Evangelische Jugendsozialarbeit für ein inklusives SGB VIII

13.05.2020

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), verabschiedet vom Hauptausschuss am 13. Mai 2020

Der Paragraf 13 entspricht in seinem Wortlaut genau den Bedarfen seiner Zielgruppen. Er ist so offen gestaltet, dass damit flexibel auf die sich verändernden Bedarfe reagiert werden kann. Und er ist im besten Sinne des Wortes inklusiv, denn mit Blick auf seine Zielgruppe der 12-27 jährigen, die sich den Herausforderungen des Erwachsenwerdens stellen müssen und deshalb mindestens temporär alle auf Unterstützung angewiesen sind, ist er offen für alle jungen Menschen.

Die BAG EJSA sieht mit Blick auf die Zielgruppen und Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit ein erhebliches Umsetzungsdefizit, das durch Präzisierungen im Rahmen einer Weiterentwicklung des SGB VIII vermindert werden muss. Eine konkrete Normierung des Handlungsfeldes „Schulsozialarbeit“ als Ergänzung von Paragraf 13 oder an anderer Stelle hält sie für nicht erforderlich.