Die Gremien der BAG EJSA

Die Mitgliederversammlung ist für sämtliche Angelegenheiten des Vereins zuständig, es sei
denn, es besteht eine satzungsmäßige Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des
Vorstandes oder Zuständigkeiten werden von der Mitgliederversammlung dem Hauptausschuss
oder dem Vorstand übertragen.

Insbesondere besteht die Zuständigkeit für

  • Berufung zum Hauptausschuss und Wahl zum Vorstand
  • Genehmigung des Wirtschaftsplans sowie des Stellenplans                                                             
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Entlastung des Vorstandes
  • Satzungsänderungen
  • die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen im Rahmen einer Mitgliedsbeitragsordnung
  • Beschluss über die Auflösung des Vereins und
  • Beschlussfassung über grundsätzliche Konzeptionen für die Tätigkeit des Vereins.

Der Hauptausschuss befasst sich inhaltlich und konzeptionell mit aktuellen Entwicklungen der Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und den Konsequenzen, die sich daraus für die Handlungsfelder in der Jugendsozialarbeit ergeben. Er setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um.

Satzungsgemäß ist der Hauptausschuss außerdem zuständig für

  • die Bestellung von Fachbeiräten und fachbegleitenden Ausschüssen des Vereins, einschließlich der Kontrolle solcher Gremien
  • die Bestellung von Personen, welche für den Verein in Gremien, Beiräten und Ausschüssen außerhalb des Vereins tätig sind, einschließlich der Abberufung dieser Personen
  • die Bestellung und Entlassung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des Vereins.

Der Hauptausschuss setzt Fachbeiräte und fachbegleitende Ausschüsse ein. Die Arbeit der Fachgremien orientiert sich an den Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit und den Bedarfen in den Mitgliedsstrukturen. Die unterschiedlichen Perspektiven der Beiträge der Fachbeiräte sind Grundlagen für die gebündelten Positionierungen der BAG EJSA auf Bundesebene.

Derzeit arbeiten vier Fachbeiräte zu den Themen Bildung, Berufliche Bildung und Jugendberufshilfe, Mädchen*sozialarbeit sowie Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft. Die Fachkonferenz Jugendmigrationsarbeit begleitet als fachbegleitender Ausschuss der BAG EJSA das Bundesprogramm Jugendmigrationsdienste (JMD). Für die fach- und verbandspolitische Begleitung der Bundesprogramme Respekt Coaches (RC) und Mental Health Coaches (MHC) sowie zur Prüfung für die Einsetzung eines neuen Fachbeirates Junge Menschen in Prekären Lebenslagen hat der Hauptausschuss je eine UAG eingesetzt.

Die Fachbeiräte und UAGen beraten den Hauptausschuss und sind explizit zuständig für:

  1. Die Begleitung ihrer Fachthemen im Kontext länder- und bundespolitischer Fragestellungen und Entwicklungen und formulieren gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Initiativen der BAG EJSA,
  2. die Er- und Bearbeitung von Vorlagen (Thematische Aufbereitungen, Positionspapiere und Stellungnahmen) für den Hauptausschuss,
  3. die fachbeiratsübergreifende Bearbeitung von Schnittstellen zwischen den einzelnen Arbeitsfeldern unter Einbeziehung der Fachkonferenz Jugendmigrationsarbeit.
  4. die Vorbereitung und Erarbeitung von Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Praxis der Evangelischen Jugendsozialarbeit in den entsprechenden Themen- und Handlungsfeldern.

 

Die Fachkonferenz Jugendmigrationsarbeit ist beauftragt für die Programmbegleitung aller durch die BAG EJSA verantworteten Bundesprogramme, die sich explizit auf junge Menschen mit Migrationshintergrund beziehen und/oder über die Struktur des Programmes Jugendmigrationsdienste verwaltet werden. Sie zeichnet verantwortlich für die fachliche Ausgestaltung der Programme, definiert Kriterien zur Verteilung der Bundesmittel und berät den Hauptausschuss zur verbandlichen Lobbyarbeit. Für die Programme RC und MHC wird sie dabei unterstützt durch die programmbegleitenden UAGen, in denen auch Vertreter*innen aus anderen Gremien der BAG EJSA vertreten sind.