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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2026/II BAG EJSA Gender_News_(April)

Editorial

Liebe Leser*innen,
wie bereits in früheren gender news, so werden – v.a. in den Rubriken Politik, Positionen und weitere Meldungen – auch in der zweiten Ausgabe 2026 Themen aufgegriffen, die nicht nur direkt etwas mit Fragen der geschlechtersensiblen Jugend(sozial)arbeit zu tun haben, sondern die sich mit im weiteren Sinne relevanten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen befassen, die Auswirkungen auf junge Menschen sowie Fachkräfte, Angebote und Träger der sozialen (Jugend)Arbeit haben sowie die gesamtgesellschaftliche Lage und Stimmung beeinflussen. Daher werden hier zunächst die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027 betrachtet sowie rücken bereits eingeleitete sowie geplante politische (Groß-)Reformen (~ Einsparungen) im Bereich des Sozialstaats, des Gesundheitswesens und im Feld der Integration näher in den Blick; wie auch die entgegengerichteten Positionierungen, Appelle und Forderungen aus der Wohlfahrt und Zivilgesellschaft zurück an die Bundespolitik. 
Reformvorhaben mit massiven Auswirkungen betreffen u.a. im Gesundheitsbereich die Krankenhäuser und die Krankenversicherungen. Wiederum im Bereich der Integration fiel zunächst die Antidiskriminierungsberatung weg, nun auch die Asylverfahrensberatung sowie wurden Zugänge zu Integrationskursen massiv eingeschränkt. Im sozialstaatlichen Bereich sind nicht erst seit Kurzem Grundsicherungsempfänger*innen sowie Rentner*innen betroffen, aber v.a. auch junge Menschen mit wie ohne Zuwanderungsgeschichte: nach bereits erfolgter Streichung des „Mental Health Coaches Bundesprogramms“ wird dieses Schicksal auch die „Respekt Coaches ereilen“ und das „Demokratie Leben!“-Bundesprogramm erlebt durch ‘Umbau‘ massive Kürzungen. Ein wiederum eigentlich internes, geleaktes aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllte indes kürzlich – unter dem neutral erscheinenden Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ – drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe. 

Ein anderer, äußert relevanter Vorgang für alle Akteur*innen der KJH findet sich im s.g. Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, durch das bundesrechtliche Voraussetzungen für eine inklusive Ausrichtung der KJH geschaffen werden sollen mittels Überführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen vom SGB IX in das SGB VIII. (Siehe hierzu u.a. auch die BAG EJSA Stellungnahme). 

Weitere, wiederum übergeordnet wichtige Entwicklungen, auf die in der aktuellen gender news Ausgabe eingegangen wird, stellen die geplante Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) dar sowie Forderungen nach Verschärfungen des Sexualstrafrechts (in der EU wie in Deutschland). Zudem wird die desaströse Lage der Kommunalfinanzen und auf dem Wohnungsmarkt thematisiert.

Mit Blick auf direkte Angebote für Fachkräfte zu diversitäts- und gendersensibler, sowie rassismus-, diskriminierungs- und machtkritischer Jugendsozialarbeit sind, wie üblich, zudem aber natürlich auch vielseitige Informationen enthalten zu Vernetzungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten (Fortbildungen, Seminare, Fachtage – bspw. am 20.5. BAG EJSA Online-Format zur JSA und JBH für Mädchen* am Übergang Schule-Beruf). Ebenso spezifische Förderangebote, zahlreiche Hinweise auf Aktionen, Publikationen, Medien-Tipps und weitergehende Informationen richten sich direkt an Praktiker*innen. 
Neben konkreten Bezügen zur (Jugend-)Sozialarbeit mit Mädchen*, Jungen* und jungen LGBTQI+-Personen mit wie ohne Zuwanderungshintergrund werden erneut darüberstehende Themen und intersektionale Perspektiven bedient: Gender, Feminismus, Geschlechtervielfalt und -gerechtigkeit, Abbau intersektionaler Diskriminierungen, Armut, Integration, Teilhabe, (digitale/r) Gewaltprävention/ -schutz, Retraditionalisierungstrendenzen unter jungen Menschen, (soziale) Medien-, Demokratie- und Vielfaltskompetenzförderung, Antirassismus und Radikalisierungsprävention, politische Bildung oder auch mentale Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (u.a. Strategie der Bundesregierung, BAG EJSA-Stellungnahme im Familienausschuss sowie -Veranstaltungsbericht mit weiterführenden Materialien). 

Ich hoffe, Sie finden inhaltlich Bereicherndes sowie praktisch Hilfreiches in dieser “gender news”-April-Ausgabe. 
Und freue mich über Feedback, Kritik, weitergehende Hinweise, Ergänzungen sowie Weiterempfehlungen (-> Newsletter-Abo-Neu-Anmeldung bitte über diesen Link)!

Herzliche Grüße
Christiane Weidner
BAG EJSA- Referentin für Mädchen*sozialarbeit, geschlechtersensible JSA, junge LGBTQIA+-Personen und Gender Mainstreaming

Inhalt

1. Politik

  • Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027
  • Reform im Gesundheitswesen beschlossen
  • Änderung Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention
  • Bundesbeauftragter f.d. Belange v. Menschen mit Behinderungen kritisiert BGG-Reform
  • Aktuelle Stunde „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien u. Menschen mit Behinderungen"
  • Beschäftigungsfähigkeit: Mehr Weiterbildung und Qualifizierung gefordet
  • BMBFSFJ zum 25. Girls’Day und 15. Boys’Day
  • Integrationsministerkonferenz: verlässl. Sprachförderung für Eingewanderte
  • Sexualstrafrecht: Verbesserter Schutz vor sex. Misshandlung& Vergewaltigung („Ja-heißt-Ja“-Regel) gefordert
  • Handlungsdruck bei mentaler Gesundheit junger Menschen
  • Femizid als eigenständiger Straftatbestand im Strafrecht
  • Kritik an geplanter Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen
  • Eigene Bedarfsplanung für Kinderpsychotherapeut*innen
  • Bundesrat will Sozialverwaltung entlasten
  • Europarat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
  • Behandlung von Geschlechtsdysphorie
  • Freiwilligenprogramm „kulturweit“
  • Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
  • Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung
  • Generation Corona? Wie Kinder u. Jugendliche die Pandemie erlebt haben“
  • Expertenkommission zum Kinder- u. Jugendschutz in der digitalen Welt
  • Parl. Versammlung Europarat: Meinungs-&Versammlungsfreiheit, Istanbul-Konvention, ...
  • Digitale Gewalt: sexualisierte Deepfakes sollen unter Strafe gestellt werden
  • Umsetzung von EU-Verbraucherkredit-RL (inkl. Jugendschutz-Elementen)
  • Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen - Reduziertes Angebot für Kassenpatient*innen erwartbar
  • Kostensteigerungen u. Bürokratie im Wohnungsbau / Bau-Turbo / soz. Wohnungsbau
  • Kurzzeit-Beschäftigung in Deutschland
  • Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
  • Noch keine Einzelheiten zum Umbau von „Demokratie leben!“
  • Finanzlage der Kommunen so dramatisch wie noch nie
  • Antrag zu Rassismusbekämpfung abgelehnt
  • UN-Hochkommissar: Menschen- u. spezifisch Frauenrechte (auch im Netz) bedroht
  • Stärkung des freiwilligen Engagements in ländlichen Räumen
  • Spar-/Reformpläne zur Entlastung der Gesetzl. Krankenversicherung
  • Geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Praxis der Inobhutnahmen
  • Regierung verteidigt Armutsbericht gegen Kritik
  • Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt
  • Büro „Internationale Migrationszusammenarbeit“ im BMI
  • Internationale Freiwilligendienste für junge Menschen
  • Möglichkeiten der Online-Beratung für Jobsuchende
  • Geschlechtssensible Gesundheitsforschung (gender health gap)
  • Strategie „Mentale Gesundheit junger Menschen“ ist in Arbeit
  • Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Bundesprogramme
  • Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt
  • Programm „Junges Wohnen“
  • Kontrolle durch Kinder- und Jugendmedienschutz (Kriminalität)
  • Schaffung von Anlagen der sozialen Infrastruktur
  • Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche
  • Faire Aufgaben-& Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen
  • Sorge- u. Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt
  • Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen (Cannabis)
  • Sozialleistungen für EU-Bürger*innen
  • Kinderkommission zum Internationalen Kinderbuchtag
  • Gemeinsam für eine starke Erinnerungskultur
  • Arbeitszeit und Sorgearbeit
  • Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit
  • Organisierte Kriminalität: Rekrutierung Minderjähriger via Social Media
  • „Das Parlament“: Kampf gegen geschlechtsspezifische (digitale) Gewalt
  • Versorgung von Kindern& Jugendlichen i.d. außerklinischen Intensivpflege
  • Ablösung des „Kita-Qualitätsgesetzes“
  • Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt (Deepfakes)
  • 75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
  • Bildungsminister*innenkonferenz: Roadmap für künftig bessere Schülerleistungen
  • Digitalpolitische Vorhaben im BMAS
  • Antrag auf Reform der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt
  • "Keine Randnotiz" - Bremer "Demokratie leben!"-Projekt gegen Gewalt u. Diskriminierung
  • Förderung von „vielfältigem muslimischen Leben“ gefordert
  • Änderung Internationaler Gesundheitsvorschriften nach Covid
  • Evaluation der Integrationskurse - der Orientierungskurs zw. Wissens-& Wertevermittlung
  • Innenausschuss lehnt Antrag zu Stärkung queeren Lebens ab
  • Städtebauförderung, Sicherheit u. geschlechtsspezifische Perspektiven
  • Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte
  • Pflegefachkräfteengpass - optimale Berufsausbildung & Anwerbung nötig
  • Rückschritte bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten
  • Hürden u. Konfliktlinien bei der Durchsetzung von Patient*innenrechten
  • Frauen in der Landwirtschaft
  • Regierung betont besondere Rolle des Sozialstaats
  • Besserer Schutz für wohnungslose Frauen gefordert
  • Förderung der zivilen Seenotrettung 2023 und 2024
  • Fachkräfteengpässe auch in Heilberufen - Anerkennung ausländ. Berufsqualifikationen
  • Aktionsplan für Akzeptanz& Schutz sex.& geschlechtl. Vielfalt - „Queer leben“
  • Opferschutz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Referentenentwurf: Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
  • Kontroverse um Datenerfassung von Transpersonen im Petitionsausschuss
  • Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz bleibt umstritten
  • Armutsbericht: Wohnraum und Bildung im Fokus
  • Missbrauchs-Ausmaß bei Vaterschaftsanerkennung umstritten
  • Informations- u. Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
  • Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab
  • Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.
  • Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse für Asylsuchende
  • Mehr Schutz vor digitaler Gewalt
  • Zunahme von Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern/ Jugendlichen
  • Angaben zu wohnungslosen jungen Menschen
  • Dublin-Überstellungen, unerlaubte Einreisen, Zurückweisungen, Resettlement, Abschiebungen
  • Institutionellen Rassismus bekämpfen
  • Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
  • Kosten für Kinder sind steuerlich zu berücksichtigen
  • Bundesförderung für gemeinnützigen u. sozialen Wohnungsbau & faire Mieten
  • Asylberechtigte, Asylentscheidungen, Verfahrensdauer, Kirchenasyl, Kosten freiwilliger Ausreisen
  • Ausschuss lehnt Antrag zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ab
  • Bundesrat& Sozialverbände kritisieren, Regierung verteidigt Rechtskreiswechsel für Ukrainer*innen
  • Bilanz des Programms zu Migration und Diaspora
  • Aufwertung des Tages der Demokratiegeschichte
  • Gesetz gegen einschüchternde Klagen
  • Regelungen zu geschlechtergerechter Schreibweise in Bundesbehörden
  • Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung
  • KJH obliegt jeweiligen Jugendbehörden in den Ländern
  • "Allianz für faire Fachkräftegewinnung" gestartet
  • Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot
  • Geschlechterneutralität des Einkommensteuerrechts
  • Erfassung von Sozialleistungen
  • Rekrutierung Minderjähriger durch Organisierte Kriminalität
  • Betroffenenschutz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Förderung der Kommunen u. Stärkung der Demokratie gefordert
  • Bundesprogramm ,,Demokratie leben!" - künftig mehr Transparenz bei Mittelverwendung
  • Demokratiefördergesetz gefordert
  • Gesetz zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag beschlossen
  • Bundesrat schlägt Änderung im Gewaltschutzgesetz vor
  • Gewaltschutz/ Elektron. Aufenthaltsüberwachung bei Hochrisikofällen häusl./partnerschaftl. Gewalt
  • Erfassung von Sozialleistungen
  • Krankenhausanpassungsgesetz gebilligt
  • Mobilität für Menschen mit Behinderung - Digitale ÖPNV-Wertmarke
  • Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe + Gewaltschutz
  • Nur Schätzungen über verdeckte Armut
  • Zugang zu Elterngeld soll leichter werden
  • Erweitertes Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen gefordert
  • Mehr reproduktive Selbstbestimmung gefordert
  • Zivile Seenotrettung im Mittelmeer
  • Stärkung demokratischer Schulen gefordert
  • Barrierefreiheit von Arztpraxen
  • Gemeinsames Europ. Asylsystem: Mehr Härte im Asylrecht beschlossen
  • Antrag zu Bafög-Reform abgelehnt
  • Altersfeststellungverfahren GEAS-Anpassungsgesetz
  • Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger im Darknet
  • Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesid*innen
  • Von Leistungsminderung betroffene Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen
  • Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
  • Neustart der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ offen
  • Erhöhung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Schutz vor Wohnungslosigkeit im Rahmen von Grundsicherung
  • Work-and-Stay-Agentur erst am Anfang
  • Einsetzung der Engagementbericht-Kommission angekündigt
  • Nettozuwanderung laut Migrationsbericht 2024 zurückgegangen
  • Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung
  • Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“
  • Beirat fordert vereinfachtes Bafög-Verfahren
  • Gewaltschutzkonzepte bei KJH-Angeboten
  • Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen: Frauen, junge Menschen, Migrant*innen& Queers besonders betroffen
  • BReg-Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz
  • Femizide in Deutschland
  • Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum
  • Digitale Medienbildung
  • Nationaler Handlungsspielraum bei EU-Arbeitsmarktpolitik
  • 2. Positionen& Informationen

  • Arbeiter*innenrechte für Alle!
  • Warnung vor gefährlichen Folgen der Gesundheitsreform
  • Massiver Abbau von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe droht
  • Kahlschlag im Sozialwesen stoppen
  • KJH& Eingliederung - Koa-Streichliste spielt mit sozialem Frieden - Politik darf nicht auf Kosten der Schwächsten sparen
  • Rolle rückwärts bei zentralen Errungenschaften: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung
  • BAG EJSA Stellungnahme zum 1. Kinder- u. Jugendhilfestrukturreformgesetz
  • Weitere Stellungnahmen zum 1. KJHSRG (KV JSA, BAG FW, AGJ, BAG KJS& IN VIA,...)
  • advd zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • bff-Positionspapier zu geschlechtsbezogener digitaler Gewalt im digitalen Raum
  • Radikaler Einschnitt in Demokratiearbeit (Beendigung Respekt Coaches& Umbau „Demokratie leben!“)
  • „Demokratie leben!“: Mit der Axt in die Rechtsextremismus-Prävention
  • Systemat. Zerstörung zivilgesellschaftl. Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete (Integrationskurse & unabh. Asylverfahrensberatung)
  • Schulsozialarbeit für alle jungen Menschen stärken (Hildesheimer Erklärung des Bundeskongresses)
  • Sozialdienst muslim. Frauen fordert Schutz& Teilhabe für alle Frauen
  • Wohnen. Fördern. Vertrauen. Für zukunftsfeste Grundsicherung im SGB II
  • Kooperationsverbund JSA gegen social media-Verbot für Jugendliche
  • BAG EJSA zur Einstellung des Respekt-Coaches-Bundesprogramms
  • BGG-Reform: Kein wirksamer Diskriminierungsschutz, dafür mehr Rechtsunsicherheit
  • Wichtige Gedenktage April-Juni
  • 3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

  • bis 30.4.: Starthilfe für innovative Familienprojekte
  • bis 2.5. Umfrage: Diskriminierung aufgrund sex. Orientierung/Geschlechtsidentität bei zahnmed. Versorgung
  • bis 15.5. Interessenbekundung: Modellprojekte zur Prävention v. geschlechtsspezif.& häusl. Gewalt
  • bis 17.5. "Allzeitorte": Förderung für Begegnung& Dialog
  • bis 31.5. Aktionsförderprogramm: Mitmach-Aktionen zum Ehren(amts)tag
  • bis 30.6. BGZ-Fördermittel: gesellschaftl.& soz. Integration Zugewanderter (21.5. Info-Veranstaltung)
  • bis 1.7.: Aktionswochen gegen Antisemitismus: Projekte gesucht
  • DKHW: Projektförderung: Kinder stark machen
  • Förderfonds Gegenwind 2026 stärkt Initiativen gegen Rechtsextremismus
  • Informationen zu EU-Fördermitteln & dem Mehrjährigen EU-Finanzrahmen
  • EU-Kom. Umfrage: Beitrag des Asyl-, Migrations- u. Integrationsfonds zur Integrationspolitik
  • Beim Girl’s & Boy's Day 2027 dabei sein
  • Datenbank: pädagog. Angebote Islamismus- u. Radikalisierungsprävention
  • #StoppDigitaleGewalt - neue IN VIA Website für Fachkräfte
  • neu gegründetes "Institut für Digitale Selbstverteidigung"
  • Onlinespiel des Landes NRW gegen Radikalisierung u. Fake News
  • Interviews zu Beratung an der Schnittstelle Behinderung, Flucht/Migration u. Arbeit
  • Zentrale Anlaufstelle & Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit & Antifeminismus
  • Gegenrechtsschutz: Unterstützung für Betroffene von Rechtsmissbrauch
  • Verwaltung für Demokratie e. V.
  • Frauenheldinnen e.V. - Mädchen schützen. Rechtsstaat stärken.
  • Kostenfreie Schul-Workshops: "Körper, Selbstwert & Empowerment" & "Online stark: Grenzen setzen, Hilfe finden"
  • Rechtshilfe für trans*, inter* u. nicht-binäre Menschen e.V.
  • Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung
  • Unterstützung im Umgang mit antifeministisch motivierten Angriffen
  • JU*MÄ*TTER! - LAGJ*M*BW e.V. Newsletter
  • Neuer Teilzeitberufsausbildungs-Rechner
  • Newsletter-Empfehlungen
  • 4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

  • 4.-5.5. Dortmund: Jungenarbeit - Aufenthalts-& Asylrechtsseminar
  • 5.5. Nürnberg: Muslimisches Leben verstehen - Vielfalt in der JSA gestalten
  • 5.-6.5. Freiburg: Interdependenzbewusst gegen Antisemitismus u. Rassismus
  • 6.5. Online: Digitales Wohlbefinden (queerer) Jugendlicher stärken
  • 6.5. Nürnberg: Geschlechterrollen u. Identität - Sexualpädagog. Impulse für die JSA
  • 6.-7.5. Paderborn: Der Spagat zwischen Rolle& Aufgabe (Führungskräfte)
  • 7.5. Online: Schulung zu Schutz von Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung
  • ab 11.5. Dortmund/ Bochum: Dialogische Haltung i.d. JSA - sicher i.d. Vielfalt moderieren
  • 13.5. Online: Selbstorganisationen stärken – Partizipation junger Menschen ermöglichen
  • 13.5. Online: Intersektionalität
  • 13.5.-30.9. Stuttgart: FoBi-Reihe "Jungen*& Männer* verstehen: Einsamkeit erkennen, Handeln lernen“
  • 18.5. Online: Patriarchatskritik & verinnerlichte Machtverhältnisse
  • 19.-20.5. Paderborn: Ernährungsthemen kind- und jugendgerecht vermitteln
  • 20.5. Online: M*SA - Auswirkungen v. Rassismus& weiterer struktureller Diskriminierung auf die (psych.) Gesundheit
  • 20.5. Burg: Jungen*arbeit - Umgang mit menschenverachtendem, denokratiefeindlichem&rechten Verhalten
  • 21.5. Online: Fokus Jungen*arbeit – Impulse aus Wissenschaft& Praxis
  • ab 21.5.: Online Reihe: intersektionale u. geschlechtergerechte Jugendarbeit
  • Newsletter: Demokratie. Vielfalt. Respekt - Veranstaltungsempfehlungen Mai-Juli
  • 22.-26.6. Potsdam: Bildungsinitiative: Rechte Gewalt u. was wir ihr entgegensetzen können
  • ab 26.6. Berlin/Potsdam: Interdependenzbewusste Pädagogik gegen Antisemitismus u. Rassismus
  • 28.5. Online: Kinder u. Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel
  • 28.-29.5. Dortmund: Geschlechterreflektierte Jungenarbeit in Schule/-sozialarbeit& Ganztag
  • 28.5. Münster + 17.9. Bonn: Antisemitismus-& Rassismuskritik zusammen denken
  • 1.-3.6. Online: Radikalisierung über Social Media - Strategien, Gefahren& Präventionsansätze
  • 2.6. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis
  • 2.6. Online: Hate Speech erkennen, klug kontern & digitale Räume sicherer machen
  • 2.6. Online: jungen Menschen Filme& Serien diskriminierungskritisch vermitteln
  • 9.-10.6. Hannover: Methodenwerkstatt: diversitätsbewusst – diskriminierungskritisch – dialogisch
  • ab 12.6. Bremen: Rassismuskritik, Antisemitismuskritik & Empowerment miteinander verbunden
  • 10.+18.6. Dortmund: Jungen& Grenzen - Konfrontative Pädagogik
  • 11.+18.6. Online: JSA an Schulen fördert Handlungsbefähigung
  • 12.6. Online: Digitales Dialogforum - Tatort Gleichstellung
  • 12.6. Online: Rassismus - Männlichkeiten* - Empowerment.
  • 24.6. Dortmund: Suchtprävention bei Jungen*& jungen Männern*
  • 24.6. Online: Jungen auf TikTok demokratische Werte vermitteln
  • 25.6. Dortmund: Empowerment für Fachkräfte mit Rassismuserfahrung
  • ab 25.6. Online: Machtkritische Pädagogik in der Praxis mit Rom*nja
  • 29.6. Freiburg: Argumentationstraining gegen antifeministische Positionen
  • 30.6. Nürnberg: Impulse für eine starke Türöffnerin JSA
  • 30.6.&1.7. Essen: Gender- & diversitätssensible Sprache
  • 10.7. Stuttgart: Inklusive Mädchen*arbeit gestalten
  • 14.-15.7. Wien: Fachkräftetraining Zug um Zug - Train tu Europe
  • Team-/inhouse-FoBi für pädagog. Fachkräfte: Demokratie in der Kinder-& Jugendarbeit gestalten
  • E-Learning-Kurs: Kinder-& Jugendmedienschutz i.d. pädagog. Arbeit
  • FoBi: Digitales Lernen für wirksamen Kinderschutz bei weibl. Genitalverstümmelung
  • BPB: Veranstaltungskalender Radikalisierung, Islamismus & Prävention (Jugend)
  • 5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

  • 5.5. Online: Arbeitsmarktintegration& Teilhabe geflüchteter Frauen
  • 5.5. (+jeden Di): online: Ringvorlesung Kinderrechte & Kinderschutz
  • 6.5. Online: Jugendgerechte Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen
  • 7.5. online/ Berlin: 'Rasse‘, Rassifizierung& Verwandtschaft v. Antisemitismus& Rassismus
  • 7.5. Düsseldorf: Rassismuskritik in der Jugendarbeit - zw. Anspruch u. Praxis
  • 7.5. Hannover: Gespräch über Moralpanik und christliche Sex(arbeits)feindlichkeit
  • 9.5. Berlin: Buchvorstellung: Die Geschichte der Frauen, die zurückschlagen
  • 12.5. Köln: Hass, Hype& Haltung: Praxis geschlechtersensibler Medienarbeit
  • 12.5. Online: Kritisch weiße Interventionen
  • 18.5. Online: Gender Lab: Rainbow Index – Wie queer-inklusiv sind d. christl. Kirchen?
  • 19.5. Online: Die Erfindung der Hausfrau (Themen-Wochen: 2026 CARE)
  • 20.5. Online: Mädchen* am Übergang Schule-Beruf - Rolle u. Aufgabe der JSA
  • 21.5. Online: Schulabsentismus: Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.
  • 21.5. Online: Heilsame Glaubensgespräche gegen Rassismus
  • 21.5. o. 17.6. Freiburg: Fachforum M*arbeit: Wen-Do Selbstverteidigung und Selbstbehauptung
  • 27.5. SH: Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*
  • 1.6. Online: Finanzierung feministischer Zivilgesellschaft sichern
  • 2.6. Berlin: BFM-Fachtag "Gewalt. Macht. Männer"
  • 8.-9.6. Paderborn: Interdisziplinäre Strategien für selbstbestimmte Lebensführung& soziale Teilhabe
  • 10.-11.6. Berlin: BMBFSFJ-Startchancen-Konferenz
  • 11.6. Hannover: Jugendberufshilfe zw. Haushaltskonsolidierung& EU-Förderarchitektur
  • 12.6. Köln: Abschlussveranstaltung Erasmus+ Projekt WAVE II
  • 15.6. Berlin/ Online: Extremismusprävention - interdisziplinäre Zusammenarbeit v. Staat& Zivilgesellschaft
  • 15.6. Hamburg: Notübernachtungsstellen für junge Volljährige
  • 17.6. Köln: Schutz queerer Geflüchteter in der Unterbringung
  • 17.6. Köln: Unterbringung im Übergang – Schutz von queeren Geflüchteten
  • 18.6. Online: NTZBA-Fachtag: Teilzeitausbildung als Chance für Fachkräftesicherung
  • 18.6. Düsseldorf: Einsamkeit bei Kindern, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen
  • 19.6. Bamberg: Culture of Refugees – Refugee Week 2026
  • 23.6. Berlin: GRIPS Fachaustausch Partizipation + Vorstellungsbesuch "Don't stop dreaming"
  • 23.6. Marburg: Fachtag "Solidaritäten" (Antidiskriminierung)
  • 25.-26.6. online/Leipzig: Kooperation - Kinder-& Jugendhilfe u. Gesundheitswesen im Kinderschutz
  • 26.6. Online: Einsamkeit bei jungen Menschen begegnen
  • 29.-30.6. Berlin: Demokratie-& menschenfeindliche Haltungen in der J(S)A
  • 1.7. Online: Fachforum Methodenkompetenz i.d. geschlechterreflektierten Pädagogik
  • 2.7. Stuttgart: Pädagogische Herausforderungen in einer vernetzen Welt
  • 8.7. Oberhausen: Sexuelle u. geschlechtl. Vielfalt - (k)ein Thema in der JSA?
  • 16.7. Stuttgart: Partizipation marginalisierter Mädchen* fördern
  • 6. Publikationen

  • Newsletter: Demokratie. Vielfalt. Respekt - Publikationsempfehlungen
  • Jugend-Check zum 1. Kinder- u. Jugendhilfestrukturreformgesetz
  • Jugend-Check zur 2. Änderung Allg. Gleichbehandlungsgesetz
  • Jugend-Check zu den Auswirkungen der Modernisierung des Städtebaurechts
  • Jugendroman über die Gefahren der rechten Szene
  • adis-Broschüre: Schulsozialarbeit und Diskriminierung an Schulen
  • Gamingwelten v. Jugendkultur bis rechtsextremist. Einflussnahme
  • Buch: Schwule Emanzipationsbewegung i.d. 70ern + heutige Queerfeindlichkeit& Antifeminismus
  • Buch: Das können wir uns nicht leisten - Was es bedeutet, in Deutschland arm zu sein
  • bpb: APuZ zu "Ehe"
  • Betrifft Mädchen 1/2026: behinderung und & rassismus
  • Magazin: klassismussensible Jungenarbeit
  • Buch: Selbstfürsorge - Schmerz u. Heilung Schwarzer Frauen
  • Unabhängige Asylverfahrensberatung - Schlüssel für effizientes & rechtsstaatl. Asylverfahren
  • Handreichung „Kritische Auseinandersetzung mit Klassismus“ (außer-/schul. polit. Jugend-& Erwachsenenbildug)
  • Buch: Gehörlos, weiblich, unbequem – über Ableismus, Wut u. Widerstand
  • Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland
  • LAG J* NRW-Magazin: Jungen*, Einsamkeit und Zugehörigkeit
  • BpB Infodienst Radikalisierungsprävention: Materialien& Handreichungen
  • Stellungnahmen der BuKo der Frauen-&Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
  • Gendersensible Arbeit mit radikalisierten Personen aus d. islamist. Spektrum
  • Intersektionale Pädagogik (Sachbuch)
  • Rassismus in deutschen Institutionen - bislang umfassendste empirische Untersuchung
  • Gleichstellung v. Frauen& Männern in Deutschland: Fokus Sorgearbeit
  • Rassismusforschung: Rassismus in Strukturen und Praxisfeldern
  • Femizide - elektron. Aufenthaltsüberwachung als langersehnte Lösung?
  • Material: Kinderschutz: Partizipation gestalten& Demokratie lernen i.d. Kita
  • Diskriminierungssensible Bildung - Werkzeugkoffer für pädagog. Praxis
  • Arbeitsmarktintegration v. geflüchteten Frauen - Besonderheiten, Erfolgsfaktoren, Lösungsansätze
  • Rehabilitation für Folterüberlebende in Deutschland
  • MOTRA-Monitor: Radikalisierungsgeschehen in Deutschland
  • Studie: Auswirkungen von Bundestags-Anfragen auf zivilgesellschaftl. NGO
  • Kinder- u. Jugendmedien mit vielfältigen Geschlechterrollen
  • Bericht: Extremismusforschung in Deutschland
  • Handreichung: Umgang mit rechten Anfeindungen gegen die Wissenschaft
  • Handreichung: Vorbereitet auf antifeministische Angriffe: Empfehlungen für Veranstaltungen
  • Jahrbuch Extremismus & Demokratie
  • Islambezogene Debatten im schulischen & gesellschaftl. Kontext
  • UN-Kinderrechtskonvention in einfacher Sprache erklärt
  • Betreiligung: Kommunen& junge Mensche gleichsam stärken
  • DSA: Was Online-Plattformen tun sollten, damit Kinder& Jugendliche sicher sind
  • Bücher für Jugendliche zu Diversität&Vielfalt, Empowerment, Antirassismus, Aufklärung
  • Materialsammlung: Kinderrechte und Sport
  • Methodenhandreichung: Verknüpfung antisemitismus- & rassismuskritischer Bildung
  • 7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

  • Bundeshaushalt 2027: Milliardenlücken bleiben - Fast 200 Mrd. Euro neue Schulden
  • EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030
  • EU-Parlament fordert strenge Definition von Vergewaltigung („Nur Ja heißt Ja")
  • PDA-Autismus: "Man begleitet ein Kind mit einer unsichtbaren Behinderung"
  • [Audio] Kriminelle Jugendliche - Wenn das Leben „hardcore überfordert“
  • [Audio] Gewalt gegen Frauen: Mann in Identitätskrise?
  • Sexualstrafrecht - Nur Ja heißt Ja? - Bei der Jungen-/Männererziehung anfangen!
  • [Audio] Wenn Eltern ihre Kinder auf Social Media vermarkten
  • Umfrage: Mütter haben Angst um die Zukunft ihrer Kinder
  • [Audio] Social Media: Bildungsministerin will Altersprüfung
  • BpB: Lexikoneintrag KI - Grundlagen & Herausforderungen verstehen (kindgerecht)
  • [Audio] Berufswahl: Unter Abiturient*innen steigt Interesse am Handwerk wieder
  • Deportation Hubs und Abschiebekonzerne
  • Fachtags-Bericht: Mentale Gesundheit als Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit
  • Mentale Gesundheit von jungen Menschen als Thema im Bundestag
  • Geplante Kürzungen: Kinderarmut durch staatliches Handeln
  • Irreguläre Grenzübertritte in EU deutlich gesunken
  • [Audio] Frauenbilder - Welche Tradition meinen die Tradwives?
  • EuGH-Urteil zur Fiktion der Nichteinreise
  • MIGAZIN - Artikel zu Einwanderung, Integration, Rassismus
  • Weibl. Altersarmut ist kein Zufall - Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit
  • Wann Ausbildungsabbruch für junge Menschen zur Einkommensfalle wird
  • IW: Social-Media-Konsum kann Bildung von Kindern beeinträchtigen
  • Digitale Beratung junger (zugewanderter) Menschen - Blended Counseling& KI
  • Auch Griechenland verbietet Social Media für Nutzer unter 15
  • Neuer Wehrdienst
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  • Schrittweise zum Berufsabschluss - BIBB-Themenseite zu Teilqualifikationen
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  • Einordnung der Forderung der Rückkehr von 80% der Syrer*innen
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  • Jugendliche in Deutschland: Zwischen Belastung, Unsicherheit & leiser Unzufriedenheit
  • EU: Rückführungsverordnung - Abschiebezentren& weitere Asyl-Verschärfungen
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. zu parl. Abend im Bundestag
  • USA: Prozesse gegen Social Media-Giganten wegen mangelndem Kinderschutz
  • Digitale Gewalt - aktuelle Entwicklungen& politische Maßnahmen zur Bekämpfung
  • Studie: Frauenfeindl. Medien-Inhalte führen zu aggressivem Verhalten ggü. Frauen
  • [Audio] Große Töchter - Feminist. Podcast aus Österreich - für d. deutschsprachigen Raum
  • Rosa Lux. News: Gegenstrategien zu rechtem Kulturkampf, polit. Gender Gap, Sexismus, weibl. Armut
  • Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten gesunken
  • Einstellung der staatl. Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung
  • Aussetzung des Familiennachzugs - seitdem kaum Härtefall-Visa
  • Bundespräsident für U14 Social-Media-Verbot
  • EKD-Synodenpräses: Kirche muss junge Menschen ernst nehmen
  • Mediale Liebesmythen u. deren Einfluss auf Gewalt-Erfahrungen in Beziehungen
  • Care-Arbeit - strukturelles Problem von Arbeitsmarkt, Geschlechterrollen u. ökonomischer Abwertung
  • Weiblich, Migrantin* u. neurodivers – Intersektionale Perspektiven in der JSA
  • UN-Erklärung zu Frauenrechten erstmalig ohne USA verabschiedet
  • Return Hubs: Abschiebezentren außerhalb der EU
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  • [Audio] Gleichberechtigung - Es lohnt sich zu kämpfen
  • Parlamentarisches Frühstück der Jugendmigrationsdienste
  • Umfrage: Gen Z-Männer haben extrem rückständige Rollenbilder
  • [Video] Social-Media-Verbot: Wer wird hier wirklich geschützt?
  • Defizite beim Bildungszugang geflüchteter Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen
  • Antisemitismus diskriminierungssensibel bearbeiten
  • Am Limit: Wie Deutschlands Schulsozialarbeiter ausbrennen
  • Bericht: Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste wirkt
  • Jugendmigrationsarbeit wirkt: Individuelle Perspektiven und Wirtschaftsfaktor
  • bpb: News des Infodiensts Radikalisierungsprävention (Schrift/ Audio/Video)
  • Social-Media-Verbot: Stand der Diskussion in Deutschland & Europa
  • [Video] Undercover unter rechtsextremen Frauen (tradwifes)
  • CSU fordert Imam-Ausbildung ausschließlich in Deutschland
  • Angriffe auf Zivilgesellschaft - Die Extremismusklausel ist zurück
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  • Migrationsberatung als wirksamer Integrationsmotor
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  • Eckernförde: Sozialpädagogin/-arbeiterin für die Frauenberatung 
  • Kiel: Sozialpädagogin* - Zufluchtsstätte (Mädchen- und Frauen)
  • Kiel: Werkstudentin* für WGs für Frauen* mit Psychotraumatisierungen
  • Leverkusen: Flüchtlingsrat - Auszugsberatung
  • Potsdam: Projekt-Leitung Kontakt-& Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit
  • 1. Politik

    Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027

    [29.4.] Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Mittwochvormittag die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027 im Haushaltsausschuss des Bundestags vorgestellt. Zuvor hatte das Kabinett diese gebilligt. „Mein oberstes Ziel ist, dass wir Arbeitsplätze sichern und für Wirtschaftswachstum sorgen“, sagte der Minister vor den Abgeordneten. Dabei betonte er unter anderem die Bedeutung der Finanzplanung in den kommenden Jahren. Es gehe darum, das Land krisenfester und stärker zu machen. Einen Beschluss für den finalen Haushaltsentwurf der Regierung soll das Bundeskabinett am 6. Juli fassen.
    Den Eckwerten zufolge sollen die Schulden des Bundes in den kommenden Jahren weiterhin deutlich wachsen. 110,8 Milliarden Euro des Haushalts 2027 will Klingbeil über Kredite finanzieren. Dazu kommen zusätzliche Schulden für das insgesamt 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Bundeswehr, das im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geschaffen wurde, in Höhe 27,5 Milliarden Euro, und 58,2 Milliarden Euro für das 2025 geschaffene und über den Zeitverlauf insgesamt 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
    Klingbeil verteidigte die Ausgaben außerhalb des Kernhaushalts: „Wir lassen uns die Sondervermögen nicht kaputtreden“, sagte er und verwies auf eine Studie des Forschungsinstituts ZEW, die belege, dass die Zukunftsquote im Bundeshaushalt so hoch liege wie nie zuvor. Er wolle sich „gar nicht ausmalen“, wo Deutschland ohne dieses Sondervermögen stünde, sagte er angesichts der schwächelnden Konjunktur und ergänzte: „Wir wollen, dass die Bürger in ihrem Alltag spüren, dass sich etwas ändert, dass etwa auch im Dorf eine Ladesäule gebaut wird.“
    Der Minister verwies auch darauf, dass die Mittel für das Technische Hilfswerk (THW) verdoppelt werden sollen, 200 Liegenschaften sollten saniert werden. „Wir stärken den Rohstofffonds“, ergänzte er. Auch die Verteidigungsausgaben müssten weiter steigen angesichts der geopolitischen Situation und Deutschlands Rolle in Europa.
    Im Kernhaushalt, also ohne die beiden Sondervermögen, steigen die veranschlagten Ausgaben im kommenden Jahr auf 543,3 Milliarden Euro nach 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Gut die Hälfte dieses Anstiegs geht auf höhere Zinszahlungen zurück, die Klingbeil 2027 mit 42,7 Milliarden Euro ansetzt.
    Damit der Bund seine wachsenden Ausgaben finanzieren kann, sollen Abgaben steigen. Geplant ist unter anderem die Einführung einer Plastikabgabe sowie einer „Zuckerabgabe“. Außerdem sollen die Alkohol- und die Tabaksteuer steigen. Ferner sollen Anleger Gewinne aus Geschäften mit sogenannten Kryptowerten höher versteuern müssen.
    Klingbeil erläuterte weiterhin, dass es gelungen sei, die ursprüngliche Lücke von 34 Milliarden Euro im Haushalt 2027 zu schließen. Für 2028 sei die ursprüngliche Lücke von 64 Milliarden mehr als halbiert worden. Dabei solle die Rücklage weitgehend unangetastet werden. Dazu habe beigetragen, dass jedes Ressort Kürzungen von einem Prozent seines Budgets zugestimmt habe. Vorschläge des Digitalministeriums zum Abbau von Bürokratie und für mehr Digitalisierung sollen Einsparungen in Höhe von drei Milliarden Euro bringen.

    Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses gelobt, dass es überhaupt zum ersten Mal seit dem Jahr 2022 einer Bundesregierung wieder gelungen sei, Eckwerte für den Haushalt zu präsentieren. Wenngleich die Lücken im Haushalt nun etwas kleiner seien, müsse trotzdem die Ausgabenkritik weitergehen. So sei es zwar nötig, die Verteidigungsausgaben weiter zu steigern, aber es seien dabei nicht alle Preissteigerungen für Rüstungsgüter nachvollziehbar.

    Der Anstieg der Staatsschulden wurde als durchaus beunruhigend bezeichnet, insbesondere mit Blick auf 2030. Dann sei allein mit Zinszahlungen von 80 Milliarden Euro zu kalkulieren.

    Darauf wurde auch vonseiten der AfD-Fraktion hingewiesen. 2030 drohe jeder fünfte Euro aus Steuereinnahmen in Zinszahlungen zu fließen. Es sei deshalb dringend nötig, die Eckwerte nochmals zu überarbeiten. Die steigenden Schulden hätten bisher nur für höhere Zinszahlungen gesorgt, nicht für Wirtschaftswachstum. Die Regierung habe bisher kein einziges strukturelles Problem gelöst. Die Staatsausgaben müssten sinken, die Verteidigungsausgaben aus dem laufenden Haushalt finanziert werden.

    Aus der SPD-Fraktion wurde auf „Rekordinvestitionen“ in Höhe von 120 Milliarden Euro im Entwurf verwiesen. Die Mittel aus den neuen Schulden flössen zu deutlich mehr als der Hälfte in die Landesverteidigung. Mit den Eckwerten beweise die Koalition ihre Handlungsfähigkeit.

    Überaus kritisch fällt das Urteil aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Im Entwurf seien zahlreiche noch nicht beschlossene Maßnahmen unterstellt, mit denen die Finanzlücke geschlossen werden solle. Das Sondervermögen würde nicht genutzt, um Wachstum zu schaffen. Steuersenkungen, die die Koalition allein auf Wunsch der CSU umgesetzt habe, hätten nicht zu einer besseren Konjunktur geführt, sondern lediglich zu neuen Lücken im Haushalt.

    Gespart werden solle zulasten der Schwächsten, etwa in der Entwicklungshilfe oder bei humanitärer Hilfe, kritisieren die Grünen. Das werde sich auf längere Sicht rächen.

    Auch die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Regierung in ihren Eckwerten mit Beschlüssen kalkuliere, die noch gar nicht gefasst seien. Zudem plane sie mit Steuern, die insbesondere Menschen mit geringen Einkommen belasteten, etwa auf Zucker, Tabak und Alkohol. Der Irankrieg und sein weiterer Verlauf mit möglichen neuen Entlastungspaketen angesichts der hohen Energiepreise seien noch nicht eingepreist. [BT hib]

    Reform im Gesundheitswesen beschlossen

    [28.4.] Bundesregierung: Im Kabinett beschlossen: Reform im Gesundheitswesen.
    Unsere Gesetzliche Krankenversicherung steht unter enormem finanziellem Druck. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze hat die Bundesregierung eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg gebracht. Darum geht es.
    Die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Mit den Ausgaben stieg auch der Beitrag für die Versicherten erheblich an. Die Bundesregierung hat nun mit einer großen Reform gegengesteuert. Alle Bereiche des Gesundheitswesens und auch die Versicherten müssen mithelfen, dass die Beiträge stabil bleiben und das Niveau der Gesundheitsversorgung weiterhin hoch und verlässlich bleibt. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

    Was sich konkret ändern soll – ein Überblick: Mit der Reform soll in allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens nun der Grundsatz gelten, dass sich die Ausgaben an den Einnahmen orientieren müssen. Der Anstieg bei Preisen und Vergütungen wird dauerhaft auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt. Die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne gilt dabei als Obergrenze. 
    Die Ausgaben müssen für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische Arzneimittel werden künftig nicht mehr erstattet. Dasselbe gilt auch für Cannabis-Blüten. Regelungen, die zu Doppelvergütungen oder Fehlanreizen geführt haben, sollen abgeschafft werden. 
    Im Arzneimittelbereich wird ein ergänzender Herstellerabschlag eingeführt. Der Rabatt, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, wird erhöht.
    Die Vergütungen von Führungskräften von Krankenkassen sollen ebenso begrenzt werden wie deren Ausgaben für Verwaltung und Werbung. 
    Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sind seit 2004 unverändert. Sie werden nun einmalig um 50 Prozent erhöht. Auch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird einmalig um 300 Euro erhöht. 
    Die Festzuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz werden um 10 Prozent reduziert und liegen damit wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Jahr 2020.
    Die Regelungen für die Zuzahlungsbefreiungen und für Härtefalle bleiben unverändert erhalten: Bei chronisch kranken Menschen liegt die jährliche Belastungsgrenze bei 1Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei 2 Prozent. 

    Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben
    - Kinder und Eltern mit Kindern unter 7 Jahren
    - Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
    - pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
    - Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung

    Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. 

    Eine vollständige Liste der Einzelmaßnahmen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .

    Änderung Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention

    Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzenwurfes (21/5140) zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. (Siehe auch: vorangehenden Gesetzentwurf Bundesregierung (96/26) vom 13.2.26). Dazu berät der Bundestag am 7. Mai 2026 in erster Lesung. Teil der Debatte sind auch vier Oppositionsanträge. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335) und der Antrag der Linken mit dem Titel „UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen“ (21/5569) sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion. Der Gesetzentwurf und die Oppositionsanträge sollen im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden, federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Für Menschen mit Behinderungen - ebenso wie für ihre Familien und Freunde - sei Barrierefreiheit eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen würden von Barrierefreiheit profitieren. „Barrierefreie Angebote verbessern das Alltagsleben spürbar. Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer inklusiven Gesellschaft und stärkt den sozialen Zusammenhalt“, schreibt die Regierung im Entwurf und weist zugleich darauf hin, dass die Teilhabeberichte der Bundesregierung noch erhebliche Lücken in dieser Hinsicht offenbart hätten.
    Der Gesetzentwurf verfolgt für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. „Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten“, so die Regierung.
    Im öffentlichen Bereich sollen die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit konkretisiert werden. Der Bund soll noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045 müssen die Barrieren abgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Dieses soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
    Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. [Vgl. ausführlichere BT-Ankündigung der 1. Lesung im Bundestag.]

    [24.4.] Linke fordert Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Die Fraktion Die Linke fordert, die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. In einem entsprechenden Antrag (21/5569) kritisiert sie: „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert.“
    Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. [BT hib]

    [14.4.] Korrekturen an Novelle des BGG gefordert: Die Grünen fordern, Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. In einem entsprechenden Antrag (21/5335) kritisiert die Bundestagsfraktion, der im Februar 2026 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für eine Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten. 
    Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als 'unverhältnismäßig und unbillig' für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten. [BT hib]

    [11.2.] Bundesregierung: Im Kabinett beschlossen Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.
    In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Nach wie vor erschweren Hindernisse ihren Alltag: im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, beim Zugang zu Gebäuden oder beim Ausfüllen eines Antragsformulars. Für Menschen mit Behinderungen ist der Abbau von Barrieren jedoch die grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Von Barrierefreiheit profitieren auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
    Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter verbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinwirken. Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
    - Lücke in Privatwirtschaft schließen: Seit mehr als 20 Jahren verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Es enthält etwa Regelungen zur Barrierefreiheit in Bundesbauten oder zur Verwendung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. 
    Weitgehend ungeregelt blieb bisher der private Bereich. Kern des neuen Gesetzes ist es, diese Lücke zu schließen und den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen spürbar zu verbessern. 
    - Einfache und praktikable Lösungen vor Ort: Der Gesetzentwurf setzt dabei auf das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“. Das heißt: Private Anbieter sollen bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Das kann etwa eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant. Das Konzept baut damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften. 
    Wenn ein privater Anbieter eine „angemessene Vorkehrung“ verweigert, können Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kommt eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichen Stellen auch auf Schadensersatz. Die „angemessene Vorkehrung“ darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten. 
    - Weitere Verbesserungen im öffentlichen Raum: Das Gesetz sieht außerdem vor, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern. Folgende Änderungen sind unter anderem geplant:
    _ Letzte bauliche Barrieren beseitigen: Öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes müssen bis 2045 barrierefrei ausgebaut werden.
    _ Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
    _ Alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein.
    _ Das Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.
    (Siehe auch: Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes)

    Bundesbeauftragter f.d. Belange v. Menschen mit Behinderungen kritisiert BGG-Reform

    [11.2.] Jürgen Dusel zum BGG-Änderungsentwurf der Bundesregierung: trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft. 
    Am 11.2.26 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen. - Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kommentiert den Regierungsentwurf für die BGG-Reform:
    „Endlich haben wir einen Regierungsentwurf für die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes - aus inklusionspolitischer Sicht eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Schließlich warten über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland darauf, dass Barrierefreiheit umfassend hergestellt wird und sie ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe wahrnehmen können - auch im privaten Bereich. Der UN-Fachausschuss hat dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 angemahnt. Deshalb begrüße ich es, dass sich das Kabinett nun mit diesem Gesetzesentwurf befasst und ihn beschlossen hat.
    Es ist gut, dass durch diesen Regierungsentwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden und dass Bestandsbauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden sollen.
    Auch die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen endlich eine Gesetzeslücke, auf die Betroffene seit 2024 hingewiesen haben. Denn seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr konnten sie damit nicht wahrnehmen.
    Doch diese Verbesserungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird:
    Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung so genannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also z. B. von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substantiell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!
    Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt.
    Vielleicht führt dieser Entwurf zur Änderung des BGG aber wenigstens dazu, den Unternehmen zu zeigen, dass sie mit mehr Barrierefreiheit den Service verbessern und Kundengruppen hinzugewinnen können.
    Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als er bei der Ausgestaltung dieses Gesetzesentwurfs zum Tragen kam.“

    Aktuelle Stunde „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien u. Menschen mit Behinderungen"

    [24.4.] Schlagabtausch im Plenum zur Sozial- und Familienpolitik 
    Ein unter Beteiligung von Bundesministerien, mehreren Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt erstelltes internes Arbeitspapier, das vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlicht wurde, bildete den Hintergrund einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen“ am 24. April 2026. 
    Dabei übten Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, wie auch Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion deutliche Kritik an den darin aufgeführten Kürzungsmaßnahmen. Seitens der CDU/CSU-Fraktion hieß es hingegen, von einem Sozialabbau könne keine Rede sein. Es handle sich vielmehr um eine Sammlung von Prüfaufträgen auf der Sachebene.

    Grüne: Krise in der Kinder- und Jugendhilfe wird befeuert: Alleinerziehende seien in Deutschland am häufigsten von Armut betroffen, sagte Denise Loop (Bündnis 90/Die Grünen). Dennoch werde darüber nachgedacht, „ihre Leistungen weiter zu streichen, die jetzt schon kaum ausreichen“. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollten Schutzräume genommen werden. „Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Loop. Zudem solle der Ganztagsanspruch verschoben werden. Das schwäche Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen „und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugleich“. Solche Vorschläge, so Loop, seien das falsche Signal. Sei befeuerten nur weiter eine Krise in der Kinder- und Jugendhilfe. 

    CDU/CSU: Staat muss prüfen, was er leisten kann: Wolfgang Dahler (CDU/CSU) sprach hingegen von Hilferufen der kommunalen Spitzenverbände angesichts des Drucks wachsender Aufgaben, steigender Standards und knapper Haushalte. „Es geht nicht um eine Absage an den Sozialstaat“, betonte er. Es gehe um die schlichte, aber notwendige Einsicht: Ein Staat bleibe nur dann handlungsfähig, wenn er ehrlich prüft, was er leisten kann, wie Leistungen wirken und wo Strukturen reformiert werden müssen. Es sei richtig, dass im Kanzleramt miteinander geredet werde, betonte Dahler. „Wie soll man Reformen ernsthaft diskutieren, wenn schon das Sammeln von Ideen zum Skandal erklärt wird“, fragte er.

    AfD sieht Benachteiligung behinderter Menschen: Für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderungen seien massive Kürzungen geplant, sagte Martin Reichardt (AfD). „Das lehnen wir entschieden ab“, machte er deutlich. Es sei gleichwohl heuchlerisch, wenn die Grünen gegen die Sparpläne der Bundesregierung im Sozialbereich vorgehen. „Allein die von den Grünen bejubelten zehntausenden minderjährigen unbegleiteten Asylbewerber kosten 100.000 Euro pro Kopf pro Jahr“, sagte er. Dieses Geld fehle nun für die Fahrdienste behinderter Menschen. Diese Benachteiligung behinderter Menschen lehne die AfD entschieden ab. Laut Paritätischem Gesamtverband wären zudem fast eine Million Kinder Alleinerziehender von den Streichungen beim Unterhaltsvorschuss betroffen. Das Geld brauche die Bundesregierung für die Unterstützung der Ukraine, so Reichardt. 

    SPD: Alleingang aus dem Kanzleramt: Heike Heubach (SPD), die ihre Rede in Gebärdensprache hielt und gedolmetscht wurde, sieht durch das Arbeitspapier grundlegende Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Frage gestellt – ebenso wie für Kinder und Jugendliche, die auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen seien, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. 
    „Das macht mir Angst, und es macht mich wütend“, so Heubach. Es werde nicht mehr diskutiert, wie die Teilhabe ermöglicht werden kann, sondern was sie wert sei. „Als wäre dies eine reine Ausgabenrechnung.“ Es gelte, hier sehr wachsam zu sein. Fange man an, den Wert eines Menschen in Kosten zu bemessen, „berühren wir eine Grenze, die wir in diesem Land aus gutem Grund nie wieder überschreiten wollten“, sagte sie. Die SPD-Abgeordnete sprach von einem Alleingang aus dem Kanzleramt. Sie wisse, dass sich viele, „auch in meiner Fraktion“, dem entgegenstellen würden. Die Richtung, die hier angedeutet werde, sei gefährlich, befand Heubach. 

    Linke: Kürzungsorgie ist beispiellos: Ohne mit Verbänden oder Betroffenen zu sprechen, sei im stillen Kämmerlein die Axt an die Eingliederungshilfe sowie an die Leistungen für Familien gelegt worden, sagte Heidi Reichinnek (Die Linke). „Die Brutalität Ihrer Kürzungsorgie ist beispiellos“, fügte sie hinzu. Die Liste sei eine Schande. Alle auf der Regierungsbank, so die Linken-Abgeordnete, „sollten sich in Grund und Boden schämen“. Von der zuständigen Familienministerin Karin Prien (CDU) sei nur „dröhnendes Schweigen“ zu vernehmen, so Reichinnek. Dabei sei sie es, die sich für Kinder und Familien einsetzen sollte. „Frau Prien hätte die Pflicht, Protest zu äußern. Sie hätte die Pflicht, dieser Gruppe den Rotstift aus der Hand zu schlagen und zu sagen: So nicht“, sagte Reichinnek. [BT-Meldung& Stream]

    Beschäftigungsfähigkeit: Mehr Weiterbildung und Qualifizierung gefordet

    [24.4.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/5518), Weiterbildung zu stärken, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Qualifizierung im Strukturwandel zu erleichtern. „Die veränderte wirtschaftliche Situation, der anhaltende Strukturwandel und die schwächelnde Konjunktur haben den Arbeitsmarkt in eine paradoxe Lage gebracht“, erläutern die Grünen: In immer mehr Branchen würden Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig hätten kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, schreiben sie.
    Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern, Wirtschaft und Weiterbildungseinrichtungen, bestehende Instrumente der Weiterbildungsförderung besser nutzbar zu machen; die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten zu erhöhen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um Weiterbildung zu flexibilisieren, stärker berufsbegleitend und modular zu gestalten, sowie um mehr Module zur Sprachförderung auszubauen, um sie mehr Personengruppen zugänglich zu machen. [BT hib]
    Nach erster Beratung im Bundestagsplenum wird der Antrag federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. 

    BMBFSFJ zum 25. Girls’Day und 15. Boys’Day

    [23.4.] BMBFSFJ-PM: Ein Tag, der Türen öffnet: „Dein Tag, dein Weg!“: Zehntausende Unternehmen beteiligen sich am 25. Girls’Day und 15. Boys’Day. Knapp 180.000 Plätze für Schülerinnen und Schüler
    Ein Tag kann einen Blick durch ein Schlüsselloch eröffnen – und plötzlich wird aus Neugier eine Idee für die Zukunft. Genau diesen Moment erleben heute bundesweit hunderttausende Jugendliche beim Girls’Day und Boys’Day: Sie werfen einen Blick in Berufswelten, die ihnen bisher oft nicht zugänglich sind.
    Unter dem Motto „Dein Tag, dein Weg!“ öffnen tausende Unternehmen und Institutionen ihre Türen für den 25. Girls’Day. Der mittlerweile 15. Boys’Day wartet mit gut 9.000 Angeboten bundesweit mit einem neuen Höchstwert auf. 

    Bundesjugendministerin Karin Prien: „Über die Rekordbeteiligung bei den Angeboten für die Jungs in diesem Jahr freue ich mich ganz besonders. Girls’Day und Boys’Day zeigen, wie viel in einem einzigen Tag stecken kann: Wenn Jugendliche Berufe ganz praktisch erleben, öffnen sich neue Perspektiven – jenseits von Klischees und vertrauten Wegen. Sie können Berufe entdecken, die sie vorher vielleicht nie für sich in Betracht gezogen hätten – ohne Klischees und festgelegte Rollenbilder. Gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz rasant verändert, ist es wichtiger denn je, frühzeitig praktische Einblicke zu ermöglichen und Neugier zu wecken. Wer eigene Stärken entdeckt und neue Perspektiven gewinnt, trifft selbstbewusster Entscheidungen für die Zukunft. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die engagierte und vielfältige Talente für sich gewinnen können. Girls’ Day und Boys’ Day sind damit ein wichtiger Impuls für mehr Chancengleichheit und für die Fachkräfte von morgen. Eine Win-Win-Situation für Gesellschaft und Wirtschaft.“

    Barbara Schwarze, Vorsitzende vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.: „Zum 25. Girls’Day und 15. Boys’Day wird deutlich, dass ein Tag viel bewegen kann. Seit dem Start haben über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen die Chance genutzt, neue Wege auszuprobieren. Und diese Einblicke wirken, denn wer Berufe praktisch erlebt, erweitert die eigenen Perspektiven und entdeckt neue Möglichkeiten für die eigene Zukunft. Unsere Studien zeigen: Im IT-Bereich steigt das Interesse von Schülerinnen nach dem Girls’Day von 12 auf fast 21 Prozent, im Handwerk zeigt sich ein ähnlicher Effekt. Und beim Boys’Day wächst die Zahl der Jungen, die sich soziale oder erzieherische Berufe vorstellen können, von 17 auf fast 27 Prozent.“

    Vielfältige Einblicke für knapp 180.000 Jugendliche: Insgesamt stehen über 24.000 Angebote und knapp 180.000 Plätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mädchen erhalten dabei vor allem Einblicke in technische, naturwissenschaftliche und handwerkliche Berufe, während Jungen soziale, pflegerische und erzieherische Tätigkeiten kennenlernen. Mädchen und Jungen lernen so Bereiche kennen, in denen sie jeweils bislang unterrepräsentiert sind.
    Gleichzeitig findet Berufsorientierung zunehmend im Spannungsfeld von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz statt. Viele der vorgestellten Berufsfelder verändern sich rasant: Ob in IT, Handwerk, Verwaltung, Gesundheitswesen oder sozialen Dienstleistungen – digitale Kompetenzen sind heute in nahezu allen Branchen gefragt. Die Aktionstage setzen genau hier an, indem sie nicht nur theoretische Informationen vermitteln, sondern vor allem praxisnahe Erfahrungen ermöglichen und so Zukunft greifbar machen.

    Eine der größten Initiativen Deutschlands: Seit dem Start der Initiative haben bereits über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen teilgenommen. Damit zählen Girls’Day und Boys’Day zu den größten Berufsorientierungsprojekten in Deutschland. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen und Institutionen deutlich von ihrem Engagement: 81 Prozent steigern ihre Bekanntheit bei jungen Menschen, 57 Prozent gewinnen potenzielle Praktikantinnen und Praktikanten und 48 Prozent finden sogar mögliche Auszubildende. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels gewinnen die Aktionstage damit weiter an Bedeutung, um Talente frühzeitig anzusprechen.

    Aufbrechen von Berufsklischees: Zugleich zeigen die Zahlen, wie stark sich viele Jugendliche bei der Berufswahl noch immer einschränken: In Deutschland gibt es rund 330  duale Ausbildungsberufe, doch mehr als die Hälfte der Mädchen konzentriert sich auf lediglich zehn Berufe – ohne einen einzigen gewerblich-technischen. Jungen wählen überwiegend aus nur rund 20 Ausbildungsberufen. Genau hier setzen Girls’Day und Boys’Day an, indem sie neue Wege aufzeigen, Horizonte erweitern und helfen, festgefahrene Rollenbilder aufzubrechen.
    Erste Veränderungen sind bereits sichtbar: Der Anteil von Frauen in MINT-Studiengängen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und lag 2024 bei 32,9 Prozent. Gleichzeitig wächst auch das Interesse von Jungen an sozialen und erzieherischen Berufen. Die Aktionstage leisten damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Vielfalt in unterschiedlichen Branchen.

    Nachhaltige Wirkung für die Zukunft: Insgesamt zeigt sich die langfristige Wirkung der Initiative deutlich: Girls’ Day und Boys’ Day ermöglichen frühzeitig echte Einblicke in die Arbeitswelt, helfen Jugendlichen, eigene Stärken zu entdecken, und unterstützen sie dabei, selbstbewusste Entscheidungen für ihren beruflichen Weg zu treffen. Oder anders gesagt: Ein Tag kann reichen, um eine Richtung zu ändern – ganz im Sinne des Mottos „Dein Tag, dein Weg!“. 

    Integrationsministerkonferenz: verlässl. Sprachförderung für Eingewanderte

    [23.4.] Vereint in Vielfalt: Integrationsministerkonferenz in Essen fordert verlässliche Sprachförderung für Eingewanderte:
    Wie zentral gute Integrationsangebote sind, zeigt sich an vielen Stellen im Alltag – etwa bei der Kita-Anmeldung, bei Amtsgängen oder der Jobsuche: Im Rahmen der 21. Integrationsministerkonferenz (IntMK) in Essen setzen sich die Länder daher für eine flächendeckende, resiliente und ausreichend finanzierte Integrationsinfrastruktur ein. Einwanderung und Integration stehen dabei als Chance und Bereicherung für die demokratische und vielfältige Gesellschaft im Vordergrund.
    Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer haben sich in den vergangenen zwei Tagen intensiv über die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich Einwanderung und Integration ausgetauscht. Austragungsort der Hauptkonferenz am Mittwoch, 22. April und Donnerstag, 23. April 2026, war dabei die Ruhrstadt Essen – ein Ort, der eine besondere historische Bedeutung für die Einwanderungsgeschichte Nordrhein-Westfalens und der Bundesrepublik hat. Mit dem Leitantrag unter dem Titel „Vereint in Vielfalt” machen die Länder deutlich, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und Einwanderung in Deutschland eine lange Geschichte hat.

    Verena Schäffer, Integrationsministerin in Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen haben wir viel Erfahrung mit den Themen Integration und Migration. Denn unser Bundesland ist traditionell ein Einwanderungsland. Deswegen freut es mich umso mehr, dass ich in diesem Jahr Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz sein durfte. Die vergangenen zwei Tage haben gezeigt: Vielfalt wird in ganz Deutschland längst im Alltag gelebt und das macht die Gestaltung von Vielfalt zur zentralen Zukunftsaufgabe, die in allen Bundesländern angepackt wird. In Nordrhein-Westfalen machen wir uns dafür stark, dass Integration auf allen Ebenen gefördert wird. Zentrale Themen sind dabei die Integration von Geflüchteten und Eingewanderten auf dem Arbeitsmarkt, die Anerkennung von Mehrsprachigkeit als Ressource in der Bildungspolitik sowie die Sprachförderung und eine flächendeckende Integrationsinfrastruktur, die auch vom Bund dauerhaft und verlässlich finanziell mitgetragen wird.”

    Janosch Littig, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Integrationsministerium: „Rheinland-Pfalz freut sich, ab dem 1. Juli 2026 den Vorsitz der 22. Integrationsministerkonferenz zu übernehmen. Die inhaltliche Ausgestaltung wird in der Verantwortung der künftigen Landesregierung liegen. Klar ist bereits heute, dass Migration und Integration zentrale Zukunftsaufgaben bleiben. Wer Integration will, muss sie ermöglichen, durch Sprache, Arbeit und echte Teilhabe.“

    Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin in Hamburg: „Deutschland bleibt ein Einwanderungsland – gerade auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die demografische Entwicklung. Zuwanderung und Integration sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Wir wollen, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre Fähigkeiten einbringen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Damit das gelingt, brauchen sie früh Zugang zu Sprachförderung, Bildung und Arbeit. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür eng zusammenarbeiten und verlässliche Voraussetzungen schaffen. Wenn sich der Bund aus der Finanzierung zentraler Integrationsangebote zurückzieht, erschwert das Integration und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt – das zeigt sich besonders bei den Integrationskursen, der Migrationsberatung für Erwachsene und dem Jugendmigrationsdienst. Integration gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen und verlässlich handeln. Das hat die Integrationsministerkonferenz noch einmal deutlich gemacht.“

    Aminata Touré, Integrationsministerin in Schleswig-Holstein: „Der Bund muss seine Integrationspolitik dringend neu ausrichten – die Beschlüsse der Länder lassen daran keinen Zweifel. Schleswig-Holstein fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bereits von Anfang an direkt nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dieses Beispiel sollte bundesweit Schule machen. Wir fordern daher den Bund auf, eine flächendeckende Umsetzung zu initiieren und die Finanzierung zu übernehmen. Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration braucht zudem verlässliche Rahmenbedingungen. Statt rigoros zu kürzen, muss der Bund endlich ausreichend Sprachkurse bereitstellen, Beratungsstrukturen nachhaltig finanzieren und ein Bleiberecht schaffen, das der Lebensrealität von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung gerecht wird.“

    Mit der IntMK 2026 in Nordrhein-Westfalen legen die Länder den Fokus auf die Steuerung von Integrationsprozessen, bei denen die Bedürfnisse von Eingewanderten wie auch der Kommunen berücksichtigt werden. Die Bundesländer haben im Rahmen der diesjährigen IntMK über eine Vielzahl an Beschlussvorlagen zu den Themen Integration, Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt, zur Sprachförderung, zu den Bereichen Migration und Aufenthalt sowie zur Integration von Eingewanderten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt abgestimmt.
    Integration ist eine Daueraufgabe, die alle Ebenen des Staates betrifft. Die Bundesregierung muss die Länder und Kommunen bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterstützen. Bei der Integration von geflüchteten und eingewanderten Menschen entstehen für die Länder und Kommunen an unterschiedlicher Stelle Kosten, zum Beispiel bei der Versorgung und Unterbringung, bei der Sprachförderung oder bei Qualifizierungsmaßnahmen. Eine funktionierende Integrationsinfrastruktur kann weiterhin nur mit der Unterstützung des Bundes sichergestellt werden. Die IntMK bittet die Bundesregierung daher, eine Integrationspauschale für die Länder neu aufzulegen und zu verstetigen.
    Ein besonderes Augenmerk lag bei der 21. IntMK auf der Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung. Beispielsweise stärkt ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt die Integration und unterstützt Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Kompetenzen und Potenziale von Eingewanderten müssen stärker genutzt und gefördert werden, um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu eröffnen. Allem übergeordnet ist jedoch die Förderung von Sprache – als Schlüssel zu Integration und Teilhabe.
    Mit einer Mehrheit der Länder fordert die IntMK vom Bund deshalb unter anderem, das Gesamtprogramm Sprache verlässlich abzusichern und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu gehört insbesondere auch die Rücknahme des Zulassungsstopps und der Zugangseinschränkungen bei Integrationskursen.
    Für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, müssen strukturelle Hürden abgebaut werden, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Bund und die Länder sind gemeinsam dafür verantwortlich, Zugänge zu Bildung und Betreuung früh zu ermöglichen. Mehrsprachigkeit und Diversität sollten konsequent mitgedacht werden, wofür eine auskömmliche Finanzierung notwendig ist.
    Auch für eingewanderte und geflüchtete Frauen muss eine niedrigschwellige Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen möglich sein, um ihre soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu verbessern. Der Bund ist deshalb ebenso gefordert, Maßnahmen verstärkt zu fördern, die die Sprachförderung von Frauen als Grundlage der Erwerbstätigkeit in den Blick nehmen. [Land NRW; mehr Informationen zu den Beschlüssen der 21. IntMK.]
    Zum 1. Juli 2026 übernimmt Rheinland-Pfalz den Vorsitz und die Geschäftsführung der 22. der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK).

    Sexualstrafrecht: Verbesserter Schutz vor sex. Misshandlung& Vergewaltigung („Ja-heißt-Ja“-Regel) gefordert

    [23.4.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt. 
    Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen. 
    Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als 'erkennbar' gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“
    Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des 'erkennbaren entgegenstehenden Willens' soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen 'Mittel' aufgeführt werden.“
    Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in Paragraf 179 StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. 

    Der Antrag wurde am 23.4. erstmals im Bundestagsplenum kontroverse debattiert. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage; ihrzufolge berge der Entwurf die Gefahr neuer Unklarheiten. Die Abgeordnete Hierl zweifelte außerdem die Wirksamkeit an und sagte, es gebe bereits genügend entsprechende Mechanismen im Sexualstrafrecht. Bei der AfD stieß der Antrag auf entschiedene Ablehnung. [Zur gesamten BT-Meldung & dem Ausschuss-Stream, DLF1, 2, DLF-Interview mit Lena Gumnior, Grüne]
    Der Antrag wurde sodann zur Weiterberatung überwiesen in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) sowie in die Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Innenausschuss.

    Handlungsdruck bei mentaler Gesundheit junger Menschen

    [22.4.] In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 22.4. haben Sachverständige mehr und besser koordinierte Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche gefordert. Bei Kinder- und Jugendarbeit allgemein, aber auch bei der Schulsozialarbeit dürfe nicht gespart werden, so der einhellige Appell der Expertinnen. Geladen waren sie zum Thema „Mentale Gesundheit von jungen Menschen - Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, und sie waren sich einig, dass der Fokus stärker auf die Prävention, die auch früher im Lebensalter beginnen müsse, gesetzt werden sollte. Außerdem mahnten sie eine Regulierung von Social Media, mehr Mitspracherechte der Jugendlichen bei den sie betreffenden Belangen, einen verbindlichen Qualitätsrahmen für die Unterstützungsangebote sowie eine separate Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychatrie an.

    So wies etwa Freia De Bock, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin, darauf hin, wie zentral Bewegung und die Förderung von Selbstregulation für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen seien. „Selbstregulation ist eine Basiskompetenz für das weitere Leben, und wir wissen relativ gut, wie man diese schon in der Kita fördern kann.“

    Amy Kirchhoff, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, betonte, die Resilienz der Jugendlichen sei allgemein gering und könne mit den gegebenen strukturellen Bedingungen auch nicht gestärkt werden. Aber: „Wir können nicht erst mit 18 anfangen, diese Resilienz zu stärken.“ Ein bloßes Verbot der Social-Media-Nutzung bis zu einem bestimmten Alter lehnte sie ab, denn junge Menschen müssten auch befähigt werden, sich im digitalen Raum zu bewegen, sagte sie.

    Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter in Rostock, sagte, Prävention müsse über das ganze Aufwachsen hinweg gedacht werden. „Wir brauchen dafür eine starke Kinder- und Jugendhilfe, weil die der stärkste Partner vor Ort ist, um Kinder mit ihren Erfahrungen zu unterstützen.“

    Christine Lohn, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA), schilderte die vielen Belastungen, mit denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, oft verstärkt dadurch, dass sie in zwei Welten, der realen und der digitalen, leben und dort mit vielen Erwartungen konfrontiert würden. Gleichzeitig erlebten sie in ihrem Alltag vielfach, dass an ihnen gewissermaßen gespart würde, indem Angebote zusammengestrichen oder unsicher finanziert werden. „Eine Strategie für mentale Gesundheit darf sich nicht nur auf die Schule beschränken, sie muss zwingend auch die Sozialarbeit mit einbeziehen“, forderte sie.

    Cornelia Metge, Mitglied im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer, schilderte die schwierige Versorgungslage für Kinder und Jugendliche auf dem Land, denn sie seien nicht so mobil und würden oft mehr als eine Stunde brauchen, um in ihre Praxis kommen zu können. Eine Kürzung der Honorare für Psychotherapeuten, die nicht zu den Spitzenverdienern gehörten, könne dazu führen, dass die ohnehin schon angespannte Versorgungslage sich für die jungen Patienten weiter verschärfe, warnte sie. [BT hib-PM; Ausschuss-Stream]

    Femizid als eigenständiger Straftatbestand im Strafrecht

    [22.4.] Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Femizide als eigenständigen Straftatbestand im Strafrecht zu verankern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Die systematische Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts sei keine private Tragödie, „sondern Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Machtungleichheiten“, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 179413). Eine differenzierte rechtliche Erfassung sei erforderlich, um Prävention, Strafverfolgung und gesellschaftliche Sensibilisierung wirksam zu verbessern.
    Nach dem Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamtes (BKA) seien in Deutschland 155 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet worden, schreibt der Petent. Insgesamt seien 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt und 47.749 weibliche Opfer von innerfamiliärer Gewalt registriert worden. „Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, geschlechtsspezifische Gewalt gezielt zu adressieren.“
    Femizide, definiert als die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, stellten ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das spezifische rechtliche Maßnahmen erfordere, betont der Petent. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Femizid würde aus seiner Sicht die besondere Schwere dieser Taten anerkennen und könne zu effektiverer Prävention und Strafverfolgung beitragen.
    In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung plane, „Gewaltkriminalität zu bekämpfen und insbesondere Frauen durch ein neues Qualifikationsmerkmal beim Tatbestand des Mordes (Paragraf 211 des Strafgesetzbuches) besser zu schützen“. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfe nach eigenen Angaben, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können, heißt es. Nach Einschätzung des Ausschusses ist die Petition geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden. [BT hib; zur Petition im Petitionsportal des Bundestages]

    Kritik an geplanter Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen

    [22.4.] Im Gesundheitsausschuss wurde die geplante Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent diskutiert, die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen worden war. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärte, die Zuständigkeit für die Vergütungsfestlegung liege bei diesem Gremium und eine Prüfung durch das Ministerium erfolge lediglich im Rahmen der Rechtsaufsicht.

    Der GKV-Spitzenverband erläuterte, dass die Honorare regelmäßig anhand einer Modellrechnung überprüft würden. Ziel sei es, dass Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen auf dem Niveau von Fachärzten erzielen könnten. Die zugrunde liegende Methodik sei durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die Vergütung von Psychotherapeuten in den vergangenen Jahren stärker gestiegen sei als die von Vertragsärzten.

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung widersprach der Kürzung und betonte, dass es bei der bestehenden Regelung um eine Mindestvergütung gehe, nicht um eine Obergrenze. Eine Absenkung sei ohne sachliche Begründung erfolgt und daher unzulässig. Gegen die Entscheidung sei rechtlich vorgegangen worden.

    Auch die Bundespsychotherapeutenkammer kritisierte den Beschluss als fachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt. Sie wies darauf hin, dass die Einkünfte von Psychotherapeuten im Vergleich zu ärztlichen Fachgruppen niedriger seien und psychotherapeutische Leistungen aufgrund ihrer Struktur weder verdichtet noch delegiert werden könnten. Die Kürzung sende aus ihrer Sicht ein problematisches Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.

    Die Aktion Psychisch Kranke hob die steigende Bedeutung psychotherapeutischer Versorgung hervor und verwies auf einen wachsenden Bedarf. Die geplante Honorarkürzung sei vor diesem Hintergrund auf Kritik gestoßen. Die Organisation forderte eine stärker bedarfsorientierte Steuerung, verlässliche Zugänge zu Angeboten sowie eine bessere Einbindung in ein umfassendes psychosoziales Versorgungssystem. [gesamte Meldung: BT hib]

    Eigene Bedarfsplanung für Kinderpsychotherapeut*innen

    [22.4.] Die Bundesregierung arbeitet daran, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Dies sei im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden, um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, schreibt die Regierung in einer Antwort (21/5584) auf eine Kleine Anfrage. „Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden“, heißt es in der Antwort weiter. 

    Bundesrat will Sozialverwaltung entlasten

    [22.4.] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (21/5509) für eine Entlastung der Sozialverwaltung vorgelegt. Darin heißt es: „Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat beschlossen, eine Verschlankung der Verwaltungen des Sozialstaates zu erreichen. Dabei sind Doppelstrukturen staatlicher Stellen aufzulösen, rechtliche Grundlagen zu harmonisieren und Potentiale von Digitalisierung und Automatisierung zu heben. Ziel ist es somit, die Kosten der Sozialleistungsverwaltung der kommunalen Haushalte zu verringern.“ Das Paket erfolge insofern im Vorgriff auf und unabhängig von Überlegungen im Rahmen der Kommission zur Reform des Sozialstaates und solle insbesondere der Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung dienen.
    Auch auf den Fachkräftemangel geht der Entwurf ein: „Mit großer Sorge weisen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder darauf hin, dass aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels bereits heute das für die Bearbeitung dieser Sozialleistungen notwendige Fachpersonal nicht mehr zur Verfügung steht.“
    Der Gesetzentwurf bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die die Sozialverwaltung von Bürokratie entlasten und zur digitalen Transformation und Rechtsvereinfachung beitragen sollen. Schwerpunkte sind unter anderem Änderungen zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.
    Die Regelungen sollen neben der Entlastung der Sozialverwaltung zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen führen. Insbesondere die vorgesehenen Änderungen zur Förderung der Digitalisierung einschließlich der Änderungen im Bereich der Schriftformerfordernisse sowie die vorgesehene Normierung von Pauschalen, Bagatell- und Nachweisgrenzen sollen zu einer spürbaren Vereinfachung von alltäglichen Rechtsvorgängen führen. Darüber soll der Entwurf durch die Angleichung von Vorschriften zu einer weiteren Harmonisierung der Rechtskreise SGB II und SGB XII (Zweites und Zwölftes Sozialgesetzbuch) beitragen.

    Europarat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

    [22.4.] Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) hat sich in ihrer Plenarsitzung im April 2026 intensiv mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention befasst und dabei zentrale Forderungen zur Stärkung des Opferschutzes verabschiedet.

    Zentrale Entwicklungen im April 2026:
    - Resolution zur «Nur Ja heißt Ja»-Regelung: Am 22. April 2026 verabschiedete die Versammlung eine Resolution, die Mitgliedsstaaten auffordert, den Grundsatz der freiwilligen Zustimmung («Nur Ja heißt Ja») als Definition für sexuelle Gewalt und Vergewaltigung fest in nationales Recht zu verankern.
    - Bericht zur Umsetzung: Ein von Zita Gurmai (Ungarn) vorgelegter Bericht betonte, dass die Istanbul-Konvention zwar positive Auswirkungen auf die Gesetzgebung habe, die Umsetzung vor Ort jedoch oft unzureichend sei.
    - Forderung an Nicht-Unterzeichner: Die Versammlung rief die sieben Mitgliedsstaaten, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben (darunter Bulgarien, Ungarn, Tschechien), sowie die Türkei (nach Rückzug) eindringlich dazu auf, der Konvention beizutreten.
    - Fokus auf digitale Gewalt: Die Debatte hob die Zunahme von technologiegestützter Gewalt gegen Frauen hervor und forderte Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen. 

    Hintergrund der Verhandlungen:
    - GREVIO-Monitoring: Die unabhängige Expertengruppe GREVIO überwacht die Umsetzung. Für Deutschland wird Ende 2026 der Bericht zur ersten thematischen Evaluierungsrunde erwartet.
    - Staatliche Maßnahmen: Die Versammlung kritisiert oft die zögerliche Umsetzung durch Regierungen und fordert eine bessere Finanzierung für Frauenhäuser und Opferschutzmaßnahmen. 

    Der Fokus der Parlamentarischen Versammlung liegt somit aktuell auf der konsequenten strafrechtlichen Definition von Gewalt und der vollständigen, ressourcenstarken Implementierung der Konvention in den Mitgliedsstaaten. [BMBFSFJ, Europarat]

    Behandlung von Geschlechtsdysphorie

    [21.4.] Die Bundesregierung verfolgt die nationale und internationale wissenschaftliche Diskussion zum Thema Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsinkongruenz aufmerksam. Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung dieser Personengruppen liegt in Zuständigkeit der Selbstverwaltung. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/5505) auf eine Kleine Anfrage. In der Antwort heißt es unter anderem weiter: „Die S2k-Leitlinie 'Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung' (Stand 30. September 2024) geht ausführlich auf Diagnostik und Differentialdiagnostik assoziierter psychischer Gesundheitsprobleme bei Kindern und Jugendlichen ein und unterstützt damit die Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen von weiteren Gesundheitsberufen und Patientinnen und Patienten für eine angemessene Versorgung.“ 

    Freiwilligenprogramm „kulturweit“

    [21.4.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5517). Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.

    Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

    [20.4.] BKA: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Kriminalität in Deutschland – auf einen Blick
    Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 zeigt: Die registrierten Straftaten sind erstmals seit 2022 wieder rückläufig. Auch die Gewaltkriminalität geht leicht zurück – hier vor allem Raubdelikte. Rückgänge gibt es beispielsweise vor allem bei Fahrrad- und Kfz-Diebstahl. Gleichzeitig gibt es Anstiege bei polizeilich erfassten Sexualdelikten, genauso wie beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Betrugsdelikte verlagern sich zunehmend ins Digitale und ins Ausland.
    Die Polizeiliche Kriminalstatistik macht Entwicklungen der Kriminalität im Hellfeld sichtbar und liefert eine wichtige Grundlage für die Einordnung von Kriminalität und die Ausrichtung polizeilicher Arbeit.

    Zentrale Kennzahlen: 5,5 Millionen registrierte Straftaten (-5,6 %) - 2,05 Millionen Tatverdächtige (-5,9 %) - 335 Fälle von Gewaltkriminalität (-2,3 %) - 335 Sexualdelikte (+2,8 %) - 677 Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten (-2,7 %) - 920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl wurden registriert (+5,7 %) - 57,9 % Aufklärungsquote (- 0,1 %).

    - Gesamtkriminalität: Die registrierten Straftaten sind 2025 rückläufig: Die Fallzahlen der Gesamtkriminalität sinken um -5,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch unter Berücksichtigung der Effekte der Teillegalisierung von Cannabis bleibt ein Rückgang von -4,7 % bestehen. Darüber hinaus ist auch die Zahl der Tatverdächtigen gesunken.
    - Die Aufklärungsquote bleibt mit 57,9 % stabil und somit auf dem Niveau der Vorjahre (2024: 58,0 %).

    - Die Zahl tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher ist 2025 weiter gesunken: Kinder: -6,4 %, Jugendliche: -10,4 %. Der Anteil von Kindern an allen Tatverdächtigen hat seit 2016 zugenommen (2025: 4,6 %; 2016: 3,8 %). Tatverdächtige Kinder und Jugendliche sind überwiegend männlich.

    - Die Anzahl an erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen (oder der tatverdächtigen Zugewanderten) ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Nichtdeutsche Tatverdächtige: Gleichzeitig liegt die Tatverdächtigenbelastungzahl weiterhin über der von deutschen Tatverdächtigen: etwa 2,6-fach höher bei Straftaten insgesamt (ohne ausländerrechtliche Verstöße).

    - Die Gewaltkriminalität ist erstmals seit 2021 zurückgegangen: Fälle: -2,3 %, Tatverdächtige: -2,6 %.
    Tatörtlichkeiten: Gewaltkriminalität wird am häufigsten verübt: auf „Sonstige öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ (28,9 %), in Wohnungen (22,7 %).
    Tatverdächtige: Es bestehen weiterhin Unterschiede zwischen einzelnen Gruppen: Die Anzahl der tatverdächtigen Jugendlichen (-7,4 %) und der tatverdächtigen Zuwanderer (-7,2 %) ist rückläufig., Die Zahl der tatverdächtigen Kinder stieg dagegen erneut an (+3,3 %)., Die Tatverdächtigenbelastungszahl ist bei nichtdeutschen Tatverdächtigen etwa viermal höher als bei deutschen Tatverdächtigen., Im Altersvergleich zeigen sich die höchsten Belastungen bei männlichen Jugendlichen.

    - Die Fallzahlen im Bereich der Sexualdelikte bleiben auf einem hohen Niveau (131.335 Fälle; +2,8 %) und steigen in zentralen Bereichen weiter an.
    Anstieg bei: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge (14.454; +8,5 %)., Seit 2018 ist die Anzahl der Vergewaltigungen (§177 Abs. 6-8 StGB) insgesamt um rund 71,7 % gestiegen., Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176-176e StGB (772; +4,7 %), Verbreitung pornografischer Inhalte (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184e StGB (+1.573; +2,7 %).
    Täterstruktur: Die Tatverdächtigen im Bereich Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge stammen überwiegend aus dem sozialen Nahfeld: Freunde oder Bekannte, (ehemalige) Partner.
    Kinder- und Jugendpornografie: Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie sind rückläufig (-2,7 %), bleiben jedoch auf hohem Niveau (41.677 Fälle), Fälle von Jugendpornografie nehmen weiter zu (+19,9 % auf 11.515 Fälle).

    - Die Zahl der Diebstahlsdelikte ist im Jahr 2025 insgesamt zurückgegangen (-6,5 %). Entgegen dieses allgemeinen Trends ist beim Wohnungseinbruchdiebstahl ein Anstieg zu verzeichnen:+5,7 % bzw. +4.484 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl gibt es ein nennenswertes Dunkelfeld: Laut der bundesweiten Dunkelfeldstudie SKiD 2024 wurden nur etwa 57 % der Wohnungseinbruchsdiebstähle der Polizei gemeldet (87 % vollendete und 48 % versuchte Delikte). Dabei bestehen deutliche Unterschiede zwischen vollendeten und versuchten Taten: Vollendete Delikte: 87 % werden angezeigt, Versuchte Delikte: 48 % werden angezeigt.

    - Massenkriminalität: Betrug und Cybercrime: Im Bereich der Massenkriminalität nehmen Straftaten, die aus dem Ausland heraus begangen werden, weiter zu: Inlandsstraftaten (im Inland begangenen Taten, bei denen der Schaden ebenfalls in Deutschland eingetreten ist): Betrug: -8,4 %, Cybercrime: -4,1 %.
    Auslandsstraftaten (aus dem Ausland heraus begangene Taten oder Straftaten, bei denen der Tatort unbekannt ist, der Schaden aber in Deutschland eingetreten ist): Betrug: +7,0 %, Cybercrime: +3,0 %. - Damit verändert sich die Struktur der Kriminalität: Bei Betrug nähern sich die Fallzahlen von Inlands- und Auslandstaten zunehmend an. Bei Cybercrime übersteigen die Auslandstaten bereits die Inlandstaten.
    Auch bei den Schadenssummen zeigt sich diese Entwicklung: Inland: 2,7 Mrd. Euro (-6,7 %), Ausland: 2,3 Mrd. Euro (+65,1 %). Die Zahlen verdeutlichen eine zunehmende Verlagerung von Kriminalität ins Digitale und über nationale Grenzen hinweg.

    Hintergrund: Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine zentrale Grundlage zur Einschätzung der Kriminalitätsentwicklung in Deutschland.
    Sie erfasst: alle der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiten Straftaten einschließlich der mit Strafte bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, Informationen zu Tatverdächtigen bei aufgeklärten Fällen, Informationen zu Opfern zu bestimmten Fällen (i.d.R., wenn höchstpersönliche Rechtsgüter tangiert sind). Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe an die Staats­anwaltschaft. - Nicht enthalten sind: nicht angezeigte Straftaten (Dunkelfeld), Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten, Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z. B. Steuer- und Finanzdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte). [siehe auch: Tagesschau, Dlf]

    Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung

    [20.4.] Im Petitionsausschuss wurde die Forderung diskutiert, die Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung beizubehalten. Die Petentinnen argumentierten, dass nur durch eine weiterhin mögliche Spezialisierung eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Kinder- und Jugendpflege gesichert werden könne. Sie betonten, dass sie die generalistische Ausbildung nicht ablehnten, kritisierten jedoch, dass pädiatrische Kompetenzen derzeit nur unzureichend vermittelt würden und häufig erst nachgelagert erworben werden müssten.

    Vertreterinnen der Petition verwiesen darauf, dass der Anteil praktischer Ausbildungszeiten in der pädiatrischen Versorgung im Vergleich zu anderen Bereichen deutlich geringer sei und nicht zwingend in medizinischen Einrichtungen stattfinden müsse. Dies führe dazu, dass Auszubildende häufig unzureichend vorbereitet in die Praxis kämen und zusätzlicher Qualifizierungsaufwand in den Einrichtungen entstehe. Zudem wurde ein Rückgang des Interesses an der Kinder- und Jugendkrankenpflege berichtet, da viele Interessierte gezielt in diesem Bereich arbeiten wollten und sich bei fehlender Spezialisierung gegen die Ausbildung entschieden. Gleichzeitig wurde auf bestehende Fachkräftelücken in der stationären Versorgung hingewiesen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit erklärte, das Anliegen werde berücksichtigt. Die bestehende Regelung der generalistischen Ausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeit im dritten Ausbildungsjahr sei ein politischer Kompromiss gewesen, und die grundsätzliche Akzeptanz der generalistischen Ausbildung sei hoch. Das Ministerium kündigte eine weitere Anhörung mit relevanten Akteuren an, um insbesondere die geringe Inanspruchnahme der Spezialisierung zu klären und mögliche Ursachen wie fehlende Ausbildungsangebote zu prüfen.

    Die Petentinnen widersprachen der Interpretation der niedrigen Spezialisierungsquote und führten diese auf unzureichende oder schwer zugängliche Angebote an Pflegeschulen zurück. Teilweise würden spezialisierte Ausbildungswege nicht gleichwertig angeboten oder seien nur mit großem räumlichem Aufwand erreichbar, wodurch faktisch kein echtes Wahlrecht bestehe. [zur gesamten BT hib Meldung, zum Video-Stream; zur Die Petition im Bundestags-Petitionsportal]

    Generation Corona? Wie Kinder u. Jugendliche die Pandemie erlebt haben“

    [20.4.] Enquete-Kommission Corona: Aufarbeitung„Generation Corona?“ – 150 Kinder und Jugendliche zwischen 12-15 Jahren berichteten im Bundestag über Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie.
    Die Veranstaltung wurde von der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Coronakrise und der Kinderkommission des Parlaments durchgeführt. Sie war nicht öffentlich. Ziel war es, die Perspektive von Minderjährigen und jungen Erwachsenen besser zu verstehen, teilte der Bundestag mit. Außerdem sollten ihre seelischen Belastungen während und nach der Corona-Pandemie sichtbar gemacht sowie Lehren für die Zukunft gezogen werden.
    Deutschlandweit konnten sich interessierte Kinder für eine Teilnahme bewerben. Ihre Kosten wurden vom Bundestag übernommen. Bundestagspräsidentin Klöckner sprach ein Grußwort.

     

    Expertenkommission zum Kinder- u. Jugendschutz in der digitalen Welt

    [20.4.] BMBFSFJ-PM: Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgelegt: Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schafft Überblick über wissenschaftliche, praktische und rechtliche Lage für folgende Handlungsempfehlungen.
    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat heute ihre umfassende Bestandsaufnahme veröffentlicht. Sie bildet die evidenzbasierte Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen, die derzeit erarbeitet und Ende Juni 2026 vorgelegt werden sollen.
    In der  Bestandsaufnahme werden zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt analysiert. Im Fokus stehen die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, Teilhabepotentiale neuer Technologien, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen einschließlich seiner praktischen Durchsetzung.

    Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Die Bestandsaufnahme ist eine der zugleich breitesten, systematischsten, tiefsten und vor allem interdisziplinärsten Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Sie erfasst das Thema ganzheitlich, macht zentrale Risiken wie Cybermobbing, problematische Nutzungsmuster, algorithmisch verstärkte Dynamiken und unzureichende Schutzmechanismen ebenso sichtbar wie bestehende Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsfelder. Gleichzeitig bedeutet das Smartphone insbesondere für Jugendliche auch Zugang – zu Freundschaften, Wissen und Teilhabe. Die Bestandsaufnahme benennt dabei klar Defizite, etwa in der flächendeckenden und systematischen Medienbildung und in der Unterstützung von Eltern. Sie schafft damit eine belastbare evidenzbasierte Grundlage für die Handlungsempfehlungen. Gerade daraus wird deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen ist. Nötig ist  eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie – ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, der Regulierung, Bildung und Prävention gleichermaßen umfasst. Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen. Nur so kann den dynamischen technologischen Entwicklungen und den komplexen Herausforderungen nachhaltig begegnet und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden. Ich erwarte nun mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen.“

    Prof. Dr. Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission: „Die Forschungslage ist relativ klar: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden. Genau deshalb darf Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden. Sie muss verbindlich, altersgerecht und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein – und auch die Erwachsenen adressieren, die sie begleiten."

    Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Expertenkommission: „Unsere Bestandsaufnahme macht deutlich: Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken. Digitale Räume sind für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume. Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen. Auf dieser Grundlage werden wir konkrete Empfehlungen erarbeiten."

    Zentrale Erkenntnisse der Bestandsaufnahme
    * Digitale Lebenswelten: Chancen und Risiken eng verknüpft: Digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Smartphones bilden den zentralen Zugang zu Kommunikation, Information, Unterhaltung und zunehmend auch zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass Risiken vielfältig und häufig miteinander verschränkt sind. Dazu zählen insbesondere:
    _ Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Hate Speech oder Kostenfallen, _ sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, etwa durch Cybergrooming oder KI-generierte Inhalte, _ manipulative Plattformmechaniken („Dark Patterns“), die gezielt zu exzessiver Nutzung und Datenpreisgabe verleiten, _ neue Risiken durch KI-Systeme, etwa durch Deepfakes, Desinformation oder simulierte soziale Interaktion.
    Gleichzeitig bieten digitale Räume und neue Technologien erhebliche Chancen – etwa für gesellschaftliche Teilhabe, Identitätsentwicklung und individualisiertes Lernen. Ziel ist eine geschützte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

    * Medienbildung und Prävention: Vielfältig, aber nicht flächendeckend: Medienbildung findet in Deutschland in unterschiedlichen Kontexten statt – in Familien, Kitas, Schulen und außerschulischen Angeboten. Diese Vielfalt ist grundsätzlich eine Stärke. Gleichzeitig zeigt die Bestandsaufnahme deutliche strukturelle Defizite:
    _ Angebote sind nicht flächendeckend und häufig nicht verbindlich, _ die Qualität variiert je nach Bundesland, Einrichtung und einzelnen Fachkräften, _ Unterstützungssysteme für Eltern und Fachkräfte sind fragmentiert, _ insbesondere die frühe Kindheit wird bislang zu wenig systematisch berücksichtigt.  
    Die Kommission unterstreicht, dass Medienkompetenz eine Schlüsselrolle spielt und systematisch gestärkt werden muss.

    * Rechtlicher Rahmen: Umfassend, aber mit Umsetzungsdefiziten: Der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum ist durch zahlreiche Regelwerke auf europäischer und nationaler Ebene geprägt, insbesondere durch den Digital Services Act (DSA) sowie ergänzende nationale Gesetze wie das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Als zentrale Herausforderung benennt die Bestandsaufnahme auch Defizite in der Umsetzung. Besonders kritisch bewertet werden: _unzureichende Altersabsicherung, _ begrenzte Effektivität bestehender Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen

    * Ungleichheiten und neue Dynamiken im Blick behalten: Die Bestandsaufnahme zeigt zudem, dass Risiken nicht alle Kinder gleichermaßen betreffen. Faktoren wie Alter, soziale Lage oder psychische Belastungen beeinflussen die Verwundbarkeit erheblich. Hinzu kommen dynamische Entwicklungen durch neue Technologien, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche bislang noch unzureichend erforscht sind.

    Nächste Schritte: Handlungsempfehlungen folgen im Juni: Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, in der Bestandsaufnahme bereits konkrete Empfehlungen vorzulegen. Ziel ist es, zunächst eine gemeinsame, wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen. Auf dieser Basis erarbeitet die Kommission derzeit konkrete Handlungsempfehlungen, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden. Die Kommission legt Mitte September ihren Abschlussbericht vor. Die im September 2025 eingesetzte Expertenkommission arbeitet unabhängig und evidenzbasiert. Die Bestandsaufnahme markiert den ersten zentralen Meilenstein ihrer Arbeit und bildet die Grundlage für eine umfassende, zukunftsorientierte Strategie zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. [Weitere Informationen]

    Parl. Versammlung Europarat: Meinungs-&Versammlungsfreiheit, Istanbul-Konvention, ...

    [20.4.] Menschenrechtskommissar berichtet der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 
    In der zweiten Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) vom 20. bis 24. April wird der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O´Flaherty, unter anderem über seinen Deutschlandbesuch im Oktober 2025 berichten. In einem Memorandum wies O´Flaherty auf den wachsenden Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland hin. Der Raum für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schrumpfe. Auch sei er über Einschränkungen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere bei den Protesten zu Palästina und Gaza, sowie über Berichte über „unverhältnismäßige“ Polizeigewalt besorgt. Zudem rief er auf, den steigenden Antisemitismus und antimuslimischen Hass zu bekämpfen. 
    In der Sitzungswoche werden auch der französische Außenminister, Jean-Noël Barrot, und der Außenminister Moldaus, Mihai Popşoi, zu den Delegierten sprechen. Des Weiteren wird die PVER über die Abschaffung der Todesstrafe, Gewalt und Hassrede gegen Politiker sowie die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutieren. Auch eine Aktualitätsdebatte zur Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine wurde beantragt. An der Sitzungswoche nehmen unter der Leitung des Abgeordneten Knut Abraham (CDU) Vertreter aller Bundestagsfraktionen teil. 
    Nähere Informationen und ein Livestream zu der Sitzungswoche sind hier verfügbar. [BT Hib]
     

    Digitale Gewalt: sexualisierte Deepfakes sollen unter Strafe gestellt werden

    [17.4.] Digitale Gewalt: Justizministerin will sexualisierte Deepfakes unter Strafe stellen: Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt. Demnach soll das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes künftig strafbar sein.

    Opfer von digitaler Gewalt im Internet sollen künftig mehr Schutz erhalten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat ihren Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt. Demnach soll ein neuer Straftatbestand für bildbasierte sexualisierte Gewalt geschaffen werden. Dabei geht es um pornografische Deepfakes, digitalen Voyeurismus und Vergewaltigungsaufnahmen, sagte Hubig.
    Deepfakes sind gefälschte Bildaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen mit künstlicher Intelligenz erstellt werden. Strafbar machen soll sich künftig, wer pornografische Deepfakes und andere nicht einvernehmliche sexualisierte Aufnahmen erstellt oder verbreitet und dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt. Bestraft werden können soll die Tat den Plänen zufolge mit bis zu zwei Jahren Haft. Derzeit ist etwa das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar.
    Der Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und anschließend in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
    »Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen, und sie betrifft Millionen Menschen in Deutschland«, sagte Ministerin Hubig. »Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen.« Digitale Gewalt könne »im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören.«

    Auch heimliche Überwachung soll strafrechtlich geregelt werden: Die zunehmende Digitalisierung habe »einen neuen, virtuellen Raum zur Begehung von Rechtsgutsverletzungen mit digitalen Mitteln eröffnet und damit neue Formen der Gewalt – die digitale Gewalt – ermöglicht«, heißt es in Hubigs Entwurf. Das Gesetz sei nötig, um diese neuen Formen von Gewalt verfolgen zu können.
    Hubig zufolge soll außerdem die Verwendung von Informationstechnik, wie zum Beispiel von GPS-Trackern, zur heimlichen Überwachung anderer Menschen in einer neuen Strafvorschrift geregelt werden.
    Das Gesetz soll es Opfern von digitaler Gewalt zudem leichter machen, per gerichtlichem Verfahren Auskunft über die Identität des Urhebers zu bekommen. Das soll es auch ermöglichen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einfacher durchzusetzen. Gerichte sollen zudem künftig früher als bisher die Plattformbetreiber verpflichten können, einschlägige Daten zu speichern, um einem Verlust der Daten und damit eines wichtigen Beweismittels vorzubeugen.

    »Cybergrooming« und »Cyberstalking«: Darüber hinaus sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, »um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen«, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dadurch sollen auch künftige Rechtsverletzungen unterbunden werden. Die Konten sollen auch gesperrt werden können, wenn es nicht gelingt, den Inhaber zu identifizieren.
    Der Gesetzentwurf listet ausdrücklich eine ganze Reihe von Erscheinungsformen digitaler Gewalt auf, gegen die sich die Neuregelung wendet: So geht es etwa um »Hate Speech«, also abwertende, bedrohliche oder gewaltverherrlichende Beiträge im Internet; um »Doxing«, das unerlaubte Veröffentlichen persönlicher Daten wie Adresse oder Telefonnummer; sowie um »Cyberflashing«, das unerwünschte Zusenden von Bildmaterial, das Gewalttätigkeiten und/oder Pornografie enthält.
    Des Weiteren geht es um »Cybergrooming«, das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Internet mit sexueller Absicht; um »Cyberstalking«, das Verfolgen, Belästigen und/oder Überwachen einer Person mit digitalen Technologien; um »Cybermobbing«, das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen über digitale Medien; um Identitätsmissbrauch, also das Kommunizieren unter einem gefälschten Profil zum Nachteil eines anderen Menschen, und um andere Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt. [ZEIT, vgl. Tagesschau1/2, LTO, Pressekonferenz auf Youtube, Dlf]

    Umsetzung von EU-Verbraucherkredit-RL (inkl. Jugendschutz-Elementen)

    [17.4.] Im Bundestag wurde das Gesetz „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851, 21/2459) verabschiedet. Mit diesem soll der Schutz vor Überschuldung deutlich ausgeweitet werden. Ziel der Bundesregierung ist ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau sowie mehr Transparenz und Sicherheit bei Kreditverträgen. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.
    Kern des Gesetzes ist die Ausweitung von Schutzregelungen auf bisher kaum regulierte Kreditformen, etwa sehr kleine Darlehen, kurzfristige Kredite und „Buy now, pay later“-Modelle, die insbesondere von jungen Menschen genutzt werden und ein erhöhtes Risiko für frühe Verschuldung bergen. Künftig gelten strengere Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung, Kredite sollen nur vergeben werden, wenn eine Rückzahlung wahrscheinlich ist. Zudem werden Kreditgeber verpflichtet, bei finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen nachsichtiger vorzugehen.
    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz personenbezogener Daten: Informationen aus sozialen Netzwerken sowie sensible Daten dürfen nicht mehr für Bonitätsprüfungen genutzt werden, und für Minderjährige dürfen keine Scorewerte erstellt werden. Verbraucher erhalten außerdem stärkere Rechte, etwa bei Dispokrediten, sowie Anspruch auf eine menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen.
    Für den Schutz junger Menschen besonders relevant ist, dass riskante und niedrigschwellige Kreditangebote stärker reguliert werden, um frühe Verschuldung und daraus entstehende finanzielle Problemlagen zu verhindern. Gleichzeitig sollen Informationen verständlicher bereitgestellt werden, um bessere Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
    Die Koalition aus CDU/CSU und SPD bewertete das Gesetz als wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz. Die Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke äußerten Kritik, insbesondere an einzelnen Regelungen wie der erleichterten Vertragsform. Die AfD kritisierte die Umsetzung der EU-Vorgaben grundsätzlich. [BT hib, LTO]

    Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen - Reduziertes Angebot für Kassenpatient*innen erwartbar

    [17.4.] Honorarkürzungen: Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung erwartet reduziertes Angebot für Kassenpatienten.: Die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung, Jochim, hat die in Kraft getretene Honorarkürzung für Therapiesitzungen kritisiert. Es sei davon auszugehen, dass Psychotherapeuten ihren Verdienstausfall mit Privatpatienten kompensierten. Daher werde sich das Angebot für Kassenpatienten reduzieren. Auch steigerten sich so die ohnehin schon langen Wartezeiten für einen Therapieplatz. Jochim äußerte darüber hinaus Unverständnis über die Kurzfristigkeit, mit der die Kürzung umgesetzt wurde. Es bleibe kaum eine Chance, angemessen darauf zu reagieren. Das zuständige Gremium, der Erweiterte Bewertungsausschuss, hatte im März beschlossen, die Honorare für Psychotherapeuten zum 1. April um 4,5 Prozent zu kürzen. Das rief landesweit Proteste hervor. Dem Erweiterten Bewertungsausschuss gehören Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, KBV, und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen sowie unparteiische Mitglieder an. [Dlf]

    [26.3.] Grüne wollen psychotherapeutische Versorgung stärken: Die Grünen-Fraktion fordert eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, heißt es in einem Antrag (21/4954) der Fraktion.
    Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere.
    Die Abgeordneten fordern in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden.
    Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.
    Der Antrag wurde federführend in den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

    [25.3.] Die Zahl der psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten einschließlich Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten hat sich nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Nahmen 2014 noch 27.125 Psychotherapeuten an der Versorgung teil, seien es Ende 2025 insgesamt 41.937 gewesen, heißt es in der Antwort (21/4974) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Psychotherapeuten stellen den Angaben zufolge nach den Hausärzten die zweitgrößte Arztgruppe dar. Die Sicherstellung von bedarfsgerechten und zeitnahen Therapiemöglichkeiten bleibe ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen, heißt es in der Antwort.
    Die Bewertung und Weiterentwicklung der Bestimmungen für vertragsärztliche Leistungen liege in der Verantwortung des Bewertungsausschusses. In der Antwort wird auf den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) Bezug genommen, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken. Bei der Neubewertung seien Betriebsausgaben, Erträge und zusätzliche Vergütungselemente berücksichtigt und aktualisiert worden. Die Bewertung werde zum 1. April 2026 angepasst.

    Kostensteigerungen u. Bürokratie im Wohnungsbau / Bau-Turbo / soz. Wohnungsbau

    [17.4.] Wohnungsbau im Aufwind - Die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland steigt: Wie das Statistische Bundesamt ⁠in Wiesbaden mitteilte, wurde im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Plus von 24,1 Prozent registriert. Danach gab es die Erlaubnis zum Bau von insgesamt 22.200 Wohnungen. Die Zahl der gemeldeten Genehmigungen gilt als wichtiger Frühindikator für die künftige Bauaktivität. [Dlf]

    [16.4.] Regierung sieht Fortschritte in der Baupolitik: Die Regierung sieht Fortschritte in der Baupolitik. Der Bundesregierung sei es gelungen die Bau- und Wohnungswirtschaft in den vergangenen Jahren trotz hoher Inflation, steigender Baukosten und Zinsbelastungen zu stabilisieren, heißt es in der Antwort (21/5427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5158), die Fragen zum Thema „Ein Jahr schwarz-rote Wohnungs- und Mietenpolitik - Umsetzungsstand, Zeitpläne, Zuständigkeiten“ gestellt hatte. Die Regierung verweist auf die Baugenehmigungszahlen, die 2025 erstmals seit 2021 wieder gestiegen seien. Unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird mitgeteilt, dass insgesamt 238.500 Wohnungen genehmigt worden seien, was einem Plus von 10,8 Prozent entspreche. In dieser Wahlperiode setze das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Maßnahmen der vergangenen Jahre konsequent fort und baue die Unterstützung durch Förderprogramme aus, die den Neubau beschleunigen und bezahlbaren Wohnraum schaffen würden. 
    Nach Angaben der Regierung hat die Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) allein im vergangenen Jahr 2025 Investitionen von über 13 Milliarden Euro angestoßen und mehr als 35.000 Wohneinheiten unterstützt. Seit Dezember 2025 gebe es zudem eine zeitlich befristete Fördermöglichkeit für neue Gebäude mit Effizienzhausstandard 55 und Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, um den Bauüberhang zu aktivieren. Der soziale Wohnungsbau werde konsequent weiter gestärkt. Die Investitionen würden deutlich erhöht, um bei dem weiterhin sinkenden Sozialwohnungsbestand „endgültig die Trendwende einzuleiten“. Insgesamt seien in der Finanzplanung des Bundes hierfür von 2025 bis 2029 rund 23,5 Mrd. Euro Programmmittel vorgesehen. 
    Das Ziel, die Baukosten zu senken und den Neubau effizienter zu gestalten, werde weiter verfolgt, schreibt die Regierung in der Antwort. Dazu gehörten der verstärkte Einsatz modularer und serieller Bauweisen, der „Gebäudetyp E“ sowie gezielte Förderungen für klimafreundliches Bauen. Auch das Umfeld des Wohnens werde weiterhin gestärkt: Mit der Städtebauförderung unterstütze der Bund die Städte und Gemeinden dabei, Wohn- und Lebensräume attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Die Programmmittel für die Städtebauförderung würden bis 2029 schrittweise verdoppelt werden. Außerdem wird in der Antwort Auskunft zu Vorhaben im Bereich Bauen und Wohnen gegeben, zum Beispiel zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Der Gesetzentwurf sei erstellt und befinde sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Der Kabinettsbeschluss ist für den 20. Mai 2026 geplant. 

    [15.4.] In einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen rief Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) dazu auf, bei der Schaffung von Wohnraum gemeinsam um die besten Lösungen zu ringen. - Die Bundesregierung sieht angesichts steigender Kosten (Energie, Materialien) u.a. auch für die Bauwirtschaft angesichts globaler Entwicklungen und schwieriger Rahmenbedingungen Handlungsbedarf. Daher werde der soziale Wohnungsbau gestärkt und seien in diesem Jahr Rekordinvestitionen vorgesehen. Gleichzeitig werde an gesetzlichen Änderungen gearbeitet, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. 
    Ein zentrales Instrument ist dabei der sogenannte Bau-Turbo, mit dem Städte und Gemeinden schneller Genehmigungen ermöglichen und zusätzliche Baupotenziale, etwa durch Nachverdichtung oder Aufstockung, nutzen sollen. Erste Anwendungen zeigen bereits konkrete Genehmigungen in Kommunen. Ergänzend sollen Programme helfen, bereits genehmigte, aber bislang nicht umgesetzte Bauvorhaben trotz gestiegener Kosten zu realisieren.
    Zur Senkung von Finanzierungskosten wurde die Idee einer Bundeswohnungsbaugesellschaft diskutiert. Die Bundesregierung sieht darin die Möglichkeit, durch günstige Kreditkonditionen des Staates den Bau von Wohnungen zu erleichtern und langfristig mehr Wohnraum in öffentlichem Eigentum zu sichern. Ziel ist eine dauerhafte Bezahlbarkeit von Wohnraum.
    Die SPD-Fraktion unterstützte die Vorhaben und verwies auf eine umfassende Reformagenda. Bündnis 90/Die Grünen stellten Fragen zur konkreten Ausgestaltung und Eigentumsstruktur der geplanten Gesellschaft. Die CDU/CSU forderte Fortschritte bei der Gebäudemodernisierung. Die AfD bezweifelte, dass staatliches Bauen kostengünstiger sein kann. Die Fraktion Die Linke thematisierte die langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums und die Wirkung des Bau-Turbos, insbesondere vor dem Hintergrund auslaufender Sozialbindungen.
    Insgesamt wurde deutlich, dass neben dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und der Beschleunigung durch den Bau-Turbo auch strukturelle Fragen der Finanzierung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern eine zentrale Rolle spielen. [zu gesamten Meldung: BT hib]

    [26.3.] Im Fachgespräch des Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung wurde deutlich, dass steigende Baukosten und rechtliche Vorgaben den Wohnungsbau erheblich erschweren.
    Die Immobilienwirtschaft berichtete anhand eines konkreten Projekts, dass nachhaltiger Wohnungsbau zwar umgesetzt werden kann, jedoch nur unter hohem finanziellen Aufwand durch Eigenmittel, Förderungen und vorhandene Grundstücke. Baukosten seien stark gestiegen, sodass selbst günstige Finanzierungsbedingungen nicht zu bezahlbaren Mieten führten. Zusätzlich wurden lange Genehmigungsverfahren, hohe Auflagen sowie verpflichtende Stellplatzvorgaben als kostentreibend benannt.
    Die wissenschaftlich-architektonische Perspektive betonte, dass nachhaltige Wohnformen soziale, ökologische und ökonomische Ziele verbinden können. Kritisiert wurde insbesondere das Bau- und Planungsrecht als hinderlich, da es Zielkonflikte verursache und verteuere. Gefordert wurden flexiblere Regelungen. Zudem wurde darauf verwiesen, dass vorhandener Wohnraum besser verteilt und alternative Wohnformen gestärkt werden sollten.
    Im Vergleich zu Österreich wurden Unterschiede sowohl in der Bodenpolitik als auch in den Baunebenkosten gesehen. Während dort günstigere Rahmenbedingungen bestehen, führen in Deutschland höhere Auflagen und Bürokratie zu zusätzlichen Kosten. [ausführlich: BT hib]

    [5.3.] Zustimmung zum Bau-Turbo unter Bedingungen: Gemeinden können ihre Zustimmung zur Nutzung des Bau-Turbos unter der Bedingung erteilen, dass sich Vorhabenträger zur Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen verpflichten. Zudem stehe es den Gemeinden frei, ihre Zustimmung innerhalb der Frist zu verweigern, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4193) mit. Mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages könnten Gemeinden eventuell Bodenwertsteigerungen abschöpfen. Dies entspreche dem von vielen Kommunen auch im Bereich der Bauleitplanung angewandten Verfahren, schreibt die Bundesregierung. 
    Grundsätzlich stellt die Regierung in der Antwort fest, dass der bis zum 31. Dezember 2030 befristete Bau-Turbo für bestimmte Wohnbauvorhaben weitreichende Abweichungen vom Planungsrecht vorsehe. So werde die Aufstellung eines Bebauungsplans entbehrlich. „Der Bau-Turbo macht damit den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum“, heißt es in der Antwort. Durch den geringeren Planungsaufwand könne nicht nur schneller, sondern auch günstiger gebaut werden. Damit die Erleichterungen des Bau-Turbos zu Anwendung kommen könnten, bedürfe es in jedem Einzelfall der Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinde könne also entscheiden, ob das geplante Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sei. Somit bleibe die Planungshoheit der Gemeinde gewahrt.

    [3.3.] Kostengünstiges Bauen in Deutschland: Bundesregierung, Länder und Bauwirtschaft setzen sich für eine Stärkung des kostengünstigen Bauens in Deutschland ein. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4565) auf eine Kleine Anfrage hin, die sich nach „Mehrkosten und regulatorische Hürden im sozialen Wohnungsbau durch energiepolitische und ideologische Vorgaben“ erkundigt hatte. Die Bundesregierung trage dazu unter anderem bei der Digitalisierung, dem seriellen, modularen und systemischen Bauen sowie der Unterstützung des einfachen Bauens bei. 
    Die Baukostensteigerungen seit 2022 sind nach Angaben der Bundesregierung neben gestiegenen Material-, Stoff- und Energiepreisen in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter anderem auf Personal- und Finanzierungskosten zurückzuführen. Darüber hinaus gebe es noch weitere Ursachen. Der europäische Emissionshandel werde nicht als vorrangiger Kostentreiber eingestuft, heißt es in der Antwort weiter. 
    Die Regierung weist darauf hin, dass die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau trotz der gestiegenen Baukosten im Jahr 2024 erneut deutlich gestiegen seien. Die Zahl der Bewilligungen für alle Maßnahmen sei um knapp 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 62.000 Wohneinheiten gestiegen. Gegenüber 2022 seien sie sogar um 50 Prozent gestiegen. Darin enthalten sei auch ein Anstieg der Bewilligungen für Neubau-Sozialmietwohnungen auf gut 27.000 Wohneinheiten. Das entspreche einem Anstieg von rund 19 Prozent gegenüber 2022. „Der soziale Wohnungsbau hat sich damit als Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger wohnungspolitischer Rahmenbedingungen erwiesen“, schreibt die Regierung in der Antwort. 

    Kurzzeit-Beschäftigung in Deutschland

    [17.4.] 2024 sind 1.902 und im Jahr 2025 sind 7.662 nationale Visa für kurzzeitig kontingentierte Beschäftigungen nach Paragraf 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung (BeschV) erteilt worden. Zur Aufnahme einer kurzfristig kontingentierten Beschäftigung sei aber nicht immer ein Visum erforderlich, schreibt die Regierung weiter in einer Antwort (21/5424) auf eine Kleine Anfrage.
    „Die Regelungen zur Durchführung der kurzzeitig kontingentierten Beschäftigung stellen sicher, dass die entsprechende Aufenthaltserlaubnis die Dauer von acht Monaten im Jahr nicht überschreitet. Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, machen sich strafbar beziehungsweise handeln ordnungswidrig“, erläutert die Regierung. Arbeitgeber, die Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigen, könnten ebenfalls sanktioniert werden. Es sei Aufgabe der Kontroll- und Sicherheitsbehörden, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verstöße festzustellen und Hinweise an die zuständigen Stellen zur Nachverfolgung weiterzuleiten. Eine systematische Erfassung der Ausreisen von Personen mit einer kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung finde im Ausländerzentralregister (AZR) grundsätzlich nicht statt, da sich die betroffenen Personen für die gesamte Aufenthaltsdauer allein mit einem Visum in Deutschland aufhalten könnten, heißt es in der Antwort.

    Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

    [15.4.] Sachverständige aus Medizin, Recht, Wissenschaft sowie kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bewerteten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen unterschiedlich.
    Ein Vertreter des Klinikums Lippstadt kritisierte die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellte fest, dass ein bestehender verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag praktisch nicht durchgesetzt werde. Er verwies darauf, dass insbesondere katholische Krankenhausträger Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ablehnten und es regional an niedergelassenen Ärzten fehle, die Abbrüche durchführen.
    Der Deutsche Juristinnenbund bewertete die Versorgungslage ebenfalls als problematisch und führte dies auf Defizite in der Umsetzung des Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sowie auf eine fehlende Bedarfsplanung zurück. 
    Eine Vertreterin des Vivantes Klinikums Berlin bestätigte, dass es regional große Unterschiede gebe und viele Einrichtungen keine Abbrüche anböten, wodurch Versorgungslücken entstünden. Betroffene Frauen hätten häufig Schwierigkeiten, passende Angebote zu finden, und berichteten von Unsicherheiten und Stigmatisierungsängsten.
    Eine Vertreterin der Hochschule Fulda verwies auf vielfältige Zugangsbarrieren, darunter Probleme bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen, lange Wege, Wartezeiten, Informationsdefizite und finanzielle Belastungen.
    Demgegenüber stellte eine Vertreterin der Uniklinik Halle fest, dass grundsätzlich ein flächendeckendes Angebot an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen bestehe. Eine strukturelle Unterversorgung liege nicht vor, auch wenn regionale Unterschiede bestünden und Verbesserungen in der Organisation möglich seien.
    Die Beratungsorganisation Profemina betonte auf Grundlage ihrer Beratungserfahrungen, dass viele Frauen sich keine Abbrüche wünschten, sondern Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation benötigten. Information, Beratung und konkrete Hilfen seien daher zentral.
    Der Deutsche Caritasverband äußerte erhebliche Bedenken und verwies auf das im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankerte Recht, die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen zu verweigern. Dieses gelte auch für kirchliche Krankenhausträger und begründe deren ablehnende Haltung.
    Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband erklärte, eine Verpflichtung von Krankenhäusern zur Durchführung von Abbrüchen greife zu kurz, da diese überwiegend ambulant durchgeführt würden. Stationäre Behandlungen beträfen vor allem komplexe Fälle und seien daher eher spezialisierten Einrichtungen zuzuordnen. [gesamte Meldung: BT hib]

    Noch keine Einzelheiten zum Umbau von „Demokratie leben!“

    [15.4.] Die Bundesregierung macht derzeit keine Angaben darüber, wie sie im Einzelnen die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für 2027 umbauen will. Als Begründung nennt sie in einer Antwort (21/5411) auf eine Kleine Anfrage (21/4932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen sei. 
    Das Programm werde aber, wie angekündigt, im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ würden zum 31. Dezember 2026 auslaufen; die Ergebnisse gesichert. „Zukünftig gibt es die vier Handlungsebenen Kommune, Land, Bund und digitaler Raum“, so die Regierung. 
    Sie erläutert darüber hinaus: „Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren.“

    Finanzlage der Kommunen so dramatisch wie noch nie

    [15.4.] In einem Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wurde die finanzielle Lage der Kommunen von verschiedenen Institutionen als äußerst kritisch beschrieben.
    Vertreter*innen des Deutscher Landkreistags berichteten von stark sinkenden Investitionen, steigender Verschuldung und aufgebrauchten Rücklagen. Hauptursache seien deutlich steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, während die Einnahmen weiterhin wachsen. Gefordert wurde ein staatliches Notprogramm zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen.
    Wissenschaftliche und wirtschaftliche Institutionen wie die Bertelsmann Stiftung und die KfW Bankengruppe bestätigten die Entwicklung. Sie verwiesen auf strukturelle Ursachen wie Inflation, steigende Personalkosten und wachsende Sozialausgaben. Die finanzielle Lage wurde als zunehmend prekär beschrieben, verbunden mit steigenden Defiziten und Schulden sowie rückläufigen Investitionen.
    Kommunale Spitzenverbände wie der Deutscher Städte- und Gemeindebund, der Deutscher Städtetag und erneut der Deutscher Landkreistag hoben hervor, dass insbesondere die dynamisch steigenden Sozialausgaben, etwa in der Eingliederungs- sowie Kinder- und Jugendhilfe, die kommunalen Haushalte stark belasten. Dies gefährde die Handlungsfähigkeit der Kommunen und die kommunale Selbstverwaltung. Zudem wurde darauf verwiesen, dass bundespolitische Entscheidungen zusätzliche Aufgaben und Personalbedarfe vor Ort erzeugen, ohne dass eine ausreichende finanzielle Kompensation erfolge.

    Insgesamt wurde betont, dass die finanzielle Situation die Infrastruktur, Investitionsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Staates auf kommunaler Ebene zunehmend beeinträchtigt. [Zur gesamten BT-hib-Meldung]

    Antrag zu Rassismusbekämpfung abgelehnt

    [15.4.] Die Fraktion Die Linke ist im Innenausschuss mit einem Antrag zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus (21/4751) gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion lehnte das Gremium die Vorlage ab. Für den Antrag votierte neben der Linken auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

    Der Vorlage zufolge untersuchte das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) für eine 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Studie „erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland manifestiert“. Zu den Erkenntnissen der Untersuchung gehöre der Befund, „dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist“.
    Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das staatliche Handeln ausweitet und der ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einführt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion flächendeckend niedrigschwellige und unabhängige externe sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und Monitoringstellen aufbauen und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition für die Bundesverwaltung bindend als Verwaltungsvorschrift erlassen.
    Zugleich will die Fraktion sichergestellt haben, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen wie etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen „konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet wird“. Daneben plädiert sie dafür, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden „diskriminierungskritisch zu überarbeiten“. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung abzubauen, indem ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und Dolmetscherdienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden.
    Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken (Racial Profiling) zu ergreifen“. Dazu gehören dem Antrag zufolge die Ausgabe von Kontrollquittungen und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme. Darüber hinaus machen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür stark, die Befugnisse der Bundespolizei zu „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes“, ersatzlos zu streichen. [BT hib]

    UN-Hochkommissar: Menschen- u. spezifisch Frauenrechte (auch im Netz) bedroht

    [15.4.] Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), Volker Türk, warnt vor einer fortschreitenden Erosion der Menschenrechte. In vielen Ländern der Welt werde der Raum für die Zivilgesellschaft immer weiter eingeschränkt, nicht selten auch unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit, sagte Türk bei einem Austausch mit Abgeordneten des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
    Polizeiapparate würden zunehmend militarisiert, wie etwa in El Salvador oder Ecuador. Staatliche Behörden wendeten im Zusammenhang mit Wahlen teils exzessive Gewalt an, politische Opponenten würden unterdrückt. Auch Journalistinnen und Journalisten würden weltweit bedroht, verfolgt, inhaftiert - oder gar getötet. Allein in den letzten dreieinhalb Jahren seien 310 Journalisten ermordet worden, so Türk. In 85 Prozent der Fälle seien solche Morde straflos geblieben.
    Große Sorge bereitet ihm auch die Bedrohung von Frauen und Mädchen und ihrer Rechte: Es sei ein globaler Notstand, wie sehr die Gewalt gegen Frauen zugenommen habe.
    Als eine Gefahr für die Menschenrechte sieht Türk auch den wachsenden Einfluss Künstlicher Intelligenz. Algorithmen steuerten, welche Informationen sichtbar seien - oft manipulativ. Hassrede spiele eine immer größere Rolle. Staaten und andere Akteure nutzten KI zur Überwachung und zur Verbreitung von Desinformation. Gerade im Krieg würden Deepfakes mehr und mehr als Teil der Propaganda eingesetzt.
    Um dem wachsenden Druck auf die Menschenrechte zu begegnen, kündigte der UN-Hochkommissar an, bis zum 80-jährigen Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 2028 eine globale Allianz für die Menschenrechte schmieden zu wollen. Ziel sei es, aus der Defensive in die Offensive zu kommen, so Türk, und sich neu zu den Menschenrechten zu bekennen. Auf einem Gipfel Ende 2028 solle ein Aktionsprogramm verabschiedet werden, mit dem sich auch Herausforderungen wie Ungleichheit, Klimawandel und Ernährungssicherheit angehen lassen.
    Im Gespräch mit den Abgeordneten, die unter anderem auch den Krieg im Sudan, Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der EU und die Schwächung des Menschenrechtssystems thematisierten, bezeichnete der UN-Hochkommissar für Menschenrechte es unter anderem auch als Ziel, mit der globalen Allianz den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken und mehr Länder dazu zu bewegen, das Weltrechtsprinzip einzuführen. Derzeit wenden laut Türk nur etwa 40 Staaten das Prinzip an, wonach in Drittstaaten Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts verhandelt werden können. Eine Verdopplung der Staaten wäre ein Erfolg, so der Menschenrechts-Hochkommissar. Straflosigkeit sei auch eine Ursache für neue Krisen und Konflikte. [BT hib]

    Stärkung des freiwilligen Engagements in ländlichen Räumen

    [15.4.] Sachverständige aus Verbänden, Wissenschaft und Praxis betonten im Ausschuss für Sport und Ehrenamt übereinstimmend die zentrale Bedeutung freiwilligen Engagements für den sozialen Zusammenhalt, die Daseinsvorsorge und die Lebensqualität in ländlichen Räumen. Zugleich forderten sie bessere Rahmenbedingungen, darunter mehr Anerkennung, weniger Bürokratie, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie den Ausbau hauptamtlicher Unterstützungsstrukturen.

    Eine Vertreterin des Deutschen Landfrauenverbands hob hervor, dass ehrenamtliche Arbeit vor Ort zentrale Funktionen wie Bildung, Integration und soziale Unterstützung übernehme und häufig erste Anlaufstelle in Krisen sei. Dafür seien verlässliche, auch geschlechtersensible Rahmenbedingungen, eine bessere Vereinbarkeit von Engagement mit Erwerbs- und Sorgearbeit sowie gesicherte Begegnungsorte notwendig. Zudem wurden Ansprüche auf Freistellung und Bildungszeiten für ehrenamtliche Tätigkeiten angeregt.

    Ein Vertreter des Bundes der Deutschen Landjugend betonte die Rolle des Engagements als tragende Säule demokratischer Teilhabe, insbesondere für junge Menschen. Voraussetzungen seien Zeit, Räume, verlässliche Finanzierung und politische Rahmenbedingungen, die ländliche Räume als Orte demokratischer Gestaltung stärken.

    Eine Vertreterin der Organisation „Erlebe was geht gGmbH“ beschrieb eine hohe grundsätzliche Engagementbereitschaft, sah das Engagement jedoch auf zu wenige Schultern verteilt. Als Ursachen wurden demografische Entwicklungen, die Abwanderung junger Menschen und eine ausgedünnte soziale Infrastruktur genannt. Ehrenamt habe zunehmend Aufgaben übernommen, die zuvor staatlich organisiert gewesen seien, und habe dadurch unter zusätzlichem Druck gestanden. Bürokratische Anforderungen wie komplexe Genehmigungen und Berichtspflichten hätten Engagement zusätzlich erschwert.

    Eine Vertreterin des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen hob hervor, dass Engagement wichtige Beiträge leisten könne, jedoch auf unterstützende Strukturen, Förderung und institutionelle Einbettung angewiesen sei. Es dürfe nicht als Ersatz für staatliche Leistungen betrachtet werden. Zudem wurde gefordert, soziale Ungleichheiten stärker zu berücksichtigen, Zugänge zu Engagement zu erweitern und bislang unterrepräsentierte Gruppen gezielt einzubeziehen. [zur gesamten Meldung: BT hib]

    Spar-/Reformpläne zur Entlastung der Gesetzl. Krankenversicherung

    [15.4.] Nach der öffentlichen Vorstellung der Reformpläne zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 14.4. informierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch den Gesundheitsausschuss. Sie erläuterte am 15.4. das geplante Sparpaket und beantwortete Fragen der Abgeordneten dazu.
    Das Reformpaket zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen sieht zahlreiche Veränderungen auf der Basis von Vorschlägen vor, die von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vor zwei Wochen vorgelegt worden waren. Geplant sind konkret Sparbeiträge der Krankenhäuser, der Pharmaindustrie, der Apotheken, Ärzte, Versicherten, Arbeitgeber und Krankenkassen.
    Die Finanzkommission war zu dem Schluss gekommen, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aufweisen wird. Ohne kostendämpfende Reformen könnte die Finanzlücke demnach auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen. 
    Warken kündigte an, dass mehr als Dreiviertel der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen. Mit der geplanten Reform können nach ihrer Ansicht bereits 2027 knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, bis 2030 rund 40 Milliarden Euro.
    In der Ausschusssitzung erläuterte Warken, dass künftig, wie von der Kommission vorgeschlagen, zu den Leitlinien die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik zähle und Leistungen nur noch finanziert würden, wenn sie einen nachweisbaren Nutzen (Evidenz) für die Versicherten hätten.
    In der Diskussion ging es unter anderem um die geplanten Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV, um das Krankengeld, die Kosten für Arzneimittel sowie Verwaltungs- und Bürokratiekosten im Gesundheitssystem.
    Warken sprach von einer ausgewogenen Reform, die nun zügig umgesetzt werden solle. Schon am 29. April soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, möglichst bis zur Sommerpause soll die Reform abgeschlossen sein.
    Die Ministerin ging im Ausschuss auf weitere Reformen ein, die sich bereits in der Planung befinden, darunter die Notfallreform, die Apothekenreform und die Primärversorgung. Auch die Prävention sei wichtig, sagte Warken und erwähnte die Themen Zucker, Alkohol und Tabak. 
    Warken ging auch auf die geplante Finanzreform in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein. Der SPV fehlen laut Warken nächstes Jahr sechs Milliarden Euro und bis 2030 rund 20 Milliarden Euro. Anhand der bereits vorliegenden Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll auch hier zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. [BT hib]

    Geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

    [14.4.] BMJV: Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

    Hintergrund: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006 wurden die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (2000/43/EG, 2000/78/EG, 2004/113/EG und 2006/54/EG) umgesetzt und ein einheitliches Regelwerk zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale auf den Gebieten des Arbeits- und Zivilrechts geschaffen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert.
    Die Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen hat die Europäische Kommission als unzureichend beanstandet und am 11. Dezember 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Darin mahnt sie an, dass die Richtlinie keine Ausnahmen vom Anwendungsbereich in quantitativer Hinsicht zulasse. Insofern sei die Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots in § 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG mit der Richtlinie in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ aufgrund der darin vorgenommenen Beschränkung auf Massengeschäfte zweifelhaft. Weiterhin entspreche die Einschränkung des Benachteiligungsverbots bei Mietverhältnissen durch die Regelvermutung des § 19 Absatz 5 Satz 3 AGG unterhalb eines Schwellenwertes von 50 vermieteten Wohnungen nicht den Vorgaben der Richtlinie. Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Schutz vor Diskriminierung klarer und effektiver ausgestaltet und den Bedenken der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG durch Änderung der maßgeblichen Vorschriften im AGG Rechnung getragen werden.
    Zugleich dient dieses Gesetz der Umsetzung der folgenden zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 19 und Artikel 157 AEUV) zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben:
    - die Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates vom 7. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG - 2 - (ABl. L 2024/1499, 29.5.2024), die zuletzt geändert wurde am 18. Oktober 2024 (ABl. L 2024/90630) sowie
    - die Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU (ABl. L 2024/1500, 29.5.2024).

    Die Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 sind am 18. Juni 2024 in Kraft getreten. Sie sind bis zum 19. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
    Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (UN-Agenda 2030). Der Entwurf soll insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 5, 10 und 16 der UN-Agenda 2030 beitragen.

    Praxis der Inobhutnahmen

    [14.4.] Im Jahr 2024 haben Jugendämter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung in insgesamt 2.762 Fällen (2023: 2.360) eine Kindeswohlgefährdung mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt festgestellt. Davon lebten die betroffenen Minderjährigen in 83 (2023: 76) Fällen in einer Pflegefamilie, in 190 (2023: 176) in einer Einrichtung mit Betreuung sowie in 61 (2023: 29) Fällen „in einer sonstigen Einrichtung“. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/5374) auf eine Kleine Anfrage (21/5086) der AfD-Fraktion.
    „Ob es sich um eine Unterbringung im Rahmen einer Inobhutnahme handelte, wird von der Statistik nicht erfasst. Nur in einem Teil der Fälle ging die Gefahr von Pflegeeltern beziehungsweise Mitarbeitenden aus. Möglich ist auch, dass zum Beispiel Gleichaltrige oder auch die Herkunftseltern diejenigen waren, von denen die Gefahr ausging“, schreibt die Regierung weiter und verweist bei einem Großteil der Fragen zu Inobhutnahmen auf öffentlich zugängliche Statistiken.

    Regierung verteidigt Armutsbericht gegen Kritik

    [14.4.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/5375) auf eine Kleine Anfrage (21/4827) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Methoden zur Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts. Die Abgeordneten hatten in der Anfrage kritisiert, dass der aktuelle Bericht den Anspruch, eine faktenbasierte und integrierte Betrachtung materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer Mobilität zu liefern sowie die Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe, nur eingeschränkt erfülle. 
    Zur Erfassung von Reichtum erläutert die Regierung unter anderem: Diese folge einem Verständnis von „Reichtum“ als privilegierter Lebenssituation, mit der erhöhte Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen verbunden seien. Diesem Ansatz folgend, würden weit überdurchschnittliche Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in den verschiedenen Dimensionen (Einkommen, Vermögen, Wohnen) gemäß den gebräuchlichen Operationalisierungen und Abgrenzungen in der Verteilungs- und Wohlfahrtsforschung untersucht.
    Da auch in der Forschung keine allgemein akzeptierte Definition von „Reichtum“ existiere, verzichte die Bundesregierung darauf, eine eigenständige Definition vorzunehmen, zumal aufgrund des Verständnisses von „Reichtum“ als notwendig multidimensional zu analysierendem Phänomen auch das Problem der Datenverfügbarkeit gegeben sei. „Die Vielschichtigkeit von 'Reichtum' zeigt sich auch im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts“, heißt es in der Antwort weiter.

    Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt

    [13.4.] Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei der Aufarbeitung der Epstein-Files weiterhin aufmerksam. Sie beteiligt sich darüber hinaus nicht an Spekulationen. Das betont sie in einer Antwort (21/5349) auf eine Kleine Anfrage (21/4476) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
    Darin heißt es weiter, dass die Regierung in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zahlreiche Verbesserungen erreicht habe. „Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt (UBSKM-Gesetz) ist am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft getreten und stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Auch auf Landesebene wurden entsprechende gesetzliche Regelungen angestoßen oder getroffen“, so die Regierung. Sie prüfe darüber hinaus kontinuierlich, ob weiterer Handlungsbedarf bestehe, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam gewährleisten zu können.
    Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, sei aber nicht Ziel der Regierung, denn, um Kinder besser zu schützen und sie in ihren Rechten zu stärken, „ist es wichtig, direkt in der Lebenswirklichkeit der Kinder anzusetzen; zum Beispiel in der Kita, in der Schule oder in der Elternarbeit“.
    Die Bundesregierung verweist ferner auf die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne #nichtwegschieben, die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gemeinsam umgesetzt wird. Ziel der Kampagne sei es, Erwachsene dafür zu sensibilisieren, dass Missbrauch vor allem im eigenen Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis stattfinde und sie zu ermutigen und zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, aufmerksam zu sein und bei Verdachtsmomenten zu handeln. Für die Umsetzung der Kampagne stehen im Jahr 2026 rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich soll den Angaben zufolge im laufenden Jahr ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelegt werden. 

    Büro „Internationale Migrationszusammenarbeit“ im BMI

    [13.4.] Über das neugeschaffene Büro „Internationale Migrationszusammenarbeit“ (IMZ) in der Abteilung M des Bundesinnenministeriums berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4678). Danach werden durch das Büro IMZ bisher geschlossene Migrationsabkommen und -partnerschaften betreut und in Absprache mit den betroffenen Ressorts mögliche neue Migrationspartnerschaften in Betracht gezogen sowie die Interministerielle Arbeitsgruppe zu Migrationspartnerschaften (IMA) organisiert. 
    Des Weiteren unterstützt der Leiter des Büros die Abteilungsleitung bei der Umsetzung sogenannter „Return Hubs“, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Das Büro IMZ ist den Angaben zufolge direkt der Abteilungsleitung unterstellt, berichtet an diese und ist ihr gegenüber weisungsgebunden. Im Verkehr mit dem Ausland nutzt der Leiter des Büros laut Vorlage mit Einverständnis des Bundespräsidialamts und in Absprache mit dem Auswärtigen Amt die Funktionsbezeichnung „Botschafter für Migrationszusammenarbeit“.

    Internationale Freiwilligendienste für junge Menschen

    [10.4.] Junge Leute können nach Angaben der Bundesregierung an internationalen Freiwilligendiensten teilnehmen, die vom Bund gefördert werden. Der Freiwilligendienst „kulturweit“ der Deutschen UNESCO-Kommission werde vom Auswärtigen Amt finanziert. Zielgruppe seien junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren, die sich für sechs oder zwölf Monate in der Kultur- und Bildungsarbeit der Mittlerorganisationen im Ausland engagieren wollten, heißt es in der Antwort (21/5165) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4725) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
    Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wird den Angaben zufolge vom Bundesbildungsministerium gefördert Der IJFD stehe jungen Menschen nach Ende der Vollschulzeitpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen. Teilnehmer könnten dabei für mindestens sechs und maximal 18 Monate im Ausland interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur sammeln. 
    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert zudem den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“. Dieser richtet sich den Angaben zufolge an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren (bis 35 Jahre bei Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung) aus Deutschland, die einen Freiwilligendienst zwischen sechs und 18 Monaten in einem Land der OECD DAC-Liste (Nord-Süd Komponente) leisten wollen sowie an junge Menschen aus dem globalen Süden, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten wollen (Süd-Nord Komponente).
    Ziel des Programms sei die Förderung globalen Lernens, entwicklungspolitischen Engagements, internationaler Solidarität und internationaler Partnerschaften.

    Möglichkeiten der Online-Beratung für Jobsuchende

    [10.4.] Bei der von der Bundesagentur für Arbeit entwickelten „vernetzten hybriden Beratung“ wird nach Angaben der Bundesregierung ein Präsenztermin in der Agentur für Arbeit mit der virtuellen Zuschaltung interner und externer Experten kombiniert. Derzeit sei für dieses Beratungsmodell eine Arbeitsagentur prozessual umgestellt und infrastrukturell ausgestattet, heißt es in der Antwort (21/5167) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4723) der Grünen-Fraktion. 
    Für die Arbeitsagenturen bestehe grundsätzlich auch die technische Möglichkeit einer Beratung per Videotelefonie. Zu einem solchen Beratungsgespräch könnten weitere Teilnehmer technisch zugeschaltet werden. In welchem Umfang Jobcenter und Arbeitsagenturen Formen der gemeinsamen Beratung per Videokonferenz/Videotelefonie tatsächlich nutzen, ist den Angaben zufolge nicht bekannt.

    Geschlechtssensible Gesundheitsforschung (gender health gap)

    [10.4.] Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass das Geschlecht bei allen Erkrankungen relevant für Prävention, eine angemessene Diagnose und Therapie sein kann. Welche konkrete Rolle das Geschlecht bei den verschiedenen Krankheitsbildern spielt, gilt es zu erforschen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5340) auf eine Kleine Anfrage hervor. In der Anfrage ging es um das Verständnis der Bundesregierung von bevölkerungsgruppen- und geschlechterspezifischer Gesundheitsforschung. 
    Unter „geschlechtssensibler Gesundheitsforschung“ versteht die Bundesregierung „eine Forschung, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei Ursachen für Erkrankungen erforscht und geschlechterspezifische Ansätze für Diagnostik sowie Präventions- und Therapiemaßnahmen entwickelt“, heißt es in der Antwort. Insgesamt seien alle Bevölkerungsgruppen, deren Gesundheit „durch bestimmte soziodemografische, biologische oder gesellschaftliche Faktoren unterschiedliche beeinflusst werden“, für die medizinische Forschung relevant. 

    Strategie „Mentale Gesundheit junger Menschen“ ist in Arbeit

    [9.4.] Die Bundesregierung hat den Beschluss des Deutschen Bundestages (20/12089) aus der vergangenen Legislaturperiode für eine Stärkung der Prävention, um Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern zu unterstützen, zur Kenntnis genommen und begreift ihn als wertvollen Beitrag in der Debatte. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Forderungen erwächst aus dem Beschluss nicht, wie die Regierung in einer Antwort (21/5334) auf eine Kleine Anfrage (21/5045) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausführt. 
    Dennoch betont die Regierung in der Antwort die Bedeutung des Themas und verweist auf verschiedene Maßnahmen der vergangenen Monate, auch auf Ebene der Bundesländer. Sie schreibt etwa: „Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, eine Strategie 'Mentale Gesundheit für junge Menschen' neu zu verankern. Die Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen liegen, insbesondere durch Aufklärung und niedrigschwellige Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren Fachkräften.“ Ziel der Bundesregierung sei es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser miteinander zu verzahnen. Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ werde derzeit erarbeitet. „Die Bundesregierung beabsichtigt, Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern in der Strategie zu berücksichtigen.“ 

    Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Bundesprogramme

    [9.4.] Um Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die Bundesregierung geht es in deren Antwort (21/5301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5061). Darin schreibt die Bundesregierung, dass sie durch zahlreiche Bundesprogramme wie zum Beispiel das Bundesprogramm „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums die Unterstützung der Zivilgesellschaft zum Beispiel in den Bereichen Demokratieförderung und Extremismusprävention sicherstelle.
    Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass sie „die Inanspruchnahme und Wahrnehmung aller grundrechtlich geschützten Rechtspositionen in Deutschland“ sicherstelle. Die Überprüfung etwaiger Rechtsverstöße obliegte der Judikative.

    Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt

    [9.4.] Zum Stichtag 31. Dezember 2025 haben sich gemäß Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt rund 1,33 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind, in Deutschland aufgehalten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5316) auf eine Kleine Anfrage. 
    Aus der Antwort geht weiter hervor, dass nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juni 2025 rund 341.000 ukrainische Staatsangehörige einer abhängigen Beschäftigung nachgingen. Insgesamt waren demnach im Juni 2025 rund 34,9 Millionen Beschäftigte sozialversicherungspflichtig tätig, darunter rund 29,1 Millionen deutsche und 5,8 Millionen ausländische Staatsangehörige. Nach BA-Angaben gingen im Jahr 2025 rund 518.000 arbeitslos gemeldete ukrainische Staatsangehörige aus der Arbeitslosigkeit ab, darunter rund 92.000 in eine Erwerbstätigkeit. Unter den Abgängen in eine Erwerbstätigkeit waren 71.000 in eine ungeförderte Beschäftigung, davon rund 4.000 Personen in eine ungeförderte Beschäftigung durch Vermittlung.

    Programm „Junges Wohnen“

    [8.4.] Mit dem Sonderprogramm „Junges Wohnen“ als Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus werden seit 2023 verstärkt wieder Wohnheime und Wohnungen für Studierende und Auszubildende geschaffen. In einer Antwort der Bundesregierung (21/5298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4970) heißt es, mit der Förderung von rund 8.500 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sei das Förderergebnis im Jahr 2024 gegenüber 2023 erneut mehr als verdoppelt worden (plus 104 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2022 hätten sich die Förderzahlen in diesem Bereich sogar verfünffacht. „Das ist ein enormer Erfolg für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen“, heißt es in der Antwort.
    Dass ein größerer Anteil der Mittel des Programms „Junges Wohnen“ für Förderungen im Bereich der Studierenden eingesetzt wird, hält die Bundesregierung für nachvollziehbar, weil die Zielgruppe der Studierenden einen deutlich höheren Bedarf an Wohneinheiten aufweise als die Gruppe der Auszubildenden. Die Einführung einer Quote zur Sicherstellung des Einsatzes von Fördermitteln für explizites Azubi-Wohnen sei nicht geplant.

    Kontrolle durch Kinder- und Jugendmedienschutz (Kriminalität)

    [8.4.] Bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) erfolgt keine statistische Erfassung der Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5289) auf eine Kleine Anfrage. „Es wurden in den letzten zehn Jahren keine Medien gemäß Paragraf 18 Absatz 5 JuSchG (Jugendschutzgesetz) nach einem rechtskräftigen Urteil indiziert, bei denen festgestellt wurde, dass der Inhalt dieses Mediums den Tatbestand des Paragrafen 130a Strafgesetzbuch erfüllt“, heißt es in der Antwort weiter. 
    Die Regierung erläutert außerdem: „Politischer oder religiöser Extremismus als solcher ist bislang kein Tatbestand der Jugendgefährdung, weshalb keine statistische Erfassung etwa von Rechts- oder Linksextremismus oder Islamismus in der Spruchpraxis erfolgt. Den Gremien der Prüfstelle, die nur auf Antrag oder Anregung hin prüfen, lagen in ihrer Prüftätigkeit keine Medien vor, die sie zur Schaffung eines Tatbestandes der 'Aufwertung, Rehabilitierung oder Verharmlosung der totalitären kommunistischen Ideologie' veranlasst hätten. Nationalsozialistisch geprägte Medien stellen dagegen regelmäßig einen herausgehobenen Umfang der zur Prüfung beantragten oder angeregten Medien dar und der Jugendgefährdungstatbestand der Verherrlichung beziehungsweise Verharmlosung des Nationalsozialismus hat sich im Rahmen der Spruchpraxis der Prüfstelle, bestätigt durch die Rechtsprechung, herausgebildet und konkretisiert.“

    Schaffung von Anlagen der sozialen Infrastruktur

    [7.4.] Kommunen können bei der Genehmigung von Neubau- oder Verdichtungsmaßnahmen den jeweiligen Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Anlagen der sozialen Infrastruktur verpflichten. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4869) mit, die sich nach der Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht erkundigt hatte. 
    Einer funktionsfähigen und bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur sowohl in Bestandsgebieten als auch in neu entstehenden Quartieren werde eine zentrale Bedeutung beigemessen. „Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Lebensqualität, gleichwertige Lebensverhältnisse, soziale Teilhabe und bildet die Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in der Antwort weiter. Zur Unterstützung der Kommunen stelle der Bund im Rahmen der Städtebauförderung sowie weiterer Programme erhebliche Finanzmittel bereit, die unter anderem auch für den Ausbau und die Sicherung sozialer Infrastruktur eingesetzt werden könnten.

    Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche

    [2.4.] Um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4788). Danach ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung in Bezug auf ein solches Verbot noch nicht abgeschlossen.
    Wie die Bundesregierung daneben ausführt, verfolgt sie „das Ziel, Kinder und Jugendliche zu befähigen, altersangemessen digitale Angebote sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen“. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstütze dieses Ziel aktiv und „fördere zahlreiche Projekte und Initiativen, die Eltern und pädagogische Fachkräfte unterstützen“. Dem Koalitionsvertrag entsprechend sei im September 2025 die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingerichtet worden. „Handlungsempfehlungen werden im Sommer 2026 erwartet“, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist die Expertenkommission unabhängig und arbeitet „ergebnisoffen und evidenzbasiert“.

    Faire Aufgaben-& Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen

    [2.4.] Für eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle staatlichen Ebenen über die nötige Finanzausstattung verfügen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Wie die Regierung in ihrer Antwort (21/5193) auf eine Kleine Anfrage ausführt, müssen die „Deckungsbedürfnisse“ des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen bei der Verteilung der Umsatzsteuer so aufeinander abgestimmt werden, dass „ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird“. Die Bundesregierung befinde sich seit September 2025 in einem intensiven Austausch mit den Ländern. Derzeit liege der Fokus auf einer Reduzierung der Ausgabenbelastung. Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen des Bundestages seien in die Prozesse eingebunden, heißt es.
    Nach Regierungsangaben sollen die Ergebnisse des Austauschprozesses „so bald wie möglich“ im Rahmen der Ergebnisprotokolle der Konferenzen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vorgelegt werden. Ob die Ergebnisse verbindliche gesetzliche Änderungen, Verwaltungsvereinbarungen oder Bund-Länder-Vereinbarungen erfordern werden, sei „derzeit nicht absehbar“. Die Regierung verweist darauf, dass den Ländern bereits 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz „zur eigenen Bewirtschaftung für die Investitionen in die Infrastruktur der Länder und Kommunen“ zur Verfügung stünden. Darüber hinaus würden die Mindereinnahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms weitgehend vom Bund getragen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro würden durch eine Anpassung der Festbeträge bei der Umsatzsteuer sogar vollständig übernommen.
    Die Regierung erinnert daran, dass der Bundeskanzler und die Länderchefs am 18. Juni 2025 vereinbart hätten, den im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. Bund und Länder hätten sich in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe vor allem mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt und unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. In der Arbeitsgruppe seien von Seiten des Bundes das Kanzleramt, das Finanzministerium, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium vertreten. Die Arbeitsgruppe sei grundsätzlich „länderoffen“. Auch die kommunalen Spitzenverbände seien vertreten.

    Sorge- u. Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt

    [1.4.] Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten seien sich jedoch einig, dass es den gesetzlichen Regelungen bislang an Klarheit fehlt und genauere Regelungen zu einer weiteren Sensibilisierung von allen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufen führen sollten.
    Vor diesem Hintergrund sehe sie im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens insoweit Reformbedarf, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 enthalte den Auftrag, sich bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren maßgeblich zu Lasten der gewalttätigen Person zu berücksichtigen. 
    Entsprechende Referentenentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts sowie zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bald vorgelegt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Überdies habe sie am 19. November 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde (21/4082).
    Darin wird laut Vorlage unter anderem die Möglichkeit eröffnet, „auch in einem Umgangsverfahren dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen gegen einen Elternteil anzuordnen, von dem eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht“. Das beinhalte die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wenn diese unerlässlich für den Schutz des Kindes ist. 
    Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, zudem am 25. März 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen zu haben, mit dem Opfer von schweren Straftaten im Strafprozess besser unterstützt werden sollen. Dazu solle die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt werden. Insbesondere sollten Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollten sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.
    Auch erarbeite das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Angaben zufolge derzeit einen Regelungsvorschlag, der es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtern soll, ihren Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags durchzusetzen. „Denn die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt ist in der Praxis oft mit hohen Hürden verbunden“, heißt es dazu in der Antwort des Weiteren.

    Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen (Cannabis)

    [1.4.] BMBFSFJ-PM: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung:BMG, BMI und BMBFSFJ und Bundesdrogenbeauftragter erkennen dringenden Handlungsbedarf Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am Mittwoch, 1. April 2026, den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren u.a. die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis. Die Ergebnisse unterstreichen den für das BMG, BMI, BMBFSFJ sowie den Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als „Einstiegsdroge". Hier müssen wir dringend nachsteuern."

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt, die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen.“

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

    Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein.“

    Sozialleistungen für EU-Bürger*innen

    [1.4.] Für den Zugang von EU-Bürgern zu Sozialleistungen, der an eine Beschäftigung geknüpft ist, kommt es darauf an, ob diese sich auf die in den EU-Verträgen gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen können. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5049) auf eine Kleine Anfrage (21/4632) der AfD-Fraktion, in der diese nach dem Sozialleistungsbezug von EU-Bürgern in Deutschland gefragt hatte.
    Die Regierung erläutert dazu: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist Arbeitnehmer/in, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er/sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Leistungserbringung muss tatsächlich erfolgen und darf nicht völlig untergeordneter oder unwesentlicher Art sein. Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nach der maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung immer auf eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls an. Ist das Arbeitsverhältnis hiernach zu geringwertig oder nur auf dem Papier fingiert, besteht kein Recht zum Aufenthalt und daher auch kein Zugang zu Sozialleistungen. Gleiches gilt, wenn die Berufung auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit rechtsmissbräuchlich erscheint.“
    Im aktuellen Koalitionsvertrag sei vereinbart, Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme zu reduzieren und groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Neben den im Rahmen der Reform der Grundsicherung bereits vorgesehenen Maßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, prüfe die Bundesregierung weitere Handlungsoptionen, betont sie in der Antwort.

    Kinderkommission zum Internationalen Kinderbuchtag

    [31.3.] Kinderkommission zum Internationalen Kinderbuchtag am 2. April 2026: „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“
    Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: Seit 1967 wird der Internationale Kinderbuchtag am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.
    In diesem Jahr steht der Kinderbuchtag unter dem Motto „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“

    Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt: „Geschichten, ob auf Papier oder digital, sind Samen, die Neugier, Empathie und Fantasie in jungen Herzen keimen lassen. Es liegt uns besonders am Herzen, dass jedes Kind Zugang zu Büchern hat, die es inspirieren: ob im Klassenzimmer, in der Familie, in der Bibliothek oder auf dem Tablet. Geschichten öffnen nicht nur Türen zu neuen Welten, sondern verbinden uns auch über Grenzen hinweg. Lasst uns gemeinsam die Freude am Lesen fördern und so die Grundlage für eine lebenslange Liebe zu Geschichten legen.“

    Leider bekommen nicht alle Kinder die Chance, das Abenteuer Lesen für sich zu entdecken. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Lese- und Bücherräume für Kinder vor Ort sind dazu wirksame Mittel. Lesen und Vorlesen sollte für alle Kinder zum Alltag gehören – wünscht sich die Kinderkommission.

    Gemeinsam für eine starke Erinnerungskultur

    [31.3.] BMBFSFJ-PM: Mehr Gedenkstättenfahrten für junge Menschen durch Ausbau von „Jugend erinnert“.
    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) baut gemeinsam mit der Bethe-Stiftung sein Engagement in der historisch-politischen Bildung junger Menschen weiter aus. Ziel ist es, die Erinnerungskultur in Deutschland nachhaltig zu stärken. 
    Durch die Kooperation im Programm „Jugend erinnert“ wird das bisherige Fördervolumen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in Höhe von 1,75 Millionen Euro durch die Bethe-Stiftung jährlich verdoppelt. Künftig stehen damit rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr für Gedenkstättenfahrten von Jugendgruppen zur Verfügung.

    Bundesministerin Karin Prien erklärt: „Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten ist in Zeiten, in denen nur noch wenige Zeitzeugen des Holocaust am Leben sind, umso wichtiger. Der Austausch mit Jugendlichen, die im Programm‚ Jugend erinnert‘ bereits an einer Gedenkstättenfahrt teilgenommen haben, hat mir gezeigt, wie wertvoll es ist, wenn junge Menschen an authentischen Orten der NS-Verbrechen Geschichte unmittelbar und direkt erfahren - und daraus Verantwortung für unsere Demokratie entwickeln. Es ist ein starkes Signal, dass wir gemeinsam mit der Bethe-Stiftung die Mittel für Gedenkstättenfahrten verdoppeln können und damit künftig noch mehr junge Menschen eine solche Erfahrung ermöglichen.“

    Erich und Roswitha Bethe erklären: „Seit 2010 ist die Unterstützung und Organisation von Gedenkstättenfahrten für Jugendliche, Schülerinnen und Schüler der Hauptförderschwerpunkt unserer Stiftung. Warum? Wir haben bisher aus 12 Bundesländern, mit denen wir jeweils Verträge abgeschlossen hatten, mehr als 40.000 Schülerinnen und Schülern den Besuch der Tötungslager in Polen, und zwar Auschwitz, Belzec, Treblinka, Sobibor, Majdanek, ermöglicht. Wir hoffen dazu beizutragen, dass sich solche Verbrechen auch nicht ansatzweise wiederholen. Warum spenden wir so viel Geld dafür? Wir haben selbst bis zum Abitur in unserem Geschichtsunterricht wenig bzw. gar nichts vom Holocaust erfahren, aber als wir alle Mordstätten selbst besucht haben, haben wir erkannt, dass kein Schulunterricht, keine Zeitung, kein Fernsehfilm, kein Kinofilm eine wirkliche Begegnung mit den Folgen einer menschenverachtenden Ideologie vermitteln kann.“

    Außerschulische Bildung stärkt demokratische Verantwortung: Mit der finanziellen Stärkung des Programms unterstreichen das BMBFSFJ und die Bethe-Stiftung die Bedeutung außerschulischer Bildungsangebote als zentralen Baustein einer wirksamen historisch-politischen Bildung und der Prävention von Antisemitismus. Gedenkstättenfahrten ermöglichen es jungen Menschen, die nationalsozialistischen Verbrechen unmittelbar zu erfahren. Sie ergänzen schulische Angebote, indem sie Wissensvermittlung mit pädagogischer Reflexion verbinden. Auf diese Weise leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung demokratischer Haltungen und zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

    Das Programm „Jugend erinnert“ fördert außerschulische Bildungsfahrten zu Orten der nationalsozialistischen Verbrechen.: Die Förderung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren. Die Maßnahmen werden von Trägern der außerschulischen Jugendbildung organisiert und basieren auf freiwilliger Teilnahme sowie einen klaren pädagogischen Ansatz. 
    Die Fördersäule des BMBFSFJ hat ein jährliches Volumen von 1,75 Millionen Euro. Damit wurden bisher rund 200 Fahrten für mehr als 6.000 Jugendliche ermöglicht. Seit Januar 2026 wird die Förderung mit Mitteln der Bethe-Stiftung verdoppelt, so dass perspektivisch noch mehr junge Menschen erreicht werden können.
    Anträge auf Förderung sind an das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) zu richten. Der IBB ist vom BMBFSFJ als Zentralstelle anerkannt: www.kjp-gedenkstaettenfahrten.de

    Bethe-Stiftung: Die Bethe-Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren für Projekte zur Stärkung von gesellschaftlichem Zusammenhalt, Bildung und Erinnerungskultur. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und ihren Folgen für die Gegenwart. Mit ihrem Engagement im Programm „Jugend erinnert“ setzt die Stiftung ein klares Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement im Kampf gegen Antisemitismus. Die Kooperation mit dem Bund unterstreicht die Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen Staat und Zivilgesellschaft, um die Reichweite und Wirksamkeit erinnerungspolitischer Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen. 

    Arbeitszeit und Sorgearbeit

    [30.3.] Die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien die im Koalitionsvertrag getroffene Annahme basiert, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird.

    Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort (21/4925) auf die Kleine Anfrage die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit. Mit dieser soll die derzeitige Regelung einer täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden abgelöst werden. Dazu schreibt die Regierung, es gehe bei der Wochenarbeitszeit nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Gestaltungsspielraum für Sozialpartner und Arbeitsvertragsparteien. „Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.“
    Das Arbeitszeitgesetz gebe dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus würden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente. Zur genauen Ausgestaltung des Vorhabens könne die Regierung derzeit noch keine Angaben machen, da es sich noch im Beratungsprozess befinde, heißt es weiter in der Antwort.

    Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit

    [30.3.] Bundesgesundheitsministerium: Nina Warken: „Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit werden Grundlage der bislang umfassendsten Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung“.
    Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht fristgerecht am heutigen 30. März 2026 übergeben. Der Bericht enthält kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027.
    Die Kommission analysiert die aktuelle Finanzlage der GKV und identifiziert zentrale Kostentreiber sowie strukturelle Herausforderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der GKV. Auf dieser Grundlage formuliert sie insgesamt 66 Empfehlungen, die auf eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027 abzielen.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit sind der Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne entschlossenes Handeln steuern wir auf ein historisches Finanzdefizit der Krankenkassen von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu. Die Folge wären immer weiter deutlich steigende Krankenkassenbeiträge und damit erneute Belastungen für Beitragszahler sowie Unternehmen. Wir werden als Bundesregierung der seit Jahren wachsenden Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung endlich entschieden entgegentreten. Solide Finanzen sind die Grundlage für die nachhaltige Stabilität unseres Gesundheitssystems, dafür werden alle einen Beitrag leisten müssen.
    Der Auftrag der FinanzKommission Gesundheit ist im Koalitionsvertrag vom vergangenen Frühjahr verankert. Da die Prognosen zum Ausmaß der Finanzierungslücke seither noch dramatischer geworden sind, habe ich den Zeitplan der Kommission von einem Abschluss im Frühjahr 2027 deutlich vorgezogen. Die Kommission hat daher in kurzer Zeit und unter hohem Erwartungsdruck eine beeindruckende Arbeitsleistung erbracht. Sie hat zentrale Ursachen der finanziellen Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung klar identifiziert und Empfehlungen für eine Stabilisierung der Beiträge ab 2027 vorgelegt.[…] Ausgehend von dieser sehr guten Grundlage werden wir zügig ein Gesetzgebungsverfahren zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze einleiten."

    Weiteres Vorgehen: Die Kommission beziffert die bestehende Finanzlücke der GKV auf über 15 Milliarden Euro im Jahr 2027, die sukzessive auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 ansteigt. Zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen hat die Kommission 66 Empfehlungen über alle Bereiche der GKV formuliert.
    Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Vorschläge des Berichts zügig prüfen und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Ziel ist es, kurzfristig wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Finanzsituation der GKV ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren. Die Krankenkassen benötigen Planungssicherheit für die Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Parallel dazu wird die FinanzKommission Gesundheit ihre Arbeit fortsetzen. Bis Ende 2026 wird sie weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.

    Organisierte Kriminalität: Rekrutierung Minderjähriger via Social Media

    [30.3.] Die Rolle digitaler Kommunikationssysteme bei der Rekrutierung neuer, auch minderjähriger Tatbeteiligter im Kontext Organisierter Kriminalität (OK) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5125) auf eine Kleine Anfrage. Danach sind solche Kommunikationssysteme bedeutend für die Rekrutierung. 
    Zu Beginn der Rekrutierung sind laut Bundesregierung insbesondere offen zugängliche Social-Media-Plattformen relevant, bevor sich die Kommunikation für detailliertere Informationen zu den möglichen Auftragstaten auf kryptierte Messenger-Dienste verlagert. Für die Anbahnung werden den Angaben zufolge „häufig zielgruppenorientierte und emotional aufgeladene Sprache sowie Gamification-Strategien“ verwendet. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, werden illegale Aufträge teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“ dargestellt, wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen. Insbesondere junge Personen könnten auf diese Weise erreicht werden.

    „Das Parlament“: Kampf gegen geschlechtsspezifische (digitale) Gewalt

    [28.3.] Komplettes E-Paper der aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“: Der Fall Collien Fernandes wirft viele Fragen auf, unter anderem die rechtspolitische: Gibt es im Strafrecht eine Schutzlücke bei Deepfakes und anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt? Die Bundesregierung, der Bundesrat und - mit Ausnahme der AfD - die Fraktionen im Bundestag wollen Lücken nun schließen. Unser Schwerpunkt „Gewalt gegen Frauen“: Zwischen Deepfakes und Neukoelln

    Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Deepfakes und zahlreiche andere digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor „digitaler Gewalt“ vor, der jetzt in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gehen soll. Vorstellung der Pläne der Bundesregierung vor. 

    Interview: Die Rechtspolitikerin Lena Gumnior fordert in unserem Interview einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. „Frauen dürfen die Schuld nicht länger bei sich suchen“, sagt sie. Frauen müssten ermutigt werden, Anzeige zu erstatten. „Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend sichergestellt.“ Solange das Erstellen von pornografischen Deepfakes nicht strafbar sei, müssten Täter nichts befürchten. „Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies“, so Gumnior. 

    PROFIL: „Es macht mich traurig, dass es Prominente braucht, damit die Politik aufwacht“, sagt CDU-Fraktionsvize Günter Krings. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Strafbarkeitslücken bei digitaler Gewalt schließen soll. „Das haben wir schon in der vergangenen Legislatur gefordert“, erläutert der Rechtspolitiker. Bisher weise das Strafrecht hier noch zu viele Lücken auf, beklagt er im Gespräch mit unserem Autor. In knappen, durch die Juristerei geschulten Worten schildert er das ausgemachte Manko. Zu den Lücken, die anzugehen seien, zählt er auch unbefugte Überwachung durch GPS-Tracker; genauso wichtig sei ihm aber ein paralleler Gesetzentwurf zu K.O.-Tropfen, die als Waffe gewertet werden sollten: „Wir wollen analoge und digitale Gewalt konsequenter bekämpfen, auch durch erweiterte Schadensersatzmöglichkeiten.“

    Andere Themen in “Das Parlament” u.a.: In einer teilweise hitzigen Debatte haben Gesundheitspolitiker über die prekäre Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die beitragsfreie Familienversicherung als Bestandteil der GKV diskutiert. Anlass für die von der AfD-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde waren Berichte, wonach erwogen wird, die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner zu streichen. 

    APuZ: Die aktuelle Ausgabe der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ ist dem Thema „Pazifismus“ gewidmet. In einer Welt voller neuer und alter Kriege haben pazifistische Ideale einen schweren Stand; die gesellschaftlichen Diskurse drehen sich eher um Kriegstüchtigkeit, Aufrüstung und Wehrhaftigkeit. Doch zeigt die Geschichte des Pazifismus, dass seine Ideen keineswegs so wirkungslos waren, wie man vielleicht meinen könnte. Strittig bleibt gleichwohl, wie genau Frieden erreicht und Menschen vor Gewalt und Tod beschützt werden können - und ob dazu nicht doch mitunter Waffengewalt, Abschreckung und Gewaltandrohung vonnöten sind. - Weitere Themen der Ausgabe sind der Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen von Ärzten, Pharmazeuten und Hebammen, die zunehmende Gewalt an Schulen, die politische Lage in Dänemark und Italien sowie ein Bericht zum 75. Geburtstag des Vermittlungsausschusses. 

    Versorgung von Kindern& Jugendlichen i.d. außerklinischen Intensivpflege

    [27.3.] Die Bundesregierung nimmt nach eigenen Angaben die besonderen Bedarfe schwerstkranker Patienten sehr ernst und beobachtet die Versorgungssituation bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) genau. Ziel müsse es sein, eine qualitätsgesicherte und gleichzeitig wirtschaftliche Versorgung nach dem aktuellsten Stand medizinischer und pflegerischer Standards zu gewährleisten und dabei auch Fehlanreize und Missbrauchspotenzial zu beseitigen, heißt es in der Antwort (21/4896) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4479) der Grünen-Fraktion.
    Um dies sicherzustellen, gebe es verschiedene Beobachtungsinstrumente. So sei bis Ende Juni 2025 der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem quartalsweisen Monitoring zur Potenzialerhebung beauftragt gewesen. Mit den verfügbaren Instrumenten gewinne das Bundesgesundheitsministerium einen Überblick über die Entwicklung der Versorgungssituation.

    Ablösung des „Kita-Qualitätsgesetzes“

    [27.3.] Die im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vorgesehene Ablösung des „Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes“ durch ein „Qualitätsentwicklungsgesetz“ (QEG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5102) auf eine Kleine Anfrage. Danach soll dabei der Fokus auf der gezielten Förderung der kindlichen Entwicklung liegen. 
    „Konkret soll ein QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder regeln“, führt die Bundesregierung weiter aus. Zudem solle eine zusätzliche Förderung der „Sprach-Kitas“ und „Startchancen-Kitas“ in das QEG integriert und damit eine zielgerichtete Unterstützung von Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden, die einen hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Damit trage der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.

    Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt (Deepfakes)

    [26.3.] Bundestag debattiert über Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt: Die Abgeordneten des Bundestages befassten sich am 26.3 mit dem Thema Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt. Grundlage der Debatte ist ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt“(21/4949). Der Entwurf sieht vor, den Paragraf 184k Strafgesetzbuch neu zu fassen und künftig auf die „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ auszurichten. Damit soll der Anwendungsbereich der Norm über den bislang erfassten Schutz des Intimbereichs, etwa in Fällen des „Upskirtings“, hinaus deutlich erweitert werden.
    Zur Begründung führt die Fraktion an, die bestehende Rechtslage erfasse bildbasierte sexualisierte Gewalt nur unzureichend und lasse Schutzlücken. Zwar seien bestimmte Formen bereits strafbar, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild sei jedoch insgesamt „lückenhaft“. Dies gelte insbesondere für Fälle heimlicher sexualbezogener Aufnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise beim Joggen im Park, im Freibad oder beim Saunabesuch. Auch die Erzeugung und Verbreitung täuschend echt wirkender sexualisierter Bild- und Videodarstellungen mittels sogenannter Deepfake-Technologie werde bislang nicht umfassend erfasst. „Dass es sich dabei nicht um reale Aufnahmen handelt, ist für Dritte regelmäßig nicht oder nur schwer erkennbar, sodass die Darstellungen ein erhebliches Schädigungspotential für das Ansehen, die soziale Stellung und die psychische Gesundheit der Betroffenen entfalten“, heißt es in dem Entwurf zur Einordnung von Deepfakes
    Vorgesehen ist im Entwurf der Grünen eine „einheitliche, systematisch im Sexualstrafrecht verortete Regelung“, die sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen erfasst, die eine andere Person in sexualbezogener Weise darstellen. Maßgeblich soll dabei nicht die Einordnung als pornografischer Inhalt oder die Erkennbarkeit der betroffenen Person sein, sondern „der objektiv sexualbezogene Charakter der Darstellung und die fehlende Einwilligung der betroffenen Person“. Die Regelung soll ausdrücklich auch digital manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte wie Deepfakes einbeziehen.
    Nach dem Entwurf soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, absichtlich oder wissentlich unbefugt herstellt oder überträgt, eine solche Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder eine entsprechend befugt hergestellte Bildaufnahme unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.
    Ebenso sollen nach Willen der Grünen bestraft werden, wer „eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“.
    In besonders schweren Fällen ist laut Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren vorgesehen, etwa wenn ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist.
    Wie bisher soll nach Willen der Grünen der Paragraf 184k StGB als Antragsdelikt ausgestaltet werden, die Strafverfolgungsbehörden können aber weiterhin „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen tätig werden. Nicht von der Strafbarkeit erfasst sein sollen „Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“.

    Nach der Plenarberatung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung überwiesen in die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz (federführend), Inneres, für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Digitales und Staatsmodernisierung.

    75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

    [26.3.] Zum 75. Jubiläum der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fand am 26. März eine Konferenz im Deutschen Bundestag statt. Unter dem Titel „75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr“ lud die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) ein. An der Konferenz nahmen 150 Teilnehmer*innen aus Politik, Wissenschaft, NGOs und Verbänden sowie 40 Schüler*innen teil.
    Die Konferenz wurde von dem Leiter der deutschen Delegation in der PVER, Abg. Knut Abraham, und dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frank Schwabe, eröffnet.
    Anschließend gab es drei thematische Panels: Der Kampf um den Europarat, Die georgische Tragödie: Wie verteidigt man die EMRK heute?, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die EMRK.
    [Mehr Informationen zur Veranstaltung (Bericht und Video)]

    Hintergrund: Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Grundrechte von über 700 Millionen Menschen in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Die Konvention wird daher gemeinhin als das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes bezeichnet. Die EMRK wurde 1950 in Rom unterzeichnet und trat 1953 in Deutschland in Kraft. Ziel der Konferenz ist es, die Bedeutung der EMRK und des Europarates öffentlich zu diskutieren. Dabei sollen auch aktuelle Herausforderungen und Kritikpunkte des europäischen Menschenrechtssystems analysiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden.

    Bildungsminister*innenkonferenz: Roadmap für künftig bessere Schülerleistungen

    [26.3.] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Nach IQB-Bildungstrend: Bildungsministerkonferenz beschließt Roadmap - Ziel: Trendumkehr bei den Schülerleistungen innerhalb der nächsten zehn Jahre. 

    Nach den Ergebnissen des IQB-Bildungstrends 2024 hat die Bildungsministerkonferenz (BMK) auf ihrer Sitzung am 26. März in Berlin im Zusammenwirken mit der Bundesbildungsministerin eine gemeinsame Roadmap von Bund und Ländern beschlossen. Ziel ist es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei den Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll der Anteil derjenigen, die grundlegende Mindeststandards nicht erreichen, deutlich reduziert und zugleich die Leistungsspitze gezielt gestärkt werden.
    Die Roadmap bündelt die Ergebnisse eines gemeinsamen Arbeitsprozesses der Länder mit dem Bund unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und der Schulpraxis. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends werden sehr ernst genommen. Sie machen deutlich, dass zusätzliche gemeinsame Anstrengungen notwendig sind, um allen jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft faire Bildungschancen zu ermöglichen. Bund und Länder arbeiten dabei eng zusammen und setzen auf einen strukturierten, evidenzbasierten Prozess, der Analyse und konkrete Umsetzung miteinander verbindet.
    Auf dieser Grundlage wurden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert, die alle Ebenen des Bildungssystems betreffen und in ihrem Zusammenwirken die Bildungsqualität nachhaltig verbessern sollen. Dazu gehören insbesondere die datengestützte Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern sowie die Stärkung der Bildungsforschung. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen künftig stärker aufeinander abgestimmt werden und als kohärentes Gesamtsystem wirken.
    Um zeitnah erste Fortschritte zu ermöglichen, konzentrieren sich die Länder im Zusammenwirken mit dem Bund in einem ersten Schritt auf drei zentrale Handlungsfelder: die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere im sozial-emotionalen Bereich – sowie die stärkere Nutzung von Bildungsforschung und deren Transfer in die Praxis. Ziel ist es, vorhandene Erkenntnisse systematisch zu nutzen und deren Transfer in konkrete Maßnahmen im Unterricht zu verbessern. [zur gesamten Meldung]

    Digitalpolitische Vorhaben im BMAS

    [26.3.] Der Digitalausschuss hat mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) über die Fortschritte bei den digitalpolitischen Vorhaben ihres Hauses debattiert. Bas berichtete ging dabei insbesondere auf Vorhaben zur Digitalisierung des Sozialstaats, die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform sowie auf Initiativen zur stärkeren Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in ihrem Ressort ein. 
    Ziel sei etwa, Bürgerinnen und Bürgern mit einem zentralen Anlauf- und Service-Portal einen schnelleren und einfacheren Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Das lästige Wiederholen von Angaben solle entfallen, einige Leistungen, wie etwa das Kindergeld, automatisch ausgezahlt werden, schilderte sie geplante Erleichterungen und betonte zugleich, dass die Anlaufstellen vor Ort erhalten blieben. Neben dem verbesserten Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden liege ein weiterer Schlüssel für anschlussfähige und verzahnte Verwaltungsprozesse in verbindlichen IT-Standards. Dafür solle eine Grundgesetzänderung oder „mindestens ein Staatsvertrag“ mit den Ländern angestrebt werden. Alle Ebenen des Staates müssten hier mitmachen, sagte die Ministerin mit Nachdruck.
    Zudem stünden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) eine halbe Milliarde Euro für Verbesserungen bei der digitalen Infrastruktur zur Verfügung, unter anderem, um die Serviceangebote für Bürger zu verbessern. Das Arbeitsministerium und das Digitalministerium wollen „zeitnah“ ein Expertengremium zur Digitalisierung der Sozialverwaltung einsetzen, das - gemeinsam mit Ländern und Kommunen - innerhalb von sechs Monaten einen konkreten Fahrplan zu den Digitalisierungszielen erarbeiten soll, kündigte Bas an. Auch bei der digitalen Brieftasche, der EUDI-Wallet, wolle man mit vorangehen und den Rentenausweis als einen der ersten Nachweise einpflegen. Weitere Dokumente, wie etwa der Schwerbehindertenausweis, sollten so schnell wie möglich folgen.

    Die Abgeordneten gingen in ihren Nachfragen unter anderem auf das Tempo zur Umsetzung der Modernisierungsagenda des Bundes, auf die zu erwartenden Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt, die Studienlage angesichts der fortschreitenden KI-Entwicklung und den konkreten Einsatz von KI in den Sozialverwaltungen ein.
    Bis Ende des Jahrzehnts werde es in Deutschland keinen Job mehr geben ohne KI, sagte Bas. Schon jetzt arbeiteten 70 Prozent der Unternehmen mit KI. Diese Entwicklung müsse gut begleitet werden, auch mit Mitteln aus dem SVIK, um Antworten auf zentrale Fragen und Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu geben. Dazu zähle auch, tiefgreifende Sozialforschung zu diesem Thema anzustoßen.
    Ein Schlüssel liege aus ihrer Sicht darin, Beschäftigten die Angst zu nehmen, sie zu qualifizieren und weiterzubilden, damit man die Technologie gestalten könnte, betonte Bas. Gerade bei der Beschleunigung von Arbeitsprozessen, etwa bei Standardentscheidungen, einfachen Checks oder dem Identifizieren von Unregelmäßigkeiten, könne KI helfen. Bei Ermessensentscheidungen dürfe die Technologie jedoch nicht eingesetzt werden, sagte Bas auf Nachfrage. [BT hib]

    Antrag auf Reform der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt

    [26.3.] Im Menschenrechtsausschuss wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein AfD-Antrag auf Reform der Genfer Flüchtlingskonvention (21/4760) abgelehnt. Darin dringen die Abgeordneten darauf, Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen zu schützen. Die Fraktion argumentierte im Ausschuss, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht mehr passend für die heutige Situation sei. Das Konfliktgeschehen sei inzwischen dezentraler, daher müsse die überwiegende Mehrzahl der Flüchtlinge auch heimatnah versorgt werden, forderte ein Abgeordneter der Fraktion. Die internationale Gemeinschaft könne vor Ort auch kosteneffizienter helfen.

    Deutliche Kritik übten die Abgeordneten der übrigen Fraktionen: Die Union stellte zunächst klar, dass Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention bereits jetzt die Hilfe unmittelbar im Umfeld von Krisengebieten vorsehe. Ein Unionsmitglied verwies zudem darauf, dass Aussagen im Antrag der AfD nicht stimmten - so komme nur ein ganz kleiner Teil der Flüchtlinge weltweit nach Deutschland. Die allermeisten seien Binnenflüchtlinge im eigenen Land oder lebten in Nachbarländern.

    Der AfD gehe es nur darum, dass kein einziger Flüchtling in Europa Schutz finde, hielt eine SPD-Abgeordnete der Fraktion entgegen. Deshalb greife sie mit ihrem Antrag das individuelle Recht auf Asyl an. Ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, es müsse darum gehen, Fluchtursachen zu bekämpfen, nicht Flüchtlinge. Er sei froh darüber, dass alle anderen Fraktionen den Vorstoß der AfD zur Schwächung des Flüchtlingsschutzes zurückwiesen.

    Die Linksfraktion unterstrich die Bedeutung der Genfer Flüchtlingskonvention: Sie mache Menschen nicht zu Bittstellern, sondern begründe den Anspruch auf Schutz vor Verfolgung. Das müsse aufrechterhalten werden. Zu oft werde ohnehin schon die Axt an das Recht auf Asyl gelegt, monierte eine Linken-Abgeordnete. [BT hib]

    "Keine Randnotiz" - Bremer "Demokratie leben!"-Projekt gegen Gewalt u. Diskriminierung

    [26.3.] Über die Förderung des Projekts „Keine Randnotiz“ mit Bundesmitteln berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5101) auf eine Kleine Anfrage. Laut Bundesregierung wurde „Keine Randnotiz“ im vergangenen Jahr aus Bundesmitteln mit 136.186,01 Euro gefördert nach 84.452,56 Euro im Jahr davor und 94.564,86 Euro im Jahr 2023. Hierbei handele es sich um eine Mittelweiterleitung durch das Landes-Demokratiezentrum Bremen, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Förderentscheidung obliege dem Land Bremen.

    Hintergrundinformation: Das Projekt „Keine Randnotiz“ in Bremen dokumentiert rassistische, rechte und antisemitische Vorfälle sowie Gewalt gegen marginalisierte Gruppen wie Wohnungslose. Ziel ist die Sichtbarmachung des Dunkelfelds von Gewalt und Diskriminierung. Es betreibt eine Online-Chronik und -Karte, gefördert durch „Demokratie leben!“ und das Land Bremen. Vorfälle können über das Keine Randnotiz-Meldeportal gemeldet werden.

    Förderung von „vielfältigem muslimischen Leben“ gefordert

    [26.3.] „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4291). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Experten-Kommission einzusetzen, die einen „nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeitet“.
    Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die Deutsche Islamkonferenz finanziell ausreichend und langfristig ausstatten, eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag geben und weitere Forschung auch zu Islamfeindlichkeit fördern. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die muslimische Militärseelsorge strukturell in der Bundeswehr zu verankern und flächendeckend einzuführen“ und gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche Regelungen für islamische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu entwickeln.
    Ferner macht sich die Fraktion dafür stark, „neben den großen, meist konservativ ausgerichteten, muslimischen Verbänden weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und Zivilgesellschaftsorganisationen, in die Zusammenarbeit einzubinden“. Daneben plädieren die Abgeordneten dafür, zivilgesellschaftliche Projekte muslimischer Träger zu fördern, „die antisemitismuskritische Bildungsarbeit leisten“.
    Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“.
    Der Antrag wurde im Bundestagsplenum beraten und federführend in den Innenausschuss überwiesen.

    Änderung Internationaler Gesundheitsvorschriften nach Covid

    [26.3.] Über Änderungen der „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (IGV) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5096) auf eine Kleine Anfrage. Danach sind die IGV das „zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren“. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die Vertragsstaaten nach einem zweijährigen Arbeitsprozesse die Änderungen der IGV im Juni 2024 angenommen. Die erarbeiteten Änderungen der IGV bauten insbesondere auf den Lehren aus der Covid-19-Pandemie auf. 
    „Die Bundesregierung bekennt sich zu den Änderungen der IGV“, heißt es in der Antwort ferner. Sie sei der Auffassung, „dass es im Interesse Deutschlands ist, dass mit den geänderten IGV unter anderem die Standards für vorzuhaltende Kernkapazitäten zur schnellen Erkennung, Meldung und Reaktion auf Gesundheitsgefahren von potentiell internationaler Tragweite global erhöht werden“. Das diene auch dem Schutz der Bevölkerung in Deutschland.
    Nach Anlage 1 der IGV müssen die Vertragsstaaten laut Bundesregierung sogenannte Kernkapazitäten vorhalten. Das seien im Wesentlichen Fähigkeiten, um bei der Reaktion und Vorbereitung auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit adäquat handeln zu können. In Bezug auf die Risikokommunikation solle sichergestellt werden, dass diese Kapazitäten geschaffen, gestärkt oder aufrechterhalten werden kann. Die IGV enthalten den Angaben zufolge „keinen Überprüfungs- und Sanktionsmechanismus in Bezug auf Fehl- und Desinformationen“. 

    Evaluation der Integrationskurse - der Orientierungskurs zw. Wissens-& Wertevermittlung

    [25.3.] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Der Orientierungskurs zwischen Wissens- und Wertevermittlung (Forschungs-/ Zwischenbericht IV-1 zum Projekt “Evaluation der Integrationskurse (EvIk)”)
    Der Forschungsbericht ist Teil der vierten Zwischenberichterstattung des Projekts "Evaluation der Integrationskurse" (EvIk). Die Studie befasst sich mit dem Orientierungskurs, der nach dem Sprachkurs stattfindet und mit dem Test "Leben in Deutschland" (LiD) abgeschlossen wird.
    Auf Grundlage qualitativer Methoden liefert der Forschungsbericht Erkenntnisse zu den konzeptionellen und strukturellen Potenzialen und Herausforderungen der konkreten Unterrichtspraxis in Orientierungskursen. Im Jahr 2024 wurden wissenschaftliche Kursbeobachtungen durchgeführt, die eine Analyse des Kursgeschehens auch anhand der beobachteten Verhaltensmuster ermöglichen. Die im Rahmen von Fokusgruppeninterviews erhobenen Perspektiven der Lehrkräfte bieten zudem Einblicke in die vielschichtigen Anforderungen der Unterrichtsgestaltung, die es von ihnen berücksichtigen gilt.
    Im Fokus des Forschungsberichts stehen zwei zentrale Fragen: Wie wird die wertebasierte politische Bildung in der Unterrichtspraxis der Orientierungskurse umgesetzt? Wie entstehen wertebasierte Konflikte zwischen Lehrkräften und Kursteilnehmenden und wie werden sie ausgehandelt?  
    Als bundesweites Angebot hat der Kurs eine zunehmende pädagogische Relevanz für die Wissens- und Wertevermittlung im Rahmen der Demokratiebildung für erwachsene Neuzugewanderte. Angesichts sich wandelnder gesellschaftlicher Entwicklungen und öffentlicher Erwartungen an die gesellschaftliche Funktion des Orientierungskurses erlaubt die Analyse die Erörterung langfristiger Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

    Zentrale Erkenntnisse: 
    - Im Vordergrund steht die Vorbereitung auf den Abschlusstest.: Der Orientierungskurs hat das Potenzial, das Verständnis für gesellschaftspolitische Zusammenhänge zu fördern. In der Praxis wird jedoch eine gewisse Vernachlässigung wertebasierter Inhalte beobachtet, die für eine nachhaltige Demokratiebildung von großer Bedeutung wären. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt oftmals auf der Vermittlung von Fakten zur Vorbereitung auf den LiD-Test. Dabei werden insbesondere politisches und historisches Wissen sowie Landeskunde behandelt.

    - Die im Curriculum intendierte wertebasierte politische Bildung stellt Lehrkräfte vor didaktisch-methodische Herausforderungen.: In der Unterrichtspraxis sind neben der starken Ausrichtung auf den LiD-Test fortbestehende Sprachhürden bei gleichzeitig anspruchsvollen Themen eine Herausforderung. Insbesondere im Kontext komplexer, wertebasierter Inhalte kann ein Mangel an adaptierten Methoden dazu führen, dass einige Lehrkräfte auf verkürzte, kulturbezogene Erklärungen zurückgreifen. In einigen der untersuchten Orientierungskurse kamen hingegen auch niedrigschwellige und partizipative Methoden zum Einsatz. Dies veranschaulicht, wie sich die Attraktivität der Demokratiebildung gezielt erhöhen lässt. Ein Unterrichtskonzept, das Lehrkräfte dabei unterstützt, das Thema Werte auf zugängliche Weise zu vermitteln, existiert bislang nicht.

    - Wertebasierte Konflikte haben multikausale Gründe.: Unter den Kursbeteiligten – Lehrkräften und Teilnehmenden – besteht eine allgemeine Tendenz zur Konfliktvermeidung. Treten wertebasierte Konflikte in der Kursinteraktion auf, resultieren diese oftmals aus einem Zusammenspiel von Kursmethodik, Lehrkraftintervention, Kurszusammensetzung und externen Einflüssen (z. B. aktuellen politischen Krisen). Zu den Themenfeldern, die in der Vermittlung besonders kontrovers sind, zählen Homosexualität und gleichgeschlechtliche Ehe, Geschlechtergerechtigkeit sowie Antisemitismus und Rassismus. Lehrkräfte fühlen sich teilweise nicht ausreichend methodisch und inhaltlich vorbereitet, um diese Themen fundiert zu vermitteln. Kontroverse Wertediskurse werden somit eher am Rande behandelt.

    - Die Weiterentwicklung des Orientierungskurses zu einer partizipativen sowie reflexiven Lernpraxis kann demokratische Werte und Prinzipien erlebbar machen.: Die Studie gibt Empfehlungen hinsichtlich der Struktur, des Konzepts und der gezielten Unterstützung von Lehrkräften sowie Kursteilnehmenden. Um die Demokratiebildung umfassend zu fördern, wäre es empfehlenswert, den Unterricht im Hinblick auf die Rolle und den Umgang mit dem LiD-Test anzupassen. Für diesen Zweck ist ein praxisorientiertes Unterrichtskonzept erforderlich, das wertereflexiv ist und antisemitismus- sowie rassismuskritische Bildungsansätze umfasst. Die Lehrmaterialien sollten sprachlich angepasst, diskursiv und migrationssensibel gestaltet werden. Für Lehrkräfte sind Kenntnisse in Konfliktpädagogik, politischer Bildung und Diskriminierungssensibilität von Vorteil. Zudem könnte eine stärkere Einbindung lokaler Demokratie- und Teilhabemöglichkeiten den Kursteilnehmenden konkrete Impulse für das Ankommen vor Ort bieten. Zudem könnten angepasste Unterrichtsangebote entwickelt werden, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Neuzugewanderten besser zu berücksichtigen.
    (Der Forschungsbericht wurde verfasst von: Eugenie Becker und Ramona Kay: Download)

    Innenausschuss lehnt Antrag zu Stärkung queeren Lebens ab

    [25.3.] Die Fraktion Die Linke ist im Innenausschuss mit einem Antrag zur Stärkung queeren Lebens (21/2575) gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion lehnte das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage ab, für die neben der Linken auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierte. 

    In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage weiter.

    Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Linksfraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden.

    Städtebauförderung, Sicherheit u. geschlechtsspezifische Perspektiven

    [25.3.] Im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen stellte die Bundesregierung dar, dass sie Kommunen mit Instrumenten der Städtebauförderung unterstützt, um Lebensqualität, Sauberkeit und Sicherheit in Städten zu verbessern.

    Die Bundesregierung betonte, dass Sicherheit zwar primär Aufgabe von Sicherheitsbehörden sei, jedoch auch durch städtebauliche Maßnahmen beeinflusst werden könne. Geplant ist eine Erhöhung der Fördermittel sowie die stärkere Berücksichtigung von Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention, etwa durch die Beseitigung von Angsträumen, bessere Beleuchtung, Aufwertung öffentlicher Räume und Quartiersmanagement. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Unsicherheitsgefühle häufig aus kleinräumigen Problemlagen entstehen, die sich auf ganze Stadtteile auswirken können.

    Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD bewerteten die Maßnahmen positiv. Die CDU/CSU hob insbesondere die stärkere Einbindung von Sicherheitsaspekten hervor und verwies auch auf unterschiedliche Sicherheitswahrnehmungen, etwa dass sich Frauen in bestimmten Situationen unsicher fühlen können. Die SPD betonte die Bedeutung des subjektiven Sicherheitsgefühls und verwies ergänzend auf Maßnahmen wie Polizeipräsenz und den Einsatz neuer Technologien.

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte fehlende neue Ansätze. Die AfD bemängelte aus ihrer Sicht unvollständige Problembeschreibungen und verwies auf bestimmte Räume mit erhöhtem Unsicherheitsempfinden. Die Fraktion Die Linke betonte, dass Sicherheit nicht nur städtebaulich oder polizeilich verstanden werden dürfe, sondern auch soziale und geschlechtsspezifische Aspekte einbeziehen müsse. Dabei wurde hervorgehoben, dass Frauen besonderen Risiken von Gewalt ausgesetzt sind und Sicherheitsfragen auch im privaten Raum eine Rolle spielen. [ausführlich: BT hib]

    Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte

    [25.3.] Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation - FGM) als schwere Menschenrechtsverletzung und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die Ausdruck patriarchaler Kontrolle über den weiblichen Körper ist und auf die Unterdrückung weiblicher Sexualität abzielt. Das stellt sie in einer Antwort (21/4975) auf eine Kleine Anfrage klar. 
    Die Regierung setze sich konsequent für die Überwindung von FGM in Deutschland ein. Unter anderem mit den gesetzlichen Schutzregelungen (Paragraf 226a Strafgesetzbuch (StGB) setze sie die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Bereich FGM bereits um. 
    „Starke gesetzliche Regelungen sind jedoch von weiteren Maßnahmen zu flankieren. Die Maßnahmen der Bundesregierung zielen auf einen multiperspektivischen Ansatz, der die Prävention und Aufklärung, den Schutz von gefährdeten Mädchen durch Training von Fachkräften und die Sensibilisierung in den Communities sowie die Verbesserung der medizinischen Versorgung und psychosozialen Begleitung adressiert.“ Die Einführung einer strafbewehrten Meldepflicht für begangene oder geplante Genitalverstümmelungen sei nicht beabsichtigt, schreibt die Regierung weiter.

    Pflegefachkräfteengpass - optimale Berufsausbildung & Anwerbung nötig

    [25.3.] Der Fachkräfteengpass in Heilberufen wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung auch angesichts des demografischen Wandels verschärfen. Daher sei es wichtig, eine optimale Berufsausbildung in Deutschland zu ermöglichen, heißt es in der Antwort (21/4971) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Ergänzend zur Fachkräftesicherung im Inland sei Deutschland auf die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten angewiesen. Rund 18 Prozent der Pflegekräfte stammten aus dem Ausland. Der Stellenzuwachs in den vergangenen beiden Jahren sei ausschließlich auf ausländische Kräfte zurückzuführen gewesen. Zudem stammten laut einer Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) Ende 2024 rund 15,6 Prozent der berufstätigen Ärzte in Deutschland aus dem Ausland.
    Der Bundesgesetzgeber hat den Angaben zufolge die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen. Die Ausführung der Bundesgesetze falle in die Zuständigkeit der Länder.
    Die von den Ländern bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichtete Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könne auf eine jahrelange Expertise bei der Verifikation von Zeugnissen zurückblicken. Dabei werde regelhaft nicht nur das Dokument selbst untersucht, sondern durch Kontakte zu den ausstellenden Behörden in den Herkunftsländern und durch Registereinträge auch die Plausibilität der Dokumente geprüft.

    Rückschritte bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten

    [25.3.] Im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde vor Rückschritten bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten gewarnt.
    Vertreter*innen der Bundesregierung (SPD) verwiesen auf die Ergebnisse der UN-Frauenrechtskommission (CSW) 2026, bei der eine gemeinsame Abschlusserklärung erstmals nicht im Konsens verabschiedet werden konnte. Als Hintergrund wurden internationale politische Entwicklungen benannt, die zu Einschränkungen bei Teilhabe, Schutz sowie sexuellen und reproduktiven Rechten von Frauen und Mädchen führen. Die Bundesregierung kündigte an, sich weiterhin für Gleichstellung und Menschenrechte einzusetzen.

    Die internationale Organisation UN Women Deutschland betonte die Dringlichkeit, bestehende Fortschritte zu sichern und weitere Rückschritte zu verhindern. Als problematisch wurden Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit sowie politische Entscheidungen einzelner Staaten hervorgehoben, die die Förderung von Gleichstellung und entsprechenden Organisationen einschränken. Gefordert wurde eine stärkere strategische Priorisierung von Geschlechtergerechtigkeit sowie eine langfristige Unterstützung lokaler Frauenrechtsorganisationen.

    Die Nichtregierungsorganisation Care Deutschland wies darauf hin, dass Akteure gegen Menschenrechte an Einfluss gewinnen und gut vernetzt agieren, während feministische Organisationen unter finanziellen Einschränkungen leiden. Zusätzlich erschwerten restriktive Rahmenbedingungen die Beteiligung von Vertreterinnen aus dem Globalen Süden an internationalen Konferenzen. Dies habe konkrete Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Frauen und Mädchen sowie auf die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern. [ausführlich: BT Hib]

    Hürden u. Konfliktlinien bei der Durchsetzung von Patient*innenrechten

    [25.3.] Im Gesundheitsausschuss wurde über Maßnahmen zur Stärkung der Patientenrechte diskutiert, wobei auf die komplexen Verfahren bei Verdacht auf Behandlungsfehler hingewiesen wurde.

    Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstützten den Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie betonten, dass Patientinnen und Patienten im Arzthaftungsprozess strukturell benachteiligt seien, unter anderem durch fehlendes medizinisches Fachwissen und eingeschränkten Zugang zu Informationen. Insbesondere der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Schaden sei schwer zu erbringen. Gefordert wurde daher eine Erleichterung der Beweisführung sowie insgesamt eine stärkere rechtliche Position der Betroffenen.

    Die Bundesärztekammer äußerte sich zurückhaltend und verwies darauf, dass der Fokus nicht allein auf Haftungsfragen liegen sollte. Vorrang habe die Vermeidung von Behandlungsfehlern durch bessere Rahmenbedingungen, da nachträgliche Entschädigungen entstandene Schäden nicht rückgängig machen könnten.

    Rechtsexperten hoben die praktische Komplexität entsprechender Verfahren hervor. Schwierigkeiten ergäben sich unter anderem bei der Sachverhaltsaufklärung, der Abhängigkeit von Gutachten sowie dem Mangel an geeigneten Sachverständigen, was zu langen Verfahrensdauern führe. Zudem wurde vor einer Absenkung des Beweismaßes gewarnt, da dies rechtliche Unsicherheiten erhöhen und unerwünschte Folgen wie eine Ausweitung von Haftungsansprüchen begünstigen könne. [ausführlich: BT hib]

    Frauen in der Landwirtschaft

    [25.3.] Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag (21/4470) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur „Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft“ mehrheitlich abgelehnt. In dem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft zu einer Handlungsmaxime ihrer Agrarpolitik zu machen, die Gleichstellung der Frauen aktiv zu fördern und dazu insbesondere gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern. Außerdem sollten rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching- oder Netzwerkangebote sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zweiter ausgebaut werden, Die Bundesregierung solle zudem mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden an Lösungen arbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Dies solle insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz geschehen.
    Für die Vorlage stimmten neben den antragstellenden Grünen die Fraktion Die Linke, dagegen votierten die Fraktionen von Union und SPD sowie der AfD.

    Regierung betont besondere Rolle des Sozialstaats

    [24.3.] Die Bundesregierung betont in einer Antwort (21/4780) auf eine Kleine Anfrage die besondere Rolle des Sozialstaats in Deutschland. „Ein funktionierender Sozialstaat nimmt - insbesondere sozial benachteiligten - Bürgerinnen und Bürgern bestehende Existenzsorgen, reduziert Abstiegsängste und balanciert soziale Ungleichheiten aus. Dadurch beseitigt er viele Bedingungen, aus denen Populismus und Extremismus entstehen können, stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen, stabilisiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, schreibt die Regierung.

    Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sei dennoch vereinbart, Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme deutlich zu reduzieren und groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Neben den, etwa im Rahmen der Reform der Grundsicherung, bereits vorgesehenen Maßnahmen gegen individuellen und systematischen Leistungsmissbrauch, prüfe die Regierung weitere Optionen, unter anderem, inwieweit Änderungen des nationalen Rechts erforderlich und möglich seien und wo der Vollzug noch verbessert werden könne. In diese Prüfungen würden auch die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform einbezogen, heißt es in der Antwort weiter. [BT hib]

    Besserer Schutz für wohnungslose Frauen gefordert

    [24.3.] Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und dass geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. In einem Antrag (21/4872) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.
    Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen. [BT hib]

    Förderung der zivilen Seenotrettung 2023 und 2024

    [24.3.] Die Bundesregierung hat in den Jahren 2023 und 2024 Organisationen der zivilen Seenotrettung mit jeweils rund 1,5 Millionen Euro gefördert. Das geht aus ihrer Antwort (21/4673) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4061) hervor. Wie es darin weiter heißt, habe die aktuelle Bundesregierung nach Amtsantritt im Frühjahr 2025 die finanzielle Förderung ziviler Seenotrettungsorganisationen eingestellt. [BT hib]

    Fachkräfteengpässe auch in Heilberufen - Anerkennung ausländ. Berufsqualifikationen

    [24.3.] Die aktuellen Fachkräfteengpässe, die durch den demografischen Wandel verschärft werden, betreffen nach Angaben der Bundesregierung auch Heilberufe. Es sei daher wichtig, eine optimale Berufsausbildung in Deutschland zu ermöglichen. Zum anderen brauche es eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, heißt es in der Antwort (21/4787) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. 
    Dazu habe die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen (21/3207) auf den Weg gebracht. Bei Heilberufen müsse die Anerkennung an Bedingungen geknüpft werden, die den Patientenschutz sicherstellen. Daher setze die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem Heilberuf grundsätzlich die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus.
    Auch die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gälten für Antragsteller mit ausländischer Berufsqualifikation in gleicher Weise wie für Fachkräfte, die in Deutschland ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Dies umfasse vor allem die zur Ausübung des ärztlichen Berufs notwendige Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und erforderliche Sprachkenntnisse. [BT hib]

    Aktionsplan für Akzeptanz& Schutz sex.& geschlechtl. Vielfalt - „Queer leben“

    [24.3.] Eine Abfrage der Umsetzung und etwaiger Verstetigungen der im Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ (Unterrichtung 20/4573)genannten 134 Maßnahmen ist derzeit nicht geplant, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4931) auf eine Kleine Anfrage (21/4596) der Fraktion Die Linke. Das gelte auch für die mögliche Umsetzung von Maßnahmen aus dem Arbeitsgruppenprozess zum Aktionsplan „Queer leben“ und den dort formulierten 14 Empfehlungspapieren durch die Bundesressorts. Die Regierung begründet dies mit dem Umstand, dass eine Abfrage dieser Maßnahmen erst im Dezember 2024 erfolgt sei. 
    „Die im Aktionsplan der letzten Legislaturperiode genannten Handlungsbereiche und Arbeitsfelder werden in dieser Legislaturperiode im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten, der aktuellen ressortpolitischen Schwerpunktsetzungen sowie der haushälterischen Möglichkeiten von den Bundesministerien bearbeitet“, heißt es in der Antwort weiter.
    [Siehe hierzu auch: Video: Beratung des Aktionsplans im Bundestag in 1. Lesung am 12.6.24 sowie Infos des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)]

    Opferschutz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    [24.3.] Bei Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird der Schutz von Opfern des Menschenhandels vollumfänglich berücksichtigt. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4217). Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Schutzes für Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft sei die Aufgabe der Koordination für den Opferschutz in jedem Hauptzollamt zwei Beschäftigten übertragen worden, die speziell hierfür geschult worden seinen, berichtet die Regierung. Die darüber hinausgehende erforderliche Hilfe erhielten Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung über die zuständigen Fachberatungsstellen, mit denen die FKS in engem Kontakt stehe. Die Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung würden dahin vermittelt.
    Zur Arbeit der FKS insgesamt heißt es, diese habe den Auftrag, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, worunter auch die Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft falle, zu bekämpfen. Damit stehe für die FKS die Strafverfolgung bezüglich der Täter ausbeuterischer Arbeitsbedingungen und damit in Zusammenhang stehenden Menschenhandels im Vordergrund. [BT hib]

    Referentenentwurf: Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

    [23.3.] Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII (sog. Inklusive Lösung) ab dem 01.01.2028 vor. 
    Außerdem werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
    - Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe;
    - Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen;
    - besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts;
    - Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe;
    - Bürokratieabbau und vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von UMA, zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit;
    - besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums.
    Relevant für unser Feld dürften insbesondere die hier in fett hervorgehobenen Punkte sein. Die DVJJ wird eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben. [Vgl. Meldung vom Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.] - Zum Referentenentwurf (hier); zur Synopse zum Referentenentwurf (hier).

    Kontroverse um Datenerfassung von Transpersonen im Petitionsausschuss

    [23.3.] Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde eine Petition beraten, die sich gegen die mögliche Erfassung von trans- und nichtbinären Personen in behördlichen Registern richtet.
    Der Petent und unterstützende Akteure kritisierten, dass im Zuge einer geplanten Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz frühere Geschlechtseinträge und Namen dauerhaft gespeichert und automatisiert an Behörden übermittelt werden sollen. Dies wurde als anlasslose Erfassung einer spezifischen Personengruppe bewertet und datenschutzrechtlich sowie grundrechtlich als problematisch eingeordnet. Zudem wurde argumentiert, dass ein solcher Umgang mit sensiblen Daten nicht dem ursprünglichen politischen Willen des Gesetzgebers entspreche und keinen klaren Zweck erfülle. 

    Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wies die Kritik zurück. Sie betonte, dass kein gesondertes Register oder Listen geplant seien. Vielmehr gehe es um die Aktualisierung bestehender Verwaltungsdaten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Die Speicherung früherer Angaben sei erforderlich, um die Funktionsfähigkeit amtlicher Register sicherzustellen und entspreche den Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes. 

    Aus zivilgesellschaftlicher Perspektive wurde hingegen von einem grundlegenden Wandel der Datenerfassung gesprochen: Statt anlassbezogener Abfragen entstehe eine dauerhafte Speicherung sensibler Informationen, die als datenschutzrechtlich kritisch bewertet wurde. [ausführlich: BT]

    Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz bleibt umstritten

    [23.3.] Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nicht-binären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinärer Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde. 
    Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent. 
    Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen. 
    Diese Datenübermittlungen sei aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 DSGVO unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers. 

    Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig. 
    Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle - also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin. 

    Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung - also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie. 

    Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben. 

    Monro überzeugte dies Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz sei so zu verstehen, dass die alten Daten - wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks - abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie. [BT hib] [Die BAG EJSA hatte damals begrüßt, dass das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) auf den Weg gebracht wurde.]

    Armutsbericht: Wohnraum und Bildung im Fokus

    [23.3.] Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung. 

    Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.
    Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe.
    Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe. 
    Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen. 
    Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.
    Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er. [BT hib]

    Missbrauchs-Ausmaß bei Vaterschaftsanerkennung umstritten

    [23.3.] Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging. Während ein Teil der Sachverständigen deutliche Reformbedarfe betonte und den Entwurf grundsätzlich unterstützte, äußerten andere erhebliche rechtliche und praktische Bedenken und lehnten das Vorhaben teilweise grundsätzlich ab.

    Kritische Stimmen hoben insbesondere schwerwiegende familien-, grund- und menschenrechtliche Probleme hervor. Beanstandet wurde vor allem, dass die Regelungen in das Aufenthaltsrecht verlagert werden sollen, wodurch faktisch ein Sonderrecht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern entstehen könne. Dies könne dazu führen, dass Kinder zeitweise ohne rechtlich abgesicherten zweiten Elternteil bleiben und damit zentrale Rechte wie Unterhalt, Sorge, Erbrecht und soziale Absicherung nicht gewährleistet sind.
    Zudem wurde bezweifelt, dass ein strukturelles Missbrauchsproblem überhaupt in ausreichendem Maße belegt ist. Es wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf auf einem pauschalen Generalverdacht gegenüber binationalen Familien beruhe und sowohl Familien als auch Verwaltung unverhältnismäßig belaste. Insbesondere die faktische Einschränkung vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennungen könne zu längeren Phasen rechtlicher Unsicherheit für Kinder führen.

    Befürwortende Einschätzungen betonten hingegen, dass das bestehende Recht unzureichend sei und missbräuchliche Anerkennungen bislang zu leicht möglich seien. Die Einbindung der Ausländerbehörden und die Einführung zusätzlicher Prüfmechanismen könnten bestehende Informationsdefizite beheben, Verfahren vereinfachen und die Rechtssicherheit erhöhen. Auch die vorgesehene Kopplung der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung an die Zustimmung der Ausländerbehörde sowie Möglichkeiten zur Rückabwicklung wurden als sinnvolle Instrumente bewertet.
    Ein weiterer positiver Aspekt des Entwurfs wurde darin gesehen, dass er praxisrelevante Fallkonstellationen gezielter erfasse und durch Vermutungstatbestände die Entscheidungsfindung erleichtern könne. Gleichzeitig wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es in der praktischen Umsetzung zu Beweisschwierigkeiten kommen könne und technische bzw. organisatorische Verbesserungen – etwa beim Datenzugang für Behörden – erforderlich seien.

    Insgesamt wurde der Gesetzentwurf von einigen als geeigneter Ansatz zur Balance zwischen dem Schutz familiärer Beziehungen und der Missbrauchsbekämpfung angesehen, während andere ihn als rechtlich problematisch, unverhältnismäßig und potenziell nachteilig für betroffene Kinder und Familien bewerteten. [BT hib]

    [25.2.] Änderungen bei der Vaterschaftsanerkennung: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) beschlossen. Damit wurde der Weg frei gemacht für die zweite und dritte Lesung der Vorlage. Im Ausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den noch auf Antrag der beiden Fraktionen geänderten Entwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Vorlage.
    Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.
    Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.
    Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.
    Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die von der Koalition angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.
    Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten in der Sitzung an, sich auch dem Thema Vaterschaft im Kontext privater Samenspenden annehmen zu wollen. In Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen sei dies im vorliegenden Entwurf nicht geschehen, hieß es. [BT hib]

    Informations- u. Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.

    [23.3.] Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) hat im vergangenen Jahr rund 840.000 Euro Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten. Mit diesem Geld wurden zum einen das Onlineformat www.vielfalt-mediathek.de als Begleitprogramm zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt. Zum anderen fand eine indirekte Förderung über das Landesdemokratiezentrum Nordrhein-Westfalen an IDA e. V. für Opfer- und Betroffenenberatung und weitere Maßnahmen statt. Diese Informationen sind Bestandteil einer Antwort (21/4735) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, in der sich nach der Förderung von IDA e.V. durch den Bund erkundigt wurde. [BT hib]

    Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab

    [23.3.] Die Partner einer Bedarfsgemeinschaft können sich grundsätzlich die Betreuung von Kindern zeitlich aufteilen. Sie können sich aber nicht beide für dieselben Zeiträume auf Unzumutbarkeit berufen. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/4926) auf eine Kleine Anfrage zur Frage der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme in der Grundsicherung. Diese Frage werde in einem Beratungsgespräch durch die Integrationsfachkraft geklärt. Die Entscheidung, wer die Kinderbetreuung übernimmt, werde im Datensatz entsprechend dokumentiert, so die Regierung.

    [18.3.] Die Bundesregierung verteidigt die neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. In einer Antwort (21/4856) auf eine Kleine Anfrage (21/4481) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“ 
    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (13. SGB II-Änderungsgesetz) Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

    [4.3.] Die neue Grundsicherung kommt, wenn auch mit leichten Änderungen. Das hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales durch Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfes (21/3541) der Bundesregierung beschlossen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Anträge der Oppositionsfraktionen zu diesem Komplex (AfD: 21/2222 und 21/3605; Grüne: 21/3606; Linke: 21/3604) fanden keine Mehrheit und wurden vom Ausschuss abgelehnt.
    Mit dem Gesetz will die Regierung nach eigenen Angaben das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung in der Grundsicherung für arbeitslose Menschen neu gestalten und sich von einigen Kernpunkten des aktuellen Bürgergeldes verabschieden. Damit verbunden ist auch der Namenswechsel vom Bürgergeld hin zu Grundsicherung.
    Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem eine stärkere Betonung des Ziels der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung durch eine Stärkung des Vermittlungsvorrangs. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Wer die Aufnahme einer Arbeit ohne nachvollziehbare Gründe verweigert oder zu Terminen nicht erscheint, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen, bis hin zur kompletten Streichung der monatlichen Regelbedarfe. Allerdings ist hier ein mehrstufiges Verfahren geplant, innerhalb dessen die Arbeitssuchenden zunächst auf weitere Konsequenzen hingewiesen werden. Zugleich sollen die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt und Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, umfassender beraten werden.
    Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag an einigen Stellen überarbeitet. So sollen unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden können. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, soll das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen können. Eltern sollen ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten 12. Lebensmonat) verpflichtet werden, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollen die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen werden, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (1,5faches der Angemessenheit) überschreiten.
    Während sich die Koalitionsfraktionen zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigten, übten die anderen Fraktionen teils heftige Kritik an den Plänen. So kritisierten Grüne und Linke vor allem die härteren Sanktionen als kontraproduktiv und unmenschlich, die Debatte um die Grundsicherung sei an den Fakten vorbei geführt worden. Die AfD-Fraktion sagte, die Chance für eine wirkliche Reform sei verpasst worden, weil das Gesetz an vielen Stellen zu unscharfe Formulierungen habe, die ein Ausnutzen von Ausnahmetatbeständen begünstigten.

    [23.2.] In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde die geplante neue Grundsicherung der Bundesregierung überwiegend positiv bewertet, zugleich wurden von verschiedenen Institutionen und Akteuren Korrekturen gefordert. (Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/3605; 21/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.)
    Die Bundesagentur für Arbeit begrüßte insbesondere erweiterte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern, verwies jedoch auf die komplexen Problemlagen der Betroffenen und die damit verbundenen Anforderungen an die Mitarbeitenden. Auch kommunale Perspektiven, vertreten durch den Deutscher Städtetag, hoben die steigenden Sozialausgaben hervor und beschrieben finanzielle Belastungen insbesondere im Bereich Wohnen.
    Aus gewerkschaftlicher Sicht bewertete der Deutscher Gewerkschaftsbund den Ansatz positiv, stärker auf Arbeitsvermittlung zu setzen, kritisierte jedoch unzureichende Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen wie Kinder oder psychisch Erkrankte. Ähnlich forderte der Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Nachbesserungen, insbesondere beim Umgang mit Sanktionen und beim Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie bei der Berücksichtigung psychischer Belastungen.
    Einzelne fachliche Stimmen aus Verwaltung und Wissenschaft bewerteten den Gesetzentwurf ebenfalls grundsätzlich positiv, sahen jedoch weiteren Anpassungsbedarf, etwa bei früherer Aktivierung von Leistungsberechtigten, flexibleren Regelungen für unterschiedliche Lebenslagen und stärkeren Anreizen zur Arbeitsaufnahme.
    Kritische Positionen kamen von zivilgesellschaftlicher Seite, die die vorgesehenen Regelungen insgesamt ablehnten und auf unzureichende Arbeitsmarktchancen sowie negative Folgen von Leistungskürzungen hinwiesen. Gleichzeitig wurde aus der Praxis der Jobcenter betont, dass die Mehrheit der Leistungsberechtigten kooperiere, während für eine kleinere Gruppe zusätzliche Regelungen erforderlich seien, deren Umsetzung jedoch herausfordernd sei.
    Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden auch Initiativen der AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beraten. [ausführliche Infos zur Anhörung: BT hib]

    [20.2.] Im Jahresdurchschnitt 2024 sind rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen gewesen, davon rund 3.700 Alleinerziehende-BG und rund 4.600 Partner-BG. Rund 16.800 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4288) auf eine Kleine Anfrage (21/4019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die durchschnittliche Leistungsminderung betrug den Angaben zufolge 63 Euro.
    Zu den Folgen des Gesetzes der Bundesregierung für eine neue Grundsicherung (Entwurf 21/3541) heißt es in der Antwort: „Im Gesetzesentwurf wurden auch die potentiellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche bei Leistungsminderungen eines Elternteils umfassend geschützt werden.“ Es werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzung begangen habe. Der Regelbedarf der Kinder und gegebenenfalls weiterer Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft werde nicht gemindert. Auch erfolge eine Minderung nicht, wenn sie im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde. „Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht unabhängig von möglichen Leistungsminderungen beziehungsweise der Gewährung oder Nicht-Gewährung von Leistungen nach dem SGB II“, schreibt die Bundesregierung.

    Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.

    [23.3.] Die Förderung des Vereins „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.“ aus Bundesmitteln hat sich im Jahr 2025 auf knapp 423.000 Euro belaufen, eine nichtfiskalische Förderung hat nicht stattgefunden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4714) auf eine Kleine Anfrage. [BT hib]

    Selbstbeschreibung des Vereins: Wir stehen für eine offene und demokratische Gesellschaft ein und verteidigen diese gegen Rechtsextremismus. Durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert, setzen wir uns für ein tolerantes und weltoffenes Deutschland ein. Ihre Spende und Mitgliedschaft ist wichtig!
    Das sind wir. Ein Verein, ein Team. Wir stehen und arbeiten für Respekt und Toleranz. Gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt. Wir geben unseren Themen viele Gesichter: Kampagnen, Fortbildungen, Veranstaltungen, Workshops. Wir sind in der Öffentlichkeit genau so aktiv wie an der Basis. Wir arbeiten mit Schüler*innen, Lehrer*innen und Multiplikator*innen. Wir beraten und begleiten unsere Angebote – von A wie Ausgrenzung bis Z wie Zivilcourage. Wir leben Demokratie und arbeiten für die Stärkung der Zivilgesellschaft. Aktuell, politisch, interaktiv.
    Gesicht Zeigen! ruft auf, zeigt an, greift ein – für ein weltoffenes Deutschland.

    Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse für Asylsuchende

    [21.3.] Zusammenfassung: Im März 2026 wurde der Zugang zu Integrationskursen für bestimmte Gruppen von Zugewanderten deutlich eingeschränkt. Hintergrund ist eine migrationspolitische Neuausrichtung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, die auf eine stärkere Fokussierung staatlich finanzierter Angebote auf Personen mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie auf Einsparungen im Bundeshaushalt abzielt. Bereits seit Ende November 2025 werden faktisch keine Berechtigungsscheine mehr für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen ausgestellt.
    Konkret wurde diese Linie durch ein Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. Februar 2026 an die Kursträger umgesetzt. Darin wurde mitgeteilt, dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen mehr für freiwillige Teilnahmen nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können. Dies betrifft insbesondere Asylbewerber im Verfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger, die damit auch bei freien Kursplätzen keinen Zugang mehr erhalten.
    Diese Entwicklung mündete in einen umfassenden Zulassungsstopp für das gesamte Jahr 2026: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plant, keine neuen Teilnehmenden mehr zu Integrationskursen zuzulassen, sofern keine Teilnahmeverpflichtung besteht. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung dieses Stopps wurde im Innenausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD abgelehnt. Während 2025 noch rund 307.000 Personen neu zugelassen wurden, erhielten bis Ende Februar 2026 lediglich 589 Personen eine entsprechende Berechtigung.
    Von der Einschränkung betroffen sind insbesondere Asylsuchende, Geduldete, nichtdeutsche EU-Bürger sowie Geflüchtete aus der Ukraine. Insgesamt könnten im Laufe des Jahres etwa 129.500 potenzielle freiwillige Teilnehmende keinen Zugang zu Integrationskursen erhalten. Nicht betroffen sind hingegen rund 184.800 Personen, die von Ausländerbehörden oder Jobcentern zur Teilnahme verpflichtet werden.
    Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen – wie in der Antwort der Bundesregierung (21/4680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ausgeführt – damit, dass Integrationskurse wieder stärker ihrem „eigentlichen Auftrag“ entsprechend eingesetzt werden sollen. Demnach sollen sie vor allem Menschen mit positiver Bleibeperspektive offenstehen, also Personen, die dauerhaft in Deutschland bleiben können. Geduldete gelten demgegenüber weiterhin als ausreisepflichtig, auch wenn politisch darauf hingewiesen wird, dass ein Teil von ihnen faktisch langfristig in Deutschland verbleibt.

    Die Integrationskurse gelten als zentrales Instrument der Integrationspolitik. Sie umfassen vor allem Deutsch-Sprachunterricht sowie Inhalte zur gesellschaftlichen und politischen Orientierung und werden häufig durch praxisnahe Elemente wie Exkursionen zu staatlichen Institutionen ergänzt. Studien zeigen, dass die Teilnahme sowohl die Arbeitsmarktintegration als auch die gesellschaftliche Orientierung verbessert.
    Durch den Zulassungsstopp drohen erhebliche praktische Auswirkungen auf die Kurslandschaft. Nach Einschätzung von Kursträgern könnten bundesweit rund 72.000 Kursplätze in den kommenden Monaten ungenutzt bleiben. Die Linksfraktion im Bundestag warnt in diesem Zusammenhang davor, dass zahlreiche Kurse ausfallen oder ganz wegfallen könnten und bestehende Strukturen des Sprachkurssystems beschädigt werden.
    Kritik kommt insbesondere aus der Opposition, vor allem von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Sie bewerten den Zulassungsstopp als integrationspolitisch problematisch und warnen vor negativen Folgen für gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration. Zudem wird befürchtet, dass kurzfristige Einsparungen langfristig zu höheren öffentlichen Kosten führen könnten, etwa durch verzögerte Integration oder längere Abhängigkeit von Sozialleistungen. Auch wird kritisiert, dass die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in die Entscheidung nicht einbezogen wurde und den Schritt selbst als falsch bewertet.

    Parallel dazu zeigt sich eine Verschiebung der Förderprioritäten: Der Haushaltsansatz für Berufssprachkurse wurde für 2026 deutlich erhöht – von 310 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro. Die Bundesregierung erwartet hier weiterhin eine hohe Nachfrage, unter anderem aufgrund von Nachholeffekten. Um die Mittel einzuhalten, bleibt eine Kontingentierung bestehen, allerdings auf höherem Niveau als im Jahr 2025.

    Insgesamt verdeutlicht die Entwicklung eine politische Schwerpunktverlagerung, die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD getragen wird, während insbesondere Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke grundlegende integrationspolitische Bedenken äußern. [BT hib, neueLandschaft, ZEIT, RND

    [4.3.] BT-Meldung: Die Sicherstellung der Qualität von Integrationskursträgern war ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4545) auf eine Kleine Anfrage. Danach wird die Qualität des Kursträgers im Allgemeinen sowie die des Unterrichts im Speziellen „durch das Trägerzulassungsverfahren initial sichergestellt und während der befristeten Zulassungsdauer durch unangekündigte Kurs- und Verwaltungsprüfungen kontrolliert“. Daneben sind den Angaben zufolge alle Träger verpflichtet, „hohe qualitative Mindeststandards einzuhalten, die im Zulassungsverfahren, in den allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid (veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) sowie in den Kurskonzepten vorgegeben werden“, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dazu zählten unter anderem bestimmte Zusatzqualifizierungen für vom Träger eingesetzte Lehrkräfte. Diese Qualitätsstandards werden laut Vorlage kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.

    [4.3.] BT-Meldung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Innenausschuss mit einem Antrag (21/4280) gescheitert, den „Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen“ aufzuheben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/'CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion lehnte das Gremium die Vorlage ab, für die neben den Grünen auch die Fraktion Die Linke votierte. Darin schreibt die Grünen-Fraktion, das Bundesinnenministerium habe am 9. Februar gegenüber den Trägern der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verkündet, „dass bis Ende des Jahres keine Zulassungen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, die Aussetzung der Zulassungen „sofort zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden“. Der Zulassungsstopp sei „integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich“, kritisieren die Grünen-Abgeordneten in der Vorlage. Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffne Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen werde 129.500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmer der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme seien insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen.
    In dem Antrag forderte die Fraktion zugleich, die Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse „als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die Kursmodalitäten stetig verbessern, geschlechtsspezifische Hürden abbauen und Kinderbetreuung während der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gewährleisten. [BT-hib]

    Mehr Schutz vor digitaler Gewalt

    [20.3.] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Hass, Deepfakes und Beleidigungen im Netz treffen vor allem Frauen. Wir müssen sie besser schützen – als Staat und als Gesellschaft. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärt, was der kommende Gesetzentwurf dazu konkret vorsieht. [zum Instagram-Video]
    Wortlaut des O-Tons: "Aktuell wird sehr viel über digitale Gewalt gesprochen, digitale Gewalt gegen Frauen. Das ist gut, dass wir darüber diskutieren. Das ist eine Diskussion, die die gesamte Gesellschaft betrifft, nicht nur Frauen. Auch die Männer müssen mitdiskutieren. 
    Das Thema ist ungeheuer wichtig, und deshalb haben wir sehr früh hier im Ministerium angefangen, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Der ist jetzt fertig und auf der Zielgeraden. Und wir wollen künftig pornografische Deepfakes, das Herstellen, das Verbreiten, unter Strafe stellen. Insgesamt die Strafbarkeit von Deepfakes regeln. Wir wollen auch ermöglichen, dass sich Betroffene leichter vor Gericht wehren können, schneller zu ihrem Recht kommen, damit diese Erniedrigung, Demütigung, die eben passiert, nicht weiter im Netz verbreitet werden kann."

    Zunahme von Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern/ Jugendlichen

    [20.3.] Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren hat die Zahl der ambulanten Diagnosen von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) und ihr Anteil an allen dokumentierten Diagnosen psychischer Störungen zwischen 2012 und 2024 zugenommen. Das geht aus der Antwort (21/4918) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. 
    Die Entwicklung betrifft den Angaben zufolge Diagnosen von frühkindlichem Autismus, atypischem Autismus und dem Asperger-Syndrom. Eine ähnliche zeitliche Entwicklung sei bei Erwachsenen zu beobachten.
    Die steigenden Fallzahlen ambulanter und stationärer ASS-Diagnosen reflektierten aber nicht zwingend eine Zunahme von ASS-Ersterkrankungen, heißt es in der Antwort weiter. Als wesentlich für die zunehmenden ASS-Diagnosen sei der Zusammenhang mit einem gesteigerten Problembewusstsein anzusehen.
    Zusammenhänge zwischen umweltbedingten Einflüssen und Schwermetallen mit ASS seien bislang nicht gesichert bei insgesamt begrenzter Evidenz. Zusammenhänge zwischen Impfnebenwirkungen und ASS seien eindeutig widerlegt. Zusammenhänge mit mangelnder diagnostischer und medizinischer Infrastruktur seien nicht belegt. 
    Weitere diskutierte Faktoren umfassen den Angaben zufolge vor allem genetische Einflüsse sowie verschiedene pränatale und perinatale Risikofaktoren (Beispielsweise Assoziationen zwischen höherem Elternalter, Frühgeburtlichkeit, mütterlichen Erkrankungen und Einnahme von Antidepressiva).

    Angaben zu wohnungslosen jungen Menschen

    [20.3.] In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. [BT hib]

    Dublin-Überstellungen, unerlaubte Einreisen, Zurückweisungen, Resettlement, Abschiebungen

    [20.3.] Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4911) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4008). Danach kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt 35.942 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag dabei bei 23.912 und die der erfolgten Überstellungen bei 5.377, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
    Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug vergangenes Jahr den Angaben zufolge 16.530. Hier gab es laut Vorlage insgesamt 10.512 Zustimmungen sowie 4.865 erfolgte Überstellungen.
    Im Jahr 2025 sind laut Bundesregierung 62.959 Fälle unerlaubter Einreise festgestellt worden nach 83.572 im Jahr davor. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4922) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4215) weiter hervorgeht, betrug die Zahl registrierter Asylgesuche im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise im vergangenen Jahr 5.128 nach 18.179 im Jahr 2024. Die Zahl der vollzogenen Zurückweisungen lag danach im Jahr 2025 bei 42.215 und im Jahr 2024 bei 45.337.

    [19.3.] Um die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen sowie Humanitäre Aufnahme geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4904) auf eine Kleine Anfrage. Danach sind im vergangenen Jahr 2.230 solcher Schutzberechtigter aufgenommen worden, „von denen 1.323 unter der vormaligen Bundesregierung eingereist sind“.

    [6.3./17.2.] Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 22.787 Abschiebungen vollzogen worden, wie die Bundesregierung in ihren Antworten (21/4403, 21/4103) auf zwei Kleine Anfragen schreibt. Davon erfolgten 19.897 Abschiebungen auf dem Luftweg, 2.813 auf dem Landweg und 77 auf dem Seeweg. Wiederum scheiterten im Jahr 2025 insgesamt 32.855 Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei und „1.152 Abschiebungen nach (441 während) der Übergabe an die Bundespolizei“. 

    Institutionellen Rassismus bekämpfen

    [19.3.] „Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie ,Institutionen und Rassismus' umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4751), der am 19.3.26 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. (→ Beratung siehe BT-Plenarprotokoll 21/65, S. 7865B-7872A
    Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) untersuchte für eine 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Studie „erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland manifestiert“. Zu den Erkenntnissen der Untersuchung gehöre der Befund, „dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist“.
    Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anwendungsbereich des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes auf das staatliche Handeln ausweitet und der ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einführt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion flächendeckend niedrigschwellige und unabhängige externe sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und Monitoringstellen aufbauen und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition für die Bundesverwaltung bindend als Verwaltungsvorschrift erlassen.
    Zugleich will die Fraktion sichergestellt haben, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen wie etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen „konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet wird“, Daneben plädiert sie dafür, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden „diskriminierungskritisch zu überarbeiten“. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung abzubauen, indem ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und Dolmetscherdienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden.
    Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken (Racial Profiling) zu ergreifen“. Dazu gehören dem Antrag zufolge die Ausgabe von Kontrollquittungen und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme. Darüber hinaus machen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür stark, die Befugnisse der Bundespolizei zu „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes“, ersatzlos zu streichen. [BT hib]
    Der Antrag wurde nach der ersten Beratung federführend in den Innenausschuss überwiesen (sowie in die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Arbeit und Soziales, Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit sowie für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.) Im Innenausschuss wurde er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt.

    Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

    [19.3.] Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (21/4915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).
    Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und -anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudem Vorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentliche Informationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort auf Drucksache 21/1732.

    Kosten für Kinder sind steuerlich zu berücksichtigen

    [19.3.] Steuerpflichtige mit Kindern sind wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4483) hin und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Würde der auf der elterlichen Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beruhende Bedarf bei der Bemessung der Einkommensteuer außer Betracht gelassen, wären die Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen benachteiligt, da deren Leistungsfähigkeit nicht durch die Erfüllung elterlicher Pflichten gemindert werde. Das Gebot der horizontalen Gleichheit wäre verletzt, schreibt die Regierung. 
    Der Betreuungsbedarf muss nach Angaben der Regierung als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt werde. Auf die Frage, warum Steuerpflichtige mit höherem Einkommen stärker entlastet würden, antwortet die Regierung: „Dass sich die Freibeträge für Kinder (ebenso wie andere steuerliche Freibeträge) mit steigendem Steuersatz stärker finanziell auswirken, ist die notwendige Folge eines progressiven Einkommensteuertarifs. Jeder Abzugstatbestand oder Steuerfreibetrag führt in einem progressiven Einkommensteuertarif zu einer nominal höheren Entlastung einkommensstarker Steuerpflichtiger.“

    Bundesförderung für gemeinnützigen u. sozialen Wohnungsbau & faire Mieten

    [19.3.] Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um die am 1. Januar 2025 in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommene Förderung wohngemeinnütziger Zwecke (Neue Wohngemeinnützigkeit - NWG) zu befördern. Wie es in der Antwort der Regierung (21/4908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (21/4553) heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zur marktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsübliche Vergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne. Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichneten Wohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zu bestimmen wären.
    Die Bundesregierung plant nicht, Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. Der Koalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.
    In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale oder gemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa elf Millionen Haushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.

    Siehe auch: [26.2.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag „Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter“ (21/4282) eine „bundesweite Informationskampagne zum Mietrecht“ sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Wohnen sei ein „Grundbedürfnis und Voraussetzung für soziale Teilhabe“, heißt es in der Vorlage. Steigende Mieten führten zunehmend zu sozialer Spaltung und existenziellen Notlagen. Anpassungen fordern die Grünen auch bei den Regelungen zur Mieterhöhung bei Indexmieten und beim Mietwucherparagrafen. Der Antrag wurde im Bundestagsplenum beraten und federführend in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

    [26.2.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des sozialen Mietrechts“ (21/4268) vorgelegt. Ziel ist es, die Mietpreisbremse zu entfristen und Umgehungsmöglichkeiten insbesondere bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen einzuschränken. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Lage auf dem Mietmarkt und die geringe Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse. 
    Der Entwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Ein Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel betragen. Zudem soll die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse für Neubauten dynamisiert werden. Als neu soll nur noch eine Wohnung gelten, die seit höchstens einem Jahr genutzt und vermietet wird.
    Ferner soll geregelt werden, dass bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht mehr die maximal zulässige, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete als vereinbart gilt. „Dadurch haben Vermieterinnen und Vermieter im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage einen ökonomischen Anreiz, die Mietpreisbremse einzuhalten“, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs übertragen werden. -Auch dieser Antrag wurde im Bundestagsplenum beraten und federführend in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

    Asylberechtigte, Asylentscheidungen, Verfahrensdauer, Kirchenasyl, Kosten freiwilliger Ausreisen

    [18.3.] Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland rund 43.600 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/4644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3782) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister (AZR) 43.606 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 11.268 Asylberechtigten, Afghanistan mit 5.247 Betroffenen und Iran mit 4.696 Personen. 
    Die Zahl der Ende 2025 im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 706.727. Hauptherkunftsländer waren in diesen Fällen Syrien mit 276.676 Personen vor Afghanistan mit 125.711 und dem Irak mit 88.365.
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zum genannten Stichtag 373.078 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 292.340 Fällen sowie Irak mit 18.271 und Afghanistan mit 16.130.
    Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende vergangenen Jahres 185.338 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (117.531) vor dem Irak (12.005) und Somalia (8.312).
    Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 190.974 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge die Türkei mit 21.004 Betroffenen, gefolgt vom Irak mit 18.960 und Russland mit 10.700. [BT hib]

    [10.3.] Wiederum um Kosten freiwilliger Ausreisen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4681) auf eine andere Kleine Anfrage. Darin wird ausgeführt, dass Bund und Länder seit mehr als 40 Jahren mit dem sogenannten REAG-Programm freiwillige Ausreisen finanziell und organisatorisch unterstützen. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, in welcher Höhe in den Jahren 2024 und 2025 jeweils Haushaltsmittel des Bundes zur Förderung freiwilliger Ausreisen verausgabt wurden. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass „im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP 2.0 (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme)“ im Jahr 2024 insgesamt 11.018.329,95 Euro aus Bundesmitteln verausgabt worden seien und im Jahr 2025 bisher 11.372.988,15 Euro. Für das Jahr 2025 handele es sich um vorläufige Zahlen, da noch kein Jahresabschluss erfolgt sei, heißt es in der Antwort weiter. [BT hib]

    [2.3.] Asylentscheidungen des Bamf im Jahr 2025: Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 4.124 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 66.035 Flüchtlingsschutz und 5.130 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 12.105 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4448) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3695) weiter hervorgeht. 
    Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 28,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 58.889 Fällen vor Somalia mit 5.992 und der Türkei mit 4.695 Fällen.

    [26.2.] Im vergangenen Jahr haben sich laut Bundesregierung insgesamt 2.254 Menschen in Deutschland im Kirchenasyl befunden. Im Jahr davor lag diese Zahl bei 2.966 nach 2.703 im Jahr 2023, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4398) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht.

    [21.2.] Zum Stichtag 31. Dezember 2025 sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 338.673 Menschen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst gewesen. Davon waren 36.533 als aufhältig und 302.140 als nicht aufhältig erfasst, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3949) weiter ausführt. Zu 8.624 aufhältigen Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, war danach eine Duldung nach Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes gespeichert.

    [11.2.] Über die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren in Deutschland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3999) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3437). Danach betrug im vergangenen Jahr die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung 12,2 Monate. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer unanfechtbaren (rechts- oder bestandskräftigen) Entscheidung lag den Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2025 bei 18,4 Monaten.

    Ausschuss lehnt Antrag zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ab

    [18.3.] Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Antrag (21/4466) für eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“ gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte der Ausschuss die Vorlage ab. Hierin forderte die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen.
    Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“.

    Bundesrat& Sozialverbände kritisieren, Regierung verteidigt Rechtskreiswechsel für Ukrainer*innen

    [18.3.] Die Bundesregierung weist Bedenken am Rechtskreiswechsel für nach April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete als unbegründet zurück. In einer Antwort (21/4893) auf eine Kleine Anfrage (21/4480) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, dass der Übergang der Zuständigkeit auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) „so wenig verwaltungsaufwändig wie möglich“ umgesetzt werde. Eine rückwirkende Verrechnung zwischen den Jobcentern oder den Trägern der Sozialhilfe sowie den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG sei - auch um Bürokratie zu vermeiden - nicht vorgesehen. „Zudem tragen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen dazu bei, dass sich die bisher für Geflüchtete aus der Ukraine zuständigen Behörden auf die neue Rechtslage einstellen können und keine Bescheide aufheben müssen, deren Bewilligungszeitraum in der dreimonatigen Übergangsfrist endet“, heißt es in der Antwort weiter.

    [23.2.] In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde der geplante Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) überwiegend kritisch bewertet. (Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3539), wonach Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten sollen. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Geflüchtete aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben.)
    Sozialverbände wie der Deutscher Caritasverband und der Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband warnten vor erheblichen negativen Folgen für Integration und soziale Teilhabe. Sie verwiesen auf Verschlechterungen bei Leistungen, Gesundheitsversorgung und Unterstützung sowie auf Risiken von Armut. Auch der Deutscher Gewerkschaftsbund kritisierte den geplanten Rechtskreiswechsel als sachlich nicht gerechtfertigt und sah Nachteile bei Beratung, Betreuung sowie beim Zugang zu Sprach- und Arbeitsförderangeboten.
    Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sprachen sich dafür aus, einen möglichen Rechtskreiswechsel nur für neu eingereiste Personen und erst ab Inkrafttreten der Regelung umzusetzen. Der Deutscher Städtetag äußerte ebenfalls Bedenken und verwies auf negative Auswirkungen auf Integration, kommunale Finanzen und Bürokratie.
    Demgegenüber begrüßten der Deutscher Landkreistag und der Deutscher Städte- und Gemeindebund den geplanten Wechsel grundsätzlich, sahen darin eine klarere Systematik und forderten ergänzend Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung sowie finanzielle Entlastung der Kommunen.
    Aus wissenschaftlicher Perspektive wurde der Gesetzentwurf als integrationspolitisch nachteilig bewertet, da eine langsamere Arbeitsmarktintegration sowie eine deutliche Absenkung der Leistungen für die Betroffenen erwartet wird. [ausführlich: BT hib]
    Gegenstand der Anhörung waren zudem mehrere Anträge von Oppositionsfraktionen. So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/588), den Bürgergeld-Bezug für Ukraine-Kriegsflüchtlinge zu beenden, da sich die Erwartung einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt und einer entsprechenden Reduzierung der Hilfen nicht erfüllt habe. In einem weiteren Antrag (21/1073) fordert die Fraktion eine Einschränkung bestimmter Sozialleistungen für Asylbewerber. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2802) wird ein Verbleib von Geflüchteten aus der Ukraine in der Grundsicherung gefordert, weil andernfalls erhebliche Mehrkosten drohen würden. Eine ähnliche Forderung erhebt die Linksfraktion in einem Antrag (21/3571).

    [12.2.] Der Bundesrat kritisiert die geplanten Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (21/4086) vor.
    Der Entwurf der Bundesregierung verpflichtet die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Schutzsuchenden aus der Ukraine, sich unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Andernfalls sollen sie zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG verpflichtet werden. Bei Nichtteilnahme an oder Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten ohne wichtigen Grund sind Leistungskürzungen möglich. Diese Neuregelung lehnt der Bundesrat ab: „Sie fördert weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, noch führt sie zu einer Beendigung des Leistungsbezugs und verursacht zudem erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Behörden.“ Es werde auch nicht präzise geregelt, welche Behörde für die Überprüfung der Erwerbsbemühungen zuständig sein wird.
    Konkret führt der Bundesrat weiter aus: „Die Regelung ist im AsylbLG auch nicht sachgerecht verortet, da sie nicht dem Leistungsrecht zuzuordnen ist, sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt. Des Weiteren steht der Nutzen der Sanktion für fehlende Erwerbsbemühungen in keinem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Arbeitsgelegenheiten sind gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Bereichen bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Diese müssten für alle seit April 2025 neu eingereisten Schutzsuchenden aus der Ukraine erst noch geschaffen werden. Wegen des hohen Aufwands für die Bereitstellung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten werden diese aber bereits jetzt nicht flächendeckend genutzt.“
    Es sei zwar grundsätzlich richtig, das bisherige Niveau der arbeitsmarktpolitischen Steuerung auch nach dem Rechtskreiswechsel beizubehalten. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass neben der Leistungsgewährung nun auch die Integration der Schutzsuchenden aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter auf die AsylbLG-Leistungsbehörden verlagert werde.
    „Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erfordert eine enge und systematische Beratung und Betreuung, einschließlich beruflicher Qualifizierungsangebote, Vermittlungsleistungen und verbindlicher Sprachförderung, wofür spezialisierte Expertise und etablierte Netzwerke unabdingbar sind. Diese sind bei den AsylbLG-Leistungsbehörden nicht vorhanden“, stellt die Länderkammer fest.

    Bilanz des Programms zu Migration und Diaspora

    [18.3.] Für das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierte Programm Migration und Diaspora (PMD) hat die Bundesregierung zwischen Mai 2019 und Juli 2023 rund 89,25 Millionen Euro aufgewendet. Partnerländer seien unter anderem Albanien, Georgien, Marokko und die Ukraine gewesen, heißt es in einer Antwort (21/4663) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Darin betont sie, das Programm sei nicht in der aktiven Anwerbung von Fachkräften aktiv gewesen. Vielmehr sei zu Voraussetzungen und Möglichkeiten für die reguläre Migration nach Deutschland sowie den Risiken der irregulären Migration beraten worden, „damit migrationsinteressierte Menschen individuelle Entscheidungen treffen und ihre Möglichkeiten realistischer einschätzen können“.
    Die Angebote für sogenannte Diaspora-Experten, Start-Up-Unterstützung und Projektförderung hätten sich an die bereits in Deutschland ansässige Diaspora gerichtet und etwa durch die Begleitung diasporischer Unternehmensgründungen in den Herkunftsländern die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort bewirkt. Auch hätten rückkehrende Fachkräfte einem Braindrain-Effekt entgegengewirkt.
    Laut Bundesregierung wurden nachweislich Wirkungen in den Herkunftsländern durch das Engagement der Diaspora erzielt. So seien beispielsweise im Rahmen der Start-Up-Unterstützung in der Programmlaufzeit 126 Gründungen in den Partnerländern begleitet worden, die vor Ort mehr als 700 Arbeitsplätze geschaffen hätten.
    Eine Fortsetzung oder Ausweitung des Angebots auf Afghanistan und Syrien ist der Bundesregierung zufolge nicht geplant. [BT hib]

    Aufwertung des Tages der Demokratiegeschichte

    [18.3.] Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Tag der Demokratiegeschichte aufgewertet werden. In einem gemeinsamen Antrag (21/4743) fordern die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, den 18. März als einen zentralen jährlichen Tag zur Feier der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte zu würdigen und zu begehen. Die Organisation soll bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Orte der Demokratiegeschichte liegen. 
    Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte soll nach dem Willen von Union und SPD finanziell „adäquat“ ausgestattet werden, damit sie ihre gesetzlich verankerten Aufgaben erfüllen kann. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll die Bundesregierung dazu beitragen, dass die pädagogischen Potenziale des Friedhofs der Märzgefallenen in Berlin als Erinnerungs- und Lernort „nachhaltig gefördert und gesichert werden“. Die Realisierung des nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig soll durch die Bundesregierung weiter „begleitet“ werden. Darüber hinaus soll sie das 200-jährige Jubiläum des Hambacher Festes von 1832 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz als „ein nationales Ereignis“ vorbereiten.
    In ihrem Antrag erinnern die beiden Fraktionen an die Bedeutung des 18. März durch die Jahrhunderte für die deutsche Demokratiegeschichte. So sei am 18. März 1793 der rheinisch-deutsche Nationalkonvent zusammengetreten und habe die Mainzer Republik ausgerufen. Am 18. März 1848 sei es in Berlin anlässlich der Märzrevolution zu blutigen Straßenkämpfen gekommen, bei denen mehr als 250 Menschen im Kampf um politische Mitbestimmung und Grundrechte gestorben seien. Am 18. März 1920 sei der Kapp-Putsch gegen die junge Weimarer Republik endgültig gescheitert und am 18. März 1990 habe sich mit der ersten freien Volkskammerwahl die demokratische Selbstbestimmung der Deutschen in der damaligen DDR erfüllt. [BT hib]

    [Siehe auch: Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 17.3.: Tag der Demokratiegeschichte – erster bundesweiter Aktionszeitraum zum 18. März in der deutschen Geschichte]

    [12.3.] Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Demokratie möglich machen, das ist unsere Aufgabe im Deutschen Bundestag. Demokratie gibt nicht einzelne Meinungen vor, sondern ist der Rahmen, in dem Meinungen ausgetauscht und Mehrheiten gewonnen werden. Das ist und bleibt kein Selbstläufer. Noch im 19. und 20. Jahrhundert – und noch bis vor wenigen Jahrzehnten in der ehemaligen DDR – kämpften Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Demokratie und widersetzten sich Totalitarismus. In ihrer Verantwortung stehen wir heute. Denn Demokratie ist kein Dienstleistungsunternehmen, ist nichts, was andere für uns machen. Jede Generation steht in der Pflicht, sich ihr Verständnis von Demokratie neu zu erarbeiten. Möge der bundesweite Tag der Demokratiegeschichte unseren Blick und unser Bewusstsein dafür schärfen.“ [BT]

    Gesetz gegen einschüchternde Klagen

    [17.3.] In einer Anhörung im Rechtsausschuss wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen unterschiedlich bewertet. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die sich öffentlich äußern, besser vor missbräuchlichen Klagen zu schützen, die darauf abzielen, sie durch finanziellen und zeitlichen Druck zum Schweigen zu bringen.
    Vertreter des Deutscher Richterbund und der Bundesrechtsanwaltskammer erklärten, dass es in Deutschland kein strukturelles Problem mit solchen Klagen gebe. Sie verwiesen auf bestehende Schutzmechanismen im Rechtssystem und warnten davor, den Rechtsschutz für berechtigte Kläger einzuschränken. Auch aus der Justiz wurde positiv hervorgehoben, dass sich der Gesetzentwurf weitgehend auf die Umsetzung der EU-Vorgaben beschränkt, gleichzeitig aber einzelne Verfahrensregelungen kritisch gesehen wurden.
    Demgegenüber machten zivilgesellschaftliche Organisationen und rechtliche Interessenvertretungen auf praktische Probleme aufmerksam. Die NO SLAPP Anlaufstelle sowie Greenpeace Deutschland betonten, dass Einschüchterung häufig bereits im Vorfeld von Gerichtsverfahren durch Abmahnungen stattfinde und insbesondere Journalistinnen, Blogger sowie gemeinnützige Organisationen betreffe. Diese hätten oft nicht die finanziellen Ressourcen, sich zu verteidigen.
    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisierte zudem die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle, da eine klare Abgrenzung in der Praxis schwierig sei. Auch wurde gefordert, den Schutz auszuweiten und stärkere Abschreckungsmechanismen gegen missbräuchliche Klagen vorzusehen.

    Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) stand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen - Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276) zur Begutachtung, der weitergehende Maßnahmen durch ein konsequenteres Vorgehen gegen Einschüchterungsklagen vorsieht. 

    Regelungen zu geschlechtergerechter Schreibweise in Bundesbehörden

    [17.3.] Die Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibweise gelten für alle Bundesbehörden - unabhängig von der Ausgestaltung innerbehördlicher Standards. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4819) auf eine Kleine Anfrage mit und listet umfassend Details zur Verwendung geschlechtsinklusiver Sprache in der internen und externenen Kommunikation in obersten Bundesbehörden, in unmittelbar nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden sowie in Bundesanstalten auf.
    Die Ausgestaltung innerbehördlicher Standards zur geschlechtergerechten Sprache im Rahmen der aktuellen Rechtschreibung sowie deren Überwachung und etwaige Rechtsverfolgung obliege den einzelnen Ressorts innerhalb ihrer Ressorthoheit. Statistiken darüber würden nicht geführt und seien rechtlich auch nicht veranlasst, geht aus der Antwort weiter hervor. Die Rechtschreibregeln des Rates für deutsche Rechtschreibung fänden Anwendung. Als einschlägige Rechtsgrundlage zur geschlechtergerechten Sprache gelte Paragraf 4 Absatz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes wonach Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, Dienstvereinbarungen sowie Satzungen, Verträge und Vertragsformulare die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen sollten.
    Weiter schreibt die Bundesregierung, dass weder gesetzlich noch tarifrechtlich in der Bundesverwaltung Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache bestehen, deren Nichteinhaltung eine Verletzung einer Dienst- oder Arbeitsvertragspflicht begründen könnte.

    Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung

    [17.3.] Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz beim Kampf gegen Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren und verweist auf Erfolge verschiedener Maßnahmen. In einer Antwort (21/4825) auf eine Kleine Anfrage (21/4478) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet sie das unter anderem damit, dass bei der Umsetzung des „Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ und der„13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ als dessen inhaltliche Fortschreibung „wesentliche Wegmarken“ erreicht worden seien. Diese beiden Strategiepläne würden repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus bündeln. „Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft eine dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung“, schreibt die Regierung. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Erfolge bei der Zerschlagung rechtsextremer Netzwerke, die Entwaffnung von Rechtsextremisten, die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst oder den Schutz von Mandatsträgern.

    KJH obliegt jeweiligen Jugendbehörden in den Ländern

    [13.3.] Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/4197) zu den „Hilfen zur Erziehung“ und Berichten über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob ihr Fälle bekannt sind, in dem die Unterbringung und Versorgung junger Menschen nach Paragraf 34 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) aufgrund von Zahlungsverzögerungen oder ausbleibender Zahlungen durch Träger der freien Jugendhilfe beendet wurden. 

    Die Bundesregierung schreibt sie in ihrer Antwort (21/4606), dass sie keine Kenntnis hat von systematischen Zahlungsverzögerungen an leistungserbringende Träger der Erziehungshilfe im Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Weiter schreibt die Regierung: „Die Ausführung und Umsetzung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe obliegt aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den jeweiligen Jugendbehörden in den einzelnen Ländern. Die Bundesregierung äußert sich daher nicht zu Fragen der konkreten Ausführung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.“

    "Allianz für faire Fachkräftegewinnung" gestartet

    [12.3.] BMZ: Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan [Keynote] stellt gemeinsam mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden die Initiative „WE-Fair“ vor. Ziel der Allianz ist eine faire und nachhaltige Fachkräftegewinnung – mit Vorteilen für Deutschland, die Fachkräfte und ihre Herkunftsländer.
    Die gemeinsame Initiative mit der Privatwirtschaft setzt auf einen dreifachen Gewinn – für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für die Fachkräfte und für ihre Herkunftsländer. Dafür bündelt die Allianz das Know-how der Wirtschaft mit den Netzwerken der Entwicklungszusammenarbeit und schafft langfristig tragfähige Strukturen für die Fachkräftegewinnung. Gemeinsam arbeiten die Partner an verbesserten Ausbildungsmöglichkeiten in den Herkunftsländern und einer transparenten Rekrutierung.

    Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Die Rekrutierung aus Ländern in Asien, Afrika und Lateinamerika wird für die deutsche Wirtschaft immer wichtiger. Mit vielen Ländern arbeiten wir bereits eng zusammen und unterstützen sie dabei, Fachkräfte auszubilden. Jetzt starten wir gemeinsam mit der deutschen Privatwirtschaft eine neue Fachkräfteallianz. Unser Ziel ist ein dreifacher Gewinn: für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für die Menschen, die zu uns kommen, und für ihre Herkunftsländer.“

    An der Fachkräfteallianz „WE‑Fair: Wirtschaft und Entwicklungspolitik für faire Fachkräftegewinnung“ beteiligen sich als Gründungsmitglieder unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und deutsche Unternehmen wie DHL, der Personaldienstleister Randstad und der Maschinenbauer Klein. Am heutigen Start der Initiative nehmen rund 120 Vertreter*innen von Unternehmen, Kammern und Verbänden, Diaspora-Organisationen und Gewerkschaften teil.
    Mit der Fachkräfteallianz intensivieren das Entwicklungsministerium (BMZ) und die deutsche Wirtschaft ihre Zusammenarbeit für eine faire, geordnete und nachhaltige Fachkräftegewinnung. Davon profitieren die Fachkräfte selbst, ihre Herkunftsländer und Deutschland. Durch bessere, praxisnahe Ausbildungsmöglichkeiten in den Herkunftsländern und transparente Rekrutierungsverfahren können qualifizierte Fachkräfte gut vorbereitet nach Deutschland kommen und sich schneller in Betriebe und Gesellschaft integrieren. Gleichzeitig profitieren die Herkunftsländer von stärkeren Ausbildungsstrukturen und Wissenstransfers.
    Innerhalb der Allianz bringt jeder Partner seine Stärken entsprechend ein. Die deutsche Entwicklungspolitik hat langjährige, verlässliche Netzwerke in Partnerländern. Unternehmen bringen ihr praktisches Know-how und ihre Erfahrungen in Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung sowie bei der Integration von Fachkräften ein. Kammern, Branchen- und Außenwirtschaftsverbände, Diaspora-Organisationen und Gewerkschaften bündeln Interessen und können bei der Gewinnung, Vorbereitung und Integration der internationalen Fachkräfte unterstützen und eine wichtige Brückenfunktion übernehmen. So entstehen wirtschaftlich tragfähige Strukturen.
    Ein konkretes Beispiel ist Vietnam: Dort unterstützt Deutschland Programme, die die berufliche Bildung an deutschen Standards ausrichten und so das Ausbildungsniveau insgesamt stärken. Rund die Hälfte der Absolvent*innen dieser Programme arbeitet anschließend in einem Unternehmen in Deutschland. Auch in Ägypten fördert Deutschland seit mehreren Jahren eine umfassende Reform des Berufsbildungssystems, um es praxisnäher und international anschlussfähiger zu machen. Gemeinsam mit ägyptischen Partnern, der deutschen Privatwirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit entwickelt das BMZ in ausgewählten Berufsgruppen Standardverfahren, um Fachkräfte und Auszubildende auf eine Tätigkeit in Deutschland vorzubereiten und an Unternehmen zu vermitteln.

    Die international ausgerichtete Fachkräfteallianz ist Teil des umfassenden Engagements der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung. Als weiteren Baustein startet das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sogenannte Regionale Fachkräftewerkstätte in Deutschland. Sie vernetzen wichtige Akteure vor Ort und fördern den Austausch. Die erste dieser Regionalen Fachkräftewerkstätten startet ebenfalls heute. [Weitere Informationen: BMZ]

    Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot

    [12.3.] Erweiterung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes: Damit das deutsche Wissenschaftssystem im internationalen Wettbewerb bestehen kann, plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf (21/4500) sollen künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. 

    Durch diese Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot können gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem müssten durch die Flexibilisierung künftig keine Einzelanträge mehr gestellt und geprüft werden, was einen Beitrag zur Entbürokratisierung leiste, heißt es in dem Entwurf. 

    Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seinen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vorgelegt. [Vgl. hib-Meldung zum Gesetzentwurf des Bundesrates]

    Geschlechterneutralität des Einkommensteuerrechts

    [11.3.] Bei einer „isoliert rechtstechnischen Betrachtung“ ist das deutsche Einkommensteuerrecht geschlechterneutral. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4258). Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften hätten die freie Wahl, sich entweder zusammen oder getrennt zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, erläutert die Bundesregierung. Im Falle der Zusammenveranlagung komme das Splittingverfahren zur Anwendung. „Ehepaare bilden - anders als nicht verheiratete Paare - eine rechtlich verbindliche Unterhalts- und Verantwortungsgemeinschaft. Die eheliche Gemeinschaft begründet die gemeinsame steuerliche Leistungsfähigkeit, die durch das Splittingverfahren auch im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz zum Schutz und Förderung der Ehe abgebildet wird“, heißt es in der Antwort. 

    Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Sie sei im Koalitionsvertrag als eine zentrale Frage der Gerechtigkeit fest verankert. Gesetzentwürfe würden stets einer gleichstellungspolitischen Relevanzprüfung unterzogen. Die gleichstellungspolitische Wirkung der Steuerpolitik werde im Rahmen von Forschungsvorhaben für die jeweiligen Reformoptionen regelmäßig wissenschaftlich überprüft. 

    Erfassung von Sozialleistungen

    [11.3.] Die Zusammenstellung der Sozialleistungen im Sozialbudget erfolgt anhand internationaler Standards zur Erfassung und Klassifikation von Sozialleistungen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/4569) auf eine Kleine Anfrage. Darin war die Bundesregierung nach einer Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene gefragt worden.
    Die Regierung führt in der Antwort weiter aus, dass die Grundlage für die Erfassung von Sozialleistungen die Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Statistiken zum Sozialschutz (ESSOSS) ist. „Dies gewährleistet nicht nur Transparenz in Bezug auf die Darstellung, sondern bietet aufgrund der Differenzierung nach verschiedenen Sachverhalten einen tieferen Einblick in die Sozialleistungen Deutschlands, als dies bei einer einfachen Zusammenstellung gesetzlicher Regelungen der Fall wäre. Auf diese Weise werden zum Beispiel sowohl Leistungen der Länder mit abgebildet, Interdependenzen bei den Zahlungsströmen zwischen verschiedenen Trägern der sozialen Sicherung berücksichtigt (zum Beispiel Beitragszahlungen durch die Arbeitslosenversicherung an die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung während Zeiten der Arbeitslosigkeit) als auch ein Einblick in die strukturellen Zusammenhänge der Sozialleistungen geliefert“, schreibt die Bundesregierung. Zudem werde so eine konsistente, internationale Vergleichbarkeit über drei Dimensionen gewährleistet.

    Rekrutierung Minderjähriger durch Organisierte Kriminalität

    [10.3.] Um die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4452) auf eine Kleine Anfrage. Danach lässt sich dieses Phänomen seit einigen Jahren international beobachten.
    In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung dieses Phänomens im europäischen Ausland, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Demgegenüber würden in Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden.
    Insbesondere Schweden signalisiert laut Vorlage „eine erhebliche Betroffenheit“ durch das Phänomen. Die Problematik habe sich - in geringerem Ausmaß - auf die weiteren skandinavischen Länder ausgebreitet und sei in Teilen auch in anderen europäischen Staaten - unter anderem Belgien, Frankreich und die Niederlande - feststellbar. Ein vergleichbares Ausmaß sei in Deutschland derzeit nicht erkennbar, dennoch bedürften auch die registrierten Einzelfälle einer intensiven Betrachtung und eines abgestimmten Vorgehens auf nationaler und internationaler Ebene.
    Erkenntnisse der internationalen Forschung zeigen den Angaben zufolge, dass Minderjährige zur Begehung diverser Delikte angeworben werden: Die Bandbreite reiche von „Services“ wie Lagerungen oder Transport von Waffen oder Drogen bis hin zur Ausführung schwerer Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten.
    „In den in Deutschland vereinzelt polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter Gewaltstraftaten, wie etwa Androhung von Gewalt (zum Beispiel unter Verwendung von Explosivstoffen) oder die Ausübung physischer Gewalt (unter anderem unter Einsatz von Schusswaffen)“, heißt es in der Antwort ferner . In einem Ermittlungsverfahren im Kontext von Rauschgiftschmuggel von Deutschland ins Ausland habe eine Beteiligung Minderjähriger festgestellt werden können.

    Betroffenenschutz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    [9.3.] Dem Bundeskriminalamt wurden von 2015 bis 2024 insgesamt 1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4667) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4216) mit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kooperiere im Rahmen der Bekämpfung des Menschenhandels, der Zwangsarbeit und der Arbeitsausbeutung mit einer Vielzahl regionaler, örtlicher sowie landes- und bundesweit agierender Fachberatungsstellen, teilt die Regierung weiter mit. Ein Teil der Kooperationspartner wird in der Antwort aufgeführt. Zudem wird über die öffentliche Förderung von Kooperationspartnern berichtet.

    Förderung der Kommunen u. Stärkung der Demokratie gefordert

    [6.3.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vorgelegt. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt. 
    Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören.
    Der Antrag wurde am 6.3. im Bundestagsplenum beraten und dann federführend in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

    Bundesprogramm ,,Demokratie leben!" - künftig mehr Transparenz bei Mittelverwendung

    [4.3.] Um eine Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5106) auf eine Kleine Anfrage. Darin heißt es, die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), habe im Sommer 2025 bekannt gegeben, dass das von ihrem Ressort verantwortete Programm reformiert werden solle. In einem Interview habe sie von einem "Transparenzproblem" des Programms gesprochen. 
    Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, bezieht sich die von Prien angesprochene Transparenz auf eine künftig transparentere Darstellung der Mittelverwendung im Rahmen des Bundesprogramms. Hierzu sei vorgesehen, auch Zweit-und Letztempfänger von Fördermitteln transparent darzustellen. 
    Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass der Prozess der Weiterentwicklung des Bundesprogramms noch nicht abgeschlossen sei. Aussagen zu möglichen beteiligten Personen oder Institutionen sowie zu Prozessschritten könnten daher derzeit nicht getroffen werden.

    Demokratiefördergesetz gefordert

    [4.3.] Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. In ihrem Antrag (21/4455), der am 4.3. im Bundestagsplenum beraten wurde, stellt die Fraktion fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“
    Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreiben die Linken.
    Der Antrag wurde federführend zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. [BT hib]

    Gesetz zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag beschlossen

    [4.3.] Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.
    Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.
    In den Zeiten der Schulferien sollen daher - zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner - Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
    Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion betonten, das Gesetz mache vieles einfacher und flexibler und helfe den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die AfD-Fraktion kritisierte, der Staat werde zum Problemlöser für Probleme, die er selbst geschaffen habe. Die Linke sagte, die freien Träger der Jugendarbeit würden als Sparmodell missbraucht, wodurch sich aber das Problem der Unterfinanzierung nicht lösen lasse. Die Grünen attestierten dem Gesetz, die Logik der Kinder- und Jugendarbeit, die auf Freiwilligkeit beruhe, nicht zu verstehen. [BT hib]

    Bundesrat schlägt Änderung im Gewaltschutzgesetz vor

    [4.3.] Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen des Bundesrates künftig im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in dem Gesetz aufgenommen werden, wie die Länderkammer in ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ (21/4499) ausführt.
    Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass für Opfer häuslicher Gewalt der Aufbau eines dauerhaft unabhängigen Lebens nach einem Aufenthalt im geschützten Umfeld eines Frauenhauses oft mit erheblichen Hindernissen verbunden sei. Voraussetzung für die Anmietung einer neuen Wohnung sei etwa, dass das Opfer sich aus einem bestehenden Mietvertrag löst. „Hierbei sind Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetzt, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei es „dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern“.
    Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Einschätzung des Bundesrates teile und einen Regelungsvorschlag vorbereite, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern solle.

    Gewaltschutz/ Elektron. Aufenthaltsüberwachung bei Hochrisikofällen häusl./partnerschaftl. Gewalt

    [4.3.] In einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Hochrisikofällen häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt sowie zur verpflichtenden Täterarbeit (21/4082) grundsätzlich positiv bewertet. Sachverständige aus Justiz, Polizei und Verbänden betonten jedoch, dass für eine wirksame Umsetzung ergänzende Maßnahmen erforderlich seien, insbesondere einheitliche Kriterien zur Gefährdungsanalyse, strukturiertes Fallmanagement sowie eine bessere personelle und technische Ausstattung der zuständigen Behörden und entsprechende Fortbildungen.

    Die Bundesrechtsanwaltskammer bewertete den Gesetzentwurf als Stärkung des Opferschutzes und unterstützte sowohl die elektronische Aufenthaltsüberwachung als auch die verpflichtende Täterarbeit, da diese auch das Sicherheitsgefühl der Betroffenen erhöhen könne. Der Deutscher Richterbund hob hervor, dass klare gesetzliche Vorgaben für die Einordnung von Hochrisikofällen notwendig seien und verwies auf einen steigenden Arbeitsaufwand für Gerichte und Behörden. Auch aus der Justiz wurde zusätzlicher Anpassungsbedarf im Gesetz benannt, insbesondere zur genaueren Festlegung der Anwendungsfälle.

    Der Deutscher Juristinnenbund äußerte sich zurückhaltender zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und bewertete diese ohne Einbettung in ein umfassendes Risiko- und Fallmanagement als nicht ausreichend wirksam. Täterarbeit wurde hingegen als zentrale Maßnahme hervorgehoben, wobei Defizite bei Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung benannt wurden.

    Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V. betonte, dass technische Maßnahmen nur einen kleinen Teil der Fälle betreffen und forderte vor allem den Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungsangebote sowie Verbesserungen im Kindschaftsrecht. Der Weißer Ring unterstützte die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als wirksamen Schutzansatz. Die Gewerkschaft der Polizei befürwortete die Maßnahmen ebenfalls, verwies jedoch auf den erheblichen zusätzlichen Aufwand und die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen sowie einheitlicher Standards.

    Politisch lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung weitere Initiativen vor, darunter ein Entwurf des Bundesrates sowie ein Antrag der Die Linke, die eine umfassendere Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fordert, sowie Vorschläge der Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs. [zu gesamten Meldung]

    (Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/3068) ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
    hib-Meldungen: zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, des Bundesrates, zum Antrag Linken, Video zur Anhörung.)

    Siehe auch: [28.2.] „Das Parlament“: Fußfessel gegen Gewalttäter: Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ ist der Kampf gegen häusliche Gewalt. Mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung will die Koalition insbesondere Frauen besser vor Gewalt schützen. Grünen und Linken reicht das nicht, sie fordern weitergehende Maßnahmen von der Bundesregierung. 
    - FUSSFESSEL: Der Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082) wurde am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach einer halbstündigen Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. 
    - Unsere Korrespondentin berichtet aus Barcelona über das „Vorbild Spanien“ bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die elektronische Fußfessel ist nur ein kleiner Teil der spanischen Maßnahmen. 
    - INTERVIEW: Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kathrin Gebel, fordert weitreichende strukturelle Maßnahmen im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und kritisiert die von der Bundesregierung geplante Einführung einer elektronischen Fußfessel als unzureichend. „Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun. Es ist geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt“, sagte sie im Interview. Einzelmaßnahmen wie eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen könnten zwar in Einzelfällen schützen, seien aber „nicht die grundlegende Veränderung, die wir eigentlich brauchen“, so die Abgeordnete. Neben besseren Schutzmechanismen brauche es eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie spezialisierte Gerichte. 
    - PROFIL: Mechthild Heil, CDU-Abgeordnete für den Wahlkreis Ahrweiler, sieht im Entwurf zur Einführung elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt eine „Notwendigkeit“. Unser Autor stellt die Architektin vor, die mit ihrem Engagement „etwas zurückgeben möchte“. Zum Gesetzentwurf sagte sie: „Das kollektive Bewusstsein zur Verdammung von Gewalt funktioniert nicht genügend nach innen. Das wird allzu rasch weggedrückt, nach dem Motto: So etwas kommt bei uns nicht vor.“ Sie würde gern mehr gegen häusliche Gewalt tun. „Wir Politiker sind hinten dran. Wir behandeln Symptome“, stellt Heil fest. 

    Erfassung von Sozialleistungen

    [4.3.] Die Zusammenstellung der Sozialleistungen im Sozialbudget erfolgt anhand internationaler Standards zur Erfassung und Klassifikation von Sozialleistungen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/4569) auf eine Kleine Anfrage. Darin hatte die Fraktion von der Bundesregierung eine Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene erfragt.
    Die Regierung führt in der Antwort weiter aus, dass die Grundlage für die Erfassung von Sozialleistungen die Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Statistiken zum Sozialschutz (ESSOSS) ist. „Dies gewährleistet nicht nur Transparenz in Bezug auf die Darstellung, sondern bietet aufgrund der Differenzierung nach verschiedenen Sachverhalten einen tieferen Einblick in die Sozialleistungen Deutschlands, als dies bei einer einfachen Zusammenstellung gesetzlicher Regelungen der Fall wäre. Auf diese Weise werden zum Beispiel sowohl Leistungen der Länder mit abgebildet, Interdependenzen bei den Zahlungsströmen zwischen verschiedenen Trägern der sozialen Sicherung berücksichtigt (zum Beispiel Beitragszahlungen durch die Arbeitslosenversicherung an die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung während Zeiten der Arbeitslosigkeit) als auch ein Einblick in die strukturellen Zusammenhänge der Sozialleistungen geliefert“, schreibt die Bundesregierung. Zudem werde so eine konsistente, internationale Vergleichbarkeit über drei Dimensionen gewährleistet.

    Krankenhausanpassungsgesetz gebilligt

    [4.3.] Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG vom 3.11.25), (ugs. Krankenhausanpassungsgesetz), hat im Gesetzgebungsprozess erhebliche Kritik hervorgerufen. Die Reform soll die 2024 beschlossene Krankenhausreform nachjustieren, stößt aber bei Ländern, Kassen und Leistungserbringern sowie Oppositionsfraktionen auf Widerstand.
    Kernpunkte der Kritik:
    - Verschlechterungen und Verwässerung der Reformziele: Betriebskrankenkassen wie auch die Fraktionen von Grünen und Linken warnen vor einer "Verwässerung" der ursprünglichen Reformziele durch zu viele Ausnahmeregelungen.
    - Risiken für die Versorgungsqualität: Die Deutsche Krebsgesellschaft warnt, dass geplante Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben Leben gefährden könnten, insbesondere wenn spezialisierte Behandlungen (wie in der Onkologie) nicht an Qualitätskriterien gebunden sind.
    - Kritik an Ausnahmeregelungen (ländlicher Raum): Zwar sollen Ausnahmen die Versorgung im ländlichen Raum sichern, Kritiker befürchten jedoch, dass diese Regelungen zu weit gefasst sind und notwendige Strukturreformen verhindern.
    - Widerstand der Bundesländer: Die Länder forderten deutliche Nachbesserungen und zeigten sich uneinig mit dem Bund, was zu langwierigen Beratungen führte.
    - Kosten und Finanzierung: Es gibt Bedenken hinsichtlich der Finanzierung, trotz geplanter Mittel aus einem Sondervermögen. Auch die Grünen warnten vor finanziellen Risiken.
    - Unvollständigkeit: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnet die Reform als unvollständig und warnt weiterhin vor den Folgen des angepassten Konzepts. 
    Trotz der Kritik hat der Bundestag die Änderungen am Klinikreformgesetz beschlossen. [BT hib]

    Mobilität für Menschen mit Behinderung - Digitale ÖPNV-Wertmarke

    [4.3.] Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke, die zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) berechtigt, in einer digitalen Form bereitzustellen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.
    Ziel der Eingabe sei es, den Zugang zu Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schreibt der Petent. Der Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke, die zur Nutzung des ÖPNV berechtigt, seien aktuell ausschließlich papierbasiert. Der Erwerb der Wertmarke erfordere eine umständliche postalische Abwicklung, was für viele Betroffene nicht mehr zeitgemäß sei, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 176927). Digitale Lösungen wie das Deutschlandticket zeigten, „dass solche Prozesse effizient und benutzerfreundlich gestaltet werden können“. Der Petent verweist außerdem auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die EU-Richtlinie über digitale Barrierefreiheit, die die öffentliche Verwaltung zur Bereitstellung barrierefreier Dienste verpflichteten.
    In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss, dass ihm die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein wichtiges Anliegen sei. „Dementsprechend unterstützt der Petitionsausschuss auch das Ziel der Petition, Menschen mit Behinderung die Nutzung des Schwerbehindertenausweises und den Zugang zu Mobilität zu erleichtern“, schreiben die Abgeordneten.
    Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode die Digitalisierung des Schwerbehindertenausweises als Ziel benannt werde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeite nach eigener Auskunft derzeit an der gesetzgeberischen Umsetzung, heißt es in der Vorlage. [Zur Petition]

    Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe + Gewaltschutz

    [3.3.] Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird voraussichtlich innerhalb des Jahres 2026 einen Referentenentwurf vorlegen, der die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe beinhalten wird. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (21/4491) auf eine Kleine Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke.
    Die Regierung betont in der Antwort ferner die hohen Standards für den Gewaltschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Dieser sei als Daueraufgabe für alle Einrichtungen gesetzlich verankert. Er werde gesetzlich durch einen strukturellen und individuellen Kinderschutz gewährleistet, der insbesondere mit dem Bundeskinderschutzgesetz aber auch mit dem KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) gestärkt worden sei. „Gemäß Paragraf 45 Absatz 2 SGB VIII ist eine Betriebserlaubnis für eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nur zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes in Einrichtungen sind Schutzkonzepte ein maßgebliches Instrument“, schreibt die Regierung.

    Nur Schätzungen über verdeckte Armut

    [3.3.] Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung.

    Zugang zu Elterngeld soll leichter werden

    [2.3.] Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, den Bezug des Elterngeldes zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings nennt sie in der entsprechenden Antwort (21/4446) auf eine Kleine Anfrage (21/4062) der Fraktion Die Linke keinen genauen Zeitpunkt dafür. 
    Mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 27. Januar 2026 lägen konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs und des Vollzugs von familienbezogenen Leistungen vor, heißt es in der Antwort weiter. „Die Kommission empfiehlt unter anderem einen einheitlichen und zentralen digitalen Zugang zu allen Sozialleistungen - also auch den familienbezogenen Leistungen. Ein Bundessozialportal könnte zukünftig Zuständigkeitsfragen für Bürgerinnen und Bürger transparenter gestalten und die Inanspruchnahme familienbezogener Leistungen weiter verbessern.“ Weiterhin sollen durch eine plattformbasierte Digitalisierung der Sozialverwaltung unter Berücksichtigung von verbindlichen IT-Standards die IT-Landschaft verschlankt und Verwaltungsprozesse beschleunigt werden, so die Bundesregierung. Mit der föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 hätten Bund und Länder bereits beschlossen, IT-Aufgaben stärker zu bündeln und IT-Dienste zentral bereitzustellen. „Für das Elterngeld prüfen der Bund und die für den Vollzug zuständigen Länder gemäß den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und gemäß der föderalen Modernisierungsagenda zudem, ob durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs bei einem Land oder durch die zentrale Bereitstellung von IT durch ein Land wesentliche Vorteile oder Entlastungen entstehen können“, erläutert die Bundesregierung.

    Erweitertes Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen gefordert

    [2.3.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4290) vorgelegt, der entsprechende Änderungen in Paragraf 53 der Strafprozessordnung vorsieht. „Wo wegen möglicher Zeugnispflicht kein Vertrauen aufgebaut werden kann, kann keine erfolgreiche soziale Arbeit geleistet werden“, schreibt die Fraktion zur Begründung und verweist auf eine aktuelle Debatte zu dem Thema rund um Sozialarbeiter in Fanprojekten.
    Der Antrag ist noch nocht im Bundestagsplenum beraten worden. Anschließend wird er voraussichtlich federführend in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

    Mehr reproduktive Selbstbestimmung gefordert

    [27.2.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit - das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern - ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“
    Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
    Nach Beratung im Bundestagsplenum wurde der Antrag federführend in den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. 

    Zivile Seenotrettung im Mittelmeer

    [26.2.] Zivile Seenotrettung im Mittelmeer durch Organisationen mit Sitz in Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 ist das Thema einer Antwort der Bundesregierung (21/4399) auf eine Kleine Anfrage. Demnach haben sich im fraglichen Zeitraum sieben Organisationen an ziviler Seenotrettung im Mittelmeer beteiligt und insgesamt 5.555 Personen gerettet. Vier der Organisationen seien im ersten Quartal 2025 vom Bund gefördert worden. Im Frühjahr 2025 habe die Bundesregierung „die weitere Förderung ziviler Seenotrettungsorganisationen eingestellt“.

    Stärkung demokratischer Schulen gefordert

    [26.2.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4275), die Schulen besser bei der Demokratievermittlung zu unterstützen und demokratische Strukturen an Schulen zu stärken. Sie kritisiert darin, dass die AfD „einen gezielten Angriff auf die demokratische Kultur unserer Schulen“ führe, der Lehrkräfte einschüchtern und demokratiepädagogische Arbeit erschweren solle. Hierfür habe sie in der Vergangenheit unter anderem Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden sollten.
    Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem, eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu starten, „die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und die die relevanten Institutionen und Fachverbände miteinbezieht“. Auch soll die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen, bekannt gemacht werden, etwa durch Plakate, Flyer, Webseite und Social Media. Den Lehrkräften müsse die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher demokratiepädagogischer Qualifizierung gegeben werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung dürfe nicht als Projektförderung, sondern müsse als flächendeckende Strukturförderung endlich umgesetzt werden, heißt es weiter in dem Antrag. Nach Beratung im Bundestagsplenum wurde der Antrag federführend überwiesen in den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Barrierefreiheit von Arztpraxen

    [25.2.] Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde einstimmig beschlossen, eine Petition zur besseren Bereitstellung von Informationen über die Barrierefreiheit von Arztpraxen an das zuständige Ministerium weiterzuleiten.
    Ausgangspunkt ist die Petition, die darauf hinweist, dass Menschen mit Behinderungen trotz freier Arztwahl häufig auf praktische Hürden stoßen, da Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen meist weder online noch über Terminservicestellen verfügbar sind und oft nur durch direkte Nachfrage ermittelt werden können. Gefordert wird eine transparente und leicht zugängliche Bereitstellung dieser Informationen bei der Terminvergabe.
    Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt dieses Anliegen und verweist darauf, dass Ärztinnen und Ärzte bislang nicht verpflichtet sind, entsprechende Angaben zur Barrierefreiheit an die zuständigen Stellen zu melden. Gleichzeitig wird auf die Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hingewiesen, die im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags auch Terminservicestellen betreiben.
    Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt das Ziel, den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung barriereärmer zu gestalten und verweist auf einen Aktionsplan für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund wurde die Petition als Material an das Ministerium überwiesen. [auführlich: BT hib]

    Gemeinsames Europ. Asylsystem: Mehr Härte im Asylrecht beschlossen

    [25.2.] Im Bundestag wurde die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, wobei die Koalition aus CDU/CSU und SPD die entsprechenden Gesetze verabschiedete. (Konkret verabschiedeten die Abgeordneten zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848, 21/2460, 21/2669 Nr. 17, 21/4345) und zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes in Folge der GEAS-Anpassung (AZRG, 21/1850, 21/2462, 21/2669 Nr. 19). Beide Gesetze wurden zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert (21/4321).)
    Die Bundesregierung verfolgt mit den Neuregelungen das Ziel, Asylverfahren stärker zu steuern und zu beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem, dass ein Teil der Asylverfahren bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt wird, Verfahren insgesamt schneller ablaufen und Zuständigkeiten zwischen EU-Staaten klarer geregelt werden. Zudem wurden Maßnahmen beschlossen, die sowohl Verschärfungen im Asylrecht als auch einzelne Erleichterungen, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beinhalten. [BT]
    Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisierten die Reform als zu weitgehend und bewerteten die Verschärfungen als problematisch. Die AfD hingegen hielt die beschlossenen Maßnahmen für nicht ausreichend und forderte weitergehende Einschränkungen. [das-parlament.de; ausführlich: BT hib]

    Antrag zu Bafög-Reform abgelehnt

    [25.2.] Im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2234) „Bildung bezahlbar machen - Bafög-Reform jetzt“ debattiert und schließlich - bei Zustimmung der antragstellenden Fraktion und Enthaltung der Linken - mehrheitlich abgelehnt.
    Laut Forderung der Grünen sollte die Bundesregierung eine umfassende und sofortige Bafög-Reform vorlegen, die ab dem Sommersemester 2026 greifen sollte. Die Grünen hatten gefordert, die Bafög-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch hätte sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöht. Zudem war gefordert worden, die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau anzupassen.

    Altersfeststellungverfahren GEAS-Anpassungsgesetz

    [24.2.] Um die „Zuständigkeit für das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung nach dem GEAS-Anpassungsgesetz“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4316) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4064). Darin schreibt die Bundesregierung, dass sie nicht die Auffassung der Fragesteller teile, es erfolge durch das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz) oder die EU-Verordnung 2024/1348 eine Übertragung von Zuständigkeiten bei den behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung von den Jugendämtern auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe bleibe unberührt, führt die Bundesregierung aus. 
    Erweitert wird ihren Angaben zufolge „das bereits im Bamf implementierte Verfahren zur Altersbestimmung bei Zweifeln am Alter von Antragstellenden“. Die Erweiterung umfasse den von der erwähnten Verordnung „genannten Personenkreis (unbegleitete Minderjährige und begleitete Minderjährige) und die Klärung von Zweifeln an einer geltend gemachten Minderjährigkeit wie auch Volljährigkeit“. 
    Wie bisher beziehe das Bamf vorgenommene Alterseinschätzungen der Jugendbehörden bei der Bewertung von Zweifeln mit ein. heißt es in der Antwort weiter. Bei verbleibenden Zweifeln an den Feststellungen des Jugendamtes wird danach das Bamf selbst tätig. Das Verfahren zur Altersbestimmung sieht laut Vorlage auf erster Stufe nichtmedizinische Methoden vor, der - bei fortbestehenden Zweifeln - medizinischen Methoden folgen. 

    Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger im Darknet

    [23.2.] Die Löschung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Darknet ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4311) auf eine Kleine Anfrage. Danach ist die Bekämpfung und Verfolgung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen für die Gefahrenabwehrbehörden und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder „ein wichtiges Anliegen“. 
    Eine besondere Herausforderung in diesem Deliktsbereich sei die Verfügbarkeitsreduzierung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die über Darknet-Plattformen geteilt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Polizeien in Bund und Ländern fokussierten sich auf eine „nachhaltige Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen“.
    Das Verfahren hierzu wurde den Angaben zufolge zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Demnach muss die ermittlungsführende Dienststelle laut Vorlage „die Löschung beim jeweiligen Provider veranlassen, nachdem alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Beweissicherungen von Missbrauchsabbildungen sowie mit derartigen Abbildungen verknüpf ten Links, durchgeführt wurden“.
    Zugleich zitiert die Bundesregierung aus einer früheren Antwort,dass sie aktuell prüfe, „unter welchen Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann“. Ergänzt werden könne, „dass die Bundesregierung plant, nach Abschluss der Prüfung und abhängig vom Ergebnis konkrete Maßnahmen umzusetzen“, heißt es in der Vorlage ferner.

    Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesid*innen

    [23.2.] In einer Anhörung im Innenausschuss wurde ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (21/795), der sich auf Jesiden mit irakischer Staatsbürgerschaft bezieht, und ein Antrag der Linken (21/3601), in dem es um ein „humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete“ geht, überwiegend positiv bewertet. 
    Mehrere Sachverständige aus Rechtswissenschaft und Zivilgesellschaft unterstützten die Vorhaben und verwiesen darauf, dass trotz der Anerkennung des Genozids weiterhin Schutzlücken bestünden. Die aktuelle Rechtslage führe dazu, dass Betroffene von Abschiebung bedroht seien und keine verlässliche Sicherheit hätten. Ein Bleiberecht wurde als notwendig angesehen, um diese Lücke zu schließen, Rechtssicherheit zu schaffen und die Situation der Betroffenen zu stabilisieren, auch im Hinblick auf Integration und Lebensplanung. Zudem wurde betont, dass der Genozid fortwirke und weiterhin Gefährdungen bestünden.
    Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten ebenfalls ein Bleiberecht und kritisierten die bestehende Abschiebepraxis als unzureichend. Sie verwiesen auf konkrete Unterstützungsbedarfe und die weiterhin bestehende Gefährdungslage für die Betroffenen.
    Kritische Stimmen aus fachlicher Perspektive wiesen darauf hin, dass sich die Vorhaben vor allem auf bereits in Deutschland lebende Personen konzentrierten und damit besonders schutzbedürftige Menschen im Herkunftsland nicht ausreichend berücksichtigt würden. Stattdessen wurde gefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen sowie Unterstützung vor Ort stärker umzusetzen.
    Aus rechtswissenschaftlicher Sicht wurde das Vorhaben insgesamt als gerechtfertigt bewertet, zugleich jedoch auf Klärungsbedarf bei einzelnen Regelungen hingewiesen, etwa bei der konkreten Ausgestaltung und Anwendung. [ausführlich: BT hib]

    Von Leistungsminderung betroffene Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen

    [20.2.] Im Jahresdurchschnitt 2024 sind rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen gewesen, davon rund 3.700 Alleinerziehende-BG und rund 4.600 Partner-BG. Rund 16.800 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4288) auf eine Kleine Anfrage (21/4019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die durchschnittliche Leistungsminderung betrug den Angaben zufolge 63 Euro. 
    Zu den Folgen des Gesetzes der Bundesregierung (21/3541) für eine neue Grundsicherung heißt es in der Antwort: „Im Gesetzesentwurf wurden auch die potentiellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche bei Leistungsminderungen eines Elternteils umfassend geschützt werden.“ Es werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzung begangen habe. Der Regelbedarf der Kinder und gegebenenfalls weiterer Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft werde nicht gemindert. Auch erfolge eine Minderung nicht, wenn sie im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde. „Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht unabhängig von möglichen Leistungsminderungen beziehungsweise der Gewährung oder Nicht-Gewährung von Leistungen nach dem SGB II“, schreibt die Bundesregierung.

    Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung

    [20.2.] Über den „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4028). Danach wurde mit dem Beraterkreis „die Task Force Islamismusprävention in eine dauerhafte Struktur überführt, die zukünftig nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und bildungspolitische Dimensionen umfasst und somit die Bekämpfung des Islamismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht“. 
    Das Bundesinnenministerium (BMI) setze damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um, heißt es in der Vorlage weiter. Ziel sei es, die Präventionsarbeit in Deutschland „weiter zu professionalisieren, langfristig gesellschaftspolitisch breiter aufzustellen und noch stärker zu vernetzen - zwischen Wissenschaft, Praxis und Sicherheitsbehörden“. Der Beraterkreis solle dazu beitragen, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis besser in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.
    Der Beraterkreis besteht den Angaben zufolge aus 15 Expertinnen und Experten, die sich durch Fachkenntnis und praktische Erfahrung auszeichnen. Die Zusammensetzung gewährleiste eine „enge Verzahnung von wissenschaftlicher Tiefe, praktischer Erfahrung und sicherheitspolitischer Expertise“. Das interdisziplinäre Gremium vereine unter anderem juristische, psychologische und pädagogische wie auch islam- und gesellschaftswissenschaftliche Expertise.
    Die Arbeit des Gremiums wird laut Vorlage durch einen Lenkungskreis im BMI gesteuert, der vom Parlamentarischen Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) und den Leitungen der fachlich betroffenen Abteilungen des Ministeriums besetzt ist. Zudem finde eine fachliche Einbindung weiterer betroffener Bundesressorts statt. Auch bestehe jederzeit die Möglichkeit, weitere Experten themenspezifisch zu den Sitzungen des Beraterkreises einzuladen.

    Neustart der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ offen

    [19.2.] Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung eines Nachfolgeprogramms zur „Qualitätsoffensive Lehrerbildung (QLB)“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/4109) auf eine Kleine Anfrage (21/3874) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die QLB ist im Dezember 2023 ausgelaufen, eine Weiterführung wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht vereinbart. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden im Rahmen der QLB bis zum Ende des Förderzeitraums insgesamt 92 Projekte unter Einbindung von 72 lehramtsausbildenden Hochschulen gefördert. Die Regierung verweist in der Antwort mehrfach darauf, dass für die Lehrerausbildung die Länder zuständig sind.

    Erhöhung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

    [19.2.] Regierung hat den Unterhaltsvorschuss im Blick: Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für rückständige Unterhaltsforderungen eines zahlungspflichtigen Elternteils ist derzeit nicht geplant. Für den ordnungsgemäßen Vollzug seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltenden Verjährungsfristen ausreichend, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4111) auf eine Kleine Anfrage (21/3852) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
    Weiter heißt es in der Antwort, dass die Erhöhung der Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) durch Umstellung von der vollen zu einer hälftigen Kindergeldanrechnung im Koalitionsvertrag enthalten sei und die Regierung prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden könne. Eine zentrale bundesweite Inkassostelle für Unterhaltsschulden einzurichten, könne den Rückgriff auf diese Leistung effizienter machen, so die Regierung.

    Schutz vor Wohnungslosigkeit im Rahmen von Grundsicherung

    [18.2.] Auch in der neuen Grundsicherung werden die Leistungsbeziehenden ausreichend vor Wohnungslosigkeit geschützt. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/4076) auf eine Kleine Anfrage (21/3815) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
    Die Regierung begründet dies mit der mehrmaligen Termin-Erinnerung und vorgesehenen Härtefall-Regelungen, die greifen, bevor Kosten der Unterkunft entzogen werden können. „Im Rahmen der Prüfung des dritten Meldeversäumnisses erfolgt stets eine Härtefallprüfung im Sinne des Paragrafen 31a Absatz 3 SGB II. Die in Paragraf 7b Absatz 4 SGB II vorgesehenen Rechtsfolgen greifen dann nicht, wenn die Feststellung eines dritten Meldeversäumnisses im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Drohende Wohnungslosigkeit könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt für eine solche außergewöhnliche Härte sein“, erläutert die Regierung.
    Weiter heißt es in der Antwort, bevor es zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit komme, würden Leistungsberechtigte mehrfach zu Terminen eingeladen, aufgrund von Terminversäumnissen mehrfach angehört und erhielten nach dem zweiten Meldeversäumnis einen Bescheid über eine Leistungsminderung. „In Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften werden die Bedarfe für Unterkunft zudem auch weiterhin in voller Höhe berücksichtigt und der auf die nicht erreichbare Person entfallende Anteil auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Die Unterkunftskosten werden in diesen Fällen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.“

    Work-and-Stay-Agentur erst am Anfang

    [17.2.] Der Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte hat gerade erst begonnen. Einzelheiten zur Arbeitsweise, der beteiligten Behörden sowie der Verteilung von Kompetenzen könnten deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4075) auf eine Kleine Anfrage. Die Regierung verweist jedoch darauf, dass die Ziele der Agentur gestaffelt umgesetzt werden sollen und die Frage der nötigen IT-Infrastruktur in diesem Jahr geklärt werden soll.

    Einsetzung der Engagementbericht-Kommission angekündigt

    [16.2.] Die Kommission, die den Fünften Engagementbericht der Bundesregierung verfassen wird, soll in den kommenden Monaten eingesetzt werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4171) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3979) mit. Die Bundesregierung legt einmal in jeder Wahlperiode einen Bericht zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wird und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Engagementpolitik geben soll. Es sei beabsichtigt, heißt es in der Antwort, dass in der Kommission auch wieder Fachwissen aus der zivilgesellschaftlichen Praxis vertreten sei. 
    Neben dem Engagementbericht diene auch der Freiwilligensurvey als Grundlage, um Erkenntnisse für die Gestaltung der Engagementpolitik zu gewinnen, schreibt die Bundesregierung. Ebenfalls wichtig sei die „Zeitverwendungserhebung“ des Statistischen Bundesamtes. Parallel zum Bedeutungsgewinn der Engagementpolitik habe sich in den vergangenen Jahrzehnten eine „agile und ausdifferenzierte Engagementforschung“ an Hochschulen entwickelt, die im Austausch mit der organisierten Zivilgesellschaft stehe und eigenverantwortlich Forschungsthemen setze. 
    Zur Frage der Grünen, was für und gegen die Einrichtung einer dauerhaften Geschäftsstelle für den Engagementbericht spricht, heißt es in der Antwort, das gegenwärtige Verfahren, mit jedem Bericht eine neue Geschäftsstelle einzusetzen, biete den Vorteil, dass die personelle Besetzung den wechselnden fachlichen Schwerpunkten des Berichtes folgen könne. Auch könne der jeweilige Vorsitz der Kommission die Personalauswahl treffen. Der Vorteil einer festen Geschäftsstelle wäre aus Sicht der Regierung, dass die dort Beschäftigten sich nicht neu in die Anforderungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts einarbeiten müssten.
    Darüber hinaus nennt die Bundesregierung in der Antwort als „zentrale, gesetzlich veranlasste Berichte der Bundesregierung mit gesellschaftspolitischer Zielstellung“ den Kinder- und Jugendhilfebericht, den Teilhabebericht, den Pflegebericht, den Berufsbildungsbericht und den Stadtentwicklungsbericht.

    Nettozuwanderung laut Migrationsbericht 2024 zurückgegangen

    [13.2.] Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Migrationsbericht 2024“ (21/4300) vor. Danach ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 von plus 662.964 auf plus 430.183 Personen zurückgegangen, was einem Rückgang von 35,1 Prozent entspricht. 
    Dem Bericht zufolge sind im Jahr 2024 insgesamt 1.694.192 Menschen nach Deutschland zugewandert (minus 12,3 Prozent), während die Fortzüge mit 1.264.009 auf dem Niveau von 2023 verblieben (minus 0,4 Prozent). Die Zuwanderung habe 2024 „aus nahezu allen wichtigen Herkunftsländern abgenommen“; sowohl aus der Ukraine als auch aus Rumänien, der Türkei, Polen und Syrien seien weniger Zuzüge verzeichnet worden.
    Wie schon in den Jahren zuvor sei die Migration 2024 vor allem von europäischen Wanderungsbewegungen geprägt worden, schreiben die Autoren weiter: So seien 61,3 Prozent der Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland gezogen und etwas mehr als die Hälfte von ihnen aus der EU gekommen (33,2 Prozent). 
    Auch bei den Fortzügen war Europa laut Vorlage die Hauptzielregion: 68,9 Prozent zogen danach im Jahr 2024 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land, 47,2 Prozent wanderten in andere EU-Mitgliedstaaten ab. Erstmals seit 2008 habe Deutschland einen negativen Wanderungssaldo gegenüber den übrigen EU-Ländern verzeichnet.
    Die Ukraine habe im Jahr 2024 mit 221.570 Zuzügen und einem Anteil von 13,1 Prozent weiterhin das wichtigste Herkunftsland von Zugewanderten dargestellt, heißt es in der Unterrichtung ferner. An zweiter Stelle folgte danach Rumänien mit 173.563 Zuzügen und einem Anteil von 10,2 Prozent, an dritter Stelle die Türkei mit 88.690 beziehungsweise 5,2 Prozent aller Zuzüge nach Deutschland. 
    Bei der Abwanderung steht wie schon in den Vorjahren 2024 Rumänien an erster Stelle, wie aus dem Bericht des Weiteren hervorgeht. Danach sind 178.290 Personen in dieses Land fortgezogen (Anteil an der Gesamtabwanderung: 14,1 Prozent). Weitere wichtige Zielländer waren den Angaben zufolge die Ukraine mit 100.460 Fortzügen beziehungsweise 7,9 Prozent, Polen mit 95.107 Fortzügen beziehungsweise 7,5 Prozent und Bulgarien mit 60.866 Fortzügen beziehungsweise 4,8 Prozent. Rumänien, Polen und Bulgarien verzeichneten damit „erstmals seit ihrem jeweiligen EU-Beitritt einen negativen Wanderungssaldo“.
    Wie dem Migrationsbericht zugleich zu entnehmen ist, lebten in Deutschland im Jahr 2024 rund 21,2 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, was einem Anteil von 25,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Den größten Anteil machten dabei selbst eingewanderte Personen mit 75,6 Prozent aus (1. Generation), während die Nachkommen von Eingewanderten 24,4 Prozent stellten (2. Generation). Letztere sind laut Vorlage in Deutschland geboren, beide Elternteile jedoch seit 1950 nach Deutschland eingewandert. 43,7 Prozent der Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind der Unterrichtung zufolge deutsche Staatsangehörige. 
    Wie die Autoren darüber hinaus ausführen, werden im Mikrozensus die Herkunftsgruppen der Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch das Geburtsland der Befragten beziehungsweise dasjenige ihrer Eltern abgeleitet, sofern die Befragten selbst schon in Deutschland geboren sind. Die Ergebnisse für 2024 zeigten, dass jeweils rund ein Drittel der Personen mit Einwanderungsgeschichte aus EU-Staaten (29,7 Prozent) oder aus anderen europäischen Staaten (35,1 Prozent) kommt. Die übrigen knapp 40 Prozent bildeten Personen aus unterschiedlichen Ländern außerhalb Europas, hierbei vor allem Asien mit einem Anteil von 27 Prozent. Bezogen auf die wichtigsten Herkunftsländer seien die rund 2,6 Millionen Menschen mit türkischer Einwanderungsgeschichte die größte Gruppe in Deutschland.

    Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung

    [12.2.] Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) vorgelegt, der einem verbesserten und beschleunigten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen soll. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.
    Zentraler Bestandteil der Regelungen des „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetzes“ (MDWG) ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt.
    Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.
    Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.

    Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“

    [11.2.] Vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2025 sind bundesweit rund 76.000 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Kommunen, Jobcentern, Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung und betrieblichen Integration beraten worden. Alle Schulungen wurden auf Deutsch abgehalten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4005) auf eine Kleine Anfrage, in der diese nach Einzelheiten des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefragt hatte.
    Das Thema Antidiskriminierung sei ein bereichsübergreifender Grundsatz für alle Programme des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), heißt es in der Antwort weiter. Es fänden jedoch keine expliziten Schulungen nur zu diesem Thema statt.

    Beirat fordert vereinfachtes Bafög-Verfahren

    [11.2.] Das Bafög-Verfahren muss nach Ansicht des Beirates für Ausbildungsförderung vereinfacht werden. Dazu seien neben der Veränderung der Formblätter auch gesetzliche Reformen notwendig, heißt es in der Stellungnahme des Beirates zum 24. Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (21/3365), wie aus einer Unterrichtung (21/3985) der Bundesregierung hervorgeht.
    So sollten die Notwendigkeit und der Umfang der Nachweiserbringung kritisch überprüft werden. Eine wichtige Vereinfachung wäre dem Bericht zufolge die Einführung des Once-only-Prinzips: was die eine Behörde schon weiß, sollte eine andere bei Antragstellern nicht mehr abfragen.
    Das Ziel müsse sein, ein vollständig digitales Bafög-Verfahren zu etablieren. Eine kürzere Bearbeitungsdauer werde sich aber nur realisieren lassen, wenn mit der Digitalisierung eine Vereinfachung des Bafög-Verfahrens einhergehe, heißt es in dem Bericht weiter. Angesichts sinkender sozialer Mobilität spricht sich der Beirat außerdem für eine Förderung von Schülern unabhängig davon aus, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht.

    Gewaltschutzkonzepte bei KJH-Angeboten

    [11.2.] Bei allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe müssen Schutzkonzepte gegen Gewalt verbindlich entwickelt und angewendet werden. Umgesetzt werden diese dann durch die Länder. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3995) auf eine Kleine Anfrage klar.
    „Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) sieht eine Gesetzesanpassung des Paragrafen 79a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor. Darin ist - auch schon jetzt - die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe normiert. Als ein Qualitätsmerkmal wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen der 'Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Aufgabenwahrnehmung' ergänzt. Dies bedeutet, dass bei der gesamten Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung des Qualitätsmerkmals zur Sicherung der Rechte und zum Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mitberücksichtigt werden muss“, heißt es in der Antwort. 
    Zusätzlich hänge die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes seit dem Inkrafttreten des UBSKM-Gesetzes (1. Juli 2025) von der Vorlage eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Schutzkonzeptes ab.

    Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen: Frauen, junge Menschen, Migrant*innen& Queers besonders betroffen

    [10.2.] BMBFSFJ: "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag" - Neue Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen veröffentlicht: Die neue Dunkelfeld-Studie “Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)” des Bundesfrauenministeriums, Bundesinnenministeriums und Bundeskriminalamts zeigt: Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen.
    Ein zentrales Ergebnis der Studie: Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Dabei sind Frauen meist häufiger und stärker von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

    - Bundesfrauenministerin Karin Prien: “Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft - und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.”
    - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: “Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.”
    - BKA-Präsident Holger Münch: "Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten"

    Frauen und queere Menschen sind besonders betroffen: Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie ist, dass Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen waren. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein, empfinden stärkere Angst und erleben häufiger verschiedene Formen von Gewalt gleichzeitig. 
    Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.-o.-Tropfen. 
    Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund - auch hier vor allem Frauen - sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community. 
    Jede zweite junge Person erlebt häusliche Gewalt: Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

    Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:
    - Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 Prozent) und 40 Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 Prozent den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 Prozent; Frauen: 23,8 Prozent) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 Prozent; Frauen: 7,1 Prozent) betroffen sind.
    - Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 Prozent in ihrem Leben und 5,7 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 Prozent) und Männer (6,1 Prozent) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
    - Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 Prozent) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 Prozent) und etwa jeder siebte Mann (14,5 Prozent) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 Prozent (Frauen) und 4,6 Prozent (Männer). Täter beziehungsweise Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
    - Mehr als jede zehnte Person (11,2 Prozent) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 Prozent der Befragten. Auch hier sind Frauen vier Prozent) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 Prozent). Bei Frauen war der Ex-Partner beziehungsweise die Ex-Partnerin am häufigsten Täter beziehungsweise Täterin (46,5 Prozent), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 Prozent).
    - Mehr als jede fünfte Person (21,2 Prozent) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es neun Prozent. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
    - Jede fünfte Frau (20 Prozent) und jeder siebte Mann (13,9 Prozent) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung - so waren über 60 Prozent der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 Prozent der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt. 

    Hintergrundinfos: LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland, die von Juli 2023 bis Januar 2025 mit 15.000 Personen (16-85 Jahre) in Deutschland durchgeführt wurde. Sie erfasst umfassend, wie viele Menschen von verschiedenen Formen von Gewalt (Partnerschaft, sexualisiert, Stalking, digital) betroffen sind - auch jenseits polizeilich bekannter Fälle. Durch die Befragung von Männern und Frauen ermöglicht LeSuBiA erstmals detaillierte Geschlechtervergleiche und schließt eine wichtige Datenlücke. Die Ergebnisse sollen als verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote dienen, um den Schutz aller Menschen zu verbessern und Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen.

    Weitere Informationen: Frauen vor Gewalt schützen, Hilfe und Beratung bei Gewalt / Externe Links: BKA zu LeSuBiA, Gesetze, Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. hilfetelefon: Beratung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, anonym und kostenfrei, Dlf, tagesschau]

    BReg-Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz

    [9.2.] Mehr Frauen in Führungspositionen der Verwaltung: Der Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 liegt als Unterrichtung (21/3900) vor. Die Auswertungen zeigten, dass die praktische Umsetzung des BGleiG in den einzelnen Dienststellen zum Teil deutlich variiere.
    Während einige Behörden bereits ein hohes Maß an Gleichstellungsorientierung etabliert hätten, bestünden in anderen Bereichen noch erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vorgaben. Da der Wirkungsbereich des BGleiG den gesamten Bundesdienst umfasse, könnten die Ziele nur als erreicht gelten, wenn die Vorgaben flächendeckend umgesetzt würden, heißt es in dem Bericht.
    Insgesamt hätten die Daten der Gleichstellungsstatistik bis 2023 einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst gezeigt, im Sinne einer gleich verteilten Teilhabe von Frauen und Männern an den verschiedenen Positionen.
    Der Frauenanteil in Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen sei zwischen 2019 und 2023 deutlich angestiegen. Die deutlichsten Veränderungen fanden sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 in den obersten Bundesbehörden und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (KAS).

    Femizide in Deutschland

    [9.2.] Um Femizide in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3504). Danach wurden im Jahr 2024 bei „vollendeten Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer“ fünf Morde im Zusammenhang mit Sexualdelikten und 114 „sonstige“ Morde (alle Morde gemäß Paragraf 211 des Strafgesetzbuches außer im Zusammenhang mit Raub- und Sexualdelikten) registriert sowie 154 Mal Totschlag und 39 Körperverletzungen mit Todesfolge. Die Zahl der „versuchten Fälle mit mindestens einem weiblichen Opfer“ belief sich den Angaben zufolge im Jahr 2024 auf zwei Morde im Zusammenhang mit Sexualdelikten und 174 „sonstigen“ Morden sowie 272 Mal Totschlag und einen „minder schweren Totschlag“. 
    Die genannten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beziehen sich laut Vorlage wegen der fehlenden einheitlichen Definition des Begriffs „Femizide“ auf „Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen“. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind die statistischen Angaben zu Fällen in der PKS „dahingehend eingeschränkt, dass mindestens ein weibliches Opfer zu den dazu gehörenden Fällen vorliegt“. Das bedeute, dass „bei Fällen mit mehr als einem Opfer nicht zwingend das weibliche Opfer getötet wurde, sondern beispielsweise ein weiteres männliches Opfer“.
    „Bei den Angaben zur Anzahl und zu Anteilen von Opfern wird die Häufigkeit des ,Opferwerdens' gezählt, das heißt, dass eine Person, die mehrfach Opfer bei verschiedenen Fällen wurde, auch mehrfach gezählt wird“, heißt es in der Antwort weiter. Danach liegen die PKS-Daten zum Berichtsjahr 2025 der Bundesregierung noch nicht vor.

    Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum

    [5.2.] Staatliche Regelungen im Bereich „Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum“, speziell zum Phänomen des „Influencing“, müssen die Grundrechte der betroffenen Personen sowie weitere Rechtsgüter von Verfassungsrang miteinander in Ausgleich bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3920) auf eine Kleine Anfrage. Da dies konkret für jede einzelne Norm gelte, sei keine abschließende Aufzählung möglich. Im Vordergrund stehen dürften das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Elternrecht, die Meinungs- und Kunstfreiheit, die Berufsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, heißt es in der Antwort weiter. Die Regierung verweist darin auf verschiedene gesetzliche Regelungen, die beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum, speziell zum Phänomen des „Influencings“ gelten, wie zum Beispiel den Digital Services Act (DSA), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie auf das Recht der elterlichen Sorge und den allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Kinder- und Jugendhilferecht.

    Digitale Medienbildung

    [5.2.] Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/3921) auf eine Kleine Anfrage (21/3622) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit welchen Maßnahmen sie in den kommenden Jahren die digitale Medienbildung fördern möchte beziehungsweise dies schon tut. Sie verweist auf verschiedene Förderprogramme des Bundes und betont, besonderen Handlungsbedarf in strukturschwachen Regionen und in älteren Bevölkerungsgruppen zu sehen. Medienbildung und Demokratiebildung gehörten zusammen und würden auf verschiedenen politischen Ebenen bereits gefördert, so die Regierung.

    Nationaler Handlungsspielraum bei EU-Arbeitsmarktpolitik

    [5.2.] Arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union und die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters werden unter Beteiligung Deutschlands ausgehandelt. Bei den Abstimmungen zu diesen EU-Vorgaben achtet die Bundesregierung darauf, dass nationale, spezifische Bedürfnisse und Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/3929) auf eine Kleine Anfrage.
    Darin betont die Regierung weiter, dass darauf geachtet werde, dass EU-Vorgaben den deutschen Schwerpunktsetzungen nicht widersprechen. „Europäische Vorgaben führen daher faktisch nicht zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume. Gesonderte Maßnahmen, um die Eigenständigkeit der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik langfristig zu sichern, sind nicht erforderlich“, so die Regierung.
    Gleiches gelte auch für das Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF): „Die europäischen Fördervorgaben zum ESF Plus erfordern für die Umsetzung von ESF-Fördermaßnahmen den Einsatz nationaler Haushaltsmittel. Dies hat keinen Einfluss auf die Priorisierung oder die nationalen Schwerpunktsetzungen bei nationalen arbeitsmarktpolitischen Investitionen in den Bereichen Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung.“

    2. Positionen& Informationen

    Arbeiter*innenrechte für Alle!

    Flüchtlingsrat Berlin e.V. (mit übertragbaren Forderungen...): Am 01. Mai 2026 werden an vielen Orten Menschen für die Rechte von Arbeiter*innen auf die Straße gehen - wer hierbei leider zu oft aus dem Blick gerät: Menschen, die beispielsweise gar nicht arbeiten dürfen, deren Lebensunterhaltssicherung und Bleiberecht von restriktiven und nicht erreichbaren Behörden abhängt und Menschen, die ihr Aufenthaltsrecht verlieren, weil sie „zu viel“ arbeiten. 
    Wir haben deshalb 5 Forderungen an das Land Berlin, um den Zugang zu Lohnarbeit und bessere Arbeitsbedingungen für wirklich alle Menschen zu ermöglichen:

    1. Arbeitsverbote abschaffen
    Menschen, die neu nach Deutschland kommen und Asyl beantragen, viele Menschen in einer Duldung und Menschen und besonders Menschen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten unterliegen absoluten Arbeitsverboten. […] Lohnarbeit ist für viele Menschen jedoch psychosoziale Stabilität, Teilhabe an der Ankunftsgesellschaft, Wertschätzung, Unabhängigkeit und Unterstützung der Familie im Herkunftsland. Auch kann durch Arbeit oder Ausbildung ein Bleiberecht entstehen, abseits vom Ausgang des Asylverfahrens. 
    Wir fordern daher, dass das Land Berlin sich für eine Streichung der Arbeitsverbote im Asyl- und Aufenthaltsgesetz einsetzt.
    Weiterhin fordern wir die Abschaffung der Prüfung von Arbeitsverträgen durch die Agenturen für Arbeit – bürokratische Prozesse, die häufig zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.

    2. Neuregelung der Beschäftigungsduldung und des Chancenaufenthaltsrechts: Für Menschen, deren Asylverfahren zwar negativ beendet wurde, die jedoch seit 31.12.2022 in Deutschland geduldet oder gestattet gelebt haben und die seit 12 Monaten in Lohnarbeit stehen, gibt es die Möglichkeit, eine so genannte Beschäftigungsduldung zu beantragen und sich damit den Weg in ein Bleiberecht im wahrsten Sinne des Wortes zu „erarbeiten“, denn nach 30 Monaten Inhaber*innenschaft der Beschäftigungsduldung kann eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b Aufenthaltsgesetz beantragt werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies stellte für viele Menschen eine pragmatische Lösung ihres Dilemmas dar, im Asylverfahren nicht anerkannt zu werden, jedoch auch nicht ins Herkunftsland zurückkehren zu können. Leider wurde dieser Stichtag nicht mehr evaluiert und im Jahr 2026 können nur noch wenige geflüchtete Menschen von dieser Regelung profitieren. Ähnlich verhält es sich beim so genannten Chancenaufenthaltsrecht: Menschen, die zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren geduldet oder gestattet in Deutschland lebten, konnten ein 18-monatiges Chancenaufenthaltsrecht beantragen bis zum 31.12.2025 – auch diese Regelung ist ausgelaufen und nie mehr überarbeitet worden.
    Auf Grund der Erfolgsgeschichte dieser zwei aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen fordern wir: das Land Berlin muss sich für eine Neuregelung der Beschäftigungsduldung und des Chancenaufenthaltsrechts einsetzen und diese ohne Stichtagsregelungen versehen und unbefristet anwendbar machen.

    3. Arbeitszeitregelungen für internationale Studierende anpassen: Internationale Studierende dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Stunden und Wochen im Jahr arbeiten, ansonsten verlieren sie ihren Status als Studierende. Da der Aufenthaltstitel für internationale Studierende sowohl Bafög- Leistungen als auch andere Sozialleistungen ausschließt, werden Studierende so mit Armut, Schulden und im schlimmsten Fall in die inoffizielle Beschäftigung gedrängt.
    Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten Internationale Studierende scheinbar nur dann in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie vermögend sind und nicht auf Nebenverdienst angewiesen sind.
    Wir fordern daher: Das Land Berlin muss sich für eine Liberalisierung oder eine Abschaffung der Regelungen zu Arbeitstagen im Aufenthaltstitel von Internationalen Studierenden einsetzen – nur so können Studierende lernen, ohne zu verarmen und ohne in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gedrängt zu werden.

    4. Zugang zu Berufssprachkursen und sonstigen Sprachkursen: Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist der Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen für Menschen aus der Ukraine, geflüchtete Menschen im Asylverfahren und geflüchtete Menschen mit abgelehntem Asylverfahren nicht mehr vorgesehen – es sei denn, dieser findet auf Selbstzahler*innenbasis statt. 
    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen häufigen Ausschlusses von der Erwerbsarbeit stellt dies einen weiteren zynischen Angriff auf die Teilhaberechte geflüchteter Menschen dar. Nur wer die Sprache des Ankunftsstaates lernen kann, kann auch echte Teilhabe leben und im Anschluss Lohnarbeit ergreifen, die nicht auf Grund von Hilflosigkeit in Ausbeutung endet.
    Dies bedeutet auch, endlich mehr Sprachkursangebote für geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, die massive Ausgrenzung auf Grund bestimmter Bedürfnisse ist diskriminierend und hindert die gesamten Teilhabemöglichkeiten in Deutschland oft dauerhaft.
    Wir fordern daher: Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen für alle Menschen ab dem ersten Tag in Deutschland und weiterhin eine Vergrößerung des Sprachkursangebots für geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen dafür muss sich das Land Berlin einsetzen.

    5. Selbstständige Beschäftigung für geduldete und gestattete Menschen ermöglichen: In vielen Arbeitsbranchen wie dem Taxigewerbe, Übungsleiter*innenstellen, Dolmetschungsstelleb aber auch der Kunst- und Kulturszene sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse völlig unüblich, hier wird häufig von einer Anstellung als selbstständige Person ausgegangen auf der Basis vereinbarter Honorarzahlungen. Geduldete und gestattete Menschen sind von der Möglichkeit, selbstständige Beschäftigungen auszuüben, in der Regel ausgeschlossen, was bedeutet, dass ihnen viele Betätigungsfelder versagt bleiben – und dies sogar, wenn sie in diesen Bereichen Ausbildungen oder Studienabschlüsse absolviert haben.
    Wir fordern: es muss jedem Menschen in Deutschland frei gestellt sein, sich auch selbstständig betätigen zu dürfen. Für diese Ausschlüsse gibt es keinerlei Grundlage. Das Land Berlin soll sich hier für eine entsprechende veränderte, lebensnahe Praxis einsetzen.

    Zum Tag der Arbeit fordern wir: den Zugang zu Sprachkursen, Lohnarbeit, Teilhabe und Bleiberecht für alle Menschen in Deutschland.

    Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen fußt auf genau der bisher geltenden Praxis von Rechtlosigkeit und Hilflosigkeit. 01.Mai heißt Arbeiter*innenrechte für alle Menschen!

    Warnung vor gefährlichen Folgen der Gesundheitsreform

    [29.4.] „Bestürzt und stinksauer“ – Ver.di übt harte Kritik an Gesundheitsreform von Ministerin Warken
    Die geplante Gesundheitsreform ist beschlossen. Auf die Einigung in der Koalition folgt heftige Kritik – Ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler warnt vor gefährlichen Folgen.
    Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat sich auf eine Reform des Krankenkassensystems geeinigt. Mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhofft sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD, die riesigen Finanzierungslücken bei den Kassen zu schließen. Alleine im Jahr 2026 fehlen den GKV rund zwei Milliarden Euro, schreibt die Regierung auf ihrer Webseite. Gleichzeitig will die Regierung mit dem Schritt die Krankenkassenbeiträge stabil halten.
    Mit der Gesundheitsreform kommen spürbare Einschnitte für Versicherte. Die Zuzahlungen für Medikamente in der Apotheke und die kostenlose Mitversicherung von Familien werden eingeschränkt. Besserverdiener müssen künftig außerdem mehr für die GKV zahlen. Die Koalition plant, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze – also die Grenze, ab der kein Beitrag mehr auf zusätzlichen Lohn fällig wird – um 300 Euro anzuheben, heißt es vom Gesundheitsministerium. Auch wenn der Plan teils milder ausfällt, als von der eingesetzten Expertenkommission angedacht, hagelt es teils heftige Kritik.

    „Kürzungspläne der Bundesregierung“ – Ver.di-Vorsitzende Bühler übt scharfe Kritik an Gesundheitsreform
    Scharfe Kritik kommt von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di). Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler erklärt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media: „Die Beschäftigten der Krankenhäuser sind bestürzt und stinksauer über die Kürzungspläne der Bundesregierung.“ Ver.di hatte vor der Einigung auf das Maßnahmenpaket zu Protesten aufgerufen.
    „Die Einschnitte in den Kliniken werden für die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen dramatische Folgen haben. Das Krankenhaussterben, die Schließung bedarfsnotwendiger Fachabteilungen wird sich massiv beschleunigen“, so Bühler weiter.
    Die Pläne von Warken sehen unter anderem eine Deckelung der Budgets für Pflegepersonal in den Krankenhäusern vor. „Steigerungen sind zukünftig grundsätzlich nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich, also der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate“, heißt es auf der Webseite des Ministeriums. 2027 bis 2029 soll die Obergrenze um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Außerdem sollen tarifbedingte Gehaltserhöhungen nur noch zu 50 Prozent durch die staatliche Vergütung bezahlt werden, wenn sie über der festgelegten Obergrenze liegen.

    Warkens Gesundheitsreform: Ver.di-Vorstand warnt vor Existenznot gemeinnütziger Krankenhäuser.
    Die geplanten Änderungen würden mit der anlaufenden Krankenhausreform nicht zusammenpassen, klagt Bühler. „Besonders freigemeinnützige Kliniken sind in ihrer Existenz bedroht. Wenn die volle Refinanzierung von Tariferhöhungen und der Pflege am Bett wie geplant gestrichen werden, droht flächendeckend ein Stellenabbau in der Pflege und bei anderen Berufsgruppen.“
    Das habe direkte und gravierende Auswirkungen auf die Situation der Patientinnen und Patienten. „Studien belegen: Wird zu wenig Pflegepersonal eingesetzt, kostet das Menschenleben“, sagt Bühler unserer Redaktion. „Diese Politik ist unverantwortlich. Die gesetzliche Krankenversicherung erhält im kommenden Jahr 250 Millionen Euro zusätzlich, zugleich wird der Bundeszuschuss um zwei Milliarden Euro gekürzt. Solche Taschenspielertricks täuschen niemanden. Der Bundestag muss diese Geisterfahrt stoppen. Die Beschäftigten werden ihre Kritik in den kommenden Wochen lautstark deutlich machen.“ (Quellen: Bundesregierung, AFP, Gesundheitsministerium, Ver.di) (nhi) [Frankfurter Rundschau]

    Massiver Abbau von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe droht

    [24.4.] Jugendsozialarbeit.news: Massive Eingriffe in die Kinder- und Jugendhilfe werden diskutiert
    Nachdem der Paritätische Gesamtverband ein Arbeitspapier zu massiven Kürzungsvorschlägen in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht hat, warnen zahlreiche Akteure vor den Folgen. Die Vorschläge von Bund, Ländern und Kommunen zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen für junge Menschen und Familien. Ein Teil der Ideen ist bereits im Entwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) umgesetzt.
    Die BAG KJS kritisiert in der Stellungnahme zum KJHSRG vor allem, dass die individuellen Bedarfe und Lebenslagen junger Menschen geschwächt und die Inklusion erschwert werden. Der Vorrang struktureller Angebote (u. a. gemeint ist die Jugendsozialarbeit gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung) sowie das Streichen oder Bündeln von Integrationsleistungen und Assistenzen sollen laut Gesetzentwurf Milliardenausgaben sparen. Junge Erwachsene wie Careleaver*innen sollen ebenfalls nach den Plänen der Arbeitsgruppe nicht mehr wie bisher unterstützt werden – mehr als eine Milliarde Euro soll das die Kassen von Kommunen und Ländern entlasten. Im vorliegenden Gesetzentwurf werden dazu bereits die Weichen gestellt.

    Rückbau der Subsidiarität: Werden die Ideen der Arbeitsgruppe weiter verfolgt, sollen öffentliche Träger der Jugendhilfe künftig stärker als bisher eigene Angebote erbringen. Damit wird die Subsidiarität und die Rolle der freien Träger massiv verändert. Die weitere Umsetzung der inklusiven SGB VIII-Reform soll gestoppt, die Umsetzung des Ganztages verschoben und das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung begrenzt werden. Setzen sich die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände durch, droht ein massiver Abbau von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

    Inakzeptable Pläne für junge Geflüchtete: Aus Sicht der BAG KJS sind die Ideen mit Bezug auf junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge inakzeptabel. Das Land Sachsen schlägt vor, die junge Menschen ab 16 Jahren nicht mehr in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen, sondern in Gemeinschaftsunterkünften. Dort bestehen deutlich niedrigere Schutzstandards und Unterstützungsangebote. Kinderrechtskonvention, bestehendes Recht im SGB VIII sowie der Kinderschutz widersprechen diesen Plänen. Gerade junge Menschen benötigen intensive Unterstützung, das bestätigen Berater*innen der Jugendmigrationsdienste (JMD).

    AGJ mahnt vor Vertrauensverlust: Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mahnt vor dem Hintergrund der Pläne, die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen. „In den vergangenen Jahren war es ein Grundkonsens in der Kinder- und Jugendhilfe, dass Reformen und auch Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe in Auseinandersetzung und Dialogprozessen mit der Fachöffentlichkeit und Vertretungen von jungen Menschen und Familien ausgehandelt werden“, betont der Geschäftsführende Vorstand der AGJ in einem Zwischenruf. Weiter heißt es: „Es wäre für das politische Vertrauen in der Kinder- und Jugendhilfe folgenschwer, wenn gerade angesichts der derzeitigen politischen Situation die etablierten Strukturen nicht mehr aktiviert werden, sondern intransparent einige Beteiligte in der Kinder- und Jugendhilfe Vorschläge für Leistungseinschränkungen sowie in der Argumentation kaum fachlich begründete Veränderungen im Kinder- und Jugendhilferecht vornehmen wollen. Auch die fiskalischen Argumente bedürfen einer Nachvollziehbarkeit und fachlichen Rückbindung“.  [Text: Michael Scholl]

    Kahlschlag im Sozialwesen stoppen

    [22.4.] Lebenshilfe e.V.: Inklusion und Teilhabe - Kahlschlag im Sozialwesen stoppen:
    Teilhabe ist kein Privileg, sondern Menschenrecht. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor dem systematischen Abbau von Grundrechten durch geplante Sozialkürzungen.
    Bund, Länder und Kommunen haben auf 108 Seiten Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe hinter verschlossenen Türen erstellt. Dieses sogenannte „Vorschlagsbuch“ trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die angedachten Maßnahmen bedrohen den sozialen Frieden. Sie schränken Menschenwürde und Menschenrechte ein. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung lehnen die Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe auf das Schärfste ab. 
    Mit einem Kürzungsvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro stellen die geplanten Maßnahmen einen systematischen Angriff auf die Grundrechte der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft dar. Die geplanten Einsparmaßnahmen untergraben damit sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention. Teilhabe darf nicht nach Kassenlage gewährt werden – und Effizienz darf nicht zum Gegenbegriff von Menschenwürde werden!
    Die inhaltliche Stoßrichtung ist gravierend: Individuelle Rechtsansprüche werden abgebaut, Teilhabe und Inklusion zurückgedrängt und die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ausgehebelt. Dass diese Pläne ohne Einbindung von Selbstvertretungs- und Fachverbänden erarbeitet wurden, ist ein demokratischer Skandal.

    Die Fachverbände warnen: Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche sind massiv von Sozialkürzungen bedroht. Wer hier spart, spart an der Menschenwürde.
    Die Fachverbände fordern die Handelnden auf, stattdessen endlich Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung zu ergreifen, damit Personal, das bei den Leistungsträgern in erheblichem Maße zur Umsetzung des BTHG eingestellt wurde, zurückgefahren werden kann. Die Leistungsträger haben mit dem BTHG die Steuerung der Leistungserbringung gewollt und tragen im hohen Maße selbst durch unzulässig kurze Bewilligungszeiträume, aufwändige Gesamtplanverfahren, komplett fehlende Digitalisierung der Prozesse und Prüfung von umfänglich zu erstellender Dokumentation ohne erkennbaren Zweck zu den hohen Kosten bei.

    Weiterführende Informationen: - Das sogenannte „Vorschlagsbuch“ ist ein aktuelles internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Es enthält drastische Kürzungspläne bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung mit mehr als 70 Kürzungsvorschlägen und einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Unter anderem sollen individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung gestrichen und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden. Der Paritätische Gesamtverband hat das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung veröffentlicht.
    - Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung unterstützen die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe an den Deutschen Bundestag „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“. Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, „keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.” Die Petition kann noch bis zum 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden: 
    - Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

    [Siehe auch: DLF-Interview (ab Min 18) mit Professorin Dr. Karin Böllert, Uni Münster, bis 2025 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ); NTV 24.4.: Alte, Kranke, Kinder, Ausländer - Sozialstaat: retten oder abschaffen?, Tagessschau 16.4. Sparvorschläge: Eine Streichliste im Auftrag des Kanzleramtes]

    KJH& Eingliederung - Koa-Streichliste spielt mit sozialem Frieden - Politik darf nicht auf Kosten der Schwächsten sparen

    [17.4.] Diakonie Deutschland: Streichliste der Koalition spielt mit dem sozialen Frieden. - Sparpläne der Bundesregierung bedrohen Kinder- und Eingliederungshilfe — die Diakonie fordert: Politik darf nicht auf Kosten der Schwächsten sparen.
    Medienberichten zufolge werden in der Bundesregierung harte Einschnitte in die Kinder und Eingliederungshilfe diskutiert. Ein so genanntes „Vorschlagsbuch“ soll mehr als 70 Sparvorschläge auflisten. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wurden mit ihrer Expertise nicht beteiligt. 

    Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:  „Die Koalition verliert bei ihren Sparüberlegungen völlig das gesunde Augenmaß. Ausgerechnet bei Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen den Rotstift anzusetzen, widerspricht grundlegenden Werten unseres Sozialstaats. Denn Chancengerechtigkeit für alle ist kein Almosen, sondern ein zentrales Versprechen, das dieses Land stark gemacht hat.“ 
    Besonders kritisch bewertet die Diakonie das Vorgehen der Politik. „Dass Bund, Länder und Kommunen Streichlisten hinter verschlossenen Türen aushandeln, ohne die Betroffenen und Fachverbände einzubeziehen, ist ein beispielloser Vorgang“, sagt Schuch: „Das spielt den Rechtspopulisten in die Hände. Denn wer die engagierte Zivilgesellschaft schwächt, ebnet den Weg für jene, die staatliche Hilfen nach Ideologie statt nach Bedarf verteilen wollen. Wir fordern die Koalition auf, dieses Spiel mit dem sozialen Frieden zu stoppen.“ 
    „Auf Kosten der Schwächsten zu sparen und dabei das Fachwissen der Sozialverbände und der Wissenschaft zu ignorieren, hat mit nachhaltiger Politik nichts zu tun“, sagt Schuch. „Gegenwärtig wird der 18. Kinder- und Jugendbericht erarbeitet, der eine Grundlage für das Zweite Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe sein soll. Welchen Sinn machen solche gemeinsam erarbeiteten Berichte, wenn das darin gesammelte Fachwissen beiseitegeschoben wird und am Ende nur noch das Spardiktat relevant ist?"
    Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein seit Jahrzehnten bewährter Partner im subsidiären Sozialstaat. „Wenn jetzt angedacht ist, dass Kommunen und Landkreise die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in der Kinder- und Jugendhilfe selbst übernehmen wollen, weil sie meinen, dass das günstiger sei, ist das ein fataler Fehler“, sagt Schuch: „Es ist das Grundprinzip des Sozialstaats, dass freie Träger wichtige Aufgaben übernehmen. Nur so sind Demokratie und Vielfalt gesichert und können die Menschen an ihrem Sozialstaat mitwirken.“  

    Siehe auch: Zwischenruf der Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland zu Spardiskussionen auf der Bundesebene: Im Schatten der Demokratie – Abbau von Rechten in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe entgegentreten.

    Rolle rückwärts bei zentralen Errungenschaften: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

    [16.4.] Paritätischer Gesamtverband: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung.
    Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.
    Ein bislang internes Arbeitspapier enthält Vorschläge für erhebliche Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Würden diese Kürzungen umgesetzt, wären Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.
    Das Arbeitspapier enthält Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie von Ministerien aus Bund und Ländern. Sie umfasst Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro, wobei viele vorgeschlagene Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang noch nicht ermittelt sind. 

    Rolle rückwärts bei zentralen Errungenschaften: Für die Errungenschaften bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und in der Kinder- und Jugendhilfe würde die Umsetzung der Vorschläge eine Rolle rückwärts bedeuten. Sie zielen auf eine weitreichende Abschaffung von Individualansprüchen durch sogenanntes Pooling oder Vorrangregelungen von so genannten Infrastrukturleistungen ab. Das Wunsch- und Wahlrecht soll eingeschränkt oder abgeschafft werden. Leistungen sollen auf andere Schultern verteilt werden, auch auf die der Leistungsempfangenden selbst, etwa durch Anrechnung von Einkommen und Vermögen oder durch Eigenanteile bei Fahrtkosten. In ihrer Gesamtschau stehen die Vorschläge zu großen Teilen im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention und zur Kinderechtskonvention.
    Die Sparvorschläge der Kommunen zielen dabei fast ausschließlich auf Leistungskürzungen. Neue Finanzierungswege werden kaum erwogen, während Länder Einsparpotenzial vor allem bei Schnittstellen von Leistungsträgern sehen. Völlig fehlen Vorschläge zur Ursachenbekämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe – etwa bei Armut, Gesundheitseinschränkungen oder Gewalt.

    Einseitige Perspektiven auf Kostenentwicklung: Zudem zeigt sich ein einseitiger Blick auf die Kostenentwicklung. Wesentliche Gründe für die Entwicklung sind steigende Personalkosten, Inflation und eine wachsende Zahl an Leistungsberechtigten. Auf eine tatsächliche Verbesserung bzw. Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen lässt sich die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe nur in geringerem Umfang zurückführen.
    In der Kinder- und Jugendhilfe trugen insbesondere der Ausbau in der Kindertagesbetreuung im U3-Bereich, der Ü3-Plätzeausbau sowie qualitative Verbesserungen wie verbesserte Personal-Kind-Schlüssel oder die Ausweitung der Eingliederungshilfe zum Kostenanstieg bei. Die Erziehungshilfen weiteten sich durch den enormen Ausbau ambulanter Hilfen aus, verbesserten sich durch intensive Kinderschutzdebatten qualitativ und erschlossen neue Zielgruppen durch gestiegene Unterstützungsbedarfe von geflüchteten Minderjährigen. Hinzu kam die steigende Anzahl an Leistungsberechtigten mit seelischer Behinderung, insbesondere im schulischen Kontext.
    Ein wesentlicher Faktor ist die allgemeine Preisentwicklung: Zwischen 2006 und 2023 wurden mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs der gesamten Kinder- und Jugendhilfe durch die Inflation ausgeglichen. Die Entwicklung der Kosten ist also aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen erklärbar, auf die politisch reagiert wurde: ausreichende und qualitative Kindertagesbetreuung mit Ausweitung auf Ganztagsbetreuung, besserer und intensiverer Kinderschutz, mehr ambulante statt intensiver stationärer Betreuungen und eine stärkere Personenzentrierung in der Leistungserbringung, die Aufnahme unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher insbesondere 2015/2016. Die Kürzungsvorschläge stellen den politischen Willen infrage, Kinder und Jugendliche gut aufwachsen zu lassen. Mit Blick auf den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigte Teilhabe soll das Rad deutlich zurückgedreht werden.

    Fünf Beispiele für vorgeschlagene Kürzungen
    - Infrastrukturmaßnahmen statt Einzelfallhilfen […] 
    - Streichung von Integrationshilfe und Schulassistenz als Auftrag der Eingliederungshilfe […]
    - Bundesmittel für Kindertagesbetreuung ohne Qualitätsbindung […]
    - Einschränkung von Teilhabeleistungen und des Wunsch- und Wahlrechts […]
    - Unterhaltsvorschuss kürzen […]

    Dokument: Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht dieses Dokument, weil die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu wissen, was in ihrem Namen geplant wird: Internes Arbeitspapier und Bewertung des Paritätischen. Die Veröffentlichung enthält eine Einordnung des Arbeitspapiers, eine Übersicht der Kürzungsvorschläge und Bewertung des Paritätischen im Einzelnen sowie das Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. [zur gesamen Stellungnahme]

    BAG EJSA Stellungnahme zum 1. Kinder- u. Jugendhilfestrukturreformgesetz

    [16.4.] Die BAG EJSA hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) veröffentlicht. Darin begrüßt sie ausdrücklich die Zielsetzung, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln und jungen Menschen bessere Teilhabechancen zu ermöglichen.
    Gleichzeitig sieht die BAG EJSA an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere warnt sie davor, dass geplante Regelungen – etwa zur Vorrangigkeit bestimmter Leistungen oder zur Ausgestaltung des Jugendwohnens – in der Praxis zu einer Einschränkung passgenauer Hilfen führen könnten. Der individuelle Bedarf junger Menschen muss weiterhin im Fokus stehen und darf nicht durch Kostendruck relativiert werden.
    Ein besonderer Fokus der Stellungnahme liegt auf der Stärkung der Jugendsozialarbeit als unverzichtbarem Bestandteil einer funktionierenden sozialen Infrastruktur. Niedrigschwellige und präventive Angebote spielen eine entscheidende Rolle für das gelingende Aufwachsen junger Menschen und müssen flächendeckend abgesichert werden.
    Die BAG EJSA fordert daher unter anderem eine stärkere Jugendhilfeplanung, verlässliche Finanzierung sowie strukturelle Rahmenbedingungen, die bedarfsgerechte Angebote vor Ort sichern. Nur so kann die Reform ihr Ziel erreichen, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest und inklusiv zu gestalten. [Zur ausführlichen Stellungnahme]

    Weitere Stellungnahmen zum 1. KJHSRG (KV JSA, BAG FW, AGJ, BAG KJS& IN VIA,...)

    [4/26] Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit (KV JSA): Die Bundesregierung plant Änderungen am Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und hat den Entwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) vorgelegt. Künftig soll stärker als bisher bei jungen Menschen geprüft werden, ob sie etwa durch niederschwellige, präventive und sozialraumorientierte Angebote wie die Jugendsozialarbeit unterstützt werden können, bevor intensive und individuelle Hilfen zur Erziehung greifen müssen. Der Kooperationsverbund hat Stellung zum Gesetzentwurf genommen.

    Die Stellungnahme im Wortlaut: Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KV JSA) begrüßt ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers, die Kinder- und Jugendhilfe durch eine inklusive Ausrichtung zukunftsfest aufzustellen. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen zur Reduzierung der Komplexität von Schnittstellen ist konsequent. Dennoch mahnen wir dringende Nachbesserungen an, um die Rechte junger Menschen zu wahren und eine leistungsfähige Infrastruktur zu sichern. Wir betonen dabei unser anwaltschaftliches Handeln im Interesse für junge Menschen mit geringen Chancen, die in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
    - 1. Finanzielle Absicherung statt fiskalischer Sparlogik: Wir kritisieren die im Entwurf skizzierten hohen Einsparungspotenziale massiv. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die individuelle Beeinträchtigungen und strukturelle Barrieren ausgleichen soll, benötigt eine verlässliche und bedarfsdeckende Förderung.
    Der aktuelle Ressourcenrückgang bei Trägern gefährdet den gesetzlichen Auftrag. Es darf nicht mit Kostenersparnissen durch die Umschichtung von Einzelfällen in infrastrukturelle Angebote wie die Jugendsozialarbeit gerechnet werden. Notwendig ist vielmehr eine sozialstaatsorientierte Priorisierung und Investitionen in Personal und Ausstattung, statt einer rein fiskalisch motivierten Sparlogik.
    - 2. Differenzierung zwischen Infrastrukturvorrang und Einzelfallgerechtigkeit: Die geplante Vorrangregelung für infrastrukturelle Angebote (§ 27a Abs. 4 RefE) gegenüber den Hilfen zur Erziehung (HzE) wird von uns kritisch bewertet. Beide haben unterschiedliche Profile. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) ist niedrigschwellig, lebensweltorientiert und basiert auf Freiwilligkeit. Sie kann die hochregulierten, intensiven und oft aufsuchenden HzE, die komplexe familiäre Problemlagen adressieren, nicht kompensieren. Eine Vorrangstellung birgt das Risiko, dass Aufgaben der HzE in die schlechter finanzierte Jugendsozialarbeit verlagert werden, was diese strukturell überfordern würde. Der Vorrang kann außerdem dazu führen, dass individuelle Rechtsansprüche ausgehöhlt werden. Zudem sind Verzögerungen durch bürokratische Vorrangprüfungen zu erwarten. Das geht zulasten der jungen Menschen und führt zu Planungsunsicherheit bei Trägern.
    - 3. Partizipative Hilfe- und Leistungsplanung: Die Reform muss sicherstellen, dass die Planung der Hilfen die individuellen Bedarfe der jungen Menschen ins Zentrum stellt. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Prinzipien der Partizipation und Sozialraumorientierung (§ 36 RefE), fordern jedoch, dass Träger der Jugendsozialarbeit verpflichtend von Anfang an in die Hilfe- und Leistungsplanung einbezogen werden müssen, sofern sie als Option in Betracht kommen. Für Leistungen im Rahmen der Inklusion fordern wir klare Fristen und eine regelmäßige Beteiligung der jungen Menschen an der Planung.
    - 4. Stärkung des Jugendwohnens (§ 13 Abs. 3 RefE): Die rechtliche Stärkung des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens begrüßen wir als wichtigen Beitrag für gelingende Übergänge. Die Entkoppelung von Maßnahmen nach Abs. 1 oder 2 schafft aus unserer Sicht Rechtsklarheit für Auszubildende und Schüler*innen. Angesichts steigender fachlicher Komplexität (z. B. bei Careleavern) im Jugendwohnen ist eine Anpassung der Personalschlüssel und Finanzierungssystematiken zwingend erforderlich, um die Qualität zu sichern.
    - 5. Qualitätssicherung und Kooperation: Statt einer Vorrang-Nachrang-Systematik plädieren wir für eine verbindliche Verzahnung auf Augenhöhe. Bewährte Kooperation und Modelle, in denen Schule, Jugendsozialarbeit und HzE gleichrangig zusammenarbeiten, sollten als Vorbild dienen. Wir fordern zudem eine verbindliche Absicherung der Mittel für die Jugendsozialarbeit in § 79 Abs. 2 SGB VIII, um eine flächendeckende Infrastruktur zu gewährleisten.
    - 6. Fazit: Die Strukturreform ist sinnvoll, wenn sie Barrieren abbaut und Verfahren im Sinne der jungen Menschen vereinfacht. Sie darf jedoch nicht zum Instrument fiskalisch motivierter Standardabsenkungen werden. Der individuelle Unterstützungsbedarf und die Rechte der jungen Menschen müssen stets Vorrang vor kommunalen Einsparbemühungen haben.
    Als Kooperationsverbund verweisen wir über diese Stellungnahme hinaus auf die fachlichen Stellungnahmen der Einzelverbände. [Stellungnahme als PDF]

    BAG KJS und IN VIA Bewertung des 1. KJHSRG: Die BAG KJS äußert sich unter Mitwirkung von IN VIA zum 1. KJHSRG im Interesse junger Menschen mit geringen Chancen. Sie begrüßt grundsätzlich die Zusammenführung der Eingliederungshilfe, warnt aber vor Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein inklusiver Anspruch muss verlässlich bedarfsdeckend finanziert sein – aktuell fehlen jedoch Ressourcen, während Sparpotenziale kalkuliert werden. Positiv ist die Anerkennung der Jugendsozialarbeit als infrastrukturelles Regelangebot, doch fehlen auch hier adäquate Mittel für eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung. Die BAG KJS warnt vor einer Verlagerung von individuellen Hilfen zur Erziehung in die Jugendsozialarbeit. Stattdessen fordert sie stärkere Einbindung der Träger in Planung und Umsetzung sowie individuelle Hilfepläne, Partizipation, Transparenz und interdisziplinäre Zusammenarbeit. [Zur BAG KJS Stellungnahme]  

    Stellungnahme der BAG FW zum 1. KJHSRG: Die BAGFW begrüßt die geplante Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und sieht Kostendruck bei Ländern und Kommunen. Der Versuch, mit dem Referentenentwurf Inklusion und Effizienz zu verbinden, scheitert aber: Inklusion wird vorrangig als Verwaltungs- und Kostensenkungsprojekt behandelt, statt als ressourcenintensiver Rechtsanspruch. Ohne umfassende Absicherung zentraler Voraussetzungen (individuelle Rechtsansprüche, Leistungs- und Vertragsrecht, klare Standards, Schnittstellenklärung, stabile Finanzierung) ist eine inklusive Jugendhilfe nicht tragfähig. Nachbesserung ist daher nötig. [Zur BAG FW Stellungnahme]

    AGJ spricht in ihrer Stellungnahme zum 1. KJHSRG von Weichenstellung: Die AGJ begrüßt den Referatsentwurf zum 1. KJHSRG als wichtigen Schritt zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig enthält er neue Änderungsvorschläge, um den Sozialstaat zukunfts- und handlungsfähig zu erhalten. Beide Anliegen sind gewichtig. Ihre Verwirklichung bedarf aus Sicht der AGJ jedoch einer realistischen Einschätzung. Die Jugendhilfe sichert den sozialstaatlichen Unterbau für gutes Aufwachsen. Daher bietet die AGJ bietet ihre fachliche Expertise an für den weiteren Diskurs. [Zur AGJ Stellungnahme

    Siehe weiterhin: Referentenentwurf und Synopsen auf der Seite des DIJuF. Kommentierte, laufend ergänzt Sammlungen: Jugendgerecht.de und Jugendhilfeportal.
    Weitere Stellungnahmen: Parität, BAG ÖRT, Deutscher Verein, Caritas, DBJR, DGfE, DiJuF, DVJJ, AFET, IGfH, Beratungsforums Jugend Stärken, Erziehungshilfe-Fachverbände, ...

    advd zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

    [17.4.] Stellungnahmen des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: 
    Am Dienstag, den 14.04.2026, wurden wir im Rahmen der Verbändebeteiligung nach §47 GGO zum Referentenentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des AGG“ beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme lief bis Freitag, den 17.04.2026.
    In der kurzen Zeit haben wir sowohl die Stellungnahme des Bündnisses „AGG-Reform –Jetzt“ koordiniert als auch eine eigene advd-Stellungnahme eingereicht.
    Der Entwurf ist – wenig überraschend – insgesamt schmal ausgefallen. Es gibt aber ein paar Punkte, die wir positiv sehen:
    1. Die Geltendmachungsfrist soll auf vier Monate verlängert werden. Das ist viel zu kurz, keine Frage, aber immerhin eine kleine Verbesserung.
    2. Die Kirchenklausel soll angepasst werden.
    3. Der Schutz vor sexueller Belästigung wird auf Güter und Dienstleistungen ausgeweitet.
    4. Diskriminierung wegen des Geschlechts soll künftig auch außerhalb von Massengeschäften verboten sein.
    5. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll eine Schlichtungsstelle bekommen und Betroffene in Verfahren als Beistand unterstützen können.
    Das sind wichtige Schritte, die wir natürlich begrüßen. Gleichzeitig bleibt der Entwurf aus unserer Sicht deutlich hinter dem zurück, was nötig wäre, um Schutzlücken zu schließen und die Rechtsdurchsetzung spürbar zu verbessern. [vgl. 52. Newsletter „Rassismuskritische Migrationspädagogik“ S. 10; weitere Artikel zum Thema: Verfassungsblog.de; taz.de]

    bff-Positionspapier zu geschlechtsbezogener digitaler Gewalt im digitalen Raum

    [2.4.] Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V.: Statement: Was tun gegen geschlechtsbezogene digitale sexualisierte Gewalt?
    Aktuell findet in Deutschland eine breite Debatte über den Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt statt. Wir danken Collien Fernandes und allen anderen Betroffenen, die ihre Erfahrungen öffentlich gemacht haben. Sie gehen damit ein hohes Risiko ein und muten sich zu, dass ihre Erlebnisse öffentlich bewertet werden. Sie zahlen einen hohen Preis.
    Die Tatsache, dass die Berichte einzelner (prominenter) Frauen nötig sind, damit unsere Gesellschaft sich eventuell bewegt, zeigt: wir stehen in Deutschlang nicht gut da, was den Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt, mit digitaler Gewalt, mit sexualisierter Gewalt angeht. Es handelt sich hierbei um ein systemisches Problem, bei dem Menschen, die zudem von unterschiedlichen Diskriminierungsformen gleichzeitig betroffen sind, noch ein deutlich höheres Risiko haben, benachteiligt zu werden und geschlechtsspezifische (digitale) Gewalt zu erfahren. Das ist bekannt, vielfach beschrieben, und dennoch nicht angekommen. In vielen Fällen erleben Betroffene eine Kombination aus analoger und digitaler Gewalt. Das Erleben digitaler Gewalt ist real und kann massive Auswirkungen haben. Die Bearbeitung digitaler geschlechtsbezogener Gewalt muss deshalb ganzheitlich erfolgen. Wir hoffen, dass die aktuelle Debatte dazu beiträgt, dass sich etwas verändert.
    Wir betrachten mit Sorge, dass aktuell der Eindruck entsteht, ein besseres Strafrecht könnte das Problem lösen. Auf jeden Fall müssen die Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Das Verbot der Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes und anderer digitalisierter Gewalthandlungen sollte selbstverständlich sein und kann die Basis für gesellschaftliche Veränderung legen. Mehr aber auch nicht.

    Was müsste noch passieren?
    1. Die Versorgung der Betroffenen muss verbessert werden: Betroffene können in Fachberatungsstellen unterstützt werden, die sowohl für analoge als auch für digitale geschlechtsbezogene Gewalt zuständig sind: hier Beratungsstellen finden
    Doch gibt es davon zu wenige und diejenigen, die es gibt, sind zu schlecht ausgestattet. Das Gewalthilfegesetz fordert ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten, also einen Ausbau der vorhandenen Infrastruktur. Leider zeichnet sich aktuell ab, dass es diesen Ausbau nicht geben wird, in einigen Bundesländern oder Regionen droht sogar ein Abbau. Dabei werden in Deutschland aktuell nur 98 Mio. Euro pro Jahr für die Finanzierung der Fachberatungsstellen aufgewendet, der Bedarf liegt ca. 8mal höher. (Link)  
    Eine flächendeckende Versorgung mit spezialisierten Fachberatungsstellen reduziert die Folgen für die Betroffenen, verhilft ihnen zu ihrem Recht, sorgt für Sicherheit, sensibilisiert Fachkräfte und organisiert Prävention. Für eine ausreichende Unterstützung Betroffener bei digitaler sexualisierter Gewalt braucht es:
    - Einen bedarfsgerechten, barrierefreien Ausbau der spezialisierten Fachberatungsstellen im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
    - Ausreichende und zusätzliche Kapazitäten in den Fachberatungsstellen für die Bearbeitung von komplexen Fällen digitaler Gewalt
    - Finanzielle und personelle Ressourcen in den Fachberatungsstellen für Präventionsangebote sowohl im analogen als auch im digitalen Raum

    2. Die Strafverfahren müssen sich verändern: wenn eine Handlung strafbar ist, bedeutet das im Regelfall nicht, dass sie auch strafverfolgt wird und Konsequenzen hat. Dies wäre erst dann der Fall, wenn Anzeigende auf gut ausgestattete und fortgebildete Ermittlungsbehörden treffen, die Kenntnisse und Kapazitäten für Beweissicherung auch im digitalen Raum haben. Und wenn die Kapazitäten so ausreichend sind, dass ein schnelles Reagieren von Polizei und Justiz möglich ist. Bislang dauern im Bereich der geschlechtsbezogenen Gewalt viele Strafverfahren viele Jahre und enden selten mit einer Verurteilung.

    3. Die Plattformen müssen in Verantwortung genommen werden: Plattformen sind keine sicheren Orte. Das Erleben digitaler Gewalt und Bedrohung auf Plattformen schließt ganze Gruppen von gesellschaftlicher Teilhabe aus. Wir brauchen eine Regulierung sowie zügige Löschmöglichkeiten für gewaltvolle und diskriminierende Inhalte. Wir haben Meldewege auf Plattformen bezüglich ihrer Zugänglichkeit für Betroffene getestet und herausgearbeitet, was falsch läuft und was sich ändern muss: Policy-Paper des bff
    Außerdem müssen Plattformenbetreibende präventiv Verantwortung dafür übernehmen, Risiken geschlechtsspezifischer Gewalt mitzudenken, wenn sie neue Technologien entwickeln und in ihre Plattformen integrieren. Technologien, mit denen auch sexualisierte Deepfakes erstellt werden können, müssen von Anfang an mit äußerster Achtsamkeit und dem Fokus auf Gewaltschutz betrachtet und reguliert werden.  Der Schutz der Betroffenen muss vor Innovation und Profit gehen.

    4. In Prävention muss investiert werden: digitale sexualisierte Gewalt ist ein Teil geschlechtsbezogener Gewalt, die in dieser Gesellschaft allgegenwärtig ist und täglich verübt wird. Bislang findet in Deutschland keine systematische Prävention statt. Im Jahr 2025 hat das BMBFSFJ dazu eine Bedarfsanalyse veröffentlicht: Bedarfsanalyse des BMBFSFJ zur Prävention
    Eine gelingende Prävention bedeutet:
    - Die Anerkennung der Bedeutung von Fachberatungsstellen für die Prävention, gesicherte Finanzierung der Präventionsangebote von Fachberatungsstellen.
    - Die Stärkung von Präventionsmaßnahmen, die sich an Erwachsene richten. Viel zu oft wird Prävention ausschließlich an Kinder und Jugendliche gerichtet, die dadurch lernen sollen, sich anders zu verhalten, als die erwachsene Gesellschaft es ihnen vorlebt. Auch erwachsene Personen können lernen, ihr Verhalten zu verändern, eine gesellschaftliche Veränderung ist in erster Linie ihre Verantwortung.
    - Präventions- und Sensibilisierungsangebote, die sich an Männer richten. Geschlechtsbezogene Gewalt wird überwiegend von Männern verübt und hat mit Vorstellungen von Männlichkeit zu tun.

    5. Die Aufmerksamkeit muss sich verändern: Über geschlechtsbezogene Gewalt, digitale Gewalt, sexualisierte Gewalt wird hauptsächlich berichtet, wenn einzelne (prominente) Fälle bekannt werden. Hat er das wirklich getan? Ist er nicht doch unschuldig? Stimmt das alles, was sie sagt? Warum hat sie ihn nicht früher verlassen?  Solche und noch viel mehr Fragen über einzelne Menschen stehen dann im Zentrum der Aufmerksamkeit. Es sind die falschen Fragen. Die Aufmerksamkeit muss sich auf die strukturelle Dimension dieser Gewalt richten. Einzelne Fälle verschwinden schnell wieder aus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Gewalt im Leben unzähliger Betroffener bleibt. Wir brauchen ein dauerhaftes Hinschauen auf die Bedarfe von Betroffenen, die Ursachen der Gewalt und die politischen Lösungsmöglichkeiten. Und wir brauchen eine klare Zurückweisung von Versuchen, geschlechtsbezogene Gewalt als Problem von Migration zu verorten. Die geschlechtsbezogene Gewalt ist ein Problem von Geschlechterverhältnissen und muss als solches auch bearbeitet werden.

    Viele der hier beschriebenen Maßnahmen sind bereits in der Istanbul-Konvention, EU-Richtlinien oder deutschen Gesetzen festgeschrieben. Es mangelt an der Umsetzung. Meist liegt das daran, dass sie mehr Geld kosten würden, als politisch Verantwortliche aktuell bereit sind, gegen diese Gewalt auszugeben. Die Ernsthaftigkeit aller Bemühungen wird sich auch daran messen lassen können, ob sich dies ändert. [Zum Positionspapier zu geschlechtsbezogener digitaler Gewalt im digitalen Raum]

    Radikaler Einschnitt in Demokratiearbeit (Beendigung Respekt Coaches& Umbau „Demokratie leben!“)

    [31.3.] Radikaler Einschnitt in der Demokratiearbeit - Kommentar von Maryam Tiouri in jugendsozialarbeitnews 
    Aus dem Kommentar: „Die geplante Beendigung des Bundesprogramms Respekt Coaches und der Umbau von „Demokratie leben!“ sind mehr als zwei voneinander getrennte Entscheidungen. Zwar sind beide Programme unterschiedlich strukturiert.
    Fachlich ziehen sie jedoch an einem Strang und waren auch in der Praxis eng miteinander verbunden: Fachkräfte der Respekt Coaches fungieren an Schulen als Schnittstelle zu Trägern der politischen Bildung, verankern externe Bildungsangebote im Schulalltag und entlasten zugleich Lehrkräfte und Schulsozialarbeit. Genau darin liegt ihr Mehrwert. Umso gravierender ist, dass nun nicht nur kleine lokale Initiativen, sondern auch lange etablierte und hochqualifizierte Träger unter Druck geraten. (…)
    Hinzu kommt der politische Kontext. Das Narrativ vom angeblichen „NGO-Komplex“ wurde in den vergangenen Jahren von AfD, rechten Kampagnen und rechtspopulistischen Medien systematisch aufgebaut. Der Begriff hat sich in rechten Kreisen zu einem festen Kampfbegriff entwickelt; die APuZ verweist darauf, wie zugespitzt dieses Argument inzwischen gegen zivilgesellschaftliche Förderung eingesetzt wird. Wenn eine
    Bundesministerin nun mit Begriffen wie „linksliberales Milieu“ arbeitet und Vielfalt als Förderziel diskreditiert, übernimmt sie sprachlich Elemente einer Debatte, die die demokratische Zivilgesellschaft seit Jahren delegitimieren will. [Zum vollständigen Beitrag]

    „Demokratie leben!“: Mit der Axt in die Rechtsextremismus-Prävention

    [24.3.] Amadeu Antonio Stiftung: „Demokratie leben!“: Mit der Axt in zentrale Strukturen der Rechtsextremismus-Prävention - Drohender Kahlschlag bei Projekten, die Radikalisierung verhindern sollen.: 
    Der angekündigte Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Bundesfamilienministerin Karin Prien markiert einen tiefen Einschnitt in die Architektur der Demokratieförderung in Deutschland. Dass Programme überprüft und weiterentwickelt werden, ist notwendig. Doch die Art und Weise, wie dieser Umbau nun erfolgt, ist überraschend und in ihrer Härte alarmierend. Viele Träger hatten mit Anpassungen gerechnet, aber nicht damit, dass zentrale Strukturen faktisch mit der Axt gekappt werden. […]
    Wenn „Demokratie leben!“ weiterentwickelt werden soll, dann kann das nur gemeinsam mit der Zivilgesellschaft geschehen. Die Expertise aus der Praxis, die über Jahre aufgebaut wurde, ist unverzichtbar. Eine Reform, die diese Erfahrung nicht systematisch einbezieht, riskiert, an den realen Herausforderungen vorbeizugehen. Was derzeit geplant ist, geht jedoch über eine Weiterentwicklung hinaus. Es ist ein struktureller Einschnitt, der funktionierende Netzwerke schwächt, Innovation abbaut und zentrale Infrastrukturen infrage stellt.
    In einer Situation wachsender demokratischer Gefährdung ist das ein riskanter Kurs. Demokratieförderung lässt sich nicht kurzfristig neu aufbauen, wenn bestehende Strukturen einmal abgebaut sind. Vertrauen, Expertise und funktionierende Netzwerke entstehen über Jahre und können durch politische Entscheidungen in kurzer Zeit verloren gehen. Oder zugespitzt: Wer Prävention schwächt, stärkt die, gegen die sie sich richtet. [zur gesamten Meldung]

    Vgl.: Kritik an der Reform des Förderprogramms: „Demokratie leben“ - Beitrag von ttt – titel thesen temperamente ∙ NDR am 12.04.2026:
    Man könnte es für eine normale Revision der Förderpraxis halten – oder ein weiteres bedrohliches Moment für die Zivilgesellschaft. Zu den Fakten: Bundesministerin Karin Prien (CDU) stoppt vorübergehend die weitere Geldvergabe für das Programm „Demokratie leben“ und will neue Förderrichtlinien erarbeiten.

    Priens Kurswechsel verunsichert Zivilgesellschaft - Artikel im migazin vom 29.03.2026: 
    Unter dem Schlagwort mehr „Pluralismus“ stellt Karin Prien das Programm „Demokratie leben!“ neu auf. Kritiker sehen darin keinen neutralen Neustart, sondern einen Kurswechsel, der Forderungen der AfD umsetzt. 

    Expertise der Demokratieförderung bewahren statt - Einknicken vor Desinformation gegen Zivilgesellschaft. Offener Brief an Bundesfamilienministerin Karin Prien.
    Über 1.000 Erstunterzeichner*innen unterstützen den hier verlinkten Offenen Brief an die Bundesfamilienministerin Prien und fordern sie auf: „Nehmen Sie Abstand vom geplanten radikalen Umbau von “Demokratie leben!”. Lassen Sie uns konstruktiv ins Gespräch kommen, wie Demokratieförderung besser strukturell aufgestellt werden kann. Setzen Sie ein Zeichen für Dialog mit den Engagierten, die sich in Deutschland für die Belange von weit über 30 Millionen Menschen einsetzen und die sich zunehmend delegitimierenden Desinformationskampagnen ausgesetzt sehen. Den Gefallen eines zerrütteten Verhältnisses zwischen Institutionen und Zivilgesellschaft dürfen wir den Feinden der Demokratie nicht tun!“ Zum Offenen Brief

    Erklärung und Pressemitteilung der Bildungsstätte Anne Frank 24.3.: Mit dem Umbau von „Demokratie leben!“ streicht Familienministerin Karin Prien zentrale Strukturen der Rechtsextremismus-Prävention. Es droht ein Kahlschlag bei Projekten, die Radikalisierung verhindern sollen.

    Systemat. Zerstörung zivilgesellschaftl. Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete (Integrationskurse & unabh. Asylverfahrensberatung)

    [20.3.] Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten: PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte kritisieren systematische Zerschlagung von Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete
    Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL warnen vor einer kalkulierten und systematischen Zerstörung von zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete. Dazu gehören die Kürzungen bei Integrationskursen ebenso wie die vorgesehene Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung.

    Der Abbau unabhängiger Beratungsangebote ist keine zufällige politische Entscheidung. Er ist Ausdruck eines umfassenden Angriffs auf gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Strukturen – auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Und das bei gleichzeitig wachsendem Beratungsbedarf von Geflüchteten, denn die Schutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sinkt deutlich, trotz einer massiven Ausweitung von Konflikten und Kriegen in zahlreichen Herkunftsländern.

    "Unabhängige Asylverfahrensberatung ist kein Zusatzangebot, sondern eine zentrale Voraussetzung für faire und funktionierende Verfahren. Wer diese Strukturen abbaut, greift in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ein", sagt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL. Damit werden gezielt die Rechte von Menschen geschwächt, die ohnehin zu den verletzlichsten Gruppen gehören. Der Schutz gesellschaftlicher Minderheiten ist jedoch Teil der demokratischen DNA und unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat.
    "Besonders alarmierend ist, dass der gesetzliche Anspruch auf unabhängige Beratung zwar formal laut Paragraf 12a Asylgesetz besteht, in der Praxis jedoch faktisch auf Null gedreht wird", so Leonie Melk vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein beim bundesweiten Treffen von Landesflüchtlingsräten und PRO ASYL in Kiel.

    Diese Entwicklung steht exemplarisch für den systematischen Abbau zivilgesellschaftlicher Infrastruktur. Wenn bei der Vorbereitung auf ein komplexes und existentielles Verfahren und möglicherweise fehlerhaften Bescheiden gleichzeitig die Beratung wegbricht, wird effektiver Rechtsschutz faktisch unmöglich. Hinzu kommen strukturelle Probleme: Chaos im Asylverfahren und eine massive Zunahme von Klagen sind absehbare Konsequenzen.
    Diese Politik hindert Schutzsuchende zudem daran, an der Gesellschaft teilzuhaben, verschärft Ausgrenzung und Unsicherheit und verursacht individuelles Leid.

    Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern: 
    - eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung
    - Integrationskurse für alle Schutzsuchenden
    - eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.

    Siehe auch: [14.4.] Die von Bundesinnenminister Dobrindt zum Ende des Jahres 2026 geplante Einstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen rechtswidrig. Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats erläutert: „Eine solche Praxis widerspricht  bereits dem Wortlaut des Asylgesetzes. Insbesondere bricht der Bundesinnenminister das dort gegebene Finanzierungsversprechen des Bundes  für Beratungsstellen.  Darüber hinaus verstösst  eine solche Praxis gegen die Vorgaben des Europarechts. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sich an Recht und Gesetz zu halten!“ - Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Beratungshilfe. (siehe §12 a AsylG) […] Doch auch im Fall einer Streichung des §12a AsylG wäre Dobrindt durch europarechtliche Vorgaben verpflichtet, eine qualifizierte Asylverfahrensberatung zu gewährleisten. (siehe Art. 21 der EU-Asylmigrationsmanagement-Verordnung (AMMV)) [… zur gesamten Meldung]

    [16.3.] BAGFW e.V.: Krtik am Aus für die unabhängige Asylverfahrensberatung
    Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt die positiven Effekte des Programms. [zur Expertise]
    Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,
    - die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,
    - bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und
    - im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen. [zur Meldung u. weiteren Hintergrundinfos]

    [13.3.] AWO: […] Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor erheblichen Risiken für die Betroffenen – und für rechtstaatliche Asylverfahren.
    Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde 2023 ins Leben gerufen, um Schutzsuchende frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren zu informieren und zu rechtssicheren Verfahren beizutragen. Neben der Vermeidung aussichtsloser Verfahren und Klagen zielt das Programm darauf ab, die Qualität und Effizienz der Asylverfahren zu verbessern.
    Vor dem Hintergrund weitreichender Änderungen im europäischen und nationalen Asylrecht – insbesondere durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – ist eine qualifizierte und unabhängige Beratung nach Einschätzung der AWO ein zentraler Faktor für sichere, humane und effiziente Asylverfahren.
    Die AWO, die das Programm derzeit neben anderen Verbänden umsetzt, kritisiert die angekündigte Abschaffung scharf. Ohne das Beratungsangebot hätten viele Schutzsuchenden künftig kaum noch Zugang zu unabhängiger rechtlicher Orientierung im Asylverfahren. Gleichzeitig drohen negative Auswirkungen auf die Qualität und Effizienz der Verfahren – sowohl auf behördlicher Ebene als auch vor den Verwaltungsgerichten. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist ein schwerer politischer Fehler. Nach all den Angriffen auf das Recht auf Asyl wird nun auch noch aktiv die Zivilgesellschaft aus der Unterstützung Geflüchteter zurückgedrängt. Leidtragender ist neben den Betroffenen auch der Rechtsstaat.”
    Angesichts der anstehenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 appelliert die AWO an den Deutschen Bundestag, die geplante Streichung zurückzunehmen und das Programm zu verstetigen.

    [3.3.] Sprache verbindet – Kein Sparkurs bei Integration und Teilhabe - Wir, das “Bündnis Gesamtprogramm Sprache retten” (u.a. Diakonie, caritas, Parität, AWO, GEW, verdi, …) warnen vor gravierenden Folgen des vom Bundesinnenministerium verhängten Zulassungsstopps zu Integrationskursen (§ 44 Abs. 4 AufenthG). Rund 130.000 lernwillige Zugewanderte bleiben im laufenden Jahr ohne Zugang zu einem Sprachkurs – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Integration, Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. [Weitere Hintergründe und Appell im Wortlaut: Verbändebündnis Gesamtprogramm Sprache | Gemeinsamer Appell] Gemeinsam fordert das Bündnis vom Bundesinnenministerium: „Schaden abwenden – Lernsperre aufheben – Deutschkenntnisse fördern!"

    [18.3.] Tagesspiegel: Kürzungen bei Asylberatung: Das Recht existiert nur noch auf dem Papier - Gastbeitrag im tagesspiegel von Nikolai Huke vom 18.03.2026
    Erst fällt die Antidiskriminierungsberatung weg, jetzt die Asylverfahrensberatung. Ohne unabhängige Unterstützung wird das Recht für Betroffene in Deutschland unerreichbar.

    Schulsozialarbeit für alle jungen Menschen stärken (Hildesheimer Erklärung des Bundeskongresses)

    [6.3.] Schulsozialarbeit für alle jungen Menschen stärken – Erklärung des Bundeskongresses Schulsozialarbeit 2026 in Hildesheim
    Auf Einladung des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit, der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen e. V., der Stiftung Universität Hildesheim, der HAWK Hildesheim und der Hochschule Hannover trafen sich mehr als 600 sozialpädagogische Fachkräfte, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Träger am 5. und 6. März 2026 zum Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026 unter dem Leitthema „Professionell. Nachhaltig. Zukunftsorientiert“. Dort wurde diese Erklärung veröffentlicht.:

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wollen ihre Entwicklungspotenziale entfalten und sich in sozialen Gemeinschaften erproben. Schulen bieten ihnen dafür einen verlässlichen Rahmen als Bildungs- und Lebensorte. Schule wird durch sozialpädagogische Angebote ergänzt und erweitert. Unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft arbeitet Schulsozialarbeit (§13a SGB VIII) inhaltlich, methodisch und personell nach den fachlichen Prinzipien der Sozialen Arbeit und Kinder- und Jugendhilfe und ist eine zentrale, professionelle und nachhaltige Ansprechpartnerin für junge Menschen und ihre Familien.
    Sie unterstützt junge Menschen u.a. durch Beratung, individuelle und soziale Förderung, gruppenbezogene oder kulturelle Bildung und vernetzt die Schule im Sozialraum. Prinzipien ihrer Arbeit sind u. a. Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Partizipation und Ganzheitlichkeit. Schulsozialarbeit wirkt durch ihre Angebote und ihre Expertise präventiv und intervenierend, stärkt Chancengerechtigkeit und Teilhabe und trägt zum Abbau von Benachteiligungen bei.
    Die sozialökologische Poly-Krise, die sich durch vielfältige gesellschaftliche Herausforderungen zeigt, ist für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe müssen beide auf diese Belastungen reagieren, Probleme ansprechen, Lösungen einfordern und kreative Wege finden, um junge Menschen zu befähigen, zu stärken und zu unterstützen. Dabei gilt es, die Zuversicht und Selbstwirksamkeit junger Menschen durch Beteiligung zu fördern.
    Den Erfolgen der Schulsozialarbeit stehen steigende Anforderungen, Fachkräftemangel und komplexe, teils immer noch unsichere Finanzierungsstrukturen gegenüber. Qualität, Kontinuität und Nachhaltigkeit der Arbeit werden dadurch gefährdet. Häufig fehlen Supervision, Fachberatung, koordinierende Fachaufsicht sowie verbindliche Fort- und Weiterbildungen.

    Der Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026 fordert:
    Schulsozialarbeit muss als professionelles, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Angebot für alle jungen Menschen entsprechend abgesichert werden!
    Das bedeutet:
    • Ein flächendeckender, dauerhaft gesicherter Ausbau der Schulsozialarbeit mit ausreichenden Ressourcen.
    • Kontinuität und Verlässlichkeit, um nachhaltig zu mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit beizutragen.
    • Schule muss sich weiterentwickeln, um den jungen Menschen in ihren Herausforderungen gerechter und als Institution zukunftsfähig zu werden. Hierzu ist eine systematische Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Schule notwendig.
    • Schule muss sich strukturell weiter in den Sozialraum öffnen. Als Expertin für Netzwerkarbeit und Sozialraumorientierung soll die Schulsozialarbeit an dieser Öffnung mitwirken.
    • Die rechtliche Verankerung des §13a SGB VIII muss durch entsprechende Ausführungsgesetze auf Länderebene abgesichert werden. Darüber hinaus muss Schulsozialarbeit in alle Schulgesetze aufgenommen werden.

    Konkret gefordert werden:
    • Verlässliche Kooperations- und Finanzierungsstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen unter Wahrung von Subsidiarität und Trägervielfalt.
    • Aus fachlicher Sicht ist für jeweils 150 junge Menschen eine Vollzeitstelle Schulsozialarbeit notwendig. Wir fordern mindestens eine unbefristete Vollzeitstelle pro Schule.
    • Wir fordern auf der Basis bisheriger Qualitätsstandards (z. B. Anforderungsprofil des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit) gemeinsame, bundesweite Qualitätsstandards abzustimmen und zu verankern.
    • Ausreichende Ressourcen für Planung, Qualitätssicherung und fachliche Begleitung.
    • Tariflich gesicherte, der Qualifikation angemessene Arbeitsbedingungen.
    • Klare Kooperationsvereinbarungen vor Ort und die Verankerung interprofessioneller Zusammenarbeit als fester Bestandteil von Schule.

    (Vgl. auch: 12.3. LAG FW NRW Positionspapier zur Schulsozialarbeit, aktualisierte Fassung 2026:
    Die Freie Wohlfahrtspflege NRW setzt sich dafür ein, dass eine in der Kinder- und Jugendhilfe verortete Schulsozialarbeit ein fester Bestandteil an allen Schulen in NRW wird. Um Schulsozialarbeit für alle Schüler*innen gewährleisten zu können, muss diese als dauerhaftes Regelangebot verankert werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt daher die folgenden Positionen:
    - Konsequente Verortung der Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
    - Einführung einheitlicher Mindeststandards im Hinblick auf Personalschlüssel, Räume, Sachmittel und Qualifikationen für alle Formen der Schulsozialarbeit
    - Entfristung und Dynamisierung aller finanziellen Mittel für Schulsozialarbeit
    - bedarfsgerechter Ausbau der Schulsozialarbeit, aber: Qualität vor Quantität [zum gesamten Papier])

    (Siehe auch: IN VIA/ BAG KJS-Bericht zum Bundeskongress 31.3.: […] Der Kongress zeigte deutlich, wie wichtig professionell abgesicherte Schulsozialarbeit für ein inklusives und gerechtes Bildungssystem ist. Mit der Hildesheimer Erklärung senden die Teilnehmenden ein klares Signal: Schulsozialarbeit braucht dauerhafte Strukturen, ausreichend Fachkräfte und verlässliche Finanzierung, um junge Menschen wirksam zu unterstützen.)

    Sozialdienst muslim. Frauen fordert Schutz& Teilhabe für alle Frauen

    [5.3.] SmF: Recht. Gerechtigkeit. Handeln. Wohlfahrtsverband-SmF fordert Schutz und Teilhabe aller Frauen.
    Anlässlich des Internationalen Frauentags unterstreicht der Wohlfahrtsverband Sozialdienst muslimischer Frauen (SmF) die dringende Notwendigkeit, rechtliche und gesellschaftliche Hürden für Frauen mit Migrationsbiografie abzubauen. Im Zentrum der politischen Agenda stehen dabei die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie eine grundlegende Reform des Aufenthaltsrechts. Um gewaltbetroffene Frauen wirksam aus der rechtlichen Abhängigkeit von ihren Ehepartnern zu lösen, setzt sich der SmF insbesondere für eine Anpassung von § 31 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ein. Die Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für einen eigenständigen Aufenthaltstitel muss von derzeit drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Nur durch diese Verkürzung erhalten betroffene Frauen die notwendige Sicherheit, Schutz vor Gewalt zu suchen, ohne ausländerrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Ergänzend dazu ist eine unabhängige Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft erforderlich, um die soziale Stabilität der Betroffenen dauerhaft zu gewährleisten. 
    Dieser rechtliche Schutzrahmen bildet jedoch nur das Fundament, auf dem eine barrierefreie Hilfestruktur aufgebaut werden muss. In diesem Sinne appelliert der Wohlfahrtsverband SmF an die politischen Verantwortlichen, einen Zugang zu Rechten und Schutzräumen zu schaffen, der den betroffenen Frauen eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsangeboten ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Ausbau von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern in muslimischer Trägerschaft. Eine solche Vielfalt in der Trägerlandschaft stellt in Krisensituationen sicher, dass Betroffene Hilfe schneller annehmen, da eine kultursensible Ausrichtung Vertrauen schafft und Hemmschwellen abbaut. 

    […] Über den unmittelbaren Gewaltschutz hinaus bleibt die politische Partizipation ein wesentlicher Pfeiler der Gleichberechtigung. Alle Frauen sind aufgerufen, ihr Wahlrecht aktiv zu nutzen, um ihre Interessen innerhalb unserer Gesellschaft sichtbar zu machen. Echte Teilhabe setzt jedoch voraus, dass Institutionen und Politik religionssensible Rahmenbedingungen schaffen, die diesen Weg ebnen. Dazu gehört eine inklusive Planung von Austauschformaten, die auch Frauen mit religiösen Bedarfen – wie etwa im Fastenmonat Ramadan – mit einbezieht. Denn ein Austausch auf Augenhöhe kann nur stattfinden, wenn die Terminierung von Veranstaltungen diesen Zugang erleichtert und strukturelle Hürden verhindert. Dies gilt auch als unverzichtbares Zeichen von gegenseitigem Respekt und gelebter Toleranz in einer vielfältigen Gesellschaft. 

    Die geschäftsführende Bundesvorsitzende Ayten Kılıçarslan betonte anlässlich des Internationalen Frauentags: “Rechte allein schaffen noch keine Gerechtigkeit. Frauen und Mädchen müssen ihre Rechte auch tatsächlich nutzen können. Dazu braucht es Zugang zu Informationen, eine Vielfalt an Angeboten und Rahmenbedingungen, die echte Teilhabe ermöglichen – ohne Ausschlüsse aufgrund von Aussehen, Religion und Zugehörigkeit.” 

    Der Wohlfahrtsverband Sozialdienst muslimischer Frauen bekräftigt abschließend zu den aktuellen Situationen, dass die Debatte um Frauenrechte weltweit aufrichtig und frei von jeder Instrumentalisierung geführt werden muss. Es darf nicht zugelassen werden, dass Frauenrechte global zugunsten wirtschaftlicher oder anderer Interessen als Vorwand dienen, während reales Leid von Betroffenen in den Hintergrund rückt.  Das Recht auf Unversehrtheit jeder Frau muss ausnahmslos auch über Ländergrenzen hinweg anerkannt werden. Denn Frauenrechte sind, was sie sind: universell und unteilbar.

    Wohnen. Fördern. Vertrauen. Für zukunftsfeste Grundsicherung im SGB II

    [3.3.] Position des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit (KV JSA) zum Gesetzentwurf „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“:
    Die geplante Reform des SGB II bringt junge Menschen und ihre Familien in eine zunehmend prekäre Lage. Statt soziale Teilhabe zu stärken, drohen u. a. verschärfte Sanktionen und reduzierter Schutz bei Wohnkosten – ausgerechnet für jene, die ohnehin erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Für den KV JSA ist klar: Der Gesetzentwurf ist auch für junge Menschen mit Bezug auf die geplanten Änderungen im SGB II keine Grundsicherung, sondern führt zu mehr jungen Menschen in prekären Lebenslagen.
    Der Kooperationsverbund appelliert daher:"Wir fordern, die Lebensrealitäten junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.
    Junge Menschen brauchen Sicherheit – nicht Sanktionen!" [Zur vollständige Position des KV JSA: Wohnen. Fördern. Vertrauen]

    Kooperationsverbund JSA gegen social media-Verbot für Jugendliche

    [27.2.] Ein generelles Verbot des Zugangs zu Social-Media-Angeboten für junge Menschen ist der falsche Weg. Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention müssen Schutz, Befähigung und Teilhabe ausbalanciert sein. Im Interesse junger Menschen darf ihre Altersgruppe vom Zugang zu Informationen, digitalen Räumen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht ausgeschlossen sein. Mit einer Position nimmt der Kooperationsverbund an der Debatte teil. 
    […]
    Ein generelles Verbot von Social Media für Jugendliche wäre adultistisch sowie pädagogisch und rechtlich problematisch. Stattdessen ist eine verantwortungsvolle Regulierung erforderlich, die Plattformen in die Pflicht nimmt. Fachkräfte und Eltern müssen befähigt, Jugendliche gestärkt und eingebunden werden, damit eine eigenverantwortliche Nutzung gelingt.
    Aus Sicht des Kooperationsverbundes gilt:
    - Junge Menschen am Diskurs beteiligen.
    - Junge Menschen aktiv in die Entwicklung der Regeln einbeziehen.
    - Den Peer-Support und Informationszugang stärken.
    - Die Plattform-Regulierung stärken.
    - Eine Pflicht zur altersgerechten Gestaltung von Algorithmen einführen (u. a. kein Endlos-Scrollen).
    - Jugendgefährdende Inhalte entfernen.
    - Wirksame Interventionsmechanismen anbieten.
    - Altersverifikation national – idealerweise europaweit – verbindlich gestalten.
    - Neben P2P-Beratung auch den Ausbau von Beratungsstellen vorantreiben und fördern.
    - Medienkompetenz gezielt fördern – auch bei Eltern und pädagogischen Begleiter*innen (Lehrkräfte, Jugendsozialarbeiter*innen).
    - Die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Bildungssystemen, digitalen Plattformen und Regulierungsbehörden stärken, um hochwertige Programme für digitale Kompetenzen und Medienkompetenz bereitzustellen.

    Bei Verboten muss bedacht werden, was geschieht, wenn Jugendliche die Altersgrenze erreichen und – theoretisch – ohne Erfahrung auf den digitalen Raum stoßen, der ihnen verwehrt war. Altersgrenzen verhindern nicht die Vorbereitung und die pädagogische Begleitung, die befähigt.
    Entscheidend sind aber noch zwei Fragen zum Schluss: Wer überwacht ein Verbot? Falls es die Eltern sein sollten, dann droht die gleiche Überforderung wie bei der Begleitung im Medienhandeln. Und: Welche Sanktionen sind vorgesehen und wer vollzieht sie? Darüber wird nicht oder kaum gesprochen, was die Ernsthaftigkeit der Debatte vor allem bei jungen Menschen infrage stellt. [Zur gesamten Stellungnahme]

    BAG EJSA zur Einstellung des Respekt-Coaches-Bundesprogramms

    [26.2.] Lass uns reden – Reden bringt Respekt! - Stellungnahme der BAG EJSA zur Einstellung des Respekt-Coaches-Programms zum Jahresende 2026
    Die Bundesregierung plant die Beendigung des Programms Respekt Coaches zum Jahresende 2026 – ein wissenschaftlich evaluiertes Programm (→ zu den Evaluationsergebnissen), das seit 2018 wirksame primärpräventive Angebote zur Extremismusprävention und Demokratiebildung an rund 900 Schulen umsetzt und bisher über 700.000 Schülerinnen und Schüler erreicht hat. Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten dabei eng mit Kooperationsschulen und externen Bildungsträgern zusammen, entwickeln passgenaue Präventionskonzepte und setzen bedarfsgerechte Gruppenangebote um.
    Bedarf und Wirkung
    Die Herausforderungen, für die das Respekt-Coaches-Programm geschaffen wurde, bestehen jedoch fort: Demokratische Werte stehen unter massivem Druck, extremistische und autoritäre Ideologiengewinnen an Einfluss. Das Programm hat gezeigt, wie eng globale Krisen und Ereignisse mit dem Alltag junger Menschen verbunden sind – wie beispielsweise der Anschlag von Hanau, der Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Terrorangriffe auf Israel und die militärische Eskalation in Gaza. Jugendliche brauchen Räume, um diese Entwicklungen zu verstehen, zu diskutieren und einzuordnen. Schulen als zentrale Lern- und Lebensorte erreichen zwar alle jungen Menschen, können diese Aufgabe aber nicht allein tragen. Die Jugendsozialarbeit ergänzt sie durch beziehungsorientierte, nicht-bewertende Zugänge, die Gespräche über sensible Themen ermöglichen und demokratische Kompetenzen stärken. Kreative Ausdrucksformen und außerschulische Methoden fördern die Selbstwirksamkeit und Partizipation junger Menschen. Externe Bildungsträger ergänzen diesen Ansatz durch ihre spezifische Expertise – etwa zu Antisemitismus, Rechtsextremismus oder Medienkompetenz – und erweitern die Lernräume zusätzlich.

    Das Programm schafft Räume, um Unsicherheiten sowie Fragen zu äußern und eine demokratische Haltung zu entwickeln – niedrigschwellig, offen, geschützt.
    Zitate von Jugendlichen: „In den Gruppenangeboten konnten wir endlich offen über das reden, was uns wirklich beschäftigt.“, „Ich habe gelernt, wie ich reagieren kann, wenn jemand extremistische Sachen sagt.“, „Es war das erste Mal, dass ich das Gefühl hatte, meine Meinung zählt wirklich.“

    Das Programm erreicht wirksame Prävention durch Beziehungsarbeit, Lebensweltorientierung, methodische Vielfalt und die Fähigkeit, Themen der jungen Menschen professionell zu begleiten.
    Zitate von Respekt-Coaches-Fachkräften: „Wir erreichen Jugendliche dort, wo Schule an Grenzen stößt – im Vertrauen und in der Beziehung.“, „Demokratiebildung braucht Zeit und sichere Räume. Das geht nicht im 45 Minuten-Takt.“, „Wenn wir diese Arbeit nicht machen, überlassen wir Jugendliche denjenigen, die einfache Antworten versprechen.“

    Das Programm zeigt: Prävention und Demokratiebildung sind zentrale Aufgaben – dafür benötigen Schulen qualifizierte Partner, die altersgerechte Zugänge zu Jugendlichen haben und offene pädagogische Räume schaffen.
    Zitate von Schulen: „Respekt Coaches hat uns entlastet und gleichzeitig unsere Schule gestärkt.“, „Die Zusammenarbeit mit den Respekt Coaches hat Türen geöffnet, die wir allein nicht aufbekommen hätten.“, „Wir sehen den Bedarf jeden Tag – aber wir können ihn nicht allein decken.“ 

    Die aktuellen wirtschaftlichen, sozialen und geopolitischen Krisen erzeugen tiefgreifende Unsicherheiten, die unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt massiv unter Druck setzen. Gerade junge Menschen erleben diese Entwicklungen als kaum bewältigbar – insbesondere dort, wo soziale Ungleichheiten wachsen und Perspektiven schwinden. In diesem Klima gewinnen vereinfachende, ausgrenzende und antidemokratische Angebote an Attraktivität, weil sie schnelle Antworten versprechen und komplexe Realitäten verzerren. Das Respekt-Coaches-Programm schafft mit vielfältigen Gruppenangeboten Austausch, Orientierung und Zusammenhalt für junge Menschen.
    Die politischen Akteure der Kommunen, Länder und des Bundes sind gefordert, die im Programm gewonnenen Erkenntnisse zu sichern und dafür zu sorgen, dass niedrigschwellige Angebote zur Extremismusprävention und Stärkung des Zusammenhaltes für Jugendliche bundesweit nachhaltig implementiert werden. Persönlichkeitsentwicklung und Demokratiebildung dürfen sich nicht auf Modellstandorte beschränken: alle jungen Menschen benötigen hierfür dauerhafte und verlässliche Zugänge. Die Jugendsozialarbeit verfügt über die notwendige Expertise und qualifizierten Fachkräfte, um diese Aufgabe wirksam zu erfüllen. Die Zentralstellen des Bundes mit den ihnen angeschlossenen Trägern bieten zudem die Infrastruktur und Erfahrung, um eine bundesweite Umsetzung mit hohen Qualitätsstandards sicherzustellen.

    Wir fordern, Prävention und Jugendsozialarbeit strukturell zu stärken und die erfolgreichen Ansätze des Respekt-Coaches Programms flächendeckend zu verankern.

    BGG-Reform: Kein wirksamer Diskriminierungsschutz, dafür mehr Rechtsunsicherheit

    [12.2.] Antidiskriminierungsverband Deutschland e. V. (advd): Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des  Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den  Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent  umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu  verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen.  
    Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden,  wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt  das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis  schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und  eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas  verbessern.   
    Zudem  schafft der Gesetzentwurf neue Unsicherheiten für Betroffene. Die  Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen überschneiden sich mit  bestehenden Diskriminierungsschutzvorschriften - insbesondere mit dem  Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - ohne das Verhältnis klar zu  bestimmen. Unklar bleibt auch,  welche Ansprüche in welchen Konstellationen greifen, welche Fristen  gelten und welche Rechtsfolgen durchsetzbar sind. Statt Rechtssicherheit  entsteht ein schwer durchschaubares Nebeneinander von Regelungen –  zulasten derjenigen, die ihre Rechte geltend machen wollen. 
    Eine  inklusive Gesellschaft braucht klare, kohärente und durchsetzbare  Regelungen. Verwässerte Rechtsansprüche auf dem Papier, die folgenlos  bleiben, sind das Gegenteil.  Der advd fordert den Bundestag auf, den  Entwurf grundlegend zu überarbeiten: Barrierefreiheit muss verbindlich  geregelt, die Rechtsdurchsetzung ermöglicht und das Verhältnis zum AGG  eindeutig geklärt werden. 

    Wichtige Gedenktage April-Juni

    7.4. Welttag der Gesundheit: Erinnert anan die Gründung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1948 und hebt eine bestimmte Priorität im Bereich der öffentlichen Gesundheit hervor. 
    Das Motto des Welttages der Gesundheit 2026 lautet „Globales Handeln für eine allgemeine Gesundheitsversorgung“. Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung, dass alle Menschen weltweit Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen wie Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Palliativversorgung haben, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Die WHO bezeichnet die allgemeine Gesundheitsversorgung als grundlegende Voraussetzung für wirksame, widerstandsfähige und gerechte Gesundheitssysteme.

    8.4. Internationale Tag der Rom*nja (Roma-Day): Am 8. April 1971 trafen sich erstmals 23 Repräsentant*innen der Rom*nja- Community aus 14 Ländern Europas in Orpington bei London und gründeten damit den Welt-Roma-Kongress. Ziel war der Kampf um soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Diese erste internationale Vereinigung war Ausdruck eines neuen Selbstbewusstseins, das seinen Ausdruck in einer eigenen Hymne, “Gelem, Gelem”, einer eigenen Flagge und der Einigung auf die Selbstbezeichnung Roma fand. Die Organisation verständigte sich auf drei Themenfelder, die künftig in Arbeitsgruppen behandelt werden sollten: 1. der Völkermord an den europäischen Roma, 2. die soziale und Bildungssituation der Minderheit, 3. Sprache und Kultur. Der Kongress in London beförderte und stärkte die Roma-Bewegung weltweit und führte zur Gründung weiterer Roma-Organisationen mit politischem Selbstvertretungsanspruch inner- und außerhalb Europas. 

    19.5. Der Deutsche Diversity-Tag (DDT) ist ein jährlicher, bundesweiter Aktionstag des Vereins "Charta der Vielfalt e.V.", der Vielfalt in der Arbeitswelt fördert. Am 19. Mai 2026 (14. DDT) setzen Unternehmen und Organisationen unter dem Motto "Wenn Vielfalt gewinnt, gewinnen wir alle" Zeichen für Inklusion. Ziele: Förderung von Vielfalt, Inklusion, Wertschätzung und der Abbau von Vorurteilen in der Arbeitswelt.Der Tag dient als Plattform, um ein respektvolles und inklusives Miteinander zu stärken. 

    17.5. IDAHOBIT (International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia): Jährlicher Aktionstag, der auf die Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung von LSBTIQ*-Personen aufmerksam macht. Er erinnert an den 17. Mai 1990, als die WHO Homosexualität aus dem Verzeichnis psychischer Krankheiten strich.

    21.5. Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung. Er wurde 2001 von der UNESCO ins Leben gerufen, um das Verständnis für kulturelle Vielfalt zu fördern, interkulturellen Dialog zu stärken und die Bedeutung von Traditionen, Kunst und Sprachen zu würdigen. Der Tag basiert auf der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO (2001). Ziele: Förderung des sozialen Zusammenhalts, Wertschätzung unterschiedlicher Kulturen und Unterstützung des Dialogs. Aktionen: Weltweit finden Konzerte, Seminare, Ausstellungen und Projekte statt, die Vielfalt als Chance und Bereicherung hervorheben. In Deutschland ruft die Initiative kulturelle Integration rund um diesen Tag bundesweit zum Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ auf.

    23.5. Tag des Grundgesetzes: Die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wird gefeiert. Er gilt als Gründungstag der Bundesrepublik und ist ein wichtiges Symbol für Freiheit, Demokratie und den Rechtsstaat. 

    28.5. Weltmenstruationstag: Ins Leben gerufen wurde der Tag in 2014 von der deutschen Nichtregierungsorganisation WASH United, um die Bedeutung der Menstruationshygiene und die Herausforderungen, denen Frauen* und Mädchen* weltweit diesbezüglich gegenüberstehen, bewusst zu machen.

    16.6. Internationaler Tag zur Beseitigung sexueller Gewalt in Konflikten: Wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf sexuelle Gewalt als strategisches Mittel in Kriegen aufmerksam zu machen. Ziel ist es, Opfer zu unterstützen, Gerechtigkeit zu fordern und den Einsatz dieser Gewalt zu beenden. 2008 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine Resolution, die sexuelle Gewalt in Konflikten explizit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ächtet. Seit 2010 befasst sich zudem eine UN-Sonderbeauftragte mit dem Thema.

    20.6. Weltflüchtlingstag: Macht auf die Situation von Menschen aufmerksam, die aufgrund von Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen mussten. Der Gedenktag würdigt ihre Widerstandskraft, setzt sich für ihre Rechte ein und ruft dazu auf, langfristige Lösungen für Flucht und Vertreibung zu entwickeln. Historisch geht der Tag auf die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zurück, die internationale Standards für den Schutz von Geflüchteten festlegte. Die UN erklärte ihn allerdings erst 2000 offiziell zum Gedenktag. - Das Motto 2026 lautet „Solidarität mit Geflüchteten“. Es betont, dass über Mitgefühl hinaus konkrete Maßnahmen notwendig sind: Geflüchtete sollen respektvoll behandelt, gesellschaftlich einbezogen und als aktive Mitglieder anerkannt werden. Staaten, Unternehmen und Gemeinschaften werden aufgefordert, ihre Rechte zu schützen, Gleichberechtigung zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
    Weltweit sind rund 35 Millionen Menschen auf der Flucht, etwa die Hälfte davon Kinder. Viele leiden unter Traumata, Bildungsunterbrechungen und Trennung von Familien. Staatenlose Menschen haben zusätzlich erschwerten Zugang zu grundlegenden Rechten wie Bildung und Gesundheitsversorgung. Generell bleibt es eine zentrale Herausforderung, nachhaltige Integrations- und Unterstützungsstrukturen zu schaffen sowie die Ursachen von Flucht zu bekämpfen. -  Insgesamt dient der Weltflüchtlingstag dazu, Bewusstsein zu schaffen, Solidarität zu stärken und konkrete Verbesserungen für Geflüchtete weltweit anzustoßen.

    3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

    bis 30.4.: Starthilfe für innovative Familienprojekte

    Evangelische Kirche in Deutschland (EKD): Ausschreibung: Starthilfe für innovative Familienprojekte
    Gute Ideen entstehen dort, wo Familien leben. Mit der zweiten Ausschreibungsrunde des Ideenkarussells fördern wir noch nicht umgesetzte Projektideen, die Familien im Alltag stärken und passgenau auf die Bedürfnisse im eigenen Sozialraum reagieren.
    Gesucht werden neun innovative Vorhaben, die Neues ausprobieren wollen: neue Formate, neue Zielgruppen, neue Orte oder neue Formen der Zusammenarbeit.
    Auch Konzepte, die sich von bewährten Projekten inspirieren lassen, sind ausdrücklich willkommen – entscheidend ist, dass sie für den eigenen Ort neu gedacht und erstmals umgesetzt werden.
    Im Mittelpunkt steht nicht das perfekte Konzept, sondern eine überzeugende Idee mit erkennbarem Mehrwert für Familien.
    Die Förderung umfasst: 1.500 Euro finanzielle Unterstützung als Starthilfe + Teilnahme an einem begleitenden Online-Beratungskurs im Herbst 2026 (ca. 6 Stunden in 2–3 Terminen).
    Bewerben können sich evangelische Initiativen, Gemeinden, Werke oder Organisationen, die gemeinsam mit Familien Kirche gestalten wollen.
    Wer sich fragt: Was brauchen Familien bei uns wirklich? / Was kann hier neu gedacht werden? / Was lohnt sich auszuprobieren? … ist eingeladen, Teil des Ideenkarussells zu werden.
    Fragen zur Ausschreibung und Bewerbung beantwortet Dr. Lena Nogossek-Raithel.
    Einsteigen – bewerben!: Vom 1. März - 30. April 2026 ist die Bewerbung möglich und der Fragebogen freigeschaltet. → HIER

    bis 2.5. Umfrage: Diskriminierung aufgrund sex. Orientierung/Geschlechtsidentität bei zahnmed. Versorgung

    Teilnehmer*innen für Umfrage gesucht : Das Universitätsklinikum Freiburg untersucht, wie Diskriminierungserfahrungen aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität die zahnmedizinische Versorgung beeinflusst. Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren unabhängig von eigenen Diskriminierungserfahrungen. 
    Die Umfrage ist anonym, dauert ca. 20 Minuten und läuft noch bis zum 02.05.2026. - Jede Teilnahme hilft, Versorgungslücken sichtbar zu machen! [Hier geht es zur Umfrage.]

    bis 15.5. Interessenbekundung: Modellprojekte zur Prävention v. geschlechtsspezif.& häusl. Gewalt

    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ruft zur Interessenbekundung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf.  
    Folgende Förderschwerpunkte soll es geben, diese sind jeweils auch mit Beispiele für förderfähige Maßnahmen hinterlegt:
    - Gewaltprävention im Bereich der (frühkindlichen) Bildung
    - Weiterentwicklung der Täterarbeit
    - Maßnahmen zur Ausweitung von nachbarschaftszentrierten Ansätzen
    - Vorhaben zur Prävention von digitaler Gewalt und zu innovativen Beratungsansätzen
    - im digitalen Raum
    - Die Projekte können frühestens zum 01.10.2026 beginnen und sollen bis spätestens zum 31.12.2029 beendet sein. Die Förderung von überjährigen Projekten ist möglich.
    - Für die einzelnen Projektförderungen ist eine Gesamtförderhöhe von 50.000 Euro bis max. 2.000.000 Euro vorgesehen. Abweichungen sind möglich, müssen aber durch besondere Projektspezifika begründet sein. Zur Finanzierung der Projekte sollen regelmäßig auch weitere Mittel eingebunden werden. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

    Fristen/ Termine: Bis 15. Mai 2026: Einreichen der Interessenbekundung – Bis dahin können Rückfragen adressiert werden an: gewaltpraevention@bmbfsfj.bund.de
    - ggf. Präsentation im BMBFSFJ am 30.06.2026
    - bis 8. Juli 2026: Mitteilung an alle Interessenten, dass die Auswahl über Antragstellung getroffen wurde und Aufforderung an die ausgewählten Interessenten, einen formgerechten Antrag auf Förderung des Projekts beim BMBFSFJ bis 15. August zu stellen
    - bis 15. August 2026: Antragsfrist für den formgerechten Antrag für aufgeforderte Projekt
    - 1. Oktober 2026 frühester Projektstart
    Weitere Informationen: BMBFSFJ.

    bis 17.5. "Allzeitorte": Förderung für Begegnung& Dialog

    Allzeitorte: Förderung für Begegnung und Dialog
    Die Robert Bosch Stiftung und der Bundesverband Soziokultur e.V. fördern mit „Allzeitorte – Gemeinsam mehr bewegen“ Kooperationen für demokratischen Dialog. 15 Projekte erhalten 6.000 Euro Konzeptförderung, sieben bis zu 140.000 Euro für die Umsetzung. Bewerbungsschluss ist der 17. Mai 2026.
    Das Programm „Allzeitorte – Gemeinsam mehr bewegen“ unterstützt Kooperationen aus Soziokultur, politischer Bildung und Alltags- oder Freizeitorten dabei, Orte des täglichen Lebens zu Treffpunkten für Austausch und demokratischen Dialog zu entwickeln.
    Zunächst werden 15 Projekte ausgewählt, die jeweils 6.000 Euro für die Konzeptentwicklung erhalten. Anschließend können sieben Projekte eine Förderung von bis zu 140.000 Euro für die Umsetzung von 2027 bis 2029 erhalten. Ergänzend sind Qualifizierungsangebote und fachliche Begleitung vorgesehen.
    Gefördert werden Projekte, die Menschen ab 16 Jahren zusammenbringen und Beteiligung im Alltag stärken. Bewerben können sich Kooperationen aus drei Partnern, wobei die antragstellende Organisation gemeinnützig sein und ihren Sitz in Deutschland haben muss.
    Bewerbungen sind bis zum 17. Mai 2026 möglich. Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesverbands Soziokultur abrufbar.
    Kontakt: Bundesverband Soziokultur e.V., Ansprechpersonen: Barbara Bichler | Julia Hans, E-Mail: barbara.bichler@soziokultur.de | julia.hans@soziokultur.de

    bis 31.5. Aktionsförderprogramm: Mitmach-Aktionen zum Ehren(amts)tag

    Aktionsförderprogramm: Mitmach-Aktionen zum Ehrentag!
    Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert Mitmach-Aktionen zum Ehrentag, die im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026 stattfinden. Ob offenes Singen oder Ehrenamtsmesse, ob Müllsammelaktion oder Tag der offenen Tür im Sportverein – der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt! Eine Förderung bis zu 500€ pro Aktion ist möglich.
    Das Aktionsförderprogramm fördert gemeinwohlorientierte Mitmach-Aktionen, die rund um den Ehrentag (23. Mai 2026) im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026 stattfinden.
    Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen, die für sich selbst oder im Namen von gemeinnützigen Organisationen, Initiativen oder Gruppen, eingetragenen oder nicht eingetragenen Vereinen, Vereinen in Gründung oder Städten, Gemeinden oder Landkreisen ihre Aktionsidee einreichen.
    Eine Förderung bis zu 500€ ist möglich; ein Eigenanteil wird nicht benötigt.
    Weitere Informationen zu der Förderaktion finden Sie auf der Webseite des Ehrentages.
    Kontakt: Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement, E-Mail: ehrentag@d-s-e-e.de, Tel.: (03981) 4569-600, Web: www.ehrentag.de

    bis 30.6. BGZ-Fördermittel: gesellschaftl.& soz. Integration Zugewanderter (21.5. Info-Veranstaltung)

    Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2027: 
    Zuwanderung ist Realität. Entscheidend ist, wie wir sie gestalten. Integration ist dabei wesentlicher Erfolgsfaktor für soziale Stabilität, wirtschaftliche Entwicklung und gesellschaftliche Wohlfahrt. Ihr Gelingen braucht beides: Eine offene Gesellschaft, die Mitwirkung ermöglicht und Zugewanderte, die Verantwortung übernehmen und sich aktiv einbringen.
    Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – vor Ort.Vernetzt.Verbunden." (BGZ) daher Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern und lokale Institutionen sowie Strukturen interkulturell öffnen. Sie bringen Menschen integrativ sowie innovativ ins Gespräch und bauen Vorurteile ab. Zudem schaffen die Projekte konkrete Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, stärken die Kompetenzen von Zugewanderten, befähigen sie, aktiv am sozialen Leben teilzunehmen und flankieren den Spracherwerb.
    In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm versteht und fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet und demokratische Werte gelebt werden. Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms.
    Das BGZ setzt dabei im direkten Lebensumfeld der Menschen an. Im Fokus der Projektarbeit stehen konkrete Herausforderungen im Stadtteil, der Kommune und der Nachbarschaft, für die gemeinsam Lösungen und innovative Ansätze entwickelt werden.
    Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen, die die zuvor genannten Ziele verfolgen, einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen und zu den nachfolgenden Themenschwerpunkte passen:
    - Interkulturelle Öffnung – Engagement stärken, Teilhabe ermöglichen, Begegnung schaffen
    - Innovation für die Zukunft – Impulse für den Zusammenhalt
    - Integrations- und Erstorientierungskurse – Sprachpraxis stärken, Teilhabe fördern, Sozialräume erschließen
    - Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus

    Hinweis: Es wird empfohlen, bereits in der Planungsphase des Projektes eine enge Vernetzung und Kooperation mit der zuständigen Kommune, ortsansässigen Integrationskursträgern und Migrationsberatungsstellen sowie weiteren lokalen Akteuren der Integrationsarbeit sicherzustellen, um eine bedarfsgerechte Ausrichtung, eine effektive Zielgruppenerreichung und die nachhaltige Verankerung des Projekt vor Ort zu fördern.
    Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30.6.26 (Ausschlussfrist Poststempel). Geplant ist ein Projektstart zum 1.1.27.
    Weitere Infos zu den Zielen und Inhalten, den Fördermodalitäten sowie dem Antragsverfahren.

    Da Erfahrungen aus vergangenen Ausschreibungsrunden zeigen, dass insbesondere Fragen zu Förderbedingungen, Bewerbungsverfahren und formalen Anforderungen häufig auftreten, lädt das Team des Bundesprogramms zu zwei digitalen Informationsveranstaltungen ein, bei denen alle wichtigen Informationen rund um das BGZ-Bundesprogramm sowie zur Ausschreibung und den diesjährigen Förderschwerpunkten vorgestellen werden. (Termin 1: 29.4., 10-11:30 Uhr oder Termin 2: 21.5., 14:30 – 16 Uhr)
    Die Veranstaltungen richten sich an alle Interessierten, die sich über das BGZ informieren und ggf. eine Förderung beantragen möchten. Beide Termine sind inhaltlich identisch und finden online über Webex statt – es genügt somit die Teilnahme an einem Termin. Der Teilnahme-link wird Ihnen nach der Anmeldung zugeschickt. (Anmeldung bis spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung formlos per E-Mail unter BGZ-Oeffentlichkeitsarbeit@bamf.bund.de an. Geben Sie dabei folgenden Informationen an: Namen, Träger/Organisation, E-Mail-Adresse, Gewünschter Termin (Termin 1 oder Termin 2))

    bis 1.7.: Aktionswochen gegen Antisemitismus: Projekte gesucht

    Amadeu Antonio Stiftung: Aktionswochen gegen Antisemitismus: Projekte gesucht
    Für die Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2026 werden Veranstaltungen und Initiativen gesucht. Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt Kooperationen mit bis zu 1.500 Euro, Bewerbungen sind bis zum 1. Juli 2026 möglich.
    Antisemitische Einstellungen und Vorfälle haben in den vergangenen Jahren in Deutschland zugenommen. Die Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus setzen dem ein bundesweites zivilgesellschaftliches Engagement entgegen. Sie werden von der Amadeu Antonio Stiftung gemeinsam mit zahlreichen Partnerorganisationen organisiert. Jährlich beteiligen sich zahlreiche Initiativen und Einrichtungen mit Veranstaltungen wie Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Workshops, Ausstellungen oder Stadtspaziergängen. Ziel ist es, über Antisemitismus aufzuklären, öffentliche Debatten anzustoßen und zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken.
    Die 23. Ausgabe der Aktionswochen findet vom 6. Oktober bis 9. November 2026 statt. Das Schwerpunktthema lautet „Antisemitismus an Hochschulen“. Besonders studentische Initiativen sind eingeladen, Veranstaltungen zu organisieren und eigene Perspektiven einzubringen.
    Kooperationsprojekte können mit bis zu 1.500 Euro unterstützt werden, etwa für Honorare oder Sachkosten. Auch Veranstaltungen ohne Förderbedarf können Teil des Programms werden.
    Projektideen können bis zum 1. Juli 2026 über ein Antragsformular eingereicht werden. Eine Rückmeldung zur Kooperation erfolgt bis spätestens 1. August 2026. Weitere Informationen sind auf der Website der Amadeu Antonio Stiftung verfügbar.
    Kontakt:  Amadeu Antonio Stiftung, E-Mail: aktionswochen@amadeu-antonio-stiftung.de, Tel.: (0151) 42043678

    DKHW: Projektförderung: Kinder stark machen

    DKHW: Projektförderung: Kinder stark machen
    Das deutsche Kinderhilfswerk fördert kinderrechtliche Projekte, mit dem Ziel die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern — und zwar mit ihnen gemeinsam! Hierfür gibt es, teilweise durch Kooperationen möglich, drei verschiedene Arten von Förderfonds.
    Eine Kinderstadt, in der Kinder mitbestimmen dürfen, ein inklusiver Spielplatz, ein eigener Podcast im Jugendzentrum: Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt jedes Jahr hunderte Projekte, die Kinder stark machen. Eine wichtige Voraussetzung für eine Projektförderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung des Projekts möglichst stark beteiligt werden.
    Bewerben können sich in der Regel Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schüler:inneninitiativen. Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband. In Einzelfällen können aber auch Kommunen oder gemeinnützige Unternehmen einen Antrag stellen.

    Eine Förderung ist über drei Förderfonds möglich:
    - Themenfonds: Besteht aus vier dauerhaften Förderbereichen (Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur), die aus Spendenmitteln gefördert werden. Die Förderung ist deutschlandweit möglich.
    - Länderfonds: Besteht in Kooperation mit den jeweiligen Bundesländern und wird zum Teil aus öffentlichen Geldern, zum Teil aus Spendenmitteln finanziert. Die Förderung ist auf das jeweilige Bundesland beschränkt.
    - Sonderfonds: Entstehen zur Förderung zu speziellen Themen, wie Gesunde Ernährung, Ferien, Flucht und Migration oder im Bereich Schule. Die Förderung ist deutschlandweit möglich.
    Weitere Informationen, sowie alle Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks.
    Kontakt: Deutsches Kinderhilfswerk, E-Mail: foerderung@dkhw.de, Tel.: (030) 3086 9347

    Förderfonds Gegenwind 2026 stärkt Initiativen gegen Rechtsextremismus

    Amadeu Antonio Stiftung: Förderfonds Gegenwind 2026 stärkt Initiativen gegen Rechtsextremismus: Der Fonds „Gegenwind 2026“ fördert Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus und menschenfeindliche Ideologien einsetzen. Projekte können mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. Anträge sind fortlaufend möglich, solange Mittel verfügbar sind.
    Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt mit dem Fonds „Gegenwind 2026“ zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich klar gegen Rechtsextremismus positionieren und demokratische Räume stärken. Hintergrund sind zunehmende rechtsextreme Einflussnahme, Desinformation und Angriffe auf demokratische Institutionen.
    Gefördert werden Projekte, die Begegnungs-, Schutz- oder Beteiligungsräume schaffen, solidarischen Zusammenhalt stärken und sich mit rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Ideologien auseinandersetzen. Auch Maßnahmen zur Analyse und Entwicklung von Gegenstrategien sowie Kooperationen zwischen städtischen und ländlichen Initiativen sind förderfähig. Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, etwa zur Absicherung von Veranstaltungen, können beantragt werden.
    Der Förderschwerpunkt liegt in den ostdeutschen Bundesländern, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Dort sind Förderungen bis zu 5.000 Euro möglich, in anderen Regionen bis zu 2.500 Euro. Besonders angesprochen sind Initiativen aus kleinstädtischen und ländlichen Räumen.
    Anträge können ganzjährig über das digitale Antragsformular eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Weitere Informationen, eine Übersicht über die Förderkriterien und Beratungsmöglichkeiten sind auf der Website der Amadeu Antonio Stiftung abrufbar.
    Kontakt: Amadeu Antonio Stiftung, E-Mail: info@amadeu-antonio-stiftung.de, Tel.: (030) 240 886 10

    Informationen zu EU-Fördermitteln & dem Mehrjährigen EU-Finanzrahmen

    [17.4.] Jugendsozialarbeit.news: Aktuelle Förderinformationen im Monat April und Informationen zur Reform des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR)
    Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten aktuellen Förderinformationen im Bereich Jugendsozialarbeit und Europa für April 2026 und ein Bericht zum aktuellen Stand der Reform des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) ab 2028 und der Zukunft des ESF.

    Reform des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) ab 2028 und Zukunft des ESF
    In einer Onlineveranstaltung Anfang April 2026 der Kontaktstelle Politik Europa des Deutschen Caritasverbandes zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie zu den geplanten „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen“ (NRPP) in der kommenden EU-Förderperiode wurde deutlich: Die aktuellen Diskussionen zur Neuausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ab 2028 deuten auf einen tiefgreifenden Umbau der EU-Förderarchitektur hin. Zentrale Entwicklung ist eine stärkere Verlagerung von Verantwortung auf die Mitgliedstaaten. Die EU will künftig weniger inhaltliche Vorgaben machen, während die nationale Ebene mehr Gestaltungsspielraum bei der Mittelverwendung erhält. Damit gewinnt die politische Einflussnahme auf Bundes- und Länderebene deutlich an Bedeutung.
    Inhaltlich zeichnet sich eine deutliche Ausweitung und gleichzeitige Verwässerung sozialer Zielsetzungen ab. Die bisherigen klaren Förderlogiken des ESF+ könnten durch breiter gefasste Zielbereiche ersetzt werden, die künftig auch Themen wie Klima oder Tourismus umfassen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sozialpolitische Schwerpunkte an Gewicht verlieren. Auch in anderen Fonds, etwa dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), ist eine stärkere Ausrichtung auf Grenzsicherung und Rückführung erkennbar.

    Finanzielle Entwicklungen und Änderungen: Besonders kritisch wird die finanzielle Entwicklung bewertet: Nach aktuellem Stand drohen deutliche Kürzungen der ESF-Mittel, von bislang rund 6,3 auf etwa 4,2 Milliarden Euro. Zusätzlich hat der Bund weitere Reduzierungen seiner Kofinanzierungsanteile angekündigt hat. Gleichzeitig soll die Mittelvergabe stärker leistungsbasiert erfolgen, orientiert an zuvor definierten Meilensteinen. Dies birgt erhebliche Risiken für soziale Projekte, da Zielerreichung – insbesondere bei schwer erreichbaren Zielgruppen – oft schwer planbar ist. Unklar bleibt zudem, wie soziale Zielgrößen konkret definiert und gemessen werden sollen.
    Auch bei den Kofinanzierungssätzen sind Veränderungen absehbar: Grundsätzlich sollen die bisherigen Sätze (z. B. 40 % für stärker entwickelte Regionen, 60 % für Übergangsregionen) bestehen bleiben. Allerdings könnten bestehende Ausnahmeregelungen – etwa für soziale Innovationen oder besonders benachteiligte Zielgruppen – entfallen. Dies würde die Finanzierung vieler Projekte zusätzlich erschweren.
    Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) auf einen pragmatischen Ansatz: Da grundlegende Strukturentscheidungen kaum noch veränderbar erscheinen, liegt der Fokus auf konkreten technischen Verbesserungen. Dazu zählen insbesondere die stärkere Nutzung vereinfachter Kostenoptionen (Pauschalen) anstelle leistungsabhängiger Auszahlungen sowie die Sicherung günstiger Kofinanzierungsbedingungen und gezielter Ausnahmen für vulnerable Zielgruppen.
    Für die weitere politische Einflussnahme wird ein mehrstufiges Vorgehen empfohlen: Auf EU-Ebene besteht noch bis etwa Juni die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen. Parallel dazu gewinnen nationale, regionale (Länder) und kommunale Ebenen an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung und Prioritätensetzung. Entscheidend wird sein, neben föderalen Interessen stets die Bedeutung sozialer Ziele und sozialer Infrastruktur in den Mittelpunkt zu stellen.

    Fazit: Die geplanten Reformen bergen erhebliche Risiken für die künftige Ausrichtung und Finanzierung sozialer Projekte im Rahmen eines zukünftigen ESF. Zugleich eröffnen sie neue politische Handlungsspielräume auf nationaler Ebene. Für Wohlfahrtsverbände, Träger der Sozialen Arbeit und Jugendsozialarbeit wird es daher entscheidend sein, sich frühzeitig und auf allen Ebenen – insbesondere auch gegenüber finanzpolitischen Entscheidungsträger*innen – in die politischen Prozesse einzubringen. Die Zeit bis Ende 2027 sollte gezielt genutzt werden, um aktiv auf Vertreter*innen aus Politik und Ministerien zuzugehen und die Bedeutung sowie die konkrete Wirksamkeit des ESF für von sozialer Benachteiligung betroffene Menschen vor Ort deutlich zu machen.

    Förderinformationen im Bereich Jugendsozialarbeit und Europa für April 2026
    Bundes ESF+ – 2. Förderaufruf “Jugend stärken- Brücken in die Eigenständigkeit: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) startete 2025 den vierten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst). Interessierte Kommunen können bis zum 29. Januar 2027 eine Interessenbekundung einreichen. Träger der Caritas wie die freie Jugendhilfe oder Suchtberatungsstellen können als Kooperationspartner beteiligt werden und entsprechend auch Mittel weitergeleitet bekommen.
    Durch das JUST BEst werden junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, dabei unterstützt, ihr Leben selbstständig in die Hand zu nehmen. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.
    Ziel des Modellprogramms ist es junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten. [weitere Infos]

    EU-Aufruf Europäische Stadtinitiative zum Thema Obdachlosigkeit
    Die Europäische Stadtinitiative (EUI) – Innovative Maßnahmen hat die vierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen. Der Aufruf läuft bis Juni 2026. Das Programm unterstützt Städte dabei, innovative Pilotlösungen für große städtische Herausforderungen zu testen, wobei die EU einen erheblichen Teil der Finanzierung übernimmt. Während Städte als Hauptantragsteller auftreten müssen, können NGOs als wichtige Projektpartner teilnehmen.
    Das Programm bietet NGOs eine Möglichkeit, um 1). innovative Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit mitzugestalten und umzusetzen; 2). Fachwissen zu Housing First, Prävention, Outreach, integrierten Dienstleistungen usw. einzubringen; 3). durch finanzierte Pilotprojekte Einfluss auf die lokale Stadtpolitik nehmen.
    Von den Projekten wird erwartet, dass sie neue oder angepasste Ansätze testen, innerhalb von zwei Jahren messbare Ergebnisse liefern und auf starken lokalen Partnerschaften aufbauen. Projekte können bis zu 2 Millionen Euro Budget umfassen, und maximal 2 Jahre laufen. Weitere Informationen finden sich hier.

    ERASMUS+
    Seit dem 17. März ist das neue Web-Portal der nationalen Agentur für die EU-Jugendprogramme „JUGEND für Europa“ online. Unter jugendfuereuropa.de findet man künftig alle Informationen zu den EU-Programmen Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps sowie sämtliche Angebote von JUGEND für Europa übersichtlich an einem Ort.

    Erasmus+ DiscoverEU – Reisetickets für 18-jährige – Bewerbung 8. – 22.4.2026
    Die Europäische Kommission bietet wieder 40 000 kostenlose DiscoverEU-Reisetickets an. Auf ihrer Entdeckungstour können 18-jährige Europäer*innen damit die Vielfalt, Kultur, Geschichte und Menschen Europas kennenlernen. Bewerbungszeitraum: 8. – 22. April 2026 [weitere Infos]

    ERASMUS+ – Antragsfristen 2026:
    Leitaktion 1: Mobilitätvon Einzelpersonen im Bereich Jugend: 1. Oktober 2026, 12.00 Uhr; Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugendund berufliche Bildung: 29. September 2026, 12.00 Uhr.
    Zum Programmleitfaden Erasmus+ 2026, den Antragsplattformen und zuständigen Nationalen Agenturen: ERASMUS+ JugendbereichERASMUS+ Berufliche Bildung und Programmleitfaden Erasmus+ 2026

    ESK Europäisches Solidaritätskorps
    Antragsfristen Freiwilligendienste 2026: Während des Freiwilligendienstes engagieren sich junge Erwachsene für eine befristete Zeit in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Hier zeigt sich exemplarisch der Wert eines lebendigen und sozialen Europas. Freiwilligendienste bieten nicht nur die Möglichkeit, anderen zu helfen. Sie erweitern gleichzeitig die eigenen Kompetenzen und bieten einzigartige Erfahrungen.
    Geplante Fristen: Freiwilligenprojekte: 1. Oktober 2026 (fakultative Runde), Solidaritätsprojekte: (fakultative Runde) 7. Mai 2026 / 1. Oktober 2026, Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel: 22. September 2026 [Weitere Infos zum ESK sowie zum Programmleitfaden 2026]

    ESK Freiwilligen Teams: In Freiwilligenteams engagieren sich junge Menschen europaweit in einer Gruppe in gemeinnützigen Projekten und unterstützen den gesellschaftlichen Zusammenhalt Europas. Das Format richtet sich insbesondere an Jugendliche mit geringeren Chancen. Mehr Informationen zu den Freiwilligendiensten oder dem ESK Solidaritätsprojekten.

    Weitere Förderinformationen zur internationalen Jugend(sozial)arbeit: Übersicht Fördermittel – Europa und internationale Jugendarbeit, Internationale katholische Jugendarbeit, Wissenswertes zu Fördermitteln. Autor: Alexander Hauser

    EU-Kom. Umfrage: Beitrag des Asyl-, Migrations- u. Integrationsfonds zur Integrationspolitik

    Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission (GD HOME) hat eine Studie über den Beitrag des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Integrationspolitik in Auftrag gegeben.
    Zweck der Umfrage: Ziel dieser Umfrage ist es, Fakten, Belege und Beispiele für bewährte Verfahren zur Unterstützung der Integrationspolitik durch den AMIF zu sammeln, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des spezifischen Ziels 2 – Integration von Drittstaatsangehörigen.

    Für die Zwecke dieser Studie werden die folgenden Definitionen vorgeschlagen, um Daten auf einheitliche Weise zu erheben:
    - Der Begriff „Drittstaatsangehöriger“ (TCN) bezieht sich auf jede Person, einschließlich staatenloser Personen oder Personen mit unbestimmter Staatsangehörigkeit, die kein Unionsbürger ist und sich rechtmäßig in der EU aufhält.
    - Frühzeitige Integration bezieht sich auf die Integration von Drittstaatsangehörigen innerhalb von 0 bis 3 Jahren nach ihrer Ankunft.
    - Mittelfristige Integration bezieht sich auf die Integration von Drittstaatsangehörigen 3 bis 5 Jahre nach ihrer Ankunft.
    - Unter langfristiger Integration versteht man die Integration von Drittstaatsangehörigen mehr als fünf Jahre nach ihrer Ankunft.

    Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Umfrage nur Integrationsprojekte berücksichtigt werden sollten, die im Rahmen des spezifischen Ziels 2 (SO2) finanziert werden. Finanzierungsbedarf oder Maßnahmen im Rahmen anderer spezifischer Ziele des AMIF sowie Maßnahmen, die sich an Personen richten, die nicht unter die oben genannte Definition von Drittstaatsangehörigen fallen, sollten in Ihren Antworten nicht berücksichtigt werden.

    Aufbau und Zeitaufwand: Das Ausfüllen des Fragebogens dauert voraussichtlich etwa 30 bis 45 Minuten und gliedert sich in folgende Themenbereiche:
    - Finanzierungslücken in der Integrationspolitik
    - Komplementarität und Synergien zwischen EU-Fonds
    - Anpassung der AMIF-Unterstützung an neue Integrationsbedürfnisse und Zielgruppen
    - Messung der Kosteneffizienz
    - Überwachung und Berichterstattung auf Programmebene.
    [→ Zur Umfrage]

    Beim Girl’s & Boy's Day 2027 dabei sein

    Im April war wieder der Girl’s & Boy’s Day – eine Gelegenheit für Jugendliche, mit einem eintägigen Praktikum in Berufe reinzuschnuppern, auf die sie hinsichtlich ihrer Sozialisierung vielleicht nicht gedacht hätten. Eine gute Gelegenheit, um Hemmschwellen abzubauen und neue Erfahrungen zu machen. Auch Unternehmen und pädagogische Einrichtungen können den Tag nutzen, um Jugendliche an die Felder von Sozialer und pädagogischer Arbeit heranzuführen.
    Auf den Online-Seiten des Girls Day-Radar und Boys Day-Radar können sich Einrichtungen registrieren, um mit ihrem Girl’s&Boy’s Day – Angebot besser wahrgenommen zu werden. Vielleicht eine gute Idee für das Jahr 2027?

    Datenbank: pädagog. Angebote Islamismus- u. Radikalisierungsprävention

    Infodienst Radikalisierungsprävention (Bundeszentrale für politische Bildung ) Aktualisierung der Projekt-Datenbank: Zahlreiche Projekte und Träger haben sich bei uns gemeldet, sodass wir die Datenbank in den kommenden Monaten Schritt für Schritt aktualisieren können. Darüber freuen wir uns sehr. Gern möchten wir Sie weiterhin ermutigen, Ihr Projekt bei uns einzureichen. Über unser digitales Datenbankformular können Sie uns Informationen zu Ihren Angeboten in der Islamismus- und Radikalisierungsprävention übermitteln. Nach redaktioneller Prüfung nehmen wir Ihr Projekt in unsere Datenbank auf. Auch wenn Ihr Projekt dort bereits gelistet ist, würden wir uns freuen, wenn Sie den Eintrag entsprechend der Vorgaben im neuen Datenbank-Formular überarbeiten würden, da wir hier einige Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen haben.

    #StoppDigitaleGewalt - neue IN VIA Website für Fachkräfte

    #StoppDigitaleGewalt - Die Website für mehr Handlungssicherheit bei digitaler Gewalt 
    Digitale Gewalt gehört für viele junge Menschen zum Alltag. Die neue IN VIA Website unterstützt pädagogische Fachkräfte mit Informationen, Materialien und einem modularen Workshop-Konzept, um junge Menschen zu sensibilisieren und zu stärken. Alle Inhalte – inklusive Präsentationen und Handouts – stehen kostenfrei zur Verfügung. →  Zur Website #StoppDigitaleGewalt  
    Digitale Gewalt beginnt dort, wo Grenzen im Netz überschritten werden. Ob Beleidigungen, Überwachung oder Datenmissbrauch - digitale Gewalt kann jede*n treffen. Die Seite bietet Wissen und Orientierung, wie man digitale Gewalt erkennen kann ("Erkennen"), wie man auf digitale Gewalt reagieren kann ("Handeln") und wie man sich schützen kann ("Stärken")

    neu gegründetes "Institut für Digitale Selbstverteidigung"

    https://institut-digitale-selbstverteidigung.de/: Wir stärken, schützen und vernetzen Mädchen, Frauen und Menschen, die nicht in das binäre System passen.
    Unsere Formate sind interaktiv, niedrigschwellig und empowernd.
    Wir kombinieren technisches Know-how mit sozialer Selbstbehauptung und kreativen Methoden. Alles zusammen macht das für uns digitale Selbstverteidigung.

    Das Institut für digitale Selbstverteidigung ist ein Zusammenschluss aus Trainer:innen, (Medien-)Pädagog:innen, Künstler:innen und Aktivist:innen mit dem Schwerpunkt «digitale Selbstverteidigung». Wir haben Zertifizierungen in Medienpädagogik, gendersensibler Pädagogik, Gewaltprävention und Selbstverteidigung. Wir arbeiten deutschlandweit und auch remote. Verortet sind wir in Leipzig und Berlin. Als Freiberufler*innen können wir kurzfristig und schnell Angebote erstellen und durchführen. Wir arbeiten in Teams und gestalten digitale Selbstverteidigung als kollektive Praxis. Kund*innen bekommen bei uns alles aus einer Hand. 
    Wir kennen uns aus dem Projekt DIGITALANGELS.

    Onlinespiel des Landes NRW gegen Radikalisierung u. Fake News

    Onlinespiel des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Radikalisierung und Fake News: Wer ist Bilal?
    Bei dem jüngst veröffentlichten Serious Game handelt es sich um eine Kooperation der Staatskanzlei und des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen. Spielende sollen dabei in die digitale Welt eines Jugendlichen eintauchen und aus der Ich-Perspektive erleben, wie islamistische Gruppen online vorgehen, Narrative aufbauen und gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei werden zentrale Kompetenzen gefördert – insbesondere kritischer Medienumgang, digitale Resilienz, Empathie und Handlungssicherheit.
    [Zum Spiel auf weristbilal.nrw, zur Meldung über die Veröffentlichung des Spiels auf rp-online.de]

    Interviews zu Beratung an der Schnittstelle Behinderung, Flucht/Migration u. Arbeit

    Beratungsfachkräfte für Gruppeninterviews gesucht: Beratung an der Schnittstelle Behinderung, Flucht/Migration und Arbeit 
    Beraten Sie Menschen mit Behinderungen und gleichzeitigem Einwanderungs- und/oder Fluchthintergrund zum Thema Zugang zum Arbeitsmarkt, dem System der beruflichen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Dann interessieren wir uns für Ihre Erfahrungen! 
    Wir forschen an der Humboldt-Universität zu Berlin im Projekt „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht (VinkA)“ zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Schnittstelle von Behinderung und Migration. (https://www.reha-recht.de/vinka/hu / https://www.reha.hu-berlin.de/de/lehrgebiete/rhs/forschung)
    Wir möchten online über Zoom zwei Gruppeninterviews mit je 7 Beratungsfachkräften führen. Für die Teilnahme an unserer Studie bekommen Sie 30€ als Aufwandsentschädigung. 
    Termine: 12.6., 14-16 Uhr oder 25.6., 9-11 Uhr. Die Gruppeninterviews werden in Deutscher Lautsprache geführt. Es gibt die Möglichkeit einer Dolmetschung in die Deutsche Gebärdensprache. 
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich zeitnah mit Ihrer Terminpräferenz an. Lassen Sie es uns auch gern wissen, falls Sie teilnehmen möchten, aber die Termine nicht passen. 
    Telefon oder WhatsApp: 01573 1806056 (Ulrike Peters) E-Mail: ulrike.peters.1@hu-berlin.de 
    Wir freuen uns auf Sie, Prof.in Dr.in Gudrun Wansing, Dr.in Tonia Rambausek-Haß, Ulrike Peters und Marianna Kussler.

    Zentrale Anlaufstelle & Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit & Antifeminismus

    ZAFFA: Zentrale Anlaufstelle und Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus
    Angebot auf einen Blick:
    - Fachberatung, Unterstützung, Verweisberatung (Praxisqualifizierung zum Umgang mit antifeministischen Angriffen und deren Prävention / Fachberatung zu Sicherheit und Schutzkonzepten / praxisbezogene Fortbildungen zur Stärkung im Umgang mit Antifeminismus / kollegiale Sprechstunden / bedarfsgerechte Verweisung an Anlaufstellen, Gewaltschutz- und Opferberatungsstrukturen)
    - betroffenen-zentrierte Praxisforschung, Monitoring
    - Fachaustausch, Vernetzung, Sensibilisierung

    Beratung: Sie engagieren sich zu den Themen Feminismus, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, Gleichberechtigung, Gleichstellung, Selbstbestimmung, Vielfaltspädagogik, o.Ä. und werden aufgrund Ihrer Arbeit angegriffen? - Wir unterstützen, arbeiten gemeinsam an Gegenstrategien und bauen Netzwerke für eine starke demokratische Zivilgesellschaft.
    Antifeministische Angriffe können jede*n treffen. Sie sollen engagierte Menschen aus der Öffentlichkeit drängen und ihnen ihre wichtige Arbeit unmöglich machen.
    Schreiben Sie uns: info@lola-fuer-demokratie.de

    Antifeminismus melden: Auf dieser Seite können Sie uns Erfahrungen mit antifeministischen Vorfällen mitteilen: https://antifeminismus-melden.de/vorfall-melden/ 

    Gegenrechtsschutz: Unterstützung für Betroffene von Rechtsmissbrauch

    Gegenrechtsschutz.de (ein gemeinsames Projekt von Frag den Staat und Gesellschaft für Freiheitsrechte): 
    Jede Klage zählt!: Rechtsmissbrauch hat viele Gesichter. Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine Journalistin wird wegen Verleumdung verklagt. Das Kulturzentrum wird geschlossen. Die Behörde verbietet die antifaschistische Demo. All das kann rechtswidrig und missbräuchlich sein.
    Es ist wichtig, all diese Fälle nicht einfach hinzunehmen – sondern auch juristisch zu überprüfen. Ein schlechtes Bauchgefühl reicht. Denn: Jede Klage zählt!
    Der Gegenrechtsschutz unterstützt Betroffene dabei, sich gegen Rechtsmissbrauch zur Wehr zu setzen. Wir beraten individuelle Personen und Vereine, vermitteln anwaltliche Hilfe und übernehmen rechtliche Kosten.

    Widerstand ist sinnvoll: Zunehmend werden autoritäre Populist*innen in die Parlamente gewählt – weltweit. Auch in Deutschland wollen sie ihre Machtpositionen und das Recht missbrauchen, um antidemokratische und illiberale Ideologien umzusetzen. Auf diese Weise verschieben sie graduell Grenzen dessen, was „normal“ ist, schikanieren politische Andersdenkende und grenzen Betroffene aus.
    Mittels Abmahnungen und Klagen wollen verfassungsfeindliche Netzwerke nicht nur Druck auf politisch Aktive ausüben, sondern kritische Stimmen systematisch mundtot machen. Dieses Vorgehen wird „SLAPP“ (strategic lawsuit against public participation) genannt und bedroht die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs.
    Wann immer Autoritäre das Recht missbrauchen wollen, müssen wir uns dagegenstellen – und den Rechtsstaat in Anspruch nehmen. Fälle des Rechtsmissbrauchs müssen vor Gericht landen. Und der Gegenrechtsschutz unterstützt dabei. (S.a.: Dunkelfeldstudie zum strategischen Einsatz von juristischen Mitteln durch rechtsextreme Akteur*innen gegen die Zivilgesellschaft)

    Siehe auch: No SLAPP Anlaufstelle: Wir unterstützen Journalist*innen und andere kritische Akteur*innen der Öffentlichkeit in Deutschland, die durch SLAPPs angegangen werden.

    Verwaltung für Demokratie e. V.

    Verwaltung für Demokratie e. V.: Wir setzen uns als Verwaltungsmitarbeitende für den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der und durch die Verwaltung ein.
    - Unsere Vision: Alle Mitarbeitenden der Verwaltungen kennen, schützen und verteidigen die Demokratie auf allen Ebenen. Eine resiliente Verwaltung mit gemeinsamen Werteverständnis schafft Handlungssicherheit und stärkt Strukturen gegen demokratiefeindliche Angriffe sowie rechtswidriges Verhalten.
    - Warum „Verwaltung für Demokratie“?: Die Demokratie in Deutschland ist zunehmend bedroht. Angriffe auf ihre Werte und Institutionen nehmen zu. Auch die Verwaltung steht im Fokus dieser Angriffe – sei es durch persönliche Diffamierung von oder Gewalt gegen Mitarbeitende oder den Versuch, demokratische Prozesse zu delegitimieren. 
    Es fehlt eine klare Auseinandersetzung damit, wie die Verwaltung ihre Pflicht zur Verfassungstreue wahrnehmen kann, ohne Zweifel an ihrer grundsätzlichen parteipolitischen Neutralität aufkommen zu lassen. Der Verein „Verwaltung für Demokratie“ fordert daher, dass die Verwaltung als kritische Infrastruktur der Demokratie geschützt und gestärkt wird.
    Wir sind der Auffassung, dass nur durch die Zusammenarbeit von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik der Schutz der Demokratie nachhaltig gewährleistet werden kann. Dies ist der Grund, warum wir diesen Verein gegründet haben: Eine Plattform für all jene, die sich für den Schutz der Demokratie in der Verwaltung engagieren möchten. Schaut Euch dazu auch gerne unsere Satzung an. 

    Angebote: _Kurzfristige Unterstützung: Einen Ort für Mitarbeitende der Verwaltung, die sich aktiv für den Schutz der Demokratie engagieren möchten. Wir bieten Informationen (z. B. Erste-Hilfe-Kit Demokratie - Orientierungshilfe für Verwaltungsmitarbeitende, die sich in ihrer Arbeit mit Weisungen, einem Arbeitsumfeld oder Entwicklungen konfrontiert sehen, die geltendes Recht oder demokratische Grundprinzipien infrage stellen), Best Practices, und Vernetzung zu anderen Akteur*innen, die beispielsweise rechtliche Unterstützung anbieten.
    _Mittelfristige Angebote: Eine Onlineplattform mit Hinweisgeberschutzsystem für anonymisierte Meldungen von Angriffen auf die Demokratie sowie die Entwicklung eines kontinuierlichen Monitorings von Angriffen auf Verwaltungsprozesse.
    _Langfristige Perspektive: Der Aufbau eines dezentralen Netzwerks von Demokratieschützer*innen aus allen Verwaltungseinheiten und ‑ebenen sowie eine langfristige Steigerung des Vertrauens in und der Resilienz der Verwaltung.

    Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaften: 1. Ordentliche Mitgliedschaft für Verwaltungsmitarbeitende, 2. Fördermitgliedschaft für Organisationen und Einzelpersonen [weitere Infos, Ziele und Forderungen, Überzeugung]

    Frauenheldinnen e.V. - Mädchen schützen. Rechtsstaat stärken.

    Frauenheldinnen e.V. - Mädchen schützen. Rechtsstaat stärken.
    Wir unterstützen Aufklärung, Rechtshilfe für betroffene Frauen und Widerstand gegen ideologische, kulturelle und religiöse Strömungen, die Frauenrechte, Kinder und unsere rechtsstaatliche Ordnung gefährden.
    Wir handeln dort, wo Reden nicht mehr reicht.

    Unser Leitbild: Die gemeinnützige Förderplattform Frauenheldinnen e.V. wurde von einem Kreis frauenpolitisch aktiver Frauen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Studentinnen, PolitikerInnen, Müttern und Vätern ins Leben gerufen.
    Unser Anliegen ist die finanzielle und organisatorische Unterstützung von Aufklärung und Widerstand. Diesen leisten wir insbesondere gegen die ideologische Beeinflussung unserer Gesellschaft, die unsere säkulare und rechtsstaatliche Ordnung untergräbt, unsere Kinder gefährdet und die mühsam erkämpfte Gleichberechtigung von Frau und Mann aufs Spiel setzt. Zum anderen widersetzen wir uns kulturell und religiös begründeten Normen, die das soziale Leben in Europa und Deutschland mitprägen und Frauen nur mindere Bürgerrechte zugestehen.
    Unser als gemeinnützig anerkannter Vereinszweck ist der Erhalt der Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere Artikel 3 Grundgesetz (Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Schutz von Lesben vor Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung) und Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie, wobei wir für eine starke Stellung der Mütter eintreten). Des Weiteren leiten uns das bedingungslose Eintreten für Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Eigenverantwortlichkeit und die individuelle Freiheit der Lebensgestaltung in der Anerkennung der Grenzen anderer.
    Die Förderplattform wird getragen von dem als gemeinnützig anerkannten Verein Frauenheldinnen e.V.. Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Initiativen können die Förderplattform für ihr Funding nutzen.

    Kostenfreie Schul-Workshops: "Körper, Selbstwert & Empowerment" & "Online stark: Grenzen setzen, Hilfe finden"

    PINKSTINKS e.V., die reichweitenstärkste feministische Bildungsorganisation Deutschlands: Durch eine kleine Förderung haben wir die Möglichkeit, für ein paar 6. bis 10. Klassen im Norden und im Osten Deutschlands die Workshops »Körper, Selbstwert & Empowerment« und »Online stark: Grenzen setzen, Hilfe finden« anzubieten. Die Workshops sind kostenfrei, es fallen nur Fahrtkosten an. Wenn ihr Interesse habt, schreibt uns doch bitte eine kurze Nachricht an antonia@pinkstinks.de mit den Infos: welcher Workshop, welche Klasse, welcher Ort und ein Terminvorschlag. Weitere Informationen findet ihr auf unserer Workshop-Website.
    Für Schüler*innen und junge Menschen: Unsere Workshops laden junge Menschen ein, stereotype Muster und Vorurteile spielerisch zu hinterfragen. Gemeinsam entdecken wir, wie ein respektvolles Miteinander gelingt – und wie jede*r Einzelne zu einem diskriminierungsfreien Umfeld beitragen kann.

    Workshop in Präsenz: Körper, Selbstwert & Empowerment: Hier entdecken Kinder und Jugendliche ihre Stärken – und räumen nebenbei mit hinderlichen Gedanken auf.
    Wir sprechen über Gerechtigkeit, Sexismus und Körperbilder: kreativ, direkt und mit Raum für eigene Perspektiven. Die Teilnehmenden lernen, negative Gedanken zu erkennen und in stärkende Überzeugungen zu verwandeln. Highlight: ein persönliches Mut-Plakat zum Mitnehmen.
    Inhalte und Schwerpunkte passen wir an das an, was die Gruppe gerade bewegt.
    Dauer: ca. 4 Stunden (inkl. Pausen), Für: Schulklassen und Gruppen ab Klasse 6
    Das nehmen die Teilnehmenden mit: Mehr Selbstvertrauen, ein Bewusstsein für Diskriminierung, praktische Werkzeuge für den Alltag und ein wunderschönes Mutplakat.

    Workshop in Präsenz: Online stark: Grenzen setzen, Hilfe finden
    Sicher unterwegs im Netz: In diesem Workshop lernen Kinder und Jugendliche, digitale Grenzen zu erkennen und sich zu schützen.
    Wir klären, was übergriffiges Verhalten und (sexualisierte) Gewalt online bedeuten – verständlich und ohne Panikmache. Die Teilnehmenden entwickeln ein Gespür für kritische Situationen und wissen, wo sie Hilfe finden.
    Praxisnah, interaktiv und nah an ihrer Lebensrealität.
    Auch hier gilt: Wir richten uns nach den aktuellen Themen der Gruppe.
    Dauer: ca. 4 Stunden (inkl. Pausen), Für: Schulklassen und Gruppen ab Klasse 9
    Das nehmen die Teilnehmenden mit: mehr Sicherheit im digitalen Raum, Wissen über digitale Risiken und sexualisierte Gewalt, konkrete Strategien für den Alltag und das Bewusstsein, dass sie Unterstützung bekommen können.

    Rechtshilfe für trans*, inter* u. nicht-binäre Menschen e.V.

    Rechtshilfe für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen e.V. (TIN-Rechtshilfe e.V.): Die TIN-Rechtshilfe bietet Unterstützung und Beratung für trans*, inter* und nicht-binäre (TIN) Personen, deren Rechte verletzt wurden. Sie will mit ihrer Arbeit gesellschaftliche Strukturen der TIN-Unterdrückung kritisieren und verändern.
    Die TIN-Rechtshilfe bemüht sich um eine intersektionale Arbeitsweise. Das heißt, sie versucht, die jeweils individuell unterschiedlichen Bedarfe an Unterstützung der hilfesuchenden TIN-Personen zu erfüllen.

    Hintergrund: Der Verein wurde endlich am 07.03.2024 gegründet. Wir haben als Kollektiv schon seit 2018 daran ehrenamtlich gearbeitet und verhandelt, dazugelernt und erträumt diesen Verein zu gründen. Wir hatten in den vergangenen Jahren zwei TIN-Solifeste organisiert, haben uns weiter gebildet und haben neue Mitdenker*innen dazu gewonnen und auch wieder verabschiedet.
    Wir sind seit dem 11.10.2024 als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin. Unser Satzungszweck ist die Förderung der Hilfe für Menschen, die in Bezug auf ihre geschlechtliche Identität oder ihre geschlechtliche Orientierung diskriminiert werden. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch die Einrichtung von unentgeltlichen Beratungsangeboten für trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die unter anderem aufgrund ihrer Geschlechtsidentität Bedrohungen und / oder Diskriminierung ausgesetzt sind oder waren oder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bedroht und/oder darin behindert werden oder wurden und der Vernetzung mit Beratungseinrichtungen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen und deren Zugehörigen verwirklicht.
    Unser Vorstand besteht momentan aus zwei ehrenamtlich arbeitenden Personen. Das operative Geschäft wird seit dem 01.09.2025 durch unsere geschäftsführende Person René_ Rain Hornstein geführt.

    Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung

    Der Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung (FGS) hat das Ziel, trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN-Personen) sowie deren Angehörige finanziell bei juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen. Insbesondere hilft der Fonds bei der Durchsetzung von Rechten und Interessen, wenn Prozesskosten eine Hürde darstellen.
    Der Fonds priorisiert Verfahren, die nicht nur individuelle Anliegen betreffen, sondern auch strukturelle Verbesserungen für die TIN-Community bewirken können.

    Der Treuhandfonds: Treuhänderin ist Rechtsanwältin Dr. Katrin Giere. Ein unabhängiges Beratungsgremium, bestehend aus Anwält*innen, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen, steht der Treuhänderin zur Seite. Das Beratungsgremium hat die allgemeinen Kriterien der Mittelvergabe festgelegt und berät den Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung bei grundsätzlichen Fragen und Einzelentscheidungen. Aktivist*innen sind zudem an der Organisation und technischen Umsetzung des Fonds beteiligt, um eine enge Anbindung an die Community und deren Bedürfnisse sicherzustellen.

    Warum gibt es den Fonds?: Der FFGS wurde ins Leben gerufen, um trans*, inter* und nicht-binäre Menschen (TIN) bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Viele TIN-Personen stehen vor rechtlichen Hürden – sei es bei der Namens- und Personenstandsänderung, bei Diskriminierungserfahrungen oder anderen juristischen Auseinandersetzungen. Oft fehlt es an finanziellen Mitteln, um diesen Weg alleine zu gehen.
    Der Fonds hilft, diese Barrieren abzubauen und sorgt dafür, dass kein Mensch aufgrund von finanziellen Engpässen seine Rechte nicht durchsetzen kann. Indem er juristische Kosten übernimmt und einen unterstützenden Rahmen bietet, wollen wir Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle TIN-Personen fördern und ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen.

    Unterstützung im Umgang mit antifeministisch motivierten Angriffen

    [17.3.25] Bundeszentrale für politische Bildung: InfoPool Rechtsextremismus: Antifeminismus sichtbar machen – Betroffene nicht allein lassen Unterstützung im Umgang mit antifeministisch motivierten Angriffen.
    Antifeministische Angriffe sind weitverbreitet, aber oft unsichtbar. Sie finden online wie offline statt und reichen von Beleidigungen und Drohungen bis hin zu juristischen Einschüchterungen. Somit ist es nötig, Betroffene zu unterstützen, Vorfälle sichtbar zu machen und Gegenstrategien zu entwickeln.
    Um Antifeminismus entgegenzuwirken, müssen Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und Gewaltschutz in allen gesellschaftlichen Bereichen gestärkt und verteidigt werden. (© Adobe Stock/Deen Jacobspeopleimages)

    JU*MÄ*TTER! - LAGJ*M*BW e.V. Newsletter

    LAG Jungen*- und Männer*-arbeit Baden-Württemberg e.V.: 1. Ausgabe 2026 von „JU*MÄ*TTER!“, dem LAGJ*M*BW e.V. Newsletter! 
    „JU*MÄ*TTER!“ ist mehr als ein Name – er ist Programm: „JU*“ steht für Jungen*, „MÄ*“ für Männer*, und „TTER“ spielt auf das englische Wort „matter“ an – „Bedeutung haben“ oder „You matter“. 
    Damit bringt der Name auf den Punkt, was uns leitet: Jungen* und Männer* haben Bedeutung. Sie sind Akteur*innen ihrer eigenen Lebenswelt, geprägt von digitalen Einflüssen, gesellschaftlichen Rollenbildern und individuellen Herausforderungen. Gleichzeitig zeigen wir auf, wie pädagogische Arbeit sie in ihrer Entwicklung stärken, begleiten und empowern kann. 
    Mit JU*MÄ*TTER! wollen wir: 
    - Fachkräfte und Netzwerkpartner*innen über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Methoden in der Jungen*- und Männer*arbeit informieren. 
    - Impulse geben für reflektierte, feministische und diskriminierungskritische Praxis. 
    - Räume schaffen für Austausch, Vernetzung und gemeinsame Weiterentwicklung. 

    In jeder Ausgabe erwarten euch u.a. Praxisberichte, Fachimpulse, Veranstaltungshinweise, Medien- und Literaturtipps sowie Denkanstöße, die helfen, die Arbeit mit Jungen* und Männern* professionell und wirksam zu gestalten. - JU*MÄ*TTER! ist dein Kompass und Impulsgeber für eine zeitgemäße, engagierte Jungen*- und Männer*arbeit – wir freuen uns, dich auf dieser Journey mitzunehmen. 

    VERANSTALTUNGEN/ SHARE IT!: Mit JU*MÄ*TTER! hast Du die Möglichkeit, Deine Veranstaltungen, Fortbildungen, Workshops oder andere Angebote im Kontext der Jungen*- und Männerarbeit im Netzwerk bekannt zu machen. So erreichen Deine Themen genau die Fachkräfte, Träger*innen und Partner*innen, die sich für Jungen*- und Männer*arbeit engagieren. 
    Sende Deine Informationen einfach per E-Mail an: info@lag-jungenarbeit.de mit dem Betreff: „JU*MÄ*TTER!-Info“. 
    Bitte beachte: Wenn Deine Infos nach unserem Redaktionsschluss eingehen, werden sie selbstverständlich erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Außerdem selektieren wir nicht alle Informationen, sondern arbeiten hier sehr sensibilisiert und verantwortungsvoll, um Inhalte fachlich passend und relevant für unser Netzwerk bereitzustellen. Wir bitten daher um Dein Verständnis – und danken Dir schon jetzt für Deine Nachsicht!
    JU*MÄ*TTER! erscheint ab dem 15. April 2026 und wird anschließend alle 3-4 Monate veröffentlicht. Der nächste Redaktionsschluss ist der 08. Juli 2026. 
    Wir freuen uns darauf, Deine Angebote, Veranstaltungen und Projekte auch sichtbar zu machen und gemeinsam die Jungen* und Männer*arbeit zu stärken

    Neuer Teilzeitberufsausbildungs-Rechner

    Netzwerk Teilzeitausbildung BW
    Seit Neuesten ergänzt der TZA-Rechner als neuestes Unterstützungsangebot die Beratungspraxis. So lassen sich mit wenigen Angaben Ausbildungsdauer und Wochenstunden schnell und verständlich berechnen. Im Vergleich zu den bisher bekannten Rechner der IHK berücksichtigt dieser die Verkürzungsgründe aus der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 10.12.25 zur Teilzeitberufsausbildung gemäß § 7a des BBiG bzw. § 27b der HwO. Die Realisierung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Software Engineering (Bachelor) der Hochschule Heilbronn.

    Newsletter-Empfehlungen

    LAG Mädchen*politik BW: Newsletter 4/2026

    Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit: Newsletter 30.4.26

    Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*arbeit NRW – LAGM*A NRW

    LAG Mädchen*politik Bayern

    Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit im Land Brandenburg

    AG Mädchen* Freiburg Newsletter  

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover: Newsletter Mai 2026

    Bundesforum Männer: Newsletter April 2026 

    Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main: Newsletter 30.4.26 

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF): Newsletter April 2026

    Tritta* Verein für feministische Jugendarbeit e.V. Freiburg 

    FUMA - Fachstelle Gender & Diversität: Newsletter zum April 2026

    Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA): zweite Ausgabe der IDA-Infomail des Jahres 2026

    Bundeszentrale für politische Bildung: Neue Angebote der bpb 29. April 2026

    Deutscher Verein: Newsletter 4/2026

    LAG kommunaler Gleichstellungsstellen NRW

    4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

    4.-5.5. Dortmund: Jungenarbeit - Aufenthalts-& Asylrechtsseminar

    LAG Jungenarbeit NRW: Aufenthalts- und Asylrechtsseminar für Nicht-Jurist*innen
    Junge migrierende Männer* treffen in der Bundesrepublik auf ein völlig unbekanntes Rechtssystem. Viele Fluchtgründe wie jener, den Kriegsdienst zu verweigern, zählen in Deutschland kaum. Was im Herkunftsland überlebenswichtig war, wird hier häufig als Vergehen gewertet und kann zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Eine Begleitung der jungen Männer* in Rechtsfragen wird häufig Teil von professioneller Jugendarbeit.
    Dieses zweitägige Seminar gibt einen kompakten Einblick in das Migrationsrecht, vorrangig zum Aufenthalts- und Asylrecht. Folgende Themen werden behandelt:
    - Der Verlauf eines Asylverfahrens und die sich daraus ergebenen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen
    - Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, – wer bekommt wann was ?
    - Aufenthaltstitel aufgrund guter Integrationsleistungen
    - Widerruf, Rücknahme und anderweitiger Verlust des Aufenthaltes und die Konsequenzen
    - Arbeitsmigration, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0
    - EU Migrationspakt ein Ausblick
    - Aktuelles
    Angesichts der rasanten politischen Entwicklungen ist nicht ausgeschlossen das auch weitere Themen behandelt werden. Wo erforderlich, wird speziell auf die rechtliche Situation junger Männer* eingegangen.
    Die vermittelten komplexen rechtlichen Inhalte sollen im Rahmen von Arbeit mit Praxisbeispielen für alle Nicht-Jurist*innen verständlich gemacht werden.
    Termine: 4.5.& 5.5., 10-16 Uhr, Ort: Werkhalle im Union Gewerbehof Dortmund, Huckarder Str. 12, 44147 Dortmund, Teilnahmegebühr: 85 €
    Zielgruppe: Das Seminar wendet sich mit rechtlichen Themen bewusst an Nicht-Jurist*innen. Es soll pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit migrierenden Menschen umgehen, einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des Migrationsrecht verschaffen.
    Das Ziel der LAG Jungenarbeit NRW ist es, unsere Veranstaltung barrierearm zu gestalten und allen die Teilnahme zu ermöglichen. Daher bitten wir bei einer Hörschwäche, einer Sehschwäche oder anderem Assistenzbedarf um Kontaktaufnahme mit der Fachstelle, damit wir uns um passende Lösungen bemühen können: (+49 (0)231 53 42 174) oder info@lagjungenarbeit.de.

    5.5. Nürnberg: Muslimisches Leben verstehen - Vielfalt in der JSA gestalten

    ejsa Bayern: Muslimisches Leben verstehen. Vielfalt in der Jugendsozialarbeit gestalten
    Der Islam und die Muslim*innen sind …“. Viele Bilder in unseren Köpfen füllen diesen Satz: von 1001 Nacht über Fremdheit bis hin zu Extremismus. Solche Vorstellungen – oft unbewusst verinnerlicht – können im pädagogischen Alltag zu Missverständnissen, Unsicherheit und auch zu Diskriminierung führen. 
    Als Fachkraft in der Jugendsozialarbeit wollen Sie: - muslimisches Leben in Deutschland besser verstehen, - im Umgang mit jungen Muslim*innen und ihren Familien sicherer werden, - Diskriminierung frühzeitig erkennen und sensibel darauf reagieren.
    Sie erhalten fundiertes Wissen über religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Realitäten jenseits gängiger Klischees. Zahlreiche Beispiele und alltagsnahe Einblicke machen die Inhalte praxisrelevant.
    Termin: 05.05.2026, 10-17 Uhr, Ort: Nürnberg, Anmeldeschluss: 21.4. [Weitere Informationen]

    5.-6.5. Freiburg: Interdependenzbewusst gegen Antisemitismus u. Rassismus

    Landeszentrale für politische Bildung BW: 5.-6.5.2026 in Freiburg: Interdependenzbewusst gegen Antisemitismus und Rassismus – Fortbildung für pädagogische Fachkräfte und zivilgesellschaftlich Engagierte.
    Inhalte u.a.: Aktuelle Debatten über „importierten“ Antisemitismus oder ein „christlich-jüdisches Abendland“ erwecken oft den Eindruck, dass von Antisemitismus und Rassismus betroffene Menschen in Konkurrenz stehen. Dadurch scheint es manchmal schwierig, sich gleichzeitig und gleichwertig gegen beide Diskriminierungsformen einzusetzen.
    In der zweitägigen Fortbildung werden Konzepte und Handlungsansätze vorgestellt, die ein gemeinsames Vorgehen gegen Antisemitismus und Rassismus ermöglichen, ohne solche Konkurrenzlogiken zu verstärken. [Anmeldung & Mehr Informationen]

    6.5. Online: Digitales Wohlbefinden (queerer) Jugendlicher stärken

    Online-Veranstaltung: „Digitales Wohlbefinden (queerer) Jugendlicher stärken - Workshopkonzepte aus dem Projekt QueeResilience
    Beschreibung: Digitale Räume sind zentrale Lebenswelten von Jugendlichen: Hier entstehen Zugehörigkeit, Selbstwirksamkeit und Unterstützung – gleichzeitig begegnen junge Menschen dort Hate Speech, Desinformation oder Cybermobbing. Besonders queere und andere marginalisierte Jugendliche sind davon häufig betroffen, viele Erfahrungen lassen sich jedoch auf die Lebensrealität aller Jugendlichen übertragen.
    Im Webinar werden die im Projekt QueeResilience entwickelten und erprobten Workshopkonzepte zum digitalen Wohlbefinden vorgestellt. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über Themen wie digitaler Minderheitenstress, Online-Diskriminierung, digitale Allyship, Content Creation sowie die Nutzung digitaler Medien als Ressource für Resilienz. Dabei steht die praktische Umsetzung in der Jugend(sozial)arbeit im Mittelpunkt.
    In einem interaktiven Teil lernen die Fachkräfte ausgewählte Übungen selbst kennen und wechseln in die Perspektive von Jugendlichen. Ziel ist es, konkrete Anregungen für die eigene Arbeit mitzunehmen – sowohl für die Arbeit mit queeren Jugendlichen als auch für vielfältige Jugendgruppen insgesamt.
    Termin& Ort: 6.5., 10 - 12 Uhr, online
    Referent: Matthias Wolf, Projektleiter von "QueeResilience" bei der Stiftung Digitale Chancen in Berlin
    Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit und IN VIA Deutschland e. V.
    Ansprechpartnerin für Fragen: Lynn Kriegs, Tel: 0761/200-642, lynn.kriegs@invia-deutschland.de [Infos und Anmeldung]

    6.5. Nürnberg: Geschlechterrollen u. Identität - Sexualpädagog. Impulse für die JSA

    ejsa Bayern: Geschlechterrollen und Identität Sexualpädagogische Impulse für die Jugendsozialarbeit
    Geschlechterrollen prägen junge Menschen – sei es durch familiäre, kulturelle oder mediale Einflüsse. Gleichzeitig erleben Sie als Fachkraft, dass viele Jugendliche starre Rollenbilder hinterfragen und ihren eigenen Weg finden wollen. Sie fragen sich, wie Sie junge Menschen in ihrer Selbstwahrnehmung und Identitätsentwicklung wirksam unterstützen können.
    Anhand von Praxisbeispielen reflektieren Sie, wie Geschlechterbilder in der täglichen Arbeit sichtbar werden und wie man sensibel und stärkenorientiert darauf reagieren kann. Dabei stehen Ihre persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen im Mittelpunkt.
    Termin: 20.5., 10-17 Uhr, Ort: Nürnberg, Anmeldeschluss: 6.5. [Weitere Infos]

    6.-7.5. Paderborn: Der Spagat zwischen Rolle& Aufgabe (Führungskräfte)

    IN VIA Akademie Paderborn: Immer auf dem Sprung… - Der Spagat zwischen Rolle und Aufgabe 
    Als Führungs- und Leitungskraft springen Sie zwischen unterschiedlichen Rollen und Aufgaben hin und her. Das verlangt viel Klarheit und eine sichere Haltung. Denn bei dem Gefühl, es allen recht machen zu wollen, bleiben die eigenen Interessen oft selbst auf der Strecke. Dieser Spagat kann anstrengend und zermürbend sein. Wie gehen Sie mit den unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen um? In dieser Veranstaltung erhalten Sie wichtige Aspekte zur Stärkung Ihrer Kompetenzen sowie mehr Sicherheit, damit Sie sich klarer positionieren und zukünftig die einzelnen Rollen gut gestalten können. 
    Termin& Ort: 6. Mai 2026, 10:30 Uhr bis 7. Mai 2026, 16:15 Uhr, Paderborn  [Mehr Informationen]

    7.5. Online: Schulung zu Schutz von Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung

    Schulung zu Kinderschutz bei der Fachstelle Schutzbedarfe am 7. Mai 
    In einem digitalen Workshop mit Wildwasser e.V. am 7. Mai sollen Fachkräfte aus Beratungskontexten sensibilisiert werden für Belastungen und Herausforderungen, mit denen Familien mit Fluchterfahrung konfrontiert sind. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen soll in der Bewertung von Gefährdungseinschätzungen berücksichtigt und die eigene Haltung als Fachkraft reflektiert werden. Es werden rechtliche Grundlagen im Kinderschutz sowie gewichtige Anhaltspunkte zum Erkennen möglicher Kindeswohlgefährdungen vermittelt.
    Inhaltlich umfasst der Worshop Grundlagen zu Kinderschutz, Belastungen und Lebenssituationen von Menschen mit Fluchterfahrung, Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Formen von Gewalt sowie mögliche Handlungsschritte für Fachkräfte. [Zur Anmeldung]

    ab 11.5. Dortmund/ Bochum: Dialogische Haltung i.d. JSA - sicher i.d. Vielfalt moderieren

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW): 
    3-modulige Fortbildungsreihe mit dem Titel "Dialogische Haltung in der Jugendsozialarbeit - sicher in der Vielfalt moderieren" (im Rahmen des Förderaufrufs "Miteinander statt gegeneinander"). 
    Mit dieser Fortbildung sollen pädagogische Mitarbeiter*innen in der Jugendsozialarbeit darin bestärkt werden, mit Freude und Mut in der kulturellen Diversität ihrer Einrichtungen zu navigieren und eine Dialogische Haltung als demokratische Kommunikationsform zu etablieren.
    Termine: 11.-12.5. mit dem Fokus "Dialogkultur vs. Diskussionskultur",  7.-8.7. "Tiefes, wertschätzendes Zuhören und Training der Aufmerksamkeit", 8.-9.9. "Umgang mit unterschiedlichen Wirklichkeiten und Konfliktkompetenz"
    Ort: Mai + Juli: Im Jugendgästehaus,Silberstraße 24-26, 44137 Dortmund, Sept.: Im Jugendgästehaus, Humboldtstraße 59-63, 44787 Bochum
    Kosten: Für alle drei Termine 150€, inklusive der Übernachtungen und Verpflegung.
    Anmeldung bis 23.4. hier. Die Teilnahme ist auf 20 Personen begrenzt.
    Ansprechperson: Johanna Thorwest-Patryjas unter +49 (231) 54 83 142 oder johanna.thorwest-patryjas@jugendsozialarbeit-nrw.de
     

    13.5. Online: Selbstorganisationen stärken – Partizipation junger Menschen ermöglichen

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder-u. Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: 13.5. Online: Selbstorganisationen stärken – Partizipation junger Menschen ermöglichen
    Für den Menschenrechtsbericht 2025 hat das Deutsche Institut für Menschenrecht (DIMR) mit Vertreter*innen verschiedener Selbstorganisationen junger Menschen gesprochen und sie gefragt, was sie für ein förderliches Umfeld für ihre Arbeit brauchen und was derzeit für ihre Organisation die größten Herausforderungen sind.
    Das DIMR hat diese Gespräche ausgewertet und vor dem Hintergrund des Rechts junger Menschen auf Partizipation menschenrechtlich eingeordnet. Auf Basis dessen hat das DIMR konkrete Empfehlungen zur Stärkung der Partizipation junger Menschen – vor allem auf Ebene der Bundespolitik – formuliert.
    Die Erkenntnisse der Befragung werden in der Veranstaltung vorgestellt und im Nachgang mit den Teilnehmenden diskutiert. [zur Anmeldung
    Mit: Dr. Eleanor Benz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des DIMR sowie eine*r Vertreter*in vom Careleaver e. V. 
    Verantwortlich für inhaltliche Fragen: Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328
    Verantwortlich für organisatorische Fragen: Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

    13.5. Online: Intersektionalität

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Intersektionalität (13.05.2026, Digital)
    Intersektionalität lässt sich als Mehrfachdiskriminierung übersetzen und bezeichnet die Überschneidung sowie Interdependenzen verschiedener Diskriminierungsformen. Eine intersektionale Perspektive eröffnet (pädagogischen Fachkräften) einen neuen Blick auf Benachteiligungen und soziale Ungleichheiten.
    Im Web-Seminar erfahrt ihr, was genau unter Intersektionalität zu verstehen ist, aus welchem Kontext das Konzept stammt und ihr reflektiert die Bedeutung für euren (pädagogischen) Alltag. Die Veranstaltung richtet sich an alle Personen, die sich mit Grundlagenwissen zum Konzept der Intersektionalität vertraut machen möchten, insbesondere pädagogische Fachkräfte, Menschen aus der Beratung, Schulsozialarbeit.
    Anmeldeschluss 13.05.2026 [Mehr Informationen hier]

    13.5.-30.9. Stuttgart: FoBi-Reihe "Jungen*& Männer* verstehen: Einsamkeit erkennen, Handeln lernen“

    Mit “DRANBLE!BEN – „Gem(einsamkeit) (er*)leben! – Jungen* und Männer* verstehen: Einsamkeit erkennen, Handeln lernen“” stärkt die LAG Jungen*- und Männer*arbeit Baden-Württemberg Fachkräfte darin, Einsamkeit bei jungen Menschen zu erkennen, zu verstehen und präventiv zu handeln. Ziel des Projekts ist es, geschlechter- und diversitätsbewusste Perspektiven auf Einsamkeit zu fördern und Wege aufzuzeigen, wie pädagogische Fachkräfte Jungen*, junge Männer* und andere junge Menschen in Phasen von Isolation, Rückzug oder Belastung unterstützen können.MULTIPLIKATOR*INNEN-FORTB!LDUNG 2026: „DRANBLE!BEN – Jungen* und Männer* verstehen: Einsamkeit erkennen, Handeln lernen“
    Die Fortbildungsreihe richtet sich an Fachkräfte sowie Kooperationspartner*innen, die Jungen* und junge Männer* professionell begleiten und unterstützen. In sechs praxisnahen Modulen werden zentrale Themen der Jungen*- und Männer*arbeit behandelt – von Grundlagen und Prävention von Einsamkeit über Geschlecht, Männlichkeitsanforderungen, sexuelle Bildung und Intersektionalität bis hin zu Gewalt-, Trauma- und digitalen Lebenswelten. Die Reihe verbindet aktuelle fachliche Erkenntnisse mit konkreten Methoden für die pädagogische Praxis und legt einen besonderen Fokus auf Diversität, Gesundheit und gesellschaftliche Herausforderungen. [Handreichung]

    Termine:
    - MODUL 1: „Grundlagen der Jungen*arbeit & Prävention von Einsamkeit“ 22. April 2026 
    - MODUL 2: „Geschlecht, Männlichkeitsanforderungen & pädagogische Praxis“ 13. Mai 2026
    - MODUL 3: „Sexuelle Bildung & Jungen*arbeit“ 19. Juni 2026
    - MODUL 4: „Mehrfach betroffen – mehrfach übersehen?“ Intersektionalität und pädagogisches Handeln“ 7./8. Juli 2026
    - MODUL 5: „Zwischen Verletzlichkeit und Erwartungsdruck: Gewalt- und Traumaerfahrungen sowie Einsamkeit bei Jungen* und jungen Männern*“ 7. August 2026 
    - MODUL 6: „Digitale Lebenswelten von Jungen* und Männern* – Manosphere, Social Media, Einsamkeit und ihre Bedeutung für pädagogisches Handeln“ 30. September 2026

    Jede Einheit kann einzeln gebucht und besucht werden. Für die Teilnahme wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Außerdem ist die Anmeldung für die gesamte Fortbildungsreihe möglich und wird von uns bei Teilnahme an fünf der insgesamt sechs Einheiten mit dem Zertifikat „DRANBLE!BEN-Fachkraft für Jungen*gesundheit“ bescheinigt.
    Ort: Haus der Jugendarbeit Stuttgart-Vaihingen, Thomashof Karlsruhe-Stupferich & online! [mehr Infos& zu allen TERM!NEN]

    18.5. Online: Patriarchatskritik & verinnerlichte Machtverhältnisse

    FUMA - Fachstelle Gender & Diversität. Web-Seminar: Patriarchat und verinnerlichte Machtverhältnisse (18.05.26 9:00-16:00 Uhr, Digital)
    Kritische Auseinandersetzung mit eigenen Glaubenssätzen zur Stärkung einer geschlechterreflektierten Arbeit
    Dieses Seminar bietet einen Raum zur kritischen Auseinandersetzung mit patriarchalen Logiken, Strukturen und Glaubenssätzen, die in uns allen – unabhängig unserer Geschlechtsidentität – verinnerlicht sind.
    Ziel des Workshops ist es, die Wirkungen dieser Machtverhältnisse auf uns und unsere Praxis zu reflektieren, um möglichst macht- und diskriminierungskritische Handlungsoptionen zu erarbeiten. Zudem ist es für das Konzept des Workshops entscheidend, dass eine geschlechtlich heterogene Teilnehmendenstruktur existiert. Daher ist die Veranstaltung offen für alle Geschlechtsidentitäten und richtet sich gleichsam an marginalisierte Perspektiven (Frauen und TINAQ*) sowie Cis-Männer, die vom Patriarchat profitieren. [Mehr Informationen: hier]

    19.-20.5. Paderborn: Ernährungsthemen kind- und jugendgerecht vermitteln

    IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V.: IN VIA Akademie Paderborn: Bunt, lecker, selbstbestimmt – Gesund essen mit Spaß und Vielfalt 
    Gesund essen – aber entspannt! Dieses Seminar zeigt, wie Ernährungsthemen kind- und jugendgerecht sowie für Bewohner*innen besonderer Wohnformen, alltagstauglich und mit Freude umgesetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen Genuss, Selbstbestimmung und die Lust an Vielfalt – statt erhobenem Zeigefinger, Diätregeln oder Verboten. Vermittelt werden alltagstaugliche Ideen, kreative Methoden und kleine Veränderungen mit großer Wirkung. Ziel ist eine nachhaltige Gesundheitsförderung, die Lebensfreude weckt, Mitbestimmung stärkt und gemeinsam Spaß macht – beim Einkaufen, Kochen und Genießen. 
    Termin& Ort: 19. Mai 2026, 10:30 Uhr bis 20. Mai 2026, 16:15 Uhr, Paderborn [Mehr Informationen]

    20.5. Online: M*SA - Auswirkungen v. Rassismus& weiterer struktureller Diskriminierung auf die (psych.) Gesundheit

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg e.V.: Online-Vortrag „Auswirkungen von Rassismus und weiterer struktureller Diskriminierung auf die (psychische) Gesundheit“ mit Souzan AlSabah im Rahmen des Projekts „Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen* - Was macht uns stark?“
    Datum: 20.5., 15-17 Uhr, Ort: online via Zoom
    Zielgruppe: Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Mädchen* und jungen Frauen* arbeiten (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Beratung, …) und Interessierte.
    Die Anmeldung wird ab 4-6 Wochen vorher möglich sein.
    Das Projekt „Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen* – Was macht uns stark?“ wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
    Die Veranstaltungen können unabhängig voneinander besucht werden. Sie werden sukzessive angekündigt und finden bis Juni 2026 statt.
    Für Fragen steht Lilli Weber, LAG M*politik BW Projektreferentin "Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen* - Was macht uns stark?", (weber@lag-maedchenpolitik-bw.de) gerne zur Verfügung.

    20.5. Burg: Jungen*arbeit - Umgang mit menschenverachtendem, denokratiefeindlichem&rechten Verhalten

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: “und dann kam der Spruch” - Umgang mit menschenverachtendem, denokratiefeindlichem und extrem rechten Verhalten in der Jungen*arbeit".
    Immer mehr Jungen* stimmen menschenfeindlichen Aussagen zu und wählen demokratiefeindliche Parteien. Rassistische Sprüche sind „normale“ Meinung, Dagegen-Halten scheint kaum noch Wirkung zu zeigen. Fachkräfte sind immer wieder herausgefordert in ihrer Arbeit und verunsichert wie sie adäquat reagieren können. Der Workshop soll die Handlungssicherheit stärken. Einführend wird ein Blick auf die Risikofaktoren und Hinwendungsmotive von Jugendlichen geworfen, um zu verstehen, warum und wie Jugendliche sich solchen Einstellungen annähern. Denn nur so lassen sich gut gelingende Zu- und Umgänge finden. Zudem werden gemeinsam entlang von Praxisbeispielen Reaktionsmöglichkeiten besprochen und geschaut, wo Grenzen, aber auch Ressourcen sind.
    Datum: 20.05.2026 (Anmeldeschluss 06.05.2026), Uhrzeit: 9:30 – 16:00 Uhr, 
    Veranstaltungsort: Soziokulturelles Zentrum Burg, August-Bebel-Straße 30, 39288 Burg.
    Teilnahmebeitrag: kostenfrei, Referent: Stefan Bruskowski. [Weitere Informationen & Anmeldung]

    21.5. Online: Fokus Jungen*arbeit – Impulse aus Wissenschaft& Praxis

    LAG Jungen*arbeit NRW: Online-Talk: Fokus Jungen*arbeit – Impulse aus Wissenschaft und Praxis
    „Lambda space“ das erste digitale queere Jugendzentrum: Mit dem Angebot möchte das Jugendnetzwerk Lambda e.V. queeren Jugendlichen ohne Angebote vor Ort einen Safer Space im digitalen Raum bieten und gleichzeitig erkunden, wie eine jugendzentrierte und sichere Alternative zu den großen Social-Media-Plattformen aussehen kann. Es ist das erste komplett digitale queere Jugendzentrum.
    Nick Hampel führt hinter die Kulissen und durch die verschiedenen Ebenen und Angebote des digitalen Jugendzentrums: von den Funktionen der Plattform über das Moderationskonzept bis hin zu der Finanzierungsstruktur des Angebotes.
    Ein halbes Jahr nach Öffnung von lambda space gibt es drüber hinaus erste Erfahrungen dazu, wie das Angebot von jungen Queers genutzt wird.
    Hintergrund: „Fokus Jungenarbeit – Impulse aus Wissenschaft und Praxis“ ist eine kostenlose Online-Vortragsreihe der LAG Jungen*arbeit NRW. Im bewusst kompakten 90-Minuten-Format präsentieren Expert*innen aktuelle Themen und Studien zur Jungen*arbeit. Die Reihe findet zwei- bis dreimal jährlich in unregelmäßigen Abständen statt.lechtlichen Selbstbestimmung vertreten.
    Datum: 21.05.2026, 10:00 - 11:30 Uhr, Ort: online
    in Kooperation mit: Mein Testgelände – Das Gendermagazin
    Zielgruppe: Fachkräfte pädagogischer und sozialer Arbeit, die mit queeren jungen Menschen arbeiten oder in Kontakt sind und wissen möchten, welche digitalen Räume es für Queers gibt, die sicher sind und ihren Interessen entsprechen.
    Referent: Nick Hampel ist stellvertretende Geschäftsführung beim Jugendnetzwerk Lambda e. V. und Projektleitung von lambda space. Als Teil der Generation Z hat er selbst erfahren, welche Chancen, aber auch Risiken der digitale Raum für queere Jugendliche mit sich bringt. Sein akademischer Hintergrund liegt in Organisationsführung und Öffentlichkeitsarbeit; derzeit studiert er nebenberuflich Wirtschaftspsychologie im Master.

    ab 21.5.: Online Reihe: intersektionale u. geschlechtergerechte Jugendarbeit

    Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in der Jugendhilfe Schleswig-Holstein (LAG Mädchen*)
    Online Reihe: intersektionale und geschlechtergerechte Jugendarbeit
    Termine: 21.05.2026; 01.07.2026; 18.08.2026; 12.11. 2026; 11.12.2026 [Weitere Informationen folgen]

    Newsletter: Demokratie. Vielfalt. Respekt - Veranstaltungsempfehlungen Mai-Juli

    [28.4.] Newsletter: Demokratie. Vielfalt. Respekt. - April 2026 (jfsb - Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin):
    Das Onlineportal „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ richtet sich an Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- & Jugendbildung. Es bietet einen Zugang zu vielfältigen Angeboten, die die Stärkung der Demokratiekompetenz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben.

    5. Mai: Wege der Mitbestimmung - Demokratiepädagogische Ansätze in der Jugendarbeit: Sie wollen die Mitsprache junger Menschen stärken? In diesem Seminar der WeTek Berlin gGmbH reflektieren pädagogische Fachkräfte gemeinsam, wie künstlerische Formate, digitale Werkzeuge und medienpädagogische Methoden dazu beitragen können, dass Kinder und Jugendliche ihre Anliegen äußern und Gehör finden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

    18.-20. Mai: TINCON Berlin 2026: Konferenz für digitale Jugendkultur und Bildung: Die TINCON ist eine Konferenz für (digitale) Jugendkultur und versteht sich als Bildungsort für junge Menschen. Thematisch stehen Politik, digitale Gesellschaft, Wissenschaft, Technologie und Medienkultur im Mittelpunkt.  Das Programm umfasst Talks, Diskussionen und interaktive Workshops. Die Teilnahme ist für junge Menschen im Alter von 13 bis 25 Jahren sowie für Begleitpersonen kostenfrei. Mit dem TINCON-Tagesticket ist zudem ein kostenloser Zugang zur re:publica Berlin 2026 verbunden.

    21. Mai: Fortbildung: Pädagogischer Umgang mit Antisemitismus im Kontext von Israel & Nahostkonflikt: ConAct lädt am 21. Mai 2026 in Weimar zu einer Fortbildung für Fachkräfte der Jugend- und Bildungsarbeit ein. Im Fokus stehen Antisemitismus im Kontext des Nahostkonflikts und pädagogische Handlungsmöglichkeiten. Die Teilnahme ist kostenfrei, Fahrtkosten können erstattet werden. Anmeldeschluss ist der 10. Mai.

    02.-03. Juni: Zukunftskonferenz Ganztag der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung: Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter rückt die Qualität des Ganztags stärker in den Fokus. Die BKJ bringt mit der „Zukunftskonferenz Ganztag“ Akteur:innen aus Praxis, Wissenschaft, Schule, Jugendhilfe, kommunaler Planung sowie Interessenvertretungen zusammen. 
    Ziel ist es, konkrete Ansätze und neue Allianzen für einen kooperativ und zukunftsfähig gestalteten Ganztag zu entwickeln. Die Teilnahme kostet 50 Euro.

    04. Juni: Jugendarmut in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zwischen Teilhabe und Ausgrenzung: Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg lädt zu einer Fortbildung, die sich mit Jugendarmut und die Rolle der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt. Anmeldeschluss ist der 07. Mai. 

    11. Juni: 13. Kulturpolitischer Bundeskongress: „Wi(e)der die Wut. Kulturpolitische Netzwerke gegen Autoritarismus“ – unter diesem Motto findet am 11. und 12. Juni 2026 der 13. Kulturpolitische Bundeskongress in Berlin statt. Es sind unter anderem (internationale) Keynotes, künstlerische Interventionen, praxisorientierte Foren und drei interdisziplinär besetzte Panels geplant. Ausgewählte Kongressformate werden auch digital übertragen. Die Tickets dafür sind kostenlos.

    15. Juni: 1. Familiengipfel: Der Berliner Beirat für Familienfragen lädt ein: Am 15. Juni 2026 wird die ufaFabrik zum Ort der Begegnung für den 1. Berliner Familiengipfel, bei dem Familien, Fachkräfte und Politik zusammenkommen. Anmeldeschluss ist der 31. Mai.

    24. Juni: Jugend Medien Demokratie Tage 2026: Die Berliner Medienkompetenzzentren und ihre Partner laden Jugendliche ab der 9. Klassenstufe zu den Jugend Medien Demokratie Tagen 2026 ein. Im Jugendkulturzentrum Königstadt in Berlin wird es ein spannendes, kostenfreies Programm mit offenen Panels, interaktiven Workshops und spannenden Foren geben. 

    29.-30. Juni: Stabil bleiben 2026 - Praxiswerkstatt zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Haltungen in der Jugend(sozial)arbeit: Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg lädt in Kooperation mit Cultures Interactive e.V. zu einer Praxiswerkstatt, bei der ein Raum für Austausch über den Umgang mit Demokratiefeindlichkeit geöffnet wird. Anmeldeschluss ist der 01. Juni.

    Ringvorlesung: Jugendarbeit in Reaktion auf extrem rechte Jugendbewegungen: Das Netzwerk Hochschulen Sozialer Arbeit in Ostdeutschland gegen rechts veranstaltet im kommenden Sommersemester eine Online-Ringvorlesung mit dem Titel »Analyse und Reflexion: Jugendarbeit in Reaktion auf extrem rechte Jugendbewegungen«. Ziel ist die Verbindung von Engagement in Wissenschaft und Praxis. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bis zum 16.06. immer dienstags von 17:15-18:45.

    Kompetent gegen Rechtsextremismus - Modulare Fortbildungsreihe 2026: Der Kooperationsverbund Rechtsextremismusprävention bietet von April bis Juli gemeinsam mit verschiedenen Partnern ein vielfältiges Fortbildungsangebot zum Thema Rechtsextremismusprävention an. Die Fortbildungen finden online immer von 19-13 Uhr statt. Die Anmeldung startet ab sofort und die Teilnahme ist kostenlos.

    Online- Fortbildungsreihe für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe : Das Bildungsteam Berlin-Brandenburg e.V. bietet im Rahmen des Projektes: "Öffnung der Jugendhilfe durch Beteiligung und migrationsgesellschaftliche Kompetenz" bis Mitte Juni kostenfreie Online-Fortbildungen für Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin und Brandenburg an. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungsfrist ist immer vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.

    Veranstaltungsreihe für gelebte Solidarität und praktisches Empowerment - Stärkungsinseln für Fachkräfte: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lädt 2026 zur Veranstaltungsreihe „Stärkungsinseln für Fachkräfte“ ein. Die Reihe umfasst vier Termine zu Themen wie Queerness, Antifeminismus, Kinderarmut und Antiziganismus. Die nächste Veranstaltung am 12.05.2026 thematisiert Antifeminismus als Bestandteil rechtsextremer Ideologien. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

    Online-Ringvorlesung: YOUTH WORK - Räume für Jugend und Demokratie in Europa: Die AG Youth Work des Wissenschaftsnetzwerkes Kinder- und Jugendarbeit lädt herzlich zur Online-Ringvorlesung „Räume für Jugend und Demokratie in Europa. Transnationale Strategien und Herausforderungen für Youth Work“ ein. Es bedarf keine Anmeldung. 

    22.-26.6. Potsdam: Bildungsinitiative: Rechte Gewalt u. was wir ihr entgegensetzen können

    Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH: BiLaN – Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex: Von den 1990ern bis heute. Rechte Gewalt und was wir ihr entgegensetzen können
    Anfang der 1990er Jahre eskalierte die antisemitische, rassistische und (extrem) rechte Gewalt in Deutschland. Rückblickend wird diese Zeit häufig mit dem Begriff der „Baseballschlägerjahre“ beschrieben – ein Sinnbild für die brutalen Übergriffe von Neonazis auf Menschen, die von Rassismus betroffen waren, auf Jüdinnen und Juden, Linke, Wohnungslose sowie Menschen mit Behinderungen.
    Im Seminar richten wir unseren Fokus auf Berlin und Brandenburg, wo zahlreiche auch tödliche Gewalttaten verübt wurden. So wurde etwa Amadeu Antonio 1990 in Eberswalde von Neonazis ermordet. Im Gespräch mit Zeitzeug*innen erfahren wir davon, wie damals gesellschaftlich mit den Betroffenen umgegangen wurde und welche Formen der Gegenwehr sowie Solidarität gegen den Rechtsruck auf der Straße und in den Parlamenten erprobt wurden. 
    Veranstaltung: 22. - 26.6., Potsdam [Weitere Informationen & die Möglichkeit zur Anmeldung]

    ab 26.6. Berlin/Potsdam: Interdependenzbewusste Pädagogik gegen Antisemitismus u. Rassismus

    Verein BildungsBausteine e.V.: Weiterbildung - Interdependenzbewusste Pädagogik gegen Antisemitismus und Rassismus
    Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an unserer dreimoduligen Zertifikatsweiterbildung „Interdependenzbewusste Pädagogik gegen Antisemitismus und Rassismus“ ein. Die Weiterbildung richtet sich an Lehrkräfte und Multiplikator*innen, die ihre pädagogische Praxis diskriminierungskritisch weiterentwickeln und Lernorte stärken wollen, in denen unterschiedliche Erfahrungen, Positionierungen und Betroffenheiten ernst genommen werden.​
    In drei Modulen à drei Tagen verbinden wir Wissensvermittlung, Selbstreflexion und methodisch-didaktische Vertiefung. Thematische Schwerpunkte sind u.a. Rassismus und Antisemitismus an Lern- und Sozialisationsorten, intersektionale Betrachtungen von Antisemitismus und Rassismus, der Umgang mit Spannungsfeldern im Kontext von Israel-Palästina und Erinnerungspädagogik zwischen Holocaust/Shoah und Kolonialismen sowie die Begleitung herausfordernder Situationen im pädagogischen Alltag. Ein zentrales Element ist ein Praxisprojekt im eigenen Arbeitsfeld, das im Verlauf der Weiterbildung konzipiert, erprobt und gemeinsam ausgewertet wird.​
    Die Module finden an folgenden Terminen statt: Modul 1: 26.–28. Juni 2026, Jugendherberge Potsdam (inkl. Unterkunft & Verpflegung), Modul 2: 13.–15. September 2026, Alte Feuerwache Berlin (Unterkunft selbst zu organisieren), Modul 3: 13.–15. November 2026, Jugendherberge Potsdam (inkl. Unterkunft & Verpflegung).
    Zur Weiterbildungsbeschreibung mit ausführlicheren Informationen zu den Modulen und Teilnahmevoraussetzungen: hier. Zur Anmeldung: hier.

    Die Weiterbildung findet statt im Rahmen des Projekts as_ra – Intersektional gegen Rassismus und Antisemitismus, das durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, durch die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gefördert und durch das Staatsministerium aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat, unterstützt wird. Die Weiterbildung wird außerdem durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung als Bildungszeitseminar gefördert.

    28.5. Online: Kinder u. Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel

    National Coalition Deutschland -Netzwerk Kinderrechte: Follow-Up: Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland am 28. Mai
    Kinder und Jugendliche sind weitaus häufiger von Ausbeutung und Menschenhandel betroffen, als bekannt ist. Sie werden zu sexuellen oder kriminellen Handlungen, zur Arbeit oder zum Betteln gezwungen. Viele von ihnen werden nie als Betroffene erkannt oder geschützt. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland 2022 für getroffene Maßnahmen gewürdigt. Er empfahl jedoch weitergehende Gesetzesanpassungen und Maßnahmen, um die Rechte betroffener Kinder und Jugendlicher umfassend zu schützen. 
    Was wurde seitdem umgesetzt? Was ist noch offen? Und was muss die Bundesregierung bis zur nächsten Staatenüberprüfung unbedingt angehen? Diesen Fragen gehen wir in der Veranstaltung gemeinsam nach. 
    Die Veranstaltung findet am 28. Mai von 10:00 bis 11:30 Uhr per Zoom statt. Anmeldeschluss ist der 26. Mai. [Mehr dazu]

    28.-29.5. Dortmund: Geschlechterreflektierte Jungenarbeit in Schule/-sozialarbeit& Ganztag

    LAG / Fachstelle Jungenarbeit NRW: am 28. und 29. Mai 2026 findet die Fortbildung “Da ist noch Luft nach oben…!  - Geschlechterreflektierte Jungenarbeit in Schule, Ganztag und Schulsozialarbeit” in Dortmund statt.
    Jungen* bringen im schulischen Alltag vielfältige Ausdrucksformen und Dynamiken mit. Von Bewegung, Humor und Solidarität bis hin zu Grenzerprobung oder Rückzug. Besonders im Kontext Schule können dabei Herausforderungen in Gruppenprozessen, Konflikten und Beziehungsgestaltung entstehen.
    Unsere Fortbildung bietet einen praxisnahen Einstieg in die geschlechterreflektierte Jungenarbeit in Schule, Ganztag und Schulsozialarbeit. Gemeinsam beschäftigen wir uns mit Entwicklungsthemen von Jungen* im Alter von 6 bis 13 Jahren, gestalten passende Spiel-, Bewegungs- und Gesprächsräume und entwickeln konkrete Ideen für eigene Angebote oder Projekte.
    Ziel ist es, Situationen differenzierter einordnen, die eigene Haltung bewusster reflektieren und Jungen* in Übergängen und Gruppendynamiken sicherer begleiten zu können. [Weitere Informationen und Anmeldung]

    28.5. Münster + 17.9. Bonn: Antisemitismus-& Rassismuskritik zusammen denken

    IDA-NRW - Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein Westfalen: Modulreihe 2026: Antisemitismuskritik und Rassismuskritik zusammen denken.
    Weiterbildung für Fachkräfte und Multiplikator*innen der außerschulischen Bildungsarbeit mit Saloua Mohammed und Simon S. Hölscher:
    - 28.05. (Münster) 10-17 Uhr: Modul A: Nach den Anschlägen und Geiselnahmen des 07. Oktober 2023 und der seither fortwährenden Gewalt in Israel und Palästina zeigen sich weiterhin Herausforderungen für die Jugend- und Bildungsarbeit in NRW. Aus diesem Grund laden wir zu unserer Modulreihe nach Münster ein. Gemeinsam – je nach Bedarf und Positionierung in safer Spaces – möchten wir uns den verschränkten Themenkomplexen Antisemitismuskritik und Rassismuskritik sowie der Folgen der Ereignisse im Nahen Osten für die außerschulische Bildungs- Kultur- und Sozialarbeit annähern. Im Fokus des ersten Moduls steht dabei neben der Vermittlung von Fachwissen zu den miteinander verwobenen Ideologien der Ungleichheit (Antisemitismus und Rassismus) vor allem das Schaffen von Reflexions- und Austauschräumen. Zudem möchten wir den Raum dafür öffnen, Fragen an unsere eigene Professionalität zu entwickeln und uns vertieft mit Konzepten und Tools wie menschenrechtsbasierter Arbeitsweise, Ambiguitätstoleranz und Intersektionalität auseinanderzusetzen.
    - 17.09. (Bonn)10-17 Uhr: Modul B: Im Mittelpunkt der zweiten Veranstaltung steht der kollegiale Austausch. Welche Learnings sind in den letzten Wochen entstanden? Mit welchen Konzepten und Methoden können wir Sprachlosigkeit überwinden und den 07. Oktober und seine Folgen für uns als Fachkräfte und mit unseren Klient*inne besprechbar machen. Welche Ressourcen und Methoden stehen uns zur Verfügung? Mit solchen und ähnliche Fragen werden wir uns kritisch-reflexiv auseinandersetzen. Nach Abschluss des zweiten Moduls wird Teilnahmenachweis ausgestellt.
    Die Anmeldung zur Modulreihe ist nur für beide Veranstaltungen – unter www.ida-nrw/veranstaltungen - ab dem 23.4. bis zum 26.5. möglich.
    Preis: Kostenlos, Kontakt: Projekt zusammen_denken, Mail
    Anmeldungen (mit Name und Institution) bitte an info(at)ida-nrw.de. Mehr Infos.
    Die Teilnehmer*innenanzahl ist auf 40 Personen beschränkt. Für die Verpflegung in der Mittagspause ist vegetarische Kost vorgesehen.
    Die Veranstaltung ist kostenfrei. Der genaue Veranstaltungsort wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

    1.-3.6. Online: Radikalisierung über Social Media - Strategien, Gefahren& Präventionsansätze

    Seminar: „TikTok-Terrorismus – Radikalisierung über Social Media Extremismus im Netz: Strategien, Gefahren und Präventionsansätze“
    Von islamistischen Terrororganisationen über Rechtsextreme bis hin zu Verschwörungsideologen – alle nutzen heute TikTok, Instagram und Telegram, um ihre Botschaften zu verbreiten und neue Anhänger zu gewinnen. Besonders Jugendliche sind gefährdet, sich über soziale Medien zu radikalisieren. Doch wie setzen extremistische Gruppen soziale Medien für Propaganda und Rekrutierung genau ein und welche Gegenstrategien gibt es?
    Das Seminar analysiert die Strategien extremistischer Gruppen in sozialen Medien, erklärt die psychologischen Mechanismen der Online-Radikalisierung und stellt Präventionsprogramme vor. Mit Fallstudien aus der Präventionsarbeit, Expertengesprächen und praktischen Tipps für den Umgang mit extremistischen Inhalten im Netz.
    Termin& Ort: 1.6., 14Uhr, bis 3.6., 14 Uhr, Johannes-Albers-Bildungsforum, Johannes-Albers-Allee 3, Königswinter [Anmeldung]

    2.6. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis

    Akademie der Kulturellen Bildung in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): Webinarreihe Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
    Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? 
    Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren. 

    Hinweis: Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Dozent*innen sowie weitere Details zu Ablauf und Inhalt geben wir Ihnen rechtzeitig vorab bekannt.
    Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
    (- Dienstag, 17. März 2026: 17 – 18:30 Uhr Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?)
    - Dienstag, 2. Juni 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
    - Dienstag, 15. September 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
    - Dienstag, 1. Dezember 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
    [Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.]

    2.6. Online: Hate Speech erkennen, klug kontern & digitale Räume sicherer machen

    Amadeu Antonio Stiftung : Positionieren, abwehren, kontern: So können Sie auf Hate Speech reagieren. - 2.6., 10-15 Uhr.
    Rechtsextreme, Trolle, Desinformationen und Beleidigungen – Social Media kann ein harter Ort sein. Hate Speech gehört für viele, die sich für Demokratie und Gleichheit einsetzen, leider zum Alltag. Unser praxisnaher Workshop gibt das nötige Wissen und die richtigen Werkzeuge an die Hand, um Hate Speech zu erkennen, klug zu kontern und digitale Räume sicherer zu machen. Ob für das Community-Management im Beruf oder das private Engagement – wir erarbeiten gemeinsam konkrete Handlungsmöglichkeiten für einen selbstbewussten Umgang mit Hass im Netz.
    Schwerpunkte: -Was ist Hate Speech? Wie sehen rechtsextreme Kommunikationsstrategien online aus?
    - Wann ist Hate Speech strafbar und wie erkenne ich das?
    - Was kann ich tun, wenn mir Hate Speech in der Kommentarspalte begegnet?
    - Wann lohnen sich Diskussionen? Wie kann ich konstruktive Diskussionen fördern?
    - Was kann ich tun, wenn ich selbst betroffen bin oder mich mit Betroffenen solidarisieren möchte?
    Dieses Praxistraining richtet sich an interessierte Personen, die praktische Anknüpfungspunkte für die berufliche Praxis bzw. den Alltag suchen.
    Die Teilnahme ist kostenfrei.  [Infos / Anmeldung]

    2.6. Online: jungen Menschen Filme& Serien diskriminierungskritisch vermitteln

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Von Friends bis Schwarze Früchte: Filme und Serien diskriminierungskritisch vermitteln (02.06.2026, Digital)
    Jugendliche konsumieren Filme und Serien heute vor allem über Streamingplattformen und Mediatheken. Dabei begegnen ihnen sowohl stereotype, diskriminierende und ausgrenzende Darstellungen, als auch Produktionen, die alternative, emanzipatorische Perspektiven eröffnen. 
    Der Workshop gibt eine Einführung in die diskriminierungskritische Film- und Serienvermittlung. Eigene Sehgewohnheiten werden reflektiert und es werden konkrete Methoden vorgestellt, um Jugendliche zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Gesehenen anzuleiten.
    Anmeldeschluss: 29.05.26, mehr Informationen gibt es hier.

    9.-10.6. Hannover: Methodenwerkstatt: diversitätsbewusst – diskriminierungskritisch – dialogisch

    Praxisworkshop: Methodenwerkstatt: diversitätsbewusst – diskriminierungskritisch – dialogisch. 
    Methoden anzuleiten, gehört für viele Menschen zur Bildungs-, Jugend- oder Projektarbeit dazu – und ist gleichzeitig oft mit Unsicherheit verbunden. Was, wenn die Methode nicht „funktioniert“? Was, wenn die Gruppe nicht mitgeht? Und wie lassen sich Lernräume in der politischen Bildung so gestalten, dass sie wertschätzend, beteiligungsorientiert und zugleich machtkritisch sind?
    Dieser zweitägige Methodenworkshop richtet sich an Fachkräfte, Ehrenamtliche und Engagierte, die ihre Methodenkompetenz stärken und vor allem ins Tun kommen möchten.
    Alle weiteren Informationen & Möglichkeit zur Anmeldung
    Kontakt: Manfred Brink Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. Verein, manfred.brink@vnb.de, www.vnb.de
    Termin& Ort: 09. - 10. Juni 2026, Hannover, 844 / Hanns-Lilje-Haus. Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover
    Die Buchung ist möglich bis 30.05.2026. Teilnahmebeitrag: 75,00 EUR.

    ab 12.6. Bremen: Rassismuskritik, Antisemitismuskritik & Empowerment miteinander verbunden

    Jugendbildungsstätte LidiceHaus: 4-modulige Fortbildung von Juni bis Dezember 2026: Let’s connect: Rassismuskritik, Antisemitismuskritik, Empowerment
    Wie kann ich Menschen in meiner Einrichtung, die Rassismus und/oder Antisemitismus erfahren, am besten unterstützen? Wie können wir uns als Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt gegenseitig unterstützen und empowern? Was bedeuten Antisemitismus und Rassismus überhaupt? Wie hängen sie zusammen, wie unterscheiden sie sich? Inwiefern hängen sie auch mit sozialen Ungleichheiten im Kapitalismus zusammen? Was tue ich, wenn ich die Rückmeldung bekomme, dass ich mich (unbewusst) rassistisch oder antisemitisch geäußert habe? Wie lassen sich institutioneller Rassismus und Antisemitismus am Arbeitsplatz nachhaltig abbauen? - Dies sind einige der zentralen Fragen, denen wir uns widmen werden. In allen Modulen behandeln wir sowohl Grundlagen als auch aktuelle gesellschaftliche Debatten. Eine wichtige Rolle spielt das Reflektieren eigener Bezüge und Emotionen zu Rassismus und Antisemitismus. 

    Vorläufiger Ablauf: Die Module beginnen jeweils am Freitag um 15 Uhr und enden am Sonntag um 15 Uhr, sie bauen aufeinander auf und sind nur zusammen buchbar. Dazwischen ist das Arbeiten in Peer-Gruppen vorgesehen.
    Modul I: Rassismen als alltägliche, strukturelle und globale Probleme und Wechselwirkungen mit Antisemitismus (12.-14.6.) - Modul II: Antisemitismen als alltägliche, strukturelle und globale Probleme und Wechselwirkungen mit Rassismus (4.-6.9.) - Modul III: Resonanz-Räume für Empowerment und für kritische Reflexion von weiß-Deutsch- und nicht-Jüdisch-Sein (06.11.-08.11.2026)'
    - Modul IV: Von der Reflexion in die Praxis und zurück (11.-13.12.).

    Unsere Arbeitsweise: Unsere Ansätze richten sich auf die Entwicklung von Reflexions- und Handlungsstrategien sowie von Bündnisperspektiven. Hierfür arbeiten wir mit vielfältigen Methoden der politischen Bildung. Konzepte aus der Empowermentpraxis und der kritischen Reflexion von weiß-Deutschsein spielen eine wichtige Rolle. Abwechselnd arbeiten wir in gemeinsamen Räumen sowie in kleineren Resonanz-Räumen für spezifische Perspektiven. Zu unserem Methodenkoffer gehören neben theoretischen Zugängen auch theaterpädagogische und somatische Übungen. Wir vertreten ein ganzheitliches Verständnis von Bildung und Lernen.

    Eingeladen sind: - alle Haupt- und Ehrenamtlichen aus pädagogischen und sozialen Arbeitsfeldern, die sich fragen, wie wir in Zeiten von rechten Wahlerfolgen und Angriffen auf das Asylrecht, von gesellschaftlicher Zunahme an Antisemitismus, Rassismus und sozialer Ungleichheit, pädagogisches Handeln solidarisch und emanzipatorisch gestalten können.
    - alle Menschen mit Antisemitismus- und Rassismuserfahrungen (BIPoC, Juden_Jüdinnen, Migrant*innen…) um untereinander Erfahrungen, Schmerz und Kraft zu teilen, um auszuprobieren, was Empowerment in diesen Zeiten bedeuten kann.
    - alle weißen Deutsche, um die eigene soziale Position zu reflektieren und Handlungssicherheit zu gewinnen, um zu erproben, wie Solidarität in diesen Zeiten gelebt werden kann.
    - alle Interessierten, die eine gerechte Gesellschaft frei von Rassismus, Antisemitismus und sozialer Ungleichheit wollen.
    Voraussetzungen : Offenheit für selbstreflexive Auseinandersetzungen und die Bereitschaft, Verantwortung für die eigenen Lernprozesse zu übernehmen. Vorwissen ist nicht erforderlich.

    Referent*innen: Samuel Njiki Njiki, Eden Voulgaridou, Kiana Ghaffarizad und Tobias Linnemann: Vier Teamer*innen mit und ohne gelebte Erfahrungen von Rassismus, Antisemitismus, Weißsein, Goysein, Jüdischsein und jahrelanger Erfahrung in der politischen Bildung und pädagogischen Arbeit. 

    Kosten: Für den Teilnahmebeitrag bieten wir eine Preisstaffelung an. Die Preise verstehen sich inkl. Vollverpflegung und Übernachtung im Doppelzimmer. Einzelzimmer sind zum Aufpreis von 100 € möglich.
    (Übernahme durch Arbeitgeber*innen: 1.100 €, Selbstzahler*innen: 750–950 € je nach Selbsteinschätzung, Solipreis für Geringverdienende: 400 €, Zudem gibt es zwei kostenlose Plätze für: People of Color, Juden_Jüdinnen und Schwarze Menschen, für die der Teilnahmebeitrag eine Hürde darstellt.) Insgesamt gilt: Am Geld soll es nicht scheitern. Für individuelle Absprachen wenden Sie sich gerne an Samuel Njiki Njiki im LidiceHaus (Mail). [Infos& Anmeldung]

    10.+18.6. Dortmund: Jungen& Grenzen - Konfrontative Pädagogik

    LAG Jungen*arbeit NRW: Jungen und Grenzen - Einführung in die Konfrontative Pädagogik als Gewaltprävention in pädagogischen Einrichtungen
    Grenzen zu erkennen, zu respektieren und klar zu kommunizieren ist ein zentraler Bestandteil gelingender pädagogischer Arbeit – insbesondere in der Arbeit mit Jungen*, die sich häufig in Spannungsfeldern von Stärke, Zugehörigkeit, Anerkennung und Grenzüberschreitung bewegen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei vor der Herausforderung, einerseits wertschätzende Beziehungen aufzubauen und andererseits konsequent auf Regelverletzungen, grenzüberschreitendes Verhalten oder Gewalt zu reagieren. Eine klare, reflektierte Haltung kann dabei sowohl Orientierung geben als auch zum Schutz potenziell Betroffener beitragen.
    Diese zweitägige Fortbildung bietet eine fundierte Einführung in die Grundprinzipien der Konfrontativen Pädagogik als Ansatz der Gewaltprävention in unterschiedlichen pädagogischen Settings. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie klare Grenzsetzungen, direkte Ansprache von problematischem Verhalten und gleichzeitige Wertschätzung der Person miteinander verbunden werden können. Dabei wird Konfrontation nicht als Strafe verstanden, sondern als transparentes, verantwortungsvolles pädagogisches Handeln, das Entwicklung ermöglicht und soziale Verantwortung stärkt.
    Die Teilnehmenden lernen zentrale Prinzipien der „Konfrontativen Pädagogik“ kennen und reflektieren deren Bedeutung für eine diskriminierungskritische Jungen*arbeit. Praxisnahe Beispiele unterstützen die Übertragung in den eigenen pädagogischen Alltag. Die Fortbildung wird meist mit Übungen gestaltet, die alle für pädagogische Settings nutzbar sind. Eine aktive Teilnahme ist daher erwünscht.
    Termine: 10.&18.6., 10 - 16 Uhr, Teilnahmegebühr: 165 €, Ort: Haus der Vielfalt, Zur Vielfalt 21, 44147 Dortmund, Anmeldeschluss: 01.06.2026
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Das Ziel der LAG Jungenarbeit NRW ist es, unsere Veranstaltung barrierearm zu gestalten und allen die Teilnahme zu ermöglichen. Daher bitten wir bei einer Hörschwäche, einer Sehschwäche oder anderem Assistenzbedarf um Kontaktaufnahme mit der Fachstelle, damit wir uns um passende Lösungen bemühen können: (+49 (0)231 53 42 174) oder info@lagjungenarbeit.de.
    Referent: Volker Rau, Förderschullehrer und Sozialpädagoge, seit 2002 Teil des Vorstandes von Jungs e.V. Duisburg; 2003 Ausbildung zur „Konfrontativen Pädagogik“ bei Reiner Gall, Schulmediator, Durchführung von Coolness-Trainings und Anti-Aggressivitäts-Trainings, Referent für das Deutsche Institut für Konfrontative Pädagogik (IKD)

    11.+18.6. Online: JSA an Schulen fördert Handlungsbefähigung

    ejsa Bayern: Das eigene Leben gestalten. JaS fördert Handlungsbefähigung
    Kinder und Jugendliche, die das eigene Leben gestalten – das ist die Zielmarke der Jugendsozialarbeit an Schule. Handlungsbefähigung beschreibt diese Fähigkeit, das eigene Leben in die Hand zu nehmen, Steuermann oder Steuerfrau der eigenen Biografie zu sein in prägnanter Form.
    Wie lässt sich das Konzept der Handlungsbefähigung in die Praxis der JaS übersetzen? Wie können Sie damit methodisch arbeiten?
    In dieser zweiteiligen Fortbildung werden die Grundlagen der Handlungsbefähigung vorgestellt und Methoden zu deren Förderung erprobt, reflektiert und ggf. für unterschiedliche Altersgruppen variiert.
    Termin: 11.6., 13:30-16:30 Uhr und 18.6., 13:30-16:30 Uhr, Ort: online, Anmeldeschluss: 28.5. [Weitere Infos & Anmeldung]

    12.6. Online: Digitales Dialogforum - Tatort Gleichstellung

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. (KgKJH)
    Format: Digitales Dialogforum (Schwerpunkt: (Anti-)Feminismus in der Kinder- und Jugendhilfe): In einer Zeit, in der Geschlechterfragen zunehmend in den Fokus rücken und Geschlechtergerechtigkeit sowohl in Frage gestellt als auch angegriffen wird, ist es entscheidend, dass wir uns mit den darauf bezogenen aktuellen Herausforderungen und Chancen auseinandersetzen. In diesem Format möchten wir gemeinsam mit euch aktuelle Themen und Fragestellungen erörtern, die für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte in der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung sind. Wir möchten einen Raum schaffen, in dem Fachwissen ausgetauscht und mit Mythen sowie Narrativen aufgeräumt wird, in dem Erfahrungen, Ideen und Perspektiven geteilt werden und in dem wir Methoden für die praktische Arbeit ausprobieren und miteinander teilen.

    Termin am 12. Juni: Tatort Gleichstellung [mehr Infos]: „Tatort Gleichstellung“ ist eine Methode für Fachkräfte, die dabei unterstützt, in gesellschaftlich herausfordernden Zeiten handlungsfähig zu bleiben. Die Methode verbindet drei Zugänge, die gemeinsam eine vertiefte, praxisnahe und gleichzeitig kreative Auseinandersetzung mit einem Thema ermöglichen. Antifeministische Denk- und Handlungsmuster wirken weiterhin in zentrale gesellschaftliche Bereiche hinein, stabilisieren Ungleichheit und beeinflussen politische Debatten. Um dem entgegenzutreten, braucht es eine demokratische, geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Bildungsarbeit.  Wir stellen euch in unserem digitalen Dialogforum die erste Staffel „Antifeminismus“ vor und geben euch Hinweise, wie ihr die Methode nutzen könnt.

    12.6. Online: Rassismus - Männlichkeiten* - Empowerment.

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Rassismus - Männlichkeiten* - Empowerment. Was uns stärkt und was uns verbindet!* (12.06.2026, Digital)
    Zahlreiche weltweite und lokale Krisen führen dazu, dass Rassismus und andere Diskriminierungen in der Mehrheitsgesellschaft zunehmend normalisiert werden. Dadurch sind männliche* Schwarze, Indigene und People of Color (BIPoC) in den letzten Jahren erneut und verstärkt von spezifischen Formen von Rassismus betroffen. 
    In diesem safer space wollen wir uns mit Verschränkungen von Rassismen, Sexismen und Queerfeindlichkeit aus männlicher* Perspektive auseinandersetzen und die eigene Rolle darin reflektieren, um Empowerment- und Powersharingprozesse zu entwickeln bzw. zu aktivieren. 
    Die Veranstaltung richtet sich an BIPoC (Schwarze, Indigene und People of Color) Multiplikatoren* der pädagogischen Arbeit, die sich selbst als Männer* definieren.
    Anmeldeschluss: 05.06.25, mehr Informationen gibt es hier.

    24.6. Dortmund: Suchtprävention bei Jungen*& jungen Männern*

    LAG Jungenarbeit NRW: Veranstaltung: Jungen* und Sucht - Suchtprävention bei Jungen* und jungen Männern*.
    Die Statistiken zeigen, dass Jungen* und junge Männer* ein erhöhtes Risiko haben an einer Abhängigkeit zu erkranken. Neben Medialen Vorbildern aus Filmen, Serien, Social Media und Musik hat gerade das soziale Umfeld einen erheblichen Einfluss auf ihr Konsumverhalten. So fördern Trinkspiele und verschiedene Challenges ein riskantes Verhalten, ebenso wie erfahrenes Konsumverhalten in der Familie.
    Substanzkonsum spielt im Jugend- und jungen Erwachsenenalter eine wichtige Rolle bei der Konstruktion von Männlichkeit*. Jungen* und junge Männer* testen ihre Grenzen aus, konkurrieren miteinander und setzen sich gegenseitig unter Druck. Dies geschieht im Kontext zentraler Entwicklungsaufgaben im Jugendalter, wie dem Wunsch nach Unabhängigkeit und der Identitätsbildung. Verstärkt wird ein risikoreiches Konsumverhalten durch ein sich noch entwickelndes Gehirn, das impulsiv auf verlockende Reize reagiert. Psychische Belastungen oder Diskriminierungserfahrungen können zusätzlich dazu führen, dass aus einem jugendtypischen Konsumverhalten schnell eine Abhängigkeitserkrankung wird.
    In der Fortbildung werden die vielfältigen Faktoren beleuchtet, die das Konsumverhalten im Jugendalter beeinflussen und welche Rolle Männlichkeiten dabei spielen. Die Teilnehmenden erhalten Grundlagen zur Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen und erarbeiten praxisnahe Präventionsstrategien speziell für Jungen* und junge Männer*. Ziel ist es, ein Verständnis für die Herausforderungen im Umgang mit Suchtverhalten in dieser Zielgruppe zu entwickeln.
    Datum: 24.6., 10 - 16 Uhr, Teilnahmegebühr: 85 €, Ort: Haus der Vielfalt, Zur Vielfalt 21, 44147 Dortmund, Anmeldung hier bis: 16.6.
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben. Referent*in: Winterseel Maximilian.

    24.6. Online: Jungen auf TikTok demokratische Werte vermitteln

    LAG Jungen*arbeit NRW: Veranstaltungsreihe: Fokus Jungen*arbeit – Impulse aus Wissenschaft und Praxis: 
    24.6., 10:00 - 11:30 Uhr, Online: Jungen auf TikTok mit rechter Ästhetik demokratische Werte vermitteln – Geht nicht? Geht doch!
    Wenn sich Jungen, die sich für Muskelaufbau und teure Autos interessieren, auf TikTok bewegen, werden ihnen Clips der AfD, rechtsradikaler Influencer und der Manosphere eingespielt. Wie die Studie „Soziale Netzwerke, Geschlechterbilder und Werte“ zeigt, übernehmen sie daraus Deutungsmuster und sehen Akteure wie Andrew Tate als Vorbild. Es entsteht ein Backlash von Geschlechterbildern, LGBTQ+-Feindlichkeit und Klimawandelleugnung, eingebunden in anti-demokratische Haltungen. Lässt sich dagegen was tun? Die Studie zeigt: Ja, wenn der richtige Dreh gefunden wird. Wie mit TikTok-Clips die Männlichkeitsbilder erweitert und prodemokratische Werte gefördert werden könnten, stellt Studienleiterin Dr. Maya Götz in dieser Veranstaltung vor. 
    Fokus Jungen*arbeit – Impulse aus Wissenschaft und Praxis ist eine kostenlose Online-Vortragsreihe der LAG Jungen*arbeit NRW. Im bewusst kompakten 90-Minuten-Format präsentieren Expert*innen aktuelle Themen und Studien zur Jungen*arbeit. Die Reihe findet zwei- bis dreimal jährlich in unregelmäßigen Abständen statt.
    Anmeldung hier bis 23.6.; LAG J* NRW in Kooperation mit Mein Testgelände – Das Gendermagazin
    Zielgruppe: Fachkräfte pädagogischer und sozialer Arbeit und Weiterbildung, die mit Jungen/jungen Männern arbeiten oder die sich für das Phänomen interessieren, was diese Gruppe so anspricht an rechten Narrativen auf Social Media und was dem entgegen gesetzt werden kann. 
    Referent*in: Dr. Maya Götz, Medienwissenschaftlerin und Medienpädagogin, Leiterin des Internationalen Zentralinstituts für Jugend- und Bildungsmedien (IZI) beim Bayerischen Rundfunk. 

    25.6. Dortmund: Empowerment für Fachkräfte mit Rassismuserfahrung

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen: Empowerment für Fachkräfte mit Rassismuserfahrung.
    Unsere Werkstattgespräche sind interaktiv sowie praxisnah gestaltet. Die Leitung sind Jinan Dib und Sailja Schallenberg.
    Der Workshop bietet für Schwarze Fachkräfte und Fachkräfte of Color aus der Jugendsozialarbeit in NRW einen geschütz(er)en und professionellen Raum, um in einen Erfahrungsaustausch zu empowernden individuellen als auch kollektiven Strategien im Umgang mit (eigenen) Rassismuserfahrungen zu kommen. Auch wenn die Erfahrungen mit Rassismen im Vordergrund stehen, beinhaltet unsere Ausrichtung intersektionelle Perspektiven, womit wir versuchen, unterschiedliche Diskriminierungserfahrungen zu thematisieren und anzusprechen. Dementsprechend arbeiten wir prozessoffen und teilnehmendenorientiert mit interaktiven Übungen und Methoden der Praxisreflexion, kollegialen Beratung, der Biografie- und Körperarbeit sowie der Selbstfürsorge.
    Zielgruppe: Dieser Workshop richtet sich an Schwarze Fachkräfte, Fachkräfte of Color/mit Rassismuserfahrungen aus der Jugendsozialarbeit. Da es sich hier um einen geschützten Empowermentraum handelt, sind nur Fachkräfte eingeladen, die Rassismuserfahrungen machen. Wir setzen die Bereitschaft zur Selbstreflexion voraus.
    Termin: 25.06.2026, 10:00 Uhr, Ort: Dortmund|AWO Westliches Westfalen. [mehr Infos]

     

    ab 25.6. Online: Machtkritische Pädagogik in der Praxis mit Rom*nja

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW - Machtkritische Pädagogik in der Praxis mit Rom*nja (25.06.2026 - 17.07.2026, Digital plus Selbstlernphasen)
    Stärkung diversitätsreflektierter Zugänge über den Anti-Bias-Ansatz für die Praxis
    Gadjé-Rassismus und weitere Diskriminierungsformen sind historisch gewachsen und tief in gesellschaftlichen Machtverhältnissen verankert. Pädagogische Fachkräfte sind Teil dieser Strukturen und wirken – oft unbewusst – an ihrer Reproduktion oder Veränderung mit.
    Die Online-Fortbildungsreihe lädt dazu ein, sich mit Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung auseinanderzusetzen und den Anti-Bias-Ansatz als diversitätsbewusste und antidiskriminierende Perspektive kennenzulernen. Ein besonderer Fokus liegt auf Rassismuserfahrungen von Rom*nja sowie auf der kritischen Reflexion von Kulturalisierung und Ausgrenzung.
    Anmeldeschluss: 18.06.26, mehr Informationen gibt es hier

    29.6. Freiburg: Argumentationstraining gegen antifeministische Positionen

    AG Mädchen*Freiburg: Argumentationstraining gegen antifeministische Positionen
    Ob am Arbeitsplatz, beim Familientreffen, in sozialen Netzwerken oder in der Politik – antifeministischen Positionen begegnen wir überall: etwa in abwertenden Kommentaren zu feministischen Anliegen oder zur Gleichstellung. - In diesem Workshop wollen wir uns dagegen stark machen – mit ganz praktischen Übungen. Gemeinsam trainieren wir den Umgang mit antifeministischen Aussagen, um Angriffen souveräner entgegentreten zu können.
    Termin& Ort: 29.06.2026 17.30 – 20.30 Uhr, fz*, Faulerstraße 20, 79098 Freiburg, Anmeldung: anmeldung@ag-maedchen-freiburg.de, Kosten: Keine
    Zielgruppe: FLINTA* pädagogische Fachkräfte und weitere Interessierte. Niemand wird aufgrund des Namens oder Aussehens von der Anmeldung oder Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
    Mit: Lorrie Janßen und Birte Sommer

    30.6. Nürnberg: Impulse für eine starke Türöffnerin JSA

    ejsa Bayern: "Allen jungen Menschen steht die gleiche Welt offen." Impulse für eine starke Türöffnerin Jugendsozialarbeit
    Nicht alle jungen Menschen starten mit den gleichen Chancen ins Leben. Herkunft, soziale Lage, Bildungszugänge und strukturelle Barrieren beeinflussen früh, welche Wege offenstehen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in vielen öffentlichen Debatten nicht gut sichtbar.
    Jugendsozialarbeit setzt genau hier an. Sie begleitet, stärkt, eröffnet Perspektiven und macht sich für junge Menschen stark. Doch die Herausforderungen wachsen: Soziale Ungleichheiten vergrößern sich, Lebenslagen werden komplexer und fachliche wie sozialpolitische Antworten sind dringender denn je.
    Denken Sie mit uns und Expert*innen beim ejsa-Fachtag 2026 darüber nach, wie und unter welchen Bedingungen Jugendsozialarbeit dieser Rolle auch in Zukunft gut gerecht werden kann.
    Termin: 30.06., 13:30 - 16:30 Uhr, Ort: Nürnberg, Anmeldeschluss: 17.6. [Weitere Informationen und Anmeldung]

    30.6.&1.7. Essen: Gender- & diversitätssensible Sprache

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Fortbildung: Gender- und diversitätssensible Sprache (30.06.26 und 01.07.2026, jeweils 9:30 - 16:00 Uhr, in der Fachstelle vor Ort)
    Eine Einführung in diversitätssensibles Sprachhandeln: Sprache ist mächtig. Sie formt Wirklichkeit und Bewusstsein mit, in ihr und durch sie bilden sich gesellschaftliche und kulturelle Vorstellungen von Differenzordnungen, von „uns“ und „den anderen“, von Normalität und Abweichung ab. Sie ist nicht neutral und kann als aktives Handeln verstanden werden.
    Häufig bestehen Unsicherheiten darüber, was und wie etwas gesagt wird und welche Begrifflichkeiten respektvoll und angemessen sind. Wir üben uns zusammen in einem wertschätzenden und nichtdiskriminierende Gebrauch von Sprache. Gleichzeitig unterliegen diskriminierungskritische Sprachveränderungen einer großen Ab- und Gegenwehr, insbesondere durch rechte und antifeministische Narrative. Ziel ist es daher auch, Argumentationsstrategien kennenzulernen, die hilfreich sein können, sich gegen feindliche Narrative zu positionieren, stärken und ermutigen sollen.
    Anmeldeschluss: 22.06.2026, mehr Informationen findet ihr hier.
    Veranstaltungsort: FUMA Fachstelle Gender Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127

    10.7. Stuttgart: Inklusive Mädchen*arbeit gestalten

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg: Fortbildung „Und jetzt wirklich ALLE! Inklusive Mädchen*arbeit gestalten“
    Die Veranstaltung der Akademie der Jugendarbeit BW am 10. Juli basiert auf der neuentstandenen, gleichnamigen Handreichung „Und jetzt wirklich alle!“ der LAG Mädchen*politik BW. Es werden inklusive, gendersensible Ansätze und Haltungen besprochen und Praxisansätze für den eigenen Alltag erarbeitet. Der Tag bietet viel Raum, die eigene Haltung und Praxis zu reflektieren. Neben einem Überblick über Mädchen*arbeit und Inklusion stehen der Transfer in den Berufsalltag und der Austausch unter Kolleg*innen im Mittelpunkt.
    Termin& Ort: 10. Juli 2026, 09:30 bis 17:00, Haus der Jugendarbeit, Haeberlinstraße 1−3, 70563 Stuttgart-Vaihingen [weiterlesen]

    14.-15.7. Wien: Fachkräftetraining Zug um Zug - Train tu Europe

    Zug um Zug – Train to Europe – ein Erasmus+-Projekt von YES Innovation & Research e. V.  zusammen mit dem YES Forum lädt zum Fachkräfte-Training mit den Partnerorganisationen ÖJAB aus Österreich und GioNet aus Italien nach Wien am 14.–15. Juli, mit jeweils einem An- und Abreisetag, ein.
    Arbeiten Sie mit jungen Menschen und möchten sie ermutigen, ihren vertrauten Sozialraum zu verlassen und Neues zu entdecken? Suchen Sie nach Methoden, die Neugier wecken, Selbstvertrauen stärken und junge Menschen dabei unterstützen, sich auf neue Wege, z.B. bei den Themen Wohnen und Ausbildung/Arbeit, einzulassen?
    Im Fachkräftetraining des Projekts „Zug um Zug“ lernen Sie praxisnahe Methoden der non-formalen Bildung kennen, mit denen sich Lernen unterwegs gestalten lässt – im Zug, auf Reisen, bei Ausflügen oder im öffentlichen Raum. Die Aktivitäten helfen jungen Menschen, sich in neuen Situationen zurechtzufinden, Herausforderungen zu meistern und Schritt für Schritt Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
    Weitere Informationen erhalten Sie bei Christine Schubart, YES Innovation & Research.

    Team-/inhouse-FoBi für pädagog. Fachkräfte: Demokratie in der Kinder-& Jugendarbeit gestalten

    Wer entscheidet? Demokratie in der Kinder- und Jugendarbeit gestalten
    Demokratie findet sich in allen Ecken unserer Gesellschaft - aber auch am eigenen Arbeitsplatz? Die WeTek Berlin gGmbH bietet ab sofort Team-/inhouse-Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte aus Schulen, Jugendzentren und anderen sozialen Einrichtungen in der offenen Jugendarbeit. Ziel ist es, demokratische Strukturen in der eigenen Arbeitsumgebung zu etablieren.
    Entscheidungen prägen den Alltag in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, ob sichtbar oder unsichtbar, bewusst getroffen oder einfach aus Gewohnheit. Sie beeinflussen, wie Kinder und Jugendliche Räume erleben, Angebote nutzen, Beziehungen gestalten und sich selbst als wirksam erfahren. In Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheiten gewinnt die Frage, wer eigentlich entscheidet, besondere Bedeutung: Wie ermöglicht man jungen Menschen echte Teilhabe? Wie teilt man Verantwortung im Team? Und wie gestaltet man demokratische Prozesse so, dass sie lebendig, spürbar und inklusiv sind?
    Das Angebot umfasst eine eintägige Teamfortbildung, die einen kreativen und praxisnahen Raum eröffnet, in dem Demokratie als lebendige Handlung erfahren wird. Mit Methoden aus ästhetischer und digitaler Bildung wird Demokratie spürbar, spielerisch und gemeinsam. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Entscheidungsprozesse entstehen, wie sie sich anfühlen und wie man sie bewusst gestalten kann. Die Teilnehmenden gewinnen neue Perspektiven und lernen Werkzeuge kennen, die junge Menschen wirksam beteiligen – kreativ, niedrigschwellig und alltagsnah.

    Inhalte im Überblick: 
    - Demokratische Entscheidungsprozesse verstehen und reflektieren
    - Kreative, körperliche und spielerische Methoden erleben
    - Eigene Haltungen, Rollen und Verantwortlichkeiten im Team beleuchten
    - Praxisnahe Beteiligungskonzepte entwickeln
    - Kennenlernen und Ausprobieren verschiedener digitaler und analoger Werkzeuge

    Die Kosten der Fortbildung richten sich nach der Dauer und Gruppengröße der Veranstaltung. (Eine Gruppe = max. 18 Teilnehmende) Interessierte können sich per Mail oder telefonisch anmelden. Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite von WeTek Berlin.
    Kontakt: WeTeK Berlin gGmbH, Ansprechperson: Vivien Langas, E-Mail: medienbildung@wetek.de, Tel.: (030) 225 013 480

    E-Learning-Kurs: Kinder-& Jugendmedienschutz i.d. pädagog. Arbeit

    E-Learning-Kurs zum Kinder- und Jugendmedienschutz in der pädagogischen Arbeit.
    Wie können Kinder und Jugendliche in der pädagogischen Arbeit kompetent beim Aufwachsen in einer digitalen Welt begleitet werden? Welche altersbezogenen Gefährdungen bestehen und wie kann diesen pädagogisch begegnet werden?
    Mit dem neuen E-Learning-Kurs ist ein kostenfreies und landesweit einzigartiges Bildungsangebot entstanden, das sich an alle richtet, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
    Der im Rahmen des Masterplan Kinderschutz Baden-Württemberg entwickelte und durch das MSGI geförderte Kurs vermittelt umfassendes Wissen zu zentralen Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und der Medienpädagogik. Theorie wird mit konkreten Impulsen für die Praxis verbunden.
    Das erwartet Sie im E-Learning-Kurs:
    - Vielfältige Lernformate: Videos, kompakte Texte und interaktive Übungen
    - Flexibles Lernen: jederzeit starten, pausieren und fortsetzen
    - Anonymisierte Erfahrungsberichte: eigene Erfahrungen teilen und von anderen lernen 
    - Digitaler Notizzettel: Gedanken, Ideen und Fragen direkt festhalten
    - Reflexionsfragen statt Prüfungen: Transfer in den eigenen Arbeitsalltag
    - Zertifikat: Generieren Sie sich jederzeit ein Zertifikat, das Ihre bearbeiteten Inhalte dokumentiert [Weitere Infos und direkter Link zum Kurs]

    FoBi: Digitales Lernen für wirksamen Kinderschutz bei weibl. Genitalverstümmelung

    Zivilgesellschaftliche Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe: Digitales Lernangebot zu Kinderschutz 
    Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ wurde nun das digitales Fortbildungsangebot „ Wissen schützt! – Digitales Lernen für wirksamen Kinderschutz bei weiblicher Genitalverstümmelung (FGM)“ entwickelt. Das Angebot umfasst vier Module, für deren Bearbeitung jeweils 60 min vorgesehen sind, und das mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Es ist unter https://kinderschutz.jetzt/ zu finden und kann mit allen digitalen Endgeräte kostenfrei genutzt werden.

    BPB: Veranstaltungskalender Radikalisierung, Islamismus & Prävention (Jugend)

    Bundeszentrale für Politische Bildung: Die Redaktion des Infodienst Radikalisierungsprävention stellt Veranstaltungshinweise und Fortbildungen aus dem Themenfeld Radikalisierung, Islamismus & Prävention zusammen. [Auszüge]'

    - nexus – Psychotherapeutisch-psychiatrisches Beratungsnetzwerk: Regelmäßige Angebote, Online: Fallberatung für Fachkräfte der Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit, Sprechstunde für Fachkräfte und Berater*innen im Feld der Radikalisierungsprävention
    - Die Veranstaltungsreihe: „nexus.dialog – Radikalisierung verstehen. Perspektiven erweitern“ widmet sich der Frage, wie radikale Weltbilder und extremistische Gruppenzugehörigkeiten als Bewältigungsversuche adoleszenter und psychosozialer Krisen verstanden werden können. Wir beleuchten dabei sowohl individuelle als auch soziale Dynamiken der Radikalisierung in der Adoleszenz. (19.5., 29.6., weitere Termine in Planung bis Ende 2026)
    - Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein: Regelmäßiges Angebot, Online: „PROvention“-Online-Beratung für Opfer und Betroffene religiös begründeter Gewalt
    - E-Learning-Kurs: „Gemeinsam gegen Extremismus. Gefahren erkennen, präventiv handeln“, 20.4-18.5., Online, Landeszentrale für politische Bildung BW
    - Zertifizierter Qualifizierungslehrgang zur Stärkung demokratischer Schulkultur und Radikalisierungsprävention für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen bundesweit, Modul 1: 27.-28.4., …., Modul 7: 14.-15.12.26, bundesweit, Aktion Gemeinwesen und Beratung
    - Seminar: „Jugendarbeitslosigkeit und Jugendkriminalität – Chancen und Barrieren bei der Förderung von ‚auffälligen‘ Jugendlichen (unter Einbeziehung von islamistischen Phänomenen)“, 14.-15.9.26, Berlin
    Kommunales Bildungswerk
    - Fortbildung: „Plan P. – Jugend stark machen gegen islamistische Radikalisierung“, 3 Module: 6.-7.5., 20.-21.5., 24.-25.6., Bochum, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW
    „AwareNet“-Fortbildungen für Sozialarbeitende, 20.10. + 10.11.26, Online, Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive (AVP)
    - Fortbildung „EVOLUO kompakt“ (ZG: Berater*innen der Sekundär- und Tertiärprävention aus allen Phänomenbereichen (sowohl zivilgesellschaftlich als auch staatlich). Umgesetzt durch durch KN:IX connect im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom BMBFSFJ, kostenfrei, keine Reisekostenübernahme, Termine zwischen 17.9. - 24.11.26, Bochum / Online
    - Grundqualifizierung: „SCHNITTSTELLE.JUGEND“, 7.-8.5., 25-26.6., 24.-25.9., Berlin / Bochum, Violence Prevention Network und IFAK
    - Veranstaltungsreihe: „Digitaler Extremismus – Scrollen in die Radikalisierung? Extremistische Online-Welten und ihre Wirkung auf Jugendliche“, 9.3.-8.12.26, NRW-weit / Online, Landeszentrale für politische Bildung NRW
    - Online-Vorlesungsreihe: „Übersehen und Verschweigen: Das Wirken der Grauen Wölfe“ (Englisch), 14.4.-30.6., Online, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
    -  Sofa-Talk: „Frauen im Islamismus ‒ Attraktivitätsmomente und Rekrutierungswege für Mädchen und Frauen“, 18.5., Online: IFAK
    - Workshop: „Islamistische Ansprachen in den Sozialen Medien“, 28.5., Online, Wegweiser Beratungsstelle
    - Seminar: „TikTok-Terrorismus – Radikalisierung über Social Media Extremismus im Netz: Strategien, Gefahren und Präventionsansätze“, 1.-3.6., Königswinter, Johannes-Albers-Bildungsforum
    - Fachtag: „Staat und Zivilgesellschaft in der Extremismusprävention – Neue Wege der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Justiz“, 15.6.6, Berlin / Online, AG Strafvollzug und Bewährungshilfe
    - Fachtagung: „‚Verlockender Fundamentalismus‘ – Kontinuitäten und Paradigmenwechsel in der Forschung und der Prävention von Islamismus“, 24.-25.6., Münster, ufuq.de
    - Fachtagung: „Vom Algorithmus zur Ideologie? – Islamismus im digitalen Raum: Mechanismen und Prävention“, 14.-15.9., Berlin / Online, BAG RelEx und modus | zad
    - Fachtag: „Zwischen Sicherheit und Unsicherheit: Spannungsfelder in der Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit“, 23.-24.9., Bielefeld, Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld und Legato

    5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

    5.5. Online: Arbeitsmarktintegration& Teilhabe geflüchteter Frauen

    Die Bundesstiftung Gleichstellung, Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung und die Abt. Integration des DeZIM laden zum Digitalen Dialog ein: 
    Arbeitsmarkt und Gleichstellung im Kontext von Fluchterfahrung und Intersektionalität: Herausforderungen, Besonderheiten und Lösungsansätze.
    Im Fokus stehen die Arbeitsmarktintegration und Teilhabe von Frauen mit Fluchterfahrung aus gleichstellungspolitischer Perspektive und wie sie verbessert werden können. Dabei geht es um spezifische Hürden, Besonderheiten und Potenziale dieser Zielgruppe sowie um strukturelle Ungleichheiten am Arbeitsmarkt. 
    Aus technischen Gründen ist die Teilnehmendenzahl begrenzt. Der Zoom-Link wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.
    Wann: Dienstag, 05. Mai 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr, Wo: Online (Zoom) → ANMELDUNG
    Bei Rückfragen:Lejla Medanhodžić: l.medanhodzic@minor-kontor.de

    5.5. (+jeden Di): online: Ringvorlesung Kinderrechte & Kinderschutz

    Transferzentrum Kinderrechte & Kinderschutz MV & Universität Rostock: Ringvorlesung Kinderrechte & Kinderschutz im Sommersemester 2026, je dienstags 18:30–20:00 Uhr
    Willkommen im Transferzentrum Kinderschutz & Kinderrechte– einem Ort für Begegnung, Dialog und Innovation! Wir setzen uns dafür ein, Kinder und Jugendliche als anerkannte Rechtssubjekte in der Gesellschaft sichtbar zu machen und ihre Rechte auf umfassende Weise zu stärken. Das Zentrum fördert aktiv die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und etabliert einen weit gefassten Kinderschutz, der die Rechte und das Wohlergehen junger Menschen in den Fokus rückt.

    Ringvorlesungs-Termine: 
    14.04. „Ich schulde Kindern ein Happy End!“ – Lernen über die NS-Zeit in lokalen und digitalen Räumen. Dr. Constanze Jaiser, RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V.
    21.04. Klassismusreflexivität: Soziale Herkunft als Dimension pädagogischer Praxis. Prof. Dr. Francis Seeck, Technische Hochschule Nürnberg
    28.04. Schulsozialarbeit im ländlichen Raum – Herausforderungen, Radikalisierungsrisiken und präventive Praxisansätze - Marcel Müller, Ganztagsschule Wartbergschule Niedernodeleben
    05.05. Das Kinderrechte-Portal – Wegweiser zur Umsetzung der Kinderrechte im pädagogischen Alltag. Emily Koch, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
    12.05. Wir sind die Guten! – Warum Soziale Arbeit trotzdem oftmals gewaltvoll ist. Prof. Dr. Josef Freise, KatHO Köln
    19.05. Influencing und Contentcreation – Zwischen Fakten und Followern. Ronald Becker, SpreuWeizen
    26.05. Arbeit mit übergriffigen Kindern im Alter von 3–9 Jahren. Carsten Müller, Praxis für Sexualität
    02.06. Der Wert der Mehrsprachigkeit. Dr. Claudia Seele, Fachstelle Mehrsprachigkeit M-V
    09.06. „Delinquenz im Kindesalter – Phänomen und pädagogische Herausforderungen“. Dr. Bernd Holthusen, DJI
    16.06. Kinderhandel ein innerdeutsches Problem?! Pauline Hafner, Pro Mädchen – Mädchenhaus Düsseldorf e. V.
    23.06. Strategien queerer Jugendlicher im Umgang mit intersektionaler Diskriminierung und ihre Bedeutung für die Jugendarbeit. Sannir Ben Dehler, Europa Universität Flensburg
    30.06. Papa/Mama in Haft – Kinder zwischen Sorge und Hoffnung. Hilde Kugler, Treffpunkt e. V.
    07.07. Sichtbar-unsichtbar: Geflüchtete Kinder der Roma-Gemeinschaften – Das RomDialog-Projekt stellt sich vor. Dr. Iris Wachsmuth, RomDialog
    14.07. Aufwind für das Recht auf Bildung: Ein mögliches neues Zusatzprotokoll für die UN-Kinderrechtskonvention. Dr. jur. Stephan Gerbig, LL.M., LMU München.
    → Online-Teilnahme über Zoom: https://uni-rostock-de.zoom-x.de/meeting/register/IPJcQ09gSHC0rDMOG1f_tA

    6.5. Online: Jugendgerechte Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen

    Jugendberufsagenturen jugendgerecht weiterentwickeln – Impulse, Positionen, Praxisbeispiele
    Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KV JSA) hat in einem gemeinsamen Impuls-Papier Vorschläge zur jugendgerechten Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen unterbreitet. 
    Zum Austausch über diese Vorschläge lädt der KV JSA am 6. Mai 2026 von 9:30-12:30 zu einer kostenlosen Online-Veranstaltung ein. [Informationen und Anmeldung: hier]
    Zum vollständigen Impuls des KKV JSA: Jugendgerechte Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen (oder Download: KVJSA Position JBA 2026)

    7.5. online/ Berlin: 'Rasse‘, Rassifizierung& Verwandtschaft v. Antisemitismus& Rassismus

    DeZIM, WinRa& FoNA21: 'Rasse‘, Rassifizierung und die Verwandtschaft von Antisemitismus und Rassismus - Vortrag im Rahmen des RAR-Fellowships von Dr. Daniel James
    Dr. Daniel James ist von April bis Juni 2026 der erste Fellow im Rahmen des Fellowship-Programms „Relationship between Antisemitism and Racism“ (RAR-Fellowship). Das Fellowship wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert und ist ein gemeinsames Vorhaben des Forschungsnetzwerks Antisemitismus im 21. Jahrhundert (FoNA21) und des Wissensnetzwerks Rassismusforschung (WinRa).
    Im Zentrum seines Vortrags steht eine grundlegende Debatte, die insbesondere in Deutschland intensiv geführt wird: das Verhältnis von Antisemitismus und Rassismus.  Die Debatte bewegt sich oft zwischen zwei Polen: Entweder gilt Antisemitismus als kategorial verschieden von Rassismus oder als dessen spezifische Form. Dr. Daniel James argumentiert, dass diese Debatte sich anders darstellt, sobald man eine stillschweigende Voraussetzung freilegt: Rassismus wird häufig anhand des Musters des antischwarzen Rassismus als eine Sache der Hautfarbe – oder der 'Rasse' – begriffen.
    Ausgehend von einer kritischen Analyse der begrifflichen Grundlagen schlägt der Vortrag vor, den Fokus vom statischen Begriff der „Rasse“ hin zum dynamischen Begriff der Rassifizierung zu verschieben.  Während 'Rasse' eine Entweder-oder-Kategorie ist, erlaubt Rassifizierung als Prozess graduelle Abstufungen – und erfasst so auch Formen der Zuschreibung und Unterordnung, die nicht an sichtbare Merkmale gebunden sind. Anhand historischer Beispiele wird gezeigt, wie jüdische Identität in unterschiedlichen Kontexten – vom spätmittelalterlichen Spanien bis in die USA der Gegenwart – teilweise „rassifiziert“ wurde. Aus diesen Rassifzierungsprozessen geht eine Position hervor, die weder vollständig ein- noch vollständig ausgeschlossen ist: nicht ganz weiß, aber auch nicht eindeutig nicht-weiß.
    Der Vortrag eröffnet damit einen differenzierten Zugang zur  Verwandtschaft von Antisemitismus und Rassismus, ohne sie kategorial zu trennen oder einander unterzuordnen. 

    - Mitwirkende:  Dr. Daniel James arbeitet zur klassischen deutschen Philosophie mit Schwerpunkten bei Hegel und Marx, zur Sozialphilosophie sowie zur Philosophy of Race und zur Philosophie der Sozialwissenschaften. Sein Habilitationsprojekt Rassismus ohne Rasse entwickelt einen Begriff von Rassismus, der vom Prozess der Rassifizierung ausgeht und damit auch Phänomene wie Antisemitismus oder antiosteuropäischen Rassismus auf nicht-reduktive Weise fassen kann. Jüngere Arbeiten umfassen den gemeinsam mit Franz Knappik verfassten Band Hegel and Colonialism sowie den Aufsatz „Folk Concepts of Race, Cross-culturally“ (mit Leda Berio, Steffen Koch, Alex Wiegmann und Benedict Kenyah-Damptey).
    Moderation: Neta-Paulina Wagner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor
    Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: DeZIM_talk | ‚Rasse‘, Rassifizierung und die Verwandtschaft von Antisemitismus und Rassismus
    - ÜBer das DeZIM: Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, zu gesellschaftlicher Teilhabe und zu Rassismus. Es besteht aus dem DeZIM-Institut und der DeZIM-Forschungsgemeinschaft. Das DeZIM-Institut hat seinen Sitz in Berlin-Mitte. In der DeZIM-Forschungsgemeinschaft verbindet sich das DeZIM-Institut mit sieben anderen Einrichtungen, die in Deutschland zu Migration und Integration forschen. Das DeZIM wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.
    - Über WinRa: Das Wissensnetzwerk Rassismusforschung ist ein bundesweites und interdisziplinär ausgerichtetes Verbundvorhaben zur strategischen Stärkung und Vernetzung der Rassismusforschung in Deutschland. WinRa wurde 2023 im Rahmen der BMFTR-Förderrichtlinie „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ etabliert und ist ein Verbundprojekt von neun Kooperationspartner*innen. WinRa stärkt und vernetzt durch einen forschungsgeleiteten, interdisziplinären Austausch die verstreute und fragmentierte Rassismusforschung in Deutschland strategisch miteinander.
    - Über FoNA21: Seit 2021 vernetzt und begleitet das Forschungsnetzwerk Antisemitismus im 21. Jahrhundert die vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Projekte im Bereich der Antisemitismusforschung, die sich aus verschiedenen Perspektiven und Fragestellungen mit den Ursachen, Hintergründen und Erscheinungsformen des gegenwärtigen Antisemitismus in Deutschland befassen.

    Termin& Ort: 7.5., 17:00 – 18:30 Uhr, online via zoom und DeZIM.Saal im DeZIM-Institut, Mauerstrasse 76, 10117 Berlin [ANMELDUNG bis 6.5., 23:59 Uhr]

    7.5. Düsseldorf: Rassismuskritik in der Jugendarbeit - zw. Anspruch u. Praxis

    Fachtag des Forums „Rassismuskritische Ansätze für die Kinder- und Jugendförderung” (RKJ-Forum): Rassismuskritik in der Jugendarbeit – zwischen Anspruch und Praxis 7.5., 10-16 Uhr
    Rassismus wirkt als gesellschaftliches Machtverhältnis – auch in institutionellen Strukturen, Routinen und professionellen Selbstverständnissen. Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung (wie z. B. Jugendzentren und Einrichtungen der Offenen Tür, Jugendverbände und-vereine sowie Jugendsozialarbeit) sind daher gefordert, ihre Organi sationskulturen kontinuierlich kritisch zu hinterfragen und rassismuskritische Veränderungsprozesse bewusst und nachhaltig zu gestalten. 
    Die Bedeutung solcher Transformationsprozesse zeigt sich auch in aktuellen fachlichen und politischen Rahmensetzungen. Der Kinder- und Jugendförderplan für Nordrhein-Westfalen betont, dass „Kinder und Jugendliche diskriminierungsfreie, fehlerfreundliche und selbst gestaltete Räume benötigen, um sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln zu können. Einrichtungen der Jugendförderung werden dabei als zentrale Orte beschrieben, die solche Entwicklungsräume bereitstellen und hierfür verlässliche strukturelle Rahmenbedingungen benötigen“. Damit wird deutlich: Rassismuskritische Organisationsentwicklung sollte nicht nur ein fachlicher Anspruch sein, sondern ist eine grundlegende Voraussetzung für gelingende Bildungs- und Beteiligungsprozesse. 
    Vor diesem Hintergrund widmet sich die Tagung der Frage, wie Institutionen der Kinder- und Jugendförderung rassismuskritische Organisationsentwicklung umsetzen und in ihren Strukturen verankern können. Sie richtet sich an Fachkräfte, Multiplikator*innen sowie weitere Interessierte, die sich in ihrer professionellen Praxis bereits mit Rassismuskritik auseinandergesetzt haben und die Herausforderungen institutioneller Machtverhältnisse weitergehend bearbeiten möchten. Durch wissenschaftlich fundierte Impulse und eine praxisorientierte Workshopphase, in der mit konkreten Fallbeispielen gearbeitet wird, bietet die Veranstaltung einen Rahmen, eigene Handlungspraxen zu reflektieren, strukturelle Barrieren zu erkennen und konkrete Strategien für eine diskriminierungssensible Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung zu entwickeln. 
    Die Veranstaltung ist ein Angebot des "Forum Rassismuskritische Ansätze für die Kinder- und Jugendförderung (RKJ-Forum)". Das RKJ-Forum wird getragen von IDA-NRW, der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW, dem Landesjugendring NRW, der Landesvereinigung kulturelle Jugendarbeit NRW e. V. und dem Paritätischen Jugendwerk NRW.
    Wer kann teilnehmen?: Fachkräfte & Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendförderung aus den Mitgliedsverbänden
    Anmeldungen bis zum 30. April 2026 mit Name und Institution an forum@ida-nrw.de 

    7.5. Hannover: Gespräch über Moralpanik und christliche Sex(arbeits)feindlichkeit

    Café ka:punkt - Evangelische Frauen* der Landeskirche Hannover: Minenfeld Sexarbeit. Ein Gespräch über Moralpanik und christliche Sex(arbeits)feindlichkeit.
    Wie stehen Kirche, christliche Sexualethik und Sexarbeit zueinander? Warum fürchten christliche Fundamentalist*innen sexuelle Selbstbestimmung? Und was steckt hinter der christlichen Rettungsindustrie? 
    Wie zeigt sich Sexarbeitsfeindlichkeit als Brückenideologie zur antifeministischen Rechten? Und wie könnte eine solidarische, sexpositive Kirche aussehen? Um solche Fragen geht es im Lesungsgespräch mit den 
    Autorinnen Ruby Rebelde und Nathalie Eleyth bei den Evangelischen Frauen* in Hannover.
    Ruby Rebelde liest aus „Warum sie uns hassen - Sexarbeitsfeindlichkeit“ – ein wütender, kluger und kompromissloser Blick auf gesellschaftliche Moral, Macht und Ausgrenzung.
    Nathalie Eleyth präsentiert ihren Text „Sex(arbeit) auf Evangelisch. Plädoyer für eine sexpositive Kirche 
    in Solidarität mit Sexarbeiterinnen“ aus dem Sammelband „Gemeinsam anders“ – eine theologische Intervention gegen Stigma, Schweigen und fromme Doppelmoral.
    Geplant ist ein „Abend zwischen Lesung, Streitlust und solidarischer Utopie. Mit Raum für Fragen, Einwände und Perspektiven. Es wird unbequem, klug und notwendig. Denn: Kirche hat nach unserem Verständnis die Aufgabe, die Debatten aus der Tabu-Ecke zu holen, Räume zur Versachlichung des Diskurses zu Prostitution/Sexarbeit zur Verfügung zu stellen, und sich selber proaktiv am Diskurs zu beteiligen.“
    Termin& Ort: 7. Mai um 18 Uhr, ka:punkt | Grupenstraße 8 | 30159 Hannover
    Moderation: Susanne Paul (Evangelische Frauen*) [Anmeldung]

    9.5. Berlin: Buchvorstellung: Die Geschichte der Frauen, die zurückschlagen

    Heinrich Böll Stiftung: Andrea Böhm: Fighting Like a Woman. Die Geschichte der Frauen, die zurückschlagen (Reihe Böll.Global: Books That Matter)_
    Buchvorstellung und Diskussion  Samstag, 9. Mai, 17.00 – 19.30 Uhr, Fenriz Gym, Lobeckstraße 36, 10969 Berlin (Anmeldung)
    Kurdische Kämpferinnen gelten vielen als feministisches Symbol der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung in einer Region, die eher mit patriarchalen Strukturen in Zusammenhang gebracht wird. Was bedeutet es, in der Lage zu sein, sich physisch zur Wehr zu setzen? Mit der Buchvorstellung von Fighting Like a Woman. Die Geschichte der Frauen, die zurückschlagen laden wir ein, über feministische Geschichte, körperliche Selbstbestimmung und politische Handlungsmacht zu diskutieren. 
    Den Anstoß zu dem Buch gab eine Szene der zivilgesellschaftlichen Proteste im Libanon im Jahr 2019, bei der Malak Alawiye, eine unbewaffnete Frau, einen deutlich größeren, bewaffneten Mann mit einem gezielten Tritt zwischen die Beine zu Fall brachte und damit zur ikonischen „Kick-Queen von Beirut“ wurde.
    Andrea Böhm hat Archive konsultiert und die Welt bereist für Recherchen über die oft übersehenen Seite feministischer Vergangenheit und Gegenwart: dem Körper als Ort von Unterdrückung, aber auch von Widerstand, Selbstbehauptung und Emanzipation. Sie erzählt von Frauen, die sich gegen Gewalt, gesellschaftlich gesetzte Grenzen und die Zuschreibung körperlicher Unterlegenheit zur Wehr setzen, und spannt dabei einen Bogen von Boxerinnen des frühen 18. Jahrhunderts über die Jiu-Jitsu-Suffragetten bis hin zu heutigen Kämpferinnen in Mexiko, Kenia oder Kurdistan.
    In einer Zeit, in der antifeministische Kräfte erstarken und Debatten über Gleichberechtigung, Sicherheit und körperliche Selbstbestimmung an Schärfe gewinnen, stößt Andrea Böhm eine aktuelle und notwendige Auseinandersetzung an. Sie fragt danach, was es bedeutet, weibliche Körper nicht nur als verletzlich, sondern auch als wehrhaft und politisch handlungsfähig zu begreifen – gerade in Regionen wie dem Nahen Osten. Dabei geht es nicht um eine einfache Heldinnenerzählung, sondern um die Ambivalenzen feministischer Kämpfe, um unterschiedliche soziale und politische Kontexte und um die Frage, welche Rolle Selbstverteidigung, Wut, Solidarität und Körperbewusstsein für emanzipatorische Prozesse spielen können.
    Die Buchvorstellung bietet Gelegenheit, über Gewaltverhältnisse, Geschlechtergrenzen und den Mythos eines männlichen Gewaltmonopols ins Gespräch zu kommen.

    Mit:Begrüßung: Bente Scheller, Leiterin Referat Nahost und Nordafrika, Heinrich Böll Stiftung; Andrea Böhm, Reporterin und Autorin; Moderation: Christiane Neudecker, Schriftstellerin und Regisseurin
    Ihre Teilnahme an der Veranstaltung: vor Ort: im Fenriz Gym, Lobeckstraße 36, 10969 Berlin (Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Konferenz per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.)
    Oder: Livestream (Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.) 
    Weitere Informationen im Web. / Jetzt anmelden

    12.5. Köln: Hass, Hype& Haltung: Praxis geschlechtersensibler Medienarbeit

    Fachtag: „Hass, Hype und Haltung: Praxis geschlechtersensibler Medienarbeit“ - Aus der Reihe „Macht & Geschlecht“ 
    Im Dickicht von Manosphere und Trad Wives sind auch sie wirksam: digitale Angebote für junge Menschen, die Gleichstellung und Queerfreundlichkeit stärken. 
    Auf dem Fachtag stellt Christian Noll in der Keynote ein Forschungsprojekt vor, das geschlechtersensible Medienangebote und Bildungsmaterialien gemeinsam mit jungen Menschen entwickelt hat. In den fünf Workshops, die zweimal durchgeführt werden, werden herausragende Projekte und ihre praktischen Zugänge vorgestellt, die junge Menschen direkt ansprechen. Zwei Slamauftritte zeigen, wie junge Künster*innen selbst Gleichberechtigung und Queerfreundlichkeit in die Öffentlichkeit bringen. Es wird sehr konkret und praxisbezogen!
    Termin& Ort: 12.5.26, 10-16 Uhr, In der „Wohngemeinschaft“, Richard-Wagner-Straße 39 in 50674 Köln. Die Teilnahme ist kostenfrei, Fahrtkosten werden nicht erstattet.
    Anmeldung u. Programm, zum Teilen: auf Insta
    Veranstalter*innen: Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit, Bundesarbeitsgemeinschaft Jungen*arbeit e.V. in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik e.V.

    12.5. Online: Kritisch weiße Interventionen

    IDA-NRW - Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein Westfalen: Digitale Austauschraum “Den Status Quo stören – kritisch weiße Interventionen jenseits falsch verstandener Zurückhaltung und paternalistischer Raumnahme”
    ein rassismuskritisch ausgerichteter Austauschraum für weiß positionierte Kolleg:innen ohne eigene Rassismus-/Migrationserfahrung 
    (Teil der Veranstaltungsreihe “Polykrise und Widerstandskraft – digitale Austauschräume zur Stärkung und Vernetzung”) 
    Wer sich für rassismuskritische Weiterentwicklung einsetzt und gesellschaftliche Macht- und Diskriminierungsverhältnisse thematisiert, macht sich nicht unbedingt beliebt. Insbesondere im eigenen Team, im Gespräch mit der Leitung der jeweiligen Jugendeinrichtung, in Auseinandersetzung mit dem langjährigen Kollegen oder auch eigenen Normalitätsvorstellungen laufen solche Prozesse oft nicht harmonisch ab. Aber müssen sie das, sollten sie das?
    Was verlieren wir, was bleibt unbearbeitet oder wird aufrechterhalten, wer macht doppelte Arbeit (und „erhält die Quittung“), wenn wir als weiße Mitarbeiter:innen in Organisationen den Konflikt scheuen, die Stimmung im Team nicht gefährden wollen oder innerlich schon aufgegeben haben? Welche Rolle spielen whiteness, weiße Selbstverständnisse und Professionalitätsanforderungen? Welche Eigenschaften und Strategien brauchen wir oder können wir (weiter)entwickeln und ausprobieren, welche Unsicherheiten angehen, um im besten Sinne Risiken einzugehen und den Status Quo zu stören?
    Dieser Austauschraum lädt zur gemeinsamen (Rück-)Besinnung auf Möglichkeiten der rassismuskritischen Intervention und engagierten Verantwortungsübernahme ein, jenseits paternalistischer Raumnahme oder falsch verstandener Zurückhaltung.
    Termin: 12.5., 14-17 Uhr, Ort: Online [Weitere Infos und Anmeldung bis 8.5.; kostenlos; Kontakt: projekt.kollektiv, Mail]

    18.5. Online: Gender Lab: Rainbow Index – Wie queer-inklusiv sind d. christl. Kirchen?

    Gender Lab: Rainbow Index – Wie queer-inklusiv sind die christlichen Kirchen?. Das Studienzentrum der EKD zu Genderfragen lädt zu Online-Talk ein.
    Gender Lab, der digitale Denkraum des Studienzentrums,  geht in die nächste Runde. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) nehmen wir den frisch aktualisierten RICE-Report (Rainbow Index of Churches in Europe 2025) unter die Lupe und sprechen mit spannenden ökumenischen Gästen darüber, wo die christlichen Kirchen mit Blick auf queeres Leben und Lieben wirklich stehen. 
    Wie stellt sich die kirchliche Lage in Deutschland im europäischen Vergleich dar – etwa mit Blick auf die rechtliche Gleichstellung von LGBTIQ* oder eine inklusive Sprache und Symbolik? Welche Strategien der Öffnung haben sich in den verschiedenen Konfessionen bewährt? Wie lässt sich mit Vorbehalten umgehen? Welche Best-Practice-Modelle können weitere Schritte inspirieren? Wie sieht „Kirche für alle“ konkret aus?
    Impuls: Wielie Elhorst, LGBT-Pastor der Protestantischen Kirche Amsterdam & Mitglied des RICE-Projektteams. 
    Talkgäste: Dr. Michael Brinkschröder, Queer-Pastoral im Erzbistum München und Freising, Dr. Anna Düring, Fachgebiet Gottesdienstentwicklung im Bistum Västerås der Schwedischen Kirche, Martin Franke-Coulbeaut, Stabsbereich Chancengleichheit der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Tash Hilterscheid, Queersensible Bildungsarbeit in der Nordkirche; Moderation: Dr. Ruth Heß.
    Termin& Ort: 18. Mai, 17:15–19:15 Uhr, per Zoom [Hier geht es zur Anmeldung]

    19.5. Online: Die Erfindung der Hausfrau (Themen-Wochen: 2026 CARE)

    Frauenwerk und Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche laden zum Auftakt der Themenwoche „2026 CARE“ zu einer Online-Lesung mit Gespräch ein: Die Erfindung der Hausfrau.
    Die Veranstaltung „Die Erfindung der Hausfrau“ (Titel des gleichnamigen Buches von Evke Rulffes) bildet den Auftakt der Care-Wochen. In der Lesung mit nachfolgendem Gespräch stellt die Kulturwissenschaftlerin heraus, dass die Rolle der Hausfrau und Mutter nicht naturgegeben ist, sondern menschengemacht – ein Abend über gekippte Machtverhältnisse, unfaire Arbeitsteilung und die Folgen.
    Termin: 19. Mai 2026, 19:30 Uhr,  Online-Veranstaltung, Anmeldung: anmeldung@kda.nordkirche.de. Die Teilnahme ist kostenlos.
    Zielgruppe: Alle Interessierten
    Referent*innen/Podium: Evke Rulffes (Kulturwissenschaftlerin, Autorin des Buches „Die Erfindung der Hausfrau“

    Es handelt sich um eine Veranstaltung im Rahmen der „Themen-Wochen 2026 CARE“. Die Veranstaltung wird gefördert durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg und findet statt im Rahmen des KDA-Jahresthemas „Unsichtbare Arbeit“. Das Gesamtprogramm der „Themen-Wochen 2026 CARE“ finden Sie hier:  Themenwochen „Unter der Lupe“-2026: CARE.

    20.5. Online: Mädchen* am Übergang Schule-Beruf - Rolle u. Aufgabe der JSA

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbei (BAG EJSA): Stärken fördern, Perspektiven eröffnen - Mädchen* (mit wie ohne Migrationshintergrund) am Übergang Schule-Beruf - Rolle und Aufgabe der Jugendsozialarbeit.
    Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist für viele junge Menschen eine herausfordernde Phase – für Mädchen* und junge Frauen* mit und ohne Migrationshintergrund jedoch in besonderem Maße. Ihre Berufswahl erhält oft weniger Aufmerksamkeit und Unterstützung, obwohl sie mehrfachen Hürden begegnen: geschlechtsspezifischen Diskriminierungen, gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen, einem dadurch eingeschränkten Berufswahlspektrum sowie einem Mangel an geschlechtssensiblen Unterstützungsangeboten. Für junge zugewanderte Frauen* verschärfen sich diese Herausforderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen, Sprachbarrieren, erschwerten Zugang zu Angeboten und Rassismuserfahrungen.
    Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe sind daher besonders gefordert, Übergänge in Ausbildung und Beruf aktiv zu begleiten und passgenaue, geschlechtergerechte Unterstützung zu entwickeln.
    Die Online-Veranstaltung von 9-13 Uhr am 20.5. nimmt aktuelle Entwicklungen, Bedarfe und Praxisansätze in den Blick und bietet Raum für Austausch, Diskussion und Vernetzung. [weitere Infos& Anmeldung]

    21.5. Online: Schulabsentismus: Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA): Online-Fachtagung „Schulabsentismus: Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.“ am 21. Mai 2026
    Die Online-Fachtagung in der Veranstaltungsreihe zum Thema „Schulabsentismus“ wird dieses Jahr grundlegende Informationen, aktuelle Forschungsvorhaben sowie die Vielfalt bewährter Handlungsansätze vorstellen und gemeinsam diskutieren. 
    Die Ursachen, warum junge Menschen der Schule fernbleiben oder im Unterricht abwesend sind, sind so vielfältig wie ihre Lebenslagen. Neben schulischen Faktoren, z. B. Konflikte mit Lehrkräften, in der Klasse oder mit anderen jungen Menschen, können es persönliche Herausforderungen, wie psychischen Belastungen oder Lernschwierigkeiten, sein. Weitere Faktoren sind familiäre Verpflichtungen, belastende Lebensumstände sowie die Auswirkungen globaler Krisen, die für viele junge Menschen eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen.
    U.a. hält Prof. Dr. Ricking den Hauptinput und stellt das aktuelle Forschungsprojekt „Sancho“ vor sowie berichtet IN VIA Deutschland zum aktuellen Stand des Projekts „Schule – ohne mich!?“. 
    Anmeldeschluss ist der 30.4.26, Teilnahmebeitrag: 20,- € [alle Infos& Anmeldung]

    21.5. Online: Heilsame Glaubensgespräche gegen Rassismus

    Heilsame Glaubensgespräche gegen Rassismus - Online-Workshop bei der Evangelischen Erwachsenenbildung in Sachsen
    Die Plattform Kirche und Rassismus in Sachsen setzt ihre beliebte Online-Reihe „Lasst uns drüber reden: Kirche und Rassismus!“ auch im Mai fort. Diese Plattform dient der Vernetzung engagierter Einzelpersonen 
    und kirchlicher Institutionen; und sie entwickelt mit ihrer Online-Werkstattreihe sowie verschiedenen Trainings zunehmend kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote, die sowohl digital als auch in Präsenz 
    angeboten werden. Beteiligt sind verschiedene sächsische Bildungseinrichtungen, so bspw. das Leipziger Missionswerk und die Diakonie sowie die Evangelische Erwachsenenbildung (EEB).
    Am Freitag, 21. Mai, stellen die Trainerinnen Ulrike La Gro und Nathaly Kurtz-Heidensohn das Konzept „Sacred Conversations to End Racism“ aus den USA vor. Sie haben dafür eine mehrjährige Ausbildung absolviert. „Wir begeben uns auf die Suche nach einer Theologie und Spiritualität, die uns nicht einengt, sondern zum Handeln ermutigt: Für eine solidarische und offene Kirche, in der wir ohne Angst verschieden 
    sein können“, heißt es in der Ankündigung.
    Termin: 21. Mai, 18:00–19:30 Uhr mit Awareness-Person [Anmeldung]

    21.5. o. 17.6. Freiburg: Fachforum M*arbeit: Wen-Do Selbstverteidigung und Selbstbehauptung

    AG Mädchen* für eine geschlechtergerechte Jugendhilfe Freiburg: FACHFORUM MÄDCHEN*ARBEIT 2026 #2 Wen-Do Selbstverteidigung und Selbstbehauptung
    In diesem Fachforum wird es praktisch: die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Wen-Do als Methode zur eigenen Selbststärkung kennenzulernen. Wir üben, für uns einzustehen, Grenzen zu setzen und uns in bedrohlichen Situationen zu schützen – sowohl im öffentlichen Raum als auch im sozialen Umfeld. Geübt werden einfache, wirksame Selbstverteidigungstechniken sowie Atem, Stand, Körpersprache und Stimme. Vorkenntnisse oder besondere körperliche Fitness sind nicht erforderlich. 
    Dieses Fachforum richtet sich an Fachkräfte, die Wen-Do selbst erleben möchten. Es ist keine Ausbildung zur Trainer*in, sondern eine Gelegenheit, Wen-Do kennenzulernen und es bei Bedarf jungen Menschen, mit denen sie arbeiten, weiterzuempfehlen. 
    Drei Termine gleichen Inhalts: Montag, 20.04.26, 10 – 13 Uhr mit Veronika Ott / Donnerstag, 21.05.26, 13 – 16 Uhr mit Astrid Zink / Mittwoch, 17.06.26 | 10 – 13 Uhr mit Annette Krings.
    ZIELGRUPPE Zum Fachforum sind alle Frauen, Lesben, trans, inter und nicht-binären pädagogischen Fachkräfte herzlich eingeladen. Niemand wird aufgrund des Namens oder des Aussehens bei der Anmeldung und Veranstaltung abgewiesen. 
    ANMELDUNG Bitte unbedingt angeben: Vorname, Name, Institution bzw. Rolle, in der du teilnimmst und dein Wunschdatum per Mail an anmeldung@ag-maedchen-freiburg.de, Anmeldung bis zwei Wochen vor den jeweiligen Workshops. KOSTEN: Kostenfrei 
    ORT: Feministisches Zentrum, Faulerstraße 20, 79098 Freiburg Barrierefrei für Teilnehmende mit Rollstuhl.

    27.5. SH: Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*

    Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in der Jugendhilfe Schleswig-Holstein (LAG Mädchen*): Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* 
    Die LAG Mädchen* veranstaltet gemeinsam mit dem Autonomen Mädchenhaus Kiel / Lotta e.V. das Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*.
    Das Netzwerk bietet Raum für fachlichen Austausch und Vernetzung. Es können Ideen entwickelt werden, wie Mädchen* und junge Frauen* mit Fluchterfahrung besser erreicht und weiterhin bestmöglich unterstützt werden können.
    Willkommen sind alle Fachkräfte, die mit Mädchen und jungen Frauen* mit Fluchterfahrung arbeiten, den Zugang zu dieser Personengruppe stärken möchten oder sich fachlich mit den damit verbundenen Themen befassen.
    Nächstes Treffen:  27.05.2026 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Ort noch offen [weitere Infos& Anmeldung]

    1.6. Online: Finanzierung feministischer Zivilgesellschaft sichern

    Heinrich-Böll-Stiftung: Cash for Action: Finanzierung feministischer Zivilgesellschaft sichern
    Die Zivilgesellschaft lebt von Engagement und Ehrenamt, aber ohne Geld geht’s auch nicht. Weltweit geraten derzeit Menschen und Organisationen unter Druck, die sich für soziale Gerechtigkeit sowie die Rechte von Frauen, queeren Menschen und anderen marginalisierten Gruppen einsetzen: durch Einschüchterung ebenso wie durch den Entzug finanzieller Mittel. Auch in Deutschland zeichnet sich im Zuge der Umstrukturierung des Förderprogramms „Demokratie Leben!“ und weiterer Kürzungen öffentlicher Mittel ab, dass die Handlungsspielräume progressiver und feministischer Zivilgesellschaft schrumpfen.
    Umso dringlicher ist die Frage, wie resiliente Förderung gelingen kann. Ein neuer Leitfaden soll hierzu einen Beitrag leisten, indem er feministische NGOs bei der Suche nach tragfähigen Finanzierungswegen unterstützt. Wir stellen ihn vor und möchten die Gelegenheit nutzen, gemeinsam mit Geförderten und Fördernden darüber ins Gespräch zu kommen, was Demokratieförderung – und insbesondere feministische Arbeit – unter den aktuellen Bedingungen braucht: an finanzieller Unterstützung, verlässlichen Förderstrukturen sowie an politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
    Grußwort: Imme Scholz, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung; mit: Karin Heisecke, Co-Autorin des Leitfadens, Felix Dresewski, Kurt und Maria Dohle Stiftung, Niko Drakos, Frauenkreise e.V., NN, Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, Moderation: Derya Binışık,Globale Einheit für Feminismus und Geschlechterdemokratie, Heinrich-Böll-Stiftung
    Eine gemeinsame Veranstaltung des Gunda-Werner-Intituts, der Globalen Einheit für Feminismus und Geschlechterdemokratie und des Referats Demokratie der Heinrich-Böll-Stiftung

    Online-Veranstaltung: 01. Juni, 17.00 – 18.30 Uhr (MESZ) [Anmeldung]
    Online-Teilnahme oder Livestream: Die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung erhalten Sie 24 Stunden und erneut 2 Stunden vor der Veranstaltung per E-Mail. - Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.

    2.6. Berlin: BFM-Fachtag "Gewalt. Macht. Männer"

    Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: GEWALT.MACHT.MÄNNER: Einladung zum BFM Fachtag und politischen Jahresempfang am 2. Juni 2026
    Gewalt ist ein gesellschaftliches und geschlechterpolitisches Schlüsselthema. Männer sind dabei auf mehrfache Weise beteiligt: als Täter – wie auch als Betroffene. Zugleich ist Gewalt gesellschaftlich und kulturgeschichtlich eng mit Männlichkeit verbunden und erfüllt Funktionen im doing masculinity – etwa als Mittel zur Selbstbehauptung, zur Abwehr von Kränkung oder zur Sicherung von Zugehörigkeit.
    Unter dem Motto „GEWALT.MACHT.MÄNNER – Perspektiven für Prävention, Schutz und wirksames Handeln“ diskutieren wir am 2. Juni 2026 in Berlin, wie Gewalt und Männlichkeit zusammenhängen und wie Prävention, Schutz und Verantwortung gestärkt werden können.
    Der Fachtag bringt Expert:innen aus Forschung, Praxis, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um zentrale Dynamiken von Gewalt und Männlichkeit(en) sichtbar zu machen, Prävention und Intervention zu verbinden und Wege in Richtung struktureller Gewaltfreiheit zu diskutieren.
    Im Anschluss laden wir zu unserem Jahresempfang mit Get-Together ein – einer Gelegenheit zur Begegnung, Vernetzung und zum informellen Austausch. Sie können sich schon jetzt für den Fachtag und/oder den politischen Jahresempfang anmelden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! [Mehr Infos und Anmeldung]

    8.-9.6. Paderborn: Interdisziplinäre Strategien für selbstbestimmte Lebensführung& soziale Teilhabe

    IN VIA-Fachtagung: Strategien und interdisziplinäre Umsetzungsmöglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung und soziale Teilhabe
    Die praxisnahen Handlungskonzepte zur Förderung und Vermittlung von Hauswirtschaft in der Eingliederungs-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nutzen! 
    Ziel der Tagung ist es, Fachkräfte in ihrer Handlungssicherheit zu stärken, praxisnahe Methoden zu vermitteln und Impulse für eine bedarfsgerechte Unterstützung der Zielgruppen zu geben. 
    Im Mittelpunkt stehen Beeinträchtigungen und herausfordernde Lebenslagen, die den Alltag, das Wohnen und die Haushaltsführung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien beeinflussen.
    Über zwei Tage werden Fragen der Assistenz in der Haushaltsführung, des personenzentrierten Handelns sowie der Förderung von Alltags- und Lebenskompetenzen bearbeitet. Es werden zwei erprobte, fachlich fundierte Konzepte vorgestellt, die auch im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe anschlussfähig sind. Neben den beiden Konzepten greift die Tagung weitere relevante Themen auf. Darunter, interdisziplinäre Zusammenarbeit, gelingende Übergänge in Ausbildung und Arbeit sowie Selbstfürsorge und Professionalisierung von Fachkräften.
    Die Tagung bietet praxisnahe Einblicke in Methoden, Tools und Unterstützungsansätze, die die Selbständigkeit, Teilhabe und Entwicklung junger Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Familien stärken.  
    Tagungsleitung: Martina Feulner, H wie Hauswirtschaft. Bildung-Beratung-Supervision; Manon Lange-Wagner, Akademieleitung, Bildungsreferentin IN VIA Akademie. Moderation: Carola Reiner, kompass Präsenz- und Fernlernen.
    Dozent*innen: Christa Anna Fischer, Integrationscoach, Fachkraft für Arbeit und Berufsförderung (FAB), Heilerziehungspflegehelferin, staatlich geprüfte Oecotrophologin; Anne Badmann, Referentin für Bildungsangebote in Leichter Sprache; Nadja Bouraoui-Gretter, Meisterin der Hauswirtschaft, Hauswirtschaftsleitung; Andrea Delp, Leitung Service & Care, HBL und Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen; Prof. em. Dr. Heinrich Greving; Christine Müller, Fachwirtin für Hauswirtschaft in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; Larissa Reichelt, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Systemisch-Syntaktische Organisationsberaterin; Frau Martina Feulner; Frau Carola Reiner.
    Zielgruppe: HOT®-Trainer*innen, hauswirtschaftliche und pädagogische Fach- und Leitungskräfte sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe und der Eingliederungshilfe.
    Preise: 80,00 € inkl. Verpflegung
    Ort& Zeit: Paderborn, 8.6., 12 Uhr - 9.6., 16 Uhr
    Ansprechpartnerin: Frau Manon Lange-Wagner 05251 290858 m.lange-wagner@invia-akademie.de [Programm& Anmeldung]

    10.-11.6. Berlin: BMBFSFJ-Startchancen-Konferenz

    Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend : Startchancen-Konferenz 2026: Wirkungsorientierung im Fokus – Kompetenzsteigerung möglich und messbar machen. 
    Das BMBFSFJ lädt am 10. und 11. Juni zur diesjährigen Startchancen-Konferenz ein. Die Veranstaltung rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie das Startchancen-Programm in der Umsetzung größtmögliche Wirkung entfalten kann. Anmeldungen sind bis 5. Mai möglich. [Zu Programm& Anmeldung]
    Termin: 10.6., 13:00 - 19:00 Uhr, mit anschließendem Get-together + 11.6., 08:30 - 14:00 Uhr, Hotel Oderberger, Oderberger Str. 57, 10435 Berlin

     

    11.6. Hannover: Jugendberufshilfe zw. Haushaltskonsolidierung& EU-Förderarchitektur

    Fachtag: Weichen stellen für junge Menschen: Jugendberufshilfe zwischen Haushaltskonsolidierung und EU-Förderarchitektur - Herausforderungen, Realitätstests und politische Gestaltungsspielräume.
    Die Reform des europäischen Finanzrahmens 2028–2034 und die absehbaren Veränderungen durch Haushaltskonsolidierung stellen die Jugendberufshilfe vor weitreichende Herausforderungen. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen diskutieren, welche Auswirkungen die finanz- und sozialpolitischen Entwicklungen auf die Lebensrealität junger Menschen, die Praxis der Projekte sowie die zukünftige Förderlandschaft haben.
    Nach zwei Impulsvorträgen von Andreas Bartels, Referent für europäische Kohäsions- und Strukturpolitik der Diakonie Deutschland, und Prof. Dr. Stefan Sell, Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, wird im gemeinsamen Austausch eine Cross-Impact-Matrize zu den drei Perspektiven der Lebensrealität der jungen Menschen, der Arbeitsrealität der Projekte und der Finanzrealität der Konsolidierungspolitik erarbeitet. Ein Perspektivenpanel schließt die Veranstaltung ab.
    Eingeladen sind Leitungskräfte aus Einrichtungen der Jugendberufshilfe, Stakeholder der öffentlichen Verwaltung (Staatskanzlei, Ministerium, Regionaldirektion) sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments mit Zuständigkeit für Soziales, Haushalt und Europa.
    Veranstalterinnen: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA), Evangelischer Fachverband Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS), Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.
    Zeit& Ort: 11.6., 10-15 Uhr, Diakonisches Werk in Niedersachsen, Ebhardtstraße 3A, 30159 Hannover [weitere Infos& Anmeldung]

    12.6. Köln: Abschlussveranstaltung Erasmus+ Projekt WAVE II

    Abschlussveranstaltung des Erasmus+ Projektes WAVE II
    Am Freitag, den 12. Juni 2026, findet ab 15:00 Uhr die Abschlussveranstaltung des Erasmus+ Projekts WAVE II in Köln statt.
    Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse des Projekts präsentiert. Zudem werden die im Projekt entwickelten Methoden und Tools zur Demokratiebildung sowie zur Vermittlung europäischer Werte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit vorgestellt. Die entwickelten Ansätze werden in einem interaktiven Format vorgestellt, gemeinsam erprobt und im Hinblick auf ihre praktische Anwendung gemeinsam mit Fachkräften, jungen Menschen sowie internationalen Projektpartnern diskutiert. Gäste aus Italien, Serbien und Griechenland bringen ihre Erfahrungen und Perspektiven aus den jeweiligen Arbeitskontexten ein. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie die Zielsetzungen und Ergebnisse von WAVE II in aktuelle Entwicklungen der europäischen Jugendsozialarbeit und der politischen Bildung eingebettet sind.
    Die Veranstaltung beginnt um 15:00 mit einer Begrüßung sowie ersten Einblicken in das Projekt durch Videos, einer Foto-Ausstellung und Gesprächsmöglichkeiten. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit durch interaktive Methodenräume zum Thema „Demokratiebildung in der Praxis“ die Projektergebnisse näher kennenzulernen und auszuprobieren. Unter der Fragestellung „Wie steht’s mit den europäischen Werten und Jugend(sozial)arbeit heute?“ werden Perspektiven aus Praxis, Partnerschaft und Projektarbeit vorgestellt. Ab 17:30 Uhr besteht im Rahmen eines interkulturellen Abendimbiss die Möglichkeit zur Vernetzung.

    Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 22. Mai 2026 möglich unter diesem Link möglich.
    Ort: Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e .V. (Görlinger Zentrum 11-15, 50829 Köln), barrierearm zugänglich. Die Veranstaltung findet überwiegend in deutscher Sprache statt und ergänzend in englischer Sprache; bei Bedarf wird sprachliche Unterstützung angeboten.

    Über das Projekt: WAVE II ist ein transnationales Projekt mit sieben Partnerorganisationen aus vier europäischen Ländern. Ziel des Projekts ist die Entwicklung innovativer und praxisnaher Methoden zur Demokratiebildung in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Fachkräfte sollen dabei unterstützt werden, europäische Werte in ihrer täglichen Arbeit mit jungen Menschen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, zu reflektieren und zu vermitteln. Weitere Informationen zum Projekt sind unter www.wave4youthwork.eu verfügbar.

    15.6. Berlin/ Online: Extremismusprävention - interdisziplinäre Zusammenarbeit v. Staat& Zivilgesellschaft

    Fachtag: „Staat und Zivilgesellschaft in der Extremismusprävention – Neue Wege der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Justiz“
    Während des Fachtags diskutieren Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Berufsgruppen den aktuellen Stand und die Zukunft der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Extremismusprävention. In Workshops tauschen sich die Teilnehmenden aus verschiedenen Blickwinkeln über zentrale Herausforderungen in der Strafverfolgung, im Justizvollzug und in der Resozialisierung aus, widmen sich einem multiperspektivischen Fallverstehen und vernetzen sich. 
    Zielgruppe: Der Fachtag richtet sich an die zivilgesellschaftliche Praxis und Jugendhilfe, Fachkräfte in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzug und Bewährungshilfe, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Mitarbeitende in Polizei und Sicherheitsbehörden, Ministerien und Landesdemokratiezentren sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Politikerinnen und Politiker.
    Der Veranstaltungsort ist auf 100 Plätze begrenzt. Der Fachtag wird auch im Livestream im Internet übertragen; hier ist die Teilnehmendenzahl unbegrenzt. 
    Es sollen möglichst viele Organisationen und Berufsgruppen berücksichtigt werden. Sie werden daher für die Teilnahme in Präsenz erst einmal auf einer Interessentenliste vermerkt. Sie erhalten später eine Bestätigung Ihrer lokalen Teilnahme. Die Teilnahme an der Fachtagung ist für Sie kostenfrei. Reise-/Übernachtungskosten können nicht übernommen werden.
    Der Veranstalter bittet Sie, Ihre Teilnahme unter E-Mail Link: hallo@ag-strafvollzug-und-bewaehrungshilfe.de abzusagen, wenn Sie verhindert sind - so ermöglichen Sie Nachrückerinnen und Nachrücker einen Platz.
    Termin& Ort: 15.6., Berlin/Online, Veranstalter: AG Strafvollzug und Bewährungshilfe [Infos/ Anmeldung; Rückfragen (& Wieder-Abmeldung) an: hallo@ag-strafvollzug-und-bewaehrungshilfe.de]

    15.6. Hamburg: Notübernachtungsstellen für junge Volljährige

    Die Diakonie Hamburg lädt ein zum Fachtag: Notübernachtungsstellen für junge Volljährige in Hamburg 
    Die Notübernachtungsstellen Hamburg (NÜST) sind als gemeinsames Modellprojekt von vier Hamburger Trägern der Jugendsozialarbeit gefördert von der Hamburger Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), Amt für Familie und begleitet durch die Diakonie Hamburg 2024 gestartet. Im Verbund werden 20 dezentrale Notübernachtungsplätze mit Unterstützung durch Jugendsozialarbeit für junge Menschen zwischen 18-27 Jahren, die von verdeckter Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind in Hamburg ermöglicht. Seit fast 2 Jahren werden hier positive Erfahrungen mit der Veränderung der Lebenssituationen junger Volljähriger und auch herausfordernde Erfahrungen mit der Arbeit in den Notübernachtungsstellen gesammelt. 
    Die NÜST-Träger werden auf diesem Fachtag über diese Erfahrungen berichten und einen Einblick in die Entstehung und die Entwicklung der Notübernachtungsstellen für junge Volljährige in Hamburg geben. Sie erwartet ein Fachvortrag von Prof. Dr. Simon Güntner der HAW Hamburg zur Wohnungslosigkeit junger Menschen in Hamburg sowie erste Zwischenergebnisse der Evaluation des NÜST Modellprojektes. Den Abschluss wird eine Podiumsdiskussion bilden. Wir freuen uns darauf mit Ihnen über die Erfahrungen und die Weiterführung der erfolgreichen Arbeit der NÜST ins Gespräch zu kommen.'
    Organisatorische Hinweise:
    Der kostenlose Fachtag richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit sowie Vertretungen aus Behörden, Verbänden und Politik. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf max. 100 Personen begrenzt. 
    Anmeldung bis spätestens zum 15.5. hier.
    Mögliche Rückfragen richten Sie bitte per Mail an Kristina Krüger unter krueger@diakonie-hamburg.de
    Termin& Ort: 15.6., 9-15 Uhr, im Diakonischen Werk Hamburg, Gaußstraße 75, 22765 Hamburg-Altona, Großer Saal.

    17.6. Köln: Schutz queerer Geflüchteter in der Unterbringung

    LSVD+ Fachtag „Unterbringung im Übergang – Schutz von queeren Geflüchteten in Landesunterkünften im Licht und Schatten der GEAS-Reform“ – Rainbow Shelter
    Das Projekt Gewaltfrei ankommen richtet am 17. Juni in der Alten Feuerwache in Köln einen Fachtag mit dem Titel “Unterbringung im Übergang – Schutz von queeren Geflüchteten in Landesunterkünften im Licht und Schatten der GEAS-Reform“ aus. 
    Die Veranstaltung richtet sich an queere Menschen mit Fluchterfahrung, Beratungsstellen sowie Akteur*innen aus Verwaltung und Praxis und weitere Interessierte. 
    Termin& Ort: 17.06.2026 von 09:30-16:30 Uhr – Alte Feuerwache Köln, Melchiorstraße 3, 50670 Köln [Zur Anmeldung]

    17.6. Köln: Unterbringung im Übergang – Schutz von queeren Geflüchteten

    Fachtag: „Unterbringung im Übergang – Schutz von queeren Geflüchteten in Landesunterkünften im Licht und Schatten der GEAS-Reform“
    Datum: 17. Juni 2026, Zeit: 9:30–16:30 Uhr, Ort: Alte Feuerwache Köln, Melchiorstraße 3, 50670 Köln
    Der Fachtag richtet sich an queere Menschen mit Fluchterfahrung, Beratungsstellen sowie Akteur*innen aus Verwaltung und Praxis.
    Geplant sind unter anderem:
    - Fachliche Impulse zu folgenden Themen: Gewaltschutz von queeren Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen, Perspektiven aus der Selbsterfahrung queerer Menschen mit Fluchtgeschichte, Einblicke in Beratungspraxis, rechtliche sowie strukturelle Veränderungen durch die GEAS-Reform.
    - Ein Panel mit den Referierenden.
    - Austauschräume zu: Beratung und Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Akteure, Selbstorganisierung von queeren Menschen mit Fluchterfahrung, konkretem Gewaltschutz in Unterkünften.
    Veranstalter*in: Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt: Projekt rainbow shelter - “Gewaltfrei ankommen - Die Rechte von Queeren Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen”
    (Tel. 015563395971, rainbow-shelter@lsvd.de, www.lsvd.de, facebook, twitter, instagram, mastodon.social)

    18.6. Online: NTZBA-Fachtag: Teilzeitausbildung als Chance für Fachkräftesicherung

    Teilzeit ausgebildet – voll qualifiziert. Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung” - 18. Juni (09:30 - 15:30 Uhr)  13. April 2026
    Das Netzwerk Teilzeitberufsausbildung und Leando laden herzlich ein zur bundesweiten Online-Fachtagung "Teilzeit ausgebildet – voll qualifiziert. Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung". Teilnehmende erwarten ein inspirierender Keynote-Vortrag, eine informative Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Praxis sowie interaktive Online-Workshops. Abgerundet wird die Veranstaltung durch einen praxisnahen Mittagsaustausch für Personalverantwortliche. 
    Mit der Online-Fachtagung "Teilzeit ausgebildet – voll qualifiziert. Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung" soll gemeinsam mit Expertinnen und Experten erörtert werden: 
    - wie Teilzeitausbildung die Fachkräftesicherung stärken kann
    - wie neue Zielgruppen – etwa Menschen, die zusätzliche Zeit für den Spracherwerb benötigen oder Personen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen – besser erreicht und unterstützt werden können
    wie Betriebe Teilzeitausbildung erfolgreich und praxistauglich umsetzen können.
    Es wird u.a. einen Vortrag geben zum aktuellen wissenschaftlichen Stand zur Teilzeitausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), ein Politisches Podium zu den “Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Ausbildung” mit Vertreter/-innen aus Politik, Kammern und Verbänden, ein Mittagsspecial für Unternehmen zur Teilzeitberufsausbildung der Handwerkskammer Lübeck sowie parallele Workshops zu den Themen: Junge Menschen ohne (Berufs-)Schulabschluss, zusätzliche Sprachförderung, Erziehende, Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen.
    Moderation: Ulrike Sammet, Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg
    Die angebotenen Workshops finden parallel statt (14:00 bis 15:15 Uhr). Teilnehmende werden im Rahmen der Anmeldung (Online-Anmeldeformular) gebeten, eine Workshop-Präferenz anzugeben!
    [Zur kostenfreien Anmeldung; die Veranstaltung findet über das Videokonferenzsystem Cisco Webex statt. Den Zugangslink zur Online-Sprechstunde erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung in der automatisch versandten Bestätigungsmail. Fragen an: leando@bibb.de]

    18.6. Düsseldorf: Einsamkeit bei Kindern, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen

    Fachtag: Einsamkeit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
    Einsamkeit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein Thema, das viele bewegt und in der Arbeit zunehmend herausfordert. Unser Fachtag widmet sich den Herausforderungen im Umgang mit Einsamkeit in der Arbeit mit jungen Menschen in Gemeinden, Jugend(verbands)arbeit, sozialen Diensten und Diakonie.
    Am Vormittag wollen wir durch Vorträge den aktuellen Stand der Forschung sowie zentrale Zahlen und Fakten zur Einsamkeit junger Menschen beleuchten. In der Mittagspause bietet ein „Markt der Möglichkeiten“ Gelegenheit zum Stöbern, Austauschen und Vernetzen mit Initiativen und Institutionen. Am Nachmittag geben vielfältige Workshops Raum, einzelne Aspekte zu vertiefen sowie Methoden, Projekte und Praxisansätze kennenzulernen.
    Der Fachtag richtet sich an alle, die mit jungen Menschen arbeiten, miteinander ins Gespräch kommen möchten und neue Impulse sowie fundierte Informationen zum Thema Einsamkeit erhalten wollen. 
    Die Veranstaltung findet in Präsenz statt.
    Termin& Ort: Donnerstag, 18. Juni 2026 / 09:50 – 16:00 Uhr / Düsseldorf Jugendherberge. Weitere Infos: hier.
    Ansprechpartnerin: Ulrike Martin, Geschäftsführung Evangelische Landesstelle Kinder- und Jugendschutz NRW, Referentin für den Arbeitsbereich Gewaltschutz für Frauen und deren mitbetroffene Kinder, Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL, Geschäftsfeld Familie und junge Menschen (Telefon: +49 211 6398-606/ Fax: +49 211 6398-299/ Mail: u.martin@diakonie-rwl.de)
    Veranstalter*innen: aej, afj, AG Evangel. Jugend in NRW, Diakonie Deutschland, Diakonie Evangel. Landesstelle Ki-Ju-Schutz NRW, Akademie VRK.

    19.6. Bamberg: Culture of Refugees – Refugee Week 2026

    Amadeu Antonio Stiftung: Culture of Refugees ist ein Programm der politischen Bildung und kulturellen Dokumentation, das Rassismus, Ausgrenzung, Polizeigewalt und Entmenschlichung in Asylsystemen thematisiert, indem die gelebten Erfahrungen von Geflüchteten und Migrant*innen in den Mittelpunkt gestellt werden. Im Rahmen der Refugee Week macht das Programm sichtbar, was häufig verschwiegen wird: Todesfälle entlang von Fluchtrouten, sexuelle Gewalt gegen Frauen auf der Flucht, Kriminalisierung nach der Ankunft, Leben in Lagern, Racial Profiling sowie anhaltende soziale Ausgrenzung in Deutschland. Das Leid von Geflüchteten wird nicht als vergangene Krise dargestellt, sondern als andauernde Realität, die durch politische Entscheidungen, institutionelle Strukturen und öffentliche Narrative geprägt ist. Durch dokumentierte Zeugnisse, Musik, Theater, Storytelling, Ausstellungen und moderierten Dialog nehmen Geflüchtete als Sprecher*innen und Wissens­träger*innen teil – nicht als symbolische Figuren. Das Programm bringt Geflüchtete, lokale Bewohner*innen, Studierende, Forschende, zivilgesellschaftliche Initiativen und politische Akteur*innen in direkten Austausch und ersetzt Stereotype durch faktenbasierte Verständigung.
    Zeit& Ort: 19.- 21.6., KUFA Bamberg, Ohmstraße 3 [Alle Infos hier]

    23.6. Berlin: GRIPS Fachaustausch Partizipation + Vorstellungsbesuch "Don't stop dreaming"

    GRIPS Fachaustausch Partizipation mit Vorstellungsbesuch "Don't stop dreaming"Die Kinder inszenieren Erwachsene: Was passiert, wenn Kindern die künstlerische Entscheidungsmacht und Ausführung einer ganzen professionellen Theaterproduktion übertragen wird? Die Entwicklung des Stücks „Don’t stop dreaming“ hat genau dies exemplarisch in den Spielzeiten 2023/24 und 2024/25 herausgefunden. 
    Wir laden alle Interessierten zum Fachaustausch Partizipation von 9:00 - 16:00 Uhr ein, um gemeinsam den Learnings aus diesem einzigartigen Projekt nachzugehen und sie konstruktiv für die eigene pädagogische und künstlerische Praxis zu diskutieren. Nach dem gemeinsamen Vorstellungsbesuch von „Don’t stop dreaming“ und einem Nachgespräch wird es direkten Austausch mit dem Ensemble, dem künstlerischen Leitungsteam und Kindern aus dem Produktionsteam geben. In drei Workshops können die Themen dann vertieft werden.  

    23.6. Marburg: Fachtag "Solidaritäten" (Antidiskriminierung)

    Antidiskriminierungsnetzwerk Mittelhessen (AdiNet Mittelhessen): “Solidaritäten”
    Diese Angriffe treffen in besonderer Weise vulnerable und bereits von (struktureller) Diskriminierung betroffene Personen und Gruppen. Intersektionalität zeigt sich hier nicht nur als Konzept, sondern als erlebter und oftmals gewaltförmiger Alltag.
    Ebenso lässt sich beobachten, wie solidarisches Miteinander, sei es in Form von praktischer Alltagsunterstützung oder ideeller Unterstützung, einen gewichtigen Unterschied macht, sowohl im Erleben marginalisierter Menschen als auch für die Erfolgsaussichten für das Gelingen der Kämpfe um Gerechtigkeit und Emanzipation.
    Die Tagung will sich forschend der Frage widmen, wie solche Solidaritäten entstehen und wie sie in schwierigen Zeiten Bestand haben können: 
    • Was sind die Grundlagen solidarischen Miteinanders in Zeiten autoritärer Verschiebungen und Angriffe?
    • Wie kann langfristige Solidarität gelingen und was lässt sie scheitern?

    Eingeladen sind Menschen, die sich in unterschiedlichen Bereichen mit den genannten Fragen auseinandersetzen. Sei es wissenschaftlich, aktivistisch oder in der eigenen beruflichen Praxis.
    Fachtag, 23.06.2026, Marburg [Weitere Informationen & Anmeldung]

    25.-26.6. online/Leipzig: Kooperation - Kinder-& Jugendhilfe u. Gesundheitswesen im Kinderschutz

    Fachkongress Kooperation zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Kinderschutz. - Gemeinsame Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, des Deutschen Jugendinstituts und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.
    Kooperation gilt heute als zentral für wirksamen Kinderschutz und wird auch gesetzlich gefordert. In der Praxis funktioniert sie jedoch oft nur eingeschränkt: unterschiedliche Perspektiven und Zuständigkeiten führen zu Spannungen. Für Kinder und Familien ist entscheidend, dass Zusammenarbeit vertrauensvoll, abgestimmt und partizipativ gelingt. 
    Zwischen programmatischem Anspruch, rechtlichen Rahmenbedingen und konkreter Praxis fallen also Anspruch und Wirklichkeit immer wieder auseinander. Die Fachtagung zielt deshalb auf eine stärkere Sensibilisierung, Differenzierung und Professionalisierung des Themas Kooperation zwischen früher Unterstützung (Prävention) und Kinderschutz ab. Ziel ist es, konkrete Schritte für eine bessere Zusammenarbeit zu entwickeln, den Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft zu stärken und so die Kooperation im Kinderschutz praxisnah und lösungsorientiert weiterzuentwickeln. 
    Termin: 25.06., 09:30 - 17:30 Uhr, 26.06., 09:00 - 14:30 Uhr.
    Der Fachkongress wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Kinder- und Jugendplan des Bundes.

    26.6. Online: Einsamkeit bei jungen Menschen begegnen

    Follow Up Fachveranstaltung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit (KV JSA): Einsamkeit bei jungen Menschen begegnen – Praxisprojekte
    Einsamkeit bei Jugendlichen ist ein zunehmendes gesellschaftliches Problem – wir zeigen praxisorientierte Wege, wie Jugendsozialarbeit hier wirksam unterstützen kann. Im vergangenen Dezember konnten wir bereits fundierte Einblicke in den aktuellen Forschungsstand zum Thema Einsamkeit bei jungen Menschen erhalten und das Modellprojekt „Inspire Youth“ samt Begleitforschung kennengelernt (zum Bericht).  Aufbauend darauf laden wir anlässlich der Aktionswoche gegen Einsamkeit, die vom BMBFSFJ ausgerufen wird und dieses Jahr vom 22. -28.06.20206 stattfindet, zu einer Follow-up Veranstaltung ein, in der die Praxis der Jugendsozialarbeit im Vordergrund steht. Wir stellen die Projekte „Friendship“ und „MindOut“ vor und diskutieren, wie die wertvollen Erfahrungen aus dem beendeten Mental Health Coaches Programm gesichert, weitergegeben und in der Praxis umgesetzt werden können. Freuen Sie sich auf einen lebendigen Austausch, fundierte Einblicke und neue Impulse für Ihre Arbeit mit jungen Menschen!
    Anmeldung bis 22.6.26 hier. Die Zugangsdaten zur Veranstaltung erhalten Sie einen Tag vorher per E-Mail.
    Zielgruppe: Fachkräfte aus der Jugendsozialarbeit. Preise: Die Teilnahme ist kostenlos, Ort: digital via Zoom, Ansprechpartnerin: Frau Xenia Romadina 05251 290857/ x.romadina@invia-akademie.de 
    Mitglieder des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit: BAG EJSA, BAG KJS, IB, BAG ÖRT, Parität, AWO, LAG JSA.

    29.-30.6. Berlin: Demokratie-& menschenfeindliche Haltungen in der J(S)A

    Praxiswerkstatt zur Auseinandersetzung mit demokratie- und menschenfeindlichen Haltungen in der Jugend(sozial)arbeit: 
    Demokratiefeindliche Haltungen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und steigende Konfliktpotenziale stellen Jugend- und Sozialarbeit vor wachsende Herausforderungen. Die Praxiswerkstatt 2026 des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) am Mo. 29.06. – Di. 30.06.2026 bietet Raum für professionellen Austausch, fachliche Vernetzung und die gemeinsame Entwicklung praxisnaher Handlungsstrategien. Teilnehmende bringen konkrete Fragestellungen aus ihrem Arbeitsalltag ein und erarbeiten gemeinsam handlungsorientierte Lösungsansätze. Ergänzend erhalten sie fachliche Impulse, Hinweise auf bewährte Konzepte sowie Informationen zu Unterstützungs- udn Vernetzungsstrukturen. [Infos& Anmeldung]

    1.7. Online: Fachforum Methodenkompetenz i.d. geschlechterreflektierten Pädagogik

    AG Mädchen in der Jugendhilfe - Freiburg: FACHFORUM MÄDCHEN*ARBEIT 2026 #3: Methodenkompetenz in der geschlechterreflektierten Pädagogik 
    und Buchvorstellung Geschlechterreflektierte Pädagogik.
    Für gelingende geschlechterreflektierte Pädagogik brauchen wir Wissen, Haltung, Handlungskompetenz und Umgang mit Arbeitsbedingungen. Katharina Debus gibt einen Einblick in ihr neues Buch Geschlechterreflektierte Pädagogik mit vielen Anregungen für diese Ebenen.
    Das Fachforum widmet sich schwerpunktmäßig Methoden der formellen und informellen Bildungsarbeit (Handlungskompetenz). Methoden können Inhalte, Anliegen und Beziehungsarbeit fördern oder erschweren. 
    Ein bewusster Umgang reduziert Risiken und ermöglicht bessere Lernerfahrungen und Begegnungen. 
    Wir beschäftigen uns u.a. mit folgenden Fragen: 
    • Was will ich mit der Methode? – Impulse zur Zielklärung
    • Welche Methoden habe ich zur Auswahl? – Überblick über Ansätze
    • Wie kann ich Methoden abwägen? – Kriterien zur Bewertung von Potenzialen und Risiken
    Dabei geht es – neben Methoden, die Reflexionen über Geschlechterverhältnisse anregen oder Wissen vermitteln – auch um Kompetenzförderung bzw. Alltagspraktiken jenseits expliziter Thematisierungen von Geschlecht. Wir wechseln zwischen Vortrag mit Fragemöglichkeit und Kleingruppenarbeit, um das Gelernte auf eigene (angestrebte) Tätigkeitsfelder zu übertragen. 
    Termin& Ort: Mittwoch, 01.07.2026, 9 – 13 Uhr, online, Referentin: Katharina Debus, Anmeldung: www.ag-maedchen-freiburg.de, Kosten: keine.

    2.7. Stuttgart: Pädagogische Herausforderungen in einer vernetzen Welt

    Aktion Jugendschutz (ajs) - Landesarbeitsstelle BadenWürttemberg, Stuttgart: Onlife. Pädagogische Herausforderungen in einer vernetzen Welt
    Digitalität durchzieht unseren Alltag und ist Grundlage vieler Lebensbereiche. Sie ist fester Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Medien sind essentielle Begleiter und Verstärker von kindlichen und jugendlichen Entwicklungsprozessen. Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, sie auf eine mediatisierte Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, die Möglichkeiten der digitalen Welt zu nutzen, potenziellen Gefährdungen adäquat zu begegnen und ihr Recht auf digitale Teilhabe sicher und selbstbestimmt wahrzunehmen.
    Digitale Angebote verändern sich rasant. Rechtliche, soziale und politische Rahmenbedingungen können mit dieser Dynamik oft nicht Schritt halten. Vor diesem Hintergrund wird schnell der Ruf nach Verboten laut. Doch allein auf Beschränkungen zu setzen, reicht nicht aus. Entscheidend ist, junge Menschen zu stärken, damit sie in ihrer digitalen Existenz handlungsfähig bleiben. Dazu ist es wichtig, die komplexen gesellschaftlichen Bedingungen und Verflechtungen, die heutiges Aufwachsen prägen, in den Blick zu nehmen. Ebenso wichtig sind gegenseitiges Verständnis und ein offener Dialog zwischen den Generationen. Was beschäftigt und beunruhigt Kinder und Jugendliche? Wo wünschen sie Begleitung und Unterstützung? Welche Sorgen haben die Erwachsenen?
    Orientierungspunkte und Ansätze für die medienpädagogische Arbeit können so identifiziert werden. Bisherige Ansätze sind zu prüfen und im Hinblick auf neue Herausforderungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, den Kinder und Jugendmedienschutz zukunftsfähig zu gestalten.
    Das Präsidium und das Team der ajs laden Sie herzlich dazu ein, sich ein eigenes Bild zu machen: durch Inputs, im Austausch untereinander und durch Stationen, die Impulse für Ihre praktische Arbeit bieten.

    Termin& Ort: 2.7., 9:30-16:30 Uhr, GENOHaus Stuttgart, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart
    Tagungsgebühr: 95,00 Euro inkl. Tagungsgetränke und vegetarischem/veganem Mittagessen. Für Menschen ohne Erwerbseinkommen: 50,00 Euro.
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 12. Juni 2026 an unter www.ajs-bw.de/jahrestagung-ajs.html 
    Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und bestätigt. [Weitere Informationen]

    8.7. Oberhausen: Sexuelle u. geschlechtl. Vielfalt - (k)ein Thema in der JSA?

    Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL: Fachtag „Wie ein Kreis im Meer von Quadraten - Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt - (k)ein Thema in der Jugendsozialarbeit?“
    Wie ein Kreis im Meer von Quadraten Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – (k)ein Thema in der Jugendsozialarbeit? Liebe Kolleg*innen, … lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär, queer, pan, gender-queer… Was bedeuten diese Begriffe: für junge Menschen und für die Jugendsozialarbeit? Die scheinbar wachsenden Differenzierungen und zunehmenden Selbstdefinitionen von Menschen, die sich außerhalb der Hetero- und/oder Cisnormatiität bewegen lösen Irritatio nen, Unsicherheiten, Ängste und manchmal sogar Widerstände aus. Zugleich machen sie gesellschaftliche Vielfalt von sexuellen und geschlechtlichen Identitäten sichtbar, benennbar und damit verstehbar. Gerade für junge Menschen, bietet diese (neue) Vielfalt scheinbar ganz neue Möglichkeiten der Identitätsbildung und -inszenierung, allerdings auch das Potenzial für Verwirrung, Orientierungslosigkeit und Missverständnisse. Fachkräfte der Jugendsozialarbeit möchten junge Menschen verstehen, um sie bei ihrer Suche und Identitätsbildung unterstüt zen zu können. Der Fachtag „Wie ein Kreis im Meer von Quadraten“ möchte Orientierung bieten und gibt Gelegenheit, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kontext von Identitätsbildung zu disku tieren. Im Zentrum von fachlichen Inputs und Diskussionen steht die Frage, wie die Jugend sozialarbeit sowohl junge Menschen wie auch beim Prozess des Abbaus von sexuellen und geschlechtlichen Vorurteilen bei Jugendlichen gut unterstützen kann. Der Fachtag „Wie ein Kreis im Meer von Quadraten“ wird in Kooperation mit der NRW-Fachberatungsstelle „GER NE ANDERS!“, welche die fachliche und inhaltliche Ausgestaltung des Fachtags umsetzt, durchgeführt. 
    Zeit& Ort: 8.7.26, 9.30-17Uhr, Zentrum Altenberg, Hansastraße 20, 46049 Oberhausen
    Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist hier möglich: zum Fachtag

    16.7. Stuttgart: Partizipation marginalisierter Mädchen* fördern

    LAG M* BW: 16.07. (save the date): Fachveranstaltung am 16. Juli 2026 in Stuttgart zum Projekt "GIRLS* TAKE SPACE! 
    Im Rahmen des Projekts „GIRLS* TAKE SPACE" findet am 16. Juli in Stuttgart ein Fachtag zur Förderung der Partizipation marginalisierter Mädchen* und junger Frauen* unter dem Titel „Mädchen* stärken - Räume öffnen - Teilhabe ermöglichen" statt. Nebem einem Grußwort von Juliane Rath, Leiterin des Referats Jugend des Sozialministeriums Baden-Württemberg, gibt es Hauptbeiträge von Anna Grebe und Yagmur Mengilli sowie verschiedenen Workshops. Zielgruppe: Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Jugendlichen arbeiten (z. B. in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit) sowie Interessierte.

    6. Publikationen

    Newsletter: Demokratie. Vielfalt. Respekt - Publikationsempfehlungen

    [28.4.] Newsletter: Demokratie. Vielfalt. Respekt. - April 2026 (jfsb - Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin):
    Das Onlineportal „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ richtet sich an Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- & Jugendbildung. Es bietet einen Zugang zu vielfältigen Angeboten, die die Stärkung der Demokratiekompetenz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben.

    Publikationsempfehlungen:

    Trotzdem über Israel und Palästina sprechen - Handreichung zum Nahostkonflikt in der Bildungsarbeit: Die neue Handreichung von ufuq.de möchte Pädagog:innen mithilfe von 16 konkreten Situationen bestärken, die Thematik auch in der Schule aufzugreifen. Im Zentrum steht die Frage, wie es gelingen kann, in Zeiten der scheinbar grenzenlos eskalierten Gewalt, der Verhärtung und des Schmerzes trotzdem weiter über Israel und Palästina zu sprechen. Die Publikation ist online kostenfrei als PDF-Datei abrufbar.

    Report: Meinungsblasen und Extremismus auf TikTok: Der Report „Meinungsblasen und Extremismus auf TikTok - Vielfältige Risiken für Kinder und Jugendliche“ von jugendschutz.net zeigt auf, wie Algorithmen Radikalisierung und Hass begünstigen. Die Publikation ist kostenlos als PDF-Datei zum Download verfügbar.

    Baustein 15: Islamismusprävention in der Schule: Der Baustein „Islamismusprävention in der Schule“ beleuchtet aktuelle Entwicklungen und pädagogische Ansätze zur Radikalisierungsprävention. Der Baustein kann im Shop des Netzwerks Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage erworben werden und steht kostenlos als PDF-Datei zur Verfügung.

    Zeit für Politik - politische Bildung im Podcastformat: Der Podcast „Zeit für Politik“ ist ein Bildungsangebot der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Er richtet sich vor allem an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie alle Interessierten, die sich fundiert und verständlich über aktuelle politische Themen informieren möchten. Die Folgen eignen sich sowohl zur eigenen fachlichen Weiterbildung als auch als inhaltliche Vorbereitung oder Ergänzung für Unterricht, Workshops und Bildungsangebote.

    Radikalisierung und Extremismusprävention im Kinder- und Jugendschutz: Radikalisierung junger Menschen stellt Schule und Jugendhilfe vor komplexe Aufgaben. Die aktuelle KJug-Ausgabe, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ), bietet fachliche Einordnungen und Diskussionsimpulse zur Prävention und Intervention. Die Zeitschrift ist als Einzelheft oder im Abonnement (kostenpflichtig) verfügbar.

    Bildungsmaterialien: Straßen erzählen Geschichte(n): "Straßen erzählen Geschichte(n)" ist ein Bildungsmaterial von "Decolonize Berlin e.V." für Lehrkräfte, Multiplikator:innen und politische Bildner:innen, das dabei unterstützen soll, dekoloniale Bildungsansätze zu stärken. Das Material vermittelt nicht nur Wissen, sondern dient als Werkzeug, um koloniale Bezüge im Unterricht und Alltag zu erkennen, kritisch zu reflektieren und dekoloniale Perspektiven fächerübergreifend in die Unterrichtspraxis einzubringen. Der Berliner Stadtraum wird dabei als Lernort verstanden und aktiv genutzt.

    Feindliche Angriffe auf Demokratieprojekte: Leitfaden für Gegenstrategien: Der Leitfaden der Amadeu Antonio Stiftung zeigt, wie zivilgesellschaftliche Initiativen auf rechtsextreme Angriffe reagieren können. Die Publikation unterstützt dabei, Diffamierungskampagnen einzuordnen und praxistaugliche Gegenstrategien zu entwickeln. Der Leitfaden ist kostenlos als PDF-Datei abrufbar.

    Let's talk about Antisemitismus: Jugendsachbuch der Bildungsstätte Anne Frank: Das Eintragebuch „Let’s talk about – Antisemitismus“, herausgegeben von der Bildungsstätte Anne Frank, vermittelt Grundlagen zu Judentum sowie historischen und heutigen Erscheinungsformen von Antisemitismus. Faktenkästen, O-Töne, Reflexionsfragen und Handlungsimpulse unterstützen die inhaltliche Auseinandersetzung. Das Buch ist zum Preis von 12,99 € erhältlich. 

    Handreichung: Die Vielfalt der muslimischen Zivilgesellschaft: Vor dem Hintergrund einer häufig problemorientierten Debatte über Muslim:innen in Deutschland beleuchtet die Handreichung „Die Vielfalt der muslimischen Zivilgesellschaft“ demokratisches Engagement aus einer praxisnahen Perspektive. Die Beiträge zeigen, wie muslimische Initiativen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und Teilhabe gestalten. Die Publikation ist online kostenfrei als PDF-Datei abrufbar.

    KN:IX talks - der Podcast zur Islamismusprävention: Was bringt Menschen dazu, extremistische Ideologien zu übernehmen? Welche Trends sehen wir online? Welche Folgen hat Radikalisierung für Betroffene und für die Gesellschaft? Und vor allem: Wie können wir vorbeugen?
    In dem Podcast KN:IX talks wird mit Expert:innen aus Praxis und Wissenschaft über genau diese Fragen gesprochen. Der Podcast gibt Einblicke in die Arbeit engagierter Akteur:innen, erklärt Zusammenhänge und liefert praxisnahe Perspektiven – verständlich und differenziert.

    Jugend-Check zum 1. Kinder- u. Jugendhilfestrukturreformgesetz

    [22.4.] Jugend-Check zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) (Stand: 23.03.2026)
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

    Ziel des Gesetzentwurfs ist eine umfassende Reform der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Einzelnen sollen die notwendigen bundesrechtlichen Voraussetzungen für die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen und dazu die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen vom SGB IX in das SGB VIII überführt werden. Hierfür sollen durch das Gesetz die Hilfe zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe zusammengeführt werden.1Vgl. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) (23.03.2026), 46. Darüber hinaus soll ein Vorrang von infrastrukturellen Angeboten und Regelangeboten vor Einzelhilfen sowie eine infrastrukturelle Bildungsassistenz eingeführt werden.2Vgl. 1. KJHSRG, 47. Weitere Regelungen betreffen die Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sowie das Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens.3Vgl. 1. KJHSRG, 48. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2028 in Kraft treten, vgl. Art. 8 Abs. 1 1. KJHSRG, in Teilen bereits am Tag nach der Verkündung, vgl. Art. 8 Abs. 2 1. KJHRSG.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Zusammenfassung: 
    - Mit dem 1. KJHSRG soll ein gemeinsamer Leistungstatbestand im SGB VIII aufgenommen werden, der die Hilfen zur Erziehung sowie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Behinderung umfasst (§ 27 SGB VIII). Dadurch können junge Menschen mit und ohne eine (drohende) Behinderung in ihrem Recht auf Entwicklung und Erziehung unterstützt werden.
    - Innerhalb des einheitlichen Leistungstatbestandes sollen zwei voneinander unabhängige Anspruchsgrundlagen für die Hilfen zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen (§§ 27 Abs. 2 und Abs. 3, 27a, 35a SGB VIII). Durch die Gesamtzuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe könnten junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen einen verbesserten Zugang zu bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen erhalten, da bislang in der Praxis Probleme in der Zuordnung zwischen den Leistungssystemen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe bestehen.
    - Durch den einheitlichen Leistungstatbestand können Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen zur Erziehung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig voneinander, jedoch auch gleichzeitig beziehen. Dadurch können sie Hilfen und Leistungen erhalten, die ihren individuellen Bedarfen entsprechen, da die Bedarfe zukünftig einheitlich betrachtet werden sollen und so zielgenauer bedarfsgerechte Hilfen erbracht werden können.
    - Infrastrukturelle Angebote und Regelangebote sollen bei der Hilfeauswahl vorrangig gewährt werden, sofern sie mindestens gleichermaßen geeignet sind (§27a Abs. 4 SGB VIII). Durch die Vorrangregelung könnten Leistungsarten in Konkurrenz treten, die verschiedene Ziele verfolgen und verschiedene Bedarfe voraussetzen. Zudem können ggf. nicht ausreichend Angebote für niedrigschwellige Hilfen zur Verfügung stehen, wenn Regelangebote durch Personen mit Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung genutzt werden.
    - In Schulen oder Hochschulen soll der individuelle Anspruch auf Hilfen zur Erziehung sowie auf Eingliederungshilfe grundsätzlich über ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz erfüllt werden (§§ 27a Abs. 5, 35d Abs. 4, 80a SGB VIII), wodurch der bürokratische Aufwand sowie Diagnoseprozesse zur individuellen Bedarfsermittlung für betroffene junge Menschen entfallen können. Damit können niedrigschwellig Hilfen für junge Menschen an den Orten ihres Aufwachsens, wie zum Beispiel in der Schule, angeboten werden, ohne dass die Bedarfe zuvor ermittelt oder geltend gemacht werden müssen. Die Verfahrenslotsen sollen verstetigt und ihre Beratungsfunktion erweitert werden (§ 10b Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII). Dadurch können junge Menschen und ihre Personensorgeberechtigten auch in Zukunft eine wichtige Unterstützung im Zugang zu und in der Inanspruchnahme von Leistungen erhalten.
    - Das Jugendamt soll künftig die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten Minderjährigen innerhalb eines Monats, statt wie bislang sieben Tagen, der für die Verteilung zuständigen Stelle mitteilen (§ 42a Abs. 4 S. 1 SGB VIII). Die längere Frist könnte zu einer inhaltlich besser fundierten Einschätzung beitragen. Jedoch könnte es zu zeitlichen Verzögerungen bis zur Verteilung und der Entscheidung über den längerfristigen Aufenthalt kommen, die für den Minderjährigen belastend sind.
    - Die im Jugendschutzgesetz bestehende Ausnahmeregel des § 9 Abs. 2 JuSchG zum sogenannten „begleiteten Trinken“ soll gestrichen werden, wodurch Jugendlichen unter 16 Jahren auch im Beisein der Personensorgeberechtigten zum Beispiel kein Wein oder Bier mehr ausgeschenkt werden darf Dies kann zum Schutz junger Menschen vor einem frühen Alkoholkonsum beitragen. [zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check zur 2. Änderung Allg. Gleichbehandlungsgesetz

    [17.4.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check zur zweiten Änderung des AGG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Stand: 14.04.2026)
    Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
    Ziel des Gesetzentwurfs: Ziel des Gesetzentwurfs ist unter anderem, einen effektiveren Schutz vor Diskriminierung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffenen Personen erleichtert werden und Anspruchsvoraussetzungen klarer formuliert werden. Die Gesetzesänderung dient in Teilen der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Thema Gleichbehandlung.

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Durch die Ersetzung des Begriffs des „Alters“ durch den des „Lebensalters“ (§§ 1; 10 S. 1 und 3 Nr. 2, 5 und 6; 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 S. 1 AGG) könnte künftig eine Sensibilisierung erfolgen, die den Schutz vor Diskriminierung junger Menschen in verschiedenen Lebensbereichen stärken könnte. Vor diesem Hintergrund könnte der Begriff des „Lebensalters“ zu einer Klarstellung führen und den Betroffenen evtl. eine Hilfe bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung sein.
    - Bei der genannten Gesetzesänderung handelt es sich jedoch lediglich um eine sprachliche Klarstellung. Auch im derzeit geltenden Recht ist eine Benachteiligung allein aufgrund des Alters nicht zulässig. Somit wird sich erst zeigen müssen, inwiefern der Entwurf tatsächlich zu einem effektiveren Schutz vor Diskriminierung für verschiedene Lebensalter – und damit auch für junge Menschen – führt oder ob es hierzu nicht zusätzlich noch weiterer Maßnahmen oder Aufklärung bedarf. [zur gesamten Meldung]

    Jugend-Check zu den Auswirkungen der Modernisierung des Städtebaurechts

    [13.4.] Kompetenzzentrum Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Stand: 01.04.2026), Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
    Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Städtebaurechts an neue Entwicklungen. Vor dem Hintergrund der steigenden Komplexität planerischer Entscheidungen soll die Bauplanung der Kommunen verlässlicher und schneller zu einem Ergebnis führen und so insgesamt funktionsfähiger werden.
    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen, die das Kompetenzzentrum Jugend-Check sieht:
    - Die Klarstellung, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit bei der örtlichen Bauplanung zu beteiligen sind, soll gestrichen werden (§ 3 BauGB). Wenn junge Menschen im Gesetzestext nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, könnte sich das insbesondere auf ihre Mitsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten, die sie betreffen, auswirken.
    - Musikclubs sollen als eigene Bebauungsart in einigen Baugebieten der BauNVO aufgenommen werden, wodurch sie dort leichter zulässigerweise gebaut werden können (§§ 5 Abs. 3 Nr. 1; 6 Abs. 2 Nr. 4; 6a Abs. 2 Nr. 4; 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 2 Nr. 5; 9 Abs. 3 Nr. 3; 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BauNVO). Die Änderung kann sich positiv auf den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, das soziale Leben und die Identitätsbildung junger Menschen auswirken. Zudem könnten sich dadurch weitere Erwerbsmöglichkeiten für junge Menschen ergeben.
    - In Hochschulgebieten soll Wohnraum für Studierende und Auszubildende ausdrücklich zur Bebauung zugelassen werden können (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 BauNVO). Dadurch könnte sich die Wohn- und Ausbildungssituation junger Menschen in Hochschulgebieten verbessern.
    Mehr zu den betroffenen Gruppen junger Menschen und möglichen Auswirkungen auf diese lesen Sie im Jugend-Check.

    Jugendroman über die Gefahren der rechten Szene

    [1.4.] Jugendroman über die Gefahren der rechten Szene ab 12 Jahren von  Stefanie Kaluza: Faustschlag von rechts.
    Der 15-jährige Jarik hat endgültig genug: Sein Vater ist abgehauen, seine Mutter kritisiert ihn unablässig und selbst seine Freunde scheinen ihn nicht mehr zu verstehen. Ein Lichtblick bleiben nur Mo, in die er heimlich verliebt ist, und der Boxclub, wo er seinen Ärger abreagieren kann. Eines Tages fällt er dort Falk auf – dem Jungen, zu dem alle aufschauen. Falk lädt Jarik in ein Zeltlager ein, einen Ort, an dem man lernt, ein richtiger Mann zu werden. Schritt für Schritt werden die neuen Kameraden für Jarik wichtiger als alles andere, bis es keinen Weg zurück gibt – und eine Katastrophe unausweichlich wird. [KARIBU Verlag, 16,99€]

    adis-Broschüre: Schulsozialarbeit und Diskriminierung an Schulen

    [4/26] adis e.V. – Antidiskriminierung · Empowerment · Praxisentwicklung: Neue Broschüre „Schulsozialarbeit und Diskriminierung an Schulen – Verantwortung und Herausforderung der Träger“
    Die Broschüre unterstützt Träger der Schulsozialarbeit dabei, den Auftrag der Schulsozialarbeit bezogen auf das Thema Diskriminierung gegenüber den Schulen zu vermitteln.
    Die Broschüre fasst die Ergebnisse des vom KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg geförderte Modellvorhaben „Quo Vadis? Veränderungen anstoßen – Diskriminierung im Schulalltag angehen – Schulsozialarbeit*innen als „Change Agents“ zusammen (Quo Vadis – adis e.V.).
    In diesem Praxisentwicklungsprojekt wurde deutlich, wie bedeutsam die Aushandlung des Auftrags der Schulsozialarbeit gegenüber den Schulen ist, damit diese ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann. Dies wird am Thema Diskriminierung besonders deutlich. [Zum Download]
    Im Rahmen des Modellvorhabens „Quo Vadis?! – Veränderungen anstoßen – Diskriminierung im Schulalltag angehen – Schulsozialarbeit_innen als „Change Agents“, gefördert mit Mitteln des KVJS-Landesjugendamts (KVJS-LJA) zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg (09/2022–12/2025).

    Gamingwelten v. Jugendkultur bis rechtsextremist. Einflussnahme

    [26.3.] Landesarbeitsgemeinschaft Jungen*arbeit Nordrhein-Westfalen e.V.: Gamingwelten von Jugendkultur bis rechtsextremistischer Einflussnahme.
    Digitale Spiele können soziale Einstellungen und Werte beeinflussen. Gaming birgt somit Gefahren, aber ebenso Potenziale. Daher sind in diesem Heft die wichtigsten Fakten zum Rechtsextremismus im Gaming zu finden. Darüber hinaus soll aber auch ein gezielter Blick auf Gaming als Hobby und Lebenswelt von Jungen* geworfen werden, um ebendiese Potenziale zu entfalten.

    Buch: Schwule Emanzipationsbewegung i.d. 70ern + heutige Queerfeindlichkeit& Antifeminismus

    [20.3.] Come out! - Wie der Aufstand in der Christopher Street die Welt veränderte. Buch von Thomas Sparr. C.H. Beck. 
    "Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende", schrieb der deutsch-jüdische Historiker Hans-Joachim Schoeps 1963. Es endete für sie sechs Jahre später, in einer Nacht in der Christopher Street von New York. Nah an den Menschen, erzählt Thomas Sparr vom Aufstand im Stonewall Inn und seinen weltweiten Folgen. Es war einer Selbstbefreiung, die gelang und trotzdem bis heute gefährdet ist.
    Es war die Nacht zum 28. Juni 1969. In dieser Sommernacht wehrten sich junge Männer und Frauen im Stonewall Inn, einer Homosexuellenbar in New York, gewaltsam gegen eine Razzia der Polizei. Der kleine «Aufstand der Anstößigen» wurde später zum großen, weltweiten Symbol des Widerstands und der Selbstbehauptung einer entrechteten Minderheit. Im selben Jahr wurde in der Bundesrepublik der Paragraph 175 liberalisiert, während in der DDR Homosexualität bereits straffrei war. Thomas Sparr schildert den Mythos und die Wirklichkeit des Aufstands in der Christopher Street und zeigt seine Folgen bis heute. Wie wirkte er sich in Deutschland aus? Wie veränderte er die Selbstbilder homosexueller Frauen und Männer und wie die Art und Weise, in der andere sie bis heute wahrnehmen? Jahr für Jahr erinnern die Christopher Street Days in Deutschland, in Amerika, in Budapest und erst recht die verbotenen in Teheran wie in Moskau und Minsk daran: Wer sich nicht wehrt, liebt verkehrt.

    S.a. Buchanalyse von Thomas Gesterkamp: Auftakt eines gefährdeten Wertewandels: Ein neues Buch schildert im Detail, wie in der New Yorker Christopher Street die schwule Emanzipationsbewegung begann - und zieht Verbindungen zu heutigen queerfeindlichen und antifeministischen Angriffen. (Gunda Werner Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie - Heinrich-Böll-Stiftung e.V.)

    Buch: Das können wir uns nicht leisten - Was es bedeutet, in Deutschland arm zu sein

    [18.3.] Das können wir uns nicht leisten - Was es bedeutet, in Deutschland arm zu sein von Miriam Davoudvandi (Spiegel Bestseller Paperback Sachbuch Platz 16)
    »Dieses Buch ist für alle, die in Victory-Schuhen statt Nikes rumgelaufen sind. Für alle, die sich geschämt haben, Freunde nach Hause einzuladen. Für alle, deren einzige Freizeitgestaltung Fußball oder die Glotze war, weil für alles andere kein Geld da war. Für alle, die mehr als einmal gehört haben: Das können wir uns nicht leisten.«

    Um Jungs machte sie lange einen Bogen, denn Miriam Davoudvandi wusste, jeder Typ muss irgendwann ihre Wohnung von innen sehen: im schäbigen Sozialbau inmitten von Einfamilienhäusern, die vollgestellten Zimmer, das abgenutzte Bad. Die Scham, nichts bieten zu können und nicht dazuzugehören, prägte Miriam Davoudvandi spätestens seit ihrer Einschulung – und sie ist bis heute ein Teil von ihr.
    Inzwischen ist sie sozial aufgestiegen und verdient mehr, als ihre Eltern es je taten. Ihr Fazit: Geld macht sogar sehr glücklich. Aber zu welchem Preis? Und welche Spuren haben ihre Erfahrungen hinterlassen? Ehrlich und berührend erzählt Miriam Davoudvandi, was es bedeutet, in Deutschland arm zu sein. Dabei blickt sie nicht nur auf die offensichtlichen Schauplätze von Armut, sondern auch auf Aspekte wie Dating, Freundschaften, Familiengründung und Psyche, auf die Bedeutung des Fernsehers und das Leben als erste Studierende der Familie. Und zeigt, warum Arme sogar beim Sterben benachteiligt sind.
    Armut lässt sich vielleicht bemessen. Zahlen helfen jedoch nicht zu verstehen, wie sich Armut anfühlt und was sie langfristig mit Menschen macht. Umso wichtiger ist es, Miriam Davoudvandis Geschichte zu hören. Sie spricht auch für all jene, die bisher keine Stimme hatten.
    Ausgabe: Paperback, Klappenbroschur, 256 Seiten, 13,5x20,6cm, Erschienen am: 18.03.2026, ISBN: 978-3-442-76329-0, Verlag: btb [Bestellung, 18 €]

    Über die Autorin: Miriam Davoudvandi wurde 1992 in Bukarest als Tochter einer Rumänin und eines Iraners geboren und wuchs in einer Kleinstadt in Süddeutschland auf. Sie ist freie Journalistin, Moderatorin und Autorin, wurde mehrfach ausgezeichnet und ist Host des WDR-Podcasts »Danke, gut«, in dem sie mit Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, über psychische Gesundheit spricht. Ihre journalistische Laufbahn begann sie mit Texten über Rap. Später war sie Chefredakteurin eines Hip-Hop-Magazins. Heute erscheinen ihre Beiträge über Popkultur, Politik und Psyche u.a. im Spiegel und der Zeit. Außerdem hat sie Texte fürs Theater (»It’s Britney, Bitch!«, Berliner Ensemble) verfasst. In der Bestseller-Anthologie »Unlearn Patriarchy II« erschien ihr Text »Unlearn Mental Health«.

    Siehe auch: Interview im Deutschlandfunk 22.4.2026: Miriam Davoudvandi: Armut legt man niemals ab.
    Miriam Davoudvandi hat als Kind Armut erlebt – nicht nur wegen ihrer Migrationsgeschichte. In ihrem Buch „Das können wir uns nicht leisten“, beschreibt sie, wie sehr prekäres Leben dem Selbstwert schadet. Armut sei ein großes politisches Problem.

    bpb: APuZ zu "Ehe"

    [13.3.] Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ): Ehe (Nr. 12/26): „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare im Oktober 2017 war – trotz weiter bestehender Ungleichheiten – ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung homosexueller Menschen in Deutschland. Sie zeigt exemplarisch, dass die Ehe als Ergebnis von politischen und gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen einem steten Wandel unterliegt.
    Auch wenn die Ehe in Europa von einer Norm zu einer Beziehungsform unter vielen geworden ist, ist sie weltweit nach wie vor von großer Bedeutung und strukturiert in vielen Kulturen das Zusammenleben. Ob als primär individuelle Angelegenheit oder eingebettet in ein kollektivistisches System: Die Institution der Ehe wird auch in Zukunft ein Spiegel der jeweiligen sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Verhältnisse sein.
    Inhalte: Editorial - Luise Römer, Zwischen Paarbeziehung und Polygamie. Zur Geschichte der Ehe in Europa  - Georg Strack, Ehen in Ost und West. Eine deutsche Rechtsgeschichte - Anne Bittner, Das „Herz der Familie“. Zur Entstehung der Hausfrau - Hedwig Richter, Ehe im Wandel. Vom biografischen Fixpunkt zur Option - Karl Lenz, Marina A. Adler, Die „Ehe für alle“. Gleichstellung nur im Rahmen der Norm? - Mona Motakef, Julia Teschlade, Christine Wimbauer, Eine gute Ehe. Heirat in Mexiko und Namibia - Julia Pauli, Die arrangierte Ehe. Einladung zu einem (neuen) Verständnis - Naema N. Tahir.

    Betrifft Mädchen 1/2026: behinderung und & rassismus

    [12.3.] Betrifft Mädchen 1/2026: behinderung und & rassismus
    BEM-Betrifft Mädchen ist die seit über 30 Jahren im deutschsprachigen Raum erscheinende pädagogische Fachzeitschrift, die einen lebendigen Diskurs zwischen Praxis und Theorie der feministischen und intersektionalen Mädchen*arbeit führt. Sie rückt die vielfältigen Lebenserfahrungen von Mädchen* in den Fokus, macht Wissen aus der Praxis einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, bietet eine Plattform für die Vorstellung aktueller Forschungsarbeiten und rezipiert pädagogische Geschlechtertheorien.
    Artikel in dieser Ausgabe:
    - Editorial - behinderung und & rassismus 
    - Feministische Spaßverderber:innen und Störungen des Glück/lichsein der Anderen 
    - Nichts über uns ohne uns 
    - Ich weigere mich, mich Ganz zu machen 
    - Narbenverbund – ein Schwarze Trans* Krebsgeschichte 
    - Unsichtbares sichtbar machen 
    - Ein Essay über mediale Repräsentationen im Spiegel ableistischer und rassistischer Verhältnisse '
    - Ableismus im Fokus - Zur Notwendigkeit intersektionaler Perspektiven in der Forschung 
    - Bedrohliche Zeiten - Überlegungen zu den Verflechtungen von Rassismus und Ableismus 
    - „Für mich ist Empowerment alles, aber nichts ohne Rassismuskritik“ - Ein Erfahrungsbericht über die Ausbildung im Bereich der Heilerziehungspflege 
    - „Wir navigieren ständig zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ Selbstvertretung, Beratungsarbeit und Empowerment im Schnittfeld von Behinderung, Migration und Flucht 

    Magazin: klassismussensible Jungenarbeit

    [10.3.] Junge* Junge - Das Magazin der LAG Jungenarbeit in NRW: Jungenarbeit in Klassenverhältnissen – Ansatzpunkte klassismussensibler Jungenarbeit.
    Das Leben in einer von ökonomischer Ungleichheit strukturierten Gesellschaft bedeutet, dass Jungen* nicht über die gleichen Ressourcen, Chancen und Lebensbedingungen verfügen. Und für die Jungen*arbeit bedeutet es: Potenzial für Ausschlüsse, Vorurteile und Beschämung armer Jungen*. Grund also für ein „Junge*Junge“-Magazin zum Thema „Jungen*arbeit in Klassenverhältnissen“. Die vorliegende Ausgabe bietet Ausgangspunkte, um Klassenunterschiede und Armut in der Jungen*arbeit mitzudenken.
    Bestellbar ist das Magazin als Printversion kostenfrei in kleinen Mengen per Mail an info@lagjungenarbeit.de. Da Anfragen gesammelt und händisch bearbeitet werden, kann es sein, dass die Zustellung von Magazinen nicht unverzüglich erfolgt. 
    Das Magazin steht hier zum download bereit.

    Buch: Selbstfürsorge - Schmerz u. Heilung Schwarzer Frauen

    [10.3.] Selbstfürsorge - Schmerz und Heilung Schwarzer Frauen
    Emotionale Gesundheit stärken – inmitten von Rassismus und Sexismus
    aus dem Englischen übersetzt von Helene Albers
    ISBN: 978-3-89771-632-2, Erscheinungsdatum 10. März 2025, 200 Seiten, 18,00 €, bell hooks.

    Unabhängige Asylverfahrensberatung - Schlüssel für effizientes & rechtsstaatl. Asylverfahren

    [6.3.] "Unabhängige Asylverfahrensberatung - Der Schlüssel für ein effizientes und rechtsstaatliches Asylverfahren" Praxisbasierte Expertise der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Bundesprogramm Asylverfahrensberatung und besondere Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende.
    Executive Summary: Mit dem Bundesprogramm Asylverfahrensberatung, welches auch die besondere Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende umfasst (AVB), hat der Gesetzgeber im Jahr 2023 erstmals eine behördenunabhängige Beratung im Asylverfahren gesetzlich verankert (§ 12a AsylG). Die vorliegende praxisbasierte Expertise der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zieht im vierten Programmjahr eine Zwischenbilanz zur Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und systemischen Bedeutung der AVB – insbesondere vor dem Hintergrund der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
    Die Erfahrungen aus bundesweit rund 220 Beratungsstandorten zeigen übereinstimmend:
    ▪ Effizientere Asylverfahren: Durch frühzeitige, qualifizierte Beratung sind Asylsuchende besser auf die Anhörung im Asylverfahren vorbereitet, Akten werden vollständiger geführt, da erforderliche Unterlagen frühzeitig eingereicht werden. Nachforderungen, Wiederholungstermine und Verfahrensverzögerungen gehen zurück; das BAMF wird spürbar entlastet.
    ▪ Höhere Qualität behördlicher Entscheidungen: Fluchtgründe werden zu Beginn des Verfahrens strukturiert und konsistent vorgetragen. Fehlentscheidungen und nachgelagerte Gerichtsverfahren werden so wirksam reduziert. 
    ▪ Stärkere Akzeptanz von Entscheidungen: Unabhängige Beratung schafft realistische Erwartungen und erhöht die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen – auch bei Ablehnungen. Nicht erfolgversprechende Klagen werden seltener erhoben.
    ▪ Frühzeitiger Schutz vulnerabler Personen: Besonders schutzbedürftige Menschen können durch die Beratung frühzeitig identifiziert und ihre besonderen Bedarfe angemessen im Verfahren sowie bei der Aufnahme berücksichtigt werden – ein zentraler Beitrag zu rechtsstaatlichen Asylverfahren im Sinne des GEAS.

    Aus Sicht der Praxis ist das Bundesprogramm AVB nicht nur fachlich wirksam, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Der vergleichsweise moderate Mitteleinsatz entfaltet eine hohe systemische Hebelwirkung, da kostenintensive Folgeprozesse – insbesondere langwierige Gerichtsverfahren – reduziert und staatliche Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Die Bleibeperspektive kann schneller geklärt und der Weg zu Integration oder Rückkehr früher eröffnet werden.
    Im Zuge der GEAS-Umsetzung gewinnt die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung weiter an Bedeutung. Sie ergänzt die behördliche Rechtsauskunft nach § 12b AsylG sinnvoll, stärkt Transparenz und Rechtsstaatlichkeit und trägt dazu bei, Asylverfahren insgesamt effizienter zu gestalten.
    Die Asylverfahrensberatung hat sich als wirksames und unverzichtbares Instrument im deutschen Asylsystem etabliert. Um die erreichten Wirkungen zu sichern und weiterzuentwickeln, empfiehlt die BAGFW:
    ▪ die Verstetigung des Bundesprogramms AVB als dauerhaftes Instrument,
    ▪ eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung zur Sicherung bundesweit gleichwertiger Beratung,
    ▪ sowie eine gute Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Bewilligungsbehörde und Trägern. [zum gesamten praxisbasierten Expertise]

    Handreichung „Kritische Auseinandersetzung mit Klassismus“ (außer-/schul. polit. Jugend-& Erwachsenenbildug)

    [2.3.] Bundeszentrale für politische Bildung/bpb: Handreichung „Kritische Auseinandersetzung mit Klassismus“ - 11 Aktivitäten für die schulische und außerschulische politische Jugend- und Erwachsenenbildung. 
    Mit der Handreichung möchten wir Ihnen Informationen und praktische Aktivitäten an die Hand geben, um mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Klassismus (d.h. Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft und/oder sozialen Position) ins Gespräch zu kommen. Es geht uns darum, Ihnen und Ihren Teilnehmenden einen Einstieg in die kritische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
    Pädagogische Fachkräfte fordern wir auf, neue Wege zu gehen: Durchbrechen Sie Abläufe, bauen Sie Aufgabenstellungen um und machen Sie sich die aufgeführten Aktivitäten zu eigen!

    Buch: Gehörlos, weiblich, unbequem – über Ableismus, Wut u. Widerstand

    [2.3.] Katrin Aimee: Buch: Unüberhörbar - Gehörlos, weiblich, unbequem – über Ableismus, Wut und Widerstand.
    Als Katrin Aimee mit 13 Jahren ihre Lehrerin bittet, sich ein Mikrofon anzustecken, damit sie sie trotz ihrer starken Schwerhörigkeit verstehen kann, wird sie barsch zurückgewiesen — und Katrin verstummt beschämt. Denn sie hat längst verinnerlicht, dass sie als behinderte Frau zwar existieren darf, aber bitte keine Umstände machen soll.
    Mit großer Offenheit und analytischem Blick zeigt Katrin Aimee, wie strukturelle Diskriminierung wirkt und welche Veränderungen nötig sind, damit Vielfalt zur Norm wird. [Verlag: Grau]
    [Interview im Dlf]

    Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland

    [2.3.] Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer - Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus: Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland.
    Die von der EU-Gleichbehandlungsstelle in Auftrag gegebene Studie „Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland“ wurde am 02.03.26 veröffentlicht. Sie beleuchtet die Gründe für Zu- und Abwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, analysiert zentrale Hürden im Alltag und Arbeitsleben trotz formaler Gleichstellung und leitet daraus Ansatzpunkte für bessere Teilhabe und faire Arbeitsbedingungen ab. [Download]

    LAG J* NRW-Magazin: Jungen*, Einsamkeit und Zugehörigkeit

    [3/26] Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit in NRW e.V.: Magazin Junge* Junge: Allein unter anderen - Jungen*, Einsamkeit und Zugehörigkeit
    Einsamkeit von Jungen* ist real. Sie ist relevant, zugleich unterschätzt – und sie ist nicht folgenlos. Folglich widmet sich das aktuelle Magazin der LAG Jungen*arebit NRW dem Thema und versteht Einsamkeit als relationales, sozial produziertes Geschehen. Jungen* sind unterschiedlich positioniert. Soziale Herkunft, Rassismuserfahrungen, Behinderung oder auch sexuelle Orientierung prägen, wie Einsamkeit erlebt werden kann. Wer nur nach stillen, traurigen Jungen* sucht, übersieht viele Jungen*, die einsam sind.

    BpB Infodienst Radikalisierungsprävention: Materialien& Handreichungen

    [3/26] Infodienst Radikalisierungsprävention der Bundeszentrale für Politische bildung: Materialien& Handreichungen [März Newsletter]
    - BpB (neu): JEFFREY HERF: Schriftenreihe-Band: Drei Gesichter des Antisemitismus: rechts, links und islamistisch: Antisemitismus hat unterschiedliche Erscheinungsformen und ideologische Hintergründe. So findet sich Judenhass heute lagerübergreifend und doch unterschiedlich akzentuiert in Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus. Der US-amerikanische Historiker Jeffrey Herf hat sich viele Jahrzehnte lang mit den verschiedenen Spielarten des modernen Antisemitismus und ihren historischen Entwicklungen befasst. [weiter]
    - BpB (neu): Dossier: Migration und Medien: Wie berichten Medien über Migration? Welche Narrative, Frames und Bilder dominieren? Was wissen wir über die Effekte der Berichterstattung und wie könnten alternative Darstellungsmöglichkeiten aussehen? Diesen und weiteren Fragen widmet sich das neue Dossier „Migration und Medien“ mit Fachartikeln und multimedialen Inhalten von verschiedenen Autorinnen und Autoren. [weiter]
    - Konzeptpapier: Politische Bildung zum israelbezogenen Antisemitismus und zum Nahostkonflikt nach dem 7. Oktober – Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit: Olaf Kistenmacher [koelnische-gesellschaft.de]
    - Konzeptpapier zur Radikalisierungsprävention – Stadt Augsburg und Büro für Kommunale Prävention [augsburg.de]
    - „Katastrophen-Curriculum“: Schule in Ausnahmezeiten (Pandemien, Kriege, Desinformation,…) gemeinsam gestalten – Technische Universität Dresden: Lehrstuhl für Didaktik der politischen Bildung [tu-dresden.de]
    - Unterrichtsvorschlag zur Nutzung des Podcasts „Lost in Nahost – Die Story“ des BR  – New Israel Fund [nif-deutschland.de]
    - Das kostenpflichtiger Workshopmaterial „Zum Verhältnis von Rassismus“ vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften betrachtet Rassismus und Antisemitismus gemeinsam und auf theoretischer Grundlage. [binational-leipzig.de]
    - Handreichung: „Social Media Extreme: Islamismus. Akteure, Strategien, Narrative – Einführung und Reflexionshilfe für & mit Jugendsozialarbeiter*innen“ – minor: Götz Nordbruch, Noah Leichner und Laura Ballaschk [minor-kontor.de]

    Stellungnahmen der BuKo der Frauen-&Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen

    [3/26] Geschäftsstelle der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof).
    Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrike Lembke im Auftrag der bukof, 2026: Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache
    Rechtsgutachten, Zusammenfassung und Ergebnisse

    Weitere bukof-Stellungnahmen/ Meldungen: https://bukof.de/inhalte/veroeffentlichungen/ 
    - 2026: Stellungnahme zur Nicht-Fortsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ 
    - 2025: Gemeinsame Pressemitteilung: Keine Rolle rückwärts Gleichstellung ist ein wichtiger Baustein für unsere Demokratie
    - 2025: Handlungsempfehlung für Gleichstellungsakteur*innen zum Umgang mit antimuslimischem Rassismus an Hochschulen
    - 2025: Handlungsempfehlungen: Gleichstellung im dynamischen Prozess – Leitfragen zur Entwicklung wirksamer Strategien
    - 2025: Stellungnahme: Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Hochschule im Koalitionsvertrag
    - 2024: Handlungsempfehlungen: Intersektionale Gleichstellungsarbeit an Hochschulen fördern und weiterentwickeln - Eine Handlungsempfehlung für Gleichstellungsakteur*innen

    Gendersensible Arbeit mit radikalisierten Personen aus d. islamist. Spektrum

    [17.2.] „Männlichkeit(en) in der Radikalisierungsprävention – Gendersensible Ansätze in der Arbeit mit radikalisierten Personen aus dem islamistischen Spektrum“ – dist[ex]: Meike Krämer und Ibrahim Bebars –
    Die Publikation „Männlichkeit(en) in der Radikalisierungsprävention“ des Kooperationsverbunds dist[ex] nimmt insbesondere sogenannte hegemoniale und „toxische“ Männlichkeitskonstruktionen in Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozessen im islamistischen Kontext in den Blick. Sie verknüpft dabei theoretische Erkenntnisse mit Erfahrungen aus der Praxis und richtet sich an Fachkräfte, Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure, die gendersensible Perspektiven systematisch in Prävention, Beratung und Ausstiegsarbeit integrieren möchten. [dist-ex.de]

    Intersektionale Pädagogik (Sachbuch)

    [2/26] Lena Staab, Sina Isabel Freund, Mai-Anh Boger (Hrsg.): Intersektionale Pädagogik (Sachbuch)
    Grundbegriffe und Felder der Erziehungswissenschaft und pädagogischen Praxis Welche Konsequenzen hat die intersektionale Wende für diskriminierungskritische Pädagogiken?
    Aus der Perspektive unterschiedlicher bildungs- und erziehungswissenschaftlicher Disziplinen sowie praktischer Felder rekapitulieren die Beiträge, wie und als was sich »Intersektionalität« in dem jeweiligen Bereich etabliert hat. Wie wurde das Konzept aufgenommen und verstanden? Ergibt der Begriff »Intersektionale Pädagogik« Sinn oder trägt er zur weiteren Verfloskelung des Intersektionalitätsbegriffs bei? Um diese und weitere offene praktische Fragen zu beantworten, nimmt der Band Grundbegriffe, disziplinspezifische Perspektiven, Lebensphasen und Organisationen in den Fokus. [Transcript Verlag, Print, 49 EUR]

    Rassismus in deutschen Institutionen - bislang umfassendste empirische Untersuchung

    [2/26] Wie Rassismus in deutschen Behörden wirkt: Studie veröffentlicht Ergebnisse der bislang umfassendsten empirischen Untersuchung zu Rassismus in deutschen Institutionen:
    Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) hat die Arbeit an der empirischen Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche" – kurz InRa-Studie (Laufzeit 2021-24) – abgeschlossen und einen Abschlussbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht ist kein Bericht der Bundesregierung, sondern ein unabhängiges Forschungsergebnis des Forschungsverbundes FGZ. Das FGZ ist ein interdisziplinäres, transferorientiertes und ortsverteiltes Institut. Es besteht seit 2020 und wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert. Es verbindet Grundlagenforschung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt mit anwendungsnaher Forschung zu aktuellen Herausforderungen aus einer Vielfalt an disziplinären Perspektiven.

    Zentrale Ergebnisse: 
    Rassismus ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko: Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürger:innen – wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

    Wie Strukturen und Routinen Diskriminierung begünstigen: Als strukturelles Diskriminierungsrisiko erweisen sich Sprachbarrieren: Die Studie dokumentiert, dass der Grad an Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert – während einigen Antragstellenden proaktiv geholfen wird, werden Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen teils abgewiesen oder auf fehlende Sprachkenntnisse verwiesen. Hängt die Überwindung von Sprachbarrieren vom guten Willen einzelner Mitarbeitender ab, kann Sprache zur rassistischen Barriere werden.
    Auch regionale Unterschiede in gesellschaftlichen Einstellungen und das allgemeine Meinungsklima spiegeln sich in der Verwaltungspraxis wider. Rassismus in Behörden lässt sich nicht vom gesellschaftlichen Kontext trennen und der Umgang mit Rassismus variiert teilweise beachtlich. Zudem bekundeten nicht nur Klient:innen der Behörden, sondern auch Behördenmitarbeiter:innen rassistische Diskriminierungserfahrungen. Für letztere fehlen oft entsprechende Ansprechpersonen.

    Erstmals umfassende Daten zu Einstellungen und Erfahrungen von Behördenbeschäftigten: Zeitgleich mit dem Abschlussbericht sind die Ergebnisse der quantitativen Beschäftigtenbefragung vom BMI freigegeben worden, die in vier Bundesbehörden – Bundespolizei, Zoll, Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – durchgeführt wurde. Dafür wertete das Team von Wissenschaftler:innen unter der Leitung von Prof. Dr. Holger Lengfeld (FGZ-Standort Leipzig) Fragebögen von knapp 13.000 Beschäftigten wissenschaftlich aus. Es ist die erste Erhebung dieser Art und Größenordnung in deutschen Bundesbehörden.
    Die Ergebnisse zeigen: Die vier Behörden unterscheiden sich im Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen nur geringfügig voneinander. Im Vergleich mit der Bevölkerung weisen die Behörden
    kein einheitlich erhöhtes Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen auf – in einigen Dimensionen liegen sie ähnlich oder niedriger, in anderen, etwa der Ablehnung von Geflüchteten bei Bundespolizei und Zoll, etwas höher.
    Einen großen Einfluss auf das Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen hat das Bildungsniveau. Zugleich zeigt die Befragung, dass Diskriminierung im Behördenalltag präsent ist. Beschäftigte, die einer rassifizierten Personengruppe angehören, waren deutlich häufiger betroffen (23 bis 36 Prozent gegenüber 15 bis 26 Prozent) und nannten signifikant häufiger ihre ethnische Herkunft, Religion oder Hautfarbe als Grund. 
    Die Befragung untersuchte auch das Meinungsklima in den Behörden. Die große Mehrheit der Beschäftigten gibt an, sich frei zu fühlen, Missstände anzusprechen und Diskriminierung zu melden. Zugleich zeigt sich ein beachtliches Maß an Selbstzensur – besonders bei der Bundespolizei, wo ein indirektes Messverfahren (Listenexperiment) doppelt so hohe Werte rassistischer Einstellungen ergab wie die direkte Abfrage.

    Was Betroffene berichten: In einer ergänzenden Onlinebefragung unter Muslim:innen gaben rund 80 Prozent der Befragten an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein; 40 bis 50 Prozent berichteten von konkreten Erfahrungen in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden. Die Folgen sind gravierend: Ein großer Teil der Betroffenen berichtet von Versagensängsten, Selbstzweifeln und langfristigen psychischen
    Belastungen, bis hin zu anhaltenden Angstzuständen. Nur ein kleiner Teil der Befragten wendet sich an Antidiskriminierungsstellen; häufige Begründung ist die Erwartung, eine Beschwerde werde ohnehin folgenlos bleiben. Dies unterstreicht die Bedeutung niedrigschwelliger, unabhängiger Beschwerdestrukturen und eines Vertrauensklimas, in dem Diskriminierungserfahrungen ernst genommen werden.

    Handlungsempfehlungen: Recht, Organisation, Kultur
    Aus den Befunden leiten die Wissenschaftler:innen konkrete Empfehlungen ab, unter anderem:
    • Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und Bürger:innen, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen.
    • Aufbau unabhängiger Beschwerdestellen außerhalb behördlicher Hierarchien.
    • Verankerung rassismuskritischer Fortbildungs- und Reflexionsangebote in Personalentwicklung und Führungskräftetraining.
    • Stärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen.
    • Empowerment rassistisch diskriminierter Beschäftigter, inklusive klarer Ansprechstellen und Schutzmechanismen.
    • Aktive Anwerbung potenziell rassistisch diskriminierter Menschen auf allen Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes.

    Zum vollständigen Abschlussbericht und den Ergebnisse der Teilprojekte, zu ausführlichen Ergebnissen der Beschäftigtenbefragung.

    Gleichstellung v. Frauen& Männern in Deutschland: Fokus Sorgearbeit

    [2/26] Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) - Hans-Böckler-Stiftung: REPORT Nr. 109, Februar 2026: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland: Fokus Sorgearbeit (Svenja Pfahl, Eugen Unrau, Yvonne Lott)
    Zusammenfassung: Wie fällt der Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem deutschen Arbeitsmarkt aus und welche Entwicklungen zeigen sich in den letzten Jahren? Welchen Einfluss hat insbesondere Fürsorgearbeit für Kinder und/oder pflegedürftige Personen auf geschlechterbezogene Unterschiede bei Erwerbsarbeit und Einkommen? Anhand zentraler Indikatoren aus dem WSI GenderDatenPortal (www.wsi.de/genderdatenportal) – mit einem Fokus auf Elternschaft und Sorgeverantwortung – liefert der vorliegende Report eine knappe und zusammenfassende Übersicht über den aktuellen Stand der Geschlechtergleichstellung in Deutschland.
    Die Analysen zeigen, dass sich positive Trends der Geschlechtergleichstellung vor allem bei den Einkommen und Rentenansprüchen (für Frauen) fortgesetzt haben. Bei der Erwerbsbeteiligung, den Teilzeitquoten sowie der Aufteilung von Haus- und Sorgearbeit stagniert die Geschlechterungleichheit hingegen auf hohem Niveau. Hintergrund hierfür sind die geschlechterspezifische Arbeitsteilung, die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und das gerade in Paarhaushalten vorherrschende sogenannte Zuverdienermodell, in welchem die Männer in Vollzeit und die Frauen in Teilzeit erwerbstätig sind, während die Frauen den
    Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit leisten.

    Rassismusforschung: Rassismus in Strukturen und Praxisfeldern

    [6.1.26] Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (Ed.) - Rassismusforschung III - Rassismus in Strukturen und Praxisfeldern
    Rassismus ist nicht nur eine individuelle Herausforderung für einzelne Menschen, sondern wirkt auch tief in gesellschaftliche Institutionen und Strukturen hinein. Doch wie erscheint Rassismus in konkreten Kontexten? Die Beiträger*innen liefern einen interdisziplinären Überblick zu Bereichen wie Bildung, Soziale Arbeit, Kultur, Wirtschaft und Justiz. Überdies nehmen sie mit künstlicher Intelligenz und Klimakrise auch Phänomene in den Blick, die bislang eher selten mit Rassismus zusammengedacht werden. Die im Rahmen des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) entstandenen Analysen bieten hochrelevante  Erkenntnisse zu den Erscheinungsformen, Kontinuitäten und Folgen von Rassismus in Deutschland. [Transcript Verlag, 39 €; hier geht es zu Band I und Band II.]

    Femizide - elektron. Aufenthaltsüberwachung als langersehnte Lösung?

    [1/26] In »STREIT – die feministische Rechtszeitschrift« beleuchten die Juristinnen Sophie Böhler und Catharina Conrad in ihrem Artikel den deutschen Gesetzentwurf zur Fußfessel bei Partnerschaftsgewalt kritisch beleuchtet. Die Autorinnen zeigen außerdem die wichtigen Unterschiede dazu auf, wie das Vorbild Spanien mit den Problemen Partnerschaftsgewalt und Femizide umgeht. »Die elektronische Aufenthaltsüberwachung – die langersehnte Lösung?«

    Material: Kinderschutz: Partizipation gestalten& Demokratie lernen i.d. Kita

    [2026] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Material: Kinderschutz: Partizipation gestalten und Demokratie lernen in der Kita
    Das Medienpaket bietet einen praxisnahen Überblick, wie Partizipation und demokratisches Lernen bereits ab dem Krippenalter als zentraler Bestandteil von Kinderschutz in der Kita umgesetzt werden können: Pädagogische Fachkräfte erhalten konkrete Methoden, Fallbeispiele und Impulse, um Beteiligungsmöglichkeiten im Alltag zu verankern – von individuellen Entscheidungen der Kinder bis hin zu Formen wie dem Kinderparlament. Durch Mitbestimmung wird das Gemeinschaftsgefühl gestärkt sowie Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Selbstvertrauen und der Umgang mit Mehrheitsentscheidungen gefördert, sodass Kinder früh lernen, demokratische Prinzipien aktiv zu erleben und mitzugestalten. Geeignet für den Einsatz in Team- und Elternarbeit sowie in der Fort- und Weiterbildung. [Mehr dazu]

    Diskriminierungssensible Bildung - Werkzeugkoffer für pädagog. Praxis

    [2026] Diskriminierungssensible Bildung - Ein Werkzeugkoffer für die pädagogische Praxis von Julika Prantner-Weber, Pauline Seuß.
    Sie hören rassistische Beleidigungen auf dem Schulhof – was tun? Eine Person im Hort outet sich als trans – wie reagieren? Ein Mädchen wird ausgeschlossen, weil es aus finanziellen Gründen nicht mit zur Freizeit fahren kann – wie damit umgehen? Dieses praxisbezogene Fachbuch stattet pädagogische Fach- und Lehrkräfte mit Handwerkszeug aus, um Bildung diskriminierungssensibler zu gestalten. Julika Prantner-Weber und Pauline Seuß bieten einen niedrigschwelligen Zugang zum Thema Diskriminierung und vermitteln wissenschaftlich fundiertes und praktisch anwendbares pädagogisches Fachwissen. Das Workbook regt zur Selbstreflexion an und beinhaltet nützliche Tipps für den Umgang mit Diskriminierung. Durch diesen Dreischritt vom Wissen über das Wollen bis hin zum Können erhalten Fachpersonen aller pädagogischer Settings Unterstützung auf dem Weg zu einer diskriminierungssensiblen Lehre. Barrierereduzierte Illustrationen, die vielfältige Identitäten abbilden und so zu einem Diskurs über Diversität und Vielfalt beitragen, machen die Inhalte noch anschaulicher und runden das Buch ab. Mit Gastbeiträgen von Felix Michl, Bettina Wilpert, Franziska Karow, Judith Schreier, Lara Höfemann, SeBiLe, Tarek Zaibi und Magdalena Voigt. [vandenhoeck-ruprecht-verlage

    Arbeitsmarktintegration v. geflüchteten Frauen - Besonderheiten, Erfolgsfaktoren, Lösungsansätze

    [2026] Wie kann die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung gelingen? - Besonderheiten, Erfolgsfaktoren und Lösungsansätze (Book/Open Access/ 2026) Springer Gabler Verlag
    Dieses Open-Access-Essential zeigt die besonderen Anforderungen bei der Arbeitsmarktintegration einer heterogenen Zielgruppe, deren Potenzial bislang noch selten fokussiert wird. Darüber hinaus liefert er aktuelle Erkenntnisse zu Erfolgsfaktoren, um insbesondere (formal) geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung besser in Arbeit zu bringen. Es werden praxisnahe Modelle und Empfehlungen vorgeschlagen, die sich unter anderem an Fachkräfte, Unternehmen und politische Akteure richten. Aus den Einblicken zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung lassen sich auch Schlussfolgerungen für andere Zielgruppen ziehen, die bislang auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind.

    Rehabilitation für Folterüberlebende in Deutschland

    [2026] Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V.: 
    Die Rehabilitation von Folterüberlebenden in Deutschland steht an einem entscheidenden Punkt. Zwischen vorhandener Expertise und strukturellen Lücken entscheidet sich, ob Schutz und Versorgung verlässlich umgesetzt werden oder vom Zufall abhängen. Die zivilgesellschaftliche Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe rückt mit dem Themenfeld Folterüberlebende genau diese Schnittstelle in den Fokus: die frühzeitige Erkennung, fachgerechte Dokumentation und nachhaltige Versorgung von Menschen, die schwerste Gewalt erfahren haben – im Herkunftsland, auf der Flucht oder im Ankunftskontext.
    Die neue Publikation „Rehabilitation für Folterüberlebende in Deutschland. Fragmente einer gerechten Versorgung“ (Abschlusspublikation des AMIF-Projekts ExTo, www.folterfolgen.de) zeigt eindrücklich: Gute Versorgung ist möglich, wenn Kooperation, Qualifikation und institutionelle Verlässlichkeit zusammenspielen. Gleichzeitig wird deutlich, dass bislang zentrale Voraussetzungen fehlen. Obwohl 20,4 % der Klient*innen der psychosozialen Zentren in Deutschland von Foltererfahrungen berichten – vermutlich eine deutliche Untererfassung – erfolgt die notwendige interdisziplinäre Dokumentation nach internationalen Standards wie dem Istanbul-Protokoll nur in einem Bruchteil der Fälle.
    Die systematische Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Folterüberlebenden muss daher auf einer Förderung von verbindlichen Kooperationsstrukturen zwischen psychosozialen Zentren, Medizin, Rechtsmedizin und Beratungsstellen basieren. Dies erfordert die Verankerung von Qualifizierungsstandards sowie eine nachhaltige Finanzierung, insbesondere von Sprachmittlung und Case Management.
    Die Beiträge der Publikation machen zudem deutlich, dass Versorgung immer auch politisch ist: Wo Fachkräfte dokumentieren, vernetzen und für Rechte eintreten, entsteht nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch ein Beitrag zur gesellschaftlichen Anerkennung von Unrecht und zur juristischen Verteidigung von Menschenrechten. Umso dringlicher ist es, die Erkenntnisse aus der Praxis in strukturelle Reformen zu überführen. Eine gerechte Versorgung von Folterüberlebenden braucht verlässliche Strukturen, gesicherte Ressourcen und eine klare gesellschaftliche Haltung. Mehr Informationen, zur  Publikation]

    MOTRA-Monitor: Radikalisierungsgeschehen in Deutschland

    [2026] Forschungsverbund MOTRA: Uwe Kemmesies et al.: Der jährlich erscheinende MOTRA-Monitor 2024/25 des MOTRA-Forschungsverbunds – koordiniert von der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus des Bundeskriminalamts – widmet sich dem Radikalisierungsgeschehen in Deutschland, das sich demnach 2025 „auf kritisch hohem Niveau“ stabilisiert habe. Aus der repräsentativen Befragung geht unter anderem hervor, dass insbesondere bei jüngeren Menschen eine zunehmende „Offenheit gegenüber autoritären, antisemitischen und demokratiefeindlichen Deutungen“ herrscht. Neben Analysen zur Verbreitung rechtsextremer und muslimfeindlicher Einstellungen weist der Bericht außerdem eine starke Zunahme im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität sowie bei Angriffen auf Mandatstragende aus. Für den Bereich Islamismus hält er fest: „Insgesamt sind im Jahr 2025[…] 45.1 % der jüngeren Altersgruppe der in Deutschland lebenden Muslim:innen latent oder manifest islamismusaffin eingestellt.“ Neben dem „Phänomenmonitoring“ findet im „Forschungsmonitoring“ auch der „Wissensaustausch im Themen- und Handlungsfeld der Prävention von islamistischem Extremismus“ Berücksichtigung. Medial ist die Studie unterdessen auf ein breites Echo gestoßen, einige Berichte sind hier verlinkt. [Studie motra.info, Bericht: Zunahme rechtsextremer Einstellungen rnd.de, Bericht über Zunahme islamismusaffiner und antisemitischer Einstellungen nzz.ch]

    Hintergrund: „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) ist ein über das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderter Forschungsverbund im Kontext der zivilen Sicherheitsforschung.
    MOTRA erforscht seit 2019 das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland, seine Hintergründe und Entwicklungen. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse bereitzustellen, die Politik und Praxis unterstützen. Der Forschungsverbund vereint neun renommierte universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen aus verschiedenen Disziplinen. MOTRA steht in kooperativem Austausch mit weiteren Forschungsprojekten und fördert den Dialog mit Partnern aus Politik und Praxis zu Phänomenen von Radikalisierung und Extremismus.

    Studie: Auswirkungen von Bundestags-Anfragen auf zivilgesellschaftl. NGO

    [2026] Studie über die Auswirkungen von Kleinen Anfragen auf die Zivilgesellschaft – Maecenata-Stiftung: Finn Büttner, Siri Hummel und Sascha Nicke: 
    Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen in Deutschland zunehmend unter Druck und sind gefordert, ihre Arbeit zu legitimieren. Auch aus dem parlamentarischen Raum erreichen Träger, die sich im Bereich politische Bildung und Demokratieförderung engagieren, immer mehr Anfragen zu ihrer Arbeit. In einer aktuellen Studie untersuchen Mitarbeitende des Maecenata Instituts, welche Konsequenzen der Einsatz des Instruments der Kleinen Anfrage durch Abgeordnete und deren Fraktionen im Bundestag für zivilgesellschaftliche Akteure hat. [maecenata.eu]

    Kinder- u. Jugendmedien mit vielfältigen Geschlechterrollen

    [2025/26] Broschüre: "Lesewelten ohne Grenzen: Kinder- und Jugendmedien mit vielfältigen Geschlechterrollen"
    Welche Kinder- und Jugendmedien vermitteln Inhalte ganz ohne Rollenklischees? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuen Broschüre, die die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Bibliotheken SH veröffentlicht hat. 
    Sie bietet eine Orientierung für Bibliotheken, Fachkräfte, Eltern und alle Interessierten. Sie ist online über die Website der LAG Gleichstellung SH abrufbar oder direkt hier.

    Bericht: Extremismusforschung in Deutschland

    [12/25] coreNRW Forschungsbericht 2025 – Bonn International Center for Conflict Studies: Maurice Döring: Der Forschungsbericht von coreNRW dokumentiert die im Zeitraum August 2024 bis Juli 2025 durchgeführte Extremismusforschung in Deutschland, ergänzt um ausgewählte europäische Projekte. Neben spezifischen Phänomenbereichen berücksichtigt er auch zentrale Querschnittsdimensionen menschenfeindlicher Einstellungen wie Rassismus und Antisemitismus. Mit kompakten Profilen will der Bericht einen Überblick über aktuelle Forschungsvorhaben und -institutionen bieten sowie fachlichen Austausch anregen und Entwicklungen sichtbar machen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die erfasste Forschungslandschaft ist in die Cluster Islamismus, Rechtsextremismus, phänomenübergreifende Forschung sowie weitere Phänomene und Querschnittsthemen gegliedert. [bicc.de]

    Handreichung: Umgang mit rechten Anfeindungen gegen die Wissenschaft

    [12/25] Bundesverband Mobile Beratung, Forschungsverbund GERDEA: Handreichung: Umgang mit rechten Anfeindungen gegen die Wissenschaft.
    Seit rund zehn Jahren lassen sich unterschiedliche Formen und Strategien rechtsextremer Raumnahme im universitären Kontext beobachten, mit denen Einfluss auf universitäre Diskurse genommen werden soll. Die Angriffe auf Hochschulen richten sich dabei nicht nur gegen einzelne Personen, sondern zielen auf die Idee einer offenen, kritischen und demokratischen Wissenschaft selbst.'
    Die Handreichung ordnet rechtsextreme Anfeindungen gegen die Wissenschaft demokratietheoretisch ein und präsentiert Handlungsperspektiven aus Sicht der Mobilen Beratung im Kontext Hochschule. Im Anhang finden sich „10 Punkte“, die eine frühzeitige Auseinandersetzung mit (potentiell) bedrohlichen Anfeindungen von rechts erleichtern sollen, sowie Verweise auf Beratungseinrichtungen und hilfreiche Lektüre. Die Publikation ist im Rahmen einer Praxispartnerschaft zwischen dem BMB und dem Forschungsverbund „GERDEA“ entstanden.

    Handreichung: Vorbereitet auf antifeministische Angriffe: Empfehlungen für Veranstaltungen

    [1.9.25] Meldestelle Antifeminismus: Handreichung: Vorbereitet auf antifeministische Angriffe: Empfehlungen für Veranstaltungen
    Ein Arbeitspapier aus der Praxis von der Fachstelle gegen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit Baden-Württemberg, Gunda-Werner-Institut, Meldestelle Antifeminismus bei Lola für Demokratie e.V. und Spotlight - Antifeminismus erkennen und begegnen.
    Mit Hinweisen, Empfehlungen und Dank an die feministische Zivilgesellschaft und alle, die Veranstaltungen zu Gleichstellung, queerer Selbstbestimmung, Frauenrechten, Gender Studies, Gewaltschutz, Bildungsarbeit o. Ä. organisieren.

    Antifeminismus bedeutet, feministische Anliegen und Positionen pauschal, aktiv und oft organisiert zu bekämpfen oder zurückzuweisen, sei es als Individuum in Internet-Diskussionen, sei es in Parteien oder anderen Gruppierungen. Antifeminismus ist eine zentrale Denkweise und Ideologie im Rechtspopulismus, in der extremen Rechten, religiös-begründetem Fundamentalismus und anderen demokratiefeindlichen Strömungen. Er fungiert als Brücke in breite Teile der Gesellschaft und trägt dazu bei, u. a. extrem rechte und vielfaltsfeindliche Einstellungen, Haltungen und Ressentiments zu normalisieren. Damit schwächt er den gesellschaftlichen Zusammenhalt und untergräbt die Demokratie.
    Gerade bei öffentlich angekündigten Veranstaltungen mit feministischen oder queeren Inhalten besteht ein zunehmendes Risiko für Angriffe – etwa durch gezielte Online-Mobilisierung, Shitstorms oder Störungen und Bedrohungen vor Ort. Das Vorgehen gegen Veranstaltungen, Organisator*innen, Referent*innen und Beteiligte und damit einhergehende Dynamiken der Mobilisierung sind als Teil organisierter antifeministischer Strategien zu sehen.
    Daher ist es entscheidend, Veranstaltungen systematisch unter präventiven Aspekten zu planen und durchzuführen. Antifeminismus stellt eine reale Herausforderung für die offene, demokratische Debatte dar – besonders dort, wo Bildungsräume geschaffen werden sollen.
    Veranstalter*innen tragen Verantwortung dafür, dass solche Räume sicher, respektvoll und zugänglich bleiben. Antifeminismus ist zudem eine ernstzunehmende Bedrohung, die sich gezielt gegen Frauen, queere Menschen und den Einsatz für Gleichstellung und Selbstbestimmung richtet. Gerade deshalb sind gemeinsame (Lern)Räume und eine Praxis gegenseitiger Stärkung und Unterstützung wichtig. [… zur Handreichung]

    Jahrbuch Extremismus & Demokratie

    [2025] „Jahrbuch Extremismus & Demokratie“ – Uwe Backes et al.–
    Der politische Extremismus in Deutschland in all seinen Facetten steht im Mittelpunkt des Jahrbuchs, das die Entwicklungen des vergangenen Jahres dokumentiert, analysiert und dabei unterschiedliche wissenschaftliche Perspektiven zusammenführt. Zugleich bietet es Informationen und Impulse für Politik, Sicherheitsbehörden und Bildungsarbeit und versteht sich als Diskussionsforum, Nachschlagewerk und Orientierungshilfe. [Hardcover: 129,00 Euro / e-Book: 129,00 Euro, nomos-shop.de]

    Islambezogene Debatten im schulischen & gesellschaftl. Kontext

    [2025] coreNRW Forschungspapier 14: „‚Der Islam‘ in der Kontroverse (DIKo)“– Bonn International Center for Conflict Studies: Miguel Zulaica y Mugica, Lisa Jacoby und Meryem Aydogan (bicc.de):
    Die Publikation „‚Der Islam‘ in der Kontroverse (DIKo)“ präsentiert Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das islambezogene Debatten im schulischen und gesellschaftlichen Kontext systematisch untersucht hat. Auf Grundlage qualitativer Gruppendiskussionen mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern rekonstruiert das Team verschiedene Formen der Auseinandersetzung mit kontroversen Themen rund um „den Islam“ und beleuchtet, wie Stereotype, Narrative und Konflikte im Alltag und in schulischen Diskursen entstehen und wirken. Im Fokus stehen dabei sowohl problematische Kommunikationsformen als auch Möglichkeiten eines reflektierten, multiperspektivischen Umgangs mit Differenzen im Bildungsalltag.

    UN-Kinderrechtskonvention in einfacher Sprache erklärt

    [2025] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.: Allgemeine Bemerkung Nr. 14 – Version für Kinder 
    In der Broschüre “Allgemeine Bemerkung Nr. 14: Dein Wohl hat Vorrang! Was die UN über Kinderrechte und Kindeswohl sagt und warum das für dich wichtig ist” geht es um das Recht auf Kindeswohlvorrang von Kindern und Jugendlichen. Das Heft macht deutlich: Kindeswohl bedeutet, dass Erwachsene immer darauf achten müssen, was für Kinder am besten ist. Und dass die Meinung der Kinder dabei zählt!
    Es handelt sich um eine deutsche Version in leichter Sprache für Kinder und Jugendliche.

    Betreiligung: Kommunen& junge Mensche gleichsam stärken

    [2025] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
    Deutsche Kinder‑ und Jugendstiftung GmbH (DKJS): Kinder beteiligen – Kommune gestalten. Wie Bürger:innenräte mit Kindern Kommunen und junge Menschen gleichsam stärken
    Autor:innen: Stefanie Lippitsch, Alexander von Ende, Susan Rautert, Peggy Eckert und Weitere; Art des Mediums: Arbeitsmaterial & Übungen, Buch & Broschüre
    Bildungsbereiche: Grundschule, Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle und außerschulische Bildung, Themenfelder: Demokratiebildung, Diskriminierungsverbot, Partizipation
    In der Broschüre wird aufgezeigt, wie das Beteiligungsformat Bürger:innenrat mit Kindern genutzt werden kann, um Kinder aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihre Perspektiven ernsthaft zu berücksichtigen. Es werden theoretische Grundlagen zur Kinderbeteiligung mit einem praxisnahen Erfahrungsbericht aus einem Modellprojekt verbunden und ein umfassender Methodenkoffer zur Umsetzung geliefert – von organisatorischen Rahmenbedingungen über kindgerechte Methoden bis hin zu Erfolgsfaktoren, Wirkungen und Grenzen. Ziel ist es, Kommunen und pädagogischen Akteur:innen konkrete Anleitungen und Empfehlungen zu geben, um demokratische Teilhabe von Kindern systematisch zu stärken und langfristig in kommunalen Strukturen zu verankern.
    Auf der Projekt-Website von Stark im Land finden sich weitere Materialien zur Initiierung und Umsetzung von Bürger:innenräten mit Kindern.

    DSA: Was Online-Plattformen tun sollten, damit Kinder& Jugendliche sicher sind

    [2025] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.:
    Broschüre der Europäischen Kommission: Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstehen. Was Online-Plattformen tun sollten, damit Kinder und Jugendliche sicher sind
    Bildungsbereiche: Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle und außerschulische Bildung, Studium
    Themenfelder: Gesundheit, Kinderrechte im digitalen Raum, Kinderschutz / Schutz vor Gewalt, Privatsphäre, Spiel & Freizeit
    In der Broschüre wird verständlich erklärt, wie die EU Online-Plattformen mit dem Gesetz über Digitale Dienste (DSA) stärker in die Verantwortung nimmt, um Kinder und Jugendliche im Internet zu schützen. Es wird gezeigt, wie Plattformen ihre Dienste gestalten müssen, damit Sicherheit, Datenschutz und Kinderrechte von Anfang an berücksichtigt werden, zum Beispiel durch sichere Voreinstellungen, Altersüberprüfung, einfache Meldefunktionen und den Schutz vor schädlichen Inhalten. [Download]

    Bücher für Jugendliche zu Diversität&Vielfalt, Empowerment, Antirassismus, Aufklärung

    [2019-26] Vom PINKSTINKS e.V. zusammengestellte Empfehlungen: Bücher für Jugendliche
    Themen rund um Sexualität und den eigenen Körper sind für Jugendliche weiterhin relevant. Da sich in diesem Alter häufig schon Tabus aufgebaut haben, helfen diversitätssensible, jugendgerechte Ratgeber, sich zurecht- und in einen schambefreiten Umgang mit diesen Fragen hinein zu finden. Ein guter Zeitpunkt für eine Auseinandersetzung mit empowernden Perspektiven auf Feminismus und Antirassismus.
    Kategorien: Diversität und Vielfalt, Empowerment, Antirassismus sowie Aufklärung für Jugendliche. → hier

    Materialsammlung: Kinderrechte und Sport

    [2022-25] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.Materialsammlung: Kinderrechte und SportAm 06. April war der Weltsporttag. Für Kinder und junge Menschen ist Sport viel mehr als nur Bewegung: Sport steht für Gemeinschaft, Spaß und persönliche Entwicklung – und ist eng mit den Kinderrechten verbunden. Anlässlich des Weltsporttags lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, wie Kinderrechte im sportlichen Alltag umgesetzt werden können und wo noch Herausforderungen bestehen.
    Lehrer:innen, pädagogische Fachkräfte und Trainer:innen finden in unserem Materialpaket zu Kinderrechten und Sport Fachinformationen, Poster, Broschüren, Erklärvideos, Podcasts, Spielideen und Leitfäden, um die Rechte von jungen Menschen im Sport aufzugreifen, gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen.
    Einen ausführlichen Artikel zu Kinderrechten und Sport gibt es auf  unserer Website. [Mehr dazu]

    Methodenhandreichung: Verknüpfung antisemitismus- & rassismuskritischer Bildung

    [2023] BildungsBausteine e.V. (Hg.): Verknüpfungen. Ansätze für die antisemitismus- und rassismuskritische Bildung. - Methodenhandreichung
    Das Aufeinandertreffen von Rassismus und Antisemitismus bzw. von Rassismus- und Antisemitismuskritik lässt in der aktuellen Situation Spannungsfelder entstehen, die pädagogische Fachkräfte verunsichern. Das vorliegende Methodenhandbuch will dem etwas entgegensetzen und stellt Ansätze vor, um diese Spannungsfelder in der antisemitismus- und rassismuskritischen Bildung konstruktiv für pädagogische Fachkräfte bearbeitbar zu machen. [Zum Download]

    7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

    Bundeshaushalt 2027: Milliardenlücken bleiben - Fast 200 Mrd. Euro neue Schulden

    [29.4.] Milliardenlücken bleiben - Fast 200 Milliarden Euro neue Schulden – Regierung beschließt Eckwerte für Haushalt 2027: 
    Finanzminister Lars Klingbeil plant für 2027 neue Schulden in Rekordhöhe – sowie Einschnitte bei Sozialleistungen und höhere Abgaben auf Zucker, Plastik, Alkohol und Tabak. Trotz der Milliardenkredite reißt bis 2030 eine gewaltige Haushaltslücke auf.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckwerte für den Haushalt 2027 und für den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Das berichten die Nachrichtenagenturen Reuters und AFP. Dem von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegten Entwurf zufolge plant der Bund für 2027 neue Schulden in Höhe von 196,5 Milliarden Euro. Das ist der zweithöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. 
    Im Kernetat soll die Neuverschuldung im kommenden Jahr deutlich auf 110,8 Milliarden Euro steigen. Haupttreiber sind die massiv zunehmenden Verteidigungsausgaben.
    Für 2027 sind Einsparungen etwa im Sozialbereich geplant, aber noch nicht konkret beziffert. Eine Plastik- und eine Zuckerabgabe sollen neue Einnahmen bringen. Dennoch klafft in der Finanzplanung bis 2030 eine Lücke von rund 140 Milliarden Euro. Die Zinsausgaben steigen deutlich: Jeder achte Euro aus dem Etat wird 2030 dafür verwendet.
    Die Gesamtausgaben des Bundes sollen von 543,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf 625,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Größter Ausgabenposten ist der Etat von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), der 2027 erstmals die ‌Marke von 200 Milliarden Euro überschreitet. Der Verteidigungsetat soll bis 2030 auf rund 180 Milliarden Euro anwachsen. Inklusive der Ausgaben aus dem „Sondervermögen Bundeswehr“ und für die Ukraine-Hilfe steigt der Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt 2027 auf 3,1 Prozent.
    Zugleich steigen die Zinsausgaben rasant: Sie sollen sich von 42,7 Milliarden Euro 2027 auf 78,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 fast verdoppeln.

    Ministerien müssen Einsparungen konkretisieren
    Möglich wird die hohe Neuverschuldung durch die volle Ausschöpfung der Schuldenbremse und eine Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben. Allein diese sogenannte Bereichsausnahme macht 2027 zusätzliche Kredite von über 80 Milliarden Euro möglich. Hinzu kommen Ausgaben aus den ebenfalls schuldenfinanzierten „Sondervermögen“ für die ‌Bundeswehr sowie für Infrastruktur und Klimaneutralität.
    Für 2027 plant die Koalition aus CDU, CSU und SPD unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) Einschnitte bei Sozialleistungen. Vorgesehen sind eine Absenkung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung sowie Reformen bei Eltern- und Wohngeld. Bei der Grundsicherung soll der Inflationsausgleich gestrichen werden.
    Geplant sind auch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak. Alle Maßnahmen müssen von den jeweiligen Ministerien noch in konkrete Gesetze gegossen werden. In dem Kabinettsentwurf, der WELT vorliegt, setzt Klingbeil ihnen eine Frist bis zum 20. Mai, ihre „ressortabgestimmten Regelungsentwürfe“ vorzulegen.
    Trotz dieser Maßnahmen bleibt ab 2028 ein „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“. Für das Jahr wird ‌die Lücke auf rund 29 Milliarden Euro beziffert, für 2029 ‌auf rund 51 Milliarden und für 2030 auf etwa 60 Milliarden Euro. An Investitionsschwerpunkten wie im Verkehrsbereich mit geplanten 33,6 Milliarden Euro für 2027 will die Regierung dennoch festhalten. Bis zum finalen Kabinettsbeschluss des Haushalts Anfang Juli ‌soll die Lücke weiter verringert werden.
    Die von der Koalition für 2027 geplante Steuerreform zur Entlastung kleiner ‌und mittlerer ‌Einkommen ist in den Eckwerten nicht berücksichtigt. Dies wird im Finanzministerium damit begründet, dass die Reform nach SPD-Ansicht aufkommensneutral sei und es somit an anderen Stellen Einnahmeerhöhungen geben soll. [Welt.de, vgl. ZDFheute, Deutschlandfunk: Reformpläne: Haushalt und Gesundheitsreform im Kabinett, Dlf: Haushalt 2027 und andere Baustellen: Miese Umfragewerte, schlechte Konjunktur und überfällige Reformen.]

    EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030

    [29.4.] Die EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030 verfolgt das Ziel, bestehende Geschlechterungleichheiten in Europa deutlich zu verringern und Gleichstellung strukturell in allen Politik- und Lebensbereichen zu verankern. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Fortschritte zwar vorhanden sind, jedoch insgesamt zu langsam erfolgen und teilweise rückläufig sind. Weiterhin bestehen deutliche Ungleichheiten, insbesondere in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, ungleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen, die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit sowie strukturelle Benachteiligungen in politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Auch digitale Räume werden als zunehmend relevanter Bereich benannt, in dem Frauen und Mädchen verstärkt Gewalt und Diskriminierung erfahren.

    Die Strategie setzt darauf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe verbindlich in allen Politikfeldern umzusetzen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsmarkt, Gesundheit, Bildung, Pflege, Digitalisierung und politische Teilhabe. Gleichstellung soll nicht isoliert behandelt werden, sondern systematisch in Planung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen einfließen.

    Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Umsetzung bestehender Ziele. Politische Maßnahmen sollen konsequent an Daten, Evidenz und messbaren Ergebnissen ausgerichtet werden. Fortschritte sollen transparenter überprüfbar sein, um die Wirksamkeit von Maßnahmen sicherzustellen. Gleichzeitig wird betont, dass diejenigen stärker einbezogen werden sollen, die von Ungleichheit betroffen sind.

    Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass stabile institutionelle Rahmenbedingungen und ausreichende finanzielle Ressourcen notwendig sind, um Gleichstellungspolitik wirksam umzusetzen. Dies betrifft insbesondere Gleichstellungsinstitutionen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Arbeit als zentral für Fortschritte angesehen wird.

    Die Strategie verweist zudem auf wachsende gesellschaftliche Gegenbewegungen gegen Gleichstellung und eine zunehmende Polarisierung, die erreichte Fortschritte gefährden können. Vor diesem Hintergrund wird die konsequente Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen als besonders dringlich beschrieben.

    Langfristig wird eine Gesellschaft angestrebt, in der Geschlechtergerechtigkeit selbstverständlich verwirklicht ist und strukturelle Ungleichheiten überwunden sind, sodass spezifische Gleichstellungsstrategien perspektivisch nicht mehr erforderlich wären. [EIGE Europa]

    EU-Parlament fordert strenge Definition von Vergewaltigung („Nur Ja heißt Ja")

    [28.4.] Sexualstrafrecht: EU-Parlament stimmt für “Nur Ja heißt Ja”: Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung gefordert. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen soll darin verankert werden.

    Für Maria Noichl, SPD-Abgeordnete im Europaparlament, ist die Sache ganz klar: “Vergewaltigung ist es nicht nur dann, wenn die Frau laut 'Nein' geschrien hat, sondern - und so wünschen wir es uns, dass es in Zukunft grundgelegt wird, Vergewaltigung ist es immer dann, wenn es keinen klaren Konsens gibt.” Denn: "Nur Ja heißt Ja" - so lautet der Kernsatz der Initiative, mit der das Europäische Parlament die Kommission dazu bringen will, konkrete Vorschläge für eine EU-weit einheitliche und rechtlich verbindliche Definition von Vergewaltigung vorzulegen.
    Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament stimmten nun dafür - und forderten die EU-Kommission damit zum Handeln auf. Letztere ist zwar nicht verpflichtet, den geforderten konkreten Vorschlag vorzulegen - muss aber innerhalb von drei Monaten zumindest Stellung zu dem Thema nehmen. Ein erster Vorstoß vor rund drei Jahren scheiterte.
    Jetzt sei es genau die richtige Zeit für einen weiteren Anlauf, findet Sozialdemokratin Noichl. “Immer mehr Debatten, Gisèle Pelicot auf der einen Seite, aber auch Fälle in Deutschland zeigen uns, dass Männergruppen sogar ganz bewusst die Möglichkeit von Frauen, sich nicht wehren zu können, ausnutzen, um zu vergewaltigen.”

    Große Unterschiede in Europa: In zahlreichen Ländern Europas gilt bereits das "Nur Ja heißt Ja". Vorreiter war 2018 Schweden, inzwischen kamen weitere EU-Länder hinzu: Italien zum Beispiel, Griechenland, Dänemark und Belgien. Zuletzt im Herbst vergangenen Jahres auch Frankreich, nach den erschütternden Berichten von Gisèle Pelicot.
    Der Initiativ-Bericht des Parlaments zeige, wie unterschiedlich der Schutz in Europa noch sei, findet Christdemokratin Verena Mertens. “Für mich kommt es jetzt darauf an, die Balance zu halten, zwischen mehr Opferschutz auf der einen Seite, aber ohne das Strafrecht unklar oder schwer anwendbar zu machen.”
    Das genau - nämlich: dass das Strafrecht unklar oder schwer anwendbar werden könnte in einer Situation, in der möglicherweise nur Aussage gegen Aussage steht, befürchten die Kritiker der Initiative. Die Patrioten für Europa zum Beispiel, drittgrößte Fraktion im Europaparlament, werden nicht dafür stimmen. Es ist die Fraktion von Marine Le Pens Rassemblement National und Viktor Orbans Fidesz, deutsche Abgeordnete sind da nicht drin.

    Gleiche Standards, auch als Signal: Vergewaltigung sei zu verdammen, sagt Marieke Ehlers aus den Niederlanden, aber eine europäische Harmonisierung eines Rechtsbegriffs sei ganz bestimmt nicht die Antwort.
    "Natürlich muss Konsens im Mittelpunkt stehen. Aber das auf eine dauerhafte vertragsähnliche Anforderung zu reduzieren, führt auf rechtlichen Boden, der selbst den erfahrensten Juraprofessor verwirren würde", so Ehlers.
    Christdemokratin Verena Mertens findet es vor allem wichtig, gleiche Standards in ganz Europa zu schaffen. Es dürfe keinen Unterschied machen, auf welcher Seite einer Grenze man lebe. “Entscheidend ist nun, dass Betroffene überall in Europa darauf vertrauen können, ernst genommen und geschützt zu werden.”
    Das sei, findet Mertens, ein wichtiges Signal an die Gesellschaft - an Frauen und Männer. [Tagesschau; Vgl. Deutschlandfunk; Audio: DLF; sowie zur Lage in Schweden]

    PDA-Autismus: "Man begleitet ein Kind mit einer unsichtbaren Behinderung"

    [27.4.] Eltern.de: PDA-Autismus “Man begleitet ein Kind mit einer unsichtbaren Behinderung”
    Mark Leonard ist Experte für das PDA-Autismusprofil. Im Interview erzählt er, wie herausfordernd, aber auch bereichernd der Alltag mit einem sogenannten Panda-Kind sein kann.
    Wenn das Bedürfnis nach Autonomie stärker ist als jedes andere Bedürfnis, fühlen sich Anforderungen von außen – sei es die Bitte, sich die Zähne zu putzen, oder auch einfach nur Hunger oder Harndrang – lebensbedrohlich an. Kinder im PDA-Autismusprofil (sogenannte Panda-Kinder) müssen mit diesem dauerhaft erhöhten Stresspegel täglich umgehen – und mit ihnen ihre Eltern. 
    Mark Leonard begleitet Familien dabei, ihren Alltag mit ihrem Panda-Kind zu entspannen; und er ist selbst Papa eines Panda-Kindes. Im Gespräch mit ELTERN erklärt er, wie eine Begleitung auf Augenhöhe gelingt und warum sie für Panda-Eltern alternativlos ist. […]

    [Audio] Kriminelle Jugendliche - Wenn das Leben „hardcore überfordert“

    [26.4.] Dlf: Kriminelle Jugendliche - Wenn das Leben „hardcore überfordert“ [30:05 Minuten]
    Vor 17 Jahren lernt unser Autor den damals jugendlichen Altaf kennen – auf einem abgelegenen Therapiebauernhof. Altaf macht als einziger in seinem Jahrgang Abitur, seine Zukunft sieht vielversprechend aus. Doch dann gerät sein Leben aus den Fugen.

    [Audio] Gewalt gegen Frauen: Mann in Identitätskrise?

    [25.4.] Deutschlandfunk: Gewalt gegen Frauen - Steckt der Mann in der Identitätskrise? [25:54 Min]
    Der Fall Collien-Fernandes rechtfertigt eine Grundsatzdebatte über die Verfasstheit des Mannes, so Podcaster Ole Liebl. Gewalt scheint ihm ein spezifisch männliches Problem zu sein. Journalist Nikolaus Blome wehrt sich gegen einen Generalverdacht.

    Sexualstrafrecht - Nur Ja heißt Ja? - Bei der Jungen-/Männererziehung anfangen!

    [25.4.] Deutschlandfunkkultur: Sexualstrafrecht - Nur Ja heißt Ja? [29:32 Min]
    Konsens ist die Grundlage für selbstbestimmte Sexualität. Bislang gilt in Deutschland die Regel „Nein heißt Nein“ – das bedeutet, sexuelle Handlungen sind erst dann strafbar, wenn eine beteiligte Person sie aktiv ablehnt. - Um Frauen besser vor Vergewaltigung zu schützen, fordern die Grünen eine Zustimmungsregel beim Sex. Eigentlich müsste man ja schon bei der Männererziehung ansetzen, sagt Strafrechtsanwältin Christina Clemm.

    [Audio] Wenn Eltern ihre Kinder auf Social Media vermarkten

    [25.4.] Deutschlandfunk: „Family Influencing“ - Wie Eltern ihre Kinder auf Social Media vermarkten [39:22 Min]
    Wenn die Eltern Influencer sind, werden die Kinder oft ungefragt hineingezogen - Social-Media-Inhalte mit kleinen Kindern sind besonders reichweitenstark. Das bringt Eltern-Influencer in einen Interessenkonflikt. Außerdem ein Thema: Wie der Rechtsstreit Kraftwerk vs. Pelham die digitale Kunst verändert.

    Umfrage: Mütter haben Angst um die Zukunft ihrer Kinder

    [24.4.] Repräsentative Umfrage: 84 Prozent der Mütter haben Angst um die Zukunft ihrer Kinder
    Ein aktueller Artikel auf Eltern.de fasst Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage (durchgeführt mit Forsa) zu Zukunftssorgen von Müttern zusammen und ordnet diese gesellschaftlich ein.

    Zentrale Ergebnisse und Inhalte:
    - Ein sehr großer Teil der Mütter äußert Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder. Hintergrund sind vor allem aktuelle gesellschaftliche Krisen und Unsicherheiten. Dazu zählen insbesondere Kriege, steigende Lebenshaltungskosten, gesellschaftliche Entwicklungen sowie zunehmende digitale Gewalt. 
    - Diese Rahmenbedingungen erschweren es vielen Müttern, sich eine „unbeschwerte“ oder positive Zukunft für ihre Kinder vorzustellen. 
    - Die Sorgen beziehen sich nicht nur auf einzelne Risiken, sondern auf eine insgesamt als unsicher wahrgenommene Welt, in der Kinder aufwachsen. Dadurch entsteht ein Gefühl grundsätzlicher Zukunftsunsicherheit. 
    - Gleichzeitig zeigt sich, dass diese Ängste eng mit gesellschaftlichen Entwicklungen verbunden sind und weniger als rein individuelle Sorgen zu verstehen sind. Sie spiegeln vielmehr kollektive Verunsicherungen wider, die viele Familien betreffen.

    [Audio] Social Media: Bildungsministerin will Altersprüfung

    [24.4.] Deutschlandfunk: Debatte um Social Media - Bildungsministerin Prien: „Wir verlieren eine ganze Generation“ [9:42 Min]
    Karin Prien (CDU) hält Social Media für eine Gefahr für die mentale Gesundheit und will Jugendliche besser schützen. Erreichen will sie das mit einer wirksamen Altersprüfung. Auch Plattformbetreiber sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.

    BpB: Lexikoneintrag KI - Grundlagen & Herausforderungen verstehen (kindgerecht)

    HanisauLand (Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung für Kinder): Neuer Lexikoneintrag KI - Grundlagen & Herausforderungen verstehen.
    Es ist wichtig, mithilfe einfacher Erklärungen zu KI und ihren Funktionsweisen ein grundlegendes Verständnis zu schaffen und für Risiken zu sensibilisieren. Der neue Lexikonbeitrag zu KI kann dabei unterstützen, indem er in kindgerechter Sprache Grundlagen erklärt. Der Beitrag erörtert auch, welche Herausforderungen durch KI mit Blick auf Desinformation auftreten können und was die Europäische Union tut, um KI zu regulieren. 

    [Audio] Berufswahl: Unter Abiturient*innen steigt Interesse am Handwerk wieder

    [23.4.] Deutschlandfunk: Berufswahl: Warum das Handwerk nicht mehr unterschätzt wird [22:21 Min.]
    Akademiker*in zu werden, galt vielen lange als sicherer Karriereweg – mit einem guten Image. Doch auch unter Abiturient*innen steigt das Interesse am Handwerk wieder. Das hat auch mit der Entwicklung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz zu tun.

    Deportation Hubs und Abschiebekonzerne

    [23.4.] Deportation Hubs und Abschiebekonzerne – eine wuchernde Staatsgelder-Branche
    Fünf EU-Staaten – die Niederlande, Griechenland, Dänemark, Österreich und Deutschland – treiben Pläne voran, Abschiebungen über Drittstaaten in sogenannte „Return Hubs“ zu organisieren. Diese Staaten suchen gezielt nach „sicheren Drittstaaten“, insbesondere in Osteuropa, Asien und Subsahara-Afrika, um solche Einrichtungen einzurichten. Die „Return Hubs“ sollen genutzt werden, wenn Rückführungen in Herkunftsländer nicht direkt möglich sind; betroffene Personen könnten dort über längere Zeiträume untergebracht werden.

    Parallel wächst eine Branche, in der private Unternehmen Aufgaben wie Transport, Unterbringung und Sicherung von Geflüchteten übernehmen. Staatliche Mittel fließen zunehmend in diese Strukturen, wodurch wirtschaftliche Interessen an Bedeutung gewinnen. Unternehmen erhalten Aufträge für Abschiebungslogistik, den Betrieb von Einrichtungen sowie Sicherheitsdienstleistungen.

    In mehreren Ländern bestehen bereits Modelle, bei denen Abschiebung und Unterbringung durch private Anbieter organisiert werden. Diese Strukturen werden weiter ausgebaut, etwa durch größere Einrichtungen oder neue Formen der Auslagerung von Geflüchteten außerhalb der EU.

    Kritik kommt von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie sehen die Gefahr, dass durch die Auslagerung in Drittstaaten der Zugang zu rechtlichem Schutz erschwert wird und rechtsstaatliche Standards unter Druck geraten. Zudem wird kritisiert, dass längere Aufenthalte in geschlossenen Einrichtungen drohen und Transparenz sowie Kontrolle der Verfahren eingeschränkt sein können. Auch wird problematisiert, dass wirtschaftliche Interessen privater Unternehmen Einfluss auf migrationspolitische Entscheidungen gewinnen und sich eine profitorientierte Struktur im Bereich Abschiebung etabliert. [zum gesamten Artikel: Campact]

    Fachtags-Bericht: Mentale Gesundheit als Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit

    [22.4.] Bericht zum BAG EJSA-Online-Fachtag: Mentale Gesundheit als Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit - Aktuelle Problemlagen und Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen*
    Der Online-Fachtag widmete sich der mentalen Gesundheit von Mädchen* und jungen Frauen* als zentralem Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit. Mit insgesamt 74 Teilnehmenden aus allen Bundesländern und unterschiedlichen Professionen – darunter Fachkräfte der Mädchen*- und Jugend(sozial)arbeit, Wissenschaft, Psychologie, Medizin sowie angrenzender Handlungsfelder – bot die Veranstaltung eine bundesweite Plattform für interdisziplinären Austausch und Wissenstransfer.
    Ziel war es, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Erfahrungen aus der Jugendsozialarbeit zu verbinden und so Bedarfe, Problemlagen sowie gelingende Ansätze sichtbar zu machen. Im Fokus standen dabei sowohl strukturelle Herausforderungen als auch konkrete Ansätze zur Prävention, Intervention und Vernetzung. Der Fachtag ermöglichte einen intensiven Dialog zwischen Theorie und Praxis sowie zwischen unterschiedlichen Versorgungssystemen.
    Bereits im ersten Vortrag wurde deutlich, wie hochaktuell und gesellschaftlich relevant das Thema ist und welche grundlegenden Entwicklungen die Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* prägen.
    […]
    Fazit: Der Fachtag zeigte eindrücklich, dass die mentale Gesundheit von Mädchen* und jungen Frauen* ein hochkomplexes und zugleich hochrelevantes Handlungsfeld ist, das nur interdisziplinär und intersektional angemessen bearbeitet werden kann. Die Beiträge aus Wissenschaft, Praxis, psychosozialer Versorgung und Jugendsozialarbeit verdeutlichten übereinstimmend, dass psychische Belastungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und insbesondereMädchen* und junge Frauen* sowie trans- und nicht-binäre wie auch BIPoC-Jugendliche in spezifischer Weise betroffen sind.

    Zugleich wurde deutlich, dass mentale Gesundheit nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern eng mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Geschlechterverhältnissen, sozialen Ungleichheiten, Diskriminierungserfahrungen, Flucht und Armut sowie digitalen Lebenswelten verknüpft ist. Diese Zusammenhänge erfordern eine mit Blick auf die Fachkräfte konsequent Privilegien-hinterfragende, selbstkritische und reflektierte sowie wiederum mit Blick auf die Zielgruppe gendersensible, diskriminierungskritische und lebensweltorientierte Perspektive in der Jugendsozialarbeit.

    Als zentrale Erkenntnis aus allen Beiträgen lässt sich festhalten, dass wirksame Unterstützung vor allem dort entsteht, wo niedrigschwellige, beziehungsorientierte und partizipative Angebote vorhanden sind. Offene Mädchenarbeit, aufsuchende Hilfen, Peer-to-Peer-Ansätze, digitale Beratungsformate sowie interdisziplinäre Kooperationen wurden als besonders wirkungsvolle „best practice“-Beispiele hervorgehoben. Dabei zeigte sich immer wieder die große Bedeutung von Vertrauen, Kontinuität und echter Beteiligung der Adressatinnen.

    Zudem wurde ein deutlicher Bedarf an strukturellen Verbesserungen problematisiert:
    - bessere Verzahnung von Jugendhilfe und Gesundheitssystem (Ärzt*innen, Therapeut*innen, Psychater*innen, Kliniken, psychiatrische häusliche Krankenpflege u.a. Dienste – am besten im Rahmen von Netzwerken)
    - Ausbau niedrigschwelliger und ambulanter Angebote
    - mehr Ressourcen und Entlastung für Fachkräfte sowie deren systematische Qualifizierung im Bereich mentaler Gesundheit, kultur-, diversitäts- und traumasensibler, rassismuskritischer Arbeit
    - stärkere politische Priorisierung und Förderung des Themas.

    Der Fachtag war damit nicht nur eine Plattform für Wissensvermittlung, sondern insbesondere für fachlichen Austausch u.a. von Ideen, Herausforderungen und Bedarfen wie auch best practice Beispielen, Reflexion und Vernetzung. Er führte vielfältige Perspektiven unterschiedlicher Disziplinen und Handlungsfelder zusammen, machte bestehende Lücken wie aber auch Möglichkeiten (etwa durch den Blick in unterschiedliche Bundesländer) sichtbar und gab somit wertvolle, auch konkrete Impulse für die Weiterentwicklung gendersensibler Jugendsozialarbeit.

    Im Rahmen der Veranstaltung wurden relevante wissenschaftliche Erkenntnisse mit praxisnahen Erfahrungen verbunden, innovative Ansätze sichtbar gemacht und der bundesweiten Austausch zwischen Fachkräften gestärkt. Die hohe Beteiligung, die inhaltliche Tiefe sowie Diversität der Beiträge und der angeregte Austausch im Fachtagsrahmen unterstreichen den großen Bedarf an weiteren Formaten dieser Art. [zum gesamten Bericht, den Beiträgen und Präsentationen der Referentinnen]

    Mentale Gesundheit von jungen Menschen als Thema im Bundestag

    [22.4.] BAG EJSA-Bericht: Am 22.4. fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Mentale Gesundheit von jungen Menschen - Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ statt. Christine Lohn, BAG EJSA-Geschäftsführerin, nahm teil als anzuhörende Expertin. 
    Sie illustrierte am Beispiel des Bundesmodellprojektes “Mental Health Coaches” den hohen Stellenwert präventiver Angebote der Jugendsozialarbeit für ein gesundes Aufwachsen junger Menschen. 

    Die Ergebnisse des Bundesmodellprogrammes zeigen exemplarisch, dass die Prinzipien und Methoden Sozialer Arbeit vor dem Hintergrund des Konzeptes der Lebensweltorientierung der Kinder- und Jugendhilfe gut geeignet sind, einen relevanten Beitrag zur Förderung der mentalen Gesundheit und zum gesunden Aufwachsen junger Menschen zu leisten. Die systematische Stärkung der niedrigschwelligen und freiwilligen Angebote von Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sollten deshalb – neben dem konsequenten Ausbau der Angebote sozialer Arbeit an Schulen - ein wichtiger Bestandteil der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ sein. Dazu bedarf es politischer Entscheidungen und eines konsequenten Zusammenwirkens aller föderalen Ebenen mit dem Ziel, Prävention strukturell zu implementieren und dauerhaft zu etablieren – verlässlich und bundesweit vergleichbar. 

    Als weitere Expert*innen waren Amy Kirchhoff (Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz), Univ.-Prof. Dr. med. Freia De Bock (Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin), Prof. Dr. med. Michael Kölch (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) und Cornelia Metge (Vorständin der BundesPsychotherapeutenKammer) geladen. Alle Expert*innen betonten den hohen Stellenwert verlässlicher Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für ein gesundes Aufwachsen junger Menschen und signalisierten dringenden Handlungsbedarf von Seiten der Politik. [siehe BAG EJSA-Meldung, vgl. BT hib-PM und Ausschuss-Stream (ab Min 39:30)]

    Geplante Kürzungen: Kinderarmut durch staatliches Handeln

    [17.4.] taz: Geplante KürzungenKinderarmut durch staatliches Handeln. - Kommentar von Gereon Asmuth
    Bund, Länder und Gemeinden haben eine Kahlschlagliste vorgelegt. Dieses herkömmliche Streichkonzert ist ungerecht, fatal und auch noch kurzsichtig.
    Wenn das Geld fehlt, dann muss gekürzt werden. Oder gleich ganz gestrichen. Etwas Besseres läge natürlich auf der Hand. Man könnte auch die Einnahmen erhöhen, zum Beispiel über die mehr als überfällige Milliardärssteuer. Aber das wäre ja Umverteilung von oben nach unten. Da müsste man sich ja was trauen. Oder besser noch: sich trauen wollen.
    Da sich in Deutschland aber keine Regierung trauen wollen wird, solange entweder CDU/CSU oder die FDP an ebendieser beteiligt sind, bleibt es also beim herkömmliche Konzept: zusammenstreichen, wo immer es geht, bei denen, die wirklich drauf angewiesen sind.
    Anders kann man die Kann-weg-Liste nicht bezeichnen, die eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Gemeinden zusammengeklaubt hat. Bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen sollen locker mal eben 8 Milliarden Euro weg.
    Dabei ist das nicht nur sozial unausgewogen – oder sagen wir besser: himmelschreiend ungerecht. Es ist auch noch kurzsichtig. Denn jeder Cent, der zum Beispiel auch nur irgendwie bei Kindern und Jugendlichen gekürzt wird, wird langfristig zusätzliche Kosten für die Gesellschaft verursachen. Einfach, weil Familien ohne Geld an der Bildung ihrer Kinder sparen müssen. Und das gilt erst recht, wenn den vielen Alleinerziehenden, die eh schon unter der Armutsgrenzen leben, auch noch die Unterstützung gestrichen wird.
    Denn die angedachte Streichung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende bedeutet nichts anderes, als dass Kinderarmut durch staatliches Handeln produziert oder sogar noch verschärft wird.
    Natürlich sind die eigentlichen Verursacher vor allem die vielen Väter, die es nicht gebacken kriegen wollen, für ihre Kinder aufzukommen. Aber wenn Bund, Länder und Gemeinden nun dafür die Mütter und ihren Nachwuchs büßen lassen, trifft das die Falschen.
    Zudem ist es gesellschaftlich gesehen auch noch äußerst kurzsichtig. In den vergangenen 5 Jahren ist die Zahl der Geburten um dramatische 20 Prozent zurückgegangen. Dass ein solcher Geburtenknick Probleme über Jahrzehnte produziert, sollte angesichts der aktuellen Rentendebatte jedem bewusst sein. Die notwendige Konsequenz wären rote Teppiche für alle, die noch Kinder in die Welt setzen wollen. Aber langfristiges Denken über Jahrzehnte voraus ist offenbar leider noch unmöglicher als eine Umverteilung von oben nach unten.

    Irreguläre Grenzübertritte in EU deutlich gesunken

    [17.4.] Migration: Frontex - Irreguläre Grenzübertritte in die EU deutlich gesunken.
    Die Zahl der irregulären Grenzübertritte in die EU ist im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 40 Prozent gesunken.
    Dies teilte die europäische Grenzschutzagentur Frontex in Warschau mit. Am größten war der Rückgang demnach auf der Route über Westafrika mit einem Minus von mehr als 80 Prozent. An den Landgrenzen in Osteuropa wurde ein Rückgang um fast 60 Prozent registriert. Insgesamt wurden mehr als 21.000 irreguläre Grenzübertritte registriert.
    Laut Frontex war das schlechte Wetter entlang der wichtigsten Migrationsrouten einer der Hauptgründe für den starken Rückgang. Die Wetterbedingungen hätten zudem zu einem Anstieg bei den Opferzahlen geführt. So seien im Mittelmeer seit Jahresbeginn fast eintausend Menschen ums Leben gekommen. [Dlf]

    [Audio] Frauenbilder - Welche Tradition meinen die Tradwives?

    [16.4.] Deutschlandfunk: Frauenbilder - Welche Tradition meinen die Tradwives?
    Sogenannte Tradwives präsentieren sich im Netz als traditionelle Hausfrauen, die ihren Männern gehorchen, Kinder erziehen, mit Hingabe kochen und backen. Eine lange Geschichte hat dieses Lebensmodell allerdings nicht. (49:04 Min.)

    EuGH-Urteil zur Fiktion der Nichteinreise

    [16.4.] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 16.04.2026 (Az. C-50/24 bis C-56/24 Danané u. a.) festgestellt, dass Asylbewerber*innen im Rahmen von Grenzverfahren auch in Haftanstalten im Inland untergebracht werden können. Damit wird die Nichteinreisefiktion (Personen wird zunächst die Einreise verweigert) von der Außengrenze ins Inland ausgeweitet. Die Menschen in diesen Verfahren gelten dann nach dem EuGH als inhaftiert, was in Deutschland bedeutet, dass der Richter*innenvorbehalt gilt.  Laut dem EuGH bleibt eine Inhaftierung auch nach Ablauf der Frist für das Grenzverfahren zulässig, sofern die unionsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden (Gründe für die Haft bestehen fort und die Menschen werden über die Rechtslage informiert). Grenzverfahren spielen im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) eine prominente Rolle, in Deutschland ersetzen sie das bisherige Flughafenverfahren und werden erheblich erweitert zur Anwendung kommen. [Das Urteil ist hier zu finden.]

    MIGAZIN - Artikel zu Einwanderung, Integration, Rassismus

    MiGAZIN - Einwanderung, Integration, Rassismus - das Fachmagazin über Migration in Deutschland:
    - 28.4. Studie - Deutschland profitiert von gesunden Einwanderern – und macht sie krank: Zugewanderte starten in Deutschland oft mit besserer Gesundheit als die übrige Bevölkerung. Doch dieser Vorteil geht mit den Jahren verloren. Eine SVR-Auswertung zeigt: soziale Ungleichheit, Barrieren im Gesundheitssystem und Diskriminierung spielen eine zentrale Rolle.
    - 27.4. Umfrage: Mehrheit will Sozialhilfe für Migranten an Arbeitsjahre knüpfen: Wenn es um Sozialleistungen für Zugewanderte geht, ist die Mehrheit für strengere Regeln. Bei mehr Arbeit oder Kürzungen im eigenen Sicherungssystem endet die Reformbereitschaft deutlich schneller. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor.
    - 27.4. Islam in Deutschland: Der erschöpfte Muslim – hat genug vom „Dialog“: Der Dialog sollte Brücken bauen. Für viele Muslime fühlt er sich inzwischen wie eine endlose Prüfung an: Wer dazugehört, muss sich trotzdem erklären – bei jeder neuen Islamdebatte von vorn.
    - 16.4. Europäischer Gerichtshof -Bayerns Familiengeld diskriminiert EU-Ausländer: Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Dieser Praxis hat der EuGH nun eine klare Grenze gezogen: Wer in Deutschland arbeitet und Abgaben zahlt, darf beim Familiengeld nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Kind im Ausland lebt.
    - 16.4. Antiziganismus und Wohnen - Sinti und Roma: Ausgrenzung bis an die Haustür: Wohnen ist ein Grundrecht, für viele Sinti und Roma in Deutschland aber ein täglicher Kampf. Ein neuer MIA-Bericht zeigt, wie sich Antiziganismus auf dem Wohnungsmarkt, im Treppenhaus und bei Behörden verfestigt.
    - 12.4. Urteil: Verlängerte Grenzkontrollen waren rechtswidrig: Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde immer wieder verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt. Migration allein reicht als Begründung nicht aus.
    - 9.4. Offensive gegen Rassismus: Hamburg startet Kampagne gegen Antiziganismus: Hamburg startet eine Kampagne gegen Antiziganismus und für mehr Sichtbarkeit von Sinti und Roma. Plakate, Fahrgast-Spots und Social Media sollen Vorurteile angreifen, die in Deutschland bis heute zum Alltag vieler Betroffener gehören.
    - 8.4. Studie: Wirtschaftlicher Nutzen entscheidet über Familiennachzug: Familie ist geschützt – aber nicht für alle gleich. Das zeigt eine neue Bamf-Studie mit Zahlen zu Wartezeiten, Aussetzungen und einer Politik der Menschen und Familien nach Nützlichkeit sortiert, bevorzugt und benachteiligt.
    - 29.3. Politischer Übergriff: Merz macht aus Frauenschutz eine Migrationsfrage: Der Fall Collien Fernandes hätte eine Debatte über digitale Gewalt auslösen können. Stattdessen verschob Friedrich Merz den Fokus auf Migration – und drängte Schutz, Macht und Verantwortung an den Rand.
    - 24.3. Deutscher Pass von Geburt an verbessert Schulnoten: Ein deutscher Pass von Geburt an ist offenbar mehr als ein Dokument: Eine neue Studie zeigt, dass Kinder aus Einwandererfamilien deutlich seltener straffällig werden. Staatsangehörigkeit stärkt demnach nicht nur Zugehörigkeit, sondern auch Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe.
    - 25.3. Deutschland, deine verlorenen Söhne: Mesut Özil war nie nur Fußballer, sondern Projektionsfläche eines Landes, das Integration feiert, solange sie gehorcht. Die neue ZDF-Doku erzählt seine Geschichte – und bleibt blind für das eigentliche Thema: Rassismus als Struktur.
    - 24.3. NRW kämpft gegen Diskriminierung – mutlos: NRW will Diskriminierung endlich auch im staatlichen Handeln bekämpfen. Ein neues Gesetz soll diese Schutzlücke schließen. Doch der Entwurf kneift ausgerechnet an der entscheidenden Stelle: im behördlichen Alltag.
    - 23.3.: Klage wegen Diskriminierung gegen Freie Universität abgewiesen: Antisemitische Parolen, Besetzungen, Angriffe: Der Nahost-Konflikt entlädt sich auch an Berliner Unis. Ein Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor Gericht. Seine Klage ist unzulässig, erklärt der Richter.
    - 19.3. „Mohammed, komm an die Tafel, du kleiner Terrorist“: Rassismus ist in Deutschland kein Ausrutscher am Rand, sondern tief im Alltag verankert – offen, subtil und oft erschreckend selbstverständlich. Eine neue Studie zeigt, wie hartnäckig entmenschlichende Denkmuster sind und wie sehr sie Vertrauen, Zusammenhalt und Demokratie beschädigen.
    - 17.3. Warum der Fall Özil viel mehr als nur Fußball erzählt: Mesut Özil war einst Symbol einer vielfältigen Republik, heute steht er für einen tiefen Bruch – mit dem DFB und mit Deutschland. Eine neue ZDF-Doku zeigt nicht nur den Absturz eines Idols, sondern auch das Scheitern einer Gesellschaft im Umgang mit Zugehörigkeit und Rassismus.
    - 10.3.: Ataman: „Diskriminierung ist in Deutschland ein Massenphänomen.“: Gut jeder achte Mensch in Deutschland sieht sich von Diskriminierung betroffen. Besonders häufig erfahren Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Kopftuch und Angehörige sexueller Minderheiten Benachteiligungen, wie eine großangelegte Befragung zeigt.
    - 1.3. Die wirtschaftliche Verwertung von Migration: Europas Wohlstand lebt auch von „Illegalen“: Während Politik über Grenzkontrollen spricht, profitieren Landwirtschaft, Bau und Handel von illegalisierter Arbeit. Das eigentliche Systemversagen beginnt nicht an der Grenze. 
    - 26.2. Vom Europa-Vergleich lernen: Deutschland bremst ukrainische Geflüchtete aus: schlechte Bezahlung, endlose Verfahren. Während andere Länder Qualifikation nutzen, gehen Ukrainer:innen in Deutschland putzen. Wem hilft das?
    - 11.2. Sozialgericht stoppt Leistungskürzung wegen 80-Cent-Job: Das Sozialgericht Karlsruhe stoppt die Kürzung von Asylbewerberleistungen nach einer vermeintlichen Verweigerung eines 80-Cent-Jobs. Begründung: „evident verfassungswidrig“. Der Blick fällt auch auf eine Behörde, die kein gutes Bild abgibt.

    Weibl. Altersarmut ist kein Zufall - Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit

    [15.4.] Jugendsozialarbeit.news: Warum Altersarmut kein Zufall ist ― Fachveranstaltung setzt Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit
    Altersarmut ist kein individuelles Versagen, sondern das Ergebnis struktureller Ungleichheiten ― dies wurde erneut deutlich bei der digitalen Fachveranstaltung „Warum Altersarmut kein Zufall ist. Ansätze zur Gerechtigkeit“ am 15. April.
    Die Online-Veranstaltung fand im Rahmen der Reihe „Armut überwinden. Dimensionen weiblicher Benachteiligung“ statt, die vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz und der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung Deutschland (KAB) durchgeführt wird. Ziel der Reihe ist es, unterschiedliche Facetten weiblicher Armut sichtbar zu machen und gesellschaftliche wie politische Handlungsbedarfe zu diskutieren.

    Gender Gaps und Rentenpolitik: Geschlechterspezifische Ungleichheiten: In Kooperation mit der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ), dem Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB) und Kolping Deutschland wurde zusammen mit den Teilnehmer*innen die aktuelle Lage von armutsbetroffenen Frauen in Deutschland in den Blick genommen und mögliche rentenpolitische Reformansätze diskutiert.
    Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich soziale Ungleichheiten über die Lebensspanne hinweg verfestigen. Deutlich wurde: Wer bereits in jungen Jahren von Armut betroffen ist, ist einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, auch im Alter in prekären Verhältnissen zu leben. Bildungszugänge, Erwerbsbiografien, Sorgearbeit und strukturelle Benachteiligungen greifen dabei ineinander. Marlies Hennen-Nöhre von der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge leitete durch den Abend.
    Nach einem Einstieg in die Lebenswelten junger Menschen durch Conni Schermer, Bundesleiterin der CAJ, folgte ein Blick auf die aktuelle rentenpolitische Situation in Deutschland. Mit Blick auf die Frage, was geschlechtergerechte Altersvorsorge bedeutet, wies Andrea Redding (KDFB-Vizepräsidentin) auf die nach wie vor bestehenden Ungerechtigkeiten hin, die sich im Lebenslauf vieler Menschen weiter verschärfen. So liegt der Gender Pay Gap bei rund 16 Prozent, der Gender Pension Gap sogar bei etwa 36 Prozent.

    Vorschläge für rentenpolitische Reformansätze: Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf konkreten Reformansätzen: Vorgestellt wurden zwei Rentenmodelle von katholischen Sozialverbänden – von der KAB Deutschland und Kolping Deutschland. Beide Konzepte verfolgen das Ziel, Altersarmut wirksam vorzubeugen und das Rentensystem solidarischer auszugestalten. Diskutiert wurde unter anderem, wie eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen aussehen kann, welche Rolle unbezahlte Sorgearbeit in der Rentenversorgung spielt und wie der Vergleich mit den europäischen Nachbarländern aussieht. Lucia Schneiders-Adams (KAB) und Alexander Suchomsky (Kolping) zeigten an ihren jeweiligen Modellen mögliche Alternativen zum derzeitigen Rentensystem in Deutschland auf, die Bildungs- und Geschlechterungerechtigkeiten entgegenwirken.
    Die Veranstaltung zeigte klar auf, wie wichtig es ist, sozialpolitische Fragen generationenübergreifend zu denken und wie groß der Handlungsbedarf ist, um Geschlechterungerechtigkeit entgegenzuwirken und mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen. [Autorin: Franziska von Deimling (Fachreferentin für Jugendsozialarbeit des BDKJ im Netzwerk der BAG KJS), 28.4.26]

    Wann Ausbildungsabbruch für junge Menschen zur Einkommensfalle wird

    [14.4.] IAB Forum - das Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: Wann der Ausbildungsabbruch zur Einkommensfalle wird – und wann nicht
    Viele junge Menschen beenden ihre Berufsausbildung vorzeitig, obwohl formale Abschlüsse in Deutschland oftmals als Voraussetzung für stabile und gut entlohnte Beschäftigungsverhältnisse gelten. Tatsächlich sind die langfristigen Folgen eines Ausbildungsabbruchs je nach sozialer Herkunft höchst unterschiedlich: Während das Einkommen von Jugendlichen aus sozial besser gestellten Familien im Schnitt stabil bleibt, bricht es für solche aus sozial benachteiligten Familien um 45 Prozent ein.
    Die Problematik von Ausbildungsabbrüchen und ihrer ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen beschäftigt die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik seit vielen Jahren. Angesichts von Fachkräfteengpässen, die sich durch den demografischen Wandel noch deutlich verschärfen werden, und der zentralen Rolle der dualen Berufsausbildung für die Zukunftschancen vieler junger Menschen in Deutschland hat sich die Politik zum Ziel gesetzt, die Zahl solcher Abbrüche deutlich zu reduzieren.
    Seit Langem ist bekannt, dass Ausbildungsabbrüche langfristig mit geringeren Löhnen, instabileren Erwerbsverläufen und längeren Phasen von Arbeitslosigkeit einhergehen können. Weniger klar ist jedoch, inwieweit diese Zusammenhänge wirklich kausal sind – ob also der Abbruch einer Ausbildung ursächlich für diese Ergebnisse ist, und ob die Folgen eines Abbruchs alle Jugendlichen gleichermaßen stark treffen.
    Im Folgenden werden zentrale Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt präsentiert, in dem diese Fragen auf Basis umfangreicher administrativer Längsschnittdaten aus Deutschland untersucht werden. Hierzu wird insbesondere auf eine jüngst erschienene Studie Bezug genommen („Stratified Scars: Social inequality in the labor market consequences of apprenticeship dropout“) und deren Ergebnisse in arbeitsmarktpolitische und arbeitsmarkttheoretische Debatten eingeordnet.
    […] 
    In aller Kürze:
    - Ausbildungsabbrüche sind angesichts von Fachkräfteengpässen und deren sozialen Folgen von hoher arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischer Relevanz.
    - Im Schnitt führen Ausbildungsabbrüche zu erheblichen langfristigen Einkommensverlusten.
    - Diese Einkommensverluste beziehen sich auf Jugendliche, die ihre Ausbildung aufgrund von aus ihrer Sicht attraktiven Arbeitsmarktalternativen abbrechen.
    - Die Einkommensverluste infolge eines Ausbildungsabbruchs konzentrieren sich fast ausschließlich auf Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien.
    - Sozial eher privilegierte Jugendliche können einen solchen Abbruch sehr viel häufiger über eine erneute Ausbildung oder eine qualifizierte Beschäftigung kompensieren.
    - Präventionsmaßnahmen und Wiedereinstiegshilfen in Bildung sind demnach besonders relevant für benachteiligte Gruppen.

    Fazit: Für die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik lassen sich mehrere Schlussfolgerungen ziehen. Erstens unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung präventiver Maßnahmen: Ausbildungsabbrüche sind ursächlich für reale und langfristige Einkommensverluste und damit nicht bloß Ausdruck anderer persönlicher Merkmale, die häufig mit einem Ausbildungsabbruch zusammenhängen.
    Zweitens legen die Befunde nahe, Präventions- und Interventionsstrategien stärker sozial zu konzentrieren. Besonders wirksam sind Maßnahmen dort, wo sie Jugendliche aus einem benachteiligten sozialen Umfeld ansprechen. 
    Drittens zeigt die Analyse, dass auch nach einem Ausbildungsabbruch Handlungsspielräume bestehen. Bessere Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in die berufliche Bildung, eine engere Begleitung beim Übergang in Beschäftigung und der Abbau von Zugangsbarrieren zu qualifizierten Tätigkeiten könnten dazu beitragen, die langfristigen Folgen eines Ausbildungsabbruchs zu begrenzen. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht geht es also nicht nur darum, solche Abbrüche zu vermeiden, sondern auch darum, deren soziale Folgen zu reduzieren.

    IW: Social-Media-Konsum kann Bildung von Kindern beeinträchtigen

    [13.4.] Bildungserfolg: Social-Media-Konsum kann Bildung von Kindern beeinträchtigen. - Ein IW-Gutachten sieht einen Zusammenhang zwischen starker Nutzung digitaler Medien und dem Bildungserfolg junger Menschen. Auch Eltern stehen dabei im Fokus:
    Eine übermäßige Nutzung digitaler Medien kann den Bildungserfolg junger Menschen einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge negativ beeinflussen. „Eigene Auswertungen auf Basis der Pisa-Daten deuten darauf hin, dass mit steigender Nutzungsdauer digitaler Medien die durchschnittlich erzielten Pisa-Kompetenzpunkte tendenziell abnehmen“, heißt es in dem IW-Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
    Das IW-Gutachten entstand den Angaben zufolge auf Basis einer Literaturanalyse sowie eigener Auswertungen des Pisa-Datensatzes. Die Forscher betonen, dass es weiteren Forschungsbedarf gibt.
    Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland debattiert, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche zu beschränken. In dem IW-Gutachten heißt es, ein Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen oder strengere Vorgaben für die Anbieter würden allein nicht ausreichen, um junge Menschen besser zu schützen. „Ein Verbot wird möglicherweise nicht vollumfänglich durchzusetzen sein und zudem kann eine Verlagerung zu anderen Plattformen stattfinden, um die Verbote zu umgehen.“
    Insbesondere für die Eltern werde die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder beim Umgang mit sozialen Medien bestehen bleiben – auch um die Jugendlichen auf den Zeitpunkt vorzubereiten, an dem sie Social Media nutzen dürften.
    Hier sei dringend mehr Aufklärungsarbeit nötig – „einmal über die Gefahren einer unkontrollierten Nutzung der sozialen Medien bei Kindern und Jugendlichen, aber auch über die technischen Möglichkeiten, die vorhanden sind, um den Konsum der Social-Media-Nutzung der Kinder besser zu regulieren und zu kontrollieren“.
    Ein mögliches deutsches Social-Media-Verbot für Kinder steht laut einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag vor rechtlichen Hürden. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Auch das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern könnte „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“. [Handelsblatt]
    Zum Gutachten: Nutzung digitaler Medien von Kindern und Jugendlichen. Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und die Bildungsleistungen. - Dr. Christina Anger, Julia Betz, Prof. Dr. Axel Plünnecke. Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

    Digitale Beratung junger (zugewanderter) Menschen - Blended Counseling& KI

    [9.4.] Jugendmigrationsdienste.de: Digitale Beratung ist längst kein Zusatzangebot mehr, sondern fester Bestandteil professioneller Praxis. Denn digitale Angebote und Räume nutzen zu können, spielt für die meisten jungen Menschen eine große Rolle. Aus diesem Grund ist es auch für die Jugendmigrationsdienste (JMD) wichtig, neben den bereits vorhandenen analogen Beratungs- und Gruppenangeboten den digitalen Raum aktiv für ihre Arbeit zu nutzen. Das Modellprojekt digital-hub des JMD verfolgt daher das Ziel, Beratungsangebote für junge Menschen durch digitale Lösungen zu vereinfachen und besser zugänglich zu machen. Dadurch sollen diese schneller, flexibler und niedrigschwelliger unterstützt werden können – unabhängig von Wohnort, Zeit oder persönlichen Hürden.
    Petra Risau, Beraterin, Supervisorin und Referentin, spricht im Interview mit Lidia Skumaj vom JMD Frankfurt am Main über die Vor- und Nachteile von Blended Counseling sowie die Chancen und Risiken, die die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Beratung mit sich bringt. Seit über 20 Jahren beschäftigt sich Petra Risau bereits mit Online-Beratung, Blended Counseling und digitalen Entwicklungen im psychosozialen Bereich. Sie ist Diplom-Pädagogin und Systemische Beraterin sowie Lehrbeauftragte und Trainerin für Onlineberatung, digitale Kommunikation und die Prävention sexualisierter Gewalt. Im Gespräch macht sie deutlich, dass der Fokus bei der Beratung heute längst nicht mehr auf der Legitimität digitaler Formate liegt, sondern auf guten Konzepten und deren zielführende Anwendung. [Zur Zusammenfassung/ zum Interview]

    Auch Griechenland verbietet Social Media für Nutzer unter 15

    [8.4.] ZEIT: Social-Media-Verbot in Griechenland: Auch Griechenland verbietet Social Media für Nutzer unter 15
    Auch Griechenland schränkt die Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen ein. Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis kündigte an, allen unter 15 Jahren werde ab 2027 der Zugang zu ​Plattformen wie Instagram oder ⁠TikTok verboten. Grund dafür seien unter anderem die unter Jugendlichen zunehmenden ​Angstzustände und Schlafprobleme. In einer Videobotschaft sagte Mitsotakis, ​Jugendliche verbrächten viele Stunden vor Bildschirmen. Ihr Geist könne sich nicht erholen und sie seien wachsendem ​Druck durch ständige Vergleiche und Onlinekommentare ausgesetzt.
    "Griechenland wird eines der ersten Länder sein, das eine solche Initiative ergreift", sagte Mitsotakis. "Unser Ziel ist es, auch die Europäische Union in ⁠diese Richtung zu drängen." ​In einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderte ‌Mitsotakis ein koordiniertes Vorgehen. Er schlug ein ​EU-weites "digitales Mündigkeitsalter" von 15 Jahren vor. Zudem solle es eine verpflichtende Altersüberprüfung für alle Plattformen geben. Rund 80 ‌Prozent der Griechen sind für ein Verbot. 
    Als erstes ​Land der Welt hatte Australien im Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt. Auch Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Österreich ⁠und ​Dänemark erwägen ähnliche Schritte. In Griechenland sind ‌Mobiltelefone in Schulen bereits verboten. Einer Umfrage vom Februar zufolge befürworten rund 80 ‌Prozent der Griechen ein Verbot von sozialen Medien für Minderjährige.

    Neuer Wehrdienst

    [8.4.] Die klassische Wehrpflicht in Deutschland wurde 2011 ausgesetzt und gilt bis heute nur noch für den Spannungs- oder Verteidigungsfall, während der Dienst in der Bundeswehr seither freiwillig ist . Seit Ende 2025 verfolgt die Bundesregierung jedoch ein neues Modell: Mit dem sogenannten „Neuen Wehrdienst“ wurde ein Reformgesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist . Dieses unterscheidet sich deutlich von der früheren Wehrpflicht: Während früher alle wehrpflichtigen Männer verpflichtend eingezogen werden konnten, setzt das neue System zunächst auf Freiwilligkeit, kombiniert aber mit verpflichtenden Elementen wie der Erfassung und Musterung junger Männer (insbesondere ab Jahrgang 2008) . Ziel ist es, genügend Freiwillige zu gewinnen; sollte das nicht gelingen, kann der Bundestag künftig eine sogenannte „Bedarfswehrpflicht“ aktivieren, also eine teilweise verpflichtende Einberufung .

    Aktuell besonders diskutiert wird eine Regelung zu Auslandsaufenthalten: Laut Gesetz müssen Männer zwischen etwa 17 und 45 Jahren längere Aufenthalte im Ausland (über drei Monate) grundsätzlich genehmigen lassen, um die Wehrerfassung sicherzustellen . Nach massiver Kritik hat Verteidigungsminister Boris Pistorius jedoch am 7. und 8. April 2026 klargestellt, dass diese Genehmigungspflicht vorerst ausgesetzt wird, solange der Wehrdienst freiwillig ist, und dass Reisen weiterhin ohne Einschränkungen möglich bleiben . Insgesamt zeigt sich damit der aktuelle Stand: Eine Rückkehr zur alten Wehrpflicht ist nicht beschlossen, aber mit dem seit 2026 geltenden neuen Wehrdienstsystem wurden bereits verbindliche Vorstufen geschaffen, die je nach Personalbedarf künftig auch verpflichtender ausgestaltet werden könnten. [Welt (8.4.), FR (7.4.), mdr (7.4.), welt (7.4.), spiegel (5.4.), welt (5.4.), tagesschau (24.3.), Ausbildung (26.1.), Bundesregierung (19.12.25), Bundestag (5.12.25), zdfheute (13.11.2025), Deutschlandfunk (15.11.25), Bundeswehr (20.9.25), zdfheute (16.10.25)]

    [Audio] Entgegen EU-Migrationspolitikverschärfung: Bleiberecht für irreguläre Einwander*innen in Spanien

    [7.4.] Deutschlandfunk: Zuwanderung - Spanien: Papiere für eine halbe Million Migranten [24:22 Minuten]
    Entgegen einer strikteren Asyl- und Migrationspolitik der EU will die linke Regierung in Madrid irregulären Einwanderern das Bleiberecht geben, eine einmalige Legalisierung. In diesen Tagen soll es losgehen, die Aktion ist nicht unumstritten.

    [2.4.] Albert-Schweitzer-Verband der Familienwerke und Kinderdörfer: Weltgesundheitstag 2026: Psychische Belastungen bei Kindern nehmen weiter zu. [Zusammenfassung des Artikels
    Psychische Gesundheit von Kindern entsteht im Alltag und ist eng mit stabilen Beziehungen, sicheren Bindungen und verlässlichen Lebensbedingungen verbunden. Gleichzeitig steigen die Fallzahlen von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch Vernachlässigung, deutlich an. In der Praxis zeigen sich zunehmend komplexe Bedarfslagen bei Kindern, die häufig zuvor längere Phasen von Unsicherheit, instabilen Lebensverhältnissen oder fehlenden Bezugspersonen erlebt haben.

    Studien zeigen, dass psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Etwa ein Drittel der jungen Menschen weist psychische Auffälligkeiten auf, häufig in Form von Depressionen, Angst- und Anpassungsstörungen. Soziale Faktoren wie Armut und schwierige Lebensbedingungen stehen dabei in engem Zusammenhang mit einer höheren Betroffenheit.

    Fachlich wird ein unzureichender Zugang zu Unterstützungsangeboten beschrieben. Schulpsychologische Dienste sind oft nicht ausreichend verfügbar oder schwer zugänglich. Auch der Weg in therapeutische Versorgung ist häufig langwierig, sodass Kinder und Familien teilweise über längere Zeit ohne passende Unterstützung bleiben. Beratungsangebote freier Träger bestehen, sind jedoch häufig unterfinanziert. Gleichzeitig wird die Bedeutung früher Unterstützung von Eltern betont.

    Als Belastungsfaktoren werden ein gestiegenes Stressniveau in Familien, Leistungsdruck sowie hohe Erwartungen im schulischen und sozialen Umfeld genannt. Auch gesellschaftliche Anforderungen, die unter anderem über soziale Medien vermittelt werden, tragen dazu bei. Eltern wird eine wichtige Rolle zugeschrieben, insbesondere beim frühzeitigen Erkennen von Veränderungen und der Inanspruchnahme von Unterstützung.

    Die Bedeutung stabiler und verlässlicher Beziehungen wird als zentral hervorgehoben. Dauerhafte Bindungen zu Bezugspersonen sowie ein sicheres Umfeld, verlässliche Betreuung und klare Strukturen sind entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Fehlen solche Bedingungen über längere Zeit, erhöht sich das Risiko für psychische Erkrankungen. In der Praxis zeigt sich zudem, dass belastende Erfahrungen nachwirken und Entwicklungsprozesse sensibel sind. Kontinuierliche Begleitung und stabile Bezugssysteme unterstützen Kinder dabei, Vertrauen aufzubauen und belastende Erfahrungen zu verarbeiten. Familienanaloge Betreuungsformen mit festen Bezugspersonen bieten hierfür konstante Rahmenbedingungen.

    Psychische Gesundheit wird als Ergebnis von Geborgenheit, stabilen Beziehungen und verlässlichen Strukturen beschrieben. Frühzeitige Unterstützung und stabile Lebensbedingungen werden als zentrale Voraussetzungen benannt.

    Schrittweise zum Berufsabschluss - BIBB-Themenseite zu Teilqualifikationen

    [2.4.] BIBB: Schrittweise zum Berufsabschluss: Eine neue Themenseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bietet Informationen, Hintergründe und Fördermöglichkeiten zu Teilqualifikationen. Diese richten sich an Personen über 25 Jahren mit beruflicher Erfahrung, jedoch ohne beziehungsweise ohne verwertbaren Berufsabschluss. Flexibel an die gegebenen Voraussetzungen angepasst, können die Teilnehmenden die Möglichkeit der Nachqualifizierung in mehreren Schritten von jeweils drei bis sechs Monaten erhalten – bis hin zum Berufsabschluss. Zumeist fünf bis sieben Teilqualifikationen bilden einen dualen Ausbildungsberuf vollständig ab.
    Teilqualifikationen (TQs) sind inhaltlich sinnvolle Teilmengen eines dualen Ausbildungsberufs. Sie sind einzeln am Arbeitsmarkt verwertbar. Jede Teilqualifikation schließt mit einer Kompetenzfeststellung und einem Zertifikat ab. Nach dem erfolgreichen Absolvieren aller benötigten Teilqualifikationen besteht die Möglichkeit, sich zur Abschlussprüfung des Berufs anzumelden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen im Referenzberuf ist dies das komplette TQ-Berufsset oder auch nur einzelne TQs. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Teile eines Berufs bereits im Ausland erlernt wurden. TQs können durch begleitende Unterstützungsangebote wie Sprachförderung oder die Verbesserung digitaler Kompetenzen ergänzt werden.
    Der BIBB-Hauptausschuss hat im Dezember 2025 eine Empfehlung zur standardisierten Gestaltung und Umsetzung von Teilqualifikationen beschlossen. Diese Empfehlung legt Begriffe und Vorgehensweisen – beispielsweise für den Fall einer digitalen Durchführung – fest. Zudem beschreibt sie ein Verfahren, bei dem jeweils ein TQ-Berufsset pro Referenzberuf als Orientierungsfunktion in eine Datenbank des BIBB übernommen wird. Die TQ-Berufssets sind voraussichtlich im Juni 2026 auf dem BIBB-Online-Portal abrufbar. Interessierte haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich für eine Benachrichtigung über neue TQ-Berufssets einzutragen. (Weitere Informationen: BIBB: Teilqualifikationen: Informationen der Bundesagentur für Arbeit, die Empfehlung des Hauptausschusses sowie weitere hilfreiche Links sind auf der BIBB-Themenseite gesammelt.)

    „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“ (Interview)

    [31.3.] jugendsozialarbeit.news/: Siebtes Interview der Reihe „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“
    Wenn junge Menschen über längere Zeit der Schule fernbleiben, stecken dahinter meist vielfältige Ursachen. Für eine erfolgreiche Rückkehr in schulische oder alternative Bildungsangebote braucht es passgenaue, beziehungsorientierte Unterstützung. In unserer Interviewreihe „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“ stellen wir daher monatlich ein ausgewähltes Praxisbeispiel aus der Jugendsozialarbeit vor. Fachkräfte der einzelnen Angebote geben Einblick in ihre Arbeit und zeigen Herausforderungen sowie die aus ihrer Sicht maßgeblichen Gelingensbedingungen auf. Die Gesprächspartner*innen sind Teilnehmende des Projektes „Schule – ohne mich!? Neue Entwicklungen und Handlungsanforderungen bei Schulabsentismus“ von IN VIA Deutschland im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit.
    Für diese Ausgabe der Interviewreihe sprach Lydia Liebig, Leiterin der landesweiten Koordinierungsstelle (KOST) des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern“, mit den Jugendsozialarbeit News. [zum Interview]

    Einordnung der Forderung der Rückkehr von 80% der Syrer*innen

    [30.3.] In einer Pressekonferenz am 30. März 2026 mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass „in der längeren Perspektive der nächsten drei Jahre rund 80 % der Syrer*innen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, in ihr Heimatland zurückkehren sollten“. Diese Zahl bezog sich auf die mehr als 900 000 Menschen syrischer Herkunft, die seit dem Bürgerkrieg in Deutschland leben. Merz begründete dies damit, dass sich die Lage in Syrien nach dem Ende des Krieges grundlegend verändert habe und viele Rückkehrwillige es für sinnvoll hielten, am Wiederaufbau ihres Landes mitzuwirken. Zugleich betonte er, dass Deutschland weiterhin an der Zusammenarbeit mit Syrien arbeiten wolle, etwa über eine gemeinsame Taskforce zur Koordinierung von Rückkehr und Wiederaufbau.

    Nach der heftigen öffentlichen Debatte relativierte Merz später die Aussage: Er stellte klar, dass die Zahl von 80 % kein verbindlicher Regierungsplan sei, sondern eher eine Einschätzung, die auch vom syrischen Präsidenten geäußert worden sei, und verwies darauf, dass individuelle Aufenthaltsrechte weiter geprüft würden.

    Die Aussage löste breite Kritik und Skepsis aus:
    - Regierungspartner und andere Parteien äußerten sich kritisch. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Anke Rehlinger nannte das Festlegen einer konkreten Prozentzahl und eines engen Zeitrahmens „unrealistisch“ und warnte, dass viele Syrer*innen bereits gut integriert seien, in systemrelevanten Berufen arbeiteten oder deutsche Staatsbürger*innen geworden seien. 
    - Auch Vertreter*innen der Grünen kritisierten die Zielsetzung als „beschämend“ und verwiesen auf weiterhin unsichere Bedingungen in Syrien. 
    - Expert*innen und Migrationsrechtler*innen bezeichneten die 80-%-Zahl als nicht realistisch, weil Rückführungen in großem Umfang rechtlich und praktisch schwierig sind. Freiwillige Rückkehrprogramme würden nur einen sehr kleinen Teil der Betroffenen erreichen, und Abschiebungen nach Syrien seien wegen rechtlicher Hürden und Sicherheitsbedenken selten. 
    - Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen warnten davor, eine numerische Zielvorgabe zu formulieren, da sie Schutzbedarfe und individuelle Lebenssituationen nicht ausreichend berücksichtige und den Eindruck erwecke, Menschenrechte stünden hinter politischen Zielzahlen zurück. Zudem wurde betont, dass die Lage in Syrien für viele weiterhin gefährlich oder unzureichend stabil sei, um eine Rückkehr zu gewährleisten. 

    In der öffentlichen Debatte wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Großteil der in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrer bereits rechtlich geschützt oder integriert sei und dass eine pauschale Rückkehrquote weder rechtlich bindend noch einfach umsetzbar sei. [Deutschlandfunk1/2/3, rnd, Welt1/2, zdfheute, Handelsblatt, evangelisch.de]

    Kritik an Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen

    [30.3.] Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Absenkung der Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) werden die entsprechenden Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgewertet. Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
    Gleichzeitig sollen die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent erhöht werden. Selbst für Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, ergibt sich daraus insgesamt eine Honorarminderung von rund 2,8 Prozent. - „Die Entscheidung setzt ein völlig falsches Signal in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung seit Jahren kontinuierlich wächst. […]“, so Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin.

    Zusammenfassung der kritischen Stimmen: Die Absenkung der Honorare für Psychotherapeut*innen kann sich in mehrfacher Hinsicht negativ auf die Versorgung psychisch kranker Menschen auswirken. Fachverbände und Medienberichte weisen darauf hin, dass die psychotherapeutische Versorgung bereits heute durch lange Wartezeiten und eine hohe Auslastung der Praxen gekennzeichnet ist. Eine weitere Reduzierung der Vergütung erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und kann dazu führen, dass weniger Therapieplätze für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen.
    In der Folge ist mit einer weiteren Verlängerung von Wartezeiten zu rechnen, da Praxen ihre Kapazitäten unter Umständen einschränken oder Neubehandlungen seltener aufnehmen können. Besonders betroffen sind dabei häufig vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche, die ohnehin Schwierigkeiten haben, zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten. Eine Verschlechterung der Zugangsmöglichkeiten kann dazu führen, dass psychische Erkrankungen länger unbehandelt bleiben oder sich verschlimmern.
    Zudem besteht das Risiko, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich aus dem Kassensystem zurückziehen oder verstärkt in besser vergütete Tätigkeitsfelder außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, etwa in private Praxen oder angrenzende Beratungsbereiche. Dies würde das Angebot für gesetzlich Versicherte weiter verknappen und bestehende Ungleichheiten im Zugang zu Behandlung verstärken.
    Langfristig kann eine eingeschränkte ambulante Versorgung auch gesamtgesellschaftliche und gesundheitliche Folgekosten erhöhen. Unzureichend behandelte psychische Erkrankungen führen häufiger zu Chronifizierungen, längeren Krankheitsverläufen sowie zu steigenden Ausfallzeiten im Arbeitsleben oder einer höheren Inanspruchnahme stationärer Behandlungsangebote.
    Insgesamt wird die Honorarkürzung daher von vielen Akteuren als ein Faktor gesehen, der bestehende Versorgungsprobleme im Bereich der psychischen Gesundheit weiter verschärfen könnte, anstatt sie zu entschärfen. Quellen dieser Einschätzungen sind unter anderem Berichte von rbb24 sowie Analysen und Stellungnahmen von Berufsverbänden und überregionalen Medien wie dem Tagesspiegel und der Psychotherapeutenkammer Berlin. [rbb24-I/ II, tagesspiegel1/2, bz-berlin, Psychotherapeutenkammer-Berlin, tagesschau, ndr, Dt. Ärzteblatt]

    Jugendliche in Deutschland: Zwischen Belastung, Unsicherheit & leiser Unzufriedenheit

    [28.3.] Ntv: "Stille Rebellion" - Bei Deutschlands Jugend "braut sich was zusammen" (Zusammenfassung des Artikels)
    Belastung und Zukunftssorgen der jungen Generation: Die Studie „Jugend in Deutschland 2026“ zeigt eine hohe psychische Belastung unter jungen Menschen: Rund ein Drittel der 14- bis 29-Jährigen gibt an, psychologische Hilfe zu benötigen. Ursachen sind globale Krisen, finanzielle Sorgen und pessimistische Zukunftsaussichten. Zusätzlich verschärfen hohe Mieten, Wohnraummangel und unsichere Jobperspektiven die Lage. Etwa jede fünfte junge Person denkt darüber nach, Deutschland zu verlassen.

    Politische Tendenzen und „stille Rebellion“: Junge Menschen orientieren sich zunehmend an politischen Rändern: Die Linke ist besonders bei jungen Frauen beliebt, während die AfD vor allem bei jungen Männern an Zustimmung gewinnt. Expert*innen sprechen von einer „stillen Rebellion“, da der Protest eher unterschwellig bleibt und sich nicht in offen radikalen Aktionen äußert. Gleichzeitig wird nicht ausgeschlossen, dass sich Unzufriedenheit künftig stärker entladen könnte.

    Demografische Machtverhältnisse: Jüngere Generationen haben im politischen System vergleichsweise wenig Einfluss. Bei der Bundestagswahl 2025 stellten Menschen ab 50 Jahren die Mehrheit der Wählenden, während junge Erwachsene deutlich unterrepräsentiert waren. Dadurch orientieren sich politische Entscheidungen stärker an älteren Bevölkerungsgruppen.

    Umgang mit digitalen Medien und KI: Ein zentrales Thema ist der Einfluss von Social Media und Künstlicher Intelligenz. Junge Menschen bewegen sich häufig ohne ausreichenden Schutz in digitalen Räumen. Studien zeigen problematische Nutzung bis hin zu suchtähnlichem Verhalten: Millionen Jugendliche gelten als gefährdet, mehrere Hunderttausend als abhängig. Zudem geben einige an, digitalen Anwendungen mehr Vertrauen entgegenzubringen als realen Personen.

    Einsamkeit und soziale Isolation: Untersuchungen zeigen, dass insbesondere die Generation Z vermehrt von Einsamkeit betroffen ist. Intensive Nutzung sozialer Medien steht dabei in Zusammenhang mit stärkerem Gefühl von Isolation. Als wichtige Faktoren gegen Einsamkeit werden reale soziale Beziehungen genannt.

    Gesamtbild der Studien: Die Ergebnisse mehrerer Studien zeichnen ein einheitliches Bild: Viele junge Menschen fühlen sich belastet, nicht ausreichend gehört und gesellschaftlich benachteiligt. Die beschriebene „stille Rebellion“ verweist auf eine unterschwellige Unzufriedenheit innerhalb der jungen Generation.

    EU: Rückführungsverordnung - Abschiebezentren& weitere Asyl-Verschärfungen

    [27.3.] Asylpolitik: Europaparlament für Abschiebezentren und weitere Verschärfungen für Asylbewerber
    Das Europäische Parlament hat sich für eine Verschärfung der Asylpolitik ausgesprochen. Eine Mehrheit aus Christdemokraten und rechten Parteien stimmte für eine Rückführungsverordnung. Die Entscheidung zur Asylpolitik sieht unter anderem Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU vor. Außerdem wurde eine Kooperationspflicht für abgelehnte Asylbewerber beschlossen.
    Mit dem Votum legte das Parlament seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission fest. Der angenommene Vorschlag steht in der Kritik. Den Christdemokraten wurde vorgeworfen, mit rechtsextremen Parteien wie der AfD zusammengearbeitet zu haben. Laut Medienberichten wurde in einer Chatgruppe und bei einem Treffen über Formulierungen verhandelt. Die EVP wies die Vorwürfe zurück.
    Im Parlament hatte das von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagene Gesetzesprojekt monatelang festgesteckt, weil sich EVP, Sozialdemokraten und Liberale nicht einigen konnten. Ein Grund war, dass die Sozialdemokraten dem Konzept der „Return Hubs“ in der vorliegenden Form nicht zustimmen wollten. Eigentlich arbeiten die drei Parteifamilien in einer Art informeller Koalition zusammen. Sie haben eine knappe Mehrheit im Parlament, die die Zusammenarbeit mit Rechtsaußen überflüssig machen sollte. Erst kürzlich hatte der Bundestag Asyl-Verschärfungen beschlossen und damit EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt.

    Kooperationspflicht für abgelehnte Asylbewerber: Das neue Gesetz soll neben den sogenannten Return Hubs auch klarere Regeln für die Rückführung und neue Anreize für die freiwillige Rückkehr von Migranten schaffen. Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Migranten, die die Kooperation verweigern, müssten demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen. Ausreisepflichtige könnten den Plänen zufolge außerdem bis zu 24 Monate inhaftiert werden, etwa wenn sie nicht kooperieren. Eine zusätzliche Verlängerung soll im Falle von Sicherheitsrisiken möglich sein.
    Während EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht verpflichtet sind, von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Abschiebebescheide anzuerkennen, sieht der nun im Parlament abgestimmte Text vor, dass eine solche gegenseitige Anerkennung ab 2027 verpflichtend wird – es sei denn, sie widerspricht der öffentlichen Ordnung. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten. [Dlf, proasyl, lto, Amnesty International]

    [Siehe auch: vorangehender Offener Brief von 188 Organisationen an Unionsparteien und EVP: Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europaparlament]

    Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. zu parl. Abend im Bundestag

    [26.3.] SmF: Erster Parlamentarischer Abend im Bundestag – Eine Veranstaltung die Zeichen setzt! Für gesellschaftliche Partizipation. Für Zusammenhalt. 
    Am 16. März 2026 nahm der Wohlfahrtsverband Sozialdienst muslimischer Frauen am ersten Parlamentarischen Abend zum Thema „Muslimisches Leben in Deutschland“ teil.  
    Erstmals in der Geschichte des Bundestages stand muslimisches Leben im Zentrum eines solchen Abends. Für den SmF markiert dies einen bedeutenden Schritt in der Anerkennung des Engagements der über 5,6 Millionen in Deutschland lebenden Muslim*innen. Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) Britta Haßelmann und Beauftragte für Religionspolitik, Lamya Kaddor betonten in ihren Begrüßungen die Notwendigkeit, Sichtbarkeit zu fördern, Rassismus entschlossen zu bekämpfen und die Zusammenarbeit mit muslimischen Organisationen zu intensivieren. 

    Ayten Kılıçarslan, Bundesvorsitzende des SmF e.V., begrüßt diesen Dialog auf höchster Ebene ausdrücklich: „Dass dieser Abend im Herzen unserer Demokratie stattfindet, ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung. Doch Sichtbarkeit allein reicht nicht aus: Wir brauchen eine strukturelle Gleichstellung in der Wohlfahrtspflege und eine verlässliche Förderung für die Arbeit an der Basis. Muslimische Frauen leisten täglich unverzichtbare Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt – oft unter erschwerten Bedingungen durch Alltagsrassismus. Es ist Zeit, dass diese Expertise als fester Bestandteil der deutschen Infrastruktur anerkannt und gefördert wird.“ 

    Wissenschaftliche Vorträge und Podiumsdiskussionen verdeutlichten im Anschluss die Entwicklungen und Visionen für eine pluralistische Gesellschaft. Dabei wurde klar: Gerade in Zeiten wachsender Polarisierung sind soziale Organisationen und Gemeinden unverzichtbare Anker. 
    Eine literarische Lesung und das gemeinsame Iftar rundeten den Abend ab. Erste politische Weichenstellungen als Resultat dieses Dialogs zeichnen sich bereits ab: Am 26. März 2026 brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ‚Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern‘ (Drucksache 21/4291) in das parlamentarische Verfahren ein. Auf Einladung der Fraktion war Ayten Kılıçarslan gemeinsam mit sechs weiteren Gästen im Parlament anwesend, um die Debatte zu verfolgen.
    Ziel ist es, konkrete Impulse für gleiche Rechte und echte Teilhabe zu setzen sowie zivilgesellschaftliches Engagement sichtbar zu machen – eine Entwicklung, die der SmF als wichtiges politisches Signal und als klares Bekenntnis zum gesellschaftlichen Miteinander wertet. 
    Danke für diesen wichtigen Raum der Begegnung.

    USA: Prozesse gegen Social Media-Giganten wegen mangelndem Kinderschutz

    [24.3.] In den USA laufen wegweisende Klagen gegen Social-Media-Giganten (Meta, Google, ByteDance), denen vorgeworfen wird, ihre Plattformen (Instagram, YouTube, TikTok) bewusst süchtig machend gestaltet zu haben. Die Verfahren, angestoßen durch tausende Klagen von Privatpersonen und Bundesstaaten, sollen mentale Schäden bei Minderjährigen belegen.

    Kernpunkte der Klagen & aktuelle Entwicklungen:
    - Vorwürfe: Algorithmen und Funktionen sollen gezielt eine zwanghafte Nutzung und Sucht bei Kindern fördern, was zu Depressionen und Angstzuständen führt.
    - Betroffene Konzerne: Hauptfokus liegt auf Meta (Instagram, Facebook), Alphabet (YouTube) und ByteDance (TikTok).
    - Rechtliche Schritte: Ein erster Musterprozess in Los Angeles, in dem eine 20-Jährige gegen Instagram und YouTube klagte, gilt als Testfall.
    - Urteile & Einigungen: Meta wurde am 24.3. in einem wegweisenden Prozess im US-Bundesstaat New Mexico zu massiven Geldstrafen verurteilt (375 Millionen US-Dollar wegen mangelndem Kinderschutz), kündigte aber bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. TikTok (ByteDance) und Snap gingen zuvor Vergleiche ein, um Prozesse abzuwenden.
    - Verteidigung: Die Tech-Konzerne weisen die Vorwürfe zurück und betonen ihre Bemühungen um den Jugendschutz, obwohl Meta-Chef Zuckerberg Mängel bei der Alterskontrolle einräumte. 

    Hintergrund: Die Debatte über die Schädlichkeit von Social Media für Minderjährige wird durch Forschung gestützt, die problematische Nutzungsformen aufzeigt, während die Debatte über gesetzliche Beschränkungen auch in anderen Ländern wie Australien und Frankreich Fahrt aufnimmt. [Tagesschau 1, 2, 3, DLF, DLF Kultur, ZEIT 1, 2, 3, VZBV, Mexiko Jutizdepartment, PBS, Goldesel, Reuters, BR, Newswire, Handelsblatt, CNBC, LosAngelesTimes, NPR, Ärzteblatt]

    Siehe auch: Deutschlandfunk: Australiens Kinder - Effekte des Social-Media-Verbots (23:34 Minuten): Seit drei Monaten gilt in Australien das Verbot von Social Media für Jugendliche unter 16 Jahren. Doch viele reden offen darüber, wie sie die Sperren umgehen. Eine erste Bilanz ist daher durchwachsen. Währenddessen verhandeln US-Gerichte, ob Techkonzerne verantwortlich sind für psychische Folgen bei Jugendlichen. Die Urteile könnten wegweisend sein.

    Digitale Gewalt - aktuelle Entwicklungen& politische Maßnahmen zur Bekämpfung

    [23.3.] In Folge gesellschaftlicher Entwicklungen und verschiedener (teils prominenter) strafrechtlicher Vorfälle erfährt das Thema digitale Gewalt immer mehr öffentliche sowie politische Aufmerksamkeit. Unter den Begriff fallen insbesondere Phänomene wie Deepfakes, Cyberstalking, Doxxing, digitale Bloßstellung sowie sexualisierte Gewalt durch manipulierte Bilder oder Videos. Diese Formen der Gewalt zielen häufig auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Einschüchterung und soziale Kontrolle – mit einem besonderen Fokus auf Frauen und junge Menschen.
    Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist der Einsatz neuer Technologien, insbesondere Künstlicher Intelligenz. Anwendungen wie KI-gestützte Bild- und Videogenerierung erleichtern es erheblich, täuschend echte, aber falsche Inhalte zu erstellen. Auch Systeme wie der KI-Chatbot „Grok“ stehen exemplarisch für diese Entwicklung, da sie Teil einer digitalen Infrastruktur sind, in der Inhalte automatisiert erzeugt, verbreitet und potenziell missbräuchlich genutzt werden können. Dadurch verschärfen sich Reichweite, Geschwindigkeit und Skalierbarkeit digitaler Gewalt erheblich.
    Ein weiterer zentraler Bezugspunkt ist die sicherheitsbehördliche Perspektive, etwa durch Berichte des Bundeskriminalamts (BKA), die auf eine deutliche Zunahme digitaler Gewalt und entsprechender Delikte hinweisen. Diese Entwicklungen werden als Ausdruck eines strukturellen Problems im digitalen Raum interpretiert, das sowohl strafrechtlich als auch präventiv adressiert werden muss. 
    Gleichzeitig wird deutlich, dass das bestehende Strafrecht mit diesen technologischen Entwicklungen nur unzureichend Schritt hält. Insbesondere im Bereich bildbasierter Gewalt und KI-generierter Inhalte bestehen rechtliche Grauzonen oder Lücken. Viele Handlungen – etwa das Erstellen täuschend echter, aber künstlich erzeugter sexualisierter Inhalte – sind bislang nicht eindeutig strafbar oder schwer zu verfolgen.

    Vor diesem Hintergrund hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigt, diese Strafbarkeitslücken gezielt zu schließen. Geplant ist ein Gesetz gegen digitale Gewalt, das insbesondere folgende Punkte adressiert:
    - Einführung bzw. Präzisierung von Straftatbeständen für Deepfakes und manipulierte Inhalte
    - bessere strafrechtliche Verfolgung digitaler Übergriffe
    - stärkere Rechte für Betroffene (z. B. Löschung von Inhalten, Accountsperrung)
    - verbesserte Identifizierbarkeit von Tätern, etwa durch IP-Adressenspeicherung 
    Teilweise ist vorgesehen, für bestimmte Formen digitaler Gewalt – etwa die Erstellung oder Verbreitung sexualisierter Deepfakes – Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren einzuführen. 

    Aktuelle Studien und Analysen unterstreichen die Relevanz des Problems: So zeigt eine Untersuchung im Auftrag der Bundesregierung, dass ein erheblicher Anteil der Bevölkerung bereits von digitaler Gewalt betroffen ist – insbesondere junge Menschen und Frauen. Gleichzeitig wird betont, dass digitale Technologien die Begehung solcher Taten erleichtern und beschleunigen.
    Politisch besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass Handlungsbedarf besteht. Neben der Bundesregierung fordern auch Akteure aus Ländern und Parteien strengere gesetzliche Regelungen, insbesondere im Umgang mit KI-generierten Inhalten und Plattformverantwortung. Auch auf Ebene der Justizministerkonferenz wurde die Notwendigkeit betont, das Strafrecht an die digitale Entwicklung anzupassen und eigenständige Regelungen für digitale Gewalt zu schaffen.

    Insgesamt zeigt sich eine Dynamik, in der technologische Innovation – insbesondere durch KI-Systeme wie generative Modelle – neue Formen digitaler Gewalt hervorbringt, während das Rechtssystem zeitverzögert reagiert. Der angekündigte Gesetzgebungsprozess zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen und sowohl den Opferschutz als auch die Strafverfolgung im digitalen Raum deutlich zu stärken. [BMJV, taz, taz 2, ZEIT, heise online, Focus, Handelsblatt, BB Jusitzministerium]

    Studie: Frauenfeindl. Medien-Inhalte führen zu aggressivem Verhalten ggü. Frauen

    [19.3.] Eine Metaanalyse im wissenschaftlichen Fachblatt Psychological Bulletin, die 257 Studien mit rund 133.000 Teilnehmenden aus 26 Ländern auswertete, zeigte einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen dem Konsum frauenfeindlicher Inhalte und negativen Reaktionen gegenüber Frauen. Dazu zählten unter anderem Aggression, die Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen, Objektifizierung sowie abwertende Stereotype. Untersucht wurden unterschiedliche Formen misogynen Contents, etwa aus sozialen Medien, Videospielen oder Musik, die Gewalt, Demütigung oder Pornografie beinhalteten.
    Die Effekte waren insgesamt klein bis mittel, traten jedoch konsistent über verschiedene Studien hinweg auf. Besonders stark reagierten Männer und Jugendliche, während auch bei Frauen entsprechende Reaktionen festgestellt wurden, insbesondere bei demütigenden oder pornografischen Inhalten. Je offensichtlicher die Frauenfeindlichkeit der Inhalte war, desto stärker waren die Effekte.
    Fachleute bewerteten die Studie als qualitativ hochwertig und wiesen darauf hin, dass insbesondere junge Männer in der Phase der Identitätsbildung anfällig für solche Einflüsse seien. Gleichzeitig wurde betont, dass es sich eher um ein langfristiges altersbezogenes Muster als um ein ausschließlich generationenspezifisches Phänomen handele.
    Zudem wurde beschrieben, dass Medien nicht nur gesellschaftliche Normen widerspiegeln, sondern diese auch verstärken können. Insbesondere soziale Medien, Influencer und Online-Communities tragen zur Verbreitung misogyn geprägter Inhalte bei. In diesem Zusammenhang wurde auch auf gesellschaftliche Spannungen hingewiesen, in denen sich sowohl progressive als auch konservative Rollenbilder verstärken.
    Als mögliche Maßnahmen wurden Prävention und Förderung von Medienkompetenz genannt, ebenso wie strukturelle Ansätze in Institutionen, eine stärkere Regulierung und Moderation auf Plattformen sowie eine differenziertere Darstellung von Geschlechterrollen in Medien. Auch die Unterstützung von Betroffenen und gesellschaftliche Gegenrede wurden als relevant beschrieben. [Zum gesamten Aritkel bei Der Standard; zur Studie: Psychological Bulletin: Misogynous Messages in the Media Increase Hostility to Women: Evidence From a Meta-Analysis of 257 Experimental and Nonexperimental Studies]

    [Audio] Große Töchter - Feminist. Podcast aus Österreich - für d. deutschsprachigen Raum

    [18.3.] Hinweis des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH),  Sebastian Scholz (Bildungsreferent Jungen*arbeit und Geschlechtergerechtigkeit): Große Töchter. - Der feministische Podcast für Österreich
    Ein spannender feministischer Podcast aus Österreich der im gesamten deutschsprachigen Raum relevant sein kann, da er die zentralen gesellschaftlichen Fragen verhandelt und damit leicht zugänglich ist. Zugleich bringt er spezifische Perspektiven ein, die sich aus den politischen, kulturellen und historischen Besonderheiten Österreichs ergeben. Gerade diese Unterschiede ermöglichen Vergleiche und erweitern bestehende Debatten. Dadurch wird sichtbar, dass feministische Diskurse vielfältig geprägt sind und schon garnich von einem nationalen Kontext ausgehen. Dieser Podcast leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Differenzierung und Vernetzung feministischer Auseinandersetzungen im deutschsprachigen Raum. [direkt zum PodCast]
    Letzte Episoden:Episodes
    129 - Nicole List über Angst vor Männern 18.3., 128 - Boris von Heesen über die Kosten von Männlichkeit 11.2.26, 127 - Natalia Lamotte über Muttertät 4.2.26, 126 - Sonja Aziz über Opferschutz und Täterstrategien 25.12.25, …

    Rosa Lux. News: Gegenstrategien zu rechtem Kulturkampf, polit. Gender Gap, Sexismus, weibl. Armut

    [16.3.] Auszüge Rosa Luxemburg Stiftung - Newsletter März 2026: 
    Wie wäre es mit einem feministischen Videoabend? Bei unserem Frühlingsfest de:lux am 7. März haben wir in mehreren Podien mit spannenden Gäst*innen unter anderem über Gegenstrategien zum rechten Kulturkampf oder den politischen Gender Gap diskutiert. Sibel Schick stellte ihr sehr persönliches Buch gegen die staatliche Einmischung bei Schwangerschaftsabbrüchen vor. Alles wurde aufgezeichnet. 

    Wir widmen den März feministischen Perspektiven – auch mit unserem neuen „luxemburg argumente“-Heft über Mythen und Fakten zu Sexismus

    Lesenswert ist auch die Analyse von Melinda Cooper zum „System Epstein“. Ihrer Meinung nach verhelfen uns die Einblicke in Epsteins Welt zu einem klareren Bild von der psychischen und wirtschaftlichen Logik und Verfasstheit eines Teils der extremen Rechten von heute. Cooper behauptet: So wie Epstein versuchte, seinen weiblichen Opfern alle Fluchtwege zu versperren, wollen Trump und seine Tech-Reaktionäre alle Alternativen zu ihrer absoluten Herrschaft unterbinden, die auf ökonomischer und persönlicher Abhängigkeit sowie Komplizenschaft fußt.

    Podcast (13.3.)#25 Armutszeugnis: Ungleichheit - Armut hat ein Geschlecht und das - so heißt es – ist weiblich. Aber ist das wirklich so und wenn ja, warum?
    Frauen sind strukturell stärker von Armut betroffen als Männer. So wird es immer wieder von Studien belegt. Gleichzeitig erleben wir aktuell einen Angriff auf den Sozialstaat, der die Situation von Frauen noch zu verschärfen droht. Armut hat ein Geschlecht und das - so heißt es – ist weiblich. Aber ist das wirklich so und wenn ja, warum? Welche Facetten hat soziale Ungleichheit mit Blick auf die Geschlechterverhältnisse, braucht Kapitalismus unbezahlte Care-Arbeit für seine Existenz und was wird mit dem gängigen Fokus auf „die Frauen“ und „die Männer“ ausgeblendet? In dieser Folge kommt die Politikwissenschaftlerin Friederike Beier zu Wort. Friederike forscht unter anderem zu Care, (queer-)feministischen Theorien und zum Verhältnis von Geschlecht und Kapitalismus.

    Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten gesunken

    [15.3.] Erstmals seit 2011 ist die Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten wieder leicht gesunken. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, hielten sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 knapp 3,53 Millionen Schutzsuchende hierzulande auf – rund 17.000 Geflüchtete weniger als ein Jahr zuvor. Unter ihnen waren rund 1,33 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und knapp 707.000 Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt wurden.
    Dass es Ende 2025 etwas weniger Flüchtlinge in Deutschland gab als ein Jahr zuvor, hat einerseits mit den Grenzkontrollen zu tun. Nicht nur wird inzwischen an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert, obwohl das im Schengen-Raum eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Auch die Intensität der Kontrollen hat zugenommen. Zudem hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Mai angeordnet, im Regelfall auch Asylsuchende zurückzuweisen.
    Aus Sicht der Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) ist der Rückgang keine positive Nachricht. Sie sagt: "Immer weniger Schutzbedürftige schaffen es über die hochgerüsteten und vorverlagerten EU-Außengrenzen."

    Mehr Grenzkontrollen und weniger Ankommende in Deutschland: Ein weiterer Grund ist, dass zuletzt auch insgesamt weniger Schutzsuchende nach Europa kamen. Außerdem sind unter denjenigen, die 2025 einreisten, viele Venezolaner, die es aufgrund der Sprache und der aktuell eher liberalen Migrationspolitik vor allem nach Spanien zieht. Ein wichtiger Grund für den Rückgang in Deutschland ist außerdem, dass Syriens Langzeitmachthaber Baschar al-Assad im Dezember 2024 gestürzt wurde. Von den Syrerinnen und Syrern, die zwischen 2014 und 2016 eingereist waren, erfüllen überdies viele inzwischen die Bedingungen für eine Einbürgerung. Sie tauchen dann nicht mehr als Flüchtlinge in der Statistik auf.

    Unkomplizierte Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen in der EU: Viele Geflüchtete kamen 2022 aus der Ukraine, als Russland seinen Angriffskrieg auf das Land begann. Sie werden in der Europäischen Union ohne Asylverfahren aufgenommen und erhalten eine Arbeitserlaubnis. Eine entsprechende Regelung gilt aktuell bis März 2027. Da die ukrainische Regierung im August 2025 jungen Männern unter 22 Jahren trotz des laufenden Kriegs gegen Russland die Ausreisegenehmigung erteilt hatte, kamen im September und Oktober vergangenen Jahres mehr junge ukrainische Männer nach Deutschland. In den folgenden Monaten ging ihre Zahl jedoch trotz des anhaltenden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wieder deutlich zurück.

    Reformen der Ampel-Regierung: Da die Wartezeit für den Einbürgerungsantrag verkürzt wurde, kann – wer die Kriterien erfüllt – schon nach fünf statt acht Jahren eingebürgert werden.
    Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht galt bis Ende 2025. Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hatten, konnten eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten und danach ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wenn sie unter anderem überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, Deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sind. Etwa 43 Prozent der Berechtigten machten vom Chancen-Aufenthaltsrecht Gebrauch. 

    Wie viele Menschen sind ausreisepflichtig?: Ende 2025 lebten rund 232.000 Ausreisepflichtige in Deutschland. Viele von ihnen stammen aus der Türkei, dem Irak oder aus Afghanistan. Ein Jahr zuvor waren es knapp 221.000 Ausreisepflichtige gewesen. Knapp 191.000 der Ausreisepflichtigen zum Stichtag 31. Dezember 2025 hatten eine Duldung. Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen aktuell nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind.  [ZEIT]

    Einstellung der staatl. Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung

    [14.3.] Das Bundesministerium des Innern und für Heimat plant nach Medienberichten, die staatliche Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung einzustellen. Demnach soll die Förderung spätestens ab 2027 auslaufen. Die bislang vom Bund finanzierten Beratungsangebote für Asylsuchende würden damit beendet; künftig sollen entsprechende Beratungsleistungen ausschließlich von staatlichen Stellen innerhalb der Asylbehörden erfolgen.
    Die unabhängige Asylverfahrensberatung wurde in den vergangenen Jahren durch Bundesmittel gefördert und von Wohlfahrtsverbänden sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt. Ziel dieser Angebote ist es, Asylsuchende über ihre Rechte und den Ablauf des Asylverfahrens zu informieren und sie bei der Vorbereitung auf Anhörungen im Asylverfahren zu unterstützen. Die Beratungsangebote gelten als Ergänzung zur staatlichen Information durch Behörden und sollen insbesondere eine unabhängige Orientierung im Verfahren ermöglichen.

    Verbände aus der Wohlfahrtspflege und der Flüchtlingsarbeit kritisieren die geplante Streichung der Mittel deutlich. Aus ihrer Sicht würde der Wegfall der unabhängigen Beratung die Qualität und Fairness von Asylverfahren beeinträchtigen. Sie argumentieren, dass Asylsuchende ohne unabhängige Unterstützung deutlich schlechter über ihre Rechte informiert seien und sich weniger gut auf Anhörungen vorbereiten könnten. Dies könne zu fehlerhaften oder unvollständigen Angaben im Verfahren führen und damit auch Fehlentscheidungen begünstigen.
    Mehrere Organisationen warnen zudem vor praktischen Folgen für das Asylsystem. Ohne unabhängige Beratung könnten Verfahren länger dauern, weil fehlende Informationen oder Missverständnisse zu zusätzlichen Rückfragen, Folgeanträgen oder gerichtlichen Verfahren führten. Beratungsangebote hätten bislang auch dazu beigetragen, Verfahren effizienter zu gestalten und Konflikte zu vermeiden.

    Das Innenministerium begründet die geplante Maßnahme laut Berichten mit Haushaltszwängen und Sparvorgaben. Die Förderung der Beratungsstrukturen sei daher nicht mehr vorgesehen. Kritikerinnen und Kritiker halten die Einsparungen dagegen für kurzsichtig und verweisen darauf, dass unabhängige Beratung langfristig zur Funktionsfähigkeit und Effizienz des Asylsystems beitrage.

    Organisationen aus der Flüchtlingshilfe sowie Kirchen und Wohlfahrtsverbände fordern deshalb, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung weiterhin sicherzustellen. Sie sehen in der geplanten Einstellung der Förderung einen erheblichen Einschnitt in bestehende Unterstützungsstrukturen für Asylsuchende und warnen vor negativen Auswirkungen auf den Zugang zu fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren. [Tagesspiegel, RND, tagesschau, ntv, WELT, SPIEGEL, STERN, SZ, Handelsblatt, Frankfurter Rundschau]

    Aussetzung des Familiennachzugs - seitdem kaum Härtefall-Visa

    [14.3.] Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland ist seit dem 24. Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt. Zuvor war der Nachzug bereits auf monatlich 1.000 Visa begrenzt gewesen. Seit der Aussetzung können Angehörige – Ehepartner, minderjährige Kinder sowie bei unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten die Eltern – nur noch in besonderen Härtefällen nach Deutschland einreisen. 
    Nach Angaben der Bundesregierung wurden seit Inkrafttreten der Regelung zahlreiche mögliche Härtefälle gemeldet, unter anderem über die Internationale Organisation für Migration (IOM). Diese Fälle werden zunächst dort geprüft und anschließend dem Auswärtigen Amt zur Entscheidung vorgelegt. Viele der gemeldeten Fälle befinden sich noch in der Phase der Sachverhaltsermittlung oder in der weiteren Prüfung durch das Auswärtige Amt. 
    Trotz der gemeldeten Fälle wurden bislang kaum Visa im Rahmen der Härtefallregelung erteilt. In den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Aussetzung gab es nach Regierungsangaben entweder gar keine oder nur sehr wenige erteilte Visa. Gleichzeitig liegen dem Auswärtigen Amt zahlreiche Anträge oder Anzeigen vor, die sich weiterhin im Prüfverfahren befinden. 
    Die Bundesregierung begründet die Aussetzung des Familiennachzugs mit dem Ziel, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten. Kritische Stimmen aus der Opposition halten die Kriterien für Härtefälle dagegen für so restriktiv, dass sie faktisch kaum angewendet werden können. Dadurch würden viele Familien dauerhaft getrennt. 
    Hilfsorganisationen und Beratungsstellen berichten zudem, dass Betroffene nur in besonders außergewöhnlichen Situationen dazu ermutigt werden, einen Härtefall geltend zu machen. Grund dafür sind die strengen Anforderungen und die geringe Aussicht auf Erfolg. Gleichzeitig wird vermutet, dass mehr Familien grundsätzlich Gründe für eine Härtefallprüfung hätten, entsprechende Anträge jedoch wegen der strikten Vorgaben oder begrenzter Beratungskapazitäten häufig nicht gestellt werden. 
    Die Regelung betrifft ausschließlich Personen mit subsidiärem Schutzstatus, zu denen viele Geflüchtete aus Syrien gehören. Für anerkannte Flüchtlinge mit voller Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigte gilt die Aussetzung nicht; für diese Gruppen besteht weiterhin ein Anspruch auf Familiennachzug. [DIE WELT, RSW, SPIEGEL, noz]

    Bundespräsident für U14 Social-Media-Verbot

    [12.3.] Kinder- und Jugendschutz: Steinmeier für Social-Media-Verbot für Kinder.
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier spricht sich für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren aus. Auf die Frage, ob er eher für ein solches Verbot sei, antwortete Steinmeier im Interview der «Zeit»: «Unterhalb von 14 Jahren, ja.» Und betonte: «Wir müssen einfach sehen: Die Regellosigkeit führt zu Gefährdungen für das soziale Miteinander und auch – davon bin ich überzeugt – zu Gefährdungen der Demokratie.» Das gelte besonders für Kinder und Jugendliche, die mit Inhalten wie Gewaltdarstellungen, Pornografie oder Manipulationen konfrontiert würden, die ihre Persönlichkeitsentwicklung belasteten. 
    Er wisse um Experten, die sagten: «Lasst bloß die Finger vom Verbot. Aber ehrlich gesagt überzeugt mich die Empfehlung "mehr Medienkompetenz" heute nicht mehr.» Dafür seien die Gefahren für Kinder und Jugendliche zu groß, so Steinmeier. «Und wir dürfen die Eltern und Lehrer nicht alleinlassen mit dieser riesigen Verantwortung.»
    Die Debatte über Verbote und Beschränkungen läuft auch in Deutschland immer stärker, seit Australien im Dezember als erstes Land ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. Die CDU hatte auf ihrem Parteitag im Februar beschlossen, ein Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. [ZEIT/dpa]

    EKD-Synodenpräses: Kirche muss junge Menschen ernst nehmen

    [12.3.] EKD-Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich: Kirche muss junge Menschen ernst nehmen
    Anna-Nicole Heinrich steht seit 2021 an der Spitze der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland – und war mit 25 Jahren die jüngste Präses in der Geschichte der EKD. Im Interview spricht sie über ihren ungewöhnlichen Weg, ihr Aufwachsen in einfachen Verhältnissen und ihre Vision für die Kirche.
    Heinrich betont, dass Kirche offen für neue Perspektiven sein müsse, wenn sie für junge Menschen relevant bleiben wolle. Gleichzeitig plädiert sie dafür, gesellschaftliche Debatten differenziert zu führen – etwa über Frieden, Verantwortung und den Dienst in der Bundeswehr. [Zum Artikel in der ZEIT]

    Mediale Liebesmythen u. deren Einfluss auf Gewalt-Erfahrungen in Beziehungen

    [12.3.] Gemeinnützige LizzyNet GmbH (Bildungsprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene): Interview: Romantisierung von Gewalt? - Über den Einfluss von medialen Liebesmythen auf leidvolle Erfahrungen in Beziehungen.
    Matilda Götten studiert an der Uni Köln Sozialwissenschaften mit Spezialisierung auf Soziologie. In ihrer Bachelorarbeit „WENN LIEBE WEH TUT“ hat sie sich mit einem hochbrisanten Thema beschäftigt, nämlich dem „Einfluss von medialen Liebesmythen auf die Legitimierung von Partnerschaftsgewalt“. Im Interview erzählt sie uns, was sie dabei herausgefunden hat. [zum Artikel]

    Care-Arbeit - strukturelles Problem von Arbeitsmarkt, Geschlechterrollen u. ökonomischer Abwertung

    [12.3.] Mein Testgelände -  Das Gendermagazin: Sie nennen es Liebe, wir nennen es unbezahlte Arbeit - Beitrag von Romy  in der Rubrik Meine Stimme [Zum Artikel]
    Pflegen, erziehen, kümmern – unverzichtbare Arbeit, aber schlecht bezahlt oder gar unsichtbar.
    Warum Care-Arbeit nicht nur ein Thema für Familien ist, sondern ein strukturelles Problem von Arbeitsmarkt, Geschlechterrollen und ökonomischer Abwertung beschriebt Romy in ihrem neuen Text.

    Weitere Rubriken von meine Testgelände  -  Das Gendermagazin sind HIER zu finden.

    Weiblich, Migrantin* u. neurodivers – Intersektionale Perspektiven in der JSA

    [12.3.] Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA): Weiblich, Migrantin* und neurodivers – Intersektionale Perspektiven in der Jugendsozialarbeit
    Am 12. März 2026 fand die zweite BAG EJSA „Kacheltalk“-Veranstaltung zu weiblicher Neurodiversität in der Jugendsozialarbeit statt. Unter dem Titel „Weiblich, Migrantin* und neurodivers“ diskutierten Fachkräfte intersektionale Lebensrealitäten junger Frauen*.Den fachlichen Input lieferte Christine Schubart (Dipl. Päd./M.A. Gesundheits- und Sozialmanagement), Projektleiterin beim YES Innovation & Research e. V. und Leiterin des Erasmus+-Projekts NeuroDiversity from a Female Perspective (2024–2027).
    Im Zentrum des Kacheltalks stand die Frage, wie sich Neurodivergenz mit Migrationserfahrungen und geschlechtsspezifischen Erwartungen verschränkt. Der Austausch machte deutlich, dass intersektionale Perspektiven für die Jugendsozialarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wenn Geschlecht, Migrationserfahrung und Neurodivergenz zusammenkommen, entstehen spezifische Lebensrealitäten, die in pädagogischen Angeboten, institutionellen Strukturen und gesellschaftlichen Diskursen bislang noch zu wenig berücksichtigt werden. Die Veranstaltung bot hierfür wichtige Impulse und unterstrich zugleich die Notwendigkeit weiterer fachlicher Auseinandersetzung. [Zum vollständigen Bericht]

    Save the date: Der nächste Kacheltalk in der Reihe zu weiblicher Neurodiversität in der Jugendsozialarbeit findet am 4. November 2026 statt.

    UN-Erklärung zu Frauenrechten erstmalig ohne USA verabschiedet

    [10.3.] Bei den Vereinten Nationen sind die USA mit dem Versuch gescheitert, eine gemeinsame Erklärung zu Frauenrechten zu stoppen. Letztlich votierten 37 der 44 abstimmenden Staaten in der UN-Frauenrechtskommission für einen als Kompromiss ausgehandelten Text – nur die Vereinigten Staaten stimmten dagegen, sechs Staaten enthielten sich.
    In der Erklärung geht es um die Sicherung von Frauenrechten durch die Justiz und den Abbau diskriminierender Gesetze. Der US-Vertreter hatte Einwände erhoben, weil der Entwurf "missverständliche Sprache zur Förderung von Genderideologie" enthalte. Zudem seien dort zu vage Verpflichtungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit enthalten sowie Passagen, die aus Sicht der USA auf Zensur hinauslaufen könnten. Gemeint waren mögliche Maßnahmen gegen Hassrede.
    Die USA versuchten zunächst, eine Annahme des Texts zu verhindern oder zu verzögern. Als dies keine Zustimmung fand, formulierte der US-Vertreter Änderungsvorschläge. Die Mehrheit in der Kommission lehnte es jedoch ab, den in wochenlangen Verhandlungen vereinbarten Text noch einmal zu überarbeiten. Dass überhaupt abgestimmt werden musste, war ein Novum in der 80-jährigen Geschichte der Kommission. In der Regel werden solche Erklärungen im Konsens per Akklamation angenommen, auch wenn einzelne Staaten nicht mit jeder Passage zu 100 Prozent übereinstimmen. Dieses Mal gelang dies nicht.

    Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) unterstützte die Erklärung. "Ich bedaure, dass nicht mehr alle unsere kollektiven Verpflichtungen teilen, die wir 1995 in Peking vereinbart haben", sagte Prien mit Blick auf die USA. “Aber zum Glück tut dies die große Mehrheit immer noch. Das wiederum ist ein ermutigendes Zeichen.”
    Frauen und Mädchen müssten überall auf der Welt die Möglichkeit haben, ihre Rechte einzufordern und vor Gericht durchzusetzen, sagte Prien. Noch immer verfügten Frauen weltweit nicht über die gleichen Rechte wie Männer. Und sie fügte hinzu: "Auch in Deutschland wollen wir weiter daran arbeiten, dass Gleichberechtigung im Alltag für alle Frauen Realität wird." Obwohl Frauen wie Männer in Deutschland Zugang zu Recht und Gesetz hätten, würden nur fünf Prozent der Gewalttaten in Partnerschaften zur Anzeige gebracht.

    Die Frauenrechtskommission setzt sich seit 1946 als oberstes Gremium der internationalen Gemeinschaft für Gleichberechtigung ein. Zuletzt hat sich die Lage für Frauen und Mädchen verschlechtert, unter anderem in Afghanistan unter den islamistischen Taliban. Kritik gibt es in vielen Ländern an Einschnitten bei Förderprogrammen, an Restriktionen für Sexualkunde an Schulen oder Einschränkungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. [Zeit]

    [9.3.] Zuvor hatte UNO-Generalsekretär Guterres Antonio Guterres auf der 70. Sitzung der UNO-Frauenrechtskommission in New York Rückschritte bei der Gleichstellung beklagt. Guterres warnte, Frauenrechte würden durch Internettechnologie und Künstliche Intelligenz beschnitten. Das Patriarchat werfe immer noch einen langen Schatten in den Silicon Valleys der Welt. Dort würden die Hierarchien der Vergangenheit in der Infrastruktur der Zukunft verankert. Guterres bemängelte, in der Technologiebranche gebe es nur ein Viertel Frauen. Wenn diese aber am Design von digitalen Systemen nicht beteiligt seien, fülle männlicher Chauvinismus die Lücke. [Dlf]

    Return Hubs: Abschiebezentren außerhalb der EU

    [10.3.] Ein Teil der 27 EU-Länder will bestimmte abgelehnte Asylbewerber in Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union schicken. Deutschland gehört zu den Befürwortern. Die umstrittenen Pläne sind nun einen Schritt weiter - auch durch Stimmen aus dem rechten Lager.
    Die Grundlage für Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der EU für abgelehnte Asylbewerber hat die nächste Hürde im Europaparlament genommen. Im zuständigen Ausschuss für Inneres votierten konservative, rechte und rechtsextreme Abgeordnete für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag. Die Rückführungsverordnung sieht vor, dass ausreisepflichtige Asylbewerber, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können, in sogenannte Return Hubs gebracht werden sollen. Daneben sind in dem umfangreichen Vorschlag weitere strengere Regeln für Abschiebungen vorgesehen.
    Bei der Abstimmung am 9.3. handelte es sich um die Parlamentsposition, anhand derer die Verhandlungen mit den EU-Ländern geführt werden sollen. Sie ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen der konservativen Parlamentsgruppe EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, mit den Rechtsaußen-Fraktionen. Damit umgehen die Konservativen einen Kompromiss mit Sozialdemokraten und Liberalen.

    Kritiker sehen in den Vorschlägen Scheinlösungen und befürchten, dass Grundrechte der Asylsuchenden verletzt werden könnten. Von den 27 EU-Ländern stehen vor allem Frankreich und Spanien der Reform skeptisch gegenüber. Menschenrechtsgruppen kritisieren die neue Migrationspolitik und befürchten "systematische Menschenrechtsverletzungen". Menschen könnten in Länder abgeschoben werden, "in denen sie nie waren", gab Silva Carta von der Organisation Picum zu bedenken.
    Die EU-Kommission und auch die Bundesregierung sehen die geplanten Regelverschärfungen als entscheidenden Baustein für eine konsequentere europäische Asylpolitik mit mehr Abschiebungen. Die Bundesregierung will die Idee von Rückführungszentren in Drittstaaten mit vier anderen EU-Ländern vorantreiben. Zusammen mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden sei dafür bereits ein Fahrplan erarbeitet worden, hatte das Bundesinnenministerium vergangene Woche mitgeteilt.

    Noch im März könnte die Verordnung final im gesamten EU-Parlament abgestimmt werden, bevor die Verhandlungen über Details zwischen Abgeordneten des Europaparlaments und EU-Staaten beginnen können. Erst nach einer Einigung der beiden Seiten würde die Rechtsgrundlage in Kraft treten.

    Die Zahl der Asylanträge in der EU ist 2025 um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Allerdings kehren nur etwa 20 Prozent der zur Ausreise verpflichteten Menschen tatsächlich in ihr Herkunftsland zurück. [n-tv]

    Gerade auch Männer müssen für Geschlechtergerechtigkeit einstehen

    [8.3.] "Jedem Mann sollte klar sein, dass Gewalt kein Zeichen von Stärke, sondern von Schwäche ist." - Annelie Runge

    Ende der 1970er-Jahre wehrte sich Annelie Runge als erste Frau in Deutschland gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch ihren damaligen Vorgesetzten und zog vor Gericht. Ihr Fall war ein absolutes Novum, so etwas hatte es zuvor noch nicht gegeben. Anlässlich des Frauentags wendet sie sich knapp 50 Jahre später nun mit einem Appell an alle Männer.
    Im Interview blickt Annelie Runge auf die Belästigungen, die sie am Arbeitsplatz erfuhr und auf Reaktionen von außen wie "Aber er hat Sie doch nicht einmal angefasst". Außerdem erklärt die Filmemacherin und Autorin, warum männliche Gewalt gegen Frauen ein Zeichen von Schwäche ist und warum die 83-Jährige sich wünscht, dass am Internationalen Frauentag bundesweit 100.000 Männer auf die Straße gehen.
    [...]
    Zusammen mit der Psychologin Franziska Saxler und der Rechtsanwältin Jessica Mathieu planen Sie anlässlich des Internationalen Frauentags die Demo "Weil Gewalt gegen Frauen ein Männerproblem ist". Damit fordern Sie konkret Männer auf, zu demonstrieren. Was hat es damit auf sich? - A. Runge: Wir rufen Männer dazu auf, gegen Männergewalt auf die Straße zu gehen. Natürlich beteiligen sich Männer an Demonstrationen rund um den Internationalen Frauentag am 8. März. Aber es sind viel zu wenige, dabei müssten mindestens genauso viele Männer wie Frauen auf die Straße gehen. Insofern wünschen wir uns, dass 100.000 Männer bundesweit an diesem Tag demonstrieren, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen

    Wie erklären Sie es sich, dass Männer in diesem Zusammenhang noch nicht so sichtbar sind, wie sie es sein sollten? - A. Runge: Gewalt gegen Frauen ist ein Männerproblem, kein Frauenproblem. Und sie endet nicht, solange andere Männer schweigen. Insofern geht es darum, dass demonstrierende Männer als Menschen für ein Problem die Verantwortung übernehmen, das in erster Linie in Männerräumen entsteht. Meiner Erfahrung nach verwechseln Männer diese Sichtbarkeit aber häufig mit einem Schuldeingeständnis, auch wenn sie selbst keine Schuld tragen. Hinzu kommt die Scham, die die Männer empfinden. Umso wertvoller wäre es, wenn wir Männer durch unseren Aufruf dazu ermutigen könnten, sichtbar und laut zu werden.

    Was wünschen Sie sich von Männern, wenn es darum geht, für Geschlechtergerechtigkeit einzustehen? - A. Runge: Ich denke da etwa an die typischen Herrenwitze oder sexistische Äußerungen im Alltag, die Männer über Frauen machen. Ich wünsche mir, dass Männer nicht aus Verlegenheit über diese Äußerungen lachen, sondern deutlich machen, wie sexistisch und diskriminierend diese vermeintlichen Witze sind. Diese kleinen alltäglichen Handlungen stehen nicht nur für Mut, sondern für den wichtigen Impuls, auf Frauenrechte und bestehende Diskriminierungen von Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen. Jedem Mann sollte außerdem klar sein, dass Gewalt kein Zeichen von Stärke, sondern von Schwäche ist. [zum gesamten Interview bei web.de]

    [Audio] Gleichberechtigung - Es lohnt sich zu kämpfen

    [8.3.] Gleichberechtigung - Es lohnt sich zu kämpfen
    Weniger Lohn, schlechtere Altersversorgung, zusätzlich Care-Arbeit: Frauen kämpfen immer noch gegen Ungerechtigkeiten. Fünf Beispiele von der Rentnerin bis zur Soldatin zeigen, wie Frauen leben und sich für Gleichberechtigung einsetzen. [Dlf]

    Parlamentarisches Frühstück der Jugendmigrationsdienste

    [6.3.] Praxis trifft Politik – für bessere Teilhabe junger Menschen. [instagram-Beitrag]
    Beim Parlamentarischen Frühstück der Jugendmigrationsdienste kamen Bundestagsabgeordnete und JMD-Fachkräfte zum Austausch zusammen. Im Mittelpunkt standen gelungene Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf – und die Frage, wie verlässliche Integrationsstrukturen langfristig gesichert werden können.
    Fachkräfte aus Kiel, Waren (Müritz), Fürth und Hamburg reisten an, um anhand von Praxisbeispielen zu zeigen, welche Hürden junge Menschen nach ihrer Ankunft überwinden müssen – und wie die JMD sie auf ihrem Weg in Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe begleiten. Das bundesweite JMD-Angebot umfasst unter anderem Beratung, Gruppenangebote und Netzwerkarbeit. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren und ist kostenfrei.
    Schirmpaten des Frühstücks waren die Bundestagsabgeordneten Michael Hose (CDU) und Hakan Demir (SPD), die sich sehr beeindruckt zeigten von der engagierten Arbeit der Fachkräfte.
    Die Zahlen zeigen die Relevanz des Programms: 2025 nahmen über 135.000 junge Menschen aus 180 Nationen das Beratungsangebot der rund 500 JMD in Anspruch.
    Das Bundesprogramm Jugendmigrationsdienste wird vom BMBFSFJ gefördert. Trägergruppen sind AWO, BAG EJSA, BAG KJS und der Internationale Bund (Freie Trägergruppe).
    Danke an die Schirmpaten für die Unterstützung sowie an die JMD-Teams für die praxisnahen Einblicke.
    Ebenso danken wir den teilnehmenden MdB für den offenen Austausch: ➡ Boris Mijatović (Grüne), Sandra Carstensen (CDU), Stefan Korbach (CDU), Ralph Edelhäußer (CSU), Svenja Stadler (SPD), Felix Döring (SPD), Carsten Träger (SPD), Rasha Nasr (SPD)

    Umfrage: Gen Z-Männer haben extrem rückständige Rollenbilder

    [5.3.] Eine internationale Generationenumfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos unter mehr als 23.000 Menschen in 29 Ländern zeigte, dass Männer der Generation Z besonders häufig traditionelle und rückständige Rollenbilder vertreten. Ein Großteil der befragten jungen Männer war der Ansicht, dass im Bereich der Gleichstellung bereits ausreichend Fortschritte erzielt worden seien; viele gingen darüber hinaus davon aus, dass Gleichstellung inzwischen zu einer Benachteiligung von Männern führe.
    Zudem befürwortete ein Teil der jungen Männer klassische Hierarchien in Beziehungen. So stimmte etwa rund ein Drittel der Aussage zu, dass eine Ehefrau ihrem Ehemann gehorchen solle. Ebenfalls verbreitet war die Auffassung, dass es problematisch sei, wenn Frauen mehr verdienen oder sehr unabhängig auftreten. Im Vergleich zu älteren Generationen wurden solche Einstellungen bei jungen Männern deutlich häufiger festgestellt.
    Vertreter*innen des Meinungsforschungsinstituts erklärten, dass digitale Medien zur Verstärkung solcher Positionen beitragen könnten, da zugespitzte Inhalte durch Algorithmen begünstigt würden. Auch eine Vertreterin einer Hochschule betonte, dass viele junge Männer Gleichstellung nicht positiver bewerten und gleichzeitig selbst unter restriktiven Geschlechternormen stehen.
    Weitere Einschätzungen aus der Forschung hoben hervor, dass junge Männer häufig unter einem erhöhten Druck in Bezug auf Männlichkeitsbilder sowie unter Zukunfts- und Statusunsicherheiten stünden. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass wahrgenommene gesellschaftliche Erwartungen oft konservativer eingeschätzt würden als die tatsächlichen individuellen Einstellungen. Diese Diskrepanz könne dazu führen, dass sich insbesondere junge Männer an traditionellen Rollenbildern orientieren oder diese verstärken. [Zur gesamten Meldung: Der Standard]

    [Video] Social-Media-Verbot: Wer wird hier wirklich geschützt?

    [5.3.] Rosa-Luxemburg-Stiftung: Mittschnitt Panel-Gespräch: Social-Media-Verbot: Wer wird hier wirklich geschützt? - Wir sollten die Plattformen regulieren statt die Nutzung verbieten.
    Seit im Dezember in Australien allen unter 16 Jahren die Nutzung von Social-Media-Plattformen verboten wurde, tobt die Debatte um das Verbot in vielen Ländern. Obwohl die Bundesregierung im September erst selbst eine Expertenkommission eingesetzt hat, die Handlungsempfehlungen für Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt erarbeiten soll, kann es der Koalition plötzlich gar nicht mehr schnell genug gehen: Plötzlich scheint es, als seien sich alle einig, dass ein Social-Media-Verbot für Minderjährige das Beste wäre. 
    Viele Expert*innen sehen das allerdings anders. Vom Kinderschutzbund über Verbraucherschutz-Verbände, Wohlfahrtsorganisationen und Datenschützer*innen bis hin zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gibt es reichlich Kritik daran, Kinder und Jugendliche pauschal den Zugang zu den Plattformen zu verbieten. Dabei geht es um Debatten wie:
    - Die Umgehung von Nutzungsverboten und deren mögliche Folgen. Wenn Kindern und Jugendlichen im Netz gefährliche oder traumatisierende Dinge begegnen, wird ihre Hemmung größer sein, darüber zu sprechen und sich Hilfe zu suchen.
    - Das auch für junge Menschen existierende Recht auf digitale Teilhabe, auf Zugang zu Informationen und freie Meinungsäußerung, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten ist. Auch Jugendliche erhalten sinnvolle, interessante und gesellschaftlich relevante Informationen über Social-Media-Plattformen.
    - Die für ein Verbot erforderliche Altersprüfung für alle Nutzer*innen und die damit vebundene Gefährdung einer anonymen und datenschutzfreundlichen Internetnutzung. Bislang ist noch gar nicht geklärt, wie die Altersprüfung technisch umgesetzt werden soll.

    Mit Dr. Carmela Troncoso, Wissenschaftliche Direktorin des Max-Planck-Instituts für Sicherheit und Privatsphäre und Elisa Lindinger, Mitgründerin der feministischen, digitalpolitischen Organisation SUPERRR Lab, sprechen wir darüber, wie Kinder und Jugendliche sinnvoll im Netz geschützt werden können. Wir fragen, wessen Interesse es ist, eine umfassende Altersverifizierung im Netz einzuführen und warum sich niemand ernsthaft den Big-Tech-Plattformen in den Weg stellt, deren Geschäftsmodelle Demokratie wie Nutzer*innen aller Altersgruppen immer gefährlicher werden. Das Gespräch wird moderiert von Anne Roth, Referentin für Digitalpolitik der Linksfraktion im Bundestag.

    Defizite beim Bildungszugang geflüchteter Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen

    [5.3.] Mediendienst Integration: Wie viele geflüchtete Kinder gehen in die Schule?
    Eine neue repräsentative Studie der Universität Bremen zeigt deutliche Defizite beim Bildungszugang für geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen. Demnach gab es in 19 Prozent der befragten Einrichtungen kein Bildungsangebot. 41 Prozent boten zwar Zugang zur Regelschule, jedoch häufig mit langen Wartezeiten. In 40 Prozent der Einrichtungen erhielten Kinder alternative Bildungsangebote. Für die Studie wurden zwischen November 2024 und Mai 2025 mehr als 200 Erstaufnahmeeinrichtungen mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Zugang zu Bildung für geflüchtete Kinder weiterhin stark vom jeweiligen Standort abhängt.
    Hintergrund: Die Schulpflicht in Deutschland gilt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche. In einigen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein) setzt die Schulpflicht mit dem Asylantrag ein. In anderen beginnt sie nach drei (wie in Bayern und Thüringen) oder sechs Monaten (wie in Baden-Württemberg). Oft gilt die die Schulpflicht erst, wenn Kinder die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und einer Kommune zugewiesen wurden. In manchen Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Kinder gesonderten Unterricht. Unabhängig davon gilt das Recht auf einen Schulbesuch nach Artikel 28 UN-Kinderrechtskonvention.

    Antisemitismus diskriminierungssensibel bearbeiten

    [3.3] Bundeszentrale für politische Bildung: Galert: Antisemitismus diskriminierungssensibel bearbeiten – eine Praxisperspektive
    Wie kann Antisemitismus in Schulen thematisiert werden, ohne pauschale Schuldzuschreibungen zu reproduzieren oder Schülerinnen und Schüler mit Diskriminierungserfahrungen zu überfordern? Die ehemalige Leiterin der Praxisstelle Bildung und Beratung bei der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus, Désirée Galert, schildert aus der Perspektive der außerschulischen politischen Bildung, warum ein diskriminierungssensibler Umgang mit Antisemitismus notwendig ist und welche pädagogischen Fallstricke, strukturellen Hürden und Chancen damit verbunden sind. [weiter]

    Am Limit: Wie Deutschlands Schulsozialarbeiter ausbrennen

    [3.3.] Correctiv stellte eine Studie zur Situation der Schulsozialarbeit in Deutschland vor: Wie Deutschlands Schulsozialarbeiter ausbrennen
    Immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Gewalt betroffen oder haben schwere psychische Erkrankungen. Schulsozialarbeiter sind häufig die ersten, die ihnen helfen. Doch viele von ihnen sind so überlastet, dass sie nicht mehr alle Kinder unterstützen können. Trotzdem sollen in einigen Bundesländern Stellen gestrichen werden. Über 500 Schulsozialarbeiter teilen ihre Erfahrungen.
    Correctiv berichtete dann über auch über den Bundeskongress Schulsozialarbeit in Hildesheim: Gewerkschaft und Wissenschaftler fordern mehr Schulsozialarbeit + auch ganz persönlich, Miriam Lenz, Correctiv-Bildungsreporterin hierzu: Behörden mit Gefühl - correctiv.org 

    Bericht: Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste wirkt

    [3/26] JMD wirkt: Individuelle Perspektiven und Wirtschaftsfaktor
    Wenn junge Menschen mit Migrationsgeschichte ihren Weg in Schule, Ausbildung und Beruf finden, profitieren wir alle. Seit über 20 Jahren begleiten die Jugendmigrationsdienste (JMD) sie dabei. 2025 unterstützten die JMD über 135.000 junge Menschen – und investierten damit in individuelle Perspektiven ebenso wie in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.
    → Zum Bericht 

    Hintergrund: An rund 500 Standorten bundesweit begleiten die JMD junge Menschen mit Migrationsgeschichte zwischen 12 und 27 Jahren auf ihrem schulischen und beruflichen Weg. Das Bundesprogramm Jugendmigrationsdienste wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Trägergruppen der Jugendmigrationsdienste sind die Arbeiterwohlfahrt, die BAG Evangelische Jugendsozialarbeit, die BAG Katholische Jugendsozialarbeit und der Internationale Bund/Freie Trägergruppe.

    Jugendmigrationsarbeit wirkt: Individuelle Perspektiven und Wirtschaftsfaktor

    [3/26] Der neue Wirkungsbericht der Jugendmigrationsdienste ist da! Wenn junge Menschen mit Migrationsgeschichte ihren Weg in Schule, Ausbildung und Beruf finden, profitieren wir alle. Seit über 20 Jahren begleiten die Jugendmigrationsdienste (JMD) sie dabei. 2025 unterstützten die JMD über 135.000 junge Menschen – und investierten damit in individuelle Perspektiven ebenso wie in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. [weiterlesen im JMD-Portal]

    bpb: News des Infodiensts Radikalisierungsprävention (Schrift/ Audio/Video)

    [3/26] Bundeszentrale für politische Bildung: Infodienst Radikalisierungsprävention - Newsletter März 2026: Hinweise auf interessante andere Medien zum Themenspektrum: 
    Mehrere Podcasts beleuchten unterschiedliche Facetten der Islamismusdebatte in Deutschland: Im Cicero-Podcast analysiert die Politikwissenschaftlerin und frühere Verfassungsschützerin Gülden Hennemann Entwicklungen islamistischer Milieus, Veränderungen seit 2015 sowie Fragen der Prävention und Sicherheitspolitik. Im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur berichtet die Berliner Integrationsbeauftragte Güner Balci aus ihrer Arbeit in Neukölln über den Umgang mit religiös begründeten Parallelstrukturen, knappen Ressourcen und Initiativen zur Stärkung von Frauenrechten und Bildungsarbeit. Im BR-Podcast „Kaffee, extra schwarz“ diskutieren die Hosts Ahmad Mansour und der Journalist Oliver Mayer-Rüth mit dem Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) über einen möglichen Anstieg von Islamismus und Antisemitismus seit dem 7. Oktober 2023, den aus der französischen Debatte stammenden Begriff des „Islamogauchisme“ sowie über politische Schnittmengen zwischen islamistischen und linken Milieus.
    [Cicero-Podcastfolge mit Gülden Hennemann auf cicero.de, Deutschlandfunk Kultur-Podcastfolge mit Güner Balci auf deutschlandfunkkultur.de, Podcastfolge mit Ahmad Mansour, Oliver Mayer-Rüth und Martin Hikel auf ardaudiothek.de]

    „Medien, Macht und Muslimfeindlichkeit – Prof. Dr. Kai Hafez (Uni Erfurt) über Berichterstattung zu Israel und Palästina“: In dieser Folge spricht der Host mit dem Kommunikations- und Politikwissenschaftler Kai Hafez, der zu Medien, Islamfeindlichkeit und internationaler Berichterstattung forscht. Im Gespräch analysieren die beiden die Berichterstattung seit dem 7.10.23. Er erklärt, wie sich Orientalismus und Muslimfeindlichkeit in journalistischen Routinen niederschlagen, warum er von einer publizistischen Einseitigkeit spricht und welche historischen Muster sich immer wiederholen. Hafez und Hoffmann diskutieren auch, wie Vertrauen in Berichterstattung und öffentliche Debatten wiederhergestellt werden kann. [Zur Podcastfolge auf spotify.com]

    „Extremismus – Radikalisierung im Netz“: Wie radikalisieren sich junge Menschen im Netz? Der Journalist J. Röhmel ist dieser Frage nachgegangen und berichtet im Audiobeitrag, wie extremistische Gruppen wie der „Islamische Staat“ (IS) Online-Plattformen strategisch nutzen. Eine ehemalige „IS“-Anhängerin zeichnet im Podcast ihren eigenen Radikalisierungsverlauf nach. Zusätzlich ordnen der Geschäftsführer vom Violence Prevention Network und vom Counter Extremism Project ein, wie islamistische Gruppierungen ihre Strukturen mittels digitaler Netzwerke festigen und welchen Handlungsbedarf sie insbesondere im schulischen Kontext sehen. [deutschlandfunkkultur.de]

    „Wie Islamismus bekämpfen?“ – ZDF Forum am Freitag: Video: Das Innenministerium (BMI) setzt bei der Frage, wie Islamismus bekämpft werden kann, auf den neu zusammengestellten Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung. Dieser soll einen Bund-Länder-Aktionsplan erarbeiten mit dem Ziel, Islamismus zu bekämpfen und die freiheitliche Demokratie zu wahren. Zu Wort kommen der für den Beraterkreis zuständige Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Christoph de Vries, Beraterkreis-Mitglied Mouhanad Khorchide, Grünen-Politikerin und Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor sowie der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Abdassamad El Yazidi. [Videobeitrag auf zdf.de]

    „Wie Teenager zu Terroristen werden“ – ZDF frontal: Video: Im Februar 2025 wurde ein spanischer Tourist am Berliner Holocaust-Mahnmal angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Noch am gleichen Abend stellte sich der 19-jährige Täter bei der Polizei. Weil Polizeikräfte bei der Festnahme des jungen Mannes Hinweise auf eine ideologische Beeinflussung durch den „Islamischen Staat“ (IS) fanden, geht der Beitrag der Frage nach, ob eine Verbindung der Tat zum „IS“ besteht. [youtube.com]

    - „Von Krisen lernen: Systemische Impulse für den Umgang mit Radikalisierung“ – ufuq.de, Lea Hildebrandt und Simone Bahr: Die Fachautorinnen beleuchten systemische Beratungsansätze im Umgang mit Radikalisierungsprozessen. Der Text geht der Frage nach, wie Krisen – die in der Deradikalisierungspraxis sowohl Einstiegspunkte in extremistische Szenen, als auch Ausgangspunkte für Distanzierungsprozesse sein können – verstanden und konstruktiv genutzt werden können. Im Zentrum stehen zentrale Prinzipien systemischen Arbeitens sowie ihre Anwendung in der Praxis mit dem Ziel, Handlungsspielräume zu erweitern und neue Perspektiven auf Beratung in Krisensituationen zu eröffnen.

    - Ein Gedankenexperiment zur zivilgesellschaftlichen Islamismusprävention - ufuq.de, Jochen Müller: Der Diskurs um die zivilgesellschaftliche Islamismusprävention verschärft sich; das Misstrauen gegenüber Trägern der Präventionsarbeit nehme zu, konstatiert ufuq-Mitbegründer Jochen Müller in diesem Gedankenexperiment. In seinem Beitrag plädiert er für eine Debatte jenseits zugespitzter Frontstellungen und entwirft das Szenario einer fiktiven Fachkonferenz in Königswinter am Rhein. Diese soll der fachwissenschaftlichen und praxisbezogenen Klärung sowie dem konstruktiven Austausch aller Beteiligten dienen.

    - Auswirkungen ultrakonservativer bis islamistischer Frauenbilder auf TikTok:  spiegel.de (Paywall), Susmita Arp und Katrin Elger: Auf Sozialen Medien kursieren zahllose Videos, in denen selbsternannte Prediger strenge Regeln für das Leben von Frauen propagieren. Der SPIEGEL hat mithilfe Künstlicher Intelligenz mehr als 6.000 Videos deutschsprachiger TikTok-Accounts ausgewertet. Einige erreichen ein Publikum von über 500.000 Menschen, viele erzielen millionenfache Aufrufe. Zu den reichweitenstärksten Akteuren zählt Abdelhamid aus Nordrhein-Westfalen, den der Verfassungsschutz als einen der einflussreichsten Salafisten Deutschlands einstuft. Neben der KI-Analyse hat der SPIEGEL auch mit Betroffenen gesprochen: mit einer muslimischen Beauty-Influencerin aus Köln, die zur Zielscheibe wurde, nachdem sie ihr Kopftuch abgelegt hatte, und mit einem Realschullehrer aus Bonn, der schildert, wie schwer es Pädagoginnen und Pädagogen inzwischen fällt, manche muslimische Jugendliche noch zu erreichen.

    Debatte um den Begriff „Legalistischer Islamismus“:
    - verfassungsblog.de: Der Begriff „Legalistischer Islamismus“ sorgt in Politik und Medienlandschaft für Diskussionen. In ihrem Beitrag argumentiert die Juristin Nahed Samour, dass dieser vor allem dem Diskurs der Sicherheitsbehörden entstamme und warnt deshalb vor den damit verbundenen rechtsstaatlichen Risiken einer undifferenzierten Verwendung des Begriffs. ….
    - berliner-zeitung.de: Aiman Mazyek kritisiert die Politisierung neuer Begrifflichkeiten im Islamismus-Diskurs. Diese schaffe den Nährboden für ein gefährliches Dilemma: …
    - cicero.de: Die aktuelle Ausgabe setzt einen Schwerpunkt auf diverse aktuelle Debatten um Islamismus-Phänomene, etwa einem möglicherweise wachsenden islamistischen Einfluss in europäischen Parteien.

    - Verfassungsschutz warnt vor „islamistischen Influencern, swr.de: Eric Beres: In einer gemeinsamen Recherche untersuchen der SWR und die Neue Westfälische Zeitung die mögliche Radikalisierung von Jugendlichen durch den Prediger Mohammed Najjar in Koblenz. Nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes gilt er als zentrale Figur hinter der Social-Media-Plattform „Islamkenntnis“, die die Behörde dem politischen Salafismus zurechnet. Der Beitrag beleuchtet zudem, wie Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Akteure auf diese Entwicklung reagieren und welche Herausforderungen sich daraus für Prävention und Aufklärung ergeben.

    - „Katz- und Maus-Spiel mit Meta“: Wie das Verbot von politischer Werbung zivilgesellschaftliche Organisation trifft: netzpolitik.org, Ingo Dachwitz: Meta hat politische Werbung auf Instagram und Facebook in der EU verboten, um einer neuen europäischen Regulierung zuvorzukommen. Doch diese Entscheidung erschwert nicht nur politischen Akteurinnen und Akteuren das Schalten von Anzeigen. Auch Beiträge von Vereinen, Unternehmen oder Museen, die gesellschaftlich relevante Themen wie Menschenrechte bewerben wollen, werden immer wieder blockiert – oft mit dem Hinweis, Begriffe wie „Demokratie“ könnten problematisch sein. In der Recherche spricht der Autor Ingo Dachwitz mit betroffenen Organisationen, etwa dem Jüdischen Museum in Berlin, und ordnet die rechtliche Situation mit einem Experten ein.

    Kommentar über die Debatte um ein Social-Media-Verbot in Deutschland, belltower.news, Charlotte Lohmann: In einem Kommentar setzt sich die Bildungsreferentin Charlotte Lohmann kritisch mit der Forderung nach einem pauschalen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche auseinander. Sie argumentiert, dass ein solcher Ansatz komplexe Probleme digitaler Räume auf eine scheinbar einfache Lösung verkürze und strukturelle Ursachen ausblende. Verbote könnten Risiken zwar symbolisch adressieren, griffen jedoch zu kurz, wenn es um Desinformation, Radikalisierung, Hassrede oder ökonomische Plattformlogiken gehe. Stattdessen fordert die Autorin eine stärkere Regulierung der Plattformbetreiber, verbindliche Transparenz- und Sorgfaltspflichten sowie wirksame Alters- und Datenschutzstandards. Zugleich plädiert sie für den Ausbau von Medienbildung und digitaler Kompetenzförderung, um junge Menschen langfristig zur sicheren Nutzung digitaler Räume zu befähigen.

    Social-Media-Verbot: Stand der Diskussion in Deutschland & Europa

    [23.2.] Deutscher Bundestag: “Das Parlament”: Die Diskussion über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland ist nach den jüngsten Initiativen aus SPD und CDU wieder aufgeflammt: Kann eine Altersgrenze für mehr Schutz vor den schwersten Nebenwirkungen sozialer Medien sorgen? Ein Überblick zum Stand der Diskussion in Deutschland und Europa.

    [Video] Undercover unter rechtsextremen Frauen (tradwifes)

    [20.2.] Video: ARD/SR »Heimat. Häkeln. Hetze. Undercover unter rechtsextremen Frauen.« 
    Karaoke, Outfit-Inspo, „Remigration“: Die AfD-nahe Frauengruppe Lukreta verknüpft scheinbar harmlosen Lifestyle-Content mit politischen Botschaften der extremen Rechten. team.recherche zeigt, wie viel politischen Einfluss diese Frauen bereits haben und wie sie europaweit vernetzt sind.

    CSU fordert Imam-Ausbildung ausschließlich in Deutschland

    [19.2.] CSU-Forderung: Imame sollen ausschließlich in Deutschland ausgebildet werden
    Auf ihrer Klausurtagung Mitte Februar hat die CSU gefordert, dass die Ausbildung von Imamen ausschließlich in Deutschland stattfinden solle. Die Partei will damit Radikalisierung und Extremismus vorbeugen und langfristig verhindern, dass Imame aus dem Ausland nach Deutschland entsendet werden. Bis es zu einer geregelten Ausbildung von Imamen hierzulande kommt, sollen ausländische Imame zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Die Reaktionen auf diesen Vorschlag fallen bei den muslimischen Gemeinschaften gemischt aus. [Zur Meldung auf br.de]

    Angriffe auf Zivilgesellschaft - Die Extremismusklausel ist zurück

    [18.2.] FragdenStaat.de: Angriffe auf Zivilgesellschaft - Die Extremismusklausel ist zurück 
    Die Bundesregierung zieht bei Demokratie-Projekten die Daumenschrauben an. Wir veröffentlichen neue Dokumente der Förderbehörden – und zeigen, wie Initiativen dennoch Transparenz einfordern können.
    Die „551 Fragen“ von CDU und CSU vor einem Jahr waren der Auftakt, jetzt verstärkt die Bundesregierung ihr Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen: Sie führt eine „Extremismusklausel“ ein, mit der das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Macht über Demokratie-Projekte erhält.
    Ende Januar verschickte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) an Träger des Demokratie-Förderprogramms „Demokratie leben!“ neue Bedingungen für künftige Förderungen. Wir veröffentlichen das Schreiben hier.

    Teilnehmer und Maßnahmen durchleuchten: Sie sehen vor, dass geförderte Organisationen nicht nur ihre Kooperationspartner und geplante Auftragnehmer*innen, sondern auch Teilnehmer*innen an Veranstaltungen überprüfen müssen. Nach den Vorgaben dürfen keine „extremistischen Strukturen“ unterstützt werden. 
    Bevor Gelder weitergegeben werden, müssen die Zuwendungsempfänger sicherstellen, dass es zu keiner Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kommt. Und auch ihre Kooperationspartner müssen wiederum die Personen und Organisationen, mit denen sie zusammenarbeiten wollen, überprüfen.
    Unklar ist allerdings, wie diese „Prüfung“ aussehen soll und auch welche rechtlichen Maßstäbe genau gemeint sind, wenn von der freiheitlich demokratischen Grundordnung und „extremistischen Strukturen“ gesprochen wird. 
    Besonders problematisch ist, dass in diesem Zusammenhang auf das Bundesverfassungsschutzgesetz und nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird. Die Geheimdienste haben sich nämlich schon in der Vergangenheit nicht an die Vorgaben des obersten Gerichts gehalten und ihre eigene Definition entwickelt. In der Praxis dürfte also das Bundesamt für Verfassungsschutz in einigen Fällen darüber mitentscheiden, ob Demokratie-Initiativen gegen die neuen Förderbestimmungen verstoßen und ihnen Gelder entzogen werden.

    Misstrauen gegenüber Demokratie-Projekten: Bei „Unklarheiten oder Zweifeln bezüglich der Verfassungstreue von Dritten“ müssen geförderte Organisationen sich an das BAFzA wenden, das dann möglicherweise Informationen an den Geheimdienst weitergibt.
    Die neue Extremismusklausel betrifft sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen als auch die Landes-Demokratiezentren. Die Länder sind gezwungen, die Extremismusklausel an die von ihnen geförderten Projekte weiterzugeben.

    Rechtliche Zweifel: Der Sozial- und Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences, beschreibt auf dem Justiz-Medium Verfassungsblog die rechtsstaatlichen und praktischen Probleme der Extremismusklausel. Es liege nahe, dass sie wieder zu unbestimmt sei – so wie es bereits das Verwaltungsgericht Dresden schon 2012 festgestellt hat. Damals sollte bereits eine Extremismusklausel eingeführt werden, die letztlich scheiterte. Die Bestimmtheit ist ein rechtsstaatliches Gebot, damit die Betroffenen wissen, was genau von ihnen erwartet wird und die Bestimmung nicht willkürlich missbraucht werden kann. Außerdem seien Eingriffe in den Datenschutz der Mitarbeitenden oder in die Meinungsfreiheit zu befürchten.
    Vor allem aber werde demokratische zivilgesellschaftliche Arbeit durch die neue Klausel massiv eingeschränkt, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Die Arbeit in der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung etwa sei kaum noch rechtssicher möglich. Zudem sind Begriffe wie „extremistische Strukturen“ aktuell sehr umkämpft und ein Einfallstor für autoritäre Angriffe auf die Zivilgesellschaft.

    Das Ministerium will Daten: Das Bundesfamilienministerium unter Katrin Prien (CDU) wies außerdem die Partnerschaften für Demokratie in einem Rundschreiben an, mehr Daten zu sammeln und für Prüfungen zur Verfügung zu stellen, auch über ihre Bündnispartner. Dabei ist unklar, wo und wie lange diese Daten gespeichert werden und was mit ihnen geschieht, etwa ob der Geheimdienst diese Daten noch überprüft. 
    Dies liegt nahe. Denn durch eine Kleine Anfrage der Linksfraktion kam kürzlich ans Licht, dass die Daten von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Privatpersonen, die Fördermittel beim Bund beantragen, in großer Zahl an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Überprüfung geschickt werden.
    In welchem Umfang Daten zwischen den Ministerien und dem Verfassungsschutz in diesem sogenannten Haber-Verfahren ausgetauscht werden und welchen Einfluss dies auf die Fördermittelvergabe hat, ist völlig unklar. Selbst betroffene Vereine werden im Dunkeln gelassen.

    Jetzt tätig werden und Auskünfte einfordern!: Ihr befürchtet betroffen zu sein? Wir haben Musteranträge erstellt, mit denen ihr beim Verfassungsschutz und den zuständigen Ministerien abfragen könnt, was mit euren Daten passiert ist. Sowohl an das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch an das Familien- und Innenministerium sowie weitere Behörden lassen sich die Auskunftsanfragen richten. 
    Wenn ihr dazu Fragen habt, meldet euch bei unserem Gegenrechtsschutz. Falls ihr weitere Informationen aus den zuständigen Behörden für uns habt, meldet uns gern auch vertraulich bei uns.
    Zu den Nebenbestimmungen bei „Demokratie leben!“
    Zum Rundschreiben an die Partnerschaften für Demokratie
    Auskunftsantrag 1: Datenabfrage beim Verfassungsschutz
    Auskunftsantrag 2: Datenabfrage beim BAFzA, BMI oder anderen zuständigen Behörden
    Auskunftsantrag 3: Akteneinsicht beim Fördermittelgeber

    Autor*innen: Vivian Kube: seit 2022 Teil des Legal-Teams und Expertin für den Bereich Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Auskunftsansprüche. Sie arbeitet außerdem als Rechtsanwältin.; Arne Semsrott: Journalist und Chefredakteur von FragDenStaat. (arne.semsrott@okfn.de (PGP-Verschlüsselung), Verschlüsselter Kontakt über Signal, Instagram: arne.semsrott Mastodon: @arnesemsrott Bluesky: arnesemsrott)

    MINTA*Arbeit Digital

    [17.2.] Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*arbeit in NRW e.V.: MINTA*Arbeit Digital endet – und die Arbeit bleibt wichtig
    M*AD wird beendet, da wir keine Weiterfinanzierung erhalten haben. Damit endet ein Projekt, das über Jahre hinweg wichtige Bildungs- und Vernetzungsarbeit geleistet hat. Wir verabschieden mitunter aus diesem Grund von einer langjährigen Kolleg*in, die an M*AD engagiert mitgewirkt hat. Für diese Arbeit sind wir sehr dankbar. Dass wir eine Stelle noch für dieses Jahr absichern konnten, ermöglicht uns, die bestehenden Inhalte aus der geplanten Lernplattform abzuändern und das bestehende Material in einem Workbook für Fachkräfte öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Wissen soll nicht verlorengehen. Die Beendigung des Projekts M*AD macht sichtbar,  wie abhängig Bildungs- und Vernetzungsarbeit von politischen Rahmenbedingungen ist. Auch wenn das Projekt endet, bleibt der Bedarf bestehen. Danke an alle, die M*AD begleitet und unterstützt haben. Da wir mit Stundenreduzierungen konfrontiert sind, können wir die Frequenz der Infomail nicht beibehalten und werden ab sofort nur noch alle 3 Monate Infomails veröffentlichen – die nächste Mail kommt im März. 

    KI-gestützte Tools im Bereich Online-Streetwork

    [17.2.] Infodienst Radikalisierungsprävention (Bundeszentrale für politische Bildung): „Künstliche Intelligenz ist nützlich – aber sie kann Denk- und Beziehungsarbeit nicht ersetzen“
    Radikalisierungsprozesse verlagern sich zunehmend in digitale Räume – entsprechend muss auch Präventionsarbeit dort präsent sein. Das Projekt AwareNet erprobt den Einsatz von KI-gestützten Tools im Bereich Online-Streetwork, um Fachkräfte zu entlasten, Reichweite zu erhöhen und neue Zugänge zu jungen Zielgruppen zu schaffen. Im Interview erläutert Projektleiter Kerem Açın-Akdeniz Chancen, Grenzen und praxisrelevante Erfahrungen. [weiter]

    digitalstreetwork - Extremismusprävention im digitalen Raum

    [16.2.] Tagungsbericht: „Offline trifft auf online“ - digitalstreetwork.ch
    Im Februar 2026 trafen sich in der Schweiz Expertinnen und Experten aus Sozialer Arbeit, Extremismusprävention und digitalen Arbeitsfeldern aus drei Ländern zur Fachtagung „Offline trifft auf online“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie Extremismusprävention im digitalen Raum gelingen kann und welche Rolle aufsuchende digitale Jugendarbeit dabei spielt. In Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops wurden zentrale Begriffe, aktuelle Erkenntnisse und praktische Erfahrungen ausgetauscht und in diesem Tagungsbericht kompakt zusammengefasst.

    Migrationsberatung als wirksamer Integrationsmotor

    [13.2.] (Eine bundesweit gültige Feststellung!:) MBE als wirksamer Integrationsmotor: Beratungen verhindern jährlich 216 Millionen Euro an Folgekosten in Baden-Württemberg - Vorstellung neuer Studie bei „Soziales ist Zukunft! – Liga trifft Politik in Stuttgart“.
    Unter dem Titel „Soziales ist Zukunft – Liga trifft Politik“ lud die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg (Liga-BW) Kandidierende für die Landtagswahl zum fachpolitischen Austausch über die soziale Daseinsvorsorge ein. Im thematischen Fokus standen Angebote für Migrant:innen und Hilfe zur Integration. Die Liga-BW stellte dabei Ergebnisse ihrer aktuellen SROI-Analyse (Social Return on Investment) zur Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) vor, die einen messbaren ökonomischen und gesellschaftlichen Mehrwert der Angebote verdeutlicht. 
    Die Ergebnisse der SROI-Analyse im Auftrag der Liga-BW sind eindeutig: Bereits im ersten Beratungsjahr verhindert die MBE landesweit Folgekosten in Höhe von rund 216,8 Millionen Euro. Je investiertem Euro werden damit durchschnittlich mehr als 25 Euro an Folgekosten vermieden. Bei längerem Beratungsverlauf steigt dieser Effekt weiter an – im zweiten Beratungsjahr liegt der Social Return on Investment bei über 35 Euro pro eingesetztem Euro. „Diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich: Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist kein Kostenfaktor, sondern eine hochwirksame gesellschaftliche Investition“, betonte Dr. Marco Lang, Vorstand der Liga-BW im Rahmen der Veranstaltung.
    Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) ist ein bundesgefördertes Angebot der Freien Wohlfahrtspflege, welches zunehmend durch Eigenanteile der Träger querfinanziert werden muss. Angesichts angespannter öffentlicher Haushalte und zunehmender Finanzierungslücken rückte bei der Veranstaltung „Soziales ist Zukunft – Liga trifft Politik“ insbesondere die Frage in den Fokus, welche Wirkungen die MBE bei den Klient:innen ebenso wie der Gesellschaft, den Kommunen und auch öffentlichen Haushalte in Baden-Württemberg erbringt.
    „Jeder Euro, der heute in verlässliche Integrationsberatung investiert wird, entlastet morgen Sozialhaushalte, Kommunen und Regelstrukturen.“, so Lang. Berücksichtigt werden in der Wirkungsanalyse unter anderem vermiedene Kosten in der Sozialverwaltung, im Gesundheits- und Justizsystem sowie positive Effekte auf Arbeitsmarktintegration, Bildungsbeteiligung, materielle Absicherung und psychisches Wohlbefinden der Ratsuchenden. Die MBE wirke damit frühzeitig stabilisierend und verhindere das Entstehen langfristiger Problemlagen.
    Die Teilnehmenden vor Ort waren sich einig, dass eine gelungene Integration einen Mehrwert für alle bedeutet. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs und des demografischen Wandels brauche Baden-Württemberg wirksame Integrationsstrukturen. „Die MBE ist ein zentraler Integrationsmotor für unser Land – wirtschaftlich effizient, sozial stabilisierend, flächendeckend wirksam und damit für eine nachhaltige Integrationspolitik unverzichtbar!“, so der Liga-Vorstand.
    Zahlreiche Angebote der sozialen Daseinsvorsorge sind als präventive Maßnahmen im Gesundheits- und Sozialsystem zu betrachten, die grundsätzlich effektiver seien als nachgelagerte Interventionen. „Die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen ist inzwischen mehrfach wissenschaftlich belegt und muss daher unbedingt künftig auch in politischen Entscheidungen deutlicher sichtbar werden.“ so der Appell der Liga-BW. Die MBE ist dafür ein plakatives Beispiel, wie Dr. Marco Lang resümiert: „Integration kostet Geld – fehlende Integration kostet ein Vielfaches.“
    Mit der Veranstaltungsreihe „Soziales ist Zukunft – Liga trifft Politik“ bringt die Liga-BW im Vorfeld der Landtagswahl 2026 wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Praxiserfahrungen gezielt in den politischen Dialog ein. Ziel ist es, die Bedeutung sozialer Daseinsvorsorge sichtbar zu machen und gemeinsam tragfähige Lösungen für die Zukunft Baden-Württembergs zu entwickeln. 

    EU: Verschärfte Asylregeln - sichere Herkunftsstaaten

    [10.2.] Das Europäische Parlament hat final eine Liste sicherer Herkunftsländer gebilligt. Für Asylsuchende aus den betroffenen Ländern bedeutet das: strengere Regeln und schnellere Verfahren.:
    Die EU verschärft ihre Asylregeln. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Parlament hat für die Einführung der ersten EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt. Künftig gelten Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien als sicher. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder sollen beschleunigt geprüft werden.
    Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Ausgenommen sind Länder, in denen Krieg herrscht oder schwere Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Ziel der Regelung ist es, Asylverfahren innerhalb der EU zu vereinheitlichen und zu verkürzen.
    Mit der Einstufung ändern sich die Bedingungen für Antragstellende. Verfahren werden verkürzt, zugleich liegt die Beweislast stärker bei den Asylsuchenden. Häufig ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt.
    Kritik kam von 39 Such- und Rettungsorganisationen sowie Menschenrechtsgruppen, darunter Pro Asyl und SOS Humanity. Sie hatten die Abgeordneten aufgerufen, die Liste abzulehnen.
    Auch der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt äußerte sich kritisch. Abschiebungen würden durch die Regelung nicht erleichtert, da diese auch ohne eine solche Einstufung möglich seien. Stattdessen hätten Asylsuchende aus den betroffenen Ländern weniger Rechte, etwa beim Arbeitsmarktzugang, was integrationspolitisch problematisch sei.
    Die Regelung ist Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. [Tagesschau]

    [Video] Louis Theroux – Inside the Manosphere

    [2026] Hinweis des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH),  Sebastian Scholz (Bildungsreferent Jungen*arbeit und Geschlechtergerechtigkeit): Dokumentation: Louis Theroux – Inside the Manosphere
    In der Dokumentation Inside the Manosphere, begleitet Louis Theroux  männliche Influencer und nähert sich einer digitalen Subkultur, die weit über den englischsprachigen Raum hinausreicht. Dabei werden zentrale Facetten eines dominanten Männlichkeitsideals sichtbar und die Frage aufgeworfen, weshalb Abwertung von Frauen und bestimmte Beziehungsvorstellungen für die Porträtierten kein Widerspruch sind.
    Die Doku macht eindrücklich deutlich, wie eng Hypermaskulinität und Antifeminismus miteinander verknüpft sind, und gibt einen Einblick in ein ebenso irritierendes wie befremdliches Milieu.
    Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Darstellung stellenweise verkürzt bleibt: Weibliche Perspektiven und die Erfahrungen von Betroffenen treten in den Hintergrund, und an manchen Punkten entsteht ein ambivalenter Eindruck in der Einordnung der gezeigten Dynamiken. [Link zur Dokumentation auf Netflix]
    Einordnungen durch weitere Artikel: Taz – 16.3.2026 Die Misogynie-Maschine, SRF – 13.03.2026 Männer, Macht und Millionen Klicks: Zu Besuch in der «Manosphere».

    [Video]: Neutralitätsgebot - was das bedeutet & wer sich jetzt wehren muss

    [29.12.25] 39. Chaos Communication Congress! - Vortrag [Video]: Wer überhaupt „neutral“ sein muss, was das bedeutet, und wer sich jetzt wehren muss. 
    „Neutralität“ wird zum neuen Kampfbegriff: Weil sie gegen die menschenfeindliche Politik von Friedrich Merz protestieren, wirft die CDU Gruppen wie Omas gegen Rechts, Greenpeace und Correctiv vor, nicht neutral zu sein. Unter Berufung auf ein angeblich verletztes Neutralitätsgebot werden staatliche Förderungen gestrichen und NGOs geraten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Julia Klöckner verbietet im Namen der „Neutralität“ Palestine-Shirts, Anstecknadeln und Regenbogenflaggen im Parlament. Die AfD fordert dazu auf, Lehrkräfte zu melden, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen oder entsprechende Positionen innerhalb der AfD kritisieren. Doch was steckt dahinter? Was bedeutet das sogenannte Neutralitätsgebot – und für wen gilt es überhaupt? Und für wen gilt es nicht? Zivilcourage kann nicht neutral sein – und soll es auch nicht sein. Genauso wie AfD-Hetze gegen Migrant*innen nicht „neutral“ ist, ist die Kritik menschenfeindlicher Äußerungen nicht nur legitim, sondern Pflicht demokratischer Bürger*innen. Das Beschwören eines „Neutralitätsgebots“ für NGOs ist ein durchschaubarer, aber gefährlicher Versuch, sie der eigenen Position zu unterwerfen. Die Rechtsanwältinnen Vivian Kube und Hannah Vos erklären den verfassungsrechtlichen Hintergrund, zeigen die autoritären Strategien hinter dem Ruf nach „Neutralität“ auf und geben Tipps, wie man sich dagegen wehren kann. Sie engagieren sich im Projekt Gegenrechtschutz, um demokratische Prinzipien und Betroffene vor rechtlichen Angriffen zu verteidigen. Hannah Vos, Vivian Kube. [Youtube]

    Nachlese: Fachtag SH SCHAU TIN*

    [9.10.25] Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.: Nachlese: Fachtag SH SCHAU TIN* - Einblicke in den Fachtag in Rendsburg
    Am 9.10.25 fand unter großem Interesse der Fachtag SH SCHAU TIN* statt. Eingeladen waren haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus Schule und Schulsozialarbeit, aus Gemeinden und Verbänden sowie alle, die sich für geschlechtliche Vielfalt und die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären (TIN*) jungen Menschen einsetzen möchten.
    Eine ausführliche Dokumentation des Fachtages gibt es HIER

    Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Fachkräfte, Institutionen und Strukturen dazu beitragen können, dass junge TIN* Personen ihre Rechte auf Gesundheit, Bildung, Teilhabe, Schutz vor Gewalt und Selbstbestimmung tatsächlich leben können.
    Zum Auftakt begrüßte Silke Schiller-Tobias, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, die Teilnehmenden. In ihrem Grußwort hob sie die Bedeutung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe hervor.
    Den inhaltlichen Einstieg bildete ein einführender Vortrag von Prof. Dr. Melanie Groß zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zum Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII und zum neuen Selbstbestimmungsgesetz. Deutlich wurde, dass der gesetzliche Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und geschlechtlichen Identität zu stärken, zugleich eine klare Verantwortung für Fachkräfte und Institutionen bedeutet: Es geht darum, diskriminierungssensible, empowernde und sichere Strukturen zu schaffen.
    Eine von Andrea Dallek moderierte und von Moritz Griepentrog begleitete Podiumsdiskussion mit jungen TIN* Personen bot eindrucksvolle Einblicke in deren Gefühlswelt. Dabei wurde deutlich, wie Herausforderungen beim Aufwachsen und in der Selbstfindung die jungen TIN* Personen bis ins Studium hinein im Alltag einschränken und belasten.
    Im Anschluss boten sieben Workshops Raum für Austausch, Praxisreflexion und Vernetzung.
    Die sieben Workshops thematisierten strukturelle Hürden für TIN* und queere Jugendliche in Bildung, Kirche, Freundschaften, Freizeit, Gesundheit und pädagogischer Arbeit. Sie zeigten Wege auf, wie Respekt, Zugehörigkeit, sichere Räume und queersensible Unterstützung geschaffen werden können, von Schule über Jugendarbeit bis hin zur Gesundheitsversorgung.
    Der Fachtag bot nicht nur wertvolle fachliche Impulse, sondern auch Raum für Begegnung, Austausch und gegenseitige Unterstützung. Deutlich wurde: Die Arbeit mit und für junge TIN* Personen braucht Fachwissen, Haltung, institutionelle Rückendeckung – und vor allem die Bereitschaft, zuzuhören, zu lernen und gemeinsam Strukturen zu verändern.

    Muslimische Organisationen für gesellschaftliches Miteinander

    [27.6.25] Erfolgreicher Projektstart von „ProAktiMO“ – Erste Basisschulung der Teilhabelots*innen
    Seit Frühjahr 2025 setzt der Sozialdienst muslimischer Frauen (SmF-Bundesverband) das bundesweite Projekt „ProAktiMO – Professionalisierung und Aktivierung muslimischer Organisationen für gesellschaftliches Miteinander“ um. 
    Ziel des Projekts ist es, islamische Projektpartner-Gemeinden bundesweit als zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken, ihre Beiträge zum kommunalen Zusammenleben sichtbarer zu machen, gesellschaftliche Anerkennung zu fördern sowie ihre Zugänge zu notwendigen Ressourcen zu verbessern. 
    Nach intensiver Vorbereitung fand nun vom 13. bis 15. Juni 2025 die erste Veranstaltung für die Teilhabelots*innen statt. Insgesamt 22 Teilhabelots*innen aus islamischen Projektpartner-Gemeinden (Moscheen und Cem-Häusern) sowie Koordinator*innen aus neun Standorten reisten dafür an, um sich zu Themen wie Projektplanung, Umsetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkaufbau weiterzubilden und auszutauschen. 
    Mit diesem Wochenende wurde der Grundstein für die mehrjährige Zusammenarbeit gelegt: Die Teilhabelots*innen brachten wertvolle Erfahrungen zu Herausforderungen in der kommunalen Arbeit ein und zeigten eindrucksvoll, warum „ProAktiMO“ heute wichtiger ist denn je. 
    Der SmF-Bundesverband blickt mit großer Zuversicht auf die kommenden Jahre und freut sich auf eine engagierte Zusammenarbeit.  
    „ProAktiMO“ wird einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Vernetzung muslimischer Gemeinden mit den Kommunen leisten und zugleich Impulse zur Versachlichung der Islam-Debatte in Deutschland setzen. 
    Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK). 

    [Audio] Feministisch+politischer-Popkultur Podcast

    Podcast: Feuer & Brot - Monatliches Freundinnengespräch zwischen Politik & Popkultur von Alice Hasters & Maximiliane Haecke. [Weitere Informationen]
    Bsp.-Folgen:
    Verschwörungstheorien: Warum wir sie nicht den Rechten überlassen dürfen 2. März 2026
    Tradwife war gestern - Der Aufstieg des rechten Girlboss 16. Februar 2026
    Merz, Stadtbild und die Töchter - Nerviger wird es nicht 3. November 2025
    Diätkultur für Social Media - Die Kurze 27. Oktober 2025
    Tschüss Bodypositivity – Warum Dünnsein und der Trend zum Abnehmen so politisch sind 27. Oktober 2025
    Men are not okay - Wer soll sich kümmern? 27. Oktober 2025
    Die Kurze im Mai – Girlboss Feminismus, eine kleine Verteidigung 1. Mai 2025
    #106 Sex Positivity nach #Metoo - Ausbeutung oder Emanzipation? 15. April 2025

    8. Stellenanzeigen

    Eckernförde: Sozialpädagogin/-arbeiterin für die Frauenberatung 

    Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin für die Frauenberatung 
    Frauen helfen Frauen e. V. – Eckernförde 
    Ort: Eckernförde, Stundenumfang:   Teilzeit, Bewerbung bis zum 01.05.2026 [Weitere Informationen]

    Kiel: Sozialpädagogin* - Zufluchtsstätte (Mädchen- und Frauen)

    Sozialpädagogin* (29 Std./Wo) für die Zufluchtsstätte gesucht.
    Lotta e. V. - Verein zur Förderung feministischer Mädchen- und Frauenarbeit
    Ort:  Kiel, Stundenumfang:   Teilzeit
    Bewerbung bis zum 01.05.2026 [Weitere Informationen]

    Kiel: Werkstudentin* für WGs für Frauen* mit Psychotraumatisierungen

    Werkstudentin* für Wohngruppen für Frauen* mit Psychotraumatisierungen 
    Lotta e. V. - Verein zur Förderung feministischer Mädchen- und Frauenarbeit
    Ort:  Kiel, Stundenumfang: Teilzeit, Bewerbung bis zum 01.05.2026 [Weitere Informationen]

    Leverkusen: Flüchtlingsrat - Auszugsberatung

    Der Flüchtlingsrat Leverkusen sucht derzeit ein*e Mitarbeiter*in (w/m/d) in Elternzeitvertretung: 
    Für das Angebot der Auszugsberatung in Leverkusen wird zum 01.06.2026 eine*n neue*n Mitarbeiter*in (0,75 VZÄ/ 29,25 Wochenstunden) gesucht. Die Stelle ist aufgrund der Projektbewilligung zunächst zweckbefristet bis zum 31.12.2026 mit Aussicht auf Verlängerung bis zum Ende der Elternzeit. 
    Senden Sie Ihre Bewerbung samt Qualifikation und Lebenslauf bitte bis zum 06.05.2026 an Anna Papadopoulos, Leitung Flüchtlingsrat Leverkusen (papadopoulos@koelner-fluechtlingsrat.de, 0176 / 576 701 85)
    Kölner Flüchtlingsrat e.V., c/o Flüchtlingsrat Leverkusen, Kolberger Straße 95a, 51381 Leverkusen 
    koelner-fluechtlingsrat.de / facebook @koelnerfluechtlingsrat / twitter @CUProelss / Instagram @jugend_kfr

    Potsdam: Projekt-Leitung Kontakt-& Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit

    Stellenausschreibung – Leitung des Projekts Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit im Land Brandenburg (KuKMA)
    Leitung des Projekts Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit im Land Brandenburg (KuKMA) – 30 Wochenstunden – beim Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. – Arbeitsort ist Potsdam. 
    Einstellungsdatum ist der 15.04.2026, spätestens jedoch der 01.05.2026. 
    Die Stelle ist unbefristet, vorbehaltlich der Förderung durch das Land Brandenburg. Der Stellenumfang beträgt 30 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TV-L EG 13/1.

    Impressum

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
    Wagenburgstraße 26-28
    70184 Stuttgart

    Tel.: 0711/16489-0
    Email: mail@bagejsa.de

    Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
    Christiane Weidner
    Tel.: 030 28395314

    Value Added Tax Identification Number
    DE314816160

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