BAG EJSA Newsletter

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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2024/V BAG EJSA Gender_News_(Dez.)

Editorial

Lieber Leser*innen,

ich freue mich, dass Sie die letzte diesjährige Gender news-Ausgabe geöffnet haben.

Seit dem Herbst ist viel geschehen; v.a. der "Ampel-Bruch", die infolgedessen vorgezogenen Bundestagsneuwahlen und die zuvor nicht mehr gelingende Verabschiedung eines neuen Bundeshaushalts beschäftigen die deutsche Politik, Medien und Zivilgesellschaft. - Soziale Akteur*innen und Träger der Freien Wohlfahrtspflege stehen damit vor der Herausforderung, ihre Arbeit im Kontext der auf 2024 basierenden vorläufigen Haushaltsführung und entsprechend vorläufigen Maßnahmebeginnen (etwa die JMD und Respekt Coaches betreffend) zu planen. - Damit vereitelten die politischen Entwicklungen erneut Hoffnungen von mehr und früher Planungssicherheit und benötigter verstäkter Förderung wichtiger Aufgaben - wie sie die JSA im Sinne der Gesamtgesellschaft übernimmt.

In dieser Newsletter-Ausgabe werden in diesem Zuge im Abschnitt "Politik" noch wie v.a. auch nicht mehr gelingende Koalitionsvorhaben aufgegriffen (im Frauenpolitikbereich v.a. Gewaltschutz und reproduktive Rechte betreffend). Wie in den vorangehenden gender news-Ausgaben wird jedoch auch ein breiterer thematischer Bogen geschlagen; so werden (auch bei den Informationen und Publikationen) erneut nicht nur geschlechterspezifsche Themen behandelt, sondern auch Fragen der Demokratie(gefährdung wie -förderung), des Kampfes gegen fremden- und vielfaltsfeindliche Tendenzen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder auch die Auswirkungen von Armut thematisiert sowie die Herausforderungen von Bildung(sgerechtigkeit), Inklusion u.a.m. - Denn die Gender news problematisieren den Missstand der Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener Formen von Diskriminierung, also deren Intersektionalität.

Wiederum in den Abschnitten der Fachtagungen & Fortbildungen ist das thematische Angebot erneut groß, fokussiert sich aber mehr auf Angebote, die auch direkter für die ((Jugend)sozial))Arbeit mit Mädchen*& jungen Frauen*, Jungen*& jungen Männern* und jungen LGBTQIA+ Menschen relevant sind.

Ich hoffe, damit biete ich allen Leser*innen eine vielseitige, informative, anregende - für Kolleg*innen im Bereich der JSA auch praktisch hilfreiche - Lektüre.
Dabei freue ich mich stets über Feedback, Hinweise, Ergänzungen wie auch Weiterempfehlungen der Gender News. (-> Newsletter-Abo-Anmeldung für Neuleser*innen)

An dieser Stelle möchte ich Ihnen allen wünschen, trotz der krisenhaften Entwicklungen hierzulande und der Kriege und Konflikte in vielen Teilen der Erde nicht die Hoffnung und den Mut zu verlieren. Und dass Sie gleichwohl eine gute verbleibende Vorweihnachtszeit sowie besinnliche, erholsame Feiertage verbringen, um dann gesund in das neue Jahr zu gelangen.

Herzliche Grüße
Christiane Weidner

BAG EJSA-Referentin für Mädchen*sozialarbeit, geschlechtersensible JSA, Gender Mainstreaming, LGBTQIA+-Fragen sowie die Koordinierung der verbandlichen Lobbyarbeit

Inhalt

1. Politik

Gewalthilfegesetz im Bundesrat

Erhöhung von Kindergeld & Kinderfreibetrag

Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten

Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit - positive Zwischenbilanz

Öffentl. Anhörung: Kinder mit psych./suchtkranken Eltern unterstützen

Anhörung zur Neuregelung beim Schwangerschaftsabbruch

Neuregelung der Vormünder& Betreuervergütung gefordert

Steuerliche Entlastungen für Bürger*innen & Kindergeld-Erhöhung

Bundeskabinettsbeschluss: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention

Umsetzungsstand vom Aktionsplan "Queer leben"

Nationaler Aktionsplan: Prävention& Bekämpfung von Menschenhandel

Integrationsbericht vorgelegt

Bürgergeld-Bezieher*innen

Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen

BREG/ BMFSFJ-Engagementbericht, -strategie & -preis

Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland

Wohnungs-& obdachlose junge Menschen // Frauen

Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen (GewalthilfeG)

§218 StGB Schwangerschaftsab­bruch-Neuregelung diskutiert

Online-Plattform für Eltern, Kinder, Fachkräfte_Streit, Konflikte, Trennung

Kinder- u. Jugendhilfeinklusionsgesetz vorgelegt

Anhörung: Opferschutz-Verbesserungen insbes. für Frauen

Entwicklung ländlicher Räume/ Lebensqualität/ Armut

Staatsziel (ökonomische) Geschlechtergleichstellung

Arbeitszeitflexibilisierung: Nutzen für Familien&Personen mit Sorgearbeit

Bundesrat: besserer Schutz vor sexueller Belästigung

Arbeit der Bundesantidiskriminierungsstelle

BMFSFJ & BMI & BKA: Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten"

Standards für Beteiligung Betroffener sexualisierter Gewalt

Europäische Jugendkonferenz in Berlin

BMFSFJ-Kurz-Info zu vorgezogenen BT-Wahlen&vorläufiger Haushaltsführung

Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft

Sachverständige für Aufstockung des Fonds „Frühe Hilfe“

Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern

Anhörung zur Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Antisemitismus-Resolution verabschiedet

Unterhaltsvorschussausbau&Steuergutschrift für Alleinerziehende gefordert

Sächliches Existenzminimum 2025

Erfolgsprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“

Stärkere Hilfestrukturen für minderjährige Opfer sexueller Gewalt

Modernisierung der Arbeitslosenversicherung&Arbeitsförderung

BMFSFJ: Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten

Kommunalrelevante Förderprogramme des Bundes

Versorgung psychisch Erkrankter ländlichen Räumen

Vermehrt neue, rechtsextremistische (Jugend-)Gruppierungen

Internationales: Entwicklungsausgaben für Gleichberechtigung gestiegen

Finanzlage vieler Kommunen dramatisch

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung&Fortpflanzungsmedizin

Shell Jugendstudie: Optimismus trotz großer Herausforderungen&Sorgen

Förderung von Demokratie/Anti-Extremismus-Projekten

Bessere medizin. Versorgung von Kindern&Jugendlichen gefordert

UNICEF: Kinder leiden am stärksten in Krisen

Kooperation& Information im Kinderschutz

Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit

Bessere medizin. Versorgung von Vergewaltigungsopfern gefordert

2. Positionen& Informationen

Studie: Wohnen macht arm

Kampf gegen Diskriminierung muss Ziel künftiger BReg sein

SVR-Integrationsbarometer 2024: Integrationsklima leicht verschlechtert

Bundesjugendring-Forderungen zur Bundestagswahl

Bundesarbeitsgerichtsurteil zu Teilzeit = Frauenrechte-Stärkung

Gleichstellung muss EU-Priorität bleiben

Vorläufige Haushaltsführung darf frauen-& geschlechtspolitische Projekte nicht gefährden

Verbände fordern Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Haushalt 2025: Keine Kürzung an Mädchenarbeit

Kinderrechte gehen uns alle an! Genau wie unsere Demokratie.

Männer*&Jungen* als Verbündete bei der Geschlechtergleichstellung

Verfassungskonforme Paritätsgesetze zur Umsetzung v. Art. 3(2) GG

EKD: Aufarbeitung Fälle sexualisierter Gewalt / individuelles Asylrecht

Autoritarismus-Studie: Zustimmung zu Demokratie in Deutschland sinkt

Forderungen an die nächste BReg: Gewaltschutz, wirtschaftliche & reproduktive Gerechtigkeit

KJH: Arbeitsbelastungen& gesundheitsförderl. Strategien

Ganzheitliche Demokratiebildung von Anfang an

Selbstbestimmungsgesetz in Kraft - weitergehende Infos

AGJ: Sozialausgaben sind Zukunftsinvestitionen

Appell: Kinder- u. jugendpolit. Vorhaben jetzt nicht vergessen!

Weltmädchentag: Mädchen(sozial)arbeit ist Gleichstellungspolitik

Solidarität mit allen geflüchteten Mädchen& jungen FLINTA*

Zunahme psychischer Gewalt unter Schüler*innen

Unverzichtbar.systemrelevant! JSA&Schulsoz.arbeit nachhaltig fördern&absichern

Internationale Gedenk-/Feiertage

3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

#SozialWählen - Diakonie-Kampagne zur Bundestagswahl

bpb Wahl-O-Mat zur vorgezogenen BTW

BTW: Forderungen/ Prüfsteine zu Frauen*/LBTQI+/Gleichstellungs-Themen

Petition: Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Brandbrief/Petition: Gewalthilfegesetz vor Koa-Ende umsetzen

Petition: Femizide in Deutschland stoppen

Aufruf: Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag 3.4.25

Aufruf: Boys'Day – Jungen-Zukunftstag 3.4.25

17.-30.3.25 Internationale Woche gegen Rassismus

Feminismus stärken - #unerschrocken-Kampagne

Mail-Aktion an den Justizminister zu reproduktiven Rechten

Neue Datenbank zu kommunalen Jugendbeteiligungsprojekten

Betroffenennetzwerk der EKD

Projekt: Gegen Diskriminierung!

Modellprojekt: Digital Streetwork im Videoformat

Angebot: faktenstark - Fit für den Umgang mit Desinformationen

erste deutsche Feminist Law Clinic gegründet

Offener Brief an den Kanzler: Menschenrechte im digitalen Raum schützen

Projekt „MEDIJU – Medikamente in der KJH“

4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

1/2025-5/2026: Qualifizierung Betreuungskraft Jugend-&Eingliederungshilfe

20.–22.1.: Online-Seminar: Lernen zu Diskriminierung/ Lernprozessgestaltung

ab 22.1. Mücheln: QualifizierungsKurs Jungen*arbeit

ab 24.1. München: Ausbild. feminist. intersektionale Selbstbehauptungstrainer*in

FoBi des Instituts für Sexualpädagogik

29.-31.1. Weil d.Stadt: Train the trainer-FoBi: sex.&geschlechtl. Vielfalt i.d. JA

ab 30.1. FF(M): Grundlagen-FoBi Sexuelle Bildung

ab 3.2. Karlsruhe/Freiburg/hybrid: Weiterbildung Jungen*arbeiter*in

8.2. Karlsruhe: Workshop: "Male Allies" bei Gleichstellung

20.2. Hannover: FoBi für Frauen-&Gleichstellungsbeauftragte

ab 20.2. Berlin: FoBi geschlechterreflektierte Pädagogik/ Prävention von Vielfaltsfeindlichkeit

24.-25.2. Stuttgart: Seminar "Mehr Mädchen*!" Rassismuskritische Mädchen*arbeit

ab 24.2. in BW: Qualifizierungsreihe Inklusion i.d. Ki&Ju.Arbeit

26.2. Magdeburg: FoBi Crosswork - Arbeit mit Jungen*

11.3.-19.6. Kiel: Zertifikatskurs: Geschlechterreflektierte Pädagogik & Schulgestaltung

ab 18.8. Quedlinburg: Trainer*innen-FoBi für geschlechtergerechte Konfliktlösung

digitale FoBi "Schule-Geschlecht-Einfach Digital" (asynchron)

5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

15.1. Online: intersektionale Vielfalt in der Arbeit mit jungen Geflüchteten:

21.1. Online-Impulsvortrag: Brücken bauen mit MINT-Bildung

21.-22.1.25 München: Konferenz zur Mädchen*arbeit

22.1.25 Online: JMD-Kacheltalk - Beratung&Förderung junger Frauen

23.1. FF(M): Fachtag Gewalt gegen wohnungslose Frauen* verhindern (Istanbul-Konvention)

24.1.25 Berlin: Bundesforum Männer - Polit. Jahresauftakt

4.2. Berlin: Terre des Femmes: Wenn Mädchen „Kinderkopftuch“ tragen

11.-12.2. Berlin: MINTvernetzt Jahrestagung 2025

12.2. Berlin: Impulskreis des Netzwerks geflüchtete Mädchen& junge Frauen

24.-25.2. Mannheim: bpb-Fachtagung zu Antisemitismus in Krisenzeiten

7.3. Berlin: Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung

20.3. Stuttgart: Fachtag: Gender & digitale Lebenswelten

26.3. Online: Tagung Schulabsentismus (JSA)

7.-9.5.25 Storkow: Offenes bundesweites Streetworktreffen

21.-25.7. Kochel am See: BU Jungenarbeit/ Emotionale Kompetenz i.d. KJH

Digitale Sprechstunde zum Thema Inklusion für JA-Fachkräfte

6. Publikationen

Teenstark Magazin Nr. 6

Spendenaufruf: Dissens-Neuaflage: Unterstützung Männl.* Betroffene (sex. Gewalt)

Jugend-Check zur Verlängerung Mietpreisbremse 2024

Jugend-Check zum Gewalthilfegesetz

Fachmagazin beyond: Internat.Jugendarbeit&sexualisierte Gewalt

Diakonie: "Wissen Kompakt" zum Zusammenhang von Armut& Geschlecht

Jugend-Check zum Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Jugend-Check: Stärkung nationale Suizidprävention

Erster „Monitor Gewalt gegen Frauen“

Publikationen der Bundesstiftung Gleichstellung

Paper: Körper, Kinder, Kassensturz: Handlungsempfehlungen zum KoaV

Fachzeitschrift "Dreizehn": Stabile persönliche Entwicklung

Heftreihe: Aufklärung&Schutz von Ki&Jugendl. vor sexueller Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund

Eurochild-Bericht über bedürftige Kinder in Europa

Buch: Partizipation aus der Sicht von Mädchen* denken

bpb-Schriftenreihe: Die neue Obdachlosigkeit in Deutschland

Dt.Juristinnenbund: Sexualstrafrecht/sex.Gewalt – Schutzlücken&Reformbedarfe

Jugend-Check: Nationalrechtstanpassung an das EU-Asylsystem

Artikel: Frauen im Streik. Zur Feminisierung von Arbeitskämpfen

Fachzeitschrift "Frauenfragen": KI - Chancen&Risiken für Gleichstellung

Arbeitshilfe zur Beratung& Unterstützung von LSBTIQ*-Geflüchteten

Jungen*bilder sichtbar machen - qualitative Analyse d. J(*)arbeits-Leitlinien

Magazin: Lobby für Mädchen

Text: sexuelle Bildung im digitalen Raum

APuZ: Reproduktive Rechte

bpb magazin: Ausgabe "Jugend"

Jugend-Check zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz

Erzählendes Sachbuch: Was bedeutet es, nicht binär zu leben?

Buch: Wie Kinderbücher zu Diskriminierung erziehen

Buch: Niemals aus Liebe (Femizide)

Wissenschaft. fundierter Leitfaden für d. Weg zu positivem Körpergefühl

Korpuslinguistische Studie zu genderinklusiver Sprache

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - Publikationen

Handbuch für Fachleute, die mit Jugendlichen in Krisen arbeiten

Handreichung für jung&weiblich* gelesene Fachkräfte der Sozialen Arbeit

Leitlinien für die KJH zum Umgang mit rechtsextremist./-populist. Akteuren

Interkultureller Kalender 2025

Bundesweite Frauenhaus-Statistik 2023

Studie: Was tun gegen Diskriminierung an Schulen?

Buch: Intersektionale Pädagogik

Sexuelle Bildung zu trans& nicht-binären Lebenswelten

Graphic Novel: Islam, Feminismus, Queerness, Selbstbestimmung,Empowerment

Buch: Code & Vorurteil. Künstl. Intelligenz, Rassismus& Antisemitismus

Broschüre: intersektionale&inklusive Pädagogik bei Kindern mit Fluchterfahrung

Broschüre: Transfeindlichkeit & transspezif. Diskriminierung

Broschüre: Geschlechtervielfältige & inklusive Lernräume gestalten

Arbeitshilfe Kinderschutz: Schule als sicherer Ort für alle

Pädagog. Methodentasche: Prävention sex. Gewalt, Achtsamkeit, Grenzwahrung

Fachartikel: Jungen auf ihrem Weg zu neuen Männlichkeiten fördern

Buch: Warum unser Feminismus feministischer werden muss

Orientierungshilfe für Familien von LGBTQIA+ -Kindern&Jugendlichen

Pädagogische Handreichung: Bildungsarbeit zu Antifeminismus

Pädagog. Trainingskarten: Umgang mit rassist., antisemit., rechter Gewalt

Toolkit Kinderrechte&Beteiligung im Unterbringungskontext

Buch: Geschlechtergerechtigkeit/ d.hohe Preis des Patriarchats

Handreichung: Abinäre Personen in der Beratung

Pädagog. Handbuch: Prävention geschlechtsbezogener Gewalt + geschlechterreflektiertes Empowerment

7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

[Audio] Podcast zu Feminismus und Krieg

Junge Islam Konferenz

Interview mit EKD-Ratsvorsitz: Nahost, Abtreibung, Missbrauchs-Aufklärung ev. Kirche

[Audio] Psych.Gesundheit - Was Kinder&Jugendliche brauchen

Umsetzung: Bildungsdialog für Deutschland

Aufbau v. Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Ki&Jugendl.

Artikel: Antifeminismus: Das trojanische Pferd des Rechtsextremismus

Doku: BAG EJSA& KOV Schulsozialarbeit-Online-Tagungen zu JSA & Bildung

Artikel: Gendermarketing - Spielzeug verstärkt Stereotype

Gisèle Pelicots Bedeutung für die feministische Bewegung

Doku: BAG EJSA-Fachtag: Geschlechter(un)gleichheiten in der berufl. Bildung

Margot-Friedländer-Preise: Einsatz für Toleranz/ gegen Antisemitismus

KoV JSA: Stärkung multiprofess. Teams an Schulen (Startchancen-Progr.)

Artikel: Sexistische Gewalt zu beenden, ist Männeraufgabe

[Video] Perspektiven auf Art. 3 GG: Wir sind nämlich nicht alle gleich

Technische Anlaufstelle für digitale Gewalt gefordert

Schulen sind Lernorte der Demokratie

Argumente gegen staatl. Einschränkungen geschlechtergerechter Sprache

25 Jahre KOK e.V. - Zivilgesellschaft gegen Menschenhandel

Bahnhofsmission: Positionierung für Menschenwürde& Teilhabe

Hörspiel "Mädchen, Frau etc."

Eurostat-Studie: 50% junger Europäer von Online-Hassrede betroffen

bpb: Sozialbericht 2024

Medienpreis zu Gleichstellung von Frauen& Männern

Veröffentlichungen des Europ. Instituts für Gleichstellungsfragen

Heinrich-Böll-Stiftung: Dossier: Demokratie&Aktivismus&Feminismus

Jugend-Check: Einführung neues Wehrdienstrechts

[Audio] bpb: Hörbuch Zusammenleben und Diskriminierung in Deutschland

Gleichstellungspolitische Bilanz der Ampel

Informationen über jüdisches Leben / gegen Antisemitismus

Portal "flucht-gender.de" nun auch in Einfacher Sprache

[Videos] Rückblick: 4. Bundeskongress Kinder-&Jugendarbeit Potsdam

SWR-Dossier: F*M* - gemeinsam für mehr Gleichberechtigung

Jugendhilfeportal: Schwerpunkt „KJH im Kontext Rechtsextremismus“

Artikel: Sorgearbeit fair verteilen. Aber wie?

bpb-Dossiers: Rechtsextremismus, Antisemitismus, Vielfalt, Migration, Menschen- & Kinderrechte

Dossier LpB BW: Gendern

"Klischeefrei" Methodensets für Fachkräfte in Kita, Schule & für Berufsberatung

Filmreihe: Suizidale Krisen bei Jugendlichen

Infos für Fachkräfte - Sexualtiät&Pornografiekonsum Jugendlicher

Blog zur "Rosa-Hellblau-Falle"

Infos zu "Caring Masculinities"

Materialien für die sexualpädagogische Arbeit

Doku: Tagung Diskriminierungskrit. Perspektiven auf Inklusion& Ableismus im Bildungssystem

8. Stellenanzeigen

Darmstadt: Schul-/Sozialarbeiter*/assistent*, Sozial-&Heilpädagog*innen u.a.

Dortmund: LAG JA NRW: Referent*inen Bildung & Öffentlichkeitsarbeit

Düsseldorf: SKM Office Manager*in/ Projektreferent*in

Einbeck: Gleichstellungsbeauftragte

Gaildorf: Leitung Jugendreferat

Köln: Queeres Netzwerk NRW: Projektreferent*in/ Landeskoordination

Osnabrück: Stadt, Leitung des Fachdienstes Kinder

Stuttgart: Honorarkraft mit Hochschulabschluss Pädagogik/Soziale Arbeit

Versch.Stellen& Standorte_Bundesverband Frauenberatungsstellen&-notrufe

1. Politik

Gewalthilfegesetz im Bundesrat

[20.12.] Das s.g. Gewalthilfegesetz steht am 20. Dezember 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrats (TOP 13). Besonders interessant für das weitere Verfahren dürften die Ausschussempfehlungen des Ausschusses für Familie und Jugend und für Finanzen sein. Hier geht es v.a. um Anmerkungen zu den Fristen und den Finanzierungsgrundlagen des Gewalthilfegesetzes sowie zum Themenfeld wohnungslose Frauen. Wann die 2./3. Lesung des Gewalthilfegesetzes im Bundestag stattfindet, ist derzeit noch unklar. [Vgl. Bundesrat; Parität]
Laut Deutschem Frauenrat und UN Women Deutschland stellen jedoch einige Bundesländer die Investitionen in Gewaltschutz infrage. Sie rufen daher dazu auf, sich an einer Mail-Aktion zu beteiligen und alle 16 Ministerpräsident*innen dazu aufzufordern, im Bundesrat für das Gewalthilfegesetz zu stimmen. [Zum Aufruf]

Erhöhung von Kindergeld & Kinderfreibetrag

[20.12.] Bundestag& Bundesrat billigt Steuerentlastungen und Anhebung des Kindergeldes: Der Bundestag hat am 19.12. Steuerentlastungen zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression beschlossen. Dabei sollen schleichende Steuererhöhungen durch Lohn- und Preissteigerungen über die Anpassung von Grundfreibetrag und Steuertarif verhindert werden.
Für den Gesetzentwurf zum Ausgleich der kalten Progression stimmten neben SPD, Grüne und FDP auch die Union und die AfD. SPD und Grüne kritisierten allerdings, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht – obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Der frühere Finanzminister Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen.
Mit den Stimmen von SPD und Grünen sowie Union und FDP wurde zudem die Erhöhung des Kindergeldes gebilligt. Ab Januar soll es um fünf Euro monatlich auf 255 Euro steigen, auch der Kinderfreibetrag wird angehoben. [Dlf] Am 20.12. gaben die Länder im Bundesrat ihre Zustimmung zu allem. [Stern]

Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten

[19.12.] Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/14241) beider Fraktionen vor, der am 19.12. in erster Lesung vom Bundestag beraten werden soll.
Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen der Fehlgeburt ein. Eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt wurde nicht ausdrücklich vorgesehen. „In der bisherigen Rechtsanwendung gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen und Leistungen bei einer Lebend- oder Totgeburt, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Dies führt auch auf die Intention des Gesetzgebers zurück, die Fehlgeburt von der Entbindung rechtsbegrifflich zu differenzieren“, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es: „Ziel der Neuregelung ist es, eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen und damit einen besonderen Schutzraum für die Frau, die ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft erleidet, festzulegen. Dies soll durch eine Staffelung der Schutzfristen - abhängig vom Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft - gelingen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Festlegung einer Schutzfrist für den Fall der Fehlgeburt sich nicht nachteilig auf die betroffene Frau auswirkt.“
Konkret sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche „post menstruationem“ vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung. [BT hib 18.12.]

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/14231) zur Neuregelung des Mutterschutzes im Falle einer Fehlgeburt vorgelegt. Dieser soll gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und von Bündnis 90/Die Grünen, der auch dieses Ziel verfolgt, am 19.12. im Bundestag beraten werden.
Die Unionsfraktion erläutert unter anderem: „Nach der Intention des Mutterschutzgesetzes und auch aus medizinischer Sicht ist es nicht sachgerecht, den Begriff Entbindung an die personenstandsrechtlichen Regelungen und mithin ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500 Gramm beziehungsweise an die 24. Schwangerschaftswoche zu koppeln. Auch unabhängig davon sind Frauen nach einer Fehlgeburt einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt.“ 
Der Begriff „Entbindung“ soll nach den Vorstellungen der Unionsfraktion in den mutterschutzrechtlichen Regelungen klar bestimmt werden, um Unklarheiten künftig zu vermeiden. Die Neuregelung soll der besonderen Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt gerecht werden und einen Schutzraum für diese Frauen schaffen. „Dies erfolgt durch die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Mit der Einführung der Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass im Allgemeinen die Schwangerschaft der Frau aus psychologischer Sicht als 'sicher' bewertet wird und sich die Bindung der Mutter zu ihrem ungeborenen Kind ab diesem Zeitraum besonders intensiviert.“ Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt soll nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein. „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat im Fall eines entsprechendes Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent“, heißt es im Entwurf. [BT hib 18.12.]

[6.11.] Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Die Abgeordneten verabschiedeten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.
Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein. [Mehr Informationen]

Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit - positive Zwischenbilanz

[19.12.] BMFSFJ-PM 83: Fortschritt im Kampf gegen Einsamkeit - Positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit: Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Die Strategie umfasst mittlerweile 132 konkrete Maßnahmen – 21 mehr als bei ihrer Einführung vor einem Jahr. Das geht aus dem ersten Monitoring-Bericht zur Strategie gegen Einsamkeit hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute veröffentlichte.
Bundesministerin Lisa Paus: „Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter.“

Die ressortübergreifende Strategie basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt, das bereits 2022 von Ministerin Paus initiiert wurde.
Status der Maßnahmen: Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung, acht wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. 
Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser-Modellprojekt gegen Einsamkeit Hochaltriger.
Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Agieren wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.
Internationaler Austausch und Ausblick: Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie z. B. die Arbeit der „Commission on Social Connection“ der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.
Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des BMFSFJ erarbeitet.
Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (https://www.iss-ffm.de/) führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Weiterführende Links: Monitoring-Bericht 2024 zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit, Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit, Einsamkeitsbarometer 2024, Kompetenznetz Einsamkeit, BMFSFJ-Website zur Strategie, Angebote gegen Einsamkeit mit Angebotslandkarte.

Öffentl. Anhörung: Kinder mit psych./suchtkranken Eltern unterstützen

[18.12.] Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/12089), der das Ziel verfolgt, Kinder suchtkranker Eltern oder von Eltern mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen, stieß bei Sachverständigen auf großen Zuspruch. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am deutlich. [Detaillierte Informationen zur Sitzung, Video-Mitschnitte zur 1. Lesung am 4.7. sowie zur Anhörung am 18.12. + Stellungnahmen der Sachverständigen]

Anhörung zur Neuregelung beim Schwangerschaftsabbruch

[18.12.] Der Rechtsausschuss hat am 18.12. die Durchführung einer Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen. Die Sachverständigen sollen am Montag, 10. Februar, ab 17 Uhr zu dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) Stellung nehmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden. [BT hib]

Neuregelung der Vormünder& Betreuervergütung gefordert

[17.12.] Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ (20/14259) vorgelegt. Darin schlägt sie vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht nur eine Erhöhung der Vergütungssätze, sondern auch ein neues Vergütungssystem vor. Dieses solle „sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen“. Auch die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger solle in entsprechendem Umfang erhöht werden, heißt weiter. Auch den Berechnungsfaktor für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wollen die Abgeordneten erhöht wissen.

Steuerliche Entlastungen für Bürger*innen & Kindergeld-Erhöhung

[13.12.] Im Bundestag soll vor der Neuwahl noch ein Gesetz zur steuerlichen Entlastungen für Bürger*innen beschlossen werden. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition will die FDP dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes gemeinsam mit der Minderheitskoalition von SPD und Grünen zustimmen. Darin enthalten sind jeweils ab 2025 der Abbau der sogenannten Kalten Progression sowie die Erhöhung des Kindergelds.
Zum Januar soll demnach der Grundfreibetrag angehoben werden, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. So sollen schleichende Steuererhöhungen durch die Preissteigerungen - die sogenannte Kalte Progression - eingedämmt werden. Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll er weiter steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.
Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen.
Die früheren Koalitionspartner könnten ihre Pläne noch kommende Woche mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschließen. Doch die Union hat angekündigt, sie werde das Vorhaben nicht mittragen, da auch noch eine rückwirkende Beschlussfassung 2025 möglich sei.
Ursprünglich geplante Steueranreize für Investitionen und Forschung von Unternehmen wurden zudem nicht mehr vereinbart, da die FDP dies nun nicht mehr mittragen wollte. Die Union habe sich komplett dem Gespräch verweigert.

Bundestag und Bundesrat müssten den Vorhaben noch zustimmen. Unklar bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat. Damit das Gesetz dort eine Mehrheit bekommt, ist auch die Zustimmung der Union nötig. Außerdem müssten die Länder auf Einnahmen verzichten.
Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hatte angekündigt, dass die Gesetzgebung voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden könne, weil die letzte Bundesratssitzung am 20. Dezember nicht erreicht werden könne. Die Ländervertretung könne aber spätestens im Februar zustimmen, womit die Entlastungen und die Kindergelderhöhung rückwirkend ab Jahresanfang gelten würden. [Tagesschau]

Bundeskabinettsbeschluss: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention

[11.12.] BMFSFJ-PM: Die Bundesregierung hat den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (kurz: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen.
Mit der Gewaltschutzstrategie formuliert die BReg klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Gemeinsam tragen Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Neben Maßnahmen des BMFSFJ wie dem Gewalthilfegesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) oder der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“ enthält die Strategie auch Maßnahmen anderer Ressorts, wie die Reform des Gewaltschutzgesetzes und ein Gesetz gegen Digitale Gewalt (BMJ) oder den Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexueller Gewalt (BMG). Alle Ziele sind mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und die Ziele zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.
Die Koordinierungsstelle wird die Maßnahmen der BReg zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt künftig koordinieren und damit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. (Die Konvention trat hierzulande bereits am 1.2.18 in Kraft.) Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein ambitionierter und langfristiger Prozess, an dem die gesamte Bundesregierung beteiligt ist. Mit der Koordinierungsstelle wird ermöglicht, dass sich Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sinnvoll und zweckgerichtet ineinanderfügen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen. [Zur gesamten PM mit Statement von Lisa Paus; weitere Infos: BMFSFJ-Gewaltschutzstrategie, Europarat Istanbul Convention]
Viele dieser Maßnahmen waren im Koalitionsvertrag vereinbart, können aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt werden.
Bspw. die Reform des Gewaltschutzgesetzes - so steht es auch bereits in der Strategie - wird erst in der nächsten Legislatur möglich sein.
Ein weiterer entscheidender Schritt, der wiederum theoretisch in dieser Legislaturperiode noch möglich wäre, ist das Gewalthilfegesetz; das Scheitern angesichts der Unterstützung der Nicht-Regierungs-Fraktionen gilt jedoch als wahrscheinlich.

Umsetzungsstand vom Aktionsplan "Queer leben"

[11.12.] BMFSFJ-PM: Bundesregierung stärkt queeres Leben in Deutschland: Das Bundeskabinett hat den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ beschlossen. Dieser zeigt, dass eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden (83 von 134 Maßnahmen = rund 2/3). So wurde das Strafgesetzbuch geändert, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Außerdem hat die BReg die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet. Zudem trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und das Transsexuellengesetz wurde damit abgeschafft.
Die BReg hatte den Aktionsplan im November 2022 beschlossen und damit erstmals in der Geschichte der BRD eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Die 134 Maßnahmen des Aktionsplans gehören zu 6 Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales.
Der Bericht an Bundestag und Bundesrat geht zudem auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Queer leben“ soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, hat die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess koordiniert. [Zur gesamten PM mit Statements von Bundesministerin Lisa Paus sowie Sven Lehmann; zum Umsetzungsstand-Bericht; als Unterrichtung (Drs. 20/14250)]

Nationaler Aktionsplan: Prävention& Bekämpfung von Menschenhandel

[11.12.] BMFSFJ-PM: Gemeinsam gegen das Verbrechen Menschenhandel: Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) (Unterrichtung Drs. 20/14305) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung.
Der Nationale Aktionsplan sieht vor:
- Umfassender Schutz für Betroffene: Die BReg prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
- Verbesserte Datenlage: Die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel werden systematisch verbessert, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
- Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Bestehende nationale und internationale Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden werden intensiviert, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
- Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
- Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und, sofern notwendig, angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
- Straftatbestände anpassen: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.
Die BReg setzt mit dem NAP auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der NAP wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können. [Zur gesamten PM mit Statements von Bundesfamilienministerin Paus, Bundesinnenministerin Faeser und Bundesjustizminister Dr. Wissing; zum NAP]
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Siehe hierzu auch: 18.10. Monitor Menschenhandel in Deutschland: Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat erstmals verfügbare Daten zu Menschenhandel gebündelt und analysiert. Fast drei Menschen werden täglich als Betroffene von Menschenhandel durch die Strafverfolgungsbehörden identifiziert.

Integrationsbericht vorgelegt

[11.12.] Regierungsbeauftragte legt 14. Integrationsbericht vor: Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 83,9 Millionen Menschen gelebt, davon 58,7 Millionen oder 69,9 Prozent ohne Einwanderungsgeschichte. Dies geht aus dem als Unterrichtung (20/14180, 11.12.) vorliegenden 14. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit dem Titel „Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ hervor. Danach entfielen auf die Menschen mit Einwanderungsgeschichte 16,2 Millionen Eingewanderte (19,3 Prozent) und fünf Millionen Nachkommen, bei denen beide Elternteile eingewandert sind (sechs Prozent); zudem gab es vier Millionen Personen, bei denen ein Elternteil eingewandert ist (4,8 Prozent). Insgesamt entspricht dies einem Bevölkerungsanteil von 25,2 Millionen oder 30,1 Prozent, „wobei 25,3 Prozent auf Personen mit Einwanderungsgeschichte (Eingewanderte und ihre Nachkommen) und 4,8 Prozent auf Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte entfallen“.
Dabei waren Eingewanderte dem sogenannten Integrationsbericht zufolge im Durchschnitt mit 43,1 Jahren rund vier Jahre jünger als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte mit 47,2 Jahren. Nachkommen von Eingewanderten waren laut Unterrichtung mit einem Durchschnittsalter von rund 20 Jahren „sehr jung, insbesondere im Vergleich zu Eingewanderten mit einem Durchschnittsalter von 43,1 Jahren“.
Mit 45,4 Prozent lebte 2023 fast die Hälfte der 16,2 Millionen Eingewanderten seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, wie in den Bericht ferner ausgeführt wird. Danach stieg zudem die Zahl der Eingewanderten mit einer Aufenthaltsdauer unter fünf Jahren von 1,3 Millionen (14,1 Prozent) im Jahr 2005 auf 3,1 Millionen (19,1 Prozent) im Jahr 2023. Der höhere Anteil von Eingewanderten mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als fünf Jahren im Jahr 2023 wird in der Vorlage unter anderem auf die verstärkte Einwanderung aus der Ukraine im Vorjahr zurückgeführt. Der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen Zu- und Abwanderung, erreichte den Angaben zufolge 2022 mit 1,5 Millionen einen historischen Höchststand.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, lebten Personen mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2023 „am häufigsten in Paarhaushalten mit minderjährigen Kindern (Eingewanderte: 35,4 Prozent, Nachkommen 60,2 Prozent), wohingegen Personen ohne Einwanderungsgeschichte am häufigsten in Paarhaushalten ohne Kinder (32,2 Prozent)“ lebten. Der Anteil der Eingewanderten und ihrer Nachkommen an der Bevölkerung war im vergangenen Jahr dem Bericht zufolge in den großstädtischen Gebieten mit 26 Prozent beziehungsweise 8,1 Prozent wesentlich höher als in den ländlichen Regionen mit 12,9 Prozent beziehungsweise 3,2 Prozent.
Der Anteil der Eingewanderten mit einem akademischen Abschluss (Hochschulabschluss, Promotion oder ähnliches) hat sich laut Vorlage zwischen 2005 und 2023 von 13,1 Prozent auf 24,8 Prozent fast verdoppelt und liegt damit nur knapp unter dem Anteil der Personen ohne Einwanderungsgeschichte (2023: 25,1 Prozent). „Obwohl die Zahl der Absolvierenden beruflicher Schulen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zwischen 2005 (57.644) und 2022 (93.776) um 62,7 Prozent steigt, bleibt der größte Anteil der Eingewanderten weiterhin ohne berufsqualifizierenden Abschluss (2005: 43,6 Prozent; 2023: 45,3 Prozent)“, heißt es zudem in dem Bericht.
Danach war ein Großteil der Eingewanderten im Alter zwischen 15 und 64 Jahren im Jahr 2023 erwerbstätig (69,2 Prozent). Zwischen 2008 und 2023 habe sich die Zahl der Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit „über alle Wirtschaftszweige hinweg von rund 1,84 Millionen auf rund 5,35 Millionen (Stichtag: 31.12.) fast verdreifacht“, konstatieren die Autoren des Weiteren.
Wie sie zudem darlegen, arbeiteten im vergangenen Jahr 1,3 Millionen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einem Engpassberuf. In vielen Wirtschaftszweigen hätten Arbeitskräfte ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine systemrelevante Bedeutung und trügen maßgeblich zum Beschäftigungswachstum bei. Im Jahr 2023 sei mehr als ein Drittel (41 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gewesen; unter den Personen in Leiharbeit seien diejenigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vergangenes Jahr mit 47,1 Prozent deutlich überrepräsentiert gewesen. [BT-hib 862/2024; 12.12.]

Bürgergeld-Bezieher*innen

[11.12.] Im März 2024 hat es in Deutschland insgesamt rund 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gegeben. Davon waren rund 18,6 Millionen Männer und 16,2 Millionen Frauen. 29,3 Millionen hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit; von den rund 5,6 Millionen Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 2,5 Millionen aus EU-Ländern, knapp 183.800 aus der Ukraine und rund 570.000 aus verschiedenen Asylherkunftsländern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14083) auf eine Kleine Anfrage. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass von den rund 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigten im Bürgergeldbezug rund 52 eine deutsche und knapp 48 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten. [BT hib]

Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen

[10.12.] (AFSFJ) Regierung: Ausbau des Ganztagsangebots muss weiter gehen: Die Ausbaugeschwindigkeit bei ganztätigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder muss beibehalten werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Das betont die Bundesregierung in dem Zweiten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, der nun als Unterrichtung (20/14115) vorliegt.
Die Analyse der Inanspruchnahmequote nach Angebotsformen zeige, dass nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Hierzu zählten auch Angebote, bei denen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung für das Angebot trägt, heißt es in der Unterrichtung.
Weiter stellt die Regierung fest: „Die regional unterschiedlichen Ausbaustände hinsichtlich der Plätze für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, die Ambition in Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus und gleichzeitig der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Elementarbereich stellen alle zentralen Akteure, aber insbesondere die Kommunen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung weiß um die Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, und schätzt die fortwährenden Anstrengungen aller Beteiligten, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Um ab dem Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, seien die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzuführen.“ [BT-hib]

[4.12.] BMFSFJ-PM Nr. 76: Ausbau der Ganztagsangebote kommt bundesweit voran: Das Bundeskabinett beschloss den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Bericht zeigt: die Zahl der Kinder, in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.
Hintergrund: Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.
Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze.
Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.
Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. [Zur gesamten BMFSFJ-PM; weiterführende Infos: GaFöG-Bericht 2024,bmfsfj.de/ganztag,recht-auf-ganztag.de]

BREG/ BMFSFJ-Engagementbericht, -strategie & -preis

[9.12.] Bundesfamilienministerin Lisa Paus eröffnete den 9. Deutschen EngagementTag in Berlin, bei dem unter dem Motto „Für starkes zivilgesellschaftliches Engagement – Gemeinsam Transformation gestalten“ rund 600 Gäste aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien zwei Tage lang unter anderem über die neue Engagementstrategie des Bundes debattieren. Zudem wurden die Ergebnisse aus dem 4. Engagementbericht „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“, der zusammen mit der Engagementstrategie am 4.12. im Kabinett verabschiedet wurde, öffentlich vorgestellt. [BMFSFJ-PM] Ferner wurden sechs Projekte und Initiativen mit dem Deutschen Engagementpreis ausgezeichnet. [BMFSFJ-PM]

Der Vierte Engagementbericht der Bundesregierung wurde am 4.12.24 vom Kabinett verabschiedet. (BMFSFJ-PM 74 vom 4.12., Drucksache 20/14120 vom 5.12.) Er hat das Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“. Der Bericht stellt erhebliche Unterschiede fest beim Zugang und in der Ausübung von freiwilligem Engagement, insbesondere Merkmale wie Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Alter, Queerness (LSBTIQ*) oder Behinderung machen demnach einen Unterschied. Der Bericht identifiziert dreizehn „Schwellen“, die den Zugang zum freiwilligen Engagement erschweren oder behindern. Im Ergebnis stellt der Bericht fest, dass sich in der Gesellschaft vorhandene Ungleichheiten im freiwilligen Engagement reproduzieren. Personen, die im täglichen Leben bereits sozialer Ausgrenzung oder Diskriminierung ausgesetzt sind, erfahren diese Benachteiligung sehr wahrscheinlich auch im Engagement. Der Engagementbericht gibt Anregungen und konkrete Handlungsempfehlungen, in welcher Weise durch geeignete Rahmenbedingungen der Zugang zum freiwilligen Engagement befördert, gestärkt und inklusiver gestaltet werden kann.
Der Vierte Engagementbericht ist für die Bundesregierung der Ausgangspunkt, um eine breite Diskussion über Vielfalt, Inklusion und Beteiligungsmöglichkeiten im freiwilligen Engagement zu führen. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für Engagement so zu gestalten, dass alle Menschen einen passenden Zugang zu freiwilligem, an den Werten der Verfassung ausgerichtetem Engagement haben. Denn für die Stabilität und Weiterentwicklung von Gesellschaft und Demokratie sowie eine nachhaltige Entwicklung ist das Mitwirken und das Engagement der Menschen sehr wichtig.

Mit der unter Federführung des BMFSFJ erarbeiteten Engagementstrategie (die nun auch als Unterrichtung (20/14121) vorliegt) legt die Bundesregierung die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Engagementpolitik. Übergeordnetes Ziel ist es, freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement für alle - unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status - zu ermöglichen und dieses im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Bundes durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern und zu stärken. Sie wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses entwickelt, bei dem über 10.000 Menschen ihre Ideen und Wünsche einbrachten. Die Strategie umfasst zahlreichende laufende und beabsichtigte Vorhaben, um freiwilliges Engagement in Krisenzeiten und Transformationsprozessen zu stärken, Teilhabe zu ermöglichen und Vielfalt anzuerkennen, strukturellen Herausforderungen für freiwilliges Engagement zu begegnen, die digitale Transformation der Zivilgesellschaft zu begleiten und Engagement über Grenzen hinweg zu ermöglichen. Alle zwei Jahre wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft widerspiegelt.

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Nominiert werden können alljährlich Preisträger*innen anderer Engagementpreise in Deutschland. Seit 2024 ist der DEP bei der Deutschen Stiftung für Engagement (DSEE) und Ehrenamt angesiedelt, gefördert wird der Preis durch das BMFSFJ, die Deutsche Postcodelotterie und die DSEE. Der Publikumspreis ist mit 10.000 Euro, alle anderen Preise mit 5000 Euro dotiert.
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Hintergrund: In Deutschland sind laut Bericht rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig engagiert, das sind 39,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren. Das Engagement hat sich seit 1999 positiv entwickelt: Die Engagementquote ist ausgehend von 30,9 Prozent im Jahr 1999 zunächst recht konstant geblieben mit ähnlich hohen Engagementquoten im Jahr 2004 mit 32,7 Prozent und 2009 mit 31,9 Prozent. Im Jahr 2014 stieg die Quote an auf 40,0 Prozent. Seitdem ist die Engagementquote konstant auf einem hohen Niveau mit zuletzt 39,7 Prozent im Jahr 2019 geblieben. [BT-hib 12.12.]
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Siehe auch: (4.12.) Diakonie Deutschland zur Engagementstrategie der Bundesregierung: [...] Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Wir begrüßen, dass die Zivilgesellschaft an der Erarbeitung beteiligt war, aber klar ist schon heute: In diesen herausfordernden Zeiten brauchen Menschen, die sich für andere und für unsere Demokratie engagieren, sehr viel mehr Unterstützung, politischen Rückhalt und finanzielle Sicherheit. Zumal weitergehende Ziele, wie die seit mehreren Legislaturperioden geforderte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, nicht umgesetzt wurden.“ Die Unsicherheit über den zukünftigen Bundeshaushalt führe bereits dazu, dass sich hauptamtlich Mitarbeitende nach neuen Jobs umsehen müssen. „Mit ihnen geht der notwendige, stabile fachliche Rückhalt für das freiwillige Engagement verloren. Dies zu kompensieren ist für alle gemeinnützigen Träger - nicht nur in der Diakonie – kaum zu leisten“ [...]

Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland

[9.12.] Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) legte dem Bundestag seinen neunten Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR erfolgt ein solcher Bericht seit 2016 jährlich und hat der Bundestag hierzu Stellung zu nehmen.
Der diesjährige Bericht erfasst den Zeitraum vom 1.7.23 bis zum 30.6.24 und wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Er widmet sich diesmal fünf Themenfeldern, die im Berichtszeitraum von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren
- Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck
- Wohnungslosigkeit überwinden: Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht*
- Exklusion beenden: von der Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt
- Ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter*innen
- Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen in Europa (Rohstoffabkommen)
sowie dem Thema: Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem.

So beklagt das DIMR eine „massive Schwächung des Flüchtlingsschutzes“ in Deutschland. Es konstatiert, dass die vergangenen Monate von „einschneidenden Verschärfungen im Migrationsrecht“ und einer „Politik, die auf Abwehr und Abschreckung setzt“, gekennzeichnet gewesen seien. So sei eine Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt, ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von Ausreisepflichtigen beschlossen und auf EU-Ebene beschleunigte Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen vereinbart worden, heißt es im Bericht. Seit Februar prüfe die Bundesregierung zudem die Auslagerung von Asylverfahren an Drittstaaten. Das DIMR rät jedoch dem Bund, dies nicht zu tun und auch die Prüfung zu beenden. Weitere Empfehlungen an die Bundesregierung zur Migrationspolitik zielen auf die Schaffung eines „unabhängigen und effektiven Monitoring-Mechanismus“ an den EU-Außengrenzen sowie die Beauftragung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte. Das Menschenrechtsinstitut warnt außerdem ausdrücklich davor, schutzsuchende und zugewanderte Menschen „pauschal als Gefahr darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten Vorschub zu leisten“.

Neben dem Schutz von Geflüchteten hat sich das Menschenrechtsinstitut in seinem insgesamt neunten Bericht kritisch geäußert zu den Themen Wohnungslosigkeit, „Exklusion“ von Menschen mit Behinderungen vom Allgemeinen Arbeitsmarkt, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitern sowie zur Verletzung von Menschenrechten -und umweltbezogenen Rechten durch Unternehmen in den globalen Lieferketten. - Im Kapitel „Wohnungslosigkeit überwinden: Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht“ empfiehlt das Institut den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konkret und verbindlich auszugestalten sowie mit ausreichend finanziellen Mitteln zu unterlegen. Es brauche ein Förderprogramm für kommunale Fachstellen und der Mieterschutz müsse dringend gestärkt werden. Auch die Länder sollten sich stärker als bisher engagieren und ambitionierte Landesaktionsprogramme verabschieden. Bund, Länder und Kommunen sollten, gemeinsam mit Verbänden und wohnungslosen Menschen, grund- und menschenrechtsbasierte Standards für die kommunale Notunterbringung entwickeln.

Weiterhin verweist das Institut auf Ergebnisse von internationalen Überprüfungsverfahren im Rahmen des internationalen Menschenrechtssystems (Mitgliedschaft Deutschlands in Europarat und Vereinten Nationen sowie durch Ratifikation zahlreicher Menschenrechtsverträge): Im Zentrum der Fragen und Empfehlungen anderer Staaten an Deutschland standen laut Bericht im Berichtszeitraum folgende Themenfelder: Rassismus, Geschlechtergleichheit und Gewalt gegen Frauen sowie die Situation von Geflüchteten und Migranten. Oft angesprochen worden sei auch die „fehlende Ratifikation der UN-Wanderarbeiter-Konvention, aber auch die Einschränkungen von pro-palästinensischen Protesten und der Vorwurf, Deutschland setze sich nicht ausreichend für den Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazakrieg ein“, heißt es im Bericht.
Konkrete Vorschläge des Menschenrechtsinstituts zur Umsetzung der internationalen Empfehlungen betreffen unter anderem auf die Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung von Kinderarmut, zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus sowie zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Auch brauche es einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit und der fundamentalen Rechte von Geflüchteten, inklusive der Sicherung von Bildung, mahnen die Menschenrechtsexperten.
[Zum Bericht (Langfassung) /Kurzfassung/ Leichte Sprache / Kurzfassung Englisch/ als BT-Unterrichtung (20/14185); siehe zudem: Pressekonferenz (Video), BT hib 16.12.]

Wohnungs-& obdachlose junge Menschen // Frauen

[9.12.] Am 31.1.24 waren 439.465 wohnungslose Personen untergebracht. Darunter seien 176.005 Personen unter 25 Jahre alt gewesen, teilt die Bundesregierung in der Antwort (20/14184) auf eine Kleine Anfrage unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes mit. Das entspreche einem Anteil von rund 40 Prozent. In der Antwort werden der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sowie mehrere Programme dargestellt, mit denen neue Wohnformen zur Unterbringung erprobt werden. Zur Schaffung gesicherter Wohnverhältnisse kommen nach Angaben der Regierung betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, intensivpädagogische Wohngruppen, Jugendwohnheime, aber auch die Rückkehr in familiäre Wohnverhältnisse in Betracht.

[5.12.] Für den Stichtag 31.1.24 wurde dem Statistischen Bundesamt eine Gesamtzahl von 439.465 untergebrachten wohnungslosen Personen gemeldet, darunter sind 189.505 Personen weiblich, was einem Anteil von rund 43 Prozent entspricht. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14216) auf eine Kleine Anfrage.
Insbesondere ältere Frauen ab 50 Jahre, die lange ohne jede Unterkunft auf der Straße gelebt haben, seien mit Mehrfachbeeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen, Suchtproblematiken und/oder psychischen Erkrankungen konfrontiert. Auch die Situation von wohnungslosen Frauen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, insbesondere aus den ost- und südosteuropäischen EU-Staaten, stelle seit über zehn Jahren eine Herausforderung dar, schreibt die Regierung weiter. „Der Zugang zu angemessenem Wohnraum und zum deutschen Hilfesystem ist für Zuwandernde häufig erschwert, Frauen sind durch die drohenden Ausbeutungs- und Missbrauchsrisiken besonders gefährdet“, heißt es in der Antwort.
Nach Angaben der Regierung waren im Jahr 2022 rund 6.900 Frauen offen wohnungslos beziehungsweise wohnungslos ohne Unterkunft. Verdeckt wohnungslos waren 19.525 Frauen. Unter den wohnungslosen Personen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben (erste Gruppe), betrug der Anteil der Männer demnach 79 Prozent, jener der Frauen 19 Prozent. In der zweiten Gruppe (in verdeckter Wohnungslosigkeit Lebende) machte der Männeranteil 60 Prozent und der der Frauen 40 Prozent aus.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen (GewalthilfeG)

[6.12.] Der Bundestag beriet am 6.12. über Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Dazu lagen den Abgeordneten ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) (20/14025) vor sowie ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“ (20/13734) (vgl. BT-hib), ein Antrag der FDP mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen – Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken“ (20/14029) und ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen – Istanbul-Konvention umsetzen – Gewalthilfegesetz jetzt beschließen“ (20/13739) (vgl. BT-hib). Alle Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Frauen überwiesen. [Sitzungs-Video & weitere Informationen; BT-hib 841/2024] Die Umsetzung in dieser Legislatur, wie von etlichen Verbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dringend gefordert, ist somit kaum noch möglich vor dem vorgezogenen Bundestagsneuwahl-Termin. [Vgl. Tagesschau 25.11, Deutsche Welle 27.11.]

[4.12.] FSFJ-Ausschuss: UN Woman Deutschland: Gewalthilfegesetz muss schnell kommen: Die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und aktuelle Vorsitzende von UN Woman Deutschland e. V., Elke Ferner, hatte in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4.12. an den Bundestag appelliert, das Gewalthilfegesetz schnell zu verabschieden. Der Gesetzesentwurf (20/14025) der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und den Aufbau eines verlässlichen Hilfesystems vor. [...] Ferner stellte fest, in Deutschland gebe es in Bezug auf die Beseitigung von Diskriminierung von Frauen kein Erkenntnisproblem mehr, sondern ein Umsetzungsproblem. „Der nächste Meilenstein muss ganz klar das Gewalthilfegesetz sein. Da hätten wir alle, auf verschiedenen politischen Ebenen, in den vergangenen Jahren mehr tun müssen“, betonte sie unter Bezug auf aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamtes, nach denen 2023 die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Frauen und Tötungsdelikte deutlich gestiegen ist. „Jeder Tag, an dem wir warten, kostet eine Frau das Leben“, sagte Ferner. Sie verwies darauf, dass Nichts-Tun nicht kostenlos sei, im Gegenteil. Die gesellschaftlichen Folgekosten dieser geschlechtsspezifischen Gewalt lägen im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr. „Gewalt an Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und darauf kann man nicht nach Kassenlage reagieren“, sagte Ferner. [BT-hib 839/2024; BT-hib 837]

[27.11.] BMFSFJ-PM; vgl. BReg: Großer Schritt gegen Gewalt an Frauen [...]: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Das Bundesfrauenministerium hat den Gesetzentwurf in sorgfältiger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Kabinettbeschluss soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.
   Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig. Ich bitte den Deutschen Bundestag: Helfen Sie mit, dass die sorgfältige Arbeit der letzten Jahre an diesem Gesetz nicht umsonst war. Bitte helfen Sie, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die von Gewalt betroffenen Frauen werden es Ihnen danken.“
   Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen. 
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
- Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.

[6.11.] Bereits in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Anfang Nov. hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gedrängt. - Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1.2.18 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf. [BT-hib, mehr Infos / Video zur Sitzung]
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Hintergrund& weitere Informationen:
- Zahlreiche (Frauen- und Fach-)Verbände und weitere Akteur*innen forderten im Vorfeld mit Nachdruck, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden; hierzu gehören der Deutsche Frauenrat, der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK), Terre des Femmes, die Initiative der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen oder auch das Bundesforum Männer und der Paritätische Gesamtverband sowie der Sozialverband Deutschland. [siehe auch: Zeit, Frauenrechte.de 27.11., Dlf 23.11., Spiegel 19.11.] Dies entspricht auch der im Koalitionsvertrag verbrieften Zusage, die Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch ein Bundesgesetz abzusichern. Am internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11.24 hatten der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland gemeinsam mit zahlreichen Prominenten vor dem Bundestag ihren Brandbrief „Stoppt Gewalt gegen Frauen – JETZT!  an Bundesfrauenministerin Lisa Paus übergeben. [BMFSFJ 1/2] Rund 80.000 Menschen fordern darin mit ihrer Unterschrift, das Gewalthilfegesetz unmittelbar auf den Weg zu bringen. Hier zugegen waren auch zahlreiche Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen sowie Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft.
- Auch die Diakonie Deutschland hatte sich für den schnellstmöglichen Beschluss des Gewalthilfegesetzes ausgesprochen: Diakonie-Sozialvorständin (bis 13.12.24.) Maria Loheide: "[...] Von Gewalt betroffene Frauen brauchen jetzt Schutz und Beratung. Ich appelliere an alle Bundestagsabgeordneten: Der Schutz von Frauen ist wichtig. Parteitaktische Überlegungen dürfen das Gewalthilfegesetz im Bundestag nicht blockieren. Nur mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen kann eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sichergestellt werden. Es reicht allerdings nicht aus, Frauen und Mädchen besser zu schützen – wir müssen endlich die Ursachen von Männergewalt angehen. Wenn wir häusliche Gewalt wirklich verhindern wollen, müssen wir sehr viel mehr präventiv und mit den Tätern arbeiten, um die von Gewalt geprägten Beziehungs- und Verhaltensmuster zu verändern.“ [DD 25.11.; s. zudem: Diakonie-Stellungnahme zum GewalthilfeG vom 21.11.]
- Der Gesetzentwurf war zunächst vom damaligen Finanzminister Christian Lindner (FDP) blockiert worden, weil ihm die geplanten Maßnahmen zu teuer waren. Der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hatte dem Entwurf dann kurzfristig zugestimmt, so dass er am 27.11. vom Kabinett beschlossen werden konnte. Das BMFSFJ will das Gesetz nun noch vor Weihnachten in Bundestag und Bundesrat zur ersten Lesung einbringen und im Februar – noch vor der vom September vorgezogenen Wahl – vom Bundesrat verabschieden lassen. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition braucht es die Stimmen der Unionsparteien. Dass das Gesetz in der Legislaturperiode verabschiedet wird, gilt daher als unwahrscheinlich, da die Union den Koalitionsentwurf kritisiert und bereits eigene Vorschläge in den Bundestag eingebracht hatte.
- Die o.g. Verbände wiederm äußerten jedoch auch selbst im unwahrscheinlichen Fall der Verabschiedung Kritikpunkte am vorliegenden Entwurf; so wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch weiter nach hinten auf das Jahr 2027 verschoben sowie soll der Rechtsanspruch erst in 2030 Gültigkeit erlangen. Zudem erscheint die finanzielle Unterlegung der gebotenen Maßnahmen unzureichend. [siehe auch Stellungnahme des Dt. Frauenrats 20.11.24]
- Ergänzend zum Gewalthilfegesetz ist ein Gewaltschutzgesetz geplant. Dieses sieht unter anderem verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter sowie die Möglichkeit für elektronische Fußfesseln vor, um Kontaktverbote durchzusetzen. [Deutschlandfunk 26.11.]
- Dlf-Beitrag (14.11.): Gewaltprävention - Nur der Täter kann es beenden: Der gefährlichste Ort für Frauen ist ihr Zuhause. Es sind (Ex-)Partner, Brüder oder Väter, von denen die meiste Gewalt ausgeht. Aber was passiert mit den Tätern abseits juristischer Strafverfolgung? Wie sieht Täterarbeit in Deutschland aus?
- Eine an die Kultusministerien der 16 Bundesländer gerichtete, am 15.12. beendete Petition mit der Forderung "Schulbildung gegen häusliche Gewalt: Für Sensibilisierung und Aufklärung im Unterricht!" sammelte über 30 Tausend Unterschriften.

§218 StGB Schwangerschaftsab­bruch-Neuregelung diskutiert

[5.12.] Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch-Paragrafen umstritten: Bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Das fordert eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten in einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (20/13775; vgl. BT-hib 15.11.), der auf eine Initiative von Grünen und SPD zustande gekommen war und am 5.12.24, in erster Lesung beraten wurde. [Mehr Informationen&Sitzungsvideo]
Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit dem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten (v.a. aus den Reihen von Grünen und SPD) mit dem Titel „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (20/13776; vgl BT-hib 15.11.) zur Weiterberatung an die Ausschüsse überwiesen. In beiden Fällen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung.
Damit dürfte das Gesetz nicht mehr, wie von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen gefordert, noch in dieser Legislatur beschlossen werden.
[Vgl. u.a. Petition auf innn.it: "Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!" vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung; Forderungen von Amnesty International; mehr Infos: 6.12. Spiegel, 6.12. DLF, 8.12. taz]

[6.12.] Die Familienpolitikerin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 7.12.): Die frauenpolitische Sprecherin beklagt gravierende Versorgungs- und Informationsdefizite für ungewollt Schwangere in Deutschland. Eine Entkriminalisierung von Abtreibungen befreie nicht nur die Frauen von Stigmatisierungen, sondern auch die Ärztinnen und Ärzte, sagt sie. Außerdem könne durch die Entkriminalisierung die Ausbildung von Ärzt*innen verbessert und die Kostenübernahme des Eingriffs durch die Krankenkasse erleichtert werden. [Zur gesamten BT-PM]

[15.11.] Auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die vorgeschlagene Neuregelung. Die Umsetzung wäre ein "Meilenstein", ein historischer und längst überfälliger Schritt hin zu reproduktiver Gerechtigkeit. [djb]

Online-Plattform für Eltern, Kinder, Fachkräfte_Streit, Konflikte, Trennung

[5.12.] BMFSFJ-PM 77: Das kostenlose Online-Angebot STARK hilft und unterstützt Eltern und Familien in Krisen, bei Streit oder in Trennung:
Erstmals konnten sich rund 800 Beratungsfachkräfte aus ganz Deutschland bei einem Fachtag über die innovativen Ansätze austauschen, um das Online-Angebot in der Beratung vor Ort zu stärken. „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung“ wird vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums betrieben.
Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „Trennungen haben nicht nur emotionale und soziale Auswirkungen auf die beteiligten Erwachsenen, sondern sie stellen besonders Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Die wissenschaftlich fundierte STARK-Plattform hilft Eltern dabei, in Trennungssituationen respektvoll miteinander umzugehen, das fördert auch das Wohl der Kinder. Das Online-Angebot unterstützt damit Fachkräfte und Eltern ergänzend zur Beratung vor Ort.“
Expert*innen aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Mio. Euro vom BMFSFJ gefördert.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:
- Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
- Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
- Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Dazu kommt die Trennung von nicht verheirateten Paaren und Eltern. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die Auswirkungen sind weitreichend – emotional, sozial und finanziell.
Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung (§ 17), zu Fragen zu Personensorge und Umgangsrecht (§ 18) sowie auf Hilfe zu Erziehung (§ 27). Studien zeigen, dass die allermeisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Kinder- u. Jugendhilfeinklusionsgesetz vorgelegt

[5.12.] Gesetzentwurf für inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes (20/14035) zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) vorgelegt. Die Abgeordneten beziehen sich darin auf Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nach denen auch das Sozialleistungssystem,in dem Fall das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein soll. „Dies impliziert eine Umgestaltung des Leistungssystems des SGB VIII dahingehend, dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, ohne dabei an die Kategorisierung von Kindern und Jugendlichen danach, ob und welche Behinderungen vorliegen, anzuknüpfen“, heißt es im Entwurf.
Der Forderungskatalog bezieht sich unter anderem auf Regelungen der Leistungserbringung, das System der Verfahrenslotsen und die Kostenheranziehung. Für damit verbundene Umstellungsprozesse bei örtlichen Trägern soll den Ländern eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden. [BT-hib 846/2024]
[Weiteres, terminlich nicht absehbares Verfahren: nach der Befassung im Bundeskabinett 27.11.: 1. Durchgang Bundesrat, 1. Lesung Bundestag, 2./3. Lesung BT, 2. Durchgang BR,Verkündung, Inkrafttreten.]
[27.11.] PM 73 des Bundesfamilienministeriums: [...] Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen: Das Bundeskabinett hat [...] den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern werden zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Über 4.000 Akteure, darunter die Betroffenen Kinder und Jugendliche selbst, haben sich eingebracht und über Optionen zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert
   Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt.
- Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort.
- Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert. 
- Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen. [Mehr Informationen: BMFSFJ, BReg]

Anhörung: Opferschutz-Verbesserungen insbes. für Frauen

[4.12.] Ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ (20/12085) ist in einer Anhörung im Rechtsausschuss überwiegend auf Kritik gestoßen. Die Sachverständigen teilten zwar das grundsätzliche Anliegen der Vorlage, die konkreten Umsetzungsvorschläge stießen indes auf ein differenziertes kritisches Echo.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität soll der Vorlage zufolge unter anderem bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. Damit könnten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden, argumentiert die Union. [Mehr Infos& Video zur Anhörung]

Entwicklung ländlicher Räume/ Lebensqualität/ Armut

[4.12.] Der am 20.11. vorgelegte Vierte Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume mit dem Titel „Kraft des Landes“ als Unterrichtung (20/13790, 14.11.) wurde am 4.12. wurde der Bericht im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft erörtert. [BT] Der Bericht stellt die Situation und Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland umfassend dar. Ländliche Räume seien in Deutschland von großer Bedeutung: 90 Prozent der Fläche Deutschlands seien ländlich geprägt, und die Hälfte der Bevölkerung sei dort beheimatet.
Der Bericht dokumentiert Schwerpunkte, Vorhaben und Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen seit 2020 daran gearbeitet werde, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen. Besondere Schwerpunkte des Berichts sind die demografische Entwicklung, der Klimaschutz und die Energiewende, Fragen um die Daseinsvorsorge sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt. Der Bericht erscheint seit 2011 alle vier Jahre. [BT-hib; siehe auch BMEL, BReg]
Im Bericht wird u.a. zu den Stichworten Fachkräftebedarf, MINT-Bildung, Ehrenamt und soziales sowie kommunalpolitisches Engagement auch spezifisch auf die Situation von Frauen eingegangen.
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Armut in ländlichen Räumen wird durch das Phänomen der „Mobilitätsarmut“ in besonderer, nur in ländlichen Räumen anzutreffender Weise verschärft. Menschen in ländlichen Räumen sind für viele Praktiken und Tätigkeiten des alltäglichen Lebens auf ein Auto angewiesen. Diese Ergebnisse von Auswertungen des Thünen-Instituts zitiert die Bundesregierung in einer Antwort (20/14107) auf eine Kleine Anfrage. Demnach verwies das Thünen-Institut auch darauf, dass in Ostdeutschland viele Regionen in besonderer Weise davon betroffen seien, weil im Zuge der Schrumpfungsprozesse nach 1990 Teile der Infrastruktur (Nahversorgung, soziale und behördliche Infrastruktur, ÖPNV) ausgedünnt wurden. Auch durch selektive Abwanderung von jüngeren, gut ausgebildeten Menschen werde Armut auf dem Land verschärft.
In der Antwort erläutert die Regierung ferner einige Ansätze, um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. „Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik einen gesamtdeutschen Ansatz. Sie intensiviert den regelmäßigen Austausch mit den Kommunen mit dem Ziel einer kommunalfreundlichen Gesetzgebung des Bundes, die den Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung bewahrt. Diesem Ziel dient auch der Gleichwertigkeits-Check, der im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben angewendet wird, um die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen und auf die Handlungsfähigkeit von Kommunen zu prüfen. Mit der dezentralen Ansiedlung von Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen bringt der Bund qualifizierte Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen und setzt damit positive Impulse für die Wirtschafts- und Infrastruktur vor Ort. Unter anderem wird die Bundesregierung 5.000 neue Arbeitsplätze bis zum Jahr 2028 in den vom Strukturwandel betroffenen Kohlerevieren einrichten.“ [BT-hib 12.12.]

Staatsziel (ökonomische) Geschlechtergleichstellung

[28.11.] BMFSFJ-PM: Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen als Ziel: Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft gemeinsam mit Ministerin Paus bei einer Konferenz in Berlin zur Ökonomischen Gleichstellung am 28.11.2024 in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus nahm Teil: „Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten - in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen."
Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkte den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können wie sie möchten.
In einem „Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030“ haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:
- zu makroökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
- zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
- zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).

Neue Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit: Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der „Lebenskarte Eigenständigkeit“ hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt „Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens“ ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen.
Die Konferenz „Ökonomische Gleichstellung 2030“ richtete das Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit dem Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürger*innen auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen. [CeRRI-Presseinfo]
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Siehe hierzu auch: PM "30 Jahre Grundgesetzzusatz: Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen ist überfällig" des zivilgesellschaftlichen 'Bündnisses Sorgearbeit fair teilen', das sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf einsetzt. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen. [PM 14.11.]

Arbeitszeitflexibilisierung: Nutzen für Familien&Personen mit Sorgearbeit

[25.11.] Abhängig Beschäftigte haben 2023 durchschnittlich 3,1 Überstunden pro Woche geleistet und damit geringfügig weniger als noch 2019 (3,4 Stunden). Dieser Rückgang zeigt sich nur bei Männern (2019: 3,8 Stunden; 2023: 3,4 Stunden), während die Überstunden bei Frauen in den Jahren 2023 und 2019 auf dem gleichen Niveau lagen (2,9 Stunden). Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/13939) auf eine Kleine Anfrage.
Aus der Antwort geht ferner hervor, dass, nach Ergebnissen einer 2024 für das Bundesfamilienministerium durchgeführten Attraktivitätsstudie, die Befragten mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehrheitlich zufrieden mit ihren Arbeitgebern sind: Fast jede fünfte Person (19 Prozent) ist im Hinblick auf Vereinbarkeit sehr zufrieden mit ihrem aktuellen Arbeitgeber, weitere 50 Prozent sind eher zufrieden. Im Gegensatz dazu sind 17 Prozent (eher) unzufrieden. [2.12. BT-hib]

Bundesrat: besserer Schutz vor sexueller Belästigung

[22.11.] Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt. - Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührungen erreichen - insbesondere Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Diese Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“ bezeichnet - dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum einen wenig differenziert sei und des Weiteren als unangemessen und herabwürdigend empfunden werde.
Schließung einer Strafbarkeitslücke: Der neu zu schaffende Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten, da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde. Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig ehrverletzend oder herabsetzend sei.
Der Gesetzentwurf wurde federführend dem Bundesrats-Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundestag einbringt. [Bundesrat]

Arbeit der Bundesantidiskriminierungsstelle

[20.11.] Aktuelle Berichte aus der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Auszüge):
- Jahresbericht 2023: Beratungsanfragen auf Rekordniveau: Rund 10.800 Menschen haben sich 2023 an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet – ein Anstieg um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. [Mehr erfahren]
-18 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [Mehr erfahren]
- fair@school: Schulprojekte beeindrucken mit Einsatz für Gleichbehandlung [Mehr erfahren]
- Kampagne: Nutze dein Recht – wir zeigen dir wie!: Umfragen zeigen: Nur etwa 10% der Menschen, die Diskriminierung erfahren, gehen auch dagegen vor. Deshalb konzentrieren sich die Kampagne #habichwasgegen dieses Jahr darauf, Betroffene über ihre Rechte zu informieren und sie zu ermutigen, sich gegen erlebte Benachteiligungen zu wehren. [Mehr erfahren]
- zur Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten für Berliner Schulen [Mehr erfahren]
- 5. Gemeinsamer Bericht: Erstmals legen 8  Beauftragte einen gemeinsamen Bericht zu „Diskriminierung in Deutschland“ vor. Sie fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen. [Mehr erfahren]
- Was tun gegen Diskriminierung an Schulen? – Sammlung von Beispielen Guter Praxis erschienen [Mehr erfahren]
- „Genderverbote“ verfassungsrechtlich riskant: Kurzgutachten  der Antidiskriminierungsstelle [Mehr erfahren]
- neuer Flyer zum AGG& Diskriminierungsschutz in Deutschland [Mehr erfahren]

BMFSFJ & BMI & BKA: Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten"

[19.11.] Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigen in allen Bereichen – Fast jeden Tag ein Femizid in Deutschland - Neues Lagebild gibt erstmals umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfrauenministerin Lisa Paus stellten gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vor. Es stellt zum ersten Mal Zahlen aus unterschiedlichen Datenquellen zusammen und umfassend dar, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Es umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.
        Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild sind:
- Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 % , 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 % aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 %. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
- Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 %), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
- Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, z.B. von „Cyberstalking“ oder anderen Delikten, die bpw. mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 % ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
- Mit 70,5 % sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 % auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 % mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 % Frauen und Mädchen).
- Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 % zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 % beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
- Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 % zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).
- Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher. [Zur gesamten BKA-PM; siehe auch BMFSFJ, BReg, BMI I/ II, Tagesschau I/ II, Dlf I/ II/ IIIZDF, queer.de]

Hilfs- und Präventionsangebote
- Weisser Ring e.V.: Schnelle und direkte Hilfe für Opfer von Kriminalität. Sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes.
Onlineberatung: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung; Telefon: 116 006
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen": 116 016 (bietet rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter http://www.hilfetelefon.de.
- Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer": 116 111
- Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt: 0800 22 55 530
- Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK): https://www.polizei-beratung.de / https://www.polizeifürdich.de
- die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen.

Standards für Beteiligung Betroffener sexualisierter Gewalt

[15.11.] UBSKM: Dialogprozess schreitet voran: Finale Weichenstellung für Standards der Betroffenenbeteilugung bei institutioneller Aufarbeitung:  Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus, Betroffene, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Expert*innen vertieften in dritter Plenarsitzung den Dialog zur zur Entwicklung und Festlegung konkreter Standards für die Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in institutionellen Aufarbeitungsprozessen. Mit der finalen Arbeitsphase beginnt im Januar 2025 die Verschriftlichung der Ergebnisse. Erste Einblicke und fortlaufende Updates sind ab heute auf der Website zum Dialogprozess verfügbar.
Der Dialogprozess läuft seit November 2023 mit intensiver Beteiligung. Initiiert wurde der sehr breit und partizipativ angelegte Austausch von der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus, dem Betroffenenrat bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
Die dritte Plenarsitzung stellte die Weichen für die finale Arbeitsphase, die als „Textschmiede“ von Januar bis Mai 2025 angesetzt ist. In dieser letzten Phase werden die erarbeiteten Standards verschriftlicht. Diese sollen künftig als verbindlicher Leitfaden für institutionelle Aufarbeitungsprozesse dienen. Die Ergebnisse werden im Juni 2025 im Rahmen einer Abschlusstagung präsentiert. Ziel ist es, die entwickelten Standards bundesweit in die Praxis zu implementieren, um eine konsequente und nachhaltige Verbesserung der institutionellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu ermöglichen.

Europäische Jugendkonferenz in Berlin

[15.11.] Auf Einladung der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und der Jugendabteilung des Europarates nahmen rund 110 Personen an der s.g. Youth Space Berlin Conference vom 14.-15.11.2024 im Deutschen Bundestag teil. Die Europäische Jugendkonferenz fand das dritte Jahr in Folge statt. Etwa 60 Jugendvertreter aus 20 Mitgliedsstaaten des Europarates und Belarus tauschten sich mit institutionellen Repräsentanten des Europarates und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus. Thema der Konferenz war „75 Jahre Europarat – Herausforderungen und Chancen bei der Gestaltung der Zukunft Europas“.
Die jungen Erwachsenen erarbeiteten zu drei Themenbereichen Empfehlungen an nationale und europäische Entscheidungsträger: Demokratische Rückschritte („Democratic backsliding“), Inklusive Governance und Stärkere Sichtbarkeit junger Menschen in Institutionen.
Zentrale Ergebnisse der Abschlusserklärung sind:
- Unabhängige nationale Jugendringe sollen von Regierungen anerkannt werden und bei Themen der sozialen Gerechtigkeit, wie zum Beispiel der Wohnungssituation, eingebunden werden.
- Um eine größere demokratische Teilhabe zu ermöglichen, sollen bestehende Regelungen für die Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht überprüft werden und die Partizipationsmöglichkeiten von Nicht-Bürgern verbessert werden.
- Korruption als Gefahrenquelle für die Demokratie muss bekämpft werden.
- Lokale, regionale und nationale Entscheidungen sollen anhand eines sogenannten „Jugendtests“ auf ihre Auswirkungen für die junge Generation überprüft werden.
- Sensibilisierung von Institutionen über Inklusion und Barrierefreiheit und die Folgen von Diskriminierung und Rassismus.
- Forderung, sich aktiv für das Wahlalter ab 16 und für eine bessere Repräsentation der Jugend in nationalen Parlamenten und in der PVER einzusetzen.
- Einführung von verpflichtenden Aufklärungsseminaren für Entscheidungsträger über die zentrale Bedeutung der Jugend. [BT I/ II; DBJR]

BMFSFJ-Kurz-Info zu vorgezogenen BT-Wahlen&vorläufiger Haushaltsführung

[14.11.] Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage: Bei vorgezogenen Neuwahlen ist damit zu rechnen, dass das Bundesfamilienministerium mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung ins Jahr 2025 startet. Was das konkret für Familien und Zuwendungsempfänger bedeutet, erfahren Sie hier.
Der Bruch der Ampel-Regierung hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Aktuell zeichnet sich ab, dass der Bundeshaushalt 2025 nicht rechtzeitig vom Parlament verabschiedet wird und Neuwahlen abgehalten werden. Die Folge hieraus ist, dass das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung startet. Zweck der vorläufigen Haushaltführung ist es insbesondere, das Vorhandene abzusichern und insofern Planungssicherheit zu geben. [zur gesamten Meldung]

Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft

[13.11.] BMFSFJ-PM:  Schwangerschaftskonfliktgesetz: Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit:
Am 13.11. trat das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke."

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert: 
- Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
- Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
- Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
- Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
- Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Sachverständige für Aufstockung des Fonds „Frühe Hilfe“

[12.11.] Die zu einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses geladenen Sachverständigen haben sich einheitlich hinter die Forderung des Bundesrates gestellt, die Mittel des Fonds „Frühe Hilfen“ dauerhaft zu erhöhen sowie regelmäßig und bedarfsgerecht anzupassen. Mit dem System „Frühe Hilfen“ seien bundesweit leistungsfähige Strukturen für den präventiven Kinderschutz entwickelt worden, sagte der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke) bei der Vorstellung der Länderinitiative (20/2912). Seit dem Jahr 2014 gebe es pro Jahr 51 Millionen Euro vom Bund „für diese gute Arbeit“. Dem seit zehn Jahren gleich gebliebenen Zuschuss stünden aber immense Kostensteigerungen gegenüber. Daher seien die 51 Millionen Euro nicht mehr ausreichend, um die derzeitigen Angebote in ihrer bestehenden Qualität aufrechtzuerhalten und sich den wachsenden Herausforderungen in dem Bereich zu stellen, sagte der Ländervertreter.
- Alle jungen Menschen, so Katja Albrecht von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), hätten das Recht „gut und gesund aufzuwachsen“. Dazu zähle, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert werden, dass sie Teilhabemöglichkeiten haben und vor Gefährdung geschützt werden. „Die Frühen Hilfen leisten einen großen Beitrag, diese Rechte zu verwirklichen“, sagte Albrecht. Mit ihrem niedrigschwelligen und aufsuchenden Ansatz erreichten sie auch viele Familien, die aufgrund ihrer Belastungen oder besonderen Lebenssituationen nur schwer Zugang zu unterstützenden Angeboten und Hilfen fänden.
- Aus Sicht von Jörg Backes und Mechthild Paul vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind die Frühen Hilfen ein Beispiel für die Erfolge, die durch das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen mit Wissenschaft und Praxis möglich würden. Durch die stufenweise Entwicklung seien wirksame Ansätze etabliert und nachhaltig umgesetzt worden. Heute seien Frühe Hilfen für viele Bereiche „eine Blaupause für die erfolgreiche Umsetzung eines Health-in-all-policies-Ansatzes und systemübergreifender Governance“. Diese „Erfolgsstory“ sei aber gefährdet, machten sie deutlich. Daher müssten die Mittel gemäß der vorhandenen Bedarfe auf der Grundlage von Evidenz angepasst werden.
- Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung an der FH Erfurt und Mitglied des Vorstands im Beirat Frühe Hilfen, nannte die Frühen Hilfen einen „Innovationsmotor kommunaler Daseinsvorsorge“. Sie seien auch eine wertvolle Brücke zu den Menschen, „um ein wertschätzendes Erleben im Verhältnis zum Staat zu entwickeln und auszubauen“. Sie stellten damit einen demokratiefördernden und einen demokratiesichernden Beitrag dar.
- Die Sozialdezernentin des Landkreises Peine, Andrea Friedrich, sagte, die Strategie der Präventionsketten sei ein wichtiger Bestandteil der Frühen Hilfen und ein zentraler Ansatz in der Familien- und Jugendhilfe. Ziel der Präventionsketten sei es, Familien bereits frühzeitig und dauerhaft zu unterstützen, um schwierige Lebenssituationen und Entwicklungsrisiken für Kinder und Eltern zu verringern. Von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zur Einschulung und darüber hinaus gebe es unterschiedliche Anforderungen und Belastungen für Familien, sagte Friedrich. Eine multiprofessionelle Strategie der Präventionsketten sorge dafür, dass diese Übergänge gut begleitet werden.
- Christine Klapp, stellvertretende Vorsitzende des Vereins „Qualitätsverbund Babylotse“, forderte Hilfe, „damit wir unsere Hilfe auch dauerhaft und nachhaltig leisten können“. Es brauche gesetzliche Regelungen für eine strukturelle Sicherheit der Arbeit, so Klapp. Jahresverträge mit variabler Stundenzahl je nach Kassenlage seien hingegen kontraproduktiv. Lotsendienste könnten über die Bundesstiftung gefördert werden, regte sie an.
- Den Investitionscharakter der Frühen Hilfen betonte Till Nikolka vom Deutschen Jugendinstitut. Frühe Prävention sei nicht nur aus der Perspektive der UN-Kinderrechtekonvention geboten, sondern auch ökonomisch rational. Durch sie erreichten Kinder ein höheres Entwicklungsniveau, was spätere Förderungen rentabler mache als bei Kindern mit einem niedrigeren erreichten Entwicklungsstand. Nikolka sprach davon, dass einem Euro an Frühen Hilfen 96 Euro an jährlichen Traumafolgekosten in Folge von Kindeswohlgefährdung gegenüberstünden. „Frühe Prävention rentiert sich für die Betroffenen, für ihr soziales Umfeld, für die Gesellschaft und schließlich auch für den Staat“, sagte er.
- Sönke Siefert, Geschäftsführer der Stiftung Familienorientierte Nachsorge Hamburg SeeYou, errechnete einen Finanzbedarf von 100 bis 110 Millionen Euro jährlich. Er forderte ein rasches Tätigwerden der Politik. Das gelte für die Anpassung der Mittel für die Bundesstiftung sowie auch für die Umsetzung der konkreten Handlungsempfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) sowie der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu den Lotsendiensten.
- Die Vorsitzende des Beirats Frühe Hilfen, Ute Thyen, befürwortete die Forderung der Länder ebenfalls. Profiteure der Frühen Hilfen gebe es viele. So etwa den Bildungsbereich, da gut unterstützte Kinder deutlich bessere Chancen hätten, einen Bildungsabschluss zu erreichen. Hauptprofiteur der Frühen Hilfen sei der Arbeitsmarkt. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sollten aus ihrer Sicht nicht nur Eltern effektiv und mit einer positiven Orientierung in der Erwerbstätigkeit unterstützen, sondern auch einen finanziellen Beitrag zu den Frühen Hilfen leisten.
Aus den Kommunen erreichten ihn in Bezug auf die Zusammenarbeit bei den Frühen Hilfen nur positive Rückmeldungen, sagte Jörg Freese, Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag. Insofern sei dem Gesetzentwurf des Bundesrates unbedingt zuzustimmen. [BT-hib, Video-Stream zur Anhörung]

 

Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern

[11.11.] Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Frauen im Jahr 2023 bei 3.564 Euro gelegen, während sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Männer ein Medianentgelt in Höhe von 3.930 Euro verdienten. Diese und weitere Statistiken sind Gegenstand einer Antwort (20/13630) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. [BT-hib

Anhörung zur Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

[8.11.] Um eine Erweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ging es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke (20/2696), die die Antidiskriminierungsstelle durch Einstufung als oberste Bundesbehörde stärken und damit den Diskriminierungsschutz verbessern will. Die Fraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Betroffene nur unzureichend vor Diskriminierung schütze, da es nicht alle Formen von Ungleichbehandlung erfasse. Die Fraktion verlangt eine Änderung des AGG. So soll unter anderem der Begriff „Rasse“ gestrichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Die Diskriminierungsmerkmale sollen um das Merkmal „sozialer Status“ erweitert werden, da gerade der soziale Status den Betroffenen viele Chancen verwehre und andere Diskriminierungsmerkmale verstärke. Bestehende Schutzlücken im privaten und öffentlichen Bereich sollen unter anderem mit einem umfassenden Verbandsklagerecht und verlängerten Klagefristen (besonders im Arbeitsrecht) geschlossen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für ausgewählte Fälle ein eigenes Klagerecht erhalten.
Als Sachverständige waren geladen: Eva Andrades (Geschäftsführerin Antidiskriminierungsverband Deutschland), Tabea Benz (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), Vera Egenberger (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung), Professorin Judith Froese (Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Nebengebieten, Universität Konstanz), Noa K. Ha (Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung), Universitätsprofessor Felix Hartmann (Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Arbeitsrecht, Freie Universität Berlin), Professorin Ulrike Lembke (Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien), Professor Mehrdad Payandeh (Bucerius Law School, Lehrstuhl für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht) und Remzi Uygyner (Fair mieten - Fair wohnen. Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt). [Zum Video der Anhörung]
Im Haushaltsjahr 2023 hat das Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bei insgesamt 13.395.000 Euro gelegen und es waren 42 Mitarbeitende (39,55 Vollzeitäquivalente) bei der ADS beschäftigt. Das geht aus einer Antwort (20/13192) der Bundesregierung hervor.

Antisemitismus-Resolution verabschiedet

[7.11.] Der Bundestag befasste sich am 7.11. mit einem interfraktionellen Antrag für ein entschlossenes Handeln gegen Antisemitismus in Deutschland befasst. Die Vorlage von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP trägt den Titel „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ (20/13627) und wurde im Anschluss an die rund eineinhalbstündige Aussprache mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD gegen die Stimmen der Gruppe BSW und bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen.
Zur Abstimmung standen außerdem zwei Änderungsanträge, die die Gruppe Die Linke (20/13653) und die Gruppe BSW (20/13654) zu der interfraktionellen Vorlage eingebracht haben. Der Änderungsantrag der Gruppe Die Linke wurde mit Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AFD gegen die Stimmen die Gruppen Die Linke und BSW abgelehnt. Auch der Antrag der Gruppe BSW wurde gegen Stimmen des BSW und einzelnen Enthaltungen aus der Gruppe Die Linke abgelehnt. [Mehr Informationen& Sitzungsvideo]
Der Antrag hatte für kontroverse Debatten gesorgt - in der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft, aber auch in den Reihen der Regierungsfraktonen selbst.
U.a. wird kritisiert, der Antrag gefährde Grund- und Menschenrechte.
Dazu sagte etwa die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, Julia Duchrow: "Amnesty International begrüßt ausdrücklich das Ziel, Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus und zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auf den Weg zu bringen. Die heute verabschiedete Resolution verfehlt dieses Ziel jedoch nicht nur, sie lässt schwerwiegende Verletzungen von Grund- und Menschenrechten sowie Rechtsunsicherheit befürchten.
Diese Resolution schafft Raum für Missbrauch, kriminalisiert legitime Kritik an der israelischen Regierungspolitik und bedient das rassistische Narrativ vom 'importierten Antisemitismus'. Daran gibt es seit Monaten Kritik von namhaften Jurist*innen, Kulturschaffenden und prominenten Stimmen aus der Zivilgesellschaft. Es ist ein fatales Signal, dass die Abgeordneten des Bundestages sogar alternative Formulierungsvorschläge ignoriert haben.
Bei der Umsetzung des Antrags sind nun unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungs-, Kunst-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit zu befürchten. So bleibt es völlig unklar, wie sichergestellt werden soll, dass bei der Verwendung der weitreichenden und unbestimmten IHRA-Definition als Maßstab für Maßnahmen wie Straf- oder Asylrechtsverschärfungen, der Verweigerung staatlicher Fördermittel oder Eingriffe in das Hochschulsystem keine von der Meinungsfreiheit geschützten Aussagen sanktioniert werden. Unklar ist außerdem, wer diese Prüfung durchführen und wie ein Missbrauch der Regelung vermieden werden soll. 
Der Kampf gegen Antisemitismus braucht keine spaltende Rhetorik, sondern ein klares Bekenntnis zu den Grund- und Menschenrechten." [AI. ZDF, Tagesschau, GEW]

Unterhaltsvorschussausbau&Steuergutschrift für Alleinerziehende gefordert

[6.11.] Die Gruppe Die Linke möchte den Unterhaltsvorschuss ausbauen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch stärken. In einem Antrag (20/13632) kritisieren die Abgeordneten unter anderem, dass vielen Familien die Leistungen vorenthalten werden, wenn leibliche Elternteile wieder heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Außerdem gebe es eine institutionelle Diskriminierung im Unterhaltsvorschussgesetz für einen Teil der Drittstaatsangehörigen. Auch kämen Kindergelderhöhungen bei den Empfängern des Unterhaltsvorschusses nicht an, weil diese verrechnet würden.
Die Linke verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. Außerdem fordert der Antrag, den Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile zu zahlen, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten. Die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ersatzlos gestrichen werden, fordert Die Linke. [BT-hib 8.11.] Der Antrag wurde noch nicht beraten.

[6.11.] In einem weiteren Antrag (20/13633) fordert die Gruppe Die Linke eine Steuergutschrift für Alleinerziehende. „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.
Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst. [BT-hib 8.11.] Auch dieser Antrag wurde noch nicht beraten.

Sächliches Existenzminimum 2025

[5.11.] Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2026 (15. Existenzminimumbericht) als Unterrichtung zugeleitet (20/13550). Dieser beziffert das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende im Jahr 2025 auf 11.940 Euro pro Jahr und 2026 auf 12.096 Euro pro Jahr. Derzeit liegt der steuerliche Freibetrag mit 11.604 noch darunter. Das im parlamentarischen Verfahren steckende Steuerfortentwicklungsgesetz (20/12778) sieht indes vor, den Grundfreibetrag 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro zu erhöhen.
Der Kinderfreibetrag soll 2025 auf 6.672 Euro und 2026 auf 6.828 Euro steigen. Derzeit liegt er bei 6.384 Euro. Der Bericht beziffert das sächliche Existenzminimum für Kinder auf 6.648 Euro für 2025 und 6.696 Euro für 2026.
Im Bericht heißt es weiter: „Abschließend wird festgehalten, dass in den Jahren 2025 und 2026 mit den geltenden steuerlichen Regelungen und den vorgesehenen Gesetzesänderungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern entsprochen wird.“
Allerdings gibt es noch keine abschließende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses für das Steuerfortentwicklungsgesetz. Es steht dort in dieser Woche auch nicht auf der Tagesordnung. [Weitere Informationen/ zum Stand des Steuerfortentwicklungsgesetzes ]

Erfolgsprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“

[4.11.] Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ ist offenbar ein Erfolg. Mit einer Finanzierung durch den Bund seien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 bundesweit solche Mentaltrainer an mehr als 100 Schulen eingesetzt worden, heißt es in der Antwort (20/13541) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
Mehr als 1.000 Angebote an den Schulen seien umgesetzt worden, fast 40.000 Schüler hätten davon profitiert. In der Evaluation des Modellvorhabens sprächen sich mehr als 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus.
Schulsozialarbeit sei ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich in der Schule tätig seien und mit Lehrkräften zusammenarbeiteten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege gleichwohl bei den Ländern. [BT hib]

Stärkere Hilfestrukturen für minderjährige Opfer sexueller Gewalt

[4.11.] Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183 vom 2.10.) hat in einer öffentlichen Anhörung des federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4.11. viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.
Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.
   Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.
   Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.
   Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.
   Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.
   Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.
   Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.
   David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.
   Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen. [BT hib 5.11.; zum Video zur Anhörung & den Stellungnahmen der Sachverständigen; siehe zudem:  Infos zur ersten Lesung am 11.10. Okt.: um Video / BT hib 7.10.]

Modernisierung der Arbeitslosenversicherung&Arbeitsförderung

[4.11.] SGB-III-Modernisierungsgesetz wird unterschiedlich bewertet: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (20/12779) stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Regelung geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA). [zur gesamten Meldung mit Bewertungen der geladenen Expert*innen (BT hib)]

BMFSFJ: Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten

[31.10.] BMFSFJ: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft - Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen.
Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“
Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.
Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.
Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich.
Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs: Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.

Kommunalrelevante Förderprogramme des Bundes

[30.10.] Um „kommunalrelevante Förderprogramme des Bundes“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/13522) auf eine Kleine Anfrage. Darin werden unter anderem die aus dem Bundeshaushalt finanzierten Förderprogramme des Bundes aufgeführt, bei denen Kommunen ausschließlich oder unter anderem antragsberechtigt sind. Genannt werden dabei den Angaben zufolge Förderprogramme, bei denen zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage (Stichtag 26. September 2024) eine Antragstellung oder eine Beteiligung an einem Interessenbekundungsverfahren möglich war. [BT hib]

Siehe hierin u.a.:
- BMAS: Seite 20-21 ESF Plus-Bundesprogramm Akti(F) Plus – Aktiv Familien und ihre Kinder // Seite 21-22: Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen (EhAP Plus) (ZG: besonders benachteiligte neuzugewanderten Unionsbürger*innen + Kinder sowie von Wohnungslosigkeit Betroffene/Bedrohte + Kinder; + Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung.) // Seite 22: Mobilität stärken – für ein soziales Europa (JUVENTUS) (mehrmonatige Auslandspraktika für benachteiligte junge Menschen zwischen18 und 30 Jahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit) // Seite 22-23: Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus) // Seite 25: Win-Win – Durch Kooperation zur Integration (ZG: Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern).
- BMBF: Seite 30 Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren.
- BMFSFJ: Seite 39: ESF Plus-Programm Elternchancen – Mit Elternbegleitung Familien stärken (2022-2028) // Seite 40: Demokratie leben!, zweite Förderperiode (2020 - 2024).

Versorgung psychisch Erkrankter ländlichen Räumen

[29.10.] Die Bundesregierung zielt auf eine Verstetigung der Modellvorhaben für eine patientenzentrierte sekto­renübergreifende Versorgung an psychiatrischen Kliniken.
„Angesichts der positiven (Zwischen-)Ergebnisse verschiedener Evaluationsvorhaben ist eine Verstetigung der Modellvorhaben nach Paragraf 64b Sozialgesetzbuch (SGB) V sinnvoll, um die psychiatrische, psychosomatische und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung zu verbessern“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/13541) auf eine Kleine Anfrage.
Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wann die „in anderen Ländern längst etablierten und auch in Deutschland über viele Jahre erprobten und evaluierten Modellprojekte“ zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen in die Regelversorgung überführt werden.
Auch die Bundesregierung weist darauf hin, dass Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V „zu einer Reduktion der vollstationären Betten sowie von voll- und teilstationären Behandlungstagen beitragen können“. Bei den Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V wird die Behandlung am psychiatrischen Krankenhaus sekto­renübergreifend ausgerichtet; sie erfolgt also über die Grenzen des ambulanten, tagesklinischen oder stationä­ren Sektors hinweg.
Dazu gehören explizit auch Behandlungsangebote im häuslichen Umfeld der Patient*innen, wie die „Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung“ oder die „Zuhause Behandlung“. Die Kliniken erhalten dafür ein Gesamtbudget. Ziel ist es, die Patienten nach Möglichkeit so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen.
Die Regelung geht auf das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) aus dem Jahr 2012 zurück. [Vgl. Ärzteblatt 5.11.]

Beim Psychotherapeuten­tag am 18.11. in Berlin wurde das Scheitern der Ampel für psychisch kranke Menschen als desaströs bezeichnet:
Das Hinauszögern der Gesetzgebung für psychisch kranke Menschen, die man in den vergangenen drei Jahren habe erleben müssen, geht mit dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition zulasten von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das sagte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), vor der BPtK-Delegiertenversammlung.
„Das ist fatal und das ist desaströs“, sagte Benecke. Man werde „gemeinsam diskutieren müssen, wie sich die ver­lorenen Jahre bestmöglich kompensieren lassen, damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkran­kungen auch zukünftig gewährleistet ist“.
Die Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses spielt Benecke zufolge dabei eine zentrale Rolle. Wenn die Finanzierung der Weiterbildung für Absolventen der neuen Approbationsstudiengänge Psychotherapie nicht doch noch gelinge, werde der Versorgungsengpass groß werden.
„Wir suchen zusammen mit Gesundheitspolitikern nach Lösungen, damit dieser Versorgungsengpass in der ver­bleibenden Zeit der Bundesregierung abgewendet werden kann“, sagte sie. „Der Versorgungsbedarf steigt und steigt – wir schaffen es nicht mehr.“
Es dürfe nicht sein, dass alles über Bord geworfen werde, was im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) der gescheiterten Ampelregierung zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen vorgesehen wurde.
Neben der Finanzierung der Weiterbildung gegen den drohenden Fachkräftemangel, sei die Reform der Bedarfs­planung zur Reduzierung der Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz besonders in ländlichen und struktur­schwachen Regionen dringend notwendig, so die BPtK-Präsidentin.
Für psychisch kranke Kinder und Jugendliche müsse es eine gesonderte Bedarfsplanung geben. Zur besseren Versorgung vulnerabler Patienten, wie Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Suchterkrankungen oder Funktionseinschränkungen sollten Ermächtigungen für Psychotherapeuten auf den Weg gebracht werden. Eine entsprechende Resolution mit der die Politik aufgefordert wird, sich doch noch auf das GVSG zu einigen, verabschiedeten die Delegierten in Berlin.
Die Nachfrage nach Psychotherapie nimmt der BPtK zufolge ständig zu. Seit der Coronapandemie habe sich vor allem die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verschlechtert. Psychische Belastungen seien aktuell auch bedingt durch Krisen wie den Angriffskrieg gegen die Ukraine, den Nah-Ost Konflikt, wachsender Populismus extremer Parteien, die ständige Präsenz sozialer Medien und die Klimakrise, sagte Benecke. [… zur gesamten Meldung]

Vermehrt neue, rechtsextremistische (Jugend-)Gruppierungen

[28.10.] Neu entstehende rechtsextremistische Jugendgruppen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13463) auf eine Kleine Anfrage. Danach lassen sich seit Mitte dieses Jahres vermehrt neue, rechtsextremistische Gruppierungen feststellen, die sich im virtuellen Raum über die Nutzung sozialer Medien etabliert haben.
Dort werben diese kürzlich ins Leben gerufenen Personenzusammenschlüsse laut Vorlage durch die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Streitthemen und der Inaussichtstellung gemeinsamer realweltlicher Aktivitäten Mitglieder an. Der so erreichte Personenkreis sei durch junge, teils minderjährige Akteure geprägt, die als aktionsorientiert angesehen werden. Sowohl deren Alter als auch die Aktionsorientierung erhöhten die Vulnerabilität für rechtsextremistische Beeinflussung und Radikalisierung und seien daher gefährdungsrelevant.
Die diesbezüglichen Entwicklungen werden durch die Sicherheitsbehörden des Bundes unter Gefährdungsgesichtspunkten fortlaufend beobachtet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Aktuell lägen ihr keine konkreten gefährdungsrelevanten Erkenntnisse zu den derzeit bekannten entsprechenden Jugendgruppierungen vor, die über die bestehende abstrakte Gefährdungslage der politisch rechts motivierten Kriminalität hinausgehen. [BT hib]

Internationales: Entwicklungsausgaben für Gleichberechtigung gestiegen

[22.10.] Die öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands (ODA-Leistungen) zur Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sind seit Antritt der Ampel gewachsen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13324) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12870) hervor. Demnach gab die Bundesregierung im Jahr 2022 rund 117 Millionen Euro mehr aus als 2021 für die Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, deren Hauptziel die Gleichberechtigung der Geschlechter ist. Das entspricht einem prozentualen Anstieg um 0,07 Prozentpunkte.
Die Ausgaben für Projekte, die als „Nebenziel“ Gleichberechtigung fördern sollen, stiegen im selben Zeitraum hingegen um 1,21 Milliarden Euro. Der prozentuale Anteil der Werte für das Nebenziel Gleichberechtigung sei aber auf „Basis der Grundgesamtheit der vergebenen Kennungsausprägungen (ODA-Brutto-Auszahlungen)“ von 2021 auf 2022 um 3,77 Prozentpunkte gefallen, heißt es in der Antwort.
Auszahlungen könnten Schwankungen unterliegen, die sich zum Beispiel aus dem Fortschritt eines Vorhabens ergäben, schreibt die Bundesregierung dazu. Ein Vergleich zwischen zwei Jahren sei daher nur bedingt aussagekräftig. Entwicklungspolitische Ziele der aktuellen Legislaturperiode, zum Beispiel im Bereich der Gleichberechtigung der Geschlechter, seien bei Neuzusagen und Planung ab 2022 berücksichtigt worden, erklärt die Bundesregierung. Sie fänden erst mit „erheblicher Zeitverzögerung Niederschlag in der ODA-Statistik, da diese Auszahlungen abbilde.
Bei den neubewilligten Projekten mit Gleichberechtigung als Nebenziel zeichnet sich ein deutlicher Ausgabenaufwuchs ab: So stiegen die Ausgaben von rund sechs Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 9,39 Milliarden Euro. Prozentual wuchs deren Anteil an der Grundgesamtheit der ODA-Verpflichtungen der Bundesregierung von 37,27 Prozentpunkte (2021) auf 42,33 Prozentpunkte im Jahr 2022.
Die Ausgaben für Projekte mit Gleichberechtigung als Hauptziel wiederum sanken leicht von 461 Millionen Euro (2021) auf 457 Millionen Euro (2022). Prozentual sank deren Anteil an der Grundgesamtheit der ODA-Verpflichtungen von 2,87 Prozentpunkte (2021) auf 2,06 Prozentpunkte (2022). [BT hib]

Finanzlage vieler Kommunen dramatisch

[16.10.] Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befasste sich unter anderem mit der Situation der Kommunalfinanzen. Dazu lagen dem unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) tagenden Gremium mehrere Berichte der Bundesregierung vor. Die Finanzlage vieler Kommen sei dramatisch, hieß es von der Bundesregierung dazu. Es gebe zwar derzeit keine konkreten Schritte zur Verbesserung der Lage, aber man befinde sich im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Für die Finanzausstattung der Kommunen seien die Länder zuständig. Seitens der Regierung wurde aber auch auf eine Schieflage bei den Finanzen zu Lasten des Bundes hingewiesen. Im vergangenen Jahr habe der Bund ein Defizit von 87,6 Milliarden Euro verzeichnet, die Länder hingegen nur von 0,1 Milliarden und die Kommunen von 6,8 Milliarden Euro.
In einem dem Ausschuss vorgelegten Bericht über die letzte Fachkonferenz Kommunalfinanzen heißt es von der Regierung, dass sich der Bund künftig wieder stärker auf die Wahrnehmung seiner eigenen Aufgaben konzentrieren müsse (zum Beispiel in den Bereichen Verteidigung, äußere Sicherheit, Wirtschaftspolitik und soziale Sicherungssysteme). Der Finanzierungsbedarf dafür sei enorm. Weitere Entlastungsleistungen zugunsten der Kommunen würden fiskalisch, verfassungsrechtlich, haushaltswirtschaftlich und auch politisch an Grenzen stoßen. In der Konferenz hatten Vertreter der Kommunen eine Kompensation für die von Bund und Ländern übertragenen Aufgaben und die Erhöhung von Standards gefordert. Als Problemfelder waren insbesondere die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Bundesteilhabegesetz, Flüchtlingskostenfinanzierung und Krankenhausfinanzierung genannt worden.
In der Konferenz war auch die Altschuldenproblematik der Kommunen erörtert worden. Dazu hatte der Bund einen Vorschlag für eine einmalige Altschuldenübernahme vorgelegt. In der Sitzung hieß es von der Regierung dazu, zur Lösung der Altschuldenproblematik sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
In einem Bericht über Maßnahmen zugunsten der Kommunen hebt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen insbesondere den Sozialen Wohnungsbau hervor. Von 2022 bis 2028 werde Bund die Länder mit insgesamt 21,65 Milliarden Euro unterstützen. Im Bundeshaushalt 2025 seien Programmmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro geplant (2024: 3,15 Milliarden). Im Rahmen der Städtebauförderung (Verpflichtungsrahmen in Höhe von 790 Millionen Euro) wurde besonders auf das mit 300 Millionen Euro ausgestattete Programm „Lebendige Zentren“ hingewiesen. [BT hib]
[Siehe auch: Antwort der Bundesregierung (20/14091, 4.12.) auf eine Große Anfrage zum Thema des Schulden- und Vermögensstands der Kommunen in Deutschland.]

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung&Fortpflanzungsmedizin

[16.10.] In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 16.10. verteidigten zwei Mitglieder der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ deren Abschlussbericht und die darin enthaltene Forderung zur Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Dieses definiert Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als rechtswidrig, erlaubt sie innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft aber unter bestimmten Umständen wie einer verpflichtenden Beratung.
Im April dieses Jahres hatte der Abschlussbericht das Thema Schwangerschaftsabbrüche wieder in den Fokus gerückt, weil mit ihm eine Aufforderung an die Politik verbunden war, gesetzgeberisch tätig zu werden, um Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Diese Forderung erneuerten sowohl Liane Wörner, Professorin für Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz als auch Friederike Wapler, Professorin für Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der Sitzung des Ausschusses.
Der Bericht der Kommission liegt auch als Unterrichtung (20/11530) der Bundesregierung vor. Um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, empfehlen die Sachverständigen zum einen, Aufklärung und Prävention zu stärken, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Zudem schlagen sie einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres und Änderungen bei der Beratungspflicht vor. „Die Beratung ist essenzieller Baustein und Problem. Es ist widersprüchlich, dass eine Pflicht zur Beratung und die Erwartung zur Mitwirkung der Schwangeren bestehen, dass Beratung gleichzeitig zielorientiert und ergebnisoffen sein soll und dass es eine zusätzliche Wartefrist gibt“, erläuterte Wörner in der Sitzung.
Die Kommission kommt in dem Bericht ferner zu dem Schluss, dass die Begründungen des Gesetzgebers von 1990 für ein Verbot der Eizellspende, insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespaltenen Mutterschaft, „heute als überholt und nicht mehr überzeugend gelten“. Eine Legalisierung der Eizellspende sei zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, die insbesondere den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleiste, so die Kommission.
In der Diskussion im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, dass sie hinter den Ergebnissen des Abschlussberichts stünden und sich für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stark machten. Denn die aktuelle Gesetzesgrundlage stehe dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen entgegen. Dies unterstrich auch die Gruppe Die Linke. Heftige Kritik kam dagegen von der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion, die der Kommission vorwarfen, nicht unabhängig gearbeitet, sondern „gewünschte Ergebnisse“ geliefert zu haben.
Deutlich wurde in dem Fachgespräch und der anschließenden Fragerunde außerdem, dass es offensichtlich erhebliche, regional abweichende Versorgungslücken für Frauen gibt, die vorhaben, eine Schwangerschaft abzubrechen. Insbesondere staatliche Häuser könnten sich dem verweigern, weil es eben rechtswidrig sei, sagte Wapler. Auf die schlechte Versorgungslage wiesen auch Grüne und die FDP hin, letztere verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es schon im Studium erhebliche Lücken beim Thema Schwangerschaftsabbrüche gebe. [BT hib; siehe auch Antwort (20/13238) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage/ BT hib 16.10.]
Die Sachverständigen haben ihre Ergebnisse und die jeweils einstimmig beschlossenen Empfehlungen in einem gemeinsamen Abschlussbericht im April 2024 an die Bundesministerien für Gesundheit, Justiz sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission würden derzeit von den Ressorts geprüft. [Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Frage der Neuregelung der Leihmutterschaft in Deutschland 20/13238]

Shell Jugendstudie: Optimismus trotz großer Herausforderungen&Sorgen

[15.10.] 19. Shell Jugendstudie veröffentlicht: Junge Menschen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen, aber sie blicken in der Mehrheit weiterhin optimistisch in die Zukunft - das ist eine zentrale Botschaft der 19. Shell Jugendstudie: Unter dem Titel "Jugend 2024 - Pragmatisch zwischen Verdrossenheit und gelebter Vielfalt" - stellte Bundesjugendministerin Lisa Paus am 15.10. mit der Forschungsgruppe die Ergebnisse der neuen Shell Jugendstudie vor:
- Aktuell wachsen junge Menschen mit verschiedenen Krisen auf. Das schlägt sich in sich überlagernden Ängsten und Sorgen nieder. Seit Veröffentlichung der letzten Shell Jugendstudie im Jahr 2019 sind neue Sorgen hinzugekommen: Die Angst vor einem Krieg in Europa (81%) und die Sorge um die wirtschaftliche Lage (67%) sind an die Spitze gerückt. Auch eine wachsende Feindseligkeit zwischen den Menschen (64%) besorgt junge Menschen. Sorgen angesichts von Umweltverschmutzung (64%) und Klimawandel (63%) bestehen fort.
- Dich trotz Ängsten und Sorgen haben 75% der Jugendlichen weiterhin hohes Vertrauen in die Demokratie. Auch das Zutrauen in die regierungsunabhängigen staatlichen Institutionen wie etwa das Bundesverfassungsgericht oder die Polizei ist hoch; Parteien hingegen genießen deutlich weniger Vertrauen. Festzustellen ist aber auch, dass deutlich mehr junge Menschen als noch vor fünf Jahren heute autokratisch-autoritären Positionen zustimmen.
- Die COVID-19-Pandemie hat zu mehr Einsamkeit bei jungen Menschen geführt. Auch wenn mit 55% die Mehrheit der Jugendlichen angibt, die Pandemie hinter sich gelassen zu haben, wirken die Belastungen aus dieser Zeit noch nach: Mehr als jede vierte junge Frau (27%) und mehr als jeder fünfte junge Mann (21 %) gibt an, sich oft einsam zu fühlen.
- Die Nutzung digitaler Medien für Kommunikation, Unterhaltung und Informationsbeschaffung nimmt weiter zu. Klassischen Medien wie ARD und ZDF-Fernsehnachrichten (83%) und überregionalen Tageszeitungen (80%) vertrauen Jugendlichen weiter am meisten; Online-Informationskanäle wie YouTube (53%), TikTok oder Instagram (36%) und X (29%) gewinnen deutlich hinzu.
- Partnerschaftlichere Erwerbsarbeitsaufteilung der gewünscht: Junge Männer wünschen sich zunehmend, in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie einmal Kinder haben. Eine 30-h-Woche des Vaters finden viele inzwischen attraktiver als eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit - darin sind sich junge Männer (42%) und Frauen (41%) einig. Knapp die Hälfte die Jugendlichen wünscht sich aber nach wie vor eine eher traditionelle Aufteilung der Erwerbsarbeit mit dem Mann als Haupt- oder Alleinversorger.
- Mit 56% schauen so viele jungen Menschen wie lange nicht zuversichtlich auf die Zukunft unserer Gesellschaft. Etwa drei Viertel der Befragten (76%) sind der Ansicht, dass Deutschland ihnen alle Möglichkeiten bietet, ihre Lebensziele zu verwirklichen und zu 71% vertrauen junge Menschen darauf, dass alle gemeinsam als Gesellschaft eine lebenswerte Zukunft schaffen können. Was ihre persönliche Zukunft betrifft, sieht diese zwar weiterhin eine knappe Mehrheit junger Menschen (52%) positiv, eine wachsende Anzahl schaut den kommenden Jahren aber mit gemischten Gefühlen entgegen.

Lisa Paus: "Um gute Kinder- und Jugendpolitik zu machen, ist es wichtig, die Perspektiven und Bedürfnisse junger Menschen zu kennen. Die 19. Shell Jugendstudie zeigt uns: Obwohl junge Menschen aktuell in sehr krisenhaften und kriegerischen Zeiten aufwachsen, bleibt die Mehrheit zuversichtlich. Junge Menschen sind politisch interessiert und wollen sich einbringen. Hier setzen wir bspw. mit dem von mir initiierten Bündnis für die junge Generation an. Indem wir junge Menschen ernst nehmen, ihnen zuhören und sie stärken. So verlieren wir auch die Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Blickfeld, die weniger optimistisch in die Zukunft schauen. Es ist unser Ziel: politisches Handeln verlässlich an den Interessen künftiger Generationen auszurichten. Damit Kinder- und Jugendliche nicht müde werden, sich für unsere Gesellschaft zu engagieren." (Siehe auch: Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung, über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" geförderte Projekte, Strategie gegen Einsamkeit.)

Die Shell Jugendstudie ist eine empirische Untersuchung der Einstellungen, Werte, Gewohnheiten und des Sozialverhaltens von Jugendlichen in Deutschland. Sie wird seit 1953 im Abstand von etwa 4 Jahren vom Mineralölkonzern Shell finanziert und herausgegeben. Seit der 14. Studie von 2002 wird sie von Wissenschaftler*innen der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit demoskopischen Institut Verian (ehemals Kantar Public) durchgeführt. Die diesjährige Studie stützt sich auf persönlich-mündliche Befragungen von 2509 Jugendlichen im Alter von 12-25 Jahren. Die Befragung erfolgte entlang eines standardisierten Erhebungsbogens im Zeitraum Anfang Januar bis Mitte März 2024; zudem gab es 20 vertiefende qualitative Befragungen. [BMFSFJ, Shell]

Förderung von Demokratie/Anti-Extremismus-Projekten

[14.10.]  Aus einer Antwort (20/13216) auf eine Kleine Anfrage geht folgendes hervor: im Haushaltsjahr 2023 wurden rund 22,5 Millionen Euro Fördermittel des Bundes zur Finanzierung und Kofinanzierung von Programmen, Projekten und Initiativen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, rund15,5 Millionen Euro für Projekte gegen Islamismus sowie rund 2,3 Millionen Euro für Projekte u.ä. zur Bekämpfung des Linksextremismus aufgewendet werden. Die Bundesregierung weißt aber darauf hin, dass die Schwerpunktsetzung sehr vieler Projekte und ganzer Programmbereiche im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ größtenteils phänomenübergreifend angelegt sei. Dadurch sei eine direkte thematische Zuordnung dieser Fördermittel nicht möglich.
Wiederum konkret der Verein „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.“ hat im vergangenen Jahr Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 630.000 Euro erhalten. Das geht aus einer Antwort (20/13227) der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage hervor. [BT hib I/II]

Bessere medizin. Versorgung von Kindern&Jugendlichen gefordert

[10.10.] Der Bundestag debattierte am 10. Okt. erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zukunftsfest machen“ (20/12979) und überwies diesen im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.
Laut Antrag müssten Frauen, Familien und ihre Kinder müssten dort, wo sie wohnen, die für sie bestmögliche medizinische Versorgung und Unterstützung erhalten. Das gelte ganz besonders vor, während und nach der Geburt. „Kaum ein Ereignis im Leben einer Frau und Familie ist so einschneidend wie die Geburt eines Kindes“, schreiben die Abgeordneten. Eine hochwertige, fachliche Betreuung stehe für einen guten Start ins Leben. Aber auch während des Heranwachsens werde ein wohnortnaher Zugang zur medizinischen Versorgung benötigt, heißt es in der Vorlage.
Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, kurzfristig die in der sechsten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlenen, flankierenden Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der stationären Kinder- und Jugendmedizin umzusetzen, „bis Reformschritte greifen“.
Im Rahmen der Krankenhausreform gelte es, mithilfe eines Vorschaltgesetzes stationäre Geburtshilfeeinrichtungen und Kinderkliniken zu stabilisieren, sodass Familien diese gesichert vor Ort zur Verfügung stehen und gleichzeitig eine langfristige Perspektive für das benötigte Personal bieten. Außerdem sei die Vergütungssystematik dahingehend anzupassen, „dass die geplante und grundsätzlich zu begrüßende Vorhaltefinanzierung von Geburtshilfestationen und Kinderkliniken leistungsunabhängig gewährt wird und den tatsächlichen Vorhalteaufwand der einzelnen Häuser widerspiegelt“.
Die Unionsfraktion fordert des Weiteren, eine gesetzliche Regelung dahingehend vorzulegen, dass interne Qualitätssicherungsverfahren wie interprofessionelle Schulungen und Notfalltrainings sowie Supervisionsstrukturen in den Geburtshilfeteams, inklusive Befragungssystematik der Gebärenden und Nachgespräche zur Geburt, refinanziert werden, um das Qualitätsmanagement in allen Einrichtungen zu stärken.
Im Sinne einer intersektoralen und regionalspezifischen Versorgung sei zudem die Verzahnung klinischer Strukturen, Hebammenpraxen, freiberuflichen Hebammen sowie sozialpädiatrischer Zentren voranzutreiben. [Video zur Anhörung]

UNICEF: Kinder leiden am stärksten in Krisen

[10.10.] „Kinder leiden am stärksten in allen Krisensituationen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für das Entstehen dieser Krisen tragen.“ Das sagte Catherine M. Russell, Exekutivdirektorin des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF), am Mittwochabend vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Nur ein Drittel der kinderbezogenen Nachhaltigkeitsziele würden im Moment erreicht, beklagte sie während der Sitzung zum Thema „Kinder im Fokus der Agenda 2030“. Zugleich wies die UNICEF-Exekutivdirektorin auf positive Entwicklungen hin und forderte gemeinsame globale Handlungen. „Kinder sind unschuldig. Wir müssen uns um sie kümmern. Das ist die Aufgabe von uns allen“, betonte Russel.
Sie sprach von einer Welt mit vielen Konflikten - mit militärischen Auseinandersetzungen, dem Klimawandel, Gesundheitskrisen, Unterernährung und weltweiten Ungleichheiten. Die Konsequenzen all dessen für die Kinderrechte und für die Zukunft der Kinder seien massiv. Weltweit lebten derzeit 330 Millionen Kinder in extremer Armut. Die Hälfte davon in Gegenden, wo es bewaffnete Konflikte gibt. 200 Millionen Kinder könnten sich nicht angemessen entwickeln, weil sie unterernährt sind. 86 Millionen Mädchen könnten nicht in die Schule gehen. 59 Millionen Kinder seien von Hitzewellen betroffen. Zudem würden jedes Jahr Millionen von Kindern an vermeidbaren Krankheiten sterben.
In den nächsten Jahrzehnten, so die UNICEF-Vertreterin, würden 4,2 Millionen Kinder geboren. „Das sind 4,2 Millionen neue Leben, die das Potenzial in sich bieten, sich gut zu entwickeln.“ Die Frage sei: Welche Zukunft haben diese Kinder? Erwarten sie Krisen, Armut, Konflikte, Klimawandel, Diskriminierung und Krankheiten? Oder wird es für diese Kinder eine umweltfreundliche, bessere, friedliche Zukunft geben, in der ihre Kinderrechte geachtet werden? „Wir brauchen mehr Hoffnung für diese Kinder. Mit Mut, mit Aktionen, mit Engagement und mit nachhaltiger Finanzierung“, forderte Russel und verwies auf Erfolge in der Vergangenheit. So sei seit dem Jahr 2000 die Kindersterblichkeit um 50 Prozent zurückgegangen. Kinder unter fünf Jahren seien jetzt nur noch zu einem Drittel von Wachstumsstörungen betroffen. Die Polio-Erkrankungen seien um 99 Prozent zurückgegangen. Zwei Millionen Menschen hätten zusätzlich Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Aber: „Es braucht natürlich mehr Fortschritt in der Agenda 2030. Wir brauchen kosteneffiziente evidenzbasierte politische Regelungen und Initiativen aus den unterschiedlichsten Ländern“, sagte Russel. UNICEF fordere mehr Immunisierung und Impfkampagnen für Kinder. Alle müssten Zugang zu neuen Impfstoffen haben, wenn sie diese benötigten, sagte sie. Wichtig sei auch die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Die von Deutschland mitfinanzierte Sahel-Partnerschaft sei dabei ein Flaggschiff, betonte sie.
„Wir können nicht länger warten bei der Umsetzung dieser politischen Maßnahmen“, machte Russel deutlich. Deutschland müsse dabei eine wichtige Rolle spielen. „Ihre Führung ist wichtig, um die globale Handlungsfähigkeit und die globale Umsetzung zu gewährleisten“, sagte die UNICEF-Exekutivdirektorin während der Beiratssitzung. [BT hib]

Kooperation& Information im Kinderschutz

[10.10.] Die erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs „zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (20/2912) stand am 10.10. auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Die Länderkammer fordert die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, heißt es in dem Entwurf.
Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.
„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben“, fordert der Bundesrat.
Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, „sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt“. [Video zur Beratung]

Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit

[9.10.] Über Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13144, 23.9.) auf eine Kleine Anfrage. Danach hat die Bundesregierung am 18. November 2022 den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen, um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken. Die Maßnahmen des Aktionsplans sollten einen „entscheidenden Beitrag leisten, echte Teilhabe von LSBTIQ* als selbstverständlichem Teil unserer pluralen Gesellschaft zu leisten“, schreibt die Bundesregierung weiter.
Zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans fand der Antwort zufolge zwischen März 2023 und Juni 2024 ein umfassender ressortübergreifender Arbeitsgruppenprozess statt. In diesen brachten sich laut Vorlage unter anderem LSBTIQ* Community-Verbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen ein. Ziel der Arbeitsgruppen sei es gewesen, die Fachkenntnisse der Teilnehmenden wechselseitig nutzbar zu machen und die für die jeweiligen Maßnahmen des Aktionsplans zuständigen Bundesressorts bestmöglich bei der Umsetzung zu beraten. Empfehlungspapiere der Arbeitsgruppen seien den zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Wie im Aktionsplan vorgesehen, hat die Bundesregierung den Angaben zufolge „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der nach Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigende Umstände aufgenommen und dazu ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vorgelegt, das am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), einem Beschluss der Innenministerkonferenz von 2021 folgend, einen temporären Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet und Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie die Bekämpfung von gegen LSBTIQ* gerichteten Gewalttaten weiter verbessert werden kann. Nach der Vorlage des Berichts habe die Innenministerkonferenz auf ihrer Frühjahrstagung 2023 beschlossen, dass das BMI zum Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen im Herbst 2025 berichten soll. [BT hib 9.10.]

Bessere medizin. Versorgung von Vergewaltigungsopfern gefordert

[8.10.] Vergewaltigungsopfer brauchen nach Ansicht der Unionsfraktion regelhaft eine bessere medizinische Versorgung. Bisherige Formen einer kostenbefreiten medizinischen Versorgung seien ungenügend und würden der staatlichen Fürsorgepflicht nicht gerecht, heißt es in einem Antrag (20/13224) der Fraktion.
Betroffene bedürften nach einer solchen traumatischen Erfahrung einer raschen und unbürokratisch zugänglichen Versorgung, bei der die finanzielle Situation der Person keine Rolle spielen dürfe. Die sogenannte Istanbul-Konvention, verpflichte die Vertragsstaaten, umfassende Vorkehrungen zum Schutz von Opfern von Sexualstraftaten zu ergreifen.
Ein wichtiger Schritt sei in der zurückliegenden Legislaturperiode mit der Einführung einer Finanzierungsregelung zur „vertraulichen Spurensicherung“ gemacht worden. Die Regelung ermögliche es Opfern von Sexualstraftaten, medizinische Beweise sicherzustellen, ohne sofort Anzeige erstatten zu müssen, heißt es in dem Antrag.
Betroffene einer Vergewaltigung erhielten Notfallkontrazeptiva wie die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken. Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr hätten Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln, einschließlich Notfallkontrazeptiva. Ältere Vergewaltigungsopfer erhielten für die Kosten der „Pille danach“ weder eine Erstattung seitens der Krankenkasse, noch hätten sie Anspruch auf eine alternative Kostenerstattung über das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Gesetzlich geregelt sei hingegen die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, auch für Fälle nach dem 22. Lebensjahr die kostenlose Bereitstellung von Notfallkontrazeptiva nach Sexualstraftaten zu ermöglichen. Ferner sollte ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um Betroffenen von Sexualstraftaten einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten, wie etwa Chlamydien oder eine HIV-Infektion, zu ermöglichen.
Der Antrag wurde nach Beratung u.a. in die Ausschüss für Gesundheit (federführend), für Arbeit und Soziales und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. [BT]

2. Positionen& Informationen

Studie: Wohnen macht arm

[13.12.] Fachinfo zur Wohnarmuts-Kurz-Expertise der Paritätischen Forschungsstelle: Die Wohnarmuts-Berechnung macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar.
Deutlich mehr Menschen als bisher angenommen leben in Armut, wenn die Wohnkosten berücksichtigt werden. Die steigenden Mieten belasten vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional. Viele Haushalte geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten aus - manche sogar mehr als die Hälfte.
Von Wohnarmut betroffen sind insgesamt 21,2 % der Bevölkerung (17,5 Mio. Menschen). Das sind 5,4 Mio. mehr Armutsbetroffene als nach konventioneller Berechnung. Besonders hohe Wohnarmut gibt es in Bremen (29,3 %), Sachsen-Anhalt (28,6 %) und Hamburg (26,8 %)
Massiv betroffene Gruppen sind: Menschen ab 65 Jahren: 27,1% Armutsquote, Junge Erwachsene (18-25 Jahre): 31% Armutsquote, Alleinerziehende: 36 % Armutsquote, Alleinlebende: 37,6 % Armutsquote (im Rentenalter sogar 41,7 %) und Erwerbslose: 61,3 % Armutsquote.
Wohnen entwickele sich mehr und mehr zum Armutstreiber und die Schere gehe durch die steigenden Wohnkosten immer weiter auseinander.
Die Expertise unterbreitet Vorschläge, mit welchen sozialpolitischen Maßnahmen die Armutslücke geschlossen werden kann.
Die Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit einer ambitionierten Wohnungspolitik. Armutsbekämpfung erfordere eine Begrenzung der Wohnkosten. Deshalb müsse auf das bestehende Marktgeschehen stärker Einfluss genommen werden. In der Diskussion ist aktuell die 2015 eingeführte und Ende 2025 auslaufende Mietpreisbremse. Mit dem Ende der Ampel-Koalition könnte die eigentlich bis Ende 2028 geplante Verlängerungwegfallen. Es drohen massive Preissteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten.
Der Paritätische Gesamtverband ruft darüber hinaus die künftige Bundesregierung auf neue, dauerhaft sozial gebundene Wohnungen zu schaffen.
„Eine zielgerichtete Politik zur Vermeidung von Armut in Deutschland braucht gute Löhne, bessere soziale Absicherung und eine Wohnungspolitik, die Mieten bezahlbar hält“, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die Expertise zusammen.

Die Studie basiert auf einer Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt. Sie berücksichtigen erstmals die tatsächlich verfügbaren Einkommen nach Abzug der Wohnkosten (Warmmiete und Strom). Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt. Diese Wohnarmuts-Formel macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. [PM I/ II, zur Kurzexpertise; vgl. ntv]

Kampf gegen Diskriminierung muss Ziel künftiger BReg sein

[10.12.] IN VIA, der Katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V., fordert verstärkte politische Anstrengungen zur Prävention und Unterstützung aller von Diskriminierung Betroffenen:
In Zeiten wachsender rechtsextremer Einflüsse müssen die Anstrengungen der demokratischen Parteien für eine offene und vielfältige Gesellschaft verstärkt werden. Jegliche Form von Diskriminierung zu bekämpfen, muss Ziel der künftigen Bundesregierung sein. Dies bedarf verstärkter und kontinuierlicher Förderung von zivilgesellschaftlichen Programmen, Projekten und Initiativen, fordert IN VIA Deutschland anlässlich des Tags der Menschenrechte. [Zur gesamten Meldung]

SVR-Integrationsbarometer 2024: Integrationsklima leicht verschlechtert

[10.12.] Laut des Integrationsbarometers 2024 des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) wird das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft wird in Deutschland etwas negativer bewertet als noch vor zwei Jahren. Diese Entwicklung lasse sich vor allem auf eine etwas skeptischere Wahrnehmung bei Befragten ohne Migrationshintergrund zurückführen. Der Vorsitzende des Rats, Hans Vorländer, betonte jedoch, dass Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte das Integrationsklima weiterhin „mehrheitlich deutlich positiv bewerten, anders, als die oft hitzigen medialen Debatten um Migrationssteuerung vermuten lassen“.
Die Sachverständigen legten das Integrationsbarometer mit dem Integrationsklima-Index zum fünften Mal vor. Es misst die Einstellungen von Menschen auf der Basis repräsentativer Befragungen und fasst sie in einem Wert zwischen 0 und 100 zusammen. Danach liegt der Index 2024 bei 66,3 Punkten - und damit auf dem Niveau von 2020, jedoch unter dem Höchststand von 68,5 Punkten im Jahr 2022.
Dem Bericht zufolge bewerten Menschen mit und ohne Migrationshintergrund das Zusammenleben unterschiedlich: Während Zugewanderte nahezu gleichbleibende Werte angeben, fällt das Urteil der Nicht-Zugewanderten skeptischer aus. Besonders negativ wird der Bildungsbereich eingeschätzt.
Vorländer sieht darin eine gestiegene Skepsis gegenüber der Integrationsfähigkeit des Bildungssystems. So würden beispielsweise 55 Prozent der befragten Menschen ohne Migrationshintergrund ihre Kinder an einer Schule mit einem höheren Anteil an Kindern mit internationaler Herkunft anmelden, vor zwei Jahren seien es noch 65 Prozent gewesen.
Befragt wurden für das aktuelle Integrationsbarometer 15.020 Personen, 8.001 Menschen ohne und 7.019 Menschen mit Migrationshintergrund. Die Interviews fanden von November 2023 bis Juli 2024 statt. Die Studie wird zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern gefördert. Das Integrationsbarometer wird alle zwei Jahre veröffentlicht. [evangelisch.de, vgl. ZDF, Tagesschau, MIGAZIN, Videostatement des SVR-Vorsitzenden zur Veröffentlichung].

Bundesjugendring-Forderungen zur Bundestagswahl

[9.12.] Mit zehn umfangreichen Forderungen richtet sich der Deutsche Bundesjugendring vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.25 an die demokratischen Parteien.

  1. Wirksame Beteiligung und eigenständige Jugendpolitik
  2. Bundeszentrale Träger der Jugendverbandsarbeit stärken
  3. Demokratie achten und schützen
  4. Junges Engagement stärken
  5. Kinder- und Jugendarmut bekämpfen
  6. Nachhaltige Entwicklung und Klimagerechtigkeit
  7. Gesellschaftliche Vielfalt stärken
  8. Europa jugendgerecht gestalten
  9. Schuldenbremse abschaffen
  10. Orte der Demokratie durch gezielte Förderung stärken.

[Zum ausführlichen Forderungspapier]

Bundesarbeitsgerichtsurteil zu Teilzeit = Frauenrechte-Stärkung

[6.12.] Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 5.12.24 entschieden. Das höchste deutsche Arbeitsgericht sieht es auch als unzulässige Benachteiligung von Frauen, wenn Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn sie die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiben. U.a. Verdi begrüßte dieses Urteil, da hiermit  gravierendes Unrecht zulasten von Teilzeitkräften endlich beseitigt wird.: In seiner vielbeachteten Entscheidung hatte das BAG geurteilt, dass Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge haben wie Vollzeitkräfte – mit Geltung ab der ersten Stunde. Bislang war es häufig so, dass der Anspruch auf Überstundenzuschläge erst bestand, wenn die reguläre Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wurde.  Geklagt hatte eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft, der trotz eines erheblichen Überstundensaldos mit Verweis auf den Haustarifvertrag entsprechende Zuschläge verwehrt wurden. Im Haustarifvertrag war ein Zuschlag von 30 Prozent erst bei Überschreitung der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vorgesehen. Dagegen und gegen die damit einhergehende Diskriminierung als Frau hatte die Betroffene geklagt.
Das BAG hat bei Fehlen sachlicher Gründe die Zuschlagsregelung zudem als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewertet und damit der Klägerin Recht gegeben. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis äußerte hierzu: „Da Teilzeittätigkeiten weit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, setzt das Urteil auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen Maßstäbe. Damit werden die Rechte von Frauen im Arbeitsalltag entscheidend gestärkt“. [Verdi, CIO, ZDF, DLF]

Gleichstellung muss EU-Priorität bleiben

[2.12.] Amtsantritt der neuen EU-Kommission: Gleichstellung muss Priorität bleiben!
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) appelliert an die EU-Kommission, ihrem in den EU-Verträgen verankerten Auftrag und ihrer Rolle als Vorreiterin für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in Europa auch in den kommenden fünf Jahren gerecht zu werden.
„Die EU-Kommission muss die ‚Union der Gleichheit‘ zu einer Priorität in allen Politikbereichen machen. Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit sind Grundpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb mahnt, Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit gerade auch in diesen turbulenten Zeiten, in denen demokratiefeindliche Kräfte in ganz Europa die Errungenschaften der Gleichberechtigung in Frage stellen, hoch oben auf die politische Agenda zu setzen.
Am 1. Dezember 2024 hat die neue EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen ihr Amt angetreten. Der djb begrüßt, dass die Kommissionspräsidentin in ihren Politischen Leitlinien an ihr erstes Mandat anknüpft und weitere Schritte hin zu einer ‚Union der Gleichheit‘ ankündigt; sie bleibt dabei jedoch sehr allgemein. Mit der Belgierin Hadja Lahbib ist erneut eine Kommissarin für Gleichstellung ernannt worden, allerdings zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Sie hat die Vorlage einer ‚Roadmap für Frauenrechte‘ zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 und eine neue europäische Gleichstellungsstrategie post-2025 angekündigt.
Der djb begrüßt, dass die neue EU-Kommission den Fokus auf eine effektive und nachhaltige Umsetzung der in ihrem letzten Mandat erzielten Fortschritte in den Mitgliedstaaten legen will. Dies reicht aber nicht aus. Es braucht weitere konkrete und innovative Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung der zunehmenden – auch digitalen – Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung von strukturellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Benachteiligungen (Stichworte: Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap, Parität).
Der djb hat bereits im Juli 2024 ein Forderungspapier an die EU-Kommission mit konkreten Vor-schlägen aus verschiedenen Politikbereichen für eine soziale und geschlechtergerechte Ausgestaltung der Gesellschaft vorgelegt. Valentina Chiofalo, die Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb: „Der djb wird die angekündigte Roadmap für Frauenrechte und die neue EU-Gleichstellungsstrategie aufmerksam und konstruktiv-kritisch begleiten. Schönen Worten müssen Taten folgen. Die Kommission steht hier in der Verantwortung.“ [zur djb-PM; zu den Politischen Leitlinien der EU Kommission]

Vorläufige Haushaltsführung darf frauen-& geschlechtspolitische Projekte nicht gefährden

[29.11.] Frauen- und geschlechtspolitische Projekte darf durch die vorläufige Haushaltsführung nicht die notwendige Finanzierung entzogen werden.
Davor warnte u.a. auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eindringlich. Anlass war ein Brandbrief von DaMigra, dem Dachverband der Migrantinnenorganisationen, der auf die existenzielle Bedrohung des Dachverbandes und seiner Standorte durch den drohenden Verlust der Bundesförderung hinweist. „Die Bundesregierung muss auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung dem Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht werden; dazu gehört es, die Förderung von gleichstellungspolitisch zentralen Einrichtungen wie DaMigra fortzuführen,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Die nächsten Bundestagswahlen sind am 23. Februar 2025. Bis der Haushalt 2025 vom neuen Bundestag beschlossen wird, könnte die vorläufige Haushaltsführung nach Art. 111 GG noch Monate andauern. Diese unbefristete Unsicherheit bedroht wichtige Projekte und gefährdet gesellschaftlichen Fortschritt. „Die vorläufige Haushaltsführung lässt der Bundesregierung einen gewissen Gestaltungsspielraum, den sie im Lichte des Verfassungsauftrags zur Förderung der Gleichstellung nutzen muss,“ erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.
Einrichtungen wie DaMigra leisten unverzichtbare Arbeit für migrierte und geflüchtete Frauen. Der Verlust solcher Angebote hätte langfristig nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft. Die Stärkung von Frauenrechten darf nicht dem Haushaltsdruck zum Opfer fallen. Demokratie lebt von Gleichberechtigung und Teilhabe – und sie braucht mehr davon, nicht weniger. [djb]

Verbände fordern Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

[28.11.] 73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf
Eine breite Allianz veröffentlichte einen gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Darin fordern sie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterstützen, den 236 Abgeordnete vor zwei Wochen eingebracht hatten. Die Verbände begrüßen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die den Zugang von ungewollt Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch sicherstellen und Hürden im Gesundheitssystem abbauen sollen.
Die unterzeichnenden Verbände betonen, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung ungewollt Schwangere besser schützt und den rechtlichen Rahmen schafft, um ihre gesundheitliche Versorgung zu sichern. Sie sehen im Entwurf einen wichtigen Schritt, um eine langjährige gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte in konkrete politische Verbesserungen umzusetzen. Auch 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für diese Gesetzesänderung.
„Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Argumente sind ausgetauscht, und die Empfehlungen unabhängiger Expertinnen sind berücksichtigt. Jetzt ist die Zeit zu handeln“, heißt es in dem Schreiben.
Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Netzwerke appellieren an die Abgeordneten: „Stimmen Sie zu und schreiben Sie Geschichte! Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte!“

Dr. Marie‐Luise Löffler, Bundessprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen: „§ 218 StGB kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und schränkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper und ihr Leben massiv ein. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands setzen sich bereits seit Jahrzehnten umfassend für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Auch die von der Bundesregierung eingesetzte, unabhängige Expert*innenkommission war im April zu einem eindeutigen Schluss gekommen: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Vorschriften. Als BAG der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unterstützen wir daher mit Nachdruck den kürzlich eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und den Entschließungsantrag zur Versorgungslage ungewollt Schwangerer. Jetzt ist die Zeit, diesen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung und den Schutz von ungewollt Schwangeren zu gehen!“

Zu den Unterzeichner*innen gehoren u.a.: AWO Bundesverband e.V., BAG Mädchen*politik e.V., DaMigra, Deutscher Ärztinnenbund, Deutscher Frauenrat, Deutscher Frauenring e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, pro familia Bundesverband, TERRE DES FEMMES, UN Women Deutschland. [Verbaendebrief (PDF), Pressemitteilung (PDF]

Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

[25.11.] Weltweit fanden am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen Proteste und Veranstaltungen statt. Kommentatorinnen in Europas Presse prangerten die vielfältigen Formen und Strukturen an, in die diese Gewalt gegossen ist. [eurotopics]
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Erklärung von Alain Berset, Generalsekretär des Europarats am 25.11.24: "Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sind viele Fortschritte zu verzeichnen, aber zu viele europäische Länder definieren Vergewaltigung noch nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags. [... Seitdem] haben die Länder bisher Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Einrichtung spezialisierter, an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbarer Beratungsstellen, durch die Verbesserung des Zugangs zu Unterkünften und durch die Ausarbeitung umfassender, landesweiter Aktionspläne. Allerdings sind noch weitere Maßnahmen nötig. Die Länder sollten zum Beispiel besser gegen Stalking, sexuelle Belästigung im Internet oder psychische Gewalt vorgehen, die in Europa ein zunehmendes Problem sind.
In der Istanbul-Konvention basiert die Definition von Vergewaltigung auf dem Fehlen einer freiwillig erteilten Zustimmung, im Gegensatz zu den herkömmlichen Definitionen von Vergewaltigung, die auf Gewaltanwendung beruhen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um vollständig zu erfassen, was Frauen und Mädchen erleben, die sexuelle Gewalt erfahren, und wie sie darauf reagieren. In jüngster Zeit haben Finnland, Dänemark, Belgien und Spanien die Definition von Vergewaltigung in ihren Gesetzen geändert, um sie an die Bestimmungen des Übereinkommens anzupassen. Alle europäischen Länder sollten die Istanbul-Konvention ratifizieren und eine rechtliche Definition von Vergewaltigung annehmen, die auf dem Fehlen einer freiwillig erteilten Zustimmung beruht.
Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist eine ständige Verpflichtung.[...].“
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Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. forderte zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen: Die Istanbul-Konvention muss vollständig und unter Berücksichtigung besonderer Gefährdungen aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen und rassistischen Ausschlüssen implementiert werden. Gewalt gegen FLINTA*-Personen ist ein dringendes, gesamtgesellschaftliches Problem. Fast jeden Tag findet ein Feminizid statt; jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Geflüchtete Mädchen und junge FLINTA*-Personen sind auf besondere Weise von Gewalt bedroht und betroffen – dabei finden ihr Schutz und ihre Sicherheit, auch auf politischer Ebene, vielfach nicht ausreichend Beachtung. [zum Beitrag mit den BumF-Forderungen]

Haushalt 2025: Keine Kürzung an Mädchenarbeit

[22.11.] Dieser offene Brief ist zwar nur an die Fraktionen der Stadt Köln gerichtet, doch da er von seinen Inhalten und dem Apell her überall und grundsätzlich für die Mädchen*(sozial) gilt und Kürzungen für diesen Bereich der Jugend(sozial)arbeit auf allen Ebenen zu befürchten sind, möchte ich an dieser Stelle ausschnittsweise aus dem offenenb Brief des Kölner LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. zitieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Besorgnis wenden wir uns an Sie, um auf die bedrohlichen Kürzungen im Haushaltsentwurf 2025/26 aufmerksam zu machen. Diese geplanten Kürzungen gefährden sowohl zentrale Projekte als auch die Grundstruktur der [Arbeit] FÜR MÄDCHEN, mit der wir seit Jahren Mädchen und junge Frauen [...] unterstützen.
Was bedeutet das konkret?
1. Die geplante Streichung des Strukturförderfonds für freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit entspricht faktisch einer Kürzung der Strukturen um 10 %.
2. Die Kürzungen der Integrationsmittel [...] bedrohen drei zentrale mädchenspezifische Projekte der Kinder- und Jugendarbeit [...].
Ohne die Kompensation der Personalkostensteigerung werden wir unsere Arbeit nicht mehr in vollem Umfang leisten können. Es drohen die Streichung von Angeboten, weniger und verkürzte Beratungen (trotz Warteliste!) sowie der Wegfall präventiver Angebote. Ohne die Mittel des Strukturförderfonds können wir die gestiegenen Personalkosten nicht refinanzieren. Arbeitsplätze und Fachkräfte, die essenzielle Unterstützung leisten, werden wegfallen.
Ein fatales Zeichen für die Mädchen und jungen Frauen, besonders mit Blick auf die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA, Bundeslagebild 2023):
- Sexualisierte Gewalt: Von den 52.330 Opfern von Sexualstraftaten sind 51 % Mädchen unter 18 Jahren.
- Häusliche Gewalt: 70,5 % der Opfer sind Frauen und Mädchen. Insgesamt wurden 180.715 weibliche Opfer registriert- ein Anstieg von 5,6 % im Vergleich zu 2022.
- Digitale Gewalt: 17.193 Mädchen und Frauen sind Opfer von digitaler Gewalt, wie Cyberstalking und Cybergrooming- ein Anstieg von 25 % im Vergleich zu 2022.[...]
Die steigenden Zahlen sexualisierter, häuslicher und digitaler Gewalt verdeutlichen den akuten Bedarf. Unsere Arbeit bietet nicht nur präventive Ansätze, sondern schafft auch sichere Räume und Unterstützung. Ohne die notwendigen finanziellen Mittel wird dieses erheblich eingeschränkt, was angesichts der steigenden Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen einen überproportional großen Einschnitt für die [...] Mädchenarbeit bedeutet.
Darüber hinaus sind durch die Kürzung der Integrationsmittel [...] zentrale Angebote im Kern bedroht; [...]:
[Wie Projekte in denen seit Jahren...] Mädchen aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien im Übergang Schule/ Beruf [unterstützt werden]. In dieser Beratung legen Mädchen oft
den Grundstein für ihre selbstbestimmte Zukunft. [Sowie...] Aufsuchende Mädchenarbeit: Diese ermöglicht niedrigschwellige Angebote in Geflüchteten Unterkünften und bietet für viele der Mädchen den ersten Schritt in Richtung Partizipation und Integration. [Oder Projekte, bei denen] die vollständige Konsolidierung der Förderung [droht], mit gravierenden Auswirkungen für die geschlechtersensible Arbeit zur Prävention von sexualisierter Gewalt [, da hier] Mädchen und junge Frauen für Themen wie Grenzen, Selbstbestimmung und den Umgang mit Gewalt [sensibilisiert und gestärkt werden].
Wir appellieren an Sie, mit starker Stimme für die [...] Mädchen einzutreten und Kürzungen bei der Mädchenarbeit nicht hinzunehmen.
Unsere Arbeit stärkt nicht nur jede Einzelne, sondern die gesamte [G]esellschaft. [Zum kompletten Brief]

Kinderrechte gehen uns alle an! Genau wie unsere Demokratie.

Jedes Jahr am 20.11. ist Internationaler Tag der Kinderrechte – denn an diesem Tag im Jahr 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Doch obwohl sich fast alle Staaten dazu verpflichtet haben, die Rechte von Kindern anzuerkennen und umzusetzen, ist die Realität für Millionen Mädchen und Jungen oft eine ganz andere – auch bei uns in Deutschland.
Hierzulande stand der Aktionstag in diesem Jahr unter dem Motto "Kinderrechte leben. Demokratie stärken." Denn die konsequente Verwirklichung der Kinderrechte ist nicht nur von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Stärkung unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Daher betont das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF): Kinderrechte gehen uns alle an! Genau wie unsere Demokratie.
Mehr Informations- und Aufklärungsarbeit ist indes notwendig: bspw. in einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks gaben nur 24% der befragten 10-17-Jährigen aus Niedersachsen an, sich mit Kinderrechten ganz gut auszukennen. 60% der befragten niedersächsischen Kinder und Jugendlichen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, fordert deshalb, über Kinderrechte in Schulen und Kindertagesstätten aufzuklären. [Weitere Infos: UNICEF, ZDF, NDR, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.]

Männer*&Jungen* als Verbündete bei der Geschlechtergleichstellung

Am 19.11. war der Internationale Männer*tag, der das Bewusstsein für oft übersehene Probleme schärfen soll. Er ist ein Aufruf zum Handeln, um die besonderen Herausforderungen der Gleichstellung von Männern* und Jungen* weltweit anzugehen. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf der Gesundheit von Männern*; u.a. auf den Themen Prostata- und Hodenkrebs sowie männlichem Selbstmord.
Darüber hinaus ist der Internationale Männer*tag auch eine Gelegenheit, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Er erinnert uns daran, dass positive männliche Vorbilder dazu beitragen, eine bessere und sicherere Umgebung für alle zu schaffen.
Es ist eine Zeit, in der wir erkennen, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein gemeinsames Ziel ist. Und der Weg dorthin erfordert die aktive Beteiligung von Männern* und Jungen*.
Hierzu zeigen etwa Untersuchungen des European Institute for Gender Equality (EIGE), wie sich die Geschlechterrollen auch auf Männer* auswirken. Wiederum konkret zeigt der EIGE-Gleichstellungsindex auf, in welchen Bereichen Männer* zurückbleiben. Das liegt oft an den falschen Erwartungen an die Männlichkeit. Auch hinsichtlich des Themas Gesundheit leben Männer* tendenziell kürzer als Frauen*. Höhere Raten von Rauchen, Alkoholkonsum und riskanten Aktivitäten spielen dabei eine Rolle. Männer sind mit höheren Selbstmordraten, Behinderungen und spezifischen Folgen von Krisen wie COVID-19 konfrontiert. Zudem bringen sie sich tendenziell weniger in die Kinderbetreuung ein. Sie nehmen seltener Elternurlaub, und viele verlassen sich mehr auf externe Kinderbetreuungsdienste als auf die familiäre Betreuung.
Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter von entscheidender Bedeutung. Der dänische Ratsvorsitz des EIGE hat dies mit seinem "Aktionsplan für die Gleichstellung von Männern* und Jungen* (2024)" erkannt und positioniert Männer* und Jungen* als Verbündete bei der Gleichstellung der Geschlechter. Er bietet einen zukunftsweisenden Ansatz, der eine ausgewogene, solidarische Gesellschaft fördert. Und das, ohne die Rechte der Frauen* aus den Augen zu verlieren. Der Plan präsentiert die Vision einer Gesellschaft, die sowohl Frauen* als auch Männern* die Möglichkeit gibt, sich zu entfalten und skizziert dafür Initiativen zur Unterstützung von Männern* und Jungen* in vier Bereichen, die an der vordersten Front der Gleichstellung stehen. (Bildung und Arbeit, Familie und Elternschaft, Gesundheit und Wohlbefinden, Verringerung von Anfälligkeit und sozialer Ausgrenzung. [ausführl. Infos]

Verfassungskonforme Paritätsgesetze zur Umsetzung v. Art. 3(2) GG

[15.11.] Der Verfassungsauftrag zur Herstellung tatsächlicher Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) hatte am 15. November Geburtstag – auch 30 Jahre nach seiner Einführung bleibt er ein uneingelöstes Versprechen. Das zeigt sich besonders bei der politischen Partizipation von Frauen.
Angesichts dessen fordert der djb Bundes- und Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erlassen, um das Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend sollte eine klarstellende Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden, die die Verfassungsmäßigkeit derartiger Regelungen konkretisiert. Darüber hinaus sollte die politische Partizipation von Frauen proaktiv und ganzheitlich gefördert werden – auch durch die Parteien selbst.
In einem Policy Papier ordnet er den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG historisch ein, fokussiert auf die politische Partizipation von Frauen als einem seiner Kernanliegen und erläutert, wie eine proaktive und ganzheitliche Politik diese fördern muss. [Zum Paper]

EKD: Aufarbeitung Fälle sexualisierter Gewalt / individuelles Asylrecht

[13.11.] Die 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat weitere Schritte zur Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche beschlossen. So stimmte das Kirchenparlament zum Abschluss seiner jährlichen 5. Tagung in Würzburg (10.-13.11.24) einem Maßnahmenplan zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass Opfer ein Recht auf Aufarbeitung ihrer Fälle haben sollen. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Außerdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis kritisch prüfen lassen. Der s.g. ForuM-Maßnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Jahrebeginn veröffentlichten Studie über Ausmaß und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche. (s.a.Bericht des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt)
Zum Tagungsschwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ wurden Erklärungen verabschiedet. Darin spricht sich die Synode für den Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl und gegen Asylverfahren in Drittstaaten aus.

Autoritarismus-Studie: Zustimmung zu Demokratie in Deutschland sinkt

[13.11.] In der Leipziger Autoritarismus Studie wird seit 2002 untersucht, wie weit extrem rechte Einstellung in der Mitte der Gesellschaft verbreitet sind, indem sie die Einstellungen der Bevölkerung zu autoritären und demokratiefeindlichen Tendenzen erfasst. Die Ergebnisse werden alle zwei Jahre veröffentlicht. 
Laut der neuesten Ausgabe von 2024 (die in einer repräsentativen Stichprobe 2.500 Menschen in Ost- und Westdeutschland befragte) hat die Zufriedenheit mit der Demokratie in Deutschland abgenommen: So ergab die Untersuchung der Universität Leipzig in Kooperation mit der Otto-Brenner-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung, dass die Demokratie, wie sie in Deutschland gestaltet wird, nur noch bei 42% der Befragten Anklang findet. Im Jahr 2022 waren es noch 58%. Vor allem in Ostdeutschland sinke die Akzeptanz rapide. Im Westen nahm die Zustimmung zu ausländerfeindlichen Aussagen zu. Dort stieg der Anteil der Menschen mit einem geschlossen ausländerfeindlichen Weltbild von knapp 13 auf rund 19%. In Ostdeutschland liegt der Wert aktuell bei 31,5%. Co-Studienleiter Brähler erklärte, die Ausländerfeindlichkeit habe sich zu einem bundesweit geteilten Ressentiment entwickelt. [Zur Studie]

Forderungen an die nächste BReg: Gewaltschutz, wirtschaftliche & reproduktive Gerechtigkeit

[7.11.] Jetzt erst recht! djb veröffentlicht Wahlforderungen: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nahm die aktuellen politischen Entwicklungen bereits frühzeitig zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Angesichts des Zerbrechens der Ampel-Koalition und der bevorstehenden Neuwahlen in Deutschland wird klar: Der Einsatz für reproduktive Gerechtigkeit, umfassenden Schutz vor Gewalt und wirtschaftliche Gleichberechtigung ist dringender denn je. Die vollständige Liste der Wahlforderungen findet sich auf der djb-Website und wird laufend aktualisiert.
„Je widriger die Umstände sind, desto stärker wird unser Einsatz für eine gerechte Gesellschaft,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, um das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken und bestehende Barrieren abzubauen.
„Die Neuwahlen sind auch eine Chance, Ausstehendes endlich umzusetzen: die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, das Gewalthilfegesetz und Maßnahmen für Entgelttransparenz,“ erklärt Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.
Auch im Bereich der wirtschaftlichen Gleichstellung sieht der djb dringenden Handlungsbedarf. Der djb fordert von der kommenden Regierung die vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle, um bestehende Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig abzubauen.
Mit Blick auf den Schutz der Demokratie sieht der djb eine besondere Herausforderung darin, rechtspopulistische Angriffe auf die Gleichstellungspolitik abzuwehren. Verena Haisch, ebenfalls Vizepräsidentin des djb, unterstreicht: „Gerade in Zeiten politischer Unsicherheit müssen wir unsere demokratischen Werte und Errungenschaften in der Gleichstellung entschlossen verteidigen.“ Der djb fordert daher verstärkte verfassungsrechtliche Sicherungen und eine konsequente Umsetzung von Richtlinien gegen frauenfeindliche und missbräuchliche Einschüchterungsklagen. [djb]

KJH: Arbeitsbelastungen& gesundheitsförderl. Strategien

[7.11.] AGJ: Fachkräfte am Limit?! Arbeitsbelastungen in der Kinder- und Jugendhilfe und gesundheitsförderliche Strategien
Das Positionspapier macht sichtbar, wie sich die ungedeckten Personalbedarfe und die Krisen der vergangenen Jahre auf die Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe auswirken. Zugleich werden Lösungsansätze zur Verringerung der Belastungssituationen im beruflichen Alltag aufgezeigt wie die Initiierung und Stärkung gesundheitsfördernder Strategien. Die AGJ dringt zudem auf notwendige strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der Arbeitssituation in der Kinder- und Jugendhilfe. [AGJ-Positionspapier]

Ganzheitliche Demokratiebildung von Anfang an

[5.11.] Mit einem eindringlichen Appell für eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten begann der Abschlusstagung des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter. Dabei wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus darauf hin, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde haben. Es sei die Pflicht von Staat und Gesellschaft, ihnen diese Teilhabe an der Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betonte die besondere Bedeutung von Demokratieförderprogrammen wie „Demokratie Leben!“, die ein wichtiger Baustein seien, um junge Menschen auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusst zu machen. Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA), bekräftigte die Bedeutung früher Demokratieerfahrungen und entsprechend demokratisch aufgestellter Bildungsorte für Kinder insbesondere im gegenwärtigen Klima antidemokratischer Hetze, die bereits junge Kinder beeinflusse.

„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde. Es ist unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe an unserer Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Gerade in Zeiten, in denen unsere offene pluralistische Gesellschaftsform Skepsis und Ablehnung erlebt: Auch Kinder können erfahren und gestalten, was Demokratie im Einzelnen heißt. Wenn wir wollen, dass junge Menschen sich für Demokratie und Freiheitsrechte begeistern und sie nachhaltig sichern, dann brauchen wir Demokratiebildung im Kindesalter. Das Kompetenznetzwerk leistet hier seit fünf Jahren Großartiges. Dafür spreche ich allen meinen großen Dank aus", sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. [...]

Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter setzt sich für die Rechte aller Kinder auf Bildung, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung ein. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA) und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach Auslaufen des Projektes sollen jetzt in einem Kooperationsverbund mit weiteren Organisationen neue Konzepte der Demokratiebildung auch für Jugendliche entwickelt und eine bessere Verzahnung des Primar- und Sekundarbereiches bei diesem Thema vorangetrieben werden.
Der Fokus der Arbeit lag auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten. Zum einen umfasste der ganzheitliche Ansatz dabei die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit und Maßnahmengestaltung. Gemeint sind damit das Zusammendenken und die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung. Zum anderen sollten alle an Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren Beteiligten einbezogen werden. Zu den Zielgruppen gehörten dementsprechend die Kinder selbst, ihre Eltern und Familienmitglieder, Pädagoginnen und Pädagogen, Einrichtungsleitungen, Trägervertreterinnen und -vertreter und viele mehr. Schnittstelle und gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen bildete dabei die UN-Kinderrechtskonvention. [zur gesamten PM des Deutschen Kinderhilfswerks, weitere Infos]

Siehe auch Deutschlandfunk-Hörbeitrag [13.11.]: Populismus in Schulen - Lehrkräften fehlt der Rahmen zur Demokratiebildung: An Schulen wird immer heftiger politisch protestiert. Denn „Schulen sind ein Abbild der Gesellschaft“, sagt Lehrer Oliver Schmiedl in Hinblick auf aktuelle Debatten im Klassenzimmer. Er fordert mehr Raum in Lehrplänen für Politik- und Medienbildung.

Selbstbestimmungsgesetz in Kraft - weitergehende Infos

In Deutschland trat am 1.11.24 das am 19.6.24 beschlossene „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) (s.g.Selbstbestimmungsgesetz) in Kraft. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen („jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht“) durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren bisherigen Geschlechtseintrag ändern und entsprechende Vornamen bestimmen. Zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss nötig. Bundesfamilienministerin Paus sagte, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz sei damit Geschichte. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, verwies auf hohe Anmeldezahlen bei den Standesämtern, die zeigten, dass viele sehnsüchtig auf das Gesetz gewartet hätten. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, wünscht sich darüber hinaus einen verfassungsrechtlichen Schutz für queere Menschen in Deutschland. Trans-Personen seien besonders häufig Gewalt ausgesetzt, erklärte die Beauftragte. [vgl. Deutschlandfunk 1.11.]
Weitere DLF-Beiträge zum Thema:
- Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz (1.11.)
- Kommentar: Geschlecht ist eine Eintrittskarte – wir sollten sie selbst wählen können (27.10.)
- Geschlechtliche Identität - Was regelt das Selbstbestimmungsgesetz? (23.8.)
- SBGG - Wie neue Pronomen unsere Sprache verändern [Audio] (31.7.)
- SBGG: Warum so viel Streit ums Geschlecht? (21.6.)
- SBGG - Tessa Ganserer (Grüne): „Ein historischer Tag“ [Audio] (12.4.)
- Transgender - Neue Leitlinie will für mehr Akzeptanz von trans Jugendlichen sorgen (29.3.)
- Non-Binarität - Literatur zwischen den Geschlechtern [Audio] (15.3.)
- Hörspiel& Feature: Podcast "Freistil" - Sendung "Geschlecht - Braucht Mensch das?" (4 Folgen) (5.11.23)
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[7.11.] Gesetz über die Selbstbestimmung - Welche Veränderungen ergeben sich für Kinder und Jugendliche?: Im Kontext des Selbstbestimmungsgesetzes drehten sich massive politische Auseinandersetzungen um die Frage, ob auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung haben sollen. Im beschlossenen SBGG ist dies nun durch einen Kompromiss gelöst. Wie dieser aussieht und warum die hinreichende Wahrung von Kinderrechten aus ihrer Sicht weiterhin fraglich bleibt, erläutert die Freie Rechtswissenschaftlerin Ulrike Lembke in einem Artikel auf geschlechtersensible-paedagogik.de. Sie ist zudem Expertin für rechtliche Geschlechterstudien, hält Vorträge, gibt Fortbildungen, berät Politik und Organisationen und schreibt Gutachten und Bücher zu diversen Themen rund um „Geschlecht und Recht“.

AGJ: Sozialausgaben sind Zukunftsinvestitionen

Am 17.10.24 fand die alljährliche gemeinsame Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention statt.
Im Fokus stand die Frage, wie trotz finanzieller Kürzungen Investitionen in Kinder und Jugendliche gesichert werden können.
Franziska Porst (AGJ) erläuterte die Sparpläne im Haushalt 2025, die auch Kürzungen im sozialen Bereich, insbesondere bei den Ausgaben für Kinder, vorsehen.
Prof. Dr. Karin Böllert (AGJ) betonte, dass Sozialausgaben eine Investition in die Zukunft darstellen, was das von UNICEF in Auftrag gegebene Gutachten “Investitionen in Kinder wirkungsvoll gestalten” bestätigte. Jan Braukmann (UNICEF) zeigte auf, dass Deutschland in Bereichen wie Bildung und Gesundheit im Vergleich zu anderen Ländern zurückliegt.
Dr. Ally Dunhill (Eurochild) hob hervor, wie wichtig Investitionen in die Kinderrechte und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind. [Mehr Infos]

Appell: Kinder- u. jugendpolit. Vorhaben jetzt nicht vergessen!

[11.11.] Offener Brief: Kinder- und jugendpolitische Vorhaben jetzt nicht vergessen!:
„[...] angesichts des Endes der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich die Vorsitzende der AGJ und der Sachverständigenkommission des 17. Kinder- und Jugendberichts (KJB), Prof. Dr. Karin Böllert, die Präsidentin des Kinderschutzbundes und stellvertretende Vorsitzende der Sachverständigenkommission des 17. KJB, Prof. Dr. Sabine Andresen sowie der Vorsitzende des Bundesjugendkuratoriums, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag gewandt.
Ihr eindringlicher Appell: kinder- und jugendpolitische Gesetzesvorhaben noch zu realisieren. Die junge Generation braucht ein Zeichen verlässlicher Kinder- und Jugendpolitik auch in Krisenzeiten. Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten die Adressat*innen des Briefes gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG).“ [Zum Brief]

Weltmädchentag: Mädchen(sozial)arbeit ist Gleichstellungspolitik

[11.10.] Weltmädchentag 2024: Mädchen(sozial)arbeit ist Gleichstellungspolitik – beides braucht Förderung!
Seit 2012 feiern wir am 11. Oktober den internationalen Weltmädchentag, um die Rechte der Mädchen* zu stärken und auf Diskriminierungen aufmerksam zu machen, denen sie weltweit ausgesetzt sind.
Mädchen* und junge Frauen* haben die gleichen Rechte wie Jungen, doch die Realität sieht oft anders aus. Weltweit verhindern Kinderehen, sexuelle Gewalt und Ungleichheiten den Zugang zu Bildung und einem selbstbestimmten Leben. Auch in Deutschland sind geschlechtsspezifische Ungleichheiten immer noch präsent. (gender pay gap, gender care gap und gender health gap).
Christiane Giersen, Vorständin der BAG EJSA und Vorsitzende des Fachbeirats Mädchensozialarbeit, fordert deshalb gezielte Förderung: „Es braucht ein neues Bundesprogramm, das die Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen* in den Blick nimmt und entsprechende Maßnahmen fördert. Dafür ist eine breite Strukturförderung nötig – nicht deren weiterer Rückbau!“
Die Mädchensozialarbeit ist ein wichtiger Schlüssel, um Mädchen* zu stärken und ihnen den Weg zu einem selbstbewussten Leben zu ebnen.Wir fordern: gezielte Förderung und eine breite Strukturunterstützung, um diese Arbeit weiterhin erfolgreich umzusetzen! [BAG EJSA]

Solidarität mit allen geflüchteten Mädchen& jungen FLINTA*

[10.10.] Forderungspapier des "Netzwerks geflüchtete Mädchen und junge Frauen" zum Internationalen Mädchen*tag am 11.10.24 des Netzwerks geflüchtete Mädchen und junge Frauen:
Täglich setzen sich viele geflüchtete Mädchen und junge FLINTA* kraftvoll für ihre Rechte ein – in einem Kontext, in dem ebendiese Rechte immer stärker bedroht und untergraben werden. Die Verschärfungen leistungsrechtlicher, migrations- und asylrechtlicher Regelungen betreffen geflüchtete Mädchen und junge FLINTA* im besonderen Maße. In vielen Bereichen sind dringend entschiedene Schritte nötig, um ihren Schutz sicherzustellen, darunter auch die konsequente Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe in der Praxis.
Das Netzwerk nahm den 10. Oktober 2024 zum Anlass, um Solidarität mit allen geflüchteten Mädchen und jungen Frauen, Lesben, intergeschlechtlichen, nichtbinären, transgeschlechtlichen, und agender Personen (FLINTA*) auszudrücken und einige Forderungen für deren Schutz, für ein sicheres Wohnumfeld und für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung zu bekräftigen. [Zum Forderungspapier]

Zunahme psychischer Gewalt unter Schüler*innen

[30.9.] Umfrageergebnis: Jede dritte Lehrkraft sieht häufig Mobbing unter Schüler*innen - Gesetzliche Unfallversicherung berichtet zu Gewalt unter Schüler*innen:
Mehr als die Hälfte der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen hat den Eindruck, dass psychische Gewalt und Formen des Mobbings unter Schülerinnen und Schülern nach der Pandemie zugenommen haben. 44% sehen auch eine Zunahme von körperlicher Gewalt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Köln vorstellte. Insbesondere psychische Gewalt wie Beleidigungen und Beschimpfungen sowie Mobbing sei demnach häufig zu beobachten. Neben den Umfragedaten veröffentlicht die DGUV, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, ihre jährliche Statistik der gewaltbedingten Schülerunfälle für 2023. Deren Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 11.000 auf 64.897. Sie lag damit allerdings immer noch unter dem Wert vor der Pandemie (2019: 72.973). DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy appelliert vor diesem Hintergrund, in nachhaltige Maßnahmen zur Gewaltprävention zu investieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung stellt hierfür Präventionsangebote wie das Programm ‚MindMatters‘ zur Verfügung, das bereits von vielen Schulen in Deutschland erfolgreich angewendet werde. Mit der Kampagne #GewaltAngehen werben Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zudem dafür, dass Prävention von Gewalt möglich und wichtig ist.
  Hintergrund: Für die Umfrage Im Auftrag der DGUV befragte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut forsa im August 2024 online 1.031 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland zu Gewalt unter Schüler*innen sowie zu Präventionsmaßnahmen und -bedarfen. Die Teilnehmenden wurden mit Hilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Die Ergebnisse sind mit einer Fehlertoleranz von +/- 3 Prozentpunkten auf die Gesamtheit aller Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland übertragbar.

Unverzichtbar.systemrelevant! JSA&Schulsoz.arbeit nachhaltig fördern&absichern

[25.9.] BAG EJSA: Unverzichtbar.systemrelevant! Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit nachhaltig fördern und absichern
Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend durch Schule geprägt. Probleme und Herausforderungen werden – auch dank der erhöhten Sensibilität aller Beteiligten in Schule – häufig zuerst in diesem Umfeld wahrgenommen. Die Kinder- und Jugendhilfe reagiert auf diese Entwicklungen, indem sie vermehrt Unterstützungsangebote direkt an Schulen anbietet. Der Ausbau der Schulsozialarbeit schreitet kontinuierlich voran. Gleichzeitig geht die Anzahl der Angebote der Jugendsozialarbeit außerhalb von Schule stark zurück. Damit werden den Zielgruppen der Jugendsozialarbeit, die nicht in der Schule erreicht werden können, die für ihre Entwicklung notwendigen Orte und bedarfsgerechten Angebote genommen.
Deshalb appelliert die Evangelische Jugendsozialarbeit an…
- …den Bund: Die faktische Hierarchie zwischen individuellen Rechtsansprüchen und objektiven Rechtsverpflichtungen durch die konkrete Verortung der Jugendsozialarbeit in § 79 SGB VIII beseitigen!
Der Bund ist verpflichtet für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen. Im Unterschied zur Jugendarbeit ist die Jugendsozialarbeit bisher nicht regelhafter Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Die konkrete Verortung der Jugendsozialarbeit in §79 SGB VIII würde den Fokus verbindlicher auf das Handlungsfeld richten und die Jugendhilfeausschüsse bei ihrer Arbeit unterstützen.
- …die Länder: Durch Landesausführungsgesetze und Förderrichtlinien die auskömmliche Finanzierung für eine nachhaltige Jugendsozialarbeit in allen Lebensbereichen junger Menschen sicherstellen!
Die Bundesländer müssen durch landesrechtliche Regelungen für verlässliche Rahmenbedingungen und verbindliche Mindeststandards bei Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sorgen.
- …die Kommunen: Die Jugendsozialarbeit als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort durch langfristige Absicherung von bedarfsgerechten Angeboten stärken!
Die Kommunen müssen Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung von Subsidiarität und Trägerpluralität langfristig absichern. An den Planungsprozessen sind sowohl die Träger der Kinder- und Jugendhilfe als auch die jungen Menschen selbst angemessen zu beteiligen. Junge Menschen müssen die Möglichkeit haben die für sie passenden Angebote auswählen und wahrnehmen zu können.
- …Verbände und Träger: Für die Stärkung der Verantwortungsgemeinschaft öffentlicher und freier Träger – für eine vielfältige, starke und nachhaltige Jugendsozialarbeit vor Ort werben!
Verbände und freie Träger sind gefordert, sich für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit einzusetzen und junge Menschen selbst angemessen zu beteiligen. [Langversion/ Kurzversion]

Internationale Gedenk-/Feiertage

01.09. Antikriegstag (Deutschland; Ausbruch des Zweiten Weltkrieges) (DDR: Weltfriedenstag)

12.09. Tag der Vereinten Nationen für die Süd-Süd-Zusammenarbeit

21.09. Internationaler Friedenstag (1981 UN-Generalversammlung)

02.10. Internationaler Tag der Gewaltlosigkeit (Geburtstag Mahatma Gandhi 1869-1948, UNO 2007)

11.10. Internationaler Mädchentag (Plan International Deutschland e. V. 2008/ UNO 2011)

11.10. Internationaler Coming Out Tag (USA 1987/8)

17.10. Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut (1992 UN-Generalversammlung

24.10. Tag der Vereinten Nationen (1945 trat die Charta der Vereinten Nationen in Kraft)

26.10. Welttag der Intersexualität (2004)

06.11. Internationaler Tag für die Verhütung der Ausbeutung der Umwelt in Kriegen und bewaffneten Konflikten (UN-Generalversammlung 2001)

09.11. Gedenktag an die Reichspogromnacht (1938)

16.11. Internationaler Tag der Toleranz (UNESCO Erklärung der Prinzipien der Toleranz 1995)

17.11. Volkstrauertag (Deutschland 1952; erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft weltweit)

19.11. Internationaler Männertag

20.11. Tag der Kinderrechte der Vereinten Nationenn (UN-Kinderrechtskonvention 1989)

23.11. Anwerbestopp nach Deutschland 1973 (ab 1955)

25.11. Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (UN-Generalversammlung 1999)

01.12. Welt-Aids-Tag (Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1988, seit 1996 von UNAIDS organisiert)

02.12. Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei (UNO Konvention 1949)

03.12. Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2006)

05.12. Internationalen Tags des Ehrenamts (UNO 1985)

09.12. Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Verbrechens des Völkermordes und ihrer Würde und der Verhinderung dieses Verbrechens (UN-Vollversammlung 2015)

10.12. Tag der Menschenrechte (Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung 1948)

17.12. Internationaler Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter*Innen (USA/ weltweit)

18.12. Internationaler Tag der Migrant*innen (UNO 2000; Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen (UN) 1990)

20.12. Internationaler Tag der menschlichen Solidarität (UN-Generalversammlung 2005)

[Quellen: IDA e.V., Kleiner Kalender, Socialnet]

3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

#SozialWählen - Diakonie-Kampagne zur Bundestagswahl

Die Diakonie Deutschland hat zur vorgezogenen Bundestagswahl die Kampagne "#SozialWählen" veröffentlicht. Die begleitende Social Media-Kampagne startet im neuen Jahr. Es werden v.a. die Themenkreise Gesundheit, Barrierefreiheit, Demokratie, Chancen für alle und Integration behandelt, in denen auch die Jugendsozialarbeit vorkommt.:
"In diesen bewegten Zeiten wünschen sich viele Menschen in Deutschland mehr Sicherheit und Zuversicht. Die Diakonie sagt daher: Sozial wählen!  
Daraus erwächst ein Auftrag an alle Kandidat:innen, den Sozialstaat gemeinsam den Bürgerinnen und Bürgern zukunftsfest zu machen. Hier finden Sie unsere Positionen zur Wahl 2025. [...]" [Zur Kampagnenseite]

bpb Wahl-O-Mat zur vorgezogenen BTW

Die Bundeszentrale für politische Bildung plant, zur Wahl erneut einen Wahl-O-Mat anzubieten. Mit der Veröffentlichung ist etwa zwei bis drei Wochen vor der Wahl zu rechnen.
(Im Archiv des Wahl-O-Mat lässt sich das Internettool für die vergangenen Wahlen - Landtags-, EU-, BT-Wahlen - weiterhin nutzen.)

BTW: Forderungen/ Prüfsteine zu Frauen*/LBTQI+/Gleichstellungs-Themen

- Frauen in ver.di: "Frauen wählen: Bundestagswahl 2025: Infosammlung aus Frauenperspektive zu den anstehenden Neuwahlen in Deutschland"
- Frauenverband Courage e.V.:
Wahlprüfsteine zu den Themen Kita-Betreuung und schulische Bildung, Kindergrundsicherung, Schutz vor Gewalt an Frauen, Schwangerschaftsabbruch, Flucht und Migration, AFD-Verbot, Bürgergeld, Besteuerung großer Vermögen, Menschen mit Behinderung, Umweltkatastrophen
- LSVD⁺: Forderungen des für die Wahlprogramme anlässlich der BTW 2025: 15 queerpolitische Forderungen an die Wahlprogramme der Parteien
- Terre des femmes (TDF): Wahlforderungen von für die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025
- Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Forderungen zur Bundestagswahl 2025
- Sozialverband VdK: 4 Forderungen
- Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK): Wahlprüfsteine

Petition: Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

[12.12.] Eil-Appell u.a. des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb): Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen – Petition fordert sofortige Abstimmung im Bundestag:
Der interfraktionelle Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung – doch wahltaktische Blockaden gefährden den Abschluss dieses wichtigen gesellschaftspolitischen Prozesses. In einem eindringlichen Appell richten sich zahlreiche Verbände an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.
Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die erste Lesung fand am 5.12. im Bundestag statt. Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, wo er droht bis zu den Neuwahlen zu verbleiben.

Die Petition fordert: Die sofortige Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss, die Rücküberweisung ins Plenum und eine Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode.

„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 % der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.
Die Initiator*innen warnen: „Eine demokratische Entscheidung darf nicht unterlaufen werden. Partei- und Wahltaktik dürfen den Weg zu einer überfälligen Neuregelung nicht blockieren!“

 

Brandbrief/Petition: Gewalthilfegesetz vor Koa-Ende umsetzen

Aufruf des Deutschen Frauenrats: das Ende der Ampel-Regierung droht zum Supergau für den Gewaltschutz von Frauen zu werden: Das lange versprochene Gewalthilfegesetz läuft Gefahr im Mülleimer zu landen!
Wusstest du, dass 2023 JEDEN TAG eine Frau oder ein Mädchen getötet wurde – und jeden zweiten Tag der (Ex)Partner der Täter war? Viele dieser Morde könnten verhindert werden, aber es fehlen über 14.000 Frauenhausplätze in unserem Land! 
Wir brauchen JETZT ein Gewalthilfegesetz, das alle Betroffenen schützt! -> Petition unterschreiben
Während die geschlechtsspezifische Gewalt in unserem Land eskaliert, kollabiert das Hilfesystem immer weiter: Beratungsstellen kämpfen am Limit und Überlebende von Gewalt und Missbrauch werden mit immer längeren Wartezeiten allein gelassen.
Über 37.000 Menschen haben unseren Brandbrief bereits unterschrieben. Das sind viele, doch erst ab 50.000 Unterschriften machen wir in Berlin wirklich Eindruck!
Es ist Zeit für ein wirksames Gesetz, das Schutz, Finanzierung und Beratung für ALLE Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellt. Nicht weniger als das Leben unzähliger Menschen steht auf dem Spiel. [s.a. DLF Interview mit Sylvia Haller vom Deutschen Frauenrat; DLF-Kultur zum Begriff "Femizid"]

Petition: Femizide in Deutschland stoppen

Petition auf Campact an: Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann: Femizide in Deutschland stoppen
Jeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag gibt es einen versuchten Mord. Mehr als 157.550 Frauen waren 2022 Opfer von Partnerschaftsgewalt. Dennoch wird das strukturelle Problem nicht anerkannt. Diese Morde sind Femizide: Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten bei “Trennungstötungen” oft mildernde Umstände. Dies gilt, wenn die Trennung vom Opfer ausging und sich der Täter dessen beraubt sieht, was er nicht verlieren will.[djb] Damit gibt man den Opfern teilweise die Schuld an ihrer Ermordung. Und die Besitzansprüche der Täter an “ihren” Frauen werden auch noch zu ihren Gunsten ausgelegt. Das ist unerträglich.
Deshalb fordern wir:
- Frauen sind kein Besitz: “Trennungstötungen” müssen als Femizide anerkannt werden. Die vermeintlichen Besitzansprüche an Frauen dürfen nicht durch die deutsche Rechtsprechung legitimiert werden, indem sie sich strafmildernd auswirken.
- Femicide Watch: Die Regierung muss eine unabhängige Beobachtungsstelle einrichten, die alle Fälle von Femiziden in Deutschland erfasst, untersucht und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet.
Warum ist das wichtig?: Deutschland hat die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2011 unterzeichnet und 2018 endlich ratifiziert. Doch bis heute sind viele wichtige Punkte noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die Konvention fordert ausdrücklich, dass Gewalt gegen Frauen unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung zu ahnden ist und Gewalt gegen einen ehemaligen Partner*in sich strenger auf das Strafmaß auswirkt.[Art. 43 und 46a, 4] Der Bundesgerichtshof entscheidet also in direktem Widerspruch dazu.
Bis heute fehlt es in Deutschland an Bewusstsein für diese Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung muss das Problem endlich als solches benennen, ihre Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und die Gewalt gegen Frauen stoppen.
Im August 2023 hat die Ampel-Regierung zwar ein Gesetz verabschiedet zu härteren Strafen bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Dieser Vorstoß ist gut und wichtig. - Dennoch: Die Rechtslage bleibt problematisch, da es im deutschen Recht bisher keine juristische Definition der geschlechtsspezifischen Tötung einer Frau gibt; der Begriff Femizid wird im Gesetz bislang weder benannt noch definiert. Und was weiterhin fehlt ist eine unabhängige Beobachtungsstelle – ohne Datenlage können auch keine Maßnahmen umgesetzt werden!

Aufruf: Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag 3.4.25

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundeskoordinierungsstelle des Girls'Day rufen bereits jetzt gemeinsam mit den Aktionspartner*innen
- der Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK), Initiative D21, Kultusministerkonferenz (KMK), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundeselternrat (BER), Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Zentralverband des Handwerks (ZDH) -
Unternehmen und Institutionen dazu auf, am 3.4.2025 am Aktionstag teilzunehmen [Mehr Infos]

Aufruf: Boys'Day – Jungen-Zukunftstag 3.4.25

Das BMFSFJ ruft gemeinsam mit seinen zahlreichen Bündnispartner*innen Unternehmen und Institutionen dazu auf, am 3.4.25 am Aktionstag teilzunehmen.
Der Boys'Day vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen und Studienfächern, in denen der Männeranteil bislang unter 40 Prozent liegt. Die Studie zum Aktionstag 2022 hat gezeigt, dass der Boys'Day wirkt: Nach dem Aktionstag 2022 konnten sich 27 Prozent der teilnehmenden Schüler vorstellen, einen erzieherischen oder sozialen Beruf zu ergreifen, vorher waren es nur 17 Prozent. Durch Engagement beim Boys'Day können teilnehmende Unternehmen und Institutionen den männlichen Nachwuchs in Gesundheit, Pflege, Sozialer Arbeit, Erziehung, Bildung und Dienstleistung fördern. [Mehr Infos]

17.-30.3.25 Internationale Woche gegen Rassismus

Das Motto der Internationale Woche gegen Rassismus lautet 2025 "Menschenwürde schützen". Die IMPULSE-Broschüre 2025 für alle, die sich engagieren möchten und nach Ideen suchen, wie sie Veranstaltungen gestalten können, ist online abrufbar. [Weitere Infos]

Feminismus stärken - #unerschrocken-Kampagne

Seit Jahrhunderten treten Feminist*innen mutig gegen Vorurteile und Verbote und für Selbstbestimmung, Teilhabe und demokratische Rechte ein. Diesen unerschrockenen Feminismus braucht es auch aktuell, wenn weltweit patriarchal-autoritäre Systeme und Strömungen erstarken.
#unerschrocken wird daher zum Motto 2024/25 des Digitalen Deutschen Frauenarchivs und rückt unter der gleichnamigen Kampagne die Verbindungen zwischen Feminismus und Demokratie in den Fokus.
Der Blick in die Geschichte zeigt: Feminist*innen setzen sich #unerschrocken für die Demokratie ein – Feminismus schützt die Demokratie. Der Aufruf „Bildet Banden!“ ziert seit den 1970er-Jahren Häuserwände. Netzwerke stärken und verbinden im Kampf um Frauen-, Menschen- und Freiheitsrechte. „Bildet Banden“ fordert deswegen auch die Musikerin und Aktivistin Sookee im neuen DDF-Film „WHO CARES ABOUT HER*STORY?“ (2024). - Mit dem Film startet das DDF seine #unerschrocken-Kampagne zum feministischen Kampftag, den 08. März – denn: „Wir haben noch viel zu tun. Das Patriarchat schafft sich ja nicht von alleine ab!“ (Sookee)

Mail-Aktion an den Justizminister zu reproduktiven Rechten

Mailaktion an Justizminister Marco Buschmann: Reproduktive Rechte raus aus dem Strafgesetzbuch!
-> Zur Mail-Vorlage der Bildungsorganisation Pinkstinks (Mitglied im bundesweiten Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung), in der die FDP aufgefordert wird, den Weg für die längst überfällige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen freizumachen.

Hintergrund: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland laut §218 StGB nach wie vor illegal – und nur unter bestimmten Umständen straffrei. Im Zweifel werden so jedoch Menschen in Notlagen der Zugang zu medizinischer Versorgung erschwert und sie werden gesellschaftlich stigmatisiert.
Die vorläufigen Ergebnisse der ELSA-Studie ("Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung" 31.10.24) zeigen klar auf, wie prekär die Situation für ungewollt Schwangere ist; wie groß die Versorgungslücken sind, wie viele Ärzt*innen es für grundlegend halten, Abbrüche zu entkriminalisieren. Immer weniger medizinische Einrichtungen führen überhaupt Abbrüche durch. Teilweise ist die nächstgelegene Einrichtung mehr als 40 Autominuten vom Wohnort entfernt. Nicht alle Betroffenen haben ein Auto, das Geld, die Zeit und das soziale Netz, um so weite Strecken zurücklegen zu können.
Für seine diskriminierende Rechtslage wurde Deutschland sogar schon mehrfach von der UN gerügt. Zahlreiche Expert*innen, darunter die WHO und zuletzt die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordern dringend eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Ein klarer Handlungsauftrag an die Regierung, dem Grüne und SPD jetzt folgen wollen. Doch die FDP mauert: "Es gibt keine Vereinbarung in der Koalition, dass aus den Ergebnissen dieser Kommission Regierungshandeln folgt", so Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag. Wiederum Justizminister Marco Buschmann äußerte verfassungsrechtliche Zweifel. Obwohl sich die eigens von der Regierungskoalition beauftragte Kommission gewissenhaft auf über 300 Seiten mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt hatte und eine Neuregelung nicht nur für rechtlich möglich, sondern auch für dringend notwendig hält.
Weiterer historischer Hintergrund des $218: im Digitalen Deutschen Frauenarchiv (DDF).

Neue Datenbank zu kommunalen Jugendbeteiligungsprojekten

Kommuki – Die neue Plattform für gute Ideen in der kommunalen Jugendbeteiligung ist online. Das Open-Data-Projekt bietet die bundesweit größte Datenbank zu kommunalen Jugendbeteiligungsprojekten und kombiniert diese mit einem intelligenten Sprachmodell, das präzise Antworten auf alle Fragen zu diesem Thema liefert. Grundlage dafür sind Daten von über 1.500 Jugendbeteiligungsprojekten aus ganz Deutschland sowie Fachliteratur.

Betroffenennetzwerk der EKD

[8.10.] Das Betroffenennetzwerk BeNe, ein Projekt der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), ist set Oktober online. Diese Plattform bietet Betroffenen sexualisierter Gewalt einen geschützten Raum für Austausch, Vernetzung und Information.
Mit BeNe haben Betroffene erstmals die Möglichkeit, sich in einem sicheren Rahmen online zu vernetzen. Die Plattform bietet Foren für Diskussionen, eine Pinnwand für kreative Beiträge, Hinweise auf Veranstaltungen sowie umfangreiche Informationen zu Anerkennungsverfahren und Unterstützungsangeboten. Sicherheit und Schutz stehen dabei im Mittelpunkt: Ein Moderationsteam sorgt dafür, dass alle Diskussionen respektvoll geführt werden. Das Bundesforum Männer begrüßt die Gründung von BeNe ausdrücklich. Projekte wie dieses sind essenziell, um Betroffene zu stärken, sichtbar zu machen und ihre Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen. [zum Betroffenennetzwerk BeNe, EKD-PM]

Projekt: Gegen Diskriminierung!

Projekt von IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V.: Gegen Diskriminierung! - Sensibel - solidarisch - stark.
In der Schule, im Berufsleben, im Freundeskreis oder im Kontakt mit Behörden - in allen Lebensbereichen können Menschen Diskriminierung erfahren. Dabei hat Diskriminierung viele Facetten: Sie kann bewusst wie unbewusst ausgeübt werden, in zwischenmenschlichen Begegnungen stattfinden und in gesellschaftlichen Strukturen verankert sein.
Verschiedene Diskriminierungsformen wie zum Beispiel Rassismus, Sexismus oder Klassismus können sich überschneiden, gegenseitig beeinflussen und verstärken. Für Betroffene haben Diskriminierungserfahrungen oft schwerwiegende Folgen: Sie wirken sich meist negativ auf das Selbstwertgefühl sowie die psychische Gesundheit aus. Somit führt Diskriminierung dazu, dass Betroffene geschwächt und ungerechte Machtverhältnisse manifestiert werden.
Diskriminierung entgegenzuwirken, betrifft alle Arbeitsfelder von IN VIA. Um einem gleichberechtigten Zusammenleben in unserer Gesellschaft näher zu kommen, müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen. Das Projekt "Gegen Diskriminierung! Sensibel - solidarisch - stark" wird mit zielgerichteten Austauschformaten, Weiterbildungsangeboten und Orientierungshilfen ehrenamtliche sowie hauptamtliche Mitarbeitende dabei unterstützen, Strategien im Umgang mit Diskriminierung (weiter) zu entwickeln.
Das Projekt wird vom 01. August 2024 bis zum 30. September 2026 von der GlücksSpirale gefördert.

Modellprojekt: Digital Streetwork im Videoformat

Junge Erwachsene haben in Zeiten multipler Krisen sehr viele Fragen. In sozialen Netzwerken suchen sie Antworten und finden Inhalte von sehr unterschiedlicher Qualität. Von der kenntnisreichen, aber wenig verständlichen Expert*innen-Meinung über zugängliche, aber verkürzte Inhalte bis zur ideologisch bewusst aufgeladenen Desinformation. Manche Themen sind emotional so aufgeladen, dass es schwer ist, eine sachliche Debatte zu führen, und umgekehrt werden in Auseinandersetzung mit Falschinformationen psychosoziale Aspekte oft nicht miteinbezogen. Junge Menschen fühlen sich mit der Mischung aus Informations- und Gefühlschaos nicht selten alleingelassen. Das Angebot "pre:bunk" der Amadeu Antonio Stiftung möchte Brücken über digitale Kluften schlagen und Zugänge schaffen, medienkompetent durch die For You-Page zu scrollen.

Audiovisueller Content dient nicht nur der Unterhaltung, sondern auch als Informationsquelle über Politik und tagesaktuelles Geschehen. Zugleich führt der schnelle und sprunghafte Konsum von Kurzvideos dazu, dass sich Desinformationen sehr einfach verbreiten oder Falschinformationen unbewusst reproduziert werden (Misinformation) – gerade in einer Zeit multipler Krisen braucht es praktische und nachhaltige Orientierungshilfen. Das Modellprojekt pre:bunk richtet sich an junge Menschen, die bei ihrem audiovisuellen Medienkonsum Unterstützung und differenzierte Einordnungen aktueller Berichterstattung benötigen. Pre:bunk steht für einen präventiven Ansatz gegen Desinformationen. Denn sind diese einmal verbreitet, hat dies fatale Folgen, die nur schwer wieder einzuholen sind. Prebunking soll die Widerstandsfähigkeit junger Menschen gegen Desinformation, menschenfeindliche Narrative und demokratiefeindliche Manipulationstechniken erhöhen.

Mit dem pre:bunk Kanal auf TikTok sollen mit Kurzvideos, Livestream-Sprechstunden und engagierter medienpädagogischer Gegenrede ein lebensweltorientiertes Angebot für Nutzer*innen und Creator*innen geschaffen werden. Die Digital Streetworker*innen wollen ansprechbar sein und auf Augenhöhe mit jungen Menschen in den Austausch kommen, sie befähigen, Falschinformationen zu identifizieren und sich medienkompetent und selbstbestimmt durch den unendlichen Stream von Kurzvideo-Content zu navigieren. [Mehr über Desinformationen auf TikTok erfahrt ihr in der dehate Podcastfolge]

Angebot: faktenstark - Fit für den Umgang mit Desinformationen

Falsche Informationen, die verbreitet werden, um uns zu täuschen und zu manipulieren – im Internet ist das längst Alltag. Besonders vor Wahlen wird so versucht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Wie können wir als Bürger*innen uns und andere vor solchen Manipulationen schützen? Wie erkennt man Desinformation und was kann man dagegen tun? Darum geht´s bei faktenstark: Mit Informations- und Bildungsangeboten Bürger*innen fit für den Umgang mit Desinformationen zu machen.
faktenstark ist eine gemeinsame Initiative von Bertelsmann Stiftung, Amadeu Antonio Stiftung und codetekt e.V. Ziel ist es, die Nachrichtenkompetenz von Bürger*innen zu stärken und ihnen Strategien an die Hand zu geben, um Desinformationen zu erkennen und entgegenzutreten. Nachrichtenkompetenz meint die Fähigkeit, Nachrichten und Medieninhalte zu verstehen, kritisch zu beurteilen und effektiv zu nutzen. Dazu gehört auch, seriöse von irreführenden oder gefälschten Nachrichten unterscheiden zu können​. Mit Bildungsangeboten wird dafür allen interessierten Menschen ab 18 Jahren nützliches Wissen und praktisches Handwerkszeug für den beruflichen und privaten Alltag vermittelt:
Zum Angebot gehören:
- Workshops: kostenfreie für Gruppen buchbar.
- Digitale Tools: zum Ausprobieren, wie man Informationen hinsichtlich ihrer Vertrauenswürdigkeit einschätzen kannst: Der Nutzer schlüpft in die Rolle des “Trust-Checkers” und prüft Informationen anhand von echten Beispielen. (Trust-O-Mat) Es kann gelernt werden, typische Manipulationstechniken zu durchschauen sowie, welche psychologischen Mechanismen hinter Desinformationen stecken. Unterstützung im Umgang mit Falschnachrichten erhält man zudem vom Chatbot Klaro.
- Podcast: informiert über Hintergründe und Gegenstrategien zu Desinformationen und informiert über gute Praxis.
- Monitoring: informiert über aktuelle Themen und Trends zu Desinformationen.

erste deutsche Feminist Law Clinic gegründet

Feministische Jurist*innen haben sich zu einer ersten deutschen Feminist Law Clinic zusammengeschlossen, um kostenlose Rechtsberatung für FLINTA* und queere Personen anzubieten; von Studierenden unter der Aufsicht von Volljurist:innen. Ihr Ziel ist es, rechtliches Wissen und Beratung zu Themen wie sexualisierte Gewalt, Selbstbestimmungsrechte und Antidiskriminierungsrecht zugänglicher zu machen und einen Raum zu schaffen, in dem rechtliche Unterstützung und Empowerment Hand in Hand gehen. [Homepage; Interview 5.11.]

Offener Brief an den Kanzler: Menschenrechte im digitalen Raum schützen

Offener Brief an Bundeskanzler Scholz: Setzen Sie Menschenrechte im digitalen Raum durch:
Wir alle haben Rechte. Auch online. Es ist unser Recht, dass digitale Gewalt nicht ignoriert wird. Dass unsere Würde auch im Internet zählt. Und dass der Hass uns nicht zum Schweigen bringt.
Denn das ist gerade jetzt besonders gefährlich: Im Superwahljahr 2024 und mit Kurs auf die Bundestagswahl 2025 versuchen Demokratiefeind*innen gezielt durch Hass und Desinformation die Gesellschaft zu spalten. Ihr Werkzeug: Das Internet. Ihr Ziel: Menschen gegeneinander aufzuhetzen und so den Hass in die Parlamente zu tragen.
Bundeskanzler Scholz könnte das jetzt noch verhindern.
Deswegen wenden wir uns jetzt mit einem offenen Brief direkt an ihn. Wir fordern eine sofortige Offensive für unser aller Rechte im Internet.
Je mehr Menschen diesen Brief mitzeichnen, desto wirkungsvoller sind wir. Es war nie wichtiger, die Menschenrechte im Netz zu verteidigen als jetzt. Bitte unterschreibe auch du! Holen wir uns #UnserInternet zurück. [Zum Brief& der Petition]

Projekt „MEDIJU – Medikamente in der KJH“

Das Bundesforum führt gemeinsam mit der Universität Hildesheim das Projekt „MEDIJU – Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe“ durch. Das Projekt wird von April 2024 bis März 2026 von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. gefördert.
Die Medikation von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird gegenwärtig systematisch sowohl historisch aufgearbeitet als auch angesichts umstrittener aktueller Praktiken – so z.B. die Medikation von jungen Menschen durch den Kinder- und Jugendpsychiater Winterhoff – in Bezug auf Verfahren in der Gegenwart problematisiert. Das Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung scheint im multiprofessionellen Zusammenspiel von besonderer Herausforderung zu sein. So sind die Perspektiven von Sorgeberechtigten, Erziehungsberechtigten, Ärzt:innen sowie jungen Menschen selbst im Hinblick auf deren Wohl zusammenzuführen.
   Im Mittelpunkt des Projekts steht die Frage, wie medikamentöse Behandlungen junger Menschen in Einrichtungen der stationären KJH und Pflegefamilien praktiziert werden, welche Erfahrungen junge Menschen damit machen und wie transparente Verfahren etabliert werden können, die für die jungen Menschen nachvollziehbar sind und ihre Rechte verwirklichen. Diese Aufgabe stellt sich im Alltag der stationären KJH mit ihren unterschiedlichen Akteur:innen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen als besondere Herausforderung dar.
Fragen: Welche Erfahrungen machen junge Menschen, Sorgeberechtigte (Eltern und Vormund:innen), Erziehungsberechtigte (Betreuer:innen und Pflegeeltern) und Ärzt:innen mit Medikamenten in der KJH (Wohngruppen, Pflegefamilien, …)? Wie wird in Einrichtungen der KJH und in Pflegefamilien mit Medikamenten umgegangen? Wie können transparente Verfahren etabliert werden, die die Rechte der jungen Menschen verwirklichen?

Adressaten: Im Mittelpunkt des Projektes stehen Akteur:innen, die am Verfahren und den Entscheidungen der Medikamentengabe bei Kindern und Jugendlichen, die in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie (stationären Hilfe) leben, beteiligt sind. Somit adressieren wir die jungen Menschen mit ihren jeweiligen Sorgeberechtigten, Erziehungsberechtigten und Ärzt:innen, die in die Prozesse der Medikamentenvergabe involviert sind.
Im Zentrum stehen junge Menschen, die in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie leben und Medikamente jeglicher Art nehmen/genommen haben (oder sich auch bewusst dagegen entschieden haben). Beispielsweise ist aus der Forschung bekannt, dass junge Menschen in stationärer Hilfe stärker psychisch belastet sind als Gleichaltrige. Dementsprechend sind Fragen von Psychopharmaka häufig relevant, wir möchten aber bewusst auch andere Medikamente und damit verbundene Fragestellungen in den Blick nehmen. Chronisch kranke Kinder und Jugendliche im Sinne von Einrichtungen und Pflegefamilien für sonderpädagogischen Pflegebedarf finden im Rahmen des Projekts keine Berücksichtigung.

Ablauf und Ziel des Projektes: Auf Grundlage einer Dokumentenanalyse sowie Interviews mit Sorgeberechtigten (Eltern und Vormund:innen), Erziehungsberechtigten (Betreuer:innen und Pflegeeltern), Ärzt:innen und jungen Menschen selbst wird das Ziel verfolgt, sichtbar zu machen, wie Verfahren der Medikamentenvergabe in der stationären Kinder- und Jugendhilfe organisiert sind, wer bei der Entscheidung involviert ist und wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden (können).
Das Projekt zielt darauf ab transferfähige Qualitätsstandards für die alltägliche Verfahrenspraxis zu entwickeln, die in der multiprofessionellen Praxis der Medikation junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe handlungsleitend sein können. Diese Qualitätsstandards werden so kinder- und jugendgerecht und in einfacher Sprache aufbereitet, dass sie den jungen Menschen unmittelbar in Einrichtungen und Pflegefamilien zugänglich werden. Das Wissen soll zudem in zwei digitalen Fortbildungen an die beteiligten Fachkräfte weitergegeben werden.

Projekt-Unterstützungsmöglichkeiten:
- Bringen Sie Ihre Erfahrungen in die Umfrage ein: In unserem Portal sammeln wir anonym Eindrücke und Erfahrungen von jungen Menschen, die Medikamente nehmen oder genommen haben,  Fachkräften, Pflegeeltern, Vormund:innen, Ärzt:innen sowie allen weiteren Beteiligten, die in den Prozess der Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden sind. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Erfahrungen teilen: https://www.soscisurvey.de/mediju/.
- Beteiligten Sie sich als Interviewpartner:in: Wenn Sie bereit sind,  an einem Interview teilzunehmen und uns in einem Gespräch von ihren Erfahrungen berichten möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme: mediju@vormundschaft.net.
-Teilen Sie Praxisdokumente mit uns: Sollten Sie mit speziellen Verfahren arbeiten (z. B. Dokumentationsvorlagen, Ablaufpläne), freuen wir uns, wenn Sie uns Einblicke gewähren – nehmen Sie gern Kontakt: mediju@vormundschaft.net.

4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

1/2025-5/2026: Qualifizierung Betreuungskraft Jugend-&Eingliederungshilfe

Qualifizierung zur Betreuungskraft in der (teil-)stationären Jugend- und Eingliederungshilfe für Minderjährige; Beginn vom 14.-15.1.2025-Abschluss im Mai 2026:
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der damit verbundenen Maßnahmen zur Erweiterung des Mitarbeitenden-Tableaus in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen, wurde vom Weiterbildungsträgers IN VIA Akademie/Meinwerk-Institut gGmbH in Kooperation mit der IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH sowie Einrichtungen des Bundesverbandes Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) die Qualifizierung im Blended-Learning-Format entwickelt.
Angesichts der aktuellen Lage ist die Erweiterung des Mitarbeitenden-Tableaus in Einrichtungen der KJH unumgänglich. Gleichzeitig darf dabei der hohe Stellenwert der Fachlichkeit für die Qualitätssicherung in Jugendhilfeeinrichtungen nicht vernachlässigt werden. In diesem Spannungsfeld hilft diese Qualifizierung Einrichtungen dabei, einen ausgewogenen und verantwortlichen Weg zu finden.
Sowohl Einrichtungen als auch Teilnehmende der Qualifizierung profitieren von der langjährigen Erfahrung der IN VIA Akademie als erfahrenem Weiterbildungsträger sowie der fachlichen Expertise des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) und etablierter Jugendhilfeeinrichtungen des BVkE.
Die Qualifizierung ermöglicht Quereinsteiger*innen eine fundierte Weiterbildung und unterstützt Einrichtungen bei der verantwortungsvollen Personalentwicklung. [mehr Infos]

20.–22.1.: Online-Seminar: Lernen zu Diskriminierung/ Lernprozessgestaltung

20.-22.01.2025: Online-Seminar (Zoom): Lernen zu Diskriminierung. Zur Gestaltung von Lernprozessen
Termine (2,5 Tage plus Selbstlernmodul): ca. 4 Stunden Selbstlernmodul in Eigenregie + 20.1.: Technik-Check-In ab 14:45Uhr, Seminar: 15–17:30Uhr + 21. und 22.1.: Technik-Check-In 9:45Uhr, Seminar: 10–17Uhr.
Zielgruppe: Diese Fortbildung richtet sich an Menschen, die sich bereits mehrere Jahre mit Diskriminierung und/oder mindestens einem Ungleichheits- bzw. Diskriminierungsverhältnis beschäftigt haben und bereits auf mehrjährige Erfahrungen in Pädagogik/Bildungsarbeit zurückgreifen können. Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob Eure Vorkenntnisse ausreichen, fragt gerne nach. Wir werden den Fokus auf konzeptionelle und didaktische Fragen legen und uns nur kurz mit grundsätzlichen Fragen von Diskriminierung, Privilegierung und Intersektionalität beschäftigen.
Referent*innen: Iven Saadi & Katharina Debus, Kosten: kostenfrei, Weitere Infos und Anmeldung]

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts Schnittstelle Geschlecht – Geschlechterreflektierte Bildung als Prävention von Sexismus, Vielfaltsfeindlichkeit und Rechtsextremismus statt. Es wird gefördert von der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

ab 22.1. Mücheln: QualifizierungsKurs Jungen*arbeit

QualifizierungsKurs Jungen*arbeit 2025 des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. (KgKJH) (Magdeburg):
Neben dem allgemeinen Fokus auf Jungenarbeit steht bei der Qualifikation 2025 die Methodenvielfalt in der pädagogischen Arbeit ganz oben. Weitere Schwerpunkte werden die Gesundheit, medienpädagogische Arbeit, Identitätsfindung und Übergänge bei Jungen* und männlichen* Jugendlichen sein. So wird der intersektionale Blick auf Geschlecht nicht vernachlässigt und die Vielschichtigkeit der Erfahrungen von Jungen* anerkannt. Um sich eingehend und vertiefend mit weiteren Dimensionen von Männlichkeit auseinandersetzen zu können, soll das Medium biografisches Theater genutzt werden. Über allem steht die eigene Rolle und der Umgang mit der subjektiven Männlichkeit, im professionellen Handeln der Fachkräfte.
Die einzelnen Modulbereiche des QualifizierungsKurses Jungen*arbeit 2025 werden von Fachreferenten als Präsenzveranstaltung gestaltet. Für den anhaltenden fachlichen Austausch, die Vernetzung sowie die Vor- und Nachbereitung der einzelnen Module wird mit Teilnehmenden, während der Veranstaltung, ein PADLET erarbeitet. Dieses wird auch nachfolgend zur Verfügung stehen und kann entsprechend weiterentwickelt werden.
Termine: Block 1 – 22.-24.1.25, Block 2 – 19.-21.2.25, Block 3 – 19.-21.3.25.
Leistungen und Kosten: 490€ inkl. Übernachtung (DZ), Vollverpflegung, Seminarmaterialien und Zugang zu versch. Methoden und Tools.
Unterkunft: Gästehaus Geiseltalsee, Markt 16, 06249 Mücheln; Übernachtung in der Bildungsstätte wird empfohlen. [Mehr Infos]

ab 24.1. München: Ausbild. feminist. intersektionale Selbstbehauptungstrainer*in

24.1.25-17.3.26 in München: Ausbildung zur feministischen, intersektionalen Selbstbehauptungstrainer*in für Mädchen, Frauen und trans*, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen:
In der Ausbildung lernen Sie die theoretischen und praktischen Grundlagen kennen, die notwendig sind, um selbständig als feministische SB/ SV-Trainer*in zu arbeiten. 
TN-Voraussetzung: persönliches Motivationsschreiben (max. 1 Seite + Anmeldung im Bildungsprogramm) per E-Mail.
Es handelt sich um eine Ausbildung des Pädagogischen Instituts - Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement im Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle für Frauen. Die Ausbildung ist eine Maßnahme zur Umsetzung der Münchner Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Gewalt. [mehr Infos] (Anmeldeschluss: 15.12.; ggf. Warteliste)

FoBi des Instituts für Sexualpädagogik

Das Institut für Sexualpädagogik in Koblenz ist ein Zusammenschluss in sexueller Bildung tätiger Personen aus dem deutschsprachigen Raum, die eine gemeinsame Idee von sexueller Bildung verbindet. Ziel der Institutsgründung war es, durch ein unabhängiges Fachinstitut sexualitätsbezogene Fort- und Weiterbildung, Konzeptentwicklung und Praxisberatung voran zu treiben. Diesem Ziel dienen die vielfältigen seither entwickelten Angebote.

- 24.01.25-14.12.25 Weiterbildung Sexualpädagogik - Hannover (Infos)
- 02.04.25-27.2.26 Weiterbildung Sexualpädagogik & sexuelle Bildung mit inklusiver Perspektive - Waiblingen bei Stuttgart / Online (Infos)
- 25.04.25 - 28.6.26 Weiterbildung Sexualpädagogik - Mönchengladbach (Infos)
- 08.9.25-29.11.26 Weiterbildung Sexualberatung - Bad Blankenburg (Infos)
weitere Weiterbildungen…
- 08.01.- 10.01. Live-Online-Seminar: Einführung in die Sexualberatung (Infos)
- 13.01. Live-Online-Seminar: Sexualität und Behinderung (Infos)
- 15.01. Live-Online-Seminar: Sexuelle Bildung in den sozialen Medien (Infos)
weitere Seminare…

29.-31.1. Weil d.Stadt: Train the trainer-FoBi: sex.&geschlechtl. Vielfalt i.d. JA

29.-31.1. Weil der Stadt: Train the trainer-Fortbildung. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Jugendarbeit.
Die LAG Mädchenpolitik bietet die Fortbildung im Rahmen des Projekt Genderqualifizierungsoffensive (GeQuO) "Vielfalt verankern" an. Sie richtet sich an Multiplikator*innen, (angehende) Fachkräfte und Ehrenamtliche mit Interesse an Bildungsarbeit. Ziel des Kurses ist es, selbst Workshops zu Grundlagen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt mit Fachkräften für unser Projekt „Genderqualifizierungsoffensive“ durchführen zu können. Die Teilnahme ist kostenlos. [Infos; weiter Fortbildungen im Projekt-Flyer]

ab 30.1. FF(M): Grundlagen-FoBi Sexuelle Bildung

Grundlagenfortbildung: Sexuelle Bildung: An insgesamt sechs Terminen werden Themen wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, Medien, Unterstützung für Menschen mit Behinderung, grenzverletzendes Verhalten und praktische Methoden für die Umsetzung behandelt. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Selbstreflexion und eine Tätigkeit oder ein laufendes Studium mit pädagogischem Inhalt. Die Fortbildungstage sind nicht einzeln buchbar und bauen aufeinander auf. Gefördert vom Frankfurter Frauenreferat.
Termine&Ort: ab 30.1.25, 9:30-16 Uhr, pro familia Beratungsstelle, Palmengartenstraße 14, Frankfurt.
[Anmeldung: sexuellebildung.ffm@profamilia.de; weitere Infos, Flyer]

ab 3.2. Karlsruhe/Freiburg/hybrid: Weiterbildung Jungen*arbeiter*in

Aus 15-jähriger Weiterbildungserfahrung der LAG Jungen*- & Männer*arbeit Baden-Württemberg e.V. ist diese neu konzipierte Weiterbildung zur/m Jungenarbeiter*in entstanden, die 10 Module mit vielfältigen Themen zum geschlechter- und diversitätsbezogenen pädagogischen Handeln mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen – mit und ohne Behinderung – enthält. Über ein Jahr lang können sich Fachkräfte aller Geschlechter mit dieser Fortbildung Haltung und Grundlagen geschlechter- und diversitätsbewusster Pädagogik aneignen. Mit 8 von 10 absolvierten Modulen kann ein Zertifikat erworben werden. [Weitere Infos: Flyer / Anmeldung]

8.2. Karlsruhe: Workshop: "Male Allies" bei Gleichstellung

Workshop: Male Allies – Wie können Männer* Gleichstellung voranbringen?
Männer* sind innerhalb der Gleichstellungsarbeit nach wie vor unterrepräsentiert. Für viele sind feministische Ideen mit Unsicherheit verbunden. Dabei ist die Mitarbeit von Männern* entscheidend, um eine gerechtere Gesellschaft für alle zu ermöglichen. Deswegen bietet das Projekt Männlichkeiten 2.1 der LAG Jungen*- & Männer*arbeit BW e.V. den Workshop an, bei dem es um folgende Fragen geht: Warum ist es wichtig, dass Männer* sich für Gleichstellung einsetzen? Welchen Nutzen ziehen sie selbst daraus? Welche Rolle spielt das eigene Geschlecht in dieser Arbeit und welche Hürden und Fallstricke existieren für Männer*? Und zuletzt: Welche ganz praktischen Handlungsmöglichkeiten
haben Männer*? [Infos & Anmeldung]

20.2. Hannover: FoBi für Frauen-&Gleichstellungsbeauftragte

"Rechte Parolen kompetent kontern" - 1-tägige Fortbildung des Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. in Hannover für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus allen Bundesländern: In einer Ratssitzung werden Stimmen zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten laut. In einer Dienstbesprechung fallen abschätzige Bemerkungen über die Ethnie oder Religion bestimmter Gruppen. Bei einer Familienfeier wird man für den eigenen Einsatz für Benachteiligte kritisiert. Aber wie begegnen wir solchen Parolen am besten? Und was können wir präventiv tun?
Termin&Ort: 20.2.25, 10-16Uhr, Kulturzentrum Pavillon, Lister Meile 4, 30161 Hannover [mehr Infos]

ab 20.2. Berlin: FoBi geschlechterreflektierte Pädagogik/ Prävention von Vielfaltsfeindlichkeit

3-modulige zertifizierte Fortbildungsreihe von Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.: Grundlagen geschlechterreflektierter Pädagogik als Prävention von Vielfaltsfeindlichkeit und Rechtsextremismus 2025; Inhalte:
- Geschlechterverhältnisse und ihre Bedeutung für die Pädagogik: Männlichkeit und Männlichkeitsanforderungen, Weiblichkeit und Weiblichkeitsanforderungen, Anforderungen an trans*, inter* und nicht-binäre Personen
- Sexuelle, geschlechtliche und amouröse Vielfalt
- Rechte Geschlechterpolitiken
- Potenziale geschlechterreflektierter Pädagogik für die Prävention von Rechtsextremismus, Diskriminierung und Vielfaltsfeindlichkeit
- Ziele und Herangehensweisen geschlechterreflektierter Pädagogik
- Selbstreflexion, Biografiearbeit und Weiterentwicklung der professionellen Haltung
- Vorstellung, Erprobung und Reflexion von Methoden
- Weiterentwicklung der eigenen Handlungsfähigkeit und pädagogischen Praxis
- kollegialer Austausch und Vernetzung

Zielgruppen: Pädagogische Fachkräfte aller Professionen, Lehrkräfte, politische Bildner*innen, Multiplikator*innen
Termine: 20.-23.2. +  19.-21.6. + 26.-28.9.25, Ort: Berlin-Kreuzberg.
Kosten: Einmalig 50 Euro Teilnahmebeitrag, + 60-70 Euro Verpflegungskosten pro Modul.
Zertifizierung: Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Um die Zertifizierung zur Fachkraft für geschlechterreflektierte Pädagogik zu erwerben, muss zusätzlich ein Praxismodul geplant und reflektiert werden.
Anmeldung per Email (Angaben: Name, Wohnort, Tätigkeitsfeld, Motivation/Interesse); ggf. sind noch Restplätze verfügbar.

24.-25.2. Stuttgart: Seminar "Mehr Mädchen*!" Rassismuskritische Mädchen*arbeit

Akademie der Jugendarbeit BW: Rassismus befindet sich in der Mitte der Gesellschaft und ist kein ausschließliches Thema im Zusammenhang rechtsradikaler Neonazis oder ostdeutscher Provinzen, sondern häufig erlebte Realität unserer Kids. Als Fachfrauen* der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wir mit vielen verschiedenen Lebensrealitäten und Identitäten konfrontiert.  Wir sind stets in einer vermittelnden Position präsent, auch was Normen und Werte betrifft. Als pädagogisch arbeitende Frauen* haben wir eine machtvolle Position. Wir können unsere Stärke dafür einsetzen, so viele Lebensrealitäten mit einzuschließen und mit zu bedenken wie möglich. Wir wollen uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir ganz im Sinne einer Lebensweltorientierung Mädchen* vor dem Hintergrund ganz unterschiedlicher Lebenswelten unterstützen können und wir fragen uns, wie die Erfahrungen von Ausschluss und Abwertung von uns so gut als möglich vorgebeugt, erkannt, thematisiert und als solche begleitet und ernst genommen werden können. Die Veranstaltung findet am 24. und 25. Februar 2025 in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte Stuttgart statt und ist eine Kooperation des AGJF Netzwerks Mädchen*arbeit und der LAG Mädchen*politik. Das Ziel der Veranstaltung ist, einen Raum für Austausch, kollegiale Beratung, Stärkung sowie Vernetzung rund um das Thema Mädchen*arbeit zu schaffen.
Anmeldeschluss: 9.2.25; Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Kosten: 280€ [mehr Infos]

ab 24.2. in BW: Qualifizierungsreihe Inklusion i.d. Ki&Ju.Arbeit

Qualifizierungsreihe: "Kinder- und Jugendarbeit aktiv inklusiv öffnen!" der Akademie der Jugendarbeit in Kooperation mit der Projektfachstelle Inklusion: In Sachen Inklusion gibt es viel zu tun, auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Handlungsfeldern. Die modular aufgebaute Qualifizierungsreihe bietet individuelle Möglichkeiten: vom Einblick in einzelne Themen, von Grundlagen bis zur Prozessbegleitung, bis hin zum Zertifikat für Inklusionsprozessbegleiter*innen.
- 24.3.25 Basismodul „Grundlagen und Haltung“ (Freiburg).
- 24.2.25 Online-Wahlmodul Einführung in die Leichte Sprache
- 25.3.25 Wahlmodul Gelingensfaktoren und Methoden inklusiver Angebote (Freiburg)
- 13.10.25 Online-Wahlmodul Barrierearme Öffentlichkeitsarbeit
- 24.11.25 Wahlmodul Einführung in die Leichte Sprache (Herrenberg-Gültstein)
- 25.11.25 Wahlmodul Partizipation inklusiver gestalten (Herrenberg-Gültstein)
- 27.6.25 Wahlmodul Zugänge inklusiver gestalten (Heilbronn)

+ Aufbaukurs Prozessbegleitung und Moderation Inklusion: 6-tägiger Kurs „Prozessbegleitung und Moderation Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit“: Er vermittelt den Teilnehmenden das grundlegende systemische Handwerkszeug und die Beratungs­kompetenzen, die zum Anstoßen und Begleiten­ inklusiver Öffnungs­prozesse wichtig sind. So sind sie über das Anstoßen eigener inklusiver Öffnungsprozesse hinaus auch in die Lage, andere Teams in ihrer inklusiven Öffnung zu begleiten und zu beraten.
Termine&Ort: 8./9.5., 16./17.7. und 4/5.12.25 in Herrenberg-Gültstein. [Mehr Infos]

26.2. Magdeburg: FoBi Crosswork - Arbeit mit Jungen*

Fortbildung des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Crosswork - Arbeit mit Jungen*
Gemeinsam sollen die besonderen Herausforderungen und Chancen der Arbeit mit Jungen* beleuchtet werden. Wie funktioniert eine gelingende Kommunikation im Crosswork? Welche Strategien stärken den pädagogischen Alltag? Das KgKJH läd zu einer praxisnahen und anregenden Veranstaltung ein, die speziell auf die Arbeit mit Jungen* zugeschnitten ist. Der Alltag in der pädagogischen Arbeit hält viele Besonderheiten bereit - von individuellen Bedürfnissen der Jungen* bis hin zur gelingenden Kommunikation, insbesondere im Crosswork. Diese Themen werden in den Fokus genommen. Besonders in der Arbeit mit Jungen* stoßen Pädagog*innen auf spannende Dynamiken. Wie werden Verständnis und Vertrauen geschaffen? Welche Methoden haben sich bewährt, und wo stößt man an Grenzen? Gemeinsam sollen Ansätze entwickelt werden, die im Alltag entlasten und bereichern.
Die Veranstaltung bietet eine gute Mischung aus Fachwissen, Reflexion und Austausch.
Ort& Zeit: 26.2.25, 9:30-15:30 Uhr im KgKJH Sachsen-Anhalt e.V., Schönebecker Straße 82, 39104 Magdeburg ("Kartbahn Magdeburg" ins Navi eingeben), Kosten: 25 Euro. [alle Infos& Anmeldung]

11.3.-19.6. Kiel: Zertifikatskurs: Geschlechterreflektierte Pädagogik & Schulgestaltung

Termine: 9-tägiger Kurs in 3 Modulen: I: 11. – 13.3., II: 8. – 10.4., III: 17.-19.6.
Zielgruppen: Lehrkräfte im Schuldienst in Schleswig-Holstein.
Referent*innen: Katharina Debus & Iven Saadi
Teilnahmebeitrag: kostenfrei inkl. kostenfreier Übernachtung und Verpflegung
Veranstalter*in: IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein)
[Weitere Infos& Anmeldung; Suchbegriff Debus Saadi oder GEN0023; dann unten rechts auf Details clicken; detailliertere Ausschreibung inkl. Hygienekonzept: Anfrage bei Katharina Debus]

ab 18.8. Quedlinburg: Trainer*innen-FoBi für geschlechtergerechte Konfliktlösung

 Im Jahr 2025 wird das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) wieder sein Fortbildungsformat "geschickt-geflickt: Trainer*innenfortbildung für geschlechtergerechte Konfliktlösung" anbieten. Die Fortbildungsreihe richtet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, zu befähigen, Konflikte konstruktiv zu lösen und geschlechtergerechte Ansätze sicher in den Berufsalltag zu integrieren.
Termine&Ort: 18.- 20.8., 29.9.-1.10., 5.-7.11.25, Cyriakushaus Gernrode, Kirchpl. 1a, 06485 Quedlinburg, Kosten: 660€ inkl. Übernachtung&Vollpension [Alle Infos]

digitale FoBi "Schule-Geschlecht-Einfach Digital" (asynchron)

Digitales Fortbildungsangebot: „Schule – Geschlecht – Einfach Digital“ des Zentrums für Geschlechterstudien / Gender Studies der Universität Paderborn.
Termine: Teilnahme und Bearbeitung zu selbstgewählten Zeitpunkten, Preis: kostenlos.
Zielgruppe: (angehende) Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte sowie alle weiteren Interessierten.
Inhalt: In unserer Onlinefortbildung setzt Du Dich mit Geschlecht in pädagogischer Praxis auseinander. Wie hängt Geschlecht mit Gesellschaft zusammen? Warum ist Geschlecht für Pädagog*innen relevant? Wie kannst Du Unterrichtseinheiten geschlechterreflektiert gestalten? Für all diese Fragen und mehr bietet der Kurs Antworten und Methoden. Mit praxisnahen Beispielen und unterschiedlichen digitalen Medien und Methoden lernst Du wichtige Konzepte kennen und erhältst Tipps für Deine eigene pädagogische Umsetzung. Mit Abschluss des Kurses erhältst Du ein Zertifikat über Deine erfolgreiche Teilnahme und Qualifikation. [Weitere Infos & Registrierung]

5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

15.1. Online: intersektionale Vielfalt in der Arbeit mit jungen Geflüchteten:

Am 15. Januar 2025 veranstaltet der BumF gemeinsam mit Terre des Hommes Deutschland e.V. (TDH) von 10 bis 11:30 Uhr eine Online-Fokusgruppendiskussion zum Thema "Intersektionale Vielfalt in der Arbeit mit jungen Geflüchteten in den Blick nehmen: Herausforderungen begegnen, Bedarfe decken und Zukunft gestalten?!". Sie sind herzlich einladen, sich mit Ihrer Expertise zu beteiligen! Die Einladung richtet sich insbesondere an Menschen, die unbegleitet und minderjährig geflüchtete Mädchen und LGBTIQ* in der Kinder- und Jugendhilfe betreuen, sowie an alle, für die Intersektionalität als Ausdruck von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und menschlicher Vielfalt bei ihrer Arbeit mit jungen Geflüchteten von Relevanz ist. Die Online-Fokusgruppendiskussion ist Teil der wissenschaftlichen Evaluation und Begleitung des Projekts „Kindergerechtes Ankommen sicherstellen! – Stärkung des Ankunfts-, Unterstützungs- und Integrationssystems unbegleiteter Minderjähriger“, ein AMIF-gefördertes Projekt von TDH mit dem BumF als Projektpartner. Anmeldeschluss für die Teilnahme ist der 12.01.2025. Die Anmeldung erfolgt per Mail an madeleine.sauer@mailbox.org. [weitere Informationen]

21.1. Online-Impulsvortrag: Brücken bauen mit MINT-Bildung

Innovationsimpuls: Chancengerechtigkeit in der MINT-Bildung am 21.1., 10-10:45 Uhr. Brücken bauen
Veranstalter: MINTvernetzt (ein Verbundprojekt des / der: Körber-Stiftung, matrix gGmbH, Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft e.V., Nationalen MINT Forum e.V.,  Universität Regensburg).
Chancengerechtigkeit für jedes Kind – unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Ihr wollt sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen?
Wir freuen uns, Dominik Adolphy, Geschäftsführer von Du-Ich-Wir und Träger des Bundesverdienstkreuzes, als Sprecher im November auf der Community Plattform von MINTvernetzt begrüßen zu dürfen! In seinem Impulsvortrag wird er uns auf eine Reise mitnehmen, die mit der Betreuung einer geflüchteten Familie begann und bis zu den heutigen Erfolgen von Du-Ich-Wir führt. Seine Erfahrungen sind inspirierend und zeigen, wie Bildung Brücken bauen kann.
Der gemeinnützige Verein Du-Ich-Wir ist ein herausragendes Beispiel für erfolgreiches Engagement in diesem Bereich und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Sein Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bildung zu bieten und ihnen durch eine langfristige, ganzheitliche Begleitung von der Grundschule bis zum Job eine Zukunftsperspektive zu eröffnen.
In dem Impuls erfahrt ihr etwas über sein Konzept, seine Herausforderungen, Kooperationen und Lösungsansätze, die das Projekt zum Erfolg geführt haben. [Jetzt anmelden]

21.-22.1.25 München: Konferenz zur Mädchen*arbeit

"Empower*Her" - Konferenz zur Mädchen*arbeit durchgeführt von der LAG Mädchen*politik, I.M.M.A und Kinder- und Jungedbeteiligung Bayern.
Vernetzung und Vielfalt in der Mädchen*arbeit - Bayernweite Konferenz zur Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen*
Im Sozialgesetzbuch VIII § 9 im Absatz 3 ist festgeschrieben, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern, sind. In der UN Kinderrechtskonvention ist ein Diskriminierungsverbot auf Grund des Geschlechts festgeschrieben. Auf diesem Hintergrund ist es wichtig Mädchen* in aller Vielfalt und mit ihren spezifischen gesellschaftlichen sowie Sozialisationsbedingungen und mit ihren persönlichen Suchbewegungen in den Blick zu nehmen und Räume und Begleitung anzubieten.
Dies ist der Hintergrund für die Konferenz zur Mädchen*arbeit. Natürlich kann in der kurzen Zeit nicht auf alle Bereiche und Notwendigkeiten eingegangen werden. Vielleicht ist sie ein Anfang für erhöhte Aufmerksamkeit für die Belange der Mädchen* und all jener, die mit ihnen Kontakt haben bzw. dafür zuständig sind.
Termin&Ort: 21.-22.1.25, Kolping Ausbildungs- und Tagungshotel St. Theresia, München
Anmeldung bis 13.12.; ggf. noch Warteliste; Kosten: 20 €/mit Übernacht. 30 € [Programm]

22.1.25 Online: JMD-Kacheltalk - Beratung&Förderung junger Frauen

"JMD-Kacheltalk-Reihe 2024-25: Mädchen* auf die Agenda – von der Notwendigkeit gendersensibler Jugendmigrations(JMD)-Arbeit als Baustein geschlechterreflektierter Jugendsozialarbeit (JSA) insgesamt": Zugewanderte Mädchen* und junge Frauen* suchen Beratung und Begleitung von Jugendmigrationsdiensten. Für ihre Lebenssituation, ihre Motivationslage und ihre Zukunftspläne braucht es bedarfsgerechte Angebote einer geschlechterreflektierten Jugendsozialarbeit. Zur Förderung des fachlichen Austauschs bietet die BAG EJSA eine Online-Veranstaltungsreihe an, die sich an Fachkräfte aus Jugendmigrationsdiensten und weiteren Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit richtet. An 6 Terminen von November 2024 – April 2025 finden 90-minütige Kacheltalks statt, bei denen externe Expert*innen sowie JMD-Fachkräfte Impulse zur Reflexion der eigenen Praxis bieten. Die Palette der Themen reicht von den Lebenswelten von BiPoC-Mädchen* über Gruppenangebote und bedarfsgerechter Beratung und Förderung bis hin zu Arbeitsmarktintegration und Berufssprachkursen. Ein weiterer Aspekt ist die Reflexion der eigenen Wertevorstellungen und die Bedeutung der Wechselwirkung zwischen Fachlichkeit und Persönlichkeit. Ziel der Veranstaltungsreihe ist auch die Politisierung der Fachkräfte angesichts des aktuellen gesellschaftlichen Backlashs in Bezug auf Frauenrechte.

Kommende Termine:
- 22.01.25 Einzelfallberatung / Bildungsförderung von jungen Migrant*innen; Impulsgeberinnen: Serap Berrakkarasu, Beraterin, JMD-Lübeck und Olivia Sarma, Referentin, Crespo Foundation, Projekt „SABA – Bildungsstipendium für Migrant*innen“
- 26.02.25 Hürden bei der Integration von jungen Migrant*innen in den Arbeitsmarkt; Impulsgeber*innen: Prof. Dr. Bernhard Boockmann, Wissenschaftlicher Direktor, Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) (Erkenntnisse und genderspezifische Daten zu Berufssprachkursen) und Marlene Thiele, Projektleiterin, Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF)
- 19.03.25 Hand aufs professionelle Herz: Was gefällt mir eigentlich gut und warum?;  Impulsgeberin: Ines Pohlkamp, Dr.in phil., Referentin, Supervisorin & Organisationsberatung (DGSv) 
- 09.04.25 Lebenswelten von BiPoC-Mädchen*, Referentin: Yasmina Gandouz-Touati, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bielefeld, Forschungsthemen: Rassismustheorie und -kritik, Migrations- und rassismuskritische Pädagogik, Geschlechter- und Feministische Theorie, Intersektionalität, Uni Bielefeld
[Mehr Infos&Anmeldung / Dokumentations-Padlet zu den bisherigen Terminen]

23.1. FF(M): Fachtag Gewalt gegen wohnungslose Frauen* verhindern (Istanbul-Konvention)

23.1.25 Fachtag: "Versteckt, Verdeckt, Verletzt - Gewalt gegen wohnungslose und drogengebrauchende Frauen* verhindern - Istanbul-Konvention umsetzen!" veranstaltet von dem Frauenreferat, Koordinierungsstelle Istanbul Konvention in Frankfurt (Main): Im Zuge der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt widmet die Koordinierungsstelle ihre zweite Fachtagung der vulnerablen Gruppe der wohnungslosen und drogengebrauchenden Frauen*, die Gewalt erfahren. Frauen*, die auf der Straße leben und Drogen konsumieren, werden häufig nicht als von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen wahrgenommen, auch weil sie sich zu ihrem eigenen Schutz unsichtbar machen. Sie verstecken sich und gehen in die verdeckte Wohnungslosigkeit. Diese Mechanismen können zu weiteren Formen von Gewalt führen. Um diese Schutzlücke sichtbar zu machen und Lösungsansätze zu erarbeiten, veranstalten wir den Fachtag: Versteckt, Verdeckt, Verletzt – Gewalt gegen wohnungslose und drogengebrauchende Frauen* verhindern - Istanbul-Konvention umsetzen! [Weitere Infos und Anmeldung: demnächst unter Website Frauenreferat]

24.1.25 Berlin: Bundesforum Männer - Polit. Jahresauftakt

"Männerbilder in Zeiten des Wandels – Bestandsaufnahme und gleichstellungspolitische Perspektiven"
Männer stehen heute im Spannungsfeld zwischen neuen Geschlechterbildern und Rollenerwartungen auf der einen und weiter bestehenden traditionellen Männlichkeitsanforderungen auf der anderen Seite. Diese Gleichzeitigkeit wird z. T. als widersprüchlich erlebt und geht mit Verunsicherungen und auch mit der Rückkehr zu vermeintlich alten Gewissheiten einher. In Lebensphasen, die von Übergängen und Neuorientierung geprägt sind, kann dies besonders deutlich werden.
Zum politischen Jahresauftakt widmet sich das Bundesforum Männer am 24. Januar 2025 zusammen mit dem BMFSFJ dem Thema „Männerbilder in Zeiten des Wandels“. Im Mittelpunkt stehen die Lebensrealitäten und Perspektiven junger Männer. Wie sehen diese sich selbst? Was bewegt sie, und wie navigieren sie zwischen individuellen Ambivalenzen und gesellschaftlichen Anforderungen? Die Veranstaltung greift zentrale Fragen auf, die sich aus quantitativen und qualitativen Untersuchungsbefunden ergeben, und öffnet Raum für Reflexion und Austausch zum Thema nachhaltige Männlichkeit und gleichstellungspolitische Perspektiven für Jungen und Männer.
Im Rahmen von Vorträgen und einer Podiumsdiskussion sollen gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik Antworten gefunden werden, welche differenzierten Konzepte der Ansprache nötig sind, um junge Männer stärker für gleichstellungsorientierte Maßnahmen zu sensibilisieren, sie nachhaltig zu erreichen, einzubinden und zu unterstützen. Wir laden dazu ein, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und neue Impulse für die gleichstellungspolitische Arbeit mit jungen Männern setzen.
U.a. mit Impulsvortrag mit Bundesministerin Lisa Paus über die Rolle von Jungen- und Männerpolitik als Bestandteil von Gleichstellungspolitik und ihrer Beteiligung am Podiumsgespräch. [Mehr Infos& Anmeldung]
Zeit&Ort: BMFSFJ, Glinkastraße 24, 10117 Berlin. / Teilnahme auf 70 Personen begrenzt. Anmeldung bis zum 10.1.25.

4.2. Berlin: Terre des Femmes: Wenn Mädchen „Kinderkopftuch“ tragen

TERRE DES FEMMES: Figurentheater für Erwachsene – Wenn Mädchen „Kinderkopftuch“ tragen – Stoff für viel Diskussion?!?​
Öffentliche Bildungseinrichtungen sind Orte des gemeinsamen Lernens und der Integration. Sie müssen allen Kindern eine Umgebung bieten, die freie und selbstbestimmte Entwicklung ermöglicht.
Chancengleichheit und Teilhabe im deutschen Bildungssystem für alle Mädchen – unabhängig von Herkunft und Elternhaus - ist eine Forderung von TERRE DES FEMMES. Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung des „Kinderkopftuchs“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kita und Schule) für alle Mädchen bis zum 14. Lebensjahr. Denn das „Kinderkopftuch“ ist kein harmloses Stück Stoff, sondern eine geschlechtsspezifische Diskriminierung.
Eine aktuelle Umfrage von Terre des Femmes unter pädagogischem Fachpersonal zeigt, dass die Mehrheit der Mädchen mit „Kinderkopftuch“ nicht (mehr) am Sport- und Schwimmunterricht sowie an Klassenausflügen teilnimmt. Mehr als ein Drittel nimmt nicht (mehr) am Sexualkundeunterricht teil. 73 % der 784 Befragten gibt an, dass die Verschleierung von Mädchen in jungen Jahren ihre persönliche Entwicklung beeinträchtigt. Mehr Informationen zum „Kinderkopftuch“ und der Umfrage finden Sie hier.
Die Forderung für ein gleichberechtigtes Klassenzimmer ist ein zentraler bildungspolitischer Diskurs, welcher leider oftmals stark emotionalisiert und vorurteilsbehaftet geführt wird.
TERRE DES FEMMES freut sich daher sehr, Frau Gießelmann-Goetze als Künstlerin mit ihrem Figurentheater für Erwachsene - Wenn Mädchen „Kinderkopftuch“ tragen – Stoff für viel Diskussion?!? -  gewonnen zu haben. Ihr Stück wurde vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Raum Stendal im Jahr 2024 gefördert und wir freuen uns sehr, dieses spannende und tiefgründige Figurentheater nach Berlin zu bringen.
Lassen Sie sich vom Streitgespräch der Großmutter und der Enkeltochter ermutigen, in die Diskussion einzusteigen und diese weiterzutragen. Lassen Sie sich von den Aussagen der Beiden zum Mitdiskutieren provozieren, statt das Thema auszusitzen und seine Bedeutung zu verschweigen. Terre des Femmes freut sich darauf, dazu in den Austausch zu gehen.
Datum: 4..2.25, 18– 20 Uhr Aufführung Figurentheater mit Fachgespräch und Podiumsfragen, anschließend Stehempfang bei Snacks und Getränken.
Ort: Bundesstiftung Gleichstellung, Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin.
Anmeldung mit Klarnamen erforderlich unter integration@frauenrechte.de

11.-12.2. Berlin: MINTvernetzt Jahrestagung 2025

MINTvernetzt Jahrestagung 2025, 11.-12.2. in Berlin-Kreuzberg, Motto “Vernetzte MINT Bildung” - Bildungsräume, Bildungschancen, Bildungsstrukturen.
Nach vier Jahren ziehen wir eine Zwischenbilanz und wollen darüber diskutieren: Wie gelingt uns vernetzte MINT-Bildung? Welche Erkenntnisse haben wir bislang gewonnen? Vor welchen Herausforderungen stehen wir, um Schulen und außerschulische Akteur:innen zusammenzubringen? Welche Zukunftsvision wollen wir gemeinsam erreichen? Zu diesen Themen entwickeln wir für Euch ein vielfältiges Programm mit spannenden Keynote-Speaker:innen, Workshops und Diskussionsrunden.  
Veranstalter: MINTvernetzt (ein Verbundprojekt des / der: Körber-Stiftung, matrix gGmbH, Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft e.V., Nationalen MINT Forum e.V.,  Universität Regensburg). [Programm&Anmeldung]

12.2. Berlin: Impulskreis des Netzwerks geflüchtete Mädchen& junge Frauen

Unter dem Titel „Diskriminierungssensibel und rassismuskritisch: Unterstützung geflüchteter Mädchen und junger Frauen bei sexuellen und reproduktiven Rechten" veranstaltet das Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen am 12. Februar 2025 von 11 bis 12 Uhr einen Impulskreis für alle Interessierten. Der Input, der von Nura e.V. gegeben wird, richtet sich hauptsächlich an Fachkräfte, die mit geflüchteten Mädchen und Frauen zusammenarbeiten. Im Anschluss gibt es nach einer Pause die Möglichkeit, von 13 bis 14:30 Uhr an unserem Netzwerktreffen teilzunehmen. Anmeldungen sind ab Januar auf der BumF-Homepage möglich. [Mehr Informationen zum Netzwerk: BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.]

24.-25.2. Mannheim: bpb-Fachtagung zu Antisemitismus in Krisenzeiten

Bundeszentrale für politische Bildung.(Veranstalter): bundesweiten Fachtagung: Antisemitismus in der Krise - Entwicklungen, Auswirkungen, Gegenstrategien.
Über die Veranstaltung: Ob Hitlergrüße auf der Straße, „Judenwitze“ auf Schulhöfen oder verschwörungsideologisches Geraune über vermeintlich jüdische Interessen während der Pandemie, bereits vor dem 7. Oktober 2023, war Antisemitismus in Deutschland gegenwärtig. Dann kam mit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel und dem anschließenden Krieg in Gaza die Zäsur – entsprechend war auch die Debatte um Antisemitismus danach eine andere. Die Antisemitismusforscherin Monika Schwarz-Friesel schrieb hierzu schon vor Jahren: „Antisemitismus artikuliert sich wie ein Chamäleon: Die Oberfläche passt sich den aktuellen Gegebenheiten an, die semantische Entwertung von Juden bleibt.“
Denn ob bei mittelalterlichen Ausbrüchen der Pest, politischen und sozialen Revolutionen, Auswüchsen des modernen Kapitalismus oder anderen als Krisen empfundenen Begebenheiten scheint der Reflex der Judenfeindschaft einzusetzen. Immer passt sich der Antisemitismus an; ständig wird er aktualisiert. Gibt es also einen Zusammenhang von Antisemitismus und Krisenerfahrung? Wie sieht diese Verbindung aus? Was bedeutet sie für unterschiedliche Ausprägungen von Antisemitismus? Und mit welchen Ansätzen kann die politische Bildung arbeiten, um Antisemitismusprävention krisenresilienter zu machen?
Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der bundesweiten Fachtagung aufgegriffen und diskutiert werden. Nachdem aktuelle Debatten rund um Antisemitismus, dessen Spielarten und ihre Krisenzusammenhänge erläutert und vertieft werden, werden antisemitismuskritische pädagogische Ansätze gemeinsam mit weiteren Praktikerinnen und Praktikern diskutiert und reflektiert. Damit soll nicht nur die reflexive Professionalisierung des Arbeitsfeldes, sondern auch die Vernetzung der Beteiligten unterstützt werden.
Bei der Auseinandersetzung mit Menschenfeindlichkeiten wie Antisemitismus bitten wir zu beachten, dass eine Reproduktion von Stereotypen – mit dem Ziel ihrer Dekonstruktion – nicht ausgeschlossen werden kann.
Veranstaltungsadresse: Dorint Kongresshotel Mannheim, Friedrichsring 6, 68161 Mannheim.
Zielgruppe: Multiplikator*innen, Mitarbeiter*innen der schulischen und außerschulischen Jugendbildung, der Erwachsenenbildung, von Fachträgern der politischen Bildung, aus Vereinen und Verbänden sowie Akteure aus Initiativen und Bündnissen in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Antisemitismus, Akteure aus der Sozialarbeit, Beratung, Kommunen, Verwaltungen und Behörden, Polizei, Justiz, Verfassungsschutz sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Anmeldung: Teilnahme ohne Übernachtung inkl. Verpflegung: 30€ / mit 1 Übernachtung im Einzelzimmer 75€/ 2 Übernachtungen (23.-25.2.): 120€. [Mehr Infos, Anmeldung]

7.3. Berlin: Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis ehrt die Heinrich-Böll-Stiftung Frauen, die mutig und hartnäckig für Menschenrechte, Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung eintreten.
2025 geht der Preis an drei belarusische Feministinnen. Es sind dies die Frauen- und Menschenrechtsverteidigerin Irina Alkhovka, die feministische Bloggerin Darya Afanasyeva und die feministische Aktivistin und Politikerin Julia Mickiewicz. Sie sind Ziel staatlicher Verfolgung und Repressionen und aktuell gezwungen, ihre Arbeit aus dem europäischen Exil heraus fortzuführen.
Die Juryvorsitzende Dr. Imme Scholz, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, begründet die Entscheidung für die drei Preisträgerinnen: „Ihr feministischer Aktivismus sowie ihre Entschlossenheit und Resilienz gegenüber brutaler staatlicher Verfolgung und Gewalt stehen beispielhaft für die universellen Erfahrungen und Widerstände von Frauen* in autokratischen Regimen.“
Aus Sicht der Jury repräsentieren und vereinen Darya Afanasyeva, Irina Alkhovka und Julia Mickiewicz verschiedene Generationen von frauenpolitischem Aktivismus. Sie nutzen digitale Aktions- und Organisationsformen, bauen geschützte Räume für gewaltbetroffene Frauen auf und setzen sich für politische Beteiligung und Mitsprache von Frauen ein. So führen sie das Engagement der Namensgeberin des Preises, Anne Klein, fort und entwickeln neue Formen.
Die Belarusinnen stehen für die besondere Rolle von Frauen bei den Protesten rund um die Präsidentschaftswahlen in Belarus 2020. Nach dem Wahlbetrug Lukaschenkos führten sie die Freiheits- und Demokratiedemonstrationen im Sommer 2020 in Belarus an, die fast eine Millionen Bürger*innen (bei neun Millionen Einwohner*innen) mobilisierten. Im Januar 2025 wird das Regime eine neue Präsidentschaftswahl in Belarus inszenieren. Die Jury des Anne-Klein-Frauenpreises will mit der Verleihung ein Zeichen setzen, will Solidarität mit den verfolgten Freiheitskämpfer*innen aus Belarus zeigen und Respekt für die Fortsetzung ihres Kampfes zollen.
Der mit 10.000 € dotierte Preis wird bei einem Festakt am Abend des 7.3.25 in Berlin überreicht.
[Weitere Infos, Jurybegründung, Kurzbiografien, Porträts und Fotos der Preisträgerinnen]

20.3. Stuttgart: Fachtag: Gender & digitale Lebenswelten

Fachtag: Gender und digitale Lebenswelten: Folgen für die pädagogische Praxis.
Jugendliche setzen sich aktiv mit Geschlechterrollen auseinander. Pädagogische Fachkräfte haben den Auftrag, sie dabei zu begleiten. Dafür ist entscheidend zu verstehen, welche Rolle die digitalen Lebenswelten junger Menschen in diesem Prozess spielen. Auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung zu Geschlecht und Geschlechterrollen ist von großer Bedeutung, denn sie beeinflusst nicht nur das Miteinander im pädagogischen Alltag, sondern ebenso die Angebote und Räume, die jungen Menschen zur Verfügung stehen. Der Fachtag, den die Aktion Jugendschutz in Kooperation mit der LAG M*politik BW, der LAG J*M* BW und dem Netzwerk LSBTTIQ BW veranstaltet, verbindet Theorie und Praxis, und ein Barcamp ermöglicht den vertiefenden Austausch. [Infos; Anmeldung bis 20.2.25]

26.3. Online: Tagung Schulabsentismus (JSA)

Schulabsentismus - Entwicklungen und Erkenntnisse zu Handlungsansätzen der Jugendsozialarbeit:  Die Tagung in der Veranstaltungsreihe zum Thema Schulabsentismus stellt am 26. März 2025 Entwicklungen und Erkenntnisse zu Handlungsansätzen der Jugendsozialarbeit in den Mittelpunkt. Neben einem wissenschaftlichen Input von Prof. Dr. Thorsten Bührmann, MSH Medical School Hamburg, sind Präsentationen zu guten Beispielen sowie Raum für Diskussion und Vernetzung geplant.
Das Tagungsprogramm mit Anmeldemöglichkeit wird im Januar 2025 veröffentlicht auf der BAG EJSA-Webseite unter Schulabsentismus 2025 veröfffentlicht.
Möchten Sie selbst Ihre Arbeit im Kontext von Schulabsentismus im Rahmen der Tagung vorstellen? Melden Sie sich gerne bis Ende des Jahres 2024 bei: Julia Schad-Heim, IN VIA Deutschland im Netzwerk der BAG KJS oder Claudia Seibold, BAG EJSA.

7.-9.5.25 Storkow: Offenes bundesweites Streetworktreffen

Vom 7. bis 9. Mai 2025 wird das bundesweites offene Streetworktreffen (OBST 2025) des Fachverbands Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg in der Jugendbildungsstätte Hirschluch, Hirschluch 1 - Storkow (Mark, Oder-Spree) stattfinden. Nähere Informationen folgen im Februar 2025.
Ansprechperson: Malte Hennig, Geschäftsführer (malte.hennig@fjb-online.de)

21.-25.7. Kochel am See: BU Jungenarbeit/ Emotionale Kompetenz i.d. KJH

Bildungsurlaub des Bundesforum Männer  - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. (Berlin): „Emotionale Kompetenz in der Jugendhilfe“.
In diesem fünftägigen Bildungsurlaub des Paritätischen Bildungswerks entwickeln männlich gelesene Fachkräfte ein tieferes Verständnis für die emotionale Welt männlicher Jugendlicher. Die Teilnehmer setzen sich aktiv mit ihrer eigenen Sozialisation auseinander. Sie lernen, authentische Beziehungen zu Jugendlichen aufzubauen und zu halten, um sie in ihrer Identitätsentwicklung ganzheitlich unterstützen zu können. Die Methoden der Transaktionsanalyse bieten dabei wertvolle Werkzeuge zur Verbesserung der beruflichen Praxis.
Termin&Ort: 21.7., 13 Uhr - 25.7.25, 15 Uhr, Georg-von-Vollmar-Akademie e.V., Am Aspensteinbichl 9-11, 82431 Kochel am See.
Kosten: 890€ inkl. Übernachtung [Zur Veranstaltung]

Digitale Sprechstunde zum Thema Inklusion für JA-Fachkräfte

Come-In-klusion – die digitale Sprechstunde jeden Freitag zwischen 10-12 Uhr: Die Fachstelle „Inklusion in der Jugendarbeit“ des Fachverbands Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. bietet diesen neuen Service für Haupt- und Ehrenamtliche der Jugendarbeit mit Interesse am Thema Inklusion.
Somit bietet „Come-In-klusion“ Zeit für ein Gespräch zwischen Arbeitswoche und Wochenende, um über Aufgaben und Themen zu sprechen, die Fachkräfte und Aktive in der Jugendarbeit beschäftigen, wenn an die Umsetzung von Inklusion gedacht wird. Konkrete Fälle aus dem Alltag, Konflikte mit politisch-sozialen Realitäten, zündende Ideen, Wissenslücken und halbgare Erklärungsmodelle… alles darf (mit)geteilt und besprochen werden. Es handelt sich um eine offene Runde, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.:
Online-Lounge auf gather.town (PC/Laptop + Mozilla/Chrome, Anleitung, Techn. Hilfe: 0178 5749282 )
Ansprechpersonen Fachstelle Inklusion – ein gemeinsames Projekt von Landesjugendring Brandenburg e. V. und Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V.; Natascha Feld, natascha.feld@fjb-online.de; Robert Aehnelt, robert.aehnelt@ljr-online.de.
Die Fachstelle wird gefördert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und der Stiftung Demokratische Jugend.

6. Publikationen

Teenstark Magazin Nr. 6

[1.1.25] TEENSTARK MAGAZIN - Das Magazin steht für Empowerment und Vielfalt. Alle Inhalte fördern die selbstbestimmte Entwicklung der Persönlichkeit, Sexualität und Identität junger Menschen und bauen aktiv Diskriminierung ab. Diskriminierungssensibel. Klischeefrei. Stärkend. Divers.
Am 1. Januar 2025 erscheint die neue, 6. Ausgabe. Inhalte: Diversity-Schwerpunkte: Behinderung, Queer, Muslimischer Glauben, Ableismus, Rassismus; Empowerment-Schwerpunkte: ADHS verstehen und erkennen, Was sind meine Bedürfnisse?, Wie kann ich Social Media Sucht vorbeugen?, Entscheidungen treffen leichter gemacht. [Mehr Infos&Vorbestellung (6€)]
Hintergrund: Die Herausgeberinnen beschäftigen sich seit vielen Jahren sowohl beruflich als auch privat mit den Themen Vielfalt und Empowerment.
2021 gründeten sie das KINDERSTARK MAGAZIN, da ihnen ein vielfältiges und stärkendes Kindermagazin auf dem deutschsprachigen Kinderzeitschriftenmarkt und für die eigenen Kind fehlte. 2023 starte dann das TEENSTARK MAGAZIN, um auch jungen Menschen ab 13 Jahren ein Magazin zu ermöglichen, dass sie klischeefrei stark macht und Diskriminierungen abbaut.

Spendenaufruf: Dissens-Neuaflage: Unterstützung Männl.* Betroffene (sex. Gewalt)

Neuauflage der Broschüre „Sexualisierte Gewalt – Männliche* Betroffene unterstützen! Mythen, Fakten, Handlungsmöglichkeiten“:
Vor einigen Jahren brachte Dissens eine Broschüre veröffentlicht, die männliche Betroffene von sexualisierter Gewalt unterstützen soll. Diese Broschüre ist leider vergriffen. Um sie in Zukunft weiterhin auch als Printausgabe kostenlos zu Verfügung stellen zu können, hat Dissens einen Spendenaufruf gestartet.  Die Broschüre soll im Jahr 2025 inhaltlich überarbeitet und nachgedruckt werden. Für das Vorhaben werden 13 000€ benötigt.
Die Broschüre liefert Informationen über die spezifischen Herausforderungen vor die männliche* Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend gestellt sind. Sie setzt sich mit den Mythen auseinander, die über männliche Betroffenheit existieren und schlägt Handlungsmöglichkeiten für Personen vor, die männliche* Betroffene unterstützen wollen.
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Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. ist ein Bildungs-, Beratungs-, und Forschungsinstitut in Berlin, anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie anerkannter Träger der Bundeszentrale für politische Bildung. Seit 1989 arbeitet er zu Geschlechterverhältnissen und entwickeln Forschungs- und Bildungsprojekte auf lokaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.

Jugend-Check zur Verlängerung Mietpreisbremse 2024

[17.12.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Stand 11.12.2024) aus dem Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn soll die sogenannte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängert und deren Anwendungsbereich auf nach dem 1. Oktober 2014 bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzte und vermietete Mietwohnungen erweitert werden. Damit wird das Ziel verfolgt, den Mietanstieg zu verlangsamen und bezahlbaren Wohnraum für möglichst viele Menschen zu sichern.
Mehr zu den betroffenen Gruppen junger Menschen und möglichen Auswirkungen: im Jugend-Check.

Jugend-Check zum Gewalthilfegesetz

[16.12.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Stand 18.11.2024) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Mit dem Gesetzentwurf soll für Personen, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, ein verlässliches Hilfesystem zum Schutz vor und zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen werden. Dafür soll eigens ein Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) verabschiedet werden, das u. a. einen Schutz- und Beratungsanspruch bei Gewaltbetroffenheit enthalten soll.
Mehr zu den betroffenen Gruppen junger Menschen und möglichen Auswirkungen: im Jugend-Check.

Fachmagazin beyond: Internat.Jugendarbeit&sexualisierte Gewalt

[11.12.] IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.: Fachmagazin beyond - Im Fokus: Schutz vor sexualisierter Gewalt [02|2024]:
Es ist ein Thema das niemand gerne anpackt: sexualisierte Gewalt in der Internationalen Jugendarbeit. Und dennoch muss darüber geredet und auch gehandelt werden. In der neuen Ausgabe des Fachmagazins beyond ist es daher Fokusthema. [...]
Mit einer Auslandserfahrung junger Menschen verbinden wir vor allem positive Wirkungen. Der Blick auf die Welt weitet sich, Vorurteile werden abgebaut, junge Menschen nehmen die Dinge selbst in die Hand und werden ein aktiver Teil der Gesellschaft. Aber leider ist nicht jeder Auslandsaufenthalt eine gute Erfahrung. Internationaler Austausch bringt besondere Rahmenbedingungen mit – das erste Mal ohne die Eltern von zu Hause weg, eine fremde Sprache, unbekannte kulturelle und rechtliche Kontexte, der Aufenthalt in einer Gastfamilie oder die gemeinsame Zeit in einer Gruppe während einer Jugendbegegnung. Umstände also, die von Täter*innen gezielt für sexualisierte Gewalt genutzt werden können. Dagegen könnten Schutz- oder Präventionskonzepte helfen. Jedoch ergab eine Online-Befragung der Universität Kassel für das Verbund- und Transferprojekt „SchutzJu – Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit & Jugendsozialarbeit“, dass 47 % der befragten Mitarbeitenden der Internationalen Jugendarbeit in ihrer Organisation über kein Schutzkonzept verfügen und 15 % der Befragten nicht wissen, ob ein solches Konzept vorliegt.
Die Gastautor*innen und Interviewpartner*innen, die wir für unser Fokusthema „Internationale Jugendarbeit und sexualisierte Gewalt“ gewinnen konnten, bestätigen leider die Erkenntnisse der Wissenschaft. IJAB ist seit Ende 2021 Praxispartner im Teilprojekt „SchutzJu“, das sich mit der Prävention sexualisierter Gewalt und der Unterstützung bei der Implementierung partizipativer Schutzkonzepte befasst. Im Rahmen dieses Projekts arbeitet IJAB mit über 40 Partnerorganisationen zusammen, um bestehende Schutzkonzepte zu analysieren, weiterzuentwickeln und an die spezifischen Anforderungen der Internationalen Jugendarbeit anzupassen. Einige Ergebnisse möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe von beyond vorstellen. Zugleich möchten wir Ihnen Mut machen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, damit für junge Menschen der Aufenthalt im Ausland eine gute Erfahrung ist und nicht mit einem Trauma endet. Wie sagte eine unserer Interviewpartnerinnen? „Ich schlafe als Geschäftsführerin viel ruhiger, wenn ich weiß, dass das Thema bei uns nicht tabuisiert wird.“  [PDF]

Diakonie: "Wissen Kompakt" zum Zusammenhang von Armut& Geschlecht

[10.12.] Statistiken machen deutlich, dass soziale Benachteiligung, Armut und soziale Ausgrenzung in hohem Maße „geschlechtsspezifisch“ bestimmt sind. Woran liegt das? Und welche anderen Befunde gibt es, die geschlechtsspezifische Benachteiligungen beschreiben? - Das Wissen Kompakt bietet Hintergründe und Zahlen zu geschlechtsspezifischer Armut. [Diakonie-Homepage-Eintrag / neue Wissen-Kompakt-Ausgabe vom 10.12.24]

Jugend-Check zum Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

[9.12.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) (Stand 27.11.2024) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) soll die dritte Stufe zur sogenannten „Inklusiven Lösung“ vollzogen werden, die die vorrangige Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne (drohende) Behinderungen vorsieht. Das IKJHG dient damit der konkreten Umsetzung des 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und schafft die notwendigen bundesrechtlichen Voraussetzungen für die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür sollen durch das Gesetz die Hilfe zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe zusammengeführt werden. Das Gesetz soll zum 01.01.2028 in Kraft treten, vgl. Art. 8 Abs. 1 IKJHG.
Mehr zu den betroffenen Gruppen junger Menschen und möglichen Auswirkungen auf diese: zum Jugend-Check.

Jugend-Check: Stärkung nationale Suizidprävention

[3.12.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Stand: 28.11.2024) aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG), um effektiv und nachhaltig die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu stärken. Hierfür sollen verschiedene Maßnahmen vorgesehen werden, die der Unterstützung von Menschen mit Suizidgedanken dienen und die Prävention von Suiziden und Suizidversuchen durch Aufklärungs- und Informationsarbeit stärken. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention installiert werden, die mit der Aufgabe der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention und zur Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote von Bund- und Ländern betraut werden soll.
Mehr zu den betroffenen Gruppen junger Menschen und möglichen Auswirkungen auf diese im Jugend-Check.

Erster „Monitor Gewalt gegen Frauen“

[3.12.] Der „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht“ der neu eingerichteten Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt - eine von der Istanbul-Konvention geforderte, hierzulande am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Institution - stellt erstmals umfassend dar, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Mit Blick auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention geht es dabei zudem um die Frage, welche Maßnahmen Bund und Länder ergriffen haben, um ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Im Fokus der ersten Auswertung der Berichterstattungsstelle, die im November 2022 ihre Arbeit aufgenommen hat, steht der Berichtszeitraum 2020 bis 2022.
Zudem wird im Berich der Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention zu folgenden Themenebereichen abgebildet: Analyse der Bundes- und Landesaktionspläne, Prävention, Zugang zu Schutz und Beratung, Sorge- und Umgangsrecht, Femizide, Gewaltschutz, Asyl und Migration, Digitale Dimension von Gewalt.
Der „Monitor" ist als Langfassung sowie als Kurzfassung kostenfrei online verfügbar.

Publikationen der Bundesstiftung Gleichstellung

Ausgewähle Publikationen der Bundesstiftung Gleichstellung, darunter die Studienreihe „Gleichstellungswissen“, die relevante Forschungsfragen in den Blick nimmt und Beträge zu gleichstellungspolitischen Debatten liefern möchte. Außerdem werden Erkenntnisse oder Handlungsempfehlungen - bspw. für Politik und Verwaltung - veröffentlicht.
- Studie 1 – Reihe Gleichstellungswissen (3.12.24): Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht? - Ein Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes Download (PDF)
- Studie 2A – Reihe Gleichstellungswissen (5.11.24): Keine halben Sachen - Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht Download (PDF)
- Studie 2B – Reihe Gleichstellungswissen (5.11.24): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik - Begriffe, Instrumente, Daten Download (PDF)
- Forschungsbericht (6.5.24): Überblick der Preise, Wettbewerbe und Auszeichnungen/Awards im Bereich Gleichstellung - Mapping-Studie Download (PDF)
- Fachtext (22.11.24): Zeitpolitik (Stichworte: Zeitarmut, Stress, Sorgetätigkeiten - Relevant für das Thema Gleichstellung) Download (PDF)
- Fachtext (31.10.24): Care-Arbeit, Gleichstellung und der Blick auf Männer Download (PDF)
- Fachtext (31.10.24): Gewalt im Geschlechterverhältnis im engen sozialen Nahraum Download (PDF)
- Fachtext (31.10.24): Antifeminismus - Themenfeld Macht Download (PDF)

Paper: Körper, Kinder, Kassensturz: Handlungsempfehlungen zum KoaV

[12/24] Policy-Paper-Reihe: Körper, Kinder, Kassensturz: #6 Reproduktion neu denken. Zur Demokratisierung reproduktiver Selbstbestimmung. Von Sophie Bauer und Marie Fröhlich. Hrsg. vom Gunda-Werner-Insititut in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und PRiNa – Politiken der Reproduktion. Berlin, Dezember 2024, 23 Seiten [Download]
Inmitten einer Gleichzeitigkeit von nationalen und globalen Krisen ist auch in Deutschland der politische, gesellschaftliche und ökonomische Druck enorm gestiegen: Neben zunehmender Armut und allgemeinem Rechtsruck, Klimaerwärmung und Kriegen offenbart sich auch eine größer werdende Care- und Reproduktionskrise. Denn obwohl reproduktive Tätigkeiten vom (keine) Kinderkriegen bis zur Pflege von elementarer gesellschaftlicher Relevanz sind, finden sie unter höchst prekären Bedingungen statt. Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung wird nur selektiv gewährt, Care-Arbeiten werden abgewertet und unsichtbar gemacht. In ihrer aktuellen Form fördern staatliche Reproduktionspolitiken traditionelle Familienformen inklusive der Ehe und selektieren Reproduktion anhand heteronormativer, ableistischer, rassistischer oder klassistischer Kriterien.
Der Bundestags-Gruppenantrag zur gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zeigt vor allem eines: Die akute Dringlichkeit, reproduktive Rechte im Rahmen einer demokratischen Grundordnung zu schützen. Die Initiative der Parlamentarier*innen schließt an eine breite zivilgesellschaftliche Kampagne an und ist ein wichtiger Schritt. Nicht weniger wichtig ist es, im Sinne eines weiten Reproduktionsbegriffs reproduktive Rechte und Möglichkeiten generell zur politischen Priorität zu machen.
Das sechste und letzte Policy Paper der Reihe „Körper, Kinder, Kassensturz: Handlungsempfehlungen zum Koalitionsvertrag“ zeigt eine Perspektive auf den Zusammenhang von Demokratie und reproduktiven Rechten auf. Es verdeutlicht einerseits die Notwendigkeit, Demokratien mit starken reproduktiven Rechten abzusichern und andrerseits, dass reproduktive Rechte selbst demokratisiert werden müssen. Diese Zusammenhänge anzuerkennen heißt, sie in politisches Handeln umzusetzen.
   Die Policy-Paper-Reihe wird gemeinsam herausgegeben vom Gunda-Werner-Institut und PRiNa – Politiken der Reproduktion, interdisziplinäre Nachwuchsforscher*innengruppe.
Fachkontakt: Amina Nolte, nolte@boell.de / Weitere Publikationen des Gunda-Werner-Instituts / Newsletter des Instituts.
Hintergrund: Das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie (GWI) ist eine 2007 gegründete Einrichtung der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen.

Fachzeitschrift "Dreizehn": Stabile persönliche Entwicklung

[12/24] Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit: 32. Ausgabe Dreizehn: Stabile persönliche Entwicklung: Die neue Ausgabe der dreizehn widmet sich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In Zeiten multipler Krisen wie Klimawandel, Pandemie und Krieg steht die junge Generation unter immensem Druck – mit spürbaren Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden. Wie können Fachkräfte der Jugendsozialarbeit darauf reagieren und gezielte Unterstützungsangebote schaffen? In dieser Ausgabe ist auch ein Kommentar von Julia Schad-Heim, IN VIA Deutschland und Claudia Seibold, BAG Evangelische Jugendsozialarbeit zum Startchancen-Programm veröffentlicht.

Heftreihe: Aufklärung&Schutz von Ki&Jugendl. vor sexueller Gewalt

[2-11/24] "#NichtWegschieben" ist Teil der Kampagne "Schieb deine Verantwortung nicht weg!" gegen Kindesmissbrauch, die das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Jahr 2022 gestartet hat.
Die Nicht-wegschieben-Heftreihe klärt in übersichtlichen Heften, was alle über Missbrauch wissen sollten. Sie gibt Tipps, wie Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt geschützt werden können. Was tun, wenn ich einen Verdacht habe? Wie kann ich mit Kindern über das Thema reden? Wie wird das Smartphone für mein Kind sicher? Wie erkenne ich Täterstrategien? Und wie kann ich andere überzeugen, sich für das Thema zu engagieren? Die Hefte sind kompaktes und beliebig kombinierbares Informationsmaterial in mehreren Sprachen, die genau diese Fragen beantworten. (Heftreihe auf deutsch; All languages)

- Heft 1: Was ist sexueller Missbrauch?: Wenn du über das Thema Missbrauch Bescheid weißt, kannst du besser entscheiden, wie du handeln möchtest. (Mai 24) PDF
- Heft 2: Was kann ich tun bei Vermutung und Verdacht?: Wie du handeln kannst, wenn du glaubst, dass ein Kind in deiner Umgebung missbraucht wird. (Okt 24) PDF
- Heft 3: Was tun, um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen?: Wir erklären, was in der Erziehung wichtig ist und was man tun kann, um Täterstrategien vorzubeugen. (Nov. 24) PDF
- Heft 4: Wie kann ich mit Kindern über sexuelle Gewalt sprechen?: Wir erklären, was du in Gesprächen beachten solltest, um Kinder zu schützen und zu unterstützen. (Nov. 24) PDF
- Heft 5: Wie kann ich nach Schutz vor sexueller Gewalt fragen?: Wie du bei der Arbeit, in der Schule oder im Sportverein danach fragen kannst, ob es Schutz vor sexueller Gewalt gibt. (Aug. 24) PDF
- Heft 6: Schieb den Gedanken nicht weg! - Überblick in Leichter Sprache: Die wichtigsten Informationen und Tipps in Leichter Sprache, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. (April 24) PDF
- Heft 7: Prävention von Anfang an - Was (werdende) Eltern zum Thema sexualisierte Gewalt wissen sollten.: Wie du eine sichere Bindung zu deinem Kind fördern kannst, damit es Fähigkeiten entwickelt, die später schützend wirken können. (Feb. 24) PDF
- Heft 8: Das erste Smartphone - Wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt im Internet schützen?: Wir erklären, wie sich sexuelle Gewalt im Internet zeigt und was du machen kannst, um dein Kind zu schützen. Mit Checkliste: Ist mein Kind bereit für ein Smartphone? (Nov. 24) PDF
- Heft 9: Good Practice: So geht Aktionswoche: Wir zeigen, wie ein Aktionstag oder eine Aktionswoche organisiert und durchgeführt werden kann. Und wie man andere dabei mitnehmen kann. Mit vielen Praxistipps, Ablauf- und Zeitplänen. (Feb.24) PDF
- Heft 10: So geht Bürger*innenrat: Wir zeigen, wie ein Bürger*innenrat zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt organisiert und durchgeführt werden kann. (Okt. 24) PDF
- Heft 16: Wie sag ich´s der Familie?: Wir geben Hinweise, wie Betroffene sexuellen Missbrauch bei der Familie oder bei Freund*innen ansprechen können. Mit „Brief an die Familie“ zum Heraustrennen. (Nov. 24) PDF
- Language editions: 11 Englisch, 12 Französisch, 13 Türkisch, 14 Ukrainisch, 15 Polnisch

Geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund

[28.11.] Positionierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt als Fluchtgrund: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die unzureichende Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer Gewalt als Fluchtgrund. Der Gesetzgebungs- und Auslegungsrahmen erfasst die Gründe nicht hinreichend, so dass geschlechtsspezifische Verfolgung oft nicht als asylrelevant aufgefasst wird. [Policy Paper 24-42]
[22.11.] PRO ASYL fordert bewusstere Einbeziehung frauenspezifischer Fluchtgründe in BAMF-Entscheidungspraxis: Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen machte PRO ASYL am Beispiel einer abgelehnten Asylbewerberin auf die Schutzlücken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umgang mit frauenspezifischer Gewalt als Fluchtgrund aufmerksam gemacht. [Geflüchtet aus der Sklaverei – Kein Schutz für Semira?]

Eurochild-Bericht über bedürftige Kinder in Europa

[20.11.] Kinderrealitäten in Europa: Fortschritte & Lücken - Eurochild 2024 Bericht über bedürftige Kinder in Europa: Zum Tag der Kinderrechte am 20.11.24 veröffentlicht Eurochild seinen aktuellen Bericht, der Informationen von 57 Eurochild-Mitgliedern aus 31 Ländern in Europa zusammenfasst und einen Überblick über die Lebensrealitäten von Kindern in diesen Ländern bietet. Den deutschen Bericht haben das Netzwerk Kinderrechte und die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) verfasst. [Mehr dazu]
Hintergrund: Im europäischen Netzwerk Eurochild vertritt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Gründungsmitglied und Nationales Partnernetzwerk die Interessen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Buch: Partizipation aus der Sicht von Mädchen* denken

[20.11.] Partizipation aus der Sicht von Mädchen* denken. Herausgegeben von Anna Grebe / Dominik Ringler:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie berührenden Angelegenheiten ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und immer häufiger kommunale Praxis. Junge Menschen vertreten ihre Interessen in Jugendgremien oder in Projekten gegenüber der Politik. Die Perspektiven von Mädchen* scheinen sich von denen von Jungen* zu unterscheiden, beispielsweise bezüglich der Gestaltung des öffentlichen Raumes. Wie bringen Mädchen* ihre Interessen und Themen ein? Welche Hürden gibt es? Welche Aufgaben kommen dabei der Kommunalpolitik zu? Welche der Jugendarbeit, welche der Gleichstellungspolitik? Das neue Buch setzt sich mit diesen Fragen auseinander und integriert das Wissen unterschiedlicher Expert*innen. Bspw. Lilli Weber aus dem Team der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg war an einem Interview zum Thema „Mädchen*arbeit + Mädchen*politik = Mädchen*beteiligung?“ mit Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik (BAG M*) beteiligt. [BELTZ Verlag, 24€ / E-Book/epub/pdf 21,99 €]

bpb-Schriftenreihe: Die neue Obdachlosigkeit in Deutschland

[18.11.] Deutschland ohne Dach - Die neue Obdachlosigkeit: In Deutschland, einem der wohlhabendsten Länder der Welt, leben Zehntausende auf der Straße. Wohnungslosigkeit, die weniger sichtbar ist, betrifft sogar Hunderttausende Menschen. Sie besitzen keinen eigenen Mietvertrag, haben aber im Freundes- oder Bekanntenkreis oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe Unterschlupf gewährt bekommen. Nicht wenige führen ein Leben am Rande der Gesellschaft. Denn wer keine Wohnung hat, ist von einigen sozialen Grundrechten ausgeschlossen, hat etwa keinen oder zumindest einen erschwerten Zugang zum Rechtsweg, zum Bürgergeld oder einer Krankenversicherung.
Wer auf der Straße lebt, ist zudem oft schutzlos verbalen und tätlichen Angriffen, Kälte, Regen und Krankheiten ausgeliefert. Das Ergebnis ist eine Lebenserwartung von 30 Jahren unter dem Durchschnitt. In dem Buch kommen Menschen zu Wort, die selbst betroffen waren oder sind. Jenseits von Klischees zeigen die 18 Porträts, wie vielfältig Obdachlosigkeit heute ist, welchen Gefahren etwa Personen aus vulnerablen Gruppen wie Frauen, queere Menschen, Geflüchtete, Jugendliche oder Alte auf der Straße ausgesetzt sind.
Die Herausgeber/-innen, unter ihnen Richard Brox, der selbst drei Jahrzehnte auf der Straße verbrachte, appellieren an die Mitmenschlichkeit jedes Einzelnen, machen aber auch auf die Notwendigkeit politischer Maßnahmen etwa beim sozialen Wohnungsbau und der Armutsbekämpfung aufmerksam. Denn wie sozial eine Gesellschaft sich tatsächlich nennen dürfe, das hänge auch damit zusammen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgehe. [Bestellung für 4,50€4 + Versandkosten]

Dt.Juristinnenbund: Sexualstrafrecht/sex.Gewalt – Schutzlücken&Reformbedarfe

[18.11.] Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) befasst sich mit den geschlechtsspezifischen Dimensionen und Erscheinungsformen von sexualisierter Gewalt. Er fordert eine Ausweitung des Verständnisses von sexualisierter Gewalt vor allem als Ausdruck geschlechtsspezifischer Ungleichheitsverhältnisse. [Policy Paper 24-39]
Zudem fordert der djb eine Reformierung des Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell, bei dem jede sexuelle Handlung an einer Person, die ohne klares Einverständnis erfolgt, als Übergriff gewertet wird. [Policy Paper 24-40]

Jugend-Check: Nationalrechtstanpassung an das EU-Asylsystem

[13.11.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) (Stand: 06.11.2024) aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (sog. GEAS-Reform), die am 14. Mai 2024 auf europäischer Ebene final beschlossen wurde. Hierfür sind insbesondere Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) und des Aufenthaltsgesetzes erforderlich, die auch für minderjährige Geflüchtete gelten sollen. -> Mehr zu den betroffenen Gruppen junger Menschen und möglichen Auswirkungen auf diese lesen Sie im Jugend-Check.

Artikel: Frauen im Streik. Zur Feminisierung von Arbeitskämpfen

[8.11.] Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ Nr. 45/2024) zum Thema "Streik" [zum kompletten Heft]: Grundlage des Streikrechts in Deutschland ist die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Sie versetzt Gewerkschaften in die Lage, in Tarifauseinandersetzungen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, um Forderungen der Arbeitnehmer*innen durchzusetzen – etwa nach höheren Löhnen, kürzeren Arbeitszeiten oder besserer sozialer Absicherung.
Viele Rechte, die wir heute für selbstverständlich halten, zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wurden auf diese Weise hart erkämpft. Ohne das Streikrecht, urteilte das Bundesarbeitsgericht 1980, seien Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“. Kurzum: Streiks sind ein wichtiges Instrument der Tarifautonomie, in die der Staat nicht ohne Weiteres eingreifen kann. Im Alltag sind die Arbeitsniederlegungen zwar bisweilen lästig, aber sie sind auch ein Ausweis demokratischer Aushandlung. Gleichwohl hat auch das Streikrecht Grenzen.

Ein Beitrag im Heft: Ingrid Artus: Frauen im Streik. Zur Feminisierung von Arbeitskämpfen: Frauenstreiks haben in den vergangenen 20 Jahren neue Sichtbarkeit erlangt, etwa in Krankenhäusern und Kindertagesstätten. Sie verweisen auf Emanzipationsgewinne und eine neue Anspruchshaltung von Frauen, nicht nur im Bereich der Erwerbsarbeit.

Fachzeitschrift "Frauenfragen": KI - Chancen&Risiken für Gleichstellung

[4.11.] "KI, Algorithmen und Geschlecht" - Publikation derSchweizer Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF: KI und Algorithmen sind in unserem Leben heutzutage allgegenwärtig. Sie erleichtern unseren Alltag, können aber auch Ungleichheiten und Diskriminierung verstärken. In der neuen Ausgabe ihrer Fachzeitschrift "Frauenfragen" bietet die EKF eine Analyse der Chancen und Risiken, die KI und Algorithmen für die Gleichstellung der Geschlechter mit sich bringen.
Wie funktionieren Algorithmen? Wie «lernen» sie? Wie können diese neuen Technologien so eingesetzt werden, dass sie die Geschlechtergleichstellung verbessern und ihr nicht zuwiderlaufen? - Anhand von wissenschaftlichen Artikeln, Interviews, Porträts und Illustrationen zeichnet sie in drei Sprachen ein technisches, politisches, rechtliches und gesellschaftliches Bild der aktuellen Situation in der Schweiz. [PDF]

Arbeitshilfe zur Beratung& Unterstützung von LSBTIQ*-Geflüchteten

[11/24] Beratung von queeren Geflüchteten - Handlungsempfehlungen im Kontext sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Flucht
Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. (Herausgeber); Autor*innen: Leonie Dieck, Antidiskriminierungsberatung basis & woge e.V. und Alva Träbert, Bundesvorstand LSVD+ – Verband Queere Vielfalt e.V.

Jungen*bilder sichtbar machen - qualitative Analyse d. J(*)arbeits-Leitlinien

[11/24] Das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) veröffentlicht in einer eigenen Blauen Reihe ausgewählte wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden der Sozialen Arbeit. - Das Buch "Jungen*bilder sichtbar machen - Eine qualitative Analyse von Leitlinien der Jungen(*)arbeit in Deutschland von 2000 bis 2023" von Lino Köhler ist seit kurzem im KgKJH verfügbar und kann unter info@kgkjh.de bestellt werden.
Lino Köhler behandelt in seiner Bachelorarbeit "...die pädagogische Jungenarbeit in Deutschland in ihren vielfältigen Facetten und stellt die Frage welche Jungen*bilder innerhalb dieser Arbeit reproduziert werden. Nach Begriffsklärungen und einem Rückblick auf die Geschichte der Jungenarbeit nimmt sich die vorliegende Arbeit Leitlinientexte der Kommunen und Bundesländer als Ausgangspunkt einer Analyse von Jungen*bildern. Im Laufe der Arbeit werden unterschiedliche Ansätze der Jungenarbeit beleuchtet und gegeneinandergestellt. Eine Onlinerecherche gibt einen Überblick über die Institutionen dieses Bereichs der Sozialen Arbeit in Deutschland. Die in dieser Arbeit durchgeführte Inhaltsanalyse gibt anhand eines Kategoriensystems Aufschlüsse über die Positionierungen der Leitlinien und über die Bilder, die in diesen Texten vorkommen und reproduziert werden." [Weitere Infos zu diesem u. anderen Büchern der Blauen Reihe. Die Broschüren sind innerhalb Sachsen-Anhalts kosten- u. versandkostenfrei erhältlich; außerhalb SN für 5€ zzgl. Porto]

Magazin: Lobby für Mädchen

[11/24] In dieser Ausgabe teilt die "LOBBY FÜR MÄDCHEN" - ein anerkannter Träger der Jugendhilfe - aktuelle Einblicke in ihre pädagogische Arbeit, berichtet von zurückliegenden wichtigen Ereignissen und Veranstaltungen (wie dem Fachtag „Antifeminismus als unterschätzte Gefahr – Wirkungsweisen und Handlungsmöglichkeiten“ vom 8.10.) und beleuchtet relevante Themen. So wird deutlich gemacht, wie entscheidend das Engagement für Mädchen und junge Frauen ist. [Download Magazin Nr. 24]

Text: sexuelle Bildung im digitalen Raum

[22.10.] Möglichkeiten, Herausforderungen und Limitierungen sexueller Bildung im digitalen Raum. Eine Bestandsaufnahme. [Zum Text]
Der folgende Text ist eine Kurzfassung eines Vortrags, welcher im Rahmen der Fachtagung "Jugendvisionen 2024" in der östereichischen Gemeinde Stams von Jakob Sauseng (Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark www.vmg-steiermark.at) gehalten wurde.

APuZ: Reproduktive Rechte

[18.10.] Aus Politik und Zeitgeschichte - Reproduktive Rechte: Als der Oberste Gerichtshof der USA im Juni 2022 das bundesweite Recht auf Abtreibung kippte, war dies nicht nur für die US-Gesellschaft folgenreich. Hierzulande setzte die Bundesregierung unter anderem eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die auch eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen sollte. Dabei geht es bei reproduktiven Rechten um weit mehr als um Fragen des Abtreibungsrechts. Der Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdienstleistungen, eine ausreichende Hebammenversorgung oder die Unterstützung während und nach der Schwangerschaft sind ebenso wichtig wie die Frage des Zugangs zu Verhütungsmitteln, das Verbot von Zwangssterilisationen, der Umgang mit Menschen mit Behinderung oder eine Gesundheitsversorgung ohne rassistische Diskriminierung. [Download-Link: Kostenloses Epub, Download-Link: Kostenloses Pdf, Interner Link: Online lesen; Bestellnr: 72443, Ausgabe: Nr. 43-44/2024, Seite: 48, Erscheinungsdatum: 18.10.24, Bonn]

bpb magazin: Ausgabe "Jugend"

[16.10.] bpb:magazin 02/2024: Jugend: Die Jugend ist eine prägende Zeit, in der wir uns ausprobieren, Partys feiern, aber auch unseren Beruf und Platz in der Gesellschaft finden.
Die Studie »Wie ticken Jugendliche?«, die das SINUS-Institut unter anderem im Auftrag der bpb erstellt, zeigt 2024, dass sich die 14- bis 17-Jährigen große Sorgen machen über Kriege, Energieknappheit, Inflation und Klimawandel. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Wahlergebnisse, dass populistische Parolen und Versprechen bei der jungen Generation verfangen.
Jugendliche und junge Erwachsene stehen im Fokus dieser Ausgabe des bpb:magazins. Wir zeigen, was sie bewegt, was ihnen wichtig ist und wie sie sich selbst sehen. Außerdem präsentieren wir zahlreiche Beispiele, wie politische Bildungsarbeit mit Jugendlichen gelingen kann – in der ganzen Themenvielfalt von Demokratie, Grundrechten, Nahostkonflikt und Rassismus bis hin zur Vorbereitung eines großen Geschichtsfestivals zur Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, dessen Ende sich 2025 zum 80. Mal jährt. Bildungsangebote, die junge Menschen ernst nehmen und sie dabei unterstützen, sich eine gut fundierte eigene Meinung zu bilden, sind heute wichtiger denn je.
[Download-Link: Kostenloses Pdf; Bestellnr.: 9100, Seite: 52, Erscheinungsdatum/ort: 16.10.24, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung]

Jugend-Check zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz

[16.10.] Jugend-Check zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Stand 18.9.24)
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (sog. GEAS-Reform), die am 14. Mai 2024 auf europäischer Ebene final beschlossen wurde. Hierfür sind u. a. Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erforderlich, welche die Gesundheitsversorgung minderjährigen Geflüchteter betreffen.
Normadressat*innen in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind insbesondere junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die mit ihren Eltern eingereist sind, in die Zuständigkeit des AsylbLG fallen und für die in Deutschland ein Antrag auf Asyl gestellt wurde. Sie sind von den Vorhaben betroffen, sofern sie während ihres Asylverfahrens eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen sowie (unbegleitete) Geflüchtete zwischen 12 und 17 Jahren in Obhut des Jugendamtes, für die ein Antrag auf Asyl gestellt wurde und die derzeit einen uneingeschränkten Zugang zur Gesundheits- und Krankenhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erhalten. Im Jahr 2023 haben in Deutschland 10.900 unbegleitete Minderjährige einen Asylerstantrag gestellt. Dies entspricht etwa fünf Prozent aller Erstantragstellenden im Jahr 2023.
Jugendrelevante Auswirkungen: Besserer Zugang zu Gesundheitsversorgung für minderjährige Geflüchtete (§ 4 Abs. 4 AsylbLG) [Zum gesamten Jugend-Check]

Erzählendes Sachbuch: Was bedeutet es, nicht binär zu leben?

[16.10.] Nicht binär leben - Das Buch zum neuen Selbstbestimmungsgesetz! von Birgit Palzkill
Erzählendes Sachbuch: Was bedeutet es in unserer Gesellschaft, nicht binär zu leben? Dieses Buch enthält vielstimmige Antworten.
Ein nicht binäres Leben heißt: Sich für die eigene Identität nicht unhinterfragt und eindeutig auf Weiblichkeit oder Männlichkeit zu beziehen. Nicht binär zu leben bedeutet, sich zu befreien aus dem Gefängnis und den Zuschreibungen von Gender-Identitäten. Ob Menschen sich als genderfluid, genderqueer, trans* Mann oder Frau, Ft oder Mt, agender, genderfrei, nonbinär, oder vieles andere mehr verstehen: ihnen allen ist gemeinsam, dass sie aus eindeutigen Zweigenderrollen aussteigen.
Das anschauliche und in alltagspraktische Kapitel unterteilte Buch erzählt mit Hilfe von vielen Zitaten aus Interviews mit nicht binären Menschen im Alter zwischen 20 und 70, was es heißt, nicht binär zu leben: wie sie sich benennen, wie sie sich in Partner*innenschaften verstehen, wie sie mit Öffentlichkeit und Sichtbarkeit umgehen, wie und wo sie Sport treiben, Coming Outs haben oder nicht, was nicht binär leben für sie beruflich heißt und vieles andere mehr.
Das Buch erläutert nicht binäres Leben in allen Details anhand von konkreten Beispielen und Situationen und zeigt, wie nicht binär zu leben eine große grundlegende Veränderung des Selbst und der Gesellschaft sein kann. Für ein Leben mit mehr Selbstbestimmtheit und einem positiven Selbstverständnis, das befreit ist von sozialen Rollenerwartungen.
Für welche Personen ist das Buch zu empfehlen?: • Für alle, die nicht binär leben und leben wollen. • Für alle, die verstehen wollen, was es heißt, nicht binär zu leben. • Für alle, die in verschiedenen Kontexten wie Schule, Universität, Verwaltung, Beratung und Medizin einen respektvollen Umgang mit nicht binär lebenden Menschen gestalten wollen. [w_orten&meer Verlag, 15€]

Buch: Wie Kinderbücher zu Diskriminierung erziehen

[10.10.] Buch "Und raus bist du" von Lisa Pychlau-Ezli: Wie Kinderbücher zu Diskriminierung erziehen / Über Diskriminierung Bescheid zu wissen, verändert den Blick auf Kinderbücher. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus oder Lookismus – gesellschaftliche Ungleichheit und Diskriminierung kommen nicht von ungefähr, sondern sind anerzogen. Wie groß dabei der Einfluss von Kinderbüchern ist, wurde lange Zeit übersehen, abgestritten oder unterschätzt.
Kinderbücher haben einen hohen ideellen Wert und die von ihnen propagierten Menschen- und Weltbilder beeinflussen junge Menschen oft über die Kindheit hinaus. Doch konventionelle und klassische Kinderbücher repräsentieren nicht alle Kinder gleichermaßen positiv, sondern nur eine ganz bestimmte Gruppe: weiße, schlanke, nicht-behinderte Mittelschicht-Kinder mit deutsch klingenden Namen und christlich geprägter Biografie.
Dieses Buch möchte zeigen, wie reale Diskriminierung und Diskriminierung im Kinderbuch zusammenhängen, wie Kinder durch ihre Bücher für die Akzeptanz diskriminierender Muster sozialisiert werden und weshalb es sich lohnt, auch geliebte Klassiker kritisch zu hinterfragen. [Unrast-Verlag, 19,80 €]

Buch: Niemals aus Liebe (Femizide)

[10.10.] In der Schweiz wird alle zwei Wochen eine Frau von ihrem Ehemann, Lebensgefährten oder Ex-Partner getötet. Jede Woche überlebt eine Frau einen versuchten Femizid. Warum werden Männer zu Tätern von häuslicher oder sexualisierter Gewalt an Frauen? Warum töten sie?  Miriam Suter und Natalia Widla gehen dieser Frage nach im Hinblick darauf, was die Schweiz tut, um solche Verbrechen zu verhindern, und was noch getan werden muss. In Gesprächen mit verschiedenen Fachpersonen aus Justiz, Politik oder Psychologie und durch die Auseinandersetzung mit aktuellen Fällen von verurteilten Gewalttätern versuchen sie zu ergründen, welche Männer sich hinter dem Begriff «Täter» verbergen, welche psychologischen und gesellschaftlichen Mechanismen Gewalt befördern und welche präventiven oder kurativen Massnahmen bestehen. 
Zu den Gesprächspartner:innen gehören Markus Theunert vom Schweizer Männer- und Vaterverband, die forensische Diagnostikerin Nahlah Saimeh, die Soziologin und Aktivistin Melanie Brazzell, die Strafrechtsprofessorin Nora Markwalder, Bundesrat Beat Jans und viele weitere. [Verlag Limmat,32€]
[s.auch: Dlf-Buchkritik 19.11.: Gewalt gegen Frauen: Täter wollen sich ihrer Verantwortung meist nicht stellen.]

Wissenschaft. fundierter Leitfaden für d. Weg zu positivem Körpergefühl

[9.10.] "Das Body Confidence Buch - Ein Handbuch für radikales Selbstvertrauen" von Phillippa Diedrichs: 60% der 15-Jährigen fühlen sich unwohl in ihrem Körper. Schon im Teenageralter gehören Diäten oder sogar Schönheitseingriffe inzwischen zur Normalität – denn Instagram, TikTok und Co geben Schönheitsideale vor, die für die meisten Menschen unerreichbar sind. Und auch für Kinder, die mit großen Schritten auf die Pubertät zugehen, wird das eigene Körperbild von Jahr zu Jahr wichtiger. Die Psychologieprofessorin Philippa Diedrichs nimmt sie in diesem Sachbuch behutsam an die Hand, um diese Vorstellungen aufzuarbeiten und den Weg zu einem gesunden, positiven Umgang mit dem eigenen Körper zu entwickeln: Getragen von Selbstakzeptanz, Vielfalt und Körperbewusstsein.
Das Body Confidence Buch ist ein einfühlsamer, empowernder und gleichzeitig wissenschaftlich fundierter Leitfaden für den Weg zu einem positiven Körpergefühl.
Es steckt voller konkreter Übungen und Anleitungen und zeigt: Jeder Körper ist wertvoll – und jeder Körper verdient es, respektiert zu werden. [Zuckersuess Verlag, 24,90€]

Korpuslinguistische Studie zu genderinklusiver Sprache

[4.10.] Die Fragen zu genderinklusiver Sprache sind in Deutschland zum Kulturkampf geraten. Diskussionen darüber werden stark und leidenschaftlich in der Gesellschaft diskutiert. Kritiker monieren oft, durch genderinklusives Deutsch würden Texte zu lang und kompliziert. Zudem sei es schwieriger, Deutsch zu lernen. Stimmt das? Dieser Frage gingen Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim in einer Studie nach. Dafür untersuchten sie, inwieweit deutschsprachige Pressetexte für eine gendergerechte Sprache umgeschrieben werden müssten. Die Forschungsmethode war die sogenannte Korpuslinguistik. Sie untersucht Sprache über große, meist digitalisierte Sammlungen von natürlich gesprochenen und geschriebenen Texten. - Das Ergebnis: Im Durchschnitt sind weniger als ein Prozent der Wörter in den untersuchten Texten von genderinklusiver Sprache betroffen. [Zur Studie, IDS-PM, MDR]

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - Publikationen

15.10.24 Neue Daten zu Menschenhandel und Ausbeutung für das Jahr 2023: 702 Fälle von Menschenhandel registriert; sexuelle Ausbeutung häufigste Ausbeutungsform; Daten zeigen zentrale Rolle von Zivilgesellschaft und Fachberatungsstellen...
07.10.24 Stellungnahme zu neuen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
17.06.24 Soziale Entschädigung (SGB XIV) – Flyer für Betroffene von Gewalt 
28.02.24 Orientierungshilfe für Sozialarbeitende zu Menschenhandel und Ausbeutung
08.01.24 Praxishandreichung zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Handbuch für Fachleute, die mit Jugendlichen in Krisen arbeiten

[10/24] "Im Kontakt mit mir und der Welt, zuversichtlich erwachsen werden - Motivation, Konzept, Methoden, Grundlagen." [Online-PDF]
Das Handbuch, das auch auf Bewältigungsmuster „männlich“ und „weiblich“ sozialisierter Menschen Bezug nimmt, entstand aus Seminaren, die von Annette Piscantor und Annemarie Schweighofer-Brauer in den letzten, krisenreichen Jahren durchgeführt wurden. Es wendet sich an Menschen, die mit Jugendlichen in Krisen arbeiten und beinhaltet eine Erörterung des gegenwärtigen Krisenerlebens von Jugendlichen, ein Arbeitskonzept mit entsprechenden Methoden.
Herausgeber:inschaft: Institut für gesellschaftswissenschaftliche Forschung, Bildung und Information (Institut FBI), Innsbruck, Oktober 2024.
Dies Erarbeitung dieses Handbuchs wurde gefördert vom österreichischen Bundeskanzleramt im Rahmen eines Jahresprojekts für die Plattform gegen die Gewalt in der Familie.

Handreichung für jung&weiblich* gelesene Fachkräfte der Sozialen Arbeit

[10/24] LAG Mädchen*politik BW: Die Realität von jung und weiblich* gelesenen Fachkräften, mit geschlechtsbezogenen Abwertungen und Diskriminierungen im Arbeitsalltag einen Umgang finden zu müssen, werden nur sehr selten thematisiert. Es fehlen hierfür passende Anlaufstellen oder Räume, diese Erfahrungen auch im Hinblick auf strukturelle/institutionalisierte Diskriminierungen anzusprechen und (kollektiv) zu bearbeiten. Im Rahmen des Projekts »Du bist sicher neu hier?!« haben wir eine Handreichung erstellt, die diese Leerstellen aufgreift. Dazu haben wir einen Workshop mit jungen und weiblich* gelesenen Fachkräften durchgeführt und mit einer Online-Umfrage noch weitere wichtige Stimmen eingefangen. Mit unserer Handreichung wollen wir euch zeigen: Ihr kämpft nicht alleine gegen die Widrigkeiten und Herausforderungen in Berufseinstieg und beruflichen Alltag. Und eure Erfahrungen sind wichtig, um anderen Kolleginnen* in ähnlichen Lagen Mut zu machen! [Download/ bestellen]

Leitlinien für die KJH zum Umgang mit rechtsextremist./-populist. Akteuren

[26./27.9.] Vor dem Hintergrund des wachsenden Einflusses rechtsextremistischer und rechtspopulistischer Tendenzen in Politik und Gesellschaft hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes eine Stellungnahme veröffentlicht und dazu passende Leitlinien der AGJ zum Umgang mit der AfD und anderen rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Akteuren erarbeitet.
Hierin unterstreicht die AGJ das einer demokratischen und inklusiven Gesellschaft verpflichtete Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe. Die fachliche und rechtliche Richtschnur bilden das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das Grundgesetz, die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Sie setzt sich jugend- und sozialpolitisch auf allen föderalen Ebenen für die Belange, Rechte und Anliegen junger Menschen und ihrer Familien ein. Sie unterscheidet dabei nicht in unterschiedliche Gruppen, sondern würdigt mit dem von der Kinder- und Jugendhilfe vertretenen inklusiven Leitbild Vielfalt als Bereicherung. Daher engagiert sich die Kinder- und Jugendhilfe dafür, dass die Diversität junger Menschen und ihrer Familien anerkannt, ihre Gleichberechtigung gefördert und ihre Teilhabe gestärkt wird. Das Menschen- und Gesellschaftsbild der Kinder- und Jugendhilfe ist unvereinbar mit jedweder Form von Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und anderer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Allerdings gelingt es nicht immer und überall, dieses Selbstverständnis mit Leben zu füllen. Auch Kinder- und Jugendhilfe ist nicht frei von (institutionellem) Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung. Ihr Anspruch und ihre Verpflichtung ist es aber, die eigenen Strukturen und Funktionslogiken beständig kritisch zu überprüfen und inklusiv weiterzuentwickeln.

Interkultureller Kalender 2025

[23.9.] Kulturelle Vielfalt gehört in Deutschland mittlerweile zum Alltag. Der Interkulturelle Kalender des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet einen Überblick über die Feier- und Gedenktage der verschiedenen Kulturen und Religionen. [Interkultureller Kalender]

Bundesweite Frauenhaus-Statistik 2023

[9/24] Bundesweite Frauenhaus-Statistik 2023: Im Jahr 2024 wurden bundesweite Daten von 176 Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen für das Jahr 2023 erhoben. Damit ist etwa die Häfte aller Frauenhäuser in Deutschland erfasst. Die 24. Frauenhaus-Statistik des Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) evaluiert Daten zu 6.264 Frauen und 7.043 Kindern Kindern, die im Frauenhaus Schutz fanden. Hochgerechnet auf die rund 400 Frauenhäuser in Deutschland ist davon auszugehen, dass im vergangenen Jahr rund 14.200 Frauen sowie 16.000 Kinder & Jugendliche Schutz in einem Frauenhaus fanden.
Eine Sonderauswertung für das Jahr 2023 untersucht erstmals, welche Faktoren sich besonders auf die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus auswirken. Dabei wird insbesondere ein starker Zusammenhang zwischen kurzer Aufenthaltsdauer, Rückkehr zum gewalttätigen Partner und Kostenbeteiligung am Aufenthalt bzw. Einkommenssituation festgestellt.
In einer digitalen Übersicht der zentralen Ergebnisse fassen wir die wichtigsten Daten übersichtlich zusammen und ordnen diese ein.
Die vollständige Frauenhaus-Statistik von FHK ist ebenfalls kostenfrei in digitaler Fassung zum Download verfügbar.

Studie: Was tun gegen Diskriminierung an Schulen?

[9/24] Ergebnisse der Studie „Was tun gegen Diskriminierung an Schulen? – Beispiele Guter Praxis“: Die Studie wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von der Antidiskriminierungsfach- und Beratungsstelle adis e.V. und dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. erstellt. Diskriminierung an Schulen ist eine Realität, der begegnet werden muss. Es gilt den Schüler*innen eine Umgebung zu schaffen, in der sie frei von Diskriminierung lernen und groß werden können. Die Studie soll ein Beitrag dazu leisten, dieses Ziel zu erreichen. Im Fokus steht dabei eine Praxis zu erarbeiten, die diesem Ziel verpflichtet ist. Deswegen stehen im Zentrum der Studie 31 Beispiele einer guten Praxis, die aufzeigen, wie der Umgang mit Diskriminierung an Schulen gelingen kann. Darüber hinaus bietet die Studie einen Überblick über den rechtlichen Diskriminierungsschutz an Schulen und zeigt auf, wo noch Handlungsbedarf besteht. [mehr Infos]

Buch: Intersektionale Pädagogik

[24.7.] Intersektionale Pädagogik. Perspektiven auf die Bedeutung von Intersektionalität für erziehungswissenschaftliche Handlungsfelder – Eine Einführung.
Inhalte: - Lena Marie Staab: Einführung
- Jan Niggemann: Siblings in crime? Pädagogische Motive von Hegemoniekritik und Intersektionalität
- Mart Busche und Jutta Hartmann: Intersektionalität in Fortbildungen pädagogischer Fachkräfte. Reflexionen zu Bildungsimpulsen und Lernsettings in Angeboten zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
- Jürgen Budde, Carolina Claus und Erik Theuerkauf: Intersektionale Perspektiven auf diskriminierungskritische non-formale Jugendbildung
- Betül Karakoç-Kafkas: Intersektionales Handeln zwischen Fremderwartungen und pädagogischer Selbstermächtigung
- Nina Blasse und Benjamin Haas: Intersektionale Inklusionsforschung: Zum Verhältnis von race, class, gender mit der Differenzkategorie dis*ability
- Nicola-Hans Schwarzer, Lars Dietrich und Tijs Bolz: Unsichere Bindungsrepräsentationen, berufliche Selbstkonzepte und Mentalisierungsfähigkeiten bei angehenden sonderpädagogischen Lehrkräften.
[Verlag Empirische Pädagogik, Buch Softcover 18,90 € / Digitale Ausgabe PDF 13,90 €]

Sexuelle Bildung zu trans& nicht-binären Lebenswelten

Graphic Novel: Islam, Feminismus, Queerness, Selbstbestimmung,Empowerment

[3/24] Graphic Novel "Shababz! Jung. Muslimisch. Selbstbestimmt." von Lana Shiriz: In dieser Graphic Novel aus dem "Worte und Meer"-Verlag erkunden vier junge muslimische Menschen, wie für sie Islam und Feminismus, Queerness, Selbstbestimmung und Empowerment zusammenhängen. Zahra trägt selbstbewusst Hijab und stellt sich der weit verbreiteten Annahme, dass sich islamischer Glaube und Feminismus gegenseitig ausschließen. Hamza hingegen ist konfrontiert mit unterschiedlichen toxischen Stereotypen über Männlichkeit und Rollen, die er performen soll. Mariama setzt sich als Schwarze Muslimin damit auseinander, dass ihre Lebenswelt von Kolonialismus und Diskriminierung beeinflusst ist, während Amari einen eigenen Weg durch die scheinbar so festgelegten Kategorien Sexualität und Gender findet. [Infos; 13€]

Buch: Code & Vorurteil. Künstl. Intelligenz, Rassismus& Antisemitismus

[2/24] Code & Vorurteil. Über Künstliche Intelligenz, Rassismus und Antisemitismus, Hg: Schnabel, Deborah; Berendsen, Eva; Fischer, Leo; Adeoso, Marie-Sophie.
Unser zukünftiges Leben soll von der Künstlichen Intelligenz revolutioniert werden. Aber wer profitiert von der gewonnenen Effizienz und für wen wird Künstliche Intelligenz zu einer echten Gefahr? Welche Konsequenzen wird es für die Demokratie und die offene, vielfältige Gesellschaft geben? Und wird KI künftig auch für jene von Nutzen sein, die heute von Diskriminierung, menschenfeindlicher Gewalt und gesellschaftlichen Ausschlüssen betroffen sind? In den einzelnen Texten beschäftigen sich die Autor*innen u. a. mit (rassistischen) Algorithmen, antisemitischen Deep Fakes oder digitalen Filtern und Schönheitsidealen, aber auch den Möglichkeiten einer »guten« KI im Einsatz gegen Ungleichheit und für Demokratie.  [Edition Anne Frank. Verbrecher Verlag, 20€]

Broschüre: intersektionale&inklusive Pädagogik bei Kindern mit Fluchterfahrung

[2024] Wege zu einer intersektionalen und inklusiven pädagogischen Praxis in der Begleitung von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung – Arbeitsmaterialien für die fallorientierte Lehre" von Hoa Mai TrầnPlattform für Forschungs- und Fallorientierte Lehre – Fallzentrale. Universität Hildesheim. [PDF]
Flucht- und Migrationserfahrungen waren zu keiner zeithistorischen Epoche eine Ausnahme, sondern ein Regelfall. Auch jenseits von Kriegen, wie beispielsweise aktuell im israelisch-palästinensischen Gebiet, der Ukraine und in Syrien, sind Menschen mit Fluchtmigrationserfahrung und ihre diversen Biografien ein fester Bestandteil migrationsgesellschaftlicher Realität in Deutschland. Kriegerische Auseinandersetzungen, Gewalt, Flucht und Vertreibung sind Teil vieler Lebensrealitäten von Kindern und Familien und Bestandteil von Bildungsbiografien von in Deutschland lebenden Kindern und ihren transnationalen Netzwerken. Dies betrifft Kinder, die Erfahrungen mit Flucht haben sowie Kinder, die über Medien und ihren Alltag von aktuellen weltpolitischen Geschehnissen mit dem Thema Flucht und Migration in Berührung kommen. Die Broschüre bietet einen machtkritischen Zugang, der intersektionale und eine inklusive pädagogische Praxis in der Begleitung von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung auf den Weg bringt und fachliche als auch pädagogisch-didaktische Anregungen für Lehr-Lernsettings gibt. Die Inhalte der Broschüre richten sich an dozierende Fachkräfte in Aus-, Fort- und Weiterbildung, Beratungs- und Fachberatungskontexten in der Auseinandersetzung mit (angehenden) pädagogischen Fachkräften. Die Themen der Broschüre rund um Kinder/Kindheiten, Heterogenität, Fluchtmigration, Intersektionalität, Diversität und Diskriminierung bieten fachliche Ausführungen, Fallvignetten und didaktischen Anregungen in der Vorbereitung zur oder Reflexion der (kindheits-)pädagogischen Arbeit mit geflüchteten Kindern und Familien.
Die Broschüre ist im Rahmen des Kompetenznetzwerks „Demokratiebildung im Kindesalter“ entstanden, das von 2020 bis 2024 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert wird. Diese Broschüre wurde erstellt für die Plattform für Forschungs- und Fallorientiertes Lernen des Kompetenzzentrums Frühe Kindheit Niedersachsen.

Broschüre: Transfeindlichkeit & transspezif. Diskriminierung

[2024] Broschüre: Transfeindlichkeit und transspezifische Diskriminierung:
Diese Broschüre richtet sich an alle Menschen, die mehr über Transidentität und die Diskriminierung von trans* Personen wissen möchten. Sie ist fast ausschließlich von trans* Personen verfasst worden. Es wurden viele Fallbeispiele integriert, die von trans* Personen berichtet wurden. Damit soll betont werden: wenn wir über Transidentität und transspezifische Diskriminierung sprechen, müssen wir vor allem trans* Personen selbst zuhören. Die Psychiaterin Dagmar Pauli hat dies jüngst so formuliert: „Wir müssen zuhören, um zu verstehen. Wir müssen uns die richtigen Fragen stellen und begreifen, was uns Angst macht […] In der aktuellen Debatte über die Rechte von trans
Menschen wird zu wenig zugehört.“
Herausgeberin: trans*support | Fachstelle für trans* Beratung und Bildung e. V., Kiel.
Gefördert im Rahmen des Projekts „Gegen Transfeindlichkeit, Diskriminierung und Hasskriminalität“ im Programm „Zusammenhalt stärken – Teilhabe sichern“ der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste, Referat für Migration.

Broschüre: Geschlechtervielfältige & inklusive Lernräume gestalten

[2024] How to? Geschlechtervielfältige und inklusive Lernräume gestalten.: Die Erwachsenenbildung soll Lernräume anbieten, in denen es allen Personen möglich ist, gemeinsam zu lernen und Wissen hervorzubringen. Doch wie kann sie als inklusives, diskriminierungskritisches und emanzipatorisches Lernfeld etabliert werden? Das ist eine der zentralen Fragen, der die Autor*innen der Broschüre nachgehen. Sie setzt an einem Verständnis von Feminismus an, das auf Geschlechtervielfalt und -gerechtigkeit basiert und Inklusion und Solidarität ermöglicht.
Autor*innen: Elli Scambor, Heidi Gaube, Živa Humer, Rowan Stein, Valentina Pettinger, Jonas Pirerfellner. Die Broschüre wurde im Rahmen des EU Erasmus+ geförderten Projekts FemQueer - Common strategies for Gender Equality veröffentlicht.

Arbeitshilfe Kinderschutz: Schule als sicherer Ort für alle

[2024] ASAP! Schule als sicherer Ort für alle.: Die Arbeitshilfe Kinderschutz soll die professionelle Praxis von Fachkräften an Sekundarschulen unterstützen, wenn ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht. Die Arbeitshilfe kann als Vorbereitung der Schritte Wahrnehmen und Feststellen, innerschulische und externe Beratung, Gespräch mit Betroffenen und Erziehungsberechtigten und Vereinbarungen genutzt werden. Ebenfalls bietet es einen Überblick über Kinderschutzverfahren an Schulen. Fachkräfte finden in der Broschüre Anregungen für ein lösungsorientiertes Handeln, indem sie Angebote zur Reflexion des Prozesses gibt und Instrumente zur Begleitung der genannten Schritte zur Verfügung stellt. [Mehr dazu]
Hintergrund: ASAP-Projekt "As Soon As Possible!"; Stiftung SPI, Save the Children e.V., Wildwasser e.V.

Pädagog. Methodentasche: Prävention sex. Gewalt, Achtsamkeit, Grenzwahrung

[2024] Methodentasche „100% ICH” (komplett überarbeitet). Die Methodentasche der Aktion Jugendschutz NRW richtet sich an pädagogische Fachkräfte und geschulte Multiplikator*innen, die mit Kindern ab 4 Jahren bis hin zu Jugendlichen bis 16 Jahre arbeiten. Die Methodenkarten der fünf Kategorien „Meine Gefühle“, „Mein Körper“, „Meine Werte“, „Meine Grenzen“ und „Ich brauche dich!“ unterstützen im pädagogischen Alltag mit vielfältigen Übungen und können auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention sexualisierter Gewalt, sowie zum achtsamen und grenzwahrenden Umgang leisten.

Fachartikel: Jungen auf ihrem Weg zu neuen Männlichkeiten fördern

[2024] "Jungen auf ihrem Weg zu neuen Männlichkeiten fördern - eine vorrangige Aufgabe" von B. Stier.:
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Jungen in deren Entwicklung und Suche nach ihrer Geschlechtlichkeit tragfähige Konzepte des Männlichen anzubieten und in einer gewissen Vielfalt bereitzustellen. Zwar ist der Wandel von »Männlichkeit« (und »Weiblichkeit«) ohne kulturell-soziale Einflüsse nicht denkbar, doch die Frage stellt sich: Lassen sich konkrete Einflussfaktoren benennen und gibt es dabei entscheidende »Akteure«? »Die neuen Männlichkeiten« zu verändern ist zum einen abhängig vom politischen Willen, zum anderen aber auch eine wesentliche »Bildungsaufgabe«. Die Frage wird sein, inwieweit es gelingt, ein neues, zeitgemäßes Bild von Männlichkeit frühzeitig zu unterstützen und zu etablieren und dies effizient durch flankierende Maßnahmen wie Elterngeld und Elternzeit/Vaterschaftsurlaub politisch und ökonomisch zu fördern. Vor allem im Bildungswesen (und Gesundheitswesen), aber auch gesamtgesellschaftlich, müssen wir noch viel mehr verstehen lernen, wie wir die institutionellen, kulturellen und systemischen Probleme, die Jungen und Männer betreffen, durch Fürsprache, Prävention und Aufklärung verändern können. Der Artikel geht auf die zzt. herrschenden sozioökonomischen Einflussfaktoren ein und zeigt Wege auf, wie Jungen in ihrer Entwicklung von »neuen Männlichkeiten« gefördert werden können.
Stichworte: Einflussfaktoren auf die Männlichkeitsentwicklung, emanzipatorische Männerpolitik, Jungengesundheit, Migrationshintergrund, Männlichkeitskonzepte, neue Familienkonzepte.
[Ausgabe: pädiatrische praxis, 2024, Band 102/ Heft 01, mgo fachverlage GmbH & Co. KG, 21,95 €]

Buch: Warum unser Feminismus feministischer werden muss

[27.9.23] Weißen Feminismus canceln - Warum unser Feminismus feministischer werden muss:
Der Feminismus in Deutschland muss sich ändern, fordert die Journalistin und Autorin Sibel Schick: Wir brauchen Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!
Sich selbst als Feminist*in zu bezeichnen, hat Konjunktur, aber das heißt noch lange nicht, dass der Mainstream-Feminismus diesen Namen verdient hätte. Von ihm profitieren in Deutschland nämlich nur wenige: privilegierte, heterosexuelle und cisgeschlechtliche weiße Mittelschichtsangehörige. Und die Ausbeutung aller anderen wird in die Unsichtbarkeit gedrängt.
Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, die echte Gleichberechtigung für alle Menschen fordert, muss sich vieles ändern: in unserem Zusammenleben, der Politik, online, im Job und überhaupt in unserem Demokratieverständnis. Schritt für Schritt analysiert Sibel Schick die Ausschlussmechanismen des weißen Feminismus anhand aktueller gesellschaftlicher Debatten und bricht dabei mit Traditionen und Erwartungen. Ein hochrelevantes Plädoyer für eine gerechtere Welt. [Buch 35€ / ebook 19,99€; Buchbesprechung]

Orientierungshilfe für Familien von LGBTQIA+ -Kindern&Jugendlichen

[19.7.23] Buch: Queere Kinder - Eine Orientierungshilfe für Familien von LGBTQIA+ -Kindern und -Jugendlichen: Wenn die 12-Jährige beim Abendessen erklärt, dass sie in ein Mädchen verliebt ist, oder das 16-jährige Kind sich als genderfluid outet – dann sind viele Eltern erst einmal ratlos, machen sich Sorgen und fragen sich, ob das nur eine Phase und ein Ausprobieren ist – oder mehr?
Verena Carl, Mutter eines queeren Teenagers, und Christiane Kolb, Sexualwissenschaftlerin, stehen Eltern von queeren Kindern mit Wissen und Rat zur Seite – ob lesbisch, non-binär, trans* oder ganz ohne Label. Sie bieten umfassende Informationen zur Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten, mit denen Kinder und Jugendliche heute viel selbstverständlicher umgehen als die Generationen vor ihnen.
Begleitet wird ihre fundierte und einfühlsame Annäherung an ein für Eltern oft schwieriges Thema von zahlreichen Interviews, u.a. mit einem trans* Jungen, dem Vater einer lesbischen Tochter sowie einer Psychologin, einem Mediziner und einem Soziologen. Übungen z.B. zum Umgang mit widerstreitenden Gefühlen, Leitfäden für Familiengespräche auf Augenhöhe sowie ein ausführliches Glossar runden das Buch ab. [Paperback 260 Seiten, ISBN:978-3-407-86768-1, 22€, BELTZ Verlag]
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[25.09.24] „Queere Kinder“: Interview mit Verena Carl. Eltern im Gefühlschaos: Warum das Coming-Out eines Kindes eine Lern- und Reflexionsaufgabe ist. Auf der Plattform für Fachkräfte für geschlechtersensible Pädagogik hat Claudia Wallner ein Interview mit der Autorin geführt. Im Interview werden viele Hinweise gegeben, wie Eltern mit dem Coming-Out eines Kindes liebevoll und konstruktiv umgehen können. [Weiter]

Pädagogische Handreichung: Bildungsarbeit zu Antifeminismus

[2023] Pädagogische Handreichung: Zwischen Sensibilisierung und Handlung in der Bildungsarbeit zu Antifeminismus
Die Broschüre wurde im Rahmen des im Dez. 2024 endenden Projekts "Antifeminismus begegnen – Demokratie stärken" von Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. erarbeitet. Das Projekt wurde vom Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung, der Amadeu Antonio Stiftung und Dissens gemeinsam umgesetzt und vom im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. [PDF]

Pädagog. Trainingskarten: Umgang mit rassist., antisemit., rechter Gewalt

[2023] Birgül Demirtaş "Da war doch was!" – 68 Trainingskarten zum Umgang mit rassistischer, antisemitischer und extrem rechter Gewalt: Rassismus, Antisemitismus und extrem rechte Gewalt sind keine Randphänomene und keine Einzelfälle, sondern tief in der Mitte unserer Gesellschaft verankert. Rassismus und Antisemitismus können töten – wie die vielen Gewalttaten der Vergangenheit, z.B. Hanau, Halle, die NSUMorde, zeigen. Das Kartenset eignet sich für pädagogisches Fachpersonal in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie in der schulischen und außerschulischen Bildung. Mithilfe von 68 Karten wird es für die Problematiken sensibilisiert und gleichzeitig darin geschult, wie es in der Bildungsarbeit Kindern und Jugendlichen Wissen über Rassismus(-kritik), extrem rechte und antisemitische Gewalttaten übersichtlich und interaktiv vermitteln kann – explizit auch am Beispiel des Solinger Brandanschlags.
Es wird unter anderem thematisiert: Wer sind die Betroffenen?, Wie können wir uns mit ihnen solidarisieren?, Wo haben rassistische/antisemitische Anschläge stattgefunden?, Was ist rassismuskritische Sprache und wie können wir sie erlernen?
Im Booklet finden sich: Erläuterungen von Begrifflichkeiten, Impulse zur Selbstreflexion, Anleitungen für sechs methodische Anwendungen bei einer Gruppengröße bis zu 30 Personen.
[2023, 68 Karten plus Booklet, 50€, BELTZ Verlag]

Toolkit Kinderrechte&Beteiligung im Unterbringungskontext

[2023] Toolkit: Kinderrechte und Beteiligung im Unterbringungskontext von Save the Children: In Sammelunterkünften, in denen Kinder regelmäßig mit der Verletzung ihrer Rechte konfrontiert sind, hat die Förderung ihrer Beteiligung eine besondere Bedeutung. Das Toolkit Kinderrechte & Beteiligung im Unterbringungskontext bietet Fachkräften der Sozialarbeit praxisorientierte Methoden und Anleitungen, um geflüchtete Kinder und ihre Familien zum Thema Kinderrechte zu sensibilisieren.  Hierbei werden Grundlagen für die Beteiligung von Kindern in Unterkünften vermittelt, was den ersten Schritt für die Entwicklung von kindgerechten Beschwerdewegen in Unterkünften ausmacht.
Das Toolkit wurde im Rahmen des Projekts LISTEN UP! Beschwerdewege für geflüchtete Kinder in Unterkünften (2023–2024), gefördert vom BMFSFJ, entwickelt. Es steht in einer limitierten Druckauflage zur Verfügung und kann auf dieser Seite kostenfrei heruntergeladen werden. [Bestellanfragen per Mail]

Buch: Geschlechtergerechtigkeit/ d.hohe Preis des Patriarchats

[9.5.22] "Was Männer kosten. Der hohe Preis des Patriarchats" von Boris von Heesen: Mit seinem Buch erweitert Boris von Heesen die Debatte um Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung durch eine wichtige Dimension: das Kostenargument. Das Patriarchat und die aus ihm erwachsenen Rollenstereotype kosten die Gesellschaft sehr viel Geld. Der Wirtschaftswissenschaftler von Heesen beziffert die Kosten auf über 63 Milliarden Euro jährlich. Männer verursachen doppelt so viele Verkehrsunfälle wie Frauen, sie begehen mit Abstand die meisten Straftaten und belegen deshalb auch 94 Prozent der Plätze in deutschen Gefängnissen. 75 Prozent der Alkoholtoten jedes Jahr sind männlich und mehr als 80 Prozent der häuslichen Gewalt geht von Männern aus.
Diese geschlechtsspezifischen Kosten zu senken, hieße gleichzeitig, Wege aus der Krise einengender Männlichkeitsvorstellungen zu finden. Denn männliche Privilegien sind nur auf den ersten Blick erstrebenswert. Dass sie auch unglücklich machen können, zeigen die nicht messbaren Nebenwirkungen: eine geringere Lebenswerwartung, höhere Suizidraten, Frauenhass und das Ausleben einer Sexualität, die auf Dominanz und Abwertung ausge-richtet ist.
Das Buch resümiert Fakten und gibt gleichzeitig einen Ausblick auf neue Möglichkeiten und Freiheiten in einer gleichberechtigten Gesellschaft, die auf Kooperation statt Konkurrenz setzt. [Heyne Verlag, 18€]

Handreichung: Abinäre Personen in der Beratung

[2020] Diese Handreichung soll Multiplikator*innen und Berater*innen zur Orientierung dienen und ihnen Wissen und Ressourcen für den Kontakt mit und die Beratung von abinären Personen bereitstellen. Dies ist ein Versuch, die pluralen Lebensrealitäten von Personen, die sich im abinären (nicht-binären) und fluiden Geschlechterspektrum verorten, sichtbarer zu machen.
Die Ausführungen richten sich insbesondere an Multiplikator*innen und Berater*innen aber auch an Fachpersonal, Sekretär*innen, Lehrende, Psycholog*innen, Ärzt*innen und Sozialarbeiter*innen. Auch Personen, die sich für Trans*Beratung interessieren, Angehörige von Abinären oder Personen, die Interesse am Thema Abinarität haben, können diese Broschüre nutzen. Diese Handreichung soll die Leser*innen dabei unterstützen, respektvoll im Kontakt mit abinären Personen zu sein und positive Bezüge in der Beratungssituation herzustellen, um ein Vertrauensverhältnis zu den Personen aufzubauen und sie damit bestmöglich zu begleiten. Obwohl sich die Handreichung auf abinäre Personen bezieht, sind viele Empfehlungen auch für den Umgang mit binären trans* und inter* Personen nutzbar, da es auch sehr allgemein um einen respektvollen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt geht.
Die Autor*innen schreiben aus einer Perspektive, die Erfahrungen als Berater*innen und ratsuchende Personen beinhaltet. In der Handreichung wird versucht, einen multiperspektivischen und kritischen Blick auf die Beratungspraxis anzubieten, der ressourcenorientiert ist und das Empowerment von abinären Personen und ihren Erfahrungen stärken oder anregen soll.
Herausgeber*in: QNN Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V.; Erstveröffentlichung: Sept. 2018, Zweitveröffentlichung: Juni 2020.

Pädagog. Handbuch: Prävention geschlechtsbezogener Gewalt + geschlechterreflektiertes Empowerment

[2019] Das EU-Projekt EQUI-X “Geschlechterreflektiertes Empowerment von Jugendlichen und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt” (2014-20) war ein innovativer Beitrag zur Erweiterung der Gewaltprävention um die kritische Auseinandersetzung mit Geschlechternormen, Männlichkeiten und die Öffnung hinsichtlich geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Fokus war nicht nur die Gewaltprävention sondern auch das Empowerment von Jugendlichen zum Leben der eigenen Geschlechtsidentität. Die zweite überarbeitete Auflage des Handbuches für Pädagog*innen ist jetzt wieder als PDF und Print (bestellung@dissens.de) verfügbar.

7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

[Audio] Podcast zu Feminismus und Krieg

Our Voices, Our Choices - Podcast-Reihe der Heinrich-Böll-Stiftung:  Vier neue Folgen richten den Fokus auf Feminismus und Krieg: 
Die aktuellen Kriege und gewaltsamen Konflikte unter anderem im Sudan, im Nahen Osten und in der Ukraine drohen weiter zu eskalieren und immer mehr Zivilist*innen das Leben zu kosten. Militarisierung, Populismus und Polarisierung dominieren die Debatten, während die Achtung der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts zunehmend in den Hintergrund geraten.
Die vier Episoden machen deutlich, wie wichtig ein geschlechterpolitischer Blick auf Kriege ist - und auf Bemühungen um einen gerechten und nachhaltigen Frieden. Ein anhaltender und geschlechtergerechter Frieden ist nur dann möglich, wenn Frauen und Kinder in bewaffneten Konflikten vor sexualisierter Gewalt geschützt sind, wenn reproduktive Rechte von Schwangeren und Gebärenden gewährleistet werden und die wichtige Rolle anerkannt wird, die Frauen und andere marginalisierte Gruppen bei der Vorbeugung und der Beilegung von bewaffneten Konflikten haben. Dies macht auch die am 31. Oktober 2000 verabschiedete UN-Resolution „Frauen, Frieden und Sicherheit“ deutlich. Sie fordert mit den drei Ps – im Englischen „Prevention, Protection, Participation“ – nicht nur einen besseren Schutz von Frauen, sondern erkennt sie auch als Akteurinnen in Sicherheitsfragen an – sonst eine Männerdomäne.
Doch trotz der klaren politischen Statements der UN-Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen, bleibt die Umsetzung der Forderungen bislang weit hinter den Erwartungen zurück. Davon berichten die erste und zweite Episode zu Feminismus und Krieg, die sexualisierte und reproduktive Gewalt in den Blick nehmen. Mit der dritten und vierten Folge beleuchten wir, vor welchen Herausforderungen feministische Solidaritäten über Konfliktlinien hinweg stehen. Thema ist aber auch, wo und wie die Aufarbeitung kriegerischer Gewalt aus feministischer Sicht zumindest punktuell gelingt.
- Sexualisierte Gewalt im Krieg (1/4): Eine feministische Perspektive auf die verheerenden Folgen für Frauen und Gesellschaften. Expertinnen berichten über Ursachen, Auswirkungen und mangelnde Aufarbeitung.
- Schwanger sein im Krieg (2/4): Was bedeutet es, wenn die Körper von Gebärenden im Krieg zum Teil des Schlachtfeldes werden? In Folge 2 geht es um Reproduktive Gewalt im Krieg.
- Solidarisch sein trotz Krieg (3/4): Transnationale feministische Solidaritäten stehen unter Druck. In Folge 3 geht es um den Vertrauensverlust unter Feminist*innen und in die Versprechen einer feministischen deutschen Außenpolitik und um neue zivilgesellschaftliche Bündnisse.
- Geschlechtergerechter Frieden (4/4): Berliner Migrant*innen kämpfen für einen geschlechtergerechten Frieden mit Transitional Justice, Playback-Theater und einem kleinen Mädchen aus Bronze.

Junge Islam Konferenz

Beispielhafte Beiträge von der Homepage sowie aus dem Newsletter der Jungen Islam Konferenz (JIK)
- [10.12.] [Video] Welche Allianzen benötigen wir jetzt, unsere Demokratie zu verteidigen und uns für die gleichberechtigte Teilhabe von Minderheiten und gegen Rassismus einzusetzen? Darüber spricht Dr. Asmaa Soliman, Programmleitung des Programmbereichs Young Postmigrant Alliances der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa, bei ihrem Input der JIK Talks 2024 "Und jetzt? Gemeinsam durch bedrohliche Zeiten". Weitere Infos zur Veranstaltung: https://www.junge-islam-konferenz.de/...
- [12/24] Old School vs. Dream School: Im Outreach-Bereich wurde im Dezember diesen Jahres die Publikation Old School vs. Dream School – was sich an Schule ändern muss veröffentlicht. Sie baut auf der Sommerkonferenz 2023 und den Perspektiven der Teilnehmer*innen zum  Thema diskriminierungsfreie Schule auf. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Diskriminierung in der Schule werden durch Beiträge von zwei Netzwerkmitgliedern und Handlungsempfehlungen ergänzt. Die Publikation richtet sich an gesellschaftspolitische Akteur*innen und bietet konkrete Schritte zur Förderung einer diskriminierungsärmeren und -sensiblen Schule. [Hier lesen]
 [29.10.] JIK Blog:
Angst vor dem Morgen: Warum wir heute handeln müssen – Nurgül Kahriman: JIK Talks Fellow Nurgül spricht über ihre Ängste angesichts des gegenwärtigen Rechtsrucks. Sie schildert ihre persönlichen Erfahrungen mit Rassismus und wie die Solidarität, die sie erfahren hat, sie inspiriert hat, selbst aktiv zu werden.
- [22.10.] Podcast: modus | extrem - Folge: Zwischen den Zeilen – Antimuslimischer Rassismus im Mainstream: Die aktuelle CLAIM-Studie zeigt: Antimuslimischer Rassismus ist längst im Mainstream angekommen. Das berichten in dieser Podcast-Folge auch Jasemin und Kübra von „Junge Islam Konferenz (JIK)“ und erzählen, wie sie mit dem Projekt „Narrative Change Academy“ neue Narrative gegen Ausgrenzung etablieren wollen. Welche Erzählungen wir jetzt als Gesellschaft dringend brauchen und warum der Blick auf Gemeinsamkeiten dabei eine entscheidende Rolle spielt, erfahrt ihr in dieser Folge von „Zwischen den Zeilen“. - Diese Episode wurde im Rahmen des Projekts Level Up! produziert. Level Up! wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Der Podcast kann bei Spotify, Apple Podcasts, deezer, RTL+ und überall sonst, wo es Podcasts gibt, gehört und abonniert werden.
- [13.9.] Deutschlandfunk Nova, Junge Islam Konferenz: Eine Stimme für Menschen mit Migrationsgeschichte: Im Rahmen unseres CONNECTING MINDS Festivals teilten drei unserer Netzwerkmitglieder ihre Perspektive zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen.
 - [23.8.] JIK Blog: Zwischen Utopien und Realität – Tuba Rahmann: Es sind nicht Herkunft oder Religion, die zählen sollten, sondern die Haltung. Tuba, Fellow der letzten Sommerkonferenz, beleuchtet die Realität des Bildungssystems aus ihrer Sicht als Vertretungslehrerin. Sie spricht über strukturelle Diskriminierung und die Frage, warum Schule für manche Schüler*innen eher eine Belastung als eine Chance ist.

Interview mit EKD-Ratsvorsitz: Nahost, Abtreibung, Missbrauchs-Aufklärung ev. Kirche

[22.10.] Deutschlandfunk Interview mit der EKD-Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs zum Nahost-Konflikt und den jüdischen Wurzeln des Christentums, zu Frage der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen* und dem Thema Aufklärung und Verarbeitung der Fälle von Missbrauch in der Evangelischen Kirche.
[* Siehe auch: EKD-Stellungnahme zur Regelung zum Schwangerschaftsabbruch vom 10.10.2023 sowie Artikel und Stellungnahme vom Dez. 2024]

 

[Audio] Psych.Gesundheit - Was Kinder&Jugendliche brauchen

[12.12.] Deutschlandfunk - Systemfragen (Podcast): Folge: Psychische Gesundheit – Was Kinder und Jugendliche brauchen
Was brauchen Jugendliche, um psychisch gesund zu bleiben? Welche Rolle spielen Beziehungspersonen und Freiräume?
Gespräch mit Prof. Maike Rönnau-Böse, Pädagogik der Kindheit an der Ev. Hochschule Freiburg + O-Töne von Jugendlichen.
Immer mehr Kinder und Jugendliche fühlen sich gestresst oder werden sogar psychisch krank. Laut der aktuellen COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf, berichten 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen über psychische Auffälligkeiten. Bei depressiven Symptomatiken liegt Deutschland im European Health Interview Survey bei den 15- bis 29-Jährigen mit an der Spitze. Über Gründe wird immer wieder diskutiert: soziale Medien, Gaming, Zukunftsängste angesichts der aktuellen politischen Krisen und des Klimawandels. Wir wollen wissen: Was brauchen Kinder und Jugendliche, um gesund zu bleiben? Wie entwickeln sie Resilienz? Dafür fragen wir in der Forschung nach, aber auch bei Kindern und Jugendlichen selbst – mit einem Besuch beim Projekt Reallabor in Leipzig, in dem sich Schülerinnen und Schüler austauschen und überlegen, was sie der steigenden Belastung entgegensetzen können. Im Gespräch mit der Sozialpädagogin Prof. Maike Rönnau-Böse geht es dann darum, welche Rolle die Beziehung zu Bezugspersonen (Eltern, Lehrerinnen, Erziehern) für die Entwicklung von Resilienz spielen und wie wichtig Freiräume für Kinder und Jugendliche sind.
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Mehr über Mental Health bei DLF:
- Resilienz durch SchulePsychologische Unterstützung für Schüler muss besser werden
- GesundheitDas macht junge Menschen psychisch krank

Umsetzung: Bildungsdialog für Deutschland

[11.12.] Bildungsdialog für Deutschland – von der Idee zur Umsetzung:
Im Koalitionsvertrag der noch amtierenden Bundesregierung wurde ein „Bildungsgipfel“ angekündigt. Dieser fand im März 2023 zwar statt, enttäuschte aber alle Erwartungen. Die zu diesem Anlass gebildete zivilgesellschaftliche Initiative #NeustartBildungJetzt, der 94 Organisationen der Zivilgesellschaft angehörten, wollte sich damit nicht abfinden und entwickelte in einem kokonstruktiven Prozess einen eigenen Vorschlag: mit der Grundidee, mit Kooperation die Transformation des Bildungssystems ermöglichen in Form eines „Bildungsdialogs für Deutschland“, mit dem eine zentrale Herausforderung des deutschen Bildungssystems gelöst werden soll. Hierbei sollen mit einem systematischen Prozess Kommunikation und Vertrauen zwischen Ebenen und Ressorts ausgebaut und die Beteiligung der Menschen an der Basis, vor allem der Kinder und Jugendlichen, gestärkt werden – ein Prozess, der nicht nur die Chance auf einen Neustart in der Bildung ist, sondern zugleich auch die Demokratie stärken kann. 
Ein halbes Jahr später sind entscheidende Meilensteine auf dem Weg zum Dialogauftakt genommen worden:
- Die Kultusministerkonferenz erklärte direkt nach der Veröffentlichung des Vorschlags im Mai 2024, sich am Bildungsdialog für Deutschland zu beteiligen.
- Im unmittelbaren Anschluss an die Veröffentlichung des Konzepts schlossen sich viele weitere Organisationen dem Bildungsdialog-Vorschlag an: mittlerweile sind es 115 Organisationen.
- Um die Governance der Initiative auf breite Füße zu stellen, entsteht derzeit ein Aufbaugremium, dem insgesamt 12 Personen angehören. Sie spiegeln die Perspektivenvielfalt der Initiative wider: Vertreter*innen aus Stiftungen, Gewerkschaften, Verbänden, Kinderrechtsorganisationen, den Kommunen und der Wirtschaft sollen die strategischen Weichen auf dem Weg hin zur Umsetzung des Bildungsdialogs stellen und perspektivisch in einem Dialogbeirat aufgehen.
- Zugleich sammelt und bewertet die Initiative Themen, die sich für einen Bildungsdialog für Deutschland eignen und die sie der Politik für einen ersten Dialogprozess vorstellen. Wichtig ist dabei, dass es sich um Themen handelt, die an der Schnittstelle unterschiedlicher Politikfelder liegen – also Herausforderungen, die nicht allein durch ein Ressort bearbeitet und gelöst werden können, sondern die gerade von einem gemeinsamen Dialogprozess profitieren.
- Ausblick: Gemeinsam mit der Politik soll nun ein gemeinsames erstes Thema festgelegt werden, mit dem 2025 der Bildungsdialog starten kann. (In der ersten Runde im Jahr 2025 sollen Fragestellungen rund um den Übergang Kita/Schule bearbeitet werden.) [Schule21.blog, https://neustart-bildung-jetzt.de/]

Aufbau v. Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Ki&Jugendl.

[11.12.] Aufbau von Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen beauftragt. Der Auftrag dafür sei nach mehrjährigen wissenschaftlichen Vorarbeiten erteilt worden, gaben die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI), bekannt. Unter anderem sollen Wissen und Expertise zum Thema gebündelt sowie regelmäßig Befragungen zu Ausmaß und Häufigkeit durchgeführt werden. Dabei wird auch auf ein umfassendes Partizipationskonzept gesetzt, das die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven sicherstellt. Jugendliche, Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie Vertreter*innen aus Wissenschaft und Fachpraxis werden aktiv in die Planung und Durchführung der Studie, die Interpretation der Ergebnisse und die Ableitung von Empfehlungen eingebunden.
Die bundesweite Befragung in diesem Rahmen ist als sogenannte „Dunkelfeldbefragung“ an Schulen geplant. Dort soll es Aufklärungs- und Informationsangebote zum Themenfeld geben, sowie Hilfe- und Unterstützungsangebote für die befragten Schüler*innen, die Eltern und Sorgeberechtigten sowie für schulische Fachkräfte. Hierzu ist UBSKM in enger Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Kultusbehörden der Länder.
Das Forschungsprojekt ist zunächst bis 23.10.2027 befristet. Das UBSKM-Gesetz, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht vor, das Zentrum als wichtige Datenquelle für die UBSKM-Berichterstattung gesetzlich zu verankern.
Claus sprach von einem Meilenstein. Seit Jahren werde kritisiert, dass es keine wissenschaftlich verlässlichen Zahlen zur Verbreitung sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen gebe. Laut DJI-Direktorin Walper verspricht man sich vor allem Hinweise darauf, welche Verbesserungen künftig nötig sind, um solche Verbrechen an Kindern zu verhindern. [Mehr Informationen: DJI, UBSKM, DLF]

Artikel: Antifeminismus: Das trojanische Pferd des Rechtsextremismus

[10.12.] "Antifeminismus: Das trojanische Pferd des Rechtsextremismus" - Artikel von Hami Nguyen: Der 10. Dezember, der internationale Tag der Menschenrechte, steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen. Während dieser Tag uns an die universellen Rechte und die Würde jedes Menschen erinnert, spalten immer mehr rechte Ideologien unsere Gesellschaft. Was uns insbesondere an diesem Tag beschäftigen sollte, ist die wachsende Verbindung von Antifeminismus und Rechtsextremismus. Sie bedroht die Rechte von Frauen, queeren und anderen marginalisierten Menschen. Sie untergräbt das Fundament unserer demokratischen Werte. In diesem Kontext wird die Bundestagswahl 2025 zu einer Richtungsentscheidung: Schaffen wir es noch, das Steuer umzureißen und einen Kurs der Gleichberechtigung und des gesellschaftlichen Fortschritts einzuschlagen, oder gewinnen Kräfte an Einfluss, die zurück in eine autoritär geprägte Gesellschaft wollen? [...] [zum gesamten Artikel auf pinkstinks.de]
Hami Nguyen ist 1989 in Vietnam geboren und 1991 mit ihrer Mutter nach Deutschland geflohen, wo ihr Vater als Vertragsarbeiter in der DDR gearbeitet hatte. Sie studierte VWL, Soziologie und Politikwissenschaften in Halle/Saale und Luzern. 2022 wurde sie vom Focus zu den 100 wichtigsten Frauen des Landes gewählt. 2024 wurde ihr Debüt Das Ende der Unsichtbarkeit – Warum wir über anti-asiatischen Rassismus sprechen müssen mit dem Buchpreis der Immigrationsbuchmesse ausgezeichnet. Sie arbeitet als Bildungsreferentin und freie Autorin und setzt sich unter @‌hamidala_ für eine gerechtere Gesellschaft ein.

Doku: BAG EJSA& KOV Schulsozialarbeit-Online-Tagungen zu JSA & Bildung

Im Mittelpunkt der digitalen Fachtagung "Soziale Ungleichheit aufbrechen – Welchen Beitrag kann Schulsozialarbeit leisten?" des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit am 5. und 6. Dezember stand die Frage, wie eine Verbesserung von Lebens- und Bildungslagen (unter den jetzigen schulischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen) ermöglicht wird und welchen konkreten Beitrag Schulsozialarbeit leisten kann.
Die Vorträge gingen auf das Thema aus der Perspektive von Schule und aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe, mit dem Fokus auf die Kinderrechte, ein. Jakob Schuchardt, Wissenschaft­licher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum, zeigte unter der Überschrift "Von der Sozialraumanalyse zur Habitussensibilität: Wie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams dabei helfen kann, sozialraumorientierte Schulentwicklung voranzutreiben" aus empirischen Untersuchungen, wie Sozialraumorientierung die Begleitung junger Menschen verbessern kann und welche Rolle dabei die Schulsozialarbeit spielen kann. Prof. Dr. Florian Baier von der Fachhochschule Nordwestschweiz zeigte in seinem Vortrag "Schulsozialarbeit im Kontext von Armut, Ausgrenzung und Benachteiligung – Mögliche Konzepte und Ansätze für die Praxis" ausgehend von ausgewählten Forschungsbefunden die Relevanz von Zugehörigkeit und Kinderrechten auf.
Statements von Expert*innen aus ganz Deutschland stellten aus verschiedenen Perspektiven dar, welchen Beitrag die Schulsozialarbeit leisten kann und welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind.
Die Dokumentation der Tagung wird im Januar auf der Webseite des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit veröffentlicht. Die Präsentationen der Vorträge können Sie schon jetzt bei Claudia Seibold, der zuständigen BAG EJSA-Referentin, anfragen.
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Die Online-Tagung "Professionelle Haltung in der Schulsozialarbeit" bot am 26. November die Möglichkeit, sich für die besonderen Herausforderungen an die professionelle Haltung vertieft auseinanderzusetzen. Einen ersten Einblick in die Tagung und in die Präsentationen zu den Impulsvorträgen finden Sie auf unserer Webseite unter Professionelle Haltung. Eine ausführlichere Dokumentation wird noch erstellt.

Artikel: Gendermarketing - Spielzeug verstärkt Stereotype

[5.12.] Gendermarketing Spielzeug verstärkt Stereotype – mit Folgen bis hin zum Arbeitsmarkt
Der Sohn bekommt Spielzeugautos, die Tochter Puppen. Muss das wirklich immer so sein? Expertinnen erklären, welche Folgen das später einmal haben kann - auch für den Arbeitsmarkt. [Zum gesamten Artikel auf GEO.de]

Gisèle Pelicots Bedeutung für die feministische Bewegung

[28.11.] Im Vergewaltigungsprozess in Avignon hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Hauptangeklagten Dominique Pelicot gefordert. Das Urteil soll im Dezember fallen. Die Klägerin Gisèle Pelicot, von vielen als Heldin gefeiert, hatte verlangt, dass öffentlich verhandelt wird und auch die Videoaufzeichnungen der Taten gezeigt werden. Die Schockwellen gehen über Frankreich hinaus. [eurotopics, Spiegel, taz, srf, dlf, freitag, The Guardian]

Vogue [25.11.]: "Gisèle Pelicot: Warum ihr Auftreten rund um den Prozess für alle Frauen so wichtig ist: [...] Verhandlungen über Gewalttaten dieser Schwere finden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Einerseits, um die Privatsphäre der Angeklagten zu wahren, andererseits, um den Betroffenen einen geschützten Raum zu bieten. Gisèle Pelicot verzichtet darauf. Sie möchte ihren Kampf nicht im Privaten austragen, sondern macht ihn öffentlich, für Zuschauer, für die Presse, für andere Frauen. Das von ihr durchlebte Martyrium macht sie zu einem historischen Moment und widmet ihren Kampf "allen Frauen und Männern auf der ganzen Welt, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind".
Ihr Fall, der als Avignon-Prozess bekannt wurde, geht seither durch die internationale Presse. Die "New York Times" schrieb über den Fall, der britische "Guardian", die spanische Zeitung "El Mundo", auch indische Medien berichteten über den beispiellosen Prozess in Europa. Menschen auf der ganzen Welt solidarisieren sich mit Gisèle Pelicot. […]
Das Ausmaß, das in Avignon verhandelt wird, ist außergewöhnlich. Die Taten, die dahinterstehen, sind es jedoch nicht. Die Vergewaltigung ist, man muss es in dieser Perfidität sagen, ein alltägliches Ereignis. In Deutschland stieg die Zahl der sexuellen Übergriffe auf Frauen 2023 um über sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Jedes Jahr kommt es in Frankreich zu 94.000 Vergewaltigungen oder versuchten Vergewaltigungen. Die Omnipräsenz ist beängstigend, das wird auch durch den Tatort klar. Mazan ist nicht als "Problembezirk" deklariert mit überdurchschnittlich hoher Kriminalitätsrate; es ist ein kleines Dorf, und dennoch war Dominique Pelicot in der Lage, so viele Männer zu finden, die dazu bereit waren, seine bewusstlose Frau zu vergewaltigen und sich dabei filmen zu lassen. Gisèle Pelicots Vergewaltiger waren Männer von nebenan, zwischen 21 und 68 Jahren. Darunter ein Journalist, ein Feuerwehrmann, ein LKW-Fahrer, ein Krankenpfleger, ein Gefängniswärter, Rentner, ein Unternehmer, verheiratete Männer, auch ein HIV-positiver Mann, […]. Eine repräsentative Stichprobe der männlichen französischen Gesellschaft.
Diese plakative Durchschnittlichkeit der Anklagebank bestätigt, was man schon weiß: Frauen sind am stärksten von den Männern bedroht, die sie kennen. In den meisten Fällen sind die Vergewaltiger aus dem sozialen Nahfeld, Bekannte oder Freunde, Kollegen, ihre Verwandten, der eigene Partner oder Ehemann. Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland gesetzlich straffrei. Der aktuelle Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz war in der entscheidenden Abstimmung damals unter den 138 Abgeordneten, die den Antrag, Vergewaltigung in der Ehe mit Vergewaltigung außerhalb der Ehe gleichzustellen und damit strafbar zu machen, ablehnten.
Und so vermag es der an Abartigkeit kaum zu überbietende Fall aus Avignon, die alltägliche Realität von Frauen widerzuspiegeln: Es gibt viele Männer, die sich aus unterschiedlichsten Gründen im Recht fühlen, so zu handeln.
[…] Die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen ist niedrig, zu dem Ergebnis kommen gleich mehrere Studien. Zwar wird die genaue Zahl nicht statistisch erhoben. Im März 2016 stellte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas aber fest, von allen angezeigten Vergewaltigungen sei es nur bei acht Prozent zu einer Verurteilung gekommen. [… Grund sind jedoch nicht Falschbeschuldigungen!] Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe schätzt den Anteil der Falschbeschuldigungen in Deutschland, unter Berufung auf eine europaweite Studie, auf: drei Prozent.
[…] Familienrechtsanwältin Asha Hedayati […] betreut häufig Frauen mit Gewalterfahrung aller Art, in ihrem Buch "Die stille Gewalt" schreibt sie über die strukturelle Gewalt, die Frauen erleben, nachdem sie sich aus einer Gewaltsituation befreit haben. "Frauen, die vergewaltigt worden sind, erfahren in unserem Rechtssystem selten Gerechtigkeit", sagt Hedayati. […] Dafür gibt es mehrere Gründe, einer jedoch ist zentral, er liegt in der Wahrheitsfindung. In den meisten Vergewaltigungsfällen gibt es keine Zeugen. In der Regel steht es Aussage gegen Aussage, und der Prozess wird mangels Beweisen fallen gelassen. Zugunsten der Unschuldsvermutung, ein uraltes Dilemma der Rechtsphilosophie. "Dem kann man zwar entgegenkommen, etwa mit der nun in Frankreich diskutierten Ja-heißt-Ja-Regel", sagt Hedayati. Gemäß dieser müssen beide Seiten aktiv eingewilligt haben, damit Sex als legitim gilt. "Juristisch auflösen lässt sich dieses Defizit aber nicht." […] Bis dahin kommt es aber für viele Betroffene gar nicht. Schätzungen zufolge werden nur 9,5 Prozent aller Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauchsdelikten überhaupt zur Anzeige gebracht. "Häufig liegt das daran, dass Betroffene sich schämen", sagt Asha Hedayati. "Weil in ihre intimste Sphäre eingegriffen wurde." Tatsächlich ist die Scham, so legt es die kriminologische Forschung nahe, ein entscheidender Faktor, wenn man erklären will, warum so wenige Fälle angezeigt werden. Und sie ist der Faktor, den Gisèle Pelicot in Avignon am offensivsten bekämpft. Aufrecht und mit Würde betritt sie den Gerichtssaal, begleitet von dem Applaus der Menschen, die an jedem Verhandlungstag vor dem Gebäude Spalier stehen.
Gisèle Pelicot ist ein lebendiges Symbol für das, was sie selbst als "Verlagerung der Schande" von den Betroffenen sexualisierter Gewalt auf die Täter bezeichnet. "Die Scham muss die Seite wechseln." Diesen Satz muss man wiederholen, ihn gurgeln und im Mund schütteln, bis man ihn wirklich verinnerlicht hat. Auch wenn es Gisèle Pelicot ist, an deren Körper diese Verbrechen begangen wurden, liegt die Abartigkeit im Handeln, und daher ist sie nicht nur frei von jeglicher Schuld, sondern sollte auch frei von jeder Scham sein. "Die Verwerflichkeit, die Schande liegt allein bei dem Täter", sagt Asha Hedayati. Es ist die transformative und wohl bedeutungsvollste Botschaft des Prozesses.
Die Scham zu überwinden, wie es Gisèle Pelicot so mutig tut, ist schwer, aber enorm wichtig. Was wäre, wenn Frauen in der U-Bahn bei einer "aus Versehen" geschehenen Berührung am Po sofort etwas sagen würden? Wenn wir Übergriffigkeiten in der Partnerschaft sofort ansprechen würden? Wenn alles Gewalttätige, alles, was ohne Zustimmung passiert, sofort angeprangert werden würde? Wenn der Täter sich nie auf die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer aus Scham eh schweigt, verlassen könnte?
[…] "Pelicots Mut", sagt Asha Hedayati, "zeigt uns Frauen, dass wir Widerstand leisten können. Und er zeigt uns, wie viele Menschen heute bereit sind, Prozesstag für Prozesstag vor dem Gerichtssaal zu warten und applaudieren."
Es gibt ein Vor und ein Nach dem Fall Pelicot. […] Gisèle Pelicot und ihr Prozess haben […]  einen Wandel angestoßen. Jetzt, da sie zum Symbol geworden sei, empfinde seine Mandantin "eine umso größere Verantwortung, durchzuhalten", sagte Gisèle Pelicots Anwalt Stéphane Babonneau. "Zu zeigen, dass man sich als Opfer eines Sexualverbrechens nicht verstecken muss. Auch wenn dabei das Intimste, Privateste öffentlich wird. Die Scham darf nicht zum Schweigen führen." Nicht schweigen. Laut sein.
Dann sagt Stéphane Babonneau einen Satz, der sich einbrennt: "Andernfalls kommt die Wahrheit nie ans Licht." Die Wahrheit, über die er spricht, ist die Dunkelziffer. Die Wahrheit all jener Frauen, die Übergriffe erlebt haben und nichts gesagt haben, aus Angst, Resignation, Scham. Für sie ist die Haltung von Gisèle Pelicot ein Fanal. Das Widerwärtige, zeigt sie uns, haben die Täter getan, ihnen gilt die Verachtung, und ihnen gilt die Schande, die sie für den Rest ihres Lebens mit sich tragen. Für die Betroffenen aber gibt es ein Leben danach. Eines mit hocherhobenem Kopf, mit Würde und einer lauten Stimme.

Doku: BAG EJSA-Fachtag: Geschlechter(un)gleichheiten in der berufl. Bildung

Am 4. Dezember fand der digitale BAG EJSA-Fachtag „Geschlechter(un)gleichheiten in der beruflichen Bildung – Frauen* und Mädchen* im Handwerk" statt.
Die Veranstaltung thematisierte Herausforderungen und Chancen für Mädchen* und junge Frauen* in der beruflichen Bildung am Beispiel des Handwerks. Zunächst wurden geschlechtsspezifische Entwicklungen im dualen System der Berufsausbildung diskutiert. Daran anschließend ging es darum, wie es gelingen kann, klischeefreie Berufsorientierung zu gestalten. Aus der Praxis der Jugendsozialarbeit wurden Ansätze vorgestellt, wie junge Menschen bedarfsgerecht unterstützt sowie traditionelle Rollenbilder im Handwerk abgebaut werden können. Eine Dokumentation der Tagung ist hier zu finden: Padlet-Veranstaltung.
[Zuständige Referentinnen: Lisa Steinberg (federführend), BAG EJSA-Referentin berufliche und soziale Integration und Christiane Weidner]

Margot-Friedländer-Preise: Einsatz für Toleranz/ gegen Antisemitismus

[27.11.] In Berlin sind die Margot-Friedländer-Preise vergeben worden. Sie gehen an Personen oder Organisationen, die sich für Toleranz, Mitmenschlichkeit sowie gegen Antisemitismus einsetzen. Eine Jury unter dem Vorsitz von Elke Büdenbender, der Frau von Bundespräsident Steinmeier, hatte sie unter 275 Bewerbungen ausgewählt. Ausgezeichnet wurden fünf Initiativen und eine Einzelperson, darunter der Verein „Apropolis“ aus dem niedersächsischen Burgwedel, der junge Leute in Workshops schult, Vorurteile und Fake News zu erkennen. Der ebenfalls ausgezeichnete Verein „Zweitzeugen“ aus Bünde in Nordrhein-Westfalen versucht, die Erinnerung an den Holocaust unter jungen Menschen lebendig zu halten.
Die mit insgesamt 25.000 Euro dotierten Preise wurden diesmal erstmals von der Margot-Friedländer-Stiftung vergeben, die von der 103-jährigen Holocaust-Überlebenden im vergangenen Jahr gegründet wurde. Zuvor war der Preis jahrelang von der Schwarzkopf-Stiftung verliehen worden. [DLF, WDR, Tagesschau]

KoV JSA: Stärkung multiprofess. Teams an Schulen (Startchancen-Progr.)

Im Expert*innenforum Startchancen (ExSta) vernetzen sich Stakeholder aus Wissenschaft, Praxis, Zivilgesellschaft und Politik miteinander mit dem Ziel, Empfehlungen für die Gestaltung des Startchancen-Programms der Bundesregierung zu erarbeiten. In jedem der sechs Foren werden Fokus-Themen behandelt, deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in Dossiers veröffentlicht werden. ExSta ist ein Kooperationsprojekt der Robert Bosch Stiftung mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

[26.11.] Startchancen-Blog: Videobotschaft des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit: Nach dem letzten Termin des „Expert_Innenforum Startchancen (ExSta)“ am 06.11.2024 sind nun der Startchancen-Blog und die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht worden.
Durch die im Startchancen-Programm vorgesehene Verbesserung der Personalausstattung an Schulen (Säule III) sollen multiprofessionelle Teams gezielt gestärkt werden. Einige wichtige Fragen hinsichtlich der konkreten Vorgaben bei der Anstellung zusätzlichen Personals – sowie deren Mobilisierungs- und Einsatzmöglichkeiten – sind bisher allerdings unbeantwortet geblieben. Hier schildern fünf Expert:innen aus der Praxis, was es aus ihrer Sicht für eine gelingende Umsetzung des Vorhabens braucht. [Stimmen aus dem Kooperationsverbunnd Jugendsozialarbeit]

[4.11.] Zuvor hatte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit im Rahmen des Expert*innenforum Startchancen (ExSta) Stellung zum aktuellen politischen Prozess aus Sicht der Jugendsozialarbeit genommen. [Zur Stellungnahme]

Artikel: Sexistische Gewalt zu beenden, ist Männeraufgabe

[25.11.] Tag gegen Gewalt an Frauen -  Sexistische Gewalt zu beenden, ist Männeraufgabe
SPIEGEL-Gastbeitrag von Vincent-Immanuel Herr und Martin Speer
Frauen erleben täglich Übergriffe, Angriffe oder Sexismus. Viele schaffen es, sich dagegen zu wehren. Um die Bedrohung zu beseitigen, braucht es aber die Männer. Zeit, das als Mann endlich anzuerkennen.
[...W]ir müssen endlich ernsthaft mit Frauen solidarisch sein. Lasst uns Frauen fragen, was wir tun können, um den öffentlichen Raum sicherer zu machen oder das Büro oder das Zuhause. Als männliche Verbündete (Male Allies) können wir einen effektiven Beitrag gegen geschlechterspezifische Gewalt und für Geschlechtergerechtigkeit leisten. Dazu gehört auch, dass wir Brücken zu anderen Männern bauen und uns öffentlich gegen männliche Gewalt an Frauen aussprechen und sie nicht länger normalisieren – als Medienschaffende, Firmenlenker, Politiker, moderne Familienväter oder einfach als Männer, die sich eingestehen, dass wir zu lange die Augen verschlossen haben. [Zum gesamten Beitrag]

[Video] Perspektiven auf Art. 3 GG: Wir sind nämlich nicht alle gleich

[22.11.] Perspektiven auf Artikel 3 im Grundgesetz: Gestern. Heute. Morgen.:
„Wir sind nämlich nicht alle gleich“, betont Dr. Marina Grasse, erste und einzige Gleichstellungsbeauftrage der DDR. Sie wünscht sich im November 2024 „eine Frauenbewegung mit starker Stimme (…) über alle Unterschiede hinweg“. Grasse ist eine der sechs Protagonistinnen im neuen Film des Digitalen Deutschen Frauenarchivs (DDF), der die Vielfalt von Perspektiven auf den Gleichheitsgrundsatz feiert und fragt, was Menschen heute mit dem Artikel 3 im Grundgesetz verbinden.
Wen hat der Artikel 3 empowert, wen empowert er noch? Wen schließt er aus? Wie wird der Gleichheitsgrundsatz umgesetzt und wie sollte er in Zukunft umgesetzt werden? Mit Nadine Ackah-Mensah, Dr. Sigrid Arnade, Helene Shani Braun, Christina Clemm, Kübra Dalkılıç und Dr. Marina Grasse teilen Akteur*innen mit unterschiedlichsten Bezügen zum Grundgesetz in Geschichte und Gegenwart ihre Gedanken zu diesen Fragen mit uns. Der Film bringt sie digital miteinander „ins Gespräch“ und lädt dazu ein, nach eigenen Antworten zu suchen.
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[15.11.] Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums der Novellierung von Artikel 3 Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik gestaltete das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) in Kooperation mit der Universität der Künste Berlin (UdK Berlin) ab eine digitale Festwoche. Bundesministerin Lisa Paus (BMFSFJ) eröffnete die Festwoche mit einem Grußwort. Sie würdigte die Bedeutung des Gleichheitsgrundsatzes, seiner konsequenten Umsetzung und die Rolle feministischer Geschichtsarbeit. [Video]

Technische Anlaufstelle für digitale Gewalt gefordert

[21.11.] Das Projekt "Ein Team gegen digitale Gewalt" hat gemeinsam mit 61 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Forderungspapier erstellt. Digitale Gewalt sei ernst zu nehmen und umfassend anzugehen. Gefordert wird ein betroffenenzentriertes Vorgehen, eine bedarfsgerechte Finanzierung des Unterstützungssystems sowie die Prävention gegen und Sensibilisierung für digitale Gewalt. (Forderungspapier Digitale Gewalt)
Zudem hat das Projekt einen Bericht veröffentlicht, der die Anforderungen an eine technische Anlaufstelle für digitale Gewalt beschreibt. Das Konzept entstand im "Dialog für Cybersicherheit" des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. (PM)

„Digitale geschlechtsspezifische Gewaltformen entwickeln sich ständig weiter. Deshalb braucht es den stetigen Austausch zwischen den Beratungseinrichtungen und der IT mit ihrem Fachwissen. Eine feste technische Anlaufstelle mit IT-Personen, die speziell für Themen der geschlechtsspezifischen Gewalt geschult sind, kann dies ermöglichen." Michaela Burkard, Referentin des bff: Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Schulen sind Lernorte der Demokratie

[21.11.] Bei der Fachtagung von Kultusministerkonferenz und der Bundeszentrale für politische Bildung „Schulische Intervention bei politischen Krisenereignissen: Was kann und soll politische Bildung leisten?“ plädierte die KMK-Präsidentin Streichert-Clivot für eine starke demokratische Schulkultur, die Respekt, Partizipation, Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung fördert. Sie bezeichnete Schulen als Lernorte der Demokratie.
[Ablauf und weiterführende Informationen zu einzelnen Programmpunkten: auf der Themenseite der Fachtagung bpb/KMK 2024 und bei den Arbeitsgruppen zum Umgang mit politischen Krisen]

Argumente gegen staatl. Einschränkungen geschlechtergerechter Sprache

[14.11.] Bedenken zum Genderverbot: Das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies hat Argumente gegen staatliche Einschränkungen geschlechtergerechter Sprache veröffentlicht. Die sog. MedienBar Bedenken zum Genderverbot fasst die Vorgehensweisen in einigen Bundesländern zusammen.

25 Jahre KOK e.V. - Zivilgesellschaft gegen Menschenhandel

[12.11.] 25 Jahre KOK e.V. – 25 Jahre Zivilgesellschaft gegen Menschenhandel: Am 11. und 12. November 2024 fand im Festsaal der Berliner Stadtmission die Fachkonferenz des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) statt.  Dr. Claudia Neusüß von compassorange moderierte die Tagung.
Die Veranstaltung markierte das 25-jährige Jubiläum des KOK und hat herausragende Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, politische Entscheidungsträgerinnen sowie Expert*innen zusammengebracht. Aktuelle Herausforderungen und Perspektiven im Kampf gegen Menschenhandel standen zur Diskussion.
Im Fokus: die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und die nationale Umsetzung in Deutschland, u.a. durch einen geplanten Nationalen Aktionsplan. Die Konferenz beleuchtete zudem die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Unterstützung von Betroffenen und der Durchsetzung ihrer Rechte.
Weitere Highlights die (internationalen) Speakerinnen und Diskutandinnen: eine Keynote von @Bandana Pattanaik, der Leiterin der Global Alliance against Traffic in Women (GAATW) und beeindruckende Visionärin, Dr. Sangeetha Manavalan-Thoppil von der LEFÖ – IBF, der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel in Österreich und Doro W. (Doro Winkler) Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA). Naile Taniş, stellte den ersten periodischen Bericht der Berichterstattungsstelle Menschenhandel (Deutsches Institut für Menschenrechte) vor.
Eine Podiumsdiskussion zu den Herausforderungen zivilgesellschaftlichen Handelns sowie Gesprächsrunden über die politischen Strategien zur Umsetzung der EU-Richtlinie und des Nationalen Aktionsplans (Ariane Fäscher (SPD), Denise Loop (BÜ90/Die Grünen), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU). Besonderes Augenmerk wurde auf neue Formen der Ausbeutung, digitale Herausforderungen und Finanzermittlungen im Zusammenhang mit Menschenhandel gelegt. Bundesministerin Lisa Paus (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung im Kampf gegen Menschenhandel und würdigte die großartige Arbeit des KOK.

Bahnhofsmission: Positionierung für Menschenwürde& Teilhabe

[12.11.] Positionierung für Menschenwürde und Teilhabe: Die Vorsitzenden des Bahnhofsmission Deutschland e.V. haben sich in einer Stellungnahme gegen jede Art von Diskriminierung sowie die Herabsetzung von Menschen oder die Verletzung ihrer Menschenwürde gewandt. Sie äußern ihre Sorge über sich verschärfende gesellschaftliche Diskurse, bei denen unterschiedliche Meinungen fließend zu Radikalisierung oder gar Gewalt übergehen. In den Bahnhofsmissionen wird Verhalten, das andere Menschen herabwürdigt, nicht geduldet. Die Mitgliederversammlung des Bahnhofsmission Deutschland e.V. hat sich hinter die Positionierung gestellt.

Hörspiel "Mädchen, Frau etc."

[8.11.] hr2-kultur-Hörspiel "Mädchen, Frau etc." in der ARD-Audiothek: 12 Geschichten von Schwarzen Frauen und Queers verschmelzen zu einem vielstimmigen Panorama unserer Zeit. Sie erzählen von Sehnsüchten, Schmerzen, ihrer Sexualität und dem Kampf einen Platz in dieser Welt zu finden. Nach dem Roman von Bernardine Evaristo. Alle Folgen als Podcast in der ARD-Audiothek. [ARD-Audiothek]

Eurostat-Studie: 50% junger Europäer von Online-Hassrede betroffen

[7.11.] Fast 50 % der jungen Europäer sind laut Eurostat-Studie im Internet mit feindseligen Botschaften konfrontiert. Im Jahr 2023 stießen 49 % der EU-Bevölkerung im Alter von 16 bis 29 Jahren auf Online-Inhalte, die als feindselig gegenüber bestimmten Gruppen oder Einzelpersonen eingestuft wurden. Die höchsten Werte wurden in Estland (69 %), Dänemark (68 %), Finnland (68 %), Frankreich (65 %) und der Slowakei (65 %) gemessen.
Laut Eurostat verzeichneten zwölf der 23 untersuchten Länder Quoten von über 50 %.
Am anderen Ende des Spektrums standen Kroatien (24 %), Rumänien (27 %) und Bulgarien (31 %) als die einzigen Länder, in denen weniger als ein Drittel der jungen Bevölkerung von Hassrede betroffen war. In den meisten Fällen hingen die feindseligen Inhalte mit politischen oder sozialen Ansichten zusammen. Der EU-Durchschnitt liegt hier bei 35 %, wobei diese Kategorie in Estland (60 %), Finnland (56 %) und Dänemark (49 %) besonders ausgeprägt war. Feindliche Botschaften gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft betrafen durchschnittlich 32 % der jungen Erwachsenen in der EU. Die höchsten Prozentsätze wurden in Estland (46 %) sowie in der Slowakei und Portugal (jeweils 44 %) festgestellt. Zudem waren 30 % der jungen Erwachsenen in der EU rassistischen Hassbotschaften ausgesetzt, wobei die Niederlande und Portugal mit jeweils 45 % die höchsten Anteile verzeichneten. [euronews]

bpb: Sozialbericht 2024

[6.11.] bpb: Sozialbericht 2024 - Ein Datenreport für Deutschland; Herausgeber*innen: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Statistisches Bundesamt (Destatis):
Die Vermögen in Deutschland sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Trotzdem sind sie immer noch ungleich verteilt, insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland. Das Risiko, im Alter arm zu sein, hat überall leicht zugenommen. In Ostdeutschland ist fast jede vierte Person im Alter zwischen 60 und 79 Jahren von Armut bedroht. Menschen mit Einwanderungsgeschichte und die in Deutschland Schutzsuchenden spielen eine maßgebliche Rolle, wenn es darum geht, den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen. Sie stellen mehr als ein Viertel der Erwerbspersonen. Und eine zweite Gruppe verdient mehr Aufmerksamkeit: Der Arbeitsmarkt könnte die Größenordnung von 645 000 Vollzeit-Arbeitskräften dazugewinnen, wenn Mütter in dem Umfang erwerbstätig sein könnten, in dem sie es sich wünschen. Das sind Ergebnisse aus dem Sozialbericht 2024, für den Fachleute aus amtlicher Statistik und Sozialforschung Befunde zu wichtigen Lebensbereichen zusammengestellt haben.

Medienpreis zu Gleichstellung von Frauen& Männern

[5.11.] Zum 23. Mal wurde 2024 in Hannover der renommierte Juliane Bartel Medienpreis des Landes Niedersachsen verliehen. Hiermit werden herausragende Beiträge im Fernsehen, Hörfunk und Internet gewürdigt, die die Diskriminierung von Frauen entlarven und auf amüsante, unterhaltsame, aber auch ernste und berührende Weise die Gleichstellung von Frauen und Männern thematisieren und dabei Rollenkonflikte sichtbar machen. Die prämierten Beiträge rütteln wach und machen gleichzeitig Mut, denn sie zeigen nicht nur Missstände, sondern auch positive Beispiele, die für uns alle ein Ansporn darstellen sollten, das Thema stets im Blick zu behalten.
„Starke weibliche Vorbilder sind wichtig für die Entwicklung von Mädchen und jungen Frauen zu selbstbewussten Persönlichkeiten“, so Dr. Christine Arbogast (Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung). „Sie können sie ermutigen, neue Wege zu gehen und mit veralteten Rollenbildern zu brechen. Sie können zeigen: Das schaffe ich auch! Gerade im Hinblick auf die Berufswahl spornen weibliche Vorbilder dazu an, Berufe zu ergreifen, die traditionell eher einem Mann zugesprochen werden. Gleichzeitig sehen wir, wie viele Medienformate und Social-Media-Kanäle unrealistische und stereotypische Körperbilder bewerben. Role Models können in diesem Zuge Mädchen und Frauen erheblich unter Druck setzen, was die Wahrnehmung des eigenen Körpers betrifft und letztendlich sogar krank machen. Deshalb ist Vielfalt in der medialen Darstellung von Frauenkörpern wichtig für eine gesunde und selbstbewusste Entwicklung von Frauen.“ [NI Ministerium, Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover]

Veröffentlichungen des Europ. Instituts für Gleichstellungsfragen

[10-12/24] Artikel/ Publikationen (alle englischsprachig) des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (European Institute for Gender Equality (EIGE)), eine seit 2007 tätige Agentur der Europäischen Union:
- [10.10.] Der neueste EIGE Gleichstellungsindex (Gender Equality Index 2024) zeigt, dass die EU nur langsam auf dem Weg zu einer „Union der Gleichstellung“ vorankommt. Vor dem Hintergrund politischer und wirtschaftlicher Ungewissheit warnt die Agentur vor Nachlässigkeit angesichts dieser bescheidenen Fortschritte, zumal auch nicht alle Länder die Vorteile gleichermaßen spüren
- [09.12.] Kurzpublikation: Bekämpfung von Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen: Die Rolle der digitalen Plattformen
- [05.12.] "Zukünftige Themen und Trends für die Gleichstellung der Geschlechter". "Foresight"-Toolkit ("Blick in die Zukunft“/"Voraussicht“) des EIGE zur Zukunft der Geschlechtergleichstellung: Ein Leitfaden.
- [5.12.] Stimmen junger Menschen aus Europa zum Thema Geschlechtergerechtigkeit  [engl. Video] (Youth focus at the 2024 Gender Equality Forum)
- [5.12.] Deine Worte sind wichtig: Ein neuer Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache und Kommunikation
- [29.11.] Wie Sie dazu beitragen können, ein sichereres Europa für junge Frauen zu schaffen - Thematisierung von Gewalt gegen Frauen auf dem Gleichstellungsforum (Gender Equality Forum 10.-11.12.24)
- [26.11.] Artikel: Die Macht der digitalen Plattformen beim Einsatz für die Sicherheit von Frauen und Mädchen im Internet
- [25.11.] Aritkel: Eine von drei Frauen in der EU hat Gewalt erlebt
- [25.11.] PM: EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt (eurostat)
- [18.10.] Publikation: Good Practices zu Gender-Mainstreaming im europäischen Green Deal: Für ein geschlechtergerechteres und grüneres Europa

Heinrich-Böll-Stiftung: Dossier: Demokratie&Aktivismus&Feminismus

[31.10.] Magazin Böll.Thema (November / 24-2): Demokratie: Vielfältige Wege, ein gemeinsames Ziel: Weltweit steht die Demokratie unter Druck. In dieser Ausgabe stellen wir unter anderem Menschen vor, die uns mit ihrem Einsatz für demokratische Werte beeindrucken. Denn: Ohne Engagement und Einmischung gibt es keine Demokratie. Und ohne Demokratie ist alles nichts. [Auszüge:]

Demokratie weltweit: Menschen machen Demokratie: Wie steht es um die Demokratie? Während in vielen Ländern Wahlen stattfinden, kämpfen Menschen in Autokratien für Menschenrechte und Reformen – oft unter gefährlichen Bedingungen. Von Rasmus Randig Mehr

Demokratie weltweit: Daten und Fakten: Seit 2009 leben weltweit wieder mehr Menschen in Autokratien als in Demokratien. Fakten, Zahlen und Grafiken zum Stand der Demokratie in der Welt. Von Heike Holdinghausen Mehr

Dossier: Demokratie weltweit: Die Seitenwechsler*innen: Aktivismus und Politik – zwei Bereiche, die sich oft überschneiden, ergänzen und doch sehr unterschiedlich sind. Was bewegt Menschen, von einem in das andere zu wechseln? Sechs biografische Skizzen über die Entscheidung, eine Grenze zu überschreiten. Von Christina Focken Mehr

Interview: Demokratie weltweit: "Wir müssen krativer nachdenken": Rosa Balfour, Direktorin von Carnegie Europe, sieht neben den großen Themen wie Folgen der Globalisierung und Desinformation auch eine viel «banalere» Ursache für den Aufstieg der extremen Rechten: das gestörte Verhältnis zwischen den Bürger*innen und den Institutionen der repräsentativen Demokratie. Ein Interview von Zora Siebert und Rasmus Randig Mehr

Kommentar: Gegen die große Hilflosigkeit im Umgang mit der AfD und dem BSW: Immer mehr Menschen haben offenbar den Eindruck, dass in Deutschland und Europa alles den Bach runter geht und von der Zukunft nichts Gutes zu erwarten ist. Es ist Aufgabe und Verantwortung der demokratischen Parteien, diesem Gefühl entgegenzuwirken, statt sich gegenseitig zu zerfleischen. Von Eva van de Rakt  Mehr

Analyse: Gegen alle Widerstände: Feministische Ansätze in der internationalen Politik umsetzen: Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben 2023 Leitlinien für eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik veröffentlicht. Doch politischer Gegenwind gefährdet die Umsetzung der Konzepte. Von Birte Rodenberg Mehr

Jugend-Check: Einführung neues Wehrdienstrechts

[28.10.] Jugend-Check zur Einführung neues Wehrdienstrecht - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes (Stand 13.10.24)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Potenzial an Reservistinnen und Reservisten zielgerichtet zu erfassen. Zudem soll ein verbessertes Lagebild der kommenden Jahrgänge hinsichtlich der Frage über Eignung und Bereitschaft für den Dienst in den Streitkräften erreicht werden. Dafür sollen u. a. Änderungen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) und im Soldatengesetz (SG) vorgenommen werden.
Normadressat*innen in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind junge Menschen zwischen 18 und 23 Jahren (17 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und grundsätzlich wehrpflichtig sind sowie junge Menschen zwischen 18 und 23 Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht wehrpflichtig sind. Dies sind u.a. Frauen oder Personen, die im Geburtenregister die Angabe „divers“ oder keine Angabe führen. Im Jahr 2024 dienen insgesamt 8.919 freiwillig Wehrdienstleistende in der Bundeswehr, davon sind 1.614 Frauen.
Jugendrelevante Auswirkungen: Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung sowie Neugestaltung des freiwilligen Wehrdienstes als Basiswehrdienst. [Zum Jugend-Check]

(Hintergrund: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC), ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, ist die unabhängige Fachstelle für die systematische und begleitende Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die Belange junger Menschen. Durch seine Arbeit sensibilisiert das KomJC für eine jugendgerechte Gesetzgebung.)

[Audio] bpb: Hörbuch Zusammenleben und Diskriminierung in Deutschland

[25.10.] Zusammenleben und Diskriminierung - Ein Hörbuch über Menschen in Deutschland
In Deutschland reden mehr Menschen als früher mit und mischen sich ein. Über Diskriminierung wird gesprochen. Trotzdem haben wir das Gefühl, dass das Zusammenleben schwieriger wird.: Immer mehr Menschen mischen sich ein und reden mit. In den letzten 70 Jahren hat sich in Deutschland vieles geändert.
Viele sagen: Es ist gut, dass immer mehr Menschen mitreden und sich einmischen können. Trotzdem haben wir manchmal das Gefühl, dass das Zusammenleben immer schwieriger wird.
Warum das so ist und ob das Gefühl so stimmt, darüber reden wir in diesem Hörbuch.
Viele Menschen fragen auch nach ihren Rechten. Sie sprechen über Vorurteile oder Diskriminierung. Diskriminierung bedeutet eine Benachteiligung oder Ausgrenzung von einzelnen Personen oder Gruppen, zum Beispiel bei der Suche nach einer Wohnung.
Auch das Reden über Diskriminierung ist oft schwierig. Oft entstehen Missverständnisse.
Wir berichten in diesem Hörbuch auch, warum das so ist und warum zuhören und seine Sicht zu erzählen, wichtig ist. [hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung, Produktion: 25.10.24, Spieldauer: 53 Min.]

Gleichstellungspolitische Bilanz der Ampel

[17.10.] Lesenswerter Artikel! Auch wenn die Autorin damals noch von regulären BT-Neuwahlen im Sept. 205 ausging. ...

Nullrunde in der Gleichstellungspolitik oder: die progressive Wählerin als gehorsame Frau, von Teresa Bücker
[...Es ist] dringend nötig, den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hinsichtlich der Vorhaben und dem Stand ihrer Umsetzung durchzugehen,[...].
Im Bereich der Gesetzesvorhaben mit Gleichstellungsrelevanz sieht es besonders mau aus. Dabei versprach die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag ein gleichstellungspolitisches Jahrzehnt, an dessen Ende Frauen und Männer nicht mehr unterschiedlich frei, selbstbestimmt und ökonomisch abgesichert sein sollten, sondern die sozialen und gesetzlichen Hürden, die einer tatsächlichen Gleichstellung von Geschlechtern und Familienmodellen im Weg stehen, der Vergangenheit angehören sollten.
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden“, unter diesen Satz setzen alle drei Regierungsfraktionen ihre Unterschrift.
Im letzten Jahr der Ampel-Regierung sieht es jedoch eher nach einer Trendwende aus: Die Menschenrechte von Frauen, queeren Menschen, Behinderten, Migrant_innen, Geflüchteten und armen Menschen werden nicht nur von offiziellen Stellen nicht ausreichend gestärkt sowie rhetorisch nicht klar verteidigt, die wachsende Unterstützung der AfD durch Wählerstimmen und der Rechtsruck der demokratischen Parteien führen aktuell dazu, dass die Sicherheit dieser Gruppen sogar fragiler wird und die Wahrscheinlichkeit schrumpft, dass Gesetzes- oder Finanzierungsvorhaben zugunsten ihrer Gleichstellung und Freiheit realisiert werden.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht etwa macht beispielsweise die Einbürgerung von Menschen mit Care-Verantwortung oder Behinderung, die nicht voll-erwerbstätig sein können, schwieriger und zum Fall einer „Ermessenseinbürgerung“. Aus feministischer Perspektive ist das untragbar und zeigt einmal mehr, dass »Feministische Innenpolitik« für die Ampel unbekanntes Terrain ist sowie Politik zunehemend unwillens ist, Menschen jenseits ihrer Erwerbsfähigkeit als gleichwertige Bürger_innen zu begreifen. Vorbildcharakter im Sinne eines Landes, das die Freiheit und Gleichheit aller Menschen als demokratischen Wert begreift, hat die politische Signatur dieser Tage nicht.
Die Bedrohung durch rechtsextreme Akteur_innen müsste für regierende Politiker_innen eigentlich ein Anlass mehr sein, vorausschauend zu handeln und diskriminierte oder vulnerable Gruppen präventiv stärker zu schützen. Eine solche Politik würde zeigen, dass man die Gefahr, die von den Erfolgen der AfD ausgeht, ernst nimmt. Doch genau das passiert nicht.
Hinzu kommt insbesondere für den Gleichstellungsbereich, dass all die Vorhaben aus dem derzeitigen Koalitionsvertrag, die nicht mehr umgesetzt werden, mit einer möglichen Beteiligung der Union an der nächsten Bundesregierung noch einmal unwahrscheinlicher werden. CDU-Spitzenkandidat Friedrich Merz lässt nahezu keine Gelegenheit aus, um Gleichstellungsanliegen ins Lächerliche zu ziehen.
Die von der Ampel versprochenen Vorhaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit lassen sich nicht auf die kommende Legislatur verschieben, da sich die Union insgesamt in diesem Politikfeld traditionell wenig beweglich zeigt. Das gilt insbesondere für eine Stärkung der reproduktiven Rechte, bei denen die Ampel in mehrfacher Hinsicht eine Modernisierung der Rechtslage zugesichert hatte, um endlich den gesellschaftlichen Realitäten zu entsprechen, die aber in der Großen Koalition aus SPD und Union nie möglich war. Eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist dabei das prominenteste Vorhaben, die – wenn sie in dieser Legislatur nicht mehr kommt – erneut auf mehrere Jahre nicht erreichbar sein wird, auch wenn der Abschlussbericht der Kommission jede Regierung unabhängig von ihrer Zusammensetzung zum Handeln auffordert. [... zum gesamten Artikel]

Zu der Verfasserin: Teresa Bücker, freie Journalistin und Autorin. Ihr politisches Sachbuch »Alle_Zeit. Eine Frage von Macht und Freiheit« - ein Plädoyer für eine radikale Umverteilung von Zeit - ist 2022 im Ullstein Verlag erschienen und hat den NDR Sachbuchpreis 2023 gewonnen; zudem war es für den Deutschen Sachbuchpreis 2023 nominiert.

[Siehe hierzu teils auch: die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/12625 vom 19.8.24) auf eine Kleine Anfrage zum Stand der Vorhabenplanung der letzten drei Jahre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.]

Informationen über jüdisches Leben / gegen Antisemitismus

Aktiv-Werden:

  • Bei Stop Antisemitismus kannst du dich zu alltäglichem Antisemitismus informieremund dich informieren. Auch wie du selbst in Situationen aktiv werden kannst, wird hier thematisiert. 
  • Anders Denken ist eine Onlineplattform für Antisemitismuskritik und Bildungsarbeit. 
  • Im Projekt Meet a Jew! hast du die Möglichkeit, in persönliche Gespräche zu kommen und individuelle Einblicke in die Vielfalt von jüdischem Leben zu erhalten.

[Zusammenstellung von der Bildungsorganisation Pinkstinks 7.10.]

Portal "flucht-gender.de" nun auch in Einfacher Sprache

Die Website des Projekts "Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen" ist neben sechs weiteren Sprachversionen nun auch in Einfacher Sprache verfügbar. Über die Datenbank der Website können Interessierte Organisationen, Beratungsstellen, Kampagnen, Publikationen und Aktionen finden, welche die Situation und die Rechte von geflüchteten Mädchen und jungen FLINTA* Personen betreffen. Die Datenbank soll immer weiter wachsen. Organisationen, die mit und für geflüchtete Mädchen und junge FLINTA*-Personen arbeiten, können über unsere Website ihre Angebote, Publikationen oder Kampagnen in der Datenbank veröffentlichen und so ihre eigene Sichtbarkeit erhöhen.
Eine Veröffentlichung ist in wenigen Schritten auf der Homepage des Projekts möglich. Für Rückfragen: netzwerk@b-umf.de.

[Videos] Rückblick: 4. Bundeskongress Kinder-&Jugendarbeit Potsdam

Rückblick: 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit in Potsdam: Vom 16.-18.9.24 fand an der Universität Potsdam, Campus Griebnitzsee, der 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit statt. Eingeladen waren Vertreter*innen aus Fachpraxis, Verbänden, Verwaltung, Politik und Wissenschaft. Der dreitägige Fachkongress bot zahlreiche Möglichkeiten für gemeinsamen Austausch und fachpolitische Debatten. Es gab Raum für den Diskurs aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen und die Entwicklung von Impulsen. Der Bundeskongress wurde veranstaltet durch den Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, den Fachverband Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. und die Stadt Potsdam. Regionale Mitorganisatoren waren der Landesjugendring Brandenburg e.V. (LJR), das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) und die Stiftung SPI - Geschäftsbereich Niederlassung Brandenburg. Partner des Kongresses war das Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit. Fördergeber des Bundeskongresses sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Das Kongressprogramm ist weiterhin hier abrufbar, alle Fachveranstaltungen, die im Livestream übertragen wurden, können als Video aufgerufen werden. Im Kongress-, dem Intro- sowie Outro-Film werden Einblicke in die Highlights des Kongresses gegeben und gezeigt, wie Mitwirkende und Teilnehmende aus ganz Deutschland gemeinsam Ideen und Zukunftsperspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit entwickelt haben.

SWR-Dossier: F*M* - gemeinsam für mehr Gleichberechtigung

[25.10.] SWR-Dossier: Gemeinsam für mehr Gleichberechtigung: 134 Jahre wird es wohl noch dauern, bis Frauen und Männer weltweit gleichberechtigt sind. Das ist das Ergebnis des diesjährigen Global Gender Gap Reports. Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass das schneller geht und nicht erst unsere Ur-Ur-Ur-Enkelinnen wirklich gleichberechtigt sind, dann braucht es auch die Männer: als Feministen. - Das Dossier betont: Auch Männer können Feminist sein - und fragt dann: Aber wie? In Texten und Videos werden Anregungen zur Beantwortung dieser Frage gegeben.

Jugendhilfeportal: Schwerpunkt „KJH im Kontext Rechtsextremismus“

[10.10.] Auf dem Portal der Kinder- und Jugendhilfe wurde eine neue Magazinseite mit dem Schwerpunkt „Kinder- und Jugendhilfe im Kontext Rechtsextremismus“ veröffentlicht. Dort finden Sie aktuelle Meldungen aus dem Themenfeld der Kinder- und Jugendhilfe, die sich mit den aktuellen politischen Entwicklungen, der Demokratiebildung und dem Umgang mit rechtsextremen Einflüssen auseinandersetzen. Neben einem exklusiven Leitartikel „Sicherung der Integrität und Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wird im Wochenrhythmus eines von fünf Interviews mit einer Fachkraft aus der Kinder- und Jugendhilfe zum Thema veröffentlicht. Die Seite bietet außerdem Übersichten zu Beratungsstellen, Terminen, Materialien, Projekten sowie Institutionen, die sich mit dem Umgang mit Rechtsextremismus und der Sicherung der Demokratie auseinandersetzen.
[Verantwortliche der Webseite www.jugendhilfeportal.de: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. und AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF).]

 

Artikel: Sorgearbeit fair verteilen. Aber wie?

[10/24] Sorgearbeit fair verteilen. Aber wie, Jutta Allmendinger?
Die gerechte Verteilung von Sorgearbeit ist nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen auf dem Weg zu echter Gleichberechtigung. Die Soziologin Prof. Dr. Jutta Allmendinger spricht über die unsichtbare Doppelbelastung von Frauen, warum Väter mehr Verantwortung übernehmen müssen und wie eine Tätigkeitsgesellschaft aussehen könnte, in der Arbeit endlich fair verteilt wird.

Jutta Allmendinger gehört zu den renommiertesten Soziologinnen Deutschlands und ist Expertin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung. Als langjährige Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), Professorin an der Humboldt Universität Berlin und Mitglied des deutschen Ethikrats hat sie sich intensiv mit Fragen der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und Chancengleichheit beschäftigt. Mit ihrem Hintergrund in Soziologie und Sozialpsychologie – unter anderem an der Harvard University – und ihrer langjährigen Tätigkeit in Forschung und Praxis, ist sie eine der führenden Stimmen, wenn es darum geht, wie sich gesellschaftliche Strukturen verändern müssen. [zum gesamten Artikel]

bpb-Dossiers: Rechtsextremismus, Antisemitismus, Vielfalt, Migration, Menschen- & Kinderrechte

- Neue TikTok-Reihe #NoHate beschäftigt sich mit Fragen rund um Rechtsextremismus: Wie er aussehen kann, wie gefährlich er ist und wie man ihm begegnen kann. Jeden Dienstag erscheint um 16 Uhr eine neue Folge auf dem TikTok-Kanal „generation_klartext“ und in der bpb-Mediathek.
- Die verlorene Ehre der Arbeiter: Unter Arbeitern ist das Empfinden weit verbreitet, sozial benachteiligt, abgewertet und entehrt zu sein. Neurechte Ideologen wissen den Frust für sich zu nutzen und stoßen auf Resonanz.
- Schriftenreihe: Der Aufstieg der Rechten in Krisenzeiten: Die Studie geht der Frage nach, was ist in der Mitte der Gesellschaft passiert ist, dass rechtsgerichtete Parteien und Gruppierungen in den vergangenen Jahren so deutlich erstarken konnten.
- Dossier Antisemitismus: Definitionen von Antisemitismus: Wissenschaftlich ist es üblich, auf die Definition von Schlüsselbegriffen große Sorgfalt zu verwenden. Bei „Antisemitismus“ aber dominieren zwei Definitionen die Diskussion, die stark politisiert ist.
- Schriftenreihe, Ausgabe vom 08.11.2024: "Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft" [4,50 €]: Seit dem 7. Oktober 2023 ist die Anzahl antisemitisch motivierter Straftaten in Deutschland drastisch gestiegen. Aber auch schon zuvor erlebten Jüdinnen und Juden hierzulande wie weltweit Anfeindung, Ausgrenzung und Gewalt. Die theoretische Auseinandersetzung mit Antisemitismus sowie seine politische und gesellschaftliche Bekämpfung sind daher unabdingbar. Gleichzeitig ist in der wissenschaftlichen und der öffentlichen Diskussion hochgradig umstritten, welche Äußerungen, Denk- und Handlungsweisen der Begriff des Antisemitismus genau umfasst. Insbesondere Konzepte wie sekundärer, muslimischer, israelbezogener oder postkolonialer Antisemitismus lösen regelmäßig kontroverse Positionierungen aus. Zudem sind sie mit zahlreichen weiteren gesellschaftlichen Debattenfeldern verknüpft, etwa jenen um den Nahostkonflikt, die Erinnerungskultur oder das Verhältnis von Antisemitismus und Rassismus.
Das Handbuch versammelt Beiträge von Antisemitismusforscherinnen und -forschern, die auf zugängliche Weise Grundbegriffe, Problemfelder und Positionen innerhalb der Forschung ausleuchten. Die Autorinnen und Autoren verweisen dabei immer wieder auf die Umstrittenheit der Konzepte und die Notwendigkeit von Pluralität. Ein abschließender Teil widmet sich der erkenntnistheoretischen Reflexion über Probleme der Begriffsbildung und Definition in der Antisemitismusforschung.
- Schriftenreihe: Kampf & Sehnsucht in der Mitte der Gesellschaft: Was ist „deutsch“? Wo befindet sich die gesellschaftliche Mitte, und wie kann man ihr zugehören? Stephan Anpalagan geht den Debatten um Integration und Leitkultur auf den Grund.
- SPICKER: Nationale Minderheiten: In Deutschland gibt es vier anerkannte nationale Minderheiten. Was macht sie aus, wie sind sie organisiert und warum genießen sie einen besonderen Schutz?
- Kurzdossiers Migration: Die Auslagerung der europäischen Asylpolitik: Viele EU-Staaten wollen Asylverfahren in Drittstaaten auslagern. Dies ist mit zahlreichen rechtlichen, praktischen und ethischen Hürden verbunden. Eine Bestandsaufnahme und ein Plädoyer für einen erfolgversprechenderen Weg.
- Aus Politik und Zeitgeschichte 45/2024 (APuZ): Flucht und Migration: Deutschland ist im vergangenen Jahrzehnt hinter die USA auf Platz zwei der Länder mit den höchsten Einwanderungszahlen gerückt. Zwar ist die BRD angesichts des immer akuteren Fachkräftemangels und der alternden Gesellschaft dringend auf Einwanderung angewiesen. Insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Geflüchteten und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber prägen jedoch migrationsfeindliche Diskurse mehr und mehr die öffentliche Debatte. ... In ganz Europa verzeichnen radikale und populistische Parteien, die sich gegen die aktuelle Einwanderungspolitik stellen, Wahl­ und Umfrageerfolge. Für die EU wird das Thema zur Belastungsprobe.
- Dossier Menscherechte: Kinderrechte – ein unerfülltes Versprechen: Die UN-Kinderrechtskonvention bildet einen wichtigen Schutzrahmen für Minderjährige. Doch die Realität ist ernüchternd: Millionen Kinder weltweit leiden unter Gewalt, Armut und anderen Rechtsverletzungen.

Dossier LpB BW: Gendern

Dossier der Landeszentrale für politische Bildung BW (LpB): Gendern: Was für die gendergerechte Sprache spricht – und was dagegen. Ein Pro und Contra.
Über das Gendern ist eine heftige und emotionale Debatte entbrannt. Ob und in welcher Form Sprache geschlechtersensibel sein soll, darüber scheiden sich die Geister. Für die einen ist es Ausdruck der Gleichstellung, für die anderen ist es Bevormundung. Wir wollen in diesem Dossier einen Überblick geben: Was ist Gendern? Welche Formen der geschlechtergerechten Sprache gibt es? Warum ist die Sprachdebatte so hitzig? Und vor allem: Was spricht für das Gendern – und was dagegen?
Autor: Internetredaktion der LpB BW | Stand der Aktualisierung: März 2024

"Klischeefrei" Methodensets für Fachkräfte in Kita, Schule & für Berufsberatung

#klischeefreiaufwachsen - Methodensets für Fachkräfte in Kita und Schule sowie für die Berufsberatung der Servicestelle der Initiative Klischeefrei
Für eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl müssen sich junge Menschen vorherrschender Stereotype bewusst sein, denn nur dann können sie eine wirklich freie Wahl treffen. Dabei können Fachkräfte wertvolle Unterstützung leisten. Mit unseren Methodensets begleiten sie Kinder und Jugendliche von Anfang an, machen Klischees bewusst, helfen beim Entdecken eigener Talente und stärken Jugendliche darin, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen – frei von einengenden Geschlechterklischees.:
- Methodenset „Klischeefrei zu Berufen beraten" | Dauer-E-Learning-Kurs [mehr erfahren und anmelden]
- Für Kindergärten & Kitas: „Klischeefrei fängt früh an“ [zum Methodenset]
- Für die Primarstufe: „Klischeefrei durch die Grundschule“ [zum Methodenset]
- Für die Sekundarstufe I: „Klischeefrei macht Schule“ [zum Methodenset]
Die Servicestelle der Initiative Klischeefrei besteht aus einer Fach- und einer Pressestelle beim Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. sowie einer Redaktion, die im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelt ist. Die Servicestelle wird gefördert von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

 

Filmreihe: Suizidale Krisen bei Jugendlichen

Filmreihen des Medienprojekts Wuppertal:
- Suizidale Krisen bei Jugendlichen. In dieser Filmreihe zur Suizidprävention erzählen vier junge Menschen von ihren Erfahrungen mit suizidalen Krisen. Sie berichten von Vereinsamung, Rückzug, Ängsten und dem Gefühl, dass das Leben unerträglich ist. Gleichzeitig haben sie sich für das Weiterleben entschieden. Die Filme gehen insbesondere der Frage nach, wie sie das geschafft haben, welche Wege sie beschritten haben und wer und was ihnen dabei geholfen hat. Die vier Geschichten machen Mut, denn sie zeigen Wege, auch aus aussichtslos erscheinenden Krisen herauszufinden und wieder ein lebenswertes oder zumindest aushaltbares Leben zu führen. Außerdem gibt es ein Interview mit den Initiatoren des Programms „Talk to me“, mit dem sie international erfolgreich das Thema psychische Gesundheit für Studierende zugänglich machen und damit auch für das Thema Suizidalität sensibilisieren.

- Junge-sein. Mann-werden. Eine Filmreihe mit Kurzspielfilmen und Kurzdokumentationen. In der reflexiven, aus Kurzspielfilmen, Kurzdokus und Interviewfilmen bestehenden Filmreihe geht es um das Erleben der Geschlechterrollen von Jungen und jungen Männern. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie werden Jungen zu glücklichen, unabhängigen Männern. Hierfür werden Jungen und junge Männer mit unterschiedlichen Hintergründen und Lebensentwürfen porträtiert und befragt.

- "Stell dich nicht so an" über Depressionen bei Männern – als Streaming/Download und auf DVD. In diesem Film berichten drei an Depressionen erkrankte Männer von ihren persönlichen Erfahrungen. Lange Zeit galten Depressionen als eine überwiegend bei Frauen auftretende Krankheit. Inzwischen wissen wir, dass Männer in vergleichbarem Ausmaß an Depressionen erkranken und dabei oft suizidgefährdet sind. Außerdem gibt es als Bonusmaterial Interviews zu Selbsthilfegruppen, einem Theaterprojekt und einer Buchveröffentlichung, sowie mit Prof. Dr. Michael Klein (Deutsches Institut für Sucht- und Präventionsforschung) über spezifische Aspekte von Depressionen bei Männern.
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Hilfsangebot: „Talk to me“ online Präventionsprojekt: Das Programm vermittelt Wissen und Verständnis für die eigene psychische Gesundheit und für die Gesundheit anderer Menschen und es vermittelt mehr Sicherheit im Umgang mit den Themen Suizidalität und Selbstverletzung. (Für Studierende frei verfügbar)

Infos für Fachkräfte - Sexualtiät&Pornografiekonsum Jugendlicher

POR-NO ODER POR-YES? Ein Projekt zur Pornografie-Kompetenz. Sexuell explizite Inhalte sind im digitalen Raum allgegenwärtig. Jugendliche werden mit pornografischen Inhalten konfrontiert. Für manche ist das Schauen von Pornos ein normaler Teil ihrer Sexualität, andere sind von dem Gesehenen irritiert oder verunsichert. Immerhin spiegeln Pornos eine Form von Sexualität wider, die allerdings meist losgekoppelt ist von Themen wie Beziehung, Gleichstellung, Verhütung oder Konsens. Dadurch können Erwartungen entstehen, die Druck machen und manche Jugendliche fragen sich vielleicht, ob sie ihre Sexualität auch so leben müssen. Sprich: Ist das alles „normal“ und/oder „echt“? Aus diesem Grund haben die Fachstelle für Burschenarbeit Steiermark ein Projekt zu Pornografie-Kompetenz ins Leben gerufen und stellt Fakten, Quiz, Videos und Infomaterial rund um das Thema Pornografie zur Verfügung.

Jugendliche und Pornografie: Eine Wissensübersicht“ des Dachverbands Schweizer Männer- und Väterorganisationen. Die Veröffentlichung trägt den aktuellen Stand des Wissens zusammen, wie Jugendliche Pornografie heute nutzen. Das Dokument zeigt auf, warum es wichtig ist, dass Eltern und Fachpersonen mit Jugendlichen Gespräche über das Thema führen und was es braucht, damit diese gelingen. Neben Fakten und einer Bedarfsanalyse für ein Workshop-Angebot, sind detaillierte Angaben zu den Entwicklungsaufgaben von Jugendlichen in Sachen Pornografie und den Aufgaben von Eltern und Fachpersonen im Gespräch enthalten.

Repräsentative Umfrage zum Pornokonsum von Kindern und Jugendlichen der Landesansalt für Medien NRW: Fast die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen gibt an, bereits einen Porno gesehen zu haben – das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage der Medienanstalt NRW. “Dabei überrascht besonders, in welch jungem Alter der Erstkontakt mit Pornos erfolgt – und zwar meist im Alter von 12 bis 15 Jahren. Der Kontakt geschieht häufig unfreiwillig bzw. zufällig. Diese Altersspanne entspricht der gleichen wie beim ersten Sexting. Und es fällt den allermeisten Kindern und Jugendlichen schwer, das Gesehene einzuordnen. Nur gut ein Viertel der Befragten (28 %), die einen Porno gesehen haben, bewerten Pornos als unrealistisch, 2023 lag der Wert noch höher bei etwa einem Drittel (2023: 33%).”

Blog zur "Rosa-Hellblau-Falle"

Die Autor*innen Almut Schnerring und Sascha Verlan des "Rosa-Hellblau-Falle®"-Blog wollen auf die Allgegenwart von Rollenklischees aufmerksam machen und für verinnerlichte, unbewusste Zuschreibungen  sensibilisieren. Dazu befassen Sie sich mit den Themenbereichen Geschlechtergerechtigkeit, AntiBias, Rollenstereotype und Zugehörigkeit, mit Sprache, Kommunikation und Rhetorik. Sie veröffentlichen Bücher, Artikel und Radiosendungen und engagieren sich im Rahmen von Vorträgen, Workshops und auf Podien und organisieren Veranstaltungen und Aktionstage (vgl. equalcareday.de).
Ihr Buch "Die Rosa-Hellblau-Falle" erschien als erweiterte, überarbeitete Neuauflage 2021 im antje kunstmann Verlag.

Infos zu "Caring Masculinities"

CarMiA - Manual für die Konzeption und Durchführung von Peer-to-Peer Projekten zur Stärkung von Caring Masculinities. Diese Handreichung enthält Empfehlungen und Anregungen, die pädagogischen Fachkräften (Lehrer*innen, politische Bildner*innen, Jugendarbeiter*innen) helfen sollen, Peer-to-Peer-Trainings zur kritischen Auseinandersetzung mit Männlichkeiten, Gewaltprävention und zur Förderung fürsorglicher Männlichkeiten (Caring Masculinities) an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen zu planen und durchzuführen.

Caring Masculinities. Eine kurze Einführung in den Zusammenhang von Männlichkeit und Care-Arbeit. Die Soziologin und Pädagogin Elli Scambor beschäftigt sich mit Geschlechter- und kritischer Männlichkeitsforschung und lehrt an verschiedenen Universitäten. Für die Tagung FAIRsorgen! in Graz hatte sie den folgenden Text vorbereitet, der nach Absage der Tagung frei zugänglich ist.

(Wie einige andere gender news-Inhalte: Infos aus dem Newsletter flash Ausgabe 98 Okt./Nov. 2024 der LAG Jungen*- & Männer*arbeit Baden-Württemberg e.V)

Materialien für die sexualpädagogische Arbeit

DA SCHAU HER! - Materialien für die sexualpädagogische Arbeit. Daschauher.info ist eine Sammlung der Fachstelle Burschenarbeit Graz/Steiermark, die Videos und Podcasts zu den Themen Liebe, Sexualität, Körper, Beziehung u.a. vereint. Auf der Plattform können Jugendliche sich einfach durch die verschiedenen Themen und Videos durchklicken und bekommen so Antworten auf Fragen, die sie beschäftigen.

Doku: Tagung Diskriminierungskrit. Perspektiven auf Inklusion& Ableismus im Bildungssystem

[17.6.] Die Dokumentation der 13. Baustelle Inklusion mit dem Titel ‚"Entweder sind alle normal oder niemand!" - Diskriminierungskritische Perspektiven auf Inklusion und Ableismus in Kita und Grundschule‘ fand am 17.06.2024 statt.
In der Dokumentation finden sich alle Beiträge des Tagesprogramms als Videos, die Protokolle der Online-Workshops sowie viele weitere Hintergrundmaterialien.
About, Videos und Materialien, Digitale Tagungsmappe, Kinderbücherliste, Einfache Sprache, Zur Dokumentation.
In der Tagung wurden dabei auch allgemeine Fragen, Fakten und Erfahrungen von Inklusion sowie Ableismus im Bildungssystem in Deutschland insgesamt behandelt (nicht nur in Kita und Grundschule).
Im Rahmen der Tagung sprachen auch die Bundesjugendministerin Lisa Paus sowie die Abgeordnete Corinna Rüffer (Behindertenpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen) Grußworte.

8. Stellenanzeigen

Darmstadt: Schul-/Sozialarbeiter*/assistent*, Sozial-&Heilpädagog*innen u.a.

Der Sozialkritische Arbeitskreis Darmstadt e.V. sucht mehrere Mitarbeiter*innen:
- Schulsozialarbeiter*in für die Georg-August-Zinn-Schule 20- 39 Std./Woche (hier klicken)
- Sozialpädagog. Mitarbeiter*in für den Bereich ambulante Hilfen zur Erziehung 20- 35 Std./Woche (hier klicken)
- Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in im Anerkennungsjahr (SiA) - 39 Std./Woche (hier klicken)
- Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Heilpädagog*innen für den Bereich Teilhabeassistenz (20 - 30 Std./Woche) (hier klicken)
- Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen für den Bereich Teilhabeassistenz (20 - 30 Std./Woche) (hier klicken)
- Quereinsteiger*innen, Sozialassistent*innen, Werkstudierende für den Bereich Teilhabeassistenz (20 - 30 Std./Woche) (hier klicken)
- Erzieher*in Hort "Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie" (30 - 35 Std./Woche) (hier klicken)
- Mitarbeiter*in im Bereich soziale Beratung und Betreuung von Geflüchteten (20 bis 35 Std./Woche) (hier klicken)
- Erzieher*in in Ausbildung (Vollzeit, Teilzeit, PIVA) (dauerhafte Ausschreibung) (hier klicken)
- Erzieher*in, Kindheitspädagog*in, Heilerziehungspfleger*in (dauerhafte Ausschreibung (hier klicken).

Dortmund: LAG JA NRW: Referent*inen Bildung & Öffentlichkeitsarbeit

Die Landarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit in Nordrhein-Westfalen e.V. sucht zum 15. Februar 2025 zwei neue Referent*innen:
- Referent*in für Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d/offen | Stellenumfang: 37,7% | 15 Std./Woche) [mehr Infos]
- Bildungsreferent*in (m/w/d/offen | Stellenumfang: 80% | 32 Std./Woche) im Projekt ‚Irgendwie Hier! Jungenarbeit in der Migrationsgesellschaft‘ [mehr Infos]

 

Düsseldorf: SKM Office Manager*in/ Projektreferent*in

Der SKM Bundesverband e.V. - ein Fachverband in der Sozialen Arbeit und Mitglied im Deutschen Caritasverband mit Sitz in Düsseldorf - sucht eine*n Office Manager*in (m/w/d) mit 19,5 Wochenstunden ab sofort sowie eine*n Projektreferent*in (m/w/d) in der digitalen Männerberatung mit 39 Wochenstunden ab 1.1.2025. Arbeitsort ist Düsseldorf. 
Zur Stellenausschreibung Office Manager:in / Zur Stellenausschreibung Projektreferent:in

Einbeck: Gleichstellungsbeauftragte

Die Stadt Einbeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 50% einer Vollzeitstelle. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 10 TVöD/ Besoldungsgruppe A11 NBesG vergütet. Weitere Informationen: Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover; Herr Piorr (fpiorr@einbeck.de)

Gaildorf: Leitung Jugendreferat

Das Jugendreferat Gaildorf mit dem Jugendhaus G 57 und dem Schülerhaus mit Mensa bietet viele interessante Projekte im Bereich Jugendbeteiligung, Ferienprogramm und Mädchen- & Jungendarbeit. In enger Zusammenarbeit werden Projekte entwickelt, umgesetzt und etabliert. Die Stadt Gaildorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine Leitung (m/w/d) für das Jugendreferat. Zu den Aufgaben zählen die Koordination und Planung der kommunalen Jugendarbeit, die Leitung der städtischen Jugendeinrichtungen, die Initiierung und Begleitung interkultureller Projekte und individuelle Integrationsförderung, die Hilfestellung und Vermittlung in jugendspezifischen Fragen im Sinne einer Perspektivenberatung und einige weitere Aufgabengebiete. Bewerbungsschluss: 22. Dezember 2024. [mehr Infos]

Köln: Queeres Netzwerk NRW: Projektreferent*in/ Landeskoordination

- Projektreferent*in Q_Munity: zum 1.2.25 oder später wird eine*n engagierte*n Projektreferent*in Q_Munity - Rassismuskritische queere Jugendarbeit im Kontext Flucht/Migration (d/w/m/offen, 50%) gesucht [Mehr dazu]
- Landeskoordination Fachstelle Queere Jugend NRW: zum 1.3.25 oder später wird eine engagierte Landeskoordination Fachstelle Queere Jugend NRW (d/w/m/offen, 25 Std./62,5%/unbefristet) gesucht [Mehr dazu]

Osnabrück: Stadt, Leitung des Fachdienstes Kinder

Leitung (w/m/d) des Fachdienstes Kinder im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien.
Arbeitgeber Stadt Osnabrück, Vollzeit, Bewerbung bis 8.1.25. [Mehr Informationen]

Stuttgart: Honorarkraft mit Hochschulabschluss Pädagogik/Soziale Arbeit

Die LAG Mädchen*politik LAG Mädchen*politik sucht zur Umsetzung des Projekts* Inklusive Mädchen*arbeit – Kompaktwissen für Multiplikator*innen im Rahmen eines Honorarvertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt und befristet bis zum 28.2.2026 eine Honorarkraft mit Hochschulabschluss der Pädagogik, der Sozialen Arbeit oder mit vergleichbarem Abschluss. Das geplante Projekt hat zum Ziel, Vernetzung und Kooperation der inklusiven Mädchen*arbeit Baden-Württemberg zu fördern und gebündelt als Kompaktwissen für Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Zielgruppe des Qualifizierungsangebots sind Pädagoginnen*, Jugendleiterinnen* etc., die mit Mädchen* und jungen Frauen* arbeiten, z.B. in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Inklusionsbeauftragte oder Einrichtungen der Behindertenhilfe. Wir freuen uns zur Erweiterung diverser Perspektiven innerhalb unseres Teams besonders über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und/oder Personen, die sich als BI_POC und/oder queerfeministisch positionieren. Bewerbungsschluss: 6. Januar 2025. [Mehr Infos]

Versch.Stellen& Standorte_Bundesverband Frauenberatungsstellen&-notrufe

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) - Frauen gegen Gewalt e.V.: Stellenausschreibungen
- Frauen-Notruf Wetterau sucht Mitarbeiterin für die Beratung
- "stark machen" sucht Beraterin im Frauenschutzhaus Stralsund mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit
- Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin/ Pädagogin/ Erziehungswissenschaftlerin (B.A./Master/Dipl.) für 30h/Wo.
- Die Beratungsstelle Frauen*notruf München sucht ab dem 1.03.25 eine Sozialpädagogin oder Mitarbeiterin mit vergleichbarer Qualifikation in Teilzeit (22 Std.).
- Violetta e.V. sucht eine Mitarbeiter*in (m, w, d) für den Kinder- und Jugendbereich und eine Mitarbeiterin* (w,d) für den Bereich Beratung von erwachsenen Frauen*
- Die Frauenberatungsstelle Braunschweig sucht ab sofort eine Beraterin in Teilzeit (20h/Woche) sowie eine Beraterin für die BISS-Beratungsstelle (20h/Woche).
- Das Deutsche Institut für Menschenrechte sucht zum 1.1.25 sozialwissenschaftl. Mitarbeiter*in mit Kenntnissen in quantitativer Sozialforschung.(50 %)
- Die Beratungsstelle Frauen*notruf e.V. sucht ab dem 1.1.25 eine Sozialpädagogin (FH/BA) o. vergleichbarer Qualifikation (29 Wochenstunden) für den Bereich Prävention

Impressum

Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
Wagenburgstraße 26-28
70184 Stuttgart

Tel.: 0711/16489-0
Email: mail@bagejsa.de

Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
Christiane Weidner
Tel.: 030 28395314

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