BAG EJSA Newsletter

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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2026/V BAG EJSA Gender_News_(Okt.)

Editorial

Liebe Leser*innen,

die fünfte Ausgabe der Gender_News in 2026 greift aktuelle politische Entwicklungen auf, die entscheidend für Unterstützung, Teilhabe und Schutz junger Menschen sind. 
Im Fokus stehen u.a. politische Entwicklungen mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027, die geplante Kinder- und Jugendhilfestrukturreform (1. KJHSRG), den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt sowie neue Gesetzesvorhaben zum Schutz vor häuslicher Gewalt (auch insbesondere mit Blick auf Kindesrechte) und vor s.g. K.-o.-Tropfen sowie zur Stärkung des zivil- & strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Auch die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die Einführung der Frühstartrente für Kinder werden thematisiert. 

Ein Schwerpunkt liegt zudem auf fachlichen Positionierungen sowie Impulsen für die Praxis: Anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 fordert der Ratschlag Kinderarmut in einem Appell mit 71 Unterstützer*innen (darunter auch die Diakonie), die Zukunftschancen junger Menschen zu sichern und Jugendarmut wirksam zu bekämpfen. 
Die Arbeitsgemeinschaft für KJH (agj), AWO, DRK, Caritas, BAG KJS, der DBJR, AFET und weitere Verbände kritisieren den Regierungsentwurf für ein 1. KJHSRG. 
Anlässlich des Weltmädchent*ags fordert die BAG EJSA, Mädchen*gesundheit stärker in den Blick zu nehmen und M*SA als präventive Infrastruktur dauerhaft zu stärken. 
Weitere Beiträge befassen sich u. a. mit der mentalen Gesundheit junger Menschen (auch spezifisch in Ausbildung und Übergängen), JSA-Perspektiven auf Bildungsgerechtigkeit, der Situation junger Geflüchteter, dem Zugang zu sozialen Leistungen, queeren Kinderrechten sowie den Folgen sozialer Ungleichheit. 

Wie immer reichen die Gender_News damit über Mädchen*sozialarbeit sowie gendersensible, geschlechtergerechte JSA mit Mädchen* wie Jungen* hinaus. Sie greifen jugend-, bildungs-, gleichstellungs-, familien- und sozialpolitische Entwicklungen auf und berücksichtigen, wie sich Formen von Diskriminierung oder Benachteiligungen intersektional überschneiden und verstärken können – etwa infolge von Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus, Armut, Ausgrenzung, Gesundheitsbelastungen, ... .

Neben den Rubriken ‘Politik’ und ‘Positionierungen’ bietet die Ausgabe wie üblich auch Hinweise auf Fördermöglichkeiten, Aktionen und weitere Informationen sowie eine bunte Auswahl an Fort- und Weiterbildungen, Fachtagen und anderen Veranstaltungen. Ergänzt wird sie durch aktuelle Publikationen, Studien, Handreichungen und weitere Meldungen aus Wissenschaft, Politik und Praxis.

Ich wünsche Ihnen eine informative und anregende Lektüre und freue mich jederzeit über Rückmeldungen, Hinweise, Ergänzungen und Weiterempfehlungen der Gender_News. 
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Herzliche Grüße
Christiane Weidner

BAG EJSA-Referentin für Mädchen*sozialarbeit, geschlechtersensible JSA, Gender Mainstreaming, LGBTQIA+-Fragen sowie die Koordinierung der verbandlichen Lobbyarbeit

Inhalt

1. Politik

  • Junge Menschen debattieren Europas Zukunft
  • Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz
  • Neue Bundesbeauftragte für jüdisches Leben u. den Kampf gegen Antisemitismus
  • Elterngeldreform: keine (Ver)Kürzungen; mehr Geld & neue Aufteilung
  • Bearbeitungsdauer von Asylanträgen
  • Verein "Stadtteile ohne Partnergewalt" bekommt neue Bundesfachstelle
  • 10 Jahre Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 
  • Gewaltorientierte Online-Netzwerke gefährden junge Menschen
  • Ermessensentscheidung bei „Demokratie leben“-Zuwendungen
  • Arbeit des Bundesopferbeauftragten
  • Übersicht: NGO-Förderung durch den Bund & Lobbyregister-Regelungen
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Abschiebungen im 1. Halbjahr 2026 & Asylgrenzverfahren
  • Rechtsextreme Kampfsportclubs & Rekrutierung junger Männer
  • Kommunale Infrastruktur: Schwimmbäder & Sportstätten
  • Bundeshaushalt& -begleitgesetz 2027 und Finanzplan des Bundes 2026-2030 (BReg& BR)
  • Europ. Rat - Mehrjähriger Finanzrahmen der EU
  • Frühstartrente für Kinder beschlossen
  • Gewährleistung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung bei Existenzminimums-Berechnung gefordert
  • Bund-Länder 'AlphaBündnis' zu Grundbildungsbedarf
  • Reform des Richtergesetzes gefordert - Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
  • Angemessene Unterstützung für Familien in Zeiten knapper Haushaltsmittel
  • Förderung Landes-Demokratiezentren& Aktionsplan „Queer leben“
  • Schutz von Jugendlichen vor suchtfördernden Mechanismen sozialer Medien
  • Kinderpornografische Inhalte im Internet in 2025
  • Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög-Novelle)
  • U-Untersuchungen bei Kindern
  • Rücknahme geplanter Kürzungen bei Familienleistungen gefordert
  • Kinder- u. Jugendschutz i.d. digitalen Welt - Expert*innen-& UBSKM-Bericht + Eckpunkte
  • Kaum altersgerechte Internetangebote für jüngere Kinder
  • Bundesberatungsnetzwerk Azubi-Wohnen gestartet
  • Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- u. Obdachlosigkeit gefordert
  • Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- u. Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
  • Hilfen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gefordert
  • Kabinett: neuer Arbeits-& Sozialminister Alexander Schweitzer
  • Bürokratieabbau im Ehrenamt
  • Rechtsänderung& Infos: Mietpreisbremse & bezahlbares, sicheres Wohnen
  • Umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen geplant
  • Polizei-Befugnisse zu automatisierter Datenanalyse & personenbezogene Daten
  • Bericht der Unabhängigen Beauftragten gegen Kindesmissbrauch
  • Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien
  • Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
  • Expertengruppe befasst sich mit Long-Covid und ME/CFS
  • Stand der Migräneforschung in Deutschland
  • Aktionsplan zur Nachhaltigkeit der Bundesregierung
  • Kritischer Blick auf KJH-Reform (1. KJHSRG)
  • Modernisierung & Digitalisierung der Arbeitsförderung (SGB III)
  • Corona-Enquete-Kommission: Belastungen für Bildungssystem & junge Generation
  • Bundeswehr: Wehrerfassung, Wehrdienstbereitschaft &-verweigerung, Sexismus
  • Gefahren für queere Dating-Kultur
  • Gesetzentwurf: Absicherung des Schöffenamts gegen Verfassungsfeinde
  • Haushaltsgesetz 2027: BMBFSFJ (Kinder- und Jugend)
  • Einkommensteuerreformgesetz (u.a. Erhöhung Kindergeld& Kinderfreibetrag, Familienleistungsausgleich)
  • 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar
  • PISA 2025 zeigt: frühe Bildungsprozesse, Basiskompetenzen stärken, Bildungschancen verbessern
  • Verankerung des Schutzes von Juden& Jüdinnen im Antidiskriminierungsrecht gefordert
  • Mutterschutz auch für Selbstständige gefordert
  • Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung
  • Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft
  • Bundestag will Anwendung von Pränataldiagnostik prüfen (Down-Syndrom)
  • Wohnkostenlücke (Differenz Miete& KdU Grundsicherung)
  • Bundesjustizministerin: Rede zur Ehrung von Gisèle Pelicot
  • Verbesserter Schutz für Opfer häusl. Gewalt & Stärkung der Kindesstellung im Verfahren
  • Stärkung von zivil- & strafrechtlichem Schutz vor digitaler Gewalt
  • Antidiskriminierungsbeauftragte: Digitale Gewalt im Netz braucht klare Grenzen
  • Gesetzentwurf für bessere Aufstiegsfortbildung
  • Bericht der Ost-Beauftragten für 2026 vorgelegt
  • Zukunft der Arbeit: Betriebsnahe Weiterbildung als Schlüssel
  • GKV-Sparpaket-Folgeregelungen& Krankenkassenreform (u.a. psychotherapeut. Versorgung)
  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
  • KI, Berufsbildung & -orientierung
  • Antrag zu Elternschutz gescheitert
  • Missbrauch im Rahmen von „Kinderverschickungen“
  • Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten („ Return Hubs“)
  • Deutliches Votum für „pro familia“
  • Antrag zur Nutzung von Büros als Wohnraum abgelehnt
  • Vorratsdatenspeicherung bei Strafverfahren
  • Gesetzentwurf „zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
  • Senkung von Steuern und Sozialabgaben gefordert
  • Erhalt des Garantiefonds Hochschule gefordert
  • Stärkere Kindergelderhöhung gefordert
  • Förderung zivilgesellschaftl. kommunalen Engagements
  • Aktuelle Maßnahmen zur Suizidprävention
  • Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Weitere Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt
  • Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten
  • Kein Zeugnisverweigungsrecht in der Sozialen Arbeit
  • Änderung des Vereinsgesetzes („Ausländervereine“)
  • Schutz& Bildung für Kinder& Jugendliche in der Ukraine
  • BKA: Kampf gegen Kindesmissbrauch (Strafverfolgung im digitalen Raum)
  • Entlastung Alleinerziehender & Einsatz gegen Kinderarmut gefordert
  • Evaluation& Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
  • Debatte um Bezugsdauer& Elterngeldkürzungen
  • Vereinfachung& Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes
  • Aufhebung Hochschulrahmen- & Graduiertenförderungsgesetz
  • Deutsch-marokkanische Migrationskooperation
  • Deutschland-App: Verwaltung Familienleistungen, Wohnen, Soziales
  • Bildung auf einen Blick 2026: OECD- Studie zu Bildungsindikatoren
  • Deutscher Schulpreis 2026: Für mehr gute Schulen
  • 25 Jahre Rat für Nachhaltige Entwicklung - Generationengerechtigkeit& Nachhaltigkeit
  • Mehr Mittel für Mutter-und-Kind-Stiftung
  • Informationsmaterial der Bundeswehr für Minderjährige
  • Keine Daten zu Mietpreiswucher/ Verstößen gegen Mietpreisbremse
  • Reform des Gemeinsamen Europ. Asylsystems (GEAS)
  • Bürgerrats-Einberufung zu "Gleichwertigen Lebensverhältnisse überall" gefordert
  • Expert*innen: Künstliche Intelligenz kein „Jobkiller“
  • Baugesetzbuch-Novelle: Wohnungsbau überragendes öffentl. Interesse
  • 10-Punkte-Plan gegen Sozialstaatsmissbrauch
  • Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen
  • Recht: Anhörung zur Verfolgung des Menschenhandels
  • Social-Media-Schutz: Vorhandene Strukturen nutzen
  • Vorhabenplanung des neuen Bundesgesundheitsministers
  • Wissenschaftl. Dienste des Deutschen Bundestages: Endometriose
  • UNESCO-Weltbildungsbericht in Berlin vorgestellt
  • 1. Mio. Erasmus+ Studierende aus Deutschland
  • Stärkung der berufl. Bildung gefordert
  • Wohnheim-Offensive (Junges Wohnen) gefordert
  • Arbeitsversicherung für ökolog. & digitale Transformation gefordert
  • Nationale Finanzbildungsstrategie (finanzielle Verbraucherbildung) gefordert
  • Expertendiskussion zu sozialer Ungleichheit in der Pandemie
  • Gesetzesgrundlage für Bundeszentrale für polit. Bildung gefordert
  • Mehrkosten durch Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen
  • Zahl antisemitischer Straftaten seit 2015
  • Entscheidungen des Bamf in Asylgrenzverfahren
  • Arbeits-& Sozialausschuss in Südafrika& Namibia zum Thema Fachkräftemangel
  • Wirksamkeit von Deradikalisierungsprogrammen
  • Wachsender Bedarf bei ambulanten Pflegekräften
  • Zahl weiblicher u. männliche BKA-Bewerber*innen
  • 15 Jahre Bundesfreiwilligendienst
  • Beratung für Schwangere in Not u. anonyme Kindesabgabe
  • Internationaler Tag der Demokratie: Kultur& Medien halten Demokratie lebendig
  • „Jugend forscht“
  • Prävention und Aufklärung bei Gewalt gegen Frauen
  • Neutralität der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesministerin für Arbeit u. Soziales: Rede zum Haushaltsgesetz 2027
  • Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt
  • Stärkung des Solidarprinzips bei den Sozialstaatsreformen gefordert
  • GEAS-Auswirkungen& Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat
  • Regierung will Gesamtpaket der Rentenkommission umsetzen (Thema Minijobs)
  • Wohnkostenlücke 2025
  • Schwierige Datenlage bei Genitalverstümmelung
  • Kritik an geplanter Reform der Notfallversorgung
  • Strafbarkeit des bildbasierten sexuellen Missbrauchs
  • Unterstützung für von Genitalverstümmelung Bedrohte u. Betroffene
  • Haushalt 2027 eingebracht
  • Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund
  • Voraussetzungen der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
  • Überstellungen im Dublin-Rahmen
  • Entwicklungshilfe: erhöhte Bedarfe, Gendersensiblität, UN-Abkommen für Wirtschaft& Menschenrechte, DAAD
  • Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz
  • Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie gefordert
  • Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz
  • Bessere Nutzung von Bildungsstudien gefordert
  • Anwendung des Bau-Turbos Sache der Kommunen
  • Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026
  • Soziale Aspekte im EU-Indien-Freihandelsabkommen
  • BMBFSFJ: Was Kinder u. Jugendliche von d. digitalen Welt erwarten
  • Keine Unregelmäßigkeiten bei den JMD
  • Reformen in der psychiatrischen Versorgung gefordert
  • Modernisierung bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Förderung von HateAid (Demokratie leben!)
  • Tätigkeit von Bundesbeauftragten vor ihrer Ernennung
  • Modernisierung& Beschleunigung Verwaltungsgerichtsverfahren, Anpassung Finanzgerichtsordnung& Sozialgerichtsgesetz
  • Programme zur Deradikalisierung
  • Bundesprogramm „Demokratie leben!“: Förderung& Evaluation
  • Neues Förderprogramm für Projekte in NS- u. SED-Gedenkstätten
  • Erhöhte humanitären Bedarfe 2022 - 2024
  • Neuer Staatsministers für Sport und Ehrenamt
  • Startchancen- u. Qualitätsentwicklungsgesetz
  • LGBTQIA+-Szene/ CSD als potenzielles Ziel islamistischer Anschläge
  • Rechtliche Anerkennung der Elternschaft bei Leihmutterschaft
  • Stand Asylberechtigte Ende Juni 2026
  • Förderung beruflicher Weiterbildung
  • Hürden für die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen
  • Keine explizit ostdeutschen Demokratie-Programme
  • Projekte der Stiftung Erinnerung, Verantwortung u. Zukunft
  • Modernes Bundestransparenzgesetz gefordert
  • Kaum Daten zu Diskriminierung Schwarzer Geflüchteter
  • Bundesförderung für Medien& Maßnahmen gegen Desinformation
  • Europäisches Schutzschild für Demokratie (Medienfreiheit)
  • Regierung verteidigt Ganztagsanspruch an Grundschulen
  • Rahmenprogramms AgoraEU: Europ. Schutzschild für Demokratie
  • Abhängigkeit deutscher Arbeitsplätze von China
  • Sanierungsstau bei Sportstätten und Schwimmbädern
  • Projektförderung vom Medienunternehmen Correctiv
  • Unerlaubte Einreisen im ersten Halbjahr 2026
  • Arbeit der Mietrechts-Expert*innenkommission
  • 2. Positionen& Informationen

  • Dritte Orte (KJh& JSA) als Ankerpunkte für digitale Teilhabe& Befähigung
  • SGB III-Modernisierung: Unterstützung junger Menschen in den Mittelpunkt stellen
  • Bundeshaushalt 2027: Nicht an der Zukunft sparen - Jugendarmut bekämpfen, Teilhabe sichern
  • Mädchen*gesundheit stärken – Zugänge sichern, Mädchen*sozialarbeit ausbauen
  • IN VIA-Stellungnahme: PISA 2025 & Bildungsgerechtigkeit
  • DIJuF: Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt
  • Kinder- u. Jugendhilfestruktur-Gesetz - Analysen u. kritische Stellungnahmen
  • Für eine starke eigenständige Jugendpolitik in allen polit. Handlungsfeldern
  • GEAS-Reform: Folgen für geflüchtete Schüler*innen
  • Mentale Gesundheit stärken – Übergänge gestalten (MHC-Erfahrungen)
  • Aktionsplan: Verschärfte Zugangshürden statt wirksame Sozialleistungsmissbrauchsbekämpfung
  • Terre des femmes Forderungen zu sex., digitaler, häusl. Gewalt & chemischer Unterwerfung
  • Flüchtlingsschutz unter Druck
  • DV-Empfehlung: Umsetzung § 4a SGB VIII (Selbstvertretungen)
  • AGJ: Handlungsempfehlungen zum Kinder- u. Jugendschutz i.d. digitalen Welt
  • Kinderrechte als Handlungsauftrag – Queere Ki& Ju zw. Rechtsanspruch& Lebensrealität
  • Sozialstaatsreform& Debatte um Unterhaltsvorschuss = eine jugendpolitische Debatte
  • Kindeswohlbedenken bei Jugendlichen als Verfassungsschutz-V-Leuten
  • Verlässlich begleiten in bewegten Zeiten: Perspektiven für die JMD
  • Mentale Gesundheit in der Ausbildung stärken
  • Lambda Kündigung gefährdet Aufwachsen queerer junger Menschen & pluralist. Demokratie
  • AGJ-Diskussionspapier zum Bildungsverständnis der KJH
  • KI in der Migrationsverwaltung - Grund-, datenschutzrechtl. & sozialpolit. Risiken
  • Internationale & nationale Gedenktage
  • 3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

  • EU-Fördermittel für Projekte im Bereich „Europ. Geschichtsbewusstsein“
  • 1.-30.11. „Gemeinsam in der Bibliothek“: Aktionsmonat gegen Einsamkeit
  • 22.-26.11. Osnabrück, Hannover, Berlin, Halle, Bremen: Film anlässl. d. Internat. Tags gegen Gewalt an Frauen
  • 16.-20.11. Frankfurt: Ausstellung: Häusliche Gewalt sichtbar machen
  • Kurzumfrage zum Schulungsbedarf im Bereich FGM/C [Frist 18.11.]
  • Stipendienprogramm female upgreat für Mädchen* [Frist 23.11.]
  • 25.11. Mitmachaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen / Orange days
  • Umfrage: Umsetzung der GEAS-Reform konkret vor Ort [Frist 27.11.]
  • Nationales Science on Stage Festival 2027: mit MINT-Projekt bewerben
  • bpb: Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung [Frist: 3.12.]
  • MA-Arbeit/ Umfrage: Wahrnehmung von Inhalten über Männlichkeit auf sozialen Medien (16-30J.)
  • Gruppenarbeit stärken!
  • ab 1.10. im Kino: 2 junge Geflüchtete suchen ihren Platz (Doku)
  • ab 12.11. im Kino: "Identitti" (Identität, Zugehörigkeit, struktureller Rassismus)
  • Digitale Lernmaterialien für die Demokratiebildung in der interkulturellen JSA
  • Klischeefreie, geschlechtergerechte Sprache - Checkliste für Publikationen& Hinweise für Lehrkräfte
  • Novemberpogrome 1938: Gedenken im Unterricht
  • Suizidprävention: Hilfe finden und Leben schützen
  • Schüler*innenvertretung und Jugendbeteiligung
  • Handlungssicherheit im Einsatz für demokratische Werte vor Ort
  • Gender-Mediathek & Antifeminismus-begegnen-Mediathek
  • Projekt/ Online-Archiv: Ver/sammeln antirassistischer Kämpfe & migrantisch. antirassistische. feminismen.
  • Änderung der Teilhabeberatungsverordnung
  • 4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

  • 2.11. Paderborn: Zusammenarbeit in interkulturellen Teams
  • 3.11. Online: Digitale Schutzkonzept-Werkstatt: Interventionen
  • 3.11. Osnabrück: Schulung für Dolmetschende& Sprachmittelnde: Unterstützung für LSBTQIA*-Geflüchtete
  • 4.11. Online-Reihe: Haltung zeigen – sicher handeln
  • 4.11. Online: Gute-Praxis-Workshop Klischeefreiheit
  • 4.11. Online: Bildungskonzepte: Wieso eigentlich (nicht)?! (Jungen*arbeit)
  • 4. o. 20.11. Online: Kindergeldleistungen für Unionsbürger*innen
  • 4.-5.11. Hannover: Beraterische Kompetenzen als Gleichstellungsbeauftragte weiterentwickeln
  • 5.11. Online: Mädchen* und privater/digitaler Raum
  • 5.11. Leipzig: Männer als Verbündete für Gleichstellung& Chancengleichheit
  • 6.11. Stuttgart: Jungen* in ihrer Vielfalt – Wahrnehmen, anerkennen, stärken
  • 9.11. Stuttgart: Essstörungen im Jugendalter
  • 10.11. Online: Prostitution/Sexarbeit - Sensibilisierung& differenzierter Blick
  • 10.11. Stuttgart: Jungen* & Essstörungen
  • 10., 12., 26.11. Online: Voträge/Seminar Gendergerechte Stadtentwicklung
  • 10.11. Köln: Selbstfürsorge für mich & andere in der JSA
  • 11.11. Online: Intersektionale Perspektiven auf Jungen*arbeit
  • 11.11. Online: Klischeefreie Berufsorientierung in der Schule
  • 11.11. München: Auf den Punkt kommen - Moderation in der JSA
  • 11., 25.11., 2.& 9.12. Online: DJI: Lunchbag Session - Familie am Mittag
  • 12.11. Stuttgart: Rolle von Spielen i.d. Offenen KiJu-Arbeit (Jungen*arbeit)
  • 13.11. Nürnberg: Starter Kit Schulischer Ganztag für neue Mitarbeitende
  • 17.11. Online: Mädchen* und Armutsbetroffenheit
  • 17.11. Online: Struktureller& bewegungsförmiger Antifeminismus in Westdeutschland 1945-90
  • 17.11. Online: Rassismuskritik für die Jungen*arbeit
  • 17.11. Online: Towards a Postsecular Trans Studies
  • 17.11. Berlin: Wandel der Strukturkategorie Geschlecht - Gleichstellungs-Lecture
  • 18.11., 16.12., 20.1. Online: Asyl& aufenthaltsrechtl. Perspektiven für junge Geflüchtete
  • 19.11. Online: Worte.Macht.Wirkung für Frauen/FLINTA*-Personen
  • 20.11. Stuttgart: Depressive Verstimmungen u. Depressionen im Jugendalter
  • 24.11. Online: Umweltgerechtigkeit & soziale Ungleichheiten
  • 24.11.&1.12. Online: digitale Berufsorientierung
  • 25.11. Online: Männlichkeitsbilder im Netz – Jugendliche zw. Orientierungssuche& Radikalisierung
  • 26.11. Online: Antifeminismus& Anti-Genderismus
  • 26.-27.11. Dortmund: Jungen* zwischen Männlichkeit, Rassismus & Klassismus
  • 30.11. Köln: Einführung in den Anti-Bias-Ansatz
  • 30.11. Stuttgart: Barcamp geschlechter- u. diversitätsbezogener Kinderschutz 2026 (Jungen*arbeit)
  • Nov.-Dez.: Online: Veranstaltungen zu Schutzsuchenden, Teilhabe, Antidiskriminierung
  • ab Nov.: SGB I, II, X, XII u.a. Grundlagenseminare
  • 1.12. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis
  • 2.12. Online: Passbeschaffung& Identitätsklärung (Ausbildungsaufenthaltserlaubnis& Ausbildungsduldung)
  • 2.12. Hannover: Grundlagen für die Gleichstellungsbeauftragte
  • 3.12. Online: Neurodivergenz& Queerness in der Jugendarbeit
  • 4.12. Freiburg: Selbstverteidigung&-behauptung für trans-, inter-, agender-, nichtbinäre KJH-Fachkräfte
  • 4.12. Stuttgart: Geschlechtsbezogene Räume i.d. Arbeit mit Mädchen*& Jungen*
  • 8.12. Online: Beziehungen vielfältig leben
  • 8.12. Online: Rassismuskritische Darstellungen im Netz& Sensibilität für Bilder
  • 8.-9.12. Herrenberg-Gültstein: Jungen*, Bedürfnisse& Ressourcen - Grundlagen zeitgemäßer J*arbeit
  • 9.12. Frankfurt: Zukunftswerkstatt Jungen*arbeit
  • 10.12. Köln: Schreibworkshop für sexualpädagogische Konzepte
  • 10.12. Stuttgart: Begleitung& Beratung junger geflüchteter Männer*
  • 10.-11.12. Dortmund: Mit Jungen sexualpädagogisch arbeiten.
  • E-Learning: Vertiefungskurs "Traumasensible Jungen*arbeit"
  • 5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

  • 26.10.-28.1. Frankfurt: Kolloquium: Hoffnung&Widerstand gegen die kapitalist. Polykrise - Feminist. Perspektiven
  • 2.11. Online: OECD-Reformialog zur Bestandsaufnahmdes Weiterbildungssystems
  • 2.11.-3.12. Mülheim an der Ruhr/ online: Viva la gender - Wer bestimmt, was männlich ist?
  • 3.11. Frankfurt: Künstliche Intelligenz zwischen Innovation, Ethik& Gleichberechtigung
  • 4.11. Online: TDF-Netzwerktreffen: Kinderkopftuch an Schulen
  • 4.11. Online: Intersektionale Schutzkonzepte (weiter-)entwickeln
  • 4.11. Berlin: Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen durchsetzen
  • 5.11. Berlin: Die neue Männlichkeitsfrage - Herausforderung für Politik, Gesellschaft& polit. Bildung
  • 5.11. Berlin: Internat. Fachtag: Leben-Arbeiten-Teilhaben. Impulse aus 65 J. dt.-türk. Migrationsgeschichte
  • 5.11. Mannheim: 10 Fragen zum Gendern - Antworten aus d. Wissenschaft (Buchvorstellung& Podium)
  • 5.-6.11. Berlin: Männlichkeitsbilder& Radikalisierung im Netz - Handlungsmöglichkeiten polit. Bildung
  • 6.11. Online: (Un)Doing Shame (Jungen*arbeit)
  • 6.11. Frankfurt: Istanbul Konvention QUEER gelesen
  • 6.11. Gelsenkirchen: Demokratie braucht uns jetzt
  • Okt. 26-Feb.27 Online: Ringvorlesung „Sexualität& Soziale Arbeit“
  • 10./17.11. Online: Menschenhandel zur sex. Ausbeutung - Beratung, Prävention, Handlungsperspektiven
  • 11.11. Berlin: Fachtag Jugendbeteiligung
  • 11.11. Berlin: Demokratie& Religion: Ressourcen& Reibungsflächen (polit. Bildung)
  • 11.11. Stuttgart: Jungen*& Männer* - Einsamkeit& Gesundheit
  • 11.11. Weimar: Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs beim UVG
  • 11.-12.11. Berlin: Resettlement, humanitäre Aufnahme& komplementäre Zugangswege im Flüchtlingsschutz
  • 12.11. Berlin: Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt
  • 12.-13.11. Bielefeld: Identifizierung, Kenntnisgrundsatz& Beratungspflichten - Schnittstelle Flucht, Migration& Behinderung
  • 13.11. Stuttgart: Das Migrationsrecht unter ständigem Veränderungsdruck (GEAS)
  • 14.11. Saarbrücken: Feministisches Barcamp Saar
  • 16.11. Online: über die Kosten patriarchaler Männlichkeit
  • 17.11. Online: Konferenz: Mentale Gesundheit von Jugendlichen& jungen Erwachsenen
  • 17.11. Online: Psychosoziale Unterstützung für Jugendl. an Schulen in Polen& Deutschland
  • 17.-18.11. Berlin: Bundesbleiberechtskongress 2026
  • 18.11. Stuttgart: Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen
  • 19.11. Berlin: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung& Rechtsextremismus
  • 19.11. online: Youth Work in unsicheren Zeiten
  • 20.11. Online: KI-Deepfakes als digitale Gewalt gegen Frauen
  • 20.11. Frankfurt: Stark durch Erziehung – Wie erziehen wir Jungs*?
  • 20.-22.11. Hannover: Feministische Tage 2026
  • 21.11. Berlin: The Future of Men & Boys - Positive& fürsorgliche Männlichkeitsbilder
  • 23.11. Magdeburg: Umgang mit Mobbing in pädsgog. Kontexten – Mobbing& Geschlecht
  • 24.11. Online: Umgang mit Antifeminismus in der Kinder- und Jugendhilfe
  • 24.11. Online: Professionalisierung als lebenslanger Prozess & Dynamiken in der KJH
  • 24.11. Frankfurt: Antifeminismus geht viral – Von digitalem Hass zu polit. Realität
  • 24.11.& 5.12. Online: Kollegiale Fachberatung (Rückfall-)Prävention (Jungen*arbeit)
  • 24.11.& 8.12. Online: KJH in Zeiten gesellschaftl. Polarisierung, Demokratiefeindlichkeit& Rechtsruck
  • 25.11. Online: Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration& Flucht
  • 25.11. Berlin: Macht: erkennen, benennen, ändern
  • 25.11. Frankfurt: Abschlusstagung des Projektes "Schule-ohne mich!?"
  • 27.11. Stuttgart: Männer* gegen Gewalt - Solidarität statt Schweigen
  • 30.11.-1.12. Berlin: Gewalthilfegesetz-Umsetzung - Herausforderungen& Chancen für d. dt. Hilfesystem
  • Nov./ Dez.: Veranstaltungen des Dt. Instituts für KJH& Familienrecht
  • 1.12. Hannover: Interprofessionelle Fachtagung zu Essstörungen
  • 1.-2.12. Münster: Jungen-, Väter-& Männerkongress 2026
  • 3.12. Berlin: Bildungschancen von Mädchen& Frauen mit Migrationsgeschichte
  • 3.12. Berlin: Gleichstellung als Schlüssel kommunaler Klimapolitiken"
  • 3.12. Nürnberg: § 13 SGB VIII : JSA zwischen Freiwilligkeit& Auftrag
  • 4.12. Online: Geflüchtete Frauen im Spannungsfeld von Gewalt, Flucht& Integration
  • 8.12. Online: Geschlechterstereotype& Diskriminierungsdynamiken in sozialen Medien
  • 8.-9.12. Kassel: Junge Menschen in Wohnungsnot zw. KJH & Wohnungsnotfallhilfe
  • 11.-13.12. Schwerte: Asylpolitisches Forum 2026
  • 12.12. Dresden: Gesund. Männlich. Wehrfähig. Generationendialog...
  • 14.12. Online: Männlichkeit& Radikalisierung
  • 14.-16.12. Online: Örtl. Zuständigkeit& Kostenerstattung – Fragen d. wirtschaftl. KJH
  • 16.12. Soest: Akzeptanz für geschlechtl. u. sexuelle Vielfalt in der Schule stärken
  • 6. Publikationen

  • Rechtswissen für die existenzsichernde Sozialberatung - Nov. 26
  • Jugend-Check zum Referentenentwurf: Verbesserter Schutz bei häuslicher Gewalt
  • Jugend-Check zum Referentenentwurf: Änderung der juristischen Ausbildung
  • Durch Queerness „getriggert“ – Menschenrechtsorientierte Perspektive d. Gemeinwesenarbeit
  • Jugend-Check: Regierungsentwurf Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich
  • bpb: APuZ "Politische Bildung"
  • Jugendarmut: Ökonomische Effekte der Deprivation von Ki&Ju
  • Buch- & Video-Empfehlungen der LAG Jungen*-/Männer*arbeit BW
  • Potentiale v Hauptschulabschlussabsolvent*innen häufig verkannt
  • Kindererziehung& Pflege: Nachteile mit Rentenversicherung ausgleichen
  • 10 Fragen zum Gendern - Populäre Annahmen wissenschaftl. aufgeklärt
  • Junge Flüchtlinge: Alterseinschätzungen rechtssicher – Praxis-Empfehlungen
  • Antidemokratischen Positionen im Raum Schule begegnen
  • Empfehlungen: Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (GEAS)
  • Fachzeitschrift: forum für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie
  • Monitor Menschenhandel in Deutschland
  • DIJuF-Publikationen
  • Feministische Außenpolitik weiterdenken
  • Studie: gesellschaftlicher Zusammenhalt & Religion
  • Jugend-Check: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
  • Jugend-Check: Regierungsentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
  • ifo-Studie: Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen
  • Impulskartenset zu Geschlechtergerechtigkeit
  • Arbeitsmarktzugan für Menschen mit Aufenthaltsgestattung o. Duldung
  • Expertise zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
  • DIJuF: Das Jugendamt (JAmt) Heft 9
  • BA-Arbeit: Sind Männer nicht (mehr) gesellschaftsfähig?
  • Fachzeitschrift für MINTA*-Arbeit - BEM Heft 2/2026
  • Ausbildungsberufe weiterhin stark nach Geschlecht getrennt
  • Befragungsergebnisse: digitale & KI-gestützte sexualisierte Gewalt
  • Studie: Armutsrisiko Studium (BAföG)
  • MINT-Studiengänge geschlechtergerecht gestalten
  • DGB-Ausbildungsreport 2026 - Schwerpunkt Mentale Gesundheit
  • Die Massenpsychologie des Neuen Faschismus (taz-Talk 4.11.)
  • Zwischen Männlichkeitsbildern& Radikalisierung: Die Manosphere im digitalen Raum
  • Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchl. Vaterschaftsanerkennungen - Synopse, FAQ& Weiteres
  • Factsheet Bildungs- und Teilhabepaket
  • Unterstützungsstrukturen im Übergang Schule-Beruf aus Sicht junger Menschen
  • Überregionale Vermittlung von Pflegekindern
  • Handreichung „Jungen*arbeit & Wehrdienst“
  • Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben “Mental health Coaches”
  • Über den Nahostkonflikt sprechen: Perspektiven für Soziale Arbeit& Bildung
  • Die Welt von Frauen u. Mädchen mit AD(H)S / Autismus
  • Studie: Was uns trennt. Was uns ins Gespräch bringt.
  • Gender& Queer Studies i.d. Sozialen Arbeit: Feminist. Perspektiven auf Intersektionalität, Heteronormativitätskritik& Professionalität
  • Rassismusforschung. Handbuch für Wissenschaft, Studium& Praxis (2.12. im taz-Talk)
  • bpb-Handreichungen: Kritische Auseinandersetzung mit Klassismus/ Queerfeindlichkeit / Antisemitismus / Antiziganismus
  • 7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

  • Magazin Geschlechtersensible Pädagogik - Newsletter Okt. 2026
  • Memes& TikTok in der politisch-/schulischen Bildung (bpb Werkstatt-Newsletter Okt.)
  • Kinder- u. Jugendarmut: Was fehlende Teilhabe die Gesellschaft kostet
  • Neue Bundesbeauftragte kritisiert offene, schamlose Antisemitismus-Verbreitung
  • (Generationen)gerechte, barrierefrei, inklusive, nachhaltige Gestaltung lebenswerter öffentlicher Räume
  • Jede*r 3. Europäer*in unterstützt autoritäre/populist. Parteien
  • [Audio] Feminismus& Sexualität – Vom Glücksversprechen zum Gewaltverbrechen
  • Neurodiversität: Diagnose AuDHS - wenn ADHS auf Autismus trifft
  • MenEngage Europe Gathering in Sevilla
  • Bildung: nicht nur Schule, sondern Schlüsselfrage der Zukunft
  • Verschärfte Anforderungen beim Deutsch-Test für Zuwanderer*innen
  • [Video] Jung, männlich, einsam – Warum leiden so viele Männer?
  • Pilotprojekte zu klischeefreier Berufsorientierung zeigen Wirkung
  • Dokumentation: „Tatort Jugendfußball: Missbraucht im eigenen Verein“
  • [Video] Song für Gleichberechtigung& Selbstbestimmung, gegen die Unterdrückung v. Mädchen*& Frauen*
  • Notfallmechanismus: Aussetzung des EU-Asylrechts
  • EU-Rückkehrverordnung in Kraft - Kritik von Menschenrechtsorganisationen
  • Übergangssystem: Jeder junge Mensch sollte feste Ansprechperson haben
  • Gericht: Berliner Schule darf demonstratives Gebet verbieten
  • Newsletter Gunda-Werner-Institut für Feminismus u. Geschlechterdemokratie
  • Friedrich-Ebert-Stiftung: Newsletter „Flucht, Migration und Integration”
  • Digitale Gewalt, Antifeminismus u. Femizide in Deutschland
  • Aktuelle Rechtsprechung Jugendhilfe und Familienrecht
  • Asylverfahren& Klagen: Asylklagen dauern wieder länger
  • Wie Muslimfeindlichkeit u. Rechtsextremismus zusammenhängen
  • Digitale Gewalt: Istanbul-Konvention im digitalen Zeitalter
  • Klischeefreie Berufsorientierung
  • Rückblick: 3. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung
  • Immer mehr Kinder mit Autismus und ADHS diagnostiziert
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv zum 3.10.: 30 Jahre geteilter Feminismus
  • Weniger Asylsuchende, noch weniger Schutz + GEAS Verschärfungen
  • Stärkung geschlechterreflektierter Jungen- u. Männerarbeit
  • Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 verliehen
  • Return Hubs: EU beschließt Abschiebezentren außerhalb Europas
  • Keine Aufnahme afghanischer Schutzsuchender
  • Schutz für Kinder psych. kranker Eltern - Zusammenarbeit der Akteur*innen
  • Terre des femmes - Themen-Newsletter Okt. 2026
  • Zahlenwerk: Kinder- und Jugendmigration in Daten
  • Senkung der Mittel für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
  • Deutsche Schulpreis 2026 verliehen
  • Ost-West-Unterschiede: Wirtschaftl. Annäherung, aber anhaltende Ungleichheiten
  • Fachkräftemobilität: EU plant Turbo-Anerkennung ausländ. Berufsabschlüsse
  • Resilienzförderung in Krisenzeiten für junge Menschen& Fachkräfte
  • DV-Empfehlungen: Fortschreibung monatl. Pauschalbeträge i.d. Vollzeitpflege (Unterbringung junger Menschen)
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft
  • Obdachlosigkeit: Preise für Wohnungslosenprojekte sowie Proteste
  • Männliche Perspektiven: Postpartale Depression bei Männern; Gründe der Jungenkrise, ...
  • Eingliederungshilfen für junge Menschen mehr als verdoppelt
  • Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Zivilgesellschaft& Migrantenverbände in Sorge
  • PISA-Studie: Deutsche Schüler*innen schneiden so schlecht ab wie nie zuvor
  • Kopftuchverbot für Mädchen in Österreich zum Schulstart
  • Sexualforschung in den 1980ern
  • Schule ohne Respekt Coaches? - Lasst uns reden, Kolleg*innen!
  • Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2025 gesunken
  • Neue EU-Rückkehrverordnung beschlossen 
  • Kündigung der BMBFSFJ-Rahmenvereinbarung - Jugendnetzwerk Lambda e.V. vor dem Aus
  • 1. Politik

    Junge Menschen debattieren Europas Zukunft

    [29.10.] BReg: Junge Menschen debattieren Europas Zukunft: 
    Bei der Simulation Europäisches Parlament (SIMEP) übernehmen Schülerinnen und Schüler für zwei Tage die Rolle von Abgeordneten und debattieren europapolitische Fragen. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille begrüßte die Jugendlichen in Potsdam. 
    Seit 1999 ermöglicht die „Simulation Europäisches Parlament“ (SIMEP) jungen Menschen, europäische Politik kennenzulernen und selbst zu erleben. Dabei schlüpfen rund 90 Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 bis 13 aus ganz Deutschland in die Rolle von Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In diesem Jahr fand die Veranstaltung vom 29. bis 30. Oktober 2026 im Landtag Brandenburg statt. [weiter]

    Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz

    [28.10.] Der Bundesrat begrüßt das im Entwurf für das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (21/8239) formulierte Ziel einer verbesserten frühkindlichen Bildung, fordert aber Nachbesserungen zugunsten der Länder. Das geht laut einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/8827) aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf hervor. [BT-Meldung]

    [9.10.] Das SCQEG (Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz) ist ein von der Bundesregierung auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland, der das bisherige KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) ablösen soll.
    Das SCQEG wurde am 09.10. im Plenum debattiert. (siehe BT-Stream) Die 2./3. Lesung sind für die zweite Novemberwoche vorgesehen. [s.a. Rede der Bundesbildungsministerin Karin Prien zum SCQEG]

    [29.9.] Startchancen-Gesetz für Kitas vorgelegt: Kinder sollen in Kitas besser gefördert werden, sprachliche Defizite und allgemeine Entwicklungsdefizite sollen durch verbindliche Tests früher erkannt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/8239) der Bundesregierung zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG).
    Die Umsetzung von Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen sowie anschließenden Fördermaßnahmen in den Ländern seien sehr divers. Verpflichtende Erhebungen des Sprach- und des Entwicklungsstands in weiteren Kompetenzbereichen seien aktuell nur in drei Ländern vorgesehen beziehungsweise in Einführung, in sieben weiteren Ländern sei nur der Sprachstand verbindlich zu erheben oder entsprechende Verfahren sollen zeitnah eingeführt werden. „Dabei unterscheiden sich die Erhebungsverfahren in den Ländern - insbesondere beim Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Erhebung, bei den Zielgruppen sowie bei den eingesetzten Instrumenten und den Erhebungsorten. Auch hinsichtlich der Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen mit zusätzlichen personellen Ressourcen ergibt sich ein heterogenes Bild“, führt die Regierung in dem Entwurf aus.
    Darin werden nun Vorgaben für die Feststellung des Sprach- und des Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr sowie zur anschließenden Förderung der Kinder gemacht. Die Vorlage enthält außerdem Regelungen zur besonderen Unterstützung von Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Den betreffenden Kitas sollen zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Von dieser zusätzlichen Förderung sollen mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen in jedem Land profitieren.
    Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder sowie für deren anschließende Förderung sollen den Kitas personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Bei Kindern, die nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden, soll ebenfalls eine Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine anschießende Förderung erfolgen. Dies soll durch Landesrecht geregelt werden.
    Der Bund entlastet die Länder für die durch die Regelungen entstehenden Mehrausgaben über einen Verzicht von Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die stattdessen den Ländern zugute kommen sollen (1,5 Millionen Euro 2027 und 2028; 1,2 Millionen Euro 2029 und in den Jahren 2030 bis 2023 rund 990 Millionen Euro jährlich). „Für die Umsatzsteuermindereinnahmen des Bundes ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 60 Vorsorge getroffen. Der haushaltsrelevante Erfüllungsaufwand für den Bund in Höhe von jährlich fünf Millionen Euro ab 2027 ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 17 berücksichtigt“, heißt es weiter im Gesetzentwurf. [BT hib]

    [2.9.] siehe auch: BMBFSFJ Pressemitteilung zum SCQEG: […] Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode. […]" […]

    Neue Bundesbeauftragte für jüdisches Leben u. den Kampf gegen Antisemitismus

    [28.10.] BMI PM: Dr. h.c. Katharina von Schnurbein wurde am 14.10.2026 zur Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus berufen. Sie tritt damit am 28. Oktober 2026 die Nachfolge von Herrn Dr. Klein an.
    Seit 2015 war Dr. h.c. Katharina von Schnurbein als Beauftragte der EU-Kommission für den Kampf gegen Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens in Brüssel tätig.
    Zuvor war sie Beraterin des damaligen Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso u.a. für den Dialog mit Kirchen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften und Pressesprecherin der Europäischen Kommission in allen Fragen zu Arbeit, Sozialem und Chancengleichheit.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit Dr. h.c. Katharina von Schnurbein gewinnen wir eine ausgewiesene Expertin im Kampf gegen Antisemitismus. Sie verfügt über beste Kontakte in die jüdische Gemeinschaft und genießt dort hohes Ansehen. Für uns ist klar: Jüdisches Leben gehört zu Deutschland. Wir schützen es, wir stärken es und verteidigen es entschlossen gegen jede Form von Antisemitismus.“

    Dr. h.c. Katharina von Schnurbein: „Ich danke Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für das mir entgegengebrachte Vertrauen und schaue meiner neuen Aufgabe mit großem Respekt, Demut, aber auch dem nötigen Gestaltungswillen entgegen.
    Vor einer Woche haben wir der Opfer des Anschlags der radikal-islamischen Hamas auf Israel vor drei Jahren gedacht. Viele Jüdinnen und Juden fühlen sich seither auf der Straße, an Universitäten und in Schulen nicht mehr sicher und geben sich nicht mehr als Jüdinnen und Juden zu erkennen. Antisemitismus, der sich direkt gegen Jüdinnen und Juden richtet, müssen wir jederzeit entschlossen bekämpfen. Aber gerade auch als geschlossenes Weltbild untergräbt Antisemitismus die Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.“

    Elterngeldreform: keine (Ver)Kürzungen; mehr Geld & neue Aufteilung

    [28.10.] Regierungspläne: Das Elterngeld soll erstmals seit der Einführung im Jahr 2007 erhöht werden. Das Bundesfamilienministerium teilte mit, der Mindestbetrag solle von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro. Ein Gesetzentwurf dazu sei in der regierungsinternen Abstimmung. Zudem ist den Angaben zufolge eine Reihe von Anpassungen vorgesehen. So soll es anders als zwischenzeitlich geplant bei einer Bezugsdauer von maximal 14 Monaten bleiben, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen. Auch Alleinerziehende können weiterhin bis zu 14 Monaten Elterngeld erhalten.
    Zudem soll es für die vier reservierten Elterngeldmonate künftig 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens geben statt wie bisher 65 Prozent. Für die restlichen Elterngeldmonate soll es allerdings nur noch 50 Prozent geben. Für Väter werde es damit finanziell attraktiver, eine aktive Rolle in der frühen Familienphase einzunehmen, heißt es vom Ministerium. Damit schaffe man einen „echten Anschub für mehr Partnerschaftlichkeit“.
    Künftig sollen bei der Netto-Berechnung des Elterngelds außerdem Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge einbezogen werden. 

    Familienministerin Prien sagte der Deutschen Presse-Agentur, man setze damit ein Zeichen für junge Familien, dass man sie unterstütze. Außerdem behalte der Entwurf auch den Haushalt im Blick. 
    In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Elterngeld zu reformieren und auch zu erhöhen. Unter der Maßgabe harter Sparvorgaben hatte Prien dann einen Entwurf für eine Reform ausgearbeitet, der eine Kürzung der Bezugsdauer um zwei Monate – von 14 auf 12 – vorsah. Das hatte Kritik ausgelöst.

    Die Kehrtwende erntet wiederum Kritik u.a. von Wirtschaftsakteur*innen. So moniert Clemens Fuest, Chef des Münchner ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung: “Es war ja beabsichtigt, die Leistung maßvoll einzuschränken. Das ist jetzt offenbar gescheitert, man weitet die Leistung noch aus. Das ist die falsche Richtung – aus haushaltspolitischen Gründen.”
    Das Familienministerium widerspricht: Man spare, nur weniger als ursprünglich geplant. 
    Wo der Bund das fehlende Geld bei knappen Kassen stattdessen holen will, bleibt offen. Familienministerin Prien will das Gesetz noch im November ins Kabinett bringen, bis zur Verabschiedung dauert es aber noch und auch, wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen. [Dlf, ZEIT, FAZ, BR24, ZDFheute]

    [26.10.] Die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des Elterngeldes ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8793) auf eine Kleine Anfrage. Danach arbeitet die Bundesregierung aktuell an der vorgesehenen Weiterentwicklung des Elterngeldes. „Konkrete Regelungsinhalte des Referentenentwurfs zur Elterngeldreform sind Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort weiter.

    Bearbeitungsdauer von Asylanträgen

    [27.10.] Über die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8795) auf eine Kleine Anfrage. Danach hat das BAMF im laufenden Jahr in 69,1 Prozent aller Verfahrensabschlüsse von Anträgen, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, das Verfahren innerhalb der in Artikel 31 Absatz 5 der EU-Richtline 2013/32 genannten Frist von 21 Monaten abgeschlossen. 45,8 Prozent aller Verfahrensabschlüsse von Anträgen, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, wurden den Angaben zufolge im laufenden Jahr innerhalb der in Artikel 31 Absatz 3 Satz 1 dieser Richtline gesetzten Frist von sechs sechs Monaten entschieden.
    „Für Anträge, die ab dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, konnte das Bamf in 92,5 Prozent seiner Entscheidungen über die Zulässigkeit des Antrags gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe 1, b, c und d sowie Artikel 38 Absatz 2 innerhalb der Frist des Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/1348 (zwei Monate) entscheiden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Für alle übrigen Verfahrensabschlüsse von Anträgen, die ab dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, habe das BAMF in 98,5 Prozent der Fälle innerhalb von drei Monaten entschieden.

    Verein "Stadtteile ohne Partnergewalt" bekommt neue Bundesfachstelle

    [23.10.] Stadtteile ohne Partnergewalt: Grußwort der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zur Veranstaltung „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt bekommt neue Bundesfachstelle“ am 23. Oktober 2026 als Videobotschaft:
    Gewalt ist keine Privatsache; sie geht uns alle an. Kaum jemand lebt diesen Satz so konsequent wie Sie, liebe Frau Professorin Stövesand, und alle, die sich im Verein „Stadtteile ohne Partnergewalt“ engagieren. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass die Bundesfachstelle heute ihre Arbeit aufnimmt. Auch wenn ich nur digital dabei sein kann, ich bin es von ganzem Herzen. Und wir als Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützen Sie gerne dabei.
    Denn wir müssen gemeinsam etwas tun: Die Zahlen sind alarmierend. Nach dem aktuellen Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamts wurden in Deutschland in 2024 im Schnitt rund 700 Menschen täglich Opfer häuslicher Gewalt, in 70 Prozent der Fälle waren es Frauen. Fast jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Konkret bedeutet das: Gestern wurde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet – und morgen wird eine weitere getötet. Der Gedanke daran ist schwer zu ertragen. Wir müssen Betroffene dringend besser schützen. Und deshalb handeln wir als Bundesregierung:
    - Familiengerichte können Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel und zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verpflichten.
    - Wir stärken die psychosoziale Prozessbegleitung, damit Betroffene den Weg zu Polizei und Gericht gehen – und ihn auch durchstehen.
    - Wir wollen auch klarstellen: Wenn ein Vater die Mutter schlägt, müssen die Familiengerichte das beim Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen.
    - Mit unserem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir stärker gegen die Gewalt im Netz vorgehen.
    -Und mit der bundesweiten Aufklärungskampagne „Dein Mut findet Rückhalt“ möchten wir Betroffenen Mut machen und ihnen zeigen, dass es Hilfe gibt. Wir wollen die Gesellschaft dafür sensibilisieren hinzusehen, Unterstützung anzubieten und Betroffene auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu bestärken. Das ist wichtig, besonders im ländlichen Raum.

    Hinschauen, nachfragen und Hilfe anbieten: Darum geht es. Und genau das ist der Kern von StoP. Beim „Gärtnern gegen Gewalt“, beim Stricken oder beim Nachbarschaftsfrühstück entstehen Netzwerke, die tragen. Das reicht von Menschen, die beim Weg zur Polizei begleiten oder beim Umzug helfen. Die Botschaft an Betroffene lautet: Du bist nicht allein. Hilfe ist da.
    Meine Damen und Herren, mit StoP beschreiben Sie eine konkrete Utopie: Nachbarinnen und Nachbarn, die den Fernseher nicht lauter drehen, wenn nebenan geschrien wird, sondern hinhören und nachfragen. Menschen, die sich zusammentun, um Betroffene ganz konkret zu unterstützen, beispielsweise mit einer Telefonkette von Nachbarn. Stadtteile, in denen Betroffene wissen: Hier werde ich verstanden, hier bekomme ich Hilfe.
    Mit der Bundesfachstelle kann diese Utopie überall in Deutschland Wirklichkeit werden – in der Stadt wie auf dem Land. Die Bundesfachstelle hat ihren Sitz an einem besonderen Ort: den Atelier Gardens am Tempelhofer Feld. Und wie im nachhaltigen Garten geht es in Ihrem Verein darum, gemeinsam etwas aufzubauen und wachsen zu lassen. Österreich – davon werden Sie später noch hören – zeigt, wie das gelingen kann: Dort ist StoP in nur wenigen Jahren auf über 40 Standorte gewachsen.
    Dem ganzen Verein und allen, die sich in den Stadtteilen engagieren, danke ich herzlich für Ihren Einsatz. Sie zeigen jeden Tag: Eine aktive Nachbarschaft kann einen echten Unterschied machen. Ich wünsche Ihnen eine tolle Kick-off-Veranstaltung und der Bundesfachstelle einen guten Start!

    Zur Homepage: https://stop-partnergewalt.org/

    10 Jahre Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 

    [23.10.] Aufarbeitungskommission: Grußwort der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zur Tagung „10 Jahre Aufarbeitungskommission“ der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 23. Oktober 2026 als Videobotschaft:
    In den vergangenen zehn Jahren haben sich mehr als 3.000 Menschen Ihnen als Kommission anvertraut. Manche in einer vertraulichen Anhörung, manche in einem schriftlichen Bericht. Viele erst Jahrzehnte nach der Tat – lange, nachdem sie als Kind sexuell missbraucht worden sind. Wer eine solche Geschichte, seine Geschichte, teilt, braucht einen Menschen, der zuhört, nicht wertet, nichts beschönigt. Mehr als 3.000 Menschen haben diesen Menschen bei Ihnen gefunden. Was für ein Vertrauensbeweis!
    Und dieses Vertrauen ist nie enttäuscht worden. Als vor zehn Jahren die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gegründet wurde, hatten Betroffene jahrelang für sie gekämpft. Und sie hatten ein klares Ziel: Es sollte, nein, es musste sich etwas verändern. Das hat die Kommission geschafft: Sie hat den Blick geweitet, sie hat ihn umgedreht und zuerst gefragt: Was ist den Betroffenen geschehen? Und warum? Und dabei hat sie nicht wie im Strafverfahren den Angeklagten in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben lange, viel zu lange gebraucht, um die Perspektive zu ändern. Und wir haben viel zu lange gebraucht, um nicht über die Betroffenen und ihre Bedürfnisse zu sprechen, sondern mit ihnen. Aufarbeitung ist ein Recht der Betroffenen. Es ist ein Teil von Gerechtigkeit. Denn die Betroffenen haben ein Recht zu erzählen, wie ihnen widerfahren ist, Fragen zu stellen und zu verlangen, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden: in Heimen, in Kirchen, in Schulen. Und vor allem in über 60 Prozent der Fälle: in Familien.
    Aufarbeitung wird gerade dann wichtig, wenn das Strafrecht keine Option mehr ist, weil Taten verjährt sind oder Täter nicht mehr leben. Wir haben oft darüber diskutiert, und es ist uns allen erst im Laufe der Zeit klargeworden, dass es Betroffene nicht nur um Verurteilung geht, sondern gerade auch um die Anerkennung ihres Leids und des Unrechts, das ihnen geschehen ist. Deshalb ist Aufarbeitung wichtig.
    Und natürlich brauchen wir alle, brauchen insbesondere die Betroffenen, auch eine möglichst wirksame Strafverfolgung. Dazu gehört, dass Betroffene lange genug Zeit haben, sich zu einer Anzeige zu entschließen. 2015 wurde deswegen der Verjährungsbeginn bei sexuellem Missbrauch von Kindern weiter hinausgeschoben, bis das Opfer 30 ist – wofür ich mich damals als Staatssekretärin eingesetzt habe. Auch bei volljährigen Betroffenen sollten wir die Regeln anpassen und die Verjährungsfrist  bei Vergewaltigung verlängern. Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz. Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen außerdem: Immer mehr Taten geschehen im Netz oder werden dort angebahnt. Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs werden geteilt und getauscht. Die wichtigste Spur zu den Tätern ist oft die IP-Adresse. Doch oft ist sie beim Anbieter schon gelöscht, bevor der Täter ermittelt werden kann. Wir bekommen dann nur die schrecklichen Bilder zu Gesicht. Die Täter finden wir zu oft nicht. Das wollen wir ändern. Internetanbieter sollen IP-Adressen und Portnummern drei Monate lang speichern. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundestag. Die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus fordert diesen Schritt seit Jahren. Ich halte ihn für überfällig.
    Neben einer wirksameren Strafverfolgung wollen wir auch ein besseres materielles Strafrecht. Wir sind uns in der Koalition einig, dass wir den Vorstoß der Europäischen Union unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen.
    Und schließlich wollen wir auch die Betroffenen unterstützen. Deshalb stärken wir die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von häuslicher Gewalt, damit mehr Menschen den Weg zu Polizei und Gericht gehen – und ihn auch durchstehen. In Fällen von schwerer häuslicher Gewalt schaffen wir einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Betroffene können so durch eine psychosoziale Fachkraft im Ermittlungs- und Strafverfahren begleitet werden. Sie wissen, wie belastend Gerichtsverfahren für Menschen sein können, die schwerste Gewalt- oder Sexualverbrechen erlebt haben. Deshalb wissen Sie auch, wie gut es ist, wenn man eine professionelle Unterstützung an seiner Seite weiß.
    In den letzten zehn Jahren waren Sie im Bereich der Aufarbeitung eine solche professionelle Unterstützung. Sie werden auch in den nächsten zehn Jahren – und darüber hinaus – gebraucht. Es ist deshalb wichtig, nach vorn zu blicken; auch das tun Sie auf Ihrer Tagung. Dafür danke ich Ihnen, der Kommission, den Anhörungsbeauftragten, Ihrem Team und den Betroffenen, die mitarbeiten, für Ihren Einsatz und für Ihre wichtige Arbeit in den letzten zehn Jahren, in denen Sie mit vielen berührenden Schicksalen umgehen mussten. Und besonders danke ich den mehr als 3.000 Menschen, die den Mut und das Vertrauen hatten, ihre Geschichte zu teilen. Ohne sie gäbe es keine Aufarbeitung.

    Gewaltorientierte Online-Netzwerke gefährden junge Menschen

    [23.10.] Das Phänomen des „gewaltorientierten Nihilismus“ beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8776) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8185). Danach gibt es für den Begriff „gewaltorientierter Nihilismus“ aktuell noch keine bundesweite einheitliche Definition, welche von den deutschen Sicherheitsbehörden allgemein anerkannt ist und verwendet wird. Die international gängige Abkürzung NVE (Nihilistic Violent Extremism) wird laut Vorlage allgemein eher als Arbeitsbegriff genutzt, um „nihilistische (Online-) Gewaltgruppen mit misanthropischen und desaströsen Weltanschauungen“ zu bezeichnen.
    Wesentlicher organisatorischer Rahmen von NVE ist der Antwort zufolge das digitale Ökosystem „The Com“. „The Com“ bestehe aus verschiedenen gewaltverherrlichenden Online-Gruppen, die über soziale Netzwerke und Onlinespiele Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um diese schrittweise zu manipulieren, zu entwürdigen und schließlich zu kontrollieren. „Die Opfer werden unter anderem dazu genötigt, sich selbst zu verletzten (Extortion), kinderpornografisches Material zu erstellen (Sextortion) oder sich sogar in Livestreams zu suizidieren“, heißt es in der Antwort weiter.
    Danach ist den Akteuren der sogenannten NVE-Szene grundsätzlich ein gesteigertes Gefährdungspotential zuzurechnen. Angesichts der szenebedingt häufig onlinebasierten Agitationen bestehe zudem die Gefahr, dass Akteure und Gruppierungen nicht nur relativ einfach weitere Anhänger und Opfer rekrutieren und sich das Phänomen damit einhergehend, auch in Deutschland, weiter ausweitet. Der virtuelle Aspekt berge zudem einen Beschleunigungsfaktor in sich.
    Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, ist ein Großteil der dieser Subkultur zuzuordnenden Personen zumeist jung, männlich und häufig sozial isoliert. Weiterhin sind anfällige Personen den Angaben zufolge teilweise mit mentalen Problemen sowie Schwierigkeiten in ihrem direkten persönlichen und sozialen Umfeld konfrontiert. Das Selbstbild dieser Personen ist laut Bundesregierung oft das des vermeintlich ungerechtfertigt sozial und gesellschaftlich isolierten „Außenseiters“. 
    Entsprechende virtuelle Gruppierungen sind Bestandteil des sogenannten „Com“-Netzwerks („Community“) beziehungsweise der „World Terror Coalition“ („WTC“), wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Hierbei handele es sich um transnationale, dezentrale und gewaltorientierte Netzwerke subkultureller Onlinegruppen mit zum Teil diffusen Rändern und losen Strukturen.
    „Innerhalb dieser virtuellen Subkultur werden Gewalttaten und amoralisches Handeln aus seelischer Grausamkeit und Gewaltlust propagiert und entsprechende Inhalte über Plattformen wie Discord oder Telegram verbreitet“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Das Geltungsbedürfnis Einzelner sei ein zentraler Faktor für das kompetitive Bestreben, durch immer extremere Gewalttaten in den Hierarchien der Gruppen aufzusteigen. Hinzu könnten „appetitive und autotelische Gewaltmotivationen“ kommen. Opfer(-gruppen) werden hierfür laut Vorlage „zum reinen Objekt der eigenen Gewaltfantasien degradiert, strukturell dehumanisiert und in ihrer Subjektqualität elementar verletzt“.
    Die Subkultur ist geprägt von einem breiten Spektrum virtueller und realweltlicher Gewalttaten und Aktionen, wie die Bundesregierung zudem darlegt. Diese beinhalteten auf der einen Seite ausgehend vom virtuellen Raum Sexualdelikte und andere physische und psychische Gewalt gegen vulnerable Einzelpersonen. Auf der anderen Seite erfolge im Übersprung von der virtuellen Struktur in die reale Welt die Anleitung, Anstiftung und Durchführung von Vandalismus, Brand- und Propagandadelikten bis hin zu schwersten Amok- beziehungsweise Gewalttaten.

    Ermessensentscheidung bei „Demokratie leben“-Zuwendungen

    [22.10.] Um die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ geht es in der Antwort (21/8772) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Darin wird die Ermessensentscheidung näher erläutert.
    Über die Zuwendung werde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der in der Förderrichtlinie und den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Förderziele und Fördervoraussetzungen entschieden. 
    Ferner sei eine Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse nach dem sogenannten Haber-Verfahren möglich. Die abschließende Förderentscheidung treffe das Ministerium unter Berücksichtigung einer angemessenen regionalen Verteilung sowie unter Sicherstellung einer pluralen Träger- und Angebotslandschaft.

    Arbeit des Bundesopferbeauftragten

    [21.10.] Die Arbeit des Bundesopferbeauftragten ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (21/8761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8416). Darin geht die Bundesregierung unter anderem auf die geplante gesetzliche Regelung für das aktuell in der Langfassung „Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland“ genannte Amt ein.
    Demnach sehe der Regierungsentwurf „über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ keine Erweiterung oder Ergänzung der Zuständigkeiten oder Kompetenzen des Bundesopferbeauftragten im Vergleich zu der „etablierten Praxis“ vor. Auch eine Beschränkung des Mandates des Bundesopferbeauftragten sei mit der vorgesehenen leichten Veränderung der Amtsbezeichnung durch das geplante Bundesopferbeauftragtengesetz nicht verbunden.
    Hinsichtlich der finanziellen und personellen Ausstattung des Bundesopferbeauftragten betont die Bundesregierung die Möglichkeit, Ressourcen flexibel einsetzen zu können. Eine personelle Aufstockung der Personalstellen in der Geschäftsstelle sei nicht vorgesehen. Bei Bedarf stünde ein Pool an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Verfügung, um die Geschäftsstelle personell zu verstärken. Sollte sich ein finanzieller Mehrbedarf ergeben, werde darauf im Rahmen der flexibilisierten Haushaltsführung reagiert.
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat der Bundesopferbeauftragte seit 2016 nach 15 Anschlägen die Betreuung von Betroffenen übernommen. Die Geschäftsstelle hat demnach insgesamt 2.948 Betroffene erfasst, die in der Regel angeschrieben und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert worden sind. „Wie viele direkte Kontakte es im weiteren Verlauf zum Bundesopferbeauftragten oder seiner Geschäftsstelle jeweils gegeben hat und wie intensiv die Betreuung im Einzelfall gewesen ist, kann ebenso wenig statistisch dargestellt werden wie die Anzahl der Betroffenen, die jeweils das gemeinsam mit der oder dem zuständigen Landesopferbeauftragten bzw. der zentralen Opferhilfestruktur des Landes geschaltete psychosoziale Beratungstelefon in Anspruch genommen haben“, heißt es weiter.

    [7.10.] Die Bundesregierung will mit einem „Bundesopferbeauftragtengesetz“ eine dauerhafte rechtliche Grundlage für das Amt ihres Beauftragten „für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ schaffen. Zugleich soll ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/8413) die Zuständigkeit und Aufgaben der oder des Bundesopferbeauftragten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen verbindlich festschreiben. Zudem soll „im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung eine spezialgesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Betroffenendaten geschaffen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage weiter ausführt.

    Übersicht: NGO-Förderung durch den Bund & Lobbyregister-Regelungen

    [20.10.] Die Regelungen zum Lobbyregister sehen vor, dass im Register von den Interessensvertretern Finanzangaben, u.a. zu öffentlichen Zuwendungen, zu machen sind. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort (21/8732) auf eine Kleine Anfrage, in der u.a. nach Regelungen gefragt worden war, die sicherstellen, dass „staatlich geförderte Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ sowie „staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen“ in Anhörungen, Beteiligungsformaten, Beiräten, Kommissionen, Begleitgremien oder sonstigen Beratungsgremien der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden ihre staatliche Förderung offenlegen. Eine „allgemeine Offenlegungspflicht“ für „alle externen Akteure“, nach der sich erkundigt wurde, plant die Bundesregierung nicht.

    [1.10.] Die Bundesregierung plant keine weitere Fortschreibung der Übersichten zur finanziellen Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) durch den Bund, die sie in der Vergangenheit auf parlamentarische Anfragen hin erstellt hat. Dies sei zur Steuerung der Zuwendungen nicht erforderlich, schreibt sie in ihrer Antwort (21/8307) auf eine Kleine Anfrage. Zu bereits vorliegenden Übersichten verweist die Bundesregierung auf ihre frühere Antwort (21/7968) auf eine Kleine Anfrage. Darüber hinaus lägen „keine weiteren aktualisierten oder verbesserten Übersichten“ vor.
    Der aktuellen Antwort sind umfangreiche Anlagen zur finanziellen Förderung von in Deutschland ansässigen oder aktiven sowie internationalen Nichtregierungsorganisationen in den Jahren 2024 und 2025 beigefügt. Sie enthalten unter anderem Angaben zu Förderempfängern, Förderhöhe, Förderart und Förderzeitraum sowie zu den zuständigen Bundesbehörden.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    [20.10.] In ihrer Antwort (21/8738) auf die kleine Anfrage (21/8332) der Linken informiert die Bundesregierung u.a. darüber, wie wie viele Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahrenin in den Jahren 2015 bis 2023 eingeleitet und erledigt wurden sowie wie viele Verfahren im Bereich der schweren strukturellen Kriminalität und Organisierten Kriminalität (bzw. bis 2025 Verfahren im Bereich der Organisierten Formen der Schwarzarbeit) bearbeitet wurden. 
    Bei der FKS gehen jährlich über 80.000 Hinweise in unterschiedlichster Qualität ein. Diese werden an zentraler Stelle bei den Hauptzollämtern (HZÄ) erfasst und im Anschluss daran auf Qualität und Plausibilität geprüft. 
    Wie viele zusätzliche Arbeitgeberüberprüfungen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit 2015 hätte zusätzlich durchführen können, wären alle ihre Planstellen besetzt gewesen, lässt sich laut Bundesregierung nicht belastbar sagen. Sie verweist auf eine entsprechende Auskunft der Generalzolldirektion. So hänge die Zahl der Arbeitgeberüberprüfungen, die ein einzelner Beschäftigter pro Jahr durchführe, von vielen Faktoren ab. Dazu zählten bspw. die Komplexität des Einzelfalls, aber auch die strategische Schwerpunktsetzung bei der Aufgabenwahrnehmung. „Neben Arbeitgeberprüfungen führen die Beschäftigten der FKS auch - teils sehr umfangreiche - Ermittlungsverfahren und ahnden die festgestellten Verstöße. Insbesondere im Bereich der Schweren strukturellen Kriminalität (SsK) und der Organisierten Kriminalität (OK) erfordern die Verfahren einen intensiven Zeitansatz“, führt die Bundesregierung weiter aus. 
    Zudem wird in der Antwort auf Fragen rund um Ermittlungsverfahren und ihre Dauer eingegangen. Insbesondere die Ermittlungsdauer bei großen Strafverfahren, vor allem im Bereich der Schweren strukturellen und Organisierten Kriminalität, betrage regelmäßig mehr als ein Kalenderjahr. „Eine längere Bearbeitungszeit ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch die Komplexität der zugrunde liegenden Sachverhalte bedingt“, heißt es weiter. Insgesamt sei die Ermittlungsarbeit aufgrund von zunehmend komplexen Strukturen in den letzten Jahren fachlich deutlich anspruchsvoller und zeitaufwändiger geworden.

    [9.10.] Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fehlen gemessen am festgesetzten Personalbedarf derzeit rechnerisch rund 2.384 Kräfte. Bei einem Personalbedarf von rund 12.485 Stellen waren zum Stichtag 15. September 2026 rund 10.101 Dienstposten besetzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8205) hervor.
    Die Personalunterdeckung beträgt damit 19,1 Prozent. Ende 2025 lag sie bei 14,79 Prozent und Ende 2024 bei 11,07 Prozent. Nach Angaben der Bundesregierung wurden der FKS mit dem Haushalt 2026 insgesamt 1.190 zusätzliche Planstellen zugeführt, darunter 500 neue Planstellen zur Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. „Durch die priorisierte Zuführung von Nachwuchskräften und extern ausgebildeten Beschäftigten können die aktuell unbesetzten Stellen sowie die im Haushaltsgesetz 2026 zugelaufenen zusätzlichen Stellen in absehbarer Zeit besetzt werden“, heißt es weiter. Eine von den Linken erfragte detailliertere Prognose differenziert nach Hauptzollämtern bis zum Jahre 2029 sei nicht möglich.

    Abschiebungen im 1. Halbjahr 2026 & Asylgrenzverfahren

    [20.10.] In ihrer Antwort (21/8736) auf eine kleine Anfrage zur Datengrundlage und Erfolgskontrolle bei Vollzug aufenthaltsbeendender
    Maßnahmen geht die Bundesregierung u.a. darauf ein, dass weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sehen bei der Frage der Abschiebung eine Beschränkung auf Straftäter oder Gefährder vor. Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreisefrist nicht gewährt  wird oder diese abgelaufen ist und keine individuellen Abschiebeverbote vorliegen. Auf dieser Basis entscheiden die für den Vollzug des Aufenthaltsrecht zuständigen Länder jeweils einzelfallbezogen über Rückführungen. Es handelt sich hierbei um den Vollzug geltenden Rechts. Dennoch kann die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern zu priorisieren sein. Im Koalitionsvertrag wurde bspw. vereinbart, dass nach Afghanistan und Syrien abgeschoben wird, beginnend mit Straftätern und Gefährdern (Zeile 3045 bis 3046). Der Fokus der Bemühungen der Bundesregierung liegt bei diesen Staaten dementsprechend zunächst auf der Unterstützung der Länder hinsichtlich der Rückführung von Straftätern und Gefährdern.

    [20.10.] Über gescheiterte Abschiebungen wegen „nicht erfolgter Zuführung“ seit dem Jahr 2023 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8736) auf eine Kleine Anfrage. Danach scheiterten in den Fällen, in denen die Bundespolizei in den Vollzug der Abschiebung im Einzelfall eingebunden war, wegen nicht erfolgter Zuführung 14.011 Abschiebungen im Jahr 2023, 20.069 Abschiebungen im Jahr 2024, 21.341 Abschiebungen im Jahr 2025 sowie 8.823 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026. 
    Von den zuständigen Behörden der Länder storniert wurden in den Fällen, in denen die Bundespolizei in den Vollzug der Abschiebung im Einzelfall eingebunden war, laut Vorlage 15.798 Abschiebungen im Jahr 2023, 12.296 Abschiebungen im Jahr 2024, 11.184 Abschiebungen im Jahr 2025 und 5.198 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026.

    [24.9.] Im ersten Halbjahr 2026 sind nach Angaben der Bundesregierung 9.663 ausländische Staatsbürger aus Deutschland abgeschoben worden. Die meisten Abschiebungen (1.931) wurden in Nordrhein-Westfalen registriert, gefolgt von Bayern (1.513) und Baden-Württemberg (1.405), wie aus der Antwort (21/8186) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Die meisten Ausländer (7.142) wurden in ihr Heimatland abgeschoben, andere gemäß Dublin-III-Verordnung in andere europäische Staaten rücküberstellt. 

    [21.9.] Über Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in sogenannten Asylgrenzverfahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8090) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7852). Wie die Fraktion darin schrieb, werden seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt, die das vorherige Flughafenverfahren ersetzen.
    Der Antwort zufolge hat das Bamf seit dem 12. Juni bis Ende August 34 in Asylgrenzverfahren in drei Fällen Flüchtlingsschutz zuerkannt und in zwei Fällen subsidiären Schutz. Als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden laut Vorlage 22 Asylanträge, während vier als unzulässig eingestuft wurden.

    Rechtsextreme Kampfsportclubs & Rekrutierung junger Männer

    [19.10.] Über sogenannte „Active Clubs“ und ihr Bedrohungspotenzial berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8714) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8317). Danach bewertete die Bundesregierung das von „Active Clubs“ ausgehende Gewalt- und Bedrohungspotenzial „als vorhanden“.
    Es sei eine hohe Konspirativität bei gleichzeitig starken Rekrutierungsbemühungen junger Männer für das gewaltorientierte rechtsextremistische Spektrum festzustellen, schreibt die Bundesregierung weiter. Insbesondere die regelmäßigen Kampfsporttrainings einzelner „Active Clubs“ und das Propagieren und Inszenieren von Wehrhaftigkeit vor allem durch entsprechend martialische Videos und Posts von Kampfsporttrainings lasse auf eine „Professionalisierung der Gewaltkompetenz“ schließen. Direkte Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner seien zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht feststellbar.
    Mit dem Phänomen der „Active Clubs“ befassen sich die Sicherheitsbehörden den Angaben zufolge seit 2023. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind der Bundesregierung laut Vorlage zirka 20 regionale „Active Clubs“ bekannt. Darüber hinaus gebe es mehrere inzwischen wieder inaktive „Active Clubs“ in Deutschland. Seit Anfang April 2024 seien hauptsächlich auf Telegram und teilweise auf Instagram zahlreiche Kanäle deutscher „Active Clubs“ festzustellen, „die im Einzelfall bereits früher angelegt, ab diesem Zeitpunkt aber erstmals mit Inhalten befüllt wurden“.
    Das Phänomen der „Active Clubs“ hat seinen Ursprung in den USA, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Inspiration und Handlungsleitung gingen auf die Rechtsextremisten Robert Rundo (USA) und Denis Kapustin (Russland) zurück. Das Konzept der „Active Clubs“ sei die Erstellung lokaler Fitness- und Kampfsportgruppen.

    Kommunale Infrastruktur: Schwimmbäder & Sportstätten

    [19.10.] Beim Interessenbekundungsverfahren für die Förderrunde Schwimmbäder im Rahmen des Programms Sanierung kommunaler Sportstätten lagen insgesamt 942 prüffähige Projektskizzen vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8319) mitteilt, wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 23. September 2026 davon 195 Projekte zur Förderung ausgewählt. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel ab 2027 für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten obliege dem Haushaltsgesetzgeber, schreibt die Bundesregierung weiter. 
    Darüber hinaus könnten die den Ländern zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Sportinfrastruktur einschließlich Schwimmbäder eingesetzt werden. Die Länder würden in eigener Zuständigkeit die Höhe des Anteils der Mittel festlegen, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist, heißt es in der Antwort weiter. 

    Bundeshaushalt& -begleitgesetz 2027 und Finanzplan des Bundes 2026-2030 (BReg& BR)

    [16.10.] Der Haushaltsausschuss hat in der Woche 12.-16.10. die Beratungen über den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 (21/7300) fortgesetzt. Die beratenen Einzelpläne passierten den Ausschuss jeweils ohne zahlenmäßige Änderungen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Keiner der zahlreichen Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zu den jeweiligen Einzelplänen fand während der Beratungen eine Mehrheit. 
    Beschlossen wurden am Mittwoch die Einzelpläne des Bundesministeriums des Innern (Einzelplan 06) sowie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Einzelplan 10). Am Donnerstag folgten die Beschlüsse zu den Einzelplänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Einzelplan 09), des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Einzelplan 16) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07).
    Bereits in der vorherigen Sitzungswoche hatte der Ausschuss - ebenfalls ohne Änderungen und mit denselben Stimmverhältnissen - die Einzelpläne des Bundesministeriums für Gesundheit (Einzelplan 15), des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17), des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) verabschiedet. 
    Weitere Änderungen an den Einzelplänen sind in der Bereinigungssitzung möglich, die für Donnerstag, den 12. November 2026, terminiert ist.

    [14.10.] Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Bundeshaushalts 2027 (21/7300) und zum Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (21/7301) sowie ihre Gegenäußerung dazu als Unterrichtung (21/7302) vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. So fordert der Bundesrat unter anderem eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an der frühkindlichen Bildung sowie einen Ausgleich für die gestiegenen Kosten im Schienenpersonennahverkehr. Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung unter anderem auf bestehende Unterstützungsleistungen und die angespannte Haushaltslage.
    Eine Absage erteilt die Bundesregierung auch dem Anliegen des Bundesrates, zusätzliche Stellen für seine Verwaltung bereitzustellen. Während die Länderkammer eine Gefährdung der Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung befürchtet, verweist die Bundesregierung darauf, dass die Verwaltung innerhalb ihres Personalhaushalts Aufgaben priorisieren und sich durch Umorganisation Spielräume schaffen könne. „Die Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung im Gesetzgebungsprozess wird durch das Versagen von neuen Stellen nicht beeinträchtigt“, schreibt die Bundesregierung.

    [14.10.] Der Bundesrat lehnt mehrere zentrale Konsolidierungsmaßnahmen im Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860) ab. Das geht aus seiner Stellungnahme und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die als Unterrichtung (21/8534) vorliegen. [zur gesamten Meldung]

    [12.10.] Der Haushaltsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860) befasst. Gegenstand war zudem ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
    Der Entwurf soll laut Bundesregierung dazu beitragen, den Bundeshaushalt strukturell zu konsolidieren und die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme einzuhalten. Dazu sollen unter anderem 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds zufließen. Die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr soll ab 2033 beginnen. Zudem sind Änderungen der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen, um die Haushaltsbewirtschaftung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
    Weitere Maßnahmen betreffen die Sozialausgaben. So soll der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfallen und der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um eine weitere Milliarde Euro gekürzt werden. Bei der jährlichen Anpassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ist eine Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus vorgesehen. Daraus erwartet die Bundesregierung weitere Einsparungen. Ergänzend sollen höhere Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops zusätzliche Einnahmen von jährlich 455 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung bringen. Die steuerrechtlichen Maßnahmen selbst waren nicht Gegenstand der Anhörung. Dazu hat der Finanzausschuss eine eigene Anhörung für den 9. November 2026 angesetzt. [zur gesamten Meldung; zur Anhörung (Stream)]

    Europ. Rat - Mehrjähriger Finanzrahmen der EU

    [16.10.] Pressekonferenz mit Bundeskanzler Merz nach Europäischem Rat im Oktober 2026 „Europa ist handlungsfähig“: 
    […] Zum Abschluss des Europäischen Rates in Brüssel zog Bundeskanzler Friedrich Merz eine positive Bilanz. Die Europäische Union komme in wichtigen Fragen voran, insbesondere bei der Wettbewerbsfähigkeit. Nur ein „wirtschaftlich starkes und souveränes Europa“ könne sich in der Welt behaupten, betonte Merz. 
    Unterstützung erhielt ein deutsch-französischer Vorstoß zur europäischen Handelspolitik, womit die EU künftig schneller auf globale Wettbewerbsverzerrungen reagieren könne. Mit Blick auf die Verhandlungen über den EU-Haushalt ab 2028 forderte Merz mehr finanzielle Zurückhaltung. Angesichts notwendiger Konsolidierungen in den Mitgliedstaaten sei ein Anstieg des europäischen Haushalts um rund 50 Prozent nicht angemessen. [… gesamte Meldung; Pressestatment Video]

    [14.10.] Regierungserklärung des Kanzlers zum Europäischen Rat.: […] Bundeskanzler Friedrich Merz hat seine Regierungserklärung zum bevorstehenden Europäischen Rat mit einem Bekenntnis für mehr Gerechtigkeit begonnen. Das „Mühen um gerechte Verhältnisse“ stehe im Zentrum seines Regierungshandelns. Angesichts von Kriegen und tiefgreifenden Umbrüchen gelte es, sowohl die „Sicherheitslücke“ als auch die „Gerechtigkeitslücke“ in Deutschland zu schließen. Gerechtigkeit bedeute dabei Chancengerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit und Generationengerechtigkeit und müsse sich in Reformen bei Rente, Pflege, Arbeitsmarkt und Staatsmodernisierung widerspiegeln. […]

    [9.9.] Bundeskanzler Friedrich Merz empfing den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, im Bundeskanzleramt. 
    Anlass des Besuchs war die jährliche Hauptstadtreise von Präsident Costa, der sogenannten „Tour des Capitales“. Der Bundeskanzler tauschte sich mit ihm über wichtige Themen der zahlreichen bevorstehenden Treffen des Europäischen Rates im zweiten Halbjahr 2026 aus. Im Zentrum stand dabei die Arbeit am nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034.

    Frühstartrente für Kinder beschlossen

    [16.10.] Der Deutsche Bundestag stimmte am 16. Oktober der Frühstartrente zu. Sie soll im Januar 2027 starten. Zuvor gelangt das Gesetz jedoch noch in den Bundestag. [Vgl. Meldung Bundesregierung; Stream BT-Debatte 2./3. Lesung]

    [14.10.] Der Finanzausschuss hat die Einführung der Frühstartrente beschlossen. Damit kann die staatlich geförderte private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen. Der Ausschuss stimmte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur „Einführung einer Frühstartrente“ (21/7864) zu. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. 
    In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Sitzung hatten die Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. Zu den wichtigen Änderungen gehört eine Präzisierung der Anlagepolitik des Sondervermögens für die kollektive Anlage. Hieß es im Regierungsentwurf nur, die der kollektiven Anlage zugeführten Mittel und die Erträge seien „unter Wahrung der allgemeinen Anlagegrundsätze Rendite, Sicherheit und Liquidität global diversifiziert anzulegen“, so wird jetzt zusätzlich vorgeschrieben, dass „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds“ anzulegen ist. Damit soll, so die Begründung, ausgeschlossen werden, „dass andere politische Ziele mit der Anlage der Mittel verfolgt werden“. 
    Insgesamt sieht der Entwurf vor, dass die Frühstartrente zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten soll. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Pro Monat werden zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen in Höhe von zehn Euro pro Monat und Kind am Kapitalmarkt.  
    - In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, die Frühstartrente reihe sich ein in eine kluge und weitsichtige Altersvorsorgestrategie der Koalition. Erwerbstätige, die zusätzlich vorsorgen wollten, hätten jetzt eine attraktive Förderkulisse. Es gebe viele neue Angebote und einen riesigen Wettbewerb mit Kostensenkungen. Der Markt funktioniere. Man wolle aber auch, dass kein junger Erwachsener in den Arbeitsmarkt komme, ohne dass er bereits eine zusätzliche Altersvorsorge habe. Daher wolle man, dass für jedes Kind mit der Frühstartrente eine zusätzliche Altersvorsorge eingerichtet werde. 
    - Die AfD-Fraktion sah Stärken und Schwächen in dem Gesetzentwurf. Der Entwurf verfolge zu viele Ziele gleichzeitig. 1.440 Euro Staatsprämie würden nicht zur Altersvorsorge ausreichen. Das Ziel der Finanzbildung sei ebenfalls fraglich. Für Finanzbildung reiche die Eröffnung eines Depots nicht. Es gebe noch viele offene Fragen in dem Entwurf; vieles sei nicht abschließend geklärt. Die Koalition habe kein überzeugendes Gesamtkonzept. 
    - Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Gesetz, das nach kurzen und intensiven Beratungen auf den Weg gebracht worden sei. Viel Vorarbeit sei mit der privaten Altersvorsorge geleistet worden. Begrüßt wurde, dass es keine Abschluss- und Vertriebskosten gebe. Das Finanzministerium solle jetzt zügig an den Aufbau des öffentlichen Angebots für die Altersvorsorge gehen, wurde appelliert. Die Anlagebestimmungen seien präzisiert worden, lobte die SPD-Fraktion. Man setze auf einfache und kostengünstige Produkte und darauf, dass alle Kinder profitieren würden. 
    - Die Grundidee der Frühstartrente sehe man positiv, erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, aber es gebe eine Reihe von Schieflagen in dem Gesetzentwurf. Weiterhin fehle ein automatischer Übergang von der kollektiven Anlage in die private Vorsorge. Das sei eine sehr relevante Lücke. Die Zuzahlungen, die geleistet werden könnten, seien mit 6.840 Euro zu hoch und verstärkten die Vermögensungleichheit, wenn die Depots mehr Großeltern-Einzahlungen statt Kapitalmarktverläufe widerspiegeln würden. Bei der Anlage wurde der Grundsatz der Nachhaltigkeit vermisst. 
    - Die Ungleichheit werde nicht nur hingenommen, sondern auch noch subventioniert, kritisierte die Fraktion Die Linke. Der Deckel für zusätzliche Einzahlungen sei zu hoch und sollte noch abgesenkt werden, verlangte die Fraktion. Bei der Auszahlung würden Steuerprivilegien zementiert. Abgelehnt wurde auch die ausschließliche Anlage in Aktien. Es gebe keine Absicherung gegen Kurseinbrüche vor der Auszahlung, und es fehle das Anlageprinzip der Nachhaltigkeit. 
    - Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (21/2163), die sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder in einem „Junior Depot“ mit monatlichen Prämien von 100 Euro stark gemacht hatte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dafür. Ebenfalls keine Zustimmung fand ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/8125). Gefordert wird darin eine nationale Finanzbildungsstrategie, die als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung entwickelt werden müsse. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion stimmten dagegen. Gleichfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, alle Personen zwischen sechs und 18 Jahren in die Frühstartrente einzubeziehen und bei Volljährigkeit das Kapital aus der kollektiven Anlage automatisch in ein vom öffentlichen Träger angebotenes Standard-Depot zu überführen. Außerdem hatte die Fraktion verlangt, dass auch Nachhaltigkeit zu den Anlagegrundsätzen gehören sollte. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den Antrag, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. [BT hib] 

    [14.10.] Die einzelnen Anlagerichtlinien für die Frühstartrente sind derzeit noch nicht abschließend festgelegt, sondern sollen nach Beschluss des Gesetzes über die Einführung einer Frühstartrente erlassen werden. Das geht aus der Antwort (21/8535) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8060) der Fraktion Die Linke hervor. 
    Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Frühstartrente „im Jahr 2026 starten kann“. In der Begründung zum Gesetzentwurf soll angekündigt werden, dass die Anlagerichtlinien, die Anlagestrategie und die genauen Gewichtungen der Vermögensklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder Private Equity veröffentlicht werden. Von einer gesetzlichen Regelung der Anlagerichtlinien sehe die Bundesregierung ab, weil „übergeordnete Aspekte wie die Anlagegrundsätze in § 24 Absatz 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Frühstartrente (FrühStRG-E) geregelt“ seien, untergesetzliche Anlagerichtlinien würden deren Vorgaben konkretisieren.
    Zudem werde die Deutsche Bundesbank gesetzlich dazu verpflichtet sein, dem Bundesfinanzministerium jährlich einen Bericht über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens vorzulegen (§ 25 Absatz 1 FrühStRG-E).

    [13.10.] Über die „Umsetzung der geplanten Frühstartrente“ informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/8563) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8253).

    [5.10.] Der Finanzausschuss hat sich in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864, 21/8296) befasst. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen“ (21/8125). [Anhörung] S.a.: Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die von der Bundesregierung geplante Frühstartrente ausdrücklich begrüßt. [Meldung]

    [30.9.] Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/8296) vorgelegten Stellungnahme Änderungen an dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente. [zur gesamten BT-Meldung]

    [25.9.] Der Bundestag hat in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864, 21/8296) debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel „Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen“ (21/8125) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss. [1. Lesung] [BT-Rede des Bundesfinanzministers zur Einführung einer Frühstartrente 25.9.]

    [7.9.] Frühstartrente für Kinder soll schrittweise kommen: Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur „Einführung einer Frühstartrente“ (21/7864) eingebracht. [s. BT-Meldung]

    Gewährleistung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung bei Existenzminimums-Berechnung gefordert

    [16.10.] Die Fraktion Die Linke fordert, dass Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält und das Menschenrecht auf angemessene Nahrung bei der Berechnung des Existenzminimums gewährleistet. In einem Antrag (21/8660) verlangt sie von der Bundesregierung konkret, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Menschenrecht auf angemessene Ernährung sowie die weiteren in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Sozialpakt verankerten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte im einfachgesetzlichen Recht implementiert werden. Zudem soll es durch eine entsprechende Erweiterung des Grundrechtskatalogs auch „ausdrücklich und unmittelbar im Grundgesetz festgeschrieben werden“.
    Die Abgeordneten fordern außerdem, die Kosten für eine gesundheitsfördernde Ernährung entsprechend den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wissenschaftlich zu erheben und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll die Kosten bei der Berechnung der Regelbedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Grundsicherung), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigen. 
    In dem Antrag heißt es, dass ein Viertel der einkommensarmen Haushalte in Deutschland finanziell nicht in der Lage sei, sich jeden zweiten Tag eine nährstoffreiche Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit zu leisten. Seit 2010 werde dasselbe Verfahren zur Bestimmung des Existenzminimums verwendet, ohne die Kosten für eine gesunde Ernährung zu berücksichtigen.

    Bund-Länder 'AlphaBündnis' zu Grundbildungsbedarf

    [16.10.] Mit dem AlphaBündnis 2027-2035 wollen Bund und Länder mehr Menschen mit Grundbildungsbedarf erreichen und erfolgreiche Angebote langfristig stärken.
    Rund jeder fünfte Erwachsene zwischen 16 und 65 Jahren in Deutschland verfügt über geringe Lese- und alltagsmathematische Kompetenzen sowie niedrige adaptive Problemlösefähigkeiten. Für die Betroffenen bedeutet dies häufig erhebliche Hürden im Alltag, im Beruf und bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Um mehr Menschen beim Erwerb grundlegender Kompetenzen zu unterstützen, setzen Bund und Länder ihre Zusammenarbeit fort: Die 9. Bildungsministerkonferenz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben am 16. Oktober 2026 in Berlin das Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung 2027–2035 (AlphaBündnis) beschlossen. Es startet am 1. Januar 2027 und knüpft damit nahtlos an die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) an.
    […] 
    Eine vom BMBFSFJ geförderte Sonderauswertung der PIAAC-Daten zeigt Unterschiede bei der politischen Selbstwirksamkeit und der Einschätzung der eigenen Gesundheit: 61 Prozent der Erwachsenen mit geringen Lesekompetenzen fühlen sich politisch selbstwirksam, gegenüber 83 Prozent der Erwachsenen mit Lesekompetenzen ab PIAAC-Stufe 2. 42 Prozent der Erwachsenen mit geringen Lesekompetenzen bewerten ihre Gesundheit ungünstig, gegenüber 23 Prozent in der Vergleichsgruppe. Das AlphaBündnis berücksichtigt deshalb auch alltagsnahe Themen wie demokratische Grundbildung, Gesundheits- und Familiengrundbildung.
    Ein Schwerpunkt des AlphaBündnisses liegt auf einer gezielteren Ansprache der Zielgruppen und der Weiterentwicklung von Strukturen und unterstützenden Netzwerken. Die Angebote sollen stärker an den unterschiedlichen Lebenslagen und Grundbildungsbedarfen ausgerichtet werden. Niedrigschwellige, lebenswelt- und arbeitsorientierte Zugänge werden ausgebaut. Auch aufsuchende und soziale Lernformate sollen dazu beitragen, mehr Menschen zu erreichen. Lern- und Unterstützungsangebote werden thematisch und methodisch weiterentwickelt, um die Motivation und die Fähigkeit zum Lernen zu stärken und längerfristige Lernmöglichkeiten zu eröffnen. Ein Augenmerk gilt jungen Erwachsenen, die beim Übergang in Ausbildung und Beruf Unterstützung beim Erwerb grundlegender Kompetenzen benötigen.
    Die Länder entwickeln im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die in der AlphaDekade aufgebauten Grundbildungszentren, Netzwerke sowie niedrigschwelligen Lern- und Beratungsangebote weiter und prüfen, wie erfolgreiche Modelle auf weitere Regionen und bestehende Strukturen übertragen werden können. Zudem sollen die Schnittstellen insbesondere zu Arbeit und Integration weiter gestärkt und Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft ausgebaut werden.
    Der Bund übernimmt Verantwortung für Forschung und Entwicklung sowie die Erprobung innovativer Ansätze. Das BMBFSFJ fördert Pilotprojekte, unterstützt die wissenschaftliche Begleitung und Forschung und bereitet erfolgreiche Modelle auf die Übertragung in die breite Praxis auf. Ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern soll bestehende Angebote besser aufeinander abstimmen und ihre Wirksamkeit erhöhen. [gesamte Meldung& mehr Infos]

    Reform des Richtergesetzes gefordert - Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit

    [16.10.] Die Fraktion Die Linke fordert eine Reform des Deutschen Richtergesetzes, um den Rechtsstaat resilienter gegen rechts aufzustellen. In einem Antrag (21/8659) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf. „Die Grundpfeiler des freiheitlichen Staates - Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - müssen langfristig abgesichert werden“, heißt es zur Begründung unter Verweis auf Studien zur Zunahme antidemokratischer Einstellungen in der Bevölkerung. 
    Unter anderem fordern die Linken, die Präsidialräte, die an der Ernennung und Beförderung von Richtern beteiligt sind, zu stärken. Sie sollen „umfassende Informations- und Akteneinsichtsrechte in Auswahl- und Beförderungsverfahren“ sowie ein „aufschiebendes Vetorecht“ bei Beförderungsentscheidungen erhalten. Zudem will die Fraktion die Möglichkeiten der Justizministerien zur Beurteilung von Richtern begrenzen und die Voraussetzungen für deren Versetzung in den Ruhestand präzisieren. Damit solle verhindert werden, dass Richter durch „politische Einflussnahme“ oder „gezielte (Desinformations-)Kampagnen“ aus dem Amt gedrängt werden könnten.
    Weitere Forderungen betreffen die juristische Ausbildung. So soll die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur und dem SED-Unrecht gestärkt werden. Zudem soll die Einführung eines „gestuften Referendariats“ geprüft werden, um angehende Juristen, „die sich aktiv gegen das grundgesetzliche Menschenwürdegebot oder das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip betätigen“, von hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der praktischen Ausbildung auszuschließen. Schließlich fordert die Linke, die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz zu verankern und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu verschärfen.

    Angemessene Unterstützung für Familien in Zeiten knapper Haushaltsmittel

    [15.10.] Wie Familien in Zeiten knapper Haushaltsmittel angemessen unterstützt werden können, das war die zentrale Frage einer einstündigen familienpolitischen Debatte am 15. Oktober 2026,  im Bundestag. Beraten wurden dabei vier Oppositionsanträge. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“ (21/8314), „Mutterschutz für Selbstständige schaffen – Schutzlücken gesetzlich schließen“ (21/8401) sowie „Familien stärken – Geplante Kürzungen unterlassen“ (21/8568) wurden nach der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Ebenso der Antrag der Linksfraktion mit der Forderung „Mutterschutz für Selbstständige ermöglichen“ (21/8461). In sämtlichen Fällen übernimmt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei den weiteren Beratungen die Federführung. [mehr Infos& Stream]

    Förderung Landes-Demokratiezentren& Aktionsplan „Queer leben“

    [15.10.] Die Förderung von Landes-Demokratiezentren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8224) zum Thema "Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nichtbinären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-Personen)". Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) infolge des islamistischen Anschlags auf den Berliner CSD entschieden, dass der Bund weitere insgesamt sechs Millionen Euro für die Landes-Demokratiezentren ab dem Jahr 2027 bereitstellt.
    Fünf Millionen Euro sollen den Angaben zufolge im Bereich der Extremismusprävention, der Deradikalisierungs-, Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit verwendet werden. Darüber hinaus soll laut Vorlage „die Demokratiebildung an Regelstrukturen mit einer Million Euro gestärkt werden, um die Werte und Normen einer freiheitlichen, offenen und liberalen Gesellschaft zu vermitteln“.

    Weiterhin antwortet die BReg, dasd die im Aktionsplan „Queer leben“ der letzten Legislaturperiode genannten Handlungsbereiche und Arbeitsfelder im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten, der jeweiligen ressortpolitischen Schwerpunktsetzung und haushälterischer Möglichkeiten von den Bundesministerien in der 21. Legislaturperiode weiterhin bearbeitet werden. Zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ wird auf Bundestagsdrucksache 21/3928, Nummer 97 und 98 (Seite 61-62) verwiesen.

    Schutz von Jugendlichen vor suchtfördernden Mechanismen sozialer Medien

    [15.10.] Die Bundesregierung prüft nationale Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor suchtfördernden Mechanismen sozialer Medien. Zugleich setzt sie auf europäische Vorgaben, eine verlässliche Altersverifikation und mehr Medienkompetenz. Das berichtete Sven-Olaf Obst aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen Sitzung des Digitalausschusses.
    Die Abgeordneten hatten das Thema „mögliche suchtfördernde Designs sozialer Medien und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“ auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt und Meta eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Auch ging es in der Sitzung um die Konsequenzen des gerichtlichen Vergleichs in den USA, wonach Meta Ende August zustimmte, 18 Milliarden US-Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren zu zahlen. Dem vorausgegangen waren landesweite Klagen wegen schädlicher Auswirkungen der Plattformen Instagram und Facebook auf Kinder und Jugendliche. Die Vereinbarung mit den Generalstaatsanwälten von 52 US-Bundesstaaten soll das Unternehmen zu grundlegenden Sicherheitsreformen bei Instagram und Facebook verpflichten.
    Meta-Vertreter Semjon Rens betonte, gesetzliche Regeln seien notwendig, entbänden Plattformanbieter aber nicht von ihrer Schutzverantwortung. „Wir haben eine klare Verantwortung, junge Menschen auf unseren Plattformen zu schützen“, sagte Rens.
    Zuvor hatte Obst auf eine DAK-Studie von 2026 verwiesen, wonach rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren eine riskante Mediennutzung oder Anzeichen einer Abhängigkeit aufwiesen. Obst erinnerte an die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die am 11. September 56 Empfehlungen vorgelegt hatte. Das Kabinett habe dazu heute Eckpunkte beschlossen, berichtete Obst weiter.
    Die Bundesregierung unterstütze europäische Regeln für ein Mindestalter bei sozialen Netzwerken. Ein Entwurf für den sogenannten EU Kids Act liege vor. Auch werde an einem Digital Fairness Act gearbeitet, der auch suchtfördernde Mechanismen und weitere Altersgruppen berücksichtigen solle, berichtete Obst. Parallel prüfe die Bundesregierung nationale Möglichkeiten, die bereits vor einer europäischen Einigung greifen könnten. Erwogen würden eine nationale Altersgrenze, kinder- und jugendhilferechtliche Ansätze sowie eine Stärkung der elterlichen Verantwortung.
    Seit 2024 gebe es sogenannte Teen-Konten für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren, berichtete Meta-Vertreter Rens den Abgeordneten. Jugendliche würden automatisch diesen Jugendkonten zugeordnet; unter 13-Jährige dürften keine Konten haben. Die Accounts seien standardmäßig privat. Nachrichten von Fremden würden eingeschränkt und Inhalte nach Alter gefiltert. Nach 60 Minuten erscheine zudem eine Erinnerung an eine Pause. Zwischen 22 und 7 Uhr sei der Ruhemodus aktiviert. Unter 18-Jährige erhielten keine Werbung, betonte er.
    Er berichtete weiter von einem Familienbereich, der Eltern begleiten solle. Konkrete Zahlen zur Nutzung für Deutschland und die EU sagte er zu, nachzuliefern. In den USA seien mit dem Vergleich Schutzmaßnahmen vereinbart worden, darunter ein tägliches Nutzungslimit von zwei Stunden, das nur mit Zustimmung der Eltern aufgehoben werden könne, nächtliche Zugangsbeschränkungen, verborgene Likes und ein Verbot extremer Beauty-Filter. Die Umsetzung werde in den USA mindestens sechs Monate dauern, sagte Rens weiter. Entscheidend sei, ob auch YouTube, TikTok und Snapchat mitmachten, betonte er. „Wenn nur einzelne Dienste handeln, wechseln Jugendliche zu denen, die es nicht getan haben“, sagte Rens etwa mit Verweis auf Australien, wo kleinere Dienste von der jüngsten Regulierung profitiert hätten.
    Der CDU-Abgeordnete Konrad Körner fragte unter anderem, welche US-Maßnahmen Meta bereits in Europa umsetze und wie viele Eltern die Kontrollfunktionen nutzten. Rens sagte zu, Nutzungszahlen nachzureichen. Auch Robin Jünger (AfD) wollte wissen, welche Änderungen Meta in Deutschland vorgenommen habe und wie der Konzern unabhängig überprüft habe, ob sie wirkten. Rens verwies auf die Jugendkonten und den Werbeverzicht für Minderjährige.
    Die SPD-Abgeordnete Carolin Wagner griff Meta scharf an: „Warum braucht es erst Millionen geschädigter Kinder und Jugendliche, bis sich Ihr Unternehmen bewegt?“, fragte sie. Rens entgegnete, die Schutzmaßnahmen seien bereits vor den Klagen entwickelt worden. Zugleich räumte er Verbesserungsbedarf ein. Für eine verlässliche Altersprüfung brauche es eine branchenweite Lösung. Auf die Frage, wann Jugendliche selbst über algorithmisch kuratierte Inhalte entscheiden könnten, sagte Rens, ein ausschließlich chronologischer Feed könne auch ungeeignete Inhalte anzeigen. „Die Personalisierung ist essentiell für den Schutz von Jugendlichen“, sagte der Unternehmensvertreter. Diese könne altersgerechte Empfehlungen ermöglichen.
    Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, warum Meta für Kinder in den USA andere Standards vorsehe als für Kinder in Europa. Rens verwies auf die unterschiedlichen Rechtslagen. Lührmann fragte weiter nach einer möglichen Beweislastumkehr im EU Kids Act, wonach die Plattformen erst zeigen müssten, dass ihre Produkte den Kinder- und Jugendschutzstandards entsprechen, bevor diese auf den Markt kämen. Obst verwies diesbezüglich auf Abstimmungen auf EU-Ebene und Meinungsverschiedenheiten darüber, über welche Alterskategorie (13 oder 15 Jahre) gesprochen werde.
    Anne-Mieke Bremer (Linksfraktion) wollte wissen, ob Daten aus der Minderjährigkeit nach dem 18. Geburtstag für personalisierte Werbung genutzt würden. Rens verneinte dies, räumte aber ein, dass erhobene Daten zur Zuschneidung des persönlichen Feeds genutzt würden. [BT-Meldung]

    Kinderpornografische Inhalte im Internet in 2025

    [15.10.] Im Jahr 2025 haben das Bundeskriminalamt und die Beschwerdestellen insgesamt 49.231 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Internet statistisch erfasst. Im Vorjahr waren es 31.536 Hinweise. Das geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten „Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten“ (21/8650) hervor.
    Demnach bezogen sich 15.097 Hinweise auf Serverstandorte im Inland (2024: 19.296) und 34.134 auf Server im Ausland (2024: 12.240). Die Zahl der Hinweise auf im Ausland gespeicherte Inhalte stieg damit um 178,9 Prozent. Laut Bericht geht dieser Anstieg auf Massenbeschwerden zu einzelnen Domains zurück. Von den im Ausland gehosteten Inhalten waren nach vier Wochen 95 Prozent gelöscht. Bei den im Inland gehosteten Inhalten waren eine Woche nach Hinweiseingang noch 6,12 Prozent verfügbar. „Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte. Auch im eigenen Interesse zeigen Provider eine große Kooperationsbereitschaft, inkriminiertes Material schnellstmöglich zu löschen“, wird in dem Bericht dazu ausgeführt.

    Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög-Novelle)

    [15.10.] Rede der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) vor dem Deutschen Bundestag in Berlin.

    [14.10.] Beratung der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes: Die Bundesregierung will die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Der dazu vorgelegte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, 21/8412) stand am 14. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Außerdem hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Weiterbildung für alle möglich machen – Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren“ (21/2562) vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. [mehr Infos& Stream]

    [14.10.] Rede der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (BAföG) vor dem Deutschen Bundestag in Berlin.

    [7.10.] Höhere Wohnkostenpauschale, steigende Freibeträge: Mit dem 30. Bafög-Änderungsgesetz (21/8405) strebt die Bundesregierung eine Novelle der Förderung an.
    Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten angehoben werden: Zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ansteigen. Zusätzlich sieht die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge vor. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen außerdem angepasst werden, sodass das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtige.
    Auch bei der Wohnkostenpauschale sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende soll der Zuschlag zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 Euro auf 440 Euro steigen. Gleichzeitig soll die Wohnkostenpauschale für im Elternhaus wohnende Studierende auf 41 Euro gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden.
    Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf, die Antragstellung zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. So sollen Anträge künftig ausschließlich über das digitale Antragsportal „Bafög Digital“ gestellt werden. Eine Abweichung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Entfallen sollen außerdem aufwändige einzelfallbezogene Regelungen wie etwa „der Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an“.
    Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld solle auch weiterhin in ähnlichem Umfang wie im Bafög erfolgen.
    In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar einen Teil der Änderungen, macht jedoch deutlich, dass die Reform insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. So kritisiert er unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale nicht, wie im Koalitionsvertrag angegeben, zum Wintersemester 2026/2027, sondern erst zum Sommersemester 2027 ansteige. Außerdem bemängelt er die Senkung beziehungsweise Streichung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch im Elternhaus wohnen. Für den Bundesrat sei nicht hinreichend belegt, dass der angehobene Bedarfssatz bei im Elternhaus wohnenden Studierenden ausreiche. Er befürchte vielmehr, dass durch die Änderung eine zusätzliche Belastung für Studierende und Eltern entstehe.
    Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat, dass die geplante zweite Anhebung der Bedarfssätze erst zum Sommersemester 2029 und somit ebenfalls ein Semester später als im Koalitionsvertrag vereinbart erfolgen solle. Auch würde die geplante jährliche Anhebung der Freibeträge nicht ausreichen, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen, heißt es in der Stellungnahme.
    Da die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats nach einer deutlichen „Vereinfachung und Verschlankung der gesetzlichen Regelung“, einer stärkeren Nutzung von Pauschalen, längeren Bewilligungszeiträumen sowie dem Verzicht auf Wiederholungsanträge nicht angemessen aufgegriffen habe, fordert der Bundesrat hier eine Nachjustierung.
    Die Bundesregierung lehnt die Forderungen des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich ab.

    U-Untersuchungen bei Kindern

    [15.10.] Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch künftig ausreichend Mittel zur Vergütung von U-Untersuchungen bei Kindern zur Verfügung stehen. Zwar würden bislang extrabudgetär vergütete vertragsärztliche Leistungen ab 2027 in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt, was auch die U-Untersuchungen umfasse. Da die Ausgaben für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in den vergangenen Jahren aber nur moderat gestiegen seien, sei davon auszugehen, dass mit der jährlichen Anhebung der MGV auch künftig ausreichend Mittel zur Verfügung stünden, heißt es in der Antwort (21/8646) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Darüber hinaus habe der Bewertungsausschuss nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Möglichkeit, für bestimmte Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung zu beschließen, wenn eine solche Vergütung nachweisbar zu einer signifikanten Erhöhung der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit führe. Nach Einschätzung der Finanzkommission Gesundheit (FKG) seien durch die Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der extrabudgetären Vergütung insgesamt höchstens geringe Auswirkungen auf die Versorgung zu erwarten.

    Rücknahme geplanter Kürzungen bei Familienleistungen gefordert

    [14.10.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Rücknahme von geplanten Kürzungen bei Familienleistungen. In einem Antrag (21/8568) schreibt sie, es müsse vielmehr im Gegenteil darum gehen, Familien weiter gezielt zu stärken. Der kürzlich beschlossene milliardenschwere Tankrabatt zeige: Es fehle nicht grundsätzlich an finanziellen Spielräumen, sondern an den richtigen politischen Prioritäten. Während viele Familien jeden Euro zweimal umdrehen müssten, mehre die Bundesregierung die Übergewinne der Ölkonzerne. „Das ist sozial ungerecht. Familien stehen nicht im Mittelpunkt, sondern zunehmend mit dem Rücken zur Wand.“
    Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, weder beim Unterhaltsvorschuss noch beim Elterngeld, dem Kindersofortzuschlag, beim Wohngeld und bei Kinderkrankentagen Leistungen zu kürzen. Außerdem brauche es endlich einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige, schreiben die Grünen.

    Kinder- u. Jugendschutz i.d. digitalen Welt - Expert*innen-& UBSKM-Bericht + Eckpunkte

    [14.10.] BMBFSFJ-PM:Die Bundesregierung hat die von Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Damit beginnt nach Abschluss der Arbeit der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen. 
    Die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission bilden dafür eine zentrale Grundlage. U.a. sollen Kinder unter 13 Jahren keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden. [Vgl.: Meldung Bundesregierung]

    Karin Prien: “Die Analyse ist vorbei, jetzt geht es an die Umsetzung: Mit den Eckpunkten für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt schaffen wir als Bundesregierung die Grundlage, damit Kinder und Jugendliche auch in der digitalen Welt sicher und selbstbestimmt aufwachsen können. Schutz, Befähigung und Teilhabe - das ist unser Auftrag. Das Netz ist längst der Alltag insbesondere der Jugendlichen - deshalb wollen wir sie auch nicht aus der digitalen Welt aussperren, sondern sie stark und wetterfest machen. Schluss mit Cybermobbing genau wie mit Dauer-Scrolling! Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken - sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.”

    Schutz, Befähigung und Teilhabe stärken: Die Bundesregierung verfolgt einen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Mit den Eckpunkten legt die Bundesregierung dar, welche ersten Maßnahmen sie auf dieser Grundlage umsetzen will.:
    - Klare Regeln für Plattformen und soziale Netzwerke schaffen [mehr]
    - Nationale Übergangsregelung für soziale Netzwerke einsetzen [mehr]
    - Altersverifikation stärken [mehr]
    - Digitale Lebenswelt in der Kinder- und Jugendhilfe verankern [mehr]
    - Eltern stärken - Plattformen in die Verantwortung nehmen [mehr]
    - Medienkompetenz von Anfang an aufbauen [mehr]
    - Gesundheitliche Folgen früher erkennen [mehr]
    - Kinder-Online-Wache und mehr Schutz vor digitaler Gewalt einrichten [mehr]
    - Gemeinsame Verantwortung wahrnehmen [mehr]

    [13.10.] Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, hat am 13.10.2026 den ersten Bericht ihres Amtes an die Bundestagspräsidentin übergeben. Die Gefahr für Kinder und Jugendliche, sexualisierte Gewalt zu erleben, sei so hoch wie nie zuvor. Zentraler Tatort sei das Internet. Jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren habe bereits Cybergrooming erlebt. Der Bericht benennt ergänzend zu den Empfehlungen der Expertenkommission konkrete politische Handlungsbedarfe, insbesondere eine Reform des § 177 StGB und die verpflichtende Einführung von Schutzkonzepten in Schulen. [Zum UBSKM-Bericht]

    [23.9.] ABFSFJ-Fachgespräch „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“: Bis zum Jahresende sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Social Media zu schützen. Das betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In dem Fachgespräch des Ausschusses mit der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der Digitalen Welt“ mahnte auch der Co-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller: „Uns war wichtig zu signalisieren: Fangt an, legt jetzt los!“ Der Wissenschaftliche Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik war zusammen mit der Co-Vorsitzenden Nadine Schön (CDU) sowie der stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesschüler/-innenkonferenz, Lilli Berthold, geladen. Im Zentrum des Gesprächs stand die Frage, wie die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission konkret umgesetzt werden können. Deutlich gemacht wurde von allen Beteiligten, auch von Seiten der Abgeordneten, dass eine reine Diskussion um Altersgrenzen das Problem in seiner Komplexität nicht erfasse.
    Die Kommission habe sich deshalb an dem „Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe“ orientiert, erläuterte Köller. Ministerin Prien betonte: „Es gibt keine einfachen Lösungen. Wir brauchen eine Gesamtstrategie“, bei der gesellschaftliche und politische Akteure aus allen Ebenen miteinander agieren. Altersgrenzen seien zwar ein Teil der Lösung, aber nicht der einzige. Nadine Schön fügte dem hinzu: „Wir sind nicht die Social-Media-Verbotskommission gewesen!“ Köller und Schön wiesen darauf hin, dass Kinder- und Jugendliche in ihrer jeweiligen Entwicklungsphase gesehen werden müssten. Während bei Dreijährigen eher die Eltern angesprochen werden müssten, könnten Teenager natürlich selbst als Akteure angesprochen werden. Lilli Berthold kritisierte allerdings die Beteiligung der Jugendlichen an der Kommission als unzureichend. Die sechs bis sieben Workshops seien zwar ein guter Ansatz gewesen. „Eine echte Jugendbeteiligung sollte jedoch strukturell verankert werden“, forderte sie.
    Auf den Einwand aus den Reihen der Abgeordneten, dass die Stärkung von Medienkompetenz in den Familien einerseits und in den Institutionen andererseits Geld koste, das sich derzeit im Haushalt des Ministeriums für 2027 aber nicht abbilde, entgegneten Prien, aber auch die Kommissions-Vorsitzenden: Es gebe bereits sehr viele verschiedene Strukturen und Projekte, auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene, die aber zum Teil wenig bekannt oder miteinander koordiniert seien. Diese Strukturen könnten viel besser genutzt werden, betonte Bildungswissenschaftler Köller. [zum BT-Stream]

    [17.9.] Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf eines "EU KIDS Act" einen umfassenden Vorschlag für einen EU-weiten Online-Jugendmedienschutz vorgelegt. Konkret enthält der Entwurf einen Katalog verpflichtender Vorgaben zur kindgerechten Gestaltung für soziale Netzwerke, Video-Sharing-Plattformen, Online-Spiele, App-Marktplätze und KI-Chatbots sowie Vorgaben für die Feststellung des Alters von Nutzer:innen im Netz. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche in der EU eigenständig ein Konto bei sozialen Netzwerken und Video-Sharing-Plattformen eröffnen dürfen. [EU Kom. PM]

    [11.9.] Zum Abschlussbericht: Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ legt am 11. September 2026 im Rahmen ihrer Abschlusskonferenz in Berlin ihren Abschlussbericht vor. Damit endet ihr Mandat. Der Abschlussbericht enthält alle Ergebnisse, die die Kommission in dem knappen Jahr seit ihrer Einsetzung erarbeitet hat: Bestandsaufnahme, Handlungsempfehlungen sowie die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung und des Prozesses der strategischen Vorausschau. Zeitgleich zum Abschlussbericht erscheinen auch alle Stellungnahmen aus den sechs Expertenhearings, die die Kommission zwischen Februar und Mai 2026 durchgeführt hat. Aufgrund des Umfangs werden sie hier separat veröffentlicht. [s.a. BMBFSFJ-PM zum Bericht: 56 Empfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt]

    Kaum altersgerechte Internetangebote für jüngere Kinder

    [14.10.] Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sollte als zentraler Akteur im Kinder- und Jugendmedienschutz auch bei Fachkräften, Eltern und Jugendlichen bekannt gemacht und diese Gruppen auch direkt adressiert werden, um die Reichweite der Angebote und die Wirksamkeit der Orientierungshilfen zu verbessern. Das schlagen Experten im Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes vor, der nun als Unterrichtung (21/8600) durch die Bundesregierung vorliegt. 
    Der BzKJ stehe nur ein relativ kleines Budget zur Verfügung, um kindgerechte Zugänge zu fördern. Im Jahr 2024 habe sie sieben Projekte zur Förderung kindgerechter Zugänge zum Internet, mit einer Gesamtsumme von rund 225.000 Euro beziehungsweise durchschnittlich 32.000 Euro gefördert, heißt es dazu weiter. „Inhaltlich zielen alle Projekte darauf ab, altersgerechte Formate für Kinder bereitzustellen und adressieren damit eine bestehende Angebotslücke. Für jüngere Kinder fehlen derzeit altersgerechte Internetangebote, während viele Seiten und Social-Media-Angebote primär für ältere Jugendliche oder Erwachsene konzipiert sind. Durch die geförderten Projekte konnten die bestehenden Lücken in der Bereitstellung altersgerechter Formate bislang nicht adäquat geschlossen werden.“ 
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bericht, die Fördersummen und Laufzeiten deutlich zu erhöhen, um die nachhaltige Bereitstellung altersgerechter Angebote zu ermöglichen und sich wie bislang auf Kinder ab dem Grundschulalter zu beschränken und Kleinkinder auszusparen.

    Bundesberatungsnetzwerk Azubi-Wohnen gestartet

    [14.10.] Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf die Bündelung von Beratungskompetenzen für Azubi-Wohnen in einer Anlaufstelle auf Bundesebene verständigt. Die Umsetzung des Auftrags erfolgt über ein Bundesberatungsnetzwerk und damit mehrere Anlaufstellen zum Thema Azubi-Wohnen, um weitere Akteure für dieses so wichtige Marktsegment zu gewinnen. Neben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind noch sieben weitere Netzwerkpartner dabei.
    […]
    Das Bundesberatungsnetzwerk soll dabei helfen, Informationen, gute Beispiele und Kooperationsmodelle bundesweit bekannt zu machen. Neben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind folgende Netzwerkpartner dabei: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, RegioKontext GmbH, DIHK Service GmbH, Azubiwerk München e.V., DGB-Jugend, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDB), Verband der Kolpinghäuser e.V. (VKH).
    Die Netzwerkpartner dienen in unterschiedlichen Rollen als Anlaufstelle für Länder und Verbände, Unternehmen, Handwerksbetriebe, Bauträger, kommunale Akteure, die lokale Wirtschaftsförderung und nicht zuletzt für die Auszubildenden selbst. [mehr Infos]

    Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- u. Obdachlosigkeit gefordert

    [14.10.] Die Fraktion Bündnis 90/Grünen hat in einem Antrag (21/8579) eine Fülle von Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gefordert. Dazu gehören unter anderem eine verbindliche Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und eine wirksame Vorbeugung vor Wohnungsverlust im Rahmen der laufenden Mietrechtsreform. Gefordert wird zudem der Verzicht auf Kürzungen des Wohngelds und anderer Leistungen. 
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Zugang zu bezahlbarem und dauerhaftem Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu verbessern, indem sie eine aktive soziale Wohnungsbaupolitik betreiben und die vorhandenen Möglichkeiten im Bestand nutzen soll wie zum Beispiel die Umwandlungen von Büros in Wohnungen.
    „Der Wohnungsmarkt muss dringend durch die effektive Regulierung von Mieten wieder bezahlbarer werden, um gegen Wohnungslosigkeit vorgehen zu können“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dazu fehlten den Kommunen häufig die rechtlichen und finanziellen Mittel. So werde der Neubau durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert, heruntergekommene und verwahrloste Immobilien könnten nicht in angemessenen Wohnraum umgewandelt werden. Auch der Umbau leerer Büros müsse deutlich attraktiver gestaltet werden. Die Zweckentfremdung von Wohnraum lasse sich kaum unterbinden, und die Genehmigung von seriellem und modularem Bauen gestalte sich langwierig. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpfe trotz der Milliardenbeträge an Fördermitteln. Wohnungslose Menschen kämen kaum zum Zug, weil es an verbindlichen Quoten für sie fehle.

    Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- u. Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

    [14.10.] Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung“ unverändert gebilligt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die abschließende Beratung im Bundestagsplenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, 15. Oktober 2026, vorgesehen.
    Der Gesetzentwurf (21/6214) soll den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung erleichtern. So sollen insbesondere minderjährige Verletzte leichter Zugang zu dieser Form der Unterstützung erhalten. Zudem sollen Opfer häuslicher Gewalt bei erheblichen körperlichen oder seelischen Folgen der Tat einen Anspruch auf kostenlose anwaltliche Vertretung als Nebenkläger sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Weitere Regelungen betreffen die Stärkung der Nebenklagerechte von Opfern der Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung und Bedrohung sowie eine Erhöhung der Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiter.
    Keine Mehrheit fand in der Ausschusssitzung ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion. Darin hatten die Abgeordneten unter anderem vorgeschlagen, den Anspruch auf anwaltlichen Beistand und psychosoziale Prozessbegleitung auch auf Opfer vorurteilsmotivierter Gewalttaten auszuweiten. Zudem sollte der Nachweis erheblicher körperlicher oder seelischer Folgen entfallen. Die Fraktion wollte außerdem Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in den Katalog der nebenklagefähigen Delikte aufnehmen.
    Ein vom Ausschuss angenommener Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen greift die Frage der Erheblichkeitsschwelle ebenfalls auf. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Länder zu ihren Erfahrungen mit den neuen Vorschriften zu befragen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf den Nachweis erheblicher körperlicher oder seelischer Folgen verzichtet werden sollte, um zusätzliche Belastungen der Betroffenen zu vermeiden. Über die Ergebnisse soll die Bundesregierung dem Rechtsausschuss berichten. 
    Eine weitere, thematisch unabhängige Forderung des Entschließungsantrags betrifft die Übermittlung von Daten aus Strafverfahren zu statistischen Zwecken. Die Bundesregierung soll die Länder dazu befragen, ob die Strafprozessordnung entsprechend ergänzt werden sollte. Hintergrund ist ein Anliegen des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS), der Daten über antisemitische Vorfälle mit Informationen der Strafverfolgungsbehörden abgleichen möchte. Auch über das Ergebnis dieser Prüfung soll die Bundesregierung dem Ausschuss berichten. [BT hib]

    Hilfen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gefordert

    [14.10.] Menschen ohne Krankenversicherungsschutz müssen nach Ansicht der Grünen-Fraktion wirksam abgesichert werden. Offiziellen Statistiken zufolge habe in Deutschland 2023 für rund 72.000 Menschen weder eine Krankenversicherung noch ein anderweitiger Anspruch auf Gesundheitsversorgung bestanden. Weitere 198.000 Menschen seien nicht krankenversichert gewesen, hätten aber nach anderen Regelungen Anspruch auf Versorgung gehabt, heißt es in einem Antrag (21/8578) der Fraktion.
    Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, denn der Mikrozensus erfasse ausschließlich Personen mit gemeldetem Wohnsitz. Wohnungslose und Menschen ohne Aufenthaltsstatus, also gerade Gruppen, in denen fehlender Versicherungsschutz besonders häufig auftrete, blieben systematisch unerfasst. Das sei gesundheitlich riskant, sozial ungerecht und mit dem Anspruch eines modernen Sozialstaats unvereinbar. 
    Die Abgeordneten fordern eine bundesgesetzliche Grundlage für einen verlässlichen Zugang zu Beratung und Klärung des Krankenversicherungsschutzes. Gemeinsam mit den Ländern müsse sichergestellt werden, dass hierfür flächendeckend geeignete Clearing- und Beratungsstrukturen zur Verfügung stehen. Zudem sollte ein verbindliches, fristgebundenes Übergabe- und Klärungsverfahren bei drohendem oder eingetretenem Verlust des Krankenversicherungsschutzes vorgesehen werden.
    Leistungserbringer müssten zudem in medizinischen Eilfällen einen praktikablen und verlässlichen Erstattungsanspruch erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen der Sozialhilfe zum Zeitpunkt des Eilfalls vorlagen. Mit den Ländern solle darauf hingewirkt werden, dass flächendeckend niedrigschwellige medizinische und soziale Versorgungsangebote als Sicherheitsnetz für Menschen bestehen, die von der Regelversorgung vorübergehend nicht erreicht werden.

    Kabinett: neuer Arbeits-& Sozialminister Alexander Schweitzer

    [14.10.] Am 13. Oktober 2026 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Alexander Schweitzer zum neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales ernannt. Am 14. Oktober legte Schweitzer seinen Amtseid vor dem Deutschen Bundestag ab. Damit ist das Bundeskabinett nach dem Rücktritt der früheren Ministerin Bärbel Bas wieder vollständig.
    Der 53-Jährige bringt umfangreiche Erfahrungen in der Arbeits- und Sozialpolitik mit. In Rheinland-Pfalz war er von 2013 bis 2014 sowie von 2021 bis 2024 Arbeits- und Sozialminister. Von 2024 bis 2026 stand er als Ministerpräsident an der Spitze der Landesregierung.

    Weiterführende Informationen: ausführlicher Lebenslauf des Ministers , Hintergründe zum Bundeskabinett und die aktuelle Zusammensetzung.

    Als Bundesminister für Arbeit und Soziales wird Schweitzer wichtige Weichen für die Zukunft des Sozialstaats stellen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Stärkung des Arbeitsmarkts, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme. 

    Bürokratieabbau im Ehrenamt

    [14.10.] Das ehrenamtliche Engagement ist aus Sicht des neuen Staatsministers für Sport und Ehrenamt, Ronald Rauhe, „eine tragende Säule unserer Gesellschaft“. Millionen Menschen übernähmen Verantwortung in Vereinen, im Katastrophenschutz, im Sport oder im sozialen Bereich, sagte Rauhe am Mittwoch bei einer Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt. Sie stärkten damit den Zusammenhalt im Land.
    Ein Vierklang aus Anerkennung, Vereinfachung, Unterstützung und Forschung sei die Leitlinie einer zukunftsorientierten Engagementpolitik, sagte Rauhe. Den im Koalitionsvertrag vereinbarten „Zukunftspakt Ehrenamt“ benannte er als zentrales Vorhaben, „um Bürokratie abzubauen und Engagement attraktiver zu gestalten“. Mit ersten Anpassungen und Entlastungen habe die Bundesregierung bereits im Vorjahr wichtige Spielräume geschaffen, so der Staatsminister im Bundeskanzleramt. „Gemeinsam mit den betroffenen Resorts arbeiten wir an weiteren Schritten bei der Rechtsvereinfachung und den Rahmenbedingungen für Engagierte“, sagte er. Es gehe um „weniger Papierkram und mehr Flexibilität“.
    Ehrenamtliche verdienten Wertschätzung und Sichtbarkeit, sagte Rauhe weiter. Er setze auf die Kampagne „Ehrenamt in Deutschland“. Diese zeige authentisch die Vielfalt des Engagements und auch, was die Einzelnen zum Einsatz motiviere.
    Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) „ist und bleibt der zentrale Partner an der Seite der Ehrenamtlichen“, machte er deutlich. Sie unterstütze durch Förderung und Beratung, durch Vernetzung sowie durch Wissenstransfer. Zugleich biete sie Anerkennungsformate wie den Deutschen Engagementpreis, der in diesem Jahr im November unter seiner Schirmherrschaft in Berlin feierlich verliehen werde, sagte Rauhe.
    Der erst seit September das Amt des Staatsministers für Sport und Ehrenamt bekleidende Rauhe ging auch auf den jüngst neu veröffentlichten Freiwilligensurvey ein. Dieser zeige: „Trotz Herausforderungen ist das freiwillige Engagement weiterhin stabil und stark.“ Um noch mehr Menschen, insbesondere Jugendliche oder die Baby-Boomer-Generation zu gewinnen, brauche es niedrigschwellige Zugänge, eine bessere Vereinbarkeit mit der Familie und weniger Bürokratie. Angesichts wachsender Polarisierungen und Anfeindungen sei auch der Schutz von Ehrenamtlichen essenziell, sagte Rauhe. „Niemand soll aus Angst vor Bedrohung sein freiwilliges Engagement aufgeben“, betonte er. Mit dem Schutz- und Präventionsnetzwerk für das Ehrenamt helfe die DSEE Organisationen bei der Entwicklung geeigneter Schutzkonzepte. Das Thema, so machte der Staatsminister deutlich, sei ihm persönlich sehr wichtig.
    Auf Nachfrage machte Rauhe deutlich, dass er mit allen zuständigen Resorts in einem „sehr, sehr guten Austausch“ in Sachen Bürokratieabbau stehe. Dabei sei allen bewusst, dass das Ehrenamt „etwas sehr Kostbares ist in unserem Land“. Mit Blick auf das Datenschutzrecht brauche es den Ausbau von Beratungsangeboten und die Vereinheitlichung der Informationsangebote, sagte er. Benötigt werde zudem eine Reform des Vereinsrechts. Überarbeitungsbedürftig sei auch das Gemeinnützigkeitsrecht. Beim Zuwendungsrecht brauche es diverse Änderungen für mehr Effizienz und Aufwandsminimierung. Das sei „ganz, ganz wichtig“, sagte Rauhe.
    Babette Kibele, Abteilungsleiterin Sport im Bundeskanzleramt, kündigte an, dass die Namen der Mitglieder der Kommission, die den Fünften Engagementbericht der Bundesregierung verfassen soll, demnächst veröffentlicht würden. Die Geschäftsstelle der Kommission werde bei der DSEE angesiedelt, sagte sie.
    Ein Engagementfördergesetz und eine Verankerung des Rechts auf Engagement und dessen Förderung in der Verfassung, wie etwa vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) gefordert, hält Kibele nach eigener Aussage nicht für nötig. Viele wichtige Maßnahmen ließen sich auch ohne ein eigenes Fördergesetz umsetzen, sagte sie. [BT-Meldung]

    Rechtsänderung& Infos: Mietpreisbremse & bezahlbares, sicheres Wohnen

    [14.10.] Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (21/6807) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Entwurf der Bundesregierung, der bei den sieben Sachverständigen auf ein geteiltes Echo stieß, soll der Mietpreisbremse mehr Geltung verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen erweitern und so die Voraussetzungen für bezahlbares und sicheres Wohnen verbessern. [gesamte Info & Stream; BT-Meldung]

    [8.10.] Rede der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, zum Wohngeldgesetz vor dem Deutschen Bundestag. 

    [5.10.] Für die Erreichung des Ziels, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, den Wohnungsbau zu stärken und Investitionen in zusätzlichen Wohnraum anzuregen, sind auch die vielen privaten Vermieter ein wichtiger Baustein. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8329) auf eine Kleine Anfrage. Es werde auf den Neubau durch alle Vermietergruppen gesetzt, um Wohnen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten.
    Unter Verweis auf die Gebäude- und Wohnungszählung heißt es, zum Erhebungsstichtag des Zensus 2022 hätten 63,5 Prozent der 23,06 Millionen zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen im Eigentum von Privatpersonen und Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gestanden. Da sich die Zahl der durch Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften vermieteten Wohnungen in den vergangenen Jahren erhöht habe, „plant die Bundesregierung keine gezielten Maßnahmen in diesem Bereich“, heißt es. Die Antwort enthält statistische Angaben zur privaten Wohnungsvermietung und zu Förderprogrammen für die Sanierung von Wohnungen. 

    [25.9.] Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher liegen ihr nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/8218) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7977) hervor. 
    Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. „Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder“, heißt es zur Begründung.
    Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen habe. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten grundsätzlich vertraulich. „Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachliche Wertungen könnte die Arbeit der Expertengruppe erheblich beeinträchtigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.

    Umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen geplant

    [14.10.] Gesundheitsfachleute fordern praxistaugliche Digitalisierung: Fachverbände sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine wichtige Entwicklung zur Verbesserung der Versorgung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (21/8279) (GeDIG) angelegten Regelungen werden im Grundsatz begrüßt. Allerdings sehen Ärzte und Verbraucherschützer die geplante ausgeweitete Datennutzung durch Krankenkassen kritisch. Die Sachverständigen äußerten sich in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen. [BT-Meldung; Stream]

    [1.10.] Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege soll umfassend weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (21/8279) (GeDIG) sieht zahlreiche Neuregelungen vor, die dazu beitragen sollen, die Potenziale digitaler Anwendungen und datengestützter Prozesse auszuschöpfen und so zu einer besseren und kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung zu kommen, wie es im Entwurf heißt.  [zur gesamten Meldung]

    Polizei-Befugnisse zu automatisierter Datenanalyse & personenbezogene Daten

    [14.10.] Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei geplanten Befugnissen zur automatisierten Datenanalyse ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8571) auf eine Kleine Anfrage. Demnach sehen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132) enthaltenen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse „einen angemessenen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor“. 
    „Die Regelungen verweisen auf die Schutzregelungen der jeweiligen Datenerhebungsbefugnisse“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse selbst könnten nicht als Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten dienen, „da sie sich auf personenbezogene Daten beziehen, die durch andere Maßnahmen rechtmäßig erhoben und gespeichert wurden“. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sei im Rahmen der Erhebung und Speicherung zu prüfen. Eine gesonderte Regelung in den Befugnissen zur automatisierten Datenanalyse sei nicht erforderlich.

    Bericht der Unabhängigen Beauftragten gegen Kindesmissbrauch

    [13.10.] Der Erste Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) liegt nun als Unterrichtung (21/8510; Factsheet) vor. Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen würden nur gelingen, wenn zielgerichtet und ressortübergreifend auf allen politischen Ebenen gehandelt wird. Das betreffe die Kommunen, die Länder, den Bund ebenso wie - insbesondere mit Blick auf den digitalen Raum - die europäische Ebene. „Dieser Bericht identifiziert Lücken und fordert umgehendes politisches Handeln“, heißt es darin. 
    Der Bericht formuliert unter anderem mehrere politische Handlungsbedarfe: Hilfen und Nachsorge für Betroffene; Handlungssicherheit durch Schutzkonzepte; das Schließen von Schutzlücken; die Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt sowie Aufarbeitung als Qualitätsstandard. 
    Zum Komplex der digitalen Gewalt schreibt die Beauftragte: Länder und Kommunen müssten sorgen dafür, dass Schutzkonzepte verpflichtend Formen digitaler sexualisierter Gewalt einbeziehen, um die Handlungskompetenz von Einrichtungen und Organisationen in diesem Risikobereich zu stärken. Der Bund solle eine nationale Struktur für die proaktive Suche und das Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen und diese mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten. Auch müsse er sich für eine europäische Rechtsgrundlage einsetzen, die das Suchen, Löschen und Melden von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Plattformbetreiber regelt. Die Leitlinien zu Artikel 28 DSA zum Schutz von Minderjährigen im Netz sollten verbindlicher Bestandteil des Digital Services Acts werden und eine verbindliche Vorgabe für eine Altersüberprüfung gesetzlich auf EU-Ebene festgeschrieben werden. 

    Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien

    [13.10.] Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat ihren politischen Bericht 2026 zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Unterrichtung (21/8500) vorgelegt. Darin legt sie ausführlich die Ziele und Arbeitsweisen der Kommission und die Ergebnisse deren Arbeit dar und formuliert am Ende einige politische Forderungen. 
    Zu diesen gehört unter anderem die Forderung, die sexualisierte Gewalt in Familien stärker aufzuarbeiten. Denn Familien bildeten den mit Abstand größten Tatkontext, in dem es zu sexualisierter Gewalt komme. Aufarbeitung im familiären Kontext sei besonders herausfordernd, weil sie den Abhängigkeitsverhältnissen, Loyalitätskonflikten und sozialen Bindungen Rechnung tragen müsse, die familiäre Handlungskontexte besonders prägen, heißt es in der Unterrichtung. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dürfe nicht als „Privatsache“ einzelner Familien betrachtet werden. „Aufarbeitung in Familien bedarf daher besonderer Anstrengungen. Dazu gehört der Aufbau von Vernetzungsangeboten für Betroffene, die Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die sich gezielt an Angehörige richten, sowie strukturelle Entlastungen für Betroffene, wie eine Entbindung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber verwandten Tätern und Täterinnen.“
    Der Bund wird aufgefordert, der UBSKM und der Aufarbeitungskommission des Bundes für entsprechende Angebote ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. In der Verantwortung der Länder sollen dezentrale Unterstützungs- und Informationsangebote ausgebaut werden, um Betroffene und Angehörige vor Ort zu erreichen. Außerdem fordert die Kommission, einschlägige Vorschriften so zu modifizieren, dass Betroffene nicht für die (finanzielle) Unterstützung missbrauchender Familienangehöriger (etwa im Unterhaltsrecht) in Anspruch genommen werden können.

    Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

    [13.10.] Als Unterrichtung (21/8550) durch den Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, liegt dessen „Tätigkeitsbericht Mai 2025 bis Mai 2026“ vor. Fabritius war durch Beschluss des Bundeskabinetts am 28. Mai 2025 zum Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten bestellt worden, nachdem er dieses Amt bereits von 2018 bis 2022 inne hatte.
    Der Bericht gliedert sich entsprechend den drei Gruppen, die der Beauftragte vertritt, in die Kapitel „Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler“, „Deutsche Minderheiten im Ausland“ und „Nationale Minderheiten in Deutschland“. Zu letzteren zählen laut Vorlage die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk und die deutschen Sinti und Roma. Im Kapitel „Deutsche Minderheiten im Ausland“ sind neben denen in Staaten der ehemaligen Sowjetunion auch den deutschen Minderheiten in Ungarn, in Polen, in Rumänien, in Tschechien sowie „in anderen Staaten Osteuropas (Slowakei, Kroatien, Slowenien, Moldau)“ und in Dänemark eigene Unterkapitel gewidmet. 
    Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, sind von 1950 bis 2024 mehr als 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedler gemäß den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes in der Bundesrepublik aufgenommen worden - davon „zirka 2,1 Millionen aus den osteuropäischen Staaten und zirka 2,4 Millionen aus der ehemaligen Sowjetunion beziehungsweise ihren Nachfolgestaaten“. Nachdem in den 1990er Jahren pro Jahr Hunderttausende Aussiedler in Deutschland aufgenommen worden seien, ließen sich derzeit jährlich zirka 4.000 bis 5.000 Personen als Spätaussiedler registrieren.

    Expertengruppe befasst sich mit Long-Covid und ME/CFS

    [13.10.] Ende 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium eine Expertengruppe zum Thema Long-Covid einberufen. Diese habe den Auftrag erhalten, eine Liste mit Arzneimitteln zu erarbeiten, die für Long-Covid-Patienten außerhalb der Zulassung verordnet und erstattet werden können (Off-Label-Use), heißt es in der Antwort (21/8566) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8261) der Linksfraktion.
    In Abgrenzung zur Bewertung von Off-Label-Therapien habe die Expertengruppe zusätzlich eine Übersicht zur symptom-orientierten Therapie von Long-Covid-assoziierten Symptomen erarbeitet („Therapie-Kompass“) mit dem Ziel, die Versorgung von Patienten mit Long-Covid zu unterstützen und praxisnahe Empfehlungen für die ärztliche Behandlung zu geben.
    Der Auftrag an die Expertengruppe beinhaltet den Angaben zufolge auch die Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) als mögliche schwere Verlaufsform von Long-Covid. Darüber hinaus habe die Expertengruppe Ansätze zur Prävention von Long-Covid und ME/CFS in ihre Arbeiten einfließen lassen.
    Die Empfehlungen und Erkenntnisse der Expertengruppe ließen darüber hinaus Schlüsse für Covid-19-unabhängiges ME/CFS zu. Das betreffe etwa die Empfehlung zum Wirkstoff Agomelatin, die sich auf die Behandlung der Fatigue bei postinfektiöser ME/CFS und bei Long/Post-Covid beziehe.

    Stand der Migräneforschung in Deutschland

    [13.10.] 2024 sind rund eine Million Migräne-Fälle gemeldet worden, die zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) geführt haben. Die Migräne-Fälle führten insgesamt zu rund 3,4 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen. Das geht aus der Antwort (21/8525) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8084) der Linksfraktion unter Verweis auf eine Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hervor.
    In den weitaus meisten Fällen waren Frauen betroffen. 2024 wurden demnach rund 710.000 weibliche Migräne-Betroffene mit insgesamt rund 2,4 Millionen Krankheitstagen gemeldet. Dem standen rund 317.000 männliche Betroffene gegenüber mit insgesamt rund 990.000 Krankheitstagen. 
    Von den rund eine Million gemeldeten AU-Fällen mit Migräne entfallen den Angaben zufolge rund 94 Prozent auf solche mit bis zu sieben Tagen Arbeitsunfähigkeit. Mehr als sieben AU-Tage wurden nur in sechs Prozent der Fälle gemeldet.
    Migräne ist eine anfallartig auftretende Form von chronischem, bisweilen sehr starkem Kopfschmerz.

    Aktionsplan zur Nachhaltigkeit der Bundesregierung

    [13.10.] Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (21/8595) über ihren Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“. Der Aktionsplan sei zentrales Instrument der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die seit fast 25 Jahren den politischen und strategischen Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik bilde. Der Aktionsplan konkretisiere die Strategie und setze neue Schwerpunkte wie die Stärkung eines nachhaltigen Wachstums und die Staatsmodernisierung, schreibt die Bundesregierung. Viele der zentralen Vorhaben der Bundesregierung trügen auch dazu bei, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erreichen.
    Der Aktionsplan enthalte 20 „Missionen“, die zum Teil mit Methoden der strategischen Vorausschau in den Bundesministerien entwickelt worden seien und sich auf fünf Handlungsfelder bezögen. Diese Handlungsfelder sind überschrieben mit „In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren“ (vier Missionen), „Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen“ (sieben Missionen), „Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern“ (drei Missionen), „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken“ (drei Missionen) und „Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen“ (drei Missionen). Eine Mission des ersten Handlungsfelds lautet beispielsweise „Leistungen der Verwaltung durch Digitalisierung bürgernäher, bürokratieärmer und für alle einfacher machen“. 
    Die Missionen seien auf konkrete Ziele ausgerichtet, die im weiteren Prozess mit „Maßnahmenpaketen, Meilensteinen und - wo möglich - einer Wirksamkeitsmessung“ versehen werden sollen, heißt es weiter. Zudem gelte das Ziel- und Indikatorensystem der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2025 weiter. Das Statistische Bundesamt setze das Monitoring der Indikatoren fort, um ein Nachsteuern zu ermöglichen, wenn Ziele absehbar nicht erreicht werden sollten, so die Regierung.
    Ziel sei es, bis zum Ende der Legislaturperiode Maßnahmen mit messbaren Ergebnissen umzusetzen. Die Ziele der Missionen reichten teilweise über diese Legislaturperiode und auch über die zeitliche Zielstellung der Agenda 2030 hinaus. Schon jetzt werde inoffiziell im internationalen Kontext über die Weiterentwicklung der Agenda 2030 diskutiert. Der Aktionsplan diene deshalb auch dazu, zur Weiterentwicklung der internationalen Nachhaltigkeitsagenda über 2030 hinaus beizutragen. Der mit der Umsetzung des Aktionsplans verbundene Finanzbedarf muss sich den Angaben zufolge „in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung“ einfügen. Alle Maßnahmen stünden unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanziellen Zuständigkeit des Bundes.

    Kritischer Blick auf KJH-Reform (1. KJHSRG)

    [12.10.] Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe ist sinnvoll und nötig, der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde aber die Kommunen nicht finanziell entlasten. Das war der Tenor einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf (21/8274) der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG). 
    Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden. 
    Ein weiteres Ziel ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können. 
    Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten. Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie konkretisiert werden.

    Für die Anhörung haben die geladenen Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben. So schreibt Elke Alsago; Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Mit diesem Gesetzesentwurf werden nicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, gestärkt, sondern die Kinder- und Jugendhilfe wird unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten umgebaut.“
    Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim, führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Ziel der Entlastung der Fachpraxis grundsätzlich zu begrüßen sei. Aber: „Infrastruktur kann individuelle Hilfen nur entlasten, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Bedarf geeignet ist.“
    Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. schreibt: Dem Gesetzesentwurf fehle eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. So lasse er gänzlich unberücksichtigt, dass Aufbau, Betrieb, qualitative Ausstattung und Vorhaltung von Infrastruktur ebenfalls finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, die bereitgestellt werden müssen. „Dies gilt insbesondere für die neue Leistung der infrastrukturellen Bildungsassistenz.“
    Zur Bildungsassistenz schreibt Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V.: Im Unterschied zur bisherigen einzelfallbezogenen Praxis richte sich dieser Ansatz nicht primär auf die Kompensation individueller Defizite, sondern auf die Gestaltung eines unterstützenden, entwicklungsförderlichen schulischen Umfelds für alle jungen Menschen in einer Klasse. „Dies ist deutlich mehr, weil anspruchsvoller als der 'Pooling“-Gedanke'„.
    Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert: “Die Größenordnung des erforderlichen Umbaus muss deutlich benannt werden. Sollen Regelangebote künftig einen größeren Teil individueller Unterstützungsbedarfe decken, müssten beispielsweise Kitas zu familienunterstützenden Einrichtungen weiterentwickelt und Angebote des Jugendwohnens für intensivere sozialpädagogische Begleitung ausgestattet werden. Hinzu käme der Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz an einem großen Teil der Schulen. Ein solcher Ausbau erfordert einen langfristigen und auf etwa zehn Jahre angelegten Finanzierungs- und Umsetzungshorizont.„
    Angela Smessaert, Stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, zeigte sich wie andere Sachverständige auch enttäuscht darüber, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird. 
    Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, kritisiert ebenfalls, dass diese Zusammenführung insbesondere wegen finanzieller und organisatorischer Bedenken erneut zurückgestellt wird. “Die Zuständigkeitsgrenzen erschweren eine gemeinsam abgestimmte Unterstützung und führen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien je nach Rechtskreis.“ 
    Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnet die Annahme im Gesetzentwurf, dass die Sicherstellung infrastruktureller Bildungsassistenz und sonstiger Regelangebote die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 Prozent reduzieren und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis zu einer Stabilisierung im Jahr 2036 schrittweise dämpfen werde, als “nicht belastbar„. Einsparungen für die kommunale Ebene seien nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu erwarten, sondern im Gegenteil “ganz erhebliche zusätzlich finanzielle Belastungen für die Kommunen„, schreiben die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme. [BT hib; zur Anhörung (Stream)]

    [8.10.] Rede der Bundesjugendministerin Karin Prien zum 1. KJHSRG vor dem Deutschen Bundestag. 

    [8.10.] Die Bundesregierung erläutert und verteidigt in einer Antwort (21/8472) auf eine Kleine Anfrage (21/8155) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe (21/8274). 
    In der Antwort verteidigt sie u.a. die von einigen Sachverständigen kritisch bewertete Experimentierklausel: Diese ermögliche es Kommunen, die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen rechtssicher zu erproben. „Teilnehmende Kommunen erbringen die Leistungen der Eingliederungshilfe auch für junge Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) , was bisher nicht möglich war. Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel sollen unter anderem die Vereinfachung der Verfahren, die Verbesserung der Unterstützung für die jungen Menschen und ihre Familien sowie die finanziellen Folgen für die Kommunen wissenschaftlich ausgewertet werden.“
    Die Regierung betont weiter, dass die zentralen Erkenntnisse und Empfehlungen des 18. Kinder- und Jugendberichts als eine Grundlage für die Erarbeitung der zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe dienen sollten. „In den Konsultationsprozess für die zweite Stufe wird auch das Bundesjugendkuratorium einbezogen“, heißt es in der Antwort. 

    [30.9.] Die Kinder- und Jugendhilfe soll strukturell reformiert werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/8274) der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG). Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, „zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen“, betont die Regierung im Entwurf. Allerdings stehe die Kinder- und Jugendhilfe vor großen Herausforderungen, die ihre Aufgaben nicht nur zunehmend erschweren, sondern grundsätzlich in Frage stellen könnten, wenn eine Entlastung ihrer Strukturen nicht zeitnah erfolge, warnt die Bundesregierung.
    Die Kinder- und Jugendhilfe stehe in einem Spannungsfeld zwischen einem kontinuierlichen Anstieg von - teilweise sehr komplexen - Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf der einen Seite und einem erheblichen Ressourcenrückgang der öffentlichen und auch freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite. „Bürokratische Anforderungen und schwierige Abgrenzungsfragen im Hinblick auf andere für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verantwortliche Systeme, zum Beispiel die Eingliederungshilfe oder die Schule, verstärken den Druck insbesondere auf die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich“, heißt es im Entwurf.
    Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden.
    Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können.
    Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten.
    Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie konkretisiert werden.

    Modernisierung & Digitalisierung der Arbeitsförderung (SGB III)

    [12.10.] Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870, 21/8301) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) moderner und digitaler zu machen. Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung standen neben dem Gesetzentwurf auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten“ (21/8126) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“ (21/8127). 

    Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) stoßen die geplanten Vereinfachungen für das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- und Transferkurzarbeitergeld sowie den erleichterten Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch Verlängerung der Antragsfrist auf sechs Monate auf Zuspruch. Abzulehnen sei aber der vorgesehene Wegfall der Fristenregelung in Paragraf 111a SGB III für Qualifizierungsmaßnahmen in einer Transfergesellschaft. Hier bestehe das Risiko einer späteren Inanspruchnahme der Förderung und damit einer Kostensteigerung durch eine Steigerung der Eintritte bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Das stelle ein potentielles Risiko von Kostensteigerungen für den Beitragshaushalt der BA dar, sagte BA-Vertreterin Anke Eidner. 

    Die beabsichtigte Einführung eines Kooperationsplans macht aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Vermittlungsprozess unverbindlicher und trägt nicht zur Arbeitsmarktintegration bei. Um Vermittlung zu befördern, sollten Arbeitgeber und Arbeitsuchende direkt miteinander kommunizieren und Kontaktdaten austauschen können, befand BDA-Vertreterin Anna Robla. Für die Programmnorm zur Automatisierung und Digitalisierung sieht sie keinen Regelungsbedarf. Gesetzliche Regelungen mit reinem Signalcharakter seien zu streichen, da die Norm für mehr Digitalisierung und Automatisierung nicht benötigt werde. Strategische Festlegungen seien Aufgabe des Vorstandes gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, so Robla.

    Die Erleichterung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch die Sechs-Monats-Frist wird von Bernd Pfitzenberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung begrüßt. Bisher könnten Selbstständige das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit begründen, um weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein. Die längere Antragsfrist sei geeignet, den Zugang zur Versicherung für Selbstständige zu erleichtern. Auf Zuspruch stieß auch die geplante elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich positiv bewertete er zudem die vorgesehene „Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“. Dies könne einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, Übergänge aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern und Arbeitslosigkeit im Idealfall bereits im Vorfeld zu vermeiden. 

    Auch die Arbeitskammer Bremen erachtet laut ihrer Vertreterin Alexandra Krause die betriebliche Erprobung als ein sinnvolles Instrument, um direkte Arbeitsplatzwechsel der in der Transformation von Personalabbau betroffenen Beschäftigten zu fördern und Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. In der aktuellen Fassung könne die neue Regelung allerdings ausschließlich auf Initiative des Arbeitgebers angewendet werden, kritisierte sie. Wenn ein Personalabbau vereinbart wurde, sollten aus ihrer Sicht auch die betroffenen Beschäftigten und der Betriebsrat die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben betriebliche Erprobungen bei der BA anzuregen. 

    Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) muss die BA personell, finanziell und organisatorisch so ausgestattet werden, dass sie den wirtschaftlichen Transformationsprozess aktiv mitgestalten kann. Ziel, so DGB-Vertreter Alexander Fischer, sei es, gemeinsam mit Beschäftigten und Unternehmen Brücken in gute, sichere und tariflich abgesicherte Arbeit zu bauen und Beschäftigungsperspektiven in Zeiten von Demografie, Dekarbonisierung und Digitalisierung zu sichern. Die BA brauche Bundeszuschüsse statt rückzahlbarer Darlehen zur Stabilisierung ihres Haushalts. Die bestehenden Darlehen müssten erlassen werden. Es dürfe auch keine globalen Minderausgaben oder unrealistische Ansatzplanungen geben, die faktisch zu verdeckten Kürzungen führen, hieß es von Seiten des DGB.

    Susanne Nowak vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßte grundsätzlich die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote bei der BA. Diese müssten aber mit Blick auf die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit „niedrigschwellig, barrierefrei und insbesondere auf dem Smartphone nutzbar sein“. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass neue Zugangshürden geschaffen werden, betonte sie. Gerade Jugendliche mit geringer digitaler Kompetenz seien weiterhin auf persönliche Unterstützung und analoge Zugänge angewiesen. Daher müssten auch analoge Informations- und Beratungsangebote „verlässlich erhalten bleiben“. [BT hib, zur Anhörung (Stream)]

    [30.9.] Die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA) müssen so gestaltet werden, dass sie möglichst anschlussfähig an die Fachanwendungen anderer Beteiligter, insbesondere kommunaler Behörden, aber auch Dritter, zum Beispiel Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen, sind. Das betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (21/7870), die nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/8301) vorliegt. „Die Anschlussfähigkeit der IT-Systeme der BA spielt insbesondere vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform eine entscheidende Rolle, da dort explizit die Etablierung einer plattformbasierten Sozialverwaltung (Deutschland-Stack) sowie eines digitalen Sozialportals als zentraler Zugang zu den verschiedenen Sozialleistungen (OneStop-Shop-Prinzip) empfohlen wird. Diese Empfehlungen lassen sich in einem ersten Schritt nur durch eine konsequente Verknüpfung der IT-Systeme der unterschiedlichen Akteure erreichen“, führt die Länderkammer weiter aus. 
    Kritisch sieht der Bundesrat geplante Regelungen zur Weiterbildung: Einige Förderbedingungen im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) würden aktuell für die Weiterbildung von Beschäftigten sowie für die Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen hohe Hürden enthalten. Hinderlich sei etwa die Vorgabe, dass geförderte Weiterbildungen einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen müssen. Dies mache die Inanspruchnahme durch kleine Unternehmen schwierig, die erfahrungsgemäß ihre Beschäftigten nicht für so lange Zeiträume entbehren könnten. „Der weiter zunehmende Fachkräftemangel selbst verschärft diese Problematik noch. Zudem richten sich die tatsächlichen Qualifizierungsbedarfe der Unternehmen und Beschäftigten oft auf kürzere Maßnahmen. Daher soll der geforderte Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen von 120 Stunden auf 90 Stunden abgesenkt werden. Auch kürzere Qualifizierungen werden dann gefördert und mehr Unternehmen könnten vom Qualifizierungschancengesetz profitieren“, heißt es in der Stellungnahme.
    Der Bundesrat fordert außerdem, dass die durch das Gesetz entstehenden zusätzlichen Kosten nicht allein aus den Beitragsmitteln der BA finanziert werden, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes.

    Corona-Enquete-Kommission: Belastungen für Bildungssystem & junge Generation

    [12.10.] Mit den Belastungen der Pandemie für junge Menschen und das Bildungssystem hat sich die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ beschäftigt. In der öffentlichen Anhörung zum Thema  „Bildungssystem und die junge Generation“ legten die Sachverständigen viele Schwachstellen offen. 

    „Schülern fehlte vor allem Sicherheit“
    - Amy Kirchhoff von der Bundesschülerkonferenz sagte, dass Schülern vor allem Sicherheit gefehlt habe. Mit den Schulschließungen sei „ein Raum weggebrochen“. In der Folge seien die mentalen Belastungen stark angestiegen. „Trotzdem: Die Schulschließungen waren ein wichtiger Schritt.“ Aber: „An vielen Schulen hat es an digitaler Ausstattung gemangelt, da gibt es noch Nachholbedarf.“ 
    - Wendelin Haag, der Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings sagte: „Bildung dürfen wir nicht auf die Schule reduzieren.“ Sie finde auch und vor allem dort statt, wo Jugendliche zusammenkommen. „Das ist kein Zusatzangebot zur eigentlichen Bildung, sondern unverzichtbar.“ Doch gerade diese Bildungsräume seien während Corona aus dem Blick geraten. Qualifizierungsangebote seien zurückgegangen. „Wir brauchen deshalb eine dauerhafte Investitionsstrategie für die außerschulische Förderung“, denn Bildung müsse umfassend gedacht werden. „Junge Menschen müssen an Krisenentscheidungen beteiligt werden, gerade in Krisen. Die Politik kann und muss im Interesse junger Menschen handeln.“

    Mehr geschlossene Schulen als in anderen Ländern
    - Prof. Dr. Ludger Wößmann, Professor für Volkswirtschaftslehre und Leiter des ifo Zentrums für Bildungsökonomie, erinnerte daran, dass in Deutschland während der Pandemie Schulen deutlich mehr geschlossen worden seien als in anderen Ländern. „Das wird sich im Kognitionsniveau der Bevölkerung zeigen.“ Während der ersten Schließung habe sich die Lernzeit halbiert und sei in der zweiten nur geringfügig angestiegen. „Kinder mit geringer familiärer Förderung litten besonders.“ Wößmann kritisierte die aus seiner Sicht fehlenden Leitlinien durch die Ministerien. Nach der Pandemie habe es ernsthafte Bemühungen gegeben, das aufzuholen, sagte er mit Verweis auf die PISA-Tests.
    - Yukiko-Mathilda Siber berichtete, wie sie als nicht geimpfte Schülerin mit einem Attest zur Maskenbefreiung dem Unterricht in der Klasse hinter einer Plexiglaswand habe folgen müssen. „Auf den Fluren musste ich Abstand halten.“ In der Klasse sei sie von Lehrern verspottet worden. „Ich verlor all meine Kontakte.“ Dabei sei sie nie ein Einzelfall gewesen. Viele hätten nicht verarbeiten können, was damals passierte und würden bis heute leiden. „Es fühlte sich an wie Undercover-Diktatur.“

    „Pandemie war eine tiefe Zäsur“
    - Eine andere Sichtweise schilderte Stefan Düll. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands sprach von einer Riesenleistung, die während der Pandemie erbracht worden sei. „Insgesamt war es nicht so, dass alle brutal darunter gelitten hätten. Aber es wäre falsch zu sagen, dass es das nicht gegeben hätte.“ Es sei nicht gut gewesen, dass die Schulen so lange geschlossen geblieben seien. „Das war ein Fehler. Aber nachher weiß man es besser.“ Zur digitalen Herausforderung sagte Düll, dass diese von Lehrern und Familien selbst finanziert worden sei; erst mit dem Ende von Corona sei Abhilfe gekommen.
    - Für Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft war die Pandemie eine tiefe Zäsur. Wie in ein Brennglas habe sie einen eklatanten Fachkräftemangel und einen enormen Sanierungsstau offenbart. „Ein unvorbereitetes Fahren auf Sicht dominierte das Handeln der Politik.“ Mit Blick auf die psychische Gesundheit sagt sie: „Auch hier ist die soziale Herkunft entscheidend.“ Die Versorgung mit schulpsychologischen Angeboten müsse ausgebaut werden. Siebernik forderte für Kitas einen festen Personalschlüssel sowie für Schulen eine dauerhafte Personalaufstockung. „Das Geld muss dem Bedarf folgen.“ 
    - Ähnlich formulierte es Prof. Dr. Sabine Walper, Professorin für Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München: Die Möglichkeiten der Eltern zur Unterstützung der Kinder seien sehr unterschiedlich ausgeprägt. „Wir waren überhaupt nicht vorbereitet, was Bildung auf Distanz angeht“, sagte die Professorin weiter. „40 Prozent der Lehrkräfte haben nicht alle Schüler erreicht.“ Schutzrechte seien sehr stark gegenüber Förderrechten priorisiert worden, und die Kompensationsmöglichkeiten von Familien seien überschätzt worden. „Wir haben den Kindern nicht zugehört. Wir haben viel zu sehr die Interessen der Erwachsenen priorisiert.“

    „Wir haben den Kindern nicht zugehört“
    Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. 
    Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. [Zum BT-Stream; BT-Meldung]

    Bundeswehr: Wehrerfassung, Wehrdienstbereitschaft &-verweigerung, Sexismus

    [12.10.] Wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind 2025 insgesamt 19 Soldatinnen und Soldaten entlassen worden. Im Jahr 2024 waren es 35 und im Jahr 2023 insgesamt 37. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8512) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7936) hervor. In der Antwort listet die Bundesregierung auch gemeldete Vorfälle von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf.

    [12.10.] Zum Stand 31. August 2026 sind 34 Prozent der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten ostdeutscher Herkunft gewesen. Bei den Soldatinnen beziehungsweise Soldaten auf Zeit waren es 26 Prozent, bei den Freiwillig Wehrdienst Leistenden 25 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8521) auf eine Kleine Anfrage zu Ostdeutschen in der Bundeswehr hervor. Aufgelistet wird auch der Anteil Ostdeutscher in den verschiedenen Truppengattungen, jeweils nach Dienstgraden. Nach der deutschen Wiedervereinigung in Berlin geborene Soldatinnen und Soldaten wurden laut Antwort den ostdeutschen Bundesländern zugeordnet.

    [7.9.]  Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat im zweiten Quartal 2026 insgesamt 169.141 Anschreiben zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung zum Wehrdienst versandt. Davon gingen 86.962 an Männer und 82.179 an Personen anderen Geschlechts. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 86.560 Bereitschaftserklärungen abgegeben, darunter 83.483 von Männern und 3.077 von Personen anderen Geschlechts. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7467) hervor.
    Zum Stichtag 2. Juli hatten 22.726 Männer und 1.981 Personen anderen Geschlechts ihre Bereitschaft zu einem Freiwilligen Wehrdienst von sechs bis elf Monaten erklärt. Für einen Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit von zwölf bis 23 Monaten entschieden sich insgesamt 2.743 Personen, für eine Dauer von mehr als 23 Monaten 4.681 Personen.
    Von April bis Ende Juni gingen zudem 5.984 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein, davon 5.571 von Ungedienten und 380 von Reservistinnen und Reservisten.

    [7.9.] Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ruft zur Wehrerfassung automatisiert Meldedaten von Wehrpflichtigen bei den Meldebehörden ab. Die Daten würden in zentralen IT-Systemen des Personalwesens gespeichert. „Der Zugriff innerhalb der Bundeswehr ist auf die mit der Bearbeitung beauftragten Personen im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr beschränkt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7925) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7681). Daten aus der Wehrerfassung seien zu löschen, sobald ihre „Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich“ sei.
    Personenbezogene Daten im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums unterliegen laut Bundesregierung der „höchsten Vertraulichkeitsstufe“. Zugriffe würden nach dem „need-to-know“-Prinzip vergeben. „Durch die Einbindung etablierter Bundeswehr- und BSI-Standards sowie interner verbindlicher Vorgaben wird sowohl die Vertraulichkeit, Integrität als auch die Verfügbarkeit personenbezogener Daten sichergestellt“, heißt es dazu.

    Gefahren für queere Dating-Kultur

    [12.10.] Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem kausalen Zusammenhang zwischen der Sicherheit von Cruisenden sowie Dating-App-Nutzenden und queerfeindlichen Diskursen. Das schreibt sie in einer Antwort (21/8511) auf eine Kleine Anfrage (21/8013) der Fraktion Die Linke, in der diese nach den Gefahren für die Queere Dating- und Cruising-Kultur gefragt hatte. Zu einzelnen Sicherheitsfragen, Ermittlungsergebnissen und Gefahrenlagen könne sie darüber hinaus keine Antwort geben, da die meisten von der Linken erfragten Sachverhalte in die Zuständigkeit der Länder fielen, so die Regierung.
    „Belastbare Zahlen zum Dunkelfeld liegen der Bundesregierung nicht vor. Um die Anzeigebereitschaft zu erhöhen, arbeiten die Sicherheitsbehörden der Länder mit Anlauf- und Beratungsstellen zusammen. Weiterführende Informationen finden sich im Abschlussbericht des Arbeitskreises zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt von 2023 und dem Factsheet Germany des LGBTIQ-Survey III der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) von 2024“, schreibt die Regierung und verweist außerdem auf den Aktionsplan „Queer leben“ aus der vergangenen Legislaturperiode.

    Gesetzentwurf: Absicherung des Schöffenamts gegen Verfassungsfeinde

    [12.10.] BMJV-PM: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem das Deutsche Richtergesetz geändert werden soll. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, also insbesondere von Schöffinnen und Schöffen. Ihre Verfassungstreue soll sichergestellt werden. Deshalb soll gesetzlich klargestellt werden, dass Personen nicht in das Schöffenamt berufen werden können, wenn sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Neu geregelt werden soll außerdem, dass Personen bereits dann für das Schöffenamt disqualifiziert sind, wenn sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Des Weiteren soll geregelt werden, dass Schöffinnen und Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit noch solange im Amt bleiben, bis eine Neuwahl von Schöffinnen und Schöffen stattgefunden hat. So soll sichergestellt werden, dass eine etwaige Blockierung der Schöffenwahl keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Justiz hat. Weitere Änderungen im Entwurf betreffen u.a. die juristische Ausbildung – insbesondere auch die Zulassung zum Rechtsreferendariat.

    Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Extremisten und Verfassungsfeinde haben in der Justiz nichts verloren, auch nicht als Schöffinnen und Schöffen. Wer Recht spricht, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles Amt. Denn bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz treffen Schöffinnen und Schöffen Entscheidungen, die das Leben anderer Menschen erheblich verändern können. Deshalb müssen wir das Amt schützen und verhindern, dass Verfassungsfeinde die Schöffenwahl für ihre Interessen missbrauchen. Unser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein unserer Strategie, die Justiz zu stärken und widerstandsfähiger zu machen gegen alle, die den Rechtsstaat verachten.“

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter spielen in der deutschen Justiz eine wichtige Rolle. Als Schöffinnen und Schöffen entscheiden sie in der Strafjustiz gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuldspruch und Strafbemessung. Auch in anderen Zweigen der Gerichtsbarkeit kommen ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung zum Einsatz, so zum Beispiel in der Arbeitsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit.

    Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen im Detail: hier; zum Referentenentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten: hier.

    Haushaltsgesetz 2027: BMBFSFJ (Kinder- und Jugend)

    [10.10.] Rede der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, zum Haushaltsgesetz 2027 vor dem Deutschen Bundestag: 
    In ihrer Rede zum Haushaltsentwurf 2027 räumt Bundesbildungsministerin Karin Prien den Konsolidierungsdruck, die damit verbundenen Einschnitte und dabei auch Familien sowie Kinder und Jugendliche betreffende geplanten Kürzungen ein. Im Bereich der Familienleistungen seien schwierige Abwägungen notwendig. 
    Das Elterngeld bleibt mit rund sieben Milliarden Euro eingeplant; es soll einfacher, digitaler und zielgerichteter werden.
    Gleichzeitig setze der Haushalt ihrzufolge weiterhin Schwerpunkte bei Bildung und Demokratie. Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind 170 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste sollen dauerhaft bei rund 364 Millionen Euro liegen. Das Startchancen-Programm soll mit einer Milliarde Euro jährlich fortgeführt werden.
    Für zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte stehen im Haushalt des Ministeriums insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Die Stiftung „Mutter und Kind“ soll dauerhaft neun Millionen Euro zusätzlich erhalten und damit jährlich 105 Millionen Euro. Auch frühe Förderung, Ganztagsbetreuung und bessere Bildungschancen für Kinder mit ungünstigen Startbedingungen werden als Schwerpunkte genannt
    Die Rede stellt damit geplante Einsparungen und fortgesetzte Förderprioritäten nebeneinander. 
    Die Ministerin hebt außerdem die Bedeutung von Kooperation zwischen Bund und Ländern sowie von Demokratiebildung und gesellschaftlichem Zusammenhalt hervor. 
    Die Haushaltsberatungen sollen nun über die geplanten Maßnahmen und Änderungen entscheiden. [zur gesamten Rede]

    Einkommensteuerreformgesetz (u.a. Erhöhung Kindergeld& Kinderfreibetrag, Familienleistungsausgleich)

    [9.10.] Bundestagsnachrichten: „Das Parlament“: Koalition bringt Steuerreform auf den Weg: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte in der Kernzeitdebatte am Donnerstag, die Einkommensteuerreform der schwarz-roten Koalition setze „im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte“. [Zur Meldung & zum E-Paper “Das Parlament”]

    [9.10.] Der Bundesregierung liegen keine Berechnungen dazu vor, wie sich die für 2027 und 2028 geplanten Erhöhungen des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge auf unterschiedliche Einkommensgruppen auswirken. Das geht aus ihrer Antwort (21/8480) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8165) hervor.
    Das Gesamtvolumen des Familienleistungsausgleichs beziffert die Bundesregierung in der Antwort für das Jahr 2026 auf rund 58,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 55,4 Milliarden Euro auf das Kindergeld und 3,2 Milliarden Euro auf zusätzliche steuerliche Entlastungen durch die Kinderfreibeträge.

    [28.9.] Die Bundesregierung will das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential stärken und hat dazu den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235) eingebracht. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren. 
    Im Einzelnen ist vorgesehen, den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro um 216 Euro auf 12.564 Euro zu erhöhen. 2028 soll eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro erfolgen. Dadurch werde die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt, erwartet die Regierung. Durch die Anpassung des Spitzen- und Reichensteuersatzes werde die steuerliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Tarifstruktur stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unterstützt, heißt es in dem Gesetzentwurf. 
    Der Reichensteuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten und 45 Prozent betragen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro steigt der Steuersatz auf 47 Prozent. 
    Außerdem soll das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich angehoben werden. Ab Januar 2028 soll eine weitere Anhebung auf 272 Euro monatlich erfolgen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro erhöht. „Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von insgesamt 9.756 Euro um 300 Euro auf insgesamt 10.056 Euro“, rechnet die Regierung vor. 
    Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohnbetrag für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 Euro bleiben. 
    Zu den weiteren Regelungen gehört eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Damit werde zudem ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Subventionen würden „mit Augenmaß“ abgebaut: „Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert.“ Es handele sich um eine der größten Subventionen im Einkommensteuerrecht. Vorgehen ist auch eine Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sogenannten Mini-Jobs von zwei Prozent auf fünf Prozent. 
    Mit der Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren sollen Gemeinden, auf deren Gebiet Rechenzentren stehen, besser am Steueraufkommen beteiligt werden. Zur Begründung heißt es, aufgrund des hohen Automatisierungsgrades von Rechenzentren profitierten die Standortgemeinden häufig nicht am Gewerbesteueraufkommen, obwohl sie die wesentlichen standortbezogenen Auswirkungen des Anlagenbetriebs tragen würden. Ein besonderer Zerlegungsmaßstab gewährleiste eine angemessenere Beteiligung der Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Betreiber von Rechenzentren und stärke damit „die Akzeptanz für die Ansiedlung und den Ausbau dieser für die digitale Infrastruktur Deutschlands unverzichtbaren Einrichtungen“, so die Regierung. 
    Zu den finanziellen Auswirkungen heißt es in dem Gesetzentwurf, im Jahr 2027 sei mit steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 4,515 Milliarden Euro zu rechnen. Davon entfallen 1,91 Milliarden Euro auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. 2028 werden die Steuermindereinnahmen mit 6,02 Milliarden Euro angegeben, von denen 2,504 Milliarden auf den Bund entfallen. Durch die Änderungen bei den Sonn- und Feiertagszuschlägen entstehen zudem Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen, die auf 300 Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden. 

    85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar

    [9.10.] Rede der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, zum 85. Jahrestag des Massakers von Babyn Jar vor dem Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2026 in Berlin:
    […] Am Dienstag habe ich an der Gedenkfeier in Babyn Jar teilgenommen, als Vertreterin der Bundesregierung des Landes, aus dem die Täter kamen, aber auch als Frau mit jüdischen Wurzeln, die große Teile ihrer Familie durch die Shoah verloren hat. Der Besuch in der Ukraine hat mir eines erneut gezeigt: Die Verantwortung, die wir Deutschen aus unserer Geschichte haben, vergeht nicht, niemals. […] [zur Rede]
    Am 29. und 30. September 1941 erschossen deutsche Nationalsozialisten und ihre Helfer in einer Schlucht auf dem heutigen Gebiet der ukrainischen Hauptstadt Kiew über 33.000 Jüdinnen und Juden. Die Massenerschießungen waren das größte Einzelmassaker im Zweiten Weltkrieg auf europäischem Boden.

    PISA 2025 zeigt: frühe Bildungsprozesse, Basiskompetenzen stärken, Bildungschancen verbessern

    [8.10.] PISA-Studie: Plädoyer für möglichst frühe Bildungsprozesse: Im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren die Ergebnisse der PISA-Studie 2025 Thema eines öffentlichen Fachgespräches. In allen drei bei der Studie erfassten Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und beim Lesen seien seit etwa zehn Jahren sinkende Kompetenten zu erkennen, sagte der Leiter der deutschen PISA-Studie Samuel Greiff und konstatierte: „Wir liegen auf einem historischen Tiefstand.“ Als enttäuschend und nicht hinnehmbar bewerteten sowohl Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) als auch die Vorsitzende der Bildungsministerkonferenz (BMK), die Bayrische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Anna Stolz (Freie Wähler), die Ergebnisse der PISA-Studie. Die Staatssekretärin für Bildung und Kultur des Saarlandes, Jessica Heide, die in Vertretung der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) an dem Fachgespräch teilnahm, nannte Befunde der Studie, die mutmachend seien. So läge etwa das Zugehörigkeitsgefühl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland zu ihrer Schule höher als im OECD-Durchschnitt. [gesamte Meldung]

    [8.9.] BMBFSFJ: PISA 2025 zeigt deutlich: Basiskompetenzen stärken, Bildungschancen verbessern. - Deutschland muss mehr können - Bund und Länder setzen auf gemeinsame Trendumkehr.
    Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am heutigen Dienstag in Paris die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie PISA 2025 vorgestellt. Gleichzeitig hat das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien die Ergebnisse für Deutschland in Berlin präsentiert, zusammen mit Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus. Die Befunde liegen auf einer Linie mit den Ergebnissen des jüngsten IQB-Bildungstrends und zeigen deutlich, dass Deutschland bei der Stärkung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit vor immensen Herausforderungen steht. Es gibt deutlichen Handlungsbedarf: Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, zugleich bleibt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängig. Bund und Länder haben bereits Reformen eingeleitet und werden diese zur Stärkung der Basiskompetenzen, der Chancengerechtigkeit und der Unterrichtsqualität konsequent fortführen und weiterentwickeln.
    Auffällig ist, dass in den meisten Ländern der OECD ein Kompetenzrückgang zu beobachten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland der Anteil der Jugendlichen ohne ausreichende Basiskompetenzen weiter gestiegen ist. Auch die Kompetenzunterschiede zwischen sozial benachteiligten und privilegierten Schülerinnen und Schülern haben weiter zugenommen und sind heute so groß wie zu keinem anderen Zeitpunkt seit Beginn der PISA-Erhebungen im Jahr 2000. Die Ergebnisse bestätigen damit die Notwendigkeit, die eingeleiteten Reformen zur Stärkung von Basiskompetenzen, Chancengerechtigkeit und Unterrichtsqualität konsequent voranzutreiben, zu beschleunigen und auszuweiten.
    Im Mittelpunkt von PISA 2025 standen die naturwissenschaftlichen Kompetenzen 15-jähriger Schülerinnen und Schüler. Außerdem wurden auch diesmal wieder die Kompetenzen im Lesen und in Mathematik erhoben. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von „Lernen in der digitalen Welt“ untersucht. Deutschland erreicht in den Naturwissenschaften 486 Punkte (OECD-Schnitt: 482), im Lesen 465 (OECD: 461) und in Mathematik 464 (OECD: 463) und liegt damit in allen drei Kompetenzbereichen nur noch im OECD-Durchschnitt. Zwar liegt Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Staaten in den Naturwissenschaften und im Lesen leicht über dem Durchschnitt (EU-Schnitt: 476 bzw. 451), in Mathematik wird jedoch ebenfalls nur europäisches Durchschnittsniveau erreicht (EU: 460). Die Trendentwicklung zeigt, dass in den meisten OECD-Staaten die Leistungen zurückgegangen sind, insbesondere im Lesen. Gleichwohl erreichen die Kompetenzwerte in Deutschland in allen drei Bereichen den niedrigsten Stand seit Beginn der PISA-Erhebungen und liegen sogar unter dem Niveau der ersten PISA-Studie vor 25 Jahren.

    Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Die Ergebnisse von PISA 2025 sind für Deutschland dramatisch. Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, die sie für ihren weiteren Bildungsweg brauchen. Gleichzeitig hängt der Bildungserfolg in Deutschland weiter viel zu stark von der sozialen Herkunft ab. Zugleich steht unser Bildungssystem vor neuen Herausforderungen: veränderte Mediennutzung, wachsende psychische Belastungen junger Menschen, Künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und steigender Fachkräftebedarf. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss darauf Antworten geben und früher ansetzen, bevor sich Benachteiligungen verfestigen. Anders als beim PISA-Schock 2000 haben wir heute einen Plan, jeder in seiner Verantwortung. Anders als damals kennen wir heute die Antworten und müssen sie konsequent und nachhaltig umsetzen. Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir deshalb die frühe Bildung, erkennen Förderbedarfe früher und unterstützen Kinder gezielt für einen guten Start vom ersten Schultag an. PISA führt uns vor Augen, dass Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dauerhaft ganz oben auf unsere politische Agenda gehört. Gemeinsam mit den Ländern und allen, die Verantwortung für Bildung tragen – von Kitas und Schulen über Eltern und Familien bis zu Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – müssen wir dafür sorgen, dass jedes Kind seine Potenziale entfalten kann. Das ist entscheidend für Deutschlands Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dafür braucht es keinen kurzfristigen Aktionismus, sondern einen langfristigen gemeinsamen Kurs. Daran werden Bund und Länder entschlossen weiterarbeiten.“

    Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, erklärt: „Die Ergebnisse von PISA 2025 sind inakzeptabel, kommen nach den vergangenen Bildungsstudien aber nicht überraschend. Für uns als Ländergemeinschaft gilt es weiter konsequent zu handeln. Wir fangen nicht bei null an – im Gegenteil: Die Länder haben bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir stärken die Basiskompetenzen, setzen früher und gezielter bei der Förderung an und entwickeln die Qualität unseres Unterrichts datengestützt weiter. Entscheidend ist jetzt, diesen Weg mit aller Kraft fortzuführen, die Wirkung der Maßnahmen genau in den Blick zu nehmen und erfolgreiche Ansätze in die Breite zu bringen. Eine nachhaltige Trendumkehr braucht genau dieses konsequente Handeln und auch einen langen Atem, bis getroffene Maßnahmen ihre Wirkung in der Fläche erzielen.“

    Besonders besorgniserregend ist, dass rund ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland in den Naturwissenschaften und jeweils etwa ein Drittel im Lesen und in Mathematik nicht über ausreichende Basiskompetenzen verfügt. Damit fehlen ihnen wichtige Voraussetzungen für Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich zeigt PISA, dass Bildungserfolg in Deutschland immer enger mit der sozialen Herkunft verbunden ist. Bildungsungleichheit nimmt in Deutschland damit sogar zu – entgegen dem Trend in den OECD-Ländern. Unterschiede nach sozialer Herkunft fallen dabei deutlich stärker ins Gewicht als Unterschiede nach Zuwanderungshintergrund.
    Im erstmals erhobenen Bereich des modellbasierten Problemlösens – der Fähigkeit, komplexe Probleme in digitalen Kontexten systematisch zu analysieren und zu lösen – erreicht Deutschland 498 Punkte und liegt damit im OECD-Durchschnitt (500) sowie leicht über dem EU-Durchschnitt (492). Auffällig ist, dass etwa ein Viertel der Jugendlichen besonders niedrige Kompetenzen erreicht. Gleichzeitig erzielt aber auch rund ein Viertel der Jugendlichen besonders hohe Kompetenzstufen.
    Neben den Kompetenzwerten nimmt PISA auch Bedingungen in den Blick, die für erfolgreiches Lernen von Bedeutung sind. So geben rund drei Viertel der Jugendlichen in Deutschland an, sich ihrer Schule zugehörig zu fühlen. Dieses Zugehörigkeitsgefühl liegt erfreulicherweise deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Zudem berichten die Schülerinnen und Schüler 2025 von mehr Freude und Interesse an Naturwissenschaften als noch vor zehn Jahren und erreichen damit wieder ein durchschnittliches Niveau im internationalen Vergleich. Schulische Zugehörigkeit sowie Freude und Interesse an fachlichen Inhalten können Lernbereitschaft und erfolgreiche Lernprozesse unterstützen. Diese Befunde zeigen, dass für die notwendige Trendumkehr wichtige Voraussetzungen vorhanden sind.
    Die Herausforderungen des deutschen Bildungssystems, die PISA 2025 sichtbar macht, bestätigen in wesentlichen Teilen die Entwicklungen, die bereits im IQB-Bildungstrend 2024 und in weiteren Studien des Bildungsmonitorings der vergangenen Jahre sichtbar geworden sind. Bund und Länder haben darauf bereits reagiert: Mit einem gemeinsamen Arbeitsprozess und der Roadmap zur Verbesserung der Bildungsqualität haben sie einen Rahmen geschaffen, um laufende und künftige Maßnahmen stärker aufeinander abzustimmen und den notwendigen Reformprozess konsequent voranzutreiben.
    Aufbauen können Bund und Länder dabei auf zahlreichen bereits eingeleiteten Reformen. Dazu zählen insbesondere das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen sowie der Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur im Rahmen des DigitalPakts Schule und des Digitalpakts 2.0. Zugleich legen Bund und Länder einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung: Sie entwickeln Verfahren weiter, mit denen sprachliche und weitere Förderbedarfe bereits vor dem Schuleintritt erkannt werden, und verbinden diese mit gezielten Förderangeboten. Weitere wichtige Schwerpunkte sind die Stärkung der Basiskompetenzen, der Ausbau einer datengestützten Qualitätsentwicklung, die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität etwa mit dem ländergemeinsamen Programm QuaMath sowie die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten und der Lehrkräftebildung.
    Die Ergebnisse von PISA 2025 werden Bund und Länder nun gemeinsam auswerten und in die weitere Arbeit einbeziehen. Sie bilden eine zusätzliche Grundlage, um bestehende Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und enger miteinander zu verzahnen. Ziel bleibt es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erreichen, Bildungsungleichheiten zu verringern und zugleich die Leistungsspitze zu stärken.

    Hintergrund zu PISA 2025: Die internationale Schulleistungsstudie PISA (Programme for International StudentAssessment) wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) koordiniert. Sie untersucht regelmäßig, wie gut 15-Jährige gegen Ende ihrer Pflichtschulzeit Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften auf alltagsnahe Fragestellungen anwenden können. Die Daten wurden 2025 erhoben, ausgewertet und nun vorgestellt. Bei jeder Erhebung steht ein Kompetenzbereich im Mittelpunkt; 2025 waren dies die Naturwissenschaften. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von „Lernen in der digitalen Welt“ untersucht.
    An der neunten PISA-Erhebung beteiligten sich weltweit rund 760.000 Schülerinnen und Schüler aus 91 Staaten und Regionen. In Deutschland wurden die Kompetenzen von rund 6.700 repräsentativ ausgewählten 15-Jährigen an rund 250 Schulen aller Schularten untersucht. Die Erhebung erfolgte bundesweit, nicht auf Länderebene. Ergänzend wurden die Jugendlichen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte und Schulleitungen zu Lernbedingungen, Unterricht und schulischen Rahmenbedingungen befragt. Der deutsche Teil der Studie wird im Auftrag der Bildungsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien an der Technischen Universität München geleitet.

    Verankerung des Schutzes von Juden& Jüdinnen im Antidiskriminierungsrecht gefordert

    [8.10.] Ataman: Schutz von Juden im Antidiskriminierungsrecht verankern - Eine Studie hat die Auswirkungen des 7. Oktober 2023 auf jüdische und israelische Communities in Deutschland untersucht. Die Antidiskriminierungsbeauftragte ist über die Folgen für Kinder besorgt.

    Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert für Jüdinnen und Juden ein gestärktes Antidiskriminierungsrecht. Dafür müsste Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, sagte Ataman am Donnerstag bei der Präsentation eines Forschungsprojekts zu den Auswirkungen des Terrorangriffs der Hamas auf jüdische und israelische Communities in Deutschland. Jüdinnen und Juden spürten, dass seit dem 7. Oktober 2023 eine neue „antisemitische Normalität“ geschaffen worden sei.
    Sie fühlten sich unsicher im Alltag, an Orten, an denen sie vorher keine Angst hatten, etwa beim Arzt, in der Schule, auf der Arbeit oder in Freundeskreisen. Betroffen mache Ataman vor allem, dass Kinder lernten „Unbefangenheit gegen Schweigen einzutauschen, um sich selbst zu schützen“. Zugleich warnte Ataman vor „Debatten, die Antisemitismus nur in bestimmten Gruppen verorten“. Jüdinnen und Juden hätten nichts davon, wenn auf andere mit Fingern gezeigt werde.

    Laut den bereits Anfang der Woche verbreiteten Studienergebnissen nehmen jüdische Menschen in Deutschland den 7. Oktober 2023 überwiegend als historische und biografische Zäsur wahr. Die Teilnehmenden erlebten demnach einerseits eine Überwältigung durch die Gewalt des Massakers als auch den Bruch in der Gewissheit, Teil einer Gesellschaft zu sein, die Schutz bietet.
    Für die qualitative Studie wurden durch das Kompetenzzentrum antisemitismuskritische Bildung und Forschung (KOAS) und das Institut für Rechtsextremismusforschung der Universität Tübingen 118 Menschen befragt. Bei dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 waren rund 1.200 Menschen in Israel getötet und 250 in den Gaza-Streifen verschleppt worden. [evangelisch.de, Dlf; zur Studie]

    Mutterschutz auch für Selbstständige gefordert

    [8.10.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8461) Mutterschutzregelungen auch für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.
    Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden.

    [6.10.] Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (21/8401). Darin führt die Fraktion aus: „In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind. Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld.“
    Die Grünen zitieren eine Allensbach-Studie, nach der sich 85 Prozent der selbstständigen Frauen bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz wünschen. „Nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.
    Unter anderem fordern sie, im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtige sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermögliche. Dies müsse auch einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz enthalten, der durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden könne, heißt es weiter in dem Antrag.

    Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung

    [8.10.] Der Bundestag hat  in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“ (KIMVG, 21/8275) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. 
    Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von Kl-Technologien in der Migrationsverwaltung zu ermöglichen. Dadurch sollen asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer gestaltet werden. Der Gesetzesentwurf schaffe die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Entwickeln, insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von Kl-Systemen oder anderen automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung durch die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz betrauten Behörden, heißt es.
    Im Weiteren sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit des Einsatzes einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung vor, um ein automatisiertes Verfahrensmonitoring durchzuführen, das der Analyse von Verfahrensabläufen und Entscheidungsmustern dient, um strukturelle Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe zu identifizieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Verifizierung einzelner Antragsangaben, durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten eröffnet, sofern begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist. (hau/08.10.2026) [BT-Meldung& Stream; BT-Meldung vom 1.10.]

    Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft

    [8.10.] Der Bundestag hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“ (21/8281) debattiert, mit dem die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern will. Ebenfalls beraten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen“ (21/8384). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen. [gesamte Meldung& Stream; vgl. BReg-PM 29.7.]

    Bundestag will Anwendung von Pränataldiagnostik prüfen (Down-Syndrom)

    [8.10.] Bluttests zu Down-Syndrom: Bundestag will Anwendung von Pränataldiagnostik prüfen: Bluttests können Schwangeren die Wahrscheinlichkeit eines Gen-Defekts beim ungeborenen Kind aufzeigen. Unter Bedingungen sind die Tests inzwischen Kassenleistung. Der Bundestag will zu der Praxis nun aber genauere Daten und die Anwendung nicht-invasiver vorgeburtlicher Bluttests genauer beobachten lassen. Mit der Mehrheit von 529 Stimmen zu 18 Nein und 23 Enthaltungen nahm das Parlament einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an. Dieser fordert die Bundesregierung zur Einführung eines Monitorings auf, um mehr Daten über die Anwendungspraxis der Tests zu bekommen.´
    Die Tests geben anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über eine mögliche genetische Veränderung beim ungeborenen Kind. Konkret wird dabei nach den Trisomien 13, 18 und 21 - dem Down-Syndrom - geschaut. Diese Veränderungen können die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beeinflussen.
    Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Kritiker fürchten jedoch, dass diese Untersuchung regelmäßiger zum Einsatz kommt als medizinisch eigentlich erforderlich wäre.
    Ein Expertengremium soll laut dem Antrag nun die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung: Demnach soll sichergestellt werden, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest "bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird".
    Es gehe nicht darum, die vorgeburtlichen Bluttests als Kassenleistung einzuschränken oder gar abzuschaffen, betonte einer der Antragsteller - der CDU-Politiker Michael Brand - in der Debatte.
    Der Bluttest ist für Schwangere und Kind deutlich risikoärmer als eine Fruchtwasseruntersuchung. Er gibt aber auch keine sichere Diagnose, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit einer genetischen Veränderung an. Weil aber schon das Eltern Sorgen bereiten oder eine Abtreibung zur Folge haben kann, wird der Test auch kritisch gesehen. Er soll deswegen nur in begründeten Fällen mit entsprechender Beratung zum Einsatz kommen.
    Die Zahl der genutzten Tests steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Einer Studie der Barmer zufolge nimmt fast jede zweite schwangere Versicherte den Bluttest in Anspruch. Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete äußern die Sorge, der Test könne zur Routine werden, sodass sich Frauen zu der Untersuchung gedrängt fühlen und eine gesellschaftliche Selektion entstehe. Die Akzeptanz für Menschen mit Behinderungen drohe weiter zu sinken und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu steigen. Außerdem sei der NIPT-Test nicht zu 100 Prozent zuverlässig.
    Ergebnisse des Monitorings sollen laut Antrag spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. 
    Ein ähnlicher Antrag war wegen des Bruchs der Vorgängerkoalition von SPD, Grünen und FDP ohne Abstimmung geblieben. [Tagesschau, DLF 1, 2] 

    Wohnkostenlücke (Differenz Miete& KdU Grundsicherung)

    [8.10.] Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage (21/7972) der Fraktion Die Linke zur Wohnkostenlücke 2025 mit umfangreichen tabellarischen Anhängen beantwortet. Die Wohnkostenlücke beschreibt die Differenz zwischen einer tatsächlich gezahlten Miete und den von der Grundsicherung erstatten Leistungen für Unterkunft und Heizung. In der Antwort (21/8477) geht es unter anderem um eine Aufschlüsselung der Datenlage nach verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften.

    Bundesjustizministerin: Rede zur Ehrung von Gisèle Pelicot

    [8.10.] Laudatio der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zur Ehrung von Gisèle Pelicot beim Brigitte Award 2026 am 8. Oktober 2026 in Berlin:
    “Wir würdigen heute eine ganz besondere Frau. Sie wird als Heldin gefeiert und als Ikone bezeichnet, als Galionsfigur des neuen Feminismus – auch wenn sie sich selbst gar nicht so sieht. Sie ist eine Frau, die fest entschlossen ist, die Gesellschaft zum Besseren zu verändern. Und das tut sie, mit einer Haltung, die – all ihren Erfahrungen zum Trotz – völlig frei von Hass ist. […]”

    Details zur Ehrung: Gisèle Pelicot wurde am 8. Oktober 2026 beim BRIGITTE Award 2026 im Kino International in Berlin mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet.
    - Grund der Auszeichnung: Sie erhielt den Ehrenpreis für ihre außergewöhnliche Courage, das Schweigen über sexualisierte Gewalt zu brechen. 
    - Hintergrund: Pelicot verzichtete im vielbeachteten französischen Vergewaltigungsprozess bewusst auf ihre Anonymität, um ein Zeichen zu setzen. 
    - Kernbotschaft: Ihr prägender Satz lautete: „Il faut que la honte change de camp“ („Die Scham muss die Seite wechseln“).
    - Weitere Preisträgerinnen: Neben Gisèle Pelicot wurden beim diesjährigen Gala-Abend unter anderem Collien Fernandes (Sonderpreis) sowie weitere Frauen für ihren Einsatz für Demokratie und Menschlichkeit geehrt (darunter Christine Herntier, Dunja Hayali und Nadja Birkenbach). 
    Bei dem Award appellierten Gisèle Pelicot, Collien Fernandes und weitere Gäste für mehr Schutz vor Gewalt.[Morgenpost, Funkemedien, Brisant (Video)]

    Verbesserter Schutz für Opfer häusl. Gewalt & Stärkung der Kindesstellung im Verfahren

    [7.10.] BMJV: Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz.
    Dieser Gesetzentwurf enthält verfahrensrechtliche Änderungen, um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu gehört insbesondere die Einführung eines Wahlgerichtsstands, mit dem einem gewaltbetroffenen Elternteil eine bessere Geheimhaltung seines aktuellen Aufenthaltsorts ermöglicht werden soll. Klargestellt wird außerdem, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen hinwirken soll. Außerdem soll ausdrücklich geregelt werden, dass Familienrichterinnen und -richter über Kenntnisse zum Gewaltschutzrecht und über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt verfügen sollen. Der Entwurf sieht eine entsprechende Ergänzung der Qualifikationsanforderungen vor.
    Daneben enthält der Entwurf Änderungen, um die Stellung des Kindes im Verfahren zu verbessern. Hierzu gehört insbesondere die Erweiterung der Verfahrensfähigkeit des über 14jährigen Kindes und die bessere Einbindung von Pflegepersonen in Kindschaftssachen. Durch verschiedene Änderungen im Erkenntnis-, Beschwerde- und Nachlassverfahren sollen schließlich Verfahren beschleunigt und Gerichte, Notariate sowie Verfahrensbeteiligte entlastet werden. Hierzu gehören u.a. die folgenden Vorschläge:
    - Beschwerdegerichte sollen künftig bei offensichtlich unbegründeten Beschwerden in Kindschaftssachen von einer Anhörung des Kindes und der Wiederholung weiterer Verfahrenshandlungen absehen können.
    - Das Zentrale Testamentsregister hat sich bewährt. Daher kann nun die aufwändige Pflicht zur Fortlebensermittlung bei langfristig verwahrten Testamenten und Erbverträgen begrenzt werden.
    - Schließlich soll bei Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe für Rückgabeanträge nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) die Bedürftigkeitsprüfung entfallen, um diese Verfahren weiter zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern.
    - Zudem soll der für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern nach dem Gerichtsdolmetschergesetz vorgesehene Nachweis erforderlicher Fachkenntnisse in bestimmten Fällen vereinfacht werden. 

    Stärkung von zivil- & strafrechtlichem Schutz vor digitaler Gewalt

    [7.10.] Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt:
    „Digitale Gewalt“ (Pornografische Deepfakes, digitaler Voyeurismus, Cyberstalking, Identitätsmissbrauch u.a.m.) hat schwere Folgen und betrifft auch in Deutschland Millionen Menschen, wobei Frauen besonders häufig betroffen sind. Das Kabinett hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt und zur Schließung vorhandener rechtlicher Lücken beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den strafrechtlichen Schutz zu verbessern und den Phänomenbereich digitalisierter Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer zu erfassen. Betroffene sollen sich einfacher gegen digitale Gewalt wehren können. 
    - Besserer strafrechtlicher Schutz vor digitaler Gewalt: Strafbarkeitslücken im Bereich sexualisierter digitaler Gewalt sollen geschlossen und der Phänomenbereich der digitalen Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer erfasst werden. Es geht dabei insbesondere um das unbefugte Herstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes, von voyeuristischen Bildaufnahmen (z. B. in der Sauna) und von sogenannten Rache-Pornos. Bei Vergewaltigungsvideos soll zukünftig auch der Besitz strafbar sein. Das unbefugte Zugänglichmachen sonstiger ansehensschädigender Deepfakes und anderer täuschend echter Darstellungen ohne sexualisierte Inhalte soll in einem weiteren neuen Straftatbestand erfasst werden. Auch der persönlichkeitsrechtsverletzende sogenannte Identitätsmissbrauch, insbesondere das ansehensschädigende Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person, soll zeitgemäß in einer speziellen Strafvorschrift erfasst werden. Zum effektiven Schutz gegen wiederholte oder ständige digitale Überwachung, zum Beispiel mittels untergeschobener GPS-Tracker, soll ebenfalls ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.
    - Erleichterung der Rechtsdurchsetzung: Betroffene von digitaler Gewalt sollen ihre Rechte besser durchsetzen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden. Zu diesem Zweck soll Betroffenen insbesondere ein neuer Auskunftsanspruch gewährt werden: Betroffene sollen einfacher und weitergehend als bisher von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erlangen können (nach gerichtlicher Anordnung). Außerdem sollen Gerichte anlassbezogen beweissichernde Anordnungen gegenüber Online-Anbietern und Internetzugangsanbietern treffen können. Darüber hinaus sollen Betroffene die Löschung von rechtswidrigen Inhalten sowie bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und bestehender Wiederholungsbefahr eine zeitweilige Accountsperre des Verletzter-Accounts beantragen können. Und Betreiber von sozialen Netzwerken sollen neue Pflichten zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten unterliegen. [BMJV 1/ 2, BReg, BR-Drucksache 590/26]

    Siehe auch: Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, bei der Veranstaltung „Digitale Gewalt erkennen, verhindern und bekämpfen – Die Istanbul-Konvention im digitalen Zeitalter“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte am 8. Oktober 2026 in Berlin.

    Antidiskriminierungsbeauftragte: Digitale Gewalt im Netz braucht klare Grenzen

    [7.10.] Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung zum digitalen Gewaltschutzgesetz: „Digitale Gewalt im Netz braucht klare Grenzen“ 
    Das Bundeskabinett hat am 7.10. den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt (GgdG) verabschiedet. Dazu erklärt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: 
    „Hass und Diskriminierung im Netz sind ein ernstes Problem. Der Staat muss dafür sorgen, dass das Internet ein Ort bleibt, an dem Menschen am öffentlichen Leben teilnehmen und frei ihre Meinung sagen können. Digitale Diskriminierung und Gewalt trifft einige Gruppen besonders: zum Beispiel Frauen, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Jüdinnen und Juden. Wer immer wieder angegriffen, bedroht oder diskriminiert wird, zieht sich zurück. Das ist nicht nur bitter für die Betroffenen – es verengt auch den öffentlichen Diskurs. Wenn Menschen aus Angst vor digitaler Gewalt schweigen, verliert unsere Demokratie Stimmen. 
    Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung den Schutz vor digitaler Gewalt verbessern will. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen: Künftig können Betroffene beispielsweise die Sperrung von Nutzerkonten oder die Löschung rechtswidriger Inhalte gerichtlich durchsetzen – auch wenn sie die Identität der hinter dem Konto stehenden Person nicht kennen. Klingt absurd, aber bislang geht das nicht. Die Hauptlast für die Durchsetzung ihrer Rechte liegt leider weiterhin bei den Betroffenen. Vor allem vulnerable Menschen brauchen aber Unterstützung, um sich gegen Angriffe zu wehren. Deshalb sollte der kollektive Rechtsschutz weiter gestärkt werden: Verbände sollten grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, die Sperrung von Accounts und die Löschung rechtswidriger Inhalte zu beantragen. Außerdem brauchen zivilgesellschaftliche Organisationen, die Betroffene beraten und durch solche Verfahren begleiten, eine verlässliche Finanzierung. Wer den Schutz vor digitaler Gewalt ernst nimmt, muss auch diejenigen stärken, die Betroffenen zur Seite stehen.“ [zur Meldung; zur Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten gemäß § 28 Absatz 1 AGG]

    Gesetzentwurf für bessere Aufstiegsfortbildung

    [7.10.] Die Bundesregierung will die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/8412) für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). 
    Die Kosten für die Teilnahme an durch das AFBG geförderten Fortbildungsmaßnahmen sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden. Damit sollen die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmebeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und sowie den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Zusätzlich werden Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen beim Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. Leisten Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet. Alleinerziehende mit Betreuungspflichten sollen in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden.
    Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben. Ebenso wird der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht. Der Bestehenserlass im Rahmen des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 50 auf 60 Prozent erhöht. Die Anrechnung von zweckgleichen Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmebeitrag entfällt. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht. Es wird klargestellt, dass die Vorbereitung auf Abschlüsse, die auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen geregelt werden, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig ist. Im Gesetz wird zudem der Träger einer Fortbildungsmaßnahme definiert.

    Bericht der Ost-Beauftragten für 2026 vorgelegt

    [7.10.] Der Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2026 „In Bewegung bleiben“ liegt als Unterrichtung (21/8400) der Bundesregierung vor. 
    Die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) legt in diesem Jahr den Schwerpunkt auf die „Aufstiegsversprechen“. Zentraler Teil des Berichts ist eine Umfrage unter bundesweit rund 2.700 Menschen für den sogenannten Deutschland-Monitor. Nach den Ergebnissen sagten 95 Prozent der Menschen in Ost und West, Leistung und Fleiß sollten für gesellschaftlichen Aufstieg zählen, 91 Prozent nannten Bildung und Ausbildung. Doch in der Wirklichkeit gälten nach Einschätzung der meisten Befragten andere Maßstäbe: So hätten 80 Prozent angegeben, vorhandenes Vermögen sei für den Aufstieg entscheidend, genauso viele hätten Beziehungen als ausschlaggebend angesehen, 72 Prozent hätten die soziale Herkunft genannt.
    Nach Angaben des Berichts lag das durchschnittliche Netto-Gesamtvermögen je Haushalt in Ostdeutschland bei 125.500 Euro, während es in Westdeutschland 257.100 Euro betrug. Der jährlich zum Tag der Deutschen Einheit erscheinende Bericht kommt zu dem Schluss, dass es auch nach 36 Jahren Deutscher Einheit „noch immer Herausforderungen und Ungleichheiten gibt“, aber auch „Chancen und neue Perspektiven“. Die Deutsche Einheit bleibe daher eine fortwährende Aufgabe - für die Bundesregierung, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, heißt es in dem Bericht.

    Zukunft der Arbeit: Betriebsnahe Weiterbildung als Schlüssel

    [7.10.] Eine gute Ausbildung und vor allem die stetige Weiterbildung im Unternehmen sind die besten Voraussetzungen, um Arbeitsplatzverlusten in Zeiten der Transformation vorzubeugen und gleichzeitig die Produktivität zu erhöhen. Darüber waren sich Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), und Simone Kauffeld, Professorin für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie an der TU Braunschweig sowie Projektleiterin beim Regionalen Transformationsnetzwerk SüdOstNiedersachsen - ReTraSON, bei einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Zukunft der Arbeit“ vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen einig. [gesamte Meldung]

    GKV-Sparpaket-Folgeregelungen& Krankenkassenreform (u.a. psychotherapeut. Versorgung)

    [7.10.] Expertenlob für geplante Folgeregelungen des GKV-Sparpakets: Die geplanten Folgeregelungen zum im Sommer beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/6130, 21/7016) wurden von Sachverständigen gelobt, da dadurch einige Belastungen entfallen sollen. Das gilt bspw. für bestimmte Fachärzte und Krankenhäuser. Apotheker und die Pharmabranche fordern hingegen weitere Entlastungen. Krankenkassen sehen die Gefahr einer Aufweichung der Sparbeschlüsse. Dies äußerten Experten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den zwölf Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Die Änderungen sollen mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (21/6808) verabschiedet werden. [zur gesamten BT-Meldung 1, BT-Meldung 2]

    [7.10.] Krankenkassenreform: Psychotherapien: Koalition bessert bei Sparplänen nach: 
    Im Gesundheitsausschuss sind nach Angaben der SPD die vereinbarten Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung auf den Weg gebracht worden. Wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, mitteilte, sollen Therapien für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringende Behandlungsfälle weiterhin ohne Budgetbegrenzung vergütet werden. Für dringende Fälle werden einheitliche Kriterien festgelegt. Bereits begonnene Psychotherapien dürfen bis zu ihrem vorgesehenen Abschluss weiterbezahlt werden.
    Hintergrund ist die im Sommer beschlossene Krankenkassenreform. Um Kosten zu sparen, stehen ab nächstem Jahr auch weniger Gelder für Psychotherapien zur Verfügung. Die jetzigen Beschlüsse sollen die Budgetbegrenzung für Risikogruppen mildern. [Deutschlandfunk; vgl. Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)]

    Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht

    [7.10.] Um ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht ging es bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz . Sieben Sachverständige nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ (21/7561). Die Änderungen gingen den Sachverständigen teilweise nicht weit genug.
    Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten – Rechte von Patientinnen und Patienten stärken“ (21/7060). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Änderungsantrag zum Entwurf vorgelegt. [weitere Informationen& Anhörung; BT-Meldung]

    KI, Berufsbildung & -orientierung

    [7.10.] Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich in einem einstündigen öffentlichen Fachgespräch im öffentlichen Teil seiner im Übrigen nichtöffentlichen Sitzung dem Thema „Was soll ich werden, ChatGPT? – Zu KI und Berufsbildung und -orientierung“ gewidmet.
    Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der Bildungspolitik. Die 38 Mitglieder des Gremiums beschäftigen sich mit darüber hinaus mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. [Zum Stream]

    Antrag zu Elternschutz gescheitert

    [7.10.] Die Fraktion Die Linke hat sich mit ihrem Antrag (21/2241) für einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes nicht durchsetzen können. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und die AfD-Fraktion den Antrag ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. 
    Die Linke hatte in dem Antrag die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) durch Deutschland kritisiert. Von der Bundesregierung forderte sie einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz.
    Es gehe der Fraktion mit dem Antrag um die Gewährleistung von Entlastung, Bindung, Unterstützung und Gleichstellung, betonte Die Linke in der Beratung. Die Unionsfraktion nannte „vieles grob richtig“, verwies aber auf die Regelungen zum Elterngeld. Die AfD-Fraktion forderte, Familien besser mit einem „Begrüßungsgeld“ und steuerlichen Anreizen zu unterstützen. Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen hatten in Teilen Sympathie für den Antrag, warben jedoch für ihre eigenen Modelle, um Familien nach der Geburt besser zu unterstützen.

    Missbrauch im Rahmen von „Kinderverschickungen“

    [7.10.] Die Aufarbeitung des Missbrauchs von Kindern im Zuge der sogenannten Kinderverschickungen oder Kinderkuren seit den 1950er Jahren bis in die 1990er Jahre ist weiter ein politisches Ziel der Bundesregierung. Das betont sie in einer Antwort (21/8451) auf eine Kleine Anfrage.
    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend stehe zur Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag zudem mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins „Aufarbeitung und Erforschung von Kinderverschickungen“ in Kontakt. „Wann ein Vorhaben zur Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann und in welcher Höhe dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird zum jetzigen Zeitpunkt geprüft. Im Übrigen sieht die Bundesregierung auch die Länder in der Pflicht, ihre Verantwortung in diesem Themenbereich zu übernehmen“, schreibt die Regierung in der Antwort.

    Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten („ Return Hubs“)

    [7.10.] Um die Einrichtung sogenannter „ Return Hubs“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten“ (21/7939). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht sie es als einen Baustein einer funktionsfähigen Migrationspolitik an, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen Deutschland verlassen. „Innovative Lösungen wie Return Hubs“ könnten bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung und -kontrolle ergänzen. „Hierdurch sollen Anreize zu irregulärer Migration genommen und das Geschäftsmodell von Schleppern bekämpft werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.
    Mit der EU-Rückkehrverordnung wird den Angaben zufolge erstmalig eine europarechtliche Grundlage für die Einrichtung von Return Hubs im Rahmen von umfassenden Partnerschaften mit Drittstaaten geschaffen. Die Verordnung regele klar, dass Return Hubs nur in solchen Drittstaaten eingerichtet werden dürfen, in denen internationale Menschenrechtsnormen und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht eingehalten werden, insbesondere das Refoulementverbot.
    Return Hubs sollen laut Vorlage Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht ermöglichen, die bisher beispielsweise aufgrund fehlender Kooperation des Herkunftsstaats oder der ausreisepflichtigen Person, beispielsweise bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung, nicht zurückgeführt werden können. Ziel der aktuellen Bestrebungen sei es, „umfassende Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten partnerschaftlich und im gemeinsamen Interesse auszubauen und Return Hubs gemeinsam umzusetzen und dabei auch internationale Organisationen einzubinden“. 
    Deutschland tauscht sich hierzu in einer Arbeitsgruppe mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland aus, wie die Bundesregierung des Weiteren darlegt. Danach werden aktuell bilaterale und multilaterale Gespräche mit möglichen Partnerstaaten geführt. Diese seien vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisoffen. 
    „Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres“, heißt es in der Antwort ferner. Für Aussagen dazu, mit welchen Partnerstaaten eine Zusammenarbeit erfolgen wird und wie diese ausgestaltet werden, sei es derzeit noch zu früh. Vielmehr sei „im Sinne des partnerschaftlichen Ansatzes Vertraulichkeit vereinbart“. Daraus ergebe sich auch, „dass weder eine Bestätigung noch eine Dementierung von Gesprächen mit einzelnen Staaten, weder direkt noch indirekt, im jetzigen Stadium erfolgt“.

    [18.9.] Um Abkommen mit Drittstaaten zur Rückführung ausreisepflichtiger Migranten geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8064) auf eine Kleine Anfrage. Danach strebt die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten, sogenannten Return Hubs, an und ist hierzu „in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerländern“.
    Die Rechtsgrundlage für sogenannte Return Hubs in Drittstaaten werde mit dem Inkrafttreten der EU-Rückkehrverordnung im Herbst 2026 geschaffen, heißt es in der Antwort vom 18. September weiter. Wie die Bundesregierung darin zudem ausführt, dauern ihre Prüfungen „über die praktische Umsetzung des Konzepts der Rückkehrzentren in Drittstaaten“ an.

    Deutliches Votum für „pro familia“

    [7.10.] Heftige Kritik bei allen anderen Fraktionen des Bundestages hat ein AfD-Antrag (21/6927) zur Streichung der Finanzierung der Organisation „pro familia“ hervorgerufen. Entsprechend lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab.
    Die AfD hatte in dem Antrag gefordert, pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung auszuschließen und der Organisation darin vorgeworfen, dass ihr „die erforderliche Grundeinstellung, nämlich eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten“, fehle. Pro familia unterstütze das „geltende Schutzkonzept“ nicht, heißt es darin weiter. Von der Bundesregierung verlangte die Fraktion daher, „laufende sowie zukünftige Zahlungen an pro familia für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung umgehend einzustellen“.
    In der Beratung kritisierte die AfD-Fraktion, dass pro familia gleichzeitig Schwangerschaftskonfliktberatungen und in medizinischen Zentren Schwangerschaftsabbrüche anbiete. Das sei nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz unzulässig.
    Die SPD-Fraktion warf der AfD die Verbreitung von Lügen vor, denn die Beratungszentren und die medizinischen Zentren hätten organisatorisch überhaupt nichts miteinander zu tun. Die Linke kritisierte, der AfD gehe es überhaupt nicht um die Frauen, sondern um Bevölkerungspolitik. Die Unionsfraktion nannte den Antrag „gespickt mit Verallgemeinerungen“ und betonte, zum Schutzauftrag des Staates für das ungeborene Leben gehöre auch ein umfangreiches Beratungsangebot. Union, SPD, Grüne und Linke warnten, ein Streichen der Gelder würde eine riesige Lücke in die Versorgungslandschaft reißen. Der AfD gehe es nur darum, pro familia zu diskreditieren.

    Antrag zur Nutzung von Büros als Wohnraum abgelehnt

    [7.10.] Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6341) abgelehnt, in dem sie sich für die Nutzung von leerstehenden Büroflächen als Wohnraum ausspricht. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke stimmten dafür. [gesamte Meldung]

    Vorratsdatenspeicherung bei Strafverfahren

    [7.10.] Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer IP-Adressspeicherung wird von Sachverständigen höchst unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf „zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ (21/6581, 21/7154) deutlich. Während beispielsweise Professor Niko Härting vom Deutschen Anwaltsverein erhebliche Bedenken angesichts der geplanten „Vorratsdatenspeicherung“ äußerte, sah Professor Gerwin Moldenhauer, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin, in dem Entwurf einen „Meilenstein bei der Verbesserung der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr im digitalen Raum“. Auf ein verringertes Schutzniveau für journalistische Berufsgeheimnisträger machte Christoph Brill, Justiziar beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und bei der Anhörung für das Mediennetzwerk sprechend, aufmerksam.
    Mit dem Gesetzentwurf sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, für drei Monate die von ihnen an Endkunden vergebenen IP-Adressen zu speichern, um den Strafverfolgungsbehörden und anderen berechtigten Stellen die zuverlässige Identifikation eines Anschlussinhabers anhand einer IP-Adresse zu ermöglichen. Daneben soll mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei für Verkehrsdaten das Instrument der Sicherungsanordnung geschaffen werden. „Damit können diese Behörden die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“, führt die Bundesregierung aus. Des Weiteren soll der Strafverfolgungspraxis mit dem Gesetzentwurf wieder ermöglicht werden, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage vorzunehmen. [zur gesamten Meldung]

    Gesetzentwurf „zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

    [7.10.] Die bislang unselbstständige „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums soll nach dem Willen der Bundesregierung in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (21/8411) hervor.
    Dem Entwurf zufolge arbeitet die Stiftung seit der Eröffnung des Dokumentationszentrums am 21. Juni 2021 im fünften Jahr ihres Wirkbetriebs und hat sich innerhalb dieses Zeitraums „kontinuierlich etabliert“. Es sei nun „der passende Zeitpunkt gekommen, das langfristige Ziel einer Selbstständigkeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung umzusetzen“, heißt es in der Vorlage ferner.

    Senkung von Steuern und Sozialabgaben gefordert

    [6.10.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen spürbar finanziell entlasten und strebt dafür eine Senkung von Steuern und Sozialabgaben an. In einem Antrag (21/8379) wird gefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um damit alle Arbeitnehmer zu entlasten sowie für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Gesenkt werden sollen die Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Davon würden untere Einkommen, die oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer zahlen, überproportional profitieren. Außerdem werde die Wirtschaft bei den Lohnnebenkosten entlastet. 
    Änderungen werden auch beim Unterhaltsvorschuss und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gefordert. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden, „um insbesondere Zweitverdienende zu stärken“. Das Ehegattensplitting soll weiterentwickelt und der Splittingvorteil perspektivisch auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzt werden. Die Stromsteuer soll gesenkt und der Direktauszahlungsmechanismus für ein Energiekrisengeld genutzt werden. Perspektivisch soll der Mechanismus ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimageldes genutzt werden. 
    Der Rücklagen- und Vermögensaufbau soll durch ein deutliche Anhebung der Beträge der Arbeitnehmer-Sparzulage und für das Fondssparen sowie eine Anhebung des Sparerpauschbetrags gefördert werden. Für eine ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem Opt-out eingerichtet werden. 

    Zur Gegenfinanzierung wird der Abbau ungerechtfertigter und ineffizienter Steuervergünstigungen vorgeschlagen, insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Immobilienbesteuerung und der Besteuerung von Kryptogewinnen. Digitalkonzerne sollen effektiv besteuert und die Finanz- und Steuerkriminalität effektiv bekämpft werden. Neben dem Abbau klima- und umweltschädlicher Fehlanreize will die Fraktion eine Übergewinnsteuer einführen, die im Bereich der Mineralölkonzerne auch preisdämpfend wirken würde. 

    Zur Begründung heißt es, gerade kleine und mittlere Einkommen würden durch immer höhere Lebenshaltungskosten unter zunehmendem finanziellem Druck stehen. Nötig seien neben kurzfristigen Maßnahmen jetzt auch „strukturelle Entlastungen von Arbeit, die zeitnah und zielgerichtet bei den Menschen ankommen“. Vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollten spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. 

    Erhalt des Garantiefonds Hochschule gefordert

    [6.10.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8393) den dauerhaften Erhalt des Garantiefonds Hochschule (GF-H) und die sofortige Rücknahme der geplanten Einstellung des Fonds. Der GF-H ist eines der ältesten Bundesprogramme zur Bildungsintegration junger Eingewanderter in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1965 hat er mehr als 600.000 Eingewanderte bei der Aufnahme, Fortsetzung und Ergänzung ihrer akademischen Ausbildung in Deutschland unterstützt. Laut der Fraktion habe die Nachfrage nach dem Programm bereits 2025 das Angebot überstiegen. Zum 31. Dezember 2026 soll das Programm jedoch auslaufen.
    Die Abgeordneten warnen: „Die Einstellung des GF-H zum Jahresende 2026 würde nicht nur den betroffenen jungen Menschen unmittelbar schaden, sondern auch die über Jahrzehnte aufgebauten Netzwerke, wie Träger und Beratungsstellen unwiederbringlich zerstören. Damit würde auch eine wichtige Struktur zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte nachhaltig beschädigt, mit negativen Folgewirkungen in der Zukunft.“

    Stärkere Kindergelderhöhung gefordert

    [6.10.] Die bestehende Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder soll geschlossen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/8378) daher eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes. Dem Antrag zufolge soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise auf 10.236 Euro angehoben werden. „Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter“, stellt die Fraktion fest. Wenn die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge weiterhin bei höheren Einkommen höher sei als das Kindergeld, werde die Entlastungsschere trotz prozentual gleicher Anhebung beider Beträge nicht kleiner. Dies stehe der Ankündigung der Koalition entgegen, die bestehende Ungleichheit zu verringern und Familien gerechter zu entlasten. 
    Daher fordert die Fraktion im Regierungsentwurf der Steuerreform und bei künftigen Anpassungen von Kindergeld und Freibeträgen für Kinder sicherzustellen, „dass sich die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung nicht erneut vergrößert“. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll überprüft werden.

    Förderung zivilgesellschaftl. kommunalen Engagements

    [6.10.] Durch die Engagement Global gGmbH, seit Januar 2012 die zentrale Servicestelle der Bundesregierung für zivilgesellschaftliches kommunales Engagement, sind im Jahr 2025 insgesamt 2.866 Projektförderungen vergeben worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8356) auf eine Kleine Anfrage. Welche Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Förderprogramme in welcher Höhe Zuwendungen erhalten haben, könne im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nachvollzogen werden. Die jährlichen Zuwendungen des BMZ in den Jahren von 2020 bis 2025 seien in den Jahresberichten der Engagement Global gGmbH aufgeführt.
    Im erfragten Zeitraum habe die Engagement Global gGmbH keine externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen beauftragt. Beschwerden, Schadenersatzforderungen, Nachprüfungsverfahren und sonstige Beschwerden im Zusammenhang mit Projektausschreibungen durch die Engagement Global gGmbH sind der Bundesregierung nicht bekannt.

    Aktuelle Maßnahmen zur Suizidprävention

    [6.10.] Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Aktueller Begriff: Aktuelle Maßnahmen zur Suizidprävention.
    In Deutschland sterben jährlich etwa 9.000 bis 10.000 Personen durch Suizid. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind männlich, rund 30 Prozent weiblich. Besonders betroffen sind Menschen ab 55 Jahren, während Suizide in der Altersgruppe von zehn bis unter 25 Jahren eine der häufigsten Todesursachen sind. Schätzungen zufolge gibt es zudem mindestens 100.000 Suizidversuche pro Jahr. Als Risikofaktoren benennt die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention klinische Faktoren (z. B. psychische Störungen wie Depressionen, körperliche Erkrankungen und chronische Schmerzen, Suchterkrankungen, Suizidfälle in der Familie), soziale (z. B. Konflikte, Isolation, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit) und gesellschaftliche Faktoren (z. B. die Verfügbarkeit von und Zugang zu Suizidmitteln, Medienberichterstattung, Kriege).
    Suizidprävention ist eine politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihre Bedeutung wurde im Jahr 2020 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu § 217 Strafgesetzbuch (StGB) virulent. [… weiter]

    Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

    [5.10.] Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 21/6178) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses deutlich. Während unter anderen Dr. Sigrid Arnade von NETZWERK ARTIKEL 3, dem Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter, von einem „mutlosen Gesetzentwurf“ sprach, der „an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten“ sei, sah Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Regelung in vielen Punkten über das hinausgehend, „was für einen wirksamen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz erforderlich ist“.

    Der Regierungsentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung der Frist für AGG-Ansprüche von zwei auf vier Monate vor. Außerdem soll eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet werden und es stärkere Beteiligungsmöglichkeiten der ADS an Gerichtsverfahren geben. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stand auch ein Antrag der Fraktion Die Line mit dem Titel „Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern“ (21/4538) auf der Tagesordnung. [zur gesamten Debatte]

    Weitere Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt

    [5.10.] BMJV: Der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt soll im Wesentlichen den Schutz vor Gewalt durch Änderungen im Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) weiter verbessern. Der Entwurf sieht mehr Schutz für Personen vor, die nicht selbst Opfer von Gewalt wurden, aber trotzdem Schutz brauchen. Familiengerichte sollen im Gewaltschutzverfahren Schutzmaßnahmen künftig auch – ohne gesonderten Antrag – zu Gunsten von Personen anordnen können, die vom Opfer abhängig sind (z. B. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, die im selben Haushalt wie das Opfer leben und von diesem betreut und unterstützt werden). Wird zum Schutz des Opfers eine elektronische Aufenthaltsüberwachung des Täters (elektronische Fußfessel) angeordnet, kann dies unter den Voraussetzungen eines Hochrisikofalls ebenfalls zu Gunsten der abhängigen Person angeordnet werden.
    Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass sich Opfer von Gewalt künftig einfacher aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können. Opfer häuslicher Gewalt sollen klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben, entweder an der Kündigung des Mietvertrags oder der Entlassung des Opfers aus dem Mietvertrag mitzuwirken. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach Auszug des Opfers entstanden sind. Diese gesetzlichen Ansprüche sollen den Betroffenen einen Neuanfang erleichtern.
    Der vorliegende Gesetzentwurf setzt zum einen zwingende Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („EU-Richtlinie Gewalt gegen Frauen“) und des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) um. Zum anderen wird damit einem Anliegen der Länder aus dem Bundesrat (BT-Drucksache 21/4499) nachgekommen.

    Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten

    [5.10.] Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (21/7560) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten (21/551) befasst. 
    Geschlossen sprachen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, die Mindeststrafe auf fünf Jahre Gefängnis zu erhöhen, wenn K.o.-Tropfen für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. In der Anhörung  bestand darüber hinaus weitgehendes Einvernehmen, dass zusätzliche Maßnahmen nötig seien, um Sexualstraftaten zu verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entschließungsantrag mit diesem Tenor vorgelegt. 

    Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat: Sogenannte K.o.-Tropf spielten etwa in Frankreich im Prozess um Gisèle Pelicot eine große Rolle. Sie war immer wieder betäubt und von vielen Männern vergewaltigt worden. Zahlreiche Mädchen und Frauen wurden auch hierzulande Opfer von Sexualstraftätern, die betäubende Substanzen verwendeten. Deshalb sieht der Gesetzentwurf nun eine höhere Mindeststrafe für solche Delikte vor: fünf Jahre Freiheitsentzug statt drei Jahre. Gelten soll das für Personen, die „gefährliche Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzen“, heißt es in Hubigs Entwurf. „Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug.“
    Bisher kommt die niedrigere Mindeststrafe zur Anwendung, weil der Bundesgerichtshof die „im Rahmen eines sexuellen Übergriffs über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 177 Absatz 8 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB)“ betrachtete. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht ebenfalls vor, die Mindeststrafe anzuheben, wobei es in juristischen Details Unterschiede zum Vorschlag der Regierung gibt.

    Ja zu einer höheren Mindeststrafe: - Ronska Grimm, Fachanwältin für Strafrecht, die die SPD als Sachverständige eingeladen hatte, unterstützte das Vorhaben der Koalitionsfraktionen Union und SPD. „Der Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung nach heimlicher Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen steht dem einer Tatbegehung mittels einer Waffe nicht nach“, begründete sie die höhere Mindeststrafe. Grimm sagte: „Verletzte berichten mir im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig, dass das Wissen darum, mehrere Stunden bewusstlos oder ohne Erinnerung in der Gewalt eines oder mehrerer Täter gewesen zu sein und nicht zu wissen, was in dieser Zeit mit dem eigenen Körper passiert ist, der schlimmste Aspekt der Vergewaltigung ist.“
    - Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, fand das Anliegen ebenfalls richtig. Es sei identisch einzustufen, wenn jemand „sein Opfer mit einem Knüppel“ niederschlage oder ihm K.o.-Tropfen verabreiche und es dann vergewaltigte, erklärte die Juristin, die die Union eingeladen hatte. „Auch wenn das Strafrecht Ultima Ratio der Gesellschaft ist, erscheint eine Mindeststrafandrohung von fünf Jahren in Anbetracht der Taten, der Art ihrer Ausführung und ihrer Folgen, als angemessen“, betonte Allgayer.

    Entschließungsantrag der Grünen: Während Justizministerin Hubig die Strafverschärfung als „Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt“ bezeichnet, haben die Grünen einen Entschließungsantrag formuliert, um in dieser Richtung schneller voranzukommen. Im Text, den der Bundestag beschließen soll, heißt es unter anderem: „Statt des Begriffs der ,sogenannten K.o.-Tropfen' sollte der international etablierte Begriff des ,Spikings' oder die deskriptive Bezeichnung ,heimliche Verabreichung psychoaktiver Substanzen' verwendet werden.“ Das sei besser, weil die Definition dann weitere „Substanzen und Darreichungsformen“ umfasse. Schließlich gehe es auch um Kokain, flüssiges Ecstasy, Fentanyl und andere Stoffe.
    „Entsprechend besteht erheblicher Forschungs- und Aufklärungsbedarf“, schreiben die Grünen. Es müsse „besser untersucht werden, unter welchen Umständen Menschen den Verdacht entwickeln, gespikt worden zu sein“. „Flächendeckende Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen“ seien ebenso nötig wie bessere Beweissicherung und Ermittlung. Es bestehe ein Bedarf an niedrigschwelliger, kostenfreier und anzeigeunabhängiger Spurensicherung bei Spiking-Verdacht, meinen die Grünen.

    „Beweismittel zeitnah sichern“: Gerade den letzten Punkt unterstützten besonders Anja Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund, die die Fraktion Die Linke als Sachverständige benannt hatte, und die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nominierte Müşerref Tanrıverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die von der Union eingeladene Barbara Stockinger (Deutscher Bund der Richterinnen und Richter) empfahl außerdem, „Beweismittel zeitnah zu sichern“. 
    So müsse man es etwa der Polizei erleichtern, in solchen Fällen auch Handys und die darin gespeicherten Fotos sicherzustellen. Schließlich würden sich die betäubenden Substanzen, die ersten und wichtigsten Beweismittel, im menschlichen Körper rasch verflüchtigen, sagte Stockinger. [zur Anhörung; vgl. Meldung: ‘Experten: Höhere Strafe für Einsatz von K.o.-Tropfen’]

    [23.9.] Der Bundestag hat am 23.9. in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ (21/7560) beraten. Vorgesehen ist, in Paragraf 177 Absatz 8 Nummer 1 und Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ zu erfassen. Im Anschluss an die halbstündige Debatte wurde der Regierungsentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O. Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten“ (21/551) dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. [mehr Infos und Anhörung]

    Kein Zeugnisverweigungsrecht in der Sozialen Arbeit

    [5.10.] Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des in der Strafprozessordnung verankerten Zeugnisverweigerungsrechts auf das Berufsbild der Sozialen Arbeit ab. Sie begründet diese Ablehnung unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe „wegen der Notwendigkeit des Erhalts einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden“, heißt es in einer Antwort (21/8337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8070).
    Anders als bei der Schwangerschaftskonfliktberatung und der Suchtberatung, für die unter bestimmten Voraussetzungen ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt, sieht die Bundesregierung für die von der Fraktion genannten Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit keine ausreichende Legitimation für eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts. „Ihre Tätigkeit ist nicht typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass den durch sie betreuten und beratenen Personen Hilfe verwehrt wäre, wenn sie nicht sicher sein könnten, dass eine vertrauliche Kommunikation gewährleistet ist“, schreibt die Bundesregierung.
    Die Fraktion hatte unter anderem auf die Tätigkeit von Mitarbeitenden anerkannter Träger im Bereich der Sozialen Arbeit, der Fansozialarbeit, der Mobilen Jugendarbeit beziehungsweise Streetwork sowie der psychosozialen Prozessbegleitung verwiesen. Die Bundesregierung führt weiter an, dass sie „die fachliche Einschätzung, wonach ohne ein Zeugnisverweigerungsrecht keine verlässliche Vertraulichkeit zur Erfüllung zentraler Aufgaben der Sozialen Arbeit gewährleistet sein soll“, nicht teile.
    Zu möglichen Auswirkungen bestehender Zeugnisverweigerungsrechte in der Sucht- und Schwangerschaftskonfliktberatung auf die Strafverfolgung liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor.

    Änderung des Vereinsgesetzes („Ausländervereine“)

    [5.10.] Der Innenausschuss hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (21/6805) befasst. Mehrere Sachverständige mahnten Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Kritik gab es vor allem an der im Entwurf gewählten Kategorie „Ausländervereine“ wie auch an der Weitergabe ermittelter Daten der Vereinsmitglieder an Sicherheitsbehörden. 
    Mit dem Änderungsgesetz soll laut Bundesregierung die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) verbessert werden. Das Ausländervereinsregister gebe einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten, heißt es. Es erleichtere die Prüfung möglicher Vereinsverbote und diene dem Zweck der präventiven Gefahrenabwehr, schreibt die Regierung. [Zur Anhörung]

    Schutz& Bildung für Kinder& Jugendliche in der Ukraine

    [5.10.] BMBFSFJ-PM: Bundesministerin Karin Prien in Kyjiw: „Unterstützung im Kampf für Demokratie, Selbstbestimmung und ein freies Europa“ .
    Bundesministerin Karin Prien war zu einem Besuch in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw. Der Besuch war ein weiteres deutliches Zeichen der Bundesregierung für die Solidarität mit der Ukraine, die auch in diesen Tagen unter schweren Angriffen aus Russland leidet.

    Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Ich komme nach Kyjiw, um zu zeigen: Wir stehen an der Seite der Ukraine und wir unterstützen dieses Land und seine Menschen im entschlossenen Kampf für die Demokratie, für staatliche Selbstbestimmung und ein freies Europa.
    Unsere Unterstützung erwächst auch aus unserem Bewusstsein um die eigene Geschichte und aus unserer besonderen Verantwortung für Europa. Zugleich ist diese Partnerschaft keine Einbahnstraße: Wir wollen die Ukraine nicht nur unterstützen, sondern auch von ihr lernen und im beiderseitigen Interesse unsere Partnerschaft ausbauen.
    Die Ukraine verteidigt in diesem Krieg nicht nur ihr Land, sondern auch ihre Gesellschaft und ihre demokratische Zukunft. Kinder und Jugendliche sind von den Folgen des Krieges besonders betroffen. Sie erleben Gewalt und Zerstörung, verlieren ihre Heimat, müssen mit traumatischen Erfahrungen leben und stehen nun vor dem fünften Kriegswinter.
    Und dennoch zeigt dieses Land eine beeindruckende Stärke. Gesellschaftliche Resilienz ist kein abstrakter Begriff. Sie zeigt sich dort, wo Menschen füreinander einstehen – in Familien, Schulen, Jugendhilfe, Nachbarschaften und einer engagierten Zivilgesellschaft. Die Ukraine hat unter kaum vorstellbaren Bedingungen beeindruckende Erfahrungen mit gesellschaftlicher Widerstandskraft und steter Innovation gesammelt. Davon können auch wir als Gesellschaft lernen.“

    Ein Schwerpunkt des Besuchs lag auf der Frage, wie Kinder und Jugendliche auch in der Krise Schutz, Bildung, Stabilität und Zukunftsperspektiven erhalten können. Die Ministerin tauscht sich aus mit Regierungsmitgliedern, besucht unter anderem eine Schule und einen Kindergarten und verlegt einen Stolperstein im Gedenken an die unter den Nazis ermordeten ukrainischen Juden.

    BKA: Kampf gegen Kindesmissbrauch (Strafverfolgung im digitalen Raum)

    [2.10.] Über die Rolle des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8321) auf eine Kleine Anfrage. Danach nimmt das BKA im polizeilichen Gefüge des Bundes und der Länder im Deliktsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ eine Zentralstellenfunktion wahr.
    Für die Strafverfolgung sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig, wie die Bundesregierung ausführt. Die im BKA spezialisierte Gruppe SO4 unterstütze die Länder insbesondere koordinierend. In der Funktion als nationale Zentralstelle übernehme das BKA auch die Verarbeitung internationaler Hinweise und den Austausch mit internationalen Partnern.
    Zur Frage nach der personellen und materiellen Ausstattung der spezialisierten Gruppe SO4 im laufenden Haushaltsjahr 2026 schreibt die Bundesregierung, dass für den Arbeitsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zurzeit 130 Planstellen im BKA vorgesehen seien. „Die bis dato in 2026 verausgabten Sach- und IT-Mittel im Bereich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen belaufen sich auf insgesamt 553.500 Euro“, heißt es in der Antwort weiter. Zur Erreichung des gesetzlichen Auftrags und im Kontext phänomenologischer Entwicklungen werden den Angaben zufolge „die vorhandenen (Personal-)Ressourcen schwerpunktbasiert priorisiert und zugewiesen“.

    Entlastung Alleinerziehender & Einsatz gegen Kinderarmut gefordert

    [1.10.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine stärkere Entlastung Alleinerziehender und mehr Einsatz im Kampf gegen Kinderarmut. In einem entsprechenden Antrag (21/8314) schreiben die Abgeordneten, eine Kürzung von existenziellen Unterstützungsleistungen wie dem Unterhaltsvorschuss verbiete sich. Dies gelte auch für den Kindersofortzuschlag und das Wohngeld. „Zur Behebung der strukturellen Benachteiligung von Alleinerziehenden ist im Gegenteil ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig, das insbesondere die materielle Lebenssituation von armutsgefährdeten Kindern und ihren alleinerziehenden Eltern verbessert.“
    Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Kinder bis maximal 16 Jahre zu begrenzen, sondern bei dem derzeitigen Anspruch bis maximal 18 Jahre zu bleiben. Außerdem soll das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und Daten erhoben werden, um festzustellen, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlungsfähig sind. Zu weiteren Forderungen der Grünen zählen eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld, eine Neuberechnung der Regelsätze für Minderjährige beim Grundsicherungsgeld und die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen. 

    Evaluation& Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung

    [1.10.] Um die Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8029). Danach gelangt das Bundesinnenministerium (BMI) aufgrund des Evaluationsberichts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Einschätzung, „dass die Evaluation die Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) nicht eindeutig belegt habe“.
    Ein Qualitätskriterium der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ist laut Bundesregierung, dass Beratung möglichst noch vor der asylrechtlichen Anhörung zu Inhalt und Ablauf des Asylverfahrens zu gewährleisten ist. Die Evaluation habe gezeigt, dass dieser Anspruch an die buAVB eingeschränkt erreicht wird. So solle durch gut informierte Asylsuchende die Effizienz des Asylverfahrens und die Akzeptanz der Entscheidungen gesteigert werden.
    Die Evaluation hat den Angaben zufolge indes ergeben, „dass die Schutzsuchenden am häufigsten eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn das Asylverfahren bereits (nahezu) abgeschlossen ist“. Darüber hinaus sei der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis gekommen, dass offenbleibt, ob die buAVB die Effizienz des Asylverfahrens erhöht, die Qualität der behördlichen Entscheidung verbessert und die Akzeptanz der Asylentscheidung steigert.
    Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sollen die Mittel für die buAVB aus Sicht des BMI auf die besondere Rechtsberatung für Vulnerable beschränkt werden, die bisher bereits Teil der buAVB war. Diese Einschätzung des BMI erfolge vor dem Hintergrund der Neuerungen durch die seit dem 12. Juni geltende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Diese sehe die verpflichtende Einführung einer unentgeltlichen Rechtsauskunft im Asylverfahren und im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (vormals Dublin-Verfahren) vor.
    „Sie bietet den Asylantragstellenden Hilfestellungen für das Verfahren und sieht für vulnerable Personen besondere Vorgaben vor“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die buAVB solle daher nur für Vulnerable weitergeführt werden. Hinzu trete für alle Antragstellenden die amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft, die durch das Bamf durchgeführt werde. Sie knüpfte an die Asylverfahrensberatung an, die vor der Einführung der buAVB bis Ende 2022 durch das Bamf durchgeführt worden sei.

    Debatte um Bezugsdauer& Elterngeldkürzungen

    [30.9.] Bundesfamilienministerin Karin Prien macht Eltern Hoffnungen: Möglicherweise soll das Elterngeld doch nicht auf zwölf Monate gekürzt werden. Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate stehe auf dem Prüfstand, so Prien. Für ihre Kürzungspläne gab es viel Kritik.
    Prien will die Reform des Elterngelds offenbar noch einmal prüfen. Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, "dass wir uns nochmal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind".
    Auf die Frage, ob es denkbar wäre, die Elterngeldmonate doch nicht von 14 auf zwölf Monate zu kürzen, sagte die CDU-Politikerin: "Dafür bin ich offen." Die Koalition berate derzeit über verschiedene Optionen und berechne diese mit Blick auf die Haushaltslage durch.
    Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. "Wir reden über alle Stellschrauben", sagte sie. Man habe sich noch auf kein Modell festgelegt.

    Priens Ressort muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen. Im Sommer hatte es unter der Maßgabe harter Sparvorgaben einen Entwurf für eine Elterngeldreform ausgearbeitet und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben.
    Vorgesehen ist darin eine Kürzung der Bezugsdauer um zwei Monate - von 14 auf 12. Für jeden Elternteil sind demnach je drei Monate Elterngeld reserviert. Sechs weitere Monate können sich die Partner untereinander aufteilen. Wenn also nur einer von beiden Elternzeit macht, gäbe es maximal neun Monate Hilfe vom Staat.
    Die Vorschläge stießen auf viel Kritik. Seit den jüngsten Wahlniederlagen von CDU und SPD in den Ländern diskutieren die Koalitionspartner Kurskorrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung in Frage. [Tagesschau]

    Vereinfachung& Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

    [30.9.] Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (21/8284) eingebracht, mit dem die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt werden und die Heizkostenkomponente halbiert werden soll. Zugleich werden die Wohngeldformel angepasst und im Wohngeldverfahren Vereinfachungen und Entlastungen für Verwaltung sowie Bürger vorgenommen. [zur gesamten Meldung vom 5.10.]

    Aufhebung Hochschulrahmen- & Graduiertenförderungsgesetz

    [30.9.] Die Bundesregierung will das Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie das Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz (GFG) aufheben und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/8280) vorgelegt. Der Bezugsrahmen für die künftige Gesetzgebung sowie für administrative Verfahren im Bereich des Hochschulrechts solle damit klargestellt und vereinfacht werden. 
    Wie die Bundesregierung ausführt, sind mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 unter anderem die Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens entfallen, die zuvor die Grundlage für die meisten Regelungen des Hochschulrahmengesetzes gebildet haben. Substantielle Änderungen des Gesetzes seien seither nicht mehr möglich. Zugleich könnten die Länder die rahmenrechtlichen Regelungen des Bundes durch Landesrecht ersetzen beziehungsweise von diesen abweichen. Hiervon hätten die Länder Gebrauch gemacht. Die Weiterentwicklung des Hochschulrechts finde seit der Föderalismusreform I auf Ebene der Landeshochschulgesetze statt.
    Das Graduiertenförderungsgesetz habe die Möglichkeit zur Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Stipendien vorgesehen, heißt es weiter. Auf Grundlage des GFG seien jedoch schon seit dem 1. Januar 1984 keine neuen Förderungen mehr bewilligt worden. Auch die Darlehenseinziehung durch das Bundesverwaltungsamt sei nunmehr beendet. 

    Der Bundestag überwies den Entwurf am 8.10. ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.

    Deutsch-marokkanische Migrationskooperation

    [30.9.] Zur Entwicklung des Migrationsgeschehens an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta Ende Juli 2026 haben der Bundesregierung nach eigenem Bekunden vorab keine spezifischen Erkenntnisse vorgelegen. Das geht aus der Antwort (21/8272) auf eine Kleine Anfrage hervor.
    Die Bundesregierung stehe mit der Europäischen Union, ihren Agenturen und den Mitgliedstaaten zu den Migrationsdynamiken an den Außengrenzen der EU in laufendem Kontakt, zudem berichteten die Auslandsvertretungen regelmäßig und anlassbezogen über die migrationspolitischen Entwicklungen in ihren jeweiligen Gastländern. Darüber hinaus betreibe die EU-Frühwarn- und Prognoseinstrumente wie das „Migration Preparedness and Crisis Blueprint Network“ oder das Frühwarnsystem der EU-Asylagentur.
    Grundsätzlich bewerte die Bundesregierung die seit 2024 bestehende deutsch-marokkanische Migrationspartnerschaft positiv. Fortschritte zeigten sich unter anderem in einer substantiellen Steigerung der Rückführungszahlen nach Marokko. Die Bundesregierung tausche sich vor dem Hintergrund der dynamischen Migrationslage regelmäßig vertrauensvoll mit Marokko aus.

    Deutschland-App: Verwaltung Familienleistungen, Wohnen, Soziales

    [30.9.] Deutschland-App: Prototyp wird in sechs Kommunen erprobt: Bei dem Prototyp der geplanten Deutschland-App, der in sechs Kommunen getestet werden soll, handelt es sich um einen einheitlichen Prototyp. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8304) auf eine Kleine Anfrage (21/8030) der Linksfraktion hervor. […] Der Prototyp solle Verwaltungsleistungen aus den Bereichen Familienleistungen, Wohnen, Soziales und Unternehmensgründung abdecken. [gesamte Meldung]

    Bildung auf einen Blick 2026: OECD- Studie zu Bildungsindikatoren

    [29.9.] „Bildung auf einen Blick 2026“: Neue OECD- Studie zu Bildungsindikatoren veröffentlicht - Bundesministerin Karin Prien: „Bildung muss zur Top- Priorität in Deutschland werden – und zwar über die gesamte Bildungsbiographie hinweg.“

    Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre jährlich erscheinende Studie „Education at a Glance – Bildung auf einen Blick 2026" veröffentlicht.
    Die deutschen Ergebnisse: Eine Stärke des deutschen Bildungssystems bleibt die berufliche Bildung. Diese bietet im internationalen Vergleich besonders gute Beschäftigungsperspektiven. Bei den Erwachsenen im erwerbstätigen Alter verfügt Deutschland außerdem über eine im internationalen Vergleich insgesamt gut qualifizierte Erwerbsbevölkerung. Bei der nachrückenden Generation zeigt sich zudem ein steigender Anteil junger Erwachsener mit höheren Bildungsabschlüssen im sogenannten Tertiärbereich – also mit einem Hochschulabschluss oder einem höherqualifizierenden beruflichen Abschluss, zum Beispiel einem Meister. In den MINT-Fächern gehört Deutschland bei den Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich sogar zur Spitze im OECD-Vergleich. Bei der frühen Bildung steigt die Bildungsbeteiligung in Deutschland ebenfalls, das heißt zum Beispiel, immer mehr Kinder besuchen eine Kita.
    Zugleich sinkt der Anteil junger Erwachsener mit einer mittleren Qualifikation als höchstem Bildungsabschluss – dazu zählen zum Beispiel das Abitur, die Fachhochschulreife oder ein Abschluss der dualen Ausbildung. Gleichzeitig steigt der Anteil Geringqualifizierter in dieser Altersgruppe. Der Anteil der jungen Erwachsenen, die weder beschäftigt, noch in Bildung oder Ausbildung sind, nimmt ebenfalls geringfügig zu. Lehrkräftemangel, in diesem Jahr Schwerpunktthema der Studie, zeigt sich in Deutschland insbesondere darin, dass auch Lehrkräfte zum Einsatz kommen, die noch nicht alle Qualifikationsanforderungen erfüllen. [zur gesamten Meldung mit Details]

    Weitere Informationen: Ländernotiz für Deutschland (hier), OECD-Publikation „Education at a Glance 2026" (hier), Tabellenband „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (hier).

    Deutscher Schulpreis 2026: Für mehr gute Schulen

    [29.9.] Deutscher Schulpreis 2026: „Ihr geht mit tollen Beispielen voran“
    Für mehr gute Schulen – das ist das Motto des Deutschen Schulpreises. Bundeskanzler Merz hat den mit 100.000 Euro dotierten Hauptpreis übergeben und hat insbesondere die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland gewürdigt.

    Mit dem Deutschen Schulpreis werden jedes Jahr Schulen ausgezeichnet, die mit innovativen Ideen guten Unterricht gestalten. Bundeskanzler Friedrich Merz hat den diesjährigen Hauptpreis übergeben: Er ging an die Bertha-von-Suttner-Schule in Mörfelden-Walldorf in Hessen, eine der größten Gesamtschulen Deutschlands. 
    Die Schule entwickelt ihren Unterricht kontinuierlich weiter – mit Hilfe von systematisch ausgewerteten Daten, die pädagogische Entscheidungen lenken. Gleichzeitig haben die Schülerinnen und Schüler eine feste Bezugsperson: Sie werden von sogenannten „Hausleitungen“ persönlich begleitet. Mit sehr gutem Ergebnis: Obwohl nur 15 Prozent der Kinder eine Gymnasialempfehlung mitbringen, erreichen zwei Drittel der Jugendlichen am Ende das Abitur.

    Preis für vorbildlich arbeitende Schulen: Der Bundeskanzler würdigte die Arbeit dieser Schule und der weiteren 14 Schulen, die für das Finale des Deutschen Schulpreises nominiert wurden: „Ihr geht mit tollen Beispielen voran.“ Man müsse sich aber um alle Schulen kümmern, auch um die, die keine Chance gehabt hätten, den Wettbewerb zu gewinnen oder daran teilzunehmen. Der Bundeskanzler dankte insbesondere auch den Lehrerinnen und Lehrern und sagte, sie seien die wichtigste Berufsgruppe: „Sie leisten wirklich Großartiges für unser Land.“
    „Für die Bundesregierung, für mich als Bundeskanzler ist es eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Aufgabe unserer Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass Kinder, Jugendliche und junge Menschen in diesem Land eine gute Ausbildung bekommen“, betonte er.
    Der Deutsche Schulpreis ist der renommierteste und höchstdotierte Preis für vorbildlich arbeitende Schulen. Die Robert Bosch Stiftung vergibt die Auszeichnung seit 2006 gemeinsam mit der Heidehof Stiftung.
    Seit dem Start der Initiative haben sich mehr als 2.800 Schulen für den Preis beworben. Bei der Auswahl der Preisträger-Schulen steht für die Jury die Unterrichtsqualität und die Frage, wie Schulen das Lehren und Lernen für ihre Schülerinnen und Schüler am besten gestalten können, im Mittelpunkt. [Lesen Sie hier die Mitschrift der Rede]

    25 Jahre Rat für Nachhaltige Entwicklung - Generationengerechtigkeit& Nachhaltigkeit

    [29.9.] Am 29. September fand die 25. RNE-Jahreskonferenz im Berliner Radialsystem statt. Das Jubiläum wurde genutzt, um kurz zurück, vor allem aber nach vorne zu schauen: Wie leben, arbeiten und wirtschaften wir morgen? Wie gewinnen wir Zukunft? Und was braucht die nächste Generation? Bundeskanzler Friedrich Merz [zur Rede; Zusammenfassung] sowie hochrangige Gäste aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutierten diese Fragen.
    Merz hob bei der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hervor, dass die junge Generation eine Chance auf Wohlstand und ein besseres Leben haben müsse. Damit seien Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit eng verbunden. 
    Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und die Mitschnitte der einzelnen Plenarteile sind hier abrufbar.

    Mehr Mittel für Mutter-und-Kind-Stiftung

    [28.9.] Die Bundesregierung hat den Entwurf (21/8243) eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ (5. MuKStiftÄndG) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Die gesetzlich festgelegte Mindestsumme, die der Bund an die Stiftung zahlt, sei seit 1993 unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten seither erheblich gestiegen seien. „Daher wurde unter anderem von den zentralen Einrichtungen in den Bundesländern, die dort das Vergabeverfahren organisieren und auch Anträge auf Stiftungsmittel bearbeiten und die Hilfeleistungen auszahlen, wiederholt eine Erhöhung dieser Einlage gefordert, um die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen abzusichern und zu verbessern. Da der Gesetzestext seit der Gründung der Bundesstiftung im Jahr 1984 nahezu unverändert geblieben ist, sind die verwendeten Personenbezeichnungen nicht geschlechtsneutral und müssen entsprechend angepasst werden.“
    Die neuen Regelungen sehen eine Erhöhung der Bundeseinlage in zwei Stufen vor: eine Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 und eine Erhöhung auf 105 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2032. Damit könnten die Hilfeleistungen für schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage erhöht werden und so besser den tatsächlichen Bedarf abdecken. Weiterhin soll das Stiftungsvermögen neu als Verbrauchsvermögen definiert und damit insbesondere in den ersten fünf Jahren ab dem Haushaltsjahr 2027 eine weitere Unterstützung des Stiftungszwecks ermöglicht werden. Durch weitere Änderungen soll der Gesetzestext vollständig geschlechtsneutral formuliert und die Zuständigkeiten für die Bundesstiftung entsprechend richtig dargestellt werden.
    Durch die Erhöhung der Bundeseinlage entstehen für den Bund - ausgehend von der Bundeszuweisung im Jahr 2026 in Höhe von 96.033 000 Euro - ab dem Haushaltsjahr 2027 Mehrausgaben in Höhe von knapp fünf Millionen Euro sowie ab dem Haushaltsjahr 2032 weitere Mehrausgaben in Höhe von vier Millionen Euro jährlich. Der entstehende Mehrbedarf durch die erste Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem 1. Januar 2027 wird im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenfinanziert.

    Informationsmaterial der Bundeswehr für Minderjährige

    [28.9.] Eine Übersicht über Informations- und Werbematerialien der Bundeswehr im Rahmen der sicherheitspolitischen Jugend- und Öffentlichkeitsarbeit gibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8249() auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8032). Wie sie darin schreibt, besuchen Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere Bildungseinrichtungen ausschließlich auf Einladung von Lehrkräften, um Vorträge im Kontext der jeweiligen schulischen Lehrpläne zu halten.

    Keine Daten zu Mietpreiswucher/ Verstößen gegen Mietpreisbremse

    [25.9.] Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher liegen ihr nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/8218) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7977) hervor.
    Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. „Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder“, heißt es zur Begründung.
    Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen habe. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten grundsätzlich vertraulich. „Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachliche Wertungen könnte die Arbeit der Expertengruppe erheblich beeinträchtigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.

    Reform des Gemeinsamen Europ. Asylsystems (GEAS)

    [25.9.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Zum EU-weiten Stand der Umsetzung der Reform lägen ihr jedoch noch keine validen Erkenntnisse vor, die über den Bericht der EU-Kommission zum Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets 1 hinausgehen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (21/8227) auf eine Kleine Anfrage. „Auswirkungen der Reform auf das deutsche Asylsystem sind aufgrund des erst kurzen Zeitverlaufes noch nicht belastbar messbar und können daher noch nicht abschließend beurteilt werden. Unabhängig hiervon ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass mit der GEAS-Reform durch einheitlichere Regelungen und durch klarere und rechtssicherere Verfahren EU-weite Verbesserungen des Asylsystems erzielt werden können.“

    Bürgerrats-Einberufung zu "Gleichwertigen Lebensverhältnisse überall" gefordert

    [24.9.] Die Fraktion Die Linke verlangt die Einberufung eines Bürgerrates „Einheit im Alltag - Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“. In einem Antrag (21/8189) wird die Bundesregierung aufgefordert, im Bundesfinanzministerium einen beratenden Bürgerrat einzuberufen, der den Auftrag haben soll, ein Grundverständnis von der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und den darin liegenden sozialen Integrations- und Kohäsionsversprechen zu formulieren. 
    Außerdem soll der Rat untersuchen, wie der sozialräumliche Zusammenhalt deutschlandweit gefördert werden könne. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion gehört, dass der Bürgerrat entsprechend der Bevölkerung repräsentativ besetzt sein soll. Dabei soll auch die regionale Herkunft berücksichtigt werden. Die Beratungen des Gremiums sollen in geeigneter Weise öffentlich zugänglich sein. 
    In der Begründung des Antrags heißt es, der letzte vom Deutschen Bundestag eingesetzte Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ habe ebenso wie der 2021 vom Bundesministerium für Forschung und Bildung einberufene „Bürgerrat Forschung“ qualitativ ausgezeichnete Ergebnisse produziert und Empfehlungen ausgesprochen. Es gehe bei der Einsetzung von Bürgerräten um die Erweiterung der politischen Debatte, nicht um die Ersetzung parlamentarischer Arbeit.

    Expert*innen: Künstliche Intelligenz kein „Jobkiller“

    [24.9.] Die Künstliche Intelligenz (KI) ist aktuell kein „Job-Killer“ sondern eher ein „Job-Veränderer“. Diese Ansicht vertraten die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch zum Thema „Zukunft der Arbeit“ geladenen Experten. „Wir sehen eine stabile Situation, in der sich Jobverluste und Jobzugewinne zurzeit aufheben“, sagte Thorsten Pinkepank, Head Sustainability Relations beim Chemieunternehmen BASF. Andreas Ogrinz, Geschäftsführer Fachkräfte, Innovation, Europa beim Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) sprach von einer „tiefgreifenden Verschiebung von Tätigkeiten und Kompetenzen“. KI ersetze nicht Arbeit, sie ergänze sie, sagte er.

    Ein Thema bei KI sei zentral, werde aber kaum angesprochen, sagte BASF-Vertreter Pinkepank. „Das Thema Vertrauen ist grundlegend für die Debatte.“ Aktuell entwickle sich gesellschaftlich eine starke Skepsis - das gelte für die EU ebenso wie für die USA. In den deutschen Unternehmen gebe es seiner Einschätzung nach einen sehr positiv eingestellten Teil der Mitarbeiter, der KI als Riesenchance betrachte. Ein großer Teil beobachte die Entwicklung mit einer gewissen Skepsis und ein kleinerer Teil zeige sich resistent und entwickle Aversionen bis hin zur Sabotage. „Wir müssen uns überlegen, wie wir die Thematik KI gerade mit dem Blick auf die Arbeit so managen, dass wir die positiven Aspekte fördern ohne das Ganze mit Regelungen zu belegen, die die Unternehmen mehr kosten und die Bürokratie erhöhen“, sagte er. Leicht sei das nicht, so Pinkepank, der nach eigener Aussage dafür auch noch keine Lösung hat.
    Wichtig sei in jedem Fall die Qualifizierung. „KI ist vor allem ein Bildungsthema“, sagte der Experte. Hier gelte es zu investieren aber auch umzudenken. „Die Transformation passiert durch die Transformation der Bildung“, so Pinkepank.
    Es gelte Regeln zu schaffen, die das Vertrauen und die Nutzung von KI fördern ohne gleichzeitig Belastungen für die Wirtschaft darzustellen. „Wir können die strukturellen Probleme nicht noch durch nicht-hilfreiche Regeln verstärken“, betonte er.

    Andreas Ogrinz vom Bundesarbeitgeberverband Chemie, dem tarif- und sozialpolitischen Spitzenverband der Chemie- und Pharmabranche in Deutschland, räumte ein, dass die Branche derzeit in der Krise stecke - inklusive eines Beschäftigungsabbaus. Innerhalb nur eines Jahres habe man 2,4 Prozent an Beschäftigung verloren. „Das ist viel. Das schreibt sich ein in die allgemeine Tendenz in der Industrie“, sagte er.
    Paradoxerweise würden aber weiterhin Fachkräfte gesucht, die vorhandenen Stellen also teilweise nicht besetzt. Dieses „Fachkräfteparadox“ - Stellenabbau und Fachkräfteengpässe gleichzeitig - sei eine zentrale Herausforderung der Transformation. Massivem Stellenabbau infolge von Umstrukturierungen stünden auf der anderen Seite Bereiche gegenüber, „wo wir händeringend Leute suchen“. Ogrinz nannte die Bereiche Produktion, sowie Technik und Instandhaltung.
    Als „Future-Skills“, also benötigte Fähigkeiten, um künftig wettbewerbsfähig zu sein, benannte der BAVC-Vertreter Kompetenzen, die mit Technik und Daten zu tun haben und die branchenspezifisch sind. Gleichzeitig würden aber auch die sogenannten überfachlichen Kompetenzen, wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kreativität, stark an Bedeutung gewinnen. „Soft Skills“ würden damit zu zentralen „Future Skills“.
    KI, so Ogrinz, nehme in den Unternehmen zu, was die Tätigkeiten angeht. „Aber an der Oberfläche der Berufsbezeichnungen ändert sich zunächst einmal nichts.“ Auch sei KI per se kein Produktivitäts-Booster. KI müsse in einem systemischen Zusammenhang gedacht werden. Es komme auf Arbeitsabläufe, auf Verantwortlichkeiten, auf das Thema Führung, auf gute Daten und auf Qualifizierung an. „Ohne qualifizierte Beschäftigte nützt KI, was die Produktivität angeht, nichts“, sagte er.
    Sein „Wunsch an die Politik“ sei, den Einsatz von KI zu ermöglichen, einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen und den Sozialpartnern Gestaltungsspielräume zu lassen. Mit Blick auf eine eventuelle Regulierung sagte der BAVC-Vertreter: „Wenn wir nicht ganz sicher sind, ob wir jetzt regulieren sollten, dann würde ich empfehlen: erstmal nicht.“ [BT]

    Baugesetzbuch-Novelle: Wohnungsbau überragendes öffentl. Interesse

    [24.9.] Die Novelle des Baugesetzbuches ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unterschiedlich beurteilt worden. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (21/6588) soll das Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Bauleitplanverfahren sollen künftig vollständig digital erfolgen. In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen den Kommunen mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. [zur gesamten Meldung]

    10-Punkte-Plan gegen Sozialstaatsmissbrauch

    [23.9.] BReg: Im Kabinett beschlossen: Missbrauch von Sozialleistungen verhindern – Vertrauen in Sozialstaat stärken:
    Die Bundesregierung will konsequenter gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgehen. Das Kabinett hat jetzt einen Aktionsplan beschlossen, um gegen Ausbeutung vorzugehen und großangelegten Sozialleistungsmissbrauch, besonders durch Zuwanderer aus EU-Staaten, besser zu bekämpfen.

    Ausbeuterische Geschäftsmodelle und organisierter Sozialleistungsmissbrauch belasten die Kommunen und schwächen das Vertrauen in unseren Sozialstaat. Sozialleistungsmissbrauch ist unfair gegenüber denjenigen, die das System mit Steuern und Beiträgen finanzieren. Die Bundesregierung will deshalb für klare Konsequenzen bei denjenigen sorgen, die Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen. Gleichzeitig will sie weiterhin diejenigen schützen, die Hilfe benötigen.

    Auftrag aus Koalitionsvertrag: Mit dem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, setzt die Koalition wichtige Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um – insbesondere für betroffene Kommunen. Der von Bundessozialministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte 10-Punkte-Plan enthält Maßnahmen, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen und ausbeuterischen Strukturen noch wirksamer bekämpft werden soll. „Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, so Dobrindt.

    EU-Freizügigkeit nicht ausnutzen: Der Blick richtet sich dabei besonders auf die Bekämpfung von Missbrauch durch EU-Zugewanderte. Deutschland profitiert in hohem Maße von der Freizügigkeit in der Europäischen Union. Dennoch gibt es Fehlentwicklungen: Kommunen berichten zunehmend, dass Zugewanderten kein guter Einstieg in Gesellschaft und Arbeitsmarkt gelingt, oder sie Opfer ausbeuterischer Strukturen sind. Die Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, sei sehr wichtig, so Bundessozialministerin Bas. „Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen.“

    Die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan: Grundlage des Aktionsplans sind die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli . Der Aktionsplan bündelt Maßnahmen unterschiedlicher Ministerien.

    - Der Datenaustausch zwischen Behörden soll künftig erleichtert werden, damit Missbräuche noch schneller geahndet werden. Im Zuge der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde bereits ein Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Anhaltspunkten für eine Unterschreitung des Mindestlohnes wurde außerdem eine Arbeitgeberhaftung sowie Anzeigepflichten der Jobcenter an den Zoll eingeführt. Daran anknüpfend soll auch im SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) die Arbeitgeberhaftung eingeführt werden. 
    - Mit der Novelle des Baugesetzbuches sollen Kommunen leichter gegen sogenannte Schrottimmobilien zum Zweck des Sozialleistungsmissbrauchs vorgehen können. 
    - Per Haftbefehl gesuchte Personen sollen keine Leistungen der Grundsicherung mehr beziehen.
    - Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sollen strafrechtlich besser verfolgt werden. 
    - EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit will die Bundesregierung durch Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote unterstützen.
    - Die Bundesregierung will sich außerdem dafür einsetzen, dass die EU-Kommission die EU-Regeln zur Freizügigkeit überprüft, um Fehlanreizen und Missbrauch besser begegnen zu können. [s. auch: BMI- & BMAS-PM: Sozialstaat schützen und Missbrauch verhindern: BReg beschließt 10-Punkte-Plan]

    Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen

    [23.9.] Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität mit besonderer Aufmerksamkeit. Sollten sich hierbei neue Erkenntnisse ergeben, werde die Regierung diese im Rahmen ihrer fortlaufenden Überprüfung der Strafmündigkeitsgrenze einbeziehen. Das betont sie in einer Antwort (21/8153) auf eine Kleine Anfrage.
    „Nach der wissenschaftlichen Evaluierung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), wurden die zentralen Reformziele erreicht. Unter anderem hat das FamFG zu einer deutlichen Beschleunigung von Kindschaftsverfahren, insbesondere auch von Kinderschutzverfahren geführt. Erkenntnisse, Berichte oder wissenschaftliche Evaluationen, die speziell den Umgang mit strafunmündigen Tatverdächtigen betreffen, liegen der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in der Antwort weiter.

    Recht: Anhörung zur Verfolgung des Menschenhandels

    [23.9.] Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (21/6584) ist in einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz grundsätzlich begrüßt worden. Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis in ihren schriftlichen Stellungnahmen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. 
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ((EU) 2024/1712) in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden. [...]
    Der Bundestag hatte am 26. Juni 2026 erstmals über den den Entwurf debattiert. Anschließend hatte der Bundesrat Änderungen gefordert (21/7562). Unter anderem ging es um das vorgesehene Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers und die Erfassung weiterer Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel. Zum anderen hält der Bundesrat die bei bestimmten Fällen der Zwangsprostitution und des Menschenhandels vorgesehene Beschränkung auf minderjährige Opfer für nicht überzeugend und fordert hier eine Regelung ohne Altersbeschränkung. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Bedarf. [alle Infos& Stream]

    Social-Media-Schutz: Vorhandene Strukturen nutzen

    [23.9.] Bis zum Jahresende sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Social Media zu schützen. Das betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In dem Fachgespräch des Ausschusses mit der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der Digitalen Welt“ mahnte auch der Co-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller: „Uns war wichtig zu signalisieren: Fangt an, legt jetzt los!“ Der Wissenschaftliche Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik war zusammen mit der Co-Vorsitzenden und CDU-Politikerin Nadine Schön sowie der stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesschüler/-innenkonferenz, Lilli Berthold, geladen. Im Zentrum des Gesprächs stand die Frage, wie die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission konkret umgesetzt werden können. Deutlich gemacht wurde von allen Beteiligten, auch von Seiten der Abgeordneten, dass eine reine Diskussion um Altersgrenzen das Problem in seiner Komplexität nicht erfasse.
    Die Kommission habe sich deshalb an dem „Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe“ orientiert, erläuterte Köller. Ministerin Prien betonte: „Es gibt keine einfachen Lösungen. Wir brauchen eine Gesamtstrategie“, bei der gesellschaftliche und politische Akteure aus allen Ebenen miteinander agieren. Altersgrenzen seien zwar ein Teil der Lösung, aber nicht der einzige. Nadine Schön fügte dem hinzu: „Wir sind nicht die Social-Media-Verbotskommission gewesen!“ Köller und Schön wiesen darauf hin, dass Kinder- und Jugendliche in ihrer jeweiligen Entwicklungsphase gesehen werden müssten. Während bei Dreijährigen eher die Eltern angesprochen werden müssten, könnten Teenager natürlich selbst als Akteure angesprochen werden. Lilli Berthold kritisierte allerdings die Beteiligung der Jugendlichen an der Kommission als unzureichend. Die sechs bis sieben Workshops seien zwar ein guter Ansatz gewesen. „Eine echte Jugendbeteiligung sollte jedoch strukturell verankert werden“, forderte sie.
    Auf den Einwand aus den Reihen der Abgeordneten, dass die Stärkung von Medienkompetenz in den Familien einerseits und in den Institutionen andererseits Geld koste, das sich derzeit im Haushalt des Ministeriums für 2027 aber nicht abbilde, entgegneten Prien, aber auch die Kommissions-Vorsitzenden: Es gebe bereits sehr viele verschiedene Strukturen und Projekte, auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene, die aber zum Teil wenig bekannt oder miteinander koordiniert seien. Diese Strukturen könnten viel besser genutzt werden, betonte Bildungswissenschaftler Köller. [BT]

    Vorhabenplanung des neuen Bundesgesundheitsministers

    [23.9.] Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich erstmals im Gesundheitsausschuss den Fragen der Abgeordneten gestellt und seine politischen Ziele erläutert. Dabei präsentierte er am Mittwoch auch einige Gesetzesvorhaben, die sich an der Vorhabenplanung seiner Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) orientieren.
    Linnemann ging auf einige grundsätzliche Aspekte in der Gesundheitspolitik ein und nannte als Ziel, das leistungsfähigste Gesundheitssystem der Welt zu formen. Von herausragender Bedeutung sind aus seiner Sicht die Prävention und eine umfassende Digitalisierung. Zudem gehe es um eine bessere Patientensteuerung, stabile Beiträge und einen solidarischen Zusammenhalt in Gesundheit und Pflege.
    Aufgrund der angespannten Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) kündigte der Minister weitere Reformen sowie Änderungen an bestehenden Gesetzen wie dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz oder geplanten Gesetzen wie dem Pflegeneuordnungsgesetz an. Demnach soll es doch keine Abstriche bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige geben.
    Die aktuell geplante Pflegereform reiche nicht, um das System fit zu machen für die 2030er Jahre, betonte Linnemann. Daher wolle er im Oktober eine Fachkommission einsetzen, die zügig Vorschläge vorlegen soll, um die Pflege zukunftsfest zu gestalten. Die neue Pflegekommission soll sich in der Arbeitsweise an der Finanzkommission Gesundheit (FKG) für die GKV orientieren und spätestens im März 2027 Ergebnisse präsentieren.
    Änderungen am GKV-Sparpaket zielen den Angaben zufolge darauf ab, mit Blick auf die Tagung des sogenannten Schätzerkreises Mitte Oktober zu weiteren Entlastungen der GKV zu kommen, damit die Beiträge 2027 stabil bleiben können. Zudem sollen die Krankenkassen ihre Versicherten doch weiterhin über Beitragssatzsteigerungen informieren müssen. Diese Informationspflicht sei wichtig. Die FKG will im Dezember weitere Vorschläge für langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.
    Auch bei der Reform der Notfallversorgung solle eventuell noch einmal nachgesteuert werden, was Finanzierungsfragen betrifft.
    Linnemann benannte als weitere geplante Reformen das Medizinregistergesetz, das bereits beraten wird und mit dem Daten für Forschungszwecke nutzbar gemacht werden sollen, das Digitalgesetz, die Primärversorgung, die ein besonders komplexes Vorhaben sei, und das Gesundheitssicherstellungsgesetz für Krisenzeiten. [BT; zur BT-Rede]

    Wissenschaftl. Dienste des Deutschen Bundestages: Endometriose

    [23.9.] Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Aktueller Begriff zu Endometriose.
    Am 29. September findet seit 30 Jahren der bundesweite „Tag der Endometriose“ statt. Der Tag ist der Aufklärung über die zweithäufigste und zugleich noch wenig bekannte Unterleibserkrankung bei Menstruierenden gewidmet. Endometriose betrifft ca. acht bis 15 Prozent aller Gebärfähigen. Die WHO schätzt, dass weltweit ca. 190 Millionen Menschen betroffen sind; in Deutschland sind es schätzungsweise zwei bis vier Millionen mit jährlich 40.000 Neuerkrankten. Insgesamt hat sich die Anzahl der Diagnosen hierzulande in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Erkrankung immer stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt.
    Endometriose ist eine chronische Krankheit, [….]

    UNESCO-Weltbildungsbericht in Berlin vorgestellt

    [22.9.] UNESCO-Weltbildungsbericht: Bildungsgerechtigkeit bleibt zentrale Herausforderung - Deutsche Kurzfassung des Weltbildungsberichts in Berlin vorgestellt:
    „Zugang und Chancengerechtigkeit“ ist der Titel des Weltbildungsberichts 2026. Die deutschsprachige Kurzfassung wurde am 22. September gemeinsam vom Auswärtigen Amt, dem Bundesbildungsministerium, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin vorgestellt und gemeinsam mit der Bildungsministerkonferenz sowie Bildungsfachleuten diskutiert. 
    Die UNESCO machte deutlich, dass die Bildungsgerechtigkeit weltweit eine große Herausforderung bleibt. Trotz erheblicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten gehen weltweit 273 Millionen Kinder und Jugendliche nicht zur Schule. Die Fortschritte haben sich zuletzt sogar verlangsamt. Zugleich zeigt der Bericht, dass langfristige Investitionen, inklusive Bildungspolitik und die gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen den Zugang zu Bildung und den Bildungserfolg insgesamt verbessern können. Chancengerechtigkeit sollte nach Einschätzung der UNESCO daher das Leitprinzip der Bildungspolitik sein. […]

    Kernaussagen des Weltbildungsberichts : Die Welt wird die Bildungsziele der Vereinten Nationen bis 2030 verfehlen. Dennoch hat die globale Bildungsagenda erhebliche Fortschritte bei Zugang, Inklusion und Chancengerechtigkeit angestoßen: […] 

    Hintergrund: Mit der Verabschiedung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherzustellen. Die UNESCO koordiniert die Umsetzung dieses Ziels, evaluiert die Fortschritte und veröffentlicht jährlich den Weltbildungsbericht. Die Deutsche UNESCO-Kommission gibt eine deutschsprachige Kurzfassung des Berichts heraus.[zur gesamten Meldung; BMBFSFJ-Meldung]

    Weitere Informationen: UNESCO-Weltbildungsbericht 2026, deutschsprachige Kurzfassung, UNESCO-Weltbildungsbericht 2026, englischsprachige Langfassung, Länderstudie Deutschland 

    1. Mio. Erasmus+ Studierende aus Deutschland

    [22.9.] Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt: Erasmus+ ist das größte Mobilitätsprogramm der Europäischen Union (EU). Es ermöglicht jedes Jahr hunderttausenden Menschen Erfahrungen im Ausland zu sammeln. 2026 haben nun seit dem Start des Programms eine Million Studierende von Deutschland aus diesen Schritt gewagt – ein Meilenstein. [zur gesamten BMFTR-Meldung]

    Stärkung der berufl. Bildung gefordert

    [22.9.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Stärkung der beruflichen Bildung in Deutschland. In einem entsprechenden Antrag (21/8123) bezeichnet sie diese als „Rückgrat unserer Gesellschaft“. Leitgedanke politischen Handelns müsse die Frage sein, wie junge Menschen zu den passenden Ausbildungsberufen in den passenden Betrieben finden. Sowohl Auszubildende als auch Betriebe müssten politisch unterstützt werden, zusammenzufinden. „Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung mit 'Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen' eines der wenigen Förderprogramme, das dieses Problem genau adressiert, auslaufen lassen will“, kritisieren die Abgeordneten.
    Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz den Pakt für berufliche Schulen von einer reinen Netzwerk- und Kommunikationsplattform zu einem echten Bund-Länder-Programm zur Förderung beruflicher Ausbildungsstätten weiterzuentwickeln und dafür unter anderem Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Sanierung und Modernisierung von Berufsschulen, Ausbildungszentren und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bereitzustellen. Gemeinsam mit den Ländern, dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) und den Sozialpartnern müsse die Regierung außerdem darauf hinwirken, dass Neuordnungsprozesse von Ausbildungsordnungen entschlackt und beschleunigt werden. Die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss soll durch abschlussorientierte Nachqualifizierung reduziert und dafür die Instrumente der Arbeitsmarktförderung und erfolgreiche Praxisprojekte gestärkt werden.

    Wohnheim-Offensive (Junges Wohnen) gefordert

    [22.9.] Die Bundesregierung soll eine „Wohnheim-Offensive“ starten und bis zum Jahr 2030 den Bau und die Sanierung von 100.000 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende fördern. Dafür sollen die Bundesmittel für die Programmlinie Junges Wohnen deutlich erhöht werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/8122). 
    Außerdem sollen Schlupflöcher im Mietrecht geschlossen werden, die besonders junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt betreffen. Dazu soll durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen werden, dass mit Untervermietung Gewinne erzielt werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich sollen Untermieter besser vor Kündigungen geschützt werden. Besser reguliert werden soll auch die möblierte Vermietung. Bedürftige Auszubildende sollen eine „Azubistarthilfe“ in Höhe von 1.000 Euro für die Finanzierung von Kaution und Erstausstattung erhalten. In der Begründung des Antrags heißt es, viele junge Menschen könnten eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kaum noch bezahlen. 

    Arbeitsversicherung für ökolog. & digitale Transformation gefordert

    [22.9.] Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/8127). „Eine zukunftsfähige Arbeitslosenversicherung kann die Menschen während ihres gesamten Erwerbslebens, von der Berufsberatung und Ausbildung am Beginn des Erwerbslebens, über die Arbeitssuche und die Weiterbildung bis hin zur sozialen Absicherung von Übergängen im Erwerbsleben begleiten. Um diesen Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen gerecht zu werden, soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden“, schreiben die Abgeordneten.
    Sie fordern von der Bundesregierung bei der Arbeitsförderung unter anderem eine stärkere Konzentration auf die wirtschaftlichen Transformationsprozesse. Bestehende regionale Strukturen für Beratung, Vernetzung und Qualifizierung müssten gestärkt, betriebsübergreifende Lösungen für Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert sowie Kurzarbeit und Transferinstrumente stärker mit Qualifizierung verbunden werden. Weiterbildung soll noch stärker als bisher als wichtiges Instrument der Transformation und Fachkräftesicherung finanziell und strukturell ausgeweitet werden. Auch müsse geprüft werden, wie in Zeiten zunehmender hybrider Erwerbsverläufe Absicherungslücken besser geschlossen werden könnten, heißt es in dem Antrag.

    Nationale Finanzbildungsstrategie (finanzielle Verbraucherbildung) gefordert

    [22.9.] Die Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung in einem Antrag (21/8125) aufgefordert, eine nationale Finanzbildungsstrategie gemeinsam mit den Ländern als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung zu entwickeln. Finanzbildung solle nicht als neues, isoliertes Schulfach, sondern als Querschnittsthema in den Schulen fächerübergreifend in den bereits etablierten Fächerkanon integriert werden. Erreicht werden müssten alle jungen Menschen unabhängig von Schulform, Bildungsweg, Geschlecht und davon, ob sie oder ihre Eltern über finanzielle Vorbildung verfügen würden. 
    Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung müsse zudem frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein, fordert die Fraktion Die Linke. Zur Sicherstellung sprechen sich die Abgeordneten für ein Verbot von Sponsoring in der Finanzbildung aus. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Bildung geschlechtergerecht konzipiert wird „und die strukturellen Ursachen ungleicher Alterssicherung erklärt werden, statt sie als individuelles Wissens- oder Selbstvertrauensdefizit zu behandeln“. 
    Kritisch bewertet wird auch die Verknüpfung von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss bei der von der Bundesregierung geplanten Frühstartrente. In dem Gesetzentwurf werde ein „hoher Aktienanteil als für die finanzielle Bildung sinnvoll“ erachtet und Aktien würden als „für einen langen Anlagehorizont geeignete Anlageklasse“ bezeichnet. Die Fraktion Die Linke hält dies für staatliche Parteinahme für eine Anlageklasse. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, müsse auch im Unterricht kontrovers erscheinen, so die Forderung. 

    Expertendiskussion zu sozialer Ungleichheit in der Pandemie

    [21.9.] Enquete-Kommission Corona: Expertendiskussion zu sozialer Ungleichheit in der Pandemie.
    Die Auswirkungen der Pandemie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Folgen für bestehende soziale Ungleichheiten haben am Montag, 21. September 2026, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung der  Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ gestanden. In den Statements der Sachverständigen wurde einmal mehr deutlich: Die Pandemie war ein Stresstest für die Gesellschaft. „Corona funktionierte wie ein Brennglas“, sagte Expertin Dr. Claudia Neu. „Wo Infrastruktur und Dienste gut aufgestellt sind, funktionierte es gut“ - aber das gelte auch andersrum, so die Professorin für Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel. Sie konstatierte strukturelle Benachteiligungen in einzelnen Regionen: „Dort waren zum Beispiel weniger Testungen verfügbar.“
    Auch Vanessa Kiesel sagte, die Pandemie habe bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht. „Viele Mütter reduzierten ihre Erwerbsarbeitszeit“, sagte die Referentin für Familien- und Geschlechterpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Kinderkrankentage seien nicht gänzlich ausgeschöpft worden - aus Sorge, dann mit der Arbeit nicht ausreichend fertig zu werden. „Es gibt Instrumente, die gut auf dem Papier sind, aber in der Praxis nicht so gut funktionieren.“ Man müsse über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen von Arbeit und Care-Arbeit sprechen. 

    Pandemie als einen Lernraum: Prof. Dr. Berthold Vogel warb dafür, die Pandemie als einen Lernraum zu begreifen. „Sie hinterließ zweifellos Narben in der Gesellschaft“, so der Professor für Soziologie an der Universität Göttingen. Wenn sie aber auch als ein wissenschaftlicher Lernraum angesehen werde, habe die Pandemie ebenfalls über die Stärken der Gesellschaft aufgeklärt. „Es gab erhebliche Solidaritäts- und Verzichtsleistungen, die dazu beitrugen, dass die Pandemie positiv bewältigt werden konnte.“ Auch habe die Pandemie auf Improvisationstalente aufmerksam gemacht, so Vogel. „Kommunen und Gesundheitsämter haben sehr viel ad hoc gemacht.“ Er forderte eine Stärkung der Kommunen. Gesellschaft und Zusammenhalt solle man mehr vom Lokalen her denken.
    Als damaliger Schüler berichtete Filip Dimov über seine Erfahrungen während der Pandemie. „Uns wurde unsere Freiheit genommen“, begann er sein Statement. „Die Regeln waren für uns lebensfremd und willkürlich.“ Viele Deutsche seien dem Denunziantentum verfallen. „Meine Jugend wurde mir geraubt. Dafür gehören die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“ Aus der Perspektive der jungen Generationen sprach auch Elisabeth Quarch. „48 Prozent der Jugendlichen berichteten von einer geminderten Lebensqualität“, zitierte das Bundesvorstandsmitglied des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) eine Studie. Unter jungen Menschen sei Unmut entstanden – „bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen“. Sie hätten sich übergangen gefühlt. Quarch forderte mehr Jugendbeteiligung. „Jugendarbeit ist soziale Infrastruktur.“
    Auf die sozialen Ungleichheiten ging Dr. Claudia Hövener ein. „Die Möglichkeiten, sich vor Infektionen zu schützen, waren ungleich verteilt“, sagte die Professorin für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und nannte niedrigere Einkommen und weniger Wohnraum als Faktoren. „All diese Unterschiede sind nicht durch die Pandemie entstanden. Aber Ungleichheiten sollten schneller und besser sichtbar gemacht werden“, schlug sie vor. „Schutzmaßnahmen sind direkt an den Lebens- und Arbeitssituationen auszurichten.“ […]
    Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. [zum Stream]

    Gesetzesgrundlage für Bundeszentrale für polit. Bildung gefordert

    [21.9.] Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (21/8074) hervor, der für die Arbeit der Bundeszentrale „eine dauerhafte, demokratisch legitimierte und institutionell abgesicherte Grundlage“ schaffen soll. 
    In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass die Bundeszentrale für politische Bildung seit ihrer Gründung im Jahr 1952 „einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des demokratischen Bewusstseins und der Befähigung zur politischen Teilhabe in Deutschland“ leiste. Sie sei in den ersten Jahren der Bundesrepublik geschaffen worden, „um den demokratischen und europäischen Gedanken in der Bevölkerung zu verankern, das Verständnis für die parlamentarische Demokratie und ihre Institutionen zu fördern sowie demokratiefeindlichen und totalitären Bestrebungen entgegenzuwirken“. Diesem Auftrag komme auch heute besondere Bedeutung zu. 
    Vor dem „Hintergrund zunehmender politischer und gesellschaftlicher Unsicherheiten“ gewinne die institutionelle Absicherung demokratischer Bildungsinstitutionen immer mehr an Bedeutung, führen die Abgeordneten weiter aus. Bislang beruhe die Bundeszentrale für politische Bildung auf einem Organisationserlass des Bundesinnenministeriums, der grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Bundesminister geändert oder aufgehoben werden könne. Die institutionelle Existenz, die organisatorische Ausgestaltung sowie die Aufgabenwahrnehmung der Bundeszentrale seien damit nicht gesetzlich abgesichert. 
    Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundeszentrale als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden. Ihre Aufgaben sollen der Vorlage zufolge gesetzlich festgeschrieben „und an die Förderung politischer Bildung auf überparteilicher Grundlage sowie an die Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebunden“ werden.
    Zur Stärkung ihrer institutionellen Unabhängigkeit will die Fraktion die Bundeszentrale aus der ministeriellen Organisationsstruktur herauslösen und bei der Bundestagspräsidentin ansiedeln. Dabei soll sie ausschließlich einer Rechtsaufsicht unterliegen und eine Fachaufsicht nicht stattfinden, schreiben die Abgeordneten weiter. Damit werde sichergestellt, „dass politische Bildungsarbeit frei von unmittelbaren inhaltlichen Weisungen durch die Exekutive erfolgen kann“.
    Über die Besetzung der Leitung der Bundeszentrale soll laut Gesetzentwurf durch Wahl des Bundestages auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten entschieden werden. Das nach Fraktionsstärke besetzte Kuratorium soll nach dem Willen der Fraktion „als Organ der demokratischen Kontrolle und Sicherung der politischen Ausgewogenheit der Arbeit der Bundeszentrale“ erhalten bleiben. „Der wissenschaftliche Beirat wird gesetzlich verankert und unterstützt die Bundeszentrale weiterhin beratend in fachlichen Grundsatzfragen“, heißt es in der Vorlage ferner.

    Mehrkosten durch Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen

    [21.9.] Über einsatzbedingte Mehrkosten durch die „vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7934). Danach belaufen sich die seit Beginn dieser Kontrollen am 16. September 2024 bis zum 30. Juni 2026 an allen Landbinnengrenzen entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten auf 194,7 Millionen Euro.
    Darin enthalten sind neben der „Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten“ (16 Millionen Euro) sowie den Posten „Betrieb Grenzkontrollstellen“ (20 Millionen Euro) und „Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel“ (17,4 Millionen Euro) auch Kosten für Hotelunterbringung und Verpflegung (56,9 Millionen Euro) sowie für Mehrarbeitsvergütung (84,4 Millionen Euro). Dabei ist die Mehrarbeitsvergütung „kalkulatorisch ermittelt“, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Diese wird den Angaben zufolge nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte „nicht - im Grundsatz vorrangig - innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann“.

    Zahl antisemitischer Straftaten seit 2015

    [21.9.] Für das zweite Quartal 2026 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität bislang insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet worden, darunter sind vier Gewalttaten sowie 234 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2026) gewesen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8096) auf eine Kleine Anfrage (21/7941) der Fraktion Die Linke. Zu diesen erfassten Straftaten seien bislang insgesamt 196 Tatverdächtige ermittelt worden, eine Person sei festgenommen und kein Haftbefehl erlassen worden, ergänzt die Regierung. Insgesamt drei Personen wurden den Angaben zufolge im Zuge dieser Straftaten leicht verletzt.

    [14.9.] Über die Entwicklung der jährlichen Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland seit 2015 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8006) auf eine Kleine Anfrage. Danach stieg die Zahl antisemitischer Straftaten von 1.366 im Jahr 2015 auf 3.027 im Jahr 2021, um nach einem Rückgang im Folgejahr auf 2.641 anzuwachsen auf 5.164 im Jahr 2023, 6.236 im Jahr 2024 und 6.548 im vergangenen Jahr. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2026 lag die Zahl antisemitischer Straftaten nach vorläufigen Daten laut Bundesregierung bei 1.298.

    Entscheidungen des Bamf in Asylgrenzverfahren

    [21.9.] Über Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in sogenannten Asylgrenzverfahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8090) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7852). Wie die Fraktion darin schrieb, werden seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt, die das vorherige Flughafenverfahren ersetzen.
    Der Antwort zufolge hat das Bamf seit dem 12. Juni bis Ende August 34 in Asylgrenzverfahren in drei Fällen Flüchtlingsschutz zuerkannt und in zwei Fällen subsidiären Schutz. Als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden laut Vorlage 22 Asylanträge, während vier als unzulässig eingestuft wurden.

    Arbeits-& Sozialausschuss in Südafrika& Namibia zum Thema Fachkräftemangel

    [19.9.] Eine Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales reiste vom 13.-19.9.2026 nach Südafrika und Namibia. Anlass der Reise war der in Deutschland in vielen Branchen spürbare Fachkräftemangel. Im Fokus der Gespräche standen daher die Fachkräftesicherung sowie die Perspektiven einer bilateralen Zusammenarbeit mit den besuchten Staaten.
    Durch Fachgespräche mit Expert*innen sowie den zuständigen politischen Akteur*innen machte sich die Delegation vor Ort ein konkretes Bild über die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und die Auswirkungen der Arbeitsmigration auf beide Staaten. Darüber hinaus erhielt die Delegation vor dem Hintergrund der Debatte um eine Reform des Lieferkettengesetzes einen Einblick in dessen konkrete Folgen für Beschäftigte und Unternehmen.
    Der Delegation unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) gehörten die Abgeordneten Marc Biadacz, Dr. Hülya Düber (beide CDU/CSU), Jan Feser (AfD), Ingo Vogel (SPD) und Prof. Dr. Armin Grau (BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN) an. [BT PM]

    Wirksamkeit von Deradikalisierungsprogrammen

    [17.9.] Die Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungsprogramme ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8056) auf eine Kleine Anfrage. Danach wird nicht übergreifend erfasst, wie viele Personen nach Abschluss einer Deradikalisierungsmaßnahme wieder auffällig werden.
    Ohnehin wäre eine solche Erfassung „immer nur eine Momentaufnahme, da Ausstiegsprozesse in der Regel Schwankungen unterliegen und nur selten linear oder idealtypisch verlaufen“, schreibt die Bundesregierung weiter. So handele es sich bei der abschließenden Einschätzung der Person und ihres „Ausstiegserfolges“ durch die Ausstiegsbegleitung immer um eine temporäre Bewertung und darauf aufbauend um ein prognostiziertes zukünftiges Verhalten.
    Nicht abschließend bewertbar sind der Antwort zufolge bspw. individuelle Lebensumstände der ausstiegswilligen Person in der Zukunft, die gegebenenfalls einen „Rückfall“ in alte, extremistische Verhaltensmuster zur Folge haben kann. Ein Rückgriff auf verschiedene Indikatoren in der Bewertung des „Ausstiegserfolges“ könne daher hilfsweise erfolgen, „wodurch das individuelle Dunkelfeld der ausstiegswilligen Person bestmöglich eingegrenzt und die unter den genannten Umständen bestmögliche Prognose für die Nachhaltigkeit des ,Ausstiegserfolges' getroffen werden kann“.

    Wachsender Bedarf bei ambulanten Pflegekräften

    [17.9.] Der Bedarf an ambulanten Pflegekräften wird nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten Jahren weiter wachsen. Das Bundesgesundheitsministerium habe im November 2024 ein Fachkräftemonitoring beauftragt. Ziel sei es, ein Modell zu entwickeln, mit dessen Hilfe das aktuelle und künftige Angebot sowie der jeweilige Bedarf an Personal dargestellt und für die Zukunft prognostiziert werden könne, heißt es in der Antwort (21/8049) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
    Zu erwarten ist demnach ein Anstieg der Erwerbtätigen sowohl bei ambulanten Pflegefachkräften wie auch bei Hilfs- und Assistenzberufen. Bei Fachkräften sei von einer steigenden Tendenz auszugehen, heißt es in der Antwort. So seien 2023 rund 207.000 Pflegefachkräfte im ambulanten Bereich beschäftigt gewesen. Für das Jahr 2030 werde eine Zahl von 221.000 Erwerbstätigen prognostiziert.
    Auch für Hilfs- und Assistenzberufe in der Pflege sei ein Anstieg an Erwerbstätigen zu erwarten. 2023 seien rund 156.000 Erwerbstätige im ambulanten Bereich tätig gewesen, 2030 werde mit einem Anstieg auf 167.000 Erwerbstätige gerechnet.

    Zahl weiblicher u. männliche BKA-Bewerber*innen

    [17.9.] Die Zahl weiblicher und männlicher Bewerber beim Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich des Kriminalpolizeivollzugsdienstes ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7671). Danach gab es im laufenden Jahr 1.002 Bewerberinnen und 941 Bewerber für den gehobenen Dienst nach 1.087 Bewerberinnen und 1.013 Bewerbern im Vorjahr. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Dienst lag 2026 bei zehn beziehungsweise 22 nach 227 Bewerberinnen und 249 Bewerbern im Jahr 2025, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
    Unter den Bewerberinnen betrug der Anteil der eingestellten Frauen in gehobenen Dienst laut Vorlage im laufenden Jahr 2,9 Prozent (2025: 7,6 Prozent) und im höheren Dienst 20 Prozent (2025: 2,6 Prozent), während der Anteil der eingestellten Männer von den männlichen Bewerber im Jahr 2026 bei 2,3 Prozent im gehobenen Dienst (2025: 7,1 Prozent) lag und im höheren Dienst bei 13,6 Prozent (2025: 1,2 Prozent).

    15 Jahre Bundesfreiwilligendienst

    [17.9.] BMBFSFJ: Seit 15 Jahren steht der Bundesfreiwilligendienst (BFD) für gelebtes Engagement, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bereitschaft, Verantwortung für andere zu übernehmen. Zum 15-jährigen Bestehen des Bundesfreiwilligendienstes richtet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Festakt sowie eine Fachtagung zur pädagogischen Begleitung im BFD aus. Der Festakt würdigt die Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes und richtet den Blick auf seine Bedeutung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der gesellschaftliche Beitrag, den die rund 650.000 Bundesfreiwilligen seit dem 01. Juli 2011 bundesweit im BFD geleistet haben. [...] 
    Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Gemeinwohl zu engagieren. Der BFD bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten und kann zwischen 6 und 18 Monaten absolviert werden, in Vollzeit oder Teilzeit. Voraussetzung für den Bundesfreiwilligendienst ist, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Insbesondere für jüngere Freiwillige kann der BFD eine wichtige Lern- und Orientierungsphase sein.
    Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt eine pädagogische Begleitung, die auf den Einsatz vorbereitet, aktuelle Themen aufgreift und die persönliche Entwicklung stärkt. Die begleitenden Bildungsangebote des BFD vermitteln soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und stärken das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl. [gesamte Meldung; Weiterführende Informationen zum Bundesfreiwilligendienst hier]

    Beratung für Schwangere in Not u. anonyme Kindesabgabe

    [15.9.] In diesem Jahr hat es bis Ende Juli 71 vertrauliche Geburten in Deutschland gegeben. In den Vorjahren hat die Zahl über die ganze Jahresspanne betrachtet jeweils bei rund 100 bis 120 gelegen. Den Höchststand mit 155 vertraulichen Geburten weisen die Statistiken für das Jahr 2020 aus. Diese Zahlen sind Bestandteil einer Antwort (21/8024) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. 
    Im Jahr 2020 war demnach auch die Nutzung des telefonischen Beratungsangebotes für Schwangere in Not mit rund 7.500 Beratungskontakten am Höchsten. Im Jahr 2025 gab es knapp 6.000 Beratungen über das Hilfetelefon, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. „Beim Hilfetelefon Schwangere in Not ist die telefonische Beratung 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche in 18 Fremdsprachen möglich. Bei Bedarf kann innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin über eine Konferenzschaltung in das Beratungsgespräch eingebunden werden“, erläutert die Regierung. Die Kosten, die der Bund für das Angebot trägt, lagen den Angaben zufolge 2025 bei rund 231.000 Euro. Die Regierung habe keine Erkenntnisse darüber, wie viele Frauen, die vertraulich entbunden haben, sich entschlossen haben, ihr Kind anzunehmen, also nicht zur Adoption freizugeben.

    Internationaler Tag der Demokratie: Kultur& Medien halten Demokratie lebendig

    [15.9.] BReg PM: Zum heutigen Internationalen Tag der Demokratie erklärt Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer:
    „Unsere Demokratie ist von unschätzbarem Wert. Sie gibt uns die Freiheit, unser Land mitzugestalten, unsere Meinung zu sagen und über unsere Zukunft mitzuentscheiden. Das ist ein großes Geschenk und zugleich eine große Verantwortung. Die aktuellen politischen Entwicklungen geben Anlass dazu, uns wieder stärker bewusst zu machen, was uns unsere Demokratie gibt, und mehr Menschen für sie zu gewinnen.“
    Der 15. September erinnert zugleich an einen wichtigen Moment der deutschen Demokratiegeschichte: Vor 77 Jahren wurde Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Dazu Staatsminister Weimer: „Adenauers Wahl stand für den demokratischen Neubeginn unseres Landes. Was damals geschaffen wurde, hat sich bewährt – aber es ist nicht selbstverständlich. Unsere Demokratie lebt von uns allen: davon, dass wir uns einmischen, Verantwortung übernehmen und anderen zuhören.“
    Eine besondere Verantwortung komme dabei Kultur und Medien zu. „Kultur schafft Räume für Begegnung und Perspektivwechsel. Freie, unabhängige und vielfältige Medien sind unverzichtbar, damit Bürgerinnen und Bürger sich informieren, sich eine eigene Meinung bilden und politische Macht kritisch kontrollieren können“, so Staatsminister Weimer.
    Weimer betont: „Deshalb müssen wir Kultur und Medien politisch stärken und ihre Freiheit und Vielfalt sichern.“ Gerade in Zeiten von Desinformation, Polarisierung und wachsendem Misstrauen komme es auf eine starke demokratische Öffentlichkeit an. „Demokratie muss man nicht nur verteidigen“, so Weimer, „man muss sie auch täglich attraktiv machen. Kultur und Medien halten unsere Gesellschaft im Gespräch und damit unsere Demokratie lebendig.“

    „Jugend forscht“

    [15.9.] Kanzler ehrt Preisträgerinnen und Preisträger von „Jugend forscht“. - Das Wichtigste aus der Rede des Bundeskanzlers:
    - Vorbild „Jugend forscht“: Deutschland lebe von Exzellenz, von guten Ideen, Innovationen, Erfindungen und von jungen begeisterten Menschen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wettbewerb „Jugend forscht“ seien daher auch Vorbilder für viele Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten.
    - Berufliche Karriere: Aus dem Wettbewerb seien „große Talente“ hervorgegangen, die sich als Wissenschaftler und Unternehmensführer in den Dienst von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingebracht hätten.
    - Bildungspolitik: Die Ergebnisse der diesjährigen PISA-Studie müssen „uns allen“ ein großer Ansporn sein, in der Bildungspolitik und in den MINT-Fächern besser zu werden.

    Unter dem Motto „Maximale Perspektive“ fand der 61. Bundeswettbewerb vom 28. bis 31. Mai 2026 in Herzogenaurach statt. Bundespatenunternehmen in diesem Jahr war die Schaeffler AG. 

    Für den Bundeswettbewerb, qualifizierten sich 159 Jugendliche mit insgesamt 116 Projekten. Sie setzten sich zuvor in insgesamt 120 Wettbewerbsveranstaltungen auf Regional- und Landesebene durch. Die Projekte teilen sich in sieben Fachgebiete auf: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik und Technik. Die jeweils besten fünf Projekte pro Fachgebiet werden mit Geld- und Sachpreisen wie beispielsweise Forschungspraktika und Stipendien ausgezeichnet. [weiter; Rede]

    Prävention und Aufklärung bei Gewalt gegen Frauen

    [14.9.] Die Bundesregierung betont die besondere Rolle von Prävention und Aufklärung beim Thema Gewalt gegen Frauen. In einer Antwort (21/8003) auf eine Kleine Anfrage (21/7738) der Fraktion Die Linke listet sie darüber hinaus auf, welche Gesetzesprojekte und andere Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen beziehungsweise Gewaltopfer besser zu unterstützen.
    Unter anderem verweist die Regierung auf zwei Förderrichtlinien mit einem Gesamtvolumen von bis zu zehn Millionen Euro, die das Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2026 veröffentlicht hat. Mit der Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ sollen demnach Projekte gefördert werden, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen. Die Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“ dient gezielt dem Aufbau wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen in der Versorgungsforschung für Frauen. „In beiden Förderrichtlinien wird die 'Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind' als besonders förderwürdiges Thema benannt. Derzeit erfolgt die Auswahl der Projekte unter Einbezug externer Expertise“, heißt es in der Antwort weiter.

    Neutralität der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

    [14.9.] Die Bundesregierung betont in einer Antwort (21/8022) auf eine Kleine Anfrage die politische Neutralität der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA). Die Bundesagentur für Arbeit unterliege der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese erstrecke sich auf die Einhaltung von Gesetz und sonstigem Recht. „Bei Anhaltspunkten für Rechtsverstöße stehen dem BMAS die gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsmittel zur Verfügung. Die unmittelbare Aufsicht über die HdBA obliegt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesregierung und das BMAS nehmen keinen Einfluss auf einzelne Forschungsentscheidungen."
    Die HdBA verfüge in Forschung und Lehre über akademische Selbstständigkeit. Zugleich gelte die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. „Entscheidungen über die interne Förderung von Forschungsvorhaben erfolgen nach den Ordnungen der HdBA in mehrstufigen, qualitätsgesicherten und dokumentierten Verfahren“, schreibt die Bundesregierung.
    Von September 2021 bis September 2026 seien drei Forschungsvorhaben unter Beteiligung sowohl der HdBA als auch des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt worden, heißt es in der Antwort weiter. Eine Doppelstruktur in der Forschung zwischen der HdBA und dem IAB werde durch klar abgegrenzte institutionelle Aufgabenprofile und projektbezogene Abstimmung vermieden, heißt es in der Antwort.

    Bundesministerin für Arbeit u. Soziales: Rede zum Haushaltsgesetz 2027

    [11.9.] Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, zum Haushaltsgesetz 2027 vor dem Deutschen Bundestag
    […] In den vergangenen Wochen waren wir alle viel unterwegs, und wir erleben aktuell ein sehr emotionales Land. Ich erlebe in Gesprächen einerseits viele Sorgen und Frust, weil Existenzen bedroht sind oder auch der Arbeitsplatzverlust droht und der Alltag vieler Menschen teurer geworden ist. Andererseits erlebe ich aber auch Zuversicht, Mut auf etwas Neues und vor allen Dingen auch Branchen, die wachsen, weil diese Bundesregierung 500 Milliarden Euro in dieses Land investiert. 
    Vor allem erlebe ich Entschlossenheit, unsere Zukunft selbst zu gestalten und sie uns nicht von ausländischen Technologiekonzernen oder autokratischen Mächten diktieren zu lassen. Unsere Aufgabe ist es, die Sorgen ernst zu nehmen und die Hoffnung und den Mut durch gute politische Rahmenbedingungen und Reformen zu stärken.
    Mir ist wichtig: Unsere Reformen sind kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, nur den Mangel zu verwalten. Ganz im Gegenteil: Es geht darum, dass wir dieses Land wieder besser machen. Dazu gehören gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen, der Ausbau der Tarifbindung und sichere Renten. […] [zur gesamten Rede]

    Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt

    [11.9.] Das Bundesfamilienministerium hat heute in Berlin die Preisträger des Wettbewerbs „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“ ausgezeichnet. Im Mittelpunkt der Preisverleihung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) standen dabei kleine und mittlere Betriebe, die mit innovativen Lösungen zeigen, wie sich Familie und Beruf erfolgreich miteinander vereinbaren lassen. 
    Zudem wurde der vom Familienministerium geförderte „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“ des Instituts der deutschen Wirtschaft vorgestellt. [zur gesamten Meldung]

    Stärkung des Solidarprinzips bei den Sozialstaatsreformen gefordert

    [10.9.] Die Fraktion Die Linke fordert, das Solidarprinzip stärker als bisher geplant bei den Sozialstaatsreformen zu beachten. In einem entsprechenden Antrag (21/7970) schreibt sie: „Die Krise unseres Sozialstaats ist keine Krise der Solidarität. Was stattdessen bröckelt, sind seine tragenden Säulen: gute Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und eine starke öffentliche Daseinsvorsorge. Die Systeme leiden nicht unter den Kosten der Solidarität, sondern unter einem erodierenden Fundament. Die Finanzierungsbasis wird schmaler, prekärer und ungleicher.“ Ein moderner Sozialstaat warte nicht, bis Schäden entstehen. Er schaffe die Bedingungen, unter denen gute Arbeit, ein bezahlbares Leben, Gesundheit, Pflege und demokratische Teilhabe verlässlich möglich bleiben. „Ein moderner Sozialstaat ist nicht das Gegenmodell zum wirtschaftlichen Umbau, sondern seine Voraussetzung“, heißt es weiter in dem Antrag.
    Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, Gesetzentwürfe zur Finanzierung des Sozialstaats vorzulegen, mit denen die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umgewandelt werden. So sollen die Beitragslasten gerechter verteilt, der Beitragssatz in der Krankenversicherung gesenkt und in der Pflegeversicherung bei konstantem Beitragssatz ausreichend finanzielle Mittel für die notwendigen Leistungsausweitungen eingenommen werden. Die gesetzliche Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden. Die Schuldenbremse soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und die Vermögensteuer als Millionärssteuer wieder erhoben werden. Ferner macht sie noch Vorschläge zum Leistungniveau des Sozialstaats.

    GEAS-Auswirkungen& Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat

    [10.9.] Die Einstufung der Türkei auf EU-Ebene als asylrechtlich sicherer Herkunftsstaat ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2008) zu den „Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Wie die Fraktion darin schrieb, gelten nach der neue EU-Asylverfahrensverordnung alle EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“. Auf Grund von Ausnahmeregelungen werde die Ukraine trotz Beitrittsstatus „wegen des aktuellen Kriegs nicht als ,sicher' bewertet“, die Türkei hingegen gelte als sicherer Herkunftsstaat, „obwohl die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit vielen Jahren ausgesetzt sind und es dort zu einer massiven Verfolgung und Inhaftierung von Oppositionellen kommt“.
    Wissen wollte die Fraktion u.a., wie sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Schaffung der Rechtsgrundlagen positionierte, „die eine Einstufung der Türkei als sicheren Herkunftsstaat zur Folge haben“. Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die EU-Kommission am 16. April 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Unionsebene vorgelegt habe mit einer Regelung, „wonach ein Drittstaat, dem der Status eines zur EU beitrittswilligen Staates zuerkannt wurde, grundsätzlich auf Unionsebene als sicherer Herkunftsstaat bestimmt ist“. Dem im EU-Gesetzgebungsverfahren finalisierten Vorschlag der Änderungsverordnung sei durch die Bundesregierung zugestimmt worden.
    Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, beobachtet sie „die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind“. Weiter schreibt sie, die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher bedeute nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüfe stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder für Abschiebungsverbot vorliegen.

    Regierung will Gesamtpaket der Rentenkommission umsetzen (Thema Minijobs)

    [10.9.] Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. In einer Kleinen Anfrage war konkret nach den Folgen der von der Kommission vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten Minijobs gefragt worden. In der Antwort (21/7990) darauf betont die Bundesregierung: „Es wäre nicht sinnvoll, lediglich einzelne Elemente davon herauszugreifen, denn nur in Kombination können die vorgeschlagenen Maßnahmen die gewünschten Wirkungen entfalten.“ Da an der konkreten gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen noch gearbeitet werde, könnten derzeit noch keine detaillierten Angaben etwa zu der Minijob-Thematik gemacht werden, so die Regierung.
    Bei einem weitgehenden Wegfall der Sonderregelungen für Minijobs sei mit „individuellen Verhaltensanpassungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten“ zu rechnen. „Die Gründe von Arbeitgebern und Beschäftigten für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind vielfältig, daher sind auch die Richtung der Verhaltensanpassungen und der damit verbundenen Gesamteffekte auf das Arbeitsvolumen, die Lohnsumme und damit die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungszweige nicht eindeutig zu bestimmen. Insbesondere geben viele geringfügig entlohnt Beschäftigte an, sie würden grundsätzlich gerne länger arbeiten, wenn sich das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze finanziell lohnen würde“, führt die Regierung aus.
    Wie aus der Antwort unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, haben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich (mindestens) eine geringfügige Beschäftigung (geringfügig entlohnt oder kurzfristig) ausgeübt.

    Wohnkostenlücke 2025

    [10.9.] Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage (21/7972) der Fraktion Die Linke zur Wohnkostenlücke 2025 mit umfangreichen tabellarischen Anhängen beantwortet. Die Wohnkostenlücke beschreibt die Differenz zwischen einer tatsächlich gezahlten Miete und den von der Grundsicherung erstatten Leistungen für Unterkunft und Heizung. In der Antwort (21/8477) geht es unter anderem um eine Aufschlüsselung der Datenlage nach verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften.

    Schwierige Datenlage bei Genitalverstümmelung

    [9.9.] Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/7947) auf eine Kleine Anfrage (21/7720) der Fraktion Die Linke, mit welchen Maßnahmen von Genitalverstümmelung (FGM/C) bedrohte oder davon schon betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland unterstützt werden. Zwar gebe es zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, schwierig sei jedoch die Datenlage, schreibt die Regierung. Da es sich bei FGM/C um ein Dunkelfeld handele, das nicht umfassend erhellt werden könne, stehe die Regierung im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und vergleiche deren Berechnungen beziehungsweise diskutiere methodische Unterschiede. „Aktuell läuft zudem ein Konsultationsprozess der EIGE (European Institute for Gender Equality) zur Weiterentwicklung der Risikoermittlung für von FGM/C gefährdete Mädchen und junge Frauen, an der sich das Bundesfamilienministerium beteiligt hat. Sobald ein weiterentwickelter Bezugsrahmen vorliegt, kann die Überarbeitung der Methodik geprüft werden.“ Außerdem fördere das Ministerium aktuell das Forschungsprojekt „Stark gegen FGM/C - Bundesweite Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur FGM/C-Schulungslandschaft“ (Laufzeit: August 2026 - Dezember 2026, Fördervolumen:134.216,00 Euro, Träger: Plan International Deutschland e. V. und TERRE DES FEMMES). Aussagen zu eventuellen Forschungslücken könnten aber erst zum Projektende abgeleitet werden, heißt es weiter in der Antwort.

    Kritik an geplanter Reform der Notfallversorgung

    [9.9.] Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik. Insbesondere Ärzte und Krankenhäuser monieren die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung und warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (21/6808) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht den Gesetzentwurf teils kritisch und verweist auf Widersprüche zu anderen Reformplänen. Der Bewertungsrahmen habe sich durch das unlängst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fundamental geändert. Nicht nur würden aufwendige Parallelstrukturen zur Regelversorgung etabliert, sondern es würden zugleich auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduziert. 
    Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK). Sie halte eine Reform zwar für dringend geboten, allerdings müsse die Notfallreform im Kontext anderer Reformen gesehen werden. Auch die BÄK warnte vor einem Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die geplante Leistungsausweitung in der ambulanten Notfallversorgung sei weder zielführend noch umsetzbar. Es gebe keine Kapazitäten, um unabhängig vom Bedarf rund um die Uhr über die Rufnummer 116 117 verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. 
    Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das Reformvorhaben weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht. So solle den Kliniken in Form von Integrierten Notfallzentren (INZ) eine zentrale Rolle zukommen, jedoch sei die Refinanzierung nicht angemessen. Krankenhäuser würden zu „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems, obwohl sie nicht dessen Träger seien. Die DKG kritisiert außerdem einen zu hohen Grad an Komplexität der Reform, unklare Strukturen für Patienten und Leistungserbringer sowie Doppelstrukturen. Überschattet werde das Reformvorhaben zudem durch die vielerorts fehlende digitale Infrastruktur. 
    Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte einen eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter. Nötig seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Notfallsanitätern heilkundliche Befugnisse auch außerhalb von Fällen mit akuter Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Folgeschäden eröffnen.
    Wie dringlich eine durchdachte Notfallreform ist, veranschaulichte in der Anhörung die Notfallsanitäterin Kimberly Locher aus Berlin. Aus Personalmangel blieben Fahrzeuge unbesetzt, die Schichten seien teilweise überlang. Die Notrufnummer werde oft von Menschen gewählt, die sich zwar nicht in akuter Not befänden, aber keinen anderen Weg wüssten, darunter Patienten ohne Hausarzttermin, Menschen in psychischen Notlagen oder ältere Menschen mit Pflegebedarf. Der Rettungsdienst sei Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekämen, sagte sie und mahnte, ohne verlässliche ambulante Angebote würden Patienten weiterhin beim Rettungsdienst landen. Die Reformpläne beinhalteten gute Punkte, griffen aber insgesamt zu kurz. [Zum Stream]

    Strafbarkeit des bildbasierten sexuellen Missbrauchs

    [9.9.] Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. 
    Mit der Petition wird gefordert, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen und Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorzusehen. Begründet wird das Anliegen unter anderem mit dem Verweis darauf, dass bildbasierter sexueller Missbrauch nach heutigem Recht nicht strafbar sei. 
    In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt habe. Danach solle die Verletzung der Intimsphäre durch das Herstellen oder Zugänglichmachen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat), der Individualisierbarkeit der Person oder der Herstellungsmethode (reale Aufnahme oder computergeneriert) strafbar sein. Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, „in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung. [BT-Hib]

    Unterstützung für von Genitalverstümmelung Bedrohte u. Betroffene

    [9.9.] Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/7947) auf eine Kleine Anfrage (21/7720) der Fraktion Die Linke, mit welchen Maßnahmen von Genitalverstümmelung (FGM/C) bedrohte oder davon schon betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland unterstützt werden. Zwar gebe es zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, schwierig sei jedoch die Datenlage, schreibt die Regierung. Da es sich bei FGM/C um ein Dunkelfeld handele, das nicht umfassend erhellt werden könne, stehe die Regierung im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und vergleiche deren Berechnungen beziehungsweise diskutiere methodische Unterschiede. „Aktuell läuft zudem ein Konsultationsprozess der EIGE (European Institute for Gender Equality) zur Weiterentwicklung der Risikoermittlung für von FGM/C gefährdete Mädchen und junge Frauen, an der sich das Bundesfamilienministerium beteiligt hat. Sobald ein weiterentwickelter Bezugsrahmen vorliegt, kann die Überarbeitung der Methodik geprüft werden.“ Außerdem fördere das Ministerium aktuell das Forschungsprojekt „Stark gegen FGM/C - Bundesweite Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur FGM/C-Schulungslandschaft“ (Laufzeit: August 2026 - Dezember 2026, Fördervolumen:134.216,00 Euro, Träger: Plan International Deutschland e. V. und TERRE DES FEMMES). Aussagen zu eventuellen Forschungslücken könnten aber erst zum Projektende abgeleitet werden, heißt es weiter in der Antwort.

    Haushalt 2027 eingebracht

    [9.9.] BT-Zeitschrift “Das Parlament”: Während die Koalition ihre Investitionspolitik lobt, wirft die Opposition Finanzminister Klingbeil Buchungstricks und eine soziale Schieflage im Etat vor.
    In einer Haushaltswoche geht es ums Geld und um große Zahlen. Und die sind inzwischen sehr groß: 670,7 Milliarden Euro soll der Bund nach dem Willen von Union und SPD im kommenden Jahr ausgeben. Im 3.561 Seiten starken Haushaltsentwurf ist diese Summe allerdings nicht direkt zu erkennen. Für den Kernhaushalt sind 555,4 Milliarden Euro veranschlagt, 30,9 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Hinzu kommen Ausgaben aus vier Sondervermögen, darunter das 2022 eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr, das 2025 geschaffene Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie der Klima- und Transformationsfonds (KTF). [zum gesamten Beitrag]

    Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund

    [9.9.] Die Bundesregierung hat umfangreiche Angaben zur finanziellen Förderung von in Deutschland ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen durch den Bund vorgelegt. 
    In einer umfangreichen tabellarischen Anlage einer Antwort (21/7968) auf eine Kleine Anfrage führen die Ressorts Förderungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie, soweit verfügbar, geplante Förderungen für 2026 auf. Angegeben werden unter anderem die zuständige oberste Bundesbehörde beziehungsweise ein mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliches Unternehmen, der jeweilige Förderempfänger, die Förderhöhe, die Art der Förderung und der Förderzeitraum. 
    Die Bundesregierung weist dabei darauf hin, dass der Begriff Nichtregierungsorganisation rechtlich nicht eindeutig definiert sei und Zuwendungen des Bundes daher nicht einheitlich nach diesem Kriterium erfasst würden. Mehrere Ministerien haben deshalb laut Antwort eigene Abgrenzungen vorgenommen, auf andere Datenquellen verwiesen oder Positivlisten bestimmter Förderempfänger erstellt. In einem Anhang zur Anlage erläutern mehrere Ressorts daher die Grundlagen und Grenzen ihrer Angaben. Das Auswärtige Amt verweist zudem für einzelne Angaben auf eine gesonderte, als Verschlusssache eingestufte Anlage.

    Voraussetzungen der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

    [9.9.] Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7800) liegt ihr jüngster Bericht zur „Überprüfung der Voraussetzungen zur Bestimmung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten“ vor. Laut Asylgesetz hat die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre darüber zu berichten, ob die Voraussetzungen für die Einstufung dieser Staaten als asylrechtlich sichere Herkunftsländer weiterhin vorliegen.
    Dazu gehören seit 1993 Ghana und Senegal, seit 2014 Bosnien und Herzegowina, Serbien sowie Nordmazedonien, seit 2015 Albanien, Kosovo und Montenegro sowie seit 2023 Georgien und die Republik Moldau, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Sichere Herkunftsstaaten sind danach Staaten, „bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die widerlegliche Vermutung besteht, dass dort weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet und dem betroffenen Ausländer damit kein ernsthafter Schaden droht“. 
    Die Vermutung besteht, „solange die von einem Ausländer angegebenen Tatsachen und Beweismittel nicht die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung im als sicher eingestuften Herkunftsstaat doch verfolgt wird oder ein ernsthafter Schaden“ droht, heißt es in dem Bericht weiter. Der unbegründete Asylantrag eines Ausländers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist danach grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen; bei einer solchen Ablehnung wird das Verfahren „erheblich beschleunigt“.
    Der Unterrichtung zufolge erfüllen die genannten zehn Herkunftsstaaten nach Einschätzung der Bundesregierung auch weiterhin die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicher. „Die Lage in Ghana, Senegal und Georgien macht eine aufmerksame Beobachtung erforderlich“, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die politische Entwicklung in diesen Staaten im Berichtszeitraum keinen Anlass für eine Aussetzung oder Rücknahme der Entscheidung des Gesetzgebers bietet.
    Innerhalb des Berichtszeitraums von Oktober 2023 bis September 2025 hat sich die Gesamtschutzquote in den zehn Staaten den Angaben zufolge unterschiedlich entwickelt. Ghana und Senegal wiesen in unterschiedlicher Ausprägungen wechselhafte Gesamtschutzquoten auf. Die Gesamtschutzquote für Ghana bewege sich in einem Bereich zwischen 2,0 und circa 8,0 Prozent. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass bei anhängigen Verfahren im unteren dreistelligen Bereich sich jede Zuerkennung von Schutz überproportional auf die Gesamtschutzquote auswirkt. 
    Dies gilt laut Vorlage ganz besonders für den Herkunftsstaat Senegal. Nur im ersten Quartal 2025 habe das Bundesamt für Migration un d Flüchtlinge (Bamf) mehr als 100 Asylentscheidungen zu senegalesischen Staatsangehörigen erlassen. In den übrigen Quartalen der Jahre 2024 und 2025 und im vierten Quartal 2023 habe die Anzahl der Asylanträge durchweg unter 70 gelegen. Die verhältnismäßig hohe Gesamtschutzquote im vierten Quartal 2023 und im zweiten Quartal 2025 steche jeweils deshalb besonders heraus, weil es zu drei beziehungsweise vier Zuerkennungen von Schutz bei einer niedrigen zweistelligen Anzahl von Asylentscheidungen gekommen sei.
    Bei den übrigen als sicher bestimmten Herkunftsstaaten ist die durchschnittliche Gesamtschutzquote für das Kosovo mit 1,1 Prozent am höchsten, wie die Bundesregierung des Weiteren darlegt. Im ersten Quartal 2024 und im zweiten Quartal 2025 habe sie jeweils über zwei Prozent gelegen. Die durchschnittliche Gesamtschutzquote der verbliebenen sieben als sicher bestimmten Herkunftsstaaten liege unterhalb von einem Prozent.

    Überstellungen im Dublin-Rahmen

    [9.9.] Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7967)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7385). Danach kam es im ersten Halbjahr 2026 zu insgesamt 11.745 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Bestätigungen und Zustimmungen lag dabei bei 7.591 und die der erfolgten Überstellungen bei 1.698, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
    Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres den Angaben zufolge 7.417. Hier gab es laut Vorlage insgesamt 4.755 Bestätigungen und Zustimmungen sowie 2.261 erfolgte Überstellungen.

    Entwicklungshilfe: erhöhte Bedarfe, Gendersensiblität, UN-Abkommen für Wirtschaft& Menschenrechte, DAAD

    [9.9.] Humanitären Hilfen zu 98 Prozent „gendersensibel“: Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2025 seine humanitäre Hilfe laut Bundesregierung zu 98 Prozent mindestens „gendersensibel“ umgesetzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7539) hervor.
    Im Jahr 2025 sind demnach mindestens 19,1 Millionen Euro und damit zwei Prozent der Mittel der humanitären Hilfe Deutschlands „genderneutral“, mindestens rund 876 Millionen Euro (91,7 Prozent) „gendersensibel“ und mindestens knapp 96 Millionen Euro (6,3 Prozent) „genderresponsiv“ eingestuft worden. Aufgrund der sukzessiven Verbesserung der Datenerfassung seien die Daten für 2024 und 2025 gegebenenfalls nicht vollständig.
    Wie die Bundesregierung weiter ausführt, entstammten diese Definitionen der „Handreichung zur Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen“ des Fachausschusses für Entwicklungszusammenarbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit orientiert sich das Auswärtige Amt, wo immer möglich, an den international üblichen Begrifflichkeiten und Definitionen.

    [7.9.] UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte: Die Bundesregierung spricht sich für die weiteren Verhandlungen zum „UN Treaty on Business and Human Rights“ aus. Wie sie in der Antwort (21/7926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7533) schreibt, gehe es darum „den Opferschutz weltweit zu verbessern und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) für Unternehmen bezüglich Sorgfaltspflichten zu befördern“. Die Bundesregierung sei von Beginn an den Verhandlungen beteiligt gewesen und werde auch an der nächsten Verhandlungsrunde, in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den EU-Partnern, teilnehmen.

    [7.9.] Neuer Fokus auf DAAD-Stipendienprogramme: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will seine Fördermittel an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) künftig auf Stipendienprogramme fokussieren. Sie seien Ausdruck entwicklungspolitischer Stärke des DAAD, heißt es in der Antwort (21/7897) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7584) der Grünen-Fraktion.
    Stipendienprogramme dienten der Aus- und Weiterbildung insbesondere junger Menschen im Globalen Süden sowie der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften in den Partnerländern. Sie zeigten eine unmittelbare und nachhaltige Wirkung und leisteten so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
    Laufende, über das BMZ geförderte Hochschulkooperationsprogramme des DAAD mit Ländern des Globalen Südens sollen bis 2030 sukzessive auslaufen. Diese Entscheidung sei Ergebnis des Reformprozesses, dem sich das BMZ unter Einbeziehung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft unterzogen habe. Dabei sei auch die Mittelfristige Finanzplanung des Bundes berücksichtigt worden

    [3.9.] Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024: In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar. 
    Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung. 
    Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden. Bei der Anfrage handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178. 

    Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz

    [8.9.] Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf im Rahmen der Altersfreigabe im Jugendschutzgesetz, da die Vorschriften jeweils einen anhand der Risiken der jeweiligen Verbreitungswege differenzierten und angemessenen Kinder- und Jugendschutz vorsehen. Das betont sie in einer Antwort (21/7946) auf eine Kleine Anfrage. 
    Die Regierung führt weiter aus, dass keine abweichenden Prüfergebnisse im Kino- und Heimkinobereich für den Film „Citizen Vigilante“ vorlägen. Nicht die inhaltliche Bewertung divergiere, sondern die gesetzliche Rechtsfolge, die sich an das jeweilige Prüfergebnis im Hinblick auf die Freigabe und Kennzeichnung eines Films anschließt. „Filme können für die Kinovorführung freigegeben und gekennzeichnet werden, auch wenn sie einfach jugendgefährdend sein können. Die Freigabe und Kennzeichnung des Films für die Bildträger oder Home-Entertainment-Auswertung muss in diesen Fällen jedoch unterbleiben. Die Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind jeweils zu dem Ergebnis gekommen, dass eine einfache Jugendgefährdung für den Film 'Citizen Vigilante' nicht auszuschließen sei“, heißt es in der Antwort.

    Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie gefordert

    [8.9.] Die Fraktion Die Linke fordert, die Entgelttransparenzrichtlinie europarechtskonform umzusetzen und Lohndiskriminierung zu beenden. In einem Antrag (21/7916) kritisieren die Abgeordneten, dass Deutschland bei der Entgeltgleichheit zu den Schlusslichtern Europas gehöre. „Frauen haben derzeit einen 16 Prozent niedrigeren Brutto-Stundenlohn als Männer. In Bezug auf den Jahresverdienst verdienen Frauen in Deutschland sogar 39 Prozent weniger“, heißt es in dem Antrag.
    Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf zur vollständigen Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht vorzulegen, der unter anderem Unternehmen verpflichten soll, Berichtspflichten umfassend und für alle Entgeltbestandteile einzeln zu erfüllen und eine konzernweite Berichterstattung auszuschließen. Darin soll auch klargestellt werden, dass Betriebsräte und andere Gremien der betrieblichen Interessenvertretung ein umfassendes Beratungsrecht bei der Erstellung des Entgeltberichts und ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der gemeinsamen Entgeltbewertung und allen erforderlichen Abhilfemaßnahmen haben. Ferner soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem für Klagen wegen Entgeltdiskriminierung ein Verbandsklagerecht eingeführt wird, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren.

    Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz

    [8.9.] Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf im Rahmen der Altersfreigabe im Jugendschutzgesetz, da die Vorschriften jeweils einen anhand der Risiken der jeweiligen Verbreitungswege differenzierten und angemessenen Kinder- und Jugendschutz vorsehen. Das betont sie in einer Antwort (21/7946) auf eine Kleine Anfrage.
    Die Regierung führt weiter aus, dass keine abweichenden Prüfergebnisse im Kino- und Heimkinobereich für den Film „Citizen Vigilante“ vorlägen. Nicht die inhaltliche Bewertung divergiere, sondern die gesetzliche Rechtsfolge, die sich an das jeweilige Prüfergebnis im Hinblick auf die Freigabe und Kennzeichnung eines Films anschließt. „Filme können für die Kinovorführung freigegeben und gekennzeichnet werden, auch wenn sie einfach jugendgefährdend sein können. Die Freigabe und Kennzeichnung des Films für die Bildträger oder Home-Entertainment-Auswertung muss in diesen Fällen jedoch unterbleiben. Die Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind jeweils zu dem Ergebnis gekommen, dass eine einfache Jugendgefährdung für den Film 'Citizen Vigilante' nicht auszuschließen sei“, heißt es in der Antwort.

    Bessere Nutzung von Bildungsstudien gefordert

    [8.9.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/7854), die datengestützte Bildungsentwicklung zu fördern. Sie kritisiert darin: „Deutschland verfügt über umfangreiche Bildungsdaten aus Lernstandserhebungen sowie nationalen und internationalen Vergleichsstudien. Dennoch bleibt die Wirkung dieser Daten bisher begrenzt: Zu viele Schülerinnen und Schüler erreichen die Mindeststandards in Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen nicht und der Bildungserfolg hängt weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab.“ Erkenntnisse aus erhobenen Daten führten selten zu konkreten Verbesserungen im Unterricht, der Schulentwicklung oder bei der Steuerung von Bildungsprogrammen. Besonders deutlich werde dies an den Übergängen im Bildungssystem - von der frühkindlichen Bildung in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführenden Schulen sowie von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf.
    Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame Nationale Bildungsoffensive zu starten und dazu verbindliche und messbare Bildungsziele noch für diese Legislaturperiode zu vereinbaren. Ferner solle die Regierung ein Forschungsdatengesetz vorlegen, das der Bildungsforschung die Verknüpfung der Bildungsverlaufsdaten mit anderen Datensätzen rechtssicher und grundrechtsschützend ermöglicht. Auch müssten Lehrkräfte und Schulleitungen dabei unterstützt werden, Daten zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sinnvoll einzusetzen.

    Anwendung des Bau-Turbos Sache der Kommunen

    [8.9.] Die Entscheidung zur Anwendung des Bau-Turbos obliegt den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. „Dem Bund gegenüber bestehen von kommunaler Seite keine Berichtspflichten“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/7937) auf eine Kleine Anfrage, die sich nach einer Bilanz der Regelung erkundigt hatte, mit der Planungen für Bauvorhaben beschleunigt werden können.
    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleite die Anwendung des Bau-Turbos jedoch mit einem „Umsetzungslabor“. Grundsätzlich heißt es, der Bau-Turbo ermögliche es den Gemeinden, Baurechte für neue Wohnungen in einem Rekordtempo zu schaffen. Statt eines umfassenden Bebauungsplanverfahrens sei dies nun im Rahmen der Zulassungsentscheidung für ein einzelnes Vorhaben möglich. „Die tiefgreifenden planungsrechtlichen Rechtsänderungen wirken sich naturgemäß auf die Entscheidungsprozesse in den zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden aus“, schreibt die Regierung in der Antwort.

    Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026

    [8.9.] In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 3.039 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 32.750 Flüchtlingsschutz und 3.199 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 7.511 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7348) weiter hervorgeht.
    Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 38,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 28.930 Fällen vor Syrien mit 6.391 und Somalia mit 2.542 Fällen.

    Soziale Aspekte im EU-Indien-Freihandelsabkommen

    [8.9.] Menschenrechtliche, soziale und arbeitsrechtliche Aspekte werden im Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Indien auf verschiedene Arten berücksichtigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7933) auf eine Kleine Anfrage (21/7714) der Fraktion Die Linke.
    Menschenrechte seien zum einen als wesentliches Vertragselement („essential element“) über Artikel 20.3 im Text des Abkommens verankert. Bei hinreichend schweren Verstößen könne es zu einer Suspendierung des Abkommens oder von Teilen davon kommen. Zum anderen enthalte das Abkommen ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, das Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt, von sozialen Rechten, Arbeitnehmerrechten und zur Gleichstellung vorsehe. „Die Verpflichtungen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung sind rechtsverbindlich“, heißt es in der Antwort.
    Hintergrund ist ein umfassendes Freihandelsabkommen, das die EU und Indien am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen abgeschlossen haben. Die Einzelheiten zu Zollabbauplänen und produktspezifische Ursprungsregeln stehen allerdings noch aus. Die ausgehandelten Texte werden derzeit juristisch geprüft. Dabei sind noch Anpassungen möglich. Bevor das Abkommen - voraussichtlich 2027 - in Kraft treten kann, muss der ausgehandelte Vertragstext vom Rat der EU und von Indien unterzeichnet sowie vom Europäischen Parlament und der indischen Regierung genehmigt und ratifiziert werden.

    BMBFSFJ: Was Kinder u. Jugendliche von d. digitalen Welt erwarten

    [7.9.] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Schützen, befähigen, beteiligen: Was Kinder und Jugendliche von der digitalen Welt erwarten:  
    Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung für die Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ veröffentlicht:
    Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat im Juni ihre Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil: die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses brachten Kinder und Jugendliche ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Forderungen zum digitalen Aufwachsen ein. Die Ergebnisse liegen nun in einem eigenen Bericht vor.
    In sieben Workshops diskutierten junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren konkrete Alltagssituationen, entwickelten Lösungsvorschläge und tauschten sich unmittelbar mit Mitgliedern der Expertenkommission aus. Aus dem Beteiligungsprozess sind 70 Forderungen in den vier Themenfeldern Medienkompetenz, Kinderschutz und Sicherheit, Wohlergehen und mentale Gesundheit sowie Künstliche Intelligenz hervorgegangen.

    Bundesministerin Karin Prien: „Kinder und Jugendliche wissen sehr genau, was ihnen die digitale Welt ermöglicht – und wo sie an ihre Grenzen kommen. Sie wollen geschützt werden, aber ebenso selbstständig sein, mitreden und digitale Angebote sicher und eigenverantwortlich nutzen können – das ist gelebte demokratische Teilhabe. Deshalb ist es wichtig, ihre Erfahrungen und ihre Sicht auf die digitale Welt ernst zu nehmen. Sie formulieren ihre Wünsche und Sorgen präzise und konkret. Ihre Forderungen zeigen sehr klar, worauf es ihnen ankommt: Schutz vor Risiken, Befähigung zu einem sicheren und selbstbestimmten Umgang und echte Beteiligung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen mit uns geteilt und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Expertenkommission geleistet haben.“

    Beteiligung auf Augenhöhe: Der Beteiligungsprozess orientierte sich an den vom BMBFSFJ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesjugendring veröffentlichten Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ziel war ein sicherer, inklusiver und wertschätzender Raum, in dem die jungen Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen konnten. Der Prozess ging dabei über eine reine Befragung hinaus: Die Jugendlichen wurden bereits in die Entwicklung der Workshops einbezogen und konnten ihre Anliegen direkt mit Mitgliedern der Expertenkommission diskutieren.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe: Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Kinder und Jugendliche wollen nicht weniger Digitalisierung, sondern eine bessere und sicherere digitale Welt. Digitale Angebote sind für sie Teil ihres Alltags und ermöglichen Kommunikation, Unterhaltung, Entspannung und mehr Selbstständigkeit. Gleichzeitig kennen sie Risiken und Belastungen aus eigener Erfahrung.
    Sie wünschen sich deshalb mehr Schutz und verlässliche Unterstützung, aber zugleich Autonomie und Mitbestimmung. Insbesondere Plattformanbieter sehen sie in der Verantwortung, digitale Angebote sicher und altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig setzen die jungen Menschen auf Aufklärung und Befähigung statt auf pauschale Verbote.

    Medienkompetenz: Digitale Welt verstehen und sicher nutzen: Die Jugendlichen schätzen ihre eigene Medienkompetenz überwiegend hoch ein, sehen aber Schwachstellen bei Datenschutz, verständlichen Regeln, Belästigungen und unangemessenen Inhalten. Sie wünschen sich deshalb kindgerechte Informationen, verständliche Datenschutzeinstellungen und Schutz vor manipulativen Gestaltungselementen.
    Medienkompetenz soll frühzeitig und kontinuierlich vermittelt werden. Die Jugendlichen wollen unter anderem verstehen, wie Algorithmen funktionieren, wie sie ihre eigene Smartphone-Nutzung steuern und wie sie bei Problemen Hilfe bekommen. Als mögliche Angebote nennen sie Unterricht, Projekttage, Mediensprechstunden und Peer-to-Peer-Angebote. Wichtig sind ihnen zudem kompetente und vertrauenswürdige Erwachsene, die ihre digitale Lebenswelt verstehen.

    Kinderschutz: Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen: Beim Kinderschutz sehen die Jugendlichen insbesondere die Plattformanbieter in der Verantwortung. Sie fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen Hass, Falschnachrichten, Beleidigungen und Mobbing sowie gegen suchtfördernde Gestaltungselemente. Algorithmen sollen Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen. 
    Viele können sich eine sichere und datensparsame Altersfeststellung vorstellen. Auch Meldeverfahren sollen einfacher und transparenter werden. Die Jugendlichen wollen nachvollziehen können, was nach einer Meldung passiert, und über deren Ausgang informiert werden.

    Wohlbefinden und mentale Gesundheit: Schutz und Selbstbestimmung verbinden: Digitale Medien werden nicht grundsätzlich als Belastung erlebt. Die Jugendlichen nennen auch positive Effekte wie Unterhaltung und Entspannung. Gleichzeitig sehen sie Risiken durch zu lange Nutzungszeiten, Ablenkung und unangemessene Inhalte.
    Sie wünschen sich deshalb Plattformen, deren Algorithmen nicht auf möglichst lange Nutzung ausgerichtet sind, und die Abschaltung suchtfördernder Mechanismen. Zugleich wollen sie Unterstützung bei der eigenen Mediennutzung, ohne dass Schutz zur Bevormundung wird. Das Verhältnis von Schutz, Vertrauen und Eigenverantwortung ist ihnen besonders wichtig.

    Künstliche Intelligenz: Chancen nutzen, Risiken begrenzen: KI ist für junge Menschen bereits Teil ihres Alltags. Gleichzeitig sorgen sie sich insbesondere um KI-generierte Gewalt und sexualisierte Inhalte sowie um die Manipulation von Bildern realer Menschen. Sie fordern deshalb klare Schutzvorgaben und einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Bildbearbeitung.
    Für den Einsatz von KI in der Schule gilt aus ihrer Sicht: KI soll Lernen unterstützen, aber nicht das eigene Denken ersetzen. Sie soll beispielsweise Sachverhalte erklären oder beim Lösungsweg unterstützen. Dafür brauchen auch Lehrkräfte entsprechende Qualifizierung.
    Jugendlichen wollen auch besser vor Desinformation geschützt werden. KI-Anwendungen sollen auf verlässlichen Quellen beruhen und diese offenlegen, damit Antworten überprüft werden können.

    Beteiligung soll weitergehen: Die jungen Menschen wollen nicht nur Gegenstand von Schutzmaßnahmen sein. Sie wollen ihre digitale Lebenswelt mitgestalten und bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, gehört werden. Die Expertenkommission greift diesen Anspruch auf und empfiehlt eine Verstetigung der Kinder- und Jugendbeteiligung im digitalen Kinder- und Jugendschutz. 
    Auch eine weitere Forderung der Jugendlichen und Empfehlung der Expertenkommission wird zeitnah umgesetzt: Zusammen mit dem Abschlussbericht der Kommission erscheint im Herbst eine Version der Handlungsempfehlungen in kindgerechter Sprache.

    Weitere Informationen: Zum Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung hier, die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission hier.

    Keine Unregelmäßigkeiten bei den JMD

    [7.9.] Im Bereich der Jugendmigrationsdienste und im Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge sind aktuell keine entsprechenden Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bekannt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7889) auf eine Kleine Anfrage. Die Vorgaben für die Dokumentation von Beratungsfällen würden sich aus den konkreten Ausschreibungsbedingungen oder Förderrichtlinien ergeben. In der Tätigkeit der Jugendmigrationsdienste erfolge eine durchgängige Dokumentation der Beratungsfälle mittels einer programminternen Dokumentationssoftware, heißt es in der Antwort weiter.

    Reformen in der psychiatrischen Versorgung gefordert

    [7.9.] Die Grünen-Fraktion fordert Reformen in der psychiatrischen Versorgung mit einem Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten. Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Parallel dazu habe sich die Zahl der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbetten erhöht. Zu dieser Entwicklung trage unter anderem die unzureichende ambulante Versorgung bei, heißt es in einem Antrag (21/7853) der Fraktion.
    Vielerorts fehlten ambulante Anschlussangebote nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Hilfen aus den psychiatrischen Kliniken seien unflexibel, was das Risiko kostenintensiver Wiederaufnahmen erhöhe. Die daraus resultierende Unter-, Über- und Fehlversorgung habe nicht nur gravierende Folgen für die Betroffenen, sondern führe auch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgekosten.
    Gerade für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssten Hilfen aus dem psychiatrischen Krankenhaus flexibilisiert und eine wohnortnahe und regional geplante Versorgung durch Kliniken und Praxen ermöglicht werden.
    Die Abgeordneten fordern, sektorenübergreifende Versorgungsformen und den Vorrang ambulanter Behandlungsangebote konsequent zu fördern. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) sollten flächendeckend ausgebaut werden. Das Entlassmanagement und die Vermittlung in die ambulante Anschlussversorgung müsste weiterentwickelt werden, um Versorgungsbrüche zwischen den Sektoren zu reduzieren.
    Ferner müsse die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in der Psychiatrie und Psychosomatik wiederhergestellt werden, indem die Streichung dieser Regelung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz rückgängig gemacht werde.

    Modernisierung bei der Bundesagentur für Arbeit

    [7.9.] Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll moderner und digitaler werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/7870) der Bundesregierung, mit dem die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. So führe das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es im Entwurf. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der BA gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht. Aufgrund des demografischen Wandels stehe die BA zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne die BA demnach bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter.
    Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden. „So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“
    Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung.
    Mit dem Gesetzentwurf sind Mehrausgaben durch einmalige Umstellungsaufwände inklusive IT-Aufwände in Höhe von rund acht Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 11 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 verbunden.

    Förderung von HateAid (Demokratie leben!)

    [7.9.] Die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und damit auch die aktuelle Förderung des Projekts der HateAid gGmbH laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Sofern Projekte zu den neuen Themenschwerpunkten und Kriterien des Bundesprogramms passen, können sie sich im Rahmen des aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren neu bewerben. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7888) auf eine Kleine Anfrage. Sie listet im Anhang zudem tabellarisch auf, welche Fördermittel HateAid in den vergangenen Jahren erhalten hat.

    Tätigkeit von Bundesbeauftragten vor ihrer Ernennung

    [7.9.] Eine Auflistung von Bundesbeauftragten seit Beginn der 20. Legislaturperiode im Oktober 2021 bis Mitte 2026, die vor ihrer Ernennung Bundestagsabgeordnete oder Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung waren, enthält deren Antwort (21/7921) auf eine Kleine Anfrage. Aufgelistet werden darin auch Bundesbeauftragte im genannten Zeitraum, die vor ihrer Ernennung politisch anderweitig Verantwortliche in einem der Verfassungsorgane des Bundes waren.

    Modernisierung& Beschleunigung Verwaltungsgerichtsverfahren, Anpassung Finanzgerichtsordnung& Sozialgerichtsgesetz

    [4.9.] Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vorgelegt. Mit dem „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (21/7824) sollen die Gerichte entlastet und personelle Ressourcen flexibler eingesetzt werden können. Zugleich sollen die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Die Regelungen betreffen laut Bundesregierung die Zuständigkeit, die Rechtsmittel, den einstweiligen Rechtsschutz, die Vollstreckung sowie verschiedene sonstige Bereiche des Prozessrechts. Der überwiegende Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. [zur gesamten Meldung mit Details]

    Programme zur Deradikalisierung

    [3.9.] „Die Bundesregierung arbeitet stetig daran, Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit weiterzuentwickeln. So zum Beispiel im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms 'Demokratie leben!' des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im Rahmen der Arbeit des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beraterkreises Islamismusprävention und -bekämpfung“, heißt es in der Antwort (21/7840) auf eine Kleine Anfrage.

    Für die Jahre 2024 bis 2026 weist die Bundestagsdrucksache zahlreiche Förderungen im Bereich der Islamismusprävention und Islamismusforschung aus. Gefördert werden unter anderem Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Maßnahmen der Präventionsarbeit und Radikalisierungsprävention. 

    U.a. die die gemeinnützige Organisation ‘Violence Prevention Network gGmbH’ erhielt Fördermittel: 2024: 165.000 € und weitere 200.000 € sowie 2025: 143.000 €. Bei deren regulärer Verwendungsnachweisprüfung der Bundesförderungen im genannten Zeitraum wurden keine Beanstandungen festgestellt. 
    Die Violence Prevention Network gGmbH ist ein zivilgesellschaftlicher Träger, der seit über zwei Jahrzehnten mit Erfolg in der Extremismusprävention sowie der Deradikalisierung und Distanzierungsbegleitung tätig ist. Durch die Arbeit mit rechtsextremistisch und islamistisch gefährdeten sowie radikalisierten Menschen hat sich das Team von Violence Prevention Network über die Jahre eine international anerkannte Expertise im Bereich der Arbeit mit ideologisch motivierten Straftäter*innen erworben. 
    Das Ziel von Violence Prevention Network ist es, dass ideologisch gefährdete Menschen und extremistisch motivierte Gewalttäter*innen durch Deradikalisierungsarbeit ihr Verhalten ändern, ein eigenverantwortliches Leben führen und (wieder) Teil des demokratischen Gemeinwesens werden, um so Extremismus jeder Art vorzubeugen.

    Bundesprogramm „Demokratie leben!“: Förderung& Evaluation

    [3.9.] Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert auch in der seit 2025 laufenden Förderperiode Projekte zur Demokratieförderung, darunter Partnerschaften für Demokratie, Innovationsprojekte sowie Maßnahmen im Bereich Strafvollzug und Bewährung.
    Die Förderung ist an verbindliche Vorgaben geknüpft: Maßnahmen, die gezielt für oder gegen eine politische Partei werben, sind nicht förderfähig und werden im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweise geprüft, das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7839) auf eine Kleine Anfrageklar. Die Programmziele ergeben sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie; für die Förderperiode ab 2025 gilt die Förderrichtlinie vom 20. November 2024.
    Die Evaluation der seit 2025 laufenden Förderperiode ist noch nicht abgeschlossen. Für die verschiedenen Programmbereiche sind wissenschaftliche Einrichtungen mit der Evaluation beauftragt.

    Neues Förderprogramm für Projekte in NS- u. SED-Gedenkstätten

    [3.9.] Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Neues Förderprogramm mit zehn Millionen Euro für Projekte in NS- und SED-Gedenkstätten – Staatsminister Weimer: „Gerade jetzt Orte der Erinnerung stärken“
    Ab sofort können sich Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur um eine Projektförderung durch den Bund bewerben. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür im Rahmen der Umsetzung der neuen Gedenkstättenkonzeption insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung.
    Weitere Infos hier sowie Informationen zur Ausschreibung und zu den Fördergrundsätzen sowie die Antragsformulare auf der Website der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ).

    Erhöhte humanitären Bedarfe 2022 - 2024

    [3.9.] In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar.
    Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung.
    Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden.
    Bei der Anfrage handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178.

    Neuer Staatsministers für Sport und Ehrenamt

    [3.9.] Pressestatement des Kanzlers zur Vorstellung des neuen Staatsministers für Sport und Ehrenamt - Rauhe will Spitzensport und Ehrenamt stärken 
    Bundeskanzler Merz hat den zweifachen Kanu-Olympiasieger Ronald Rauhe zum neuen Staatsminister für Sport und Ehrenamt ernannt. Die wichtigsten Aufgaben sind die anstehende deutsche Olympiabewerbung, die Spitzensportreform und die Stärkung des Ehrenamts.

    Bundeskanzler Friedrich Merz hat Ronald Rauhe als neuen Staatminister für Sport und Ehrenamt ins Amt ernannt. Der zweifache Kanu-Olympiasieger Ronald Rauhe ist ab sofort für die Sport- und Ehrenamtspolitik der Bundesregierung zuständig. Als langjähriger Spitzensportler bringt er umfangreiche persönliche Erfahrungen aus dem nationalen und internationalen Leistungssport in sein neues Amt ein.
    „Wir wollen damit auch ein Zeichen setzen, dass wir den deutschen Sport als ein wichtiges Aufgabengebiet sehen“, hob der Bundeskanzler hervor. Zugleich übernimmt der Staatsminister „auch die Aufgabe, das Ehrenamt in Deutschland zu stärken“, so Merz weiter. Staatsminister Rauhe bedankte sich beim Kanzler für das Vertrauen und betonte: „Sport und Ehrenamt können unser Land stärker machen, und genau dafür möchte ich arbeiten – für den Sport, für das Ehrenamt, für unser Land.“

    Das Wichtigste in Kürze:
    - Olympiabewerbung: In Kürze steht die Entscheidung darüber an, mit welcher Region Deutschland sich um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele bewerben wird. Anschließend werde man sich „mit ganzer Kraft für diese Olympischen Spiele bewerben“, so Bundeskanzler Merz. Er erhoffe sich hier „tatkräftige Unterstützung“ durch Ronald Rauhe. Aber auch die ganze Bundesregierung werde hinter der Entscheidung stehen.
    - Spitzensport: Die eingeleitete Spitzensportreform wolle man „konsequent weiter vorantreiben“, kündigte Staatsminister Rauhe an. Denn die Athletinnen und Athleten bräuchten „Rahmenbedingungen, in denen Hochleistung auch entstehen kann“.
    - Ehrenamt: Eine weitere Aufgabe Rauhes ist die Stärkung des Ehrenamts. Unter anderem mit dem Zukunftspakt Ehrenamt habe man die Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit bereits deutlich verbessert, betonte der Kanzler. Merz und Rauhe erinnerten an die Millionen Menschen, die in Deutschland täglich ehrenamtliche Verantwortung übernehmen würden. Diese würden „weniger Hürden, mehr Unterstützung und vor allem unsere volle Wertschätzung“ verdienen, so der neue Staatsminister. [zur Mitschrift der PM1 sowie PM2]

    Startchancen- u. Qualitätsentwicklungsgesetz

    [2.9.] BMBFSFJ-PM: Frühe Förderung stärken, Kitas gezielt unterstützen, Qualität verbessern - Kabinett verabschiedet Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz:
    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG) beschlossen. Damit stärkt die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen Bildung und verbessert die Bildungschancen von Kindern. Mit der bundesweiten Einführung von Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung werden die entscheidenden Weichen bereits vor der Einschulung gestellt. 
    Der Sprach- und Entwicklungsstand soll künftig bei Vierjährigen verbindlich erfasst werden. Wo Förderbedarf besteht, soll eine passgenaue Unterstützung folgen. Gleichzeitig sollen zielgerichtet Kitas unterstützt werden, die besonders Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Denn gute Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft eines Kindes abhängen. 

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wollen wir die frühe Bildung bundesweit durch gezielte Impulse stärken und ziehen mit den Ländern an einem Strang. Dabei drehen wir an zentralen Stellschrauben: die rechtzeitige und gezielte Förderung von Kindern mit Förderbedarfen insbesondere bei der sprachlichen Entwicklung, Unterstützung von Einrichtungen, die besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen, sowie die Maßnahmen zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs in die Grundschule. Denn die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden. Mit einer individuellen Förderung, die jedes Kind mit seinen Stärken, Bedarfen und Interessen in den Blick nimmt, können Kitas dem entgegenwirken. Dafür braucht es verlässliche Daten zum Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder und zusätzliche Unterstützung, nachhaltig und abseits von befristeten Programmen. Damit investieren wir in die Startchancen von Kindern – eine Investition, die sich für die gesamte Gesellschaft doppelt und dreifach auszahlen wird."

    Die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs auf einen Blick
    - Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und Kinder gezielt fördern: Damit Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen erhoben werden. Dazu gehören insbesondere sprachliche Fähigkeiten, sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung. Denn Sprache ist die Grundlage für Bildung, soziales Miteinander und einen erfolgreichen Start in die Schule. 
    Auch der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll besser unterstützt werden. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage dafür, die Ergebnisse der Erhebung und der Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. So kann die Förderung kontinuierlich fortgesetzt werden.

    - Kindertageseinrichtungen dort stärken, wo die Herausforderungen am größten sind: Kinder haben nicht überall die gleichen Startbedingungen. Deshalb sollen Kitas mit einem besonders hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt zusätzliche Unterstützung erhalten. Je nach Größe erhalten Einrichtung bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren.

    - Fachberatung stärken: Gute Qualität in der Kita braucht gute Rahmenbedingungen und starke Strukturen. Deshalb wird auch die Fachberatung gestärkt, die die KiTa-Fachkräfte berät und bei der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung begleitet. 

    - Mehr Kinder für frühe Bildung gewinnen: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen stärker darauf hinwirken, dass alle Kinder Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Der Fokus liegt dabei auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren.

    - Bund investiert langfristig frühkindliche Bildung: Mit dem SCQEG setzt der Bund auch seine Beteiligung an der Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fort. Er stellt den Ländern über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung und engagiert sich damit langfristig für bessere frühkindliche Bildung.

    Schrittweise Umsetzung ab 2027: Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen schrittweise wirksam werden. So erhalten Länder, Kommunen und Träger ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die notwendigen Strukturen aufzubauen.
    Mit dem SCQEG schafft die Bundesregierung einen dauerhaften Rahmen für bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung – und setzt zugleich einen Schwerpunkt auf das, was für Bildungsgerechtigkeit entscheidend ist: Kinder früh erreichen, Förderbedarfe rechtzeitig erkennen und dort zusätzliche Unterstützung geben, wo sie besonders gebraucht wird.

    Hintergrund: Der Bund stellt über das SCQEG hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung: Von 2026 bis 2029 investiert der Bund mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. 
    Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für Investition in die Kindertagesbetreuung zu nutzen. Und durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen den Ländern zusätzlich 14 Milliarden Euro zur Verfügung. [Weitere Informationen]

    LGBTQIA+-Szene/ CSD als potenzielles Ziel islamistischer Anschläge

    [2.9.] Nach dem Anschlag auf die Kundgebung zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juni 2026 ist das mögliche Risiko weiterer Anschläge auf CSD-Veranstaltungen ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7463). Wie die Bundesregierung darin schreibt, stehen aus jihadistischer Perspektive alle Personen und Gruppen potenziell im Fokus, die Lebensweisen praktizieren oder offen Ansichten vertreten, die im jihadistischen Weltbild als feindlich betrachtet werden. 
    „In diesem Zusammenhang stellen Personen, die Teil der LGBTQIA+-Szene sind oder sich mit dieser solidarisieren, ein festes, dem Glauben widersprechendes und symbolhaft zu bekämpfendes Feindbild dar und geraten daher zunehmend in den Fokus islamistischer/jihadistischer Propaganda“, heißt es in der Antwort weiter. „Angehörige der LGBTQIA+-Gemeinschaft oder Einrichtungen mit entsprechenden Bezügen“ stellten somit „potenzielle Gelegenheitsziele für allein handelnde, islamistisch motivierte Personen als auch mögliche Ziele für organisationsgebundene Anschlagsplanungen dar“.

    Rechtliche Anerkennung der Elternschaft bei Leihmutterschaft

    [2.9.] Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste - Fachbereich WD 8 (Gesundheit, Familie, Bildung und Forschung, Umwelt): 
    Aktueller Begriff: Zur rechtlichen Anerkennung der Elternschaft bei Leihmutterschaft.
    Reproduktionsmedizinische Entwicklungen haben in den letzten Jahrzehnten neue Möglichkeiten eröffnet, unerfüllte Kinderwünsche zu verwirklichen. Dazu zählen auch Methoden der Leihmutterschaft, die Gegenstand medizinethischer und rechtswissenschaftlicher, aber auch gesellschaftlicher und politischer Debatten sind. Der Begriff der Leihmutterschaft dient dabei regelmäßig als Oberbegriff für Verfahren, bei denen eine Frau für sog. Wunscheltern (teilweise auch als Bestelleltern bezeichnet) ein Kind austrägt und ihnen nach der Geburt überlässt. Umfasst sind verschiedene Verfahrensweisen, unabhängig von einer genetischen Abstammung des Kindes zur Leihmutter oder den Wunscheltern.
    Aufgrund des Verbots von Leihmutterschaft in Deutschland (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2, 6, 7 Embryonenschutzgesetz (EschG); §§ 13a–13d Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)) weichen
    Wunscheltern auf andere Staaten aus. […] [zum Text]

    Stand Asylberechtigte Ende Juni 2026

    [1.9.] Mitte dieses Jahres haben in Deutschland laut Bundesregierung knapp 45.400 asylberechtigte Ausländer gelebt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7215) hervorgeht, waren zum Stichtag 30. Juni 2026 im Ausländerzentralregister (AZR) 45.378 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Hauptherkunftsland war demnach die Türkei mit 10.918 Asylberechtigten vor Afghanistan mit 7.420 Betroffenen sowie dem Iran mit 4.542 und Syrien mit 4.219 Personen.
    Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 716.368. Hauptherkunftsland war in diesen Fällen Syrien mit 262.208 Personen vor Afghanistan mit 152.655 und dem Irak mit 85.314.
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zum genannten Stichtag 362.476 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 283.981 Fällen sowie der Irak mit 17.373 und Afghanistan mit 14.122.
    Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende Juni dieses Jahres 169.484 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (100.596) vor dem Irak (12.287) und Somalia (9.037).
    Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 199.271 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge die Türkei mit 23.636 Betroffenen vor dem Irak mit 19.399, gefolgt von Afghanistan mit 11.410, Syrien mit 11.235 und Russland mit 11.182.

    Förderung beruflicher Weiterbildung

    [1.9.] Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat es 2025 rund 81.000 Eintritte von Personen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in eine Förderung der beruflichen Weiterbildung gegeben. Rund 74.000 Personen haben diese erfolgreich beendet, 660 Personen haben diese wegen einer Arbeitsaufnahme vorzeitig beendet und rund 3.900 haben die Teilnahme wegen längerer Fehlzeiten und sonstiger Gründe vorzeitig beendet. Das geht aus einer Antwort (21/7812) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

    Hürden für die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen

    [1.9.] Mit der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes sollen Krankheiten frühzeitig verhindert, die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert werden. Dabei würden auch die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und sozioökonomischen Faktoren berücksichtigt, heißt es in der Antwort (21/7823) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 21/7549) der Linksfraktion.
    Als Hürden für die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen berichten Menschen den Angaben zufolge über alle Einkommensgruppen hinweg von zu großen Entfernungen, zu langen Wartezeiten und zu hohen Kosten, Die Kostenfrage betreffe besonders Menschen mit geringem Einkommen. Daher werde der Verringerung sozial bedingter Unterschiede in Gesundheit und Gesundheitsversorgung ein großer Stellenwert beigemessen.

    Keine explizit ostdeutschen Demokratie-Programme

    [1.9.] Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird trotz angespannter Haushaltslage und Sparvorgaben die ostdeutsche Zivilgesellschaft weiter unterstützen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7825) auf eine Kleine Anfrage (21/7593) der Fraktion Die Linke. „Die Förderungen der Partnerschaften für Demokratie sowie der Landesdemokratiezentren (LDZ) werden auf der Programmebene Kommune und Programmebene Land fortgesetzt. Hierzu werden Gebietskörperschaften (Kommunen sowie Bundesländer) zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine demokratische, freie und friedliche Gesellschaft gestärkt und unterstützt.“ Eine explizite Härtefallregelung, die weitere Formen der Förderung durch „Demokratie leben!“ für ostdeutschlandspezifische Projekte ermöglicht, sei jedoch nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter.

    Projekte der Stiftung Erinnerung, Verantwortung u. Zukunft

    [1.9.] Die Bundesregierung hat eine tabellarische Übersicht zu den seit 2017 geförderten Projekten der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) vorgelegt. Die Aufstellung ist Bestandteil ihrer Antwort (21/7827) auf eine Kleine Anfrage zur „Einhaltung des gesetzlichen Stiftungszwecks“ und zur Mittelverwendung der Stiftung. Sie enthält Angaben zu Projekttiteln, Trägerorganisationen und Fördersummen. Zu möglichen Abweichungen von bereits in einer früheren Antwort genannten Gesamtfördersummen verweist die Bundesregierung auf ihre frühere Antwort (21/6318).

    Hauptzweck der Stiftung war anfangs die Auszahlung von einmaligen Finanzhilfen an ehemalige Zwangsarbeiter und andere Opfer des Nationalsozialismus. Bis zum Abschluss dieser Individualzahlungen im Jahr 2007 erhielten über 1,66 Millionen Menschen weltweit Geldleistungen. 
    Nach Abschluss der Entschädigungszahlungen finanziert die Stiftung EVZ dauerhaft internationale und nationale Projekte. Die Schwerpunkte liegen heute auf: 
    - Erinnerungskultur: Wachhalten der Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und totalitäre Systeme.
    - Menschenrechte: Einsatz für die Würde und Rechte aller Menschen sowie gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung.
    - Zivilgesellschaft und Bildung: Förderung von internationalem Jugendaustausch, Völkerverständigung und historisch-politischer Bildung (besonders in Deutschland, Israel sowie Mittel- und Osteuropa).

    Modernes Bundestransparenzgesetz gefordert

    [1.9.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, von „Vorhaben zur Beschneidung der Informationsfreiheit umgehend Abstand zu nehmen“ und einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Informationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Bundestransparenzgesetz weiterentwickelt wird. Dazu haben die Abgeordneten einen Antrag vorgelegt (21/7791). In diesem schreibt die Fraktion, ein modernes Bundestransparenzgesetz solle den voraussetzungslosen individuellen Informationszugangsanspruch sichern, umfassende Pflichten der Bundesbehörden zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse enthalten sowie einen individuellen und einklagbaren Rechtsanspruch auf Open Data verankern. 
    Weiter brauche es ein digitales Transparenzportal, in dem staatliche Informationen „übersichtlich und durchsuchbar bereitgestellt“ werden. Statt einer Abschaffung brauche es zudem eine Stärkung der Rolle des Informationsfreiheitsbeauftragten durch verbindliche Durchsetzungsbefugnisse, schreiben die Abgeordneten weiter. Von zentraler Bedeutung sei es, bestehende Transparenzinstrumente wie das Lobbyregister oder den exekutiven Fußabdruck auszubauen und ein digitales Gesetzgebungsportal, das den gesamten Gesetzgebungszyklus transparent und nachvollziehbar abbilde, voranzutreiben.

    Kaum Daten zu Diskriminierung Schwarzer Geflüchteter

    [31.8.] Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verfügt über keine spezifischen Daten zu Diskriminierungserfahrungen Schwarzer Geflüchteter. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7790) auf eine Kleine Anfrage (21/7588) der Fraktion Die Linke.
    Die ADS erfasse jedoch den Themenbereich Anti-Schwarzer Rassismus (ASR) auf Basis der eingehenden Beratungsanfragen zu Diskriminierungserfahrungen. Für das Jahr 2025 habe die ADS festgestellt, dass unter den Fällen, die sich explizit ASR zuordnen ließen, der größte Anteil (26 Prozent) auf den Lebensbereich staatliches Handeln entfallen sei. „Der Jahresbericht der ADS von 2025 legt einen Schwerpunkt auf das Thema Rassismus. Zu dieser Diskriminierungskategorie gingen im vergangenen Jahr 4.571 Beratungsanfragen ein. Das ist ein besonders hoher Wert, der die Dringlichkeit weiterer Forschung und politischer Maßnahmen unterstreicht“, heißt es in der Antwort.

    Bundesförderung für Medien& Maßnahmen gegen Desinformation

    [31.8.] Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort (21/7811) auf eine Kleine Anfrage zum Kampf gegen Desinformation sowie zur Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV, dass staatliche Projektförderung nicht zur Finanzierung journalistischer Inhalte oder redaktioneller Arbeit eingesetzt werden darf. Geförderte Projekte müssen regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch von den übrigen Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Organisation abgegrenzt sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel wird nach den Vorgaben des Zuwendungsrechts geprüft.
    Bei Förderentscheidungen nimmt die Bundesregierung keine Bewertung journalistischer Medien oder ihrer Berichterstattung vor. Stattdessen werden unter anderem Bundesinteresse, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Eignung und Bonität der Antragstellenden geprüft.
    Für die Arbeit gegen Desinformation liegt ein besonderer Schwerpunkt auf gezielt verbreiteten falschen oder irreführenden Informationen durch fremde Staaten, auch wenn dabei nichtstaatliche Akteure eingesetzt werden. Eine systematische Nachforschung zu einzelnen Medien führt die Bundesregierung dabei nicht durch.

    Europäisches Schutzschild für Demokratie (Medienfreiheit)

    [31.8.] Die Bundesregierung kann noch keine Angaben zum Budget des geplanten Rahmenprogramms AgoraEU machen, da es noch keine Gesamteinigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU gibt. Wie sie in der Antwort (21/7798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7367) schreibt, soll AgoraEU laut Mitteilung der Europäischen Kommission zur Schaffung des Europäischen Schutzschilds für Demokratie eines der Instrumente sein, über die sie im MFR 2028 bis 2034 den Betrieb des Zentrums für Demokratische Resilienz finanziert.

    Regierung verteidigt Ganztagsanspruch an Grundschulen

    [31.8.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7794) auf eine Kleine Anfrage die schrittweise Einführung des Ganztagsanspruchs für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27. Damit sollten bessere Teilhabechancen von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und damit auch die gleichberechtigte Teilhabe im Beruf als wichtige bildungs- und gesellschaftspolitische Ziele erreicht werden, schreibt die Regierung.

    Rahmenprogramms AgoraEU: Europ. Schutzschild für Demokratie

    [31.8.] Die Bundesregierung kann noch keine Angaben zum Budget des geplanten Rahmenprogramms AgoraEU machen, da es noch keine Gesamteinigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU gibt. Wie sie in der Antwort (21/7798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7367) schreibt, soll AgoraEU laut Mitteilung der Europäischen Kommission zur Schaffung des Europäischen Schutzschilds für Demokratie eines der Instrumente sein, über die sie im MFR 2028 bis 2034 den Betrieb des Zentrums für Demokratische Resilienz finanziert. 

    Vgl. Rat der Europäischen Union - Pressemitteilung - 12. Mai 2026: AgoraEU: Rat einigt sich auf partielles Mandat für ein neues Programm zur Förderung von Kultur, Medien und demokratischen Werten.

    Abhängigkeit deutscher Arbeitsplätze von China

    [31.8.] Der Bundesregierung liegen nach eigenem Bekunden keine amtlichen statistischen Daten zu der Frage vor, wie viele Arbeitsplätze in Deutschland direkt oder indirekt von China abhängig sind. Wie sie in der Antwort (21/7801) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7221) schreibt, erfasse die amtliche Statistik Beschäftigung grundsätzlich nicht nach ihrer Abhängigkeit von einzelnen Absatz- oder Beschaffungsmärkten. Unternehmen seien in globale Wertschöpfungs- und Lieferketten eingebunden und bedienten zugleich mehrere Absatzmärkte. „Eine eindeutige Zuordnung von Arbeitsplätzen zu einem einzelnen Land ist daher nicht möglich.“
    Die engsten wirtschaftlichen Verflechtungen mit China bestünden bei Teilen des Maschinen- und Anlagenbaus, der Automobilindustrie einschließlich ihrer Zulieferer, der Chemie- und der Elektroindustrie, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie bei einzelnen Bereichen der Pharma- und Medizintechnik.

    Sanierungsstau bei Sportstätten und Schwimmbädern

    [31.8.] In vielen Städten und Gemeinden gibt es bei Sportstätten einschließlich Schwimmbädern einen erheblichen Sanierungsstau. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7807) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7625). Das würden beispielsweise die Daten im Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2026 zum Investitionsrückstand der Kommunen im Bereich Sport zeigen. „Dem Bund ist bewusst, dass eine gut funktionierende und zukunftsfähige soziale Infrastruktur eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in Städten und Gemeinden ist“, schreibt die Regierung und verweist auf die besondere Bedeutung von Schwimmbädern als Orten der Begegnung, der Erholung, der körperlichen Aktivität und nicht zuletzt als Orten, an denen man Schwimmen lernen und seine Schwimmfähigkeit erhalten könne. 
    Deshalb leiste der Bund mit verschiedenen Programmen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Sport- und Schwimmbadinfrastruktur. Der Deutsche Bundestag habe für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Programmmittel in Höhe von 916 Millionen Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt, davon 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern. Zur Zahl der Schwimmbäder in Deutschland lägen der Bundesregierung keine Daten vor, heißt es in der Antwort. 

    Projektförderung vom Medienunternehmen Correctiv

    [31.8.] Die Bundesregierung plant nicht, die Projektförderung des Medienunternehmens Correctiv einzustellen. Das geht aus ihrer Antwort (21/7811) auf eine Kleine Anfrage hervor. Erfragt wurde dies mit Blick auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 zur Berichterstattung von Correctiv zum sogenannten Potsdamer Treffen.
    Projektförderungen seien regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Zuwendungsempfänger abgegrenzt, schreibt die Bundesregierung. „Das Urteil steht schon daher in keinem direkten Zusammenhang zur Projektförderung“, heißt es weiter. Eine institutionelle Förderung von Correctiv finde nicht statt.
    Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass gewährte Projektförderungen nicht für die „Vorbereitung, Erstellung oder Verbreitung journalistischer Inhalte oder einzelner Medien“ verwendet werden dürften. Eine Förderung der redaktionellen Arbeit finde nicht statt. Die Bundesregierung verfüge über keine Kenntnisse hinsichtlich einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der für eine Zuwendung bewilligten Mittel.

    Unerlaubte Einreisen im ersten Halbjahr 2026

    [28.8.] In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 24.829 Fälle unerlaubter Einreise festgestellt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7233) weiter hervorgeht, betrug die Zahl registrierter Asylgesuche im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise im genannten Zeitraum vorläufigen Daten zufolge 1.576. Die Zahl der vollzogenen Zurückweisungen lag danach im ersten Halbjahr 2026 bei 17.935.

    Arbeit der Mietrechts-Expert*innenkommission

    [25.8.] Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Inhalten der laufenden Beratungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht. „Diese Beratungen erfolgen grundsätzlich vertraulich. Hierdurch soll ein offener Gedankenaustausch in der Gruppe gefördert werden“, heißt es in der Antwort (21/7718) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7523). Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachlicher Wertungen könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeit der Mietrechtskommission erheblich beeinträchtigen. 
    Die Expertinnen- und Expertengruppe hatte ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen. Schwerpunkte der bisherigen Sitzungen seien die geplante Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Gruppe ihre Arbeit bis Ende 2026 abschließen wird. Ein Abschlussbericht soll dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden.

    Vgl. PM 16.9.25: Expertenkommission zum Mietrecht nimmt Arbeit auf.

    2. Positionen& Informationen

    Dritte Orte (KJh& JSA) als Ankerpunkte für digitale Teilhabe& Befähigung

    [28.10.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Michael Scholl: Dritte Orte als Ankerpunkte für digitale Teilhabe und Befähigung: 
    Die Debatte um Medienbildung und ihre Rolle im Jugendmedienschutz verengt sich im politischen Raum rasch auf Schule. Schule wird als zentrale Instanz verstanden, die Medienkompetenz vermitteln und junge Menschen auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereiten soll. Das greift zu kurz. Die Wirkung Dritter Orte wird stark unterschätzt. […]
    Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe – und insbesondere der Jugendsozialarbeit – sind „Dritte Orte“, die für die Persönlichkeitsentwicklung und das digitale Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen eine eigenständige, unverzichtbare Funktion erfüllen. [… Der „Erste Orte“ ist die Familie.] 
    […] 
    Dritte Orte ausstatten und anerkennen: 
    Dritte Orte der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit sind keine optionalen Freizeitangebote, sondern notwendige Infrastrukturen zur Kompensation sozialer Ungleichheit. Sie schaffen Zugänge, ermöglichen geschützte Begegnung und bilden das Fundament für eine mündige digitale Subjektwerdung. Um diesen Auftrag nachhaltig zu erfüllen, braucht es die finanzielle Absicherung der Struktur durch öffentliche Mittel sowie eine Anerkennung dieser Orte als gleichberechtigte Partner in kommunalen Bildungs- und Netzwerklandschaften. 
    In den Eckpunkten der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz wird angekündigt, dass im Rahmen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 12 SGB VIII) sowie Schulsozialarbeit (§13a SGB VIII) die Förderung der Medienkompetenz integraler Bestandteil der Befähigung junger Menschen werden soll. Dazu müssen über Projektförderung hinaus langfristig Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Weiterentwicklung und den Ausbau der Strukturen von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit investiert werden. [zum gesamten Artikel]

    SGB III-Modernisierung: Unterstützung junger Menschen in den Mittelpunkt stellen

    [28.10.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Susanne Nowak:  SGB III: Unterstützung junger Menschen in den Mittelpunkt stellen: 
    Welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen im SGB III auf junge Menschen mit Unterstützungsbedarf? Wie müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gestaltet sein, damit junge Menschen bessere Chancen auf einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung und Beruf erhalten? Mit diesen Fragen brachte Susanne Nowak von IN VIA Deutschland im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) die Perspektive der Jugendsozialarbeit in die Anhörung zum SGB-III-Modernisierungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2026 ein.
    Als geladene Sachverständige fokussierte sie bei  der Anhörung drei zentrale Aspekte: der Zugang zur außerbetrieblichen Berufsausbildung, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit jungen Menschen bei komplexen Unterstützungsbedarfen statt einseitiger Verpflichtungen und die Digitalisierung der Arbeitsverwaltung. 
    […]
    Digitalisierung: Zugang für alle sichern.
    Digitale Verwaltungsangebote müssen niedrigschwellig, barrierefrei und auf dem Smartphone nutzbar sein. Gleichzeitig müssen persönliche Beratung und analoge Zugänge verlässlich erhalten bleiben. Sichergestellt werden muss auch, dass die freien Träger funktionierende digitale Schnittstellen zur Bundesagentur für Arbeit haben, damit die Zusammenarbeit vor Ort nicht durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand erschwert wird. 
    Unser Maßstab für die Weiterentwicklung des SGB III: Junge Menschen brauchen verlässliche Unterstützung, individuelle Fördermöglichkeiten und Zugänge, die sich an ihren Lebenslagen orientieren. Ziel muss sein, mehr jungen Menschen den Weg in Ausbildung und Beruf zu eröffnen – nicht, zusätzliche Hürden aufzubauen. [zum gesamten Beitrag]

    Bundeshaushalt 2027: Nicht an der Zukunft sparen - Jugendarmut bekämpfen, Teilhabe sichern

    [27.10.] Der Ratschlag Kinderarmut fordert mit 71 Unterstützer*innen Investitionen: Anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 fordert der Ratschlag Kinderarmut in einem Appell mit 71 unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, die Zukunftschancen junger Menschen zu sichern und Jugendarmut wirksam zu bekämpfen.
    Unter dem Titel „Nicht an der Zukunft sparen – Jugendarmut bekämpfen, Teilhabe sichern” warnt das Bündnis vor Einsparungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sozialreformen dürften nicht von Sparzwängen bestimmt werden. Ein starker Sozialstaat müsse junge Menschen schützen und ihnen Zukunftsaussichten eröffnen. Wer heute bei jungen Menschen spare, der gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Teilhabe und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
    Der Ratschlag Kinderarmut fordert in seinem Appell daher weitreichende Verbesserungen für Jugendliche und junge Erwachsene. Anstelle von Kürzungen im Bundeshaushalt, zum Beispiel beim Wohngeld oder Kindersofortzuschlag, braucht es aus Sicht der Unterzeichner*innen endlich Investitionen in eine starke soziale Infrastruktur und armutsfeste Sozialleistungen. [Zum Gemeinsamen Appell des Ratschlag Kinderarmut 2026]

    Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags hätte schwerwiegende Folgen. Es darf sie so nicht geben. Der Sofortzuschlag kommt Familien zugute, die mit wenig Geld auskommen müssen und die täglich mit den steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen. Die 25 Euro zusätzlich machen für den Alltag von ca. 1,45 Millionen Kindern Monat für Monat einen großen Unterschied. Sie ermöglichen Teilhabe: im Sportverein, beim Ausflug oder beim Schulmaterial. Die Streichung signalisiert armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen: Die Politik nimmt unsere Sorgen nicht ernst. Wir brauchen aber eine Politik, die das immer noch ungelöste Problem der viel zu hohen Kinder- und Jugendarmut endlich angeht. Armut ist kein Schicksal, sie kann und muss überwunden werden. Es ist unser aller Verantwortung, Kindern und Jugendlichen faire Chancen zu ermöglichen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Das entlastet langfristig auch den Sozialstaat, denn Kinderarmut hat sehr hohe Folgekosten." [Diakonie]

    Mädchen*gesundheit stärken – Zugänge sichern, Mädchen*sozialarbeit ausbauen

    [11.10.] Anlässlich des Weltmädchen*tags hat die BAG EJSA folgendes Positionspapier veröffentlicht: Mädchen*gesundheit stärken – Zugänge sichern, Mädchen*sozialarbeit ausbauen.
    Die BAG EJSA macht auf die gesundheitlichen Belastungen von Mädchen* und jungen Frauen* in prekären Lebenslagen aufmerksam. Armut, Diskriminierung, Gewalterfahrungen und weitere soziale Benachteiligungen beeinträchtigen ihre körperliche und psychische Gesundheit und erschweren den Zugang zu Beratung und Versorgung. Gleichzeitig werden ihre gesundheitlichen Bedarfe in Forschung, Prävention und Gesundheitssystem häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders die psychischen Belastungen haben zugenommen.
    Das Positionspapier unterstreicht die Bedeutung der Mädchen*sozialarbeit als präventive Infrastruktur: Niedrigschwellige Beratungsangebote, Schutzräume und verlässliche Beziehungen stärken Selbstbestimmung, Gesundheitskompetenz und Teilhabe. Die BAG EJSA fordert deshalb den Ausbau psychosozialer, geschlechtersensibler und kultursensibler Angebote, bessere Zugänge zur gynäkologischen, psychologischen und sexualmedizinischen Versorgung sowie eine stärkere Beteiligung von Mädchen* und jungen Frauen* an der Angebotsentwicklung. Notwendig sind außerdem eine dauerhafte Finanzierung der Mädchen*sozialarbeit, qualifizierte Fachkräfte und eine bessere Zusammenarbeit der Hilfesysteme. Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, Mädchen*gesundheit stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Als möglichen Ansatz schlägt die BAG EJSA ein Programm „Geschlechtersensible Jugendgesundheit“ vor. [Zum Papier]

    IN VIA-Stellungnahme: PISA 2025 & Bildungsgerechtigkeit

    [8.10.] IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V.: PISA 2025 und Bildungsgerechtigkeit: Die Perspektive der Jugendsozialarbeit.
    Am 08.10.2026 berät der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse und die Folgen von PISA 2025. Wir bringen dazu unsere Erfahrungen aus der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit in die Debatte ein. Denn Schulen können Bildung nicht allein mit besseren Unterrichtsmethoden gerechter machen. Viele junge Menschen brauchen auch Unterstützung bei sozialen, persönlichen und familiären Herausforderungen. Genau hier setzen Schulsozialarbeit und schulbezogene Jugendsozialarbeit an.

    Deshalb fordern wir:
    1. Schulsozialarbeit an jeder Schule ermöglichen und dauerhaft finanzieren.: Junge Menschen brauchen mindestens eine verlässliche sozialpädagogische Ansprechperson an ihrer Schule. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür dauerhaft tragfähige Strukturen schaffen. Der Bund sollte zudem darauf hinwirken, dass alle Länder Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII in ihre Ausführungsgesetze aufnehmen und sich dauerhaft an der Finanzierung beteiligen.
    2. Multiprofessionelle Teams qualitativ stärken.: Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, weitere Mitarbeitende, Schulleitungen sowie junge Menschen und ihre Familien bringen unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen mit.

    Damit diese unterschiedlichen Kompetenzen zusammenwirken können, braucht es Qualitätsanforderungen und gute Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit. Die Erkenntnisse hierzu aus dem Startchancen-Programm sollten schnell ausgewertet und bundesweit nutzbar gemacht werden - zum Beispiel mit einem eigenständigen Förderprogramm.
    PISA zeigt die Probleme. Jetzt muss die Politik die Rahmenbedingungen schaffen, damit Bildungsgerechtigkeit entstehen kann.
    Gleiche Bildungschancen für junge Menschen - unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. [zur gesamten IN VIA Stellungnahme]

    DIJuF: Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt

    [7.10.] Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz.:
    Das BMJV schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren vor, insbesondere:
    • Einführung eines Wahlgerichtsstands in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen 
    • Konkretisierung der Amtsermittlungspflicht in Kindschaftsverfahren und Verzicht auf ein Hinwirken auf Einvernehmen zwischen den Eltern bei (konkreten) Anhaltspunkten für häusliche Gewalt 
    • Verbesserung des Informationsaustauschs der beteiligten Gerichte und Behörden (zB Jugendamt), insbesondere Information des Jugendamts über die Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens, wenn Kinder im Haushalt leben
    • Erweiterung der Beteiligung des Jugendamts in Gewaltschutzverfahren 
    • Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen über den Umgang zwischen Kind und Elternteil im einstweiligen Anordnungsverfahren 
    • Ausweitung der Verfahrensfähigkeit über 14-jähriger Kinder
    • Stärkung der Einbindung des Verfahrensbeistands
    • Verbindliche Beteiligung von Pflegepersonen im Kindschaftsverfahren
    Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf (RefE) eine Änderung im Eherecht, Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen im Erkenntnis-, Beschwerde- und Nachlassverfahren sowie punktuelle Anpassungen im Adoptions- und Aufgebotsverfahren vor.
    Zu ausgewählten Regelungsvorschlägen betreffend die Rechte von Kindern und Jugendlichen (bzw. deren gewaltbetroffenen Elternteilen) sowie deren Auswirkungen auf die Praxis der Jugendämter nimmt das DIJuF nachfolgend Stellung. -> Zur Stellungnahme

    Kinder- u. Jugendhilfestruktur-Gesetz - Analysen u. kritische Stellungnahmen

    [14.10.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) - Newsletter: 
    In seiner Sitzung am 25.9.2026 hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) befasst und eine Stellungnahme abgegeben (BR-Drs. 441/26 [B]). Die Bundesregierung hat die Einwände des Bundesrats in einer Gegenäußerung zurückgewiesen. Eine inhaltliche Zusammenfassung von Stellungnahme und Gegenäußerung inklusive Verlinkungen zu den Originaldokumenten ist auf der Website des DIJuF zu finden. 
    Der Bundestag hat sich am 8.10.2026 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befasst. Am 12.10.2026 fand die öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist für Mitte November, der zweite Durchgang im Bundesrat für Dezember vorgesehen. [vgl. BAG KJS-Übersicht des Ablaufs]
    Etliche Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe haben sowohl im Vorfeld als auch nach der Befassung durch den Bundesrat kritische Stellungnahmen zum Regierungsentwurf veröffentlicht. Diese sind – neben der DIJuF-Positionierung – auf der DIJuF Handlungsfeld-Seite zur “Inklusiven SGB VIII/Strukturreform” abrufbar: DIJuF Zusammenfassungen der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung sowie BT Stellungnahmen der Sachverständigen.

    [1./2.10.] Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe: KJHSRG-Regierungsentwurf führt zu rasantem Reformkarussell statt zu kohärentem Gesamtkonzept
    Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ legt eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz vor. Die AGJ erkennt an, dass die Bundesregierung vom Anliegen geleitet ist, eine Weiterentwicklung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe zur Begegnung der Transformationsherausforderungen der Gegenwart voranzutreiben und die Zukunftsfähigkeit dieser für ein gutes Aufwachsen von jungen Menschen und den Kinderschutz bedeutsamen sozialstaatlichen Infrastruktur sicherzustellen. Sie sieht auch den in den öffentlichen Haushalten bestehenden Finanzdruck. Die vorliegenden Regelungsvorschläge bewertet die AGJ jedoch weitgehend kritisch. 
    Da tragfähige Lösungen nur im konstruktiven Dialog errungen werden können, bringt die AGJ konstruktiv Änderungsvorschläge in den Gesetzgebungsprozess ein. Diese werden auch bei der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss am 12.10.2026 eingebracht werden.
    „Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stellt fest, dass der Entwurf für ein 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, zu dem nach Beschluss des Bundeskabinetts am 12.08.2026 nun das Gesetzgebungsverfahren läuft (1. KJHSRG-RegE), zwar in seinen Begründungserwägungen die Herausforderungen aufgreift, die im Fachdiskurs der letzten Jahre prägend waren, sich aber in seinen Lösungsvorschlägen weit von den fachlichen Erwartungen entfernt hat. Aus Sicht der AGJ enttäuscht besonders, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 01.01.2028 vorgezeichnete Zuständigkeitszusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird….“
    Die ausführliche Stellungnahme enthält zu Beginn eine Zusammenfassung und geht danach auf einzelne Aspekte des Regierungsentwurfs ein. 
    Bezüglich der „Infrastrukturangebote“ stellt sie fest: Prävention auszubauen, ist eine Vorsorge im Sinne des Kinderschutzes – allerdings darf wirksamer Kinderschutz nicht allein auf Prävention bauen.  So gebe es einerseits den Bedarf, die Begriffe zu klären und andererseits seien auch Individualleistungen Teil der Infrastruktur. (Siehe 3.) [Zur Stellungnahme]

    [29.9.] BAG EJSA-Infobrief 2026/5 (Claudia Seibold): Entwurf des Kinder- und Jugendhilfestruktur-Gesetzes - Stellungnahmen und Analysen:
    Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 12.8.2026 den Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) beschlossen. Er wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Regierungsentwurf (RegE) enthält grundlegende Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. 
    Der REgierungsentwurf sind u.a. folgende Regelungen vor: 
    - Einführung der infrastrukturellen Bildungsassistenz 
    - Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit 
    - Anpassung des § 35a SGB VIII an den Behinderungsbegriff der UN-BRK 
    - Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote bei Kindern und Jugendlichen sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen 
    - Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen 

    Die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für den 1.1.2028 vorgesehene vorrangige Zuständigkeit des SGB VIII auch für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen wird (ohne Festlegung eines späteren Termins) verschoben. 

    Zu diversen Stellungnahmen anderer Institutionen zum Regierungsentwurf auf der Webseite des Deutschen Instituts DIJUF und auf dem Jugendhilfeportal (AWO, BAG KJS, IB, DRK, Caritas, AFET, Careleaver e.V., erev, IGFV, DBJR u.a.m.)
    Siehe auch die Expertise des ism Mainz “Wenn Reformversprechen und Finanzierungsrealität auseinanderfallen” (Autor Heinz Müller). Die Expertise prüft die im Kabinettsentwurf vorgeschlagenen Veränderungen sowohl bezüglich ihrer rechtlichen als auch ihrer finanziellen Auswirkungen. 

    Für eine starke eigenständige Jugendpolitik in allen polit. Handlungsfeldern

    [1./2.10.] AGJ-Positionspapier „Jugend gehört in jede Politik! Für eine starke Eigenständige Jugendpolitik in allen politischen Handlungsfeldern“
    Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe setzt sich für eine konsequente Stärkung der Jugendpolitik als ressortübergreifendes Politikfeld ein. Ziel einer jugendgerechten Politik muss es sein, die Lebenslagen und Interessen junger Menschen in allen politischen Bereichen systematisch zu berücksichtigen und ihre Mitwirkung als festen Bestandteil politischer Entscheidungsprozesse zu verankern. [Zum Positionspapier]

    GEAS-Reform: Folgen für geflüchtete Schüler*innen

    [1.10.] Mediendienst Integration: Was die GEAS-Reform für geflüchtete Schüler*innen in der Praxis bedeutet.
    Mit der GEAS-Reform wurde das Recht geflüchteter Kinder auf schulische Bildung deutlich gestärkt. Seit Juni 2026 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, ihnen spätestens zwei Monate nach Stellung des Asylantrags Zugang zum regulären Bildungssystem zu gewähren.
    Obwohl sich die neue Regelung deutlich von den bisher in Deutschland geltenden unterscheidet, halten viele Bundesländer Änderungen für nicht notwendig. Das zeigt eine Abfrage des Mediendienstes Integration unter den Kultusministerien der Länder. [Mehr dazu]

    Mentale Gesundheit stärken – Übergänge gestalten (MHC-Erfahrungen)

    [29.9.] ueberaus.de - Fachstelle ÜBeränge in Ausbildung und Beruf (bibb): 
    Mentale Gesundheit stärken – Übergänge gestalten. Analyse und Empfehlungen auf Basis der Erfahrungen von “Mental Health Coaches” von Özlem Tokyay, BAG KJS:
    Mentale Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass junge Menschen lernen, sich entwickeln und ihren Bildungs- und Berufsweg gestalten können. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien, dass psychische Belastungen für viele junge Menschen zum Alltag gehören. Erschöpfung, Ängste, Einsamkeit und hoher Leistungsdruck prägen ihre Lebensrealität. Dabei geht es nicht allein um individuelle Bewältigung. Ob junge Menschen mit Belastungen umgehen können, hängt wesentlich davon ab, welche Beziehungen, Räume und Unterstützungsangebote ihnen zur Verfügung stehen. 
    […] 
    Handlungsempfehlungen – Prävention nachhaltig verankern. 
    Aus den Erfahrungen des Modellvorhabens ergeben sich zentrale Handlungsaufträge für Politik und Fachpraxis:
    - Prävention als Regelaufgabe etablieren: Mentale Gesundheit muss in Schule und Jugendsozialarbeit einen festen Platz erhalten – nicht als zeitlich begrenztes Zusatzangebot, sondern als Bestandteil präventiver Bildungs- und Unterstützungsstrukturen.
    - Langfristige Finanzierung sicherstellen: Wirksame Prävention braucht Kontinuität. Befristete Projektförderungen reichen nicht aus, um Fachkräfte zu binden, Kooperationen aufzubauen und tragfähige Strukturen zu entwickeln.
    - Prävention über Ressortgrenzen hinweg denken: Mentale Gesundheit ist eine Querschnittsaufgabe von Bildungs-, Jugend-, Gesundheits- und Sozialpolitik. Zuständigkeiten und Förderstrukturen müssen deshalb stärker zusammengedacht werden.
    - Übergänge als präventive Schlüsselstellen berücksichtigen: Der Wechsel von Schule in Ausbildung und Beruf sollte stärker in Strategien zur Förderung mentaler Gesundheit einbezogen werden. Gerade an diesen Übergängen müssen Unterstützungsangebote anschlussfähig bleiben.
    - Erfolgreiche Modellansätze systematisch sichern und übertragen: Modellvorhaben schaffen wertvolles Praxiswissen. Dieses sollte nach Abschluss nicht verloren gehen, sondern wissenschaftlich ausgewertet, fachlich weiterentwickelt und in geeignete Regelstrukturen überführt werden.
    - Jugendliche als Expert*innen ihrer Lebenswelt einbeziehen: Eine nachhaltige Präventionsstrategie muss die Perspektiven junger Menschen systematisch berücksichtigen – bei der Entwicklung ebenso wie bei der Bewertung von Angeboten. [zum gesamten Beitrag]

    Aktionsplan: Verschärfte Zugangshürden statt wirksame Sozialleistungsmissbrauchsbekämpfung

    [28.9.] BAG Wohnungslosenhilfe: Wen der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch trifft: 
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) kritisiert den Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch scharf, da die Maßnahmen vor allem die Existenzsicherung zugewanderter EU-Bürger beschränken. Im Zentrum der Kritik steht, dass der Sozialleistungsanspruch nach fünf Jahren Aufenthalt künftig an ein lückenloses Aufenthaltsrecht geknüpft und die Notfall-Überbrückungsleistung von einem Monat auf zwei Wochen halbiert werden soll. Laut den Verbänden fehlt den Verschärfungen eine solide Datengrundlage, da organisierter Missbrauch weniger als 0,3 % der Verdachtsfälle ausmacht und das Ministerium selbst keine validen Schadenssummen nennen kann. Zudem warnt die BAG W vor verdeckter Diskriminierung (insbesondere von Rom*nja) und den sozialen Folgen, die Betroffene in die Wohnungslosigkeit drängen, anstatt ausbeuterische Arbeitgeber und Vermieter effektiv zu belangen. [Zur Einordnung der BAG W]

    [17.9.] Verschärfte Zugangshürden statt wirksamer Missbrauchsbekämpfung: BAG W kritisiert Aktionsplan der Bundesregierung
    Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, der sich gegen Zugewanderte aus EU-Staaten richtet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) warnt: Die vorgesehenen Verschärfungen treffen nicht organisierten Missbrauch, sondern Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind – und verschärfen die ohnehin prekäre Lage wohnungsloser Unionsbürger*innen weiter. 
    […]
    „Wer den Zugang zur Existenzsicherung für eine ganze Personengruppe einschränkt, sollte belegen können, wen die Maßnahme trifft und was sie bewirken soll", sagt Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W. „Stattdessen wird eine Rechtsprechung ausgehebelt, die gerade die Schutzbedürftigsten erreicht: Menschen, die krank, erwerbsunfähig oder wohnungslos sind und ihren Lebensmittelpunkt seit Jahren in Deutschland haben."

    Die BAG W fordert:
    - die Beibehaltung der Fünfjahresregelung nach gewöhnlichem statt rechtmäßigem Aufenthalt in § 7 SGB II und § 23 SGB XII,
    - den Verzicht auf eine weitere Verkürzung der Überbrückungsleistungen sowie die konsequente und bedarfsgerechte Anwendung der bestehenden Härtefallregelung,
    - eine belastbare Datengrundlage vor jeder weiteren Anspruchsverengung,
    - die Beschränkung der Datenweitergabe zwischen Sozialbehörden und Ausländerbehörden auf das gesetzlich zwingend Erforderliche,
    - die konsequente Umsetzung bestehenden EU-Rechts anstelle neuer Ausschlüsse. [zur gesamten PM als PDF]

    Terre des femmes Forderungen zu sex., digitaler, häusl. Gewalt & chemischer Unterwerfung

    [23.9.] Forderungen von TERRE DES FEMMES zum Thema Chemische Unterwerfung (K.o.-Tropfen):
    - Beweise sichern, bevor sie verschwinden -Vertrauliche Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt und toxikologische Untersuchungen bundesweit schnell und kostenlos anbieten.
    - Vergewaltigung verjährt nicht: Frist auf mindestens 20 Jahre verlängern
    - Bewusstlosigkeit kann nie Zustimmung sein: „Nur Ja heißt Ja“ muss endlich im deutschen Sexualstrafrecht gelten.
    - Glasklar Bescheid wissen: Aufklärung und Prävention gegen K.o.-Tropfen
    - Tatvideos sind keine Trophäen: Fotos und Videos der sexualisierten Gewalt dürfen weder hergestellt noch verbreitet werden. TDF fordert zudem: Der Besitz solcher Videos muss ebenfalls strafbar sein. 
    - Wer wegschaut, macht sich schuldig: Wer in Chatgruppen mitliest und nichts dagegen unternimmt, wenn sexualisierte Gewalt geplant wird, muss zur Rechenschaft gezogen werden

    TDF-Aktion am 25. November zum Thema Chemische Unterwerfung: Am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wird TERRE DES FEMMES unter dem Hashtag #GlasklarGegenGewalt mit einer Aktion am Brandenburger Tor auf diese schwere Form von sexualisierter Gewalt aufmerksam machen, Forderungen an die Politik stellen und ein Zeichen für Solidarität mit Betroffenen setzen. Mehr Infos zur Aktion LAUTSTARK gegen Gewalt an Frauen hier.

    Siehe auch: TDF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustzministeriums zum Thema K.o.-Tropfen vom 18.12.2025
    TDF-Forderungen zu Sexualisierter Gewalt, zu Digitaler Gewalt, zu häuslicher Gewalt.

    Flüchtlingsschutz unter Druck

    [18.9.] Gemeinsame Presseerklärung anlässlich der Konferenz der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL in Halle (Saale) am 17. und 18. September 2026: Flüchtlingsschutz unter Druck: “Wir werden das Feld nicht den Rechtsextremen überlassen”.
    Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL sind sich einig: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und eine starke Zivilgesellschaft müssen gerade jetzt verteidigt werden. 
    Wie lässt sich das Recht auf internationalen Schutz verteidigen, wenn autoritäre und rechtsextreme Kräfte erstarken und  Menschenrechte in Frage gestellt werden? Wenn eine AfD bereits in ihrem Wahlprogramm Rechtsbrüche ankündigt? 
    “Asylpolitik dient als Testfeld für den autoritären Gesellschaftsumbau. Flüchtlingsschutz ist ein Gradmesser für den Rechtsstaat. Wo Menschen entrechtet werden, steht mehr auf dem Spiel als das Asylrecht. Deshalb braucht es gerade jetzt eine starke, vernetzte und streitbare Zivilgesellschaft”, so Saaeid Saaeid vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. “Geflüchtete in Sachsen-Anhalt und ihre Unterstützenden sind weiter auf die Solidarität und die kritische Aufmerksamkeit aus der ganzen Bundesrepublik angewiesen”, so Saaeid weiter. 
    „Die Verschärfung des europäischen Asylsystems, rechtswidrige Zurückweisungen an den Grenzen und das Kaputtsparen unabhängiger Beratung höhlen rechtsstaatliche Garantien aus. Eine solche Politik bereitet den Boden dafür, Entrechtung zu normalisieren. Dagegen müssen sich demokratische Kräfte in Politik und Zivilgesellschaft entschieden stellen“, erklärt Nora Brezger von PRO ASYL. 
    Donnerstag und Freitag trafen sich die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL in Halle an der Saale. Die Botschaft des Treffens  ist eindeutig: Wir werden das Feld nicht den Autoritären überlassen. Flüchtlingsschutz war nie ein Geschenk politischer Mehrheiten. Er beruht auf Menschenrechten, rechtsstaatlichen Garantien und den Erfahrungen aus Verfolgung, Krieg und Entrechtung. 

    Freie Wohnortwahl statt Zuweisung: Viele Menschen im Asylverfahren, Menschen mit Duldung sowie Menschen mit gesichertem Aufenthalt und Wohnsitzauflage können ihren Wohnort nicht frei wählen. Sie sind an bestimmte Orte gebunden und benötigen für einen Wechsel häufig eine behördliche Genehmigung.
    Angesichts der aktuellen politischen Situation wird diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit besonders sichtbar. Wer sich angesichts des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt dort nicht mehr sicher fühlt oder seine Zukunft an einem anderen Ort sieht, kann nicht ohne Weiteres umziehen.  Die aktuelle Situation zeigt deshalb besonders deutlich: Wer Menschen vor Unsicherheit schützen will, muss ihnen auch Handlungsmöglichkeiten geben. Dazu gehört die freie Wahl des Lebensmittelpunkts.

    Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL beginnen nicht bei null: Unsere Stärke liegt im langen Atem. Wir wissen, dass die kommenden Jahre schwierig werden. Aber wir wissen auch, was solidarische Netzwerke können. Wir werden weiter genau hinsehen, Öffentlichkeit herstellen, Menschen zusammenbringen und dort widersprechen, wo Geflüchtete entrechtet werden. Denn Menschenrechte gelten für alle Menschen.

    Solidarität braucht Strukturen. Widerstand braucht Netzwerke. Und beides braucht gesellschaftlichen Zusammenhalt.

    DV-Empfehlung: Umsetzung § 4a SGB VIII (Selbstvertretungen)

    [15.9.] Deutscher Verein: Empfehlung des DV zur Umsetzung von § 4a SGB VIII: Anregung und Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung insbesondere von jungen Menschen:
    Nach § 4a SGB VIII soll der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe Selbstvertretungen anregen, fördern und mit ihnen zusammenarbeiten. Gleichwohl zeigt eine Umfrage des AFET – Bundesverbands für Erziehungshilfe e. V. aus dem Jahr 2025, dass die Mehrheit der rückmeldenden Jugendämter die erforderlichen Strukturen noch nicht implementieren konnte. Der DV greift diesen Befund mit den vorliegenden Empfehlungen auf und formuliert Gelingensbedingungen sowie Herausforderungen für die Anregung, Förderung und Zusammenarbeit mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung von Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe.

    AGJ: Handlungsempfehlungen zum Kinder- u. Jugendschutz i.d. digitalen Welt

    [8.9.] Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ e.V.: Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Einordnungen und Erwartungen aus kinder- und jugend(hilfe)politischer Perspektive: 
    Die im September 2025 eingesetzte Unabhängige Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat Ende Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Kurz danach übergab auch der europäische Sonderausschuss für die Sicherheit von Kindern im Internet seinen Bericht an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
    Die AGJ bewertet die Empfehlungen der deutschen Expert*innenkommission in ihrem umfassenden, differenzierten Ansatz grundsätzlich positiv und stuft sie als sehr anschlussfähig an Fachdiskurse innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ein. Die AGJ wirbt dafür, nun nicht einzelne, vermeintlich einfache oder kostengünstige Lösungen herauszupicken, sondern die Empfehlungen der Expert*innenkommission als Gesamtpaket umzusetzen – und zwar unter Beteiligung von jungen Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Abstimmung mit der EU-Ebene. Die AGJ bietet sich als Gesprächspartnerin an, um gemeinsam mit dem BMBFSFJ und den weiteren adressierten Akteuren eine Strategie zur Umsetzung der Maßnahmen zu entwickeln. [Zum Zwischenruf]

    Kinderrechte als Handlungsauftrag – Queere Ki& Ju zw. Rechtsanspruch& Lebensrealität

    [7.9.] Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Statement: Kinderrechte als Handlungsauftrag – Queere Kinder und Jugendliche zwischen Rechtsanspruch und Lebensrealität:
    Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Dennoch erleben queere junge Menschen weiterhin Diskriminierung, Unsichtbarkeit und strukturelle Benachteiligung. Zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung und der tatsächlichen Lebensrealität bestehen vielfach Lücken.
    Unser Statement nimmt die Situation queerer Kinder und Jugendlicher aus einer kinderrechtlichen Perspektive in den Blick. Es zeigt auf, welche Bedeutung die Kinderrechte für queere junge Menschen haben, welche rechtlichen Grundlagen bereits bestehen und an welchen Stellen ihre konsequente Umsetzung noch aussteht. Dabei werden unter anderem Fragen von Diskriminierung, Schutz vor Gewalt, Beteiligung, Bildung und gesundheitlicher Versorgung betrachtet.
    Eine queere Perspektive auf Kinderrechte ist dabei kein Sonderthema: Sie macht sichtbar, wo Strukturen und Angebote bislang nicht alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen erreichen. Das Statement verbindet deshalb rechtliche Grundlagen mit der Lebenssituation queerer junger Menschen und formuliert konkrete Forderungen an Politik und Praxis – insbesondere für die Kinder- und Jugendhilfe, Schule und weitere pädagogische Handlungsfelder. [Statement als PDF]

    Sozialstaatsreform& Debatte um Unterhaltsvorschuss = eine jugendpolitische Debatte

    [7.9.] jugendsozialarbeit.news:  Der Unterhaltsvorschuss unter Spardruck: Wenn die geplante Sozialstaatsreform zur Jugendpolitik wird
    Vereinfachen, digitalisieren, Erwerbsanreize verbessern – die Erwartungen an die Sozialstaatsreform sind groß. Gleichzeitig steht die Bundesregierung unter erheblichem Spardruck. Wie beides zusammengeht, entscheidet sich nicht nur an den Reformvorhaben. Auch Veränderungen einzelner Leistungen können erhebliche Folgen haben. Beim Wohngeld wurden diese bereits deutlich. Nun rückt mit dem Unterhaltsvorschuss eine weitere Leistung in den Blick, die für Familien mit geringem Einkommen von besonderer Bedeutung ist.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zahlen. Verbände und Organisationen aus der Familienpolitik sowie der Kinder- und Jugendhilfe kritisieren die Pläne. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) warnt in einem Zwischenruf vor den Folgen für Jugendliche und ihre Familien. Sie sieht darin weit mehr als eine haushaltspolitische Frage. 
    […]
    AGJ: Jugendpolitik durch die Hintertür: Genau hier setzt der Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ an. Unter dem Titel „Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss: Jugend- und Bildungspolitik durch die Hintertür – mehr Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe“ stellt sie die Perspektive der betroffenen Jugendlichen in den Mittelpunkt.
    Die AGJ erinnert daran, dass 16 und 17 Jahre kein Alter sind, in dem Unterstützungsbedarfe einfach verschwinden. Im Gegenteil. In dieser Lebensphase würden wichtige Weichen für Schulabschluss, Ausbildung, Studium und den Übergang in ein selbstständiges Erwachsenenleben gestellt. Gleichzeitig entstünden Ausgaben für Mobilität, digitale Ausstattung, Kleidung, Klassenfahrten, Ausbildungssuche, Bewerbungen und gesellschaftliche Teilhabe.
    Finanzielle Unsicherheit könne Bildungs- und Teilhabechancen zusätzlich einschränken. Das gilt umso mehr, weil Menschen in Ein-Eltern-Haushalten überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet sind. Die AGJ stellt deshalb eine grundsätzliche jugendpolitische Frage: Warum sollen 16- und 17-Jährige die wirtschaftlichen Folgen tragen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt?
    Eine Verschlechterung der materiellen Situation von Familien könne zudem den Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe erhöhen, weil sich der Unterstützungsbedarf betroffener Familien erhöhe. Einsparungen an einer Stelle könnten deshalb an anderer Stelle neue oder zusätzliche Kosten erzeugen.

    […] Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich gegen die Pläne […]

    Sozialstaatsreform: Welche Ziele haben Vorrang?: Die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss steht nicht allein. Auch bei anderen Sozialleistungen sind Veränderungen vorgesehen. Beim Wohngeld etwa plant die Bundesregierung Einschnitte, die dazu führen könnten, dass Haushalte weniger Unterstützung erhalten oder in die Grundsicherung fallen. In einem Kommentar haben wir bereits auf die möglichen Folgen gerade für einkommensarme Familien und junge Menschen hingewiesen.
    Sozialleistungen besser aufeinander abzustimmen, Zuständigkeiten zu bündeln und Verwaltung einfacher und digitaler zu machen, kann Menschen den Zugang zu Unterstützung erleichtern. Doch Vereinfachung, Haushaltskonsolidierung, bessere Erwerbsanreize und Armutsbekämpfung sind unterschiedliche Ziele. Sie führen nicht automatisch zu denselben politischen Entscheidungen.
    Deshalb kommt es darauf an, welche Ziele bei der Ausgestaltung der Sozialstaatsreform Vorrang erhalten – und welche Folgen einzelne Veränderungen in ihrer Summe haben. Gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen beziehen häufig mehrere Leistungen. Wird an verschiedenen Stellen gleichzeitig gekürzt, können sich die Auswirkungen verstärken.
    Der Unterhaltsvorschuss macht diese Frage konkret. Hier geht es um 16- und 17-Jährige in einer Lebensphase, in der Bildungswege entschieden, Ausbildungsplätze gesucht und erste Schritte in ein selbstständiges Leben gegangen werden. Die AGJ mahnt deshalb an, die geplante Änderung nicht allein danach zu beurteilen, wie viel Geld Bund, Länder und Kommunen einsparen können. Ebenso in den Blick gehören die Auswirkungen auf die materielle Absicherung, Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen sowie mögliche zusätzliche Unterstützungsbedarfe.
    Die Debatte um den Unterhaltsvorschuss ist damit auch eine jugendpolitische Debatte. [Zum gesamten Text von Silke Starke-Uekermann, Projektleitung für den Monitor „Jugendarmut in Deutschland”]

    Kindeswohlbedenken bei Jugendlichen als Verfassungsschutz-V-Leuten

    [7.9.] jugendsozialarbeit.news: Die Bundesregierung plant eine enorme Erweiterung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Nachrichtendienst. Sie sollen untere anderem über polizeiliche Maßnahmen hinaus operativ tätig sein und Gegenschläge zur Abwehr von Gefahren starten. Das geht weit über den bisher in der Verfassung festgelegten Rahmen hinaus. Zudem will die Regierung auch Jugendliche als V-Leute einsetzen.
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) warnt davor, Minderjährige ab 16 Jahren als Vertrauenspersonen (V-Leute) einzusetzen. In ihrer Stellungnahme erläutert die BAJ: Die mit einem solchen Einsatz verbundenen Risiken für die körperliche Unversehrtheit, die psychische Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen stehen dem Kindeswohl entgegen. Im Gesetzentwurf vorgesehene Fürsorgepflicht sowie zusätzliche Zustimmungserfordernisse bieten nach Auffassung der BAJ zudem keinen ausreichenden Schutz. „Belastungen und Gefahren verdeckter Einsätze lassen sich nur eingeschränkt erkennen, kontrollieren und überprüfen“, heißt es. In der Begründung zum Gesetz argumentiert die Bundesregierung, gerade in rechtsextremistischen Szenen seien Jugendliche aktiv. Dies soll zum Beobachten genutzt werden. Das Gegenargument aus kinderrechtlicher Sicht: Minderjährige, die in extremistische oder terroristische Strukturen geraten sind oder von ihnen angesprochen werden, brauchen Schutz, Distanzierungs- und Ausstiegshilfen sowie eine verlässliche psychosoziale und pädagogische Begleitung.
    Für die Jugendsozialarbeit kann die geplante Änderung bedeuten, dass der Verfassungsschutz auch im Kontext der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, der Jugendberufshilfe oder im Jugendwohnen aktiv wird, weil er dort aufgrund stereotyper Zuschreibungen Jugendliche als V-Leute identifiziert. Auf eine auf Vertrauen basierende Arbeit mit jungen Menschen kann das giftig wirken. Verknüpft mit der Weigerung der Bundesregierung, Jugendsozialarbeiter*innen ein Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen, kann das Misstrauen untereinander gestärkt werden. [Zum gesamten Text von Michael Scholl, Grundlagenreferent bei der BAG KJS]

    Verlässlich begleiten in bewegten Zeiten: Perspektiven für die JMD

    [6.9.] jugendsozialarbeit.news: Verlässlich begleiten in bewegten Zeiten: Perspektiven für die Jugendmigrationsdienste.
    Die Jugendmigrationsdienste begleiten Jugendliche und junge Erwachsene in einer Lebensphase, die von Übergängen und neuen Herausforderungen geprägt ist. Zugleich verändern sich die äußeren Rahmenbedingungen, unter denen diese Begleitung stattfindet. Migration bleibt eine Realität, während gesellschaftliche Polarisierungen und wirtschaftliche Unsicherheiten zunehmen.
    Auch die Lebenswelten junger Menschen wandeln sich. Digitale Entwicklungen und veränderte Kommunikations- und Zugangswege stellen neue fachliche Anforderungen. Hinzu kommen finanzielle Unsicherheiten, die vielerorts bewährte Unterstützungsangebote infrage stellen.
    Gerade in diesen Zeiten vielfältiger Herausforderungen zeigt sich, was die Jugendmigrationsdienste besonders auszeichnet. Die JMD sind weit mehr als Beratungsstellen. Seit mehr als 20 Jahren bieten sie jungen Menschen Orientierung, schaffen Zugänge zu Bildung und fördern gesellschaftliche Teilhabe. Damit stehen sie für etwas, das angesichts zunehmender Unsicherheiten an Bedeutung gewinnt: Verlässlichkeit.

    Verlässlichkeit schafft Perspektive […]

    Demokratie beginnt im Alltag […]

    Zukunft aktiv gestalten
    Verlässlich begleiten bedeutet auch, die eigene Arbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Jugendmigrationsdienste stehen vor der Aufgabe, ihre Angebote an veränderte Lebenswelten und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen und für junge Menschen erreichbar zu bleiben, auch wenn sich ihre Wege, Bedürfnisse und Kommunikationsformen verändern.
    Digitale Beratungsformate oder KI-gestützte Übersetzungshilfen können den Zugang zu Unterstützung erleichtern und Beratungsprozesse sinnvoll ergänzen. So entstehen neue Möglichkeiten, Ratsuchende niedrigschwellig und bedarfsgerecht zu erreichen und zugleich die persönliche Begleitung als wichtige Grundlage der Beratung zu erhalten.
    Zur Zukunftsfähigkeit der JMD gehört jedoch mehr als die Digitalisierung von Angeboten. Es geht auch um die Frage, welche Strukturen junge Menschen zukünftig brauchen, wie Kooperation weiterentwickelt werden können und wie die JMD Jugendliche und junge Erwachsene auch dort erreichen, wo klassische Beratungszugänge nicht ausreichen.
    Damit die JMD auch in Zukunft verlässlich begleiten und Perspektiven eröffnen können, brauchen sie selbst verlässliche Rahmenbedingungen.
    Verlässliche Begleitung setzt verlässliche Strukturen voraus. Wenn Angebote nicht langfristig finanziert und personelle Ressourcen unsicher sind, wird genau das erschwert, was die Arbeit der JMD ausmacht: Kontinuität, Beziehungsarbeit und langfristige Perspektivplanung.
    Gerade in bewegten Zeiten brauchen junge Menschen Orte, die ihnen Sicherheit und Orientierung geben, Vertrauen schaffen und Perspektiven eröffnen. Die Jugendmigrationsdienste leisten genau das. Sie begleiten junge Menschen verlässlich, stärken ihre Teilhabe und unterstützen sie dabei, ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. [zum gesamten Text von Franziska Baumgarten, Mitglied im JMD Kompetenzteam]

    Mentale Gesundheit in der Ausbildung stärken

    [5.9.] jugendsozialarbeit.news: Mentale Gesundheit in der Ausbildung stärken – Ansprechpersonen machen den Unterschied:
    Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist für junge Menschen eine wichtige Entwicklungsphase. Neue Anforderungen, mehr Eigenverantwortung und die Frage nach der beruflichen Zukunft treffen dabei auf sehr unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen. Aktuelle Studien zeigen, dass diese Phase für viele junge Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden ist.
    Der DGB-Ausbildungsreport 2026 weist aus, dass sich 50,6 Prozent der Auszubildenden psychisch belastet fühlen. Zu den häufigsten Belastungen im Ausbildungsalltag zählen Leistungs- und Zeitdruck (20,9 Prozent), Personalmangel (19,6 Prozent) und Verantwortungsdruck (19,2 Prozent). Gleichzeitig wirken Belastungen aus dem privaten Umfeld hinein: 49,9 Prozent nennen ihre finanzielle Situation und 35 Prozent ihre Wohnsituation als belastend.
    Die Studie der Bertelsmann Stiftung und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verdeutlicht, welche Bedeutung mentale Gesundheit für den Ausbildungserfolg hat. Rund jede fünfte Auszubildende fühlt sich durch die Ausbildung häufig oder fast immer emotional belastet. Bei etwa 15 Prozent ist das allgemeine Wohlbefinden so stark eingeschränkt, dass die Studie von einem besorgniserregend niedrigen Wohlbefinden spricht. Für diese Gruppe steigt auch das Risiko eines Ausbildungsabbruchs deutlich. 74 Prozent denken ernsthaft darüber nach, ihre Ausbildung abzubrechen. Bei Auszubildenden mit stabilem Wohlbefinden sind es lediglich 12 Prozent.

    Ausbildungsqualität kann Belastungen reduzieren: […]

    Prävention muss dort ansetzen, wo junge Menschen sind: […]

    Jugendsozialarbeit stärkt Übergänge: 
    Für die Jugendsozialarbeit ist das eine zentrale fachliche Aufgabe. Junge Menschen starten nicht mit den gleichen Voraussetzungen in Ausbildung. Bildungsbiografien, finanzielle und familiäre Belastungen, Wohnsituation oder bereits bestehende Sorgen können den Übergang zusätzlich erschweren.
    Jugendsozialarbeit kann hier eine wichtige Brückenfunktion übernehmen: zwischen den jungen Menschen, (Berufs)Schulen, Ausbildungsbetrieben, Jugendberufsagenturen, Beratungsstellen und weiteren Unterstützungssystemen. Sie kann frühzeitig Belastungen erkennen, Orientierung geben, Beziehungen aufbauen und bei Bedarf weitere Hilfen vermitteln. Ein erprobter Ansatz der Jugendsozialarbeit ist die Assistierte Ausbildung, die im SGB III verankert ist. Sie unterstützt junge Menschen und Ausbildungsbetriebe individuell und bedarfsgerecht. Gerade an den Übergängen kann sie dazu beitragen Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und jungen Menschen eine stabile berufliche Perspektive zu eröffnen.
    Mentale Gesundheit sollte deshalb nicht als zusätzliches Thema neben beruflicher Integration verstanden werden. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass junge Menschen Übergänge erfolgreich bewältigen und Ausbildung abschließen können. Prävention darf dabei nicht erst einsetzen, wenn ein Abbruch droht.
    Die Erfahrungen der Mental Health Coaches zeigen, dass niedrigschwellige Angebote angenommen werden und junge Menschen erreichen. Diese Erfahrungen sollten über einzelne Programme hinaus genutzt werden. Es braucht dauerhaft verlässliche Strukturen, qualifizierte Ansprechpersonen und eine enge Zusammenarbeit von Schule, Berufsschule, Betrieb und Jugendsozialarbeit.
    Denn junge Menschen brauchen im Übergang von Schule in Ausbildung nicht nur einen Ausbildungsplatz. Sie brauchen auch jemanden, der erreichbar ist, wenn es schwierig wird. Genau darin liegt ein entscheidender Beitrag zur Stärkung mentaler Gesundheit und zum Gelingen von Ausbildung. [zum gesamten Text von Özlem Tokyay, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Jugendsozialarbeit]

    Lambda Kündigung gefährdet Aufwachsen queerer junger Menschen & pluralist. Demokratie

    [9/26] Center for Diversity, Media, and Law (DiML), Universität Giessen: Wissenschaftliche Stellungnahme: Kündigen, „was die Zukunft trägt“? 
    Die Kündigung der Rahmenvereinbarung des BMBFSFJ mit dem queeren Jugendnetzwerk Lambda e.V. gefährdet das Aufwachsen queerer junger Menschen und die pluralistische Demokratie.

    Der Kinder- und Jugendplan des BMBFSFJ trägt den Titel ‚stärken, was die Zukunft trägt‘ – zum Ende des Jahres 2026 kündigt das Bundesministerium die darin verankerte Rahmenvereinbarung mit dem queeren Jugendnetzwerk Lambda e.V. Als Wissenschaftler*innen, die zur gesellschaftlichen Situation queerer junger Menschen und zu Queerer Jugendarbeit forschen, positionieren wir uns in dieser wissenschaftlichen Stellungnahme und dem zugrundeliegenden, angefügten Policy Briefing.

    Queere junge Menschen wachsen in ambivalenten Lebenswelten auf, die zunehmende Sichtbarkeit, rechtliche Anerkennung sowie politisches Engagement ermöglichen und zugleich von struktureller Diskriminierung, Gewalt und sozialer Prekarisierung geprägt sind. Sie setzen junge Menschen in eine Situation steter Abwägung von Sichtbarkeit, Sicherheit und Selbstbestimmung, wobei mehrfach marginalisierte Lebensrealitäten besonders betroffen sind.

    Angebote der Queeren Jugendarbeit – wie sie vom Jugendnetzwerk Lambda seit 1990 umgesetzt, entwickelt und professionalisiert wird – bieten Schutz und Ressourcen für queere junge Menschen. Sie basieren auf dem Peer-to-Peer-Prinzip, ermöglicht selbstbestimmte Identitätsentwicklung und schafft Räume für die Gestaltung von Communities, Beziehungen und Selbstausdruck. Ihre niedrigschwellige Arbeit stärkt insbesondere psychosozial belastete Jugendliche und trägt zur Demokratie- und Partizipationsfähigkeit queerer junger Menschen bei.

    Professionelle Queere Jugendarbeit ist unverzichtbar – für queere junge Menschen, für die fachliche Ausgestaltung von Jugendangeboten wie für eine pluralistische, demokratische Gesellschaft. Wir fordern die nachhaltige und langfristige Finanzierung des queeren Jugendnetzwerks Lambda und die institutionelle und rechtliche Unterstützung queerer Selbstorganisation. Das demokratische Miteinander gelingt, wenn wir ‚stärken, was die Zukunft trägt‘. [Zur Stellungnahme (zum Unterzeichnen) & dem ausführlichen Policy Briefing]

    AGJ-Diskussionspapier zum Bildungsverständnis der KJH

    [22.7.] Mit einer neuen Veröffentlichung möchte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Diskussion über das Bildungsverständnis in der Kindertagesbetreuung anregen.
    Das Diskussionspapier konturiert zunächst das Bildungsverständnis der Kindertagesbetreuung anhand von vier Aufträgen analytisch – Wohlbefinden gewährleisten und Beziehungen gestalten, Selbstwirksamkeit stärken, Benachteiligungen abbauen sowie Partizipation und Teilhabe aller fördern. Im zweiten Teil werden strukturelle Handlungsbedarfe für eine bessere Zusammenarbeit von Schule und Kindertagesbetreuung benannt, darunter Rollenklärung zwischen den Professionen, gemeinsame Bildungsplanung, die strukturelle Integration des Ganztags sowie die Gestaltung von Übergängen und Elternpartizipation. Abschließend formuliert die AGJ Erwartungen an Fachpraxis, Träger und Politik, um die Kooperation beider Systeme strukturell abzusichern und ein erweitertes Bildungsverständnis zu verankern. [Zur AGJ Meldung vom 22.7.26]

    KI in der Migrationsverwaltung - Grund-, datenschutzrechtl. & sozialpolit. Risiken

    [2.7.] Vgl.: AWO-Stellungnahme zum Referentenentwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes: Der AWO Bundesverband begrüßt das Anliegen des Bundesministeriums des Innern, die Migrationsverwaltung zukunftsfähig aufzustellen und Verwaltungsverfahren zu verbessern. Beim geplanten Einsatz künstlicher Intelligenz in Asyl- und Migrationsverfahren sieht der Verband jedoch erhebliche grund- und datenschutzrechtliche sowie sozialpolitische Risiken und empfiehlt dringend, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.

    Pro Asyl-Stellungnahme: Der vorliegende Referentenentwurf verfehlt die Anforderungen an gerechte und faire Verwaltungsverfahren im Sinne grundrechtskonformer Verfahrensgestaltung (Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz (GG)) und effektiven Rechtsschutzes (Artikel 19 Absatz 4 GG, Artikel 47 EUGrundrechtecharta (GrCH)) — er schafft stattdessen die normative Grundlage für intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse, die weder für Betroffene nachvollziehbar noch vor Gericht substantiiert angreifbar sind.

    Internationale & nationale Gedenktage

    5.9. Internationaler Tag der indigenen Frauen und Mädchen der Welt

    10.9. Welttag der Suizidprävention

    11.9. Coming-out Tag

    11.9. Weltmädchen*tag

    20.9. Weltkindertag 

    21.9. Weltfriedens- / Antikriegstag

    23.9. Internationalen Tag der Gebärdensprache 

    29.9. bundesweiter Tag der Endometriose

    28.9. Save abortion day

    Ende Sept.: Internat. Woche der Müttergesundheit

    5.10. Internationaler Tag gegen Prostitution 

    7.10. Welttag für menschenwürdige Arbeit

    10.10. Tag der psychischen Gesundheit

    11.10. Internationaler Mädchen*tag

    11.10. Coming-out-Tag

    17.10. Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

    26.10. Welttag der Intersexualität

    16.11. Internationaler Tag für Toleranz

    18.11. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch 

    20.11. Transgender Day of Remembrance

    20.11. Tag der Kinderrechte der Vereinten Nationen

    25.11. Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

    3.12. Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung 

    5.12. Internationaler Tag des Ehrenamtes 

    10.12. Internationaler Tag der Menschenrechte 

    [Vgl. Übersichten: Bundestag, UN, DIMR, UNESCO, KleinerKalender, BAMF - Interkultureller Kalender]

    3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

    EU-Fördermittel für Projekte im Bereich „Europ. Geschichtsbewusstsein“

    Im Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ veröffentlicht. 
    Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die sich mit der Stärkung der Demokratie und der Auseinandersetzung mit totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts beschäftigen.
    Durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. 

    Im aktuellen Aufruf können Projekte in den folgenden vier Themenschwerpunkten eingereicht werden:
    1. Erinnerung an demokratische Übergänge, der (Wieder-)Aufbau demokratischer Institutionen, und Stärkung der Gesellschaft basierend auf der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, und den Grundrechten
    2. Stärkung der Erinnerung an den Holocaust gegenüber jüdischen Menschen
    3. Stärkung der Erinnerung an den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, um die Demokratie in der EU zu stärken 
    3.1. Stärkung der Erinnerung an Roma-Opfer, 3.2. Stärkung der Erinnerung an LGBTIQ+-Opfer und andere Opfer
    4. Stärkung der Erinnerung an die Nachwirkungen des Kolonialismus, Sklaverei, und Migration und ihre Wirkung auf gegenwärtige multikulturelle europäische Gesellschaften.

    Die Antragstellung geschieht im Konsortium unter der Federführung einer koordinierenden Einrichtung, diese koordinierende Einrichtung muss eine nichtgewinnorientierte öffentliche oder privatrechtliche Einrichtung oder eine internationale Organisation sein. Eine als Koordinator agierende Einrichtung kann nur einen einzigen Antrag einreichen, die Einreichung mehrerer Anträge durch dieselbe koordinierende Einrichtung führt zur automatischen Ablehnung aller Anträge. Bei den Partnereinrichtungen im Konsortium darf es sich um nicht-gewinnorientierte oder gewinnorientierte öffentliche oder private Organisationen, die in einem der beteiligten Staaten gegründet sind, oder um eine internationale Organisation handeln. 
    Projektkonsortien müssen mindestens zwei Einrichtungen umfassen und können entweder national oder transnational sein. Insgesamt stehen für diesen Aufruf rund 28 Mio. € zur Verfügung. 
    Die Fördersumme berechnet sich auf der Basis von Pauschalen. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000€ und höchstens 500.000€ betragen. Die Projektlaufzeit beträgt 12-24 Monate.
    Anträge können ab dem 21.10.2026  bis zum 24. Februar 2027, 17.00 Uhr MEZ eingereicht werden. 
    Weitere Informationen im hier Ausschreibungsdokument.

    Am 5. November 2026 führt die Exekutivagentur für Bildung und Kultur der Europäischen Kommission (EACEA) eine Online-Veranstaltung zum Call durch. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für diese Veranstaltung hier.

    1.-30.11. „Gemeinsam in der Bibliothek“: Aktionsmonat gegen Einsamkeit

    „Gemeinsam in der Bibliothek“: Aktionsmonat gegen Einsamkeit startet - Bundesfamilienministerium und Deutscher Bibliotheksverband laden zu Austausch und Begegnung ein:
    Vom 1. bis zum 30. November 2026 veranstalten das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) den Aktionsmonat gegen Einsamkeit. Unter dem Motto „Gemeinsam in der Bibliothek“ rücken in diesem Jahr Orte wieder stärker in den Fokus, die seit vielen Generationen Raum für Austausch und Begegnungen bieten: die Bibliotheken in Deutschland. Im Laufe des Aktionsmonats finden dort bundesweit rund 1.200 Aktionen und Veranstaltungen für Jung und Alt statt. Darunter zum Beispiel Bücherclubs, Gesprächskreise, Lesungen und vieles mehr. Insgesamt beteiligten sich bundesweit fast 300 Bibliotheken am Aktionsmonat. [gesamte BMBFSFJ-PM]

    Vielfältiges Programm: Von Rheinau bis Rostock: www.gemeinsaminderbibliothek.de 

    Hintergrund: Der Aktionsmonat gegen Einsamkeit "Gemeinsam in der Bibliothek" ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv). Im Rahmen der „Allianz gegen Einsamkeit“ wollen sie die Arbeit der Bibliotheken sichtbarer machen, das Thema Einsamkeit in der Gesellschaft enttabuisieren und Akteurinnen und Akteure vor Ort stärken. 

    Die "Allianz gegen Einsamkeit" besteht aus einem breiten Bündnis aus Bund, Ländern, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Sie will Einsamkeit sichtbar machen und gemeinsam nach Lösungen suchen, um ihr wirksam zu begegnen. Damit setzt die Bundesregierung die Initiativen aus der bisherigen „Strategie gegen Einsamkeit“ fort, wie im Koalitionsvertrag verankert, und unterstützt bestehende Netzwerke.

    22.-26.11. Osnabrück, Hannover, Berlin, Halle, Bremen: Film anlässl. d. Internat. Tags gegen Gewalt an Frauen

    Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen präsentieren der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Internationale Filmfest Emden-Norderney die exklusive Kinotour von „Muganga“, Gewinner des DGB-Filmpreises 2026.
    In dem Film erzählt die französische Regisseurin Marie-Hélène Roux die bewegende Geschichte von Dr. Denis Mukwege, einem kongolesischer Arzt, der unter Lebensgefahr tausende von Frauen behandelt hat, die Opfer sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo geworden sind.
    Der Film läuft in der französischen Originalfassung mit deutschen Untertiteln. Die Regisseurin des Films steht nach den jeweiligen Vorführungen für Fragen des Publikums über ihren Film zur Verfügung! Meldet euch an und seid dabei!

    Termine: 22.11.2026 · 17:00 Uhr | CINEMA-ARTHOUSE (Osnabrück), 23.11.2026 · 17:30 Uhr | Kino am Raschplatz (Hannover), 24.11.2026 · 17:00 Uhr | hackesche höfe kino (Berlin), 25.11.2026 · 18:00 Uhr | Zazie-Kino (Halle (Saale)), 26.11.2026 · 18:00 Uhr | CITY 46 (Bremen) [Anmeldung]

    16.-20.11. Frankfurt: Ausstellung: Häusliche Gewalt sichtbar machen

    Gewaltige Liebe – Häusliche Gewalt sichtbar machen
    Hinter verschlossenen Türen kann vieles geschehen, das von außen nicht sichtbar ist. Das Modellhaus „Gewaltige Liebe“ macht auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam, das unabhängig von Herkunft, Alter oder sozialem Hintergrund im wahrsten Sinne des Wortes zuschlagen kann. Die Ausstellung lädt dazu ein hinter die Fassade zu blicken.
    Dazu informiert der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West über Gewalt in Beziehungen, über Hilfs- und Beratungsangebote und darüber, wie Betroffene und Menschen aus ihrem Umfeld Unterstützung finden können.
    Ausstellung vom 16.11.2026 – 20.11.2026, Zentralbibliothek / mit Caritasverband Frankfurt, Frauenreferat der Stadt Frankfurt

    Kurzumfrage zum Schulungsbedarf im Bereich FGM/C [Frist 18.11.]

    PLAN International & TERRE DES FEMMES: Kurzumfrage zum Schulungsbedarf im Bereich FGM/C:
    Im Rahmen des Projekts „Stark gegen FGM/C – Bundesweite Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur Schulungslandschaft" von Plan International Deutschland und TERRE DES FEMMES untersuchen wir die Schulungslandschaft zum Thema weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) in Deutschland. Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über bestehende Schulungsangebote zu gewinnen und konkrete Bedarfe sichtbar zu machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung. 
    Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie dabei, den zukünftigen Schulungsbedarf im Bereich FGM/C zu erfassen und Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Uns interessiert: Welche Schulungsbedarfe sehen Sie? Welche Kenntnisse sollten Fachkräfte mitbringen und welche Haltung ist aus Ihrer Sicht besonders wichtig?
    Wir bitten Sie herzlich, den Fragebogen bis zum 18. November 2026 auszufüllen.: Link zum Fragebogen 
    Die Bearbeitung dauert etwa 10 Minuten. Ihre Angaben werden anonymisiert ausgewertet und ausschließlich in aggregierter Form im später veröffentlichten Lagebericht dargestellt. 
    Bitte leiten Sie den Link zum Kurzfragebogen auch an weitere Mitarbeitende Ihrer Organisation sowie an Fachkräfte weiter, die in diesem Themenfeld vertreten sein sollten. Wir möchten die Perspektiven möglichst vieler Fachkräfte erfassen; nicht nur die Positionen von Organisationen. Daher freuen wir uns über eine möglichst vielfältige und breite Teilnahme. 
    Die zentralen Ergebnisse stellen wir im Rahmen eines hybriden Fachtags am Vormittag des 10. Dezember 2026, zwischen 09:00-12:30 vor. In einem anschließenden Fachgespräch möchten wir die Ergebnisse gemeinsam diskutieren, unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen und Impulse für die Weiterentwicklung der Qualifizierungs- und Präventionsstrukturen im Bereich FGM/C setzen. 
    Weitere Informationen zur Agenda und Anmeldung folgen in Kürze. 

    ​TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V., Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin (www.frauenrechte.de​)

    Stipendienprogramm female upgreat für Mädchen* [Frist 23.11.]

    Die Bechtle-Stiftung begleitet Mädchen und Frauen langfristig und über verschiedene Lebensphasen hinweg – mit individuellen Förderangeboten, einem starken Netzwerk und gezielter Unterstützung für den Einstieg und Aufstieg im IT-Umfeld. Vor wenigen Tagen hat sie ihr Stipendienprogramm female upgreat erneut und eine Bewerbungsphase für Schülerinnen gestartet, die im IT-Umfeld durchstarten möchten. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 23.11.2026 und richtet sich an Schülerinnen ab Klasse 9 an einer Schule mit mittlerem Bildungsabschluss sowie an Schülerinnen ab Klasse 11 an einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule. [weiterlesen]

    25.11. Mitmachaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen / Orange days

    Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November lädt das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zur bundesweiten Mitmachaktion #SchweigenBrechen ein. Ziel der Aktion ist es, Aufmerksamkeit für Gewalt gegen Frauen zu schaffen und auf Unterstützungsangebote für Betroffene hinzuweisen. [Mitmachaktion: Hilfetelefon]

    Weltweit setzen die Orange Days vom 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, ein Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
    Die internationale Kampagne „Orange the World“ ruft dazu auf, hinzusehen, Betroffene zu unterstützen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Orange steht dabei für die Vision einer gewaltfreien Zukunft. (vgl. UN-Wnwomen)

    Umfrage: Umsetzung der GEAS-Reform konkret vor Ort [Frist 27.11.]

    Die GEAS-Reform hat zahlreiche kleinere und größere Veränderungen im Asyl- und Aufnahmesystem in Deutschland mit sich gebracht. Um zu erfassen, wie die Umsetzung der GEAS-Reform konkret vor Ort erfolgt und welche Probleme entstehen oder verstärkt werden, möchten die Bundesverbände der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Sie herzlich einladen, an unserer Umfrage teilzunehmen.
    Durch Ihre Erfahrungen und Einschätzungen können die Auswirkungen der GEAS-Reform sichtbar gemacht werden. Je mehr Rückmeldungen die Umfrage erhält, desto detaillierter und glaubwürdiger sind die Ergebnisse der Befragung. 
    Zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/BAGFW-GEAS-Abfrage. Wir bitten um Beantwortung bis: 27.11.2026

    Ziel der Umfrage: Mit den Ergebnissen der Umfrage wollen die Verbände der BAGFW in der politischen Arbeit auf mögliche Missstände im Zuge der Umsetzung der Reform ​hinweisen und auf Verbesserungen für ​die Asylsuchenden wie auch die Verfahrensabläufe hinwirken.

    An wen richtet sich die Umfrage?: Die Umfrage richtet sich an alle Fachkräfte, die in der sozialen Arbeit mit Personen im oder nach dem Asylverfahren tätig sind. Dazu zählen z.B. Asylverfahrensberater*innen, Mitarbeitenden in Sozialdienst von Flüchtlingsunterkünften, Migrationssozialberater*innen und so weiter. Auch wenn Sie in einem Dachverband, einem Flüchtlingsrat oder als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin tätig sind, freuen wir uns über Ihre Erfahrungen. 

    Wie lange dauert die Umfrage?: Die Beantwortung des Fragebogens wird etwa 20-60 Minuten dauern. Die Länge der Umfrage ist abhängig davon, wie viele Erfahrungen Sie bereits mit den Aspekten der GEAS-Reform gemacht haben. Sie können die Beantwortung der Umfrage unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. 

    Datenschutz: Die Umfrage kann komplett anonym ausgefüllt werden. Es besteht die Option, zum Ende der Umfrage freiwillig Ihre Kontaktdaten für Rückfragen anzugeben. 
    Die Angaben, die Sie im Fragebogen machen, werden vertraulich behandelt und nur in aggregierter Form (d.h. zusammengefasst und ausgewertet mit den anderen Angaben in der Umfrage) veröffentlicht oder weitergegeben.  

    Bei Rückfragen werden Sie sich gerne an Falko Behrens, Asyl und Migrationsrecht - Zentrum Soziales, Armutsbekämpfung, Migration, Integration (Z SoMi), Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin, www.diakonie.de, Tel. +49 30 65211 1889, Mobil +49 172 71 82 459, falko.behrens@diakonie.de.

    Nationales Science on Stage Festival 2027: mit MINT-Projekt bewerben

    Science on Stage Deutschland e.V. lädt (angehende) Lehrkräfte der Chemie, Physik, Biologie, Mathematik, Technik, Informatik und Geografie sowie Grundschullehrkräfte ein, sich mit einer innovativen Unterrichtsidee für die Teilnahme am Nationalen Science on Stage Festival vom 24.-26.9.2027 in Mainz zu bewerben. Auf der größten deutschen Ideenbörse für MINT-Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe kommen rund 100 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland zusammen.
    Das Festival bietet die Möglichkeit, sich von spannenden und innovativen Unterrichtsprojekten inspirieren zu lassen und sich mit Lehrkräften aus ganz Deutschland über Materialien und Konzepte auszutauschen. Abgerundet wird das Festival durch interessante Kurzpräsentationen und praxisorientierte Workshops. Für die teilnehmenden Lehrkräfte werden die Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen.
    Bei dem Festival in Mainz werden die Projekte ausgewählt, die Deutschland beim Europäischen Science on Stage Festival 2028 vertreten.
    (Angehende) Lehrkräfte können sich bis zum 15. März 2027 mit innovativen MINT-Projekten bewerben. [Mehr Infos]

    bpb: Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung [Frist: 3.12.]

    werkstatt.bpb.de (ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, umgesetzt von der Gesellschaft für eine gute Zukunft DG mbH):
    Neue Runde des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung. Einsendeschluss näher: Noch bis zum 3. Dezember 2026 können Klassen aller Schulformen ab der 4. Klasse bis hin zu Berufsschulklassen ihre Beiträge einreichen. Die Aufgaben zu Themen wie Digitalisierung, Geschichte und Medien lassen sich in unterschiedlichen Fächern bearbeiten. Zu gewinnen gibt es bis zu 350 Preise. [Zur Anmeldung]

    MA-Arbeit/ Umfrage: Wahrnehmung von Inhalten über Männlichkeit auf sozialen Medien (16-30J.)

    Masterarbeit zur Wahrnehmung von Inhalten über Männlichkeit – Umfrage: 
    Sarah Neumann führt im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine wissenschaftliche Umfrage zum Thema „Wahrnehmung von Inhalten über Männlichkeit auf sozialen Medien“ durch. Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage, wie junge Männer im Alter von 16 bis 30 Jahren Männlichkeitsvorstellungen auf sozialen Medien wahrnehmen und welche Rolle gesellschaftliche Erwartungen, soziale Vergleiche und digitale Inhalte für ihr Selbstbild und Wohlbefinden spielen.
    Die Teilnahme ist freiwillig, anonym und dauert etwa 10 Minuten. Die Teilnahmebedingungen sind: männlich, im Alter von 16 bis 30 Jahren und Nutzung von sozialen Medien. [zur Umfrage]

    Gruppenarbeit stärken!

    Gruppenarbeit.info ist die zentrale Website des Projekts „Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – Gruppenarbeit stärken!“ der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg und der Diakonie Württemberg.
    Sie richtet sich an Fachkräfte und Träger der Sozialen Arbeit (vorranging in den Feldern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit), die Lust haben ihre Gruppenarbeit zu professionalisieren und weiterzuentwickeln, um jungen Menschen Räume für Begegnung, Selbstwirksamkeit und Bildung zu eröffnen und sie gelingend in ihrem Aufwachsen zu begleiten. 
    Auf der Website stellen wir Informations- und Arbeitsmaterialien, praxisnahe Hinweise, sowie Fachberatung zur Verfügung. Ziel ist es, die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse und Materialien nachhaltig nutzbar zu machen. Wir möchten: Wissen teilen – Qualität stärken – Träger und Fachkräfte unterstützen – Vernetzung fördern!
    Alle Infos zum Projekt finden Sie unter: Gruppenarbeit.info

    ab 1.10. im Kino: 2 junge Geflüchtete suchen ihren Platz (Doku)

    Dokumentarfilm “Wohin mit mir?”: Zwei jugendliche Geflüchtete suchen in Deutschland ihren Platz in einer Gesellschaft, die sie nicht mitdenkt – zwischen Asylverfahren, Identitätssuche und dem Wunsch nach Normalität.
    Majd und Shahfaisal leben in einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Deutschland. Dort beginnen sie, sich selbst zu entdecken – als Teenager mit Träumen und Ängsten. Doch ihre Lebensrealität ist geprägt von drohender Abschiebung, familiärem Druck und gesellschaftlicher Ablehnung. Der Film begleitet die beiden durch ihren Alltag, der zwischen Hoffnung und existenzieller Unsicherheit oszilliert. Wohin mit mir? beleuchtet eindrucksvoll, was nach der Flucht passiert und eröffnet einen empathischen Blick auf eine Lebensphase, die viele in Politik und Öffentlichkeit übersehen: das Erwachsenwerden im Ausnahmezustand. 
    Ab dem 01.10.2026 kommt der Film ins Kino. Im Filmverleih von Drop-Out Cinema.

    ab 12.11. im Kino: "Identitti" (Identität, Zugehörigkeit, struktureller Rassismus)

    Evangelische Frauen in Deutschland: Newsletter vom 28.10., Seite 20: Fimempfehlung
    Keine einfachen moralischen Urteile - Randa Chahouds Film nach Mithu Sanyals Bestseller „Identitti“ hat einen außergewöhnlichen Plot: 
    Eine Studentin findet heraus, dass die gefeierte Professorin für Postcolonial Studies, die jahrelang als Woman of Color aufgetreten ist, eigentlich weiß ist.
    Damit verhandelt der Film radikal und sehr persönlich Fragen von Identität, Zugehörigkeit und strukturellem Rassismus. Die Studentin ist Nivedita (gespielt von Amanda Babaei Vieira), die für ihren Podcast den Alias „Identitti“ nutzt. Nivedita hat auch ein Alter Ego: die Göttin Kali, gespielt von Sabrina Setlur, die sie immer wieder herausfordert, ihr Ratschläge gibt und sie zum Handeln ermutigt. Bis auf einen letztlich verzichtbaren Freund Niveditas ist die Geschichte fast vollständig mit Frauenfiguren bevölkert, und die Beziehungen zwischen ihnen tragen den Film.
    Wer das Buch kennt, vermisst vielleicht noch mehr Tiefe im Beziehungsgeflecht, aber die Hauptfiguren sind glaubwürdig gezeichnet und von den Darstellerinnen authentisch gespielt. Ihre Leistung, die Filmmusik, Regie und Kameraführung holen die Handlung in fast körperlich erfahrbare Nähe.
    Titel: Identitti | Regie: Randa Chahoud | Länge: 103 Minuten | Wichtige Darsteller*innen: Amanda Babaei Vieira (Nivedita Anand), Stephanie Eidt (Prof. Saraswati), Sabrina Setlur (Kali) * | Buchvorlage: „Identitti“ von Mithu Sanyal | Kinostart: 12. November 2026 (Mehr auf der Film-Webseite: Film-Website)
    Gesehen von den EFiD-Filmfreund*innen : Irina Grassmann, Susanne Claußen, Antje Schrupp, Ulrike Kress
    Filmempfehlung für: Alle, die bereit sind, sich auf Fragen von Rassismus, Identitätspolitik und Zugehörigkeit einzulassen, ohne fertige Antworten zu erwarten. Für alle, die sich für die Perspektive migrantisch geprägter Menschen interessieren. Für alle mit Lust an filmischem Experimentieren. Für die, die das Buch schon gelesen haben – und die, die es noch nicht kennen!

    Digitale Lernmaterialien für die Demokratiebildung in der interkulturellen JSA

    [28.10.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit: Erasmus+ Projekt WAVE II mit Materialien für Demokratiebildung:
    Nach zweijähriger Zusammenarbeit ist das europäische Erasmus+ Projekt WAVE II Ende August 2026 erfolgreich abgeschlossen worden. Entstanden sind praxisorientierte Methoden und digitale Lernmaterialien für die Demokratiebildung in der interkulturellen Jugendsozialarbeit. Die Ergebnisse stehen ab sofort kostenfrei auf der Projektwebsite www.wave4youthwork.eu zur Verfügung.

    Digital Guidelines: Demokratiebildung praktisch gestalten: Ein zentrales Ergebnis sind die Digital Guidelines, die Fachkräften der Jugendsozialarbeit konkrete Anregungen für die Vermittlung demokratischer und europäischer Werte bieten. Sie stellen fünf Methoden vor, die im Projekt gemeinsam entwickelt, angepasst und mit jungen Menschen in unterschiedlichen europäischen Ländern erprobt wurden. 
    Die Methoden setzen auf kreative und partizipative Zugänge: Theater, Kunst und Musik, Sport, biografische Selbstreflexion sowie projektorientiertes Lernen. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheit, gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischem Zusammenleben.
    Die Digital Guidelines ermöglichen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Methoden und unterstützen Fachkräfte dabei, diese an ihre jeweiligen Zielgruppen und Arbeitsfelder anzupassen.

    Videokurs in fünf Sprachen: Ergänzend wurde ein mehrsprachiger Videokurs zur Demokratiebildung entwickelt. Er stellt die fünf Methoden anschaulich vor und erläutert, wie sie in der Praxis eingesetzt werden können. Erfahrungen aus den Workshops und Experimentierlaboren mit jungen Menschen fließen in die Darstellung ein.
    Der Videokurs richtet sich an Fachkräfte der Jugendsozialarbeit, Jugendbildungsarbeit und an weitere pädagogische Fachkräfte. Er eignet sich sowohl zum Selbstlernen als auch für Teamfortbildungen und die Vorbereitung eigener Bildungsangebote.
    Die Videos stehen in Deutsch, Englisch, Italienisch, Griechisch und Serbisch zur Verfügung. Auch die begleitenden Guidelines und weitere Materialien können über die Projektwebsite abgerufen werden. [Alle Projektergebnisse: www.wave4youthwork.eu; mehr Infis zu WAVE II: Europäische Werte im Alltag erfahrbar machen]

    Klischeefreie, geschlechtergerechte Sprache - Checkliste für Publikationen& Hinweise für Lehrkräfte

    [5.10.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Klischeefrei publizieren - Checkliste für Verlage, Redaktionen und Herausgebende von Schulmedien:
    Medien haben eine große Macht: Reproduzieren sie gesellschaftliche Klischees, tragen sie zu deren Verfestigung bei. Zeigen sie jungen Menschen jedoch eine Welt, in der alle alles werden können, öffnen sie Horizonte. Worauf sollten Redaktionen achten? Unsere neue Checkliste unterstützt Sie mit praktischen Anregungen, um Menschen, Berufe und Lebenswege vielfältig und ausgewogen darzustellen. [Beitrag lesen und Checkliste ansehen]

    [23.9.] Geschlechtergerechte Sprache öffnet Perspektiven in der Berufsorientierung - Mit Hinweisen für Lehrkräfte: Gendern oder nicht? Wenn ja, wie? Darüber wird seit einigen Jahren zum Teil heftig gestritten. Fest steht: Eine geschlechtergerechte Sprache hat weitreichenden Einfluss auf unsere Wahrnehmung, auch von Berufen. [weiter]

    Novemberpogrome 1938: Gedenken im Unterricht

    [30.10.] Bundeszentrale für politische Bildung: HanisauLand-Newsletter Oktober 2026: Novemberpogrome 1938: Gedenken im Unterricht:
    Liebe Lehrkräfte, am 9. November gedenken wir der Opfer der Reichspogromnacht von 1938: ein Ereignis, das bis heute mahnt und auch Kinder und Jugendliche beschäftigt. Das zeigen Fragen wie „Warum wurden Jüdinnen und Juden verfolgt?“ und „Wieso griff die Polizei nicht ein?“, die uns über die Post erreichen. 
    In dieser Ausgabe finden Sie dazu Anregungen für die Sekundarstufe I: von einem visuellen Impuls über die Erarbeitung der Hintergründe bis hin zu einer Plakataktion für Handlungsideen.
    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Klasse einen guten gemeinsamen Austausch! 
    Herzliche Grüße aus dem HanisauLand

    Suizidprävention: Hilfe finden und Leben schützen

    Wer in einer akuten Krise ist, wer in Gedanken an Selbsttötung steckt, braucht schnelle, erreichbare Hilfe, offene Gespräche und verlässliche Begleitung. Die evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie setzen sich für Suizidprävention ein, damit Menschen in Krisen nicht allein bleiben. Hier finden Sie Hilfs- und Seelsorgeangebote sowie Informationen zum Welttag der Suizidprävention sowie zur Position der EKD. [weiter]

    Schüler*innenvertretung und Jugendbeteiligung

    Kostenfreie Ausbildungen für Jugendliche zu Demokratie, Nachhaltigkeit und mentaler Gesundheit: 
    Das Bildungswerk für Schüler*innenvertretung und Jugendbeteiligung e.V. (SV-Bildungswerk) bietet Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren vier kostenfreie Ausbildungen an, die sie dazu befähigen, eigene Bildungs- und Beteiligungsangebote für Gleichaltrige zu gestalten.
    - SV-Berater*innen lernen, Schüler*innenvertretungen zu beraten und Jugendliche bei der demokratischen Mitgestaltung ihrer Schulen zu unterstützen.
    - Mental Health-Peers werden dafür qualifiziert, für psychische Gesundheit zu sensibilisieren, zur Entstigmatisierung psychischer Belastungen beizutragen und über Hilfsangebote zu informieren.
    - Nachhaltigkeits-Botschafter*innen erwerben Wissen und Methoden, um Gleichaltrige für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
    - Moderator*innen für Kinderkonferenzen lernen, Konferenzen zu moderieren und Beteiligungsprozesse zu begleiten, in denen Kinder ihre Anliegen und Ideen einbringen können.

    Die Ausbildungen vermitteln zudem Kompetenzen in Workshopkonzeption, Moderation, Rhetorik, Gruppenleitung, Konfliktlösung und Projektmanagement. Die Jugendlichen können Workshops für Gleichaltrige durchführen, Jugendbeteiligungsformate und Kongresse mitgestalten und eigene Themen einbringen. Für durchgeführte Workshops erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
    Die Angebote stärken die Beteiligung junger Menschen und ermöglichen ihnen, Verantwortung zu übernehmen und gesellschaftliche Veränderung aktiv mitzugestalten. [zur SV-Homepage]

    Handlungssicherheit im Einsatz für demokratische Werte vor Ort

    Hilfreiche Materialien und Netzwerke, die dabei helfen können, zivilgesellschaftliche, demokratische Strukturen unter den mancherorts nun - insbesondere nach den Landtagswahlen im Herbst - erschwerten Bedingungen abzusichern und zu bestärken:
    - Das Netzwerk „Zusammen für Demokratie – Im Bund. Vor Ort. Für Alle.“ – in dem der Deutsche Caritasverband Mitglied ist – bietet in der Wissensdatenbankzahlreiche Materialien für den lokalen Einsatz für Demokratie. Außerdem gibt es eine Übersicht spannender Online-Veranstaltungenzum Thema. 
    - Der Ökumenische Vorbereitungsausschuss zur Interkulturellen Woche sammelt Positionierungen der Mitgliedsorganisationen, insbesondere auch aus dem kirchlichen Raum. 
    - Expertise spezifisch zum Thema Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit im kirchlichen Raum bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus. Der monatlich erscheinende Newsletterinformiert über neue Materialien und Veranstaltungen. 
    - Das Strategiepapier „The Day After” gibt Empfehlungen für die demokratische Zivilgesellschaft angesichts einer rechtsextremen Landesregierung. Empfohlen werden auch präventive Maßnahmen zur Absicherung der eigenen Handlungsfähigkeit. 
    - Die Homepage „Recht Solidarisch“ beantwortet juristische Fragen, die im Zuge einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt bei zivilgesellschaftlichen Organisationen entstehen können. Komplexe Rechtsfragen, z.B. zu staatlichen Zuwendungen und zur Gemeinnützigkeit werden verständlich aufbereitet. 
    - Ebenfalls zum Thema Gemeinnützigkeit hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Übersicht zur politischen Aktivität für gemeinnützige Vereine erstellt. Darin wird erläutert, ob und wann die politische Aktivität in Konflikt mit der Anerkennung als gemeinnützig stehen kann.

    [Übersicht zusammengestellt von Julia Schneider, Fachreferentin für Partizipation und Gewaltprävention, Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW) - Info-Mail vom 29.10.]

     

    Gender-Mediathek & Antifeminismus-begegnen-Mediathek

    Heinrich-Böll-Stiftung e.V.: 
    Die Gender-Mediathek ist ein kollaboratives Projekt, das Dozent*innen, Trainer*innen, Multiplikator*innen und Interessierte auf der Suche nach feministischen und geschlechterbezogenen audiovisuellen Lehr- und Lernmaterialien unterstützt. Im Internet gibt es zahlreiche Produkte von unterschiedlicher Qualität auf verschiedenen Plattformen. Allerdings sind diese nicht thematisch systematisiert erfasst und nicht immer leicht zugänglich. Hier das passende Medium zu finden, das für die eigene Themenstellung und die jeweilige Zielgruppe passend ist, ist oft aufwändig.
    Die Gender-Mediathek schafft hier Abhilfe. Sie finden hier audiovisuelle Medien zu feministischen und geschlechterpolitischen Themen, die über Volltext- oder Schlagwortsuche und Filterfunktionen gefunden werden können. Neben der Beschreibung des Inhalts, den Produzent*innen, technischen Angaben und Bezugsquellen finden sie auch Hinweise zum Einsatz der Medien in der Bildungsarbeit.

    Antifeminismus-begegnen-Mediathek: So unterschiedlich antifeministische Akteur*innen und ihre Beweggründe sind, so unterschiedlich werden auch diese Themen kritisch von Gegenstimmen verarbeitet: Ob Radiobeitrag, Onlineartikel, Instagram-Kampagne oder auch klassisch als gedruckte Publikation - die Bandbreite an spannenden Inhalten zu Antifeminismus ist bisher noch nicht an einem Ort gesammelt.
    Deshalb nimmt die Antifeminismus-begegnen-Mediathek jegliche Medien, egal ob analog oder online, die sich mit dem Thema Antifeminismus kritisch auseinandersetzen, auf. Medien können über folgende Kriterien gesucht werden: Medienart, Schlagwörter, Volltextsuche und Zielgruppen. Neben der Beschreibung des Inhalts, technischen Angaben und Bezugsquellen finden sie auch (kritische) Hinweise zum Einsatz der Medien.
    Die Bespielung der Antifeminismus-begegnen-Mediathek erfolgt kollaborativ. Es bedeutet also, dass wir gerne Empfehlungen entgegennehmen, diese anschließend prüfen und durch Deinen/Ihren Beitrag die Mediathek wachsen kann.
    Die Antifeminismus-begegnen-Mediathek richtet sich an alle, die mehr zum umfangreichen Thema Antifeminismus wissen wollen. Didaktische und methodische Hinweise zum Einsatz der Materialien ergänzen das Angebot. Durch eine angepasste Suchfunktion kann das Angebot auf verschiedene Interessensgruppen zugeschnitten werden.

    Projekt/ Online-Archiv: Ver/sammeln antirassistischer Kämpfe & migrantisch. antirassistische. feminismen.

    Projekt Ver/sammeln antirassistischer Kämpfe: Offenes Archiv
    Die Kämpfe und Widerstände gegen Rassismus sind Bestandteil der Geschichte dieses Landes. Menschen mit Rassismus-, Antisemitismus-, und Diskriminierungserfahrung, ob eingewandert, durchreisend oder hier geboren, kämpfen seit Jahrzehnten für gesellschaftliche Veränderungen und gleichberechtigte Teilhabe – aus der Notwendigkeit, um in einer Gesellschaft zu (über)leben, deren nationale Leitidee sie faktisch und sozial nicht involviert. Als Akteur:innen haben sie jedoch die Gesellschaftsentwicklungen durch Forderungen und Projekte für Teilhabe und gegen Rassismen wesentlich mitgeprägt. Ihre Geschichten des individuellen und kollektiven sowie des leisen und lauten Anklagens rassistischer Verhältnisse sowie der kleineren und großen Versuche ihrer Überwindung bleiben in den Masternarrativen jedoch unsichtbar und unerzählt. Vielmehr pendelt die Sichtbarkeit von Menschen mit Rassismuserfahrungen meist zwischen den Polen als „Opfer“ und als ethnisierte „Andere“, ihr Wissen und ihre Stimmen sind ausgeblendet oder werden instrumentalisiert.

    Unser Projekt möchte zusammen mit vielen anderen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, diese nationale Leiterzählung ändern und die Geschichte des Landes aus der Perspektive der Kämpfe gegen Rassismus erzählen und zwar mit den Beteiligten selbst . Dabei sind wir selbst seit Jahren aktiv in verschiedenen Bewegungen gegen Rassismus. Wir haben dieses Projekt gestartet, um all diese verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven in einen Dialog zusammen zu bringen und nach neuen Wegen des Archivierens und Weitervermittelns zu suchen. Ziel ist, das Wissen um die verschlungenen Geschichten des Antirassismus mit heutigen Debatten und Kämpfen zu verschränken und auf dieser Basis neue Wege für ein solidarisches Morgen zu gestalten. Dies ist ein Projekt über Geschichten der Widerständigkeit, Trauer, Wut, Solidarität sowie der Selbstermächtigung, des zivilgesellschaftlichen Handelns und der Kollektivierung für gleiche Rechte aller.“

    Siehe auch: Living Archiv “migrantisch. antirassistische. feminismen.” - Ein Videoprojekt mit den Stimmen migrantisch. antirassistischer. Feministinnen. [Mehr erfahren]

    Änderung der Teilhabeberatungsverordnung

    [14.10.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) - Newsletter: 
    Zum 1.10.2026 sind mehrere Änderungen an der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) in Kraft getreten. Bisher war eine rechtliche Einzelfallberatung von Ratsuchenden und ihre Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren ausdrücklich ausgeschlossen (§ 2 Abs. 4 EUTBV aF). Der Absatz wurde nun gestrichen und dafür in § 2 Abs. 1 EUTBV ein Hinweis auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eingefügt ("§ 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes bleibt unberührt."). Den Angeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ist es im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen – insbesondere des RDG – zukünftig selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie Rechtsdienstleistungen anbieten. Die EUTB® wurde somit über eine reine Informationsberatung hinaus zu einer Stelle weiterentwickelt, die ein individuelles Fallmanagement durch das ganze Verfahren hindurch anbieten darf.
    Weitere Änderungen betreffen ua den Erhalt kleinerer Träger von Angeboten der EUTB® durch Einführung einer Obergrenze von bundesweit 15 VZÄ (Vollzeitäquivalente) je Träger, um einer Monopolbildung vorzubeugen.
    Die EUTB®-Angebote stehen allen Menschen mit Teilhabebedarfen offen, also auch Kindern mit möglichen Ansprüchen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung). -> Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 247)

    4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

    2.11. Paderborn: Zusammenarbeit in interkulturellen Teams

    IN VIA Akademie: Zusammen Arbeiten - Teamarbeit mit verschiedenen Kulturen und vielfältigen Kolleg*innen.
    Wir arbeiten heute in immer vielfältigeren Teams zusammen. Kolleg*innen aus anderen Kulturen oder mit verschiedenen Religionen, mit Beeinträchtigungen oder LBTG* queere Kolleg*innen bereichern unsere Teams. Im Verlauf der Zusammenarbeit kann es häufig zu Missverständnissen kommen. Wir beschäftigen uns intensiv mit Einstellungen, Denkweisen und Wahrnehmungen in Bezug auf Diversity (Vielfalt). Gängige Zuschreibungen zu Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Herkunft und Gesundheit stehen an diesem Tag auf der Agenda, um daraus Aspekte für eine gelingende Teamarbeit zu schöpfen.
    Inklusive reichhaltigem Mittagsbuffet, kalten und warmen Getränke während der Veranstaltung.
    Voraussetzungen: Fachkräfte und Teamleitungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen
    Termin& Ort: Mo., 2. Nov. 2026, 8:45 - 16:15 Uhr, Paderborn
    Präsenzseminar, 8 Unterrichtseinheiten. Preis: 240,00 € [Anmeldung]

    3.11. Online: Digitale Schutzkonzept-Werkstatt: Interventionen

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW): Dritte digitale Schutzkonzept-Werkstatt am 3.11.2026 von 11:00-12:30 Uhr digital via Zoomstatt. Der Link wird nach Anmeldung verschickt.
    In der Auftaktveranstaltung im Juni wurden die Themen für die zukünftigen Werkstattgespräche gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet. Somit wird es bei diesem Termin um "Intervention" gehen: 
    Wie können Interventionsstrukturen aufgebaut werden? Welche Herausforderungen können bei der Etablierung in den Arbeitsalltag entstehen? Welche Maßnahmen eignen sich für eine nachhaltige Verankerung von Schutzstrukturen in die Praxis? [Anmeldung hier]
    Wenn sich eine Person befindet, die die eigenen, einrichtungsspezifischen Erfahrungen zu diesem Baustein eines Schutzkonzepts mit anderen teilen möchte, freuen wir uns sehr, wenn sie sich vorab bei uns meldet und wir den Termin gemeinsam gestalten können. 

    3.11. Osnabrück: Schulung für Dolmetschende& Sprachmittelnde: Unterstützung für LSBTQIA*-Geflüchtete

    Exil e.V.: Im Rahmen des Exil-Projekts "HorizonLAB - Empowerment durch Schutz und Selbstbestimmung" organisieren wir eine kostenfreie Schulung für Dolmetschende und Sprachmittelnde zum Thema "Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt - Unterstützung für LSBTQIA*-Geflüchtete". Die Schulung findet am 3.11. von 10 bis 16 Uhr in den Räumlichkeiten der Kath. Familien-Bildungsstätte Osnabrück (Große Rosenstraße 18, 49074 Osnabrück) statt. Sie ist kostenfrei und ein Teilnahmezertifikat kann ausgestellt werden.

    Queere Menschen erfahren auch in Deutschland häufig Ausgrenzung. Für neu zugewanderte oder geflüchtete LSBTQIA*-Personen ist ein wertschätzendes und sicheres Umfeld besonders wichtig. Unsensible Übersetzungen oder diskriminierendes Verhalten können dazu führen, dass Betroffene ihre Identität verschweigen, was insbesondere im sensiblen Asylverfahren schwerwiegende Folgen haben kann. 

    Inhalte der Schulung: Einführung in geschlechtliche und sexuelle Identitäten., Verfolgungssituationen in Herkunftsländern und Fluchtgründe., Die Bedeutung von Sprache: Beispiele für respektvolle Begriffe und die Folgen von Fehlübersetzungen., Rolle und Verantwortung von Sprachmittelnden: Praktische Übungen zur Unterstützung von LSBTQIA*-Geflüchteten.

    Ziele der Schulung: Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, Vermittlung von Hintergrundwissen zu Verfolgungssituationen und Fluchtgründen, Abbau von Unsicherheiten im Umgang mit LSBTQIA*-Personen, Förderung von wertschätzender Sprache und Vermeidung von Fehlübersetzungen. [Anmeldung an louis.klausnitzer@exilverein.de]

    4.11. Online-Reihe: Haltung zeigen – sicher handeln

    Online-Workshop-Reihe: Haltung zeigen – sicher handeln. 
    Praxisnahes Wissen zum Umgang mit rechtsextremen Angriffen und für zivilgesellschaftliche Resilienz.
    Wer sich für Demokratie einsetzt oder der Ausgrenzung von Menschen widerspricht, wird immer häufiger zum Ziel von Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen. Shitstorms, persönliche Angriffe und gezielte öffentliche Diffamierungen treffen einzelne Engagierte ebenso wie Vereine, Initiativen und Organisationen. Häufig stellt sich dann die Frage: Wie reagieren wir angemessen – und wie bleiben wir auch unter Druck handlungsfähig?
    Die Online-Workshopreihe „Haltung zeigen – sicher handeln“ vermittelt in neun Veranstaltungen zwischen Oktober und März Wissen über Strategien der extremen Rechten und bietet praxisnahe Ansätze zum Umgang mit Angriffen. Sie richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche aus Vereinen, Initiativen und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen – ob sie bereits Anfeindungen erlebt haben oder sich gezielt darauf vorbereiten möchten. Die Teilnahme ist an der gesamten Reihe oder an einzelnen Workshops möglich.
    Anmeldung für alle Veranstaltungen der Reihe: hier.

    Erste Termine:
    - 21. Oktober 2026, 18:30 Uhr: Zwischen Aneignung und Mimikry: Aktuelle Strategien der extremen Rechten
    Mit Benjamin Winkler (Amadeu Antonio Stiftung) und Lukas Jocher (Zukunft Demokratie).

    - 04. November 2026, 18:00 Uhr: Shitstorm, Anzeigen, Einschüchterung - Welchen Angriffsstrategien sind Engagierte ausgesetzt und wie können sie darauf reagieren?
    Mit Nico Westermann (freier Kommunikationsberater) und Lukas Jocher (Zukunft Demokratie). 

    Das Programm wird fortlaufend ergänzt. Die Online-Workshops dauern jeweils 75 bis 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Informationen zu weiteren Terminen und den Zugangslink erhalten angemeldete Teilnehmer*innen rechtzeitig vorab per E-Mail. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: info@zukunftdemokratie.org 
    Die Reihe wird gefördert durch die Evangelische Kirche in Deutschland.

    Weitere Themen werden sein:
    - Hoffnung als Strategie: Hoffnungsbasierte Kommunikation für Demokratie und Vielfalt
    - Social Media als Kampfzone: Rechtsextreme Angriffe erkennen und ihnen begegnen
    - Fürsorge als Organisationsaufgabe: Mitarbeitende und Ehrenamtliche schützen
    - Stark bleiben, wenn es schwer wird: Resilienz in Organisationen aufbauen
    - Kirchengemeinden im Visier: Schutzstrategien gegen rechte Anfeindungen
    - Gottes Gerechtigkeit leben: Was Bibel und Glaube über Mut und Menschlichkeit sagen
    - Rechtspopulismus in der eigenen Mitte: Wenn Gemeindeglieder AfD wählen

    4.11. Online: Gute-Praxis-Workshop Klischeefreiheit

    Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Gute-Praxis-Workshop: Was wir voneinander lernen können: 
    Ein grundlegendes Verständnis von Klischeefreiheit sowie Werkzeuge zur Selbstreflexion bezüglich des individuellen Umgangs mit Geschlechterstereotypen sind wichtige Voraussetzungen für klischeefreies Handeln auch in der beruflichen Praxis. Bei diesem Workshop berichten die Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe und die Berliner Stadtreinigung (BSR), wie ihre individuelle Umsetzung von Klischeefreiheit aussieht. [Anmeldung]

    4.11. Online: Bildungskonzepte: Wieso eigentlich (nicht)?! (Jungen*arbeit)

    LAG Jungen*- und Männer*-arbeit Baden-Württemberg e.V.: Online: „Bildungskonzepte: Wieso eigentlich (nicht)?!“
    Die Infoveranstaltung gibt einen kompakten Einblick, was ein gutes Bildungskonzept ausmacht, welchen Nutzen es für die Kinder- und Jugendarbeit hat und wie es entwickelt werden kann. Außerdem wird das Beratungs- und Begleitungsangebot der Akademie vorgestellt – auch mit Blick auf die Nutzung von Bildungskonzepten für Zuschüsse zu Jugendbildungsmaßnahmen.
    Termin& Ort: 4. November 2026, 10–12 Uhr, online via Zoom. Kostenlos. Anmeldeschluss ist 3.11. [Infos und Anmeldung]

    4. o. 20.11. Online: Kindergeldleistungen für Unionsbürger*innen

    Die BAGFW und die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) bieten in diesem Jahr wieder das Online-Seminar Kindergeldleistungen für Unionsbürger:innen mit Frau Rechtsanwältin Kleta Grießhaber an.
    Es ist kostenfrei und wird zweimal angeboten. Es ist offen sowohl für Beratende der Migrations- und sonstigen Fachdienste der Wohlfahrtsverbände und freie Träger als auch für interessierte Personen aus Verwaltung und Behörde.
    Es basiert auf dem 2024 veröffentlichten Leitfaden „Familienleistungen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihre Angehörigen“ von Kleta Grießhaber und Claudius Voigt, GGUA Münster, der Beratungsstellen bei ihrer Arbeit unterstützen soll. Thematisiert werden die wichtigsten Regelungen zum Kinder- und Elterngeld, Kinderzuschlag oder zum Unterhaltsvorschuss im Kontext von mobilen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern. 
    Der kostenlose Download des Leitfadens ist hier möglich. Für ein Druckexemplar wenden Sie sich bitte per E-Mail an intb3@bmas.bund.de (pro Bestellung max. 3 Exemplare).

    Kindergeldleistungen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Das Webinar stellt zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für Kindergeld vor, und welche besonderen Regeln für Unionsbürgerinnen und -bürger gelten. Ebenso werden die Konstellationen behandelt, wenn Elternteile und Kinder nicht im gleichen EU-Land leben, mit den sich daran anschließenden Fragen der Zuständigkeit und der Höhe der Kindergeldleistungen. Ebenso werden wichtige Praxistipps für das Verfahren bei den Familienkassen gegeben, insbesondere zu Antragstellung und Mitwirkungspflichten sowie dem Rechtsmittelverfahren Einspruch und ggf. Klage.
    Dozentin: Die Berliner Rechtsanwältin Kleta Grießhaber ist Fachanwältin für Sozialrecht, bietet breit gefächerte Rechtsberatung im Bereich Migration an, ist Mitglied der Rechtsberaterkonferenz und Dozentin im Bereich Ausländer- und Aufenthaltsrecht.
    ANMELDUNG ZUM ONLINE-SEMINAR: Mittwoch, den 4.11.2026, 10-13 Uhr oder Freitag, den 20.11.2026, 10-13 Uhr.

    4.-5.11. Hannover: Beraterische Kompetenzen als Gleichstellungsbeauftragte weiterentwickeln

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.: Moment mal! - Wie Gleichstellungsbeauftragte ihre beraterische Kompetenz weiterentwickeln können. 2-tägige Fortbildung in Hannover für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus allen Bundesländern.
    Die zweitägige Fortbildung stärkt die beraterischen Kompetenzen von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und vermittelt praxisnahe Methoden für professionelle Beratungsgespräche. Im Fokus stehen die beraterische Haltung, die Gestaltung und Strukturierung von Beratungssituationen sowie die Kommunikation und Dokumentation von Ergebnissen. 
    Durch theoretische Impulse, praktische Übungen, Reflexion und kollegialen Austausch werden die Teilnehmerinnen dabei unterstützt, ihr eigenes Beratungsangebot für die Gleichstellungsarbeit weiterzuentwickeln.
    Die Referentin Christiane Ringhoff-Kardaß ist Diplompädagogin, zertifizierte Supervisorin, Coach und systemische Beraterin. Sie begleitet Fach- und Führungskräfte sowie Organisationen in ihrer beruflichen Entwicklung. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der Vermittlung systemischer Kompetenzen. [Infos& Anmeldung]

    5.11. Online: Mädchen* und privater/digitaler Raum

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg e.V.: Online-Veranstaltungen im Rahmen des Projekts "GIRLS* TAKE SPACE - Förderung der Partizipation von marginalisierten Mädchen* und jungen Frauen*.
    Expert*innen-Hearing:  Mädchen* und privater/digitaler Raum.
    Datum: 05.11.2026, Zeit: 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Ort: online, Kosten: 15 €
    An diesem Termin beschäftigen wir uns mit der Bedroom-Culture, Sensibilisierung zu Grenzverletzungen im digitalen Raum sowie der praktischen Arbeit im digitalen Raum.
    Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit, Ehrenamtliche und Interessierte.

    5.11. Leipzig: Männer als Verbündete für Gleichstellung& Chancengleichheit

    5. November 2026 | Leipzig | Praxis-Workshop: Männer als Verbündete für Gleichstellung und Chancengleichheit
    Wie können Männer zu aktiven Verbündeten für Gleichstellung werden, ohne sich selbst in den Mittelpunkt zu stellen? Der Praxis-Workshop der Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen führt in das Konzept des „Male Allyship“ ein und verbindet fachliche Impulse mit kritischer Selbstreflexion und konkreten Handlungsmöglichkeiten. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit Rollenbildern, Privilegien und unbewussten Vorannahmen (Unconscious Bias), struktureller Ungleichheit sowie der Frage, welche eigene Verantwortung und Handlungsspielräume Männer in Gleichstellungsprozessen haben. [zur Veranstaltung]

    6.11. Stuttgart: Jungen* in ihrer Vielfalt – Wahrnehmen, anerkennen, stärken

    Jungen* im Blick: 6. November 2026 | Stuttgart: Jungen* in ihrer Vielfalt – Wahrnehmen, anerkennen, stärken:
    Die Fortbildung richtet den Blick auf die Vielfalt von Jungen* und hinterfragt stereotype Zuschreibungen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere ruhige und zurückhaltende Jungen*, ihre Bedürfnisse und Potenziale sowie eine vielfältigkeitsorientierte und gendersensible pädagogische Begleitung. Die Veranstaltung vermittelt konkrete Methoden zur Stärkung von Selbstwert, Teilhabe und Ausdrucksformen. 
    Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte aus Kita, Schule, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit und offenen Einrichtungen [Infos und Anmeldung: mail@jub-stuttgart.de, Weiterführender Link]

    9.11. Stuttgart: Essstörungen im Jugendalter

    ABAS Anlauf- und Fachstelle bei Essstörungen: „Was, du hast eine Essstörung? Du bist doch gar nicht so dünn.“
    Essstörungen - Erkennen, Einordnen und Handlungsoptionen Essen wird immer mehr zum Lifestyle – der Übergang von verändertem zu gestörtem Essverhalten bis hin zur manifesten Essstörung ist oft fließend. Das Erscheinungsbild einer Essstörung muss nicht offensichtlich sein und dennoch kann bei den Betroffenen ein hoher Leidensdruck bestehen.
    Essstörungen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen im Jugendalter. Ein einschlägiges Fachwissen über das Störungsbild ist daher für Mitarbeiter*innen in Arbeitsfeldern mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen von hoher Bedeutung.
    Unsere eintägige Fortbildung soll eben ein solches Wissen vermitteln. Ziel ist es, für das Thema Essstörungen zu sensibilisieren und eine Sicherheit im Umgang mit betroffenen Jugendlichen zu erlangen. Die Fortbildung vermittelt auch eine genderbezogene Betrachtung auf das Thema „Essstörungen“.
    Referentin: Marianne Sieler, Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Oecotrophologin, Systemische Therapeutin
    Termin& Ort: 09.11.2026 9:30 – 16:30 Uhr, Stuttgart, Kosten: 120,00€ [Infos; Anmeldungen bis 26.10. unter: info@abas-stuttgart.de]

    10.11. Online: Prostitution/Sexarbeit - Sensibilisierung& differenzierter Blick

    Online-Fortbildung “Informiert und auf Augenhöhe. Grundlagen hinsichtlich von Prostitution/Sexarbeit”
    Im Rahmen des sozialen Kooperationsprojekts „SELMA – Sensibilisierung und Empowerment für Menschen in der Prostitution“ gibt es am 10. November eine Online-Fortbildung zur Sensibilisierung hinsichtlich des Themas Prostitution/Sexarbeit. Ziel ist die Förderung eines differenzierten Blicks auf das Thema "Prostitution/Sexarbeit" sowie einer diskriminierungssensiblen und wertschätzenden Haltung gegenüber von Prostituierten/Sexarbeiter*innen. [weiterlesen]

    10.11. Stuttgart: Jungen* & Essstörungen

    „Jungen und Essstörungen – darüber wird wenig geredet“
    Die Veranstaltung findet am 10. Dezember 2026 von 16–17:30 Uhr bei ABAS in Stuttgart statt und widmet sich dem häufig wenig beachteten Thema Essstörungen bei Jungen*. MASC-ED Studie: „Männlichkeit und Diversität bei Essstörungen“.
    Eine Pilotstudie der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Tübingen untersucht den Zusammenhang von Geschlecht, Männlichkeit und Essstörungen. [Infos und Anmeldung: ABAS – Themen und Termine, weitere Infos: Universitätsklinikum Tübingen – MASC-ED Studie]

    10., 12., 26.11. Online: Voträge/Seminar Gendergerechte Stadtentwicklung

    urban.policy:
    - Vortrag zur gendergerechten Stadtentwicklung – alle Menschen mitgedacht (10.11.2026, Neubrandenburg oder online): Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Potenziale ohne Grenzen – durch Empowerment gegen Diskriminierung“ halten wir einen Vortrag zu gendergerechter Stadtentwicklung, die alle Menschen mitdenkt. Infos.

    - IF Bau Seminar Gendergerechte Stadtentwicklung in der Praxis (12.11.2026, Online): Für die IF Bau gibt Mary zum zweiten Mal ein Seminar zu Gendergerechter Stadtentwicklung in der Praxis mit vier anerkannten Stunden. Alle Fachrichtungen sind willkommen. Anmeldung.

    - Vortrag für Die sorgende Stadt (26.11.2026, Online): Um die "Faire, inklusive und sorgende Stadt - Neue Perspektiven der Fürsorge in der gendergerechten Stadtentwicklung" geht es in Marys Vortrag beim Netzwerk von Gleichstellungsakteur*innen an deutschen Hochschulen (Netzwerk Bukof). Anmeldung

    10.11. Köln: Selbstfürsorge für mich & andere in der JSA

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen: Selbstfürsorge für mich und andere in der Jugendsozialarbeit
    Die Handlungsfelder und Arbeitskontexte der Jugendsozialarbeit in NRW sind vielfältig und ganz unterschiedlich, doch eines haben sie oftmals gemeinsam: Eine große Arbeitsbelastung bei den Fachkräften. Für andere da zu sein, Verantwortung zu übernehmen und sich, in meist hohem Tempo und unter großem Erwartungsdruck, um komplexe Themen zu kümmern, ist herausfordernd, emotionsgeladen und kostet viel Kraft.
    Der Workshop soll den Fachkräften der Jugendsozialarbeit in NRW einen Raum der Erholung im oft stressigen Arbeitsalltag bieten. Unsere Referentin Christine-Joahn Meier leitet, u.a. mithilfe von Achtsamkeitsübungen und Körperarbeit, zu einem rücksichtsvollen Umgang mit sich selbst an. Praxisnah und anhand der Fragestellungen und Erlebnisse der Teilnehmer*innen werden hilfreiche Methoden zur Stressregulation vermittelt, um im beruflichen Alltag gut und achtsam für sich selbst, und damit auch für andere, sorgen zu können.
    Die Teilnahme ist kostenfrei. Bei einer Abmeldung nach dem 26.10.2026 oder Nichterscheinen erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,- € pro Person. Diese Gebühr entfällt, wenn eine Ersatz.
    Termin& Ort: 10.11.2026, 10:00-16:30 Uhr, Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.V., Kleine Spitzengasse 2-4, 50676 Köln [Anmeldung]

    11.11. Online: Intersektionale Perspektiven auf Jungen*arbeit

    LAG / Fachstelle Jungen*arbeit NRW: Intersektionale Perspektiven auf Jungen*arbeit - "Von Ausschlusserfahrungen zu Solidarität" Vortrag von Fabian Ceska, Mitgründer von Detox Identity. 
    Anhand der qualitativen Auswertung zweier Workshops veranschaulicht er, warum Jungen*arbeit neben Geschlecht auch Rassismus, soziale Ungleichheit, Verletzlichkeit und unterschiedliche Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe berücksichtigen muss. Dabei wurde untersucht, wie Erfahrungen mit Ausschluss zu Ressourcen für Empathie und Solidarität werden können, ohne Sexismus oder Queerfeindlichkeit zu relativieren.
    Praxiserprobte Methoden wie „Andrewtainment“ und „Care-Theater“ zeigen, wie Manfluencer, Gewalt, Fürsorge und Verantwortung gemeinsam mit Jugendlichen bearbeitet werden können. Ziel ist keine neue „richtige“ Männlichkeit, sondern die Erweiterung weniger verletzender, fürsorglicher und solidarischer Handlungsalternativen.
    Termin: 11.11., 11:00 - 12:30 Uhr [Zur Anmeldung (Anmeldeschluss 4. November 2026)]

    11.11. Online: Klischeefreie Berufsorientierung in der Schule

    Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Fortbildung für Lehrkräfte: 
    Lehrkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung darin, Unterricht so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Stärken und Potenziale entdecken. Gleichzeitig stehen sie vor der zusätzlichen Herausforderung, gesellschaftliche Querschnittsaufgaben – wie etwa eine klischeefreie Berufsorientierung – in den Schulalltag zu integrieren. Genau hier setzt unsere kostenfreie, interaktive Online-Fortbildung am 11.11.2026 von 15:30 - 17 Uhr an. [Anmeldung]

    11.11. München: Auf den Punkt kommen - Moderation in der JSA

    ejsa Bayern e.V.: Auf den Punkt kommen - Moderation in der Jugendsozialarbeit
    Besprechungen gehören zum Alltag in der Jugendsozialarbeit, doch nicht immer verlaufen sie klar, zielgerichtet und lösungsorientiert. Sie fragen sich, wie Moderation gelingen kann: strukturiert, lebendig und auf gute Zusammenarbeit ausgerichtet.
    Ziel: Sicherheit in der Rolle als Moderator*in gewinnen, Gespräche zielgerichtet und löungsorientiert steuern, Alle Beteiligten aktiv einbinden.
    Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte aus allen Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit.
    Inhalt: - Gute Vorbereitung ist (fast) alles
    - Methoden für Ideensammlung, Bewertung, Entscheidungsfindung
    - Material und Technik
    - Haltung und Rolle als Moderator*in
    - Schwierige Situationen in der Moderation meistern (z.B. persönliche Betroffenheit, besondere Teilnehmer*innen).
    Wir arbeiten praxisnah mit Methoden, die Führungs- und Fachkräfte direkt im Teamalltag einsetzen können, und probieren dabei Neues aus.
    Leitung und Referentin: Lissi Meßner, Fortbildungsreferentin ejsa Bayern e.V.
    Termin& Ort: 11.11.2026, 10:00-17:00 Uhr, ejsa Bayern e.V. – Tagungsraum, Nymphenburger Straße 50, 80335 München
    Kosten: ejsa-Mitglieder: 160,00 €, Nichtmitglieder: 180,00 €.
    Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr, sobald Sie von uns eine Rechnung erhalten haben. Es gelten die AGB der ejsa Bayern e.V.
    Anmeldeschluss: 28.10.2026
    Kontakt: Birgit Veits 089 15918777, E-Mail

    11., 25.11., 2.& 9.12. Online: DJI: Lunchbag Session - Familie am Mittag

    "Familie am Mittag" (FaM) ist eine fortlaufende kostenlose Veranstaltungsreihe des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Die Veranstaltungen finden als Videokonferenz über die Plattform Cisco Webex statt. Alle Termine der Reihe finden an einem Mittwoch statt, jeweils 13-14 Uhr.
    Für die Teilnahme an einer Lunchbag Session der Reihe ist eine vorherige Anmeldung über dieses Formular erforderlich. [mehr Infos Anmeldung]

    11.11.: Dr. Till Nikolka, Dr. Laura Castiglioni, Lukas Maggioni (alle DJI): Teilnahme von Eltern an Eltern-Kind-Kursen: Selektivität und Zusammenhang mit Betreuungsarrangements

    25.11.: Dr. Ansgar Opitz, Coretta McGrath & Ernst-Uwe Küster (alle NZFH, DJI): Zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland: Ergebnisse aus der NZFH-Kommunalbefragung 2025

    02.12.: Jessica Knauer (DJI): ServiKiD: Spielend beteiligen! Wie Kinder am NAP Kinderchancen mitwirken. Zielgruppengerechte Bildungsformate

    09.12.: Selina Schelian (DJI): Familien(leit)bilder von Fachkräften und Eltern in familienbezogenen Angeboten.

    12.11. Stuttgart: Rolle von Spielen i.d. Offenen KiJu-Arbeit (Jungen*arbeit)

    LAG Jungen*- und Männer*-arbeit Baden-Württemberg e.V. : „Der*die will doch nur spielen!?“
    Das Seminar zeigt, wie Spielen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mehr sein kann als Zeitvertreib: als niedrigschwelliger Zugang zu Begegnung, Bildung und gesellschaftspolitischen Themen. Gemeinsam werden einfache und kostengünstige Spiele erprobt, Spielideen für die eigene Praxis entwickelt und Möglichkeiten für spielerische Bildungsprojekte erkundet. 
    Termin& Ort: 12.11., 9:30–17 Uhr in Stuttgart-Vaihingen. Kostenlos. Anmeldeschluss: 29.10. [Infos& Anmeldung]

    13.11. Nürnberg: Starter Kit Schulischer Ganztag für neue Mitarbeitende

    Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V.: Starter Kit Schulischer Ganztag für neue Mitarbeitende
    Sie sind als Mitarbeiter*in neu im schulischen Ganztag und müssen sich noch orientieren. Das Arbeitsfeld lernen Sie gerade erst kennen und Sie sehen die vielfältigen Herausforderungen, die auf Sie zukommen. Ihr Wunsch ist es, einen guten Überblick über das Arbeitsfeld zu bekommen und schon vorhandenes Knowhow nutzen zu können.
    Am Ende des Präsenztages (13.11.2026) erhalten Sie eine kleine Reflexionsaufgabe für den zweiten Tag der Fortbildung (27.11.2026, online).
    Zielgruppe: Neue Mitarbeiter*innen im schulischen Ganztag (Offener Ganztag, gebundener Ganztag, Mittagsbetreuung)
    Inhalt: - Einführung in Theorie und Praxis
    - Tagesablauf im schulischen Ganztag
    - Strategien für die Bereiche Hausaufgaben, Freizeit und Projektarbeit
    - Tipps zur Förderung des Sozialverhaltens: Umgang mit Regeln in der Gruppe, – Umgang mit Kindern, die uns herausfordern
    - Gestaltung wertschätzender Elternarbeit
    - Kooperation mit Schule
    - Aufbau weiterer Kooperationen und Netzwerkarbeit
    - Konstruktive Zusammenarbeit im Team
    - Sicherer Umgang mit Krisen.
    Leitung und Referierende: Maren Holzer, ejsa Bayern e.V.
    Termin: 13.11.2026, 10:00-17:00 Uhr (Präsenz) + 27.11.2026, 10:00-12:00 Uhr (online)
    Ort: eckstein, Burgstr. 1 - 3, 90403 Nürnberg.
    Kosten: ejsa-Mitglieder: 160,00 €, Nichtmitglieder: 180,00 €, incl. Getränke und Mittagsimbiss. Anmeldeschluss: 30.10.2026.
    Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr, sobald Sie von uns eine Rech­nung erhalten haben. Es gelten die AGB der ejsa Bayern e.V.. 
    Kontakt: Birgit Veits, 089 15918777, E-Mail.

    17.11. Online: Mädchen* und Armutsbetroffenheit

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg e.V.: Online-Veranstaltungen im Rahmen des Projekts "GIRLS* TAKE SPACE - Förderung der Partizipation von marginalisierten Mädchen* und jungen Frauen*: Expert*innen-Hearing: Mädchen* und Armutsbetroffenheit.
    Diesen Termin möchten wir nutzen, um über die Kontextualisierung von Armut, Geschlecht und Kapitalismus zu sprechen. Eingeleitet wird mit gesellschaftlichen Perspektiven auf geschlechtliche Vergesellschaftung – also, wie hängen Armut und Geschlecht im Kapitalismus zusammen? Im Weiteren besprechen wir die Verschränkung von Klassismus und Geschlecht sowie aktuelle Adressierungen von Armut. Anschießend dienen Interview-Beispiele als Impuls für Austausch und Reflexion.
    Den praktischen Bezugsrahmen bilden Erfahrungen aus der Empowermentarbeit mit armutsbetroffenen jungen Menschen. Dabei geht es um die Herausforderungen, mit denen die Adressatinnen* konfrontiert sind, und um die Frage, welche Rolle ressourcenorientierte Ansätze bei deren Bewältigung spielen können.
    Im Fokus steht zudem, wie sich trotz bestehender gesellschaftlicher Machtverhältnisse Handlungsspielräume eröffnen und pädagogisch nutzen lassen.
    Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit, Ehrenamtliche und Interessierte.
    Referent*innen: 
    - Karolin Kalmbach (Pronomen sie) hat an der Uni Potsdam Politik- und Verwaltungswissenschaften studiert und arbeitet seit 2013 bei GeStiK, der zentralen Einrichtung für Gender Studies an der Universität zu Köln. Das Zusammendenken und die Analyse von Arbeits- und Geschlechterverhältnissen zieht sich wie ein roter Faden durch ihr wissenschaftliche Beschäftigung, nicht zuletzt, weil sie vor dem Studium als Tischlerin gearbeitet hat.
    - Susanne Völker (Pronomen: sie oder kein Pronomen) ist seit 2011 Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt qualitative Methoden und Geschlechterforschung an der Universität zu Köln und wissenschaftliche Leiterin der zentralen Einrichtung ’Gender Studies in Köln‘ (GESTIK). Sie hat 2002 an der Humboldt Universität zu Berlin zum Thema „Hybride Geschlechterpraktiken. Erwerbsorientierungen und Lebensarrangements von Frauen im ostdeutschen Transformationsprozess“ promoviert und an der Universität Potsdam 2010 zum ‚Prekarisierung und Geschlechterverhältnissen’ habilitiert. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind: Intersektionale Geschlechterforschung, Analyse der Postmigrantischen Gesellschaft, Biographieforschung, Feministische und Queer Theorie. 
    - Lena Hezel (sie/ihr), Diplom Pädagogin und Sozialwissenschaftlerin, befasst sich theoretisch, praktisch und biografisch mit den Auswirkungen von Armut und Klassenverhältnissen. Sie arbeitet im Mädchen*treff e.V. Tübingen in verschiedenen Projektzusammenhängen mit armutsbetroffenen jungen Frauen* und leitete ein Jugend- Empowerment-Projekt der Stadt Tübingen (2022), aus dem der Kurzfilm „Ich bin stark“ hervorging. 
    Termin& Ort: 17.11.2026, Zeit: 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr, Ort: online, Kosten: 15 €. [Anmeldung bis 16.11.26 hier]

    17.11. Online: Struktureller& bewegungsförmiger Antifeminismus in Westdeutschland 1945-90

    Evangelische Frauen in Deutschland e.V.: Geschlechterrolle rückwärts?! - Über strukturellen und bewegungsförmigen Antifeminismus in Westdeutschland zwischen 1945 und 1990.
    Darüber spricht die Evangelische Erwachsenenbildung Karlsruhe. Wie wirkt Antifeminismus als eigenständige Ideologie zur Absicherung patriarchaler Verhältnisse? Dr.*in Rebekka Blum (Marburg) gibt vor dem Hintergrund der eigenen Forschungsarbeit Einblicke und kommt mit den Teilnehmenden ins Gespräch.
    Termin& Ort: Dienstag, 17.11.2026, 19:00 bis 21:00 Uhr, Online-Veranstaltung, Kostenfrei
    Informationen und Anmeldung bis 10.11.26 bei EEB Karlsruhe; Zugangsdaten werden am Tag vor der Veranstaltung zugemailt.

    17.11. Online: Rassismuskritik für die Jungen*arbeit

    [17.11.] Fachstelle Gender & Diversität NRW (FUMA): Online-Seminar Rassismuskritik für die Jungen*arbeit am 17.11.2026., 9-16 Uhr.
    Jungen* of Color oder mit Flucht- / Migrationsgeschichte stehen im öffentlichen Diskurs häufig unter Generalverdacht. Gerade migrantisierte, muslimische und/oder Schwarze Jungen* werden mit einseitigen und oft problematischen Männlichkeitsbildern assoziiert. Diese Bilder vermengen sich mit rassistischen Narrativen, welche sich in der medialen Berichterstattung, in gesellschaftlichen Diskursen und auch in der pädagogischen Arbeit zeigen. Dies führt bei manchen Jungen* zur Distanzierung von der Mehrheitsgesellschaft und zum Misstrauen – auch gegenüber pädagogischen Einrichtungen.
    Die Lebensrealitäten dieser Jungen* sind häufig geprägt durch das Zusammenwirken von verschiedenen Diskriminierungen. Wenn wir Jungen* of Color für diese Gesellschaft gewinnen möchten, müssen diese Lebenswirklichkeiten mitgedacht werden.
    Gegenstand der Fortbildung sind:
    - Jungen*welten und Erfahrungen in Verbindung mit Rassismus
    - das Zusammenwirken von Rassismus und Männlichkeiten* für Jungen* of Color und Folgen
    - Rassismus in Verbindung mit Weißsein und „der männlichen Norm“
    - Unbewusste weiße Perspektiven in der Jungen*arbeit kritisch reflektieren,
    - Empowerment(orientierte) Strategien für Jungen* of Color
    - Konzepte von Powersharing in der pädagogischen Praxis. 
    Termin& Ort: 17.11., 9-16 Uhr, online [Informationen& Anmeldung]

    17.11. Online: Towards a Postsecular Trans Studies

    Cornelia Goethe Centrum: Towards a Postsecular Trans Studies, 17. November 2026 - 18:15 bis 19:45.
    There is a strange paradox at the center of contemporary transphobia, which regularly justifies its political project by invoking two apparently incompatible claims: first, that transition constitutes a unique threat to religion; and secondly, the assertion that “trans activism” or “gender ideology” is itself a kind of religion. This talk asks what this double-bind means for scholarship in the field of trans studies, which has historically committed itself to secularism. Offering an overview of the state of the field and the new directions of its most significant work, I propose that trans studies should embrace a postsecular turn. 

    Colby Gordon is an Associate Professor in the English Department at Bryn Mawr College. With Simone Chess and Will Fisher, he coedited the first collected volume on the topic of trans studies in early modern literature for the Journal for Early Modern Cultural Studies. His book, Glorious Bodies: Trans Theology and Renaissance Literature, was published by the University of Chicago Press in 2024. He is currently working on two books, one entitled The Trans Debate and the Jewish Question and another called The Cis Soul.

    This lecture is part of a collaboration with the Institute for English and American Studies (IEAS) of the Goethe University Frankfurt. [Info]

    17.11. Berlin: Wandel der Strukturkategorie Geschlecht - Gleichstellungs-Lecture

    Workshop der Bundesstiftung Gleichstellung: „Wandel der Strukturkategorie Geschlecht – zwischen Verflüssigung und Persistenz?“ - Gleichstellungs-Lecture
    Wichtige theoretische Weiterentwicklungen brachen das starre Konzept auf: Zunächst lenkte der konstruktivistische Turn den Blick auf das „Doing Gender“. Geschlecht wurde nicht länger als statisches Gerüst verstanden, sondern als etwas, das wir im Alltag durch unsere Interaktionen und Routinen überhaupt erst herstellen. Zudem erweiterte das Konzept der Intersektionalität die Perspektive entscheidend, indem es aufzeigte, dass Geschlecht nie isoliert wirkt, sondern stets mit anderen Ungleichheiten verschränkt ist. Nicht zuletzt haben poststrukturalistische und queere Theoriebildung und die Betonung von Geschlechtervielfalt die strikt binäre Logik, die implizit in vielen Strukturmodellen angelegt war, in Frage gestellt. Es scheint, als habe sich Geschlecht in den letzten Jahrzehnten theoretisch wie kulturell zunehmend „verflüssigt“.
    Doch ein Blick auf die sozioökonomische Realität zeigt eine erstaunliche Beharrlichkeit der Geschlechterungleichheit. Der Gender Pay Gap, asymmetrische Arbeitsmarktstrukturen und die Ungleichverteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zeigen, wie wirkmächtig Geschlecht als ordnendes Prinzip auch heute noch ist. In der Wissenschaft zeigt sich wieder ein stärkeres Interesse an materialistischen Ansätzen. In dieser Veranstaltung diskutieren wir, wie Geschlecht als Strukturkategorie heute neu gedacht werden muss: Wie können wir Geschlecht als ein strukturelles, gesellschaftliches Verhältnis wieder präzise fassen, ohne wichtige theoretische Weiterentwicklungen und empirische Evidenz über Bord zu werfen? Und was bedeutetet diese Debatte für die zeitgenössische Gleichstellungsforschung und -arbeit?
    Prof. Dr. Hanna Meißner vom Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung der TU Berlin wird die Veranstaltung mit einem Vortrag eröffnen und inhaltliche Impulse zur Beantwortung dieser Fragen liefern. Anschließend wollen wir sie mit Prof. Dr. Andrea Maihofer, Prof. Dr. Rolf Pohl und Ihnen gemeinsam diskutieren. 
    Termin& Ort: 17. November 2026, 15.00 bis 18.00 Uhr, Bundesstiftung Gleichstellung, Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin [Anmeldung]

    18.11., 16.12., 20.1. Online: Asyl& aufenthaltsrechtl. Perspektiven für junge Geflüchtete

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: BuMF-Seminarreihe: Asyl und aufenthaltsrechtliche Perspektiven für junge Menschen nach der Flucht
    Wir wiederholen die dreiteilige Seminarreihe zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Themen mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Hocks. Die Veranstaltungen wurden angepasst an die Neuerungen der GEAS-Reform.
    1. Vertiefungsseminar: Das Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige nach der Flucht, 18.11.2026
    2. Vertiefungsseminar: Alternative Wege der Aufenthaltssicherung außerhalb des Asylverfahrens für junge Menschen nach der Flucht, 16.12.2026
    3. Vertiefungsseminar: Aufenthaltsverlängerung, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung von jungen Menschen nach der Flucht, 20.01.2027
    Alle Termine müssen einzeln gebucht werden. 

    19.11. Online: Worte.Macht.Wirkung für Frauen/FLINTA*-Personen

    Online-Seminar: "Worte.Macht.Wirkung für Frauen/FLINTA*-Personen - Nie wieder sprachlos in Teamsitzungen oder Vorstandsklausuren"
    Vereins- und Verbandsstrukturen sind hierarchisch geprägt – Machtspiele inklusive. Die Fortbildung der Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V. vermittelt, sich sicher zu positionieren und souverän mitzuspielen. Mit zwei Gesprächsmodellen und Beispielen werden Teilnehmerinnen fit für ihren Auftritt im Verein oder Verband. 
    Termin& Ort: 19.11.2026, 18:00 – 21:00 Uhr, online [Weitere Infos]

    20.11. Stuttgart: Depressive Verstimmungen u. Depressionen im Jugendalter

    Mädchen*gesundheitsladen - Beratungsstelle für Mädchen* und junge Frauen*: „Jeden Morgen schaffe ich es kaum in die Schule…“ Depressive Verstimmungen und Depressionen im Jugendalter.
    Die jetzige Jugendgeneration ist leistungsorientiert, interessiert an gesellschaftlichen Entwicklungen und hat den Anspruch meist „gut drauf zu sein“. Andererseits stellen depressive Verstimmungen und Depressionen bei Mädchen* und Jungen* mittlerweile die größte Beeinträchtigung für die psychische Gesundheit im Jugendalter dar. 
    Wie können pädagogische Fachkräfte darauf reagieren? Was hilft den Mädchen* und Jungen* wieder im Alltag anzukommen und ihre Resilienz zu stärken? 
    Neben inhaltlichen Inputs werden anhand von Praxisbeispielen Anregungen zum professionellen Umgang mit den betroffenen Jugendlichen gegeben sowie Möglichkeiten der Intervention und professionellen Begleitung aufgezeigt. 
    Referentin: Dagmar Preiß, Sozialwissenschaftlerin (M.A.), Systemische Therapeutin und Coach (SG)
    Termin: 20.11.2026, 09:30- 16:30 Uhr, Stuttgart. Anmeldeschluss: 06.11.2026, Kosten: 120,00 € pro teilnehmende Person [Anmeldungen unter: info@gesundheitsladen-stuttgart.de]

    24.11. Online: Umweltgerechtigkeit & soziale Ungleichheiten

    Akademie Paderborn: Umweltgerechtigkeit und soziale Ungleichheiten: Perspektiven auf die Millenniums- und Nachhaltigkeitsziele.
    Fragen der sozialen Ungleichheit werden in der Forschung seit Langem intensiv diskutiert. Lange Zeit blieb jedoch ein Aspekt eher im Hintergrund: die ungleiche Verteilung lokaler Umweltbelastungen wie Straßenverkehrs- oder Fluglärm, Luftverschmutzung durch Industrieanlagen oder andere gesundheitsschädliche Emissionen. Das digitale Seminar bietet einen fundierten Einblick in aktuelle Forschungsansätze, zentrale Fragestellungen und empirische Ergebnisse auf diesem Gebiet. Dabei wird aufgezeigt, wie unterschiedliche Bevölkerungsgruppen von Umweltbelastungen betroffen sind und welche sozialen Mechanismen dazu führen, dass bestimmte Gruppen stärker belastet werden als andere. Ziel des Seminars ist es, die Schnittstelle von sozialer Ungleichheitsforschung und Umweltforschung sichtbar zu machen und zu zeigen, wie wichtig ein interdisziplinärer Blick für ein umfassendes Verständnis gesellschaftlicher Herausforderungen ist.
    Voraussetzungen: Fachkräfte aus politischer und sozialer Bildung, dem Gesundheitswesen sowie alle Interessierten
    Termin& Ort: Di., 24. Nov. 2026, 9:00 - 13:30 Uhr, digital. Preis: 15,00 €. [Anmeldung]

    24.11.&1.12. Online: digitale Berufsorientierung

    Bundesinstitut für Berufsbildung: zynd: Online-Fortbildung zur digitalen Berufsorientierung: Digitale Berufsorientierung selbst erleben: In der Online-Fortbildung entdecken pädagogische Fachkräfte das BIBB-Portal zynd, probieren Playlets aus und tauschen sich über Chancen und Grenzen digitaler Angebote für die Begleitung Jugendlicher aus.

    „Und wofür brennst du? Digitale Berufsorientierung auf zynd kennenlernen und neue Ideen für die Begleitung von Jugendlichen gewinnen“
    Digitale Angebote können Jugendliche dabei unterstützen, ihre Interessen zu entdecken und Berufe kennenzulernen. Wie lassen sich solche Angebote sinnvoll in die eigene Arbeit einbinden? Diese Frage steht im Mittelpunkt der zweiteiligen Online-Fortbildung.
    Sie lernen zynd kennen, das digitale Portal des BIBB für Berufliche Orientierung, und probieren die Playlets selbst aus. Fachliche Impulse zu vier Phasen der Berufsorientierung und klare Qualitätskriterien helfen Ihnen, Möglichkeiten und Grenzen digitaler Angebote einzuschätzen. Im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen entwickeln Sie ein konkretes Szenario für Ihre eigene Praxis.

    Ablauf: Jede Reihe besteht aus zwei Online-Terminen à drei Stunden im Abstand von einer Woche. Termin 1 widmet sich dem Einstimmen und Erkunden, Termin 2 dem Entscheiden und Erreichen. Zwischen den Terminen haben Sie die Gelegenheit den Einsatz digitaler Angebote mit Jugendlichen, im Team oder für sich selbst ausprobieren. Die Termine bauen aufeinander auf.
    Format: Die Teilnahme erfolgt immersiv und niedrigschwellig. Sie wählen sich in HyHyve ein, eine offene virtuelle Lernlandschaft , bewegen sich dort frei zwischen Stationen und Gruppenräumen und kommen spontan ins Gespräch. So entsteht online die Atmosphäre einer Präsenzveranstaltung. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Vor dem ersten Termin erhalten Sie den Link und eine kurze Anleitung für einen barrierearmen Zugang.
    Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte, die Jugendliche bei der Beruflichen Orientierung und beim Übergang in Ausbildung und Beruf begleiten.
    Termine: Auftaktreihe: Di 24.11. und Di 01.12.2026, jeweils 13:30 bis 16:30 Uhr. Weitere Reihen folgen ab Januar 2027.
    Teilnahme: Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Plätze sind auf 25 Teilnehmende je Reihe begrenzt. Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich für beide Termine der Online-Fortbildung an. [Anmeldung]

    25.11. Online: Männlichkeitsbilder im Netz – Jugendliche zw. Orientierungssuche& Radikalisierung

    25. November 2026 | Online | Männlichkeitsbilder im Netz – Jugendliche zwischen Orientierungssuche und Radikalisierung
    Dieser Onlineworkshop des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) will Fachkräfte befähigen, die verschiedenen Bewegungen innerhalb der Manosphere einordnen zu können und Jugendliche bei der Entwicklung reflektierter Haltungen zu Männlichkeit und Gleichberechtigung zu unterstützen. [zur Veranstaltung]

    26.11. Online: Antifeminismus& Anti-Genderismus

    Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Hambur: Antifeminismus und Anti-Genderismus. Umgangsmöglichkeiten für die pädagogische Praxis. 
    Antifeminismus - eine Ideologie, die sich klar gegen Gleichstellung sowie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt richtet, demokratische Grundwerte gefährdet und sich oftmals in Form von Hetze und gezielten Angriffen zeigt. Doch warum ist Antifeminismus nicht nur eine Bedrohung für „den Feminismus“, sondern auch für die Pädagogik? Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Antifeminismus? Wann sprechen wir von Antifeminismus und wann von Anti-Genderismus? Was bedeuten die Entwicklungen für die pädagogische Praxis, warum müssen wir sie ernst nehmen und vor allem: was können wir tun?
    Ausgehend von eigenen Erfahrungen und Anliegen der Teilnehmenden vermittelt die Veranstaltung Grundlagenwissen zu den genannten Phänomenen und stärkt durch gezielte Übungen die Handlungskompetenz.
    Konkrete Inhalte der Veranstaltung: Begriffsklärungen: Antifeminismus und Anti-Genderismus / Beispiele für Antifeminismus und Anti-Genderismus in pädagogischen Kontexten / Antifeminismus und Anti-Genderismus als Hürde in der Implementierung geschlechtersensibler Pädagogik und sexueller Bildung / Umgangsmöglichkeiten und Argumentationsstrategien.
    Leitung: Fabienne Fröhlich, Kostenanteil: Kostenlos für GEW-Mitglieder, Nur für GEW-Mitglieder!, Veranstalter: gba

    26.-27.11. Dortmund: Jungen* zwischen Männlichkeit, Rassismus & Klassismus

    LAG / Fachstelle Jungen*arbeit NRW: Intersektionale Jungen*arbeit - Jungen* zwischen Männlichkeit, Rassismus und Klassismus. Intersektionale Perspektiven in der pädagogischen Praxis:
    In der pädagogischen, kritischen Auseinandersetzung mit Männlichkeiten geraten oft Jungen* in den Problemfokus, die von Rassismus und Klassismus betroffen sind. Verhaltensweisen, die als „toxisch männlich“ gelten, werden vorschnell mit Herkunft, Kultur oder Religion erklärt. Dadurch werden Kategorien von „Wir“ und „die Anderen“ geschaffen, rassistische und klassistische Narrative werden reproduziert  und die eigentliche Auseinandersetzung mit patriarchalen Strukturen bleibt aus.
    Wir wollen uns den Lebensrealitäten von Jungen* widmen, die von Klassismus und Rassismus betroffen sind, um eigene verinnerlichte Glaubenssätze zu bearbeiten und Handlungsstrategien zu finden, die Jungen* in ihrer Vielfalt ressourcen- und stärkenorientiert fördern. Wir orientieren uns an aktuellen Theorien des intersektionalen Feminismus und wenden Methoden der systemischen Beratung an. Die Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte und alle, die sich für eine Gesellschaft einsetzen, die Diskriminierungen intersektional reflektiert und bereit ist, mit strukturellen Veränderungen zu begegnen.

    Über die Referent*innen:
    - Fabian Ceska (er/ihm) studiert Gender & Queer Studies in Köln und ist Mitgründer von Detox Identity. In seiner Arbeit verbindet er kritische Männlichkeitsforschung mit Rassismuskritik und bringt insbesondere das Konzept der „Migränntlichkeit“ – die Verbindung von Männlichkeit und Migration – in verschiedene pädagogische Kontexte ein. Er verfolgt dabei einen empowernden Ansatz, der feministische Perspektiven auch für Menschen ohne Vorerfahrung zugänglich macht.
    - Tobias Spiegelberg (er/ihm) ist Soziologe und setzt sich mit rechten Männlichkeiten, Manosphere, Care Arbeit und Männer* Freundschaften  auseinander. Sein Ziel ist es, privilegierte Personen für eine Auseinandersetzung mit Diskriminieurng anzuregen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der Personen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten in einen mutigen Austausch zu bringen.

    Termine: Tag 1: 26.11.2026, 10:00 - 16:00 Uhr, Tag 2: 27.11.2026, 10:00 - 16:00 Uhr. Teilnahmegebühr: 85€.
    Ort: Haus der Vielfalt, Zur Vielfalt 21, 44147 Dortmund. Anmeldeschluss: 12.11.2026 [Anmeldung]
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.

    30.11. Köln: Einführung in den Anti-Bias-Ansatz

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW): Workshop "Einführung in den Anti-Bias-Ansatz"mit Jelena Iyassu vom Bildungswerk Aachen. 
    Am 30.11.2026 werden wir uns von 9:30 - 16:30 Uhr in Präsenz in Köln mit Vorurteilsbewusstsein auseinandersetzen, für den eigenen Umgang mit Unbekanntem sensibilisieren und Perspektivwechsel trainieren. 
    Toleranz, Respekt und gegenseitige Anerkennung des Anderen in seinem Anderssein sind wichtige Voraussetzungen für das Gelingen von friedlichem Zusammenleben. Das englische Wort „bias“ bedeutet übersetzt „Voreingenommenheit“ oder auch „Einseitigkeit“. Der Anti-Bias Ansatz wurde in den 1980er Jahren in den USA als Reaktion auf gesellschaftliche Schieflagen entwickelt. Anti-Bias versteht sich als intersektionaler Ansatz und ist ein diskriminierungs und machtkritisches Praxiskonzept. Es geht darum, vorurteilsbewusst mit Diversität und Unterschiedlichkeit auf der Grundlage von Gemeinsamkeiten umzugehen und aktiv an gesellschaftlicher Veränderung zu arbeiten. 

    Vor Ort wird es Snacks und ein vegetarisch/veganes Mittagessen geben. Die Teilnahme ist begrenzt auf 15 Personen, verbindliche Anmeldung bis zum 23.11. über folgenden Link.
    Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenfrei. Bei einer Abmeldung nach dem 16.11.2026 oder Nichterscheinen erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,- € pro Person. Diese Gebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson teilnimmt.
    Ort der Veranstaltung: LAG Katholische Jugendsozialarbeit, Kleine Spitzengasse 2-4, 50676 Köln 

    30.11. Stuttgart: Barcamp geschlechter- u. diversitätsbezogener Kinderschutz 2026 (Jungen*arbeit)

    LAG Jungen*- und Männer*-arbeit Baden-Württemberg e.V.: 30. November 2026 | Stuttgart: Barcamp Kinderschutz 2026 – Neue Wege für einen
    wirkungsvollen Kinderschutz.
    Das landesweite Barcamp lädt in den Hospitalhof Stuttgart ein. Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, können sich vernetzen, Erfahrungen austauschen und gemeinsam neue Ideen für einen wirksamen Kinderschutz entwickeln. In interaktiven Sessions geht es unter anderem um Prävention sexualisierter Gewalt, digitale Unterstützung durch KI und die Frage, was Bro Culture und Manosphere für den geschlechter- und diversitätsbezogenen Kinder- und Jugendschutz bedeuten. 
    Auch die Perspektiven von Jungen* und die Bedeutung unterschiedlicher Männlichkeitsbilder werden aufgegriffen. [Anmeldung bis 23.11. hier]

    Nov.-Dez.: Online: Veranstaltungen zu Schutzsuchenden, Teilhabe, Antidiskriminierung

    Veranstaltungsprogramm des Flüchtlingsrats NRW:

    - Online-Fortbildung: Trauma und Traumafolgen – Grundlagen und Selbstfürsorge im Ehrenamt [EA | o. V.], 03.11.2026, 17:00 – 20:00 Uhr

    - Online-Workshop: Bildungsteilhabe und Empowerment von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen durch außerschulische Angebote [o. V.], 10.11.2026, 17:00 – 18:30 Uhr

    - Online-Austausch: Psychosoziale Versorgung von Schutzsuchenden [m. V.], 12.11.2026, 17:30 – 19:00 Uhr

    - Online-Austausch: Besonders Schutzbedürftige in Gemeinschaftsunterkünften [m. V.], 16.11.2026, 17:00 – 18:30 Uhr

    - Online-AG: Ausländerbehörden [m. V.], 26.11.2026, 17:30 – 19:00 Uhr

    - Online-Workshop: Argumentieren gegen Stammtischparolen [EA | o. V.], 02.12.2026, 17:00 – 20:00 Uhr

    - Online-Kurzschulung: Inhaltliche Argumentation gegen Vorurteile über Flüchtlinge [o. V.], 07.12.2026, 17:00 – 18:30 Uhr

    Legende:  o. V. = ohne Vorkenntnisse | m. V. = mit Vorkenntnissen | EA = die Veranstaltung richtet sich primär an Ehrenamtliche (Teilnahme von Hauptamtlichen ggf. über Warteliste)
    Alle Infos zum Veranstaltungsprogramm und zur Anmeldung auf der Website.

    ab Nov.: SGB I, II, X, XII u.a. Grundlagenseminare

    Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht (Homepage)

    SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld: Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
    Termine: 09./10. Nov., 18./19. Nov., 14./15. Dez. 2026, 26./27. Jan. 2027 (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq)

    Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis: Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
    Termine: 11./12. Jan. 2027, 08./09. Feb., 01./02. März, 20./21. April (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq)

    SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld: In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
    Termine: 12. - 16. April 2027, 13. - 17. Sept. 2027 (Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu)

    SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen: In diese zweitätigen Fortbildung wird grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Es wird weiterhin ein Prüftool zur Verfügung gestellt.  
    Termine: 16./17. Dez. 2026, 16./17. Feb. 2027, 05./06. April, 07./08. Juni (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2)

    Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I: Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft. 
    Termine: 08. Dez. 2026, 18. Jan. 2027, 18. Feb., 30. März (Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz)

    Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB X - Aus der und für die Praxis: Soziale Rechte geraten zunehmend unter Druck. Ob Sanktionen, Arbeitspflicht oder vollständiger Wegfall von Leistungsansprüchen: Die Soziale Arbeit muss sich schützend vor Betroffene stellen. Um die Existenzsicherung im Bereich des SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngelds zu garantieren, ist die Kenntnis des Verfahrensrechts unverzichtbar. Das SGB X bildet hier das Fundament.
    Dieses zweitägige Praxis-Seminar befähigt Sie, auf der „Klaviatur der Sozialgesetzbücher“ zu spielen und Rechtsansprüche in der Beratung konsequent durchzusetzen.
    Termine: 01./02. Feb. 2027, 08./09. März, 19./20. Mai (Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/cfho9)

    SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien: Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld. 
    Termine: 19. Jan. 2027, 12. März, 26. April (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n)

    Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen: Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
    Termine: 17. Nov. 2026, 07. Dez. , 15. Feb. 2027, 15. März, 18. Mai (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily)

    Seminar: SGB II für die Migrationsberatung: Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
    Termine: 04. Dez. 2026, 24. Feb. 2027, 19. April, 14. Juni (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu)

    Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser: Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
    Termine: 25. Jan. 2027, 02. April, 15. Juni (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5)

    SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende: Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
    Termin: 16. Nov.  2026 (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1)

    Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste: Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld. 
    Termin: 05. Feb. 2027 (Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p)

    Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII): Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen. 
    Termin: 07./08. Dez. 2026 (https://t1p.de/v6bvl)

    Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII: Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
    Termin: 30. Nov. 2026 (https://t1p.de/7iewc)

    Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof: Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
    Termin: 02. Nov. 2026  (https://t1p.de/12qtg)

    1.12. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis

    Akademie der Kulturellen Bildung in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): Webinarreihe Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
    Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? 
    Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren. 

    Hinweis: Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Dozent*innen sowie weitere Details zu Ablauf und Inhalt geben wir Ihnen rechtzeitig vorab bekannt.
    Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
    (- Dienstag, 17. März 2026: 17 – 18:30 Uhr Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?)
    (- Dienstag, 2. Juni 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes)
    (- Dienstag, 15. September 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
    - Dienstag, 1. Dezember 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit)
    [Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.]

    2.12. Online: Passbeschaffung& Identitätsklärung (Ausbildungsaufenthaltserlaubnis& Ausbildungsduldung)

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: BuMF-Fortbildung: Passbeschaffung und Identitätsklärung
    In der Praxis stellen die Passbeschaffung sowie die hohen Anforderungen an die Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung große Hürden für eine Aufenthaltssicherung außerhalb des Asylverfahrens dar.
    Ausgehend von den Anforderungen der §§ 16g und 60c AufenthG (Ausbildungsaufenthaltserlaubnis und Ausbildungsduldung) vermittelt diese Veranstaltung praxisnah die zentralen Aspekte der Passbeschaffung und Identitätsklärung.
    Termin& Ort: 2.12., 9:30-11:30 Uhr, Referent: Dr. Kristian Garthus-Niegel (Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.) [Zur Veranstaltung]

    2.12. Hannover: Grundlagen für die Gleichstellungsbeauftragte

    Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.: Stellenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung - Grundlagen für die Gleichstellungsbeauftragte
    1-tägige Fortbildung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus allen Bundesländern.
    Die Fortbildung vermittelt praxisnahe Grundlagen zu Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen und Eingruppierungen nach dem TVöD-VKA. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, welche Bedeutung diese Themen für die Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben und wie sie sich für eine geschlechtergerechte Personalauswahl und Entgeltgestaltung einsetzen lassen.
    Ein Erfahrungsaustausch ermöglicht die Einbindung bisheriger Praxiserfahrungen. Abschließend wird der Transfer in die eigene Tätigkeit hergestellt und herausgearbeitet, welchen gleichstellungswirksamen Einfluss Frauenund Gleichstellungsbeauftragte auf Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen und Eingruppierungsprozesse nehmen können.
    Referentin ist Dr. Andrea Jochmann-Döll, die seit 1995 als freiberufliche Wissenschaftlerin und Beraterin tätig ist. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben sowie Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Mit ihrer langjährigen fachlichen Erfahrung verbindet sie wissenschaftliche Erkenntnisse mit praxisnaher Beratung und vermittelt die Inhalte gezielt aus der Perspektive der Gleichstellungsarbeit. [weitere Infos& Anmeldung]

    3.12. Online: Neurodivergenz& Queerness in der Jugendarbeit

    Was bedeutet Neurodiversität eigentlich – und was hat das mit Queerness zu tun? 
    Im Online-Workshop am 3. Dezember werfen wir einen genaueren Blick auf Neurodiversität: Wir klären wichtige Begriffe, schauen uns unterschiedliche Perspektiven auf Neurodivergenz an und hinterfragen Vorstellungen davon, was als „normal“ gilt. Es handelt sich um die zweite Veranstaltung in der Onlinereihe der Genderqualifizierungsoffensive! [weiter]

    4.12. Freiburg: Selbstverteidigung&-behauptung für trans-, inter-, agender-, nichtbinäre KJH-Fachkräfte

    [4.12.] AG Mädchen* Freiburg -  Für eine geschlechtergerechte Jugendhilfe: Fortbildung: SELBSTVERTEIDIGUNG & SELBSTBEHAUPTUNG - Für Trans-, Inter-, Agender- und Nichtbinäre Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten:
    Es geht darum, individuell passende Möglichkeiten der Selbstbehauptung zu finden. 
    Wir tauschen uns im Plenum und in Kleingruppen aus und kommen in Bewegung:
    Wir probieren gemeinsames Handeln und unterschiedliche Wege, um gut aus schwierigen Situationen rauszukommen. Wir üben, ein Gespür für persönliche Grenzen zu entwickeln, um in unangenehmen Situationen früh und entschlossen zu agieren. 
    Mit Körpersprache und Stimme, verbalen Strategien und Techniken - zum Beispiel auch mit Schlägen und Tritten - probieren wir uns aus. Dabei wechselt der Kurs bewusst zwischen lockeren Spielen, auspowernden Übungen und Entspannung. Sportliche Vorerfahrung ist nicht notwendig! Alle Übungen lassen sich individuell anpassen. Du entscheidest selbst, was du ausprobieren magst. Uns ist wichtig, dass wir uns als Gruppe treffen, miteinander lernen, eine spaßige Zeit verbringen und gestärkt aus dem Training gehen.
    In diesem Workshop verbinden wir zwei Ebenen: das eigene Selbsterleben und die Einbindung von Selbstverteidigung und Selbstbehauptung in die pädagogische Arbeit. Wir arbeiten trauma-sensibel, solltest du dahingehend Fragen oder Wünsche haben, kannst du uns gerne auch vorab schreiben (kaer@posteo.com). Der Workshop findet in deutscher Lautsprache statt.
    Termin& Ort: 4.12.26, 10-16 Uhr; Feministisches Zentrum, Faulerstr. 20, 79098 Freiburg. [Anmeldung bis 20.11. hier]

    4.12. Stuttgart: Geschlechtsbezogene Räume i.d. Arbeit mit Mädchen*& Jungen*

    Mädchen*gesundheitsladen und bei Jungen* im Blick: „Ich bin okay - du bist okay“ – Die besondere Bedeutung geschlechtsbezogener Räume in der Arbeit mit Mädchen* und Jungen*
    Die Entwicklung einer eigenen (Geschlechts-)Identität ist eine der zentralen Entwicklungsaufgabe für junge Menschen in der Lebensphase der Pubertät und Adoleszenz.
    Mädchen* und Jungen*sind hier mit einer Vielfalt an Herausforderungen konfrontiert. Hierzu können u.a. patriarchale Rollenbilder und Zuschreibungen geschlechtsspezifischer Verhaltensweisen zählen. 
    In der pädagogischen Arbeit ist es wichtig Mädchen* und Jungen* auf ihrem individuellen Weg zu begleiten , gesellschaftliche Bezüge herzustellen und diese mit Blick auf deren Lebenswelten zu unterstützen.
    Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Arbeit in geschlechtsbezogenen und geschlechtshomogenen Gruppen zu. Diese ermöglichen als Freiräume, Experimentierräume und auch Schutzräume eine wichtige Unterstützung für Jugendlichen.
    Im Rahmen dieser praxisorientierten Fortbildung werden wir aufbauend auf unseren Erfahrungen im Mädchen*gesundheitsladen und bei Jungen* im Blick – den geschlechtsbezogenen Präventions- und Beratungsstellen zur Gesundheitsförderung, sexueller Bildung, Sucht – und Gewaltprävention
    zunächst einen Input zu den Entwicklungsaufgaben in der Pubertät geben.
    Darauf aufbauend werden wichtige Handlungsmaxime für die parteiliche Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* und die kritisch – solidarische Arbeit mit Jungen* und jungen Männern vorgestellt und konkrete Methoden für die Arbeit mit Mädchen* und Jungen* erprobt. Ein weiterer wichtiger
    Schwerpunkt wird auf den Praxistransfer und damit die Umsetzung der Fortbildungsinhalte in der eigenen Praxis gelegt.
    Referent*innen: Johannes Bayer, Sozialpädagoge (B.A.), Systemischer Berater (StiF), Systemischer Therapeut (i.A.), Julia Hirschmüller, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Psychodrama-Leiterin
    Termin& Ort: 04.12.2026 09:30- 16:30 Uhr, Stuttgart, Anmeldeschluss: 20.11.2026, Kosten: 120,00€ [Infos, Anmeldungen: info@gesundheitsladen-stuttgart.de]

    8.12. Online: Beziehungen vielfältig leben

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg: Beziehungen vielfältig leben – Einblicke in verschiedene Beziehungsmodelle und Anregungen für Beziehungskompetenzen
    Termin& Ort: 8.12., 11 – 13h, online; Referentin: Katharina Debus [Weitere Infos ab Mitte Nov.]

    8.12. Online: Rassismuskritische Darstellungen im Netz& Sensibilität für Bilder

    Diakonie Hessen: Online-Fortbildung „Rassismuskritische Darstellungen im Netz und Sensibilität für Bilder“ am 08. Dezember 2026 aufmerksam machen und Sie herzlich zur Teilnahme einladen.
    Die Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen oder Familien arbeiten, Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendarbeit, der Eingliederungshilfe, der Sozialen Arbeit sowie in Bildungs- und Beratungskontexten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
    Bilder und digitale Medien prägen unsere Wahrnehmung von Menschen, gesellschaftlicher Vielfalt und Zugehörigkeit. Dabei können sie bewusst oder unbewusst stereotype, einseitige oder diskriminierende Vorstellungen vermitteln. Die halbtägige Fortbildung bietet einen praxisnahen Einstieg in ein vielschichtiges Themenfeld. Sie verbindet fachliche Impulse mit gemeinsamer Reflexion und praktischer Auseinandersetzung. Dabei verstehen wir rassismuskritische Sensibilität als einen fortlaufenden Lern- und Reflexionsprozess, für den die Veranstaltung erste Impulse und Perspektiven eröffnen möchte.

    Was Sie erwartet: -fachliche Impulse dazu, wie Bilder unsere Wahrnehmung prägen
    - Auseinandersetzung mit stereotypen Darstellungen, Alltagsrassismus, Repräsentation und Unsichtbarkeit
    - Beispiele aus Social Media sowie Kinder- und Jugendmedien
    - gemeinsame Bildanalysen und Reflexion in Gruppen
    - Impulse für einen diskriminierungssensiblen Umgang mit Bildern und für die Bildauswahl im beruflichen Alltag
    - Raum für Austausch, Fragen und gemeinsame Reflexion

    Termin& Ort: 08. Dezember 2026, Uhrzeit: 09:30–13:30 Uhr, Online [Infos& Anmeldung]

    8.-9.12. Herrenberg-Gültstein: Jungen*, Bedürfnisse& Ressourcen - Grundlagen zeitgemäßer J*arbeit

    Kooperationsveranstaltung Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit der LAG Jungen*- & Männer*arbeit BW:
    8.–9.12.26 in Herrenberg-Gültstein (Baden-Württemberg): „Jungen*, Bedürfnisse und Ressourcen – Grundlagen einer zeitgemäßen Jungen*arbeit“
    Die Fortbildung vermittelt Grundlagen geschlechterbewusster Pädagogik und nimmt die Lebenslagen, Bedürfnisse und Ressourcen von Jungen* in den Blick. Im Fokus stehen Fragen der geschlechtlichen Sozialisation, der professionellen Haltung sowie praxisnahe Ansätze für eine zeitgemäße Jungen*arbeit. Die Veranstaltung bietet Raum für Austausch, Reflexion und konkrete Impulse für die pädagogische Praxis. [weitere Infos u. Anmeldung]

    9.12. Frankfurt: Zukunftswerkstatt Jungen*arbeit

    Fortbildung: Zukunftswerkstatt Jungen*arbeit Frankfurt am Main „Praxis sichtbar machen; Bedarfe identifizieren; Perspektiven entwickeln; Qualifizierung gestalten“
    Wie kann geschlechterreflektierte Jungen*arbeit dazu beitragen, Gewalt vorzubeugen und Geschlechtergerechtigkeit zu fördern? Wie können Fachkräfte mit einengenden Männlichkeitsbildern arbeiten? Und was braucht es, um Jungen*arbeit in Frankfurt wirksam und nachhaltig weiterzuentwickeln? Diesen Fragen widmet sich die Zukunftswerkstatt Jungen*arbeit. Ausgangspunkt ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt am Main. Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte, die mit Jungen* und männlichen Jugendlichen arbeiten. Gefördert vom Frauenreferat. 
    Termin& Ort: 09.12.2026, 09:30 – 16:30 Uhr, Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, Frankfurt [Weitere Infos und Anmeldung]

    10.12. Köln: Schreibworkshop für sexualpädagogische Konzepte

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW): Schreibworkshop für sexualpädagogische Konzepte.
    Sexualpädagogische Konzepte sind Teil von Schutzkonzepten und bieten für Fachkräfte Handlungssicherheit und klare Vorgaben für den pädagogischen Alltag. 
    Ziel des Workshops ist die (Weiter-)Entwicklung des sozialpädagogischen Konzepts der Einrichtung, die inhaltliche Konkretisierung, sowie Beratung und Verständigung über rechtliche, praxis- und zielgruppenorientierte Inhalte.
    Der Workshop richtet sich an alle Fachkräfte der Jugendsozialarbeit, die bereits die ersten Schritte zur Entwicklung einer sexualpädagogischen Haltung innerhalb der Einrichtung gegangen sind und nun die Entwicklung und Ergebnisse in einem Konzept festschreiben möchten/müssen.
    Erste Verständigungen und Verschriftlichungen zu Inhalten und Haltungen im Team, die bereits erarbeitet wurden, sollen bitte zum Termin als Ausgangslage mitgebracht werden.
    Termin& Ort: 10.12.2026, 10:00-16:00 Uhr in Köln, mit Doris Eberhardt [Anmeldung hier]

    10.12. Stuttgart: Begleitung& Beratung junger geflüchteter Männer*

    Transferworkshops MÄNNLICH.JUNG.GEFLÜCHTET „GELINGENDE BEGLEITUNG UND BERATUNG JUNGER GEFLÜCHTETER MÄNNER*“
    Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt “männlich.jung.geflüchtet” werden in zwei weiteren Transferworkshops weitergegeben.
    Im Fokus stehen praxisorientierte Zugänge und Methoden der Arbeit mit jungen geflüchteten Männern:
    - Differenzierter Blick und Auseinandersetzung mit der Zielgruppe
    - Zugänge und Beziehungsarbeit
    - Beratung und gruppenpädagogische Methoden
    - Herausforderungen & kollegialer Austausch
    - Praxiseinblicke aus dem Projekt „männlich.jung.geflüchtet“.
    Zielgruppe sind Fachkräfte der Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit, Arbeitsfeldbezogene Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, Jugendwohnen), der (offenen) Jugendarbeit sowie Multiplikator* innen und Fachkräften anderer Handlungsfelder, die mit jungen geflüchteten Männern arbeiten oder neue Zugänge zur Zielgruppe aufbauen möchten.

    Termin& Ort: 10. Dezember 2026, von 9:30 - 16:30  (Ankommen ab 9:00 Uhr), im Diakonischen Werk in Stuttgart
    Anmeldung bis 19.11.2026 über diesen Link: Anmeldung männlich.jung.geflüchtet_2

    10.-11.12. Dortmund: Mit Jungen sexualpädagogisch arbeiten.

    LAG Jungen*arbeit NRW: Mit Jungen sexualpädagogisch arbeiten.
    Sexualität als Lebensenergie begleitet uns Menschen von Geburt ein Leben lang. Somit gehört sie zu den zentralen Entwicklungsaufgaben jedes Kindes und jedes Jugendlichen, bis ins Erwachsenenalter hinein. Dies macht die Auseinandersetzung mit allen Facetten von Sexualität zu unserem pädagogischen Auftrag. Und gleichzeitig fällt uns Fachkräften das Thema oft gar nicht so leicht, da es sehr ins Private hinein reicht, eigene Schamgrenzen berührt und unser Nähe-Distanz-Verhältnis verunsichern kann.
    Gerade im Medienzeitalter kommen Kinder und Jugendliche immer früher mit Pornografie, anderen sexuellen Inhalten und Rollenbildern in Kontakt, die sich nicht mit unserem Gefühl zu gelingender Sexualität vereinbaren lassen. Jungen kriegen es mit sehr einseitigen Vorstellungen von Männlichkeit und hohen Erwartungshaltungen an ihre sexuelle Leistung zu tun, während sie mit ihren Fragen zunehmend auf das Internet verwiesen sind. In all den unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Botschaften dazu „wie man Sex macht“ ist es umso wichtiger, dass Jungen analoge Bezugspersonen haben, um über ihre Fragen, Erfahrungen und Verunsicherungen ins Gespräch zu kommen.
    Hier wollen wir in der Fortbildung ansetzen und der Frage nachgehen, wie Fachkräfte Jungen angemessen sexualpädagogisch begleiten können. Dazu greifen wir verschiedene Themen auf, die Jungen im heranwachsenden Alter beschäftigen:
    - Eine (achtsame) Sprache für Sexualität finden
    - Körper kennenlernen
    - Gelingende Sexualität verstehen
    - Beziehungsweisen diskutieren
    - Sich medienkompetent (selbst-)aufklären
    - Jungen* und Pornographie.
    Das Seminar dient als Einstieg in die sexualpädagogische Arbeit mit Jungen und ersetzt keine Ausbildung zum Sexualpädagogen. Es soll Grundlagenwissen vermitteln und auffrischen sowie praktische Methoden vorstellen, mit denen in der pädagogischen Arbeit, z.B. innerhalb der Schule, OKJA, Wohngruppe oder anderen pädagogischen Kontexten gearbeitet werden kann. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Reflexion unserer eigenen Haltung sowie die Anwendbarkeit in der pädagogischen Praxis.

    Termine: Tag 1: 10.12.2026, 10:00 - 17:00 Uhr, Tag 2: 11.12.2026, 10:00 - 17:00 Uhr. Teilnahmegebühr: 165,00 Euro
    Ort: Haus der Vielfalt, Zur Vielfalt 21, 44147 Dortmund. Anmeldeschluss: 03.12.2026 [Anmeldung]
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Referent*innen: Marie-Christine Kröll, freie Referentin & Youthworkerin NRW, Sozialarbeiterin B.A., Sexualpädagogin (ISP), Sexologin i.A.
    Malte Jacobi, freier Referent, ehem. LAG Jungenarbeit NRW, Sozialpädagoge, Jungenarbeiter, Sexualpädagoge, Personenzentrierter Berater i.A.

    E-Learning: Vertiefungskurs "Traumasensible Jungen*arbeit"

    Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit NRW e.V. / Fachstelle Jungenarbeit NRW: E-Learning: Vertiefungskurs "Traumasensible Jungen*arbeit" 
    Im neuen Vertiefungskurs auf der E-Learning-Plattform digit! wird dargelegt, was ein Trauma ist und was traumasensibles Handeln ausmacht. Erläutert werden  traumapädagogische Methoden und die Rolle als pädagogische Fachkraft bei einem Verdacht auf Trauma differenziert betrachtet. Der Kurs bietet mit einer Bearbeitungszeit von circa zwei bis drei Stunden einen kompakten Einstieg in das Thema. [zur E-Learning-Plattform digit!]

    5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

    26.10.-28.1. Frankfurt: Kolloquium: Hoffnung&Widerstand gegen die kapitalist. Polykrise - Feminist. Perspektiven

    Cornelia Goethe Centrum für Geschlechterforschung (CGC): Cornelia-Goethe-Colloquien: Hoffnung und Widerstand gegen die kapitalistische Polykrise - Feministische Perspektiven.
    26. Oktober 2026 bis 28. Januar 2027, Wintersemester 2026/2027: Die kapitalistische Polykrise scheint sich unaufhaltsam weiter zuzuspitzen: Klimakrise, Demokratiekrise, Faschisierung, antifeministischer und rassistischer Backlash, nekropolitische Grenzregime, Militarisierung und Krieg, autonome Waffensysteme und kognitive Kriegsführung, wachsende Armut und Vermögensungleichheit, Massenarbeitslosigkeit, durch KI getriebene Automatisierung – die Liste ließe sich fortsetzen. Ein weiteres Item darauf wäre: der Defätismus und der Glaube an die Unveränderbarkeit der zu Grunde liegenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung. [Details]

    Termine: 26.11.2026 Wie aktiv bleiben in scheinbar hoffnungslosen Zeiten?
    03.12.2026 Performing Human Rights
    11.12.2026 Love, Sex, and Revolution: Alexandra Kollontai Revisited
    14.01.2027 Hope as Refusal: Queer, Feminist Futurity
    21.01.2027 Kraft des Negativen. Feministische Praktiken der Politisierung
    28.01.2027 Anarchitecture After Everything

    2.11. Online: OECD-Reformialog zur Bestandsaufnahmdes Weiterbildungssystems

    OECD - Bertelsmann Stiftung Reformdialog Schritt 1: Eine Diagnose des deutschen Weiterbildungssystems:
    Web-Konferenz: Weiterbildung eröffnet Menschen Teilhabe am Erwerbsleben und der Gesellschaft, versorgt Unternehmen mit den nötigen Fachkräften und leistet einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit. Um dieses Potential auszuschöpfen, braucht es allerdings ein zugängliches und adaptives Weiterbildungssystem, das den Bedarfen von Lernenden, Unternehmen und der Gesellschaft entspricht. Wo liegen wesentliche Herausforderungen des deutschen Weiterbildungssystems? Im Rahmen eines Reformdialogs von OECD und Bertelsmann Stiftung werden in diesem Webinar Ergebnisse aus der einleitenden Bestandsaufnahme des Weiterbildungssystems präsentiert. Die Analyse wird kritisch mit Expert:innen, Stakeholdern und interessierten Teilnehmenden diskutiert.
    Termin: 2. November 2026 von 12 bis 13 Uhr, online [Anmeldung]

    2.11.-3.12. Mülheim an der Ruhr/ online: Viva la gender - Wer bestimmt, was männlich ist?

    2.11.-3.12. 2026 | Mülheim an der Ruhr | Wer bestimmt, was männlich ist? HRW lädt zu VIVA LA GENDER
    Was bedeutet Männlichkeit heute? Welche Vorbilder brauchen Jungen und wie prägen gesellschaftliche Erwartungen und soziale Medien unser Bild von männlich gelesenen Personen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Veranstaltungsreihe VIVA LA GENDER 2026 an der Hochschule Ruhr West (HRW). Das Programm verbindet wissenschaftliche Impulse mit persönlichen Erfahrungen und kreativen Formaten – von einer Keynote und Lesungen über Workshops bis zu Gesprächsrunden. Zu den Gästen zählen u.a. Robin Afamefuna, Anne Dittmann, Fikri Anıl Altıntaş und Paul Brodowsky, Ali Can, Brix Schaumburg uvm. Alle Bestandteile der Veranstaltungsreihe sind kostenlos. [Link zur Veranstaltung]

    3.11. Frankfurt: Künstliche Intelligenz zwischen Innovation, Ethik& Gleichberechtigung

    Gesprächsabend: „Künstliche Intelligenz zwischen Innovation, Ethik und Gleichberechtigung: Chancen und Herausforderungen für eine gerechte digitale Zukunft“
    KI beeinflusst zunehmend unseren Alltag. Doch algorithmische Systeme können bestehende Vorurteile und Ungleichheiten fortschreiben. Wie lässt sich Diskriminierung verhindern? Und wie können Vielfalt, Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung in der Entwicklung von KI gestärkt werden? Darüber diskutieren im Rahmen der Veranstaltungsreihe FEMINIST FAIR FUTURE Lorena Jaume-Palasí (Gründerin der Ethical Tech Society und Mitgründerin von AlgorithmWatch) und Zamina Ahmad (KI-Expertin und Gründerin).  Das Grußwort hält Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt, Stadtsauberkeit, Frauen, Diversität und Migration. Der Eintritt ist frei. Mit Simultanübersetzung Deutsch–Spanisch und in Deutsche Gebärdensprache.
    Termin& Ort: 03.11.2026, 18:30 - 21:30 Uhr, Instituto Cervantes Frankfurt, Amerika Haus, Staufenstr. 1
    Anmeldung  per E-Mail an frankfurt@cervantes.es oder unter Telefon 069 713749711. [Weitere Infos]

    4.11. Online: TDF-Netzwerktreffen: Kinderkopftuch an Schulen

    TERRE DES FEMMES​: 8. Netzwerktreffen am 4. November 2026: „Kinderkopftuch“ an Schulen 
    Wir möchten mit Ihnen über die mögliche Regelung des „Kinderkopftuchs“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen und die Ergebnisse der aktuellen Umfrage in Nordrhein-Westfalen diskutieren. Sie erhalten Einblicke in die Ergebnisse und können Ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen. Wir freuen uns über unterschiedliche Perspektiven und einen respektvollen Austausch. 
    Zielgruppe: Lehrkräfte sowie Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Pädagogik und Erziehung. 
    Zeit& Ort: 4. November 2026, 17:00–18:30 Uhr, digital, per Zoom. Das Treffen wird nicht aufgezeichnet.
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 2. November 2026 per E-Mail an integration@frauenrechte.de an. Den Zugangslink senden wir Ihnen am 3. November 2026 zu. Fragen und Anregungen können Sie gern schon mit der Anmeldung mitschicken.
    Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus; bitte geben Sie dies bereits bei der Anmeldung an.

    Zum Hintergrund: Das „Kinderkopftuch“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen für Kinder bis 14 Jahre ist Gegenstand einer komplexen juristischen, gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Sie bewegt sich im Spannungsfeld von Mädchenschutz, elterlichem Erziehungsrecht, Religionsfreiheit und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. 
    Für TERRE DES FEMMES steht der Mädchenschutz im Zentrum unserer Forderung. Alle Kinder sollen unabhängig von Elternhaus und Herkunft in der Schule darin bestärkt werden, frei, reflektiert und selbstbestimmt zu denken. Im Unterricht sollen sie traditionelle Rollenbilder und Familienkonstellationen hinterfragen und eigene Entscheidungen bei der PartnerInnen- und Berufswahl treffen können. Bis zur Religionsmündigkeit sollen Kinder zudem die Möglichkeit erhalten, die nötige Reife zu entwickeln, um selbst über bestimmte Kleidung zu entscheiden, in diesem Fall über das islamische Kopftuch. 

    Zum Weiterlesen: Wenn Sie sich vorab informieren möchten: Unsere Webseite „Das gleichberechtigte Klassenzimmer“ bietet Interviews mit betroffenen Frauen und Fachkräften, juristische Einschätzungen, Umfrageergebnisse sowie unsere Forderungen und Ziele. In unserem Shop können Sie außerdem einen kostenlosen Informations-Flyer bestellen.
    Zum TDF-Forderungspapier: Bundeseinheitliche Regelung des „Kinderkopftuchs“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kita und Schule) für alle Mädchen bis zum 14. Lebensjahr.

    4.11. Online: Intersektionale Schutzkonzepte (weiter-)entwickeln

    Forum „Rassismuskritische Ansätze für die Kinder- und Jugendförderung” (RKJ-Forum): Online-Workshop: Intersektionale Schutzkonzepte (weiter-)entwickeln am 4.11., 9-13 Uhr
    Wer kann teilnehmen?: Fachkräfte & Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendförderung aus den Mitgliedsverbänden. 
    Im Online-Workshop werfen wir einen intersektionalen Blick auf Schutzkonzepte und fragen: Wer wird durch bestehende Schutzkonzepte geschützt – und wer nicht?
    Der fachliche Input beleuchtet, wie Diskriminierung, Machtverhältnisse und Mehrfachzugehörigkeiten den Zugang zu Schutz beeinflussen können. Darauf aufbauend steigen wir auch methodisch tiefer ein und nehmen das eigene Arbeitsfeld genauer in den Blick. Anhand konkreter Reflexionsimpulse setzen wir uns mit bestehenden Strukturen, möglichen Ausschlüssen und Leerstellen in der eigenen Praxis auseinander.
    Im Anschluss besteht Raum für Fragen, Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Reflexion von Ansatzpunkten für eine diskriminierungssensible Weiterentwicklung von Schutzkonzepten.

    Referentinnen: Sima Nodjavan (positioniert als cis- Frau of Color) arbeitet als politische Bildungsreferentin mit den Schwerpunkten Rassismuskritik, Intersektionalität und Empowerment. Seit 2019 ist sie hauptberuflich bei Coach e.V. als Projektleiterin und Bildungsreferentin tätig. Außerdem begleitet sie als ausgebildete integrale Organisationsentwicklerin Organisationen und Teams in Veränderungs- und Entwicklungsprozessen.
    Lisa Spaniol (positioniert als weiße cis-Frau), Sozialarbeiterin/Kooperationsmanagement (M.A.), arbeitet hauptberuflich für die LAG JSA NRW im Gesamtprojekt “Gib Gewalt keine Chance”. Seit 2024 ist sie Referentin für Intersektionale Schutzkonzepte mit dem inhaltlichen Schwerpunkt auf Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten.

    Anmeldung bis 26.10.: forum@ida-nrw.de.

    Das Forum „Rassismuskritische Ansätze für die Kinder- und Jugendförderung“ (RKJ-Forum) ist ein nordrhein-westfälischer Zusbund von Fachorganisationen zur Stärkung einer rassismuskritischen Jugendarbeit. Es wurde im Juni 2020 vom Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen (IDA-NRW) ins Leben gerufen.
    Das RKJ-Forum wird gemeinsam vom IDA-NRW und dem Arbeitskreis G5 der landesweiten freien Träger der Jugendförderung in NRW getragen. 

    4.11. Berlin: Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen durchsetzen

    Handicap International/ Humanity & Inclusion/ Evangelische Akademie zu Berlin: Fachpolitische Jahreskonferenz 2026: Nicht verhandelbar. Die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen durchsetzen 
    Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für geflüchtete Menschen verändern sich derzeit tiefgreifend. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), eine verschärfte Rückführungspolitik, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung sowie der zunehmende Druck auf soziale Unterstützungssysteme stellen Akteur*innen in Beratung, Verwaltung und Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen.
    Eines aber bleibt: Die Rechte geflüchteter Menschen sind nicht verhandelbar. Das gilt auch und insbesondere für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Sie haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung, auf Selbstbestimmung und auf gleichberechtigte Teilhabe, auch im Asyl- und Aufnahmesystem. Den zentralen rechtlichen Rahmen dafür bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
    Die diesjährige fachpolitische Jahreskonferenz von Handicap International – Crossroads widmet sich der Frage, wie die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen unter veränderten politischen und gesellschaftlichen Bedingungen wirksam geschützt und durchgesetzt werden können. Gemeinsam mit Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden aktuelle Entwicklungen, rechtliche Herausforderungen und konkrete Lösungsansätze diskutiert.
    Die Konferenz bietet Fachvorträge, Diskussionsrunden und Workshops sowie Raum für Austausch und Vernetzung.
    Termin& Ort: 4.11., 9:00–17:15 Uhr, Französische Friedrichstadtkirche, Berlin [Programm& Anmeldung]

    5.11. Berlin: Die neue Männlichkeitsfrage - Herausforderung für Politik, Gesellschaft& polit. Bildung

    Bundesstiftung Gleichstellung und GEMINI – Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung im Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V. : „Die neue Männlichkeitsfrage - Herausforderung für Politik, Gesellschaft und politische Bildung“
    Panel im Rahmen des Fachtags „Wer bist du, Mann? Was Jungen und junge Männer im Netz lernen – Männlichkeitsbilder, Radikalisierung und Handlungsmöglichkeiten der politischen Bildung".
    Welche Bilder von Männlichkeit begegnen Jungen und jungen Männern heute im Netz? Warum gewinnen antifeministische und dominante Männlichkeitsbilder in den sozialen Medien an Reichweite? Und welche Herausforderungen ergeben sich daraus für Politik, Gesellschaft und politische Bildung?  
    Diesen Fragen widmet sich das Panel „Die neue Männlichkeitsfrage – Herausforderung für Politik, Gesellschaft und politische Bildung“ am 5. November 2026 um 19:30 Uhr in der Bundesstiftung Gleichstellung in Berlin. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns zu diskutieren und Ihre Perspektiven einzubringen. 
    Soziale Netzwerke prägen zunehmend Vorstellungen von Identität, Zugehörigkeit und Geschlechterrollen. Influencer der sogenannten „Manosphere“ vermitteln dabei unter anderem Bilder von dominanter und aggressiver Männlichkeit. Frauenhass und antifeministische Narrative können dabei eine Brücke zu demokratiefeindlichen Inhalten bilden. Gemeinsam möchten wir diskutieren, wie diese Entwicklungen einzuordnen sind und welche Bedeutung sie für Geschlechterverhältnisse, demokratisches Zusammenleben und die politische Bildung haben.  

    Wir freuen uns auf die Diskussion mit:  Fikri Anıl Altıntaş, Autor und Moderator zu Themen toxischer und kritischer Männlichkeit / Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) / Dr. Maya Götz, Leiterin des IZI – Internationales Zentralinstitut für Jugend- und Bildungsmedien / Ole Jantschek, Sprecher der GEMINI – Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung / Erik Sczygiol, stellv. Generalsekretär der Bundesschüler*Innenkonferenz / Moderation: Yvonne Everhartz, Bundesstiftung Gleichstellung.

    Im Mittelpunkt des Abends stehen aktuelle Entwicklungen rund um digitale Männlichkeitsbilder und die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus für Politik, Gesellschaft und insbesondere die politische Bildung ergeben.  
    Das Panel findet in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung im Rahmen des zweitägigen GEMINI-Fachtags „Wer bist du, Mann? Was Jungen und junge Männer im Netz lernen – Männlichkeitsbilder, Radikalisierung und Handlungsmöglichkeiten der politischen Bildung“ am 5. und 6. November 2026 statt (mehr Informationen).  
    Termin& Ort: 5. November 2026, 19:30 Uhr, Bundesstiftung Gleichstellung, Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin. Bitte melden Sie sich bis zum 2. November 2026 hier an.

    5.11. Berlin: Internat. Fachtag: Leben-Arbeiten-Teilhaben. Impulse aus 65 J. dt.-türk. Migrationsgeschichte

    Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.: Internationale Fachtagung: Leben – Arbeiten – Teilhaben. Yaşam – Çalışma – Katılım. Impulse aus 65 Jahren deutsch-türkischer Migrationsgeschichte.
    Sie kamen, um zu arbeiten – und wurden in vielerlei Hinsicht zu Vorkämpfer:innen. Mit dem Abschluss des Anwerbeabkommens 1961 wagten viele Menschen aus der Türkei in Deutschland einen Neuanfang: Sie fanden sich in Betrieben und Nachbarschaften ein, organisierten sich in Gewerkschaften und Vereinen und kämpften für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Sie gründeten Familien und jede Generation prägt seither auf eigene Weise Deutschland und die deutsch-türkischen Beziehungen.
    Anlässlich des 65. Jahrestags des Abkommens fragen wir, welche Ansatzpunkte es in dieser wechselvollen Migrationsgeschichte für die solidarische und gerechte Gestaltung einer Gesellschaft vielfältiger Herkünfte gibt und wie wir sie weiterentwickeln können.
    In Abgrenzung zu politischen Debatten, die sich immer stärker um Abschottung und Ausgrenzung drehen, analysieren wir, was es für eine gelingende politische und gewerkschaftliche Teilhabe Zugewanderter braucht, wie man Mobilität stärker als Austausch und nicht als Einbahnstraße denken kann und was sich aus deutschen und türkischen Erfahrungen für die europäische Flüchtlingspolitik lernen lässt. 
    Termin& Ort: 5. November 2026 | 09:00 Uhr | Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin [Infos& Anmeldung]

    5.11. Mannheim: 10 Fragen zum Gendern - Antworten aus d. Wissenschaft (Buchvorstellung& Podium)

    Bundeszentrale für politische Bildung: „10 Fragen zum Gendern – Antworten aus der Wissenschaft“ Buchvorstellung und Podiumsgespräch.
    Die Debatte um geschlechtergerechte Sprache wird meist sehr zugespitzt geführt – dabei sind die wissenschaftlichen Befunde viel komplexer. Das Buch „10 Fragen zum Gendern – Populäre Annahmen wissenschaftlich aufgeklärt“ versammelt verschiedene Perspektiven zum Thema. Diese Perspektiven beleuchten die Herausgeberinnen Gabriele Diewald, Evelyn Ferstl und Carolin Müller-Spitzer sowie die Redakteurin Jeanne Wellnitz, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Sprachwissenschaft und benachbarten Disziplinen (vrstl. Peter Gallmann, Stefan Hartmann und Kristina Peuschel). Am 05.11.2026 diskutieren sie im Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) Mannheim zentrale Fragen rund um Sprache, Geschlecht und Gesellschaft, die in der Publikation aufgeworfen werden.
    Termin& Ort: 05. November 2026, 18:00 – 20:00 Uhr, Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS), R 5, 6-13, 68161 Mannheim, Vortragssaal [Infos& Anmeldung]

    5.-6.11. Berlin: Männlichkeitsbilder& Radikalisierung im Netz - Handlungsmöglichkeiten polit. Bildung

    GEMINI-Fachtag „Wer bist du, Mann?“ - Was Jungen und junge Männer im Netz lernen – Männlichkeitsbilder, Radikalisierung und Handlungsmöglichkeiten der politischen Bildung
    Soziale Netzwerke prägen zunehmend die Vorstellungen junger Menschen von Identität, Zugehörigkeit und Geschlechterrollen wie auch ihre politische Meinungsbildung. Influencer der sogenannten „Manosphere“ und von ihnen vermittelte Bilder von dominanter und aggressiver Männlichkeit gewinnen in den Sozialen Medien an Reichweite. Die Forschung weist darauf hin, dass Frauenhass und antifeministische Narrative als Brücke zu demokratiefeindlichen Inhalten dienen. All dies stellt unsere Demokratie, unsere Gesellschaft und damit politische Bildung vor neue Herausforderungen.
    Im Vorfeld der internationalen Jungen- und Männerkonferenz des BMBFSFJ am 20. November 2026 widmet sich der GEMINI-Fachtag 2026 den Fragen: Welchen Bildern von Männlichkeit begegnen Jugendlichen heute im Netz? Warum üben diese Angebote eine solche Anziehungskraft aus? Welche Auswirkungen haben sie auf demokratisches Zusammenleben, Geschlechterverhältnisse und politische Radikalisierung? Welche Angebote kann politische Jugendbildung machen, um Jungen und junge Männer zu erreichen und positive Männlichkeitsbilder zu stärken?
    Mit wissenschaftlichen Impulsen, praxisnahen Workshops und Diskussionsformaten bringt der Fachtag Expertise aus Wissenschaft, Medienpädagogik, politischer Bildung und Zivilgesellschaft zusammen. Gemeinsam wollen wir aktuelle Entwicklungen analysieren, Strategien digitaler Akteure verstehen und Ansätze für eine demokratische, geschlechtersensible Jugendbildung diskutieren.
    Der GEMINI-Fachtag richtet sich in erster Linie an Fachkräfte der politischen Bildung und bietet den fachlichen Austausch mit Vertreter*innen der Medienpädagogik und Wissenschaft, 
    Termin& Ort: 5.–6. November 2026, Bundesstiftung Gleichstellung, Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin [zur Veranstaltung]

    6.11. Online: (Un)Doing Shame (Jungen*arbeit)

    LAG Jungen*- und Männer*-arbeit Baden-Württemberg e.V. : 6. November 2026, 10–11:30 Uhr | ONLINE
    „(Un)Doing Shame – Von der männlichen Begegnung mit der Scham“* mit Dr. Dominik Kling
    Scham spielt auch in der pädagogischen Arbeit mit Jungen* und jungen Männern* eine wichtige, häufig verborgene Rolle. Der kostenlose Online-Vortrag nimmt die Verbindungslinien zwischen Scham und Männlichkeit(en) in den Blick und fragt nach Möglichkeiten für einen konstruktiven Umgang damit. Im Anschluss an den Vortrag gibt es Raum für Fragen und Gespräch. [Infos& Anmeldung]

    6.11. Frankfurt: Istanbul Konvention QUEER gelesen

    Fachtag: "Istanbul Konvention QUEER gelesen"
    Der Fachtag von Broken Rainbow e.V. nähert sich dem Thema der Gewalt in queeren Beziehungen an und zeigt Wege zu Unterstützung und Schutz auf. Frauendezernentin Tina Zapf-Rodríguez hält ein Grußwort. Vorgestellt wird die Studie "Gewalt in queeren Beziehungen" des Berliner Forschungsinstituts Camino. Anschließend berichtet die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention über die kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention. 
    Termin& Ort: 06.11.2026,  15:00 - 18:00 Uhr, Evangelische Akademie Frankfurt,  Panorama-Saal, Römerberg 9 [Weitere Infos und Anmeldung]

    6.11. Gelsenkirchen: Demokratie braucht uns jetzt

    LAG Jungen*arbeit NRW: Fachtag: „Demokratie braucht uns jetzt.“
    Am 6. November findet im Wissenschaftspark Gelsenkirchen unser diesjähriger Kooperations-Fachtag statt.
    “Demokratie braucht uns jetzt.“ Menschenfeindlichen Realitäten in pädagogischer Praxis entgegentreten.
    Mit gemeinsamen Ressourcen fokussieren wir uns an diesem Tag darauf, uns der alltäglichen Herausforderung zu stellen, wie wir antidemokratischen Dynamiken konstruktiv in unserer pädagogischen Praxis begegnen können.
    Dafür haben wir inhaltliche Impulse interessanter Speaker*innen organisiert und wollen mit Euch in angeleiteten Gesprächsrunden, Workshops & Trainings unser Skillset erweitern. Beim Markt der Möglichkeiten habt ihr die Chance, Euch mit unterschiedlichen Organisationen und Projekten zu vernetzen. Durch kulturelle Beiträge und kleinen Verköstigungen wollen wir uns zudem etwas Gutes tun und miteinander in Gespräche und neue Kollaborationen kommen.
    Wir laden Euch herzlich ein, mit dabei zu sein. Die Teilnahme ist kostenlos.
    LAG Jungen*arbeit NRW in Kooperation mit: Queeres Netzwerk, GERNE ANDERS, LAG Mädchen*arbeit, Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit, FUMA Fachstelle Gender & Diversität.
    Datum: 06.11.2026, 10:00 - 18:00 Uhr, Teilnahmegebühr: kostenlos.
    Ort: Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen-Süd [Anmeldung; Anmeldeschluss: 29.10.2026]

    Okt. 26-Feb.27 Online: Ringvorlesung „Sexualität& Soziale Arbeit“

    Institut für Angewandte Sexualwissenschaft: Die Ringvorlesung "Sexualität und Soziale Arbeit" geht ab Oktober 2026 in die sechste Runde! Sie bietet aktuelle Forschungsergebnisse, die praxisorientiert vorgestellt werden. Zudem ermöglicht sie Austausch und Diskussion. Zielgruppe: alle Interessierten.

    Termine, Themen & Referent*innen:
    - 26.10.2026 Cindy Ballaschk „Wie sexuelle Bildung Heteronormativität reproduziert: Eine Analyse sexualpädagogischer Bildungsmaterialien und Lehrpraxis“ (Infos zum Buch)
    - 09.11.2026 (Beginn ausnahmsweise 18:30 Uhr!) Philipp Stang „Vom Befund zur Selbstbestimmung. Der Paradigmenwechsel in der psychotherapeutischen Begleitung transgeschlechtlicher Menschen“ (Infos zum Buch)
    - 23.11.2026 Judith von der Heyde „Sich schämende Körper als sich bildende Körper?! Überlegungen zu Bildung, Sexualität und Scham“
    - 07.12.2026 Claudia Steckelberg „LSBTIQ+ und Wohnungslosigkeit - intersektionale Perspektiven auf queere Erfahrungen“
    - 11.01.2027 Sexualwissenschaftliche Nachwuchsforschung: Julian Abay  „Transformative justice in der Beratungspraxis: Ein Vergleich zwischen Deutschland und Kanada zum Umgang mit der Verschränkung von sexualisierter Gewalt und Queerfeindlichkeit gegenüber queeren Kindern und Jugendlichen“ / Lux Homfeldt „Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen im Frauenschutzhaus? Eine qualitative Studie zu Perspektiven von Fachkräften aus Frauenschutzhäusern und queeren Beratungsstellen auf geschlechtliche Vielfalt“ / Justus Hoch „Klassismus in der Sexualpädagogik: Eine qualitative Untersuchung von Wahrnehmungen und Strategien sexualpädagogischer Fachkräfte im Umgang mit einer (oft) vergessenen Diskriminierungsform“
    - 25.01.2027 Hans Goerdten „Erfahrungen sexueller Gewalt in den Biografien schwuler und bisexueller Männer - Empirische Einblicke aus einem laufenden Promotionsprojekt“
    - 08.02.2027 Eva Kubitza „‚Der KI fehlt die Erfahrung. Oder mir fehlt die Erfahrung mit KI.‘ Perspektiven von Beratungsfachkräften auf den Einsatz generativer KI in der Schwangerschaftskonfliktberatung“

    Ort: online (Zoom) (ZOOM-Link siehe hier (PDF)), Uhrzeit: 18-19:30 Uhr (Ausnahme am 9.11.2026), Weitere Infos 

    Es handelt sich um eine Kooperation der sexualwissenschaftlichen Schwerpunkte der Hochschulen: Alice Salomon Hochschule Berlin, Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda, Hochschule Kiel, Hochschule Merseburg, Medical School Hamburg, Pädagogische Hochschule Freiburg. 

    10./17.11. Online: Menschenhandel zur sex. Ausbeutung - Beratung, Prävention, Handlungsperspektiven

    Unter dem Titel „Facetten sexueller Ausbeutung im Kontext von Menschenhandel: Beratung, Prävention und Handlungsperspektiven“ veranstalten IN VIA Deutschland und der Deutsche Caritasverband ihre diesjährige Fachtagung zum Thema Menschenhandel. Die zweitägige Online-Fachtagung vermittelt rechtliche Grundlagen, Einblicke in die Beratungspraxis sowie Präventions- und Handlungsperspektiven. Eingeladen sind Fachkräfte aus den Bereichen Migration und Integration, Kinder- und Jugendhilfe, Frauensozialarbeit und Bahnhofsmission sowie weitere Interessierte. [Anmeldung]

    11.11. Berlin: Fachtag Jugendbeteiligung

    Fachtag Jugendbeteiligung: Im April hat das Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung den Sammelband mit unterschiedlichen Perspektiven zu Jugendbeteiligung auf Bundesebene veröffentlicht. 
    Im Herbst möchten wir dazu ins Gespräch kommen. Wie steht es um die Jugendbeteiligung auf Bundesebene? Welche Erfahrungen mit Jugendbeteiligung haben junge Menschen und Institutionen auf Bundesebene bisher gemacht? Wen erreichen Beteiligungsangebote und wen nicht? Inwiefern kann Jugendbeteiligung dazu beitragen, das Vertrauen in demokratische Institutionen und Strukturen zu stärken? 
    Zu diesen und weiteren Fragen lädt das Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung herzlich ein zum Fachtag „Jugendbeteiligung auf Bundesebene - Perspektiven. Praxis. Impulse.“ 
    Termin& Ort: 11.11.2026, 11:00 - 16:00 Uhr, Pfefferberg Haus 13, Schönhauser Allee 176, Berlin (U Senefelderplatz)
    Zielgruppe: Bundesministerien und nachgeordnete Behörden, Fachkräfte, Träger von Jugendbeteiligungsformaten, Stiftungen, Wissenschaft & Forschung [Mehr Infos& Anmeldung: hier]

    11.11. Berlin: Demokratie& Religion: Ressourcen& Reibungsflächen (polit. Bildung)

    Bundeszentrale für politische Bildung: Demokratie und Religion: Ressourcen und Reibungsflächen - Fachtag Religion in der politischen Bildung
    Angesichts zunehmenden Drucks und Angriffen auf den demokratischen Rechtsstaat und einer immer diverseren Gesellschaft thematisiert der Fachtag aktuelle Herausforderungen zur Verflechtung von Demokratie, Religion und politscher Bildung. Im Zentrum der Diskussion stehen dabei zentrale Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens:
    - Wie ist es aktuell um die Ambivalenz von Religion als gemeinschafts- und demokratiestärkendes Fundament und als Herausforderung für das Zusammenleben in einer (super-)diversen Gesellschaft bestellt?
    - Welche Ressourcen und Reibungsflächen ergeben sich im Zusammenwirken von Demokratie und Religion?
    - Wie kann die politische Bildung Religion als Ressource für die Demokratie nutzbar machen und gleichzeitig als kontroverse Herausforderung angemessen thematisieren?

    Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wird sich der Fachtag diesen Fragen nähern. Die Veranstaltung beginnt mit zwei Keynotes von und eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Sabine Achour (Freie Universität Berlin) und Prof. Dr. Oliver Hidalgo (Universität Passau). Anschließend diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in verschiedenen Workshops Perspektiven und Ansätze der religiös-informierten Bildungsarbeit. Wir freuen uns auf Beiträge von Ole Jantschek (Evangelische Akademien in Deutschland (EAD), Berlin), Yasemin Soylu (Teilseiend e. V./Muslimische Akademie Heidelberg), Rebecca Rogowski (Hillel Deutschland e. V.), Michael Moser (Evangelische Akademie Villigst und Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus), Prof. Dr. Michael Kiefer (Universität Osnabrück), Sarah Vecera (Vereinte Evangelische Mission) und Jo Frank (DialoguePerspectives). Der Fachtag endet mit einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Religion als Herausforderung für Demokratie: Aktuelle Fragen und Lösungsansätze“ mit Tanja Berg (Minor Projektkontor für Bildung und Forschung), Dr. Yasemin El-Menouar (Bertelsmann Stiftung), Mimoun Berrissoun (180 Grad Wende) und Dr. Johannes Sabel (Akademie Franz Hitze Haus).
    Während der Veranstaltung können sich Organisationen der religiös-informierten politischen Bildungsarbeit auf einem „Markt der Möglichkeiten“ präsentieren.
    Zielgruppe: Multiplikator*innen, Lehrkräfte, Vertreter*innen religiöser Institutionen, Politische Bildner*innen
    Termin& Ort: 11.11.26, 9–17 Uhr, Spielfeld Digital Hub, Berlin-Kreuzberg, Skalitzer Str. 85/86, 10997 Berlin [Anmeldung; Kontakt: veranstaltungsdienst@bpb.de]

    11.11. Stuttgart: Jungen*& Männer* - Einsamkeit& Gesundheit

    11. November 2026 | Stuttgart | Fachtag „EINSAMKEIT.GESUNDHEIT.MÄNNER* – Herausforderungen und Perspektiven“
    Einsamkeit ist eine der aktuellen zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen. Aktuelle Studien und Erfahrungen zeigen, dass gerade auch Jungen* und Männer* von Einsamkeit betroffen sind – oft mit weitreichenden Folgen für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe. Der Fachtag wird vom Arbeitskreis Jungen*- und Männer*gesundheit der Landeshauptstadt Stuttgart veranstaltet. Ziel der Veranstaltung ist es, Wissen zu vermitteln, Akteur:innen zu vernetzen und Impulse für einen geschlechtersensiblen Umgang mit Einsamkeit zu setzen. [zur Veranstaltung]

    11.11. Weimar: Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs beim UVG

    Deutscher Verein e.V.: Fachveranstaltung "Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs beim UVG – Eine Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen"
    Im Mittelpunkt der Veranstaltung zum Thema Unterhaltsvorschuss (UVG) steht die Frage, wie der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Personen verbessert und damit die Rückgriffsquote erhöht werden kann. Die Rückgriffspraxis ist in den Ländern und Kommunen unterschiedlich ausgestaltet. 
    Die Fachveranstaltung nimmt daher notwendige Rahmenbedingungen, zentrale Gelingensbedingungen sowie unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen für einen erfolgreichen Rückgriff in den Blick.
    Anhand konkreter Entwicklungen, Strategien und Praxisbeispiele bietet die Veranstaltung Raum für einen intensiven fachlichen Austausch zwischen Vertreter der kommunalen Praxis, des Bundes und der Länder sowie Fachverbänden und Wissenschaft.
    Ziel ist es, gemeinsam Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Rückgriffspraxis und eine verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Ebenen zu diskutieren.
    Kontakt: Deutscher Verein e.V. | Dr. Romy Ahner | romy.ahner@deutscherverein.de 

    11.-12.11. Berlin: Resettlement, humanitäre Aufnahme& komplementäre Zugangswege im Flüchtlingsschutz

    „Resettlement, humanitäre Aufnahme und komplementäre Zugangswege im Flüchtlingsschutz“ am 11. und 12. November 2026 
    im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, Caroline-Michalis-Str.1, 10115 Berlin.
    Die derzeitige Zäsur beim deutschen Resettlement-Programm und humanitärer Aufnahme wollen wir nutzen, um das letzte Jahrzehnt mit den Herausforderungen und Erfolgen zu reflektieren und um Perspektiven zu entwerfen, wie Deutschland gemeinsam mit vielen anderen EU-Staaten wieder zu einem Resettlement-Land werden und humanitäre Aufnahme sinnvoll für alle Beteiligten gestaltet werden kann. Gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Verwaltung, Kommune, Wissenschaft und Zivilgesellschaft möchten wir über die Zukunft sicherer und regulärer Zugangswege für Schutzsuchende diskutieren und Raum für Austausch und Vernetzung bieten. [Anmeldung bis zum 4.11.2026: hier]

    12.11. Berlin: Täterarbeit bei Häuslicher Gewalt

    12. November 2026 | Berlin | Fachtag: Täterarbeit – Zwischen Diversifizierung und Qualitätssicherung
    Der Fachtag 2026 der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) widmet sich dem Spannungsfeld zwischen einer zunehmenden Diversifizierung der Täterarbeit und den Anforderungen an ihre Qualitätssicherung. Das Programm nimmt rechtliche und gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen ebenso in den Blick wie die Perspektive des Opferschutzes und aktuelle Erkenntnisse zu geschlechtsspezifischer Gewalt. [zur Veranstaltung]

    12.-13.11. Bielefeld: Identifizierung, Kenntnisgrundsatz& Beratungspflichten - Schnittstelle Flucht, Migration& Behinderung

    Institut für Kirche und Gesellschaft: Bundesnetzwerktreffen unter dem Titel „Offensichtlich unsichtbar?! Identifizierung, Kenntnisgrundsatz und Beratungspflichten an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung" vom 12.-13.11.2026 in Bielefeld.
     Wie werden Behinderungen und besondere Bedarfe bei (jungen) geflüchteten Menschen erkannt? Welche Behörden müssen davon wissen? Wer informiert Betroffene über ihre Rechte und Ansprüche? Wie können gelingende Prozesse der Identifikation und koordinierten Versorgung aussehen? 
    Diese Fragen stehen im Mittelpunkt unseres diesjährigen Bundesnetzwerktreffens. Gemeinsam möchten wir beleuchten, welche Akteur*innen an der Schnittstelle von Flucht, Migration und Behinderung relevant sind, wo Barrieren entstehen und wie wir Teilhabe verbessern können.
    Dazu gibt es Fachvorträge, Workshops, Perspektiven von Selbstvertreter*innen und Raum zur Vernetzung. [Zum Programm und Informationen zu Anmeldemöglichkeiten hier.]

    13.11. Stuttgart: Das Migrationsrecht unter ständigem Veränderungsdruck (GEAS)

    Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Nach der Reform ist vor der Reform - Das Migrationsrecht unter ständigem Veränderungsdruck. 
    Das Migrationsrecht der letzten Jahre ist besonders durch seine vielen Änderungen gekennzeichnet. Kaum ist eine Änderung in Kraft getreten, folgt schon die nächste. Das sind teils große Veränderungen wie die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) oder kleinere Anpassungen wie die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“, bevor diese praktische Relevanz hätte entfalten können. Das Werben um Fachkräfte aus dem Ausland hat ebenfalls zu zahlreichen Änderungsgesetzen im Bereich der Erwerbsmigration geführt. Mit der Work-and-Stay-Agentur befindet sich bereits das nächste Vorhaben in der Planung.
    Neben diesen fachgesetzlichen Veränderungen sind Akteure im Feld des Migrationsrechts von sehr dynamischen Prozessen wie der Digitalisierung in Verwaltung und Justiz unmittelbar und stark betroffen. Charakteristisch scheint zu sein, dass die gesetzlichen Änderungen politischen Konjunkturen unterliegen und seit einiger Zeit – gerade im Bereich der Migration aus humanitären Gründen – die Abwehr von Migration stärker gewichtet wird als die menschenrechtlichen Belange schutzsuchender Personen. Es entsteht ein regulatorischer Flickenteppich, der kaum noch etwas mit größeren konzeptionellen Ideen zu tun zu haben scheint. 
    Ziel der Tagung ist es, konkrete Reformen im Asyl- und Aufenthaltsrecht mit unterschiedlichen Facetten in den Blick zu nehmen. Außerdem gilt es, einmal unabhängig von einzelnen Reformvorhaben und -auswirkungen darüber nachzudenken, wie Zuwanderungsrecht gestaltet sein könnte. Gerade aus dem Netzwerk Migrationsrecht hatte dazu mit dem Halleschen Entwurf bereits in der Vergangenheit wesentliche Anstöße gegeben. Aus abstrakten Ideen sollen konkrete Handlungsansätze für Wissenschaft, Rechtspraxis und zivilgesellschaftliches Engagement entwickelt werden. Die Veranstaltung richtet sich an Teilnehmende aus Wissenschaft und Praxis und setzt auf einen offenen, interdisziplinären Austausch.
    Termin& Ort: 13. November 18:00 Uhr bis 15. November 2026 13:00 Uhr, Stuttgart-Hohenheim [weitere Infos& Anmeldung] 

    14.11. Saarbrücken: Feministisches Barcamp Saar

    Friedrich-Ebert-Stiftung Regionalbüro Rheinland-Pfalz | Saarland: Feministisches Barcamp Saar
    Unter dem Motto „Solidarität schafft Stärke“ lädt das diesjährige feministische Barcamp Saar Menschen unterschiedlichster Kulturen, Geschlechter, Altersgruppen und Meinungen ein, gemeinsam für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander zu wirken.
    Termin& Ort: 14.11.2026 | Ludwigsgymnasium Saarbrücken, Stengelstraße 31, 66117 Saarbrücken [Infos& Anmeldung]

    16.11. Online: über die Kosten patriarchaler Männlichkeit

    Bundesforum Männer e. V.: BFM Impulse: „Der Mann, das Opfer“ – über die Kosten patriarchaler Männlichkeit
    In der digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse stellt die Autorin Sophia Fritz ihr neues Buch „Der Mann, das Opfer“ vor - eine ebenso kritische wie zugewandte Auseinandersetzung mit Männlichkeit. Fritz richtet den Blick auf männliche Prägungen und die Widersprüche patriarchaler Männlichkeitsbilder. Es geht um emotionale Sprachlosigkeit, fehlende Verbindung zu sich und anderen, um gesellschaftliche Anforderungen an Männlichkeit und die Suche nach Möglichkeiten neuer, emanzipierter Formen des Mannseins. 
    Termin& Ort: 16.11., 17:30-19:00 Uhr, online [Weitere Infos& Anmeldung]

    17.11. Online: Konferenz: Mentale Gesundheit von Jugendlichen& jungen Erwachsenen

    Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.: BVPG-Statuskonferenz 2026: Mentale Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
    Am 17. November lädt die BVPG zur 25. BVPG-Statuskonferenz ein. Im Mittelpunkt der digitalen Veranstaltung steht die mentale Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Programm umfasst aktuelle Erkenntnisse, fachliche Impulse und den interdisziplinären Austausch mit Expertinnen und Experten.
    Die BVPG-Statuskonferenz greift aktuelle Herausforderungen, Entwicklungen und Perspektiven der mentalen Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Selbstverwaltung werden aktuelle Erkenntnisse diskutiert und Handlungsimpulse für Prävention, Gesundheitsförderung und Versorgung entwickelt. 
    Die Programmleitung der Statuskonferenz liegt bei BVPG-Vorstand Prof. Dr. Ulrich Reininghaus, Leiter der Abteilung Public Mental Health am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim. 
    Die Teilnahme an der BVPG-Statuskonferenz ist kostenfrei. [Infos, Programm& Anmeldung]

    17.11. Online: Psychosoziale Unterstützung für Jugendl. an Schulen in Polen& Deutschland

    [17.11.] International Rescue Committee IRC Deutschland: Das Projekt PiM – Peace in Mind lädt am 17.11.2026 von 12-15h zu einer digitalen Konferenz zum Thema: "Psychosoziale Unterstützung für Jugendliche im schulischen Kontext in Polen und Deutschland" ein. [Zum Programm, zur Anmeldung]

    17.-18.11. Berlin: Bundesbleiberechtskongress 2026

    PRO ASYL: Bundesbleiberechtskongress 2026 am 17. und 18. November 2026 in Berlin: Unter dem Titel „Bleiberechte weiterdenken. Lebensmittelpunkt im Fokus.“ bringt der Kongress Menschen mit eigener Erfahrung, Beratungsstellen, Wissenschaft, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen.
    Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Hürden für eine sichere Aufenthaltsperspektive sowie die Frage, wie Bleiberechte weiterentwickelt werden können, sodass der tatsächliche Lebensmittelpunkt und die gesellschaftliche Zugehörigkeit stärker berücksichtigt werden.
    Termin: 17. und 18. November 2026 ab/bis 14 Uhr in Berlin
    Anmeldung bis zum 19. Oktober 2026 per E-Mail an office@proasyl.de. (Ggf. danach noch Warteliste)
    Die Zahl der Plätze ist begrenzt. PRO ASYL bittet darum, pro Organisation oder Initiative nur eine Person anzumelden. Die Anmeldung ist erst nach Erhalt einer Teilnahmebestätigung verbindlich. Eine Zu- oder Absage erfolgt bis zum 21. Oktober 2026.

    18.11. Stuttgart: Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen

    eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. - Hilfen für junge Migrantinnen: 5. Fachtag “Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen - Neue Herausforderungen” am 18. November 2026 von 9:30 – 16:30 Uhr im Tagungszentrum der Akademie in Stuttgart Hohenheim.
    Trotz zahlreicher nationaler und internationaler Verbote werden weltweit Millionen von Menschen gegen ihren Willen verheiratet. Auch in Deutschland sind Jugendliche und junge Erwachsene davon betroffen – das Ausmaß ist schwer zu fassen, die Dunkelziffer ist hoch.
    Die Fachtage weisen in zweijährlichem Turnus auf diese schwere Menschenrechtsverletzung hin, sensibilisieren, qualifizieren und tragen zur Vernetzung von Fachkräften bei. Sie werden in Kooperation zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und weiteren fachlich berührten Stellen organisiert und finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
    Der diesjährige Themenschwerpunkt des Fachtags widmet sich aktuellen Herausforderungen im Engagement gegen Zwangsverheiratung. Im Fokus stehen unter anderem Fragen zur Entwicklung von Rollenbildern, zu bestehenden Hürden in der kommunalen Zusammenarbeit sowie zu den Auswirkungen von Migration auf sprachliche Anforderungen in Präventions- und therapeutischen Kontexten. Darüber hinaus wird ein Überblick über aktuelle gesetzliche Entwicklungen gegeben. Für die Keynote konnten wir Prof. Dr. Dr. Jan İlhan Kızılhan gewinnen. Auf Grundlage seines im Oktober 2024 erschienenen Buches „Gewalt im Namen der Ehre: Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror“ wird er zentrale Aspekte und Herausforderungen des Themenfeldes vertiefend beleuchten.
    Der Fachtag richtet sich an alle Akteur:innen, die sich in Präventions- und Beratungsstellen, Vereinen, Initiativen, und Projekten ehrenamtlich und professionell gegen Zwangsverheiratung, Kinderehen, FGM/C und Gewalt im Namen der „Ehre“ engagieren und an alle, die in den Kommunen mit dem Thema in Berührung kommen, darunter z.B. auch Ärzt:innen und Polizist:innen. [Zur Anmeldung: www.akademie-rs.de/vakt_26044]

    19.11. Berlin: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung& Rechtsextremismus

    Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.: Fachnachmittag Geschlecht & Pädagogik in Berlin am 19. November 2026, 14-18 Uhr.
    Anlässlich der Veröffentlichung unserer pädagogischen Handreichung „Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus“ laden wir Euch herzlich zu einem halbtägigen Fachtag ein. Dabei unterstützen uns einige unserer langjährigen Kooperationspartner*innen mit Workshops rund um das Themenfeld geschlechterreflektierte Pädagogik.
    Anschließend möchten wir mit allen, die Lust haben, auf die Veröffentlichung anstoßen und die Veranstaltung gemeinsam ausklingen lassen. [Anmeldung hier]

    Programm: Ankommen und Workshopauswahl ab 13.30 Uhr
    14 Uhr Auftakt: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner (Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V.)
    2-stündige Workshops:
    - Workshop 1: Strategien gegen Queerfeindlichkeit (Projekt: “Vielfalt stärkt Demokratie!”, Verbundprojekt des RosaLinde Leipzig e.V. und Gerede e.V. Dresden)
    Queerfeindlichkeit ist eine erfolgreiche Brückenideologie rechter und antidemokratischer Narrative und stellt auch die Bildungsarbeit vor Herausforderungen. Im Workshop sprechen wir über bisherige Erfahrungen und mögliche Gegenstrategien, stellen Methoden vor und geben einen empowernden Ausblick.
    - Workshop 2: Umgang mit Emotionen in der diskriminierungskritischen Bildungsarbeit (Projekt: “as_ra – Intersektional gegen Rassismus und Antisemitismus”, BildungsBausteine e.V.)
    Ob polarisiert oder nicht - in diskriminierungskritischen Lernräumen mit Emotionen umzugehen, kann eine große Herausforderung darstellen. Im Workshop beschäftigen wir uns mit der Bedeutung von Emotionen in der diskriminierungskritischen Bildungsarbeit und schauen uns Methoden an, die helfen können, konstruktiv mit Emotionen auch zu polarisiert debattierten Themen umzugehen.
    - Workshop 3: Geschlechterreflektierte Bildungsarbeit als Entlastung für Jugendliche? (Projekt: "Die Freiheit, die ich meine", Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.)
    In diesem Workshop berichten wir aus unserer pädagogischen Praxis in geschlechtergetrennten Workshop-Settings für Jugendliche. Wo liegen Fallstricke dieses Konzepts, wo Potentiale? Wie unterscheiden sich die Bedarfe und dadurch auch die pädagogischen Herangehensweisen jeweils in den Jungen*- und Mädchen*-Räumen? Wie schaffen wir es, niedrigschwellig Perspektiven und Freiräume anzubieten und die Jugendlichen zu entlasten?
    - Workshop 4: Im Spiegel der Figuren - eine theaterpädagogische Chance (Projekt: Theaterpädagogik am GRIPS Theater)
    Das Arbeiten mit Theater birgt die Chance, Themen, die einen persönlich tangieren, indirekt über Theaterfiguren zu besprechen und praktisch greifbar werden zu lassen. Anhand der GRIPS Stücke "Upload Virgin" und "Princess", die beide mit Dissens e.V. als Kooperationspartner entstanden, vermittelt dieser Workshop praktische Methoden und Perspektiven aus der theaterpädagogischen Praxis.
    Zusammenführung: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner
    18 Uhr Abschluss & Ausklang

    19.11. online: Youth Work in unsicheren Zeiten

    agj: Online-Veranstaltung „Youth Work in unsicheren Zeiten Zwischen Anwaltschaft, Friedensarbeit und sicherheitspolitischen Erwartungen", 19.11.2026
    Welchen Beitrag leistet Youth Work bei der Unterstützung junger Menschen und der Gestaltung einer generationengerechten Verteilung von Kosten und Risiken nach der geopolitischen Zeitenwende? Gemeinsam mit Gästen aus Wissenschaft, Politik und Praxis diskutieren wir aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie Erfahrungen aus verschiedenen Ländern. Im Mittelpunkt stehen die Rolle von Youth Work als Interessenvertretung junger Menschen, ihre Bedeutung für Resilienz, demokratische Teilhabe und Friedensarbeit sowie die Frage, wie junge Menschen an der Aushandlung der sozialen und materiellen Kosten aktueller Krisen und Transformationen beteiligt werden können. 
    Die Veranstaltung findet von 16.30 bis 19.30 Uhr und vorwiegend in englischer Sprach statt. [weitere Infos, Anmeldung]

    20.11. Online: KI-Deepfakes als digitale Gewalt gegen Frauen

    Web-Talk: Gegen meinen Willen. Mit KI - Deepfakes als digitale Gewalt gegen Frauen
    Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten – fördert aber auch neue Formen von Gewalt. Mit KI lassen sich in wenigen Klicks täuschend echte Bilder, Videos oder Audiodateien erstellen, die Menschen Dinge sagen oder tun lassen, die nie passiert sind. Schätzungen zufolge sind über 90% dieser „Deepfakes“ pornografisch; die meisten von ihnen betreffen Frauen: Sie werden durch manipulierte Inhalte sexualisiert, diffamiert, eingeschüchtert und öffentlich bloßgestellt. Das passiert nicht nur prominenten Frauen, sondern häufig kommen die Täter:innen aus dem Nahbereich: Es kann also alle treffen. Im Web-Talk am 20. November spricht Maria Pawelec, Expertin für digitale Ethik am Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Eberhard Karls Universität Tübingen, über aktuelle Entwicklungen rund um Deepfakes und digitale Gewalt gegen Frauen. [weiterlesen]

    20.11. Frankfurt: Stark durch Erziehung – Wie erziehen wir Jungs*?

    Kinderschutzbund Frankfurt: Fachtag "Stark durch Erziehung" – Wie erziehen wir Jungs*? Ein Fachtag für alle, die den Blick auf Geschlecht in der Pädagogik schärfen möchten.
    Ein Impulsvortrag von Genderpädagoge Marc Melcher und vier Thementische beleuchten geschlechtersensible Perspektiven in der pädagogischen Arbeit. Im Fokus stehen Väterarbeit, Geschlechterstereotype und der Umgang mit herausforderndem Verhalten. Ein Fachtag für pädagogische Fachkräfte und Interessierte. Die Kampagne "Stark durch Erziehung" ist eine Initiative des Kinderbüro Frankfurt und des Kinderschutzbund Frankfurt/Main-Taunus. 
    Termin& Ort: 20.11.2026, 09:30 - 13:30 Uhr, Orangerie im Günthersburgpark, Comeniusstr. 39, Frankfurt [Weitere Infos und Anmeldung]

    20.-22.11. Hannover: Feministische Tage 2026

    Konferenz Uni Hannover: Die Veranstaltung knüpft an die Tradition fachübergreifender feministischer Wissenschaft in Hannover an und versteht sich als Forum für den Austausch zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlicher Praxis und Öffentlichkeit. Alle sind willkommen, die sich für feministische Anliegen interessieren – ganz unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Eingeladen wird zu einem Austausch von Zivilgesellschaft und Wissenschaft. 
    Die zentrale Frage ist: Wie können wir feministisches Handeln und Wissen bei wachsender Ungleichheit und Polarisierung in verschiedenen gesellschaftlichen Feldern weiterentwickeln?
    Bezug genommen wird auf das Werk von Regina Becker-Schmidt (1937-2024). Sie betrachtete große Strukturen und (zwischen-)menschliche Ebenen immer zusammen und hat die Kritische Theorie der Frankfurter Schule für feministische Wissenschaft fruchtbar gemacht. Erklärtes Ziel der Frankfurter Schule war es auch, die Entstehung von autoritären Systemen zu begreifen, und zwar durch die Verknüpfung von Ökonomie, Soziologie und Psychologie. Angesichts aktueller Krisen wird die Kritische Theorie für uns wieder interessanter. [Infos& 
    Anmeldung]

    21.11. Berlin: The Future of Men & Boys - Positive& fürsorgliche Männlichkeitsbilder

    21. November 2026 | Berlin | The Future of Men & Boys: Forum zu Männlichkeiten in Forschung und Praxis
    Positive und fürsorgliche Männlichkeitsbilder zu stärken, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Das eintägige Forum „The Future of Men & Boys Berlin 2026“ bringt Akteure aus Politik, Wissenschaft, Männerforschung und Zivilgesellschaft zusammen, um erprobte Ansätze und konkrete Lösungen zu diskutieren. Im Mittelpunkt steht der Austausch zwischen Forschung und Praxis und die Frage, welche Strategien und Interventionen bereits funktionieren und auf andere Kontexte übertragen werden können. Organisiert wird das Forum von the possible man und PATHFORGE. [zur Veranstaltung]

    23.11. Magdeburg: Umgang mit Mobbing in pädsgog. Kontexten – Mobbing& Geschlecht

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Fachaustausch-Reihe „Strategien im Umgang mit Mobbing – Mobbing und Geschlecht – was hat das miteinander zu tun?“
    Die Mitwirkenden der Arbeitsgruppe „Anti-Mobbing-Strategie Magdeburg“ laden zum nächsten Fachaustausch ein:
    Liebe Schulsozialarbeiter*innen, pädagogische Fachkräfte und Netzwerkpartner*innen, unsere Fachaustausch-Reihe „Strategien im Umgang mit Mobbing“ geht weiter. Wir laden euch herzlich zur Veranstaltung „Mobbing und Geschlecht – was hat das miteinander zu tun?“ ein.
    Mobbing gehört zum Alltag vieler junger Menschen – in Schule, Jugendtreffs, auf der Straße und in digitalen Räumen. Doch welche Rolle spielt Geschlecht dabei? Und was passiert, wenn junge Menschen sich nicht so verhalten, kleiden oder ausdrücken, wie es von ihnen aufgrund ihres zugeschriebenen Geschlechts erwartet wird?
    In diesem Fachaustausch wollen wir Mobbing als Teil von sozialen Dynamiken und Diskriminierungsverhältnissen betrachten. Wir werfen einen Blick darauf, wie Vorstellungen von Geschlecht unser pädagogisches Handeln und die Lebenswelten junger Menschen prägen – und wie Erfahrungen von Zuschreibungen, Ausgrenzung und Zugehörigkeit damit zusammenhängen können.
    Mit kurzen Inputs, Reflexionsfragen und kleinen Übungen wollen wir gemeinsam Perspektiven öffnen, Zusammenhänge sichtbar machen und den Blick auf die eigene Praxis richten.
    Termin& Ort: 23.11., 9–13 Uhr, Stadtteiltreff OASE, Pablo-Neruda Straße 11, Magdeburg. [zur Anmeldung]

    24.11. Online: Umgang mit Antifeminismus in der Kinder- und Jugendhilfe

    IN VIA Akademie Paderborn: Online Fachimpuls zum Dialog-Toolkit „Umgang mit Antifeminismus“ in der Kinder- und Jugendhilfe
    Dienstag, 24. November 2026 | 10:00–12:00 Uhr | Zoom
    Einführung, Einordnung und praktische Handlungsmöglichkeiten
    Was ist Antifeminismus, wie äußert er sich und welche Bedeutung hat er für die pädagogische Praxis? 
    Welche Handlungsmöglichkeiten stehen Fachkräften im Umgang mit antifeministischen Narrativen zur Verfügung?
    Das derzeit entstehende Dialog-Toolkit greift diese Fragen auf. Die Veranstaltung bietet eine grundlegende Einführung in das Themenfeld Antifeminismus in der Kinder- und Jugendhilfe und gibt zugleich einen ersten Einblick in das Toolkit.
    Im Mittelpunkt stehen:
    - Antifeminismus kurz und verständlich einordnen,
    - typische antifeministische Narrative erkennen,
    - konkrete Situationen aus dem pädagogischen Alltag betrachten,
    - Gesprächsstrategien kennenlernen: nachfragen, einordnen, widersprechen und Grenzen setzen,
    - Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten aus der eigenen Praxis austauschen.
    Der Fachimpuls verbindet fachliche Einordnung mit konkreten Praxissituationen. Er bietet Raum, mögliche Handlungsansätze gemeinsam zu diskutieren und aus Sicht der Fachpraxis zu reflektieren.
    Zielgruppe:Fachkräfte und Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Bildungs- und Beratungsangeboten, die mit Mädchen und jungen Frauen arbeiten.
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich über folgenden Link bis zum 22.11.26 an: Anmeldelink. Die Teilnahme ist kostenfrei.
    Die Zoom-Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail.
    Zur Referentin: Laura Sasse ist freiberufliche Bildungsreferent*in mit wissenschaftlichem Fokus auf Antifeminismus, rechte Geschlechterpolitiken, Sexismus, geschlechterreflektierte Pädagogik, Intersektionalität und Feminismus.
    Veröffentlichungen von Laura Sasse zum Thema: Pädagogische Handreichung: Zwischen Sensibilisierung und Handlung in der Bildungsarbeit zu Antifeminismus Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V. (Hg.)
    Antifeminismus in der Sozialen Arbeit. Bpb InfoPool Rechtsextremismus
    Veranstalterin und Ansprechperson: Xenia Romadina: x.romadina@invia-akademie.de 

    24.11. Online: Professionalisierung als lebenslanger Prozess & Dynamiken in der KJH

    agj: Online-Veranstaltung "Professionalisierung als lebenslanger Prozess? Dynamiken in der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Herausforderung für den Erhalt professioneller Handlungsfähigkeit", 24.11.2026.
    Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor dynamischen Veränderungen: Demografische Entwicklungen, ein wandelnder Arbeitsmarkt sowie veränderte Lebenslagen und Bedarfe junger Menschen stellen neue Anforderungen an Fachkräfte und Qualifizierung. Wie kann professionelle Handlungsfähigkeit über die gesamte Berufsbiografie hinweg erhalten und weiterentwickelt werden? Welche Konzepte stärken Selbstwirksamkeit und berufliche Zufriedenheit, halten Fachkräfte im System und sichern fachliche Qualität? Und wie können Praxis und Qualifizierungssysteme dabei besser zusammenwirken? 
    Die Veranstaltung (13:00 bis 16:00 Uhr) bringt Perspektiven aus Praxis, Wissenschaft, Qualifizierung und Fachpolitik zusammen und stellt erfolgreiche Konzepte sowie neue Ansätze zur Diskussion. [Weitere Infos]

    24.11. Frankfurt: Antifeminismus geht viral – Von digitalem Hass zu polit. Realität

    Podiumsdiskussion: „Antifeminismus geht viral – Von digitalem Hass zu politischer Realität: Wie Frauenfeindlichkeit unsere Gesellschaft prägt“
    Antifeministische Narrative, frauenfeindliche Ideologien und die Ablehnung von Gleichstellung prägen gesellschaftliche Debatten. Sie tragen dazu bei, Ungleichheit zu legitimieren, Diskriminierung zu verharmlosen und Gewalt zu begünstigen. Insbesondere in sozialen Medien verbreiten sich solche Inhalte zunehmend und erreichen dabei auch gezielt junge Männer. Diskutiert werden u.a. folgende Fragen: Warum gewinnen antifeministische Positionen derzeit an Einfluss? Wie hängen Frauenfeindlichkeit, demokratiefeindliche Einstellungen und Gewalt zusammen?  Eine Veranstaltung der IG Metall und der DGB-Frauen Frankfurt. 
    Termin& Ort: 24.11.2026, 18:00 Uhr, Atrium der IG Metall, Main Forum, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt. [Infos& Anmeldung]

    24.11.& 5.12. Online: Kollegiale Fachberatung (Rückfall-)Prävention (Jungen*arbeit)

    LAG Jungenarbeit NRW: WEGE ÖFFNEN: “Netzwerk für Prävention, Rückfallprävention und geschlechter- und diversitätsbezogene Beratung”
    Wie gehen wir mit schwierigen Situationen in der Gewaltprävention und Rückfallprävention um? Wo sind wir unsicher? Und wie können wir Jungen* und junge Männer* auf ihrem Weg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich und anderen unterstützen?
    Mit unserem neuen Projekt „WEGE ÖFFNEN“ schaffen wir Räume für genau diese Fragen – praxisnah, fachlich fundiert und ohne den Anspruch, immer schon die perfekte Antwort zu haben. 
    Ein neues Angebot ist unsere Kollegiale Fachberatung (Rückfall-)Prävention.
    Einmal im Monat gibt es digital Raum für konkrete Fragen und Fälle aus der Praxis, fachlichen Austausch und neue Perspektiven. Jeder Termin startet mit einem kurzen fachlichen Impuls. Kommt vorbei, bringt eure Fragen und Themen mit und nutzt die Gelegenheit zum kollegialen Austausch!
    Die letzten Termine 2026:  
    24. November, 14–16 Uhr: Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt mit Kai Kabs-Ballbach
    5. Dezember, 15–17 Uhr: Sexuelle Bildung als Komponente in der Prävention sexualisierter Gewalt mit Lena Gerber
    [Mehr: Infos und Zugang zur Kollegialen Fachberatung; zu WEGE ÖFFNEN]

    24.11.& 8.12. Online: KJH in Zeiten gesellschaftl. Polarisierung, Demokratiefeindlichkeit& Rechtsruck

    Im September hat die AGJ die Reflexions- und Netzwerktagung „Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von gesellschaftlicher Polarisierung, Demokratiefeindlichkeit und Rechtsruck" in Köln durchgeführt. Jetzt ist die Tagungsdokumentation online hier verfpgbar. Sie finden dort Zusammenfassungen der Plenumsteile der Veranstaltung sowie die Präsentationen der Inputgebenden aus den einzelnen Foren. 
    Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe hat alle Foren inhaltlich zusammengefasst. Diese Zusammenfassungen finden Sie auf der entsprechenden Magazin-Seite des Portals: hier. 
    Zwei Foren, die nicht wie geplant oder gar nicht stattfinden konnten, werden nun online angeboten. Die Foren-Wiederholung findet online via Zoom statt. Über den Anmeldelink können Sie sich dafür registrieren und erhalten anschließend den Zoom-Link. Vielleicht haben Sie Interesse dabei zu sein.

    7. Dezember,  9:30-10:45 Uhr: Forum 8: Qualifizierung/Ausbildung.
    Input: Prof. Dr. Fabian Virchow (Hochschule Düsseldorf), Moderation: Thorsten Janssen [Anmeldung] 

    24.November, 9:30-10:45 Uhr: Forum 9: Wo schützt das Recht vor Rechtsextremen?
    Input: Leon Brandt (SOCLES), Moderation: Prof. Dr. Davina Höblich [Anmeldung]

    25.11. Online: Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration& Flucht

    Refugio München transfer – Fortbildungsakademie: Online-Fachtagung: „Zwischen Ohnmacht und Verantwortung – Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration und Flucht“
    Gesellschaftliche Polarisierung, migrationspolitische Verschärfungen und der Abbau sozialer Strukturen verändern die Lebensrealitäten geflüchteter Menschen und stellen Fachkräfte vor zunehmende Herausforderungen. Viele bewegen sich dabei im Spannungsfeld zwischen Ohnmacht und Verantwortung: Wie kann professionelles Handeln unter Bedingungen von Unsicherheit, Belastung und begrenzten Handlungsspielräumen gelingen? Und wie können Fachkräfte ihre Handlungsfähigkeit bewahren und Menschen weiterhin wirksam begleiten? 
    Der Online-Fachtag greift diese Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven auf. Praxisnahe Impulse zur Krisenintervention werden mit Beiträgen zu kritischer Sozialer Arbeit, Selbstfürsorge und professioneller Handlungsfähigkeit in Zeiten gesellschaftlicher Dauerkrisen verbunden. Ergänzt werden sie durch internationale Perspektiven aus der Begleitung, Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen. Eine abschließende virtuelle Podiumsdiskussion bündelt Erfahrungen aus Praxis und Zivilgesellschaft und richtet den Blick auf konkrete Möglichkeiten, auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu bleiben. Der Fachtag versteht sich nicht als Ort für einfache oder abschließende Lösungen, sondern als fachliche Orientierungshilfe in einem komplexen und von Unsicherheit geprägten Handlungsfeld. Er richtet sich an Fachkräfte aus der psychosozialen, therapeutischen und sozialen Arbeit sowie an alle Interessierten, die Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen begleiten. 
    Termin& Ort: 25.11.2026 von 9:00 - 15:00 Uhr, online [Anmeldung]

    25.11. Berlin: Macht: erkennen, benennen, ändern

    "Macht: erkennen, benennen, ändern": Die Veranstaltung im Forschungscampus Dahlem bringt Expert:innen aus Kultur, Wissenschaft und Organisationsentwicklung zusammen, um zu diskutieren, wie machtkritische Praxis zu mehr Chancengleichheit beitragen und in Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt werden kann.
    Den Auftakt bildet eine Keynote von Dr. Isabell Collien zum Thema "Macht weiterdenken: von der Schuldzuweisung zur Systemveränderung". 
    Anschließend beleuchtet eine Podiumsdiskussion unter anderem mit Prof. Dr. Patricia Rahemipour und Lara Rossi unterschiedliche Perspektiven und praktische Erfahrungen machtkritischer Organisationsentwicklung. Ein anschließendes Austauschformat bietet Raum für Diskussion und Vernetzung.
    Die Anmeldung ist über die Website der Staatlichen Museen zu Berlin möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Lara Rossi, unter gleichstellungsbeauftragte@spk-berlin.de.

    25.11. Frankfurt: Abschlusstagung des Projektes "Schule-ohne mich!?"

    IN VIA: Abschlusstagung des Projektes "Schule-ohne mich!? - neue Entwicklungen und Handlungsanforderungen bei Schulabsentismus“ 
    Gemeinsam möchten wir auf die vergangenen zwei Projektjahre zurückblicken. Die wichtigsten Erkenntnisse und Ergebnisse werden vorgestellt. Zudem sollen Perspektiven für die weitere Nutzung und Verstetigung der Projektergebnisse diskutiert werden, um Schulabsentismus bundesweit begegnen zu können. Neben fachlichen Inputs bietet die Veranstaltung Gelegenheit für Austausch und Vernetzung mit Projektbeteiligten und Interessierten. 
    Veranstalter: IN VIA Deutschland e. V., Ansprechpartnerin für Fragen: Lynn Kriegs, Tel: 0761/200-642, lynn.kriegs@invia-deutschland.de
    Termin& Ort: 25.11.26, Tagungshaus: Station Lounge, Am Hauptbahnhof 10, 60329 Frankfurt am Main [Programm& Anmeldung] 
    Eine Absage muss spätestens 6 Wochen vor der Tagung eingehen.

    27.11. Stuttgart: Männer* gegen Gewalt - Solidarität statt Schweigen

    LAG Jungen*- und Männer*-arbeit Baden-Württemberg e.V. : Stuttgart: Männer* gegen Gewalt - Solidarität statt Schweigen
    Gewalt ist kein privates Problem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
    Mit der Veranstaltung Männer* gegen Gewalt möchten wir ein Zeichen setzen gegen alle Formen von Gewalt, deren Folgen und Solidarität mit Betroffenen.
    Wir bringen Männer* zusammen, die nicht mehr schweigen möchten, sich klar gegen Gewalt positionieren und Verantwortung übernehmen.
    Gemeinsam schaffen wir mit Rede- und künstlerischen Beiträgen einen Raum für Begegnung und Austausch. Außerdem geben Beratungsstellen und Fachkräfte Einblicke in ihre Arbeit und machen die Perspektiven von Betroffenen sichtbar.
    Die Veranstaltung ist für alle Menschen offen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
    Wann: 27.11.2026 von 17:00 – 19:30 Uhr, Wo: Rathaus Stuttgart
    Die Aktion ist Teil der Veranstaltungsreihe „21 Tage gegen Gewalt“ der Stadt Stuttgart und wird von der Sozialberatung Stuttgart e.V. und Ruf und Rat organisiert.

    30.11.-1.12. Berlin: Gewalthilfegesetz-Umsetzung - Herausforderungen& Chancen für d. dt. Hilfesystem

    Fachveranstaltung "Die Umsetzung des GewHG im Lichte der IstanbulKonvention: Herausforderungen und Chancen für das deutsche Hilfesystem"
    Das Gewalthilfegesetz bietet als erste fachgesetzliche Grundlage den Rahmen für einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung für Frauen und Kinder bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Es konkretisiert insbesondere Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention (IK) und sieht eine Umsetzung durch die Länder vor, die sich ab 2027 in Sicherstellungsverantwortung befinden. Die IK adressiert dagegen alle staatlichen Ebenen: GREVIO prüft die Umsetzung in den Vertragsländern und legt Ende 2026 ihren ersten thematischen Evaluierungsbericht zu Deutschland vor, betreffend Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit.
    Mit dieser Veranstaltung bietet der Deutsche Verein Akteur:innen der Fachpraxis und -politik ein überregionales Forum zu aktuellen fachlichen, fachpolitischen und rechtlichen Entwicklungen im deutschen Gewalthilfesystem mit der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, der Information und fachpolitischen Orientierung. Dabei werden zentrale Fragestellungen der Praxis und Rechtsanwendung im Zusammenhang mit dem GewHG aufgegriffen, IKUmsetzungsfragen und gute Praxisbeispiele vertieft mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Lage gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder.
    Die konkreten Themenschwerpunkte der Fachveranstaltung werden von aktuellen Entwicklungen bestimmt. Es sollen u.a. die Ergebnisse des GREVIO-Berichts vorgestellt und Entwicklungen zur Umsetzung des GewHG behandelt werden. Weitere Themenschwerpunkte werden die Präventionsarbeit, insbesondere die Arbeit mit Gewaltausübenden sein.
    [Anmeldung; Kontakt: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., (030) 62 98 00, info@deutscher-verein.de]

    Nov./ Dez.: Veranstaltungen des Dt. Instituts für KJH& Familienrecht

    Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)

    - Informationsfluss und Datenschutz im Jugendamt, 2. bis 3.11.2026, Fulda
    Präsenz-Fortbildung für Fachkräfte der Sozialen Dienste, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und für kommunale Datenschutzbeauftragte. Programm und Anmeldung

    - Umgangsbestimmung mit bzw. durch Vormund:innen, 10.11.2026, digital
    Live-Online-Seminar für Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft zu den Rechten und Pflichten des/der Vormund:in insbesondere im Dreiecksverhältnis Pflegeeltern–Kind–Herkunftsfamilie. Programm und Anmeldung

    - Rechtliche Grundlagen der Pflegekinderhilfe, 11. bis 12.11.2026, digital
    Live-Online-Seminar für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe – mit den wichtigsten Regelungen und Vorgaben im Überblick. Programm und Anmeldung

    - Live-Stream: Recht, Finanzierung und KI – Gestaltungsräume für die Jugendämter von morgen, 17. bis 18.11.2026
    An die Leitungs- und Fachkräfte der Jugendämter: Es gibt noch freie Plätze für den Live-Stream der diesjährigen DIJuF-ZweiJahrestagung in Erfurt! Programm und Anmeldung

    - Schritt für Schritt zur erfolgreichen Unterhaltsrealisierung in den USA, 3.12.2026, digital
    Live-Online-Seminar für Fachkräfte der Beistandschaft und von UV-Stellen mit Erfahrung in der Realisierung von Unterhaltsansprüchen im Ausland: Wir machen Sie fit für die selbständige Fallbearbeitung mit Bezügen zu den USA. Programm und Anmeldung

    1.12. Hannover: Interprofessionelle Fachtagung zu Essstörungen

    Interprofessionelle Fachtagung zu Essstörungen in Hannover
    Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bietet eine Tagung zum Thema „Essstörungen – gemeinsam gute Versorgung gestalten“ an. Die Veranstaltung am 1. Dezember 2026 richtet sich an alle, die sich in Beratung, Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen und weiteren Unterstützungssystemen mit dem Thema befassen.
    Essstörungen sind komplexe Erkrankungen, die eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure erfordern. Gleichzeitig zeigen sich in der Praxis vielfältige Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen Beratung, Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen und weiteren Unterstützungssystemen. Dieser Fachtag bietet Raum für fachlichen Austausch, Vernetzung und die gemeinsame Diskussion aktueller Herausforderungen und Bedarfe.
    Termin& Ort: 1. Dezember 2026, 10 bis 16.30 Uhr, Akademie des Sports, Lotto-Toto-Saal, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover [Infos]

    1.-2.12. Münster: Jungen-, Väter-& Männerkongress 2026

    9. Jungen-, Väter- und Männerkongress 2026 - Wenn Beratung nicht mehr reicht – Männerarbeit neu denken
    Am 01. und 02. Dezember 2026 findet in Münster der 9. Jungen-, Väter- und Männerkongress statt. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Herausforderungen der Männerarbeit und die Frage, wie Beratung und pädagogische Praxis auf gesellschaftlichen Wandel reagieren können. [Informationen& Anmeldung hier]

    3.12. Berlin: Bildungschancen von Mädchen& Frauen mit Migrationsgeschichte

    BMBFSFJ: 10. Dialogforum „Integration durch Bildung"
    Beim 10. Dialogforum wollen wir uns dem Thema „Bildungschancen von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte“ widmen. Mädchen mit Migrationsgeschichte schneiden im schulischen Bereich durchschnittlich besser ab als Jungen. Im Anschluss an die Schule sind sie jedoch nach wie vor Hürden ausgesetzt, insbesondere beim Übergang in Ausbildung und Studium sowie beim Eintritt in das Berufsleben. Was sind die Gründe dafür und wie kann es gelingen, die jungen Frauen zu stärken? Inwiefern braucht es dafür strukturelle Veränderungen im Bildungssystem und in Bildungsinstitutionen? Um diese und weitere Fragen wird es beim nächsten Dialogforum „Integration durch Bildung“ gehen. 
    Nach Vorträgen und Best Practice-Blitzlichtern aus Forschung und Praxis am Vormittag findet am Nachmittag ein offenes Format zur übergeordneten Frage „Was braucht es, damit Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte ihre Talente und Bildungspotenziale besser zur Entfaltung bringen können?“ statt. Das Format schafft Raum für Kennenlernen, inhaltlichen Austausch und Inspiration. Angedacht ist der Austausch in selbstorganisierten Kleingruppen und Thementischen von 4-8 Personen, wobei die Gruppen jederzeit gewechselt und weiterentwickelt werden können. Zum Abschluss werden die Ergebnisse zusammengetragen.  Wir freuen uns auf spannende Beiträge und Diskussionen, gerne auch über Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus Ihrer Arbeit. Wenn Sie sich vorstellen können, ein Thema mitzubringen und einen Thementisch à 4-8 Personen anzuleiten, vermerken Sie dies gerne in der Anmeldemaske. Das Organisationsteam kommt dann vor der Veranstaltung auf Sie zu, um zu klären, ob Sie vor Ort eine spezielle Ausstattung (z.B. eine Moderationstafel) benötigen. Weil Offenheit und Selbstorganisation im Vordergrund stehen, können Thementische auch noch am Tag selbst vor Ort vorgeschlagen werden. 
    Nähere Informationen zum Programm: hier, Anmeldung“ bis zum 13.11. 
    Termin& Ort: 3.12., 09:45-15:45 Uhr, Berliner Geschäftsstelle des DLR Projektträgers, Sachsendamm 61, 10829 Berlin (Nähe S- und Fernbahnhof Berlin-Südkreuz) 

    3.12. Berlin: Gleichstellung als Schlüssel kommunaler Klimapolitiken"

    Vorstellung der Studie "Gleichstellung als Schlüssel kommunaler Klimapolitiken" 
    LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V., Klima-Bündnis e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen und die Bundesstiftung Gleichstellung laden Sie herzlich zur Vorstellung der Studie “Gleichstellung als Schlüssel kommunaler Klimapolitiken – Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele” ein.
    Die Studie zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V. und Klima-Bündnis im Auftrag der Bundesstiftung Gleichstellung zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Kommunen klimapolitische Entscheidungen sozial- und geschlechtergerecht umsetzen können.
    Dabei werden die rechtlichen Grundlagen kommunalen Handelns in den Bereichen Gleichstellung und Klima ebenso beleuchtet wie die Herausforderungen, mit denen Kommunen bei der Umsetzung geschlechtergerechter Klimapolitik konfrontiert sind, etwa begrenzte finanzielle Spielräume, fehlende Strukturen oder mangelnde politische Unterstützung.
    Im Anschluss an die Vorstellung der Studie werden die Ergebnisse und weitere Handlungsmöglichkeiten gemeinsam mit kommunalen Vertreter*innen aus Klimaschutz und Gleichstellung diskutiert.
    Termin & Ort: 3.12., 10:00 bis 12:00 Uhr, online – Der Link zur Veranstaltung wird mit der Anmeldebestätigung zugesendet.
    Bitte melden sie sich bis zum 19. November hier an.

    3.12. Nürnberg: § 13 SGB VIII : JSA zwischen Freiwilligkeit& Auftrag

    LAG Fachtag 2026: Zwischen Freiwilligkeit und Auftrag - § 13 SGB VIII in Entwicklung
    Zwischen Freiwilligkeit und Auftrag bewegt sich die Jugendsozialarbeit seit vielen Jahren. Mit der aktuellen Kinder- und Jugendhilfestrukturreform gewinnt § 13 SGB VIII eine neue Bedeutung – und damit stellt sich die Frage, wie der gesetzlich verpflichtete (oder freiwillige?) Auftrag der Jugendsozialarbeit künftig wirksam umgesetzt werden kann. 
    Der Fachtag der LAG Jugendsozialarbeit Bayern nimmt diesen Wandel zum Anlass, aktuelle fachpolitische Entwicklungen gemeinsam mit Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Praxis zu diskutieren und ihre Auswirkungen auf die unterschiedlichen Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit zu beleuchten. Gemeinsam wollen wir den Blick nach vorne richten und Impulse für die Weiterentwicklung einer starken Jugendsozialarbeit entwickeln.
    Termin& Ort: 03.12.2026, 10:00-16:00 Uhr, Karl-Bröger-Zentrum, Karl-Bröger-Str. 9, 90469 Nürnberg. Weitere Infos& Anmeldung: LAG Fachtag 2026 

    4.12. Online: Geflüchtete Frauen im Spannungsfeld von Gewalt, Flucht& Integration

    Ohne Schutz keine Teilhabe – Geflüchtete Frauen im Spannungsfeld von Gewalt, Flucht und Integration
    Was bedeutet Gewaltschutz für geflüchtete Frauen konkret? Welche strukturellen und politischen Rahmenbedingungen erschweren den Schutz vor Gewalt und gesellschaftliche Teilhabe? In ihrem Vortrag beleuchtet Dr. Katherine Braun, Referentin für Flucht, Migration und Menschenrechte bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Gewalterfahrungen entlang der Flucht sowie Machtverhältnisse im Asylund Unterstützungssystem. Sie hinterfragt die einseitige Fokussierung auf Arbeitsmarktintegration und zeigt auf, warum Schutz und Sicherheit grundlegende Voraussetzungen für Teilhabe und Integration sind.
    Zur Referentin: Dr. Katherine Braun arbeitet zu Flucht, Migration und Menschenrechten. Ihre Schwerpunkte liegen insbesondere im Gewaltschutz im Asyl- und Integrationskontext, in der Präventionsarbeit und in der Reflexion struktureller Machtverhältnisse.
    Die Veranstaltung im Rahmen des niedersächsischen Projekts „Worte helfen Frauen – Übersetzungskosten für Frauen in Not“ statt. Mehr zu dem Projekt finden Sie hier.    
    Die Teilnahme ist kostenfrei. Sie erhalten zeitnah vor der Veranstaltung einen Zugangslink. Bitte melden Sie sich bis zum 03.12.2026 in der Vernetzungsstelle unter kontakt@guv-ev.de an.
    Termin& Ort: 04.12.2026, 10.00 bis 12.00 Uhr, Online.

    8.12. Online: Geschlechterstereotype& Diskriminierungsdynamiken in sozialen Medien

    Geschlechterstereotype und Diskriminierungsdynamiken in sozialen Medien – CEDAW als Ressource für Gleichstellungsarbeit
    Online-Plattformen fördern zunehmend die Verbreitung und Revival überholter Geschlechterrollen und können bestehende Diskriminierungsstrukturen verstärken. Zugleich verbringen vor allem Jugendliche immer mehr Zeit online. Das stellt die Gleichstellungsarbeit vor große Herausforderungen. Welche Rolle spielt dabei das Geschäftsmodell digitaler Plattformen und wie kann die Gleichstellungsarbeit darauf reagieren?
    Diesen Fragen widmet sich Theresia Rasche, Juristin und Vorsitzende der Kommission Recht der digitalen Gesellschaft des Deutschen Juristinnenbundes (djb). In ihrem Vortrag beleuchtet sie die Zusammenhänge zwischen Plattformökonomie, Geschlechterstereotypen und Diskriminierung und gibt konkrete Handlungsvorschläge für Akteur:innen der Gleichstellungsarbeit. 
    Dabei steht CEDAW als wichtige Ressource für die Gleichstellungsarbeit im Mittelpunkt.
    Die Veranstaltung der Vernetzungsstelle findet als Kooperation des niedersächsischen Projektes Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen und der LAG Gleichstellung Niedersachsen statt.
    Die Teilnahme ist kostenfrei. Sie erhalten zeitnah vor der Veranstaltung einen Zugangslink. Bitte melden Sie sich bis zum 05.12.2026 in der Vernetzungsstelle unter kontakt@guv-ev.de an.
    Termin& Ort: 08.12.2026, 10.00 bis 12.00 Uhr, Online.

    8.-9.12. Kassel: Junge Menschen in Wohnungsnot zw. KJH & Wohnungsnotfallhilfe

    Tagung der BAG Wohnungslosenhilfe: „Niemand darf durchs Netz fallen Junge Menschen in Wohnungsnot zwischen Jugendhilfe und Wohnungsnotfallhilfe“
    Die Veranstalter*innen wollen mit dieser Fachtagung einen kleinen Impuls für mehr Kooperation zwischen den Hilfesystemen und eine ernsthaftere Bekämpfung von Jugendwohnungslosigkeit setzen.
    Die Fachtagung am 08./09.12.2026 in Kassel bringt beide Hilfesysteme sowie Akteur*innen aus Bund, Länder und Kommunen zusammen. Es wird Inputs und Diskussionen zur aktuellen Situation in Deutschland geben, fünf Praxis-Workshops (u. a. zu Jugendwohnagentur, Streetwork, Rechtsansprüchen und geschlechtersensiblen Angeboten) sowie die Vorstellung eines Präventionsprojektes aus Österreich, das bereits in der Schule ansetzen will (Upstream Prevention). Gemeinsam soll der Frage nachgegangen werden: Was braucht es, um Jugendwohnungslosigkeit in Deutschland zu beenden?
    Die Tagung lädt Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohnungsnotfallhilfe sowie Verantwortliche aus Kommunen, Ländern und Bund zu einem gemeinsamen Denk- und Inspirationsraum ein. Ausgehend von den bestehenden Herausforderungen werden rechtskreisübergreifende und vernetzte Lösungsansätze vorgestellt und diskutiert. Deren Umsetzung erfordert geeignete Rahmenbedingungen und eine entsprechende Förderpolitik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. [Alle Informationen und Anmeldung]

    11.-13.12. Schwerte: Asylpolitisches Forum 2026

    Institut für Kirche und Gesellschaft: „Asylpolitischen Forum 2026“ vom 11. bis 13. Dezember in Schwerte
    Titel in diesem Jahr „75 Jahre Schutz – stärker als der Rechtsruck? Engagierte stärken, Menschenrechte verteidigen, gemeinsam handeln“. 
    Das Asylpolitische Forum findet jährlich in Nordrhein-Westfalen mit etwa 100 Teilnehmenden und nun schon seit über 30 Jahren zur Stärkung der Initiativen des Flüchtlingsschutzes statt. Teilnehmer sind Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten in NRW. Ziel der Veranstaltung ist es, den fachlichen und politischen Austausch in NRW zu stärken sowie das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
    Organisiert wird das Forum von der Evangelischen Akademie Villigst im Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen in Zusammenarbeit mit Amnesty International, dem Flüchtlingsrat NRW, Diakonie RWL und der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Neben fachlichen Impulsen bietet das Forum viel Raum für Austausch, Vernetzung und Begegnung. 
    Im Jahr 2026 wird es schwerpunktmäßig um das Thema Umsetzung der GEAS-Reform sowie Fragen des Menschenrechtsschutzes in Zeiten gesellschaftlicher und politischer Polarisierung im Mittelpunkt stehen. Am Sonntag stellen verschiedene Projekte aus Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit vor und geben Einblicke in erfolgreiche Ansätze, mit denen sie sich für den Schutz von Menschenrechten und eine offene Gesellschaft engagieren. [Anmelden: Veranstaltungen / Institut für Kirche und Gesellschaft]

    12.12. Dresden: Gesund. Männlich. Wehrfähig. Generationendialog...

    Bundesforum Männer e. V. & Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen: Gesund. Männlich. Wehrfähig. Generationendialog zu Männlichkeit, Männergesundheit und Wehrdienst
    Neue sicherheitspolitische Debatten und der neue Wehrdienst rücken junge Männer in den Fokus: als potenziell Wehrpflichtige, als Körper, die gemustert und bewertet werden, und als Menschen, die bestimmte Vorstellungen von Stärke, Belastbarkeit und Verantwortung erfüllen sollen. Was macht diese Debatte mit jungen Männern? Und wie denken die Älteren darüber?

    Männergesundheit – nur wichtig, wenn sie funktioniert?: Welche Bilder von Männlichkeit werden gezeichnet, wenn es um Tauglichkeit, Dienst, Verletzbarkeit und Fürsorge geht? Wird Männergesundheit, die sonst kaum Thema ist, auf einmal wichtig, weil sie funktional ist? Etwa weil Männerkörper leistungsfähig, arbeitsfähig oder wehrfähig sein sollen? Diese Logik nehmen wir kritisch in den Blick.

    Musterung und Tauglichkeit – gestern und heute: Historische Perspektiven auf Musterung, Soldatentum und die Zurichtung männlicher Körper treffen auf aktuelle Fragen rund um den neuen Wehrdienst. Welche psychischen, sozialen und körperbezogenen Folgen können Zuschreibungen von Tauglichkeit oder Untauglichkeit haben? Wie fühlen sich junge Männer in dieser Rolle?

    Das Format: zuhören statt Recht behalten: Kurze fachliche Impulse eröffnen den Dialog. Er lebt davon, auszusprechen, was uns bewegt, und einander zuzuhören. Es geht weder um eine politische Debatte noch darum, Recht zu behalten, sondern um eine Erweiterung der Perspektive für alle.

    Für wen ist der Generationendialog?: Junge Männer / Junge Menschen, Fachkräfte aus Sozial- und Gesundheitswesen, Bildungsarbeit und politischer Bildung, Akteur:innen aus Gleichstellungs-, Jugend- und Männerarbeit, Politik und interessierte Öffentlichkeit.
    Termin& Ort: 12. Dezember • 13:30 — 18:30Uhr, Herbert-Wehner-Haus Dresden, Devrientstraße 7, Dresden, 01067 [Anmeldung]

    14.12. Online: Männlichkeit& Radikalisierung

    KN connect-Sofa Talk: Männlichkeit und Radikalisierung - online:
    Am 14. Dezember, 10-11:30 Uhr, findet der letzte Sofa Talk von KN:IX connect | Verbund Islamismusprävention und Demokratieförderung in diesem Jahr statt. Gemeinsam mit Markus Theunert und Reinhard Winter beschäftigt sich der Verbund mit der Frage, warum extremistische Ideologien für Jungen und junge Männer attraktiv werden können und welche Rolle Männlichkeitsvorstellungen dabei spielen. [Weitere Infos& Anmeldung]
    IFAK e.V. – Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe – Migrationsarbeit

    14.-16.12. Online: Örtl. Zuständigkeit& Kostenerstattung – Fragen d. wirtschaftl. KJH

    Deutscher Verein/ Das Forum des Sozialen: Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung – Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe, 14. bis 16. Dezember 2026.
    In der grundlegenden Fachveranstaltung werden zunächst jeweils ein detaillierter Überblick über die Vorschriften der örtlichen Zuständigkeit sowie ein Überblick über die Regelungen zur Kostenerstattung samt aktueller Rechtsprechung gegeben, um dann anhand von Fallbeispielen auf problematische Konstellationen und die typischen Rechtsfragen in diesem Bereich einzugehen. Dabei können die Teilnehmenden ihre Fragen einbringen. [Zur Veranstaltung]

    16.12. Soest: Akzeptanz für geschlechtl. u. sexuelle Vielfalt in der Schule stärken

    Beteiligung NRW: Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW): Fachtagung: Akzeptanz für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Schule stärken
    Antidiskriminierung ist für Sie in der Schule ein wichtiges Anliegen? Sie wollen die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt an Ihrer Schule weiter fördern? Haben Sie dabei möglicherweise Fragen oder sehen Herausforderungen? Besteht bei Ihnen gegebenenfalls Interesse, Schule der Vielfalt zu werden? Dann sind Sie zu dieser Fachtagung in der QUA-LiS NRW in Soest sehr herzlich eingeladen!
    Die Fachtagung findet in Kooperation mit dem Programm Schule der Vielfalt statt. Das Angebot wendet sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte aller Schulen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere an Schulen im ländlichen Raum, denn laut der Studie Queer durch NRW zeigen sich für LSBTIQ*-Personen im ländlichen Raum teils spezifische Herausforderungen, aber teils auch spezifische Ressourcen (S. 95-98).
    Die Fachtagung unterstützt, vernetzt und stärkt alle, die geschlechtersensible Bildung und Antidiskriminierungsarbeit in der Schule realisieren (wollen). Neben einem wissenschaftlichen Input, der studienbasiert die Situation von LSBTIQ*-Personen sowie schulische Handlungsmöglichkeiten beleuchtet, werden zahlreiche Foren zu verschiedenen Themen angeboten.
    Termin& Ort:  16.12.2026 09:30 - 16:00 Uhr, QUA-LiS NRW, Paradieser Weg 64, 59494 Soest [Anmeldung bis 16.11.]

    6. Publikationen

    Rechtswissen für die existenzsichernde Sozialberatung - Nov. 26

    [2.11.]  Online-Publikation (Hrsg. Bernd Eckhardt): SOZIALRECHT-JUSTAMENT - Rechtswissen für die existenzsichernde Sozialberatung (Jg. 14 / Nr. 12) - November 2026:
    1. Vermögen im SGB II. Die Bundesagentur für Arbeit vertritt nach wie vor die Rechtsauffassung, dass nichtausgeschöpfte Freibeträge der Eltern nicht auf Kinder übertragen werden können. Angesichts der extremen Kürzung der Freibeträge bei den Kindern seit Juli 2026 wird es öfters vorkommen, dass sie keine Leistungen erhalten, weil ihr Vermögen oberhalb von 5.000 Euro liegt. Die Rechtsauffassung der BA ist nicht offensichtlich rechtswidrig. Die Formulierung des Gesetzgebers kann unterschiedlich ausgelegt werden. Es gibt Argumente gegen die Auffassung der BA, die ich darstelle.
    2. Beim Kinderzuschlag hat sich rechtlich nichts geändert. Allerdings gibt es Änderungen bei den Weisungen zur Durchführung des Kinderzuschlags. Die Möglichkeit bei der Antragsstellung den Bewilligungszeitraum einzuschränken, wurde ohne weitere Begründung gestrichen. Bisher konnten oftmals Vorteile durch die zeitliche Begrenzung des Antrags mit folgendem erneutem Antrag erzielt werden.
    3. Mit weiteren »Unklarheiten bei Nachzahlungen von BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag und Insolvenzgeld während des SGB II-Leistungsbezugs« beschäftigs sich der Autor in einem dritten Artikel. In den Fachlichen Weisungen zum § 11 SGB II steht zwar immer noch, dass Nachzahlungen von Kinderzuschlag kein Einkommen im SGB II sind, die BA vertritt aber die gegenteilige Meinung in der Wissensdatenbank und will dies zukünftig auch in die Weisung einfügen. Auch hier ist die BA-Auffassung nicht offensichtlich rechtswidrig. Dennoch gibt es rechtliche Gründe dafür, dass Nachzahlungen von Kinderzuschlag auch weiterhin anrechnungsfrei im SGB II sind. Die Anrechnung von BAföG-Nachzahlungen ist derzeit beim BSG anhängig. Zum Insolvenzgeld gab es eine neue Entscheidung des SG Dresden. Denjenigen, die in die Tiefen der Anrechnung von Einkommen im SGB II eintauchen wollen, empfiehlt Bernd Eckhardt sein Seminar »Rechenstunde: systematische Berechnung von Grundsicherungsgeld und konkurrierenden Sozialleistungen« am 17.11.2026 (Details auf Seite 7)

    Jugend-Check zum Referentenentwurf: Verbesserter Schutz bei häuslicher Gewalt

    [21.10.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt (Stand: 05.10.2026), Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
    Ziel des Gesetzes ist es, den zivilrechtlichen Gewaltschutz zu verbessern. Hierfür sollen Familiengerichte künftig die gleichen Schutzmaßnahmen, die sie für das Opfer anordnen, auch für eine vom Opfer abhängige Person anordnen können. Davon erfasst sind insbesondere Kinder von Opfern häuslicher Gewalt im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/1385 (Art. 2 Buchst. g), die im selben Haushalt wie das Opfer leben und von diesem unterhalten oder betreut werden. Zudem sollen sich Betroffene von häuslicher Gewalt künftig leichter aus der rechtlichen Verantwortung für einen gemeinsamen Mietvertrag mit der Tatperson lösen können – sofern dies nicht den Interessen der im Haushalt lebenden Kindern und Jugendlichen widerspricht. 

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Künftig sollen Gerichte bei Fällen von häuslicher Gewalt die zum Schutz der Opfer getroffenen Maßnahmen auch auf „abhängige Personen“ erstrecken können. Dies erfasst insbesondere Kinder und Jugendliche, die mit dem Opfer im selben Haushalt leben und von diesem betreut und unterstützt werden (§ 1d Abs. 1 S. 2 GewSchG). Die Regelugen sollen zum Beispiel dann Anwendung finden, wenn die Tatperson kein Elternteil eines im Haushalt lebenden Minderjährigen ist. Es soll eine Vermutung gelten, dass die abhängige Person aufgrund ihrer Nähe zur gewaltbetroffenen Person besonders schutzbedürftig ist und Schutzmaßnahmen erforderlich sein können. Dadurch kann der Schutz von Jugendlichen in häuslichen Gewaltkontexten verbessert und die Umsetzung präventiver Maßnahmen erleichtert werden.
    - Gewaltopfern oder bedrohten Personen soll es erleichtert werden, eine gemeinsame Wohnung mit der Tatperson zu verlassen und an einem anderen Ort einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen (§ 2a Abs. 1 GewSchG). Eine Ausnahme von diesem Anspruch soll bestehen, wenn überwiegende Belange anderer in der Wohnung lebender Personen – insbesondere minderjähriger Kinder – dem entgegenstehen (§ 2a Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 S. 2 GewSchG). Dadurch kann der Schutz vor weiterer Gewalt für junge Opfer bzw. deren Kinder verbessert sowie deren Selbstbestimmung gestärkt werden. [zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check zum Referentenentwurf: Änderung der juristischen Ausbildung

    [21.10.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und der juristischen Ausbildung (Stand: 12.10.2026), Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Rechtswesen vor extremistischen Bewegungen zu schützen und Studierenden in der juristischen Ausbildung mehr Flexibilität zu gewähren. Dazu sollen die zeitlichen Regelungen für die Ableistung der praktischen Studienzeiten im Verlauf des rechtswissenschaftlichen Studiums flexibilisiert werden. 

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Studierende der Rechtswissenschaften sollen die im Studium verpflichtenden Praktikumszeiten künftig auch während der Vorlesungszeit ableisten können (§ 5a Abs. 3 S. 2 DRiG). Dies könnte jungen Studierenden eine flexiblere Gestaltung ihrer Studien- und Praktikumszeiten ermöglichen und die Vereinbarkeit der Praktika mit weiteren Verpflichtungen, etwa einer Erwerbstätigkeit oder der Kinderbetreuung, erleichtern. Dadurch könnte sich auch die Suche nach geeigneten Praktikumsstellen vereinfachen.
    - Junge Menschen, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen, sollen künftig bundesweit vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden (§ 5b Abs. 2 DRiG). Dies kann ihre späteren beruflichen Möglichkeiten einschränken. [zum gesamten Jugend-Check]

    Durch Queerness „getriggert“ – Menschenrechtsorientierte Perspektive d. Gemeinwesenarbeit

    [19.10.] Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Neue Veröffentlichung in der Forschungsreihe: Durch Queerness „getriggert“ – Eine menschenrechtsorientierte Perspektive der Gemeinwesenarbeit.
    Diesem Thema geht Julia Kertz in ihrer Bachelorarbeit nach, die in Zusammenarbeit mit dem KgKJH LSA e.V. entstanden ist und nun im Zuge der Forschungsreihe veröffentlich wurde.
    Die vorliegende Bachelorarbeit von Julia Kertz mit dem Titel „Durch Queerness ‚getriggert‘. Eine menschenrechtsorientierte Perspektive der Gemeinwesenarbeit“ setzt sich mit einem gesellschaftlichen Konflikt auseinander, der auch für die Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung ist: der prekären Anerkennung queerer Lebensweisen. Ausgehend von queertheoretischen und anerkennungstheoretischen Perspektiven untersucht die Autorin, wie Heteronormativität gesellschaftliche Vorstellungen von Normalität prägt und queere Lebensweisen als Abweichung markiert. Im weiteren Verlauf richtet sie den Blick auf gesellschaftliche Konflikte um Anerkennung und fragt danach, wie Soziale Arbeit mit Menschen umgehen kann, die queere Lebensweisen als Zumutung oder Bedrohung erleben. [PDF-Download]

    Jugend-Check: Regierungsentwurf Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich

    [16.10.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (Stand: 20.07.2026), Ressort: BMFTR.
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Beschäftigungs- und Karrierebedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an staatlich anerkannten Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten zur Eindämmung von Kurzzeitverträgen in frühen Karrierephasen verlässlicher, planbarer sowie transparenter zu machen und dadurch zugleich die Attraktivität der Arbeit in der Wissenschaft zu erhöhen.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Künftig soll eine regelmäßige Mindestdauer von drei Jahren für die Befristung von Arbeitsverträgen festgelegt werden, die mit Personen geschlossen werden, welche in der Qualifizierungsphase vor der Promotion stehen und ihren ersten Arbeitsvertrag als wissenschaftliches oder künstlerisches Personal mit einer Einrichtung des Bildungswesens abschließen (§ 2 Abs. 1 S. 4 Alt. 1 WissZeitVG). Dies kann künftigen jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern mehr Planungssicherheit aufgrund der verlässlicheren Vertragslaufzeit verschaffen.
    - Vor dem Hintergrund, dass Promovierende im Durchschnitt 5,1 Jahre für die Fertigstellung ihrer Dissertation benötigen, kann für zukünftige Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftler mit Bestrebung einer Qualifizierung der Druck, die Promotion innerhalb der regelmäßigen Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren abzuschließen, weiterhin bestehen bleiben, obwohl laut dem Gesetz bei Vertragsschluss genau zu prüfen ist, ob das angestrebte Qualifikationsziel in der vorgesehenen Zeit erreichbar ist.
    - Die insgesamt zulässige Befristungsdauer soll sich pauschal um zwei Jahre verlängern, wenn die Betreuung oder Pflege naher Angehöriger übernommen wurde (§ 2 Abs. 1 S. 5 Nr. 3 WissZeitVG). Dadurch können die Vereinbarkeit von wissenschaftlichen Tätigkeiten mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben verbessert und mögliche zeitweise Einschränkungen der wissenschaftlichen Laufbahn vermieden werden.
    Für studentische Hilfskräfte soll die Höchstdauer für befristete Arbeitsverträge zur Erbringung studentischer Hilfstätigkeiten künftig insgesamt acht Jahre betragen (§ 6 S. 1 WissZeitVG). Dadurch kann es Studierenden ermöglicht werden, auch bei Überschreiten der Regelstudienzeit ihre Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft fortzuführen. [Zum gesamten Jugend-Check]

    bpb: APuZ "Politische Bildung"

    [16.10.] Bundeszentrale für politische Bildung - Redaktion “Aus Politik und Zeitgeschichte” APuZ 43-45/2026: "Politische Bildung"
    Der Beutelsbacher Konsens ist zentraler Referenzpunkt der politischen Bildung. Nun wird er 50. Doch seit einigen Jahren wird er zunehmend hinterfragt und politisch vereinnahmt. 

    - Anja Besand: Vom fachdidaktischen Leitsatz zum politischen Kampfbegriff. 50 Jahre Beutelsbacher Konsens Dass der Beutelsbacher Konsens derzeit so präsent ist, liegt nicht nur an seinem Jubiläum. Es ist vielmehr ein Symptom dafür, dass politische Bildung beweisen muss, Streitbarkeit und Verfassungstreue nicht als Gegensätze zu verstehen. weiter

    - Tim Schanetzky: Waffenstillstand für eine homogene Welt? Zur Historisierung von “Beutelsbach”: Obwohl der Konsens von Beutelsbach zentral für die Bildungspraxis ist, mangelt es an Informationen über sein Zustandekommen. Die Initiatoren versuchten, die Konsensbemühungen aus den damaligen politischen Auseinandersetzungen herauszulösen. weiter

    - Viola B. Georgi / Michael Wrase: Kontroversität ohne Beliebigkeit. Rechtliche Rahmungen und Handlungsspielräume für pädagogische Fachkräfte Lehrerinnen und Lehrer werden in einer Zeit politischer Polarisierung zunehmend selbst in politische Auseinandersetzungen verwickelt. Nicht selten sehen sie sich dem Vorwurf mangelnder Neutralität ausgesetzt und reagieren entsprechend mit Verunsicherung. weiter

    - Marc Partetzke: Emotionen als Störquelle? Politische Bildung zwischen Überwältigungsverbot und Emotionssensibilität Eine politische Bildung, die Emotionen systematisch ausblendet, verfehlt einen wesentlichen Teil dessen, was politische Urteile prägt und politische Einflussnahme wirksam macht. Gleichwohl bleibt das Überwältigungsverbot für die politische Bildung unverzichtbar. weiter

    - Monika Oberle: Linksextremismusprävention und politische Bildung.: Die Ablehnung von Projekten der Linksextremismusprävention sowie die Zurückhaltung bei der Beteiligung an Förderausschreibungen zu diesem Phänomenbereich haben verschiedene Gründe. Zugleich gibt es hierzu vielfältige didaktische Ansätze der politischen Bildung. weiter

    - Reinhard Müller: Staat und politische Bildung Politische Bildung soll unparteiisch, aber wertgebunden sein. Doch wer entscheidet, was das genau bedeutet und wer sie betreiben darf? An Stiftungen und staatlichen Bildungsprogrammen zeigt sich, wie staatliche Förderung ein Eigenleben entwickeln kann - nicht immer ein gutes. weiter

    Hermann Josef Abs: Messbare politische Verantwortung. Mindeststandards für die politische Bildung Politische Bildung soll die gesellschaftliche Durchlässigkeit fördern und somit das Gleichheitsversprechen der Demokratie einlösen. Mindeststandards dienen dabei als Leitkonzept. Die zentrale Frage lautet: Welches Niveau politischer Bildung soll der Staat garantieren? weiter

    Die komplette Ausgabe können Sie hier als PDF oder EPUB für E-Reader kostenfrei herunterladen und die gedruckte Fassung bestellen.

    Jugendarmut: Ökonomische Effekte der Deprivation von Ki&Ju

    [15.10.] Gutachten des IW Instituts der deutschen Wirtschaft: Ökonomische Effekte der Deprivation von Kindern und Jugendlichen - Ökonomische Wirkungen und Fiskalbilanz der öffentlichen Hand. Auftraggeber: Deutsches Komitee für UNICEF e.V.

    Zusammenfassung: Die Kinder und Jugendlichen von heute entscheiden über die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung im Deutschland von morgen. Dies gilt umso mehr, da die Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend überaltert. Sehr problematisch ist es, wenn die Kinder und Jugendlichen keinen ausreichenden Zugang zu Ressourcen haben, die für ihre Entwicklung und Teilhabe bedeutsam wären. In solchen Fällen liegt eine Deprivation vor. Dabei sind nicht nur materielle, sondern auch soziale Ressourcen, wie freundschaftliche Beziehungen zu anderen Kindern, relevant. Allerdings gibt es bislang nur einen Indikator der EU, der die kinderspezifische materielle Deprivation misst und dabei auch nur prüft, ob der Zugang zu den Ressourcen aus finanziellen Gründen nicht ausreichend ist. Ihm zufolge waren 11,3 Prozent der unter 16-Jährigen in Deutschland im Jahr 2024 von kinderspezifischer materieller Deprivation betroffen. Stellt man mit der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) für das Jahr 2021 eigene Berechnungen an und ändert die Abgrenzung des Indikators dahingehend, dass auch ein fehlender Zugang zu den Ressourcen aus anderen Gründen mitberücksichtigt wird, steigt der Anteil von 10,0 Prozent auf 25,2 Prozent an. Dabei fällt die kinderspezifische materielle Deprivation häufig mit anderen Risikofaktoren für die Entwicklung der Kinder, wie insbesondere der Bildungsferne der Eltern, zusammen.
    In einem dieses Gutachten ergänzenden IW-Report wurde ermittelt, dass ein durchschnittliches Kind im Laufe seines Lebens 301.900 Euro mehr an Steuern und Abgaben zahlt, als es von der öffentlichen Hand an Leistungen erhält, wobei auch die Mindereinnahmen bei den Müttern und Vätern aufgrund der Elternschaft berücksichtigt sind. Allerdings gibt es große Unterschiede je nach Bildungsweg der Kinder. So kostet es den Staat langfristig 421.300 Euro, wenn es jungen Menschen nicht gelingt, einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erwerben. Erkranken sie insbesondere auch aufgrund sozialer Deprivation an einer Depression, sind es 345.500 Euro. Für die materiell deprivierten Kinder liegt der langfristige Fiskalbeitrag um 216.500 Euro niedriger als für die nicht deprivierten Kinder. Ursächlich hierfür ist das ungünstigere Lebensumfeld der betroffenen Kinder insgesamt – etwa auch, dass diese häufig in bildungsfernen Familien aufwachsen – und nicht nur die materielle Deprivation an sich.
    Um die Lage nachhaltig zu verbessern, reichen die staatlichen Transferleistungen allein nicht aus, da sie nur dann effektiv wirken können, wenn die Deprivation tatsächlich nur aus finanziellen Engpässen der Familien resultiert. Notwendig sind auch kompensatorische Angebote für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, die unabhängig von der Ursache der Deprivation wirken, wie ein Frühstücksangebot in den Schulen. Diese sollten zielgerichtet weiter ausgebaut werden. Allerdings können sie nur Kinder erreichen, die bereits eine institutionelle Einrichtung, wie Kita oder Schule, besuchen und derartige Angebote sind auch nicht für alle Lebensbereiche sinnvoll. Daher sind die gezielte Begleitung und Unterstützung der betroffenen Familien ebenfalls von großer Bedeutung.

    Buch- & Video-Empfehlungen der LAG Jungen*-/Männer*arbeit BW

    [15.10.] 3. Ausgabe 2026 von „JU*MÄ*TTER!“, Newsletter der LAGJ*M*BW e.V.:
    Bücher:
    - Carlson El Murtadi (2026): Die Architektur des Mannes: Ein Buch über Männlichkeit, Identität und die gesellschaftlichen Strukturen, die unser Verständnis vom Mannsein prägen. [Erscheinungstermin: 15.9.26, Infos] 

    - Katharina Debus (2026): Geschlechterreflektierte Pädagogik: Katharina Debus veröffentlicht ein umfassendes Praxis- und Grundlagenwerk für Fachkräfte in Bildung, Jugendhilfe und Sozialer Arbeit. Das Buch verbindet aktuelle Geschlechtertheorien mit konkreten Methoden und Reflexionsinstrumenten für die Praxis. Im Fokus stehen Selbstbestimmung, ein respektvolles Miteinander und die Bedeutung von Geschlecht in pädagogischen Prozessen. [Weitere Informationen: Infos] 

    - Sophia Fritz (2026): Der Mann, das Opfer: Nach ihrem Bestseller Toxische Weiblichkeit widmet sich Sophia Fritz in ihrem neuen Buch den Widersprüchen moderner Männlichkeit. 
    Sie beleuchtet, wie Männer trotz gesellschaftlicher Macht und Privilegien unter traditionellen Rollenbildern leiden, Gefühle unterdrücken und sich aus Beziehungen und familiärer Verantwortung zurückziehen. Ausgehend vom Verlust ihres Bruders fragt sie nach den kulturellen und emotionalen Mechanismen, die diese Muster prägen und Leid für Männer wie für ihr Umfeld verursachen.
    Dabei geht es nicht um Anklage, sondern um Verständnis und Veränderung. Das Buch lädt dazu ein, patriarchale Männlichkeitsbilder kritisch zu hinterfragen und neue Wege zu einem freieren, verletzlicheren und menschlicheren Verständnis von Männlichkeit zu entdecken. [Mehr Infos] 

    - „30 Real Boys - mutig, gefühlvoll und ganz sie selbst“ - Fikri Anıl Altıntaş und Paul Brodowsky über ein emotionaleres Selbstverständnis von Männlichkeit. Illustriert von Silke Schmidt. 
    Hier wird Jungs Mut gemacht, Gefühle zu zeigen und sich für andere starkzumachen! »Real Boys« erzählt von dreißig empathischen Männern, die sich für andere engagieren, selbstverständlich Care-Arbeit übernehmen, Frauen und queere Menschen unterstützen oder sich für die Rechte von diskriminierten Gruppen einsetzen. Das Buch porträtiert Alltagshelden und bekannte Persönlichkeiten aus Sport, Musik, Wissenschaft, Kunst, Film und Politik – von Kurt Cobain, der sich immer wieder feministisch positionierte, über Trevor Noah, der über Konsens beim Dating spricht, bis hin zu Pedro Pascal, der sich für die Trans-Community einsetzt –, die Vorbilder und Role Models sind für alle, die in einer gleichberechtigen Welt leben wollen. [Erschienen 18.8., Carl Hanser Verlag, München, ISBN 978-3-446-28573-6, Deutschland: 22,00 €]

    Dokus:
    - Behind the Rage: America’s Domestic Violence: Eine Dokumentation über häusliche Gewalt in den USA und die Zusammenhänge
    von Gewalt, Männlichkeit und gesellschaftlichen Rollenbildern. youtube
    - Are Men in Crisis? | Masculinity in Today’s World: Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob Männer heute in einer Krise stecken –
    und wie sich Vorstellungen von Männlichkeit verändern. youtube 
    - 1 Anti-Manosphere vs. 20 Manosphere | Surrounded: Eine kontroverse Diskussion über die Manosphere, moderne Männlichkeit und
    unterschiedliche Perspektiven auf Männerrollen – mit Mark Manson. youtube

    Interviews:
    - DER SPIEGEL (2025): „Für Deutschland kämpfen? Pazifist vs. Bundeswehr-Veteran – Talk zur Wehrpflicht“: In diesem Talk diskutieren ein Wehrpflichtgegner, ein Bundeswehr-Veteran und eine Politikerin über die Frage, ob und unter welchen Bedingungen junge Menschen in Deutschland bereit sein sollten, für ihr Land zu kämpfen. Der Beitrag beleuchtet unterschiedliche Perspektiven auf Pflicht, Freiheit und Verantwortung und macht deutlich, wie kontrovers die Debatte um Wehrpflicht, Militärdienst und individuelle Gewissensentscheidungen geführt wird – insbesondere im Kontext junger Generationen. YouTube: youtube 
    - Einsamkeit (2026): Warum sie uns alle betrifft! “Mit Einsamkeitsforscherin Prof. Dr. Maike Luhmann, Rebellisch gesund - DER Podcast”: Einsamkeit ist mehr als Alleinsein – sie beeinflusst unser Vertrauen, unsere Beziehungen und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Folge 168 des Rebellisch Gesund-Podcasts erklärt Einsamkeitsforscherin Prof. Dr. Maike Luhmann, wie Einsamkeit entsteht, warum sie zur Negativspirale werden kann und was uns davor schützt. Ein Gespräch über Verbundenheit, Zugehörigkeit und die Bedeutung starker Beziehungen für unsere Gesundheit und ein solidarisches Miteinander. youtube

    Potentiale v Hauptschulabschlussabsolvent*innen häufig verkannt

    [13.10.] LIfBi | Leibniz-Institut für Bildungsverläufe: NEPS (Nationales Bildungspanel) Forschung kompakt:
    Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss: Ressourcen, Hürden und Chancen beim Übergang in Ausbildung.
    Von Anne Christine Holtmann (ehemals WZB, Berlin), Laura Menze (ehemals WZB, Berlin) und Heike Solga (WZB, Berlin & Freie Universität Berlin):
    Jährlich verlassen etwa 22 von 100 Jugendlichen die Schule mit maximal Hauptschulabschluss (Erster Schulabschluss). Sie haben es beim Übergang in eine Ausbildung oft schwer. Doch diese Gruppe ist viel heterogener als ihr Ruf. Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zeigen: Viele von ihnen verfügen über Potenziale, die im Bildungssystem zu wenig genutzt werden. Für ihre Chancen sind vor allem der Schulabschluss und die Art berufsvorbereitender Maßnahmen entscheidend. [zur gesamten Auswertung]

    Kindererziehung& Pflege: Nachteile mit Rentenversicherung ausgleichen

    [12.10.] Deutsche Rentenversicherung: Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, tritt beruflich häufig kürzer und zahlt somit geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dadurch entstandene Nachteile können zu einem Teil mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Pflegekassen wieder ausgeglichen werden: Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Versicherte für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege Pflichtbeiträge in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
    Hilfreiche Infos bieten kostenfreien Flyer und Broschüren wie „Kindererziehungszeiten: Ihr Plus für die Rente“ oder „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie stehen unter dieser Meldung zum Download bereit. [weiter]

    10 Fragen zum Gendern - Populäre Annahmen wissenschaftl. aufgeklärt

    [7.10.] Bundeszentrale für politische Bildung: 10 Fragen zum Gendern - Populäre Annahmen wissenschaftlich aufgeklärt:
    In der öffentlichen Diskussion zum Gendern kommen differenzierte Stimmen und wissenschaftliche Erkenntnisse meist zu kurz. Vielmehr beschränken sich Meinungsbeiträge zum Thema oft auf den Genderstern und spitzen die Debatte auf ein einfaches Pro oder Kontra zu. Dabei sind die Befunde viel komplexer, die Sichtweisen auf das Zusammenspiel von Sprache, Geschlechtsidentität und Gesellschaft vielschichtiger. Dieser Band versammelt Perspektiven von Expertinnen und Experten aus der Sprachwissenschaft und anderen relevanten Disziplinen und behandelt zehn zentrale Fragen, die im Diskurs oft aufgeworfen werden: Was hat Grammatik mit Geschlecht zu tun? Ist Gendern ein künstlicher Eingriff in die Sprache? Sind Genderzeichen Rechtschreibfehler? Macht Gendern Deutsch schwer erlernbar? Ist genderinklusive Sprache wirklich ein Beitrag zur Gleichstellung?
    Zudem blickt das Buch auf vergleichbare Diskussionen in anderen Sprachen und zeigt, welche Vorschläge und sprachpolitischen Dynamiken dort existieren. Die Journalistin Jeanne Wellnitz hat mit den Expertinnen und Experten gesprochen und das Buch redaktionell umgesetzt. Die Herausgeberinnen Gabriele Diewald, Evelyn Ferstl und Carolin Müller-Spitzer haben den Band wissenschaftlich begleitet. Sie plädieren für einen sachlichen und toleranten Umgang mit genderinklusiver Sprache – und öffnen den Raum für die vielfältigen Möglichkeiten, die die deutsche Sprache dafür bereitstellt. [Kostenloses PDF oder Bestellung 5€]

    Junge Flüchtlinge: Alterseinschätzungen rechtssicher – Praxis-Empfehlungen

    [7.10] Junge Flüchtlinge: Alterseinschätzungen rechtssicher – Empfehlungen aus der Praxis.
    Das Alter eines jungen, geflüchteten Menschen einzuschätzen, ist eine verantwortungsvolle, komplexe und folgenreiche Aufgabe in der Jugendhilfe. Minderjährigen wird Zugang zu kinderrechtskonformer Unterbringung, Unterstützung und Versorgung garantiert.
    Viele Jugendämter erfüllen die Anforderungen für die sogenannte Altersfeststellung kompetent, gewissenhaft und entsprechend den Normen. Aus Sicht von unabhängigen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen erfolgt sie allerdings in einer zunehmenden Anzahl von Fällen nicht nach den rechtlich vorgegebenen Standards gemäß SGB VIII und entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung.
    Mit den einschneidenden Änderungen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) seit Juni 2026 werden Alterseinschätzungen noch wichtiger, denn die Einstufung als minderjährig führt im Screening, in der Aufnahme, Unterbringung und insbesondere im Asylverfahren zu anderen Verfahrenswegen und umfangreichen Garantien.
    Mit drei Grundsätzen und zehn Empfehlungen wirbt das Papier für Fachlichkeit, Transparenz und Teilhabe gegenüber den jungen Menschen sowie für eine gute Zusammenarbeit von Jugendämtern und Beratungsstellen.

    Herausgegeben von der Asylverfahrensberatung umG (Landesprogramm Soziale Beratung von Geflüchteten), Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW, Oktober 2026.
    zum Download: Junge Flüchtlinge: Alterseinschätzungen rechtssicher – Empfehlungen aus der Praxis

    Antidemokratischen Positionen im Raum Schule begegnen

    [5.10.] Bundeszentrale für politische Bildung: Antidemokratischen Positionen und Einstellungen im Raum Schule begegnen - Ein Handbuch
    In der Arbeit mit Lehrkräften, Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wurde in den vergangenen Jahren immer deutlicher: Antidemokratische Positionen und Einstellungen werden an Schulen, bei Fortbildungen und Seminaren für Pädagoginnen und Pädagogen sowie in öffentlichen Veranstaltungen als gravierende Herausforderung wahrgenommen. Forschungsergebnisse bestätigen ihre Verbreitung im Schulalltag: Lehrkräfte sind zunehmend mit extrem rechten Äußerungen und Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Schulen, sondern steht mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang. Was sind antidemokratische Positionen und Einstellungen? Wie kann Schule zu antidemokratischen Positionen und Einstellungen arbeiten? Welche Ebenen und Dimensionen des Handelns müssen mitbedacht werden? Welche Möglichkeiten gibt es, hilfreiche Strukturen zu etablieren?
    Diese und weitere Fragen werden im Handbuch aufgegriffen. Es soll Lesenden möglichst praxisnah Wissen und Wege vermitteln, um langfristig Handlungssicherheit in der pädagogischen Arbeit an Schulen zu erlangen. Das Handbuch ist für praktizierende Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen und Schulleitungen, aber auch für externe Bildungsträger und Beratungsstrukturen sowie Mittelgeber/-innen oder Entscheidungsträger/-innen nützlich. Auch Lehrende und Studierende an Hochschulen können für die Planung von praxisnahen Seminaren auf die Inhalte zurückgreifen. [Bestellung 5€]

    Empfehlungen: Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (GEAS)

    [1.10.] Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete – eine Wissenschaft für sich? Empfehlungen für mehr Verständlichkeit [zum Papier]

    [3.8.] Empfehlungen zur Anwendung der Neuregelungen zum Arbeitsmarktzugang von Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung im Zuge der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) [zum Papier]

    Hrsg.: Programm „WIR-Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“
     

    Fachzeitschrift: forum für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie

    [10/26] Fachzeitschrift: “forum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie” Ausgabe 04/2026 des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. (bkjpp) 

    Artikel: 
    - Zur Entwicklung der männlichen Identität heute
    - Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie: im Schnittpunkt zwischen Körper, Seele und Gesellschaft 
    - Suizidale Dilemmata: Appell zur Reevaluation kinder- und jugendpsychiatrischer Handlungsgrundsätze 
    - Gruppentherapie in der SPV-Praxis: eine Bereicherung für Patient:innen, Eltern und Therapeut:innen 
    - Mentale Gesundheit als Thema gendersensibler Jugendsozialarbeit – Aktuelle Problemlagen und Bedarfe von Mädchen* und jungen Frauen* – Kurzbericht über den BAG EJSA-Online-Fachtag 2026
    - Symposion 2027 – Stiftung für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter.

    Monitor Menschenhandel in Deutschland

    [10/26] Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR): Monitor Menschenhandel in Deutschland – Zweiter Periodischer Bericht:
    Anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel, am 18. Oktober 2026, hat die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte ihren zweiten Periodischen Bericht „Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026“ vorgestellt.
    Seit November 2022 ist die Berichterstattungsstelle mit der kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel betraut.
    Der Monitor Menschenhandel in Deutschland 2026 knüpft an die Ergebnisse des ersten Monitors Menschenhandel in Deutschland 2024 an und ergänzt sie um die Jahre 2023 bis 2025. Zentrale Gesetzgebungsvorhaben und institutionelle Entwicklungen wurden bis Juni 2026 berücksichtigt. Seit dem ersten Monitor Menschenhandel im Jahr 2024 umfasst die Berichterstattung damit einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren. Auch der zweite Bericht wurde als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) und mit einem begleitenden Factsheet (Deutsch/Englisch) veröffentlicht.
    Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel beleuchtet mit dem Bericht, wie sich das Phänomen Menschenhandel in Deutschland im Berichtszeitraum entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen. [zum Bericht]

    DIJuF-Publikationen

    [10/26] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Newsletter 10/2026: Publikationen:

    - Folge 2 DIJuF-Podcasts “Recht.Hilfe.Jugend.” zum Begriff der Kindeswohlgefährdung (Recht.Hilfe.Jugend.- Website / Recht.Hilfe.Jugend. auf Spotify)

    - Rechtsexpertise zu Beratung und Schutz für Kinder und Jugendliche bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nach dem GewHG und Verhältnis zum SGB VIII (Beckmann/Lohse (2026))

    - Empfehlungen zu den Angaben bei Fallübergaben in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Empfehlungen des Praxisbeirats, Informationen zum Praxisbeirat)

    - Mustervorlagen zur Vaterschaftsanerkennung in Englisch und Französisch (DIJuF “Veröffentlichungen und Formulare”)

    - Neu auf KiJuP-online: Themengutachten 
    TG-1290 zum Auslandsrückgriff durch UV-Stellen, 
    TG-1283 zum Thema "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland" 
    TG-1291 zu "Akteneinsicht und Aktenaufbewahrung zwecks Aufarbeitung"
    TG-1148 zu “Krankenversicherung und Kindesunterhalt” (KiJuP-online für DIJuF-Mitglieder/ für Nicht-Mitglieder)

    - JAmt-Ausgabe 10/2026 mit folgenden Aufsätzen:
    "Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII durch Landesrecht", Prof. Dr. Daniela Schweigler (JAmt 2026, 486)
    "Inklusion vom System her denken – Warum die Reformdebatte über Kinder- und Jugendhilfe und Schule möglicherweise an der falschen Stelle ansetzt", Daniel Engelbrecht (JAmt 2026, 491)
    "Zwischen Anspruch und Ressourcenknappheit – Entwicklung und Umsetzung einer Belastungsampel – Steuerung von Personalressourcen in den Sozialen Diensten des Lkr. Peine", Monique Falkenhain · Christian Gebers · Maik Zilling (JAmt 2026, 498)
    "Unterstützung für Eltern mit chronischen Erkrankungen und (unsichtbaren) Behinderungen", Kerstin Blochberger (JAmt 2026, 502) (JAmt 10/2026)

    Feministische Außenpolitik weiterdenken

    Heinrich-Böll-Stiftung e.V.: böll.paper: Feministische Außenpolitik weiterdenken - Lehren aus Deutschland, Perspektiven für die Zukunft
    Wie kann man die Ideen und Ziele der feministischen Außenpolitik in die Zukunft tragen? Niklas Balbons Studie zeigt in einer systematischen Bestandsaufnahme, wie die deutsche feministische Außenpolitik praktiziert wurde und welche Lehren sich aus ihren Erfolgen und Defiziten ziehen lassen.
    Auf Grundlage von 29 exklusiven Interviews mit Vertreter*innen aus dem Auswärtigen Amt, Diplomatie, Politik und Partner*innen der nationalen und internationalen Zivilgesellschaft zeigt die Analyse, welche Veränderungen angestoßen wurden, wo strukturelle Grenzen lagen und weshalb viele Fortschritte ohne ausreichende politische und institutionelle Absicherung fragil blieben.
    Daraus entwickelt die Studie konkrete Vorschläge für die Zukunft: von besserem Mainstreaming über stärkere institutionelle Verankerung bis hin zu belastbaren Beteiligungs- und Evaluationsmechanismen. Sie versteht feministische Außenpolitik nicht als abgeschlossenes Projekt, sondern als Beitrag zu der Frage Frage, wie Außenpolitik inklusiver, gerechter und langfristig wirksamer gestaltet werden kann.

    Studie: gesellschaftlicher Zusammenhalt & Religion

    [29.9.] Der Religionsmonitor der Bertelsmann Stiftung zeigt: Der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland hat sich nach dem Tiefstand von 2023 wieder verbessert. Gleichzeitig bleiben mangelndes Vertrauen in die Politik und ein starkes Ungerechtigkeitsempfinden zentrale Herausforderungen. Religion erweist sich als eine relevante Ressource für den Zusammenhalt. 

    Jugend-Check: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz

    [14.9.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) (Stand: 30.09.2026), Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) an den steigenden Bedarf anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, vereint der Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen. So soll sich die Pflege stärker an der Prävention der Pflegebedürftigkeit orientieren und Ansprüche sollen ausgebaut werden. Einzelleistungen sollen Versicherte durch neu eingeführte Budgets gebündelt erhalten können. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll in weiten Teilen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine Ausnahme ist die geplante Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI, auf die ab dem 1. Januar 2029 ein Anspruch bestehen soll.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Pflegebedürftige junge Menschen sollen ein Recht darauf erhalten, dass Leistungen ihrem Alter entsprechend erbracht werden (§ 3 Abs. 2 S. 3 SGB XI). Damit wird verdeutlicht, dass sie spezifische Bedarfe im Hinblick auf ihre Pflege haben, die Berücksichtigung finden sollen. Das kann die individuellen Rechte sowie die Selbstbestimmung junger Pflegedürftiger stärken.
    - Der Gesetzentwurf definiert nicht, für welche Altersgruppe eine altersentsprechende Pflege erbracht werden soll. Der Bedarf altersspezifischer Pflege kann dadurch ohne eine konkrete Altersgrenze mitgedacht und erbracht werden. Es kann jedoch auch dazu führen, dass die Alterspanne „junger“ Menschen eng verstanden wird und ihre Bedarfe nur bis zu einem bestimmten Alter berücksichtigt werden.
    - Das Pflegegeld sowie Leistungen zur sozialen Sicherung sollen während des stationären Aufenthalts in einem Kinder- und Jugendhospiz für die ersten acht Wochen des Aufenthalts weitergezahlt werden können (§ 34 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 Nr. 4 SGB XI). Bislang wurden diese Zahlungen während des Aufenthalts ausgesetzt, was für die pflegenden Eltern eine finanzielle Belastung sein konnte. Durch die Neuregelung können finanzielle Sorgen in der Familie gemindert werden und mehr Kapazitäten für die Versorgung und Begleitung entstehen, was eine Pflege der Kinder fördern kann.
    - Ab Pflegegrad 2 soll Pflegebedürftigen ein Anspruch auf ein Sozialraumbudget zustehen (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI). Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres soll das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro monatlich betragen. Das Sozialraumbudget soll zweckgebunden für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden (§ 45b Abs. 1 S. 2 SGB XI). Im Vergleich zum bisherigen Entlastungsbetrag steht damit für pflegebedürftige junge Menschen für diese Leistungen monatlich mehr Geld zur Verfügung. Wenn das Sozialraumbudget genutzt wird, können pflegebedürftige junge Menschen davon direkt oder indirekt durch die Entlastung ihrer Pflegeperson, meist ein Elternteil, profitieren. [Zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Regierungsentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

    [14.9.] Jugend-Check zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) (Stand: 12.08.2026) - Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Kinder- und Jugendhilfe effektiver und effizienter zu gestalten und damit ihre Funktionsfähigkeit zu sichern. Im Einzelnen soll die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen durch eine Experimentierklausel erprobt und die Zusammenführung dadurch untersucht werden. Darüber hinaus soll ein Vorrang von infrastrukturellen Angeboten und Regelangeboten vor Einzelhilfen sowie eine infrastrukturelle Bildungsassistenz eingeführt werden.Weitere Regelungen betreffen die Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sowie das Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens. Die Änderungen im SGB VIII sollen zum 1. Januar 2028 in Kraft treten, vgl. Art. 11 Abs. 2 1. KJHSRG, in Teilen bereits am Tag nach der Verkündung, vgl. Art. 11 Abs. 1 1. KJHRSG.

    Zusammenfassung möglicher, vom Kompetenzzentrum Jugend-Check identifizierter Auswirkungen :
    - Mit dem 1. KJHSRG soll ab 2028 eine bis zum 31. Dezember 2032 befristete Erprobungsklausel für eine einheitliche Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Art der (drohenden) Behinderung eingeführt werden (§ 10c SGB VIII). Dadurch können sich örtliche Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene beim Land um eine Teilnahme an der Erprobung bewerben. Wird die Erprobungsklausel angewandt, könnten erzieherische Bedarfe sowie Bedarfe der Eingliederungshilfe gemeinsam betrachtet werden und so Leistungen entsprechend der Bedürfnisse junger Menschen erbracht werden. Durch die einheitliche Zuständigkeit könnten Abgrenzungsfragen in der Leistungsgewährung sowie Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen unterschiedlichen Trägern entfallen. Die Umsetzung der Erprobungsklausel kann dazu führen, dass der Zugang zu Leistungen und die gemeinsame Betrachtung der Bedarfe vom Wohnort junger Menschen abhängt.
    - Es bleibt abzuwarten, wie viele örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe von der Erprobungsklausel Gebrauch machen, da dem Antrag Informationen über die Strukturen des Trägers, Planung und Umsetzung der vorrangigen Anwendung sowie über die finanzielle und personelle Sicherstellung beigefügt werden müssen (§ 10c Abs. 4 und Abs. 5 SGB VIII). Träger, die bereits auf eine Gesamtzuständigkeit umgesetzt haben und sowohl nach SGB VIII als auch nach SGB IX bescheiden, könnten diesen Weg weiter gehen und von einem Zulassungsantrag nach der Erprobungsklausel absehen. Aufgrund des Aufwands, welcher aus einem Zuständigkeitsumbau resultieren würde, könnten Träger zunächst abwarten, ob eine einheitliche Zuständigkeit gesetzlich nach 2032 geregelt wird.
    - Infrastrukturelle Angebote und Regelangebote sollen bei der Hilfeauswahl vorrangig gewährt werden, sofern sie mindestens gleichermaßen geeignet sind (§ 27 Abs. 5 SGB VIII). Durch die Vorrangregelung könnten Leistungsarten in Konkurrenz treten, die verschiedene Ziele verfolgen und verschiedene Bedarfe voraussetzen. Zudem können ggf. nicht ausreichend Angebote für niedrigschwellige Hilfen zur Verfügung stehen, wenn Regelangebote durch Personen mit Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung genutzt werden.
    -In Schulen soll der individuelle Anspruch auf Hilfen zur Erziehung sowie auf Eingliederungshilfe grundsätzlich über ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz erfüllt werden (§§ 27 Abs. 6, 35b, 80a SGB VIII), wodurch der bürokratische Aufwand sowie Diagnoseprozesse zur individuellen Bedarfsermittlung für betroffene junge Menschen entfallen können. Damit können niedrigschwellig Hilfen für junge Menschen in der Schule angeboten werden, ohne dass die Bedarfe zuvor ermittelt oder geltend gemacht werden müssen.
    - Die Verfahrenslotsen sollen verstetigt werden (vgl. Streichung von Art. 10 Abs. 4 KJSG). Dadurch können junge Menschen und ihre Personensorgeberechtigten auch in Zukunft eine wichtige Unterstützung im Zugang zu und in der Inanspruchnahme von Leistungen erhalten.
    - Das Jugendamt soll künftig die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten Minderjährigen innerhalb eines Monats, statt wie bislang sieben Tagen, der für die Verteilung zuständigen Stelle mitteilen (§ 42a Abs. 4 S. 1 SGB VIII). Die längere Frist könnte zu einer inhaltlich besser fundierten Einschätzung beitragen. Jedoch könnte es zu zeitlichen Verzögerungen bis zur Verteilung und der Entscheidung über den längerfristigen Aufenthalt kommen, die für den Minderjährigen belastend sind.
    - Die im Jugendschutzgesetz bestehende Ausnahmeregel des § 9 Abs. 2 JuSchG zum sogenannten „begleiteten Trinken“ soll gestrichen werden, wodurch Jugendlichen unter 16 Jahren auch im Beisein der Personensorgeberechtigten zum Beispiel kein Wein oder Bier mehr ausgeschenkt werden darf. Dies kann zum Schutz junger Menschen vor einem frühen Alkoholkonsum beitragen. [zum gesamten Jugend-Check]

    ifo-Studie: Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

    [8.9.] jugendsozialarbeit.news:  Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für Familien mit Kindern. Gerade aus Sicht der Jugendsozialarbeit lohnt die Lektüre. Denn die Studie macht auch deutlich, wie entscheidend die politischen Ziele sind, die einer Sozialstaatsreform zugrunde liegen.
    Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag: Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss sich in einem komplexen Geflecht unterschiedlicher Leistungen, Zuständigkeiten und Anrechnungsregeln zurechtfinden. Im Koalitionsvertrag wurden deshalb unter anderem die Bündelung und bessere Abstimmung steuerfinanzierter Sozialleistungen, stärkere Erwerbsanreize und eine Reform der Hinzuverdienstregeln vereinbart. Die Kommission zur Sozialstaatsreform empfahl Anfang 2026 ein integriertes Sozialleistungssystem.
    Wie eine solche Zusammenführung konkret ausgestaltet werden könnte, untersucht das ifo-Institut im Auftrag des AWO Bundesverbandes. Die im August veröffentlichte Studie „Reduktion von Armutsrisiko im integrierten Transfersystem“ simuliert einen Reformansatz, bei dem Wohngeld und Kinderzuschlag in einer integrierten Leistung aufgehen, die auf dem Einkommensbegriff des SGB II basiert. Damit werden bislang unterschiedliche Regeln zur Berücksichtigung und Anrechnung von Einkommen vereinheitlicht.
    Innerhalb der neuen Leistung wird zwischen einer existenzsichernden und einer existenzunterstützenden Komponente unterschieden. Letztere richtet sich an Haushalte, die bereits über geringe Einkommen verfügen, aber weiterhin Unterstützung benötigen.
    Bemerkenswert ist die Zielsetzung des Modells. Bei seiner Entwicklung stehen Verteilungsziele ausdrücklich an erster Stelle. Insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen und Familien mit Kindern sollen bessergestellt werden. Positive Beschäftigungseffekte sind ein weiteres, aber nachgeordnetes Ziel. Fiskalische Kosten werden ausgewiesen, sind jedoch keine eigenständige Zielgröße.

    Mehr Einkommen soll sich lohnen: Um Erwerbstätigkeit im Bereich niedriger Einkommen attraktiver zu machen, enthält das Modell mehrere Elemente. Wer die existenzunterstützende Leistung erhält und mit dem eigenen Erwerbseinkommen die Minijobgrenze überschreitet, erhält einen Erwerbsbooster von monatlich 100 Euro. Bei Paaren gilt dies für jede erwerbstätige Person.
    Für Alleinerziehende wird oberhalb der Minijobgrenze pro Kind ein weiterer Freibetrag von 255 Euro angesetzt. In diesem Einkommensbereich wird zusätzliches Erwerbseinkommen zunächst nicht auf die Transferleistung angerechnet. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Alleinerziehende durch die Zusammenführung der bisherigen Leistungen schlechtergestellt werden.
    Hinzu kommen nach Haushaltstyp differenzierte Transferentzugsraten. Vereinfacht gesagt bestimmen sie, wie stark eine Sozialleistung sinkt, wenn das eigene Einkommen steigt. Das Modell ist so angelegt, dass von einem zusätzlich verdienten Euro mehr im Haushalt verbleiben kann.

    Armutsbekämpfung gibt es nicht zum Nulltarif: Die Ergebnisse der Simulation zeigen, dass sich Armut reduzieren ließe. Die Armutsrisikoquote sinkt um 0,9 Prozentpunkte, die Kinderarmutsrisikoquote um 1,0 Prozentpunkte. Besonders profitieren würden untere Einkommensgruppen sowie Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Gleichzeitig errechnet das Modell positive Beschäftigungseffekte.
    Der Reformansatz ist allerdings kein Sparmodell. Unter Berücksichtigung der erwarteten Verhaltensänderungen entstehen den öffentlichen Haushalten jährlich Mehrausgaben von knapp 5,4 Milliarden Euro. Das ist auch eine Konsequenz der gesetzten Prioritäten der Studie. Die Besserstellung von Haushalten mit niedrigen Einkommen, insbesondere von Familien mit Kindern, steht ausdrücklich im Vordergrund.
    Gerade mit Blick auf die Debatte um die Sozialstaatsreform ist das aufschlussreich. Leistungen zu bündeln, Erwerbsanreize zu verbessern, Armut zu verringern und zugleich öffentliche Ausgaben zu begrenzen sind Ziele, die nicht automatisch in dieselbe Richtung weisen. Das zeigt die Studie an einer Vergleichsrechnung. Würden Wohngeld und Kinderzuschlag lediglich abgeschafft und ansonsten die bestehenden Anrechnungsregeln der Grundsicherung beibehalten, könnten gut vier Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Der Preis dafür wäre hoch. Insbesondere Haushalte mit Kindern würden Einkommen verlieren. Die Armutsrisikoquote würde um 0,9 Prozentpunkte steigen, die Kinderarmutsrisikoquote sogar um 2,2 Prozentpunkte.
    Die Studie liefert einen wichtigen Impuls für die politische Debatte zur geplanten Sozialstaatsreform. Welche Ziele bei einer Sozialstaatsreform Priorität erhalten, entscheidet wesentlich über ihre Verteilungswirkungen. Soll eine Reform nicht nur vereinfachen und Erwerbsanreize verändern, sondern auch Armut verringern, muss Armutsbekämpfung von Anfang an ein Gestaltungsziel sein.
    Dabei sollte im Blick bleiben, dass die Studie eine mögliche Reform simuliert. Ihre Ergebnisse sind keine sichere Vorhersage. Insbesondere die tatsächliche Inanspruchnahme einer neuen Leistung lässt sich nur begrenzt prognostizieren. Verwaltungsaufwand (und durch dessen Reduktion ergebende Einsparmöglichkeiten) sowie rechtliche und organisatorische Fragen untersucht die Studie nicht.

    Junge Menschen sind mehr als Mitglieder eines Haushalts: Aus Sicht der Jugendsozialarbeit verdient die Studie eine klare Leseempfehlung. Eine bessere materielle Absicherung von Familien ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut. Zugleich muss die Perspektive auf junge Menschen weiter reichen.
    Der Monitor „Jugendarmut in Deutschland“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) belegt: Jede*r Vierte zwischen 18 und 24 Jahren war 2023 armutsgefährdet. Bei den unter 18-Jährigen waren es 20,7 Prozent. Jugendarmut erschöpft sich zudem nicht im verfügbaren Haushaltseinkommen. Sie beeinträchtigt Bildungs- und Zukunftschancen, erschwert gesellschaftliche Teilhabe und zeigt sich beispielsweise dort, wo bezahlbarer Wohnraum fehlt oder Mobilität zum Kostenproblem wird.
    Junge Menschen ausschließlich über Einkommen und Erwerbstätigkeit ihres Elternhauses in den Blick zu nehmen, greift deshalb zu kurz. Besondere Bedeutung gewinnt diese eigenständige Perspektive beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ausbildung oder Studium, der Einstieg in den Beruf und der Auszug aus dem Elternhaus sind Schritte in die Selbstständigkeit – und zugleich Lebensphasen mit eigenen Armutsrisiken. Wer dabei nicht auf finanzielle Unterstützung durch die Familie zurückgreifen kann, startet unter erheblich schwierigeren Bedingungen.
    Um Jugendarmut zu bekämpfen ist eine Sozialpolitik erforderlich, die junge Menschen als eigenständige Subjekte mit eigenen Bedarfen und Teilhabeansprüchen wahrnimmt. Dazu gehören armutsfeste und einfach zugängliche Leistungen. Ebenso notwendig ist eine soziale Infrastruktur, die unabhängig vom Geldbeutel der Eltern Zugänge zu Bildung, Ausbildung, Mobilität, bezahlbarem Wohnen sowie sozialer und kultureller Teilhabe ermöglicht.
    Laut der neuen AWO-ifo-Studie kann eine Reform des Transfersystems bzw. sozialstaatlicher Leistungen Erwerbsanreize und Armutsbekämpfung miteinander verbinden; unter der Voraussetzung, dass Armutsreduzierung von Anfang an ein Ziel ihrer Ausgestaltung ist. Für die Bekämpfung von Jugendarmut muss dieser Gedanke konsequent weitergeführt werden. Die Lebenslagen und Teilhabechancen junger Menschen müssen selbst zum Maßstab sozialpolitischer Reformen werden. Junge Menschen brauchen einen Sozialstaat, der ihre materielle Existenz armutsfest sichert, und eine verlässliche soziale Infrastruktur, die ihnen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

    Impulskartenset zu Geschlechtergerechtigkeit

    [7.9.] Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): geschlechtergerechte Impulse – nun auch digital!
    Impulskartenset zu Geschlechtergerechtigkeit gibt es nun auch als digitale Mehtode, als Form eines Istagram-Profils.
    Die Beiträge sind in zehn Themenfelder unterteilt. Jedes Themenfeld wird zunächst inhaltlich eingeführt und anschließend durch fünf Impulse vertieft. Die Beiträge laden zur Selbstreflexion und zum gemeinsamen Austausch ein und können beispielsweise in Teamsitzungen, Elternabenden, Workshops, Gesprächs-runden oder der pädagogischen Arbeit eingesetzt werden, um Geschlechter-gerechtigkeit aktiv zu thematisieren und zu reflektieren.
    Unsere Impulse zu Geschlechtergerechtigkeit laden dazu ein, eigene Vorstellungen zu hinterfragen, Perspektiven zu wechseln und miteinander ins Gespräch zu kommen. Von Geschlechterrollen und Medien über queere Lebensrealitäten und Diskriminierung bis hin zu Feminismus, Recht und pädagogischer Praxis: Unsere 10 Themenfelder zeigen, wie vielfältig Geschlechtergerechtigkeit gedacht werden muss und dennoch, sind sie nur ein kleiner Ausschnitt. [zum Instagram-Profil]

    Arbeitsmarktzugan für Menschen mit Aufenthaltsgestattung o. Duldung

    [4.9.] Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) Münster, Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung, Claudius Voigt:
    Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist mittlerweile derart komplex, dass alle Beteiligten den Überblick verlieren. Neue Beschäftigungsverbote und neue „sichere Herkunftsstaaten“ führen dazu, dass der „Sofort-in-Arbeit“-Plan von Bundesinnenminister Dobrindt sich als Täuschung entpuppt hat. Betroffene – oft aus der Türkei – fürchten ihre schon begonnene Ausbildung abbrechen zu müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt werden sollte. Vieles ist nach den Gesetzesänderungen noch unklar, es fehlen Anwendungshinweise, Ländererlasse und Gerichtsentscheidungen. 
    Auf einiges haben wir daher auch keine Antwort. Das, was wir glauben zu wissen, haben wir so kurz wie möglich in zwei jeweils zweiseitigen Übersichten zusammengefasst:
    - Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (in Landeseinrichtungen und außerhalb von Landeseinrichtungen)
    - Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Duldung (in Landeseinrichtungen und außerhalb von Landeseinrichtungen).

    Wie es solche Kurzübersichten an sich haben, ist nicht jedes Detail enthalten und kann vieles auch nicht genauer erklärt werden. Vielleicht hilft es trotzdem. 
    Wer Fehler oder Lücken findet, melde sich gern. Wir freuen uns darüber. (Tel.: 0251 14486 – 0, Mob.: 01578  0497423)

    Expertise zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

    [1.9.] Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz werden weitreichende Veränderungen für die Kinder- und Jugendhilfe angestoßen. 
    Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) hat hierzu die Expertise „Wenn Reformversprechen und Finanzierungsrealität auseinanderfallen – Fachliche Voraussetzungen, Transformationskosten und Finanzfolgen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes“ vorgelegt. [Zur Publikation]

    DIJuF: Das Jugendamt (JAmt) Heft 9

    [1.9.] Das Jugendamt (JAmt) Heft 9 - 98. Jahrgang 2025 - Herausgeber: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF), Heidelberg www.dijuf.de, C.H.Beck GmbH & Co. KG.
    Schriftleitung: Katharina Lohse, DIJuF, Heidelberg, Dr. Janna Beckmann, DIJuF, Heidelberg.
    U.a. mit folgenden Aufsätzen:
    - "Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang – Praktische Anmerkungen zur Entscheidung des BGH vom 15.4.2026 – XII ZB 415/25", Nicole Siebert (JAmt 2026, 430) 
    - "Änderungen im Asylverfahren und im Rechtsschutz nach der GEAS-Reform und Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter im Kontext UMA – Teil I", Susanne Achterfeld, LL.M. · Nerea González Méndez de Vigo · Annalena Würz, LL.M. (JAmt 2026, 434) 
    - "Zukunftswerkstatt für eine gelingende Zusammenarbeit – Neue Wege der Kooperation von freier und öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe im Rhein-Sieg-Kreis", Dr. Jana Hollenberg (JAmt2026, 444) 
    - "Kooperation zwischen Jugendamt und Standesamt – Praxisbericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften", Andrea Wastl (JAmt 2026, 449)

    BA-Arbeit: Sind Männer nicht (mehr) gesellschaftsfähig?

    [1.9.] Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder-u. Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: Sind Männer nicht (mehr) gesellschaftsfähig?
    Der Frage geht Lena Ehmer in ihrer Bachelorarbeit nach, die in Zusammenarbeit mit dem KgKJH LSA e.V. entstanden ist und nun im Zuge der Forschungsreihe veröffentlich wurde.
    Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht Männlichkeiten im Kontext der (binären) Geschlechtergleichstellung und der damit verbundenen gesellschaftlichen und politischen Dynamiken. Dabei wird die Hypothese von Susanne Kaiser analysiert, dass der „autoritäre Backlash […] männlich“ (2021: 237) sei. Die Arbeit verbindet theoretische Ansätze, darunter hegemoniale und politische Männlichkeiten, mit empirischen Befunden aus Studien zwischen 2009 und 2023. Der Fokus liegt auf der Akzeptanz von Vielfalt, der Rolle von Gender-Mainstreaming und Männerpolitik sowie der performativen Dimension von Männlichkeitspraktiken. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Dynamiken auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu untersuchen und alternative Formen von Männlichkeiten wie Caring Masculinities kritisch zu beleuchten. Die Ergebnisse zeigen, dass traditionelle Geschlechterrollen weiterhin hegemoniale Machtverhältnisse stützen, was den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausfordert. [Download] 

    Fachzeitschrift für MINTA*-Arbeit - BEM Heft 2/2026

    [9/26] Fachzeitschrift für MINTA*-Arbeit Heft 2/2026 der BEM – Betrifft MINTA* (bislang “Betrifft Mädchen”) zum Thema: „Intersektionale Schutzkonzepte“.
    Im Fokus stehen Ansätze, die Schutz, Prävention und Intervention machtkritisch, mehrdimensional und praxisnah denken – insbesondere im Zusammenspiel von Rassismus, Sexismus, Ableismus, Klassismus und weiteren Ungleichheitsverhältnissen. Dies ist der Call für eure Beiträge im Rubrikenteil der Ausgabe.
    Die Rubrik „Aus den Bundesländern“ ist ein Forum für Infos, Meldungen und Kommentare aus der BAG, den LAGs und Netzwerken.
    Unter „Veranstaltungen“ – „Querbeet“ – „Neue Literatur / Materialien“ wird auf aktuelle Entwicklungen, Projekte, Publikationen und Veranstaltungen hingewiesen. [Zur Zeitschrift]

    Fachzeitschrift für MINTA*-Arbeit: Seit über 30 Jahren führt Betrifft MINTA einen lebendigen Diskurs zwischen Praxis und Theorie der MINTA*-Arbeit, in dem Lebenserfahrung von Mädchen/MINTA* in ihrer Vielfalt öffentlich gemacht werden, sowie Wissen aus der Mädchen/MINTA*-Arbeit allen zugänglich gemacht wird, interessante Forschungen vorgestellt und pädagogische Geschlechtertheorien rezipiert wird.
    So soll eine queer-feministische und rassismuskritische MINTA*-Arbeit weiter (fach-)politisch positioniert und qualifiziert werden. Die Betrifft MINTA* erscheint im deutschsprachigen Raum mit vier Ausgaben pro Jahr analog und digital im Beltz Juventa Verlag. 

    Ausbildungsberufe weiterhin stark nach Geschlecht getrennt

    [9/26] Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Fähigkeitsprofile und berufliche Ausbildungssegmente - Eine Typisierung zur Analyse dualer und schulischer Berufsbildung.
    Ausbildungsberufe sind weiterhin stark nach Geschlecht getrennt. Der BIBB-Report zeigt: Rund drei Viertel der untersuchten Berufe sind frauen- oder männerdominiert. Er untersucht neben der Geschlechterzusammensetzung auch Unterschiede bei Zugangschancen, Ausbildungsvergütung, beruflichem Ansehen und der Stabilität von Ausbildungsverhältnissen. [zum Report]

    Befragungsergebnisse: digitale & KI-gestützte sexualisierte Gewalt

    [9/26] Deutscher Frauenrat e. V.: Frauen ziehen sich im Netz zurück. Repräsentative Befragung zu digitaler und KI-gestützter sexualisierter Gewalt. 
    Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung auf einen Blick Digitale und KI-gestützte sexualisierte Gewalt betrifft nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Sie verändert das Verhalten von Frauen weit über konkrete Gewalterfahrungen hinaus. Eine repräsentative Befragung des Deutschen Frauenrats unter Frauen zwischen 18 und 74 Jahren zeigt: Zwei Drittel der Frauen schränken aus Sorge vor digitaler Gewalt ihr Verhalten im Internet ein. Sie teilen weniger Bilder, verzichten auf Online-Aktivitäten und ziehen sich aus digitalen Räumen zurück. Besonders betroffen sind junge Frauen. Jede fünfte Frau zwischen 18 und 39 Jahren war bereits mit sexualisierten Deepfake-Darstellungen von sich konfrontiert. Knapp ein Drittel musste bereits erleben, dass intime Bilder ohne Einwilligung verbreitet wurden. Mehr als jeder achten Frau wurde online sexualisierte Gewalt angedroht.
    Die befragten Frauen erwarten deshalb entschlossenes politisches Handeln. Neun von zehn fordern wirksamen Rechtsschutz gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt und Deepfakes, darunter schnelle Löschung, bessere rechtliche Möglichkeiten gegen anonyme Täter*innen bis hin zu stärkeren Rechten für Betroffene.
    Für die Erhebung wurden erstmals in Deutschland repräsentativ ausschließlich Frauen zu ihren Erfahrungen, ihrem Verhalten und ihren politischen Erwartungen in Bezug auf digitale und KI-gestützte sexualisierte Gewalt befragt. [zu den Ergebnissen]

    Studie: Armutsrisiko Studium (BAföG)

    [9/26] Studie: Armutsrisiko Studium: BAföG hält mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt
    Mehr als jede dritte studierende Person in Deutschland ist von Armut betroffen. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Studierenden, die allein leben: Von ihnen sind 82,4 Prozent armutsbetroffen, mehr als fünfmal so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Zugleich müssen sie im Median fast die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Diese Bilanz zieht die neue Kurzexpertise „Arm im Studium – Einkommen, Wohnkosten und Bedarfssätze im Realitätscheck“ der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk gemeinsam vorstellen. [Zur Studie]
     

    MINT-Studiengänge geschlechtergerecht gestalten

    [9/26] Greening MINT – Nachhaltigkeit als Türöffner für Frauen*: MINT-Studiengänge geschlechtergerecht gestalten Hochschulentwicklung partizipativ unterstützen.
    Ein Leitfaden mit Ergebnissen und Praxisempfehlungen des BMFTR geförderten Projektes GenderFUTURE (3/2023–8/2026). 
    Ein Verbundprojekt der RWTH Aachen University und der Philipps-Universität Marburg gemeinsam mit zwei Kooperationshochschulen. 
    Gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. [Zur Handreichung]

    DGB-Ausbildungsreport 2026 - Schwerpunkt Mentale Gesundheit

    [20.8.] Ausbildungsreport 2026: Eine starke Interessenvertretung sichert gute Ausbildung
    Die große Studie der DGB-Jugend: Der Ausbildungsreport gibt jungen Menschen eine Stimme und beleuchtet die Schwachstellen im dualen Ausbildungssystem. Schwerpunkt in diesem Jahr: Mentale Gesundheit.

    Grundsätzlich positive Bewertung: Die duale Berufsausbildung bleibt der zentrale Einstieg in ein qualifiziertes Berufsleben. Die Mehrheit der Auszubildenden bewertet ihre Ausbildung positiv: 65,7 Prozent der befragten Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung "zufrieden" oder "sehr zufrieden"; mit betrieblicher Interessenvertretung liegt der Anteil sogar bei 75,7 Prozent. Zugleich klagt die Hälfte der Auszubildenden über psychische Belastungen, etwa durch Leistungsdruck, hohe Verantwortung oder Personalmangel. Vielfach fehlen Ansprechpersonen in den Betrieben und Berufsschulen. Dies sind Ergebnisse des neuen Ausbildungsreports der DGB-Jugend, der am 20. August 2026 in Berlin vorgestellt wurde. Für den Ausbildungsreport 2026 wurden insgesamt 13.227 Auszubildende aus den 25 am stärksten besetzten dualen Ausbildungsberufen befragt. 
    […]
    Die Forderungen der DGB-Jugend auf einem Blick:
    - Fort- und Weiterbildungen zu mentaler Gesundheit für Ausbildungspersonal und Berufsschullehrkräfte,
    - Mindestausbildungsvergütung erhöhen auf mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung über alle Branchen hinweg,
    - Azubiwohnheime mit sozialpädagogischer Begleitung bundesweit aufbauen,
    - Die unbefristete Übernahme aller Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss sicherstellen. Ausbildung braucht verlässliche Perspektiven.
    [Zur gesamten PM; Download des Reports, Fact Sheet, Statement Elke Hannack, Statement Nina Krüger.
    Der Ausbildungsreport kann zudem im DGB-Service als gedruckte Broschüre bestellt werden.]

    Die Massenpsychologie des Neuen Faschismus (taz-Talk 4.11.)

    [20.8.] Robert Misik: Erziehung zur Grausamkeit - Die Massenpsychologie des Neuen Faschismus, Suhrkamp Verlag
    In Brechts Mann ist Mann aus dem Jahr 1926 wird erprobt, ob man Menschen mitsamt ihrer Einstellungen beliebig formen kann. Der Arbeiter Galy Gay wird binnen einer Woche in eine gefühllose Kampfmaschine der britischen Kolonialarmee »ummontiert«. Keine zehn Jahre später geschah genau das im nationalsozialistischen Deutschland mit einer ganzen Gesellschaft.
    Im Zuge der Eskalation des Rechtspopulismus zum Rechtsradikalismus und schließlich zu einem neuen Faschismus vollzieht sich vor unseren Augen etwas ganz Ähnliches. Akteure wie Trump und ihre medialen Verstärker bombardieren ihre Gefolgsleute mit einem Trommelfeuer von Skandalisierungen, Häme und Hass. Die ehemalige US-Heimatschutzministerin Kristi Noem zelebrierte einen Kult der Kälte, Björn Höcke träumt von »wohltemperierter Grausamkeit«. Um zu verstehen, wie diese Agitation die Anhängerschaft verändert, befasst Robert Misik sich mit sozialpsychologischen Einsichten von Freud, Adorno und Leo Löwenthal. Er ergänzt sie um hochaktuelle Forschungsergebnisse und zeigt, wie Menschen zur Bestialität erzogen werden können. (ISBN 978-3-518-12842-8, 18,00 € (D))

    taz Talk über rechte Ideologien Erziehung zur Grausamkeit: taz-Autor und Schriftsteller Robert Misik analysiert in seinem neuen Buch rechte Ideologien und wie sie sich über soziale und massenpsychologische Prozesse verbreiten.
    Wann: Mi., 04.11.2026, 19.00 Uhr, Einlass: 18.30 Uhr, Wo: taz Kantine und im Livestream, Friedrichstr. 21, 10969 Berlin
    Die Teilnahme ist nur mit einem im Voraus gebuchten Ticket möglich. Wir bitten Sie daher um eine Anmeldung über dieses Ticket-Portal. Die Plätze sind begrenzt, der Eintritt ist kostenlos. Der Zugang zur Veranstaltung ist barrierefrei.

    Zwischen Männlichkeitsbildern& Radikalisierung: Die Manosphere im digitalen Raum

    [28.8.] BzKJAKTUELL 3/2026 : Zwischen Männlichkeitsbildern und Radikalisierung: Die Manosphere im digitalen Raum:
    Gut trainiert, bei Frauen erfolgreich und finanziell abgesichert – für viele junge Männer verkörpern solche Bilder ein Ideal von Männlichkeit. In sozialen Netzwerken stoßen sie auf zahlreiche Angebote, die den Weg zu Erfolg, Anerkennung und Selbstoptimierung versprechen. Einige Online-Communities vermitteln jedoch neben traditionellen Geschlechterrollen antifeministische Narrative und radikale Weltbilder – die sogenannte Manosphere. Die Ausgabe 3/2026 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL beleuchtet das Phänomen und gibt Orientierung zum fachlichen Umgang.

    Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.

    Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchl. Vaterschaftsanerkennungen - Synopse, FAQ& Weiteres

    [8/26] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: DIJuF-Synopse, angepasste Niederschriften über die Belehrung und FAQ.:
    - Das DIJuF hat eine Synopse zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2026 I Nr. 221) erstellt, das größtenteils am 29.7.2026 in Kraft getreten ist. 
    - FAQ beantworten die wichtigsten Rechtsfragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes in den Jugendämtern. Ua werden die Fragen behandelt, wer das Vorliegen eines "aufenthaltsrechtlichen Gefälles" zu prüfen, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Belehrung, die Urkunde selbst sowie auf abgegebene Sorgeerklärungen hat, welche neuen Mitteilungspflichten sich nun für die Beurkundungspersonen ergeben und wie mit noch nicht abgeschlossenen Altfällen umzugehen ist. Die FAQ sind schon jetzt auf der DIJuF-Website abrufbar und erscheinen als DIJuF-Rechtsgutachten in JAmt 10/2026. 
    - Zudem hat das Institut seine "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung" aktualisiert. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist ab sofort in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Hierauf wird in der Niederschrift hingewiesen. Bestehen im Einzelfall Anhaltspunkte dafür, dass zwischen der anerkennenden Person und der Mutter ein sog. "aufenthaltsrechtliches Gefälle" vorliegt, so ist die Belehrung zusätzlich mithilfe der neuen Mustervorlage "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bei in Betracht kommendem sog. ‘aufenthaltsrechtlichem Gefälle’" vorzunehmen. Beide Niederschriften stellen nur ein Hilfsmittel dar und können die individuelle Belehrung im Beurkundungstermin nicht ersetzen. Sie stehen zunächst auf Deutsch zur Verfügung. Englische und französische Fassungen folgen in Kürze.
    -> DIJuF-Synopse zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen; -> FAQ zur Umsetzung des Gesetzes
    -> Niederschrift über Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft (Stand: 30.7.26);-> Niederschrift über Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bei Aufenthaltsgefälle (Stand: 30.7.26)

    Factsheet Bildungs- und Teilhabepaket

    [20.7.] Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Antje Funcke, Sarah Menne: Factsheet Bildungs- und Teilhabepaket.
    Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Leistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es soll spezifische Bildungs- und Teilhabebedarfe abdecken – etwa für Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, Schüler:innenbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliches Mittagessen sowie soziale und kulturelle Aktivitäten. 
    Das Factsheet gibt einen Überblick über Zielsetzung, Entstehung und rechtliche Grundlagen des BuT. Es beschreibt, wer Anspruch auf die Leistungen hat und wie diese beantragt, bewilligt und gewährt werden. Dabei wird deutlich, dass sich Antragswege, Zuständigkeiten und Abrechnungsverfahren je nach Rechtskreis und Kommune erheblich unterscheiden können. 
    Dass das BuT von vielen Kindern und Jugendlichen nicht in Anspruch genommen wird, zeigen die verfügbaren Daten für die Rechtskreise SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, die im Factsheet zusammengestellt werden. Die verfügbaren Informationen zu Ausgaben und Verwaltungskosten des BuT liefern nur unzureichende bzw. veraltete Befunde. Insgesamt wird deutlich, dass rechtskreisübergreifende bundesweite Statistiken zu Anspruchsberechtigten, tatsächlicher Nutzung, Ausgaben und Verwaltungskosten des BuT fehlen. Ohne solche belastbaren Daten und regelmäßige Evaluation lässt sich jedoch kaum überprüfen, ob das BuT sein Ziel erreicht und wo Reformen besonders dringend ansetzen müssen. 
    Das Factsheet kommt zu dem Schluss: Das BuT ist derzeit selbst Teil des Problems, das es lösen soll. Komplexe Zuständigkeiten, Nachweispflichten, fehlende Informationen, Scham und Stigmatisierung erschweren die Inanspruchnahme. Zudem sind zentrale Leistungen – insbesondere der Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat – weder bedarfsgerecht noch empirisch ausreichend fundiert. Es fehlt an belastbaren Daten dazu, was Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen Entwicklungsphasen tatsächlich für Bildung, Freizeit, soziale Teilhabe und gutes Aufwachsen brauchen. 
    Die aktuelle Debatte um eine Reform des Sozialstaats bietet die Chance, das BuT grundlegend zu verbessern. Wichtige Reformschritte, wie einfachere und möglichst automatische Zugänge, weniger Bürokratie, eine moderne digitale Verwaltung, Anlaufstellen zur persönlichen Beratung, bedarfsgerechte Leistungen, eine stärkere Einbindung von Bildungs- und Freizeitinfrastruktur, bessere Daten sowie eine Vertrauenskultur gegenüber Familien, werden im Factsheet aufgezeigt. Ziel muss dabei sein, dass das BuT tatsächlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommt – damit Teilhabe nicht vom Geldbeutel der Eltern oder vom Wohnort abhängt. [zum Fachtsheet]

    Unterstützungsstrukturen im Übergang Schule-Beruf aus Sicht junger Menschen

    [7/26] Zwischen Hilfe und Hürde: Unterstützungsstrukturen im Übergang Schule-Beruf aus Sicht junger Menschen
    Der Beitrag von Lisa Steinberg, Referentin für soziale und berufliche Integration bei der BAG EJSA, bei den 23. Hochschultagen 2025 wurde jetzt in der Dokumentation als bwp@-Spezial HT2025 veröffentlicht. Der Beitrag nimmt die Perspektiven junger Menschen auf Unterstützungsangebote am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf in den Blick.
    Zum Beitrag „Zwischen Hilfe und Hürde“

    Überregionale Vermittlung von Pflegekindern

    [7/26] Empfehlungen der BAG Landesjungendämter zur überregionalen Vermittlung von Pflegekindern
    Werden Pflegekinder über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg vermittelt, müssen die beteiligten Jugendämter frühzeitig und verlässlich zusammenarbeiten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat hierzu Empfehlungen "Beteiligung und gegenseitige Information von Jugendämtern bei bundesweiten Vermittlungen" zur Umsetzung von § 37c Abs. 3 S. 4 SGB VIII veröffentlicht. Ihr Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten, das die Stabilität des Pflegeverhältnisses sichert und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Die BAG Landesjugendämter setzt sich zugleich dafür ein, die Beteiligung des Jugendamts am Wohnort der Pflegefamilie rechtlich verbindlicher auszugestalten.

    Handreichung „Jungen*arbeit & Wehrdienst“

    [9.6.] LAG-Jungen*- & Männer*arbeit Baden-Württemberg e.V.: Neue Handreichung zum Thema „Jungen*arbeit & Wehrdienst“
    Von 2011 bis 2025 war die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Mit der jüngsten Reform wurde ein neuer Wehrdienst eingeführt, der zunächst vor allem die systematische Erfassung junger Männer* vorsieht – und schon länger werden gerade junge Männer* gezielt durch öffentliche Kampagnen der Bundeswehr angesprochen.
    Jungen*arbeit ist hier gefordert, denn Jungen* müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen. Aus diesem Grund haben wir eine Handreichung für die pädagogische Praxis mit Jungen* zum Thema „Wehrdienst“ erarbeitet.
    Dabei ging es uns zunächst darum, das notwendige Wissen zu vermitteln – damit Jungen* ihre Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten kennen. Dazu gehören Informationen zum Fragebogen, zum Wehrdienst, zur Kriegsdienstverweigerung sowie zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
    Darüber hinaus bietet das Thema Anlass, über grundlegende Fragen ins Gespräch zu kommen: Welche Alternativen zu Gewalt gibt es? Welche Vorstellungen von Männlichkeit prägen uns? Warum werden Männer* und Frauen* im Kontext des Wehrdienstes unterschiedlich behandelt?
    Gemeinsam mit Engagierten und Aktiven der Jungen*arbeit aus ganz Baden-Württemberg haben wir all diese Aspekte zusammen gestellt und fachlich eingeordnet – und freuen uns das Ergebnis mit euch teilen zu können. [zur Handreichung, zum kürzeren „Fact Sheet“]

    Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben “Mental health Coaches”

    [6/26] Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben “Mental health Coaches”:
    Vorwort: Spätestens seit der Corona-Pandemie steht die mentale Gesundheit junger Menschen im Mittelpunkt gesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Aktuelle Studien – darunter das Deutsche Schulbarometer 2026 1, der DAK Kinder- und Jugendreport 2025 2 und die COPSY-Studie (2020 – 2025) 3 – zeigen übereinstimmend, dass psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen haben. Besonders im schulischen Alltag werden diese Belastungen sichtbar, denn hier erleben junge Menschen Leistungsanforderungen, soziale Beziehungen und Konflikte unmittelbar. 
    Schule ist weit mehr als ein Lernort: Sie ist ein zentraler Lebens- und Sozialraum, in dem Unterstützung niedrigschwellig ansetzen kann und alle jungen Menschen erreicht – auch jene, die sonst nur schwer Zugang zu Hilfsangeboten finden.
    Vor diesem Hintergrund startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ; heute Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMBFSFJ) im Schuljahr 2023/24 das Modellvorhaben „Mental Health Coaches“. Es setzte genau dort an, wo Unterstützung besonders wirksam ist: frühzeitig, niedrigschwellig, freiwillig und alltagsnah.
    Die Träger der Jugendmigrationsdienste (JMD) setzten das Programm an rund 80 Modellstandorten in ganz Deutschland um. Gefördert werden die Jugendmigrationsdienste im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) vom BMBFSFJ. Sie bieten trägerübergreifend an knapp 500 Standorten Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote für junge Menschen mit Migrationsbiografie im Alter von 12 bis 27 Jahren an (vgl. JMD-Grundsätze 4). Die Zentralstellen der JMD-Trägergruppen – AWO Bundesverband, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Internationaler Bund / Freie Trägergruppe (IB/FTG) – verantworteten die finanzielle und fachliche Gesamtsteuerung. Sie stellten Qualitätsstandards bundesweit sicher und unterstützten die Fachkräfte vor Ort durch Qualifizierungen, Beratung und regelmäßige Austauschformate.
    Durch den ressourcenorientierten Arbeitsansatz der JMD sowie ihre Schnittstellenfunktion zu den kommunalen Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe konnten die Maßnahmen im Modellvorhaben fachlich fundiert, verlässlich organisiert und zugleich nachhaltig wirksam umgesetzt werden.
    Die Angebote der Mental Health Coaches richteten sich an Schüler*innen ab der 5. Klasse an weiterführenden Schulen und entstanden in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulsozialarbeit und externen Bildungsträgern. Die Konzeption und Umsetzung der Gruppenangebote orientierten
    sich konsequent an den Bedarfen vor Ort – Partizipation war Grundprinzip und gelebte Praxis. Die jungen Menschen bestimmten die Themen und Schwerpunkte mit und brachten ihre Perspektiven ein.
    Unter dem Motto „Sagen, was ist. Tun, was hilft.“ verfolgte das Modellvorhaben klare Ziele: 
    • junge Menschen stärken und sie ermutigen, sich mit dem Thema psychische Gesundheit auseinanderzusetzen
    • Strategien im Umgang mit belastenden Gefühlen vermitteln
    • primärpräventive Angebote durchführen und Stigmatisierung entgegenwirken
    • Orientierung im Hilfesystem geben und Schüler*innen befähigen, Unterstützung selbstständig zu nutzen

    Die Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben zeigen, wie präventive Strukturen im schulischen Kontext gestaltet werden können, damit junge Menschen spürbar gestärkt werden. Sie machen deutlich, welche Angebote wirken und wo Unterstützung besonders gut ankommt – und liefern damit wichtige Impulse für die Ausgestaltung der gesamten Unterstützungslandschaft. Gleichzeitig wird sichtbar, wie sehr präventive Maßnahmen das soziale Miteinander an Schulen verbessern und Jugendlichen helfen, Belastungen frühzeitig zu bewältigen. Auf dieser Grundlage liefern die Erkenntnisse einen Beitrag zur geplanten Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ der Bundesregierung.
    Der in dieser Broschüre verwendete Wirkungsbegriff stützt sich auf Rückmeldungen der Beteiligten sowie auf Beobachtungen, Erfahrungen und Eindrücke aus dem schulischen Alltag und dem Arbeitsalltag der Fachkräfte. Er beschreibt damit die im Programmverlauf wahrgenommenen Entwicklungen aus der Praxis heraus und ergänzt so die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Programms durch die Universität Leipzig (s. auch Kapitel „Gelingensbedingungen für nachhaltige Präventionsarbeit an Schulen“, S. 11). [Zur Publikation]

    Über den Nahostkonflikt sprechen: Perspektiven für Soziale Arbeit& Bildung

    [12.5.] Fachmagazin STANDPUNKT : SOZIAL , Bd. 36 Nr. 1 (2026): Wie über den Nahostkonflikt sprechen? – Auf der Suche nach Ansatzpunkten für das pädagogische Handeln in Handlungsfeldern Sozialer Arbeit und Bildung: Der Impuls dieses Seminar unter dem gleichen Titel im Wahlbereich des Studiengangs Soziale Arbeit anzubieten, entstand aus aktuellem Anlass. Denn die Geschehnisse in Israel und Palästina bewegen zahlreiche Menschen unterschiedlichster Herkunft - auch unter unseren Studierenden. Sie berühren ihre Familiengeschichten, beeinflussen den Alltag und wirken sich unterschiedlich auf die jeweiligen Communitys in Deutschland aus.
    In dieser Ausgabe reflektieren Studierende ihre Gedanken und Haltungen unter dem Aspekt der eigenen Ambiguitätstoleranz.
    DOI: https://doi.org/10.15460/spsoz.2026.36.1, Veröffentlicht: 2026-05-12 

    Das Fachmagazin STANDPUNKT : SOZIAL beschäftigt sich seit 1990 mit vielfältigen Themen im Kontext der Sozialen Arbeit und verbindet die Ausbildung an der HAW Hamburg mit der sozialarbeiterischen Praxis in und um Hamburg. Jede Ausgabe fokussiert ein spezielles Schwerpunktthema, welches jeweils von einem*einer oder mehreren Koordinator*innen mit Expertise in diesem Fachbereich verantwortet wird. Die Artikel werden über die Open-Source-Software Open Journal Systems (OJS) eingereicht und verwaltet. Das Open-Access-Journal STANDPUNKT : SOZIAL veröffentlicht nach den Kriterien des goldenen Weges, unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0).

    Die Welt von Frauen u. Mädchen mit AD(H)S / Autismus

    [20.3.25] Das Buch Die Welt autistischer Frauen und Mädchen: Warum sie anders genau richtig sind von Manon Mannherz, Ismene Ditrich und Christa Koentges, BELTZ Verlag, beleuchtet, wie sich Autismus bei Frauen und Mädchen äußert und warum er oft spät erkannt wird. 
    Worum es in dem Buch geht
    - Späte Diagnosen: Autistische Frauen und Mädchen fallen im Alltag oft weniger auf, weil sie ihr Verhalten stark anpassen (Masking).
    - Glaubenssätze: Viele Betroffene verinnerlichen früh den Schmerz, „falsch“ zu sein, und kämpfen mit Selbstzweifeln oder Erschöpfung.

    Siehe auch: Die Welt der Frauen und Mädchen mit AD(H)S - Warum sie so besonders sind und was sie stark macht von Christine Carl / Ismene Ditrich / Christa Koentges / Swantje Matthies. BELTZ Verlag. Erscheinungsdatum: 17.08.2022

    Studie: Was uns trennt. Was uns ins Gespräch bringt.

    [2026] midi / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Autor Daniel Hörsch: Was uns trennt. Was uns ins Gespräch bringt.
    Vier Grundhaltungen in Deutschland und ihre Bedeutung für gesellschaftliche Verständigung - Nachfolge zur Studie „Verständigungsorte in polarisierenden Zeiten“.

    Was uns trennt, verläuft nicht dort, wo es die öffentliche Debatte vermutet. Was uns ins Gespräch bringt, ist zuerst eine Frage der Form und erst danach eine Frage des Inhalts. Diese beiden Befunde bilden den Kern der vorliegenden Studie. [Zur Studie]

    Gender& Queer Studies i.d. Sozialen Arbeit: Feminist. Perspektiven auf Intersektionalität, Heteronormativitätskritik& Professionalität

    [2026] Sammelwerk: Balkow, K., Gerner, S., Ritter, M., & Wienforth, J. (Hrsg.). (2026). Gender und Queer Studies in der Sozialen Arbeit:
    Feministische Perspektiven auf Intersektionalität, Heteronormativitätskritik und Professionalität (Theorie, Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit, 32). 
    Opladen: Verlag Barbara Budrich. https://doi.org/10.3224/84743415  [PDF kostenlos]

    Rassismusforschung. Handbuch für Wissenschaft, Studium& Praxis (2.12. im taz-Talk)

    [2026] Manuela Bojadžijev/Paul Mecheril/Matthias Quent (Hrsg.) (2026): Rassismusforschung. Handbuch für Wissenschaft, Studium und Praxis. Baden-Baden: Nomos. Nomos
    Das Handbuch systematisiert erstmals den Forschungs- und Wissensbestand sowie Desiderate der Rassismusforschung. Es gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungslinien der Rassismusforschung und über zentrale Theorien und Konzepte. Die Frage, wie Rassismus und Rassismuskritik in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen im deutschsprachigen Raum thematisiert und nicht thematisiert werden, wird differenziert erörtert. Darüber hinaus bietet das Handbuch einen komplexen Überblick über zentrale empirische Forschungsfelder und -befunde, über Figurationen und Formationen von Rassismus sowie über einschlägige Forschungsmethoden. Damit wird erstmals das vorhandene Wissen zum Topos Rassismus im deutschsprachigen Raum zusammengetragen. Das Handbuch eignet sich für Studium und Lehre, für anwendungs- und grundlagenorientierte Forschung sowie für die rassismuskritische Praxis.

     Am 2.12. wird das Handbuch im taz-Talk mit den Herausgeber:innen vorgestellt und diskutiert. Details folgen hier.

    bpb-Handreichungen: Kritische Auseinandersetzung mit Klassismus/ Queerfeindlichkeit / Antisemitismus / Antiziganismus

    [2.3.] Bundeszentrale für politische Bildung/bpb: Handreichung „Kritische Auseinandersetzung mit Klassismus“ - 11 Aktivitäten für die schulische und außerschulische politische Jugend- und Erwachsenenbildung.
    Mit der Handreichung möchten wir Ihnen Informationen und praktische Aktivitäten an die Hand geben, um mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Klassismus (d.h. Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft und/oder sozialen Position) ins Gespräch zu kommen. Es geht uns darum, Ihnen und Ihren Teilnehmenden einen Einstieg in die kritische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
    Pädagogische Fachkräfte fordern wir auf, neue Wege zu gehen: Durchbrechen Sie Abläufe, bauen Sie Aufgabenstellungen um und machen Sie sich die aufgeführten Aktivitäten zu eigen!

    [1.7.25] Handreichung Kritische Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit - 10 Aktivitäten für die schulische und außerschulische politische Jugend- und Erwachsenenbildung.

    [1.2.21] Handreichung Kritische Auseinandersetzung mit Antisemitismus - 11 Aktivitäten für die schulische und außerschulische politische Jugend- und Erwachsenenbildung

    [8.7.20] Handreichung "Kritische Auseinandersetzung mit Antiziganismus" aus der Reihe "Gekonnt handeln"

     

     

     

     

    7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

    Magazin Geschlechtersensible Pädagogik - Newsletter Okt. 2026

    [29.10.] BAG Mädchen*politik e.V.: Magazin Geschlechtersensible Pädagogik - Newsletter Oktober 2026:
    - Nick Hampel begründet, „Warum ein Social Media Verbot jungen Queers eher schadet als hilft“ - ein Plädoyer für Repräsentation, Peer-Groups und Partizipation. 
     
    - „Wenn queer zu ‚komisch’ wird“, stimmt etwas im pädagogischen Konzept nicht. Warum Fachkräfte lernen müssen, Queerfeindlichkeit zu erkennen und wie das gelingen kann, beschreibt Lena Withot. 
     
    - Buch des Monats: von Elli Scambor und Daniel Holtermann. In „Von gewaltvollen zu fürsorglichen männlichen Praktiken“ ziehen sie den Bogen von theoretischen Konzepten zu konkreten Alltagsmethoden. Männliche Fürsorglichkeit zu fördern braucht Selbstreflexion, Selbstfürsorge und offene Räume.

    - Beitrag des Monats: Mein Testgelände – Junge Menschen sprechen, wir hören zu: „57 Männer wissen Bescheid“. Lina zeigt am Fall Cornell, dass zwischen Täter und Nicht-Täter ein ganzes Spektrum aus Schweigen, Wegsehen und Verantwortung liegt. Lesen

    - Influencer*in des Monats: @lenastoehrfaktor. Eine der ersten Lesben im Deutschrap und Hiphop, kritisch und echt. Zu Instagram

    Memes& TikTok in der politisch-/schulischen Bildung (bpb Werkstatt-Newsletter Okt.)

    [29.10.] Neues aus der Werkstatt - Newsletter Oktober 2026:
    In diesem Newsletter berichtet die Werkstatt der Bundeszentrale für politische Bildung (umgesetzt von der Gesellschaft für eine gute Zukunft DG mbH) monatlich über aktuelle Infos aus der Welt der digitalen Bildung. Die Werkstatt ist auch in den sozialen Medien unterwegs. Sie finden uns bei Instagram, YouTube und Mastodon.

    Liebe Leserinnen und Leser, viele von uns haben sicher schonmal über dieses eine Meme gelacht, das unser Gefühl zu einem politischen Thema perfekt trifft oder uns bei einem TikTok-Video aus der Politik gefragt, warum diese direkte, persönliche Ansprache eigentlich so gut funktioniert. Memes und Kurzvideos sind längst mehr als Zeitvertreib: Sie prägen Meinungsbildung, politische Kommunikation und Wahlkämpfe und gewinnen damit auch für die politische Bildung an Bedeutung. In diesem Herbst widmet sich die Werkstatt deshalb der Internetkultur hinter politischen TikToks und Memes – mit zwei How-To-Videos, einem Gastbeitrag und unserem digitalen Bildungssalon am 18. November, zu dem wir herzlich einladen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. […] Beste Grüße aus der Werkstatt-Redaktion [zum Newsletter Oktober 2026]

    Kinder- u. Jugendarmut: Was fehlende Teilhabe die Gesellschaft kostet

    [28.10.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit: Ein neues Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW),  „Ökonomische Effekte der Deprivation von Kindern und Jugendlichen“, im Auftrag von UNICEF Deutschland beziffert die langfristigen wirtschaftlichen Folgen materieller und sozialer Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen, indem es statistische Zusammenhänge analysiert und mögliche fiskalische Auswirkungen über den Lebensverlauf berechnet. Die Ergebnisse ergänzen die Debatte über Jugendarmut um eine fiskalische Perspektive. Der Ökonom Marcel Fratzscher fordert seit Jahren, Ausgaben für junge Menschen stärker als Investitionen zu betrachten. 
    Auch der Monitor „Jugendarmut in Deutschland“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) zeigt, warum Armutspolitik mehr sein muss als die Sicherung des Existenzminimums. […]
    Der Monitor „Jugendarmut in Deutschland“ der BAG KJS erweitert die wirtschaftliche Perspektive des Gutachtens. Er betrachtet Jugendarmut als komplexe Lebenslage, in der sich unterschiedliche Formen sozialer Benachteiligung überschneiden und gegenseitig verstärken können. 
    Die verschiedenen Ausgaben bündeln Erkenntnisse aus zahlreichen Studien, setzen sie zueinander in Beziehung und beleuchten intersektionale Verschränkungen von Armut. Sie befassen sich auch mit unterschiedlichen Methoden zur Erfassung von Armut und Deprivation und hinterfragen verbreitete Vorurteile über armutsbetroffene junge Menschen. […] [zum gesamten Beitrag]

    Neue Bundesbeauftragte kritisiert offene, schamlose Antisemitismus-Verbreitung

    [28.10.] Neue Bundesbeauftragte: „Antisemiten fürchten keine Konsequenzen mehr“
    Die neue Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Katharina von Schnurbein, Nachfolgerin des scheidenden Antisemitismusbeauftragten Klein, kritisiert eine offene und schamlose Verbreitung von Antisemitismus in Deutschland.
    Man sei an einer Stelle angelangt, wie es sie seit der Schoah wahrscheinlich nie gegeben habe, sagte die Politikwissenschaftlerin der „Rheinischen Post“. Zwar sei Antisemitismus nie weg gewesen, doch wer heute antisemitische Aussagen mache, befürchte keine Konsequenzen mehr. Vielmehr aber müssten Straftaten konsequent verfolgt werden. In diesem Zusammenhang verwies von Schnurbein auf die extremen Ränder des politischen Spektrums. Zwar könnten sich Islamisten, Linke und Rechte sonst nur auf sehr wenig einigen, wohl aber auf Antizionismus und Antisemitismus. [DLF; s.a. Morgenpost, Welt, Zeit, evangelisch.de]

    (Generationen)gerechte, barrierefrei, inklusive, nachhaltige Gestaltung lebenswerter öffentlicher Räume

    [28.10.] urban.policy - aus dem Newsletter vom 28.10.26:

    Wenn Jung und Alt denselben Raum brauchen: Wie generationengerechte öffentliche Räume entstehen: Was generationengerechte Stadtplanung ausmacht und warum Beteiligung wichtig ist, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

    Wer bestimmt eigentlich, was eine Barriere ist?: Warum Barrierefreiheit mehr bedeutet als die Einhaltung von DIN-Normen und wie unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden können, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

    Soziale Nachhaltigkeit in der Stadtentwicklung: Gerechtigkeit, Teilhabe – und Bänke: Wie gerechte, inklusive und lebenswerte öffentliche Räume entstehen können erfährst du in diesem Blogbeitrag.

    Jede*r 3. Europäer*in unterstützt autoritäre/populist. Parteien

    [27.10.] Europe today: One-in-three European voters now support an authoritarian or populist party, new research reveals:
    A historically-high number of voters have chosen parties classified as authoritarian or populist, according to new research looking at 31 countries across Europe, not just the EU.
    Germany saw the starkest rise, with the Alternative for Germany (AfD) getting over 20 percent of the last national parliamentary vote, while in contrast parties classified as radical left split the 13.8 percent of votes between them.
    The Authoritarian Populism Index, published by two European think tanks, EPICenter and the Nordics-based Timbro late last week (22 October), analyses parliamentary election results for 260 parties in 31 countries since 1946, or since the year free elections were first held.
    The high support for populists is a result of mainstream parties not being able to “adequately address the concerns of our time,” Emelie Franzén, EPICenter’s research coordinator, told EUobserver.
    The populists’ success is a “result of a lack of trust towards the elites,” Mateusz Michnik, economic analyst for EPICenter, told EUobserver. He also added that populists are more effective communicators than mainstream parties, especially in crisis situations, such as the Covid pandemic, the migration wave of 2015, or Russia’s 2022 attack on Ukraine. 
    The Index has been classifying populist parties since 2016, defining them as groups where representing the people above the elite is “a central organising principle of their political worldview,” the author says.
    Reinhard Heinish, political science professor in Salzburg, told EUobserver that the report is ambitious, but raises “significant methodological concerns,” as it fails to classify populism or authoritarianism systematically.
    Despite this overarching characteristic, their profile is far from uniform, the report’s author, Andreas Johansson Heinö, Timbro’s director, warned.
    “Most are culturally conservative, while economically they are almost evenly divided between left and right.” The populist parties included in the study tend to be eurosceptic, but only a minority supports leaving the EU, he added.
    Throughout the 1950s and 1960s, about 10 percent of Europeans chose authoritarian or populist leaders. Since 2000, the number started to increase, reaching just under 30 percent in 2019.
    Now, parties outside of the political mainstream have seats in 11 out of 31 European governments.
    “Populists can ‘infect’ other political parties with populism,” Michnik said, which he thinks explains a surge of anti-migration policies across the continent.
    Contrary to Germany, Bulgaria, and Norway, which recorded the largest increases in the past years, Hungary’s score radically decreased with the April elections that brought an end to Viktor Orbán’s rule.

    [Audio] Feminismus& Sexualität – Vom Glücksversprechen zum Gewaltverbrechen

    [25.10.] Deutschlandfunk: Feminismus und Sexualität – Vom Glücksversprechen zum Gewaltverbrechen: 
    Seit der Neuen Frauenbewegung der 1970er-Jahre hat sich der Blick auf Lust, Liebe und Geschlechterverhältnisse grundlegend verändert. Eine Geschichte sexueller Emanzipation und ihrer Widersprüche. [Hören 31:18 Min]

    Neurodiversität: Diagnose AuDHS - wenn ADHS auf Autismus trifft

    [23.10.] GEO: Neurodiversität: Diagnose AuDHS? Was es heißt, wenn ADHS auf Autismus trifft.
    Wie "Feuer und Eis": ADHS und Autismus können gemeinsam auftreten – und sich im Alltag gegenseitig verstärken oder verdecken. Warum Betroffene oft erschöpfen und was ihnen im Alltag helfen kann. [weiter lesen]

    MenEngage Europe Gathering in Sevilla

    [23.10.] Männlichkeiten, Frieden und Demokratie: Bundesforum Männer beim MenEngage Europe Gathering in Sevilla
    Vom 21. bis 23. Oktober 2026 trafen sich in Sevilla Organisationen aus ganz Europa zum MenEngage Europe Symposium and Gathering. Für das Bundesforum Männer nahm Geschäftsführer Dag Schölper teil.
    Im Mittelpunkt des Symposiums standen die Zusammenhänge zwischen Männlichkeitsbildern, Gewalt und Militarisierung sowie Ansätze für ein fürsorgezentriertes Sicherheitsverständnis. Dag Schölper begleitete die Diskussionen mit einem Graphic Recording und hielt zentrale Gedanken, Fragen und Spannungsfelder zeichnerisch fest. In Workshops und offenen Austauschformaten beschäftigten sich die Teilnehmenden mit Gewaltprävention, fürsorglichen Männlichkeiten, demokratischen Werten und gemeinsamer politischer Interessenvertretung. Für das Bundesforum Männer bot die Veranstaltung Gelegenheit, Erfahrungen aus Deutschland einzubringen, europäische Perspektiven kennenzulernen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten. Entscheidend bleibt, praktische Jungen- und Männerarbeit mit politischer und institutioneller Interessenvertretung zu verbinden.[zum Veranstaltungsrückblick]

    Bildung: nicht nur Schule, sondern Schlüsselfrage der Zukunft

    [22.10.] Bundeszentrale für politische Bildung: Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung. Ein Plädoyer für eine stärkere Einbeziehung der anderen Seiten der Bildung als Schlüsselfrage der Zukunft. Thomas Rauschenbach:  
    Die Schule ist die zentrale öffentliche Bildungsinstanz, aber längst nicht der einzige Ort für Bildungsprozesse. Werden dort vor allem Faktenwissen, Schriftsprache und mathematische Grundbildung vermittelt, bleiben für Persönlichkeitsentwicklung und für das praktische, emotionale sowie soziale Lernen die anderen Orte der Bildung und die Alltagsbildung folgenschwer unterbelichtete Bildungsmodalitäten. Gleichwohl beeinflussen sie die Entstehung und Verfestigung sozialer Ungleichheiten jedoch weitaus mehr als vielfach angenommen. [weiter]

    Verschärfte Anforderungen beim Deutsch-Test für Zuwanderer*innen

    [20.10.] asyl.net: Neue Anforderungen beim Deutsch-Test für Zuwanderer: 
    Durch eine Änderung der Integrationskurstestverordnung, die am heutigen 20. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen ist, werden die Prüfungsanforderungen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) geändert. Damit soll laut dem Bundesinnenministerium Betrugsversuchen begegnet werden, die in letzter Zeit vermehrt aufgetreten seien. 
    Die jetzt vorgenommene Änderung der Integrationskurstestverordnung (IntTestV) tritt zum 1. November 2026 in Kraft. Verschärft wurden die Regelungen für den Deutschtest zum Erreichen des Kompetenzniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (§ 10 Abs. 1 IntTestV). Nach der bisherigen Regelung war es hier ausreichend, im mündlichen Prüfungsteil das Niveau B1 nachzuweisen und zusätzlich einen der beiden Prüfungsteile “Hören und Lesen” sowie “Schreiben” mit B1 zu bestehen. Dies führte laut dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 8. Oktober 2026 (externer Link zu bmi.bund.de) in letzter Zeit vermehrt zu Betrugsversuchen. Dabei seien Prüfungslösungen, die über das Internet erworben worden seien, bei “Hören und Lesen” eingetragen worden, während der Prüfungsteil “Schreiben” vollständig leer gelassen worden sei. Die Prüfung konnte auf Basis der bisherigen Regelung damit dennoch bestanden werden.
    Mit der Änderung der IntTestV soll nun sichergestellt werden, dass die Prüfungsteile “Hören und Lesen” sowie “Schreiben” beide bearbeitet werden müssen. Zum Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer ist es künftig notwendig, einen der beiden Teile auf dem Niveau B1 zu bestehen, in dem anderen Teil muss mindestens das Niveau A2 erreicht werden. [Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt]

    [Video] Jung, männlich, einsam – Warum leiden so viele Männer?

    [20.10.] Bundesforum Männer: Medienspiegel: Jung, männlich, einsam – Warum leiden so viele Männer? • Y-Kollektiv ARD.
    Warum fällt es vielen (jungen) Männern schwer, über Einsamkeit, psychische Belastungen und Gefühle zu sprechen? Und welchen Einfluss haben gesellschaftliche Erwartungen und traditionelle Männlichkeitsbilder darauf?
    In einer Reportage des ARD Y-Kollektivs geht Reporter Tim Schreder diesen Fragen nach. Dabei spricht er auch mit Peter Bienwald, Fachreferent für Jungen und junge Männer im Bundesforum Männer. Im Interview geht es unter anderem darum, wie junge Männer mit Einsamkeit umgehen, welche Anforderungen die Gesellschaft an Männer stellt und wie ein offenerer Umgang mit Gefühlen und psychischen Belastungen gelingen kann.
    Die Reportage beleuchtet, wie Vorstellungen von Stärke, Unabhängigkeit und dem vermeintlichen Zwang, immer funktionieren zu müssen, das Leben und die psychische Gesundheit von Männern prägen können. [zum Video]

    Pilotprojekte zu klischeefreier Berufsorientierung zeigen Wirkung

    [19.10.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Pilotprojekte zu klischeefreier Berufsorientierung zeigen Wirkung - Begleitende Wirkungsanalyse veröffentlicht: 
    Im Frühjahr 2026 führte die Servicestelle der Initiative Klischeefrei mit den Universitäten Paderborn und Münster Pilotprojekte durch. Ziel war, Ansätze für die Einbindung von klischeefreier Berufsorientierung in die Lehrkräfteausbildung zu finden und ihre Wirkung zu testen. Das Ergebnis: Ja, das geht – und wirkt! […] 
    Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse sprechen für eine systematische und fächerübergreifende Verankerung klischeefreier Berufsorientierung als Querschnittsthema in der Lehrkräftebildung. Die Pilotprojekte zeigen, dass eine Integration in bestehende Studienstrukturen möglich ist. So würden angehende Lehrkräfte besser darauf vorbereitet, junge Menschen klischeefrei in ihren Bildungs- und Berufswahlprozessen professionell und fachlich kompetent zu begleiten. [zur gesamten Meldung]
    Weitere Informationen: zur Wirkungsanalyse, mehr über das Pilotprojekt mit der Universität Münster.

    Dokumentation: „Tatort Jugendfußball: Missbraucht im eigenen Verein“

    [19.10.] Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Dokumentation: „Tatort Jugendfußball: Missbraucht im eigenen Verein“.
    Mehr als zwei Millionen Kinder und Jugendliche spielen in Deutschland Fußball, viele träumen davon, Profi zu werden. Doch für manche Täter ist genau das die Gelegenheit für sexuelle Übergriffe. Ex-Fußballer und Journalist Jonas Hummels begibt sich auf eine Spurensuche in ein System, das bislang von Schweigen geprägt ist. Doch zum ersten Mal sprechen in dieser „ZDFsportstudio“-Doku zahlreiche Fußballer offen vor der Kamera über ihre Missbrauchserfahrungen […].
    Über mehrere Jahre soll ein Fußballtrainer aus dem Ruhrgebiet Kinder, die ihm beim Training anvertraut waren, misshandelt und gedemütigt haben. Erst als sich ein Betroffener an die Polizei wandte, kamen die Taten ans Licht. Ein Jugendtrainer bei Union Berlin schmeichelte seinen Spielern, stellte ihnen den Profifußball in Aussicht und nutzte das Vertrauen für sexuelle Übergriffe. Für die Doku trifft Jonas Hummels Betroffene, Eltern, Trainer und Vereinsfunktionäre, immer auf der Suche nach Antworten auf die Fragen: Wie kommt es zum Missbrauch? Welche Strukturen im Fußball ermöglichen die Taten? Und wie können solche Fälle in Zukunft verhindert werden? (Presseportal ZDF)
    Die ZDF-Dokumentation kann HIER geschaut werden. 
    Die CORRECTIV-Recherche dazu kann HIER gelesen werden.

    Hilfsangebote:
    Du hast Gewalt oder Missbrauch im Sport erlebt oder machst du dir Sorgen um jemand anderes? Oder du hast Angst, selbst zum Täter oder zur Täterin zu werden? An diese Beratungsstellen kannst du dich wenden (Quelle: CORRECTIV-Recherche):
    Ansprechstelle Safe Sport: 0800 11 222 00 (montags, mittwochs und freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr)
    Anlauf gegen Gewalt: ‭0800 90 90 444 (montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 16 Uhr bis 20 Uhr)
    Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 Uhr bis 20 Uhr)
    Kein Täter werden: Hilfestelle für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen.
    DFB: Bietet ein anonymes Hinweisgebersystem an oder Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz in den Landesverbänden oder in der Zentrale in Frankfurt am Main.

    [Video] Song für Gleichberechtigung& Selbstbestimmung, gegen die Unterdrückung v. Mädchen*& Frauen*

    [18.10.] Musikvideo „Mädchen“: Die Mädchen-Tanzwerkstatt FAIR & COOL vom Bodensee hat im Juni gemeinsam mit der Gruppe DIE ENTERBTEN ein Musikvideo gedreht, das jetzt im Oktober seine Premiere hatte. Der Text ist von Michaela Ansey, Sängerin und Songwriterin. Der Song setzt sich Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und gegen die Unterdrückung von Mädchen und Frauen ein. Für das Musikvideo standen zahlreiche Mädchen selbst vor der Kamera und gestalteten den Dreh aktiv mit. Die Mädchen-Tanzwerkstatt FAIR & COOL und die Tanzgruppe „Tanzen ohne Grenzen“ der Tanzschule Breuer aus Brühl entwickelten Choreografien, gestalteten Plakate und schlüpften auch in die Rollen der Musiker. Bereits im Vorfeld beschäftigten sie sich mit den Themen des Songs. Alle Beteiligten freuen sich über Kommentare, Teilen des Videos und Likes. [weiterlesen]

    Notfallmechanismus: Aussetzung des EU-Asylrechts

    [16.10.] Bei ihrer Tagung am 15. und 16. Oktober 2026 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU grundsätzlich auf einen neuen Notfallmechanismus für künftige Migrationskrisen verständigt. Dieser soll es in extremen Krisensituationen ermöglichen, reguläre Asylverfahren vorübergehend auszusetzen. Als mögliche Auslöser wurden eine hohe Zahl irregulärer Grenzübertritte und die gezielte Instrumentalisierung von Migration durch staatliche und nichtstaatliche Akteure genannt. Anlass für den Vorschlag waren unter anderem die plötzlichen irregulären Grenzübertritte zehntausender Menschen in die spanische Nordafrika-Exklave Ceuta Ende Juli. Die EU-Kommission soll nun gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die rechtliche und praktische Ausgestaltung des Mechanismus erarbeiten.

    Im Vorfeld des Gipfels hatten mehr als 38 Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen, darunter PRO ASYL, Amnesty International und der LSVD, vor einer Aussetzung des Asylrechts gewarnt. Sie sehen darin einen folgenschweren Eingriff in die europäischen Grundrechte, insbesondere in das Recht auf Asyl und den Schutz vor Zurückweisung nach Artikel 18 und 19 der EU-Grundrechtecharta. Kritisiert wird insbesondere die Möglichkeit, Schutzsuchende in extremen Belastungssituationen an den EU-Außengrenzen ohne reguläre Einzelfallprüfung zurückzuweisen.

    Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßte die Ergebnisse des Gipfels und wertete es als Fortschritt, dass nahezu alle europäischen Staats- und Regierungschefs die Herausforderungen durch irreguläre Migration anerkennen. Kirchliche Hilfswerke wie Misereor und Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Beschluss dagegen weiterhin scharf. Sie betonen, dass das individuelle Asylrecht kein Instrument sei, das je nach politischer Lage ausgesetzt werden dürfe.

    Der Beschluss steht im Kontext einer Verschärfung der europäischen Migrationspolitik: Seit dem 12. Juni 2026 gilt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) mit neuen Regeln für den Außengrenzschutz und die Asylverfahren. Anfang Oktober 2026 beschloss der Rat zudem strengere Rückführungsregeln. Mit dem nun vereinbarten Notfallmechanismus soll ein weiterer Schritt für den Umgang mit künftigen Migrationskrisen vorbereitet werden. [PRO ASYL, evangelisch.de, tagesschau , ECCHR, Amnesty International, WELT, Rat der EU, Bundesregierung, Vatican News]

    EU-Rückkehrverordnung in Kraft - Kritik von Menschenrechtsorganisationen

    [15.10.] asyl.net: Am 15.10.2026 ist die EU-Rückkehrverordnung im Amtsblatt der EU erschienen. Die Verordnung ist besonders umstritten, weil sie s.g. Return Hubs außerhalb Europas und Abschiebungen in Drittstaaten ermöglicht, zu denen Betroffene keinerlei Verbindung haben. Zudem sind Verschärfungen bei Abschiebungen, Inhaftierungen und beim Rechtsschutz vorgesehen.
    Die Verordnung (EU) 2026/2280 des EU-Parlaments und des Rates vom 7.10.2026 zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des (Rückkehrverordnung) ist am 15.10.2026 im Amtsblatt der EU erschienen. Sie löst die bisher geltende EU-Rückführungsrichtlinie ab. Teile der Verordnung treten bereits einen Tag nach der Verkündung, also am 16.10.2026, in Kraft (siehe Art. 50 RückkehrVO), während andere Teile erst ein Jahr später, am 17.10.2027, in Kraft treten.
    Die Rückkehrverordnung ist formal kein Teil der GEAS-Reform, durch die seit dem 12.6.2026 wesentliche (Rechts-)Änderungen im Asyl- und Migrationsbereich EU-weit gelten. Allerdings bestehen dennoch enge Verbindungen zu diesen Regelungen. Auch ist sie nicht mit der Grenzrückführungsverordnung (GrenzRVO) zu verwechseln, die Teil der GEAS Reform ist und bereits seit dem 12.6.2026 gilt. Sie regelt, dass an den Außengrenzen ein beschleunigtes Rückkehrverfahren durchgeführt werden kann, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, ohne dass die Personen in die EU einreisen dürfen.

    Regelungsinhalte: Die Rückkehrverordnung umfasst 10 Kapitel, wovon vor allem die Kapitel II – VI relevant sind. Diese umfassen Regelungen zum Rückkehrverfahren (Artt. 5-17), zu den Pflichten der Drittstaatsangehörigen (Artt. 18-19), zu Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr und Alternativen zur Inhaftnahme (Artt. 20-23), zu Garantien und Rechtsbehelfen (Artt. 24-33), sowie zur Inhaftnahme (Artt. 29-33).
    Neu ist vor allem, dass Abschiebungen in Drittstaaten („Return Hubs“) erfolgen können, wenn einzelne oder mehrere Mitgliedstaaten ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit dem Drittstaat geschlossen haben. Außerdem wird die sogenannte europäische Rückkehranordnung eingeführt – sie stellt einen Datensatz über den Erlass einer Rückkehrentscheidung in einem Mitgliedstaat dar, der in anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden kann.
    Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Ausweitung der Abschiebungshaft (Artt. 29-33) mit Blick auf die Haftgründe als auch bezüglich der Haftdauer. Daneben werden umfangreiche Mitwirkungspflichten (Art. 18) geregelt, die bei Verstoß Leistungseinschränkungen (Art. 22), sowie Bewegungsfreiheitsbeschränkungen (Art. 23) und Haft (Art. 29) zur Folge haben können.

    Personengruppen: Die Verordnung ist auf alle illegal in der EU aufhältigen Drittstaatsangehörigen anwendbar (siehe Art. 2 Abs. 1 VO), mit Ausnahme einiger Gruppen, die in Art. 2 Abs. 4 genannt werden: Drittstaatsangehörige, 
    - gegen die an den Außengrenze eine Einreiseverweigerung nach Art. 14 Schengener Grenzkodex erlassen wurde,
    - die in Verbindung mit einem illegalen Überschreiten der Außengrenze eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden und anschließend nicht das Recht zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat erhalten hat,
    - die aufgrund oder infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind,
    - gegen die ein Auslieferungsverfahren anhängig ist.

    Ein Einführung in die Rückkehrverordnung ist hier zu finden.

    [14.10.] Anlässlich des Europäischen Rats am 15. und 16.10.2026 hatten 38 Organisaonen eindringlich an die Bundesregierung appeliert, für das Grundrecht auf Asyl einzustehen. Sie warnten vor einer faktischen Aushöhlung des Asylrechts durch die Neuregelungen und Notfallklauseln.

    Übergangssystem: Jeder junge Mensch sollte feste Ansprechperson haben

    [15.10.] Bertelsmann Stiftung: Übergangssystem: Jeder junge Mensch sollte am Übergang eine feste Ansprechperson haben.
    Wie kann der Übergang von der Schule in die Ausbildung besser gelingen? Im Interview mit dem Fachmagazin BO[plus] erläutert Helen Renk, warum der Übergangssektor dringend reformiert werden muss und welche Veränderungen besonders wichtig sind. Auf Grundlage unserer gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung entwickelten Empfehlungen plädiert sie für eine verlässliche individuelle Begleitung junger Menschen, klarere Zuständigkeiten und eine stärkere Einbindung der Betriebe. [Zum Interview bei BO[plus]]

    Gericht: Berliner Schule darf demonstratives Gebet verbieten

    [15.10.] Ein Berliner Gymnasium darf Schülern eine demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Damit blieb eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ohne Erfolg. Aus Sicht des Vereins werden muslimische Schülerinnen und Schüler diskriminiert, weil die Schulordnung das islamische Gebet in dem Gymnasium untersagt. Die Schule stelle auch keinen Raum für Gebete zur Verfügung. Nach Auffassung des Gerichts ist das Verbot an dem betroffenen Gymnasium gleichwohl gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren. An dem Gymnasium bestünden bereits seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund. Es sei im konkreten Fall auch keine Option, einen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen, führte das Gericht aus. Die Schule habe hinreichend dargelegt, dass sie dafür weder Räume noch Aufsichtspersonal habe.
    Die Senatsbildungsverwaltung begrüßte die Gerichtsentscheidung. Sie trage der konkreten Situation an der Schule Rechnung, heißt es in einer Mitteilung. Zudem unterstreiche die Entscheidung, dass Schulen handlungsfähig sein müssen, wenn der Schulfrieden oder der geordnete Schulbetrieb beeinträchtigt seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächsthöhere Instanz mit dem Fall befasst, muss allerdings zunächst eine Berufung zugelassen werden. [Tagesschau, rbb24, Berlin.de, Tagesspiegel]

    Newsletter Gunda-Werner-Institut für Feminismus u. Geschlechterdemokratie

    [15.10.] Heinrich-Böll-Stiftung e.V. - Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie: 
    Liebe GWI-Community, Deutschland hat einen wahlreichen September hinter sich und die Ergebnisse zeigen einmal mehr, wie sehr sich die politische Landschaft verändert. Gerade in Zeiten, in denen rechte und antifeministische Positionen an Einfluss gewinnen, muss feministische Arbeit gestärkt werden. 
    Umso bitterer ist es, wenn ausgerechnet diejenigen Strukturen um ihre Existenz kämpfen müssen, die Schutz, Beratung und Räume für gesellschaftliche Teilhabe schaffen. Das einzige bundesweite queere Jugendnetzwerk Lambda spricht im GWI-Interview darüber, wie ihnen die Bundesförderung gestrichen wird und zum Jahresende die Schließung droht. 
    Auch international schauen wir auf feministische Kämpfe: Vier Jahre nach dem Tod von Jina Mahsa Amini fragen wir, was aus der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung geworden ist und wie Menschen in Iran heute für Freiheit und Selbstbestimmung kämpfen. Mit der Dokumentation unserer Webinar-Reihe Reproductive Battlegrounds richten wir den Blick außerdem auf globale reproduktive (Un-)Gerechtigkeit und darauf, warum Fruchtbarkeit, Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft immer auch politische Fragen sind.
    Neu ist außerdem unser Podcast antiKÖRPER von Sibel Schick in Kooperation mit dem GWI. Darin geht es um Körper und Politik sowie um die Frage, wie sich gesellschaftliche Machtverhältnisse in unsere Körper einschreiben. Mit Alice Hasters sprechen wir anlässlich ihres Buchs „Anti-Opfer“ über Verletzlichkeit, Gerechtigkeit und die politische Bedeutung der Frage, wen wir eigentlich als Opfer wahrnehmen.
    Dazu gibt es wie immer neue Empfehlungen aus unseren Mediatheken und weitere feministische Perspektiven zum Lesen, Hören und Weiterdenken.
    Solidarische Grüße, Euer GWI-Team [zum Newsletter]

    Friedrich-Ebert-Stiftung: Newsletter „Flucht, Migration und Integration”

    [15.10.] FES - Newsletter Flucht, Migration, Integration (Auszug)
    - Interview: Die Zeit auf der Ersatzbank ist vorbei: Vor 65 Jahren begann mit dem Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei eine gemeinsame Geschichte, die Menschen und Gesellschaften geprägt hat. Mit Serpil Midyatli blicken wir zurück und fragen nach ihrer Perspektive für die Zukunft. weiter

    - Gute Zeichen, schlechte Zeiten?: Beim zweiten „International Migration Review Forum“ einigten sich Staaten auf Grundsätze für die globale Migrationspolitik. Doch wann ist der Preis für eine Einigung zu hoch und welche Schritte sind nun entscheidend? weitere Informationen 

    - Deutschland sollte mehr bieten als Helferjobs ohne Perspektive: Immer weniger EU-Bürger:innen kommen zum Arbeiten nach Deutschland. Gründe sind unter anderem Bürokratie, attraktivere Arbeitsmärkte in anderen EU-Staaten und Diskriminierung.
    weiter

    - Ankommen ermöglichen – Zusammenhalt stärken: Erfolgreiche Integrationspolitik ist eine Investition in die Funktionsfähigkeit unserer Städte und in gute Nachbarschaften. weiter

    - Der nächste EU-Haushalt – und was er für die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Afrika bedeutet: Die Diskussionen rund um den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2028–2034 nehmen an Fahrt auf. Der Migrationszusammenarbeit mit Afrika könnte dieser Haushalt eine neue Form geben. Entsteht eine tatsächliche Partnerschaft oder lediglich neue Konditionalität unter anderem Namen? weiter

    - Interview: Am falschen Ende gespart: Die geplanten Kürzungen bei Integrationskursen sorgen für Kritik – auch bei Trägern vor Ort. Was bedeutet das für diejenigen, die auf Sprachförderung und Orientierung angewiesen sind? Wir sprachen mit Marie Batzel von der VHS Köln. weiter

    Digitale Gewalt, Antifeminismus u. Femizide in Deutschland

    [14.10.] Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie (Heinrich-Böll-Stiftung):
    Häufig geht digitale Gewalt einem Femizid voraus. Digitale Kontrolle bedroht Betroffene auch ohne räumliche Nähe zu gewaltausübenden Personen. Doch weder das geltende Recht noch Statistiken erfassen diesen Zusammenhang korrekt - das muss sich ändern. [zum Artikel]

    Aktuelle Rechtsprechung Jugendhilfe und Familienrecht

    [14.10.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) - Newsletter 10/2026:

    Aktuelle Rechtsprechung: 
    - OLG München 28.7.2026 – 2 UF 1410/25 e: Unterhaltspflicht bei erweitertem Umgang weiter 
    - OLG Frankfurt a. M. 6.8.2026 – 6 UF 117/26: Vorrang von § 1628 BGB gegenüber § 1671 BGB auch bei Umzug ins Ausland weiter 
    - OVG Schleswig 17.8.2026 – 3 MB 22/26: Gewährung einer Schulbegleitung ab Einschulung bei Autismus-Spektrum-Störung weiter
    - VG Köln 18.9.2026 – 25 L 1693/26: Betriebsuntersagung einer ohne Erlaubnis betriebenen Einrichtung weiter

    Asylverfahren& Klagen: Asylklagen dauern wieder länger

    [11.10.] Tagesschau: Entscheidung über Schutzstatus: Asylklagen dauern wieder länger:
    Die Dauer von Klageverfahren zu Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat wieder zugenommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor. Demnach dauerten sie im ersten Halbjahr dieses Jahres im Durchschnitt 15,3 Monate.
    In den vergangenen Jahren war die Dauer noch zurückgegangen. Nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 26,5 Monaten im Jahr 2021 dauerten sie 2024 im Schnitt 16,7 Monate. Für das vergangene hatte die Bundesregierung eine durchschnittliche Dauer von 14,3 Monaten ausgewiesen, die Daten für Dezember lagen dabei nicht vor.
    Ein Grund dafür, dass es länger dauert, ist die deutliche Zunahme der Zahl von Asylklagen. Zudem kann auch Einfluss haben, ob am jeweils zuständigen Gericht besonders viele Klagen von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern eingehen, bei denen die Entscheidung über den Schutzstatus schwierig ist.
    Darauf wies auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger hin. 2025 wurden demnach vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe. "Das betraf etwa die Herkunftsländer Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei", sagte sie. Etwa jeder zweite überprüfte Asylbescheid zum Herkunftsland Iran sei dann von den Gerichten korrigiert worden.
    Die Zeitspanne ist dabei von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Sachsen ist die Verfahrensdauer mit durchschnittlich 20,4 Monaten am längsten. In Rheinland-Pfalz ist sie dagegen nur halb so lang: Hier warteten Menschen im Schnitt 9,2 Monate.
    Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig. [vgl. Tagesspiegel, Migazin]

    Wie Muslimfeindlichkeit u. Rechtsextremismus zusammenhängen

    [9.10.] Bundeszentrale politische Bildung: Muslimfeindlichkeit - Wie Muslimfeindlichkeit und Rechtsextremismus zusammenhängen. Verena Schneider: 
    Die Extreme Rechte nutzt Muslimfeindlichkeit gezielt zur Mobilisierung neuer Anhänger. Für Muslime hat dies weitreichende Folgen. 
    Gliederung des Beitrags: 
    - Was ist Muslimfeindlichkeit?
    - Wie verbreitet ist Muslimfeindlichkeit?
    - Wie entsteht Muslimfeindlichkeit?
    - Wie mobilisiert die Extreme Rechte?
    - Welche Folgen hat Muslimfeindlichkeit?
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    Digitale Gewalt: Istanbul-Konvention im digitalen Zeitalter

    [8.10.] Rückblick auf die Fachkonferenz am 08. Oktober 2026: Die Istanbul-Konvention im digitalen Zeitalter: 
    Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte führte am 08. Oktober 2026 die Fachveranstaltung „Digitale Gewalt erkennen, verhindern, bekämpfen – Die Istanbul-Konvention im digitalen Zeitalter“ durch. Im Zentrum stand die Sensibilisierung für die individuellen und gesellschaftlichen Folgen dieser rasant wachsenden Form geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Erörterung von Lösungsansätzen zu ihrer Verhinderung. Vorträge, Podiumsdiskussionen und eine Postersession brachten Expert*innen und Interessierte aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis zusammen. Auf dieser Seite werden die zentralen Inhalte der Veranstaltung dargestellt.
    Inkl. Dokumentation der einzelnen Programmpunkte: 1. Grußwort Mareike Wulf, 2. Keynote Beate Rudolf, 3. Paneldiskussion I, 4. Vortrag Bundesministerin Hubig, 5. Input Dr. Petra Volke, 6. Paneldiskussion II. [zur Doku]

    Klischeefreie Berufsorientierung

    [8.10.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: „Klischeefreie Berufsorientierung ist für uns kein Zusatzthema, sondern gelebte Teilhabe“ - Interview mit Bethel.regional: 
    Warum ist klischeefreie Berufsorientierung gelebte Teilhabe? Bethel.regional berichtet, wie Rollenbilder Berufswünsche prägen, welche Rolle Vorbilder und Praxiseinblicke spielen und warum junge Menschen ihre Berufswege nach Stärken und Interessen wählen sollten. [zum Interview] 

    [7.10.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Job Central: Gemeinsam für eine klischeefreie Zukunft - Interview mit der Jugendagentur Job Central: Die Jugendagentur Job Central in Weinheim unterstützt junge Menschen dabei, ihre Stärken zu entdecken und Berufe frei von Geschlechterklischees zu wählen. Mit Beratung, Werkstattangeboten und Praktika eröffnet sie neue Perspektiven – und engagiert sich dafür in der Initiative Klischeefrei. [zum Interview]

    Rückblick: 3. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung

    [6.10.] Das war der 3. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung im Berlin Congress Center: 
    Unter dem Motto „zusammen:weiter – Zukunft braucht Gleichstellung.“ kamen am 6. Oktober 2026 rund 1.000 Teilnehmer*innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im bcc Berlin Congress Center zusammen, um Wissen zu teilen, Erfahrungen auszutauschen und darüber zu diskutieren, wie Veränderungen in Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft geschlechtergerecht vorangebracht werden können. Im Mittelpunkt standen Fragen des Strukturwandels und die Möglichkeiten, Transformationsprozesse von Anfang an mit Gleichstellungswirkung zu gestalten.
    Eröffnet wurde der Gleichstellungstag mit einer Keynote von Prof. Dr. Enzo Weber, Wirtschaftswissenschaftler und Forschungsbereichsleiter am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Mareike Lotte Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesgleichstellungsministerin, betonte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit guter Rahmenbedingungen: „Wenn Frauen und Männer ihr volles Potential entfalten können, stärkt dies auch die Resilienz und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“
    Zahlreiche Panels, Workshops, die Fachmesse und weitere Austauschformate brachten unterschiedliche Stimmen und Positionen zusammen und boten Raum für Vernetzung, Wissenstransfer und neue Kooperationen. Ein besonderer Dank gilt den vielen Organisationen und Institutionen, die den 3. Gleichstellungstag mitgestaltet und mit ihren Beiträgen und Angeboten bereichert haben.
    Zum Abschluss des Tages setzten Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Sophie Koch, Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, und Katja Henze, Bundessprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, zusammen mit dem Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung ein gemeinsames Zeichen für Solidarität und Zusammenhalt.
    Damit machten sie deutlich, wie eng Gleichstellung, Menschenrechte und Antidiskriminierung miteinander verbunden sind. Besonders in gesellschaftlich und politisch krisenhaften Zeiten sind der Schutz gleicher Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen von besonderer Bedeutung.
    Zum Abschluss richtete Barbara Blaha, Autorin und Gründerin des Momentum Instituts, in ihrem Lightning Talk den Blick auf gesellschaftlichen Zusammenhalt und gemeinsames Vorankommen. Den feierlichen Schlusspunkt setzte die Musikerin Kat Frankie, die das Publikum mit ihrem Auftritt in den Abend verabschiedete. Durch das Bühnenprogramm des Tages führte Anna Dushime.

    Immer mehr Kinder mit Autismus und ADHS diagnostiziert

    [5.10.] Autismus-Experte zu überfüllten Förderschulen: Kinderpsychiater: Warum bei immer mehr Kindern Autismus und ADHS diagnostiziert werden.
    Bei immer mehr Kindern wird ADHS oder Autismus festgestellt. Gottfried Maria Barth erklärt im Interview, warum das so ist - und wie Eltern und Schulen damit umgehen können.
    Förderschulen platzen aus allen Nähten, immer mehr Kinder bekommen die Diagnose ADHS oder Autismus. Viele Eltern sind verunsichert und fragen sich: Passt die Schule einfach nicht mehr zu dem, was Kinder heute brauchen? Im Interview mit SWR Aktuell schildert Gottfried Maria Barth, dass Förderschulen im Kreis Tübingen an ihre Grenzen stoßen: Immer mehr Kinder mit Diagnosen wie Autismus-Spektrum-Störung und ADHS benötigen spezielle Unterstützung. Barth ist Kinder- und Jugendpsychiater an der Uniklinik Tübingen. Er hat dort unter anderem eine Spezialambulanz für Autismus-Spektrum-Störungen aufgebaut. Außerdem berät er das Kultusministerium zu schulischen Fragen. Im Interview mit SWR-Aktuell schildert Barth, warum Autismus und ADHS häufiger erkannt werden, was Familien wirklich hilft - und wieso das Schulsystem dringend umdenken sollte. [zum Interview bei SWR]

    Digitales Deutsches Frauenarchiv zum 3.10.: 30 Jahre geteilter Feminismus

    [3.10.]  Digitales Deutsches Frauenarchiv (DDF): Der 3. Oktober erinnert jedes Jahr an deutsche Teilungs- und Einigungsgeschichte und daran, wie unterschiedlich Umbruch, Aufbruch und Transformation erlebt wurden. Auch feministische Bewegungen in Ost und West waren von verschiedenen Erfahrungen, Kämpfen und politischen Rahmenbedingungen geprägt.
    Was trennt, was verbindet Feminismus in Ost und West – damals und heute? Dieser Frage widmet sich das DDF-Dossier 30 Jahre geteilter Feminismus. Es erschien 2020 zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit und lädt auch in diesem Jahr rund um den 3. Oktober dazu ein, ost- und westdeutsche Frauenbewegungsgeschichte, gemeinsame Anliegen und bis heute nachwirkende Brüche zu erkunden. - Beiträge u.a.: 
    - Intersektional erinnern. Das LUQS – Lesbenarchiv und queere Sammlung Frankfurt erschließt Spuren queer-feministischer Bewegungsgeschichte. Im Fokus stehen Archivbestände, Zeitzeug*inneninterviews und JAMIL, ein Projekt für jüdische, Schwarze, afro-deutsche und migrierte Lesben in den 1990er-Jahren. mehr
    - Queere Selbstorganisierung. Im aktuellen DDF-Projekt erschließt und digitalisiert die MONAliesA Materialien zum Sonntags-Club aus dem Lila Archiv. Sie geben Einblicke in queeren Aktivismus in der DDR und nach 1989/90. mehr
    - Begriffe bewegen. Zum 30-jährigen Jubiläum des österreichischen Frauenthesaurus thesaurA, einem feministischen Begriffssystem, befragt thesaurA revisited Begriffe neu. Auch i.d.a. und das DDF sind beteiligt, u.a. mit Beiträgen zu „Gender“ oder „Frauenarchiv“.  mehr
    - Lesbisch Publizieren. Die Zeitschrift frau anders erschien von 1989 bis 1993 und wurde zum Sprachrohr lesbischer Bewegungen in der DDR und Ostdeutschland. Sie entstand aus der Jenaer Lesbengruppe, vernetzte ostdeutsche Lesben und politisierte lesbisches Leben in der Wendezeit. mehr
    - Tommy Thomas wird am 19. Oktober 1931 in Berlin-Weißensee geboren. Mit eigenem Hundesalon, der Wohnung als Treffpunkt und Engagement in der Homosexuellen Interessengemeinschaft Berlin (HIB) schafft Tommy in Ost-Berlin Freiräume für queeres Leben. mehr
    - Gleichstellung vernetzen. Am 6. Oktober 2026 findet der 3. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung im bcc Berlin Congress Center statt. Das DDF ist auf der Fachmesse vertreten – ihr findet uns auf Ebene B, Stand 6. Das Programm der Hauptbühne kann ganztägig per Livestream verfolgt werden. mehr

    Weniger Asylsuchende, noch weniger Schutz + GEAS Verschärfungen

    [2.10.] Pro Asyl: Weniger Asylsuchende, noch weniger Schutz: GEAS verschärft den Trend:
    Die Zahl der Asylerstanträge ist im ersten Halbjahr 2026 erneut gesunken, während die Schutzquote weiterhin erschreckend niedrig ist. Das reformierte GEAS verstärkt diese Tendenz, wie erste Zahlen zeigen. PRO ASYL befürchtet einen Einbruch der Schutzquote. Denn mehr beschleunigte Verfahren bedeuten auch: mehr Menschen, die durch das Raster fallen. [zur gesamten Meldung]

    Stärkung geschlechterreflektierter Jungen- u. Männerarbeit

    [2.10.] Rückblick auf das Netzwerktreffen Männerberatung 2026: Beratung, Bildung und Ehrenamt stärken
    Rund 30 Fachkräfte aus Beratung, Sozialer Arbeit, Bildungs- und Gleichstellungsarbeit kamen am 2. Oktober 2026 zum Netzwerktreffen Männerberatung des Bundesforum Männer im IG Metall Haus in Berlin zusammen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit gestärkt und gesellschaftlich wirksamer gestaltet werden kann. Anhand konkreter Praxisbeispiele diskutierten die Teilnehmenden über Herausforderungen, bewährte Lösungsansätze und neue Perspektiven.
    Das Treffen bot Raum für fachlichen Austausch, gegenseitige Unterstützung und einen Blick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Ansätze der Beratungs-, Bildungs- und Ehrenamtsarbeit. Deutlich wurde, wie wichtig Vernetzung und praxisnahe Zusammenarbeit sind, um Jungen und Männer mit passenden Angeboten besser zu erreichen.
    Das Netzwerktreffen Männerberatung des Bundesforum Männer bietet Fachkräften eine Plattform für fachlichen Austausch, kollegiale Vernetzung und gemeinsame Weiterentwicklung der Praxis. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Herausforderungen, fachliche Standards sowie gesellschaftliche Entwicklungen im Kontext der Beratung von Jungen, Männern und Vätern.
    Das Treffen findet einmal im Jahr statt und bietet einen Raum, um Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und Impulse für die eigene Arbeit mitzunehmen. [zum Rückblick auf das Netzwerktreffen 2026]

    Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 verliehen

    [1.10.] Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 – Hermine-Albers-Preis – in Berlin verliehen: Herausragendes Engagement für junge Menschen durch hessische Sozialstaatssekretärin Manuela Strube im Namen der Bundesländer gewürdigt und durch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ausgezeichnet.

    Am 1. Oktober 2026 wurde in Berlin der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 – Hermine-Albers-Preis verliehen. Sozialstaatssekretärin Manuel Strube sprach bei der Preisverleihung im Namen des Stifters, den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder, für das Vorsitzland der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) Hessen. Gemeinsam mit der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) Dr. Gabriele Weitzmann, und der Juryvorsitzenden Prof. Dr. Nadia Kutscher übergab sie anschließend die sechs Auszeichnungen in den Kategorien Praxis, Theorie und Wissenschaft sowie Medien.
    In ihrer Rede würdigte Staatssekretärin Strube die Bedeutung des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises für die Länder und ging dabei auf die Namensgeberin des Preises Dr. Hermine Albers ein. Ihr Wirken erinnere daran, woran sich Handeln messen lassen müsse: an den Lebensbedingungen junger Menschen und an der Hilfe, die tatsächlich bei ihnen ankomme. „Um sich für Kinder und Jugendliche erfolgreich einzusetzen, braucht es auch heute fachliches Können, Beharrlichkeit und die Bereitschaft, Bestehendes zu hinterfragen. Deshalb ist dieser Preis für uns als Länder so bedeutsam. Er macht Arbeit sichtbar, von der andere lernen können. Er schafft Aufmerksamkeit für Erfahrungen, die über den einzelnen Ort hinaus wichtig sind. Und er gibt Menschen Rückhalt, die neue Wege erproben“, sagte Staatssekretärin Strube auf der Preisverleihung. 

    Die Vorsitzende der AGJ, Dr. Gabriele Weitzmann, ergänzte: „Die heute hier ausgezeichneten Beiträge machen Mut und zeigen, dass die Kinder- und Jugendhilfe durch ihr Zusammenwirken einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der Demokratie und zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen leisten  kann.“ 

    Sechs Auszeichnungen für Praxis, Medien sowie Theorie und Wissenschaft: In allen drei Kategorien des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises wurde jeweils ein Preis und eine Anerkennung vergeben.
    - Den Praxispreis, der 2026 unter dem Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ stand, erhielten der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt/DoKuPäd – Pädagogik rund um das Dokumentationszentrum und das Medienzentrum Parabol e. V. in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, dem Beteiligungsmodell laut! und dem IPSN – Institut für Pädagogik und Schulpsychologie für das Praxisangebot „Lernort Rathaus“. Eine Anerkennung ging an den Medienzirkus e. V. in Kooperation mit der Jugendpresse Sachsen e. V., metro polis e. V. und JFF für „Tram Talk“.
    - Den Medienpreis erhielten Larissa Sobral und Daniel Kähler (Radio Bremen) für den Podcast „Ich pflege meine Mama seit ich 13 bin: Young Carer“. Eine Anerkennung erhielt Marius Elfering für seinen Hörfunkbeitrag „Erziehung und Strafe – Jugendkriminalität in Deutschland“.
    - Mit dem Theorie- und Wissenschaftspreis wurde Dr. Anna Hamer (Universität Frankfurt) für ihre Dissertation „Erziehung – Gewalt – Identität. Erzählungen ehemaliger Adressat*innen über Intensivpädagogische Maßnahmen“ ausgezeichnet. Eine Anerkennung erhielt Dr. Rudolph Meyer (Universität Wuppertal) für seine Streetwork-Ethnographie „Im Käfig – Straßenfußball und Straßenkindheit in einem marginalisierten Quartier“.

    Pressefotos finden Sie hier. Hintergrundinformationen zum Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis einschließlich zitierfähiger Auszüge aus den Begründungen für die Auszeichnungen wurden bereits im Vorfeld der Preisverleihung veröffentlicht (vgl. hier).
    Die nächste Ausschreibung des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises – Hermine-Albers-Preis – erfolgt im Frühjahr 2027.

    Return Hubs: EU beschließt Abschiebezentren außerhalb Europas

    [1.10.] MIGAZIN: Return Hubs: EU beschließt Abschiebezentren außerhalb Europas.
    Was lange diskutiert und vorbereitet wurde, ist nun beschlossen: Die EU schafft die rechtliche Grundlage für sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten. Deutschland gehört zu den treibenden Kräften. Menschenrechtsorganisationen warnen vor schweren Folgen. Derweil arbeitet die EU bereits an weiteren Verschärfungen. [zum Artikel]

    Keine Aufnahme afghanischer Schutzsuchender

    [1.10.] Bundesregierung zu Belangen von Afghanen: 25 Aufnahmen geprüft – 25 Aufnahmen abgelehnt
    Die Bundesregierung hat seit einer sie hierzu verpflichtenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Juli 25 Einzelfälle afghanischer Schutzsuchender geprüft – und bislang in keinem Fall einer Aufnahme in Deutschland zugestimmt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. 
    Bis zum 18. September seien sämtliche bis dahin abgeschlossenen Prüfungen negativ ausgegangen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich noch im Verfahren. Zur Begründung erklärte das Bundesinnenministerium (BMI), es bestehe kein "politisches Interesse an der Aufnahme der Personen" – auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Belange.

    Abwägung fällt generisch aus: Gerade diese individuelle Prüfung hatte LTO bereits Anfang September näher untersucht. Interne E-Mails zwischen Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium ließen Zweifel daran aufkommen, wie ergebnisoffen die Einzelfallprüfungen tatsächlich erfolgen.  
    In den beiden LTO vorliegenden Fällen wurden die persönlichen Umstände der Betroffenen zwar jeweils kurz dargestellt. Bei der entscheidenden Abwägung zwischen den individuellen Belangen und dem politischen Interesse der Bundesregierung verwendeten die Ministerien jedoch weitgehend generische Formulierungen. Zudem schloss sich das BMI, das über die Aufnahme entscheidet, jeweils dem Votum des Auswärtigen Amts an.
    Vor diesem Hintergrund bekommt die nun bekannt gewordene Bilanz zusätzliches Gewicht: Alle 25 bislang abgeschlossenen Einzelfallprüfungen endeten mit einer Ablehnung.

    BVerfG verlangte Berücksichtigung individueller Belange: Dass die Bundesregierung die Fälle überhaupt einzeln prüfen muss, geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli zurück. Konkret ging es um eine Afghanin, die sich mit ihren beiden minderjährigen Söhnen in Pakistan aufhielt. Die Familie hatte 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten. Ende 2025 wurde diese jedoch zurückgenommen. Die Frau wollte daraufhin für sich und ihre Söhne Einreisevisa durchsetzen.
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen entsprechenden Anspruch verneint. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Das BMI durfte die Aufnahmezusagen nicht pauschal für ungültig und erloschen erklären. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft und begründet werden, warum kein politisches Interesse an der Aufnahme der jeweiligen Person bestehe.
    Der Fall betraf die sogenannte Menschenrechtsliste, eines der inzwischen beendeten Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan.

    Aufnahmeprogramme nach Regierungswechsel gestoppt: Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 hatte die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP unter anderem früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die sie für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme in Deutschland zugesagt.
    Nach dem Regierungswechsel im Mai 2025 stoppte die neue schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme zunächst. Im Dezember 2025 nahm das BMI die Aufnahmezusagen der afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück. Zur Begründung erklärte das Ministerium, es bestehe kein politisches Interesse mehr an ihrer Aufnahme.

    Mehr als 40 Entscheidungen stehen noch aus: Abgeschlossen ist die Prüfung damit noch nicht. Mehr als 40 weitere Fälle befinden sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit noch im Verfahren. - Bünger fordert darüber hinaus, die nach ihren Angaben noch gut 500 betroffenen Menschen unmittelbar aufzunehmen. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Afghaninnen und Afghanen trotz früherer Aufnahmezusagen seit Jahren in Angst und Unsicherheit leben müssten. [LTO]

    Schutz für Kinder psych. kranker Eltern - Zusammenarbeit der Akteur*innen

    [1.10.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Dokumentation der Tagung “Schutz für Kinder psychisch kranker Eltern. Zusammenarbeit der Akteure im familiengerichtlichen Verfahren”: Die Ständige Fachkonferenz 2 (SFK 2) des DIJuF "Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt" hat am 1.10.2026 zu einer interdisziplinären Tagung nach Frankfurt a. M. eingeladen. Fachkräfte aus Jugendämtern, Familiengericht, Anwaltschaft, Verfahrensbeistandschaft, Wissenschaft und Sachverständige kamen zusammen, um die Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation beim Schutz von Kindern mit psychisch kranken Eltern aus rechtlicher wie fachlicher Sicht zu diskutieren. Die Vorträge und Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind auf der Website des DIJuF abrufbar. [Tagungsdokumentation]

    Terre des femmes - Themen-Newsletter Okt. 2026

    [10/26] TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.: Themen-Newsletter Oktober 2026: Unsere internationalen Partnerorganisationen: Einsatz für Frauen, die mehr verdienen.

    Was bedeutet es für eine Frau, ihr eigenes Geld zu verdienen? Es bedeutet mitentscheiden zu können, selbst zu bestimmen, wie das eigene Leben aussehen soll, und es kann helfen, sich aus gewaltvollen Beziehungen zu lösen. Manchmal gibt es auch den Mut, einen ganz neuen Weg einzuschlagen.

    Wie dieser Weg aussehen kann, zeigen die Geschichten von Frauen aus Sierra Leone, Mali, Nicaragua, Indien, Afghanistan und Burkina Faso, die wir in diesem Newsletter vorstellen. Gemeinsam mit dem Referat für Internationale Zusammenarbeit unterstützen unsere Partnerorganisationen vor Ort diese Frauen mit Berufsbildung, Beratung und Startkapital auf dem Weg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit.

    „Bildest du einen Mann, bildest du ein Individuum. Bildest du eine Frau, bildest du eine ganze Nation.“ Dieses Sprichwort, das in verschiedenen afrikanischen Ländern bekannt ist, zeigt, wie viel sich verändern kann, wenn Frauen Zugang zu Bildung, Einkommen und eigenen Perspektiven erhalten.

    Außerdem laden wir Sie herzlich zur Eröffnung unserer Ausstellung zum Thema sexualisierte Gewalt in Mali, Burkina Faso und Deutschland ein: am 15. November um 17:30 Uhr im Kino der Kulturbrauerei in Berlin. 

    Zahlenwerk: Kinder- und Jugendmigration in Daten

    [30.9.] Bundeszentrale für politische Bildung: Zahlenwerk: Kinder- und Jugendmigration in Daten.
    Seit jeher sind nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche migriert - zumeist zusammen mit Familienangehörigen, manchmal aber auch alleine. Wie viele Kinder und Jugendliche migrieren? Ein Überblick – nicht nur über das globale Migrationsgeschehen.
    Wenn von Migration die Rede ist, geht es dabei auch immer um Wanderungen von Kindern und Jugendlichen. Die Erfahrungen, die sie vor, während und nach der Migration machen, sind vielfältig. Einige Kinder sind innerhalb ihrer Herkunftsländer mobil, andere überqueren Staatsgrenzen. Ein Teil dieser Wanderungen ist erzwungen, zum Beispiel durch Krieg, Verfolgung, Gewalt oder Naturkatastrophen. Andere Migrationen erfolgen freiwillig, etwa weil ihre Eltern für den Beruf umziehen. Manche Kinder migrieren in Begleitung von erwachsenen Bezugspersonen, andere allein. Auch die Mobilitätsmuster variieren, also die Dauer des Aufenthalts am Zielort der Migration, die Migrationsformen und -richtungen, Migrationsgründe und -routen. Es gibt Kinder, die durch Migration Handlungsmöglichkeiten gewinnen, beispielsweise durch den Zugang zu Bildung und besseren Zukunftsperspektiven. Andere wiederum werden durch Migration oder Flucht benachteiligt und erfahren eine (massive) Verletzung ihrer Rechte, wenn sie zum Beispiel von Menschenhandel betroffen sind oder anhaltende Diskriminierung im Aufnahmeland erfahren. 
    Wenn über Kindermigration berichtet wird, so stehen zumeist jene Kinder und Jugendliche im Vordergrund, die zur Migration gezwungen werden. Die Aufmerksamkeit richtet sich auf leidvolle Migrationserfahrungen; dabei steht oft Abhängigkeit und Vulnerabilität der Mädchen und Jungen und damit ihre passive Rolle im Migrationsprozess im Mittelpunkt. Manchmal geschieht das strategisch. So betonen etwa Hilfsorganisationen die Schutzlosigkeit von Kindern auf der Flucht, um Spenden zu generieren oder Regierungen dazu zu bewegen, sich stärker für die Rechte von geflüchteten Kindern einzusetzen. Umgekehrt nutzen auch Regierungen den Verweis auf die Migration von Kindern und Jugendlichen, um politische Forderungen durchzusetzen. So versuchte etwa die US-Regierung unter Donald Trump wiederholt Regelungen zu kippen, wonach minderjährigen Migrantinnen und Migranten, die etwa zur Vorbereitung ihrer Abschiebung inhaftiert wurden, besondere Schutzrechte zustehen. Demnach würden diese Regelungen eine wirksame Durchsetzung einer restriktiven Migrationspolitik behindern und „illegale“ Einwanderung begünstigen.
    [Abschnitte: Kindheit – ein Konzept im Wandel,  Kinder- und Jugendmigration – weltweit, – Europa, – Deutschland; gesamter Artikel]

    Senkung der Mittel für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

    [30.9.] MIGAZIN: „Kahlschlag“ - Ministerium will unabhängige Asylberatung stark kürzen. 
    Die Bundesregierung plant, die Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung von 24,5 auf fünf Millionen Euro zu senken. Künftig soll das Bamf über Asyl beraten und entscheiden. Wohlfahrtsverbände warnen vor erheblichen Folgen für Verfahren und Beratungsstellen. [zum Artikel]

    Deutsche Schulpreis 2026 verliehen

    [29.9.] Innovative Lernkonzepte, Zusammenhalt und Inklusion - das sind nur einige Merkmale, mit denen die Gewinner-Schulen beim Deutschen Schulpreis überzeugen. Der Hauptpreis ging nach Hessen. [s. Tagesschau]

    Die Bertha-von-Suttner-Schule im hessischen Mörfelden-Walldorf hat die Hauptauszeichnung beim Deutschen Schulpreis 2026 gewonnen. Die Gesamtschule erhielt die Auszeichnung, die mit 100.000 Euro dotiert ist, bei einer Preisverleihung mit Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin. Begründet wurde die Entscheidung mit dem »reflektierten Umgang mit Digitalität und Daten«. Die Schule nutzt laut Jury etwa Daten zur Steuerung von individuellen Förderprozessen und verwendet Künstliche Intelligenz in »beeindruckender Virtuosität« als Lernwerkzeug. [s. ZEIT]

    Zur offiziellen Homepage: Deutscher-Schulpreis.de/

    Ost-West-Unterschiede: Wirtschaftl. Annäherung, aber anhaltende Ungleichheiten

    [18.9.] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): „#23 Wie steht’s um die deutsche Einheit?“ von Henrik Müller: Ost-West-Unterschiede: Wirtschaftliche Annäherung, aber anhaltende Ungleichheiten
    Zusammenfassung: Auch rund 36 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen wirtschaftliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. So sind Einkommen und private Vermögen im Osten weiterhin niedriger; zugleich haben sich die Einkommensunterschiede deutlich verringert. Während ostdeutsche Haushalte 1991 über 57 Prozent des gesamtdeutschen Einkommensniveaus verfügten, beträgt der Abstand heute weniger als zehn Prozent. Das ostdeutsche BIP pro Kopf liegt dagegen weiterhin rund 25 Prozent unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt.
    Besonders deutlich bleibt die Vermögenslücke: Für 2023 werden durchschnittlich 36.000 Euro Vermögen pro ostdeutschem Haushalt gegenüber 143.000 Euro in Westdeutschland genannt. Auch wirtschaftliche Macht und Unternehmenszentralen sind weiterhin überwiegend im Westen konzentriert.
    Gleichzeitig hat Ostdeutschland in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich aufgeholt. Der Beitrag verweist zudem auf gestiegene Lebenserwartung und Geburtenziffern als soziale Indikatoren der Entwicklung. Unterschiede zwischen Regionen und zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gewinnen dabei gegenüber der reinen Ost-West-Perspektive an Bedeutung.
    Eine zentrale Herausforderung bleibt die demografische Entwicklung: Seit 1990 ist die Bevölkerung Ostdeutschlands ohne Berlin um rund 2,5 Millionen Menschen zurückgegangen. Abwanderung und geringere Zuwanderung aus dem Ausland haben dazu beigetragen. Für viele ostdeutsche Regionen werden weitere Bevölkerungsverluste erwartet. Der Beitrag sieht darin auch ein wirtschaftliches Problem, da eine schrumpfende Bevölkerung Investitionen und die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte erschwert. [zum ganzen Artikel]

    Fachkräftemobilität: EU plant Turbo-Anerkennung ausländ. Berufsabschlüsse

    [17.9.] Die EU-Kommission will Anerkennungsverfahren bei Qualifikationen deutlich verkürzen. Auch Abschlüsse aus Nicht-EU-Staaten sollen schneller geprüft werden. Für bestimmte Berufe ist sogar eine automatische Anerkennung vorgesehen.:
    Die EU-Kommission will das Arbeiten im europäischen Ausland erleichtern. Ziel sei, das Talent in Europa bestmöglich zu nutzen und weiteres anzuziehen, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit. Arbeitnehmer sollen ihre Ansprüche auf Sozial- und Gesundheitsversicherung leichter nachweisen können, und ihre Qualifikationen sollen in der ganzen EU leichter verstanden und anerkannt werden.
    Die Initiative richtet sich überwiegend an Europäerinnen und Europäer. Ein Teil der Vorschläge betrifft aber ausdrücklich auch Menschen aus Staaten außerhalb der EU, die bereits in Europa leben oder hier arbeiten wollen.
    Nach dem Willen der Brüsseler Behörde sollen die Berufsqualifikationen unter anderem von Ärztinnen, Krankenpflegern, Ingenieurinnen und Lehrern länderübergreifend schneller anerkannt werden, innerhalb von fünf Wochen statt drei Monaten. Qualifikationsnachweise sollen künftig in einem standardisierten digitalen Format ausgestellt werden und in einer digitalen Brieftasche (Wallet) abrufbar sein. [weiterlesen auf MIGAZIN]

    Resilienzförderung in Krisenzeiten für junge Menschen& Fachkräfte

    [17.9.] Resilienzförderung in Krisenzeiten: Was junge Menschen und Fachkräfte jetzt brauchen:
    Klimakrise, Kriege, gesellschaftliche Verunsicherung, soziale Medien und Künstliche Intelligenz prägen die Lebenswelt junger Menschen. Wie kann Jugendsozialarbeit dazu beitragen, dass sie unter diesen Bedingungen orientierungs- und handlungsfähig bleiben? Damit beschäftigten sich 65 Fachkräfte bei der digitalen Fachveranstaltung „Resilienzförderung in Krisenzeiten – junge Menschen stärken in einer verunsicherten Welt“ am 17. September 2026. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der IN VIA Akademie und IN VIA Deutschland im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS). [zum Bericht]

    DV-Empfehlungen: Fortschreibung monatl. Pauschalbeträge i.d. Vollzeitpflege (Unterbringung junger Menschen)

    [15.9.] Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2027:
    Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen gedeckt werden, die in der Regel in monatlichen Pauschalbeträgen zu gewähren sind (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII). Zur Bemessung spricht der Deutsche Verein alljährlich Empfehlungen aus. Er überprüft dabei die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft der Deutsche Verein, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen. [zu den Empfehlungen]

    Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft

    [14.9.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Newsletter 9/2026:
    Am 1.8.2026 ist der mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG, BGBl. 2021 I Nr. 71) eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt und zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland führen soll. Rd. 1,9 Mio. Kinder im Grundschulalter werden in Deutschland ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt laut BMBFSFJ damit bei 57 %. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote. 
    Anlässlich des Starts des Rechtsanspruchs stellt das DIJuF zwei Beiträge aus dem JAmt und zwei DIJuF-Rechtsgutachten zu dem Thema auf der Website zur Verfügung.
    - Beckmann – Rechtsanspruch von Schulkindern auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII ab 2026, Inhaltliche Anforderungen an die Erfüllung des Förderauftrags, JAmt 2023, 506 
    - Danner/Sauerwein – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, Fachkräfte und die Frage der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, JAmt 2025, 223 
    - DIJuF-Rechtsgutachten, Rechtsanspruch von im grenznahen Ausland lebenden Kindern auf Ganztagsbetreuung, JAmt 2026, 34 
    - DIJuF-Rechtsgutachten, Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in Tageseinrichtungen für Schulkinder und Verhältnis zu schulischen Angeboten, JAmt 2022, 497 
    - DIJuF Handlungsfeld 
    - Website “Recht auf Ganztag”

    Obdachlosigkeit: Preise für Wohnungslosenprojekte sowie Proteste

    [11.9.] Auszeichnung drinnen, Protest draußen: Am Tag der wohnungslosen Menschen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin-Kreuzberg den in der Wohnungslosenhilfe engagierten Menschen gedankt. Er habe im Laufe der Jahre immer wieder Helfer, Berater und Betroffene kennenlernen dürfen, diese Begegnungen hätten ihn berührt, sagte Steinmeier vor der Preisverleihung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), die in der Melanchthon-Kirche drei Angebote auszeichnen wollte.
    Die Schicksale Wohnungsloser beschäftigten ihn immer wieder, sagte Steinmeier. Umso wichtiger sei es, dass es die BAG Wohnungslosenhilfe, die Stiftung der Deutschen Fußballnationalmannschaft und viele weitere gebe, die sich gegen Wohnungslosigkeit engagieren. Neben Steinmeier waren auch Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) und DFB-Sportdirektor Rudi Völler vor Ort.
    Auch Berlin arbeite an der Stärkung der Beteiligung, sagte sie. Sie verwies auf die neuen Leitlinien der Wohnungslosenhilfe.

    Die drei ausgezeichneten Angebote zeigen, dass Teilhabe in der Praxis sehr unterschiedlich aussehen kann, hieß es. Der Berliner Verein querstadtein e.V. wurde für autobiografische Stadtführungen von wohnungs- oder obdachlosen Menschen ausgezeichnet. Sie erzählen ihre Geschichten an Orten im öffentlichen Raum, an denen sie mal gelebt haben. 
    Housing First Bremen (Hoppenbank e.V.) wurde für die gleichberechtigte Einbindung von Peerberaterinnen und -beratern ausgezeichnet. Erfahrungswissen werde hier als gleichwertig neben dem Wissen von Fachkräften der Sozialen Arbeit verstanden, hieß es.
    Der Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat des Hauses Weissenburg (SKM gGmbH Düsseldorf) erhalte die Auszeichnung für sein seit 1990 gewachsenes demokratisches Gremium.
    Bewohnerinnen und Bewohner des betreuten Wohnens können ihre Interessen hier, abgesichert durch eine gemeinsam erarbeitete Satzung, selbst vertreten.

    Zeitgleich ruft das Bündnis «Gemeinsam gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumungen» zu einer Kundgebung gegenüber der Kirche auf. Die Aktivisten wollen nach eigenen Angaben an Menschen erinnern, die infolge von Wohnungsverlust, Zwangsräumungen, Behördenversagen oder fehlendem Wohnraum gestorben seien.
    In Neukölln lädt am Nachmittag die Union für Obdachlosenrechte Berlin zu einem «Tag der Begegnung, der Beschwerde und des Protests» ein. Im Mittelpunkt steht eine politische Diskussion zur Berliner Wahl 2026: Wohnungslose und diejenigen, die es einmal waren, können ihre Fragen direkt an Neuköllner Politiker stellen.
    In den Obdachlosenunterkünften in Berlin leben nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtverbands rund 57.000 Menschen. Zusätzlich leben demnach derzeit rund 6.000 bis 7.000 Menschen auf der Straße. [Zeit.de]
    [Siehe auch: Rede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier bei der Preisverleihung]

    Männliche Perspektiven: Postpartale Depression bei Männern; Gründe der Jungenkrise, ...

    [9.9.] taz: Postpartale Depression bei Männern - Ein Glücksmoment, der keiner ist - Houssam Hamade
    Wie es sei mit dem Baby, wird der Autor nach der Geburt ständig gefragt. Schlecht, will er sagen, und fühlt sich schuldig. Nicht wenige Männer kennen das.

    Houssam Hamade über sich selbst: Ich war Kickboxer, Türsteher und Heilerziehungspfleger. Heute bin ich Sozialwissenschaftler. Und ich belehre baldige Erziehende. Außerdem schreibe ich für die ZEIT und den Deutschlandfunk. Auf meiner Homepage blogge ich als „Der letzte Linke“ über das Linkssein und wie klug das ist.

    [16.2.] DIE ZEIT: Junge Männer: Die wahren Gründe der Jungenkrise
    Junge Männer fallen in vielen Lebensbereichen zurück. Die Neue Rechte macht damit Stimmung. Doch die Antwort darf nicht Kulturkampf sein – sondern liegt im Alltag.
    Die Jungenkrise resultiert nachweislich aus Strukturwandel und sozialer Ungleichheit, nicht aus einer angeblichen „Entmännlichung“ oder „woker Indoktrination“. 

    Zur Homepage von Houssam Hamade.

    Eingliederungshilfen für junge Menschen mehr als verdoppelt

    [9.9.] Destatis: Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt
    Die Zahl der Eingliederungshilfen für betroffene Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, unter die auch individuelle Schulbegleitungen fallen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2024 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gut 174.000 Eingliederungshilfen gewährt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren mehr als doppelt so viele (+ 115 %) wie im Jahr 2014 mit knapp 80.800 Eingliederungshilfen. Zu den Gründen für die Gewährung der Hilfen zählten 2024 insbesondere psychische Belastungen, Entwicklungsauffälligkeiten sowie schulische Probleme. Im Schnitt dauerte eine Eingliederungshilfe knapp zwei Jahre.

    Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Zivilgesellschaft& Migrantenverbände in Sorge

    [8.9.] MIGAZIN: Sachsen-Anhalt - Zivilgesellschaft warnt nach AfD-Sieg vor Gewaltwelle.
    Der Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt befeuert Ängste in der Zivilgesellschaft. Organisationen fordern einen Schutzschirm und Streichung der Residenzpflicht. Vize-Kanzler Klingbeil warnt vor einer „Politik der Ausgrenzung“ – und berät über Kürzungen im Bereich Integration und Demokratieförderung. [zum gesamten Artikel]

    PISA-Studie: Deutsche Schüler*innen schneiden so schlecht ab wie nie zuvor

    [8.9.] Tagesschau: PISA-Studie: Deutsche Schüler schneiden so schlecht ab wie nie zuvor.
    Die neue PISA-Studie zeigt die schlechtesten Leistungen für Deutschland seit Beginn der Erhebung. Jeder dritte Jugendliche hat Probleme beim Rechnen und Lesen. Gerade die Lesefähigkeit macht aber auch in anderen Ländern Sorgen.
    Die Daten sind ernüchternd: Sowohl in Mathe als auch im Lesen und in den Naturwissenschaften sind die Leistungen der Jugendlichen in Deutschland so schlecht wie noch nie.
    Dabei geht es nicht um Schulstoff oder Noten: Getestet wird für die PISA-Studie weltweit in mehr als 90 Ländern, ob 15-Jährige ihr Wissen anwenden können. Zum Beispiel eine längere E-Mail verstehen und herausfinden, was von ihnen verlangt wird. Weitere Fähigkeiten, die geprüft werden, sind Preise vergleichen oder Informationen aus einer Grafik richtig deuten. [weiterlesen]

    Kopftuchverbot für Mädchen in Österreich zum Schulstart

    [7.9.] Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren gilt in Österreich zum Schulstart für das Schuljahr 2026/27 an öffentlichen und privaten Schulen. Fachleute bewerten die Regelung unterschiedlich. Es sorgt vor allem bei Schulen und Juristen für Diskussionen. 

    Betroffen sind Kopfbedeckungen, die das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen. Etwa 12.000 muslimische Mädchen unter 14 Jahren trugen bisher welche. Für Ältere und Lehrerinnen gilt das Verbot nicht. Der «ORF» berichtet, dass Ausnahmen unter anderem für Veranstaltungen ausserhalb der Schule und den häuslichen Unterricht gelten. Laut dem «Standard» sind bei Verstössen zunächst Gespräche mit den Erziehungsberechtigten vorgesehen. Als letzte Konsequenz kann eine Geldstrafe von bis zu 800 Euro verhängt werden.

    Schulen vor schwieriger Umsetzung: Die Wiener Sonderschuldirektorin Petra Bauer bezeichnet die Umsetzung gegenüber dem «ORF» als pädagogisch und menschlich schwierig. Kinder würden die Regel nicht wie Erwachsene vor dem Hintergrund staatlicher Religionspolitik betrachten, sondern unmittelbar auf sich selbst beziehen.
    Bauer kritisiert zudem Unterschiede bei religiösen Kopfbedeckungen. Wie der «ORF» berichtet, gilt das Verbot nicht bei Ausflügen, Museumsbesuchen oder Schullandwochen.
    Der Soziologe Kenan Güngör befürwortet das Verbot grundsätzlich, hält den konkreten Weg jedoch nicht für besonders elegant. Er verwies er auf unterschiedliche Motive für das Tragen eines Kopftuchs, die von Selbstbestimmung bis zu familiärem Druck reichen.

    Kopftuchverbot: Juristische Zweifel an der Neutralität: Der Jurist Stefan Schima sieht mögliche verfassungsrechtliche Probleme beim Kopftuchverbot. Er verwies insbesondere auf die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates, wie der «ORF» schreibt.
    Schima sieht deshalb Chancen für künftige Beschwerdeführer, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Eine Rolle spiele dabei auch, dass sich das Gesetz ausdrücklich auf Kopftücher nach islamischen Traditionen bezieht.
    Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich will juristisch gegen das Gesetz vorgehen. Das aktuelle Kopftuchverbot dürfte damit erneut Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Prüfung werden.

    Streit um die wissenschaftliche Grundlage: Umstritten ist neben der Umsetzung auch die wissenschaftliche Begründung des Verbots. Laut dem «Falter» verwies die Bundesregierung bei der Gesetzgebung auf eine französische Studie aus dem Jahr 2022.
    Die Studie von Éric Maurin und Nicolás Navarrete stellte höhere Bildungsabschlüsse muslimischer Frauen fest. Der Ökonom Sébastien Montpetit stellte diese Ergebnisse später infrage.
    Das Kopftuchverbot sorgt auch wegen seiner wissenschaftlichen Begründung für Kritik. (Symbolbild) - keystone
    Montpetit kritisiert dem «Falter» zufolge insbesondere die verwendete Methode. Die ursprüngliche Untersuchung bestimmte muslimische Frauen teilweise anhand der Staatsangehörigkeit ihrer Väter, während Montpetit Daten zur tatsächlichen Religionszugehörigkeit nutzte.

    Französische Studie bleibt umstritten: Seine Auswertung kam zu gegenteiligen Ergebnissen. Demnach sank die Wahrscheinlichkeit eines Maturaabschlusses, während die Schulabbruchquote muslimischer Frauen stieg.
    Die ursprünglichen Forscher weisen die Kritik laut dem «Falter» zurück und verteidigen ihre Methodik. Montpetit betont zugleich, dass zwischen Zwang, persönlicher Religionsausübung und tatsächlichen Hindernissen bei Bildung und Arbeitsmarkt unterschieden werden müsse.
    Damit treffen zum Schulstart unterschiedliche Einschätzungen zur neuen Regelung aufeinander. Während Güngör das Verbot grundsätzlich unterstützt, bezeichnet Bauer die Umsetzung als schwierig und Schima sieht mögliche verfassungsrechtliche Einwände. [nau.ch/; NDR; vgl. DLF Audio 5.9.]

    Sexualforschung in den 1980ern

    [2.9.] Digitales Deutsches Frauenarchiv: Crnoja, Katja (2026): Hertha Richter-Appelt:
    Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt, Psychoanalytikerin, geboren 1949 in Graz, prägte die Sexualforschung entscheidend mit und rückte die Standpunkte Betroffener sexualisierter Gewalt stärker ins Zentrum. Ein neuer DDF-Beitrag zeichnet ihren wissenschaftlichen Weg nach. 
    [… Nach ihrem Studium absolvierte sie] in London eine Weiterbildung zur Verhaltenstherapeutin und arbeitete anschließend mit alkoholkranken Frauen in der Therapie. 1979 begann sie ihre Arbeit am Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie in Hamburg, die ihren weiteren Forschungsweg unwiderruflich verändern sollte. 
    Am Anfang ihrer Karriere traf sie jedoch auf Widerstand. Als erste Frau mit Festanstellung am Institut für Sexualforschung in Hamburg kamen ihre resolute Art und Durchsetzungskraft bei den männlichen Kollegen nicht gut an. Zudem wollte sie als eine der ersten Wissenschaftlerinnen am Institut den Fokus auf die weibliche Perspektive innerhalb der Sexualforschung legen. Bisher lag hier der Forschungsschwerpunkt nämlich vor allem auf Sexualstraftätern und ihrer Therapierbarkeit. […] [mehr]

    Schule ohne Respekt Coaches? - Lasst uns reden, Kolleg*innen!

    [9/9] Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA): Schule ohne Respekt Coaches? - Lasst uns reden, Kolleg*innen!
    Mit der Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das Programm Respekt Coaches zum 31. Dezember 2026 zu beenden, besucht die BAG EJSA im Rahmen einer Abschiedsreise verschiedene Programmstandorte in ganz Deutschland.
    Die Reise macht sichtbar, welche Bedeutung die Arbeit der Respekt Coaches für Schulen und junge Menschen hat. Im Austausch mit Fachkräften, Schulen, Trägern und Schüler*innen wird deutlich, welchen Beitrag das Programm zur Demokratieförderung, Extremismusprävention und zum sozialen Zusammenhalt im Schulalltag leistet.
    Gleichzeitig richtet die Abschiedsreise den Blick auf die Folgen des Programmendes – insbesondere auf den Wegfall von geschützten Räumen, verlässlichen Ansprechpersonen und präventiven Angeboten für junge Menschen.

    Zu den Berichten aus: Frankfurt, Pirna, Meißen, Ratzeburg, Eutin, Preetz, Waren, Dessau und Halle/Saale, Sulzbach-Rosenberg ,  Südliche Weinstraße, Bitterfeld, Hamburg-Nord, Berlin, Ratingen, Diez, Westerburg, Wörth, Hamburg Wandsbek, Hamburg Altona, Delmenhorst, Dahme/Mark, Biberach. München, Nürtingen.

    Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2025 gesunken

    [13.8.] Im letzten Jahr haben die Jugendämter in Deutschland rd. 56.900 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rd. ein Viertel gesunken. Hintergrund ist der Rückgang unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Gut jede zweite Schutzmaßnahme (53 %) wurde wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 % der Fälle war der Anlass eine unbegleitete Einreise, in 18 % eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim Jugendamt. Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren in 2025 Überforderungen der Eltern (32 %), unbegleitete Einreisen (29 %), Vernachlässigungen (16 %), körperliche Misshandlungen (15 %) und psychische Misshandlungen (11 %). Körperliche Misshandlungen sind damit das zweite und psychische Misshandlungen das sechste Mal in Folge gestiegen.

    Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat das vierte Mal in Folge auf einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland bei rd. 79.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt, das sind 10 % mehr als 2024. Im Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren. Besonders häufig haben die Jugendämter Anzeichen von Vernachlässigung (58 %) und psychischen Misshandlungen (38 %) festgestellt. [DIJuF, Destatis PM 27.7.26, Destatis PM 13.8.26]

    Neue EU-Rückkehrverordnung beschlossen 

    [10.8.] Die EU-Rückführungsverordnung: Return Hubs und die Neuregelung des deutschen Abschiebesystems.
    Der Rat der EU hat am 1. Oktober eine neue Rückkehrverordnung verabschiedet. Sie sieht unter anderem Return Hubs in Drittstaaten, eine europäische Rückkehranordnung sowie erweiterte Regelungen zur Abschiebehaft vor. Im Rahmen eines Hintergrundgesprächs des Mediendiensts Integration stellte der Migrationsforscher Bernd Parusel die zentralen Neuerungen der Verordnung vor und ordnete deren rechtliche und praktische Auswirkungen ein. [zum Beitrag]

    Kündigung der BMBFSFJ-Rahmenvereinbarung - Jugendnetzwerk Lambda e.V. vor dem Aus

    [30.7.] lambda-Pressemeldung: Offener Brief an Karin Prien: 198 Organisationen schließen sich Forderung des queeren Jugendnetzwerk Lambda an.
    Nach der Kündigung seiner Rahmenvereinbarung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfährt das Jugendnetzwerk Lambda e.V. breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft. Inzwischen haben 198 Organisationen den offenen Brief des bundesweiten queeren Jugendverbandes mitgezeichnet und sich für den Erhalt seiner Arbeit ausgesprochen.
    Zu den Unterstützer*innen gehören Jugendverbände, Landesjugendringe, Wohlfahrtsverbände, queere Organisationen und weitere zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Gemeinsam fordern sie Bundesministerin Karin Prien auf, die Kündigung der Rahmenvereinbarung zurückzunehmen und die Arbeit der einzigen bundesweiten Selbstorganisation queerer junger Menschen weiterhin finanziell abzusichern.
    „Die große Unterstützung zeigt, dass es hier nicht allein um das Jugendnetzwerk Lambda geht. 
    Es geht um die Frage, ob junge queere Menschen auch künftig eine eigene bundesweite Stimme, sichere Räume und verlässliche Strukturen der Selbstorganisation haben“, erklärt der Bundesvorstand.
    Auch die Mitgliederzahlen des Jugendnetzwerk Lambda steigen deutlich an: Über 600 neue Mitgliedschaftsanträge sind seit Bekanntwerden der Kündigung beim Verband eingetroffen.
    Die breite Unterstützung aus Zivilgesellschaft und neuen Mitgliedern stärkt Lambda in den weiterhin laufenden Gesprächen mit dem Bundesministerium. Eine konkrete Perspektive für die Finanzierung der Arbeit ab 2027 liegt bislang nicht vor. [weiter zur PM; weitere Infos]

    Impressum

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
    Wagenburgstraße 26-28
    70184 Stuttgart

    Tel.: 0711/16489-0
    Email: mail@bagejsa.de

    Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
    Christiane Weidner
    Tel.: 030 28395314

    Value Added Tax Identification Number
    DE314816160

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