinische Konsens zugunsten einer weitgehenden Selbstbestimmung von trans* Menschen über ihre Geschlechtsidentität und mögliche individuelle Behandlungsverfahren aufgegriffen werden. Seit etwa einer Dekade hat sich sowohl in den internationalen Diagnoseklassifikationen (DSM-5 und ICD-11) als auch in den Behandlungsstandards (Standards of Care der WPATH/ AWMF-S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans*-Gesundheit) ein wesentlicher Paradigmenwechsel vollzogen.

Zwischen Ulrike Bahr und der BAG EJSA bestand Einigkeit darüber, dass aus einem Selbstbestimmungsgesetz kein Einfluss auf medizinische Behandlungsverläufe v.a. von Minderjährigen besteht. Die Behandlung obliegt auch weiterhin der evidenzbasierten Medizin und ist nicht gesetzlich geregelt. Das neue Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich auf die Möglichkeiten zur Änderung von Personenstand und Vornamen einer Person, ohne dass psychiatrische Gutachten und eine richterliche Entscheidung zugrunde gelegt werden müssen. Die Debatte um die mögliche Inanspruchnahme von „Frauenräumen“ durch Personen, die ihren Personenstand geändert haben, wird von der BAG EJSA als transfeindlich bewertet.

Die BAG EJSA wird den Gesetzgebungsprozess zum Selbstbestimmungsgesetz weiterverfolgen und kommentieren und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ulrike Bahr weiter pflegen.