BAG EJSA Newsletter

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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2025/V BAG EJSA Gender_News_(Dez.)

Editorial

Liebe Leser*innen,

ich freue mich über Ihr Interesse an der diesjährig letzten Gender news-Ausgabe!

Aufgrund einer etwas längeren Pause ist v.a. der “Politik”-Teil prall gefüllt. Ein aktueller Fokus liegt hierbei auf dem Bundeshaushalt 2026. 
(So sieht dieser nun insgesamt Ausgaben über 524,54 Mrd. € für 2026 vor. Darin sind für das Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) 14,72 Mrd.€ eingeplant. Hierbei stehen für die Kinder- und Jugendpolitik 855,76 Mio. € bereit und die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 251,27 Mio. €.
Der vom BMBFSFJ betreute Kinder- und Jugendplan des Bundes verzeichnet einen leichten Aufwuchs. Für die hieraus finanzierte Jugendsozialarbeit bedeutet dies jedoch keine großen Veränderungen bzw. bleibt die Lage - angesichts stetig steigender Kosten - angespannt bzw. liegt de facto weiterhin eine unzureichende Förderung vor. Ein harter Einschnitt mit Signalwirkung erfolgt zudem durch die Beendigung des Modellprojekts „Mental Health Coaches“, wodurch viele engagierte Fachkräfte kurzfristig ihre Anstellung verlieren werden.)

Weiterhin finden sich im Themenfeld “Politik” - wie auch in den Bereichen Positionen, Publikationen und weitere Informationen - auch Meldungen, die nicht nur direkt etwas mit Themen der geschlechtersensiblen Jugend-, Mädchen*- und Jungen*(sozial)arbeit zu tun haben, sondern die sich mit im weiteren Sinne relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen befassen, die Auswirkungen auf junge Menschen sowie Fachkräfte, Träger und Einrichtungen der Wohlfahrt und sozialen Arbeit haben sowie die gesamtgesellschaftliche Lage und Stimmung betreffen. (Beispiel-Themen: Lage bei Freiwilligendiensten u. Ehrenamt, Social Media-Altersgrenzen, Förderung strukturschwacher Räume, Zusammenang von Klima- u. Kinderschutz, Mietpreis-/stand-Entwicklungen, Wehrdienst, Rentenreform, Mindestlohn, Berufsbildung, Frauen in Führungspositionen. Weitere Meldungen mit intersektionalen Bezügen und zu Fragen multipler Diskriminierung betreffen etwa den nationalen Armuts- u. Reichtumsbericht, Entwicklungen im Asylrecht, Antisemitismuskritik oder auch das Thema Rassismus im Gaming o. Jugendsport.)
Mit Blick auf Frauen* und deren Rechte, Schutz und Gleichstellung in unserer Gesellschaft muss der Newsletter zudem leider an mehrern Stellen Themen und Stichworte aufgreifen, die in all diesen Bereichen weiterhin große Defizite aufzeigen (wie: geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, Femizide, mangelnder Gewaltschutz, Prostituiertenschutz, geschlechtsspezifische Diskriminierung, Antifeminismus.)

In den Abschnitten zu Fort-& Weiterbildungen sowie Fachtagungen& weiteren Veranstaltungen geht es jedoch v.a. wieder um Angebote, die sich direkt an Fachkräfte der J(S)A wenden, 
wenngleich auch hier öfter dazu eingeladen wird, die eigene fachlich-/inhatlliche Expertise auf angrenzende Handlungsfelder und Themen auszuweiten.

Ich wünsche allen Leser*innen eine hoffentlich vielseitig informative und anregende, für JSA-Kolleg*innen auch direkt für die eigene Praxis hilfreiche Lektüre.
Über Feedback, Hinweise, Ergänzungen wie auch Weiterempfehlungen der Gender News (-> Newsletter-Abo-Anmeldung für Neuleser*innen) freue ich mich dabei stets.

Zuguterletzt möchte ich Ihnen allen wünschen, trotz allgegenwärtiger krisenhafter Entwicklungen nicht die Hoffnung, den Mut und die Kraft für das eigene, wichtige Engagement zu verlieren! 
Und dass Sie gleichwohl eine gute verbleibende Vorweihnachtszeit sowie besinnliche, erholsame Feiertage verbringen, um dann gesund in das neue Jahr zu starten.

Herzliche Grüße
Christiane Weidner

BAG EJSA-Referentin für Mädchen*sozialarbeit, geschlechtersensible JSA, Gender Mainstreaming, LGBTQIA+-Fragen sowie die Koordinierung der verbandlichen Lobbyarbeit

Inhalt

1. Politik

  • Rentenreform beschlossen (+ vorangehende Debatte - Generationenkonflikt/-gerechtigkeit?)
  • Debatte zum Tag der Menschenrechte
  • Sitzung der Innenminister*innen u. -senator*innen der Länder
  • 7. Armuts-& Reichtumsbericht der Bundesregierung & Verbände-Kritik
  • Bundesweite Kampagne „Mach dich fit gegen Einsamkeit!“
  • Bericht über Ausbaustand des Ganztags für Grundschulkinder
  • Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung
  • Aufarbeitungskommission: Studie: Sexualisierte Gewalt u. Schule
  • Zukunftsorientierte berufliche Bildung, die international Maßstäbe setzt
  • Bundeshaushalt 2026
  • Nationale Weiterbildungskonferenz - Weiterbildungsoffensive 2030 gestartet
  • Förderung durch Migrations, Flüchtlings, Integrations- u. Antirassismus-Bundesbeauftragte
  • 25.11. Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
  • Etat Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2026
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutiert
  • Beschäftigtenzahlen Gesundheits- u. Krankenpflege, Rettungsdienst u. Geburtshilfe
  • Antidiskriminierungsbeauftragte fordert längere Beschwerdefrist
  • Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf
  • Zunahme Straftaten gegen Frauen u. Mädchen - Häusliche Gewalt auf Höchststand
  • Bundesrat stoppt Sparpaket für Gesetzl. Krankenkassen (inkl. Pflege-Befugniserweiterung& -Entbürokratisierung)
  • Kinderkommission zum Internationalen Tag Kinderrechte am 20.11.
  • Reform des Gewaltschutzgesetzes
  • Aspekte der Abschiebungshaft in Deutschland
  • Etat Klima- u. Transformationsfonds 2026: u.a. Sanierung kommunaler Jugendeinrichtungen
  • Weniger Mittel für Kampf gegen Diskriminierung, Integrationskurse, kein Resettlement mehr
  • Fast 300.000 Einbürgerungen im Jahr 2024
  • Alltagsdiskriminierung: Bundesdiskriminierungsbeauftragte fordert Schließung von AGG-Lücke
  • Etat Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2026
  • Etat Bundesministerium für Gesundheit 2026
  • Etat Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 2026
  • Bundesjugendministerin ernennt Kinder-Beauftragte
  • Sondervermögen Infrastruktur u. Klimaneutralität (u.a. Sanierung von Frauenhäusern)
  • Einigung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
  • Krankenhausreform soll nachjustiert werden
  • Antrag zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgelehnt
  • Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen
  • Antrag: Gesundheitsversorgung von Kindern verbessern
  • Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53%
  • Unterstützung für pflegende An- und Zugehörige
  • Freier Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
  • Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media
  • Kinder in der Grundsicherung
  • Einheitliche Notrufnummer für psychische Krisen
  • Sachverständige zu Haltelinie beim Rentenniveau und Ausweitung der Mütterrente
  • Berufsbildungsbericht 2025: Höchststand bei unterversorgten Bewerbern
  • Digital Services Coordinator zu Beschwerdebearbeitung
  • Straftaten im Themenfeld „Sexuelle Orientierung“
  • Queeres Leben stärken
  • Forderung nach Gesetzentwurf zum Aufstiegs-Bafög
  • Weiterbildungen sollen leichter zugänglich sein
  • Bilanz des ESF Plus-Förderprogramms Akti(F) Plus
  • Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
  • Geschlechtersensible u. geschlechterreflektierende Kinder- u. Jugendarbeit
  • Auswahlverfahren von Demokratie-Projekten
  • Feministische Außen- und Sicherheitspolitik
  • SGB VI-Anpassungsgesetz: Anhörung: Einführung eines Fallmanagements wird begrüßt
  • Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Bilanz berufliche Weiterbildung
  • Defizite bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
  • Förderung der Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit
  • Projekt „o[s]tklick“ des „Zentrums Liberale Moderne“
  • Darlehen im Rechtskreis des SGB II
  • Menschenrechtsinstitut Jahresbericht 2024: Fehlende Frauenhausplätze & defizitäre VN-KRK-Umsetzung
  • Keine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan Integration
  • Arbeitsagentur: Fachkräftegewinnung / Beratungsdienstleistungen
  • Überprüfung von Programm „Demokratie leben“ wird vorbereitet
  • Rechtsänderung von 2024 zu Besitz von Missbrauchsdarstellung
  • Zahl der Beauftragten der Bundesregierung
  • Zahl weiblicher Opfer von Straftaten
  • Zahl minderjähriger Opfer von Straftaten
  • Beschäftigtenzahl in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Frauen in Führungspositionen
  • Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit KI
  • Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik geplant
  • Entwicklung Gesundheitsförderung u. Prävention: Fokus auf sozial benachteiligte Kinder
  • Mehr Elternschutz gefordert
  • Umfangreiche Bafög-Reform gefordert
  • Ehrenamt u. Engagementpolitik im Bundeskanzleramt
  • Zahl fehlender Plätze in der Kindertagesbetreuung
  • Übersicht kommunaler Förderprogramme des Bundes
  • Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert
  • Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung u. Fortpflanzungsmedizin
  • Zahl der Opfer von Straftaten gegen Obdachlose
  • Bericht der Ost-Beauftragten für 2025
  • Vertiefte Pflegeausbildung in der Kinderheilkunde möglich
  • Wohnungsmarktsituation in Deutschland
  • Künftig beschleunigter Wohnungsbaus dank beschlossenem Bau-Turbo?
  • Verankerung v. Schutz vor Diskriminierung aufgrund sex. Identität im GG gefordert
  • Elterngelderhöhung zur Stärkung von Familien u. Kindern gefordert
  • Zunahme rechtsextremer Einstellungen u. Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen
  • Positives Fazit zur Arbeit der Engagement-Stiftung
  • Hilfen für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Polizei-Ausbildung zum Thema „sexualisierte Gewalt“
  • Förderung des Vereins „Gesicht Zeigen!“
  • Möglichkeiten zur Arbeitsförderung im SGB II
  • Bundesmittel für Migrationsforschung
  • Veränderte Armutsstatistik des Statistischen Bundesamtes
  • Antidiskriminierungsbeauftragte: Studie: Jüd*innen fühlen sich alleingelassen u. benachteiligt
  • Visa-, Anerkennungs-& Verwaltungsverfahren für internat. Studierende& Forschende
  • Vermögensungleichheit in Deutschland
  • Mehr Mittel für Kommunen
  • Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen
  • Weniger Frauen in Führungspositionen im Ehrenamt
  • Bundesfreiwilligendienst in sozialen Einrichtungen
  • Sonderprogramm Junges Wohnen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kinderwunsch
  • Freiwilligendienste
  • Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten
  • Zahlen Asylberechtigte, -entscheidungen, Dublin-Überstellungen, Visa
  • Neue Stiftungsräte: Bundesstiftung Gleichstellung & Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
  • Missachtete Kinderrechte beim Posten von Bildern im Internet
  • Förderung von „Partnerschaften für Demokratie“
  • Turboeinbürgerung wird gestrichen
  • Chatkontrolle: Kampf gegen sex. Gewalt gegen Kinder u. Jugendliche im Netz
  • Fachgespräch über die Versorgung psychisch Kranker
  • Aufnahme von „umfassender Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ ins GG gefordert
  • Doppelte Erwerbstätigkeit bei den meisten Eltern
  • Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen
  • Gesetz für Pflegefachassistenzausbildung gebilligt
  • Bundeshaushalt 2025
  • Gesundheitsversorgung von Geflüchteten
  • Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung
  • Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stagniert
  • Aufgaben der Kommission zur Reform des Sozialstaats
  • Mindestlohn
  • Zukunft des „Fonds Sexueller Kindesmissbrauch“
  • Gesunde und sichere Arbeit
  • Dialog über Fortentwicklung des Sozialstaats
  • Bundesrat: Haftungsrecht-Erleichterung für Ehrenamtler*innen
  • Länderkammer fordert Korrektur des SGB XII
  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
  • Von der Antidiskriminierungsstelle geförderte Projekte
  • Bundesrat fordert dauerhafte Förderung der Frühen Hilfen
  • Bundesrat will Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes schützen
  • Bundesrat will frühen Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber*innen
  • Bundesrat will Asylrechtsprechung beschleunigen
  • Bundesrat will Mietwucher besser bekämpfen
  • Bundesrat fordert besseren Schutz für Engagierte
  • Altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive
  • Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet
  • Förderung sexueller Aufklärung durch den Bund
  • Selbstbestimmungsgesetz - Speicherung von Daten (Meldewesen)
  • Aktionsplan& Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit u. Menschenhandel
  • Fachkräftegewinnung in der Bildung
  • Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren
  • Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
  • Haushaltsmittel 2024 für „Demokratie leben!“
  • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Vorlage eines „Demokratiefördergesetzes“ gefordert
  • Teilhabe, Förderung u. Gleichstellung von Frauen im Sport gefordert
  • Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
  • 2. Positionen& Informationen

  • Tag der Menschenrechte 10.12.: Asylrecht bewahren, Geflüchtete schützen!
  • Förderung inklusiver Gesellschaften zur Stärkung des sozialen Fortschritts
  • Gewalt gegen Frauen u. Mädchen weltweit verhindern
  • Forderung nach gesetzl. Verankerung von Gewaltschutz vor Sorge- u. Umgangsrecht
  • Forderung an BReg: Klimaschutz ist Kinderschutz
  • Massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezif. u. häuslicher Gewalt
  • Internationaler Männertag 2025: Care-Arbeit ist auch Männersache
  • Europ. Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung u. Missbrauch
  • UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025
  • Evangel. Frauen in D. kritisieren kirchl. Positionen zur Prostitution
  • BAG EJSA zum Weltmädchen*tag am 11.10.25: Mädchen*(sozial)arbeit ist Gleichstellungspolitik!
  • Langfristig gesicherte Finanzierung für Kinder- u. Jugendplan nötig
  • Auswirkungen v. Migration u. Flucht auf den Alltag v. Kindern u. Jugendlichen
  • 3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

  • Deutscher Kinder- u. Jugendpreis (Bewerbung bis 15.12.)
  • Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ – Bewerbung bis 15.12.
  • AMIF - Projektanträge ab 15.12. einreichbar
  • Bundesweite Umfrage zu Diskriminierung (Online-Teilnahme mögl.)
  • Materialpaket: Kinderrechte und Inklusion
  • erstes digitales queeres Jugendzentrum
  • Sicherer Heimweg - Telefon-Begleitung
  • Projekt: Psychosoziale Langzeitfolgen für junge Menschen durch die Pandemie
  • LAG Mädchen*politik gründet Rat junger Frauen* - Teilnehmerinnen gesucht
  • Feministisches Kollektiv-Kunstwerk - Ausstellungsideen gesucht
  • Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik „alle für EINE WELT für alle“
  • Umfrage: Welche Unterstützung benötigen männliche Azubis, Studierende&Fachkräfte?
  • 16.-29.3.26 Internat. Wochen gegen Rassismus: Kooperationspartner*innen gesucht
  • Beratung für digitale Selbstbestimmung
  • Materialpaket: Kinderrechte weltweit
  • Internat. Frauentag 8.3. + 9.3.26 Globaler Frauen*Generalstreik - Vernetzer*innen gesucht
  • Girls’Day und Boys‘Day 23.4.26 (neues Material)
  • Bundesweites Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch/ Kampagne "nicht wegschieben"
  • Anlaufstellen für Mädchen*&Frauen* (Gewalterfahrungen, Schwangerschaftsabbruch, Diskriminierung,...)
  • Interaktive App für Jugendliche zum Umgang mit Rassismus& Antisemitismus
  • Soziallotterie »Los gegen rechts«
  • Chatbot: Hilfe für Menschen mit Rassismuserfahrungen
  • "100 Frauen": europaweite visuelle Ahninnengalerie sucht Ausstellungsort
  • E-Learning Plattform: Kurse zu Rassismus u. Monitoring
  • Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ 22.-29.6.26
  • Umfrage zur MINT-Förderung für Mädchen u. Frauen
  • Wanderausstellung zu Medien & Antisemitismus im NS-Staat u. heute
  • Pilotprojekt: Anti-Trafficking HELPline  - STOP dem Frauenhandel
  • Newsletter für Gleichstellungsbeauftragte& alle an Gleichstellungsthemen Interessierte
  • Aktuelle Projekte der LAG Mädchen*politik BW
  • LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt: Projekthomepage Launch& Infomaterial
  • "Feministisch verbündet"- Newsletter
  • neuer Zusammenschluss: Jugendverbände für Demokratie im Umweltschutz
  • blog interdisziplinäre geschlechterforschung (u.a. gender voting gab, LSBTIQ*-Bewegungen& Demokratie, Sexualität-Disability-Scham, Männlichkeit, ...)
  • Interaktives Manual: Klima, Berufe & Ich + Geschlechtergerechtigkeit
  • Initiative zum Umgang mit rassist. Polizeigewalt in KJH-Einrichtungen
  • bpb-InfoPool Rechtsextremismus: neuer Fokus: Gedenkstätten
  • 4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

  • 8.-9.12. Gültstein: Psych. Belastungen bei Mädchen* in stationären HzE
  • 9.12. Online: Prävention von Online-Gewalt u. Cybergrooming
  • 9.-10.12. Essen: Gender- u. diversitätssensible Sprache
  • 9.-10.12. Dortmund: Jungen* zwischen Männlichkeit, Rassismus und Klassismus
  • 10.12. Online: Psychotherapie& Beratung zu dritt (unter Einsatz von Dolmetschenden)
  • ab 10.12. Bad Bevensen: Diversitytraining - zertifizierte Trainer*innen-Ausbildung
  • 16.12. Online: Jugendschutz Basics: Social-Media-Verbot für Kinder u. Jugendliche?
  • 13.1.26 Online: Adultismus, Neurodivergenz u. Intersektionalität
  • ab 14.1.26 Online: GEAS Schulungsprogramm des Informationsverbunds Asyl & Migration
  • 15.1.26 Online: Gadjé Rassismus (gegen Sintizze u. Rom*nja)
  • 19.-21.1.26 Bad Bevensen: "Betzavta-Miteinander", Demokratietraining
  • 19.1./23.2.26 Online: Grundlagenschulung für die Arbeit mit (u)mA
  • 21.-22.1.26 Gültstein: Fortbildung zu inklusiver Mädchen*arbeit
  • 21.1.-20.3.26 Mücheln: QualifizierungsKurs Jungen*arbeit
  • 22.1.26 Online: Das Allg. Gleichbehandlungsgesetz in KJH-Einrichtungen
  • 23.1.-17.4.26 Online: Schutzkonzepte erstellen - Schutzraum u. Kompetenzort werden
  • 26.1.26 Online: Infoveranstaltung zur Weiterbildung Sexualpädagogik u. Medienkompetenz
  • 26.1.26 Online: Traumasensibilität in der Begegnung mit jungen Geflüchteten
  • 28.1.&10.3.26 Online: Pädagog. Umgang mit& Zusammenhänge v. Männlichkeit& Radikalisierung
  • 27.2.26 Online: Jugendhilfe inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung
  • 3.2.26 Online: Diskriminierungsschutz institutionalisieren
  • 4.-5.2.26 Online-Fortbildung: Anti-Bias-Ansatz
  • 5.2.26 Dortmund: Diversitätsorientierte Soziale Arbeit
  • ab 16.2.26 Online: Weiterbildung Sexualpädagogik - Grundlagenkurs
  • 17.2.&10.3.26: Online-Fortbildung: Weißsein u. Rassismuskritik
  • 25.2.26 Online: Klassismus
  • 26.2.26 Online: Handlungssicherheit im Umgang mit konsum-&suchterfahrenen Klient*innen
  • 4.3.26 Merseburg: Methoden& Ansätze der Rechtsextremismusprävention in der Jungen*arbeit
  • 10.3.26 Online-Fortbildung: Rechtssicher engagiert
  • 13.3.26 Online: Self-Care& Eigenverantwortung in komplexen Zeiten (für Fachkräfte)
  • 16.3.26 Online: Generationenvielfalt
  • 18.3.26 Online: Rassismuskritik
  • 24.3.26 Essen: Intersektionalitätsspiel
  • ab 25.3.26 Chemnitz/ 20.4. Hamburg/ 18.5. München/ 21.9. Kassel: Weiterbildung Sexualität u. Behinderung (Grundlagenkurs)
  • 27.3.26 Online: Suizidalität verstehen – Gespräche führen, Ängste abbauen
  • 3.-4.4.+5.-6.5.26 Vlotho: Qualifizierung "Traumapädagogik in der Jungenarbeit"
  • 10.4.26 Online: Psyche und Rassismus
  • 13.-14.4. Hannover: FoBi für Frauen-&Gleichstellungsbeauftragte zu sex. Belästigung am Arbeitsplatz
  • ab 16.-19.4.26 Berlin: geschlechterreflektierter Pädagogik - Prävention von Vielfaltsfeindlichkeit
  • 23.4.26 Online: Basics sexuelle u. geschlechtliche Vielfalt
  • ab 13.5.26 Bad Blankenburg: Weiterbildung Sexualberatung
  • ab 18.9.26: Hannover: Weiterbildung Sexualpädagogik
  • ab 23.9.26 Berlin: Weiterbildung: Sexualpädagogik u. Medienkompetenz
  • 15.-16.10.26 Berlin: Maskulinistische Influencer im Kontext pädagog. Arbeit 
  • Fortbildungen& Workshops zu geschlechtsspezif.& sexualisierter Gewalt
  • 5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

  • 8.-11.12. Berufsbildungsmesse in Nürnberg (inkl. Veranstaltungen Initiative Klischeefrei)
  • 9.12. Gera: bpb: Frauen. Bewegung. Ost. Intersektionaler Dialog zwischen d. Generationen
  • 11.12. Vortrag: Rassist. Konstrukte u. Männlichkeiten* - Empowerment u. Powersharing
  • 15.12. Online: BAG M* AG Zukunft: Austausch zu trans*inklusiver Mädchen*arbeit
  • 15.12. Online-Lesung: Buch „Weibliche Macht neu denken"
  • 15.12. FF(M): Vortrag&Podium: Feminist. Perspektive auf Missbrauch in d. kathol. Kirche
  • 16.12. Online: Empowerment für Mädchen* u. junge Frauen* im ländlichen Raum
  • 16.12. Online/Potsdam: Vortrag zum Neutralitätsgebot - Reihe "Das dürfen wir!"
  • 17.12. Online/Bremen: Fachtag "Die Scham muss die Seite wechseln"
  • 19.12. Berlin: Vortrag: Frauenhasser sucht Frau – Paradoxien u. Effekte der Incels
  • 8.1.26 FF(M): Vortrag&Ausstellung Afrikan. Comic-Heldinnen im Dienst v. Bildung
  • 28.1.26 Berlin: Jugendverbandsarbeit in Zeiten der Normalisierung rechter Haltungen u Weltbilder
  • 29.1.26: Thüringer Väterfachtag 2026
  • 5.2.26 Freiburg: Fachforum M*arbeit: Pädagog. Perspektiven auf Körperbild, Identität u. Essverhalten
  • 1.3.26 Equal Care Day
  • 17.3. Darmstadt: Kindeswohl in der Klimakrise
  • 22.4.26 Online: Mentale Gesundheit junger Frauen* als Thema gendersensibler JSA
  • 24.-25.4.26 Mönchengladbach: DGSA: Demokratiefeindl. Entwicklungen& Eingriffe in Soz. Arbeit
  • 20.5.26 Online: Bedarfe junger (zugewanderter) Frauen* am Schul–Berufs–Übergang
  • 6. Publikationen

  • Kalender 2026 der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.
  • Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung: Broschüre zur UN-Frauenrechtskonvention
  • bpb: "Kulturpolitik" - u.a. zu kultureller Teilhabe, Bildung, Demokratiefähigkeit
  • Bericht: Rassismusforschung trotz gesellschaftl. Relevanz unzureichend institutionalisiert
  • DeZIM: Importierter Antisemitismus? Empirische Befunde zu antisemit. Einstellungen
  • KgKJH-Bücherempfehlungen für die Weihnachtswunschliste
  • LAG / Fachstelle Jungenarbeit NRW: Jungen*arbeit u. Demokratiebildung gegen Extremismus
  • Jugend-Check: Änderung Gewaltschutzgesetz
  • Jugend-Check: Änderung SGB II & SGB III
  • Wir sind anders, als ihr denkt - Der arabische Feminismus
  • Bericht zu den Folgen von Gewalt gegen Kinder auf der Flucht
  • Studie: KI-, Social Media-& Smartphone-Nutzung von Jugendlichen 2025
  • IAB-Studie zur Berufswahl junger Menschen
  • Berufsbildungsbericht + Datenreport 2025
  • Deutsche Übersetzung aller UN-Kinderrechtekommentare
  • Magazin 'Lobby für Mädchen' (Nov. 25)
  • dreizehn - Zeitschrift für JSA (11/25): JSA in der Einwanderungsgesellschaft
  • Bericht: Kinderrechte in Deutschland weisen weiterhin deutliche Lücken auf
  • Factsheet: Wohnsitzauflagen bei Frauenhausaufenthalten
  • Queer-Papier-Reihe - u.a. zu romantischer Vielfalt (für Fachkräfte)
  • Zeit für faire Arbeitsteilung: Factsheet zu Erwerbs- u. Sorgearbeit
  • Magazin: Mutprobe Demokratie - Jungen*arbeit& Demokratiebildung gegen Extremismus
  • Kurskonzept + JA-Methodenset : Antisemitismus- u. Rassismuskritik verbinden
  • BFM-Leitfaden „Männer gut beraten"
  • Rassismusforschung – Rassismen, Communitys u. antirassistische Bewegungen
  • Bildungsmonitor 2025: Nachteile für zugewanderte Kinder an Schulen
  • BAMF: Zuwanderung verlangsamt sich trotz Fachkräftebedarf 
  • Arbeitshilfe: Diskriminierungssensible Öffentlichkeitsarbeit
  • bpb-Handbuch „Gaming & Rechtsextremismus“ / Online Kurs für Lehren-&Sozialarbeitende
  • Handreichung für rassismuskritisches Handeln& Gestalten im Sportverband/-verein
  • Dt. Juristinnenbund zu Parität& Partizipation - politischer Teilhabe von Frauen
  • Gründe für diskriminierendes Verhalten / Ansätze für Prävention u.Intervention
  • Orientierungshilfe für Unterricht& Bildungsarbeit: Antisemitismuskritik u. Israel
  • Fachinformation: Gewaltschutz u. (Hoch-) Risikomanagement
  • Medizin. Sprachführer zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete
  • Ratgeber für Betroffene von Rechter Gewalt in Leichter Sprache
  • Flüchtlingsrat SN: mehrsprachige Factsheets: Geschlechtsspezif. Verfolgung, Menschenhandel, Menschen mit Behinderung
  • Buch: Der Tag, als die Frauen streikten
  • Handbuch für Lehrende: Extremismus u. Verschwörungstheorien erkennen
  • Buch: Partizipation aus der Sicht von Mädchen* denken
  • Handreichung: Datenschutz in der Beratung schutzbedürftiger Geflüchteter
  • Bildungsstätte Anne Frank: Umdeutung von Geschichte in digitalen Räumen
  • KgKJH-Statementreihe zu Antifeminismus, Queerfeindlichkeit, Gendern, Mädchen*-& Jungen*arbeit...
  • Spieletipp: Erzählspiel zum Üben von nicht-binären Pronomen
  • bff-Broschüre „Femizide verhindern“
  • Reflexionsheft – Diskriminierungskritik in der Schule ist wichtig!
  • Bundesverband Trans* zum Thema Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen
  • Rassismus – Leitfaden für Migrant*innenselbstorganisationen
  • Unterrichtsmaterial zu Vorurteilen, Feindbildern u. Verschwörungsideologien
  • Broschüre: Haltung zeigen ggü. menschenfeindl. o. antidemokrat. Aussagen
  • 7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

  • Feministisches Weihnachten feiern
  • 18.12.25 Welttag der Migrant*innen
  • Diakonie: Keine haftähnlichen Zustände für Schutzsuchende in Deutschland
  • Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 3.12.
  • bpb-Newsletter für Lehrer*innen/ junge Menschen (Nov. 25) zum Tag der Menschenrechte
  • Geschlechtersensible Pädagogik - Magazin für Geschlechtergerechtigkeit
  • Kinderrechte Aktuell: Wie EU-Klimaziele u. COP30 die Zukunft junger Menschen formen
  • Klischeefreie Berufs- u. Studienorientierung: Methodensets, Interviews, Materialien u.a. Angebote
  • BFM-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchl. Vaterschaftsanerkennungen
  • Kinderrechte verteidigen! Strategien gegen rechtspopulist. Angriffe auf die Zivilgesellschaft
  • [Audio] Social Media-Altersgrenze - Kinderschutz oder Zensur?
  • [Text&Audio&Video] Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 25.11.25
  • Gewalt gegen Frauen: Sicherheit beginnt vor dem Gesetz 
  • BFM: Gewaltschutz ist kein Frauen-, sondern Gesellschaftsthema. Männer müssen eine aktive Rolle einnehmen
  • [Audio] Bildungschancen trotz Armut: Was 4000 Startchancen-Schulen leisten können
  • Deutsches Zentrum für Integrations- u. Migrationsforschung – Nov. Newsletter
  • DIJuF-Stellungnahme: RefE zur Verhinderung missbräuchl. Vaterschaftsanerkennung
  • Studie: Femizide in Deutschland
  • WHO-Bericht: Unzureichende Hilfe für Frauen nach Gewalterfahrung
  • Unicef: Fast jedes fünfte Kind weltweit in extremer Armut
  • Frauen-Medienpreis: Kampf für Gleichberechtigung& gegen Diskriminierung
  • Höchststand bei Wohnungslosen – viele Kinder betroffen
  • [Video] Instrumente der extremen Rechten& ihre Gefahren - Rechtsextremismus& Misogynie
  • Modellprojek: Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren
  • BuMF-Podcastfolge zu ehrenamtlicher Vormundschaft
  • Einsamkeit - ein Thema für die Islamismusprävention?
  • Internationaler Tag für Toleranz 16.11.
  • Fachbeitrag "Neue Wege für schulmüde Jugendliche"
  • Regeln zur Handynutzung an Schulen in HH& NI
  • Rückblick: Fachtag „Neurodivergenz – von der Geburt bis ins Arbeitsleben“
  • BIPP-Interview mit Bundesjugendministerin Prien zu Berufsbildung
  • [Video] Vortrag zu der Spirale patriarchaler Gewalt u. nötigen Gegenstrategien
  • Interview in der Reihe "Schulabsentismus begegnen - aber wie?!"
  • Zweites Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berlin in NRW
  • Jungen-&Männerarbeit: von Online-Beratung bis zum Umgang mit toxischen Trends wie Manosphere
  • [Audio] TKK-Podcast: Ganz schön unperfekt - Staffel: Mentale Gesundheit
  • KoV JSA bewertet Berufsbildungsbericht 
  • Fachartikel zum Startchancen-Programm
  • [Audio] Podcast über Hass im Netz
  • Junge geflüchtete Frauen im JMD Lübeck: Mit Mut& Willen in ein besseres Leben
  • [Audio] JIK-Podcast: Zusammenleben in unserer postmigrantischen Gesellschaft
  • Menschenrechtsinstitut: Oft unerkannt: KiJu als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland
  • Zwei Drittel der Schutzsuchenden sind Frauen u. Minderjährige
  • [Audio] Podcast zu Sport, Rassismus, Rechtsextremismus, Frauenfeindlichkeit
  • Kooperationsverbund Rechtsextremismusprävention neu zusammengesetzt
  • Hohes Beratungsaufkommen zu antisemitischer Gewalt u. Diskriminierung
  • Studie: Ausländ. Tatverdächtige in Medien überrepräsentiert
  • Rechtssicherheit für gemeinnützige Jugendverbände u. -ringe
  • Rechtsextremismus u. gewaltorientierter Online-Communitys
  • Rückblick: Neurodiversität aus weibl. Perspektive – Wissenschaft trifft Praxis der JSA
  • Doku: Fachtag: Istanbul-Konvention inklusiv umsetzen: Behinderung& geschlechtsspezifische Gewalt
  • bpb-Essay: Streitpunkt Queer
  • [Audio] Podcast über mutige Frauen: „Raum für Mut“
  • Antifeminismus-begegnen-Mediathek: Fokus auf Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
  • [Video] Arte: Dokus zu Depressionen& Essstörungen
  • 8. Stellenanzeigen

  • Essen: Fachstelle Gender & Diversität NRW: Referent*in Öffentlichkeitsarbeit (Elternzeitvertretung)
  • FF(M): Frauen helfen Frauen e.V.: (Sozial-)Pädagog*/arbeiter*/Erziehungswissenschaftler*in
  • FF(M): VAIA (Unterstützung gewaltbetroffener Frauen*): Fundraiserin*
  • Kaiserslautern& Harburg: Gleichstellungsbeauftragte
  • Köln: LAG JSA: Referent*in KiJugendschutz, Schutzkonzepte, Prävention sex. Gewalt
  • Stuttgart: bwlv: Sozialpädagogin mit therapeutischer Zusatzqualifikation
  • 1. Politik

    Rentenreform beschlossen (+ vorangehende Debatte - Generationenkonflikt/-gerechtigkeit?)

    [5.12.] Bei einer Testabstimmung in der Unionsfraktion über das Rentenpaket hatte zwar die Mehrheit dafür gestimmt, doch es hatte auch noch viele Nein-Stimmen gegeben. Ein Scheitern hatte damit bis zuletzt noch nicht ausgeschlossen werden können. Doch am 5.12. dann wurde das umstrittene Rentenpaket mit 319 "Ja"-Stimmen im Bundestag beschlossen. (225 Nein-Stimmen, 53 Enthaltungen) Bundeskanzler Friedrich Merz setzte die eigene Koalition kurz zuvor noch unter Druck, indem er verkündete, die Rentenreform nicht nur mit einer einfachen Mehrheit beschließen lassen zu wollen, sondern mit Kanzlermehrheit (mind. 316 Stimmen, obwohl bereits 284 Stimmen gereicht hätten, da die Fraktion der Linken ihren 64 Abgeordneten zu Enthaltungen aufgerufen hatte und Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzählen). 
    Wenn der Entwurf auch den Bundesrat am 19. Dezember passiert, kann das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten. [MDR, BZ, Tagesschau, ntv, ZEIT, BR24, SZ]

    [28.11.] Die Regierungsfraktionen einigten sich nach erneuten Verhandlungen auf einen Kompromiss im Renten-Streit (Rentenreform mit 6 Komponenten; Rentenniveau, Mütterrente, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Aktiv-, Frühstartrente und private Altersvorsorge). Das umstrittene Rentenpaket bleibt unverändert, allerdings macht die Koalition der Jungen Generation in der Union wichtige Zugeständnisse. Die rebellierenden Koalitionsmitglieder aus dem Kreis der Jungen Union (JU) sollen unter anderem mit der Förderung der privaten Altersvorsorge durch ein zehn Milliarden Euro schweres Aktienpaket zufriedengestellt werden.
    Einer der größten Kritikpunkte der Jungen Gruppe der Union, das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus, soll unverändert bleiben. Auch auf Wunsch der SPD. Die s.g.Haltelinie von 48 Prozent soll bis 2031 verlängert werden. Die Regelung sichert das Verhältnis der Rente zu den Löhnen ab und war ein Kernprojekt der SPD bei den Koalitionsverhandlungen. Die Jungen in der Union befürchteten jedoch, dass eine Fixierung der Haltelinie über das Jahr 2031 hinaus für Kosten in Milliardenhöhe sorgen würde.
    Für die Zeit nach 2031 soll der s.g. Nachhaltigkeitsfaktor weiterentwickelt werden. Dieser Faktor berücksichtigt die immer zahlreicheren Älteren so, dass die Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Die Beitragssätze sollen für die kommenden zehn Jahre stabil bleiben. Zur Debatte stehen sollen in den nächsten Jahren auch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und der Regelaltersgrenze. Weiterentwickelt werden sollen auch flexible Übergangsmodelle in die Rente. - Dies im Detail herauszuarbeiten soll jedoch Aufgabe der Rentenkommission sein, die nun früher startet, als bisher geplant, und noch dieses Jahr eingesetzt wird. Sie soll bis Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge für eine umfassende Reform vorlegen. [FR, Zeit, Spiegel]

    [26.11.] Das geplante Rentenpaket der schwarz-roten Bundesregierung ist, anders als laut der Jungen Union, gemäß einer Studie von Ökonom*innen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) generationengerecht und verbessert auch für jüngere Menschen die gesetzlichen Renten. Alle, die heute arbeiten, sowie junge Menschen bis zum Geburtsjahr 2010 würden demnach durch die Stabilisierung höhere Rentenrenditen erhalten. [zum gesatem taz-Artikel]

    [25.11.] In der Debatte über eine Rentenreform hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Koalition von Union und SPD aufgerufen, sich auf eine Lösung zu verständigen. - Jeder werde Abstriche machen müssen. Am Ende werde sich keiner zu 100 Prozent in der Reform wiederfinden. Steinmeier betonte, dass es einen Kompromiss geben müsse. Das erwarteten die Menschen. Diese Regierung sei gewählt worden, weil in der Vorgängerregierung bestimmte Erwartungen nicht erfüllt worden seien. Er verwies auch auf die sich verändernde Demografie. Künftig würden weniger Menschen in die Rente einzahlen und deutlich mehr Menschen Renten beziehen. Reformen in der Rentenversicherung seien deshalb unausweichlich, meinte Steinmeier. [DLF]

    [24.11.] Im Streit über die Rentenpläne der Bundesregierung springen 22 namhafte Ökonomen und andere Wissenschaftler*innen den jungen Unionsabgeordneten zur Seite; zu den Unterzeichnern zählt auch der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums von SPD-Chef Lars Klingbeil. Sie fordern, das Rentenpaket zurückzuziehen. [Spiegel, mdr]

    [23.11.] Grüne legen eigenen Vorschlag für Rentenreform vor: In der Debatte um das Rentenpaket der Bundesregierung präsentieren die Grünen einen Gegenvorschlag. Dem Entwurf der schwarz-roten Koalition wollen sie nicht zustimmen. [ZEIT]

    [11.11.] Eigentlich war das Rentenpaket der Koalition schon auf dem Weg, doch nun wollen Unionspolitiker*innen das Gesetz verhindern. Worum es im Rentenstreit geht und was eine neue Studie zur Finanzierung aus Bundesmitteln sagt: Der Streit um die von der Koalition bereits beschlossene Rentenreform hält an. Schon bei der ersten Lesung im Bundestag am 16.stellte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas klar, dass das Rentenpaket die Unterschrift aller . Koalitionspartner trage. Es sei im Koalitionsvertrag verhandelt, im Koalitionsausschuss erneut geeint und im Kabinett beschlossen worden. „Das muss jetzt auch gelten“, betonte Bas. Vorausgegangen war die Kritik von 18 jungen Abgeordneten der Union, die damit drohten, das Gesetz zu blockieren. Ihre Kompromissbereitschaft ist weiterhin nicht in Sicht.

    Was die Junge Union kritisiert: Dabei geht es konkret um einen Passus im Gesetzentwurf, in dem es heißt, dass auch nach 2031 das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher liegen soll als nach geltendem Recht. Das Gesetz sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu sichern. Es legt aber auch im Anschluss daran fest, bei künftigen Berechnungen über das Jahr 2031 hinaus bei diesen 48 Prozent anzusetzen. Diese Regelung wollen die Politiker*innen der Jungen Union nicht anerkennen. Laut ihrer Argumentation ist sie zu teuer und schade den jungen Generationen, die die Kosten langfristig zu tragen haben.
    Der stetige Streit um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung war auch am 10.11. bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag Thema. Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales diskutierten mit Expert*innen und Verbänden über die geplanten Reformen zur Rente. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) etwa sprach vom „teuersten Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“ und bezifferte die zusätzlichen Kosten auf mehr als 200 Milliarden Euro in den nächsten 15 Jahren. In ihrer schriftlichen Stellungnahme lehnt die BDA es ab, das Rentenniveau, auch Haltelinie genannt, für weitere Jahre festzuschreiben und möchte schnellstmöglich wieder zum Rentenniveau zurückkehren, wie es sich ohne Sicherungsniveaugrenze durch den Gesetzgeber entwickeln würde. Das hätte jedoch Konsequenzen, denn das Rentenniveau spiegelt das Verhältnis zwischen Altersrente und aktuellem Durchschnittseinkommen wider. Würde das Niveau weiter sinken, wie nach 2031 ohne gesetzliche Regelung wahrscheinlich, würde die Lücke zwischen Rente und Durchschnittslohn ebenfalls größer. 
    Rentenexpert*innen des DGB oder des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung warnten dann auch vor zunehmender Altersarmut. Sie forderten, dass Niveau dauerhaft zu stabilisieren. Ein stabiles Rentenniveau sei entscheidend für die Sicherung des Lebensstandards über Generationen hinweg, erklärte IMK-Rentenexpertin Ulrike Stein mit Verweis auf eine Studie ihres Instituts. Diese zeige, dass alle heute Erwerbstätigen und auch junge Menschen, die aktuell kurz vor Eintritt ins Berufsleben stehen sowie ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen durch eine Stabilisierung im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente erhalten würden. 
    Aus Sicht der Rentenexpertin sei es ebenfalls akzeptabel, dass sich der Bund im Rahmen des Rentenpakets 2025 stärker über Steuermittel an der Finanzierung beteiligen möchte. Stein betonte, dass der Anteil der Gesamtausgaben des Bundes an der Finanzierung der Rentenversicherung seit 2003, gemessen an der Wirtschaftsleistung, von 3,5 auf 2,7 Prozent des BIP sogar gesunken sei. Bundeszuschüsse würden also nicht automatisch junge Generationen belasten.

    Wie es nun weitergeht mit dem Rentenpaket der Bundesregierung bleibt unklar. Ursprünglich sollte es bereits 2026 in Kraft treten. Neben der Stabilisierung des Rentenniveaus sollte auch die Mütterrente ausgeweitet und die Aktivrente eingeführt werden. Kompromisse bei der Rente wolle die SPD nicht machen. Die Kritik der Abgeordneten der Jungen Union und deren Vorstoß, mit dem de facto Menschen künftig niedrigere Renten haben sollen, lehnt diese ab und erwarte von Unions-Fraktionschef Jens Spahn, dass er seine Fraktion handlungsfähig macht. Jedoch könnten die 18 jungen Unionsabgeordneten das Gesetz stoppen, da  Union und SPD zusammen über 328 Stimmen im Bundestag verfügen und damit nur über zwölf mehr, als für eine absolute Mehrheit notwendig wären. [Vorwaerts.de]
    (Siehe auch: Tagesschau 25.11. Modellrechnung: Wie viel Rente gibt es 2070 noch?)

    Debatte zum Tag der Menschenrechte

    [4.12.] Ganz unterschiedliche Facetten der Menschenrechtspolitik haben die Rednerinnen und Redner bei der Vereinbarten Debatte zum Thema „Menschenrechte – Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung“ beleuchtet: Knapp eine Woche vor dem Tag der Menschenrechte, der jährlich an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 in Paris erinnert, wurde über über transnationale Repressionen, tödliche Gefahren der Sanktionspolitik und von sexualisierter Gewalt und deren vielfacher Straflosigkeit gesprochen. U.a. wurden zudem die “Stadtbild-Äußerungen” von Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert sowie Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (WSK-Rechte) in Deutschland moniert. [Zum Stream/ BT-Bericht]

    Sitzung der Innenminister*innen u. -senator*innen der Länder

    [3.12.] IMK 2025: Innenministerkonferenz in Bremen: Vom 3. Dezember 2025 bis 5. Dezember 2025 findet die 224. Sitzung der Innenministerkonferenz in Bremen statt.
    „Die aktuelle Sicherheitslage fordert uns. Ob Extremismus, Bevölkerungsschutz oder Kriminalität bei Fußballspielen: Wir brauchen einen Rechtsstaat, der klar handelt und verlässlich ist. Mit Ordnung, mit Konsequenz und mit gesundem Augenmaß. Die Menschen in unserem Land müssen sicher sein und sich vor allem auch sicher fühlen können. Dafür arbeiten die Innenminister aller Länder in den nächsten drei Tagen eng zusammen", so Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl. [s.a. Bundesrat.de]

    7. Armuts-& Reichtumsbericht der Bundesregierung & Verbände-Kritik

    [3.12.] Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung durch das Bundeskabinett: Lebenslagen in Deutschland
    Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales setzt die Bundesregierung die mit der Vorlage des Ersten Berichts im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und erarbeitete den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB). Dieser nimmt Bezug auf aktuelle soziökonomische Entwicklungen und (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode. Besonders im Fokus stehen dabei die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Inflations- und Energiepreisanstiegs infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Auch die Herausforderungen und Chancen im Zuge der sozial-ökologischen Transformation werden im Rahmen des 7. ARB vertieft analysiert. Das BMAS hat zudem zahlreiche Begleitforschungsvorhaben in Auftrag gegeben, bzw. deren Durchführung gefördert. Diese untersuchen u.a. Motive und Hintergründe für die Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, soziale Mobilität im Lebensverlauf sowie im Kohorten- und Geschlechtervergleich, Vermögensaufbau in Deutschland sowie die Wahrnehmung von Armut- und Reichtum und Einstellungen zu Verteilungsfragen.

    Laut dem Bericht lebt jeder 6. Mensch in Deutschland in Armut. Die Armutsquote liegt seit Jahren stabil auf hohem Niveau zwischen 14-18 Prozent. Besonders Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen sind betroffen. Wiederum auch Erwerbstätigkeit schützt nicht zuverlässig vor Armut, denn jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Zudem sind die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken.
    Weiterhin zeigen die Befunde, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens für die Wohnkosten aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. Für junge Menschen bleibt Immobilienerwerb, ohne Erbe, unmöglich. Sozialer Aufstieg bleibt entsprechend der geringen Wahrscheinlichkeit eines Ausstieg aus Armut erst Recht unmöglich. 

    Mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestätigt der Bericht, dass die soziale Mobilität in Deutschland weiterhin stark von sozialen Ausgangsbedingungen geprägt ist. Für Kinder und Jugendliche heißt dies, dass ihre Chancen auf sozialen Aufstieg, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern und Chancengleichheit zu fördern, wesentlich vom familiären Hintergrund, Bildungszugang und sozialen Umfeld abhängen (S. 225–264). 
    Bildung hat dabei einen erheblichen Einfluss auf die Erwerbschancen und ist somit ein zentraler Hebel für soziale Mobilität. Laut Bericht hat der Einfluss der Bildung auf die Armutsrisiken über die vergangenen Jahre noch zugenommen hat. Geringe Bildung bedeutet zunehmende Armutsgefährdung. Der frühen und schulischen Bildung kommt somit eine präventive Rolle zu, mit der die intergenerationale Weitergabe von Armutsgefährdung verringert werden kann (S. 140). Frühkindliche Bildung, Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit und Übergangsunterstützung in Ausbildung und Beruf sind entscheidend, um Chancenungleichheiten zu verringern (S. 318, 438). Jedoch werden gerade Kinder aus benachteiligten Lebenslagen immer noch nicht hinreichend durch diese Angebote erreicht. - Die Caritas stellt daher fest, dass es entscheidend ist, junge Menschen in benachteiligten Lebenslagen frühzeitig, niedrigschwellig und bedarfsgerecht über soziale Infrastrukturangebote und Bildungsangebote zu erreichen.  Insgesamt gilt es daher, bestehende Strukturen und Angebote für junge Menschen und ihre Familien nachhaltig abzusichern und sie kooperativ und zukunftsfest weiterzuentwickeln. 
    Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen – wie der Erhöhung des Kinderzuschlags und des Kindergeldbetrages oder der Wohngeld-Plus-Reform – verharrt Kinder- und Jugendarmut auf einem hohen Niveau. Teilhabechancen junger Menschen müssen daher weiter verbessert und Kinder- und Jugendarmut wirksam bekämpft werden. 
    Auch insbesondere im Feld des Übergangs von der Schule in den Beruf ist Chancengerechtigkeit angesichts sozialer Disparitäten zu stärken. Laut 7. ARB nimmt der Anteil früher Schulabgänger*innen und junger Menschen ohne Berufsabschluss weiter zu. Dabei ist für junge Menschen eine gute Bildungsbasis der Grundstein für soziale Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit im Lebensverlauf. Die Caritas forder daher, dass das Übergangssystem übersichtlicher gestaltet, verschlankt sowie auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden muss. Benötigt werden weniger standardisierte Förderangebote, sondern vielmehr individuell ausgerichtete Hilfeangebote, die sich an den Kompetenzen und Bedarfen der jungen Menschen orientieren.
    Zudem verweist die Caritas auf den Bericht mit Blick auf den Umstand, dass eine schlechtere sozioökonomische Lage der Familie, in der Kinder aufwachsen, in Zusammenhang mit der stärkeren Verbreitung von Gesundheitsproblemen steht. Dies gilt sowohl für psychosomatische Beschwerden sowie körperliche Risikofaktoren wie Übergewicht und Adipositas im Kinder- und Jugendalter als auch für psychische Auffälligkeiten. Psychische Belastungen und Erkrankungen gehören zu den häufigsten Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Laut Bericht leiden fast die Hälfte aller Kinder mit einem besonderen Betreuungs- und Pflegebedarf unter Beeinträchtigungen durch schwere seelische oder psychische Probleme (S. 521). Im Zuge der COVID-Pandemie hat sich die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachweislich verschiedener Studien verschlechtert, ohne wieder auf das präpandemische Ausgangsniveau zu gelangen. (S. 537). Die Wahrscheinlichkeit für psychische Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie war bei einer geringen formalen Bildung der Eltern, psychisch belasteten Eltern, beengtem Wohnraum und/oder einer Migrationsgeschichte deutlich höher. Auch das Haushaltseinkommen steht im Zusammenhang mit psychosozialen Belastungen von Kindern und Jugendlichen. 
    Die mentale Gesundheit der Kinder ist auch ein zentrales Thema für Schulen. Daher fordert die Caritas, dass es dort ausreichend niedrigschwellige Unterstützungs- und Präventionsangebote geben muss. (In Form einer Fortführung und Ausweitung des Modellprogramms der „Mental Health Coaches“.)
    Weiterhin ist festzustellen, dass der Bedarf an psychosozialer Versorgung auf Grund ihrer besonderen Gesamtsituation bei Geflüchteten besonders groß ist. 

    Der Bericht hat erstmalig systematisch die Erfahrungen von Menschen mit Armutserfahrungen erforscht und in Fokusgruppen Erkenntnisse vertieft. Deren Lebenserfahrungen werden in jedem Kapitel zusammengefasst. Betroffene kommen damit als Expert*innen in eigener Sache zu Wort und können ihre Perspektive einbringen. Ziel ist es, die individuellen Erfahrungen und die Lebenswirklichkeit der von Armut Betroffenen und ihrer Unterstützer*innen noch stärker im ARB zu Geltung zu bringen. - U.a. der Caritasverband fordert, dass ein solcher Einbezug Betroffener für zukünftige Berichterstattungen zum Standard werden sollte. Politische Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Transfersysteme im Rahmen der Sozialstaatsreform müssten sich ihmzufolge daran messen lassen, ob sie Menschen mit Armutserfahrung mehr Teilhabe ermöglichen und dazu beitragen, dass Menschen der Zugang zu Sozialleistungen systematisch erleichtert wird.
    Im Bericht zeigt sich, dass Menschen mit Armutserfahrung im Alltag massiv soziale Ausgrenzung erleben und soziale Teilhabeprobleme haben. Es kommt zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen, weil diese zu kompliziert in der Beantragung sind, Überforderung durch die Verwaltung auftritt wegen komplizierter Sprache, des Wechsels von Personal im Beantragungsprozess oder der geforderten mehrmaligen Wiedereinreichung von Nachweisen (S. 209). Die Kommunikation der Jobcenter wird teilweise als intransparent und schwer verständlich beschrieben, die Wahrnehmung von Hinzuverdienstmöglichkeiten wird mit hohem, unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand wahrgenommen (S. 386). Betroffene sehen für sich aufgrund ihrer multiplen Problemlagen zu einem großen Teil keine realistische Chance auf gute Arbeit/ sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern allenfalls auf geringfügige Beschäftigung oder Tätigkeit am zweiten Arbeitsmarkt, die keinen echten Ausstieg aus Armut bedeuten (S. 386). Mangelnde Bildung wird vor allem als Thema für das Fortkommen der eigenen Kinder gesehen.
    Personalmangel, die Ausstattung von Kitas, Schulen und die notwendige gezielte Förderung von Kindern aus armen Haushalten werden als Herausforderungen gesehen (S. 432).
    Sehr eindrücklich zeigt sich, dass viele Teilnehmende der Online-Befragung von Diskriminierungserfahrungen berichten. Am Mietmarkt wird wahrgenommen, dass Vermieter*innen Bewerbungen eher ablehnen, wenn klar ist, dass die Miete von einem Jobcenter bezahlt wird (S. 507). Der Gesundheitszustand spielt in der Wahrnehmung von Betroffenen auch
    am Wohnungsmarkt eine große Rolle, kann zu Wohnungslosigkeit und zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (S. 557f). Das Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft von Menschen mit Armutserfahrung ist deutlich geringer als bei Menschen ohne aktuelle Armutserfahrung. Die Möglichkeiten zur politischen Beteiligung und Interessenvertretung werden als deutlich eingeschränkt wahrgenommen. Neben materiellen Hürden (z.B. Mitgliedschafsbeiträgen, Fahrt- und Verpflegungskosten, Geschenken) werden auch fehlende Begegnungsorte (S. 64f, 597) als Grund für Teilhabeprobleme genannt. 

    Während laut des Berichts jeder 6. Mensch in Deutschland arm ist, besitzt zugleich das reichste Zehntel über 54% des Vermögens. Die untere Hälfte der Bevölkerung besitzt indes nur 3% des Vermögens. Damit ist die soziale Spaltung immens und stellt Armut ein sich zunehmend verfestigendes Massenphänomen dar. 
    In der Kritik des Paritätischen Gesamtverbands (zum Berichts-Entwurf 1.10.) heißt es hierzu, dass die Politik die Themen Reichtum, Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit dennoch fast völlig ausblende. Der Bericht dokumentiere indes nicht nur die extreme Vermögensungleichheit, sondern zeige auch auf, dass soziale Ungleichheit in ungleicher politischer Teilhabe münde und so Demokratie und Zusammenhalt gefährde. Schon jetzt schwinde gerade bei Armutsbetroffenen das Vertrauen in Institutionen. „Diese Kluft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Wer über Armut spricht, darf über Reichtum und Privilegien nicht schweigen“, mahnt Joachim Rock, Parität-Hauptgeschäftsführer. „Es reicht nicht, nur Armut zu bilanzieren. Was fehlt, ist der politische Wille zu einer Umverteilung von oben nach unten. Armut ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Der Bericht liefert die Daten – nun ist es Aufgabe der Politik, endlich entschlossen zu handeln.“ Der Paritätische fordert deshalb die stärkere Beteiligung von Superreichen an der Finanzierung des Gemeinwesens, die solidarische Finanzierung der Sozialversicherungen durch ihren Ausbau zu einer sozialen Bürgerversicherung, eine gerechtere Erbschafts- und Einkommensteuer, eine armutsfeste Grundsicherung und massive Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Bildung, Inklusion und Gesundheit. 

    LobbyControl prangert indes an, dass das Kapitel „Einfluss von Interessenvertretungen und Lobbyarbeit“ vollständig aus dem Bericht (Stand 1.10.) getilgt wurde. (Noch in der ersten Version des Berichts heißt es, dass „Lobbyismus und politische Kontakte“ eine Ursache der ungleichen Berücksichtigung politischer Interessen sei. Hier spiegelten sich gesellschaftliche Machtungleichgewichte wider. In der Vorversion hieß ess wörtlich: „So können Partikularinteressen von Eliten und Unternehmen in modernen Demokratien einen übergroßen Einfluss gewinnen, mit der Folge einer zunehmenden Entpolitisierung und damit eines Legitimitätsverlustes.“ - Die Akteure, die ihre Interessen gegenüber der Politik formulieren, wurden zumindest stichpunktartig in der ersten Version genannt – fielen nun aber vollständig den Streichwünschen der anderen Ministerien zum Opfer.)
    [Stellungnahmen: Parität, Caritas, Lobbycontrol; siehe auch: DGB, Verein Für soziales Leben e.V.]

    Bundesweite Kampagne „Mach dich fit gegen Einsamkeit!“

    [3.12.] BMBFSFJ-PM: Die neue Kampagne „Mach dich fit gegen Einsamkeit!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gestartet. Im Netz und im Stadtbild macht sie darauf aufmerksam, wie verbreitet Einsamkeit ist – und wie wichtig es ist, dagegen aktiv zu werden. Die Kampagne sensibilisiert zum Thema und soll dazu beitragen, Gemeinschaft zu stärken – beginnend mit kleinen Gesten im Alltag.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Einsamkeit ist eine Herausforderung, die alle angeht – und genau deshalb müssen wir ihr gemeinsam begegnen. Mit unserer Kampagne geben wir einen Impuls in die dunkle Jahreszeit: Mach dich fit gegen Einsamkeit! Wem es im Alltag gelingt, auf andere zuzugehen, bleibt verbunden und stärkt auch das eigene seelische Wohlbefinden. Einsamkeit ist ein Warnsignal – wir wollen verhindern, dass sie sich verfestigt und Menschen dauerhaft belastet. Schon kleine Gesten können zeigen: Du bist nicht allein. Damit stärken wir nicht nur einzelne Menschen, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.“

    Einsamkeit kann jede und jeden treffen – zu Hause, in einer neuen Stadt, im Arbeitsalltag, an der Uni, inmitten von Menschen. Sie ist ein stiller Begleiter, der belastet, schwächt, soziale Teilhabe erschwert und krank machen kann. Doch Einsamkeit ist kein Schicksal. Gemeinsam können wir viel tun, um Nähe, Miteinander und Verbundenheit zu stärken.
    Die Kampagne greift deshalb drei lebensnahe Alltagssituationen auf, in denen Verbindung entstehen kann:
    - Begegnungen im Treppenhaus - ein kurzer Austausch, ein freundliches „Wie geht’s?“, oft ist es genau diese spontane Nähe, die das Gefühl von Zuhause und Verbundenheit vermittelt.
    - Zeit miteinander verbringen - ohne Ablenkung zum Beispiel durch das Handy, mit echtem Interesse und Zuhören, so entsteht Verständnis. Aus Verständnis wächst Beziehung.
    - Menschen kennenlernen - wer offen auf andere zugeht, schafft Raum für neue Freundschaften, manchmal da, wo man sie am wenigsten erwartet.

    Veröffentlicht wird die Kampagne im Rahmen der neuen Allianz gegen Einsamkeit, die mit der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 22. bis 28. Juni 2026 offiziell startet. Mit der Allianz gegen Einsamkeit wird Einsamkeit mit vielen Partnern aktiv begegnet: Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gesundheit sollen Kräfte bündeln, um Einsamkeit in der Gesellschaft vorzubeugen, zu lindern und Menschen ganz konkret zu unterstützen.
    Mittelpunkt der Allianz ist das Kompetenznetz Einsamkeit, das nicht nur zum Thema forscht und Akteure verknüpft, sondern auf einer Angebotslandkarte auch eine umfassende Liste von Hilfsangeboten zusammengestellt hat.
    [Zur Website zur Kampagne, inkl. Materialien und weiteren Informationen; zur Angebotslandkarte des Kompetenznetz Einsamkeit]

    Bericht über Ausbaustand des Ganztags für Grundschulkinder

    [3.12.] BMBFSFJ-PM: Vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs: Ganztagsausbau geht kontinuierlich voran 
    Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Damit werden bis im Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

    Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.“

    Der dritte Bericht zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 57 Prozent (westdeutsche Länder 51%, ostdeutsche Länder 84%). Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im deutschlandweiten Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, u. a., da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben.
    In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/27 (2029/30) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.
    Die Bundesregierung stellt mit dem Beschleunigungsprogramm bis Ende 2022 sowie dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau 2023-2029 rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € pro Jahr ab 2030 angepasst.

    Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt. Weitere Informationen auf www.bmbfsfj.bund.de/ganztag und www.recht-auf-ganztag.de

    Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung

    [3.12.] Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780) frei gemacht. Mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwochvormittag in modifizierter Fassung. Dagegen votierten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. 
    Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesregierung künftig für internationalen Schutz im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Asylgesetzes (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise subsidiärer Schutz) einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung als sicher bestimmen können. Die Regelungen für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten für die Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes sollen durch die Neuregelung unangetastet bleiben. Danach werden in diesen Fällen sichere Herkunftsstaaten durch ein Gesetz bestimmt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
    Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, beschleunigt die Bestimmung von Herkunftsstaaten als „sicher“ Verfahren und signalisiert Personen aus diesen Ländern, „dass Anträge auf internationalen Schutz regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben“. Verfahren von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten würden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Antrag als offensichtlich unbegründet könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt.
    Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Anträge auf internationalen Schutz weniger attraktiv, schreiben die beiden Fraktionen weiter. Dies habe in der Vergangenheit zu einem deutlichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sehe daher vor, von Artikel 37 Absatz 1 der EU-Asylverfahrensrichtlinie Gebrauch zu machen und „für den europarechtlich determinierten internationalen Schutz die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu ermöglichen“.
    Ziel des Gesetzentwurfes ist es den Angaben zufolge, die Voraussetzungen für eine zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen. Hierdurch könne „bei zukünftigen Einstufungen zügig auf Asylantragstellungen aus asylfremden Motiven reagiert werden, um diese Verfahren insgesamt zu beschleunigen, so dass im Falle einer möglichen Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann“.
    Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf die im Februar 2024 in Kraft getretene Regelung zur verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands in Verfahren über die Anordnung der Abschiebehaft oder des Ausreisegewahrsams aufgehoben werden. Dazu soll der entsprechende Passus im Aufenthaltsgesetz gestrichen werden.

    Gegen die Stimmen der Grünen- und der Linken-Fraktion nahm der Innenausschuss einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an, der unter anderem eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorsieht. Danach soll eine Einbürgerung für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden, wenn sie unanfechtbar zurückgenommen oder im Einbürgerungsverfahren festgestellt wurde, „dass ein Antragsteller, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erwirken, arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht oder benutzt hat“. [BT-Meldung]

    Aufarbeitungskommission: Studie: Sexualisierte Gewalt u. Schule

    [3.12.] Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (organisatorisch angesiedelt bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - zugehörig zum Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
    Sexualisierte Gewalt und Schule - Welche Faktoren haben Übergriffe in Schulen begünstigt? Welche Strategien von übergriffigen Personen werden sichtbar? Welche Folgen und Reaktionen beschreiben Betroffene? [Download Fallstudie]
    Die Schule ist ein zentraler Ort für Kinder und Jugendliche. Sie prägt ihren Bildungsweg, ihre persönliche Entwicklung und kann zudem ein wichtiger Rückzugs- und Schutzraum sein. Die Pflicht zum Schulbesuch ist gesetzlich verankert. Daraus entsteht eine besondere Schutzverantwortung für alle Schülerinnen und Schüler.
    Schule kann aber auch zum Tatort werden, wenn Kindern und Jugendlichen sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte, anderes schulisches Personal oder Mitschüler*innen angetan wurde. Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat in einer Studie 133 Berichte von Betroffenen ausgewertet, die zwischen 1949 und 2010 sexualisierte Gewalt in der Schule erlebt haben. In vielen dieser Fälle wird deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler weder durch Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal geschützt wurden. Die Studie zeigt auf, wie die Aufarbeitung, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt an Schulen verbessert werden kann.

    Zukunftsorientierte berufliche Bildung, die international Maßstäbe setzt

    [1.12.] BMBFSFJ-PM (Auszüge): EuroSkills ist der größte Berufswettbewerb Europas, bei dem sich über 600 junge Fachkräfte aus mehr als 30 Ländern messen und ihre Fähigkeiten testen. Die deutsche Berufe-Nationalmannschaft wird regelmäßig für ihre außergewöhnlichen Leistungen ausgezeichnet, und auch 2025 konnte sie mit dem besten Ergebnis ihrer Geschichte glänzen. EuroSkills und WorldSkills (alle 2 Jahre mit Teilnehmenden aus der ganzen Welt) setzen internationale Maßstäbe und fördern den Austausch zwischen verschiedenen Bildungssystemen, was die berufliche Exzellenz in Europa weiter vorantreibt. Der Erfolg der deutschen Teilnehmer zeigt laut BMBFSFJ nicht nur die hohe Qualität der Ausbildung in Deutschland, sondern auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Ausbildungssystems. 2027 werden die EuroSkills 2027 in Düsseldorf stattfinden.
    Bei einem Festakt im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) würdigte Bundesministerin Karin Prien die herausragenden Leistungen der 37-köpfigen Deutschen Berufe-Nationalmannschaft. 
    Prien: „Die jungen Fachkräfte, die wir heute feiern, sind die wegweisenden Talente einer modernen, kreativen und zukunftsorientierten beruflichen Bildung. In Herning und bei den weiteren Wettbewerben haben sie Mut, Leidenschaft und Innovationskraft gezeigt. Ihre Erfolge stehen für den Erfolg der dualen Ausbildung ‚Made in Germany‘. Diese Wettbewerbe zeigen uns, dass sowohl berufliche als auch akademische Bildungswege attraktiv sind – und dass sie jungen Menschen vielfältige Chancen eröffnen. Unser Ziel bleibt klar: Deutschland soll auch in Zukunft der weltweit führende Standort für berufliche Exzellenz sein.“
    Die Teammitglieder traten in 33 Disziplinen an, die einen breiten Bereich an zukunftsweisenden Berufen abdeckten. Besonders hervorzuheben sind die Erfolge in den Bereichen Bauschreinerei, Gesundheits- und Sozialbetreuung, Mechatronik, Konditorenhandwerk, CNC-Fräsen, Kfz-Mechatronik sowie Industrie 4.0.
    Dieser Erfolg unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Bildung in Deutschland, die Teil der umfassenden Fachkräftestrategie der Bundesregierung ist. Die berufliche Ausbildung bleibt eine der wichtigsten Säulen für den zukünftigen Erfolg Deutschlands. Die Initiative zielt darauf ab, die Qualität und Innovation in der beruflichen Bildung weiter zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu stärken.
    Zukunftsperspektiven und Fachkräftesicherung: In Zeiten von Digitalisierung, demografischem Wandel und Fachkräftemangel sind gut ausgebildete Fachkräfte unerlässlich für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands. Durch die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Sozialpartnern und Kammern sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildungsstandards stärkt die Bundesregierung die Berufsausbildung als tragende Säule des Arbeitsmarktes. Die Wettbewerbe machten sichtbar, dass berufliche und akademische Bildungswege gleichermaßen attraktiv sein können und jungen Menschen vielfältige Karrierechancen bieten.
    Sie tragen dazu bei, junge Menschen für die berufliche Bildung zu begeistern und den Stellenwert der Ausbildung in der Gesellschaft zu erhöhen.
    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die EuroSkills 2025 zeigt einmal mehr, dass die duale Ausbildung in Deutschland international Maßstäbe setzt – modern, innovativ und leistungsstark. Düsseldorf wird 2027 ein kraftvolles Signal für die berufliche Bildung senden. Wir erwarten ein europäisches Großereignis, das junge Talente, Innovationen und Zukunftsideen in den Mittelpunkt stellt und die Bedeutung der beruflichen Bildung auf globaler Ebene stärkt.“

    Bundeshaushalt 2026

    [28.11.] In der Woche vom 24.-28.11. wurden - nach der Bereinigungssitzung bereits am 14.11. - noch einmal die Etats und Einzepläne aller Bundesministerien beraten und abschließend beschlossen.
    Am 28.11. beschloss der Bundestag sodann den Gesamtbundeshaushalt für 2026. In namentlicher Abstimmung stimmten dem Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062, 21/2063) 322 Abgeordnete zu, 252 Abgeordnete lehnten es ab.
    Insgesamt kann der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. 
    Die Nettokreditaufnahme liegt im Kernhaushalt bei 97,96 Milliarden Euro – 8,01 Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant und 16,18 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Nach der Schuldenregel des Grundgesetzes ist eigentlich nur eine Kreditaufnahme von 40,39 Milliarden Euro möglich, die im Haushalt voll ausgenutzt wird. Weitere 57,57 Milliarden Euro Kreditaufnahme fallen unter die sogenannte Bereichsausnahme, die mit einer Grundgesetzänderung im März dieses Jahres eingeführt wurde. Sie besagt, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen, nicht unter die Regelungen der Schuldenbremse fallen. Ebenfalls ausgenommen von der Schuldenbremse ist die Kreditaufnahme in den Sondervermögen für die Bundewehr (25,51 Milliarden Euro) und für Infrastruktur und Klimaneutralität (58,07 Milliarden Euro).
    Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert. [siehe gesamte BT-Meldung sowie Meldung der Bundesregierung]
    Im Dezember muss noch der Bundesrat sein Votum abgeben. 

    [14.11.] Der Haushaltsausschuss hat am 14.11. den Haushalt 2026 beschlossen. Der Beschluss fiel in der über 15 Stunden dauernden Bereinigungssitzung. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
    Nach dem Beschluss sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant. Das ist ein Plus von 4,07 Milliarden Euro gegenüber dem Regierungsentwurf. Für 2025 liegt der Soll-Ansatz bei 502,55 Milliarden Euro. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Die Steuereinnahmen werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt, das sind 3,38 Milliarden Euro mehr als im Entwurf. Die sonstigen Einnahmen werden mit 39,36 Milliarden Euro angegeben, das sind 7,42 Milliarden Euro weniger als im Entwurf.
    Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,97 Milliarden Euro liegen. Sie liegt um 8,10 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Milliarden Euro, unterliegt der sogenannten Bereichsausnahme für verteidigungs- und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben. Die für die Schuldenregel des Grundgesetzes relevante Kreditaufnahme liegt bei 40,39 Milliarden Euro und damit genau an der Obergrenze der nach dem Grundgesetz im kommenden Jahr möglichen Kreditaufnahme.
    Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre liegen bei 449,91 Milliarden Euro. Das sind 18,94 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

    Dem Ausschuss lagen zur Bereinigungssitzung über 1.500 Änderungsanträge vor. Mit zahlreichen Änderungen vollzog der Haushaltsausschuss die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien nach, die im Haushalt 2025 sowie im Regierungsentwurf 2026 noch nicht vollständig berücksichtigt waren. Dies führte zur Umsetzung zahlreicher Titel zwischen den Einzelplänen. So ist für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nun ein Ausgabeansatz von 1,36 Milliarden Euro hinterlegt. 
    - Der mit Abstand größte Etat im Haushalt ist der Einzelplan für Arbeit und Soziales. Die für 2026 geplanten Ausgaben in diesem Bereich liegen mit 197,34 Milliarden Euro um 66,09 Millionen Euro unter dem Ansatz im Regierungsentwurf. 2025 sind die Ausgaben in diesem Einzelplan mit 190,34 Milliarden Euro veranschlagt.
    - Der Etat des Bundesministeriums für Verteidigung beließen die Haushälter mit 82,69 Milliarden Euro in der Summe fast unverändert gegenüber dem Entwurf. Gegenüber dem laufenden Jahr steigt er aber deutlich, die Ausgaben für 2025 sind mit 62,3 Milliarden Euro veranschlagt.
    - Drittgrößter Etat im Bundeshaushalt 2026 ist der Verkehrsetat mit einem Ausgabevolumen von 27,90 Milliarden Euro. Das sind 318,31 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf und begründet sich zum Teil durch die Umsetzung von Titeln in das neue Digitalressort. Für 2025 sind Ausgaben von 38,29 Milliarden Euro vorgesehen.
    - Der Haushaltsausschuss beschloss in den parlamentarischen Beratungen für sämtliche Etats der Ministerien Änderungen. Keine Änderungen im parlamentarischen Verfahren gab es hingegen bei den Einzelplänen des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie des Unabhängigen Kontrollrats. 
    - Den Ausgabeansatz für den Bundestag erhöhten die Abgeordneten um 22,86 Millionen Euro auf 1,28 Milliarden Euro (2025: 1,25 Milliarden Euro). Für den Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 5,00 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 100,42 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (2025: 4,04 Milliarden Euro).
    [s. weiterhin: hib-Meldung zur Beratung des Kanzler-Etats und Verteidigungsetats in der Bereinigungssitzung]
    - Mit dem Beschluss des Haushaltsplans hat der Ausschuss auch die Wirtschaftspläne für die Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und „Bundeswehr“ sowie für den Klima- und Transformationsfonds verabschiedet. Aus diesen sollen im nächsten Jahr jeweils ein zweistelliger Milliardenbetrag verausgabt werden.

    Nationale Weiterbildungskonferenz - Weiterbildungsoffensive 2030 gestartet

    [27.11.] BMBFSFJ-PM: Nationale Weiterbildungskonferenz - Weiterbildungsoffensive 2030 gestartet – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern
    Mit der Nationalen Weiterbildungskonferenz in Berlin setzen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit den Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie den Auftakt für eine gemeinsame Weiterbildungsoffensive. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern.

    Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Gute Bildung im gesamten Lebensweg ist die Voraussetzung für ein erfülltes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit – die berufsbezogene Weiterbildung nimmt hier einen großen Stellenwert ein und befähigt jeden Einzelnen, sein Potenzial auszuschöpfen und Chancen, auch zur Integration, zu nutzen. Integration von Kräften aus dem Ausland geht mit Herausforderungen im Bildungssystem einher, denen wir uns stellen. Wer sich weiterbildet, gestaltet mit. Wer Neues lernt, verliert die Angst vor Veränderung. Wer Chancen bekommt, bleibt Teil des Fortschritts und in unserer Mitte. Weiterbildung stärkt nicht nur jeden Einzelnen, sondern auch die Wirtschaft, unsere Demokratie als Ganzes und ist ein wichtiger Teil der gesamten Bildungslaufbahn.“
    Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt - getrieben durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die demografische Entwicklung. Wir wollen Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht – das ist der Anspruch einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung ist der Schlüssel dazu: Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und befähigt Menschen, im Wandel voranzukommen. Mit der heutigen Konferenz setzen wir einen Startschuss für unsere Weiterbildungsoffensive. Wir brauchen eine neue Lernkultur, die Lust auf Veränderung macht. Weiterbildung ist kein Luxus, sondern Zukunftssicherung – für jede und jeden von uns.“

    Die Nationale Weiterbildungskonferenz ist die zentrale Veranstaltung zur berufsbezogenen Weiterbildungspolitik in Deutschland. Die eintägige Veranstaltung im Gasometer auf dem EUREF-Campus in Berlin brachte ca. 500 Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Sozialpartnern und Weiterbildungspraxis zusammen. Gemeinsam wurden Wege diskutiert, wie Weiterbildung transparenter, zugänglicher und wirksamer gestaltet werden kann – für Beschäftigte, Unternehmen und alle, die neue berufliche Chancen suchen. Die Konferenz markierte zugleich den Auftakt zur Fortführung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und stellt das gemeinsam von 17 Partnern aus Bund, Länder, Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ in den Mittelpunkt. 
    Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzten ein klares Signal für eine ambitionierte Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Mit deren Umsetzung tragen die Partner dazu bei, das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der EU-2030-Strategie zu erreichen, die Weiterbildungsbeteiligung bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Damit wird ein zentraler Beitrag für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung individueller Chancen und der beruflichen Entwicklung geleistet.

    Für die dritte Phase der NWS haben sich die Partner auf folgende Ziele verständigt: 1. Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren, 2. Beschäftige und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken, 3. Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten.
    Über diese und weitere Themen diskutierten die Bundesministerinnen Karin Prien und Bärbel Bas, die parlamentarischen Staatssekretärinnen Katja Mast und Mareike Wulf sowie Spitzenvertreter*innen der Sozialpartner, der Bundesländer, von Unternehmen, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Darüber hinaus wird der OECD-Generalsekretär Mathias Cormann für eine internationale Keynote live von Paris aus zugeschaltet.

    Hintergrund: Die 2019 gestartete Nationale Weiterbildungsstrategie steht für einen kontinuierlichen und partnerschaftlichen Austausch von zentralen Akteuren zur Zukunft der Weiterbildung in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat sie Strukturen der Koordination und Kooperation in der Weiterbildungspolitik neu geschaffen, zahlreiche Maßnahmen angestoßen und Projekte gemeinsam umgesetzt. Jetzt startet die Strategie in ihren dritten Zyklus und greift die Erfahrungen der vergangenen Jahre auf, um Weiterbildung noch transparenter, zugänglicher und wirksamer zu gestalten.

    Förderung durch Migrations, Flüchtlings, Integrations- u. Antirassismus-Bundesbeauftragte

    [26.11.] Im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus, sind seit dem Jahr 2020 titelübergreifend 176 Förderanträge gestellt worden. Davon wurden 149 bewilligt und 27 abgelehnt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/2929) auf eine Kleine Anfrage hervorgeht.
    In der Anlage zur Antwort werden die Empfänger*innen/ Nichtregierungsorganisation auf Bundes- wie Landesebene sowie Veranstaltungstitel aufgeführt.
    Zu den Empfänger*innen gehörten bspw.: Bürger Europas e.V., Rat für Migration, Förderverein des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, Minor-Projektkontor für Bildung und Forschung, Stiftung für die internationalen Wochen gegen Rassismus, Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland e.V., Charta der Vielfalt e.V., Türkische Gemeinde Deutschland e.V., Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (BV-NEMO), Neue Deutsche Medienmacher e.V., Bertelsmann Stiftung, LSVD, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, … 

    25.11. Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

    [25.11.] Der "Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" (Orange day) ist ein Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen. Er wird jedes Jahr am 25. November begangen. 1999 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Resolution, die den 25. November offiziell zum Gedenktag machte. 
    Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Sie ist ein globales Phänomen und kann überall auftreten: in jedem Land, auf der Straße oder Zuhause. Dazu gehören Stalking und Belästigung ebenso wie häusliche Gewalt und Vergewaltigung.
    Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass mehr als 35 Prozent aller Frauen weltweit mindestens einmal im Leben Opfer sexueller oder physischer Gewalt sind. In Deutschland hat jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. In etwa der Hälfte der Fälle ist der Partner für diese Taten verantwortlich. 
    Laut der Organisation UN Women und dem UNO-Büro für Verbrechensbekämpfung sind im vergangenen Jahr weltweit rund 50.000 Frauen und Mädchen von Partnern oder Familienangehörigen getötet worden. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 83.000 Frauen gezielt umgebracht. Der Statistik zufolge waren Partner oder Familienangehörige in 60 Prozent aller Femizid-Fälle die Täter. Bei getöteten Männern lag der Anteil mit nur elf Prozent drastisch niedriger.
    In Deutschland wurden vergangenes Jahr 132 Frauen durch ihren Partner getötet. Zudem wurden nach Angaben des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts über 135.000 Frauen und Mädchen Opfer von Partnerschaftsgewalt.

    Bundesfrauenministerin Prien rief auf zu einer klaren rechtlichen und gesellschaftlichen Position zu Femiziden - also Fällen tödlicher Gewalt, in denen Frauen wegen ihres Geschlechts umgebracht werden. Man müsse dafür sorgen, dass Frauen sicher und frei leben könnten, sagte Prien. [Dlf, Aktion Deutschland hilft]

    "Es passiert in zu vielen Ehen und Partnerschaften: Am Anfang steht Liebe. Am Ende Angst. Frauen und Kinder erleben in Deutschland tagtäglich Gewalt! 2024 registrierte die Polizei 187.128 Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt im häuslichen Umfeld wurden. Das sind 3,5 Prozent mehr als im Jahr davor, 16 Prozent mehr als 2020. Dieser Anstieg ist alarmierend. Und das sind nur die Fälle, die angezeigt wurden! Viele Frauen schweigen. Aus Angst. Und aus Scham. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur ein gesellschaftliches Thema. Sie zu bekämpfen ist auch ein persönliches Anliegen für mich. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und Gewalt. Als Frauenministerin ist es meine Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dieses Recht geschützt und geachtet wird.
    Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention haben wir bereits einen entscheidenden Schritt unternommen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Mit dem Gewalthilfegesetz schaffen wir nun ein starkes, flächendeckendes Netz, das Frauen und ihren Kindern Zugang zu Schutz und Beratung garantiert. Das Hilfetelefon 'Gewalt gegen Frauen' bietet seit 2013 rund um die Uhr anonyme und kostenlose Beratung für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Ebenso legen wir einen besonderen Fokus auf die Prävention, um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht. Wir investieren in konkrete Hilfsangebote und Projekte gegen digitale Gewalt, aber auch in Aufklärung, in den Schulen und in der Öffentlichkeit. Auch die Einführung einer Fußfessel ist ein wichtiger Schritt, um Frauen besser zu schützen.
    Und: Wir brauchen die Männer! Auch sie erleben Gewalt, im Jahr 2024 waren es 35.356 Männer, das sind fast 21 Prozent mehr als im Jahr 2020. Und wir brauchen sie als Mitstreiter. Denn nur gemeinsam gewinnen wir den Kampf gegen die Gewalt." [BMBFSFJ-PM - In der BILD-Zeitung sprach Bundesfrauenministerin Karin Prien über ihr Engagement als neue Schirmherrin der BILD-Initiative gegen Gewalt an Frauen.]

    Siehe auch Interview mit der Bundesantidiskriminierungsbeauftragten, Ferda Ataman: Kritik "Sicherheit von Frauen nicht gewährleistet".

    Etat Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2026

    [25.11.] Den Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Bundestag am Dienstag, 25. November 2025, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung angenommen. Dem Einzelplan 17 des Regierungsentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu, die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten ihn ab.
    Der Entwurf sieht Ausgaben in Höhe von 14,72 Milliarden Euro vor gegenüber 14,2 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der Mittelaufwuchs um knapp zwei Milliarden Euro auf nunmehr 16,66 Milliarden im Etat von Bundesministerin Karin Prien (CDU) im Zuge der Haushaltsberatungen (21/2061, 21/2062, 21/2063) begründet sich auch mit dem neuen Zuschnitt des Ministeriums, das um den Bereich Bildung gewachsen ist. 
    Ein starker Akzent wird beim Kinder- und Jugendschutz leigen, hierfür stehen acht Millionen Euro bereit.
    Erstmals gibt es nun zudem einen eigenen Haushaltstitel für die Prävention psychischer Belastungen und die Unterstützung betroffenen Kinder und Jugendlicher. Zudem wird ein E-Learning Pilotprojekt für den medizinischen und interdisziplinären Kinder- und Jugendschutz unterstützt. Für das Projekt der Malteser „Mach mit“ würden 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hier liegt der Fokus auf der Verhinderung von Einsamkeit bei Kindern im Grundschulalter. Ein weiterer Baustein des Paketes ist der Schutz vor Obdachlosigkeit.
    Für das Programm „Demokratie leben“, das sich u.a. gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richtet, werden 4,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung sstehen. 
    Ausgaben in Höhe von 457,03 Millionen Euro sind im Kapitel „Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ enthalten (2025: 427,86 Millionen Euro). Davon entfallen 332,1 Millionen Euro auf den Haushaltstitel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2025: 306,4 Millionen Euro). 
    Der Bundesfreiwilligendienst soll stärker unterstützt werden: 194,2 Millionen Euro sind dafür 2026 veranschlagt (2025: 184,2 Millionen Euro). Auch die anderen Freiwilligendienste (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) sollen mehr Geld erhalten: 120,68 Millionen Euro (2025: 105,68 Millionen Euro).
    Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 13,01 Milliarden Euro (2025: 12,9 Milliarden Euro) vorgesehen. Größter Einzelposten darin ist das Elterngeld, das mit 7,51 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen ist (2025: 7,41 Milliarden Euro). Kaum Veränderungen zum aktuellen Haushaltsjahr gibt es auch bei den Ausgaben für Kindergeld und Kinderzuschlag: Für das Kindergeld sind 227 Millionen Euro eingeplant (2025: 224 Millionen Euro), der Kinderzuschlag für geringverdienende Familien kostet den Bund, wie 2025 schon, 3,38 Milliarden Euro. Unverändert sind auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit 1,31 Milliarden Euro.
    Mehr Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die, auch wegen des geänderten Ressortzuschnitts des Ministeriums, 855,76 Millionen Euro bereitstehen (2025: 588,99 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 209 Millionen Euro in etwa auf dem gleichen Niveau liegen wie 2025 (200 Millionen Euro). Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 251,27 Millionen Euro (2025: 243,72 Millionen Euro). Die Stiftung Frühe Hilfen erhält wie in diesem Jahr 51 Millionen Euro. [zur gesamten BT-Meldung]

    [14.11.] Höherer Etat: Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung am 14.11. erhebliche Änderungen am Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen. Die Ausgaben sollen demnach mit 16,66 Milliarden Euro (2025: 14,20 Milliarden Euro) um 1,95 Milliarden Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 17). Grund hierfür sind die umfangreichen Umsetzungen von Haushaltstiteln aus anderen Einzelplänen, um die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien abzubilden, die im Haushalt 2025 und im Regierungsentwurf 2026 noch nicht abgebildet waren. So ist im Einzelplan 17 nunmehr das Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ aufgeführt, das bislang im Einzelplan 30 veranschlagt war. Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen in diesem Einzelplan belaufen sich auf 1,96 Milliarden Euro, also 957,43 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.

    Neben den Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums beschloss der Ausschuss zudem noch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Deutlich erhöht werden die Mittel für die Freiwilligendienste, und zwar um 33 Millionen Euro auf 153,68 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 153,68 Millionen Euro um 33 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Der Ansatz für den Bundesfreiwilligendienst liegt mit 211,20 Millionen Euro 17 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf. Die Koalition erhöhte die Verpflichtungsermächtigung für die darauffolgenden Haushaltsjahre um 80,1 Millionen Euro auf 404,66 Millionen Euro.

    Auch die Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen werden um fünf Millionen Euro auf 56 Millionen Euro erhöht. Mehr Mittel gibt es zudem für „Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. In dem Titel stehen mit 10,54 Millionen Euro 2,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Regierungsentwurf. Zwei Millionen Euro sind davon zusätzlich für die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ vorgesehen. Um jeweils 250.000 Euro höher fällt die Förderung für die Schwangerschaftskonfliktberatungen „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.“ und „pro familia“ aus.

    Ebenfalls mehr Geld gibt es für „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“. Sie fallen mit 261,09 Millionen Euro um 9,83 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Davon gehen beispielsweise zusätzlich 200.000 Euro an die Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. Für die Erstellung und Erprobung eines E-Learning-Pilotprojekts zum medizinischen und interdisziplinären Kinderschutz durch das Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin in Baden-Württemberg sollen im nächsten Jahr 500.000 Euro aus dem Titel zur Verfügung gestellt werden und insgesamt zwei Millionen Euro über vier Jahre. Zwei Millionen Euro sind im kommenden Jahr für die Off Road Kids Stiftung vorgesehen, die laut Änderungsantrag bundesweit Jugendliche und junge Volljährige vor dem Absturz in die Obdachlosigkeit und der Flucht in Großstädte schützt.

    Der Ansatz für das Programm „Demokratie leben!“ wird hingegen um 4,5 Millionen Euro auf 186,52 Millionen Euro gekürzt. Deutlich angepasst wird auch der bisherige Titel „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“. Er soll nun unter der Bezeichnung „Zuschüsse und Leistungen für Hilfen und zur vorbeugenden Unterstützung bei psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen“ firmieren und mit 3,82 Millionen Euro um sechs Millionen Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf. Erhöht wird die Verpflichtungsermächtigung, und zwar um 1,26 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro. Nach Willen der Koalition soll der Titel weiterentwickelt werden, „um den spezifischen Anliegen bei der Prävention von psychischen Belastungen und der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie der neuen Schwerpunktausrichtung des Einzelplans zu entsprechen“. Bis zur Vorlage eines Konzeptes dafür sind die Mittel zu 80 Prozent gesperrt. Zudem wird laut Änderungsantrag das Modellprojekt „Mental Health Coaches“ aufgrund zu geringen Nutzens in der Fläche und fehlender nachhaltiger Mittelverwendung beendet. [vgl. BT-Meldugng vom 5.9.]

    Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutiert

    [24.11.] Am Vortag des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November 2025 fand im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein öffentliches Fachgespräch unter dem Titel „Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern“ statt. Dabei forderten die geladenen Sachverständigen unter anderem einen zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen, die Umsetzung des geplanten Gewaltschutzgesetzes der Bundesregierung, eine stärkere Beachtung der Gefahr durch frauenfeindliche Inhalte im Netz und eine Reform des Sexualstrafrechts entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention. 

    Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) forderte einen Zugang für alle, „der sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht ist“. Zudem müsse der Zugang zu Frauenhäusern möglichst niedrigschwellig sein. „24 Stunden, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr“, sagte Bierbaum. Die Gewährleistung von Schutz und Beratung müsse außerdem den Schutz für alle Frauen beinhalten, einschließlich trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen sowie auch älterer Frauen und ebenso von Frauen mit Behinderungen. Besonders berücksichtigt werden müsse dabei eine intersektionale Perspektive im Gewaltschutz, sagte die ZIF-Vertreterin, die zugleich einen zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen, orientiert an den Empfehlungen der Istanbul-Konvention, forderte. „Es bedarf an dieser Stelle keiner erneuten Bedarfsanalysen“, betonte sie. Es fehlten schlichtweg Frauenhausplätze. 

    Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin beim Opferhilfeverein WEISSER RING, sagte, Gewalt gegen Frauen habe verschiedene Gesichter. Biwer benannte beispielhaft die häusliche Gewalt, Femizide und die digitale Gewalt. Bei der häuslichen Gewalt nenne das „Hellfeld“ 266.000 vom BKA registrierte Fälle im Jahr 2024. Gerade bei häuslicher Gewalt gebe es aber ein gewaltiges Dunkelfeld durch die Beziehung zu den Tätern, durch Scham und die Hürden für Betroffene. Gleichzeitig sei festzustellen, dass Verurteilungen bei Tätern häuslicher Gewalt selten seien und das Strafmaß milde sei. Ein besonders gravierendes Problem für die betroffenen Frauen sei es auch, dass Familiengerichte im Falle einer Trennung meist urteilten, „dass der Täter regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern haben darf“, sagte Biwer. Insofern müsse die Frau weiterhin Kontakt mit dem Kindesvater halten. Die im Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung geplante bundesweite elektronische Fußfessel begrüßte sie ebenso wie weitere darin enthaltene Verschärfungen. Der Bundestag sollte der Regelung zustimmen, sagte Biwer.

    „Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen findet mitten unter uns statt“, sagte Sibylle Schreiber vom Verein Frauenhauskoordinierung. Täter seien „Menschen wie unsere Nachbarn, vielleicht der Partner unserer alten Schulfreundin oder der nette Steuerberater“. Dass dies immer noch geschehe, liege in der Verantwortung aller. Habe eine Frau den Mut, sich Schutz und Beratung zu suchen, so werde sie aktuell im Stich gelassen. Sie müsse wochenlang auf einen persönlichen Beratungstermin warten und telefoniere sich die Finger wund, um einen freien Frauenhausplatz in ihrer Nähe zu finden. Mit der Flucht ins Frauenhaus riskierten Frauen zudem nicht selten das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder. Grundsätzlich müsse der Schutz vor Gewalt Vorrang vor Sorge- und Umgangsrechten des gewalttätigen Elternteils haben, forderte Schreiber. „Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts müssen bei häuslicher Gewalt zukünftig selbstverständlich sein“, sagte sie.

    „Jeder Femizid kostet eine Million Euro“, sagte Uwe Stürmer, Polizeipräsident von Ravensburg. Er plädierte dafür, dass man die Mittel, die für den Vollzug verwendet werden, in die Täterarbeit steckt. Es brauche eine stärkere Professionalisierung. „Für mich muss die Rechtsgüterabwegung zwischen dem Schutz des Lebens und den Eingriffen, die den Tätern zugemutet werden können, neu justiert werden“, sagte Stürmer. Man könne mit kurzfristigen Maßnahmen einiges tun. „Es muss aber das Bewusstsein Platz greifen, dass das Tötungsdelikte sind, die in archaischen Besitzansprüchen ihre Ursache haben, die tief verwurzelt sind“, befand er. Seiner Ansicht nach ließe sich zum Schutz der Opfer viel mehr tun. „als darauf zu vertrauen, dass es gut ausgeht“. 

    Sina Tonk vom Frauenschutzverein TERRE DES FEMMES forderte eine ganzheitliche Schutz- und Präventionsstrategie, „die ausreichend finanziert ist“. Weiterhin vereinzelt Pflaster auf ein strukturelles Problem dieses Ausmaßes zu kleben, verfehle das Ziel deutlich. „Es vermehrt das Leid von Betroffenen und verursacht jedes Jahr mehr Kosten und Folgekosten.“ Gewaltschutz müsse vor Umgangs- und Sorgerecht gehen, sagte Tonk. Gewalttätigen Vätern müsse der Umgang mit den Kindern sofort entzogen werden. Die TERRE DES FEMMES-Vertreterin sprach sich auch für eine Reform des Sexualstrafrechts aus. „Nein heißt Nein“ sei richtig und wichtig gewesen, machte sie deutlich. Es müsse aber nun ein Schritt weitergegangen werden und der Grundsatz „Ja heißt Ja“ gesetzlich verankert werden. Dieser notwendige Paradigmenwechsel setze ein klares Zeichen. Einvernehmlicher Sex müsse klar auf einer frei gegebenen, jederzeit widerrufbaren Zustimmung der beteiligten Personen beruhen. „Ein fehlendes Nein ist kein Einverständnis“, machte sie deutlich. [BT-Meldung]

    Beschäftigtenzahlen Gesundheits- u. Krankenpflege, Rettungsdienst u. Geburtshilfe

    [24.11.] Im Dezember vergangenen Jahres sind laut Bundesregierung rund 1,26 Millionen Menschen in Berufen der „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen und rund 647.000 in Berufen der „Altenpflege“. Ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt waren im Dezember 2024 rund 47.000 Personen in Berufen der „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ und rund 29.000 in Berufen der „Altenpflege“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2895) auf eine Kleine Anfrage weiter ausführt. 

    Antidiskriminierungsbeauftragte fordert längere Beschwerdefrist

    [24.11.] Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, hat gefordert, die Beschwerdefrist bei Diskriminierung von zwei auf 12 Monate gefordert. „Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck“, so Ataman. „Während Menschen in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren haben, um sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, sind es in Deutschland nur zwei Monate. Ich plädiere für eine Frist von mindestens zwölf Monaten. Dann können Menschen auch in Deutschland das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen.“
    Ataman bezeichnete dies als hilfreich auch für die Lösung von Konflikten. „Die kurze Frist eskaliert Konflikte, vor allem gegenüber dem Arbeitgeber. Einige fühlen sich genötigt, schnell zu klagen, obwohl sie lieber eine außergerichtliche Lösung möchten. Eine längere Frist würde Betroffenen und Unternehmen helfen, weil sie mehr Zeit für Lösungen bietet, um nicht vor Gericht zu landen“, sagte sie.
    Als Beispiel nannte die Antidiskriminierungsbeauftragte Fälle von sexueller Belästigung. Hier gebe es Ungleichbehandlungen. „Bei einem Verkehrsunfall haben Menschen drei Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate – wie kann das sein?“, sagte Ataman.
    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass Menschen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach einem Vorfall geltend machen müssen, indem sie von den Verant­wortlichen beispielsweise Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz oder Ent­schädigung fordern. Wird die Frist versäumt, erlöschen die Ansprüche dauerhaft – unabhängig davon, wie gravierend die Diskri­minierung war. Das AGG regelt allein Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung von privaten Dienstleistungen und Gütern. Staatliches Handeln ist davon nicht erfasst. [Welt, Queer.de, Migazin]

    Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf

    [24.11.] BMBFSFJ-PM: Auftaktsitzung der Unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten
    Bundesministerin Karin Prien hat die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 
    „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

    Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.
    Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.
    Die Kommission wird zudem gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. [Weitere Infos zur Evaluation.]

    Zunahme Straftaten gegen Frauen u. Mädchen - Häusliche Gewalt auf Höchststand

    [21.11.] BMI, BMBFSFJ und BKA veröffentlichen Bundeslagebilder „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und „Häusliche Gewalt“ für das Jahr 2024. [zur gesamten BMBFSFJ-PM]
    Die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt- und anderen Straftaten steigt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter an. Die Straftaten finden dabei sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt:
    Im Jahr 2024 wurden in der PKS 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).
    2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als „Femizide“ im Sinne des allgemeinen Verständnisses „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).
    18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.
    Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

    Lagebild zeigt Anstieg bei Häuslicher Gewalt: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen. 
    Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 
    Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 
    Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 
    Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 %). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.
    Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

    Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt: Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 
    Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.
    Weitere Informationen zum Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und zum Lagebild „Häusliche Gewalt“.

    Bundesrat stoppt Sparpaket für Gesetzl. Krankenkassen (inkl. Pflege-Befugniserweiterung& -Entbürokratisierung)

    [21.11.] Der Bundesrat hat das ‘Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge’ im neuen Jahr vorerst gestoppt. Er ruft für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/2641) den Vermittlungsausschuss an. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2893) der Länderkammer hervor. Der Bundesrat will den Angaben zufolge erreichen, dass der die Krankenhausfinanzierung betreffende Artikel 13a aus der Vorlage gestrichen wird. Es sei zu befürchten, dass das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr führen werde. Da der abgesenkte Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirke, werde die Kürzung auch in nachfolgenden Jahren negative Auswirkung haben. Die Regelung konterkariere zudem die einmalige Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen. [ZEIT, Dlf, MDR, BT-Hib

    [7.11.] Der Deutsche Bundestag hat ein Sparpaket für die Gesetzlichen Krankenkassen mit einem Umfang von zwei Milliarden Euro beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass im kommenden Jahr die Krankenkassen-Beiträge steigen. Größter Einzelposten ist die Vergütung für die Krankenhäuser. Deren Anstieg soll auf die tatsächlichen Kostensteigerungen der Kliniken begrenzt werden. Laut dem Gesundheitsministerium bringt dies Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken.  Um das zu erreichen, soll der Anstieg der Vergütungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser begrenzt werden. Bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen 100 Millionen Euro eingespart werden. Bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen 100 Millionen Euro eingespart werden, etwa bei Porto oder Werbeaktionen. Weitere 100 Millionen Euro bringen soll eine Halbierung der Einzahlungen aus Kassenmitteln in einen Fonds zur Versorgungsforschung.
    Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik dabei nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Ein zuständiger Schätzerkreis hatte für 2026 einen rechnerischen Wert von 2,9 Prozent ermittelt - das ist das aktuelle Niveau. Nicht berücksichtigt in der Prognose ist aber, wenn Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. [Beck, Versicherungsmagazin, DLF]

    [5.11.] Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511) gebilligt. Verändert und erweitert wurde die Vorlage durch diverse sachbezogene und sachfremde Änderungsanträge, darunter das Sparpaket zur Stabilisierung der Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den geänderten Gesetzentwurf votierten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz. [BT-Meldung]

    [3.11.] In der vorangehenden Gesundheitsausschuss-Anhörung - eigentlich zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511) - hatte es scharfe Kritik am daran angehängten Kostendämpfungspaket zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Das Paket umfasst geplante Einsparungen in erheblicher Höhe, die überwiegend im stationären Sektor realisiert werden sollen. Weitere Reduktionen betreffen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sowie das Fördervolumen des Innovationsfonds. Zentrales Element ist die temporäre Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel, wodurch die Vergütungsgrundlage der Kliniken auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt wird.
    Die Stellungnahmen der Gesundheitsakteure fielen überwiegend kritisch aus. Vertreter des Krankenhaussektors bewerteten das Sparpaket als strukturell verfehlt und verwiesen darauf, dass gesetzliche Vorgaben der vergangenen Jahre selbst zu Kostensteigerungen geführt hätten. Die geplanten Kürzungen könnten nach ihrer Einschätzung die wirtschaftliche Lage der Einrichtungen verschärfen und zu Leistungsreduktionen in zentralen Versorgungsbereichen führen.
    Auf Seiten der Kostenträger wurde der Entwurf ebenfalls als unzureichend bezeichnet, allerdings aus finanziell-systemischen Gründen. Diese Bewertung beruhte auf der Erwartung, dass trotz der vorgesehenen Einsparmaßnahmen Beitragssatzsteigerungen im Jahr 2026 unvermeidlich seien, da bestehende gesetzliche Vorgaben zum Aufbau von Mindestreserven nicht erfüllt werden könnten. Gefordert wurde eine Ausweitung der Kostendämpfung auf weitere Leistungssegmente, darunter Bereiche der ambulanten, arzneimittelbezogenen sowie heil- und hilfsmittelbezogenen Versorgung. Zudem wurde angeregt, bestimmte Vergütungsmechanismen dauerhaft anzupassen, anstatt lediglich zeitlich befristete Eingriffe vorzunehmen.
    Insgesamt zeigte die Anhörung deutliche Konfliktlinien zwischen der finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sicherstellung tragfähiger Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich. Die Notwendigkeit breiterer struktureller Reformen wurde mehrfach betont, da das vorgelegte Sparpaket als weder ausgewogen noch langfristig tragfähig eingeschätzt wurde. [BT-hib]

    Kinderkommission zum Internationalen Tag Kinderrechte am 20.11.

    [19.11.] „Jedes Kind zählt!“ – Kinderkommission zum Internationalen Tag Kinderrechte am 20. November 2025 
    Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark, dieses Jahr unter dem Motto: „Jedes Kind zählt!“
    Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
    Weltweit sind aufgrund von Krisen, Kriegen und Konflikten mehr Kinder denn je auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig werden überall die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gekürzt. Das hat gravierende Folgen für Millionen Kinder und bringt nicht wenige von ihnen in akute Lebensgefahr. 
    Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
    Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt hierzu:
    „Kinderrechte sind keine wohlklingenden Absichtserklärungen, sondern konkrete Verpflichtungen. Sie gelten überall, im Krieg und im Frieden, im analogen wie im digitalen Raum. Gerade in einer Zeit, in der Kinder weltweit unter Armut, Gewalt und der Kommerzialisierung ihrer Lebenswelt leiden, braucht es eine Politik, die Kinder nicht nur schützt, sondern ihnen echte Teilhabe ermöglicht.
    Die Kinderkommission setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte in allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden: in der Bildung, im digitalen Umfeld und beim Schutz vor Gewalt. Jedes Kind zählt und jedes Kind hat ein Recht auf eine sichere und gerechte Zukunft.“ [Bundestag-PM]

    Reform des Gewaltschutzgesetzes

    [19.11.] Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine elektronische Fußfessel für den Täter besser geschützt werden. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett beschlossen. Er sieht vor, dass Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. Laut Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ging es v.a. darum, Frauen vor häuslicher Gewalt besser zu schützen und Taten zu verhindern.
    Nähert sich der Täter - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist den Plänen der Bundesregierung zufolge nur in Hochrisikofällen einzusetzen.
    Die geplante Reform des Gewaltschutzgesetzes sieht außerdem vor, dass das Familiengericht den Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Drohung mit einer solchen Verletzung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann.

    Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
    Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. 
    Die Pläne der Bundesregierung orientieren sich am sogenannten spanischen Modell, das laut der Justizministerin dort sehr wirkungsvoll sei und Menschenleben gerettet habe. Auch Frankreich und die Schweiz sind dem Gesetzentwurf zufolge inzwischen dem spanischen Beispiel gefolgt. [Dlf, ZEIT, beck, Merkur]

    Aspekte der Abschiebungshaft in Deutschland

    [19.11.] Um Aspekte der Abschiebungshaft geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/2864) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (21/882). Danach sieht die Bundesregierung „die in Übereinstimmung mit europäischem Recht geregelte Abschiebungshaft als ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen an“. 
    In diesem Zusammenhang könne bei Vorliegen der entsprechenden tatbestandlichen Voraussetzungen die Verhängung von Abschiebungshaft erforderlich sein, soweit im Einzelfall kein milderes Mittel zur Verfügung steht und die Ausreisefrist, bis zu deren Ablauf eine freiwillige Ausreise möglich war, erfolglos verstrichen ist oder eine solche nicht zu gewähren war, schreibt die Bundesregierung weiter. Wie sie zugleich darlegt, werden Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen.
    Zur Frage, ob eine häufigere Verhängung von Abschiebungshaft zu mehr Abschiebungen führt, gibt es keine Untersuchungen der BReg. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Ausreisepflicht von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern obliege grundsätzlich den Ländern. Daher könnten Fragen zur Zahl von Abschiebungen und welche Faktoren diese Zahl „grundsätzlich positiv“ beeinflussen können, nur von den für Rückführungsmaßnahmen zuständigen Behörden in den Ländern beantwortet werden. Aus dem kontinuierlichen Austausch der BReg mit diesen Länderbehörden hat sich jedoch ergeben, dass ein häufiger Grund für das Scheitern von Abschiebungen „das Abtauchen der Rückzuführenden oder die mangelnde Auffindbarkeit an dem Ort ihrer gemeldeten Wohnung ist“. Durch die Verhängung von Abschiebungshaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam könne dem entgegengewirkt und die Abschiebung in diesen Fällen ermöglicht werden, so dass die Zahl der Abschiebungen bezogen auf diese Fälle gerade gesteigert werde.
    „Für eine im Verhältnis zur Abschiebungshaft nicht gestiegene Zahl von Abschiebungen könnte es nach Kenntnissen der Bundesregierung zudem vielfältige Gründe geben, die unabhängig von einer Abschiebungshaft bestehen“, heißt es in der Antwort ferner. So würden nach Mitteilung der Länder etwa Rückführungen storniert, weil die medizinische Reisefähigkeit nicht vorliegt, Rechtsmittel eingelegt oder Asylanträge gestellt wurden. 
    Aber auch Abschiebungshindernisse „wie beispielsweise fehlendes Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse wie etwa von den Verwaltungsgerichten in Einzelfällen nicht für ausreichend befundene diplomatische Zusicherungen, mangelnde Kooperation des Herkunftslandes, eine kritische Sicherheitslage, schlechte humanitäre Bedingungen oder mangelnde medizinische Versorgung im Herkunftsland“ können laut Vorlage Gründe für die zeitweise Aussetzung von Abschiebungen sein. Das Auftreten dieser Gründe und die darauf beruhende Zahl der gescheiterten Abschiebungen können der Bundesregierung zufolge von Land zu Land dabei unterschiedlich hoch sein.

    Etat Klima- u. Transformationsfonds 2026: u.a. Sanierung kommunaler Jugendeinrichtungen

    [19.11.] Aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 34,8 Milliarden Euro fließen können. Damit fällt der Ausgabeansatz im Wirtschaftsplan des Sondervermögens des Bundes um 1,73 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 60, Kapitel 6092). Die im Wirtschaftsplan für die kommenden Haushaltsjahre ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich demnach auf 38,40 Milliarden Euro. Das sind 408,75 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die entsprechenden Änderungen beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 (21/2060).
    […] U.a. neu aufgenommen wurde u.a. ein Titel zur „Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“. Dafür stehen im nächsten Jahr 550 Millionen Euro zur Verfügung und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt bis zu 222 Millionen Euro.
    Änderungen gibt es auch im Titel für die „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Dafür stehen mit 254,97 Millionen Euro nun 129,97 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Regierungsentwurf; zusätzlich 78,81 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Es handelt sich laut Begründung um eine Verschiebung von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen für vom Bundestag beschlossene Programmscheiben, die 2025 noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Mit derselben Begründung fällt zudem der Ausgabeansatz für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 358,14 Millionen Euro um 145,23 Millionen Euro höher aus. Die Verpflichtungsermächtigung beträgt 107,94 Millionen Euro. Laut Vorlage konnten noch nicht alle vom Bundestag ausgewählten Projekte im Haushaltsjahr 2025 umgesetzt werden. [Gesamte Meldung]
    Siehe auch BT-Meldung: 'Regelungen zum Länderanteil am Sondervermögen beschlossen' sowie die Meldung: ‘Regelung zum Verschuldungsspielraum der Länder beschlossen’ [8.10.]

    Weniger Mittel für Kampf gegen Diskriminierung, Integrationskurse, kein Resettlement mehr

    [18.11.] Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, kritisiert die Regierung: Haushalt für das nächste Jahr „Fatales Zeichen“ im Kampf gegen Diskriminierung - Gerade auf dem Land wird es schwerer für Betroffene von Diskriminierung. Union und SPD kürzen die Mittel für Beratung. 
    Konkret kritisierte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman SPD und Union scharf dafür, dass diese das Projekt Respekt.Land streichen. In der Bereinigungssitzung am 13.11. hatte der Haushaltsausschuss beschlossen, 2026 kein Geld mehr für das Projekt auszugeben. Ataman sagte zur taz: „Gerade in Krisenzeiten ist der Schutz vor Diskriminierung kein Luxus. Das sollte dem Staat etwas wert sein.“
    Angesiedelt bei Atamans Antidiskriminierungsstelle wird mit Respekt.Land bisher eine Vielzahl von Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung finanziert. Ein Großteil der rund vier Millionen Euro pro Jahr fließt dabei in ländliche Regionen und andere Gegenden mit starker Unterversorgung. Bundesweit gibt es im Schnitt nur eine Vollzeit-Beratungsstelle auf etwa 900.000 Einwohner*innen. Zwar muss der Bundestag dem Haushaltsentwurf noch zustimmen, dies gilt aber als Formsache. Das damit drohende Ende von Respekt.Land zum Jahresende sei „schlimm für Menschen, die beispielsweise von Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit betroffen sind“, sagte Ataman.
    Die Kürzungen treffen mindestens 36 Beratungsprojekte, verteilt über alle Bundesländer. In vielen Regionen dürften so die einzigen Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung wegfallen. „Ich höre immer, dass die Regierungsfraktionen die Menschen im Land bei ihren Sorgen und Nöten abholen wollen“, so Ataman. „Zu diesen Sorgen zählt auch Diskriminierung im Alltag.“

    Beratungstellen dringend notwendig: Die Antidiskriminierungsstelle hatte zuletzt einen neuen Höchststand bei den durchgeführten Beratungen gemeldet. Rund 11.000 Fälle liefen bei der Stelle im letzten Jahr auf. Damit hat sich die Zahl der jährlichen Beratungsanfragen in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. Fast die Hälfte der Fälle betraf zuletzt ethnische, rassistische oder antisemitische Diskriminierung. Dass die Antidiskriminierungsstelle selbst all die Fälle bearbeiten kann, die bislang bei den durch Respekt.Land geförderten Beratungsstellen aufliefen, ist unwahrscheinlich.

    Auch andere Entscheidungen des Haushaltsausschusses sorgen für Kritik. Für Integrationskurse, in denen Zugewanderte Deutsch lernen, plant Schwarz-Rot nächstes Jahr nur noch rund 1 Milliarde Euro ein. Im laufenden Jahr waren 1,3 Milliarden dafür nötig. Auch die Mittel für die bislang unzureichende psychologische Versorgung von Geflüchteten belassen Union und SPD bei rund 12 Millionen Euro. Die Grünen-Abgeordnete Jamila Schäfer nannte dies gegenüber der taz „nicht annähernd ausreichend“. Für eine angemessene Versorgung seien rund 26 Millionen nötig.
    Ganz gestrichen wurden die Mittel für Resettlementprogramme, bei denen Geflüchtete in Krisenregionen von der UN ausgewählt werden und dann eingeflogen werden. Ebenfalls kein Geld mehr eingeplant ist für die Evakuierung der rund 2.000 Afghan*innen, die deutsche Aufnahmezusagen haben, derzeit aber in Pakistan festsitzen. [taz]

    Fast 300.000 Einbürgerungen im Jahr 2024

    [17.11.] Im vergangenen Jahr sind 292.020 Ausländer in Deutschland eingebürgert worden. Das geht aus der Antwort (21/2838) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Das entspricht einem Anstieg im Vergleich zu 2023 (200.095 Einbürgerungen) um 45,9 Prozent. 
    Am häufigsten eingebürgert wurden im Jahr 2024 Syrer (83.185), gefolgt von Türken (22.525) und Irakern (13.545). Unter den Top 10 der eingebürgerten Ausländer sind in dem Jahr auch Russen (12.980), Afghanen (10.095) und Ukrainer (8.920).

    Alltagsdiskriminierung: Bundesdiskriminierungsbeauftragte fordert Schließung von AGG-Lücke

    [15.11.] Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine rechtliche Lücke bei sexueller Belästigung im Alltag kritisiert und will den Schutz vor sexueller Belästigung ausweiten. Sie verweist auf Alltagssituationen wie Einkaufen oder Wohnungssuche. "Am Arbeitsplatz gilt sexuelle Belästigung als Diskriminierung und ist verboten. Finden sexuelle Belästigungen beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder bei der Wohnungssuche statt, gilt kein Diskriminierungsverbot", so Ataman. Das sei bitter und kaum zu vermitteln. (Im Strafgesetzbuch wird sexuelle Belästigung derzeit nur als körperliche Belästigung definiert. Am Arbeitsplatz etwa umfasst die Belästigung auch anzügliche Bemerkungen und ähnliches.) Nach Beobachtungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nehmen die Fälle von Berichten über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen zu. Gerade in diesen Bereichen gemeldete Fälle würden krasser, hieß es. 
    Ataman verwies auf Berichte von Frauen, die bei der Wohnungssuche mit ungewollten sexuellen Anzüglichkeiten konfrontiert würden. "Solange der Schutz vor sexueller Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber nicht auf Alltagsgeschäfte ausgeweitet wird, können sie nichts dagegen tun", sagte Ataman. Sie forderte eine dringende Schließung dieser Lücke. Opfer müssten sich wehren können.
    Die Bundesregierung habe eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angekündigt. "Gerade wird darüber diskutiert, das Strafrecht zu verschärfen, um besser vor sexueller Belästigung zu schützen", sagte Ataman. Das sei richtig und wichtig. Aber sexuelle Belästigung finde auch im Alltag statt. [Zeit, Dlf]

    Etat Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2026

    [14.11.] Etat für Arbeit und Soziales kaum verändert: Mit Ausgaben in Höhe von 197,34 Milliarden Euro im Jahr 2026 bleibt der Einzelplan für Arbeit und Soziales der mit Abstand größte des Bundeshaushaltes. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses in seiner Bereinigungssitzung am Freitagmorgen fällt der Ausgabenansatz um 66,09 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf (2025: 190,34 Milliarden Euro). Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen in dem Etat von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) belaufen sich auf 6,88 Milliarden Euro, 15,63 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. 
    Der Haushaltsausschuss passte im parlamentarischen Verfahren im Wesentlichen die Ausgabetitel an, die sich an der Renten- und Steuerschätzung sowie an der Herbstprojektion orientieren. So fällt beispielsweise der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung um 421,67 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf, beträgt aber immer noch 63,95 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf ursprünglich veranlagten Mittel für die Work-and-Stay-Agentur wurden in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität umgesetzt.
    Die Koalitionsfraktionen setzten zudem noch eine Fortführung eines Beschlusses des Haushaltsausschusses durch. Für den inklusiven Digitalpakt für berufliche Bildung sind 2026 nun eine Million Euro vorgesehen und vier Millionen Euro in Form einer Verpflichtungsermächtigung für 2027.
    Bereits im ersten Beratungsdurchgang beschloss der Haushaltsausschuss erste Änderungen am Arbeits- und Sozial-Etat in Form von Sperrvermerken. [vgl. BT-Meldugng vom 5.9.]

    Etat Bundesministerium für Gesundheit 2026

    [14.11.] Höherer Etat: Die soziale Pflegeversicherung soll im kommenden Jahr mit zusätzlichen 1,7 Milliarden Euro gestützt werden. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026. Im Gesundheitsetat stehen damit insgesamt 3,2 Milliarden Euro für ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur Verfügung. Mit dem erhöhten Ansatz soll laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Liquidität gesichert sowie der Beitragssatz stabil gehalten werden.

    Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses sind im kommenden Jahr im Einzelplan des Bundesministeriums für Gesundheit (Einzelplan 15) Ausgaben in Höhe von 21,77 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das ein Aufwuchs von 1,69 Milliarden Euro. 2025 beträgt das Soll 19,28 Milliarden Euro. Die mit dem Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich in dem Geschäftsbereich von Bundesministerin Nina Warken (CDU) auf 1,16 Milliarden Euro, 9,2 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.

    Im parlamentarischen Verfahren wurden vergleichsweise wenig Änderungen an dem Einzelplan vorgenommen. Eine Umsetzung betrifft die im Regierungsentwurf veranschlagten Mittel für „Anreize für Ansiedlung und Erhalt von Wirkstoffherstellungsstätten in Deutschland“ in Höhe von 16,67 Millionen Euro. Diese finden sich nun im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

    Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wurden in der Bereinigungssitzung unter anderem höhere Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung beschlossen. Sie fallen 2026 mit 27,42 Millionen Euro nun um drei Millionen Euro höher aus. Zwei Millionen Euro dafür sollen als Förderung im Rahmen der Entwicklung eines Suizidpräventionsgesetzes an die Krisenchat gGmbH gehen, mindestens 200.000 Euro sollen nach dem Willen der Koalition für das Projekt Mano - Onlineberatung für suizidgefährdete Erwachsene bereitgestellt werden.

    Zusätzlich vier Millionen Euro stellte die Koalition für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs zur Verfügung. Dafür stehen 2026 nun 18,1 Millionen Euro zur Verfügung.

    Für die Durchführung eines Forschungsprogramms für Frauengesundheit ist im Gesundheitsetat nun eine Verpflichtungsermächtigung in einem Forschungstitel ausgebracht. Insgesamt 11,5 Millionen Euro sind dafür in den Jahren 2027 bis 2029 vorgesehen.

    Gegenfinanziert werden die Änderungen unter anderem durch Kürzungen bei der Verpflichtungsermächtigung für die „Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit“, die um 11,5 Millionen Euro auf 18,5 Millionen Euro sinkt, sowie bei der Unterstützung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin, die 2026 nun mit 15 Millionen Euro statt mit 20 Millionen Euro veranschlagt wird. [14.11. BT-hib; vgl. BT-Meldung 5.9.]

    Etat Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 2026

    [14.11.] Umfangreiche Anpassungen im Forschungsetat: Der Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 21,82 Milliarden Euro (2025: 22,36 Milliarden Euro) vor. Das sind 559,27 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (Einzelplan 30, 21/600). Der vom Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 beschlossene Haushaltsplan sieht zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,40 Milliarden Euro vor, 96,89 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Das Ministerium bewirtschaftet zudem diverse Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.
    Der Ausschuss beschloss auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums zahlreiche Änderungen an dem Einzelplan. Das Gros davon geht auf die Anpassung des Haushalts an die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien zurück, die im Haushalt 2025 und im Regierungsentwurf 2026 noch nicht abgebildet waren. So werden in diesem Einzelplan nun die Raumfahrtausgaben veranschlagt, die bislang im Einzelplan 09 geführt worden waren. Die meisten bildungsbezogenen Ausgaben sind aus dem Einzelplan 30 in den Einzelplan 17 umgesetzt worden. 
    Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzten in der Bereinigungssitzung zudem noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen an dem Einzelplan durch. 

    Gefördert werden soll demnach unter anderem der Aufbau von drei Kompetenznetzwerken. Für ein Kompetenznetzwerk für jüdische Gegenwartskultur stehen im kommenden Jahr zwei Millionen Euro zur Verfügung und insgesamt sechs Millionen Euro in den darauffolgenden Jahren. 500.000 Euro sind im nächsten Jahr aus dem Ansatz für zivile Sicherheitsforschung für den Aufbau eines Kompetenznetzwerkes für strategische Sicherheitsforschung reserviert, in den Folgejahren sollen insgesamt bis zu 1,5 Millionen Euro fließen. Für ein Kompetenznetzwerk unabhängiger Chinawissenschaften sind 2026 800.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt worden, weitere insgesamt 5,4 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre veranschlagt. Bevor die Mittel für die Kompetenznetzwerke fließen können, ist dem Haushaltsausschuss jeweils ein Konzept vorzulegen, heißt es in den entsprechenden Haushaltsvermerken. 

    Zudem sind im Titel „Innovativer Transfer; regionale Innovationsökosysteme, Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“ im kommenden Jahr 50 Millionen Euro für eine Transferinitiative sowie weitere 8,68 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung dafür ausgebracht. Nach Willen der Koalition sind aber auch diese Mittel vorerst gesperrt und an die Vorlage eines Konzeptes für die Initiative gebunden.

    Aus dem Einzelplan sollen im kommenden Jahr zudem 35 Millionen Euro für die „Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ fließen. Weitere 114 Millionen Euro haben CDU/CSU und SPD für die darauffolgenden Haushaltsjahre veranschlagt.

    Auch die Mittel zur Förderung der Computerspielentwicklung auf Bundesebene und zur Umsetzung der Strategie für den Games-Standort Deutschland und den Computerspielpreis finden sich nun im von Bundesministerin Dorothee Bär (CSU) verantworteten Etat. Nach Willen der Koalitionsfraktionen sollen von den 124,56 Millionen Euro, die im kommenden Jahr dafür fließen sollen, nunmehr 400.000 Euro für die Initiative „Womenize!“ zur Stärkung von Frauen in der Gaming-Industrie eingesetzt werden. 

    Zudem soll ein Bafög-Chatbot aufgebaut werden. Dafür haben die Koalitionsfraktionen 500.000 Euro vorgesehen. Bevor die Mittel fließen, soll der Haushaltsausschuss ein Konzept dazu vorgelegt bekommen. [vgl. BT-Meldung vom 5.9.]

    Bundesjugendministerin ernennt Kinder-Beauftragte

    [14.11.] BMBFSFJ-PM: Jedem Kind behütetes Aufwachsen ermöglichen
    Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung gab Prien am Freitag vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ bekannt.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Ich freue mich, dass die Interessen der Kinder nun ein Gesicht haben in meinem Ministerium. Mareike Wulf wird den Belangen der Kinder in der Bundesregierung, in Brüssel und bei den Vereinten Nationen eine hörbare Stimme verleihen. Politik für Kinder braucht mehr Aufmerksamkeit – nicht zuletzt in einer Zeit, in der die junge Generation allein schon wegen des demografischen Wandels nicht noch weniger sichtbar werden darf.“

    Die neue Kinder-Beauftragte soll Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern innerhalb der Bundesregierung koordinieren, wie es auch die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorsieht, der Deutschland 2021 zugestimmt hat. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie mit der Europäischen Union und im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention gestärkt werden. In seinen Empfehlungen von 2022 hatte auch der UN- Kinderrechteausschuss Deutschland nahegelegt, eine Beauftragte mit einer solchen koordinierenden Funktion zu benennen.

    Parlamentarische Staatssekretärin und neue Kinder-Beauftragte Mareike Wulf: „Ich möchte die entscheidenden Kräfte bündeln, um jedem Kind in unserem Land ein behütetes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört ein Aufwachsen frei von Gewalt, denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Ebenso wichtig ist ein Aufwachsen mit allen Chancen – durch frühe Sprachförderung, gute Bildung und verlässliche Unterstützung in der Familie. Und schließlich brauchen Kinder ein Aufwachsen in einer gesunden Umgebung: Angesichts des zunehmenden Medienkonsums und komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen ist die Förderung gesunder Lebensumstände und familiärer Lebensstile dringlicher denn je.“

    Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, den das Bundeskabinett im Juli 2023 beschlossen hat, läuft bis 2030. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu sichern. Die Kinder Beauftragte übernimmt dabei eine zentrale Rolle, um politische Ebenen zu vernetzen und die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherzustellen.

    Sondervermögen Infrastruktur u. Klimaneutralität (u.a. Sanierung von Frauenhäusern)

    [14.11.] Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im Jahr 2026 58,07 Milliarden Euro verausgabt werden. Damit liegt der Ansatz rund 800.000 Euro unter dem im Regierungsentwurf geplanten Ausgabeansatz. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert. Den Wirtschaftsplan des Sondervermögens beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 14.11.
    Die Abgeordneten nahmen am Wirtschaftsplan diverse Änderungen vor. Deutlich mehr Mittel sollen im kommenden Jahr für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung stehen. Dafür sind insgesamt 833 Millionen Euro für das kommende Jahr eingestellt worden. 250 Millionen Euro davon sollen für die Sanierung von kommunalen Schwimmstätten und -bädern dienen. […]
    Aus dem Sondervermögen soll künftig auch die Sanierung von Frauenhäusern finanziert werden. Dafür sind für 2026 30 Millionen Euro vorgesehen, für die Haushaltsjahre von 2027 bis 2029 insgesamt weitere 120 Millionen Euro.
    Ebenfalls neu im Sondervermögen veranschlagt sind Zuschüsse für eine neue Programmscheibe für das Förderprogramm „Altersgerechter Umbau“. 2026 sind dafür 7,5 Millionen Euro eingeplant, in den darauf folgenden Jahren insgesamt 42,5 Millionen Euro in Form einer Verpflichtungsermächtigung. Die Verpflichtungsermächtigungen in den erhöhten Teilen wurden zu großen Teilen durch Kürzungen der Verpflichtungsermächtigungen in anderen Titeln gegenfinanziert, etwa beim Programm „Jung kauft Alt“ und dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“.
    Neu im Sondervermögen ist zudem die Finanzierung der Work-and-Stay-Agentur. Die Agentur soll die Anerkennungsverfahren für die Fachkräfteeinwanderung erleichtern. 35 Millionen Euro sollen dafür im nächsten Jahr und weitere 740 Millionen Euro in den darauf folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. […] [zur gesamten Meldung: BT-hib]

    Einigung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

    [13.11.] Nach langem Streit gab es eine Einigung zwischen Union und SPD auf das neue Wehrdienst-Modell. Ziel ist es, die Bundeswehr bis 2035 auf 260.000 Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten aufzustocken. Zusätzlich werden 200.000 Reservistinnen und Reservisten gebraucht. Deshalb werden ab 2026 alle 18-Jährigen einen Fragebogen erhalten, in dem sie ihre Motivation und Eignung für die Truppe darlegen sollen. Frauen bekommen den Bogen ebenfalls zugeschickt, müssen die Fragen aber nicht beantworten. Auch Transpersonen, die das männliche Geschlecht angenommen haben, sollen verpflichtet werden können, einen Fragebogen auszufüllen. Maßgeblich ist der bei den Meldebehörden hinterlegte Geschlechtseintrag.
    Alle jungen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen bis Sommer 2027 zur Musterung gehen. Melden sich nicht genug Freiwillige für den Dienst bei der Bundeswehr, könnte dann nach Zustimmung des Bundestags eine Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Dann könnte ein Losverfahren greifen. Zunächst aber setzt die Regierung auf eine verpflichtende Musterung und eine freiwillige, persönliche Entscheidung für den Wehrdienst.
    Doch trotz aller Debatten um einen neuen Wehrdienst: Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Das garantiert das Grundgesetz.
    Weitere Informationen siehe: das Bundesministerium der Verteidigung.

    [10.11.] Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853) war in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses bei der deutlichen Mehrheit der geladenen Sachverständigen auf viel Skepsis und Kritik gestoßen - allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen.
    Die Kritik betraf sowohl fehlende strategische Plausibilität als auch unzureichende Herleitung der vorgesehenen Truppenstärken. Von mehreren Fachinstitutionen wurde bemängelt, dass zentrale Annahmen im Gesetzentwurf „diffus“ blieben und nicht auf nachvollziehbaren militärstrategischen Bedarfskalkulationen basierten. Die für die NATO-Planung relevanten Zielgrößen seien seit Jahren absehbar, würden aber im Entwurf nicht stringent berücksichtigt.

    Zusammenfassung der behandelten Themen (vgl. auch BT-Meldung):
    - Einschätzungen zur Truppenstärke und Rekrutierbarkeit: Militärische Expert:innen und Interessenvertretungen der Bundeswehr bezweifeln, dass die angestrebte Truppenstärke allein durch Freiwillige erreicht werden kann. Die Aussetzung der Wehrpflicht wird rückblickend von mehreren Seiten als strategischer Fehler bewertet. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung – etwa höhere Vergütung oder Zusatzleistungen – werden als unzureichend eingeschätzt, um den benötigten Personalumfang zu sichern. Zugleich wird auf strukturelle Probleme im Personalmanagement verwiesen, darunter eine Überalterung der Truppe und die Verschiebung zahlreicher Dienstposten in Verwaltungsstrukturen anstelle militärischer Kernaufgaben.

    - Modelle der Wehrpflicht: Pflichtdienst, Auswahlmodelle und Grenzen: Innerhalb der Anhörung wurden unterschiedliche Modelle eines verpflichtenden Dienstes diskutiert. Einige Fachinstitutionen sehen eine allgemeine Wehrpflicht für Männer oder eine Auswahlwehrpflicht nach skandinavischem Vorbild als notwendig an, um die Truppenstärke sicherzustellen. Es wurde betont, dass ein kurzer Grundwehrdienst zwar sicherheitsrelevante Aufgaben im Inland abdecken könne, jedoch weder die komplexen Anforderungen von Zeit- und Berufssoldaten ersetze noch langfristig das Qualifikationsproblem löse. Auch Fragen der Wehrgerechtigkeit wurden angesprochen: Da in Friedenszeiten ohnehin nur ein Teil eines Jahrgangs eingezogen wurde, sei vollständige Gleichbehandlung historisch selten gegeben.

    - Perspektive des Personalmanagements der Bundeswehr: Potenziale von Freiwilligen: In deutlichem Gegensatz hierzu vertrat das Personalmanagement der Bundeswehr die Position, dass das Potenzial freiwilliger Bewerber noch nicht ausgeschöpft sei. Steigende Bewerberzahlen in den vergangenen Jahren wurden als Indikator für die Wirksamkeit von Attraktivitätsmaßnahmen gewertet. Freiwillige orientierten sich laut Erfahrungen besonders an heimatnahen Einsatzmöglichkeiten und einem als sinnstiftend empfundenen Dienst. Vor diesem Hintergrund wird die Möglichkeit betont, mit geeigneten Rahmenbedingungen ausreichend Personal ohne verpflichtende Modelle zu gewinnen.

    - Kritik aus Jugendverbänden: Fehlende Beteiligung und Missachtung jugendlicher Lebensrealitäten: Besonders deutlich fiel die Kritik aus der organisierten Jugend aus. Vertreter:innen bundesweiter Jugendverbände und Schülervertretungen kritisierten, dass junge Menschen bei der Erarbeitung des Gesetzes nicht beteiligt wurden und ihre Interessen keine erkennbare Rolle spielen. Diese Verbände betonten, dass Jugendliche grundsätzlich bereit seien, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen – jedoch nur, wenn sie in politische Prozesse einbezogen und auf solche Dienste pädagogisch vorbereitet würden. Im derzeitigen Bildungssystem sei das nicht gewährleistet. Zudem wurde davor gewarnt, junge Menschen als „Lückenfüller“ für politische oder sicherheitspolitische Fehlentwicklungen heranzuziehen. Gefordert wurden umfassende Maßnahmen zur Stärkung junger Menschen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Resilienzförderung.

    - Gleichwertigkeit von Wehrdienst und zivilen Diensten: Jugendorganisationen mahnten an, dass junge Menschen nicht einseitig über militärische Optionen informiert werden dürfen. Gleichwertige und attraktive Alternativen im zivilgesellschaftlichen Engagement – etwa im Sozial-, Pflege-, Katastrophenschutz- oder Bildungsbereich – müssten im gleichen Umfang vermittelt und rechtlich abgesichert sein. Für die Rechte junger Menschen ist zentral, dass der Staat keine impliziten „Pflichtanreize“ schafft, die faktisch zu einer bevorzugten militärischen Verpflichtung führen, sondern echte Wahlfreiheit gewährleistet.

    Krankenhausreform soll nachjustiert werden

    [12.11.] Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen nachjustiert werden. Ihr Gesetzentwurf „zur Anpassung der Krankenhausreform“ (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512) wurde am 12.11. in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 
    Ebenfalls dem Gesundheitsausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). 

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) würden praxisgerecht fortentwickelt, heißt es im Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – sollen dabei gewahrt bleiben.
    Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.

    Leistungsgruppen sollen von 65 auf 61 reduziert werden: Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiterhin Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.
    Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

    Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.
    Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. [Zur Lesung (Video)]

    Antrag zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgelehnt

    [12.11.] Keine Mehrheit für Grünen-Antrag zur Teilhabe-Sicherheit: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ab. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmte das Gremium gegen die Vorlage. Dieser stimmte neben den Antragstellern nur die Fraktion Die Linke zu.
    Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/1545), die Selbstbestimmung zu sichern und Teilhabe zu stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren. Aktuell drohten unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre, kritisieren die Grünen darin. Die Fraktion fordert unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag.
    In der Aussprache betonte die Grünen-Fraktion, dass sie nicht gegen eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes argumentiere. Es müsse verbessert, vereinfacht und unbürokratischer werden, aber dies dürfe nicht bedeuten, sich von dem personenzentrierten Ansatz zu verabschieden. Auch die SPD-Fraktion bekannte sich klar zum Gesetz und dazu, die personenzentrierte Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig könnten Strukturen noch klarer sein und auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen überarbeitet werden, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Sparen. Die AfD-Fraktion nannte den Antrag schlecht gemacht, auch weil nicht klar sei, von welchen Grundannahmen er ausgehe. Denn es gebe bisher von der Bundesregierung keine entsprechenden Vorgaben, auf die man sich beziehen könne. Die Linke sagte, Sparen bei der Inklusion sei Sparen an der Demokratie, deshalb unterstütze sie den Antrag. Die Bundesregierung müsse endlich für einheitliche Standards sorgen, damit es nicht mehr vom Wohnort abhänge, wie das Bundesteilhabegesetz umgesetzt werde. Die Unionsfraktion bekannte sich auch zum Paradigmenwechsel des Gesetzes, verwies aber darauf, dass die finanziellen Hilferufe aus den Kommunen auch nicht ignoriert werden könnten. Die Bundesregierung verwies auf einen Ende September gestarteten Dialogprozess für mehr Effizienz bei der Eingliederungshilfe, der bis zum Sommer 2026 Ergebnisse liefern solle.

    Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen

    [11.11.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Eine Gewaltschutzstrategie müsse ganzheitlich ausgerichtet sein, heißt es in einem entsprechenden Antrag (21/2803).
    Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt komme in allen Teilen und Schichten der Gesellschaft vor. Täter und Tatverdächtige stammten häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen - meist seien es Partner, Ex-Partner, Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Zahlen würden seit Jahren konstant steigen, kritisieren die Grünen. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht“, heißt es in dem Antrag.
    Von der Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung aller einschlägigen staatlichen Stellen, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen weiterzuentwickeln und die nationale Koordinierungsstelle finanziell und personell bedarfsgerecht auszustatten. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes solle die Regierung zügig vorangehen und dieses Gesetz in enger Abstimmung mit den in Verantwortung stehenden Ländern und mit den Kommunen unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Fachverbänden begleiten. Eine verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei Gewaltschutzanordnungen soll nach bundeseinheitlichem Standard verankert werden, sowie verpflichtende Aus- und Fortbildungen von Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) mit Fokus auf Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt, und intersektionale Dimensionen durchgeführt werden. 
    Der Antrag wird im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt werden.

    Antrag: Gesundheitsversorgung von Kindern verbessern

    [11.11.] Die Grünen-Fraktion fordert, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, heißt es in einem Antrag (21/2721) der Fraktion. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden.
    Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt.
    Die Abgeordneten fordern, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
    Zudem wird gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten.
    Der Antrag wird im Gesundheitsausschuss (federführend) sowie im Jugendausschuss beraten werden.

    Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53%

    [11.11.] Die Wohnkostenbelastung von Studierenden liegt bei 53 Prozent. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2807) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2489) unter Berufung auf die Ergebnisse der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen des Statistischen Bundesamtes. Eine amtliche Statistik zu privaten und öffentlichen Wohnheimplätzen gebe es in Deutschland nicht. Nach einer Veröffentlichung des Deutschen Studierendenwerks habe es 2024 240.728 öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die durchschnittliche Bruttowarmmiete in einer Wohnanlage des Studierendenwerks sei von 233,76 Euro im Jahr 2014 auf 305,52 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Außerdem teilt die Regierung unter Berufung auf Daten der Länder mit, dass im vergangenen Jahr bundesweit 8.864 Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (Junges Wohnen) gefördert worden seien. Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern und betroffenen Akteuren würden verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut angenommen werde, so die Regierung. 

    Unterstützung für pflegende An- und Zugehörige

    [11.11.] Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung umfasst nach Angaben der Bundesregierung auch die Situation der pflegenden An- und Zugehörigen. Im Rahmen des Zukunftspakts Pflege würden sämtliche Leistungsbausteine der Pflegeversicherung auf ihre Wirksamkeit und Zielgenauigkeit hin überprüft, heißt es in der Antwort (21/2702) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2317) der Linksfraktion. 
    Dies schließe insbesondere Vorkehrungen zur Verbesserung der Situation der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Fragen der Prävention und eines ausreichenden Zugangs zur pflegerischen Versorgung mit ein. 
    Die Facharbeitsgruppe „Versorgung“ habe unter anderem Empfehlungen für eine fachpflegerische Begleitung, ein Case Management für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen sowie Vorschläge für eine verbesserte Versorgung in pflegerischen Akutsituationen erörtert. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe diese Empfehlungen am 13. Oktober 2025 beraten und in die weiteren Arbeiten aufgenommen.
    Der Zukunftspakt Pflege wird den Angaben zufolge bis Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorlegen. Das Ziel sei, die soziale Pflegeversicherung finanziell und strukturell zukunftsfest zu gestalten und Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen auch zukünftig verlässlich zu unterstützen.
    Nach den Ergebnissen des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP), einer repräsentativen Haushaltsbefragung, haben der Antwort zufolge 2023 knapp sieben Millionen Menschen an Werktagen pflegebedürftige Personen versorgt oder betreut.

    Freier Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

    [10.11.] Petitionsausschuss: Der Vorstandvorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW), Dieter Adler, warnt vor einer Verschlechterung der Situation für Patientinnen und Patienten, wenn künftig vor dem Besuch einer Psychotherapie-Praxis ein Haus- oder Kinderarzt aufgesucht werden muss. Es brauche weiterhin einen freien Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte, sagte Adler bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. „Der Hausarzt schafft nur einen weiteren Flaschenhals“, betonte er. Schon jetzt gebe es lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Ein verpflichtender Hausarztbesuch stelle eine weitere Hürde dar, sagte Adler.
    In seiner Petition bezieht er sich auf das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene „Primärarztsystem“, welches einen Hausarztbesuch vorschreibt - mit Ausnahme bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie. Das Primärarztsystem sei prinzipiell eine gute Möglichkeit, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, heißt es in der Petition. Der freie Zugang zur Psychotherapie müsse jedoch erhalten bleiben. „Jeder, der Hilfe bei uns sucht, sollte dies auch ohne Zustimmung des Haus- oder Kinderarztes tun können.“ Adler nennt es in der Vorlage unverständlich, „dass Augenärzte und Gynäkologen sofort aufgesucht werden können, Psychotherapeuten aber nicht“. Schließlich seien die Gründe, eine Psychotherapie aufzusuchen, „zu persönlich und müssen niemand Dritten mitgeteilt werden“. Sie sollten auch nicht vorab von einem Arzt geprüft werden.
    Vor den Abgeordneten machte der Vorstandvorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes deutlich, dass es nicht um eine Konkurrenz zu Hausärzten ginge. „Im Gegenteil: Wir sind ja auch verpflichtet, als psychologische Psychotherapeuten einen Konsiliarbericht einzuholen, nachdem wir zu der Einschätzung gekommen sind, dass eine Therapie notwendig ist.“ Eine ärztliche Mitbehandlung sei in bestimmten Fällen ohnehin Teil der Therapie.
    Für viele Patienten sei es nicht einfach, einzuräumen, man brauche eine Therapie, so Adler weiter. Oft seien es auch schambesetzte Themen nach einer Traumatisierung, die die Menschen zur Psychotherapie brächten. „Ich müsste als Patient erst einmal meine Scham dem Hausarzt gegenüber überwinden. Im Zweiten Schritt müsste ich das Ganze nochmal einem Therapeuten erzählen“, sagte Adler. Langfristig könne diese Hürde dazu führen, dass die Patienten Abstand von einer Therapie nähmen, warnte er.
    Was die Rolle des Hausarztes als „Gatekeeper“ angeht, so machte Adler deutlich, dass die Psychotherapeuten diese Funktion selbst übernehmen könnten. Schließlich kämen die Patienten zuerst in eine Sprechstunde, auch wenn aktuell gar kein Therapieplatz frei ist. Es werde dort eine Diagnose gestellt und auch eine Therapieempfehlung gegeben.
    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), machte deutlich, dass das Primärarztsystem noch in der Ausarbeitungsphase sei und aktuell als eine Konzeptidee und ein Arbeitstitel existiere. Derzeit nehme man im Ministerium eine Stoffsammlung aller relevanten Aspekte und Fragestellung vor. Diese seien zum jetzigen Zeitpunkt weder strukturiert noch ausformuliert. „Für weitergehende konkretisierende Aussagen ist hier und heute noch kein Raum“, sagte Kippels. Auch die Ausnahmen für Augenärzte und Gynäkologen seien „nur eine Empfehlung aus dem Koalitionsvertrag“. Diese sei nicht als Vorfestlegung für eine künftige Regelung zu verstehen, sagte er. [BT-hib]

    Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media

    [10.11.] Petitionsausschuss: Die gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media mit eigenen Accounts wird es zumindest kurzfristig nicht geben. Das wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mareike, Lotte Wulf (CDU), sieht die Bundesregierung bei dem Thema „dringenden Handlungsbedarf“. Daher habe sie eine Kommission eingesetzt, die sich um die Frage des „Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt“ kümmert. Die Kommission werde im Herbst 2026 ihre Ergebnisse vorlegen, kündigte die Staatssekretärin an. „Uns ist dabei wichtig, wissenschaftsbasiert vorzugehen“, betonte sie.
    Eine Expertenkommission „zur Untersuchung der Auswirkungen digitaler Bildschirmmedien auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ wird - neben dem Mindestalter von 16 Jahren - auch in der der Sitzung zugrundeliegenden öffentlichen Petition gefordert. Die Petentin Verena Holler, Mitgründerin und Vorstandsmitglied des Vereins „Smarter Start“, betonte vor den Abgeordneten den dringenden Handlungsbedarf, „Minderjährige im digitalen Raum zu schützen“. Kinder seien dort schwerwiegenden Gefahren und Risiken ausgesetzt. Sie verbrächten mehr und mehr Zeit vor Bildschirmen, „statt sich aktiv mit Familie, Freunden und der Offline-Welt auseinanderzusetzen“.
    Suchtfördernde Designs hielten sie gefangen. Täglich liefen sie Gefahr, illegalen, schädlichen und extremistischen Inhalten zu begegnen. Die Frage sei daher nicht ob, sondern wie man Kinder vor Plattformen schützen kann, deren Geschäftsmodell es sei, die Nutzungszeit um jeden Preis zu maximieren, sagte Holler. „Wie schützen wir Kinder vor Plattformen, die ihr Verhalten, ihre Schwächen, ihre Stimmungen durchgehend beobachten und analysieren?“ Wenn sie unzufrieden mit ihrem Körper, traurig wegen Liebeskummer oder empfänglich für extremistisches Gedankengut seien, werde ihnen passgenau das vorgesetzt, für das sie in diesem Moment empfänglich seien. Für die einen seien das Inhalte, die Essstörungen fördern, für die anderen Inhalte, die Suizid als Lösung aller Probleme glorifizierten, für den dritten extremistische Propaganda. „Die richtige Antwort auf diese Fragen ist ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für Social Media kombiniert mit einer verpflichtenden Altersverifikation“, sagte sie.
    Ein milderes Mittel sehe sie nicht. Die vermeintliche Alternative, Kinder durch den Aufbau von Medienkompetenz zum Selbstschutz zu befähigen, „klingt vernünftig, ist es aber nicht“. Es liege nicht an mangelnder Aufklärung, wenn Kinder zu lange scrollten, Enthauptungen ansähen oder sich bei Gewalttaten oder lebensgefährlichen Challenges filmten. Es sei vielmehr die logische Folge von Algorithmen, die genau zu diesem Zweck programmiert würden. Von Kindern zu fordern, sich dagegen behaupten zu können, sei unfair. Selbstverständlich brauche es auch eine Kompetenzförderung. „Wenn aber Dienste strukturell jugendgefährdend sind, muss sich das Design ändern, nicht das Kind“, sagte sie.
    Wichtig sei auch, dass das Verbot für alle gilt, und es keine Möglichkeit gibt, dass Eltern für 13-Jährige einwilligen. „Dann heißt es wieder: Alle anderen haben aber...“, sagte die Mutter zweier Kinder.
    Auf Nachfrage machte Holler deutlich, dass es nicht um die Benutzung von Social Media Diensten gehe: „Es geht, wie in Australien, um die Errichtung eigener Accounts.“ Zwar brauche es für unter 16-Jährige laut aktuellen gesetzlichen Regelungen dafür auch jetzt schon die Einwilligung der Eltern. Die Plattformen prüften das aber nicht. Die Petentin sprach von einem Wettlauf gegen die Zeit. „Wir sind Eltern. Unsere Kinder sind jetzt Kinder“, sagte Holler. „Ich kann nicht warten, bis in acht oder zehn Jahren eine im Digital Service Act (DSA) vorgesehene Regulierung tatsächlich greift.“ Die europäischen Leitlinien machten es möglich, dass Nationalstaaten ein Mindestalter regeln, sagte sie. „Das ist als Sofortmaßnahmen nötig, um auch sofort eine Wirkung zu haben.“
    Die Argumentation, dass, wenn die großen Plattformbetreiber ein Verbot - kombiniert mit einer zuverlässigen Altersüberprüfung - umsetzen müssten, die Kinder zu noch schlimmeren unkontrollierten Plattformen gehen würden, ließ Tobias Windbrake, ebenfalls Vorstandsmitglied bei „Smarter Start“, nicht gelten. Selbstverständlich müssten alle Plattformen entsprechend reguliert werden. Eine solche Regulierung, so Windbrake, schaffe auch erst den Raum für „gute, ethische Plattformen“, die aktuell gar keine Chance hätten.
    Einer Altersregulierung bei Social Media stehe ihr Ministerium positiv gegenüber, sagte Staatssekretärin Wulf. Mit dem DSA gebe es auf europäischer Ebene positive Entwicklungen und Vorgaben an die Plattformbetreiber. Es brauche aber auch eine Altersverifikation, die wirkt. Mit der EUDI-Wallet gebe es Ansätze für einen Mechanismus, mit dem nachweisbar werden soll, wie alt ein Kind ist, wenn es einen Account anlegt. Ihrer Information zufolge werde die EUDI-Wallet Ende nächsten Jahres zur Verfügung stehen, „was dann mit dem Bericht der Kommission ganz gut zusammenfallen sollte“, sagte Wulf.
    Petentin Holler verwies noch auf die Entwicklung in Australien. Dort habe man sich zwölf Monate mit der Frage eines Mindestalters auseinandergesetzt. „Dort wurde ein Weg gefunden. In einem Monat tritt die Regelung in Kraft. Lassen Sie uns doch sehen, was klappt und was nicht klappt“, forderte sie. [BT-hib]
    Die Petition zum Mindestalter bei der Social Media Nutzung im Petitionsportal des Bundestages.

    Kinder in der Grundsicherung

    [10.11.] Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat es im Dezember 2024 rund 1,75 Millionen minderjährige Kinder gegeben, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt waren. Die SGB II-Hilfequote lag damit bei 12,2 Prozent, wie die Bundesregierung in einer Antwort (21/2682) auf eine Kleine Anfrage schreibt. Die Summe der Zahlungsansprüche für leistungsberechtigte minderjährige Kinder im SGB II hat den Angaben zufolge im Jahr 2024 bei rund 6,22 Milliarden Euro gelegen. 

    Einheitliche Notrufnummer für psychische Krisen

    [10.11.] Die Bundesregierung prüft aktuell Möglichkeiten und erforderliche Rahmenbedingungen zur Einführung einer einheitlichen Notrufnummer für psychische Krisen. Das geht aus der Antwort (21/2683) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2294) der Grünen-Fraktion hervor.
    Im Kontext der Reform der Notfallversorgung wird zudem auch geprüft, wie die bestehenden Krisendienste der Länder mit den Leitstellen 112 und 116117 vernetzt werden könnten.
    Eine Übernahme der Finanzierungsverantwortung für Krisendienste als soziale Fürsorge der Länder aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist den Angaben zufolge hingegen im Rahmen der Reform der Notfallversorgung nicht vorgesehen.

    Sachverständige zu Haltelinie beim Rentenniveau und Ausweitung der Mütterrente

    [10.11.] Lob für die Haltelinie beim Rentennivau und Sorge vor Kostenexplosion: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befragte Sachverständige zu der geplanten Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 sowie der Ausweitung der Mütterrente (vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder). Dabei bestätigte sich ein deutlich unterschiedliches Bewertungsmuster zwischen arbeitnehmernahen und arbeitgebernahen Institutionen.
    Arbeitnehmerorientierte Verbände unterstützten den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent und zur Ausweitung der Kindererziehungszeiten. Sie betonten die Bedeutung eines konstanten Sicherungsniveaus für das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Bekämpfung von Altersarmut und die Generationengerechtigkeit. Zudem hoben sie hervor, dass Beitragssatzbegrenzungen gegenüber stabilen Rentenleistungen nachrangig seien und dass die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere für Einkommensschwächere eine zentrale Absicherungsfunktion habe.
    Arbeitgebernahe Vertreter kritisierten hingegen die finanziellen Belastungen, die sich aus dem Festhalten an der Haltelinie ergeben. Sie verwiesen auf die langfristigen Haushaltsrisiken durch steigende Bundeszuschüsse und auf die Gefahr einer einseitigen Belastung jüngerer Erwerbstätiger. Nach ihrer Auffassung sei eine kontrollierte Absenkung des Sicherungsniveaus vertretbar, sofern ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge die entstehende Lücke schließe.
    Die Deutsche Rentenversicherung stellte die absehbare Entwicklung des Rentenniveaus ohne Haltelinie dar und plädierte für eine Gesamtbetrachtung aller drei Säulen der Alterssicherung. [Vollständige BT-hib-Meldung; zur Anhörung (Video); zur BT-Meldung vom 2.10.]

    [19.8.] Die Bundesregierung hatte in einer Antwort (21/1298) auf eine Kleine Anfrage ihre Pläne zur Ausweitung der sogenannten Mütterrente verteidigt, also der Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Darüber hinaus hatte sie in der Antwort die Verfahren der Bezuschussung der Rentenkasse durch den Bund erläutert. Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung seien multifunktional, also nicht zweckgebunden, sondern dienten unterschiedlichen Funktionen. Dazu gehörten etwa die allgemeine Sicherungsfunktion für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung, aber auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen, schreibt die Regierung unter anderem. „Es ist daher weder möglich noch sachgerecht, einzelne Finanzierungsanteile der Bundeszuschüsse unmittelbar bestimmten Ausgaben der Rentenversicherung zuzuordnen. Ein 'Deckungsgrad der Bundeszuschüsse für die Rentenausgaben für Kindererziehungszeiten' lässt sich daher nicht bestimmen“, heißt es in der Antwort weiter.

    Berufsbildungsbericht 2025: Höchststand bei unterversorgten Bewerbern

    [6.11.] Im Jahr 2024 ist sowohl die Zahl der begonnenen Berufsausbildungen als auch die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze leicht gesunken. Das geht aus dem Berufsbildungsbericht 2025 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (21/2750) vorgelegt hat. Demnach wurden zum 30. September des Vorjahres 486.700 Ausbildungsverträge gezählt, 2.500 (-0,5 Prozent) weniger als 2023. Die Zahl der betrieblichen Verträge lag mit 473.400 minimal (-0,3 Prozent oder 1.500 Verträge) unter dem Vorjahresniveau. Die Zahl der außerbetrieblichen Verträge ging um 7,1 Prozent oder 1.000 auf 13.300 zurück. Bundesweit wurden 556.100 Ausbildungsstellen angeboten. Das Ausbildungsangebot (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge plus unbesetzte Berufsausbildungsstellen) fiel somit 6.500 Stellen (-1,2 Prozent) niedriger aus als im Vorjahr. Das betriebliche Ausbildungsangebot lag bei 542.800. Somit haben Betriebe und Unternehmen in Deutschland 5.500 (-1,0 Prozent) Ausbildungsplätze weniger zur Verfügung gestellt als im Vorjahr. 
    Nach Rückgängen in den Vorjahren ist dagegen die Nachfrage junger Menschen nach dualer Berufsausbildung zum zweiten Mal in Folge leicht gestiegen. 
    Sehr hoch ist laut Bericht die Zahl unterversorgter Bewerber. Demnach waren zum Stichtag 30. September 2024 noch 31.200 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Das sei ein neuer Höchststand bezogen auf die Zeitreihe seit 2009, schreibt die Regierung. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Unversorgten um 4.800 (+18,1 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung lag mit 39.200 ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+1.900 beziehungsweise +5,1 Prozent). Insgesamt waren somit 70.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle und wünschten eine entsprechende Vermittlung durch die BA. Das sind knapp 7.000 mehr als im Vorjahr (2023: 63.700). Bezogen auf alle gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber betrug ihr Anteil 16,3 Prozent (2023: 15,1 Prozent).

    Digital Services Coordinator zu Beschwerdebearbeitung

    [6.11.] Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur, Johannes Heidelberger, wünscht sich eine schnellere Bearbeitung von Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern. In diesem Jahr seien bereits über 1.800 Beschwerden eingegangen. Aufgrund der personellen Ausstattung hinke man bei der Bearbeitung jedoch hinterher. Das machte Heidelberger in einer Sitzung des Digitalausschusses am 6.11. deutlich. Er betonte, dass Nutzer online zahlreichen Risiken ausgesetzt seien, darunter solchen für die Gesundheit, sowie Betrug, aber auch rechtswidrigen und kinder- und jugendgefährdenden Inhalten. Die Koordinierungsstelle erledige das Pflichtprogramm und arbeite der Europäischen Kommission zu, könne aber nicht alle wünschenswerten Themen angehen. So wünsche er sich ebenfalls mehr Engagement im Bereich Online-Betrug, sagte Heidelberger auf Nachfrage der Abgeordneten.
    Er berichtete weiter, dass derzeit 24 Dienstposten beim DSC besetzt seien. Wenn auch die 33 weiteren Stellen aus dem Bereich des Bundesamtes für Justiz besetzt seien, sei die Koordinierungsstelle relativ gut aufgestellt. Am Dienstag habe der DSC mit der „KLN information services UG“ eine zweite außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zertifiziert, sagte er. Diese vermittele bei Streitfällen zwischen Nutzern und den Plattformen Google Maps, YouTube, Reddit, Tinder, Hinge und OKcupid. Heidelberger wies zudem darauf hin, dass Ende Oktober der EU-Rechtsakt zum Zugang zu Daten für Forschende in Kraft getreten sei. Dieser ermöglicht die Erforschung sehr großer Plattformen.
    Laut Tätigkeitsbericht (21/1300) sind im vergangenen Jahr beim DSC 824 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) eingegangen. Bis zum Ende des Berichtszeitraums seien vier Verwaltungsverfahren gegen Diensteanbieter eingeleitet worden. Der DSA gilt seit Februar 2024 in der gesamten Europäischen Union. Seitdem sind Online-Dienste verpflichtet, auf ihren Plattformen gegen illegale Inhalte und Desinformation vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen werden von der EU-Kommission beaufsichtigt, für die nationale Durchsetzung zuständig ist die Bundesnetzagentur mit dem DSC.

    Die Abgeordneten gingen in ihren Fragen vor allem auf die personelle Ausstattung der Koordinierungsstelle und die Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Behörden sowie der EU-Kommission ein. Die Unionsfraktion fragte unter anderem nach Details zu Anträgen von „Trusted Flaggern“ (vertrauenswürdige Hinweisgeber). Laut DSA müssen Betreiber von Online-Plattformen Hinweise dieser Organisationen auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte vorrangig und unverzüglich bearbeiten. Heidelberger verwies darauf, dass es derzeit nur zwei offene Anträge in dem Bereich gebe.
    Die AfD-Fraktion übte Kritik an der Koordinierungsstelle und ihren Aufgaben an sich und fragte nach einer möglichen Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung in operative Entscheidungen, was Heidelberger zurückwies.
    Abgeordnete der SPD-Fraktion erkundigten sich nach möglichen Veränderungen infolge der letzten US-Wahl. Heidelberger sagte daraufhin, man habe in den vergangenen Monaten eine Reihe von Veränderungen und eine andere Grundstimmung beobachtet, förmliche Probleme gebe es allerdings nicht.
    Auf die Frage von Bündnis 90/Die Grünen, wann mit ersten Ergebnissen aus Forschungsdaten zu rechnen sei, sagte Heidelberger, dass es in Europa eine Handvoll Anträge gebe, einen davon in Deutschland. Formell seien 80 Tage Zeit, um diese zu bescheiden. Die Plattformen könnten zudem eine Mediation anstreben und der Rechtsweg könne beschritten werden, sodass dies Monate, oder im schlechtesten Fall Jahre, dauern könne.
    Die Linksfraktion erkundigte sich nach einer Einschätzung zu der aus ihrer Sicht geringen Anzahl von Beschwerden und nach Details zu diesen. Heidelberger begründete dies unter anderem mit der noch nicht so ausgeprägten Bekanntheit der Koordinierungsstelle. Der Großteil der Beschwerden betreffe nicht begründete Accountschließungen sowie Löschungen von Beiträgen. [BT-hib]

    Straftaten im Themenfeld „Sexuelle Orientierung“

    [5.11.] Im vergangenen Jahr sind in Deutschland mit Stichtag 1. Januar 2025 laut Bundesregierung 1.765 politisch motivierte Straftaten mit dem Themenfeld „Sexuelle Orientierung“ registriert worden, darunter 253 Gewaltdelikte. Von diesen Gewaltdelikten entfielen 65 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, 21 auf den Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie“, sechs auf den Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie“ und 161 auf den Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität- sonstige Zuordnung“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/2584) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2394) weiter hervorgeht. 
    Danach belief sich die Zahl der im Jahr 2024 registrierten politisch motivierten Straftaten mit dem Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ auf insgesamt 1.152, von denen 128 Gewaltdelikte waren. Von letzteren wurden 28 der politisch rechts motivierten und eines der politisch links motivierten Kriminalität zugeordnet sowie zwölf dem Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie“ und 87 dem Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität- sonstige Zuordnung“.
    Wie die Bundesregierung dazu erläutert, werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. „Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (unter anderem dem Unterthemenfeld ,Sexuelle Orientierung' beziehungsweise ,Geschlechtsbezogene Diversität' im Oberthemenfeld ,Hasskriminalität') zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet“, führt die Bundesregierung weiter aus. 

    [2.10.] Politisch rechts motivierte Gewalttaten gegen Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1956) auf eine Kleine Anfrage. Darin listet die Bundesregierung unter anderen zwischen Mitte 2024 und Mitte 2025 begangene Fälle politisch rechts motivierter Straftaten auf, die den Unterthemenfeldern „Sexuelle Orientierung“ oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ zugeordnet wurden.

    Queeres Leben stärken

    [5.11.] „Queeres Leben stärken - Christopher-Street-Days schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2575), der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage weiter. 
    Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden. 
    Der Antrag wird im Innenausschuss beratten werden. 

    Forderung nach Gesetzentwurf zum Aufstiegs-Bafög

    [5.11.] Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren
    Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird das sogenannte Aufstiegs-Bafög den Lebensrealitäten vieler möglicher Empfänger nicht mehr gerecht und bedarf einer Reform. Daher fordert die Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag (21/2562) auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem den Unterhaltsbeitrag auch für Aufstiegsfortbildungen in Teilzeit öffnen soll. Außerdem solle der Kinderbetreuungszuschlag auf 250 Euro pro Monat angehoben werden und „die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien“ kostenfrei für die Teilnehmenden werden, „indem der Darlehensanteil vollständig entfällt“. 
    Der Antrag wird im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung beraten werden.

    Weiterbildungen sollen leichter zugänglich sein

    [5.11.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine grundlegende Reform des Aufstiegs-BAföG. In einem entsprechenden Antrag (21/2562) bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag.
    Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter.
    Der Antrag wird im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten werden.

    Bilanz des ESF Plus-Förderprogramms Akti(F) Plus

    [4.11.] Seit September 2023 sind durch das Förderprogramm Akti(F) Plus bislang 10.293 Personen und 6.230 Familien gefördert worden. Von den beratenen Personen haben 32 Prozent keinen Schulabschluss, 62 Prozent keine Berufsausbildung, aber 14 Prozent einen Hochschulabschluss (inklusive Fachhochschulabschluss). 72 Prozent der geförderten Personen waren 12 Monate und länger vor der Förderung arbeitslos. Das geht aus einer Antwort (21/2529) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. 
    Ziel des Förderprogramms Akti (F) Plus des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen. 
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, konnten von den 2.506 ausgetretenen Teilnehmenden (Stand: Oktober 2025) 500 Teilnehmende in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden und 78 eine Ausbildung aufnehmen, weitere 147 befinden sich demnach in einer beruflichen Weiterbildung.

    Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

    [4.11.] Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, ist ein zentrales Ziel der Politik der Bundesregierung. Das wird in einer Antwort (21/2576) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (21/2345) der Fraktion Die Linke deutlich. Darin betont die Regierung zum Beispiel: „Mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Im Rahmen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt und in der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung eingeplant.“
    Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention sei ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt worden, die Bedarfe für die Umsetzung der Maßnahmen seien von den zuständigen Ressorts im jeweiligen Haushaltsjahr im einschlägigen Einzelplan zu decken. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) koordiniere das Monitoring der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie, heißt es in der Antwort.
    Die Bundesregierung schreibt weiter, dass sie derzeit prüfe, welche gesetzlichen und sonstigen Umsetzungsbedarfe auf Ebene des Bundes und der Länder sich aus der Richtlinie (EU) 2024/1385 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ergeben.

    Geschlechtersensible u. geschlechterreflektierende Kinder- u. Jugendarbeit

    [4.11.] Ressortübergreifende Gleichstellungspolitik bleibt ein Ziel: Die Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) verpflichten die über den KJP geförderte Kinder- und Jugendarbeit zu geschlechtersensibler und geschlechterreflektierender Arbeit. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2532) auf eine Kleine Anfrage (21/2309) der Fraktion Die Linke, in der diese nach dem Stellenwert gendersensibler Jugendarbeit gefragt hatte. Wie die Regierung weiter ausführt, hätten die Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit einen fachspezifischen Gestaltungsspielraum und setzten Schwerpunkte, welche Aktivitäten sie für welche Zielgruppe anbieten. „Die Einzelvorhaben und -projekte der Träger werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) statistisch nicht in aggregierbarer Weise erfasst“, heißt es in der Antwort. 
    Darin bekräftigt die Regierung außerdem, an einer ressortübergreifenden Gleichstellungspolitik festhalten zu wollen. Dazu werde gerade eine Taskforce Gleichstellung eingerichtet. Auch die Einsamkeitsstrategie der Vorgängerregierung werde fortgeführt und die Arbeit bestehender Netzwerke unterstützt.

    Auswahlverfahren von Demokratie-Projekten

    [4.11.] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort: Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt die Auswahl zu fördernder Projekte in der Regel zweistufig: Stufe 1 ist ein sogenanntes bundesweites Interessenbekundungsverfahren; Stufe 2 ist das Antragsverfahren. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/2530) auf eine Kleine Anfrage, in der nach der Projektauswahl und den Auswahlgremien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefragt wird. 
    Alle eingereichten Interessenbekundungen würden einer formellen Prüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unterzogen, führt die Bundesregierung aus. Anschließend erfolge die sachliche Prüfung, jeweils durch zwei unabhängig voneinander arbeitende Sachverständige nach einem für jeden betroffenen Programmbereich vorgegebenen, standardisierten Verfahren. Die Gutachterinnen und Gutachter erhielten Bewertungsbögen, die für die jeweiligen Interessensbekundungsverfahren erstellt wurden. 

    Feministische Außen- und Sicherheitspolitik

    [4.11.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen aktualisierten Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Resolution 1325 („Women, Peace, Security“, WPS). Mit der vor 25 Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedeten Resolution „setzte sich die Weltgemeinschaft zum Ziel, die Sicherheit von Frauen und Mädchen zu schützen und ihre Perspektiven und Stimmen in alle Bereiche der Sicherheitspolitik einzubeziehen“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/2555), über den das Bundestagsplenum am heutigen Donnerstag erstmals berät. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, „feministische Außen- und Entwicklungspolitik als wichtiges Prinzip deutschen Handelns in der Welt zu stärken und dadurch sicherzustellen, dass die Rechte, Repräsentation und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen in allen außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden“. Das 25. Jubiläum der VN-Resolution 1325 solle zum Anlass genommen werden, „ein sichtbares Zeichen gegen den Abbau von Frauen- und Minderheitenrechten zu setzen, etwa durch die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit und einem klaren Bekenntnis zu einer feministischen Außenpolitik“.
    Der Antrag wird im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten beraten werden.

    SGB VI-Anpassungsgesetz: Anhörung: Einführung eines Fallmanagements wird begrüßt

    [3.11.] In der Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss zum geplanten SGB-VI-Anpassungsgesetz (Gesetzentwurf zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/1858)) wurden zentrale Reformvorhaben vorgestellt und fachlich bewertet. Breite Zustimmung fand die Einführung eines Fallmanagements in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses wird als strukturierende Maßnahme zur Stärkung des Grundsatzes „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ eingeordnet und soll eine modularisierte, personenzentrierte Unterstützung von Versicherten mit komplexem Hilfebedarf ermöglichen. Fachliche Stimmen betonten jedoch, dass eine verbindliche Ausgestaltung erforderlich sei, um zu verhindern, dass Träger das Instrument lediglich im Rahmen bestehender verwaltungsorientierter Routinen anwenden.
    Kontrovers diskutiert wurde die geplante Ausweitung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage. Arbeitnehmendenseitige Organisationen kritisierten eine solche Ausweitung als sozialpolitisch nicht vertretbar und verwiesen auf bestehende Schutzdefizite, insbesondere für Saisonarbeitskräfte ohne hinreichende Absicherung. Sie forderten eine Rückführung auf eine reine Bagatellregelung. Arbeitgeberorientierte Interessenvertretungen hingegen plädierten für eine branchenweite Anwendung der 90-Tage-Regelung und warnten vor zusätzlichen Bürokratiebelastungen.
    Hinsichtlich der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung begrüßten arbeitsmarktnahe Institutionen die vorgesehene Verstetigung, kritisierten jedoch die geplante ausschließliche Finanzierung über Beiträge der Arbeitslosenversicherung und forderten eine Mischfinanzierung. Arbeitgeberseitige Positionen lehnten die institutionelle Zuordnung der Beratungsverantwortung ab und verwiesen auf die Zuständigkeit der Länder und Kammern.
    Weitere Diskussionspunkte betrafen die geplanten Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen, die von arbeitnehmernahen Akteuren teilweise positiv bewertet wurden, sowie die geplante verpflichtende Auszahlung von Geldleistungen auf ein Konto eines Kreditinstituts. Sozialverbände äußerten hierzu erhebliche Bedenken, da die Nachweispflicht über das Nichtvorliegen eines Kontos für vulnerabile Gruppen – etwa wohnungslose Menschen – praktisch kaum erfüllbar sei.
    Insgesamt spiegelte die Anhörung eine breite Zustimmung zu den Maßnahmen zur Stärkung individueller Teilhabeprozesse wider, während die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen im Bereich der kurzfristigen Beschäftigung sowie der institutionellen Zuständigkeitszuweisungen deutlich kontrovers beurteilt wurden. [BT-hib; s. auch BT-Meldung vom 30.9.]

    [29.10.] Als Unterrichtung (21/2453) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vor. 
    In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die Einführung des Fallmanagements in der Rehabilitation. Wenn das Fallmanagement „tatsächlich umfassend und qualitativ hochwertig sein soll“, seien mit ihm jedoch zusätzliche Kosten zulasten des Rehabilitationsbudgets verbunden, warnt die Länderkammer und hält es für fraglich, „ob hierfür die vonseiten der Bundesregierung geschätzten Kosten in Höhe von jährlich 30,7 Millionen Euro ausreichend bemessen sind“. Ebenso fraglich sei, ob die aus Sicht der Bundesregierung erwarteten Einsparungen diese Mehrkosten aufwiegen.
    Bereits ohne dieses Fallmanagement werde das Rehabilitationsbudget von einigen Rentenversicherungsträgern ausgeschöpft oder sogar überschritten und es sei zu befürchten, dass das Budget „auch ohne weitere Aufgaben zukünftig nicht mehr auskömmlich sein wird“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin tritt der Bundesrat dafür ein, dass sich die jährliche Anpassung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert, „sondern auch die aktuellen rechtlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen ausreichend berücksichtigt“.
    In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung dazu sie nehme den Vorschlag zur Kenntnis und beobachte die Ausschöpfung des Reha-Budgets.

    Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

    [3.11.] In der Innenausschuss-Anhörung zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden zwei nationale Gesetzentwürfe zur Anpassung des deutschen Rechtsrahmens umfassend bewertet. (GEAS-Anpassungsgesetz (21/1848) und GEAS-Anpassungsfolgegesetz (21/1850).) Die Stellungnahmen der fachlichen Expert*innen bewegten sich zwischen grundsätzlicher Zustimmung, deutlicher Skepsis und weitreichender Ablehnung. 
    Zentraler Konsens war, dass die europäische Reform erhebliche Komplexität in das nationale Rechtssystem überträgt und Verwaltung, Justiz sowie unterstützende Strukturen vor erhebliche organisatorische und technische Herausforderungen stellt. Für die Umsetzung wurden sowohl Chancen zur Vereinheitlichung als auch erhebliche Risiken hinsichtlich bürokratischer Mehrbelastung, unklarer Rechtsbegriffe und eingeschränkter nationaler Gestaltungsspielräume benannt. Mehrere Stimmen betonten, dass aufgrund der Vielzahl verbindlich anzuwendender EU-Verordnungen ein erheblicher Anpassungsbedarf erst in der Praxis sichtbar werde.
    Kontrovers diskutiert wurde insbesondere der Umgang mit schutzbedürftigen und vulnerablen Personengruppen. Vertreterinnen der menschen- und behindertenrechtlichen Perspektive kritisierten die Entwürfe als unzureichend, da Schutzgarantien nicht konsequent umgesetzt und europarechtliche Spielräume zugunsten Betroffener kaum genutzt würden. Besonders der Ausbau grenznaher Verfahren und Freiheitsbeschränkungen wurde als Risiko für menschen- und grundrechtliche Standards bewertet. Hier wurde ein erheblicher Rückschritt im Flüchtlingsschutz konstatiert.
    Verwaltungs- und kommunalorientierte Fachperspektiven hoben vor allem die praktischen Umsetzungsprobleme hervor. Genannt wurden zusätzliche Arbeitslasten für Ausländerbehörden, hohe Komplexität in der Rechtsanwendung, Risiken von Verfahrensverzögerungen sowie eine drohende Überforderung lokaler Infrastrukturen wie Unterbringung, Schulen und Kitas. Die Reform könne die bestehenden strukturellen Vollzugsdefizite – etwa bei Zuständigkeitsfeststellungen und Überstellungen nach der Dublin-Systematik – fortschreiben, wenn keine Vereinfachungen und beschleunigten Abläufe etabliert würden.
    Demgegenüber wurde aus verwaltungspraktischer Sicht auch positiv hervorgehoben, dass die Gesetzentwürfe überwiegend eine eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben vorsähen und damit unnötige Komplexität vermeiden könnten. Zudem wurde betont, dass eine kohärente europäische Steuerung von Migration erforderlich sei und nationale Maßnahmen allein keine nachhaltige Wirkung entfalten könnten.
    Insgesamt zeigte die Anhörung, dass zwar eine grundlegende Notwendigkeit der Anpassung an die europäische Rechtslage anerkannt wird, die konkrete Ausgestaltung jedoch hinsichtlich Menschenrechtsschutz, administrativer Umsetzbarkeit und systemischer Kohärenz stark umstritten bleibt und vielfacher Nachsteuerung bedarf. [BT-hib; s. weiterhin BT-Meldung vom 1.10.]

    Wiederum die AG Migration & Vielfalt der SPD und die BAG Migration & Flucht von Bündnis 90/Die Grünen warnten [Stellungnahme außerhalb der Anhörung]: Die geplanten Anpassungsgesetze zur Reform des GEAS bedeuten eine massive Verschärfung des Asylrechts in Deutschland. Haftähnliche Einschränkungen, gekürzte Leistungen und der Abbau von Rechtsmitteln bedrohen besonders vulnerable Schutzsuchende – von chronisch Kranken bis zu Kindern. Die Gesetzespläne gehen über EU-Vorgaben hinaus und schwächen fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien.

    [29.10.] Als Unterrichtung (21/2462) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf des sogenannten „GEAS-Anpassungsfolgegesetzes“ (21/1850) vor. 
    Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit den vorgesehenen Einschränkungen der medizinischen Versorgung für minderjährige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Kritisiert wird, dass der Entwurf eine Differenzierung zwischen Kindern im laufenden Asylverfahren und solchen mit ausreisepflichtigem Status vorsieht. Nach Auffassung der Länderkammer führt dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung und widerspricht insbesondere den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Betont wird, dass minderjährige ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann, nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen hätten. Die Länderkammer fordert daher die Streichung der Einschränkung, um eine einheitliche und umfassende medizinische Versorgung sicherzustellen. 
    Die Bundesregierung weist dieses Anliegen zurück. Sie begründet die vorgesehene Differenzierung mit der Ausreisepflicht der Betroffenen und argumentiert, dass bei nur kurzfristig erwartbarem Aufenthalt keine dauerhaften oder langfristig angelegten Behandlungen erforderlich seien. Die im geltenden Recht vorgesehene Beschränkung auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände wird aus Sicht der Bundesregierung als angemessen und zweckgerichtet bewertet.
    Ebenso als Unterrichtung (21/2460) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (21/1848) vor. Die Stellungnahme kritisiert v.a. die geplante Aufgabenverteilung. Nach Auffassung der Länderkammer verlagert der Entwurf neue Aufgaben nahezu vollständig auf Länder und Kommunen, während der Bund nur einen minimalen Anteil an Zuständigkeiten übernehme. Der Bundesrat fordert daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
    Die Bundesregierung weist diese Kritik in ihrer Gegenäußerung zurück und betont, dass die Aufgabenverteilung dem verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüge entspreche. Zugleich erkennt sie an, dass die Umsetzung der GEAS-Reform für alle staatlichen Ebenen erheblichen organisatorischen und teilweise auch finanziellen Aufwand mit sich bringt. Sie signalisiert Bereitschaft, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit den Ländern praktikable Lösungen zu entwickeln.
    Die GEAS-Reform umfasst elf EU-Rechtsakte, die im Mai 2024 verabschiedet wurden und Mitte 2025 Anwendung finden. Sie erfordern umfangreiche nationale Anpassungen, insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie bei der gesetzlichen Festlegung von Zuständigkeiten.

    Bilanz berufliche Weiterbildung

    [30.10.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/2498) auf eine Kleine Anfrage ihre arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzung. Kürzungen bei Programmen zur Förderung der beruflichen Integration habe es in den vergangenen zehn Jahren nicht gegeben, betont die Regierung. 
    Durch allgemeine Preissteigerungen und durch die Erhöhung des (Mindest-) Lohnes sei tendenziell eher eine Erhöhung der Kosten pro Kopf bei Eingliederungsleistungen im SGB II und SGB III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zu beobachten. Weiter heißt es in der Antwort: „Darüber hinaus erfolgte im Zuge des 'Arbeit-von-Morgen-Gesetzes' aus dem Jahr 2020 eine starke Schwerpunktsetzung auf die Förderung beruflicher Weiterbildungen. So wurde zum Beispiel ein Rechtsanspruch auf die Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz aus dem Jahr 2023 wurde unter anderem die Ausbildungsgarantie eingeführt. Sie umfasst verschiedene Elemente, die im Jahresverlauf 2024 in Kraft getreten sind, wie um Beispiel den Mobilitätszuschuss und einen Anspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Ausbildung für junge Menschen, die in Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen leben. Vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt stellen Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung zentrale Elemente der Fachkräftesicherung in Deutschland dar. Mit rund 320.000 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (zirka 230.000 im Rechtskreis SGB III und rund 90.000 im Rechtskreis SGB II) im Jahr 2024 konnte die Förderung beruflicher Weiterbildung rechtskreisübergreifend erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder gesteigert werden.“

    Defizite bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

    [30.10.] Patienten stoßen im Gesundheitswesen immer noch vielerorts auf Zugangsbarrieren. Das geht aus der Antwort (21/2481) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2019) der Grünen hervor. Aktuell werde geprüft, wie Defizite bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen weiter abgebaut werden könnten, heißt es in der Antwort.
    Die inklusive Gesundheitsversorgung sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen könnten. Im Koalitionsvertrag sei vorgesehen, das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung werde geeignete Initiativen prüfen, um durch den Abbau von Barrieren die Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten.
    Wie die Bundesregierung unter Verweis auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt, weisen unter den aktiven Praxen und ambulanten Einrichtungen im ärztlichen Bereich 35.889 von 99.756 Praxen oder 36 Prozent mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf. Bei den psychologisch-psychotherapeutischen Praxen seien es 8.112 von 32.437 Praxen oder 25 Prozent. 
    Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sieht den Angaben zufolge auch für die Langzeitpflege konkrete Ziele vor. So sollen etwa pflegerische Angebote und Strukturen ausgebaut und der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen verbessert werden.

    Förderung der Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit

    [30.10.] Das Bundesinnenministerium hat die CLAIM GmbH im Haushaltsjahr 2024 mit einer Fördersumme in Höhe von 60.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 mit einer Fördersumme von 373.000 Euro gefördert. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2482) auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit mit Bundesmitteln“. Der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat die Projektarbeit von Claim demnach 2024 mit 202.283 Euro und 2025 mit 230.450 Euro gefördert. 

    Projekt „o[s]tklick“ des „Zentrums Liberale Moderne“

    [29.10.] Das von der Bundesregierung geförderte Projekt „o[s]tklick“ des „Zentrums Liberale Moderne“ zielt auf die „Förderung der demokratischen Konfliktfähigkeit von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie anderen Zugewanderten“. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/2477) auf eine Kleine Anfrage schreibt, stünde die Aufklärung bezüglich Desinformationsversuchen sowie extremistischen Positionen im digitalen Raum im Fokus der Projektarbeit. Nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stelle das Projekt damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dar. 

    Darlehen im Rechtskreis des SGB II

    [27.10.] „Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (SGB II) sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2441) auf eine Kleine Anfrage. Laut Anfrage erbringt die Agentur für Arbeit einen „vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassten und nach den Umständen unabweisbaren Bedarf“, der nicht gedeckt werden kann, als Sach- oder Geldleistung und gewährt dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Darlehen könnten an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden.
    Laut der Antwort der Bundesregierung waren im Jahresdurchschnitt 2024 im Bestand 7.977 Bedarfsgemeinschaften mit einem Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II. Die monatliche Summe der Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften auf unabweisbaren Bedarf nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II betrug danach im Jahresdurchschnitt rund 4,84 Millionen Euro. Die Jahressumme der Zahlungsansprüche dieser Bedarfsgemeinschaften lag den Angaben zufolge bei 58,08 Millionen Euro. „Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften mit einem Anspruch auf unabweisbaren Bedarf nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II betrug im Jahr 2024 rund 607 Euro“, heißt es in der Antwort weiter.
    Danach waren im Jahresdurchschnitt 2024 insgesamt 8.346 Leistungsberechtigte im Bestand mit einem Zahlungsanspruch auf unabweisbaren Bedarf nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II. Im Jahresdurchschnitt 2024 lagen die monatlichen Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten mit einem Anspruch auf unabweisbaren Bedarf nach Paragraf 24 Absatz 1 SGB II ebenfalls bei rund 4,84 Millionen Euro, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die Jahressumme der Zahlungsansprüche dieser Leistungsberechtigten habe bei 58,08 Millionen Euro gelegen. 

    Menschenrechtsinstitut Jahresbericht 2024: Fehlende Frauenhausplätze & defizitäre VN-KRK-Umsetzung

    [27.10.] Der Jahresbericht 2024 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) liegt als Unterrichtung vor (21/2400). Darin warnt das Institut, dass „Kriege, Krisen, das Erstarken autoritärer Kräfte und das zunehmende Erodieren der multilateralen Ordnung“ Menschenrechte und ihre Kontrollgremien bedrohten. Umso wichtiger sei es, dass europäische Staaten und insbesondere Deutschland diese verteidigten. 
    Das DIMR, das als Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution die Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte berät, betonte 2024 anlässlich der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) besonderen Handlungsbedarf in den Bereichen Rassismus, geschlechtsspezifische Gewalt, inklusive Bildung, Armut und Rechte von Geflüchteten. 
    So bemängelte das Institut laut Bericht unter anderem das Fehlen von rund 15.000 Familienplätzen in Frauenhäusern und Defizite bei der Umsetzung der VN-Kinderrechtskommission in der strafgerichtlichen Praxis. Daneben empfahlen die Menschenrechtsexperten eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes und eine umfassende Entschädigung für die Überlebenden des NS-Völkermords an Sinti und Roma. In der Asyldebatte mahnte das Menschenrechtsinstitut laut Unterrichtung außerdem zu Besonnenheit.
    In seinem im Dezember 2024 dem Bundestag vorgelegten Menschenrechtsbericht bewertete es unter anderem „Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern“. 
    Der Jahresbericht enthält zudem eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des DIMR: Danach hatte das Institut im Jahr 2024 Einnahmen von rund 10,8 Millionen Euro. Rund 5,4 Millionen Euro davon waren Zuwendungen des Bundes, rund 3,14 Millionen Euro stammten aus Drittmittelprojekten des Bundes und rund 1,91 Millionen Euro waren vermischte Einnahmen. Rund 279.880 Euro stammten aus Drittmittelprojekten der Länder.
    Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ mit rund 1,1 Millionen Euro, „Menschenrechtspolitik Inland/Europa mit 957.709 Euro, “Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle Menschenhandel„ mit 798.941 Euro und Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
    Für die Monitoring-Stelle zur VN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 518.430 Euro getätigt und für “Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention„ rund 783.755 Euro. Die Ausgaben für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beliefen sich auf 441.897 Euro, die Ausgaben für “Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention„ auf 89.568 Euro.

    Keine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan Integration

    [27.10.] Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben keine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan Integration. Ihre integrationspolitischen Schwerpunkte seien „im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die aktuelle Legislaturperiode niedergelegt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2442) auf eine Kleine Anfrage weiter.

    Arbeitsagentur: Fachkräftegewinnung / Beratungsdienstleistungen

    [24.10.] Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit: Die Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2396) auf eine Kleine Anfrage. Danach startete die BA 2013 mit dem operativen Geschäft der Fachkräftegewinnung im Ausland, das durch die besondere Dienststelle der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ausgeführt wird. 
    Wie die Bundesregierung weiter ausführt, betreibt die BA keine Dienststellen oder Niederlassungen im Ausland. Die Projekte und Programme der BA zur aktiven Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden werden laut Vorlage durch die ZAV betreut und operativ umgesetzt. Externe Kooperationspartner, sowohl im In- als auch im Ausland, seien nicht Teil der BA und würden auch nicht durch die BA finanziert.
    „Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sowie das im November 2022 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) führten qualitativ und quantitativ zu veränderten Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der ZAV“, heißt es in der Antwort ferner. Danach stieg die Zahl der Beschäftigten in der ZAV von 175,31 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Jahr 2013 auf 263,63 VZÄ Ende vergangenen Jahres. 

    Beratungsdienstleistungen im Auftrag der BA: Um Beratungsdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/2395) auf eine Kleine Anfrage. Darin findet sich eine Übersicht über die Beratungsverträge in der BA von Anfang September 2015 bis Ende September 2025, in der neben dem jeweils beauftragten Unternehmen auch die entsprechenden Laufzeiten und Auftragswerte aufgelistet sind. 
    Wie die Bundesregierung zudem ausführt, befindet sich die BA in einem „umfassenden Transformationsprozess, in dem ihre aufbau- und ablauforganisatorischen Prozesse optimiert, standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden“. Dies bedinge einen temporär erhöhten Bedarf an externer Beratung. „Mit fortschreitender Umsetzung der Transformationsprojekte können der Bedarf und die damit verbundenen Ausgaben sukzessive wieder reduziert werden“, heißt es in der Antwort weiter. Dieser Prozess sei im Jahr 2025 bereits begonnen worden.

    Überprüfung von Programm „Demokratie leben“ wird vorbereitet

    [24.10.] Die im Koalitionsvertrag vereinbarte unabhängige Überprüfung des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung wird gegenwärtig vorbereitet. Das geht aus der Antwort (21/2398) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die das Programm evaluierenden Institute arbeiteten wissenschaftlich unabhängig und transparent mit Förderhinweisen, ihre Berichte seien öffentlich zugänglich.

    Rechtsänderung von 2024 zu Besitz von Missbrauchsdarstellung

    [22.10.] Die mögliche Einstellung bestimmter Fällen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen durch die Staatsanwaltschaft ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2370) auf eine Kleine Anfrage. Danach hat eine Strafrechtsänderung im Jahr 2024 unter anderem dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften etwaige Fälle nach Paragraf 184b Absatz 1 oder 3 des Strafgesetzbuchs („Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“) wieder bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund geringer Schuld des Täters oder der Täterin in Verbindung mit dem Mangel an öffentlichem Interesse an der Verfolgung einstellen können. 
    Dies könne beispielsweise in Betracht kommen, „wenn Personen ungewollt, etwa durch den automatischen Download eines Bildes aus einer Chatgruppe, in den Besitz von kinderpornographischen Inhalten gekommen sind oder wenn Eltern kinderpornographisches Material, das sie bei ihren Kindern gefunden haben, an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weiterleiten, um diese über den Missstand zu informieren“, schreibt die Bundesregierung weiter. In diesen Fällen handele die Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten, sondern gegebenenfalls sogar, „um eine andere Tat nach Paragraf 184b Strafgesetzbuch, insbesondere eine weitere Verbreitung oder ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornographischen Inhalts, zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. 

    Zahl der Beauftragten der Bundesregierung

    [21.10.] Die Bundesregierung kann nur eingeschränkt Angaben zu Zahl, Personal und Kosten der Bundesbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in den vergangenen 25 Jahren machen. Das geht aus ihrer Antwort (21/2361) auf eine Kleine Anfrage hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, welche Bundesbeauftragte der Bundesregierung jeweils zum Stichtag 1. Januar in den Jahren 2000 bis 2025 bestanden. Hintergrund seien laut Bundesregierung fehlende oder nur teilweise statistisch erfasste Daten sowie unterschiedliche Erfassungszeiträume und Systeme in den Ressorts. Wie es in der Antwort heißt, würden die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Daten nicht in allen Bundesbehörden in elektronischen Personalverwaltungssystemen über den gesamten Zeitraum vorliegen. Zudem seien Informationen aufgrund datenschutz- und personalaktenrechtlicher Löschungsfristen nicht mehr verfügbar. 
    Für die Zahl der Beauftragten zwischen den Jahren 2000 und 2025 verweist die Bundesregierung auf die Übersicht in Anlage 1 der Antwort. Dabei könne die Zahl der Bundesbeauftragten innerhalb eines Jahres schwanken, schreibt die Bundesregierung. Auch deshalb spiegele die Auflistung für das Jahr 2025 nicht den aktuellen Stand wieder. Derzeit seien nunmehr 27 Beauftragte tätig. Hinzu kommen einige Koordinator*innen-Positionen.

    Dazu gehören im Jahr 2025 u.a.:
    - Beauftragte(r) der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus (Ämter in Personalunion) BKAmt
    - … für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten BMI
    - … für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus BMI
    - … für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz (zgl. Verfahrensbevollmächtigte(r) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) BMJ
    - … für die Belange von Menschen mit Behinderungen BMAS
    - … für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) BMFSFJ
    - … gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland BMFSFJ

    - Unabhängige(r) Beauftragte(r) für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs BMFSFJ
    - … für Antidiskriminierung

    - Sonderbevollmächtigte/r der Bundesregierung für Migrationsabkommen BMI
    - … für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
    - … für die deutsch-französische Zusammenarbeit

    - Koordinator(in) für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit AA
    - … für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit AA
    - … für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien AA

    Zahl weiblicher Opfer von Straftaten

    [20.10.] Über die Zahl der 2024 erfassten weiblichen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2331) auf eine Kleine Anfrage. Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 1.173 weibliche Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 63.977 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 265.812 von Körperverletzungen und 155.986 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

    Zahl minderjähriger Opfer von Straftaten

    [20.10.] Über die Zahl der 2024 erfassten minderjährigen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2333) auf eine Kleine Anfrage. Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 359 minderjährige Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 34.592 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 124.994 von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und 34.592 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

    Beschäftigtenzahl in Werkstätten für behinderte Menschen

    [17.10.] Über die Zahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Höhe ihres durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2311) auf eine Kleine Anfrage. Danach stieg die Zahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM von 278.591 im Jahr 2014 auf 294.500 im Jahr 2019 und ging danach auf 283.581 im Jahr 2023 zurück. 
    Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts der Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM lag den Angaben zufolge im Jahr 2023 bei 232 Euro. Im Arbeitsbereich der WfbM sind laut Vorlage Menschen mit Behinderungen tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

    Frauen in Führungspositionen

    [16.10.] Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer „Neunten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen“, die nun als Unterrichtung (21/2300) vorliegt.
    In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2022 um 8,8 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 7,1 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 6,9 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 13 Prozent im Geschäftsjahr 2022 gestiegen.
    Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent im Jahr 2015 auf 44 Prozent Ende Juni 2024 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach im vergangenen Jahr 17 der 24 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

    Siehe auch: [3.11.] Statistisches Bundesamt (Destatis): Deutschland unter EU-Durchschnitt - Weniger als jede dritte Führungskraft ist weiblich: Während im Jahr 2024 rund 1,32 Millionen Männer in Deutschland eine Führungsposition hatten, waren es nur 540 000 Frauen. Wie Destatis mitteilt, waren damit lediglich 29,1 % der Führungspositionen von Frauen besetzt. Dieser Wert lag deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union (EU) von 35,2 %. Den Spitzenplatz im EU-Vergleich belegte wie bereits im Vorjahr Schweden mit einem Frauenanteil von 44,4 %. Relativ hohe Quoten verzeichneten laut EU-Statistikbehörde Eurostat auch Lettland (43,4 %) und Polen (41,8 %). Das Schlusslicht bildete Zypern, wo nur 25,3 % der Führungskräfte weiblich waren. 
    Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist einer von vielen Indikatoren zur "Qualität der Arbeit 2025" im Internetangebot "Europa in Zahlen" des Statistischen Bundesamtes. Neben Fragen der Gleichstellung auch Aspekte der Arbeitssicherheit, Einkommen, Arbeitszeiten und Befristungen in Deutschland und den anderen EU-Staaten analysiert und gegenüberstellt.

    [19.10.] Minus 11 Prozent: vor allem weibliche Vorstände mit deutlich sinkendem Durchschnittsgehalt Die Vergütung der Vorstände deutscher Spitzenunternehmen sank im vergangenen Jahr um drei Prozent. Deutliche Gehaltsrückgänge musste allerdings nur die Gruppe der weiblichen Vorstandsmitglieder hinnehmen: So lag das durchschnittliche Gehalt weiblicher Vorstandsmitglieder bei 2,15 Millionen Euro. Bei den Männern stieg das durchschnittliche Vorstandsgehalt dagegen um 0,4 Prozent. Damit hat sich der Trend der Vorjahre umgekehrt: Erstmals seit 2014 verdienten die Frauen in Deutschlands Vorständen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Dies sind die Ergebnisse des „Mixed Compensation Barometers“ von Ernst & Young.

    Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit KI

    [16.10.] Die Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2287) auf eine Kleine Anfrage. Danach ist die Bundesregierung an der inhaltlichen Ausgestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern nicht beteiligt. Da die staatliche Lehrkräftefortbildung in den verfassungsmäßig geregelten Kompetenzbereich der Länder falle, liege die Verantwortung für die Curricula sowie die inhaltliche Steuerung dort.
    Für einen didaktisch fundierten mit KI-Anwendungen angereicherten Unterricht sind der Bundesregierung zufolge neben inhaltlichen und pädagogischen Kompetenzen zusätzlich die entsprechenden digitalen Kompetenzen nötig. „Die Ansprüche an die Professionalität von Lehrerinnen und Lehrern werden deshalb eher größer“, heißt es in der Antwort weiter. 
    Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind beim Einsatz jeglicher Materialien und Technologien in Schule und Unterricht Risiken zu prüfen und Lehrer - soweit erforderlich - entsprechend zu schulen. Die Zuständigkeit liege hier bei den Ländern, die mit Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 10. Oktober 2024 eine „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ veröffentlicht haben. 
    Eine wissenschaftliche Handreichung zum Stand in Wissenschaft und Praxis zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Schule“ ist laut Vorlage im Rahmen des Begleitprozesses „Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich“ im Rahmenprogramm „Empirische Bildungsforschung“ erschienen. Die Handreichung gehe explizit auf datenschutzrechtliche und ethische Implikationen bei Nutzung von KI-Systemen im Bildungsbereich ein und stelle zugleich die Chancen heraus, am Beispiel von eingesetzten KI-Systemen das Thema „Datenschutz“ mit den Schülern produktiv zu behandeln.
    Das Lernen und Lehren mit KI, Risiken und Chancen von KI-Systemen im Bildungsbereich sowie die Kenntnisanforderungen an Lehrkräfte sind der Antwort zufolge auch Gegenstand der aus der Handreichung extrahierten Faktencheck-Reihe KI.

    Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik geplant

    [15.10.] Laut Bundesregierung ist eine strategische Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) in Planung. Das geht aus einer Antwort (21/2239) auf eine Kleine Anfrage hervor, in der sich nach Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erkundigt wird. 
    Gefragt nach den Gesamtkosten des Referats, konkreten Posten und Mitarbeitern verweist die Bundesregierung auf eine Antwort (21/1214) auf eine bereits zuvor zu dem Therma gestellte Kleine Anfrage. Zu der Frage nach konkret ergriffenen Maßnahmen des Referats seit der Veröffentlichung des Factsheets zur feministischen Klimapolitik im Oktober 2024 schreibt die Bundesregieurng, da der Haushalt 2025 erst im September 2025 beschlossen worden sei, seien von Referat G11 seither keine neuen Projekte initiiert oder bestehende Projekte weiterentwickelt worden. Die laufenden Vorhaben könnten im Transparenzportal eingesehen werden.

    Entwicklung Gesundheitsförderung u. Prävention: Fokus auf sozial benachteiligte Kinder

    [15.10.] Besonderer Blick auf sozial benachteiligte Kinder: Der Zweite Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention liegt als Unterrichtung der Bundesregierung (21/2450) vor. Mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention informiere die Nationale Präventionskonferenz (NPK) alle vier Jahre insbesondere über die Erfahrungen ihrer Mitglieder mit der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie sowie der Strategie auf Landesebene geschlossenen Rahmenvereinbarungen.
    In der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht heißt es, die Rückschau mache deutlich, dass die Zielgruppe der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen gesondert in den Blick genommen werden müsse. Die im Präventionsbericht stellenweise aufgeführten Befunde zu U-Untersuchungen, Arztkontakten und Schuleingangsuntersuchungen deckten sich mit den Befunden des Ersten Fortschrittsberichts zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, wonach Kindergesundheit in hohem Maß mit dem sozioökonomischen Status der Familie korreliere.

    Mehr Elternschutz gefordert

    [15.10.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/2241) 28 Tage Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes. Sie kritisiert darin unter anderem die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) durch Deutschland. „2019 wurden mit der Richtlinie Mindeststandards für die Mitgliedsstaaten formuliert, die bis August 2022 umgesetzt werden mussten. Die vorgesehenen Maßnahmen der Richtlinie reichen von flexiblen Arbeitszeitregelungen, über Elternzeit und Urlaubsansprüchen für pflegende Angehörige bis hin zu einem Rechtsanspruch auf sogenannten Vaterschaftsurlaub“, erläutern die Abgeordneten.
    Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz.
    Der Antrag wird im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt werden.

    Umfangreiche Bafög-Reform gefordert

    [15.10.] Um Studierende finanziell zu entlasten, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2234) eine umfassende und sofortige Bafög-Reform. Die neuen Regelungen sollen nach Vorstellung der Fraktion bereits ab dem Sommersemester 2026 greifen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angekündigt. Beginnend mit dem Wintersemester 2026/2027 soll diese in drei Schritten erfolgen.
    Laut der antragstellenden Fraktion beziehen derzeit lediglich 11,5 Prozent der Studierenden Bafög, obwohl rund 36 Prozent der Gesamtstudierenden armutsgefährdet seien. Eine Reform sei daher dringend geboten und müsse schnellstmöglich erfolgen. Die Grünen fordern, die Bafög-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch würde sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöhen. Zudem müsse die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst werden.
    Der Antrag wird im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung behandelt werden.

    Ehrenamt u. Engagementpolitik im Bundeskanzleramt

    [15.10.] Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 sind dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten sowohl für das Themenfeld Ehrenamt als auch für die Engagementpolitik übertragen worden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1962). In den Zuständigkeitsbereich der im Bundeskanzleramt angesiedelten Staatsministerin für Sport und Ehrenamt gehen der Antwort zufolge die Abteilung Sport und das Referat „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement“ aus dem Bundesinnenministerium und die Referate „Grundsatzangelegenheiten Engagementpolitik, Digitales Engagement“, „Deutsche Engagementstiftung, Engagementinfrastrukturen“ und „Engagementförderung und -forschung“ aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über. 
    Die Versetzungen der betroffenen Beschäftigten in das Bundeskanzleramt seien zum 1. November 2025, vorbehaltlich erforderlicher Zustimmungen der Personalvertretungen, geplant. Bislang sei eine Stelle aus dem Bundesinnenministerium an das Bundeskanzleramt übertragen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen eine Stelle vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, 14 Stellen aus dem Bildungs- und Familienministerium und 74 Stellen aus dem Innenministerium übertragen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt solle die Übertragung von weiteren 4,7 Stellen aus beiden Ministerien in das Kanzleramt folgen.
    Die Staatsministerin wird in der Antwort als „Schalt- und Koordinierungsstelle der Bundesregierung im Bereich des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements“ bezeichnet. Die Gesetzgebungskompetenz und Umsetzungsverantwortung im Gemeinnützigkeits-, Steuer-, Vereins- und Datenschutzrecht liege aber in den dafür zuständigen Bundesministerien. Zu den Begriffen „Ehrenamt“ und „ehrenamtliches Engagement“ schreibt die Regierung, diese würden die vielfältigen Erscheinungsformen von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem oder freiwilligem Engagement umfassen. Im Sinne des Ehrenamtstiftungsgesetzes sei Ehrenamt das bürgerschaftliche Engagement für eine Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, die im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke fördern.

    Zahl fehlender Plätze in der Kindertagesbetreuung

    [14.10.] Die Zahl fehlender Plätze in der Kindertagesbetreuung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1723). Danach sind verschiedene Aspekte zur Abschätzung der Anzahl an fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflege) relevant. Dies sind laut Bundesregierung in erster Linie die Anzahl der bereits vorhandenen beziehungsweise belegten Plätze, die Anzahl an Kindern der relevanten Altersgruppen in der Bevölkerung und der Betreuungsbedarf der Eltern.
    Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, bestand im vergangenen Jahr für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine Differenz von minus 14,6 Prozentpunkten zwischen der Beteiligungsquote auf der einen und dem Anteil an Eltern mit Betreuungsbedarf auf der anderen Seite. Daraus lässt sich der Antwort zufolge „auf Grundlage der zum 1. März 2024 gemeldeten Anzahl unter Dreijähriger in Kindertagesbetreuung sowie der Ende 2023 erfassten Anzahl der Kinder unter drei Jahren in der Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011 über die 2024 erhobenen Elternbedarfe“ eine Lücke von rund 331.000 fehlenden Plätzen ableiten.
    „Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren liegt die Differenz zwischen der Beteiligungsquote und den Elternbedarfen im Jahr 2024 bei minus 6,2 Prozentpunkten“, heißt es in der Antwort weiter. Rechnerisch entspricht dies laut Bundesregierung zirka 152.000 fehlenden Plätzen für Drei- bis unter Sechsjährige.

    Übersicht kommunaler Förderprogramme des Bundes

    [14.10.] In der Förderdatenbank des Bundes kann nach Förderberechtigten unter dem Stichwort„Kommunen“ und nach Fördergebern gefiltert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2208) auf eine Kleine Anfrage. Die Informationen des Webportals zu den Förderprogrammen des Bundes, auch die einzelnen Fördergrundlagen, seien darüber abrufbar. Nach diesen richteten sich die jeweiligen Fördergegenstände, -voraussetzungen, -ausnahmen und -verfahren. Weitere Informationen „finden sich in der Regel“ auch auf den Webseiten der jeweiligen administrierenden Stelle, die in der Förderdatenbank genannt wird, heißt es in der Antwort. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage „Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes“ auf die Bundestagsdrucksache 20/13522 verwiesen.

    Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert

    [14.10.] Die Linksfraktion fordert den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in einem Antrag (21/2216) der Fraktion. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. 
    Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.
    Der Antrag wird im Gesundheitsausschuss behandelt werden.

    Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung u. Fortpflanzungsmedizin

    [13.10.] Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Das Gremium habe unter anderem Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft, heißt es in der Antwort (21/2195) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Die betreffende Arbeitsgruppe habe den Sachstand zur altruistischen Leihmutterschaft und zur Eizellspende in psychosozialer, medizinischer sowie rechtsvergleichender Sicht erhoben und die rechtlichen und ethischen Aspekte der Fortpflanzungstechniken ausführlich gewürdigt. 
    Die Eizellspende und die altruistische Leihmutterschaft würden unter bestimmten Bedingungen als zulässig erachtet, sofern es eine gesetzliche Grundlage dafür gäbe. Angesichts der erheblichen Gefährdungspotenziale der Leihmutterschaft werde dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zuerkannt, der sowohl das bestehende Verbot als auch eine Legalisierung bestimmter Formen der Leihmutterschaft umfasse.
    Der Bericht sei veröffentlicht worden und könne für weitere Diskussionen genutzt werden. Eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung zu dem Abschlussbericht der Kommission habe bisher nicht stattgefunden. Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthalte keine Aussagen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft oder der Eizellspende.

    Zahl der Opfer von Straftaten gegen Obdachlose

    [10.10.] Die Zahl der Opfer versuchter oder vollendeter Straftaten gegen Obdachlose ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2183) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1824). Danach wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im vergangenen Jahr bundesweit 2.194 Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ registiert nach 2.180 im Vorjahr und 1.986 im Jahr 2022. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden in der PKS des Bundes Personen, die mehrfach Opfer wurden, auch mehrfach gezählt.

    Bericht der Ost-Beauftragten für 2025

    [10.10.] Als Unterrichtung (21/2200) liegt der „Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2025“ vor. Darin konzentriert sich die Ost-Beauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) auf die Generation der unter 35-Jährigen. Sie sei die erste Generation, die ausschließlich im vereinten Deutschland aufgewachsen ist, heißt es in dem Bericht. Gefragt werde daher, welche Relevanz die Kategorien „Ost“ und „West“ heute noch haben. Zwar seien junge Deutsche seit dreieinhalb Jahrzehnten in ein und demselben Land aufgewachsen, „die Rahmenbedingungen dieses Aufwachsens unterscheiden sich dennoch bis heute in wichtigen Punkten“, schreibt die Ost-Beauftragte. Vor allem seien die Ostdeutschen in Führungspositionen immer noch „deutlich unterrepräsentiert“. Mit dem fortgeschriebenen Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen“ wolle die Bundesregierung die Repräsentanz in Verwaltung und Behörden nun verbessern.

    Vertiefte Pflegeausbildung in der Kinderheilkunde möglich

    [8.10.] Die generalistische Pflegeausbildung qualifiziert nach Angaben der Bundesregierung zur Pflege von Menschen aller Altersstufen, insbesondere auch in der pädiatrischen Versorgung. Neben dem Abschluss als Pflegefachperson könne mit einem Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung ein gesonderter Abschluss zum „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ gewählt werden, heißt es in der Antwort (21/2124) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Ein bestimmter Vertiefungseinsatz im letzten Ausbildungsdrittel sei aber keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem jeweiligen Bereich und schließe auch eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus. Alle Auszubildenden absolvierten ihre Ausbildung auch in der pädiatrischen Versorgung und könnten diesen Bereich für ihre spätere Berufstätigkeit in Betracht ziehen.
    Eine Bewertung der Entwicklung der Auszubildendenzahlen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist den Angaben zufolge gegenwärtig mangels abgeschlossener statistischer Erhebungen nicht möglich, auch wenn erste Daten darauf hinwiesen, dass gesonderte Abschlüsse nur selten gewählt würden.

    Wohnungsmarktsituation in Deutschland

    [8.10.] Im Jahr 2022 standen in Deutschland insgesamt rund 43,1 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Das waren etwa 2,5 Millionen Wohnungen oder sechs Prozent mehr als 2011, geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/2170) vorgelegten Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland hervor. Rund 17,8 Millionen Wohnungen wurden von den Eigentümern selbst bewohnt. Trotz erheblicher Preissteigerungen haben nach Angaben der Regierung zwischen 2018 und 2021 in Deutschland jährlich über 387.000 Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum gebildet. 
    Im Jahr 2023 seien mit 294.399 Wohnungen in etwa genauso viele Wohnungen fertiggestellt worden wie im Vorjahr, heißt es in dem Bericht weiter. Im Jahr 2024 seien mit insgesamt 251.900 Einheiten erheblich weniger Wohnungen fertiggestellt worden. Während die Zahl der fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser 2024 deutlich um 23 Prozent auf 72.000 Einheiten gesunken sei, sei der Rückgang bei neu fertiggestellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (einschließlich Wohnheimen) mit zwölf Prozent auf 143.900 moderater ausgefallen. 
    Bundesweit hätten laut Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 gut 1,92 Millionen Wohnungen leer gestanden. Das entspreche einem Anteil von 4,5 Prozent in Gebäuden mit Wohnraum. In den westlichen Bundesländern hätten 1,35 Millionen Wohnungen (vier Prozent) leer gestanden, in Ostdeutschland (ohne Berlin) gut 536.000 Wohnungen (7,7 Prozent). In Berlin hätten 40.681 Wohnungen (zwei Prozent) des Wohnungsbestandes leer gestanden. 
    Zur Entwicklung der Mieten heißt es in dem Bericht, die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen habe sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 zum 15. Mai 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat belaufen. Für das Jahr 2024 wird die durchschnittliche Bestandsmiete mit 7,62 Euro pro Quadratmeter und Monat angegeben. Im Jahr 2022 habe die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. 2018 seien es noch 27,2 Prozent gewesen. 
    Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, erhielten im Dezember 2023 rund 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit würden rund elf Prozent aller privaten Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten profitieren. Das Wohngeld solle als sozialpolitisches Instrument dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte mit Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus ihre Wohnkosten selbst tragen könnten, erläutert die Regierung dazu. 
    Die privaten Haushalte gaben laut Bericht im letzten Jahr rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus. Das Grundstücks- und Wohnungswesen sei einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Insgesamt habe die Branche im Jahr 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspreche knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. 

    Künftig beschleunigter Wohnungsbaus dank beschlossenem Bau-Turbo?

    [8.10.] Der Bauausschuss hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/781neu) („Bau-Turbo“) beschlossen. Mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.
    Die Regierungsfraktionen betonen, dass damit zentrale Voraussetzungen geschaffen würden, um schneller, günstiger und flexibler Wohnraum zu schaffen. Kommunen sollen befristet für fünf Jahre von Regelungen des Baugesetzbuches abweichen dürfen und erhalten durch eine Genehmigungsfiktion mehr Entscheidungsfreiheit. Anpassungen beim Lärmschutz und die Möglichkeit zur Nachverdichtung – etwa durch Aufstockungen – sollen den Wohnraumausbau erleichtern. Die Regierungsfraktionen unterstreichen, dass Kommunen nicht unter Druck gesetzt würden, da es sei wichtig, sie im Boot zu haben. Denn die Kommunen träfen die Entscheidung, ob und wie sie den Bau-Turbo anwenden und behielten damit weiterhin Planungshoheit; darunter für Einrichtungen der Daseinsvorsorge, die für junge Menschen relevant sind (z. B. Gesundheits- und Grundversorgungsstrukturen in Quartieren).

    Kritik: 
    - Risiken für Bodenpreise, Flächenverbrauch und sozialräumliche Entwicklung: Kritiker aus der Opposition warnen, dass der neue § 246e Fehlentwicklungen begünstige, da er Spekulation und Bodenpreissteigerungen fördern könne und Kommunen faktisch unter Handlungsdruck setze. Sie argumentieren, dass ungesteuerte Ausweisung neuer Baugebiete Zersiedelung und Flächenfraß verstärke und nicht zwingend mehr bezahlbaren Wohnraum schaffe. Stattdessen brauche es stärker Bestandsentwicklung, um sozialverträgliche, klimaorientierte und quartiersbezogene Lösungen zu ermöglichen – zentrale Aspekte für kindgerechte und jugendfreundliche Sozialräume.
    - Soziale Auswirkungen und Marktmechanismen: Einige Oppositionsfraktionen kritisieren, das Gesetz überlasse den Wohnungsbau weitgehend marktwirtschaftlichen Dynamiken und verschärfe somit Mietkosten- und Bodenpreissteigerungen. Sie fordern stattdessen strukturelle Mietpreisregulierung und eine „Umbau-Wende“, insbesondere angesichts wachsender Leerstände etwa im Bürobereich. Auch eine fehlende Strategie zur Senkung von Baukosten wird moniert, da steigende Kosten und CO₂-Abgaben den Wohnungsmarkt weiter belasten und Familien, Jugendliche sowie sozial benachteiligte Gruppen besonders treffen.
    - Zweifel an Wirksamkeit und Umsetzung: Weitere Oppositionspositionen bezweifeln grundsätzlich die praktische Wirkung des Gesetzes: Die Maßnahmen könnten bestenfalls zu mehr Bauanträgen, nicht jedoch zu tatsächlich nutzbarem Wohnraum führen. Auch technische und statische Umsetzbarkeit – etwa bei Aufstockungen – wird infrage gestellt. Kritisch bewertet wird zudem, dass baurechtliche Erleichterungen ohne parallele Lösungen für Kostensteigerungen, Fachkräftemangel und soziale Sicherungssysteme ins Leere laufen könnten – Faktoren, die direkte Auswirkungen auf die Wohnsituation junger Menschen und ihre Lebensqualität haben. [Vgl. ausführliche BT-Meldung und Sachverständigenanhörung 10.9.]

    Verankerung v. Schutz vor Diskriminierung aufgrund sex. Identität im GG gefordert

    [7.10.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. Dazu hat die Fraktion den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)“ (21/2027) in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung ist für Donnerstag, 9. Oktober 2025, geplant.
    Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 
    Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweisen die Grünen auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter. 
    Wie die Grünen anführen, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Fraktionen ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz. Die Grünen verweisen zudem darauf, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2025 einen gleichlautenden Gesetzentwurf zur Einbringung in den Bundestag beschlossen hatte. 
    Weitere Informationen zum Beschluss des Bundesrates.
    Der Gestzesentwurf wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (ff) sowie im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt.

    Elterngelderhöhung zur Stärkung von Familien u. Kindern gefordert

    [7.10.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/2038) eine Erhöhung des Elterngeldes. Zur Begründung führt sie an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“
    Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird. 
    Der Antrag wird im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt werden.

    Zunahme rechtsextremer Einstellungen u. Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen

    [6.10.] Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1251): “Jung und rechtsextrem – Zur Zunahme rechtsextremer Einstellungen und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen”
    Die Zahl männlicher Tatverdächtiger im Alter bis 13 Jahren in Fällen extremistischer politisch rechts motivierter Kriminalität ist laut Bundesregierung von 100 im Jahr 2023 auf 154 im vergangenen Jahr gestiegen und die weiblicher Tatverdächtiger im Alter bis 13 Jahren in solchen Fällen von 18 im Jahr 2023 auf 50 im Jahr 2024. Bei den männlichen Tatverdächtigen im Alter von 14 bis 17 Jahren lag diese Zahl im vergangenen Jahr bei 3.395 nach 1.594 im Vorjahr und bei den weiblichen Tatverdächtigen bei 457 im Jahr 2024 nach 191 im Jahr 2023, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/1990) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter hervorgeht. Danach wurden im vergangenen Jahr zudem zwei diverse Personen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren als Tatverdächtige solcher Fälle registriert.

    Positives Fazit zur Arbeit der Engagement-Stiftung

    [2.10.] Die Bundesregierung zieht ein sehr positives Fazit der Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). In dem Evaluationsbericht zur DSEE, der nun als Unterrichtung (21/1800) durch die Bundesregierung vorliegt, betont die Regierung unter anderem: „Durch die Gründung einer zentralen Anlaufstelle auf Bundesebene haben Engagement und Ehrenamt an Sichtbarkeit und Profil gewonnen, was wiederum dazu beiträgt, ein stärkeres Bewusstsein und eine höhere Wertschätzung für Engagement und Ehrenamt zu fördern. Indem die DSEE Multiplikatoreneffekte fördert und zum Ausbau der Kooperationen in der Engagementlandschaft beiträgt, stärkt sie den gesamten Engagement- und Ehrenamtssektor.“ 
    Hervorzuheben sei ferner auch die bislang gezeigte Experimentierfreude und die Fähigkeit der Stiftung, schnell auf Krisen reagieren zu können. Diese würden als klare Stärke und ein Identität-stiftendes Merkmal der DSEE wahrgenommen und sollten soweit möglich erhalten werden, heißt es in der Unterrichtung.

    Hilfen für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs

    [2.10.] Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) setzt sich dafür ein, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/2135) auf eine Kleine Anfrage. 
    Das Ministerium prüfe derzeit die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung - auch im Hinblick auf den Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 4. September 2025. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden. Das Ministerium sei mit den Betroffenengruppen bereits seit Sommer in Gesprächen darüber, heißt es in der Antwort weiter.

    Polizei-Ausbildung zum Thema „sexualisierte Gewalt“

    [2.10.] Die Behandlung des Themas „sexualisierte Gewalt“ als Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten des Bundeskriminalamtes erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1708). Vermittelt werden danach rechtliche, psychologische, soziologische und kriminalwissenschaftliche Grundlagen. Hervorzuheben sind der Antwort zufolge Aspekte des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie Maßnahmen der polizeilichen und gesamtgesellschaftlichen Prävention. 
    Für die Bundespolizei gilt dies laut Bundesregierung „grundsätzlich in gleicher Weise, allerdings nur im Rahmen ihrer spezialpolizeilichen Aufgaben und ohne kriminalpolizeiliche Inhalte“.

    Förderung des Vereins „Gesicht Zeigen!“

    [1.10.] Der Verein „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.“ ist im Jahr 2024 mit rund 627.000 Euro durch Bundesmittel gefördert worden. Das geht aus einer Antwort (21/1952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.
    Der Verein setzt sich seit dem Jahr 2000 in vielfältigen Formen für Demokratie, Weltoffenheit und ein konstruktives Miteinander ein. Er ermutigt Menschen dazu, sich aktiv gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus zu engagieren. 

    Möglichkeiten zur Arbeitsförderung im SGB II

    [1.10.] Eine Milliarde Euro mehr für Arbeitsförderung: Die Möglichkeiten zur Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) haben sich bewährt und werden dies auch in Zukunft tun. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2134) auf eine Kleine Anfrage (21/1701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und verteidigt die Aufstockung der Mittel für das Budget für Eingliederung um eine Milliarde Euro.
    Sie führt unter anderem aus, dass Arbeitsgelegenheiten immer nachrangig und nur für eine sehr eingeschränkte Gruppe zielführend seien. Sie dienten der Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit sehr arbeitsmarktferner Menschen. Intensive Beratung, Coaching und die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung hätten sich in den vergangenen Jahren bewährt und seien gesetzlich gestärkt worden. „Damit einhergehend sind die Förderzahlen im Paragraf 16d SGB II gesunken: Im Jahr 2014 gab es rund 
    26.000 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, im Jahr 2024 waren es rund 102.000. Dem entsprechend wurde auch das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen. In der Spitze wurden im November 2021 rund 43.000 Personen im Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt„ nach Paragraf 16i SGB II gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt mit 19.290 Personen im Mai 2025 (aktuelle Zahlen) unter diesem Niveau.“ 
    In der Antwort geht die Regierung auch auf die Rolle der Jobcenter ein. Dort würden Förderentscheidungen dezentral getroffen. Eine verlässliche Finanzierung sei für den anhaltenden Erfolg aller Förderleistungen dabei eine wesentliche Voraussetzung. „Deshalb setzt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unmittelbar um, ausreichend Mittel für Eingliederung sicherzustellen und stockt das Gesamtbudget SGB II ab dem Jahr 2026 um jährlich eine Milliarde Euro gegenüber der Finanzplanung der Ampelregierung auf“, betont die Regierung.

    Bundesmittel für Migrationsforschung

    [1.10.] Im Jahr 2024 hat das Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), das zu gesellschaftlicher Teilhabe & Vielfalt, zu Diskriminierung und Rassismus forscht, insgesamt 53 Projekte durchgeführt. Die Projekte sind der Webseite des Instituts zu entnehmen. Dort finden sich auch die aus der Projektarbeit entstandenen Veröffentlichungen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1953) auf eine Kleine Anfrage. Daraus geht ferner hervor, dass das DeZIM 2024 mit rund 6,7 Millionen Euro aus verschiedenen Bundes-Förderprogrammen gefördert wurde.

    Veränderte Armutsstatistik des Statistischen Bundesamtes

    [30.9.] Die Bundesregierung weist Kritik an der Entscheidung des Statistischen Bundesamtes wegen dessen veränderter Armutsstatistik zurück. In einer Antwort (21/1915) auf eine Kleine Anfrage (21/1632) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, die Entscheidung des Bundesamtes, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedians nicht mehr zu veröffentlichen, habe fachliche Gründe. Zum einen erfasse die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. „Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht“, argumentiert die Regierung. Sie sei aber nicht in die Entscheidung des Bundesamtes involviert gewesen, heißt es in der Antwort weiter.
    Außerdem veröffentliche die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC, so die Regierung.
    Die Grünen hatten kritisiert, dass es nicht dem Standard der Armutsforschung entspreche, wenn die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote ausgewiesen würden, weil so ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht würde.

    Antidiskriminierungsbeauftragte: Studie: Jüd*innen fühlen sich alleingelassen u. benachteiligt

    [20.9.] Studie: Nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 berichten Jüdinnen und Juden in Deutschland über massive Anfeindungen, Diskriminierungen und Ausgrenzungserfahrungen. Die Befragten der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten „Studie zu den Auswirkungen des terroristischen Anschlags am 7. Oktober 2023 auf jüdische und israelische Communities in Deutschland“ schildern in Einzelinterviews und Gruppendiskussionen soziale Isolation und Ausgrenzung in allen Lebensbereichen –  zum Beispiel in Schulen, Hochschulen, am Arbeitsplatz oder in Arztpraxen. Auch berichten sie über verstärkte Rückzugstendenzen. Einige verbergen ihre jüdische Identität, um sich vor Angriffen und Diskriminierung zu schützen. Auch auf die psychische Gesundheit der Befragten hatte der Terrorangriff erhebliche Auswirkungen. Betroffene berichten von Depressionen, Schlafstörungen, Angstzuständen und Panikattacken. Die Autorinnen der bundesweit ersten Studie dieser Art verweisen zudem auf einen Vertrauensverlust jüdischer Menschen in ihr bisheriges Umfeld.

    „Die Studie zeigt, wie sehr Antisemitismus das Leben von Jüdinnen und Juden im Alltag prägt. Sie werden beleidigt, bedroht, diskriminiert und leben im Zustand erhöhter Wachsamkeit. Ihnen begegnet Misstrauen am Arbeitsplatz. Eltern fürchten Übergriffe auf ihre Kinder an Kitas und Schulen oder auf dem Weg dorthin. Studierende berichten von einer bedrohlichen Stimmung an Universitäten“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bei der Vorstellung der Studie anlässlich des bevorstehenden Jahrestages des Terrorangriffs. „Wir müssen die Ängste und Sorgen von Jüdinnen und Juden ernst nehmen. Sie müssen spüren, dass der Rechtsstaat für sie da ist“, sagte Ataman. „Wir brauchen zum einen eine konsequente Strafverfolgung, zum anderen aber auch einen besseren Schutz vor Diskriminierung im Alltag. Nötig sind mehr Beratungsangebote und ein besseres Antidiskriminierungsrecht, das bei Antisemitismus wirkt.“ Zum Beispiel seien israelische Staatsangehörige in Deutschland wegen einer Rechtslücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz momentan nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Die Antidiskriminierungsbeauftragte verwies zudem auf den hohen Bedarf an Beratungsangeboten in jüdischen Communities. Diese Angebote müssten finanziell ausgebaut und abgesichert werden.

    Für die Studie haben bislang mehr als 110 Jüdinnen und Juden über ein Jahr hinweg an qualitativen Forschungsinterviews teilgenommen. Marina Chernivsky, Psychologin und Leiterin des Kompetenzzentrums für antisemitismuskritische Bildung und Forschung (KOAS), und Prof. Dr. Friederike Lorenz-Sinai von der Fachhochschule Potsdam: „Die Befunde zeigen, dass jüdische und israelische Communities in Deutschland zunehmend an gleichberechtigter Teilhabe gehindert werden und Exklusion sowie Diskriminierung in nahezu allen öffentlichen Alltagssphären und institutionellen Kontexten erfahren. Gleichzeitig erleben Jüdinnen*Juden die doppelte Gewalt: einerseits die Botschaftstat des 7. Oktober, andererseits durch die Relativierung und Umdeutung dieser Gewalt im gesellschaftlichen Umfeld. Diese Angriffe auf Würde und Identität verstärken die innerjüdische Kohäsion, während die Zukunftsperspektiven jüdischer und israelischer Communities in Deutschland weiter eingeschränkt werden – noch deutlicher als vor dem 7. Oktober. Daher braucht es einen umfassenden Diskriminierungsschutz, der die Kategorien der (israelischen) Herkunft und der (hebräischen) Muttersprache einschließt und Jüdinnen*Juden wirksam vor Diskriminierung schützt.“ 

    Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, warnt: „Die Studie zu den Auswirkungen des 7. Oktober auf jüdische und israelische Communities in Deutschland zeichnet ein bedrückendes Bild, das Jüdinnen und Juden aber keinesfalls erstaunt. Vielmehr bestätigt die Studie die Erfahrungen des Antisemitismus, dem Jüdinnen und Juden seit dem Massaker der terroristischen Hamas in Israel auch hier in Deutschland tagtäglich ausgesetzt sind. Die dramatische Zuspitzung des Antisemitismus in den vergangenen zwei Jahren hat zur Folge, dass Jüdinnen und Juden zunehmend von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind. Zum Selbstschutz müssen sie ihre eigene Identität immer öfter verstecken – sei es am Arbeitsplatz, an Schulen und Universitäten oder im öffentlichen Raum. Solche Einschränkungen bedeuten den Verlust von Freiheit und schüren Angst. Es ist Zeit, dieser Diskriminierung etwas entgegenzusetzen, damit jüdisches und somit freiheitliches Leben für die gesamte Gesellschaft in unserem Land nicht noch weiter gefährdet wird.“
    [Zum Zwischenbericht der bundesweiten Studie. Die finalen Ergebnisse der Studie erscheinen im Frühjahr 2026; zur rechtlichen Einordung zu antisemitischer Diskriminierung und Fälle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.]

    Visa-, Anerkennungs-& Verwaltungsverfahren für internat. Studierende& Forschende

    [30.9.] Als Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema “Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende” (21/1025) zieht die Bundesregierung eine vorläufig positive Bilanz der Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens durch das Auswärtige Amt. Wie sie in ihrer Antwort (21/1914) schreibt, seien bereits mehr 63.000 Visumanträge online bearbeitet worden. „Die Orientierungsinstrumente im Auslandsportal und die unterstützende Navigation machen die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für Antragstellende nachvollziehbarer und erweisen sich als wirksam.“ Die Notwendigkeit von Nachforderungen von Antragsunterlagen bei Onlineanträgen sei substantiell rückläufig. Die Wartelisteneinträge seien an einigen Auslandsvertretungen um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen. Die Online-Vorprüfung erlaube zudem eine deutliche Verkürzung von Terminen. Schließlich würden durch die digitale Übertragung der Visumunterlagen an die Ausländerbehörden Postlaufzeiten von vier bis sechs Wochen eingespart. Die dank Onlineverfahren vollständigen Anträge ohne Nachforderungsaufwand könnten in der Praxis leichter und damit schneller bearbeitet werden.

    Vermögensungleichheit in Deutschland

    [29.9] Das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1910) auf die Kleine Anfrage (21/1630) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur „Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern“ mit. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes weise für Deutschland zum Jahresende 2023 ein privates Reinvermögen in Höhe von 20,4 Billionen Euro aus. Dies sei die Summe aller Sach-, Geld- und Gebrauchsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten im Eigentum von privaten Haushalten und Organisationen ohne Erwerbszweck, heißt es im weiteren Verlauf des Antwortschreibens. 
    Informationen über die Verteilung dieser Vermögen könnten in Deutschland mangels Register- oder Verwaltungsdaten nur aus Befragungen von Stichproben der Bevölkerung gewonnen werden, die mehr oder weniger großen Stichprobenschwankungen unterlägen und auch die extremen Ränder der Verteilung nicht repräsentativ abbilden könnten, erklärt die Regierung dazu.
    Auf die Frage, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Entwicklung der effektiven Steuer- und Abgabenquoten für durchschnittliche Familienhaushalte und Milliardärsfamilien in Deutschland im Zeitraum von 1995 bis 2025, insbesondere bezüglich direkter und indirekter Steuern habe,antwortet die Regierung: „Der Bundesregierung sind keine regelmäßigen Veröffentlichungen zu Steuer- und Abgabenquoten für verschiedene Haushaltstypen unter Berücksichtigung aller Steuer- und Abgabenarten bekannt. Die regelmäßige OECD-Veröffentlichung “Taxing Wages„ zur Belastung von Arbeitseinkommen zeigt, dass die Durchschnittsbelastung von Arbeitseinkommen im Verlauf der letzten 10 Jahre für Durchschnittsverdiener und Familien in Deutschland tendenziell gesunken und niedriger als noch im Jahr 2000 ist.

    Mehr Mittel für Kommunen

    [29.9.] Die Gemeinden erhalten in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/1892). Damit sollen Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmenssteuerreform vom 14. Juli 2025 („Investitions-Booster“) kompensiert werden.
    Für 2025 erhalten darüber hinaus die Länder weitere 700 Millionen Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, ebenfalls zulasten des Bundeshaushalts. Allerdings müssen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge für das laufende Jahr zugunsten des Bundes wiederum knapp 27 Millionen Euro abgeben. Dies ergibt sich aus der Spitzabrechnung zur Entlastung der Länder von Flüchtlingskosten. Die Abschlagszahlung des Bundes sei für 2025 um diesen Betrag zu hoch ausgefallen, heißt es im Gesetzentwurf.
    Zu dem Gesetzentwurf habe der Bundesrat keine Einwände erhoben.

    [25.9.] Über Maßnahmen des Bundes zur finanziellen Unterstützung der Kommunen informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/1822) auf eine Kleine Anfrage. Unter anderem führt sie Details zu dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (21/1085) aus. Mit dem Gesetz sollen die Details der Verteilung der für die Länder vorgesehenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt werden. Der Entwurf sehe vor, dass die Länder die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen sollen. „Die Länder bestimmen die finanzschwachen Kommunen entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten. Die Bundesregierung erwägt keine Anpassung dieser Regelungen“, heißt es weiter. [BT-Meldung zum Gesetzentwurf]

    [19.9.] Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Entwicklungen der Lage der kommunalen Finanzen in einzelnen Bundesländern. Zur Begründung verweist sie in einer Antwort (21/1728) auf eine Kleine Anfrage auf die verfassungsrechtliche Verantwortung der Länder für die finanzielle Ausstattung von Kommunen. Die AfD-Fraktion hatte sich insbesondere nach der Situation in Baden-Württemberg erkundigt.
    Mit Blick auf das Jahr 2025 betont die Bundesregierung, dass die Kommunen angesichts angespannter Haushaltslagen und steigenden Investitionsbedarfs „vor großen Herausforderungen“ stünden. Zur Unterstützung verweist sie unter anderem auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“, der die „finanzielle Handlungsfähigkeit“ der kommunalen Ebene stärken solle. Außerdem seien im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ umfangreiche Mittel für Investitionen vorgesehen. Auch die Kompensation kommunaler Steuermindereinnahmen im Rahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms werde im Bundeshaushalt 2025 berücksichtigt.

    [12.9.] Vertreter von Kommunen und Landkreisen sehen in dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) (21/1085), mit dem die Voraussetzungen für die Verwendung von bis zu 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ durch die Länder geschaffen werden sollen, lediglich die Chance auf eine punktuelle Abmilderung der kommunalen Finanzkrise. Das wurde bei einer Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses am 12.9. deutlich, bei der auch über das Ausführungsgesetz zu einer begrenzten strukturellen Verschuldung der Länder (21/1087) diskutiert wurde. [Zur ganzen BT-Medlung mit den unterschiedlichen diskutierten Positionen]

    Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen

    [26.9.] Die Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Das betont sie in ihrer Antwort (21/1837) auf eine Kleine Anfrage (21/1618) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dies gehe mit der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, der Stärkung ihrer Resilienz sowie der Prävention psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen einher. Im Zuge der Erarbeitung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ würden diese Aspekte berücksichtigt, wie es in der Antwort weiter heißt. 
    Die Regierung betont, dass sie derzeit keine weiteren Förderprogramme über das Startchancen-Programm hinaus plane, verweist aber zugleich auf die kürzlich erfolgte Ausweitung dieses Programms: „Im Rahmen der Säule II des Startchancen-Programms, der sogenannten Chancenbudgets, sind auch Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung förderfähig. Das umfasst auch die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Die Säule III des Startchancen-Programms fördert den Aufbau multiprofessioneller Teams an Schulen, wozu auch pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheitsberatung und Psychologie gehören. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen obliegen den am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen sowie den jeweiligen Ländern. Ausweitung und Weiterentwicklung des Startchancen-Programms sind Gegenstand interner Überlegungen. Derzeit ist die Aufnahme von Schulen in das Startchancen-Programm noch nicht abgeschlossen. Zum Schuljahr 2025/2026 sind weitere 1. 869 Schulen in das Startchancen-Programm aufgenommen worden, so dass nun 4.008 Schulen in herausfordernder Lage adressiert werden. Zum Schuljahr 2026/2027 werden weitere 21 Schulen in das Programm einmünden.“

    Weniger Frauen in Führungspositionen im Ehrenamt

    [25.9.] Der Anteil von Frauen und Männern im Ehrenamt ist weitgehend gleich verteilt, in ehrenamtlichen Führungspositionen sind Frauen jedoch weiter deutlich unterrepräsentiert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1833) auf eine Kleine Anfrage (21/1601) der Fraktion Die Linke. Die Regierung begründet diesen Umstand unter anderem mit der Familien- und Sorgearbeit, für die Frauen neben der Erwerbsarbeit deutlich mehr Zeit aufwenden als Männer. „Nach der Zeitverwendungsstatistik 2022 lag der Unterschied in der Familien- und Sorgearbeit (Gender Care Gap) bei gut neun Stunden mehr in der Woche für Frauen beziehungsweise bei 43,4 Prozent. Diese Kennziffer zeigt deutlich den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen. Das lässt weniger Raum für die zeitintensive Ausübung von Funktionen im freiwilligen Engagement.“ 
    Der Schlüssel für eine wünschenswerte stärkere Beteiligung von Frauen in Ehrenamt-Funktionen liege zunächst in einem breiten gesellschaftspolitischen Ansatz, wie ihn die Bundesregierung verfolge. Im Koalitionsvertrag habe sich die Regierung klar darauf verständigt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, heißt es in der Antwort weiter.

    Bundesfreiwilligendienst in sozialen Einrichtungen

    [25.9.] In diesem Jahr sind rund 25.000 Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst in sozialen Einrichtungen tätig, Frauen doppelt so häufig wie Männer. Das geht aus einer Antwort (21/1832) auf eine Kleine Anfrage (21/1602) der Fraktion Die Linke hervor. Nach Angaben der Regierung arbeiten die meisten von ihnen (rund 10.600) in der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendbildung und Jugendarbeit. Bei der Tafel arbeiten rund 300 Teilnehmer. Das durchschnittliche monatlich Taschengeld lag bei rund 300 Euro (Ost) und 360 Euro (West). Für viele weitere Fragen der Linken verweist die Regierung auf offiziell zugängliche Informationen des Bundesfreiwilligendienstes.

    Sonderprogramm Junges Wohnen

    [23.9.] Das Sonderprogramm Junges Wohnen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus wird gut angenommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1790) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1531) mit und bezieht sich dabei auf die Förderstatistiken sowie die von der Bundesregierung geführten Gespräche mit den betroffenen Akteuren. Danach wurden im Jahr 2024 insgesamt 8.864 Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende gefördert, davon 2.371 in Bayern, 1.319 in Baden-Württemberg und 1.152 in Nordrhein-Westfalen. Die gewährten Zinssubventionen und Zuschüsse von Bund und Ländern summierten sich auf 628,6 Millionen Euro. Unter Berufung auf Angaben des Deutschen Studierendenwerks gibt die Regierung die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 mit 240.728 an. Die Bruttowarmmiete in einem Wohnhaus des Studierendenwerks lag diesen Angaben zufolge Ende 2023 durchschnittlich bei 305,52 Euro.

    Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kinderwunsch

    [23.9.] Die Geburtenziffer ist zuletzt in fast allen Ländern Europas gesunken: im EU-weiten Durchschnitt von 1,53 im Jahr 2021 auf 1,38 im Jahr 2023. Die Geburtenziffer von 1,35 für Deutschland liege damit im Mittelfeld, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1813) auf eine Kleine Anfrage. Weiter heißt es zur Erläuterung: „Studien weisen unter anderem darauf hin, dass neben sehr individuellen Gründen die Ursachen derzeit auch in dem Gefühl der Unsicherheit angesichts der Weltlage mit dem Krieg in der Ukraine und auch den Nachwirkungen der Corona-Pandemie liegen.“ 
    Die Bundesregierung verbessere mit verschiedenen Maßnahmen die Rahmenbedingungen, damit Eltern ihre Kinderwünsche erfüllen können, mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro seien bislang mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und erhalten worden, betont die Regierung. Die Betreuungsquote für die unter Dreijährigen habe damit von 17,6 Prozent (2008) auf 37,4 Prozent (2024) mehr als verdoppelt werden können. „In den vergangenen Jahren hat der Bedarf für Angebote der Kindertagesbetreuung jedoch weiter zugenommen und übersteigt somit weiter das geschaffene Angebot. Daher plant die Bundesregierung, aus dem Sondervermögen 'Infrastruktur und Klimaneutralität' von 2026 bis 2029 insgesamt 3,76 Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen, um dem Bedarf Rechnung zu tragen“, heißt es in der Antwort weiter.

    Freiwilligendienste

    [23.9.] Die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/1814) auf eine Kleine Anfrage (21/1526) der Fraktion Die Linke.
    Weiter erläutert die Regierung zu Fragen der Fraktion hinsichtlich der Sicherung von Stellen in den Freiwilligendiensten: „Im zweiten Regierungsentwurf für das Jahr 2025 hätten Erhöhungen in den Titeln der Freiwilligendienste nicht mehr zu zusätzlichen Plätzen geführt, weil mit diesen Geldern nur der bereits seit letztem Sommer laufende Freiwilligenjahrgang 2024/2025 sowie der seit Monaten von allen Akteuren vorbereitete und ausfinanzierte jetzige Freiwilligendienstjahrgang 2025/2026 bezahlt werden. Erhöhungen sind erst mit Blick auf den Regierungsentwurf für 2026 und die Finanzplanung 2027 bis 2029 zielführend. Im nunmehr vorliegenden Regierungsentwurf für das Jahr 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 wurden die Titelansätze für den BFD und die JFD um jährlich insgesamt 25 Millionen Euro erhöht und damit eine mehrjährige Planung für die Freiwilligendienstakteure ermöglicht.“

    Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

    [22.9.] Um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/1732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1242). Wie die Fraktion darin schrieb, trat das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 in Kraft. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem die Zahl der von der gesetzlichen Aussetzungsregelung Betroffenen. 
    Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sich insgesamt sich rund 380.000 registrierte Personen auf den Wartelisten befänden. Darunter seien auch „Doppel-Registrierungen und Personen, deren Nachzugswunsch nicht mehr aktuell ist“.

    Zahlen Asylberechtigte, -entscheidungen, Dublin-Überstellungen, Visa

    [18.9.] Im ersten Halbjahr 2025 sind laut Bundesregierung 1.608 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 16.748 Flüchtlingsschutz und 2.634 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 8.082 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/1710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1157) weiter hervorgeht.
    Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 18,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 13.661 Fällen vor Somalia mit 3.140 und der Türkei mit 2.759 Fällen.

    [16.9.] Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1182). Danach kam es im ersten Halbjahr 2025 zu insgesamt 20.574 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag dabei bei 14.294 und die der erfolgten Überstellungen bei 3.109, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug vergangenes Jahr den Angaben zufolge 7.937. Hier gab es laut Vorlage insgesamt 5.169 Zustimmungen sowie 2.326 erfolgte Überstellungen.

    [15.9.] Ende Juli dieses Jahres haben in Deutschland gut 42.800 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1640) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1102) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Juli 2025 im Ausländerzentralregister (AZR) 42.831 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 11.604 Asylberechtigten, Iran mit 4.840 Betroffenen und Syrien mit 4.633 Personen. 
    Die Zahl der Ende Juli 2025 im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 688.518. Hauptherkunftsländer waren in diesen Fällen Syrien mit 291.645 Personen vor dem Irak mit 91.295 und Afghanistan mit 89.330.
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zum genannten Stichtag 381.525 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 298.830 Fällen sowie Irak mit 19.313 und Afghanistan mit 17.357.
    Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende Juli dieses Jahres 193.931 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (127.132) vor dem Irak (11.807) und Somalia (7.466).
    Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 185.868 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge der Irak mit 18.923 Betroffenen, gefolgt von der Türkei mit 17.631 und Russland mit 10.503.

    [15.9.] Im laufenden Jahr sind laut Bundesregierung mit Stand von 13. August insgesamt 73.000 Visa zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen erteilt worden. Im vergangenen Jahr belief sich die Zahl der zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen erteilten Visa auf insgesamt 123.675, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/1641) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. 

    Neue Stiftungsräte: Bundesstiftung Gleichstellung & Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

    [18.9.] Neuer Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung gewählt - Nach Berufung durch Stiftungsratsvorsitzende Karin Prien werden Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen
    Der Deutsche Bundestag hat am 18. September 2025 die Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Gleichstellung für die 21. Legislaturperiode gewählt. Unter Vorsitz von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird der neue Stiftungsrat die Arbeitsschwerpunkte und Vorhaben der Bundesstiftung Gleichstellung maßgeblich gestalten.
    Lisi Maier und Dr. Arn Sauer, Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit und einen konstruktiven Austausch mit dem neuen Stiftungsrat, um unser gemeinsames Ziel – die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland – zu erreichen. Ob bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Unterstützung der praktischen Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort, einem Aufwachsen ohne starre Rollenbilder für Kinder und Jugendliche oder an weiteren Stellen: Wir werden mit vereinten Kräften daran arbeiten, Gleichstellung in Deutschland voran zu bringen.“
    In der 21. Legislaturperiode gehören dem Stiftungsrat neben der Vorsitzenden Karin Prien (CDU/CSU) folgende Personen an:
    - CDU/CSU: Wolfgang Dahler (Stellvertretung: Stephan Albani), Ralph Edelhäußer (Stellvertretung: Ellen Demuth), Oliver Pöpsel (Stellvertretung: Harald Orthey), Astrid Timmermann-Fechter (Stellvertretung: Dr. Anja Weisgerber)
    - SPD: Jasmina Hostert (Stellvertretung: Felix Döring), Josephine Ortleb (Stellvertretung: Carmen Wegge)
    - Bündnis 90/Die Grünen: Ulle Schauws (Stellvertretung: Filiz Polat)
    - Die Linke: Kathrin Gebel (Stellvertretung: Maik Brückner)
    Mehr zur Wahl des Stiftungsrates der Bundesstiftung Gleichstellung für die 21. Legislaturperiode: PM 18.9.25.

    Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung 
    Hier finden sich die nominierten der Unions- und SPD-Fraktion (21/1649), der AfD (21/1650) sowie des Auswärtigen Amts, des Bundesinnenministeriums, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), von dem Bund der Vertriebenen, der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. (21/1654).

    Missachtete Kinderrechte beim Posten von Bildern im Internet

    [15.9.] Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Zusammenfassung der angesprochenen Themen [vgl. vollständige BT-Meldung]
    Gefährdungen durch Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet: In der Anhörung wurde hervorgehoben, dass das Posten von Kinderbildern erhebliche Risiken birgt. Dazu zählen die sexuelle Ausbeutung durch Weiterverwendung eigentlich harmloser Bilder, deren Manipulation mittels KI sowie die Verbreitung auf illegalen Plattformen. Auch Identitätsdiebstahl, die Erstellung von Deepfakes und langfristige psychosoziale Belastungen der betroffenen Kinder – etwa durch Scham, Mobbing oder Stigmatisierung – wurden als zentrale Gefahren benannt. Die Veröffentlichung im frühen Kindesalter schafft dauerhafte digitale Spuren, die Kinder nicht kontrollieren können.

    Rechtslage, Datenschutz und strukturelle Schutzlücken: Die Diskussion zeigte auf, dass die bestehenden Kinderrechte – insbesondere das Recht auf Privatsphäre nach der UN-Kinderrechtskonvention – in Deutschland im digitalen Kontext nicht ausreichend durchgesetzt werden. Es besteht ein deutlicher Handlungsbedarf bei der konsequenten Anwendung des Datenschutzrechts sowie bei der Kontrolle von Regelungen zur Beteiligung und zum Schutz Minderjähriger. Insbesondere fehle eine systematische Datengrundlage zu den tatsächlichen Auswirkungen des sogenannten Sharentings und der kommerziellen Kindervermarktung.

    Kommerzialisierung von Kindheit und Family-Influencing: Ein Schwerpunkt lag auf der zunehmenden ökonomischen Nutzung von Kindern in Social Media. Beim Family-Blogging und Family-Influencing würden Kinder häufig ohne eigene Mitsprache und ohne rechtliche Absicherung in digitale Geschäftsmodelle eingebunden. Fachinstitutionen verwiesen darauf, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz hier theoretisch greift – in der Praxis aber kaum angewendet wird. Kinder erhalten meist keinen Anteil an Einnahmen, und es existiert keine verbindliche Überprüfung der Belastung bzw. des Schutzbedarfs der beteiligten Minderjährigen.

    Beteiligungsrechte von Kindern: Aus kinderschutzfachlicher Perspektive wurde gefordert, Kinder frühzeitiger in Entscheidungen über die Veröffentlichung von Bildern einzubeziehen. Eine Absenkung der Einsichtsfähigkeitsschwelle für Einwilligungen – von derzeit 14 auf etwa 10 Jahre – wird diskutiert, um dem wachsenden digitalen Lebensraum von Kindern gerecht zu werden. Dies würde die Beteiligungsrechte stärken und Eltern stärker in die Pflicht nehmen, kindliche Autonomie zu respektieren.

    Regulatorischer Rahmen und medienrechtliche Herausforderungen: Seitens staatlicher Akteure wurde auf erhebliche regulatorische Komplexität hingewiesen: Es müsse unterschieden werden zwischen Elternpostings, selbstbestimmten Postings Jugendlicher und kommerziellem Influencing. Mehrere Ressorts seien betroffen; eine abgestimmte Strategie fehle bislang. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz verwies auf die zunehmende Brisanz aufgrund von KI-generierten Missbrauchsdarstellungen. Auf europäischer Ebene bietet der Digital Services Act neue Möglichkeiten der Plattformregulierung, wobei das Thema „Eltern posten Kinderbilder“ noch nicht explizit adressiert wird. Präventive Maßnahmen wie automatisierte Warnhinweise beim Hochladen sensibler Inhalte gelten als denkbarer Ansatz.

    Förderung von „Partnerschaften für Demokratie“

    [12.9.] Im Rahmen des Programmbereichs „Partnerschaften für Demokratie“ hat die Gesamtfördersumme für die 357 Partnerschaften für Demokratie im vergangenen Jahr bei 49.793.218,57 Euro gelegen. Im Haushaltsjahr 2025 wird für 332 Partnerschaften für Demokratie eine Gesamtsumme von 44.713.494,67 Euro bereitgestellt. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1635) auf eine Kleine Anfrage. Weiter führt die Regierung aus, dass die Partnerschaften für Demokratie 2024 in der Regel durch kommunale Eigenmittel kofinanziert worden seien. In einzelnen Ländern, darunter Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sei zudem eine ergänzende Förderung aus Landesmitteln erfolgt. Die wissenschaftlich belegten Wirkungen des Programmbereichs „Partnerschaften für Demokratie“ könnten dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs Kommune in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entnommen werden, so die Regierung.

    Turboeinbürgerung wird gestrichen

    [10.9.] Der Innenausschuss hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (21/537) gegeben, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll. Gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwoch mit den Stimmen der übrigen drei Fraktionen den Gesetzentwurf in modifizierter Fassung. Zuvor war ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der Grünen und der Linken angenommen worden.
    Mit der Streichung der Möglichkeit der „Turboeinbürgerung“ soll der „grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Danach wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 unter anderem die für eine Anspruchseinbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Zugleich wurde den Angaben zufolge die Möglichkeit zu einer weitergehenden Voraufenthaltszeitverkürzung auf bis zu drei Jahre statt zuvor bis zu sechs Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen geschaffen, wenn Kenntnisse der deutschen Sprache der Stufe C 1 GER bestehen und der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert ist.
    Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland sei jedoch eine „wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Dem werde die „Turboeinbürgerung“ nicht gerecht.
    Die mit dem angenommenen Änderungsantrag vorgenommenen Ergänzungen beinhalten unter anderem eine Änderung des Durchführungsgesetzes zum europäischen Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Betrieb gehen soll. Im EES werden laut Vorlage der Zeitpunkt und der Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen sowie zu deren Identifikation alphanumerische und biometrische Daten hinterlegt. Mit der Änderung des EES-Durchführungsgesetzes soll den mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten betrauten Dienststellen der Landespolizeibehörden Zugriff auf die Daten von EES gewährt werden.

    Siehe auch die als Unterrichtung (21/1373) vorliegende Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ vom 27.8.

    Chatkontrolle: Kampf gegen sex. Gewalt gegen Kinder u. Jugendliche im Netz

    [10.9.] Der Digitalausschuss hat sich mit dem Stand der unter dem Stichwort „Chatkontrolle“ bekannten europäischen CSAM-Verordnung befasst. Mit dieser Verordnung soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz bekämpft werden. Über die verschiedenen Vorschläge, mit denen Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten dazu verpflichtet werden sollen, Material im Bereich sexuellen Online-Kindesmissbrauch aufzufinden, wird seit mehr als drei Jahren auf EU-Ebene diskutiert. Eine Einigung im Rat konnte bislang nicht erzielt werden. 
    Der zuletzt von der dänischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegte Vorschlag, der eine anlasslose Überwachung sowie ein Client-Side-Scanning vorsah, sollte auf der Tagesordnung der Justiz- und Innenminister am 14. Oktober stehen. Dies sei nun nicht mehr der Fall, die dänische Regierung habe Abstand von der Abstimmung genommen, erklärten Vertreterinnen aus dem Bundesinnen- und dem Bundesjustizministerium am Mittwochnachmittag im Ausschuss. Beide Häuser tragen den dänischen Vorschlag - ebenso wie viele andere EU-Staaten - in der Form nicht mit, erklärten beide Vertreterinnen weiter und sprachen auch die in den vergangenen Tagen massenhaft versendeten Emails an Entscheidungsträger zu dem Thema an.
    Die Abgeordneten betonten fraktionsübergreifend in der anschließenden Diskussion, dass es keine Möglichkeit des flächendeckenden Scannens von Bildern, Videos und Links in privaten Nachrichten auf den Endgeräten der Nutzer geben dürfe und die Privatsphäre geschützt sein müsse. Gefragt wurde nach einem neuen möglichen Kompromissvorschlag und nach einer Positionierung zur Frage der freiwilligen Chatkontrolle. [BT-hib]

    Fachgespräch über die Versorgung psychisch Kranker

    [10.9.] Die Versorgung psychisch kranker Menschen ist nach Ansicht von Expert*innen unzureichend und muss systematisch verbessert werden. Dazu seien Reformen im Gesundheitssystem notwendig, erklärten Vertreter von Fachverbänden in einem Fachgespräch des Gesundheitsausschusses, in dem es auch um die Ergebnisse des zweiten Psychiatrie-Dialogs ging.

    Peter Brieger von der Aktion Psychisch Kranke (APK) appellierte an die Abgeordneten, sich der Sorgen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen anzunehmen. Für die Betroffenen sei es schwierig, zeitnah und bedarfsgerecht Unterstützung zu finden. Das Problem seien Parallelstrukturen und Partialinteressen. So arbeiteten Krankenhäuser oft schlecht mit ambulanten Angeboten zusammen. Er forderte eine grundlegende Neuausrichtung. Angebote müssten regional, sektorenübergreifend, flexibel und niedrigschwellig verankert werden.

    Auch Andrea Benecke von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sprach sich für nachhaltige Reformen aus, wandte sich aber dagegen, das geplante Primärarztsystem für psychisch kranke Patienten anzuwenden. Diese Menschen bräuchten oft lange, um sich zu einer Therapie zu entschließen. Betroffene hätten Hemmungen, dem Therapeuten von ihren Beschwerden zu berichten. Noch schwieriger wäre es, wenn sie zunächst ihrem Hausarzt berichten müssten, bevor sie zu einem Facharzt kämen. Statt dessen könne die psychotherapeutische Sprechstunde genutzt werden, um Patienten zu untersuchen und die Lotsenfunktion zu übernehmen. Sie forderte zudem eine Reform der Bedarfsplanung, um die Versorgung in strukturschwachen Regionen zu verbessern.

    Thomas Buneta von der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) ging darauf ein, dass psychisch kranke Menschen nach einer Krisenbehandlung weiter betreut werden müssten und forderte eine Sicherstellung von Anschlussangeboten. Oft werde nach einer Krise kein Angebot für eine Assistenz gemacht. Nach mehreren Krisen drohe sehr oft der Wohnungsverlust und eine beginnende Deliktanfälligkeit für Bagatellen.

    Elke Prestin vom Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit sagte, die Gruppe der Betroffenen sei nicht klein, steht aber oft am Rand. Jedes Jahr seien rund 28 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen, ein bis zwei Prozent erkrankten sogar schwer. Das stark separierte Versorgungssystem sei gerade für schwer psychische erkrankte Menschen mit komplexem Hilfebedarf dysfunktional. Die Betroffenen würden mit immer neuen Bezugspersonen konfrontiert. Nötig sei ein Hilfesystem ohne sektorale Brüche. [BT-Meldung]

    Aufnahme von „umfassender Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ ins GG gefordert

    [10.9. Die Fraktion Die Linke dringt darauf, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und eine im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. In einem Antrag (21/1594) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. 
    In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“.
    Weiter schreiben die Abgeordneten, die „ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen sowie selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel“ hätten zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung.
    Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“.
    Der Antrag wird behandelt werden im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (ff) sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

    Doppelte Erwerbstätigkeit bei den meisten Eltern

    [9.9.] In Deutschland haben im Jahr 2024 rund 8,4 Millionen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind gelebt. Darunter waren rund 3,3 Millionen Familien mit einem Kind, rund 3,7 Millionen mit zwei Kindern und 1,1 Millionen Familien mit drei Kindern. Diese und viele andere Zahlen zur Situation von Familien in Deutschland sind Bestandteil einer Antwort (21/1524) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass in Paarhaushalten mit Kindern beide Elternteile meistens erwerbstätig sind. In fünf Millionen Paarhaushalten (von insgesamt 6,8 Millionen) mit Kindern arbeiten demnach beide Elternteile. 

    Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen

    [8.9.] Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik der Bundesregierung zielt nach eigenen Aussagen nicht auf die politische Haltung, sondern auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ab. Dies umfasse unter anderem die Bereiche wirtschaftliche Kohäsion, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe und Zugang zu Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1515) auf eine Kleine Anfrage. 
    Zudem nimmt die Bundesregierung Stellung zum Begriff Transformation. Der Begriff beschreibe grundlegende Veränderungen über einen üblicherweise langfristigen Zeitraum, die auf sektoraler und beziehungsweise oder auf regionaler Ebene erfolgten, heißt es in der Antwort. Eine einheitliche Definition von „Transformationsregionen“ sei der Bundesregierung nicht bekannt.

    Gesetz für Pflegefachassistenzausbildung gebilligt

    [8.9.] Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Weg für Änderungen in der Pflege-Ausbildung freigemacht. Er votierte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1493), der die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vorsieht. Die übrigen Fraktionen enthielten sich.
    Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen.
    [Infos zur Sachverständigenanhörung am 6.10.; Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1940) vor: Zur Abmilderung des zunehmenden Fachkräftemangels in der Pflege ist eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten dringend erforderlich.]

    Bundeshaushalt 2025

    [4.9.] Der Haushaltsausschuss kürzte den Etat 2025 im Rahmen der sogenannten Bereinigungssitzung leicht. Veranschlagt sind dem finalen Beschluss zufolge nun 502,55 Milliarden Euro an Ausgaben. Das sind 460 Millionen Euro weniger, als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung standen. Im Vergleich zum Soll-Ansatz 2024 ist es aber immer noch ein Plus von 5,4 Prozent. Ein Plus im Vergleich zum Entwurf gibt es bei den Investitionen. Diese steigen leicht um vier Millionen auf 62,73 Milliarden Euro. 
    Keine Veränderungen sind bei den Steuereinnahmen vorgesehen. Diese sind weiterhin mit 386,84 Milliarden Euro angesetzt. Bei den sonstigen Einnahmen findet sich ein Minus von 460 Millionen Euro auf 33,92 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme beträgt unverändert im Vergleich zum Entwurf 81,87 Milliarden Euro. 

    Gesundheitsversorgung von Geflüchteten

    [3.9.] Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (21/1473) auf eine Kleine Anfrage (21/1317) der Fraktion Die Linke zum Thema “Gesundheitsversorgung von Geflüchteten” u.a. dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, sofern sie bedürftig sind. Das Bndesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) veröffentlicht. 
    Der Referentenentwurf zum Leistungsrechtanpassungsgesetz wird derzeit noch unter Berücksichtigung der Länder- und Verbändestellungnahmen im Kreis der Bundesressorts abgestimmt. 

    Auf die Frage, ob der Bundesregierung das Problem bekannt ist, dass es beim erstmaligen Eintritt in einen Leistungsbezug oder bei einem Rechtskreiswechsel für unterschiedliche Betroffenengruppen zu medizinischen Versorgungslücken kommen kann, weil während der Beantragung, Anspruchsprüfung und Bewilligung sowie der Anmeldung bei einer Krankenkasse und Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheins durch die Behörde teilweise wochen- bis monatelange Bearbeitungszeiten entstehen, antwortet diese, dass dem BMAS die Problemanzeige bekannt ist. Auf rechtlicher Ebene der Mindestsicherungssysteme des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) besteht für die jeweils Leistungsberechtigten sowohl bei Eintritt in ein Mindestsicherungssystem als auch bei einem Rechtskreiswechsel zwischen den Mindestsicherungssystemen ein lückenloser Anspruch auf medizinische Versorgung. Dieser Anspruch wird nicht durch etwaige Bearbeitungszeiten im Rahmen des Verwaltungsvollzugs gemindert. Zudem enthalten die genannten Mindestsicherungssysteme des SGB XII und AsylbLG Regelungen zur Erstattung von Aufwendungen durch Dritte, die bei rechtzeitigem Einsetzen der jeweiligen Mindestsicherungsleistungen nicht zu erbringen gewesen wären.

    Zum Thema der erschwerten Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine infolge der geplanten Rückführung in das AsylbLG erwidert die Bundesregierung, dass für Geflüchtete aus der Ukraine nach dem Rechtskreiswechsel unverändert ein sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen würde. Auch in Zukunft sollten sie bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft unterstützt werden. Anstelle der Jobcenter stehen hierzu dann die Arbeitsagenturen vor Ort zur Verfügung.

    Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung

    [2.9.] Die Bundesregierung bekennt sich zur im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Begünstigungen von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeit und zur Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bei Vollzeit. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/1464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1293). Darin verweist sie auch darauf, dass „die Vorhaben dem Grunde nach bereits Gegenstand der sogenannten Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung, auch unter Beteiligung der anfragenden Fraktion, waren“. 
    Die konkrete Ausgestaltung der steuerlichen Regelung bleibe dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

    Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ging hervor, dass die Bundesregierung im Rahmen des Koalitionsvertrags 2025 steuerliche Anreize plant, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Förderung des Übergangs von Teilzeit- zu Vollzeitbeschäftigung, insbesondere durch die steuerliche Begünstigung von Prämien zur Arbeitszeitaufstockung. Ziel ist es auch, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dieses Vorhaben ist eng mit der aktuellen Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung verbunden: Im Jahr 2024 erreichte die Teilzeitquote mit 29 Prozent einen neuen Höchststand. Fast jede zweite Frau (49 Prozent) arbeitete in Teilzeit, hingegen nur etwa jeder neunte Mann (12 Prozent). Besonders hoch war die Teilzeitquote bei Müttern mit Kindern unter 18 Jahren (68 Prozent) und noch einmal höher mit Kindern unter drei Jahren (73 Prozent).
    Vor allem Frauen wollen heute mehr arbeiten, um eigenständig ihre Existenz und die ihrer Angehörigen abzusichern. Könnten alle Frauen mit Kindern unter sechs Jahren so viel arbeiten, wie sie wollten, ließen sich 840 000 vollzeitäquivalente Stellen besetzen. Dafür muss Sorgearbeit gesellschaftlich und partnerschaftlich gerechter verteilt werden. Ein wesentlicher Grund für die hohe Teilzeitquote und die eingeschränkten Erwerbschancen vieler Frauen sind strukturelle Hürden – darunter unzureichende Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, die überwiegend von Frauen und meist als unbezahlte Sorgearbeit geleistet werden, sowie die zusätzlichen Benachteiligungen insbesondere von Alleinerziehenden. Trotz des Ausbaus übersteigt der Betreuungsbedarf weiterhin das Angebot, sodass viele Frauen, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, an fehlenden Rahmenbedingungen scheitern – mit negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung, das gesamtwirtschaftliche Erwerbspotenzial und die ökonomische Eigenständigkeit. 
    Angesichts der geplanten finanziellen Anreize zur Arbeitszeitausweitung ergeben sich somit grundlegende Herausforderungen für die Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und Erwerbsarbeit sowie für die Vermeidung struktureller Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten, die es zu adressieren gilt.
    Vor diesem Hintergrund ist fraglich, inwieweit die geplante steuerliche Prämie zur Förderung der Aufstockung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen.

    Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stagniert

    [1.9.] Die Bundesregierung verteidigt und erläutert in einer Antwort (21/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1103) die Instrumente des sozialen Arbeitsmarktes, mit dem insbesondere langzeitarbeitslose Menschen den Wiedereinstieg ins Berufsleben finden sollen.
    Unter anderem führt sie aus, dass das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen worden sei. „In der Spitze wurden im November 2021 rund 43.000 Personen im Instrument 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt bei rund 18.400 Personen im Juli 2025 (vorläufige und hochgerechnete Zahlen). Der Höchststand im Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' wurde mit rund 12.200 Förderfällen im Januar 2021 erreicht, die Entwicklung der letzten Jahre ist rückläufig (Juli 2025: rund 3.200). Die Förderentscheidungen werden dezentral in den Jobcentern getroffen. Die weitere Entwicklung der Förderbestände bleibt abzuwarten.“
    Die zuvor genannte Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen habe sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bezogen. Dafür habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „MitArbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bildeten zwar den Kern und seien dennoch nur ein Teil dessen, wie die Regierung betont. 
    Sie verweist darauf, dass zwischen Januar 2018 und März 2020 die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160.000 Personen auf rund 710.000 zurückgegangen sei. Anschließend sei es bedingt durch die COVID-19- Pandemie zu einem deutlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit um bis zu 360.000 Personen auf rund 1,07 Millionen Langzeitarbeitslose in der Spitze (April 2021) gekommen. „Die Langzeitarbeitslosigkeit befindet sich derzeit mit 1,05 Millionen (Juli 2025) auf einem ähnlichen Niveau“, heißt es in der Antwort.

    Aufgaben der Kommission zur Reform des Sozialstaats

    [1.9.] Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) wird sich schwerpunktmäßig auf die Analyse steuerfinanzierter Leistungen und deren Administration fokussieren. Gleichwohl sollen auch die Schnittstellen zwischen der Sozialversicherung und den steuerfinanzierten Leistungen in die Arbeit der Kommission einbezogen werden mit Blick auf eine weitergehende Digitalisierung, Modernisierung und Verbesserung der Transparenz der Sozialverwaltung. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/1420) auf eine Kleine Anfrage.
    Demnach ist die Vorstellung und Veröffentlichung des Abschlussberichts der KSR für Januar 2026 geplant. Außerdem sei eine Kabinettsbefassung geplant. Die Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts liege im Verantwortungsbereich der fachlich betroffenen Ressorts. „Eine Unterrichtungspflicht der KSR gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag ist nicht vorgesehen“, schreibt die Regierung.

    Mindestlohn

    [28.8.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/1403) auf eine Kleine Anfrage (21/1220) der Fraktion Die Linke den Mindestlohn im allgemeinen und ihre Mindestlohnpolitik im besonderen. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 seien eine Vielzahl von Studien durchgeführt worden, die die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns untersucht haben. In der Gesamtbetrachtung hätten diese Studien keinen oder keinen wesentlichen Effekt auf die Beschäftigung nachweisen können, so die Regierung. Zwar bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen statistischem Niedriglohn und gesetzlichem Mindestlohn. Allerdings habe der Mindestlohn zu einer Kompression der Lohnstruktur unterhalb der Niedriglohnschwelle geführt und das „Ausfransen“ der Löhne nach unten gebremst. „Ein besonders starker Rückgang des Niedriglohnanteils seit 2022 ist neben einer veränderten Lohnpolitik der Gewerkschaften vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 zurückzuführen“, heißt es in der Antwort.

    Zukunft des „Fonds Sexueller Kindesmissbrauch“

    [28.8.] Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch auch in Zukunft verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/1402) auf eine Kleine Anfrage (21/1224) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist der Umstand, dass der „Fonds Sexueller Missbrauch“ im März 2025 durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingestellt worden war. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte jedoch in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, den Fonds weiterführen zu wollen. „Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen“, heißt es dazu in der Antwort. 
    Daraus geht weiter hervor, dass es bereits mehrere Treffen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) mit dem Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gegeben hat. 
    Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 seien für Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 53,2 Millionen Euro vorgesehen, führt die Regierung weiter aus. Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel würden nicht ausreichen, um alle - den Voraussetzungen voraussichtlich entsprechenden - eingereichten Anträge zu bewilligen. Im Juni 2025 sei daher ein Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen worden. „Dieser Schritt war notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren.“ Die Regierung weist ferner darauf hin, dass es sich bei den gewährten Hilfen um Billigkeitsleistungen nach Paragraf 53 der Bundeshaushaltsordnung handele, auf die kein Rechtsanspruch bestehe. „Auch nach der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Richtlinie unterliegt die Gewährung der Leistungen ausdrücklich dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“, schreibt die Regierung.

    Gesunde und sichere Arbeit

    [27.8.] Im Fokus des Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG)“ steht die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und damit das Ziel, Beschäftigte wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen sowie Unfällen zu schützen. Um dieses Ziel zu erfüllen, müssen gesetzliche und untergesetzliche Rahmenbedingungen zum Erhalt der Sicherheit und Gesundheit kontinuierlich überprüft und für eine veränderte Umwelt optimiert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1364) auf eine Kleine Anfrage.
    Ein statistischer Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen sowie zu volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit werde jährlich durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufbereitet und in Form des Berichts „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ von der Bundesregierung vorgelegt, heißt es in der Antwort weiter.

    Dialog über Fortentwicklung des Sozialstaats

    [27.8.] Die Bundesregierung betont in einer Antwort (21/1366) auf eine Kleine Anfrage die Bedeutung der Einbeziehung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure in den Dialog über die Fortentwicklung des Sozialstaats. „Betroffene Gruppen hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme im engeren Sinne sind Personen, die aufgrund von unterschiedlichen Lebenslagen Unterstützung in Form von sozialen Leistungen benötigen und die an den jeweiligen Leistungsbezug verbundenen Voraussetzungen erfüllen. Im weiteren Sinne umfasst der Blick auf die sozialen Sicherungssysteme auch diejenigen Personen, welche die sozialen Leistungen über ihre Beiträge oder Steuern finanzieren, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen, ebenso wie diejenigen Personen, die die dabei relevanten Verwaltungsprozesse umsetzen“, schreibt die Regierung.

    Bundesrat: Haftungsrecht-Erleichterung für Ehrenamtler*innen

    [27.8.] Der Bundesrat hat den „Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit“ (21/1388) in den Bundestag eingebracht.
    Mit der Vorlage will der Bundesrat die Haftung von ehrenamtlich tätigen Organ- und Vereinsmitgliedern weiter beschränken. Bisher gilt nach Paragraf 31a und Paragraf 31b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass sie für Schäden gegenüber dem Verein nur eingeschränkt haften, wenn ihre jährliche Vergütung 840 Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Ehrenamtspauschale. Die Grenze soll laut Bundesratsentwurf auf 3.000 Euro angehoben werden, entsprechend der sogenannten Übungsleiterpauschale.
    Ziel sei es, die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten, insbesondere von Vorstandsämtern, zu erleichtern. Der Betrag werde „häufig als deutlich zu niedrig empfunden“ und sei „nicht selten einer der Gründe, aus denen sich potenzielle Ehrenamtliche gegen ein Vereinsengagement entscheiden“. Für viele, insbesondere kleinere Vereine sei es daher bereits jetzt schwieriger , ihre Vorstandsämter besetzen zu können.
    Zugleich verweist der Bundesrat darauf, dass Vereine bislang zwar Satzungsregelungen zur Haftungsbegrenzung treffen konnten, dies jedoch „einen erheblichen bürokratischen Aufwand“ bedeutet habe. Mit der Anhebung solle zudem „ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Vereine und der Engagierten“ erreicht werden. Die vorgeschlagene Änderung habe keine Auswirkungen auf die steuerrechtliche Behandlung von Entschädigungszahlungen. Vorgesehen ist außerdem eine Übergangsvorschrift, wonach für Haftungsfälle aus der Vergangenheit die alte Regelung weiter gilt.
    Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hatte, Stellung genommen. Sie begrüßt die Erweiterung der Haftungsprivilegien und die Anhebung der Vergütungsgrenze. Zugleich weist sie darauf hin, dass derzeit eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale geprüft werde. Das Ergebnis dieser Prüfung solle bei der Änderung der Paragrafen 31a und 31b BGB berücksichtigt werden.

    Länderkammer fordert Korrektur des SGB XII

    [27.8.] Der Bundesrat hat den Entwurf (21/1382) eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgelegt. Darin geht es um Regelungen der unentgeltlichen Versorgung von Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und um deren Finanzierung durch Bund und Länder.
    „Die Bereitstellung von unentgeltlicher Vollverpflegung und Haushaltsenergie stellt eine Sachleistung durch den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft dar. Dies hat nach Auffassung des Bundes bei der aktuellen Formulierung der Vorschrift zur Konsequenz, dass im Anwendungsbereich des Vierten Kapitels SGB XII der Erstattungsbetrag an den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft - anders als die Zahlung des vollen Regelsatzes an die leistungsberechtigte Person - nicht in die Bundeserstattung gemäß Paragraf 46a Absatz 1 SGB XII einfließen darf. Die Vorschrift hat somit zu einer - nicht beabsichtigten - Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Träger der Sozialhilfe geführt“, kritisiert die Länderkammer und fordert eine Korrektur. 

    Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

    [27.8.] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern“ (21/1394) vorgelegt. Danach besteht bei „Fällen von Kindesentführungen, bei denen es (noch) nicht zu sexuellen Missbrauchshandlungen oder sonstigen Anschlusstaten gekommen ist“, eine gesetzliche Lücke in Bezug auf einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Kindern. Daher hat der Gesetzentwurf laut Begründung „in erster Linie zum Ziel, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ergebenden Lücken des strafrechtlichen Schutzes von Kindern zu schließen“. 
    Der Entwurf sieht den Angaben zufolge zunächst die Erweiterung des Straftatbestandes im Paragrafen 235 des Strafgesetzbuches (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor, wonach dann das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden sollen. Die Neufassung der Vorschrift enthält laut Vorlage im Übrigen „Qualifikationen für Fälle gesteigerten Unrechts“. Daneben soll unter anderem eine Ergänzung in der Strafprozessordnung gewährleisten, dass die Anordnung der Untersuchungshaft nach Kindesentführungen erleichtert wird.

    Die Bundesregierung erachtet die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung als nicht erforderlich, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Die effektive strafrechtliche Verfolgung von Kindesentführungen sei auch aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

    Von der Antidiskriminierungsstelle geförderte Projekte

    [27.8.] Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wird vom Deutschen Bundestag gewählt, ist aber nicht Teil der Bundesregierung. 
    Letztere listet in Ihrer Antwort (21/1374) auf eine Kleine Anfrage die Projekte auf, die über Zuwendungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2019 bis 2025 gefördert wurden.
    Einzelne Projekte werden dabei näher beschrieben; bspw. das Projekt „AutoCheck“, welches das Ziel verfolgte, Antidiskriminierungsstellen in die Lage zu versetzen, neuartige Diskriminierungsrisiken durch automatisierte Entscheidungssysteme (ADMS) etwa im Bereich Kreditvergabe, Versicherungen, Wohnungsvergabe oder Onlinehandel besser zu verstehen und konkrete Fälle von Diskriminierung durch ADMS zu erkennen, um im Einzelfall Betroffene
    besser unterstützen zu können. Im Zuge des Projekts wurden ein Ratgeber zu Diskriminierung durch ADMS für Antidiskriminierungsstellen veröffentlicht, ein Schulungskonzept entwickelt und Workshops zum Thema durchgeführt. 
    Eine Erfolgskontrolle fand gemäß Nummer 11a VV zu § 44 BHO statt.
    Andererseits bspw. zum Programm „respekt*land“ schreibt die BReg, dass durch den Ausbau von Beratungsangeboten in allen Bundesländern die Zuwendungen in diesem Programm unmittelbar dazu beitragen, die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene von Diskriminierung zu verbessern. Die genannten Stellen beraten und unterstützen die Ratsuchenden im Diskriminierungsfall direkt und niedrigschwellig durch Einzelfallberatung vor Ort. Auch außerhalb des Programms kommen Zuwendungen an Antidiskriminierungsstellen und Beratungsangebote der verbesserten Unterstützung von Diskriminierung betroffener Personen zugute.

    Bundesrat fordert dauerhafte Förderung der Frühen Hilfen

    [27.8.] Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (21/1379) zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgelegt. Dieser hat vor allem das Ziel, eine dauerhafte Förderung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel (Dynamisierung) durch den Bund zu erreichen. 
    Mit den Frühen Hilfen werden Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr durch ein breites Netz von Hilfsangeboten unterstützt. Die Länderkammer fordert konkret, den im KKG genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 bis 2028 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben und ab 2028 entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der Unter-Drei-Jährigen, der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes und des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung den Verteilschlüssel jeweils anzupassen, sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt.

    Bundesrat will Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes schützen

    [27.8.] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes“ (21/1383) vorgelegt. Wie die Länderkammer in der Vorlage ausführt, sind realistisch wirkende Medieninhalte, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert worden sind - sogenannte Deepfakes - seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Dabei schafften Deepfakes vor allem auch Gefährdungen für den Schutz der Persönlichkeit. 
    „Beispielhaft hierfür stehen Fallgestaltungen, in denen Gesichter oder andere Körperteile in Videos ausgetauscht, Mimik und Gestik gezielt gesteuert oder Stimmen nachgeahmt werden und hierbei der Anschein einer authentischen Wiedergabe erweckt wird“, schreibt der Bundesrat in der Vorlage weiter. Nach bisherigen Erkenntnissen handele es sich häufig um Fälle, in denen Frauen und Mädchen durch technische Manipulation von Bild- oder Videoaufnahmen „in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen offensichtlich nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden“. 
    Der Gesetzentwurf sieht laut Vorlage eine „spezifisch auf Deepfakes und vergleichbare technische Manipulationen zugeschnittene Vorschrift zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch vor“. Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung soll danach künftig bestraft werden, wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, „indem er einen mit computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalt, der den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahme des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht“. 
    Darüber hinaus enthält der Entwurf den Angaben zufolge Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, „zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen sowie Folgeänderungen im Strafantragsrecht und in der Strafprozessordnung“.

    Bundesrat will frühen Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber*innen

    [27.8.] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt“ (21/1384) vorgelegt. Damit soll Asylbewerbern grundsätzlich nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden, „unabhängig davon, ob sie dazu verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, oder ob sie bereits in einer Anschlussunterbringung untergebracht sind“.  
    Auf diese Weise würden nicht nur der gesellschaftlichen Erwartungshaltung einer stärkeren Heranziehung von Asylbewerbern zur Arbeit und der Bereitschaft vieler Asylbewerber zur Aufnahme einer Arbeit Rechnung getragen, sondern vor allem die Sozialsysteme entlastet, schreibt der Bundesrat in der Vorlage. Nach der derzeitigen Rechtslage unterliegen Asylbewerber - je nachdem, ob sie dazu verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen - den Angaben zufolge für drei beziehungsweise sechs Monate einem absoluten Beschäftigungsverbot.
    Ausgeschlossen bleiben soll der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt laut Bundesrat für diejenigen Asylbewerber, bei denen die Gesetzeslage unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung ein absolutes Beschäftigungsverbot vorsieht, „weil sie das Asylrecht missbrauchen“. Dies betreffe vor allem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und solche, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde, heißt es in der Vorlage weiter.

    Bundesrat will Asylrechtsprechung beschleunigen

    [27.8.] Die Asylrechtsprechung in Deutschland soll nach dem Willen des Bundesrates einheitlicher gestaltet und beschleunigt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter“ (21/1380) hervor. Danach sollen die Vorschriften des Asylgesetzes zur Berufungszulassung und Beschwerde neu gefasst und dadurch Leitentscheidungen ermöglicht werden, „die die Bearbeitung der Asylverfahren insgesamt einheitlicher, effektiver und schneller machen“. 
    In Hauptsacheverfahren sollen die Verwaltungsgerichte den Angaben zufolge bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und bei Divergenz künftig die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen können. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird den Verwaltungsgerichten laut Vorlage die Möglichkeit der Zulassung der Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung eingeräumt.
    In bestimmten Fällen soll zudem der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts neben dem Berufungsverfahren auch das Berufungszulassungsverfahren einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen können, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Gelten soll dies danach für Fälle, in denen die Lage in dem Herkunfts- oder Zielstaat bereits durch eine Entscheidung des Senats geklärt ist und die Rechtssache „sonst keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat“.

    Bundesrat will Mietwucher besser bekämpfen

    [27.8.] Der Bundesrat dringt auf eine bessere Bekämpfung von Mietwucher. In einem dazu vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher“ (21/1397) schlägt die Länderkammer eine Änderung in Paragraf 5 („Mietpreisüberhöhung“) des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStrG 1954) vor. Ein ähnlichen Entwurf des Bundesrates (20/1239) war in der vergangenen Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen.
    Demnach soll künftig schon ordnungswidrig handeln, wer „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bisher sieht die Norm vor, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Zudem soll nach Willen der Länderkammer die maximale Höhe des Bußgeldes von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Vorgesehen ist außerdem eine Übergangsvorschrift, wonach die Neuregelung nur auf Mietverhältnisse angewendet werden soll, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. 
    Die Länderkammer führt zur Begründung an, dass die Bußgeldbewehrung sowie die Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, auf Grundlage von Paragraf 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) überhöhte Miete zurückzufordern, „grundsätzlich geeignete Instrumente [wären], um marktbedingt ausufernden Mietverlangen sowohl im konkreten Mietverhältnis als auch allgemein unter generalpräventiven Gesichtspunkten zu begegnen“. Die Vorschrift sei in der Praxis aber durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs „weitgehend wirkungslos geworden“, da diese sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebotes stelle.
    Wie in der Begründung ausgeführt wird, solle künftig auf das „Erfordernis der Ausnutzung“ verzichtet werden und stattdessen „bei der Frage der Unangemessenheit allein auf das objektive Kriterium des Vorliegens eines geringen Angebots abgestellt werden“. So würden die bisherigen Darlegungs- und Beweisprobleme in Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehungsweise in zivilrechtlichen Rückforderungsverlangen „erheblich entschärft“, argumentiert die Länderkammer. Die vorgeschlagene Verdoppelung des Bußgeldrahmens wird auch damit begründet, dass dieser seit 1993 nicht mehr angepasst worden sei und heute keine ausreichende generalpräventive Wirkung mehr entfalten könne.

    Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hatte, Stellung genommen. Sie nimmt den Entwurf „zur Kenntnis“. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, eine „Expertengruppe Mietrecht“ einzusetzen, die eine Reform zur Präzisierung der Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 WiStrG 1954, eine Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse sowie eine Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften bis spätestens 31. Dezember 2026 vorbereiten soll. „Den Ergebnissen der Beratungen der Expertengruppe Mietrecht sollte aus Sicht der Bundesregierung nicht vorgegriffen werden“, heißt es in der Stellungnahme.

    Bundesrat fordert besseren Schutz für Engagierte

    [27.8.] Der Bundesrat hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit“ (21/1391) in den Bundestag eingebracht.
    Mit der Vorlage soll die Strafzumessungsregelung in Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) ergänzt werden. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen bei der Strafzumessung künftig ausdrücklich auch Auswirkungen berücksichtigt werden, die geeignet sind, „gemeinnütziges Engagement des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Ziel sei es, die besondere Schutzwürdigkeit ehrenamtlich Tätiger hervorzuheben und der Gefahr entgegenzutreten, dass sie sich nach Angriffen aus Angst, Frustration oder Demotivation aus ihrem Engagement zurückziehen. Im Entwurf wird betont, dass gemeinnützige Tätigkeit, insbesondere ehrenamtliche Tätigkeit, einen „tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft“ bilde und „von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben“ sei.
    Der Bundesrat verweist darauf, dass ehrenamtlich Engagierte immer wieder Ziel von Angriffen „sowohl physischer als auch psychischer Art“ werden. Betroffen seien insbesondere kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Flüchtlingshelfer oder Schiedsrichter. Geschützt werden sollen nach dem Entwurf insbesondere Tätigkeitsfelder wie Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingshilfe, das sicherheitsrelevante Ehrenamt - etwa Feuerwehr und Rettungsdienste - sowie Vereinsarbeit und Umweltschutz. Zugleich stellt der Bundesrat klar, dass die vorgeschlagene Neuregelung für den Bereich der Strafzumessung „eine klarstellende und konkretisierende Regelung“ enthalte, „ohne den Bereich des ohnehin bereits Strafbaren auszudehnen“. 

    Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hatte, Stellung genommen. Sie unterstützt die Zielsetzung, „die für das Gemeinwesen grundlegende Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit und die besondere Schutzwürdigkeit ehrenamtlich tätiger Personen hervorzuheben“. Zugleich kündigt sie an, zeitnah einen eigenen weitergehenden Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vorzulegen, dem durch die Bundesratsinitiative nicht vorgegriffen werden solle.

    Altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive

    [26.8.] Im aktuellen Koalitionsvertrag (S. 69) heißt es: "Der souveräne, sichere und kritische Umgang mit digitalen Tools und Medien steigert die Resilienz unserer Gesellschaft, die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Wir starten deshalb eine altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive. Hierfür nutzen wir die Vielfalt von Start-ups, Wirtschaft, öffentlichen Bildungsträgern und Sozialverbänden, um innovative und nachhaltige Angebote für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. In einer zunehmend vernetzten Welt gewährleisten wir allen die digitale Teilhabe und stärken die Barrierefreiheit. Wir bekämpfen Diskriminierung im digitalen Raum und schützen digitale Grundrechte. Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz."

    Die von der Bundesregierung geplante altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase, dies betrifft auch den konkreten Zeitplan und die Zielfestsetzung. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1362) auf eine Kleine Anfrage. Die Maßnahme sei nicht in den Haushaltsentwurf für 2025 eingebracht worden, für 2026 sei aber geplant, Mittel einzusetzen. Die Höhe dieser Mittel stehe bislang nicht fest. „KI-Kompetenzen sind Bestandteil der digitalen, altersübergreifenden Kompetenzoffensive und werden in der Konzeptionsphase berücksichtigt“, heißt es in der Antwort weiter.

    Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet

    [22.8.] Der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) sind laut Bundesregierung in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 11.427 Meldungen übermittelt worden. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 24.588 Meldungen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/1347) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. 
    Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern geht das BKA mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) gegen Hass und Hetze im Netz vor. Dadurch soll einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation in sozialen Netzwerken entgegenwirkt und eine effektive Strafverfolgung der dort begangenen Straftaten ermöglicht werden.

    Förderung sexueller Aufklärung durch den Bund

    [22.8.] Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erhält in diesem Jahr Zuwendungen in Höhe von 5,2 Millionen Euro, das entspricht in etwa der Fördersumme der vergangenen zehn Jahre. Die Bundesgeschäftsstelle des Verbands „pro familia - Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.“ wird mit 854.000 Euro vom Bund unterstützt, diese Mittel sind gegenüber 2024 und 2023 deutlich gesunken und bewegen sich wieder auf dem Niveau von 2015. Diese Informationen sind Teil einer Antwort (21/1339) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.

    Selbstbestimmungsgesetz - Speicherung von Daten (Meldewesen)

    [22.8.] Um die Einführung neuer Datenfelder im Datensatz für das Meldewesen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/1340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Wie die Fraktion darin schrieb, hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Ziele die Bundesregierung „mit der Einführung der drei neuen Datenfelder (früheres Geschlecht, Änderungsdatum, verantwortliche Behörde) im Datensatz für das Meldewesen“ verfolgt.
    Dazu führt die Bundesregierung aus, dass „Behörden für die (registerübergreifende) Identifikation einer Person deren Grunddaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht usw.)“ nutzten. Der Name einer Person sei dabei ein wesentliches Merkmal, Datensätze zweifelsfrei und dauerhaft der richtigen Person zuzuordnen. Deshalb gebe es aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwischen wichtigen Registern der Verwaltung Änderungsmitteilungen, wenn sich wesentliche Daten der Person wie zum Beispiel Name, Anschrift oder Geschlecht ändern. So werde gewährleistet, dass diese Register stets über die aktuellen Daten zu der Person verfügen.
    Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist am 1. November 2024 das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) vollständig in Kraft getreten. Hiernach könnten Personen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 SBGG vor dem Standesamt selbst erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Mit der Erklärung nach Paragraf 2 Absatz 1 SBGG seien die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. 
    Um die Personenidentität weiterhin nachvollziehen zu können, „werden beispielsweise im Meldewesen Daten zu früheren Vornamen gespeichert, ohne nach dem Rechtsgrund der Änderung zu unterscheiden“, heißt es in der Antwort ferner. Ebenso werden danach auch frühere Nachnamen und der Geburtsname gespeichert und übermittelt, um beispielsweise eine Änderung des Nachnamens im Zusammenhang mit einer Eheschließung nachvollziehen zu können. Ein ähnliches Bedürfnis bestehe bei der Änderung der Personenstandsangaben im Rahmen des SBGG. Entsprechend würden die Änderungen nach dem SBGG wie jede andere Änderung des Vor- oder Familiennamens im Meldewesen verarbeitet.
    Nach der alten Rechtslage nach dem Transsexuellengesetz wurde den Angaben zufolge auf dieses übliche Verfahren zur Aktualisierung von Daten „zugunsten eines sehr strengen Schutzes verzichtet, da es sich auf Grund des sehr aufwändigen vorangegangenen Prüfverfahrens um eine sehr kleine Personengruppe handelte“. Aus diesem Grund habe diese Gruppe besonders geschützt werden können, „indem ihre früheren Daten nur verarbeitet werden durften, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erforderten oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde“. Dieses Vorgehen lasse sich nach jetzt geltender Rechtslage nicht aufrechterhalten.

    Aktionsplan& Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit u. Menschenhandel

    [20.8.] Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel.
    Der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelte Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung (NAP A/Z) wird in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 12. Februar 2025. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1314) auf eine Kleine Anfrage zum Thema “Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel”.
    Ferner führt sie aus, dass die Entwicklung des NAP A/Z als breiter Beteiligungsprozess aufgesetzt wurde, in den verschiedene Stakeholder eingebunden waren (Ressorts, Sozialpartner, zivilgesellschaftliche Organisationen). Bei dem NAP A/Z handelt es sich um ein „Living Document“, das im Rahmen seiner Umsetzung kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und angepasst wird. In Fortführung des Beteiligungsprozesses wird die Weiterentwicklung und die damit verbundene Klärung von Fragen hinsichtlich etwaiger Ergänzungen, Erweiterungen und Streichungen im Austausch mit den Stakeholdern erfolgen. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einmal jährlich eine entsprechende Abfrage durchführen. 
    Wiederum die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel trägt dazu bei, bundesweit Kooperationsstrukturen gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel auf- und auszubauen und somit die Kompetenzen der zuständigen Stellen zu stärken. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bewusstseinsschaffung und die Vermittlung von Kenntnissen zu ausbeuterischen Arbeits- und Zwangssituationen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Insbesondere führt die Servicestelle Schulungen durch, um Behörden für das Vorliegen von Arbeitsausbeutung und den Umgang mit Betroffenen zu sensibilisieren. Die Servicestelle ist keine Fachberatungsstelle, an die sich betroffene Personen wenden, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten. Auch die Meldung oder Überprüfung von Verstößen multinationaler Unternehmen in Zusammenarbeit mit der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelten „Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze“ gehört nicht zu den Aktivitäten der Servicestelle.

    Fachkräftegewinnung in der Bildung

    [20.8.] Die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht, die Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu stärken. In einer Antwort (21/1312) auf eine Kleine Anfrage (21/1098) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie dabei mehrfach auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. So sei es unter anderem ein Ziel, „die duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens“ einzuführen, um die Attraktivität der Aus- und Weiterbildung in den Erziehungsberufen durch vergütete und praxisnahe Modelle in Anlehnung an die duale Ausbildung wie die hieran orientierten dualisierten Länderformate zu steigern. Die Regierung betont darüber hinaus, die Anerkennungsfrist für ausländische Berufsabschlüsse deutlich verkürzen zu wollen. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass von 2020 bis 2024 in insgesamt 257.072 Fällen eine Förderung der Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgte. Die Regierung betont, eine Weiterentwicklung des AFBG im Blick zu haben.

    Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren

    [18.8.] Die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1285) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1158). Darin schrieb die Fraktion, dass der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Satz „Aus dem 'Amtsermittlungsgrundsatz' muss im Asylrecht der 'Beibringungsgrundsatz' werden“ eine grundlegende Umstellung des bislang geltenden Verfahrensrechts im asylgerichtlichen Verfahren erwarten lasse.
    Der Amtsermittlungsgrundsatz sei ein „zentrales rechtsstaatliches Prinzip“ und ermögliche Bürgern gegenüber staatlichen Stellen den „Ausgleich der im Ausgangspunkt ungleichen Machtpositionen“, führte die Fraktion weiter aus. Er verpflichte die Verwaltungsgerichte zur eigenständigen Sachverhaltsermittlung und trage damit zu einem effektiven Rechtsschutz für Kläger bei. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verwaltungsverfahren unterschieden sich damit grundlegend von der Zivilgerichtsbarkeit, in der der Beibringungsgrundsatz gelte, da sich im Grunde gleichstarke Parteien gegenüberstünden.
    Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, plant sie eine Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung, „die verwaltungsgerichtliche Verfahren insgesamt effektivieren soll“. Im Übrigen sei die Prüfung der Maßnahmen des Koalitionsvertrages in Bezug auf die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen.

    Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

    [14.8.] Mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) unterstützt der Bund Städte und Gemeinden unmittelbar bei der zukunftsorientierten Entwicklung ihrer Innenstädte, Ortskerne und Zentren. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (21/1236) auf eine Kleine Anfrage. Für das flankierend zur Bund-Länder-Städtebauförderung aufgelegte Programm seien insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Noch bis Ende November 2025 würden damit 217 Städte und Gemeinden aus allen Ländern und in allen Stadtgrößen mit unterschiedlichen Problemlagen mit bis zu fünf Millionen Euro Bundesmitteln pro Projekt gefördert. Die Antwort enthält zudem Angaben zu den 63 im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten ostdeutschen Kommunen.

    Haushaltsmittel 2024 für „Demokratie leben!“

    [12.8.] Für das Haushaltsjahr 2024 hat der Haushaltsgesetzgeber für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 182 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ausgereicht wurden Haushaltsmittel in Höhe von 171,8 Millionen Euro. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1208) auf eine Kleine Anfrage mit. Die Regierung verweist darin auf mehrere von ihr bereits geleistete Antworten zu den Haushalts- und Fördermitteln in diesem Zusammenhang.

    Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen

    [12.8.] Die konkrete Ausgestaltung der von der Koalition angekündigten Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen zur Fachkräftesicherung dauert laut Bundesregierung noch an. Dies teilt sie in einer Antwort (21/1206) auf eine Kleine Anfrage mit. Als Gründe nennt sie darin unter anderem, dass aufgrund der laufenden Haushaltsaufstellung derzeit „noch keine Aussagen zu entsprechenden finanziellen Aufwendungen getroffen werden“ könnten. Außerdem stünden gemäß Koalitionsvertrag „alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt“.
    In weiteren Ausführungen schreibt die BReg u.a., dass sich durch einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote von Frauen die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland erhöht. Beispielsweise umfasse die Gruppe der Mütter mit jüngstem Kind unter sechs Jahren, die sich in einer familienbedingten Erwerbspause befinden und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wünschen, ca. 840 000 Personen.
    Ziel der Bundesregierung sei es, dass Frauen wie Männer ihre Erwerbswünsche umsetzen. Zahlen der Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamtes zeigen: Eine von vier erwerbstätigen Müttern hätte gern mehr Zeit für den Beruf. Insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen ist davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Vollzeit- oder Teilzeitarbeit beeinflussen. 
    Ihrzufolge belegen zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse , dass sich der Ausbau der Kindertagesbetreuung positiv auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern auswirkt. Auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter unterstützt die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Das jährliche Monitoring zum Ausbaustand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung des damligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt, dass der elterliche Bedarf zeitgleich zum Ausbau der Angebote weiter angestiegen ist. Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf für unter Dreijährige liegt bei 14,6 Prozentpunkten. Auch bei der Altersgruppe der über Dreijährigen bis zum Schuleintritt ist der Bedarf noch nicht vollständig durch Angebote gedeckt. Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik gehen davon aus, dass für unter Dreijährige in Westdeutschland aktuell rund 210 000 Plätze zur Bedarfsdeckung fehlen. Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter für das Schuljahr 2026/2027 bei konstant bleibendem Elternbedarf zu erfüllen, sind zusätzlich 271 000 Plätze nötig. Der zusätzliche Ausbaubedarf reduzierte sich aber in den letzten Jahren deutlich, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern.
    Zum Potenzial einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen bzw. Müttern gibt es verschiedene Untersuchungen. Beispielhaft sei eine Kernaussage des Policy Paper „Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Beitrag zur Fachkräftesicherung“ der Prognos AG3 genannt: Wenn die erwerbstätigen Mütter mit Kind unter 18 Jahren, die weniger als 28 Stunden pro Woche arbeiten (etwa 2,5 Millionen), nur eine Stunde pro Woche mehr arbeiten würden, könnten rund 71 000 Vollzeitäquivalente (bei einer 36-Stunden-Woche) gewonnen werden.
    Auf der Datengrundlage des Fachkräftemonitorings für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden die Potenziale verschiedener Bevölkerungsgruppen, z. B. auch von Frauen, zur Besetzung von offenen Stellen in den nächsten fünf, zehn und 15 Jahren abgeschätzt. In einem Szenario wurde angenommen, dass sich die Erwerbsquote von Frauen ab dem Jahr 2024 um 10 Prozent erhöht und die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen im Hinblick auf Kinderbetreuung und ambulante Pflege geschaffen werden. Dadurch könnte nach fünf Jahren das Potenzial zur Besetzung offener Stellen um 430.000 Personen und nach 15 Jahren immer noch um über 300 000 Personen gesteigert werden. Um welche Zahl sich die Anzahl der offenen Stellen in einem solchen Szenario verringern würde, hängt auch davon ab, wie gut angebotene und nachgefragte Fähigkeiten sowie Wohn- und Arbeitsort zusammenpassen. Nähere Angaben sind der entsprechenden Publikation „Szenarien über die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials“4 zu entnehmen.

    Vorlage eines „Demokratiefördergesetzes“ gefordert

    [14.7.] Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen. Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (21/791). 
    Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. 
    Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. 

    Teilhabe, Förderung u. Gleichstellung von Frauen im Sport gefordert

    [8.7.] “Für echte Gleichstellung im Sport - Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen stärken”
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern. 
    Wie das aussehen könnte, beschreiben die Abgeordneten in 25 Punkten. Dazu gehöre zum Beispiel, im Rahmen der Spitzensportförderung des Bundes die Gleichstellung als explizites Ziel zu benennen, geschlechterspezifische Kriterien verbindlich zu verankern und dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 30 Prozent der Projektfördermittel für frauenspezifische Maßnahmen, Trainings-, Forschungs- oder Infrastrukturprojekte verwendet werden. Im Dialog mit den Sportverbänden solle die Bundesregierung außerdem darauf hinwirken, dass Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium in die Grundsätze der Sportförderung aufgenommen wird. Ferner solle die Bundesregierung auf eine paritätische Besetzung der Gremien von Sportverbänden auf Bundesebene dringen und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verbindliche Gleichstellungspläne in den geförderten Verbänden einfordern.
    Der Antrag wird im Ausschuss für Sport und Ehrenamt (federführend) und im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt werden.

    Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

    [7.7.] Deutlich gegensätzliche Experten-Bewertungen hat ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Migrationspolitik bei einer Anhörung im Innenausschuss gefunden. Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780). Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten soll sich künftig nur bei Asylanträgen nach der EU-Richtlinie 2013/32/EU ändern, nicht wenn es um eine Asylberechtigung im Sinne des Paragrafen 16a des Grundgesetzes geht.
    Ein Teil der Sachverständigen betonte bestehende Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten und begrüßte die vorgesehene Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Diese Gruppe sieht darin ein geeignetes Instrument zur Beschleunigung von Verfahren sowie zur Entlastung von Behörden und Gerichten. Auch die Abschaffung der Pflichtanwaltsbestellung in Abschiebungshaft wird hier als notwendige Korrektur an einer aus ihrer Sicht praxisfernen Neuregelung angesehen.
    Demgegenüber äußerte eine zweite Gruppe Sachverständiger erhebliche verfassungsrechtliche Vorbehalte. Insbesondere die Umgehung der bundesrätlichen Zustimmungspflicht bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten wird als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen, da dies die vom Gesetzgeber vorgesehenen politischen Checks and Balances unterlaufe. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte Schutzsuchender habe und daher nicht über eine bloße Verordnung erfolgen dürfe. Auch unionsrechtliche Defizite werden gesehen, die – so die Einschätzung – nur durch restriktive Auslegung oder ergänzende gesetzliche Anpassungen kompensiert werden könnten.
    Einige Expert*innen widersprachen der im Gesetzentwurf impliziten Annahme überlasteter Asylstrukturen. Sie verwiesen auf rückläufige Asylantragszahlen sowie auf steigende Zahlen bei Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen. Eine Verschärfung über das Konzept „sicherer Herkunftsstaaten“ sei daher migrationspolitisch nicht begründbar.
    Von menschenrechtlicher Seite wurde kritisiert, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Kreis der Personen, deren Verfahren unter erleichterten Ablehnungsbedingungen laufen, unangemessen erweitern würden. Auch die geplante Abschaffung der Pflichtanwaltsbeiordnung wird als problematisch angesehen, da sie aus dieser Perspektive das Risiko unrechtmäßiger Inhaftierungen erhöhe und die Rechtsposition Betroffener schwäche.
    Wiederum zustimmende Stimmen aus Verwaltungsbehörden und Teilen der Justiz verwiesen auf hohe Arbeitsbelastungen in asylrechtlichen Verfahren. Die Möglichkeit, Herkunftsstaaten schneller als sicher einzustufen, könne den Verfahrensdurchsatz erheblich steigern und Ressourcen auf Fälle tatsächlicher Verfolgung konzentrieren. Allerdings wurde auch aus juristischer Fachperspektive darauf hingewiesen, dass die geplante parallele Anwendung verschiedener Rechtskreise (Grundgesetz vs. Unionsrecht) zusätzliche Klarstellungen oder Nachsteuerungen erfordere. [weitere Infos]

    2. Positionen& Informationen

    Tag der Menschenrechte 10.12.: Asylrecht bewahren, Geflüchtete schützen!

    [5.12.] Tag der Menschenrechte: Asylrecht bewahren, Geflüchtete schützen!
    Mit dem am 5.12. veröffentlichten Aufruf zur Kundgebung am Tag der Menschenrechte (10.12.2025) kritisiert der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. gemeinsam mit rund 50 Vereinen, Verbänden und Organisationen aus Hannover und darüber hinaus die Asylpolitik der Bundesregierung und ruft dazu auf, die Menschenrechte allgemein und im Besonderen das Asylrecht zu verteidigen.
    „Wir freuen uns über die große Resonanz. Mit unserer Kundgebung setzen wir ein Zeichen gegen die gnadenlose Politik der Bundesregierung und für eine Politik, die die Grund- und Menschenrechte verteidigt statt aushöhlt“, erklärt Claire Deery, Vorsitzende des Flüchtlingsrats.
    Zu den Unterstützer*innen gehören die Evangelische und Katholische Kirche, viele Flüchtlings- und Migrant*innenorganisationen, Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische sowie Parteien. Namhafte Politiker*innen aus CDU, SPD, Grünen und Linken unterstreichen ihre Unterstützung des Aufrufs durch einen kurzen Redebeitrag. Wörtlich heißt es im Aufruftext
    „Nachdem der Bundeskanzler eine Verbindung zwischen Abschiebungen und dem „Stadtbild“ hergestellt hat, ist der Druck auf Geflüchtete weiter gestiegen und nimmt die Diskriminierung im Alltag zu. Wir sagen: Schluss mit Ausgrenzung und Entrechtung! Wir sind solidarisch. Wir wollen eine Gesellschaft, die Schutzsuchende aufnimmt und schützt. Das Asylrecht ist ein Grund- und Menschenrecht. Menschenrechte sind unteilbar.“
    Anlass für den Protest ist der immer härtere Umgang mit Geflüchteten in Deutschland, an den Grenzen und an den Außengrenzen der EU. Dafür stehen u.a. die Abschiebungen in das islamistische Afghanistan, die Verweigerung der Einreisen der nach Pakistan geflohenen Ortskräfte, denen die Aufnahme in Deutschland schon zugesagt wurde, die Aussetzung des Familiennachzugs, das Elend der Flüchtlinge bei der Überquerung des Mittelmeers und die europarechtswidrige Zurückweisung an deutschen Grenzen. Weitere Verschärfungen werden derzeit vorbereitet. Wir rufen dazu auf, zu einer rechtsstaatlichen Politik zurückzukehren, die sich an Grund- und Menschenrechten orientiert.

    Förderung inklusiver Gesellschaften zur Stärkung des sozialen Fortschritts

    [3.12.] Vereinte Nationen: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.12. - Jahresthema 2025: Förderung inklusiver Gesellschaften für Menschen mit Behinderungen zur Stärkung des sozialen Fortschritts.
    In allen Weltregionen stehen Menschen mit Behinderungen und ihre Haushalte vor Herausforderungen und Barrieren bei der Erreichung sozialer Entwicklungsziele:
    - Sie leben mit höherer Wahrscheinlichkeit in Armut;
    - sie sind weiterhin Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt, erhalten niedrigere Löhne und sind im informellen Sektor überrepräsentiert;
    - Systeme der sozialen Sicherung sind ungleich verteilt und unzureichend, insbesondere angesichts zusätzlicher behinderungsbedingter Kosten, und schließen Menschen mit Behinderungen im informellen Sektor häufig aus;
    - viele Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Pflege- und Unterstützungssystemen sind weiterhin geprägt von der Verweigerung ihrer Würde, Autonomie und Handlungsfähigkeit.
    Die drei Kernthemen der sozialen Entwicklung – Armutsbekämpfung; Förderung voller und produktiver Beschäftigung sowie menschenwürdiger Arbeit für alle; und soziale Integration – sind miteinander verbunden, verstärken sich gegenseitig und erfordern ein förderliches Umfeld, um gleichzeitig erreicht werden zu können. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als sowohl handelnde Akteure als auch Begünstigte sozialer Entwicklung ist unverzichtbar. Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens ist daher zwingend erforderlich.
    Das Thema des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen 2025, „Förderung behinderungsinklusiver Gesellschaften zur Stärkung des sozialen Fortschritts“, knüpft an das bekräftigte Engagement der Staats- und Regierungschefs an, die sich auf dem Zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung dafür ausgesprochen haben, eine gerechtere, inklusivere, gleichberechtigtere und nachhaltigere Welt zu schaffen – und an ihr Verständnis, dass Fortschritte in der sozialen Entwicklung von der Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen abhängen und diese sogar voraussetzen. 

    Die Strategie der Vereinten Nationen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Bei der Einführung der UN-Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Juni 2019 erklärte der Generalsekretär, dass die Vereinten Nationen mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Standards und Leistungen in Bezug auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen verbessern sollten – über alle Arbeitsbereiche hinweg, vom Hauptquartier bis in die Einsatzgebiete.
    Die UN-Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bildet die Grundlage für nachhaltigen und transformativen Fortschritt in der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Arbeitsbereichen der Vereinten Nationen. Mit ihr bekräftigt das UN-System, dass die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ist.
    Im Jahr 2025 legte der Generalsekretär seinen sechsten Bericht zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im UN-System vor. Aufbauend auf sechs Jahren Umsetzung reflektiert der systemweite Bericht über die Fortschritte bei der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zwischen 2019 und 2024, würdigt zentrale Erfolge und skizziert Prioritäten für eine beschleunigte systemweite Veränderung. Die Empfehlungen formulieren die Vision des Generalsekretärs für die zukünftige Entwicklung von UNDIS und setzen einen höheren Standard für transformative, systemweite Fortschritte in der Inklusion.

    Gewalt gegen Frauen u. Mädchen weltweit verhindern

    [25.11.] Gewalt gegen Frauen wird in allen gesellschaftlichen Gruppen und in allen Bereichen des täglichen Lebens von Männern ausgeübt. Die Gewalt ist fest in unseren patriarchalen Strukturen verankert und hat tiefgreifende Folgen für das Leben von Frauen und die gesamte Gesellschaft.
    2025 stellt UN Women Deutschland jene Gewalt, die Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit erleben - auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in der digitalen Welt - in den Fokus der “Orange The World” Kampagne der Vereinten Nationen. Die Kampagne macht bereits seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird. Eine mehrjährige weltweite Anstrengung, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und zu beenden. Diese Initiative unterstützt seit 2008 weltweit die zivilgesellschaftlich geführte Kampagne „16 Tage Aktivismus gegen geschlechtsspezifische Gewalt“.

    Unter der Federführung von UN Women ruft UNITE Regierungen, die Zivilgesellschaft, Frauenorganisationen, Jugendliche, den Privatsektor, die Medien und das UN-System dazu auf, gemeinsam gegen die globale Krise der Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzugehen. In diesem Jahr lenkt UNiTE während der 16 Tage des Aktivismus – vom 25. November bis 10. Dezember – unter dem Motto „Beendet digitale Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen“ die Aufmerksamkeit auf die alarmierende Zunahme auch von Gewalt im digitalen Raum gegen Frauen. - Denn jeden Tag werden Frauen und Mädchen online angegriffen, zum Schweigen gebracht und belästigt. Von bildbasierter Gewalt und Cyberstalking bis hin zu KI-generierten Deepfakes und Hassrede – digitale Gewalt nimmt rasant zu, und sie bleibt dann häufig auch nicht nur online. Sie greift auf das reale Leben über und hinterlässt dauerhafte Schäden.
    Die Kampagne steht im Einklang mit dem umfassenden Aktionsrahmen zum 30. Jahrestag der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform.
    Die globale Bewegung der #NoExcuse-("Keine Entschuldigung")-Kampagne fordert Folgendes: 
    - Regierungen sollen Gesetze verabschieden und durchsetzen, die digitale Gewalt unter Strafe stellen, persönliche Daten schützen und die Rechenschaftspflicht im Technologiesektor stärken.
    - Technologieunternehmen sollen die Sicherheit ihrer Plattformen gewährleisten, schädliche Inhalte entfernen, Verhaltenskodizes durchsetzen und transparente Berichte veröffentlichen.
    - Förderinstitutionen sollen in feministische Organisationen investieren, die daran arbeiten, Gewalt gegen Frauen zu beenden, sowie in Expert*innen für digitale Rechte.
    - Einzelpersonen sollen sich äußern, Überlebende unterstützen und schädliche Online-Normen infrage stellen.

    Forderung nach gesetzl. Verankerung von Gewaltschutz vor Sorge- u. Umgangsrecht

    [20.11.] Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11. fordern der Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK): Der Grundsatz „Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht“ muss gesetzlich verankert werden. Die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung müssen endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden. Stattdessen werden Kinder zum Verhandlungsobjekt und Druckmittel in Familiengerichtsentscheidungen und vorherige häusliche Gewalt in der Partnerschaft kaum berücksichtigt.
    Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Beide Verbände kritisieren, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
    Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand: 2024 waren über 265.000 Menschen betroffen, darunter Zehntausende Kinder. Rund 16.000 Kinder finden jährlich allein in Frauenhäusern mit ihren Müttern Schutz. Etwa 171.000 Fälle wurden im Bereich der Partnerschaftsgewalt registriert. Dabei sind in vielen Fällen auch Kinder direkt oder indirekt mitbetroffen. Dennoch werden Umgänge oft gegen den Willen der Kinder angeordnet.
    Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Gewaltvorfälle bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird derzeit nicht flächendeckend eingehalten, zum Nachteil von Zehntausenden Kindern.

    „Im Familienrecht muss die Stimme der Kinder endlich mehr Gewicht bekommen. Es kann nicht sein, dass Kinder gegen ihren Willen zum Umgang mit gewalttätigen Elternteilen gedrängt werden.“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

    „Solange Gerichte auf Umgang drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium zu begreifen, bleiben Kinder und Mütter schutzlos. Die Bundesregierung muss das Familienrecht jetzt zügig und grundlegend reformieren, wie von Justizministerin Hubig angekündigt“, fordert Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V.

    Forderung an BReg: Klimaschutz ist Kinderschutz

    [19.11.] Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.25 forderte ein Bündnis aus 24 Kinder- und Jugendverbänden die Bundesregierung auf, bis Jahresende ein sozial gerechtes Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die nationalen Klimaziele erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt. Die Organisationen betonen: Klimaschutz ist Kinderschutz – denn Umweltbelastungen, Armut und Zukunftsängste treffen Kinder und Jugendliche besonders stark. 
    Das Bündnis erinnert daran, dass Deutschland laut UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet ist, das Recht von Kindern auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu schützen. Dazu gehören wirksame Klimaschutzmaßnahmen ebenso wie eine Mobilitätspolitik, die junge Menschen nicht ausschließt. Neben fairen ÖPNV-Preisen und besserer Infrastruktur fordern die Verbände auch eine verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugendverbände.

    Massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezif. u. häuslicher Gewalt

    [19.11.] Alternativbericht zur Istanbul-Konvention: Deutschland wird seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt nicht gerecht
    Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht wird GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul Konvention (BIK), der in einem fast einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet wurde, beleuchtet diese Versäumnisse detailliert und zeigt den akuten Handlungsbedarf auf.
    Gewalt gegen Frauen, Mädchen und TIN*-Personen ist eine massive Verletzung der Menschenrechte. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesregierung verpflichtet, wirksamen Schutz zu gewährleisten und Gewalt systematisch abzubauen. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Während die Gewalt gegen Frauen zunimmt, bleibt die Umsetzung der Konvention fragmentiert und unverbindlich. Vor allem intersektionale Defizite und Schutzlücken werden weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits 2022 hatte GREVIO erhebliche Mängel aufgezeigt.

    Zentrale Kritikpunkte: Mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Intersektionalität: Die vorgelegte Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung erwähnt zwar intersektionale Perspektiven, wendet sie aber nicht grundlegend als Konzept an. “Vulnerable Gruppen, darunter Frauen mit Behinderungen, Geflüchtete, wohnungs- und obdachlose Frauen, Sintizze und Romnja sowie trans, inter und queere Personen, haben durch institutionelle Hürden, diskriminierende Praktiken und fehlende Ressourcen kaum oder nur sehr erschwerten Zugang zum Hilfesystem" (Dr. Delal Atmaca, DaMigra). Es braucht einen grundlegenden Paradigmenwechsel von Leuchtturm-, Pilot- und Modellprojekten hin zu flächendeckenden, nachhaltig finanzierten und diskriminierungsfreien Strukturen im Gewaltschutz, welche die gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen und umsetzen. “Es ist völlig unhaltbar, dass es immer noch strukturelle Defizite in der Finanzierung der gesamten Arbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt gibt. Das betrifft auch die Bundesebene: die Berichterstattungsstelle zur Istanbul-Konvention ist entgegen der Forderung der Konvention bisher nicht abgesichert. Wenn wir Pech haben, ist sie ab 2027 einfach weg.” (Katja Grieger, bff).

    Rechte Gewalt verschärft das Klima: Das Bündnis warnt: Antifeminismus, Rechtspopulismus und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden den Schutz von Gewaltbetroffenen. Besonders restriktive migrationspolitische Maßnahmen, wie die geplante Umsetzung der GEAS-Reform, drohen den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete und migrierte Gewaltbetroffene weiter einzuschränken.

    Über das Bündnis Istanbul-Konvention: Das Bündnis Istanbul-Konvention setzt sich aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen und Fachverbänden zusammen, die für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten und sich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland einsetzen. Der Alternativbericht wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbezug von Betroffenenperspektiven erarbeitet. Kernforderungen finden sich hier. Alle Informationen zum BIK sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden: www.buendnis-istanbul-konvention.de. [Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover; zum Alternativbericht des BIK]

    Internationaler Männertag 2025: Care-Arbeit ist auch Männersache

    [19.11.] Care-Arbeit ist auch Männersache: Zum Internationalen Männertag am 19. November 2025 rückt das Bundesforum Männer (BFM) ein Thema in den Fokus, das noch immer zu wenig mit Männlichkeit verbunden ist: Care-Arbeit. Care-Arbeit umfasst Sorgearbeit in der Familie, emotionale Unterstützung, Fürsorge in Freundschaften, Partnerschaften und im sozialen Umfeld. Sie ist unverzichtbar für ein gelingendes Miteinander – und doch sind Männer hierbei nach wie vor deutlich weniger involviert als Frauen. Dabei profitieren alle, wenn Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

    „Care“ als Bestandteil moderner Männlichkeit: Viele Männer wollen aktiv und präsent sein: als Väter, Partner oder Freunde. Überkommene Erwartungen erschweren diese Rolle oft. Care-Arbeit erfordert Zeit, Aufmerksamkeit, kommunikative Kompetenz und emotionale Offenheit – Fähigkeiten und Ressourcen, die in Lebensbiografien von Männern bislang nicht selbstverständlich sind. 
    Der Gender Care Gap liegt aktuell bei 43,4 Prozent. Männer übernehmen damit im Alltag durchschnittlich 76 Minuten weniger unbezahlte Sorgearbeit pro Tag als Frauen. Diese Lücke zeigt nicht nur den Handlungsbedarf für eine gerechtere Verteilung von Care-Arbeit. Sie verweist auch auf ein gesellschaftliches Potenzial, das bislang ungenutzt bleibt: Mehr Sorgearbeit durch Männer entlastet nicht nur Frauen, sondern eröffnet Männern selbst die Chance auf mehr Nähe zu ihren Kindern und eine stärkere Verbundenheit, z.B. mit dem Familienalltag.
    Equal Care und Investitionen in soziale Beziehungen entlasten Partnerschaften und Familien und stärken zugleich die Gesundheit von Männern. Stabile Beziehungen wirken Einsamkeit entgegen und tragen nachweislich zu psychischer und körperlicher Gesundheit bei. Eine gerechtere Aufteilung von Care-Arbeit ist damit nicht nur eine Frage der Gleichstellungspolitik, sondern auch ein Beitrag zu sozialer Teilhabe, moderner Männlichkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
    “Wir bestärken Männer darin, Care-Arbeit bewusst, aktiv und selbstverständlich zu übernehmen. Dafür braucht es aber auch geeignete Rahmenbedingungen. Hier sind Politik und Unternehmen gefordert, ermöglichende Strukturen zu schaffen und weiterzuentwickeln” - Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des BFM

    Als Interessenverband für Jungen, Männer und Väter setzt sich das BFM dafür ein, Care-Arbeit als zentralen Bestandteil männlicher Lebensentwürfe zu verankern. Dazu gehören:
    - fachpolitische Impulse für eine partnerschaftliche Verteilung von Sorgearbeit in Familie, Beruf und Gesellschaft,
    - Stärkung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, die Männer ermutigen, Verantwortung für ihr eigenes Wohlbefinden und das ihrer Angehörigen zu übernehmen,
    - Förderung von Austausch und Vernetzung zwischen Fachstellen, die sich für vielfältige und nachhaltige Formen von Männlichkeit einsetzen.

    Europ. Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung u. Missbrauch

    [18.11.] Um die Öffentlichkeit für die abscheuliche Straftat des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sensibilisieren, eine offene Debatte über sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern zu ermöglichen und die Stigmatisierung von Opfern und Überlebenden zu beenden, hat der Europarat 2015 den Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (#EndChildSexualAbuseDay) ins Leben gerufen. Er wird am 18. November in den Mitgliedsstaaten des Europarates und auf der ganzen Welt begangen.
    Laut UNICEF werden weltweit jedes fünfte Mädchen und jeder siebente Knabe vor dem 18. Lebensjahr zum Opfer sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs. In diesem Jahr ist das Thema des Tages die Entwicklung evidenzbasierter Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

    Gemäß einer langjährigen Tradition haben die Delegationen von Andorra, Belgien, Luxemburg, Monaco, San Marino und Slowenien, unterstützt von alle 46 Mitgliedsstaaten, auf der Sitzung des Ministerkomitees am 18.11.2025 eine gemeinsame Erklärung abgegeben. „Das Leid der Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung sind, erinnert uns eindringlich an die anhaltende Notwendigkeit von Schutz, Mitgefühl und Gerechtigkeit“, so die Delegationen. In diesem Jahr wird der 15. Jahrestag des Inkrafttretens der Lanzarote-Konvention begangen, eines Vertrags, der ein Referenzinstrument des Völkerrechts zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist und bleibt. Datenlücken – fehlende, ungenaue oder unzureichende Daten – bleiben jedoch ein großes Hindernis für die Umsetzung. Hervorgehoben wurden in der Erklärung die Bedeutung und Relevanz der Empfehlungen des diesjährigen Berichts des Lanzarote-Ausschusses über „Mechanismen zur Erhebung von Daten über sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern“.

    Bessere Daten über sexuellen Missbrauch von Kindern werden dazu beitragen, eine sicherere Welt für Kinder zu schaffen: Maria José Castello-Branco (Portugal), Vorsitzende des Ausschusses der Vertragsparteien der Lanzarote-Konvention, des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, und Saskia Kluit (Niederlande), Vorsitzende des Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Umwelt, haben anlässlich des Tages eine gemeinsame Erklärung abgegeben. „Obwohl wir Fortschritte bei der Sensibilisierung und Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen erzielt haben, ist das Fehlen konsistenter und umfassender Daten nach wie vor ein großes Hindernis für die Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung von Opfern und Überlebenden“, erklären sie und betonen, dass die Entwicklung von Gesetzen, Maßnahmen und Praktiken zur Verhinderung und Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern auf fundierten, evidenzbasierten Entscheidungen beruhen muss.

    Chișinău: Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Mittelpunkt der ersten Veranstaltung während des moldauischen Vorsitzes
    Die Stärkung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch evidenzbasierte Politik war auch das Thema der Konferenz am 18.11.25 in Chișinău. An der im Rahmen des moldauischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates stattfindenden Konferenz nehmen hochrangige politisch Verantwortliche, internationale Sachverständige und Fachleute aus der Praxis teil. Die Innenministerin der Republik Moldau, Daniella Misail-Nichitin, und die Ministerin für Arbeit und Sozialschutz, Natalia Plugaru, hielten die Eröffnungsreden der Konferenz. In dem Land wird zudem eine nationale Sensibilisierungskampagne durchgeführt, um Fachkräfte über rechtliche und verfahrenstechnische Mechanismen zu informieren, die es ermöglichen, Fälle sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu identifizieren und zu melden und die Inanspruchnahme von Hilfsdiensten zu fördern. (weiter;  Schutz von Kinderrechten in Europa)

    UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025

    [12.11.] Eine Perspektive für jedes Kind - UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 
    Der neue UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder 2025 in Deutschland zeigt, dass weiterhin viel zu viele Kinder mit Blick auf ihre Chancen für ein gutes Aufwachsen und Zukunftsperspektiven zu stark ins Hintertreffen geraten. Mehr als einer Million Kinder fehlen wesentliche Voraussetzungen für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für späteren beruflichen Erfolg. Sie haben beispielsweise keinen Platz, um Hausaufgaben zu machen, können sich kein zweites Paar Schuhe oder vollwertige Mahlzeiten leisten und nehmen kaum an Freizeitaktivitäten Gleichaltriger teil. Nach wie vor entscheidet in Deutschland die familiäre Situation sehr stark über die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe der Kinder. 
    Der Bericht macht auch deutlich, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland große Belastungen spüren. Das zeigt sich zum Beispiel an der starken Zunahme von körperlichen und psychischen Beschwerden, über die mittlerweile 40 Prozent der Jugendlichen berichten. 

    Der seit 2006 erscheinende UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland untersucht anhand von sechs Dimensionen des kindlichen Wohlbefindens umfassend die Situation der aktuell 14 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren und gibt Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft. Den diesjährigen Bericht hat das renommierte Deutsche Jugendinstitut (DJI) für UNICEF Deutschland mit insgesamt 27 wissenschaftlichen Expert*innen erstellt. Erstmals wurden auch 23 Jugendliche an der Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung des UNICEF-Berichts beteiligt.

    Es besteht großer Handlungsbedarf, damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen gute Startbedingungen und Perspektiven für ihr weiteres Leben haben. UNICEF Deutschland hat ergänzend zum Bericht konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Gemeinden veröffentlicht.
    Insbesondere empfiehlt UNICEF, gezielte Investitionen in besonders benachteiligte Kinder zu priorisieren und familiäre Ressourcen zu stärken, zum Beispiel durch den Ausbau des „Startchancenprogramms“ an Schulen, die Entwicklung vergleichbarer Ansätze für Kitas sowie ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Kinderarmut. [zum gesamten Bericht, zur PM]

    Evangel. Frauen in D. kritisieren kirchl. Positionen zur Prostitution

    Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD): NEWSLETTER 12/2025:
    EFiD kritisiert kirchliche Positionen zur Prostitution - Debatte um neuen Beschluss der EKD  (S. 3-4):
    Die Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Prostituierter sind häufig von Gewalt und Ausbeutung geprägt. Trotz rechtlicher Veränderungen gelingt es bislang nicht ausreichend, menschenunwürdige Verhältnisse in Prostitution und Zwangsprostitution zu bekämpfen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat 2023 in einem Beschluss betont, wie dringend konsequente Maßnahmen gegen diesen Missstand notwendig sind. Daraus entstand die Broschüre „Konsens und Diskurs beim Thema Prostitution. Eine Diskussion in der evangelischen Kirche über das Nordische Modell“. Darin beziehen Expert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen Stellung zu zentralen Fragen: Wie lassen sich Menschenrechtsverletzungen in der Prostitution wirksam verhindern? Und wie können besonders gefährdete Personen besser geschützt werden? Eine besondere Rolle spielt dabei die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Nordischen Modell, das die Bestrafung der Nachfrage und den Schutz der Prostituierten in den Mittelpunkt stellt. [Zum Papier der EKD]

    Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Deutschland:
    „Kürzlich gab die EKD ein Papier heraus zum Thema „Positionen zum Thema Prostitution. Eine Diskussion in der evangelischen Kirche über das Nordische Modell“. Es stellt die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe dar, die von der Synode eingesetzt worden war, um eine Position zur Prostitution zu erarbeiten.
    Das Ergebnis in Kürze: We agree to disagree. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Mitglieder der AG waren DR. KRISTIN BERGMANN, Leiterin der Stabsstelle Chancengerechtigkeit der EKD, PROF. DR. SARAH JÄGER, Juniorprofessorin für Systematische Theologie/ Ethik an der Theologischen Fakultät der Universität Jena, PROF. DR. BERNHARD KRETSCHMER, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Gießen, STEFANIE LEICH, Referentin der Diakonie Deutschland, Themenfeld Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel, PROF. DR. ELKE MACK, Professorin für Christliche Sozialwissenschaft und Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt und KERSTIN NEUHAUS, Referentin für politische und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband Nordisches Modell.
    Die inhaltliche Debatte wurde vor allem durch Stefanie Leich als Kritikerin des Nordischen Modells und Elke Mack sowie Kerstin Neuhaus als Befürworterinnen des Nordischen Modells geführt.
    Die repräsentative Unwucht spiegelt sich in der Textverteilung: 56% des Kommentarvolumens nimmt die Lobbyistin des Nordischen Modells, Kerstin Neuhaus ein, 10% steuert Prof. Mack bei. Von einer Ausgewogenheit der Darstellung der unterschiedlichen Positionen kann also hier nicht die Rede sein. 
    Darüber hinaus findet durchgehend eine Vermischung von Prostitution, Zwangsprostitution und Menschenhandel statt, was eine differenzierte Analyse erschwert. 
    Das EKD-Papier ist nicht aktuell, da die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetztes nicht eingeflossen sind. Neuhaus behauptet, dass bezüglich der Evaluation alles darauf hindeute, dass das Gesetz keine Verbesserung der Situation der Prostituierten gebracht habe; dies ist falsch. Die Evaluation bescheinigt dem Gesetz durchaus Schwächen, konstatiert aber auch eine deutliche Verbesserung für die Sexarbeiter*innen.
    Die theologisch-ethische Dimension bleibt in dem Papier blass. Es ist allgemein von Freiheit, Selbstverantwortung und Verletzlichkeit die Rede, aber völlig ausgeblendet bleibt, wie biblische Texte, ihre Rezeption durch die Kirchengeschichte hindurch bis heute die Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen gefördert und verfestigt haben.

    [Siehe auch: EKD: Positionen zum Thema Prostitution - Eine Diskussion in der evangelischen Kirche über das Nordische Modell 2025]

    BAG EJSA zum Weltmädchen*tag am 11.10.25: Mädchen*(sozial)arbeit ist Gleichstellungspolitik!

    Veröffentlicht zum Weltmädchen*tag am 11.10.25: BAG EJSA-Positionspapier: Mädchen*(sozial)arbeit ist Gleichstellungspolitik!
    Mädchen* in Deutschland wachsen in den verschiedenen Lebenslagen auf und wählen als junge Frauen* die unterschiedlichsten Lebensentwürfe. Ihre Handlungsmöglichkeiten und -präferenzen sind gerahmt von einer Sozialisation, in der hierarchisierte geschlechterstereotype Rollen und Normen gesellschaftlich nach wie vor weit verbreitet sind und strukturelle Ungleichheiten in allen Gesellschaftsfeldern existieren. Zudem nehmen Retraditionalisierungstrends aufgrund des Erstarkens rechts-konservativer Strömungen wieder deutlich zu.
    Dies beeinflusst Lebensentwürfe junger Menschen, ihre Berufswahl, familiäre Arbeitsteilung, Erwerbsbeteiligung etc. nachweislich. Benachteiligte junge Mädchen* betrifft dies in besonderer Weise. Folgen sind weitere, ineinandergreifende Benachteiligungen, die sich u. a. in ausgeprägten„Gender Gaps“ (care, pay, pension, health, data) und Armutslagen manifestieren.
    Erfolgreiche Gleichstellungspolitik muss hier gegensteuern und geeignete Rahmenbedingungen schaffen, um bereits in Kindheit und Jugendalter Geschlechterrollen reflektieren zu können und für jeden jungen Menschen alle Optionen zu eröffnen.
    Schaut man mit diesem Fokus auf die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der neuen Bundesregierung, fällt auf, dass die die Altersgruppe der jungen Menschen als Zielgruppe nicht aufgenommen wurde. Dies ist unter den beschriebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mehr als bedauerlich. Insgesamt ist festzustellen, dass eher die (wirtschaftlichen) Leistungsträger*innen im Mittelpunkt von Politik zu stehen scheinen.
    Mädchen* – zumal jene, die zur Überwindung struktureller und individueller Hürden Unterstützung, Beratung und Begleitung benötigen – dürfen jedoch nicht nur auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit reduziert werden. Sie
    haben per se ein Recht auf Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeit und auf Gleichstellung der Geschlechter. 
    Wir fordern daher erneut, institutionalisierte geschlechterreflektierende Jugendsozialarbeit aufzubauen und neue, auf die derzeitige Lage angepasste Projekte zu fördern, die Handlungsoptionen für eine geschlechtergerechte Lebensführung beinhalten und insbesondere benachteiligte Mädchen* befähigen, gesellschaftliche Ungleichheitsverhältnisse zu erkennen und ihnen entgegenzutreten. Gendersensible Jugendsozialarbeit ist derzeit strukturell deutlich unterfinanziert, deshalb muss sie explizit auf die politische Agenda.
    Gleichstellung ist gesetzlich verankert und nach wie vor dringend geboten – denn Geschlechtergerechtigkeit wirkt demokratiefördernd. Sie ist jedoch kein Selbstläufer.
    Die BAG EJSA fordert daher:
    • eine systematische Datenerhebung über geschlechterstereotype Sozialisations prozesse und Bedarfe von Mädchen* in ihren vielfältigen Lebenswelten 
    • eine auf dieser Wissensbasis aufbauende Strukturförderung, geeignete Maßnahmen und Projekte für alle Mädchen* und jungen Frauen*
    • die Einrichtung eines Referates, das die Belange von Mädchen* und jungen Frauen* vertritt und politisch sichtbar macht
    • die Verankerung von Themen der Gleichstellung in Schule und Ausbildung.

    Langfristig gesicherte Finanzierung für Kinder- u. Jugendplan nötig

    [6.10.] initiativeKJP: 75 Jahre Kinder- und Jugendplan des Bundes – Jubiläum mit Zukunftsauftrag
    Die initiativeKJP – ein Zusammenschluss von sieben bundeszentralen Verbänden, die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden – gratuliert zum 75-jährigen Bestehen des KJP und verbindet das Jubiläum mit einem deutlichen Appell. Zur Initiative gehören die AGJ, der AdB, die BAG OKJA, die BKJ, der DBJR, die dsj sowie GEMINI.
    In ihrer Stellungnahme betont die initiativeKJP die große Bedeutung des KJP: Seit 75 Jahren ermöglicht er politische Bildung, internationalen Jugendaustausch, sportliche und kulturelle Bildungsangebote, die Selbstvertretung junger Menschen sowie Fortbildung und Vernetzung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Leistungen seien jedoch nur dann nachhaltig wirksam, wenn ihre Finanzierung langfristig gesichert sei.
    Die initiativeKJP fordert daher, das Jubiläum als Signal für die Zukunft zu verstehen und den KJP zu stärken – unabhängig von Regierungswechseln. „Ohne einen starken KJP bleiben Jugendpolitik und Generationengerechtigkeit bloß ein Versprechen – mit ihm werden sie Realität.“

    Auswirkungen v. Migration u. Flucht auf den Alltag v. Kindern u. Jugendlichen

    Stellungnahme zu den „Auswirkungen von Migration und Flucht auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen“
    Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ am 26.9.25 in Schwerin hat Dr. Noa K. Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des DeZIM-Instituts, eine schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von Migration und Flucht auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. - Deren Inhalte sind bundesweit übertragbar. 
    Die Stellungnahme fasst zentrale Forschungsergebnisse des DeZIM-Instituts zusammen und formuliert Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis.
    Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer von Migration und Diversität geprägten Gesellschaft auf. Rund 30 Prozent der jungen Menschen in Deutschland haben einen sogenannten Migrationshintergrund – in vielen Städten und Ballungsräumen liegt der Anteil noch deutlich höher. Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen sind dabei zentrale Orte der postmigrantischen Gesellschaft, an denen Zugehörigkeit, Vielfalt und Demokratie täglich erlebt und ausgehandelt werden.
    Dr. Noa K. Ha betont, dass die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen nicht isoliert betrachtet werden können, sondern im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, der Fachkräfteentwicklung und der sozialen Teilhabe stehen.
    In Mecklenburg-Vorpommern sind bereits 44 Prozent der Bevölkerung 55 Jahre oder älter, während nur 22 Prozent jünger als 25 Jahre sind (Bundesagentur für Arbeit, 2025). Die Abwanderung junger Menschen in andere Bundesländer verschärft den Fachkräftemangel – auch in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe. Besonders Kinder, die auf verlässliche Betreuung und individuelle Förderung angewiesen sind, spüren die Folgen dieser Engpässe. Hinzu kommt, dass migrantische Fachkräfte in Kitas aufgrund struktureller Hürden wie der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse weiterhin stark unterrepräsentiert sind.
    Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf den ungleichen Bildungschancen. Kinder und Jugendliche mit Flucht- oder Migrationserfahrung sehen sich nach wie vor mit strukturellen Barrieren konfrontiert: vom eingeschränkten Zugang zu Kitas über segregierende Schulformen wie „Willkommensklassen“ bis hin zu Nachteilen beim Übergang in Ausbildung und Beruf, beispielsweise durch die Entwertung schulischer Zertifikate.
    Eng verbunden mit Bildung sind Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und Demokratieförderung. Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig die Möglichkeit zur Mitsprache und Beteiligung erhalten – etwa bei der Gestaltung von Unterricht, in Stadtteilprojekten oder in kommunalen Jugendparlamenten.
    Abschließend werden in der Stellungnahme weitere Handlungsempfehlungen in drei Bereichen formuliert. Erstens soll ein klarer Rahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben geschaffen und strukturelle Veränderungen angegangen werden. Zweitens soll der Bereich der frühen Bildung und Schule gestärkt werden, etwa durch den Ausbau sprachlicher Unterstützungsangebote und die Bereitstellung niedrigschwelliger Informationen. Drittens steht die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe im Mittelpunkt, insbesondere durch die Unterstützung von Beratungsstellen und Selbstorganisationen. [vollständige Stellungnahme; Mitschnitt der Sitzung der Enquete-Kommission]

    3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

    Deutscher Kinder- u. Jugendpreis (Bewerbung bis 15.12.)

    Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnet das Deutsche Kinderhilfswerk jährlich Projekte aus, die sich vorbildlich für die Umsetzung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen. Der Preis wird in drei Kategorien vergeben: „Politisches Engagement“, „Solidarisches Miteinander“ sowie „Kinder- und Jugendkultur“.
    In jeder Kategorie erhält das ausgezeichnete Projekt ein Preisgeld von 6.000 Euro. Zusätzlich wird in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung vergeben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Ein weiteres Projekt wird mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award in Höhe von 3.000 Euro geehrt. [Bewerbungen können bis zum 15.12.25 eingereicht werden.]

    Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ – Bewerbung bis 15.12.

    Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“: Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich mit eigenen Projekten für demokratisches Miteinander engagieren. Ausgezeichnet werden Initiativen, die im Kleinen wie im Großen zur Stärkung einer demokratischen Gesellschaft beitragen – alle Projektformate sind zugelassen.
    Teilnehmen können Einzelpersonen, Gruppen, Schulklassen oder Kindergartengruppen, unabhängig davon, ob es sich um ein einmaliges Vorhaben, ein längerfristiges Projekt oder eine bereits bestehende Initiative handelt. (Bewerbungen sind noch bis zum 15.12.25 möglich.)

    AMIF - Projektanträge ab 15.12. einreichbar

    Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), nationaler Bereich: Aktualisierter Aufruf für den 15. Dezember 2025 angekündigt 
    Ab dem 15. Dezember 2025 können wieder Projektanträge für das AMIF-Programm gestellt werden, nachdem Anfang dieses Jahres der AMIF-Aufruf der aktuellen Förderperiode überraschend pausiert wurde. Ab dem 15. Dezember wird ebenfalls das Antragssystem wieder geöffnet und die Förderunterlagen (Förderhandbuch, FAQ und begleitende Dokumente) sind auf der Homepage abrufbar. Ab diesem Tag ist auch die individuelle Antragsberatung an den Bewilligungszentren wieder möglich. Da die neu verfügbaren Gelder für den Aufruf nach dem Windhundprinzip vergeben werden sollen, lohnt es sich für alle Interessierten, möglichst schnell einen Antrag einzureichen. 
    Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Arbeit mit Drittstaatsangehörigen bzw. Geflüchteten tätig sind.
    Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) dient der Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er fördert ebenfalls Maßnahmen, die die Verbesserung der Bedingungen für die Aufnahme und gegebenenfalls Rückkehr von Migrant*innen zum Ziel haben. Der AMIF wird teils auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten, teils auf transnationaler Ebene durch die Europäische Kommission verwaltet. Der aktuelle Aufruf bezieht sich auf den nationalen Bereich des AMIF.

    Bundesweite Umfrage zu Diskriminierung (Online-Teilnahme mögl.)

    Größte Umfrage zu Diskriminierung startet: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ruft zur Teilnahme an Deutschlands größter Umfrage zu Diskriminierung auf. Ob im Beruf, in der Schule oder im Gesundheitswesen – Diskriminierung gehört für viele Menschen zum Alltag. Wie häufig sie vorkommt, in welchen Lebensbereichen sie auftritt und welche Folgen das für die Betroffenen hat, ist bislang kaum bekannt. Mit der deutschlandweiten Umfrage will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes diese Lücke schließen. Ziel ist es, ein umfassendes Bild von Diskriminierungserfahrungen in Deutschland zu gewinnen.
    Bis zum 28. Februar 2026 können alle Menschen ab 14 Jahren anonym Erfahrungen mit Benachteiligungen teilen – online oder auf Papier.
    Alle Infos gibts hier
     

    Materialpaket: Kinderrechte und Inklusion

    National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3.12. haben wir ein neues Materialpaket zusammengestellt. Dieses unterstützt pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte dabei, Kinderrechte mit besonderem Fokus auf Inklusion zu vermitteln. Es bietet Fachinformationen, Broschüren, didaktische Leitfäden, Unterrichtsmaterialien und Kinderbücher. Im Zentrum stehen die Rechte auf Gleichheit und Beteiligung, auf hochwertige inklusive Bildung, auf besonderen Schutz sowie auf Freizeit und kulturelle Teilhabe. Die Inhalte zeigen praxisnah, wie Diskriminierung abgebaut, Beteiligung ermöglicht und inklusive Lern- und Lebensräume gestaltet werden können. Die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention geben hierfür den klaren Rahmen: Inklusion ist kein Zusatz, sondern ein Menschenrecht. Das gesamte Materialpaket ist auf unserem Instagram-Kanal zu finden, einzelne Materialien auch auf dem Kinderrechte-Portal. [Mehr dazu]

    erstes digitales queeres Jugendzentrum

    Mit »lambda space« ist Mitte November ein bundesweit einzigartiges Projekt online gegangen: das erste digitale queere Jugendzentrum. Initiiert vom Jugendnetzwerk Lambda e.V., bietet die neue Plattform jungen queeren Menschen zwischen 14 und 26 Jahren einen sicheren digitalen Raum für Austausch, Unterstützung und Gemeinschaft. [Mehr Infos zum Projekt]

    Sicherer Heimweg - Telefon-Begleitung

    Heimwegtelefon: Tel.: 030 12074182 (deutschlandweit). Sonntag – Donnerstag: 21 – 24 Uhr, Freitag & Samstag 21 – 03 Uhr
    Das Sicherheitsempfinden stärken, Lebensqualität erhöhen und nachts gut nach Hause kommen, darum geht es beim Heimwegtelefon. Nutzer*innen werden von speziell geschulten Ehrenamtlichen am Telefon bis nach Hause begleitet. Im Notfall rufen die Telefon-Helfer*innen Rettungskräfte oder die Polizei an. Der Service des Heimwegtelefons ist kostenlos.

    Projekt: Psychosoziale Langzeitfolgen für junge Menschen durch die Pandemie

    Uni Hildesheim: JuPaCo – Psychosoziale Langzeitfolgen für junge Menschen durch die SARS-CoV-2-Pandemie (Projektlaufzeit: 10.2023-12.2025)
    Das Projekt JuPaCo untersucht Langzeitfolgen der Pandemie bei jungen Menschen im Alter von 15 bis 30 Jahren im Hinblick auf das psychosoziale Wohlbefinden sowie die Wahrnehmung der eigenen Gesundheit insgesamt. Mit der Auswertung vorhandener quantitativer und qualitativer Daten wird dabei die Bedeutung von Bewältigungsstrategien sowie sozialer Unterstützungsbeziehungen und -ressourcen junger Menschen fokussiert. Eine besondere Ausrichtung liegt in dem Projekt JuPaCo auf jungen Menschen mit erschöpfter (Lutz 2002) oder prekärer elterlicher Unterstützung, wie etwa junge Menschen, die in Wohngruppen oder Pflegefamilien aufwachsen.
    In dem Projekt werden vorliegende Daten aus den bundesweiten quantitativen Studien JuCo I-IV zu Belastungen und Sorgen junger Menschen während der Corona-Pandemie (u. a. Universität Hildesheim) sowie aus dem qualitativen Projekt JuPa-Quali Soziale Teilhabe von Jugendlichen in stationären Hilfen zur Erziehung in Zeiten von Pandemien ermöglichen (Universität Lüneburg) werden dafür vertiefend ausgewertet. Weitere Erhebung werden in Anlehnung an die genannten Studien während des Projekts JuPaCo durchgeführt.
    Zwei zentrale Forschungslücken sollen geschlossen werden: Es werden erstens interdisziplinär aus Perspektive der Sozialpädagogik sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie psychosoziale Folgen der Pandemie für ältere Jugendliche und junge Erwachsene analysiert, über die bisher nur unzureichende Forschungsbefunde vorliegen. Zweitens werden anhand qualitativer Daten Unterstützungsstrukturen sowie Bewältigungsstrategien im zeitlichen Vergleich anhand eines Längsschnitts ins Verhältnis gesetzt.
    Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Leuphana Universität durchgeführt. Es wird gefördert durch das MWK Niedersachsen und ist im Covid-19 Forschungsnetzwerk Niedersachsen (COFONI) angesiedelt.

    LAG Mädchen*politik gründet Rat junger Frauen* - Teilnehmerinnen gesucht

    LAG Mädchen*politik BW: GIRLS* TAKE SPACE: Junge Frauen* gesucht
    Im Projekt "GIRLS* TAKE SPACE" gründen wir von der LAG Mädchen*politik einen Rat junger Frauen*. Mitmachen können Interessierte aus Baden-Württemberg im Alter von 18 bis 30 Jahren, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben und ihre Perspektiven in die Praxis einbringen möchten. Du bist im Rat richtig, wenn Du schon mal erlebt hast, dass Jugendangebote irgendwie nicht für dich gemacht waren, oder dass Deine Erfahrungen und Dein Leben da einfach nicht vorkamen. Gerade viele Mädchen* und junge Frauen*, die mit Ausgrenzung zu tun haben – ob wegen Herkunft, wenig Geld, Behinderung oder anderem – ziehen sich zurück. Oft bleibt dann nur das Private, und das kann ganz schön einsam
    machen. Wir schauen: Was hält Mädchen* und junge Frauen* davon ab, z. B. in den Jugendtreff zu gehen? Und wie können Angebote so gestaltet werden, dass ihr Euch
    wirklich willkommen fühlt – dauerhaft und nicht nur auf dem Papier. [weiterlesen]

    Feministisches Kollektiv-Kunstwerk - Ausstellungsideen gesucht

    Die Ausstellung VERSEHEN – FASSBAR GEMACHT zeigt gelbe Frauenkörper, versehen mit schwarzen Botschaften – Gedanken, Zitate, Symbole – die sichtbar machen, was oft unsichtbar bleibt. Aktuell läuft die Ausstellung im Rahmen der ORANGE DAYS 2025 in Offenbach und Darmstadt. Wir suchen Ideen, wo sie nächstes Jahr hinreisen könnte und wie wir noch mehr Frauenkörper gestalten können. Eure Perspektiven und Beiträge helfen, das feministische Kollektiv-Kunstwerk weiter wachsen zu lassen. [Mitmachen & Ideen einreichen über diese Website]

    Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik „alle für EINE WELT für alle“

    Der Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik „alle für EINE WELT für alle“ ist in seine zwölfte Runde gestartet. Unter dem Motto „Fakten gecheckt? Verändert die Welt mit eurer Story!“ sind Schüler:innen bundesweit eingeladen, sich kreativ mit dem Thema Desinformation aus globaler Perspektive auseinanderzusetzen. Ziel ist es, Beiträge zu entwickeln, die faktenbasiert sind, Mut machen und andere junge Menschen zum Handeln motivieren.
    Bis zum 26. Februar 2026 können Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden – zugelassen sind alle Darstellungsformen. Teilnehmen können Schüler:innen aller Jahrgangsstufen und Schulformen in Teams ab zwei Personen, unterteilt in vier Alterskategorien. Auch ganze Schulen können sich für den Schulpreis bewerben. Den Gewinner:innen winken Geldund Sachpreise im Gesamtwert von über 50.000 Euro.
    Begleitend stellt der Wettbewerb umfangreiche Lernmaterialien zur Verfügung, die kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden können. Darüber hinaus werden praxisorientierte Online- und Präsenzveranstaltungen zu Themen der Bildung für nachhaltige Entwicklung angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
    Ergänzt wird der Wettbewerb erneut durch den Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“, dessen eingereichte Beiträge online angehört werden können.
    Der Schulwettbewerb wird von Bund und Ländern gefördert und trägt dazu bei, Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schulen zu verankern.

    Umfrage: Welche Unterstützung benötigen männliche Azubis, Studierende&Fachkräfte?

    HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen - Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit: 
    Umfrage zu Männern in Kitas: Welche Unterstützung benötigen männliche Auszubildende, Studierende und Fachkräfte?
    Etwa acht Prozent der Beschäftigten in deutschen Kitas sind Männer. Sie sind damit nach wie vor eine Minderheit, auch wenn es heute mehr männliche Fachkräfte in Kitas gibt als noch vor ein oder zwei Jahrzehnten. Wie kann es gelingen, zukünftig ein noch ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in Kitas zu erreichen und männliche Mitarbeitende im Arbeitsfeld Kitas zu halten? Dies ist Thema des Projekts "Mentoring Men in EC (MoMEC)", in dessen Rahmen aktuell eine internationale und bundesweite Online-Erhebung durchgeführt wird. Wer als Mann in einer Kita arbeitet, in der Ausbildung zum Erzieher oder Student der Kindheitspädagogik ist, kann mitwirken. Die Beantwortung des Fragebogens dauert fünf bis zehn Minuten.
    Wir freuen uns, wenn der Hinweis auf die Online-Erhebung gezielt weiterverbreitet wird, damit die Umfrage möglichst viele Personen erreicht, die für eine Teilnahme in Frage kommen und dafür gewonnen werden sollen. Hier geht's zum Fragebogen

    16.-29.3.26 Internat. Wochen gegen Rassismus: Kooperationspartner*innen gesucht

    Kooperationspartnerschaften IWgR – Anfrage für 2026: Die Stiftung gegen Rassismus hat die Vorbereitungen für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 begonnen und lädt bestehende sowie neue Kooperationspartner
    ein, sich erneut zu beteiligen. Angesichts der gesellschaftlichen Lage – zunehmender Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus sowie Hass und Hetze im öffentlichen wie privaten Raum – betont die Stiftung die Bedeutung gemeinsamer, sichtbarer Zeichen für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde.
    In diesem Jahr wurden der Stiftung über 5.000 Veranstaltungen im Rahmen der UN-Wochen gegen Rassismus gemeldet – ein neuer Höchststand, der die Breite des zivilgesellschaftlichen Engagements verdeutlicht. Die Dokumentation ist online abrufbar und kann auch in gedruckter Form bestellt werden.
    Die Aktionswochen 2026 finden vom 16. bis 29. März 2026 statt und stehen unter dem vorgeschlagenen Motto „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus.“ Die Auftaktveranstaltung ist in Potsdam geplant.
    Rückfragen sind an die Stiftung gegen Rassismus unter si@stiftung-gegen-rassismus.de oder telefonisch unter 06151339195 möglich.

    Beratung für digitale Selbstbestimmung

    Digitale Selbstbestimmung geht uns alle an – und sie macht Spaß! Der Digi-Coach von Local-IT e.V. unterstützt Vereine, Kollektive und Initiativen dabei, unabhängig von BigTech eigene Wege zu gehen. Kostenlos, solidarisch und feministisch gedacht: Wir zeigen euch Tools, die sicher, barrierearm und empowernd sind. Holt euch digitale Power für eure Arbeit – wir sind an eurer Seite!
    Den Link zu uns und unserem Beratungsangebot, dem Digi-Coach, findet ihr hier.

    Materialpaket: Kinderrechte weltweit

    National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: 
    Am 20. November jährte sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 36. Mal. Aus diesem Anlass haben wir ein Materialpaket zu Kinderrechten weltweit zusammengestellt. Es bietet pädagogischen Fachkräften und Lehrer:innen eine umfangreiche Sammlung aus Fachtexten, Filmen, Rollenspielen, Unterrichtseinheiten und Webangeboten – mit besonderem Fokus darauf, wie Kinderrechte global umgesetzt werden. Die Materialien eignen sich für den Einstieg in das Thema ebenso wie für vertiefende Unterrichtseinheiten zu Kinderarbeit, Bildung, Flucht, Ausbeutung oder Kinderrechten in bewaffneten Konflikten. Zudem zeigen sie, wie eng Kinderrechte und nachhaltige Entwicklung miteinander verbunden sind. Das Materialpaket ist auf unserem Instagram-Kanal verfügbar. [Mehr dazu]

    Internat. Frauentag 8.3. + 9.3.26 Globaler Frauen*Generalstreik - Vernetzer*innen gesucht

    https://enoughgenug.org/de/ - Vernetzer*innen für Frauen*streik gesucht
    Wir werden mehr. Unterschiedlich in Perspektiven und Erfahrungen feiern und protestieren wir gemeinsam am Internationalen Frauentag am 08.03.2026. Und finden uns zusammen zum GLOBALEN FRAUEN*GENERALSTREIK am 09.03.2026 zu vielfältigen Protesten und Aktionen. Wir wollen eine andere Welt ohne Rassismus, Sexismus, ohne eine Klassengesellschaft mit zunehmenden Verarmungsprozessen und Diskriminierung. Wir wollen eine bessere Welt für Menschen! Wir suchen weiterhin nach Vernetzer*innen im digitalen und analogen Leben.
    Meldet euch unter frauenstreik@posteo.de oder direkt über unsere Website.

    Girls’Day und Boys‘Day 23.4.26 (neues Material)

    Für den Mädchen-/Jungen-Zukunftstag am 23. April 2026 wurden vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. neue Plakate, Flyer, die Mädcheninfo und Jungeninfo neu konzipiert. Sie sind ab sofort druckfrisch über das jeweilige Materialcenter Girls’Day / Boys’Day erhältlich.

    Bundesweites Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch/ Kampagne "nicht wegschieben"

    Bundesweites Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: ein Angebot der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Es unterstützt alle Menschen, Informationen, Hilfe und Beratung bei sexuellen Übergriffen zu finden – vor Ort, online oder telefonisch.

    https://nicht-wegschieben.de/: Eine Initiative vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Die Homepage bietet Informationen, Materialien und Handlungsempfehlungen für Eltern, Fachkräfte und Kinder. Die Seite soll dazu anregen, bei Verdacht oder wenn Kinder sich anvertrauen, aktiv zu werden und nicht wegzusehen, um Kinder zu schützen.

    Anlaufstellen für Mädchen*&Frauen* (Gewalterfahrungen, Schwangerschaftsabbruch, Diskriminierung,...)

    PINKSTINKS hat eine Datenbank mit Anlaufstellen in ganz Deutschland zusammengestellt
    »Anlaufstellen«: Stellen, an die ihr euch wenden könnt, wenn ihr Gewalt erfahrt, bedroht werdet oder aus einem anderen Grund Hilfe braucht, zum Beispiel bei Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Care Arbeit oder auch Diskriminierung. Von der Frauenhauskoordinierung bis zu »Queermed« und der »Liga für unbezahlte Arbeit« findet ihr in unserer Datenbank mehr als 1000 Adressen, sortiert nach 9 Themen und 16 Bundesländern. Adressen von Initiativen, Expert*innen, Organisationen und Ansprechpersonen bei Behörden, die weiterhelfen können, wenn ihr oder Menschen in eurem Umfeld Unterstützung brauchen.

    Pinkstinks Germany ist eine feministische Bildungsorganisation, die durch Kampagnen und Bildungsangebote für Sexismus, insbesondere in der Werbung und den Medien, sensibilisieren will. Die Organisation wurde 2012 als Verein gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg.

    Interaktive App für Jugendliche zum Umgang mit Rassismus& Antisemitismus

    RE:think – Interaktive App für Jugendliche zum Umgang mit Rassismus und Antisemitismus
    Die Bildungsstätte Anne Frank hat mit RE:think ein digitales Lernlabor entwickelt,  das Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren einen spielerischen Zugang zu den Themen Antisemitismus, Rassismus, Hatespeech und erschwörungsmythen bietet. Die App umfasst zwölf intuitive Mini-Games, die zu Reflexion anregen, Wissen vermitteln und alltagsnahe Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
    RE:think sensibilisiert Jugendliche niedrigschwellig für zentrale gesellschaftspolitische Fragen und unterstützt sie dabei, souverän mit diskriminierenden Situationen umzugehen. Gleichzeitig soll die App ermutigen, sich aktiv für ein respektvolles, demokratisches Miteinander einzusetzen.

    Soziallotterie »Los gegen rechts«

    Gemeinnützige Los gegen rechts gGmbH: Mit unseren sozialen Glücksspiel- und Gewinnspielformaten sammeln wir Fördermittel für gemeinnützige Projekte und Organisationen, die sich gegen Rechtsextremismus und für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen.
    Unser erstes Projekt, die Verlosung „Los gegen Rechts", startet Anfang 2025 - rein ehrenamtlich und in herausfordernden Zeiten. Angesichts der Neuwahlen und wachsender Unterstützung für rechtsextreme Parteien europaweit, steht unsere Demokratie unter Druck.
    Unter dem Motto „Spielend gegen den Rechtsruck in Deutschland" wollen wir ein Zeichen setzen! In einer echten Win-Win-Situation motivieren wir die Teilnehmenden mit attraktiven Gewinnchancen und fördern registrierte Organisationen nachhaltig in ihrem Engagement. Gleichzeitig erzählen wir ihre Geschichten und zeigen, wie vielfältig der Einsatz für unsere demokratischen Werte ist.
    Mach kostenlos mit und setze ein Zeichen mit deinem „Los gegen Rechts" kannst du etwas bewegen!

    Chatbot: Hilfe für Menschen mit Rassismuserfahrungen

    Meta Impact – Innovation für sozialen Wandel gemeinnützige Unternehmergesellschaft: Im Oktober ist die neue Homepage von YOUNA online gegangen. Der KI-gestützte Chatbot bietet Menschen mit Rassismuserfahrungen sofortige und kostenfreie Selbsthilfe. In den vergangenen Monaten hat das YOUNA-Team sowohl strategisch als auch technologisch entscheidende Weiterentwicklungen umgesetzt.
    YOUNA ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zu psychoedukativem und juristischem Wissen und nutzt KI-Technologie, um Betroffene von Rassismus sowie ihre Verbündeten wirksam zu unterstützen und zu empowern.

    "100 Frauen": europaweite visuelle Ahninnengalerie sucht Ausstellungsort

    Die Künstlerin ANTOINETTE hat sich in ihrem Lebenswerk vor allem mit Frauen und Europa befasst. Im Rahmen der Portraitreihe »100 Frauen«, eine Art europaweite visuelle Ahninnengalerie, hat sie bereits rund 50 Portraits europäischer Frauen aus Politik, Kultur und Gesellschaft geschaffen (siehe auf 100frauen.org). Die lebensgroßen Portraits suchen einen schönen Ausstellungsort. [Mail an netzwerk@pinkstinks.de, Betreff »Antoinette«]

    E-Learning Plattform: Kurse zu Rassismus u. Monitoring

    CLAIM hat eine neue E-Learning-Plattform veröffentlicht, die einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schulungen im Themenfeld Rassismus bietet. Die zertifizierten Online-Kurse behandeln sowohl Grundlagenwissen zu Rassismus als auch Methoden zur Erfassung und Dokumentation rassistischer Vorfälle.
    Die Lernangebote richten sich besonders an Personen, die in Community-basierten Organisationen tätig sind und Betroffene von Rassismus beraten. Die Teilnehmenden lernen, Beratungs- und Meldefälle phänomenspezifisch und intersektional einzuordnen, Dokumentationsstandards anzuwenden und die eigene Beratungspraxis kritisch zu reflektieren.

    Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ 22.-29.6.26

    Aktionen zur Strategie gegen Einsamkeit: In der Ende 2023 verabschiedeten Strategie gegen Einsamkeit werden alle Altersgruppen und alle Menschen angesprochen, die in bestimmten Lebensphasen von Einsamkeit betroffen sein können. Als Teil der Strategie findet, neben weiteren Aktionen, alljährlich die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt. Sie soll für das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sensibilisieren und Unterstützungsangebote in ganz Deutschland sichtbar machen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zu den kommenden und vergangen Aktionen. 
    Die nächste Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ soll vom 22. bis 29. Juni 2026 stattfinden. Sie startet mit einer Konferenz des Kompetenznetzes Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem BMBFSFJ am 22. Juni 2026 in Berlin und online. Darüber hinaus sind bundesweit Aktionen geplant. Weitere Informationen zu gegebener Zeit hier.
    Wenden Sie sich bei Nachfragen gerne an info@strategie-gegen-einsamkeit.de.

    Umfrage zur MINT-Förderung für Mädchen u. Frauen

    MINT-Vernetzt: MINT-Vernetzungsstelle Deutschland (c/o Körber-Stiftung) (BMBFSFJ gefödert): Genderbefragung 2025: Hallo liebe MINT-Community, wie bereits in den letzten Jahren führen wir auch in diesem Herbst wieder eine Befragung zur MINT-Förderung für Mädchen und junge Frauen durch. Vielen herzlichen Dank an alle, die bereits an den vergangenen Befragungen teilgenommen haben! Die Ergebnisse der letzten drei Jahre könnt Ihr Euch auf unserer Website ansehen.
    Unsere bisherigen Ergebnisse zeigen, dass verschiedene Ressourcen für eine bessere aktive Vernetzung sorgen können. Deshalb möchten wir uns dies etwas genauer ansehen, um die MINT-Community zukünftig noch besser unterstützen zu können. Das schaffen wir nur, wenn möglichst viele von Euch an unserer etwa 10-minütigen Befragung teilnehmen. → zur Umfrage

    Wanderausstellung zu Medien & Antisemitismus im NS-Staat u. heute

    Neue Wanderausstellung zu Medien & Antisemitismus im NS-Staat und heute: Die Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit hat eine neue Wanderausstellung mit dem Titel „Unter Druck? Medien &Antisemitismus im NS-Staat & heute“ entwickelt, die ab sofort ausgeliehen werden kann. Die Ausstellung beleuchtet die zentrale Rolle von Medien in der Verbreitung wie auch in der Bekämpfung von Antisemitismus – damals wie heute.
    Journalist:innen prägten und prägen öffentliche Meinungen: Im NS-Staat beteiligten sie sich aktiv an der Verbreitung antisemitischer Propaganda, heute können sich unbewusst tradierte Narrative fortsetzen. Gleichzeitig gehören Journalist:innen zu denjenigen, die antisemitische Entwicklungen kritisch aufzeigen und ihnen öffentlich widersprechen – und werden dafür zunehmend selbst zur Zielscheibe demokratiefeindlicher Angriffe.
    Die Ausstellung zeigt auf 16 thematischen Tafeln und fünf Interview-Stationen historische Kontinuitäten und gegenwärtige Erscheinungsformen antisemitischer Medienpraxen.
    Sie macht deutlich, dass Antisemitismus keineswegs ein abgeschlossenes historisches Phänomen ist, sondern aktuell fortbesteht – und dass Medien eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen, gerade in Zeiten zunehmender Angriffe auf demokratische Grundwerte.

    Pilotprojekt: Anti-Trafficking HELPline  - STOP dem Frauenhandel

    Pilotprojekt gestartet: Bavarian Anti-Trafficking HELPline
    STOP dem Frauenhandel gGmbH hat im Oktober die bayernweite, kostenlose und vertrauliche HELPline für potenziell Betroffene von Menschenhandel, ihr Umfeld und Fachkräfte gestartet. Beratung erfolgt per Telefon, Chat und E-Mail. Seit November 2025 auch über ein anonymes Online-Meldeformular. -> Zur Bavarian Anti-Trafficking HELPline  

    Newsletter für Gleichstellungsbeauftragte& alle an Gleichstellungsthemen Interessierte

    rehm Verlag: kostenloser Newsletter für Gleichstellungsbeauftragte und alle, die sich aktiv für Gleichstellung einsetzen, erscheint monatlich und informiert über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Politik. Außerdem enthält er Hinweise auf Veranstaltungen und auf das umfangreiche Programm des r.v.Decker-Verlags zu diesen Themen. [Hier abonnieren: rehm Newsletter für die Verwaltung]

    Aktuelle Projekte der LAG Mädchen*politik BW

    Aktuelle Projekte der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg (inspirierend hoffentlich auch für andere Bundesländer!)
    - Mädchen*arbeit stärken – Intersektional. Feministisch. Vor Ort. (Juli 2025 bis Dezember 2027): Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte und Ehrenamtliche aus den Reihen der LAG Mädchen*politik im Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit, die in ländlichen und strukturarmen Räumen Baden-Württembergs angesiedelt sind, stärker als bislang zu erreichen, zu beraten und zu qualizifieren, um sie dabei zu unterstützen, Ansätze feministisch-inter-sektionaler Mädchen*arbeit in die Praxis vor Ort zu integrieren. Es soll Fachkräften und Ehrenamtli-chen praxisorientierte Hilfestellungen bieten, um geschlechtersensible, diskriminierungskritische Perspektiven in ihren Einrichtungen und Jugendangeboten zu implementieren. Sie sollen dabei unterstützt werden, den Selbstwert von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Resilienz gegen Diskriminierung zu erhöhen.Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

    Weitere Projekte:
    - tinklusiv! Trans*, inter* und nichtbinäre Kinder und Jugendliche in mädchen*spezifischen Wohngruppen mitdenken — September 2025 bis August 2026
    - GIRLS* TAKE SPACE! Förderung der Partizipation marginalisierter Mädchen* und junger Frauen* — Juli 2025 bis Dezember 2026
    - Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen* und jungen Frauen* - Was macht uns stark? — April 2025 bis Juni 2026
    - Inklusive Mädchenarbeit - Kompaktwissen für Multiplikatorinnen — Dezember 2024 bis Februar 2026
    - Genderqualifizierungsoffensive V — Januar 2024 bis Dezember 2025

    LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt: Projekthomepage Launch& Infomaterial

    Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt: Projekthomepage Launch & Informationsmaterialien Queere Geflüchtete
    Auf der Projekthompage stehen Informationen für queere Geflüchtete in 12 Sprachen zur Verfügung. Auch können dort Beratungsstellen und Treffpunkte in der Nähe der jeweiligen Unterkunft gefunden werden. Schließlich findet sich auf der Homepage auch ein Formular, um Gewaltvorfälle anonym zu melden. Das Formular ist aktuell auf Deutsch und Englisch online, wird sukzessive aber um weitere 10 Sprachen ergänzt. Die Meldungen können sowohl von Betroffenen selbst, als auch von Beratungsstellen, an die sich Betroffene gewandt haben, eingegeben werden.
    Informationsmaterialien können kostenlos per Mail an rainbow-shelter@lsvd.de bestellt werden. Die Informationsmaterialien umfassen Flyer, die sich an queere Geflüchtete richten, ein Plakat, welches in Unterkünften und Beratungsstellen ausgehängt werden kann, Sticker und Buttons. Die Materialien liegen auf folgenden Sprachen vor: Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmanci, Paschtu, Russisch, Serbisch, Sorani und Türkisch.

    "Feministisch verbündet"- Newsletter

    FEMINISTISCH VERBÜNDET Newsletter - PINKSTINKS hat diesen Newsletter gestartet, damit sich alle, die feministisch arbeiten oder die es gerne würden, verbünden und austauschen können.
    Ganz egal, ob Einzelpersonen, Initiativen, Organisationen oder verantwortungsvolle Unternehmen: Hier finden sich alle zusammen, die sich mit Gleichgesinnten vernetzen, Neues erfahren, nach Support fragen wollen oder anfangen wollen, sich feministisch einzubringen und Austausch und Inspiration suchen. Alle zwei Monate schicken wir den »Feministisch verbündet«-Newsletter raus. [Link zur Anmeldeseite]

    Pinkstinks Germany ist eine feministische Bildungsorganisation, die durch Kampagnen und Bildungsangebote für Sexismus, insbesondere in der Werbung und den Medien, sensibilisieren will. Die Organisation wurde 2012 als Verein gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg.

    neuer Zusammenschluss: Jugendverbände für Demokratie im Umweltschutz

    Die Klimakrise und zunehmende rechtsextreme Einflussversuche stellen auch junge Menschen im Bereich Umwelt- und Naturschutz vor neue Herausforderungen. Um Jugendumweltverbände in ihrer demokratischen Haltung zu stärken und sie für antidemokratische Interventionen zu sensibilisieren, haben sich FARN, die Naturfreundejugend, die BUNDjugend und die NAJU im Projekt "Jugendverbände für Demokratie im Umweltschutz“ zusammengeschlossen. Ziel ist es, innerverbandlich wie verbandsübergreifend widerstandsfähige Strategien zu entwickeln und junge Engagierte für einen demokratischen, menschenrechtsorientierten Umweltschutz zu stärken.
    Das Projekt umfasst u.a. Bildungsmaterialien in leicht verständlicher Sprache, eine fünfteilige Online-Weiterbildungsreihe (Oktober 2025 bis März 2026), Leitfäden zum Schutz vor Drohungen und Gewalt, verschiedene Veranstaltungen sowie ein gemeinsames Vernetzungstreffen vom 9. bis 11. Oktober 2026. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich als Multiplikator:in ausbilden zu lassen und das erworbene Wissen in NAJU und NABU weiterzutragen.
    Alle Materialien, Termine und Anmeldemöglichkeiten werden fortlaufend veröffentlicht. [Weiterführende Informationen]

    blog interdisziplinäre geschlechterforschung (u.a. gender voting gab, LSBTIQ*-Bewegungen& Demokratie, Sexualität-Disability-Scham, Männlichkeit, ...)

    Neueste Beiträge: 
    - LSBTIQ*-Bewegungen und Demokratie – ein transdisziplinäres Forschungsprojekt 28. November 2025 Andrea Rottmann Sandra Beaufaÿs: Die Bewegungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans, Inter, Queers und Weiteren jenseits der Heteronormativität (LSBTIQ*) haben die postfaschistischen Demokratien in Deutschland und Österreich demokratischer gemacht: Diese These ist der Ausgangspunkt des Forschungsprojektes „LSBTIQ*-Bewegungen und Demokratie: Geschichte,…

    - Demokratie auf Abstand: Junge Frauen in ländlichen Räumen 27. November 2025 Mina Mittertrainer: Junge Frauen interessieren sich nicht für Politik? Diese Annahme hält sich hartnäckig, besonders wenn es um politische Teilhabe in ländlichen Räumen geht. Doch wie partizipieren junge Frauen auf dem Land wirklich – und was haben Geschlecht, Alter und (Sozial-)Raum damit zu tun? Jung, weiblich, ländlich – unsichtbar? Politische…

    - Demokratie ist nur mit Frauen stark  26. November 2025 Ajshe Qerkinaj: Wie demokratisch ist eine Gesellschaft, in der es mehr Bürgermeister gibt, die Thomas heißen, als Frauen, die dieses Amt bekleiden? Der Sammelband Zu anders für die Macht? geht dieser Frage sowie weiteren Herausforderungen in Politik und Gesellschaft nach. In fünfzehn Beiträgen politisch aktiver Frauen werden aus…

    - Bedroht im Engagement – widerständige Demokratiearbeit gegen Rechts 25. November 2025 Tina Leber: In den Medien finden sich aktuell diverse Berichte über Angriffe auf Personen, die sich aktiv für demokratische Werte einsetzen oder mit ihrer Sichtbarkeit als Symbol für emanzipatorische Veränderung stehen. Betroffenenselbstorganisationen und Beratungsstellen weisen auf eine deutliche Zunahme solcher Gewalttaten hin und…

    - Gender Voting Gap oder: Das Wahlverhalten der Geschlechter 24. November 2025 Ansgar Hudde Sandra Beaufaÿs: Seit ca. 100 Jahren gehen Frauen in Deutschland an die Wahlurnen. Aber was wählen sie dort eigentlich? Unterscheiden sich politische Präferenzen nach Geschlecht? Ansgar Hudde hat sich mit Wahlverhalten und politischen Einstellungen der Geschlechter befasst. Dabei zeigen sich aktuell divergierende Muster, die darauf hindeuten,…

    - LGBTQ+-Familien und ihr Kampf um Anerkennung 18. November 2025 Julia Teschlade Mona Motakef Christine Wimbauer Sandra Beaufaÿs: Das Buch „Auf dem Weg zur Normalität? LGBTQ+-Familien und ihr Kampf um Anerkennung“ ist ein Gemeinschaftswerk. Mit den Autorinnen Julia Teschlade, Mona Motakef und Christine Wimbauer sprach Sandra Beaufaÿs über die gerade erschienene Monografie, die Hürden auf dem Weg dorthin – und eine langjährige, fruchtbare Arbeitsbeziehung. …

    - Sexualität, Disability und Scham im Kurzfilm Hole 11. November 2025 Üfeyra Özdencanli: Kulturelle Normen, medizinische Diskurse und Stigmatisierung tragen dazu bei, dass die Sexualität von Menschen mit Behinderung unsichtbar bleibt, tabuisiert und gar angezweifelt wird. Aufgrund systemischer Barrieren erleben behinderte Personen erhebliche Herausforderungen, wenn es um das Ausleben und Erforschen ihrer Sexualität…

    - „Damals Zuckerwatte, heute Stein“ Emotionale Abwehr als Bedingung männlicher Zugehörigkeit 04. November 2025 Anna Lena Winkler: Beim ersten Feueralarm in der Grundschule brach er als einziger in Tränen aus. Seine Freund*innen lachten, die Lektion war klar: Gefühle zeigen ist gefährlich. So lernte er früh, die eigene Sensibilität zugunsten von sicherer Einbindung und Zugehörigkeit zurückzustellen, um in seinen Peergroups akzeptiert zu werden. In meiner…

    - HerStories Matter: Forschung zu Frauen in der Geschichte der Quantenphysik: 28. Oktober 2025 Andrea Reichenberger: Die 2025 bei Cambridge University Press erschienene Anthologie Women in the History of Quantum Physics erzählt die Geschichten von sechzehn Frauen, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Quantenphysik geleistet haben. Die Beiträge sind das Ergebnis sorgfältiger Recherchen, die vielfach neue Quellen und unbekanntes…

    - Islamischer Feminismus und Frauen-Agency in muslimischen Communities 21. Oktober 2025 Marziyeh Bakhshizadeh: Muslimische Frauen machen in einigen mehrheitlich muslimisch geprägten Ländern mitunter bessere Erfahrungen hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung und körperlichen Autonomie als innerhalb muslimischer Communities in europäischen Gesellschaften, insbesondere in Deutschland. Ein Teil dieses Unterschieds erklärt sich durch die Sorge…

    Hintergrund: Der blog interdisziplinäre geschlechterforschung ist ein Wissenschaftsblog des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Unter den Rubriken Forschung, Debatte, Interview und Gesehen-Gehört-Gelesen sowie in Themenwochen und am Wissenschaftsaktionstag #4genderstudies werden kurze Beiträge aus dem Spektrum der Geschlechterforschung veröffentlicht. Wissenschaftler*innen des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW und andere stellen hier Forschungsergebnisse vor oder beteiligen sich mit ihren Beiträgen an aktuellen Fragen und Debatten. 
    Der Weblog wird über die Wissenschaftsredaktion der Koordinations- und Forschungsstelle (KoFo) des Netzwerks FGF NRW organisiert und redaktionell betreut.

    Interaktives Manual: Klima, Berufe & Ich + Geschlechtergerechtigkeit

    Im mehrjährigen Projekt „Klima, Berufe & Ich“ hat der Verein Amazone e.V. Bregenz gemeinsam mit seinen Projektpartner*innen ein interaktives Manual erstellt, das einfach umsetzbare Materialien und Methoden vorstellt und Erfahrungen teilt, die im Projektverlauf gesammelt worden sind. Ziel des Projekts ist es, Bewusstsein und Wissen rund um Themen des Klimawandels an Kinder und Jugendliche zu vermitteln und dabei Bezüge zu ihren Lebenswelten, Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten und klimarelevanter Forschung herzustellen. Der Verein Amazone arbeitet mit feministischer Grundhaltung an der Vision einer geschlechtergerechten Welt. „Klima, Berufe & Ich“ ist eine Kooperation mit dem Büro für nachhaltige Kompetenz B-NK GmbH, der FHV Vorarlberg University of Applied Sciences und FRAU STURN. [weiterlesen]

    Initiative zum Umgang mit rassist. Polizeigewalt in KJH-Einrichtungen

    Die berlinweite Initiative gegen Polizeigewalt "Schutzräume sichern" wurde 2019 von KOP, ReachOut, dem Flüchtlingsrat Berlin, BuMF und verschiedenen Berliner Jugendhilfeträgern gegründet. Sie stellt Sozialarbeitenden auf ihrer Website u.a. rechtliche Grundlagen und praktische Handlungsempfehlungen für Betreeunde im Umgang mit rassistischer Polizeigewalt in Jugendhilfeinrichtungen zur Verfügung. Über die Website können rassistische Polizeimaßnahmen gemeldet werden (anonymisiert, zur Zeit auf Deutsch) sowie Betroffene über die Beratungsmöglichkeiten in Berlin informiert.

    bpb-InfoPool Rechtsextremismus: neuer Fokus: Gedenkstätten

    bpb: Neuer Themenschwerpunkt „NS-Gedenkstätten in der Rechtsextremismusprävention“
    Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat in ihrem Online-Portal InfoPool Rechtsextremismus einen neuen Themenschwerpunkt veröffentlicht. Im Fokus stehen die vielschichtigen Aufgaben von NS-Gedenkstätten im Spannungsfeld zwischen historischer Bildung, Demokratievermittlung und der zunehmenden Bedrohung durch rechtsextreme Ideologien.
    NS-Gedenkstätten sind nicht nur Orte des Erinnerns an die nationalsozialistischen Verbrechen, sondern auch Räume der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen – und zunehmend selbst Ziel rechtsextremer Angriffe. Der Themenschwerpunkt stellt pädagogische Schutzkonzepte vor, zeigt Best-Practice-Beispiele und bietet Fachbeiträge, Interviews sowie praxisnahe Handreichungen für die Bildungs- und Präventionsarbeit an Gedenkorten.
    Der Schwerpunkt richtet sich insbesondere an pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Mitarbeitende von Gedenkstätten, Akteur:innen der Jugend- und Sozialarbeit sowie der Verwaltung und Sicherheitsbehörden.

    4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

    8.-9.12. Gültstein: Psych. Belastungen bei Mädchen* in stationären HzE

    Kooperationsveranstaltung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg e. V. 
    Fortbildung: „Kannst Du mit den Öffis fahren?“
    Diese Fortbildung zu Psychischen Belastungen und Erkrankungen bei Mädchen und jungen Frauen in den stationären Erziehungshilfen findet in Kooperation mit dem KVJS-Landesjugendamt am 8. und 9. Dezember 2025 in Gültstein statt. Insbesondere Angststörungen und Depressionen haben bei Mädchen zugenommen. Dies bildet sich auch in der stationären Jugendhilfe ab. Fachkräfte sind zunehmend konfrontiert mit belasteten Mädchen und jungen Frauen, die alltägliche Anforderungen, wie die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, nicht (mehr) bewältigen können. Dies löst im Betreuungsalltag häufig Verunsicherung bei gleichzeitigem Handlungsdruck aus. Die Eingangsfrage im Titel weist auf die veränderten Alltagsanforderungen in Auseinandersetzung mit verschiedenen Störungsbildern und Belastungen hin: Von Angststörungen bis Traumafolgestörungen oder auch fehlenden oder negativen Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten. In der zweitägigen Fortbildung wird handlungsrelevantes Wissen zu den häufigsten kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbildern vermittelt. Impulse und Übungen sollen die eigene Handlungskompetenz erweitern. Es sind nur noch wenige Plätze frei. [weitere Infos]

    9.12. Online: Prävention von Online-Gewalt u. Cybergrooming

    Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW e.V.: STRONG Online: Stark gegen Online-Gewalt und Cybergrooming | Inklusive Ansätze zur Prävention (09.12.2025, Digital)
    Etwa ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland erlebt Cybergrooming – also den Versuch, online gezielt sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anzubahnen. Mit manipulativen Strategien erschleichen sie sich Vertrauen, verbergen ihre wahre Identität Das Spektrum reicht von grenzverletzender Anmache über Belästigung und Stalking bis hin zur Anbahnung von schweren Straftaten.
    Viele junge Menschen – mit und ohne Behinderung – wünschen sich mehr Unterstützung von Erwachsenen, damit sie sich sicher fühlen und wissen, wie sie handeln können, damit es zu solch einer Anbahnung erst gar nicht kommt. Besonders für Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ist ein selbstbewusster Umgang mit digitalen Risiken wichtig.
    Mit guter Aufklärung, passenden Methoden und verlässlichen Bezugspersonen können sie sich aktiv schützen, Grenzen setzen und Unterstützung einfordern.
    Das nimm! Netzwerk Inklusion mit Medien stärkt junge Menschen in ihrer digitalen Selbstbestimmung. Im Netzwerk wurden inklusive Methoden entwickelt, die es ermöglichen, das Thema Cybergrooming barrierearm, dialogorientiert und empowernd zu bearbeiten. Die vorgestellten Materialien fördern Wissen, Selbstvertrauen und Handlungskompetenz – und unterstützen pädagogische Fachkräfte dabei, gemeinsam mit Jugendlichen Strategien für sicheres digitales Handeln zu entwickeln.
    Alle Infos zur Veranstaltung und Anmeldung gibts hier 

    9.-10.12. Essen: Gender- u. diversitätssensible Sprache

    Fortbildung: Gender- und diversitätssensible Sprache (09. & 10.12.2025, FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, Essen)
    Sprache ist mächtig. Sie formt Wirklichkeit und Bewusstsein mit, in ihr und durch sie bilden sich gesellschaftliche und kulturelle Vorstellungen von Differenzordnungen, von „uns“ und „den anderen“, von Normalität und Abweichung ab. Sie ist nicht neutral und kann als aktives Handeln verstanden werden. Gleichzeitig sind Sprache und ihr Gebrauch stetig im Wandel und verändern sich. Häufig bestehen Unsicherheiten darüber, was und wie etwas gesagt wird und welche Begrifflichkeiten respektvoll und angemessen sind. Ziel gender- und diversitätssensiblen Sprachhandelns ist der wertschätzende und nichtdiskriminierende Gebrauch von Sprache. Hierin wollen wir uns in dieser Fortbildung üben. [Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier]

    9.-10.12. Dortmund: Jungen* zwischen Männlichkeit, Rassismus und Klassismus

    LAG / Fachstelle Jungenarbeit NRW: Fortbildung: Jungen* zwischen Männlichkeit, Rassismus und Klassismus - Intersektionale Perspektiven in der pädagogischen Praxis
    In der pädagogischen, kritischen Auseinandersetzung mit Männlichkeiten geraten oft Jungen* in den Problemfokus, die von Rassismus und Klassismus betroffen sind. Verhaltensweisen, die als „toxisch männlich“ gelten, werden vorschnell mit Herkunft, Kultur oder Religion erklärt. Dadurch werden Kategorien von „Wir“ und „die Anderen“ geschaffen, rassistische und klassistische Narrative werden reproduziert  und die eigentliche Auseinandersetzung mit patriarchalen Strukturen bleibt aus.
    Wir wollen uns den Lebensrealitäten von Jungen* widmen, die von Klassismus und Rassismus betroffen sind, um eigene verinnerlichte Glaubenssätze zu bearbeiten und Handlungsstrategien zu finden, die Jungen* in ihrer Vielfalt ressourcen- und stärkenorientiert fördern. Wir orientieren uns an aktuellen Theorien des intersektionalen Feminismus und wenden Methoden der systemischen Beratung an. Die Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte und alle, die sich für eine Gesellschaft einsetzen, die Diskriminierungen intersektional reflektiert und bereit ist, mit strukturellen Veränderungen zu begegnen.
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Termin: 9. und 10. Dezember 2025, jeweils 10-16 Uhr; Meldeschluss: 25. November 2025
    Ort: Haus der Vielfalt, Zur Vielfalt 21, 44147 Dortmund, Teilnahmebeitrag: 85,00 Euro

    10.12. Online: Psychotherapie& Beratung zu dritt (unter Einsatz von Dolmetschenden)

    Psychotherapie und Beratung zu dritt - NTFN-Fortbildung für Therapeut*innen und Berater*innen: Am 10. Dezember (9-12:15Uhr) bietet NTFN eine online-Fortbildung zu Psychotherapie und Beratung unter Einsatz von Dolmetschenden an. Die Online-Fortbildung bietet einen ersten Einblick in das therapeutische und beraterische Setting mit Dolmetschenden und bereitet Therapeut*innen und Berater*innen darauf vor. Inhalte sind dabei unter anderem die Beratung zu dritt, Vermittlung eines Rollenverständnisses, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, der Umgang mit herausfordernden Situationen, praktische Übungen sowie gemeinsame Reflexion. Erfahrung in der Arbeit mit Dolmetschenden ist keine Voraussetzung für eine Teilnahme an der Fortbildung.
    Der NTFN e.V. setzt sich für Menschen ein, die geflüchtet sind und an den Folgen von Folter, Verfolgung, Krieg oder Flucht leiden. Ziel ist eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für traumatisierte und/oder psychisch erkrankte Geflüchtete in Niedersachsen. Schirmherr ist Dr. Andreas Philippi, Sozialminister des Landes Niedersachsen.

    ab 10.12. Bad Bevensen: Diversitytraining - zertifizierte Trainer*innen-Ausbildung

    GSI - Gustav Stresemann Institut e.V. / Bad Bevensen: "Eine Welt der Vielfalt" - Diversitytraining Modul 1 der zertifizierten Trainer*innen-Ausbildung, 10.12. – So. 14.12.2025
    Das Seminar ist das erste von drei Modulen der zertifizierten Trainer*innen-Ausbildung des Programms "Eine Welt der Vielfalt ®". Die interdisziplinäre Ausbildung wendet sich an Interessierte aus verschiedensten Einrichtungen, die sich mit Blick auf die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten in ihren Arbeitsfeldern im Bereich Diversity / Antidiskriminierung qualifiziert werden wollen/sollen. Sie bietet Ihnen auch die Möglichkeit zur Vernetzung und wechselseitigen Unterstützung.
    Eine Anmeldung ist nur für die gesamte Trainer*in-Ausbildung mit allen drei Modulen möglich. Die weiteren Module der Ausbildung finden vom 2.-6. März 2026 (Modul 2) und vom 2.-6. November 2026 (Modul 3) im GSI statt. [Weitere Infos]

    16.12. Online: Jugendschutz Basics: Social-Media-Verbot für Kinder u. Jugendliche?

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg: Jugendschutz Basics: Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche?   Am 16. Dezember 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr
    Onlineseminar und digitaler Austausch der Aktion Jugendschutz: Kaum ein medienpolitisches Thema wird derzeit so intensiv diskutiert wie die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Viele verbinden damit die Hoffnung auf ein höheres Schutzniveau und eine Entlastung für Eltern und (Jugendhilfe-)Einrichtungen. Gleichzeitig gibt es deutliche Bedenken: Ein Verbot könnte leicht umgangen werden, zuverlässige Altersprüfungen fehlen, und es besteht das Risiko, dass Plattformen bestehende Schutzmaßnahmen zurückfahren. Auch rechtliche Fragen auf europäischer Ebene und Aspekte der digitalen Teilhabe spielen eine wichtige Rolle.
    Der Überblick macht deutlich: Ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot greift zu kurz. Notwendig ist stattdessen ein es ein Bündel an altersangemessenen Maßnahmen, das sowohl Kinder schützt als auch ihre digitale Teilhabe ermöglicht.
    In der Veranstaltung ordnen Yannic Frey von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die wichtigsten Argumente der aktuellen Diskussion ein. Die Aktion Jugendschutz zeigt auf, was das für die Kinder- und Jugendhilfe bedeutet. Zudem wird es Raum für Rückfragen geben.
    Refernt*innen: Yannic Frey, Landesanstalt für Kommunikation BW und Leonie Schollän und Petra Wolf, Aktion Jugendschutz BW.
    Sollten Sie vorab Fragen an die Referent:innen haben, können Sie diese gerne über das Formular einreichen: Frage über das Formular einreichen 
    Zugangsdaten: https://us06web.zoom.us/j/88641271351?pwd=JaBcx2ZuB1ca8ZgurkWpGL4EbaMffz.1 (Meeting-ID: 886 4127 1351, Kenncode: JBSoMe1612)
    Die Teilnahme ist kostenfrei! Die Veranstaltung findet über Zoom statt. 

    13.1.26 Online: Adultismus, Neurodivergenz u. Intersektionalität

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Adultismus, Neurodivergenz und Intersektionalität (13.01.2026, Digital)
    Adultismus als Machtstruktur, die gegen junge Menschen gerichtet ist, wird in Forschung, Gesellschaft, Politik und selbst in der Fachpraxis und Diskriminierungs-Kritik nur selten erkannt und noch seltener im vollen Umfang adressiert.
    Kritische Auseinandersetzungen mit (intersektional) adultistischen Machtstrukturen und den Ungerechtigkeiten, die aus ihnen hervorgehen, bleiben aus, weil angenommen wird, dass ‚Kinderschutz‘ und ‚Kinderrechte‘ sowie Schule, Pädagogik und Schulpflicht in Deutschland per se kindgerecht (genug) seien.
    Wenn Adultismus überhaupt (oder intersektional) besprochen wird, dann meist reduziert auf (verkürzte) Fragen nach Mitsprache oder Selbstbestimmung junger Menschen, so dass Adultismus-Kritik als bloßes ‚I-Tüpfelchen‘ erscheint: als ein positiver ‚Zusatz‘, wünschenswert, aber angesichts anderer Dringlichkeiten verzichtbar, und in Bezug auf neurodivergente (rassifizierte, queere, anders behinderte) junge Menschen jedenfalls geradezu realitätsfern.
    Basierend auf aktueller macht-kritischer Forschung zu Adultismus und Neurodivergenz beleuchtet das Webinar ihre Verflechtung, nicht nur als weitere intersektionale Ebenen, sondern als Fundament für andere Machtachsen.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    ab 14.1.26 Online: GEAS Schulungsprogramm des Informationsverbunds Asyl & Migration

    Im Januar 2026 beginnt das vom Informationsverbund Asyl & Migration konzipierte Schulungsprogramm zur GEAS Reform. Das Schulungsprogramm beinhaltet 9 Veranstaltungen, die online via Zoom in einem etwa zweiwöchentlichen Rhythmus zwischen 9 und 13 Uhr stattfinden werden.
    Das Schulungsprogramm richtet sich an alle Personen, die für eine Trägerorganisation des Informationsverbunds Asyl & Migration im Bereich Asyl & Migration tätig sind (Amnesty International, AWO, Caritas, Der Paritätische, DRK, EWDE-Diakonie Deutschland, Pro Asyl, ZWST). 
    Die Teilnahme an den gesamten Veranstaltungen kostet pauschal 75 €. Es ist nicht möglich, sich nur zu einzelnen Veranstaltungen anzumelden. [Anmeldung]
    Termine: 
    14. Januar 2026 Überblick über das GEAS
    28. Januar 2026 AMMVO: Das "neue" Dublin-Verfahren
    11. Februar 2026 Ablauf des Asylverfahrens
    25. Februar 2026 Aufnahme
    11. März 2026 Schutzformen
    25. März 2026 Rechte und Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens
    15. April 2026 Rechtsschutz und effektiver Zugang zu Recht
    29. April 2026 Sicherstellung der Familieneinheit im Verfahren und danach
    20. Mai 2026 Sicherstellung und Durchsetzung der Rechte von vulnerablen Personen

    15.1.26 Online: Gadjé Rassismus (gegen Sintizze u. Rom*nja)

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Gadjé Rassismus (15.01.2026, Digital)
    »Rassismus gegen Sintizze und Rom*nja ist eine historisch gewachsene und transnational organisierte Gewalt, die auf die Psyche und die Körper von romani Subjekten transgenerationell einwirkt und Lebenserschwernisse, Verletzungen und Krankheiten, verkürzte Lebenserwartung bis hin zum Tod verursacht. Diese Gewalt schließt Rom*nja individuell und/oder kollektiv und in Verschränkung mit weiteren gesellschaftlichen Platzierungen wie Klasse, Gender, Sex, religiöser Zugehörigkeit von materiellen, finanziellen sowie symbolischen Ressourcen und von gesellschaftlicher Anerkennung und struktureller Teilhabe aus.«
    Anhand diesen Definitionsvorschlages von Isidora Randjelović werden wir die thematische Komplexität beleuchten und uns mit der Bedeutung für die eigene pädagogische und sozialarbeiterische Praxis auseinandersetzen.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    19.-21.1.26 Bad Bevensen: "Betzavta-Miteinander", Demokratietraining

    GSI - Gustav Stresemann Institut e.V. / Bad Bevensen: "Betzavta-Miteinander", Demokratietraining - 19.01. – Fr. 23.01.2026
    Das in der israelischen Friedenspädagogik entwickelte Demokratieerziehungs-Programm „Betzavta" (deutsch: „Miteinander") spricht mit seiner spezifischen Methodik-Didaktik den ganzen Menschen an. Der Überzeugung folgend, dass Demokratie nicht nur Umschreibung für eine bestimmte Staatsform ist, sondern als Verhaltensform in allen Situationen des Alltags umsetzbar, werden in einer Vielzahl von Übungen demokratische Prinzipien erfahrbar gemacht, das spannungsvolle Verhältnis von Freiheit und Gleichheit nachvollzogen und ein „qualitatives Demokratieverständnis" entwickelt. Im Training werden methodische Anregungen vermittelt, die unmittelbar für das Konfliktmanagement in verschiedenen Arbeitsfeldern nutzbar sind. Das Seminar steht allen Interessierten offen. Gleichzeitig wird es aber auch als Modul 1 der 3 Module umfassenden Trainer/-innen-Ausbildung anerkannt. Die Entscheidung über die Teilnahme an weiteren Modulen kann nach dem Kurs getroffen werden.

    19.1./23.2.26 Online: Grundlagenschulung für die Arbeit mit (u)mA

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Grundlagenschulung für die Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen
    Die Schulung richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen.
    Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich. Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben.
    Grundlagenschulung im Januar  19.01.2026 | 09:30 Uhr - 13:00 Uhr |  online |  BuMF
    Grundlagenschulung im Februar 23.02.2026 | 09:30 Uhr - 13:00 Uhr |  online |  BuMF

    21.-22.1.26 Gültstein: Fortbildung zu inklusiver Mädchen*arbeit

    Fortbildung: „Mehr Mädchen*! Inklusive Mädchen*arbeit“
    Die Fortbildung in Kooperation mit der Akademie der Jugendarbeit BW am 21. und 22. Januar 2026 bietet einen niedrigschwelligen Einstieg ins Thema und richtet sich ausdrücklich auch an Fachfrauen* der Offenen Kinder- und Jungendarbeit, die sich bisher wenig mit Inklusion beschäftigt haben. Darüber hinaus lernen die Teilnehmerinnen* praxisnah die Ergebnisse und die Handreichung des Projekts Inklusive Mädchen*arbeit der LAG Mädchen*politik kennen. Die Fortbildung findet in Kooperation mit der Projektfachstelle „Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit“ im Rahmen der Qualifizierungsreihe „Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit“ statt. Die Veranstaltung bietet viel Raum, um Methoden für den Alltag in der Offenen auszuprobieren und gemeinsam die eigene Haltung und Praxis zu reflektieren. Neben einem Überblick über Mädchen*arbeit und einer Einführung in das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit stehen der Transfer in den Berufsalltag und der Austausch unter Kolleg*innen im Mittelpunkt. Außerdem gibt es eine Einheit mit inklusiven Spielen und Good-Practice-Beispielen aus der Offenen. [weiterlesen]
    Diese Veranstaltung wird in Kooperation mit dem AGJF-Netzwerk Mädchen*arbeit, der LAG Mädchen*politik, dem Stadtjugendring Esslingen und der Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt.

    21.1.-20.3.26 Mücheln: QualifizierungsKurs Jungen*arbeit

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. (KgKJH): Die Arbeit mit Jungen* stellt Fachkräfte, Ehrenamtliche und Multiplikatorinnen in Schule, Sozialarbeit und Jugendhilfe vor besondere Aufgaben. Häufig werden Jungen als auffällig oder schwierig wahrgenommen. Eine gezielte und reflektierte Unterstützung ist daher ein wesentlicher Bestandteil professioneller Praxis. Jungenarbeit bietet die Möglichkeit, Orientierung zu geben, stabile Strukturen zu schaffen, positive Verhaltensweisen zu fördern und das Selbstwertgefühl der Jungen zu stärken.
    Der Qualifizierungskurs Jungen*arbeit 2026 vermittelt theoretische Grundlagen und praxisorientiertes Handwerkszeug für eine gelingende Arbeit mit Jungen*. Die Teilnehmenden setzen sich mit ihrer Rolle in diesem Feld auseinander, reflektieren Haltungen und Methoden und entwickeln praxisbezogene Ansätze weiter. Die Qualifizierung ist in drei Module gegliedert, die inhaltlich aufeinander aufbauen.
    Termine: 21.-23. Januar 2026, 18.-20. Februar 2026, 18.-20. März 2026. Ort: Gästehaus Geiseltalsee, Markt 16, 06249 Mücheln
    Teilnahmebeitrag: 490 Euro (inklusive sechs Übernachtungen und Verpflegung), Maximale Teilnehmerzahl: 14 Personen
    Zielgruppe: Fachkräfte, Multiplikator*innen sowie ehrenamtlich Tätige in den Handlungsfeldern Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Arbeitsfeldern.
    Weitere Informationen zu den inhaltlichen Schwerpunkten finden sich im Flyer, mit allen inhaltlichen Schwerpunkten der Veranstaltung. Zur Anmeldung.
     

    22.1.26 Online: Das Allg. Gleichbehandlungsgesetz in KJH-Einrichtungen

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (22.01.2026, Digital)
    Seit 2006 sorgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dafür, dass Benachteiligungen – insbesondere im Berufsleben – vermieden werden. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Vorgaben des AGG umzusetzen. Gleichzeitig schützt es vor Diskriminierung im privaten Geschäftsverkehr.
    Gerade in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds von großer Bedeutung. Sie trägt nicht nur zum Schutz und zur Motivation der Mitarbeitenden bei, sondern stärkt auch die Vorbildfunktion dieser Organisationen in Sachen Diversitätssensibilität. Die Einhaltung des AGG schützt darüber hinaus vor rechtlichen Risiken und fördert ein respektvolles Miteinander im Arbeitsalltag.
    Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, wie das Gesetz Kinder und Jugendliche beim Zugang zu Arbeit beim Zugang zu Wohnraum, privaten Dienstleistungen, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen schützt.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    23.1.-17.4.26 Online: Schutzkonzepte erstellen - Schutzraum u. Kompetenzort werden

    AWO Wilhelm Schmidt Bundesakademie: Online-Fortbildungsreihe „Schutzkonzepte erstellen – Schutzraum und Kompetenzort werden
    Alle Einrichtungen und Angebote, in denen haupt-, neben- und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird oder an denen Kinder und Jugendlichen sich aufhalten, sollten für Kinder und Jugendliche ein Schutzraum und einen Kompetenzort, an dem sie Unterstützung erhalten, sein. Einen Beitrag dazu leisten passgenaue Schutzkonzepte - ein Zusammenspiel aus institutionellen und pädagogischen Maßnahmen sowie einer Kultur des Respekts und der Wertschätzung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Das umfasst Handlungspläne, Prävention sowie konzeptionelle Elemente, basierend auf einem partizipativen Grundverständnis. Schutzkonzepte gehen damit über einzelne und isolierte Präventionsmaßnahmen hinaus und nehmen die Einrichtung als ganzen in den Blick.
    Auf dem Weg zu einem passgenauen Schutzkonzept bietet diese Fortbildung in 8 Modulen einen Überblick über die Grundlagen, Bausteine und institutionellen Voraussetzungen für die Erarbeitung eines Konzepts.
    Zielgruppe: Fach- und Leitungskräfte von Einrichtungen, die (auch) mit Minderjährigen arbeiten sowie aus Angeboten, die nicht betriebserlaubnispflichtig sind
    Terminüberblick und Zuständigkeit: Termine jeweils von 9:00 -12:00 Uhr via Zoom-Meeting: (Die Module sind nicht einzeln buchbar.) Kosten: 210,00 € (für AWO) / 240,00 €
    - 23. 01.2026: Einführung ins Schutzkonzept
    - 06.02.2026: Wiederholung zu Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und Prozessmanagement
    - 20.02.2026: Risikoanalyse
    - 27.02.2026: Verhaltenskodex
    - 06.03.2026: Personalmanagement und gewaltpräventive Einrichtungskultur
    - 13.03.2026: Beschwerdemanagement und Intervention
    - 27.03.2026: Prävention im Alltag: Partizipation, Stärken, Sexualpädagogik und Medienpädagogik
    - 17.04.2026: Ausblick und Abschluss

    26.1.26 Online: Infoveranstaltung zur Weiterbildung Sexualpädagogik u. Medienkompetenz

    Unabhängiges Institut für Sexualpädagogik und sexuelle Bildung (isp) GmbH: Infoveranstaltung zur Weiterbildung Sexualpädagogik und Medienkompetenz. 26. Januar 2026 • 18:00 — 19:30 
    Sexualität und Medien sind untrennbar miteinander verbunden – in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ebenso wie in der pädagogischen Praxis.
    Die neue Weiterbildung „Sexualpädagogik und Medienkompetenz“ des Instituts für Sexualpädagogik (isp) verknüpft erstmals diese beiden Perspektiven und eröffnet neue Wege für eine reflektierte, moderne sexuelle Bildung.
    In acht Modulen (Berlin & online) erwerben die Teilnehmenden umfassende Kompetenzen, um sexualpädagogische Themen sicher und kreativ im digitalen Zeitalter zu gestalten.
    Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Wie prägen digitale Medien Körperbilder, Geschlecht und Beziehungen?, Wie können Kinder und Jugendliche in ihrer Mediennutzung und sexuellen Entwicklung angemessen begleitet werden?, Welche Chancen bieten Social Media, KI und digitale Formate für die Sexualpädagogik / Sexuelle Bildung?
    Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus Bildung, Beratung, Prävention, Erziehung und Pflege, die ihre Handlungssicherheit erweitern und Sexualpädagogik mit Medienpädagogik verbinden möchten.
    Renommierte Expert:innen aus Sexualpädagogik, Medienpädagogik, Psychologie, Rechts- und Kulturwissenschaft gestalten die Module – darunter Prof. Dr. Sebastian Schädler, Prof. Dr. Nicola Döring, PD Dr.in Anja Schmidt, Madita Oeming, Agi Malach, David Schulz, Charlotte Oberstuke und Andreas von Hören. Kooperationspartner sind das Medienprojekt Wuppertal und das Berliner Büro des Instituts für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.
    Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Sexualpädagog*in (isp) mit dem Schwerpunkt Medienkompetenz“. -Mehr Informationen zur Weiterbildung

    26.1.26 Online: Traumasensibilität in der Begegnung mit jungen Geflüchteten

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Traumasensibilität in der Begegnung mit jungen Menschen mit Fluchterfahrung (26.01.2026, 09:30 - 13:00 Uhr, online)
    Junge Menschen mit Fluchterfahrung haben belastende oder traumatische Erfahrungen gemacht – auf der Flucht, im Herkunftsland und auch nach der Ankunft. Fachkräfte, die mit diesen jungen Menschen arbeiten, begegnen ihren Geschichten tagtäglich – in Gesprächen, im Verhalten oder manchmal im Schweigen. Doch wie kann man in solchen Situationen sensibel, unterstützend und zugleich professionell handeln?

    28.1.&10.3.26 Online: Pädagog. Umgang mit& Zusammenhänge v. Männlichkeit& Radikalisierung

    LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. - Online-Veranstaltungsreihe: „Radikal! Zusammenhänge von Männlichkeit und Radikalisierung verstehen und im pädagogischen Alltag begegnen“
    Nicht nur in Sachsen lässt sich ein gesellschaftlicher und politischer Rechtsruck feststellen. Mehrere Analysen zeigen, dass diese Tendenz eng mit Männlichkeitsbildern und der Retraditionalisierung von Geschlechterrollen zusammenhängen. Gleichzeitig ist die Jungen- und Männerarbeit in Sachsen, aber auch bundesweit, mit Kürzungen durch die Förderstrukturen im sozialen Bereich konfrontiert. Die Fachkräfte, die bleiben (können), stehen vor komplexen Herausforderungen im Umgang mit dieser Situation. 
    Vor diesem Hintergrund bietet die LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen die Veranstaltungsreihe „Radikal!“ an, um Fachwissen und Handlungskompetenzen in den Bereichen geschlechterreflektierender Arbeit zu Männlichkeit_en, Radikalisierungstheorien, Prävention und Intervention zu vermitteln.
    In allen Workshops (je 40€) wird ein differenzierter, multiperspektivischer Blick angestrebt. Es geht sowohl um religiös motivierte Radikalisierung (evangelikal-fundamentalistisch & islamistisch), rechte Radikalisierung als auch antisemitische Einstellungen.

    Teil 3 der Online-Workshopreihe: 28.1.26, 9-12:30Uhr - Anmeldeschluss: 21.01.26: „Radikal! Zusammenhänge von Männlichkeit und Radikalisierung verstehen und im pädagogischen Alltag begegnen“
    Welche Strategien gibt es im Umgang mit neonazistisch involvierten jungen Menschen und was kann die Soziale Arbeit tun? Referent:innen: Martina Klaus und Beatrice Bohne (Koordinierungs- und Beratungsstelle pro:dis, AGJF e. V.) Zur Anmeldung

    Teil 4: 10.3.26, 9:30-13Uhr: Online-Radikalisierung und pädagogische Handlungskompetenzen 
    Welche Rolle spielen Social Media und Medienwelten in Radikalisierungsprozessen und welche Handlungsstrategien gibt es? Referent*innen: Timon Strnad und Lara Niederberger (AntiAnti, mediale pfade.org – Verein für Medienbildung e. V.) Zur Anmeldung

     

     

     

     

    40€ – 120€ 

    LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V.

    0049 351 275 179 25

    Veranstalter-Website anzeigen

    info@juma-sachsen.de

    27.2.26 Online: Jugendhilfe inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Jugendhilfe exklusiv – Jugendhilfe inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung (27.02.2026 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr | online)
    Viel diskutiert und immer noch in der Schwebe: Menschen mit Behinderung und die Aufgaben der Jugendhilfe. In der langen Diskussion darüber, wer wann für wen zuständig ist, wird die “Gruppe” der Menschen mit Behinderung und Flucht- oder Migrationserfahrung sowie ihre Angehörigen meist vergessen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Nischenthema: Weltweit steigt die Zahl der Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, seit Jahren kontinuierlich an.
    Welche Rechte, Möglichkeiten und Bedarfe bestehen an der Schnittstelle von Flucht, Migration und Behinderung? Was ist notwendig, um eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung, die Flucht- oder Migrationserfahrung haben, sowie für ihre Familien zu gewährleisten?
    Die Veranstaltung gibt anhand praktischer Beispiele einen ersten Überblick und „lotst“ durch das oftmals unübersichtliche Verfahren.
    Referentin: Ulrike Schwarz (Juristische Referentin für Flucht, Migration und Schutzbedürftigkeit)

    3.2.26 Online: Diskriminierungsschutz institutionalisieren

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Diskriminierungsschutz institutionalisieren (03.02.2026, Digital)
    In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen vielfältige Situationen, in denen Diskriminierung erfahren werden kann – sei es durch Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung, durch Konflikte im Team oder im Kontakt mit Eltern und Klient*innen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei oft zwischen Fürsorgepflicht, institutionellen Vorgaben und individuellen Bedürfnissen. Eine rechtssichere und vertrauenswürdige AGG-Beschwerdestelle ist daher unverzichtbar: Sie bietet Betroffenen Schutz und Gehör, stärkt das Vertrauen in die Einrichtung, sorgt für transparente Verfahren und unterstützt gleichzeitig Leitung und Träger bei der Qualitätssicherung sowie beim Aufbau einer diskriminierungssensiblen Organisationskultur.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    4.-5.2.26 Online-Fortbildung: Anti-Bias-Ansatz

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Anti-Bias-Ansatz (04.02 & 05.02.2026, Digital)
    Der Anti-Bias Ansatz ist eine Form der antidiskriminierenden Bildungsarbeit. Die Übernahme von Vorurteilen und Einseitigkeiten geht auf gesellschaftlich anerkannte und praktizierte Zuschreibungen über Gruppen zurück. Im Kontext des Anti-Bias-Ansatzes wird auch von Schieflagen gesprochen, die sich auf verschiedenen Ebenen wiederfinden. Ziel des Anti-Bias-Ansatzes ist es, sich mit eigenen Bildern diversitätsreflektiert und diskriminierungskritisch auseinander zu setzen, um Schieflagen zu erkennen und Gegenstrategien zu entwickeln.
    In dieser zweitägigen Fortbildung werden praxisnah Grundlagen und Zielsetzungen der Anti-Bias-Arbeit vorgestellt und auf die Einbindung in die Praxis eingegangen. Zugänge zu Themen wie “Vorurteile, Macht und Diskriminierung” werden über selbstreflexive Übungen transportiert und es besteht der Raum eigene Erfahrungen – damit auch Einstellungen und Haltungen – zu reflektieren.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    5.2.26 Dortmund: Diversitätsorientierte Soziale Arbeit

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen: Diversitätsorientierte Soziale Arbeit
    Unsere Werkstattgespräche sind interaktiv sowie praxisnah gestaltet. Die Leitung sind Jinan Dib und Sailja Schallenberg.
    In diesem Workshop sollen diversitätsorientierte und diskriminierungskritische Kompetenzen gestärkt werden. Es wird Impulse für eine erste Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen und Wirkungsweisen von Diskriminierung geben, wobei der Fokus auf die Reflexion der eigenen Privilegien liegen wird. 
    Die Auseinandersetzung mit Diversität, Diskriminierung und den eigenen Privilegien findet außerhalb der eigenen Komfortzone statt und setzt ein hohes Maß ein Reflexionsfähigkeit voraus. Der Workshop ist ein Einstiegsworkshop und vermittelt Grundlagen zu Diversität, Diskriminierung und Privilegien.
    Ankommen mit Heiß- und Kaltgetränken, Obst und Snacks ist ab 9:30 Uhr möglich. Offizieller Start ist um 10 Uhr und enden tut der Workshopo um 16:30 Uhr.
    Termin& Ort: 5.2.2026, 10:00 Uhr, Dortmund, Biercafé West [Anmeldung]

    ab 16.2.26 Online: Weiterbildung Sexualpädagogik - Grundlagenkurs

    Unabhängiges Institut für Sexualpädagogik und sexuelle Bildung (isp) GmbH:
    Live-Online-Weiterbildung Sexualpädagogik - Grundlagenkurs - Durchgang 10 
    Termin: 16.02.2026 - 15.04.2026 (Block 1: 16.2. – 18.2., Block 2: 13.4. – 15.4. - jeweils 9–17Uhr)
    Ort: Online per Zoom, Kosten: Die Seminargebühren betragen 1.020,00 €. Bei Anmeldung bis zum 04.11.2025 betragen die Seminargebühren 920,00 €.
    Für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden ist eine Ermäßigung der Seminargebühren aus sozialen Gründen auf Antrag möglich.
    Diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Sie können sich auf einen Wartelistenplatz bewerben. → Jetzt anfragen Warteliste

    Die gehaltvolle, vollständige und intensive Weiterbildung zum/zur Sexualpädagog*in hat sich auch als Online-Angebot bewährt. 
    Sie lernen mit uns, wo auch immer Sie sind, und haben die Möglichkeit in selbstgewählten Arbeits- und Lerngruppen Theorie und Praxis zu verknüpfen. Online und persönlich, digital und methodenvielfältig werden Sie durch das gesamte Curriculum von erfahrenen Dozierenden des iSp begleitet.
    In jedem Modul ergänzen sich zwei Fachleute, die neben der Wissensvermittlung die Teilnehmenden als individuelle Personen und als Gruppe unterstützen.
    Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile:
    Grundlagenkurs (2 mal 3 Seminartage) und Zertifikatskurs (7 mal 3 Seminartage)
    Die Weiterbildung umfasst ein sexualpädagogisches Praxisprojekt (im eigenen beruflichen und/oder persönlichen Umfeld) und schließt mit einem Kolloquium, sowie mit einem Zertifikat als Sexualpädagog*in (iSp) ab.
    Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Zertifikatskurs ist die Teilnahme am Grundlagenkurs oder der Nachweis einer sexualpädagogischen Grundqualifikation.

    17.2.&10.3.26: Online-Fortbildung: Weißsein u. Rassismuskritik

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Weißsein und Rassismuskritik (17.02. & 10.03.2026, Digital)
    Rassismus ist Teil unserer Gesellschaft. Er prägt und strukturiert das gesellschaftliche Zusammenleben weltweit in Form von Macht- und Herrschaftsverhältnissen, die ihre rassistische Wirkung auf verschiedenen Ebenen entfalten. Um diesen reflektiert begegnen zu können, braucht es ein vertieftes Verständnis und ein Bewusstsein über die eigene Positionierung und deren Bedeutung für die individuelle (berufliche, ehrenamtliche, & private Alltags-) Praxis. Dazu gehört es, Privilegien, „weiße“ Dominanzen sowie (eigene) rassistische Denk- und Verhaltensmuster im Lebens- und Arbeitsumfeld wahrzunehmen, aufzubrechen und Prozesse der Veränderung zu initiieren.
    Diese Veranstaltung will genau diesem Ansatz nachgehen und stellt sowohl eine kompakte Einführung in die Auseinandersetzung mit Rassismus, dessen Geschichte und Folgen, als auch eine angeleitete Selbstreflexion zur eigenen Verortung im Kontext einer rassismuskritischen Praxis dar.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    25.2.26 Online: Klassismus

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Klassismus (25.02.2026, Digital)
    Klassismus meint die strukturelle Abwertung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sogenannten „sozialen Herkunft“. Die „soziale Herkunft“ wird dabei z. B. über den Beruf, den Bildungsgrad, den Geschmack, das Gehalt, die Hobbies, den Dialekt, etc. definiert. Er erschwert oder verhindert den Zugang zu wichtigen gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen wie Bildung, Gesundheit oder Wohnraum. Obwohl Klassismus eine der wirkmächtigsten gesellschaftlichen Strukturen darstellt, wird er oft auch als die ‚vergessene‘ Diskriminierungsform bezeichnet, da andere Diskriminierungsformen bereits länger und häufiger thematisiert werden. In den letzten Jahren gibt es aber zunehmend Debatten um klassistische Benachteiligungen und Privilegien sowie um klassistische Denkweisen, Einstellungen und Verhaltensmuster, die im Webseminar thematisiert werden sollen.
    Das Web-Seminar gibt einen Einblick in klassistische Strukturen und Narrative und liefert erste Impulse für eine vorurteilsreflektierte und klassismuskritische pädagogische Praxis.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    26.2.26 Online: Handlungssicherheit im Umgang mit konsum-&suchterfahrenen Klient*innen

    AWO Wilhelm Schmidt Bundesakademie: Handlungssicherheit im Umgang mit konsum- und suchterfahrenen Bewohner*innen bzw. Nutzer*innen von Angeboten der Sozialen Arbeit - Online-Seminar
    Problematische Konsum- und Verhaltensweisen sind ein häufiges Phänomen in der modernen Gesellschaft, welche regelmäßig von zusätzlichen physischen, psychischen und sozialen Problemen begleitet werden. Auch Bewohner*innen bzw. Nutzer*innen von Angeboten der Sozialen Arbeit können davon betroffen sein. Dieses Online-Basisseminar vermittelt Grundlagen zum Verständnis von problematischen Konsum- und Verhaltensweisen von Bewohner*innen bzw. Nutzer*innen Ihrer Einrichtungen und Dienste und erleichtert Ihnen dadurch den Umgang, die Planung von Interventionen inkl. des Angebots von Hilfe mit dieser und für diese Zielgruppe.
    Arbeitsformen: Online-Plenum, Kleingruppenarbeit
    Zielgruppe: Fachkräfte aus unterschiedl. (psychosozialen) Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, wie Alten- und Jugendhilfe oder Hilfen für Menschen mit Behinderung
    Termin: 26.02.26 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Kosten: 175,00 € (für AWO)/ 195,00 € (für Externe)

    4.3.26 Merseburg: Methoden& Ansätze der Rechtsextremismusprävention in der Jungen*arbeit

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.
    Fortbildung: "Rechte Jungs?" Methoden und Ansätze der Rechtsextremismusprävention in der Jungen*arbeit am 04. März in Merseburg (Flyer zur Veranstaltung)
    In dieser Fortbildung setzen wir uns zunächst mit den Gründen auseinander, warum sich Jungen und Männer rechtsextremen Weltbildern und Narrativen zuwenden.
    Im zweiten Teil erarbeiten wir gemeinsam, inwiefern geschlechterreflektierende Jungenarbeit einen geeigneten Ansatz zur Prävention von Radikalisierung darstellen kann.
    Dabei werden wir praxisnah verschiedene Methoden kennenlernen und erproben, die sich besonders für die Arbeit mit Jungen und Männern eignen.
    Ort: Jugendzentrum “MAMPFE”, Am Saalehang 2, 06217 Merseburg
    Termin: 4.3.26, 09:30 - 15:30 Uhr. Der Anmeldeschluss ist der 25. Februar 2026.
    Mail an: Sebastian Scholz, Bildungsreferent für Jungen*arbeit und Geschlechtergerechtigkeit: scholz@kgkjh.de 

    10.3.26 Online-Fortbildung: Rechtssicher engagiert

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Rechtssicher engagiert (10.03.2026, Digital)
    Was ist erlaubt, was nicht? Wo kann ich mich einbringen?
    Politisch aktiv sein und sich für die Rechte von Kinder und Jugendlichen einsetzen, aber innerhalb der rechtlichen Spielräume bleiben – das ist für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oft ein Balanceakt. Dieses Modul gibt Klarheit über den rechtlichen Rahmen politischer Betätigung. Die Kinder- und Jugendhilfe ist eng mit kommunalen Strukturen verflochten. Fachkräfte können gezielt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen – sei es über Jugendhilfeausschüsse, Beteiligungsformate oder fachliche Stellungnahmen.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    13.3.26 Online: Self-Care& Eigenverantwortung in komplexen Zeiten (für Fachkräfte)

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Self-Care & Eigenverantwortung in komplexen Zeiten (13.03.2026, Digital)
    Die Welt brennt an vielen Ecken – Krisen, Kriege, Ungerechtigkeit, Klimakrise. Gleichzeitig fordert der Alltag uns beruflich, privat und emotional oft bis an die Grenze. Kein Wunder, dass viele sich erschöpft, ohnmächtig oder überfordert fühlen.
    Wir schauen uns gemeinsam an wie wir gut mit unseren eigenen Ressourcen umgehen können – mitten in komplexen Zeiten. 
    Wir beleuchten, was Selbstfürsorge und Eigenverantwortung heute bedeuten, wenn die Welt laut und das Leben fordernd ist.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier
    Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeiter*innen

    16.3.26 Online: Generationenvielfalt

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Generationenvielfalt (16.03.2026, Digital)
    Wie Organisationen von Altersdiversität profitieren können.
    Vier Generationen arbeiten heute Seite an Seite – jede mit eigenen Werten, Kommunikationsstilen und Erwartungen. Doch statt Konfliktpotenzial birgt diese Vielfalt enormes Innovations- und Lernpotenzial.
    In diesem Webinar zeigt Dr. Irène Kilubi, wie Einrichtungen Generationenvielfalt bestens nutzen können, um Zusammenarbeit, Motivation und Zukunftsfähigkeit zu stärken.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    18.3.26 Online: Rassismuskritik

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Rassismuskritik (18.03.2026, Digital)
    Es gibt keinen Ort, der rassismusfrei ist. Da Rassismus uns alle betrifft, aber mit unterschiedlichen Folgen für weiße Menschen und People of Color, ist es wichtig, uns in der alltäglichen Arbeit kritisch mit Rassismus auseinanderzusetzen. Der erste Schritt kann nur über die Haltungsarbeit gelingen, denn Rassismuskritik setzt bei uns an!
    Dieses Seminar soll Fachkräfte der pädagogischen Arbeit dahingehend stärken, in dem rassistische Zuschreibungen besser erkannt und Handlungsperspektiven entwickelt werden.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    24.3.26 Essen: Intersektionalitätsspiel

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Intersektionalitätsspiel (24.03.2026, FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW)
    Im Rahmen des deutsch-türkischen Fachkräfteaustausches „Alle zusammen“ / „Hep beraber“ haben die FUMA Fachstelle, Anadolu Kültür, die Fachstelle Kinderwelten, IDA NRW, DINX und Kentsel Adalet Ve Eşitlik ein Brettspiel zu Intersektionalität entwickelt.
    Intersektionalität ist ein zentrales Konzept, um Diskriminierung und Ungleichheit in ihrer Vielschichtigkeit zu begreifen. Doch wie lässt sich dieses Wissen anschaulich vermitteln, ohne dass es theoretisch oder abstrakt bleibt? Genau hier setzt das entwickelte Spiel an: Es eröffnet einen praxisnahen, erfahrungsorientierten Zugang zu intersektionalen Perspektiven und lädt pädagogische Teams oder Kleingruppen im Erwachsenenbildungssetting zur Reflexion und Austausch über (intersektionale) Diskriminierungen in gesellschaftlichen Verhältnissen ein.
    In diesem praxisorientierten Workshop bieten wir die Gelegenheit: das Spiel selbst auszuprobieren, seine Wirkung zu reflektieren, gemeinsam mit anderen über Einsatzmöglichkeiten nachzudenken und ein eigenes Konzept zu entwickeln, wie das Spiel im jeweiligen Praxisfeld (z. B. Erwachsenenbildung, Teamarbeit) genutzt werden kann.
    Am Ende des Workshops erhält jede teilnehmende Person ein Spiel für die Nutzung in der eigenen Praxis ausgehändigt.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier
    Veranstaltungsort: FUMA Fachstelle Gender Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127

    ab 25.3.26 Chemnitz/ 20.4. Hamburg/ 18.5. München/ 21.9. Kassel: Weiterbildung Sexualität u. Behinderung (Grundlagenkurs)

    Unabhängiges Institut für Sexualpädagogik und sexuelle Bildung (isp) GmbH: Weiterbildung Sexualität und Behinderung Grundlagenkurs
    Ob in Wohn-, Arbeits- oder Tagesstrukturierenden Einrichtungen – das Thema sexuelle Selbstbestimmung ist allgegenwärtig und Teil rechtlicher Verpflichtungen. Das erfordert fundiertes Wissen sowie eine reflektierte Haltung. Der Kurs richtet sich an Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung, unabhängig vom Lebensalter und Behinderungsform begleiten und unterstützen.
    Bestimmen Sie selbst individuell für sich oder planend für Ihre Einrichtung, was genau Sie brauchen: Wo und für wen passt eine Grundqualifizierung und wo und für wen wird umfassende und präventive Fachkompetenz gebraucht.
    Es erwartet Sie gerahmte Flexibilität: Die Basisqualifikationen finden in verschiedenen Regionen Deutschlands statt. Sie befähigen zu grundlegendem sexualpädagogischem Handeln und geben gleichzeitig die Möglichkeit, am weiterführenden Zertifikatskurs in Kassel teilzunehmen.
    In jedem Modul ergänzen sich zwei Expert*innen des isp, die neben der Wissens- und Handlungsvermittlung die Teilnehmenden als individuelle Personen und als Gruppe unterstützen.

    - 25.03.2026 - 08.05.2026 Chemnitz Infos…
    - 20.04.2026 - 03.06.2026 Hamburg Infos…
    - 18.05.2026 - 24.06.2026 München Infos…
    - 21.09.2026 - 25.02.2027 Kassel Infos…

    27.3.26 Online: Suizidalität verstehen – Gespräche führen, Ängste abbauen

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Suizidalität verstehen – Gespräche führen, Ängste abbauen (27.03.2026, Digital)
    Wie spricht man über Suizidalität? Dieses Webinar hilft Ihnen, die Scheu vor diesem sensiblen Thema zu überwinden. Sie lernen, Risikofaktoren und Warnsignale besser zu verstehen und einfühlsame, offene Gespräche zu führen. Ziel ist es, Berührungsängste abzubauen und sich sicherer im Umgang mit betroffenen Menschen zu fühlen.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    3.-4.4.+5.-6.5.26 Vlotho: Qualifizierung "Traumapädagogik in der Jungenarbeit"

    Qualifizierung: Traumapädagogik in der Jungenarbeit
    Jungenarbeit ist als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendhilfe und als Beitrag zur Gleichberechtigung aller Geschlechter anerkannt. Sie gilt als Querschnittsaufgabe und ist im SGB VIII sowie dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW verankert. Eine Umsetzung als Querschnittsaufgabe sowie die strukturelle und konzeptionelle Verankerung in den Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen nach SGB VIII bedarf jedoch, im Sinne von Jungenarbeit, qualifizierter Fachkräfte.
    Die LAG Jungenarbeit NRW setzt daher in Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen berufsbegleitende Qualifizierungsangebote um. Diese ergänzen das umfassende Fortbildungs- und Tagungsangebot der Fachstelle Jungenarbeit NRW um mehrtägige Qualifizierungskurse, die sich zudem über einen längeren Zeitraum erstrecken.
    Die eingesetzten Referent*innen sind erfahren in der Jungenarbeit und haben diese viele Jahre auf kommunaler, Landes- und Bundesebene entwickelt, betrieben und vermittelt.

    Ein Trauma ist eine überfordernde, existenzbedrohliche Belastungserfahrung, die im Gehirn wie eine schreibgeschützte Datei isoliert gespeichert ist und sich so immer wieder im Alltag meldet und sich dann nicht wie eine Erinnerung, sondern wie Gegenwart anfühlt. Das macht sich bemerkbar in der Beeinträchtigung der Wahrnehmung, der Orientierung, der Selbststeuerung, der Impuls- und Affektkontrolle sowie in körperlichen Anspannungs- oder Erschlaffungszuständen. - Traumapädagogik hilft, dies besser zu verstehen und auch den betroffenen Jungen* verstehbar zu machen. Sie bietet Möglichkeiten der angemessenen pädagogischen Begleitung und Intervention.
    Das Seminar vermittelt Theorie zu Psychotraumatologie, Traumapädagogik und Neurobiologie des Traumas sowie Bindungsentwicklung unter traumatischen Bedingungen. Es gibt Einblick in mögliche traumapädagogische Interventionen und bietet Raum für Fallarbeit aus der eigenen Praxis.

    Anmeldung: Teil 1 (03./04. März 2026) & Vertiefungsangebot  Teil 2  (05./06. Mai 2026)
    Zielgruppe: Die Qualifizierung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Ort: LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, Oeynhausener Straße 1, 32602 Vlotho
    Teilnahmebeitrag: Teil 1: 180,00 € Teilnahmeentgelt, Teil 2: 180,00 € Teilnahmeentgelt - je zzgl. Unterkunft und Verpflegung

    10.4.26 Online: Psyche und Rassismus

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Web-Seminar: Psyche und Rassismus (10.04.2026, Digital)
    Rassismus hat nicht nur Auswirkungen auf das soziale Leben von Betroffenen, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit haben. Das rassistische Erfahrungen psychische Auswirkungen haben können klingt erstmal nachvollziehbar. Aber warum eigentlich? Wie wirkt Rassismus auf die Psyche und was kann helfen?
    In diesem Web-Seminar werden verschiedene Aspekte näher beleuchtet, zum Beispiel Rassismus als Stresserleben und wie sich Stress körperlich auswirkt. Darüber hinaus wird sich kritisch mit dem System der psychologischen Versorgung innerhalb eines rassistischen Systems auseinandergesetzt. Im Anschluss soll ausreichend Zeit für Austausch, Fragen und Diskussion sein.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    13.-14.4. Hannover: FoBi für Frauen-&Gleichstellungsbeauftragte zu sex. Belästigung am Arbeitsplatz

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover: „Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“  - 2-tägige Fortbildung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus allen Bundesländern
    Sexualisierte Diskriminierung ist ein weit verbreitetes Problem in der Arbeitswelt. Repräsentative Studien belegen, dass etwa 50 Prozent der Frauen im Laufe ihres Berufslebens mindestens einmal damit konfrontiert werden. Auch Männer erleben sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz. Als zentrale Ansprechpersonen nehmen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte eine Schlüsselrolle ein: Sie beraten und unterstützen Betroffene vertraulich und kompetent und sind zugleich maßgeblich an der Entwicklung innerbetrieblicher Strukturen zur Prävention und Intervention beteiligt.
    Diese Fortbildung vermittelt das notwendige Fachwissen sowie praktische Handlungskompetenz, um in Fällen sexualisierter Diskriminierung sicher, professionell und wirkungsvoll agieren zu können Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Impulse für den Umgang mit einem sensiblen Thema und stärken ihre Rolle als vertrauensvolle Anlaufstelle und gestaltende Kraft für eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur. [weitere Informationen und Anmeldung]

    ab 16.-19.4.26 Berlin: geschlechterreflektierter Pädagogik - Prävention von Vielfaltsfeindlichkeit

    Veranstalter*in: Dissens – Institut für Bildung und Forschung: Grundlagen geschlechterreflektierter Pädagogik als Prävention von Vielfaltsfeindlichkeit und Rechtsextremismus
    Termin: 16.-19.4., 25.-27.6. und 25.-27.9.26 in Berlin.
    3-modulige zertifizierte Fortbildungsreihe, Referentinnen: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner, Teilnahmebeitrag: 50€
    Folgende Inhalte sind geplant:
    - Geschlechterverhältnisse und ihre Bedeutung für die Pädagogik: Männlichkeit und Männlichkeitsanforderungen, Weiblichkeit und Weiblichkeitsanforderungen, Anforderungen an trans*, inter* und nicht-binäre Personen
    - Sexuelle, geschlechtliche und amouröse Vielfalt
    - Rechte Geschlechterpolitiken
    - Potenziale geschlechterreflektierter Pädagogik für die Prävention von Rechtsextremismus, Diskriminierung und Vielfaltsfeindlichkeit
    - Ziele und Herangehensweisen geschlechterreflektierter Pädagogik
    - Selbstreflexion, Biographiearbeit und Weiterentwicklung der professionellen Haltung
    - Vorstellung, Erprobung und Reflexion von Methoden
    - Weiterentwicklung der eigenen Handlungsfähigkeit und pädagogischen Praxis
    - kollegialer Austausch und Vernetzung
    [Weitere Informationen und Anmeldung]

    23.4.26 Online: Basics sexuelle u. geschlechtliche Vielfalt

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Fortbildung: Basics sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (23.04.2026, Digital)
    LGBTQIA+.... Was verbirgt sich hinter diesen Buchstaben und was meinen wir eigentlich, wenn wir von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sprechen? Welche Erfahrungen, Bedarfe und Barrieren können junge queere Menschen erleben? Wie können pädagogische Angebote so gestaltet werden, dass sich trans*, inter* und nicht binäre, queere, lesbische, schwule, bi-, pan- und asexuelle junge Menschen genauso wohlfühlen wie heterosexuelle, cis- und endogeschlechtliche Kinder und Jugendliche? Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen der Tagesfortbildung.
    Alle Infos zur Veranstaltung gibts hier

    ab 13.5.26 Bad Blankenburg: Weiterbildung Sexualberatung

    Unabhängiges Institut für Sexualpädagogik und sexuelle Bildung (isp) GmbH: 13.05.2026 - 29.05.2027 Weiterbildung Sexualberatung in Bad Blankenburg
    In der heutigen Gesellschaft sind vielfältigere Freiräume in der individuellen Gestaltung sexuellen Lebens und Zusammenlebens möglich. Verschiedene Partnerschaftsmodelle, unterschiedliche sexuelle Wünsche und Praktiken – alles kann verhandelt werden. Sexuelles Glück erscheint so als leicht umsetzbare, fast schon verpflichtende Aufgabe für Einzelne und Paare.
    Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass Menschen zunehmend verunsichert in der Gestaltung ihrer sexuellen Beziehungen sind. Der Leistungsdruck, die Ansprüche an sexuelle Erfüllung und Ekstase sind spürbar gestiegen. Die Fertigkeit, intim zu kommunizieren, ist mehr denn je gefragt.
    Der Wunsch und die Bereitschaft, sich zu intimen Fragen und sexuellen Problemen beraten zu lassen, nimmt zu. Doch ob online oder face-to-face – der „Beratungs-Markt“ ist unübersichtlich und die Angebote sind nicht selten zweifelhaft.
    Im Verständnis des Instituts für Sexualpädagogik kann es in einer zeitgemäßen Sexualberatung nicht allein um das Wiederherstellen oder Optimieren sexueller Aktivitäten gehen. Es sollte vielmehr darum gehen, die Ressourcen und Wahrnehmungen der Ratsuchenden zu sehen und diese in den Beratungsprozess einzubinden. Der Eigensinn von Einzelnen und Paaren bei der Gestaltung ihrer Sexualität ist unbedingt anzuerkennen.
    Sexuelles Leben und Erleben ist kein rein individuell gestaltbares Ereignis. Es unterliegt den Erwartungen und Zumutungen von Kultur und Gesellschaft. Viele sind in ihrer sexuellen Entwicklung nicht gefördert und ermutigt worden. Deshalb kann Sexualberatung auch Teil eines sexuellen Bildungsprozesses sein, in welchem die Berater*innen die Aufgabe des Begleitens und Impulsgebens übernehmen.
    In der Weiterbildung Sexualberatung arbeiten wir auf der Grundlage eines systemischen Beratungsverständnisses und beziehen tiefenpsychologische Zugänge sowie körper- und verhaltensorientierte Ansätze und Methoden mit ein.
    Kosten für die Weiterbildung: 6.490,00 €, 5.990,00 € bei Anmeldungen bis einschl. 13.02.2026 (zuzügl. Übernachtung) [weitere Infos…]

    ab 18.9.26: Hannover: Weiterbildung Sexualpädagogik

    Unabhängiges Institut für Sexualpädagogik und sexuelle Bildung (isp) GmbH: 18.09.2026 - 09.10.2027 Weiterbildung Sexualpädagogik in Hannover [mehr Infos]
    Das Institut für Sexualpädagogik (isp) bietet in Deutschland seit 1989 diese sexualpädagogische Weiterbildung an. Sie richtet sich an haupt- und ehrenamtlich in Präventions- und Bildungsarbeit, Beratung, Erziehung oder in der Pflege tätige Personen. 
    Die Absolvent*innen der Weiterbildung erwerben die notwendigen fachlichen Grundlagen und methodischen Kompetenzen, sexualpädagogische Angebote für verschiedene Zielgruppen in unterschiedlichen Settings zu entwickeln und durchzuführen. Der Fokus liegt auf der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in verschiedenen Seminarblöcken werden auch sexuelle Bildungsthemen Erwachsener in den Blick genommen.
    Die Weiterbildung schließt mit einem Zertifikat als Sexualpädagog*in (isp) ab, das auch die Anforderungen zur Zertifizierung bei der Gesellschaft für Sexualpädagogik (gsp) erfüllt
    Die Weiterbildung wird von einem Team aus Dozent*innen des iSp geleitet. In jedem Modul ergänzen sich zwei Fachleute, die neben der Wissensvermittlung die Teilnehmenden als individuelle Personen und als Gruppe unterstützen.

    ab 23.9.26 Berlin: Weiterbildung: Sexualpädagogik u. Medienkompetenz

    Neue Weiterbildung „Sexualpädagogik und Medienkompetenz" des Instituts für Sexualpädagogik.
    Sexualität und Medien sind untrennbar miteinander verbunden – in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ebenso, wie in der pädagogischen Praxis. Die neue Weiterbildung „Sexualpädagogik und Medienkompetenz“ des Instituts für Sexualpädagogik (ISP) verknüpft erstmals diese beiden Perspektiven und eröffnet neue Wege für eine reflektierte, moderne Sexualbildung. In acht Modulen (Berlin & online) erwerben die Teilnehmenden umfassende Kompetenzen, um sexualpädagogische Themen sicher und kreativ im digitalen Zeitalter zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:
    - Wie prägen digitale Medien Körperbilder, Geschlecht und Beziehungen?
    - Wie können Kinder und Jugendliche in ihrer Mediennutzung und sexuellen Entwicklung angemessen begleitet werden?
    - Welche Chancen bieten Social Media, KI und digitale Formate für die Sexualpädagogik / Sexuelle Bildung?

    Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus Bildung, Beratung, Prävention, Erziehung und Pflege, die ihre Handlungssicherheit erweitern und Sexualpädagogik mit Medienpädagogik verbinden möchten.
    Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Sexualpädagog*in (isp) mit dem Schwerpunkt Medienkompetenz“.

    Termine: 23.09.2026 - 18.09.2027 
    (23.09. – 25.09.2026 (3 Tage vor Ort), 10.11. – 11.11.2026 (Online/Zoom), 10.12. – 11.12.2026 (Online/Zoom), 18.01. – 19.01.2027 (Online/Zoom), 04.03. – 05.03.2027 (Online/Zoom), 09.04. – 11.04.2027 (3 Tage vor Ort), 05.06. – 06.06.2027 (2 Tage vor Ort), 17.09. – 18.09.2027 (2 Tage vor Ort). Die Seminarzeiten sind jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr.)
    Ort: Seminaretage Berlin, Weydemeyerstraße 2/2a, 10178 Berlin-Mitte Homepage des Hauses
    Unterkunft und Mahlzeiten sind mit Ausnahme von Obst und Getränken während der Seminare selbst zu organisieren. In Berlin-Mitte stehen zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten aller Kategorien zur Verfügung.
    Kosten: 4.500,00 € / 4.050,00 € bei Anmeldung bis einschl. 23.03.2026 Mehr Infos zur Weiterbildung des ISP

    15.-16.10.26 Berlin: Maskulinistische Influencer im Kontext pädagog. Arbeit 

    In Kooperation mit Dissens – Institut für Bildung und Forschung_
    Andrew Tate in der Arbeit mit Jugendlichen? Maskulinistische Influencer im Kontext der pädagogischen Arbeit 
    Kämpfe für Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und die Anerkennung vielfältiger geschlechtlicher Identitäten und Lebensweisen haben in den vergangenen Jahren an Sichtbarkeit gewonnen und politische wie gesellschaftliche Erfolge verzeichnet. Gleichzeitig stellen wir fest, dass sexistische, homo-, trans*- und inter*feindliche Positionen enormes Mobilisierungspotenzial entfalten und auch unter jungen Menschen weit verbreitet sind. Insbesondere in sozialen Medien gewannen in den vergangenen Jahren männliche Influencer wie Andrew Tate, der unter anderem sexistische, vielfaltsfeindliche und extrem rechte Positionen vertritt, an Reichweite und Popularität unter Jungen und jungen Männern. Dies stellt viele pädagogische Fachkräfte vor Herausforderungen und wirft Fragen zu Präventions- und Interventionsmöglichkeiten auf.
    In dieser Fortbildung sprechen wir über maskulinistische Influencer, traditionelle Männlichkeitsbilder sowie Möglichkeiten, ihnen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen zu begegnen. Wir fragen nach der Funktionsweise und dem Effekt von (medialen) Vorbildern, dabei insbesondere der Anziehungskraft traditioneller Männlichkeitsbilder, und stellen Ansätze für deren besseres Verständnis vor. Schließlich erarbeiten wir – unter anderem durch Fallbesprechungen – Handlungsansätze, die Fachkräfte dabei unterstützen können, Jungen und männliche Jugendliche bei kritischen Auseinandersetzungsprozessen mit Männlichkeitsbildern zu begleiten und damit sexistischen, homo-, trans*- und inter*feindlichen Einstellungen präventiv zu begegnen.
    Wir bemühen uns um eine wertschätzende und fehlerfreundliche Arbeitsatmosphäre, in der Fragen und Unsicherheiten Raum haben. Eine diskriminierungskritische Grundhaltung ist uns wichtig. 

    Termin& Ort: 15.10.26, 09:45 Uhr - 16.10.26, 17:15 Uhr, Jagdschloss Glienicke
    Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus Berlin und Brandenburg
    Dozent*innen: Sarah Klemm, Till Dahlmüller, Verantwortlich: Claudia Lutze
    Anmeldung bis 17.09.2026 -> zur Anmeldung (Teilnehmerzahl: 18)

    Fortbildungen& Workshops zu geschlechtsspezif.& sexualisierter Gewalt

    Gewaltprävention: GenderGerecht
    Das Präventionsprojekt GenderGerecht bietet Fortbildungen & Workshops zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt an. Zielgruppe sind Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sowie Gruppen aus Mädchen & jungen FLINTA ab 12 Jahren. Grundlagenschulungen zentrieren die gesellschaftliche Normalisierung von patriarchaler Gewalt, Rape Culture & Machtstrukturen. Vertiefungsmodule konzentrieren sich u.a. auf Grooming, Opfermythen und Täterstrategien, Antifeminismus im digitalen Raum und die Auswirkungen auf (eigene) Beziehungen. [Mehr Infos auf der Website, Mail: kontakt@gendergerecht.com]

    5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

    8.-11.12. Berufsbildungsmesse in Nürnberg (inkl. Veranstaltungen Initiative Klischeefrei)

    Vom 8. bis 11. Dezember 2025 findet in Nürnberg die bundesweite Berufsbildungsmesse BERUFSBILDUNG 2025 statt.
    BERUFSBILDUNG 2025: Workshops für Jugendliche zur klischeefreien Berufswahl am 10.12. mit Referent: Miguel Diaz (Leiter der Servicestelle der Initiative Klischeefrei)
    Unter dem Motto „Find' heraus, was in dir steckt“ öffnet vom 8. bis 11. Dezember 2025 die BERUFSBILDUNG erneut ihre Türen im Messezentrum Nürnberg. Die Berufsbildungsmesse bietet unter anderem eine Vielfalt an beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten. Doch vielen Jugendlichen ist diese Vielfalt oft gar nicht bewusst. Und zudem lassen sich die Jungen und Mädchen bei ihrer Berufswahl oft noch von Geschlechterstereotypen beeinflussen. Um ihnen bewusst zu machen, wie diese Klischees bei der Berufswahl wirken können, bietet die Servicestelle der Initiative Klischeefrei im Rahmen der Jugendveranstaltungen folgende Workshops bzw. Vorträge an:

    - Rollenbilder adé – klischeefrei in die Berufswahl! 10.12., 9-10Uhr: Hast du dich auch schon oft gefragt, warum es so viele Kindergärtnerinnen, aber so wenige Dachdeckerinnen gibt? Oder warum so viele Industriemechaniker, aber so wenige Bürokaufmänner? Die Berufswahl ist (leider) noch immer sehr stark von Rollenbildern, Geschlechterklischees und Vorurteilen bestimmt. Das führt dazu, dass noch immer viele Menschen Berufe wählen, die eigentlich gar nicht zu ihren Talenten und Interessen passen. Warum ist das so? Wie äußert sich das? Was wirkt dagegen? Auf diese und andere Fragen gibt Miguel Diaz in dem Workshop Antworten. [Zur Veranstaltung]
    - Mein Leben, meine Berufswahl! 10.12., 10:30-12Uhr: Du fragst dich, was du beruflich machen möchtest? Du hast keine Lust, in Schubladen gesteckt zu werden, was du angeblich gut kannst und was du lieber lassen solltest? Dieser Workshop unterstützt dich spielerisch dabei, einen Beruf zu wählen, der deinen Interessen und Talenten entspricht – unabhängig davon, ob du Junge oder Mädchen oder keins von beiden bist. Dich erwarten spannende Übungen zum Mitmachen und Mitreden! [Zur Veranstaltung]
    - Klischeefrei in Ausbildung und Beruf - Chancen erkennen, Fachkräfte gewinnen 10.12., 13:15-14 Uhr: Potentiale heben und Talente entdecken – das gelingt mit einer Berufsorientierung, die sich nicht an Geschlechterklischees, sondern an Stärken und Interessen orientiert besonders gut. Frei nach dem Kongress-Motto „Find' heraus was in dir steckt“ stärkt die Initiative Klischeefrei junge Menschen darin, gängige Rollenklischees kritisch zu hinterfragen. Dafür stellt die Initiative Klischeefrei vielfältige Angebote für Fach- und Lehrkräfte entlang der gesamten Bildungskette bereit – von der Kita, über alle Schulformen, die Ausbildung bis hin zum Studium. Wollen auch Sie mehr wissen über hartnäckige Klischees und ihre Wirkung auf die Berufswahl? Hier werden Methoden vermittelt sowie Materialien zur Umsetzung von Klischeefreiheit in der beruflichen Praxis vorgestellt. [zum Workshop]

    9.12. Gera: bpb: Frauen. Bewegung. Ost. Intersektionaler Dialog zwischen d. Generationen

    Bundeszentrale für politische Bildung/bpb: Frauen. Bewegung. Ost. Ein intersektionaler Dialog zwischen den Generationen 
    Datum& Ort: 9.12., 18:30 – 20:00 Uhr; Kaiserwerke Eventgalerie, Rudolf-Diener-Straße 4, 07545 Gera, kostenlos [Jetzt anmelden]
    Wie haben sich ostdeutsche Kämpfe um Gleichberechtigung über die Jahrzehnte verändert? Wie wirken sich vielschichtige Diskriminierungserfahrungen auf die Lebensrealität als Frau aus? Was können wir voneinander lernen?
    Bei der Veranstaltung „Frauen. Bewegung. Ost.“ wollen wir uns gemeinsam mit der Geschichte der ostdeutschen Frauenbewegung auseinandersetzen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion treffen drei verschiedene Frauen, drei verschiedene Generationen, drei verschiedenen Geschichten aufeinander. In Form eines intersektionalen und intergenerationalen Dialogs sollen heutige, aber auch vergangene Rollenbilder, Klischees, Unterdrückungsformen und patriarchale Machtverhältnisse thematisiert, reflektiert und hinterfragt werden. Gemeinsam mit Ihnen und den eingeladenen Gästinnen möchten wir einen lebendigen Austausch über die Geschichte und Gegenwart der Frauenbewegung ermöglichen.
    Moderiert wird die Veranstaltung von Jessica Bock. Die Historikerin setzt ihren Fokus auf die Geschichte der neuen Frauenbewegung nach 1945 in der BRD und der DDR bis ins frühe 21. Jahrhundert. Ihre Promotion „Frauenbewegung in Ostdeutschland. Aufbruch, Revolte und Transformation in Leipzig 1980–2000“ sowie Ihre Arbeit beim Deutschen Digitalen Frauenarchiv zeugen von eindrucksvollen Kenntnissen mit welchen sie die Diskussion kompetent leiten wird.
    Die dritte Veranstaltung 2025 der Reihe „Gera im Gespräch“ soll verdeutlichen wie feministische Kämpfe über Generationen hinweg verbunden sind und warum Gleichberechtigung und ein solidarisches Handeln essentiell für eine starke, demokratische Gesellschaft ist- besonders in Zeiten erstarkender extremistischer und autoritärer Tendenzen.

    11.12. Vortrag: Rassist. Konstrukte u. Männlichkeiten* - Empowerment u. Powersharing

    11. Dezember 2025 | Online | Vortrag: Rassistische Konstrukte und Männlichkeiten* – Empowerment und Powersharing als Handlungskonzepte
    In der Online-Veranstaltung des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen geht es um die Konstruktion von „rassifizierten Männlichkeiten*“, die aus der Geschichte heraus mit der Vormachtstellung von weiß dominierten männlichen Positionen zu tun haben. Denn auch heute kommt im Wettbewerb um Macht, Ressourcen und Einfluss die Abwehr und Entmenschlichung von BIPoC/migrantisierten Männlichkeiten* zum Tragen, um die historische weiße (männliche) Ordnung aufrecht zu erhalten. Der inhaltliche Fokus wird auf die Intersektion von Rassismus und Männlichkeiten* gelegt. Dabei werden erste Zugänge für die Auseinandersetzung mit Rassismuskritik, Empowerment und Powersharing für die pädagogische Praxis eröffnet. [Link zur Veranstaltung]

    [12.12.] Lesbisch* / Queer* gegen Rechts – Empowerment und Handlungsmacht: Vortrag mit anschließender Fragerunde und Diskussion.
    Nathalie (Queeramnesty, Dyke*March HH) spricht über Radikalisierung von Rechts, ihren Strategien, die spezifischen Gefahren für Lesben* / LINTA* und wie wir handlungsfähig bleiben können.
    Fr, 12.12.2025, 19.00 Uhr, Lesben*verein Intervention e. V., Glashüttenstraße 2, Hamburg (Spendenempfehlung 3-6 €)
    Veranstalter*in: Netzwerkstelle Lesben* in Hamburg
    Anmeldung unter: netzwerkstelle@lesbenverein-intervention.de. Spontanes Kommen ist auch möglich!

    15.12. Online: BAG M* AG Zukunft: Austausch zu trans*inklusiver Mädchen*arbeit

    Kollegiales Austauschtreffen der AG Zukunft der Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchensozialarbeit zu Trans*inklusiver Mädchen*arbeit (Kooperationspartner*innen: BAG EJSA, LAG Mädchen*politik BW und Kontakt- u. Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit Brandenburg (KuKMA) 
    Die BAG Mädchen*politik lädt zum nächsten kollegialen online-Austauschtreffen der AG Zukunft am 15. Dezember mit einem Input zum Thema Trans*inklusive Mädchen*arbeit von der Fachstelle Trans* - ja und?! ein. Antifeministische Haltungen richten sich gegen emanzipatorische Bestrebungen und die Gleichstellung von Frauen und queeren Menschen. Trans*Personen sind hierbei besonders Angriffen ausgesetzt. Eine trans*inklusive Mädchen*arbeit kann sowohl präventiv ansetzen, als auch sichere Räume und Begleitung für trans*Jugendliche bieten. Nach einem Input von Yan Zirke zu Grundlagen und Auftrag der trans*inklusiven Mädchen*arbeit, widmet sich die Runde in Austauschgruppen verschiedenen Fragestellungen rund um die Thematik und Überlegungen zum Transfer des Gehörten in die Praxis. [weiterlesen]

    15.12. Online-Lesung: Buch „Weibliche Macht neu denken"

    Online Lesung mit Eva Thöne „Weibliche Macht neu denken“
    Trotz formaler Gleichberechtigung sind Frauen in der Politik unterrepräsentiert. Ihre Erfahrungen, Sichtweisen und Kompetenzen sind in Parteien und Parlamenten nicht gleichberechtigt vertreten. Gleichzeitig fühlen sich viele Frauen, die in Führungspositionen arbeiten, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik gestalten in den Sphären der Macht und den patriarchalen Rollenbildern häufig fremd. Die Frage, wie weibliche Macht aussehen kann, ist unbeantwortet, so die These der Journalistin und Autorin Eva Thöne. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass Frauen seit der Antike aus den klassischen Machtbereichen rausgehalten wurden.
    Was sind aber nun die positiven Seiten und Potenziale von Macht und Erfolg? Warum ist unsere Vorstellung von Macht noch immer männlich geprägt? Und wie ist ein feministisches, gerechtes und solidarisches Handeln möglich?
    In ihrem Buch „Weibliche Macht neu denken“ geht Eva Thöne genau diesen Fragen nach und zeigt auf, welche Antworten und Perspektiven ein neues Verständnis von Macht eröffnen kann. Gemeinsam mit der Autorin möchte man diese Aspekte in einer Online-Lesung am 15.12.2025 von 17 bis 19 Uhr beleuchten und darüber diskutieren, wie weibliche Macht oder Einfluss neu gedacht werden kann. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 12.12.2025 formlos unter kontakt@guv-ev.de an.
    Die Online-Lesung wird in Kooperation mit den niedersächsischen Projekten „FRAU.MACHT.DEMOKRATIE“ und „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ ausgerichtet.

    15.12. FF(M): Vortrag&Podium: Feminist. Perspektive auf Missbrauch in d. kathol. Kirche

    15.12.2025, 19:00 - 20:30 Uhr: Vortrag und Podiumsgespräch: „Erzählen und Zuhören – Eine feministische Perspektive auf den Missbrauch in der katholischen Kirche"
    Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt“ 
    Das Buch „Erzählen als Widerstand“ machte 2020 auf den sexuellen und spirituellen Missbrauch an Frauen in der katholischen Kirche aufmerksam. Fünf Jahre später zieht Dr. Magdalena Hürten Bilanz und wird Ergebnisse ihrer Forschungen vorstellen. Mit anschließendem Gespräch über die Bedeutung einer Kultur des Erzählens und Zuhörens. [Weitere Infos]

    16.12. Online: Empowerment für Mädchen* u. junge Frauen* im ländlichen Raum

    LAG Mädchen*politik BW e. V.: Online-Treffen zu Empowerment für Mädchen* und junge Frauen* im ländlichen Raum 
    Im Rahmen des neuen Projekts „Mädchen*arbeit stärken – Intersektional. Feministisch. Vor Ort.“ der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg findet am 16. Dezember von 15 bis 17 Uhr ein erstes Online-Vernetzungstreffen statt. Schwerpunkt wird ein Input des Vereins Amazone e.V. Bregenz sein, der vor kurzem das Projekt #getreadywithme abgeschlossen hat. Im Projekt ging es um Empowerment in Online-Kontexten für Mädchen* und junge Frauen* im ländlichen Raum. Bei der Veranstaltung werden aktuelle Trends wie #pickmegirl, Tradwife oder Dating-Coaches kritisch betrachtet und es wird diskutiert, wie diese Denkweisen und Körperbilder beeinflussen. Mehr Informationen zum Online-Treffen werden in Kürze auf der Website der LAG Mädchen*politik und auf unserem Instagram-Kanal (@maedchenpolitik_bw) zu finden sein. [weiterlesen]

    16.12. Online/Potsdam: Vortrag zum Neutralitätsgebot - Reihe "Das dürfen wir!"

    AKTIONSBÜNDNIS gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus:  Vortrag zum Neutralitätsgebot der Reihe "Das dürfen wir!" am 16. Dezember 2025
    Die Veranstaltung aus der Reihe „Das dürfen wir! Rechtssicherheit im Engagement“ zum Thema Neutralitätsgebot mit Sebastian Unger findet am 16. Dezember um 18.30 Uhr im Seminarraum (Dachgeschoss) des Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien, Am Neuen Markt 8 in 14467 Potsdam und im Livestream statt. 
    Alle Informationen zu der Reihe „Das dürfen wir!“ sind auf der Website zu finden.

    17.12. Online/Bremen: Fachtag "Die Scham muss die Seite wechseln"

    Fachveranstaltung "Die Scham muss die Seite wechseln - aber wie?
    Der Satz „Die Scham muss die Seite wechseln!“ von Gisèle Pelícot markiert eine zentrale Forderung im Umgang mit sexualisierter Gewalt, denn nicht die Betroffenen sollen sich schämen, sondern die Täter. In ihrem Fall, im Prozess gegen ihren Ex‑Ehemann und mehr als 50 weitere Männer, trieb Pelícot bewusst eine öffentliche Debatte voran. 
    Die Kernfragen der Veranstaltung, der Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), lauten deshalb: Warum schämen sich Betroffene oftmals – die Täter aber kaum? Ist Scham ein natürliches Gefühl, angeboren oder erlernt? Welche Rolle spielen Gesellschaft, Kultur und Machtverhältnisse bei der Konstruktion von Scham? Wie hängt das alles mit sexualisierter Gewalt, gesellschaftlicher und politischer Verantwortung zusammen? Und: Was muss sich in der Gesellschaft, Politik und im Hilfesystem ändern?
    Diese Fragen werden in Gesprächen mit Expert*innen wie Dr. Monika Hauser, Nora Kellner, Dr. Jonas Kneer, Laura Leupi, Loraine Dabaly Rehm, Lilian Schwerdtner, Dr. Laura Wolters und Sadaf Zahedi erörtert.
    [Anmeldung Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF); Fragen und Rückmeldungen: gewalt@frauen.bremen.de]

    19.12. Berlin: Vortrag: Frauenhasser sucht Frau – Paradoxien u. Effekte der Incels

    Vortrag: Frauenhasser sucht Frau – Paradoxien und Effekte der Incels
    Referent: Andreas Hechler
    Als radikalisierte Variante der Pick-Up-Artists und anderer Anti-Feministen sind Incels in den letzten Jahren auch in Deutschland bekannter geworden und haben es sogar in den Tatort geschafft. 
    Wie alle Meister der Misogynie gehen sie die unheilvolle Ménage-à-trois aus entgrenztem Sexismus, rasendem Männlichkeitsfetisch und tödlichen Rachephantasien ein. 
    Der Vortrag informiert über und sensibilisiert für das Online-Phänomen der Incels und der „Schwarze Pille-Ideologie“ unter Rückgriff auf Analysen zu Männlichkeit(sanforderungen), der extremen Rechten und der sexuellen Ökonomie und hält ein Plädoyer dafür Terrorismus im Geschlechterfeld (endlich) ernst zu nehmen.
    Ort: La Casa (Wurzener Str. 6, Berlin-Hellersdorf) [Weitere Informationen]

    8.1.26 FF(M): Vortrag&Ausstellung Afrikan. Comic-Heldinnen im Dienst v. Bildung

    08.01.2026, 19:00 Uhr - „Afrikanische Comic-Heldinnen im Dienst von Bildung“ - Vortrag mit Dr. Anja Oed (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), Ort: Weltkulturen Museum, Schaumainkai 35, Frankfurt.
    Der Vortrag präsentiert im Rahmen der Ausstellung „SHEROES. Comic Art from Africa“ (1. November 2025 – 30. August 2026) afrikanische Comic-Heldinnen, die in ganz unterschiedlichen Kontexten Bildungsarbeit leisten. Thematisch geht es um die Zukunftsaussichten, Handlungsspielräume und den Alltag junger Leute, um Empowerment, um Erinnerungs- und Präventionsarbeit im Zusammenhang mit Bürgerkrieg und Genozid, um historische Allgemeinbildung und Geschichtsbewusstsein und nicht zuletzt um politische Bildung und das Potenzial friedlichen Widerstands. Kostenlos. Ohne Anmeldung. [Weitere Infos]

    28.1.26 Berlin: Jugendverbandsarbeit in Zeiten der Normalisierung rechter Haltungen u Weltbilder

    IDA-Fachtag „Die Jugendverbandsarbeit in Zeiten der Normalisierung rechter Haltungen und Weltbilder“
    28. Januar 2026, 10:30 bis 16:45, in Berlin-Mitte, Anmeldefrist: 27. Januar 2026
    IDA veranstaltet einen Fachtag zum Umgang der Jugendverbände mit der zunehmenden Normalisierung rechter Haltungen und Weltbilder unter jungen Menschen. Nach einem Input zu Dimensionen dieser Normalisierung folgen Schlaglichter auf die Jugendver-bandsarbeit und deren praktische Erfahrungen. Danach wird der derzeit in der Redaktion befindliche IDA-Leitfaden zu rechter Einflussnahme auf die Jugendverbandsarbeit vorgestellt. In Workshops werden schließlich Schutz- und Gegenmaßnahmen mit externer Unterstützung erarbeitet. Dabei schauen nach jetzigem Planungsstand Referent:innen einerseits von außen auf die Jugendverbandsarbeit und stellen Strategien aus verschiedenen Perspektiven vor. Andererseits berichten Referent:innen aus der Jugendverbandsarbeit von eigenen Erfahrungen. Abschließend können noch Wünsche für die weitere Arbeit des IDA zu diesem Thema geäußert werden, bevor der Fachtag abgerundet wird. [Anmeldung

    29.1.26: Thüringer Väterfachtag 2026

    29. Januar 2026 | Save the Date | Thüringer Väterfachtag 2026
    Väter sind präsent – und zugleich gesellschaftlich oft unsichtbar. Während Mütter selbstverständlich mit ihrer Mutterschaft adressiert werden, bleibt Vaterschaft in vielen persönlichen wie politischen Entscheidungen ein blinder Fleck.
    Viele Väter wollen sich bewusst für ihre Kinder und Familien engagieren, erleben aber Spannungen zwischen Familien- und Berufsalltag, zwischen dem Wunsch nach präsenter Vaterschaft und fehlenden Vorbildern – sowie zwischen Loyalität zur Familie und zu sich selbst.
    Der Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Jungen- und Männerarbeit Thüringen nimmt diese Spannungsfelder in den Blick und thematisiert, wie Vatersein unter heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gelingen kann. Link zur Veranstaltung

    5.2.26 Freiburg: Fachforum M*arbeit: Pädagog. Perspektiven auf Körperbild, Identität u. Essverhalten

    AG Mädchen* für eine geschlechtergerechte Jugendhilfe Freiburg: Fachforum Mädchen*arbeit: Essstörungen verstehen und begleiten – Pädagogische Perspektiven auf Körperbild, Identität und Essverhalten im Jugendalter
    Immer mehr junge Menschen entwickeln ein schwieriges Verhältnis zu Essen und Körperbild. Besonders Mädchen, trans, inter und nicht-binäre Jugendliche sind von Essstörungen überdurchschnittlich häufig betroffen – oft auch, weil gesellschaftliche Erwartungen und Identitätsfragen zusammenwirken.
    Dieses Fachforum widmet sich den vielfältigen Formen, Ursachen und Funktionen von Essstörungen bei Mädchen, trans und nicht-binären Jugendlichen. Dabei werden neben individuellen Hintergründen auch gesellschaftspolitische Dimensionen wie patriarchale Strukturen oder der Einfluss von Social Media in den Blick genommen.
    Außerdem bekommen pädagogische Fachkräfte Impulse, wie sie betroffene Jugendliche unterstützen und begleiten können.
    Termin& Ort: 5.2.26, 9-16:30Uhr, Haus der Jugend & Umgebung, Freiburg; Teilnahme: kostenlos
    Zielgruppe: Zum Fachforum sind alle Frauen, trans, inter und nicht-binären pädagogischen Fachkräfte herzlich eingeladen.
    Niemand wird aufgrund des Namens oder Aussehens von der Anmeldung oder Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

    1.3.26 Equal Care Day

    Zehn Jahre Equal Care Day – das sind zehn Jahre Engagement, Austausch, wachsendes Netzwerk und unzählige Initiativen, die sich gemeinsam mit uns für mehr Wertschätzung, faire Verteilung und Sichtbarkeit der Care-Arbeit einsetzen. Aber wir sind längst nicht am Ziel, von Gleichberechtigung und echter Wertschätzung der Care-Tätigen kann keine Rede sein. Statt Fortschritt erleben wir Rückschritte – politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich.
    Wieder einmal scheint vergessen, dass ohne Care gar nichts funktioniert: Sie ist die unsichtbare Grundlage von Wirtschaft, Zusammenhalt und Zukunft. Wer Sorgearbeit übersieht, riskiert das Fundament unseres Zusammenlebens. Auf dieser Seite findet ihr alle Infos zum Equal Care Day 2026 und unserem online-Festival – zu Aktionen, Veranstaltungen und Mitmachmöglichkeiten. Ob allein, im Team oder mit eurer Organisation: Setzt gemeinsam mit uns ein Zeichen für mehr Gleichberechtigung in der Care- und (Für-)Sorgearbeit.
    Was passiert am Equal Care Day 2026?
    - Gleichgesinnte treffen: Für alle Interessierten wird es am 24. Januar 2026 einen Ideenschmiede zum Brainstorming und Vorbereitung eigener, schnell umsetzbarer Aktionen geben (regionale in Präsenz genauso wie digitale).
    - Das ECD-Festival: Am 1. März 2026, dem Equal Care Day selbst, findet auf der Care-Landschaft wieder das Equal Care-Festival statt, dieses Mal in Form eines virtuellen Barcamps.
    - Dein Projekt: Außerdem organisieren wir mittags am ECD wieder eine Live-Schalte an unterschiedlichste Orte, um eure regionalen Projekte sichtbar zu machen – von Infostand, über Vortrag, Flashmob und Demo bis zu ganztägigen Equal Care Day-Projekten in Italien am Giornata della Cura. #gemeinsamLauter ist das Equal Care Day-Motto, und falls Du /Ihr etwas planen solltet, oder das jetzt erwägt, gerne auf uns zukommen über planung@equalcareday.de!

    17.3. Darmstadt: Kindeswohl in der Klimakrise

    17. März 2026, 10.30 Uhr: Kindeswohl in der Klimakrise - Impulse und Dialog-Cafés
    Die Klimakrise ist aktuell die größte Gesundheitsgefahr für uns Menschen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.  Ziel ist es, gemeinsam mit jungen Menschen Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die die Weiterarbeit zu diesem wichtigen Thema unterstützen. → zum Programmflyer  
    Veranstaltungsort: SCHADER-STIFTUNG, Goethestraße 2, 64285 Darmstadt (www.schader-stiftung.de)

    22.4.26 Online: Mentale Gesundheit junger Frauen* als Thema gendersensibler JSA

    Save the Date – BAG EJSA Online-Fachtag, 22.4.26, - 13:15 Uhr: Mentale Gesundheit als Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit – Aktuelle Problemlagen und Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen*
    Die Veranstaltung rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das in der Jugendsozialarbeit zunehmend Relevanz gewinnt: die mentale Gesundheit von Mädchen* und jungen Frauen* – eingebettet in eine gendersensible, intersektionale Perspektive. Der Fachtag wendet sich an Fachkräfte der JSA, insbesondere aus der Mädchensozialarbeit, ebenso wie an Pädagog*innen, Lehrerinnen, Jugendpsycholog*innen, medizinische Fachkräfte sowie ist offen für alle weitere Interessierten aus sozialer Praxis, Wissenschaft oder auch Politik. 
    Im ersten Veranstaltungsteil geben Expert*innen aus Psychologie, Jugendpsychiatrie, Gesundheitsbildung und Mädchenpolitik wissenschaftliche Einblicke in aktuelle Problemlagen und Entwicklungsbedingungen. Thematisiert werden u. a. der Einfluss digitaler Medien, soziale Isolation, strukturelle Ungleichheiten, geschlechtsspezifische Aspekte psychischer Gesundheit sowie die Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe, psychologischen Diensten, medizinischer Versorgung und ambulanter psychiatrischer Pflege. Zudem wird ein Qualifizierungsprojekt vorgestellt, das Fachkräfte zu den Themen Psychische Gesundheit und Körpererleben von Mädchen und jungen Frauen* weiterbildet.
    Der zweite Teil richtet den Fokus auf praxisorientierte Ansätze aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern – von digitalen Beratungsformaten und Peer-to-Peer-Krisenhilfe über Projekte der Mädchen*sozialarbeit bis hin zu Unterstützungsmodellen im Rahmen von Bundesprogrammen. Fachkräfte berichten über aktuelle psychische Belastungen, Herausforderungen und Bedarfe, über Präventions- und Interventionsstrategien sowie über intersektionale Perspektiven wie Armut, Fluchterfahrungen und digitale Gewalt.
    Abschließend wird eine moderierte Diskussion Raum für Austausch, Publikumsfragen und einen gemeinsamen Blick auf Erkenntnisse, bestehende Lücken und zukünftige Weiterentwicklungsbedarfe in der gendersensiblen Jugendsozialarbeit bieten.

    Bitte merken Sie sich den Termin bereits vor. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze.

    24.-25.4.26 Mönchengladbach: DGSA: Demokratiefeindl. Entwicklungen& Eingriffe in Soz. Arbeit

    Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) an der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach am 24. und 25. April 2026:
    Autoritäre Verschiebungen des Sozialen. Demokratiefeindliche Entwicklungen und Eingriffe in Kontexten Sozialer Arbeit
    Bei der Tagung sollen theoretische, empirische und praxisreflektierende Perspektiven zusammengeführt werden.
    Die Tagung widmet sich u.a. folgenden Fragen:
    • Welche Bedeutung haben demokratiefeindliche Entwicklungen im Kontext Sozialer Arbeit, und wie zeigen sie sich in Profession und Disziplin?
    • Welche autoritären Transformationen lassen sich empirisch in verschiedenen Handlungsfeldern nachzeichnen, und welche Konfliktlinien entstehen daraus für Fachkräfte und Adressat:innen?
    • Wo ist Soziale Arbeit selbst Teil demokratiefeindlicher Entwicklungen oder unterstützt autoritäre Verschiebungen – etwa durch Theorien, fachpolitische Positionierungen oder konzeptionelle Ausgestaltungen?
    Die DGSA lädt Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen und Studierende ein, hierzu Beiträge (Call for Papers) einzureichen.

    20.5.26 Online: Bedarfe junger (zugewanderter) Frauen* am Schul–Berufs–Übergang

    Save the Date: handlungsfeldübergreifender BAG EJSA-Online-Fachtag am 20.5.26: Aktuelle Herausforderungen und Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen* mit wie ohne Migrationshintergrund am Schul–Berufs–Übergang
    Organisiert wird die Veranstaltung von der BAG EJSA-Referentin für berufliche und soziale Integration (mit langjähriger Expertise in der Jugendmigrationsarbeit) sowie der Referentin für Mädchen*sozialarbeit und geschlechtersensible Jugendsozialarbeit. Die Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik BW ist Kooperationspartnerin.
    Als externe Fachimpulsgebende konnten bereits Expert*innen aus der Arbeitsmarkt- und Berufs- sowie Jugendforschung, der Berufsqualifizierung/Fachkräftesicherung sowie praxisnahe Vertreterinnen aus Ausbildungsprojekten sowie Berufsberatung und -begleitung gewonnen werden. Weitere Akteur*innen sind angefragt.
    Der Fachtag gibt einen aktuellen Einblick in Herausforderungen, gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützungsbedarfe von Mädchen* und jungen Frauen* in der Lebensphase des Schul-Berufsübergangs – insbesondere mit Migrationserfahrung. Im Fokus stehen geschlechtssensible Übergangsbegleitung, diversitätssensible Beratung, mentale Gesundheit, Teilzeitberufsausbildung und wirksame Ansätze der Jugendsozialarbeit.

    Leitfragen sind u. a.:
    - Welche spezifischen Hürden erleben Mädchen* und junge Frauen* am Übergang Schule–Beruf?
    - Wie können Fachkräfte weißkritisch, machtsensibel und vorurteilsfrei beraten?
    - Welche strukturellen Rahmenbedingungen fördern bzw. erschweren Chancengleichheit?
    - Welche Rolle spielt die Teilzeitberufsausbildung nach der BBiG-Novelle?
    - Wie lassen sich geschlechtergerechte Unterstützungsangebote weiterentwickeln?
    - Wie können junge Menschen diversitäts- und jugendgerecht – digital wie analog – adressiert werden?
    - Wie können mentale Belastungen dieser Lebensphase erkannt und sensibel begleitet werden?

    Bitte merken Sie sich den Termin bereits vor. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze.

    6. Publikationen

    Kalender 2026 der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover: „Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?
    Der Kalender 2026 der Vernetzungsstelle widmet sich dem vielschichtigen Thema Gender und Medien – mit zwölf Monatsthemen zu Aspekten wie klischeehafter Darstellung in Film und Werbung, dem Gender Pay Gap, KI und Gender oder den Herausforderungen in sozialen Medien.
    Jede Postkarte enthält auf der Rückseite ein kurzes Texthäppchen zum Thema, die ausführlichen Inhalte sind über einen Link auf der Website abrufbar. → zum Bestellformular

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung: Broschüre zur UN-Frauenrechtskonvention

    [12/25] Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Hannover: Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen
    Die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) ist das wichtigste internationale Abkommen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie verpflichtet die Staaten, Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbe-
    reichen zu beseitigen und die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern. Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt.
    Die 40-seitige Broschüre ist im Rahmen des Projektes „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ entstanden. Hrsg. Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V., Hannover, 2025.
    www.gleichstellung-sichtbar-machen.de oder www.cedaw-in-niedersachsen.de.
    Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen können die Broschüren kostenlos bestellen. Andere auf Anfrage. Bitte schicken Sie eine Mail an Kristina Stapelfeld, kontakt@guv-ev.de 

    bpb: "Kulturpolitik" - u.a. zu kultureller Teilhabe, Bildung, Demokratiefähigkeit

    [28.11.] Bundeszentrale für politische Bildung - Redaktion "Aus Politik und Zeitgeschichte": APuZ 49/2025: Kulturpolitik
    Über die öffentliche Finanzierung von Kultur wird mitunter ebenso leidenschaftlich gestritten wie über die Ausgestaltung kultureller Teilhabe und Bildung. Hitzig wird es meist bei Fragen von Geschichte und Identität. Die APuZ "Kulturpolitik" ist mit folgenden Beiträgen erschienen:
    - Simon Strauß, Kulturrepublik Deutschland: Das linksliberale Weltbild als Norm hat an Selbstverständlichkeit eingebüßt. Die Suggestion eines wirklichen politischen Wechsels, seit jeher ein attraktives Bindemittel des Politischen, ist von links nach rechts gewandert. Darin ist ein entscheidender Kulturwandel zu erkennen. https://www.bpb.de/573202 
    - Julius Heinicke, Kulturpolitik in der Bundesrepublik: Kulturpolitik umfasst eine Vielzahl von Akteuren und Institutionen. Die Geschichte wie auch die gegenwärtigen politischen Debatten zeigen, dass vor allem die Inhalte von Kulturpolitik umkämpft sind und mitunter Gefahr laufen, instrumentalisiert zu werden. https://www.bpb.de/573203 
    - Birgit Mandel, Kulturelle Teilhabe im Wandel. Menschenrecht, Privileg, Garant für Demokratiefähigkeit: Kulturelle Teilhabe bietet Potenziale für soziale und politische Teilhabe, kann individuelle Perspektiven erweitern und Empathie für andere Lebensweisen stimulieren. Sie fördert damit Demokratiefähigkeit und ist auch für die Zukunft der Demokratie essenziell. https://www.bpb.de/573204 
    - Christine Wingert, Kulturpolitik in ländlichen Räumen. Diverses Akteursfeld, vielfältige Strategien: Für kulturpolitische Aufgaben in ländlichen Räumen sind diverse Akteure auf allen politischen Ebenen verantwortlich. Zunehmend werden Strategien für die Unterstützung kultureller Teilhabe in ländlichen Regionen verfolgt, die auf deren Zusammenspiel setzen. https://www.bpb.de/573205 
    - Torsten Hoffmann, Kaperung und Korrektur. Zum neurechten Kulturkampf mit literarischen Kanones: Längst trägt die Neue Rechte ihre Kulturkämpfe auch im literarischen Feld aus und betreibt dabei eine intensive Literaturpolitik. Sie publiziert und rezensiert - und inszeniert sich dabei als "Lesebewegung". Partei- und Literaturpolitik verschwimmen zusehends. https://www.bpb.de/573206 
    - Matthias Cornils, Staatliche Kulturpolitik und Kunstfreiheit: Das Verhältnis von Staat und Kunst ist nicht zuletzt wegen der engen Verflechtung beider Bereiche voraussetzungsreich. Erwartungen demokratisch legitimierter Träger und Förderer stoßen auf Autonomieansprüche der Kultureinrichtungen sowie der Künstler selbst. https://www.bpb.de/573207
    - Meike Lettau, Auswärtige Kulturpolitik zwischen Austausch, Wertevermittlung und Einflussnahme: Auswärtige Kulturpolitik gilt als dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Sie gestaltet internationale Kulturbeziehungen im Spannungsfeld zwischen Dialog und Kooperation mit Partnerländern einerseits und Wertevermittlung und Einflussnahme andererseits. https://www.bpb.de/573208  

    Die vorangehende APuZ 47-48/2025 war zum Thema: Reichsbürger

    Bericht: Rassismusforschung trotz gesellschaftl. Relevanz unzureichend institutionalisiert

    [27.11.] Bericht: Rassismusforschung in Deutschland trotz gesellschaftlicher Relevanz unzureichend institutionalisiert 
    Das Wissensnetzwerk Rassismusforschung (WinRa) veröffentlicht eine Bestandsaufnahme zur Situation der Rassismusforschung in Deutschland (2015–2025). Der Bericht zeigt: Obwohl das Feld thematisch vielfältig ist, fehlt es massiv an struktureller Verankerung, Professuren und nachhaltiger Förderung. 
    Der Bericht „Zwischen Prekarität und Institutionalisierung. Eine Bestandsaufnahme der Rassismusforschung in Deutschland (2015–2025)“ liefert eine systematische Analyse der Rassismusforschung an deutschen Hochschulen für den Zeitraum 2015 bis 2025. Diese erfasst die strukturellen Rahmenbedingungen und thematischen Schwerpunkte in diesem zentralen Forschungsbereich, legt Leerstellen in der gegenwärtigen Forschungslandschaft offen und formuliert Empfehlungen für eine nachhaltige Stärkung des Forschungsfeldes. 
    Der Bericht wird durch sieben disziplinäre Analysen aus der Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialen Arbeit, Geografie, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Rechtswissenschaft ergänzt.
    [Bericht: zum Download; siehe auch: Policy Brief „Für eine Institutionalisierung und nachhaltige Stärkung der Rassismusforschung in Deutschland“ zum Download.]

    Das Wissensnetzwerk Rassismusforschung (WinRa) ist ein Verbundprojekt von neun Kooperationspartnern. Gesamtkoordination und Leitung: Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).
    Das DeZIM forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, gesellschaftlicher Teilhabe und Rassismus. Es wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

    DeZIM: Importierter Antisemitismus? Empirische Befunde zu antisemit. Einstellungen

    [25.11.] DeZIM-Working Paper „Importierter Antisemitismus? Empirische Befunde zu antisemitischen Einstellungen in Deutschland“ 
    In den öffentlichen und politischen Debatten wird Antisemitismus in Deutschland häufig als „importiertes“ Phänomen aus muslimisch geprägten Ländern ausgemacht. Eine neue Untersuchung des DeZIM ist dieser These nachgegangen und konzentriert sich besonders auf die Frage: Sind antisemitische Einstellungen mit Migration aus mehrheitlich muslimisch geprägten Herkunftsländern nach Deutschland importiert worden – oder addieren sie sich zu bestehenden antisemitischen Einstellungen in Deutschland hinzu? Das vorliegende Working Paper zeigt, dass tatsächlich höhere antisemitische Einstellungen bei Neueingewanderten aus mehrheitlich muslimisch geprägten Herkunftsländern bestehen und dass diese über die Aufenthaltsdauer und Generationen hinweg in der Tendenz abnehmen. Gleichzeitig zeigen die Daten auch, dass es ähnlich hohe, teilweise sogar höhere antisemitische Einstellungen bei nicht zugewanderten Deutschen ohne Migrationshintergrund gibt. Zudem verdeutlichen die Daten: Wer der Importthese zustimmt, neigt häufiger zu antisemitischen Einstellungen.
    Mit dem Working Paper legen der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) und das Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) (gefördert vom BMBFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie Leben!) eine explorative und repräsentative Untersuchung zur Debatte um die „Importthese“ vor. Mehr als die Hälfte (53%) der Deutschen ohne Migrationshintergrund ist zumindest teilweise der Annahme, „der Antisemitismus in Deutschland war fast verschwunden und ist jetzt mit den muslimischen Eingewanderten wieder nach Deutschland gekommen“. Dies weist auf eine Externalisierung antisemitischer Einstellungen hin, die im vorliegenden Working Paper ebenfalls betrachtet wird – parallel zur Überprüfung des „importierten“ Antisemitismus. [kompletter Artikel]

    KgKJH-Bücherempfehlungen für die Weihnachtswunschliste

    [25.11.] Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: Bücherempfehlungen für den Wunschzettel 
    - Regenbogentage (Nora Dåsnes) - ab 10 Jahren: Tuva hat große Pläne für die Siebte: Ganz viel Tagebuch schreiben, mit Bao und Linnéa die beste Base im ganzen Wald bauen, einen Übernachtungsgeburtstag feiern, und – vielleicht – sich verlieben. Aber nach den Sommerferien ist alles anders. Plötzlich muss man sich entscheiden: Gehört man zu den Mädchendiesichverlieben, die Latte Macchiato trinken und shoppen gehen, oder zu den 
    MädchendiesichNICHTverlieben, die Schlabber-T-Shirts tragen und allen Mädchenkram peinlich finden? - Linnéa steht auf der einen, Bao auf der anderen Seite und Tuva irgendwo dazwischen. Und dann verliebt sie sich tatsächlich – in Mariam, die Neue aus der Parallelklasse … 
    - Bunte Fische berall (Kathrin Schrocke) - ab 12 Jahren: Barnies Eltern sind alles andere als gewöhnlich. Nicht nur, dass sie von zwei Vätern großgezogen wird, nein diese Väter sind auch noch erschreckend altmodisch und halten nicht viel von Smartphones und Co. Daher bekommt Barnie zu ihrem 13. Geburtstag ein Tagebuch geschenkt. Darin erzählt sie von ihrem verrückten Teenie-Leben. Aktuell wird das von dem Baby-Projekt in der Schule dominiert. Zusammen mit ihrem Schwarm Sergej muss sie sich rund um die Uhr um eine Baby-Puppe kümmern. Dabei stellt sich heraus, dass der vermeintlich coole Sergej doch nicht so lässig ist, wie gedacht. Und dann taucht da plötzlich Tore auf und schwimmt mächtig gegen den Strom ... 
    - Queer Joy (Jess Vosseteig) – ab 13 Jahren: In diesem großartig illustrierten Buch feiert die bekannte Illustratorin Jess Vosseteig die ganze Bandbreite queerer Lebensfreude: Mit klaren, simplen und doch tiefgründigen Botschaften stärkt, bestätigt und zelebriert dieses tolle Buch queere Menschen in ihrem Dasein. Großartig als Geschenk, für sich selbst und andere liebe Menschen, und nicht nur zum Pride Month ein absolutes Schmuckstück in jedem Bücherregal. - Birthday - Eine Liebesgeschichte (Meredith Russo) – ab 14 Jahren: Sechs Jahre, zwei Freunde und unendlich viel Mut … Morgan und Eric sind die besten Freunde. Für immer. Sie teilen schließlich nicht nur ihren Geburtstag, sondern
    auch all ihre Geheimnisse – bis zu dem Tag, an dem Morgan merkt, dass er im falschen Körper lebt und ein Mädchen ist. Meredith Russo erzählt die berührende Geschichte zweier Teenager über sechs Jahre hinweg – immer wieder an
    ihrem Geburtstag. Wie sie lachen, wie sie streiten und wie sie letztlich erkennen, dass Gefühle niemals falsch sein können.

    LAG / Fachstelle Jungenarbeit NRW: Jungen*arbeit u. Demokratiebildung gegen Extremismus

    [25.11.] "Mutprobe Demokratie - Jungen*arbeit und Demokratiebildung gegen Extremismus" lautet der Titel und im Heft wird auf 32 Seiten aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet, dass speziell heranwachsende Jungen* anfällig für den Rückfall in reaktionäre Ansichten zu sein scheinen, so dass Jungen*arbeit und Demokratiebildung zusammengedacht werden müssen. [Download- und BestellMöglichkeit]
    Die vermeintliche Macht und das Recht des Stärkeren rücken leider zunehmend in den Vordergrund unserer Weltordnung. Demokratie als Staatsform ist keineswegs auf dem Vormarsch, sondern diese sieht sich erschreckenden Entwicklungen gegenüber. Autoritäre Männlichkeit, extreme Positionen, radikale Maßnahmen und Methoden sind auf dem Weg, wieder als "normal" angesehen zu werden. Das zeigt sich nicht allein auf der "großen Weltbühne", auch im alltäglichen Leben und im Umgang miteinander haben der Demokratie entgegenwirkende Verhaltensmuster Konjunktur. Speziell heranwachsende Jungen* scheinen anfällig für den Rückfall in reaktionäre Ansichten, so dass Jungen*arbeit und Demokratiebildung zusammengedacht werden müssen. Dies tut die LAG / Fachstelle Jungenarbeit NRW aus unterschiedlichen Perspektiven in der Jubiläumsausgabe des Magazins "Junge*Junge".
    Bestellbar ist das Magazin als Printversion kostenfrei in kleinen Mengen per Mail an info@lagjungenarbeit.de.

    Jugend-Check: Änderung Gewaltschutzgesetz

    [24.11.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (Stand: 19.11.2025) aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, wesentliche Verbesserungen im Bereich des zivilrechtlichen Gewaltschutzes zu erreichen. Dafür ist u.a. vorgesehen, die elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAü) im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu verankern sowie eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Personen, die häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ausüben, zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten zu können. 

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen: 
    - Zukünftig sollen auch Familiengerichte dazu ermächtigt werden, Personen, die häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ausüben, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten (§ 1a Abs. 1 GewSchG). Auf diese Weise können Verstöße gegen bestehende Gewaltschutzanordnungen verhindert werden. Junge Menschen können von dieser Schutzwirkung profitieren, da Erfahrungen von direkter häuslicher Gewalt sowie von indirekter Partnerschaftsgewalt für sie erhebliche psychische und physische Belastungen nach sich ziehen können. Beide Gewaltformen können langfristig Entwicklungsprozesse junger Menschen beeinträchtigen und sich nachteilig auf ihre schulische Laufbahn, Persönlichkeitsentwicklung, psychosoziale Prozesse und Wertevorstellungen auswirken.
    - Betroffene von häuslicher bzw. Partnerschaftsgewalt sollen mit einem Empfangsgerät ausgestattet werden können, sofern für die gewaltausübende Person das Tragen einer Fußfessel angeordnet wird (§ 1a Abs. 2 S. 1 GewSchG). Hierdurch könnte das subjektive Sicherheitsgefühl betroffener junger Menschen gestärkt werden. Umgekehrt könnte jedoch auch die Gefahr bestehen, dass sie kontinuierlich an ihre Gewalterfahrungen sowie an das Risiko einer erneuten Gewalttat erinnert werden.
    - Minderjährige sollen nur dann mit einem Empfangsgerät ausgestattet werden können, sofern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist (§ 1a Abs. 2 S. 2 GewSchG). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Minderjährige vor psychischen Beeinträchtigungen durch den Gebrauch eines Empfangsgeräts bewahrt werden, sofern sie die notwendige psychische Reife noch nicht besitzen.
    - Überdies soll Familiengerichten künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, Personen, die häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ausüben, zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten (§ 1 Abs. 4 GewSchG). Für junge Menschen, die von häuslicher oder Partnerschaftsgewalt betroffen sind, könnte dies eine spürbare Reduktion von Gewaltgeschehen bewirken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz ihrer Gesundheit und zu einer ungestörten Entwicklung leisten. [zum kompletten JugendCheck]

    Jugend-Check: Änderung SGB II & SGB III

    [21.11.] Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: 10.11.2025) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) anzupassen. Zusätzlich soll die Förderung junger Menschen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erweitert und verbessert werden. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, wobei die Förderregelungen für junge Menschen im SGB III (§§ 28b und 31b SGB III) erst zum 1. August 2027 in Kraft treten sollen, vgl. Art. 11 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze.

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen:
    - Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung soll den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorrangig sein (§ 3a Abs. 1 und 2 S. 1 SGB II). Für Personen unter 30 Jahren soll es hinsichtlich des Vorrangs eine Ausnahme geben können, wenn durch eine Leistung die langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreicht werden kann (§ 3a Abs. 2 S. 2 SGB II). Davon könnten junge Menschen profitieren, die noch nicht ausbildungsreif sind oder denen die Qualifikation für den Arbeitsmarkt fehlt und somit davor geschützt werden, vorschnell in eine niedrigqualifizierte und gering vergütete Arbeit vermittelt zu werden.
    - Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten soll der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt werden oder komplett gestrichen werden können (§ 31a Abs. 1 SGB II i.V.m. § 31 SGB II; §§ 32 Abs. 1; 32b Abs. 1 S. 1 SGB II) Davon könnten junge Menschen in SGB-II-Haushalten betroffen sein, deren Eltern Leistungen gekürzt werden, wodurch sich ihre materielle Deprivation erhöhen kann.
    - Junge Menschen unter 30 Jahren sollen nach dem SGB II nur ein Vermögen in Höhe von 5000 Euro besitzen dürfen (§ 12 Abs. 2 S. 1 SGB II). Damit soll unter 30-Jährigen nur die Hälfte des Vermögens einer Person ab 30 Jahren zustehen, wodurch sie etwa angespartes Geld aus Nebenjobs für ihren Lebensunterhalt aufbringen müssen. Das kann ein Fehlanreiz für junge Menschen sein, der sie vom Ansparen von Vermögen abhält.
    - Künftig sollen die Agenturen für Arbeit bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung verpflichtet werden, enger mit den Beteiligten des örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zusammenzuarbeiten (§ 9b SGB III). Dazu sollen z. B. Jugendberufsagenturen gestärkt oder eingerichtet werden (§ 10 Abs. 1 SGB III). Da diese u. a. mit den Schulen vor Ort zusammenarbeiten, könnten junge Menschen so frühzeitig einen Überblick über die regionalen Möglichkeiten hinsichtlich des Zugangs zu Ausbildungsplätzen erhalten, was ihnen den Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit erleichtern könnte.
    - Unterstützungsleistungen sollen ohne eine vorherige Antragsstellung für schwer erreichbare junge Menschen ermöglicht werden (§ 31b Abs. 1 und 2 SGB III) Damit kann Zugang zu niedrigschwelligen Beratungsangeboten geschaffen werden, um mit dem Sozialleistungssystem in Kontakt zu treten. Sind diese Angebote vor allem auch für junge Menschen ohne bzw. mit wenig institutionellen Bezügen gut erreichbar und verständlich kommuniziert, könnten sich diese Förderinstrumente förderlich auf den Zugang zu Ausbildung und Erwerbsarbeit auswirken. [zum gesamten Jugend-Check]

    Wir sind anders, als ihr denkt - Der arabische Feminismus

    [20.11.] Wir sind anders, als ihr denkt - Der arabische Feminismus von Claudia Mende
    Frauen aus der arabischen Welt werden im Westen vielfach stereotyp als passive Opfer einer traditionellen, männlich dominierten Kultur wahrgenommen. Auch wenn arabische Gesellschaften – bei aller Heterogenität – in ihren Rechtssystemen und kulturellen Normen tatsächlich weiterhin stark patriarchal geprägt sind, sei dieses Bild verkürzt, so die Journalistin Claudia Mende. Wie sie darlegt, haben sich Frauen im arabischen Raum bereits seit dem beginnenden 20. Jahrhundert für ihre Rechte eingesetzt und für gesellschaftliche Veränderungen gekämpft. Auch während des Arabischen Frühlings ab 2011 seien es nicht zuletzt Frauen gewesen, die ihren Protest gegen autoritäre Regime auf die Straße trugen.
    Die Autorin berichtet von zahlreichen Frauen aus der Region, die sich als Menschenrechtsanwältinnen, Medienschaffende oder zivilgesellschaftlich Engagierte für Gleichberechtigung, sexuelle Selbstbestimmung und gegen geschlechtsbezogene Gewalt einsetzen. Von Marokko über Ägypten bis in den Jemen begreifen sich diese Frauen als aktive Gestalterinnen ihrer gesellschaftlichen Verhältnisse und treiben Veränderungen voran. Mende verdeutlicht zudem die Rolle, die Religion sowohl innerhalb arabischer Gesellschaften als auch der dortigen Frauenbewegungen einnimmt. Sie zeigt auf, dass sich fortbestehende Diskriminierungen nicht zuletzt im Erb- und Familienrecht finden. Zugleich sei die gesellschaftliche Stellung von Frauen im Wandel begriffen: Durch gestiegene Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten öffneten sich für sie zunehmend neue Handlungsräume.
    Produktinformation: Produktpreis: 5,00€ zuzüglich Versandkosten; Bestellnummer: 11204, Schriftenreihe Bd. 11204, Erscheinungsdatum&-ort: 20.11.2025 Bonn

    Bericht zu den Folgen von Gewalt gegen Kinder auf der Flucht

    [20.11.] “Angekommen, aber nicht sicher?“ - Bericht zu den Folgen von Gewalt gegen Kinder auf der Flucht.
    Der Bericht von Terre des Hommes Deutschland in Kooperation mit der BAfF zeichnet nach, was geflüchtete Kinder an den EU-Außengrenzen, in Unterkünften und Behörden erleben und wie sie unter diesen Bedingungen ihren Alltag in Deutschland bewältigen. Sie dokumentiert zugleich, was Fachkräfte in der täglichen Arbeit beobachten: die tiefgreifenden Folgen von Gewalt, Unsicherheit und Ausgrenzung in einer so jungen Lebensphase für die psychische Gesundheit, für ihre Rechte und für ihre gesellschaftliche Teilhabe. Der Bericht liefert praxisnahe Empfehlungen insbesondere für pädagogische und soziale Fachkräfte und stellt wertvolles Hintergrundwissen bereit, um gemeinsam zu mehr Sicherheit, Schutz und echten Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche beizutragen.

    Studie: KI-, Social Media-& Smartphone-Nutzung von Jugendlichen 2025

    [14.11.] JIM-Studie 2025 Jugend, Information, Medien
    Ob für die Schule, zur Recherche oder zur Beantwortung alltäglicher Fragen: Immer mehr Jugendliche verlassen sich auf die Hilfe von KI. Wie bereits im Vorjahr findet der häufigste Einsatz von KI im Zusammenhang mit Schulaufgaben statt: 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen nutzen KI-Anwendungen für Hausaufgaben oder zum Lernen (2024: 65 %). Deutlich gewachsen ist die Nutzung zur Informationssuche – sie stieg gegenüber 2024 um 27 Prozentpunkte auf 70 Prozent. Hinter klassischen Suchmaschinen wird ChatGPT bereits am zweithäufigsten als Recherche- und Informationstool verwendet. Die von KI gelieferten Informationen halten 57 Prozent dabei für vertrauenswürdig. Auch um sich erklären zu lassen, wie etwas funktioniert, setzt mehr als die Hälfte KI ein. Der Gebrauch „zum Spaß“ ist hingegen leicht rückläufig. Insgesamt zeigt sich: KI ist für viele Jugendliche in kurzer Zeit zu einem zentralen Alltagswerkzeug geworden.
    Zugleich bleibt das Smartphone ihr ständiger Begleiter und zentrales Medium. Die durchschnittliche Smartphone-Bildschirmzeit der Jugendlichen liegt bei knapp vier Stunden täglich. Mit dem Alter nimmt sie zu, von unter drei Stunden bei den Jüngsten (12–13 Jahre) auf über viereinhalb Stunden bei den Volljährigen (18–19 Jahre). Doch obwohl die meisten Jugendlichen wissen, dass ihnen Pausen vom Smartphone guttun, fällt die Selbstregulierung im Umgang mit dem Gerät schwer. Besonders vor dem Zubettgehen hat das spürbare Auswirkungen: Rund 30 Prozent berichten, morgens oft müde zu sein, weil sie ihr Handy nachts zu spät aus der Hand legen.
    Die JIM-Studie 2025 wurde am 14.11.2025 im Rahmen eines Live-Streams veröffentlicht. [→ zur Aufzeichnung; PM zur JIM-Studie 2025]

    Die Studienreihe JIM (Jugend, Information, Medien) wird vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs), einer Kooperation der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und des Südwestrundfunks (SWR) seit 1998 jährlich durchgeführt. Die repräsentative Studie bildet das Medienverhalten der Jugendlichen in Deutschland ab. Hierzu wurden 1.200 Jugendliche im Alter von zwölf bis 19 Jahren im Zeitraum vom 2. Juni bis 12. Juli 2025 mittels telefonischer Interviews (CATI, 50 %) und Online-Fragebögen (CAWI, 50 %) befragt. Alle Ausgaben der JIM-Studie seit 1998 sind als PDF unter www.mpfs.de abrufbar.

    Auf der Webseite finden sich neben der JIM-Studie auch weitere spannende Untersuchungen, z. B. zur Mediennutzung von Kindern (KIM) oder Vorschulkindern (miniKIM). Weitere Studien

    IAB-Studie zur Berufswahl junger Menschen

    [12.11.] Was kommt nach der Schule?: Die neue Studie "BeYou – Berufswahl und Du" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beleuchtet die Wünsche und Vorstellungen von Jugendlichen, bevor sie die Schule verlassen, und erhebt, wie sie ihre beruflichen Möglichkeiten einschätzen. Zwei Drittel der Jugendlichen wissen nicht, welchen Bildungsweg sie nach dem Schulabschluss einschlagen wollen. Ein Drittel hält sich mehrere Optionen offen.  

    Berufsbildungsbericht + Datenreport 2025

    [5.11.] Berufsbildungsbericht 2025 erschienen: Der Berufsbildungsbericht beschreibt jährlich die zentralen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Er dient den Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Bildung als Informations- und wichtige Diskussionsgrundlage. Der Berufsbildungsbericht vermittelt der Öffentlichkeit die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten rund um den Ausbildungsmarkt und wird herausgegeben von dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). 

    Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2025: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung
    Der Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2025 wird zum siebzehnten Mal vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Er enthält umfassende Informationen und Analysen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, gibt einen Überblick über Programme des Bundes und der Länder zur Förderung der Berufsausbildung und informiert über internationale Indikatoren und Benchmarks. Das Schwerpunktthema des BIBB-Datenreports 2025 lautet: „Einwanderungsgesellschaft“.

    Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): In seiner gemeinsamen Stellungnahme betont der BIBB-Hauptausschuss, dass die berufliche Aus- und Fortbildung sowohl für die Unternehmen als auch für die kommenden Generationen von großer Bedeutung sei und die Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs eine zentrale Herausforderung darstelle. Zur Stärkung der Berufsbildung sowie zur Steigerung der Neuvertragszahlen seien unter anderem eine Reduktion der Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt, eine Erhöhung des Stellenwerts der beruflichen Orientierung an allen Schulen sowie eine Förderung der Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung erforderlich. Die neue Bundesregierung ruft der BIBB-Hauptausschuss dazu auf, „die Berufsbildung im Blick zu behalten und hier deutlich spürbare Impulse zu setzen“. Sozialpartner und Länder stünden als Kooperationspartner zur Verfügung.
    Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen besetzt.

    Deutsche Übersetzung aller UN-Kinderrechtekommentare

    [5.11.] Portal der Kinder- und Jugendhilfe: Ab sofort sind alle 26 Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in deutscher Übersetzung verfügbar. Die sogenannten Kinderrechtekommentare erläutern die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und zeigen auf, wie ihre Artikel in der Praxis auszulegen und umzusetzen sind. Sie sind ein zentrales Werkzeug für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, um Kinderrechte wirksam zu stärken. 
    Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat in Kooperation mit der BAG Kinderinteressen e.V. alle bestehenden Übersetzungen zusammengeführt und die bisher fehlenden ergänzt. Dadurch stehen nun erstmals alle Kommentare vollständig und frei zugänglich auf einer eigenen Webseite bereit. 
    Die neue Plattform erleichtert den Zugang zu diesen wichtigen Dokumenten und unterstützt dabei, die Bedeutung der Kinderrechte in Deutschland sichtbarer zu machen und ihre Umsetzung zu verbessern. 

    Magazin 'Lobby für Mädchen' (Nov. 25)

    [11/25] Das LOBBY-Magazin Nr. 26 ist da! Zweimal im Jahr geben wir Einblicke in unsere pädagogische Arbeit, in aktuelle mädchenpolitische Themen und in unseren Verein.
    In dieser Ausgabe blicken wir unter anderem auf: das 5-jährige Jubiläum des Mädchenzentrum II. die Arbeit unserer Beraterinnen, unsere aktuelle Finanzlage, den Besuch der OB-Kandidat*innen, den UN-Weltmädchentag, spannende Fachtage, aktuelle Statistiken … und vieles mehr, das zeigt, wie vielfältig und notwendig unsere Mädchenarbeit ist. 
    Was natürlich nie fehlen darf: ein großes Dankeschön an unsere vielen engagierten Unterstützerinnen! Wir wünschen Ihnen eine inspirierende Lektüre und freuen uns darauf, gemeinsamen mit Ihnen weiterhin Perspektiven für Mädchen und junge Frauen zu schaffen.[Link zum Download]

    Über die LOBBY FÜR MÄDCHEN: ein anerkannter Träger der Jugendhilfe und wirkt frei, gemeinnützig und mildtätig. Unsere Hilfeangebote richten sich an Mädchen und junge Frauen in Köln und im Kölner Umland. Im Rahmen unserer räumlichen Gegebenheiten betreuen wir auch Mädchen mit Behinderungen. (2 Mädchenzentren und 1 Beratungsstelle)
    Wir setzen uns ein aus Überzeugung, mit unserem Verein hier in Köln das Richtige zu tun: Denn strukturelle Benachteiligung ist durchaus ein aktuelles Thema, und auch in unserer Stadt, vor unserer Tür, gibt es zahlreiche Mädchen in schwierigen Lebenslagen und mit Problemen, bei deren Bewältigung sie Hilfe brauchen. Wir engagieren uns praktisch für Mädchen und junge Frauen in unserer Mädchenberatung und unserem Mädchenzentrum. Wir nehmen sie in ihrer Vielfalt wahr, ihre unterschiedlichen Lebenslagen ernst und entwickeln bedarfsorientierte Angebote, die unterstützend wirken. Wir setzen uns kommunal und auf Landesebene für die Interessen von Mädchen und jungen Frauen ein, denn wir möchten auch die  Rahmenbedingungen für sie verbessern. Wir informieren die Fachöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit zu den vielfältigen Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen, um ein allgemeines Bewusstsein zu schaffen.

    dreizehn - Zeitschrift für JSA (11/25): JSA in der Einwanderungsgesellschaft

    [11/25] 34. DREIZEHN - Zeitschrift für Jugendsozialarbeit. Projekt des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit.
    Redaktion Bundesarbeitsgemeinschaft evangelische Jugendsozialarbeit e. V.
    Die neue Ausgabe der DREIZEHN trägt den Titel "Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft" und widmet sich damit einem grundlegenden Thema unserer Gesellschaft. Zehn Jahre nach dem „Sommer der Migration“ prägt Einwanderung den Alltag junger Menschen und wird zugleich weiter als Ausnahme, Herausforderung oder Krise diskutiert. Die Jugendsozialarbeit steht mitten in dieser Einwanderungsgesellschaft und vermittelt Werte, schafft Zugänge zu Bildung und Teilhabe und stärkt junge Menschen dabei, anzukommen und mitzugestalten. [PDF]

    Bericht: Kinderrechte in Deutschland weisen weiterhin deutliche Lücken auf

    [11/25] Eurochild Flagship Report: Eurochild hat den neuen Bericht „Unequal Childhoods: Rights on paper should be rights in practice“ veröffentlicht, und das Netzwerk Kinderrechte hat den Deutschland-Teil mitverfasst. Der Bericht zeigt, dass Kinderrechte in Deutschland weiterhin deutliche Lücken aufweisen. Besonders kritisch bewertet werden die hohe und seit Jahren stabile Kinderarmut, ungleiche Bildungs- und Teilhabechancen, Defizite bei inklusiver Bildung sowie strukturelle Schwächen im Kinderschutz. Zudem wird betont, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die Kinderrechte unterstützen und überwachen, verlässlich finanziert werden müssen. Eurochild empfiehlt Deutschland unter anderem, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern und politische Maßnahmen stärker an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Den vollständigen Bericht können Sie auf der Seite Von Eurochild herunterladen. [Mehr dazu]

    Eurochild ist seit 2004 mit dem Ziel der Förderung des Wohlergehens und der Rechte von jungen Menschen in Europa aktiv. Mittlerweile hat das Netzwerk 200 Mitglieder in 41 Ländern und wird von der Europäischen Union finanziert. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ vertritt, als Gründungsmitglied und Nationales Partnernetzwerk, in diesem europäischen Netzwerk die Interessen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

    Factsheet: Wohnsitzauflagen bei Frauenhausaufenthalten

    [11/25] Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat einFactsheet zum Umgang mit Wohnsitzauflagen bei Frauenhausaufenthalten veröffentlicht. Es informiert unter anderem zu rechtlichen Grundlagen von Wohnsitzauflagen, Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderung sowie zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Zuständigkeit während eines Frauenhausaufenthalts. 

    Queer-Papier-Reihe - u.a. zu romantischer Vielfalt (für Fachkräfte)

    [11/25] Debus, Katharina (2025): Romantische Vielfalt (Queer-Papier #10) /  LSVD+ – Verband Queere Vielfalt [kostenloser PDF-Download]
    Der Begriff romantische Vielfalt bezieht sich auf Themen rund um Verlieben, Liebe und Beziehungen. Dieses Papier gibt Einblick in drei Spektren romantischer Vielfalt: Geschlechterkonstellationen, Maß der empfundenen romantischen Anziehung sowie Beziehungsmodelle. Fachkräfte müssen nicht alle genannten Begriffe auswendig kennen. Relevant ist ein Überblick über die verschiedenen Spektren, um Lebensweisen, Bedarfe, Fragen und Schwierigkeiten von Adressat*innen besser zu verstehen und eigene Normalitätsannahmen zu reflektieren.
    Katharina Debus ist Diplom-Politologin. Sie beschäftigt sich mit gesellschaftlichen Strukturen, Ungleichheit in Pädagogik und politischer Bildung. Zu ihren Schwerpunkten gehören u.a. die Themen Geschlechterverhältnisse, Weiblichkeit(sanforderungen), Männlichkeit(sanforderungen) und Sexismus, Geschlechterreflektierte Pädagogik.

    Weitere Papiere in der Reihe zum Download: 
    Queer-Papier #9: Awareness in der Kinder- und Jugendarbeit
    Queer-Papier #8: Queerness in der Kinder- und Jugendliteratur
    Queer-Papier #7: Coming-out: Wie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit LSBTIQ* unterstützen können
    Queer-Papier #6: Queerfeindlichkeit im Netz. Impulse zur Auseinandersetzung und zum Umgang mit digitaler Gewalt - Autorin: Samara Feldmann, HateAid gGmbH
    Queer-Papier #5: Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit Intersektionale Lebensrealitäten, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen für Fachkräfte
    Queer-Papier #4: Bewusst respektvoll kommunizieren: Keine Angst vor Sprache. Keine Angst vor Fehlern. Keine Angst vor Veränderung.
    Queer-Papier #3: Jugendarbeit queer gedacht: Leitprinzipien und rechtlicher Auftrag
    Queer-Papier #2: Rechtspopulistische Ideologien im Kontext in der Jugendarbeit: Anregungen zur Auseinandersetzung für Fachkräfte
    Queer-Papier #1: Regenbogenkompetenz in der Jugendarbeit: Zum professionellen Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt

    Zeit für faire Arbeitsteilung: Factsheet zu Erwerbs- u. Sorgearbeit

    [11/25] Frauen leisten deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit, vor allem Mütter übernehmen im Schnitt rund 14 Stunden pro Woche mehr unbezahlte Arbeit als Väter. Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen bündelt aktuelle Zahlen und Informationen in seinem Factsheet „Arbeit im Blick: Zeit für Erwerbs- und Sorgearbeit“. 

    Weitere Factsheets des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen: 
    - Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke im Bereich der Erwerbsarbeit
    - Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit
    - Der Gender Care Gap und seine Folgen

    Magazin: Mutprobe Demokratie - Jungen*arbeit& Demokratiebildung gegen Extremismus

    [10/25] Magazin der Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit NRW: Junge*Junge 01/2025 - Mutprobe Demokratie - Jungen*arbeit und Demokratiebildung gegen Extremismus
    Die vermeintliche Macht und das Recht des Stärkeren rücken leider zunehmend in den Vordergrund unserer Weltordnung. Demokratie als Staatsform ist keineswegs auf dem Vormarsch, sondern diese sieht sich erschreckenden Entwicklungen gegenüber. Autoritäre Männlichkeit, extreme Positionen, radikale Maßnahmen und Methoden sind auf dem Weg, wieder als "normal" angesehen zu werden. Das zeigt sich nicht allein auf der "großen Weltbühne", auch im alltäglichen Leben und im Umgang miteinander haben der Demokratie entgegenwirkende Verhaltensmuster Konjunktur. Speziell heranwachsende Jungen* scheinen anfällig für den Rückfall in reaktionäre Ansichten, so dass Jungen*arbeit und Demokratiebildung zusammengedacht werden müssen. Dies tun wir aus unterschiedlichen Perspektiven in der Jubiläumsausgabe unseres Magazins "Junge*Junge".
    Bestellbar ist das Magazin als Printversion kostenfrei in kleinen Mengen per Mail an info@lagjungenarbeit.de. Zudem kann das Magazin hier zum downlaod abgerufen werden.

    Kurskonzept + JA-Methodenset : Antisemitismus- u. Rassismuskritik verbinden

    [10/25] Deutscher Volkshochschul-Verband veröffentlicht Kurskonzept „Antisemitismuskritik und Rassismuskritik verbinden“ in Kooperation mit dem Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA):
    IDA e.V. hat im Auftrag des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV) ein Kurskonzept für die Bildungsarbeit an Volkshochschulen, im Respekt-Coach-Programm und an weiteren Bildungseinrichtungen erarbeitet. Nachdem IDA das Kurskonzept als eigenen Methodenreader veröffentlicht hatte, steht es nun auch auf der Website des DVV in einer eigenen Version zum Herunterladen zur Verfügung. 
    IDA bietet auf Anfrage weiterhin Workshops zum Thema an. [Weiterführende Informationen]

    BFM-Leitfaden „Männer gut beraten"

    [10/25] Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: Wiederveröffentlichung des BFM-Leitfadens „Männer gut beraten"
    Unser Leitfaden »Männer gut beraten« regt dazu an, sich im Kontext der Beratung von Männern intensiver mit Fragen rund um Männlichkeit zu befassen. Die erste Auflage wurde im Mai 2022 veröffentlicht und seitdem über zweitausend Mal gedruckt und versendet. Im Oktober 2025 hat das Bundesforum Männer den Leitfaden in einer aktualisierten 4. Auflage wiederveröffentlicht.
    In ihrem Grußwort unterstreicht Bundesministerin Karin Prien, dass männerspezifische Beratungsangebote einen Raum böten, in dem Männer sich verstanden und akzeptiert fühlten und ihre besonderen Bedürfnisse und Erfahrungen berücksichtigt würden. Durch eine passgenaue Ansprache und ein sensibles Vorgehen könnten Barrieren abgebaut und Männer ermutigt werden, Hilfe anzunehmen, wenn sie diese benötigten. Die Bereitstellung des Leitfadens sei deshalb ein wichtiger Beitrag, um Fachkräfte, die in Beratungsprozessen mit Männern arbeiten, zu sensibilisieren und zu stärken.
    Der Nachdruck der 4. aktualisierten Auflage des Leitfadens konnte dank einer großzügigen Spende unseres außerordentlichen Verbandsmitglieds Carlson El Murtadi realisiert werden. [Infos und Bestellformular zur 4. aktualisierten Auflage des Leitfadens „Männer gut beraten"; Link zum Sonderheft „Männer online beraten"]

    Rassismusforschung – Rassismen, Communitys u. antirassistische Bewegungen

    [10/25] NaDiRa  | Sammelbandreihe | Veröffentlichung von „Rassismusforschung II – Rassismen, Communitys und antirassistische Bewegungen“ (transcript Verlag)
    Der zweite Band der Sammelbandreihe Rassismusforschung I–III des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ist erschienen. Die Publikation steht hier online als Open Access und Printversion zur Verfügung. Rassismusforschen II untersucht unterschiedliche Ausprägungen von Rassismus in Deutschland, beleuchtet die Wissensproduktion von Communitys und dokumentiert die Bedeutung antirassistischer Bewegungen für Forschung, Politik und Gesellschaft. Im Fokus steht die Frage, wie Rassismen historisch gewachsen sind, wie sie im Alltag fortwirken und wie Betroffene Strategien des Widerstands, der Selbstorganisation und des Wissensaufbaus entwickeln. Die Beiträge verdeutlichen: Ohne die Stimmen und Wissensbestände von Betroffenen und Communitys ist kritische Rassismusforschung nicht denkbar. Sie zeigen auch, wie politischer Aktivismus&antirassistisches Engagement, Selbstorganisation und transnationale Netzwerke die Entwicklung des Forschungsfeldes wesentlich geprägt haben.
    Mit Rassismusforschung II trägt NaDiRa dazu bei, die Vielfalt rassismuskritischer Perspektiven sichtbar zu machen und die Verbindung zwischen Wissenschaft, Aktivismus und zivilgesellschaftlicher Praxis zu stärken.
    Er bietet einen interdisziplinären Überblick über: 
    - historische, politische und gesellschaftliche Bedingungen verschiedener Rassismen,
    - Wissensproduktion von Communitys und ihre Wirkung auf akademische Forschung,
    - antirassistische Bewegungen und zivilgesellschaftliche Selbstorganisation,
    - transnationale Verflechtungen und Perspektiven.

    Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) erfasst systematisch Diskriminierung und Rassismus in Deutschland. Ziel ist es, Ursachen, Ausmaß und Folgen empirisch zu untersuchen und evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Der langfristig angelegte Monitor macht Entwicklungen über die Zeit sichtbar. Der Deutsche Bundestag beauftragte das DeZIM im Juli 2020 mit dem Aufbau des Monitors. Ein begleitender zivilgesellschaftlicher Prozess bindet insbesondere von Rassismus betroffene Communitys ein. Der NaDiRa unterstützt zudem die Erfüllung internationaler Verpflichtungen zur Datenerhebung und -analyse im Bereich rassistischer Diskriminierung, etwa gegenüber der European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) und der International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (ICERD).
    Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“.

    Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, gesellschaftlicher Teilhabe und Rassismus. Es besteht aus dem DeZIM-Institut und der DeZIM-Forschungsgemeinschaft. Das DeZIM-Institut hat seinen Sitz in Berlin-Mitte. In der DeZIM-Forschungsgemeinschaft verbindet sich das DeZIM-Institut mit sieben anderen Einrichtungen, die in Deutschland zu Migration und Integration forschen. Das DeZIM wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

    Bildungsmonitor 2025: Nachteile für zugewanderte Kinder an Schulen

    [9.9.25] INSM-Bildungsmonitor 2025 - Mehr Empirieorientierung an den Schulen für mehr Qualität (Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM))
    Der neue Bildungsmonitor 2025 des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln zeigt deutliche Herausforderungen für zugewanderte Kinder im deutschen Schulsystem. Seit 2015 hat sich der Anteil selbst zugewanderter Schüler:innen laut Bericht verdreifacht. Zudem spricht etwa ein Viertel der Kinder im Vorschulalter zu Hause vorrangig eine andere Sprache als Deutsch – ein Faktor, der sich laut Autor:innen negativ auf den Bildungserfolg auswirken kann.
    Der Bildungsmonitor empfiehlt unter anderem, Klassen stärker heterogen zusammenzustellen, um unterschiedliche Leistungs- und Sprachniveaus besser zu verteilen. Außerdem wird angeregt, geflüchtete Schüler:innen schneller in Regelklassen zu integrieren, um Bildungsteilhabe und Spracherwerb zu fördern.

    BAMF: Zuwanderung verlangsamt sich trotz Fachkräftebedarf 

    [9/25] Das neue BAMF-Monitoring zeigt: Die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften nach Deutschland stagniert. Da europäische Arbeitskräfte seltener nach Deutschland kommen, gewinnt die Migration aus Nicht-EU-Staaten wie Indien an Bedeutung. Zur Berichtreihe

    Arbeitshilfe: Diskriminierungssensible Öffentlichkeitsarbeit

    [9/25] FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW: Arbeitshilfe: Diskriminierungssensible Öffentlichkeitsarbeit
    Die neue Broschüre richtet sich an Mitarbeitende und Interessierte, die in Organisationen, Institutionen und Vereinen Öffentlichkeitsarbeit verantworten und diese diversitätssensibel gestalten möchten.
    Öffentlichkeitsarbeitende sind zugleich Sprachrohre und Gatekeeper – sie prägen Wahrnehmungen, vermitteln Inhalte und beeinflussen öffentliche Debatten. Gerade im Kontext digitaler Medien, zunehmender Desinformation und Hassrede ist ein reflektierter Umgang mit dieser Verantwortung zentral.
    Die Arbeitshilfe bietet eine Einführung in strategische Kommunikationsarbeit, zeigt Herausforderungen und Handlungsspielräume auf und unterstützt dabei, Öffentlichkeitsarbeit diskriminierungssensibel und verantwortungsbewusst zu gestalten. Sie eignet sich sowohl für Personen mit ersten Erfahrungen als auch für diejenigen, die ihre Praxis vertiefen möchten.

    bpb-Handbuch „Gaming & Rechtsextremismus“ / Online Kurs für Lehren-&Sozialarbeitende

    [14.7.25] Bundeszentrale für politische Bildung: Handbuch „Gaming & Rechtsextremismus“
    Mit dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle (Saale) 2019 rückte der Zusammenhang zwischen Gaming-Kulturen und Rechtsextremismus verstärkt in den Fokus öffentlicher Debatten. Klar ist: Rechtsextreme Akteur:innen nutzen Gaming-Plattformen für ihre Zwecke – gleichzeitig ist die Gaming-Szene vielfältig und nicht pauschal problematisierbar.
    Das neu erschienene „Handbuch Gaming & Rechtsextremismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung bietet eine wissenschaftlich fundierte, differenzierte Auseinandersetzung mit diesem komplexen Themenfeld und stellt pädagogische Gegenstrategien vor.
    Das Handbuch versammelt 30 Beiträge, die zentrale Fragen aufgreifen: Welche strukturellen Bedingungen machen Gaming anfällig für extrem rechte Einflussnahme? Wo zeigen sich rechtsextreme Einstellungen im Gaming? Welche Formen von Radikalisierung und Gewalt lassen sich in Communitys beobachten?
    Und welche pädagogischen Ansätze gibt es, um Gaming-Räume demokratisch und vielfältig zu gestalten? Ergänzt wird die Publikation durch zehn Projektbeispiele aus der historisch-politischen Bildung und Prävention, die zeigen, wie Games für die Förderung einer offenen Gesellschaft genutzt werden können.

    Das Violence Prevention Network bietet einen kostenlosen, fünfteiligen Online-Kurs an, der Lehrkräfte, Pädagog:innen, Sozialarbeiter:innen und Respekt-Coaches im Umgang mit Rechtsextremismus in digitalen Spielen unterstützt. In fünf jeweils 60-minütigen Modulen vermittelt der Kurs, wie rechtsextreme Akteur:innen Gaming-Räume nutzen, wie Radikalisierungsprozesse erkannt werden können.

    Handreichung für rassismuskritisches Handeln& Gestalten im Sportverband/-verein

    [9.7.25] Von innen nach außen – Handreichung für rassismuskritisches Handeln und Gestalten im Sportverband und Sportverein
    Mit der neuen Publikation „Von innen nach außen“ legt die Deutsche Sportjugend (dsj) eine praxisorientierte Handreichung vor, die Sportverbände und -vereine dabei unterstützt, ein inklusives und rassismuskritisches Umfeld zu schaffen. Die Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts „(Anti-)Rassismus im organisierten Sport“, in dem seit 2023 an fünf Modellstandorten Antirassismus-Beauftragte in bestehende Sportstrukturen eingebunden wurden.
    Im Vorwort schildern zwei der Antirassismus-Beauftragten eindrücklich, wie offen und verdeckt Rassismus auch im organisierten Sport auftritt – in Vereinen, auf Tribünen, in Umkleiden oder in den sozialen Medien. Die Handreichung versteht sich dabei nicht als Schuldzuweisung, sondern als Einladung, Strukturen aus einer neuen Perspektive zu betrachten.
    Sie macht deutlich, dass Rassismus nicht nur dann existiert, wenn Beleidigungen ausgesprochen werden, sondern auch dort, wo BI*PoC nicht sichtbar sind, kaum Einfluss haben oder keinen Zugang finden. [Weiterführende Informationen]

    [6/25] HANDREICHUNG - Klare Kante für Gleichstellung. Praktische Argumente gegen Antifeminismus vom Deutsschen Frauenrat [PDF] 
    Gleichstellungspolitik, Frauenrechte und demokratische Kultur stehen weltweit und in Deutschland zunehmend unter Druck. Antifeministische Bewegungen, Rechtsextreme und autoritäre Kräfte gewinnen an Einfluss, diffamieren Gleichstellungsvorhaben, lehnen Geschlechterforschung ab und propagieren reaktionäre Rollenbilder. Antifeminismus, Sexismus und andere menschenfeindliche Ideologien sind längst Teil des politischen Diskurses und gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
    Vor diesem Hintergrund arbeitet der Fachausschuss des Deutschen Frauenrates „Demokratie verteidigen. Antifeminismus konsequent entgegentreten“ daran, den DF und seine Mitgliedsorganisationen sowie Verbündete und Interessierte im Einsatz gegen Antifeminismus und Rechtspopulismus zu stärken. Im Fachausschuss entstand die Idee zu dieser Handreichung. Denn Antifeminismus und Sexismus begegnen uns nicht nur in politischen Debatten, sondern ganz konkret im Alltag – in Form von sexistischen Sprüchen, abwertenden Kommentaren oder offener Ablehnung gegenüber Gleichstellung. Solche Situationen können überfordern oder sprachlos machen. Diese Handreichung will unterstützen: mit praxisnahen Gegenstrategien, konkreten Argumentationshilfen, vertiefender Literatur und Hinweisen auf Organisationen, die Vernetzung und Engagement ermöglichen. Denn der Einsatz für Gleichstellung beginnt im Kleinen – und wirkt im Großen. […]
    Inhalte:
    - „Gleichstellung? Die ist doch längst erreicht“ und andere antifeministische Narrative
    - Was leistet diese Handreichung?: Was ist Antifeminismus? / Vielfalt mitdenken – warum das zählt
    - Warum verfangen sexistische Sprüche und Antifeminismus so leicht?
    - Fünf antifeministische Narrative und was wir dagegen tun können: „Feminismus zerstört die Familie!“, „Seitdem ich wieder meine konservative Frauenrolle als Mutter und Hausfrau habe, geht es mir besser.“ (TradWife), „Jede Frau kann alles schaffen, wenn sie nur will.“ (Frauen wollen also einfach nur nicht?), „Frauen haben doch schon gleiche Rechte, jetzt wollen sie nur noch mehr!“, „Feminismus ist männerfeindlich!“
    - Strategien für den Alltag
    - Reagieren, unterstützen, gemeinsam handeln: Vernetzen, Weiterlesen & Dranbleiben
    - Anlaufstellen, Fachberatung und Vernetzung zu Antifeminismus: Handreichungen, Wissen und Materialien zu Antifeminismus

    Dt. Juristinnenbund zu Parität& Partizipation - politischer Teilhabe von Frauen

    [3/25] djbZ-Fokus: Parität und Partizipation [s.a. Newsletter 12/25 der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.]
    Eine tote Debatte? Keineswegs, sagt die djbZ. Mit dem Fokus-Thema „Parität und Partizipation“ in Ausgabe 3/2025 der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes machen sich Autorinnen 5 Jahre nach dem letzten Schwerpunkt auf, die Frage nach der politischen Teilhabe von Frauen in Form eines „kollektiven Brainstormings“, so das Editorial, wiederzubeleben.
    In vier Beiträgen und drei Interviews widmet sich das Fokus-Thema den Facetten geschlechtergerechter Teilhabe in der Politik sowohl auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Neben einer Analyse der letzten Wahlrechtsreform und ihrer Ungerechtigkeiten (Stichwort: geschlechtsspezifischer Institutionalismus) sowie möglicher Gegenmaßnahmen, wird auch eine verfassungsrechtliche Dimension, die die Rolle der Parteien an der Staatswillensbildung an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und staatlichen Institutionen untersucht, in den Blick genommen. [Daraus ergibt sich eine zentrale Verantwortung der Parteien für die Verwirklichung des Gleichheitsgebots aus Art. 3 Abs. 2 S.2 GG und somit für das Recht von Frauen auf gleiche demokratische Teilhabe an der Staatsgewalt.] Besondere Aufmerksamkeit erhält die Frage nach einer verfassungsgemäßen,  geschlechterorientierten Parteienfinanzierung, die neben Paritätsquoten und politischen Stellschrauben einen Hebel für positive Veränderungen darstellt. Auch die gleichberechtigte Teilhabe auf kommunalpolitischer Ebene wird beleuchtet.
    Ausgehend von einer Analyse der strukturellen Hürden fordern die Autorinnen, endlich die Rahmenbedingungen kommunalpolitischer Arbeit zu modernisieren und betonen die Schlüsselrolle von Gleichstellungsbeauftragten. Das Plädoyer: Parität und Partizipation auch wieder auf kommunaler Ebene in den Fokus zu nehmen.
    Der Schwerpunkt präsentiert vielfältige Lösungsansätze, beleuchtet Wahlrecht sowie parteiinterne Strukturen und erörtert nicht zuletzt Forschung zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der politischen Sozialisation, die zu anhaltenden Gender Gaps in Bezug auf politisches Interesse, Wissen und Repräsentanz führt. Fazit: Die Wiederbelebung der Debatte ist geglückt.
    djbZ-Fokus: Parität und Partizipation, 03 | 2025, Nomos.

    Gründe für diskriminierendes Verhalten / Ansätze für Prävention u.Intervention

    [2025] Debus, Katharina (2025): Warum verhalten sich Menschen diskriminierend? Subjektive Funktionalität von Diskriminierung und Stärkung von Handlungsfähigkeit als Ansätze für Prävention und Intervention. Extended Version mit mehr Beispielen, Theorie, Grafiken und Hypothesen. Berlin: Dissens – Institut für Bildung und Forschung. [Web/ PDF
    Auszug aus der Einleitung: Warum verhalten sich Menschen diskriminierend und wofür ist es gut, sich aus Sicht diskriminierungskritischer Pädagogik[3] mit dieser Frage zu beschäftigen?
    Ich stelle in diesem Artikel mit Bezügen auf die Kritische Psychologie einen Ansatz vor, der davon ausgeht, dass Einstellungen und Verhaltensweisen in der Regel einem subjektiven Sinn folgen, also subjektiv funktional sind. Dies gilt auch für selbst- und fremdschädigende Verhaltensweisen, also u.a. auch für diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten sowie internalisierte Unterdrückung. Diese Verhaltensweisen und die ihnen zugrunde liegenden Einstellungen sind also nicht (nur) Folge mangelnden Wissens, schlechter Erziehung, persönlicher Dispositionen oder Böswilligkeit. Vieles lässt sich im Übrigen auf Fragen von Gewalt(prävention) übertragen.
    Präventionskonzepte und andere pädagogische Ansätze bauen sinnvollerweise auf einer Analyse der Ursachen von Problemen wie auch von Resilienzen auf. Wenn Menschen in ihrer Wahrnehmung gute Gründe für ihr Denken und Handeln haben, werden sie dies meist nicht verändern, nur weil ihnen Bildungsarbeiter*innen erklären, dass es falsch oder ungerecht ist. Wenn Prävention problematisch handelnde Menschen erreichen will, muss sie u.a. an den subjektiven Sinnhaftigkeiten der problematisierten Verhaltensweisen und Einstellungen ansetzen, um Alternativen zu erarbeiten und einer Hinwendung zu diskriminierenden Einstellungen, Handlungsweisen, Lebenswelten[4] und Organisationen die Attraktivität zu nehmen. […]

    Orientierungshilfe für Unterricht& Bildungsarbeit: Antisemitismuskritik u. Israel

    [2025] Antisemitismuskritik und Israel – „Wie mach ich’s?“ Orientierungshilfe für Unterricht und Bildungsarbeit
    Die Evangelische Akademie zu Berlin hat eine neue Orientierungshilfe veröffentlicht, die pädagogische Fachkräfte bei einer antisemitismuskritischen Bildungsarbeit unterstützt – sowohl präventiv als auch als Reaktion auf aktuelle Debatten und Ereignisse. Die Publikation widmet sich der Frage, wie antisemitische Narrative erkannt, reflektiert und pädagogisch bearbeitet werden können, insbesondere vor dem Hintergrund des israelbezogenen Antisemitismus, der seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 noch stärker in Bildungskontexten sichtbar wird.
    Im Mittelpunkt stehen Ansätze und Kriterien antisemitismuskritischer Pädagogik: Antisemitismus wird als „Gerücht über die Juden“ (Adorno) begriffen, das auf Projektionen und tief verankerten Bildern basiert. Die Orientierungshilfe zeigt, wie solche Stereotype in Medien, Popkultur, Schulbüchern und gesellschaftlichen Debatten fortwirken – häufig unbewusst. Ziel ist es, Lehr- und pädagogischen Fachkräften Werkzeuge an die Hand zu geben, um antisemitische Bilder sichtbar zu machen, zu hinterfragen und konstruktive Gegenerzählungen zu entwickeln.
    Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer selbstkritischen und reflexiven Haltung: Welche Vorstellungen und Informationen prägen das eigene Bild von Jüdinnen und Juden oder von Israel? Welche Barrieren erschweren die Auseinandersetzung? Die Ori entierungshilfe bietet hierzu Impulse und methodische Anregungen, um in der aktuellen polarisierten Debattenlage verantwortungsvoll und sensibilisiert zu arbeiten.

    Fachinformation: Gewaltschutz u. (Hoch-) Risikomanagement

    [2025] Gewaltschutz und (Hoch-)Risikomanagement: Die diesjährige Fachinformation von der Frauenhauskoordinierung widmet sich dem Thema Gewaltschutz und (Hoch-)Risikomanagement. Das Hochrisikomanagement wird in Deutschland aufgrund der föderalen Zuständigkeits-verteilung je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt. Mitarbeiter:innen aus Frauenhäusern in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz teilen in der Fachinformation ihre Erfahrungen aus interdisziplinären Fallkonferenzen. Weitere Beiträge der Fachinformation beschäftigen sich unter anderem mit KI-Tools zur Unterstützung von Betroffenen und Fachkräften, Forschungs-erkenntnissen zu Warnsignalen vor Femiziden und mit der Rolle von Fachberatungsstellen. [Download der Fachinformation 2025 auf der Website der Frauenhauskoordinierung e.V.]

    Medizin. Sprachführer zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete

    [2025] Edition MedGuide: Medizinische Sprachführer zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete 
    Die MedGuide behandeln folgende Themen in Wort & Bild:
    - blau: Erstversorgung im Notfall oder beim Gang zur Hausärztin/zum Hausarzt - rot: Schwangerschaft & Geburtshilfe für besonders schutzbedürftige Patientinnen - grün: Psychische Probleme : Traumatisierung, Sucht, Depression/Störungen u.v.m. - gelb: Pflegerische Versorgung, auch für Pflegekräfte aus dem Ausland in Heim & Häuslichkeit. 
    Die MedGuides sind u.a. in den Sprachen Arabisch, Farsi, Türkisch, Russisch, Bulgarisch, Rumänisch und Russisch verfügbar. Alle Infos zu Kosten, Bestellung und Leseproben gibt es hier

    Ratgeber für Betroffene von Rechter Gewalt in Leichter Sprache

    [2025] BackUp – Beratung für Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt c/o BackUp - ComeBack e.V. (Hg.) Ratgeber für Betroffene von Rechter Gewalt in Leichter Sprache (o.J., 32 S., Unterrichtsmaterial/Arbeitshilfe)
    Die Broschüre erklärt, was Rechte Gewalt ist und wie damit umgegangen werden kann. In Leichter Sprache und mit vielen Bildern wird das Thema an Betroffene und an Angehörige verständlich herangetragen. Sie vermittelt, wie sie bei Rechter Gewalt handeln können und worauf sie achten sollten, wenn sie Rechte Gewalt erlebt haben. [Zum Download]

    Flüchtlingsrat SN: mehrsprachige Factsheets: Geschlechtsspezif. Verfolgung, Menschenhandel, Menschen mit Behinderung

    [2025] Die im SENSA-Projekt des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V. entstandenen mehrsprachigen Factsheets geben einen Überblick zu einzelnen besonderen Schutzbedarfen mit Hinweisen für das Asylverfahren und eine bedarfsgerechte Unterstützung.
    - Geschlechtsspezifische Verfolgung: Deutsch , Englisch, Arabisch, Französisch, Persisch, Russisch.
    - Menschenhandel:  Deutsch, Englisch,  Arabisch, Französisch, Persisch, Russisch.  
    - Menschen mit Behinderung: Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Persisch, Russisch.
    - Geplante Factsheets zu: Trauma, Queere Geflüchtete, (unbegleitete) Minderjährige.

    Buch: Der Tag, als die Frauen streikten

    [2025] Dem nach wie vor aktuellen Thema Frauenrechte, das in der Kinderliteratur viel zu selten beachtet wird, widmet sich das für den Deutschen Jugendliteraturpreis und den Heinrich-Wolgast-Preis nominierte Sachbilderbuch von Linda Ólafsdóttir: "Der Tag, als die Frauen streikten" macht den historischen Frauenstreik in Island 1975 kindgerecht und emotional greifbar. Ausgehend von der Geschichte der kleinen Anna und ihrer Mutter, die gemeinsam zu einer Frauenrechtsdemonstration gehen, entsteht ein generationenübergreifender Dialog über Mut, Solidarität und Gleichberechtigung.
    In einfachen, klaren Sätzen und mit großflächigen farbigen Illustrationen schildert das Bilderbuch, wie 90 Prozent der isländischen Frauen an einem einzigen Tag das Land zum Stillstand brachten - und damit eine weltweite Bewegung für Frauenrechte inspirierten. Die großen, bildstarken Szenen vermitteln nicht nur historische Fakten, sondern vor allem das Gefühl gemeinsamer Stärke. Ein informativer Anhang mit Details zum Hintergrund und zeitgeschichtlichen Fotos ergänzt das Bilderbuch für ältere Kinder und erwachsene Vorleser:innen.
    Das Buch, so die Jury des Deutschen Jugendliteraturpreises, sensibilisiert Kinder für Gleichberechtigung und soziale Fairness und bestärkt sie in ihrem Gerechtigkeitsempfinden. Kraftvoll und schlicht wird eine global einflussreiche soziale Bewegung erklärt und die Bedeutung demokratischer Teilhabe erlebbar gemacht. Dem können wir uns nur anschließen: Ein ermutigendes, kluges und visuell starkes Bilderbuch über den Mut zur Veränderung!
    Linda Ólafsdóttir (Text / Illustration), Anna Schaub (Übersetzung): Der Tag, als die Frauen streikten, Prestel Junior, 2025, 16,00 Euro, ab 6 Jahren. + Praxistipp des Arbeitskreises Jugendliteratur zum Download.

    Handbuch für Lehrende: Extremismus u. Verschwörungstheorien erkennen

    Extremismus und Verschwörungstheorien erkennen – Handbuch für Lehrpersonen
    Das neue Handbuch des REACT-Konsortiums unterstützt Lehrpersonen dabei, Verschwörungstheorien und extremistische Überzeugungen frühzeitig zu erkennen und pädagogisch damit umzugehen. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Fragen: Worin unterscheiden sich Verschwörungstheorien von realen Verschwörungen? Warum glauben Menschen daran? Welche Rolle spielen digitale Medien bei ihrer Verbreitung? Und wie können demokratische Prozesse jungen Menschen verständlich vermittelt werden?
    Das Erasmus+-Projekt REACT (Recognising Extremism and Conspiracy Theories) wurde in Kooperation von Partnern aus Österreich, Bulgarien, Dänemark und Deutschland entwickelt. Neben der Erarbeitung eines Erhebungsinstruments zur Erfassung extremistischer Einstellungen entstand im Projekt ein umfassendes Lehr- und Lernkonzept, dessen Ergebnisse nun im Handbuch vorliegen.

    Buch: Partizipation aus der Sicht von Mädchen* denken

    [2025] Der Band Partizipation aus der Sicht von Mädchen* denken (Beltz Juventa, 2025) beleuchtet, wie Mädchen* in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden und welche Hürden dabei bestehen. Die Autor:innen Anna Grebe, Dominik Ringler, Anne Bergfeld, Mary Dellenbaugh-Losse und weitere betrachten unterschiedliche Lebensrealitäten und arbeiten mit intersektionalen Perspektiven, um Benachteiligungen sichtbar zu machen. Das Material bietet einen fundierten Überblick über aktuelle Beteiligungsformen in Jugendgremien, Schulen, städtischen wie ländlichen Räumen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich liefert es praxisnahe Empfehlungen, wie Partizipation inklusiver gestaltet und Mädchen* gezielt gestärkt werden können. [Mehr dazu]

    Handreichung: Datenschutz in der Beratung schutzbedürftiger Geflüchteter

    [2025] Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung von Datenschutzregeln spielt in der Arbeit mit geflüchteten Menschen eine zentrale Rolle – gerade dann, wenn es um besonders schutzbedürftige Personen geht. Menschen, die vor Verfolgung fliehen, brauchen die unbedingte Sicherheit, dass bei der Aufnahme und Beratung die persönlichkeitsschützenden Regeln des Rechtsstaates eingehalten werden. Gerade in der Arbeit mit vulnerablen Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind, muss der Datenschutz als menschenrechtsschützende Norm sicher eingehalten werden. Gleichzeitig besteht beim Umgang mit personenbezogenen Daten von Geflüchteten oft große Verunsicherung beim Hilfenetzwerk und viele Fachkräfte und Arbeitgeber*innen sind im Alltag jedoch mit Unsicherheiten konfrontiert. Die Handreichung gibt einen Überblick zu den wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Fachkräfte und Organisationen verantwortungsvoll mit sensiblen Informationen umgehen können. Die Handreichung zum Datenschutz bei der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ist eine gemeinsame Veröffentlichung des Netzwerks Datenschutzexpertise mit der Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF e.V.).

    Bildungsstätte Anne Frank: Umdeutung von Geschichte in digitalen Räumen

    [2025] Berendsen, Eva et al. im Auftrag der Bildungsstätte Anne Frank (Hg.): Der Holocaust als Meme. Wie in digitalen Räumen Geschichte umgedeutet wird. (Report #revisionismus40 2025, 72 S., Fachinformation)
    Im Netz finden sich immer mehr KI-generierte Bilder, die angeblich Geschichte vermitteln. Der Report setzt sich mit solchen geschichtsrevisionistischen Inhalten im digitalen Raum, besonders bei TikTok und Instagram, aber auch im Bereich des Gamings, auseinander. Er zeigt auf, welche subtilen Strategien die Macher:innen dafür nutzen und welche Arten der normalisierten Formen „alternativ-historischer“ (z.B. zum Nationalsozialismus) Erzählungen es dabei gibt. [Zum Download]

    KgKJH-Statementreihe zu Antifeminismus, Queerfeindlichkeit, Gendern, Mädchen*-& Jungen*arbeit...

    Statementreihe des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): prägnante Informationen zu ausgewählten Themen in Kurzfassung als Grundlage für Diskussionen und Fachgespräche (Auswahl):
    - Antifeminismus erkennen, benennen und entschieden handeln
    - Breaking Boundaries – Sport als Methode in der Arbeit mit Jungen*
    - Queerfeindlichkeit von politischer Agenda bis in die pädagogische Praxis
    - Mädchen* in den Hilfen zur Erziehung – eine bedarfsgerechte Betrachtung am Beispiel Sachsen-Anhalt –
    - Queere Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 13 Jahren
    - Statement Jungen*arbeit – Ressourcen einsetzen, statt Perspektiven einengen
    - Queere Kinder und Jugendliche in ländlichen Regionen
    - gender&digital – von der Generation mittendrin im digitalen Zeitalter ?.0
    - Einfach gendern… – Geschlechtervielfalt in der barrierefreien Sprache
    - Trans* – Kompetenz. Geschlechtervielfaltssensibler Umgang mit dem Thema Trans* in der Kita
    - Leben ohne Geschlechterrucksack
    - Intergeschlechtlichkeit – (k)ein Thema in der Kinder- & Jugendhilfe?
    - Mädchen* und Jungen* im Diversitätszeitalter
    - Junx 4.0 – Digitale Jungen*pädagogik als Herausforderung
    - Jungen und Jungenarbeit – Positionen zum Bundesland
    - Cybermobbing und sexualisierte Gewalt im Netz – Prävention und erste Anlaufpunkte
    - TRANS* UND INTER* – Empfehlungen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von trans- und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt
    - Partizipation – Politische Beteiligung von Mädchen und Jungen in Sachsen-Anhalt
    - Gender und Arbeitsmarkt – Bedeutung einer frühzeitigen geschlechtergerechten Berufsorientierung

    Spieletipp: Erzählspiel zum Üben von nicht-binären Pronomen

    Sigi & Joshua Preissing haben gemeinsam »Say it right!« entwickelt, ein lustiges Erzählspiel zum Üben von nicht-binären Pronomen. Eine von queeren Künstler*innen liebevoll illustrierte gedruckte Version des Spiels erschien nun im feministischen Spieleverlag »Spielköpfe«. Zudem gibt es hier eine kostenlose Version als Creative Commons zum Ausdrucken und Selbstbasteln. Für alle, die selbst üben möchten oder sich wünschen, dass ihr Umfeld die korrekte Nutzung nicht-binärer Pronomen übt.

    bff-Broschüre „Femizide verhindern“

    [11/24] Femizide verhindern
    Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat die Broschüre „Femizide verhindern“ herausgegeben. Anhand von Beispielfällen werden Hochrisikosituationen beschrieben. Strukturiert, informativ und anschaulich werden Warnsignale, Risikofaktoren und Schutzlücken beschrieben. Zitate Betroffener belegen, wie hilfreich schnelles und kompetentes Hochrisikomanagement sein kann. Gleichzeitig wird deutlich, welche Auswirkungen Fehleinschätzungen und Schutzlücken für Betroffene haben. 
    Der Fokus der Broschüre liegt auf der Frage, wie weitere Gewalteskalationen verhindert werden können und was dafür von Seiten der beteiligten Berufsgruppen bzw. Akteur:innen getan werden muss. [Bestellung/ PDF]

    Reflexionsheft – Diskriminierungskritik in der Schule ist wichtig!

    [2024] Die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe) hat mit „Diskriminierungskritik in der Schule ist wichtig!“ ein neues Reflexionsheft veröffentlicht, das Lehrkräfte und pädagogisches Personal in ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Das Heft lädt dazu ein, die eigene Rolle im Umgang mit Diskriminierung zu reflektieren und zeigt praxisnah auf, wie Schule als Lern- und Lebensraum für alle Kinder sicherer und wertschätzender gestaltet werden kann. Es bietet konkrete Impulse, Übungen und Denkanstöße zu Themen wie Inklusion, soziale Ungleichheit, Teilhabe und Diskriminierungsverbot – und eignet sich für alle Bildungsbereiche von der Grundschule bis zur Jugendhilfe. Das Reflexionsheft ist ein hilfreiches Werkzeug für alle, die Diskriminierung erkennen, ihr entgegenwirken und eine diskriminierungskritische Haltung im Schulalltag stärken möchten. [Mehr dazu]

    Bundesverband Trans* zum Thema Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen

    [2024] Bundesverband Trans* (Hg.) Was bringt Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich? (2024, 48 S., Fachinformation)
    Die Broschüre beleuchtet, weshalb und inwiefern Ideologien des Rechtsextremismus trans*feindlich sind. Sie thematisiert, inwiefern rechtsextreme Akteur:innen die Gendervielfalt als Bedrohung betrachten und das Thema Kinderschutz und Frauenrechte für ihre ideologischen Zwecke instrumentalisieren. Darüber hinaus erfahren Lesende, was Trans*feindlichkeit bedeutet und wann etwas nicht nur trans*feindlich, sondern auch rechtsextrem ist. [Zum Download]

    Rassismus – Leitfaden für Migrant*innenselbstorganisationen

    [2024] Praxishandbuch: Rassismus – Leitfaden für Migrant*innenselbstorganisationen
    Migrant:innenselbstorganisationen (MSO) leisten nicht nur wichtige Informationsarbeit zu Verwaltung, Rechten und Bildungssystem, sondern spielen auch eine zentrale Rolle in der rassismuskritischen Bildungsarbeit und im Empowerment ihrer Communitys. Das neue Praxishandbuch: Rassismus unterstützt MSO in ihrem Engagement gegen Rassismus und bietet praxisnahe Empfehlungen für die Durchführung von Workshops sowie einen Überblick über unterschiedliche Formen antirassistischer Arbeit.
    Der Leitfaden dokumentiert eindrücklich verschiedene Rassismuserfahrungen und gibt Betroffenen konkrete Hilfestellungen an die Hand, um sich gegen Anfeindungen und Benachteiligungen zu wehren. Ein Glossar zentraler Begriffe sowie eine Übersicht niedersächsischer Beratungsstellen ergänzen die Publikation und bieten zusätzliche Orientierung.

    Unterrichtsmaterial zu Vorurteilen, Feindbildern u. Verschwörungsideologien

    [2024] Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. (Hg.) „Mehr als ein Methodenbuch – von Vorurteilen, Feindbildern und Verschwörungsideologien (2024, 69 S., Unterrichtsmaterial/Arbeitshilfe)
    Die Broschüre untersucht verschiedene Narrative von gängigen Verschwörungsideologien. Dabei beschäftigt sie sich mit den Mechanismen und Auswirkungen von Vorurteilen, Feindbildern und Verschwörungsideologien. Zudem
    bietet sie eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen, um diese Themen in der Bildungsarbeit zu behandeln. Die Broschüre richtet sich vor allem an Pädagog:innen, Jugendliche und Interessierte. [Zum Download]

    Broschüre: Haltung zeigen ggü. menschenfeindl. o. antidemokrat. Aussagen

    [2024] Taschen Held*in!!! – 10 Anregungen, um Haltung zu zeigen
    Die Publikation „Taschen Heldin!!!“* bietet kompakte Unterstützung für alle, die rechtsextremen, menschenfeindlichen oder antidemokratischen Aussagen argumentativ entgegentreten möchten. Das Heft ermutigt zu einem wachsamen und solidarischen Miteinander und stärkt Leser:innen darin, Haltung gegen rassistische und antidemokratische Parolen zu zeigen. Anhand typischer Aussagen liefert die Broschüre konkrete Argumentationshilfen und gibt zudem Anregungen für verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Dadurch unterstützt sie dabei, individuelle Wege zu finden, wie man angemessen und deeskalierend reagieren kann. Die vorgestellten Strategien helfen, Gespräche wirksam und zugleich respektvoll zu führen. [vielfalt-mediathek]

    7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

    Feministisches Weihnachten feiern

    Das Fest der Ungleichheit - Mental Load für Fortgeschrittene: Wie können wir feministisch Weihnachten feiern, ohne die 50er Jahre zurück ins Haus zu holen?
    In den meisten Familien – selbst, wenn sie in vielen Punkten schon total fortschrittlich sind – ist Weihnachten nicht nur das Fest der Liebe, sondern auch das Fest der mütterlichen Überforderung, das Fest der unsichtbaren Arbeit, das Fest der Ungleichheit. Die feministische Bloggerin Johanna Fröhlich Zapata hat ihre Gedanken dazu aufgeschrieben: Alltagsfeminismus

    18.12.25 Welttag der Migrant*innen

    [18.12.] Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2000 den 18. Dezember zum Welttag der Migrantinnen und Migranten erklärt, um den Jahrestag der Verabschiedung der „Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ im Jahr 1990 zu feiern. 
    Migration ist etwas Normales; die Menschheit war schon immer aus verschiedenen Gründen und auf verschiedenen Routen in Bewegung. Im Laufe der Jahrhunderte haben die Menschen Schritte unternommen, um ein besseres Leben für sich und ihre Familien zu finden, und das gilt auch heute noch. [s.a. Vereinte Nationen]

    Diakonie: Keine haftähnlichen Zustände für Schutzsuchende in Deutschland

    [4.12.] Keine haftähnlichen Zustände für Schutzsuchende in Deutschland - Diakonie Deutschland zur Innenministerkonferenz
    Die Diakonie Deutschland appelliert an die Innenministerinnen und Innenminister der Länder, das neue europäische Asylsystem (GEAS) menschenwürdig umzusetzen. Vor allem die geplanten Bewegungseinschränkungen in den sogenannten Aufnahmeeinrichtungen bei Sekundärmigration könnten Geflüchtete stark belasten.
    „Es drohen haftähnliche Zustände für fast alle Schutzsuchenden“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Aus unserer Praxis wissen wir, dass solche Maßnahmen zu schweren psychischen Belastungen führen können. Bewegungseinschränkungen sind europarechtlich nicht zwingend. Deutschland sollte als demokratischer Rechtsstaat beim Schutz der Menschenwürde eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Dysfunktionalität des europäischen Verteilungssystems und die mangelnde Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten dürfen nicht auf dem Rücken von Schutzsuchenden ausgetragen werden.“ 
    In den Aufnahmeeinrichtungen bei Sekundärmigration sollen Schutzsuchende untergebracht werden, die über einen anderen europäischen Mitgliedstaat eingereist sind. Das betrifft aber fast alle geflüchteten Menschen in Deutschland. Nach dem Entwurf des sogenannten GEAS-Anpassungsgesetzes können zudem Bewegungseinschränkungen angeordnet werden, sodass Betroffene die Einrichtung nicht verlassen dürfen. Die Voraussetzungen für diese Maßnahmen sind sehr offen gehalten. Bei Verstößen drohen Leistungskürzungen und Inhaftierung. Die Diakonie Deutschland fordert, dass Familien mit Kindern und andere besonders schutzbedürftige Menschen deshalb gar nicht in Einrichtungen der Sekundärmigration untergebracht werden. 
    Die Diakonie fordert außerdem wirksame Mechanismen im Asylverfahren, um besonders schutzbedürftige Menschen, die zum Beispiel Traumata oder geschlechtsspezifische Gewalt erlitten haben, frühzeitig zu erkennen. Dafür sollten spezialisierte Fachstellen eingebunden werden. Auch für den Gewaltschutz in Unterkünften braucht es klare und bundesweit einheitliche Standards. Ronneberger betont: „Zivilgesellschaftliche Organisationen haben viel Erfahrung – wir sollten sie unbedingt nutzen.“ 
    Die Diakonie Deutschland kritisiert außerdem, dass humanitäre Aufnahmeprogramme derzeit stillstehen. Sie fordert Bund und Länder auf, diese Wege wieder zu öffnen. Zudem warnt sie vor dem Wegfall wichtiger Angebote, die bislang durch EU-Mittel finanziert wurden. „Gerade psychisch belastete Geflüchtete dürfen nicht ohne Unterstützung bleiben“, so Ronneberger.
    [Weitere Infos: Die Diakonie Deutschland hat sich am Verbändebeteiligungsverfahren zum Anpassungsgesetz des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beteiligt. Das Anpassungsgesetz setzt die Reform des GEAS ins nationale Recht um. → Stellungnahme DD zum GEAS-Anpassungsgesetz]

    Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 3.12.

    [3.12.] Botschaft zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 
    Menschen mit Behinderungen bewirken einen gesellschaftlichen Wandel – sie gehen bei Innovationen voran, beeinflussen die Politik und setzen sich für Gerechtigkeit ein. Doch allzu oft wird ihnen ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen verwehrt. Die Politische Erklärung von Doha, die im vergangenen Monat auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedet wurde, bekräftigt eine wahre und entscheidende Erkenntnis: Es kann keine nachhaltige Entwicklung ohne die Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben." So heißt es in einer Botschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen António Guterres, die dieser anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2025 verbreitet hat.
    Und weiter heißt es darin: „Menschen mit Behinderungen fördern Fortschritte, die uns allen zugutekommen. Dank ihrer Führungsrolle hat sich die Katastrophenvorsorge verbessert, haben inklusive Bildung und Beschäftigung weitere Verbreitung gefunden und erreichen humanitäre Maßnahmen die am stärksten Gefährdeten mit größerer Gewissheit als zuvor. Viele Innovationen, die unser tägliches Leben prägen – von Textnachrichten bis hin zu sprachgesteuerten Technologien – wurden ursprünglich von und für Menschen mit Behinderungen entwickelt. Systemische Barrieren bleiben jedoch bestehen: Diskriminierung, Armut und unzugängliche Dienstleistungen schränken die Teilhabe von weltweit mehr als einer Milliarde Menschen mit Behinderungen nach wie vor ein.“
    „Bekennen wir uns am heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen dazu, den Menschen mit Behinderungen in ihrer ganzen Vielfalt als gleichberechtigte Partner zur Seite zu stehen. Wenn Inklusion wirklich stattfindet, profitieren alle davon. Gemeinsam gelingt es uns, eine barrierefreiere, widerstandsfähigere Gesellschaft zu errichten, in der wir uns alle entfalten können“, so der Appell des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. [kobinet]

    bpb-Newsletter für Lehrer*innen/ junge Menschen (Nov. 25) zum Tag der Menschenrechte

    [28.11.] HanisauLand, ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung, bietet Kindern im Alter zwischen 8 und 14 Jahren einfache und verständliche Zugänge zum Thema Politik, aber auch darüber hinausgehende Informationen, Tipps, Unterhaltung und aktive Mitmachangebote an. - Der aktuelle Newsletter setzt den Fokus auf den 10.12.: #
    Liebe Lehrkräfte, Menschenrechte gelten für alle Menschen – überall auf der Welt. Besonders das Recht auf Schutz und Asyl wird aktuell stark diskutiert und fordert Sensibilität. Altersgerecht vermittelt, eignet es sich gut für die Grundschule sowie die Klassen 5/6, um Werte wie Gerechtigkeit, Solidarität und Teilhabe erfahrbar zu machen. Rund um den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember rücken gemeinsame Rechte verstärkt in den Fokus. Anbei finden Sie dazu Material- & Praxisempfehlungen. Außerdem möchten wir auf den diesjährigen Adventskalender und den ab sofort verfügbaren Wandkalender 2026 aufmerksam machen. 

    Menschenrechte & Würde
    - Einstieg & Anschlussmöglichkeiten finden: Im Klassenzimmer über Menschenrechte zu sprechen, heißt, Kindern abstrakte Begriffe über lebensweltliche Anknüpfungspunkte zu vermitteln. Der Kalendereintrag zum Tag der Menschenrechte kann eine anlassbezogene Anregung bieten, die Lexikoneinträge erklären Grundbegriffe wie „Menschenrechte“ oder „Solidarität“ kindgerecht.
    - Diskutieren, reflektieren, kreativ werden: In der Unterrichtseinheit zu Menschenwürde werden Schülerinnen und Schüler anhand von Störgeschichten an das Thema herangeführt und formulieren ihre eigene „Goldene Regel“, die für alle gelten soll. Diese Übung fördert Perspektivübernahme und ein Verständnis für Gerechtigkeit - geeignet für Klasse 3 bis 6.

    Recht auf Schutz & Asyl
    - Materialempfehlungen: Das Thema Flucht betrifft viele Kinder emotional. Das Spezial „Kinder und Jugendliche auf der Flucht“ kann sensibel in das Thema einführen. Im Lexikonartikel „Flüchtling“ werden Fluchtursachen kindgerecht erklärt. Hilfreich zur Begleitung des Themas ist das Themenheft „Zusammen leben in Deutschland“. Neben dem Arbeitsheft für Lernende ab der 3. Klasse gibt es für Lehrkräfte das passende Begleitheft. „Zari und Nivaan“, das bei der bpb bestellbare Bilderbuch, greift das Thema Flucht in einfacher Sprache für Kinder ab 6 Jahren auf.
    - Hinweise für die Praxis: Beim Thema Flucht ist besondere Sensibilität erforderlich. Stereotype Darstellungen sollten vermieden und Formulierungen bewusst gewählt werden, um keine „Wir–Ihr“-Unterscheidungen zu reproduzieren. Da Kinder und Jugendliche nur einen begrenzten Handlungsspielraum in Bezug auf Flucht und Migration haben, ist es umso wichtiger, den Fokus auf Solidarität, Kinderrechte und demokratische Grundprinzipien zu legen.

    Gemeinschaft & Solidarität
    - Stummer Impuls: Der neue stumme Impuls zu „Gemeinschaft & Solidarität“ lädt dazu ein, das Miteinander in einem Sozialstaat in den Blick zu nehmen: Was haben die abgebildeten Menschen miteinander zu tun? Was bedeutet es, wenn ein Staat ‚sozial‘ ist? Die Methode regt dazu an, zum Beispiel über Sozialstaat, Gemeinschaft, Solidarität, Generationengerechtigkeit und (soziale) Gerechtigkeit ins Gespräch zu kommen, und eignet sich als vielseitiger und flexibel gestaltbarer Einstieg.

    Geschlechtersensible Pädagogik - Magazin für Geschlechtergerechtigkeit

    [27.11.] Magazin Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit (Newsletter Nov. 2025 u. weitere Meldungen)
    - Rückblick: Fachtag: Posten, Performen, Polarisieren - Videos sind online! Wie Influencer*innen Geschlechterpolitiken gestalten. Mit Vorträgen zu Tradwives und Männercoaches sowie Interviews mit Influencer*innen [Zu den Videos] 
    - Interview zum Buch des Monats: “New Gender, Old School”. Wie kann geschlechtersensible Schulpädagogik zum Alltag werden? mehr lesen / Buch des Monats 
    - Junge Stimmen 25.11.2025: Redaktion GSP: „An mir blieb über: angefasstes Fleisch.“ Zitate junger Frauen* über sexualisierte Gewalt
    - Fachdebatten 12.11.2025: Von: Claudia Wallner: Von Mouthtaping bis Manfluencing: Wie junge Frauen wieder normiert werden. Die Botschaften sind gleich, die Sender haben sich vervielfältigt. Wie neue Trends alte Ideale verbreiten.
    - Popkultur 15.10.2025: Von: Katharina Kraft & Caspar Weimann: Jungen erreichen, bevor Andrew Tate es tut. Empathie statt Alpha: Warum wir die Manosphere von innen heraus knacken müssen – und wie
    - Fachdebatten 08.10.25: Von: Lilli Messer: Immer verfügbar: Deepfakes als Form sexualisierter Gewalt. Nur eine Spielerei? KI-Pornos und sexuelle Selbstbestimmung
    - Fachdebatten 22.09.25: Von: Ulrike Lembke: Gesetzlicher Schutz von inter* Kindern. Wie ist die rechtliche Situation von intergeschlechtlichen Kindern?
    - Magazin 17.09.25: Von: Jessica Wagner: Tradwives und Feminine Energy Coaches. Zurück wohin? "Natürliche" Weiblichkeit auf Social Media
    - Aus der Praxis 27.08.25: Von: Stefan Hintersdorf: Wie gelingt Medienarbeit mit queeren Jugendlichen? Tipps und Methoden für die Arbeit zu Gaming, Influencern, Avataren und Co.
    - Junge Stimmen 01.07.25: Von: Redaktion GSP: „Und wir Mädchen bleiben still.“ Zitate über Regeln, mit denen Mädchen* aufwachsen
    - Rechtsfragen 25.06.25: Von: Ulrike Lembke: Geschlechter-Gerechtigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht. Was regelt § 9 Nummer 3 SGB VIII und warum?
    - Magazin 18.06.25: Von: Nadia Shehadeh: Perlenketten und Pastellfarben: Die unerschütterliche Ästhetik der Tradwives. Wie man mit Schürze und Vintage-Filtern auf Social Media das Patriarchat umarmt und trotz Rezession dauerlächelt
    - Junge Stimmen 11.06.2025: Von: Redaktion GSP: „Ich bräuchte das Gefühl, mich nicht beweisen zu müssen.“ Zitate über Ängste und Wünsche queerer Kinder und Jugendlicher

    Kinderrechte Aktuell: Wie EU-Klimaziele u. COP30 die Zukunft junger Menschen formen

    [27.11.] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Kinderrechte Aktuell: Wie EU-Klimaziele und COP30 die Zukunft junger Menschen formen.
    Welche internationalen Entwicklungen prägen aktuell die Kinderrechte und was bedeuten sie konkret für Kinder und Jugendliche? In der neuen Folge „Kinderrechte Aktuell“ beleuchtet Michelle das Zusammenspiel von Kinderrechten, Klima und politischer Teilhabe. Diesen Monat geht es um Umwelt- und Klimapolitik: von neuen EU-Klimazielen bis zu den Ergebnissen der COP30 und der Frage, welche Auswirkungen politische Entscheidungen heute auf die Lebensrealität junger Menschen haben. [Mehr Hintergründe und Einordnungen im neuen Blogbeitrag und regelmäßig auf dem Instagram-Kanal.]

    Klischeefreie Berufs- u. Studienorientierung: Methodensets, Interviews, Materialien u.a. Angebote

    [27.11.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees: 
    Newsletter 27.11.2025: [Auszüge] Auf einen Blick: Unsere Klischeefrei-Angebote für Sie: 
    Kostenlose Methodensets und noch viel mehr! Entdecken Sie, wie Sie mit unseren Materialien Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu einer klischeefreien Berufsentscheidung begleiten können. Und das Beste: Alle Angebote sind kostenlos! Teilen Sie unseren Sondernewsletter mit Kolleg*innen, Kund*innen, im Freundes- und Bekanntenkreis, kurz: mit allen, die ebenfalls von unseren kostenlosen Angeboten profitieren können! 
    In einer Welt, in der Geschlechterklischees die Berufswahl noch immer stark beeinflussen, möchten wir junge Menschen dabei unterstützen, den Beruf zu wählen, der wirklich zu ihnen passt. In diesem Sondernewsletter stellen wir Ihnen gebündelt alle unsere Angebote vor, mit denen Sie Klischees bei der Berufswahl überwinden können: - vielfältige Methodensets für Kitas und Schulen, - ein E-Learning-Kurs für Unternehmen, - ein spannendes Quiz für Jugendliche und Erwachsene, - ein mehrsprachiges Infoblatt für Eltern, - ein E-Learning-Kurs für Berufsberaterinnen und -berater und - Faktenblätter zu Themen Beruf und Geschlecht für alle, die mehr wissen wollen.
    Methodenset „Klischeefrei zu Berufen beraten“ | E-Learning-Kurs. 
    - Das Methodenset „Klischeefrei zu Berufen beraten“ ist ein E-Learning-Kurs speziell für Fachkräfte in der Berufsberatung. In sieben Lern-Modulen stehen Ihnen praxisbezogene Methoden für die Beratungsarbeit mit Jugendlichen und jungen Menschen in der Berufsorientierung zur Auswahl. mehr erfahren und anmelden
    - Für Kindergärten & Kitas: „Klischeefrei fängt früh an“: Kinder werden schon früh mit einengenden Geschlechterklischees konfrontiert. Diese verfestigen sich im Lebensverlauf und können sich später auf die Berufs- und Studienwahl auswirken. Das Methodenset „Klischeefrei fängt früh an“ eignet sich zur Reflexion von Geschlechterklischees in der frühkindlichen Bildung. zum Methodenset
    - Für die Primarstufe: „Klischeefrei durch die Grundschule“: Bereits im Grundschulalter verbinden Kinder viele Berufe mit einem bestimmten Geschlecht. Das Methodenset „Klischeefrei durch die Grundschule“ setzt an dieser Problematik an und umfasst Methoden für die pädagogische Arbeit mit Kindern, Anleitungen zur Sensibilisierung und Selbstreflexion im Kollegium sowie zur Einbindung von Eltern. Abgerundet wird das Methodenset durch zwei Lesebücher für Anfängerinnen und -anfänger bzw. Fortgeschrittene. zum Methodenset
    - Für die Sekundarstufe I: „Klischeefrei macht Schule“: Das Methodenset „Klischeefrei macht Schule“ umfasst 12 interaktive Unterrichtsmethoden für Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich bietet es zwei Methoden, die im Rahmen der Elternarbeit und für schulinterne Entwicklungsprozesse zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees genutzt werden können. Die Unterrichtsmethoden können im berufsvorbereitenden Unterricht, im Fachunterricht, in Vertretungsstunden oder an Projekttagen eingesetzt werden. zum Methodenset

    Newsletter 24.11.2025: [Auszüge]
    - Schulische Berufsausbildung: Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Ausbildungsbereichen - Aktualisiertes Klischeefrei-Faktenblatt erschienen:
    Wie verteilen sich junge Frauen und Männer in der vollzeitschulischen Ausbildung an Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens? Für welche Berufe entscheiden sie sich? Und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antworten darauf liefert unser aktualisiertes Klischeefrei-Faktenblatt. [Klischeefrei-Faktenblatt]
    - „Für uns bedeutet klischeefrei, dass ...“ - Videostatement von DER PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein: DER PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein (SH) vertritt seine Mitgliedsorganisationen als Dachverband der freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein. Arbeitsfelder des Verbands sind Kinder und Jugend, Familie, aber auch Alter und Pflege, Migration und Flucht sowie Sucht und Psychiatrie. [Video]
    - „Wir arbeiten bewusst kompetenzbasiert“ - Interview mit Jungagiert e. V.: Jungagiert e. V. ist ein Verein aus Dresden, der mit verschiedenen Projekten das Engagement junger Menschen fördert. Dabei spielt auch Klischeefreiheit eine wichtige Rolle. [Interview]
    - „Vernetzung, Austausch zu Best Practise und Erkenntnisgewinn“ - Interview mit dem Jobcenter Vogtland: Das Jobcenter Vogtland mit Sitz in Plauen bringt Menschen und Arbeit zusammen – und das ohne Geschlechterklischees, wie Geschäftsführerin Martina Kober kurz skizziert. [Interview]
    - „Für uns bedeutet Klischeefrei, dass ...“- Videostatement der Region Hannover: Für Steffen Krach, Präsident der Region Hannover, bedeutet Klischeefrei, Führungskräfte der Regionsverwaltung zu schulen, eigene Vorurteile und Geschlechterstereotype zu erkennen. Klischeefrei bedeutet außerdem, externe Projekte und Programme so zu gestalten, dass sie Geschlechterstereotype aufbrechen. [Video
    - „Es braucht die Haltung, dass alles sein darf“- Interview mit Coachin Johanne Kläger: Johanne Kläger bietet in der Hauptstadtregion Selbstfindung und Berufsorientierung für junge Frauen an. Dabei kommt es auch auf klischeefreies Denken an, weiß die erfahrene Beraterin. [Interview]
    - „Jedem Kind die Freiheit geben, eigene Wege zu finden“ - Interview mit Aarikon GeniusKind e. V.: Begabungen sichtbar machen und fördern – das ist der Ansatz der Klischeefrei-Partnerorganisation Aarikon GeniusKind. Für Schulen und andere Bildungseinrichtungen gibt es dabei mehrere verschiedene Formen von Kooperationsmöglichkeiten. Dr. Ekaterina Morgenthaler stellt diese und den dahinterliegenden Ansatz im Interview vor. [Interview]
    - Mission: Klischeefrei - Escape Game zu Klischees in der Berufswelt: „Vorurteile? Ich doch nicht! Oder vielleicht doch … ?“ Im Playlet „Mission: Klischeefrei“ des BIBB-Portals zynd entdecken Jugendliche Klischees aus der Welt der Berufe – und warum es sich lohnt, sie zu hinterfragen. Eine Mischung aus Spiel und Reflexion schafft einen niedrigschwelligen Einstieg in ein wichtiges Thema und sorgt nicht nur bei Jugendlichen für Aha-Momente. Das Playlet wurde in Kooperation mit der Servicestelle der Initiative Klischeefrei entwickelt. [Playlet in der Infothek]

    BFM-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchl. Vaterschaftsanerkennungen

    [27.11.] Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: BFM-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
    Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern haben einen Referent:innenentwurf vorgelegt, der missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen künftig stärker eindämmen soll. Ziel ist es, Fälle zu verhindern, in denen Vaterschaften allein zu dem Zweck anerkannt werden, um rechtliche Voraussetzungen für eine erlaubte Einreise oder einen erlaubten Aufenthalt des Kindes, des anerkennenden Vaters oder der Mutter zu schaffen. 
    Mit dem Entwurf wird die Umstellung von einer Verdachtsprüfung auf ein generelles Zustimmungsmodell durch die Ausländerbehörde in bestimmten Fallkonstellationen vorgenommen. Für das Bundesforum Männer (BFM) stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Schutz vor Missbrauch ist legitim. Aber ebenso zentral ist eine Familien- und Gleichstellungspolitik, die verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft (caring masculinity) stärkt und Kindern stabile Beziehungen ermöglicht. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte daher die notwendige Balance zwischen Missbrauchsverhinderung und dem Schutz gelebter verantwortungsvoller Vaterschaft unbedingt gewahrt bleiben. Das BFM fordert deshalb: Missbrauchsschutz ja – aber nicht um den Preis funktionierender Sorgebeziehungen. zur vollständigen Stellungnahme

    Kinderrechte verteidigen! Strategien gegen rechtspopulist. Angriffe auf die Zivilgesellschaft

    [27.11.] Dokumentation der online Fachveranstaltung „Kinderrechte verteidigen! Europäische Strategien gegen rechtspopulistische und rechtsextremistische Narrative und Angriffe auf die Zivilgesellschaft“ von der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.:
    Die gemeinsame Online-Fachveranstaltung mit der AGJ zeigte eindrücklich, wie Kinderrechte in Europa zunehmend durch rechte und rechtsextreme Angriffe unter Druck geraten. Expert:innen analysierten die Instrumentalisierung von Kinderschutz, systematische Attacken auf zivilgesellschaftliche Akteur:innen und europaweite Anti-Rights-Bewegungen, die demokratische Strukturen und die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bedrohen. Vertreter:innen europäischer Institutionen betonten die Dringlichkeit eines unabhängigen Monitorings sowie einer starken, vernetzten Zivilgesellschaft als zentrale Schutzfaktoren. Der vollständige Bericht bietet einen Einblick in die Beiträge und Ergebnisse der Veranstaltung. [Mehr dazu]

    [Audio] Social Media-Altersgrenze - Kinderschutz oder Zensur?

    [26.11.] Deutschlandfunk: Social Media - Kinderschutz oder Zensur: Was eine Altersgrenze für soziale Medien bringt
    Die EU will die Nutzung sozialer Medien für Unter-13-Jährige verbieten, auch wenn die Eltern es erlauben. Wie groß ist das Problem wirklich? [1Min30Sek-16Min15Sek]

    [Text&Audio&Video] Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 25.11.25

    Deutschlandfunk: 
    - Femizide - UNO: 2024 wurden weltweit 50.000 Frauen von Partnern oder Familienangehörigen getötet
    Rund 50.000 Frauen und Mädchen weltweit sind im vergangenen Jahr von Partnern oder Familienangehörigen getötet worden. Die Zahlen wurden von der Organisation UN Women und dem UNO-Büro für Verbrechensbekämpfung vorgestellt. Anlass ist der heutige Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 83.000 Frauen gezielt umgebracht. Der Statistik zufolge waren Partner oder Familienangehörige in 60 Prozent aller Femizid-Fälle die Täter. Bei getöteten Männern lag der Anteil mit nur elf Prozent drastisch niedriger.
    Besonders häufig sind Femizide – also Fälle tödlicher Gewalt, in denen Frauen wegen ihres Geschlechts umgebracht werden – laut der UNO-Statistik in afrikanischen Ländern. Dahinter folgen Süd- und Nordamerika. In asiatischen und europäischen Ländern gibt es zwar immer noch viele, gemessen an der Einwohnerzahl aber vergleichsweise deutlich weniger Femizide.
    In Deutschland wurden vergangenes Jahr 132 Frauen durch ihren Partner getötet. Zudem wurden nach Angaben des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts über 135.000 Frauen und Mädchen Opfer von Partnerschaftsgewalt.
    Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, hat mehr Schutzrechte für Frauen gegen Gewalt und Diskriminierung gefordert. Die gesetzliche Lage müsse so angepasst werden, dass sich Frauen auch im Alltag dagegen wehren könnten, sagte Ataman im Deutschlandfunk. So gebe es zwar ein Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz, aber nicht in anderen Lebensbereichen wie auf dem Weg nach Hause, beim Einkaufen oder in der Fahrschule. Ataman verwies in diesem Zusammenhang auf gesetzliche Regelungen in anderen Ländern, von denen man lernen und besser werden könne.
    Bundesfrauenministerin Prien rief zu einer klaren rechtlichen und gesellschaftlichen Position zu Femiziden auf. Man müsse dafür sorgen, dass Frauen sicher und frei leben könnten, sagte Prien der „Rheinischen Post“.
    Anlässlich des Aktionstages, der international als „Orange Day“ bekannt ist, werden viele öffentliche Gebäude in deutschen Städten mit orangem Licht angestrahlt.
    - Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Audio)
    - Ausweg Frauenhaus – Frauen erzählen über häusliche Gewalt (Audio)
    - Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen – Gute Ideen aus Spanien (Audio)
    Weitere Dlf-Meldungen zum Thema:
    - Bundeskriminalamt: Ausmaß häuslicher Gewalt und Anzahl der Opfer gestiegen (Text 21.11.) 
    - Häusliche GewaltRisiken besser zu erkennen kann Leben retten: Laut Bundeskriminalamt wurden 2024 rund 266.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt – rund vier Prozent mehr als im Vorjahr. Frauen sind ganz überwiegend betroffen, die Täter sind meist Männer. Neue Apps könnten helfen, die Risiken schneller zu erkennen. (Audio 25.9.)
    - Häusliche Gewalt - Täterarbeit ist Opferschutz (Text 9.1.)
    - Übergriffe und Misshandlungen: Mehr Gewalt gegen Frauen: Was wir tun können: Alle vier Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Sarah Bora lebte viele Jahre mit einem Mann, der sie misshandelte. Die Anwältin Christina Clemm vertritt Opfer vor Gericht und sagt, was gegen Frauengewalt hilft. (Audio)

    phoenix 
    - der tag: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Video)

    ARD
    - Tagesschau: Bericht der Vereinten Nationen: Alle zehn Minuten wird eine Frau in der Familie getötet (Video)

    Digitales Deutsches Frauenarchiv - Newsletter:
    - i.d.a.-Fundstücke zum Thema: Sie reichen von feministischen Selbsthilfeinitiativen über strukturell verankerte Angebote wie Frauenhäuser für Migrantinnen bis hin zu Debatten der 1990er-Jahre und der „Reclaim the Night“-Bewegung. Gemeinsam erinnern sie daran, dass geschlechtsspezifische Gewalt historisch tief verankert ist – und dass feministische Gegenwehr immer auch Zukunft eröffnet.
    - Klicktipp. Die Aufzeichnung unseres #NOFEAR-Abends gegen digitale Gewalt zum Aktionstag 2022 – mit Beiträgen u. a. von Melina Borčak, Ouassima Laabich, Nivedita Prasad, Katja Grieger und Sookee aus dem ehemaligen SchwuZ – ist weiterhin online verfügbar und zeigt, wie aktuell feministische Strategien gegen digitale Gewalt bis heute sind. 
    - Gewaltforschung. Häusliche Gewalt war auch in der DDR weit verbreitet – trotz Gleichstellungsanspruch, staatlicher Tabus und fehlender Hilfesysteme –, wie zahlreiche Zeugnisse betroffener Frauen und Berater*innen nach 1989 eindrücklich zeigen. mehr
    - #keinemehr. Im DDF-Essay „Ein Angriff auf eine* ist ein Angriff auf uns alle!“ richtet sich der Blick nach Sachsen – zu aktuellen feministischen Kämpfen gegen den sexistischen Normalzustand. mehr
    - Lina Morgenstern wird am 25. November 1830 in Breslau geboren. Als Gründerin der Berliner Volksküchen, radikale Frauenrechtlerin und Pazifistin prägte sie das soziale Engagement des 19. Jahrhunderts – eine Managerin mit Weitblick, die Armut bekämpfte und Frauenpolitik vorantrieb. mehr 
    - Schutzräume. Mit der Eröffnung des ersten autonomen Frauenhauses 1976 in Berlin schufen Aktivist*innen erstmals einen Zufluchtsort für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt – ein Meilenstein, dem bundesweit zahlreiche weitere Angebote folgten. mehr 
    - Vernetzung. Wie ostdeutsche Frauen nach 1989/90 die ersten Frauenhäuser gründeten und im intensiven, teils konfliktreichen Austausch mit westdeutschen Kolleg*innen eine gemeinsame Gewaltschutzarbeit aufbauten, zeigt die Geschichte der Frauenhausbewegung eindrücklich. mehr

    Gewalt gegen Frauen: Sicherheit beginnt vor dem Gesetz 

    [25.11.[ Gunda Werner Institut - Feminismus und Geschlechterdemokratie (lHeinrich-Böll-Stiftung): Gewalt gegen Frauen: Sicherheit beginnt vor dem Gesetz 
    Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen schreibt Asha Hedayati, Anwältin und Autorin, einen Brief an eine Mandantin. Darin zeigt sie, dass Frauen nicht an einzelnen Tätern scheitern, sondern an einer Gesellschaft, die Sicherheit nicht als Aufgabe von Verantwortung und Fürsorge begreift, sondern Gewaltstrukturen fortschreibt. Unsicherheit entsteht dort, wo vermeintliche Neutralität Täter schützt – und nicht die Betroffenen. Mehr

    BFM: Gewaltschutz ist kein Frauen-, sondern Gesellschaftsthema. Männer müssen eine aktive Rolle einnehmen

    [25.11.] Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: Orange the World - Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen - Gewalt geht uns alle an: 
    Am 25. November wird weltweit der Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Der Aktionstag macht darauf aufmerksam, dass Frauen und Mädchen in allen gesellschaftlichen Bereichen von Gewalt betroffen sind – in Partnerschaften, in der Familie, im öffentlichen Raum, in Institutionen oder im digitalen Raum. Die Formen reichen von psychischer und ökonomischer Gewalt über sexualisierte und häusliche Gewalt bis hin zu Femiziden. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem und Ausdruck bestehender Machtverhältnisse.
    Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu: Das am 21.11.2025 veröffentlichte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ unterstreicht den Handlungsbedarf: Die polizeilich erfassten Zahlen zu weiblichen Opfern stiegen in fast allen betrachteten Deliktsgruppen weiter an
    Gewaltbetroffene Frauen benötigen Schutz, Solidarität und verlässliche Unterstützungsstrukturen. Dafür braucht es mehr als Absichtserklärungen. Notwendig ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, Gewalt an Frauen zu verhindern – und dazu gehört, männliche Sozialisation, Rollenbilder und Machtverhältnisse kritisch in den Blick zu nehmen.
    Nachhaltige Männlichkeit als Beitrag zum Gewaltschutz: Das Bundesforum Männer versteht sein Konzept der nachhaltigen Männlichkeit als einen aktiven Beitrag zur Prävention von Gewalt. Nachhaltige Männlichkeit fördert Verantwortungsübernahme, Beziehungsorientierung und Selbstreflexion. Ziel ist es, tradierte Männlichkeitsnormen wie Dominanz, Aggressivität oder emotionale Verschlossenheit zu hinterfragen und durch ein Rollenverständnis zu ersetzen, das auf Gleichberechtigung, Fürsorge, Kooperation und gesellschaftlicher Verantwortung basiert.
    Dabei gibt es viel zu gewinnen: Nachhaltige Männlichkeit ermöglicht es Männern, sich aus Erwartungsdruck und normierten Rollenbildern zu lösen – und trägt gleichzeitig dazu bei, gewaltfördernde Dynamiken zu verändern.
    Das Projekt Gender Equality and Quality of Life stellt beispielsweise heraus, dass eine gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Paar- und Familienbeziehungen nicht nur zur gesteigerten Lebensqualität beiträgt, sondern auch das Risiko innerfamiliärer Gewalt reduziert. Indem Männer aktiv Sorge- und Erziehungsaufgaben übernehmen, können Macht­asymmetrien innerhalb der Partnerschaft abgebaut werden. So wird ein Klima der Gleich­berechtigung begünstigt, das wiederum den Schutz vor Gewalt insbesondere gegen Frauen stärkt.

    HeForShe: Männer als Verbündete: Gewaltschutz ist kein „Frauenthema“. Es ist ein Gesellschaftsthema. Männer können und müssen dabei eine aktive Rolle einnehmen – als Verbündete und Mitgestaltende (Allyship). Der HeForShe-Ansatz der Vereinten Nationen setzt genau hier an: Männer werden bewusst als Partnerinnen und Partner in der Gleichstellungsarbeit angesprochen.
    Das bedeutet:
    - Hinschauen statt wegsehen und Solidarität mit Betroffenen zeigen: zuhören, Fragen stellen, Perspektive wechseln
    - Sexistische Sprache und abwertende Haltungen klar benennen  – gerade unter Männern!
    - Zivilcourage zeigen.
    Gewaltschutz gelingt dann, wenn Männer sich bewusst dafür entscheiden, Verantwortung zu übernehmen – im Privaten, im öffentlichen Raum und in Institutionen.
    Gewaltprävention braucht Geschlechtergerechtigkeit, Solidarität und das Engagement aller. Das Bundesforum Männer setzt sich dafür ein, dass Männer Teil der Lösung sind.

    Schwerpunkt Gewalt: Ausblick 2026: In den kommenden zwölf Monaten wird sich das Bundesforum Männer schwerpunktmäßig mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen – in all seinen Dimensionen. Dabei geht es sowohl um Männer als Täter als auch um Männer als Betroffene von Gewalt. Ein besonderer Fokus wird auf der Lebenslage junger Männer liegen, die in gesellschaftlichen Umbruchsituationen besonders verletzlich sind und zugleich in einem hohen Anteil an Gewaltgeschehen beteiligt sind – als Ausübende wie auch als Leidtragende. Geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit leistet hier einen wesentlichen Beitrag zur Primär- und Sekundärprävention von Gewalt. Aus Sicht des Bundesforum Männer ist es notwendig, entsprechende Ansätze beim Ausbau von Präventionsstrukturen im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention und des Gewalthilfegesetzes zu berücksichtigen und zu stärken. 
    Im März wird das Bundesforum Männer erneut an der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (CSW) in New York teilnehmen. Dort bringen wir die Perspektiven von Jungen, Männern und Vätern in globale Gleichstellungs- und Gewaltschutzdebatten ein.

    [Audio] Bildungschancen trotz Armut: Was 4000 Startchancen-Schulen leisten können

    [21.11.] Deutschlandfunk-Radiobeitrag: Bildungschancen trotz Armut: Was 4000 Startchancen-Schulen leisten können [4:19 Min]

    Deutsches Zentrum für Integrations- u. Migrationsforschung – Nov. Newsletter

    [21.11.] Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – Nov. Newsletter
    - DeZIM & Heinrich-Böll-Stiftung: Fachkonferenz „Zwischen Willkommenskultur und Abschottung. Eine Dekade Flucht und Ankommen in Deutschland“
    - 3-teilige Reihe „Eine Dekade Migration 2015 –2025: Bilanz und Perspektiven“: wie wurden Migration, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt in den vergangenen zehn Jahren gestaltet – und welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich daraus. (s.a. Youtube-Kanal)
    - zum Thema Anwerbung internationaler Fachkräfte: Neue Studien untersuchen das Ankommen und den Alltag von Pflegekräften aus dem Ausland. Die Ergebnisse wurden am 13.11.25 mit Gästen aus Politik und Praxis diskutiert.  DerDeZIM Policy Brief „Rassismus in der Pflege“ des NaDiRa zeigt auf, wie wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und strukturierte Integrationsprozesse die Arbeitsrechte der Pflegekräfte stärken, Abwanderung entgegenwirken und die Stabilität des Gesundheitssystems fördern. Und der DeZIM Project Report „Willkommen in der Pflege?“ leistet einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der sozialen Eingliederung internationaler Pflegekräfte und unterstreicht, dass soziale Integration ein vielschichtiger Prozess ist, der aktiv gestaltet werden muss und kann.
    - Fünfjähriges Bestehen des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Der NaDiRa hat sich als zentrale wissenschaftliche Infrastruktur etabliert, die kontinuierlich empirische Erkenntnisse über Rassismus und Diskriminierung bereitstellt und so zur Versachlichung gesellschaftlicher Debatten beiträgt. 
    DeZIM-Forschungsdatenzentrum (FDZ): Datensätze der Migrations- und Integrationsforschung zur Förderung von Transparenz, Teilhabe und evidenzbasierten Entscheidungen in Politik und Gesellschaft. 
    - Save the Date – DeZIM Konferenz Bielefeld: Von Mittwoch 07.10. - Freitag 09.10.26 findet die Konferenz des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) an der Universität Bielefeld statt. Ein Call for Abstracts mit weiteren Informationen folgt Anfang Dezember. Kontakt: tagung@dezim-institut.de 

    Rückblick: Veranstaltungen:  
    - 13.11.-15.11.25, Konferenz des Wissensnetzwerk Rassismusforschung (WinRa): „Rassismus(-kritik) in der DDR und in der postsozialistischen Nachwendegesellschaft Ostdeutschlands“ 
    - 06.11.25, DeZIM_talk: „Postmigrantisch erzählen: Literatur, Kultur und Film zwischen Ausschluss, Sichtbarkeit und narrativer Aushandlung
    - 21.10.25, DeZIM& Heinrich-Böll-Stiftung: Fachkonferenz „Zwischen Willkommenskultur und Abschottung“ (Video)

    Publikationen:
    - Das DeZIM Working Paper „Geopolitical Dynamics and Forced Migration Policiesin Ethiopia“ untersucht, wie geopolitische Dynamiken mit der Flüchtlingspolitik Äthiopiens interagieren, und liefert wissenschaftliche Erkenntnisse für die Politikgestaltung. 
    - Das DeZIM Working Paper „Multiple Precarisation“ analysiert die Mehrfachprekarisierung osteuropäischer Migrant*innen in Duisburg-Hochfeld und -Marxloh und erfasst die miteinander verwobenen Dynamiken, die über herkömmliche Kategorien der Diskriminierung hinausgehen.
    - Das DeZIM Working Paper „,Und raus bist du!‘ – Institutioneller Rassismus in der frühen Bildung“ beleuchtet Zugangsbarrieren und Selektion bei Kindern mit Migrationshintergrund in Berliner Kitas und zeigt den Bedarf an antirassistischen Ansätzen in Politik und pädagogischer Praxis auf.

    Peer-reviewed Publikationen:
    - „Rassismusforschung II. Rassismen, Communitys und antirassistische Bewegungen“ 
    - „The Elephant in the Room: Contributions of Psychology to the Study of Racism in Europe“ 
    - „Implementing the Temporary Protection Directive in Germany: de jure liberal, de facto selective?“ 
    - „The impact of private hosting on the integration of Ukrainian refugees in Germany“ 
    - „Social media sampling is an effective way to access hard to survey populations and low prevalence groups“ 
    - „Navigating simultaneous racisms: intersecting experiences of in/visibility and antiracist strategies among Turkey-originated communities in Germany“ 

    Ausblick: Publikationen:
    - DeZIM Policy Paper: „Selbstevaluation in der politischen Bildung: Räume der partizipativen Kooperation zwischen Fachpraxis und Evaluation in der Instrumenten-entwicklung“ 
    - NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen: „Gewohnt ungleich: Rassismus und Wohnverhältnisse“ 
    - DeZIM Data.insight: „Keine Pflicht zum Dienst“ – Einstellungen junger Menschen zur Wiedereinführung der Wehrpflicht (AT)

    Wissenstransfer
    - Stellungnahme zu den „Auswirkungen von Migration und Flucht auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen“: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ am 26.09.2025 in Schwerin hat Dr. Noa K. Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des DeZIM-Instituts, eine schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von Migration und Flucht auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen vorgelegt.
    - Am 28.08.2025 fand im Landtag von Rheinland-Pfalz ein Festakt zum Jubiläum der Einführung von Integrationskursen statt.  Dr. Niklas Harder, Co-Leitung Abteilung Integration, erläuterte in seinem Festvortrag zu „20 Jahren Integrationskurse im Landtag Rheinland-Pfalz“ wie wichtig langfristig angelegte Integrationskurse sind und wie stark staatliches Handeln Integration prägt.
    - DeZIM-Institut neu in Thüringer Landesintegrationsbeirat berufen: Am 01.10.2025 fand die 30. Sitzung des Thüringer Landesintegrationsbeirates im Thüringer Landtag statt. Das DeZIM-Institut wird durch Dr. Niklas Harder und Dr. Svenja Kopyciok vertreten. Besprochen wurden unter anderem die aktuelle Unterbringungssituation, die zukünftige Struktur der Migrationsverwaltung, die Umsetzung der GEAS-Reform und der aktuellen Migrations- und Integrationsgesetze. 

    Das DeZIM in den Medien
    - „Islamistische Propaganda auf Social Media – Wie funktioniert sie? Und was tun?”.  Im Interview bei Deutschlandfunk Kultur ordnet Dr. Nader Hotait, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, das Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv” und dessen Wirksamkeit ein.  Deutschlandfunk Kultur „Studio 9”, 05.11.25.
    - „‚Früher war alles anders‘ – Warum sind wir so nostalgisch?“. Prof. Dr. Magdalena Nowicka, Leiterin der Abteilung Integration, in einer Gesprächssendung zu Nostalgie und inwiefern das wichtig für Geflüchtete sein kann und gefährlich in Bezug auf Rechtsruck. SWR Kultur „Forum", 30.10.25.
    - „Türkisch-kurdischer Konflikt: Friedensrhetorik und Kriegslogik“.  In ihrem „Blätter“-Gastbeitrag zeigt Dr. Rosa Burç, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, wie neue politische Initiativen zur Befriedung des türkisch-kurdischen Konflikts alte militärische Denkweisen fortsetzen – und wie die kurdische Bewegung um Militanz und Demokratie ringt. Die Blätter, Ausgabe 10/2025.
    - Deutschland schafft schnellere Einbürgerung ab. Dr. Jannes Jacobsen, Leiter Cluster Daten-Methoden-Monitoring, ordnet für einen Artikel der Deutschen Welle die erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein.  Deutsche Welle, 08.10.25.
    - „Wie Betroffene Rassismus täglich erleben“. Dr. Cihan Sinanoğlu, Leiter des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, in der Sendung „Im Gespräch“.  Deutschlandfunk Kultur, 20.09.25.
    - „Hilfsbereitschaft lohnt sich – private Unterbringung von Geflüchteten“. Im Radiobeitrag betont Dr. Niklas Harder, Co-Leitung der Abteilung Integration, die positiven Auswirkungen auf Integration bei einer privaten Unterbringung von Geflüchteten.  Deutschlandfunk Kultur, 13.09.25.
    - Interview zu 10 Jahren "Wir schaffen das". Zehn Jahre nach dem so bekannten wie umstrittenen Ausspruch der damaligen Kanzlerin Angela Merkel ziehen Prof. Dr. Naika Foroutan und weitere Expert*innen Bilanz. Süddeutsche Zeitung, 22.08.2025.

    Über das DeZIM: Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, zu gesellschaftlicher Teilhabe und zu Rassismus. Es besteht aus dem DeZIM-Institut und der DeZIM-Forschungsgemeinschaft. Das DeZIM-Institut hat seinen Sitz in Berlin-Mitte. In der DeZIM-Forschungsgemeinschaft verbindet sich das DeZIM-Institut mit sieben anderen Einrichtungen, die in Deutschland zu Migration und Integration forschen. Das DeZIM wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert. 

    DIJuF-Stellungnahme: RefE zur Verhinderung missbräuchl. Vaterschaftsanerkennung

    [21.11.] Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 21.11.2025 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft → PDF 
    Das BMI und das BMJV haben am 27.10.2025 einen gemeinsamen Referentenentwurfs vorgelegt. Dessen Ziel ist die Verhinderung von missbräuchlichen Anerkennungen der Vaterschaft für ein ausländisches Kind, mit denen Aufenthaltsrechte für das Kind und mittels Familiennachzugs auch der drittstaatsangehörigen Mutter erlangt werden können.
    Der RefE sieht zT umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), in der Personenstandsverordnung (PStV), im Personenstandsgesetz (PStG) sowie im BGB vor. Die Stellungnahme des Instituts beschränkt sich auf die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die Urkundspersonen in den Jugendämtern sowie auf die betroffenen Kinder.

    Studie: Femizide in Deutschland

    [20.11.] Eberhard Karls Universität Tübingen - Juristische Fakultät -Institut für Kriminologie: Femizide in Deutschland - Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen. 
    Gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Förderzeitraum: Anfang 2022- Ende 2025. [Zur Studie]

    [Taz] Obwohl Männer jährlich Hunderte Frauen töten, weil sie Frauen sind, ist über Tathergänge und Beweggründe wenig bekannt. Eine großangelegte Studie des Kriminologischen Instituts der Universität Tübingen hat nun erstmals in Deutschland tödliche geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, sogenannte Femizide, systematisch untersucht. Sie zeigt: Hinter den meisten Femiziden steckt die Tötung der (Ex-)Partnerin wegen Trennungsangst oder Eifersucht.
    Ein Großteil der Femizide, 81 Prozent, sind demnach Tötungsdelikte in heterosexuellen Paarbeziehungen. „Männer reagieren mit krasser Gewalt darauf, dass Frauen die Beziehung oder auch nur die Exklusivität der Beziehung infrage stellen und sich nicht dem Willen der Männer fügen“, sagt Sabine P. Maier vom Kriminologischen Institut bei der Vorstellung der Studie. Bei fast 90 Prozent dieser Partnerinnenfemizide habe es bereits im Vorfeld Gewalt in der Beziehung gegeben.
    Die Taten finden in allen Gesellschaftsschichten statt, in der Stichprobe der Studie waren aber Täter und Opfer in ökonomisch angespannten Situationen und mit einem geringeren Bildungsniveau überrepräsentiert, so Paulina Lutz vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Auch psychische Erkrankungen und Rauschmittel spielten eine Rolle: 40 Prozent der Täter standen während der Tat unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.
    Zudem zeigte sich insbesondere bei Fällen der Partnerinnenfemizide eine Überrepräsentation migrantischer Personen: Nur knapp die Hälfte dieser Täter hatte eine deutsche Staatsangehörigkeit. Unabhängig von der Herkunft seien patriarchale und sexistische Vorstellungen zwar generell sehr verbreitet, so Lutz. „Da Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland überdurchschnittlich häufig sozioökonomisch benachteiligt sind, erklärt dies vermutlich einen Teil der Überrepräsentation“. Im migrantischen Umfeld sei die Vulnerabilität der Frauen zudem oft größer: Die Beziehungen seien häufig isolierter, die Frauen hätten weniger soziale Anknüpfungspunkte in Deutschland, und das soziale Nahfeld trage Gewalt an Frauen häufiger mit.

    Dreijährige, umfassende Aktenanalyse: Für die Studie haben Expert*innen aus Kriminologie, Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie drei Jahre lang umfassend Akten analysiert. Ausgehend von der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 untersuchten sie 292 Fälle aus fünf Bundesländern, in der Gewalt gegen mindestens ein weibliches Opfer ausgeübt wurde. Von den Fällen erwiesen sich schließlich 197 als versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen. Zwei Drittel davon, 133 Fälle, definierten die Forschenden als Femizid. 
    Von den anfangs polizeilich registrierten 292 Fällen waren in der Studie demnach 46 Prozent Femizide. Die Angaben in der Polizeilichen Kriminalstatistik seien daher „für sich genommen nicht geeignet, um die Zahl der Femizide in Deutschland zu bestimmen“, erklärte der Tübinger Jurist und Kriminologe Florian Rebmann.

    Femizide als Spielart patriarchaler Gewalt: Die Forschenden fordern, insbesondere die sexistischen Sozialisationsmuster von Männern in den Blick zu nehmen. Femizide seien nur ein Ausschnitt, so Maier, es gäbe auch Täter, die Kinder oder nahestehende Personen töteten, um Frauen zu bestrafen. „Eigentlich handelt es sich um eine patriarchale Gewalt, die viel umfassender ist und viel mehr Spielarten hat“, sagt sie. 
    Um Femizide zukünftig zu verhindern, schlagen die Forschenden verschiedene Maßnahmen vor: die Aufklärung von Polizist*innen, die Unterstützung von Menschen mit psychischer Erkrankung, die Einführung der elektronischen Fußfessel und mehr Frauenhausplätze. Auch eine Reform des Umgangsrechts ist für die Forschenden denkbar, denn häufig erlangten Täter über das Sorgerecht und Umgangsregelungen mit Kindern wieder Kontakt zu ihren Opfern.
    Auch strafrechtlich benötige es umfassende Reformen, fordert Strafrechtler Rebmann. Zentral sei zudem die Einführung eines German Homicide Monitors (GHM), mit dem sich Tötungskriminalität in Deutschland kontinuierlich und ländervergleichend analysieren ließe. Auf europäischer Ebene gibt es das bereits. [siehe auch FR.de, Tagesschau, MDR]

    WHO-Bericht: Unzureichende Hilfe für Frauen nach Gewalterfahrung

    [20.11.] Der Gesundheitssektor reagiert äußerst unzureichend auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Das geht aus einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervor. Millionen von Opfern in der europäischen WHO-Region hätten demnach keinen Zugang zu lebensrettender und zeitkritischer medizinischer sowie psychologischer Versorgung. Der Bericht der UN-Gesundheitsorganisation umfasst Mädchen und Frauen in der Region Europa ab 15 Jahren, die in ihrem bisherigen Leben von Partnern oder Ex-Partnern sexuell oder physisch angegriffen wurden sowie Opfer sexueller Gewalt durch andere Täter wurden, zu denen keine intime Beziehung bestand. 
    Die WHO zählt 53 Länder zur Region Europa, darunter die EU und Staaten östlich davon – bis nach Zentralasien. In nur sieben dieser Länder steht den Frauen und Mädchen dem Bericht zufolge eine sichere Abtreibung zur Verfügung, nur 17 Länder bieten demnach eine Notfallverhütung („Pille danach“) an, in 20 der 53 Länder gebe es für die Gewaltopfer psychologische Untersuchungen und in 23 Ländern – also weniger als der Hälfte – werde ihnen eine Überweisung an Spezialisten für psychische Gesundheit angeboten. 
    Weiterhin kritisieren die Autoren des Berichts, dass das medizinische Personal in fast einem Drittel der Länder dazu verpflichtet ist, Partnergewalt der Polizei zu melden – auch ohne das Einverständnis der Opfer. Die WHO rät dringend von dieser Praxis ab, heißt es in dem Bericht, da sie die Selbstbestimmung der Betroffenen untergrabe, die Vertraulichkeit verletze und nachweislich viele Frauen davon abhalte, Hilfe zu suchen. 
    Der Bericht hebt aber auch eine wachsende Anerkennung der Rolle des Gesundheitssektors beim Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen hervor. Demnach gebe es in 75 Prozent der Länder der Region inzwischen Richtlinien, die die Schulung von Gesundheitsfachkräften zu dem Thema unterstützen. 
    Der WHO zufolge haben weltweit mehr als 30 Prozent aller Frauen im Laufe ihres Lebens Gewalt erfahren. Das wahre Ausmaß des Problems sei aber noch größer, da viele Betroffene aus Angst nicht darüber sprechen wollten, hieß es von der UN-Organisation. Gewalt durch Partner oder ehemalige Partner kommt besonders häufig vor. In Deutschland waren laut der Studie insgesamt rund 16 Prozent der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 45 Jahren von Gewalt durch (Ex-)Partner betroffen. [Deutsches Ärzteblatt, Tagesschau, WHO]

    Unicef: Fast jedes fünfte Kind weltweit in extremer Armut

    [20.11.] Rückschritte durch Kürzung von Entwicklungshilfen: Unicef: Fast jedes fünfte Kind weltweit in extremer Armut
    417 Millionen Kinder auf der Welt leben nach Angaben des UNO-Kinderhilfswerks Unicef in Armut. In extremer monetärer Armut leben dabei mehr als 19 Prozent der Kinder weltweit (412 Millionen).Fast 90 Prozent der von Armut betroffenen Kinder lebt in Subsahara-Afrika und Südasien. 
    Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte würden durch Krisen und Kürzungen der Entwicklungsgelder in vielen Ländern bedroht. Die Einschnitte in der Entwicklungshilfe könnten bis 2030 zum Tod von schätzungsweise 4,5 Millionen Kindern unter fünf Jahren führen.
    Extreme Armut liegt laut Unicef dann vor, wenn ein Kind mit weniger als drei US-Dollar am Tag auskommen muss. Fast 90 Prozent der betroffenen Kinder leben demnach in Subsahara-Afrika und Südasien. 

    Sind Kinder politische Priorität, lässt sich ihre Armut verringern: Der Bericht „Zur Situation der Kinder in der Welt 2025“ macht deutlich: Kinderarmut ist vermeidbar, wenn die in der UN-Kinderrechtskonvention dargelegten Kinderrechte in allen Regierungsstrategien, -maßnahmen und -aktionen zur Armutsbekämpfung einbezogen werden. Um dies zu erreichen, empfiehlt UNICEF:
    - die Beseitigung der Kinderarmut zur Priorität von Regierungen zu machen.
    - Wirtschafts- und Haushaltspolitik an den Bedürfnissen von Kindern auszurichten.
    - Soziale Sicherung, einschließlich finanzieller Unterstützung für Familien, bereitzustellen.
    - den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Wasser, sanitären Einrichtungen, Ernährung und Wohnraum zu verbessern.
    - menschenwürdige Arbeit für Eltern und Betreuungspersonen zu fördern, um ihre wirtschaftliche Sicherheit zu stärken. Denn diese ist eng mit der Entwicklung und dem Wohlbefinden der Kinder verbunden.
    Neben nationalen Maßnahmen ist auch globales Engagement erforderlich, um Herausforderungen wie die Schuldenkrise, Konflikte und den Klimawandel durch internationale Zusammenarbeit gezielt anzugehen und Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen.
    „Jetzt ist nicht die Zeit zum Rückzug. Es ist die Zeit, auf den hart erarbeiteten Fortschritten für Kinder aufzubauen, die über die Jahre erzielt wurden“, sagte UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russell. „Regierungen und Unternehmen können dies erreichen, indem sie Investitionen in wichtige Dienstleistungen für Kinder stärken, damit sie gesund und geschützt bleiben und sicheren Zugang zu lebenswichtigen Gütern wie guter Ernährung haben, insbesondere in fragilen und humanitären Kontexten. Investitionen in Kinder machen die Welt gesünder und friedlicher – für alle."[DLF, Tagesschau, UNICEF]

    Frauen-Medienpreis: Kampf für Gleichberechtigung& gegen Diskriminierung

    [18.11.] Zum 24. Mal ist der Juliane Bartel Medienpreis am 18. November in Hannover verliehen worden. Vor rund 300 Gästen würdigte eine mit Fachleuten aus dem Bereich Medien besetzte Jury herausragende Beiträge, die die Diskriminierung von Frauen entlarven und auf amüsante, aber auch ernste und berührende Art den Kampf um Gleichberechtigung thematisieren. [weiterlesen]

    Höchststand bei Wohnungslosen – viele Kinder betroffen

    [18.11.] Deutschlandfunk: Deutschland - Zahl der Wohnungslosen steigt auf Höchststand mit mehr als einer Million Menschen – viele Kinder betroffen
    In Deutschland gab es im vergangenen Jahr mehr als eine Million wohnungslose Menschen – das ist ein Anstieg von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als wohnungslos gilt, wer über keine eigene angemietete Wohnung oder Wohneigentum verfügt. Die Zahl der Obdachlosen, also jenen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, hat sich um rund vier Prozent auf 56.000 erhöht. Das zeigt eine Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. In Berlin teilte sie mit, 2023 seien es noch 928.000 wohnungslose Menschen und 54.000 Obdachlose gewesen.
    Rund drei Viertel (765.000) der wohnungslosen Personen waren den Angaben zufolge Erwachsene. Davon waren 61 Prozent männlich (465.000) und 39 Prozent weiblich (300.000). Rund 264.000 der Wohnungslosen waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie waren in den meisten Fällen mit ihren Eltern in Unterkünften untergebracht.
    Besonders betroffen sind laut Bundesarbeitsgemeinschaft zugewanderte Menschen. 80 Prozent der Wohnungslosen besaßen 2024 keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zu den häufigsten Gründen für Wohnungslosigkeit gehören laut Bundesarbeitsgemeinschaft Miet- und Energieschulden, Konflikte im Wohnumfeld, Trennung oder Scheidung sowie Ortswechsel. Um Obdachlosigkeit zu verhindern ziehen viele, die sich dies noch leisten können, auch auf Campingplätze.
    Laut Fachreferent Paul Neupert unterscheidet sich die Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft von den öffentlichen Zahlen: Das Statistische Bundesamt stützt sich auf die von den Städten und Kommunen gemeldeten ordnungsrechtlich untergebrachten Personen ohne eigenes Dach über dem Kopf. Erst seit 2022 werden auch Geflüchtete erfasst, die von den Behörden in Wohnheimen oder Massenunterkünften untergebracht sind. Wegen des Krieges in der Ukraine gab es deshalb auch von 2022 zu 2023 einen sprunghaften Anstieg um 68 Prozent.
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft erfasst dagegen auch wohnungslose Menschen, die sich beispielsweise selbst in Pensionen und Monteurswohnungen eingemietet haben oder ohne Mietvertrag auf Campingplätzen oder in Gartenanlagen leben. [s.a. Beitrag: Ziel der Regierung: Keine Obdachlosigkeit bis 2030 (Audio)]

    [Video] Instrumente der extremen Rechten& ihre Gefahren - Rechtsextremismus& Misogynie

    [17.11.] In diesem taz Talk geht es um Frauenhass als Brückenideologie und politisches Programm einer transnational vernetzten extremen Rechten und die Leerstellen in Strafverfolgung und Politik. 
    Ein taz Talk mit: 
    - Seda Başay-Yıldız ist Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin u.a. der Familie von Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer des NSU-Netzwerk.
    - Christina Clemm ist Rechtsanwältin, Nebenklagevertreterin in zahlreichen Fällen misogyner Gewalt und Autorin. 
    - Cynthia Miller-Idriss ist Soziologin und u.a. Direktorin des Polarization and Extremism Research and Innovation Lab an der American University, Washington DC und Autorin zahlreicher Standardwerke zur extremen Rechten in den USA. 
    - Heike Kleffner ist Journalistin und Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) und moderiert die Veranstaltung. 
    Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) statt. 
    Zum Video (Youtube), zur Veranstaltungsankündigung: https://taz.de/!vn6125686 Weitere Informationen.

    Modellprojek: Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren

    [17.11.] Neues Modellprojekt in Niedersachsen: Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren
    Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" startet in Niedersachsen ein bundesweit einzigartiges Vorhaben, das Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und anderen Formen von Gewalt im gerichtlichen Verfahren stärkt. Im Rahmen des Modellprojekts begleiten speziell qualifizierte Fachkräfte Betroffene vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie informieren in einfacher und verständlicher Sprache über Abläufe, Rollen und Aufgaben der beteiligten Personen. Sie begleiten Betroffene zu Anhörungen, leisten Hilfeplanung und Netzwerkarbeit mit dem Ziel, weitere Anbieter von Unterstützungsleistungen rechtzeitig zu involvieren. Die emotionale Stabilität der Betroffenen wird gestärkt. Sekundäre Viktimisierung soll vermieden und Selbstbestimmung gefördert werden. 
    Es wäre zu hoffen, dass sich weitere Bundesländer zur Auflegung eines solchen Projekts entschließen würden.

    BuMF-Podcastfolge zu ehrenamtlicher Vormundschaft

    [17.11.] Unter dem Titel "Man kann wirklich was verändern" sprechen Livia Giuliani (Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. -BuMF)  und Jana Lubinova (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer - BafF) in der neuen Podcastfolge des BuMF sprechenüber die ehrenamtliche Vormundschaft. Vormünder und Vormundinnen nehmen eine zentrale Rolle bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter ein. Sie vertreten die jungen Menschen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, gegenüber den Jugendämtern, tragen Sorge für ihre gesundheitliche Versorgung und kümmern sich um den Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe. Häufig vertreten Amtsvormünder*innen in Deutschland zu viele Fälle gleichzeitig. Dadurch entsteht Überlastung, die die Teilhabe von minderjährigen Geflüchteten beeinträchtigen kann. 
    Dieser Podcast wird gefördert durch Mittel des Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF).

    Einsamkeit - ein Thema für die Islamismusprävention?

    [17.11.] Radikalisierungsprävention Islamismus - Einsamkeit – ein Thema für die Islamismusprävention?
    Einsamkeit gilt längst nicht mehr nur als individuelles Problem, sondern hat auch gesamtgesellschaftlich Auswirkungen. Auch in Radikalisierungs- und Distanzierungsprozessen kann Einsamkeit eine entscheidende Rolle spielen. Der Beitrag von Vera Dittmar und Anja Herrmann beleuchtet, wie subjektiv empfundene soziale Leere sowohl als Katalysator für Radikalisierung, als auch als Hürde beim Ausstieg aus extremistischen Milieus wirken kann. Basierend auf aktuellen Forschungsergebnissen und praxisnahen Einblicken aus der Distanzierungsberatung zeigen die Autorinnen, wie Fachkräfte Einsamkeit erkennen und mit welchen Methoden sie die soziale (Wieder-)Anbindung ihrer Klientinnen und Klienten stärken können.

    Internationaler Tag für Toleranz 16.11.

    [16.11.] Der Internationale Tag für Toleranz ist ein weltweiter Aktions- und Gedenktag, der 1995 von der UNESCO ausgerufen wurde. Er wird jährlich am 16. November begangen. Mit diesem Tag will die UNESCO zur Verbreitung der Toleranz als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens beitragen und das Bewusstsein für die Gefahren der Intoleranz schärfen. Die Öffentlichkeit soll für die Gefahren der Intoleranz sensibilisiert und zu einem verstärkten Engagement für Toleranz aufgerufen werden
    Die Grundsatzerklärung der UNESCO definiert den Begriff „Toleranz“ folgendermaßen: „Toleranz ist die Achtung, Akzeptanz und Wertschätzung der reichen Vielfalt der Kulturen unserer Welt, unserer Ausdrucksformen und unserer Art, Mensch zu sein.“ – Artikel 1.1 der UNESCO-Grundsatzerklärung zur Toleranz vom 16. November 1995[
    Toleranz bedeutet demnach „Harmonie in der Verschiedenheit“ in moralischer, politischer und rechtlicher Hinsicht. Sie sei notwendig für den Frieden und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen und Staaten müssten Toleranz üben. Dabei gehe es nicht um Nachsicht, sondern um ein aktives Eintreten für Menschenrechte, Pluralismus, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
    Auf staatlicher Ebene fordert die Grundsatzerklärung unter anderem eine gerechte und unparteiische Gesetzgebung und Rechtsprechung. Jeder Mensch habe das Recht auf wirtschaftliche, soziale und politische Teilhabe. Die Erklärung warnt vor der Gefahr, dass Ausgrenzung und Marginalisierung zu Frustration, Feindseligkeit und Fanatismus führen könnten.
    In sozialer Hinsicht sei Toleranz heute wichtiger als je zuvor, heißt es in der UNESCO-Erklärung. Sie begründet das mit unter anderem mit der globalisierten Wirtschaft, den großen Wanderungsbewegungen und den Veränderungen sozialer Muster. Da jeder Teil der Welt von Vielfalt geprägt sei, stellten Intoleranz und Unfriede eine globale Bedrohung dar. Um ihr entgegenzuwirken, sei es wichtig, eine Haltung der Offenheit, des gegenseitigen Zuhörens und der Solidarität herauszubilden. Dies solle in Bildungseinrichtungen, Familien und am Arbeitsplatz geschehen. Auch die Kommunikationsmedien könnten einen konstruktiven Beitrag zu einer offenen Diskussion leisten und die Werte der Toleranz verbreiten.
    Die Bildung ist ein weiterer Schwerpunkt der Grundsatzerklärung zur Toleranz. Nach Ansicht der UNESCO ist Bildung das wirksamste Mittel, um Toleranz zu fördern. Sie solle jungen Menschen helfen, die Fähigkeit zu unabhängigem Urteil, kritischem Denken und ethischer Argumentation zu entwickeln. Bildungsprogramme sollten dazu beitragen, Verständnis, Solidarität und Toleranz zu entwickeln. Die Lehrinhalte sollten sich aber auch mit den kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und religiösen Ursachen auseinandersetzen, die zu Ausgrenzung und Gewalt führen können.

    In der Erklärung vom 16. November 1995 verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten, Toleranz und Gewaltfreiheit zu fördern. Dies sollte durch Programme und Einrichtungen in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation geschehen. Ein besonderes Augenmerk galt der Bildung, insbesondere der Lehrerausbildung, der Lehrpläne und den Unterrichtsmaterialien. Das Ziel sei, „fürsorgliche und verantwortungsbewusste Bürger heranzubilden, die anderen Kulturen gegenüber aufgeschlossen sind, den Wert der Freiheit zu schätzen wissen, die Menschenwürde und Unterschiede achten und in der Lage sind, Konflikte zu vermeiden oder sie mit gewaltfreien Mitteln zu lösen“. [Erklärung von Prinzipien der Toleranz, Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Webseite der UNESCO zum Internationalen Tag für Toleranz (mehrsprachig)]

    Fachbeitrag "Neue Wege für schulmüde Jugendliche"

    [12.11.] Regelmäßiges Fernbleiben vom Unterricht hat langfristige Folgen – für schulische Leistungen ebenso wie für den Übergang in Ausbildung und Beruf. 
    Im neuen Fachbeitrag „Neue Wege für schulmüde Jugendliche. Mit Vertrauen und Begleitung Chancen eröffnen und Übergänge positiv gestalten“ gibt Stephanie Warkentin, Projektleiterin im Vorhaben „Schule – ohne mich?!“, Einblicke in zentrale Erkenntnisse eines Workshops zur Beziehungsgestaltung mit schulabwesenden jungen Menschen.  Zum Beitrag auf überaus - der Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

    Regeln zur Handynutzung an Schulen in HH& NI

    [12.11.] Hamburg und Niedersachsen präsentieren Regeln zur Handynutzung an Schulen: Die Handlungsempfehlungen der beiden Bundesländer umfassen eine rechtliche Einordnung der Nutzung digitaler Geräte im Schulkontext, gesundheitliche und entwicklungspsychologische Aspekte, konkrete, altersspezifische, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen nach Schulform und Altersstufen sowie einen „Werkzeugkasten“ mit praxisnahen Materialien – etwa Vorlagen für Schulordnungen, Elternbriefen, Projektideen, Beteiligungsformate und weiterführende Links. →  Zum Beitrag 

    Rückblick: Fachtag „Neurodivergenz – von der Geburt bis ins Arbeitsleben“

    [11.11.] Paritätisches Bildungswerk Bremen e.V.: Fachtag „Neurodivergenz – von der Geburt bis ins Arbeitsleben“
    Über 100 Fachkräfte aus Pädagogik, Sozialarbeit und Gesundheitswesen kamen am 11. November 2025 zu uns ins PBW, um sich beim Fachtag „Neurodivergenz – von der Geburt bis ins Arbeitsleben“ auszutauschen, weiterzubilden und zu vernetzen. Der große Zulauf machte deutlich, wie sehr das Thema bewegt – und wie groß der Wunsch ist, Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit besser zu verstehen und zu begleiten.

    „Verschiedenheit ist keine Störung, sondern eine Ressource“: Eröffnet wurde der Fachtag von PBW-Vorständin Frauke Felix, die in ihrer Begrüßungsrede betonte: „Es gibt ein großes Bedürfnis, tiefer zu verstehen und sich darüber auszutauschen, wie wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer Unterschiedlichkeit gut begleiten und unterstützen können. Uns ist eine Haltung wichtig, die Vielfalt in all ihren Formen anerkennt. Diversität, auch Neurodiversität, möchten wir als Ausdruck menschlicher Vielfalt verstehen und Neurodivergenz nicht als Abweichung oder Defizit, sondern als Teil dieser Vielfalt.“
    Damit setzte sie den Ton für einen Tag, der ganz im Zeichen einer inklusiven und ressourcenorientierten Haltung stand. Im PBW qualifizieren wir pädagogische Fachkräfte für die Arbeit mit Menschen in allen Lebensphasen – von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter. Inklusion, vorurteilsbewusste Bildung und die Anerkennung von Diversität sind zentrale Leitlinien unserer Bildungsarbeit.

    Wissenschaftlicher Input und lebendige Perspektiven: Ein Höhepunkt des Vormittags war der Vortrag von Prof. Dr. habil. André Frank Zimpel (Universität Hamburg), der unter dem Titel „Neurodivergenz – Expertensicht auf verborgene Potentiale und Hindernisse im Lebenslauf“ aktuelle Erkenntnisse aus der Neuro- und Genforschung vorstellte. Er beleuchtete sowohl die Herausforderungen neurodivergenter Menschen – etwa Reizüberflutung oder Überforderung im Alltag – als auch ihre besonderen Stärken.
    Seine Botschaft: „Wir brauchen eine Gesellschaft, die besser vorbereitet ist auf Menschen, die ihre Aufmerksamkeit anders organisieren und die Welt anders wahrnehmen.“
    Zimpel plädierte für ein Umdenken in Bildung und Sozialarbeit: weg vom Defizitblick, hin zu einer Haltung, die individuelle Wahrnehmungs- und Denkweisen als Bereicherung versteht. Dafür brauche es multidisziplinäre Teams und mehr Offenheit im Umgang mit Diagnosen – um Akzeptanz, Selbstbewusstsein und Teilhabe zu fördern.

    Theater, Workshops und Elevator Pitch: Im anschließenden dialogischen Theater wurden Szenen aus dem Leben eines neurodivergenten Menschen inszeniert – von der Frühförderung über die Schulzeit bis ins Berufsleben. Die Teilnehmenden waren eingeladen, Perspektiven zu wechseln und ihre eigenen Erfahrungen einzubringen.
    Am Nachmittag vertieften Workshops und Arbeitsgruppen die Frage, wie Fachkräfte neurodivergente Menschen in den verschiedenen Lebensphasen unterstützend und ressourcenorientiert begleiten können. Die Ergebnisse wurden zum Abschluss in einem Elevator Pitch vorgestellt – kurz, prägnant und praxisnah.

    Fazit: Der Fachtag zeigte eindrucksvoll: Neurodivergenz geht uns alle an. Die Teilnehmenden nahmen neue Impulse, praktische Anregungen und viele Denkanstöße mit – für eine Pädagogik, die Vielfalt als Stärke begreift und Menschen in ihrer Einzigartigkeit unterstützt.

    Siehe auch: [Video] 15.5.25 Radio Bremen buten un binnen | regionalmagazin: Bremer Fachtag Neurodivergenz: Wie unterschiedlich Gehirne sein können
    Ob ADHS, Autismus oder Hochbegabung – beim Fachtag Neurodivergenz treffen sich Betroffene, Angehörige und Experten.

    BIPP-Interview mit Bundesjugendministerin Prien zu Berufsbildung

    [5.11.] Bundesbildungsministerin Karin Prien im Interview mit der Zeitschrift BWP (Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIPP): „Wir wollen, dass Jugendliche frühzeitig ihre Interessen und Talente entdecken“
    Die Bundesregierung will „Bildung von Anfang an entlang der Bildungsbiografie“ betrachten, so nannte es Bundesbildungsministerin Karin Prien im Mai im Bundestag. Im Interview mit der Zeitschrift Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP) erläutert Prien ihre Pläne mit Blick auf die berufliche Bildung.
    Das neu zugeschnittene Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) steht für einen umfassenden Blick auf Bildung im Lebenslauf. Möglichst alle Kinder und Jugendlichen und auch Erwachsene sollen nach dem Willen der Ministerin Karin Prien durch Bildung und Weiterbildung die Chance auf ein gutes Leben erhalten, wie sie der Zeitschrift BWP sagte.
    Angesichts der steigenden Zahl von jungen Erwachsenen, die keinen Berufsabschluss haben, will die Ministerin Jugendliche besser beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Ein Weg dorthin sei es, die berufliche Orientierung an Schulen zu verbessern. „Jede und jeder hat doch etwas, was einem besonders gut liegt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, berufliche Orientierung stärker im Schulalltag zu verankern und diese besser mit außerschulischen Angeboten zu verzahnen“. Dafür will die Ministerin unter anderem Angebote im Rahmen der Initiative Bildungsketten, der auch die Initiative Klischeefrei angehört, weiterentwickeln.

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Jede und jeder hat doch etwas, was einem besonders gut liegt."

    Weitere Themen im Interview sind die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, um Informationen und Unterstützung für Jugendliche besser zu bündeln sowie die Anerkennung von Kompetenzen, die ohne formalen Abschluss oder im Ausland erworben wurden. Die Ministerin verweist hier auf das neue „Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz“. Menschen, die keinen formalen Berufsabschuss haben oder einen ausländischen Abschluss mitbringen, haben auf seiner Basis die Möglichkeit, sich diese Kompetenzen anerkennen zu lassen und als Fachkraft zu arbeiten.
    Prien: "Wir müssen unsere Kräfte bündeln, unsere Verantwortung teilen und voneinander lernen."

    [Video] Vortrag zu der Spirale patriarchaler Gewalt u. nötigen Gegenstrategien

    [5.11.] Stiftung Demokratie Saarland (SDS) in Kooperation mit der FrauenGenderBibliothek Saar. 
    (Aktuelles Vortragsprogramm unter: Vorträge )
    „Alle, wirklich alle Frauen können betroffen sein. Und alle, wirklich alle Männer können Täter sein.“ Die Rechtsanwältin Christina Clemm zeigt, wie allgegenwärtig die Gewalt gegen Frauen ist und was wir verändern müssen – politisch wie privat. Als Strafverteidigerin hat sie hunderte Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt vertreten. Und sie ist wütend, weil in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner umgebracht wird, weil Frauen beim Arzt, in der Arbeit und auf offener Straße Gewalt erleben und niemand etwas dagegen tut. Warum nicht? Ist es Unkenntnis, Hilflosigkeit, Desinteresse? Oder liegt dem Ganzen ein tief verwurzelter Frauenhass zugrunde? 
    Christina Clemm führt in ihrem Vortrag durch die Spirale patriarchaler Gewalt führen und zeigt, was getan werden muss, damit Frauen endlich frei und in Sicherheit leben können. 

    Christina Clemm ist Rechtsanwältin für Straf- und Familienrecht in Berlin. Seit fast dreißig Jahren vertritt sie Opfer geschlechtsspezifischer und rassistisch motivierter Gewalt. 2020 erschien ihr Buch „Akteneinsicht – Geschichten von Frauen und Gewalt“, zuletzt ihre Streitschrift „Gegen Frauenhass“, die für den Preis der Leipziger Buchmesse 2024 nominiert war. 
    Es ist „eine im besten Sinne aktivistische Streitschrift“, sagt Peggy Fiebig (Deutschlandfunk). „Dieses Buch gibt Anlass zum Nachdenken, zum Diskutieren und zum Wütendwerden.“

    Interview in der Reihe "Schulabsentismus begegnen - aber wie?!"

    [4.11.] Drittes Interview in der Reihe "Schulabsentismus begegnen - aber wie?!" erschienen
    Im Projekt „Schule – ohne mich!?“ von IN VIA Deutschland im Netzwerk der BAG KJS ist die Interviewreihe „Schulabsentismus begegnen – aber wie?!“ für die Jugendsozialarbeit News entstanden. Jetzt ist der dritte Beitrag veröffentlicht – ein Interview mit Katrin Dreher (TRIAS-Koordinatorin für die Regionen Herrenberg/Gäu/Schönbuch/Stadt Leonberg und Renningen) von der Waldhaus Jugendhilfe. →  Zum Beitrag

    Zweites Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berlin in NRW

    [3.11.] Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung setzen: Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sollen künftig der Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Bereich deutlich gestärkt und eine Kultur der Wertschätzung gefördert werden. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf vorgelegt und wird ihn mit den Verbänden beraten. Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland Deutschlands, das ein solches Gesetz einführt. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz nur im Stadtstaat Berlin.
    Ziel des Gesetzes ist es, einen klaren und wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, damit Diskriminierung durch staatliche Stellen vermieden wird. Das kann dazu beitragen, das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur zu fördern. Das LADG normiert ein Diskriminierungsverbot etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter. Es knüpft an eine Verletzung Rechtsfolgen, wie etwa Schadensersatz. Auch aus europäischen Richtlinien lässt sich erkennen, dass der Bereich des behördlichen Handelns dem Diskriminierungsschutz zu unterstellen ist.
    Das LADG sieht vor, dass betroffene Personen künftig besser beraten und bei rechtlichen Schritten stärker unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Beschäftigte des Landes mehr Klarheit und Orientierung für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln erhalten. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zu Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit in der öffentlichen Verwaltung.
    Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: „Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können. Wir machen mit dem wichtigen Gesetzesprojekt einen weiteren Schritt gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und nehmen damit eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein. Wir wollen den Schutz jeder und jedes Einzelnen vor diskriminierendem behördlichem Handeln stärken und auch in den Behörden selbst sensibilisieren. Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen müssen selbstverständlich werden. Davon profitieren alle. Das erleichtert Teilhabe und Integration und fördert die gegenseitige Wertschätzung in unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir sind ein Land der Vielfalt. Mit dem LADG stärken wir eine Kultur der Wertschätzung.“
    Beispiele aus dem Alltag zeigen, wie wichtig ein rechtlicher Schutz ist: Wenn jemand bei Anträgen zu persönlichen Angelegenheiten bei Landesbehörden oder einer Bewerbung aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt wird, soll das LADG künftig wirksame Unterstützung bieten. Diskriminierung nimmt in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu. Das zeigen unter anderem die Ergebnisse des Jahresberichts der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW). Laut einer Befragung für den Demokratiebericht 2021 ist eine große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen der Auffassung, dass noch mehr gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus getan werden muss. Diskriminierungserfahrungen wirken sich nicht nur individuell belastend aus, sondern haben auch negative Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur. Mit dem LADG schließt Nordrhein-Westfalen bestehende rechtliche Lücken im Diskriminierungsschutz.
    Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll im Anschluss beim Landtag eingebracht werden. Das LADG soll in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres in Kraft treten. [PM des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW]

    Jungen-&Männerarbeit: von Online-Beratung bis zum Umgang mit toxischen Trends wie Manosphere

    [11/25] Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. - Newsletter Nov. 2025:
    Rückblick BFM-Netzwerktreffen Männerberatung 2025: Digitale Ansätze im Fokus
    Unter dem Titel „Männerberatung im Netz – Neue digitale Wege und Ansätze“ begrüßten Klaus Schwerma und Karsten Kassner aus der BFM-Geschäftsstelle am 11. November 2025 rund 50 Teilnehmende zum Netzwerktreffen Männerberatung. In Frankfurt am Main trafen sich Fachkräfte aus der Jungen-, Männer- und Väterarbeit sowie Vertreter:innen von Vereinen, freien Trägern, Beratungsstellen, Projekten und kommunalen Verwaltungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Online-Beratung für Männer zeitgemäß und geschlechterreflektiert gestaltet werden kann, welche digitalen Formate sich bewähren und welche Rolle Künstliche Intelligenz künftig in der Beratung spielen kann. Rückblick: BFM-Netzwerktreffen Männerberatung 2025

    Rückblick BFM-Fachkräfteworkshop: Nicht nur auf TikTok – wie die Manosphere Krisen junger Männer nutzt
    Wenn Jungen und junge Männer in ihrem Umfeld als männlich wahrgenommen werden wollen, suchen sie Orientierung. Scheinbar einfache Anleitungen dafür gibt es von Influencern in der sogenannten Manosphere. Doch nicht selten verschärfen sich dadurch die ohnehin bestehenden Krisensituationen im Leben junger Männer.
    Über diese und weitere Themen sprachen Tobias Spiegelberg von Detox Identity und BFM-Referent Peter Bienwald auf Einladung des Gleichstellungsbüros in Flensburg. Zunächst am 7. November 2025 beim Vortrag „Jungs* in Krisenzeiten“ und am darauffolgenden Tag beim Multiplikator:innen-Workshop „Tik Toxische Männlichkeit“.
    Wie Inhalte aussehen können, die eine positive Alternative zum „Sigma-Male“ anbieten, wurde während des Multiplikator:innen-Workshops skizziert. Die Teilnehmenden arbeiteten zunächst zur Frage, wie Social-Media-Plattformen funktionieren und welche Männlichkeitsbilder dort vermittelt werden, um später eigene Inhalte zu kreieren. Im Fokus standen emotional verfügbare und empathische Männlichkeitsbilder. Dabei zeigte sich, dass auch Inhalte nachhaltiger Männlichkeit – richtig konzipiert und authentisch vermittelt – die Zielgruppe schnell erreichen können. Rückblick: BFM-Fachkräfteworkshop in Flensburg

    [Audio] TKK-Podcast: Ganz schön unperfekt - Staffel: Mentale Gesundheit

    [11/25] Techniker Krankenkasse: Podcast – Ganz schön unperfekt - Neue Staffel: Mentale Gesundheit
    Louisa Dellert beweist, dass ein Podcast-Gespräch sehr sehr viel offenbaren kann. Sie spricht mit ihren Gästen über Essstörungen, Schönheitseingriffe, Selbstakzeptanz und Polyamorie. In ihrem Video-Podcast räumt sie mit falschen Erwartungen auf und zeigt: Perfektion erwarten wir meist nur von uns selbst – für andere ist sie keinesfalls Voraussetzung für Wertschätzung! Auf YouTube zum Reinhören und Reinschauen. [Jetzt reinschauen]

    KoV JSA bewertet Berufsbildungsbericht 

    [11/25] Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit beleuchtet in einer Stellungnahme zum Berufsbildungsbericht 2025 aktuelle Zahlen im Ausbildungsmarkt und fordert den Ausbau sozialpädagogischer Coaching-Angebote, eine wirksame Ausbildungsgarantie sowie den Umbau zu einem qualitativ hochwertigen Übergangssystem. → Zum Beitrag

    Fachartikel zum Startchancen-Programm

    [11/25] Für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit analysieren Julia Schad-Heim (IN VIA Deutschland) und Claudia Seibold (BAG EJSA) die Ergebnisse einer Umfrage zum Start des Schuljahres 2025/26. Trotz großem Engagement der Jugendsozialarbeit führen einige Hürden zu Frust und Enttäuschungen bei der Umsetzung des Startchancen-Programms. 
    Die Umfrageergebnisse zeigen, dass im Startchancen-Programm eine wertvolle Chance liegt, mit zusätzlichen Ressourcen gezielt sozialpädagogische Begleitung und präventive Angebote an und mit den Schulen auszubauen, gleichzeitig belegen sie erhebliche Umsetzungshindernisse. Die Grundidee des Startchancen-Programms wird in der Praxis getragen und, wo möglich, mit großem Engagement umgesetzt. Nun gilt es, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass dieser Gestaltungswille nachhaltig Früchte trägt, damit die jungen Menschen tatsächlich bessere Startchancen erhalten.
    Die langjährigen Erfahrungen und die hohe Fachlichkeit von Jugend- und Schulsozialarbeit an den Startchancen-Schulen müssen besser genutzt, Doppelstrukturen vermieden und die Praxisexpertise stärker in die Programmgestaltung einbezogen werden.
    Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wird die weitere Programmumsetzung bundesweit begleiten. Er wird dafür mit Akteuren der Jugendsozialarbeit in den Bundesländern im Dialog bleiben, den Informationstransfer unterstützen, die Anliegen und Erfahrungen von Fachkräften und Trägern bündeln und in den Austausch mit den Programmbeteiligten auf Bundesebene treten. Erste Kommunikationsformate werden derzeit z.B. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung etabliert. Hier setzt er sich für eine stärkere Anerkennung und Einbindung der Jugendsozialarbeit in die konzeptionelle Weiterentwicklung ein, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Programmumsetzung zu unterstützen.
    Der weitere Erfolg des Startchancen-Programms hängt maßgeblich davon ab, wie schnell und verlässlich die genannten Hürden abgebaut werden und wie es mit vereinten Kräften gelingt, eine systematische Zusammenarbeit zu etablieren.→ Zum gesamten Beitrag auf jugendsozialarbeit.de

    [Audio] Podcast über Hass im Netz

    [11/25] Podcast „HASSTA LA VISTA, BABY“: Host Miriam Davoudvandi spricht mit Interviewpartner*innen über Hass im Netz, Doxxing und Shitstorms – und darüber, wie sie trotz massiver Anfeindungen Haltung bewahren.
    Die Gespräche zeigen eindrücklich, wie Betroffene digitale Gewalt erleben und welche Strategien ihnen helfen, sich zu schützen und sichtbar zu bleiben.
    Begleitet wird die neue Staffel von aktuelle Erkenntnissen aus der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“, die verdeutlicht, wie stark digitale Angriffe den öffentlichen Diskurs beeinflussen und zum Rückzug Betroffener führen können. 
    Der Podcast wird gefördert vom BMBFSFJ im Rahmen des Programms “Demokratie Leben!", der Robert-Bosch-Stiftung und der Deutschen Postcode Lotterie.

    Junge geflüchtete Frauen im JMD Lübeck: Mit Mut& Willen in ein besseres Leben

    [11/25] Krieg, Vertreibung, Gewalt oder Armut – viele Menschen müssen ihr Zuhause verlassen, um eine neue Chance zu bekommen. Der erste Schritt in ein neues Leben ist dabei oft der schwerste. So war es auch bei Selam Kebrom und Joudi Alhasan: Selam Kebrom floh mit 12 Jahren allein aus einem Leben voller Gewalt in Eritrea. Joudi Alhasan wurde von ihrer Familie vor dem Kriegsgeschehen in Syrien in Sicherheit gebracht. Mittlerweile sind die beiden jungen Frauen gut in ihrer neuen Heimat Lübeck angekommen. Begleitet wurden sie dabei durch Serap Berrakkarasu vom Jugendmigrationsdienst in Lübeck. Sie leistete Zuspruch, Unterstützung und machte sie stark für ihr neues Leben. [zum Artikel]

    Der JMD Lübeck ist in der Trägerschaft der Gemeindediakonie Lübeck gGmbH. Drei Mitarbeitende helfen rund 500 Migrant*innen jährlich, unterstützt von Ehrenamtlichen und Honorarkräften als ergänzende schulische und sprachliche Hilfen sowie Sprachpartner*innen. Finanziert vom Bundesjugendministerium sowie aus Eigenmitteln, berät und begleitet der JMD Lübeck Migrant*innen im Alter von 12 bis 27 Jahren als Anlaufstelle und Fachdienst. 

    [Audio] JIK-Podcast: Zusammenleben in unserer postmigrantischen Gesellschaft

    [11/25] Sprechstoff – Podcast der  Jungen Islam Konferenz (JIK) Medienakademie. In diesem Podcast sprechen wir über Zusammenhalt und die Zukunft unseres Zusammenlebens in der postmigrantischen Gesellschaft in Deutschland – darüber, wie Communities Identität stärken, welche Räume wir uns erobern sollten, ob der Zusammenhalt in früheren Generationen womöglich größer war und was wir für heute daraus lernen können. Wir sprechen über das Aufwachsen zwischen verschiedenen Kulturen und Religionen, über Mut, Selbstbestimmung, Trauer und darüber, warum sich auch Migras rechtspopulistischen Bewegungen zuwenden. Neue, junge, postmigrantische Perspektiven hören –  bei Sprechstoff!

    Dieser Podcast ist entstanden im Rahmen der Medienakademie der Jungen Islam Konferenz, einem Mentoring-Projekt des Programmbereichs Young Postmigrant Alliances bei der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa. 
    Das Projekt Medienakademie 2025 wird über die Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa im Kompetenzverbund Zukunft D im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

    Menschenrechtsinstitut: Oft unerkannt: KiJu als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland

    [15.10.] In Deutschland werden täglich Kinder und Jugendliche Opfer von Ausbeutung – sei es im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen, kriminellen Aktivitäten, Bettelei oder Arbeit. Ein Großteil von ihnen bleibt unentdeckt und ohne Unterstützung. Zu diesem Schluss kommt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie. → Zur Pressemitteilung

    [Der Europäische Tag gegen Menschenhandel ist am 18. Oktober. Er soll auf das Verbrechen aufmerksam machen, Opfer schützen und Täter konsequent bestrafen. Es gibt auch den Internationalen Tag gegen Menschenhandel, der am 30. Juli stattfindet.]

    Zwei Drittel der Schutzsuchenden sind Frauen u. Minderjährige

    [10/25] Mediendienst Integration: 97.300 Menschen haben zwischen Januar und Oktober 205 zum ersten Mal einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Anders als oft angenommen, machen Frauen und Kinder dabei einen großen Teil der Asylsuchenden aus. Rund 65 Prozent aller Asylbewerber*innen, die in diesem Zeitraum zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt haben, waren Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (63.210 Personen). Damit kommen nach einer Phase, in der Schutzsuchende überwiegend männlich waren, aktuell mehr Frauen und Kinder nach Deutschland. 
    - Frauen: Insgesamt waren unter den Asylbewerber*innen zwischen Januar und Oktober 2025 rund 40 Prozent Mädchen und Frauen. Der Frauenanteil ist je nach Altersgruppe unterschiedlich hoch: Am geringsten ist der Frauenanteil unter den Jugendlichen (22 Prozent der 16- bis 18-Jährigen). Unter älteren Menschen (über 55 Jahre) sind es etwa gleich viele Männer wie Frauen. In der Altersgruppe über 60 Jahre ist der Frauenanteil höher.
    - Minderjährige und junge Erwachsene: Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 73 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und September 2025 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 45 Prozent der Asylbewerber*innen aus.
    Es gibt verschiedene Gründe, weshalb unter den Geflüchteten mehr Männer als Frauen und Kinder sind. Der Hauptgrund ist, dass die Reise sehr gefährlich ist, wie zahlreiche Studien festgestellt haben. Viele Familien entscheiden sich außerdem bewusst dafür, sich zu trennen, um die Erfolgschancen eines männlichen Mitglieds zu erhöhen – und später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen.

    [Audio] Podcast zu Sport, Rassismus, Rechtsextremismus, Frauenfeindlichkeit

    [10/25] Deutsche Sportjugend: dsj: Neue Podcastfolgen „Tauziehen – Politik und Sport“ (Okt./Sept.)
    Der Podcast Tauziehen – Politik und Sport von Nina Reip und Nico Mikulic meldet sich mit zwei neuen Folgen zurück. In der Episode „Aktuelle Stunde – Von frauenfeindlichen Dildos, rechtem Kampfsport, Rassismus und Glauben“ sprechen die beiden über Themen, die sie über den Sommer bewegt haben – von Rassismus im Fußball über Frauenfeindlichkeit und Dildowürfe bis hin zu autoritären Tendenzen im Kampfsport. Eine Folge voller aktueller Schlaglichter, persönlicher Eindrücke und kritischer Analysen – gewohnt pointiert und mit vielen Impulsen für die Praxis im organisierten Sport. 
    In der zweiten neuen Folge „Sport und Rechtsextremismus“ steht die gleichnamige Studie des Autors und Extremismusforschers Robert Claus im Mittelpunkt. Gemeinsam mit ihm diskutieren Nina und Nico über rechtsextreme Strukturen im Sport, Gefährdungslagen in einzelnen Sportarten und konkrete Handlungsmöglichkeiten für Vereine und Verbände. Eine informative und praxisnahe Folge, die Hintergründe beleuchtet und zu weiterer Auseinandersetzung anregt.

    Kooperationsverbund Rechtsextremismusprävention neu zusammengesetzt

    [10/25] Der Kooperationsverbund Rechtsextremismusprävention (KompRex) startet in neuer Zusammensetzung in die aktuelle Förderperiode. Ziel des Verbundes ist es, auf Entwicklungen im Rechtsextremismus zu reagieren, bundesweite Präventionsangebote weiterzuentwickeln, Wissen zu bündeln sowie Projektpartner:innen zu qualifizieren und zu vernetzen. Dem Verbund gehören neben Gesicht Zeigen! die Amadeu Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, Cultures Interactive e. V., das LidiceHaus Bremen sowie die Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus (FaTRex) an.
    Fünf der Träger hatten bereits in der vergangenen Förderperiode erfolgreich zusammengearbeitet. Neu hinzugekommen ist nun die Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus (FaTRex) in Trägerschaft des Bundes der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e. V.
    Damit wird eine zentrale Lücke geschlossen: Die Ülkücü-Bewegung („Graue Wölfe“) zählt zu den einflussreichsten rechtsextremen Bewegungen mit Ursprung in der Türkei und richtet sich insbesondere gegen minorisierte Gruppen wie Kurd:innen, Armenier:innen, Alevit:innen, Jüdinnen und Juden sowie queere Menschen. Mit ihrer langjährigen Expertise stärkt FaTRex die Fachkompetenz des Verbundes erheblich.
    Der Kooperationsverbund lädt dazu ein, sich zu informieren, zu vernetzen und sich gemeinsam für eine wehrhafte Demokratie einzusetzen. KompRex wird im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert [s.a. IDA e. V.-Newsletter 10/25, Seite 13]

    Hohes Beratungsaufkommen zu antisemitischer Gewalt u. Diskriminierung

    [10/25] OFEK e.V. Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung, 2020-25: Anhaltend hohes Beratungsaufkommen zu antisemitischer Gewalt und Diskriminierung – großer Bedarf an institutioneller Fachberatung
    Auch zwei Jahre nach dem 7. Oktober 2023 bleibt das Beratungsaufkommen bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung auf einem konstant hohen Niveau. Wie OFEK e. V. mitteilte, verzeichnete der Beratungsstellenverbund zwischen Oktober 2024 und September 2025 eine vierstellige Zahl an Beratungsfällen. Die aktuelle Statistik wurde Ende Oktober veröffentlicht und ist online abrufbar. 
    Während das erste Jahr nach den Massakern rund um den 7. Oktober mit 1.858 Fällen einen historischen Höchststand erreichte, zeigt das zweite Jahr mit 1.108 Fällen zwar einen Rückgang, liegt jedoch weiterhin deutlich über dem Durchschnitt. Damit hat sich die Zahl der Beratungsfälle gegenüber dem letzten vollständigen Berichtsjahr vor dem 7. Oktober (369 Fälle) nahezu verdreifacht – ein Hinweis auf den anhaltend hohen Bedarf an spezialisierter Unterstützung und fachlicher Begleitung.
    Seit Oktober 2023 dokumentierte OFEK insgesamt 905 Beratungsfälle zu antisemitischen Vorfällen und Straftaten. In 378 Fällen berichteten Betroffene, mehrfach angegriffen oder diskriminiert worden zu sein. In weiteren 163 Fällen suchten Ratsuchende aufgrund erheblicher psychosozialer Belastungen Unterstützung – etwa aufgrund von Zukunftsängsten, Sorgen um Angehörige oder dem Gefühl von Isolation und Ausgrenzung.
    Deutlich angestiegen ist auch der Bedarf an institutioneller Beratung – insbesondere an Schulen, Hochschulen sowie im Kunst- und Kulturbereich. In den vergangenen zwölf Monaten nahm OFEK 103 Fälle im schulischen Kontext, 90 Fälle an Hochschulen und Universitäten sowie 81 Fälle im Kunst- und Kulturbereich auf. [Weiterführende Informationen]

    Studie: Ausländ. Tatverdächtige in Medien überrepräsentiert

    [17.10.] Expertise des Mediendienstes Integration: Ausländische Tatverdächtige in Medien überrepräsentiert
    Eine neue Expertise des Journalismusprofessors Thomas Hestermann zeigt, dass ausländische Tatverdächtige in der Berichterstattung deutscher Leitmedien deutlich überrepräsentiert sind. Für den Mediendienst Integration wertete Hestermann Daten aus dem Jahr 2025 aus.
    Demnach beziehen sich 94,6 Prozent der TV-Berichte über Gewaltkriminalität, in denen die Herkunft der Verdächtigen genannt wird, auf Ausländer – obwohl laut Polizeilicher Kriminalstatistik der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei 34,3 Prozent liegt. Auch Printmedien berichten über Gewaltkriminalität überdurchschnittlich häufig mit Fokus auf ausländische Verdächtige. Die Verzerrung fällt 2025 stärker aus als in allen bisherigen Erhebungen. Besonders ausgeprägt ist sie bei Tatverdächtigen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern.

    Rechtssicherheit für gemeinnützige Jugendverbände u. -ringe

    [17.9.] Rechtssicherheit für gemeinnützige Jugendverbände und -ringe 
    Der Hauptausschuss des Bundesjugendrings hat am 17. September 2025 die Position „Rechtssicherheit für gemeinnützige Jugendverbände und -ringe“ beschlossen. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse vertreten gemäß § 12 SGB VIII die Interessen junger Menschen und machen deren Anliegen sichtbar. Obwohl dieses Mandat gesetzlich verankert ist, steht die politische Interessenvertretung in einem Spannungsverhältnis zu den teils unklaren Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts.
    Insbesondere die Frage, in welchem Umfang politische Betätigung mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist, bleibt bislang unscharf geregelt und führt in der Praxis zu rechtlicher Unsicherheit. Der Bundesjugendring betont, dass eine klare und rechtssichere Grundlage notwendig ist, um eine wirksame politische Interessenvertretung junger Menschen zu gewährleisten.

    Rechtsextremismus u. gewaltorientierter Online-Communitys

    [17.9.] CeMAS – Center für Monitoring, Analyse und Strategie gGmbH: 
    Das Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CEMAS) beobachtet seit Monaten eine bedenkliche Entwicklung im Bereich des Rechtsextremismus und gewaltorientierter Online-Communitys: den sogenannten „Nihilistic Violent Extremism“ (NVE). Jüngst machte die Festnahme eines 20-Jährigen in Hamburg, der online als „White Tiger“ auftrat, Schlagzeilen. Der Fall verdeutlicht, wie ernst das Gefährdungspotenzial dieser neuen Extremismusform auch in Deutschland ist NVE beschreibt ein loses Netzwerk sehr junger Täter:innen, das von einer radikalen Ablehnung der Gesellschaft und des Lebens an sich geprägt ist. Gewalt wird dabei nicht ideologisch begründet, sondern als Selbstzweck ausgeübt – häufig gegen besonders verletzliche Gruppen wie Kinder und Jugendliche, bis hin zur Planung schwerer Gewalttaten und Terroranschläge. Anerkennung erfolgt innerhalb abgeschotteter Online-Communitys.
    Rechtsextreme Ideologie spielt innerhalb des Netzwerks eine Rolle, steht jedoch nicht immer im Zentrum der Motivation. Im Bereich des „nihilistischen Akzelerationismus“ überschneiden sich jedoch rechtsterroristische Narrative und Strategien mit NVE-Strukturen, sodass die Grenzen zum Rechtsterrorismus zunehmend verschwimmen. 
    Für Forschung und Prävention stellt dies eine besondere Herausforderung dar: In welchen gewaltorientierten Online-Milieus ergeben sich reale Anknüpfungspunkte für Ideologien, die terroristisches Gefahrenpotenzial entfalten können? - Eine ausführliche Einordnung liefert Researcher Thilo Manemann im Blogbeitrag „Nihilistic Violent Extremism: Wenn das Ziel Zerstörung ist“.

    Rückblick: Neurodiversität aus weibl. Perspektive – Wissenschaft trifft Praxis der JSA

    [3.7.] Rückblick: Neurodiversität aus weiblicher Perspektive – Wissenschaft trifft Praxis der Jugendsozialarbeit [Auszüge; zum gesamten Bericht mit Präsentationen]
    Die Online-Veranstaltung „Kacheltalk: Neurodiversität aus weiblicher Perspektive – Wissenschaft trifft Praxis der Jugendsozialarbeit“ am 3. Juli 2025 widmete sich dem bislang vernachlässigten Thema Neurodiversität bei Mädchen*, jungen Frauen* und queeren Jugendlichen im Kontext von Jugendsozialarbeit. Ziel war es, Impulse für eine differenziertere, geschlechtersensible und inklusionsorientierte Praxis zu geben und intersektionale Perspektiven stärker zu verankern. Daher lag der Fokus der Veranstaltung auf der Frage, wie Jugendsozialarbeit gendersensibel und bedarfsgerecht auf neurodivergente Mädchen* und junge Frauen* eingehen kann wie auch die Bedarfe und Herausforderungen neurodiverser weiblicher* Fachkräfte gesehen und berücksichtigt werden können.
    - Christine Schubart (YES Innovation & Research e.V.) stellte zentrale Erkenntnisse aus dem europäischen Projekt „NeuroDiversity from a Female Perspective“ (2024-27) vor – Ihr Fokus liegt auf strukturellen Barrieren, intersektionalen Herausforderungen und ersten Empfehlungen für die Praxis.
    - Maria Peixoto (Teamleitung Trebe Café Düsseldorf) berichtete aus der täglichen Arbeit mit jungen, teils traumatisierten und neurodivergenten Frauen* – konkret, authentisch und mit Blick auf notwendige strukturelle Veränderungen in den Angeboten.
    - Vera Mayr (BAG EJSA, jmd digital-hub) teilte ihre Erfahrungen als Fachkraft mit ADHS – persönlich und professionell zugleich – und eröffnet damit eine zusätzliche Perspektive auf neurodiverse Fachrealitäten in der Jugendsozialarbeit.

    Der abschließende offene Austausch mit Teilnehmenden zeigte: Viele Fachkräfte, Eltern und Betroffene erleben sowohl im Bildungssystem als auch in medizinischen Strukturen erhebliche Hürden im Umgang mit Neurodiversität – insbesondere mit Blick auf Mädchen* und junge Frauen*. Die Diskussionen umfassten u. a.:
    - Mangel an frühzeitiger und geschlechtersensibler Diagnostik
    - Stigmatisierung durch medizinische oder schulische Institutionen
    - Hindernisse beim Zugang zu adäquaten Therapien oder Förderangeboten
    - Mangel an Daten zur Betroffenheit von FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, Inter* Personen, Nicht-binäre Personen, Trans* Personen und Agender Personen) im neurodiversen Spektrum.

    Thematisiert wurden auch die Begriffe „Masking“ (das bewusste oder unbewusste Verbergen neurodivergenter Verhaltensweisen) und „Meltdown“ (starker Überlastungsausbruch), die in pädagogischen Settings oft missverstanden und fälschlich als willentliches Fehlverhalten interpretiert werden. Hier brauche es Wissen, Prävention und sensible Reaktion statt Bestrafung oder Normierung.

    Am Ende der Veranstaltung waren sich die Teilnehmenden einig mit Blick auf die Bedeutung individueller Unterstützungsstrategien, einer systemisch-intersektionalen Sichtweise und der Entwicklung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen unter aktiver Beteiligung neurodivergenter Menschen. 
    Das EU-Projekt „NeuroDiversity from a Female Perspective“ sowie der Kacheltalk wurden als wichtige Auftakte bewertet – für das weitere Sammeln und Zusammentragen von Daten und Erfahrungswerten, für Vernetzung, weitere Veranstaltungen und letztlich auch eine stärkere strukturelle Verankerung des Themas Neurodiversität in der Jugendsozialarbeit.

    Doku: Fachtag: Istanbul-Konvention inklusiv umsetzen: Behinderung& geschlechtsspezifische Gewalt

    [23.5.] Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention/ Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main: Dokumentation „Istanbul Konvention Inklusiv“
    Wie kann Gewaltschutz und Gewaltprävention inklusiv und für alle umgesetzt werden? An dem Fachtag "Istanbul-Konvention inklusiv umsetzen: Behinderung und Geschlechtsspezifische Gewalt" am 23.05.2025 beleuchteten Expert:innen aus ganz Deutschland die Themen Gewalt gegen behinderte Frauen, Gewalt in Einrichtungen, inklusive Beratung und Schutz von Betroffenen sowie Gewaltprävention. Außerdem wurden praktische Erfahrungen in der Kooperation zwischen Behindertenhilfe, Selbstvertretung und Gewaltschutzinstitutionen vorgestellt und diskutiert. 
    Die Dokumentation kann im Frauenreferat per Mail an info.istanbulkonvention@stadt-frankfurt.de bestellt werden und es gibt sie digital auf der Webseite des Frauenreferats hier.

     

    bpb-Essay: Streitpunkt Queer

    [16.5.] Bundeszentrale für politische Bildung: Essay: Streitpunkt Queer 
    Nicht nur im globalen Kulturkampf sorgt das Konzept der Queerness für Aufruhr – auch feministische Bewegungen streiten seit Jahrzehnten darüber. So mancher feministische Ansatz verkennt dabei die Theorien, auf die er sich bezieht.
    Droht in den USA – und von dort vielleicht in die westlichen Gesellschaften hinüberschwappend – nach „linkem Gesinnungsterror“ um Geschlecht und Sexualität nun die Cancelei aller Errungenschaften der Geschlechtertheorie „von rechts“? Oder handelt es sich um die notwendige Zensur einer schon längst aus den Fugen geratenen Ideologie? Diese Fragen sind derzeit noch nicht abschließend zu beantworten ist, doch so viel ist klar: Schon länger tobt in den USA, wie auch in westlichen Gesellschaften insgesamt, der Kulturkampf um Geschlecht und sexuelle Identität, zwei inzwischen weit auslegbare Begriffe, an die sich kollektive Ängste vor Verlust der nationalen Identität, der Hegemonie des Westens, oder traditioneller Familienstrukturen koppeln – und dies umso mehr vor dem Hintergrund der Radikalisierung von Individualitäten im digitalen Zeitalter. Heute findet die Auslegung des Geschlechtsbegriffs nicht nur im Hinblick auf nicht-heteronormative Sexualitäten, Frauenrechte oder alternative Lebensmodelle statt, sondern zugespitzt auf Transgender und Queerness als legitime identitäre Kategorien.
    Die gegenwärtige Debatte ist erhitzt und aggressiv […]

    [Audio] Podcast über mutige Frauen: „Raum für Mut“

    „Raum für Mut“ – der Podcast über mutige Frauen: Filmregisseurin und Fotografin Sofia Samoylova trifft inspirierende Frauen aus unterschiedlichen Lebensbereichen: eine Stuntfrau, eine Hebamme, eine Ex-Bankmanagerin, die Schauspielerin wurde, und andere spannende Persönlichkeiten. Jede Episode erzählt von kleinen Schritten, großen Veränderungen und den Momenten, in denen Mut spürbar wird. Seit dem 28. November erscheint alle zwei Wochen freitags eine neue Folge – überall, wo es Podcasts gibt. Begleitend gibt es eine Online-Fotoausstellung. Gefördert vom Frauenreferat der Stadt FF(M). [Weitere Infos]

    Antifeminismus-begegnen-Mediathek: Fokus auf Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

    Antifeminismus-begegnen-Mediathek: Schwerpunkt zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
    Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11. hat die Mediathek einen neuen Themenschwerpunkt gesetzt in Kooperation mit der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF). Er trägt den Titel "Geschlechtsspezifische Gewalt und der Einfluss antifeministischer Väterrechtler". Die Texte und Beiträge zeigen, wie geschlechtsspezifische Gewalt in patriarchalen Strukturen verankert ist, warum Frauen sowie trans*, inter* und nicht-binäre Personen besonders betroffen sind und welche Rolle antifeministische Akteure spielen. Betrachtet werden beispielsweise die Verbreitung pseudowissenschaftlicher Konzepte, die sich bereits vielfach auf Sorgerechts- und Umgangsverfahren auswirken. Dahinter stehen oft selbst ernannte Väterrechtler.
    Beleuchtet werden aktuelle menschenrechtliche Rahmenbedingungen wie die Istanbul-Konvention, politische Entwicklungen werden eingeordnet und es wird aufgezeigt, warum marginalisierte Personen trotz rechtlicher Vorgaben oft unzureichend geschützt sind. Gleichzeitig werden solidarische Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, die Betroffene stärken.

    [Video] Arte: Dokus zu Depressionen& Essstörungen

    [2024] Männer und Depression: Das stumme Leiden: In Europa werden Frauen doppelt so häufig wegen Depressionen behandelt wie Männer. Nach neuestem Wissensstand sind aber wesentlich mehr Männer betroffen. Die Dokumentation zeigt, warum "männliche Depressionen" oft unentdeckt bleiben, beleuchtet aktuelle Erkenntnisse zur Diagnostik und Behandlung sowie Möglichkeiten, das mitunter tödlich endende Schweigen der Männer zu durchbrechen.
    Regie: Ole Neugebauer, Land: Deutschland, Jahr: 2024. Zur Dokumentation und weiteren Inforamtionen: hier.

    Psycho - Ich und Essstörung: Es ist die tödlichste psychische Krankheit. In Form von Magersucht, Bulimie und unkontrollierten Essanfällen sind vor allem junge Menschen betroffen. Durch rigide Überwachung der Nahrungsaufnahme wollen sie Kontrolle über ihr Leben bekommen. Der Leidensdruck ist enorm und die Betroffenen meist vollkommen hilflos: Was tun gegen solch lebensfeindliches Verhalten? Menschen, die es durchlebt haben, und solche, die dabei helfen, es zu überwinden, erzählen von ihren Erfahrungen. 
    Regie: Hai Hsin Lu, Claudia Euen. Land: Deutschland/ Frankreich. Jahr: 2024. Zur Doku: hier

    8. Stellenanzeigen

    Essen: Fachstelle Gender & Diversität NRW: Referent*in Öffentlichkeitsarbeit (Elternzeitvertretung)

    Die FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW sucht als Elternzeitvertretung ab dem 01.02.2026 befristet bis zum 01.08.2027 eine*n Referent*in Öffentlichkeitsarbeit x/w/d/m
    Arbeitszeit: (50 %) rd. 20 Stunden/Woche. Vergütung in Anlehnung an TV-L (NRW) 10.
    Zum 01.02.2026 suchen wir als Elternzeitvertretung befristet bis zum 01.08.2027 eine*n Referent*in für digitale Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Stellenumfang von 50 %. Mit Ihrer Arbeit fördern Sie die Sensibilisierung und das Verständnis der Themen der FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW in der Öffentlichkeit. Außerdem tragen Sie zum Verständnis und zur Identifikation mit den Werten und der Positionierung der FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW bei.
    Alle Infos zur Stelle gibt's hier. Bewerbung per E-Mail bis zum 02.01.2026 an das Leitungsteam der FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, Nicola Tofaute und Susanne Löhndorf, Mail: sabine.blumenthal@gender-nrw.de.
    Adresse und Dienstsitz: FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, Limbecker Platz 7, 45127 Essen.

     

    FF(M): Frauen helfen Frauen e.V.: (Sozial-)Pädagog*/arbeiter*/Erziehungswissenschaftler*in

    Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt sucht von 01.02.2026 bis 31.08.2027 eine Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in / Pädagog*in / Erziehungswissenschaftler*in (B.A./Master/Dipl.) als Elternzeitvertretung. 
    Bewerbungen sind zu richten an: Frauen helfen Frauen e.V., z. Hd. Frau Jung/Frau Engelbrecht, Postfach 560235, 60407 Frankfurt, E-Mail: info@frauenhaus-ffm.de. [Zur Stellenausschreibung]

    FF(M): VAIA (Unterstützung gewaltbetroffener Frauen*): Fundraiserin*

    VAIA! gGmbH – Selbstbestimmt leben sucht zur Teamverstärkung ab sofort: eine engagierte Fundraiserin* (40 Prozent). 
    Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf, Motivationsschreiben im PDF-Format nimmt
    per E-Mail Anne Kleiner, a.kleiner@vaia-maedchenhaus.de entgegen. [Zur Stellenausschreibung]

    Kaiserslautern& Harburg: Gleichstellungsbeauftragte

    Die Stadt Kaiserslautern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt sowohl die Aufgaben nach § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung als auch nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetzt (HGLG) wahr. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Bewerbungen (ausschließlich online) sind bis zum 11.12.2025 möglich. Weitere Informationen: Stadt Kaiserslautern.

    Der Landkreis Harburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung der Personalauswahlverfahren. Die Vergütung erfolgt nach EG 9b TVöD. Bewerbungen sind bis zum 11.12.2025 möglich. Zur Ausschreibung: Landkreis Harburg.

    Köln: LAG JSA: Referent*in KiJugendschutz, Schutzkonzepte, Prävention sex. Gewalt

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW) ist der Zusammenschluss der landeszentralen Trägergruppen im Handlungsfeld Jugendsozialarbeit. Zentrale Aufgabe der LAG JSA NRW ist es, die Rahmenbedingungen für eine gesellschaftliche Integration benachteiligter junger Menschen zu verbessern. Die LAG JSA NRW trägt, gemeinsam mit den regionalen Trägern, dazu bei, dass diese jungen Menschen einen Zugang zu allen für die Entwicklung der Persönlichkeit erforderlichen Lebensbereichen erhalten.
    Für die fachliche Unterstützung und Qualifizierung der Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit in NRW zu den Themen Kinder- und Jugendschutz, Schutzkonzepte und Prävention (sexualisierter) Gewalt sucht die LAG JSA NRW ab sofort eine*n Referent*in (m / w / d) als Nachbesetzung mit 75% Beschäftigungsumfang(derzeit 29,25 Std.), KAVO Stufe 11, zunächst befristet auf 2 Jahre (mit der Option der Entfristung).  8Weitere Informationen]

    Stuttgart: bwlv: Sozialpädagogin mit therapeutischer Zusatzqualifikation

    Der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv) sucht Verstärkung: Sozialpädagogin mit therapeutischer Zusatzqualifikation für traumapädagogische Mädchenwohngruppe JELLA II 
    JELLA ist eine stationäre Einrichtung der Erziehungshilfe in Stuttgart und bietet ein differenziertes Hilfeangebot für Mädchen und junge Frauen mit einer Suchtthematik und Traumafolgestörungen. Wir begleiten Mädchen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben auf der Grundlage einer Synthese von Alltagsgestaltung, (Sucht)Therapie und Traumapädagogik an 365 Tagen im Jahr. Wir suchen zur Verstärkung der Fachfrauenteams der Traumapädagogischen Mädchenwohngruppe JELLA II eine Sozialpädagogin oder mit vergleichbarer Qualifikation mit abgeschlossener therapeutischen Weiterbildung. Der Stellenumfang beträgt 75-80%. Die Stelle ist unbefristet. [weiterlesen]

    Impressum

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
    Wagenburgstraße 26-28
    70184 Stuttgart

    Tel.: 0711/16489-0
    Email: mail@bagejsa.de

    Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
    Christiane Weidner
    Tel.: 030 28395314

    Value Added Tax Identification Number
    DE314816160

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