BAG EJSA Newsletter

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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2026/I BAG EJSA Gender_News_(Feb.)

Editorial

Liebe Leser*innen,

auch in dieser ersten Ausgabe im neuen Jahr soll es um Themen gehen, die uns in der geschlechtersensiblen Jugendsozialarbeit 2026 weiter beschäftigen werden. 
So sind Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit keine statischen Ziele, sondern Prozesse, die ständig verteidigt und konkret gestaltet werden müssen. 
In dieser Ausgabe stehen deshalb u.a. erneut die Notwendigkeit, intersektionaler Diskriminierung in Gesellschaft und Politik wie aber auch Praxis entgegen zu treten, sowie Fragen des Gewaltschutzes im Vordergrund. - Der Schutz vor Gewalt (real, offline wie auch strukturell) muss dabei als Querschnittsaufgabe verstanden werden: Er braucht gut vernetzte Unterstützungsstrukturen, niederschwellige Zugänge und eine explizite Auseinandersetzung mit Mehrfachdiskriminierungen und Intersektionalität, damit Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, sozialer Lage, Behinderung oder sexueller Orientierung erkannt und adressiert werden. Geschlechtersensible Angebote in der Jugendsozialarbeit sollten deshalb Prävention, Beratung und Empowerment zusammendenken - und dabei die Lebensrealitäten junger Menschen in den Mittelpunkt stellen.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die mentale Gesundheit junger Frauen* (vgl. BAG EJSA-Online-Fachtag am 22.4.) Denn psychische Belastungen, präventive Ansätze und niedrigschwellige Unterstützungsangebote sind Themen, die für die alltägliche Arbeit mit jungen Menschen zentral ist. Auch der spezifischen Lage von neurodiversen jungen Frauen* (im europäischen Vergleich) wird Beachtung geschenkt. (s. Online-Format 12.3.) Weiterhin behandelt wird die leider nach wie vor relevante Frage, wie berufliche Integration klischeefrei und geschlechtersensibel gelingen kann. (Online-Fachtag 20.5.) Dabei werden Modelle und Strategien im Fokus stehen, die jungen Frauen* mit und ohne Migrationshintergrund realistische Perspektiven eröffnen, Stereotype abbauen und Zugänge zum Ausbildungs‑ und Arbeitsmarkt gleichberechtigt gestalten.

Neben den Veranstaltungshinweisen, die sich vor allem auf konkrete Angebote für Fachkärfte der geschlechtersensiblen Jugend-, Mädchen*- und Jungen*(sozial)arbeit konzentrieren, finden sich in der vorangehenden Rubrik “Politik” erneut auch Meldungen zu im weiteren Sinne relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen mit Auswirkungen auf junge Menschen wie auch Fachkräfte der sozialen Arbeit, Träger und Wohlfahrtsverbände und die gesamtgesellschaftliche Lage und Stimmung. (U.a. Sozial-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits-, Asylpolitik u.a.m.).
Wie üblich beinhaltet diese Newsletter-Ausgabe zudem weitere Rubriken und bereichsübergreifende Themen, die als Hintergrundinformationen interessant sowie für die Praxis relevant sind: aktuelle politische Entwicklungen und Stellungnahmen zu Gleichstellungs- und Diversitätsthemen; Hinweise zu Förderprogrammen und Ausschreibungen; Fortbildungsangebote und Qualifizierungsformate für Fachkräfte; neue Studien und Publikationen mit Praxisrelevanz; Beispiele aus der Projektarbeit und erfolgreiche Modellansätze (bspw. auch Überlegungen zur digitalen und partizipativen Arbeit mit jungen Menschen). Besondere Aufmerksamkeit wird zudem auf den Herausforderungen wie aber auch Chancen liegen, die sich aus Migration, Flucht oder prekären Lebenslage für geschlechtersensible Arbeitsansätze ergeben, sowie auf der Sichtbarkeit queerer Perspektiven in der Jugendsozialarbeit. In den weiteren Informationen werden zudem u.a. die fortbestehenden Geschlechterungerechtigkeiten (wie die diversen gender gaps) thematisiert. Und auch das wichtige Thema gendersensibler, machtkritischer, vielfaltsfreundlicher und profeministischer Jungen*arbeit in Theorie und Praxis wird erneut aufgegriffen.

Nutzen Sie die Hinweise gern für Ihre Arbeit, teilen Sie relevante Angebote in Ihren Netzwerken (-> zur Newsletter-Abo-Anmeldung für Neuleser*innen) und bringen Sie die Perspektiven für geschlechtersensible Jugendsozialarbeit und gegen intersektionale Diskriminierung kritisch, engagiert und solidarisch in lokale wie überregionale Diskussionen ein. Denn nur gemeinsam können Gleichstellung und echte Geschlechtergerechtigkeit für alle jungen Menschen, unabhängig von ihren vielfältigen Lebenslagen, vorangebracht werden - und eine Praxis, die niemanden zurücklässt.

Herzliche Grüße
Christiane Weidner

BAG EJSA-Referentin für Mädchen*sozialarbeit, geschlechtersensible JSA, Gender Mainstreaming, LGBTQIA+-Fragen sowie die Koordinierung der verbandlichen Lobbyarbeit

Inhalt

1. Politik

  • Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum
  • Regierung betont Rolle von Medienbildung
  • Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs-& Weiterbildungspolitik der EU / Deutschlands
  • Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
  • Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung
  • Gesamtstrategie zum Schutz vor Gewalt gefordert
  • Bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen gefordert
  • Umsetzungsstand der GEAS-Reform
  • Schutz von jungen Menschen vor islamist. Rekrutierungsversuchen
  • DFPV: Priorität des Kampfes gegen Antisemitismus
  • Kinderkommission engagiert sich beim Red Hand Day gegen Einsatz von Kindersoldaten
  • Kindergesundheit stärken – verbesserte Versorgung, nachhaltige Finanzierung
  • Menschenrechtsinstitut sieht Rechtsstaat unter Druck
  • Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests gefordert
  • BAMF bestätigt überwiegend Schutzstatus von Geflüchteten
  • Vorhabenplanung 2026 des Bildungs-, Familien-, Jugendministeriums (BMBFSFJ)
  • Weltwärts will mehr Interessierten die Teilnahme ermöglichen
  • Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen
  • Bericht zur Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes
  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • Jugendbegegnung: Verfolgung von Frauen und Kindern im Nationalsozialismus
  • Finanzkommission prüft deutsches Gesundheitssystem
  • Deutschlandticket mit „sozialverträglichem Preis“ fortsetzen
  • Vereinfachte Berufsanerkennungsverfahren von ausländischen Heilberufen
  • Widerruf von Flüchtlingsanerkennungen
  • Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung - Organklage vor BVerfG
  • Sozialstaatskommission: ambitionierte Reformvorschläge - unter Vorbehalt
  • Regierung erläutert Nutzen von Demokratieprogramm
  • Unterhaltspflicht von getrennten Eltern
  • Arbeitszeitgesetz - Arbeitsschutz - Prävention psych. Erkrankungen
  • Mehr Forschung im Kampf gegen Long-Covid& ME/CFS
  • Zahl der Engpassberufe ist rückläufig
  • Diskurse über den gesetzlichen Mindestlohn
  • Integrationsquote im Bürgergeld
  • Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger
  • Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
  • Kita-Gesetz im zweiten Quartal 2026
  • Breite Kritik an CDU-Vorstoß zur Teilzeit-Abschaffung
  • Bericht zu Frauen in Führungspositionen
  • Bezahlung von Lehrkräften in Integrationssprachkursen
  • Zuständigkeit für Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
  • Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeld
  • Bürgergeld wird Grundsicherung & Leistungen nach AsylbLG für Ukrainer*innen
  • Generationengerechten Gesundheitsversorgung
  • Weiterbildung ist wichtiger als schnelle Vermittlung
  • Reformen in der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
  • Sanktionsstopp und bessere Arbeitsvermittlung gefordert
  • Zahlen zur Begabtenförderung
  • Mehr Sozialwohnungen gefördert
  • Sicheres Aufenthaltsrecht für Geflüchtete bei Arbeit, Ausbildung, Integration
  • Aufenhalt von im Jahr 2024 abgelehnten Asylbewerbern
  • Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht
  • Rechtslage für getrennt lebende Eltern
  • Projekte der Antidiskriminierungsstelle
  • Informationen zu ESF-Bundesprogramm
  • Digitalpakt Weiterbildung noch in der Prüfphase
  • Doppelt so viele Krankheitstage wegen psychischer Belastung
  • Psychische Belastung bei Kinderwunschbehandlungen
  • Bundesrat will Mietpreisbremse nachschärfen
  • Rechtsextreme Gewalttaten gegen Frauen
  • Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
  • Fachkräfte in Engpassberufen
  • Unerlaubte Einreisen
  • Bundesregierung legt 24. Bafög-Bericht vor
  • Förderprogramm EhAP Plus des Europäischen Sozialfonds
  • Ganztagsangebote für Grundschulkinder
  • Deutsche und europäische Migrationspolitik
  • Krankenkassenleistungsfinanzierung für Geflüchtete u. Transferleistungsbezieher
  • Bundesregierung will Kommunen entlasten
  • Wachsende Aufgaben für Kommunen
  • Bundesprogramme werden laufend evaluiert
  • Bundesbildungs-&jugendministerin: Bildung ist zur Überlebensfrage für die Demokratie geworden
  • Menschenrechte in Deutschland
  • Siebter Armuts- und Reichtumsbericht
  • BMBFSFJ-Fördergrundsätze von Bundesprogrammen
  • Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II
  • Telemedizin: v.a. junge Frauen nutzen Videosprechstunden
  • Aufnahme nationaler Minderheiten ins Grundgesetz
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz/ Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Engpassberufen
  • Mehr Jugendarbeit im Ganztag während der Ferien
  • Länder fordern Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz
  • Bundesrat will Schutzlücken bei häuslicher Gewalt schließen
  • Übergabe von Fördermittelbescheiden
  • Von weiblicher Genitalverstümmelung Betroffene in Deutschland
  • Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene von Menschenhandell
  • Bundesprogramm „Integration durch Sport“
  • KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung
  • Vorbereitung auf die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission im März 2026
  • Ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement - Armutsbekämpfung - Demokratieförderung
  • Gesetzesregelungen zu Rückführungen
  • Fast 300.000 Einbürgerungen im Jahr 2024
  • Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53 Prozent
  • Kommission für den 18. Kinder- und Jugendbericht beauftragt
  • Verbesserung der Situation pflegender An- u. Zugehöriger
  • Bundes-Kinderbeauftragte benannt
  • Bedarf an barrierefreiem Wohnen u. barrierefreien öffentlichen Gebäuden
  • Expert*innenkommission „Kinder- u. Jugendschutz in der digitalen Welt"
  • 2. Positionen& Informationen

  • Gedenktage mit Fokus auf Frauenrechte, Gleichstellung, Diversität& Toleranz
  • Kritik an BMBFSFJ-Vorhaben: JSA sollte Schwerpunkt der Reform- u. Förderpolitik sein
  • Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld von Wohnungsnot
  • Wirksamerer Schutz von weibl. Genitalverstümmelung Betroffener gefordert
  • Ende des Mental Health Coaches-Bundesprogramms fatal
  • Kritische Stimmen zur Sozialstaatsreform
  • Historische Bildung - für die junge Generation heute besonders wichtig
  • Kirche gegen Antisemitismus
  • Internat. Tag der Bildung: Jugendliche in die Mitgestaltung einbeziehen
  • Jugend braucht Zukunft – Prävention sichern statt vorschnell kürzen
  • Iran: Landesflüchtlingsräte fordern bundesweiten Abschiebestopp& humanitäre Visa
  • Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not u. Wohnungslosigkeit
  • Strukturwandel geschlechtergerecht gestalten
  • Deutscher Frauenrat fordert Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft
  • AGJ: Einschätzungen& Empfehlungen zu KJ(H)-politischen Vorhaben der Bundesregierung
  • Mehr Aufmerksamkeit für Kinderrechte - konsequente Umsetzung nötig
  • Gewalt und verletzendes Verhalten in der Sozialen Arbeit
  • 3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

  • 10.2. Online-Schulstunde zum Safer Internet Day
  • Bundesweite Umfrage zu Diskriminierung
  • "Genug!“ - globaler Frauen*-Generalstreik am 9. März 2026
  • 23.4. Girls’Day und Boys’Day 2026
  • Bundesweite Aktionstag 21.5.: Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke
  • 20.-24.5. Berlin: Jugendengagementkongress 2026
  • Ausschreibung: Preise der Stiftung Aufmüpfige Frauen*& Mädchen* 2026
  • Förderprogramm „Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt“
  • BIÖG sucht Jugendbeirat zum Thema Gesundheit 16 Jahre+
  • Job-Shadowing Programm in den USA für KJH-Fachkräfte
  • Förderprogramm "Ländliche Regionen engagiert gegen Rassismus"
  • Feministische Kampagne #MehrAlsGuteVorsätze
  • Ausschreibung BAG EJSA Projektschmiede
  • Umfrage zu Armut u. sozialer Teilhabe von Kindern im AsylbLG-Bezug
  • Online-Anlaufstelle Menschenhandel gestartet
  • Förderprogramm zur Entwicklung kindgerechter digitaler Angebote
  • Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
  • Übersicht: Bundesweite Beratungsstellen zu Diskriminierung, Gewalterfahrungen, Lebenskrisen, Schwangerschaft, ...
  • Vernetzung: Frauennetzwerk für Frieden
  • Neue Bescheinigungen: sozialrechtliches Existenzminimums/ Freibeträge Prozesskostenhilfe
  • Klischeefrei-Navigator - E-Learning-Kurs für Unternehmen
  • Digitale Landkarte zur Vernetzung zum Thema Schulabsentismus
  • Relaunch Kinderrechte-Portal: Kinderbereich + mehr Barrierefreiheit
  • Equalpedia - Gendergerechte freie Enzyklopädie
  • Diskriminierungssensible Beschwerdeverfahren in Kitas
  • Bildungsmaterialien: Antifeminismus erkennen und begegnen
  • Handicap International sucht Einzelfälle zu defizitären Asylverfahren von Menschen mit Behinderungen
  • Wanderausstellung: „Gleichberechtigung im Grundgesetz“
  • Kampagne: Kein Raum für häusliche Gewalt
  • 20 Jahre: Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe
  • 4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

  • 9.-10.2. Hannover: Radikalisierung vorbeugen – Prävention wirksam gestalten
  • 10.2. Online: Kinder-& Jugendmedienschutz in der pädagog. Arbeit
  • 11.2. online: Mädchen*& (mental) health - Auswirkungen von Rassismus& struktureller Diskriminierung
  • 11.2. Nürnberg: Emotionsregulation fördern in der Schulbezogenen JSA
  • 11.2. Online: Inklusive Mädchen*arbeit
  • ab 11.2. online-Reihe: sehn#süchte: Suchtprävention im Kindes- u. Jugendalter
  • ab 17.2. Online-Sozialrechtsseminare SGB I,II,XII (Grundsicherung, Sozialberatung, soz. Arbeit, BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung, Schwangere, Alleinerziehende, Familien, Wohnungs-/Obdachlose, Migrationsberatung, Frauenhäuser)
  • 17.2.&10.3. Online: Weißsein und Rassismuskritik
  • 21.2. Potsdam: Workshop für junge Frauen: Zukunft ohne Plan? Finde Deinen Weg.
  • 23.2. Online: Argumentationstraining gegen Antifeministische Haltungen
  • 23.2. Stuttgart: Geschlechterreflektierende Medienpädagogik u. Antifeminismus
  • 23.2. Online: Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten jungen Menschen
  • 25.2. Online: Klassismus
  • 25.2. Online: KI in der inklusiven Mädchen*arbeit
  • 25.2. Online: Grundlagen zu psych. Gesundheit& religiös begründetem Extremismus
  • 26.2. Online: Diversität in der Gemeinde praktisch gestalten
  • 26.2. Berlin: Antimuslim. Rassismus: Erscheinungsformen& Gegenstrategien
  • 26.2. Online: Politische Medienbildung in der Schule vermitteln
  • 26.2. (ff) Online: Migrationssozialarbeit - Brunch mit Pychologin zu aktuellen Herausforderungen
  • 27.2. Halberstadt: Selbstwert stärken - gesunde Körperbilder fördern
  • 27.2. Online: KJH inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung
  • ab 27.2. Weimar: Anti-Bias-Training: Umgang mit Diskriminierung
  • 2.3. Online: Hate Speech: Was tun gegen Antifeminismus
  • 3.3. Vlotho: Qualifizierung: Traumapädagogik in der Jungenarbeit
  • 3.3. Online: Frauenwerk d. Nordkirche: Equal Pay Day
  • 3.3. Stuttgart: Antifeminismus& Sexismus im Betrieb
  • 4.3. Merseburg: Rechtsextremismusprävention in der Jungen*arbeit
  • 4.3. Online: Strategien des jungen Rechtsaußenspektrums
  • 4.-6.3. Loccum: Chancenpakt für die Schule der Zukunft
  • 9.3./20.5. Online: Handel mit& Ausbeutung von jungen Menschen im Migrations- u. Asylkontext
  • ab 9.3. Online: Epistemische Gewalt in der Sozialen Arbeit
  • 10.3. Online: Rechtssicher engagiert
  • 11.3. Online: Soz. Arbeit über Grenzen hinweg - Internat. Familienstreitigkeiten
  • 12.3. Online: Infoveranstaltung zu FoBi Sexualpädagogik& Medienkompetenz
  • 13.3. Online: Self-Care & Eigenverantwortung in komplexen Zeiten
  • ab 14.3. Magdeburg: Kreative Methoden gegen Radikalisierung& für mehr Empathie
  • 16.3. Online: Generationenvielfalt
  • 18.3. Online: Rassismuskritik
  • 24.3. Essen: Intersektionalitätsspiel
  • 24.3. Online: Wie bespreche ich queere Themen mit Jugendlichen?
  • 26.3. Online: Antifeminismus verstehen
  • 26.3. Stuttgart: Prävention sexualisierter Gewalt bei KiJu mit Beeinträchtigungen
  • 27.3. Online: Suizidalität verstehen - Gespräche führen, Ängste abbauen
  • 27.3. Kochel am See: Kulturelle Vielfalt& Sorge vor unbewusst rassist. Verhalten
  • 30.-31.3. Berlin: Trainingsworkshop zu Geschlechternormen& Demokratie
  • 8.-10.4. Loccum: Wie mit extremist. Äußerungen junger Menschen umgehen?
  • 10.4. Online: Psyche und Rassismus
  • ab 10.4. Duisburg: Qualifizierung: geschlechterreflektierte Jungen*arbeit
  • 13.-14.4. Hannover: Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • 16.4. Online: Sex. Ausbeutung v. Minderjährigen& Rolle v. Online-Anzeigenportalen
  • 21.4. München: Aufenthaltssicherung über Arbeit& Ausbildung - Rechtl. Grundlagen für die JSA
  • 21.4. Dortmund: Selbstfürsorge für mich& andere in der JSA
  • 22.4. Potsdam: Stark im Beruf - Empowerment für Frauen in der Sozialen Arbeit
  • 23.4. Online: Basics sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
  • 24.4. Nürnberg: Interkulturell arbeiten im schulischen Ganztag
  • 27.4. online: Mädchen* - riskantes Essverhalten u. Essstörungen verstehen
  • 27.-29.4. Loccum: Gender&Migration. Arbeitsmarktintegration&Perspektiven.
  • 28.4. München: Psychisch belastete junge Menschen in der Berufsbezogenen KJH
  • 29.4. Online: Suchtprävention in der Arbeit mit Jungen*
  • 29.-30.4. Bad Boll: tin*klusiv! Trans*, inter*& nichtbinäre KiJu in mädchen*spezifischen WG
  • 4.-5.5. Dortmund: Jungen*arbeit - Aufenthalts-& Asylrechtsseminar
  • ab 5.5. Bochum: Jugend stark machen gegen islamist. Radikalisierung
  • 6.5. Wittenberg: Theaterpädagogische Fortbildung für die Jungen*arbeit
  • 13.5. Saarbrücken: Jungen*arbeit - Männlichkeit. Ziwschen Privileg& Verantwortung (Gleichstellung mitgestalten)
  • 20.5. Burg: Jungen*arbeit - Umgang mit menschenverachtendem, denokratiefeindlichem&rechten Verhalten
  • 28.5. Online: Islamistische Ansprachen in den Sozialen Medien
  • 4.6. Burgenlandkreis: Verschwörungstheorie und Auswirkungen auf Jungen*
  • 10.6. Saarbrücken: Geschlechtliche Vielfalt i.d. Praxis sicher& sensibel begleiten
  • ab 14.6. Mücheln: QualifizierungsKurs Jungenarbeit
  • 06/26 Wolfen: Köperautonomie - Grenzverletzungen erkennen, Selbstbestimmung stärken
  • Veranstaltungen der LAG Mädchen* u. junge Frauen* in SH
  • Online mikrokurse: Jungen*arbeit: geschlechterreflektiert, intersektional, vielfaltsfreundlich, armutssensibel
  • Online-Selbstlerneinheit: Medienpädagogischer Einsatz von KI 
  • 5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

  • 9.2. Stuttgart: Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam gestalten
  • 9.2. Kassel: Wissenschaftsfeindlichkeit, Demokratie& Geschlecht: Vernetztes Handeln
  • 9.-11.2. Rehburg-Loccum: Antisemitismus& Rassismus gemeinsam begegnen
  • 11.2. Berlin: Antisemitismus, Rassismus& Nahost als Themen polit. Bildung
  • 12.2. Online: Ev. Frauen: langer Schatten deutscher Kolonialzeit
  • 16.2. Berlin: Von der Unterbringung geflüchteter Menschen zum Guten Wohnen für Alle
  • 19.2. FF(M): Impulse& Diskussion: „Achtung Patriarchat“
  • 20./21.2. FF(M): Bundesweite Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche 2026
  • 21.2. FF(M): Pink Moments: Queere Filmarbeit in Frankfurt
  • 23.2. Online: Feminism&Bookmarks: Rebekka Endler "Witches, Bitches, It-Girls"
  • 24.2. Online: Offene Sprechstunde JSA: Gewaltprävention, Rechte-&Schutzkonzepte, Partizipation,...
  • 25.2. Berlin: BarCamp Men@Work: Arbeitswelt geschlechtergerecht(er) gestalten
  • 25.2. Hamburg: AG Frauen-Empowerment: Praktische Argumente gegen Antifeminismus
  • 26.2. Berlin: Equal Pay Day Soirée
  • 26.2. Online: Politische Medienbildung in der Schule vermitteln
  • 26.2. FF(M): Superheldin mit Krücken - Gesellschaft der Gegenseitigkeit
  • 26.2. Online: BFM Impulse: Männer als Allies für feminist. Anliegen
  • 26.2. FF(M): Neurodivergenz& Queersein, ein intersektionaler Blick
  • 27.2. FF(M): Lohnungleichheit& Arbeitsmarkzugänge aus intersektionaler Perspektive
  • 27.-28.2. Bad Boll: Flüchtlingsschutztagung 2026
  • 28.2. Marburg: Queer. Sichtbar. Sicher(?) – Vernetzung, Organisation& Handlungsfähigkeit in angespannten Zeiten
  • 2.3. FF(M): Frauen mit Migrationsbiografie im Fokus kommunaler Politik
  • 4.3. Bielefeld: Geschlechterordnung von Gewalterfahrungen
  • 4.-5.3. Konferenz: Extremismus/Radikalisierung/Prävention
  • 5.-6.3. Hildesheim: Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026
  • 6.3. Berlin/ online: Anne-Klein-Frauenpreis 2026 (Heinrich-Böll-Stiftung)
  • 8.3. Berlin: Gleichstellung als Aufgabe aller Geschlechter
  • 9.3. Online: Radikalisiert und/oder psychisch belastet?
  • 11.3. Stuttgart: Lösung: Unsere Töchter, die Nazinen
  • 11.3. Leipzig: Rechtsextreme Radikalisierung v. Männern - Beratung, Distanzierung, Prävention
  • 12.3. Online-Kacheltalk: „Weiblich*, Migrantin& neurodivers* – intersektionale Perspektiven in der JSA
  • 12.3. Ulm: Vortrag: Organisierter Antifeminismus in BW
  • 12.3./1.10./10.12. Online: Ist G*tt queer? – Die Vielstimmigkeit der Bibel
  • ab 13.3. Digitales Dialogforum zu aktuellen Herausforderungen geschlechtersensibler JSA
  • 18.3. Halle (Saale): Zwischen Hass& rosa Weichzeichner - Geschlechterautoritäre Versuchungen
  • 19.-20.3. Darmstadt: Geschlecht als Bühne gesellschaftlicher Kämpfe
  • 26.3. Berlin: Zwischen Beratung& Therapie. Schnittstellen i.d. Deradikalisierungsarbeit
  • 20.-21.4. Bad Urach: Raum nehmen&halten - feminist. M*arbeit in prekären Zeiten
  • 4.5. Berlin: Deutsches Kita-Symposium
  • 20.4. Stendal: Fachforum „Demokratie ist geschlechtergerecht!“
  • 22.4. Online: Mentale Gesundheit von Mädchen*& jungen Frauen* als JSA-Thema
  • 14.5. München: Antifeminismus - Frauen in rechtsextremen Ideologien& Parteien
  • 20.5. Online: Mädchen* mit& ohne Migrationshintergrund am Übergang Schule-Beruf
  • 21.5. Online: Schulabsentismus: Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.
  • 29.4. Dortmund: Rassismuskritik, Demokratiebildung u. pädagog. Verantwortung
  • 6.5. München: Was machen?! "Antifeminismus & Maskulinismus“
  • 23.5. Saarbrücken: Tradwifes, Incels, Manosphere - wenn Antifeminismus viral geht
  • 13.6. Stuttgart: Tradwives, Fundamentalisten& die Manosphere: Wenn Antifeminismus viral geht
  • 18.6. Online: NTZBA: Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung
  • 6. Publikationen

  • Materialien zum Internationalen Frauentag
  • Buch „Postpatriarchales Chaos“
  • Rechtsgutachten: Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit
  • bpb- Themenblätter im Unterricht: Vergessene Jugend?
  • JugendCheck: Gesetzes zu IP-Adressspeicherung/ Datenerhebung im Strafverfahren
  • Bildung in der Einwanderungsgesellschaft - Integration geflüchteter Kinder ins Schulsystem
  • Bericht: "Stadt, Land, Bildung" zu Deutschlands Bildungslandschaft
  • BAG EJSA Fachkonzept Jugendmigrationsdienste - Unterstützung für junge Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg - Sozial-&Familienpolitik auf dem Prüfstand
  • BuMF: Glossar: Sprache. Macht. Teilhabe.
  • Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis
  • Handreichung/ Workshops: Modellprojekt JSA-Handlungsansätze mit geflüchteten jungen Männern
  • Guidance on AI and children (engl.)
  • Junge*Junge-Magazin: „Jungen*arbeit in Klassenverhältnissen“ 
  • Inklusion in der Beruflichen Bildung
  • Gefährdete Fortschritte: Deutschlands Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit
  • Broschüre zu Kinderehen: gesetzliche Grundlagen u. Hilfestellungen
  • Analyse der Hürden für rassismuskrit. Bildung + Impulse für Praxis, Forschung u. Politik
  • Handreichung: deutsche Staatsangehörigkeit & unbefristete Aufenthaltstitel
  • Femizide: Neue Daten, klarer Handlungsbedarf
  • Schwerpunktbericht: Antifeminismus: Praxislandschaft zum Umgang mit antifeminist. Einstellungen junger Menschen
  • Bundesweite Studie zur Schulsozialarbeit
  • Handbuch Queere Jugendarbeit 
  • Sicherheitsreport: Queerfeindlichkeit sichtbar machen
  • BJR: Gemeinsam gegen Antifeminismus
  • Aktualisierte Arbeitshilfe: Grundlagen Asylverfahren
  • BMBFSFJ: Broschüre: “Berufsausbildung in Teilzeit”
  • Broschüre "Queer im Sport? Ja klar!"
  • Rechtshandbuch für Frauen-& Gleichstellungsbeauftragte
  • Frauenrechte stärken& Demokratie bewahren im Kampf gegen Extremismus& Populismus
  • Bilderbuch: Nein ist Nein! Das gilt für Groß und Klein
  • respekt*land - 3 Jahre Antidiskriminierungsberatung in Bayern
  • Studie: Rassismus und Wohnverhältnisse
  • Jugendliche, Soziale Medien u. undemokratische Tendenzen
  • Buch: Deutschland u. der § 218 - Von Macht u. Entmündigung
  • Handreichung: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung& Rechtsextremismus 
  • Kommunale Gleichstellungsbeauftragte als Element der Gleichstellungspolitik
  • FES-Studie: Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten
  • Leitfaden "Stark gegen Rechts: Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme"
  • BIÖG-Studien: Sexualaufklärung, Verhühtung& Familienplanung
  • Wie junge Menschen über Wehrdienst, Dienstbereitschaft& Gesellschaftsdienste denken
  • Positionspapier: Berufsorientierung aus Sicht v. M*& jungen F* mit Behinderung
  • Broschüre: Perspektiven von queeren Mädchen u. Frauen nach Flucht
  • Rassismuskritische Mädchen*arbeit. Reflexionshandbuch und Arbeitstool.
  • Broschüre: Essstörungen - eine Orientierungshilfe
  • 7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

  • Fachnewsletter „Antifeminismus begegnen” Feb. 2026
  • Bafög-Reform stockt: Streit im Bundeskabinett um Bafög-Finanzierung
  • Wohlfahrtsverbänden droht Verdrängung aus Asylverfahrensberatung
  • Human Rights Watch: Deutschland muss mehr für Menschenrechte tun
  • bpb zu Migration& Medien, Social Media-Kompetenz an Schule, wachender Ungleichheit, mentaler Gesundheit, ...
  • MiGAZIN zu migrationspolit. Entwicklungen (Bund& Bundesländer)
  • Blick hinter die Kosten für die Jugendhilfe
  • BAG KJS-Kommentar zur Sozialstaatsreform
  • Integrationskurse auf der Kippe
  • Ruf nach Anerkennung - Radikalisierung bei jungen Männern mit wie ohne Migrationshintergrund
  • Bundesrat: kritische Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz
  • Deutlich mehr Geflüchtete verlassen Deutschland mit Staatshilfe
  • Anrede Unbekannter, Pronomen in Klammern, genderspezif. Aspekte v. Armut
  • Warum junge Menschen zunehmend arbeitslos sind
  • Abschaffung der Berichtspflicht zur Lage in s.g. sicheren Herkunftsstaaten
  • BGH-Urteil stärkt Diskriminierungsschutz auf Wohnungsmarkt
  • Rh-Pf.: Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie& Vielfalt
  • Nettozuwanderung geschrumpft
  • Frauen& Migranten oft überqualifiziert im Job
  • Bildungsbereich streikt für bessere Arbeitsbedingungen& Einkommen
  • Erlass gegen Gewalttaten an Italiens Schulen
  • Online-Artikel des Magazins Geschlechtersensible Pädagogik
  • Studie: Kitas reagieren nicht auf Bedarfe in der Sprachförderung
  • Spanien: Legalisierung von Migrant*innen - konträr zu EU-Verschärfungen
  • Nach Australien - Frankreich: Social-Media-Verbot bis 15 Jahren
  • [Audio] Gender Data Gap: Medizin. Forschung vernachlässigt Frauen, nicht-binäre & Trans-Personen systematisch
  • Studie: Fälle sexualisierter Gewalt unter christlichen Pfadfindern
  • Bundesagentur: Arbeitsmarkt auf Zuwanderung& Integration angewiesen
  • [Audio/ Text] Männlichkeit auf TikTok/ Influencer/ Gefahren der Manosphere/ Umgang in der Schule
  • Feministische Lese-& Hörtipps (Pinkstinks Germany e.V.)
  • Klischeefreie Berufs-& Studienwahl: Newsletter
  • EU-Staaten (inkl. Deutschland) bereiten Abschiebezentren in Drittstaaten vor
  • Migrantisch, männlich, Gen Z – woher kommen unsere Männlichkeitsbilder?
  • bpb zu Angst, Verlust, Missständen, Sicherheit, Rechtsextremismus, Asyl, ...
  • EU-Kommission: neue Strategie gegen Rassismus
  • Bundesratsinitiative: Strafrechtliche Verfolgung verfassungswidriger Symbole u. Gesten
  • Bildungsstätte Anne Frank warnt: Algorithmen belohnen Fakes
  • Bundesforum Jungen&Männer im Gespräch mit dem Deutschen Frauenrat
  • Junge*Junge-Podcast: Thema "Religiös begründeter Extremismus"
  • Veranstaltungs-Bericht: Einsamkeit bei Jugendlichen begegnen
  • Interview: „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“
  • Jugendarbeitslosigkeit wächst
  • Diakonie Deutschland fordert bundesweiten Abschiebestopp in den Iran
  • Material: Wie behandle ich queere Themen in der Schule?
  • Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: KI, Deepfakes u. struktureller Frauenhass
  • Faktor A: Förderung erwerbstätiger Mütter, Vielfalt fördern (Autismus), Assistierte Ausbildung
  • Unwörter 2025: Sondervermögen, Zustrombegrenzungsgesetz, Umsiedlung
  • Rückgang von Asylanträgen in Deutschland und EU
  • Bundesforum Jungen&Männer im Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien
  • Aktuelle Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- u. Staatsangehörigkeitsrecht
  • [Audio] Queere Bilder-& Jugendbuch-Autorin zu Sexualität, Diversität, Identität, Verlust
  • Daten-&evidenzbasierte Prüfung von Bildungsverläufen gefährdet Menschenrecht auf Bildung
  • [Audio] Schulleiter an "Problemschule" zu "Krisenmanagement"
  • Deutschlands Schwerpunkte für die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission
  • Startchancenschulen: JSA als Partnerin der Schulen
  • [Audio] Migrationsdebatte - Das Gefühl, in Deutschland nicht gewollt zu sein
  • Grundsicherung wird viele Menschen in Armut, prekäre Beschäftigung u. auch in Obdachlosigkeit drängen
  • Evangel. Kirche u. Diakonie: Anerkennungsverfahren für Betroffene sex. Gewalt reformiert
  • Kinderrechte& Frieden - Materialpaket für pädagogische Fachkräfte
  • [Audio] Feministischer Podcast „Die rosarote Brille“
  • [Videos] Pinkstinks Gender-Sketche - Format zur niedrigschwelligen Sensibilisierung
  • Gendermagazin mein Testgelände - Reihe “Me Myself and I”
  • [Audio] Inobhutnahme: Belastung für Kinder, Eltern u. Jugendamt & fehlende Plätze
  • Umgang mit Männlichkeitsbildern - Die Manosphere in der Schule
  • Antifeminist. Kampagnen in polit. & gesellschaftl. Mitte angekommen
  • Studie: Erfahrungen junger Menschen mit Pornografie& Sexting
  • Frauenanteil bei Professuren an Hochschulen
  • [Audio] Kampf um Teilhabe von Frauen mit Kindern mit Behinderung
  • Posten, Performen, Polarisieren: Wie Influencer*innen Geschlechterpolitiken gestalten
  • [Audio] Kritik an staatl. Fördergeld für Vereine& NGO
  • Spielfilm: "Ich. Bin. So. Glücklich" (Umgang mit Trauma/ sex. Gewalt)
  • [Video] Podium: Toxische Männlichkeit digital - Antifeminismus im Netz
  • [Audio] Rechtsextremer Kulturkampf im Klassenzimmer
  • [Audio] Gleichberechtigung: Wie Frauen gesellschaftl. Wandel beeinflussen können
  • [Film] ZDF: stark -Lya - Mobbing? Ich wehre mich!
  • Faktenblatt: Fächerwahl u. Schulleistungen von Mädchen u. Jungen
  • [Audio] Podcast: Männer weinen heimlich
  • Projekt: Männlichkeiten 2.1" - kritischer Umgang mit Rollenbildern& Machtverhältnissen
  • [Doku-Film] Ein Tag ohne Frauen
  • Tiktok-Trend gegen Einsamkeit bei jungen Männern 
  • [Video] Wie entstehen Vorurteile? Wie beeinflussen uns die Medien?
  • 8. Stellenanzeigen

  • Detmold: Soziale Beratung für Geflüchtete
  • Düsseldorf: Berater*innen für Opferberatung Rheinland
  • FF(M): Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (mehrere Stellen)
  • Köln: Projektreferent*in Fachstelle #MehrAlsQueer
  • Köln: Fachstelle #MehrAlsQueer
  • Neustadt am Rübenberge: Gleichstellungsbeauftragte
  • Wien: Geschäftsführung Verein zur Förderung von gendersensibler Buben*arbeit
  • 1. Politik

    Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum

    [5.2.] Staatliche Regelungen im Bereich „Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum“, speziell zum Phänomen des „Influencing“, müssen die Grundrechte der betroffenen Personen sowie weitere Rechtsgüter von Verfassungsrang miteinander in Ausgleich bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3920) auf eine Kleine Anfrage. Da dies konkret für jede einzelne Norm gelte, sei keine abschließende Aufzählung möglich. Im Vordergrund stehen dürften das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Elternrecht, die Meinungs- und Kunstfreiheit, die Berufsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, heißt es in der Antwort weiter. Die Regierung verweist darin auf verschiedene gesetzliche Regelungen, die beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum, speziell zum Phänomen des „Influencings“ gelten, wie zum Beispiel den Digital Services Act (DSA), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie auf das Recht der elterlichen Sorge und den allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Kinder- und Jugendhilferecht.

    Regierung betont Rolle von Medienbildung

    [5.2.] Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/3921) auf eine Kleine Anfrage (21/3622) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit welchen Maßnahmen sie in den kommenden Jahren die digitale Medienbildung fördern möchte beziehungsweise dies schon tut. Sie verweist auf verschiedene Förderprogramme des Bundes und betont, besonderen Handlungsbedarf in strukturschwachen Regionen und in älteren Bevölkerungsgruppen zu sehen. Medienbildung und Demokratiebildung gehörten zusammen und würden auf verschiedenen politischen Ebenen bereits gefördert, so die Regierung.

    Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs-& Weiterbildungspolitik der EU / Deutschlands

    [5.2.] Arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union und die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters werden unter Beteiligung Deutschlands ausgehandelt. Bei den Abstimmungen zu diesen EU-Vorgaben achtet die Bundesregierung darauf, dass nationale, spezifische Bedürfnisse und Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/3929) auf eine Kleine Anfrage,
    Darin betont die Regierung weiter, dass darauf geachtet werde, dass EU-Vorgaben den deutschen Schwerpunktsetzungen nicht widersprechen. „Europäische Vorgaben führen daher faktisch nicht zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume. Gesonderte Maßnahmen, um die Eigenständigkeit der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik langfristig zu sichern, sind nicht erforderlich“, so die Regierung.
    Gleiches gelte auch für das Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF): „Die europäischen Fördervorgaben zum ESF Plus erfordern für die Umsetzung von ESF-Fördermaßnahmen den Einsatz nationaler Haushaltsmittel. Dies hat keinen Einfluss auf die Priorisierung oder die nationalen Schwerpunktsetzungen bei nationalen arbeitsmarktpolitischen Investitionen in den Bereichen Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung.“

    Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum

    [5.2.] Die Wohnungspolitik verbleibt in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (21/3924) auf eine Kleine Anfrage, die sich nach den Auswirkungen des am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum erkundigt hatte. Es sei zu beachten, dass der EU-Kommission im Bereich der Wohnungspolitik kompetenzrechtlich nur eine unterstützende Rolle zukommen könne und dass das Subsidiaritätsprinzip geachtet werde. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass durch die in dem EU-Plan angekündigten Initiativen keine finanzielle Mehrbelastung für Deutschland und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehe. 
    In der Vorbemerkung der Regierung zu ihrer Antwort wird der EU-Plan als wichtiges Signal für die Bedeutung der Wohnungspolitik, für den sozialen Zusammenhalt, aber auch für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung in Europa bezeichnet. Der Plan markiere den Anfang für gemeinsame Anstrengungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten. Hingewiesen wird darauf, dass die Immobilienpreise in Europa seit dem Jahr 2010 um mehr als 50 Prozent gestiegen seien. Gleichzeitig würden auch die Mieten vielerorts stärker als die Einkommensentwicklung steigen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei zu einem gesamteuropäischen Problem geworden. Da die Entwicklung am Wohnungsmarkt zunehmend Auswirkungen auf weitere Bereiche habe, habe die EU ein immanentes Interesse und müsse auch dazu beitragen, dass Wohnraum für alle in Europa bezahlbarer werde. 
    Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Wahrung der nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bauen und Wohnen ergreifen werde, heißt es, mangels Rechtsverbindlichkeit der bisherigen wohnungspolitischen Dossiers der EU bestehe derzeit kein Handlungsbedarf. Auch der Europäische Plan für bezahlbaren Wohnraum habe die Form einer unverbindlichen Mitteilung der EU-Kommission.

    Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung

    [4.2.] Bundesregierung.de: Im Kabinett beschlossen: Migrationsbericht 2024 - Rückgang bei Zuwanderung 
    Der Migrationsbericht der Bundesregierung behandelt das Migrationsgeschehen in Deutschland und gibt einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung von Zu- und Abwanderung. Der Bericht ist nun im Bundeskabinett beschlossen worden. 
    Das Kabinett hat den Migrationsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2024 beschlossen. Er wird nun dem Deutschen Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Mit seinen umfassenden statistischen Daten bildet er eine Grundlage für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung sowie die Information der Öffentlichkeit. 
    Neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und der detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten enthält der Bericht auch einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Zudem wird das Phänomen der irregulären Migration behandelt und über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund informiert.

    Wesentliche Ergebnisse des Berichts im Überblick:

    • 2024 ist die Nettozuwanderung nach Deutschland deutlich gesunken, von 662.964 auf 430.183 Personen. Dies entspricht einem Rückgang von 35,1 Prozent.
    • Europäische Staaten sind die wichtigsten Herkunfts- bzw. Zielländer von Migration nach bzw. aus Deutschland. 2024 stellte die Ukraine mit 221.570 Zuzügen und einem Anteil von 13,1 Prozent weiterhin das wichtigste Herkunftsland von Zugewanderten dar. Danach folgen mit 10,2 Prozent Rumänien (173.563) und 5,2 Prozent Türkei (88.690).
    • 2024 stellten 229.751 Menschen einen Asylerstantrag. Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 30,2 Prozent verzeichnet. 13.344 unbegleitete Minderjährige haben einen Asylerstantrag gestellt, das sind 5,8 Prozent aller Erstanträge.
    • Die Zahl der erteilten Visa zu Erwerbszwecken ist 2024 im Vergleich zu 2023 um 9,2 Prozent auf mehr als 172.000 gestiegen. Hingegen sind Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration gegenüber 2023 deutlich um 24,6 Prozent auf 54.590 zurückgegangen. Die wichtigsten Herkunftsländer von Erwerbsmigrantinnen und -migranten waren Indien, Türkei, USA sowie die Westbalkanstaaten.
    • Der Zuzug von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen sank 2024 mit 4.328 Personen auf das Niveau des Jahres 2020. Wichtigste Herkunftsländer sind die Russische Föderation (2.397) und Kasachstan (1.549).
    • Im Jahr 2024 lebten, hochgerechnet auf Basis des Mikrozensus, etwa 21,2 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 25,6 Prozent.

    Gesamtstrategie zum Schutz vor Gewalt gefordert

    [2.2.] Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren.
    Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag. 
    Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen. [BT Hib]

    Bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen gefordert

    [2.2.] Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung, heißt es in einem Antrag (21/3909) der Fraktion.
    Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer - Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.
    In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.
    Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden. [BT Hib]

    Umsetzungsstand der GEAS-Reform

    [2.2.] Über den Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3818) auf eine Kleine Anfrage. Danach arbeitet die Bundesregierung „mit höchster Priorität“ an der vollständigen Umsetzung und ist dazu insbesondere mit den Ländern in engen und fortlaufenden Abstimmungen. Die vollständige Umsetzung rechtzeitig bis zur Anwendbarkeit der Regelungen im Juni 2026 und die aufgrund der föderalen Strukturen erforderlichen, umfassenden Abstimmungen stellten für alle Beteiligten „eine erhebliche Herausforderung“ dar.
    An der operativen und technischen Ausgestaltung der neuen Verfahren und Prozesse in Zuständigkeit des Bundes arbeiten den Angaben zufolge insbesondere das Bundesinnenministerium, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Bundespolizei eng zusammen. Darüber hinaus seien zum Beispiel das Bundeskriminalamt und das Bundesverwaltungsamt an der operativen und technischen Umsetzung beteiligt.
    Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sie zur zudem erforderlichen rechtlichen Umsetzung zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS in das nationale Recht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (21/1848, 21/1850). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens seien alle Bundesressorts und die Länder beteiligt gewesen. [BT Hib]

    Schutz von jungen Menschen vor islamist. Rekrutierungsversuchen

    [2.2.] Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor islamistischen Rekrutierungsversuchen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/3825) auf eine Kleine Anfrage. Danach prüft die Bundesregierung, ob gesetzliche, institutionelle oder kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten, um Minderjährige künftig wirksamer vor solchen Rekrutierungsversuchen zu schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume, schulische Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen.
    Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, hat das Bundesinnenministerium mit dem „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ ein dauerhaftes Beratungsgremium eingerichtet, das ein breites Themenspektrum abdeckt und Islamismusprävention „als Querschnittsaufgabe versteht, die nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und bildungspolitische Dimensionen umfasst“. Der Schutz Minderjähriger vor islamistischen Rekrutierungsversuchen insbesondere im digitalen Raum sowie auch an Schulen werde ein wesentlicher Bestandteil der Bearbeitung sein, schreib die Bundesregierung weiter. [BT Hib]

    DFPV: Priorität des Kampfes gegen Antisemitismus

    [30.1.] Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) misst dem Kampf gegen Antisemitismus „eine dauerhafte Priorität der deutsch-französischen Partnerschaft im Dienste der Demokratie und der europäischen Einheit“ bei. Dies geht aus einer Unterrichtung (21/3866) durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hervor. 
    Danach betont die DFPV in ihrem Beschluss vom 1. Dezember vergangenen Jahres zugleich die Notwendigkeit eines deutsch-französischen Programms für Bildung, Kultur und Erinnerung, „das den Austausch zwischen Schulen, Museen, kulturellen Einrichtungen und Gedenkstätten fördert, um junge Generationen für vergangene Verfolgungen zu sensibilisieren und das Wissen über das jüdische Leben, das Judentum und seinen Platz in der europäischen Gesellschaft zu stärken“. 
    In dem Beschluss befürwortet die DFPV zudem eine enge Zusammenarbeit im Kampf gegen Hass im digitalen Raum „durch die effektive Durchsetzung des Europäischen Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sowie durch gemeinsame Initiativen zur Meldung und Entfernung antisemitischer Inhalte“. Auch fordert die DFPV dazu auf, die im Rahmen der jährlichen deutsch-französischen Dialoge zur Bekämpfung des Antisemitismus eingeleiteten Kooperationsbemühungen fortzuführen und unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien und öffentlichen Stellen, Gebietskörperschaften, Sicherheitskräfte sowie zivilgesellschaftlichen Akteure beider Länder zu intensivieren. [BT hib]

    Kinderkommission engagiert sich beim Red Hand Day gegen Einsatz von Kindersoldaten

    [29.1.] Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt am 29.1. anlässlich des Red Hand Days am 12. Februar auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen ein.
    Die Kinderkommission teilt dazu mit: „Die rote Hand – das zentrale Zeichen dieser Aktion – steht für den entschiedenen Widerstand gegen jede Form der Zwangseinbindung von Minderjährigen. Als Kinderkommission wollen wir uns auch in diesem Jahr für die Kinder stark machen, die unvorstellbaren Gefahren ausgesetzt sind und ihre Kindheit an den Krieg verlieren. Mit unserer Aktion setzen wir ein klares Zeichen, dass der Missbrauch von Kindern als Soldaten eine der schwerwiegendsten Verletzungen ihrer Rechte darstellt.
    Über 250.000 Mädchen und Jungen werden weltweit in Kämpfe gezwungen. Viele von ihnen verlieren ihr Leben unter grausamsten Bedingungen, andere überleben schwer verletzt, werden blind oder tragen ein Leben lang die seelischen Wunden der Gewalt. Während andere Kinder in Geborgenheit heranwachsen dürfen, werden diese jungen Menschen in eine Welt der Gewalt gedrängt, in der Sie mit Waffen kämpfen müssen.
    Unsere Aktion bietet den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, mit Ihrem roten Handabdruck ein klares Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten zu setzen.“
    Die Kinderbeauftragte der Bundesregierung, Abg. Mareike Wulf, wird ebenfalls vor Ort sein, mit dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Abg. Michael Hose, die Veranstaltung eröffnen und mit ihrem Handabdruck diese wichtige Aktion unterstützen. Alle gesammelten Handabdrücke werden wir anschließend an die Vereinten Nationen übermitteln – als Ausdruck unserer gemeinsamen Forderung, dass kein Kind jemals in den Sog des Krieges geraten darf. [BT PM]

    Kindergesundheit stärken – verbesserte Versorgung, nachhaltige Finanzierung

    [29.1.] Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen ausgetauscht. In der Anhörung wurde breit herausgestellt, dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ sind und eine eigenständige, alters- und bedarfsgerechte medizinische Versorgung benötigen. Ausgangspunkt war die Forderung, die mit der Krankenhausreform eingeführten spezialisierten Leistungsstrukturen der Kindermedizin zu sichern und weiterzuentwickeln, statt sie zurückzubauen.

    Ein zentraler Diskussionspunkt war die Bedeutung spezialisierter stationärer Versorgungsangebote. Es wurde betont, dass die spezialisierte Pädiatrie in Deutschland überwiegend an Kliniken angesiedelt ist und ein Abbau entsprechender Leistungsgruppen nicht nur die stationäre, sondern auch die ambulante Versorgung schwächen würde. Ohne klare strukturelle Anreize drohe der Verlust hochspezialisierter Angebote, etwa in der Kinder- und Jugendchirurgie oder -gastroenterologie.
    Darüber hinaus wurde auf den Public-Health-Aspekt der Kindergesundheit hingewiesen. Neben der individuellen Behandlung gewinne die Berücksichtigung chronischer Erkrankungen, psychosozialer Belastungen und ungleicher Lebenslagen an Bedeutung. Zunehmende psychische Erkrankungen seit der Pandemie, Bewegungsmangel, intensive Nutzung sozialer Medien sowie soziale und bildungsbezogene Benachteiligungen wurden als relevante Risikofaktoren benannt, die sich insbesondere auf die körperliche und seelische Entwicklung von Kindern auswirken.
    Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der psychotherapeutischen Versorgung. Kritisiert wurde, dass die Bedarfsplanung bislang nicht ausreichend zwischen Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterscheidet. Angesichts wachsender und regional sehr unterschiedlicher Bedarfe wurde eine präzisere, gesetzlich verankerte Steuerung gefordert, insbesondere für städtische und sozial benachteiligte Regionen.
    Positiv bewertet wurde die Einführung sogenannter Hybrid-DRGs, die es ermöglichen, bestimmte Leistungen ambulant oder stationär zu erbringen und so unnötige Krankenhausaufenthalte für Kinder zu vermeiden. Gleichzeitig wurde auf den Klärungsbedarf hingewiesen, welche Leistungen in welchem Setting erbracht und wie sie angemessen vergütet werden sollen.
    Zur langfristigen Sicherung der pädiatrischen Versorgung wurde der Ausbau von Weiterbildungsstellen als zentral angesehen. Insbesondere wurde eine Gleichstellung der Kinder- und Jugendmedizin mit der Allgemeinmedizin bei der ambulanten Weiterbildungsförderung als notwendig erachtet, um die primärärztliche Rolle der Pädiatrie auch künftig zu gewährleisten.
    Ein weiterer fachlicher Konsens bestand darin, finanzielle Abschläge bei kurzen Krankenhausverweildauern von Kindern abzuschaffen. Frühere Entlassungen in das familiäre Umfeld wurden überwiegend als medizinisch sinnvoll und entwicklungsfördernd bewertet; eine weitere Verzögerung dieser Reform wurde als fachlich nicht gerechtfertigt kritisiert.
    Kontrovers diskutiert wurde schließlich die generalistische Pflegeausbildung. Einerseits wurde die Sorge geäußert, dass der Wegfall eines eigenständigen Abschlusses in der Kinderkrankenpflege die Versorgungsqualität mindere und den Beruf unattraktiver mache, da Absolventinnen und Absolventen mehr Einarbeitungszeit benötigten. Andererseits wurde argumentiert, dass die Generalistik grundsätzlich ausreichend Spezialisierung ermögliche, die bestehenden Probleme jedoch vor allem auf eine unzureichende Umsetzung und fehlende Angebote im pädiatrischen Bereich durch Ausbildungsträger und Pflegeschulen zurückzuführen seien. [zur ausführlichen BT Hib-Meldung]

    Menschenrechtsinstitut sieht Rechtsstaat unter Druck

    [29.1.] Im parlamentarischen Fachgespräch des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag wurden zentrale Berichte des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) thematisiert. Grundlage waren insbes. der Jahresbericht 2023 (Drucksache 20/12395)) und 2024 (Drs 21/2400)) sowie die Berichte über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland für die Zeiträume Juli 2023–Juni 2024 (Drs 20/14185) und Juli 2024 – Juni 2025 (10. Menschenrechtsbericht (21/2723).).
    Das Deutsche Institut für Menschenrechte konstatiert in seinen Berichten eine zunehmende Belastung der Menschenrechte und des demokratischen Rechtsstaats in Deutschland. Es wird hervorgehoben, dass sich politische Debatten in relevanten Feldern wie Flucht und Asyl oder der Anerkennung der Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten von menschenrechtlichen Standards entfernen können, indem Menschenrechte als hinderlich oder ideologisch abgewertet werden. Zudem kritisiert das Institut Versuche, Grundrechte umzudeuten – etwa indem Meinungsfreiheit als „Recht ohne Widerspruch“ interpretiert wird – was zu einer problematischen Darstellung von Kritik als Zensur führen könne. Die Bewahrung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses über die Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte wird als zentraler Handlungsauftrag formuliert.
    Ein Schwerpunkt der aktuellen Berichterstattung liegt auf der Gefährdung rechtsstaatlicher Strukturen. Hierzu zählt das Institut nicht nur eine veränderte politische Rhetorik, die internationale gerichtliche Entscheidungen relativiert, sondern auch die Diskreditierung zivilgesellschaftlicher Akteure. Zivilgesellschaftliche Organisationen – einschließlich Selbstvertretungen junger Menschen – werden als wesentliche Akteure für die Menschenrechtsumsetzung beschrieben, die politischen und finanziellen Schutz benötigen. Besonders kritisch bewertet wird ein sich verbreitendes Narrativ, das NGOs und ihre Förderstrukturen pauschal in Frage stellt.
    Die differenzierten Berichte des Instituts umfassen darüber hinaus weitere menschenrechtlich relevante Themenfelder: In den Jahresberichten äußert das Institut etwa Kritik an Defiziten bei der Umsetzung internationaler Standards (z. B. Behindertenrechtskonvention, Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt), Problemfeldern im Asyl- und Migrationsbereich, sowie sozioökonomischen Rechten und der menschenrechtlichen Verantwortung wirtschaftlicher Akteure. Der zehnte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation identifiziert ergänzend Gefährdungen durch strukturelle Fragestellungen wie partizipative Rechte junger Menschen, Schutzlücken bei Femiziden, Defizite im Menschenhandelsschutz sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit Rüstungsexporten und dem Zugang zu rechtlichem Schutz.
    Im parlamentarischen Austausch wurden diese Analysen kontrovers aufgenommen: Kritische Positionen hielten dem Institut voreilige Schwerpunktsetzungen und mangelnde Neutralität vor, während andere Abgeordnete die Relevanz der Berichte und die Notwendigkeit einer kritischen menschenrechtlichen Reflexion bekräftigten. Insgesamt wurde die Bedeutung menschenrechtlicher Monitoring- und Beratungstätigkeit für die demokratische Grundordnung hervorgehoben. [ausführliche BT-Hib-Meldung]

    Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests gefordert

    [29.1.] In einem fraktionsübergreifenden Antrag setzen sich Abgeordnete für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ein. Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag (21/3873), der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird.
    Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelange, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte. 
    Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme.
    Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screeningtest geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen.
    Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet.
    Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. 
    Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen.
    Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. [BT Hib]

    BAMF bestätigt überwiegend Schutzstatus von Geflüchteten

    [29.1.] Bundesamt für Migration bestätigt überwiegend Schutzstatus von Geflüchteten - kaum Gründe für Widerruf oder Rücknahme.
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2025 den Schutzstatus von Tausenden Geflüchteten überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass die große Mehrheit ihren Status behält. Besonders bei syrischen Geflüchteten ist die Quote der Bestätigungen sehr hoch. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
    Von Januar bis November 2025 leitete das BAMF insgesamt 23.101 Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen ein – rund 5500 mehr als im Vorjahr. In diesem Zeitraum traf die Behörde in 41.887 Verfahren Entscheidungen, wobei einige davon bereits in den Vorjahren eingeleitet worden waren. Die Ergebnisse der Überprüfungen sind bemerkenswert: In etwa 93 Prozent der Fälle bestätigte das BAMF den bestehenden Schutzstatus. Nur 2839 Verfahren endeten mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzstatus. 310 Mal spielten dabei falsche Angaben oder Täuschungen eine Rolle – diese Fälle waren also die absolute Ausnahme.

    Abschiebungen nach Syrien: Zehntausende Geflüchtete überprüft – fast alle behalten Schutzstatus: Seit dem Sturz des Assad-Regimes wird in Deutschland immer wieder eine Frage gestellt: Dürfen Geflüchtete aus Syrien in Deutschland bleiben? So hatte sich die CSU-Landesgruppe im Bundestag im Januar für die Rückkehr der meisten Betroffenen in ihre Heimat ausgesprochen.
    Tatsächlich waren Menschen aus Syrien überdurchschnittlich häufig von den Überprüfungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge betroffen. Das BAMF leitete 9077 neue Widerrufsprüfungen ein und traf in 16.737 Fällen Entscheidungen. Die Bestätigungsquote lag hier sogar bei 96,7 Prozent.

    Linken-Politikerin Bünger: Lage in Syrien hat sich nicht stabilisiert: Die Linke sieht sich durch die Zahlen bestätigt. „Die Lage in Syrien hat sich in keiner Weise grundlegend stabilisiert“, erklärte Bünger gegenüber dem RND. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion verwies auf die anhaltende Gewalt gegen Minderheiten und den aktuellen brutalen „Angriff auf die selbstverwalteten kurdischen Gebiete“ als Belege dafür, dass „dem islamistischen Regime in Damaskus in keiner Weise zu trauen“ sei. [FR, rnd]

    Vorhabenplanung 2026 des Bildungs-, Familien-, Jugendministeriums (BMBFSFJ)

    [28.1.] Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte am 28.01. im BFSFJ-Ausschuss ihre Vorhabenplanung für 2026 vor. [Zur Video-Ausschuss-Aufzeichnung; zur BMFSFJ-Vorhabenplanungs-Präsentation (Drs. 21(13)21) 17.1.26)
    Subsumiert unter dem Leitmotiv „Bessere Bildung –Starke Familien –Resiliente Demokratie“ wurden u.a. folgende Vorhaben vorgestellt:

    „Bessere Bildung":
    - Startchancen-Programm 
    - Digitalpakt 2.0 – für die Ausstattung der Schulen
    - Berufliche Bildung als tragende Säule des Wirtschaftsstandorts – darin geht es u.a. auch um Verbesserung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
    - Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag in den Schulferien -
    - Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 
    - Deutscher Qualifikationsrahmen
    - Neue Bund-Länder-Initiative für Grundbildung Erwachsener
    - Schüler-ID
    - Bildungsverlaufsstatistik

    „Starke Familien“ 
    - Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
    - Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe 
    - Stärkung der Generationengerechtigkeit
    - Neukonzeption des ergänzenden Hilfssystems (EHS)
    - Mentale Gesundheit für junge Menschen 

    „Resiliente Demokratie“
    - Bundesgesellschaftsdienste sollen den Bundesfreiwilligendienst mit dem Zivildienst zusammenfassen
    - Bundesprogramm „Demokratie leben“ – Weiterentwicklung und unabhängige Evaluation
    - Jüdisches Leben in Deutschland –Antisemitismusprävention, Erinnerungsdiskurs und Deutsch-Israelische Jugendzusammenarbeit
    - Ressortübergreifende Gleichstellungstrategie
    - Ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern: Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit
    - Frauen in ländlichen Räumen
    - Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
    - Frauen vor Gewalt schützen –Gewalt gegen Frauen vorbeugen
    - Allianz gegen Einsamkeit
    - Stärkung der Arbeit gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma
    - Schutz von Prostituierten und vor sexueller Ausbeutung
    - Frauen in Führungspositionen
    - Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer

    Weiterhin soll Deutsche Politik in diesen Bereichen durch europäische und internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

    Weltwärts will mehr Interessierten die Teilnahme ermöglichen

    [28.1.] Der entwicklungspolitische Lern- und Freiwilligendienst für junge Menschen, das weltwärts-Programm, unterstützt laut Bundesregierung mit gezielten Maßnahmen die Gewinnung von jungen Männern, Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Menschen mit beruflicher Ausbildung und queeren Personen. Dafür werde unter anderem auf eine vielfältige und inklusive Ansprache geachtet, um grundsätzlich alle potenziell Interessierten zu erreichen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/3765) auf eine Kleine Anfrage (21/3415) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Programmwebsite sei überarbeitet worden, die Zielgruppen würden offensiv auf allen Medienkanälen angesprochen und die Öffentlichkeitsarbeit ziele auch auf die Ansprache von Freiwilligen mit Beeinträchtigung.
    Darüber hinaus setze das Programm auf individuelle Beratung und Unterstützung sowie auf regelmäßige Evaluationen, um die spezifischen Herausforderungen der ehemaligen Teilnehmenden zu analysieren. Basierend auf den Ergebnissen reflektiere der Programmsteuerungsausschuss jährlich, ob Anpassungen vorgenommen werden sollten.
    In ihrer Vorbemerkung betont die Bundesregierung, die verstärkten Bemühungen rund um das Thema Diversität und Inklusion fänden in einem sich verändernden und für das weltwärts-Programm herausfordernden Umfeld statt. Ein wichtiger Punkt sei das veränderte Jugendverhalten und ein während der Covid-19-Pandemie sowie gegenwärtiger geopolitischer Auseinandersetzungen gewachsenes Bedürfnis nach mehr Sicherheit und Planbarkeit der eigenen Lebensentwürfe. Gleichzeitig hätten die steigenden Lebenshaltungskosten im In- und Ausland und geringere Haushaltmittel die finanziellen Spielräume innerhalb des Programms stark verringert. „Diese Entwicklung erschwert momentan die auskömmliche Finanzierung der Einsätze und zwingt Programm und Träger zu zusätzlichen Effizienz- und Priorisierungsentscheidungen“, schreibt die Bundesregierung. 
    Es bleibe daher das erklärte Ziel von weltwärts, Zugangs- und Teilhabehürden für alle jungen Menschen zu senken. Man wolle neue Zielgruppen für das Programm begeistern und die Teilnahme über geeignete Förderinstrumente und diskriminierungssensible Strukturen ermöglichen. Dazu zählen laut Bundesregierung ergänzende finanzielle Unterstützungen für individuelle Bedarfe, bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung mit einem Fokus auf dem Abbau von Barrieren. [BT hib]

    Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen

    [28.1.] Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit („Gemeinsam für ein Zuhause“) hat die Bundesregierung einen „Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“ erarbeiten lassen, der am 28.01.2026 veröffentlicht wurde. Der Leitfaden wurde im Auftrag des BMWSB und des BBSR erarbeitet. Ziel ist es, verbindliche Empfehlungen für Standards in Notunterkünften zu formulieren.
    Für die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege hat der Leitfaden strategische Bedeutung: Er stärkt menschenrechtliche Argumentationen gegenüber Kommunen und Politik, bietet eine fachlich fundierte Grundlage zur Durchsetzung von Qualitätsstandards und unterstützt Träger bei der Entwicklung von Konzepten zu Unterbringung, Betreuung und Schutz. Zudem betont er, dass Notunterbringung in ein integriertes Hilfesystem eingebettet sein muss – mit Sozialarbeit, Wohnraumsicherung und Prävention – und hebt die Bedeutung von Partizipation, Selbstbestimmung und Würde der Betroffenen hervor.
    Gleichzeitig wird deutlich: Notunterbringung darf nur eine kurzfristige Lösung sein. Tatsächlich leben jedoch rund 40 Prozent der Betroffenen länger als zwei Jahre in ordnungsrechtlicher Unterbringung. Daher braucht es dringend eine umfassende Strategie für mehr bezahlbaren Wohnraum, verstärkten Sozialwohnungsbau und wirksame Mietregulierung, um dauerhafte Wohnperspektiven zu schaffen. [Thomé Newsletter 05/2026 vom 1.2.26/ Zum Leitfaden]

    Bericht zur Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes

    [28.1.] BMBFSFJ: Bundesregierung legt Bericht zur Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes vor - Evaluierungsbericht zeigt Erfolge und gibt Empfehlungen für mehr Gleichstellung im Bundesdienst.
    Die Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert. Der Ergebnisbericht wurde dem Kabinett heute vorgelegt, um der vierjährlichen gesetzlichen Berichtspflicht des Bundestages gegenüber dem Bundestag nachzukommen.
    Der Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass das BGleiG einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Gleichstellung noch nicht in allen Dienststellen des Bundes verwirklicht ist.

    Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran – doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen.“

    Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. Der Bericht nennt vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. 

    Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf.
    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen. [Bericht/ weitere Informationen]

    Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

    [28.1.] Am 27. Januar 1945 hatten Soldaten der Roten Armee das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. In Gedenken daran fand am 28.1.26 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Gastrednerin war die Holocaust-Überlebende Tova Friedman sein. Sie wurde am 7. September 1938 in Gdynia (Gdingen) nahe Danzig in Polen geboren. Im Alter von fünf Jahren wurde sie mit ihrer Mutter nach Auschwitz-Birkenau deportiert und überlebte vermutlich durch einen technischen Defekt der Gaskammern. Bei den Todesmärschen im Januar 1945 gelang es Tova Friedman, sich zwischen Leichen zu verstecken. Nach dem Krieg emigrierte die Familie in die USA, sie wurde dort eine erfolgreiche Therapeutin. Tova Friedman leistet bis heute eine besonders wertvolle Form der Erinnerungsarbeit: Sie betreibt gemeinsam mit ihrem Enkel einen TikTok-Kanal mit über 500.000 Followern, auf dem sie über den Holocaust informiert und sich regelmäßig Fragen von jungen Menschen stellt. [s.a. 22.1. Wochenzeitung „Das Parlament“ - Interview: Holocaust-Überlebende Tova Friedman kämpft mit Bildung gegen den Hass. Heutzutage versucht sie mit ihrem Enkel Aron, Jugendlichen via TikTok den Holocaust zu erklären und neuen Hass zu verhindern, wie sie im Interview berichtet.]

    Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zuvor: „Mir ist es wichtig, dass wir Zeitzeugen so lange wie möglich zu Wort kommen lassen und damit im Deutschen Bundestag Zeitzeugnisse für die Nachwelt schaffen. Frauen sind dabei bisher unterrepräsentiert, und mit Tova Friedman werden wir eine Gastrednerin haben, die für Mut und Versöhnung steht. Mit einer modernen Ansprache will sie das Grauen nicht verstummen lassen – sie hat sich entschieden, zu sprechen, so, wie es gerade junge Menschen verstehen. Mit ihrer Stimme gibt sie den Ermordeten ein Gesicht und uns die Verantwortung: zu erinnern, hinzuschauen, Menschlichkeit zu verteidigen und jüdisches Leben zu schützen – jeden Tag. Aus der Erinnerung folgt diese unmissverständliche Pflicht. Sie zu erfüllen ist heute drängender denn je. In einer Zeit, in der auch in Deutschland offener Antisemitismus sich Bahn bricht und sich Jüdinnen und Juden wieder die Frage stellen: bleiben oder gehen? Wir müssen das Versprechen, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist, einlösen.“

    Bundespräsident Steinmeier hatte am 27.1. dazu aufgerufen, Antisemitismus offen entgegenzutreten. Es seien „Haltung und Handeln“ gefragt. Wenn Antisemitismus auf Straßen, aber auch im privaten Umfeld laut werde, müsse dem widersprochen werden. [DLF

    Weitere Hinweise:
    - 28.1.-6.3.26: Ausstellung „An eine Zukunft glauben. Jüdische Biografien in der parlamentarischen Gründergeneration nach 1945 - eine dokumentarische Annäherung“ im Paul-Löbe-Haus. Mit dieser Ausstellung erinnert der Deutsche Bundestag erstmalig an die Schicksale von Abgeordneten, die als Jüdinnen und Juden oder wegen ihrer jüdischen Herkunft verfolgt wurden. Die Ausstellung fragt zugleich, wie in den beiden deutschen Staaten über Verfolgung, Schuld und Verantwortung gesprochen und wo geschwiegen wurde.

    - Kampagne #WeRemember: Der Deutsche Bundestag beteiligte sich auch in diesem Jahr gemeinsam mit anderen nationalen Parlamenten der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament an der Gedenkkampagne „#WeRemember“ des Jüdischen Weltkongresses und der UNESCO. Vom 24.1.-1.2. war ein beleuchteter #WeRemember-Schriftzug am Westportal auf den Treppen des Reichstagsgebäudes platziert und so wurde die Beteiligung des Parlaments nach außen sichtbar gemacht. So sollte das Andenken an die sechs Millionen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus gewahrt und im digitalen Raum ein Zeichen gegen Antisemitismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit gesetzt werden. [BT hib]

    Linke erinnert an queere Opfer im Nationalsozialismus: Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3659) an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten.
    Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu.
    Die Vorlage wurde am 28.1. erstmals im Bundestag beraten. [BT hib]

    Jugendbegegnung: Verfolgung von Frauen und Kindern im Nationalsozialismus

    [28.1.] Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages erforscht Schicksale von verfolgten Frauen und Kindern im Nationalsozialismus: „Die Verfolgung von Frauen und Kindern im Nationalsozialismus“ lautete das Thema der diesjährigen Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages vom 23. bis 28. Januar 2026. 
    Am 28.1. fand die Gedenkstunde des Deutschen Bundestages sowie danach die Podiumsdiskussion statt, bei der die Teilnehmenden der Jugendbegegnung mit Bundestagsvizepräsident Ramelow und Tova Friedman ins Gespräch kamen. [BT hib]

    Finanzkommission prüft deutsches Gesundheitssystem

    [28.1.] Der Systemwettbewerb zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) hat sich nach Ansicht der Bundesregierung mit Blick auf die Qualität des Gesundheitswesens grundsätzlich bewährt. Das deutsche Gesundheitssystem habe im internationalen Vergleich eine hohe Versorgungsdichte und ermögliche allen Patienten einen einfachen Zugang zu medizinischen Leistungen, heißt es in der Antwort (21/3718) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3189) der Linksfraktion.
    Um weitere Effizienzreserven zu heben, habe die Finanzkommission Gesundheit den Auftrag erhalten, sowohl die wettbewerblichen Rahmenbedingungen an der Systemgrenze als auch die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen eines Risikostrukturausgleichs zwischen den Systemen zu prüfen.
    Die im September 2025 einberufene Finanzkommission werde bereits Ende März 2026 ihren ersten Bericht mit kurzfristig wirksamen Vorschlägen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV ab dem Jahr 2027 vorlegen. Fast die Hälfte der Krankenkassen hat den Angaben zufolge die Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel 2025/2026 angehoben. [BT hib]

    Deutschlandticket mit „sozialverträglichem Preis“ fortsetzen

    [28.1.] Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für die Fortführung des Deutschlandtickets „zu einem sozialverträglichen Preis“ aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag. Danach soll eine Petition mit der Forderung nach einer staatlichen Beihilfe für das Deutschlandticket, „mit dem Ziel der Sicherstellung sozialverträglicher Teilhabe an Mobilität für finanziell Bedürftige“, dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Bundesfinanzministerium „als Material“ überwiesen und den Landesparlamenten zur Kenntnis gegeben werden, „soweit es um die Fortsetzung eines deutschlandweit gültigen Nahverkehrstickets zu einem sozialverträglichen Preis geht“. Im Übrigen solle das Petitionsverfahren abgeschlossen werden, wird in der Beschlussempfehlung verlangt.
    Der Petent hatte sein Anliegen unter anderem damit begründet, dass das Deutschlandticket ein Erfolgsmodell sei, es aber bundesweit keine einheitliche Regelung zwischen den verschiedenen Verkehrsverbünden für einen Sozialtarif gebe. Während einige Verkehrsverbünde bereits Sozialtarife vorsähen, gebe es diese bei anderen Verbünden nicht. Eine solche Ungleichbehandlung schaffe bei den betroffenen Personen Unmut, heißt es in der Eingabe.
    Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung zunächst darauf, dass entsprechend der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz die Zuständigkeitsverteilung für die Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei den Ländern und Kommunen liege. Dies schließe auch die Preisgestaltung beim Deutschlandticket ein, heißt es.
    Die Abgeordneten machen zugleich deutlich, dass die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ein wichtiges Anliegen sei. Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD sei zudem festgehalten, dass das Deutschlandticket über das Jahr 2025 hinaus fortgesetzt werden soll. Der Anteil der Nutzerfinanzierung solle dabei ab dem Jahr 2029 schrittweise erhöht werden. Diese Erhöhung, so betont der Petitionsausschuss, müsse sozialverträglich ausgestaltet werden. Die Petition sehen die Abgeordneten als geeignet an, „im weiteren Gesetzgebungsprozess hilfreiche Hinweise geben zu können“. [Bt hib]

    Vereinfachte Berufsanerkennungsverfahren von ausländischen Heilberufen

    [28.1.] Experten für vereinfachte Berufsanerkennungsverfahren: Fachverbände begrüßten im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. [zur gesamten Meldung]

    [12.12.25] Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen. 
    Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das setze grundsätzlich die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus.
    Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. […] Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.
    Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. […] [BT hib]

    Widerruf von Flüchtlingsanerkennungen

    [28.1.] In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres sind in Deutschland insgesamt 2.839 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes sowie Abschiebungsverboten widerrufen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/3780) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3436) hervor. Danach kam es von Januar bis November 2025 bei insgesamt 41.887 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Widerrufsprüfverfahren in 39.048 Fällen zu keinem Widerruf. [BT hib]

    Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung - Organklage vor BVerfG

    [28.1.] Die Bundesregierung hat im Spätherbst 2025 eine Änderung im Asyl- und Aufenthaltsrecht verabschiedet, die es dem Bundesinnenministerium erlaubt, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu bestimmen, ohne dass Bundestag und Bundesrat einem Gesetz zustimmen müssen. Die Reform ist Teil eines Pakets, das Verfahren beschleunigen und Abschiebungen erleichtern soll; sie bezieht sich ausdrücklich auf internationalen Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und des subsidiären Schutzes (nicht auf den Asylgrundrechts-Status nach Artikel 16a GG). Der entsprechende Rechtsrahmen (§ 29b AsylG) trat zum 1. Februar 2026 in Kraft.

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Gegenstand der Klage ist nicht nur die Einstufung einzelner Länder, sondern der Mechanismus selbst: Die Grünen argumentieren, dass wichtige Grundrechte und demokratische Prinzipien verletzt werden, wenn die Bundesregierung künftig per Verordnung entscheidet, welche Staaten als „sicher“ gelten – ohne ein formelles Gesetzgebungsverfahren mit Bundestags- und Bundesratszustimmung, wie es bislang für diesen sensiblen Bereich vorgesehen war. Nach Ansicht der Kläger*innen greift die neue Rechtsverordnung in grundlegende rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Standards ein, weil sie die parlamentarische Kontrolle sowie die Beteiligung der Länder (Bundesrat) an Entscheidungen betrifft, die erhebliche Folgen für Menschen in Schutzverfahren haben. [weitere Informationen]

    Sozialstaatskommission: ambitionierte Reformvorschläge - unter Vorbehalt

    [27.1.] Bericht der Sozialstaatskommission: Die Sozialstaatskommission präsentiert ambitionierte Reformvorschläge für ein einheitliches Leistungssystem mit Pauschalierungen. Die Umsetzung bis 2027 steht jedoch unter (Finanzierungs-)Vorbehalt.:
    Nach fünf Monaten übergab die Sozialstaatskommission am Dienstag ihren Bericht an Bärbel Bas. [zum Abschlussbericht/ Faktenpapier] Auf der Kommission lastete sehr hoher Druck. Das Ziel: Die vielen Wechselwirkungen und Zuständigkeiten besser zu regeln, möglichst einfach und digital. Die vertretenen Ministerien, Länder und kommunalen Spitzenverbände schlagen nun ein einheitliches Leistungssystem, eine zentrale Plattform als Anlaufstelle für Bürger sowie mehr Pauschalierungen vor. Viele Punkte sollen nach dem Wunsch der Kommission bis Ende 2027 umgesetzt werden. Damit das klappt, müssten Bund, Länder und Kommunen allerdings wirklich an einem Strang ziehen.
    Die zentralen Angebote des Sozialstaats sollen in einem neuen einheitlichen System aufgehen, d.h. gebündelt werden. Dazu gehören Bürgergeld und Grundsicherung im Alter, Wohngeld und Kinderzuschlag. SGB II und SGB XII müssten dazu zusammengefasst werden. Für traditionelle Sozialrechtler wäre das eine Revolution. Innerhalb des neuen Systems soll unterschieden werden zwischen der verfassungsrechtlich vorgegebenen „Existenzsicherung“ und einer weiter gefassten „Existenzunterstützung“. Diese Differenzierung soll die unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen ermöglichen. Dabei geht es etwa um die Frage, ob man nur pauschalierte Zuschüsse bekommt oder mehr.
    Zudem schlägt die Kommission eine „möglichst einheitliche Verwaltung“ für das neue System vor. Für Erwerbsfähige könnte demnach das Jobcenter und für nicht Erwerbsfähige die Kommune – in der Regel das Sozialamt – zuständig sein. Die bisher nur von Wohngeld-Stellen beziehungsweise Familienkasse betreuten Personen würden entsprechend dem Kriterium der Erwerbsfähigkeit zugeordnet. Für arbeitende Leistungsbezieher soll die Einkommensanrechnung verändert werden: Sehr geringer Lohn würde stärker als bisher angerechnet – mit dem Ziel, einen Anreiz zur Ausweitung der Tätigkeit zu schaffen.
    Je nach Haushaltstyp – zum Beispiel Familien mit Kindern – soll diese sogenannte Transferentzugsrate unterschiedlich ausfallen. Das Ziel dabei ist, „systematische Schlechterstellungen zu vermeiden und zielgenaue Erwerbsanreize zu setzen“. Die konkreten Werte werden, so der Plan, in einem späteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Dabei soll darauf geachtet werden, welche Wechselwirkungen es mit dem oben geschilderten Leistungssystem gibt und dass es „nicht zu einer deutlichen Ausweitung der Zahl der Leistungsbeziehenden kommt“.
    Die Kommission äußert sich auch zum Umgang mit Ausländern aus der Europäischen Union. Der Bundesregierung wird nahegelegt, sich in der EU dafür einzusetzen, dass ihr Zugang zu Leistungen in Deutschland an eine „vollzeitnahe“ oder Vollzeit-Beschäftigung geknüpft wird. Bisher reicht zum Teil ein Minijob. Auch „bestehende Spielräume im nationalen Recht“ sollen stärker genutzt werden bei dem Thema, so die Kommission.
    Zum Kern der Empfehlungen gehört außerdem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen. Das spare bei gleichem Schutzniveau Aufwand für Bürger und Verwaltung, da „einzelfallgeprüfte Abrechnungen und Nachweisführungen oftmals entfallen“. Ein Beispiel: Bei Leistungsempfängern, die mit nahen Verwandten zusammenleben, die selbst kein Geld bekommen, sollen künftig nicht mehr die tatsächlichen Heizkosten anerkannt werden – sondern nur pauschalierte Werte.
    Insgesamt sind es 26 Empfehlungen, die alle unter Finanzierungsvorbehalt stehen. [table.briefings 1/2/3, Normenkontrollrat.Bund, Tagesspiegel, ntv, Handelsblatt, Stern, Harald Thomé, Dlf]

    Bundeskanzler Merz hat positiv auf die Reformempfehlungen der Sozialstaatskommission reagiert. Die Vorschläge überträfen seine Erwartungen, sagte der CDU-Vorsitzende. Es werde eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen. [Dlf]

    Regierung erläutert Nutzen von Demokratieprogramm

    [27.1.] Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ dient der Stärkung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3734) auf eine Kleine Anfrage. Demokratie lebe von staatsbürgerlicher Beteiligung auf allen Ebenen, insbesondere vor Ort.
    Für den Programmbereich Partnerschaften für Demokratie (PfD) gelte, dass die jeweilige Kommune für die Umsetzung ihrer PfD vor Ort verantwortlich sei. Die Partnerschaften würden ihre jeweiligen lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen kennen. „Auf Basis ihrer Einschätzungen wählen sie eigenverantwortlich Angebote und teilhabeorientierte Maßnahmen aus, die sich für Menschen mit demokratieskeptischen Einstellungen eignen“, schreibt die Bundesregierung weiter. [BT hib]

    Unterhaltspflicht von getrennten Eltern

    [27.1.] Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die darauf schließen lassen, dass und gegebenenfalls warum sich Elternteile ihrer Barunterhaltspflicht entziehen. Die gesetzliche Systematik des Unterhaltsrechts stelle vielmehr sicher, dass der Unterhaltsanspruch von Kindern nicht an der Leistungsunwilligkeit eines Elternteils scheitere. Das stellt die Regierung in ihrer Antwort (21/3701) auf eine Kleine Anfrage klar.
    Die Regierung verweist ferner darauf, dass nicht mangelnde Leistungsfähigkeit zu Leistungsunwilligkeit führe. Ein Elternteil sei grundsätzlich nur dann zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, wenn er imstande ist, bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. „Zur Höhe der jeweiligen Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen hat die Rechtsprechung Leitlinien entwickelt, die im Einzelfall durch die Gerichte auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und wenn nötig anzupassen sind. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil leistungsfähig, sieht das geltende Recht Mechanismen vor, die dafür sorgen, dass die Unterhaltsansprüche durchsetzbar sind“, heißt es in der Antwort weiter. [BT hib]

    Arbeitszeitgesetz - Arbeitsschutz - Prävention psych. Erkrankungen

    [27.1.] Regierung verteidigt Änderungen am Arbeitszeitgesetz: Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“, betont die Regierung in einer Antwort (21/3703) auf eine Kleine Anfrage (21/3169) der Fraktion Die Linke. 
    Sie verteidigt den Plan, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen und schreibt weiter: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt. Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein.“ [BT hib]

    Mehr Forschung im Kampf gegen Long-Covid& ME/CFS

    [27.1.] Die Bundesregierung verspricht sich von einer gezielten Forschung schnellere Erfolge im Kampf gegen Long-Covid und die Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS). Zudem gehe es um eine sinnvolle Vernetzung, damit Erkenntnisse zeitnah in die Versorgung der Betroffenen gelangen könnten, heißt es in der Antwort (21/3713) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3224) der Grünen-Fraktion.
    Im November 2025 habe das Bundesgesundheitsministerium mit dem Bundesforschungsministerium die „Allianz postinfektiöse Erkrankungen: Long COVID und ME/CFS“ gestartet. Die Allianz verfolge das Ziel, Grundlagenforschung und klinische Forschung enger mit der Versorgungsforschung, der Praxis und den Betroffenenorganisationen zu verzahnen. Rasche Fortschritte würden in Diagnostik und Therapie angestrebt.
    Das Bundesforschungsministerium habe eine „Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ angekündigt. In dem Zeitraum sollen Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, um den strategischen Aus- und Aufbau der Forschung voranzutreiben und Krankheitsmechanismen zukünftig genauer zu verstehen und verbesserte Diagnostik und Therapieoptionen zu ermöglichen. [BT hib]

    Zahl der Engpassberufe ist rückläufig

    [27.1.] Die Zahl der Engpassberufe ist in den vergangenen Jahren rückläufig gewesen. Während im Jahr 2022 noch 200 Engpassberufe ausgewiesen wurden, waren es Jahr 2023 noch 183 und im Jahr 2024 noch 163. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3730) auf eine Kleine Anfrage. Auch durch die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten habe sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen zuletzt überdurchschnittlich erhöht. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt im Juni 2025 zum Vorjahr um rund 0,1 Prozent gestiegen sei, habe sich ihre Zahl in Engpassberufen um 0,5 Prozent erhöht, wie es in der Antwort weiter heißt. Am stärksten erhöhte sich die Beschäftigung den Angaben zufolge in Engpassberufen bei Personen aus Drittstaaten (+11,5 Prozent). Von den im Juni 2025 insgesamt 9,52 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen hatten 1,43 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit, darunter 799.000 Drittstaatsangehörige. [BT hib]

    Diskurse über den gesetzlichen Mindestlohn

    [27.1.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/3721) auf eine Kleine Anfrage das Verfahren zur Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission. „Die Voraussetzungen für den Erlass der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung liegen nach Auffassung der Bundesregierung vor, sodass für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Sozialversicherungsträger Rechts- und Planungssicherheit besteht“, schreibt sie unter anderem. [BT hib]

    [27.1.] Die Zahl der sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnisse hat im Januar 2015 in den Mindestlohnbranchen bei 6,02 Millionen gelegen. Zehn Jahre später im Januar 2025 hat es in diesen Branchen 6,57 Millionen Beschäftigungsverhältnisse gegeben. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3702) auf eine Kleine Anfrage.
    Ferner erläutert die Regierung, dass Auszubildende nicht dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen. „Nach Kenntnis der Bundesregierung sind anhand der bisherigen Studienlage keine mindestlohninduzierten Effekte auf das Ausbildungsgeschehen zu erkennen. Zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Praktika liegen aufgrund der unzureichenden Datenlage keine gesicherten Erkenntnisse vor“, heißt es in der Antwort weiter. [BT Hib]

    [12.1.] In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales diskutierten Sachverständige über die Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion (Bündnis 90/Die Grünen: 21/346; Die Linke: 21/347), den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben und den in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns gesetzlich zu verankern.
    U.a. die Arbeitgeberverbände (BDA, ZDH) lehnten die Anträge entschieden ab. Sie warnten vor einer Politisierung der Lohnfindung, einem Eingriff in die Tarifautonomie und einer Schwächung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn sei eine Lohnuntergrenze und kein sozialpolitisches Instrument; gesetzliche Festlegungen oder starre Untergrenzen könnten Beschäftigung und Ausbildungsanreize gefährden.
    Demgegenüber sprachen sich u.a. Vertreter*innen der Hans-Böckler-Stiftung sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund für die gesetzliche Aufnahme des 60-Prozent-Referenzwerts aus. Sie argumentierten, dies stärke die Legitimation und Rechtsklarheit der Mindestlohnkommission, bringe das deutsche Recht in Einklang mit EU-Vorgaben und unterstütze eine armutsfeste Lohnuntergrenze.
    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bewertete eine gesetzliche Verankerung derzeit als nicht notwendig und verwies auf Risiken für Beschäftigungsstabilität und den Handlungsspielraum der Kommission in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
    Insgesamt zeigte die Anhörung eine klare Konfliktlinie zwischen dem Schutz der Tarifautonomie und der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission einerseits sowie dem Anliegen nach stärkerer gesetzlicher Orientierung an EU-Referenzwerten und höherer Rechtssicherheit andererseits. [ausführlich siehe BT hib]

    Integrationsquote im Bürgergeld

    [27.1.] Die Aussage, dass die Integrationsquote im Bürgergeldsystem seit 2021 kontinuierlich sinkt, trifft nicht zu. Das betont die Bundesregierung unter Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (21/3728) auf eine Kleine Anfrage. Demnach hat diese Quote 2020 bei 20,6 Prozent gelegen, ist 2021 auf 23,6 Prozent gestiegen, 2023 hat sie bei 19,8 Prozent, im Jahr 2024 bei 21 und 2025 bei 21,6 Prozent gelegen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
    Die Regierung erläutert außerdem: „Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen lässt keine eindeutige Kausalität zwischen Beschäftigungsaufnahme und Beendigung des Leistungsbezugs zu, da der Leistungsbezug auch aus anderen Gründen beendet werden kann. Ob eine Integration dauerhaft bedarfsdeckend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe und Struktur der Bedarfsgemeinschaft, Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft im Betrachtungszeitraum, dem örtlichen Lohnniveau, dem örtlichen Mietpreisniveau, der Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung eingeschlossen) und der Beantragung von vorrangigen Leistungen (zum Beispiel Wohngeld).“ Die Jobcenter könnten unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs solle genau diesem Umstand Rechnung tragen. [BT hib]

    Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger

    [27.1.] Um die Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3720) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3435). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage auf das Angebot der Bundesregierung reagiert haben, „gegen eine Zahlung von Geld und beziehungsweise oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen“.
    Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist ihr Angebot mit Stand vom 29. Dezember 2025 von insgesamt 167 Personen angenommen worden, davon 25 Hauptpersonen und 142 Familienangehörige. 358 Personen haben sich der Antwort zufolge „bisher negativ zum Angebot geäußert“. Hierbei handele es sich um 55 Hauptpersonen und 303 Familienangehörige. Bei 137 Personen (24 Hauptpersonen mit 113 Familienangehörigen) bestehen laut Vorlage Nachfragen.
    Die Unterstützungsangebote wurden laut Bundesregierung Personen von der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm gemacht. Für diese Personen sei die Aufnahmeerklärung aufgehoben worden. Es obliege ihnen, zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen sie in Pakistan verbleiben wollen, in einen Drittstaat weiterreisen oder nach Afghanistan zurückkehren. „Die Unterstützungsoptionen für die Weiterreise in einen Drittstaat oder Rückkehr nach Afghanistan gelten weiterhin“, heißt es in der Antwort ferner. [BT hib]

    Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

    [26.1.] In der öffentlichen Anhörung zum geplanten Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern in den Schulferien (Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193)) überwog die Zustimmung zur grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Breiter Konsens bestand darin, dass die Einbeziehung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern stärken kann und grundsätzlich geeignet ist, zur Erfüllung des Rechtsanspruchs beizutragen.
    Zugleich wurden erhebliche Umsetzungsrisiken benannt. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die Jugendarbeit den zusätzlichen Betreuungsumfang unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht ohne deutlich mehr Personal und finanzielle Mittel leisten könne. Angesichts von Fachkräftemangel und angespannter kommunaler Haushalte wurde der geplante Start des Rechtsanspruchs ab August 2026 teilweise grundsätzlich in Frage gestellt; eine zeitliche Verschiebung wurde als mögliche Entlastung diskutiert.
    Inhaltlich wurde betont, dass Ferienangebote altersgerecht, inklusiv, niedrigschwellig zugänglich und an den Entwicklungsbedarfen der Kinder orientiert sein müssen. Gleichzeitig wurde davor gewarnt, die Jugendarbeit funktional auf die Erfüllung eines Rechtsanspruchs zu reduzieren. Ihre Eigenständigkeit als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot müsse gewahrt bleiben. Ohne klare Finanzierungszusagen, verbesserte Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsangebote und eine langfristige Fachkräftestrategie drohe eine Schwächung bestehender Angebote, insbesondere für ältere Jugendliche.
    Mehrere Beiträge thematisierten zudem strukturelle Fragen: Der Gesetzentwurf biete lediglich einen bundesrechtlichen Rahmen; die konkrete Ausgestaltung liege bei Ländern und Kommunen. Eine systematische Landesförderung wurde als unverzichtbar angesehen, da der Bund nicht detailliert regeln und die Kommunen die Umsetzung nicht allein finanzieren könnten. Ergänzend wurden Modellprogramme auf Bundesebene, etwa für benachteiligte Sozialräume, ins Spiel gebracht.
    Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die Rolle anderer Akteure in der Ferienbetreuung, insbesondere von Sportvereinen und Kultureinrichtungen. Da diese häufig nicht als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind, wurde ein Anpassungsbedarf gesehen – entweder durch veränderte Anerkennungsverfahren oder durch alternative rechtliche Lösungen, die eine Einbindung ermöglichen, ohne Qualitätskriterien aufzugeben.
    Abschließend wurde auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt überwiegend positiv bewertet. Die stärkere Beteiligung staatlicher Akteure und der Zivilgesellschaft wurde als Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements eingeschätzt. [zur Anhörung, zur ausführlichen Sitzungsbeschreibung]

    Kita-Gesetz im zweiten Quartal 2026

    [26.1.] Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3699) auf eine Kleine Anfrage (21/3411) der Fraktion Die Linke.
    Seit Juli 2025 würden Vertretungen des BMBFSFJ und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG beraten, wie dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden könne. „Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von SprachKitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht vorgegriffen werden“, schreibt die Regierung weiter. [BT hib]

    Breite Kritik an CDU-Vorstoß zur Teilzeit-Abschaffung

    [25.1.] Weil in Deutschland Fachkräfte fehlen, will der Wirtschaftsflügel der CDU den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abschaffen - an dem Vorschlag gibt es nun parteiübergreifende Kritik. Selbst aus den eigenen Reihen: "Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf", sagte der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, den Funke-Zeitungen. Zwar würde auch er sich wünschen, dass mehr Menschen von Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfänden, wieder auf Vollzeit wechselten, fuhr Radtke fort. “Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machen.”
    Auch vom Koalitionspartner SPD kommt Kritik. Fraktionsvize Dagmar Schmidt warf dem Flügel vor, damit dem "Zusammenhalt in unserem Land" zu schaden. Es sei "außerordentlich widersprüchlich", einerseits den Beschäftigten im Land Faulheit zu unterstellen und sie zur Mehrarbeit zwingen zu wollen und andererseits "Menschen abzuschieben, die integriert und in Ausbildung und Arbeit sind", sagte sie. "Stattdessen müssen wir in die Menschen in diesem Land investieren, in Bildung, Qualifizierung, Forschung, Entwicklung und höhere Produktivität", so Schmidt. Das unterstütze Wirtschaft und Wachstum, "nicht das Schleifen hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte".
    Oppositionspolitiker kritisierten den Vorschlag scharf. Der Grünen-Arbeitsexperte Armin Grau bezeichnete es als "respektlos", derart über hart arbeitende Menschen im Land zu sprechen. "Viele Frauen wünschen sich, mehr arbeiten zu können, scheitern aber oft an fehlenden Angeboten zur Kinderbetreuung", sagte er. Andere arbeiteten in Teilzeit wegen Krankheit oder hoher psychischer Belastung im Beruf. “Mehr Prävention und Gesundheitsförderung sind längst notwendig, aber auch hier kommt die Regierung nicht ins Tun.”
    Für den Franktionschef der Linken, Sören Pellmann, hat der Vorstoß "mit einem modernen Verständnis von Arbeitswelt nichts zu tun". Der Nachrichtenagentur AFP sagte er, dieser zeige, dass relevante Teile der CDU Beschäftigte in Deutschland "zu Bittstellern degradieren und ihnen ein mühsam erkämpftes Recht nach dem anderen nehmen wollen". Der Vorschlag sei "dreist, denn er würde Menschen im Kern dazu zwingen, für Teilzeitgründe um Erlaubnis zu bitten, für deren Ursachen oft Politik oder schlechte Arbeitsbedingungen verantwortlich sind".

    Zuvor war ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für den CDU-Bundesparteitag im Februar bekannt geworden, nach dem der Wirtschaftsflügel der CDU den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit kippen will. In dem Papier mit dem Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" fordert der Flügel eine Reform - der Rechtsanspruch solle künftig "nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten".
    "Besondere Gründe können beispielsweise die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sein", heißt es in dem Antrag weiter, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt und über den zuerst das Magazin Stern berichtet hatte. Als Begründung nennt der Flügel etwa den Fachkräftemangel.

    Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, warnte in der Rheinischen Post jedoch: "Eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde vielen Unternehmen und der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen." Er erwartet, dass die Beschäftigung dann eher zurückgehe und sich der Fachkräftemangel erhöhe.

    Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war die Teilzeitquote im dritten Quartal 2025 auf 40,1 Prozent gestiegen. Dies liege auch an einem Beschäftigungszuwachs in Branchen "mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im Verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil", hieß es. [Tagesschau, vgl. ZDF, BR, NDR, Spiegel, Dlf, Focus]

    Bericht zu Frauen in Führungspositionen

    [23.1.] Der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten in nur börsennotierten Unternehmen hat 2024 bei 33,6 Prozent gelegen. Damit lag er leicht unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (38,4 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (36,6 Prozent). Das geht aus dem Ersten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen hervor. Dieser liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3450) vor und betrachtet die Entwicklung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in den Geschäftsjahren 2023 und 2024. [BT hib]

    Bezahlung von Lehrkräften in Integrationssprachkursen

    [23.1.] Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht sinnvoll, die Vergütungsuntergrenze für Lehrkräfte in den Integrations- und Berufssprachkursen an die Entscheidung externer Dritter, zum Beispiel der Berufsschullehrkräfte, zu koppeln. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/3681) auf eine Kleine Anfrage (21/3404) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist ferner auf den Umstand, dass die Vergütungsuntergrenze im Bereich der Integrationskurse seit 2015 mehr als verdoppelt worden sei und diese Steigerung damit deutlich über der Lohnentwicklung vergleichbarer Branchen im selben Zeitraum gelegen habe.
    „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern werden sich auch künftig im Rahmen der haushälterischen Handlungsmöglichkeiten an dem für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch - übertragen auf die Situation von selbständigen Honorarlehrkräften - orientieren“, heißt es in der Antwort weiter. [BT hib]

    Zuständigkeit für Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

    [22.1.] Mit dem Übergang der Aufgaben für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf das Bundesinnenministerium ist letzteres laut Bundesregierung seit dem 1. November 2025 auch für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ zuständig und nimmt die Verantwortung für diese Einrichtung wahr. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3639) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3383) weiter ausführt, wird Erinnerungskultur mit Ausnahme des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen Minderheiten auch weiterhin federführend von BKM verantwortet. In allen gemeinsam betreffenden Fragen erfolge ein enger Austausch zwischen den Ressorts.

    Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeld

    [16.1.] Im August 2025 hat es rund 876.000 arbeitsuchende LZB (Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeld) mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gegeben, darunter rund 651.000 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, rund 110.000 mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung und rund 111.000 mit einer akademischen Ausbildung. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3551) auf eine Kleine Anfrage aus.
    Zum Alter der LZB heißt es in der Antwort: „Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im August 2025 rund 2,58 Millionen LZB, davon rund 360.000 im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, rund 1,39 Millionen im Alter von 25 bis unter 50 Jahren, rund 242.000 im Alter von 50 bis unter 55 Jahren, rund 538.000 im Alter von 55 bis unter 65 Jahren und rund 55 000 im Alter von 65 Jahren und älter. Der Anteil der LZB an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) lag insgesamt bei 67 Prozent. Dieser Anteil steigt mit dem Alter: In der Altersgruppe der 15 bis unter 25-Jährigen waren es 48 Prozent, der 25 bis unter 50-Jährigen 67 Prozent, der 50 bis unter 55-Jährigen 77 Prozent, der 55 bis unter 65-Jährigen 81 Prozent und der 65-Jährigen und Älteren 87 Prozent.“ [BT hib]

    Bürgergeld wird Grundsicherung & Leistungen nach AsylbLG für Ukrainer*innen

    [15.1.] Die Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Zudem sollen Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Der dazu vorgelegte Entwurf eines 13. Gesetzes „zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Grundsicherungsgeld, 21/3541) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben“ (Leistungsrechtsanpassungsgesetz, 21/3539) standen am 15.1. auf der Tagesordnung des Bundestages. 
    Nach der Debatte wurden die Gesetzentwürfe dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen – ebenso wie Anträge der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605), die Anträge der Linksfraktion sind mit „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604) und „Grundrechte verwirklichen – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt ausweiten, Haushalte der Länder und Kommunen entlasten“ (21/3571) betitelt. Darüber hinaus legen Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) und „Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern“ erstmals zur Beratung vor. [zur Anhörung]
    [S.a.: aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“ 17.1.26]

    [12.1.] Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch grundlegend ändern, unter anderem soll diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“ sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfes (21/3541), den die Regierung nun dem Bundestag zugeleitet hat und mit dem sie ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages umsetzen möchte.
    Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“
    Dazu gehört, laut Entwurf, unter anderem: Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. 
    Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung.
    Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden.
    Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden.
    Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit.
    Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden. Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.
    Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
    Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. [BT hib]
    [Siehe auch: Homepage-Eintrag des Arbeitsministeriums zum Vorgang “Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze”; inkl. Verbändebeteiligung (siehe bspw. Stellungnahmen Diakonie u. Dt. Frauenrat]

    Generationengerechten Gesundheitsversorgung

    [15.1.] G-BA-Chef Hecken plädiert für Primärversorgungssystem: Ohne Strukturreformen im Gesundheitswesen droht nach Einschätzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine permanente Deckungslücke. Das machte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen deutlich.
    Die Erhaltung einer generationengerechten Gesundheitsversorgung sei zentrales Element der Daseinsvorsorge. Das bestehende System habe aber verschiedene Schwachstellen, „weil man sich in der Vergangenheit in allen Regierungskonstellationen auf das Hier und Jetzt konzentriert hat“.
    Deutschland gebe elf Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Gesundheit aus, sagte Hecken. Das sei ein sehr relevanter Anteil der Wertschöpfung. Daher müsse über Strukturveränderungen und mehr Nachhaltigkeit nachgedacht werden.
    Aktuell werde Nachhaltigkeit teilweise konterkariert. Der G-BA-Vorsitzende verwies auf die Krankenhausfinanzierung. Wenn heute Krankenhäuser reihenweise in Konkurs gingen, liege das zum Teil an geringen Fallzahlen und nicht sachgerechten Versorgungsangeboten. Es liege aber auch an der dualen Finanzierung.
    Die Länder seien für die Investitionskosten zuständig, die Krankenkassen für die Kosten der Krankenbehandlung. Lag der Investitionskostenanteil der Länder anfangs bei 25 Prozent, um die Krankenhäuser auf dem neusten Stand der Technik zu halten, liege er heute bei vier Prozent. Also müssten von den Krankenhausträgern über die Kosten der Krankenbehandlung die Investitionen finanziert werden. „Das ist eine strukturelle Verwerfung, die die Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung gefährdet“, sagte Hecken.
    Hinzu kämen Verwerfungen in Form von versicherungsfremden Leistungen. Statt einer kostendeckenden Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeld-Empfänger, zahle der Bund pauschal fünf Milliarden Euro pro Jahr. Die tatsächlichen Ausgaben lägen aber bei knapp 16 Milliarden Euro.
    Nachhaltige Gesundheitspolitik lebe davon, dass Krankheiten gar nicht erst eintreten. Wolle man Prävention bezahlen, müssten neue Finanzquellen erschlossen werden. Neben einer Erhöhung von Tabak- und Alkoholsteuer brachte Hecken eine Zuckersteuer ins Spiel. Es sei nicht nachvollziehbar, dass zuckerhaltige Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz im Einzelhandel zu haben seien, für Arzneimittel zur Bekämpfung von Diabetes mellitus aber 19 Prozent Mehrwertsteuer anfielen.
    Der G-BA-Vorsitzende machte zugleich deutlich, dass die aktuelle Einzelleistungslogik im Gesundheitssystem der falsche Weg sei. „Wir müssen versuchen, Krankheitspfade insgesamt zu finanzieren, egal ob sie stationär oder ambulant erbracht werden“. Die freie Arztwahl stelle niemand in Frage. Es fehle aber an Koordination. Daher sei es wichtig, zu einem Primärversorgungssystem zu kommen. Zudem müsse beim Vergütungssystem statt der Menge die Qualität der Versorgung im Vordergrund stehen. [BT Hib]

    Weiterbildung ist wichtiger als schnelle Vermittlung

    [14.1.] Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/3606) „für eine gerechte Grundsicherung“. Sie erläutert darin: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“
    Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung (21/3541) die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen.
    Sie fordern unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs soll außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollen reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollen von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangen die Grünen. [BT hib]

    Reformen in der Kranken- und Pflegeversicherung

    [14.1] Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat im Gesundheitsausschuss einen Ausblick auf die Vorhabenplanung im laufenden Jahr gegeben. Demnach stehen die Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) im Zentrum der Planung, um die Versorgungssysteme finanziell und strukturell zu stabilisieren. Fachkommissionen wurden damit beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten.
    Warken sprach von großen Herausforderungen und Erwartungen, es gebe aber auch eine große Bereitschaft für Veränderungen. Das bereits leistungsfähige deutsche Gesundheitssystem müsse nachhaltig verbessert werden. Dabei gehe es darum, das Leistungsversprechen aufrecht zu erhalten und das solidarische System in die Zukunft zu führen. Warken kündigte sowohl für die GKV wie auch für die SPV eine schnelle Reformgesetzgebung an. 
    Darüber hinaus seien verschiedene Gesetzentwürfe in Arbeit, darunter die Krankenhausreform, die Notfall- und Rettungsdienstreform, die Apothekenreform und ein Entwurf zur Primärversorgung. Geplant ist außerdem ein Digitalgesetz mit erweiterten Anwendungsmöglichkeiten. Mit Blick auf den Stromausfall in Berlin sagte Warken, mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz solle das Gesundheitssystem für Krisenfälle resilienter gemacht werden. Ferner sei ihr die Frauengesundheit ein besonderes Anliegen. [BT hib]

    [18.12.25] Krankenhausreformgesetz: Gesundheitsverbände unterstützen im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, die Krankenhausreform „praxisgerecht“ fortzuentwickeln, fordern aber Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) (21/2512). (Mit diesem soll das im Herbst 2024 verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) (20/13407) fortentwickelt werden.)
    Die Sachverständigen äußerten sich  in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
    Übereinstimmend wurde davor gewarnt, dass die Reform durch weitreichende Ausnahmeregelungen ihre zentralen Ziele – insbesondere Qualitätssteigerung und Patientensicherheit – verfehlen könnte. Kritisch gesehen wurden vor allem landesseitige Abweichungsmöglichkeiten sowie nahezu unbegrenzte Kooperationsoptionen zwischen Leistungserbringern ohne ausreichende Qualitätsprüfung.
    Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betraf die Finanzierung. Die geplante Ausgestaltung der Vorhaltevergütung wurde als strukturell fehlerhaft bewertet, da sie weiterhin fallzahlabhängig sei, hohe Abrechnungskomplexität verursache und zusätzliche Dokumentationslasten schaffe. Eine grundlegende Überarbeitung der Finanzierungssystematik wurde als notwendig erachtet, um die wirtschaftliche Stabilität bedarfsnotwendiger Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Auch beim Krankenhaustransformationsfonds wurde mangelnde Zielgenauigkeit kritisiert, da klare Priorisierungs- und Vergabekriterien fehlten.
    Zudem wurde beanstandet, dass die Krankenhausplanung Besonderheiten einzelner Versorgungsbereiche nicht ausreichend berücksichtige. Dies gelte insbesondere für Fachkliniken sowie für die Kinder- und Jugendmedizin, in der angesichts bereits erfolgter Schließungen kein weiterer Konzentrationsbedarf gesehen werde. Die Streichung einer spezifischen Leistungsgruppe wurde daher als fachlich nicht nachvollziehbar bewertet.
    Mehrere Stellungnahmen hoben außerdem die Bedeutung regionaler Versorgungsrealitäten hervor. Ohne stärkere Berücksichtigung kleinerer Versorger, eine bessere Verzahnung mit der Notfallversorgung und eine strategische Ausrichtung auf Krisenresilienz bestehe die Gefahr eines strukturellen Abbaus von Krankenhausangeboten mit negativen Folgen für die flächendeckende Versorgung.
    Gleichzeitig wurde betont, dass an den Qualitätsvorgaben der Reform grundsätzlich festgehalten werden sollte. Kritisiert wurden jedoch die Vielzahl an Ausnahmen sowie der Verzicht auf definierte Spezialkompetenzen in einzelnen Leistungsgruppen, da dies die intendierte Qualitätsorientierung der Reform unterlaufe. [zur gesamten Meldung]

    Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

    [14.1.] Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wurde der 16. Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik (20/14480) diskutiert. In der Anhörung wurde die Menschenrechtslage in Deutschland aus unterschiedlichen Perspektiven kritisch bewertet.

    Ein Teil der Stellungnahmen stellte staatliche Maßnahmen als mögliche Einschränkungen von Grundrechten dar. Insbesondere wurde argumentiert, dass staatliche Eingriffe im Kontext der Pandemie sowie Maßnahmen gegen regierungskritische Äußerungen und Demonstrationen die Meinungs- und Freiheitsrechte erheblich beeinträchtigt hätten. Zudem wurde auf Defizite im Bericht hinsichtlich bestimmter Themenfelder, etwa religiöser Verfolgung im Ausland, hingewiesen. Gleichzeitig wurde betont, dass Meinungsfreiheit nicht grenzenlos sei, sondern dort ende, wo sie in diskriminierende oder rassistische Kommunikation übergehe. Aus dieser Perspektive wurde gefordert, zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume zu schützen, Protest zu ermöglichen sowie Polizeigewalt konsequent aufzuarbeiten.

    Weitere Beiträge fokussierten auf neue Formen internationaler Bedrohungen von Menschenrechten. Dabei wurde hervorgehoben, dass politisch Verfolgte auch nach ihrer Flucht nach Deutschland weiterhin durch Herkunftsstaaten unter Druck gesetzt werden. Zur wirksamen Bekämpfung solcher transnationalen Repression seien ein umfassenderes Lagebild, stärkere Sicherheits- und Strafverfolgungsstrukturen sowie präzisere rechtliche Regelungen erforderlich. Ergänzend wurde ein stärkeres Engagement europäischer Institutionen gefordert, um Staaten konsequenter zur Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen zu bewegen.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung lag auf wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsfragen. Kritisiert wurde, dass bestehende Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht bislang nur begrenzte Wirkung entfalten, da Unternehmen häufig formale Maßnahmen ergreifen, ohne tatsächliche Verbesserungen zu erreichen. Zudem wurde die geplante Abschwächung bestehender Regelungen als problematisch bewertet, da dadurch zentrale Durchsetzungsmechanismen entfallen könnten.

    Schließlich wurde die soziale Ungleichheit als grundlegende Herausforderung für die Glaubwürdigkeit von Menschenrechten hervorgehoben. Steigende Vermögens- und Einkommensunterschiede sowie Erfahrungen von Armut, Perspektivlosigkeit und gesellschaftlicher Ausgrenzung wurden als Faktoren benannt, die das Vertrauen in demokratische Institutionen und menschenrechtliche Prinzipien untergraben können. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass politische Diskurse und außenpolitische Entscheidungen Einfluss auf die Wahrnehmung der Verbindlichkeit von Menschenrechten haben können. [ganzer Bericht: BT-hib]

    Sanktionsstopp und bessere Arbeitsvermittlung gefordert

    [14.1.] Die Fraktion Die Linke fordert, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In einem entsprechenden Antrag (21/3604) kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag.
    Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion.
    Sie fordert deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können.
    Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke fordert ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter.
    Der Antrag wurde am 15. Januar 202, erstmals im Bundestag beraten und dann in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

    Zahlen zur Begabtenförderung

    [14.1.] Der Anteil an Studierenden, die durch Begabtenförderungswerke unterstützt werden, ist in den vergangenen zehn Jahren leicht gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/3534) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3066) hervor. 
    Im Jahr 2015 lag dieser Anteil laut Zahlen des Statistischen Bundesamts mit 27.629 Geförderten bei rund einem Prozent, 2024 ist er auf 1,1 Prozent gestiegen (31.447 Geförderte). Im Gegensatz dazu ist der Anteil von Promotionsförderungen gesunken - von 2,37 Prozent (2019: 4.328 Promovierende) auf 1,79 Prozent (2024: 3.794 Promovierende). Das sogenannte Ein-Prozent-Ziel sei damit weiterhin gültig und solle beibehalten werden. 
    Im Jahr 2024 hatten rund 26 Prozent der geförderten Studierenden einen Migrationshintergrund (2018: etwa 23,1 Prozent), knapp 54,9 Prozent waren weiblich (2018: rund 51,6 Prozent) und bei etwa 10,4 Prozent handelte es sich um Frauen in MINT-Fächern (2018: knapp 8,6 Prozent). Ähnliche Werte ergeben sich bei den Promotionsförderungen.
    Der Höchstförderbetrag ist laut Antwort ebenfalls gestiegen. Im Jahr 2015 lag er (ohne Familien- und Kinderbetreuungszuschlag) bei 970 Euro, im Jahr 2024 waren es 1.292 Euro. 
    Rund 83,7 Prozent der geförderten Studierenden und 95,7 Prozent der geförderten Promovierenden befinden sich laut allgemeiner Hochschulstatistik an Universitäten. An Fachhochschulen sind rund elf Prozent der geförderten Studierenden und rund 0,9 Prozent der geförderten Promovierenden eingeschrieben. 
    Der Bund hat im Jahr 2024 rund 313,83 Millionen Euro für die Begabtenförderungswerke ausgegeben. Das Forschungsministerium (BMFTR) betont in seine Antwort, dass sich die angegebenen Zahlen ausschließlich auf die Förderaktivitäten des Ministeriums bei der Begabtenförderung beziehen. Neben den 13 Begabtenförderungswerken unterstütze das BMFTR die Begabtenförderung auch durch das Deutschlandstipendium und die berufliche Begabtenförderung. [BT hib

    Mehr Sozialwohnungen gefördert

    [14.1.] Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wohnen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten. In einer Antwort der Regierung (21/3513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3231) heißt es, zu den für unterstützungsbedürftige Haushalte besonders wichtigen Maßnahmen gehörten das Wohngeld und der Soziale Wohnungsbau. 2024 wurden nach Angaben der Bundesregierung 61.562 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbau gefördert und damit mehr als 2023 (49.591 geförderte Wohneinheiten). Der Bund stellte im Jahr 2024 rund 3,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. 2025 seien es 3,5 Milliarden Euro gewesen, und für 2026 seien vier Milliarden Euro geplant. Im aktuellen Finanzplan bis 2029 seien im Jahr 2027 fünf Milliarden Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Antwort enthält außerdem statistische Angaben zum Sozialen Wohnungsbau in den Bundesländern, zu Programmen der Regierung, zur Wohnungsbauprämie und zum Baukindergeld. [BT hib]

    Sicheres Aufenthaltsrecht für Geflüchtete bei Arbeit, Ausbildung, Integration

    [12.1.] Die Migrationspolitik in Deutschland bleibt auch 2026 ein zentrales Thema der Bundesregierung. Im Fokus steht aktuell die Frage, wie mit Geflüchteten umgegangen werden soll, die bereits in Deutschland leben, arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. 
    Bei der Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion (8./9.1.26 in Berlin) legten die Abgeordneten ihre politischen Schwerpunkte für das Jahr 2026 fest. Sie positionierte sich dabei klar und forderte ein sicheres Bleiberecht für gut integrierte Menschen mit Arbeit oder Ausbildung. Damit stellt sich die Partei gegen die Position der CSU, die zuletzt eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts forderte. In der Beschlussvorlage zur Klausur spricht sich die SPD-Fraktion für ein dauerhaftes Bleiberecht für diese Geflüchteten aus. Voraussetzung soll eine Beschäftigung oder eine Ausbildung sowie eine gelungene Integration sein. Die Partei begründet diese Forderung mit dem anhaltenden Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland. Die Wirtschaft sei dringend auf diese Menschen angewiesen. Migration dürfe nicht pauschal negativ bewertet werden, sondern biete große Chancen. Ziel müsse es sein, qualifizierte Einwanderung zu fördern.
    Nach Auffassung der SPD ist Zuwanderung also längst nicht mehr nur eine humanitäre Frage, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Viele Unternehmen hätten bereits heute große Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Besonders betroffen seien Branchen wie Pflege, Handwerk, Logistik sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe.
    So heißt es in der Beschlussvorlage wörtlich: „Der Fachkräftemangel stellt schon jetzt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Auch deswegen wollen wir für alle Menschen, die hier arbeiten oder ausgebildet werden und gut integriert sind, ein Bleiberecht.“
    Aus Sicht der SPD sind Unternehmen auf diese Arbeitskräfte angewiesen. Ein verlässliches Bleiberecht für gut integrierte Menschen in Arbeit oder Ausbildung soll sowohl den Betroffenen als auch den Betrieben mehr Sicherheit geben. Zudem könne es langfristig zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen.
    So hält es die SPD für „absurd“, Menschen abzuschieben, die gut integriert sind und dringend benötigte Arbeit leisten.
    Innerhalb der Bundesregierung will die SPD deshalb einen klaren Grundsatz verankern: Arbeit, Ausbildung und Integration sollen stärker als bisher darüber entscheiden, ob Menschen in Deutschland bleiben dürfen.
    Mit ihrer Forderung grenzt sich die SPD deutlich vom Kurs des Koalitionspartners CSU ab. Auf deren eigener Klausurtagung in der vorgegangenen Woche sprach sich die Partei für das Jahr 2026 für eine sogenannte „Abschiebeoffensive“ aus. - In ihrem Positionspapier fordert die Partei deutlich mehr Abschiebungen, vor allem nach Syrien und Afghanistan. Diese sollen auch mit Linienflügen erfolgen. Zusätzlich schlägt die Partei vor, am Münchner Flughafen ein eigenes Abschiebe-Terminal einzurichten. Die CSU begründet die Forderung damit, dass vor allem bei Schutzsuchenden aus Syrien nach dem Ende des Bürgerkrieges der ursprüngliche Fluchtgrund entfallen sei. Darüber hinaus fordert die CSU bundesweite Ausreisezentren und strengere Regeln bei der EU-Freizügigkeit. Auch ein automatischer Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Herkunftsland sowie härtere Konsequenzen bei Straftaten oder extremistischen Äußerungen gehören zu den Forderungen. [migrando]

    [21.1.] Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wiederholte die Forderung der Klausurtagung im Rahmen eines Besuchs im ABB Ausbildungszentrum Berlin/Brandenburg und forderte auch hier bessere Bleibechancen für junge Geflüchtete nach der Ausbildung. „Es muss eben für die Unternehmen Planbarkeit geben. […] Und die habe ich nicht, wenn gesagt wird, ich investiere hier in eine teure Ausbildung, in den jungen Menschen, und übermorgen ist er weg.“ 
    Gespräche in der Koalition zu einem solchen Bleiberecht liefen bereits, sagte die SPD-Politikerin. „Es dürfen nicht die falschen abgeschoben werden“, sagte Bas. Wer einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz gefunden habe und integriert sei, müsse auch eine Bleibeperspektive haben. „Eine Ausbildung ist ein Invest in die Zukunft und das ist nicht zum Nulltarif zu haben“. Ohne ein Bleiberecht hätten junge Geflüchtete keine Chance, einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen zu bekommen. 

    Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis dürfen in der Regel ohne Einschränkung eine Ausbildung machen und arbeiten. Komplizierter ist die Lage für Menschen, die nur eine Duldung haben. Wird zum Beispiel während der Ausbildung ein Asylantrag abgelehnt, braucht es eine eigene Ausbildungsduldung. Nach einem erfolgreichen Abschluss kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. [Tagesschau, Stern, N-TV, Dlf, BZ, Migazin]

    Aufenhalt von im Jahr 2024 abgelehnten Asylbewerbern

    [12.1.] Von knapp 88.000 im Jahr 2024 bestands- oder rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern haben sich Ende November 2025 laut Bundesregierung noch gut 52.200 in Deutschland aufgehalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3479) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3179) ausführt, wurde im Jahr 2024 bei 87.975 Personen der Asylantrag rechts- oder bestandskräftig abgelehnt. Davon befanden sich zum Stichtag 30. November 2025 laut Vorlage noch 52.225 Personen in der Bundesrepublik. Von diesen hatten den Angaben zufolge 20.203 eine Aufenthaltserlaubnis und 37 eine Niederlassungserlaubnis, während 31.985 in der Antwort unter „Sonstiges (z.B. Gestattung/ausreisepflichtig/kein Aufenthaltsrecht erfasst)“ aufgeführt sind. [BT hib]

    Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht

    [12.1.] Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.

    In der Anhörung nun kritisierte Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt.
    Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde.
    Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt.
    Auch Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein.
    Derartige Einwände wollte Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden.
    Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“.
    Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen. [BT hib]

    Keine Einwendungen gegen Vaterschaftsanfechtungs-Entwurf: Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, keine Einwendungen gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997) zu erheben. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/3487) hervor. [Info zum Gesetzentwurf]

    Rechtslage für getrennt lebende Eltern

    [12.1.] Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit und Notwendigkeit von Reformen im Familienrecht und bezieht in ihre Überlegungen auch den Zehnten Familienbericht ein. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3473) auf eine Kleine Anfrage. Im Zehnten Familienbericht wurde unter anderem gefordert, ein „Gesamtkonzept zur Stärkung gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung“ zu entwickeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen besser an die gesellschaftliche Lebenswelt von Familien anzupassen. 
    Die Regierung verweist in der Antwort zugleich darauf, dass die geltende Rechtslage schon heute die Situation getrennt lebender Eltern an vielen Stellen berücksichtige. So bestehe unter anderem nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für getrennt erziehende Elternteile der gleiche individuelle Anspruch auf Elterngeld wie für Elternteile in Paarbeziehungen, wenn das Kind weiterhin mit beiden Elternteilen in einer häuslichen Gemeinschaft lebe. [BT hib]

    Projekte der Antidiskriminierungsstelle

    [9.1.] Über die Bewilligungspraxis der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten Projekte und über die Titel der Projekte gibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3457) auf eine Kleine Anfrage Auskunft. Grundsätzlich hätten Zuwendungsempfänger nicht verausgabte Mittel zu erstatten. Darüber hinaus habe es in wenigen Fällen Rückforderungen in geringfügiger Höhe aufgrund von Einzelausgaben gegeben, die nicht förderfähig gewesen seien beziehungsweise keinen hinreichenden Projektbezug aufgewiesen hätten, heißt es darin unter anderem.

    Informationen zu ESF-Bundesprogramm

    [9.1.] Die ESF Plus-Förderung des Bundes unterliegt einem fortlaufenden Monitoring und wird seit 2024 laufend evaluiert. Zwischenergebnisse der Evaluation liegen aktuell noch nicht vor. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3442) auf eine Kleine Anfrage. Bestandteil der Antwort sind außerdem Auflistungen über Teilnehmerzahlen der verschiedenen Förderprogramme. Das Europäische Sozialfonds (ESF) Plus-Bundesprogramm unterstützt mit vielfältigen Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmensförderung, Bildung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung.

    Digitalpakt Weiterbildung noch in der Prüfphase

    [9.1.] Inwieweit der im Koalitionsvertrag benannte Digitalpakt Weiterbildung umgesetzt werden kann, wird im Laufe der Legislatur geprüft, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3446) auf eine Kleine Anfrage (21/3127) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und verweist auf den Haushaltsvorbehalt, unter dem alle im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen stünden. 
    Die Regierung betont in dem Schreiben die Bedeutung des Themas: „Die Bundesregierung hat zusammen mit den 17 Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) mit dem Fortsetzungspapier 'Weiterbildung 2030 - Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!' ein gemeinsames Signal zur Fortentwicklung der Weiterbildung in Deutschland gesetzt. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern. Dazu zählt auch, die Digitalisierung noch gezielter für die Berufliche Bildung zu nutzen und die Herausforderungen gemeinsam zu gestalten.“

    Doppelt so viele Krankheitstage wegen psychischer Belastung

    [9.1.] Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Belastungen ist in den vergangenen zehn Jahren sehr stark gestiegen. Wie aus einer Antwort (21/3464) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3153) der Fraktion Die Linke hervorgeht, sind 2024 mehr als 87 Millionen solcher Krankheitstage allein bei Frauen erfasst worden. Männer liegen demnach mit rund 60 Millionen Tagen deutlich darunter. Dies ist ein deutlicher Sprung nach oben gegenüber den 2019 und 2014 erfassten Werten. 2019 waren es bei Frauen zirka 67 Millionen Tage und bei Männern rund 45 Millionen Tage. Im Jahr 2014 lag der Wert für Frauen bei 43 Millionen und jener für Männer bei rund 27 Millionen.

    Psychische Belastung bei Kinderwunschbehandlungen

    [9.1.] Ein unerfüllter Kinderwunsch ist nach Angaben der Bundesregierung häufig stressbehaftet. Aber auch die Kinderwunschbehandlung werde von vielen Frauen und Männern als psychisch belastend empfunden, vor allem wegen des ungewissen Ausgangs, heißt es in der Antwort (21/3461) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sei festgelegt, dass eine künstliche Befruchtung nur nach vorheriger ärztlicher Beratung erlaubt ist. Die Beratung solle sich gezielt auf die individuellen medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beziehen. 
    Dabei sollen nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen, sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption) eingehend erörtert werden, heißt es in der Antwort weiter.
    Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BiÖG) informiert den Angaben zufolge auf dem Portal „familienplanung.de“ über Methoden, wie sich die psychische Belastung bei Kinderwunschbehandlungen bewältigen lässt.

    Bundesrat will Mietpreisbremse nachschärfen

    [8.1.] Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (21/3509) „zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vor. Die Länderkammer hatte den Entwurf in ihrer 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundesrat einen solchen Entwurf (20/7850) vorgelegt, der aber der Diskontinuität anheimgefallen war. [Zur gesamten Meldung]

    Rechtsextreme Gewalttaten gegen Frauen

    [5.1.] Über unter anderem rechtsextreme Gewalttaten mit „misogynem und sexistischem Hintergrund“ informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2861). Die Regierung macht darin unter anderem Angaben zu in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Gewalttaten gegen Frauen, die dem rechtsextremistischen Milieu zugeordnet werden. Zudem gibt sie auf Fragen der Linken Auskunft über die Aufschlüsslung von politisch motivierten Gewalttaten nach Unterthemenfeldern wie „Frauenfeindlichkeit“ und „Geschlechterbezogene Diversität“. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2024 sowie das Jahr 2025 (Abfragestand vom 24. November 2025). 

    Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“

    [30.12.25] Der Verein Deutsches Jugendinstitut hat 2024 Fördermittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 25 Mio. € enthalten, die Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH 621.632,76 €, das Deutsche Zentrum für Integration und Migration e.V. (DeZIM) 11.647.727,63 €, das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) 4.292.211,39 €.
    Dies geht aus einer Auflistung in einer Antwort der Bundesregierung (21/3284) auf eine Kleine Anfrage hervor. Darin werden auch Angaben über drei weitere Einrichtungen gemacht, jeweils für die Jahre 2015 bis 2024. Die Antwort ergänzt die vorherige Antwort der Bundesregierung zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (21/2398).

    Fachkräfte in Engpassberufen

    [29.12.25] In Deutschland sind zum Stichtag 31. Mai 2025 in der Kraftfahrzeugtechnik 392.948 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Das sind deutlich mehr als zehn Jahre zuvor, als 347.698 Personen in diesem Bereich arbeiteten. Diese Daten führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3356) auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Fachkräfte in Engpassberufen“ auf.
    Darin finden sich zu verschiedenen Branchen detaillierte Arbeitsmarktdaten. So ist beispielsweise auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Sanitär-, Heizungs und Klimatechnik gestiegen. 2025 waren dort 182.855 Personen beschäftigt, 2015 waren es noch 175.917. In Berufen der Bauelektrik sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dagegen um mehr als 6.000 auf 217.697 Personen.
    Die Zahl der Bus- und Straßenbahnfahrer stieg in den zehn Jahren von 119.253 auf 154.232. Um rund 15.000 auf 533.941 Personen sank dagegen die Zahl der Berufskraftfahrer.

    Unerlaubte Einreisen

    [29.12.25] Vom 7. Mai bis Ende Oktober 2025 haben die Grenzschutzbehörden 32.236 Personen festgestellt, die unerlaubt nach Deutschland eingereist sind. Das geht aus der Antwort (21/3358) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2913) der Grünen-Fraktion hervor. Davon kamen 5.872 Personen über die Luftgrenze und 188 über die Seegrenze.
    Auf dem Landweg wurden die meisten unerlaubten Einreisen (5.568 Personen) über die Grenze zu Frankreich registriert, gefolgt von der Grenze zu Österreich (4.869) sowie der Grenze zu Polen (4.115).

    Bundesregierung legt 24. Bafög-Bericht vor

    [22.12.25] Die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden ist von 2022 bis 2024 leicht zurückgegangen. Dies geht aus dem 24. Bafög-Bericht hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (21/3365) vorliegt.
    Während im Jahr 2022 etwa 335.000 Studierende eine Förderung erhielten, waren es laut Bericht 2024 rund 326.000 Personen; ein Rückgang von knapp 2,7 Prozent. An Universitäten habe der Rückgang rund 4.000 Studierende betragen (minus 1,8 Prozent), an Fachhochschulen sei die Zahl von 110.000 auf 105.000 gesunken (minus 4,5 Prozent).
    Die Gefördertenquote an Fachhochschulen habe 2024 mit 12,3 Prozent unter der Quote an Universitäten (18,6 Prozent) gelegen. Insgesamt sank auch die Zahl an Studierenden, die grundsätzlich Anspruch auf eine Bafög-Förderung hätten, heißt es in der Unterrichtung. Die Anzahl ging um 9,3 Prozent auf 2,04 Millionen im Jahr 2024 zurück (2022: 2,25 Millionen). 
    Auch im Bereich der Schülerförderung vermerkt der Bericht rückläufige Zahlen: 2022 hätten 84.000 Schülerinnen und Schüler Bafög in Anspruch genommen, 2024 rund 77.300. Dies entspreche einem Minus von rund acht Prozent.
    Seit dem 23. Bericht wurden die Bafög-Regelungen durch ein Gesetz geändert: das 29. Bafög-Änderungsgesetz. Durch dieses könnten Studierende ohne umfangreiche Prüfung über die Förderhöchstdauer hinaus ein weiteres Semester studieren und einfacher das Studienfach wechseln. Auch die Freibeträge sind deutlich erhöht worden, heißt es in dem Bericht.
    Der Start von „BAföG Digital“ ermögliche seit September 2021 allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern Leistungen nach dem Bafög-Gesetz digital zu beantragen. Im Jahr 2023 seien 265.627 Anträge über „BAföG Digital“ gestellt worden, 2024 sei die Anzahl auf 286.022 Anträge gestiegen.
    Die Bundesregierung legt ihren Bafög-Bericht in der Regel alle zwei Jahre vor. Der 24. Bericht umfasst den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2024.

    Förderprogramm EhAP Plus des Europäischen Sozialfonds

    [17.12.25] Die Bundesregierung betont in einer Antwort (21/3251) die Sinnhaftigkeit des Förderprogramms EhAP Plus des Europäischen Sozialfonds. 
    Mit dem EhAP-Plus-Programm soll die Lebenssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neu zugewanderten Unionsbürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Kindern unter 18 Jahren verbessert werden.
    Die Bundesregierung schreibt, sie gehe davon aus, dass bestehende lokale und regionale Hilfestrukturen grundsätzlich ausreichten, jedoch den Menschen diese Angebote entweder nicht bekannt oder für sie aus unterschiedlichen Gründen nicht erreichbar seien. Darüber hinaus könne es in einzelnen Kommunen zu erhöhten Anforderungen an vorhandene lokale und regionale Hilfestrukturen kommen, denen durch die Förderung im Rahmen von EhAP Plus begegnet werden solle.
    „Ziel des EhAP Plus ist, die Beratenen an die bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote heranzuführen, um die Lebenssituation zu verbessern. Nach EhAP Plus-Beratungen erfolgte in 94 Prozent der Fälle eine anschließende Inanspruchnahme bestehender Hilfs- und Beratungsangebote“, heißt es in der Antwort weiter.

    Ganztagsangebote für Grundschulkinder

    [17.12.25] Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt.
    Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt. 
    Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung.
    „Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Länder hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. 

    Deutsche und europäische Migrationspolitik

    [17.12.25] Der Innenausschuss beriet über Fragen der deutschen und europäischen Migrationspolitik beraten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) berichtete dem Gremium dabei über die Ergebnisse der Beratungen der EU-Innenminister vom 8. Dezember dieses Jahres über das europäische Asylsystem. Dabei ging es unter anderem um die Verständigung der Ressortchefs auf eine Rückkehrverordnung, die geplante Einrichtung von „Return Hubs“ zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Staaten außerhalb der Europäischen Union sowie um den sogenannten Solidaritätsmechanismus zum Ausgleich besonderer Belastungen von Mitgliedsstaaten insbesondere an den EU-Außengrenzen. 
    Zugleich unterrichtete der Minister den Ausschuss über den Stand der Aufnahme in Pakistan befindlicher Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage. Danach befanden sich am Vortag noch insgesamt 75 ehemalige Ortskräfte und Angehörige sowie 460 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm in Islamabad und können mit einer Aufnahme in Deutschland rechnen. 650 Personen vom sogenannten Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste, deren Aufnahme nicht in Frage komme, seien finanzielle und praktische Hilfen angeboten worden. 
    Daneben informierte Dobrindt die Parlamentarier darüber, dass in der vorherigen Nacht ein afghanischer Straftäter erstmals mit einem regulären Linienflug aus Deutschland nach Kabul abgeschoben worden sei. Künftig würden weitere solcher Überstellungen stattfinden. 

    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass erstmals ein Straftäter aus Afghanistan mit einem regulären Flug abgeschoben worden sei. Mit Blick auf die Brüsseler Verhandlungen der Innenminister betonte sie, dass nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU eine Migrationswende stattfinde. 
    Die AfD-Fraktion machte deutlich, weiterhin kein Vertrauen in das europäische Asylsystem zu haben. Zugleich erkundigte sich danach, mit welchen Staaten Deutschland über die Einrichtung von „Return-Hubs“ im Gespräch ist und wann diese kommen sollen. 
    Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass ehemalige Ortskräfte ebenso wie Personen von der Menschenrechtsliste Aufnahmezusagen nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes gehabt hätten, und warf die Frage auf, wie sich die unterschiedliche Behandlung beider Gruppen begründe. 
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass Aufnahmezusagen zurückgezogen worden seien, und erkundigte sind danach, wie die Betroffenen künftig unterstützt werden und wie die Bundesregierung sicherstelle, dass die genannten 650 nicht obdachlos werden. 
    Die Fraktion Die Linke wollte wissen, wie viele von diesen 650 Personen Klage gegen ihre Nicht-Aufnahme eingereicht haben. Auch fragte wie, wie viele der ehemaligen Ortskräfte die Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich bestanden haben. [BT hib]

    Krankenkassenleistungsfinanzierung für Geflüchtete u. Transferleistungsbezieher

    [17.12.25] Der Petitionsausschuss unterstützt die in einer Petition erhobene Forderung, der Bund möge die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Geflüchtete und Bezieher von Transferleistungen vollständig finanzieren. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die besagte Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet das, dass die Abgeordneten das Anliegen des Petenten als begründet ansehen und aus ihrer Sicht Abhilfe notwendig ist. 
    Die Zuschüsse des Bundes zum Gesundheitsfonds reichten bei Weitem nicht aus, um die Kosten zu decken, welche durch die Aufnahme von Geflüchteten und Beziehende von Transferleistungen in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entstünden, heißt es in der Petition. Die verbleibenden Fehlbeträge würden von den Pflicht- und freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung „weitgehend allein“ getragen. Da es sich bei der gesundheitlichen Versorgung des genannten Personenkreises um eine Solidarleistung handele, sei diese von der Gesamtbevölkerung zu tragen. Folglich müssten die Kosten vollständig vom Bund ausgeglichen werden, verlangt der Petent.
    In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird deutlich gemacht, dass das Problem der Deckungslücke zu Lasten der GKV im Hinblick auf Beziehende von Transferleistungen bekannt sei. Zugleich bekräftigt der Ausschuss den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten, weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Mitgliederkreis der GKV einerseits danach abzugrenzen, welcher Personenkreis zur Bildung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist, und andererseits danach, welche Personen deren Schutz benötigen.
    Die aktuelle Bundesregierung habe sich im Rahmen des Koalitionsvertrags zum Ziel gesetzt, die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, heißt es in der Vorlage weiter. Für diese Aufgabe solle eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern eingerichtet werden. Sie solle die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachten, bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen treffen und konkrete weitere Maßnahmen vorschlagen. [BT hib]

    Bundesregierung will Kommunen entlasten

    [16.12.25] In ihrer Antwort (21/3182) auf eine Kleine Anfrage listet die Bundesregierung sechs Punkte auf, mit denen die Ausgabendynamik der kommunalen Ebene gebremst werden soll. Dabei nennt sie den „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“, der eine Evaluierung kommunaler Aufgaben und der damit verbundenen Kosten vorsehe, des Weiteren Bürokratieabbau, die Modernisierungsagenda und die Sozialstaatsreform.
    Ferner weist die Regierung darauf hin, dass sie jährlich 250 Millionen Euro bereitstelle, um die Kommunen bei der Entlastung von übermäßigen Liquiditätskrediten zu unterstützen. Außerdem solle das Förderwesen reformiert werden, um den Verwaltungsaufwand in den Kommunen zu reduzieren.

    Wachsende Aufgaben für Kommunen

    [16.12.25] Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen wäre nach Ansicht der Bundesregierung „mit tiefgreifenden Eingriffen in das föderale Gesamtgefüge und die Eigenstaatlichkeit der Länder verbunden“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3157) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2440) zu wachsenden Aufgaben für Kommunen.
    Dabei argumentiert die Bundesregierung, dass die Kommunen „staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder“ seien. „Das Verhältnis der Länder zu ihren Kommunen unterscheidet sich dadurch erheblich von dem des Bundes zu den Ländern, die staatsorganisationsrechtlich über eine eigene Staatlichkeit verfügen.“
    Ferner verweist sie darauf, dass es grundgesetzlich „ein striktes Durchgriffsverbot“ des Bundes auf die Kommunen gebe. Die Übertragung von Aufgaben erfolge nur über die Länder. Es obliege deshalb den Ländern, ihren Kommunen bei Mehrbelastungen „eine adäquate Finanzausstattung zu gewähren“.

    Bundesprogramme werden laufend evaluiert

    [16.12.25] Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird fortlaufend wissenschaftlich evaluiert. Dabei kommen qualitative und quantitative Forschungsmethoden zum Einsatz, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3181) auf eine Kleine Anfrage. Aus der Evaluation würden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Bundesprogramms abgeleitet.
    Weiter schreibt die Regierung, auch das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ unterliege projektbezogen einer umfangreichen begleitenden externen wissenschaftlichen Evaluation. Über eine professionelle Dokumentations- und Monitoringsoftware würden regelmäßig Daten zur Steuerung und Evaluation des Programms geliefert. Hierzu finde jährlich eine Konferenz der umsetzenden Träger und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) statt. Darüber hinaus erfolge regelhaft eine indikatorenbasierte Erfolgskontrolle, die die Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Programms umfasst, schreibt die Regierung.

    Bundesbildungs-&jugendministerin: Bildung ist zur Überlebensfrage für die Demokratie geworden

    [14.12.25] BMBFSFJ: Bundesfamilienministerin Karin Prien spricht im Interview mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung über ernüchternde Bildungstrend-Ergebnisse, verbindliche Bildungsziele und betont die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung für Wirtschaft, Aufstiegschancen und die Demokratie.: “Bildung ist zur Überlebensfrage für die Demokratie geworden”.
    […] Karin Prien: Ich würde mir wünschen, dass Politik und Gesellschaft insgesamt die Bedeutung von Bildung in Familie, Kita und Schule für Aufstiegschancen und soziale Gerechtigkeit, Wachstum, Innovation und Vertrauen in die Demokratie wahrnähmen und auf allen staatlichen Ebenen die notwendigen Investitionen am richtigen Ort prioritär tätigten.
    […] Weil wir wissen, dass die frühe Bildung in der Familie und in der Kita der entscheidende Schlüssel für alle Bildungserfolge ist, muss es Ziel aller politischen Ebenen sein, eine demographische Rendite, die sich nach und nach in allen Bundesländern ergeben wird, in die Qualität der frühen Bildung zu stecken. Das heißt, dass wir frühe Förderbedarfe im Bereich Sprache, aber auch bei Motorik und sozial-emotionaler Entwicklung ganz gezielt gemeinsam angehen. Beginnen sollten wir gesteuert nach Sozialindex bei denjenigen mit besonders förderbedürftigen Ausgangslagen. Ich werbe sowohl bei den Ministerpräsidenten als auch im Bundeskabinett dafür, dass wir diese Gelegenheit jetzt ergreifen.
    […] Die Situation in unserem Bildungssystem ist so dramatisch, dass alle vom Landrat über die Landesminister und Ministerpräsidenten bis zum Bundeskanzler erkennen müssen, dass die Verbesserung der Leistungen im Bildungssystem zur Überlebensfrage für unsere Volkswirtschaft und zunehmend auch für unsere Demokratie geworden ist. Wir müssen auch die Fachkräfte in den Erziehungsberufen dringend im System halten. Für mich ist es eine Schicksalsfrage für Deutschland, die Mittel für die frühe Bildung im System für mehr Qualität einzusetzen.
    […] Der Bund hat den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes immer befristet Mittel zugewiesen. Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die Gelder nur noch unter der Bedingung zu vergeben, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden. Das gilt vor allem für die verpflichtende Sprachdiagnostik und -förderung und die Förderung von Kindern mit schlechten Startchancen. Darüber verhandeln wir seit dem Sommer mit den Ländern, damit wir ein dauerhaft wirkendes, bürokratieärmeres Gesetz auf den Weg bringen können, das 2027 in Kraft treten soll. Ich beabsichtige, dazu im zweiten Quartal 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir führen gegenwärtig in meinem Ministerium die frühe Bildung mit der allgemeinen Bildung zusammen, erleben also auch die historisch gewachsenen unterschiedlichen Kulturen der Bildungsbereiche. Es geht nicht darum, die Kita zu verschulen, sondern darum, Kindern zu ermöglichen, in einem bestimmten Alter bestimmte Kompetenzen zu erwerben und diese auch zu messen. Das Kind muss im Mittelpunkt stehen. Aus der BRISE-Studie in Bremen wissen wir, dass wir einen Bildungsplan von null bis zehn entwickeln können, der kindgerecht ist, aber trotzdem Kompetenzen über die Bildungsinstitutionen konsequent fördert. Eltern, Kita und Schule müssen deutlich enger zusammenarbeiten, damit das gelingt. Es wird am Ende auch unter den Kitas einen gesunden Wettbewerb geben, bei dem sich das Bessere gegen das Gute durchsetzen wird. [zum gesamten Interview]

    Menschenrechte in Deutschland

    [12.12.25] Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 liegt als Unterrichtung (21/3240) vor. Darin appellieren die Menschenrechtsexperten angesichts der großen außen- und innenpolitischer Herausforderungen Deutschlands an die „Bereitschaft zu Kompromissen“ der demokratischen Parteien und eine „faktenbasierte Politik“. Die derzeit oft konstatierte Spaltung in der Gesellschaft erwachse erst dann aus Meinungsverschiedenheiten, „wenn Beteiligte die rechtsstaatlichen Grundlagen der Demokratie - die Anerkennung der gleichen Menschenwürde aller, das durch Grund- und Menschenrechte begrenzte Mehrheitsprinzip sowie die Bindung aller Staatsgewalt an Gesetz und Recht und die Unabhängigkeit der Gerichte - nicht teilen oder wenn Akteure die Spaltung bewusst befeuern“, so das DIMR, das als Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution die Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte berät.
    Der aktuelle Bericht behandelt im Schwerpunkt fünf Themen: die Partizipation junger Menschen auf allen politischen Ebenen, die Gefahren für den Rechtsstaat und Zivilgesellschaft, die Prävention von Femiziden, den Schutz der Betroffenen von Menschenhandel sowie die Rechtsschutzaufgaben im Kontext von Rüstungsexporten.
    So weist das Menschenrechtsinstitut daraufhin, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland trotz Fortschritten noch immer zu wenig Möglichkeiten der politischen Partizipation haben, vor allem auf Bundesebene. Um das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Partizipation zu erfüllen und die demokratische Kultur langfristig zu stärken, sollten Bund und Länder nicht nur Gremien „von oben“ schaffen, sondern auch Selbstorganisationen junger Menschen fördern und in politische Prozesse miteinbeziehen, schlägt das DIMR vor.
    Rechtsstaat und Zivilgesellschaft sieht das Menschenrechtsinstitut zunehmend unter Druck: „Politische Rhetorik, die Gerichtsentscheidungen abwertet oder ihre Missachtung ankündigt, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat in Deutschland“, warnen die Experten. Unzureichende Schutzmechanismen gegen Einschüchterungsklagen und die mangelnde Absicherung zivilgesellschaftlichen Engagements verschärften das Risiko, dass demokratisch und rechtsstaatlich unverzichtbare Freiräume schrumpfen.
    In diesem Zusammenhang lobt das DIMR den im Dezember 2024 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als „wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und zur Absicherung dieser zentralen rechtsstaatlichen Institution“. Kritisch hingegen bewertet das Institut unter anderem, dass die Bundesregierung - anders als die Vorgängerregierung - kein Demokratiefördergesetz plant, um zivilgesellschaftliches Engagement sicherzustellen.
    Weiter konstatieren die Menschenrechtsexperten beim Schutz von Frauen vor Femiziden sowie beim Kampf gegen den Menschenhandel Lücken und Defizite. Für die Prävention von Femiziden reichten die bereits ergriffenen Maßnahmen nicht aus, es fehlten insbesondere weiterhin zuverlässige Daten. Die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention seien nur zu erfüllen, wenn sie die Datenlage verbesserten „und auf deren Grundlage Prävention, Schutzstrukturen, Täterarbeit und Fortbildungen systematisch einführen, ausbauen und ausreichend finanzieren“, so der DIMR-Bericht.
    Beim Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, der „in der Pflege, in privaten Haushalten, in der Prostitution, in der Landwirtschaft, im Transportsektor, in der Fleischverarbeitung oder auf dem Bau “alltäglich„ sei und mit “gravierenden Menschenrechtsverletzungen„ einhergehe, raten die Experten zu einer “zügigen Entwicklung und Umsetzung eines „Nationalen Verweisungsmechanismus“. Dieser solle sicherstellen, dass Behörden und Hilfseinrichtungen Betroffene von Menschenhandel frühzeitig identifizieren, unterstützen und betreuen können. [BT hib]

    Siebter Armuts- und Reichtumsbericht

    [12.12.25] In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem aktuellen, dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (21/3250) hervorgeht. 
    „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. 
    Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren.
    Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“
    Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent.
    Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. [BT hib]

    BMBFSFJ-Fördergrundsätze von Bundesprogrammen

    [12.12.25] Die Bundesregierung fördert seit Jahren Organisationen in den Feldern Demokratieförderung, Integration und Antidiskriminierung. Dazu zählen u. a. die CLAIM gGmbH („Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“), das Netzwerk Neue Deutsche Organisationen (ndo) sowie regionale Partner wie Teilseiend e. V. bzw. die Muslimische Akademie Heidelberg (MAH). Zuwendungen des Bundes an private Projektträger dürfen nur unter der Voraussetzung eines erheblichen bundesstaatlichen Interesses gewährt werden (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung). Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Näheres regeln die Förderrichtlinien und der jeweilige Zuwendungsbescheid. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/3156) auf eine Kleine Anfrage. [BT hib]

    Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II

    [12.12.25]  Im Jahresdurchschnitt 2024 haben rund 5,56 Millionen Leistungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bezogen, darunter 2,91 Millionen mit deutscher Staatsangehörigkeit und 2,65 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Zwischen 2021 und 2024 ist die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten um 246.000 beziehungsweise 4,6 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (21/3177) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. In zahlreichen Tabellen wird außerdem aufgeschlüsselt, wie sich die Zahl der Erstattungsbescheide in den vergangenen Jahren entwickelt hat. [BT hib]

    Telemedizin: v.a. junge Frauen nutzen Videosprechstunden

    [12.12.25] Der Bericht des Bewertungsausschusses und des ergänzenden Bewertungsausschusses zur telemedizinischen Leistungserbringung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für das Berichtsjahr 2023 liegt als Unterrichtung (21/3235) der Bundesregierung vor. In dem Bericht geht es beispielsweise um Videosprechstunden, das Telemonitoring bei Patienten mit Herzinsuffizienz, die elektronische Patientenakte (ePA) oder Digitale Gesundheitsanwendungen.
    Wie aus dem Bericht hervorgeht, wurde 2023 bei rund 900.000 Versicherten eine Videosprechstunde genutzt. Das waren etwa 100.000 Versicherte weniger als 2022. Die Zahl der Behandlungsfälle, in denen eine Videosprechstunde zum Einsatz kam, blieb mit etwa 1,5 Millionen annähernd gleich. 
    Die Anzahl der Videosprechstunden im hausärztlichen Versorgungsbereich stieg den Angaben zufolge auf mehr als 900.000. Damit gab es mit einem Anteil von 41 Prozent an allen Videosprechstunden erstmals mehr hausärztliche als psychotherapeutische Videosprechstunden (40 Prozent).
    Versicherte, die Videosprechstunden in Anspruch nahmen, waren laut dem Bericht überdurchschnittlich im jüngeren Erwachsenalter und mehrheitlich weiblich. So wurden rund 50 Prozent der Videosprechstunden von Versicherten zwischen20 und 39 Jahren und insgesamt 60 Prozent der Videosprechstunden von Frauen in Anspruch genommen. [BT hib]

    Aufnahme nationaler Minderheiten ins Grundgesetz

    [11.12.25] Um die Entschließung des Bundesrates vom 26. September dieses Jahres zur Aufnahme nationaler Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3160) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2915). Danach bat der Bundesrat in der Entschließung die Bundesregierung, eine Änderung des Grundgesetzes vorzubereiten, in der dessen Artikel 3 „um einen neuen Absatz erweitert werden sollte: ,Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.'“
    Wissen wollte die Fraktion unter anderem, ob die Bundesregierung beabsichtigt, der „Bitte des Bundesrates nachzukommen und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung vorzubereiten“. Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass die Bundesratsinitiative in Ergänzung bereits bestehender landesverfassungsrechtlicher Reglungen das Ziel verfolge, die gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz und die Förderung der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten zu bekräftigen. Die vorgeschlagene Achtensklausel nehme dabei Bezug auf die „bereits zum Ende der 1990er Jahre vorgenommene Ratifikation des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, durch die die gesamtstaatliche Verantwortung bereits auf gesetzlicher Ebene anerkannt wurde“.
    Bei der zusätzlichen Verankerung dieses Bekenntnisses im Grundgesetz seien minderheitenrechtliche und verfassungspolitische Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen, schreibt die Bundesregierung ferner. „Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort weiter. [BT hib]

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz/ Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Engpassberufen

    [11.12.25] In einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2860) heißt es: Die deutsche Wirtschaft ist branchenübergreifend dringend auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen, wie aktuelle Statistiken zeigen. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostizierte im August 2024, dass 2027 rund 37 000 Stellen im Verkauf unbesetzt bleiben würden, mehr als 27 000 in der Kinderbetreuung und mehr als 22 000 in der Sozialarbeit und Pädagogik. Auch in der Gesundheits- und Krankenpflege ist mit mehr als 20 000 unbesetzten Stellen zu rechnen. Gerade im systemrelevanten Gesundheitswesen wird deutlich: Ausländische Fachkräfte sichern unsere gesundheitliche Versorgung. […] Dass […] eine massive Fachkräftelücke besteht, zeigt aus Sicht der Fragestellenden, dass Deutschland weiterhin auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen ist, um nicht in einen akuten Versorgungsengpass zu geraten. 
    In der Antwort der Bundesregierung (21/3132) heißt es, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Engpassberufen im Zeitraum von Januar 2024 bis April 2025 deutlich zugenommen hat. Zu Jahresbeginn 2024 arbeiteten rund 690.000 Drittstaatsangehörige in Engpassberufen. Bis April 2025 stieg diese Zahl den Angaben zufolge kontinuierlich auf mehr als 790.000. Das entspreche einem Zuwachs von gut 100.000 Personen beziehungsweise etwa 15 Prozent. 
    Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit in Engpassberufen von 8,19 Millionen auf 8,13 Millionen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dies entspreche einem Rückgang von rund 58.000 Personen beziehungsweise 0,7 Prozent. Die Zahlen zeigten, „dass Drittstaatsangehörige zunehmend zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Engpassberufen beitragen“, schreibt die Bundesregierung weiter. [BT hib]

    Mehr Jugendarbeit im Ganztag während der Ferien

    [11.12.25] Die Bundesregierung will die Ganztagsangebote während der Schulferien ausbauen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf (21/3193) „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag“ vor. Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.
    Zur Rolle der Jugendarbeit führt die Regierung außerdem aus: „Die Jugendarbeit ist in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schafft für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und kann nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellen dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. In den Zeiten der Schulferien sollen daher - zusätzlich zu den bereits vorgesehenen rechtsanspruchserfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner - Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung.“
    Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Schulferienzeiten eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter vor. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. [BT hib

    Länder fordern Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

    [10.12.25] Der Bundesrat will den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. Dazu hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)“ (21/3064) vorgelegt. Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
    Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweist der Bundesrat auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter.
    Wie der Bundesrat ausführt, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Länderkammer ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz.
    Die Bundesregierung nimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlag des Bundesrates „zur Kenntnis“. Es liege in der Hand des parlamentarischen Gesetzgebers, zu entscheiden, „ob der Vorschlag zur Ergänzung des besonderen Diskriminierungsschutzes des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 GG beschlossen werden soll“, heißt es weiter.
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Oktober 2025 bereits einen gleichlautenden Gesetzentwurf (21/2027) eingebracht. Der Bundesrat hatte seinen Entwurf in der Sitzung am 26. September 2025 beschlossen. [BT hib]

    Bundesrat will Schutzlücken bei häuslicher Gewalt schließen

    [10.12.25] Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) vorgelegt. Damit sollen bestehende Schutzlücken im Umgang mit häuslicher Gewalt geschlossen werden. Der zivilrechtliche Gewaltschutz habe „einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf“ und sei „nicht immer das optimale Schutzinstrument“, heißt es in der Begründung.
    Mit der Neuregelung soll laut Länderkammer insbesondere auf Fälle reagiert werden, in denen Täter trotz gerichtlicher Schutzanordnungen weiter eskalierend handeln. Die Länderkammer verweist darauf, dass zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen zwar schnell ergehen könnten, deren praktische Wirksamkeit jedoch maßgeblich von verfahrens- und vollstreckungsrechtlichen Vorgaben abhänge. In streitigen oder manipulativen Konstellationen verfügten die Familiengerichte zudem nicht über die gleichen Ermittlungsinstrumente wie die Polizei. Dies könne dazu führen, dass hochgefährliche Täter trotz mehrfacher Verstöße nicht effektiv gestoppt würden.
    Nach Darstellung des Bundesrates zeigen insbesondere Hochrisikofälle im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz deutliche Parallelen zu eskalierenden Stalking-Fällen. Das bestehende System aus Schutzanordnung, Ordnungsmitteln und zivilrechtlicher Vollstreckung könne dieser Dynamik nicht hinreichend entgegenwirken, da Ordnungsgelder nicht selten ins Leere gingen und Vollstreckungsverfahren zeitverzögernd wirkten. In solchen Situationen bedürfe es „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten, durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“, heißt es weiter.
    Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz deutlich anzuheben. Künftig sollen etwa Zuwiderhandlungen, bei denen Täter Waffen mit sich führen, das Opfer erheblich gefährden oder durch wiederholte und fortgesetzte Taten dessen Lebensgestaltung maßgeblich beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem soll in diesen Fällen die Möglichkeit einer vorbeugenden „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung eröffnet werden. Nach Auffassung des Bundesrates entspricht dies den Erfordernissen eskalierender Gewaltbeziehungen, in denen Täter trotz polizeilicher Gefährderansprachen und zivilgerichtlicher Anordnungen nicht von weiteren Übergriffen abgehalten werden können. Durch eine befristete Inhaftierung könne eine akute Gewaltspirale unterbrochen und das Opfer geschützt werden, bevor sich das Risiko schwerer Gewalttaten weiter verdichte.
    Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengerichten und Polizei. Künftig sollen die Polizeibehörden bereits mit Eingang eines Antrags auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz unterrichtet werden. Dies soll den Behörden ermöglichen, Gefährdungslagen frühzeitig einzuschätzen, Erreichbarkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen der Gefahrenabwehr vorzubereiten. Nach Angaben des Bundesrates können so Schutzlücken vermieden werden, die entstehen, wenn eine verletzte Person noch vor Zustellung einer Entscheidung bedroht oder angegriffen wird.

    Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag zur Stärkung des Informationsflusses grundsätzlich und prüft die weiteren Änderungen. Zugleich verweist sie auf einen eigenen, am 19. November 2025 beschlossenen Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einen wirksameren Gewaltschutz zielt. [BT hib]

    Übergabe von Fördermittelbescheiden

    [10.12.25] Die Bundesregierung hat keine einheitliche Regelung zur Übergabe von Fördermittelbescheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2863) auf eine Kleine Anfrage. Die Antwort enthält zudem Angaben der Ressorts zu Übergaben von Fördermittelbescheiden zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. September 2025. [BT hib]

    Von weiblicher Genitalverstümmelung Betroffene in Deutschland

    [10.12.25] BMBFSFJ: Neue Schätzung des Bundesministeriums zeigt deutlichen Anstieg der Zahlen: Fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht.
    Zum heutigen Tag der Menschenrechte veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.
    Die Analyse zeigt: In der Gesamtzahl von 123.000 sind etwa 86.500 volljährige Frauen enthalten, die bereits eine Form der Genitalverstümmelung erfahren haben – 83 Prozent mehr als 2017, als zuletzt eine vergleichbare Schätzung vorlag. Zudem geht die Untersuchung davon aus, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.

    Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf: „Das heute fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalver-stümmelung betroffen oder bedroht sind, ist erschütternd. Das ist eine schier unvorstellbare und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen leiden unter den physischen und psychischen Folgen ein Leben lang. Deshalb ist es richtig, dass weibliche Genitalver-stümmelung in Deutschland strafbar ist, auch wenn sie im Ausland geschieht. Aber Gesetzgebung allein reicht leider nicht aus. Wir müssen alles dafür tun, Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam davor zu schützen.“

    Methodik und Datengrundlage der Schätzung: Die aktuelle Schätzung wurde von der Prognos AG im Auftrag des Ministeriums erstellt. Grundlage sind die Daten der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, basierend auf dem Ausländerzentralregister. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen FGM nachweislich vorkommt; die Methodik folgt international anerkannten Standards, um europaweit vergleichbare Zahlen zu ermöglichen.

    Hintergrund zu weiblicher Genitalverstümmelung: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Folgen sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt. Eine FGM ist meist irreversibel; betroffene Frauen benötigen daher eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung. Weltweit sind laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen; FGM ist in über 90 Ländern dokumentiert.

    Gesetzliche Maßnahmen und der Schutz von Betroffenen: Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung klar und setzt europäische Vorgaben konsequent um. § 226a StGB stellt FGM unter Strafe – seit 2015 auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden; Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt die Gefahr von FGM als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
    Ein weiteres wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz bedrohter Frauen und Mädchen ist der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“. Seit 2021 ist der Schutzbrief kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er kann im Herkunftsland und vor Angehörigen klarstellen, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird.
    Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ seit Jahren verschiedene Projekte zur Prävention und Aufklärung, zur Schulung von Fachkräften sowie zur psychologischen Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen. In Kooperation über alle staatlichen Ebenen hinweg arbeiten unter Leitung des BMBFSFJ deshalb Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammen mit Blick auf Informationsmaterialien, Schulungskonzepte für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Behörden und in Beratungsstellen. [Weitere Informationen: aktuelle Schätzung, zum „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“]

    Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene von Menschenhandell

    [9.12.25] Über Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2849). Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31. Oktober 2025 sind danach seit 2020 insgesamt 241 Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes für 120 betroffene Personen von Menschenhandel und Ausbeutung gespeichert worden.
    Die Zahl der weiblichen Betroffenen wird mit 76 und die der männlichen mit 43 angegeben, während in einem Fall das Geschlecht unbekannt ist. Vier waren jünger als 18 Jahre, fünf im Alter von 18 bis 21 Jahren und 111 im Alter von 22 bis 65 Jahren, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach hatten 16 der 120 Betroffenen die nigerianische Staatsangehörigkeit, zwölf die indische, neun die thailändische, acht die ukrainische, sieben die albanische und sechs die bulgarische. [BT hib]

    Bundesprogramm „Integration durch Sport“

    [9.12.25] Um das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3015) auf eine Kleine Anfrage. Darin heißt es, dass das Programm, das mit jährlich 10,9 Millionen Euro gefördert und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeinsam mit den Landessportbünden umgesetzt werde, darauf abziele, Sportvereine als wichtige Akteure der Integrationsarbeit zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe durch Sport zu fördern. 
    Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, nach welchen Kriterien die Auswahl der Vereine erfolgt. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, erfolgt die Auswahl der Vereine durch die 16 Landessportbünde und -jugenden anhand transparenter Kriterien. Die dort verantwortlichen Teams handelten nach den Grundsätzen der Programmstrategie von „Integration durch Sport“, die unter anderem der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu entnehmen seien. Es gebe transparente Auswahlkriterien für Vereine und „klare Sanktionen/Ausschlussmöglichkeiten für Vereine, die sich entgegen den definierten Zielen verhalten oder positionieren“. [BT hib]

    KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung

    [8.12.25] Um Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Gleichwohl sei der Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiter nicht vollständig gedeckt, heißt es in der Antwort (21/3007) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2746) der Linksfraktion.
    Es sei daher nachvollziehbar, dass Vorkehrungen getroffen würden, um mit dem Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Abweichungen von Standards sollten jedoch nur übergangsweise und gut begründet hingenommen sowie durch qualitätssichernde Initiativen flankiert werden. Richtschnur seien das Wohl und die gute Förderung der betreuten Kinder, heißt es in der Antwort.
    Bund und Länder arbeiteten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten.
    Zudem unterstütze der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026 und stelle dafür rund vier Milliarden Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. [BT hib]

    Vorbereitung auf die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission im März 2026

    [5.12.25] BMBFSFJ: 70. UN-Frauenrechtskommission - FRK-Dialogforum im Bundesfrauenministerium gestartet
    Am 5. Dezember hat auf Einladung von UN Women Deutschland e.V. und dem Deutschen Frauenrat die Vorbereitung auf die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (FRK) mit einem Dialogforum im Bundesfrauenministerium begonnen.
    Die 70. Sitzung der Frauenrechtskommission findet als größte Gleichstellungskonferenz auf UN-Ebene mit etwa 10.000 Teilnehmenden vom 9. bis 20. März 2026 in New York statt. Angesichts zunehmender Spannungen, die mit Rückschritten elementarer Frauenrechte weltweit einhergehen, betonte Bundesfrauenministerin Karin Prien die Bedeutung der UN-Frauenrechtskommission als internationaler Impulsgeberin für die Gleichstellung.
    Mehr Infos zur FRK bei UN Women.

    Ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement - Armutsbekämpfung - Demokratieförderung

    [3.12.25] Die Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und die Engagementbeteiligung in Deutschland für unterschiedliche soziale Gruppen sind ungleich verteilt. Das machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am Mittwoch geladenen Sachverständigen deutlich. Grundlage der Sitzung war der noch aus der letzten Legislaturperiode stammende Vierte Engagementbericht der Bundesregierung (20/14120), der 13 Schwellen herausarbeitet, die teils als „kleine, aber sehr wirkungsvolle Hürden“ für bestimmte Gruppen den Zugang zum Engagement erschwerten, wie Chantal Munsch, Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Siegen und zugleich Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Engagementbericht, vor dem Ausschuss sagte. Es gehe dabei um finanzielle Ressourcen wie die Fahrt zum Engagement oder das Geld für den Kaffee danach. Es gehe aber auch um zeitliche Flexibilität sowie um Vorurteile bei der Ansprache für ein Engagement.
    Menschen mit niedrigem Einkommen seien nur halb so oft im freiwilligen Engagement vertreten, wie Menschen mit einem hohen Einkommen, sagte Munsch. „Diesen großen Unterschied finden wir auch beim Bildungsabschluss, bei Arbeitslosigkeit und bei der Staatsangehörigkeit“, sagte die Sozialpädagogin. Unterschiede erstreckten sich auf alle Engagementfelder - vom Sport, über die Religion bis zu Freizeit und Kultur. Ganz besonders deutlich seien die Unterschiede, „wenn es um das Engagement in Vorständen geht“. Menschen mit einem niedrigen Einkommen würden außerdem mehr als dreimal so oft im Engagement abgelehnt als Menschen mit einem hohen Einkommen. 
    Relevant seien diese Ungleichheiten, „weil es im Engagement um Mitgestaltung geht“, so Munsch. Es gehe um das Vereinsheim im Sport, um Elternarbeit in Kita und Schule, um Religionsunterricht, die Gestaltung von Festen, um Traditionspflege und Begegnungsstätten. „Wenn nun an dieser Mitgestaltung von ganz konkreten relevanten Lebensbereichen Menschen mit hohem Einkommen, mit hohem Schulabschluss und mit deutscher Staatsangehörigkeit überproportional häufiger beteiligt sind, stellt das eine Bedrohung für unsere Demokratie dar“, sagte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission.
    Armutsbekämpfung sei Demokratieförderung, sagte Professor Wibke Riekmann von der Hochschule Hannover - ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. „Wenn Menschen genug Geld haben, können sie sich im Sportverein besser engagieren und fühlen sich dadurch zugehörig“, sagte sie. Eine Bildungspolitik, die dazu beiträgt, dass die Bildungsunterschiede kleiner werden, führe dazu, „dass sich mehr Menschen engagieren können“. Riekmann plädierte dafür, Programme wie „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe und Integration durch Sport“ zu erhalten und auszubauen. Die Abgeordneten forderte Riekmann auf, immer wieder vor Ort in den Vereinen deutlich zu machen, „wie wichtig diese Form von diversem Engagement ist“.
    Professor Sabrina Zajak vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung betonte ebenfalls die Wichtigkeit, alle Gruppen in das Engagement miteinzubeziehen. „Je weiter ich das Engagement ausweite, je weiter schöpfe ich das Potenzial ab“, sagte sie. So könne der Zusammenhalt gestärkt werden, könnten mehr Integration und mehr Ressourcen geschaffen werden - auch zur Entlastung des Staates. „Die Ausweitung von Zugängen schafft viele positive Effekte“, betonte Zajak, die gleichfalls Mitglied der Sachverständigenkommission ist.
    Katarina Peranić, Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), schloss sich der Meinung der Sachverständigenkommission an, dass es nicht darum gehe, die Engagementquote zu erhöhen, sondern vielmehr darum, „gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten entgegenzutreten“. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des erodierenden gesellschaftlichen Zusammenhalts von großer Bedeutung. Eine von der DSEE in Auftrag gegebene Studie, basierend auf den Daten des Freiwilligensurveys und des Sozioökonomischen Panels, mache deutlich, dass soziale Ungleichheiten unter den Engagierten von 2001 bis 2019 stark zugenommen hätten, sagte Peranić. Es sei unerlässlich, Kenntnisse zu Ungleichheiten zu erlangen, um diesen gezielt entgegenzuwirken.
    Die DSEE-Vorständin forderte eine nachhaltige Finanzierung des Engagements sowie niederschwellige Förderinstrumente. Wichtig sei auch die Etablierung eines strukturell verankerten Angebots für Kompetenzaufbau und Digitalisierung bei den Engagierten. Dafür brauche es die systematische Stärkung von Austausch-, Netzwerk- und Diversitätsstrukturen im Ehrenamt, sagte Peranić. [BT Hib]

    Gesetzesregelungen zu Rückführungen

    [3.12.25] Gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2977) auf eine Kleine Anfrage. Danach sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Bundesregierung umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten soll, um die Zahl der Rückführungen zu steigern.
    Ausdrücklich vorgesehen sind den Angaben zufolge dabei „Rechtsänderungen im Ausweisungsrecht, insbesondere die Einführung der Regelausweisung, sowie im Bereich des Rückführungsvollzugs, hier insbesondere die Abschaffung des Pflichtanwalts und die Einführung eines dauerhaften Ausreisearrests für schwere Straftäter und Gefährder“. Darüber hinaus sei eine Haftantragsbefugnis der Bundespolizei in einem zusätzlichen Artikel in den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes aufgenommen worden, um das Aufenthaltsgesetz entsprechend anzupassen. 
    Dieser Entwurf sei am 8. Oktober 2025 im Bundeskabinett beschlossen worden, führt die Bundesregierung weiter aus. Daneben verweist sie auf die laufenden Verhandlungen zum Erlass einer Rückkehrverordnung, „die bis zum Ende der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer allgemeinen Ausrichtung im Rat geführt werden sollen“. Auch diese lege den Fokus auf die Pflichten der vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen.

    Fast 300.000 Einbürgerungen im Jahr 2024

    [21.11.25] Im vergangenen Jahr sind 292.020 Ausländer in Deutschland eingebürgert worden. Das geht aus der Antwort (21/2838) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Das entspricht einem Anstieg im Vergleich zu 2023 (200.095 Einbürgerungen) um 45,9 Prozent.
    Am häufigsten eingebürgert wurden im Jahr 2024 Syrer (83.185), gefolgt von Türken (22.525) und Irakern (13.545). Unter den Top 10 der eingebürgerten Ausländer sind in dem Jahr auch Russen (12.980), Afghanen (10.095) und Ukrainer (8.920).

    Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53 Prozent

    [20.11.25] Die Wohnkostenbelastung von Studierenden liegt bei 53 Prozent. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2807) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2489) unter Berufung auf die Ergebnisse der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen des Statistischen Bundesamtes. Eine amtliche Statistik zu privaten und öffentlichen Wohnheimplätzen gebe es in Deutschland nicht. Nach einer Veröffentlichung des Deutschen Studierendenwerks habe es 2024 240.728 öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die durchschnittliche Bruttowarmmiete in einer Wohnanlage des Studierendenwerks sei von 233,76 Euro im Jahr 2014 auf 305,52 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Außerdem teilt die Regierung unter Berufung auf Daten der Länder mit, dass im vergangenen Jahr bundesweit 8.864 Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (Junges Wohnen) gefördert worden seien. Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern und betroffenen Akteuren würden verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut angenommen werde, so die Regierung.

    Kommission für den 18. Kinder- und Jugendbericht beauftragt

    [19.11.25] BMBFSFJ: Junge Menschen wirksam und verlässlich schützen - Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig absichern: 
    Bundesjugendministerin Karin Prien hat eine unabhängige Sachverständigenkommission mit der Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendberichts beauftragt. Die Kommission soll sich der Frage widmen, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann. 
    Die Kommission soll sowohl intervenierende Maßnahmen als auch präventive Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden. 
    Karin Prien: “Das Kinderschutzsystem ist überfordert - es droht, dass dieses System seine Aufgabe, die Kinder zu schützen, nicht mehr erfüllen kann. Das zeigen uns sowohl statistische Daten als auch Berichte aus der Praxis. Und wir alle sehen die großen Herausforderungen, vor denen zahlreiche Kommunen derzeit stehen. Mir geht es darum, die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf Dauer zu sichern. Sie belastbarer und wirksamer zu machen. Damit sie auch zukünftig junge Menschen wirksam und verlässlich schützen kann.”
    Hintergrund: Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe" vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission.
    [Zum letzten Bericht: 2024: 17. Kinder- und Jugendbericht: "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe"]

    Verbesserung der Situation pflegender An- u. Zugehöriger

    [18.11.25] Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung umfasst nach Angaben der Bundesregierung auch die Situation der pflegenden An- und Zugehörigen. Im Rahmen des Zukunftspakts Pflege würden sämtliche Leistungsbausteine der Pflegeversicherung auf ihre Wirksamkeit und Zielgenauigkeit hin überprüft, heißt es in der Antwort (21/2702) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2317) der Linksfraktion.
    Dies schließe insbesondere Vorkehrungen zur Verbesserung der Situation der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Fragen der Prävention und eines ausreichenden Zugangs zur pflegerischen Versorgung mit ein.
    Die Facharbeitsgruppe „Versorgung“ habe unter anderem Empfehlungen für eine fachpflegerische Begleitung, ein Case Management für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen sowie Vorschläge für eine verbesserte Versorgung in pflegerischen Akutsituationen erörtert. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe diese Empfehlungen am 13. Oktober 2025 beraten und in die weiteren Arbeiten aufgenommen.
    Der Zukunftspakt Pflege wird den Angaben zufolge bis Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorlegen. Das Ziel sei, die soziale Pflegeversicherung finanziell und strukturell zukunftsfest zu gestalten und Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen auch zukünftig verlässlich zu unterstützen.
    Nach den Ergebnissen des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP), einer repräsentativen Haushaltsbefragung, haben der Antwort zufolge 2023 knapp sieben Millionen Menschen an Werktagen pflegebedürftige Personen versorgt oder betreut.

    Bundes-Kinderbeauftragte benannt

    [14.11.25] BMBFSFJ: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, Mareike Wulf, wird ab sofort die Funktion der Kinderbeauftragten wahrnehmen und in dieser Funktion unter anderem die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans für Kinderchancen koordinieren. Das verkündete Bundesbildungsministerin Karin Prien am 14. November vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, der Bundesressorts, Länder und Kommunen anlässlich einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland".
    Karin Prien: “Ich freue mich, dass die Interessen der Kinder nun ein Gesicht haben in meinem Ministerium. Mareike Wulf wird den Belangen der Kinder in der Bundesregierung, in Brüssel und bei den Vereinten Nationen eine hörbare Stimme verleihen. Politik für Kinder braucht mehr Aufmerksamkeit - nicht zuletzt in einer Zeit, in der die junge Generation allein schon wegen des demografischen Wandels nicht noch weniger sichtbar werden darf.”

    Zusammenarbeit stärken, Chancengleichheit ermöglichen: Die neue Kinderbeauftragte soll Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern innerhalb der Bundesregierung koordinieren, wie es auch die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorsieht, der Deutschland 2021 zugestimmt hat. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie mit der Europäischen Union und im Rahmen der UN- Kinderrechtskonvention gestärkt werden. In seinen Empfehlungen von 2022 hatte auch der UN-Kinderrechteausschuss Deutschland nahegelegt, eine Beauftragte mit einer solchen koordinierenden Funktion zu benennen.
    Mareike Wulf: “Ich möchte die entscheidenden Kräfte bündeln, um jedem Kind in unserem Land ein behütetes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört ein Aufwachsen frei von Gewalt, denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Ebenso wichtig ist ein Aufwachsen mit allen Chancen - durch frühe Sprachförderung, gute Bildung und verlässliche Unterstützung in der Familie. Und schließlich brauchen Kinder ein Aufwachsen in einer gesunden Umgebung: Angesichts des zunehmenden Medienkonsums und komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen ist die Förderung gesunder Lebensumstände und familiärer Lebensstile dringlicher denn je.”

    Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Dazu ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen, die oder der die politischen Ebenen zusammenführt und die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherstellt. 

    Bedarf an barrierefreiem Wohnen u. barrierefreien öffentlichen Gebäuden

    [5.11.25] Der Bedarf an barrierefreiem bzw. altersgerechten Wohnungen liegt deutlich höher als der Bestand von derzeit rund 1,2 Millionen Wohnungen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/2488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2288) berichtet, hätten im Jahr 2022 in rund 13 Millionen Haushalten Personen ab 65 Jahren gelebt, darunter in 3,5 Millionen Haushalten Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Allein im Segment der altersgerechten Wohnungen liege der Bedarf somit deutlich über dem Bestand an entsprechenden barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen, der nach den Ergebnissen des Mikrozensus mit 1,2 Millionen angegeben wird. Als „Barrierefreiheitsmerkmale“ gelten danach ein schwellenloser Zugang zur Wohnung, keine Schwellen in der Wohnung und eine ebenerdigen Dusche.
    Die Zahl der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren wird nach Angaben der Regierung von 2022 bis 2035 um rund 975.000 Haushalte auf 13,98 Millionen Haushalte steigen. Im selben Zeitraum werde die Zahl der älteren Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Personen um knapp 259.000 auf 3,71 Millionen Haushalte steigen. Der Entstehung von barrierefreiem und barrierearmem Wohnraum komme eine große Bedeutung zu, weshalb eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen werde, schreibt die Regierung.
    Die bisherige Wirkung des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ wird von der Regierung als erheblich bewertet. Von 2009 bis 2024 seien Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung für Privatpersonen für Bestandsimmobilien gefördert worden. Die verfügbaren Mittel seien dabei regelmäßig vor Jahresende ausgeschöpft gewesen. Bis zum Dezember 2024 seien über 350.000 Anträge mit einem Volumen von rund 763 Millionen Euro zugesagt worden. Auf die Frage, warum das Programm nicht mehr fortgesetzt wird, antwortet die Regierung: „Der Grund hierfür liegt in der Begrenzung der verfügbaren Haushaltsmittel.“

    Expert*innenkommission „Kinder- u. Jugendschutz in der digitalen Welt"

    [4.9.25] BMBFSFJ: Bundesbildungsministerin Karin Prien hat gemeinsam mit den beiden Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Olaf Köller und Nadine Schön die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgestellt. Die Kommission wird noch im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen. 
    Ziel der Kommission ist es, eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ mit konkreten Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche sowie mit den gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum und der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen. 

    Bundesministerin Karin Prien: „Es ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam zu schützen. Mit der „Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" setzen wir einen klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen die Basis für entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist eine digitale Umgebung, in der junge Menschen sicher aufwachsen und sich frei entfalten können. Dabei setzen wir bewusst darauf, die Kommission wissenschaftlich interdisziplinär und unter Einbeziehung der Fachpraxis zu besetzen und von Anfang an alle staatlichen Ebenen und relevanten Akteure einzubinden.“

    Nadine Schön, Vorsitzende der Kommission: „Die digitale Welt eröffnet Kindern und Jugendlichen enorme Chancen für Bildung, Kreativität und Teilhabe – zugleich birgt sie aber auch ernsthafte Risiken, denen wir uns als Gesellschaft verantwortungsvoll stellen müssen. Mit der Expertenkommission bündeln wir wissenschaftliche Expertise und bringen unterschiedliche Blickwinkel zusammen. Die Kommission wird dabei auch die Erfahrungen und das wertvolle Wissen von anderen Akteuren sowie die Perspektive der jungen Generation selbst einbinden. Unser Ziel ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, wie ein gesundes und sicheres Aufwachsen in der digitalen Welt möglich wird.“. 

    Prof. Dr. Olaf Köller, Vorsitzender der Kommission: „Der kompetente Umgang mit digitalen Medien muss ein zentrales Bildungsziel für unsere Kinder und Jugendlichen sein. Dabei ist es wichtig, ihnen die Chancen und Risiken offenzulegen und sie auch ein Stück weit vor den Gefahren des Internets zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Expertenkommission in ihrer inter- und transdisziplinären Zusammensetzung kluge Empfehlungen abgeben wird, um die heranwachsenden Generationen auf die digitalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten.“

    Die Bundesländer sollen in einem Länderbeirat in den Arbeitsprozess der Kommission mit eingebunden werden, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Beobachter. Durch geeignete Beteiligungsformate wird die Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten aus den betroffenen Themenbereichen, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, sowie die Rundfunkkommission der Länder sichergestellt. Zudem ist eine aktive Jugendbeteiligung vorgesehen. 
    Mit insgesamt 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis weist die Kommission eine breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aus. [zur gesamten PM, weitere Infos: www.bmbfsfj.bund.de]

    2. Positionen& Informationen

    Gedenktage mit Fokus auf Frauenrechte, Gleichstellung, Diversität& Toleranz

    7.4. Der Weltgesundheitstag findet jährlich am 7. April statt und ist eine von der Weltgesundheitsorganisation geleitete Kampagne, die globale Aufmerksamkeit auf jeweils ein zentrales Gesundheitsthema lenkt. Für das Jahr 2026 steht er unter dem Motto „Healthy beginnings, hopeful futures“ und fokussiert die Prävention vermeidbarer Mütter- und Neugeborenensterblichkeit sowie die langfristige Gesundheit und das Wohlbefinden von Frauen. Ziel der Kampagne ist es, bestehende Versorgungslücken sichtbar zu machen, wirksame Investitionen in die Gesundheit von Frauen und Kindern zu fördern und gemeinschaftliches Handeln von Politik, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft zu mobilisieren. Ergänzend sollen evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zu Schwangerschaft, Geburt und der postnatalen Phase bereitgestellt werden.

    21.3. Internationaler Tag gegen Rassismus: Der Gedenktag erinnert an das Sharpeville-Massaker von 1960, bei dem die südafrikanische Polizei 69 friedliche Demonstranten gegen das Apartheid-Regime tötete. Von der UN 1966 ins Leben gerufen, dient er weltweit dem Kampf gegen Rassendiskriminierung und fördert Solidarität. Seit 1979 werden rund um den 21. März die “Internationalen Wochen gegen Rassismus” organisiert, die in Deutschland von der Stiftung gegen Rassismus koordiniert werden und zu Zivilcourage aufrufen.

    8.3. Internationaler Frauentag: Der weltweiter Aktionstag für Gleichberechtigung, Frauenrechte und gegen Diskriminierung. Der Tag geht auf die Frauenrechtlerin Clara Zetkin und die Initiative sozialistischer Frauen um 1910 zurück. Die Vereinten Nationen institutionalisierten den Tag 1975, im Internationalen Jahr der Frau, und würdigen ihn offiziell als „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“. Im Fokus stehen der Kampf gegen den Gender Pay Gap, Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Stellung der Frau in Politik und Gesellschaft.

    27.2. In 2026 findet der s.g. Equal Pay Day am 27. Februar 2026 statt und markiert symbolisch die statistische Lohnlücke (gender pay gabp) in Höhe von 16 Prozent. Denn der Equal Pay Day ist der Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar 2026 für ihre Arbeit bezahlt werden.

    14.2. One Billion Rising (eine Milliarde erhebt sich) - steht für eine Milliarde Frauen* und Mädchen* die weltweit von Gewalt betroffen sind. One Billion Rising ist ein jährlich wiederkehrender Tanzprotest bei dem sich am 14.2. auf der ganzen Welt Menschen erheben und tanzen, um Solidarität zu zeigen und ein Zeichen für ein Ende von Gewalt an Frauen* und Mädchen* zu setzen.

    11.2. Internationaler Tag der Frauen & Mädchen in der Wissenschaft: Die Wissenschaft braucht alle Frauen - Unterrepräsentanz von Frauen in Wissenschaft und Forschung: Ursachen, Potenziale und Handlungsempfehlungen. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Wissenschaft und Forschung ist seit Jahrzehnten bekannt und bleibt trotz hoher Qualifikation bestehen. Frauen stellen zwar über die Hälfte der Absolvent:innen dar, doch entlang der Karriereleiter sinkt ihr Anteil deutlich. - 2023 waren nur 29% der Professor:innen weiblich, in den Ingenieurwissenschaften sogar nur 16%. Bei Promotionen lag der Frauenanteil bei 46%, bei Habilitationen bei 37% und bei Professuren wieder bei 29%. In Forschung und Entwicklung sind Frauen mit 29,4% unterrepräsentiert, und nur ein Viertel aller Hochschulen wird von Frauen geleitet. Hauptgründe sind strukturelle Unsicherheiten, mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie, unbewusste Vorurteile und fehlende Vorbilder. Dadurch gehen Kreativität und Innovationskraft verloren. Ein Abbau dieser Barrieren, transparente Karrierewege, familienfreundliche Strukturen, Mentoring sowie die institutionelle Verankerung von Diversität sind entscheidend. Nur wenn die Potenziale hochqualifizierter Frauen besser genutzt werden, kann die Wissenschaft ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern. [forum-internationaler-frauen.org: Prof. Dr. Swetlana Franken, DHAW, Professorin für BWL, insb. Personal- und Innovationsmanagement an der Deutschen Hochschule für Angewandte Wissenschaften DHAW]

    10.2. Safer Internet Day: Unter dem Motto "Together for a better Internet" engagieren sich im Februar jeden Jahres weltweit Menschen, um die Sicherheit im Internet zu verbessern. Dabei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche beim Umgang mit digitalen Medien unterstützt werden. 
    Institutionen, Verbände, Unternehmen und Schulen sind aufgerufen, die Aufmerksamkeit auf Thema "Sicheres Internet" zu lenken und das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern.
    Der Safer Internet Day wird vom europäischen Insafe-Netzwerk im Rahmen des DIGITAL-Programms der Europäischen Kommission organisiert. [Bundesumweltministerium]

    6.2. Der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation (FGMM) ist ein jährlich am 6. Februar begangener internationaler Aktionstag. Er soll auf das Schicksal von Frauen und Mädchen aufmerksam machen, an denen Genitalverstümmelungen vorgenommen wurden oder die davon bedroht sind.
    Der Tag wurde im Jahr 2003 von Stella Obasanjo, der damaligen First Lady von Nigeria, ausgerufen. Von der UN-Menschenrechtskommission wurde der Tag im Jahr 2012 zum internationalen Gedenktag erklärt. [Vereinte Nationen]

    Kritik an BMBFSFJ-Vorhaben: JSA sollte Schwerpunkt der Reform- u. Förderpolitik sein

    [3.2.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit:  Vorhabenplanung 2026 des BMBFSFJ. Eine neue Förderpolitik “Aus der Mitte für die Mitte”. Ein Kommentar von Tom Urig, BAG KJS Geschäftsführer:
    Die Vorhabenplanung 2026 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) liegt vor. Das Leitmotiv „Bessere Bildung – Starke Familien – Resiliente Demokratie“ sowie die benannten Prinzipien (kooperativer Föderalismus, Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, evidenzbasierte Politik) sind grundsätzlich anschlussfähig. Allerdings wird Bildung im Haus nun offenbar primär als schulische Bildung verstanden. Außerschulische Bildung sowie der Übergang von Schule in den Beruf kommen zu kurz. In der vorliegenden Präsentation taucht die Jugendsozialarbeit nicht auf. Gleichzeitig hören wir heute von steigenden Arbeitslosenzahlen; wir wissen seit Corona von psychisch belasteten jungen Menschen – und Jugendarmut sowie Wohnungsmangel verschlechtern die Chancen vieler junger Menschen weiter.
    Die starke Betonung von Haushaltskonsolidierung, „gezielt und kohärent“, „effizientem Mitteleinsatz“ und der systematischen Überprüfung aller Förderrichtlinien birgt erhebliche Risiken. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) ist beziehungsorientiert und langfristig angelegt, sie wirkt auch präventiv. Jugendsozialarbeit lässt sich nicht allein an kurzfristigen Wirksamkeitsindikatoren und Effizienzlogiken messen. Genau diese Arbeit mit von Benachteiligung betroffenen jungen Menschen – in Armut, mit Zuwanderungsgeschichte, in Übergangskrisen oder mit psychischen Belastungen – droht unter der neuen Priorisierungslogik „aus der Mitte für die Mitte“ zu leiden.

    Meine Forderung an die Bundesministerin und das Haus: Machen Sie Jugendsozialarbeit zu einem klaren Schwerpunkt der Reform- und Förderpolitik. Beteiligen Sie die Träger der freien Jugendhilfe und die jungen Menschen selbst frühzeitig und ernsthaft. Setzen Sie auf die leistungsfähigen Strukturen und ihre nachhaltige Arbeit; und auf qualitative Wirkungsmessung – ergänzend zu quantitativen Indikatoren. Sorgen Sie dafür, dass Erkenntnisse aus der Praxis und aus Modellprojekten verbindlich in Regelsysteme integriert werden. Nur so wird aus dem Leitmotiv tatsächlich chancengerechte Politik für alle jungen Menschen – nicht nur für die Mitte.

    Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld von Wohnungsnot

    [3.2.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS): Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit – Staat reagiert mit Aktionsplan.
    Deutschland steht vor einem sozialen Notstand im Wohnungsbereich. Anfang Januar 2026 wurde in Berlin der „Soziale Wohn‑Monitor“ vorgestellt, der vor einer wachsenden Kluft zwischen Wohnraumbedarf und verfügbarem, bezahlbaren Wohnraum warnt. Besonders junge Erwachsene, aber auch ältere Menschen sind davon betroffen. Daraus ergeben sich tiefgreifende Herausforderungen, weil ohne gesicherten Wohnraum Lebens‑, Bildungs‑ und Berufschancen junger Menschen massiv gefährdet sind. Der Staat hat nun reagiert — etwa durch den im April 2024 beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP)(„Gemeinsam für ein Zuhause“) .

    Soziale Sprengkraft: Die Lage am Wohnungsmarkt: Laut dem „Sozialen Wohn‑Monitor 2026“ fehlen in Deutschland rund 1,4 Millionen Wohnungen – vor allem bezahlbare Miet‑ und Sozialwohnungen. Die steigende Nachfrage trifft auf ein unzureichendes Angebot; die Zahl neu gebauter Wohnungen ist deutlich unter dem Niveau, das nötig wäre, um den Bedarf zu decken. Die Folge: Mietpreise steigen und Menschen mit geringem Einkommen geraten immer stärker unter Druck. Besonders junge Menschen müssen oft mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete aufwenden. Das wiederum kann zu Ausbildungsabbrüchen, psychischen Belastungen und sozialer Isolation führen.

    Die besondere Situation junger Menschen: Die BAG KJS macht im „Monitor Jugendarmut in Deutschland 2024/2025“ deutlich, dass Armut für junge Menschen ein strukturelles Problem und nicht nur ein individuelles Schicksal ist. So war im Jahr 2023 etwa jede*r vierte junge Erwachsene (18–24 Jahre) in Deutschland von Armut bedroht. Auch bei den Unter-18‑Jährigen ist die Armutsgefährdungsquote hoch. Bezahlbarer Wohnraum zählt dabei für junge Menschen zu den größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte der Jugendlichen sorgt sich wegen der hohen Wohnkosten und der schwierigen Wohnungssuche. Viele junge Menschen erleben Wohnungsnot als „mit einem Bein auf der Straße stehen“, weil eine Wohnung zu finden oder zu halten oft mit Einschnitten bei Nahrung, Bildung und sozialen Aktivitäten verbunden ist.
    Ein Grund für die angespannte Lage ist der dramatische Rückgang von Sozialwohnungen. Seit 2006 hat sich deren Bestand von über zwei Millionen auf knapp über eine Million reduziert, weil laufend Wohnungen aus der Sozialbindung fallen.
    Für junge Menschen haben diese Entwicklungen weitreichende Folgen: Ausbildung und Studium werden durch hohe Wohnkosten erheblich erschwert, junge Erwachsene ohne familiären Rückhalt sind stärker von Wohnungslosigkeit bedroht, ohne Wohnsicherheit wird gesellschaftliche Teilhabe – etwa Zugang zu Bildung und Arbeit – massiv eingeschränkt.
    [...]
    Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld von Wohnungsnot: Für die JSA ist klar: Wohnungsnot ist keine isolierte Herausforderung, sondern ein Querschnittsthema mit direkten Folgen für Teilhabe, Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Integration junger Menschen. Zwar bietet der NAP wichtige Ansatzpunkte, doch es braucht weitere Maßnahmen, die alle im Jugendarmutsmonitor als notwendig benannt werden:
    Präventionsprogramme gegen Wohnungsverlust bei jungen Menschen, jugendspezifische Mindeststandards für Notunterkünfte, Förderung von betreuten und jugendgerechten Wohnformen sowie Beteiligung junger Menschen an Planung und Umsetzung wohnungspolitischer Maßnahmen.
    Zudem fordern Fachverbände, das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufzunehmen, um Wohnraum als elementares Grundrecht zu verankern.

    Soziale Wohnpolitik darf kein Lippenbekenntnis bleiben: Die Wohnungsfrage bleibt eine der wichtigen sozialen Frage unserer Zeit. Junge Menschen sind von steigenden Mietpreisen, Wohnungsknappheit und Armutsgefährdung in besonderem Maße betroffen. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit ist ein wichtiger Schritt, um diese Herausforderungen anzugehen. Doch er muss durch gezielte jugendsozialpolitische Maßnahmen ergänzt und konsequent umgesetzt werden, damit Wohnraum nicht nur ein Dach über dem Kopf ist, sondern auch eine solide Grundlage für eine selbstbestimmte Zukunft junger Menschen. [BAG KJS, Silke Starke-Uekermann]

    Wirksamerer Schutz von weibl. Genitalverstümmelung Betroffener gefordert

    [3.2.] Terre des femmes - Menschenrechte für Frauen e.V.: Am 6. Februar 2026 ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung – ein wichtiger Anlass, um auf diese schwere Menschenrechtsverletzung aufmerksam zu machen.
    Weltweit sind über 230 Millionen Mädchen und Frauen von FGM (female genital mutilation) betroffen – ein Anstieg von 15 Prozent seit 2016. Jährlich sind vier Millionen Mädchen neu gefährdet. Auch in Deutschland leben laut Schätzungen von TERRE DES FEMMES etwa 101.778 betroffene Mädchen und Frauen. 22.292 weitere Mädchen unter 18 sind gefährdet. Sie alle haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit. Dafür braucht es bei Fachkräften, in Schulen, Krankenhäusern, und in den Diaspora-Communitys gezielte Aufklärung und Sensibilisierung. Im Projekt SAFE arbeitet TDF daran – zusammen mit fünf weiteren europäischen NGOs, kofinanziert von der EU.

    Das Projekt SAFE – Schutz, Aufklärung, Förderung, Empowerment: “Sehr lange war ich allein mit meiner Geschichte und meinem Schmerz. Bis ich meine Erfahrung und mein Wissen zu weiblicher Genitalverstümmelung teilen konnte. Dann begann etwas, das nenne ich die Kraft der Gemeinschaft. Als Community-Expertin bei SAFE erreiche ich mindestens 110 Menschen, und diese erreichen wieder Menschen, die von FGM betroffen sind... So entsteht Wissen, das sich nicht aufhalten lässt. Das ist der Weg, der Veränderung schafft“, sagt Bilkisu Conteh, Community-Expertin im TDF-Projekt SAFE
    TERRE DES FEMMES setzt sich mit dem SAFE-Ansatz für den Schutz von Mädchen und Frauen ein: Durch eine europäische Handlungsempfehlung für Fachkräfte, Aufklärung und Trainings in Communitys, Schulen und Geflüchtetenunterkünften sowie durch aktives Empowerment von Mädchen und Frauen wird FGM aktiv bekämpft. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit betroffenen Communitys, mit medizinischem Personal und Schulen, um Betroffene aufzuklären, zu schützen und zu stärken.

    Forderungen von TERRE DES FEMMES:
    - gezielte Thematisierung und Aufklärungsarbeit an Schulen mit den SchülerInnen
    - eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit strukturell verankerten psychosozialen, medizinischen und juristischen Fach- und Beratungsstellen
    - Aus- und Weiterbildungen für Fachkräfte im sozialen, medizinischen, pädagogischen und juristischen Bereich sowie von Jugendämtern, Polizei, Ausländerbehörden und DolmetscherInnen
    - die bundesweite Einrichtung interdisziplinärer Stellen (wie z.B. Berliner Koordinierungsstelle gegen FGM_C)
    - die konsequente Anerkennung einer drohenden FGM als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das BAMF im Rahmen von Asylverfahren
    - regelmäßige Datenerhebungen und Studien zu FGM, deutschland- und weltweit

    „Weibliche Genitalverstümmelung zu beenden, gelingt nur gemeinsam. Das Projekt SAFE wird getragen von dem Wissen und dem Engagement der ExpertInnen aus den betroffenen Communitys, die Traditionen sensibel hinterfragen und Aufklärung unermüdlich vorantreiben – ob in ihrer Community oder bei deutschen Fachkräften. Zusammen stehen wir an der Seite der betroffenen Mädchen und Frauen, bis FGM endlich Geschichte ist“, sagt Gesa Birkmann, Geschäftsführerin Politik und Themen bei TERRE DES FEMMES.

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    Ebenso die Frauenrechtsorganisation SOLWODI macht klar: […] Die gesundheitlichen und psychischen Folgen von FGM/C sind oft lebenslang und umfassen schwere Schmerzen, chronische Infektionen, Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt sowie tiefe Traumatisierungen. Gleichzeitig wird die Selbstbestimmung der Betroffenen erheblich eingeschränkt. [...]
    SOLWODI fordert insbesondere die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe wie FGM/C in Asylverfahren. Frauen und Mädchen sollten ihre Fluchtgründe in einem geschützten Rahmen darlegen können, begleitet von geschultem Fachpersonal. Prävention und früher Schutz gefährdeter Mädchen, etwa durch mehrsprachige Informationsangebote für Familien, sind ebenfalls zentral. Eine flächendeckende Sensibilisierung von Fachkräften aus Medizin, Justiz und Sozialarbeit ist notwendig, um Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Auch an den europäischen Außengrenzen müssen Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, wirksam geschützt werden.
    Maria Decker, SOLWODI-Vorständin, unterstreicht: "Es reicht nicht, FGM/C symbolisch zu verurteilen. Frauenrechte müssen praktisch durchgesetzt werden durch klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und politischen Willen." Der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung ist ein wichtiger Anlass, um Aufmerksamkeit zu schaffen. [Vgl. Migazin]

    Ende des Mental Health Coaches-Bundesprogramms fatal

    [3.2.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (Autorin: Özlem Tokyay): Das Ende des Programms Mental Health Coaches– ein „fatales Signal“ an eine ohnehin belastete Generation

    „Das Einstellen des Programms ist ein Tritt ins Gesicht. Wir brauchen die Schulsozialarbeiter und Mental Health Coaches jetzt“, fordert Marie Hacker von der Kölner Bezirksschülervertretung. [correctiv.org]

    Seit dem Start im Schuljahr 2023/24 hatten Mental Health Coaches in rund 100 Schulen niedrigschwellige Angebote geschaffen, in denen Schüler*innen über belastende Erfahrungen sprechen und Unterstützung finden konnten. Für viele Jugendliche war das Programm mehr als ein zusätzliches Angebot: Es war ein Ort, an dem sie ernst genommen werden und psychische Belastungen angesprochen und in Gemeinschaft bearbeitet werden konnten. Gerade in einer Zeit, in der psychische Belastungen – durch Schulstress, gesellschaftlichen Druck und globale Krisen – stark zunahmen, bot das Programm eine dringend benötigte Brücke zwischen Alltag und professioneller Hilfe. Die wissenschaftliche Evaluierung durch die Universität Leipzig zeigte hohe Akzeptanz und Wirksamkeit – 90 % der Beteiligten wünschten sich eine Fortsetzung. Und trotzdem wurde das Programm „Mental Health Coaches“ an Schulen eingestellt statt ausgeweitet.

    Marie Hacker, 16 Jahre alt und aktiv in der Bezirksschülervertretung Köln, bringt die Stimmung vieler junger Menschen auf den Punkt: „Das Einstellen ist ein Tritt ins Gesicht.“  Während über steigende Zahlen von Klinikaufenthalten, Depressionen und Angststörungen gesprochen wird, verschwinden genau die Angebote, die frühzeitig auffangen, zuhören und Orientierung geben. Statt Sicherheit und Verlässlichkeit entstehe Unsicherheit – und das Gefühl, erneut auf später vertröstet zu werden. Auch auf bundesweiter Ebene melden sich Schüler*innenvertretungen deutlich zu Wort. Die Bundesschülerkonferenz spricht von einem „fatalen Signal“, das mit dem Ende des Programms ausgesendet werde. In einer Situation, in der psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen massiv zunehmen, sei es nicht nachvollziehbar, ausgerechnet präventive und niedrigschwellige Unterstützungsangebote an Schulen auslaufen zu lassen. Wir müssen endlich gehört und ernst genommen werden“, fordert Amy Kirchhoff, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. „Die Politik muss investieren, damit diese Generation ohne permanenten Druck, Angst und Depressionen aufwachsen kann.“ In der Begleitung des Programms Mental Health Coaches haben wir erfahren, wie viel Vertrauen, Entlastung und Kompetenzerfahrung junge Menschen durch niedrigschwellige Angebote gewinnen. Das Programm hat gezeigt: Prävention in der Schule erreicht dort, wo junge Menschen leben und lernen.

    Kritik vom Deutschen Ethikrat: „Sehr bedauernswert“: Auch der Deutsche Ethikrat kritisiert die Einstellung des Mental-Health-Coaches Programms der Bundesregierung. Es sei „sehr bedauerlich, dass das positiv evaluierte Programm an Schulen aus finanziellen Gründen eingestellt wird“, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister.

    Aus dem Bundesjugendministerium heißt es, man sei sich der angespannten Lage der mentalen Gesundheit junger Menschen bewusst. Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Programm Mental Health Coaches solle eine neue, übergeordnete Strategie zur Prävention psychischer Belastungen entwickelt werden. Diese solle langfristig wirken und bestehende Strukturen stärken. Für viele junge Menschen bleibt diese Perspektive jedoch vage. Was sie konkret erleben, ist das Ende eines Angebots, das im Schulalltag präsent war – und die Unsicherheit darüber, wann und in welcher Form neue Unterstützung tatsächlich ankommt.

    Erkenntnistransfer als verlässliche Basis für die Zukunft: Parallel zu den laufenden Reaktionen junger Menschen arbeitet die BAG KJS daran, die Ergebnisse und Erfahrungen des Modellvorhabens „Mental Health Coaches (MHC)“ systematisch zu sichern. Ziel ist es, die gewonnenen Erkenntnisse fundiert aufzubereiten, strategisch nutzbar zu machen und daraus Handlungsempfehlungen für nachhaltige Strukturen abzuleiten. Damit wird sichergestellt, dass das Wissen aus dem Programm nicht verloren geht, dass bewährte Ansätze skaliert werden und dass politische Entscheidungsträger*innen auf einer verlässlichen Wissensbasis handeln können. Mentale Gesundheit junger Menschen darf nicht warten – Erkenntnisse aus der Praxis müssen jetzt in tragfähige Strukturen und konkrete Maßnahmen überführt werden. Die BAG KJS steht weiter an der Seite der Jugendlichen – in der Vernetzung, im Austausch und im Einsatz für langfristige, tragfähige Strukturen, die mentale Gesundheit nicht nur als Schlagwort verstehen, sondern als Grundlage für Entwicklung, Beteiligung und Bildung.

    Das Ende des Programms ist deshalb mehr als das Auslaufen eines Modellprojekts. Für viele junge Menschen ist es ein Symbol dafür, dass ihre Lebensrealität bekannt ist – aber nicht konsequent genug beantwortet wird. Ihre Botschaft ist klar: Mentale Gesundheit ist kein Zukunftsthema. Sie ist Gegenwart.

    „Wir kämpfen, bis jede Schule die Möglichkeit hat, präventive Workshops durchzuführen. Ich spüre so viel Frustration in meiner Generation. Wir wollen diese Wut in Aktionismus umwandeln.“ Marie Hacker von der Kölner Bezirksschülervertretung. [correctiv.org]

    Kritische Stimmen zur Sozialstaatsreform

    [27.1.] Die von Bundesarbeitsministerin Bas eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat offiziell ihren Bericht vorgelegt. (Details) Demnach regt die Kommission unter anderem an, Leistungen wie das in Grundsicherung umbenannte Bürgergeld, das Wohngeld und den Kinderzuschlag zu bündeln. Empfohlen wird auch, die Zahl der zuständigen Behörden zu verringern. Zudem wolle man Erwerbsanreize verstärken. Leistungen für Erwerbsfähige müssten darauf ausgerichtet sein, dass die Bezieher ihren Lebensunterhalt perspektivisch wieder selbstständig bestreiten können. Insgesamt listet die Kommission 26 Empfehlungen auf. - Das Ergebnis der Kommission seien Empfehlungen für eine grundlegende Strukturreform, die den Sozialstaat für Bürgerinnen und Bürger einfacher und für die Verwaltung effizienter machten, sagte Bas nach der Übergabe des Abschlussberichts der Kommission in Berlin. Sie wolle die Umsetzung der Vorschläge mit Bund, Ländern und Kommunen „so schnell wie möglich“ angehen, sagte Bas.
    Dass die Vorschläge auch schnell umgesetzt werden, ist allerdings trotz der grundsätzlichen Zustimmung beider Koalitionspartner nicht zu erwarten. Man wolle die "gesetzgeberischen Grundlagen möglichst bis Ende 2027" schaffen, kündigte Ministerin Bas an. Bis die Reformen spürbar seien, werde es aber noch "über diese Legislaturperiode hinaus dauern". Ziel ist laut einem Papier des Ministeriums, die Grundlage für "zukünftige Bundesregierungen" zu schaffen. Die Verwaltung soll also schnell und effizient werden, doch bis es soweit ist, wird es noch lange dauern.

    Kritische Stimmen kommen u.a. vom der Linkspartei. Deren Vorsitzende, Schwerdtner, sprach angesichts der Empfehlungen der Kommission von einem „weiteren Angriff auf den Sozialstaat“. Kritik übt die Linke vor allem daran, dass Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden sollen. „Hunderttausende Haushalte mit Kinderzuschlag sowie mehr als eine Million Wohngeld-Haushalte sollen künftig in Jobcenter oder Sozialämter gedrängt werden“, sagte sie. Damit gerieten über zwei Millionen Menschen zusätzlich in die Grundsicherung, was für viele eine „spürbare Verschlechterung“ bedeute.

    Der Deutsche Caritasverband erklärt, die Einigung der Kommission sei ambitioniert und geprägt von konkreten Vorschlägen einer Vereinfachung. Nun müssten die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen schnell auf den Weg gebracht werden. Kritisch bewertete die Caritas dagegen, dass im Kommissionsbericht über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege so gesprochen werde, als seien hier große Einsparungen möglich. Das sei angesichts der demografischen Entwicklung und auch aufgrund der inflationsbedingten Lohnsteigerungen unrealistisch.

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mögliche Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen. Auch müssten bei der geplanten Digitalisierung Inklusion und Barrierefreiheit berücksichtigt werden.: In einer ersten Pressemitteilung begrüßte er die Ziele der Reform - Verbesserung der Zugänglichkeit und Digitalisierung - ausdrücklich. Allerdings ist der Verband besorgt, dass mit den Änderungen Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten einher gehen können. So werden die angekündigten Verschlechterungen bei der Anrechnung von geringen Einkommen abgelehnt, weil sie von den konkreten Lebensumständen absehen, die vielfach eine Ausweitung der Erwerbsarbeit nicht erlauben. 
    Positiv gewürdigt werden dagegen geplante Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt zugleich davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Es muss bei Bedarf ein analoger Weg zu den Leistungen möglich bleiben.  [Parität 28.1.]

    Der Sozialverband VdK warnte davor, dass die Zusammenlegung von Leistungen zu Kürzungen führen könnte.

    Die Wirtschaftsforscher des Münchner Ifo-Instituts hingegen sehen die Pläne für eine Reform des Sozialstaats positiv. Der Bericht der Kommission sei „insgesamt mutig und entspricht grundsätzlich unseren Reformüberlegungen“, sagt Experte Andreas Peichl. Allerdings seien viele Details zur konkreten Umsetzung noch offen. 

    Ver.di-Chef Frank Werneke sagte, Bezieher von Sozialleistungen dürften nicht schlechtergestellt werden. Insgesamt gingen die Vorschläge aber in die richtige Richtung. [Dlf, Domradio, Tagesschau, ZDF]

    Historische Bildung - für die junge Generation heute besonders wichtig

    [27.1.] Heinrich Böll Stiftung: Der 27. Januar, der Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus, erinnert uns jährlich daran, wie wichtig lebendiges Erinnern für unsere Demokratie ist. Doch wie verändert sich das Gedenken in Zeiten von Demokratie unter Druck und Digitalisierung? Wie erreichen wir neue Generationen mit historischer Bildung?
    Anlässlich des Gedenktags haben wir drei neue Beiträge veröffentlicht, die diese Fragen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten: Warum ist historische Bildung heute besonders wichtig? Wie kann sie funktionieren?
    Zu Wort kommen: Susanne Siegert, Social-Media Content Creator im Bereich der Holocaust Education, Riva Krymalowski, Schauspielerin ("Als Hitler das rosa Kaninchen stahl"), Henning Wellmann, Bildungsreferent der Arolsen Archives, Christine Gundermann, Public-History-Professorin, Clara Wronski, Pädagogin.

    Die Beiträge:
    - Zeitgeschichte trifft Digital Natives: NS-Vergangenheit neu erzählt. Wie kann die NS-Geschichte der jüngeren Generation vermittelt werden? Jetzt lesen
    - Erinnern gestalten: Ein demokratischer Auftrag im medialen Zeitalter. Erinnerung bildet das Fundament der Demokratie, gerade heute: Angesichts antidemokratischer Kräfte und neuer Medien wird kritisches Geschichtsbewusstsein zur Notwendigkeit. Jetzt lesen
    - Vom Archiv aufs Handy: Neue Wege der historisch-politischen Bildungsarbeit. Historisch-politische Bildung erfindet sich neu – digital und in herausfordernden Zeiten: Die Konferenz "International Civic Education Summit" zeigte innovative Projekte aus aller Welt. Wo liegen Chancen und Grenzen für den deutschen Kontext? Jetzt lesen

    Kirche gegen Antisemitismus

    [27.1.] Fehrs zum Holocaust-Gedenktag: Die Verantwortung bleibt.
    Die EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs, hat anlässlich des 81. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers von Auschwitz am 27. Januar betont, dass die Erinnerung an das millionenfache Leid zugleich Verantwortung fordert. Das „Nie-Wieder“ bleibe für Christinnen und Christen tägliche Aufgabe. [Zur Stellungnahme]

    Internat. Tag der Bildung: Jugendliche in die Mitgestaltung einbeziehen

    [24.1.] Internationaler Tag der Bildung - Bildung ist ein Menschenrecht, ein öffentliches Gut und eine öffentliche Verantwortung.
    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 24. Januar zum Internationalen Tag der Bildung erklärt, um die Bedeutung der Bildung für Frieden und Entwicklung zu würdigen. Ohne inklusive und gerechte hochwertige Bildung und lebenslange Lernmöglichkeiten für alle werden die Länder nicht in der Lage sein, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und den Kreislauf der Armut zu durchbrechen, der Millionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zurücklässt. 
    Heute gehen 250 Millionen Kinder und Jugendliche nicht zur Schule, und 763 Millionen Erwachsene sind Analphabeten. Ihr Recht auf Bildung wird verletzt, und das ist inakzeptabel. Es ist Zeit, das Bildungswesen zu reformieren.

    Motto 2026: Die Kraft der Jugend bei der Mitgestaltung der Bildung
    Jugendliche unter 30 Jahren machen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung aus. Sie sind eine treibende Kraft für nachhaltige Entwicklung, Innovation und sozialen Wandel, doch sie sind nach wie vor überproportional von Armut, Ungleichheit und eingeschränktem Zugang zu hochwertiger Bildung und menschenwürdigen Arbeitsmöglichkeiten betroffen.
    Wenn es darum geht, die Zukunft der Bildung zu gestalten, kommt der Jugend eine besondere Rolle zu: Sie ist die Nutznießerin von Bildungsprogrammen, und ihre Zukunft hängt davon ab. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Schüler*innen und Jugendliche sinnvoll in die Mitgestaltung der von ihnen gewünschten Bildung einzubeziehen, um ihren Erwartungen und Ambitionen gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere in einer Zeit radikaler Veränderungen, die durch die technologische Revolution ausgelöst wurden und ein Überdenken der Ziele und Modalitäten des Lehrens und Lernens erfordern. [UNESCO]

    Jugend braucht Zukunft – Prävention sichern statt vorschnell kürzen

    [22.1.] Pressemitteilung aus Baden-Württemberg, deren fatale Entwicklungen und wieder dagegenstehende Forderungen der bundesweiten Lage entsprechend dürften:
    „Jugend braucht Zukunft – Prävention sichern statt vorschnell kürzen“
    In vielen Kommunen Baden-Württembergs werden derzeit Einsparungen bei Angeboten für junge Menschen diskutiert oder bereits umgesetzt. Die unterzeichnenden Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – darunter die LAG Mädchen*politik - weisen eindringlich darauf hin, dass Kürzungen in diesen Bereichen wichtige Präventionsstrukturen schwächen und langfristig höhere gesellschaftliche Folgekosten verursachen können. Mit der Pressemitteilung richten wir einen gemeinsamen Appell an kommunale Entscheidungsträger*innen, verlässliche Unterstützungsangebote für junge Menschen gerade in herausfordernden Zeiten zu sichern und zu stärken. [weiterlesen]

    Gemeinsam gezeichnet von: Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten BW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit BW, LAG Jungen* und Männer*arbeit BW e.V., LAG Mädchen*politik BW e.V., LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e.V., LAG Offene Kinder- und Jugendbildung BW e.V., Landesjugendring BW e.V., Netzwerk Schulsozialarbeit BW e.V.

    Iran: Landesflüchtlingsräte fordern bundesweiten Abschiebestopp& humanitäre Visa

    [16.1.] Schutz statt Abschiebung - Deutschlands Verantwortung angesichts der eskalierenden Gewalt in der Islamischen Republik Iran
    Landesflüchtlingsräte Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, und Sachsen fordern einen bundesweiten Abschiebestopp, Schutz und humanitäre Visa für Oppositionelle aus dem Iran.
    Die Landesflüchtlingsräte zeigen sich zutiefst besorgt über die erneute Eskalation der politischen und menschenrechtlichen Lage in der Islamischen Republik Iran. Seit dem Wiederaufflammen landesweiter Proteste Ende Dezember 2025 geht das iranische Regime erneut mit äußerster Brutalität gegen Demonstrierende, Oppositionelle, Frauen, queere Menschen, ethische und religiöse Minderheiten und Afghan*innen vor.
    Willkürliche Gewalt, Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen sind Charakteristika dieses Regimes. Berichten zufolge sind bereits im Laufe dieser Proteste tausende Menschen getötet, verletzt und inhaftiert worden. Seit dem Internet Blackout brutalisiert der Folterstaat seine Gewaltstrategie gegen die eigene Bevölkerung.
    Angesichts der aktuellen Lage können Abschiebungen in die Islamische Republik Iran lebensbedrohlich sein. Schutzsuchende Menschen sind der Gefahr staatlicher Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
    Vor diesem Hintergrund fordern die Landesflüchtlingsräte konkrete politische und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen.

    - 1. Abschiebestopp in den Iran – sofort und ohne Ausnahmen: Aufgrund der eskalierenden Repressionen fordern wir einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp aus Deutschland in die Islamischen Republik Iran. Abschiebungen können Betroffene erheblichen Gefahren aussetzen. Zudem müssen Kettenabschiebungen über Drittstaaten konsequent vermieden werden.
    - 2. Unverzügliche Anpassung der Asylpraxis: Oppositionelle, Protestierende, Angehörige von Minderheiten sowie andere als regimekritisch wahrgenommene Personen sind systematischer Verfolgung ausgesetzt. Diese Realität muss sich in den Schutzentscheidungen widerspiegeln. Nach der bereinigten Ablehnungsquote wurden im Jahr 2025 fast drei Viertel (73 Prozent) der Asylanträge aus dem Iran vollständig abgelehnt.
    - 3. Schutz von Exiliraner*innen in Deutschland sicherstellen: Das iranische Regime verfolgt Regimekritiker*innen auch im Ausland. Exiliraner*innen berichten von Überwachung, Einschüchterung und Bedrohung. Der Kontakt zu iranischen Auslandsvertretungen muss als unzumutbar eingestuft werden. Ausreisepflichtige Iraner*innen müssen ein Bleiberecht erhalten. Arbeitsverbote sind aufzuheben.
    - 4. Humanitäre Visa ermöglichen und Zugangswege öffnen: Die Aussetzung von Aufnahmeprogrammen, verschärfte Grenzkontrollen und die faktische Blockade humanitärer Visa verhindern schutzsuchenden Menschen den Zugang zu Asylverfahren. Humanitäre Visa müssen für politische Oppositionelle unbürokratisch umgehend erteilt werden.

    Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not u. Wohnungslosigkeit

    [15.1.] Mit einem Großplakat vor dem Bundestag forderten Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.
    Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.
    Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”  
    Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern: ● Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.  
    ● Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.  
    ● Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.  
     
    Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.  
    […]
    Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.” [gesamte PM; vgl. auch Deutschlandfunk-Audio-Beitrag]
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    Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht [Newsletter 18.1.]: Am 15.01.2026 ist die Bürgergeldreform im Bundestag in erster Lesung verabschiedet worden. Der Gesetzestext in der Fassung vom 12.01.2026 ist identisch mit dem Gesetzestext vom 17.12.2025. (Gesetzestext vom 15.1.26, Lesefassung vom 17.12.25, Plenarprotokoll 21/53 vom 15.01.2026 (S. 6267–6282) zur ersten Lesung)
    Der Verein Tacheles lehnt die geplanten Änderungen in ihrer Gesamtheit ab. Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke sowie andere erkrankte Menschen treffen. Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in Staat und Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zu einer schrittweisen Demontage von Sozialstaat und Demokratie. 
    Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor Behörden nicht allein zu den Ämtern gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierter und gelebter Solidarität. [Weiterführend]
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    Siehe auch: Detailliertere Zusammenfassung zur Debatte im Parlament in einem aktuellen Beitrag des Grundlagenreferenten der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Michael Scholl. [20.1.]

    Strukturwandel geschlechtergerecht gestalten

    [5.1.] Bundesstiftung Gleichstellung: Alles Gute für 2026
    Sich mehr bewegen, gesünder essen, weniger Zeit in den sozialen Medien verbringen – der Jahreswechsel ist für viele Menschen die Zeit der guten Vorsätze. Damit positive Veränderungen allerdings nachhaltig gelingen, braucht es #MehrAlsGuteVorsätze. Auch für gelebte Gleichstellung in Deutschland.
    Mit unserer Kampagne #MehrAlsGuteVorsätze wollen wir darauf aufmerksam machen, dass der gute Wille allein nicht ausreicht, damit Geschlechtergerechtigkeit Wirklichkeit werden kann. Gerade in Zeiten frauenfeindlicher, antidemokratischer Narrative weltweit und tiefgreifender Strukturwandelprozesse hierzulande braucht es verlässliche Gleichstellungsstrukturen und fundiertes Wissen, damit regionalspezifisch die richtigen Weichen gestellt werden können. 
    Für das kommende Jahr haben wir uns deshalb viel vorgenommen. Mit unserem Arbeitsprogramm 2026 machen wir deutlich: Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentraler Erfolgsfaktor für einen zukunftsfähigen Strukturwandel. Denn wenn wir Veränderungen geschlechterorientiert gestalten, stärken wir nicht nur die Gleichstellung, sondern leisten einen zentralen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie insgesamt.
    Auf einen Höhepunkt des nächsten Jahres möchten wir schon jetzt hinweisen: Der 3. Gleichstellungstag wird am 6. Oktober 2026 in Berlin stattfinden und wieder einmal Aktive aus dem gesamten Bundesgebiet zu Wissenstransfer, Vernetzung und Austausch zusammenbringen. Freuen Sie sich mit uns auf dieses und viele weitere Vorhaben im Jahr 2026!
    Für Ihr und Euer Engagement sowie zahlreiche spannende Projekte und Kooperationen im vergangenen Jahr bedanken wir uns ganz herzlich. Lassen Sie uns 2026 gemeinsam weiter daran arbeiten, dass Gleichstellung vom Vorsatz zur täglich gelebten Realität wird.
    Lisi Maier & Dr. Arn Sauer und das gesamte Team der Bundesstiftung Gleichstellung

    Zum Arbeitsprogramm 2026: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Wandel geschlechtergerecht gestalten! (Download (PDF))
    Strukturwandel ist mehr als ein wirtschaftlicher Umbruch – er verändert Arbeitswelten, Lebensweisen, regionale Strukturen und das gesellschaftliche Zusammenleben. Mit unserem Jahresthema 2026 rücken wir die Chancen und Möglichkeiten eines gleichstellungsorientiert gestalteten Strukturwandels in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Denn Strukturwandel hält neben allen Herausforderungen auch die Gelegenheit bereit, neue Visionen für ein geschlechtergerechtes Miteinander zu schaffen. Wie wir das Thema „Strukturwandel geschlechtergerecht gestalten!“ im kommenden Jahr in unserer Arbeit – unter anderem auf dem 3. Gleichstellungstag – umsetzen werden, lesen Sie im Arbeitsprogramm 2026.

    Deutscher Frauenrat fordert Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft

    [18.12.25] Grundsicherung sozial und geschlechtergerecht reformieren - Das Kabinett hat gestern die neue Grundsicherung auf den Weg gebracht. Der Deutsche Frauenrat vermisst darin vor allem eines: die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft, die Frauen in der Wahrnehmung der Jobcenter derzeit zu Kundinnen zweiter Klasse macht.
    Um Frauen dauerhaft in gute Beschäftigung zu vermitteln, muss der Deutsche Bundestag bei der Beratung des Gesetzes dringend nachbessern. Der Dachverband von rund 60 gleichstellungspolitischen Organisationen warnt außerdem vor drastischen Konsequenzen für Frauen und ihre Kinder durch verschärfte Sanktionen.
    Eine gleichstellungsorientierte Reform der sozialen Sicherungssysteme muss Frauen aus Sicht des DF dabei unterstützen, heute und im Alter vom eigenen Einkommen zu leben. Dazu muss die Reform dringend die Lebensumstände von Frauen berücksichtigen: Trotz hoher Motivation gelingt ihnen der Sprung aus dem Bezug von Grundsicherung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich seltener als Männern. Diese Situation droht sich zu verschärfen, wenn mit der neuen Grundsicherung einseitig auf schnelle Vermittlung in Beschäftigung gesetzt wird. Eigenständige Existenzsicherung und Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar priorisiert werden, damit eine Abwärtsspirale ausgeschlossen ist.
    Dazu sagt Dr. Heide Mertens, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats: „Der Gesetzgeber sollte genau überlegen, woran er seine Erfolge misst: Finden mehr Frauen eine Beschäftigung, von der sie eigenständig leben und fürs Alter vorsorgen können? Oder begnügt sich der Staat damit, eine Person aus der Statistik zu tilgen, die an anderer Stelle wieder auftaucht – als aufstockende Minijobberin, als verarmte Rentnerin oder als Betroffene von Gewalt, die sich dem Täter aus finanziellen Gründen nicht entziehen kann.“
    „Wer Frauen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss Geld für eine gute Beratung und Begleitung notwendiger Weiterbildungen und passgenauer Umschulungen in die Hand nehmen. Voraussetzung für die gelungene Erwerbsteilhabe von Frauen bleibt außerdem eine verlässliche und gute Kinderbetreuung.“ Regelverschärfungen, die bis zur vollständigen Streichung von Leistungen führen können, helfen dabei nicht: „Der Gesetzgeber muss die Folgen seiner Reform bedenken: Die geplanten Sanktionen gegen Leistungsempfänger*innen drohen im Einzelfall zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu führen und belasten auch die Situation von Partner*innen und Kindern ganz erheblich“, so Mertens abschließend. [DFR]

    AGJ: Einschätzungen& Empfehlungen zu KJ(H)-politischen Vorhaben der Bundesregierung

    [5.12.25] Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: “Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und demokratische Teilhabe stärken – Einschätzungen und Empfehlungen zu den kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode” 
    Die AGJ nimmt die kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung umfassend in den Blick und macht deutlich: Junge Menschen müssen konsequent ins Zentrum politischen Handelns gestellt werden. Die Stellungnahme begrüßt wichtige Reformansätze – wie die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, den Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes – und weist zugleich auf weitere Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin. Die AGJ legt dar, welche strukturellen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen nötig sind, damit die geplanten Maßnahmen junge Menschen tatsächlich stärken. Sie bietet damit eine fundierte fachpolitische Orientierung für eine nachhaltige, beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendpolitik.

    Mehr Aufmerksamkeit für Kinderrechte - konsequente Umsetzung nötig

    [12/25] Kinderrechte Aktuell: Was vier neue politische und gesellschaftliche Entwicklungen für Kinder in Deutschland bedeuten: Die aktuelle Ausgabe der monatlichen Blog-Reihe “Kinderrechte Aktuell” der National Coalition Deutschland (Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.) greift vier kinderrechtlich relevante Themen auf, die derzeit Politik und Gesellschaft in Deutschland prägen. 
    Mit der erstmaligen Ernennung einer Kinderbeauftragten der Bundesregierung werden Kinderinteressen künftig stärker und ressortübergreifend berücksichtigt. 
    Eine bundesweite Umfrage zu Diskriminierung soll neue Daten zu Benachteiligungen liefern, auch aus der Perspektive von Jugendlichen ab 14 Jahren. 
    Eine neue Kampagne stellt die wichtige Rolle von Pflegefamilien in den Mittelpunkt und informiert niedrigschwellig über Unterstützungsangebote. Die bundesweite Kampagne erinnert daran, dass Kinderrechte nicht nur in Gesetzen und Strategien verankert werden, sondern im Alltag gelebt werden müssen. 
    Der Kinderrechte-Index 2025 liefert wichtige Daten, um bestehende Ungleichheiten, Benachteiligungen und regionale Unterschiede besser zu verstehen und gezielt anzugehen; er zeigt deutlich, wie unterschiedlich Kinderrechte in den Bundesländern umgesetzt werden und wie dringend ein bundesweites Monitoring benötigt wird. 

    Insgesamt wird klar: Kinderrechte erhalten mehr Aufmerksamkeit, entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung. Es kommt jetzt darauf an, bestehende Initiativen konsequent weiterzuentwickeln, Kinder und Jugendliche stärker zu beteiligen und politische Maßnahmen verbindlich umzusetzen. Nur wenn Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft gemeinsam handeln, können Kinderrechte in Deutschland dauerhaft gestärkt und für alle Kinder gleichermaßen verwirklicht werden. [Mehr dazu]
    Mehr Hintergründe und Einordnungen auch im neuen Blogbeitrag + im Instagram-Kanal.

    Gewalt und verletzendes Verhalten in der Sozialen Arbeit

    [29.9.25] Verdi: Gewalt und verletzendes Verhalten in der Sozialen Arbeit: Das gemeinsame Forschungsprojekt Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA) der ver.di-Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit sowie der Hochschule Fulda untersucht, wie häufig Gewalt, Diskriminierung und verletzendes Verhalten in den verschiedenen Arbeits- und Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit auftreten.
    Über 6.380 Menschen aus dem Jugendamt, der Kinder- und Jugendhilfe, der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Eingliederungshilfe, dem Handlungsfeld Schule, der Wohnungslosenhilfe, der Suchthilfe, der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit, den KITAs und weiteren Bereichen nahmen an einer Online-Befragung teil.
    Uns interessierten die Erfahrungen der Beschäftigten im Berufsalltag, die mindestens ein Jahr in der gleichen Einrichtung tätig waren: 3.234 vollständig ausgefüllte Fragebogen lagen von Euch vor – vielen Dank dafür! - Das Ergebnis: Verletzendes Verhalten, gewaltförmige Konstellationen und Gewalt sind Alltag in der Sozialen Arbeit. Die Daten zeigen deutlichen Handlungsbedarf beim Umgang mit Gewalt und verletzendem Verhalten in der Sozialen Arbeit (genauere Daten nach Arbeitsfeldern finden sich in unseren Publikationen im Download):

    AVASA - bundesweite Studie: Die Ergebnisse in Zahlen
    Eskaliert die Lage?: Die vorliegenden Daten zeigen, dass in der Sozialen Arbeit etwas gravierend nicht stimmt. Immer wieder berichten Medien im Zusammenhang mit Gewalt von „Einzelfällen“ in der Sozialen Arbeit. Doch die Realität ist eine andere: Es sind nicht einzelne schlechte oder unqualifizierte Beschäftigte – es ist das System, das versagt. Wenn Beschäftigte permanent überlastet sind, sich allein gelassen fühlen und ihre professionellen Kompetenzen nicht mehr einsetzen können, entstehen Risikofaktoren für Gewalt. In der Studie sehen wir je nach Arbeitsfeld unterschiedliche starke Zusammenhänge:
    - Personalmangel und hohe Fluktuation: Wenn alle gehen, gibt es keine stabile Arbeitsstruktur.
    - Überlastung und fehlende Pausen: Wer ständig unter Stress steht, verliert an Belastbarkeit.
    - Mangelhafte Schutzkonzepte: Viele Träger nehmen das Problem nicht ernst – Gewaltprävention bleibt ein Lippenbekenntnis.
    - Toleranz für grenzverletzendes Verhalten: Wo psychische Gewalt akzeptiert wird, folgen oft auch schwerere Formen.

    Was jetzt passieren muss!
    - Arbeitsbedingungen verbessern: Mehr Personal, realistische Fallzahlen, angemessene Personalschlüssel, sichere Pausenzeiten.
    - In Ausbildung und Studium investieren: Länder müssen Ausbildungskapazitäten erhöhen und Ausbildungssituation verbessern.
    - Gewaltprävention systematisch verankern: Träger müssen Verantwortung übernehmen.
    - Beschäftigte stärken: Supervision, Fortbildung und psychologische Unterstützung
    - Druck auf Politik und Träger erhöhen: Diese Zustände dürfen nicht länger ignoriert werden.

    3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

    10.2. Online-Schulstunde zum Safer Internet Day

    [3.2.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (Sandra Gärtner): Safer Internet Day 2026
    Bereits zum 18. Mal rückt der Safer Internet Day (SID) die Notwendigkeit von Medienkompetenz und -bildung in den Mittelpunkt. In diesem Jahr klärt die Kampagne „KI and me. In künstlicher Beziehung“ der EU-Initiative klicksafe über parasoziale Beziehungen mit KI auf.

    KI-Chatbots gehören für viele Kinder und Jugendliche mittlerweile zum Alltag: Mehr als 90 Prozent nutzen laut der JIM-Studie 2025 Chat GPT und 57 Prozent halten die daraus gewonnenen Informationen für vertrauenswürdig. Neben der Ratgeberfunktion, übernehmen KI-Chatbots zunehmend die Rollen von Freund*innen, Lehrer*innen, Partner*innen und Therapeut*innen. Dadurch können parasoziale Beziehungen, d. h. einseitige Bindungen zu digitalen Systemen entstehen, die Nähe und Vertrautheit vortäuschen.

    Digitale Schulstunde für Klassen ab Jahrgangsstufe 7: Unter dem Motto „KI and me. In künstlicher Beziehung“ lädt klicksafe am Safer Internet Day am 10. Februar dazu ein, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie sich die zunehmende Nutzung von KI-Begleitern auf das Miteinander und vor allem auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Materialien dazu finden interessierte Lehr- und Fachkräfte sowie Eltern auf der Website www.klicksafe.de/sid. Dort können auch eigene Veranstaltungen und Aktionen zu dem Tag angemeldet werden. Zusätzlich bietet klicksafe zu dem Aktionsmotto am 10. Februar von 10 bis 11 Uhr kostenlos eine Schulstunde in Form eines interaktiven Livestream für Klassen ab Jahrgangsstufe 7 an. Eine Anmeldung durch die Lehrer*innen ist bis zum 6. Februar möglich.

    klicksafe und Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz machen sich gemeinsam stark für Kinder- und Jugendmedienschutz: Wie wichtig Medienbildung und ein vernetzter Kinder- und Jugendmedienschutz ist, unterstreichen klicksafe und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) durch die Intensivierung ihrer Zusammenarbeit. Anknüpfend an die jeweiligen Expertisen, werden in den kommenden drei Jahren praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote entwickelt, die Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, digitale Risiken zu erkennen und kompetent mit Medien umzugehen. Darüber hinaus sind gemeinsame Aktivitäten unter anderem im Rahmen bundesweiter Aktionen wie dem Safer Internet Day geplant.

    Bundesweite Umfrage zu Diskriminierung

    Vom 12. November 2025 bis 28. Februar 2026 führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland durch. Um möglichst viele Menschen für eine Teilnahme zu gewinnen, wird die Umfrage mit einer bundesweiten Kampagne bekannt gemacht. An der Umfrage können alle Menschen ab 14 Jahren teilnehmen, die in Deutschland Diskriminierung erlebt haben. Die Teilnahme ist anonym, barrierearm und in vielen Formaten und Sprachen möglich. [Weitere Informationen Zugang zum Online-Fragebogen]

    "Genug!“ - globaler Frauen*-Generalstreik am 9. März 2026

    Die Initiative „Enough! / Genug!“ ist eine internationale, feministische Mobilisierung mit dem Ziel eines globalen Frauen*-Generalstreiks am 9. März 2026, unmittelbar nach dem Internationalen Frauentag. Sie richtet sich gegen patriarchale Machtverhältnisse, strukturelle Ungleichheit und die systematische Unsichtbarmachung von Sorge- und Care-Arbeit.
    Dahinter steht keine klassische Organisation, sondern ein offenes, transnationales Netzwerk von Aktivist*innen, das 2025 initiiert wurde. Beteiligung ist niedrigschwellig möglich – für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen. Es gibt keine zentrale Führung und keinen einheitlichen Forderungskatalog; im Mittelpunkt steht die kollektive Artikulation dessen, was Frauen* weltweit als „genug“ empfinden.
    Die Initiative bündelt vielfältige feministische Perspektiven unter gemeinsamen Leitlinien: Widerstand gegen patriarchale Strukturen, Gewalt und Diskriminierung, Sichtbarmachung unbezahlter Sorge- und Care-Arbeit als tragende Säule von Gesellschaft und Wirtschaft, Feministische Solidarität über nationale, soziale und kulturelle Grenzen hinweg sowie Stärkung kollektiver Handlungsmacht durch Protest und Streik.
    Kern der Kampagne ist der Aufruf, am 9. März 2026 bezahlte und unbezahlte Arbeit niederzulegen oder symbolisch zu verweigern. Der Streik soll deutlich machen, wie sehr gesellschaftliches Funktionieren auf der Arbeit von Frauen* basiert – in Erwerbsarbeit, Familie, Pflege, Bildung und sozialer Infrastruktur.

    Zentrale Themenfelder sind damit: strukturelle Ungleichheit und Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftliche Abwertung von Care-Arbeit und sozialen Berufen, intersektionale Diskriminierungserfahrungen bereits von Mädchen* und jungen Frauen* sowie politische Selbstermächtigung und kollektive Artikulation von Bedürfnissen.
    Die Initiative kann Impulse liefern, um feministische Perspektiven, soziale Rechte und Fragen von Anerkennung und Teilhabe stärker in fachpolitische Debatten einzubringen.
    „Enough! / Genug!“ versteht Feminismus als kollektiven, sichtbaren und widerständigen Prozess. Der geplante Frauen*-Generalstreik ist Ausdruck eines globalen Anspruchs: gesellschaftliche Verhältnisse nicht länger hinzunehmen, sondern gemeinsam zu verändern.
    Im “Streikkalender” finden sich alle angemeldeten Veranstaltungen bundes- und weltweit.

    23.4. Girls’Day und Boys’Day 2026

    Girls’Day und Boys’Day 2026 - Bundesweite Aktionstage für mehr Zukunftschancen: Bundesweit laden am 23. April 2026 Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen, Schulen und Hochschulen Schülerinnen und Schüler zum Mädchen-Aktionstag bzw. Jungen-Aktionstag ein. Das Ziel: Jugendliche frühzeitig für Berufsfelder zu begeistern, in denen es nach wie vor deutliche Geschlechterungleichheiten gibt (wie etwa in der Informationstechnik, im Handwerk bzw. im pädagogischen und Gesundheitsbereich). Machen Sie mit und planen Sie schon jetzt Ihr Berufsorientierungsangebot. Der Girls’Day und der Boys’Day unterstützen die Initiative Klischeefrei. Informationen zum Girls’Day / Informationen zum Boys’Day 

    Bundesweite Aktionstag 21.5.: Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke

    Bundesweiter Aktionstag will Vielfalt sichtbar machen
    Am 21. Mai 2026 ruft die Initiative kulturelle Integration erstmals zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Unter dem Motto „Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke“ sind Organisationen, Bündnisse und Einzelpersonen eingeladen, mit eigenen Aktionen rund um den UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt ein sichtbares Zeichen zu setzen – für Vielfalt, Zusammenhalt und eine freie Gesellschaft. [Infos zum Aktionstag]

    20.-24.5. Berlin: Jugendengagementkongress 2026

    Bundeszentrale für politische Bildung: Jugendengagementkongress - der Ort für junge Engagierte, die sich weiterbilden, vernetzen und inspirieren lassen wollen.
    Rund um den 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, lädt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) junge engagierte Menschen dafür nach Berlin ein. Auf dem Jugendengagementkongress kommen rund 300 junge Engagierte zwischen 16 und 23 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet für vier Tage zusammen. Bei den rund 50 spannenden Workshops und Exkursionen können sie sich weiterbilden und die Hauptstadt entdecken. Weiter gibt es vielfältige Angebote, über die sich die Teilnehmenden vernetzen und inspirieren lassen können. Der 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes, bietet mit einer großen Engagement-Rallye und der Abschlussparty noch zusätzliche Möglichkeiten zur Vernetzung. 
    Vereine und Initiativen, in denen sich junge Menschen engagieren, haben die Möglichkeit, fünf besonders engagierte junge Aktive (davon übernimmt eine Person, die mind. 21 Jahre alt ist, die Gruppenleitung) vom 20. bis 24.05.2026 zum Jugendengagmenkongress zu schicken. Wir suchen junge Menschen zwischen 16 und 23 Jahren, die sich besonders engagiert für Demokratie, Toleranz und die Gesellschaft einsetzen. Aber auch für junge Menschen, die gerade erst beginnen wollen, sich zu engagieren und Inspiration suchen, sind auf dem Jugendengagementkongress Plätze vorgesehen. 
    Die Teilnahme ist kostenfrei. Für Unterkunft (Übernachtung im Mehrbettzimmer 20.-24.5.26), Verpflegung (Halbpension, Änderungen vorbehalten) und eine ÖPNV-Fahrkarte für die Dauer des Kongresses ist gesorgt. Die Reisekosten werden nicht von der bpb getragen. - Bewerbt euch jetzt um am Jugendengagementkongress teilzunehmen!
    Bei Fragen zum Jugendengagementkongress oder Interesse an einer Teilnahme bitte wenden an: Bundeszentrale für politische Bildung / Referat 32, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin - juko-engagiert@bpb.de
    Hinweise zur Veranstaltung: Bewerbung: Jetzt bewerben

    Ausschreibung: Preise der Stiftung Aufmüpfige Frauen*& Mädchen* 2026

    Die Stiftung Aufmüpfige Frauen schreibt für 2026 bundesweite Preise aus, mit denen engagierte Frauen sichtbar gemacht und unterstützt werden. Mit dem Preis „Aufmüpfige Frau 2026“ (dotiert mit 3.000 Euro) werden Frauen ausgezeichnet, die Haltung zeigen, sich einmischen und sich – oft gegen Widerstände – für feministische, gleichstellungspolitische oder gesellschaftliche Anliegen einsetzen. Seit 2006 würdigt die Stiftung damit Engagement aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kultur oder dem Alltag. 
    Neu ab 2026 wird zusätzlich der Preis „NEXT VOICES“ vergeben. Er richtet sich an Mädchen und junge Frauen von 14 bis 21 Jahren, die sich engagieren, Missstände nicht hinnehmen und sich aktiv für Respekt, Solidarität und gesellschaftliche Veränderungen einsetzen. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und soll das Engagement unterstützen und stärken. Für beide Preise sind Eigenbewerbungen und Vorschläge möglich. Bewerbungsschluss ist der 3. März 2026. 

    Förderprogramm „Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt“

    ESF Plus-Förderprogramm „WIR – Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt“ 
    Das Bundesarbeitsministerium hat den zweiten Förderaufruf zum ESF Plus-Förderprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den Regionalen Arbeitsmarkt" veröffentlicht. Gefördert werden Modellprojekte für Geflüchtete mit (möglicher) Behinderung am Übergang Schule/Beruf. Das Interessenbekundungsverfahren endet am 19. Februar 2026.  

     

    BIÖG sucht Jugendbeirat zum Thema Gesundheit 16 Jahre+

    Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) möchte einen Jugendbeirat gründen. Dafür sucht er motivierte junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren, die sich bewerben möchten, um ihre Stimmen und Ideen zu Gesundheitsthemen aktiv einzubringen. Die Bewerbung ist vom 15.01.2026 bis 15.03.2026 möglich.
    Es sollen möglichst viele unterschiedliche junge Menschen die Chance erhalten, sich zu bewerben. Der Aufruf zur Bewerbung soll daher weite Kreise ziehen. Die Informationen kann daher gerne an Ihre Kontakte weitergeleitet werden und mit Netzwerken geteilt. Zur direkten Ansprache junger Menschen können auch die Videos geteilt werden.
    Zum Aufruf auf der Webseite des BIÖG: https://www.bioeg.de/ueber-uns/aufgaben-und-ziele/gremien/jugendbeirat/ ; Rückfragen an: jugendbeirat@bioeg.de.
    Postings zur Weiterleitung:
    - Mastodon:  https://social.bund.de/@bioeg/115898210010257279
    - Facebook:  https://www.facebook.com/share/r/1CCfHgsrdN/
    - Instagram: https://www.instagram.com/reel/DTha1OGFb9T/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
    - LinkedIn: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7417460645375156224

     Videoaufrufe zur Bewerbung:
    - Get Ready With Us: https://youtu.be/x5kG-VGW3U4
    - Pack My Bag With Me: https://youtu.be/SpVgBCA9jxM
    - Weekend Reset: https://youtu.be/gYftvVLZWq4

    Job-Shadowing Programm in den USA für KJH-Fachkräfte

    IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.: Job-Shadowing Programm in den USA - Transatlantic Exchange in Social Work-Programm (TraX): Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe 
    Die USA polarisieren, bewegen, inspirieren – gerade jetzt. Wer das Land verstehen will, muss es erleben: die Vielfalt der Menschen, die Kraft von Community, die Herausforderungen, die das Land prägen. Mit dem Transatlantic Exchange in Social Work Programm eröffnet sich auch in diesem Jahr die Chance dazu.
    Die IJAB ermöglicht es wieder 10 Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe für ein zweimonatiges Job-Shadowing in die USA zu gehen. Dort begleiten Teilnehmende US-amerikanische Kolleg*innen in sozialen und gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, erhalten fachliche Einblicke und lernen neue Konzepte und Herangehensweisen kennen. 
    Bewerbungsfrist: bis zum 16.02.2026. Alle Details zum Programm: Ausschreibung TraX 2026.
    Erfahrungen von Teilnehmenden der letzten Jahre: hier. Ein TraX Fact Sheet hilft als erste Übersicht für Arbeitgebende. 
    Die Durchführung des Programms gilt vorbehaltlich einer Mittelbewilligung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Förderprogramm "Ländliche Regionen engagiert gegen Rassismus"

    Das Projekt "Ländliche Regionen engagiert gegen Rassismus" stärkt bürgerschaftliches Engagement in ländlichen Räumen und ermöglicht rassismuskritisches Handeln. Es werden Ehrenamtliche aus Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in ländlichen Regionen gezielt aufgerufen, begleitet und qualifiziert, um eigene Veranstaltungen, insbesondere bei den Internationalen Wochen gegen Rassismus und am Tag des Grundgesetzes, durchzuführen. [weiterlesen]
    Projektlaufzeit: Januar 2026 bis Dezember 2028, Förderer: Deutsche Fernsehlotterie, Projektleitung: Ekatherina Doulia, Kontakt: ed@stiftung-gegen-rassismus.de

    Feministische Kampagne #MehrAlsGuteVorsätze

    Digitales Deutsches Frauenarchiv Newsletter Januar 2026: Weltweit geraten die Rechte von Frauen und queeren Menschen zunehmend unter Druck. Feministische Errungenschaften werden infrage gestellt, Körper politisch kontrolliert und emanzipatorische Stimmen angegriffen. Ganz aktuell widersetzen sie sich in vielen Ländern staatlichen Repressionen – oft unter hohem persönlichen Risiko – und machen deutlich, dass Kämpfe um Selbstbestimmung untrennbar mit Demokratie und Menschenrechten verbunden sind. Ihr Mut bildet die Grundlage für eine gerechtere Zukunft.
    Feministische Bewegungen haben immer wieder gezeigt, dass gesellschaftlicher Fortschritt mehr braucht als gute Vorsätze. Angesichts globaler autoritärer und antifeministischer Tendenzen verweist die Kampagne #MehrAlsGuteVorsätze der Bundesstiftung Gleichstellung darauf, dass nachhaltige Geschlechtergerechtigkeit auf verlässliche Strukturen, politische Gestaltung und fundiertes Wissen angewiesen ist. Auch das ist eine zentrale Lehre aus der Geschichte feministischer Organisierung.
    Mit Blick auf den nahenden feministischen März möchten wir schon jetzt auf Aktions- und Bündnismöglichkeiten rund um den Internationalen Frauentag am 8. März hinweisen, etwa auf den bundesweiten Aufruf zum Frauenstreik am 9.3.2026. Als Digitales Deutsches Frauenarchiv verstehen wir feministische Erinnerung als Ressource für diese Gegenwart: zur Einordnung, Stärkung und Vernetzung über Bewegungen und Generationen hinweg.

    Ausschreibung BAG EJSA Projektschmiede

    Hinweis auf die aktuelle Ausschreibung für die Projektschmiede 2026 der BAG EJSA e.V.: Die Projektschmiede ist ein mehrtägiger Workshop zur Qualifizierung von Akteur*innen gemeinnützig anerkannter Organisationen (z.B.: (post)migrantische Organisationen, Stiftungen, anerkannte Träger der politischen Bildung). 
    Die BAG EJSA unterstützt die teilnehmenden Träger dabei, ihre Projektidee in einem Antrag für das Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt (BGZ) zu erarbeiten.
    Gefördert werden: Projekte mit einer Laufzeit von drei Jahren, einer maximalen Förderung pro Jahr von 70.000 Euro für Personal- und Sachkosten, zehn Prozent Eigen- oder Drittmittel sind zu erbringen.
    Mit der Zusage für einen Platz in der Projektschmiede ist noch keine Förderung des erarbeiteten Antrags garantiert. 
    Voraussetzung für eine Teilnahme an der Projektschmiede ist die aktive Mitarbeit an folgendem Workshop-Termin: 16. März bis 19. März 2026 in Greifswald.
    Die An- und Abreise ist in der Regel am ersten bzw. letzten Veranstaltungstag möglich. Unterkunft und Verpflegung sind kostenlos. 
    Bewerbungen für einen Platz in der Projektschmiede können bis spätestens 22. Februar 2026 eingereicht werden. Die Bewerbung erfolgt über folgenden Link.
    Hier im zweiten Schritt dann bitte die Projektschmiede der BAG EJSA in Greifswald auswählen. Gerne können bis zu zwei Personen pro Organisation angemeldet werden. 
    Bei der Anmeldung muss die Projektidee kurz beschrieben werden (max. 1000 Zeichen). 
    Fragen an: Johanna Gutowski (0711/ 16489-20) oder Benjamin Weil (0711/ 16489-32) bzw. per E-Mail an: projektschmiede@bagejsa.de.
    Weitere Informationen zur Projektschmiede der BAG EJSA e.V. und zum Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ findet ihr/ finden Sie im angehängt PDF oder unter: www.bagejsa.de/projektschmiede  und www.bgz-vorort.de und bei Instagram: https://www.instagram.com/projektschmiede/
    Der IB, die DJO und die Houses of Resources führen weitere Projektschmieden 2026 durch. 

    Umfrage zu Armut u. sozialer Teilhabe von Kindern im AsylbLG-Bezug

    Diese Umfrage wird durchgeführt vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband in Zusammenarbeit mit Save the Children Deutschland.  
    Ziel des Fragebogens ist es, einen Überblick aus der Beratungspraxis zu bekommen, wie es um die soziale Lage und insbesondere Armut von Kindern im Bezug von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht. Es geht daher nicht um Bezieher*innen von Analogleistungen gem. § 2 AsylbLG. Ausgenommen von der Umfrage ist auch die Situation unbegleiteter Minderjähriger, die Leistungen nach SGB VIII beziehen.
    Im Folgenden werden wir Ihnen einige Fragen stellen, die sich um Armut und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Gesundheitsversorgung, Ernährungssituation, u. ä. drehen. Dabei interessieren wir uns für Ihre Einschätzungen basierend auf Ihren beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrungen im Rahmen der Sozialen Arbeit mit Bezieher*innen von AsylbLG-Grundleistungen. Wir würden Sie bitten, die folgenden Fragen aus dieser Perspektive zu beantworten.
    Die abgefragten Bereiche umfassen: Armut und soziale Teilhabe allgemein, Bezahlkarte, Ernährung, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, BuT-Leistungen, Mehrbedarfe, Verhalten der Behörden.
    Die Antworten werden zusammengefasst und anonymisiert veröffentlicht. Die Ergebnisse werden wir, der Paritätische Gesamtverband und Save the Children, für Öffentlichkeitsarbeit und politische Lobbyarbeit nutzen, um uns für Verbesserungen für Kinder und ihre Familien einzusetzen. Dies umfasst in anonymisierter Form auch die Ausführungen in den freien Textfeldern.
    Der Fragebogen wird etwa 20 Minuten dauern. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Teilnahme und die wertvollen Informationen.
    Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an asylpolitik@paritaet.org [Zur Umfrage]

    Online-Anlaufstelle Menschenhandel gestartet

    KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.:  Online-Anlaufstelle Menschenhandel gestartet
    - Die neue Online-Anlaufstelle Menschenhandel bietet Ratsuchenden eine erste Einschätzung ihrer Situation und führt auf Wunsch zu spezialisierter Hilfe.
    - Das Angebot richtet sich an Ratsuchende und potenziell Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Es bietet eine erste Einschätzung der Situation und eine Weiterleitung an passende Unterstützungs- und Hilfestrukturen.
     - atsuchende erreichen die Online-Anlaufstelle Menschenhandel per Chat oder Mail. Mailanfragen werden innerhalb eines Werktags von den Fachkräften beantwortet. Das Angebot ist anonym, kostenlos und auf Deutsch und Englisch verfügbar. 
    - Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 9–14 Uhr und Freitag: 10–12 Uhr
    Zur Website: https://anlaufstelle-menschenhandel.assisto.online/

    Förderprogramm zur Entwicklung kindgerechter digitaler Angebote

    Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Förderprogramm 2026: „Kindgerechte digitale Angebote mit Fokus auf Interaktion, Teilhabe, KI und Demokratiefähigkeit“
    2026 fördert die BzKJ kindgerechte digitale Angebote und Maßnahmen (nachfolgend: Maßnahmen) mit Fokus auf Interaktion, Teilhabe, KI und Demokratiefähigkeit. Die Maßnahmen sollten nach dem Mobile First-Prinzip umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen. In 2026 stellt die BzKJ für entsprechende Maßnahmen insgesamt bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden sollen bis zu sechs Maßnahmen. Die Zahl der förderfähigen Maßnahmen ist abhängig von den eingehenden Bewerbungen sowie der Höhe der jeweils beantragten Mittel.
    Vollständige Bewerbungen sind bis zum 27.02.2026, 23:59 Uhr, einzureichen. Die Maßnahmen dürfen frühestens ab dem Zeitpunkt der Bewilligung beginnen und müssen bis zum 30.11.2026 abgeschlossen sein. Es kann mit einem Maßnahmenbeginn ab dem 01.04.2026 kalkuliert werden. Die Links zu den Bewerbungsunterlagen und weiteren Informationen finden sich hier. Rückfragen können per E-Mail (foerderungen@bzkj.bund.de) gestellt werden. Eine Vorprüfung von Konzepten und Skizzen ist nicht möglich.

    Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger

    Zum 1. Januar 2026 ist die Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (SozKiGAbV) in Kraft getreten. Sie erlaubt Jobcentern, Sozialhilfeträgern, Trägern von Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie Stellen für den Kinderzuschlag, automatisierte oder anlassbezogene Datenabrufe bei der Familienkasse durchzuführen (§ 1 SozKiGAbV).
    Gegenstand des Abrufs sind umfangreiche personenbezogene Daten, unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer, Geburtsdaten, Namen und Anschriften des Kindes sowie Angaben zu den Eltern. Zudem werden detaillierte Informationen zum Kindergeldbezug abgefragt, etwa Antragstellung, Bewilligung, Aufhebung, Bezugszeiträume, Auszahlungstage und Höhe des Kindergeldes (§ 3 SozKiGAbV).
    Ziel der Verordnung ist laut Gesetzesbegründung die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Leistungsbeantragung und -bearbeitung. Leistungsberechtigte sollen Angaben zum Kindergeld nicht mehr erneut vorlegen müssen. Dadurch sollen Familien und Verwaltung entlastet und zugleich missbräuchliche Leistungsbezüge besser verhindert werden. Der jährliche Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger soll sich um rund 98.000 Stunden reduzieren, insbesondere weil das Heraussuchen der Kindergeldnummer und des Kindergeldbescheids entfällt (Drs. 627/25). 
    Der automatische Datenabgleich betrifft Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag. Nicht einbezogen sind Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbeziehende.
    Trotz der grundsätzlich positiven Zielsetzung bleibt abzuwarten, ob Sozialbehörden weiterhin auf angeblich fehlende Änderungsmitteilungen abstellen. Die Mitteilungspflichten nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I wurden nicht angepasst oder harmonisiert, sodass Konfliktpotenzial besteht.
    Für die Beratungspraxis ist daher weiterhin dringend zu empfehlen, den Erhalt oder Wegfall von Kindergeld unverzüglich anzuzeigen, da andernfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren drohen können. [Verordnungstext, Quelle: Thomé Newsletter 02/2026]

    Übersicht: Bundesweite Beratungsstellen zu Diskriminierung, Gewalterfahrungen, Lebenskrisen, Schwangerschaft, ...

    PINKSTINKS: Interaktive Zusammenstellung zu Beratungsstellen/-angeboten je in allen Bundesländern zu den Theme: Care-Arbeit, Diskriminierung, Erkrankungen, Fehlgeburt/stille Geburt, Gewalt, Lebenskrisen, Queere Lebensfragen, Schwangerschaft& Geburt, Schwangerschaftsabbruch. 

    Über die Organisation: PINKSTINKS Germany, eine reichweitenstarke feministische Bildungs-, Protest- und Kampagnenorganisation, agiert als Politikbeobachter*in, indem sie Sexismus, Antifeminismus und starre Geschlechterstereotype in Werbung, Medien und der Gesellschaft aufgreift und kritisiert, um Aufklärung, Sensibilisierung und Veränderung zu fördern – durch Bildungsarbeit, Vernetzung und die Forderung nach intersektionaler Gleichberechtigung, unterstützt durch politische Partner wie die Stadt Hamburg.

    Vernetzung: Frauennetzwerk für Frieden

    Nach der Weltfrauenkonferenz in Peking gründen engagierte Frauen 1996 das Frauennetzwerk für Frieden.
    Der Verein engagiert sich in vielfältiger Weise, lokal in Bonn, deutschlandweit und international mit Projekten für Frieden und Frauenförderung.
    Durch seine historische Verbundenheit zur UN beschäftigte sich das FNF stets intensiv mit internationalen Organisationen, auch der EU, und deren Bemühungen um Menschenrechte.
    Besonders relevant ist für das FNF die UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit. Die Umsetzung dieser Resolutionen ist das Hauptziel der Lobbyarbeit des FNF. 
    Weitere Themen, denen sich das FNF intensiv widmet, sind unter anderem die Agenda 21, ein Aktionsprogramm der UN, das Staaten zur Umsetzung nachhaltiger Umwelt-, Entwicklungs- und Gesellschaftspolitik anregen soll, das Hinwirken auf ein Verbot von Landminen oder auch gegen Frauen in der Bundeswehr. Und mit der Initiative FrauenWege Nahost setzt sich der Verein für Frauen und Kinder in Gaza ein und arbeitet mit einer palästinensischen Frauengruppe zusammen. 
    Zu den konkreten aktuellen Aktivitäten gehört:
    - das Aufstellen einer Stelle für Bertha von Suttner in Bonn. Mit der Stelle und der Entwicklung dieses Projekts sollen die Ziele und Gedanken der Friedensnobelpreisträgerin in der Gegenwart wachgehalten werden.
    - Fortsetzung unseres Engagements im internationalen Projekt 1000 FriedensFrauen weltweit. Deutsche Übersetzung hier.
    - Organisation von regionalen Streitschlichtungstreffs im Raum Bonn/Siegburg für Jugendliche und Lehrkräfte aller Schulformen zur Unterstützung von Friedenspädagogik.
    - Mitglied in der AG-Gender und Frieden des Bund für soziale Verteidigung (BSV) und im Bündnis 1325.
    - Mitglied im Koordinationskreis der Bonner Friedenstage im Zusammenhang mit dem UN Friedenstag der Vereinten Nationen am 21. September und Kooperationspartner des Forums Ziviler Friedensdienst e.V. bei der Durchführung des Friedenslaufs der Schulen.
    - Mitarbeit in Organisationen und Netzwerken im nationalen und internationalen Bereich, z.B. bei der Aktion Aufschrei - stoppt den Waffenhandel!.
    [Mehr Infos: FNF, Digitales Dt. Frauenarchiv]

    Neue Bescheinigungen: sozialrechtliches Existenzminimums/ Freibeträge Prozesskostenhilfe

    Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2026 nach SGB II und SGB XII und Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2026 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
    Ab dem 1.1.2026 gelten für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen neue Bescheinigungen. Diese gibt es hier: https://t1p.de/mkuno 
    Ebenfalls zum 01.01.2026 tritt die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 in Kraft, diese weist in der ersten  Spalte die unveränderten „Freibeträge Bund“ für das Jahr 2026 aus. In den drei folgenden Spalten der PKHB 2026 erfolgen die unveränderten erhöhten Freibeträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, die Landeshauptstadt München sowie für den Landkreis München. Infos dazu hier: https://t1p.de/o7q12 [Quelle: Thomé Newsletter 02/2026 vom 11.1.]

    Klischeefrei-Navigator - E-Learning-Kurs für Unternehmen

    Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Kostenloser Klischeefrei-Navigator - E-Learning-Kurs für Unternehmen: 
    Neues Jahr, frischer Blick: Was läuft im Unternehmen gut – und wo wirken noch alte Muster? Gerade Geschlechterklischees sind oft unbewusst, haben aber spürbare Folgen: Wer fühlt sich von einer Stellenausschreibung angesprochen (und wer eben nicht)? Wer wird zum Bewerbungsgespräch eingeladen (und wer nicht)? Wie werden im Team Aufgaben verteilt, welche Stimmen werden gehört – und wer bleibt langfristig? Am Ende verlieren Unternehmen durch überholte Geschlechterstereotype Potenzial, Ideen und Fachkräfte.
    Der Klischeefrei-Navigator bringt genau hier Bewegung rein: In 10 kompakten, interaktiven Modulen zeigt er, wie klischeefreies Handeln im Unternehmen wirksam verankert wird – ganzheitlich in Recruiting & Onboarding, Führung & Kultur, Marketing & Vertrieb sowie Produktion & Einkauf. Mit konkreten Tools, kurzen Checks und Maßnahmen, die direkt in den Arbeitsalltag passen.
    Wenn 2026 für Klarheit, bessere Entscheidungen und stärkere Zusammenarbeit stehen soll, ist jetzt ein guter Moment, unseren Klischeefrei-Navigator ins Spiel zu bringen. [Zum Klischeefrei-Navigator]

    Digitale Landkarte zur Vernetzung zum Thema Schulabsentismus

    Im Projekt „Schule-ohne mich!?“ wird gerade eine bundesweite digitale Landkarte erstellt mit dem Ziel der systematischen Auflistung von Projekten, Institutionen und Beratungsstellen, die sich mit dem Thema Schulabsentismus beschäftigen. Wer sich eintragen lassen möchte, findet das Formular und die Anleitung auf der INVIA Website. [IN VIA Website]

    Relaunch Kinderrechte-Portal: Kinderbereich + mehr Barrierefreiheit

    Relaunch Kinderrechte-Portal: Kinderbereich und neue Funktionen für mehr Barrierefreiheit: Mit dem neuen Kinderbereich auf dem Kinderrechte-Portal sollen Kinder und Jugendliche in der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Information, Schutz und Beteiligung gestärkt werden. Kinder und junge Menschen, die sich über ihre Rechte informieren wollen, finden hier Broschüren und Webseiten über die Kinderrechte. Der Kinderbereich ist in Leichter Sprache verfasst, damit viele Kinder ihre Rechte kennenlernen und erfahren, wie sie sich beschweren können und wo sie Unterstützung finden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Im Zuge des Relaunches sind weiterhin verschiedene Komponenten zur Stärkung der barrierearmen Nutzbarkeit des Kinderrechte-Portals hinzugefügt worden. [Mehr dazu]

    Equalpedia - Gendergerechte freie Enzyklopädie

    Equalpedia“ oder Frauen sichtbarer machen: Seit über 20 Jahren gibt es die Plattform ‚wikipedia‘, die als sich als umfassende Enzyklopädie des Wissens entwickelt hat. Schon lange ist bekannt, dass Wikipedia im Wesentlichen von Männern mit Wissen bestückt wird und somit auch hier, wie in vielen anderen Bereichen auch, die Perspektiven und das Wissen von Frauen fehlen. Zwar gibt es etliche Initiativen von Frauen, selbst als Autorinnen auf wikipedia zu schreiben, aber das ändert nicht viel an der aktuellen Situation. So wies die Zeitschrift Brigitte im Jahr 2024 darauf hin, „dass bisher nur 17 Prozent aller Wikipedia-Biografien das Leben von berühmten Frauen beleuchten, dafür aber 83 Prozent das Leben von berühmten Männern.“ Hier setzt die Plattform „Equalpedia“ nun neue Akzente. Die Gründerinnen Sonja Hintermeier und Karin Kraus wollen mit dem Aufbau eines freien und gendergerechten Lexikons, zur Überwindung der digitalen Wissenslücke über Frauen und LGBTQIA+ Personen, marginalisierte Gruppen und Menschen, die sich für diese eingesetzt haben, beitragen. Noch unsichtbare Frauen sollen sichtbar gemacht werden. Auch hier sind Interessierte aufgefordert selbst Autor:in zu werden, transparente Standards und Relevanzkriterien zeigen auf über wen bei Equalpedia geschrieben werden kann. Kriterien sind u.a. „Personen, die sich in besonderem Maße für die Rechte von Frauen und LGBTQIA+ Personen und anderen marginalisierten Gruppen einsetzen oder eingesetzt haben; Personen, deren Arbeit nachhaltig im öffentlichen Interesse steht oder gestanden hat; Personen, die ihre Zeit prägen oder geprägt haben“. Hierzu gehört auch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main Gabriele Wenner.

    Diskriminierungssensible Beschwerdeverfahren in Kitas

    [17.12.25] FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW - Newsletter: Beschwerdeverfahren in Kitas müssen diskriminierungssensibel sein. Wenn Kinder sich über Ungleichbehandlung oder Gewalt beschweren und nichts passiert, verlieren sie Vertrauen und wenden sich künftig nicht mehr an Erwachsene.
    Wichtig ist daher ein Verfahren, das die verschiedenen Lebenslagen der Kinder berücksichtigt. Denn wie Kinder Beschwerden äußern, hängt von ihren Vorerfahrungen ab: Haben sie gelernt, ihre Anliegen zu benennen? Wurden sie ernst genommen?
    Manche Beschwerden sind für Fachkräfte sofort erkennbar („Ich mag das nicht“), andere bleiben subtil oder werden gar nicht als Beschwerde wahrgenommen.
    Deshalb lohnt sich ein bewusster Blick auf mögliche Einflussfaktoren:
    Welche diskriminierenden Botschaften könnte ein Kind über sich bereits erhalten haben? Welche Vorannahmen prägen unser Bild von diesem Kind? Wie beeinflusst das sein Beschwerdeverhalten? Was braucht es, um diese Dynamiken auszugleichen?

    Beschwerdeverfahren funktionieren nur so gut, wie Kinder im Alltag erleben, dass ihre Anliegen gehört werden und handlungswirksam sind.
    Für die Praxis können folgende Schritte unterstützen:
    - Beobachtungsphasen: Welche Beschwerdeweisen zeigen Kinder? Welche werden wahrgenommen, welche übersehen – und von wem?
    - Eine Teamkultur, in der auf diskriminierendes Verhalten und überhörte Beschwerden hingewiesen wird.
    - Kinder aktiv zur Beschwerde ermutigen – verbal wie nonverbal.
    - Vorbild sein und Diskriminierung thematisieren, z. B. über Bilderbücher.

    Grundsätzlich gilt: Kinder entscheiden – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – selbst, ob, wie und mit wem ihre Beschwerde weiterbearbeitet wird und wann sie abgeschlossen ist.
    [Mehr dazu: Flyer der Vielfaltsmediathek Beschweren erleichtern! . Arbeitshilfe: Wenn Diskriminierung nicht in den Kummerkasten passt]

    Bildungsmaterialien: Antifeminismus erkennen und begegnen

    [12/25] Bildungsmaterialien-Angebote: Methoden für die Bildungsarbeit und Handreichungs-Reihe
    Das Projekt „Spotlight – Antifeminismus erkennen und begegnen“ hat Praxiserfahrungen der eigenen Bildungsarbeit in drei Methoden gegossen, die kostenfrei zum Thema Antifeminismus genutzt werden können. Das Angebot ist niedrigschwellig und ordnet Antifeminismus historisch und politisch ein. Das 2. Angebot ist die „Spot-On…“-Reihe. Sie umfasst vier Handreichungen, die unterschiedliche Facetten beleuchten:  Antifeminismus (Definition & Abgrenzung), Tradwives, Manfluencer und die Verschränkungen von Antifeminismus und Antisemitismus. Vom Dezember 2025 via www.spotlight-antifeminismus.de

    Handicap International sucht Einzelfälle zu defizitären Asylverfahren von Menschen mit Behinderungen

    Handicap International e.V. – Crossroads bittet Beratungsstellen sowie die Anwaltschaft herzlich um Unterstützung bei der Suche nach anonymisierten Einzelfällen zu mangelnder Bedarfsgerechtigkeit im Asylverfahren von Menschen mit Behinderungen.
    Hintergrund: Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Mitte 2026 in Deutschland gilt, wird sich auch das Asylverfahren verändern. Neben zahlreichen Verschärfungen betrifft die Reform auch die besonderen Verfahrensgarantien für vulnerable Personengruppen, wie Menschen mit Behinderungen.
    Die GEAS-Reform bietet Anlass, bestehende Schwachstellen und Bedarfslücken im Asylverfahren sichtbar zu machen und auf eine künftig bessere Berücksichtigung von Bedarfen – sowohl in der Anhörung als auch im Asylverfahren insgesamt – hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund wird Handicap International e.V. – Crossroads in den kommenden Monaten verstärkt die Situation von Menschen mit Behinderungen im Asylverfahren in den Blick nehmen.
    Gegenstand der Einzelfallsuche: Um über die eigene Beratungsperspektive hinaus ein möglichst umfassendes Bild zu gewinnen, bitten wir um anonymisierte Einzelfälle, die Defizite im Asylverfahren verdeutlichen, die einer bedarfsgerechten und fairen Durchführung für Menschen mit Behinderungen entgegenstehen. Dazu kann beispielsweise gehören:
    - Anhörungen ohne passende Gebärdensprachdolmetschung oder ohne Nutzung einfacher bzw. leichter Sprache
    - fehlende oder unzureichende Fragen zu Beeinträchtigungen oder zur Lebenssituation im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen im Herkunftsland
    - unsensible Befragung oder fehlende Pausen in der Anhörung
    - nicht barrierefreie Informationen oder bauliche Barrieren.
    Menschen mit Behinderungen sind im Sinne von Art. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention alle Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Diese Definition schließt auch Menschen mit schweren oder chronischen Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen, Herzerkrankungen, Diabetes), psychischen Beeinträchtigungen (z. B. PTBS oder Depressionen) und altersbedingten Beeinträchtigungen ein.
    Erforderliche Angaben zu den Einzelfällen: Wenn Sie ein entsprechendes Asylverfahren begleiten oder im letzten Jahr begleitet haben, freuen wir uns über eine kurze anonymisierte Fallbeschreibung mit folgenden Angaben an Sophia Eckert, Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, so.eckert@hi.org: Datum und Ort der Asylantragstellung. Herkunftsland der betroffenen Person, kurze Beschreibung der Problemlage, aktueller Stand des Verfahrens, aktueller Aufenthaltsstatus.
    Bitte hinterlassen Sie zudem Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen. Die Fallbeschreibungen werden ausschließlich anonymisiert für Advocacy-Arbeit auf Bundesebene verwendet.
    Handicap International e. V. – Crossroads, Berliner Str. 44, 10713 Berlin Handicap International Deutschland / Handicap International - Crossroads / LinkedIn | Instagram | Bluesky /  Newsletter

    Wanderausstellung: „Gleichberechtigung im Grundgesetz“

    Gleichberechtigung im Grundgesetz“: „Demokratie braucht Gleichberechtigung! Und die Erinnerung daran, wie mühsam sie errungen wurde. Denn Gleichstellung ist keine Selbstverständlichkeit – sondern eine fortwährende Aufgabe.“ Unter diesem Motto steht die Wanderausstellung „Gleichberechtigung im Grundgesetz – Das Ringen um Frauenrechte und Demokratie in Deutschland“, die das Gleichstellungsbüro des Landkreises Harburg konzipiert hat. Sie entstand im Rahmen des Projektes „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“. Diese Ausstellung erzählt von mutigen Stimmen, historischen Wendepunkten und dem jahrzehntelangen Ringen um die Gleichstellung von Frauen in Deutschland – und davon, wie eng dieses Thema mit der Entwicklung der Demokratie verbunden ist, schreibt der Landkreis auf seiner Homepage. Im Mittelpunkt stehen Frauen, deren Einsatz für gleiche Rechte die Geschichte geprägt hat – und deren Anliegen bis heute aktuell ist. Tauchen Sie ein in eine vielschichtige Geschichte zwischen Verfassung, Verantwortung und Veränderung! Weitere Informationen zur Ausstellung und zum Verleih finden Sie auf der Website von CEDAW in Niedersachsen

    Kampagne: Kein Raum für häusliche Gewalt

    Beispielhafte, landesweite Kampagne in Niedersachsen: Kein Raum für häusliche Gewalt: Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und betrifft Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. In Niedersachsen ist die Zahl der polizeilich registrierten Fälle in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Im Jahr 2024 etwa wurden 32.545 Fälle erfasst – ein Anstieg um rund 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung weist auf eine gestiegene Sensibilisierung und Anzeigebereitschaft hin, macht aber zugleich den weiterhin hohen Handlungsbedarf deutlich – zumal das Dunkelfeld deutlich größer ist und viele Fälle unentdeckt bleiben. Hier setzt die Kampagne „Kein Raum für häusliche Gewalt“ an, um insbesondere im Wohnumfeld für das Thema zu sensibilisieren und Betroffene niedrigschwellig zu unterstützen.

    20 Jahre: Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe

    [13.1.] Seit 20 Jahren begleitet das Portal der Kinder- und Jugendhilfe Entwicklungen im Arbeitsfeld und bietet aktuelle Informationen, Hintergründe und Vernetzungsmöglichkeiten für Fachkräfte und Interessierte. 2026 feiert das Portal sein Jubiläum mit Rückblicken, kleinen Einblicken und einem Blick in die Zukunft.
    Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe blickt 2026 auf 20 Jahre erfolgreiche Arbeit zurück. Seit seiner Gründung – zunächst als „Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe“ – begleitet es die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bietet allen Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie jugendpolitisch Interessierten aktuelle Informationen, Hintergründe und Vernetzungsmöglichkeiten rund um das Arbeitsfeld.
    Zahlreiche Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe haben über die Jahre mit ihren Beiträgen und Inhalten zur inhaltlichen Qualität und Relevanz des Angebots beigetragen. Dafür bedanken wir uns herzlich und freuen uns auf weitere fruchtbare Zusammenarbeit!
    Das Projekt ging 2006 als Kooperationsprojekt von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ an den Start und wird seitdem gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF).
    In den nächsten Wochen feiern wir das Jubiläum mit einem Festakt und einer Social Media Kampagne auf unseren Kanälen bei Instagram, LinkedIn und Facebook. Schauen Sie gerne vorbei!

    4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

    9.-10.2. Hannover: Radikalisierung vorbeugen – Prävention wirksam gestalten

    Fortbildung: „Radikalisierung vorbeugen – Prävention wirksam gestalten“
    Extremistische Einstellungen bei jungen Menschen nehmen zu. Die gute Nachricht: Radikalisierung ist kein plötzliches Ereignis, sondern ein Prozess – und Prozesse lassen sich beeinflussen, wenn man weiß, wo man ansetzen muss. Diese Fortbildung zeigt Ihnen, wo.
    Das Fundament: Wissenschaft, die in der Praxis funktioniert
    Die Fortbildung basiert auf dem entwicklungsorientierten Präventionsmodell von Prof. Dr. Andreas Beelmann (Universität Jena) – dem aktuell fundiertesten Ansatz zur Radikalisierungsprävention im deutschsprachigen Raum.
    Das Modell identifiziert vier Faktoren, die Radikalisierung begünstigen: 1. Dissoziale Entwicklungsprobleme, 2. Vorurteile und Intoleranz, 3. Identitätsprobleme, 4. Extremistische Narrative. 
    Für jeden Faktor gibt es Präventionsansätze, deren Wirksamkeit durch internationale Meta-Analysen belegt ist. Grundlage sind die 2024 veröffentlichten Praxisempfehlungen – der aktuelle Forschungsstand, aufbereitet für die Anwendung vor Ort. Das Curriculum orientiert sich didaktisch an international anerkannten Weiterbildungscurricula für Präventionsarbeit.

    Nach zwei Tagen haben Sie: Ein klares Modell, das Radikalisierung erklärbar und Prävention planbar macht / Einen Überblick über Maßnahmen, die nachweislich wirken – für verschiedene Altersgruppen und Kontexte / Werkzeuge zur Bedarfsermittlung und Strategieentwicklung / Einen konkreten Umsetzungsplan für Ihren Verantwortungsbereich / Argumente, um Unterstützung und Ressourcen für Präventionsarbeit zu gewinnen / Kontakte zu anderen Verantwortungstragenden und Zugang zu weiterer Beratung.

    Ablauf: Tag 1 vermittelt die Grundlagen: Wie entwickeln sich extremistische Einstellungen? Wo kann Prävention ansetzen? Welche Ansätze sind für welche Zielgruppen geeignet? - Tag 2 fokussiert auf Umsetzung: Wie ermittle ich den Bedarf vor Ort? Wie baue ich Netzwerke auf? Wie argumentiere ich gegenüber Entscheidungsträgern? Sie erarbeiten eine Strategie, die Sie direkt anwenden können.

    Für wen?: Für Verantwortliche, die Prävention strategisch voranbringen wollen: Schulleitungen und Leitungskräfte im Bildungsbereich, Leitungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Kommunale Präventionsbeauftragte, Fachkräfte mit Leitungs- oder Koordinierungsaufgaben, Verantwortliche auf kommunaler oder Landesebene.
    Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wer bereits Erfahrung hat, vertieft sein Wissen und lernt den aktuellen Forschungsstand kennen.

    Gut zu wissen: Die vermittelten Ansätze wirken vorbeugend – bevor Probleme entstehen. Sie stärken soziale Kompetenzen und demokratische Werte bei allen jungen Menschen, nicht nur bei Gefährdeten. Teams, die gemeinsam teilnehmen, können das Gelernte leichter umsetzen. Melden Sie gerne mehrere Personen an.
    Termin& Ort: 9.-10.2., 9:30-15:30 Uhr, Ort: Landespräventionsrat Niedersachsen, Siebstraße 4, Hannover, Veranstalter: FINDER Akademie in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen.
    [Die Plätze sind begrenzt. [Anmeldung] Bei Fragen wenden Sie sich an: maximilian.vonheyden@finder-akademie.de]

    10.2. Online: Kinder-& Jugendmedienschutz in der pädagog. Arbeit

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.: Kinder- und Jugendmedienschutz in der pädagogischen Arbeit - Vorstellung des E-Learning-Kurses der Aktion Jugendschutz
    Online-Veranstaltung am 10. Februar 2026, 10:00 bis 11:00 Uhr, digital per ZOOM
    Wie können wir Kinder und Jugendliche in der pädagogischen Arbeit kompetent beim Aufwachsen in einer digitalen Welt begleiten? Welche altersbezogenen Gefährdungen bestehen und wie können wir diesen pädagogisch begegnen?
    Mit unserem neuen E-Learning-Kurs ist ein kostenfreies und landesweit einzigartiges Bildungsangebot entstanden, das sich an alle richtet, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Der im Rahmen des Masterplan Kinderschutz Baden-Württemberg entwickelte Kurs vermittelt umfassendes Wissen zu zentralen Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und der Medienpädagogik. Theorie wird mit konkreten Impulsen für die Praxis verbunden.
    Das erwartet Sie im E-Learning-Kurs:
    - Vielfältige Lernformate: Videos, kompakte Texte und interaktive Übungen
    - Flexibles Lernen: jederzeit starten, pausieren und fortsetzen
    - Anonymisierte Erfahrungsberichte: eigene Erfahrungen teilen und von anderen lernen
    - Digitaler Notizzettel: Gedanken, Ideen und Fragen direkt festhalten
    - Reflexionsfragen statt Prüfungen: Transfer in den eigenen Arbeitsalltag
    - Zertifikat: Generieren Sie sich jederzeit ein Zertifikat, das Ihre bearbeiteten Inhalte dokumentiert

    Der E-Learning-Kurs wird am 10. Februar 2026, am Safer Internet Day 2026, veröffentlicht. Aus diesem Anlass laden wir Sie herzlich zu einer digitalen Vorstellung des Kurses ein.
    Nach einem Grußwort von Herrn Ulrich Schmolz, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, stellt Leonie Schollän, Fachreferentin Medienpädagogik und Jugendmedienschutz, Aktion Jugendschutz BW, den Kurs vor und zeigt anschaulich, wie Sie ihn als Einrichtung, Team oder Person, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, einsetzten können. 

    Zugangsdaten: https://us06web.zoom.us/j/89487481137?pwd=QaKxxJpKc0HCa0Wq4dmVyW7VbOYapv.1, Meeting-ID: 894 8748 1137, Kenncode: 181260
    Weitere Informationen zum E-Learning-Kurs 

    11.2. online: Mädchen*& (mental) health - Auswirkungen von Rassismus& struktureller Diskriminierung

    [11.2.] LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg: Digitale Reihe im Projekt „Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen* – Was macht uns stark?“: Auswirkungen von Rassismus und weiterer struktrueller Diskriminierung auf die (psychische) Gesundheit.
    Der Input mit anschließender Gesprächsrunde beleuchtet die Auswirkungen von Rassismus und weiterer struktureller Diskriminierung auf die Gesundheit von Mädchen, jungen Frauen, inter*, nichtbinären, trans* und agender Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
    In einer Einführung zu den grundlegenden Wirkmechanismen gesellschaftlicher Machtstrukturen wird ein besonderer Blick auf Rassismen und Sexismen in intersektionalen Kontexten gelegt, sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit. Dazu kommen Fallbeispiele und Handlungsstrategien für die Praxis. In der anschließenden Gesprächsrunde können eigene Themen und Fragen eingebracht werden.
    Referentin: Souzan AlSabah: Therapeutin, Sexualpädagogin und Autorin. In den Jahren 2009 - 2023 leitete sie verschiedene bundesweite intersektionale Projekte und gründete 2012 Holla e.V. - das Zentrum für intersektionale Gesundheit in Köln. AlSabah bietet in ihrer Praxis und Akademie machtkritische, diskriminierungssensible Therapie, Supervision und Fortbildung an.
    Termin& Ort: 11.2, 15–17 Uhr, online via Zoom statt; kostenlos.
    Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Mädchen, jungen Frauen, inter*, nichtbinären, trans* und agender Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten sowie Interessierte. [mehr Infos]

    11.2. Nürnberg: Emotionsregulation fördern in der Schulbezogenen JSA

    ejsa-Bayern: Von Emotionen überrollt - Emotionsregulation fördern in der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit.
    Als Fachkraft in der JaS oder im schulischen Ganztag erleben Sie täglich Kinder oder Jugendliche, die von starken Emotionen wie einem Tsunami überrollt werden. Dies kann sich in Wutausbrüchen, Panikattacken oder selbstverletzendem Verhalten äußern und ist ein Risikofaktor für psychische Erkrankungen. Gute Strategien der Emotionsregulation bei Kindern und Jugendlichen stärken die psychische Stabilität und dienen der Prävention psychischer Erkrankungen.
    Ziel: Sie erarbeiten sich theoretische Grundlagen zu Emotionen, Anspannung und Emotionsregulation und zur Prävention psychischer Erkrankungen. Sie erlernen Strategien zum Umgang mit starken Gefühlen wie Wut, Angst oder Traurigkeit.
    Zielgruppe: Fachkräfte aus der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit
    Termin: 11.02.2026, 10:00-17:00 Uhr, Ort: eckstein, Burgstr. 1 - 3, 90403 Nürnberg.
    Kosten: ejsa-Mitglieder: 160,00 €, Nichtmitglieder: 180,00 € [mehr Infos]

    11.2. Online: Inklusive Mädchen*arbeit

    11.2. LAG Mädchen*politik e. V.: Online-Veranstaltung mit Deaf Performerin und Schauspielerin Cindy Klink im Rahmen des Projekts "Inklusive Mädchen*arbeit" am 11. Februar 2026 von 10 bis 11:30 Uhr. 
    In dieser Veranstaltung beleuchten wir das komplexe Zusammenspiel von Behinderung, Geschlecht und gesellschaftlichen Barrieren. Cindy Klink teilt ihre persönliche Geschichte, plaudert aus dem Nähkästchen einer Deaf Performerin, spricht aber auch über ihre eigene Erfahrung mit Diskriminierung und gibt wertvolle Tipps für die Arbeit mit gehörlosen Mädchen*.  
    Den Teilnahme-Link gibt es bei der Anmeldung per Mail an Maria Tramountani: tramountani@lag-maedchenpolitik-bw.de  

    ab 11.2. online-Reihe: sehn#süchte: Suchtprävention im Kindes- u. Jugendalter

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.:  Digitale Fortbildungsreihe 2026 - 2027: sehn#süchte: Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter
    Suchtprävention ist ein zentraler Bestandteil pädagogischer Arbeit, denn Kindheit und Jugend sind Lebensphasen voller Entwicklungsaufgaben: Selbstständigkeit aufbauen, soziale Beziehungen gestalten, emotionale Stabilität entwickeln und sich in einer zunehmend komplexen Welt zurechtfinden. Während dieser sensiblen Zeit sind junge Menschen besonders empfänglich für Gruppendruck, neue Reize und vermeintlich schnelle Lösungswege zur Stressbewältigung. Genau hier setzt Prävention an – unterstützend, orientierend und stärkend.
    Aktuelle Daten zeigen, dass riskante Konsummuster bereits im frühen Jugendalter beginnen können. Dazu gehören z.B. der Einstieg in exzessive Mediennutzung, der Umgang mit Nikotin- und Tabakprodukten in neuer Form (z. B. Vapes oder Nikotinbeutel), der Zugang zu Alkohol sowie der Einfluss von Social Media auf Verhalten, Selbstbild und Konsumentscheidungen. Auch steigende psychische Belastungen, Leistungsdruck, gesellschaftliche Unsicherheiten und familiäre Herausforderungen können das Risiko erhöhen, dass Kinder und Jugendliche zu psychoaktiven Substanzen greifen oder suchtähnlichen Verhaltensweisen entwickeln.
    - 11. Februar 2026, 09:30-12:30 Uhr: sehn#süchte: Essstörungen – was suchen die eigentlich in der Sucht
    - 06. Mai 2026, 09:30-12:30 Uhr: sehn#süchte: „Gefangen in virtuellen Welten?“ Gaming Disorder und exzessive Mediennutzung – Eine sozialpädagogische Herangehensweise 
    - 10. Juni 2026, 09:30-12:30 Uhr: sehn#süchte: Wolkig mit Aussicht auf Risiko – Vapes und neue Nikotinprodukte
    [Anmeldung]

    ab 17.2. Online-Sozialrechtsseminare SGB I,II,XII (Grundsicherung, Sozialberatung, soz. Arbeit, BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung, Schwangere, Alleinerziehende, Familien, Wohnungs-/Obdachlose, Migrationsberatung, Frauenhäuser)

    Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht: 

    SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld : Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
    Termine: 19./20. März, 11./12. Mai, 1./2. Juni, 8./9. Juni. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis: Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr. 
    Termine: 17./18. Feb., 25./26. März, 21./22. April. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen: Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.  
    Termine: 23./24. Feb., 13./14./15. April, 13./14./15. Juli. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil): Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft. 
    Termine: 30. März, 05. Mai, 16. Juli. Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld: In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig. 
    Termine: 18. - 22. Mai, 14. - 18. Sept. Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende: Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender. 
    Termine: 20. Feb., 23. März, 12. Aug. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien: Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
    Termine: 24. März, 20. April, 26. Mai. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen: Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
    Termine: 19. Feb., 07. April, 04. Mai. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    Seminar: SGB II für die Migrationsberatung: Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
    Termine: 25. Feb., 16. April, 29. Mai. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser: Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
    Termine: 26. Feb., 10. April, 29. Juli. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste: Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
    Termin: 09. Okt. Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII): Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. 
    Termine: 16./17. Feb. https://t1p.de/9pewp, 18./19. Mai https://t1p.de/t291k

    Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII: Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
    Termin: 01. Juni. Direktlink: https://t1p.de/1ge84

    Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof: Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
    Termine: 09. März https://t1p.de/78887, 29. Juni https://t1p.de/c5lt9.

    17.2.&10.3. Online: Weißsein und Rassismuskritik

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Weißsein und Rassismuskritik (17.02. & 10.03.2026, Digital)
    Rassismus ist Teil unserer Gesellschaft. Er prägt und strukturiert das gesellschaftliche Zusammenleben weltweit in Form von Macht- und Herrschaftsverhältnissen, die ihre rassistische Wirkung auf verschiedenen Ebenen entfalten. Um diesen reflektiert begegnen zu können, braucht es ein vertieftes Verständnis und ein Bewusstsein über die eigene Positionierung und deren Bedeutung für die individuelle (berufliche, ehrenamtliche, & private Alltags-) Praxis. Dazu gehört es, Privilegien, „weiße“ Dominanzen sowie (eigene) rassistische Denk- und Verhaltensmuster im Lebens- und Arbeitsumfeld wahrzunehmen, aufzubrechen und Prozesse der Veränderung zu initiieren.
    Diese Veranstaltung will genau diesem Ansatz nachgehen und stellt sowohl eine kompakte Einführung in die Auseinandersetzung mit Rassismus, dessen Geschichte und Folgen, als auch eine angeleitete Selbstreflexion zur eigenen Verortung im Kontext einer rassismuskritischen Praxis dar. [Alle Infos hier]

    21.2. Potsdam: Workshop für junge Frauen: Zukunft ohne Plan? Finde Deinen Weg.

    Johanne Kläger, Supervisorin & Coach Zukunft ohne Plan? Finde Deinen Weg.
    Ein Workshop für junge Menschen rund um den Schulabschluss, im Gap Year oder mit dem Wunsch nach mehr Klarheit zu Beruf und Berufung. Willkommen in einem leichten Format mit Austausch, Journaling, Zukunftsreisen und kreativen Übungen. Hier kannst Du Mut schöpfen und neue Perspektiven erforschen. Du findest Inspiration und Selbstvertrauen für Deine nächsten Schritte. 
    Termin&Ort: 21.2., VHS Potsdam [Weitere Informationen]

    23.2. Online: Argumentationstraining gegen Antifeministische Haltungen

    LAG Mädchen* Sachsen: Argumentationstraining gegen Antifeministische Haltungen in Kooperation mit dem Kulturbüro Sachsen
    Jemand äußert sich antifeministisch – und Dir fällt die passende Antwort erst Stunden später ein? Damit bist Du nicht allein. In diesem online-Workshop lernst Du, in solchen Momenten souverän und schlagfertig zu reagieren.
    Termin: 23.02.2026, 9:00 - 13:00 Uhr, Kosten: 40€, Infos & Anmeldung

    23.2. Stuttgart: Geschlechterreflektierende Medienpädagogik u. Antifeminismus

    : Fortbildung: Geschlechterreflektierende Medienpädagogik und Antifeminismus.
    Im ersten Teil des Workshops werden wir uns mit Grundlagen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie geschlechterreflektierender Pädagogik beschäftigen und darüber sprechen, wie dieses Wissen in der Arbeit mit Mädchen, trans, inter und nicht-binären Kindern und Jugendlichen  angewandt werden kann. Geschlechterreflektierte Pädagogik verfolgt das Ziel, einengende und hierarchisierende Geschlechterbilder, -anforderungen und -praxen zu hinterfragen und Jugendliche in ihrer Identitätsentwicklung zu begleiten und zu entlasten.
    Von „Trad Wives“ bis zu „Alpha Males“: Im zweiten Teil widmen wir uns den Themen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit. Dazu geben wir einen Überblick über aktuelle antifeministische Themenfelder, Narrative und Strategien und vertiefen das anhand von Social-Media-Analysen. Wir arbeiten mit ausgewählten Fallbeispielen und gegenwärtigem antifeministischem Social-Media-Content, um zu verstehen, wie sich Antifeminismus und Queerfeindlichkeit online äußern und verbreitet werden.
    Fragen, die in der Fortbildung bearbeitet werden: Was ist geschlechterreflektierende Pädagogik?, Welche Themen gibt es rund um sexuelle und geschlechtliche Vielfalt?, Was sind Antifeminismus und Queerfeindlichkeit, und was ist das Problem daran?, Wie äußern sich Antifeminismus und Queerfeindlichkeit auf Social Media?
    Das erwartet Sie: Grundlagen geschlechterreflektierender Pädagogik / Input-Vortrag zu antifeministischen Themenfeldern, Narrativen und Strategien / Materialarbeit mit ausgewählten Beispielen für antifeministischen Social-Media-Content.
    Referent*in: LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg e.V., Fachstelle gegen Antifeminismus & Queerfeindlichkeit Baden-Württemberg (FAQ*)
    Für wen?: Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit wenig Vorkenntnissen, die den Online-Raum in ihre Arbeit einbeziehen wollen & dafür Anregungen, Impulse und erste Hilfestellungen suchen.
    Termin& Ort:  23.2.26, 10-16 Uhr, Forum 3, Tanzsaal, Gymnasiumstraße 21, 70173 Stuttgart
    Kosten: 80 €, im Preis ist ein Mittagessen enthalten. Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Anmeldung bis: 16.2.26

    23.2. Online: Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten jungen Menschen

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Grundlagenschulung für die Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen – 23.02.2026 | 9:30–13:00 Uhr
    Die Schulung richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen.
    Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich. Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben. [Anmeldung & Infos]

    25.2. Online: Klassismus

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Klassismus (25.02.2026, Digital)
    Klassismus meint die strukturelle Abwertung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sogenannten „sozialen Herkunft“. Die „soziale Herkunft“ wird dabei z. B. über den Beruf, den Bildungsgrad, den Geschmack, das Gehalt, die Hobbies, den Dialekt, etc. definiert. Er erschwert oder verhindert den Zugang zu wichtigen gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen wie Bildung, Gesundheit oder Wohnraum. Obwohl Klassismus eine der wirkmächtigsten gesellschaftlichen Strukturen darstellt, wird er oft auch als die ‚vergessene‘ Diskriminierungsform bezeichnet, da andere Diskriminierungsformen bereits länger und häufiger thematisiert werden. In den letzten Jahren gibt es aber zunehmend Debatten um klassistische Benachteiligungen und Privilegien sowie um klassistische Denkweisen, Einstellungen und Verhaltensmuster, die im Web-Seminar thematisiert werden sollen.
    Das Web-Seminar gibt einen Einblick in klassistische Strukturen und Narrative und liefert erste Impulse für eine vorurteilsreflektierte und klassismuskritische pädagogische Praxis. [
    Alle Infos hier]

     

    25.2. Online: KI in der inklusiven Mädchen*arbeit

    LAG Mädchen*politik BW e.V.: KI in der inklusiven Mädchen*arbeit
    Im Rahmen des Projekts „Inklusive Mädchen*arbeit“ laden wir im Februar zu zwei spannenden online Veranstaltungen ein. (1. Termin: "Intersektionalität" mit Deaf Performerin und Schauspielerin Cindy Klink findet am 11. Februar 2026) Die zweite der beiden Veranstaltungen steht unter dem Titel "KI in der inklusiven Mädchen*arbeit" und findet am 25. Februar von 10 bis 11:30 Uhr statt. Es geht um Künstlicher Intelligenz. Gemeinsam mit  Monika Rosenbaum vom NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW werfen wir einen Blick darauf, wie KI-Tools die pädagogische Arbeit verändern können, welche Gefahren sie bergen und was diese für die inklusive Mädchen*arbeit bedeuten. Wir schauen uns aber auch an, wie wir KI als Assistenz begreifen können auf dem Weg zu einer inklusiveren Praxis.  
    Den Link gibt es bei der Anmeldung per Mail an Maria Tramountani: tramountani@lag-maedchenpolitik-bw.de 

    25.2. Online: Grundlagen zu psych. Gesundheit& religiös begründetem Extremismus

    Online-Fortbildung: „Verstehen, einordnen, handeln: Grundlagen zu psychischer Gesundheit und religiös begründetem Extremismus.“
    Was versteht man unter religiös begründetem Extremismus und Radikalisierung und wie gehe ich vor, wenn ich bei einer Person mit (vermeintlich) extremistischem Hintergrund psychischen Unterstützungsbedarf wahrnehme? KN:IX connect lädt Sie herzlich zur Fortbildung ein, die sich diesen Fragen widmet.
    Fachkräfte in Ausbildungskontexten sind oft die ersten Ansprechpersonen, wenn junge Menschen durch problematische Äußerungen oder auffälliges Verhalten Aufmerksamkeit erregen. Besonders herausfordernd wird es, wenn religiös-extremistische Bezüge mit psychischen Belastungen zusammentreffen. Die kostenlose Online-Fortbildung vermittelt Grundlagenwissen, bietet Orientierung im Umgang mit solchen Situationen und stärkt Ihre Handlungssicherheit im Berufsalltag. Neben fachlichen Inputs zu Radikalisierung und psychischer Gesundheit geht es um konkrete Vorgehensweisen, Einblicke in die Versorgungslandschaft sowie um Selbstfürsorge in einem anspruchsvollen Arbeitsfeld. Ein gemeinsamer Austausch ist ausdrücklich vorgesehen.
    Die Fortbildung wird von Mitarbeitenden der IFAK e.V. organisiert. Die Mitarbeit von IFAK e.V. erfolgt im Rahmen von KN:IX connect. 
    Termin& Ort: 25.2., 10-14 Uhr, Online, Veranstalter: KN:IX connect [Informationen, Anmeldung]

    26.2. Online: Diversität in der Gemeinde praktisch gestalten

    Diversität praktisch gestalten - Online-Seminar: Wie kann Vielfalt in der Kirchengemeinde gelebt werden?
    Viele Kirchengemeinden wünschen sich mehr Vielfalt in ihren Gruppen, Angeboten und Gremien. Doch nach dem Entschluss folgt oft die entscheidende Frage: Wie kann Diversität konkret gelebt werden? Wie lernen wir die Perspektiven und Bedürfnisse von transkulturellen, queeren oder anderen vielfaltserfahrenen Frauen* kennen? Wie erreichen wir neue Frauen*? Wie schaffen wir verbindende Räume? Und wie gehen wir mit Spannungen oder Konflikten um? Guter Wille allein reicht nicht aus – es braucht praxisnahe Werkzeuge, fundiertes Wissen, Geduld, Frustrationstoleranz und den Mut, neue Wege zu gehen. In diesem Workshop des Frauenwerks der Nordkirche gibt Thea Hummel eine Einführung in bewährte Methoden und Ansätze zur praktischen Gestaltung von Diversität. Wir teilen Erfahrungen, tauschen uns aus und schaffen Raum für Beratung und gemeinsame Weiterentwicklung. 
    Über die Referentin: Thea Hummel leitet die Advocacy Abteilung bei der Vereinten Evangelischen Mission. Ihre Schwerpunkte sind Inklusion und Diversität. 
    Datum: DO, 26. Februar, 18 Uhr – 20 Uhr 
    Leitung: Saskia Albers (Gemeindepädagogin, Referentin für FrauenÖkumene, Weltgebetstag und Vernetzung der kirchlichen Frauenwerksarbeit, Frauenwerk der Nordkirche), Dr. Alena Höfer (Theologin, Referentin für Frauenpolitik und intersektionalen Feminismus, Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW Fachbereich Frauen Männer Vielfalt) und Delphine Takwi (Theologin, Referentin für Transkulturellen Dialog und Müttergesundheit, Frauenwerk der Nordkirche) 
    Ort: Zoom, Kosten: keine, Infos und Anmeldung

    26.2. Berlin: Antimuslim. Rassismus: Erscheinungsformen& Gegenstrategien

    Bundeszentrale für Politische Bildung: Fortbildung: „Antimuslimischer Rassismus: Erscheinungsformen und Gegenstrategien“
    Lernen Sie in dieser Fortbildung, wie Sie im (sozial-)pädagogischen Berufsalltag antimuslimischen Rassismus erkennen und wie Sie darauf reagieren können. 
    Die Schwerpunkte sind: Antimuslimischen Rassismus erkennen, Spannungsfeld legitime Religionskritik vs. Rassismus, Pädagogischer Umgang mit antimuslimischem Rassismus.
    Muslimisch gelesenen Menschen begegnen im Alltag Zuschreibungen und Diskriminierungen, die eine vermeintliche religiöse Bindung als unwandelbar und mit dem Leben in einer modernen, säkularisierten Gesellschaft unvereinbar interpretieren.
    Bei kaum einer anderen Diskriminierungsform wird so intensiv über Begrifflichkeiten gestritten. Soll von antimuslimischem Rassismus oder von Islamfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit oder Islamophobie gesprochen werden? Wo endet legitime Religionskritik, wo beginnt Rassismus? In der Fortbildung wird diskutiert, wie im (sozial-)pädagogischen Berufsalltag auf antimuslimischen Rassismus reagiert werden kann. Zudem wird für verschiedene Erscheinungsformen sensibilisiert und es werden Hinweise auf Anlaufstellen und Beratungsangebote in Berlin gegeben.
    Anhand von Praxisbeispielen erhalten Sie erste Impulse, wie in der eigenen pädagogischen Arbeit Themen religiöser Vielfalt integriert werden können und Anregungen, wie man Diskriminierung im pädagogischen Alltag wirksam entgegentreten kann.
    Über die Veranstaltungsreihe: Politische Bildung erfährt in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit. Um diese breit umzusetzen, ist auch eine umfangreiche politische Informiertheit der Fachkräfte vonnöten. Deshalb hat die Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit dem Paritätischen Jugendhilfeforum ein Bildungsangebot speziell für pädagogische Fach- und Führungskräfte entwickelt. Die halbtägigen Fortbildungen sollen dabei unterstützen, kritische Situationen und Themen, die in der alltäglichen pädagogischen Arbeit vorkommen können, besser einzuordnen und zu reflektieren.
    Politische Bildung wird verstanden als Arbeit an gesellschaftlichen Widersprüchen und ist an sich ergebnisoffen. Doch kann sie keinesfalls als wertneutral bezeichnet werden: Politische Bildung orientiert sich an demokratischen Prinzipien und an den Menschenrechten. Zentrale Themen sind damit der Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Verschwörungstheorien, autoritärem Nationalismus sowie Formen des Extremismus. Diese Themenbereiche spiegeln sich auch in der Veranstaltungsreihe wider. Die Veranstaltungsreihe richtet sich ausdrücklich an pädagogische Fach- und Führungskräfte. Sie stellt dadurch eine Möglichkeit der trägerübergreifenden Vernetzung dar.
    Termin& Ort: 26.2., Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22–24, Berlin, Seminarraum 1 [Anmeldung bis 12.2., Informationen]

    26.2. Online: Politische Medienbildung in der Schule vermitteln

    Bundeszentrale für politische Bildung: Bildungssalon: Informiert oder manipuliert? Politische Medienbildung in der Schule vermitteln anhand des Best-Practice-Beispiels "Newstest" - Wie lässt sich politische Medienkompetenz in der Schule vermitteln? Der Bildungssalon beschäftigt sich mit den neuen Lehr- und Lernmaterialien zum Newstest.
    Wie lässt sich die Qualität von Nachrichten beurteilen und wie erkennt man Falschmeldungen? Der Newstest ist ein digitaler Selbsttest, mit dem sich die eigenen Informations- und Nachrichtenkompetenzen überprüfen lassen. Er hilft dabei, die Qualität von Nachrichten einzuschätzen und Falschmeldungen zu erkennen.
    Im Bildungssalon „Informiert oder manipuliert? Neue Lehr- und Lernangebote rund um den Newstest“ gibt Prof. Tong-Jin Smith einen Impulsvortrag zur Bedeutung und zu den Herausforderungen politischer Medienbildung in der Schule. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen digitale Öffentlichkeiten und Aufmerksamkeitsökonomien auf Demokratie und schulische Bildung haben. Diskutiert wird zudem, wie Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen können, die sich kompetent in digitalen Öffentlichkeiten bewegen. Und sie zeigt auf, welche strukturellen Hürden dabei im formalen Bildungskontext bestehen.
    Im Anschluss stellt die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) das mit der bpb entwickelte Bildungstool „Der Newstest“ sowie die begleitenden Unterrichtsmaterialien vor und testen diese gemeinsam mit den Teilnehmenden. Präsentiert werden sowohl die Online-Tools als auch die umfangreichen Lehr- und Lernmaterialien, die für den Einsatz des Newstests im Unterricht entwickelt wurden.
    Die Materialien sind entlang der Kompetenzbereiche des Newstests strukturiert: Navigieren, Beurteilen, Fakten checken, Mitreden sowie Wissen und Verstehen. [Infos& Anmeldung]

    26.2. (ff) Online: Migrationssozialarbeit - Brunch mit Pychologin zu aktuellen Herausforderungen

    ISA - Gesellschaft für Inklusion und Soziale Arbeit e.V.: DIGIDI - Alles was Recht ist - Brunch mit Pychologin: 
    Unsere verschiedenen Beratungsformate sollen Sie zu den aktuellen Herausforderungen in der Migrationssozialarbeit niedrigschwellig unterstützen.
    Sie stellen die Fragen, gemeinsam werden wir Lösungen für Ihre Probleme finden und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Verschwiegenheit, systemische Perspektive sowie Lösungs- und Ressourcenorientierung stehen dabei im Vordergrund. Unsere Beratungsformate sind kostenlos.
    Bspw: 
    - 26.2. Belastungsmanagement im Arbeitsalltag (Ansprechperson: Fereshta Hussain, f.hussain@isa-brb.de, 0178 4531680)
    - 12.3. Frauen-Empowerment in der Praxis (Ansprechperson: Fereshta Hussain)
    - 26.3. Zugang für alle? Diskriminierung im Gesundheitswesen (Ansprechperson: Nina Skandalaki, n.skandalaki@isa-brb.de, 0157 38928109)
    - 9.4. Selbstreflexion als Instrument der Sozialen Arbeit (Ansprechperson: Fereshta Hussain)
    - 11.6. GEAS-Reform: Was ändert sich im europäischen Asylsystem (Ansprechperson: Julia Müller, j.mueller@isa-brb.de, 0176 74167360)

    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Folgen Sie einfach diesem Zugangslink. Die Einwahldaten gelten für alle DigiDis: 
    https://isa-brb-de-fmi.zoom.us/ (Meeting-ID: 867 8333 1026), Kenncode: digidi
    Termin: Jeden 2. und 4. Donnerstag, von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr.

    27.2. Halberstadt: Selbstwert stärken - gesunde Körperbilder fördern

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: Wir möchten euch herzlich zu unserem praxisorientierten Workshop „Selbstwert stärken – gesunde Körperbilder fördern“ am 27. Februar 2026 einladen. Gemeinsam beschäftigen wir uns mit Körperbildern, Tabus, Grenzen und der Frage, wie junge FLINTA* in ihrem Wohlbefinden und ihrem Selbstwert gestärkt werden können.
    Der Workshop richtet sich an Fachkräfte in der Arbeit mit jungen FLINTA* und bietet Raum für Austausch, Reflexion und konkrete Methoden für die Praxis. Die Teilnahme ist kostenfrei; bitte bringt mit, was ihr für euer eigenes Wohlbefinden an Verpflegung benötigt.
    Inhaltliche Fragen an: Lisa Ball (sie/ihr) – ball@kgkjh.de
    Anmeldungen bitte über das Frauenzentrum Lilith: lilith@ufv-halberstadt.de

    27.2. Online: KJH inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Jugendhilfe exklusiv – Jugendhilfe inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung, 27.02.2026 | 9:00–13:00 Uhr
    Viel diskutiert und immer noch in der Schwebe: Menschen mit Behinderung und die Aufgaben der Jugendhilfe. In der langen Diskussion darüber, wer wann für wen zuständig ist, wird die “Gruppe” der Menschen mit Behinderung und Flucht- oder Migrationserfahrung sowie ihre Angehörigen meist vergessen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Nischenthema: Weltweit steigt die Zahl der Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, seit Jahren kontinuierlich an.
    Welche Rechte, Möglichkeiten und Bedarfe bestehen an der Schnittstelle von Flucht, Migration und Behinderung? Was ist notwendig, um eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung, die Flucht- oder Migrationserfahrung haben, sowie für ihre Familien zu gewährleisten?
    Die Veranstaltung gibt anhand praktischer Beispiele einen ersten Überblick und „lotst“ durch das oftmals unübersichtliche Verfahren. [Infos& Anmeldung]

    ab 27.2. Weimar: Anti-Bias-Training: Umgang mit Diskriminierung

    Anti-Bias-Training: Umgang mit Diskriminierung – Weiterbildungsreihe 2026 (Frühjahr & Herbst) in Weimar (EJBW)
    Die Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) bietet 2026 erneut die bewährte Weiterbildungsreihe „Anti-Bias-Training: Umgang mit Diskriminierung“ an. Das Angebot richtet sich an Multiplikator:innen der Jugend- und Bildungsarbeit, Lehrkräfte sowie weitere Interessierte, die ihre diskriminierungskritische Praxis vertiefen und mehr Handlungssicherheit im professionellen Alltag gewinnen möchten. Die Weiterbildung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen (Grund-, Aufbau- und Vertiefungskurs), die nur gemeinsam gebucht werden können. Die Seminare werden von Annette Kübler, Mohammed Jouni (Berlin) und Christian-Friedrich Lohe (EJBW) geleitet und finden in deutscher Sprache statt.
    Termine 2026: Frühjahrstraining: Grundkurs: 27.2.-1.3., Aufbaukurs: 20.-22.3., Vertiefungskurs: 24.-26.4.
    Herbsttraining: Grundkurs: 4.-6.9., Aufbaukurs: 9.-11.10., Vertiefungskurs: 20.-22.11.
    Ort: Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW), Jenaer Straße 2/4, 99425 Weimar
    Kosten: Für alle drei Module zusammen: 990 € für institutionell angebundene Teilnehmende, 780 € für Vollzahlende, 480 € für Ermäßigungsberechtigte (z. B. Studierende, Erwerbslose) [Weiterführende Informationen hier und hier]

    2.3. Online: Hate Speech: Was tun gegen Antifeminismus

    Ev.- Luth. Frauenwerk Hamburg-West/Südholstein: kostenfreies Online-Kompatkseminar: Hate Speech: Was tun gegen Antifeminismus
    Dieses Kompaktseminar gibt einen Überblick über das Phänomen "Hate Speech" und zeigt anhand des Schwerpunktes Antifeminismus, wie verschiedene Abwertungsmechanismen mit Rechtsextremismus zusammenhängen. Wir schauen uns aktuelle antifeministische Entwicklungen an und prüfen nach, warum Queerfeindlichkeit auch als "Antifeminismus 2.0" betrachtet wird. Das Kompaktseminar liefert darüber hinaus praktische Tipps und Hilfen bei antifeministischer Hate Speech on- und offline – und zeigt auch, welche Chancen die sozialen Medien geben, um Antifeminismus die Stirn zu bieten.
    Trotz der Kürze ist das Kompaktseminar auf interaktive Methoden ausgelegt, daher sollten die Teilnehmenden nach Möglichkeit mit einem Laptop oder Computer teilnehmen. Ein Handy oder Tablet eignet sich eher nicht. 
    Termin& Ort: 2.3., ab 19 Uhr, online, Referent*in für politische Bildung, Anmeldung unter frauenwerk@kirchenkreis-hhsh.de oder Tel. 040 558220-217.

    3.3. Vlotho: Qualifizierung: Traumapädagogik in der Jungenarbeit

    Landesarbeitsgemeinschaft/ Fachstelle Jungenarbeit in NRW e.V.: Qualifizierung: Traumapädagogik in der Jungenarbeit:
    Ein Trauma ist eine überfordernde, existenzbedrohliche Belastungserfahrung, die im Gehirn wie eine schreibgeschützte Datei isoliert gespeichert ist und sich so immer wieder im Alltag meldet. Traumapädagogik hilft, dies besser zu verstehen und auch den betroffenen Jungen* verstehbar zu machen. Sie bietet Möglichkeiten der angemessenen pädagogischen Begleitung und Intervention. 
    Termin: Teil 1 (03./04. März 2026), Teil 2 (05./06. Mai 2026), Ort: LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, Oeynhausener Straße 1, 32602 Vlotho [Anmeldung]

    3.3. Online: Frauenwerk d. Nordkirche: Equal Pay Day

    Equal Pay Day – Frauen stärken, damit Geld leichter wird und wächst - Onlineveranstaltung beim Frauenwerk der Nordkirche.
    Frauen tragen heute große Verantwortung im beruflichen, familiären und finanziellen Kontext. Und trotzdem fühlen sich viele im Thema Geldplanung unsicher oder allein gelassen. Genau hier setzt dieser Workshop an. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf typische Finanzfallen, die Frauen überproportional betreffen und räumen mit hartnäckigen Mythen rund um Altersvorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau auf. Die Referentin Susann Abraham zeigt, wie Finanzen verständlich, machbar und sogar leicht werden können und das unabhängig vom Einkommen, Lebensmodell oder Vorwissen. Dieser Workshop stärkt, macht Mut und vermittelt konkrete Schritte, um die eigene finanzielle Zukunft bewusst und selbstbestimmt zu gestalten.
    Referent*in: Susann Abraham (www.susann-abraham.de) Leitung: Saskia Albers, Referentin für FrauenÖkumene, Weltgebetstag und Vernetzung der kirchlichen Frauenwerksarbeit
    Datum: 3.3., 18.30-20.30 Uhr, Online, kostenlos [Infos und Anmeldung]

    3.3. Stuttgart: Antifeminismus& Sexismus im Betrieb

    ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Bildungzeitseminar in Stuttgart: Antifeminismus - Sexismus: Bei uns im Betrieb kein Thema - warum eigentlich nicht? Motive erkennen – Handlungsstrategien entwickeln
    Europaweit erleben wir zunehmend Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, weltweit kämpfen Frauen für ihre Rechte, für ihre Selbstbestimmtheit.
    Auch direkt um uns herum, im Privaten, im Betrieb, gehört es zum Alltag: „Scherzhafte“ Anmerkungen über Fähigkeiten von Frauen. "Freundliche" und oft wohlmeinend formulierte Ratschläge. Karrierewege die nicht stattfinden. Wir nehmen es oft nicht mehr wahr oder ignorieren diese. Ist doch alles nett ge- meint, wer nicht mit lacht, hat eben nicht genug Humor. Wer das anspricht, wird schnell als „schwierig“ beschrieben, „stell dich nicht so an“, das sei doch „gar nicht so gemeint“, wird gerne als Rat für den persönlichen Umgang mit sexistischen Situationen im Betrieb gegeben.
    Doch es geht darüber hinaus: Wo sind die Verbindungslinien in der Ablehnung von Menschenrechten für Frauen und vermeintlich harmlosen Anmerkungen? Welche Auswirkungen hat dies für Frauen in Betrieb und Gesellschaft? Wie können wir uns privat und beruflich dagegen aufstellen? Wie im Job, wie privat damit umgehen, wenn sich ein*e Kolleg*in antidemokratisch äußert? Wie dabei vermeiden, dass wir selbst zu antidemokrati- schen Äußerungen kommen? Diese Herausforderung im beruflichen und privaten Alltag zu bewältigen ist unser Ziel: Motive erkennen – Handlungsstrategien entwickeln wird somit zum Leitfaden für diesen Workshop. 
    Termin& Ort: 3.3., 9–16:30Uhr, ver.di Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Kosten: 100 Euro pro Seminartag - für DGB-Gewerkschaftsmitglieder kostenfrei. Getränke und Mahlzeiten sind inbegriffen, Fahrtkosten können nicht übernommen werden. → zur Anmeldung

    4.3. Merseburg: Rechtsextremismusprävention in der Jungen*arbeit

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: “Rechte Jungs?” - Methoden und Ansätze der Rechtsextremismusprävention in der Jungen*arbeit.
    In dieser Fortbildung setzen wir uns zunächst mit den Gründen auseinander, warum sich Jungen* und Männer* rechtsextremen Weltbildern und Narrativen zuwenden.
    Im zweiten Teil erarbeiten wir gemeinsam, inwiefern geschlechterreflektierende Jungen*arbeit einen geeigneten Ansatz zur Prävention von Radikalisierung darstellen kann.
    Dabei werden wir ganz praxisnah verschiedene Methoden kennenlernen und erproben, die sich besonders für die Arbeit mit jungen* & Männern* eignen. 
    Flyer zum Download

    Datum: 04.03.2026, Uhrzeit: 9:30 – 15:30 Uhr, Veranstaltungsort: Jugendzentrum “Mampfe, Am Saalehang 2, 06217 Merseburg, 
    Unkostenbeitrag: 25€, Referent: Noah Buhmann Verbindlich Anmeldung

    4.3. Online: Strategien des jungen Rechtsaußenspektrums

    Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Niedersachsen: Online: DIE NEUE RECHTE - Anecken, ausgrenzen, aufräumen - Strategien des jungen Rechtsaußenspektrums
    Die extreme Rechte hat eine lange Tradition, gleichzeitig wandeln sich ihre Ausdrucksformen. Junge Rechtsextreme organisieren sich in neuartigen Bewegungen und bedienen sich eines kreativ-hippen, junge Menschen ansprechenden Stils. Mit welchen Strategien werben junge Rechtsextreme heutzutage für ihre menschenverachtenden Ideologien? Welche rhetorischen Mittel setzen sie ein, um ihre Positionen unter jungen Menschen zu verbreiten? Diese und ähnliche Fragen beleuchtet das Web-Seminar “Anecken, Ausgrenzen, Aufräumen”
    Dozent: Prof. Dr. Vincent Knopp studierte Sozialwissenschaften und Jura, arbeitete im Jugendverbandsbereich und als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit April 2025 ist er Professor für Soziale Arbeit an der Internationalen Hochschule (IU). 
    Termin: 4.3., 17-20Uhr [26_03_4_EK_Neue_Rechte_online.pdf, Zur Anmeldung]

    4.-6.3. Loccum: Chancenpakt für die Schule der Zukunft

    Evangelische Akademie Loccum: Ein Chancenpakt für die Schule der Zukunft?
    Schule und Wirtschaft für IT-Kompetenzen, Berufsorientierung und Wege in Ausbildung
    In Kooperation mit der Beschäftigungsförderung der Region Hannover
    Termin& Ort: 4.-6.3.26, Evangelische Akademie Loccum, Münchehäger Str. 6, 31547 Rehburg-Loccum 
    Thema: Nach wie vor gibt es bei MINT-Berufen eine Fachkräftelücke. Wie können Schule und Wirtschaft zusammenwirken, damit Jugendliche die vielfältigen Möglichkeiten kennenlernen, die rund um IT-Berufe entstehen? Wie können basale IT-Kompetenzen schon während der Schulzeit aufgebaut werden, wie wird Berufsorientierung innovativer? Die Tagung bietet ein Forum für Netzwerkideen und Allianzen rund um das Thema IT-Kompetenzen in Schule und Wege in Ausbildung. [mehr Infos]

    9.3./20.5. Online: Handel mit& Ausbeutung von jungen Menschen im Migrations- u. Asylkontext

    Auch in diesem Jahr bietet ECPAT Deutschland e.V. wieder kostenlose Online-Seminare im Fachbereich Kinderschutz vor Menschenhandel an:  
    Online-Seminar: „Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Migrations- und Asylkontext - (Un)begleitete Minderjährige als Betroffene in Ausbeutungsstrukturen erkennen und reagieren“
    Termine: 9.3., 14:00 – 16:30 Uhr: hier anmelden oder 20.5., 10:00 – 12:30 Uhr: hier anmelden.

    ab 9.3. Online: Epistemische Gewalt in der Sozialen Arbeit

    Freie Institut für Soziale Interaktion (FIFSI) e. V. -Fortbildungsinstitut: Online-Fortbildung: “Epistemische Gewalt in der Sozialen Arbeit - Macht, Wissen und professionelle Verantwortung”
    Professionelles Handeln bedeutet, Wirklichkeiten wahrzunehmen, zu deuten und in Beziehung zu setzen – doch Deutungshoheit ist nie neutral. In allen sozialen Systemen wirken unbewusste Strukturen von Macht, Sprache und Wissen, die darüber entscheiden, wessen Perspektive gehört und wessen Erfahrung geglaubt wird. Diese subtilen Mechanismen bezeichnet die postkoloniale Theoretikerin Gayatri Chakravorty Spivak als epistemische Gewalt: die Gewalt, Wissen zu unterdrücken, zu entwerten oder unsichtbar zu machen. In der Sozialen Arbeit und anderen sozialen Berufen begegnen uns diese Dynamiken täglich – in Gesprächssituationen, Dokumentationen, Fallbesprechungen, institutionellen Routinen, aber vor allen Dingen in den Lebenswelten der Klient:innen/ Patient:innen etc.
    Erfahrungen marginalisierter Personen werden häufig übersetzt, psychologisiert oder relativiert, bis sie in das Raster einer professionellen/ gesellschaftlichen Logik passen. Was als Hilfe gemeint ist, kann so unbeabsichtigt zu einer Form epistemischer Entmündigung werden.
    Diese Fortbildung bietet einen reflexiven und zugleich praxisnahen Zugang zu den theoretischen und professionellen Dimensionen epistemischer Gewalt. Ausgehend von zentralen Ansätzen (u. a. Spivak, Miranda Fricker, Michel Foucault) beleuchten wir, wie Wissen, Sprache und institutionelle Macht miteinander verflochten sind – und welche Verantwortung daraus für Fachkräfte entsteht.
    Ziel ist nicht nur, den Begriff zu verstehen, sondern ihn im Kontext professioneller Haltung, Machtkritik und Kommunikation praktisch zu verorten. Die Teilnehmenden lernen, epistemische Gewalt in ihrem Arbeitsalltag zu erkennen, kritisch einzuordnen und alternative Handlungsräume zu entwickeln – mit einer Sprache, die differenziert, statt anzueignen.

    Was erwartet Teilnehmende:
    - Eine fundierte Einführung in Krisen als psychologische, soziale und institutionelle Prozesse
    - Analyse, wie Eskalationsdynamiken Beziehungen, Teams, Leitungsstrukturen und professionelle Entscheidungen prägen
    - Verstehen der Mechanismen, die Übererregung, Abwehr, Rückzug, Kontrollbedürfnisse, Sprachlosigkeit und Kontrollverlust strukturieren
    - Verknüpfung von persönlicher Reflexion, systemischer Analyse und professionellem Handeln in Krisensituationen
    - Einblick in theoretische Grundlagen der Krisen- und Stressforschung (u. a. Caplan, Siegel, Porges) und deren Bedeutung für Soziale Arbeit
    - Übertragung dieser Perspektiven auf deinen Berufsalltag: Kommunikation, Stabilisierung, Fallverstehen, Beziehungsgestaltung, Leitungshandeln
    - Reflexionsräume, um eigene Reaktions- und Deeskalationsmuster zu erkennen und professionell damit umzugehen
    - Praxisnahe Arbeit an Fällen, Situationen und Dynamiken, in denen Krisen entstehen oder sich zuspitzen – und wie du ihnen klar, präsent und verantwortungsvoll begegnen kannst
    - Beschäftigung mit der Frage, wie Soziale Arbeit Eskalationen nicht reproduziert, sondern Räume für Orientierung, Sicherheit und handlungsfähige Praxis schafft

    Gearbeitet wird mit fachlichen Inputs, Analyse, Reflexionsübungen, Fallarbeit, Diskussion und kollegialen Perspektiven.
    Zertifizierung: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine FIFSI-Teilnahmebestätigung.
    Termine 2026: jeweils montags/ 09:00 Uhr - 16:00 Uhr/ 1 Tag - 1. Durchgang: 09. März 2026 - 2. Durchgang: 04. Mai 2026. [Mehr Infos]

    10.3. Online: Rechtssicher engagiert

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Rechtssicher engagiert (10.03.2026, Digital)
    Was ist erlaubt, was nicht? Wo kann ich mich einbringen?
    Politisch aktiv sein und sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen, aber innerhalb der rechtlichen Spielräume bleiben – das ist für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oft ein Balanceakt. Dieses Modul gibt Klarheit über den rechtlichen Rahmen politischer Betätigung. Die Kinder- und Jugendhilfe ist eng mit kommunalen Strukturen verflochten. Fachkräfte können gezielt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen – sei es über Jugendhilfeausschüsse, Beteiligungsformate oder fachliche Stellungnahmen. [Alle Infos hier]

    11.3. Online: Soz. Arbeit über Grenzen hinweg - Internat. Familienstreitigkeiten

    Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: Soziale Arbeit über Grenzen hinweg: Internationale Familienstreitigkeiten: Sorge- und Umgangskonflikte sowie Kindesentführung mit Auslandsbezug. 
    Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen in Sorge- und Umgangsrechtskonflikten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen. Die rechtlichen Grundlagen werden vorgestellt, ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Kindesentführung gelegt und insbesondere Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten erläutert.
    Lernziele der Veranstaltung: Die Teilnehmenden kennen die Herausforderungen des internationalen Familienrechts und sind für Besonderheiten sensibilisiert. Sie sind in der Lage, Klientinnen und Klienten betreffend internationaler Sorgerechtskonstellationen zu beraten. Sie kennen die einschlägigen internationalen Übereinkommen, sowie deren Absicht und Anwendung. Sie kennen konkrete Handlungsmöglichkeiten im Falle einer drohenden oder vollzogener Kindesentführung. Zugang zu weiterführenden Informationen, Gesetzestexte, Fachartikel, Anlaufstellen
    Referierende: Sebastian Regitz, Sozialarbeiter, Master Conflict Management, INSOFA, langjährige Erfahrung in der Beratung beim ISD und Verena Lingg, Sozialpädagogin mit Master zu Kinderrechten sowie Zusatzqualifikation als Kinderschutzfachkraft (INSOFA), langjährige Erfahrung in der Beratung beim ISD
    Anmeldung bis: 18.02.2026, Veranstaltungskosten für Mitglieder: 31 EUR/ Nichtmitglieder: 39 EUR [Infos]

    12.3. Online: Infoveranstaltung zu FoBi Sexualpädagogik& Medienkompetenz

    Infoveranstaltung zur Weiterbildung Sexualpädagogik und Medienkompetenz12. März 2026, 18:00 — 19:30 Uhr, Online 
    Sexualität und Medien sind untrennbar miteinander verbunden – in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ebenso wie in der pädagogischen Praxis.
    Die neue Weiterbildung „Sexualpädagogik und Medienkompetenz“ des Instituts für Sexualpädagogik (isp) verknüpft erstmals diese beiden Perspektiven und eröffnet neue Wege für eine reflektierte, moderne sexuelle Bildung. In acht Modulen (Berlin & online) erwerben die Teilnehmenden umfassende Kompetenzen, um sexualpädagogische Themen sicher und kreativ im digitalen Zeitalter zu gestalten. Die Infoveranstaltung gibt Gelegenheit, umfassende Informationen zu den Inhalten der einzelnen Module, zum Ablauf der gesamten Weiterbildung und zu organisatorischen Rahmenbedingungen zu erhalten. [zur Veranstaltung

    13.3. Online: Self-Care & Eigenverantwortung in komplexen Zeiten

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Self-Care & Eigenverantwortung in komplexen Zeiten (13.03.2026, Digital)
    Die Welt brennt an vielen Ecken – Krisen, Kriege, Ungerechtigkeit, Klimakrise. Gleichzeitig fordert der Alltag uns beruflich, privat und emotional oft bis an die Grenze. Kein Wunder, dass viele sich erschöpft, ohnmächtig oder überfordert fühlen.
    Wir schauen uns gemeinsam an wie wir gut mit unseren eigenen Ressourcen umgehen können – mitten in komplexen Zeiten. 
    Wir beleuchten, was Selbstfürsorge und Eigenverantwortung heute bedeuten, wenn die Welt laut und das Leben fordernd ist. [Alle Infos hier]

    ab 14.3. Magdeburg: Kreative Methoden gegen Radikalisierung& für mehr Empathie

    Nicht mein Narrativ - Kreative Methoden gegen Radikalisierung und für mehr Empathie
    Eine Kooperation zwischen Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt e.V., Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe LSA e.V. und Kulturzentrum Moritzhof/ARTist! e.V. 
    Radikalisierung, Polarisierung und Desinformation prägen zunehmend gesellschaftliche Debatten – auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Pädagogische Fachkräfte stehen vor der Herausforderung, junge Menschen in ihrer Meinungsbildung zu begleiten, sie für diskriminierende Dynamiken zu sensibilisieren und Räume für Dialog, Reflexion und Empathie zu schaffen.  
    „Für mich ist Demokratie kein langweiliger Infostand, sondern eine bunte Mischung aus Eigensinn, Neugier und Widerstand.“ (Jette Poensgen, Schülerin aus Lauchhammer) 
    Theater bietet eine besondere Möglichkeit: Durch den Perspektivwechsel werden komplexe Themen sinnlich erfahrbar, und neue Handlungsspielräume entstehen. Die Fortbildungsreihe „Nicht mein Narrativ“ vermittelt theaterbasierte Methoden, die Fachkräfte nutzen können, um Radikalisierungsprozessen vorzubeugen, diskriminierungssensible Haltungen zu fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt kreativ zu stärken. 
    Termine: 14.–15.3.26: Modul 1: Extremismus & Populismus, 11.–12.4.26: Modul 2: Identität & Radikalisierung, 9.–10. 5. Modul 3: Fake News & Verschwörung.
    Orte: Forum Gestaltung und Moritzhof, Magdeburg.
    Die Anmeldung erfolgt via Anmeldeformular über den folgenden Link hier. Anmeldefristen sind: 1. Modul: 9.3., 2. Modul: 6.4., 3. Modul: 4.5. 2026.  
    Die Veranstalter*innen erheben pro Modul eine Gebühr (inklusive Verpflegungspauschale) von 50 €. [mehr Infos]

    16.3. Online: Generationenvielfalt

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Generationenvielfalt (16.03.2026, Digital)
    Wie Organisationen von Altersdiversität profitieren können.
    Vier Generationen arbeiten heute Seite an Seite – jede mit eigenen Werten, Kommunikationsstilen und Erwartungen. Doch statt Konfliktpotenzial birgt diese Vielfalt enormes Innovations- und Lernpotenzial.
    In diesem Webinar zeigt Dr. Irène Kilubi, wie Einrichtungen Generationenvielfalt bestens nutzen können, um Zusammenarbeit, Motivation und Zukunftsfähigkeit zu stärken. [Alle Infos hier]

    18.3. Online: Rassismuskritik

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Rassismuskritik (18.03.2026, Digital)
    Es gibt keinen Ort, der rassismusfrei ist. Da Rassismus uns alle betrifft, aber mit unterschiedlichen Folgen für weiße Menschen und People of Color, ist es wichtig, uns in der alltäglichen Arbeit kritisch mit Rassismus auseinanderzusetzen. Der erste Schritt kann nur über die Haltungsarbeit gelingen, denn Rassismuskritik setzt bei uns an!
    Dieses Seminar soll Fachkräfte der pädagogischen Arbeit dahingehend stärken, indem rassistische Zuschreibungen besser erkannt und Handlungsperspektiven entwickelt werden. [Alle Infos hier]

    24.3. Essen: Intersektionalitätsspiel

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Intersektionalitätsspiel (24.03.2026)
    Im Rahmen des deutsch-türkischen Fachkräfteaustausches „Alle zusammen“ / „Hep beraber“ haben die FUMA Fachstelle, Anadolu Kültür, die Fachstelle Kinderwelten, IDA NRW, DINX und Kentsel Adalet Ve Eşitlik ein Brettspiel zu Intersektionalität entwickelt.
    Intersektionalität ist ein zentrales Konzept, um Diskriminierung und Ungleichheit in ihrer Vielschichtigkeit zu begreifen. Doch wie lässt sich dieses Wissen anschaulich vermitteln, ohne dass es theoretisch oder abstrakt bleibt? Genau hier setzt das entwickelte Spiel an: Es eröffnet einen praxisnahen, erfahrungsorientierten Zugang zu intersektionalen Perspektiven und lädt pädagogische Teams oder Kleingruppen im Erwachsenenbildungssetting zur Reflexion und Austausch über (intersektionale) Diskriminierungen in gesellschaftlichen Verhältnissen ein.
    In diesem praxisorientierten Workshop bieten wir die Gelegenheit: das Spiel selbst auszuprobieren, seine Wirkung zu reflektieren, gemeinsam mit anderen über Einsatzmöglichkeiten nachzudenken und ein eigenes Konzept zu entwickeln, wie das Spiel im jeweiligen Praxisfeld (z. B. Erwachsenenbildung, Teamarbeit) genutzt werden kann.
    Am Ende des Workshops erhält jede teilnehmende Person ein Spiel für die Nutzung in der eigenen Praxis ausgehändigt. 
    Ort: FUMA Fachstelle Gender Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127 [Alle Infos hier]


     

    24.3. Online: Wie bespreche ich queere Themen mit Jugendlichen?

    Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit: Online-Workshop: Wie bespreche ich queere Themen mit Jugendlichen? am Dienstag, 24.03.2026, 14-15.15 Uhr auf zoom
    „Ich würde ja gerne, aber ich habe Angst, mir daran die Finger zu verbrennen.“ - Solche Aussagen sind nicht selten, wenn es darum geht, ob queere Themen im Unterricht oder der Arbeit mit Jugendlichen behandelt werden. Doch statistisch gesehen sitzen in jeder Schulklasse durchschnittlich ein bis zwei LGBTQ+-Kinder und -Jugendliche. Und nur jede:r vierte Jugendliche nimmt queere Themen in Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien wahr.
    Wie also können wir ein unterstützendes LGBTQ+freundliches pädagogisches Umfeld schaffen?
    Das Projekt «Sexuelle Orientierung, Geschlecht und Schule (SOGUS)» zeigt mit selbst entwickelten Arbeitsblättern und einem Podcast von und für Jugendliche, wie Unterricht für eine queerfreundliche Schule gelingen kann. Die Methoden lassen sich auch in anderen pädagogischen Settings anwenden.
    Den Workshop gestalten Christa Kappler, SOGUS-Projektleiterin und Forscherin an der PH Zürich, sowie Rebekka Rohrer und Stefanie Gass, Sekundarstufenlehrerinnen und SOGUS-Projektmitarbeiterinnen.
    Die Veranstaltung richtet sich an angehende und praktizierende Lehrpersonen, Fachkräfte der Jugendarbeit, Jugendbildungs- und Jugendkulturarbeit sowie alle, die in der Aus- und Weiterbildung zu LGBTQ+ arbeiten.  [Kostenlos anmelden]

    26.3. Online: Antifeminismus verstehen

    Heinrich Böll Stiftung BW: Antifeminismus verstehen (Online-Workshop)
    Angriffe auf die körperliche Selbstbestimmung und geschlechtliche Vielfalt, die Verbreitung „traditioneller“ Geschlechterrollen und Familienbilder, Bekämpfung von Gleichstellungspolitik und Genderforschung: Antifeminismus ist nicht nur fester Bestandteil rechter und rechtsextremistischer Ideologie, sondern wirkt längst auch in die sogenannte „Mitte der Gesellschaft“.
    Im Workshop beschäftigen wir uns mit zentralen Erzählungen und Motiven des Antifeminismus und deren Funktionen. Wir beleuchten antifeministische und antiqueere Netzwerke und aktuelle Entwicklungen. Du lernst, antifeministische Erzählungen zu erkennen und einzuordnen und setzt dich im Austausch mit anderen mit aktuellen Beispielen auseinander.
    Hinweis: Gegenstrategien können wir in diesem Workshop leider nicht thematisieren. Wenn du dich dafür interessierst, melde dich gerne (zusätzlich) zu „Auf Antifeminismus reagieren“ am 7. Mai 2026 an.
    Zielgruppe: Du interessierst dich für aktuelle politische Entwicklungen und möchtest die Hintergründe und Zusammenhänge zwischen globalem autoritären Backlash und antifeministischen Bewegungen/Umtrieben/Akteur*innen besser verstehen? Der Workshop richtet sich an alle, die an einem grundlegenden Verständnis von Antifeminismus interessiert sind, um misogyne und queerfeindliche Narrative zu entlarven und dagegen Position zu beziehen.
    Warum solltest du teilnehmen?: Antifeminismus ist weltweit auf dem Vormarsch, nicht immer stereotyp oder plakativ und findet zunehmend Anklang in allen Teilen der Gesellschaft. Ein tiefergehendes Verständnis dieser gefährlichen Entwicklung ist die Voraussetzung, um ihr wirkungsvoll begegnen zu können. 
    Termin& Ort: 26.3., 16:30-20 Uhr, online, Anmeldung in Kürze hier

    26.3. Stuttgart: Prävention sexualisierter Gewalt bei KiJu mit Beeinträchtigungen

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V. in Kooperation mit Kobra e.V.: Hinsehen, handeln, schützen - Prävention sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen - Seminar am 26. März 2026, Stuttgart Degerloch
    Kinder und Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen und Förderbedarf haben im Vergleich zu Gleichaltrigen ein erhöhtes Risiko sexualisierte Gewalt zu erleben. Im Rahmen des Seminars möchten wir Fachkräfte dafür sensibilisieren. Hierzu wird zunächst der Blick auf die psychosexuelle Entwicklung der Heranwachsenden gerichtet, um davon ausgehend darzustellen, was unter sexualisierter Gewalt verstanden werden kann. Strategien zur Prävention sexualisierter Gewalt werden aufgezeigt. In Kooperation mit Kobra e.V. - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. [Zum Programm]

    27.3. Online: Suizidalität verstehen - Gespräche führen, Ängste abbauen

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Suizidalität verstehen – Gespräche führen, Ängste abbauen (27.03.2026, Digital)
    Wie spricht man über Suizidalität? Dieses Webinar hilft Ihnen, die Scheu vor diesem sensiblen Thema zu überwinden. Sie lernen, Risikofaktoren und Warnsignale besser zu verstehen und einfühlsame, offene Gespräche zu führen. Ziel ist es, Berührungsängste abzubauen und sich sicherer im Umgang mit betroffenen Menschen zu fühlen. [Alle Infos hier]

    27.3. Kochel am See: Kulturelle Vielfalt& Sorge vor unbewusst rassist. Verhalten

    Georg-von-Vollmar Akademie: Workshop „Kulturelle Vielfalt und die Sorge vor unbewusst rassistischem Verhalten“
    Politische Meinungsbildung zu den Themen Migration, Integration, Gesellschaftlicher Wandel, Asyl, Wertegemeinschaft, etc. betrifft entscheidend gesellschaftliche Auseinandersetzungen um Kultur, Rassismus, Migration und Integration. Sie zählen zu den zentralen Themen unserer Zeit und spielen in Wahlkämpfen und weiteren Debatten häufig die Hauptrolle. Dabei werden die folgenden Fragen oft vollständig ignoriert, obwohl sie uns viel Klarheit verschaffen würden:
    -> wann ist kulturelle Vielfalt fruchtbar und nützlich, und warum ist sie manchmal so anstrengend
    -> Warum macht kulturelle Vielfalt manchen Menschen so Angst?
    -> Was genau ist eigentlich Rassismus, und wo verläuft die Grenze zwischen Hysterie und diskriminierungssensiblem Verhalten?
    -> Was darf man noch sagen und was will niemand mehr sagen, die oder der weiß, was eine Bezeichnung bedeutet?
    Mit gleichzeitig neugierigem und kritischem Blick auf die kulturelle Vielfalt, nicht naiv und utopisch, sondern realistisch und mit der Erfahrung aus vielen Jahren der professionellen Vorbereitung, Begleitung und Beratung, sortiert dieser Workshop eines der wichtigsten Themen und Herausforderungen unserer Zeit.

    Dieser Workshop bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit: 1. neue Perspektiven auf die Themen und ihre gesellschaftliche Bedeutung zu erhalten, 2. von den Erfahrungen der Anderen zu profitieren und 3. die eigene Kompetenz in Argumenten und strategischem Vorgehen im Alltag, im Ehrenamt oder im beruflichen Kontext zu stärken.
    Zeit& Ort: 27.3. ab 14:45 Uhr bis 29.3.,13:00 Uhr, Kursort: Vollmar-Akademie, Pfülf-Saal, Am Aspensteinbichl 9-11, 82431 Kochel am See, Kosten: 139€. [Anmeldung]

    30.-31.3. Berlin: Trainingsworkshop zu Geschlechternormen& Demokratie

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: Trainingsworkshop zu Geschlechternormen und Demokratie am 30. und 31. März 2026
    Arbeiten Sie mit Familien, Jugendlichen oder Erwachsenen zu Fragen von Geschlechternormen? Lernen Sie mit „What happens when we meet? A new way to LARP“ am 30. oder 31. März ein neues Live Action Role-Play (LARP) kennen. [Infos & Anmeldung]

    8.-10.4. Loccum: Wie mit extremist. Äußerungen junger Menschen umgehen?

    Evangelische Akademie Loccum: Wie mit extremistischen Äußerungen junger Menschen umgehen?
    Eine Werkstatttagung für Ehrenamtliche und Fachkräfte aus Zivilgesellschaft, Kirche, Sozialarbeit, Jugendhilfe und Schule
    Termin& Ort: 8.-10.4., Evangelische Akademie Loccum, Münchehäger Str. 6, 31547 Rehburg-Loccum 
    Thema: Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Kindern- und Jugendlichen arbeiten, sind in der aktuellen gesellschaftlichen Großwetterlage immer wieder mit extremen und extremistischen Äußerungen konfrontiert. In der Tagung werden Umgangsstrategien mit eben solchen Äußerungen von Heranwachsenden und deren Angehörigen aufgezeigt, diskutiert und (weiter-)entwickelt. Der Fokus der Veranstaltung liegt auf Fallwerkstätten und der Vernetzung der Teilnehmenden, gerahmt durch inhaltliche Impulse.
    Herzstück der Tagung werden die genannten Fallwerkstätten, welche Fälle bearbeiten, die direkt aus der beruflichen oder ehrenamtlichen Praxis der Teilnehmenden kommen. Daher mein Aufruf: Bringen Sie gerne Fälle/Probleme, die Sie in der Vergangenheit oder gegenwärtig beschäftigen, mit. Einen ausführlichen Aufruf zur Beteiligung und ein Save the Date – gerne auch zur Verbreitung in Ihren Netzwerken – finden Sie hier.
    Die Tagung beginnt am 8.4. um 16:30 Uhr und endet am 10.4. nach dem Mittagessen um 13:00 Uhr. Das Programm der Werkstatttagung wird in Kürze an dieser Stelle eingestellt. [Infos]

    10.4. Online: Psyche und Rassismus

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Psyche und Rassismus (10.04.2026, Digital)
    Rassismus hat nicht nur Auswirkungen auf das soziale Leben von Betroffenen, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit haben. Das rassistische Erfahrungen psychische Auswirkungen haben können klingt erstmal nachvollziehbar. Aber warum eigentlich? Wie wirkt Rassismus auf die Psyche und was kann helfen?
    In diesem Web-Seminar werden verschiedene Aspekte näher beleuchtet, zum Beispiel Rassismus als Stresserleben und wie sich Stress körperlich auswirkt. Darüber hinaus wird sich kritisch mit dem System der psychologischen Versorgung innerhalb eines rassistischen Systems auseinandergesetzt. Im Anschluss soll ausreichend Zeit für Austausch, Fragen und Diskussion sein. [Alle Infos hier]

     

    ab 10.4. Duisburg: Qualifizierung: geschlechterreflektierte Jungen*arbeit

    Jungs e.V. - Fachstelle für praxisbezogene Jungenarbeit: Qualifizierung zur geschlechterreflektierten Arbeit mit Jungen* - sechs Module, Start 10. April 2026 | Duisburg
    Von April 2026 bis September 2026 bietet Jungs e.V. in sechs Modulen eine Qualifizierung für männliche Fachkräfte aus den pädagogischen Handlungsfeldern der Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, Bildungsarbeit mit jungen Menschen und der offenen Jugendarbeit im Rahmen der geschlechterreflektierten Arbeit für und mit Jungen* an. [www.jungsev.de]

    13.-14.4. Hannover: Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.: „Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“: 2-tägige Fortbildung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus allen Bundesländern. 
    Repräsentative Studien weisen darauf hin, dass ca. 50 Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Arbeitsleben mit sexualisierter Diskriminierung konfrontiert sind. Auch Männer erleben sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz. Bevorzugte Ansprechpersonen für Betroffene sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Sie beraten und begleiten Betroffene. Zugleich sind sie zentrale Akteurinnen beim Entwickeln innerbetrieblicher Verfahrenswege für eine erfolgreiche Intervention und Prävention. In dieser Fortbildung wird geklärt, … • was eine sexuelle Belästigung ist • wie sich die rechtliche Situation gestaltet • was in der Beratung Betroffener und der Vorgesetzten zu beachten ist ... und vieles mehr. [weitere Infos& Anmeldung]

    16.4. Online: Sex. Ausbeutung v. Minderjährigen& Rolle v. Online-Anzeigenportalen

    ECPAT Deutschland e.V. bietet kostenlose Online-Seminare im Fachbereich Kinderschutz vor Menschenhandel an; u.a.: 
    Online-Seminar: „Taschengeld-Treffen: Sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen und die Rolle von Online-Anzeigenportalen“
    Termin: 16.4., 10:00 – 11:30 Uhr: hier anmelden.

    21.4. München: Aufenthaltssicherung über Arbeit& Ausbildung - Rechtl. Grundlagen für die JSA

    ejsa-Bayern: Aufenthaltssicherung über Arbeit und Ausbildung - Rechtliche Grundlagen für die Jugendsozialarbeit
    Sie betreuen als Pädagog*in junge Geflüchtete, die sich in Schule, Arbeit oder Ausbildung befinden oder demnächst mit einer Ausbildung beginnen möchten. Ihr Anspruch ist es, die jungen Menschen über Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung unabhängig vom Asylverfahren zu beraten. Dafür benötigen Sie umfangreiche und aktuelle rechtliche Informationen und Sie möchten Ihr Know-how erweitern.
    Ziel: Sie gewinnen Orientierung zu den Themen Beschäftigungserlaubnis, Ausbildungsaufenthalt und Beschäftigungsduldung. Sie sind vertraut mit den Grundzügen der gesetzlichen Grundlagen, (Neu-)Regelungen und Erfahrungen aus der Praxis.
    Zielgruppe: Fachkräfte aus der Jugendsozialarbeit, die mit jungen Geflüchteten arbeiten
    Termin: 21.04.2026, 10:00-17:00 Uhr, Ort: ejsa Bayern e.V. – Tagungsraum, Nymphenburger Straße 50, 80335 München
    Kosten: ejsa-Mitglieder: 160,00 €, Nichtmitglieder: 180,00 €

    21.4. Dortmund: Selbstfürsorge für mich& andere in der JSA

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen: Selbstfürsorge für mich und andere in der Jugendsozialarbeit.
    Die Workshops sind interaktiv sowie praxisnah gestaltet. Geleitet wird das Angebot von Christine-Joahn Meier. (https://www.cj-life.art/ )
    Der Workshop soll den Fachkräften der Jugendsozialarbeit in NRW einen Raum der Erholung im oft stressigen Arbeitsalltag bieten. Unsere Referentin Christine-Joahn Meier leitet, mithilfe von Achtsamkeitsübungen und Körperarbeit, zu einem rücksichtsvollen Umgang mit sich selbst an. Praxisnah und anhand der Fragestellungen und Erlebnisse der Teilnehmer*innen werden hilfreiche Methoden zur Stressregulation vermittelt, um im beruflichen Alltag gut und achtsam für sich selbst, und damit auch für andere, sorgen zu können. [mehr Infos]

    22.4. Potsdam: Stark im Beruf - Empowerment für Frauen in der Sozialen Arbeit

    Gesellschaft für Inklusion und Soziale Arbeit e.V. (ISA e.V.): Stark im Beruf - Empowerment für Frauen in der Sozialen Arbeit: 
    In der Sozialen Arbeit begegnen Frauen und weiblich gelesene Personen häufig besonderen geschlechterspezifischen Herausforderungen – sei es im Austausch mit männlichen Kollegen, in hierarchischen Strukturen oder in der Arbeit mit männlichen Klienten. Diese Fortbildung bietet Raum, die eigene berufliche Rolle zu reflektieren, mehr Souveränität sowie Sicherheit zu gewinnen und Kommunikationsstrategien zu entwickeln, die in anspruchsvollen Situationen tragen.
    Gemeinsam erarbeiten wir, wie Empowerment im Arbeitsalltag gelebt werden kann. Dabei legen wir den Fokus auf Selbstwirksamkeit, das Ziehen klarer Grenzen, eine wertschätzende Kommunikation und den Umgang mit Rollenbildern. Durch praxisnahe Übungen, kollegialen Austausch und Fallbeispiele erhalten Sie konkrete Impulse, um Ihre Position im Berufsalltag selbstbewusst und souverän zu gestalten.
    Ziele: 
    - Reflexion von Genderrollen in professionellen Kontexten, insbesondere im Umgang mit männlichen Kollegen und Klienten
    - Entwicklung klarer Kommunikations- und Abgrenzungsstrategien für herausfordernde und übergriffige Situationen
    - Interaktive Empowerment-Übungen zur Förderung von Selbstvertrauen und Solidarität unter Kolleginnen
    - Entwicklung konkreter persönlicher Strategien für die nachhaltige Stärkung im Arbeitsalltag.
    Datum & Zeit: 22. April 2026, 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Referentin: Selma Güngör, Antirassismus- und Diversity-Trainerin
    Veranstaltungsort: Bürgerhaus am Schlaatz, Schilfhof 28, 14478 Potsdam
    Teilnahmegebühr: 40 Euro, Anmeldeschluss: 8. April 2026
    Zielgruppe: Alle Erfahrungsstufen
    Ansprechperson: Silvia Halpap, silvia.halpap@isa-brb.de, 0157 56004816 [Veranstaltungsprogramm S. 23]

    23.4. Online: Basics sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Basics sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (23.04.2026, Digital)
    LGBTQIA+.... Was verbirgt sich hinter diesen Buchstaben und was meinen wir eigentlich, wenn wir von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sprechen? Welche Erfahrungen, Bedarfe und Barrieren können junge queere Menschen erleben? Wie können pädagogische Angebote so gestaltet werden, dass sich trans*, inter* und nicht binäre, queere, lesbische, schwule, bi-, pan- und asexuelle junge Menschen genauso wohlfühlen wie heterosexuelle, cis- und endogeschlechtliche Kinder und Jugendliche? Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen der Tagesfortbildung. [Alle Infos hier]

    24.4. Nürnberg: Interkulturell arbeiten im schulischen Ganztag

    ejsa-Bayern: Interkulturell arbeiten - im schulischen Ganztag
    Die kulturelle Vielfalt von Kindern und Jugendlichen im schulischen Ganztag ist eine Herausforderung für Mitarbeitende und erfordert ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz, Offenheit und Anpassungsfähigkeit. Sie wünschen sich für diese anspruchsvolle Aufgaben unterschiedliche Strategien, Ansätze und Methoden, damit sie kulturelle Vielfalt als Bereicherung nutzen können.
    Ziel: Sie erleben kulturelle Unterschiede als Bereicherung., Sie gestalten den schulischen Ganztag in einem offenen, verständnisvollem Miteinander.
    Zielgruppe: Mitarbeitende aus dem schulischen Ganztag (Offener Ganztag, Mittagsbetreuung, Hort usw.)
    Termin: 24.04.2026, 10:00-17:00 Uhr, Ort: Südpunkt, Pillenreuther Str. 147, 90459 Nürnberg.
    Kosten: ejsa-Mitglieder: 160,00 €, Nichtmitglieder: 180,00 €

    27.4. online: Mädchen* - riskantes Essverhalten u. Essstörungen verstehen

    Save the Date: LAG Mädchen*politik BW e. V.: 27.04. "Essen? Brauch ich nicht!" Riskantes Essverhalten und Essstörungen im Jugendalter verstehen
    Kostenloser online-Workshop mit Regine Kottmann im Rahmen des Projekts "Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen*"

    27.-29.4. Loccum: Gender&Migration. Arbeitsmarktintegration&Perspektiven.

    Evangelische Akademie Loccum: Gender und Migration. Arbeitsmarktintegration und Perspektiven für Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
    In Kooperation mit dem NeMiA-Netzwerk Migrantinnen und Arbeitsmarkt Niedersachsen 2.0
    Termin& Ort: 27.- 29.4., Evangelische Akademie Loccum, Münchehäger Str. 6, 31547 Rehburg-Loccum
    Thema: Rund die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen sind Frauen. Sie bringen großes Potenzial für Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt mit, doch viele ihrer Talente bleiben ungenutzt: Dequalifikation, erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt und Benachteiligungen stellen weiterhin Herausforderungen dar. Die Tagung will Erfolgsfaktoren und Hindernisse aufzeigen und diskutieren, wie Beschäftigungschancen und Teilhabe verbessert werden können. [Infos]

    28.4. München: Psychisch belastete junge Menschen in der Berufsbezogenen KJH

    ejsa Bayern: Gut arbeiten mit psychisch belasteten jungen Menschen in der Berufsbezogenen Jugendhilfe
    In der Jugendwerkstatt arbeiten Sie unter anderem mit jungen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder Erkrankung. Klassische pädagogische Unterstützung und Ausbildungsmethoden greifen nicht immer oder verschärfen die Problematik. Dies führt zu Frustration bei Ihnen und den jungen Menschen bis hin zu Ausbildungsabbrüchen.
    Ein entscheidender Schlüssel für die erfolgreiche Begleitung junger Menschen mit psychischen Auffälligkeiten ist es, die Umweltbedingungen so zu gestalten, dass sich ein Mensch mit psychischer Beeinträchtigung zurechtfinden kann. Arbeitsplatz und pädagogisches Setting können junge Menschen bei der Bewältigung ihrer beruflichen Aufgaben unterstützen. Auch eine hilfreiche Arbeitsatmosphäre im Betrieb und ein auf die psychische Problematik abgestimmter Kommunikations- und Interaktionsstil sind Ermöglichungsfaktoren für eine erfolgreiche Ausbildung.
    Die Professionalität der Fachkräfte zeigt sich in der flexiblen Anpassung von Setting und Methodik an die Entwicklung der psychischen Auffälligkeit im Alltag.
    Ziel: Sie entwickeln konkrete Ideen für die Arbeitsplatz- und Settinggestaltung für individuelle Fallkonstellationen in Ihrem Kontext.
    Zielgruppe: Pädagog*innen und Ausbilder*innen aus Einrichtungen der Berufsbezogenen Jugendhilfe. Die Fortbildung ist für Tandems (Pädgog*in und Ausbilder*in) besonders gut geeignet.
    Inhalt: Grundwissen zu psychischen Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Settinggestaltung, Vorgehensweisen, Arbeit an eigenen Praxisbeispielen, Fallberatung.
    Termin: 28.04.2026, 10:00-17:00 Uhr, Ort: ejsa Bayern e.V. – Tagungsraum, Nymphenburger Straße 50, 80335 München.
    Kosten: ejsa-Mitglieder: 160,00 €, Nichtmitglieder: 180,00 €.

    29.4. Online: Suchtprävention in der Arbeit mit Jungen*

    Junge*SUCHTAusweg - Verstehen, stärken. Vorbeugen: Suchtprävention in der Arbeit mit Jungen* - Kostenfreier Online-Workshop am 29. April 2026, 09:00 bis 13:00 Uhr, digital per ZOOM
    Bei fast allen stoffgebundenen und nicht-stoffgebundenen Süchten gibt es deutlich mehr männliche* Abhängige als weibliche*. Jungen* konsumieren signifikant mehr legale und illegale Drogen als Mädchen*. Neben verschiedenen sozialen Normen und gesellschaftlichen Faktoren gibt es auch biologische Gründe, warum Jungen* einen höheren Konsum von Suchtmitteln und Drogen haben und somit auch ein höheres Gefährdungsrisiko für eine Suchtentwicklung aufweisen. Der interaktive Online-Workshop bietet Fachkräften aus der Jugendhilfe praxisnahe Ansätze und wertvolle Impulse, um Suchtprävention gezielt in der Arbeit mit Jungen* umzusetzen. [Mehr Informationen und Anmeldung]
    Eine Veranstaltung der LAG Jungen*- & Männer*arbeit Baden-Württemberg e.V. in Kooperation mit der Landesarbeitsstelle der Aktion Jugendschutz in BW - gefördert im Rahmen des Projektes „Dranbleiben!“, finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag BW beschlossen hat.

    29.-30.4. Bad Boll: tin*klusiv! Trans*, inter*& nichtbinäre KiJu in mädchen*spezifischen WG

    LAG Mädchen*politik BW: Fortbildung: tin*klusiv! Trans*, inter* und nichtbinäre Kinder und Jugendliche in mädchen*spezifischen Wohngruppen mitdenken.
    Trans*, inter* und nicht-binäre (tin*) Kinder und Jugendliche gab es schon immer. In den letzten Jahren entscheiden sie zunehmend, sich sichtbar zu machen. Im Zuge der Entwicklung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde ein Meilenstein für die Anerkennung und Selbstbestimmung dieser stark vernachlässigten Zielgruppe der Jugendhilfe erreicht: Seit 2021 fordert §9 (3) KJHG explizit, die „unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen [...] und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern sowie Diskriminierung abzubauen“. 
    Diese Aktualisierung ist Ergebnis und Spiegel queerer Kämpfe und gesellschaftlicher Sensibilisierungsprozesse, die in den letzten Jahren auch Teile der Mädchen*arbeit und der Jugendhilfelandschaft allgemein erreicht haben.
    Viele Einrichtungen haben sich auf den Weg gemacht, geschlechtliche Vielfalt in ihren Konzepten bewusst mitzudenken und ihre Angebote entsprechend inklusiver zu gestalten.
    Parallel zu diesen Öffnungsprozess erleben wir das erneute Erstarken rechter, rechtsextremer und antifeministischer Tendenzen in der Gesellschaft. Menschenrechte auf geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung werden wieder verstärkt in Frage gestellt.
    Mit unserer Fortbildung wollen wir Grundlagen für eine tin*sensible Pädagogik vermitteln, Raum für den fachlich fundierten Austausch bieten und die gesellschaftlichen Debatten in ihrer Bedeutung für die Jugendhilfe einordnen.
    Termine: 29.04.26, 11 - 18 Uhr + 30.04.26, 9 - 16 Uhr (präsenz in Bad Boll) und 25.06.2026 9:30-13:30 (online)
    Ort: Evangelische Tagungsstätte Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll, Deutschland [weitere Infos& Anmeldung]

    4.-5.5. Dortmund: Jungen*arbeit - Aufenthalts-& Asylrechtsseminar

    Landesarbeitsgemeinschaft/ Fachstelle Jungenarbeit in NRW e.V.: Aufenthalts- und Asylrechtsseminar für Nicht-Jurist*innen, 4. und 5. Mai 2026 | Dortmund 
    Junge migrierende Männer* treffen in der Bundesrepublik auf ein völlig unbekanntes Rechtssystem. Viele Fluchtgründe wie jener, den Kriegsdienst zu verweigern, zählen in Deutschland kaum. Dieses zweitägige Seminar gibt einen kompakten Einblick in das Migrationsrecht, vorrangig zum Aufenthalts- und Asylrecht. [www.lagjungenarbeit.de]

    ab 5.5. Bochum: Jugend stark machen gegen islamist. Radikalisierung

    Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V.: Fortbildung „Plan P. – Jugend stark machen gegen islamistische Radikalisierung“, Start 5./6. Mai | Bochum | 6-tägig 
    Islamismus ist ein Phänomen, das seit einigen Jahren Öffentlichkeit, Politik und Sicherheitsbehörden beschäftigt. Die Weiterbildung führt in drei Modulen – ERKENNEN, VERSTEHEN, HANDELN – schrittweise an das Phänomen Islamismus heran und vermittelt das nötige Wissen, um Herausforderungen in der Jugendhilfe angemessen und mit differenziertem Blick zu begegnen. [www.ajs.nrw]

    6.5. Wittenberg: Theaterpädagogische Fortbildung für die Jungen*arbeit

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: “Immer das Theater mit den Jungs” - Theaterpädagogische Fortbildung für die Jungen*arbeit. 
    Jungen erproben Rollen. Sie orientieren sich an Vorbildern, reproduzieren Bilder von Stärke, Risiko und Macht. Dabei fordern sie Fachkräfte heraus, irritieren pädagogische Routinen und sprengen einfache Zuschreibungen. Die Fortbildung sensibilisiert für die Bedeutung von Performance, Theater und Selbstdarstellung im Aufwachsen von Jungen*.
    Sie lädt dazu ein, diese Inszenierungen zu entschlüsseln und als Zugang zu Beziehung, Reflexion und Entwicklung zu nutzen.

    Ziele der Fortbildung: Wahrnehmen und Einordnen von Inszenierungen männlicher Rollenbilder, Dekodieren von Vorbildern und performativen Strategien, Entwicklung von Reflexionsräumen mit Kindern und Jugendlichen, Gestaltung sicherer, kind- und jugendgerechter Räume zum Ausprobieren. [weitere Informationen]

    13.5. Saarbrücken: Jungen*arbeit - Männlichkeit. Ziwschen Privileg& Verantwortung (Gleichstellung mitgestalten)

    Genderkompetenz-Zentrum Saar: Männlichkeit. Ziwschen Privileg und Verantwortung - Reflektiert handeln, Verantwortung teilen, Gleichstellung mitgestalten. - 13.5.26 - Mehrgenerationenhaus Saarbrücken. 
    Männlichkeit ist weder natürlich noch selbstverständlich. Sie ist sozial und kulturell geprägt. Aus dieser grundlegenden Erkenntnis ergeben sich zentrale Fragen für den privaten wie auch den professionellen Kontext: Welche Normen und Erwartungen haben wir selbst verinnerlicht und wie beeinflussen sie unser Denken und Handeln? Wie wirken Männlichkeitsbilder auf unser professionelles Selbstverständnis und welche spezifischen Erwartungen werden an männliche Fachkräfte gestellt? WelcheBedeutung haben die eigene Geschlechtsidentität und geschlechtliche Positionierung für Gleichstellungsfragen im Arbeitskontext?
    Die Fortbildung bietet Raum für die Reflexion eigener Männlichkeitsbilder und deren Wirkung im beruflichen Alltag. Sie setzt sich mit profeministischen Positionen auseinander und beleuchtet deren Relevanz für eine verantwortungsvolle professionelle Praxis. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der eigenen Positionierung auf Teamdynamiken, Einrichtungskultur und institutionelle Rahmenbedingungen in den Blick genommen.
    Ziel der Fortbildung ist es, ein differenziertes Bewusstsein für Privilegien, Machtverhältnisse und professionelle Verantwortung zu entwickeln und Fachkräfte darin zu stärken, Gleichstellung im Arbeitsalltag aktiv und reflektiert mitzugestalten. (Nur für männliche Fachkräfte; Rückfragen an: simon.pfeiffer@gps-srp.de)

    20.5. Burg: Jungen*arbeit - Umgang mit menschenverachtendem, denokratiefeindlichem&rechten Verhalten

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: “und dann kam der Spruch” - Umgang mit menschenverachtendem, denokratiefeindlichem und extrem rechten Verhalten in der Jungen*arbeit".
    Immer mehr Jungen* stimmen menschenfeindlichen Aussagen zu und wählen demokratiefeindliche Parteien. Rassistische Sprüche sind „normale“ Meinung, Dagegen-Halten scheint kaum noch Wirkung zu zeigen. Fachkräfte sind immer wieder herausgefordert in ihrer Arbeit und verunsichert wie sie adäquat reagieren können. Der Workshop soll die Handlungssicherheit stärken. Einführend wird ein Blick auf die Risikofaktoren und Hinwendungsmotive von Jugendlichen geworfen, um zu verstehen, warum und wie Jugendliche sich solchen Einstellungen annähern. Denn nur so lassen sich gut gelingende Zu- und Umgänge finden. Zudem werden gemeinsam entlang von Praxisbeispielen Reaktionsmöglichkeiten besprochen und geschaut, wo Grenzen, aber auch Ressourcen sind.
    Datum: 20.05.2026 (Anmeldeschluss 06.05.2026), Uhrzeit: 9:30 – 16:00 Uhr, 
    Veranstaltungsort: Soziokulturelles Zentrum Burg, August-Bebel-Straße 30, 39288 Burg.
    Teilnahmebeitrag: kostenfrei, Referent: Stefan Bruskowski. [Weitere Informationen & Anmeldung: HIER]

    28.5. Online: Islamistische Ansprachen in den Sozialen Medien

    Workshop: „Islamistische Ansprachen in den Sozialen Medien“
    In diesem Vortrag wird die Präsenz von Islamistinnen bzw. Islamisten in den sozialen Medien wie Youtube, Instagram und Tiktok beleuchtet.
    Der Workshop informiert darüber, wie Social Media Kanäle von Islamisten genutzt werden, um mit islamistischen Ansprachen an Jugendliche heranzutreten. Der Workshop vermittelt medienpädagogische Anregungen, um Jugendliche diesbezüglich zu stärken und ihre eigene Mediennutzung kritisch zu rreflektieren. Außerdem wird auf antimuslimischen Rassismus und die Instrumentalisierung dessen von Islamistinnen bzw. Islamisten eingegangen. 
    Termin& Ort: 28.5., 10-11:30 Uhr, Online, Veranstalter: Wegweiser Beratungsstelle [Anmeldung]

    4.6. Burgenlandkreis: Verschwörungstheorie und Auswirkungen auf Jungen*

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.
    Safe the date: Reden über Rechts - Verschwörungstheorie und die Auswirkungen auf die Jungen* 
    [mehr Infos folgen auf https://www.geschlechtergerechtejugendhilfe.de/fortbildungen-4/ ]

    10.6. Saarbrücken: Geschlechtliche Vielfalt i.d. Praxis sicher& sensibel begleiten

    Genderkompetenz-Zentrum Saar: Geschlechtliche Vielfalt in der Praxis sicher und sensibel begleiten
    Evangelische Familienbildungsstätte - Diakonie Saar, 10.6.26, 9- 16Uhr
    Ob in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe oder Senior*innenarbeit – geschlechtliche Vielfalt begegnet uns überall. Doch wie können Fachkräfte der Sozialen Arbeit trans*, inter* und nicht-binäre Menschen respektvoll begleiten und unterstützen? Diese praxisnahe Fortbildung liefert fundiertes Grundlagenwissen, klärt Begrifflichkeiten und gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen.
    Gemeinsam hinterfragen wir Geschlechternormen im Arbeitsalltag und  entwickeln Strategien für eine wertschätzende, diskriminierungssensible Praxis. Anhand von Fallbeispielen aus
    verschiedenen Arbeitsfeldern finden wir alltagstaugliche Lösungen für herausfordernde Situationen – damit Vielfalt nicht nur anerkannt, sondern aktiv gelebt wird.

    ab 14.6. Mücheln: QualifizierungsKurs Jungenarbeit

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: Der QualifizierungsKurs Jungenarbeit im Jahr 2026 richtet sich an männliche Fachkräfte, Multiplikatoren und an ehrenamtlich Arbeitende in den Handlungsfeldern der Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe. In den angebotenen Modulen wird für Jungenarbeit und die eigene Rolle in der Arbeit mit Jungen* sensibilisiert. Weiter wird das Handwerkszeug für eine gelingende Jungenarbeit oder Arbeit mit Jungen vermittelt und gemeinsam erarbeitet.
    Termin: 14.-16.10., 11.-13.11., 2.-4.12., Veranstaltungsort: Gästehaus Geiseltalsee, Markt 16, 06249 Mücheln [Flyer und Anmeldung]

    06/26 Wolfen: Köperautonomie - Grenzverletzungen erkennen, Selbstbestimmung stärken

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: “Köperautonomie unter Vorbehalt?” - KO-Tropfen & Grenzverletzungen erkennen, Selbstbestimmung stärken.
    Das genaue Datum, sowie die Hinweise zur Anmeldung werden noch bekannt gegeben.
    Veranstaltungsort: Frauenzentrum “Frauen helfen Frauen e.V.”, Fritz-Weineck-Straße 4, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Kosten: keine 
    FLINTA* – und MINTA* Personen erfahren statistisch gesehen schon früh in ihrem Leben grenzverletztendes Verhalten. Eine besondere Form ist das Verabreichen von KO-Tropfen und andere Formen der Gabe von Betäubungsmitteln.
    Wie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sensibel mit diesem Thema umgehen können, ist Teil der Fortbildung. Sie thematisiert Risiken für junge FLINTA* – und MINTA* Personen und setzt sich mit Körperautonomie, dem Recht auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung auseinander.
    Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Grenzverletzungen erkannt, benannt, vorgebeugt und verhindert werden können – sensibel, klar und nach Möglichkeit ohne junge Menschen zu bevormunden. Die Fortbildung verbindet Wissensvermittlung mit praxisnahen Ansätzen und zeigt auf, wie Fachkräfte ihre Zielgruppe stärken, Schutzräume gestalten und handlungsfähig bleiben können.

    Veranstaltungen der LAG Mädchen* u. junge Frauen* in SH

    Save the Date - Geplante Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in der Jugendhilfe Schleswig- Holstein
    - 23.04., 9-16Uhr: Fortbildung traumasensible Pädagogik – Den pädagogischen Alltag in der Mädchen*arbeit traumasensibel gestalten -  Aukrug
    - 27.05.: Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*
    - 26.08.: voraussichtl. 13-19 Uhr Jubiläumsveranstaltung der LAG Mädchen*: 30 Jahre Engagement für Mädchen* und junge Frauen* in Schleswig-Holstein – Sozialministerium in Kiel
    - 02.09.: Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* 
    [Neuigkeiten zu den Veranstaltungen unter LAG Mädchen* SH]

    Online mikrokurse: Jungen*arbeit: geschlechterreflektiert, intersektional, vielfaltsfreundlich, armutssensibel

    Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit in NRW e.V.: e-learning: Mikrokurse sind kompakt und können in ca. 2-3 Stunden absolviert werden. 
    mikrokurs1 Dein Geschlecht in der Arbeit mit Jungen*: Wenn wir über Geschlechterpädagogik sprechen, meinen wir meistens das Geschlecht unserer Zielgruppe. Geschlechterreflektierte Jungenarbeit heißt für uns aber auch: als pädagogische Fachkräfte das eigene Geschlecht zu reflektieren. Deshalb schauen wir in diesem Mikrokurs gemeinsam in den Spiegel. Wir möchten dazu einladen, das eigene Geschlecht als Teil unserer Professionalität als pädagogische Fachkräfte ernst zu nehmen.

    mikrokurs2 Intersektionalität in der Jungen*arbeit: Der Begriff Intersektionalität ist in den Sozialwissenschaften heutzutage in aller Munde. Bereits 2008 wurde er als das „Buzzword“ der Gender-Wissenschaften genannt (Davis, 2013). Intersektionalität kann auch in unserer pädagogischen Praxis eine wichtige Rolle spielen. Deshalb setzen wir uns in diesem Mikrokurs gemeinsam mit dem Konzept der Intersektionaliät auseinander, um Jungen* in ihrer Vielfältigkeit besser gerecht zu werden. 

    mikrokurs3 Gefährliche Narrative online: Hassrede, antifeministische Narrative und demokratiefeindliche Aussagen sind Bestandteil vieler sozialer Medien – und begegnen Jungen* in ihrem Alltag, der nicht mehr ohne TikTok, Instagram & Co zu denken ist. Oft stammen diese Inhalte nicht aus offen rechtsextremen Kreisen, wirken aber dennoch normalisierend und können Radikalisierungsprozesse anstoßen und verstärken.- In diesem Mikrokurs beleuchten wir, wie solche Inhalte wirken, wie rechtsextreme und antifeministische Akteur*innen online agieren – und wie pädagogische Fachkräfte Jungen* darin stärken können, kritisch und reflektiert mit digitalen Medien umzugehen.

    mikrokurs4 Vorurteilsbewusstes professionelles Handeln mit Jungen* in Armutsverhältnissen: Das Phänomen Armut ist eng mit gesellschaftlichen Vorurteilen verknüpft, die sich insbesondere auf die Konstruktion von Männlichkeit auswirken. Wie können wir uns unserer eigenen Vorurteile bewusst werden? Wie können wir der erdrückenden Macht etablierter Strukturen begegnen und dennoch weiterhin intervenieren? Dieser E-Learning-Kurs der LAG Jungenarbeit NRW bietet Denkanstöße und Reflexionsmöglichkeiten, die im beruflichen Alltag in der Jungen*arbeit unterstützen. 

    Online-Selbstlerneinheit: Medienpädagogischer Einsatz von KI 

    JFF – Jugend Film Fernsehen e. V. München: Selbstlerneinheit | online: Medienpädagogischer Einsatz von KI 
    „Tauchgang in die Welt der Künstlichen Intelligenz“ nennt das JFF – Institut für Medienpädagogik die vier Kapitel umfassende Selbsteinheit zum Einsatz von KI in der Medienpädagogik. Jedes Kapitel dauert circa 30 bis 45 Minuten und ist kostenfrei verfügbar. Alle Tools sind zudem direkt mit Kindern und Jugendlichen einsetzbar. [www.jff.de]

    5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

    9.2. Stuttgart: Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam gestalten

    Fachtag: Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam gestalten. Strategien für eine Zukunft im Dialog.
    Der Fachtag 'Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam gestalten' von männer.bw bringt Stimmen aus Praxis, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Thomas Altgeld, Vorsitzender des Bundesforum Männer, beleuchtet die Rolle von Männern in der Gleichstellungsarbeit und diskutiert notwendige politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Anne Waak zeigt anhand ihres Buchs Kümmern und Kämpfen, wie Care-Arbeit mit Machtverhältnissen verknüpft ist und warum Ungleichheiten fortbestehen. Am Nachmittag ergänzen der Landesfrauenrat und männer.bw die Perspektiven mit aktuellen Positionen. Eine Veranstaltung von männer.bw, der Abteilung für Chancengleichheit der Landeshauptstadt Stuttgart, der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) und dem vhs-Verband Baden-Württemberg. 
    Termin& Ort: 9. Februar, 9:30-16:00 Uhr, Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart [Link zur Veranstaltung]

    9.2. Kassel: Wissenschaftsfeindlichkeit, Demokratie& Geschlecht: Vernetztes Handeln

    Kompetenzzentrum für Geschlechterforschung in der Transformation: Diskussionslab zu Wissenschaftsfeindlichkeit, Demokratie und Geschlecht: Vernetztes Handeln an der Universität Kassel
    Gemeinsam mit Johanna Leinius (Cornelia Goethe Centrum, Frankfurt), Friz M. Trzeciak (Fachgesellschaft Geschlechterstudien) und Dirk Schulz (Konferenz der Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien im deutschsprachigen Raum) werden aktuelle Herausforderungen durch Wissenschaftsfeindlichkeit diskutiert und Perspektiven vernetzten Handelns im Spannungsfeld von Demokratie und Geschlecht ausgelotet.
    Das Diskussionslab richtet sich an Studierende, Wissenschaftler:innen sowie eine interessierte Öffentlichkeit und versteht sich als offenes Forum für Austausch, Vernetzung und gemeinsame Reflexion.
    Termin& Ort: 9.2., 16–18 Uhr, Foyer des Campus Centers, Moritzstraße 18, Kassel 
    [Kontakt: geschlechterforschung[at]uni-kassel[dot]de /Kompetenzzentrum Geschlechterforschung in der Transformation]

    9.-11.2. Rehburg-Loccum: Antisemitismus& Rassismus gemeinsam begegnen

    Tagung: „Antisemitismus und Rassismus gemeinsam begegnen“
    Antisemitismus und Rassismus sind beides Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die praktische Auseinandersetzung findet jedoch meist in getrennten Diskursen, Netzwerken und sogar Forschungszusammenhängen statt. Wie können Polarisierungen überwunden werden, ohne Unterschiede einzuebnen? Wie können die Phänomene zugleich angegangen werden? Die Tagung wird dies für verschiedene gesellschaftliche Arenen, zum Beispiel Bildung, Politik, Kultur, Recht reflektieren.
    Beide Phänomene werden häufig in getrennten Diskursarenen verhandelt. Das gilt für die Forschung ebenso wie für öffentliche Debatten oder die Bildungs- und Präventionsarbeit. Dadurch ergeben sich vielfältige Fragmentierungen im gesellschaftlichen Engagement, Synergien werden verhindert und können sogar unbeabsichtigt neue Trennlinien schaffen.
    Die Tagung soll beide Stränge zusammenbringen. Dabei soll geklärt werden, warum Antisemitismus nicht in Rassismus „aufgeht“ und warum es auch nötig ist, beide Phänomene gemeinsam anzugehen, um nicht Trennungen, sondern Bündnisse zu ermöglichen. Welche Formen und Mechanismen liegen Antisemitismus und Rassismus in Mehrheitsgesellschaft wie Minderheiten, theoretisch wie empirisch betrachtet, zugrunde? Wie lassen sich Antisemitismen wie Rassismen erkennen und praktisch bekämpfen? Was ist seit dem 7. Oktober in Deutschland geschehen und welche aktuellen Herausforderungen ergeben sich aus diesen Entwicklungen?
    Auf der Tagung werden die getrennten Diskurse in einen gemeinsamen Suchprozess gebracht, der verschiedenen wissenschaftlichen, praktischen und persönlichen Perspektiven Raum gibt, Kontroversen benennt und versteht und nach einer gemeinsamen Praxis in der aktuellen gesellschaftlichen Situation sucht.
    Termin& Ort: 9.-11.2., Evangelische Akademie Loccum, Münchehäger Str. 6, Rehburg-Loccum [Informationen und Anmeldung: hier]

    11.2. Berlin: Antisemitismus, Rassismus& Nahost als Themen polit. Bildung

    Bundeszentrale für politische Bildung: Diskussion: „Antisemitismus, Rassismus und Nahost als Themen der politischen Bildung“
    Erst mit den erneuten Anpassungen des Staatsbürgerschaftsrechts unter der Ampel-Regierung hat Deutschland vollständig anerkannt, ein Einwanderungsland zu sein, in dem die Frage der politischen Teilhabe keine der Abstammung (mehr) sein soll. Gleichwohl bleibt die Ausgestaltung noch in vielen Bereichen ungeklärt und politisch umkämpft. Erst nach dem langen Sommer der Migration 2015/16 wurde die Frage der Bedeutung der politischen Teilhabe für die Gestaltung der „Integration“ auf die Tagesordnung gesetzt, vorher war die politische Teilhabe erst als Endpunkt eines Integrationsprozesses konzipiert. Ungeklärt bleibt jedoch, wie politische Teilhabe für die Einwohnerschaft ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausgestaltet werden soll. In deutschen Großstädten ist dies meist mehr als ein Viertel der Bewohnerinnen bzw. Bewohnern. Zugleich ist bei allen Modernisierungsprozessen nicht zu übersehen, wie sehr die historischen Prägungen fortwirken, warum sich auch etliche Debatten in Deutschland deutlich von jenen in anderen westeuropäischen Ländern unterscheiden.
    Ob politische Bildung will oder nicht: Schon alleine die Thematisierung der mit dem Wandel hin zu einer postmigrantischen Gesellschaft verbundenen gesellschaftspolitischen Verschiebungen macht die politische Bildung selbst zu einem Akteur in den offenen Aushandlungsprozessen. Daher ist die politische Bildung gefordert, sich in diesem Kontext selbst zu verorten und kritisch eigene Prägungen als Profession und Akteure der Profession zu reflektieren.
    Moderation: Prof. Dr. Sabine Achour, Freie Universität Berlin, Thomas Gill, Berliner Landeszentrale für politische Bildung. 
    Kooperationspartner: Freie Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Professur für Politikdidaktik / Politische Bildung
    Termin& Ort: 11.2., 16-18 Uhr, Henry-Ford-Bau, Hörsaal D, Garystr. 35-37, Berlin, Berliner Landeszentrale für politische Bildung [Anmeldung/ Informationen]

    12.2. Online: Ev. Frauen: langer Schatten deutscher Kolonialzeit

    Evangelische Frauen Deutschland.e.V.: Platz an der Sonne? Der lange Schatten deutscher Kolonialzeit. - Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem Eine Welt Netzwerk NRW.
    Online-Vortrag und Gespräch bei den Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland Die Kolonialzeit: Ist sie wirklich Vergangenheit und ohne Bedeutung für die Gegenwart? Oder war sie zwar schlimm, brachte aber Afrika aus archaischen Zuständen? Solche Sichtweisen sind weit verbreitet. Die deutsche Kolonialzeit bleibt jedoch relevant – etwa in Bezug auf globale wirtschaftliche Beziehungen, Flucht und Migration sowie Rassismus und Identität in Deutschland. Der Vortrag blickt in die Vergangenheit, um die Gegenwart besser zu verstehen und für die Zukunft lernen zu können. 
    Termin: 12.2., 18 Uhr, kostenlos. [Anmeldung]

    16.2. Berlin: Von der Unterbringung geflüchteter Menschen zum Guten Wohnen für Alle

    Von der Unterbringung geflüchteter Menschen zum Guten Wohnen für Alle  Haupt- und ehrenamtlich Solidarität gestalten für die Kommune der Zukunft   
    Zeit& Ort: Mo, 16.02.26 (10-16:15 Uhr), Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin 
    Veranstalterin: Der Fachtag wird organisiert von der Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg (KFB) im Rahmen des Netzwerk-Projekts „Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende, Schutzberechtigte und vorübergehend Schutzberechtigte in Brandenburg (VASiB)“.
    Derzeit werden in Brandenburg zur Unterbringung bestimmter Gruppen von geflüchteten Menschen verschiedene zentrale Landeseinrichtungen geplant – fern von kommunaler Verantwortung und zivilgesellschaftlicher Einbindung. Doch menschenwürdige Unterbringung, Teilhabe und Integration gelingen am besten dort, wo Gemeinschaft gelebt wird: in den Kommunen selbst. Diese Tagung setzt daher bei der Vision der „Kommune der Zukunft“ an: Die Kommune der Zukunft setzt nicht auf Unterbringung zur Abschottung, sondern auf Wohnen als solidarische Nachbarschaft. Sie versteht sich als Ort der Vielfalt und ermöglicht dezentrale, selbstbestimmte Wohnformen, die auch geflüchteten Menschen Raum für Selbstbestimmung, sozialen Anschluss und Mitgestaltung bieten.
    Ziel der Tagung ist es, verschiedene Aspekte der Wohnraumversorgungs- und Unterbringungssituation in Brandenburg zu diskutieren, gute Ansätze und Modelle im Haupt- und Ehrenamt sichtbar zu machen, gemeinsam zu reflektieren und zu stärken sowie im Dialog Veränderungen hin zu einer zukunftsfähigen, menschenorientierten und solidarischen Kommune der Zukunft anzustoßen.
    Wir laden sowohl hauptamtlich tätige wie ehrenamtlich aktive Menschen, die an der gemeinsamen Gestaltung solidarischer Strukturen hin zum Guten Wohnen für alle interessiert sind, herzlich ein zu einem eintägigen Tagungsprogramm mit Impulsvortrag, fünf parallelen Kleingruppen-Workshops sowie abschließender Fish Bowl-Diskussion zur ‚Kommune der Zukunft‘. [mehr Infos& Anmeldung]

    19.2. FF(M): Impulse& Diskussion: „Achtung Patriarchat“

    Evangelische Akademie Frankfurt: Impulse und Diskussion: „Achtung Patriarchat“
    Termin& Ort: 19.2., 19:00 - 21:00 Uhr, Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9
    Die feministische Bewegung hat die Dominanz männlicher Herrschaftsansprüche erfolgreich infrage gestellt. Zugleich scheint in vielen Ländern das Patriarchat in Gestalt männlicher Autokraten zurückzukehren – von den USA über den Iran bis nach Russland. Handelt es sich hier einfach nur um eine vorübergehende Rolle rückwärts oder um einen gefährlichen globalen Trend? Es referieren die Journalistin und Politikwissenschaftlerin Antje Schrupp und die Publizistin Shila Behjat. Eintritt frei, Anmeldung erbeten. [Weitere Infos und Anmeldung]

    20./21.2. FF(M): Bundesweite Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche 2026

    Evangel. Akademie FF(M): Spannende Diskussionsrunden und anregende Arbeitsgruppen zu Themen wie Flucht, Migration, Rassismus oder Stärkung der Debattenfähigkeit durch Strategien gegen rechtspopulistische Diskurse, außerdem Zeit zum Kennenlernen, Vernetzen und Austauschen – das bietet die bundesweite Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche am 20./21. Februar in Frankfurt am Main unter dem Motto „dafür!“. [Mehr Infos]

    21.2. FF(M): Pink Moments: Queere Filmarbeit in Frankfurt

    Film, Gäste, Gespräche, Ausstellung: Auftakt der Veranstaltungsreihe  „Pink Moments: Queere Filmarbeit in Frankfurt“, 21.2., 19 Uhr, (Einlass 18:00 Uhr)
    Die Veranstaltung gibt Einblicke in die Geschichte schwul-lesbischen und queerfeministischen Kinos – mit all time favourites aus Programmen, Festivals und Einzelevents. Zum Gespräch sind prominente Gäste und Protagonist:innen der Szene eingeladen. Eine Veranstaltung vom Frankfurter Arbeitskreis queere Stadtgeschichte in Kooperation mit dem LSKH. Freier Eintritt. Die Filmreihe wird gefördert durch das Frauenreferat. [Infos]

     

    23.2. Online: Feminism&Bookmarks: Rebekka Endler "Witches, Bitches, It-Girls"

    Friedrich-Ebert-Stiftung, Regionalbüro Nord: Feminism & Bookmarks: Rebekka Endler mit “Witches, Bitches, It-Girls”
    In aller Munde und doch kaum greifbar: Das Patriarchat. Die Autorin Rebekka Endler hat sich in ihrem Buch „Witches, Bitches, It-Girls. Wie patriarchale Mythen uns bis heute prägen“ daran gemacht, die Mythen und Geschlechterbilder dahinter aufzudecken. Sie führt unterhaltsam durch die Menschheitsgeschichte und klärt auf, über das Patriarchat und seine Wirkmechanismen von Kunst bis Politik. 
    Was bringt so viele Frauen heute noch dazu, von einem rettenden Märchenprinzen zu träumen? Warum werben sogenannte Tradwives für ein Leben als Hausfrau und Mutter? Welche Funktion haben Frauenbilder wie Witches, Bitches und It-Girls? Antworten auf diese Fragen gibt es in der Lesung und dem Gespräch mit ihr – und natürlich handfeste Tipps, wie wir das Patriarchat verändern können, wenn wir das System dahinter verstehen und angreifen.
    Rebekka Endler ist freie Autorin (u.a. Das Patriarchat der Dinge. Warum die Welt Frauen nicht passt, 2021) Journalistin und Podcasterin (Feminist Shelf Control).  Moderation: Christine Strotmann, Referentin der Friedrich-Ebert-Stiftung, Regionalbüro Nord
    Die Veranstaltung ist Teil der Reihe Feminism and Bookmarks. Die Teilnahme ist kostenfrei.
    Gefördert durch die Landeszentrale für politische Bildung der Freien und Hansestadt Hamburg.
    Termin: 23.02., 18-19:30 Uhr, online [Anmelden]

    24.2. Online: Offene Sprechstunde JSA: Gewaltprävention, Rechte-&Schutzkonzepte, Partizipation,...

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW: JSAdigital: Offene Sprechstunde der LAG JSA NRW rund um Gewaltprävention, Rechte- und Schutzkonzepte, Partizipation u.v.m., was die Jugendsozialarbeit bewegt, am 24.2.2026 um 14 Uhr via Zoom Die offene Sprechstunde bietet Raum für sämtliche Fragen rund um Gewaltprävention, Rechte- und Schutzkonzepte und Möglichkeiten der Partizipation in der Jugendsozialarbeit. Darüber hinaus gibt es die Gelegenheit zu kollegialem Austausch und fachlicher Vernetzung. Weitere Informationen zum Termin und ggf. einem konkreten Thema werden noch bekannt gegeben. Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachkräfte aus der Jugendsozialarbeit (pädagogische Fachkräfte, Einrichtungsleitungen, Anleiter*innen etc.). Hinweis: Der Zugangslink zur Zoomkonferenz wird ca. eine Woche vorher über unseren Verteiler versendet. Die Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich.

    25.2. Berlin: BarCamp Men@Work: Arbeitswelt geschlechtergerecht(er) gestalten

    Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: BarCamp Men@Work am 25. Februar 2026: die Arbeitswelt geschlechtergerecht(er) gestalten
    Mit dem BarCamp Men@Work wird am 25. Februar 2026 von 10:30 - 16:30 Uhr in Berlin ein offenener Raum für alle initiiert, die sich mit Rollenbildern und deren Wandel in der Arbeitswelt auseinandersetzen möchten. [Infos & Anmeldung]

    25.2. Hamburg: AG Frauen-Empowerment: Praktische Argumente gegen Antifeminismus

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE Hamburg‑Nord: AG Frauen-Empowerment: Praktische Argumente gegen Antifeminismus
    Termin& Ort: 25.02.2026, 19-20 Uhr, GRÜNE Geschäftsstelle, Bussestraße 1
    Beim nächsten Treffen tauschen wir uns lösungsorientiert zum Thema Antifeminismus aus: Warum verfangen sexistische Sprüche und Antifeminismus so leicht? Was können wir diesen Narrativen im Alltag entgegensetzen? 
    Vorher, ab 18.30 Uhr, und danach wollen wir in lockerer Runde zusammensitzen, uns austauschen, netzwerken und Spaß haben – denn das gehört immer auch dazu!
    Die AG Frauen-Empowerment ist ein offenes Netzwerk von Frauen, die Interesse an frauenpolitischen Themen haben, eigene Ideen einbringen möchten und einfach Spaß zusammen haben wollen.
    Ansprechpartnerin ist unsere frauenpolitische Sprecherin 

    26.2. Berlin: Equal Pay Day Soirée

    equalpayday.de: (Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.): Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day! Der Tag markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der seit 2024 in Deutschland 16 Prozent beträgt. equal pay every day: Unter diesem Motto rückt die Equal Pay Day Kampagne 2026 in den Fokus, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Vom Erlernen von Rollenbildern in Kindheit und Jugend über die Berufswahl und die Familiengründung bis zur Rente und weiblichen Altersarmut: Anhand der verschiedenen Lebensabschnitte wird deutlich, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen Lohngleichheit immer wieder erschweren und mit welchen Stellschrauben es gelingen kann, das zu ändern und equal pay Realität werden zu lassen – nicht nur punktuell, sondern an jedem Tag. (Im Journal zur aktuellen Kampagne finden sich Analysen und Interviews aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. [Download]) 

    Equal Pay Day Soirée am 26. Februar 2026: Ein Abend für gerechte Bezahlung und voller Impulse, Musik und Begegnung: Mit der Equal Pay Day Soirée feiern wir am 26. Februar 2026 von 19:00 bis 22:00 Uhr im bUm in Berlin alle, die sich für gleiche Bezahlung einsetzen und sich in den letzten Jahren für Geschlechtergerechtigkeit stark gemacht haben. Im Fokus: equal pay – jeden Tag. Für alle. Überall. Wir laden Unterstützer:innen, Multiplikator:innen und Interessierte herzlich ein, gemeinsam auf das Erreichte zurückzublicken, neue Perspektiven zu gewinnen – und sich bei Musik, Snacks und Drinks zu vernetzen. [Programm& Anmeldung]

    26.2. Online: Politische Medienbildung in der Schule vermitteln

    Bundeszentrale für politische Bildung: Bildungssalon: Informiert oder manipuliert? Politische Medienbildung in der Schule vermitteln anhand des Best-Practice-Beispiels “Newstest”
    Wie lässt sich politische Medienkompetenz in der Schule vermitteln? Der Bildungssalon beschäftigt sich mit den neuen Lehr- und Lernmaterialien zum Newstest.
    Wie lässt sich die Qualität von Nachrichten beurteilen und wie erkennt man Falschmeldungen? Der Newstest ist ein digitaler Selbsttest, mit dem sich die eigenen Informations- und Nachrichtenkompetenzen überprüfen lassen. Er hilft dabei, die Qualität von Nachrichten einzuschätzen und Falschmeldungen zu erkennen.
    Im Bildungssalon „Informiert oder manipuliert? Neue Lehr- und Lernangebote rund um den Newstest“ gibt Prof. Tong-Jin Smith einen Impulsvortrag zur Bedeutung und zu den Herausforderungen politischer Medienbildung in der Schule. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen digitale Öffentlichkeiten und Aufmerksamkeitsökonomien auf Demokratie und schulische Bildung haben. Diskutiert wird zudem, wie Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen können, die sich kompetent in digitalen Öffentlichkeiten bewegen. Und sie zeigt auf, welche strukturellen Hürden dabei im formalen Bildungskontext bestehen.
    Im Anschluss stellen Judith Kunz und Margit Langenbein von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) das mit der bpb entwickelte Bildungstool „Der Newstest“ sowie die begleitenden Unterrichtsmaterialien vor und testen diese gemeinsam mit den Teilnehmenden. Präsentiert werden sowohl die Online-Tools als auch die umfangreichen Lehr- und Lernmaterialien, die für den Einsatz des Newstests im Unterricht entwickelt wurden.
    Die Materialien sind entlang der Kompetenzbereiche des Newstests strukturiert: Navigieren, Beurteilen, Fakten checken, Mitreden sowie Wissen und Verstehen.
    Termin& Ort: 26. Februar 2026, 17–19 Uhr, Online (Zoom) [Mehr Infos/ Anmeldung]

    26.2. FF(M): Superheldin mit Krücken - Gesellschaft der Gegenseitigkeit

    Lesung und Gespräch - “Die Superkraft des Zusammenseins” - In Kooperation mit der Frankfurter Regionalgruppe der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD)
    Die Comiczeichnerin Farida Bedwei aus Ghana hat mit Karmzah eine Superheldin mit Krücken geschaffen, die sich für das Leben von Kindern mit Behinderung stark macht. Mit ähnlich tiefem Engagement für Inklusion und Empowerment plädiert die Autorin, Politikwissenschaftlerin& Journalistin Hadija Haruna-Oelker für die umfassende Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung. Aus einer Schwarzen, intersektionalen Perspektive spürt sie in ihrem Buch „Zusammensein“ nicht erzählten Geschichten und starken Stimmen der Gegenwart nach. Im Gespräch diskutiert sie die Möglichkeiten einer „Gesellschaft der Gegenseitigkeit“, in der alle Menschen selbstbestimmt leben können. Moderation: Julia Albrecht, Kulturvermittlerin Weltkulturen Museum. [Weltkulturenmuseum]

    26.2. Online: BFM Impulse: Männer als Allies für feminist. Anliegen

    Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: BFM Impulse am 26. Februar 2026: Männer als Allies – was heißt das konkret?
    Am 26. Februar 2026 laden wir von 17:30-19:00 Uhr zu unserem digitalen Debattenformat „BFM Impulse“ ein, um darüber zu sprechen, wie Männer feministische Anliegen unterstützen können. [Infos & Anmeldung]

    26.2. FF(M): Neurodivergenz& Queersein, ein intersektionaler Blick

    Fachtag zu Neurodivergenz und Queersein, ein intersektionaler Blick: "Vielfalt anerkennen, Räume öffnen, Stimmen stärken. - NeuroQueer verstehen, begleiten und beraten“
    Termin& Ort: 26.2., 11-17 Uhr, stadtRAUMfrankfurt, Mainzer Landstraße 293, Frankfurt 
    Im Zentrum der Fachtagung von Broken Rainbow e. V. stehen neurodivergente und queere Lebensrealitäten. Nach einem Grußwort von Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez (Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen) gibt  es eine Einführung in das Thema und das Projekt NeuroQueer durch Theresia Krone (Projektleitung). Es folgt ein Impulsvortrag von Dr. Constance Ohms (Broken Rainbow e. V.) zu NeuroQueer-Sein und Gewalterfahrungen in Intimpartner*innenschaften. Anschließend: Workshop-Programm mit praxisnahen Einblicken. Anmeldung an neuroqueer@broken-rainbow.de.
    NeuroQueer - Beratungsangebote für queere und neurodivergente Menschen (neuro-queer.de / neuroqueer@broken-rainbow.de)
    c/o Broken Rainbow e.V., Kasseler Straße 1A, 60486 Frankfurt am Main [Anmeldung]

    27.2. FF(M): Lohnungleichheit& Arbeitsmarkzugänge aus intersektionaler Perspektive

    Frauenreferat Frankfurt& Business and Professional Women Germany - Club Frankfurt am Main e.V.: Equal Pay Day-Abend 2026: „EQUAL PAY EVERY DAY? NOT YET! - Lohnungleichheit und Zugänge zum Arbeitsmarkt aus intersektionaler Perspektive"
    Termin& Ort: 27.2., 16:30 Uhr (Einlass), 17:00 Uhr (Beginn); Stadthaus Frankfurt, Markt 1, Neue Altstadt, Frankfurt.
    Im Fokus steht die Frage, warum die Lohnlücke insbesondere mehrfachbenachteiligte Frauen trifft. Beispielweise durch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Care-Verantwortung, prekärer Beschäftigungs- und Lebensverhältnisse oder Erwerbsunterbrechungen. Thematisiert werden Zugänge zum Arbeitsmarkt, strukturelle Ausschlussmechanismen und die Bedingungen, unter denen Erwerbsarbeit möglich ist. Zugleich richtet sich der Blick auf die stärkende Kraft von Netzwerken und Bündnissen und auf Chancen und Handlungsspielräume. Grußworte sprechen Frauendezernentin Tina Zapf-Rodríguez, Frauenreferatsleiterin Gabriele Wenner und Anna Zimmermann, Vorstandsvorsitzende BPW Frankfurt. Im Programm: Keynote, Podiumsgespräch und Vernetzung. Eine Veranstaltung vom Frauenreferat und dem Business Professional Women e.V. Frankfurt (BPW). [Anmeldung erforderlich bis 24.2., Flyer mit Programm: hier]

    27.-28.2. Bad Boll: Flüchtlingsschutztagung 2026

    Bad Boll: „Würdigen. Weitergehen. Wirken.“ – Flüchtlingsschutztagung 2026, 27.-28.2., 15:15 bis 16:00 Uhr
    Vor zehn Jahren kamen wegen des Bürgerkriegs in Syrien über eine Million Menschen zu uns nach Deutschland. Unzählige Haupt- und Ehrenamtliche standen ihnen in dieser schwierigen Situation bei. Wir wollen zurückschauen auf diese Zeit, und auf das, was wir daraus gelernt haben. Gemeinsam stärken wir uns für die zukünftige menschenwürdige Arbeit mit Geflüchteten und ordnen die Migrationsdebatte eine Woche vor den Landtagswahlen in den politischen Kontext ein.
    Ausgerichtet wird die Tagung von der Evangelischen Akademie Bad-Boll. Kooperationspartner*innen sind u.a. der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, das Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
    Ort: Evangelische Tagungsstätte Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll
    Programm und weitere Infos: Evangelische Akademie Bad Boll: „Würdigen. Weitergehen. Wirken.“ Anmeldung: Jetzt anmelden.

    28.2. Marburg: Queer. Sichtbar. Sicher(?) – Vernetzung, Organisation& Handlungsfähigkeit in angespannten Zeiten

    Stadt, Land, Queer – Vernetzung für hessische Queers: Vollversammlung 2026: Queer. Sichtbar. Sicher(?) – Vernetzung, Organisation und Handlungsfähigkeit in angespannten Zeiten.
    Wir müssen über Queerfeindlichkeit reden! Ein Ignorieren oder Kleinreden hilft uns nicht weiter. Wir können nicht schweigen, wenn queere Menschen auf der Straße angegriffen werden. Wenn rechtsextreme Gruppen sich auf unseren CSD-Demonstrationen ankündigen und queere Menschen Angst und Sorgen haben müssen, daran teilzunehmen. Wenn queerfeindliche Einstellungen sich in der Gesellschaft weiter verbreiten.
    In Zeiten gesellschaftlicher und politischer Anspannung, wachsender Unsicherheiten und drohender Kürzungen im queeren Bereich ist es wichtiger denn je, gemeinsam Handlungsstrategien zu entwickeln und sich solidarisch für queere Belange einzusetzen.
    Am 28.02.2026 laden wir euch deswegen zu unserer zweiten queeren Vollversammlung nach Marburg ein. Unter dem Titel „Queer. Sichtbar. Sicher(?) – Vernetzung, Organisation und Handlungsfähigkeit in angespannten Zeiten“ wollen wir gemeinsam einen Raum schaffen, um uns zu vernetzen und über queere Sicherheit auszutauschen.
    Wann und wo?: Samstag, 28.2., 10-18 Uhr, TTZ Marburg

    2.3. FF(M): Frauen mit Migrationsbiografie im Fokus kommunaler Politik

    Podiumsdiskussion „Mehr als Wahlstimmen: Frauen mit Migrationsbiografie im Fokus kommunaler Politik“
    Termin&Ort: 2.3., 17-20Uhr, Stadtraum Frankfurt, Mainzer Landstraße 293, Frankfurt
    Anlässlich der Kommunalwahl 2026 in Frankfurt am Main veranstalten das Interkulturelle Frauennetzwerk Hessen e. V., IMBRADIVA e. V. ,  ABA e.V.  und DaMigra e. V. eine interaktive Podiumsdiskussion. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen kommunalpolitischer Entscheidungen auf den Alltag von Frauen mit Migrationsbiografie, insbesondere in den Bereichen Schutz vor Gewalt, Zugänge zu Arbeit und Qualifizierung sowie soziale Teilhabe in Bildung und Wohnen. Weitere Infos: Flyer

    4.3. Bielefeld: Geschlechterordnung von Gewalterfahrungen

    Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld, Bielefelder Erwachsenenbildung, Mitgliedseinrichtung des Evangelischen Erwachsenenbildungswerks Westfalen-Lippe:
    Männlicher Krieg und weiblicher Frieden? // Geschlechterordnung von Gewalterfahrungen.
    In Kriegen und Gewaltkonflikten sind Zivilpersonen und vor allem Frauen zunehmend Opfer von Gewalt. 
    In den militärischen Kampfeinheiten dienen wiederum hauptsächlich Männer. Diese Tatsache wird in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch reduziert auf eine stumpfe Gegenüberstellung: Männlicher Krieg und
    weiblicher Frieden.
    Tatsächlich aber entspricht die Wirklichkeit von Gewalt und Gewalterfahrungen nicht dieser strikt bipolaren Rollenverteilung. Die Historikerin Claudia Kemper diskutiert die Komplexität von Geschlechterordnung und Gewalt und wie diese sich fortsetzt, wenn die Gewalt längst beendet ist oder weit entfernt stattfindet.
    Referentin: Prof.in Dr.in Claudia Kemper, Termin: 4.3., 19 Uhr, Ort: Süsterkirche, Güsenstr. 22, 33602 Bielefeld, ohne Anmeldung.

    4.-5.3. Konferenz: Extremismus/Radikalisierung/Prävention

    motra-k #26: Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung; Konferenz „Extremismus/Radikalisierung/Prävention“.
    Die nächste MOTRA-Konferenz findet am 4. und 5. März 2026 in Wiesbaden an der Hochschule Fresenius, Wiesbaden, statt. Weitere Informationen zu den Call for Papers hier. Die Programmübersicht wird in Kürze hier verfügbar sein.
    Ziel der jährlich stattfindenden MOTRA-Konferenzen ist es, den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis zu befördern. Die motra-k versteht sich hierbei als offenes Forum, um Beiträge aus der Radikalisierungsforschung und -prävention vorzustellen, Ideen auszutauschen und Personen sowie Institutionen miteinander zu vernetzen.

    5.-6.3. Hildesheim: Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026

    Leitthema des nächsten Bundeskongresses Schulsozialarbeit ist: „Professionell. Nachhaltig. Zukunftsorientiert“.
    Der Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026 am 05. und 06. März in Hildesheim bietet Teilnehmenden die Gelegenheit, gemeinsam mit Kolleg*innen aus Praxis und Wissenschaft Perspektiven zu reflektieren und weiterzuentwickeln. In Vorträgen, Foren und Workshops können neue Ansätze kennengelernt, Erfahrungen eingebracht und sich mit anderen Fachkolleg*innen zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit, nachhaltigen Bildung, digitalen Transformation und der Stärkung professioneller Handlungssicherheit ausgetauscht werden. Der Kongress ist damit nicht nur ein Ort der Weiterbildung, sondern auch ein Raum für Vernetzung und kollegiale Bestärkung – und eröffnet Impulse, die in die Praxis vor Ort übertragen werden können.
    Der Bundeskongress Schulsozialarbeit richtet sich an Fachkräfte, Wissenschaftler*innen und alle Interessierten, die in einem interdisziplinären Austausch theoretischen Hintergrund, Einblicke in aktuelle Forschung, praxisorientierte Lösungen und innovative Impulse für eine zukunftsfähige Schulsozialarbeit entwickeln möchten. Im Mittelpunkt des Kongresses stehen vier zentrale Themenfelder, die für das professionelle Handlungsfeld der Schulsozialarbeit wegweisend sind:
    Armut und soziale Gerechtigkeit, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Digitalisierung und Digitalität sowie Professionalität in der Schulsozialarbeit.
    Der Teilnahmebeitrag liegt bei 150 € inkl. Mehrwertsteuer. Darin enthalten sind auch die Verpflegung, der Shuttle-Service und die Teilnahme am Abend der Begegnung. [mehr Infos]

    6.3. Berlin/ online: Anne-Klein-Frauenpreis 2026 (Heinrich-Böll-Stiftung)

    Anne-Klein-Frauenpreis 2026 an Awa Fall-Diop, Senegal - Preisverleihung  Freitag, 06. März, 19.00 – 00.00 Uhr
    Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin  [Anmeldung]
    Feiern Sie mit uns den 15. Anne-Klein-Frauenpreis, unsere Preisträgerin - und den panafrikanischen Feminismus!
    Die diesjährige Preisträgerin, die senegalesische Frauenrechtsaktivistin Awa Fall-Diop, ist eine der renommiertesten Gender-Expertinnen des frankophonen Afrikas. Sie setzt sich seit Jahrzehnten für Geschlechtergerechtigkeit ein. Ob als Lehrerin, Gewerkschafterin, Mitgründerin zahlreicher Frauenrechtsorganisationen oder als Ministerin – ihr Feminismus gilt den Benachteiligten und baut Brücken zu den jungen Feministinnen Afrikas. 
    Fatou Warkha Sambe,  Journalistin, Schriftstellerin, Feministin und Gründerin von Warkha Tv, Mitkoordinatorin des Frauennetzwerks in Senegal, hat für uns die Preisträgerin porträtiert.
    Mit der Vergabe des 15. Anne-Klein-Frauenpreises an Awa Fall-Diop würdigt die Jury nicht nur die feministischen Kämpfe im Senegal und in ganz Westafrika, sondern bekräftigt auch, dass diese Bewegungen weder isoliert noch vergessen sind und dass ihr Kampf für Gerechtigkeit über die nationalen Grenzen hinaus, auch in Deutschland, Resonanz findet.
    Die Laudatio hält Aminata Touré, stellv. Ministerpräsidentin und Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Bündnis 90/Die Grünen). Die Entscheidung der Jury begründet Dr. Imme Scholz, Jury-Vorsitzende und Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung.
    Live-Musik: Senny Camara, Empfang und Tanz  mit DJ PamBam
    Teilnahme vor Ort: im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin. [Jetzt anmelden]
    Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.
    Sprachen: Deutsch/Französisch mit Simultandolmetschung. Weitere Informationen im Web.
    Veranstaltungsort: Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin
    Kontakt: Ulrike Cichon, 030-285 34-112, cichon@boell.de.

    8.3. Berlin: Gleichstellung als Aufgabe aller Geschlechter

    Heinrich-Böll-Stiftung e.V. + in Kooperation mit Bühnenmütter e.V.: Man Enough to Care - Gemeinsam sind wir stärker.
    Seit über 100 Jahren kämpfen Menschen am Internationalen Frauentag für Gleichberechtigung. Doch Gleichstellung ist kein „Frauenthema“ – sie geht uns alle an.
    Am 8. März laden wir herzlich ein, Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe und als Gewinn für alle Geschlechter zu diskutieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie tief patriarchale Strukturen in die Gesellschaft wirken. Wenn sie bröckeln, entsteht Raum: für Fürsorge, für ein anderes Miteinander und für Care als Haltung.
    Freut euch auf einen Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik. Expert*innen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur laden zum Zuhören, Mitdenken und Diskutieren ein und zeigen, wie festgefahrene Männlichkeitsnormen unser Zusammenleben auf allen Ebenen prägen – und wie viel Veränderung möglich ist, wenn Feminismus nicht als Verlustgeschäft für Männer gesehen wird, sondern als echter Gewinn. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus.
    Menschen aller Geschlechter und Generationen sind willkommen.
    Mit: Jutta Allmendinger, Fikri Anıl Altıntaş, Tobias Ginsburg, Emilia Roig, Robert Stadlober, Tarik Tesfu u.v.m.
    Kinder sind herzlich willkommen. Es gibt Aktivitäten und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.
    Bitte merkt den Termin gern schon vor. Die Anmeldung wird demnächst geöffnet – Info folgt.
    Termin& Ort: 08. März, 13–20Uhr, Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin
    Fachkontakt: Karin Lenski, Lenski@boell.de, Presse & Interviewanfragen:  Paula Birnbaum, pr@birnbaumberlin.com

    9.3. Online: Radikalisiert und/oder psychisch belastet?

    Sofa-Talk: „Radikalisiert und/oder psychisch belastet?“
    Welche Rolle spielt psychische Gesundheit für die Anfälligkeit für extremistische Ansprachen? Wo endet die pädagogische Verantwortung, wie sieht die konkrete Zusammenarbeit mit Psychologinnen bzw. Psychologen aus? Auf diese Fragen wird im nächsten Sofa-Talk am 9. März von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr eingegangen. Das Onlineformat Sofa-Talk bietet einen regelmäßigen Raum für fachlichen Austausch zu aktuellen Fragen der Extremismusprävention. In der kommenden Ausgabe steht die Verbindung zwischen psychischen Belastungen und Radikalisierungsprozessen bei Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt – inklusive Hinweise, wie Fachkräfte diese einordnen können.
    Im moderierten Gespräch diskutieren Dieter Gremel (Psychologe, Psychotherapeut und Leiter des Beratungsteams der Beratungsstelle Extremismus Wien) und Mona Apfl (Systemische Psychotherapeutin und Familientherapeutin) psychologische Perspektiven auf Radikalisierung, Risikofaktoren und Handlungsmöglichkeiten in der Praxis.
    Im Mittelpunkt stehen unter anderem: die Rolle psychischer Gesundheit in Radikalisierungsprozessen / die Abgrenzung zwischen alterstypischer Provokation, psychischer Belastung und ideologischer Verfestigung / Risikofaktoren wie Einsamkeit, Diskriminierung oder soziale Belastungen / Handlungssicherheit für Fachkräfte und die Zusammenarbeit mit psychologischen Unterstützungsangeboten. 
    Der Sofa-Talk ist als interaktives Onlineformat angelegt. Neben dem Expertinnen- bzw Expertendialog sind Fragen aus dem Publikum ausdrücklich erwünscht und fließen in die Diskussion ein.
    Die Fortbildung wird von Mitarbeitenden der IFAK e.V. organisiert. Die Mitarbeit von IFAK e.V. erfolgt im Rahmen von KN:IX connect. 
    Termin& Ort: 9.3., 10-11:30 Uhr, Online, Veranstalter: KN:IX connect [Anmeldung, Informationen]

    11.3. Stuttgart: Lösung: Unsere Töchter, die Nazinen

    „Unsere Töchter, die Nazinen“ - Lesung mit Dorothea Baltzer, 11.3., 18 – 21Uhr, Hotel Silber Stuttgart
    Die „rote Gräfin“ Hermynia Zur Mühlen (1883 – 1951) war lange Zeit vergessen und verkannt. Eines ihrer großartigsten Bücher ist sicherlich ihr Anti-Nazi-Roman „Unsere Töchter, die Nazinen“, geschrieben 1933, dem Jahr der „Machtergreifung“.
    Aus der Sicht von drei Müttern – eine Arbeiterin, einer Bürgerlichen und einer Adligen – wird hautnah geschildert, wie deren Töchter in den Strudel der Ereignisse, in den Sog der nationalsozialistischen Bewegung geraten – wie sie zu „Nazinen“ werden: Ein fesselndes Buch, das durch die raffinierte, einmalige Erzählstruktur frisch und lebendig geblieben ist und vor dem Hintergrund eines neuen, erstarkenden Rechtsextremismus an unheimlicher Aktualität gewonnen hat. - Musikalische Begleitung durch den Akkordeonisten Michel Biehler.

    11.3. Leipzig: Rechtsextreme Radikalisierung v. Männern - Beratung, Distanzierung, Prävention

    Vertiefungsmodul - Rechtsextreme Radikalisierung von Männern — Beratung, Distanzierung, Prävention, 11.3.,10Uhr - 13.3., 15:30Uhr:
    Die zunehmende Radikalisierung von Männern stellt Beratende vor komplexe Herausforderungen. Das Modul vermittelt fundiertes Wissen aus der Distanzierungs- und Beratungsarbeit: Es beleuchtet Wege und Übergänge in die rechtsextreme Szene, zentrale Risikofaktoren, wirksame Interventionsstrategien sowie konkrete Vorgehensweisen, um Männer bei der Distanzierung zu unterstützen. Praxisnahe Fallarbeit, ethische und rechtliche Fragen sowie Aspekte der Selbstfürsorge für Fachkräfte ergänzen das Programm.
    Für wen?: Fachkräfte aus Beratung, Sozial- und Bildungsarbeit sowie Ehrenamtliche, die mit Männern arbeiten, die sich möglicherweise radikalisieren, bereits radikalisiert sind oder einen Ausstieg anstreben.
    Dozent: Kl. Rosenkranz; B.A. Soziale Arbeit; M.A. Gesellschaftstheorie; Antigewalt- und Kompetenztrainer; genderreflektierter Jungen-, Männer- und Väterberater; langjährige Berufserfahrung in der Distanzierungsberatung eines zivilgesellschaftlichen Trägers.
    Anmeldefrist: 27.02.2026, TN-Gebühr: 320€ 
    Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen [Veranstalter-Website] maennerarbeit@juma-sachsen.de
    IPG Institut für psychosoziale Gesundheit Leipzig: Ferdinand-Rhode-Straße 34, Leipzig, 04107 Deutschland [Mehr Infos& Anmeldung]

    12.3. Online-Kacheltalk: „Weiblich*, Migrantin& neurodivers* – intersektionale Perspektiven in der JSA

    BAG EJSA-Online-Veranstaltung: „Weiblich*, Migrantin und neurodivers* – von der Bedeutung intersektionaler Perspektiven in der Jugendsozialarbeit
    Mädchen* und junge Frauen* mit neurodiversen Ausprägungen werden spät oder häufig auch gar nicht diagnostiziert und können dadurch erst spät mit bedarfsgerechten Angeboten erreicht werden. Insbesondere im Zusammenspiel von Geschlecht, Neurodiversität und Migration zeigen sich unsichtbare strukturelle Hürden, die den Zugang zu Unterstützung und angemessenen Angeboten zusätzlich erschweren. 
    Der Kacheltalk stellt das internationale Projekt „NeuroDiversity from a Female Perspective“ vor und beleuchtet in dieser zweiten Veranstaltung (vgl. Veranstaltungsbericht vom 3.7.25) die Bedeutung intersektionaler Perspektiven für die Praxis der Jugendsozialarbeit und erste Ergebnisse.
    Im Rahmen der Veranstaltung werden u.a. Einblicke in gute Praxis aus den beteiligten EU-Ländern gegeben sowie daraus abgeleitete Schlussfolgerungen vorgestellt. Es werden die intersektionalen Perspektiven auf Neurodiversität und Geschlecht mit besonderem Fokus auf Migration und migrantische Lebensrealitäten thematisiert. Zudem werden erste praxisbezogene Erkenntnisse präseniert, u. a. zur Ansprache von Zielgruppen, zur professionellen Haltung sowie zur Gestaltung von Informationsmaterialien und es wird über weitere Projekt-Outputs/Materialien informiert. Schließlich wird es Raum für Rückfragen und fachlichen Austausch geben.
    Der Kacheltalk richtet sich an Fachkräfte der Jugendsozialarbeit sowie angrenzender Arbeitsfelder, die ihre Arbeit intersektional reflektieren und weiterentwickeln möchten.

    Termin: Donnerstag, 12. März 2026 | 10:00–11:30 Uhr, Ort: Online (Zoom-Link nach Anmeldung)
    Moderation: Christiane Weidner, BAG EJSA-Referentin für Mädchen*sozialarbeit, Gender Mainstreaming, geschlechtersensible Jugendsoziarbeit und Lobbyarbeit
    Referentin: Christine Schubart (YES Innovation & Research e.V.), Initiatorin und -Leiterin des transnationalen EU-Projekts „NeuroDiversity from a Female Perspective“ (2024-27).

    12.3. Ulm: Vortrag: Organisierter Antifeminismus in BW

    Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg: Organisierter Antifeminismus in Baden-Württemberg 
    Ob Männerrechtsgruppierungen, radikale Abtreibungsgegner* innen oder Akteur*innen, die gegen sexuelle Bildung der Vielfalt oder CSDs mobilisieren - organisierte antifeministische Gruppierungen sind auch in Baden-Württemberg aktiv und gut vernetzt.
    Len Schmid von der Fachstelle gegen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit Baden-Württemberg (kurz: FAQ BW) widmet sich den Fragen, was Antifeminismus ausmacht, welche antifeministischen Narrative in der Gesellschaft vertreten sind und welche Gefahren mit antifeministischer Ideologie einhergehen. Anhand der Betrachtung unterschiedlicher organisierter antifeministischer Gruppierungen in Baden-Württemberg sollen Überschneidungen zu extrem rechten Ideologien und zu Facetten von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sichtbar gemacht werden. Nach dem Vortrag gibt es die Gelegenheit zu Austausch und Diskussion. Der Eintritt ist frei
    Termin& Ort: 12.3., 18-21 Uhr, Haus der Gewerkschaften, Weinhof 23, Ulm.

    12.3./1.10./10.12. Online: Ist G*tt queer? – Die Vielstimmigkeit der Bibel

    Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld, Bielefelder Erwachsenenbildung, Mitgliedseinrichtung des Evangelischen Erwachsenenbildungswerks Westfalen-Lippe:
    Zoom-Veranstaltung: Ist G*tt queer? – Die Vielstimmigkeit der Bibel.
    Die feministische Bibelauslegung blickt mittlerweile auf eine 40jährige Geschichte zurück. Die theologischen Arbeiten haben die Einsicht erbracht, inwiefern Männer und Frauen strukturell ungleich behandelt wurden und inwiefern die biblischen Texte von Diskriminierung berichten. Aus all diesen Untersuchungen ist eine umfassende Bibliothek erwachsen.
    „Ist G*tt queer?“ ist eine Reihenveranstaltung in Zoom. An diesem ersten Termin nähern wir uns einführend der Vielstimmigkeit in der Bibel. Wir werden gemeinsam verschiedene biblische Texte betrachten, auslegen und Ergebnisse der queer-feministisch-kritischen Auslegung diskutieren. Dazu gehört ebenfalls, die eigenen Erfahrungen zu thematisieren und Vorwissen zu beachten.
    Alle Interessierten mit und ohne Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen teilzunehmen.
    Termine: jeweils donnerstags, 12.3., 1.10., 10.12.26, Zeit: 19.30 bis 21.00 Uhr, Ort: ZOOM-Veranstaltung, Kosten: je 10 Euro
    Anmeldung: bis zum 10.03.2026 im Sekretariat der Erwachsenenbildung, Fon 0521 5837-198 erwachsenenbildung@kirche-bielefeld.de

    ab 13.3. Digitales Dialogforum zu aktuellen Herausforderungen geschlechtersensibler JSA

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: Digitales Dialogforum - online- kostenfrei
    In einer Zeit, in der Geschlechterfragen zunehmend in den Fokus rücken und Geschlechtergerechtigkeit sowohl in Frage gestellt als auch angegriffen wird, ist es entscheidend, dass wir uns mit den darauf bezogenen aktuellen Herausforderungen und Chancen auseinandersetzen. 
    In diesem Format möchten wir gemeinsam mit euch aktuelle Themen und Fragestellungen erörtern, die für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte in der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung sind.
    Wir möchten einen Raum schaffen, in dem Fachwissen ausgetauscht und mit Mythen sowie Narrativen aufgeräumt wird, in dem Erfahrungen, Ideen und Perspektiven geteilt werden und in dem wir Methoden für die praktische Arbeit ausprobieren und miteinander teilen.

    Termine und Themen (je 10 - 11:30 Uhr): 
    13.03. – Girlhood – eine Ausstellung über Einzigartigkeit, Solidarität und Selbstbestimmung
    12.06. – Tatort Gleichstellung: eine Galerie
    11.09. – Modulhandbuch zur Prävention der „Loverboy-Methode“ für Fachkräfte in der KJH [mehr Infos& Anmeldung]

    18.3. Halle (Saale): Zwischen Hass& rosa Weichzeichner - Geschlechterautoritäre Versuchungen

    EKM: Zwischen Hass und rosa Weichzeichner – Geschlechterautoritäre Versuchungen unserer Zeit und was wir ihnen entgegensetzen sollten.
    Vortrag & Gespräch mit Dr. Ruth Heß, Studienzentrum der EKD für Genderfragen: Vom Hass auf »Gender« oder »Queer« bis zur Nostalgie der »Traditional Housewives« im Netz – seit Jahren wachsen die Kulturkämpfe um Geschlechterpolitik stetig an. Das gefährdet grundlegende Frauen*- und Minderheitenrechte. Und es dient gezielt als Brücke rechtsautoritären Denkens in die Mitte der Gesellschaft hinein. Der Vortrag beleuchtet, wie der Anti-Gender-/Antifeminismus- Diskurs funktioniert, inwiefern er demokratische Grundwerte in Frage stellt und weshalb die Kirchen besonders wachsam sein sollten.
    Termin& Ort: 18.3., 18 Uhr, Mittelstraße 14, 06108 Halle (Saale), Kosten: keine, Anmeldung bis 13. 3.

    19.-20.3. Darmstadt: Geschlecht als Bühne gesellschaftlicher Kämpfe

    Abschlusskonferenz: Geschlecht als Bühne gesellschaftlicher Kämpfe - Ambivalente Phänomene begreifen, emanzipatorische Praxen entwickeln
    Abschlusskonferenz des Forschungsverbunds GERDEA vom 19.-20. März 2026 in Kooperation mit der Schader-Stiftung in Darmstadt.
    Seit geraumer Zeit ist beobachtbar, dass die (extreme) Rechte gesellschaftliche Vorstellungen von Geschlecht und Zusammenleben gezielt bearbeitet und in ihrem Sinne formt. Der Forschungsverbund GERDEA untersucht seit 2023 den Zusammenhang zwischen dem (extrem) rechten Zugriff auf Geschlecht und der Beschaffenheit der gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse. Worauf baut die (extreme) Rechte auf, an was knüpft sie an und was macht sie sich zunutze? Wie spiegeln sich ihre Einflussnahmen in Diskursen, in Jugendkulturen, in Social-Media-Aktivitäten und bis in Gerichtssäle wider? Wie werden diese rechten Aktivitäten jenseits ihrer eigenen Milieus wirksam und aufgegriffen?
    Der Forschungsverbund GERDEA und die Schader-Stiftung laden Menschen aus verschiedenen Praxisfeldern und Wissenschaften ein, die Arbeitsergebnisse des Forschungsverbundes weiterzudenken und Antworten auf die aktuellen geschlechterpolitischen Herausforderungen zu entwickeln.
    Termin& Ort: 19.3., 13 Uhr, bis 20.3.,13 Uhr; Schader-Campus | Goethestr. 1-2 | 64285 Darmstadt [zur Anmeldung]

    26.3. Berlin: Zwischen Beratung& Therapie. Schnittstellen i.d. Deradikalisierungsarbeit

    Fachtag: „Zwischen Beratung und Therapie. Schnittstellen in der Deradikalisierungsarbeit gestalten“
    In der Arbeit mit Menschen, die Anzeichen von Radikalisierung zeigen oder sich von extremistischen Strukturen lösen wollen, treffen Beratung und Psychotherapie häufig in Momenten hoher Komplexität und bei (akuten) persönlichen Krisen aufeinander. Ausgelöst werden diese Krisen u. a. durch psychische Belastungen, traumatische Erfahrungen, Identitäts- und Sinnkonflikte, soziale Ausgrenzung oder familiäre Instabilität. All diese Faktoren beeinflussen den Distanzierungs- und Ausstiegsprozess direkt.
    Noch fehlen vielerorts klare Zuständigkeiten, abgestimmte Schnittstellen und Verfahren. Bei diesem Fachtag wird sich diesen Fragen aus struktur- und praxisorientierter Perspektive angenommen. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Suche nach Wegen, wie Beratung und Psychotherapie langfristig ineinandergreifen können – sowohl in der Fallarbeit als auch auf institutioneller und struktureller Ebene. Ziel ist es, Bedarfe zu definieren und Modelle einer nachhaltigen Versorgung vorzustellen. Diese Modelle sollen auf den realen Bedarfen der Zielgruppe aufbauen und sich in bestehende Justiz-, Gesundheits- und Präventionsstrukturen einfügen lassen.
    Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Beratung, Psychotherapie, Justiz, Verwaltung und Zivilgesellschaft und bietet eine Plattform für den gemeinsamen Austausch über tragfähige Schnittstellen. Das Ziel ist eine langfristige Perspektive: eine Versorgung, die der Komplexität der Bedürfnisse der Zielgruppe gerecht wird, Übergänge stabilisiert und nachhaltig wirkt. 
    Termin& Ort: 26.3., 10-17 Uhr, Osram-Höfe, Oudenarder Str. 16, Berlin
    Veranstalter: Grüner Vogel e.V., BIOS Opferschutz und nexus – Psychotherapeutisch-psychiatrisches Beratungsnetzwerk [Informationen]

    20.-21.4. Bad Urach: Raum nehmen&halten - feminist. M*arbeit in prekären Zeiten

    LAG Mädchen*politik BW e.V.: 20.+21.04.: Raum nehmen, Raum halten - feministische Mädchen*arbeit in prekären Zeiten (save the date)
    Tagung in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg im Haus auf der Alb in Bad Urach.

    In herausfordernden gesellschaftlichen und fachlichen Rahmenbedingungen möchten wir gemeinsam einen Blick besonders auf die Mädchen*politik werfen, Herausforderungen einordnen und weiterdenken.
    Als parteiliche und emanzipatorische Praxis ist Mädchen*arbeit immer auch gesellschaftlich verortet. Aktuelle Entwicklungen – wie das Erstarken rechtspopulistischer und antifeministischer Positionen, polarisiert geführte Debatten rund um Gender sowie zunehmende fachliche und institutionelle Anforderungen – stellen Fachkräfte vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen knapper werdende Ressourcen und ein wachsender Legitimationsdruck: Es wird immer wieder infrage gestellt, ob Mädchen*arbeit heute noch notwendig ist und wie sie zeitgemäß gestaltet werden kann.
    Vor diesem Hintergrund verfolgt die Tagung das Ziel, die fachliche und gesellschaftliche Bedeutung von Mädchen*arbeit sichtbar zu machen und Fachkräfte in ihrem beruflichen Handeln zu stärken. Die Tagung bietet Raum, um aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen einzuordnen, unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammenzubringen und gemeinsam zu reflektieren, wie Mädchen*arbeit unter zunehmend prekären Bedingungen weitergeführt und weiterentwickelt werden kann. Neben inhaltlicher Orientierung stehen Austausch, Vernetzung und gegenseitige Unterstützung im Mittelpunkt.

    Geplant sind unter anderem Vorträge und Workshops zu Themen wie:
    - Aktuelle gesellschaftlichen Entwicklungen wie Rechtspopulismus und Antifeminismus und deren Bedeutung für die Mädchen*arbeit
    - Die Aktualität und fachlichen Bedeutung von Mädchen*arbeit
    - Strukturelle Rahmenbedingungen der Mädchen*arbeit, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession sowie Mut und Resilienz im Arbeitsalltag
    - Raum für Austausch und Vernetzung, insbesondere zur Frage, wie Mädchen*arbeit unter aktuellen Bedingungen gut weitergeführt werden kann

    Ein besonderes Highlight: Am ersten Abend feiern wir gemeinsam das Jubiläum der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg – mit Raum für Rückblick, Austausch und persönliches Wiedersehen.
    Detaillierte Informationen zum Programm, zu den Workshops sowie zur Anmeldung folgen in Kürze.
    (Instagra: @maedchenpolitik_bw oder Website https://www.lag-maedchenpolitik-bw.de/,  Fragen an Bildungsreferentin Maike Engel:  engel@lag-maedchenpolitik-bw.de)

    4.5. Berlin: Deutsches Kita-Symposium

    Deutsches Kita-Symposium 2026: Gerechte Zugänge zur frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
    Unter dem Leitgedanken "Gerechte Zugänge zur frühen Bildung, Betreuung und Erziehung" bringt das Deutsche Kita-Symposium am 4. und 5. Mai 2026 zentrale Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis zusammen.
    Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie können Zugänge ins System der Kindertagesbetreuung gerechter gestaltet und bestehende Benachteiligungen wirksam abgebaut werden? 
    Ziel der Veranstaltungist es, die Bedeutung des Zugangs zum Frühen Bildungssystem für Teilhabe und Armutsprävention hervorzuheben, Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren und aufzuzeigen und den fachlichen Austausch zwischen Entscheidungsträger*innen aller Ebenen des Kita-Systems zu fördern. 

    Das 1. Kita-Symposium schafft einen Raum für den Austausch zwischen unterschiedlichen Akteur*innen. Eingeladen sind daher alle relevanten Akteursgruppen, die für die Gestaltung von Zugängen zur Kindertagesbetreuung mitverantwortlich sind:  Mitglieder des Bundestags, der Landtage und deren Mitarbeitende,  Vertreter*innen aus Kommunen und von Kommunalen Spitzenverbänden, Kita-Träger, Fachberater*innen, Verbände, Gewerkschaften und Fachpraxis, Wissenschaft und Forschung.
    Veranstalter*innen: Der Paritätische Gesamtverband | Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) | Auridis Stiftung | ver.di | BAG Bildung und Erziehung in der Kindheit in Kooperation mit weiteren Partner*innen aus Fachpraxis, Politik und Wissenschaft. 
    Zeit&Ort: 4.5. 12:00 Uhr bis 5.5. 13:00 Uhr. Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B. 10115 Berlin. Preis: 92,00€ [mehr Infos& Anmeldung]
    Kontakte für inhaltliche Rückfragen: Dr. Elke Alsago  elke.alsago(at)verdi.de, Niels Espenhorst kifa(at)paritaet.org , Organisatorische Rückfragen: Mandy Gänsel mandy.gaensel(at)paritaet.org

    20.4. Stendal: Fachforum „Demokratie ist geschlechtergerecht!“

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: “Demokratie ist geschlechtergerecht!” - Ein Fachforum in Kooperation zwischen der Hansestadt Stendal und dem KgKJH e.V.:
    Demokratie braucht Gleichberechtigung – und Gleichberechtigung braucht Engagement. Das Fachforum 2026 in der Hansestadt Stendal, lädt Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft ein, gemeinsam auf den Ist-Stand der Demokratieförderung zu blicken, zu diskutieren, wie demokratische Werte und Geschlechtergerechtigkeit zusammen gedacht und gebracht und letztlich praktisch umgesetzt werden können. - Dies nicht nur aber gerade vor den Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
    Ziel des Fachforums: Die Veranstaltung soll Raum für Ideen, Reflexion, Wissenstransfer und praxisnahe Methoden bieten, um geschlechtergerechte Demokratieförderung im Alltag zu verankern und zu stärken. Dabei steht diese Frage im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit: Wie kann Demokratiebildung gelingen, wenn Geschlechtergerechtigkeit als zentraler Wert verstanden wird – nicht als Zusatz, sondern als Voraussetzung?
    Termin&Ort: 20.4., 9:30 – 16:00 Uhr, JFZ Mitte” – Altes Dorf 22, 39576 Stendal, Teilnahme kostenfrei [Online-Anmeldung]
    Veranstalterinnen: Kompetenzzentrum geschlechtergerecht Kinder- und Jugendhilfe, und die Gleichstellungsbeauftragt des Landkreises Stendal Elisabeth Seyer
    Zielgruppe: Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung, Sozialarbeit, politische Bildung sowie ehrenamtlich Engagierte, die Demokratiebildung mit einer geschlechtergerechten Haltung verbinden möchten.

    22.4. Online: Mentale Gesundheit von Mädchen*& jungen Frauen* als JSA-Thema

    BAG EJSA-Online-Fachtag: Mentale Gesundheit als Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit - Aktuelle Problemlagen und Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen*
    Der Fachtag widmet sich einem aktuellen und gesellschaftlich hochrelevanten Thema: der mentalen Gesundheit von Mädchen* und jungen Frauen* im Kontext der gendersensiblen Jugendsozialarbeit. Er richtet sich an Fachkräfte der Jugend(sozial)arbeit, insbesondere an jene mit einem Schwerpunkt auf Mädchen*, aber auch an weitere pädagogisch, psychologisch-/medizinisch sowie politisch oder institutionell interessierte Akteur*innen.
    Ziel des Fachtags ist es, sowohl theoretische als auch praxisnahe Perspektiven auf die Herausforderungen und Bedarfe im Bereich der mentalen Gesundheit von Mädchen* und jungen Frauen* aufzuzeigen. 
    Die Vorträge im Rahmen der Veranstaltung werden sich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen befassen, die die psychische Gesundheit der Zielgruppe beeinflussen. Dabei wird es u. a. um den Einfluss digitaler Medien, soziale Isolation sowie strukturelle Ungleichheiten gehen.
    Zudem wird die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen psychologischen Expert*innen, Ärzt*innen, ambulanter psychiatrischer Pflege und der Kinder- und Jugendhilfe thematisiert.
    Weiterhin wird ein Projekt vorgestellt, das darauf abzielt, Fachkräfte und Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie angrenzender Arbeitsfelder (z. B. Gesundheitswesen, Bildungsbereich) zum Themenfeld „Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen*“ zu qualifizieren.
    Im zweiten Teil stehen praxisorientierte Ansätze im Mittelpunkt. Hier berichten Fachkräfte und Expert*innen mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten über aktuelle psychische Belastungen, Herausforderungen und Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen* sowie ihre Erfahrungen mit Prävention und Intervention in der Arbeit mit Betroffenen. Thematisiert werden u.a. auch intersektionale Aspekte wie Armut oder Migrationshintergrund bzw. Fluchterfahrungen. 
    In einer abschließenden gemeinsamen Austauschrunde werden zentrale Erkenntnisse, bestehende Lücken und mögliche Perspektiven für die Weiterentwicklung gendersensibler Angebote im Bereich der Jugensozialarbeit diskutiert. 
    Die Veranstaltung bietet damit eine wichtige Plattform für Austausch, Wissenstransfer und fachliche Vernetzung.
    Termin: Mittwoch, 22.4.26, 9:00-13:15 Uhr, Zoom (Einwahldaten werden nach Anmeldung versandt) [mehr Infos zu Referent*innen etc.]

    14.5. München: Antifeminismus - Frauen in rechtsextremen Ideologien& Parteien

    Frau-Kunst-Politik: Impulsvortrag mit Diskussion - Antifeminismus – Frauen in rechtsextremen Ideologien und Parteien
    Leitung Dr. Corina Toledo, Erste Vorstandsvorsitzende FKP e.V., Referentin Gilda Sahebi, Moderation Naciye Özsu, In Kooperation mit: Bellevue di Monaco
    Antifeminismus ist eine zentrale ideologische Grundlage des Rechtsextremismus. Doch wie genau wirkt er, und warum ist er so gefährlich? In unserer Veranstaltung wollen wir gemeinsam ergründen, welche Funktionen Antifeminismus erfüllt, wie er zur „Brückenideologie“ zwischen konservativen und rechtsextremen Strömungen wird und weshalb er nicht nur Frauen, sondern die offene Gesellschaft insgesamt bedroht.

    Gilda Sahebi ist ausgebildete Ärztin und studierte Politikwissenschaftlerin. Ihr journalistisches Volontariat absolvierte sie beim Bayerischen Rundfunk, als freie Journalistin arbeitet sie mit den Schwerpunkten Innen- und Außenpolitik, autoritäre Systeme und Polarisierung. Sie ist Autorin für die »taz« und den »Spiegel« und arbeitet unter anderem für die ARD. Ihre Bücher »Unser Schwert ist Liebe« Die feministische Revolte im Iran“ und „Wie wir uns Rassismus beibringen. Eine Analyse deutscher Debatten“ erschienen 2023 und 2024 beim S. Fischer Verlag. Ihr aktuelles Buch „Verbinden statt spalten. Eine Antwort auf die Politik der Polarisierung“ erschien im September 2025. Gilda Sahebi lebt in Berlin.

    Naciye Özsu ist Redakteurin und politische Beraterin. Die Diplom-Designerin mit den Schwerpunkten Kunst und Film verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Redaktionen. Ihr Weg verbindet journalistische Erfahrung mit einem feinen Gespür für gesellschaftliche Zusammenhänge und politische Teilhabe.
    Ein wichtiger Bezugspunkt ist der Verein frau-kunst-politik e.V., der Frauen-Empowerment und Völkerverständigung in den Mittelpunkt stellt. Dort entstehen Projekte, die Kunst und Politik miteinander verknüpfen und Räume für Begegnung und Austausch eröffnen. Naciye Özsu ist Vorstandsvorsitzende der Volkshochschule (VHS) Taufkirchen.
    Datum 14.5., 19-21:30 Uhr, Bellevue di Monaco, Müllerstr. 6, 80569 München.

    20.5. Online: Mädchen* mit& ohne Migrationshintergrund am Übergang Schule-Beruf

    Save the Date: BAG EJSA-Online-Fachtag am 20.5.: Stärken fördern, Perspektiven eröffnen - Mädchen* am Übergang Schule-Beruf - Rolle und Aufgabe der Jugendsozialarbeit
    Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist für viele junge Menschen eine herausfordernde Phase – für Mädchen* und junge Frauen* mit und ohne Migrationshintergrund jedoch in besonderem Maße. Ihre Berufswahl erhält oft weniger Aufmerksamkeit und Unterstützung, obwohl sie mehrfachen Hürden begegnen: geschlechtsspezifischen Diskriminierungen, gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen, einem dadurch eingeschränkten Berufswahlspektrum sowie einem Mangel an geschlechtssensiblen Unterstützungsangeboten. Für junge zugewanderte Frauen* verschärfen sich diese Herausforderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen, Sprachbarrieren, erschwerten Zugang zu Angeboten und Rassismuserfahrungen.
    Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe sind daher besonders gefordert, Übergänge in Ausbildung und Beruf aktiv zu begleiten und passgenaue, geschlechtergerechte Unterstützung zu entwickeln.
    Die Online-Veranstaltung nimmt aktuelle Entwicklungen, Bedarfe und Praxisansätze in den Blick und bietet Raum für Austausch, Diskussion und Vernetzung. 

    Programm:
    - Begrüßung und Einführung ins Thema
    - Dr. Franziska Schreyer, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Impuls zum Ausbildungsmarkt
    - Stefan Hofherr, Deutsches Jugendinstitut: Impuls zu Übergängen in der Lebenslaufforschung
    - Dr. Lydia Malin, Institut der deutschen Wirtschaft: Impuls aus der Sicht von Betrieben
    - Fishbowl zu den Leitfragen
    - Einblicke in die Praxis: Fachkräfte unterschiedlicher Träger berichten in Workshops von inklusiven, gendersensiblen - teils migrationsspezifischen - Angeboten für Mädchen* und junge Frauen* bundesweit
    - Abschluss und Ausblick

    Leitfragen für die Veranstaltung:
    - Welche besonderen Herausforderungen erleben Mädchen* und junge Frauen* am Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf – insbesondere mit Blick auf Migrationserfahrungen?
    - Wie können Nicht-BiPoC-Fachkräfte in ihrer Selbstreflexion gestärkt werden, um eine weißkritische, machtsensible, klischee- und vorurteilsfreie Beratung und Unterstützung zu gewährleisten?
    - Wie können bestehende Unterstützungsstrukturen geschlechtssensibel weiterentwickelt werden?
    - Welche rechtlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen tragen zur Förderung von Chancengleichheit bei – und welche wirken als Hürden?
    - Welche Rolle spielt die Teilzeitberufsausbildung nach der BBiG-Novelle für junge Frauen* mit Care-Verantwortung?
    - Wie können Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe Mädchen* und junge Frauen* empowern, ihren Weg selbstbewusst und erfolgreich zu gestalten?
    - Wie können junge Menschen diversitätssensibel, jugendgerecht und geschlechtsspezifisch – digital wie analog– in ihrer Berufsorientierung wirksam angesprochen und erreicht werden?
    - Welche Rolle spielen mentale Belastungen speziell in der Lebensphase des Schul-Berufsübergangs und mit welchen spezifischen Herausforderungen sind hierbei Mädchen* und junge Frauen* heute konfrontiert? Wie können Fachkräfte solche Belastungen (wie Diskriminierung, Leistungsdruck oder familiäre Erwartungen) sensibel berücksichtigen und zur Stärkung der mentalen Gesundheit der Zielgruppe beitragen?
    [Infos; Anmeldeformular und Programm ab Mitte März]

    21.5. Online: Schulabsentismus: Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.

    BAG EJSA, BAG KJS und INVIA: Online-Fachtagung: “Schulabsentismus: Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.” 21. Mai 2026
    Zum Auftakt der Tagung gibt Prof. Dr. Heinrich Ricking (Universität Leipzig) einen aktuellen Überblick über zentrale Grundlagen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Schulabsentismus.
    Im weiteren Verlauf erhalten die Teilnehmenden Einblicke in Praxis- und Vernetzungsprojekte sowie in ein laufendes Forschungsvorhaben. Darüber hinaus bietet die Tagung Raum für den fachlichen Austausch mit Kolleg*innen aus dem gesamten Bundesgebiet. [weitere Infos]

    29.4. Dortmund: Rassismuskritik, Demokratiebildung u. pädagog. Verantwortung

    Fachtag „Rassismuskritik, Demokratiebildung und pädagogische Verantwortung“, 29. April 2026 | Dortmund
    Im Pulsschlag Dorstfeld in Dortmund wird der Fachtag – mit längerem, aber Newsletter-untauglichen Arbeitstitel – als Kooperationsprojekt des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (IDA-NRW), der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW (AJS NRW), des Landesjugendrings NRW sowie des LVR-Landesjugendamts Rheinland und des LWL-Landesjugendamts Westfalen stattfinden. Kommende Informationen u.a. via Update-Link. [www.ajs-nrw.de]

    6.5. München: Was machen?! "Antifeminismus & Maskulinismus“

    Seidlvilla e.V.: Was machen?! "Antifeminismus & Maskulinismus“
    Gemeinsam aktiv werden. Du möchtest nicht nur über Probleme sprechen, sondern auch handeln? Dann komm zu „Was machen?!“ – einer offenen Gesprächsrunde für alle, die gesellschaftliche Veränderungen mitgestalten möchten.
    Wir starten mit einem kurzen Vortrag zum Thema. Danach tauschen wir uns aus: Welche Probleme bewegen Dich? Was kann jede:r Einzelne tun? Nach einer Pause entwickeln wir gemeinsam konkrete Ideen und lernen lokale Initiativen kennen.
    Alle sind willkommen. Du brauchst keine Vorkenntnisse. Materialien gibt es auf Anfrage in mehreren Sprachen. Kinder können mitgebracht werden.
    Mach mit und werde aktiv! 
    Termin& Ort: 6.5., 18:30--20 Uhr, Seidlvilla, Nikolaiplatz 1b, 80802 München

    23.5. Saarbrücken: Tradwifes, Incels, Manosphere - wenn Antifeminismus viral geht

    Genderkompetenz-Zentrum Saar: VORTRAG ‘Tradwifes, Incels, Manosphere - wenn Antifeminismus viral geht’ - Fachstelle Jungen*arbeit - 23.05.2026, Landesmedienanstalt Saarbrücken.
    Antifeministische Narrative verbreiten sich heute schnell und oft unauffällig über soziale Medien. Unter dem Begriff Manosphere werden digitale Räume zusammengefasst, in denen vor allem Männer über Geschlechterrollen, Dating und Macht diskutieren. Dies geschieht häufig in Verbindung mit einer ablehnenden Haltung gegenüber Frauen*, Feminismus und Gleichstellung. Eng damit verknüpft sind Phänomene wie Incels, die persönliche Frustrationen auf die Allgemeinheit beziehen, sowie der Trend der Tradwives, der traditionelle Geschlechterrollen ästhetisch inszeniert und als vermeintlich unkomplizierten Lebensstil präsentiert.
    Gemeinsam ist diesen Strömungen, dass sie Antifeminismus normalisieren und jungen Menschen in Orientierungs- und Identitätsfindungsphasen scheinbar Orientierung bieten, indem sie vereinfachte Antworten auf komplexe Fragen bieten. Dies wirkt sich zunehmend auf die Lebenswelt der Jugendlichen aus, oft ohne sofort als problematisch erkannt zu werden. Dies wirft die Frage auf, wie sich diese digitalen Narrative erkennen, einordnen und professionell bearbeiten lassen, bevor sie zur vermeintlich „normalen“ Haltung werden?

    13.6. Stuttgart: Tradwives, Fundamentalisten& die Manosphere: Wenn Antifeminismus viral geht

    POP—BÜRO Region Stuttgart (Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH): Tradwives, Fundamentalisten & die Manosphere: Wenn Antifeminismus viral geht.
    Auf TikTok, Instagram und YouTube wirken sie oft harmlos: Lifestyle- und Fitness-Coaches, Rapper sowie religiöse Kanäle geben persönliche Einblicke in ihren Alltag. Doch hinter den Reels und Stories stecken häufig starre Rollenbilder und gefährliche Weltanschauungen – gezielt adressiert an junge Menschen.
    Parallel dazu radikalisieren sich in Foren und Imageboards junge Männer gegenseitig. Dort verfestigen sich in der sogenannten Manosphere von Incels, Pick-Up Artists oder der RedPiller Selbsthass, Selbstoptimierungswahn und Frauenfeindlichkeit.
    Der gemeinsame Nenner aller Gruppen: Antifeminismus als Brücke zu Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus.
    Aber wer sind Incels, Tradwives & Co.? Was verbindet religiös-fundamentalistische Strömungen? Wo begegnet uns Antifeminismus? Worin unterscheidet es sich von Sexismus? Und welche Rolle spielt Social Media dabei wirklich?
    Während eines Impulsvortags werden die historischen Wurzeln und kausalen Zusammenhänge von Antifeminismus nachgezeichnet. Ein anschließender Erfahrungsaustausch öffnet den Raum für eigene Unsicherheiten, Berührungspunkte und Begrifflichkeiten. [mehr Infos]

    18.6. Online: NTZBA: Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung

    Bundesweites Netzwerk Teilzeitberufsausbildung (NTZBA): Save the Date: Bundesweite Online Fachtagung “Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung”
    Das Netzwerk Teilzeitberufsausbildung und Leando, ein Angebot des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) laden herzlich ein zur bundesweiten Online-Fachtagung "Teilzeit ausgebildet - voll qualifiziert. Teilzeitausbildung als Chance für die Fachkräftesicherung".
    Freuen Sie sich auf eine inspirierende Keynote, Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Praxis, interaktive Workshops sowie einen praxisnahen Mittagsaustausch für Personalverantwortliche.
    Gemeinsam möchten wir mit Ihnen und den Expert*innen erörtern: wie Teilzeitausbildung die Fachkräftesicherung stärken kann, wie neue Zielgruppen – etwa Menschen, die zusätzliche Zeit für den Spracherwerb benötigen, oder Personen mit psychischen bzw. physischen Beeinträchtigungen – besser erreicht und unterstützt werden können, und wie Betriebe Teilzeitausbildungen erfolgreich und praxistauglich umsetzen.
    Zeit& Ort: 18.6., 09:30 – 15:30 Uhr, online über Leando (Teilnahmelink nach Anmeldung), Teilnahme: kostenfrei
    Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm folgen in Kürze. Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor!

    6. Publikationen

    Materialien zum Internationalen Frauentag

    [8.3.] Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.: Die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. bietet verschiedene Materialien zum Internationalen Frauentag an, um die Bedeutung dieses Tages zu betonen und auch, um zum Ausdruck zu bringen, dass von der Kommune Impulse ausgehen, um die Gleichberechtigung voran zu bringen. Für Aktionen und um den Anliegen der Frauen mehr Gehör zu verschaffen, sind dieses Jahr Aktionsklatschen ab einer Mindestbestellmenge von 250 Stück zur freien Abgabe gegen Versandgebühren erhältlich. Solange der Vorrat reicht. Weitere Informationen und Materialien zum Internationalen Frauentag, wie Fahnen und Roll-Up Banner (kontakt@guv-ev.de).

    Buch „Postpatriarchales Chaos“

    [11.2.] Perspektiven für den Feminismus der Zukunft - Antje Schrupp aus dem EFiD-Präsidium stellt ihr neues Buch „Postpatriarchales Chaos“ vor.
    Die aktuellen politischen Entwicklungen sind kein Beweis für die bleibende Stärke des Patriarchats, sondern Anzeichen für dessen Ende: So sieht es die Politikwissenschaftlerin und Journalistin Antje Schrupp, die auch im Präsidium der Evangelischen Frauen in Deutschland sitzt. Das Patriarchat war demnach eine hierarchische Ordnung mit „alten weißen Männern“ an der Spitze, gestützt auf anerkannte Institutionen wie Universitäten, Parlamente und Kirchen. Diese Zeiten seien vorbei, schreibt sie in ihrem dieser Tage erscheinenden neuen Buch „Postpatriarchales Chaos“. Heute basiere Macht auf dem Recht des Stärkeren, physischer Gewalt, ökonomischer Überlegenheit und Willkür. Das sei kein Patriarchat, sondern postpatriarchales Chaos. Feministische Strategien müssten darauf reagieren. In ihrem intellektuell funkelnden und geistreich-pointierten Essay nimmt Antje Schrupp eine (selbst)kritische Bestandsaufnahme der Frauenbewegung vor und entwirft Perspektiven für einen zukunftsorientierten, konstruktiven Feminismus, dessen oberstes Anliegen eine freiheitliche Gesellschaft ist. „Postpatriarchales Chaos“ kann hier vorbestellt werden. (Verlag: Aufbau, Veröffentlichung: 11.2.26, 192 Seiten)

    Lesungen mit Antje Schrupp: 
    - Frankfurt am Main: Donnerstag, 19. Februar, Evangelische Akademie, Römerberg 9, 19 Uhr, Moderation Annegret Schilling
    - Zürich: Freitag, 27. Februar, Paulusakademie, Pfingstweidstr. 28, 18.30 Uhr, Moderation Caroline Krüger 
    - Berlin: Donnerstag, 5. März, Literaturforum im Brechthaus, Chausseestr. 125, Moderation Stephanie Lohaus 
    - München: Freitag, 6. März, Kulturzentrum Luise, Ruppertstraße 5, 19.30 Uhr, Moderation Barbara Streidl 
    - Hamburg: Montag, 9. März, Kirchenkreis Hamburg-West, 18 Uhr, Moderation: Joy Devakani Hoppe 
    Aktuelle Informationen auf www.antjeschrupp.com

    Rechtsgutachten: Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit

    [23.1.] BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen: Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit: Neues Rechtsgutachten stärkt Gleichstellungsbeauftragte in Städten und Gemeinden Das Rechtsgutachten „Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ liefert erstmals eine fundierte verfassungsrechtliche Einordnung der kommunalen Gleichstellungsarbeit und stärkt die Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in allen Bundesländern. Mit dem Gutachten im Auftrag der BAG, erstellt von Ulrike Lembke liegt nun eine umfassende verfassungsrechtliche Analyse vor.

    bpb- Themenblätter im Unterricht: Vergessene Jugend?

    [23.1.] Bundeszentrale für politische Bildung: Vergessene Jugend? - Themenblätter im Unterricht: Die Geburtenrate in Deutschland sinkt, der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wächst. Da immer weniger junge Menschen die Renten für immer mehr Ältere erwirtschaften müssen, entsteht ein sozialstaatliches Ungleichgewicht zu Lasten der jungen Generation. Zugleich haben die Interessen und Belange von Jugendlichen nur geringe Chancen, gesellschaftlich gehört zu werden und politisches Gewicht zu entwickeln, sodass bisweilen von einer „vergessenen Minderheit“ gesprochen wird.
    Auf vier Arbeitsblattseiten setzen sich die Lernenden mit dem demografischen Wandel und der politischen Repräsentation von Jugendlichen auseinander, erarbeiten Möglichkeiten, wie junge Menschen ihre Interessen besser einbringen können und diskutieren eine mögliche Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre. Für Lehrkräfte enthält das Heft eine ausführliche Einführung ins Thema sowie methodische Hinweise zum Einsatz der Arbeitsblätter im Unterricht. Die gedruckte Ausgabe enthält zusätzlich den Spicker Nr. 39 „Außenhandel“ zum Heraustrennen.

    JugendCheck: Gesetzes zu IP-Adressspeicherung/ Datenerhebung im Strafverfahren

    [19.1.] Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Stand: 22.12.2025)
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Strafverfolgung von Straftaten im Internet unter anderem dadurch zu erleichtern, dass IP-Adressen länger bei den Anbietern gespeichert werden sollen. Strafverfolgungsbehörden sollen dadurch IP-Adressen mit größerem Erfolg abfragen können.1Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (22.12.2025), 1. Die geltenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den §§ 175 ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen wegen Verstoßes gegen Europarecht nicht angewendet werden2Vgl. Bär, in: Prof. Dr. Jürgen Graf, Hrsg., BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, 57. Aufl. (C.H.Beck, 2025), Vorbemerkung zu § 176 TKG. und sollen nun durch EU-rechtskonforme Regelungen ersetzt werden.3Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, 21 f.

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen - Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Anbieter von Internetzugangsdiensten sollen künftig dazu verpflichtet werden, die IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern (vgl. § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TKG). Damit soll Strafverfolgungsbehörden die Identifikation von Tatverdächtigen im digitalen Raum erleichtert werden. Die IP-Adressspeicherung könnte sich insbesondere bei Straftaten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie positiv auf den Schutz von Minderjährigen auswirken.
    - Für junge Menschen ab 14 Jahren kann die Gesetzesänderung auch insofern relevant sein, als dass sich ihr eigenes Risiko für eine Strafverfolgung erhöhen kann. Wenn sie intimes Bild- oder Filmmaterial von Jugendlichen, das sie im Einverständnis erhalten haben, weiterverbreiten, können junge Menschen selbst zu Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren werden. Junge Menschen, die von der Verbreitung ihrer Bilder betroffen sind, können durch die IP-Adressspeicherung solche Taten strafrechtlich leichter verfolgen lassen. Dies könnte zu ihrem Schutz sowie zur Verhinderung solcher Taten in der Zukunft beitragen.
    - Die IP-Adressspeicherung könnte zudem eine präventive Wirkung entfalten, indem sie potenzielle Tatpersonen aufgrund eines erhöhten Entdeckungsrisikos von Herstellung, Wiedergabe, Erwerb oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie abschrecken könnte. Dadurch könnten Taten, die insbesondere die Verbreitung von kinder- oder jugendpornografischem Material beinhalten, reduziert werden, was zum Schutz junger Menschen beitragen kann. [mehr Infos]

    Bildung in der Einwanderungsgesellschaft - Integration geflüchteter Kinder ins Schulsystem

    [1/26] Heinrich-Böll-Stiftung: Policy Paper aus der Reihe: böll.paper: Bildung in der Einwanderungsgesellschaft - Wie geflüchtete Kinder und Jugendliche erfolg reich ins Schulsystem integriert werden können.
    Nach Deutschland geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Doch wie können sie schnell ins Schulsystem integriert werden und welche Herausforderungen bestehen dabei? 
    Das Policy Paper plädiert für eine Schulpflicht ab Tag eins und gibt Empfehlungen für eine phasenorientierte schulische Betreuung nach Unterbringungsart, damit eine optimale Förderung und Integration gelingt. Dafür braucht es eine gute Ausstattung mit qualifizierten Lehrkräften, Sachmitteln und Lernmaterial. Hinweise für die Regierungs- und Verwaltungseben und die Qualitätssicherung im Bildungsprozess runden das Paper ab.

    Bericht: "Stadt, Land, Bildung" zu Deutschlands Bildungslandschaft

    [1/26] »Stadt, Land, Bildung«: Ein detaillierter Blick auf Deutschlands Bildungslandschaft.
    Stadt oder Land: Wo haben junge Menschen die besseren Chancen auf gute Bildung? Der Bericht »Stadt, Land, Bildung« der Deutschen Telekom Stiftung analysiert auf Basis einer Repräsentativbefragung des Instituts für Demoskopie Allensbach die Bildungssituation in Deutschland. Die zentrale Erkenntnis der Studie ist eine überwiegend positive Einschätzung der Bildungschancen durch Bürgermeister*innen, Schulleitungen und Eltern, ungeachtet regionaler Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Räumen. Dennoch zeigen sich bei den strukturellen Rahmenbedingungen und spezifischen Herausforderungen deutliche Disparitäten, die eine regional differenzierte Bildungspolitik erforderlich machen.

    Strukturelle Unterschiede und Standortvorteile: Während die grundsätzliche Bildungsqualität in beiden Regionen als hoch bewertet wird, variieren die Standortvorteile erheblich. Städtische Regionen zeichnen sich durch ein breiteres Angebot an weiterführenden Schulen, eine bessere Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie vielfältige außerschulische Kooperationen und kulturelle Angebote aus. Demgegenüber punkten Schulen im ländlichen Raum vor allem durch kleinere Klassenstärken, eine familiäre Atmosphäre und ausreichende räumliche Kapazitäten.

    Herausforderungen in der Bildungsfinanzierung und Administration: Als größte Belastung für die Kommunen werden mangelnde finanzielle Ressourcen identifiziert, wobei ländliche Gemeinden diese Problematik mit 81 Prozent noch deutlicher artikulieren als Städte mit 72 Prozent. Schulleitungen sehen sich primär mit einem hohen Verwaltungsaufwand und bürokratischen Lasten konfrontiert, die in beiden Raumtypen als größte Herausforderung gelten.
    Ein gravierendes strukturelles Problem bleibt der Fachkräftemangel: Während der Mangel an Lehrkräften an ländlichen Schulen spürbarer ist, kämpfen städtische Schulen verstärkt mit den Anforderungen sprachlicher Heterogenität und der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.

    Regionale Schwerpunkte in der MINT-Förderung und Berufsorientierung: Deutliche Unterschiede treten bei der Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zutage.
    Städtische Schulen verfügen über ein wesentlich breiteres Spektrum an spezialisierten Angeboten wie Robotik-AGs oder Kooperationen mit Hochschulen. Im Bereich der Berufsorientierung hingegen zeigen ländliche Schulen ein höheres Engagement durch intensivere Kooperationen mit regionalen Unternehmen und beruflichen Schulen.

    Demografische Entwicklung und Zukunftsausblick: Die demografische Entwicklung verschärft die regionalen Ungleichgewichte. Während 46 Prozent der städtischen Bürgermeister*innen mit steigenden Schülerzahlen rechnen, erwarten 38 Prozent der Verantwortlichen im ländlichen Raum einen Rückgang.
    Trotz dieser Trends bleibt das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Schulen hoch: 77 Prozent der Bürgermeister sind überzeugt, dass ihre Bildungseinrichtungen für kommende Anforderungen gut aufgestellt sind. [Bildungsspiegel; Bildungsklick]

    BAG EJSA Fachkonzept Jugendmigrationsdienste - Unterstützung für junge Menschen mit Migrationsgeschichte

    [1/26] Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA: Fachkonzept Jugendmigrationsdienste - Unterstützung für junge Menschen mit Migrationsgeschichte (Neuaflage) 
    Dieses Fachkonzept beschreibt die Arbeit der Jugendmigrationsdienste (JMD) aus Sicht der Evangelischen Jugendsozialarbeit. Es stellt also die „evangelische Lesart“ der Grundsätze und Rahmenkonzepte dar. 
    Das vorliegende Dokument ersetzt das „Fachkonzept der evangelischen Jugendmigrationsarbeit“ von 2014. Die grundlegende Veränderung in der Arbeit der JMD ergab sich durch die Zielgruppenöffnung für geflüchtete junge Menschen. Damit sind neue Anforderungen an die Fachkompetenz der Mitarbeiter*innen verbunden. Die gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern neue Akzentsetzungen, die das neu erstellte Fachkonzept aufgreift.
    Die „Grundsätze zur bundesweiten Förderung der individuellen Begleitung junger zugewanderter Menschen im Kinder- und Jugendplan des Bundes“ stellen die mit dem Bundesministerium für Bildung, Frauen, Senioren, Familien und Jugend vereinbarte verbindliche Arbeitsgrundlage der JMD dar.
    Zusätzlich werden Rahmenkonzepte bereitgestellt, die teils zusätzliche praxisorientierte Informationen zu den in den Grundsätzen beschriebenen Kernaufgaben der JMD bieten (so das Rahmenkonzept zur individuellen Integrationsbegleitung oder zur Netzwerk- und Sozialraumarbeit), teils Arbeitsansätze beschreiben, die in den JMD in unterschiedlicher Gewichtung bearbeitet werden (so das Rahmenkonzept zur Elternarbeit oder zur Förderung von freiwilligem Engagement). Diese Rahmenkonzepte zeigen Handlungsspielräume auf. Weitere Rahmenkonzepte fokussieren aktuelle Bundesmodellprojekte, die zunächst vor allem für Mitarbeitende dieser Projekte relevant sind. Arbeitsansätze, die sich in den Projekten bewähren, können nach Abschluss der Modellphase in die Grundsätze übernommen werden.
    Ergänzend soll das Fachkonzept zu einem gemeinsamen Grundverständnis der JMD-Arbeit beitragen, das den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit der Selbstvergewisserung bietet und ihnen den Rücken stärkt.
    Das Fachkonzept haben Referent*innen der Geschäftsstelle der BAG EJSA und Mitglieder der Fachkonferenz Jugendmigrationsarbeit mit Beteiligung von Mitarbeiter*innen der JMD entwickelt. Die kritische Diskussion über die Inhalte sowie über Möglichkeiten der Umsetzung bleibt notwendig, um es aktuell zu halten und mit Leben zu füllen und die jungen Menschen auch weiterhin bedarfsgerecht zu begleiten.

    Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg - Sozial-&Familienpolitik auf dem Prüfstand

    [1/26] Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) Data insights #20 | 26: Arbeits-/Diskussionspapier - Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg - Warum Sozial- und Familienpolitik in Deutschland auf den Prüfstand gehört. AutorInnen: Schiefer, David; Siebel, Hermann Publikationsjahr: 2026
    Von transnationalen Familien ist die Rede, wenn Angehörige in unterschiedlichen Ländern wohnen. Eine Umfrage des DeZIM.panels zeigt: Solche Konstellationen sind ein fester Bestandteil des Familienlebens in Deutschland. Rund 40 % der Befragten haben Angehörige im Ausland, besonders häufig Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Es leben also Millionen von Menschen in Deutschland, die familiäre Fürsorge bis hin zur Pflege über nationale Grenzen hinweg erbringen müssen. Transnationale Fürsorge wird dabei als belastender erlebt als die Fürsorge innerhalb Deutschlands. Gründe dafür sind größere räumliche Distanzen, höhere finanzielle Kosten sowie rechtliche Hürden. Somit gehört Sozial- und Familienpolitik in Deutschland auf den Prüfstand. Denn Regelungen und Unterstützungsangebote für familiäre Fürsorge adressieren primär innerstaatliche Familien.

    BuMF: Glossar: Sprache. Macht. Teilhabe.

    [1/26] Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Glossar: Sprache. Macht. Teilhabe.
    Das Glossar lädt dazu ein, Begriffe zu hinterfragen und diskriminierungskritisch zu handeln. Es richtet sich an alle, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten – in Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Verwaltung oder Ehrenamt. Es ist nicht abschließend und nicht allgemeingültig: Sprache verändert sich, ebenso wie gesellschaftliche Debatten. Kostenlos herunterladen

    Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis

    [1/26] Die Broschüre "Krankheit als Abschiebungshindernis" ist in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage (Stand: Januar 2026) erschienen und jetzt bei asyl.net online abrufbar. 
    In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielt die Frage, ob krankheitsbedingte Umstände ein Abschiebungshindernis darstellen können, eine wichtige Rolle. So ist im Asylverfahren u.a. zu prüfen, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Auch bei einer drohenden Aufenthaltsbeendigung sind die Beratungspraxis und die Behörden häufig mit der Frage konfrontiert, ob durch Ausreise oder Abschiebung krankheitsbedingte Gefahren drohen. 
    Eingegangen wird in der Broschüre einleitend auf die Zuständigkeiten der Behörden (Ausländerbehörde oder BAMF) und auf die Unterscheidung von Erkrankungen mit Zielstaats- und Inlandsbezug. Ausführlich werden anschließend die Rechtsgrundlagen erläutert, aus denen Abschiebungshindernisse abzuleiten sind ebenso wie Aufenthaltstitel oder Duldungen, auf die gegebenenfalls ein Anspruch bestehen könnte. Die Darstellung wird ergänzt durch Praxishinweise sowie Übersichten (beispielsweise zu den Kriterien, die bei der Vorlage von Attesten zu berücksichtigen sind).
    Autorin der Handreichung ist Rechtsanwältin Oda Jentsch, die auch für die Neuauflage  die umfassende Überarbeitung des Textes übernommen hat. Herausgegeben wird die Broschüre vom Informationsverbund Asyl und Migration sowie dem Deutschen Roten Kreuz. 

    Handreichung/ Workshops: Modellprojekt JSA-Handlungsansätze mit geflüchteten jungen Männern

    [12/25] Diakonie Württemberg: Im Rahmen des Modellprojekts „männlich.jung.geflüchtet - Modellprojekt zur Erprobung von Handlungsansätzen der Jugendsozialarbeit mit geflüchteten jungen Männern*, die durch besonders riskantes Verhalten auffällig werden“ wurden von 2021 bis 2025 an acht Standorten neue Zugänge, Methoden und Netzwerke in der Jugendsozialarbeit im Kontext dieser Zielgruppe erprobt und weiterentwickelt.
    Die wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der intensiven Projektzeit sind nun in einer praxisnahen Handreichung von Fachkräften für Fachkräfte (der Jugendsozialarbeit und darüber hinaus) zusammengetragen worden. Die Handreichung versucht den Blick auf die Zielgruppe junger geflüchteter Männer* zu schärfen und zu diversifizieren, bietet konkrete Handlungsideen für die Praxis sowie vielfältige Reflexionsimpulse, um die eigene Haltung und Praxis zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Neben dem Download können auch gedruckte Exemplare über witzens.a@diakonie-wuerttemberg.de angefordert werden. 
    Bis 30.06.2026 werden außerdem kostenlose Transferworkshops für interessierte Fachkräfte/Einrichtungen/Träger angeboten, in denen die Erkenntnisse aus dem Projekt erfahrbar werden. Interessierte Einrichtungen finden alle relevanten Informationen zu den Workshops auf der verlinkten Taskcard und können Ihre konkreten Anfragen für einen Workshop an das Projektleitungsteam richten. 
    Gefördert wird das Modellprojekt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
    Zuständige Ansprechpartner*innen: Julia Müller, Referentin Jugendsozialarbeit, Abteilung Kinder, Jugend & Familie, Tel.: 0162 4883483, E-Mail: mueller.julia@diakonie-wuerttemberg.de und Katrin Stegmaier, Referentin für Jugendsozialarbeit in der Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Tel.: 0151 52103501, E-Mail: stegmaier.k@diakonie-wuerttemberg.de.

    Guidance on AI and children (engl.)

    [12/25] UNICEF hat im Rahmen des Projekts AI for Children seine Leitlinien zu Künstlicher Intelligenz aktualisiert (Version 3), um Kinderrechte in staatlichen und privatwirtschaftlichen KI-Strategien besser zu schützen und zu fördern. Die Leitlinien formulieren zehn zentrale Anforderungen für eine kindgerechte KI. Anlass für das Update sind rasante technologische Entwicklungen wie generative KI, die wachsende Nutzung von KI durch Kinder und neue Risiken. Ergänzt wird die Veröffentlichung durch eine praktische Checkliste und basiert auf einem breiten internationalen Beteiligungsprozess von Kindern, Expert:innen, Regierungen und Unternehmen.

    Junge*Junge-Magazin: „Jungen*arbeit in Klassenverhältnissen“ 

    [12/25] Landesarbeitsgemeinschaft/Fachstelle Jungenarbeit in NRW e.V.: Junge*Junge-Magazin zum Thema „Jungen*arbeit in Klassenverhältnissen“ 
    Das Leben in einer von ökonomischer Ungleichheit strukturierten Gesellschaft bedeutet, dass Jungen* nicht über die gleichen Ressourcen, Chancen und Lebensbedingungen verfügen. Und für die Jungen*arbeit bedeutet es: Potenzial für Ausschlüsse, Vorurteile und Beschämung armer Jungen*. Grund also für ein „Junge*Junge“-Magazin zum Thema „Jungen*arbeit in Klassenverhältnissen“. Die vorliegende Ausgabe bietet Ausgangspunkte, um Klassenunterschiede und Armut in der Jungen*arbeit mitzudenken. [Zum Magazin]

    Inklusion in der Beruflichen Bildung

    [22.12.25] Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Herausgegeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
    DDS – Die Deutsche Schule: Ausgabe 4/2025, 117. Jahrgang: Inklusion in der Beruflichen Bildung, Herausgeber:innen: Benjamin Edelstein, Jonna Blanck
    Das Heft widmet sich dem Thema der Übergänge von der Schule in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und fokussiert dabei auf junge Menschen, die infolge von Behinderungen, Beeinträchtigungen oder auch sozialen Benachteiligungen mit besonderen strukturellen Hürden konfrontiert sind. Das Gelingen dieser Übergänge ist entscheidend für die Teilhabe am Arbeitsleben – und damit eine grundlegende Voraussetzung für ökonomische Unabhängigkeit sowie weitergehende Teilhabemöglichkeiten in anderen Lebensbereichen. Zu deren Gewährleistung hat sich Deutschland nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention menschenrechtlich verpflichtet. Aber auch im Kontext der Fachkräftesicherung rücken junge Menschen mit Behinderungen sowie sozial benachteiligte Gruppen zunehmend in den politischen Fokus. Die Beiträge des Heftes reflektieren den aktuellen Wissensstand wie auch die Datenlage in Bezug auf die Übergänge junger Menschen mit Behinderungen oder anderweitigen Benachteiligungen und nehmen relevante Akteur*innen und politische Maßnahmen im Schul- und Ausbildungssystem in den Blick, die zum Ziel haben, Übergänge in die Ausbildung zu fördern. [Download Waxmann Verlag GmbH]

    Gefährdete Fortschritte: Deutschlands Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit

    [1.12.25] Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO): Standpunkt Gefährdete Fortschritte: Deutschlands Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit
    Die Publikation zeigt, warum feministische und menschenrechtsbasierte Ansätze zentral für eine wirksame und völkerrechtskonforme internationale Zusammenarbeit sind. Sie analysiert die Folgen von Mittelkürzungen und den wachsenden Einfluss von Anti-Rights-Bewegungen und macht deutlich: Die Bundesregierung steht in der politischen und rechtlichen Verantwortung, ihre Verpflichtungen zur Geschlechtergerechtigkeit konsequent umzusetzen. 

    Broschüre zu Kinderehen: gesetzliche Grundlagen u. Hilfestellungen

    [11/25] Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes hat eine zweite, aktualisierte Ausgabe Broschüre rund um das Thema Frühehen mit dem Titel "Kind sein dürfen – keine Braut" veröffentlicht. Sie beinhaltet rechtliche Regelungen in Deutschland und Hilfsmöglichkeiten beim Umgang mit Bedrohten oder Betroffenen von Minderjährigenehen und richtet sich an Fachkräfte sowie helfende Dritte, die mit diesem Thema in Berührung kommen (könnten).
    In der Broschüre werden grundlegende Hintergrundinformationen zu dieser weltweit vorkommenden Kinder- und Menschenrechtsverletzung aufgeführt. Zudem finden sich dort die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und es werden Hilfestellungen anhand eines 10-Punkte-Plans vorgestellt.
    Die Broschüre steht kostenfrei als PDF-Dokument zur Verfügung und wird 2026 in kleiner Auflage verlegt.

    Analyse der Hürden für rassismuskrit. Bildung + Impulse für Praxis, Forschung u. Politik

    [11/25] Deutsches Institut für Menschenrechte: Forschungsbericht “Abwehr in der rassismuskritischen Bildungsarbeit”: Der Bericht fasst die Ergebnisse des Projekts „Abwehrreaktionen in der rassismuskritischen Bildungsarbeit“ (ABRAKA) zusammen. Abwehrreaktionen wie Verdrängung, Täter-Opfer-Umkehr oder emotionale Distanz tauchen in rassismuskritischen Bildungssettings häufig auf und sind teils individuell, teils strukturell bedingt. Solche Reaktionen können Lernprozesse behindern oder verhindern. Zugleich kann professionelle Begleitung, zum Beispiel durch sichere Lernräume, biografische Reflexion und Beziehungsarbeit Abwehr in produktive Reflexion umwandeln und auf diese Weise Potenzial für tiefergehendes Lernen und Veränderung eröffnen. Der Bericht liefert eine differenzierte Analyse der Hürden rassismuskritischer Bildung und gibt Impulse für Praxis, Forschung und Politik. [Mehr dazu]

    Handreichung: deutsche Staatsangehörigkeit & unbefristete Aufenthaltstitel

    [11/25] Die Diakonie Deutschland hat im November 2025 die Handreichung Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste veröffentlicht. Ziel dieser Checklisten ist es, im Einzelfall möglichst schnell einen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit oder in einen unbefristeten Aufenthaltstitel aufzeigen zu können. Die Checklisten verschaffen hierfür einen kompakten Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen.
    In Deutschland lebten Ende 2024 etwa 4,3 Millionen Drittstaatsangehörige mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung regelmäßig beantragt, geprüft und beschieden werden muss. Die weit überwiegende Mehrheit verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder familiären Gründen. Der Fokus dieser Checklisten liegt auf eben dieser Gruppe der humanitär oder familiär aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. Nicht erfasst sind Sondervorschriften für unbefristete Aufenthaltsrechte, insbesondere für Fachkräfte, EU-Staatsangehörige, ehemalige Deutsche sowie für türkische Staatsangehörige.
    Die Handreichung umfasst folgende Regelungen:
    - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – §§ 4, 8, 10 StAG
    - Erlaubnis zum Daueraufenhalt­ EU – § 9a AufenthG
    - Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-­Flüchtlinge – § 26 Abs. 3 AufenthG
    - Niederlassungserlaubnis für Personen mit anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnis – § 26 Abs. 4 AufenthG
    - Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthalt aus familiären Gründen – §§ 28 Abs. 2 S. 1, 31 Abs. 3 und 35 AufenthG
    - Niederlassungserlaubnis in sonstigen Fällen – § 9 Abs. 2 AufenthG

    Femizide: Neue Daten, klarer Handlungsbedarf

    [11/25]  Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK) und Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KFN): Femizide in Deutschland - Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen - Forschungskurzbericht.
    Im November erschien die neue Studie FemiziDE – ein Forschungsprojekt zu Femiziden in Deutschland. Ihr Ergebnis: 67,5 Prozent der untersuchten Tötungsdelikte an Frauen sind Femizide, in 81,2 Prozent ausgelöst durch Partnerschaftsgewalt – oft im Kontext von Trennung oder Eifersucht. Als wesentliche Risikofaktoren nennt die Studie allgemein schlechte sozioökonomische Lage sowie psychische Erkrankungen. FemiziDE hebt vor allem gewaltbegünstigende Sozialisationsmuster von Männern als zentralen Ansatzpunkt hervor. Zusätzlich braucht es mehr Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und in sozial benachteiligten Lebenslagen. [Zum Bericht]

    Schwerpunktbericht: Antifeminismus: Praxislandschaft zum Umgang mit antifeminist. Einstellungen junger Menschen

    [28.11.25] DJI.de: Schwerpunktbericht: Antifeminismus: Praxislandschaft zum Umgang mit antifeministischen Einstellungen junger Menschen
    Der Bericht von der "Arbeits- und Forschungsstelle Demokratieförderung und Extremismusprävention" am Deutschen Jugendinstitut gibt einen Überblick über Forschungslage und aktuelle pädagogische Angebote (Stand 2024) zum Thema und zeigt: Die Praxis befindet sich noch in einer frühen Phase. Zudem ordnet der Bericht unterschiedliche Forschungsperspektiven ein und fasst den Forschungstand zum Umgang mit Antifeminismus in der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen zusammen. Aus der systematischen Analyse ergeben sich wichtige Entwicklungspotenziale. 

    Bundesweite Studie zur Schulsozialarbeit

    [18.11.25] Das von der Max-Traeger-Stiftung der GEW und der Robert-Bosch-Stiftung geförderte Forschungsprojekt „Schulsozialarbeit im bundesweiten Vergleich“ (SibV) zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen und das berufliche Handeln von Schulsozialarbeiter*innen länderübergreifend zu erforschen. Es untersucht, welche unterschiedlichen Strukturen den beruflichen Alltag der Fachkräfte prägen und welche Perspektiven sich daraus für eine Weiterentwicklung des Arbeitsfelds ergeben. Kernstück der Studie ist eine von März bis Mai 2025 durchgeführte bundesweite Online-Befragung der htw saar, an der sich 5.070 Fachkräfte der Schulsozialarbeit beteiligten. Damit liegt eine solide empirische Grundlage für die Weiterentwicklung des Arbeitsfelds vor. 

    Ein heterogenes System mit vielen Akteuren: Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen, unterstützt Eltern und Lehrkräfte und fördert Chancengleichheit. Trotz der rechtlichen Verankerung im § 13a SGB VIII unterscheiden sich Förderung, Strukturen und Zuständigkeiten zwischen den Bundesländern erheblich – ein „Flickenteppich“, der bislang eine übergreifende Analyse erschwert hat. 

    Die Daten der Befragung zeigen: - Das Berufsfeld ist stark weiblich geprägt (80,1 %). - Die Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen ist überdurchschnittlich vertreten. - Die Mehrheit arbeitet an Grundschulen oder Sekundarschulen. - Neben der Bezeichnung „Schulsozialarbeit“ existiert eine Vielzahl weiterer Stellenprofile, oft gekoppelt an länderspezifische Förderprogramme. - Auch die Anstellungsträger variieren deutlich: Rund 38 % arbeiten bei freien Trägern, 18 % bei öffentlichen Jugendhilfeträgern, 22 % bei Kultusministerien und 17 % bei kommunalen Schulträgern.

    Etabliert, aber mit Entwicklungsbedarf: Positiv fällt auf, dass viele Fachkräfte über ein eigenes Büro an der Schule verfügen und ihre Stellen überwiegend unbefristet sind. Drei Viertel erleben die Zusammenarbeit mit Lehrkräften als „auf Augenhöhe“.

    Gleichzeitig zeigen sich Herausforderungen: - Nur rund die Hälfte der Befragten berichtet von festen Strukturen im multiprofessionellen Team. - Ebenfalls nur etwa die Hälfte verfügt über standortspezifische Konzepte für die Schulsozialarbeit. - Rund 40 % haben im vergangenen Jahr über einen Berufsausstieg nachgedacht – ein Hinweis auf hohe Belastung. 
    Im Berufsalltag dominieren einzelfall- und konfliktbezogene Aufgaben. Projektarbeit konzentriert sich vor allem auf den Bereich „Soziales Miteinander“, während Themen wie „Inklusion“ oder „Nachhaltige Entwicklung“ bisher eine geringere Rolle spielen. [mehr Infos: htw Saar, GEW]

    Handbuch Queere Jugendarbeit 

    [4.11.25] etece buch UG: Handbuch Queere Jugendarbeit:
    Wie sieht Jugendarbeit aus, die queere Lebensrealitäten konsequent ins Zentrum stellt? Ein umfassende Handbuch versammelt erstmals das Know-how, die Erfahrungen und die Visionen von fast sechzig Expert*innen aus Forschung, Praxis und Aktivismus sowie die junger queerer Menschen selbst. Herausgegeben von Folke Brodersen und Simon Merz zeigt das Buch praxisnah und fundiert, wie vielschichtig und professionell queere Jugendarbeit heute gelebt wird – und warum sie unverzichtbar ist. 
    Das Buch ist entstanden in der Akademie Waldschlösschen – Stiftung Rainer Marbach und Ulli Klaum und wird durch diese getragen. Gefördert durch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und die Heinrich Dammann Stiftung. [Weitere Informationen, Leseproben und die Bestellmöglichkeit]

    Sicherheitsreport: Queerfeindlichkeit sichtbar machen

    [27.10.25] amadeu-antonio-stiftung.de: Sicherheitsreport Queerfeindlichkeit sichtbar machen:
    „Nie zuvor gab es so viele CSDs – und nie zuvor so viele organisierte Störversuche und Übergriffe durch rechte Akteur*innen.“ Zu diesem Fazit kommt eine neue Publikation, die erstmals systematisch Angriffe, Störungen und Bedrohungen gegen Christopher Street Days (CSDs) analysiert. Welche Strategien stecken dahinter? Welche Handlungsempfehlungen sind hilfreich? Und wieso haben ländliche Regionen dabei eine besondere Rolle? 

    BJR: Gemeinsam gegen Antifeminismus

    [19.10.25] Beschluss: Gemeinsam gegen Antifeminismus
    Die 167. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) positioniert sich klar gegen Antifeminismus und betont den Einsatz dagegen als zentralen Bestandteil von Demokratiebildung. Der BJR verpflichtet sich zu geschlechtergerechter Organisationskultur, politischer Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Qualifizierung von Fachkräften. Zudem fordert er die Fortführung von Gleichstellungsberichten und die Einrichtung eines Fachprogramms „Geschlechtergerechte Jugendarbeit“ mit langfristiger struktureller Förderung. 

    Aktualisierte Arbeitshilfe: Grundlagen Asylverfahren

    [10/25] Der Paritätische Gesamtverband hat die sechste aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe „ Grundlagen des Asylverfahrens“ herausgegeben.
    Das Asylverfahren ist in seinen rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Umsetzung enorm komplex. Vor allem das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Asylrecht macht dieses Rechtsgebiet zu einem besonders anspruchsvollen. Diese Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Die Arbeitshilfe stellt Basisinformationen zur Verfügung und ist bewusst praxisorientiert gestaltet.
    Durch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) wird sich das Asylrecht grundlegend ändern. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält diese Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.
    Erstellt wurde die grundlegend überarbeitete Neuauflage von Kirsten Eichler, Mitarbeiterin des „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA).

    BMBFSFJ: Broschüre: “Berufsausbildung in Teilzeit”

    [6/25] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): Broschüre: “Berufsausbildung in Teilzeit
    Die duale Berufsausbildung ist eine wesentliche Grundlage für die Fachkräftesicherung in Deutschland und erfolgreiche individuelle Karrierewege. Allerdings lässt manchmal die aktuelle Lebenssituation eine Ausbildung in Vollzeit nicht zu. Für diese Fälle wurden zum 1. Januar 2020 durch eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes die Möglichkeiten einer Berufsausbildung in Teilzeit weiter gestärkt. So gilt seitdem: Mit Zustimmung des Aus bildungsbetriebes steht eine Teilzeitberufsausbildung allen Interessierten offen.
    Eine Teilzeitberufsausbildung kann Alternative nicht nur für Auszubildende sein, die ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sondern beispielsweise auch für Menschen mit Behinderung oder Leistungssportler kann der Weg zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erleichtert werden. Dies stärkt nicht nur die berufliche Perspektive des Einzelnen. Dies stärkt zugleich die Wirtschaft und kommt damit der Allgemeinheit zu Gute.
    Mit dieser Broschüre wollen wir die Möglichkeiten einer Teilzeitberufsausbildung bei Aus zubildenden, Schülerinnen und Schülern, ausbildenden Betrieben und Lehrkräften stärker bekannt machen. Neben Informationen über die Rahmenbedingungen einer Teilzeit berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung bietet die Broschüre auch einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen und deren Ansprechpartner für Auszubildende – von der Berufsausbildungsbeihilfe bis hin zur Kinderbetreuung. 

    Broschüre "Queer im Sport? Ja klar!"

    [1.6.25] Broschüre "Queer im Sport? Ja klar!" - Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt im Sport
    Der Württembergische Landessportbund e.V. hat eine Handreichung zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Vielfalt im Sport herausgegeben. Mit der Handreichung möchte er Sportvereine dabei unterstützen, ein offenes und wertschätzendes Umfeld für queere Menschen zu schaffen. ER möchte dazu beitragen, gemeinsam Verantwortung zu tragen, Strukturen zu hinterfragen und Räume aktiv inklusiv zu gestalten. [weiterlesen]

    Rechtshandbuch für Frauen-& Gleichstellungsbeauftragte

    [4/25] Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Inwieweit hat sich die Erwerbstätigkeit in den letzten drei Jahrzehnten verändert? Dieser Frage geht die Finanzökonomin Juliane Roloff in der aktuellen Ausgabe des Rechtshandbuches für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach. Sie vergleicht die Jahre 1991 und 2024 und hat wenig überraschende Erkenntnisse zusammengetragen. Insgesamt ist die Anzahl der Erwerbspersonen in diesem Zeitraum angestiegen. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf die Steigerung des weiblichen Erwerbspersonenpotentials zurück zu führen. Auch die Erwerbstätigenquote von Frauen ist stark angestiegen und somit hat sich der geschlechtsbezogene Abstand signifikant verringert. Insbesondere der Anteil westdeutscher Frauen am Arbeitsmarkt ist stark gestiegen. Während der Anteil der Männer bei den Beamten sinkt, ist der Anteil weiblicher Beamtinnen deutlich erhöht. Wenig Veränderungen gibt es nach wie vor bei der Berufswahl. Hier lassen sich immer noch die gleichen Muster erkennen. Frauen sind häufiger im Dienstleistungsbereich anzutreffen, während Männer mehrheitlich im verarbeitenden Gewerbe tätig sind. Aus Sicht der Autorin hat sich berufliche Geschlechtersegregation in dem untersuchten Zeitraum weiter manifestiert. „Die geschlechterspezifische Arbeitsmarkt- und Berufssegregation besteht weiter fort und wird sich auch künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sehr abschwächen,“ resümiert Roloff. Das Thema Arbeitsmarkt bleibt also für Gleichstellungsbeauftragte weiterhin ein wichtiges Handlungsfeld. Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Sabine Berghahn und Ulrike Schultz (Hrsg.), Verlag Dashöfer, Hamburg, Stand 4/2025

    Frauenrechte stärken& Demokratie bewahren im Kampf gegen Extremismus& Populismus

    [15.5.25] Fachtagungsbroschüre: Richtung Zukunft: Frauenrechte stärken und Demokratie bewahren im Kampf gegen Extremismus und Populismus
    Eine neue Broschüre der dbb beamtenbund und tarifunion Bundesfrauenvertretung bündelt Analysen aus Wissenschaft, Politik und Gewerkschaftsarbeit sowie konkrete Strategien gegen antifeministische Angriffe. Sie zeigt: Engagierte Frauen* sind nicht allein – es gibt Strategien, Schutzmechanismen und starke Verbündete für Gleichstellung und eine wehrhafte Demokratie. Die Broschüre baut auf Ergebnissen der 19. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb frauen am 15.05.25 in Berlin auf.

    Bilderbuch: Nein ist Nein! Das gilt für Groß und Klein

    [2025] Nein ist Nein! Das gilt für Groß und Klein: In dem Bilderbuch vom Ravensburger Verlag wird Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren auf spielerische Art vermittelt, wie wichtig es ist, auf das eigene Bauchgefühl zu hören und selbstbewusst „Nein“ zu sagen. In kindgerechten Alltagssituationen werden Schutzbotschaften rund um die Themen Grenzen setzen, Körperbewusstsein, Stopp sagen und Selbstvertrauen gezeigt. Im Buch ist ein Kinderschutz-Rap von Sonja Blattmann aus dem MuT-Zentrum enthalten, der über einen QR-Code abspielbar ist und gemeinsam mit einfachen Bewegungen zum Mitmachen einlädt – so lernen Kinder aktiv, ihre Bedürfnisse auszudrücken und sich zu behaupten. [Mehr dazu]

    respekt*land - 3 Jahre Antidiskriminierungsberatung in Bayern

    [2025] Bayerischer Jugendring (BJR): “respekt*land und jetzt? Drei Jahre Antidiskriminierungsberatung in Bayern. Erfahrungen, Herausforderungen und Perspektiven”
    Die bayerischen Projekte der bundesweiten respekt*land Förderung haben von 2023 bis Anfang 2026 Antidiskriminierungsberatungsstrukturen in Bayern aufgebaut und Beratung durchgeführt. In der vorliegenden Abschlussdokumentation fassen sie ihre Erfahrungen und Ergebnisse aus drei Projektjahren zusammen.
    Die Broschüre enthält Beschreibungen über den Strukturaufbau, Qualifizierung und Ausstattung der Beratungsstellen sowie Netzwerk- und Lobbyarbeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Reflexion unseres Antidiskriminierungsberatungsangebots.
    In der Online-Version finden sich ergänzende Muster-Vorlagen für die Beratungspraxis.
    Die Broschüre richtet sich an Entscheider:innen, Fachpublikum und eine interessierte Öffentlichkeit.
    Die gedruckte Broschüre und der Download stehen kostenfrei zur Verfügung. [hier]

    Studie: Rassismus und Wohnverhältnisse

    [2025] Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) (2025): Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse: NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen. 
    Der NaDiRa-Monitoringbericht untersucht rassistische Ungleichheiten im Bereich Wohnen und zeigt, dass Wohnraum keine neutrale Ressource ist, sondern ein zentraler Ort der Aushandlung gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Aufbauend auf einer raumtheoretischen Perspektive versteht er Wohnverhältnisse als Ergebnis sozialer, politischer und symbolischer Raumproduktion, in die rassistische Strukturen eingeschrieben sind. Auf Basis der fünften Erhebungswelle des NaDiRa.panels (August 2024 bis Januar 2025) sowie ergänzender Kontext- und Experimentaldaten analysiert der Bericht Ausschlüsse und Ungleichheiten entlang des gesamten Wohnprozesses: beim Zugang zum Wohnungsmarkt, in der Wohnsituation und im Wohnumfeld. Die Befunde machen deutlich, dass rassistisch markierte Gruppen systematisch benachteiligt werden und dass diese Benachteiligungen tief in gesellschaftliche Strukturen eingebettet sind. Der Bericht zeigt auf, wie individuelle Erfahrungen mit strukturellen und institutionellen Bedingungen verwoben sind – und verweist auf Regelstrukturen wie Wohnungswirtschaft, Verwaltung oder Beratungspraxis, die rassistische Benachteiligungen verstärken oder abbauen können. Damit zeigt der Bericht zentrale Ansatzpunkte für eine gerechtere Wohnraumpolitik auf.

    Jugendliche, Soziale Medien u. undemokratische Tendenzen

    [2025] Internationales Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) München: Fachzeitschrift TELEVIZION 38/2025/2:
    „Jugendliche, Soziale Medien und undemokratische Tendenzen“ ist der Titel der aktuellen Ausgabe von TELEVIZION. Extremistische Akteur*innen und undemokratische Tendenzen kommen in den sozialen Medien oft harmlos daher und liefern ganz nebenbei rechtsextremistische Weltbilder mit (Krug). Hier sind dringend mehr Medienkompetenz und neue Wege erforderlich, um die Werte der Demokratie auf TikTok und Co. zu vermitteln (Götz et al.). [Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit]

    Buch: Deutschland u. der § 218 - Von Macht u. Entmündigung

    [2025] Deutschland und der § 218 - Von Macht und Entmündigung.
    80 Prozent der Deutschen finden es falsch, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt sind. Politik und Justiz aber halten in Deutschland immer noch am Kompromiss zum § 218 aus dem Jahr 1995 fest. Warum dies so ist und wie es dazu kam, dass ausgerechnet Deutschland eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas hat, erklärt Dr. Alicia Baier in ihrem Buch „Das Patriachat im Uterus“. Die Gynäkologin und Mitbegründerin von Doctors for choice nimmt die Lesenden mit zu den Hintergründen und Auswirkungen von Politik und Macht, in den medizinischen Alltag und in die Nöte, die betroffene Schwangere auszuhalten haben.  Mit klarer Haltung und fundierter Kritik, dabei stets sachlich, hat Baier ein äußerst informatives wissenschaftliches Buch geschrieben. Die Autorin und Sachverständige für den Deutschen Bundestag beleuchtet gleichermaßen die Geschichte des Paragrafen 218, seit er 1871 im Kaiserreich eingeführt wurde, die zum Teil desolate Versorgungslage wie auch die Missstände, die sich daraus für schwangere Menschen ergeben. Sie verweist immer wieder auf den bis heute starren Umgang mit dem Narrativ vom „mühsam errungenen Kompromiss“, der aber bedeutet, dass „Vater Staat“ Entscheidungsmacht über den Körper der Schwangeren hat – was nach 30 Jahren längst überholt sein sollte.  Ein Buch für alle, die sich beruflich mit der Debatte um den Paragrafen 218 beschäftigen oder immer schon einmal wissen wollte, warum die Situation so festgefahren scheint - aber auch, wo es Lösungswege gäbe.  
    Dr.med. Alicia Baier: Das Patriachat im Uterus. Ein Plädoyer für körperliche Selbstbestimmung. 2025, Droemer Verlag ISBN 978-3-426-56609-1. Hardcover, 22 Euro.

    Handreichung: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung& Rechtsextremismus 

    [2025] Handreichung: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus 
    Klemm, Sarah/Wittenzellner, Ulla (Hrsg.) (2025): Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus. Berlin: Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.:
    Die Handreichung beschäftigt sich mit Geschlechterreflektierter Pädagogik als Prävention von Diskriminierung und Rechtsextremismus und stellt damit viele Erkenntnisse und Überlegungen, die wir in den Projektjahren 2020 bis 2025 erarbeitet haben, in Textform zur Verfügung. [Beschreibung/ Handreichung]

    Kommunale Gleichstellungsbeauftragte als Element der Gleichstellungspolitik

    [2025] Young Academics – Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte als Element der Gleichstellungspolitik, Friederike Kämpfe, Tectum, Nomos VerlagsgesellschaftmbH & Co. KG, 1. Auflage 2025: 
    Kommunale Gleichstellungsbeauftragte – einzigartig und allein? Mit dieser Frage beschäftigt sich u.a. die Veröffentlichung „Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte als Element der Gleichstellungspolitik“. Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ist einzigartig, insbesondere durch Ihre Funktion und den per Gesetz verbundenen Rechten und Pflichten. Häufig sind die Gleichstellungsbeauftragten aber tatsächlich in den Kommunen allein für die Aufgabe der Verwirklichung der Gleichberechtigung zuständig. Dieses Spannungsfeld beschreibt Friederike Kämpfe, ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover, recht eindrücklich. Dabei schlägt sie einen historischen Bogen von der Institutionalisierung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen bis hin zu Ergebnissen von Befragungen unter kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu deren Rahmenbedingungen, Ihrer Beteiligung und Einflussnahme, aber auch zu Belastungen. „es bedarf einer angemessenen Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen und es bedarf eines organisationalen Arbeitsumfeldes, in dem die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ihrer Funktion entsprechend agieren und damit ihrem Auftrag nachkommen kann“, so das Fazit von Kämpfe.

    FES-Studie: Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten

    [2025] Studie der Friedrich-Ebert Stiftung „Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten“: Eltern wünschen sich vor allem eins, Zeit für die Kinder, gerne auch gemeinsame Zeit. Die Realität sieht in den meisten heterosexuellen Paaren in Deutschland aber anders aus. Während Frauen nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren, arbeiten Väter auf hohem Niveau weiter oder erhöhen sogar noch die Arbeitszeit. Es klafft eine Lücke zwischen der als Ideal angesehenen und der tatsächlichen Erwerbsarbeitszeit. Diese Erkenntnisse gibt es schon lange, bislang aber wenige Lösungen. Martin Bujard und Leonie Kleinschrot vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung legen nun das Konzept der „Dynamischen Familienarbeitszeit“ vor, welches direkt an die Zeit nach dem Elterngeld anschließt. Das Konzept sieht vor, dass in zwei Phasen Väter ihre Arbeitszeit reduzieren und Mütter ihre Arbeitszeit erhöhen. Um die entstandenen finanziellen Differenzen auszugleichen, gibt es einen Pauschalbetrag pro Person, aber auch für Alleinerziehende. Eine weitere spannende Erkenntnis des Konzeptes ist, dass sich die Anzahl der Vollzeitäquivalenten, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden, um einen nicht unerheblichen Anteil steigen würde. „Es lassen sich weitere positive Wirkungen erwarten, etwa im Hinblick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung (vgl. Lott et al. 2025), die Verbesserung der Alterssicherung von Müttern, die Stärkung der Vater-Kind-Bindung, die Erwerbsbeteiligung von Müttern älterer Kinder. Darüber hinaus kann das Modell dazu beitragen, lebensphasenbezogene Arbeitszeitflexibilisierung in der betrieblichen Praxis zu verankern“, so die Forschenden in ihrem Fazit. Die Studie, die von der Friedrich-Ebert Stiftung herausgegeben wurde, kann unter diesem Link Publikationen der Stiftung / Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten heruntergeladen werden.

    Leitfaden "Stark gegen Rechts: Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme"

    [2025] Das Informations- und Dokumentations-zentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) hat eine neue Ausgabe der Leitfadenreihe „Rassismuskritische Öffnung“ veröffentlicht.
    Mit „Stark gegen Rechts: Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme“ möchte IDA Jugendverbände darin stärken, in Zeiten rechter Normalisierung handlungsfähig zu bleiben und diskriminierungssensible Strukturen zu sichern. [Alle Infos hier]


     

    BIÖG-Studien: Sexualaufklärung, Verhühtung& Familienplanung

    [2025] Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Sexualaufklärung, Verhühtung und Familienplanung
    Jugendsexualität 10. Welle: Jugendliche werden immer später sexuell aktiv. Sie warten auf den für sie richtigen Moment, sprechen offen über Verhütung und schützen sich zuverlässig. Das sind Ergebnisse der zehnten repräsentativen Befragungswelle zu Einstellungen und Verhaltensweisen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bezug auf Sexualität, Verhütung und Sexualaufklärung.

    frauen leben 4 – Familienplanung im Lebenslauf: Familienplanung von 20- bis 44-jährigen Frauen (07/2023 - 08/2025): Mit dem Projekt "frauen leben 4" wird das Monitoring von "frauen leben 3" in den Bundesländern Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen fortgesetzt. In diesen Bundesländern fand 2012 die erste umfassende Befragung von Frauen zur Familienplanung im Lebenslauf statt. Die länderbezogenen Daten werden nun aktualisiert und sollen auch Zeitvergleiche ermöglichen.

    Wie junge Menschen über Wehrdienst, Dienstbereitschaft& Gesellschaftsdienste denken

    [2025] Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, DeZIM Data.insights 19: Arbeits-/Diskussionspapier - Rückkehr zur Wehrpflicht? - Wie junge Menschen über Wehrdienst, Dienstbereitschaft und alternative Gesellschaftsdienste denken, Autor*innen: Dollmann, Jörg; Jacobsen, Jannes; Köhler, Jonas; Boerschmann, Vivian; Lietz, Almuth; Zimmermann, Stefan. 
    Das DeZIM Data.insight analysiert auf Basis aktueller Daten des DeZIM.panels 2025 die öffentliche Stimmung zur geplanten Wiedereinführung der Wehrpflicht. Ziel ist es, Einstellungen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, die wahrgenommene Legitimation des Vorhabens sowie die Akzeptanz möglicher Alternativen – insbesondere eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres – zu erfassen. Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Diskrepanz zwischen der grundsätzlichen Zustimmung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht und der tatsächlichen Bereitschaft, Dienst an der Waffe zu leisten. Besonders deutlich wird dies bei jungen Erwachsenen, die im Ernstfall unmittelbar betroffen wären und den Wehrdienst ablehnen. Insgesamt verdeutlicht die Analyse, dass der Erfolg einer neuen Wehrpflicht weniger durch sicherheitspolitische Argumente allein getragen wird, sondern davon abhängt, wie wehr- und gesellschaftspolitische Maßnahmen künftig ausgestaltet werden, um jüngere Generationen für den militärischen Dienst zu mobilisieren.

    Positionspapier: Berufsorientierung aus Sicht v. M*& jungen F* mit Behinderung

    [2023] Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit NRW/ LAG Autonome Mädchenhäuser/Feministische Mädchenarbeit NRW e.V.: Positionspapier: Berufsorientierung aus Sicht von Mädchen* und jungen Frauen* mit Behinderung.
    [...] Unsere Forderungen – für mehr Gerechtigkeit und Teilhabe: 
    Pädagogische Maßnahmen:
    1. Selbstvertrauen stärken: Mädchen* und junge Frauen* mit Behinderung brauchen Beratung, die Ressourcen sichtbar macht und Selbstwirksamkeit fördert. > Fortbildungen für Fachkräfte, gezielte Empowerment-Angebote und Peer-Beratung müssen ausgebaut werden.
    2. Berufsorientierung geschlechtersensibel gestalten: Programme wie KAoA-STAR müssen die Lebensrealitäten junger Frauen* mit Behinderung stärker berücksichtigen. > Stereotypen reflektieren, Interessen stärken, geschlechtersensible Materialien einsetzen.
    3. Zugang zu vielfältigen Berufsbildern schaffen: Mädchen* mit Behinderung sollen Berufe kennenlernen, die über klassische Rollenbilder hinausgehen – auch im Handwerk, in MINT-Berufen und Verwaltung. > Erprobungstage, Betriebspartnerschaften und inklusive Berufsorientierungsformate.
    4. Mentoring etablieren: Vorbildprogramme mit berufstätigen Frauen* mit Behinderung stärken Orientierung und Selbstvertrauen. > Mentorinnen-Netzwerke, Tandemformate und Empowerment-Workshops dauerhaft fördern.
    5. Inklusive Ausbildung ermöglichen: Betriebe brauchen konkrete Unterstützung, um junge Frauen* mit Behinderung auszubilden. > Beratung, Begleitung und Anreize für inklusive Ausbildungsbetriebe bereitstellen.

    Politische Maßnahmen:
    1. Doppelte Benachteiligung sichtbar machen: Programme dürfen Mädchen* mit Behinderung nicht länger nur „mitmeinen“. > Klare Zielgruppenansprache und intersektionale Perspektiven in allen Förderinstrumenten verankern.
    2. Daten erheben – gezielt handeln: Verlässliche Daten fehlen – und damit Handlungssicherheit. > Regelmäßige Studien und Monitoring zum Übergang Schule – Beruf für junge Frauen* mit Behinderung auf Landesebene etablieren.
    3. Förderangebote vereinfachen und verbreiten: Instrumente wie KAoA-STAR oder das Budget für Ausbildung sind oft unbekannt oder zu kompliziert. > Barrierefreie Informationen, einfache Zugänge und verpflichtende Weitergabe durch Schulen und Beratungsstellen.
    4. Haltungswandel fördern: Mädchen* mit Behinderung sind kein Sonderfall – sie sind Teil unserer Gesellschaft. > Antidiskriminierung, Ableismus-Kritik und Gendergerechtigkeit müssen fester Bestandteil von Schule, Beratung und Ausbildung werden.
    Fazit: Mädchen* und junge Frauen* mit Behinderung wollen nicht: weniger – sie bekommen weniger. Das muss sich ändern: durch gezielte Förderung, klare Zuständigkeiten und den politischen Willen, endlich gerecht zu handeln. [zum gesamten Positionspapier]

    Broschüre: Perspektiven von queeren Mädchen u. Frauen nach Flucht

    [2022] LAGM*A NRW e.V. & Queeres Netzwerk NRW e.V. Hrsg.: „Jetzt sprechen Wir. Eine Broschüre mit Perspektiven von queeren Mädchen und Frauen nach Flucht.“ Autorinnen: Gülay Türk, Hacer Yılmaz, Shivā Āmiri, Nazek, Ravin, Lilith, Imany Maari, Jasaman Behrouz. Redaktion: Projekt Q_munity (Queeres Netzwerk NRW e.V.) & Projekt IM*A (LAGM*A NRW e.V.) [deutschenglisch]

    Rassismuskritische Mädchen*arbeit. Reflexionshandbuch und Arbeitstool.

    [2021] LAGM*A NRW Hrsg.: „Rassismuskritische Mädchen*arbeit. Reflexionshandbuch und Arbeitstool.“ Autor*innen: Linda Wünsch, Gülay Türk, Jasaman Behrouz, Sanata Nacro, Marthe Heidbreder. Redaktion: IM*A (LAGM*A NRW) und projekt.kollektiv (IDA NRW)

    Broschüre: Essstörungen - eine Orientierungshilfe

    [2021] Herausgegeben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln: Diese Broschüre richtet sich an Eltern, Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie pädagogische und psychosoziale Fachkräfte, die sich um jemanden sorgen, der möglicherweise an einer Essstörung leidet. Sie gibt Ihnen einen Überblick über häufige Essstörungen und ihre typischen Anzeichen. Die Informationen sollen Sie unterstützen, die Situation richtig einzuschätzen und mit ihr umzugehen. Sie finden hier Tipps und Empfehlungen, wie Sie helfen können.
    Es ist wichtig, dass sich Betroffene, aber auch Angehörige frühzeitig von Fachleuten beraten und therapeutisch helfen lassen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie außerdem, welche Beratungsangebote es gibt, wo man sie findet und wie eine Therapie aussehen kann. [Hier geht es zur Broschüre]

    7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

    Fachnewsletter „Antifeminismus begegnen” Feb. 2026

    [5.2.] Fachnewsletter „Antifeminismus begegnen” Februar 2026 des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie (Heinrich-Böll-Stiftung) [Auszüge]

    Onlineartikel: FrauenLaufen gegen Feminismus: Eine neue Initiative im Rhein-Main-Gebiet läuft angeblich für den Schutz von Frauen und Kindern vor sexualisierter Gewalt. Wer steckt dahinter und welchen (antifeministischen) Zweck hat das Ganze? Vom 25.01.26 von Rhein-Main Rechtsaußen via frankfurter-info.org

    Podcastserie: Antifeminismus in der (Post-) Migrationsgesellschaft: In Folge 1 führt Rebekka Blum in Antifeminismus und Besonderheiten in der (Post-)Migrationsgesellschaft ein. Folge 2 schaut mit Rojda Arslan auf türkischen Rechtsextremismus und Antifeminismus. Die letzte Folge wurde zur Abschlussveranstaltung aufgenommen, Prof.in habil. Dr. Nausikaa Schirilla spricht über Antifeminismus und Kolonialismus, eine junge Autorin der InZeitung, Theresa Redeke, begleitet den Vortag poetisch. Die drei Radio-/Podcast-Beiträge sind Teil eines Medienprojekts der Freiburger InZeitung mit dem gleichnamigen Titel. Vom 29.12.25 via rdl.de

    Neuer Fonds:  Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung (FGS): Der solidarische Fonds unterstützt trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN-Personen) sowie Angehörige finanziell bei juristischen Auseinandersetzungen, speziell Prozesskosten. Priorisiert werden Anliegen, die nicht nur individuell sind, sondern strukturelle Verbesserungen voranbringen.

    Onlineartikel: Rechte Väter: Bonner Netzwerk verbindet Antifeministen: Katharina Machmer analysiert Teile der Väterrechtsbewegung, die unter dem plausiblen Anliegen geteilter Elternschaft häusliche Gewalt relativiert oder leugnet. Wer organisiert sich wie mit welchen Inhalten? Ein geschulter Blick nach Bonn, Lissabon oder Lemgo zeigt Verbindungen und die bisher wenig sichtbare Einflussnahme von Väterrechtlern. Vom 23.12.25 von via stadtrevue.de

    Onlineartikel: Ex-Grüne El-Nagashi will mit Thinktank gegen EU-„Gender-Lobby” kämpfen: Das neu gegründete Athena Forum um Faika El-Nagashi positioniert sich gegen geschlechtliche Selbstbestimmung, stellt Transidentitäten infrage und fordert eine Abkopplung von Transrechten von LGBTIQ*-Rechten. Wissenschaftlich sind zentrale Thesen nicht belegt. Die Debatte zeigt, wie Antifeminismus, Anti-Trans-Narrative und demokratiegefährdende Diskurse zunehmend anschlussfähig werden. Vom 29.12.25 von Muzayen Al-Youssef & Fabian Schmid via derstandard.de

    Kurzbericht: Sexismus und Drohungen in der Politik: Welche Anfeindungen Kommunalpolitikerinnen erleben: Nur rund 30 Prozent der kommunalen Mandate in Deutschland halten Frauen inne. Sexistische Abwertung, Hass im Netz, Gewaltandrohungen und strukturelle Hürden prägen für viele ihren politischen Alltag. Anhand von Betroffenenerfahrungen zeigt der Beitrag, wie antifeministische Stimmungen demokratische Teilhabe untergraben – und warum fehlender Schutz und mangelnde Vereinbarkeit Frauen aus der Kommunalpolitik drängen. Von Nicole Fröhlich vom 21.12.25 via zdfheute.de

    Bafög-Reform stockt: Streit im Bundeskabinett um Bafög-Finanzierung

    [5.2.] Bafög-Reform: Streit im Bundeskabinett um Bafög-Finanzierung
    Studenten, Auszubildende und Schüler müssen wohl weiter auf die Reform des Bafögs warten. Finanzminister und Forschungsministerin streiten erbittert, woher das nötige Geld kommen soll.
    Berlin. Die Bundesregierung kann sich nicht darauf einigen, wie sie die geplante Reform der Sozialleistung für Studenten, Auszubildende und Schüler, das sogenannte Bafög, finanzieren will. Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, streiten sich Union und SPD über die Mehrkosten.
    Die Union pocht demnach darauf, dass das von der SPD geführte Bundesfinanzministerium zusätzliches Geld bereitstellt. Die SPD besteht hingegen darauf, dass die Mittel aus dem laufenden Etat des von der CSU geführten Bundesforschungsministeriums erbracht werden.
    Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Bafög zu modernisieren. Insgesamt soll die Förderung in der laufenden Wahlperiode um mehr als eine Milliarde Euro erhöht werden. Bisher ist dafür im Etat kein Geld reserviert.
    In einem ersten Schritt soll bereits in diesem Jahr zum Wintersemester die Wohnkostenpauschale um 60 Euro auf 440 Euro steigen. Für diese geplante Erhöhung entstehen in diesem Jahr nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik Mehrkosten von 67 Millionen Euro.
    Neben der Wohnkostenpauschale soll der Grundbedarf für Studenten zum Wintersemester 2027 sowie 2028 auf das Niveau der Grundsicherung angepasst werden. Für Schüler soll das Bafög auch steigen. Für alle soll die Antragsstellung einfacher werden und vor allem digital. [...]
    Das Bundesfinanzministerium hat den Ministerien angesichts der enormen Haushaltslücken aufgegeben, in ihren Etats ein Prozent einzusparen. Für das Forschungsministerium bedeutet dies allein etwa 200 Millionen Euro im Jahr. Der Handlungsdruck bleibe hoch, hatte das Ministerium Ende Januar an die anderen Ministerien geschrieben.
    Obendrein hat das SPD-geführte Finanzministerium bereits frühzeitig darauf verwiesen, dass alle Maßnahmen im Koalitionsvertrag „unter Finanzierungsvorbehalt stehen“. Vor allem hatte das Ministerium erklärt, alle „Vorhaben können nur bei vollständiger Gegenfinanzierung im jeweiligen Einzelplan umgesetzt werden“. [...] 
    Am 11.2. sollte das Vorhaben eigentlich vom Bundeskabinett beschlossen werden, da Zeitdruck besteht: Spätestens in der letzten Sitzung vor der Sommerpause müsste der Bundesrat die Novelle beschließen, wenn sie zum Wintersemester gelten soll. Dieses beginnt im September. [...] [zur gesamten Meldung im Handelsblatt; siehe auch table briefings]

    Wohlfahrtsverbänden droht Verdrängung aus Asylverfahrensberatung

    [4.2.] Flüchtlingsrat appelliert an Bundestagsabgeordnete: Asylverfahrensberatung muss bleiben!
    Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat sich in einem Schreiben an alle niedersächsischen Abgeordneten der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien mit der Bitte gewandt, die im Rahmen des GEAS-Umsetzungsgesetzes [im gesamten Bundesgebiet!] drohende Verdrängung der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus der Asylverfahrensberatung durch das BAMF nicht zuzulassen und dafür zu sorgen, dass ein von staatlichen Behörden unabhängiges Beratungsangebot weiterhin für alle Asylsuchenden erhalten bleibt.
    Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats Niedersachsen erklärt dazu: “Asylverfahrensberatung ist Sache zivilgesellschaftlicher Akteure, der Staat hat dort nichts zu suchen. Entbürokratisierung beginnt dort, wo überflüssige Gesetzgebung verschwindet, vor allem dann, wenn sie gegen Europarecht verstößt.” [Zur gemsamten Meldung

    Human Rights Watch: Deutschland muss mehr für Menschenrechte tun

    [4.2.] [Migazin] Human Rights Watch: Menschenrechte am Abgrund, Deutschland soll mehr tun
    Menschenrechte befinden sich weltweit unter Bedrängnis, sagt Human Rights Watch. Deutschland müsse im eigenen Interesse Vorreiter sein – auch im eigenen Land. Die Stimmung gegen Migranten verschärfe sich. Beim Thema Israel habe Deutschland international Kredit verspielt.
    Eine autoritäre Welle von der Trump-Regierung bis nach China: Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sieht die regelbasierte Weltordnung in Gefahr. Sie befinde sich in einer „existenziellen Krise“, die es so vergleichbar noch nicht gegeben habe, sagte der Deutschland-Direktor der Organisation, Philipp Frisch, bei der Vorstellung des am Mittwoch erscheinenden Jahresberichts 2026 in Berlin. Menschenrechtsorientierte Demokratien sollten daher eine strategische Allianz bilden, um die regelbasierte Ordnung zu bewahren. Der 36. Jahresbericht beleuchtet die Menschenrechtssituation in rund 100 Ländern. 
    Besonders schwer wiege die Finanzierungskrise der Vereinten Nationen: „Das Menschenrechtssystem der UN steht am finanziellen Abgrund“, konstatierte Frisch. Grund dafür seien unter anderem ausbleibende Zahlungen des einst größten Geldgebers USA. Untersuchungsmechanismen der UN könnten daher nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten.
    Deutschland wäre ein großer Verlierer des Untergangs der regelbasierten Weltordnung, erklärte Frisch. Die Bundesrepublik müsse jetzt vorangehen, mit Menschenrechten als Form der „Soft Power“ könne Außenpolitik gemacht werden: „An Menschenrechten zu sparen, ist viel zu teuer.“ Dafür müssten jedoch Menschenrechte im eigenen Land gelebt werden, sagte Frisch. Er warnte daher vor einem „Diskurs, der Werte wie Menschenrechte verächtlich macht“. Als Beispiel dafür nannte er den Umgang mit dem Thema Migration. Die Lebenssituation von Zuwandern und ihren Nachkommen in Deutschland habe sich verschlechtert. Grund dafür sei, dass „politische Rhetorik der AfD von demokratischen Parteien verstärkt übernommen wurde“, sagt HRW-Rassismusforscherin Almaz Teffera.
    Wohl in Anspielung auf die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Oktober ausgelöste Stadtbild-Debatte, mahnt sie, es sei schädlich, Menschen mit Migrationshintergrund erst pauschal als Problem zu bezeichnen, und dann zu beteuern, die „guten Migranten, die hier fleißig arbeiten“, seien natürlich nicht gemeint.
    Außenpolitisch habe sowohl die Ampel-Koalition als auch die neue schwarz-rote Bundesregierung international moralischen „Kredit verspielt“ und dadurch auch an Einfluss eingebüßt, sagte Frisch. Hauptgrund dafür sei die „fast bedingungslose Unterstützung der Bundesregierung gegenüber der Regierung in Israel“ angesichts der systematischen Angriffe auf die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen. In vielen Staaten bekomme man nun zu hören, bei Menschenrechten messe Deutschland mit zweierlei Maß.
    Die Haltung Deutschlands rufe in weiten Teilen der Welt Unverständnis hervor. Frisch forderte, dass Deutschland stärker Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) unterstützt, „gerade, auch wenn es gegen Partner geht“. Der IStGH hatte im November 2024 einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Netanjahu zugesagt, dass der Haftbefehl im Fall eines Deutschlandbesuchs nicht vollstreckt würde.
    Auch Menschenrechtsverletzungen wie die chinesische Unterdrückung der Uiguren und Tibetaner, die Massentötungen im Iran und die systematische Entrechtung von Frauen und Mädchen in Afghanistan stehen im Fokus des aktuellen Berichts.

    Die LGBT-Direktorin von Human Rights Watch, Alex Müller, wies zudem auf eine „weltweite Zunahme von politischer Homophobie“ hin. Bei den Rechten queerer Menschen habe es Rückschritte in vielen Ländern gegeben. Deren Situation werde oft als Frühwarnzeichen der Menschenrechtslage gesehen, als „Kanarienvogel in der Kohlemine“. Müller kritisierte auch die Anweisung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die Regenbogenflagge zum Christopher Street Day nicht mehr auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. Mit dem Argument der politischen Neutralität würde sie das Narrativ der Rechten bedienen, Menschenrechte zu politisieren.

    bpb zu Migration& Medien, Social Media-Kompetenz an Schule, wachender Ungleichheit, mentaler Gesundheit, ...

    [4.2.] Bundeszentrale für politische Bildung - Newsletter 4.2.2026 [Auszüge]
    - MIGRATION UND MEDIEN - Medienberichterstattung über Migration: Migration polarisiert die deutsche Bevölkerung, auch im Hinblick auf die Medienberichterstattung. Diese ist stark von Krisen und Kriminalität geprägt. Wie kommt das? weiter
    - WERKSTATT - Warum souveräne Datennutzung für Schule und Pädagogik unverzichtbar ist: Ob soziale Medien, Apps oder KI: Daten durchdringen unseren Alltag. Stephanie Agethen und Nora Perseke vom Civic Data Lab zeigen, wie Schülerinnen und Schüler souverän mit Daten umzugehen lernen. weiter
    - MIGRATION UND MEDIEN - Bilder von Flucht und Migration in den Medien: Mediale Bilder von (Flucht-)Migration sind nicht neutral und objektiv. Wer sie produziert, was sie wie und in welchen Kontexten sichtbar machen trägt zur Konstruktion von Wirklichkeit bei. Ein Einblick in Forschungsergebnisse. weiter
    - SCHRIFTENREIHE - Unverdiente Ungleichheit: Martyna Linartas warnt vor den Folgen der wachsenden Ungleichheit in Deutschland, analysiert die Narrative für und wider Steuern und diskutiert die Idee eines Grunderbes für alle. weiter
    - SCHRIFTENREIHE - Digitale Diagnosen: Menschen problematisieren ihre mentale Gesundheit – zunehmend auch öffentlich via Social Media: Dort treffen sie vielfach auf fragwürdige Ratgeber. Laura Wiesböck fragt nach den Motiven beider Seiten. weiter
    - SCHRIFTENREIHE - Große Versprechen: Woher rührt die diffuse, teils lamentierende Unzufriedenheit hierzulande? Detlef Pollack verweist auf eine Kluft zwischen wachsenden Erwartungen und oft fehlender Wertschätzung des Erreichten. weiter

    MiGAZIN zu migrationspolit. Entwicklungen (Bund& Bundesländer)

    [5.2.] Migazin Newsletter (Auszüge):
    - Der unsichtbare VIP-Pass: Verbindet Sprache - oder trennt sie?: In Deutschland entscheidet oft schon ein Name oder ein Akzent, ob sich Türen öffnen oder schließen – lange bevor Qualifikation, Persönlichkeit oder Leistung überhaupt eine Chance bekommen. Weiterlesen...

    [4.2.] MIGAZIN Newsletter (Auszüge):
    - Oranienburg (BB) Polizeihochschule Rassismus: Polizeianwärter aus Dienst entlassen: Weil sie sich rassistisch und homophob geäußert haben sollen, sind zwei Polizeianwärter nun entlassen worden. Der Fall könnte jedoch in die nächste Runde gehen. Weiterlesen…

    - Niedersachsen: Unis sollen Studenten bei Antisemitismus rauswerfen können: SPD und Grüne planen eine Gesetzesänderung, damit Hochschulen bei antisemitischen Vorfällen schneller durchgreifen können. Künftig sollen Immatrikulationen verweigert und Studierende leichter exmatrikuliert werden.Weiterlesen…

    - Bezahlkarte in MV: Gutschein rein, Bargeld raus – Minister gelassen: Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll Leistungen einfacher machen und Geldtransfers ins Ausland erschweren – angeblich. In Mecklenburg-Vorpommern tauschen Initiativen nun Gutscheine gegen Bargeld. Was in anderen Bundesländern für Ärger sorgt, lässt Innenminister Pegel kalt. Weiterlesen…

    [3.2.] MIGAZIN Newsletter (Auszug):
    - Berlin: Rekord bei Verwaltungsgericht – viele Ausländerfragen: Entscheidungen von Behörden stoßen oft auf Widerspruch. Betroffene kämpfen um ihre Ziele und Rechte – insbesondere, wenn es um Ausländerfragen geht. Viele ziehen deshalb vor Gericht. Weiterlesen…

    [21.1.] MiGAZIN Newsletter (Auszüge): 
    - Pflege über Grenzen: Studie zeigt hohe Belastung für Menschen mit Eltern im Ausland: Wer in Deutschland lebt und Eltern im Ausland unterstützt, gerät deutlich häufiger unter Druck – finanziell, emotional und im Beruf. Eine neue Studie macht sichtbar, wie verbreitet diese Familienrealität ist, warum Hilfen oft nicht greifen – und warum Sozial- und Familienpolitik auf den Prüfstand gehören. Weiterlesen...

    - Menschenrechtslage: Bundesländer verhängen Abschiebestopp in den Iran: Vermehrt wird wegen der Gewalt im Iran ein Stopp von Abschiebungen in das Land gefordert. Viele Bundesländer schieben bereits nicht ab. In den vergangenen Jahren gab es kaum Rückführungen in das Land, 2025 aber mehr als in den Jahren davor. Weiterlesen...

    - „Schäbig und unerträglich“: Hälfte der Afghanen mit Zusage darf nicht nach Deutschland: Sie hatten eine Zukunft in Deutschland schon fest im Blick. Doch mit dem Regierungswechsel in Berlin ist die Einreise auch für Afghan*innen mit Aufnahmezusage deutlich schwerer geworden – für jeden Zweiten schwindet die Hoffnung immer mehr. Linke und Grüne kritisieren die Politik der Bundesregierung. Weiterlesen...

    - Brandenburg: Neue Wohnsitzauflage für Migranten sorgt für Kritik: In Brandenburg soll eine neue Wohnsitzauflage für Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis kommen. Auslöser ist ein Elternbrief über Gewaltvorfälle an einer Cottbusser Schule. Der Flüchtlingsrat hält den Kurs des Innenministers für falsch. Weiterlesen... [Vgl. 19.01.26, nd: Wohnsitzauflage für Geflüchtete ist Wasser auf die Mühlen der AfD , 19.01.26, Tagesspiegel:  Wohnsitzauflage für Migranten in Brandenburg: Flüchtlingsrat kritisiert „drastischen Einschnitt in Lebensgestaltung“, 20.01.26, taz: Wohnsitzauflage sorgt für Kritik]

    - Lehrer fordern Unterstützung: Knapp 30 Prozent der Schüler haben Einwanderungsgeschichte: Fast ein Drittel der deutschen Schüler*innen hat ausländische Wurzeln. Der Deutsche Lehrerverband und die Gewerkschaft GEW fordern höhere Investitionen in Schulen und frühkindliche Bildung. Weiterlesen...

    - Sachsen-Anhalt: Ausbildungskampagne für Migranten hinter Zielen: Sachsen-Anhalts Unternehmen suchen händeringend Auszubildende. Mit einer Kampagne wollte die Landesregierung junge Menschen mit Migrationserfahrung gezielt ansprechen – doch der Effekt bleibt hinter den Erwartungen. Das Arbeitsministerium gibt sich dennoch optimistisch. Die Linke fordert mehr Willkommenskultur. Weiterlesen...

     

    Blick hinter die Kosten für die Jugendhilfe

    [3.2.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit: Blick hinter die Kosten für die Jugendhilfe:
    Die Kommunen klagen über enorme Finanzbelastungen durch Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz mahnt zu Reformen wegen der hohen Beträge. Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJstat) blickt in der Ausgabe vom Dezember 2025 ihres Informationsdienstes „Kommentierte Daten der Jugendhilfe“ (KomDat) unter anderem auf die Kostenexpansion in der Jugendhilfe. Sie differenziert dazu die Leistungsbereiche und schafft eine wissenschaftliche Grundlage für die Debatte. [weiterlesen]

    BAG KJS-Kommentar zur Sozialstaatsreform

    [3.2.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Michael Scholl, Referent Grundlagenarbeit und fachpolitische Interessenvertretung: 
    Eine Fachkommission der Bundesregierung schlägt einen umfassenden Umbau des Sozialstaates vor. Kernelemente sind, Leistungen zu bündeln, einfacher zugänglich zu machen und stärker auf Pauschalen zu setzen. Insgesamt 26 Empfehlungen gibt die Kommission an die Politik. Die Vertreter*innen aus Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden nennen den eigenen Vorschlag „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“. Für junge Menschen könnten einige Empfehlungen Entlastung und Verbesserung bringen. Es kommt jedoch darauf an, wie die Vorschläge umgesetzt werden. […]
    Die Vorschläge der Kommission, die an Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas übergeben wurden, haben in Medien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Sozialverbände warnen davor, dass bei der Umsetzung die Bedürftigen Einbußen spüren und der Sozialstaat weiter abgebaut werden könnte. Skepsis besteht, ob die notwendige Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen ebenso wie der Bürokratieabbau gelingt. Die BAG KJS wird die Vorschläge danach bewerten, welche Konsequenzen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene folgen könnten. Mit den Empfehlungen der Kommission ist die Debatte eröffnet. [zur gesamten Meldung]

    Integrationskurse auf der Kippe

    [3.2.] Seit Ende November 2025 werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge offenbar keine neuen Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse mehr bearbeitet. Dies geschieht ohne vorherige Information der Bildungsträger und ohne transparente Begründung. In der Folge können zahlreiche geplante Kurse nicht starten oder müssen abgesagt werden, da die notwendige Zahl teilnahmeberechtigter Personen fehlt. Für lernwillige Zugewanderte bedeutet dies lange Wartezeiten beim Spracherwerb, für verpflichtete Teilnehmende entsteht ein erheblicher Druck durch Vorgaben der Jobcenter, denen faktisch keine Kursangebote gegenüberstehen.
    Die Auswirkungen betreffen insbesondere die Arbeitsmarktintegration. Ohne Zugang zu Sprachkursen bleiben viele Zugewanderte in prekären Beschäftigungsverhältnissen und können ihre Qualifikationen nicht einbringen. Integrations- und arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen, die auf eine frühe und nachhaltige Integration setzen, werden dadurch unterlaufen.
    Für die Träger der Integrationskurse – insbesondere Volkshochschulen und private Bildungseinrichtungen – entsteht eine existenzielle Krise. Die fehlende Planbarkeit gefährdet laufende Strukturen, Honorarkräfte und pädagogisches Personal. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch eine seit November 2025 reduzierte Kostenerstattung bei gleichzeitig steigenden Lohn- und Sachkosten.
    Das Vorgehen wird von Bildungsträgern, Fachverbänden und integrationspolitischen Akteur*innen scharf kritisiert. Sie bemängeln die fehlende Transparenz und Begründung der Entscheidungen sowie den Widerspruch zwischen bereitgestellten Haushaltsmitteln und deren faktischer Nichtverwendung infolge ausbleibender Teilnahmeberechtigungen. Aus fachlicher und gesellschaftlicher Perspektive wird vor erheblichen langfristigen Folgekosten gewarnt, da nachhaltige Integration ohne verlässlichen und frühzeitigen Spracherwerb nicht realisierbar ist. [Vgl. Frankfurter Rundschau 1/2]

    Ruf nach Anerkennung - Radikalisierung bei jungen Männern mit wie ohne Migrationshintergrund

    [3.2.] Migazin: Ruf nach Anerkennung - Was Talahons* und rechte Jugendliche verbindet (von Edgar Pocius)
    Was viele aktuelle Konflikte in Deutschland verbindet, ist weniger Ideologie als ein Gefühl, übersehen zu werden. Wo Anerkennung fehlt, wird Provokation zur Sprache. Über denselben Hunger von Talahons und radikalen Rechten.
    [* Talahons: Junge Männer, oft mit Migrationshintergrund, tragen gefälschte Luxusklamotten und laufen mit Bauchtasche, Trainingshose und Goldkette durch die Innenstadt. Dazu provozieren einige mit veralteten Frauenbildern. So lautet zumindest das Klischee. Sogenannte Talahons sorgen aktuell in den sozialen Medien für Aufregung und teils rassistische Diskussionen über Migration und Jugendkultur.]

    Der Soziologe Axel Honneth beschreibt in seinem Buch „Kampf um Anerkennung“, dass Anerkennung eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung einer gesunden und stabilen Identität ist. Menschen benötigen das Gefühl, wahrgenommen, respektiert und ernst genommen zu werden, um ein positives Selbstverständnis entwickeln zu können.
    Gesellschaftliche Konflikte entstehen dort, wo Anerkennung fehlt oder verweigert wird. Honneth unterscheidet dabei drei Formen der Anerkennung, die emotionale Anerkennung, die rechtliche Gleichstellung sowie die soziale Wertschätzung.
    Oft versuchen Menschen, eine fragile Identität durch radikale Formen der Zugehörigkeit zu festigen, auf der Suche nach Sinn, Halt und sozialer Bedeutung. Dieses Framing zeigt, dass in Deutschland viele Gruppen miteinander konkurrieren, weil sie sich übersehen fühlen und dennoch Aufmerksamkeit erlangen wollen. Ähnlich wie bei Kindern lässt sich dabei eine bekannte Strategie beobachten. Bleibt positive Aufmerksamkeit aus, wird versucht, durch negatives oder schockierendes Verhalten wahrgenommen zu werden.
    Diese Form der Aufmerksamkeitssuche durch Provokation findet sich sowohl bei alteingesessenen als auch bei migrantischen Gruppen. Auf der einen Seite stehen Jugendgruppen, die als Talahons bezeichnet werden, auf dem anderen jungen Menschen, die fremdenfeindliche Parolen singen. Junge Männer sind für solche Formen der Radikalisierung besonders anfällig, doch das grundlegende Problem von fehlender Wertschätzung und dem Wunsch nach Zugehörigkeit betrifft alle Altersgruppen. Die genannten Beispiele machen dieses Bedürfnis lediglich besonders sichtbar.
    Die ausgewählten Gruppen zeigen sehr plakativ, wie ein unerfüllter Wunsch nach Anerkennung durch negatives Verhalten ausgedrückt wird. Die Subkultur der Talahons verkörpert dabei vieles von dem, was in der bürgerlichen Mitte als abstoßend oder provokant wahrgenommen wird. Statt sich an Karriere, Arbeit und Hausbau zu orientieren, stehen Müßiggang, Sportanzug, Kampfsport und Criminal Rap im Mittelpunkt, verstanden als performativer Ausdruck einer rebellischen Identität gegen das deutsche Spießertum.
    Diese Haltung markiert eine bewusste Abgrenzung vom bequemen und geregelten Leben. Das Feindbild des bürgerlichen Alltags wird gezielt verkörpert, um durch Provokation Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit zu erzeugen. Dahinter verbirgt sich ein starkes Bedürfnis nach Geltung, das jedoch nicht über positive Anerkennung, sondern über die Mittel negativer Aufmerksamkeit ausgedrückt wird.
    Andere radikalisieren sich hingegen im politischen Spektrum. Die Radikalisierung im rechten Milieu kann ebenfalls als Form des Protests gegen eine als zu bequem empfundene gesellschaftliche Mitte verstanden werden. Dahinter steht oft der Wunsch nach Stabilität, verbunden mit Vorstellungen von mehr Disziplin, Arbeit und Ordnung. Bürgerliche Werte werden dabei zunehmend zugespitzt, bis schließlich ein klares Feindbild entsteht. - In diesem Zusammenhang lässt sich anmerken, dass die AfD häufig als Protestpartei wahrgenommen wird. Dabei geht es weniger um konkrete Inhalte als um das Bedürfnis, ein Zeichen des Dagegenseins zu setzen und Aufmerksamkeit zu erzeugen, selbst dann, wenn diese negativ ausfällt. Diese Dynamik verstärkt vor allem das Denken in Gruppen, im Sinne eines Wir-gegen-sie. Im Gegensatz zur Talahon-Subkultur werden hier bürgerliche Werte nicht abgelehnt, sondern überbetont. Ausbildung, Abschlüsse und Erwerbsarbeit dienen als moralische Abgrenzung gegenüber anderen politischen Lagern. Menschen, denen geringere Leistung zugeschrieben wird, insbesondere wenn sie eine Migrationsgeschichte haben, werden dabei leicht zu Feindbildern erklärt.

    Zwischen diesen Gruppen entsteht eine Art Hass-Liebe-Beziehung, da sie einander benötigen, um sich über Abgrenzung zu definieren. Die gesellschaftliche Mehrheit schwankt dabei immer wieder, welche Gruppe als problematischer wahrgenommen wird und welcher mehr negative Aufmerksamkeit zuteilwird. Oft bleibt unbeachtet, dass diese Dynamik die Gesellschaft zunehmend in viele kleine Gruppen aufspaltet, die trotz aller Gegensätze eines gemeinsam haben: den Wunsch, gesehen und anerkannt zu werden. Eines der Kernprobleme in den Debatten um Wertschätzung ist dabei ein veraltetes Verhältnis zur Arbeit. Häufig wird darüber gesprochen, welche Gruppen wie viel geleistet haben und wer angeblich zum Wiederaufbau Deutschlands beigetragen hat.
    Der Fokus liegt dabei stark auf sozialen Leistungen, fast so, als gäbe es keine anderen Staatsausgaben und als würden einige wenige Langzeitarbeitslose den gesellschaftlichen Wohlstand für sich beanspruchen. Dabei wird übersehen, dass das, was Menschen für Gemeinschaft und Zusammenhalt leisten, nicht allein in prestigeträchtigen Berufsbezeichnungen oder optimierten Lebensläufen auf Plattformen wie LinkedIn sichtbar wird. Auch dort geht es letztlich um Anerkennung.

    Arbeit und gesellschaftlicher Beitrag haben viele Formen. Für die Gemeinschaft tätig zu sein bedeutet nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Fürsorge, Engagement, kreative Arbeit oder soziale Verantwortung, vorausgesetzt, die entsprechenden Möglichkeiten zur Entfaltung sind überhaupt vorhanden. - In Zeiten von künstlicher Intelligenz und sich wandelnden Industrien wird sich auch das Verständnis von Arbeit verändern müssen. Die entscheidende Frage ist, ob wir künftig immer mehr Menschen haben werden, die sich vom Leistungs- und Arbeitsethos ausgeschlossen fühlen, oder ob es gelingt, jede Form des gesellschaftlichen Einbringens als wertvoll anzuerkennen.

    Bundesrat: kritische Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz

    [2.2.] Parität Gesamtverband: Bundesrat mit kritischer Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz
    Am 30. Januar hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Rechtskreiswechsel von Ukraine-Geflüchteten beschlossen. In ihrem Beschluss bringen die Länder deutliche Bedenken gegen das Vorhaben zum Ausdruck, insbesondere hinsichtlich hoher Kosten, zusätzlicher Bürokratie und einer schlechteren Arbeitsmarktintegration. Daraus folgen umfassende Forderungen nach Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung.
    Durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz sollen Geflüchtete aus der Ukraine vom Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wechseln, was gravierende Armut durch niedrigere Leistungssätze und eine deutlich schlechtere Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen bedeuten würde. Der Paritätische Gesamtverband hat sich in zwei Stellungnahmen gegen dieses Vorhaben positioniert und spricht sich grundsätzlich gegen das Sonderregime des AsylbLG aus. 
    In seiner Stellungnahme bestätigt der Bundesrat viele der durch den Paritätischen aufgeworfenen Kritikpunkte und fordert die Bundesregierung auf, „das Anliegen als solches und insbesondere die Art und Weise der Umsetzung noch einmal eingehend mit dem Ziel zu überprüfen, rechtssichere Regelungen zu finden, die einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Ländern unbedingt vermeiden“. [zur gesamten Meldung]

    Deutlich mehr Geflüchtete verlassen Deutschland mit Staatshilfe

    [2.2.] Migazin: Die Zahl der Geflüchteten, die Deutschland mit staatlicher Unterstützung wieder verlassen, ist deutlich gestiegen. 2025 nutzten 16.576 Menschen das entsprechende Förderprogramm, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mitteilte. Im Vorjahr waren es demnach 10.358 Menschen. Über die Zahlen hatten zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet. Laut dem Bundesamt entfiel ein Großteil der Fälle 2025 auf die Zielländer Türkei (4.432 Menschen) und Syrien (3.678). Dahinter folgten Russland, Georgien, der Irak, Kolumbien und Nordmazedonien. Ebenfalls in den Top Ten der Herkunftsländer waren Armenien, Aserbaidschan und Venezuela. [zum gesdamten Aritkel]

    Anrede Unbekannter, Pronomen in Klammern, genderspezif. Aspekte v. Armut

    [1.2.] Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD) e.V.: „Wo Menschen sich geschlechtlich verorten, kann niemand außer ihnen selbst wissen“ - Interview: Anne Lemhöfer: 
    Frieda Wittenborn, Projektleitung bei EFiD, spricht über Fallstricke bei der Anrede unbekannter Personen, Pronomen in Klammern und genderspezifische Aspekte von Armut. | 

    Frieda Wittenborn, Sie komplettieren seit Kurzem das Team der Geschäftsstelle von EFiD als Projektleitung im Bereich Diversität. Worum geht es dabei?
    Frieda Wittenborn: Mein Auftrag ist es, das Profil der evangelischen Frauen*arbeit in Richtung Diversitätsorientierung, Rassismuskritik, Queerfreundlichkeit und Armutssensibilität weiterzuentwickeln. Der Verband hat vor meinem Stellenantritt bereits konkrete Schritte eingeleitet, etwa das aktualisierte Selbstverständnis und die Satzung der Evangelischen Frauen in Deutschland. Demnächst wird EFiD Einzelmitglieder aufnehmen können – darunter natürlich auch trans Frauen und nicht-binäre oder genderqueere Personen.

    Erzählen Sie doch bitte mehr darüber.
    Ich fange mal mit binär an. Denn die deutsche Sprache ist an der Stelle bekanntlich leider nervig. Sie kennt zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Das ist allerdings eine Verengung und trifft sich nicht mit der Realität des Geschlechterspektrums. Das ist keine neue Erkenntnis, sondern eher eine, die zu kurz gekommen ist. Indigene Bevölkerungsgruppen hatten bereits passende Worte, lange bevor die Worte nicht-binär oder genderqueer Verbreitung gefunden haben. Nicht-binär oder genderqueer kann heißen, dass sich eine Person weder männlich noch weiblich definiert oder sowohl als auch. Wo Menschen sich geschlechtlich verorten, kann niemand wissen, außer ihnen selbst. Das hat Auswirkungen darauf, wie wir Menschen ansprechen.

    Wie geht man denn am besten im Alltag korrekt damit um, wenn man einer Person begegnet und noch nicht weiß, welche Anrede oder welches Pronomen passt? - Schöne Frage. Solange ich keine Aussage von meinem Gegenüber zu den eigenen Pronomen gehört oder gelesen habe, habe ich keine Klarheit. Dann nutze ich neutrale Anreden. Wenn ausdrücklich gesagt worden ist, dass eine Person gerne binär angesprochen wird, nehme ich die entsprechende binäre Anrede. Kurz gesagt: Auf der sicheren Seite bin ich, wenn ich eine Anrede ohne Pronomen wähle.

    Machen Sie es gerne konkret: Wie mache ich das in einer E-Mail? - Ich gebe mal einige Beispiele mit meinem eigenen Namen: Hallo Frieda Wittenborn geht natürlich gut, je nach Tageszeit Guten Tag oder Guten Abend Frieda Wittenborn, etwas informeller vielleicht auch Hey Frieda, Ich grüße dich, Frieda, Frieda Wittenborn, ich grüße Sie. Es gibt also viele Anreden, die passend sind, wenn eine Person keine Pronomen nutzt.

    Und so bleibt meine Ansprache offen für nicht-binäre Personen, ohne Zuschreibungen zu machen? - Ein Schritt fehlt noch. Die Anrede ohne Pronomen bedeutet meist, dass auch weitere Worte nicht passen. Gehen wir mal für einen Moment davon aus, Sie selbst nutzen keine Pronomen. Das bedeutet dann vermutlich, dass die Anrede „Liebe“ Anne Lemhöfer unstimmig ist. Das betrifft all die Worte, die in der deutschen Sprache für die Unterscheidung zwischen weiblichem oder männlichem Geschlecht stehen. Worte wie: Kollegin, Referentin, Chefin. Statt Referentin lässt sich manchmal von Projektleitung schreiben, statt Kollegin passt häufig mitarbeitende Person, statt Chefin kann von Führungskraft gesprochen werden.

    Wie kann ich andere wissen lassen, welche Pronomen für mich passen? - Sie sagen beim Kennenlernen Ihre eigenen Pronomen. Wenn das nicht von klein auf beigebracht wurde, ist das am Anfang ungewohnt. Neue Gewohnheiten verankern klappt aber auch hier. Sie könnten das auch gemeinsam mit einer oder zwei anderen Personen in Ihrem Team starten. Für E-Mails hat sich etabliert, die Pronomen in die Signatur zu schreiben, direkt hinter dem Namen in Klammern gesetzt. Das kann so aussehen: Maja Schmidt (ohne). Vermutlich kennen Sie die Varianten: (sie/ihr), (er/ihm) oder (er, they), (they/them).

    Ja, klar. Vielen Dank für diesen sehr wichtigen Exkurs! Aber nun zu einem anderen Thema, mit dem Sie sich beschäftigen: Sie haben an der Schnittstelle Geschlecht und Armut gearbeitet. Wie ist denn da die Situation im Moment? - Die grundlegenden Problemstellen für Frauen sind lange bekannt. Die Inflation und andere Ereignisse belasten zusätzlich. In den Nachrichten und Studien begegnen uns die Zusammenhänge in Form der Worte „Gender Pay Gap“, „Gender Pension Gap“ oder Ehegattensplitting. Dahinter steckt noch immer: Geschlechterbilder und Rollenvorstellungen sind verengt und die staatlichen Entscheidungen korrigieren das nicht ausreichend. Damit trägt der Sozialstaat die Benachteiligung weiter. Das beginnt nicht erst bei der schlechteren Bezahlung jener Berufe, die vorwiegend von Frauen gewählt werden. Es betrifft die Frage „wer nimmt wie viele Monate der Elternzeit?“ und setzt sich fort in „wer geht in welchem Ausmaß in Teilzeit?“. In der Konsequenz machen Frauen im Durchschnitt erheblich mehr unbezahlte Care-Arbeit und erwirtschaften im Umkehrschluss weniger Rente durch Lohnarbeit. Die Folge: Frauen haben ein höheres Armutsrisiko.

    Hatten Sie direkt mit armutserfahrenen Menschen zu tun? - Eine alleinerziehende Mutter mit Armutserfahrung, die ich interviewen durfte, brachte die Absurdität ihrer Erfahrung von vermeintlicher Arbeitslosigkeit so auf den Punkt: „Heute, in meinen Fünfzigern, bin ich im ersten Arbeitsmarkt angekommen. Es heißt, die Mütter seien faul. … Mir ist wichtig: Ich war erwerbslos, nie arbeitslos. In den Maßnahmen des Jobcenters gab es einen Stundenlohn von 1,50 Euro. Dazu kam immer das Hoffen auf Verlängerung. Man will ja, auch wenn die Kinder größer sind, was zu tun haben. Die ganzen arbeitslosen Leute, die ich kenne, die habe ich alle bei der Arbeit kennengelernt.“

    Welche besonderen Risikofaktoren gibt es? - Risikofaktoren sind etwa das Alter und das Familienmodell, etwa die Zahl der Kinder, aber natürlich auch extreme Erfahrungen wie Gewalt, Wohnungslosigkeit oder Haft. Was erst nach und nach in den Blick gerät, ist die intersektionale Perspektive, also die Wirkung von Mehrfachdiskriminierung. Rassismus und Flucht sowie Behinderung stellen in Überkreuzung mit Geschlecht spezifische Hürden beim Zugang zu Existenzsicherung und Macht dar. Weiße Frauen haben im Schnitt ein geringeres Armutsrisiko als Schwarze Frauen oder Frauen of Colour. Werkstätten dürfen einen derart geringen Lohn an Menschen mit Behinderung zahlen – das lässt sich durch nichts rechtfertigen. Das berufliche Umfeld von trans Frauen reagiert nach einem Outing im Schnitt negativ und die Frauen werden mit einem Karriereknick oder -abbruch konfrontiert. Lesbische Mütter haben es statistisch mit einem doppelten Gender Pay Gap zu tun.

    Was kann man dagegen tun? - Es braucht weiterhin Aufklärungsarbeit, geschlechtsspezifische Finanzbildung und Arbeitszeitmodelle, die Familien mehr Zeitsouveränität geben. Wichtig sind natürlich auch der Ausbau qualitativer Kinderbetreuung und Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen, eine wirklich auskömmliche Mindestrente und Steuermodelle, die nicht dazu anregen, dass in einer Partnerschaft eine Person weniger verdient als eine andere.

    Wo kann dabei ein Verband wie EFiD ansetzen, um die Lage zu verändern? - EFiD kann weiter eintreten für die bekannten Lösungsstrategien. Ein Dachverband kann sich gut vernetzen mit den Menschen, die es betrifft, und deren Stimmen stärken.

    Zur Person: Frieda Wittenborn ist Anfang 40 und leitet seit Oktober 2024 bei EFiD das Projekt „Förderung intersektional angelegter Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in Kirche und Gesellschaft“. Ursprünglich hat Frieda Wittenborn Philosophie studiert und zuletzt ein evangelisches Demokratienetzwerk koordiniert sowie an der Schnittstelle Armut und Geschlecht gearbeitet. In die Arbeit bei EFiD bringt Frieda Wittenborn Know-how aus der systemischen Beratung ein sowie Ausbildungen in gewaltfreier Kommunikation und in Betzavta (hebräisch für „Miteinander“), das ist eine Methode, die Demokratie fühlbar macht.

    Warum junge Menschen zunehmend arbeitslos sind

    [31.1.] Interview: Mehr Abschlüsse, kein Job - Warum junge Menschen zunehmend arbeitslos sind: Junge Menschen sind arbeitsunwillig geworden – dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Doch die steigende Jugendarbeitslosigkeit hat andere Gründe.
    Die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen steigt. Betroffen sind längst nicht mehr nur diejenigen ohne Schulabschluss oder Ausbildung, sondern zunehmend auch gut qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Fachkräfte aus bestimmten Bereichen wie IT. Für viele von ihnen gestaltet sich der direkte Übergang in den Beruf schwierig.
    Auch Arbeitsmarktforscher Hans Dietrich vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beobachtet diese Entwicklung – samt aller Herausforderungen, mit denen junge Menschen aktuell beim Einstieg ins Berufsleben konfrontiert sind. Im Interview erklärt er die Gründe: Hauptgründe sind ein Überangebot an Absolventen in manchen Studienrichtungen, schwächere Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in der aktuellen Wirtschaftsphase und technologische Veränderungen (z. B. Automatisierung/KI), die Einstiegsaufgaben übernehmen. Bildung bleibt insgesamt ein Schutzfaktor, aber Betroffenheit und Risiken sind je nach Branche sehr unterschiedlich. [zum gesamten Interview]

    Abschaffung der Berichtspflicht zur Lage in s.g. sicheren Herkunftsstaaten

    [30.1.] LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V.: In erster Lesung wurde gestern Abend im Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung “Geplanter Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums” beraten. Im Entwurf soll auch die regelmäßige Berichtspflicht zur Lage in sogenannten sicheren Herkunftsstaaten abgeschafft werden. Dazu erklärt Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt zur Bedeutung für Bedeutung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*): 
    Seit Jahren wird durch die Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten queeres Leben gefährdet. Die rechtlichen Standards, die gemäß Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH für eine Einstufung als “sicherer Herkunftsstaat” eigentlich notwendig sind, wurden durch politische Entscheidungsträger*innen immer wieder bewusst übergangen. Erst vor wenigen Monaten hat der Bundestag überdies beschlossen, dass die Bundesregierung nunmehr per Erlass und nicht wie vorher in einem Gesetzgebungsverfahren Staaten als sicher einstufen kann. Und nun soll auch noch die Berichtspflicht über die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus abgeschafft werden - versteckt in einem kleinen Teil eines sehr umfangreichen Antrags. Somit verschafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, an der Einstufung schlimmster Verfolgerstaaten als sicher festzuhalten, an jeder Faktenlage vorbei. Einen Sicherheitsmechanismus, um fehlerhafte Einstufungen zu korrigieren, gibt es dann nicht mehr. 
    Wir kritisieren die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, Marokko, Tunesien und Algerien weiterhin aufs Schärfste und lehnen die im letzten Jahr beschlossene Einstufung der Länder per Verordnung entschieden ab. Verfolgerstaaten können keine sicheren Herkunftsstaaten sein. Die Berichtspflicht über sogenannte sichere Herkunftsstaaten abzuschaffen, ist inakzeptabel. Wenn  LSBTIQ* Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten in beschleunigte Asylverfahren gedrängt werden, kann dies fatale Folgen haben. Umso wichtiger ist es, dass das Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten möglichst transparent und faktenorientiert ist. 
    Besonders bitter ist die nun geplante Abschaffung der Berichtspflicht, weil Sebastian Fiedler (SPD) noch im Dezember 2025 im Bundestag erklärt hat: “Wir stellen sicher, dass dieses Instrument verantwortungsvoll bleibt – das ist uns als Parlament natürlich wichtig –; denn wir verpflichten die Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre darüber zu berichten, wie sich die Lage in den jeweiligen Herkunftsstaaten geändert hat. Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat.”

    BGH-Urteil stärkt Diskriminierungsschutz auf Wohnungsmarkt

    [29.1.] Migazin: BGH-Grundsatzurteil: Makler dürfen Bewerber nicht wegen Namen aussortieren
    Der Bundesgerichtshof stärkt den Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt: Die Ablehnung von Bewerbern aufgrund eines ausländisch klingenden Namens ist Immobilienmaklern verboten. Einer Betroffenen steht demnach eine Entschädigung zu.
    Ein ausländisch klingender Name darf bei der Auswahl von Bewerbungen auf eine Wohnung keine Nachteile bringen. Wenn ein Immobilienmakler einer Mietinteressentin aufgrund ihres Namens direkt absagt, stellt dies eine entschädigungspflichtige Diskriminierung aus ethnischen Gründen dar, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschied. (AZ: I ZR 129/25)
    Die Klägerin hatte sich im November 2022 mehrfach über ein Internetformular bei einem Makler um Besichtigungstermine für ausgeschriebene Mietwohnungen beworben. Dabei gab sie jedes Mal ihren pakistanischen Vor- und Nachnamen an – und bekam immer eine Absage. Als sie Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße unter den Namen „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“ stellte, erhielt sie dagegen ein Angebot zum Besichtigungstermin.
    Die Frau warf dem Makler eine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft vor und forderte Schadensersatz. Das Landgericht Darmstadt gab ihr Recht: Der Makler habe besonders schwer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und sei deshalb zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro verpflichtet.
    Die dagegen eingelegte Revision des Maklers hatte vor dem BGH keinen Erfolg. Das Landgericht habe rechtmäßig die Entschädigung bestimmt, erklärte der Gerichtshof. Der Makler habe die Mietinteressentin aus ethnischen Gründen benachteiligt und damit gegen das AGG verstoßen.
    Rechtliche Bedenken, dass die Klägerin unter falschem Namen Mietgesuche aufgegeben hat, bestünden nicht, erklärte der BGH. Der Makler könne auch nicht darauf verweisen, dass er möglicherweise im Auftrag des Vermieters gehandelt habe und dieser ebenfalls hafte. Dies stehe der Eigenhaftung des Maklers nicht entgegen.
    Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bezeichnete das Urteil als „wichtiges Signal ins Land: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist verboten und man kann sich dagegen wehren.“ Sie forderte zugleich eine Änderung des AGG, um diskriminierende Wohnungsanzeigen zu verbieten. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für Stellenanzeigen.
    Der Immobilienverband Deutschland (IVD), in dem unter anderem Maklerinnen und Makler organisiert sind, nannte das Urteil „konsequent“. Schon seit Langem empfehle der Verband Maklerfirmen, sich am AGG zu orientieren. „Auch wenn der Immobilienmakler nicht den Mietvertrag schließt, sondern nur vermittelt, muss er bei der Auswahl das AGG beachten. Das ist zwingend“, erklärte IVD-Geschäftsführer Christian Osthus. Der Verband unterstrich zudem, dass Maklerinnen und Makler diskriminierende Vorgaben ihrer Auftraggeberinnen und -geber nicht umsetzen dürften.
    Rechtsexpert:innen weisen trotz des Urteils darauf hin, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland weiterhin Lücken hat. Zwar gilt das AGG in vielen Bereichen des Arbeits- und Zivilrechts, für hoheitliches Handeln des Staates – also etwa Entscheidungen von Behörden im Verwaltungsalltag – greift es jedoch in der Regel nicht.
    Beispiel: Wäre die Benachteiligung nicht durch einen Makler, sondern durch eine Behörde erfolgt, würde das AGG meist nicht als Grundlage für eine Entschädigung dienen. Diskriminierung kann zwar auch im staatlichen Handeln gegen Art. 3 Grundgesetz verstoßen – der Weg zu wirksamen Ansprüchen ist dort aber oft komplizierter. Forderungen nach einer Reform und Ausweitung des AGG blieben bislang ohne Umsetzung.
    [Vgl. Deutschlandfunk [Audio]: BGH-Urteil – Warum der Name bei der Wohnungssuche nicht entscheiden darf.
    s.a. Antidiskriminierungsstelle: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist weit verbreitet.]

    Rh-Pf.: Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie& Vielfalt

    [29.1.] Migazin: Chancengleichheitsgesetz - Gesetzeslücke geschlossen: Diskriminierung durch Behörden
    Wer sich von Landesbehörden diskriminiert fühlt, soll in Rheinland-Pfalz künftig leichter Beschwerde einlegen und notfalls klagen können – inklusive möglicher Entschädigung. Das neue Chancengleichheitsgesetz schließt eine Schutzlücke. Die Opposition warnt vor Bürokratie und Rechtsrisiken.:
    Ein neues Gesetz soll besser vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) legt etwa Beschwerde- und Rechtswege fest, für den Fall, dass sich Menschen diskriminiert fühlen. Auch ein möglicher Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz ist Bestandteil des Gesetzes. Das Ganze gilt zunächst für Behörden auf Landesebene, nicht für Kommunen. 
    Verhindert oder beseitigt werden soll Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Betroffenen wird eine längere Frist von einem Jahr eingeräumt, um Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.

    Beispiel einer Schul-Klassenfahrt: Beschlossen wurde das Gesetz im Plenum mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Fraktionen von CDU und AfD lehnten es ab. „Dieses Gesetz schließt eine Schutzlücke“, betonte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer. Das sei wichtig in einer Zeit, in der die Abwertung bestimmter Gruppen immer salonfähiger werde.
    Familienministerin Katharina Binz (Grüne) sagte: „Diskriminierung darf nicht hingenommen werden, wo staatliche Macht besonders intensiv wirkt – in Schulen, Behörden, Verwaltungen oder bei der Polizei.“
    Die Grünen-Fraktion hatte im Vorfeld ein konkretes Beispiel genannt, in dem das LGCDV künftig greifen könnte. Wenn etwa eine Schülerin mit einer Behinderung von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werde, mit dem Argument, dass das organisatorisch zu aufwendig sei, greife weder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch das Landesinklusionsgesetz. Das neue Gesetz schaffe in einer solchen Konstellation konkrete Rechtsansprüche.

    Lob aus Berlin: Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sagte, bislang habe nur Berlin ein vergleichbares Gesetz gehabt. „Rheinland-Pfalz wird damit zum Wegbereiter.“ Deutschland habe sich verpflichtet, europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz vollständig umzusetzen und das gehe nur mit Landesdiskriminierungsgesetzen. 
    Es gebe viele Bereiche, für die Länder alleine zuständig seien, etwa Bildung oder Polizei. Insofern hoffe sie, dass möglichst viele Bundesländer dem Beispiel von Rheinland-Pfalz schnell folgen.

    Harsche Kritik aus der Opposition: Im Landtag in Mainz sprach der AfD-Abgeordnete Joachim Paul von einem „Misstrauens- und Verdächtigungsgesetz“. Berlin nannte er einen „failed state“, also einen gescheiterten Staat, der nicht als Vorbild dienen sollte. Hinter dem Gesetz sieht Paul „politischen Kontrollzwang“.
    Jens Münster von der CDU warnte vor Rechtsunsicherheiten für Verwaltungen, vor neuen Haftungsrisiken und mehr Bürokratie. Er verwies auch auf Bedenken von Landkreistag sowie von Bürgermeistern von Verbandsgemeinden, die allerdings zunächst nicht von dem Gesetz betroffen wären.
    Die FDP-Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer betonte, es sei eine spätere Evaluierung des Gesetzes vorgesehen. Dann werde geschaut, ob es Schutz verbessere und ob der Aufwand für die Verwaltung verhältnismäßig sei oder nicht. Die Evaluierung war dem Gesetz per Änderungsantrag noch hinzugefügt worden.

    Nettozuwanderung geschrumpft

    [29.1.] Migazin: Einwanderung eingebrochen: Deutschland schrumpft.
    In den vergangenen Jahren hat Einwanderung meist ausgeglichen, dass in Deutschland mehr Menschen sterben als geboren werden. Nicht so im vergangenen Jahr. Da ist die Nettoeinwanderung eingebrochen. 
    Die Einwanderung gleicht den Geburtenrückgang nicht mehr aus: Deutschland schrumpft. Zum Jahresende 2025 lebten nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes rund 83,5 Millionen Menschen in Deutschland. Die Bevölkerung war damit um etwa 100.000 Personen kleiner als am Jahresende 2024. 
    Zuletzt hatte es in den Jahren 2003 bis 2010 sowie im ersten Corona-Pandemiejahr 2020 Bevölkerungsrückgänge gegeben. Zwischen 2011 und 2024 war die Bevölkerung mit Ausnahme von 2020 jedes Jahr gewachsen.
    Die Lücke ist zu groß: „Wie in allen Jahren seit der deutschen Vereinigung 1990 überstieg auch im Jahr 2025 die Zahl der Gestorbenen die Zahl der Geborenen“, berichteten die Statistiker. Im Unterschied zu den Vorjahren nahm allerdings die Differenz zwischen den Geburten und Sterbefällen (Geburtendefizit) zu, während der Saldo aus Zu- und Fortzügen (Nettozuwanderung) deutlich abnahm.
    Das bedeutet: „Die Lücke zwischen den Geburten und Sterbefällen konnte erstmals seit 2020 nicht durch die Wanderungsgewinne geschlossen werden.“ Für 2025 rechnet das Bundesamt nur noch mit 640.000 bis 660.000 Geborenen. Dem stehen gut eine Million Gestorbene gegenüber. Daraus ergäbe sich für 2025 ein Geburtendefizit von 340.000 bis 360.000 Personen. In den 2010er Jahren war das Defizit mit durchschnittlich 171.423 Menschen deutlich niedriger.
    Nettozuwanderung bricht ein: In den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 gab es laut Statistischem Bundesamt 220.000 mehr Zuzüge nach Deutschland als Fortzüge ins Ausland. Damit war der Saldo deutlich geringer als im Vorjahreszeitraum, als der Wert zwischen Januar und Oktober bei 391.500 lag. Für das Gesamtjahr 2025 wird die Nettozuwanderung nach den bisher vorliegenden Daten auf 220.000 bis 260.000 Personen geschätzt. „Damit war sie um mindestens 40 Prozent geringer als im Jahr 2024“, berichteten die Statistiker.
    Auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Jahr 2025 hatte die Nettozuwanderung zuletzt im Corona-Pandemiejahr 2020 gelegen. Im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 2024 war der jährliche Wanderungssaldo mit 356.000 Personen deutlich höher. 

    Frauen& Migranten oft überqualifiziert im Job

    [29.1.] Migazin: Amtliche Zahlen - Frauen und Migranten oft überqualifiziert im Job.
    Viele Erwerbstätige in Deutschland arbeiten in Berufen, für die sie eigentlich zu gut ausgebildet sind. In der Altersgruppe der 15- bis 34-Jährigen trifft das vor allem auf zwei Gruppen zu.: 
    Viele junge Menschen in Deutschland sind für ihren aktuellen Job überqualifiziert. Überdurchschnittlich häufig trifft das in der Altersgruppe der unter 35-Jährigen auf Frauen und Erwerbstätige mit Einwanderungsgeschichte zu, wie das Statistische Bundesamt auf Basis der Arbeitskräfteerhebung 2024 mitteilte.
    Demnach gaben 15 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 34 Jahren an, einen höheren Bildungsabschluss zu haben als für ihre Tätigkeit erforderlich. Bei Frauen (16 Prozent) ist dies etwas häufiger der Fall als bei Männern (13 Prozent).

    Menschen mit Einwanderungsgeschichte häufiger überqualifiziert: Noch häufiger sind der Statistik zufolge Menschen mit Migrationshintergrund formal überqualifiziert für die ausgeübte Tätigkeit (18 Prozent). „Bei Gleichaltrigen ohne Einwanderungsgeschichte hatten nur 14 Prozent einen höheren Abschluss als erforderlich“ so das Statistikamt.
    Bei der großen Mehrheit der 15- bis 34-Jährigen in der Gesamtstichprobe stimmte nach Angaben der Wiesbadener Statistiker der Bildungsabschluss mit der ausgeübten Tätigkeit überein (78 Prozent), ein kleiner Teil (7 Prozent) hatte einen niedrigeren Abschluss als erforderlich, war also formal unterqualifiziert.

    Migranten arbeiten überdurchschnittlich oft Fachfremd: Dass die Fachrichtung ihrer Berufsqualifikation nur teilweise, eher nicht oder überhaupt nicht zur aktuellen Tätigkeit passt, gaben insgesamt 22 Prozent der Erwerbstätigen an. Dieser Anteil fiel für Frauen und Männer gleich hoch aus.
    Deutlich höher war der Anteil derjenigen, die in einer teilweise bis völlig abweichenden Fachrichtung arbeiteten, unter jungen Erwerbstätigen mit Einwanderungsgeschichte (28 Prozent). Am höchsten war er unter denjenigen, die selbst zugewandert waren (30 Prozent). Dagegen gaben nur 20 % der Gleichaltrigen ohne Einwanderungsgeschichte an, dass ihre Fachrichtung nur teilweise bis überhaupt nicht zur aktuellen Tätigkeit passt.

    Wirtschaft auf Einwanderung angewiesen: Experten weisen immer wieder darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft auch auf Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland angewiesen ist, um dem Fachkräftemangel hierzulande zu begegnen. Zugleich wird angemahnt, Einwanderern eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Statistische Ungleichheiten wie Überqualifizierung im Job seien oft die Folge von diskriminierenden Strukturen.
    Als Person mit Einwanderungsgeschichte werden nach Angaben des Bundesamtes diejenigen erfasst, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

    [29.1.] Deutschlandfunk: Sozialarbeiterin Sabine Constabel arbeitet für den Verein „Sisters“. Dieser hilft beim Ausstieg aus Prostitutions-Szene. Seit sie die Lebenswirklichkeit von Prostituierten in Deutschland kennt, setzt sie sich für ein konsequentes Sexkaufverbot und für die Bestrafung von Freiern ein. Dafür wird sie angefeindet – und ausgezeichnet.

    Bildungsbereich streikt für bessere Arbeitsbedingungen& Einkommen

    [29.1.] Tarifkonflikt: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rief zu einem bundesweiten „Streiktag Bildung“ auf - Bundesweit haben Beschäftigte aus dem Bildungsbereich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Einkommen demonstriert.
    Pädagogen in Kitas, Schulen und Hochschulen seien ein bedeutsames Bindeglied in der Gesellschaft, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Siebernik, in Leipzig. Dort folgten unter dem Stichwort „Streiktag Bildung“ rund 3.000 Menschen dem Aufruf der GEW zu einer Kundgebung und einer Demonstration. Auch Berlin, Hamburg, Köln und Mannheim gehörten zu den zentralen Streikschwerpunkten.
    Wohl weitere Streik-Aktionen bis zur nächsten Verhandlungsrunde: Die Gewerkschaften fordern eine inhaltsgleiche Übertragung eines Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten in den einzelnen Ländern. Die GEW wirft den Arbeitgebern vor, bisher kein Angebot in der Tarifrunde vorgelegt zu haben. Mit weiteren Warnstreiks bis zum dritten Aufeinandertreffen der Verhandlungspartner am 11. Februar ist zu rechnen. In den Verhandlungen fordern Verdi und dbb unterstützt von der GEW und anderen Gewerkschaften sieben Prozent mehr Lohn, monatlich mindestens 300 Euro. Die Arbeitgeber hatten das als unbezahlbar abgelehnt. [Audio]

    Erlass gegen Gewalttaten an Italiens Schulen

    [29.1.] Deutschlandfunk: Erlass gegen Gewalttaten - An Italiens Schulen sollen künftig Metalldetektoren eingesetzt werden können, um Gewalttaten mit Messern und Schusswaffen zu verhindern.
    Die Regierung von Ministerpräsidentin Meloni veröffentlichte in Rom einen entsprechenden Erlass. Demnach sollen die Kontrollen sowohl in der Schule als auch in der Umgebung stattfinden können, auch unangekündigt. Damit soll verhindert werden, dass Schüler mit Waffen in den Unterricht kommen.
    Die Regierung in Rom reagiert mit dem Erlass auf mehrere Messerangriffe. Erst Mitte Januar war in der Hafenstadt La Spezia ein 18-Jähriger von einem Mitschüler erstochen worden.

    Online-Artikel des Magazins Geschlechtersensible Pädagogik

    [29.1.] Geschlechtersensible Pädagogik - ein Projekt von meinTestgelände - Newsletter (Auszüge):

    Claudia Wallner| Popkultur: “Brave Mädchen” entschuldigen sich (nicht) : Wie ein Podcast Täter-Opfer-Umkehr betreibt  Lesen

    Buch des Monats: "Hoffen ist ein Verb. Hoffen ist nie Stillstand”: Die queere Schweizer Nationalrätin Anna Rosenwasser über Sichtbarkeit, Gefühle und Politik  Lesen

    Beitrag des Monats:  Mein Testgelände – Junge Menschen sprechen, wir hören zu: "Ich trug eine knallpinke Hose, ein bauchfreies Top, Wimperntusche. Für mich war das kein großes Statement, sondern einfach ich. Doch das sahen viele anders." Mit 15 leitet Luisa ihre ersten Sitzungen und merkt schnell: Bevor Frauen gehört werden, werden sie gesehen.   Lesen

    Influencer*in des Monats: @vikykid: Pickel, Haare, Kratzer, Bauchfett: Fern von KI beweist @vikykid wie echte Körper aussehen.  Zu Instagram

    Studie: Kitas reagieren nicht auf Bedarfe in der Sprachförderung

    [28.1.] Studie - Kitas reagieren nicht auf Bedarfe in der Sprachförderung
    Eine Kita-Studie stellt Lücken in der Personaldecke fest: Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung stehen Integrationshelfer zur Seite, Sprachförderung in Deutsch gibt es in den Kindertagesstätten dagegen selten. 
    Nur jede siebte Kindertagesstätte in Deutschland verfügt laut einer Studie über genug Fachkräfte für eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder. Ein knappes Viertel der Kitas (24,4 Prozent) hat immerhin über 81 bis 99 Prozent der empfohlenen Personalkapazitäten. 
    […] Hintergrund der Studie ist das geplante Kita-Startchancen-Programm. Das hat die Bundesregierung aus Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, um die Teilhabe von Kita-Kindern mit besonderen pädagogischen Anforderungen zu verbessern. Die Gütersloher Bertelsmann Stiftung schlägt eine zusammen mit dem Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) entwickelte Personalausstattungsquote für Kitas als Förderinstrument vor. „Chancengerechtigkeit kann es nur geben, wenn es gelingt, auf alle Kinder entsprechend ihrer Bedarfe einzugehen“, sagte Anette Stein, Direktorin des Bereichs „Bildung und Next Generation“ der Stiftung. Weiterlesen…

    Spanien: Legalisierung von Migrant*innen - konträr zu EU-Verschärfungen

    [27.1] Die Regierung in Spanien will den Aufenthaltsstatus von etwa einer halben Million Migranten ohne Papiere legalisieren. Die spanische Migrationsministerin Saiz sagte dem Sender RTVE, die Menschen könnten dann legal in jedem Sektor und in jedem Teil des Landes arbeiten, was der Wirtschaft zugute kommen werde.
    Das Dekret betrifft nach Informationen aus Regierungskreisen Migranten, die seit mindestens fünf Monaten in Spanien leben und vor dem 31. Dezember 2025 internationalen Schutz beantragt haben. Die Legalisierung soll demnach auch bereits in Spanien lebende Kinder der Antragsteller umfassen.
    Die sozialistische Regierung von Ministerpräsident Sanchez geht mit der Maßnahme einen anderen Weg als die meisten EU-Staaten, die ihre Migrationspolitik verschärfen. Der Regierungschef begründet diesen Kurs mit der Gefährdung des Sozialstaats sowie der Rentensicherung aufgrund fehlender Arbeitskräfte und einer überalterten Bevölkerung. [Dlf, Migazin]

    Nach Australien - Frankreich: Social-Media-Verbot bis 15 Jahren

    [27.1.] Frankreich ist einem Verbot von Online-Netzwerken für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren einen Schritt nähergekommen.
    Die Abgeordneten der Nationalversammlung stimmten in Paris mit großer Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Falls der Senat auch zustimmt, könnte das Verbot, das etwa Tiktok, Snapchat und Instagram umfassen soll, bereits im kommenden Schuljahr gelten. Der Gesetzentwurf soll per Eilverfahren verabschiedet werden, so dass er bereits im September in Kraft treten kann. Präsident Macron setzt sich nachdrücklich für die Reform ein.
    Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Online-Netzwerke auf Heranwachsende zu vermeiden. Nach einem Bericht der französischen Gesundheitsbehörde schadet die Nutzung der mentalen Gesundheit von Jugendlichen erheblich.
    In Australien war im Dezember das weltweit erste Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt die Nutzung von entsprechenden Plattformen erst ab 16 Jahren. [DLF, Spiegel, ZDF]

    [Audio] Gender Data Gap: Medizin. Forschung vernachlässigt Frauen, nicht-binäre & Trans-Personen systematisch

    [27.1.] Deutschlandfunk: Gender Data Gap - Medizinische Forschung vernachlässigt die Frauen systematisch [30:39 Minuten]
    Der Gender Data Gap betrifft Frauen und nicht-binäre oder Trans-Personen auch und vor allem in der medizinischen Forschung.
    Polyzystisches Ovarialsyndrom, Lipödem und Endometriose betreffen Millionen Frauen weltweit. Doch bis heute werden sie oft fehldiagnostiziert und nicht ausreichend behandelt. Viele Frauen berichten von jahrelanger Odyssee durch Arztpraxen.

    Studie: Fälle sexualisierter Gewalt unter christlichen Pfadfindern

    [27.1.] Aktuelle Studie: Der evangelisch geprägte „Verband Christlicher Pfadfinder*innen“ stellte eine Studie vor, die 344 Missbrauchsbetroffene zwischen 1973 und 2024 auflistet. Sie geht von 161 mutmaßlichen Tätern und Täterinnen aus. Die Mehrheit der Betroffenen war laut der Untersuchung zum Zeitpunkt der Taten zwischen 13 und 17 Jahre alt. Etwa die Hälfte der Fälle geschah demnach bei Pfadfinderfahrten oder in Zeltlagern.
    Die an der Studie beteiligten Forschungsinstitute hatten seit dem Jahr 2023 Akten gesichtet und fast 80 Interviews mit ehemaligen und aktiven Pfadfindern geführt. Im Jahr 2024 war eine ähnliche Studie des interkonfessionellen Pfadfinderverbandes BdP zu einem Ergebnis von mindestens 50 Beschuldigten und 123 Betroffenen gekommen. [Dlf]

    Bundesagentur: Arbeitsmarkt auf Zuwanderung& Integration angewiesen

    [27.1.] Bundesagentur: Ohne ausländische Beschäftigte geht es nicht mehr
    In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Auch Schutzsuchende werden immer wichtiger für den Arbeitsmarkt. Die Zahlen zeigen klare Trends. Zuwanderer spielen auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Das Beschäftigungswachstum der vergangenen Jahre wurde laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) nur noch durch Ausländerinnen und Ausländer getragen, wie aus einer Zusammenstellung anlässlich der Konferenz „Migration und Arbeit“ hervorgeht. Während es immer weniger Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit gebe, wüchsen die Anteile bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ausländischem Pass, heißt es in dem BA-Papier. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit sinkt vor allem wegen der alternden Gesellschaft.

    Entsprechend warb Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bei der Konferenz in Berlin für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte. Die Wirtschaft benötige „Menschen, die neue Ideen entwickeln, den Bagger fahren oder in der Produktion arbeiten“. In vielen Branchen und Regionen seien gute Leute bereits heute Mangelware. „Selbst wenn wir alle inländischen Fachkräftepotenziale heben, wird das nicht genügen.“
    Als Konsequenz macht sich Bas dafür stark, Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten frühzeitig den Weg zu ebnen. Deutschland stehe nämlich im harten internationalen Wettbewerb mit anderen Staaten, die ähnliche demografische Probleme haben. Einen Widerspruch zwischen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und der Zahl von knapp drei Millionen Arbeitslosen sieht die Ministerin nicht: „Der arbeitslose Schweißer in Kiel ersetzt eben nicht ohne weiteres die Pflegefachkraft in Konstanz.“

    Laut Bundesagentur hatte im Jahr 2015 knapp jeder zehnte Beschäftigte eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Aktuell liege der Anteil bei 17 Prozent, also mittlerweile jeder sechste Beschäftigte. Dabei verschieben sich die Herkunftsregionen, wie die Behörde feststellt.
    Über viele Jahre hätten vor allem Beschäftigte aus der EU zum Beschäftigungsplus beigetragen. Seit 2024 aber sinken die Zahlen demnach: Übten 2023 noch 2,57 Millionen Arbeitnehmende aus der EU eine Beschäftigung in Deutschland aus, lag die Zahl zuletzt 30.000 darunter. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Beschäftigten aus Drittstaaten laut der Bundesagentur von 2,74 Millionen auf 3,29 Millionen an. Die Gründe für die Menschen sind dabei Erwerbsmigration oder Flucht und Vertreibung.
    Mittlerweile sind laut BA 1,2 Millionen Menschen aus den acht Asylherkunftsländern und mit ukrainischer Staatsangehörigkeit hierzulande beschäftigt, gut eine Million in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
    Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit sinkt seit 2023, vor allem wegen der alternden Gesellschaft. Gingen 2022 laut BA noch 29,5 Millionen Deutsche einer Beschäftigung nach, sank die Zahl vergangenes Jahr auf 29,0 Millionen.

    Die Bundesagentur fordert deshalb „klare Akzente“ bei der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und der Erwerbsmigration aus Drittstaaten. So spricht sich etwa Vanessa Ahuja vom BA-Vorstand für verbesserte Rahmenbedingungen aus, damit auch qualifizierte Fachkräfte im Land bleiben. „Wer nach Deutschland kommt, will hier arbeiten – aber auch sicher leben und dazugehören“, sagte Ahuja der Deutschen Presse-Agentur. 
    Ihr Vorstandskollege Daniel Terzenbach unterstrich: „Zuwanderung ist eine notwendige Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die soziale Stabilität unseres Landes.“ Keine Zuwanderung bedeute weniger Wohlstand. „Vor dieser Realität kann man nicht weglaufen.“

    Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland allerdings viele Beschäftigte für ihren Job überqualifiziert – und Menschen mit Migrationshintergrund sind besonders häufig davon betroffen: Von den Beschäftigten, die aus Zuwandererfamilien stammen, gaben 18 Prozent an, einen höheren Bildungsabschluss zu haben als für ihre Tätigkeit erforderlich. [Migazin]

    [Audio/ Text] Männlichkeit auf TikTok/ Influencer/ Gefahren der Manosphere/ Umgang in der Schule

    [26.1.] Deutschlandfunk: Männlichkeit auf TikTok - Lieber Muskeln statt komplexer Gefühle.
    Müssen Männer eigentlich immer noch vor allem stark sein? 
    Auf TikTok flexen Bodybuilder ihre Muskeln – und verbreiten nebenbei rechtsextreme Botschaften. Auch die Bundeswehr sucht hier nach starken Kerlen. Theatermacher Caspar Weimann will diesem begrenzten Angebot für junge Männer etwas entgegensetzen.

    [17.1] Gefahren der Manosphere - Influencer auf Tiktok bringen junge Männer dazu, sich selber ins Gesicht zu schlagen.
    Looksmaxxer nennen sich Männer, die mit extremen Methoden ihre Attraktivität steigern wollen. Sie sehen Knochenbrüche, operative Eingriffe und Injektionen als einzigen Weg, mehr Sex zu haben. 
    In Kürze: - Junge Männer suchen mit gefährlichen Methoden nach künstlich erarbeiteter Schönheit im Looksmaxxing-Trend.
    - Die Manosphere-Bewegung basiert auf der Incel-Szene und fördert Frauenhass durch unrealistische Vorstellungen.
    - Beim Hard Maxxing riskieren Anhänger schwere Verletzungen durch Selbstschläge ins Gesicht oder gefährliche Injektionen.
    - Betroffene geraten unbemerkt in eine Spirale aus Selbsthass und sozialer Isolation mit psychischen Folgeschäden. [Zum Artikel im Tagesanzeiger]

    [22.12.25] taz: Umgang mit Männlichkeitsbildern - Die Manosphere in der Schule.
    In sozialen Netzwerken gewinnen frauenfeindliche Influencer immer mehr Reichweite bei Jugendlichen. Wie Lehrkräfte dagegen ohne Muskeln kämpfen können. [Zum Artikel]

    Feministische Lese-& Hörtipps (Pinkstinks Germany e.V.)

    [24.1.] Pinkstinks Germany e.V.: Newsletter-Auszug - Lese-& Hörtipps: 
    - Frauen sterben doppelt so häufig nach einem Herzinfarkt als Männer. Woran das liegt und wie diese Diagnose-Lücke geschlossen werden kann, beleuchtet dieser »taz«-Artikel:  »Sexismus in der Medizin: Nicht alle Herzen ticken gleich«
    - Die Bundeszentrale für politische Bildung hat einen sehr guten Hintergrundtext darüber veröffentlicht, wie finanzielle Abhängigkeit in Partner*innenschaften genutzt wird, um Gewalt auszuüben. Diese Art der Gewalt bleibt viel zu oft unsichtbar und unbemerkt: »Ökonomische Gewalt in Paarbeziehungen«
    - Bitter - aber eigentlich nicht überraschend: Studien zeigen, dass Sexismus das Gehirn sichtbar verändert. »Die Forschenden sprechen bildlich von einer ‘Narbe im Gehirn’, die die Ungleichheit hinterlasse«, steht in diesem »Spiegel«-Artikel.
    - Ein besonderer Podcast, der Frauengeschichte sichtbar macht: »Der Bruch – Frauen zwischen Ost und Jetzt« porträtiert ostdeutsche Frauen, die sich nach dem Ende der DDR in einer neuen Welt zurechtfinden und lebensverändernde Entscheidungen treffen mussten.
    - Einen bemerkenswerten Radioessay darüber, wie stark Femizide in unserer Kultur und damit in der Gesellschaft verankert sind, hat der SWR Ende Dezember veröffentlicht. Barbara Kaufmann hat eifersüchtige, gewalttätige Männer aus der Kunst der vergangenen Jahrhunderte zusammengetragen und zeigt einen erschreckenden patriarchalen Blick auf Frauen: »I’m gonna kill that woman«

    Klischeefreie Berufs-& Studienwahl: Newsletter

    [22.1.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Initiative zur Berufs- und Studienwahl: Auszüge Klischeefrei-Newsletter | Ausgabe 1 2026.
    - „Bei uns zählen Fähigkeiten und Fertigkeiten – unabhängig vom Geschlecht“ - Interview zum Beitritt der Berliner Stadtreinigung: Keine Männer- oder Frauenberufe, sondern Fähigkeiten: Die Berliner Stadtreinigung (BSR) tritt der Initiative Klischeefrei bei. Dr. Stefanie Hansen-Heidelk, Leiterin Personal und Gesundheit bei der BSR, berichtet im Interview, wie hier Chancengerechtigkeit im Alltag klappt – mit gemischten Teams, zielgruppengerechten Kampagnen, Schnuppertagen und Bildungsangeboten in Schulen. Interview mit der BSR lesen 

    - Frauen rekrutieren: Wie Sie weibliche Fachkräfte gewinnen - Tipps vom KOFA: Das „Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA)“, Partnerorganisation der Initiative Klischeefrei, gibt in diesem Beitrag praktische Tipps, wie Unternehmen Frauen rekrutieren und als Fachkräfte für Ihren Betrieb gewinnen können. Beitrag auf kofa.de lesen 

    - Männeranteil bei neu eingestellten Pflegeauszubildenden nahezu unverändert: Etwas mehr als ein Viertel der 2024 neu eingestellten Auszubildenden in der Pflege waren Männer. Ihr Anteil blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Den höchsten Anteil männlicher Azubis erreichten mit 29 Prozent Pflegeheime. Dies geht aus dem BIBB-Pflegeausbildungs-Monitoring hervor. BIBB-Monitoring in der Infothek ansehen

    - "Individuelle Wege bieten Chancen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“ - 6 Fragen an Business Coach Uchenna Jonas: Wie erreicht man Eltern mit Zuwanderungsgeschichte für eine klischeefreie Berufswahl? Uchenna Jonas macht im Interview mit der Initiative Klischeefrei Vertrauen, mehrsprachige Infos, Praxisnähe sowie starke Vorbilder und sichere digitale Räume als Erfolgsfaktoren aus. Interview mit Uchenna Jonas lesen 

    EU-Staaten (inkl. Deutschland) bereiten Abschiebezentren in Drittstaaten vor

    [22.1.] MIGAZIN: Return Hubs - EU-Staaten bereiten Abschiebezentren in Drittstaaten vor
    Fünf EU-Staaten bereiten die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Donnerstag nach einem Treffen mit Partnerländern am Rande der EU-Innenministertagung in Nikosia, eine entsprechende Arbeitsgruppe sei eingerichtet worden. Ziel sei es, einen Fahrplan zu entwickeln und noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung sogenannter Return Hubs abzuschließen. An der Arbeitsgruppe beteiligen sich nach Angaben Dobrindts Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland. Die Initiative könne später auf weitere Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Die EU-Kommission sei eng eingebunden, die politische Verantwortung liege jedoch bei den beteiligten Staaten, betonte der Minister.
    Mögliche Standorte noch offen: Zu potenziellen Partnerländern außerhalb der EU machte Dobrindt keine Angaben. Die Auswahl geeigneter Drittstaaten sei Teil der nun beginnenden Planungsphase. 
    Grundlage für das Vorhaben seien die Beschlüsse zum neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), sagte Dobrindt. Diese eröffneten die Möglichkeit, „innovative Modelle“ wie Return Hubs umzusetzen. Gemeint sind Abschiebezentren außerhalb der EU, in denen Menschen untergebracht werden sollen, deren Asylantrag als unzulässig gilt – etwa wegen der Einreise über einen sicheren Drittstaat – oder die nach einer rechtskräftigen Ablehnung auf ihre Rückführung warten. Parallel dazu seien auch Asylverfahren in Drittstaaten denkbar, diese stünden jedoch erst in einem späteren Schritt zur Diskussion.
    Kritik an den Plänen für Return Hubs kommt von Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingshilfswerken. Sie warnen vor einer Auslagerung europäischer Verantwortung auf Drittstaaten, unklaren Haftbedingungen in den Zentren sowie eingeschränktem Rechtsschutz für Betroffene außerhalb der EU. 
    Luxemburgs Innenminister Léon Gloden stellte bei dem Treffen die freiwillige Rückkehr in den Vordergrund. Luxemburg setze seit über einem Jahr auf entsprechende Programme, die gut funktionierten, sagte er. Betroffene wüssten, dass sie bei der Reintegration im Herkunftsland unterstützt würden – zugleich sei klar, dass bei fehlender Kooperation auch Zwangsmaßnahmen drohten. Das sei ein „ganzheitlicher Ansatz“.
    EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sprach in Nikosia von einem „guten Jahr“ für das europäische Migrationsmanagement. Die Reform des Asylsystems schreite voran. „Rückführungen bleiben eine zentrale Herausforderung“, sagte der Kommissar. Die Rückführungsquote habe sich 2025 auf 27 Prozent erhöht, von 19 Prozent am Jahresanfang, aber „das ist noch lange nicht genug“. 

    Migrantisch, männlich, Gen Z – woher kommen unsere Männlichkeitsbilder?

    [21.1.] Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit: Migrantisch, männlich, Gen Z – woher kommen unsere Männlichkeitsbilder?
    Was bedeutet es heute, ein „echter Mann“ zu sein – und wer legt das eigentlich fest? In seinem persönlichen Beitrag nimmt uns Ziad Assem mit in seine Lebenswelt als junger Mann der Generation Z mit Migrationsgeschichte. Er erzählt davon, wie Familie, Kultur und Medien sein Verständnis von Männlichkeit geprägt haben: von Kleidungsnormen und emotionalen Erwartungen bis hin zu Anime. Ziad zeigt, warum diese Bilder oft widersprüchlich, belastend und zugleich tief verankert sind – und weshalb es sichere Räume braucht, in denen junge Männer ihre Prägungen hinterfragen können, ohne beschämt oder verurteilt zu werden. Der Text reflektiert differenziert über Sozialisierung, unrealistische Ideale und die Hoffnung auf neue Vorbilder in Jugendarbeit und Bildung.
    Ziad Assem studiert Grundschullehramt an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Projektkoordinator bei den Beteiligungsfüchsen im Projekt 'Geschlechterrollen aufbrechen'. Der Text ist im Magazin für Geschlechtergerechtigkeit Geschlechter Sensible Pädagogik erschienen. [zum Text von Ziad Assem]

    bpb zu Angst, Verlust, Missständen, Sicherheit, Rechtsextremismus, Asyl, ...

    [21.1.] Bundeszentrale für politische Bildung - Newsletter [Auszüge]
    wir alle wünschen uns, in Sicherheit zu leben. Wird dieses Grundbedürfnis bedroht – sei es real oder gefühlt –, dann entstehen Verunsicherung und Angst. In Anbetracht globaler politischer Herausforderungen, Kriegen und Klimakatastrophe, prägen diese Gefühle heute die Debatten. 

    Die neue Ausgabe des APuZ-Podcasts (APuZ #42: Angst) widmet sich der Frage, wie Ängste in Gesellschaft und Politik wirken und wie politische Akteur*innen darauf reagieren können.: Angst vor Arbeitslosigkeit, Krieg oder dem Klimawandel – Ängste beeinflussen Individuen und Gesellschaften. Welche Auswirkungen haben Ängste und wie sollte die Politik darauf reagieren? weiter

    Infopool Rechtsextremismus: „Rechtsextreme TikToker gehen sehr subtil vor“: Mit welchen Online-Ansprachen kann Menschen begegnet werden, die im Netz rechtsextrem oder antisemitisch auftreten? Über Erscheinungsformen und Gegenstrategien haben wir mit Praktiker*innen gesprochen. weiter

    Infografiken: Zahlen zu Asyl in Deutschland: Asylanträge, Herkunftsländer, Abschiebungen: Wir stellen die wichtigsten Zahlen zum Thema Asyl und Flucht monatlich aktualisiert in einfachen Infografiken dar. weiter

    Innere Sicherheit: Grundlagen: Warum ist Innere Sicherheit so ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie wird über Sicherheit gesprochen? Und wer ist für die innere Sicherheit zuständig? Mehr dazu in den Grundlagen zur inneren Sicherheit. Weiter

    Schriftenreihe: Verlust: Ökonomischer, ökologischer und kultureller Wandel befördert Verlusterfahrungen und Verlustängste in den Industrieländern. Andreas Reckwitz sieht darin ein Grundproblem moderner Gesellschaften. weiter

    Schriftenreihe: Widerstehen: Wie treten Menschen in ihrem Alltag gesellschaftlichen Missständen entgegen? Ferdinand Sutterlüty lässt Menschen zu Wort kommen, die auf vielfältige Weise gegen Ungerechtigkeiten ankämpfen. weiter

    Schriftenreihe: Die verunsicherte Nation: Matthias von Hellfeld entlarvt die Idee einer „ursprünglichen deutschen Identität“ als Mythos und zeigt, wie Migration, regionale Vielfalt und historische Verzerrungen die deutsche Identität bis heute beeinflussen. weiter

    EU-Kommission: neue Strategie gegen Rassismus

    [21.1.] Migazin: EU-Kommission legt neue Strategie gegen Rassismus vor
    Die Europäische Kommission will Diskriminierung im Alltag entschlossener bekämpfen – in Schule, Job und bei der Wohnungssuche. Im Kern geht es um härtere Durchsetzung bestehenden Rechts, besseren Opferschutz und Regeln gegen Hass im Netz. Sie hat für die Jahre 2026 bis 2030 eine Strategie gegen Rassismus verabschiedet. „Heute geben wir allen Europäerinnen und Europäern ein Versprechen: dass Gesetze konsequent durchgesetzt, Strukturen verbessert werden und kein Kind jemals hören muss, etwas sei nicht möglich – nur aufgrund seiner Herkunft“, erklärte die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Hadja Lahbib, am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg. Es sei die erste Strategie dieser Art. Hintergrund ist, dass laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage fast zwei Drittel der EU-Bürgerinnen und -Bürger rassistische Diskriminierung weiterhin als weit verbreitetes Problem wahrnehmen.
    Kern der Strategie sei eine stärkere Umsetzung und Kontrolle der bestehenden EU-Antidiskriminierungsgesetze, insbesondere der Gleichbehandlungsrichtlinie von 2000. Zudem wolle die Kommission den Kampf gegen Hassrede und Hasskriminalität verstärken und die Rechte der Betroffenen sichern, erklärte Lahbib.
    Schwerpunkte liegen demnach auf mehr Chancengleichheit in Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsversorgung. Geplant sind unter anderem eine EU-weite Gleichstellungskampagne sowie zusätzliche Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Mehr Druck, strengere Sanktionen: Im Strategiepapier kündigt die Kommission an, die Anwendung der einschlägigen Richtlinie genauer zu prüfen. In einem Bericht, der 2026 erscheinen soll, will sie Umsetzungs- und Vollzugslücken in den Mitgliedstaaten sichtbar machen – und daraus ableiten, ob nationale Sanktionsregeln „nachgeschärft“ werden müssen. Ziel: Diskriminierung soll nicht folgenlos bleiben.
    Bei Hasskriminalität und Hassrede etwa setzt die Kommission auf zwei Schienen: Strafverfolgung und besseren Schutz der Betroffenen. Sie verweist darauf, dass Vorfälle häufig nicht angezeigt würden. Deshalb sollen Mitgliedstaaten ihre Datenerfassung verbessern und die Ausbildung von Polizei und Justiz ausbauen – ausdrücklich auch mit Blick auf rassistische Vorurteile.
    Auch das Internet rückt stärker in den Fokus: Weil ein EU-Vorhaben, Hasskriminalität und Hassrede als „EU-Straftaten“ zu definieren, politisch nicht vorankomme, prüft die Kommission eine andere Gesetzesinitiative. Sie könnte über bestehende EU-Rechtsgrundlagen zu schweren Straftaten ansetzen, um Definitionen von Online-Hassdelikten stärker zu vereinheitlichen – bei gleichzeitiger Beachtung der Meinungsfreiheit.
    Auch der Digital Services Act (DSA) spielt eine Rolle: Große Online-Dienste müssen demnach gegen illegale Inhalte vorgehen und Risiken bewerten. Die Kommission kündigt an, die Regeln weiter zu überwachen und den freiwilligen „Code of Conduct“ gegen illegale Hassrede online (Code of Conduct+) in der Umsetzung eng zu begleiten.

    Struktureller Rassismus - gemeinsame Arbeitsdefinition: Die Kommission greift in der Strategie ausdrücklich den Begriff „struktureller Rassismus“ auf. Gemeint sind nicht nur einzelne Vorfälle, sondern Muster, die sich über Jahre verfestigen – und über Generationen Chancen verbauen. Um hier vergleichbarer zu arbeiten, will die Kommission in einer Expertengruppe der Mitgliedstaaten die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeitsdefinition unterstützen.
    Zur Begründung nennt das Papier Beispiele, wie stark sich Benachteiligung in Lebenslagen niederschlägt: Bestimmte Bevölkerungsgruppen wie die Roma hätten demnach eine um bis zu 8 Jahre geringere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung. Bei Menschen afrikanischer Herkunft seien zwar 71 Prozent in bezahlter Arbeit – zugleich seien 46 Prozent für ihre Tätigkeit überqualifiziert. Und muslimische Haushalte seien dreimal so häufig von Armut betroffen (19 Prozent) wie Haushalte in der Gesamtbevölkerung (6 Prozent).

    Alltagsschauplätze - Job, Wohnung, Gesundheit: Dass Rassismus sich im Alltag niederschlägt, zeigt die Kommission mit mehreren Kennzahlen: In der Eurobarometer-Erhebung nennen 39 Prozent die Hautfarbe und 34 Prozent die ethnische Herkunft als zentrale Gründe, warum Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden.
    Beim Wohnen verweist das Papier auf besonders prekäre Bedingungen: 40 Prozent der Musliminnen und Muslime in der EU lebten in überbelegten Wohnungen – mehr als doppelt so häufig wie die Gesamtbevölkerung (17 Prozent). Der Kommission zufolge soll deshalb eine Studie zur Diskriminierung im Wohnungsbereich erarbeiten, welche Risiken und Gegenmaßnahmen sich aus nationalen und lokalen Erfahrungen ableiten lassen. Außerdem kündigt sie eine Empfehlung der EU-Staaten zur Bekämpfung von Wohnungsausschluss an.
    In der Gesundheitsversorgung will die Kommission Mitgliedstaaten dabei unterstützen, rassistische Verzerrungen in Behandlung und Versorgung abzubauen – auch, indem Daten zur gesundheitlichen Ungleichheit besser erfasst werden.

    KI und algorithmische Diskriminierung, Polizei und Behörden: Neu ist auch der Blick auf digitale Systeme: Wenn Software über Kredit, Job-Vorauswahl oder Risiko-Einstufungen entscheidet, können sich Vorurteile im Datensatz fortsetzen. Die Kommission kündigt an, dass der Bericht 2026 zur Gleichbehandlungsrichtlinie ausdrücklich auch Fälle „algorithmischer Diskriminierung“ untersuchen soll. Parallel will sie die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes (AI Act) mit Leitlinien und Hilfen begleiten, um rassistische Verzerrungen in Hochrisiko-Systemen zu verhindern.
    Ein weiterer Baustein betrifft Institutionen – besonders Polizei und Verwaltung. Die Kommission verweist auf Berichte der EU-Grundrechteagentur (FRA), wonach rassistische Probleme in der Polizeiarbeit unter anderem diskriminierendes Profiling, rassistische Kommunikation und übermäßige Gewalt umfassen können. Als Reaktion will die Kommission ein Kompendium guter Praxis zusammenstellen, das Mitgliedstaaten helfen soll, diskriminierende Kontrollmuster zu verhindern. 

    Bundesratsinitiative: Strafrechtliche Verfolgung verfassungswidriger Symbole u. Gesten

    [21.1.] Migazin: Thüringen will gegen Nazi-Symbole an Schulen vorgehen
    Vorfälle mit offen rechtsextremistischem Hintergrund haben an Thüringens Schulen stark zugenommen. Verfolgt werden solche Delikte kaum. Nun soll die Strafverfolgung verschärft werden.
    Hakenkreuz und Hitlergruß an Schulen sollen juristisch nicht folgenlos bleiben: Thüringen will das Verwenden verfassungswidriger Symbole in Schulen vor Gericht bringen können und startet dazu eine Bundesratsinitiative. „Verbotene Zeichen und Gesten haben – genauso wie verfassungsfeindliche Aussagen – an unseren Schulen nichts zu suchen“, sagte Thüringens Bildungsminister Christian Tischner (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
    Grund für die Bundesratsinitiative ist eine Art juristische Lücke. Konkret geht es um Paragraf 86a im Strafgesetzbuch, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ unter anderem in der Öffentlichkeit oder bei Versammlungen verbietet. Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums fehlt im Klassenverband an Schulen bisher „Öffentlichkeit“ im juristischen Sinne. Daher seien der Justiz bislang die Hände gebunden, Staatsanwälte stellten solche Verfahren häufig ein.
    „Wenn Lehrerinnen und Lehrer erleben, wie in ihren Klassen der Hitlergruß gezeigt oder verbotene Parolen gerufen werden, dann erwarten sie zu Recht, dass der Rechtsstaat sie unterstützt“, sagte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU). Es gehe nicht um eine Kriminalisierung von Kindern. Die Initiative betreffe Jugendliche ab 14 Jahren, die die Bedeutung und Wirkung ihres Handelns erfassen könnten. „Wer in diesem Alter bewusst verbotene Symbole einsetzt, muss erfahren, dass dies Konsequenzen hat“, erklärte sie.
    Ziel sei nicht die bloße Bestrafung. Das Jugendstrafrecht folge dem Erziehungsgedanken. „Es ermöglicht uns, frühzeitig durch Auflagen, soziale Arbeitsstunden oder Präventionskurse einzuwirken, bevor extremistische Überzeugungen sich verfestigen.“
    Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums stieg die Zahl der Vorfälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an Thüringer Schulen von 49 im Jahr 2021 auf 122 im Jahr 2024 und auf 173 im Jahr 2025. Ähnliche Trends gibt es auch in anderen Bundesländern.
    Der Direktor der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora, Jens-Christian Wagner, hält den Vorstoß für nachvollziehbar. Man habe auch in den Gedenkstätten in den vergangenen eineinhalb Jahren eine Zunahme von rechtsextremen Straftaten beobachtet – „auch von Jugendlichen aus Thüringer Schulen, die den Hitlergruß zeigen, „Sieg Heil“ schreien oder sich in anderer Art und Weise über die Opfer der Konzentrationslager lustig machen“, sagte Wagner bei Deutschlandfunk Kultur.
    Die Abwehrhaltung gegenüber einer kritischen Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus und gegenüber eines Besuches einer Gedenkstätte habe vor allem bei ostdeutschen Schülern aus ländlichen Gebieten deutlich zugenommen. Probleme gebe es vor allem mit Jugendlichen, die von den Lehrkräften unbegleitet über das Lagergelände geschickt werden und sich unangemessen verhielten, so Wagner. Man habe im vergangenen Jahr mehrfach erleben müssen, „dass Jugendliche in die Verbrennungsöfen kriechen und sich dort gegenseitig fotografieren und entsprechende Gesten zeigen und das dann später auf Social Media posten“, sagte Wagner. 

    Bildungsstätte Anne Frank warnt: Algorithmen belohnen Fakes

    [21.1.] Migazin: Holocaust als Meme - Bildungsstätte warnt: Algorithmen belohnen Fakes
    Auf Social-Media-Plattformen werden nach Angaben der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main massenhaft geschichtsverfälschende Posts verschickt. Die Politik dürfe die Jugend damit nicht allein lassen, fordern die Fachleute. - Die Bildungsstätte fordert ein Einschreiten gegen Holocaust-relativierende Inhalte auf Social-Media-Plattformen. Historisch gesicherte Fakten zum Nationalsozialismus würden im Netz durch eine Flut an geschichtsverfälschenden KI-Fakes und eine Masse an Propaganda-Inhalten überlagert, sagte die Co-Autorin des Digitalreports „Der Holocaust als Meme“, Eva Berendsen, am Mittwoch.
    Anlässlich des Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar müsse die Politik die großen Tech-Konzerne in die Pflicht nehmen, ihre Plattformen von verfälschenden Inhalten zum Holocaust zu befreien.
    In dem Report beschreiben die Autorinnen und Autoren, dass Holocaust-Leugnung häufig nicht offen, sondern in Codes und Chiffren verbreitet werde. So würden etwa Zahlenkombinationen genutzt, um die Zahl der ermordeten Jüdinnen und Juden in Zweifel zu ziehen oder herunterzuspielen. Dahinter stehe oft eine Strategie, die Grenze zwischen provokanter „Meme“-Kultur und strafrechtlich relevanten Inhalten zu verwischen – und so Reichweite zu erzeugen.
    Belohnung von Holocaust-Leugnung und antisemitische Hetze: Als Beispiel nennen die Fachleute ein auf TikTok verbreitetes Video, das sich über die finanzielle Unterstützung der Stiftung Auschwitz-Birkenau lustig mache. In den Kommentarspalten seien dabei nicht nur zynische Wortspiele zu finden, sondern auch offene Holocaust-Leugnung und antisemitische Hetze. Besonders problematisch sei aus Sicht der Bildungsstätte, wenn solche Inhalte bei Suchanfragen nach seriösen Begriffen wie „Auschwitz-Stiftung“ auf der Plattform prominent ausgespielt würden.
    Auf TikTok, Instagram und anderen Plattformen stießen immer jüngere Nutzerinnen und Nutzer auf etwa rechtsextreme Influencer, erklärte Berendsen. Rechtsextreme Memes, die Nazi-Größen verherrlichten, würden millionenfach geteilt, Holocaustleugnung werde in Emojis oder bestimmten Zahlenkombinationen verschlüsselt. Neben der Regulierung der Social-Media-Plattformen müsse der Schulunterricht Jugendliche befähigen, problematische Inhalte zu erkennen, forderte Berendsen.

    Bundesforum Jungen&Männer im Gespräch mit dem Deutschen Frauenrat

    [20.-21.1.] Vorstandsklausur 2026: Bundesforum Männer setzt auf starke Bündnisse
    Zum Jahresauftakt 2026 kam der Vorstand des Bundesforum Männer (BFM) am 20. und 21. Januar zu seiner jährlichen Klausur in der BFM-Geschäftsstelle in Berlin zusammen. Im Zentrum der Beratungen standen der gemeinsame Rückblick auf das vergangene Jahr, die inhaltliche Planung für 2026 sowie strategische Fragen der zukünftigen Verbandsarbeit. Ziel war es, klare Prioritäten zu setzen und das BFM gut aufgestellt in ein politisch wie gesellschaftlich herausforderndes Jahr zu führen.
    Ein besonderer Höhepunkt der Klausur war der Austausch mit Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, am 20. Januar. Im Gespräch ging es um die Frage, wie frauen- und männerpolitische Akteur:innen Gleichstellung geschlechterübergreifend und solidarisch voranbringen können. Beide Verbände eint das Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft. Der offene und konstruktive Austausch machte deutlich, wie wichtig starke Bündnisse und tragfähige Netzwerke für eine zukunftsfähige Gleichstellungspolitik sind. Zudem bot er zahlreiche Anknüpfungspunkte für die weitere Zusammenarbeit.
    Mit klaren inhaltlichen Schwerpunkten, strategischer Ausrichtung und dem Blick auf Kooperationen startet das Bundesforum Männer entschlossen in die Arbeit des Jahres 2026. [Gremien & Netzwerke des BFM]

    Junge*Junge-Podcast: Thema "Religiös begründeter Extremismus"

    [20.1.] Landesarbeitsgemeinschaft/ Fachstelle Jungenarbeit in NRW e.V.: Junge*Junge-Podcast zum Thema „Religiös begründeter Extremismus“ 
    Der neueste Junge*Junge-Podcast der LAG Jungenarbeit NRW thematisiert im Gespräch mit Alexander Gesing und Abdallah Abdi das Thema „Religiös begründeter Extremismus“. Die zwei Experten vom Beratungsnetzwerk Grenzgänger erläutern in Folge eins, was religiös begründeter Extremismus eigentlich ist, welche Rolle Religion im Leben von jungen Menschen spielt und wie insbesondere Jungen* und junge Männer* mit Furchterfahrung von extremistischen Akteurinnen angesprochen werden. [Podcast]

    Veranstaltungs-Bericht: Einsamkeit bei Jugendlichen begegnen

    [20.1.] Jugendsozialarbeit.news: Einsamkeit bei Jugendlichen ist ein Thema, das zunehmend an gesellschaftlicher, politischer und fachlicher Bedeutung gewinnt. Welche Rolle die Jugendsozialarbeit dabei spielt und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben, stand im Mittelpunkt der digitalen Fachveranstaltung „Einsamkeit bei Jugendlichen begegnen – Impulse für die Jugendsozialarbeit“, die im Dezember 2025 im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stattfand. Mit 175 Teilnehmenden aus Praxis, Wissenschaft und Trägerlandschaft stieß die Veranstaltung auf großes Interesse.

    Einsamkeit bedarf eines differenzierten Blicks: Einen zentralen fachlichen Impuls lieferte Prof. Dr. Ricarda Steinmayr, Mitautorin u. a. der Einsamkeitsstudie 2024 der Bertelsmann Stiftung. In ihrem Vortrag stellte sie den aktuellen Forschungsstand vor und ordnete Einsamkeit differenziert ein. Dabei machte sie deutlich, dass Einsamkeit nicht mit sozialer Isolation gleichzusetzen ist. Unterschieden wird zwischen sozialer Einsamkeit, d. h. dem Mangel an Zugehörigkeit zu Gruppen, und emotionaler Einsamkeit, die das Fehlen enger, vertrauensvoller Beziehungen beschreibt. Gerade diese emotionale Form betrifft Jugendliche besonders stark.
    Die Ergebnisse der Studie zeigen zudem klare soziale Ungleichheiten auf. Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte, mit niedrigem Bildungshintergrund sowie Nicht-Erwerbstätigkeit berichten deutlich häufiger von Einsamkeitserfahrungen. Einsamkeit wirkt dabei nicht nur als individuelles Gefühl, sondern hat weitreichende Folgen: Sie steht in Zusammenhang mit psychischer und physischer Gesundheit, Leistung und ökonomischen sowie politischen Folgen (einsame Menschen tendieren eher zu extremistischen Ansichten als nicht einsame Personen).

    Einsamkeit ist in der Gesellschaft weiterhin stark tabuisiert, erfährt jedoch zunehmend politische Aufmerksamkeit. Prof. Dr. Steinmayr betonte, dass wirksame Maßnahmen gegen Einsamkeit auf verschiedenen Ebenen ansetzen müssen. Gesellschaftliche Teilhabe aller Gruppen zu fördern und sozialen Zusammenhalt zu stärken, sind dabei zentrale Voraussetzungen. Digitale Medien spielen dabei eine ambivalente Rolle: Während eine sehr intensive Nutzung Einsamkeit verstärken kann, bieten digitale Räume gleichzeitig Möglichkeiten für Austausch, Zugehörigkeit und Unterstützung – insbesondere für junge Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten. Daher sind auch Angebote zur gesunden Mediennutzung sinnvoll.

    Modellprojekt „Inspire YOUth“: Im zweiten Teil der Veranstaltung gaben Sozialarbeiterin Anna Lottermoser und Soziologe Dr. Janosch Schobin Einblicke in das Modellprojekt „Inspire YOUth“, das präventiv gegen Einsamkeit wirkt und bereits im Grundschulalter ansetzt. Anhand von Aussagen befragter Kinder zeigt sich, dass diese bereits in jungem Alter Einsamkeit erleben und mit verschiedenen Copingstrategien darauf reagieren. Während einige beziehungsregulative oder selbstregulierende Strategien anwenden, reagieren andere mit Gewalt oder einem Shutdown. Das Projekt setzt daher an dem Punkt an Kinder im produktiven Umgang mit Einsamkeit zu stärken. Zudem fördert es soziale und emotionale Kompetenzen, bricht negative verzerrte Sozialkognition auf und stärkt soziale Beziehungen.
    Ansätze wie die „AG Glück“, in der Kinder reflektieren, was sie stärkt und ihnen guttut, wurden als gut übertragbar auf die Jugendsozialarbeit diskutiert. Gerade präventive, ressourcenorientierte Formate bieten hier großes Potenzial. Die Referent*innen betonten dabei, dass das Rad nicht neu erfunden werden müsse, sondern bewährte Best Practices und bestehende Strukturen besser genutzt, statt neue hinzugefügt werden sollten. Zudem befanden sie maßgeschneiderte Aktionspläne sinnvoller als Pauschallösungen.

    Fazit: In der abschließenden Fachdiskussion stand die Frage im Mittelpunkt: Wie kann Jugendsozialarbeit Einsamkeit bei (benachteiligten) jungen Menschen wirksam begegnen? Deutlich wurde: Jugendsozialarbeit nimmt eine Schlüsselrolle ein, da sie niedrigschwellige Zugänge bietet, Vertrauen aufbauen kann und junge Menschen in Übergangs- und Krisensituationen begleitet. Zentral sind dabei langfristige Beziehungsarbeit, verlässliche Strukturen und die bewusste Thematisierung von Einsamkeit als gesellschaftlichem Phänomen – frei von Stigmatisierung.

    Ein Ausblick: Die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ findet vom 22. bis 28. Juni 2026 statt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wird dabei Jugendliche besonders in den Fokus rücken und eine eigene Veranstaltung planen. Weitere Informationen dazu folgen im Jahr 2026. (Autor*innen: Xenia Romadina (Fachreferentin bei der IN VIA Akademie in Netzwerk der BAG KJS) und Felicia Haidl (BAG ÖRT))

    Interview: „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“

    [20.1.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit: Jugendsozialarbeit.news: Um ihren Weg zurück ins Bildungssystem oder zu anderen Formen der Bildung zu finden, benötigen Kinder und Jugendliche individuelle, beziehungsorientierte Unterstützung, wenn sie länger der Schule fernbleiben. In unserer Interviewreihe „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“ wird daher monatlich ein ausgewähltes Praxisbeispiel aus der Jugendsozialarbeit vorgestellt. Fachkräfte der einzelnen Angebote geben Einblick in ihre Arbeit und zeigen Herausforderungen sowie die aus ihrer Sicht maßgeblichen Gelingensbedingungen auf. Die Gesprächspartner*innen sind Teilnehmende des Projektes „Schule – ohne mich!? Neue Entwicklungen und Handlungsanforderungen bei Schulabsentismus“ von IN VIA Deutschland im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit.
    Für diese Ausgabe der Interviewreihe sprach Jasmin Hindinger von der Straßeneckenschule der Janusz-Korczak-Schule Kirchheim/Teck mit den Jugendsozialarbeit News über ihr Projekt, Herausforderungen sowie Gelingensfaktoren im Umgang mit Schulabsentismus.

    Jugendarbeitslosigkeit wächst

    [20.1.] Jugendsozialarbeit.news: Die Jugendarbeitslosigkeit steigt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder an. Mit Blick auf das gesamte Jahr 2025 bilanziert die BA: Die Arbeitslosigkeit hat sich 2025 in allen Altersgruppen erhöht. Die stärkste prozentuale Zunahme gab es bei den Jüngeren bis 25 Jahren, deren Arbeitslosenzahl jahresdurchschnittlich um 8 Prozent auf 273.000 gestiegen ist.
    Die Arbeitslosenquote der Jüngeren lag im Jahr 2025 bei 5,7 Prozent. Deutlich wird bei der Auswertung der Statistiken ein Ost-West-Gefälle. Während die Quote im Westen bei etwa 5 Prozent liegt, sind rund 8 Prozent der U25-Jährigen im Osten arbeitslos. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt auf, dass regionale Unterschiede u. a. mit Abschlussquoten, Passungsproblemen am Ausbildungsmarkt und regionaler Stellenlage zusammenhängen; seit 2022 steigt die Jugendarbeitslosigkeit insgesamt wieder spürbar.

    Junge müssen meist zuerst gehen: Die Zeit berichtete Anfang Januar über die Lage in Sachsen. Der Leiter der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, Klaus-Peter Hansen, erläutert, dass ein genauerer Blick hinter die Zahlen zeige: die Struktur der Arbeitslosigkeit ist anders als vor zehn Jahren. „Wir haben wesentlich mehr Menschen ohne Berufsabschluss und deutlich mehr Menschen mit Migrationshintergrund“, bilanziert Hansen. Es brauche mehr Zeit, um diese Menschen in Arbeit zu bringen – etwa durch Qualifizierungen und Sprachkurse.
    „Die Arbeitslosigkeit hat wieder einmal ein sehr junges Gesicht“, betont Hansen. Wenn Unternehmen Jobs abbauen, müssten meist diejenigen zuerst gehen, die am kürzesten dabei sind. In Sachsen sei aktuell etwa jeder zehnte arbeitslose Mensch jünger als 25 Jahre.

    JU macht sich Sorgen um gut Ausgebildete: Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, fordert aktuell eine Debatte über Jugendarbeitslosigkeit. Ihm geht es jedoch weniger um die Personen, die Klaus-Peter Hansen nennt: junge Menschen ohne Berufsabschluss oder mit Einwanderungsgeschichte. Winkel beschäftigen gut ausgebildete junge Menschen, die nach dem Abschluss mit Perspektivlosigkeit konfrontiert werden. Die Zahl der arbeitslosen Akademiker*innen sind für ihn ein Beispiel. Die Politik dürfe junge Menschen nicht im Stich lassen, fordert der JU-Vorsitzende und warnt: Es drohe eine Abwanderung junger Menschen in einem noch höheren Maße als in den vergangenen Jahren. (Text: Michael Scholl)

    Diakonie Deutschland fordert bundesweiten Abschiebestopp in den Iran

    [20.1.] Diakonie-Zitat von Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger: 
    Die aktuelle Lage im Iran lässt Abschiebungen aus Sicht der Diakonie Deutschland nicht länger zu. Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, eine neue Lagebewertung für den Iran zu erstellen. „Bis dahin sollten keine Abschiebungen mehr in das Land erfolgen. Auch Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei an den Transitbereichen deutscher Flughäfen sollten für schutzsuchende Personen aus dem Herkunftsland Iran unterbleiben.“

    In den vergangenen Wochen ist es im Iran landesweit zu anhaltenden Protesten gegen das Regime gekommen. Unter Einsatz erheblicher Gewaltanwendung wurden diese Proteste aufgelöst. Berichten zufolge kam es zu tausenden Todesopfern. Angesichts der unübersichtlichen Lage kann derzeit nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob Schutzsuchende oder Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, bei einer Rückkehr in den Iran ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.  
     
    Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben Abschiebungen in den Iran bereits ausgesetzt. „In vielen anderen Bundesländern werden Abschiebungen faktisch nicht mehr vollzogen. Angesichts dessen und auch angesichts der scharfen Kritik der Bundesregierung an den Maßnahmen der iranischen Regierung sollten auch Zurückweisungen und Einreiseverweigerungen von iranischen Staatsangehörigen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei unterbleiben“, so Ronneberger. 

    Material: Wie behandle ich queere Themen in der Schule?

    [14.1.] Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit (von Bundesarbeitsgemeinschaft Jungen*arbeit e.V. in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik e.V.):
    Artikel von Christa Kappler: Wie behandle ich queere Themen in der Schule? - Mit Podcasts, Arbeitsblättern und Co: Unterricht für eine queerfreundliche Schule
    „Ich würde ja gerne, aber ich habe Angst, mir daran die Finger zu verbrennen“, erklärte mir eine Lehrperson auf die Frage, ob sie queere Themen im Unterricht behandle. Diese Aussage verdeutlicht: Das Thema der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt ist zwar wichtig, im pädagogischen und schulischen Kontext aber nach wie vor ein „heißes Eisen“.  
    Bist du auch unsicher, wie du diese Themen in deinen Unterricht oder deine pädagogische Arbeit einbringen kannst? Vielleicht können dich die Produkte aus unserem Projekt „SOGUS – Sexuelle Orientierung, Geschlecht und Schule“ unterstützen. Mit diesem Projekt – eine Kooperation der PH Zürich, Universität Bern und PH Bern – möchten wir einen Beitrag leisten zu einer LGBTQ+ freundlichen Schule als Lern- und Lebensraum, indem das Thema der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt nachhaltig verankert wird. Natürlich können auch andere pädagogische Settings davon profitieren, wie zum Beispiel Jugendarbeit oder Projekte mit Jugendlichen. 

    Wieso ist das Thema wichtig?: Und warum sind diese Themen überhaupt so bedeutsam und ihre Behandlung im Unterricht notwendig und sinnvoll? In den letzten Jahren haben die Sichtbarkeit von und Akzeptanz gegenüber geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in der Gesellschaft zugenommen. Dennoch gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass Menschen außerhalb der Norm von Heterosexualität und Cis-Geschlechtlichkeit (als Gegenstück zu trans) noch immer als gesellschaftlich abweichend positioniert werden. Hinweise darauf liefern steigende Meldungen von LGBTQ+-feindlichen Angriffen und Diskriminierungen. 

    Wie geht es queeren Schüler:innen?: Statistisch gesehen sitzen in jeder Schulklasse durchschnittlich ein bis zwei LGBTQ+-Kinder und -Jugendliche. Der Schulkontext spielt im Alltag queerer Kinder und Jugendlicher eine wesentliche und gleichzeitig komplexe Rolle, da sie sich diesem kaum entziehen können. Ein unterstützendes pädagogisches Umfeld ist entscheidend für ihr Wohlbefinden. Im SOGUS-Projekt sind wir deshalb der Frage nachgegangen, wie queere Jugendliche die Schulzeit erleben. Insgesamt 569 LGBTQ+ Jugendliche aus der Deutschschweiz im Alter von 14 bis 19 Jahren füllten im Herbst 2022 einen Online-Fragebogen zu ihren Erfahrungen und ihrem Wohlbefinden in der Schule aus. Der ausführliche Bericht ist hier zu finden. 

    Sichtbarkeit bringt Normalisierung: Für eine queerfreundliche Schule wäre die Thematisierung und damit Normalisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Unterricht ein wichtiger Baustein, da dies nachweislich zu einer positiveren Einstellung aller Schüler:innen führt (Klocke 2012). Unsere Studie zeigt aber, dass nur jede:r vierte Jugendliche queere Themen in Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien wahrnimmt. Zudem berichten mehrere Jugendliche von fehlendem Wissen der Lehrpersonen, sodass diese Themen entweder falsch oder überhaupt nicht behandelt werden. Für einen inklusiven und genderkompetenten Unterricht reicht eben nicht nur die Haltung und Offenheit der einzelnen Lehrperson, sondern es braucht auch Wissen und Ideen zur Umsetzung – als Inspiration und Unterstützung kann hierfür ein weiteres Produkt vom SOGUS-Projekt dienen. 

    Lektionenvorschläge – gewusst wie!: Gemeinsam mit einer Gruppe von Schüler:innen und zwei Lehrpersonen der Oberstufe (8. und 9. Klasse) haben wir einen Podcast sowie Lektionenvorschläge zu „Geschlecht und Vielfalt“ erarbeitet. Die Grundidee: Jugendliche bringen anderen Jugendlichen verschiedene Aspekte von Geschlecht und Vielfalt näher, und Lehrpersonen erhalten mit Lektionenvorschlägen und weiterführenden Materialien Unterstützung für die Umsetzung im Unterricht. 
    Kern der Lektionen ist der Podcast „Sugusliebe“, den die Jugendlichen im Rahmen eines freiwilligen Wahlfachs erarbeitet haben. Jede Episode des Podcast ist einem spezifischen Schwerpunktthema in Verbindung mit Geschlecht gewidmet: Berufswahl, Ausdruck, Identität, sexuelle Orientierung, Mobbing und Rassismus. In den einzelnen Podcast-Folgen erklären die Jugendlichen die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge und interviewen spannende Personen und Expert:innen.  
    Die dazu gehörenden Lektionenvorschläge für Pädagog:innen sind modular aufgebaute Ideen, die je nach Klasse und Vorwissen ganz oder teilweise umgesetzt werden können. Zeitliche Angaben helfen den Pädagog:innen dabei als Richtwerte. Bei jedem Themenschwerpunkt zeigen wir den Bezug zum offiziellen Lehrplan der Schweizer Schule auf; hier könntest du je nach Kontext, in dem du tätig bist, die hierfür passenden Formulierungen und Bezüge übernehmen.  
    Empfohlen wird ein Start mit den Basislektionen, die einerseits die Dimensionen von Geschlecht, andererseits Aspekte von Gleichheit und Differenz behandeln. Danach können flexibel die anderen Schwerpunktthemen bearbeitet werden. Weiterführende Arbeitsblätter und Materialien sind ebenfalls vorhanden und können je nach Bedarf eingesetzt werden. 
    Beispiel für weiterführende Arbeitsblätter zum Thema „Geschlecht und sexuelle Orientierung“ 

    „Lehrplan Q“ unterstützt: Zu finden sind die SOGUS-Lektionenvorschläge sowie zahreiche weitere queere Bildungsangebote auf der Website von Lehrplan Q. Dieses Netzwerk unterstützt Schulen und Lehrkräfte dabei, das Thema LGBTQ+ umfassend und professionell in den Klassen zu behandeln und in den Schulen zu leben. Verlinkt sind hier passende Fachliteratur und Unterrichtsmaterialien, die Klassen und Lehrpersonenteams dabei helfen können, sich unaufgeregt und sachlich zum Thema LGBTQ+ zu sensibilisieren. 

    Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: KI, Deepfakes u. struktureller Frauenhass

    [14.1.] PINKSTINKS Februrar-Newsletter
    Im neuesten Newsletter wird die zunehmende Verbreitung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch KI-gestützte Bild- und Videogenerierung thematisiert und der aktuelle Skandal um den KI-Chatbot Grok in einen größeren gesellschaftlichen und politischen Kontext eingeordnet. Ausgangspunkt ist die Zahl von rund 6.700 stündlich erzeugten Fake-Nacktbildern, die ohne Einwilligung der Betroffenen entstehen. Sichtbar wurde dieses Ausmaß insbesondere durch die Einbindung von Grok in die Plattform X.
    Beschrieben wird, wie Nutzer – überwiegend Männer – KI gezielt einsetzen, um Frauen und Mädchen öffentlich zu erniedrigen, zu sexualisieren und zu entmenschlichen. Ermöglicht werde dies durch eine bewusst schwache Regulierung des Systems, das im Sinne eines „anti-woken“ Freiheitsverständnisses kaum Schutzmechanismen enthält. Der Text macht deutlich, dass dies kein Zufall, sondern eine Folge politischer und unternehmerischer Entscheidungen ist, die frauenfeindliche Milieus dulden oder fördern.
    Grok wird dabei als Symptom eines größeren Problems dargestellt: einer globalen KI-Industrie, die unter wirtschaftlichem Druck zunehmend mit Pornografisierung als Geschäftsmodell liebäugelt. Neben illegalen „Nudify“-Apps geraten auch große KI-Unternehmen in den Blick, die Einnahmepotenziale im Bereich KI-generierter Pornografie prüfen. Während kleinere Anbieter bereits massiv von nicht-einvernehmlicher „Nacktmachung“ profitieren, halten sich große Konzerne bislang aus strategischen Gründen zurück, ohne das Interesse grundsätzlich aufzugeben.
    Zentral ist die Einordnung von Deepfake-Pornografie als Ausdruck strukturellen Frauenhasses. Empirische Daten zeigen, dass der überwiegende Teil aller Deepfakes pornografisch ist und fast ausschließlich Frauen betrifft. Internationale Organisationen wie UNESCO und UN bewerten diese Entwicklungen als technologiegestützte Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Studien verweisen zudem darauf, dass die gemeinsame Produktion und Nutzung solcher Inhalte eine verbindende Funktion in misogynen Online-Gemeinschaften hat und häufig ohne Schuld- oder Unrechtsbewusstsein erfolgt.
    Abschließend fordert der Text ein entschlossenes politisches Handeln. Einzelne staatliche Maßnahmen wie Sperrungen oder öffentliche Kritik werden als wichtig, aber unzureichend bewertet. Notwendig seien verbindliche gesetzliche Regelungen für KI, eine konsequente Regulierung von Plattformen sowie umfassende Programme gegen Frauenhass. Kritisiert wird insbesondere das Zurückweichen von Politik vor wirtschaftlichen Interessen und das Ausbleiben klarer Schritte auf EU- und Bundesebene. Der Text betont, dass ein großer Teil der Bevölkerung potenziell von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist, und plädiert für nachhaltigen politischen, gesellschaftlichen und feministischen Widerstand dagegen.

    Über die Organisation: PINKSTINKS Germany, eine reichweitenstarke feministische Bildungs-, Protest- und Kampagnenorganisation, agiert als Politikbeobachter*in, indem sie Sexismus, Antifeminismus und starre Geschlechterstereotype in Werbung, Medien und der Gesellschaft aufgreift und kritisiert, um Aufklärung, Sensibilisierung und Veränderung zu fördern – durch Bildungsarbeit, Vernetzung und die Forderung nach intersektionaler Gleichberechtigung, unterstützt durch politische Partner wie die Stadt Hamburg.

    Siehe auch: Deutschlandfunk: KI-Chatbot Grok - EU eröffnet Verfahren gegen X wegen sexualisierter KI-Bilder: Der KI-Chatbot Grok hat massenweise sexualisierte Inhalte von Frauen und Kindern erstellt. Dass die EU-Kommission nun endlich gegen X vorgehe, sei wichtig, sagt die grüne Europabgeordnete Alexandra Geese – auch als Signal an andere Plattformen. [26.1. Audio]

    Faktor A: Förderung erwerbstätiger Mütter, Vielfalt fördern (Autismus), Assistierte Ausbildung

    [14.1.] Faktor A - das Arbeitgebermagazin der Bundesagentur für Arbeit. - Beispiel-Artikel:
    - 14.01.2026 Fachkräfte-Potenzial statt Fachkräftemangel: Warum die Förderung von erwerbstätigen Müttern ein Schlüssel gegen den Fachkräftemangel ist. Mehr lesen…
    - 26.11.2025 Vielfalt fördern und Mehrwert fürs Unternehmen schaffen: Wie Arbeitgeber von besonderen Begabungen von autistischen Menschen profitieren können. Mehr lesen…
    - 11.11.2025 Mit der Assistierten Ausbildung Nachwuchskräfte sichern - Wenn Ihre Auszubildenden Unterstützung in der Ausbildung benötigen, hilft Ihnen die Assistierte Ausbildung (AsA). Mehr lesen…

    Unwörter 2025: Sondervermögen, Zustrombegrenzungsgesetz, Umsiedlung

    [13.1.] Migazin: Unwort des Jahres - Jury warnt vor entmenschlichender Sprache: „Zustrombegrenzungsgesetz“
    Platz 1. Die Jury erklärte „Sondervermögen“ zum Unwort des Jahres, da der Begriff verschleiernd verwendet werde. Tatsächlich bezeichne er neue staatliche Schulden, suggeriere im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch ein abgegrenztes Vermögen. Diese begriffliche Verschiebung könne politisch manipulativ wirken, insbesondere in Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme.
    Platz 2: Der Ausdruck „Zustrombegrenzungsgesetz“ wurde als ebenfalls manipulativ kritisiert. Durch die Nutzung einer Wassermetapher stelle er Migration als bedrohliches „Herbeiströmen“ dar. Solche Begriffe reduzierten Menschen auf anonyme Massen, entmenschlichten sie und knüpften an eine lange Tradition problematischer Metaphorik wie „Flüchtlingsstrom“ oder „Asylantenwelle“ an.
    Gast-Unwort: Der Gast der Jury, Ronen Steinke, benannte „Umsiedlung“ als persönliches Unwort. Der Begriff werde von politischen Akteuren genutzt, um die dauerhafte Vertreibung der Bevölkerung des Gazastreifens sprachlich zu verharmlosen. Was neutral oder fürsorglich klinge, verschleiere gravierende Menschenrechtsverletzungen.
    Kein Unwort: Der von Bundeskanzler Friedrich Merz verwendete Begriff „Stadtbild“ erfüllte nach Einschätzung der Jury nicht die Unwort-Kriterien. Er sei nicht grundsätzlich negativ besetzt und werde auch positiv konnotiert genutzt. Zwar räumte Merz selbst die Unglücklichkeit seiner Wortwahl ein, eine strukturell diskriminierende oder entmenschlichende Wirkung sah die Jury jedoch nicht. 
    Verfahren und Auswahl: Für die Wahl des Unworts 2025 gingen 2.631 Einsendungen mit 553 unterschiedlichen Vorschlägen ein. Maßgeblich für die Entscheidung sind nicht Häufigkeit, sondern Kriterien wie Menschenwürde, demokratische Grundwerte sowie die Frage, ob Begriffe diskriminierend, euphemistisch oder irreführend wirken. Für 2024 war „biodeutsch“ zum Unwort des Jahres gewählt worden.

    Rückgang von Asylanträgen in Deutschland und EU

    [13.1.] Migazin: Amtliche Zahlen - EU registrierte 2025 deutlichen Rückgang von Asylanträgen
    Die Zahl der Asylanträge in der EU ist 2025 deutlich zurückgegangen. Nach vorläufigen Daten der EU-Asylagentur wurden in den 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz und Norwegen rund 780.200 Anträge auf internationalen Schutz registriert – etwa 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit setzt sich der rückläufige Trend fort. Hauptursache ist der starke Rückgang von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger, verbunden mit politischen Veränderungen in Syrien seit Ende 2024.

    Auch in Deutschland ist ein klarer Rückgang zu verzeichnen. Laut Bundesinnenministerium sank die Zahl der Erstanträge 2025 gegenüber 2024 um 51 Prozent auf 113.236. Unter Einbeziehung von Folgeanträgen wurden im relevanten Zeitraum rund 149.100 Anträge gestellt. Deutschland liegt damit knapp vor Frankreich, Spanien und Italien.

    Die EU-Kommission bewertet die Entwicklung als Erfolg der europäischen Migrationspolitik, insbesondere aufgrund verschärfter Grenzschutzmaßnahmen und beschleunigter Asylverfahren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der politisch häufig verwendete Begriff „illegale Migration“ rechtlich irreführend ist, da die Überschreitung von Grenzen zum Zweck der Asylantragstellung die Ausübung eines völkerrechtlich garantierten Schutzrechts darstellt.

    Bundesforum Jungen&Männer im Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien

    [12.1.] Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: Politikgespräche: Vorstand des BFM im Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien:
    Zum Jahresauftakt 2026 hat der Vorstand des Bundesforum Männer (BFM) Bundesministerin Karin Prien zu einem fachlichen Austausch im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) getroffen. Das Treffen fand am 12. Januar 2026 in Berlin statt.
    Austausch zur Weiterentwicklung einer modernen Männer- und Jungenpolitik: Im Mittelpunkt des Treffens stand die Bedeutung gleichstellungsorientierter Männer- und Jungenpolitik als Teil einer umfassenden Gleichstellungspolitik. Themen waren unter anderem der Ausbau von Beratungsstrukturen für Männer, Gewaltprävention sowie die Frage, wie Jungen und Männer aktiv als eigenständige Akteure erreicht und stärker einbezogen werden können.
    Für das BFM nahmen der Vorsitzende Thomas Altgeld und der stellvertretende Vorsitzende Stephan Buttgereit teil; seitens des Ministeriums neben der Bundesministerin auch Katharina Jestaedt, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im BMBFSFJ.

    Dialog zu Beratung und Unterstützung von Männern: Der Austausch bot Gelegenheit, über die Bedeutung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Jungen, Männer und Väter zu sprechen. Das BFM engagiert sich seit vielen Jahren für den Ausbau einer bedarfsgerechten, geschlechterreflektierten Beratungslandschaft – zunehmend auch mit digitalen Angeboten wie dem Beratungsportal Männerberatungsnetz.de.
    Solche Angebote leisten einen wichtigen Beitrag, um Männer in unterschiedlichen Lebenslagen zu erreichen, frühzeitig Unterstützung zugänglich zu machen und das stereotype Muster zu durchbrechen, Männer bräuchten keine Hilfe und könnten alles mit sich selbst ausmachen.

    Gewaltprävention als gleichstellungspolitische Aufgabe: Ein zentraler Bereich gleichstellungsorientierter Jungen- und Männerpolitik ist die Gewaltprävention. Denn gewaltpräventive Ansätze sind aus Sicht des BFM eng mit Fragen rund um Männlichkeitsbilder und männliche Sozialisation verbunden und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik.

    Männer- und Jungenpolitik weiterdenken: Beide Seiten bekräftigten den Wunsch, den Dialog fortzusetzen und die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Für das Bundesforum Männer bleibt zentral, dass erfolgreiche Ansätze in der Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen, Männern und Vätern, in der fachlichen Vernetzung und der gleichstellungsorientierten Männerpolitik langfristig abgesichert und ausgebaut werden. Gerade Jungen und junge Männer sind dabei aktuell in besonderer Weise in den Blick zu nehmen.

    Das Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien war ein wichtiger Schritt, um die Perspektiven von Jungen, Männern und Vätern sichtbar zu machen und sie als integralen Bestandteil einer modernen Gleichstellungspolitik zu stärken. In diesem Sinne freuen wir uns auf das weitere Jahr 2026.

    Aktuelle Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- u. Staatsangehörigkeitsrecht

    [11.1.] Am 05. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag verschiedene Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Hierzu gehören die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben der Festlegung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sowie die Abschaffung der Pflichtanwält*in bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen das Fortbestehen bestimmter Regelungen des Chancen-Aufenthaltsrechts sowie eine unter bestimmten Bedingungen einsetzende Sperrfrist für Einbürgerungen beschlossen.  [Weitere Infos beim Paritätischen; Quelle: Thomé Newsletter 02/2026]

    [Audio] Queere Bilder-& Jugendbuch-Autorin zu Sexualität, Diversität, Identität, Verlust

    [10.1.] Deutschlandfunk: Queeres Leben - Autorin Lilly Axster schafft Raum für Vielfalt
    Lilly Axster ist Autorin, Theatermacherin und Aktivistin. Ihre Bilderbücher und Jugendromane handeln von Sexualität, Diversität, Identität und Verlust. Mit ihren Werken verleiht sie Kindern eine Stimme und engagiert sich gegen Ungleichheit.
    „Ich bin als queeres Kind in den 60er-70er-Jahren in einer Kleinstadt in Deutschland aufgewachsen. Ich hatte das Gefühl, ich bin da ganz alleine, da gibt es niemanden“, erinnert sich die Autorin und Aktivistin Lilly Axster an ihre Kindheit.

    Daten-&evidenzbasierte Prüfung von Bildungsverläufen gefährdet Menschenrecht auf Bildung

    [8.1.] Kritische Einordnung zur daten- und evidenzbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung 
    Die Kultusministerkonferenz und die Länder wollen die Bildungsverläufe von Kindern und Jugendlichen daten- und evidenzbasiert in den Blick nehmen. Ihr Ziel: Das Recht auf Bildung sichern. 
    Die Bildungsjournalistin Brigitte Schumann kommentiert dieses Vorhaben kritisch und sieht das Menschenrecht von Kindern auf Bildung gefährdet. [bildungsklick]

    [Audio] Schulleiter an "Problemschule" zu "Krisenmanagement"

    [8.1.] Deutschlandfunk: Schulleiter - Kein Kind fallen lassen!
    Mobbing, gewalttätige Schüler, überforderte Lehrer: Ende 2024 machte die Friedrich-Bergius-Schule im gutbürgerlichen Berlin-Friedenau als „Problemschule“ und „Skandalschule“ Schlagzeilen. Mit dem neuen Schulleiter Engin Çatik kam die Wende. Sein Motto: „Ich kann Krise.“ 

    Deutschlands Schwerpunkte für die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission

    [8.1.] Deutscher Frauenrat: FRK-Dialogforum: Im Recht liegt die Kraft
    Rechte kennen, verstehen und wirksam durchsetzen – was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, ist in der Praxis weitaus komplizierter. Und für Millionen Frauen und Mädchen rund um den Globus liegt ihr gleichberechtigter Zugang zu Recht noch immer in weiter Ferne. Diskriminierende Gesetze, patriarchale Traditionen oder fehlende Strukturen versperren den Weg. Genau hier setzte das gemeinsame Dialogforum des Deutschen Frauenrats und UN Women Deutschland an, das am 5. Dezember 2025 im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfand und die Bedeutung des Zugangs zu Recht ins Zentrum rückte. Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Politik diskutierten knapp 100 Teilnehmende, welche Schwerpunkte Deutschland für die 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (FRK) im März kommenden Jahres setzen sollte.

    Die Vorsitzende von UN Women Deutschland, Angela Langenkamp machte deutlich, wie unterschiedlich die Rechtsstaatlichkeit rund um den Globus ausgeprägt sei: In 27 Ländern können Frauen bis heute keinen Ausweis erhalten, in 34 Ländern nicht wählen, in 14 Ländern nicht allein reisen. Gerade angesichts globaler Rückschritte bei Frauenrechten müsse die internationale Gemeinschaft dafür sorgen, dass die Frauenrechtskonvention CEDAW und die Pekinger Aktionsplattform konsequent umgesetzt werden. „Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht – keine Verhandlungssache“, betonte Langenkamp.

    Für den Deutschen Frauenrat erinnerte Susanne Maier, Verantwortliche für Internationale Gleichstellungspolitik im DF-Vorstand, anlässlich des kommenden runden Geburtstags der FRK daran, dass Frauenrechte sich nicht linear entwickeln. Deshalb sei die FRK genau in diesen Zeiten als Austauschplattform unverzichtbar. Doch ihre Beschlüsse flössen bislang viel zu selten in nationale Politiken zurück. In Deutschland gebe es mit dem Selbstbestimmungsgesetz oder der Istanbul-Konvention fortschrittliches Recht, doch Gesetzespakete wie GEAS führten deutlich vor Augen, an welchen Stellen Recht eben nicht für alle gelte. Die bevorstehende 70. Sitzung müsse deshalb ein starkes Signal senden: Der Zugang zum Recht darf kein Privileg sein – für keine Frau.

    Deutschland gleichstellungspolitisch de jure und de facto nicht am Ziel

    Bundesfrauenministerin Karin Prien unterstrich die zentrale Rolle funktionierender Rechtsstaatlichkeit für Frauenrechte und Demokratie insgesamt. Weltweit verzeichne jedes vierte Land Rückschritte bei Frauenrechten, Gewalt nehme zu, viele Täter blieben straflos. Zugleich sei Deutschland selbst rechtlich und de facto zwar fortschrittlich, aber beim Thema Gleichstellung noch nicht am Ziel. Priorität hätten daher der Ausbau ökonomischer Teilhabechancen – etwa durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – sowie der entschlossene Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Hier soll eine nationale Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und Gewalthilfegesetz ein zentraler Hebel werden.

    Die Fachinputs von Dr. Delal Atmaca von DaMigra und Dilken Celebi vom Deutschen Juristinnenbund machten anschließend deutlich, wie vielfältig die Hürden beim Zugang zum Recht auch in Deutschland sind – von Defiziten im Sexualstrafrecht über strukturelle Diskriminierung bis hin zu digitaler Gewalt, die besonders junge Frauen, migrantische Frauen und Frauen mit Behinderungen trifft. Die Jugenddelegierten Ezgi Gülistan Gül und Samet Beşyaprak, die ebenfalls im März nach New York reisen werden, erinnerten eindringlich daran, dass digitale Gewalt nicht nur individuelle Freiheit, sondern auch demokratische Teilhabe bedroht.

    Die Leiterin der Abteilung Gleichstellung im BMBFSFJ, Katharina Jestaedt, gab zum Abschluss des Dialogforums einen Einblick in die EU-Verhandlungen und wagte den politischen Ausblick auf die Verhandlungen im Rahmen der UN-Frauenrechtskommission im März 2026.

    Im Input des Publikums wurde klar: Ein gerechtes, inklusives und geschlechtergerechtes Rechtssystem erfordert politische Entschlossenheit, klare Grenzen gegenüber menschenrechtsfeindlicher Rhetorik – und viel gemeinsame Ausdauer.

    Startchancenschulen: JSA als Partnerin der Schulen

    [7.1.] ejsa Bayern: Viele Schulen hatten bereits im September einen aufregenden Jahresstart, nämlich als Startchancenschulen. Sie machten sich auf den Weg zu mehr Chancengleichheit. Jetzt gibt es Ergebnisse und dementsprechend viele Anfragen an die Träger der Jugendsozialarbeit.
    Erster Schritt ist die Bedarfserhebung: was braucht die Schulfamilie, was ermöglicht konkret vor Ort bessere Chancen, wie bekommen mehr Schüler*innen solide Kompetenzen, einen erfolgreichen Abschluss und eine Ausbildung/Anschlussperspektive?
    Antworten darauf liefert die Jugendsozialarbeit und wird deshalb vielerorts als Partner an Schulen angefragt. Davon ausgehend, dass in der Regel an den Startchancenschulen aufgrund des bestehenden Jugendhilfebedarfes bereits Jugendsozialarbeit an Schulen etabliert ist, bietet Schulsozialarbeit eine weitere Möglichkeit, junge Menschen an der Schule zu unterstützen. Präventiv wie interventionsbezogen gibt es viele Ansatzpunkte, die individuelle und strukturelle Situation junger Menschen und der Schulfamilie auch im Sinne der Startchancenziele zu verbessern, ohne dass soziale Arbeit zum Lückenbüßer für strukturelle Schwächen eines Schulsystems mit hohem Anpassungsdruck wird. Andere Schulen entwickeln nicht einzelne Funktionsstellen weiter, sondern die Schulfamilie als Ganzes. Hier werden zum Beispiel Mitarbeitende der Ganztagsschulen, egal, ob sie unterrichten oder nicht, über den ganzen Tag als Team eingesetzt und profitieren von neuen Möglichkeiten der Differenzierung und Förderung bei gleichzeitiger Entlastung. Eine langfristige Zusammenarbeit ist allerdings aus dem Programm nicht stabil zu finanzieren und daher nicht überall umsetzbar. Daneben wurden schon viele gezielt einsetzbare Angebote wie Sozialkompetenz und Konflikttrainings, gezielte Förderangebote (außerunterrichtlich) sowie die Unterstützung der Lehrkraft als pädagogische Unterstützungskraft vereinbart.
    Die Jugendsozialarbeit hofft und setzt auf eine gezielte Evaluation der Aktivitäten an den Startchancenschulen, da die Erkenntnisse in Zukunft auch auf andere Schulen übertragen werden sollen.

    [Audio] Migrationsdebatte - Das Gefühl, in Deutschland nicht gewollt zu sein

    [6.1.] Deutschlandfunk: Migrationsdebatte - Das Gefühl, in Deutschland nicht gewollt zu sein
    Bei vielen Menschen mit Migrationshintergrund herrscht das Gefühl vor, auch von der Gesamtgesellschaft und den demokratischen Parteien im Stich gelassen zu werden. Immer mehr von ihnen überlegen, Deutschland zu verlassen. Die zunehmend als feindlich empfundene Stimmung verunsichert viele. Für Deutschland könnte das unangenehme Folgen haben: Der Fachkräftemangel würde sich verschärfen.

    Grundsicherung wird viele Menschen in Armut, prekäre Beschäftigung u. auch in Obdachlosigkeit drängen

    [5.1.] Harald Thomé/ Tacheles e.V. - Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: Regierung möchte mit Gesetzesverkündung schon die verschärften Sanktionen
    Das Bürgergeld wird […] abgeschafft und durch ein autoritäres System aus Druck, Kontrolle und Sanktionen ersetzt. Eine Reihe von Menschen, insbesondere psychisch Kranke, werden dabei unter die Räder kommen. Diese Politik wird viele Menschen in Armut, prekäre Beschäftigung und auch in Obdachlosigkeit drängen.
    Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke und auch andere kranke Menschen treffen.
    Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in den Staat und die Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zur schrittweisen Demontage des Sozialstaats und der Demokratie.
    Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor dem Amt nicht allein zu den Behörden gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierte und gelebte Solidarität.
    Es werden harte Zeiten auf dieses Land zukommen. Umso mehr sind die demokratischen Kräfte gefordert, zusammenzustehen, Menschenrechte und Menschenwürde entschieden zu verteidigen, sich aktiv gegen den geplanten Abbau von Sozial- und Grundrechten durch Union und SPD zu stellen und für Solidarität, Demokratie und gegen Faschismus einzutreten.

    Evangel. Kirche u. Diakonie: Anerkennungsverfahren für Betroffene sex. Gewalt reformiert

    [5.1.] Kirche und Diakonie reformieren Anerkennungsverfahren: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie haben das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt reformiert. Seit Januar gilt in sieben von zehn Verbünden der evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden ein neues Verfahren zur Anerkennung erlittener sexualisierter Gewalt. Ziel ist es, das Verfahren betroffenenorientierter zu gestalten und weiter zu vereinheitlichen. Grundlage ist die Anerkennungsrichtlinie der EKD. [Zur Meldung]

    Kinderrechte& Frieden - Materialpaket für pädagogische Fachkräfte

    [1.1.] Kinderrechte und Frieden: Zum Weltfriedenstag am 1. Januar hat die National Coalition Deutschland (Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.) ein neues Materialpaket zusammengestellt, das pädagogische Fachkräfte, Friedensbildner:innen und Lehrkräfte dabei unterstützt, die Themen Frieden und Krieg aus der Perspektive der Kinderrechte zu vermitteln. Die Materialien greifen zentrale Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention auf. Anhand von Fachinformationen, Filmen, Arbeitsmaterialien, Kinder- und Jugendbüchern sowie Websites wird gezeigt, wie Kinder altersgerecht an Themen wie Krieg, Frieden, Inklusivität und Gerechtigkeit herangeführt werden können. Die Inhalte machen deutlich: Frieden heißt nicht nur, dass es keinen Krieg gibt, sondern dass Kinder und junge Menschen in einer sicheren Umgebung frei von Gewalt und Ausbeutung aufwachsen können. Das gesamte Materialpaket ist auf dem Instagram-Kanal und dem Kinderrechte-Portal zu finden. [Mehr dazu]

    [Audio] Feministischer Podcast „Die rosarote Brille“

    [2025-26] In diesem Podcast geht es um Feminismus, Popkultur, Filme, Serien, Medien, uvm. Jenny und Gäste streamen sich ein mal durch die Filmelandschaft und schauen, ob es empfehlenswerte feministische Momente gibt oder ob wir die lieber alle mit dem Patriarchat begraben sollten. [Spotify]

    [Videos] Pinkstinks Gender-Sketche - Format zur niedrigschwelligen Sensibilisierung

    [2020-25] Pinkstinks Germany e.V.: (30 Gender-Sketche  in 6 Staffeln) "Wir geben uns ja wirklich Mühe, veraltete Geschlechterklischees immer wieder zu hinterfragen. Aber manchmal helfen genau solche Geschlechterklischees weiter – nämlich, wenn man sie umkehrt! Denn dann wird ganz offensichtlich, wie absurd das alles eigentlich ist. Und die in der Theorie immer wieder dargelegte Diskriminierung wird verdammt anschaulich. Und so haben wir 2020 das Format »Gender-Sketche« ins Leben gerufen und jedes Jahr neue Videos produziert. Videos, die zeigen, wie das ist, wenn Frauen und Männer in Alltagssituationen einfach mal die Rollen tauschen: Beim Einparken, beim Bewerbungsgespräch oder bei der Care-Arbeit. Und, was sollen wir sagen: Die unzähligen Reaktionen zeigen, wie viele Menschen sich in den Videos wiederfinden.
    Mal ehrlich: Wir könnten unendlich viele Videos drehen. Denn uns werden immer wieder neue Erlebnisse berichtet, die absurder nicht sein können. Aber leider eben auch nicht ungerechter. Erlebnisse, die Frauen die Köpfe schütteln lassen (und gleichermaßen heftig nicken: Ja, hab ich auch so erlebt!) – und in unseren Gender-Sketchen hoffentlich alle, allen voran Männer, sensibilisieren. Sensibilisieren, nicht angreifen. Denn uns geht’s hier nicht um Fingerpointing. Uns geht’s darum, aufzuzeigen, wie absurd unser Verhalten eigentlich ist und alltagsnah zu spiegeln, wie sehr uns diese veralteten Denkmuster einschränken. Uns alle. Wir wollen die Welt also nicht verdrehen, nur etwas (gender)gerechter machen. Und ein wenig Humor kann dabei helfen. Fand auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und hat uns im Rahmen unserer »Schule gegen Sexismus« gefördert, um Gender-Sketche zu produzieren. Das Ziel im Blick: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung. Mit einem Zwinkern im Augenwinkel.
    Ein Format für niedrigschwellige Sensibilisierung: Um möglichst viele Menschen mit unseren Gender-Sketchen zu erreichen und damit die Absurdität von Alltagssexismus aufzuzeigen, teilen wir die Videos auf Social Media: Instagram, Facebook, YouTube, LinkedIn. Aus Erfahrung wissen wir: Auch einen Gendersketch im Familien-Chat als Antwort auf sexistische Kommentare zu schicken, kann hilfreich sein. 
    Und auch auf mancher Veranstaltung sorgen unsere Gendersketche für Schmunzeln und Gesprächsstoff: Auf internen Firmenveranstaltungen, um für Sexismus zu sensibilisieren. In Workshops, um ins Thema einzuleiten. In Schulen, als Grundlage für eine gemeinsame Diskussion. Von feministischen Organisationen zu niedrigschwelligen Bildungszwecken. Denn die Stärke des Formats ist, dass sich viele darin wiederfinden und ins Grübeln kommen. Du auch?"

    Pinkstinks Germany e.V. (2012 gegründet) ist eine in Hamburg ansässige, gemeinnützige, überwiegend spendenfinanzierte, feministische Bildungs- und Protestorganisation, die als eine der reichweitenstärksten feministischen NGOs in Deutschland gilt. Sie setzt sich gegen Sexismus, Homophobie und starre Geschlechterklischees in Werbung, Medien und Kinderspielzeug ein. Ziel ist eine geschlechtergerechte Gesellschaft, in der sich Kinder frei von einschränkenden Rollenbildern entfalten können. Zu Ihren Kernaktivitäten gehören Kampagnen (Proteste gegen “Pinkifizierung”), das Angebot einer Plattform, auf der sexistische Werbung gemeldet werden kann, woraufhin Unternehmen oft zur Änderung bewegt werden (Die Werbemelderin), Bildungsarbeit (Workshops und Vorträgen an Schulen und Kitas), Einflussnahme (Beratung von Politik und Wirtschaft in Fragen von Gleichstellung und Sexismus) sowie Medienarbeit (Online-Magazin und Social-Media-Kampagnen zur Aufklärung).

    Gendermagazin mein Testgelände - Reihe “Me Myself and I”

    [12/25] Gendermagazin mein Testgelände - Beispiel-Beiträge aus der Reihe “Me Myself and I
    Texte: 
    - 09.12. Körper unter Kontrolle: „Unsere Körper sind längst keine privaten Räume mehr. Sie werden geformt, bewertet und verkauft. In einer Welt, die Lust standardisiert und Intimität normiert, geraten wir schnell in einen inneren Konflikt zwischen Anpassungsdruck, Scham und dem Wunsch nach echter Nähe".
    - 16.12. Abtreibung als Menschenrecht – Her body her choice!: „Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist unverhandelbar. Und zwar unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Lebensentwurf. In ihrem neuen Text macht Sara deutlich, wie eng reproduktive Rechte mit ökonomischer Sicherheit, Care-Arbeit und patriarchalen Machtverhältnissen verknüpft sind."

    Videos: - 18.12. Ziad über Männlichkeit und Selbstreflexion: „In unserem neuen Video auf Durch die Blume spricht Ziad über gesellschaftliche Strukturen, die ihm als Mann oft unbewusst Privilegien verschafft haben. Er beschreibt dabei die Momente, die dazu geführt haben sein eigenes Verhalten zu hinterfragen, sich in Workshops zu kritischer Männlichkeit zu engagieren und welchen Anspruch er an sich als Mann hat."
    - 11.12. Körperliche Selbstbestimmung und Schwangerschaftsabbrüche: „In diesem Video spricht Romy über Selbstbestimmung und warum die weiblicher Körper weiterhin zentrales Element feministischer Bewegungen ist."

    [Audio] Inobhutnahme: Belastung für Kinder, Eltern u. Jugendamt & fehlende Plätze

    [22.12.25] Deutschlandfunk: Inobhutnahme (1/2) - Eine Belastung für Kinder, Eltern und Jugendamt
    Um Kinder und Jugendliche zu schützen, kann das Jugendamt sie aus Familien herausholen. Nie geschah dies häufiger als heute. Für viele Heranwachsende sind solche Inobhutnahmen ein traumatisches Ereignis – selbst für jene, die sie eingefordert haben.

    Inobhutnahme (2/2) - Raus aus der Familie – und dann?
    Wenn Jugendämter Kinder und Jugendliche aus ihrer Familie „entnehmen“, leben die Betroffenen meist zunächst in „Inobhutnahmegruppen“. Doch es fehlen Fachkräfte und damit Plätze zur Unterbringung. Oft müssen die Ämter bundesweit nach Lösungen suchen. 

    Umgang mit Männlichkeitsbildern - Die Manosphere in der Schule

    [22.12.25] taz: Umgang mit Männlichkeitsbildern - Die Manosphere in der Schule.
    In sozialen Netzwerken gewinnen frauenfeindliche Influencer immer mehr Reichweite bei Jugendlichen. Wie Lehrkräfte dagegen ohne Muskeln kämpfen können. [Zum Artikel]

    Antifeminist. Kampagnen in polit. & gesellschaftl. Mitte angekommen

    [15.12.25] belltower.news: Onlineartikel Bedrohte Körper, bedrohte Demokratie
    2025 zeigt sich Antifeminismus in Deutschland als präsente organisierte politische Ideologie, die sich dabei als sicherheitspolitische Herausforderung und zentrales Bindeglied autoritärer Bewegungen erweist. Der Jahresrückblick analysiert, wie rechtsalternative Medien, parlamentarische Akteur*innen und fundamentalistische Netzwerke antifeministische Kampagnen bis in die politische Mitte tragen. „Ordnung“, „Kinderschutz“ oder „Stadtbild“ werden in konkrete Angriffe auf Frauen*, Queers und demokratische Strukturen übersetzt. (Von Sabine Herberth und Nora Noll)

    Studie: Erfahrungen junger Menschen mit Pornografie& Sexting

    [9.12.25] Jugendhilfeportal: Studie zum Jugendmedienschutz - Kinder sehen Pornos
    … und richten zunehmend ihre eigene Sexualität daran aus. Das zeigt eine neue Studie der Landesanstalt für Medien NRW. Mit dem Besitz eines Smartphones werden pornografische Inhalte praktisch ins Kinderzimmer mitgeliefert. Eine jährliche Befragung der Landesanstalt für Medien NRW zeigt: Der Kontakt mit Pornos und Sexting erfolgt immer früher und mit intensiveren Auswirkungen.
    Pornografie ist grundsätzlich erstmal kein Fall für die Medienaufsicht, solange sie nur für Erwachsene zugänglich ist. Allerdings hat auch beinahe die Hälfte (47 %) der 11- bis 17-Jährigen in Deutschland schon Pornos gesehen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Studie „Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Pornos und Sexting“ der Landesanstalt für Medien NRW. Der Anteil der Minderjährigen, die pornografische Inhalte wahrnehmen, ist damit in den letzten zwei Jahren um über ein Drittel gestiegen – 2023 waren es noch 35 %. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 %) ist unter 14 Jahren, wenn sie ihren ersten Porno sehen. Dabei bestätigt die Studie, was schon zu erwarten war: Die richtige Einordnung der explizit sexuellen Inhalte gelingt Kindern nicht, und in vielen Fällen beeinflusst das auch die Entwicklung ihrer eigenen Sexualität. 

    Pornos dienen Kindern als Orientierung für das eigene Verhalten: Bei der jetzt veröffentlichten Befragung bewertet nur ein Viertel (25 %) der Kinder und Jugendlichen, die Pornos konsumieren, diese als unrealistisch – 2023 waren es noch rund ein Drittel (33 %). Der Anteil derer, die Pornos als informativ oder lehrreich empfinden, ist seit 2023 von 8 % auf 13 Prozent gestiegen. Wesentlich mehr als zur eigenen Aufklärung nutzen Minderjährige Pornos als Orientierung für ihre eigene Sexualität. Mehr als ein Drittel der Kinder und Jugendlichen (36 %) gibt an, die in Pornos gezeigten Inhalte selbst im echten Leben ausprobieren zu wollen. Bei den befragten Jungen liegt dieser Wert mit 43 Prozent wesentlich höher als bei den befragten Mädchen (27 %).  
    „Jugendmedienschutz ist keine Frage der Moral und deshalb können Erwachsene Pornografie finden, wie auch immer sie wollen. Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, die Schwächsten unserer Gesellschaft – Kinder – vor Inhalten zu schützen, die sie nicht einordnen können und die sie verunsichern und verstören. Vor dem Hintergrund der erschreckenden Ergebnisse der Studie bei Kindern ab elf Jahren muss dem rücksichtslosen Vorgehen der großen Pornoplattformen, die einfachste Schutzmechanismen nicht umsetzen, in aller Entschlossenheit Einhalt geboten werden. Wir werden auch gemeinsam mit der EU-Kommission alles daransetzen, dem Gesetz Geltung zu verschaffen“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.  

    Sexting nimmt zu – besonders Mädchen erhalten ungefragt sexuelle Inhalte: Gleichzeitig mit dem Pornokonsum steigt auch das gegenseitige Versenden von sexuellen Inhalten – Sexting – unter Kindern und Jugendlichen. 10 Prozent der 11- bis 17-Jährigen geben an, bereits selbst Sexting-Nachrichten versendet zu haben (2023 waren es 6 %). Gleichzeitig geben im Jahr 2025 31 % aller Befragten an, bereits Sexting-Nachrichten erhalten zu haben, eine deutliche Steigerung gegenüber 2024 (25 %) und 2023 (21 %). Dabei fällt besonders auf, dass 83 % der Befragten, die Nachrichten mit sexuellen Inhalten erhalten haben, solche Inhalte auch ungefragt zugesendet bekommen haben. Mädchen sind von dieser Art sexueller Belästigung öfter betroffen als Jungen. Außerdem gibt ein Viertel derjenigen, die bereits gesextet haben, an, dass sie sich beim Sexting zu Dingen haben überreden lassen, die sie eigentlich gar nicht tun wollten.
    Die ungewollte Kontaktanbahnung mit sexuellen Inhalten über das Internet ist eine Form der sexuellen Belästigung. Wer ohne Zustimmung sexuelle Inhalte zugesendet bekommt, kann dies bei der Landesanstalt für Medien NRW melden.

    KI-Chats (noch) keine große Relevanz: Künstliche Intelligenz spielt für Kinder und Jugendliche sowohl in der Aufklärung als auch im Erleben von Sexualität bisher nur eine untergeordnete Rolle. So nutzen nur etwa 9 % der Befragten Chatbots, um sich über sexuelle Themen zu informieren. Jedoch halten viele derjenigen, die KI zur Aufklärung nutzen, die Antworten von Chatbots für vertrauenswürdig (26 %) oder eher vertrauenswürdig (59 %). Eine Beziehungsperson haben sich rund 8 % der befragten Kinder und Jugendlichen schon einmal erstellt. 
    [Download der Studie: Erfahrungen von Kindern mit Pornos und Sexting | Studie 2025  (PDF: 4 MB)] Quelle: Landesanstalt für Medien NRW vom  09.12.2025

    Frauenanteil bei Professuren an Hochschulen

    [9.12.25] Statistisches Bundesamt: Der Frauenanteil unter den 52 100 hauptberuflichen Professorinnen und Professoren an Hochschulen in Deutschland lag zum Jahresende 2024 bei 30 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Frauenanteil an den Professuren in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2004 hatte er noch bei 14 % gelegen. Im Jahr 2014 waren 22 % der Professuren mit einer Frau besetzt. Auch gegenüber dem Vorjahreswert (29 %) hat sich der Frauenanteil im aktuellen Berichtsjahr leicht erhöht.

    Frauenanteil bei hauptberuflichen Professuren in Geisteswissenschaften am höchsten: Der Frauenanteil bei den hauptberuflichen Professuren unterscheidet sich deutlich zwischen den Fächergruppen. In der Fächergruppe Geisteswissenschaften waren 44 % der hauptberuflichen Professuren Ende 2024 mit einer Frau besetzt, in den Kunstwissenschaften 39 %. Der niedrigste Frauenanteil unter den Fächergruppen ergab sich in den Ingenieurwissenschaften mit 17 %.

    Je höher die Stufe der akademischen Karriere, desto niedriger der Frauenanteil: Trotz des Anstiegs in den vergangenen 20 Jahren liegt der Frauenanteil bei Professuren als der höchsten Stufe der akademischen Karriere weit hinter dem Frauenanteil zum Karrierestart zurück. So waren Frauen unter den Personen, die im Wintersemester 2024/2025 ein Hochschulstudium begonnen haben, mit einem Anteil von 52 % in der Mehrheit. Auch unter den Personen, die im Prüfungsjahr 2024 ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, waren mit 53 % überwiegend Frauen (ohne Promotionen). Je höher die Stufe der akademischen Leiter, desto niedriger sind die Frauenanteile: Bei den abgeschlossenen Promotionen lag der Frauenanteil im Prüfungsjahr 2024 bei 46 %. Bei Habilitationen, also der Anerkennung der Lehrbefähigung an einer Hochschule, betrug er 36 %. 

    Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zu Frauen und Männern an deutschen Hochschulen bieten die Themenseite "Hochschulen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes sowie die Tabellen 21311 in der Datenbank GENESIS-Online. Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite "Bildungsindikatoren".

    [Audio] Kampf um Teilhabe von Frauen mit Kindern mit Behinderung

    [1.12.25] Deutschlandfunk: Kampf um Teilhabe: Wenn Mütter von Kindern mit Behinderung allein gelassen werden
    Stefanie Ulrichs Leben dreht sich um ihren erwachsenen Sohn Johannes. Sie organisiert Betreuung, Förderung und Pflege. Denn trotz UN-Behindertenrechtskonvention und Bundesteilhabegesetz bekommt Johannes nicht die institutionelle Hilfe, die ihm zusteht.

    Posten, Performen, Polarisieren: Wie Influencer*innen Geschlechterpolitiken gestalten

    [28.11.25] geschlechtersensible-paedagogik.de: Veranstaltungsdokumentation: Posten, Performen, Polarisieren: Wie Influencer*innen Geschlechterpolitiken gestalten
    Influencer*innen, Weiblichkeits- und Männlichkeitscoaches und bestimmte Netzwerke prägen zunehmend antifeministische Narrative im digitalen Raum. Ein Fachtag vom 18.09.25 in Berlin nahm diese Phänomene in den Blick, beleuchtete ihre Anschlussfähigkeit und diskutierte Gegenstrategien. Neben Fachvorträgen standen Einblicke in die Arbeit von feministischen Influencer*innen sowie die Frage im Fokus, wie digitale Plattformen gezielt zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt genutzt werden können. 

    [Audio] Kritik an staatl. Fördergeld für Vereine& NGO

    [27.11.25] Deutschlandfunk: Kritik an Fördergeld: Vereine der Zivilgesellschaft bangen um Geld vom Staat
    Finanzielle Unterstützung für Organisationen, Vereine und NGOs durch den Staat ist umstritten. Die Kritik an staatlichen Fördergeldern für zivilgesellschaftliche Vereine entzündet sich an der Sorge, dass Regierungsparteien damit politisch genehme Gruppen bevorzugen und die Neutralitätspflicht verletzen könnten, was zu parteipolitischen Auseinandersetzungen und zu Debatten über Transparenz und die Grenzen staatlicher Einflussnahme führt; gleichzeitig bangen Organisationen um ihre Finanzierung.

    Hauptkritikpunkte:
    - Parteilichkeit: Rechte Parteien und teils konservative Kräfte werfen der Regierung vor, mit Fördermitteln Organisationen zu unterstützen, die "Hass und Hetze" gegen Konservative verbreiten und die AfD angreifen, was als Verletzung der staatlichen Neutralität gesehen wird.
    - Intransparenz: EU-Prüfer bemängeln intransparente Vergabe von EU-Mitteln an NGOs, die teilweise Betriebskostenzuschüsse erhielten und lokale Protestaktionen unterstützten, die eskalierten.
    - Gefährdung der Demokratie: Viele Organisationen sehen ihre Existenz durch Ausgabensperren und unklare Förderbedingungen bedroht, was Demokratieprojekte gefährdet und zu Entlassungen führen kann.
    - Generalverdacht: Die Union (CDU/CSU) stellte demokratisch engagierte Initiativen unter Generalverdacht, was breite Kritik von Zivilgesellschaft, SPD, Grünen und Linken hervorrief. 

    Forderungen der Zivilgesellschaft:
    - Aufhebung von Ausgabensperren, damit zugesagte Mittel fließen können.
    - Schnelle Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, um Planungssicherheit zu schaffen.
    - Stärkung und Schutz demokratischen Engagements anstatt Misstrauen.

    Spielfilm: "Ich. Bin. So. Glücklich" (Umgang mit Trauma/ sex. Gewalt)

    [25.11.25] Zeitschrift ELLE - Bereich “Female Empowerment”: "Netflix-Film: „Ich. Bin. So. Glücklich.“ wird viel kritisiert – doch die Message ist wichtig!
    Der Film „Ich. Bin. So. Glücklich“ (Originaltitel „Luckiest Girl Alive“) dominierte in den letzten Wochen die Netflix-Charts. Gleichzeitig erlebte er auf Twitter einen kleinen Shitstorm. Denn: Viele User:innen sind der Meinung, dass einige Fimszenen zu brutal sind – vor allem ohne deutliche Triggerwarnung. Fest steht: Der Netflix-Film ist das absolute Gegenteil von dem, was sein Titel verspricht und doch ist es wichtig, dass es ihn gibt.

    Worum geht es in „Ich. Bin. So. Glücklich.“? - Der Film auf Netflix handelt von Ani FaNelli (Mila Kunis), einer jungen Frau, die in Manhatten lebt, mit einem schwerreichen Lacrossespieler verlobt ist und als Sexkolumnistin bei einem Frauenmagazin arbeitet. Doch so sehr sie nach außen hin alles unter Kontrolle hat, so sehr kämpft sie innerlich mit Flashbacks von Gewalt und Machtlosigkeit. Von all dem ahnt ihr Umfeld nichts. Wie eine Aufziehpuppe spielt sie ihre perfekte Show ab und redet es sich selbst ein: Ich. Bin. So. Glücklich. Dahinter steckt eine große Sehnsucht danach, unangreifbar zu sein. Denn nur wer reich, erfolgreich und gesellschaftlich angesehen ist, der wird respektiert. Dem wird geglaubt. Deshalb will sie sämtliche Erwartungen ihrer Chefin, ihres Freundes und der Gesellschaft erfüllen. Denn sie weiß: Die Annäherung an die Wahrheit erfüllt nicht die Erwartungen.
    Die Wahrheit ist, dass Ani als Schülerin (gespielt von Chiara Aurelia) Opfer einer Gruppenvergewaltigung wurde. Doch nicht nur das Trauma dieser Nacht verfolgt sie ihr Leben lang sondern auch die schreckliche Erfahrung, dass ihr nicht geglaubt oder sogar eine Mitschuld gegeben wurde. Sie habe sich nicht an Regeln gehalten, sei Risiken eingegangen und sei deshalb selber Schuld, wirft ihre eigene Mutter Ani vor. Der Schulleiter rät ihr davon ab, die drei Jungen anzuzeigen, die sie vergewaltigt haben. Bei all dem Alkohol, der im Spiel war, könne sie sich doch nicht mehr erinnern, ob sie wirklich „Nein“ gesagt habe. Die Vergewaltiger selbst stellen die Ereignisse so dar, als wäre alles freiwillig gewesen.
    Auch Jahrzehnte später rechtfertigt sich einer ihrer Vergewaltiger noch mit den Worten: „Ich war betrunken. Mir war in dem Moment nicht klar, dass es das (eine Vergewaltigung) war.“ Und weiterhin versucht er seine Macht auszuspielen, um sie still zustellen. Doch ohne Erfolg. Am Ende findet Ani ihre Stimme und erzählt der Öffentlichkeit endlich, wie es damals wirklich war. Ohne Rücksicht auf Verluste. „Es geht darum, dass wir offen sprechen können, wenn andere uns zum Schweigen bringen“, erklärt sie.

    Ich. Bin. So. Glücklich.: Deshalb wird der Film kritisiert - Wie ist das Leben mit einem Trauma? Das ist das große Thema des Films. Aber muss der Grund für das Trauma dafür wirklich gezeigt werden? […] Vor allem für Frauen, die ähnliche Übergriffe erlebt haben, können solche Szenen sehr schmerzhaft und retraumatisierend sein. Vor allem dann, wenn Sie ohne Vorwarnung plötzlich über den Monitor flackern. Nicht mal in der Netflix-Beschreibung des Films ist von einer Vergewaltigung die Rede. Viele kritisieren, dass die Triggerwarnung, die Netflix am Anfang des Films für wenige Sekunden einblendet, nicht ausreicht. Auch ist es löblich, dass Netflix im Abspann schreibt, wo sich Opfer sexualisierter Gewalt Hilfe holen können – allerdings kommt der Hinweis zwei Stunden zu spät.

    Netflix-Film: Deshalb ist „Ich. Bin. So. Glücklich.“ dennoch sehenswert - Der Film ist allerdings trotzdem sehenswert, weil er wichtige Themen behandelt. Denn noch immer bringen viele Opfer eine Vergewaltigung nicht zur Anzeige. Sie suchen die Schuld bei sich selbst, schämen sich dafür oder befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird. Ein solche Täter-Opfer-Umkehr hat auch Jessica Knoll erlebt, die Autorin des Buchs „Luckiest Girl Alive“, auf dem der Film beruht. In einem Interview mit Watson sagte sie: „Mir ist etwas Ähnliches passiert wie Ani.“ Und wie Ani habe auch Knoll danach niemand unterstützt oder darin bestärkt, gegen die Täter vorzugehen. Deshalb ist es gut, dass „Ich. Bin. So. Glücklich.“ in vielen Ländern auf Platz 1 der Netflix-Charts war. Denn das schafft Awareness und zeigt, wie wichtig es ist, Überlebenden zu glauben.

    [Sie sind selbst Opfer sexueller Gewalt? Dann wenden Sie sich bitte umgehend an den Frauennotruf in der Stadt, in der Sie wohnen. Dort finden Sie Hilfe.]"

    [Video] Podium: Toxische Männlichkeit digital - Antifeminismus im Netz

    [25.11.] Podium „Toxische Männlichkeit digital - Antifeminismus im Netz: 
    Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2025 hat die Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt, der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. und das Frauenzentrum Courage e.V. zu einem digitalen Podium mit dem Titel „Toxische Männlichkeit digital - Antifeminismus im Netz“ eingeladen. 
    Es ging um Erfahrungen mit frauenverachtenden Anfeindungen in den sozialen Medien, über Kommunikations- und Vernetzungsstrategien gegen Antifeminismus im digitalen Raum. 
    Auf dem Podium zu sehen waren die Influencerin Zachi (Zachi_unplugged), Jacqueline Brösicke (Geschäftsführerin Frauenzentrum Courage e.V.), Sarah Schulze (Landesgleichstellungsbeauftragte) und Eva von Angern (Fraktionsvorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin, Die Linke im Landtag).
    Die gesamte Podiumsdiskussion zu Toxische Männlichkeit digital – Antifeminismus im Netz findet ihr hier

    [Audio] Rechtsextremer Kulturkampf im Klassenzimmer

    [23.11.25] Deutschlandfunk: Schulen in Sachsen - Rechtsextremer Kulturkampf im Klassenzimmer
    Hakenkreuze, Hitlergruß, antisemtische Beleidigungen und Bedrohung von Lehrkräften: Rechtsextreme Vorfälle an sächsischen Schulen erreichen ein Rekordhoch. Die Verantwortlichen handeln – doch Experten zweifeln, ob die aktuellen Maßnahmen ausreichen.

    [Audio] Gleichberechtigung: Wie Frauen gesellschaftl. Wandel beeinflussen können

    [13.11.25] Deutschlandfunk: Gleichberechtigung: Wie Frauen gesellschaftlichen Wandel beeinflussen können
    Gleichberechtigung verändert ganze Gesellschaften. Auf dieser Annahme basieren viele politische Förderprogramme weltweit. Studien zeigen: Das gilt zum Beispiel dann, wenn nicht nur Frauen aus ohnehin privilegierten Schichten mehr Macht bekommen. (Walch-Nasseri, Friederike; Köster, Bettina)

    [Film] ZDF: stark -Lya - Mobbing? Ich wehre mich!

    [12.9.25] ZDF Reihe “stark!”: Lya - Mobbing? Ich wehre mich!
    Lügen, Asugrenzung und Gewalt: Lya (11) wird in ihrer Klasse gemobbt und wechselt die Schule. Ihre Familie hilft. Tanzen und Singen macht Spaß. Wie wird sie wieder selbstbewusster?
    Weitere Infos: Hanisauland

    Faktenblatt: Fächerwahl u. Schulleistungen von Mädchen u. Jungen

    [8/25] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Internationaler Tag der Bildung - Faktenblatt: Fächerwahl und Schulleistungen von Mädchen und Jungen.
    Zum Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar 2026 lohnt sich ein Blick auf eine Frage, die oft unterschätzt wird: Welche Türen öffnen sich Jugendlichen – und welche schließen sich schon in der Schule, ganz unbemerkt? Denn die Fächerwahl beeinflusst später die Berufswahl – und folgt noch immer häufig geschlechtsspezifischen Mustern. Worin unterscheiden sich Mädchen und Jungen bei der Fächerwahl und in ihren schulischen Leistungen wirklich? Wie entwickeln sich Kompetenzen im Geschlechtervergleich – und was sagen aktuelle Daten dazu? Antworten liefert unser 2025 aktualisiertes Klischeefrei-Faktenblatt „Fächerwahl und Schulleistungen“: kompakt, verständlich und ideal als Grundlage für Unterricht, Beratung und Diskussion.
     

    [Audio] Podcast: Männer weinen heimlich

    [225] Podcast.de: Im Podcast „Männer weinen heimlich“ spricht Sebastian Tigges mit prominenten Gästen über persönliche Erfahrungen, männliche Identität und den Wunsch, alte Rollenbilder zu hinterfragen. In offenen Gesprächen geht es um Themen wie Vaterschaft, mentale Gesundheit, Sexualität und die Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen. Dabei steht immer die Frage im Raum, wie Männlichkeit jenseits von Klischees und toxischen Normen neu gedacht werden kann. „Männer weinen heimlich“ bietet einen Raum für Geschichten von Brüchen, Wandel und Verletzlichkeit – ein Podcast für alle, die männliche Identität in ihrer Vielfalt verstehen möchten. Neue Folgen gibt es jeden Dienstag zuerst bei Podimo – einfach die App downloaden und kostenlos reinhören. Folge dem Instagramkanal: @maennerweinenheimlich_podcast Folge Sebastian auf Instagram: @tigges

    Projekt: Männlichkeiten 2.1" - kritischer Umgang mit Rollenbildern& Machtverhältnissen

    Landesarbeitsgemeinschaft LAG Jungen*- und Männer*arbeit Baden-Württemberg: Projekt “MÄNNLICHKEITEN 2.1 - MEIN HANDELN ZÄHLT. JEDEN TAG.” 
    In unserer Welt haben Männer* mehr Macht als Frauen*. Das nennt man Patriarchat. Dieser Fakt beeinflusst sehr stark, wie wir die Welt sehen und verstehen, wie wir denken und wie wir mit anderen umgehen. Es beeinflusst auch, was wir tun können, wie wir uns weiterentwickeln, was wir lernen können und wie wir am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Deshalb haben nicht alle Menschen die gleichen Chancen und Vorteile.
    „Männlichkeiten 2.1“ ist ein Projekt, das sich damit beschäftigt, was es bedeutet, ein Mann* zu sein. Wir schauen uns das in verschiedenen Bereichen an: in der Gesellschaft, in Schulen und Bildungseinrichtungen, bei der Arbeit und für jeden persönlich. Im Projekt unterstützen wir Bildungseinrichtungen, Fachleute und auch einzelne Personen. Wir sprechen darüber, wie Vorstellungen von Geschlecht und Mann*sein entstehen und was sie für uns alle und jeden Einzelnen tagtäglich bedeuten. Wir überlegen, wie man das Zusammenleben gemeinsam ändern kann, um ein besseres Zusammenleben zu gestalten. 
    Wir arbeiten daran, dass Menschen mehr über das Thema Männlichkeiten und Geschlechter verstehen. Wir bieten Kurse und Seminare an, bei denen es darum geht zu verstehen, mit welchen unterschiedlichen Herausforderungen und Einschränkungen Männer* und Frauen* leben müssen und wie wir diese verkleinern können. Wir möchten, dass alle besser miteinander auskommen und zeigen, wie man mit schwierigen Teilen von Männlichkeiten umgehen kann.
    Unser Projekt möchte schwierige und hinderliche Vorstellungen von Männlichkeiten ändern. Manche Anforderungen, die beschreiben, wie Männer* sein sollen, können für alle beteiligten Personen zu Schwierigkeiten oder gar Verletzungen führen. Wir möchten diese Anforderungen sichtbar machen und auch darüber sprechen.
    Wir erstellen Videos, schreiben Texte und starten Aktionen. Wir bieten auch Beratung und Gruppentreffen an, um zu zeigen, dass es auch andere, gelingendere Arten gibt, Männlichkeiten zu leben. Diese Wege können anderen als ein gutes Beispiel dienen.
    Wir möchten Wege beschreiben, wie Menschen selbst entscheiden können, wie sie sein wollen, ohne sich an hinderliche Anforderungen an Männer* und Frauen* halten zu müssen. Wir schauen, was dafür nötig ist und wo wir alle zusammen helfen und Verantwortung übernehmen können.
    Wir arbeiten mit Menschen aus der Politik, Schule, Kultur und auch mit vielen anderen zusammen. Wir besprechen gemeinsam Anforderungen, die aussagen, wie Männer* und Frauen* sein sollen. Wir möchten zeigen, wo es Probleme gibt und wo Meinungen über Männer* und Männlichkeit auseinandergehen. Nicht-hilfreiche Vorstellungen von Männern* und Frauen* sollen erkennbar gemacht werden. Dies ermöglicht, dass alle mehr Respekt und Verständnis füreinander haben.
    Unser Team besteht aus Fachleuten aus den Bereichen Jungen* und Männer*arbeit, Geschlechterforschung sowie Bildung und Aktivismus.
    Das Projekt wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. [Zum Projekt; zum Youtube-Kanal]

    [Doku-Film] Ein Tag ohne Frauen

    Der Dokumentarfilm schildert den landesweiten Frauenstreik in Island am 24. Oktober 1975, an dem sich rund 90 Prozent aller Frauen beteiligten und der das öffentliche Leben für einen Tag zum Stillstand brachte. Die Aktion wurde von Frauen aus unterschiedlichsten Landesteilen und Berufsgruppen geplant und durchgeführt – ohne zu ahnen, welchen weitreichenden Erfolg sie haben würde. Aus der Perspektive der beteiligten Frauen erzählt der Film, wie es zu diesem historischen Tag kam, und zeichnet die Hintergründe der Frauenbewegung sowie ihre Errungenschaften anhand eines konkreten Beispiels berührend, informativ und humorvoll nach. Da nur wenig Originalfilmmaterial aus dieser Zeit existiert, werden die Lücken des historischen Geschehens durch Zeitdokumente und humorvolle Animationen eindrucksvoll ergänzt.
    Der Film kann als DVD für eine nicht-kommerzielle Nutzung kostenpflichtig entliehen werden. Kontakt: Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V., Kristina Stapelfeld, Telefon (0511) 33 65 06 20, kontakt@guv-ev.de

    Tiktok-Trend gegen Einsamkeit bei jungen Männern 

    [15.7.25] WDR-Themenseite: „Good Night Bro“ - Tiktok-Trend gegen Einsamkeit bei jungen Männern 
    Immer mehr junge Menschen leiden unter Einsamkeit. Vor allem jungen Männern fällt es schwer, darüber zu reden. Das soll sich durch einen Tiktok-Trend jetzt ändern. [www.wdr.de]

    [Video] Wie entstehen Vorurteile? Wie beeinflussen uns die Medien?

    [6.7.19] Kirchenfernsehen.de (Evangelischen Landeskirche in Württemberg): Wie entstehen Vorurteile? Wie beeinflussen uns die Medien? Und was kann ich tun, um sie abzubauen? Männer denken immer nur an das Eine und Ausländer sind alle kriminell. Vorurteile sind allgegenwärtig und lassen sich, auch wenn sie nicht der Realität entsprechen, oft nur sehr schwer abbauen. Das Verhalten gegenüber Menschen wird von unseren Vorurteilen geleitet. Unsere ersten Gedanken gegenüber Fremden, beruhen meist auf Stereotype. Wir beurteilen erst einmal oberflächlich, und nutzen unsere Erfahrungen dazu. Und manchmal übernehmen wir Vorurteile auch einfach aus Informationen, die nicht auf unserem eigenen Wissen und Gelerntem beruhen, sondern von Freunden oder aus der medialen Welt. „Vorurteile“ aus unserer Reihe „Dieser Weg“. [youtube.com

    8. Stellenanzeigen

    Detmold: Soziale Beratung für Geflüchtete

    Elternzeitvertretung Soziale Beratung für Geflüchtete, 0,625 VZ (25 Std.), Vergütung nach BAT KF Stufe 10 
    Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. sucht ab 1. April 2026 eine Elternzeitvertretung im Bereich der sozialen Beratung (Regionalberatung) für Geflüchtete in Detmold. Das Projekt wird vom
    Land gefördert und ist zunächst auf die Vertretung der Elternzeit (1 Jahr) befristet. [Fragen/ Bewerbungen: info@fh-l.org]

    Düsseldorf: Berater*innen für Opferberatung Rheinland

    Stellenausschreibung: Zwei Berater:innen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
    Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) möchte sein Team vergrößern und sucht für die Opferberatung Rheinland (OBR) zum 01.03.2026 oder später zwei Berater:innen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt für den Zeitraum vom 01.03.2026 bis zunächst zum 31.12.2026 mit einem Stellenumfang von jeweils ca. 75 % einer vollen Stelle und einer Verlängerungsoption bei weiterer Förderung. [Alle Infos hier]

    FF(M): Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (mehrere Stellen)

    Bei FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.  sind mehrere Stellen zu besetzen. [Zu den Stellenausschreibungen]
    Gesucht werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
    - eine Streetworkerin und Beraterin von Frauen* in der Prostitution in Frankfurt,
    - eine Mitarbeiterin für die Beratung für Opfer von Menschenhandel sowie
    - eine Mitarbeiterin für die Sozialberatung im Arbeitsbereich „Gewalt im Namen der Ehre“.
     Bewerbungen  sind per E-Mail zu senden bis zum 28. Februar 2026 an Anke Schmid (anke.schmid@fim-beratungszentrum.de).

    Köln: Projektreferent*in Fachstelle #MehrAlsQueer

    Stellenausschreibung: Projektreferent*in für die Fachstelle #MehrAlsQueer
    Die Fachstelle sucht zum 01.05.2026 oder später eine*n engagierte*n Projektreferent*in #MehrAlsQueer (d/w/m/offen, 50%).
    Die Stelle ist bis zum 31.12.2026 befristet. Eine Weiterbeschäftigung ist bei entsprechenden Fördermittelzusagen gewünscht und angestrebt.
    Bewerbungen mit aussagekräftigem Motivationsschreiben und Lebenslauf bis zum 22.02.2026 ausschließlich per Mail und bitte in einer einzigen Datei an bewerbung@queeres-netzwerk.nrw. Es wird darum gebeten auf das Einsenden eines Fotos zu verzichten.
    Insbesondere Menschen mit persönlicher Migrationsgeschichte/Rassismus- und/oder Antisemitismuserfahrungen/Personen of Color und Schwarze Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sollen bestärkt werden, sich zu bewerben. Ausdrücklich werden zudem trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Bewerber*innen eingeladen.
    Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich in der 11. Kalenderwoche in Köln statt.
    Ansprechpersonen: Benjamin Kinkel, Geschäftsführung Queeres Netzwerk NRW e.V. (kinkel@queeres-netzwerk.nrw) Malik Metwally, Referent #MAQ (metwally@queeres-netzwerk.nrw) [Alle Infos hier]

    Köln: Fachstelle #MehrAlsQueer

    Fachstelle #MehrAlsQueer | Köln: Zum 01.05.2026 oder später sucht die Fachstelle #MehrAlsQueer eine*n engagierte*n Projektreferent*in #MehrAlsQueer (d/w/m/offen, 50%). Die Stelle ist bis zum 31.12.2026 befristet. Eine Weiterbeschäftigung ist bei entsprechenden Fördermittelzusagen gewünscht und angestrebt. [www.queeres-netzwerk.nrw]

    Neustadt am Rübenberge: Gleichstellungsbeauftragte

    Die Stadt Neustadt am Rübenberge sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 15.2.26 möglich. [Weitere Infos]

    Wien: Geschäftsführung Verein zur Förderung von gendersensibler Buben*arbeit

    poika | Wien: Der Verein poika – Verein zur Förderung von gendersensibler Buben*arbeit in Erziehung und Unterricht sucht eine administrative Geschäftsführung, die gemeinsam mit der strategischen Geschäftsführung unsere Arbeit im Hintergrund strukturiert, koordiniert und aktiv mitgestaltet: 25 h – 3150 Euro brutto. [www.poika.at]

    Impressum

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
    Wagenburgstraße 26-28
    70184 Stuttgart

    Tel.: 0711/16489-0
    Email: mail@bagejsa.de

    Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
    Christiane Weidner
    Tel.: 030 28395314

    Value Added Tax Identification Number
    DE314816160

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