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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2026/III BAG EJSA Gender_News_(Juni)

Editorial

Liebe Leser*innen,

die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Arbeit mit jungen Menschen verändern sich derzeit mit weiter zunehmender, großer Dynamik. Weiterhin wirken Krisen- und Transformationsprozesse gleichzeitig auf die Lebenslagen junger Menschen ein: soziale und wirtschaftliche Unsicherheiten, zunehmende Ungleichheiten, die Digitalisierung und der Einzug von KI in nahezu alle Lebensbereiche, internationale Konflikte sowie anhaltende Herausforderungen im Bereich von Wohnen, Gesundheit und Bildung. 
Gleichzeitig stehen die Systeme der sozialen Infrastruktur zunehmend unter Druck. Diskutierte Sozialkürzungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie die im geleakten „Vorschlagsbuch“ zum Thema „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ enthaltenen Überlegungen zu möglichen Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe sorgen für erhebliche Verunsicherung. Gerade angesichts wachsender Bedarfe junger Menschen werfen diese Entwicklungen wichtige Fragen nach sozialer Teilhabe, Chancengerechtigkeit und der Zukunft sozialer Unterstützungssysteme auf.
Auch bereits konkrete aktuelle Gesetzgebungs- und Reformvorhaben, die teils mit o.s. Entwicklungen verbunden sind - wie das geplante Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) - beschäftigen die Fachpraxis. Zudem gibt es Kritik an der unzureichenden Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes. Weiterhin verdeutlichen neue Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Gewalt gegen Frauen sowie die Gewaltschutzstrategie, dass weiterhin großer Bedarf besteht, Fragen von Schutz, Teilhabe, Diskriminierung und Gleichstellung gesellschaftlich und politisch zu diskutieren und Unterstützung weiter auszubauen und hier nicht zu kürzen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem die Lebenswelten junger Menschen im digitalen Raum. Der Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, Fragen der Medien- und KI-Kompetenz sowie der Schutz vor digitaler Gewalt und anderen Gefährdungen haben für die pädagogische Praxis weiterhin zunehmende Bedeutung. Gleichzeitig zeigen aktuelle Erkenntnisse des Bildungsberichts 2026, dass Chancengerechtigkeit und Fachkräftesicherung weiterhin zentrale Aufgaben bleiben, wobei erneut bestehende soziale und geschlechtsbezogene Ungleichheiten sichtbar werden.
Hinzu kommen Herausforderungen im Gesundheitswesen, die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten sowie die finanziellen Überbelastungen der Kommunen, die unmittelbare Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur und die Arbeit freier Träger vor Ort haben - und die die Bundesebene daher (u.a. durch finanzielle Entlastungen aber auch durch o.s. “Effizienzsteigerungen” sowie Leistungsrückbau) angehen will.
Und auch die Themen Flucht und Migration bleiben aktuell. - Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und anlässlich des Weltflüchtlingstags stellen sich weiterhin Fragen nach Teilhabe, Schutz und Unterstützung von jungen Geflüchteten und ihren Familien.

Die vorliegende Ausgabe der Gender_News greift diese und weitere Entwicklungen auf und geht damit erneut nicht nur auf Fragen der geschlechtersensiblen Jugend(sozial)arbeit ein, sondern befasst sich auch mit im weiteren Sinne relevanten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die Auswirkungen auf junge Menschen sowie Fachkräfte, Angebote und Träger der Jugend(sozial)arbeit haben. 
Daher informiert sie über aktuelle politische Debatten, Gesetzesvorhaben, Studien, Fachveröffentlichungen, Projekte sowie Fördermöglichkeiten. 
Wobei Fragen intersektional diversitäts-, gender- und queersensibler sowie rassismus-, diskriminierungs- und machtkritischer Jugendsozialarbeit stets im Vordergrund stehen; v.a. in den Rubriken zu kommenden Fortbildungen, Fachtagungen und weiteren Veranstaltungen.
Auch die neueste Gender_News-Ausgabe möchte damit Anregungen für die Praxis sowie Impulse für fachliche und politische Diskussionen geben.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und freue mich, wenn diese dazu beiträgt, aktuelle Entwicklungen einzuordnen, Perspektiven zu erweitern und den fachlichen Austausch weiter zu stärken.

Herzliche Grüße 
Christiane Weidner
Referentin für Mädchen*sozialarbeit, Gender Mainstreaming, geschlechter- und queersensible Jugendsozialarbeit 
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA)

Inhalt

1. Politik

  • Verfassungsschutz: Zahl gewaltbereiter Extremisten in Deutschland steigt
  • Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen
  • Stärkere strafrechtl. Verfolgung von Menschenhandel& sexueller Ausbeutung
  • UNHCR: Weltweit gesunkene Flüchtlingszahlen kein Grund zur Entwarnung
  • Engere Bund-Länder-Kooperation & Finanzreform zur Entlastung der Städte& Gemeinden
  • Finanzielle Entlastung der Länder& Kommunen durch den Bund
  • Kompetenzzentrum Gebärdensprache und Leichte Sprache
  • Kinder& Jugendliche in der digitalen Welt besser schützen& stärken
  • Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
  • Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung abgelehnt
  • Diskriminierung: Bundesrat fordert stärkeren Fokus auf KI
  • Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen & zur Demokratie-Stärkung abgelehnt
  • Antrag zur Beendigung der deutschen Binnengrenzkontrollen abgelehnt
  • Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes
  • Alternative zum Königsteiner Schlüssel/ Kommunalen Bedarfsindex gefordert
  • Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“
  • Nationale Strategie zu Medienkompetenz gefordert
  • Ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation gefordert
  • Echte Bürgerbeteiligung bei kommunaler Bau-Planung gefordert
  • Merz: Frieden, Sicherheit u. Wohlstand für künftige Generationen
  • Queeres Leben: Förderung von Akzeptanz& Schutz sex. & geschlechtl. Vielfalt gefordert
  • Bessere Gesundheitsversorgung für Frauen& Mädchen mit Behinderungen gefordert
  • Sachverständigenkritik an Behindertengleichstellungsgesetz
  • Sachverständige begrüßen antragsloses Kindergeld
  • Dt.-Franz. Parl. Versammlung zu Themen Bildung& Jugend / Jugendmedienschutz
  • Gesetzl. Krankenversicherung - Heftige Kritik von Fachverbänden an Sparpaket
  • Kinderpressekonferenz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung
  • Innenminister*innenkonferenz 2026 (u.a. zur Bekämpfung sexueller Gewalt)
  • Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung
  • Berufskrankheiten: PTBS& Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Belastungen
  • Regierung will das Wohngeld reformieren
  • Verankerung des Rechts auf Wohnen im Grundgesetz gefordert
  • Bildungsbericht 2026: Chancengerechtigkeit& Fachkräftesicherung bleiben zentrale Aufgaben
  • Änderungen beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall
  • 25 Jahre Jugend debattiert
  • Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen
  • Förderung von Landes-Demokratiezentren
  • Justizminister*innenkonferenz 2026 (u.a. Sexualstrafrecht)
  • Folgen der Pandemie für Arbeitswelt u. Care-Arbeit
  • Mehr Geld für „Kultur macht stark“-Programm gefordert
  • Auswirkungen des neuen EU-Haushalts auf strukturschwache Regionen
  • Förderung des Zentrums für Migrationsforschung
  • Informationen zur Antidiskriminierungsstelle
  • Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige
  • Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung
  • Bafög-Reform, gleiche Bildungschancen, Studienstarthilfe& Azubi-Mobilitätsbudget gefordert
  • Polizeilichen Kriminalstatistik (tatverdächtige Kinder; Straftaten gegen Obdachlose)
  • AGG-Reform& Stärkung der Bundes-Antidiskriminierungsstelle gefordert
  • Kampf gegen Menschenhandel u. Zwangsprostitution gefordert
  • Jugend und Parlament 2026
  • Verzicht auf Wohngeld-Kürzungen gefordert
  • Bundeskanzler ehrt soziales Engagement
  • Bezahlbarer Wohnraum, Nutzung von Büroflächen& nachhaltige Stadtentwicklung gefordert
  • Strafgesetzbuchänderungen: Kampf gegen sexualisierte Gewalt/ gegen Frauen (K.o.-Tropfen)
  • Mehr Investitionen in Familienpolitik gefordert
  • Besonderheiten des ostdeutschen Arbeitsmarktes
  • Wirksame Arbeits- u. Fachkräfteeinwanderung gefordert
  • Mehr Unterstützung pflegender Angehöriger gefordert
  • Fristgerechte Umsetzung der Gewaltschutzstrategie
  • Evaluation von „Demokratie leben!“
  • Keine Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe geplant
  • Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
  • Bundesrat und Bundesregierung sollen Schulpflicht stärken
  • Diversitätsstrategie der Bundesregierung
  • Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • FAQ zur BAföG-Reform / Was tut die Bundesregierung für Studierende?
  • Rechtsanspruch auf Validierung beruflicher Kompetenzen
  • Förderung der Regional- und Minderheitensprachen
  • Gesetz zur Stärkung des zivilrechtl. u. strafrechtl. Schutzes vor digitaler Gewalt
  • Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung (insbes. für Opfer v. Gewalt-/Sexualstraftaten)
  • Lückenhafte Datenlage zur Versorgung von LSBTIQ-Personen
  • Mitsprache, Empowerment& Schutz im Digitalen Raum für Schüler*innen
  • Komplexe Krankheitsbilder bei suchtkranken Kindern, Jugendlichen& Erwachsenen
  • Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz
  • Europarats-Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen u. häuslicher Gewalt
  • Hohe Ausgabenzuwächse für psychiatrische Behandlungen
  • Geplante Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung
  • Kinder- u. Jugendhilfestrukturreform soll im Sommer kommen
  • Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Start der Initiative „Sommer der Berufsausbildung“
  • Jugend forscht 2026
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Geringere Ausgaben für Flüchtlings- und Integrationskosten
  • Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025
  • Rund 1 Milliarde Euro aus freigewordenen Bafög-Mitteln
  • Bundesgesundheitsministerin fordert mehr Fokus auf Geschlechterunterschiede& Frauengesundheit
  • Bundesforschungsministerium will Frauengesundheits-Forschung stärken
  • Sprachstandserhebung bei Vierjährigen geplant
  • Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum
  • Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards bei der DFG
  • Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Ausstattung von Beauftragten der Bundesregierung
  • Bürokratieabbau beim Kindergeld
  • Vereinbarkeit Familie& Beruf - moderne Arbeitszeitpolitik
  • Gesetz zur Demokratieförderung gefordert
  • Parität bei Aufstellung von Landeslisten gefordert
  • Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
  • Wahlrecht für Ausländer*innen gefordert
  • Forderung: Kultur& Sport als GG-Staatsziele (Stärkung Öff. Daseinsvorsorge& Demokratie)
  • Engagementpreis (u.a Demokratie & Jugendarbeit)
  • Kritik an der psychotherapeutischen Versorgung
  • Digitalisierung soll Sozialstaat einfacher und verlässlicher machen
  • Vorstoß zur Hilfe für Kommunen abgelehnt
  • Aussetzung der Umstrukturierung von „Demokratie leben!“ gefordert
  • Neukonzeption Demokratie leben!-Bundesprogramm: Rechtsextremismus bleibt ein Schwerpunkt
  • Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
  • KI auf jugendaffinen Plattformen - neue Einfallstore für Risiken
  • Terminvergabe bei Visa zum Familiennachzug
  • BMBFSFJ: Neue Beteiligungsplattform für junge Menschen gestartet
  • Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit
  • Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt
  • EU Jugend- und Bildungspolitik (u.a. ERASMUS+)
  • Überlegungen zum Elterngeld laufen noch
  • Den Sozialstaat zukunftsfähig machen
  • Erste Bilanz des Bildungs- und Familienministeriums
  • Häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht
  • Vorhaben des Bundesbildungs, -familien, -senioren, -frauen u. jugendministeriums
  • Zahl neuer Integrationskursteilnehmer*innen
  • Wohnungslosigkeit soll bis 2030 überwunden werden
  • 474.000 Menschen wegen Wohnungslosigkeit in Einrichtungen
  • Bundesrat stimmt „Schuldnerberatungsdienstegesetz“ nicht zu
  • Altschuldenhilfe für Kommunen u. ostdt. Wohnungsgesellschaften gefordert
  • Bundesjustizministerin zum Gewaltschutzgesetz
  • Gewalt gegen Frauen: Elektronische Fußfessel beschlossen
  • Oppositionskritik an Behindertengleichstellungsgesetz-Änderungen
  • Abschiebungen und unerlaubten Einreisen in 2025
  • 8. Mai: Auseinandersetzung mit der Vergangenheit bleibt zentral
  • Berufsbildungsbericht 2026
  • Neustrukturierung der Notfallversorgung & Einführung einer Pflegevollversicherung gefordert
  • Allg. Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen
  • Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention
  • Arbeitsministerin zu Arbeitsmarkt, Fachkräften, Ausbildung, Work-and-Stay-Agentur, Sozialstaat...
  • Pränataltest Thema im Gesundheitsausschuss
  • Anhörung zu bedarfsgerechter Primärversorgung
  • 4 Mrd. € für für KiTa-Betreuung, Hochschul-& Wissenschaftsinfrastruktur
  • Neues Bundesjugendkuratorium: Sachverständige beraten BReg zu Kinder-& Jugendpolitik
  • Jugend-Camps und Freizeiten der Bundeswehr
  • Bund & Länder: Milliardeninvestitionen für Kitas
  • Behindertengleichstellungsgesetz: Behindertenbeauftragter spricht von „zahnlosem Tiger“
  • Stopp „rechtswidriger Zurückweisungen“ gefordert
  • Schnittstellen von Schleuserkriminalität und Menschenhandel
  • Keine Verzahnung von Transferleistungen mit Qualifizierungsgeld
  • Geschlechtsspezifische Verfolgung weiblicher Geflüchteter
  • Zuweisung an die Bundesstiftung Gleichstellung
  • Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung
  • Zahl neuer Teilnehmer an Integrationskursen
  • Digitalisierung in der Migrationsverwaltung
  • Unfallversicherungen haben keine Daten zu Kindesmissbrauch
  • Stärkung der Tarifbindung
  • Keine Erkenntnisse zu Einsatz von Security in KJH-Einrichtungen
  • Zukunft der LEADER-Förderprogramme
  • Förderstopp für Feministischen Juristinnentag wegen Einsparungen
  • Weiterbildung mit Bildungsgutscheinen
  • Rund 579 Milliarden Euro Gesundheitsausgaben
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bis 2030
  • Israelbezogener Antisemitismus 
  • Deutscher Fortschrittsbericht 2026 (Beschäftigung, Wohnungsbau, Defizit, Investitionen)
  • Zuweisung an die Bundesstiftung Gleichstellung
  • Zwischenbilanz des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“
  • Freistellungs-& Entgltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder gefordert
  • Entlastung für Kommunen soll noch vor Sommerpause kommen
  • BMI-Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler in 2025
  • Keine Daten zu gesundheitsbezogener Desinformation durch Influencer*innen
  • Geschlechtsinkongruenz- & dysphorie im Kindes-& Jugendalter
  • Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ gefordert
  • KI& Algorithmen in der Arbeitswelt (AGG, Benachteiligung)
  • GEAS-Reform: IT-Umstellungen
  • Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
  • Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung
  • Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt
  • Löhne in der Pflegebranche
  • Unabhängige Expertenkommission “Kinder-& Jugendschutz in der digitalen Welt”
  • Kosten arbeitsmarktpolitischer Instrumente
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit gefordert
  • Reform des Unterhaltsvorschusses gefordert
  • Kostenfreies& gesundes Essen in Schulen& Kitas gefordert
  • 2. Positionen, Stellungnahmen& Informationen

  • Sparmaßnahmen - Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe unter Druck
  • Ende von RC& GF-H - KJH insgesamt unter Spardruck
  • Empfehlungen für die digitale Welt & Aufgaben für die JSA
  • Für eine ambitionierte EU-Jugendstrategie nach 2027
  • Weltflüchtlingstag/ Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz
  • Gegen Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern
  • Garantifonds Hochschule läuft Ende 2026 aus - Weniger Chancen für junge Zugewanderte
  • Sozialstaat - 37 Vorschläge für echte Einsparpotenziale
  • Geflüchtete Kinder haben ein Recht auf Regelschule
  • DV-Stellungnahme zur EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter
  • Inklusive KJH-Reform nicht einfrieren – kein weiter so im status quo
  • Appell: Kein weiterer Sozialstaatsabbau, sondern Armutsbekämpfung
  • BAföG-Reform-Absage bildungspolit. fahrlässig& wirtschaftspolit. kurzsichtig
  • Ferienzeit ist Risikozeit: Schutz vor weibl. Genitalbeschneidung
  • Wort halten! Budget für Integrationskurse erhöhen!
  • Aufruf: Schulabsentismus - Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.
  • Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsrechtlich fragwürdig
  • Diakonie-Präsident: Der Sozialstaat braucht seine Basis
  • AGJ: Ein anderer Zugang zur Fachkräftedebatte
  • AGJ: Digitale Räume demokratisch gestalten
  • Diskriminierungsschutz - Echte AGG-Reform gefordert
  • Teilhabe & Barrierefreiheit ohne Ausnahme gefordert
  • Diakonie: Medien-& Informationskompetenz statt Social Media-Verbot
  • Lambda Bundesverband: Nein zum Social Media Verbot!
  • Dt. Sozialgerichtstag: Stellungnahme zur KJH-Strukturreform (RefE 1. KJHSRG)
  • Internationale Gedenktage Juni - Juli
  • 3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

  • Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus  17.6.-1.7.26
  • Studienorientierungs-&Stipendienprogramm: Lehramt MINToring - Bewerbung bis 5.7.
  • Mikroförderung von Workshops für KiJu zu digitalen Kompetenzen - Bewerbung bis 15.7.
  • Konsultation zur kommenden EU-Jugendstrategie - bis 16.7.
  • Studienteilnehmende gesucht: Frühe Warnsignale für Partnerschaftsgewalt - bis 26.7.
  • Sonderpreis Geschlechtersensible digitale Medienbildung - Bewerbung bis 31.7.
  • Preis für feministisches Engagement 2027 - Einsendeschluss 31.8.
  • Segenspreis für soziales Engagement an kleine, gemeinnützige Organisationen - bis 7.9. bewerben
  • Heinrich-Böll-Stiftung Projektförderung - Bewerbung bis 30.9.
  • ESF+Ausschreibung: Projekte zur EU-Kindergarantie& Unterstützung von Roma-NEETs - Frist 30.9.
  • Bundesprogramm „Demokratie leben!“ - Interessensbekundungsverfahren 3.8.-4.9.
  • Kurzfilm-Mitmach-Festival für Mädchen*& Frauen* - Mannheim 21.-22.11. (BW, RhPf, Hessen)
  • Nationaler Kinder- und Jugendgipfel 3.-5.12.26 in Bonn
  • Erzieher*-& Kindheitspädagog*innen für bundesweite Befragung gesucht
  • Netzwerk Kinderrechte: Kinder-& Jugendbeteiligung - Praxisbeispiele gesucht
  • ARD-Mitmachaktion #unsereKinder
  • Gefahr der Zwangsverheiratung i.d. Sommerferien - Notfallbogen, Tipps​, bundesweite Anlaufstellen
  • Verbundprojekt „Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe (DiKoJu)“
  • Plattform „Meine Ausbildung in Deutschland“
  • Modellprojekte aktiver Jugendvideoarbeit
  • jUUUport - Unterstützung bei Stress, Mobbing & Co. im Netz
  • Digitales Nachschlagewerk zu Themen der politischen Bildung
  • Warnzeichen für psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen
  • LizzyNet - Onlinemagazin für Jugendliche + mit Community für Mädchen& junge Frauen
  • Arbeitssituation& -belastung von Kinder-& Jugendpsychotherapeut*innen
  • Insta-Reels zum Teilen: Was bedeutet MINTA?
  • Rück-/Vorschau: Girls Day 2026/27
  • Allianz gegen Einsamkeit
  • 4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

  • 1.7. Online: Neurodivergente Perspektiven in der Jugendhilfe
  • 1.7. Paderborn: Menschen mit Beeinträchtigungen fördern& qualifizieren
  • 7.7. Online: Schutzkonzept-Werkstatt - Risiko-& Potenzialanalyse
  • 7.7. Online: Teilzeitberufsausbildung – Förder-& Unterstützungsmöglichkeiten
  • 7.7./12.8.(ff) Online: Einführung in das Thema weibl. Genitalbeschneidung (FGM/C)
  • 8./14.7. Online: Menschenhandel& sex. Ausbeutung/ Mehrfachdiskriminierung - Fokus Prostitution
  • 9.7. Online: Workshop zu Intersektionalität
  • 9.7. Online: Inter* als gesellschaftl. Herausforderung i.d. Arbeit mit jungen Menschen
  • 9.7. Online: GEAS & die Neue Härte in der Migrationspolitik
  • 10.7. Stuttgart: Inklusive Mädchen*arbeit „Und jetzt wirklich ALLE!“
  • 21.7. Online: Rechte Männlichkeiten - Beweggründe& Veränderungswege
  • Online-FoBi des Flüchtlingsrat NRW e.V. im Juli
  • 4.8. Online: Adultismus und Queerfeindlichkeit
  • 18.8. Online: Intersektionale& geschlechtergerechte Jugendarbeit: Gewalt ist (k)eine Lösung
  • 27.8. Online: Basics sexuelle, romantische u. geschlechtliche Vielfalt
  • 2.-4.9. Remscheid: Veränderungsimpulse bei rechtsorientierten Jugendlichen
  • ab 2.9. Hannover: FoBi-Reihe zu Diskriminierung (Klassismus, Sexismus, Rassismus)
  • 9.9. Online: KJH& grenzüberschreitenden Kinderschutzfälle
  • 10.-11.9. Glienicke: Geschlechterreflektierende Jungen*arbeit
  • 11.9. Online: KgKJH Digitales Dialogforum - Prävention „Loverboy-Methode“
  • 11.9. Essen: How to be an Ally - rassist. Dynamiken erkennen& handeln
  • 15.9./1.12. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis
  • 15.-16.9. FF(M): Jungen* i.d. Grundschule stärken – geschlechterreflektierte Pädagogik im Ganztag
  • 17.9. Online: KI? Dann gerne Feministisch denken!
  • ab 17.9. Hannover: Schulungsreihe Diskriminierungskrit. Handeln i.d. sozialen Arbeit
  • 30.9. Online: Kleines 1x1 Inter* und Trans*
  • 30.9.26-29.1.27 Olpe: Qualifizierung geschlechterreflektierte Jungen*arbeit
  • 1.10. Online: Umgang mit Mädchen* mit Essstörungen
  • 8.10. Online: Die Zukunft des ESF+ ab 2028 - EU-Pläne& nationale Umsetzung
  • 8.-9.10. Dortmund: Konfliktkompetenz& Traumasensibilität i.d. Jungen*arbeit
  • ab 10.10. Belgien: Outdoor-Pädagogik mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen
  • 12.-13.10. Gültstein: Pädagog. Umgang mit traumatisierten Mädchen* (HzE)
  • 15.-16.10. Glienicke: Maskulinistische Influencer im Kontext der pädagog. Arbeit
  • 30.10. Online: M*arbeit: Umgang mit Traumatisierung& Traumafolgestörungen
  • 10/26: Tübingen: „Kinder stark machen“ (Gewaltpräventionstraining)
  • Juli-Nov.: Diverse Webseminare zu Sozialberatung/ soz. Arbeit (SGB I, II & XII) für diverse Zielgruppen
  • Sept-Nov: BAGFW Online-FoBi zum Asylbewerberleistungsgesetz u.a.
  • Sept-Dez.: FoBi LAG Jungen*arbeit NRW
  • jederzeit: Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch
  • 5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

  • 1.7. Online: Methodenkompetenz in der geschlechterreflektierten Pädagogik
  • 1.7. Online: Runder Tisch FGM/C
  • 1.7. Online: Rechte Einfallstore in den sozio-ökonom. Verhältnissen
  • 2.7. Online: Treffen des Caritas-Klima-Netzwerks der KJH
  • 3.7. Online: Lunch Talk zu Antifeminismus& Geschlechterbildern auf Social Media
  • 7.7. Berlin/online: Buchvorstellung "Sprechen – Eine Geschichte der Selbstermächtigung"
  • 9.7. Berlin: Gemeinsam für Gleichberechtigung: Die Rolle der Männer
  • 13.7. Stuttgart: Netzwerktreffen Mädchen* in der OKJA
  • 16.7. Stuttgart: Partizipation marginalisierter Mädchen* fördern
  • 7.8. Berlin: Vielfalt in die Tat umsetzen
  • 18.8. Halle: Reproduktive Gerechtigkeit aus queerer Perspektive
  • 26.8. Kiel: Jubiläumsfachtag der LAG Mädchen*
  • 2.9. Gaarden: Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*
  • 11.-12.9. Hamburg: Fachtag rund um Zyklus-& Reproduktionsgesundheit& Geschlechtergerechtigkeit
  • 15.-16.9. Köln: KJH in Zeiten von gesellschaftl. Polarisierung, Demokratiefeindlichkeit und Rechtsruck
  • 17.-18.9. Berlin: Feminist Imaginaries Festival
  • 24.9. Online: Real Boys - Positive Männlichkeitsbilder& Role Models
  • 24.-25.9. Vechta: Bundesfachtagung Bildungslandschaften als Gestaltungsaufgabe (Ganztag)
  • 25.-27.9. Bochum: feminist futures II: Feministisch vergesellschaften
  • 26.9. Kiel: Mädchen*fest
  • 1.-2.10. Berlin: Netzwerktreffen kommunale Behindertenbeauftragte
  • 2.10. Berlin: BFM-Netzwerktreffen - Geschlechterreflektierte Jungen-& Männerarbeit
  • 5.-7.10. Berlin: KI trifft KJH - digitale Technologien in Verwaltung, Fallarbeit& Angeboten
  • 9.10. Dachau: Antifeminismus verstehen: Strategien, Wirkung, Gegenwehr
  • 14.-16.10. Hannover: Kooperation von Jugendhilfe, Schule& Gesundheitswesen im Kinderschutz
  • 19.-20.10. Nürnberg: Fachtagung Kinderrechte kommunal (Art. 6 der UN-KRK)
  • 21.-23.10. Nürnberg: Fachtagung evangel. JMD zu Teilhabe junger Zugewanderter
  • 5.-6.11. Potsdam: 10. Deutscher Sozialgerichtstag
  • 6.11. Gelsenkirchen: Menschenfeindlichen Realitäten in pädagog. Praxis entgegentreten
  • 9.-11.11. Berlin: Feminist. Strategien gegen Einsamkeit - Beziehungsarbeit i.d. M*arbeit
  • 19.11. Berlin: Fachnachmittag Geschlecht & Pädagogik
  • 1.12. Online: Jungen*arbeit in Zeiten widersprüchlicher Männlichkeitsvorstellungen
  • 6. Publikationen

  • Jugendroman: Digital Crush
  • Wohnen& Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft (engl.)
  • Jugend-Check: Modernisierung der Arbeitsförderung
  • GEAS: Gleiche Gesundheitsversorgung für junge Menschen im AsylbLG
  • Studie „Männlichkeit im Wandel" - Dominante Männlichkeitsvorstellungen bei jungen Männern weit verbreitet
  • Nachschlagewerk gegen Falschinformationen& Hetze
  • Jugend-Check: Pflegeneuordnungsgesetz
  • Jugend-Check: Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
  • Jugend-Check: Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich
  • Jugend-Check: Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
  • Männl. Rollenbilder& deren Folgen für Geschlechtergerechtigkeit
  • Jugend-Check: Verfolgung v. Menschenhandel u. sexueller Ausbeutung
  • GEAS-Reform - Broschüren für Fachkräfte im Asylsystem
  • Einbürgerungsfeiern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
  • WZB-Forschungsmagazin zu "Generationen" (Demografie, Bildung, Arbeit, Gesundheit, ...)
  • Fachbuch: Inklusion& Demokratie in Bildung& Gesellschaft
  • UNICEF-Studie zum Wohlbefinden von Kindern (Deutschland: Platz 25 v. 37)
  • Dt. Frauenrat zur EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030
  • Jugend-Check: Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
  • Suchbewegungen junger Menschen (inkl. Artikel zu neurodiversen Mädchen*)
  • Lobby für Mädchen - Magazin
  • Wie Politik u. gesellschaftl. Klima die Soziale Arbeit verändern
  • Wohnungslosigkeit aus der Perspektive junger Menschen / Idee einer Jugendwohnagentur
  • Geschlechtsspezif. Perspektiven& Handlungsoptionen für Armutsbekämpfung
  • Gleichstellung: Geschlecht, Migration und Zugangshürden.
  • Handreichung Schulabsentismus
  • Fachbuch: Eine Soziologie organisierter sexualisierter u. ritueller Gewalt
  • Schulsozialarbeit& Diskriminierung an Schulen - Verantwortung& Herausforderung der Träger
  • Jugendroman "Faustschlag von rechts” - Über die Gefahren der rechten Szene
  • Trendstudie "Jugend in Deutschland 2026"
  • Qualitätsstandards Schule der Vielfalt& gegen Queerfeindlichkeit
  • Studie: Geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland
  • Handreichung: Inklusive Mädchen*arbeit gestalten
  • Strategische Prozessführung in der Sozialen Arbeit. - Kämpfe um (Menschen-)Rechte
  • Transnationale Fürsorge - dt. Sozial-& Familienpolitik auf dem Prüfstand
  • Zeitschrift Politikum: Kampfzone Antifeminismus
  • Intersektionale Pädagogik - Grundbegriffe& Felder der Erziehungswissenschaft u. pädagog. Praxis
  • Männlichkeit – Identität – Struktur – Veränderung. („Cis Männer desidentifiziert Euch“)
  • Antifeminismus in der Gleichstellungsarbeit
  • Arbeitsmaterial: Kinderrechte im digitalen Raum/ Kinderschutz
  • KI& Kinder. Ein Überblick zur Einordnung
  • Macht, Schutz, Kinderrechte, Partizipation - in Kita& Schule
  • Non-formale Bildung im jungen Erwachsenenalter - Formen, Orte& Bedingungen.
  • DV-Publikationen: Soziale Berufe: zw. Überforderung& Professionalisierung / wertgeschätzt, aber nichts wert?
  • Arbeitshilfe für gendersensible & queerfreundliche christliche Praxis
  • Roman "Heimat": Tradwife-Leben zwischen Idylle& dunklen Abgründen
  • Handreichung: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung& Rechtsextremismus
  • Femizide in Deutschland - Empirisch-kriminologische Untersuchung
  • Methoden geschlechterreflektierter Jungen*arbeit für die offene Kinder-& Jugendarbeit
  • 7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

  • Newsletter des Magazins Geschlechtersensible Pädagogik - Juni
  • JMD& RC: Demokratiearbeit&-förderung – Teilhabe, die Gesellschaft trägt
  • [Audio] Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wirksamkeit& aktuelle Reformideen
  • Einsamkeit, Social Media& KI-Chatbots bei jungen Menschen
  • Social-Media-Verbot in Australien: höhere Geldstrafen für Konzerne
  • Bundesweiter Aktionstag "Kommunen am Limit" 22.6.26
  • Klischeefreie Berufsorientierung beginnt in der Lehrkräftebildung
  • meinTestgelände - junges Gendermagazin: Fakten über Looksmaxxing
  • EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten (return hubs)
  • Jungen Menschen bei ihren Emanzipations-& Ermächtigungskämpfen unterstützen
  • UNICEF: Klimakrise trifft Kinder besonders hart
  • Vaterschaftsanerkennung ausländischer Kinder künftig unter Generalverdacht
  • Infos rund um Grundsicherung, SGB II& XII, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung
  • GEAS-Reform - Infos, Übersicht, FAQ & Argumentationshilfe
  • Austausch von Bundesregierung& Sozialpartnern zu Reformplänen
  • Rechtswidrige Zurückweisungen an deutschen Grenzen
  • EU-Regeln zu Entgelttransparenz (Gender Pay Gap): Deutschland verpasst Umsetzung
  • [Audio] EU-Regeln gegen Gender-Pay-Gap
  • [Audio] BAföG-Reform Wieviel darf Ausbildung kosten?
  • Dt. Leistungskürzungen in Dublin-Fällen EU-rechtswidrig
  • Bericht: BFM-Fachtag „Gewalt.Macht.Männer – Perspektiven für Prävention, Schutz& wirksames Handeln“ 
  • Absage schneller BAföG-Reform
  • [Audio] Wechselwirkungen zw. gesellschaftl. Geschlechterverhältnissen& der extremen Rechten
  • Debatte um Wahlrecht für Ausländer*innen
  • [Audio] Kinderschutzpodcast: Kinderrechte in Deutschland
  • Häufig gewählte Berufe bei Frauen& Männern
  • Wohnungsneubau - niedrigster Wert seit 2012
  • [Video] Männlichkeit auf Abwegen - Was tun gegen Frauenhass?
  • Familiennachzug: Nur wenige sind Angehörige von Geflüchteten
  • Fachtags-Bericht: Mädchen* am Übergang Schule-Beruf – Rolle& Aufgabe der JSA
  • Aufwachsen in Schubladen (stereotype Geschlechterrollen)
  • Jugendsozialarbeit in der Seenplatte kaum noch finanzierbar
  • Demokratie leben! - vom Förderstopp zu neuen Förderrichtlinien
  • Dt. Ärztetag fordert Social-Media-Verbot bis 16 Jahre
  • Kein EU-weites Konversionstherapie-Verbot, aber EU-Kommissions-Empfehlung
  • Rückblick: ESF+-Forum „Wege in Arbeit und Bildung“
  • [Audio] Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin kündigt weitere Maßnahmen an
  • EU: Deutschland nicht ausreichend auf Asylreform (GEAS) vorbereitet
  • Weniger Steuereinnahmen & Kürzungen in künftigen Bundesetats
  • neue gewaltbereite Neonazi-Gruppen
  • Jugendschutz: Meta setzt bei Altersüberprüfung auf KI
  • Pflegende Eltern - Gastbeitrag: Inklusion? Ja, aber bitte leise
  • social media: gefährliche Schönheitstrends& Frauenhass bei jungen Männern
  • Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention - Veranstaltungsberichte
  • 25 Jahre filia.die frauenstiftung / Interview: Maren Kroymann über Feminismus
  • Studie Jugendsexualität: 2/3 erlebten digitale sex. Gewalt, Beleidigungen o. Belästigung
  • Mehrjähriger Finanzrahmen: EU-Regionalförderprogr. LEADER in Gefahr
  • Arbeiten bis zum Umfallen, gebären bis zur Erschöpfung
  • Behindertengleichstellungsgesetz - Kniefall vor der Wirtschaft
  • [Audio] Podcast: Geschlecht und Berufsorientierung – Sprache und Bilder
  • Richtlinie über vorübergehenden Schutz in Deutschland: de jure liberal, de facto selektiv?
  • [Video] Heroes – gegen Unterdrückung im Namen der Ehre/ Gewaltprävention
  • [Audio] Podcast: Feminismus mit Vorsatz
  • [Video] Alltagsleben von Kindern in einer Unterkunft für Geflüchtete
  • 8. Stellenanzeigen

  • Aichwald: Jugend-& Heimerzieher (m/w/d) in WG der KJH
  • Berlin: Sozialarbeiter*in (m/w/d) Jugend- u. Sozialhilfe
  • Berlin: WiMA (m/w/d) Aufarbeitung sexualisierte Gewalt in institutionellen Kontexten
  • Berlin: Sozialpädagog. Fachkraft/Erzieher (m/w/d) - Schulsozialarbeit im Ganztag
  • Berlin: Psychologe (m/w/d) + therapeut. Ausbildung - Erziehungs-&Familienberatungsstelle
  • Berlin: Sozialarbeiter (m/w/d) für Queer Jugend-WG
  • Böblingen: Erzieher/Sozialpädagoge (m/w/d) für Sozialpädagog. Tagesgruppe
  • Coburg: Sozial-/Heilpädagoge (m/w/d), Leitung interdisziplinäre Frühförderung
  • Eckernförde: Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in der stationären KJH
  • Haldensleben: Sozialpädagoge, Erzieher, Heilerziehungspfleger (m/w/d) für stationäre KJH
  • Hamburg: Erzieher / Heilerziehungspfleger (m/w/d) WG besondere Wohnform
  • Köln: Pädagogische Fachkraft (m/w/d) – Ambulante KJH
  • Leipzig: Stellv. Leitung (m/w/d) stationäre KJH
  • Leipzig: Sozialarbeiter/-pädagoge (m/w/d) ambulante KJH-Fallbetreung
  • Mettmann: Fachkraft in der Antragsfreien Jugendhilfe (m/w/d)
  • München: Erzieher (m/w/d) für die stationäre KJH
  • München: Kinderpfleger (m/w/d) für Traumatherapeut. Jugendhilfe WG
  • Reutlingen: Pädagog. Fachkraft (m/w/d) für KJH-WG
  • Schwedt: Erzieher (m/w/d) als Fachkraft in der Jugendhilfe
  • Schwedt: Sozialpädagogin (m/w/d) in Schwedt
  • Stuttgart: Sozialpädagoge (m/w/d) Ambulante Maßnahmen KJH Strafverfahren
  • Stuttgart: Sozialpädagoge/arbeiter (m/w/d) Autonomes Frauenhaus
  • Uckermark: Therapeut. Fachkraft (m/w/d) / Psychotherapeut Kinder& Jugend (WG)
  • Wiesbaden: Sozialpädagoge (m/w/d) Jugendhilfe
  • Würzburg: Erzieher, Heilpädagoge (m/w/d) Gruppendienst junge Flüchtlinge
  • Zwickau: Sozialpädagoge (m/w/d) - sozialpädagog. Begleitung & Sprachkurs-Projekte
  • 1. Politik

    Verfassungsschutz: Zahl gewaltbereiter Extremisten in Deutschland steigt

    [30.6.] Innere Sicherheit: Verfassungsschutzbericht 2025: 
    Die Zahl gewaltbereiter Extremisten in Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz gewachsen. Das geht aus dem Jahresbericht für 2025 hervor, der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen in Berlin vorgestellt wurde.
    Selen erklärte, die freiheitlich-demokratische Gesellschaft sei täglich vielfältigen Bedrohungen ausgesetzt. Rechtsextremismus bleibe die größte Gefahr, jedoch nehme sowohl bei rechtsextremen als auch bei linksextremen Gruppen die Zahl der gewaltorientierter Personen zu. Auffällig sei, dass sich zunehmend junge Menschen radikalisierten – zumeist online.

    Minister Dobrindt sagte, auch Antisemitismus stelle weiter eine Bedrohung dar. Angriffe auf Jüdinnen und Juden nähmen zu. 
    Der CSU-Politiker verwies zudem auf Bedrohungen aus dem Ausland. Deutschland befinde sich jeden Tag im Zielkorridor hybrider Angriffe auf kritische Infrastruktur, Wirtschaft, Militär und andere Bereiche. Die größte Bedrohung stelle aktuell Russland dar: Das Land engagiere zunehmend sogenannte Low-Level-Agenten, um Sabotage- und Spionage-Akte in Deutschland auszuführen. Auch Fälle mit Akteuren aus China und dem Iran nehmen laut Dobrindt zu.

    Im Verfassungsschutzbericht bewertet das Bundesamt verfassungsfeindliche Entwicklungen aus den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus und radikalem Islamismus sowie die Ansprache von Minderjährigen in Online-Medien durch Extremisten. [Bundesamt für Verfassungsschutz; Verfassungsschutz.de; zum Verfassungsschutzbericht]

     

    Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027

    [30.6.] Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung unterstützen Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung zum Start der Ausbildung ab 2027.
    Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.
    Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit wird bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die neue Ausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eröffnet einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Sie bietet Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027. Ich danke den Mitgliedern der Fachkommission sehr, dass sie die Pläne innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichem Engagement erarbeitet haben.“

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Die nun von der Fachkommission ausgearbeiteten Rahmenpläne sind eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027. Allen Mitgliedern der Fachkommission gilt dafür mein herzlicher Dank.“

    Hintergrund: BMBFSFJ und BMG haben die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für die Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Wie bereits das Pflegeberufegesetz für die Ausbildung zur Pflegefachperson sieht auch das Pflegefachassistenzgesetz für die Pflegefachassistenzausbildung die Erarbeitung von Rahmenplänen als eine Aufgabe der Fachkommission vor.
    Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt.
    Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.
    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und eine Vertretung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz haben beratend an den Sitzungen teilgenommen.
    Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht. [BMBFSFJ-PM; weitere Infos]

    Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen

    [29.6.] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Ein deutliches Zeichen für Gleichstellung“ - Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen fast erreicht.
    Bundesfrauenministerin Karin Prien informierte über die neuesten Zahlen zu Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Danach liegt der Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung insgesamt bei 47 Prozent und damit knapp unter der für den Stichtag 31.12.2025 gesetzten Zielmarke von 50 Prozent.
    Prien: „Die Bundesverwaltung muss als Arbeitgeberin ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die zum Zieldatum erreichten 47 Prozent Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Doch unser Vorsatz hat kein Ablaufdatum. Das Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht um nicht weniger als attraktive Rahmenbedingungen, die in Zeiten von Fachkräftemangel dafür sorgen, dass Frauen sich gerne in unsere moderne Bundesverwaltung einbringen und dabei selbstverständlich auch Führungspositionen übernehmen. Es geht um die Sicherung von Arbeitsbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, Familie, Pflege und Beruf gut zu vereinbaren."

    Mit dem ersten Führungspositionen-Gesetz 2015 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert – damals lag der Anteil von Frauen an Führungspositionen noch bei 33 Prozent. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung voranzutreiben und zügig zu verwirklichen. So sollen vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigt und für die Zukunft verhindert werden. Frauen sollen gleichberechtigt an Führungspositionen beteiligt werden. Darüber hinaus steht das Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Geschlechter im Zentrum des Bundesgleichstellungsgesetzes. Seit seinem Inkrafttreten 2015 ist ein deutlicher Anstieg bei den Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes zu verzeichnen.
    Mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz wurde das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen dann 2021 im Wortlaut im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert und definiert. „Gleichberechtigte Teilhabe" bedeutet demnach, dass eine über die verschiedenen Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit angestrebt wird. Dadurch wurden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die maßgebliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles bis Ende 2025 waren. Mit dem von allen Ressorts unterstützten Maßnahmenpaket „Plan FüPo 2025" wurde ein Instrumentenkasten für Gleichstellung in der Bundesverwaltung geschaffen, der Wirkung gezeigt hat. [Weiterführende Infos und aktuelle Daten aus dem Monitoring zum Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes: hier.]

    Stärkere strafrechtl. Verfolgung von Menschenhandel& sexueller Ausbeutung

    [26.6.] Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung stärken und eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (21/6584), der am 26.6. erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand.
    „Die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis zeigen eindrücklich, dass die im Jahr 2016 neu gefassten Menschenhandelstatbestände in den Paragrafen 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB) überarbeitungsbedürftig sind. Auch die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) im Jahr 2021 vorgelegten Evaluationsergebnisse belegen, dass erheblicher Reformbedarf besteht“, betont die Regierung im Entwurf. 
    Um die Praxistauglichkeit der Vorschriften zu verbessern, soll deshalb im Zuge der Umsetzung der Änderungsrichtlinie Menschenhandel auch eine grundlegende Überarbeitung des Menschenhandelsstrafrechts erfolgen. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und bestehende Widersprüche innerhalb des Systems der Paragrafen 232 ff. StGB sowie zu anderen Tatbeständen - insbesondere im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung - durch stimmige und handhabbare Regelungen aufgelöst werden.

    [27.5.] Bundesregierung.de: Im Kabinett beschlossen: Kampf gegen Menschenhandel stärken.: 
    Menschenhandel ist in jeglicher Form verachtenswert. Täter kommen allzu oft ohne Strafen davon. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen, um Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen.
    Menschenhandel ist verboten, doch er gehört längst nicht der Vergangenheit an. Auch in unserer Zeit ist diese Form verachtenswerter, menschlicher Ausbeutung in unterschiedlicher Ausprägung immer noch vorhanden.
    Unter Menschenhandel versteht im Allgemeinen das Anwerben, Befördern, Weitergeben, Beherbergen oder Aufnehmen von Menschen durch Gewalt oder ähnliche Mittel oder durch Ausnutzung einer bestimmten Schwächesituation mit dem Ziel, diese Menschen für eigene Zwecke auszubeuten. Dabei werden Notlagen, widrige Lebensumstände oder die Arglosigkeit der Betroffenen häufig in besonders niederträchtiger Art und Weise ausgenutzt. Menschenhandel kann unterschiedlichen Formen der Ausbeutung dienen. Häufig geht es um sexuelle Ausbeutung – etwa durch Zwangsprostitution – oder um Arbeitsausbeutung – etwa bei körperlich besonders belastenden Tätigkeiten im Niedriglohnsektor.
    Die Bundesregierung setzt nun mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung ein deutliches Signal zur Bekämpfung dieser „modernen Sklaverei“ und wird die strafrechtlichen Tatbestände inhaltlich und systematisch grundlegend überarbeiten. 
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht um. 

    Erweiterung der Strafbarkeit auf weitere Ausbeutungsformen: Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit wird der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

    Erstmalige Kriminalisierung der Nachfrageseite: Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt.
    Künftig soll sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens.

    Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen: Auch Kinder und Jugendliche werden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt soll durch neue Tatbestände verbessert werden.
    Die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen werden neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.

    Straffreiheit für erzwungene Straftaten: Betroffene von Menschenhandel werden in Zusammenhang mit ihrer Ausbeutungssituation häufig dazu gebracht, andere Straftaten zu begehen. Um diese Zwangslage deutlicher hervorzuheben, wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen diese Betroffenen einzustellen.

    Nach Kabinettsbeschluss wurde der Gesetzentwurf für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. [BReg, BMAS]

    UNHCR: Weltweit gesunkene Flüchtlingszahlen kein Grund zur Entwarnung

    [25.6.] UNHCR: Zahl der Flüchtlinge weltweit leicht 
    Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen weltweit ist laut dem aktuellen Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) erstmals seit zehn Jahren gesunken. Sie ging von 123 Millionen im Jahr 2024 auf 118 Millionen im Jahr 2025 zurück. Trotzdem sei das kein Grund zur Entwarnung, so die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland, Katharina Thote, im Gespräch mit dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwoch. Der Rückgang sei keine Trendwende, da die Zahl noch fast doppelt so hoch sei wie vor zehn Jahren.
    70 Prozent der Menschen, die weltweit von Flucht und Vertreibung betroffen sind, kommen laut UNHCR aus sechs Ländern: Venezuela, Ukraine, Syrien, Afghanistan, Sudan und Südsudan. Fast 70 Prozent der Geflüchteten und Vertriebenen lebten in armen oder mittellosen Ländern, 25 Prozent davon sogar in den ärmsten Ländern der Welt, wie etwa dem Tschad.
    Als Grund für den Rückgang nannte die UNHCR-Vertreterin die gestiegene Zahl an Rückkehrerinnen und Rückkehrern. Fast 15 Millionen Vertriebene seien in ihre Herkunftsländer oder -regionen zurückgekehrt. Besonders viele Rückkehrer zählten Afghanistan, Syrien und Regionen im Sudan. Laut des UNHCR-Berichts „Global Trends“ habe die Rückkehr weltweit den zweithöchsten Stand erreicht.
    Allerdings gingen viele Menschen nicht freiwillig und unter äußerst schwierigen Bedingungen zurück, betonte Thote. Die Lage etwa in Afghanistan, wohin im vergangenen Jahr 1,9 Millionen Flüchtlinge vor allem aus Iran und Pakistan zurückgekehrt seien, sei sehr kritisch. Ein Drittel der Menschen, mit denen das UNHCR gesprochen habe, hätten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, 80 Prozent ließen Mahlzeiten aus, weil es nicht genügend Lebensmittel gebe, eine von drei Familien sei auf die Arbeit ihrer Kinder angewiesen, um das Überleben zu sichern. Sehr viele hätten auch angegeben, dass sie trotz Risiken überlegten, sich erneut auf die Flucht zu begeben.
    Es sei daher sei es schwer, die gesunkene Zahl von Flüchtlingen und Vertriebenen als Hoffnungsschimmer zu sehen, so Thote auf Nachfrage eines Mitglieds der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss. Wie nachhaltig die Entwicklung sei, bleibe angesichts der im Libanon und Iran in diesem Jahr vertriebenen Menschen abzuwarten. Diese Zahlen bilde der Bericht nicht ab.
    Vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregend hohen Niveaus der Flüchtlingszahlen verwies Thote auf die schwierige finanzielle Situation des UNHCR. Das Flüchtlingshilfswerk befindet sich, wie auch andere UN-Organisationen, in einer Finanzkrise, nachdem US-Präsident Donald Trump die Beiträge der USA an die Vereinten Nationen gekürzt hat und auch viele europäische Staaten, darunter auch Deutschland, ihre humanitäre Hilfe zurückgefahren haben. 2024 habe das UNHCR über ein Drittel weniger Geld zur Verfügung gehabt, 2025 seien die Einschnitte noch größer gewesen, sagte Thote. In der Folge seien 185 Büros weltweit geschlossen, ein Drittel des Personals entlassen und zahlreiche Programme eingestellt worden. Insgesamt habe man 16 Prozent weniger Menschen erreicht.
    Betroffen von den Kürzungen seien zum Beispiel die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Ägypten und Libanon, die Frauenschutzzentren in Konfliktgebieten oder Rückkehrhilfen für Flüchtlinge gewesen, sagte Thote als Antwort auf eine Frage der AfD. Diese hatte sich insbesondere nach Leistungen für zurückkehrende Flüchtlinge in Syrien erkundigt. Die UNHCR-Repräsentantin berichtete daraufhin, dass das UNHCR Rückkehrer dort noch mit einer Wohnungshilfe unterstütze. Diese sei allerdings sehr beschränkt - nicht alle, die sie bräuchten, könnten sie erhalten. Gezwungen sei man auch gewesen, soziale Beratungen für Flüchtlinge zu streichen, die ein wichtiger Faktor bei der Reintegration seien.
    Um eine Einschätzung der Ergebnisse der Sudan-Konferenz im April in Berlin bat die SPD: Die Zusagen seien positiv gewesen, sagte die UNHCR-Vertreterin daraufhin, doch die tatsächliche zusätzliche Finanzierung bleibe weiter unklar. Die Lage im Sudan sei extrem schwierig, es fehle der notwendige internationale Druck auf die Konfliktparteien.
    Auf eine Frage der Linksfraktion, ob legale Fluchtwege eine Lösung seien, um Todesfälle auf der Flucht über das Mittelmeer, zu verhindern, erklärte Thote, dass legale Zugangswege entscheidend seien. Dazu gehörten Resettlement, aber auch Programme für Arbeitsmobilität und Bildungszwecke. Das UNHCR bedauere, dass Deutschland sein Resettlement-Programm ausgesetzt und die Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge gestoppt hat, so Thote.
    Wer Migration steuern wolle, müsse Schutzsysteme stärken, so ihr Plädoyer. Auf eine Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte sie den Ansatz des UNHCR, Schutzsysteme entlang von Fluchtrouten zu stärken: Dieser beinhalte unter anderem bessere Asylsysteme und ausreichende Ressourcen in Erstaufnahme- und Nachbarländern sowie Investitionen in Transitstaaten, um frühzeitig Schutz zu ermöglichen. [BT hib]

    Engere Bund-Länder-Kooperation & Finanzreform zur Entlastung der Städte& Gemeinden

    [25.6.] Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Treffen: „Neuer Geist des föderalen Miteinanders“ 
    In der Pressekonferenz nach dem Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder wurde deutlich: Bund und Länder wollen noch enger kooperieren. Für Bundeskanzler Merz wurde ein „neues Kapitel“ der föderalen Zusammenarbeit aufgeschlagen. 
    Bei der ersten gemeinsamen Konferenz zwischen Bund und Ländern in diesem Jahr wurde schnell deutlich: Der Schulterschluss zwischen Bund und Ländern funktioniert, die gemeinsamen Linien sind sichtbar und die Solidarität und der Zusammenhalt sind stärker denn je, um die notwendigen Reformen und Neuerungen für dieses Land umzusetzen. 
    Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Staatsmodernisierung, die Entbürokratisierung des Landes und die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern. Bund und Länder haben aufgezeigt, vor welchen Herausforderungen sie stehen - und zeitgleich verdeutlicht, dass sie die Lösung dieser Herausforderungen nur gemeinsam angehen wollen. Die Geschlossenheit zwischen Bund und Ländern ist auch auf der Pressekonferenz immer wieder von beiden Seiten betont worden. [Mehr Infos & Beispiele zu dem Programm von Bund & Ländern zur Staatsmodernisierung & zum Bürokratierückbau.]

    Erstmalige Einigung zwischen Bund und Länder zu Finanzentlastungen: Großes Thema der gemeinsamen Pressekonferenz war die angespannte Finanzlage der Kommunen. Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung der Städte und Gemeinden verständigt. Der Bundeskanzler betonte, dass man bei dem Thema das erste Mal einen Beschluss gefasst habe. Dieser folge dem Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt“. Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders“. Die Regelung solle ab dem 1. September gelten. 
    Ab dann will der Bund keine Leistungsgesetze mehr beschließen, die für Gemeinden und gegebenenfalls die Länder keinen entsprechenden Kostenausgleich vorsehen. Das sei bisher ein großes Problem gewesen. Gerade bei der Kinder- und Jugendhilfe, dem sogenannten Teilhabegesetz und dem Unterhaltsvorschussgesetz seien die Kosten für Kommunen stark gestiegen.

    Gemeinsames Verständnis bei Staatsmodernisierung: Kanzler Merz machte deutlich, dass Bund und Länder bei der Modernisierung des Staates eng zusammenarbeiten und dafür sorgen, „dass wir Maßnahmen umsetzen“. Insgesamt gebe es rund 400 beschlossene Maßnahmen, mit denen man sehr gut vorankomme. Er bekräftigte nochmals das Ziel der Staatsmodernisierung: „Wir machen damit das Leben der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einfacher.“ 
    Als Beispiele nannte der Kanzler das Kindergeld, das in Zukunft automatisch gezahlt werde. Zudem erspare man den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Behördengänge, und auch ein Auto könne nun digital an- und abgemeldet werden. Gleichzeitig werde Tempo bei den Infrastrukturvorhaben gemacht. Für die Zukunft zeigte sich Merz zuversichtlich: „Wir kommen voran!“
    [Lesen Sie hier die Mitschrift der Pressekonferenz]

    Siehe auch: Tagesschau: 25.6. Nach Beratungen mit Merz: Bund und Länder einig bei Entlastung für Kommunen.

    Finanzielle Entlastung der Länder& Kommunen durch den Bund

    [25.6.] Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG, 21/6560) stand am 25. Juni auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 20-minütiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Haushaltsausschuss.
    An die Ausschüsse überwiesen wurde auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652) (s.u.). Federführend ist hier der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Linke legte zudem einen Antrag mit dem Titel „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ (21/5821) (s.u.) vor. Der Antrag wurde federführend an den Haushalsausschuss überwiesen, obwohl die Linksfraktion die Federführung beim Finanzausschuss sah. Darin wurde sie nur von den Grünen unterstützt, während die AfD mit den Koalitionsfraktion für die Federführung beim Haushaltsaussschuss stimmte.

    Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder sollen laut Entwurf in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Verteilung der Entlastung auf die finanzstarken Länder erfolge entsprechend ihrer Anteile am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. 
    Infolge der Kürzung der Umsatzsteuerabschläge würden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich sollen die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht werden. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. 
    Der Bund will zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen unterstützen. Die finanziellen Mittel sollen dem Entwurf zufolge einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten. Die Mittel würden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sollen auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt werden.
    Außerdem ist vorgesehen, den von den ostdeutschen Ländern zu tragenden Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent zu reduzieren. Der Anteil des Bundes steige entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es. 

    Stellungnahme des Bundesrates: Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. 
    Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder-und Kommunalentlastungsgesetz zurück. [zur gesamten Meldung& zum Stream]

    S.a.: Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen: Die Länder sind primär für die aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen zuständig. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6385). Darin hatten die Grünen nach dem Umgang der Bundesregierung mit der „kommunalen Finanzkrise“ gefragt. 
    Die Bundesregierung betont indes, dass sie bereits „umfangreiche Maßnahmen“ zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht habe. Sie verweist unter anderem auf ihren Gesetzentwurf „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (21/6560), den der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung beraten hat. Darin führt sie dazu aus, dass das Grundgesetz keine Möglichkeit vorsieht, Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten zielgerichtet zu entlasten. 
    Daher sehe der Entwurf eine Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) an finanzschwache Länder vor. Vorgaben zur Nutzung dieser Zuweisungen könne der Bund allerdings nicht machen. „Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzentwurfs jedoch ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Länder die Mehreinnahmen aus diesen SoBEZ - neben eigenen Entlastungsmaßnahmen - zur zusätzlichen Entlastung ihrer von kommunalen Altschulden betroffenen Kommunen einsetzen“, heißt es dazu weiter.

    Kompetenzzentrum Gebärdensprache und Leichte Sprache

    [25.6.] Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein Recht für Verbände von Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen Verwaltungen mitzuwirken. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6709) auf eine Kleine Anfrage (21/6386) der Fraktion Die Linke, in der diese nach dem Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache und der Beteiligung von Verbänden gefragt hatte. „Es wird zu den Aufgaben des Bundeskompetenzzentrums gehören, den Kontakt zu Betroffenenverbänden zu halten und den Austausch mit ihnen zu pflegen“, fügt die Regierung hinzu.
    Sie verteidigt ferner den Aufbau nur eines Kompetenzzentrums für beide Aspekte, Gebärdensprache und Leichte Sprache: Eine Trennung sei nicht erwogen worden. „Insbesondere wäre dies angesichts des sehr spezifischen Aufgabenbereichs des Bundeskompetenzzentrums nicht wirtschaftlich gewesen.“ Mit der Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit könnten Synergien durch den Rückgriff auf einen Verwaltungsüberbau genutzt werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sei auch als Anlaufstelle in Fragen der Barrierefreiheit bei Bundesbehörden bekannt. „Die Bundesregierung sieht in der Beratung zur Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache in einer Organisationseinheit keine Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit. Vielmehr können dadurch Synergieeffekte erzielt und die Qualität der Arbeit verbessert werden“, heißt es in der Antwort weiter.
    Die Regierung betont ferner, dass der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund schon früh in informellen Gesprächen über das Vorhaben und seinen Fortgang informiert und angehört worden seien. „Das Bundeskompetenzzentrum war und ist auch Gegenstand von informellen Austauschen, die mehrmals jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen von tauben und schwerhörigen Menschen sowie Menschen mit Lernbehinderungen, geführt werden.“

    Kinder& Jugendliche in der digitalen Welt besser schützen& stärken

    [24.6.] BMFSFJ-PM: Expertenkommission legt 56 Empfehlungen für eine nationale Gesamtstrategie zum Kinder- und Jugendschutz vor.
    Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.
    Die im September 2025 auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzte Expertenkommission hat nach ihrer im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme insgesamt 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die interdisziplinär besetzte Kommission betrachtete dabei unterschiedliche Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung verschiedener Akteure. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops unmittelbar in die Arbeit der Kommission ein.
    Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen ebenso wie an die europäische Ebene, zudem an Eltern, Bildungseinrichtungen, an die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste; sie basieren dabei auf einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Modell.

    Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen. Dazu gehört, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Jugendschutz heißt hier: Safety by design. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt. Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die Empfehlungen zeigen, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun haben. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssen gemeinsam handeln. Erfolgreicher Kinder- und Jugendschutz kann nur gemeinsam gelingen. Die vorliegenden Vorschläge sind dafür eine starke Grundlage.
    Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig ist, werde ich diesen Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können.
    Ich danke den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre engagierte und wissenschaftlich fundierte Arbeit. Mein besonderer Dank gilt ganz besonders auch den Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen, Erwartungen und Sorgen eingebracht haben, die sie klar benannt haben. Ihre Stimmen sind unverzichtbar, denn sie zeigen, was junge Menschen brauchen, um die Chancen der digitalen Welt sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen zu können.“

    Co-Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Olaf Köller: „Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz. Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen liegt nicht an einer einzigen Stelle und schon gar nicht allein beim Kind. Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung. Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten und wir begleiten und stärken sie dabei. Die nun vorgelegten Handlungsempfehlungen ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine geschützte Teilhabe.“

    Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön: „Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden. Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht.“

    Hintergrund: Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt.
    Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern. 
    Die Empfehlungen bauen auf der im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme auf. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen werden bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen, folgt im September 2026. [Weitere Informationen: hier]

    Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

    [24.6.] Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag begleitet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das Ministerium habe hierfür einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6674) auf eine Kleine Anfrage (21/6373) der Fraktion Die Linke. 
    Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG würden die Länder insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036 erhalten. Die Mehreinnahmen ab dem Jahr 2030 stünden den Ländern erst zur Verfügung, nachdem sie dem BMBFSFJ einen Bericht über die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung, einschließlich des Finanzierungskonzeptes, sowie deren Umsetzungsstand übermittelt haben, heißt es in der Antwort weiter. 

    Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung abgelehnt

    [24.6.] Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Antrag der Fraktion Die Linke für eine Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung abgelehnt. Gegen den Antrag (21/1594) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten.
    Die Linke hatte gefordert, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“. 
    Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“.

    Diskriminierung: Bundesrat fordert stärkeren Fokus auf KI

    [24.6.] Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme sollen stärker als bisher geplant im Gesetzentwurf (21/6178) der Bundesregierung für eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden. Das fordert der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf, der nun als Unterrichtung (21/6669) vorliegt. 
    In vielen diskriminierungssensiblen Bereichen würden Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme eingesetzt, schreibt die Länderkammer. Dies sei unter anderem bei der Jobsuche, bei Wohnungs- und Kreditvergaben oder Versicherungsdienstleistungen der Fall. „Die Systeme arbeiten auf Grundlage von Statistiken und Daten, die diskriminierungsbedingte Verzerrungen beinhalten können. Zudem können Vorurteile oder ein fehlendes Bewusstsein für Diskriminierung die Programmierung der Modelle beeinflussen, ohne dass dies für Anwendende oder für betroffene Personen erkennbar ist. Dieses Problem wird vom AGG in der aktuellen Fassung nur unzureichend erfasst“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
    Die Bundesregierung sieht das in ihrer Gegenäußerung anders und erwidert dazu: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist grundsätzlich technologieneutral formuliert. Damit ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund eines der in Paragraf 1 AGG geschützten Merkmale unzulässig, unabhängig davon, ob die Benachteiligung unmittelbar durch einen Menschen oder mittels eines KI-Systems erfolgt. Hinsichtlich der Beweisregelung in Paragraf 22 AGG sieht die Bundesregierung jedenfalls derzeit keinen Handlungsbedarf.“ Zwar hätten von Diskriminierung Betroffene in der Regel keine Kenntnis von der technischen Funktionsweise eines IT-Systems und könnten so in einem gerichtlichen Verfahren ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht in vollem Umfang gerecht werden. In vergleichbaren Fällen solcher Informationsasymmetrien greife die Rechtsprechung jedoch auf die Grundsätze der sekundären Darlegungs- beziehungsweise Beweislast zurück. „Für Fälle der Benachteiligung durch algorithmische Entscheidungssysteme bleibt die Entwicklung einer solchen Rechtsprechung zunächst abzuwarten; gesetzgeberisches Tätigwerden dürfte hier einstweilen nicht erforderlich sein“, so die Bundesregierung.

    Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen & zur Demokratie-Stärkung abgelehnt

    [24.6.] Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4393) abgelehnt, in dem die Fraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vorgeschlagen hatte. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Sitzung votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion gegen den Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte zu, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. 
    In dem Antrag heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt.
    Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen.
    In der Aussprache des Ausschusses betonte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Wichtigkeit starker Kommunen und funktionierender Daseinsvorsorge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie vor Ort. Es müsse mehr Begegnungs- und Debattenorte geben und einen wirksamen Schutz von Kommunalpolitikern. Über allem stehe die finanzielle Ausstattung der Kommunen, und dafür werde viel zu wenig getan. 

    Die CDU/CSU-Fraktion entgegnete, was die Grünen im Maßnahmenkatalog fordern würden, werde von den Kommunen gar nicht gefordert. Gebraucht werde Bürokratieabbau, eine ernsthafte Aufgabenkritik und eine Auseinandersetzung mit dem Thema Eingliederungshilfe. Notwendig seien keine neuen Aufgaben, sondern Entlastungen. Deshalb lehne man den Antrag ab.
    Die AfD-Fraktion erklärte, was die Grünen forderten, habe mit der Realität in den Kommunen nichts zu tun. Der Antrag sei völlig haltlos. Notwendig sei eine Entlastung der Kommunen. 
    Die SPD-Fraktion sah in dem Antrag Punkte, die man für richtig halten könne wie die Stärkung der Zivilgesellschaft. Aber die wahren Probleme seien andere. Die Kommunen bräuchten Bürokratieabbau und eine ordentliche Finanzierung für die Maßnahmen, die sie umzusetzen hätten. Die Koalition habe schon einiges auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Sportstättenförderung. 
    Die Fraktion Die Linke erklärte, die Erhaltung der sozialen Infrastruktur entspreche auch den Forderungen der Kommunen. Dass die Kommunen jetzt Aufgaben abbauen wollten, geschehe vor nur vor dem Hintergrund der Finanzprobleme. Die Kommunen seien allein gelassen worden und würden mit dem Rücken zur Wand stehen. Die Kommunen wollten einen finanziellen Ausgleich für ihre Aufgaben und wollten die soziale Infrastruktur aufrecht erhalten. [BT hib]

    Antrag zur Beendigung der deutschen Binnengrenzkontrollen abgelehnt

    [24.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Innenausschuss mit einem Antrag (21/5751) zur Beendigung der deutschen Binnengrenzkontrollen gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion lehnte das Gremium die Vorlage am Mittwoch ab. Für den Antrag votierte neben den Grünen auch die Fraktion Die Linke. 
    In dem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung auf, die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach Schengener Grenzkodex zu beenden. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unterlassen und Schutzsuchenden „ein geordnetes, faires Verfahren“ gewähren.
    Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Staaten für sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme stark zu machen und einen „angemessenen Anteil an Schutzsuchenden“ über diese Programme aufzunehmen, „um Schutzbedürftige nicht auf gefährliche Fluchtwege zu zwingen und illegalen Schleusern die Grundlage zu entziehen“. Zugleich plädiert die Fraktion unter anderem dafür, grenzüberschreitende Kriminalität mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei zu bekämpfen.

    Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes

    [23.6.] Über den Entwurf eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6617) auf eine Kleine Anfrage. Danach heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.“ Darüber hinaus wurde laut Vorlage im Koalitionsvertrag angekündigt, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen. 
    Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die zuständigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Arbeit an einem Referentenentwurf aufgenommen. Hierbei konnte der Antwort zufolge auf Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode zurückgegriffen werden. Am 17. April 2026 habe das BMJV den Referentenentwurf veröffentlicht und die Länder sowie Verbände beteiligt. In dem durch das Ministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ sei die Zielsetzung und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelungen ausführlich beschrieben. 

    Alternative zum Königsteiner Schlüssel/ Kommunalen Bedarfsindex gefordert

    [23.6.] Die Fraktion Die Linke will einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In einem Antrag der Fraktion Die Linke (21/6652) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. 
    Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
    Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. 
    Nach erster Plenarberatung am 25.6. wurde der Antrag zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse überwiesen.

    Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“

    [23.6.] BReg PM BKM - 58/ BPA „Schriftliches Kulturgut erhalten“: Neu aufgelegtes Programm fördert 92 Projekte – Staatsminister Weimer: „Unser kollektives Gedächtnis wird für kommende Generationen bewahrt“ 
    Mit dem in 2026 neu aufgelegten Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ wurden jetzt 92 Projekte zur Bewahrung historischer Originale ausgewählt, die mit insgesamt rund 1,5 Millionen Euro gefördert werden. Das Förderprogramm stößt schon in seinem ersten Jahr auf großes Interesse: Rund 200 Projektanträge gingen ein.
    Staatsminister Wolfram Weimer: „Schriftliches Kulturgut ist unverzichtbarer Bestandteil unseres kollektiven Gedächtnisses. Ohne authentische Quellen wäre eine lebendige Auseinandersetzung mit Geschichte und Kultur nicht möglich. Gerade in Zeiten, in denen historische Fakten zunehmend infrage gestellt werden, sind Archive, Bibliotheken und Museen als Orte der Überlieferung für unsere Demokratie wichtiger denn je. Es ist unsere gesamtstaatliche Aufgabe, dieses Erbe für kommende Generationen zu bewahren und für die Gesellschaft zugänglich zu machen. Der erfolgreiche Start des Förderprogramms ist deshalb eine großartige Nachricht für den Originalerhalt in Deutschland.“
    Das neue Programm wird von Bund und Ländern finanziert und löst die bisherigen Förderlinien KEK-Modellprojektförderung und BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ab. Die Zusammenlegung der beiden Förderlinien seit dem 1. Januar 2026 schafft ein vereinfachtes und bürokratiereduziertes Förderangebot.

    Drei Beispiele zeigen die Bandbreite der 2026 bewilligten Förderprojekte: 
    - Im Landesarchiv Thüringen werden besonders wertvolle Zeugnisse der Erinnerungskultur gesichert: Dabei handelt es sich um rund 10.000 Karteikarten, die als sogenannte Tagesnachweise der Arbeitskommandos des NS-Konzentrationslagers Buchenwald die Zwangsarbeit dokumentieren. 
    - Ein auf drei Jahre angelegtes Förderprojekt der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) widmet sich der Stenografischen Sammlung, die als einzigartige Fachbibliothek 53.000 Objekte umfasst, vom 16. Jahrhundert bis heute. 
    - Im Förderprojekt der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum wird einer der meistangefragten Bestände der Einrichtung restauriert: die Fragebögen für Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin aus dem Zeitraum 1945 bis 1990.

    Das Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ unterstützt den Erhalt wertvoller Originale. Die Förderprojekte werden auf Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ausgewählt. Die Mittel werden gemeinsam von BKM und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder bereitgestellt. Insgesamt wurden über die KEK seit 2010 bereits 1.338 Projekte mit einem Volumen von mehr als 29,1 Millionen Euro bewilligt. 
    Zur gesamten Liste der geförderten Projekte: hier

    Nationale Strategie zu Medienkompetenz gefordert

    [23.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine „Nationalen Strategie Medienkompetenz“ ein. In dem entsprechenden Antrag (21/6660) fordert sie die Bundesregierung auf, in Abstimmung mit den Bundesländern geeignete Maßnahmen für eine altersübergreifende Vermittlung von Medienkompetenzen in einer solchen Strategie zu bündeln. 
    Auf Bundesebene soll nach dem Willen der Fraktion eine Koordinierungsstelle „Digitale Medienkompetenz“ eingerichtet werden, die gemeinsame Qualitätsstandards und einen Kompetenzrahmen entwickelt, Trends identifiziert, Forschungsergebnisse für die Praxis aufbereitet, Lehr- und Lernmaterialien bereitstellt, medienpädagogische Initiativen und Akteure vernetzt und weiterbildet und sich eng in die Aufklärung von Desinformationskampagnen einbringt. 
    Zudem soll ein „Nationaler Medienkompetenz-Fonds“ eingerichtet und aus der Besteuerung von Onlinewerbeumsätzen großer Digitalunternehmen finanziert werden. Dieser Fonds soll medienpädagogische Angebote langfristig fördern und entsprechend finanziell ausgestattet werden.

    Ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation gefordert

    [23.6.] Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung eine ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation vorlegen. In einem Antrag (21/6665) fordern die Abgeordneten zudem eine staatsferne Agentur für Digitale Medien. In dieser sollen diverse Aufsichts- und Aufklärungsfunktionen strategisch zusammenlaufen. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion die Aufgaben und Kompetenzen des Digital Services Coordinator (DSC), die Wahrnehmung von Funktionen der Medienaufsicht sowie die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure für eine „kontinuierliche, unabhängige Beobachtung, Erforschung und Begleitung von systemischen Risiken im digitalen Raum“ gehören.
    Benötigt werde ein zentrales und fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen, das die Erkenntnisse aller relevanten Behörden handlungsleitend zusammenführe und auch die Erkenntnisse über Desinformationskampagnen der Agentur für Digitale Medien berücksichtige. 
    Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung ferner auf, die europäische Plattformregulierung konsequent umzusetzen und das vorgesehene Instrumentarium auszuschöpfen. Plattformen müssten für ihre Rolle in der Verbreitung von Desinformationskampagnen und anderen systemischen Risiken zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus solle sich die Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien und sehr großen Online-Plattformen einsetzen, unter anderem durch fairen Wettbewerb im Werbesektor, mehr Sichtbarkeit von Medieninhalten inklusive der Zulassung von Outlinks sowie die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

    Echte Bürgerbeteiligung bei kommunaler Bau-Planung gefordert

    [23.6.] Die Beteiligung von Bürgern an kommunalen Planungen soll aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht mehr wie heutzutage oft folgenlos bleiben. Beteiligung dürfe kein symbolischer Akt sein, sondern müsse als kontinuierlicher, konfliktoffener und verbindlicher Prozess ausgestaltet werden, fordert sie in einem Antrag (21/6643). 
    Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, das Baugesetzbuch so zu ändern, dass die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über Ziele und Zwecke der Planung informiert und beteiligt wird. Außerdem sollen nach Auffassung der Fraktion unter anderem flächendeckend Beteiligungsstellen in Form von „public-common partnerships“ eingerichtet werden, die sich kooperativ aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen.

    Merz: Frieden, Sicherheit u. Wohlstand für künftige Generationen

    [23.6.] Rede von Bundeskanzler Merz anlässlich des Tags der Industrie 2026: „Wohlstand für die Jugend“
    Auch künftige Generationen sollen in Frieden, Sicherheit und Wohlstand leben können. In seiner Rede beim Tag der Industrie erläuterte Kanzler Merz, warum er trotz geopolitischer Krisen und wirtschaftlichen Herausforderungen Anlass zu vorsichtigem Optimismus sieht.
    „Jetzt ist die junge Generation diejenige, die unsere gesamte Zuwendung und Aufmerksamkeit verlangt“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz beim Tag der Industrie (TDI) des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) auf dem EUREF-Campus in Berlin. Die zentrale Aufgabe der Politik sei es, heute die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit auch die nächsten Generationen die Chancen auf Wohlstand und Sicherheit erhalten.
    Fortschritte bei internationalen Handelsabkommen, die Geschlossenheit der G7-Staaten sowie neue wirtschaftliche Partnerschaften seien wichtige Signale für mehr Stabilität, Verlässlichkeit und Planbarkeit. Mit Blick auf die Zukunft benannte Merz vier zentrale Handlungsfelder, die aus seiner Sicht entscheidend seien, um Wohlstand für die junge Generation zu sichern: eine wirksame Hightech Agenda, mehr Start-ups, mehr Rechenkapazität, bessere Verteidigungsfähigkeit. „Nach Wohlstand für alle muss jetzt folgen, Wohlstand für die Jugend,“ betonte der Bundeskanzler. 

    Das Wichtigste in Kürze:
    - Innovationen fördern: Mit der Hightech Agenda Deutschland konzentriere sich die Bundesregierung auf sechs Schlüsseltechnologien, darunter künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie und Mikroelektronik – mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig zu stärken. Zugleich verwies der Bundeskanzler auf die wachsende Gründungsdynamik: Im Jahr 2025 seien rund 30 Prozent mehr Start-ups entstanden als im Vorjahr.
    - Digitale Souveränität ausbauen: Die Rechenkapazitäten seien das Rückgrat moderner Wertschöpfung und Voraussetzung im Bereich der KI. „Wir wollen die Rechenkapazitäten in den nächsten Jahren massiv ausbauen“, betonte der Bundeskanzler. Grundlage dafür sei die beschlossene Rechenzentrumsstrategie. Darüber hinaus bewerbe sich Deutschland um eine der KI-Gigafactories. Ziel ist es, technologische Abhängigkeiten zu verringern und Europas digitale Souveränität zu stärken.
    - Altersvorsorge generationengerecht weiterentwickeln: Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission seien eine substanzielle und durchdachte Grundlage, die nun in konkrete Gesetzgebung überführt werden solle. Kern der Reform sei die Einführung einer zusätzlichen kapitalgedeckten, individualisierten gesetzlichen Kapitalrente. Ein weiterer Vorschlag ist, Anreizen für die Frühverrentung zu reduzieren. Ziel sei eine Rentenpolitik, die auch für kommende Generationen tragfähig bleibt.
    - Sicherheit als Grundlage für Wohlstand: Wohlstand brauche Sicherheit, so der Kanzler. Seit Mai 2025 seien Beschaffungsverträge mit einem historischen Gesamtvolumen von rund 85 Milliarden Euro auf den Weg gebracht worden. Dabei werde nicht nur in etablierte Waffensysteme, sondern auch in Zukunftstechnologien wie unbemannte Systeme, Weltraum und Cyber investiert. Diese Investitionen seien auch Investitionen in die Resilienz und Souveränität Europas. [Lesen Sie hier die Mitschrift der Rede]

    Queeres Leben: Förderung von Akzeptanz& Schutz sex. & geschlechtl. Vielfalt gefordert

    [23.6.] „Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6654). Danach soll der Bundestag jeder Form von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts entschieden entgegentreten, Angriffe, Anfeindungen und Hass gegenüber queeren Menschen verurteilen und sich für eine „offene, vielfältige und respektvolle Gesellschaft“ einsetzen. 
    Auch soll das Parlament nach dem Willen der Fraktion begrüßen, „dass die Teilnehmenden der bundesweiten CSD-Veranstaltungen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen sich für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt engagieren“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ,Queer leben' von 2023 zeitnah umzusetzen, damit alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Geschlecht gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können“.
    In der Vorlage schreiben die Abgeordneten, individueller Mut, zivilgesellschaftliche Arbeit sowie rechtliche Fortschritte hätten „dazu geführt, dass queere Menschen in unserer Gesellschaft deutlich freier leben können, als das in der Vergangenheit der Fall war“. Dieser gesellschaftliche Fortschritt und größere Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (LSBTIQ) seien fundamental für eine offene, demokratische Gesellschaft. 
    Queere Menschen sehen sich indes laut Vorlage einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt, das in den vergangenen Jahren noch zugenommen hat. Der Staat müsse Sicherheit für alle gewährleisten, „Freiheit schützen, gleiche Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken“. Deshalb sei es „im gegenwärtigen Klima der Verrohung Aufgabe der öffentlichen Institutionen, mit gutem Beispiel voranzugehen und ihren Anteil zu leisten, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu stärken und sich solidarisch mit denen zu zeigen, die angefeindet und auch angegriffen werden“. 
    Nach erster Plenarbehandlung am 26.6. wird der Antrag federführend im Innenausschuss beraten.

    Bessere Gesundheitsversorgung für Frauen& Mädchen mit Behinderungen gefordert

    [22.6.] Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Gesundheitsversorgung für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Es bestünden für die Betroffenen weiter erhebliche Versorgungsdefizite in der gynäkologischen, reproduktiven, geburtshilflichen und geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung, heißt es in einem Antrag (21/6598) der Fraktion.
    Es gehe konkret um mangelnde bauliche und technische Barrierefreiheit in Arztpraxen, fehlende barrierefreie Kommunikation, unzureichende Berücksichtigung behinderungsbedingter Bedarfe im Vergütungssystem sowie strukturelle Hürden beim Zugang zu Prävention, Beratung und Behandlung.
    Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Barrierefreiheit in der gesundheitlichen Regelversorgung verbindlich zu verankern und dazu einen bundesweit einheitlichen, verbindlichen Kriterienkatalog für bauliche, technische, digitale und kommunikative Barrierefreiheit in Arzt-, Hebammen- und Therapiepraxen vorzulegen.
    In den Vergütungsstrukturen müssten Regelungen geschaffen werden, die den erhöhten Zeit-, Personal- und Koordinationsaufwand bei der Behandlung von Patientinnen mit Behinderungen angemessen berücksichtigen. Ferner müsse die inklusive Versorgung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung fest integriert werden.

    Sachverständigenkritik an Behindertengleichstellungsgesetz

    [22.6.] Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde der Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (21/5140) unter anderen von Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband als unzureichend mit Blick auf die Barrierefreiheit bewertet. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies ebenso wie Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland (HDE) auf mit der Neuregelung verbundene wirtschaftliche Belastungen für die Unternehmen. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf vor, die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit zu konkretisieren. Der Bund soll dem Entwurf zufolge noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Zudem sollen Übergangsregelungen geschaffen werden, um die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde sicherzustellen und die Verwaltungsverfahren zur Zertifizierung zu vereinfachen. 
    Neben dem Gesetzentwurf standen auch Anträge der AfD-Fraktion („Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ 21/3668), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen („Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ 21/5335) und der Fraktion Die Linke („UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen“ 21/5569) auf der Tagesordnung. 

    Das Benachteiligungsverbot gegenüber privaten Unternehmen müsse in dem Gesetzentwurf wirksam ausgestaltet werden, forderte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Nur zwingende sachliche Gründe dürften eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. „Die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen ist entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten“, sagte sie. Alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ für die Wirtschaft einzustufen, wie es der Gesetzentwurf tue, sei damit unvereinbar.

    Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, kritisierte Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es fehlten Vorgaben, die die Privatwirtschaft zur Herstellung struktureller Barrierefreiheit verpflichten. Das individuelle Benachteiligungsverbot, das eine Verpflichtung Privater umfasst, angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen, werde für Unternehmen stark durch Pauschalausnahmen, milde Rechtfertigungsanforderungen und mangelnde Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten beschränkt, „so dass es praktisch wertlos wird“, urteilte Schlegel.

    HDE-Vertreter Schröder hält die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erwartete Kostenbelastung für die Wirtschaft als viel zu niedrig angesetzt. Da die der Berechnung zu Grunde liegenden Prämissen realitätsfern seien, müsse im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Belastung allein der Einzelhandelsunternehmen die im Entwurf für die gesamte Wirtschaft genannte Summe von 1,35 Millionen Euro pro Jahr deutlich übersteigen werde. Im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Unternehmen und den betroffenen behinderten Menschen brauche es klare Obergrenzen für die Verpflichtung der Unternehmen, betonte er. Diese müssten von unangemessener wirtschaftlicher Belastung geschützt werden und dürften keinen unzuträglichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt werden. 

    Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, so BDA-Vertreterin Dobra, seien die Auswirkungen des Gesetzentwurfes erheblich. Sie forderte Nachbesserungen. „Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen im Einzelfall vorsieht und nicht grundsätzlich Barrierefreiheitsverpflichtungen enthält“, sagte sie. Das sei angesichts der Vielgestaltigkeit von Behinderungen und damit verbundenen Barrieren für Unternehmen nicht lösbar. Dobra forderte außerdem, den Entschädigungsanspruch „rechtsklar“ auszuschließen. 

    Der Einzelsachverständige Sascha Göttert kritisierte, dass Barrierefreiheit immer als Problem dargestellt statt als Chance angesehen werde. Er wies darauf hin, dass der größte Teil des gesellschaftlichen Lebens nicht in Behörden, sondern bei privaten Anbietern stattfinde. „Ich trinke meinen Kaffee nicht im Finanzamt sondern beim Bäcker“, sagte er. Solange aber wesentliche Bereiche des täglichen Lebens von verbindlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen blieben oder umfangreiche Ausnahmeregelungen bestünden, werde eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht. 

    Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des Einzelsachverständigen Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel, viele wichtige und zu unterstützende Regelungen. Bei einigen Normen seien klarstellende Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu wünschen, „damit der Entwurf seinen Zielen gerecht wird“. Welti bewertete die Regelung zu „angemessenen Vorkehrungen“, wonach für Unternehmen alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten, als „rechtssystematisch problematisch“. Sie sei deshalb geeignet, zu Rechtsunsicherheit zu führen, befand er. 

    Zu den Änderungen im Bereich der Assistenzhunde äußerte sich Thomas Hansen vom Verein Associata. Obwohl im Rahmen der bisherigen Übergangsregelungen bereits anerkannte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, sogenannte MAGs über die in Paragraf 12e Absatz1 BGG festgelegten Zutrittsrechte zu allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen verfügten, schilderten viele von ihnen immer noch Probleme hinsichtlich dieser Zutrittsrechte, sagte Hansen. Ob diese Probleme mit der beabsichtigten Neufassung des Paragrafen 12e Absatz 1 BGG beseitigt werden, bleibe abzuwarten. Praxiserfahrungen deuteten darauf hin, „dass Zutrittsrechte von Assistenzhunden in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind“. Auch die Evaluationsstudie nach Paragraf12k BGG weise auf diese Problemlage hin und empfehle, gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu stärken, um die Bekanntheit der einschlägigen Regelungen im BGG und der Assistenzhund-Verordnung (AHundV) „nachhaltig zu erhöhen“. Hierbei sollten bestehende Initiativen mit hoher Reichweite unterstützt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. [BT hib, zur Anhörung]

    Siehe auch: [7.5.] Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes vor dem Deutschen Bundestag am 7. Mai 2026 in Berlin: […] In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung oder Beeinträchtigung. Das ist gut jeder sechste Mensch in unserem Land. Die meisten Behinderungen treten im Laufe eines Lebens auf, durch Krankheit oder durch Unfall. Das Thema Behinderung kann also jede und jeden von uns treffen.
    Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag auf zahlreiche Barrieren: weil der Friseur nur über eine Treppe erreichbar ist, weil Regale im Supermarkt zu hoch hängen oder weil das Wartezimmer beim Arzt zu eng und zu voll ist für psychisch belastete Menschen. Für Behörden des Bundes gilt schon seit über 20 Jahren: Jede Benachteiligung ist verboten. Für Unternehmen, für den privaten Sektor, aber gilt das bisher nicht. Das steht nicht nur im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, sondern ist auch unwürdig in einem wirtschaftlich starken und demokratischen Land wie Deutschland. 
    Deshalb bin ich sehr froh, dass wir heute hier im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beraten. Endlich! Viele Menschen mit Behinderungen warten auf diese Verbesserung für ihren Alltag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, persönlich hätte ich mir mehr gewünscht. Trotzdem haben wir wichtige Schritte getan. Menschen mit Behinderungen bekommen jetzt einen Anspruch auf sogenannte angemessene Vorkehrungen. Das bedeutet beispielsweise, dass der genannte Friseurladen eine mobile Rampe zur Verfügung stellen oder eine andere praktikable Lösung anbieten muss. Es geht darum, Barrieren zu überwinden und Teilhabe zu ermöglichen, ohne die Unternehmen zu überfordern. Deshalb gibt es auch keine neue Bürokratie, etwa in Form von Berichtspflichten.
    Auch im öffentlichen Bereich wollen wir weiter vorankommen, zum Beispiel bei den Behörden. Der Umgang mit Behörden ist vor allem für Menschen mit einer kognitiven oder seelischen Behinderung oft eine große Herausforderung. Sie haben künftig das Recht, dass man ihnen dort Nachfragen in einfacher und verständlicher Sprache erläutert. Auf dieses Recht müssen die Behörden übrigens auch hinweisen, sofern ihnen die Behinderung bekannt ist. Wir schaffen zudem ein Bundeskompetenzzentrum für Gebärdensprache und Leichte Sprache. Und wir setzen feste Fristen für die Barrierefreiheit bei Bestandsbauten des Bundes. Der Bund steht also auch selber in der Pflicht. 
    Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen: Wir haben in den vergangenen Jahren durchaus Fortschritte erreicht. Wir sehen auch, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erste Wirkung zeigt. Es bezieht sich auf digitale Produkte und Dienstleistungen, von Tablets über Ticketautomaten bis hin zum Onlinebanking. Trotzdem ist klar: Barrieren lassen sich nicht allein durch Gesetze und Vorschriften abbauen. Wir brauchen vielmehr ein Umdenken und Mitdenken auf allen Ebenen. Nur dann kann Inklusion Wirklichkeit werden.
    Ein Beispiel, das mir als Arbeitsministerin ständig begegnet: Immer mehr Unternehmen klagen darüber, dass sie kein Personal finden. Gleichzeitig sind rund 190.000 schwerbehinderte Menschen in unserem Land arbeitslos. Das liegt ganz bestimmt nicht daran, dass es in der jeweiligen Region keine passenden Jobs gibt, und sicher auch nicht daran, dass Menschen mit Behinderungen schlechter qualifiziert sind. Seien wir ehrlich: Es gibt immer noch handfeste Vorurteile und Barrieren in den Köpfen. Auch da müssen wir ran. Auch Arbeitgeber können sich mittlerweile überall durch einheitliche Ansprechstellen beraten lassen.
    Ich möchte die Unternehmen ausdrücklich ermutigen: Sehen Sie Inklusion nicht als Anforderung, sondern als Chance – als Chance auf neue Kundinnen und Kunden, weil Angebote und Dienstleistungen nun für alle Menschen zugänglich sind, und gleichzeitig als Chance auf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine barrierefreie Arbeitsumgebung. 
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute gemeinsam ein starkes Zeichen setzen für soziale Stärke, gelebte Teilhabe und wirtschaftliche Vernunft. Vielen Dank.

    Sachverständige begrüßen antragsloses Kindergeld

    [22.6.] Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses  zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke). 
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme. 

    Bürokratieabbau zugunsten der Familien
    Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden. 
    Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte. 

    Hinweis auf komplexe Fallsituationen
    Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“. 
    Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen. 
    Florian Theißing von Agora Digitale Transformation beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen. [Zur Anhörung]

    Dt.-Franz. Parl. Versammlung zu Themen Bildung& Jugend / Jugendmedienschutz

    [22.6.] [BMBFSFJ-PM& BT-Meldung] Bundesfamilienministerin Karin Prien reiste zur Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung nach Paris zur Stärkung der deutsch-französische Zusammenarbeit in Familien- und Bildungspolitik und warb für besseren Jugendmedienschutz.
    Im Mittelpunkt ihres Besuchs stand die 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, bei der erstmals eine Bundesfamilienministerin vertreten war. Wiederum Bundestagspräsidentin Julia Klöckner leitete gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin, Yaël Braun-Pivet, den ersten Teil der Sitzung. Schwerpunkt des Austauschs waren Themen der Jugend- und Bildungspolitik.

    Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Sprache baut Brücken – Algorithmen reißen sie oftmals ein. Umso wichtiger ist es, junge Menschen wieder vermehrt für die Sprache des Nachbarn zu begeistern und sie zugleich mit den Schattenseiten der digitalen Räume nicht allein zu lassen. Beides ist eine Investition in eine starke Partnerschaft unserer Länder sowie ein starkes Europa!“

    Im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung sprach Bundesministerin Prien (CDU) gemeinsam mit der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen, Marina Ferrari (Les Démocrates), zu Fragen der Familienfreundlichkeit, des digitalen Jugendschutzes sowie zur Situation von Jungen und jungen Männern und standen beide den Parlamentariern vor Ort für Fragen zur Verfügung. Konkret berieten die Abgeordneten darüber, wie das Interesse junger Menschgen am Erlernen der jeweils anderen Sprache gestärkt werden kann. Außerdem ging es um gemeinsame Ansätze zum besseren Schutz von Minderjährigen in den sozialen Netzwerken.
    Bundesfamilienministerin Karin Prien: „In Deutschland ist die Geburtenrate auf einem Tiefstand von 1,35 Kindern je Frau – Frankreich liegt hingegen nach wie vor weit vorn in Europa. Hier kann Deutschland viel von seinem Nachbarn lernen, welche Leistungen und Maßnahmen wirken. Ich möchte, dass die Menschen in Deutschland wieder mehr Lust darauf haben, Familien zu gründen, Kinder zu bekommen. Unsere Antwort als Bundesregierung ist deshalb: eine Kultur der Familienfreundlichkeit. Familienpolitik ist Politik für soziale Stabilität, zugleich ist Familienpolitik ein Wirtschaftsfaktor.“

    Ein weiterer Schwerpunkt der Reise war die deutsch-französische und europäische Zusammenarbeit in der Bildungs- und Jugendpolitik.
    Bundesjugendministerin Karin Prien: „Der digitale Raum ist für junge Menschen ein Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und eine wichtige Lernumgebung. Gleichzeitig steht unsere Gesellschaft vor der Aufgabe, Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum gute und sichere Rahmenbedingungen zu bieten. Frankreich setzt mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein klares politisches Signal. Wir wollen den deutsch-französischen Austausch weiter vertiefen und gemeinsam an Lösungen arbeiten, wie wir Schutz, Befähigung und Teilhabe nachhaltig miteinander vereinbaren können.“

    Am Nachmittag besuchte die Ministerin das „OECD Centre for Skills“, die Denkfabrik der OECD für berufliche Bildung, um sich über aktuelle Projekte im Bereich der beruflichen Bildung und die Zusammenarbeit des BMBFSFJ mit der OECD auszutauschen. Anschließend traf sie den französischen Bildungsminister Édouard Geffray zu einem Gespräch über die deutsch-französische und europäische Bildungszusammenarbeit sowie aktuelle bildungspolitische Herausforderungen. Hier wird es unter anderem um Bildungschancen von Jungen und jungen Männern gehen.

    Hintergrund: In einer Zeit tiefgreifender sozialer Spannungen und weltwirtschaftlicher Unsicherheiten kommt der deutsch-französischen Partnerschaft besondere Bedeutung zu. Moderne Familienpolitik, digitaler Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind europäische Herausforderungen, die nur im engen Austausch gemeinsam gestaltet werden können. 
    Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus insgesamt 100 Mitgliedern zusammen, je zur Hälfte aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale.
    Die Versammlung trifft sich mindestens zweimal jährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das 2019 vom Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale verabschiedet wurde.

    [22.6.] [BT hib] Prien: Werden Jugendschutz in digitaler Welt nicht gerecht: Im Rahmen der Anhörung hoben Karin Prien und Marina Ferrari die Bedeutung des Deutsch-Französischen Jugendwerks für den Austausch zwischen den jungen Menschen beider Länder hervor. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ermögliche Begegnungen von Menschen, die sich gemeinsam einsetzen „für unsere europäischen Werte, die derzeit in Frage gestellt werden“, sagte Prien. Das Deutsch-Französische Jugendwerk habe es mehr als 10.000 jungen Menschen erlaubt, an Schulaustauschen, Praktika, Freiwilligenarbeit, interkulturellen Austauschen und Sprachprogrammen teilzunehmen, betonte ihre französische Amtskollegin Ferrari.
    Thema während der Anhörung war auch der Jugendmedienschutz. Der digitale Raum sei für viele jungen Menschen zu einem Mittelpunkt ihres Lebens geworden, sagte Ministerin Prien. „Diesen Alltag gilt es gut und sicher zu gestalten“, fügte sie hinzu. Frankreich setze mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein sehr klares Signal, so Prien. In Deutschland werde die zu dem Thema eingesetzte Expertenkommission am Mittwoch ihre Ergebnisse vorstellen. „Für uns ist klar, dass wir dazu weiter mit Frankreich aber auch im europäischen Rahmen im Austausch bleiben müssen, um Schutz, Befähigung und Teilhabe für junge Menschen zu ermöglichen“, betont die deutsche Bildungsministerin.
    Mobbing im Internet sei eine tatsächliche Plage und werde nun stärker sanktioniert, sagte Ministerin Ferrari. Außerdem seien rechtliche Vorgaben gemacht worden, um die Internetpornografie einzuhegen und um dort Schutz bieten zu können. Das in Frankreich geltende Handyverbot an Schulen sei eine Frage der öffentlichen Gesundheit und der geistigen Gesundheit der jungen Menschen, machte Ferrari deutlich. Wichtig sei aber zugleich eine Sensibilisierung - auch der Eltern - dafür, „wie man den digitalen Raum auf gesunde Weise nutzt“.
    Familienministerin Prien machte auf Nachfrage deutlich, dass Kinder und Jugendliche schutzbedürftiger als Erwachsene seien. Einen solchen Schutzauftrag gebe im Übrigen auch die Verfassung vor. Die Expertenkommission habe aber schon im April festgestellt, „dass wir diesem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen heute in Deutschland und in Europa nicht gerecht werden“. Deshalb sei es richtig, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, wozu es verschiedene Vorschläge im politischen Raum gebe. „Ich verlasse mich jetzt auf die Empfehlungen, die wir am Mittwoch von unserer Expertenkommission bekommen“, sagte sie. Auf dieser Grundlage werde die Bundesregierung eine Gesamtstrategie vorlegen, „die sich sehr sicher auch an unsere europäischen Partner richten wird“. Prien schlug ihrer französischen Amtskollegin vor, darüber gemeinsam ins Gespräch zu kommen, um eine gemeinsame Initiative zu entwickeln.
    Die Gesamtstrategie werde weitreichende Folge für das nationale Recht Deutschlands haben, sagte die deutsche Ministerin weiter. Mit den Landesbildungsministern und den Landesjugendministern müsse man zu einer deutlich verbesserten Medienbildung kommen, die die Lehrkräfte, die Eltern aber vor allem die Kinder und Jugendlichen „jeweils altersgerecht“ anspricht. Ihr aktuelles Fazit sei: „Wir werden dem Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im Augenblick weder in Deutschland noch in Europa gerecht, weil wir die Altersgrenzen, die es bereits gibt, national wie international nicht wirksam durchsetzen.“ Das gelte es gemeinsam ändern, sagte Bildungsministerin Prien.

    Gesetzl. Krankenversicherung - Heftige Kritik von Fachverbänden an Sparpaket

    [22.6.] Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130, 21/6559) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag, 22. Juni 2026, in der zweieinhalbstündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen.

    Belastung von Versicherten und Patienten: Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform. Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Besonders kritisch sei die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung. Die Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für Ehepartner ab 2028 stelle einen Bruch mit dem Solidarprinzip dar. Auch die Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz seien abzulehnen.
    Die Einführung einer Teilkrankschreibung sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf kranke Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Ein zentrales Versäumnis des Entwurfs bleibe die nicht kostendeckende Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, erklärte der VdK. Angesichts der aktuell noch höheren Deckungslücke von 3,5 Milliarden Euro erweise sich der Entwurf als „völlig unzureichendes Stückwerk“.

    Finanzierung versicherungsfremder Aufgaben: Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem erheblich an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht noch weiter zusätzlich belastet werden.
    Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Stattdessen entlaste sich der Bund nochmals in erheblicher Größenordnung zulasten der GKV, indem er die jährliche Beteiligung massiv und dauerhaft kürze. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen.

    Strukturwandel bei Kliniken: Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe für eine Deregulierung und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Förderung der ambulanten Versorgung.
    Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren. Die aktuelle Krankenhausstrukturreform sei auf zehn Jahre angelegt. Aus Sicht der DKG seien am Ende noch mehr als 1.000 Standorte nötig, um die Versorgung sicherzustellen. Mit dieser Reform sei jedoch eine planvolle und am Bedarf orientierte Veränderung nicht möglich.
    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen. Dies werde zu einem geringeren Leistungsvolumen bei Untersuchungen und Behandlungen führen. Mit längeren Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen auch in dringenden Fällen sei zu rechnen. Die Gesundheit der Bevölkerung werde sich durch die Begrenzung von extrabudgetär gezahlten Untersuchungen verschlechtern.

    Pflegerat: Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor: Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. In zentralen pflegerelevanten Bereichen werde auf pauschale Begrenzungen gesetzt.
    Die Grundlohnrate sei ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf, erklärte der DPR. Ausgabensteigerungen in der Pflege seien auch nicht automatisch Ausdruck von Fehlentwicklungen oder Ineffizienz. Sie könnten vielmehr einen Nachholbedarf sichtbar machen. Das gelte besonders für die vorgesehene Einschränkung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.

    Pharmabranche: Leisten bereits einen Sparbeitrag: Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). 
    Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel. 

    Weitere Anträge: Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten“ (21/2036), „Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen“ (21/2716), „Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“ (21/5332) und „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ (21/5759), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487). [Zur Anhörung]

    Siehe auch: Rede der Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Deutschen Bundestag am 12.6.
    Sowie: Der Bundesrat befürchtet durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eine systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Das geht aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor, die nun als Unterrichtung (21/6559) vorliegt. 

    Kinderpressekonferenz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung

    [20.6.] Die Kinderpressekonferenz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung - Neugier kennt kein hitzefrei: Kinder fragen den Regierungssprecher. 
    Rund 90 Kinder und Jugendliche nutzten die Gelegenheit, Regierungssprecher Stefan Kornelius ihre Fragen bei der Kinder- und Jugendpressekonferenz im Bundespresseamt zu stellen. Dabei erhielten die Gäste nicht nur politische Antworten, sondern auch persönliche Einblicke.
    Was tut die Bundesregierung für die Bildung? Warum muss die Bundeswehr wachsen? Und sollte Deutschland wieder auf Atomkraft setzen? Dieser und vielen weiteren Fragen stellte sich Regierungssprecher Stefan Kornelius in der Kinder- und Jugendpressekonferenz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung.
    [... Es] zeigte sich schnell: Die jungen Gäste hatten sich gut vorbereitet und brachten ein breites Spektrum an Themen mit. Von Bildungspolitik über Sicherheit und Verteidigung bis hin zu Energiefragen war alles vertreten. Auch die sommerlich warmen Temperaturen konnten die Neugier der Kinder und Jugendlichen nicht bremsen. Mit großem Interesse verfolgten sie die Antworten und beteiligten sich engagiert an der Diskussion. Kaum war eine Frage beantwortet, gingen bereits die nächsten Hände nach oben. [zur gesamten Meldung]

    Innenminister*innenkonferenz 2026 (u.a. zur Bekämpfung sexueller Gewalt)

    [19.6.] Beschlüsse der Innenministerkonferenz in Hamburg: Wichtige Weichenstellungen für den Zivilschutz und den Kampf gegen hybride Bedrohungen
    Am 19.6.26 endete die dreitägige Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatoren und -senatorinnen der Länder (IMK) in Hamburg. Auf der Tagesordnung stand auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Themen der Inneren Sicherheit, der Migrationspolitik sowie des Zivil- und Bevölkerungsschutzes. Angesichts einer Sicherheitslage, die immer stärker von internationalen Konflikten und hybriden Bedrohungen geprägt ist, nahm in Hamburg erstmals auch Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius an der Konferenz teil.
    Der Fokus der Konferenz lag dementsprechend auf den Themen Zivilschutz und dem Kampf gegen hybride Bedrohungen. Dabei wurden zentrale Forderungen aus Niedersachsen in die Beschlüsse aufgenommen. Ebenso wurde der gemeinsame Beschlussvorschlag mit Hessen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einstimmig verabschiedet.
    Keine Einigung gab es hingegen bei der Frage nach dem Umgang mit Schutzsuchenden aus Syrien.

    Zivilschutz
    Die IMK betont, dass Deutschland bis spätestens 2029 eine voll funktionsfähige zivile Verteidigungsfähigkeit als gleichwertige Säule zur militärischen Verteidigung aufbauen muss. Dafür seien eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, klare bundesweite Zielvorgaben sowie eine zentrale Koordinierung durch den Bund erforderlich. Zugleich sollen zentrale Bereiche wie kritische Infrastrukturen, staatliche Handlungsfähigkeit, Bevölkerungsschutz und zivil-militärische Zusammenarbeit deutlich gestärkt werden. Parallel dazu fordert die IMK eine verlässliche Finanzierung durch den Bund, zusätzliche Investitionen sowie einen verbindlich ausgestalteten „Pakt für den Bevölkerungsschutz“, um die Maßnahmen wirksam umzusetzen.

    Kampf gegen hybride Bedrohungen 
    Die IMK stellt fest, dass hybride Bedrohungen ein breites Spektrum verdeckter Angriffe darstellen, die gezielt die Stabilität Deutschlands beeinträchtigen sollen. Nur durch ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen von Bund und Ländern können diese wirksam bekämpft werden. Die Chefinnen und Chefs der Innenressorts der Länder betonnen die Notwendigkeit eines gesamtstaatlichen Ansatzes und stärken hierfür insbesondere die Zusammenarbeit im neuen „Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ (GAZ Hybrid) sowie eine strategische Steuerung auf ministerieller Ebene.
    Zugleich fordert die IMK eine enge Einbindung der Länder durch den Bund in die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie und eines Umsetzungsplans gegen hybride Bedrohungen. Insgesamt zielt der entsprechende Beschluss auf eine bessere Koordinierung, klare Strukturen und eine stärkere Verzahnung aller sicherheitsrelevanten Akteure.

    Umgang mit Schutzsuchenden aus Syrien
    Trotz vieler Gespräche im Vorfeld und am Rande der Konferenz war es nicht möglich, zu einer Verständigung über den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien zu gelangen. 

    Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
    Mit dem Auslaufen der ePrivacy-Ausnahmeregelung ist auf EU-Ebene ein zentrales Instrument weggefallen, das bislang entscheidend dazu beigetragen hat, Täter zu identifizieren und Missbrauchsdarstellungen schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ist damit zu rechnen, dass wichtige Hinweise – insbesondere aus internationalen Meldesystemen – künftig ausbleiben oder zumindest deutlich zurückgehen. Dies hätte zur Folge, dass Straftaten unentdeckt bleiben und das Risiko für Täter sinkt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Die IMK fordert deshalb mit Nachdruck: Unternehmen, die Hinweise wie die sogenannten NCMEC-Meldungen übermitteln wollen, brauchen Rechtssicherheit, dass sie für die Datenübermittlung nicht zur Verantwortung gezogen werden.
    Die Bundesregierung sollte sich daher auf europäischer Ebene für eine dauerhafte und tragfähige Regelung einsetzen, die hinter dem bisherigen Schutzniveau nicht zurückbleibtm damit maximaler Schutz für Kinder und eine konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum gewährleistet bleiben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Internet-Zugangsdienstanbieter verpflichtet werden sollen, IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern.

    Fußball ohne Gewalt
    Der DFB hat Änderungen der Stadionverbotsrichtlinien sowie die Einrichtung einer Zentralen Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote beschlossen. Alle Innenministerinnen und -minister haben die klare Erwartungshaltung, dass die Vereine das Instrument der Stadionverbote nun wirklich konsequenter nutzen, um die Minderheit, die mit Gewalttaten auffällt, aus den Stadien herauszuhalten. DFB, DFL und Vereine bleiben gefordert, sich mit der Problematik, insbesondere mit Blick auf Risikospiele weiter intensiv auseinanderzusetzen. 

    Weitere Themen betrafen die Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs durch den Einsatz KI-gestützter Analyseinstrumente und eine engere behördenübergreifende Zusammenarbeit sowie die Bekämpfung organisierter Kriminalität. Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen hält es die IMK für erforderlich, auch die Strafbarkeit des Abrufens und damit des Konsums gewaltpornografischer Inhalte, die erkennbar ohne oder gegen den Willen des Opfers entstanden sind, unter Strafe zu stellen. [Hamburg 1/ 2, MI NI, NDR 1/ 2, Tagesschau 1/ 2, ZDF, Abendblatt, lto, DerWesten]

    Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung

    [19.6.] Von der Einführung eines Primärversorgungsystems verspricht sich die Bundesregierung einen bedarfsgerechten Zugang zu Fachärzten sowie die Entlastung von Ärzten und medizinischem Personal in den Praxen. Ein wichtiges Ziel sei zudem die Verringerung von Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung bei dringlichen medizinischen Anliegen, heißt es in der Antwort (21/6583) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6038) der Grünen-Fraktion.
    Die Umsetzung des Vorhabens erfordere einen umfassenden und durchdachten Transformationsprozess in der ambulanten Versorgung. Die Ergebnisse des im Januar 2026 begonnenen Dialogprozesses mit den für die ambulante Versorgung maßgeblichen Akteuren würden derzeit ausgewertet. 
    Erste Grundlagen für die Einführung des Primärversorgungssystems sollen den Angaben zufolge in einem vorgelagerten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt werden, das sich in der Ressortabstimmung befinde.

    Berufskrankheiten: PTBS& Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Belastungen

    [18.6.] Die Beratungen, ob Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Arbeitsbelastungen (sogenannte high strain-Berufe) in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden, laufen noch. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6579) auf eine Kleine Anfrage (21/6077) der Fraktion Die Linke. 
    Der Ärztlichen Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten (ÄSVB) führe diese Beratungen derzeit durch, eine Prognose, wie lange dies dauere, sei nicht möglich, so die Regierung. Sie verweist aber auf folgenden Umstand: „Lässt sich ein einzelnes traumatisierendes Ereignis feststellen, das auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzt ist und auf das die Entstehung einer PTBS nach den Beweisanforderungen des Unfallversicherungsrechts kausal zurückzuführen ist, erfolgt bereits nach geltendem Recht eine Anerkennung als Arbeitsunfall.“

    Regierung will das Wohngeld reformieren

    [17.6.] Zu den weiteren Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gehört auch eine Reform des Wohngelds. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6534) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6231) schreibt, sei mit dem Kabinettsbeschluss zu den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 zunächst ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf verblieben. Die fachlich zuständigen Ressorts seien aufgefordert, die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umzusetzen, dass sie etatreif seien. Dazu zähle auch eine Reform des Wohngeldes. Eine entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes werde auch Vereinfachungen enthalten, die die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigen würden. 
    Die Kosten des Wohngeldes teilen sich Bund und Länder. Die Gesamtausgaben des Bundes für das Wohngeld beliefen sich im Jahr 2025 auf 2,496 Milliarden Euro. Die Antwort enthält außerdem statistische Angaben zum Wohngeldbezug. 

    Verankerung des Rechts auf Wohnen im Grundgesetz gefordert

    [16.6.] Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz verankert werden. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/6525) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Artikels 14a ins Grundgesetz vorzulegen. Damit soll ein „subjektives und einklagbares Recht auf eine menschenwürdige, dauerhafte, diskriminierungsfrei zugängliche und angemessen bezahlbare eigene Wohnung“ geschaffen werden. 
    Mit einem weiteren Gesetzentwurf sollen insbesondere Zwangsräumungen grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn keine zumutbare Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass sich die Wohnungslosigkeit in Deutschland von einem Randphänomen zu einer akuten sozialen Krise ausgeweitet habe. Unter Bezug auf Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe heißt es, im Jahr 2024 seien über eine Millionen Menschen wohnungslos gewesen. Wohnungslosigkeit sei der sichtbarste Ausdruck verfehlter Wohnungspolitik, schreiben die Abgeordneten. 
    Die Praxis der dauerhaften Unterbringung in Sammelunterkünften widerspreche dem Ziel einer menschenwürdigen und integrativen Wohnraumversorgung, heißt es in dem Antrag weiter. Das Recht auf eigene Wohnung sei als elementare Grundlage für die Inanspruchnahme weiterer Grundrechte untrennbar mit der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit sowie dem Schutz der Privatsphäre verknüpft. „Prekäre Wohnverhältnisse untergraben zudem strukturell die Bildungschancen von Kindern und sind ein signifikanter Risikofaktor für häusliche Gewalt. Für marginalisierte Gruppen - insbesondere Wohnungslose, Geflüchtete sowie migrantische Arbeitskräfte besteht ein dringlicher Bedarf an regulärem Wohnraum“, argumentiert die Fraktion. 
    Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen behandelt werden.

    Bildungsbericht 2026: Chancengerechtigkeit& Fachkräftesicherung bleiben zentrale Aufgaben

    [15.6.] BMBFSFJ-PM: Zum insgesamt elften Mal haben Bund und Länder heute gemeinsam mit dem DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation den nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“ vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe beschreibt das deutsche Bildungssystem in einer Phase tiefgreifender gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen: Sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, veränderte Zuwanderungsbewegungen sowie wachsende Anforderungen an Chancengerechtigkeit und Integration prägen inzwischen alle Bildungsbereiche – von der frühen Bildung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.
    Der Bericht macht deutlich, dass sich Entwicklungen im Bildungssystem häufig erst mittel- und langfristig zeigen und deshalb über mehrere Berichtszyklen hinweg betrachtet werden müssen. Gleichzeitig beschreibt der Bericht zahlreiche Maßnahmen und Ausbauprozesse, mit denen Bund und Länder auf die Herausforderungen im Bildungssystem reagieren. So wurden die frühkindliche Bildung und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erheblich ausgebaut, die Bildungsbeteiligung weiter gesteigert sowie Sprachförderung und Sprachdiagnostik in vielen Ländern gestärkt. Auch multiprofessionelle Unterstützungsstrukturen an Schulen wurden erweitert.
    Der Bericht beschreibt darüber hinaus Fortschritte bei der Bildungsbeteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der zweiten Generation sowie einen langfristigen Trend zu höheren Bildungsabschlüssen. Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Der Bericht macht damit deutlich, dass Bildungspolitik zunehmend auch zur Sicherung von Fachkräften beiträgt. Die Integration Zugewanderter in Bildung und Arbeitsmarkt, die bessere Ausschöpfung vorhandener Erwerbspotenziale sowie die Stärkung lebensbegleitenden Lernens gewinnen dabei weiter an Bedeutung.

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute Bildung beginnt lange vor der Schule. Der Bericht zeigt, wie stark frühe Entwicklungs- und Bildungschancen den weiteren Bildungsweg prägen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühe Bildung, Sprachförderung und bessere Übergänge im Bildungssystem. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das Talente früh erkennt, Potenziale stärkt und Aufstiegschancen eröffnet – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund. Auch hier gilt: Nachhaltige Veränderungen entstehen nicht kurzfristig, sondern durch verlässliche und langfristige Bildungspolitik im Miteinander Bund, Ländern und Kommunen.“

    Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin erklärt für die Länder: „Der Bildungsbericht zeigt deutlich: Bildung entscheidet über Lebenschancen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühkindliche Bildung, Ganztag, Sprachförderung und bessere Bildungsübergänge. Nicht Herkunft darf über Zukunft entscheiden. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind die Chance erhält, seine Talente und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Klar ist aber auch: Bildungspolitische Reformen wirken nicht über Nacht. Sie brauchen Verlässlichkeit und Ausdauer. Denn gute Bildung entsteht nicht durch kurzfristige Maßnahmen, sondern durch konsequente Arbeit an Qualität und Chancengerechtigkeit.“

    Im Bereich Schule beschreibt der Bericht weiterhin rückläufige Kompetenzentwicklungen insbesondere in Mathematik sowie bei computer- und informationsbezogenen Kompetenzen. Der Bericht macht deutlich, dass die Stärkung der Basiskompetenzen eine der zentralen Zukunftsaufgaben bleibt. Zugleich verweist der Bericht darauf, dass soziale Herkunft weiterhin erheblichen Einfluss auf Bildungserfolg und Bildungsteilhabe hat und Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen. So zeigen sich laut Bericht bereits im Alter von zwei Jahren deutliche soziale Unterschiede etwa beim Wortschatz von Kindern.
    Besonders die frühe Bildung bleibt ein zentrales Handlungsfeld: 2025 wurde mit mehr als 57.000 Einrichtungen erneut ein Höchststand bei den Kitas erreicht. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei den unter Dreijährigen in einigen Regionen weiterhin deutliche Betreuungsengpässe. Der Bericht verweist darauf, dass Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen und sich über den gesamten Bildungsverlauf hinweg fortsetzen können. Bund und Länder haben deshalb in den vergangenen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengerechtigkeit auf den Weg gebracht – unter anderem durch Investitionen in frühe Bildung, Sprachförderung, Ganztagsangebote und das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen.
    Der Bericht verweist unter anderem auf den seit 2022 deutlichen Geburtenrückgang. Mit rund 677.000 Geburten lag die Zahl 2024 wieder auf dem Niveau vom Beginn der 2010er-Jahre. Gleichzeitig erreichen derzeit die geburtenstarken Jahrgänge des letzten Jahrhunderts das Rentenalter. Der Bericht macht deutlich, dass diese Entwicklungen das Bildungssystem langfristig verändern und neue Anforderungen an Planung, Steuerung und Bildungsangebote mit sich bringen.
    Der Bericht macht zugleich deutlich, dass die Herausforderungen im Bildungsbereich nicht kurzfristig zu lösen sind. Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung, Integration und Digitalisierung bleiben langfristige Aufgaben, die nur gemeinsam vom Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können.

    Hintergrund: Der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ wird von einer unabhängigen Autorengruppe im Auftrag von Bund und Ländern erstellt und vom DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation koordiniert. Er erscheint seit 2006 alle zwei Jahre und untersucht die Entwicklung des deutschen Bildungssystems über alle Bildungsbereiche hinweg. 
    Beteiligt sind das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

    [18.6.] Initiative Klischee-frei zum Bildungsbericht: Erkenntnisse zu Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern
    Zu den zentralen Befunden des Berichts zählen unter anderem Erkenntnisse zu geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern und daraus folgernd ungenutzten Potenzialen. So ist die Erwerbstätigkeit von Frauen in den vergangenen Jahren zwar gestiegen, dennoch bleiben wichtige Fachkräftepotenziale weiterhin ungenutzt. Besonders deutlich wird dies bei zugewanderten Frauen: Während zugewanderte Männer nach mehreren Jahren Aufenthalt mit 83 Prozent nahezu die Erwerbsquoten von Männern ohne Zuwanderungsgeschichte (86 Prozent) erreichen, sind zugewanderte Frauen – insbesondere Mütter – deutlich seltener erwerbstätig als zugewanderte Männer und als Frauen ohne Zuwanderungsgeschichte (69 Prozent zu 82 Prozent).
    Auch im Bildungsbereich zeigen sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Naturwissenschaftliche Kompetenzen entwickeln sich vom Kindes- bis ins junge Erwachsenenalter positiv, allerdings werden bereits im Jugendalter Unterschiede sichtbar. Diese spiegeln sich später auch in den Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten in MINT-Berufen (Berufe im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) wider, in denen Frauen weiterhin benachteiligt sind.
    Der Bericht macht deutlich: Für eine bessere Nutzung vorhandener Fachkräftepotenziale und mehr Chancengerechtigkeit besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

    Änderungen beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall

    [15.6.] Die Bundesregierung will Regelungen für den Versorgungsausgleich ändern. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf (21/6510) vor. 
    Die Regierung erläutert dazu: „Wird eine Ehe geschieden, sind die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten gerecht zu teilen, insbesondere die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“ Dabei seien die Versorgungsträger so wenig wie möglich zu belasten. Das geltende Versorgungsausgleichsrecht werde diesen Anforderungen in einigen Punkten nicht gerecht, schreibt die Bundesregierung. „Dies gilt insbesondere für die übergangenen Anrechte: So kommt es vor, dass Ehegatten oder ein Versorgungsträger im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte angeben - sei es aus Versehen (vergessenes Anrecht) oder aus Absicht (verschwiegenes Anrecht) - oder dass das Familiengericht ein Anrecht fehlerhaft übersieht.“
    Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die fehlende Möglichkeit der Fehlerkorrektur im Einzelfall zu Gerechtigkeitslücken führen könne. Dies werde der hohen Bedeutung des Versorgungsausgleichsrechts für die Alterssicherung der Beteiligten sowie dem Halbteilungsgrundsatz nicht gerecht, schreibt die Regierung weiter.
    Durch die Reform des Versorgungsausgleichsrechts solle „eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleistet werden“. Zugleich sollen einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden: Für übergangene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden. Betriebliche Anrechte insbesondere eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Das Entstehen von Splitteranrechten soll durch eine Änderung der Regelungen zu den geringfügigen Anrechten vermieden werden. Im Verfahrensrecht soll der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung praxisgerecht vorverlegt werden.

    25 Jahre Jugend debattiert

    [13.6.] Rede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier beim Bundesfinale 2026 „25 Jahre Jugend debattiert“ am 13. Juni 2026 in Berlin: [Auszüge]
    […] Heute ist auch für mich als Schirmherr von „Jugend debattiert" ein wunderbarer Tag, denn zeitgleich mit dem Bundesfinale feiern wir alle gemeinsam den 25. Geburtstag dieser wirklich ganz großartigen Initiative. […] Was aus einer Initiative in Hamburg und aus dreißig Frankfurter Schulen damals im Jahr 2001 entstand, das ist heute eine der größten schulischen Initiativen dieses Landes – mehr als 1.500 Schulen, rund 200.000 junge Menschen jedes Jahr, 16 Bundesländer, die diesen Wettbewerb unterstützen. Und mit „Jugend debattiert weltweit" ist daraus längst ein transnationales Projekt geworden, das junge Menschen, wie ich höre, auf der ganzen Welt erreicht.
    Aber diese Erfolgsgeschichte, die ist eben nicht einfach so passiert. Das war eine Entscheidung. Von einigen engagierten Menschen und auch einem meiner Vorgänger, dem damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau, ging diese Entscheidung aus. Und die hatten alle ein gemeinsames Ziel: Junge Menschen sollten demokratische Debatte lernen. Aus zwei Gründen. Erstens: Die Fähigkeit zur Kontroverse ist keine angeborene Gabe, sondern eine Kulturtechnik, die man lernen kann und die man in der Demokratie braucht. Und zweitens: Wer früh lernt zu debattieren, der bekommt Lust, das ist erwiesen, sich aktiv zu zeigen, sich gesellschaftlich und politisch zu engagieren. Und ich glaube, das zeigt auch dieser Saal: Die Gründer damals, diejenigen, die angestiftet haben zu der Initiative, die hatten recht!
    Unsere Demokratie ist kein Zustand, der einmal erreicht ist und dann bleibt. Es ist ja eher so: Verfassung, Institutionen und Gesetze bilden den Rahmen. Der ist wichtig. Aber eine Demokratie ist nur so stark und mündig wie ihre Bürgerinnen und Bürger – und sie kommt nur zu guten Lösungen, wenn die Menschen bereit, aber eben auch fähig sind, eine Debatte mit Vernunft zu führen.
    Ich danke den vielen Lehrerinnen und Lehrern, die „Jugend debattiert" in ihre Schulen tragen, die großes Engagement beweisen und weit über ihr Pensum hinaus dafür arbeiten. Ich danke den Mentorinnen und Mentoren und den Jurys. Ich danke den vielen Ehrenamtlichen im Netzwerk, von denen viele einmal selbst teilgenommen haben. Es ist schön, dass der Wettbewerb ihnen allen etwas gegeben hat, das sie weitergeben wollen.
    Nicht zuletzt danke ich der Hertie-Stiftung und der Nixdorf-Stiftung sowie dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für deren großartige Unterstützung. Und ich danke den Ministerien und Parlamenten der Länder, die den Wettbewerb in Lehrplänen verankert haben oder Plenarsäle öffnen. […]

    Wir alle spüren es: Diese notwendige Offenheit […] ist unter Druck, vor allem natürlich durch die Art und Weise, wie wir inzwischen über soziale Medien kommunizieren. Das ist kein Zufall. Das ist das Design des Algorithmus. Soziale Medien sind so gebaut, dass Empörung mehr Aufmerksamkeit erzeugt als Nachdenklichkeit, dass Zuspitzung über das sorgfältige Argument siegt, dass man sich seine Gesprächspartner – aber darüber eben auch seine Wirklichkeit – selbst zusammenstellt. Wer scharf urteilt, wird mit Reichweite belohnt. Obwohl wir doch wissen: Schärfe ist noch keine Klarheit. Lautstärke ist noch kein Gedanke. Und viele Likes sind noch kein Beweis dafür, dass man richtig liegt.
    Ihr alle miteinander beweist eigentlich das Gegenteil. Ihr wisst, was für unserer demokratisches Zusammenleben unverzichtbar ist: eben nicht nur, die eigene Position gut zu vertreten, sondern genauso, gut zuzuhören, Einwände abzuwägen und selbst bei Widerspruch respektvoll zu bleiben.
    Diesen Gedanken solltet Ihr mitnehmen in den Alltag, online wie offline. Denn jeder Ort, an dem Menschen erleben: Ich muss den anderen nicht verachten, um ihm zu widersprechen. Ich verliere nicht an Haltung, wenn ich einen Einwand ernst nehme. Und ich werde nicht schwächer, wenn ich zugebe, dass mich ein gutes Argument mindestens nachdenklich gemacht hat. Jeder solche Ort ist ein Gewinn für unsere Demokratie.
    Daher ermutige ich Sie und Euch, mit dem, was Ihr bei „Jugend debattiert" geübt habt, aktiv zu werden: Beteiligt Euch. Mischt Euch ein – in der Schule, im Freundeskreis, am Küchentisch, aber vor allen Dingen eben auch im Gruppenchat. Demokratische Kultur beginnt nicht erst im Parlament. Sie beginnt überall dort, wo Menschen aufhören, nur zu senden – und anfangen, wirklich zuzuhören. Wer debattieren gelernt hat und dabei verinnerlicht hat, dass andere recht haben könnten, der hat dafür die besten Voraussetzungen. Weil er gelernt hat abzuwägen, zu begründen – und Haltung zu zeigen. Ich bin überzeugt: Genau solche Bürgerinnen und Bürger braucht unsere Demokratie. […]

    Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen

    [12.6.] Der Bundestag hat schärfere Regeln „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393). 

    Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken.
    Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt.

    Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.
    Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
    Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. 
    Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. 

    Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. 
    „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. [Zur Anhörung]

    Förderung von Landes-Demokratiezentren

    [12.6.] Im Jahr 2025 sind die Landes-Demokratiezentren mit rund 32,9 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert worden. Das geht aus einer Antwort (21/6551) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Antwort enthält außerdem eine Liste von Veröffentlichungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

    Justizminister*innenkonferenz 2026 (u.a. Sexualstrafrecht)

    [12.6.] Die 7. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) im Jahr 2026 stand unter dem Vorsitz der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Justizsenatorin Anna Gallina. Die Frühjahrstagung fand am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg statt, die Herbstkonferenz ist für den 19. November 2026 in Hamburg angesetzt.
    Die Frühjahrskonferenz im Juni 2026 deckte richtungsweisende rechtspolitische Themen und Beschlüsse ab:
    - Sexualstrafrecht: Es wurde intensiv über die Reform des Sexualstrafrechts diskutiert, unter anderem über den weiterführenden Konsens-Ansatz ("Nur Ja heißt Ja") und Fragen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. 
    - Digitale Dienste und Haftung: Die Minister:innen fassten Beschlüsse, die gezielt darauf abzielen, Haftungslücken bei großen Online-Plattformen zu schließen und die Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) durch effektive Löschpflichten und Prüfpflichten auf nationaler Ebene zu flankieren. [
    - Zugang zum Recht und Modernisierung: Ein weiterer zentraler Schwerpunkt der Tagung lag auf der Stärkung der Resilienz des Rechtsstaates sowie der Digitalisierung und Modernisierung der Justiz. [Hamburg 1/ 2/ 3, Justiz.de, Sachsen, TableMedia, ARD, taz, Phönix
    Offizielle Abschlusserklärungen, Reden und sämtliche Beschlusssammlungen stehen auf dem Justizportal des Bundes und der Länder sowie auf dem Hamburg Serviceportal zur Verfügung.

    Siehe auch: [14.6.] taz.de: Bewegung im Sexualstrafrecht - Noch kein Votum für „Nur Ja heißt Ja“
    Die Justizministerkonferenz hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts die mit knapper Mehrheit abgelehnt. Für Jugendliche soll aber eine Änderung kommen.
    Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollten auf der Justizministerkonferenz Druck machen. Künftig solle auch in Deutschland das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gelten, so der Antrag. Er wurde zwar mit knapper Mehrheit abgelehnt. Doch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte in Aussicht, dass „Nur Ja heißt Ja“ bald wegen einer neuen EU-Vorgabe zumindest für Sex mit Jugendlichen eingeführt wird.
    „Nur Ja heißt Ja“ bedeutet, dass sexuelle Handlungen an einer anderen Person strafbar sind, wenn diese nicht erkennbar zugestimmt hat. Seit 2016 gilt in Deutschland immerhin das Prinzip „Nein heißt Nein“, das heißt die erkennbare Ablehnung von sexuellen Handlungen muss beachtet werden.
    Entscheidender Unterschied: Wenn das Opfer bei einem sexuellen Übergriff in Schockstarre gerät, kann es auch keinen gegenstehenden Willen mehr äußern. Laut Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) ist dies bei 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungen der Fall. Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD) aus Niedersachsen betonte: „In 15 EU-Staaten gilt schon ‚Ja heißt Ja‘, Deutschland hängt hinterher.“

    „Nur Ja heißt Ja“ soll bald EU-weit gelten
    Dennoch fand der Vorschlag auf der Justizministerkonferenz keine ausreichende Unterstützung. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, in Bayern gebe es „keine relevanten Schutzdefizite“. Es gebe bei Sexualstraftaten zwar immer wieder Beweisprobleme, aber dies sei unabhängig von „Nein heißt Nein“ oder „Nur Ja heißt ja“.
    Für Bewegung wird aber eine EU-Richtlinie sorgen, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll und EU-weite Vorgaben für das Sexualstrafrecht machen wird. Hierzu gehört, dass bei Sex mit Minderjährigen künftig das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gelten soll.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) teilte mit, dass sie mit Familienministerin Karin Prien (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vereinbart hat, dass Deutschland dieser Richtlinie in Brüssel zustimmen wird. „Wenn die Richtlinie beschlossen ist, muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden und dann kann man noch einmal gründlich diskutieren“, sagte Hubig.
    Bayerns Minister Eisenreich zeigte sich gesprächsbereit. Kathrin Wahlmann aus Niedersachsen geht davon aus, dass „Ja heißt Ja“ dann auch für Erwachsene eingeführt wird. „Ich kann doch keiner 17-Jährigen sagen, ‚in diesem Jahr kommt es auf Deine Zustimmung an, aber nächstes Jahr musst du widersprechen‘.“

    Keine Mehrheit für spezialisierte Strafgerichte
    Einstimmig sprach sich die Justizministerkonferenz dafür aus, dass bei allen Formen von Vergewaltigung künftig eine Verjährung von 20 Jahren gelten soll. Derzeit gilt bei der Vergewaltigung einer willenlosen (zum Beispiel betrunkenen) Person nur eine Verjährung von fünf Jahren. Ministerin Hubig versprach, einen Gesetzentwurf zur Reparatur dieser gesetzgeberischen Panne aus dem Jahr 2016 vorzulegen.
    Abgelehnt wurde der Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), dass alle Strafgerichte eine Spezialkammer für Sexualdelikte einrichten müssen. Er wollte so Sachkunde und empathischen Umgang sicherstellen. Die große Mehrheit der Länder wollte diese Entscheidung jedoch weiterhin den einzelnen Gerichten überlassen.
    Eine Mehrheit der Länder sprach sich dagegen für den Vorstoß von Hamburgs Justizsenatorin Gallina aus, die Nichtanzeige geplanter schwerer Sexualstraftaten künftig zu bestrafen. Gallina denkt hierbei vor allem an Netzwerke, in denen sich Männer über Techniken austauschen, Frauen zu betäuben und dann zu vergewaltigen. Hier sollen auch die Männer bestraft werden, die von solchen Plänen wissen, aber nur mitlesen oder mitdiskutieren.

    Ein anderer Schwerpunkt der Justizministerkonferenz befasste sich mit der Politikerbeleidigung.

    Folgen der Pandemie für Arbeitswelt u. Care-Arbeit

    [11.6.] Die Pandemie hat das Leben aller Menschen beeinflusst - wie sich dies für die Arbeitswelt auswirkte, diskutierte die Enquete-Kommission des Bundestags „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ in einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit“. 
    „Die Auswirkungen waren gravierend“, sagte Susanne Wagenmann und bezeichnete die Schäden an Wertschöpfung auf 350 Milliarden Euro. Die Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führte aus: „Es ist wichtig, in solchen Zeiten die Politik transparent auszugestalten.“ Sie warnte vor einem Flickenteppich bei den Gegenmaßnahmen.

    Grit Köllmer von der Vernetzten Pflegedienstleistung Grit Köllmer in Oschersleben berichtete hingegen aus ihrem Pflegeberuf. „Unsere Arbeit ist in der Coronazeit sehr schwierig gewesen.“ Ständig habe es neue Regelungen gegeben, und auch Umsatzeinbußen. Zur sozialen Sicherung sagte sie: „Das Vertrauen unserer Leute ist völlig weg.“

    Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Pandemie hätte wie in einem Brennglas gezeigt, was gut und was schlecht läuft. Im Frühjahr 2020 seien sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen. „So wurden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern die wirtschaftliche Lage wurde stabilisiert.“ Insgesamt hätten Frauen in der Pandemie die Hauptarbeit geleistet, in der Care-Arbeit und in den Familien. „Das hat Verwerfungen mit sich gebracht. Man sollte den Geschlechterzusammenhang sehen.“

    Diesen sprach auch Judith Rahner an. „Auf dem Arbeitsmarkt wurden strukturelle Benachteiligungen sichtbar gemacht“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Weil Frauen mehr in Teilzeit und in Minijobs arbeiten, sei das Kurzarbeitergeld für sie viel niedriger ausgefallen. „Politische Maßnahmen sind nicht geschlechtsneutral.“ Viele Mütter hätten dann auch noch ihre Erwerbsarbeit reduziert. Daher forderte sie, Minijobs verstärkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. „Eine Gesellschaft ist nur krisenfest, wenn die, die sie tragen, nicht vernachlässigt werden.“

    Katja Kipping betonte, dass Ärmere die Verlierer der Pandemie gewesen seien. Unter anderem hätten beengte Wohnverhältnisse die negativen Folgen verstärkt, so die Linken-Politikerin und Geschäftsführerin sowie Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik des Paritätischen Gesamtverbands; sie forderte die Einrichtung von öffentlichen Lernorten. „Sie sind jetzt zu identifizieren und hochzufahren.“ Ferner seien Mittagessen in Einrichtungen oder die Tafeln weggebrochen. Und: „Personalbemessung in sozialen Einrichtungen darf nicht auf Kante genäht sein.“

    Die Familien in den Fokus nahm Katharina Spieß. Die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sagte, die Schließung von Einrichtungen habe die Familien in besonderem Maße belastet. „Die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wurde eingeschränkt, auch die der Eltern“. Zwei Drittel der Familien seien während der Pandemie im Doppelerwerb gewesen.

    Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an.

    Auf die Frage, was passiert wäre, wenn es keine Eingriffe des Staates gegeben hätte, antwortete BDA-Vertreterin Wagenmann: „Der Vergleich mit Europa zeigt, dass unser Modell der Sozialpartnerschaft extrem zur Arbeitsplatzsicherung beigeragen hat.“

    Köllmer berichtete aus der Pflegepraxis, dass Patienten die Nahrungsaufnahme verweigert hätten, weil sie dachten, ihre Angehörigen wollten sie nicht mehr sehen. Teilweise hätten vier Mitarbeiter in drei Schichten für 51 alte Menschen arbeiten müssen. „Es gab eine unverhältnismäßige Einmischung der Politik in unsere Arbeit.“ Sich zum Beispiel von einem Angehörigen nicht verabschieden zu können, den man sehr liebt, „da macht man sich Vorwürfe“, sagte sie.

    Heil dagegen sagte, Arbeitsschutz sei vor der Pandemie als Bürokratie-Thema belächelt worden, in der Pandemie selbst dann aber „zu großer Form aufgelaufen“ sei und gut funktioniert habe. Arbeitsschutzmaßnahmen seien nicht am grünen Tisch entstanden, „sondern mit den Betrieben gemeinsam erarbeitet“ worden.

    Frauenrat-Vertreterin Rahner betonte, dass die psychische Belastung für Frauen in der Pandemie ein lange unterschätztes Phänomen gewesen sei. „Das waren keine individuellen Überforderungen, sondern strukturelle Belastungen.“ Sie forderte, zum Beispiel Gewaltschutz verbindlich in Krisenkonzepte einzubinden.

    Kipping berichtete aus ihrer Zeit als Sozialsenatorin Berlin, wie das Land auf Menschen mit Obdachlosigkeit reagiert habe. „Pfandflaschensammeln, um Spenden bitten“, das sei alles eingeschränkt gewesen. Eine Reaktion: „Hostels und Jugendherbergen wurden angemietet.“ Unter anderem sei die Straßensozialarbeit als systemrelevant eingestuft worden, dabei erwähnte Kipping besonders die Arbeit des Vereins Karuna und die von ihm eingesetzte Taskforce, in der ehemals von Wohnungslosigkeit Betroffene quer durch die Stadt fuhren, um Bedarfe zu ermitteln und Hilfe zu leisten. [BT hib]

    Mehr Geld für „Kultur macht stark“-Programm gefordert

    [11.6.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/6466) einen bedarfsgerechten Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Außerdem soll die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigt werden, so die Abgeordneten.
    Das seit 2013 bestehende Programm bietet gezielt außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohn- und Lebenslagen an.
    Die Fraktion fordert unter anderem, die jährlichen Haushaltsmittel für 'Kultur macht stark' ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro aufzustocken und die Förderrichtlinien so zu reformieren, dass die Zahlung von Zuwendungen an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen und fairer Vergütungsmodelle sowie an eine pauschalierte Vergütung für Vor- und Nachbereitungszeiten gebunden ist. Außerdem solle in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein spezifisches Förderinstrument „Digital-Allianz Bildung“ im Bereich der Kulturellen Bildung etabliert werden.
    Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt werden.

    Auswirkungen des neuen EU-Haushalts auf strukturschwache Regionen

    [10.6.] Die Bundesregierung richtet nach eigener Auskunft die deutschen Positionen in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), den Haushalt der Europäische Union für die Jahre 2028 bis 2034, an „den aktuellen historischen Herausforderungen für Europa und unserem Anspruch an eine wettbewerbsfähige und geopolitisch handlungsfähige EU aus“. Vorhandene Daten seien in die Entwicklung der deutschen Positionen in den MFR-Verhandlungen einbezogen worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6432) auf eine Kleine Anfrage (21/6167) der Fraktion Die Linke.
    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich im gemeinsamen Beschluss vom 18. Juni 2025 darauf verständigt, dass mit den Europäischen Strukturfonds insbesondere strukturschwache und von der Transformation betroffene Regionen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der EU- Kohäsionspolitik unterstützt werden sollten. Ost- und westdeutsche Regionen seien gleichermaßen von Strukturschwäche und Transformationsherausforderungen betroffen. In den ostdeutschen Ländern bestünden weiterhin besonders hohe Investitionsbedarfe, weil Wertschöpfung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt lägen.

    Förderung des Zentrums für Migrationsforschung

    [10.6.] Im Jahr 2025 hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) insgesamt 47 Projekte durchgeführt. Das Zentrum hat 4,8 Millionen Euro aus Fördermitteln des Bundes erhalten, wie aus einer Antwort (21/6519) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht.

    Informationen zur Antidiskriminierungsstelle

    [10.6.] Im Haushaltsjahr 2025 hat das Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) laut Bundeshaushaltsplan bei 14.411.000 Euro gelegen. Es gab in der ADS 43,5 Planstellen und Stellen. Das geht aus einer Antwort (21/6452) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Für detaillierte Angaben zu den Beratungsanfragen an die ADS verweist die Regierung auf die Webseite der ADS und die dort verfügbaren Informationen.

    Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige

    [10.6.] Der Petitionsausschuss lehnt die Forderung nach einer dynamischen Anpassung der Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige mehrheitlich ab. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer dahingehenden Eingabe abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.
    In der öffentlichen Petition wird darauf verwiesen, dass die Einkommensgrenze von 100.000 Euro seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes (19/13399, 19/14868) im Jahr 2020 nicht angepasst worden sei und damit nicht berücksichtige, dass die reale Belastung für unterhaltspflichtige Angehörige aufgrund der mit der Inflation verbundenen Verringerung der tatsächlichen Kaufkraft gestiegen sei. Der Petent schlägt daher vor, die Einkommensgrenze dynamisch anzupassen, sie etwa jährlich an die Inflationsrate oder die durchschnittliche Lohnentwicklung zu koppeln. Eine solche Anpassung würde aus seiner Sicht verhindern, „dass unterhaltspflichtige Angehörige durch eine veraltete Einkommensgrenze unverhältnismäßig belastet und finanziell benachteiligt werden“.
    Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, sei es das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gewesen, berufstätige, erwachsene Kinder insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. Dieser Personenkreis, der in der Mitte des (Berufs-)Lebens stehe, häufig eigene Kinder erziehe und selbst für das Alter vorsorgen müsse, sollte nicht zusätzlich mit den Kosten für die Pflege der eigenen Eltern belastet werden. In Fällen, in denen eigenes Einkommen und Vermögen der Eltern nicht mehr ausreichte, um die Pflegeheimkosten zu finanzieren, sei zuvor der Rückgriff der Sozialhilfeträger auf die erwachsenen Kinder erfolgt.
    Um eine Entlastung zu erreichen, sei in Paragraf 94 Absatz 1 a Satz 1 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch geregelt worden, dass Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern nicht zu berücksichtigen sind, „es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen beträgt jeweils mehr als 100.000 Euro“.
    Dem Petitionsausschuss ist nach eigner Aussage bewusst, dass es auch bei dieser starren Grenze immer diejenigen geben werde, die knapp über der Grenze liegen, und dieses Ergebnis dann als ungerecht empfinden. Die 100.000 Euro-Grenze sei jedoch mit Bedacht gewählt worden, heißt es. „Wer über ein solches Einkommen verfügt, verdient nach wie vor weit überdurchschnittlich mehr als die restliche Bevölkerung in Deutschland“, schreibt der Petitionsausschuss und verweist auf das Statistische Bundesamt, laut dem im Jahr 2023 der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten 59.094 Euro betragen habe und insgesamt nur knapp 3 Prozent aller Beschäftigten mit ihrem Jahresverdienst über 100.000 Euro lägen. Nach dem Grundsatz, dass starke Schultern auch gesamtgesellschaftlich mehr tragen können und sollen, ist die 100.000 Euro-Einkommensgrenze daher nach übereinstimmender Auffassung des Ausschusses „angemessen“.

    Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

    [10.6.] Die im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6231) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5618). Danach wird der Bericht zur Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung derzeit finalisiert. Nach jetzigem Planungsstand werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Bericht voraussichtlich im Verlauf des zweiten Quartals 2026 veröffentlichen, heißt es in der Antwort vom 29. Mai weiter.

    Bafög-Reform, gleiche Bildungschancen, Studienstarthilfe& Azubi-Mobilitätsbudget gefordert

    [10.6.] Forschungsministerium arbeitet weiter an Bafög-Reform: Die Arbeit an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bafög-Reform geht weiter. Es habe bislang keine Weisung der Ministerin gegeben, dass der derzeit laufende Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien gestoppt werden solle. Dies sagte eine Vertreterin des Forschungsministeriums (BMFTR) im Forschungsausschuss zum aktuellen Stand bei der Bafög-Novelle. Das BMFTR sei bemüht, den ursprünglichen Zeitplan für die Reform einzuhalten, der eine Abstimmung im Bundeskabinett für Ende Juli vorsieht. Genaueres zu den Inhalten der Reform könne das Ministerium aufgrund der internen Abstimmungen nicht mitteilen. 
    Die Abgeordneten waren sich in der anschließenden Fragerunde einig, dass das Bafög-System dringend reformiert werden müsse. Während die CDU/CSU vor allem die Antragstellung digitaler und schneller machen möchte, betonte die SPD, dass es eine umfangreiche Reform einschließlich einer Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/2027 brauche. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisierten die Prioritätensetzung des Ministeriums. Dass Milliarden ausgegeben wurden, um die Gastrosteuer zu senken und den Tankrabatt zu finanzieren, zeige, dass das Argument der Haushaltsnotlage in der Bafög-Debatte vorgeschoben sei, so die Grünen. Die AfD erkundigte sich, ob im Zuge der Reform überlegt werde, Teilerlasse aufgrund von guten Studienleistungen einzuführen. [BT Hib]

    [11.6.] Diverse Anträge zum Thema Bildung wurden am 11.6. nach erster Berhandlung im Plenum weiter überwiesen an folgende Ausschüsse: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend) und/ oder Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (federführend) sowie teils in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie Haushaltsausschuss.

    [10.6.] In einem Antrag (21/6359) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden.
    Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen. 

    [11.5.] Bafög-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In einem Antrag (21/5780) befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung. Die Abgeordneten fordern unter anderem eine umfassende Bafög-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die Bafög-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben. Außerdem solle das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung - und nicht mehr an deren Eltern - überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden. 

    [9.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (Bildung darf nicht vom Einkommen abhängen - Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen, 21/6336) gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle UNICEF-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter.
    Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen.

    Ähnliche/ mitberatene Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen - Familien stärken und Kinder fördern (21/6335), Bildung bezahlbar machen - BAföG-Reform jetzt (21/2234).

    Polizeilichen Kriminalstatistik (tatverdächtige Kinder; Straftaten gegen Obdachlose)

    [10./8.6.] Über tatverdächtige Kinder bei Straftaten im Jahr 2025 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6391) auf eine Kleine Anfrage. Danach wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 insgesamt 27.504 Straftaten erfasst, bei denen zumindest ein Tatverdächtiger ein Kind bis 13 Jahren war und zugleich zumindest ein Kind bis 13 Jahre als Opfer beteiligt war.
    Die Zahl der in der PKS 2025 erfassten Straftaten, bei der auf der Tatverdächtigenseite zumindest ein Kind bis 13 Jahre beteiligt war und auf der Opferseite eine minderjährige Person, beträgt den Angaben zufolge 33.671. Bei insgesamt 6.972 in der PKS vergangenes Jahr erfassten Straftaten war laut Vorlage auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Kind bis 13 Jahre beteiligt und auf Opferseite eine Person, die nicht 

    Um Straftaten gegen Obdachlose im Jahr 2025 geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5856). Danach wurden zum Berichtsjahr 2025 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu „Straftaten insgesamt“ neun tödlich verletzte Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst. Die „Opferanzahl mit ;Obdachlosigkeit' zu Straftaten insgesamt“ belief sich im Berichtsjahr 2025 auf 2.663, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

    AGG-Reform& Stärkung der Bundes-Antidiskriminierungsstelle gefordert

    [9.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In einem Antrag (21/6337) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu - insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife. 
    Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten.
    Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter. 

    [5.3.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4538) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings würde die Reform nicht weit genug gehen. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.
    Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreiben die Linken.
    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten.
    Nach erster Plenarberatung am 11.6. wird der Antrag weiter beraten in folgenden Ausschüssen: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend), Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Kampf gegen Menschenhandel u. Zwangsprostitution gefordert

    [9.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. In einem Antrag (21/6347) führt sie unter Verweis auf Datenbanken aus: „2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.“ 
    Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen voll umzusetzen und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Des Weiteren müsse der Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit voll umgesetzt und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. 

    Jugend und Parlament 2026

    [9.6.] Bundestag: Jugend und Parlament 2026: Über 250 junge Menschen machen Politik wie im Bundestag 
    Für vier Tage wurde der Deutsche Bundestag zur politischen Bühne für die nächste Generation: Mehr als 250 junge Erwachsene aus ganz Deutschland kamen vom 6. bis 9. Juni 2026 in Berlin zusammen, um bei „Jugend und Parlament“ parlamentarische Entscheidungsprozesse realitätsnah zu erleben.
    Die 17- bis 20-Jährigen übernahmen dabei die Rollen von Bundestagsabgeordneten, bildeten Fraktionen, verhandelten Kompromisse und debattierten über vier fiktive Gesetzesentwürfe. In Arbeitsgruppen und Ausschüssen durchliefen sie alle wesentlichen Stationen parlamentarischer Arbeit – bis hin zur abschließenden Debatte und Abstimmung im Plenarsaal, die von den Mitgliedern des aktuellen Bundestagspräsidiums geleitet wurde. Es galt, die eigenen politischen Anliegen zu vertreten, mit Argumenten zu überzeugen und Mehrheiten dafür zu organisieren.'
    Im Anschluss tauschten sich die Teilnehmenden mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundestagsfraktionen darüber aus, wie nah das Planspiel „Jugend und Parlament“ an der politischen und parlamentarischen Realität ist.

    Verzicht auf Wohngeld-Kürzungen gefordert

    [9.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regierung in einem Antrag (21/6339) aufgefordert, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. 
    In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. 

    Die Fraktion Die Linke hat sich strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. In einem Antrag (21/6363) wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. 
    Außerdem verlangt die Fraktion Die Linke, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. 
    Die Fraktion Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. 

    Nach erster Plenarbehandlung werden die Anträge federführend im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen beraten sowie im Ausschuss für Arbeit und Soziales (der Grünen-Antrag zudem im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.)

    Bundeskanzler ehrt soziales Engagement

    [9.6.] Von Gesundheitsprojekten bis zur Nachbarschaftshilfe: Der startsocial-Wettbewerb hat 25 herausragende Initiativen geehrt, die mit ihrem Engagement Menschen unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Der Kanzler verlieh dabei den Sonderpreis. Bei der feierlichen Preisverleihung des 22. startsocial-Wettbewerbs im Bundeskanzleramt hat Bundeskanzler Friedrich Merz das ehrenamtliche Engagement der ausgezeichneten Initiativen gewürdigt. Als Schirmherr des Wettbewerbs dankte er den Preisträgerinnen und Preisträgern stellvertretend für die Millionen Menschen, die sich in Deutschland freiwillig engagieren.
    „Deutschland ist ein Land des Ehrenamts“, betonte der Bundeskanzler. Das freiwillige Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger mache Deutschland zu einem „lebenswerten und liebenswerten Land“. Die 25 ausgezeichneten Initiativen zeigten mit ihren Ideen, ihrer Tatkraft und ihrer Ausdauer, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt und Demokratie im Alltag gelebt werden könne.
    Merz hob hervor, dass ehrenamtlich Engagierte zu den Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern der Gesellschaft gehörten. Sie übernähmen Verantwortung, gestalteten das Gemeinwesen aktiv mit und trügen dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibe. Die Bundesregierung wolle deshalb die Rahmenbedingungen für Vereine und ehrenamtliches Engagement weiter verbessern und bürokratische Hürden abbauen.
    Im Rahmen der Veranstaltung wurden sieben Initiativen mit Geldpreisen in Höhe von insgesamt 35.000 Euro ausgezeichnet. Den Sonderpreis des Bundeskanzlers verlieh Friedrich Merz persönlich an den „SV Triebel“ aus dem Vogtland. Der Verein schaffe mit seinem vielfältigen Angebot Gemeinschaft und Zusammenhalt im ländlichen Raum und sei weit mehr als das „normale Standardprogramm eines Dorfvereins“ oder ein klassischer Sportverein. „Dieser Verein ist ein soziales Zentrum und wichtiger Begegnungsort“, sagte der Bundeskanzler und würdigte insbesondere die starke Einbindung von Kindern und Jugendlichen. [Zum Video& zur Rede]

    Bezahlbarer Wohnraum, Nutzung von Büroflächen& nachhaltige Stadtentwicklung gefordert

    [9.6.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, leerstehende Büroflächen als Wohnraum zu nutzen. Diesem Ziel dient ein von der Fraktion vorgelegter Antrag (21/6341). Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. 
    Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. 
    Nach erster Behandlung des Antrags im Bundestagsplenum  am 12.6. wird er beraten werden in folgenden Ausschüssen: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (federführend), Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss.

    [9.6.] Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. 
    Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. 
    Nach erster Behandlung des Antrags im Bundestagsplenum  am 12.6. wird er beraten werden in folgenden Ausschüssen: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (federführend), Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

    [14.4.] Laut eines älteren Antrags der Fraktion Die Linke (21/5327) sollte die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorlegen. Damit sollte die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) kaum noch zur Anwendung kommen, erklärt die Fraktion. Bis zu dem Urteil sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erheblichen Mietsteigerungen zu schützen. 
    Am 17.06. erfolgte die Beratung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunenund. Die Beschlussempfehlung lautet: Ablehnung der Vorlage.

    Strafgesetzbuchänderungen: Kampf gegen sexualisierte Gewalt/ gegen Frauen (K.o.-Tropfen)

    [9.6.] Die statistische Erfassung des Einsatzes sogenannter K.-o.-Tropfen bei der Begehung von Straftaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5915). Danach hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ beschlossen, dem zufolge deren Einsatz zukünftig als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubs gewertet werden soll. 
    Eine Änderung des Strafgesetzbuches bedinge eine Anpassung des Straftatenkataloges der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), sodass eine Erfassung dieser Fälle in Zukunft möglich werde, schreibt die Bundesregierung weiter. Wie aus der Antwort hervorgeht, ist der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei der Begehung von Straftaten derzeit nicht gesondert im Strafgesetzbuch verankert. Da der Straftatenkatalog und die darauf beruhenden erfassenden Straftatenschlüssel der PKS auf dem Strafgesetzbuch beruhen, ist eine Erfassung von Taten unter Einsatz von K.-o.-Tropfen in der PKS den Angaben zufolge bislang nicht möglich. 

    [2.6.] Über ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5867). Danach sollen mit dem Entwurf klarstellend die „gefährlichen Werkzeuge“ und „Mittel“ gleichermaßen aufgeführt werden. Damit werde der Einsatz von K.-o.-Tropfen und anderen gefährlichen Mitteln, die der Täter bei der Tat verwendet, von den Qualifikationstatbeständen als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes erfasst, schreibt die Bundesregierung weiter. In diesen Fällen sei auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erkennen.
    Der Entwurf wurde den Angaben zufolge am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Nach Befassung des Bundesrats und gegebenenfalls einer Gegenäußerung der Bundesregierung zu dessen Stellungnahme werde der Entwurf in den Bundestag eingebracht, heißt es in der Antwort vom 2. Juni ferner.

    [13.5.] BReg-PM: Im Kabinett beschlossen: Schärferes Recht gegen heimliche Betäubung  
    Die Bundesregierung hat mit den beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches ein weiteres wichtiges Vorhaben beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht: 
    Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen beschlossen. Damit werden Taten mit Einsatz von K.-o.-Tropfen, aber auch sämtlicher gefährlicher Mittel, die der Täter bei der Tat verwendet, härter bestraft. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen ist besonders perfide und hinterhältig sowie für die Opfer sehr gefährlich. Die Nachwirkungen können weitreichend sein: Betroffene leiden meist lange an körperlichen beziehungsweise psychischen Folgen. 
    Der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder sämtlicher gefährlicher Mittel (also z.B. auch andere Gifte) soll nunmehr als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubs gewertet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe erhöht sich von drei auf fünf Jahre. Damit sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Solche Taten werden hart verfolgt und bestraft. Die Strafverschärfung ist Teil des zentralen Anliegens der Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt zu intensivieren. 

    Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig in §-Paragraph 177 Absatz 8 Nummer 1 StGB und §-Paragraph 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB klarstellend die „gefährlichen Werkzeuge“ und „Mittel“ gleichermaßen aufzuführen. Damit wird der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub gleichgestellt. Die Bundesregierung schafft Rechtsklarheit. 
    Hintergrund der Änderung ist eine BGH-Entscheidung vom 8. Oktober 2024, laut der K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des StGB zu verstehen sind. Damit unterfielen die häufig vorkommenden Fälle der Verwendung von K.-o.-Tropfen bei Sexualstraftaten unter den Auffangtatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von lediglich drei Jahren. Nunmehr wurde der Strafrahmen aufgrund vergleichbaren Unrechtsgehalts von einer Tat mit einem „gefährlichen Mittel“ und einer Tat mit „gefährlichem Werkzeug“ angepasst.  

    Mit K.-o.-Tropfen sind verschiedene Drogen und Substanzen gemeint. Die farb- und geruchlose Flüssigkeit – in der Regel ist es Gammahydroxybutyrat (GHB) – wirkt schnell, setzt das Opfer rasch außer Gefecht. Die Wirkung der Droge ist dabei sehr individuell. In der Regel sind die Opfer über mehrere Stunden bewusstseinsgetrübt. Das heißt, sie haben keine Kontrolle über ihr Verhalten und können sich meist später auch nicht mehr erinnern. Auch ohne eine Folgestraftat richten die K.-o.-Tropfen erheblichen Schaden im Körper des Opfers an: Überdosiert können sie eine Atemlähmung verursachen und sogar zum Tod führen.

    Sexuelle Gewalt mit Einsatz von K.-o.-Tropfen ist Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen. Das Strafrecht soll darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordert konsequente Strafen. Die Bundesregierung gibt den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die gesetzlichen Möglichkeiten, die Tatbegehung mit Einsatz von K.-o.-Tropfen härter zu bestrafen. Darüber hinaus kann eine höhere Mindeststrafe präventiv eine abschreckende Wirkung für Täter entfalten. 

    Aus dem Statistischen Bericht der Strafverfolgung geht nicht hervor, welches Tatmittel bei sexuellen Übergriffen eingesetzt worden ist. Klare Aussagen zu Fällen mit sogenannten K.-o.-Tropfen sind daher nicht möglich. Die Dunkelziffer bei diesen Taten ist hoch, da viele Betroffenen aus unterschiedlichsten Gründen von einer Anzeige absehen. Ebenfalls ist die Nachweisbarkeit erschwert: K.-o.-Tropfen sind nur sehr kurz im Körper nachweisbar, oft nur wenige Stunden.

    Mehr Investitionen in Familienpolitik gefordert

    [9.6.] Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem entsprechenden Antrag (21/6335) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“ 
    Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag.
    Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben.
    Nach Beratung des Antrags im Plenum am 11.6. wird er beraten in den folgenden Ausschüssen: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend), Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Gesundheit, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss.

    Besonderheiten des ostdeutschen Arbeitsmarktes

    [9.6.] Der demografische Druck in Ostdeutschland ist aufgrund der Alterung besonders hoch, der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt kommt daher besondere Bedeutung zu. Dies gilt für Personen mit und ohne Migrationsgeschichte gleichermaßen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/6381) auf eine Kleine Anfrage (21/5433) der Fraktion Die Linke.
    Die Regierung schreibt weiter, dass insbesondere die Chancen in den prosperierenden Zentren genutzt werden sollten, damit auch die umliegenden lokalen Arbeitsmärkte davon profitieren. Hingegen sei der Handlungsbedarf in strukturschwachen ländlichen Gebieten abseits von prosperierenden Städten deutlich größer, damit sich dort regionale Ungleichheiten nicht weiter verstärken. Dies gelte aber auch für strukturschwache ländliche Regionen in Westdeutschland. 
    Weiteren Handlungsbedarf sieht die Regierung unter anderem bei Langzeitarbeitslosen und Personen ohne schulischen oder beruflichen Abschluss, da diese das höchste Arbeitslosigkeitsrisiko beziehungsweise die geringsten Chancen für eine Beschäftigungsaufnahme aufweisen würden. „Regionen sind dann zukunftsfähig und attraktiv für qualifizierte Zuwanderung aus dem In- und Ausland, wenn ansässige Firmen in Digitalisierung und technologische Innovationen, aber auch in Aus- und Weiterbildung investieren“, heißt es in der Antwort.

    Wirksame Arbeits- u. Fachkräfteeinwanderung gefordert

    [9.6.] Einen Maßnahmenkatalog zur Gestaltung der „Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung“ hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag vorgelegt (21/6346). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu unterstützen.
    Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion ein digital beantragbares „Fachkräfte-Schnellvisum“ mit einer maximalen Bearbeitungszeit von sechs Wochen einführen, die Verfahren für Fachkräftevisa und Familiennachzug stärker verzahnen sowie den Arbeitsmarktzugang für mitziehende Partner erleichtern. Des Weiteren plädieren die Abgeordneten dafür, „alle für die Fachkräfteeinwanderung zentralen Behördenwebsites und Formulare mindestens auf Englisch verfügbar zu machen“. 
    Daneben dringen sie darauf, „Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismuserfahrungen internationaler Arbeits- und Fachkräfte auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt“ zu stärken sowie den Zugang zu Beschwerde- und Beratungsstrukturen auszubauen. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund zu erleichtern, „indem Arbeitsverbote für Geflüchtete aufgehoben, berufliche Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote stärker gefördert sowie legale Zuwanderungswege für Menschen geschaffen werden, die zum Arbeiten, Studieren oder für eine Ausbildung nach Deutschland kommen wollen“.

    Mehr Unterstützung pflegender Angehöriger gefordert

    [9.6.]  Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in einem Antrag (21/6361) der Fraktion.
    Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung.
    Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten.
    Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden. 
    Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden.
    Nach erster Plenarbehandlung am 11.6. wird der Antrag weiter beraten in folgenden Ausschüssen: Ausschuss für Gesundheit (federführend), Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Fristgerechte Umsetzung der Gewaltschutzstrategie

    [8.6.] Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Das betont sie in einer Antwort (21/6321) auf eine Kleine Anfrage (21/6017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur “Frauenpolitische Bilanz” nach einem Jahr Regierung. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan werde im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit geprüft. „Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben“, heißt es in der Antwort weiter.

    Evaluation von „Demokratie leben!“

    [8.6.] Eine Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode durch die Evaluation von wissenschaftlich unabhängigen Instituten geleistet. Die aktuelle Evaluation wird ergänzt mit einer Begleitung des Evaluationsverbundes. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6323) auf eine Kleine Anfrage. 
    Die Gewährung von Zuwendungen sowie deren gegebenenfalls erforderliche Rückforderung erfolgten auf Grundlage der geltenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Bundes. Rückforderungen würden in Betracht kommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sie erfolgten zwingend, wenn sie rechtlich geboten seien. „In der laufenden Förderperiode wurden entsprechende Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen bislang nicht festgestellt“, so die Regierung.

    Keine Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe geplant

    [8.6] Der Dialogprozess Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen zielt nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese (SPD), „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab“. Vielmehr gehe es darum, zu identifizieren, „wo können wir Bürokratie abbauen und wo Prozesse verschlanken und effektivieren“, sagte Griese während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Damit trat er den in einer öffentlichen Petition der Bundesvorsitzenden des Vereins Lebenshilfe, Ulla Schmidt, geäußerten Befürchtung entgegen, es drohten angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen derartige Einschränkungen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist in der 181.269-mal mitgezeichneten Petition auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie.
    Hintergrund der Diskussion sei der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagten: Leere Kassen zwängen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Nun fordert laut Schmidt die Sozialstaatskommission, „dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird“. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition.
    Solange es keine inklusive Gesellschaft und keine wirkliche Barrierefreiheit gibt brauche es mehr statt weniger Unterstützung, sagte Schmidt während der Sitzung. Dass Reformen benötigt werden, sei unstrittig. „Auch wir sind für Reformen“, so die Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe. Diese Reformen dürften aber nicht bei den Rechten für Menschen mit Behinderung ansetzen. Sie müssten dort ansetzen, wo sie wirksam und notwendig seien. „Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Effizienz in der Leistungserbringung.“ Man müsse über bundesweite Bedarfsermittlungen sprechen, über Digitalisierung, über längere Bewilligungszeiträume für Hilfen und damit weniger Anträge und auch über eine „Kultur des Vertrauens“.
    Im Dialogprozess Eingliederungshilfe sei über Verbesserungsmöglichkeiten bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes gesprochen worden, sagte Staatssekretärin Griese. Als „einigungsfähig auf der Fachebene“ identifiziert worden sei eine Ausweitung der Gesamtpläne von derzeit alle zwei Jahre auf alle fünf Jahre. „Das würde die Leistungsempfänger entstressen, aber auch Bürokratie abbauen und für die Leistungserbringer und Behörden das Ganze schlanker und übersichtlicher machen“, sagte sie.
    Beim Thema „gemeinsame Inanspruchnahme“, das auch als Pooling bezeichnet werde, habe man klar gemacht, dass der Bedarf immer gedeckt sein müsse, so Griese. „Da, wo es in der Sache sinnvoll und möglich ist, und auch für die Menschen bedarfsgerecht ist, kann etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Inanspruchnahme stattfinden.“ Auch damit kam die Ministeriumsvertreterin der Petentin entgegen, die deutlich gemacht hatte, dass das Pooling von Leistungen nicht zu Lasten individueller Bedarfe erfolgen dürfe.
    Griese kündigte die Veröffentlichung der Ergebnisse des Dialogprozesses Eingliederungshilfe innerhalb der nächsten zwei Wochen an. Sie wisse, dass auch viele Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, sagte sie. Umso froher sei sie über die Diskussionsbereitschaft der Länder im Rahmen des Dialogprozesses, die sicher noch eine Lösung ihrer Kommunalfinanzen thematisieren würden. Aus Sicht von Griese - wie auch der Petentin - ist jedoch klar, „dass man Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“. [BT hib]

    Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen

    [8.6.] Die Forderung nach einer angemessenen Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. „Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld“, sagte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph, die in der Sitzung den Petenten Siegfried Kaldewey vertrat. Dessen Petition hatte mehr als 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/6130) stünden Kürzungen im Umfang von bis zu 25 Prozent im Raum, sagte Udolph. „Wie soll eine Praxis mit 25 Prozent weniger haushalten“, fragte sie.
    Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, heißt es in der der Sitzung zugrunde liegenden Eingabe. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird.
    Aus Patientensicht sei dies besonders kritisch, schreibt der Petent unter Verweis auf eigene Erfahrungen. „Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten“, heißt es in der Petition. Diese Erfahrung verdeutliche, „dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen“.

    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), verwies darauf, dass es statistisch gesehen keine Unterversorgung bei der ambulanten Psychotherapie gibt. Dem stehe aber eine individuelle Betroffenheit gegenüber, die vor Ort zu einer anderen Wahrnehmung führen könne, räumte er ein. Die Selbstverwaltung habe einen Sicherstellungsauftrag, betonte der Gesundheitsstaatssekretär. Angesichts vieler unterschiedlicher Therapiesituationen sei es aber sehr schwierig, die Frage der Vergütung organisiert zu bekommen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, „also quasi das Gremium der Selbstverwaltung, wo alle Akteure enthalten sind“, habe empfohlen, die Vergütung um 4,5 Prozent abzusenken, „in dem Wissen, dass es zusätzliche Strukturzuschläge und diverse andere Unterstützungsmaßnahmen gibt“.
    Das BMG, so Sorge weiter, habe keine Regelungskompetenz. „Im Rahmen der Selbstverwaltung entscheiden die Akteure im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses, wie sich die Vergütungssituation entwickelt.“ Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht. „Wir konnten da keinen groben inhaltlichen Fehler feststellen“, so der BMG-Staatssekretär.

    Befragt nach Steuerungsmechanismen im Interesse einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik verwies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Udolph auf die psychotherapeutische Sprechstunde, die 50 Minuten umfasse und hervorragend geeignet sei, „um sich ausreichend Zeit zu nehmen, um mit den Patientinnen und Patienten zu sprechen“. Ein fünfminütiges Gespräch beim Hausarzt reiche hingegen nicht.
    Udolph, die nach eigener Aussage früher selbst psychisch erkrankt war, plädierte dafür, die ambulante Versorgung, „die ein würdevolles Leben möglich macht“, zu stärken. Ihr sei bewusst, dass das Geld kostet. „Aber ein Euro, der in die Psychotherapie investiert wird, bringt zwei bis fünf Euro an Return on Invest“, sagte sie.

    Die sie begleitende Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, sprach sich auch für eine Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen allgemein aus. Mit Blick auf die von Staatssekretär Sorge genannten fünf Milliarden Euro pro Jahr für die voll-stationäre Versorgung, sagte sie: „Wir könnten da ambulant einiges abfangen, wenn wir die Kapazitäten dafür hätten.“

    Gerade im ländlichen Raum gebe es eine Unterversorgung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, sagte Udolph, „auch wenn die Zahlen etwas anderes sagen“. Diese Zahlen stammten aber von 1999 und müssten der Realität angepasst werden. Auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer hält eine ausreichende Versorgung nicht für gewährleistet. Es gebe eine gleiche Prävalenz zwischen Stadt und Land bei psychischen Erkrankungen. Auf dem Land gebe es aber entsprechend der Bedarfsplanung nur die Hälfte der Praxensitze im Vergleich zur Stadt. [BT hib]

    Bundesrat und Bundesregierung sollen Schulpflicht stärken

    [7.6.] Deutschlandfunk: Reaktion auf AfD-Pläne: Initiative aus Thüringen – Bundesrat und Bundesregierung sollen Schulpflicht stärken.
    Thüringen will eine Initiative in den Bundesrat einbringen, um die Schulpflicht in Deutschland zu stärken.
    Der Antrag liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen. Hintergrund ist eine Forderung aus dem Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt. Die Partei will Eltern erlauben, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Zur Kontrolle soll es halbjährlich zentrale Prüfungen geben. Ähnliche Vorstöße gab es bereits aus anderen AfD-Landesverbänden.
    Fachleute gehen davon aus, dass für eine Aufweichung der Schulpflicht das Grundgesetz geändert werden muss.
    Die Schulpflicht ist in Artikel 7 im Grundgesetz verankert: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“.

    Diversitätsstrategie der Bundesregierung

    [5.6.] Die Diversitätsstrategie der Bundesregierung ist ein Thema von deren Antwort (21/6314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5872). Danach hat sich die Bundesregierung „im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Gesellschaft besser in der öffentlichen Verwaltung abzubilden, was alle Personengruppen einschließt“. Erreicht wird dies der Antwort zufolge unter anderem durch die Umsetzung der am 29. Januar 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Diversitätsstrategie „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“, welche die „Förderung einer wertschätzenden, diskriminierungsfreien Verwaltungskultur sowie die Erhöhung der Vielfalt in der Bundesverwaltung zum Ziel hat“. 
    Wie die Bundesregierung weiter ausführt, gewährleistet die Strategie unter anderem eine Verbesserung der Teilhabe und Aufstiegschancen von Personengruppen, die „aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen beziehungsweise ostdeutschen Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung besonders häufig Diskriminierung erfahren“. Sie sehe verpflichtende und freiwillige Maßnahmen in den Bereichen „vielfaltsbewusste Personalentwicklung und -gewinnung“ sowie Diskriminierungsprävention und -intervention vor und werde derzeit von den Bundesbehörden umgesetzt.

    Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung

    [5.6.] Im vergangenen Jahr haben laut Bundesregierung 35.260 ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Paragraf 18a des Aufenthaltsgesetzes erhalten. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres waren es 9.119, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/6317) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. 
    Danach erhielten zudem 29.251 ausländische Fachkräfte mit akademischer Ausbildung im Jahr 2025 und 8.750 in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 2026 eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 18b des Aufenthaltsgesetzes. Eine „Blaue Karte EU“ nach Paragraf 18g dieses Gesetzes wurde den Angaben zufolge 54.951 Ausländern im vergangenen Jahr erteilt und 13.606 in den ersten vier Monaten des Jahres 2026.

    FAQ zur BAföG-Reform / Was tut die Bundesregierung für Studierende?

    [4.6.] Bundesregierung.de: Fragen und Antworten zur BAföG-Reform: Was tut die Bundesregierung für Studierende? Sie unterstützt Studierende mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen. 
    Mit dem BAföG unterstützt der Bund seit vielen Jahren junge Menschen in Studium und schulischer Ausbildung. Derzeit erarbeitet das Bundesforschungsministerium eine Reform, um das BAföG zu modernisieren und zu verbessern. Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Debatte.
    Jede und jeder soll in Deutschland die Chance auf ein Studium oder eine schulische Ausbildung bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Bundesregierung unterstützt Studierende sowie Schülerinnen und Schülern auf ihren individuellen Bildungswegen. Die bekannteste und wichtigste Leistung ist das BAföG. Hier springt der Staat ein – wenn Familien die Kosten nicht tragen können. Es sichert den Lebensunterhalt während einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums. 
    Im Jahr 2024 haben über 600.000 Menschen von einer Förderung nach dem BAföG profitiert. Tatsache ist aber auch, dass viele junge Menschen oftmals nicht wissen, dass sie BAföG erhalten können. Die Bundesregierung arbeitet deshalb weiter daran, die Unterstützungsleistung bekannter zu machen.

    Was hat sich die Bundesregierung mit der BAföG-Reform vorgenommen?: Die Regierungskoalition will das BAföG in einer großen Novelle modernisieren. Der Koalitionsvertrag stellt unter anderem Leistungsverbesserungen für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Aussicht. Die angestrebte BAföG-Reform umfasst aber deutlich mehr als Leistungserhöhungen. Es geht auch darum, dass Studierende das BAföG digitaler und einfacher beantragen können.
    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BAföG finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums.

    Warum wurde das Vorhaben noch nicht umgesetzt?: Alle Ziele des Koalitionsvertrags stehen unter grundsätzlichem Finanzierungsvorbehalt. Aktuell läuft das Haushalts-Aufstellungsverfahren für das kommende Jahr unter hohem Spardruck. In diesem Zusammenhang werden Neuregelungen wie auch die BAföG-Reform betrachtet. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte: „Wir stellen momentan fest, dass wir im Rahmen der Sparmaßnahmen, die wir überall im Haushalt durchführen, auch Überlegungen anstellen müssen, wo keine oder nur moderate Leistungserhöhungen möglich sind. Diese Debatte läuft, und das Ergebnis wollen wir nicht vorwegnehmen.“

    Wie geht es nun weiter?: Die Bundesressorts sind in engem Austausch, wie bestmöglich Lösungen für die Reform des BAföG gefunden werden können. Das Bundesforschungsministerium arbeitet mit Nachdruck daran, dass die BAföG-Reform im Kabinett verabschiedet werden kann.

    Was tut die Bundesregierung noch, um Studierende zu unterstützen?: Gute Bildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen. Darunter beispielsweise: Studienstarthilfe, Bildungskredit, „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken", bezahlbarer Wohnraum („Junges Wohnen“), Deutschlandstipendium.

    Rechtsanspruch auf Validierung beruflicher Kompetenzen

    [4.6.] Umsetzung von Feststellungsverfahren: Die Servicestelle Validierung hat die Aufgabe, Kammern und zuständige Stellen bei der Umsetzung von Feststellungsverfahren nach Paragraphen 50b folgende Berufsbildungsgesetz und Paragraphen 41b folgende der Handwerksordnung zu unterstützen. Hierzu zählten im Jahr 2025 insbesondere Schulungen, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche sowie die Bereitstellung unterstützender Materialien für Kammern und zuständige Stellen. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/6307) auf eine Kleine Anfrage (21/6082) der Fraktion Die Linke. 
    Darüber hinaus sei das Feststellungsverfahren im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorgestellt worden, um verschiedene Zielgruppen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren anzusprechen. Nach Einschätzung der Servicestelle werde das Feststellungsverfahren grundsätzlich als zusätzliche Möglichkeit zur Sichtbarmachung beruflicher Kompetenzen wahrgenommen, heißt es in der Antwort.

    Förderung der Regional- und Minderheitensprachen

    [4.6.] Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Achte Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ (21/6400) vor. Dieser „Achte Staatenbericht“ bezieht sich auf den Zeitraum zwischen April 2021 und Februar 2026 und geht unter anderem auf allgemeine Entwicklungen im Bereich des Schutzes und der Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland seit Erstellung des Siebten Staatenberichts ein. 
    Genannt werden dazu in der Vorlage etwa das 2025 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts“, das unter anderem „die besonderen namensrechtlichen Anliegen der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und des sorbischen Volkes“ umsetze. Ebenso aufgeführt werden beispielsweise das „Fünfte Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk“, auf das sich der Bund sowie die Länder Brandenburg und Sachsen verständigt haben, und die 2024 beschlossene Einrichtung der ständigen „Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma“. 
    Erstellt wurde der Bericht durch das Bundesinnenministerium „in Zusammenarbeit mit anderen Bundesressorts sowie den zuständigen Behörden der Länder und unter Beteiligung der Organisationen/Verbände der Sprecherinnen und Sprecher der durch die Sprachencharta geschützten Sprachen“. Die Bundesverbände der Sprachgruppen erhielten den Angaben zufolge „Gelegenheit, ihre Sichtweise zum Stand der Implementierung der Sprachencharta in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nicht mit derjenigen der Behörden decken muss, wiederzugeben“. Die jeweiligen Stellungnahmen sind in einem eigenen Kapitel des 218 Seiten umfassenden Berichts dargestellt.

    Gesetz zur Stärkung des zivilrechtl. u. strafrechtl. Schutzes vor digitaler Gewalt

    [3.6.] BMJV: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
    „Digitale Gewalt“ hat schwere Folgen und betrifft auch in Deutschland Millionen Menschen, wobei Frauen besonders häufig betroffen sind. Da es beim rechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt Lücken gibt, sieht der Gesetzentwurf vor, den strafrechtlichen Schutz zu verbessern und den Phänomenbereich digitalisierter Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer zu erfassen.
    Zu diesem Zweck sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden, um Strafbarkeitslücken insbesondere im Bereich sexualisierter Deepfakes, voyeuristischer Bildaufnahmen und Rache-Pornos zu schließen und um Cyberstalking mittels GPS-Trackern zu erfassen. Um die Rechtsdurchsetzung für Betroffene zu erleichtern, werden zudem Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter stärker in die Pflicht genommen. Geplant sind ein neuer Auskunftsanspruch zur Identität von Rechtsverletzern, gerichtliche Anordnungen zur Beweissicherung und die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr eine zeitweilige Accountsperre zu beantragen.

    Zum Referentenentwurf für das Gesetz gegen digitale Gewalt liegen nun Stellungnahmen verschiedener Verbände vor. U.a. der Deutsche Frauenrat und der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel begrüßen den Entwurf, sehen jedoch u. a. bei der Schulung von Justiz und Strafverfolgungsbehörden großen Verbesserungsbedarf. 

    [Weitere Informationen: zum Referentenentwurf, zur Synopse zum Referentenentwurf, Übersicht der Stellungnahmen der Verbände/ Download aller Stellungnahmen, FAQ: Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt im Überblick, Infopapier - Gesetz gegen digitale Gewalt: Auf einen Blick, Informationen zum Ablauf des zivilrechtlichen Verfahrens nach dem Gesetz gegen digitale Gewalt]

    Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung (insbes. für Opfer v. Gewalt-/Sexualstraftaten)

    [3.6.] Die Bundesregierung will die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung stärken und hat dafür einen Gesetzentwurf (21/6214) vorgelegt. Er sieht vor, dass die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung - insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) - überarbeitet werden. 
    So soll ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei soll insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. 
    Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. 
    Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. 
    Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen hinter den bei der Einführung des Rechtsinstituts prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. 
    Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht im Katalog des § 395 Absatz 3 StPO aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den §§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht.

    Lückenhafte Datenlage zur Versorgung von LSBTIQ-Personen

    [3.6.] Die Datenlage zur spezifischen gesundheitlichen Situation und Versorgung von sogenannten LSBTIQ-Personen ist nach Angaben der Bundesregierung in Teilbereichen lückenhaft. Laufende Befragungen würden schrittweise um differenzierte Fragen zur geschlechtlichen Identität erweitert, heißt es in der Antwort (21/6267) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5991) der Linksfraktion. 
    So würden mit dem Panel „Gesundheit in Deutschland“ (GEDA) des Robert Koch-Instituts (RKI) unter anderem Daten zu selbstwahrgenommenen Diskriminierungserfahrungen im Alltag, aber auch zu wahrgenommenen Diskriminierungserfahrungen im Gesundheits- und Pflegebereich erhoben. Allerdings wiesen die Auswertungen vergleichsweise niedrige Fallzahlen bei trans und genderdiversen Personen auf, sodass Analysen schwierig seien.

    Mitsprache, Empowerment& Schutz im Digitalen Raum für Schüler*innen

    [2.6.] Mitsprache, Empowerment und Schutz im Digitalen Raum: Prien, Hubig und Hoffmann im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern in Potsdam 
    Unter der Überschrift „Gemeinsam stark digital unterwegs – Mitsprache, Empowerment und Schutz“ diskutierten Bundesbildungsministerin Karin Prien, Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann mit Schülerinnen und Schülern des Dalton-Gymnasiums in Potsdam über Chancen, Risiken und Schutzmöglichkeiten im digitalen Raum.
    Im Mittelpunkt des Austauschs mit Jugendlichen der 9. und 10. Jahrgangsstufe standen Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes, mögliche Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke, die Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung von Medienkompetenz und digitaler Teilhabe. 

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sicher, selbstbestimmt und kompetent in der digitalen Welt aufzuwachsen. Dafür brauchen wir einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammendenkt. Zudem wird entscheidend sein, dass die Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden, um sicherzustellen, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter überhaupt keinen Zugang zu gefährlichen Inhalten auf Social-Media-Plattformen erhalten. Deshalb kommen wir an einer wirksamen gesetzlichen Regulierung nicht vorbei. Zentral für die Akzeptanz ist aber auch, dass wir nicht nur über junge Menschen sprechen, sondern mit ihnen. Deshalb ist mir der direkte Austausch mit Schülerinnen und Schülern besonders wichtig – denn ihre Erfahrungen und Perspektiven müssen in politische Entscheidungen einfließen. In Kürze erwarten wir die Empfehlungen der von mir eingesetzten Expertenkommission ‚Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt‘. Ich bin überzeugt, dass davon wichtige Impulse für Schutz und sichere Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum ausgehen werden.“

    Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Wir müssen mehr tun, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum zu schützen. Die negativen Auswirkungen von sozialen Medien sind längst bekannt. In unserem Rechtsstaat muss gelten: Wo es echte Gefahren gibt, braucht es klare Regeln und ein Schutzkonzept. Dabei geht es auch um Altersbeschränkungen und eine bessere Medienkompetenz. Für ein solches Konzept brauchen wir auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen. Es ist mir daher wichtig, mit Schülerinnen und Schüler über diese Themen zu sprechen und ich bin dankbar, dass ich heute in Potsdam die Gelegenheit dazu hatte.“

    Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann: „Unsere Schulen stehen beim Medienschutz in einem Spannungsfeld: Sie sollen Schülerinnen und Schüler schützen und Risiken für sie reduzieren, gleichzeitig müssen sie ihnen digitale Teilhabe ermöglichen. Sie sollen sie befähigen, in der geballten Informationsflut zwischen Meinungen, Fakten und Desinformation zu unterscheiden und soziale Medien reflektiert und verantwortungsvoll zu nutzen. Für digitale Kompetenz brauchen unsere Kinder und Jugendlichen aber nicht allein Schulen mit moderner Technik und qualifizierte Lehrkräfte. Sie brauchen Teilhabe – wie etwa im Medienscout-Programm in Brandenburg, in dem sie selbst Vermittler und Vertrauenspersonen sind. Und sie brauchen als sicheren Rahmen eine neue Schul-Eltern-Partnerschaft für digitale Kompetenz."

    Ende Juni wird die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Schutz und eine sichere Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum vorlegen. [BMBFSF]

    Komplexe Krankheitsbilder bei suchtkranken Kindern, Jugendlichen& Erwachsenen

    [2.6.] Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Suchterkrankungen weisen nach Angaben der Bundesregierung teilweise komplexe Krankheitsbilder und Lebensläufe auf. Behandlungen liefen nicht immer planmäßig. Angestrebt werde ein nahtloser Übergang zwischen Suchtberatung, Entgiftung, Therapie und Nachsorge, heißt es in der Antwort (21/6257) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5974) der Grünen-Fraktion. 
    Die Suchthilfe ist den Angaben zufolge vielschichtig organisiert. Für die Finanzierung von Leistungen für Kinder und Jugendliche seien zahlreiche Akteure zuständig. Eine bundeseinheitliche Steuerung sei nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter. 
    Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund stünden bundesweit in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen insgesamt 450 Reha-Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

    Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz

    [2.6.] Die Berechnung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) steht nicht in einem Widerspruch zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Aussetzung der Regelbedarfsstufe 2 des AsylbLG. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/6265) auf eine Kleine Anfrage (21/5999) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das BVerfG habe in einem weiteren Beschluss vom April 2026 bestätigt, dass der Gesetzgeber als Datengrundlage für die Bemessung der Grundleistungen die für die Berechnung von Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem SGB XII durchgeführte Sonderauswertung der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) herangezogen und keine gesonderte Erhebung bei einer spezifisch auf die Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG zugeschnittenen Referenzgruppe durchgeführt hat.

    Europarats-Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen u. häuslicher Gewalt

    [2.6.] Internationale Expertengruppe gegen Gewalt: Dr. Petra Volke wird Mitglied 
    Dr. Petra Volke ist in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt worden. Ab September 2026 arbeitet sie in dem unabhängigen Gremium mit.
    Am 2. Juni hat der Vertragsstaatenausschuss des Europarats zur Istanbul-Konvention fünf neue Mitglieder der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt. Die deutsche Kandidatin Dr. Petra Volke setzte sich in einem starken Feld von Kandidatinnen und Kandidaten durch. Sie wird ihre Arbeit in dem Gremium ab September 2026 aufnehmen. Die Bundesregierung unterstreicht mit der erfolgreichen Kandidatur ihr Engagement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

    Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Ich gratuliere Dr. Petra Volke herzlich zu ihrer Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Wahl ist eine große Anerkennung ihrer fachlichen Expertise und ihres Engagements für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Frauen und Mädchen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Dieses Menschenrecht zu sichern und zu stärken, bleibt eine zentrale Aufgabe. Deshalb hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die unabhängige Expertengruppe leistet einen wichtigen Beitrag, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention transparent zu begleiten und weiterzuentwickeln. Ich freue mich sehr, dass Deutschland künftig wieder in diesem bedeutenden Gremium vertreten sein wird. Mit Dr. Petra Volke wird sich eine ausgewiesene Expertin dafür einsetzen, den Schutz von Frauen und Mädchen in Europa weiter zu stärken und die Ziele der Istanbul-Konvention entschlossen voranzubringen.“

    GREVIO überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention: Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (englisch: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, kurz: GREVIO), überprüft, wie die Vertragsstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Das internationale Gremium bewertet nationale Maßnahmen und formuliert Empfehlungen, um den Schutz vor Gewalt weiter zu verbessern. GREVIO trägt damit dazu bei, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Europa wirksamer zu bekämpfen.

    Erfahrung aus Justiz, Menschenrechten und Gleichstellung: Dr. Petra Volke ist Familienrichterin und befasst sich in ihrer Arbeit mit Fällen häuslicher Gewalt. Sie bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Zudem war sie in internationalen Zusammenhängen tätig, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Erfahrungen wird sie künftig in die Arbeit bei GREVIO einbringen.

    Die Istanbul-Konvention: Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft. [BMBFSFJ]

    Hohe Ausgabenzuwächse für psychiatrische Behandlungen

    [2.6.] Die Ausgaben für stationäre psychiatrische Behandlungen haben sich nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren sehr dynamisch entwickelt. Im Zeitraum von 2015 bis 2025 seien die Ausgaben jährlich um rund 6,1 Prozent gestiegen. Sie lägen damit über den Gesamtausgaben (plus 5,1 Prozent) sowie oberhalb der beitragspflichtigen Einnahmen (plus 4,3 Prozent), heißt es in der Antwort (21/6258) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5995) der Grünen-Fraktion.
    Seit 2023 ist den Angaben zufolge ein besonders dynamisches Wachstum mit Steigerungsraten von rund zwölf Prozent (2023), rund neun Prozent (2024) und rund zwölf Prozent (2025) zu beobachten. Maßgeblich für die Entwicklung sei die Preiskomponente. Die Anzahl der voll- und teilstationären Behandlungsfälle sei seit 2019 konstant und habe 2025 bei rund 0,98 Millionen Fällen gelegen.
    Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde nun für alle Leistungsbereiche eine Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die jeweilige Grundlohnrate (Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied) als Obergrenze festgesetzt. In der stationären psychiatrischen Versorgung gehe diese Regelung mit einer Rückkehr zur anteiligen Refinanzierung von Tarifsteigerungen von 50 Prozent einher. Ergänzend sei eine Rückzahlungsverpflichtung bei fehlender Besetzung von Personalstellen vorgesehen, heißt es in der Antwort.

    Geplante Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung

    [2.6.] Die Bundesregierung äußert sich derzeit noch nicht zu Details der geplanten Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung und verweist auf laufende Beratungen dazu. In einer Antwort (21/6151) auf eine Kleine Anfrage (21/5861) der Fraktion Die Linke verteidigt sie außerdem die pauschalierte Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs. Außerdem ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelbedarfe weder die Begründung noch das Erfordernis, für eine Erhöhung der Regelbedarfe. „Dies steht nicht im Gegensatz zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Regelbedarfsermittlung“, schreibt sie in der Antwort weiter.

    Kinder- u. Jugendhilfestrukturreform soll im Sommer kommen

    [1.6.] Der Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) soll nach Kabinettsbefassung im Sommer 2026 an den Bundestag und Bundesrat überwiesen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5714) mit. Die Fraktion hatte sich nach einem „geleakten“ Arbeitspapier der Bundesregierung mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, der Austausch zu diesem Thema sei noch nicht abgeschlossen. Im Fokus des Austauschs stünden neben den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Unterhaltsvorschussgesetz keine weiteren Themenfelder. Im Übrigen dauerten die Beratungen zum Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.
    Bei dem von der Linken angesprochenen „Vorschlagsbuch“ zum effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen handele es sich um eine unabgestimmte und ungewichtete Sammlung von Ideen, heißt es in der Antwort weiter. Zu den einzelnen Vorschlägen habe sie sich noch keine abschließende Meinung gebildet, schreibt die Regierung. Darüber hinaus kündigt sie an, den 18. Kinder- und Jugendbericht mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag und Bundesrat im kommenden Jahr vorzulegen.

    Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

    [1.6.] Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/6178) der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben.
    „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf.
    Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden.
    Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
    Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. 
    Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden.

    Start der Initiative „Sommer der Berufsausbildung“

    [1.6.] Start der Initiative „Sommer der Berufsausbildung“ - Berufsausbildung eröffnet vielfältige Perspektiven. Mit einer Ausbildung sammeln junge Menschen praktische Erfahrungen und schaffen die Grundlage für ihre berufliche Zukunft.
    Viele junge Menschen, die in diesem Sommer ihren Schulabschluss machen, stehen vor der Frage, wie es nach der Schule für sie weitergehen soll. - Ausbildung, Studium oder doch etwas anderes? Bundeskanzler Friedrich Merz ermuntert alle, die in dieser Frage noch unentschlossen sind, sich für eine berufliche Ausbildung zu entscheiden und betont: „Unser Land braucht Sie!“
    In seiner Videobotschaft zum Start der Initiative „Sommer der Berufsausbildung“ hebt der Bundeskanzler die Vorteile einer dualen Ausbildung hervor. Nach einer beruflichen Ausbildung stünden viele Wege offen – vom direkten Berufseinstieg über eine Meisterqualifikation bis hin zur Selbstständigkeit oder Studium.
    Fachkräfte würden in nahezu allen Branchen dringend gesucht. „Sicher ist: Unser Land braucht Sie!“, sagte Merz. Mit einer Ausbildung könnten junge Menschen etwas bewegen – Verantwortung übernehmen, die Zukunft des Landes mitgestalten und von guten Beschäftigungsperspektiven profitieren. 
    [Zur Videobotschaft des Bundeskanzlers: 02:57 Min]

    Der „Sommer der Berufsausbildung“ macht auch auf die vielfältigen Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufmerksam. Mit mehr als 300 anerkannten Ausbildungsberufen stehen jungen Menschen zahlreiche Wege offen. „Gehen Sie auf die Ausbildungsbetriebe zu, die Sie interessieren“, appellierte der Bundeskanzler an die Jugendlichen. „Man freut sich dort auf Sie! Auf die neuen Ideen und die neuen Perspektiven, die Sie mitbringen.“ 
    Wer noch unsicher ist, welcher Ausbildungsberuf der richtige ist, kann sich an die Agenturen für Arbeit oder die jeweiligen Kammern (wie die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Ärztekammern) und Jugendberufsagenturen vor Ort wenden. Dort gibt es Hilfe, den passenden Ausbildungsplatz zu finden und auch Unterstützung bei der Bewerbung.

    Junge Menschen und Betriebe zusammenbringen: Der „Sommer der Berufsausbildung“ richtet sich besonders an Jugendliche und Eltern, aber auch an Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten. Von Juni bis Oktober informiert der „Sommer der Berufsausbildung“ – auf Social Media und in zahlreichen Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene – über die Chancen und Möglichkeiten einer Berufsausbildung. Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen und Betriebe zusammenzubringen. Im Mittelpunkt stehen die Berufsorientierung, die Attraktivität der Ausbildung, die Vielfalt der Ausbildungsberufe und die Vermittlung freier Ausbildungsplätze.

    Siebter „Sommer der Berufsausbildung”: Die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ haben für 2026 bereits zum siebten Mal den „Sommer der Berufsausbildung“ ausgerufen. Der Allianz gehören Verbände, Ministerien, Gewerkschaften und Arbeitgeber an. Ihr gemeinsames Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen für eine duale Berufsausbildung zu gewinnen.
    Für ihre Arbeit bis Ende 2029 haben die Partner drei Schwerpunkte festgelegt:  Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen; die berufliche Orientierung stärken und Unterstützungsangebote und Bedarfe am Ausbildungsmarkt besser zusammenbringen.  

    Weitere Informationen: Deine Ausbildung von Morgen / Im Kabinett beschlossen: Wirtschaftliche Lage wirkt sich auf Ausbildungsmarkt aus

    Jugend forscht 2026

    [1.6.] Jugend forscht 2026: Deutschlands beste Nachwuchstalente ausgezeichnet 
    Beim 61. Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ wurden Deutschlands beste MINT-Nachwuchstalente in Anwesenheit der Bundesbildungsministerin Karin Prien geehrt. Zu den besonderen Auszeichnungen zählt auch ein Preis, den der Bundeskanzler stiftet.

    „Wir suchen die Forscher von morgen!“ Mit diesem Aufruf startete der damalige stern-Chefredakteur Henri Nannen vor 61 Jahren die erste Wettbewerbsrunde von Jugend forscht. Seither haben mehr als 350.000 Kinder und Jugendliche an Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb teilgenommen. Seine Bedeutung ist bis heute ungebrochen: Gerade angesichts großer gesellschaftlicher und technologischer Herausforderungen braucht Deutschland junge Menschen, die ihre Talente in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) entfalten und mit ihren Ideen die Zukunft mitgestalten.

    Bundesbildungsministerin Karin Prien ist überzeugt: „Die Welt von morgen wird durch die MINT-Fächer – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – geprägt sein. Überall ist die Wissenschaft gefragt. Ihre Bedeutung ist gar nicht hoch genug einzuschätzen.“ Sowohl für Wissenschaft und Forschung als auch für die Politik gelte deshalb, dass „das Denken in Schubladen uns nicht weiterbildet“. Vielmehr gehe es darum, Probleme zu sehen, Fragen zu stellen – über Ressort- und Fachbereichsgrenzen hinaus. Dabei sei die Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz „für nahezu jede Forschungsarbeit heute unerlässlich“. Deshalb sei es wichtig, dass junge Menschen früh die Freude am Forschen für sich entdecken und ihre Ideen in die Tat umsetzen können. „Dies zu unterstützen ist eines meiner wichtigsten Ziele“, bekräftigte Prien.

    Preis des Bundeskanzlers für die „originellste Arbeit“: Beim „Gipfeltreffen“ der besten Jungforscherinnen und Jungforscher Deutschlands in Herzogenaurach wurden jetzt die Siegerinnen und Sieger der 61. Wettbewerbsrunde „Jugend forscht“ gekürt. Unter ihnen ist Tim Kammel (18 Jahre) aus Lemgo. Der Gymnasiast befasste sich mit der Physik von Sanduhren. Anhand eines eigenen Versuchsaufbaus analysierte er den Effekt unterschiedlicher Öffnungsgrößen und Trichterformen auf das Strömungs- und Laufverhalten des Sands und entwickelte eine Computersimulation der Dynamik. Die Ergebnisse könnten dazu beitragen, technische Prozesse wie beispielsweise das Entleeren großer Getreidesilos besser zu verstehen.
    Für seine experimentelle Kreativität, methodische Vielseitigkeit und Disziplin erhielt Tim Kammel den „Preis des Bundeskanzlers für die originellste Arbeit”. Der Jungforscher wird seine Arbeit Bundeskanzler Friedrich Merz persönlich vorstellen können: Am Dienstag, 15. September 2026, wird es einen feierlichen Empfang im Bundeskanzleramt in Berlin geben. Dazu sind auch alle weiteren Prämierten herzlich eingeladen. 
    Der besondere Preis des Bundeskanzlers wurde 1971 erstmals ausgelobt. Er unterstreicht die große Bedeutung der Förderung des Forschungsnachwuchses und die Wertschätzung, die diesem bundesweiten Wettbewerb zukommt. Die Einladung aller Bundessiegerinnen und Bundessieger sowie Platzierten zu einem Empfang im Bundeskanzleramt gehört seit 1981 zur Tradition des Wettbewerbs. 
    Anmeldezahlen deutlich gestiegen: Unter dem Motto „Maximale Perspektive“ hatten sich in diesem Jahr 11.327 Jungforscherinnen und Jungforscher aus ganz Deutschland angemeldet – eine Steigerung um fast 10 Prozent gegenüber 2025 (10.350). Der Anteil von Mädchen erreicht mit 41 Prozent den zweithöchsten Wert in der Jugend forscht Geschichte. „Das belegt eindrucksvoll, wie attraktiv der Wettbewerb für junge Menschen ist“, so die Bundesbildungsministerin.
    Insgesamt wurden 6.302 Forschungsprojekte eingereicht (2025: 5.664). Für den Bundeswettbewerb, der gleichzeitig Finale und Höhepunkt der aktuellen Wettbewerbsrunde ist, hatten sich in Veranstaltungen auf Regional- und Landesebene 159 Jugendliche qualifiziert. Die jeweils besten fünf Projekte pro Fachgebiet werden mit Geld- und Sachpreisen wie beispielsweise Forschungspraktika und Stipendien ausgezeichnet. 

    Zu Deutschlands besten MINT-Talente 2026 – die Bundessieger*innen in den Kategorien Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo-/Raumwissenschaften, Mathematik/ Informatik, Physik, Technik.

    Preise des Bundespräsidenten, der Bundesbildungsministerin und der Bundesforschungsministerin: Als Schirmherr von Jugend forscht stiftet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier jedes Jahr den „Preis für eine außergewöhnliche Arbeit”. In diesem Jahr geht er an Viyona und Aarav Singh (beide 14) aus Sunnyvale, Kalifornien (USA). Die Zwillinge zeigten, dass sich die seltenen, spiegelbildlichen Varianten bestimmter Proteine mithilfe physikbasierter Modelle besser als mittels KI-basierter Modelle vorhersagen lassen. Um das „KI-Versagen“ zu erklären, kommen beide anhand ihrer Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass eine Kombination mit physikbasierten Modellen erforderlich ist, um eine wesentlich genauere Strukturvorhersage zu ermöglichen.
    Auch Bundesbildungsministerin Karin Prien ehrt die Jungforscherinnen und Jungforscher jährlich mit einem „Preis für die beste interdisziplinäre Arbeit“: Julian Scharnowski (20) aus Baden-Württemberg konstruierte eine spezielle, kostengünstige Vakuumpinzette. Mit ihr lassen sich mittels Unterdruck winzige Elektronikbauteile präzise auf Platinen platzieren. Seine Messungen zeigten, dass die Vakuumpinzette leise, stabil und zuverlässig arbeitet – und preiswerter ist als vergleichbare Profiwerkzeuge.
    Der „Preis für die innovativste Arbeit“, mit dem Bundesforschungsministerin Dorothee Bär junge Forscherinnen und Forscher auszeichnet, die mit ihrem Projekt eine besonders originelle, zukunftsweisende Lösung entwickeln, erhält Vincent Nack aus Bayern. Der 19-Jährige entwickelte ein KI-gestütztes System zum Schutz vor Telefonbetrug. Seine selbst programmierte Software prüft in Textform umgewandelte Gesprächsinhalte vollautomatisch und kann alle Formen von Täuschung in Echtzeit erkennen. Speziell Seniorinnen und Senioren soll die automatische Funktionsweise eine einfache Handhabung ermöglichen.
    Der Startschuss für die 62. Wettbewerbsrunde erfolgt am 1. Juli 2026 bis zum 30. November 2026 können sich junge Menschen mit ihren Projekten hier bewerben: Jugend forscht. 
    Weitere Informationen: Stiftung Jugend forscht e.V. – wir fördern Talente

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

    [1.6.] Im Oktober 2025 hat es in Deutschland insgesamt rund 35,2 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gegeben, davon hatten rund 5,9 Millionen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das geht aus einer Antwort (21/6247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Laut den der Antwort angehängten Tabellen waren 5,7 Millionen Beschäftigte als Helfer, 18,8 Millionen als Fachkräfte, 5,3 Millionen als Spezialisten und 5,1 Millionen als Experten angestellt. Von den Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben rund zwei Millionen eine Helfer-Tätigkeit ausgeübt.

    Geringere Ausgaben für Flüchtlings- und Integrationskosten

    [1.6.] Die finanziellen Leistungen des Bundes im Kontext von Flucht und Migration lagen 2025 bei 24,8 Milliarden Euro. Das sind 3,2 Milliarden Euro weniger als 2024, wie aus dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2025 hervorgeht. Dieser liegt dem Bundestag als Unterrichtung von (21/6280). 

    Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025

    [1.6.] Im Jahr 2025 sind bei der Bundeswehr 7.691 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) eingegangen. Hiervon waren 5.923 KDV-Anträge von Ungedienten, acht von Freiwillig Wehrdienstleistenden, 170 von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, 14 von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie 1.576 von Reservistinnen und Reservisten. 109 KDV-Anträge von Soldaten und Soldatinnen, 1.283 KDV-Anträge von Reservisten und Reservistinnen sowie 683 KDV-Anträge von Ungedienten wurden anerkannt, wie die Bundesregierung in einer Antwort (21/6251) auf eine Kleine Anfrage (21/5956) der Fraktion Die Linke schreibt.

    Rund 1 Milliarde Euro aus freigewordenen Bafög-Mitteln

    [29.5.] Für das Jahr 2025 haben die Länder eine Entlastungssumme durch freigewordene Bafög-Mittel von rund 1,048 Milliarden Euro gemeldet. Damit liegt der Wert etwa 25 Millionen Euro unter der Entlastungssumme von 2024, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/6275) mit dem Titel „Bericht über die Verwendung der 2025 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel“ hervorgeht. 
    Acht Bundesländer meldeten in dem Bericht für das Haushaltsjahr 2025 dieselbe Entlastungssumme wie für 2024 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Einen leichten Rückgang der tatsächlichen BAföG-Entlastungsmittel für 2025 verzeichneten Hamburg (-1,6 Mio. Euro), Niedersachsen (-1,7 Mio. Euro), Nordrhein-Westfalen (-16,1 Mio. Euro), Sachsen (-3,9 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (-1,4 Mio. Euro) und Thüringen (-2,1 Mio. Euro). Einen leichten Anstieg konnten Bremen (+1,5 Mio. Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (+0,2 Mio. Euro) verbuchen. 
    Seit 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die Bafög-Mittel allein. Mit einem Beschluss vom 5. November 2015 hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, jährlich darüber zu informieren, wie die Länder diese freigewordenen Mittel einsetzen. Während Hessen und Sachsen-Anhalt die Mittel nach eigenen Angaben beispielsweise ausschließlich im Hochschulbereich eingesetzt haben, konzentrierte sich Schleswig-Holstein erneut nur auf den schulischen Bereich. 
    Wie schon im Vorjahr wurden im Schulbereich laut Bericht insbesondere Ausgaben für zusätzliches Personal, „Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung“ genannt. Die gemeldeten Verwendungen im Schulbereich beliefen sich auf rund 473,4 Millionen Euro (2024 insgesamt rund 510 Millionen Euro). 
    Für den Hochschulbereich wurden insgesamt Verwendungen in Höhe von rund 795,7 Millionen Euro angegeben - ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (782,2 Millionen Euro). Die Länder gaben laut Unterrichtung an, die Mittel zu nutzen, „um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur und Ausstattung mitzufinanzieren“. Auch für eine bessere Qualität in der Lehre seien Gelder eingesetzt worden. 
    Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Länderberichte auf freiwilliger Basis erfolgen und sich im Detaillierungsgrad unterscheiden. In einigen Fällen - etwa in Niedersachsen oder Hamburg - sei eine exakte Zuordnung der Entlastungssumme zu konkreten Maßnahmen haushaltsrechtlich nicht möglich.

    Bundesgesundheitsministerin fordert mehr Fokus auf Geschlechterunterschiede& Frauengesundheit

    [28.5.] Zum Internationalen Tag der Frauengesundheit am 28.5. hat Bundesgesundheitsministerin Warken gefordert, einen stärkeren Fokus auf auf Geschlechterunterschiede und die medizinischen Belange von Frauen zu legen.
    Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Medizin müssten intensiver beachtet werden, sagte die CDU-Politikerin den Funke-Medien. Viel zu lange sei ignoriert worden, dass Frauen andere gesundheitliche Bedürfnisse, Beschwerden und Symptome hätten als Männer. Zudem sei es problematisch, dass viele Krankheiten und Medikamente überwiegend an männlichen Patienten erforscht wurden. Dadurch würden Beschwerden häufig falsch behandelt – zum Beispiel durch eine falsche Dosierung der Arzneien. Frauen verdienten eine Gesundheitsversorgung, die ihr Geschlecht besser berücksichtige, erklärte Warken.
    Zuletzt hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin bemängelt, dass wissenschaftliche Studien überwiegend an männlichen Probanden durchgeführt werden. Insbesondere bei der hormonellen und molekularen Grundlagenforschung bewege man sich daher gewissermaßen noch im Mittelalter. [Dlf]

    Bundesforschungsministerium will Frauengesundheits-Forschung stärken

    [28.5.] BMFTR: Internationaler Tag der Frauengesundheit: Bessere geschlechtersensible Krebsforschung
    Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) will die Forschung im Bereich der Frauengesundheit stärken. Denn bislang berücksichtigen viele Studien und Therapiekonzepte Unterschiede zwischen Geschlechtern noch zu wenig – sogar bei der Volkskrankheit Krebs. Das BMFTR unterstützt deshalb Projekte, die geschlechtersensible Aspekte systematisch in die Krebsforschung integrieren.
    Biologische Unterschiede sowie soziokulturelle Faktoren haben einen wesentlichen Einfluss darauf, wie Krebs entsteht, verläuft und behandelt werden kann. Studien zeigen beispielsweise, dass Frauen auf bestimmte Krebstherapien oft anders ansprechen. Unerwünschte Nebenwirkungen treten teilweise häufiger oder stärker auf, zudem sprechen Patientinnen auf etablierte und neue Behandlungsformen nicht immer in gleicher Weise an wie Patienten.
    Gleichzeitig ist die Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate von Männern bei vielen Tumorarten höher als bei Frauen. Das kann unter anderem an unterschiedlichem Gesundheitsverhalten und Nutzung von Präventionsangeboten, aber auch an zugrundeliegenden biologischen Faktoren liegen.
    Im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs hat das BMFTR eine neue Fördermaßnahme zur geschlechtersensiblen Krebsforschung veröffentlicht. Sie zielt darauf, eine Grundlage zu schaffen, um eine bestmögliche personalisierte Behandlung, Prävention und Diagnostik von Krebspatientinnen und Patienten zu erreichen.

    “Medizin hatte viel zu lange den männlichen Körper als Standard. Unterschiede zwischen Männern und Frauen wurde viel zu wenig erforscht. Wir stärken die Forschung zu geschlechtersensibler Medizin. Denn gute Medizin muss alle mitdenken.” - Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

    BMFTR-Förderung, um das Gender-Data-Gap zu schließen: Auch bei Herzerkrankungen, Autoimmunerkrankungen oder der Wirkung von Medikamenten zeigen sich oft deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. In der Behandlung wirkt sich dies nicht selten nachteilig für Frauen aus. Um die Datenlücke für eine geschlechtersensible Diagnostik und Therapie zwischen Männern und Frauen zu schließen, initiierte das BMFTR bereits 2024 eine Förderrichtlinie, über die 43 Projekte gefördert werden. In einer zweiten Runde werden voraussichtlich weitere 45 Projekte zur Förderung kommen.

    Mehr Forschung für Frauengesundheit: Das BMFTR unterstützt außerdem zahlreiche Projekte zum Thema Frauengesundheit, mit dem Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse zu frauenspezifischen Erkrankungen und Symptomen voranzutreiben. Im Bereich der Endometriose unterstützt das BMFTR beispielsweise fünf Forschungsverbünde, die Grundlagen für bessere Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten schaffen.
    Eine neue Förderrichtlinie für interdisziplinäre Forschung zum besseren Verständnis von Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden wurde bereits Ende Januar veröffentlicht.

    Forschung für reproduktive Gesundheit: Ein wichtiges Thema, das Frauen und Männer gleichermaßen betrifft, ist die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Hierzu fördert das BMFTR derzeit fünf interdisziplinäre Forschungszentren. Zudem investiert das BMFTR in die Erforschung innovativer Verhütungsmethoden, die ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten, möglichst arm an Nebenwirkungen und gleichberechtigt einsetzbar sind.

    Internationales Engagement: Auch international engagiert sich das BMFTR für die Frauengesundheit: Mit der Fördermaßnahme „Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika – RHISSA“ leistet das BMFTR beispielsweise bereits seit 2016 einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsforschung und Forschungskapazität in Afrika. Ein wichtiges Ziel ist hierbei die Entwicklung angepasster Früherkennungsprogramme und Behandlungsstrategien von Brust- und Gebärmutterhalskrebs, unter denen Frauen in Subsahara-Afrika überproportional häufig leiden.

    Weiterführende Informationen: Forschungsförderung Frauengesundheit:
    - Weltfrauentag: Bundesforschungsministerin Dorothee Bär setzt Zeichen für Frauen in der Wissenschaft und Forschung
    - Frauengesundheit
    - Frauengesundheit erforschen
    - Geschlechtersensible Medizin im Fokus der Forschungsförderung
    - Verhütungsmittelforschung für alle Geschlechter

    Sprachstandserhebung bei Vierjährigen geplant

    [27.5.] Derzeit werden keine bundesweit vergleichbaren Erhebungen des Sprachstands von Kindern im Kita-Alter durchgeführt. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu dem Zusammenhang zwischen Fachkraftquote in Kitas und Sprachkompetenzdefiziten vor. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6174) auf eine Kleine Anfrage. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sehe aber vor, das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Unter anderem solle das QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebung bei Vierjährigen regeln, so die Regierung. Sie verweist in der Antwort weiter auf die verschiedenen Evaluations- und Monitoring-Vorgaben für die Gesetze zur Kitaqualität, die in den vergangenen Jahren beschlossen wurden. Diese seien auch öffentlich einsehbar.

    Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum

    [27.5.] Die Bundesregierung prüft und bearbeitet fortlaufend Fragen der Vertretung von Kindern durch ihre Eltern. Die Prüfung zur Einwilligung von Eltern in die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder über digitale Dienste wird zu gegebener Zeit abgeschlossen. An der Prüfung sind die in der Zuständigkeit betroffenen Ressorts beteiligt (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung). Das schreibt die Regierung in einer Antwort (21/6198) auf eine Kleine Anfrage.

    Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards bei der DFG

    [26.5.] Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Jahr 2008 Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards (FOG) verabschiedet. Dies wurde von den Gremien der DFG entschieden und ist „Ausdruck eines aus der Wissenschaftsgemeinschaft selbst getragenen Prozesses“. Das antwortet die Bundesregierung (21/6152) auf eine Kleine Anfrage zu der Förderung von Diversität in der Hochschullandschaft.
    Seit ihrer Einführung seien die Gleichstellungsstandards ein „entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Begutachtung und Bewertung von Projekten“, heißt es in der Antwort. Im Jahr 2022 sei die Standards um den Aspekt der Diversität erweitert worden. 
    Um die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft festzustellen, habe die DFG unter anderem die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Frauen Fördern“ (2006) und die „Empfehlungen zur Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ (2007) des Wissenschaftsrats als Grundlage für die FOG-Standards genutzt.

    Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung

    [26.5.] Mit einer großen Finanzreform will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Milliardendefizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgleichen. Der Gesetzentwurf (21/6130) der Bundesregierung sieht Einsparungen und zusätzliche Einnahmen vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
    Die dramatische Finanzlage der GKV habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.
    Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. [ausführl. Infos: BT hib 27.5.]

    Ausstattung von Beauftragten der Bundesregierung

    [26.5.] Um die personelle und finanzielle Ausstattung von Bundesbeauftragten sowie Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung geht es in deren Antwort (21/6173) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5911). Darin listet die Bundesregierung die Mitarbeiterzahl der jeweiligen Beauftragten in Personen, Vollzeitäquivalenten oder Stellen/Planstellen mit Stand vom 1. Januar dieses Jahres ebenso auf wie die im Bundeshaushalt jeweils veranschlagten Ausgaben und Personalkosten. 

    Bspw. hat der/die Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 3 Mitarbeitende oder der/die Unabhängige(r) Beauftragte(r) für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 32,5 Personalstellen.

    Bürokratieabbau beim Kindergeld

    [22.5.] Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874) hat das Parlament am 22. Mai 2026 erstmals beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss federführend sein. Die AfD-Fraktion will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. [Auszüge aus dem Bericht zur 1. Bertaung]

    Finanzminister: Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eröffnete die Debatte und erklärte, dass mit der Gesetzesänderung das Versprechen an (werdende) Eltern verbunden sei: „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.“ Er erwarte, dass damit 300.000 Erstanträge pro Jahr entfielen. „Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger“, sagte er. Die Bundesregierung werde das Ziel der Entbürokratisierung weiter verfolgen. 
    […]
    SPD: „Once-Only-Prinzip“ soll Bürokratie abbauen: Laut der Abgeordneten Dr. Wiebke Esdar (SPD) gebe es in Deutschland 17,6 Millionen Kinder, für die Eltern Kindergeld bekämen, sagte sie. Nur ein Prozent der Gelder flössen für Kinder, die im Ausland lebten. Das beträfe 250.000 Kinder. Dem stünden aber 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmer gegenüber, die in Deutschland arbeiteten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten. Die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, „die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der Wirtschaft einbringen“, sagte Esdar und ergänzte mit Blick auf die AfD-Fraktion: „Darum ist es rechtspopulistische Hetze, was sie getan haben und nichts anderes.“ 
    Den Gesetzentwurf insgesamt ordnete Esdar in das Vorhaben der Staatsmodernisierung ein. Es gehe um das „Once-Only-Prinzip“, erklärte sie: „Die Bürger müssen ihre Daten nur an einer Stelle hinterlegen, und dann können sie ausgetauscht werden. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren.“

    Union: Schritt hin zu einer digitalen und familienfreundlichen Verwaltung: Für die CDU/CSU-Fraktion erklärte Dr. Anja Weisgerber: „Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Viele Eltern erleben staatliche Leistungen immer noch als kompliziert und langsam.“ Künftig solle die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden seien. „Wir beginnen mit dem zweiten Kind“, erklärte sie. Künftig solle das Verfahren aber erweitert werden. 
    Allerdings will Weisgerber im parlamentarischen Verfahren auch noch nachbessern: Derzeit sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Familienkasse nach eigenem Ermessen festlegen solle, wer das Kindergeld bekomme. „Das wollen wir ändern“, kündigte Weisgerber an. Sie wolle, dass grundsätzlich die Kindesmutter das Kindergeld bekomme, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen. 

    Grüne verweisen auf Situation alleinerziehender Mütter: Dr. Franziska Brantner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass es nicht viele Tage gebe, in denen in Deutschland etwas vorangehe. „Aber heute ist so ein Tag“, sagte sie. Entlastet würden vor allem diejenigen, die den Großteil der Arbeit zu Hause machten, die Frauen. Brantner nutzte die Gelegenheit aber, um die Debatte weg allein vom Kindergeld zu lenken und sagte: „Viele alleinerziehende Mütter warten Monat für Monat auf den Unterhalt von Vätern.“ Der Staat gewähre Unterhaltsvorschuss. „Der Staat räumt auf, was Männer liegen lassen“, stellte sie fest. 
    Die Strukturen, die jetzt für das antragslose Kindergeld genutzt werden könnten, ließen sich auch dafür nutzen, „um zahlungsunwillige Männer zur Kasse zu bitten“. Stattdessen aber stehe im Raum, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen, zugleich habe die Regierung 1,6 Milliarden Euro „beim Tankrabatt versenkt“. Brantner fragte: „Müssen die Frauen in diesem Land erst zur Zapfsäule werden, um nicht mehr übersehen werden?“ Frauen hätten viel Geduld. „Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Geduld von uns Frauen unendlich ist.“

    Linke kritisieren Höhe des Kindergelds: Auch Doris Achelwilm (Die Linke) lobte die Maßnahme des antragslosen Kindergelds und sagte ähnlich wie Brantner, dass solche guten Initiativen „selten genug“ seien. Allerdings fand auch sie dann vor allem Kritik an der Koalition: „Die vereinfachte Auszahlung ändert nichts daran, wie viel ausgezahlt wird.“ Und das sei zu wenig, sagte sie mit Blick auf die 259 Euro Kindergeld. 
    „Millionen Kinder in Deutschland sind durch Armut und Ausgrenzung gefährdet“, stellte sie fest und erklärte: „Eine zu passive Sozialpolitik lässt sich nicht schöndigitalisieren.“ Ungerecht sei vor allem, dass Gutverdiener für ihre Kinder über den steuerlichen Kinderfreibetrag deutlich bessergestellt würden als Kinder, deren Eltern das normale Kindergeld bekämen. 

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. 
    Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ 
    Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. 

    Vereinbarkeit Familie& Beruf - moderne Arbeitszeitpolitik

    [22.5.] Die Grünen wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und fordern eine „moderne Arbeitszeitpolitik“. Diese dürfe nicht bedeuten, dass Beschäftigte ständig verfügbar seien, betont die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (21/5781), der am Donnerstagnachmittag erstmals im Plenum diskutiert wird. Bereits heute würden viele Beschäftigte bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus arbeiten. „Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burn-out haben in den letzten Jahren massiv zugenommen“, kritisieren die Abgeordneten.
    Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, den Acht- beziehungsweise Zehnstundentag im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu erhalten, „damit Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten geschützt sind und länger gesund arbeiten können“. Beschäftigte sollen mehr Zeitsouveränität erhalten, unter anderem durch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in Absprache mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in individuellen und flexiblen Modellen festzulegen. „Dabei ist darauf zu achten, dass die vermehrte Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeiten nicht zu Lasten der Arbeitnehmenden geht“, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung, zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung von Kitas und zur Entlastung pflegender Angehöriger.

    Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/5396), den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag.
    Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke. 

    Beide Anträge wurden am 22.5. im Bundestagsplenum behandelt und dann überwiesen in die Ausschüsse: Ausschuss für Arbeit und Soziales (federführend), für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit, für Tourismus, für Wirtschaft und Energie, Finanz- sowie Haushaltsausschuss.

    Gesetz zur Demokratieförderung gefordert

    [21.5.] Die Fraktion Die Linke will das demokratische Gemeinwesen stärken und fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/6101) auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen. Außerdem soll sie auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichten und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichten.
    Ein weiterer Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schaffen und eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreiben. Damit soll klarstellt werden, „dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde“, schreiben die Linken. 
    In der Begründung heißt es unter anderem, rechte Akteure würden das Neutralitätsgebot nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot sei jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen.
    Überdies seien Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit etwa durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte und soziale Medien stark unter Druck geraten, schreiben die Abgeordneten. Der Bundesregierung werfen sie vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von „Rechtsaußen diktieren“, indem sie deren Forderungen selbst umsetzt. Dies treffe nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern habe auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt würden. Exemplarisch lasse sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen. 
    Der Antrag wird im Innenausschuss behandelt werden.

    Parität bei Aufstellung von Landeslisten gefordert

    [21.5.] Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In einem entsprechenden Antrag (21/6105) fordern die Abgeordneten, dafür Paragraph 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden.
    In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen. 
    Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-) politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten.
    Der Antrag wird im Innenausschuss behandelt werden.

    Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung

    [21.5.] Prävention spielt nach Ansicht der Bundesregierung eine zentrale Rolle zum Schutz der Gesundheit. Angesichts der hohen Krankheitslast durch nichtübertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Typ-2-Diabetes sei eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung erforderlich, heißt es in der Antwort (21/6113) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5597) der Grünen-Fraktion. Derzeit würden weitere Initiativen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung geprüft.
    Aufgrund des hohen Konsums seien Tabak und Alkohol mit die bedeutendsten Risikofaktoren für die häufigsten nichtübertragbaren Krankheiten und für vorzeitige Sterblichkeit. Schätzungen gingen von volkswirtschaftlichen Kosten in Höhe von jährlich mehr als 150 Milliarden Euro allein durch Tabak- und Alkoholkonsum aus. Es sei daher wichtig, mit geeigneter Prävention insbesondere Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen.
    Eine gesunde Ernährung trage zur Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen bei, heißt es in der Antwort weiter. Ende 2026 wird den Angaben zufolge ein Abschlussbericht zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten erwartet.
    Das Präventionsgesetz von 2015 hat nach Einschätzung der Bundesregierung viele positive Entwicklungen bewirkt. Die auf Grundlage des Gesetzes geschaffene Nationale Präventionskonferenz (NPK) fördere die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und der Privaten Krankenversicherung (PKV) unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientenvertretungen sowie der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände.
    In der von der NPK entwickelten nationalen Präventionsstrategie seien übergeordnete Ziele formuliert: gesund aufwachsen, gesund leben und arbeiten sowie gesund im Alter. Die Bundesregierung arbeite stetig an der Fortentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung.

    Wahlrecht für Ausländer*innen gefordert

    [21.5.] In einem Antrag (21/6102) fordert die Fraktion Die Linke die Einführung des Wahlrechts für Ausländer. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, „der allen in Deutschland rechtmäßig lebenden Menschen mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit“ das Wahlrecht auf Bundesebene gewähre. In Zusammenarbeit mit den Ländern solle auch ermöglicht werden, dass diese Menschen an Wahlen auf Landes- und Kommunalebene teilnehmen können.

    Forderung: Kultur& Sport als GG-Staatsziele (Stärkung Öff. Daseinsvorsorge& Demokratie)

    [21.5.] Die Fraktion Die Linke will den Schutz und die Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grungesetz aufnehmen. In einem Antrag (21/6099) mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern - Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
    Die Fraktion stellt fest, dass das Grundgesetz bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge eine „schmerzhafte Leerstelle“ aufweise. Zwar formuliere der Bund weitreichende Ziele für Spitzen- und Breitensport einschließlich Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung werde jedoch auf spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und „unbestimmte Förderlogiken“ verschoben. Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit machten deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele im Grundgesetz abgesichert werden müssten. Eine Staatszielbestimmung fungiere als „zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Abwägungsentscheidungen“. Vor allem bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenkrise würde sie Sport und Kultur das „nötige juristische Gewicht“ verleihen, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden, schreiben die Abgeordneten.
    Weiter heißt es in dem Antrag, rechtsextreme Gruppen füllten das Vakuum gezielt auf, wenn der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließe. Kultur und Sport seien keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit, sondern „harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie“. Das „bloße juristische Bekenntnis“ müsse jedoch durch materielle Umverteilung untermauert werden. Die Fraktion fordert eine „gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik. Öffentliche Sport- und Freizeitflächen müssten als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller Interessen entzogen werden. Der Antrag biete dem Bundestag die „historische Chance“, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern.
    Der Antrag wird behandelt werden im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

    Engagementpreis (u.a Demokratie & Jugendarbeit)

    [20.5.] Fünf Gewinner des Deutschen Engagementpreises 2025 sind am Mittwoch zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt geladen gewesen. Die Aussprache unter dem Motto „Mitmachen für Demokratie und Grundgesetz“ fand nur wenige Tage vor dem durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für den 23. Mai, den 77. Geburtstag des Grundgesetzes, ausgerufenen Ehrentag statt. Staatssekretärin Dörte Dinger, Chefin des Bundespräsidialamtes, erläuterte zu Beginn der Sitzung die Kernidee, die hinter dem Ehrentag steht.
    In der jetzigen Zeit, „in der Demokratie angegriffen ist“, gehe es um die Frage, „wie wir das Geschenk der Demokratie erlebbar und erfahrbar machen“, sagte Dinger. So sei die Idee des Mitmachtages entwickelt worden. Die Resonanz darauf habe alle Erwartungen übertroffen, sagte die Chefin des Bundespräsidialamtes. „Wir sehen, wie vielfältig dieses Engagement ist.“
    Neben der Würdigung und der Sichtbarmachung des Ehrenamtes gehe es aber mit Blick auf das nicht zufällig gewählte Datum auch um einen „Moment demokratischer Selbsterfahrung“. Einen Moment, in dem die Bürgerinnen und Bürger erfahren, „dass sie etwas bewegen können, dass sie Verantwortung tragen und dass wir sie ein Stück weit in die Pflicht nehmen“. Das könne durchaus eine positive Erfahrung von „Selbstwirksamkeit gegen die Ohnmacht“ sein, sagte Dinger.

    Zu Gast in der Sitzung waren die Preisträgerinnen Veronika Hartmann und Isabella Reisch von Coexister Germany - einem interreligiösen und interweltanschaulichen Jugendverein, der Menschen unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und kultureller Hintergründe zusammenbringt und vollständig ehrenamtlich getragen wird von jungen Menschen zwischen 15 und 35 Jahren. „Unsere Überzeugung ist, dass Vielfalt eine Bereicherung ist und das Potential hat, eine Gesellschaft zu stärken, indem sie Austausch und Verständnis ermöglicht“, betonten sie. Zugleich wiesen sie darauf hin, dass Ehrenamt unverzichtbar sei, professionelle Strukturen jedoch nicht vollständig ersetzen könne. Gerade demokratiefördernde Arbeit brauche langfristige Beziehungen, Verlässlichkeit und kontinuierliche Koordination, sagte die Vereinsvertreterinnen.

    Theresia Crone, Vorsitzende des Vereins EndEndoSilence, will Betroffenen von Endometriose, einer chronischen Erkrankung, bei der Gewebe, das der Gebärmutterschleimhaut ähnelt, außerhalb der Gebärmutter wächst, eine Stimme geben. Endometriose müsse als gesellschaftsrelevantes Gesundheits- und Demokratiethema sichtbar gemacht werden, sagte Crone, die selbst unter der Krankheit leidet. Noch immer brauche es in Deutschland im Durchschnitt zehn Jahre bis zur Diagnose Endometriose.
    Viele Betroffene litten also Jahre und Jahrzehnte unter ihren Symptomen „ohne Zugang zu adäquater Versorgung“. Crone konstatierte eine Ungleichbehandlung von Frauen mit ihren Schmerzen, „in der Notaufnahme wie auch am Arbeitsplatz“, wenn ihre Gesundheit und ihre reproduktiven Rechte nicht solidarisch geschützt, sondern nur als zusätzliche Kosten betrachtet würden.

    Tom Waurig, Geschäftsführer der Dresdner Initiative Spreuweizen, benannte Nachrichtenkompetenz als Schlüsselqualifikation in einer digitalen Informationsgesellschaft. „Wir vermitteln Kindern und jungen Erwachsenen Kompetenzen, um sich in einer komplexen Medien- und Informationslandschaft souverän zurecht zu finden“, erläuterte er. Es gehe darum, das Nachrichtennutzungsverhalten zu reflektieren, Pre- und Debunkingstrategien zu erlernen, sich mit Arbeitsweisen von Journalistinnen und Journalisten, den Funktionen von Journalismus, der Relevanz und der Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit auseinanderzusetzen und zudem für die Potentiale und Risiken von Influencing bei der politischen Meinungsbildung sensibilisiert zu werden.
    Waurig zeigte sich zugleich skeptisch hinsichtlich einer Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Medien. Das greife deutlich zu kurz, befand er. Demokratische Resilienz entstehe dadurch, dass junge Menschen lernen, souverän mit digitalen Medien umzugehen.

    Daria Kowol von der War Child Deutschland GmbH, dem Deutschlandableger einer internationalen Organisation, die seit 1993 Kinder und Jugendliche unterstützt, die von Krieg und bewaffneten Konflikten betroffen sind, erläuterte das Programm TeamUp. TeamUp setze Spiel, Bewegung, Spaß mit Gleichaltrigen und die Anwesenheit vertrauenswürdiger Erwachsener als Schutzfaktoren ein, um das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen zu stärken, Resilienz zu fördern und gleichzeitig den negativen Folgen von chronischem Stress vorzubeugen. Es richte sich an Kinder und Jugendliche in und aus Kriegsgebieten, die zwischen 6 und 17 Jahren alt sind.
    Die regelmäßige Teilnahme an TeamUp zeige eine beeindruckende Wirkung auf die psychosoziale Gesundheit der Kinder, sagte Kowol. Die Umsetzung von TeamUp basiere maßgeblich auf dem freiwilligen Engagement ehrenamtlicher Moderatorinnen und Moderatoren.

    Der Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim unterstütze seit vielen Jahren das örtliche Frauenhaus, das vom Diakonischen Werk getragen wird, sagte die Vereinsvorsitzende Karin Bühner. Das Frauen- und Kinderschutzhaus biete einen sicheren Zufluchtsort für Betroffene, die oft über Jahre körperliche und seelische Gewalt erfahren haben. Der Verein helfe, die notwendige Infrastruktur und Betreuung zu sichern, damit Frauen in geschütztem Rahmen zur Ruhe kommen und neue Perspektiven entwickeln können.
    Mit Blick auf das 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz verwies Bühner auf den ab dem 1. Januar 2032 geltenden Rechtsanspruch auf Schutz in Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen, der unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Aufenthaltsstatus gelte. Die Länder seien in der Verantwortung, bedarfsgerechte Schutzplätze und Hilfsangebote flächendeckend auf- und auszubauen, betonte sie. [BT hib]

    Kritik an der psychotherapeutischen Versorgung

    [20.5.] Gesundheitsfachleute haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der psychotherapeutischen Versorgung befasst. Grundlage waren Anträge der Grünen (21/4954) und der AfD-Fraktion (21/1568; 21/1571), in denen es unter anderem um die Vergütung von Psychotherapeuten geht, um die Finanzierung der Weiterbildung sowie um die sogenannte Konsiliarberichtspflicht. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

    Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einer schlechter werdenden Versorgung durch die jüngst beschlossenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent sowie Deckelungen, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen seien. Dies stelle ein Risiko für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen dar.

    Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) forderte eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der verpflichtenden Weiterbildung von Psychotherapeuten. Der Aufwand für die Weiterbildungsbestandteile werde derzeit nicht abgebildet. In der Folge sei eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die Finanzierung der obligatorischen Weiterbildungsbestandteile kaum zu leisten. Demzufolge sei die Zahl der Weiterbildungsstellen unzureichend. Ohne eine Neuregelung drohe mittelfristig eine Versorgungslücke.

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) unterstützte die Intention der Anträge und forderte eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ohne inakzeptable Wartezeiten.

    Ähnlich äußerte sich in der Anhörung ein Vertreter der Aktion Psychisch Kranker (APK), der darauf hinwies, dass die gegenwärtige „Kürzungslogik“ ein Problem sei, weil Therapiezugänge erschwert und Wartezeiten verlängert würden. Nötig sei eine bessere akute Krisenversorgung, Koordination und Steuerung. Derzeit sei die Versorgungsstruktur zersplittert zwischen Stadt und Land, Kindern und Erwachsenen.

    Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können strukturelle Versorgungsprobleme nicht durch die Ausweitung von Kapazitäten oder Vergütungen gelöst werden. Nötig seien sektorenübergreifende Reformen, um Ressourcen besser zu steuern, Fehlanreize abzubauen und vulnerable Patientengruppen wirksam zu erreichen.

    In der Anhörung gingen Sachverständige auf die aus ihrer Sicht unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Eine Sprecherin der Bundespsychotherapeutenkammer sagte, die Bedarfsplanung sei gemacht für Erwachsene und nicht für Kinder.

    Die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Miriam Pickl-Lowig schilderte den Versorgungsalltag aus Sicht einer ländlichen Praxis in Bayern. Sie könne derzeit keine neuen Termine vor Ende September vergeben. Eltern seien teilweise verzweifelt, alle Ansprechstellen seien überlaufen. Kinder warten nach ihren Angaben derzeit bis zu sieben Monate auf einen Therapieplatz.

    Geplante Honorarkürzungen und Budgetierungen führten überdies zur Verunsicherung bei den Praxen. Sie betonte: „Wir haben Existenzängste.“ Mit Blick auf die geplante Primärversorgung forderte sie, den Erstzugangsrecht zur Psychotherapie unbedingt zu erhalten. Der Weg über einen Arzt sei ein Umweg. [BT hib]

    Digitalisierung soll Sozialstaat einfacher und verlässlicher machen

    [20.5.] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: PM: Durch konsequente Digitalisierung den Sozialstaat einfacher und verlässlicher machen.
    Bundesministerin Bärbel Bas und Bundesminister Dr. Karsten Wildberger geben Startschuss für Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“
    Auf dem GovTech Campus in Berlin hat heute das neue Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ seine Arbeit aufgenommen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger haben die Kick-off Sitzung mit einem Grußwort eröffnet. Das Expertengremium wird bis Ende 2027 monatlich tagen und soll die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vorantreiben. Damit wird eine der Empfehlungen ganz konkret umgesetzt, die die Kommission zur Sozialstaatsreform Ende Januar abgegeben hat. Ziel ist ein Sozialstaat, der schneller hilft und einfacher funktioniert. Die Verwaltung soll im Hintergrund besser zusammenarbeiten, sodass Bürgerinnen und Bürger nicht mehr selbst Zuständigkeiten klären müssen. Ein zentraler Hebel dafür ist die konsequente Digitalisierung.

    Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie, das ist das Leitbild für den modernen Sozialstaat. Dafür ermöglichen wir einfache digitale Zugänge und schaffen das Behörden-Labyrinth ab. Mehr Zeit für die Bürger, weil Daten nicht mehrfach abgefragt werden und die Verfahren digital verknüpft sind. Gemeinsam gehen Karsten Wildberger und ich jetzt diesen Weg zu einem digitalen Sozialstaat.“

    Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: „Von einem digitalen Sozialstaat profitieren beide Seiten: Bürgerinnen und Bürger genauso wie unsere Verwaltungskräfte. Wenn wir Anträge vereinfachen und Prozesse im Hintergrund automatisieren, befreien wir die Behörden von Routineaufgaben und schaffen wieder mehr Zeit für die persönliche Beratung. Und mit der digitalen Brieftasche, der EUDI-Wallet, gehen wir noch einen entscheidenden Schritt weiter: Wir schaffen eine einfache und vor allem sichere Identifizierungsmöglichkeit direkt auf dem Smartphone. So machen wir den Zugang zu staatlicher Unterstützung nicht nur unbürokratischer, sondern auch absolut verlässlich.“

    Das Gremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung als Vorsitzende, der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern Nordrhein Westfalen, Hamburg und Bremen sowie den drei kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Weitere Bundesländer, Sozialversicherungsträger und Digital Expertinnen und -Experten werden themenbezogen hinzugezogen, um das Fachwissen aus allen Bereichen zu nutzen.
    Eines der ersten Arbeitspakete wird eine verbindliche Roadmap für die Arbeit des Gremiums sein, die spätestens nach sechs Monaten vorliegen wird. Das Gremium wird sich auch mit der Entscheidung zum zentralen digitalen Sozialportal als „One Stop Shop“ beschäftigen. Dort sollen Bürgerinnen und Bürger alle Sozialleistungen digital beantragen und verwalten können, ohne dass sie mehrfach Formulare ausfüllen oder Behördengänge machen müssen. Die Verwaltungssysteme müssen dafür modernisiert und ein besserer Datenaustausch zwischen den Behörden organisiert werden.
    Die künftige „EUDI Wallet“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, eine digitale Brieftasche für das Smartphone, spielt dabei eine Schlüsselrolle: Sie macht digitale Ausweise wie Renten  oder Schwerbehindertenausweis auf dem Smartphone verfügbar und erleichtert das Hochladen von Nachweisen in Antragsverfahren. Künstliche Intelligenz soll zudem die Antragsprozesse unterstützen, sie verständlicher machen und Routineaufgaben reduzieren. So gewinnt die Verwaltung mehr Zeit für die persönliche Beratung.
    Für die Menschen bedeutet das weniger Bürokratie, weil Daten nicht mehrfach abgefragt werden. Entscheidungen fallen schneller, weil Verfahren digital vernetzt sind. Und die Verwaltung kann die Bürgerinnen und Bürger individueller unterstützen, weil sie entlastet wird. 

    Vorstoß zur Hilfe für Kommunen abgelehnt

    [20.5.] Die Fraktion Die Linke ist am Mittwoch im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mit ihrem Vorhaben gescheitert, die äußerst prekäre Finanzlage der deutschen Kommunen zu verbessern und mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wiederherzustellen. In der von der Ausschussvorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (21/4471) ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nur die Fraktion Die Linke stimmte dafür. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.
    In der Aussprache des Ausschusses erklärte die Fraktion Die Linke, die strukturelle Haushaltskrise belaste die Kommunen enorm. Sie würden unter den Ausgaben für zusätzlich zugewiesene Aufgaben leiden. Aufgaben wie die Inklusion wieder zurückzunehmen, sei jedoch falsch. Statt dessen müsse die Handlungsfähigkeit der Kommunen mit gezielten Maßnahmen wie etwa einem Soforthilfeprogramm in Form eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ gesichert werden. Ein „Kahlschlagprogramm“ mit Leistungskürzungen müsse unbedingt vermieden werden.

    Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Vorstoß ab. Man dürfe nicht verkennen, dass auch die Finanzlage des Bundes und der Länder katastrophal sei. Da nutze es nichts, das Konnexitätsprinzip rückwirkend einzuführen, weil der Bund das Geld nicht habe. Die Leistungen müssten auf den Prüfstand. Dieser Weg müsse zuerst gegangen werden.
    Die AfD-Fraktion erinnerte daran, dass sie schon mehrfach Vorstöße zur Entlastung der Kommunen unternommen habe, die alle abgelehnt worden seien. Mit zusätzlichem Geld werde das Problem nur zugeschüttet. Man müsse an das eigentliche Problem herangehen. Die Sozialausgaben der Kommunen seien wegen der hohen Zuwanderung so hoch. Die Wirtschaftslage und die Deindustrialisierung führten dazu, dass sich die Lage noch weiter verschlechtere.
    Die SPD-Fraktion erinnerte, im Grundgesetz sei eindeutig geregelt, dass die Länder für die Kommunalfinanzen zuständig seien und nicht der Bund. Davon sei in dem Antrag nichts zu lesen. Das Problem der Kommunen habe auch damit zu tun, dass sie nicht über konjunkturunabhängige Einnahmen verfügen würden. Davon stehe im Antrag auch nichts.
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand viele positive Aspekte in dem Antrag. Die Kommunen seien seit Jahren in einer finanziellen Schieflage und müssten aus dieser Schieflage herausgeholt werden. Dafür sollten nicht nur die Länder, sondern auch der Bund Verantwortung übernehmen. Vermisst wurden in dem Antrag jedoch einige Punkte wie zum Beispiel Angaben zum Umfang des Rekommunalisierungsfonds.

    Wie aus dem Antrag der Fraktion Die Linke hervorgeht, soll der Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet würden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll.
    Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes heißt es in dem Antrag, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. [BT hib]

    Aussetzung der Umstrukturierung von „Demokratie leben!“ gefordert

    [19.5.] Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag (21/6013 "Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" aussetzen - Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen") kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“
    Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.
    Der Antrag wird behandelt werdem im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend), Haushaltsausschuss und Innenausschuss.

    Neukonzeption Demokratie leben!-Bundesprogramm: Rechtsextremismus bleibt ein Schwerpunkt

    [19.5.] Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5989) auf eine Kleine Anfrage (21/5712) der Fraktion Die Linke und verweist ferner darauf, dass die neue Förderrichtlinie für das Programm noch in Arbeit sei, detaillierte Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht gemacht werden könnten.

    [11.5.] Neukonzeption von „Demokratie leben!“: Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
    Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde - wie angekündigt - im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.

    Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

    [19.5.] BMBFSFJ: Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt - jugendschutz.net veröffentlicht neuen Bericht zu digitaler Gewalt.
    Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt: Sexualisierte Gewalt und extremistische Hassinhalte bleiben zentrale Probleme im Netz. Künstliche Intelligenz verschärft die Risiken für Kinder und Jugendliche zusätzlich. Karin Prien plädiert zusammen mit Stefan Glaser, dem Leiter von jugendschutz.net, und Eva-Maria Sommer von der KJM für bessere Schutzmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen vor digitaler Gewalt.

    Am 19. Mai hat jugendschutz.net seinen neuen Jahresbericht zu Verstößen im Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt veröffentlicht. Sexualisierte Gewalt und extremistische Hassinhalte bleiben zentrale Probleme im Netz: Im zweiten Jahr in Folge hat jugendschutz.net mehr als 15.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen von Kindern bearbeitet. Bei Spotify und Discord stellte die Stelle zahlreiche volksverhetzende Texte und strafbare extremistische Kennzeichen fest; auf TikTok und dergleichen dokumentierte jugendschutz.net drastische Hass- und Gewaltfantasien gegenüber Frauen und Mädchen.
    Verschärft werden viele Risiken durch Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI), die frei verfügbar und kinderleicht auch für strafbare Handlungen einsetzbar sind. Die Anbieter der Dienste unternehmen dagegen viel zu wenig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies sind zentrale Befunde des aktuellen Jahresberichts von jugendschutz.net.

    Bundesjugendministerin Karin Prien: "Der Bericht von jugendschutz.net macht deutlich, dass wir noch viel zu tun haben. Die erneut alarmierenden Zahlen zeigen, wie weit wir noch davon entfernt sind, Kindern und Jugendlichen eine sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen. Und genau das ist es, was uns als Bundesregierung, was mir als Bundesjugendministerin ein großes Anliegen ist: Der Schutz der jungen Generation in der digitalen Welt - eine Verantwortung, die wir alle teilen. Besonders besorgniserregend ist, dass frei verfügbare KI-Anwendungen viele Risiken massiv verschärfen: Mit wenigen Klicks lassen sich heute täuschend echte Deepfakes, sexualisierte Gewaltbilder oder manipulative Inhalte erstellen und verbreiten. Gleichzeitig stellt gezielte Desinformation eine wachsende Gefahr für junge Menschen und unsere gesamte Gesellschaft dar. Viele Anbieter tun noch immer zu wenig, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Deshalb gilt mehr denn je: Wir dürfen Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt nicht alleine lassen. Gerade weil digitale Angebote und KI für viele junge Menschen immer häufiger zum alltäglichen Begleiter, zum Gesprächspartner oder sogar zur emotionalen Stütze werden, müssen Sicherheit, Schutz und klare Regeln endlich mit der technologischen Entwicklung Schritt halten."

    Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: “Die Gefahr, in beliebten Diensten mit Hass und sexualisierter Gewalt konfrontiert, dort gemobbt, belästigt oder manipuliert zu werden, besteht leider weiter. Die Anbieter setzen dem nur wenig entgegen. Im Gegenteil: Mit neuen Funktionen und Anwendungen schaffen Unternehmen weitere Einfallstore. Insbesondere KI fügt dem Problem eine neue Dimension hinzu: Das Künstliche verschmilzt mit dem Echten und verzerrt die Wahrnehmung von Realität. KI-generierte Influencer:innen präsentieren übernatürlich schöne Körper, die Essstörungen begünstigen. Manipulierte Bilder dienen als Mittel zur Verbreitung extremistischer Narrative oder zur Herabwürdigung. Chatbots entwickeln ein Eigenleben und führen Kinder und Jugendliche in sexualisierte Interaktionen. Hinzu kommt das Problem manipulativer Angebotsdesigns: Algorithmen führen Nutzende durch immer gleiche Inhaltsvorschläge immer tiefer in Gefahrenbereiche hinein. Ein Problem sind die Geschäftsmodelle der Dienste. Es braucht nicht nur Lippenbekenntnisse der Betreiber, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung zu sorgen. Benötigt werden effektive Maßnahmen, die sich schon bei der Einführung neuer Funktionen und Anwendungen risikomindernd auswirken.”

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Jugendministerin Rheinland-Pfalz: "Der Bericht von Jugendschutz.net zeigt, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine wachsende Bedrohung darstellt, die durch Technologien wie KI-gestützte Chatbots oder Deepfakes verschärft wird. Der Schutz Minderjähriger vor schädlichen Medieninhalten und Interaktionsrisiken im digitalen Raum ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft, für die es klare gesetzliche Regeln und deren konsequente Durchsetzung bedarf. Ein altersabgestuftes Nutzungskonzept für soziale Medien, verpflichtende Alterskontrollen und eine klarere Verantwortlichkeit und Haftung der Plattformen sind wichtige Bausteine für einen konsequenten Jugendschutz. Mit der Einrichtung einer Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) übernimmt Rheinland-Pfalz dabei eine Vorreiterrolle. Wie jugendschutz.net ebenfalls aufzeigt, ist aktiver und konsequenter Jugendschutz auch Teil einer wirksamen Extremismusprävention. Denn Radikalisierungsversuche finden im Netz bewusst statt, teils gar auf Spiele- und Musikstreamingplattformen. Neben der wichtigen Arbeit der lokalen und regionalen Angebote der Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung ist die Förderung der Medienkompetenz, eine der Schlüsselkompetenzen des 21. Jahrhunderts, bei Kindern und Jugendlichen ein Weg zu erhöhter Widerstandsfähigkeit. In Rheinland-Pfalz haben wir im Rahmen der Medienkompetenzstrategie mit der Bündelung und Vernetzung sowie einer erhöhten Sichtbarkeit der Angebote und einem niedrigschwelligen Zugang dazu gute Erfahrungen gemacht."

    Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz und Direktorin der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein: “Regulatorisch spielt es keine Rolle, ob Inhalte von Menschen oder mit Hilfe von KI erzeugt wurden. Entscheidend ist allein, ob ein Angebot für junge Nutzerinnen und Nutzer geeignet ist. Die Fallzahlen von jugendschutz.net und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zeigen, wie groß das Risiko ist, online auf unzulässige oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zu stoßen. Das Problematische ist: Statt Kindern und Jugendlichen zu schaden, könnten technische Innovationen längst viel stärker für ein sicheres digitales Umfeld eingesetzt werden. Indem Angebote moderiert, unzulässige Inhalte detektiert und Jugendlichen über wirksame Alterserkennung eine ihren Bedürfnissen entsprechende mediale Umgebung angeboten wird. Ansonsten droht sich der Ausverkauf von Kinderrechten zugunsten des maximalen Profits im Zeitalter von KI weiter zu beschleunigen.”

    jugendschutz.net: fungiert als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.
    Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die KJM angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.
    jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union. jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können hier gemeldet werden.

    KI auf jugendaffinen Plattformen - neue Einfallstore für Risiken

    [19.5.] KI auf jugendaffinen Plattformen: Anbieter schaffen neue Einfallstore für Risiken. 
    Sexualisierte Gewalt und extremistische Hassinhalte bleiben zentrale Probleme im Netz: Im zweiten Jahr in Folge hat jugendschutz.net mehr als 15.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen von Kindern bearbeitet. Bei Spotify und Discord stellte die Stelle zahlreiche volksverhetzende Texte und strafbare extremistische Kennzeichen fest; auf TikTok und Co. dokumentierte jugendschutz.net drastische Hass- und Gewaltfantasien gegenüber Frauen und Mädchen.
    Verschärft werden viele Risiken durch KI-Anwendungen, die frei verfügbar und kinderleicht auch für strafbare Handlungen einsetzbar sind. Die Anbieter der Dienste unternehmen dagegen viel zu wenig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies sind zentrale Befunde des aktuellen Jahresberichts von jugendschutz.net.

    Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Die Gefahr, in beliebten Diensten mit Hass und sexualisierter Gewalt konfrontiert, dort gemobbt, belästigt oder manipuliert zu werden, besteht leider weiter. Die Anbieter setzen dem nur wenig entgegen. Im Gegenteil: Mit neuen Funktionen und Anwendungen schaffen Unternehmen weitere Einfallstore. Insbesondere KI fügt dem Problem eine neue Dimension hinzu: Das Künstliche verschmilzt mit dem Echten und verzerrt die Wahrnehmung von Realität. KI-generierte Influencer:innen präsentieren übernatürlich schöne Körper, die Essstörungen begünstigen. Manipulierte Bilder dienen als Mittel zur Verbreitung extremistischer Narrative oder zur Herabwürdigung. Chatbots entwickeln ein Eigenleben und führen Kinder und Jugendliche in sexualisierte Interaktionen. Hinzu kommt das Problem manipulativer Angebotsdesigns: Algorithmen führen Nutzende durch immer gleiche Inhaltsvorschläge immer tiefer in Gefahrenbereiche hinein. Ein Problem sind die Geschäftsmodelle der Dienste. Es braucht nicht nur Lippenbekenntnisse der Betreiber, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung zu sorgen. Benötigt werden effektive Maßnahmen, die sich schon bei der Einführung neuer Funktionen und Anwendungen risikomindernd auswirken.“

    Karin Prien, Bundesjugendministerin: „Der Bericht von jugendschutz.net macht deutlich, dass wir noch viel zu tun haben. Die erneut alarmierenden Zahlen zeigen, wie weit wir noch davon entfernt sind, Kindern und Jugendlichen eine sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen. Und genau das ist es, was uns als Bundesregierung, was mir als Bundesjugendministerin ein großes Anliegen ist: Der Schutz der jungen Generation in der digitalen Welt – eine Verantwortung, die wir alle teilen. Besonders besorgniserregend ist, dass frei verfügbare KI-Anwendungen viele Risiken massiv verschärfen: Mit wenigen Klicks lassen sich heute täuschend echte Deepfakes, sexualisierte Gewaltbilder oder manipulative Inhalte erstellen und verbreiten. Gleichzeitig stellt gezielte Desinformation eine wachsende Gefahr für junge Menschen und unsere gesamte Gesellschaft dar. Viele Anbieter tun noch immer zu wenig, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Deshalb gilt mehr denn je: Wir dürfen Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt nicht alleine lassen. Gerade weil digitale Angebote und KI für viele junge Menschen immer häufiger zum alltäglichen Begleiter, zum Gesprächspartner oder sogar zur emotionalen Stütze werden, müssen Sicherheit, Schutz und klare Regeln endlich mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.“

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Jugendministerin des Landes Rheinland-Pfalz: „Der Bericht von Jugendschutz.net zeigt, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine wachsende Bedrohung darstellt, die durch Technologien wie KI-gestützte Chatbots oder Deepfakes verschärft wird. Der Schutz Minderjähriger vor schädlichen Medieninhalten und Interaktionsrisiken im digitalen Raum ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft, für die es klare gesetzliche Regeln und deren konsequente Durchsetzung bedarf. Ein altersabgestuftes Nutzungskonzept für soziale Medien, verpflichtende Alterskontrollen und eine klarere Verantwortlichkeit und Haftung der Plattformen sind wichtige Bausteine für einen konsequenten Jugendschutz. Mit der Einrichtung einer Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) übernimmt Rheinland-Pfalz dabei eine Vorreiterrolle. Wie jugendschutz.net ebenfalls aufzeigt, ist aktiver und konsequenter Jugendschutz auch Teil einer wirksamen Extremismusprävention. Denn Radikalisierungsversuche finden im Netz bewusst statt, teils gar auf Spiele- und Musikstreamingplattformen. Neben der wichtigen Arbeit der lokalen und regionalen Angebote der Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung ist die Förderung der Medienkompetenz, eine der Schlüsselkompetenzen des 21. Jahrhunderts, bei Kindern und Jugendlichen ein Weg zu erhöhter Widerstandsfähigkeit. In Rheinland-Pfalz haben wir im Rahmen der Medienkompetenzstrategie mit der Bündelung und Vernetzung sowie einer erhöhten Sichtbarkeit der Angebote und einem niedrigschwelligen Zugang dazu gute Erfahrungen gemacht.“

    Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz und Direktorin der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein: „Regulatorisch spielt es keine Rolle, ob Inhalte von Menschen oder mit Hilfe von KI erzeugt wurden. Entscheidend ist allein, ob ein Angebot für junge Nutzerinnen und Nutzer geeignet ist. Die Fallzahlen von jugendschutz.net und KJM zeigen, wie groß das Risiko ist, online auf unzulässige oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zu stoßen. Das Problematische ist: Statt Kindern und Jugendlichen zu schaden, könnten technische Innovationen längst viel stärker für ein sicheres digitales Umfeld eingesetzt werden. Indem Angebote moderiert, unzulässige Inhalte detektiert und Jugendlichen über wirksame Alterserkennung eine ihren Bedürfnissen entsprechende mediale Umgebung angeboten wird. Ansonsten droht sich der Ausverkauf von Kinderrechten zugunsten des maximalen Profits im Zeitalter von KI weiter zu beschleunigen.“
    [Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht hier zum Download bereit.]

    jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.
    Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.
    jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union. jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können hier gemeldet werden.

    Terminvergabe bei Visa zum Familiennachzug

    [19.5.] Über Auslandsvertretungen, die zur Beantragung nationaler Visa beziehungsweise Visa zum Familiennachzug eine Terminwarteliste nutzen, informiert die Bundesregierung in der Antwort (21/5984) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5455). Wie daraus ferner hervorgeht, reichen die Wartezeiten im Fall des allgemeinen Familiennachzugs von zwei bis „über 52“ Wochen, im Fall des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten zwischen elf und 32 Wochen.

    BMBFSFJ: Neue Beteiligungsplattform für junge Menschen gestartet

    [18.5.] BMBFSFJ: Kinder- und Jugendbeteiligung: Neue Beteiligungsplattform für junge Menschen gestartet.
    Demokratisches Engagement Jugendlicher stärken und Beteiligungsformate einfach zugänglich machen: Mit mitwirken.gov.de hat das Bundesjugendministerium einen zentralen digitalen Ort für Kinder- und Jugendbeteiligung geschaffen.

    Am 18. Mai ist die neue Plattform mitwirken.gov.de des Bundesjugendministeriums gelauncht worden. Sie bündelt erstmals Beteiligungsangebote für Kinder und Jugendliche an einem zentralen digitalen Ort. Junge Menschen können sich dort informieren und direkt für passende Beteiligungsformate anmelden. Gleichzeitig erhalten Bundesministerien sowie die Länder, Kommunen, Verbände und weitere Organisationen die Möglichkeit, ihre Angebote deutschlandweit sichtbar zu machen und neue Zielgruppen zu erreichen.

    Bundesjugendministerin Karin Prien: "Kinder und Jugendliche wollen ihre Gesellschaft mitgestalten. Mit mitwirken.gov.de schaffen wir einen modernen und niedrigschwelligen Zugang zu Beteiligung - sichtbar, digital und bundesweit vernetzt. So stärken wir demokratische Teilhabe und geben jungen Stimmen mehr Raum."

    Demokratisches Engagement stärken: Die Plattform entstand gemeinsam mit Jugendlichen sowie Anbietenden von Beteiligungsformaten. Ziel ist es, politische Beteiligung einfacher zugänglich zu machen und demokratisches Engagement junger Menschen nachhaltig zu stärken. Organisationen können ihre geplanten Formate einstellen - nach redaktioneller Prüfung werden die Angebote veröffentlicht und jungen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich gemacht 

    Veranstaltungen einfach verwalten: Die Plattform bietet eine integrierte Veranstaltungsverwaltung. Anbieterinnen und Anbieter können Einladungen versenden, Veranstaltungen verwalten und aktuelle Informationen direkt über die Plattform veröffentlichen. Darüber hinaus besteht die die Möglichkeit, externe Anmeldetools einzubinden.

    Externe Links: Plattform für Kinder- und Jugendbeteiligung: mitwirken.gov.de /  Jugendstrategie der Bundesregierung

    Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit

    [17.5.] BT PM: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zur Beflaggung des Deutschen Bundestages am 17. Mai 
    Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai lässt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wie auch im vergangenen Jahr die Regenbogenflagge auf dem Deutschen Bundestag hissen.
    Die Präsidentin verweist dabei auf den konkreten parlamentarischen Bezug dieses Tages: „Auch in diesem Jahr habe ich entschieden, dass die Regenbogenflagge am 17. Mai auf dem Deutschen Bundestag gehisst wird. Hier gibt es einen klaren parlamentarischen Anlass. Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich ist es der Internationale Tag gegen Homophobie. Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days.“
    Der 17. Mai steht international für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Anlass ist die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.
    Die Bundestagspräsidentin betont zugleich die besondere Bedeutung der Bundesflagge: „Schwarz-Rot-Gold steht für die Ordnung unseres Grundgesetzes – für Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz. Dazu gehört auch das Recht jedes Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Bundesflagge ist das Dach, unter dem diese Rechte für alle gelten.“
    Die Beflaggung erfolgt im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung, wonach die Regenbogenflagge explizit nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden darf. Die Bundestagspräsidentin hat deshalb entschieden, nicht den Berliner Christopher Street Day, sondern den Tag mit parlamentarischem Bezug zu wählen.

    Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt

    [13.5.] Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5919) auf eine Kleine Anfrage. Danach wird mit dem Entwurf „auf eine insbesondere von Betroffenen digitaler Gewalt, der Praxis und aus der Wissenschaft wiederholt und nachdrücklich erhobene Forderung“ reagiert, das Strafrecht an die neuen Phänomene des digitalen Zeitalters anzupassen. 
    Ein gesetzgeberisches Vorgehen sei vor dem Hintergrund erforderlich gewesen, dass ein wesentlicher Teil der öffentlichen und privaten Kommunikation mittlerweile im virtuellen Raum stattfinde und es in diesem Kontext insbesondere in sozialen Netzwerken immer wieder auch zu rechtswidrigen Inhalten wie bildbasierter sexualisierter Gewalt - etwa in Form von KI-generierten sexualisierten Deepfakes - komme, legt die Bundesregierung weiter dar. 
    Mit Blick auf bestehende Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung in diesem Kontext führt sie zugleich aus, dass sich allgemein feststellen lasse, „dass die Anonymität des Internets die Strafverfolgungsbehörden vor allem im Bereich der Identifizierung mutmaßlicher Tatverdächtiger vor Herausforderungen stellt“. Damit die Identität von Tatverdächtigen künftig häufiger aufgeklärt werden könne, habe die Bundesregierung am 22. April 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beschlossen, heißt es in der Antwort des Weiteren. 

    EU Jugend- und Bildungspolitik (u.a. ERASMUS+)

    [13.5.] BMBFSFJ-PM: Internationale Jugend- und Bildungspolitik - Karin Prien reist zum Bildungs- und Jugendministerrat nach Brüssel 
    Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 11. Mai in Brüssel am Bildungs- und Jugendministerrat teilgenommen - dem Treffen der Bildungs- und Jugendminister*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Die Mitgliedstaaten berieten über aktuelle Herausforderungen und gemeinsame Vorhaben in der europäischen Bildungs- und Jugendpolitik. Im Mittelpunkt stand dabei die Zukunft des Mobilitätsprogramms ERASMUS+. Seit fast 40 Jahren macht das Programm Europa für Millionen vor allem junger Menschen ganz konkret erlebbar – in der Schule, der Ausbildung, dem Studium oder der Erwachsenenbildung. 
    Karin Prien: “Mit dem heutigen Beschluss zu ERASMUS+ setzen wir gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen wichtigen Meilenstein auf dem Verhandlungsweg hin zur neuen Verordnung, um den Erfolg des Programms ab 2028 fortzuschreiben. Bund und Länder ziehen hier auf europäischer Ebene an einem Strang.”

    Jugendpolitik auf EU-Ebene stärken: Am Rande des Ministerrates tauschte sich die Bundesbildungsministerin mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus Frankreich, Irland, den Niederlanden, Österreich und Polen zu aktuellen Herausforderungen in der Bildungs- und Jugendpolitik aus. Auch Gespräche mit der Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, Roxana Mînzatu, sowie dem EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, Glenn Micallef, und der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, Hadja Lahbib, standen auf dem Programm.
    Darüber hinaus ging Karin Prien mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments über aktuellen bildungs- und jugendpolitischen Vorhaben in Deutschland und auf europäischer Ebene ins Gespräch. Die Teilnahme von Karin Prien am Bildungs- und Jugendministerrat in Brüssel unterstreicht die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit für eine zukunftsorientierte Jugend- und Bildungspolitik. Am Bildungsministerrat nahm Karin Prien gemeinsam mit der Bundesratsbeauftragten für den Bildungsministerrat, der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot, teil.

    Der Bildungs- und Jugendministerrat ist Teil des EU-Rates, einem der wichtigsten Entscheidungsorgane der EU. Dort kommen die zuständigen Fachministerinnen und -minister der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen, um unter anderem über Rechtsvorschriften der EU zu beraten, politische Maßnahmen zu koordinieren sowie von guten Praxisbeispiele anderer Mitgliedstaaten zu lernen.

    Überlegungen zum Elterngeld laufen noch

    [12.5.] Wie das Elterngeld reformiert werden könnte, dazu macht die Bundesregierung in einer Antwort (21/5926) auf eine Kleine Anfrage (21/5072) der Fraktion Die Linke keine Angaben. Überlegungen zur „Weiterentwicklung“ des Elterngeldes, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert worden seien, seien noch nicht abgeschlossen, so die Regierung. 

    Den Sozialstaat zukunftsfähig machen

    [12.5.] Den Sozialstaat zukunftsfähig machen: Bundeskanzler Merz hat die Gewerkschaften dazu aufgerufen, an den dringenden Reformen in Deutschland mitzuwirken. „Wir brauchen diese gemeinsame Suche nach Wegen, die unser Land voranbringen“, sagte er beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes. 
    In seiner Rede beim 23. Ordentlichen Bundeskongresses des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) warb Bundeskanzler Friedrich Merz für tiefgreifende Reformen. Die Lage sei in doppelter Hinsicht herausfordernd, denn „geoökonomische Umwälzungen“ stießen auf „aufgestaute strukturelle Probleme“. 
    Das ergebe einen enormen Handlungsdruck für Politik, Gesellschaft und Unternehmen. „Die Verantwortung der Politik insgesamt für alle Menschen in unserem Land bleibt da natürlich unberührt“, so Kanzler Merz. „Aber miteinander zu reden, miteinander nach Lösungen zu suchen, das war noch nie ein falscher Weg.“

    Wohl des Ganzen im Blick: Der Reformprozess gelinge nur, wenn „wir unter Kompromissen an einem Strang ziehen, wie es in der sozialen Marktwirtschaft und in der Sozialpartnerschaft in unserem Land schon so oft und so erfolgreich in den vergangenen Jahrzehnten gelungen ist“, sagte der Bundeskanzler. „Es müssen alle mittun und bereit sein, Verlust und Gewinn mit einem Blick auf das Wohl des Ganzen unseres Landes abzuwägen.“
    Der 23. Ordentliche Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) tagte vom 10. bis 13. Mai 2026 in Berlin. Unter dem Motto „Stärker mit uns“ berieten die Delegierten über den Kurs für die kommenden Jahre. [Zur Rede des Bundeskanzlers]

    Erste Bilanz des Bildungs- und Familienministeriums

    [11.5.] Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/5886) auf eine Kleine Anfrage (21/5582) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden die Referentenentwürfe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht. 
    Seit dem 6. Mai 2025 habe das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) drei Gesetzentwürfe ins Kabinett eingebracht - den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Alle drei Gesetze sieien vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden, wie die Bundesregierung schreibt. 

    Häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht

    [11.5.] 11.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 390/2026: Grünen-Entwurf: Häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht 
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren“ (21/5783) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es demnach, Defizite im Kindschaftsrecht bei der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu beseitigen. „Zwar muss das Familiengericht bereits nach derzeitiger Rechtslage häusliche Gewalt bei der Prüfung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des Sorge- und Umgangsrechts berücksichtigen. Insgesamt mangelt es dem Gesetz nach Einschätzung von Expertinnen und Experten insoweit aber an Klarheit“, führt die Fraktion zur Begründung an.
    Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass eine gemeinsame elterliche Sorge „in der Regel nicht in Betracht kommt“, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat. Zudem soll das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen können, wenn dies zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist.
    Darüber hinaus wollen die Abgeordneten das Kindeswohl im Bürgerlichen Gesetzbuch umfassender definieren. Dabei sollen unter anderem der Schutz vor Gewalt sowie das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen ausdrücklich berücksichtigt werden. Zur Begründung verweist die Fraktion auf steigende Zahlen häuslicher Gewalt und auf Vorgaben der Istanbul-Konvention.
    Der Gesetzentwurf wurde noch nicht beraten.

    Vorhaben des Bundesbildungs, -familien, -senioren, -frauen u. jugendministeriums

    [11.5.] In der Antwort der Bundesregierung (21/5896) auf eine Kleine Anfrage (21/5589) der Fraktion Die Linke geht es u.a. um die Digitalisierung des Elterngelds, Kinderzuschlags und Kindergelds, den Mutterschutz und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    Ferner schreibt die BReg hierin, dass sie die die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss unterstützt und aktuell deren Umsetzung prüft. Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR gewesen, betont die Bundesregierung. 
    „Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe. Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen“, schreibt die Regierung und verweist darauf, dass sie derzeit an Maßnahmen zur Entlastung Alleinerziehender arbeite. 

    Zahl neuer Integrationskursteilnehmer*innen

    [11.5.] Die Zahl neuer Integrationskursteilnehmer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4664). Danach sank diese Zahl laut vorläufiger Statistik von 30.876 im Januar vergangenen Jahres auf 21.724 im Januar 2026 (Abfragestand 20. März 2026). Im Januar 2024 lag die Zahl der neuen Integrationskursteilnehmer den Angaben zufolge laut konsolidierter Geschäftsstatistik bei 36.147 nach 33.677 im Januar 2023 (Abfragestand 1. April 2025). Wie dazu aus der Vorlage weiter hervorgeht, ist die „vorläufige Statistik“ nicht mit der Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar. 

    Wohnungslosigkeit soll bis 2030 überwunden werden

    [11.5.] Die Bundesregierung hält weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. In der Antwort der Regierung (21/5884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5611) heißt es, bis 2030 solle allen betroffenen Personen ein Wohnraumangebot gemacht werden können. Zugleich sei davon auszugehen, dass auch künftig Menschen ihren Wohnraum aus individuellen Gründen unfreiwillig verlieren würden. „Hier wird es darauf ankommen, die Übergangszeit in einer Maßnahme der Wohnungsnotfallhilfe möglichst kurz zu halten“, schreibt die Regierung in der Antwort. Das Erreichen des Ziels der Überwindung der Wohnungslosigkeit hänge von einer Vielzahl von Umständen ab, die sich nicht vorherbestimmen lassen würden. Dazu zählt die Regierung Fluchtbewegungen aufgrund von Krisen, Konflikten und Kriegen sowie unter anderem dadurch bedingter Baupreis-, Zins- und Inflationsentwicklungen. Außerdem enthält die Antwort Angaben zur Förderung von Einrichtungen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen.

    474.000 Menschen wegen Wohnungslosigkeit in Einrichtungen

    [11.5.] Ende Januar 2025 waren in Deutschland rund 474.700 Menschen wegen Wohnungslosigkeit in Einrichtungen untergebracht. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (21/5885) auf eine Kleine Anfrage. Hinsichtlich der Kosten lägen keine Informationen vor. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liege in der Zuständigkeit der Kommunen. Nur dort lägen Informationen zu den Kosten vor. 
    Auf die Frage, warum die Zahl der Wohnungslosen zwischen 2022 und 2024 gestiegen sei, erläutert die Bundesregierung, für die Gruppe der untergebrachten wohnungslosen Personen sei dieser Anstieg zum einen auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die auskunftspflichtigen Stellen zurückzuführen. Zum anderen erfasse die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen auch Personen, die in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht seien, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen worden sei (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verblieben seien. Auch Geflüchtete aus der Ukraine würden unter bestimmten Voraussetzungen in der Statistik berücksichtigt. 

    Bundesrat stimmt „Schuldnerberatungsdienstegesetz“ nicht zu

    [11.5.] Der Bundesrat hat dem vom Bundestag im Herbst 2025 beschlossenen „Schuldnerberatungsdienstegesetz“ die erforderliche Zustimmung versagt. Das geht aus einer Unterrichtung der Länderkammer (21/5883) hervor. Bundesregierung und Bundestag können zu dem Gesetzesvorhaben noch den Vermittlungsausschuss anrufen.
    Mit dem vom Bundestag in modifizierter Fassung (21/2774) im November vergangenen Jahres verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. 
    Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages sollen die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Auch sollen die Dienste für Verbraucher der Vorlage zufolge “kostenlos angeboten werden„ und ein “begrenztes„ Entgelt nur in “besonders begründeten Ausnahmefällen„ zulässig sein.

    Altschuldenhilfe für Kommunen u. ostdt. Wohnungsgesellschaften gefordert

    [11.5.] Die Fraktion Die Linke fordert eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. In einem Antrag (21/5821) verlangt die Fraktion unter anderem eine Grundgesetzänderung, so dass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann.
    Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen. Zudem soll den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verweist die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten.
    Die Fraktion argumentiert ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“.
    Nach erster Plenarberatung am 25.6. wurde der Antrag zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse überwiesen.

    Bundesjustizministerin zum Gewaltschutzgesetz

    [8.5.] Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zum Gewaltschutzgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 8. Mai 2026 in Berlin: […] Vor zwei Wochen hat das Landgericht Kassel einen Mann verurteilt. Der Richter sprach von einem typischen Femizid. Weil sich die Frau einige Tage zuvor getrennt hatte, wurde sie von ihrem Ehemann in seiner Wohnung erstochen. Ein weiterer furchtbarer Fall häuslicher Gewalt. Diese Gewalt trifft überwiegend Frauen, und zwar dort, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollen. Das kann niemanden kaltlassen. Hier muss unser Rechtsstaat handeln; denn es ist seine Kernaufgabe, Menschen vor Gewalt zu schützen. Wir handeln, und wir werden weiter handeln.
    Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwei Bausteine vor. Er stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit den Tätern. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit mit der CDU/CSU-Fraktion und mit der SPD-Fraktion bedanken. Dieser Gesetzentwurf ist durch Ihre Arbeit im Verfahren noch mal besser geworden. Er berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht der Frau – das ist richtig und gut –, aber er berücksichtigt eben auch die Notsituationen, in denen sich Frauen befinden.
    Die elektronische Fußfessel soll Frauen schützen, und sie wird Frauen schützen. Kommt der Täter trotz Verbots zu nahe, wird sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekommen in Echtzeit ein Signal. Wirksamer Schutz muss schnell sein. In Spanien schützt die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen. Jetzt kommt sie endlich auch hier.
    Der zweite Baustein ist die Täterarbeit. Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben. Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht. Die Gewaltspirale muss enden. Deshalb setzen wir auf verpflichtende Arbeit mit den Tätern.
    Klar ist auch: Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut. Deshalb geht unsere Arbeit für einen besseren Schutz vor Gewalt weiter. Die Bundesregierung plant zusammen mit den Regierungsfraktionen weitere Maßnahmen für Frauen, die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden. Schutz vor digitaler Gewalt wie Deepfakes, Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt, damit man sich sicher fühlen kann, und Berücksichtigung von häuslicher Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder – das sind nur einige von vielen weiteren Bausteinen, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzen werden.
    Wir sind entschlossen, den Schutz vor Gewalt zu einem Gesamtkonzept auszubauen. Ich bin froh, dass wir das zusammen tun. Das ist unsere Aufgabe im Rechtsstaat, und dieser Aufgabe kommen wir nach.
    Von Spanien lernen, dazu gehören auch eine umfassende Risikoanalyse und ein Risikomanagement, das Antworten gibt. Wie lässt sich im Vorfeld beurteilen, ob ein Täter gefährlich ist, bevor es zu spät ist? Wie können sich Behörden untereinander schneller informieren, bevor es zu spät ist? Und wie erhalten Familiengerichte die Risikoanalysen anderer Behörden? Ich verspreche Ihnen, das wollen wir auch in Deutschland. Ich bin froh, dass ich gemeinsam mit Karin Prien und ihrem Haus, mit Alexander Dobrindt und mit den Ländern bei der Frage „Wie können wir eine bessere Gefährdungsanalyse erstellen?“ weiterkommen werde, damit wir Risiken besser abschätzen und mit ihnen umgehen können.
    Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag diesen Gesetzentwurf heute verabschieden wird. Aber die Frage ist: Reicht das? Und ich sage Ihnen: Nein, es reicht nie. Jeder Fall ist einer zu viel, und jeder Fall ist ein Einzelschicksal. Deshalb müssen wir heute gemeinsam ein klares Signal aussenden. Wir als Gesellschaft müssen Gewalt ächten, und wir müssen sie sanktionieren. Wir müssen Frauen helfen, wenn ihnen Gewalt angetan worden ist, und wir müssen Schutzräume für Frauen weiter ausbauen. Ich bin froh, dass wir hier viel Übereinstimmung in diesem Punkt haben. 

    Gewalt gegen Frauen: Elektronische Fußfessel beschlossen

    [8.5.] “Das Parlament” - Die Wochenzeitung des Bundestags: Gewalt gegen Frauen : Elektronische Fußfessel für Schläger und Stalker beschlossen.
    Familiengerichte sollen künftig Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit anordnen können. Linken und Grünen geht das nicht weit genug, die Koalition hat aber mehr vor. Autor: Sören Christian Reimer 
    Im Kampf gegen häusliche Gewalt sollen Familiengerichte künftig härtere Maßnahmen ergreifen können, um Opfer zu schützen. Im Rahmen von Gewaltschutzanordnungen können sie Täter einerseits dazu verpflichten, Anti-Gewalt-Trainings zu absolvieren. In Hochrisikofällen sollen die Gerichte zudem die Möglichkeit erhalten, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. 
    Mithilfe der Aufenthaltsüberwachung soll sichergestellt werden, dass die verhängten Kontakt- und Annäherungsverbote eingehalten werden. Wenn das Opfer dies wünscht, kann es ebenfalls ein Gerät erhalten, um sich vor der Annäherung des Täters warnen zu lassen.
    Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem diese Regelungen im Gewaltschutzgesetz verankert werden sollen, verabschiedete der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, AfD und Grünen bei Enthaltung der Linken.

    Fußfessel soll auch für Stalker in Betracht gezogen werden: Gegenüber dem Regierungsentwurf hatten die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren noch einige Änderungen vorgenommen. So wurde beispielsweise die Regelung gestrichen, nach der die Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden sollte. Union und SPD argumentierten, dass der Täter das Opfer möglicherweise dazu hätte drängen können, sich gegen die Fußfessel auszusprechen. 
    In der Gesetzesbegründung hielt die Koalition zudem ausdrücklich fest, dass es nicht erst zu körperlichen Übergriffen kommen muss, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Die Gerichte sollen diese Möglichkeit auch in Fällen intensiven Stalkings und schwerwiegender psychischer Gewalt in Betracht ziehen können.
    Die für die Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zuständige Koordinierungsstelle bekommt zudem die Möglichkeit, eine "Warnzone" einzurichten. Diese soll eine frühere automatisierte Benachrichtigung ermöglichen. Zu den weiteren Änderungen gehört eine verfahrensrechtliche Änderung. Künftig sollen Betroffene in Gewaltschutzverfahren von einer Vertrauensperson begleitet werden können.

    Union sieht “Meilenstein", Grüne nur einen “Anfang”: In der Debatte wurde die Einführung von Fußfesseln und Täterarbeit grundsätzlich begrüßt. Insbesondere Grüne und Linke forderten jedoch weitere Schritte, um das sogenannte spanische Modell zum Schutz von Frauen vor Gewalt umzusetzen. Teil dieses Modells ist unter anderem die Fußfessel. Ein Antrag der Linken dazu fand aber keine Mehrheit.
    Die Koalition wiederum verwies darauf, dass weitere Vorhaben in Planung seien. Carmen Wegge (SPD) sprach von einem längst überfälligen Systemwechsel. Zu lange habe die Politik darauf geschaut, was die Frau tun könne, um sich zu schützen. Es sei aber Aufgabe des Staates, Täter zu stoppen. Mit Blick auf Gesetzesvorhaben zu beispielsweise digitaler Gewalt und zum Sorge- und Umgangsrecht sagte Wegge: “Wir liefern: Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz.”

    Linke spricht von “autoritärer Symbolpolitik”: Ähnlich äußerte sich Justizministerin Stefanie Hubig. Günter Krings (CDU) sprach von einem "Meilenstein", verwies aber ebenfalls auf weitere Vorhaben wie die geplante Speicherung von IP-Adressen. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) sah hingegen keinen "Meilenstein", sondern nur einen "Anfang". Die Neuregelung betreffe nur einen kleinen Teil der Gewalt und einen kleinen Teil der Täter.
    Rainer Galla (AfD) begrüßte den Entwurf grundsätzlich, mahnte aber, man dürfe die Ursache steigender männlicher Gewaltbereitschaft nicht tabuisieren, und verwies auf die Migrationspolitik der vergangenen zehn Jahre. 
    Aaron Valent (Die Linke) sagte, der Entwurf sei kein Konzept, sondern "autoritäre Symbolpolitik". Frauen würden bevormundet, da sie der Fußfessel nicht mehr widersprechen könnten.

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    Kathrin Gebel im Interview: "Ein GPS-Signal bedeutet nicht Sicherheit" 
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    - Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Zwischen Deepfakes und Neukölln: Der Fall Fernandes hat im Bundestag eine Debatte über härtere Gesetze gegen Deepfakes und Co. ausgelöst. Auch Gewalt im analogen Raum wird kontrovers diskutiert. 
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    Oppositionskritik an Behindertengleichstellungsgesetz-Änderungen

    [8.5.] Das Parlament - Die Wochenzeitung des Bundestags: Artikel: Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft : Eine Pflicht, die nicht wehtut. Autorin: Claudia Heine 
    Für ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes erntet die Bundesregierung Kritik. Denn der Entwurf will keine starren Verpflichtungen. 
    Die Opposition schaut sich nicht nur die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehr genau an. Sie beobachtet auch sehr genau, welche Regierungsvertreter im Plenum des Bundestages diese Initiativen dann in welcher Form verteidigen. So kam es, dass am Donnerstag dieser Woche, als es in erster Lesung um die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ging, die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer feststellte: "Noch nicht mal Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) steht voll hinter dem Gesetzentwurf." Kein Wunder, denn er sei "so schlecht" und ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für die Privatwirtschaft warteten. "Soll nun selbst eine banale Rampe eine 'unzumutbare Hürde' für Unternehmen darstellen?", fragte sie.
    Rüffer griff damit den Protest von behindertenpolitischen Interessenverbänden auf, der seit Bekanntwerden des Entwurfs geäußert und auch auf die Straße getragen wird. Unter anderem am Dienstag zogen rund 1.000 Menschen aus Anlass des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch die Berliner Innenstadt und forderten mehr Inklusion.

    Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung trat 2002 in Kraft
    Mehr als 20 Jahre ist es her, dass das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen wurde, 2016 trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dennoch sei Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft, sagen Kritiker auch des aktuellen Gesetzentwurfes. [Mehr dazu: Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Grüne warnen vor Rollback bei Inklusion]
    Mit diesem soll das BGG ein weiteres Mal novelliert werden: So soll es den Bund nun bis 2045 zu einem kompletten Abbau noch bestehender Barrieren verpflichten. Erstmals wird dazu auch die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen. Im Plenum warf die Opposition der Regierung vor, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam Kritik.
    Ministerin Bas, die die Debatte im Bundestag eröffnete, verteidigte natürlich den Entwurf und nannte es "unwürdig", dass es in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland noch immer keine verbindlichen Regeln für die Privatwirtschaft gebe. Die Regierung wolle nun "Barrieren überwinden, ohne Unternehmen zu überfordern".

    Jan Feser (AfD) kritisierte daraufhin, in dem Entwurf reihe sich eine Worthülse an die nächste, selbst der Begriff der "Benachteiligung" sei nicht eindeutig definiert. Unternehmen sollten "unangemessene" Härten bei baulichen Veränderungen nicht zugemutet werden, doch was das genau bedeute, bleibe unklar. Mit diesem einen Halbsatz im Entwurf werde sein Ziel zugleich ausgehebelt, stellte Feser fest. “Es ist ein Rohrkrepierer.”
    Wilfried Oellers (CDU) bezeichnete die Regeln für die Unternehmen als "wichtige Schritte mit Augenmaß". Statt starrer Verpflichtungen "setzen wir auf flexible Lösungen im Einzelfall", die Betriebe nicht zu stark belasten. Er plädierte dafür, ein "unbürokratisches Förderprogramm" in den Entwurf aufzunehmen.
    Sören Pellmann (Die Linke) stellte fest: "Der Entwurf hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto 'Wasch mich, aber mach mich nicht nass'". Barrierefreiheit sei aber nicht nur ein Problem, sondern auch eine Chance. “Wir leben in einer alternden Gesellschaft, wir werden alle davon irgendwann profitieren!”
    Die Sozialdemokratin Heike Heubach beklagte, die Interessen von Menschen mit Behinderungen und damit die Interessen von mehr als 13 Millionen Menschen würden immer noch kaum wahrgenommen. "Das Gesetz bleibt weiter hinter dem Notwendigen zurück: Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen", sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der "angemessenen Vorkehrungen" werde durch die Regelungen zur Vermeidung "unbilliger Härten" wieder ausgehebelt.

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    - Streitthema Inklusion: Inklusive Schulen: Ein Ziel – 16 Landesgesetze: Trotz Kritik der UN setzt Deutschland weiterhin auf Förderschulen. Wie selbstverständlich ein inklusiver Schulalltag aussehen könnte, macht Norditalien vor. 
    - Inklusion am Arbeitsmarkt: Ausgleichsabgabe statt Bußgeld: Bundestag beschließt Gesetzentwurf für einen inklusiveren Arbeitsmarkt: Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, sollen künftig mehr zahlen. 

    Abschiebungen und unerlaubten Einreisen in 2025

    [8.5.] Im vergangenen Jahr ist es laut Bundesregierung zu 22.787 Abschiebungen aus Deutschland gekommen. Zugleich wurden in der Bundesrepublik nach Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) 62.950 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/5882) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. 

    8. Mai: Auseinandersetzung mit der Vergangenheit bleibt zentral

    [7.5.] Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) PM 44: 81 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs – Staatsminister Weimer: „Auseinandersetzung mit der Vergangenheit bleibt zentral“
    Der 8. Mai markiert mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Damit ging ein von Deutschland ausgehender Vernichtungskrieg zu Ende, der Millionen Menschenleben kostete und unermessliches Leid über Europa und die Welt brachte.
    „Der 8. Mai ist ein Tag der Befreiung – von der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, von Krieg und Gewalt. Zugleich ist er ein Tag der Mahnung. Die Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft,“ sagte Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer.
    „Die nationalsozialistischen Verbrechen dürfen nicht relativiert oder infrage gestellt werden,“ so Weimer weiter. „Wer heute versucht, unsere Vergangenheit umzudeuten oder die Verantwortung Deutschlands kleinzureden, gefährdet das Fundament unseres demokratischen Selbstverständnisses. Gerade deshalb braucht es eine lebendige Erinnerungskultur, die zeigt, wohin Ausgrenzung, Hass und autoritäres Denken führen und dass Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte keine Selbstverständlichkeit sind, sondern immer wieder neu verteidigt werden müssen.“ […]

    Berufsbildungsbericht 2026

    [7.5.] Die Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung kann sich im internationalen Vergleich sehen lassen. Sie liegt, auf Basis von OECD-Daten, in Deutschland für Absolventen, deren Abschluss ein bis zwei Jahre vergangen ist, bei 94 Prozent und damit deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 79 Prozent. Das geht aus dem Berufsbildungsbericht 2026 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (21/5900) vorgelegt hat. 
    Der Bericht betont weiter, dass passgenau Informations- und Beratungsangebote besondere Relevanz hätten, um junge Menschen für eine Berufsausbildung zu gewinnen, hier gebe es aber immer noch Verbesserungsbedarf. „Vor dem Hintergrund, dass die Passungsprobleme weiterhin anhalten, kommt es künftig noch stärker auf die richtige Kommunikation mit allen potenziell interessierten jungen Menschen und eine möglichst umfassende und frühzeitige Berufsorientierung an, die die verschiedenen Ausgangslagen der jungen Menschen berücksichtigt und dabei verschiedene Zielgruppen in den Blick nimmt“, schreiben die Autoren.
    Weitere Themen des Berichts sind unter anderem die Entwicklung der Bewerbersituation, also der Blick auf die Schulabgänger, das Ausbildungsangebot, der Übergang in den Arbeitsmarkt, gruppenspezifische Analysen und der Blick auf Berufe außerhalb des dualen Systems. 

    [6.5.] Bundesbildungsministerin Prien stellte den Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor. Dieser zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

    Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.
    Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.
    Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.
    Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.
    Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.
    Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

    Hintergrund: Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent). Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent). Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent). In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen. [Weitere Infos hier, zum Datenreport des BIBB hier]

    Neustrukturierung der Notfallversorgung & Einführung einer Pflegevollversicherung gefordert

    [7.5.] Die Linksfraktion fordert eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in einem Antrag (21/5822) der Fraktion. [… BT Hib]

    Die Linksfraktion fordert zudem einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem: Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend, heißt es in einem Antrag (21/5828) der Fraktion. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen. [… BT Hib]

    Allg. Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen

    [6.5.] BMBFSFJ: Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag der Bundesministerinnen Prien und Hubig einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

    Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien erklärt dazu: „Die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen sorgen für eine europaweite Angleichung der Befugnisse unabhängiger Stellen. Mit ihrer Umsetzung stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen. Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. So schaffen wir mehr Unterstützung für Betroffene – bei zugleich hoher Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

    Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, wollen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anpassen. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG gelten machen möchte. Unabhängig davon werde ich mich darüber hinaus weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen.“

    Das AGG gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.
    Konkret sieht der heute beschlossene Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:
    - 1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.
    - 2. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote: Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden. Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden. Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.
    - 3. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll eine bei der ADS angesiedelte unabhängige Schlichtungsstelle künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu der jede Person Zugang hat, die der Ansicht ist, in ihren Rechten nach dem AGG verletzt worden zu sein.Auf diese Weise soll eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördert werden. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.
    - 4. Anpassung der s.g. „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG): Diese soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.'
    - 5. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung: Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.
    [Zum Gesetzentwurf und Antworten auf häufige Fragen: hier.]

    Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention

    [6.5.]  Nach dem Besuch einer Expertengruppe des Europarats zur Prüfung des Umsetzungstands der Istanbul-Konvention in Deutschland haben Vertreterinnen der Bundesregierung den Menschenrechtsausschuss über erste Ergebnisse und Rückmeldungen informiert. Ein umfassender Bericht der Expertengruppe Grevio (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) soll im November veröffentlicht werden. 
    Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert, es trat am 1. Februar 2018 in Kraft.
    Die zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwiesen im Ausschuss zunächst auf den im vergangenen Oktober von Deutschland für die erste Evaluierungsrunde eingereichten Staatenbericht. Dieser Bericht habe deutliche Fortschritte Deutschlands im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf allen staatlichen Ebenen gezeigt. Die Grevio-Experten hätten bei ihrem Besuch insbesondere die Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Festlegung von Schwerpunkten für die einzelnen Ressorts gewürdigt, berichteten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen. Erstmals gebe es eine Struktur zur Umsetzung der Istanbul-Konvention innerhalb der Regierung.
    Weitere Fortschritte seien die Schaffung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die Durchführung einer Dunkelfeldstudie sowie der Beschluss des Gewalthilfegesetzes, das zum ersten Mal einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen schaffe.
    Darüber hinausgehende Regelungen, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen, seien in Arbeit: Hier nannten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, über die der Bundestag diese Woche abschließend berate, und die Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschafts- und Sorgerechts sowie gegen digitale Gewalt, die im Ressort von Bundesjustizministerin Hubig erarbeitet würden. Die vor 15 Jahren verabschiedete Istanbul-Konvention enthalte zwar keine Regelungen gegen digitale Gewalt, dafür aber die europäische Gewaltschutzrichtlinie, so eine Vertreterin der Bundesregierung auf Nachfrage der SPD-Fraktion. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Mindeststandards bei der Kriminalisierung von (Cyber-) Gewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelung. Das werde ein Schwerpunkt sein, so die BMBFSFJ-Vertreterin. Außerdem in Vorbereitung sei ein Fahrplan für Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Gewalt.
    Handlungsbedarf hätten die Grevio-Experten auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, bei der Verbesserung der Datenlage und der Beschäftigung mit dem Thema Schulung Training gesehen, berichteten die BMBFSFJ-Vertreterinnen.

    Die Unionsfraktion fragte nach der Datenerhebung bei Femiziden, die von der Grevio-Kommission bei einem früheren Besuch kritisiert worden war. Was werde hier heute unternommen? Zur Antwort gaben die Vertreterinnen der Bundesregierung an, dass weiterhin eine einheitliche Definition fehle, was ein Femizid sei. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz sei aber damit befasst, sodass darauf aufbauend Daten erhoben werden könnten. Ein Ergebnis solle bis Ende des Jahres vorliegen.

    Ein Vertreter der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ vorsehe, dass die von Gewalt betroffenen Frau selbst den Antrag auf eine elektronische Fußfessel stellen müsse. Komme der Täter aus der Familie laste ein hoher psychischer Druck auf dem Opfer. Die Gefahr bestehe, dass Frauen den Antrag nicht stellten oder einen bereits gestellten Antrag unter Druck wieder zurückzögen. Es sollten daher eher Gerichte diesen Opferschutz anordnen.

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, was die Bundesregierung zum Schutz besonders vulnerabler Frauen und Mädchen, wie etwa Geflüchteten, tue. Wie stelle sie sicher, dass die, die etwa in Erstaufnahmeeinrichtungen von Gewalt betroffen seien, Zugang zu Gewaltschutz bekämen? Darauf antworteten die Regierungsvertreterinnen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen, zu denen auch behinderte Frauen gehörten, Teil von Gewaltschutzstrategie und Gewalthilfegesetz sei.

    Die Linke monierte die weiterhin fehlenden Plätze in Frauenhäusern und fragte nach der Finanzierung des Ausbaus von Frauenhäusern. Die BMBFSFJ-Vertreterinnen entgegneten, dass die Zahl der fehlenden Plätze nicht beziffert werden könne, solange die Bedarfsplanung der Länder nicht vorliege. Die Bundesregierung habe zwar, um den Unterstützungsbeitrag des Bundes abschätzen zu können, bereits eine Studie in Auftrag gegeben, aber auch diese habe die fehlenden Frauenhausplätze nicht errechnen können. [BT hib]

    Arbeitsministerin zu Arbeitsmarkt, Fachkräften, Ausbildung, Work-and-Stay-Agentur, Sozialstaat...

    [6.5.] Deutscher Bundestag: Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, eingangs der Befragung der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag am 6. Mai 2026 in Berlin (Bulletin 43-1): 
    […] Der Arbeitsmarkt steht weiter unter Druck. Viele Menschen sorgen sich in diesen Tagen in der Tat um ihre Jobs. Umso wichtiger ist es, dass wir für soziale Sicherheit sorgen, dass wir für die Standorte kämpfen und dass wir vor allen Dingen neue Perspektiven ermöglichen.
    Wir müssen wirtschaftlich wieder in die Spur kommen. Deshalb investieren wir 500 Milliarden Euro in unser Land – in Straßen, in Schulen und in die Digitalisierung. Und es ist gut, wenn auch wieder gebaut wird. Aber wir müssen auch darauf achten, wie gearbeitet wird. Deshalb haben wir das Tariftreuegesetz verabschiedet. Damit gilt ab dem 1. Mai: Wer durch Steuergeld finanzierte Aufträge bekommt, muss anständig bezahlen, nämlich nach Tarif.
    Es müssen natürlich genügend Fachkräfte vorhanden sein, damit dann auch alle mit anpacken können. Wir setzen auf gezielte Förderung und Qualifizierung. Eine gute Aus- und Weiterbildung ist entscheidend, um Kompetenzen zu sichern und Chancen zu nutzen. Das betrifft besonders die künstliche Intelligenz. Wir wollen nicht nur passive Anwenderinnen und Anwender sein, sondern eben selbst in Technologien und damit auch in die Zukunft investieren.
    In diesem Sinne müssen wir noch stärker Brücken in Arbeit bauen. Ich denke da zum Beispiel an Menschen, die unfreiwillig in Teilzeit arbeiten, insbesondere Frauen. Und ich denke an die Menschen, die in der Grundsicherung sind, die wir mit diesem System und der Reform der Grundsicherung, die wir gemacht haben, wieder in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Und ich denke an die vielen Menschen mit Behinderungen, die gut qualifiziert sind, aber trotz dieser guten Qualifikation keinen Arbeitsplatz finden. An dieser Stelle möchte ich auch anmerken, dass wir in der Tat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes brauchen, um eben auch einen inklusiven Arbeitsmarkt möglich zu machen. All diese Menschen werden wir brauchen, wenn es wirtschaftlich wieder besser läuft.
    Gleichzeitig arbeiten wir in der Bundesregierung mit Hochdruck an der sogenannten Work-and-Stay-Agentur. Es geht darum, Verfahren zu beschleunigen und sie moderner und digitaler zu machen, damit die vielen Menschen aus dem Ausland, die bei uns arbeiten wollen, dann auch schnell in Arbeit kommen. 
    Der Sozialstaat spielt hier eine ganz entscheidende Rolle, weil er Kaufkraft und vor allem Existenzen sichert und weil er für soziale Stabilität in schwierigen Zeiten sorgt. Wir brauchen grundlegende Reformen und werden den Sozialstaat generalüberholen. Ich möchte hinzufügen: Soziale Sicherheit soll nicht kleiner werden, sondern klüger. Das beste Beispiel dafür ist die Sozialstaatskommission. Ihre Vorschläge werden wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Eine erste Maßnahme war das antraglose Kindergeld, und wir arbeiten weiter. Leistungen sollen zusammengelegt, Fehlanreize beseitigt und Bürokratie abgebaut werden. Der Sozialstaat soll digitaler und bürgernaher werden. Das gehen wir gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen an. Ich habe mein Haus stärker auf diese Reform zugeschnitten, damit wir hier schnell in die Umsetzung kommen. Auch die Alterssicherungskommission wird im Juni ihren Abschluss finden und uns Vorschläge für die Zukunft der Rente vorlegen.
    Wir müssen unser Land insgesamt zukunftsfest machen. Und das geht nur gemeinsam, insbesondere auch mit den Kommunen und den Ländern. Da müssen wir an einem Strang ziehen. […]

    Pränataltest Thema im Gesundheitsausschuss

    [6.5.] Der Gesundheitsausschuss hat sich am Mittwoch mit dem fraktionsübergreifenden Antrag zugunsten eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befasst. Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, der den Antrag (21/3873) mit initiiert hat, erläuterte den Abgeordneten, worum es aus Sicht der Antragsteller geht. Ein gleichlautender Antrag war bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht worden, nach dem Bruch der Ampel-Koalition hatte es im Plenum aber keine Abstimmung mehr darüber gegeben.
    Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für die Trisomien 13, 18 und 21 früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird.
    Die Antragsteller befürchten, dass der Test unabhängig vom individuellen Risikoprofil so regelmäßig angewendet wird, dass es einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden.
    Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. [BT hib]

    Anhörung zu bedarfsgerechter Primärversorgung

    [6.5.] Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Primärversorgung'“ befasst. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (21/2823) vor. Auch die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einführung der Primärversorgung, in dessen Zentrum Hausärzte stehen.

    Effektivere Steuerung der Patienten: Gesundheitsfachleute unterstützen im Grundsatz die Überlegungen zur Einführung eines Primärversorgungssystems. Ziel einer solchen Reform ist die effektivere Steuerung der Patienten, eine bessere medizinische Versorgung und auch eine nachhaltige Kostenersparnis. Nach Angaben des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sind derzeit schon mehr als elf Millionen Versicherte freiwillig in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eingeschrieben. Die Patienten suchen also zuerst ihren Hausarzt auf, der die Behandlung dann koordiniert. 
    Eine Verbandssprecherin sagte, die freiwillige, aber verbindliche Einschreibung funktioniere. Die HZV sei ein gut evaluiertes Langzeitprojekt und zeige, dass die Zahl der Notaufnahmen und Krankenhausbelegtage sinke, ebenso die Mortalität. Bei Chronikern und Diabetikern seien Krankheitsverläufe weniger schwerwiegend. Die Sprecherin äußerte sich skeptisch zu rein digitalen Ersteinschätzungsmodellen, das sei nicht geeignet für einen Erstzugang im Primärversorgungssystem.

    Facharztbesuche mit elektronischer Überweisung: Nach den Vorstellungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten in einem Primärversorgungssystem die eingebundenen Praxen in Verbindung mit einem hybriden Navigationstool erste Anlaufstelle für Patienten sein. Das Navigationstool sollte eine Einschätzung des Behandlungsbedarfs und dessen Dringlichkeit umfassen. Bei chronischen Erkrankungen und einem dauerhaften fachärztlichen Mitbehandlungsbedarf sollten Dauerüberweisungen möglich sein und telemedizinische Angebote genutzt werden. 
    Die Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen sollte grundsätzlich an eine (elektronische) Überweisung geknüpft werden. Ausnahmen sollten nach Ansicht des Spitzenverbandes für die Fachbereiche Gynäkologie und Augenheilkunde sowie für die Vorsorge gelten. Nach Ansicht des Spitzenverbandes sollte ein bundesweiter Termin-Pool die Voraussetzung für eine schnelle Terminvergabe schaffen.

    „Zugang nach Dringlichkeit organisieren“: Eine Sprecherin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) warnte in der Anhörung davor, die Primärversorgung an ein „Gatekeeping-System“ zu knüpfen. Zwang oder Sanktionen seien unnötig, wenn die neuen Versorgungspfade für die Versicherten einen Mehrwert hätten. Der Zugang müsse nach Dringlichkeit organisiert werden, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Ersteinschätzung dürfe dabei nicht als Zugangshürde wahrgenommen werden und sollte daher auch nicht nur digital vorgenommen werden. 
    Sie sprach sich außerdem dafür aus, gut funktionierende Arzt-Patienten-Kontakte zu erhalten und in solchen Fällen nicht noch einen anderen Arzt vorzuschalten. Eine Primärversorgung sollte zudem schrittweise eingeführt und erst dann „scharf gestellt“ werden, wenn das System wirklich funktioniere.

    Medizinische Versorgung in multiprofessionellen Teams: Zu einem etwas anderen Versorgungsmodell riet eine Hausärztin aus dem Stadtteil-Gesundheits-Zentrum in Berlin-Neukölln. Sie warb nachdrücklich für eine medizinische Versorgung in multiprofessionellen Teams. Sie selbst arbeite in ihrem Poliklinik-Syndikat mit Pflegern, Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen zusammen.
    Sie argumentierte: „Ärzte sollten nicht als Alleskönner wahrgenommen werden.“ Dafür seien sie nicht ausgebildet. Eine Erkrankung habe viele Facetten. In Einzelpraxen mangele es zudem am kollegialen Austausch. Auch seien Einzelpraxen für viele junge Ärzte zunehmend uninteressant, die Arbeit in multiprofessionellen Gesundheitszentren sei viel attraktiver. [Zur Anhörung]

    4 Mrd. € für für KiTa-Betreuung, Hochschul-& Wissenschaftsinfrastruktur

    [5.5.] BMBFSFJ-PM: Bessere Startchancen: Bund und Länder bringen Milliarden für die Kindertagesbetreuung auf den Weg 
    Bund und Länder haben gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können - und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität": Insgesamt stellt der Bund den Ländern vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.
    Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen - besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.
    (Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. )

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: “Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird, und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den vier Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit - etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll - und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.”

    Weitere Schritte im Verfahren: Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen - einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

    Neues Bundesjugendkuratorium: Sachverständige beraten BReg zu Kinder-& Jugendpolitik

    [5.5.] BMBFSFJ: Neues Bundesjugendkuratorium für die 21. Legislaturperiode berufen: Sachverständige aus Wissenschaft, Fachpraxis, Politik und Verwaltung beraten die Bundesregierung zu Kinder- und Jugendpolitik, dabei werden junge Menschen in in geeigneter Weise in die Beratungen einbezogen und bei der Bearbeitung der Themen geprüft, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.
    Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik. Das Gremium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII. Unterstützt wird das Kuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

    Staatssekretärin Dr. Petra Bahr, die das Gremium im Namen von Bundesministerin Karin Prien berufen hatte: „Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen - etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

    Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:
    - Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
    - Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
    - Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
    - Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
    - Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
    - Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
    - Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
    - Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
    - Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
    - Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
    - Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland
    [Weitere Informationen]

    Jugend-Camps und Freizeiten der Bundeswehr

    [5.5.] Freiwilligkeit bei Camps und Freizeiten der Bundeswehr: Einen Überblick über Camps und Freizeiten der Bundeswehr zwischen 2023 und 2025 gibt die Bundesregierung in der Antwort (21/5738) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5415). Wie die Bundesregierung darin ausführt, dient die Nachwuchswerbung der Bundeswehr der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in besonderem Maß.
    „Es steht jedem jungen Menschen frei, sich für oder gegen eine militärische Laufbahn, eine Ausbildung oder einen zivilen Beruf bei den Streitkräften zu entscheiden. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen der Bundeswehr ist freiwillig.“ Eine Teilnahme erfolge mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Teilnehmenden unter 18 Jahren. Das Mindestalter für die Teilnahme betrage grundsätzlich 16 Jahre.

    Bund & Länder: Milliardeninvestitionen für Kitas

    [5.5.] BMBFSFJ: Neue Mittel unter anderem für Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung – gezielt für bessere Startchancen: 
    Bund und Länder bringen gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung schaffen sie die Grundlage dafür, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“: Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.
    Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen – besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den 4 Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit – etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll – und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“

    Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen – einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

    Fakten im Überblick: 
    - 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
    - Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
    - Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
    - Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.
    - Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

    Behindertengleichstellungsgesetz: Behindertenbeauftragter spricht von „zahnlosem Tiger“

    [5.5.] Das Parlament.de: Über das Behindertengleichstellungsgesetz wurde bereits in der vergangenen Woche im Bundestag gesprochen. Nicht jedoch im Rahmen der ersten Lesung, sondern bei einer Aktuellen Stunde zu einem unter Beteiligung von Bundesministerien, mehreren Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt erstellten internen Arbeitspapier, in dem von Kürzungen der Unterstützungsleistungen – unter anderen für Menschen mit Behinderung – die Rede ist. Große Empörung bei AfD, Grünen, Linken und aus Teilen der SPD war zu vernehmen.
    Nun liegt der Gesetzentwurf vor – und stößt bei Verbänden und Betroffenen umgehend auf Kritik. Auch bei Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der das Gesetz einen „zahnlosen Tiger“ nennt. Warum? Unter anderem weil aus seiner Sicht die Durchsetzung des mit dem Gesetz geplanten Rechts auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen „allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen“, lässt Dusel per Pressemitteilung wissen. 
    Wie groß die Ängste und Sorgen vor Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind, zeigt auch die hohe Zustimmungsrate zu einer an den Bundestag gerichteten Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Deren Vorsitzende, die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, fordert darin, keine Änderungen am SGB IX vorzunehmen, die zur Einschränkung der selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen führen. 19 Tage vor Ende der sechswöchigen Frist haben mehr als 85.000 Personen die Eingabe auf dem Petitionsportal des Bundestages mitgezeichnet.

    Stopp „rechtswidriger Zurückweisungen“ gefordert

    [5.5.] Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „rechtswidrige Zurückweisungen stoppen“ und Binnengrenzkontrollen beenden. In einem Antrag (21/5751), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach Schengener Grenzkodex zu beenden. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unterlassen und Schutzsuchenden „ein geordnetes, faires Verfahren“ gewähren.
    Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Staaten für sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme stark zu machen und einen „angemessenen Anteil an Schutzsuchenden“ über diese Programme aufzunehmen, „um Schutzbedürftige nicht auf gefährliche Fluchtwege zu zwingen und illegalen Schleusern die Grundlage zu entziehen“. Zugleich plädiert die Fraktion unter anderem dafür, grenzüberschreitende Kriminalität mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei zu bekämpfen.
    In der Vorlage schreiben die Abgeordneten, dass das Verwaltungsgericht Berlin „die Praxis pauschaler Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen beanstandet“ und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stationäre Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze als europarechtswidrig bewertet habe. Dennoch halte die Bundesregierung an den ausgeweiteten und ständigen Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis pauschaler Zurückweisungen von Asylsuchenden fest.
    Die bereits unter der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durchgeführten stationären Grenzkontrollen seien unter ihrem Nachfolger, dem amtierenden Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), intensiviert und an den Grenzen „rechtswidrige Zurückweisungen eingeführt“ worden, führt die Fraktion weiter aus. Seit der Ausweitung der Kontrollen stoße dieses Vorgehen auf breite Kritik von Polizei, Wirtschaft, Pendlern, Nachbarstaaten sowie aus mehreren Bundesländern.
    Obwohl „ab Juni das Neue Europäische Asylsystem in die Anwendung geht“, habe Dobrindt die intensivierten Grenzkontrollen und Zurückweisungen bis September 2026 um ein weiteres halbes Jahr verlängert, heißt es in dem Antrag des Weiteren. Damit drohe die vorübergehende Wiedereinführung von stationären Binnengrenzkontrollen zum Dauerzustand zu werden.
    Nach Plenarberatung am 6.5. wurde der Antrag überwiesen in Innenausschuss (federführend), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

    Schnittstellen von Schleuserkriminalität und Menschenhandel

    [5.5.] Schleuserkriminalität als Einnahmequelle organisierter krimineller Netzwerke ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5743) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5472). Im Jahr 2024 erzielten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) danach gemäß dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 einen kriminellen Ertrag von 798,8 Millionen Euro. Dabei entfielen 54,9 Millionen Euro auf den Bereich der Schleusungskriminalität, wie die Bundesregierung ausführt.Zugleich schreibt sie in der Vorlage, dass die Vermögensabschöpfung neben der Kriminalprävention und der „konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität im Besonderen“ bilde. In nahezu allen Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich Schleusungskriminalität würden auch Finanzermittlungen geführt. „Im Berichtsjahr 2024 konnten Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Millionen Euro sichergestellt werden“, heißt es in der Antwort des Weiteren.

    [27.4.] Schnittstellen zwischen Schleuserkriminalität und weiteren Delikten wie etwa Menschenhandel sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5654) auf eine Kleine Anfrage. Danach kann Schleusungskriminalität stellenweise Überschneidungen zum Straftatbestand des Menschenhandels aufweisen. 
    „Vulnerable Personen können nach einer Schleusung, beispielsweise zur Abarbeitung des gezahlten Schleuserlohns, in ausbeuterische Verhältnisse gelangen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung 2024 seien in 33 der im Berichtsjahr abgeschlossenen 364 Verfahren wegen Verdachts der sexuellen Ausbeutung Schleusungsdelikte als sogenannte Begleitdelikte ermittelt worden. Zur Durchsetzung der Tathandlungen und Gewinnmaximierung werden von den Schleusergruppierungen laut Vorlage anlassbezogen Gewalt- und/oder Einschüchterungsdelikte angewendet.
    Wie die Bundesregierung ferner ausführt, trägt sie im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes grundsätzlich dazu bei, „dass sich Opfer von Straftaten in den für sie ungewohnten und belastenden Situationen eines Strafverfahrens besser zurechtfinden, Kenntnis über ihre Rechte erlangen, ihre Rechte dadurch nutzen und Zugang zu weiterführenden Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Opferhilfeeinrichtungen) erhalten können“. Um die Identifizierung von Betroffenen sowie die Unterstützung mit Hilfsangeboten für Opfer sicherzustellen, stimme sich die Bundespolizei „bei phänomenbezogenen (Verdachts-)Fällen von Menschenhandel, (sexueller) Ausbeutung sowie Gewalt gegen Migranten zudem einzelfallbezogen mit spezialisierten Fachberatungsstellen ab“. 
    Aussagebereite Zeugen können der Bundesregierung zufolge einer besonderen Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sein. Zur Verhinderung von physischen oder psychischen Einwirkungen auf gefährdete Personen und damit zur Aufrechterhaltung von deren Aussagefähigkeit und -bereitschaft könnten Maßnahmen für einen umfassenden und wirkungsvollen Schutz solcher Zeugen erfolgen. 

    Keine Verzahnung von Transferleistungen mit Qualifizierungsgeld

    [5.5.] Die Bundesregierung plant keine Reform der Transferleistungen mit dem Ziel der Verzahnung mit dem Qualifizierungsgeld. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5771) auf eine Kleine Anfrage zu “Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland”. 
    Qualifizierungsgeld und Transferleistungen verfolgten unterschiedliche Zielrichtungen. Das Qualifizierungsgeld werde an Beschäftigte gezahlt, wenn ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf im Betrieb besteht. Ziel sei es, die Beschäftigung im Betrieb zu erhalten. „Ziel der Transferleistungen ist es, bei einem Arbeitsplatzverlust eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zu finden.“, so die Regierung weiter.

    Geschlechtsspezifische Verfolgung weiblicher Geflüchteter

    [4.5.] Die Zahl aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtling anerkannter Antragstellerinnen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5717) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5260). Danach wurden im vergangenen Jahr vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) insgesamt 22.533 Antragstellerinnen aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtling anerkannt. Im Jahr davor lag diese Zahl den Angaben zufolge bei 4.299 und im Jahr 2023 bei 4.790.

    Zuweisung an die Bundesstiftung Gleichstellung

    [4.5.] Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält eine jährliche Zuweisung des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen durch das Bundeshaushaltsgesetz festgestellten Bundeshaushaltsplans; im Jahr 2025 waren es 5,8 Millionen Euro (davon 3,3 Millionen Euro Personalausgaben). Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5634) auf eine Kleine Anfrage. 
    Die Regierung erläutert außerdem: „Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts (Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG)). Als solche nimmt sie ihre Aufgaben unabhängig, selbstständig und in eigener Verantwortung wahr. Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.“

    Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung

    [4.5.] Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit bundesweit 64 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) in der Versorgung aktiv. Mit elf Angeboten befinden sich die meisten MZEB in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg (8) und Bayern (7), wie aus der Antwort (21/5715) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5404) der Linksfraktion hervorgeht.
    MZEB erbringen den Angaben zufolge ärztliche und nichtärztliche Leistungen in interdisziplinärer Teamarbeit an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Neben den unmittelbaren Behandlungsleistungen erhielten Patienten auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Therapeuten, Krankenhäusern, Fachärzten sowie bei der Beratung und Koordination der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

    Zahl neuer Teilnehmer an Integrationskursen

    [4.5.] Die Zahl neuer Teilnehmer an Integrationskursen ist laut Bundesregierung von 363.466 im Jahr 2024 auf 307.030 im vergangenen Jahr gesunken. Zugleich ging die Zahl der „erfolgreichen Kursaustritte“ von 167.579 im Jahr 2024 auf 157.864 im Folgejahr zurück, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/5716) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. Die „erfolgreiche Teilnahme“ am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmer im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss laut Vorlage der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. 

    Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

    [4.5.] Unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) ging, dem „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG).

    Christiana Bukalo, Statefree e.V., begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig.

    Professor Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

    Professor Dirk Heckmann, Technische Universität München, erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln.

    Professor Sarah Rachut, Technische Universität Braunschweig, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet.

    Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten.

    Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet , die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne.

    Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen - zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten.

    Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei. [BT Hib]

    Unfallversicherungen haben keine Daten zu Kindesmissbrauch

    [30.4.] Dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand (DGUV) liegen grundsätzlich keine statistischen Daten über die Anzahl der gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauch vor. Das geht aus einer Antwort (21/5705) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5187) der Fraktion Die Linke hervor. 
    Im Rahmen einer gesonderten Abfrage, die mangels Datenlage allerdings nicht von allen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand habe beantwortet werden können, seien für die Jahre 2017 bis 2021 insgesamt 181 Fälle sexuellen Missbrauchs an Schülerinnen und Schülern in Bildungseinrichtungen und Kindern in Betreuungseinrichtungen gemeldet worden, schreibt die Regierung weiter. „Die DGUV ging damals davon aus, dass die Anerkennungen dieser Fälle als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung im niedrigen zweistelligen Bereich lagen. Konkrete Daten zu den Anerkennungen liegen der DGUV nicht vor. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine statistischen Daten über die Anzahl der gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauch vor.“

    Stärkung der Tarifbindung

    [30.4.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/5696) vergangene Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung, unter anderem das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014. Eine Kleine Anfrage (21/5393) zur Tarifbindung in Deutschland hatte die Fraktion Die Linke gestellt.
    Die Regierung schreibt: „Die Regelungen haben dazu beigetragen, das System der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (AVE), insbesondere bei den tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren, zu stützen. Zudem ist es in Branchen und Regionen, in denen es bisher keine AVE gab, in jüngerer Vergangenheit zu Initiativen gekommen, für neu abgeschlossene Tarifverträge die AVE zu beantragen (zum Beispiel für Bodenverkehrsdienste an Verkehrsflughäfen, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, Tischlerhandwerk). Es ist weiterhin das Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken.“

    Keine Erkenntnisse zu Einsatz von Security in KJH-Einrichtungen

    [29.4.] Der Einsatz von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) ist Aufgabe der Jugendbehörden in den Ländern. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5669) auf eine Kleine Anfrage (21/5309) der Fraktion Die Linke. 
    „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem Einsatz von Security-Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor, die über allgemein zugängliche Berichterstattungen in der Presse hinausgehen. Insbesondere weist die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik geführte Personalstatistik für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe keine diesbezüglichen Daten aus. Die Personalstatistik ermöglicht eine Auswertung nach Berufsausbildungsabschlüssen des pädagogischen und des Verwaltungspersonals. Daten zum Einsatz von Sicherheitsdiensten sieht die Statistik nicht vor“, schreibt die Regierung.
    Sie betont in der Antwort ferner, dass ihr die Herausforderungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wegen des Fachkräfte- und Platzmangels bewusst seien. „Ebenso ist der Bundesregierung bekannt, dass Unterstützungsbedarfe von jungen Menschen mit hoher Komplexität zunehmen und die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor der Herausforderung stehen, dass ein Mangel an geeigneten Plätzen besteht. Die Absicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist daher prioritäres Ziel der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.

    Zukunft der LEADER-Förderprogramme

    [28.4.] Die Bundesregierung hat grundsätzlich wie die Bundesländer ein Interesse an der Förderung ländlicher Räume. Das geht aus der Antwort (21/5667) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/5294) der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen“ hervor. Die vorliegenden Hinweise der Bundesländer würden daher bei den Abstimmungen der einschlägigen Rechtstexte sowie bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) soweit es möglich sei einbezogen, heißt es in der Antwort der Regierung. Zugleich legt sie Wert darauf, deutlich festzustellen: „Aus dem Interesse der Nettozahlerposition möchte die Bundesregierung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt jegliche finanzielle Vorfestlegungen vermeiden. Konkrete Zusagen zu einzelnen Maßnahmen, finanzrelevanten Regelungen oder finanziellen Ausstattungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt der laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union noch nicht getroffen werden.“
    Gefragt, inwiefern die Bundesregierung in Zusammenwirken mit den Ländern sicherstellen werde, dass LEADER-Mittel nicht nur agrarnahe Maßnahmen fördern, sondern diese insbesondere auch der regionalen Wirtschaft, kommunalen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge zugutekommen erwidert die Bundesregierung: Die Bundesregierung verfolge das Ziel, dass der künftige Rechtsrahmen weiterhin das gewohnte umfangreiche Förderspektrum der LEADER-Förderung zulassen werde. In diese Richtung hat sich auch die Europäische Kommission auf mehrfache Rückfrage von Mitgliedstaaten geäußert, teilt die Bundesregierung mit. Letztlich sei es den derzeit laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union (EU), und damit auch den beiden Gesetzgebern (Europäisches Parlament und Rat der EU), vorbehalten, den EU-Rechtsrahmen entsprechend zu setzen. Die Bundesregierung werde sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine klare Formulierung in den entsprechenden Rechtstexten einsetzen. Die Bundesländer teilen diese Position der Bundesregierung, stellt sie fest.

    Förderstopp für Feministischen Juristinnentag wegen Einsparungen

    [28.4.] Einspar- und Konsolidierungserfordernisse des Haushalts und die daher notwendige strengere Schwerpunktsetzung haben zur Ablehnung des Förderantrags für den 50. Feministischen Juristinnentag geführt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5665) auf eine Kleine Anfrage (21/5259) der Fraktion Die Linke.
    „Es besteht auch nach langjähriger Förderpraxis kein Anspruch auf eine Förderung. Ein Anspruch auf Zuwendungen nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), geregelt in Paragraf 23 und Paragraf 44 BHO, oder den Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben, besteht darüber hinaus ebenfalls nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, die im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde liegt“, erläutert die Bundesregierung.

    Weiterbildung mit Bildungsgutscheinen

    [28.4.] Auf Basis eines eingelösten Bildungsgutscheins haben im Jahr 2024 rund 294.000 Teilnehmende eine berufliche Weiterbildung beendet. Das geht aus einer Antwort (21/5660) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. 55 Prozent von ihnen seien sechs Monate nach ihrem individuellen Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, nach zwölf Monaten seien es 62 Prozent gewesen. 
    „Ziel der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist immer eine möglichst nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Arbeitsmarktrelevante Qualifikationen, wie zum Beispiel der Erwerb eines Führerscheins, können einen Beitrag zur Aufnahme oder zur Stabilisierung eines Beschäftigungsverhältnisses leisten“, betont die Regierung. Eine Förderung des Erwerbs eines Führerscheins erfolge unabhängig von der Herkunft der Person und setze immer eine individuelle Prüfung voraus. Maßgeblich sei dabei, ob die Maßnahme im konkreten Einzelfall „geeignet, erforderlich und notwendig ist, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen“, heißt es in der Antwort.

    Rund 579 Milliarden Euro Gesundheitsausgaben

    [28.4.] Die Gesundheitsausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie aus der Antwort (21/5664) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, lagen die Gesundheitsausgaben 2023 bei rund 500 Milliarden Euro, 2024 bei rund 538 Milliarden Euro und 2025 bei rund 579 Milliarden Euro.
    Auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entfielen davon 2025 Ausgaben in Höhe von rund 324 Milliarden Euro, auf die Soziale Pflegeversicherung rund 72 Milliarden Euro, auf die Private Krankenversicherung (PKV) rund 47 Milliarden Euro und auf private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck rund 67 Milliarden Euro.

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bis 2030

    [27.4.] Die Bundesregierung strebt gemäß Koalitionsvertrag an, gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen. Das betont sie in einer Antwort (21/5643) auf eine Kleine Anfrage. „Die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte ist grundrechtlich geschützt (Artikel 12 Absatz 1 GG). Ein unmittelbarer staatlicher Eingriff in individuelle Berufswahlentscheidungen kommt daher nicht in Betracht. Maßnahmen der Bundesregierung zielen entsprechend darauf, Wahlfreiheit faktisch zu stärken, indem zum Beispiel strukturelle Hürden reduziert und Rahmenbedingungen verbessert werden (zum Beispiel durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf)“, heißt es in der Antwort weiter.
    Die Bundesregierung nehme mit ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur Entgeltgleichheit den Wunsch von Männern und Frauen ernst, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu verwirklichen. Dass wirtschaftliche Eigenständigkeit in der Bevölkerung ein hoher Wert ist, zeige die SINUS-Studie „Auf eigenen Füßen stehen“ (2025). Diese verdeutliche, dass wirtschaftliche Eigenständigkeit für 92 Prozent der Bevölkerung persönlich wichtig ist. Dies gelte für Männer wie Frauen gleichermaßen, so die Regierung.

    Israelbezogener Antisemitismus 

    [27.4.] Über antisemitische Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5653) auf eine Kleine Anfrage. Danach wiesen von insgesamt 6.548 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr 3.163 Delikte oder 48,3 Prozent einen Israel-Bezug auf.
    Im Jahr 2022 hatten demgegenüber laut Vorlage von insgesamt 2.641 antisemitischen Delikten 63 Straftaten oder 2,39 Prozent einen Israel-Bezug. Im Folgejahr wurden bei insgesamt 5.164 antisemitischen Straftaten 1.970 Delikte oder 38,15 Prozent mit einem solchen Bezug registriert und im Jahr 2024 bei insgesamt 6.236 antisemitischen Straftaten 2.889 Delikte oder 46,33 Prozent mit diesem Bezug, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

    Deutscher Fortschrittsbericht 2026 (Beschäftigung, Wohnungsbau, Defizit, Investitionen)

    [24.4.] Maue Konjunktur: Die Bundesregierung erwartet, dass die Zahl der Beschäftigten im laufenden Jahr im Jahresdurchschnitt um 20.000 abnimmt. Trotzdem sei mit einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen, schreibt sie in ihrem Fortschrittsbericht, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (21/5825). Insgesamt sei der Arbeitsmarkt zunehmend durch die Alterung der Bevölkerung geprägt.
    Den Wohnungsbau sieht die Bundesregierung weiterhin „durch hohe Finanzierungskosten und stark gestiegene Baukosten“ belastet. Dagegen zeichne sich im öffentlichen Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturprojekten „eine allmähliche Erholung ab“. 
    Infolge der steigenden öffentlichen Ausgaben wächst das Defizit des Staates. Nachdem Deutschland in den Jahren 2024 und 2025 mit einem Finanzierungsdefizit von jeweils -2,7 Prozent die europäische Defizitgrenze von drei Prozent eingehalten hat, erwartet die Regierung für das laufende Jahr ein Minus von viereinviertel Prozent. Der deutsche Maastricht-Schuldenstand steigt damit von 63,5 Prozent im Jahr 2025 auf 66,5 Prozent im laufenden Jahr. Zulässig waren ursprünglich nur 60 Prozent. 
    Die Investitionsausgaben 2026 beziffert die Bundesregierung auf 128,7 Milliarden Euro (2025: 86,8 Milliarden Euro). 48 Milliarden Euro fließen dabei aus dem insgesamt 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK). 
    Mit dem Fortschrittsbericht kommt die Bundesregierung einer Pflicht nach europäischem Recht nach. Die EU-Mitgliedstaaten müssen demnach ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form sogenannter mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Pläne (FSP) sowie jährlicher Fortschrittsberichte (APR) darlegen. Der von der Bundesregierung am 16. Juli 2025 beschlossene und vom ECOFIN-Rat gebilligte FSP legt einen verbindlichen mehrjährigen Pfad für das Wachstum der gesamtstaatlichen Ausgaben in Deutschland fest.

    Zuweisung an die Bundesstiftung Gleichstellung

    [24.4.] Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält eine jährliche Zuweisung des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen durch das Bundeshaushaltsgesetz festgestellten Bundeshaushaltsplans; im Jahr 2025 waren es 5,8 Millionen Euro (davon 3,3 Millionen Euro Personalausgaben). Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5634) auf eine Kleine Anfrage.
    Die Regierung erläutert außerdem: „Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts (Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG)). Als solche nimmt sie ihre Aufgaben unabhängig, selbstständig und in eigener Verantwortung wahr. Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.“

    Zwischenbilanz des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“

    [23.4.] Seit Inkrafttreten des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“ (ZSL) im Jahr 2021 hat sich die Zahl des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ohne Professoren um 6.979 Personen auf 232.318 (Stand 2024) erhöht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5629) auf eine Kleine Anfrage (21/5248) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Durch den ZSL wollen Bund und Länder die Qualität der Hochschulbildung verbessern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung von guten Arbeitsbedingungen und dem Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen.
    Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von 46.993 Personen (2021) auf 52.501 Beschäftigte (2024) erhöht. Auch die Gesamtzahl der angestellten Frauen ist in diesem Zeitraum gestiegen - von 100.430 (2021) auf 107.537 Personen (2024). Bei der dauerhaften Beschäftigung von Frauen ist die Zahl von 20.493 (2021) auf 24.278 (2024) gestiegen. In der Antwort heißt es, dass sich die aktuellsten Daten „über die mit Mitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre (ZSL) und des Hochschulpakts 2020“ auf das Jahr 2024 beziehen.
    Mit dem ZSL hätten Bund und Länder vertraglich vereinbart, die Anzahl der dauerhaften Stellen auszubauen. „Einheitliche und für alle Länder und Hochschulen geltende Zielwerte wurden nicht festgeschrieben“, schreibt die Bundesregierung.

    Freistellungs-& Entgltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder gefordert

    [23.4.] Die Fraktion Die Linke fordert klare Regeln bei Freistellung und Entgeltfortzahlung für Eltern bei Erkrankung der Kinder. Dazu hat sie einen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (21/5570) vorgelegt.
    In dem Entwurf kritisieren die Abgeordneten: „Die geltende Rechtslage zur Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes ist durch eine systematische Inkonsistenz zwischen Arbeits- und Sozialrecht gekennzeichnet, die zu Lasten berufstätiger Eltern geht. Während die Lohnfortzahlung bei eigener Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zentral, transparent und unabdingbar geregelt ist, fehlt eine vergleichbare kohärente Absicherung für die Pflege erkrankter Kinder.“
    Die Linksfraktion fordert deshalb unter anderem, dass sowohl der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung selbst wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im EntgFG eigenständig geregelt werden sollen. Der Anspruch auf Freistellung soll dabei als gesetzlicher Ausschlusstatbestand der Pflicht zur Arbeitsleistung geregelt werden, die finanzielle Absicherung soll zweistufig und unter Einbeziehung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach dem Vorbild der Entgeltfortzahlung bei Erkrankung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Außerdem soll der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen entfristet werden.
    Nach erster Plenarbehandlung wird die weitere Beratung in folgenden Ausschüssen erfolgen: Ausschuss für Arbeit und Soziales (federführend), Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit.

    Entlastung für Kommunen soll noch vor Sommerpause kommen

    [23.4.] Der Bundestag soll nach Vorstellung der Bundesregierung noch vor der Sommerpause den im Kabinett bereits beschlossenen Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) beschließen können. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/5620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5234). 
    Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sehe vor, die finanzschwachen Flächenländer im Zeitraum von 2026 bis 2029 durch die Gewährung von Sonderbedarf-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten zu unterstützen. 

    BMI-Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler in 2025

    [23.4.] Die Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) haben sich im vergangenen Jahr laut Bundesregierung auf insgesamt fast 70,81 Millionen Euro belaufen. Davon entfielen allein auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) knapp 58,54 Millionen Euro, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/5626) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5261) weiter hervorgeht.

    Keine Daten zu gesundheitsbezogener Desinformation durch Influencer*innen

    [22.4.] Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über das Ausmaß gesundheitsbezogener Desinformation durch Influencerinnen und Influencer im Netz vor. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5521) auf eine Kleine Anfrage (21/4870) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach geltendem Recht sei es grundsätzlich unzulässig, den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich zu machen (Paragraf 5a Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)). „Diese Vorschrift gilt allgemein und damit auch für werbliche Inhalte in sozialen Medien, die als persönliche Erfahrungsberichte gekennzeichnet sind“, so die Regierung.
    Sie bezeichnet außerdem eine einheitliche europäische Legaldefinition von „Influencer Marketing“ zur Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt als sinnvoll. Im Rahmen des für das 4. Quartal 2026 angekündigten Digital Fairness Act werde solch eine europaweite Definition diskutiert. Eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu den Einzelheiten sei aber noch nicht erfolgt, heißt es in der Antwort.

    Geschlechtsinkongruenz- & dysphorie im Kindes-& Jugendalter

    [21.4.] Die Bundesregierung verfolgt die nationale und internationale wissenschaftliche Diskussion zum Thema Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsinkongruenz aufmerksam. Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung dieser Personengruppen liegt in Zuständigkeit der Selbstverwaltung. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/5505) auf eine Kleine Anfrage. In der Antwort heißt es unter anderem weiter: „Die S2k-Leitlinie 'Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung' (Stand 30. September 2024) geht ausführlich auf Diagnostik und Differentialdiagnostik assoziierter psychischer Gesundheitsprobleme bei Kindern und Jugendlichen ein und unterstützt damit die Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen von weiteren Gesundheitsberufen und Patientinnen und Patienten für eine angemessene Versorgung.“

    Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ gefordert

    [21.4.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5517). Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.
    Nach erster Plenarbehandlung am 7.5. wird der Antrag in folgenden Ausschüssen beraten: Ausschüsse: Auswärtiger Ausschuss (federführend), Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Haushaltsausschuss, Verteidigungsausschuss.

    KI& Algorithmen in der Arbeitswelt (AGG, Benachteiligung)

    [21.4.] Auch beim Einsatz von KI gilt, dass Beschäftigte nach Paragraf 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht wegen eines in Paragraf 1 AGG genannten Grundes (aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber haben nach Paragraf 12 AGG erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus den genannten Gründen zu treffen. Dies gilt auch für Benachteiligungen, die von anderen Beschäftigten oder Dritten ausgehen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5506) auf eine Kleine Anfrage.

    GEAS-Reform: IT-Umstellungen

    [21.4.] Über die IT-Umstellung in Verbindung mit der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5520) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4966). Darin listet sie unter anderem auf, welche IT-Anwendungen und Fachverfahren im Zuge der GEAS-Umsetzung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), im Bundesverwaltungsamt, bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt angepasst werden.

    Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

    [20.4.] Im Jahr 2023 sind nach Angaben der Bundesregierung rund 72.000 Personen in Deutschland nicht krankenversichert gewesen und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Bei weiteren rund 198.000 Personen werde zwar angegeben, dass keine Krankenversicherung bestehe, das Statistische Bundesamt gehe jedoch davon aus, dass ein anderweitiger Anspruch auf Krankenversorgung, etwa nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder der Sozialhilfe, bestehe, heißt es in der Antwort (21/5303) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4956) der Linksfraktion.
    Im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im AsylbLG sei der Anspruch auf Aufwendungsersatz für den Fall geregelt, dass Dritte, insbesondere Krankenhäuser, in einem Eilfall Leistungen erbrächten, die bei rechtzeitigem Einsetzen der Sozialleistungen nicht als Kosten zu tragen gewesen wären. Sie greifen den Angaben zufolge für Zeiträume, in denen der Sozialleistungsträger noch keine Kenntnis vom Hilfebedarf hatte. Zudem setzten die Regelungen voraus, dass die Leistungserbringung unaufschiebbar war.
    Beide Vorschriften sähen einen eigenständigen, spezialgesetzlichen Aufwendungsersatzanspruch für Nothelfer, insbesondere für Krankenhäuser, vor, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dem Grunde nach geeignet sei, eine Kostenerstattung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sicherzustellen. Die Ausführung und Finanzierung der Sozialhilfe nach dem SGB XII und des AsylbLG obliege den Ländern und Kommunen.
    Nachweise, wonach Ansprüche nach Paragraf 25 SGB XII und Paragraf 6a AsylbLG regelmäßig nicht realisiert würden, lägen der Bundesregierung nicht vor. Studien und Stellungnahmen wiesen vielmehr auf regionale und einrichtungsspezifische Umsetzungsprobleme hin.

    Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung

    [15.4.] 2024 sind 1.902 und im Jahr 2025 sind 7.662 nationale Visa für kurzzeitig kontingentierte Beschäftigungen nach Paragraf 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung (BeschV) erteilt worden. Zur Aufnahme einer kurzfristig kontingentierten Beschäftigung sei aber nicht immer ein Visum erforderlich, schreibt die Regierung weiter in einer Antwort (21/5424) auf eine Kleine Anfrage.
    „Die Regelungen zur Durchführung der kurzzeitig kontingentierten Beschäftigung stellen sicher, dass die entsprechende Aufenthaltserlaubnis die Dauer von acht Monaten im Jahr nicht überschreitet. Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, machen sich strafbar beziehungsweise handeln ordnungswidrig“, erläutert die Regierung. Arbeitgeber, die Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigen, könnten ebenfalls sanktioniert werden. Es sei Aufgabe der Kontroll- und Sicherheitsbehörden, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verstöße festzustellen und Hinweise an die zuständigen Stellen zur Nachverfolgung weiterzuleiten. Eine systematische Erfassung der Ausreisen von Personen mit einer kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung finde im Ausländerzentralregister (AZR) grundsätzlich nicht statt, da sich die betroffenen Personen für die gesamte Aufenthaltsdauer allein mit einem Visum in Deutschland aufhalten könnten, heißt es in der Antwort.

    Ukrainer*innen auf dem Arbeitsmarkt

    [9.4.] Zum Stichtag 31. Dezember 2025 haben sich gemäß Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt rund 1,33 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind, in Deutschland aufgehalten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5316) auf eine Kleine Anfrage.
    Aus der Antwort geht weiter hervor, dass nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juni 2025 rund 341.000 ukrainische Staatsangehörige einer abhängigen Beschäftigung nachgingen. Insgesamt waren demnach im Juni 2025 rund 34,9 Millionen Beschäftigte sozialversicherungspflichtig tätig, darunter rund 29,1 Millionen deutsche und 5,8 Millionen ausländische Staatsangehörige. Nach BA-Angaben gingen im Jahr 2025 rund 518.000 arbeitslos gemeldete ukrainische Staatsangehörige aus der Arbeitslosigkeit ab, darunter rund 92.000 in eine Erwerbstätigkeit. Unter den Abgängen in eine Erwerbstätigkeit waren 71.000 in eine ungeförderte Beschäftigung, davon rund 4.000 Personen in eine ungeförderte Beschäftigung durch Vermittlung.

    Löhne in der Pflegebranche

    [7.4.] Im Jahr 2024 hat das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen über alle Qualifikationsniveaus hinweg 4.124 Euro betragen. Das Medianentgelt von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Pflegeberufen hat bei 4.172 Euro gelegen. Das geht aus einer Antwort (21/5270) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4593) der Fraktion Die Linke hervor. 
    In der Antwort erläutert die Regierung außerdem, dass rund 51.000 (7,1 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erhalten haben, im Jahr 2020 traf dies demnach noch auf rund 98.000 (14,7 Prozent) zu. Bei Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Pflegeberufen haben Ende Dezember 2024 rund 1.900 Beschäftigte (9,8 Prozent) ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erhalten. 

    Unabhängige Expertenkommission “Kinder-& Jugendschutz in der digitalen Welt”

    [30.3./20.4.] BMBFSFJ: Unabhängige Expertenkommission “Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt”
    Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz - das gilt auch für die digitale Welt. Eine unabhängige Expertenkommission erarbeitet Handlungsempfehlungen für einen effektiveren Kinder- und Jugendmedienschutz.
    - Arbeitsauftrag: Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz - das gilt auch für die digitale Welt. Eine neue unabhängige Expertenkommission erarbeitet Handlungsempfehlungen für einen effektiveren Kinder- und Jugendmedienschutz.
    - Interdisziplinäre Expertenkommission: Die 18 Expertinnen und Experten kommen unter anderem aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.
    - Kinder und Jugendliche beteiligen: In mehreren Workshops werden junge Menschen und ihre digitalen Nutzungsgewohnheiten und Bedarfe mit einbezogen - sie dienen als Grundlage für Handlungsempfehlungen.
    - Zusätzliches Fachwissen miteinbeziehen: Hearings dienen der Expertenkommission dazu, sich mit den Herausforderungen und Bedarfen junger Menschen und der Gesellschaft vertraut zu machen und diese bestmöglich in der Praxis einzubeziehen.
    - Meilensteine im Arbeitsprozess der Expertenkommission: Die Arbeit der Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt folgt einem festgelegten Zeitplan. Der Abschlussbericht soll im September 2026 veröffentlicht werden.
    - Die Ergebnisse der Expertenkommission: werden schrittweise veröffentlicht. Auf eine Bestandsaufnahme folgen konkrete Handlungsempfehlungen und ein Abschlussbericht.

    Kosten arbeitsmarktpolitischer Instrumente

    [12.3.] Im Jahr 2025 haben die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) im Rechtskreis SGB III insgesamt bei 379,4 Millionen Euro und im Rechtskreis SGB II bei 765,7 Millionen Euro gelegen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung unter weiteren Verweisen auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (21/5631) auf eine Kleine Anfrage. 

    Mehr Geschlechtergerechtigkeit gefordert

    [6.3.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Selbstbestimmung für Frauen. In einem entsprechenden Antrag (21/4502) stellt sie fest: „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung - in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten.“
    Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen müsse endlich als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Außerdem sollen nach Ansicht der Grünen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen ausgebaut werden.

    Reform des Unterhaltsvorschusses gefordert

    [5.3.] Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4539) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. 
    Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.
    Nach erster Behandlung im Plenum am 25.3. wurde der Antrag weiter überwiesen in den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend) sowie den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

    Kostenfreies& gesundes Essen in Schulen& Kitas gefordert

    [23.1.] Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass die rund 15 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen besuchen, gesund und schmackhaft verpflegt werden - unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
    In ihrem Antrag (21/3660) mit dem Titel „Kostenfreies, gesundes und leckeres Mittagessen in allen Schulen und Kitas“ fordern die Abgeordneten der Linken die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein Essen zu ermöglichen, das den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht, indem die verfassungsrechtlich zulässigen Instrumente einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt geprüft, weiterentwickelt und genutzt werden.
    Zudem solle ein vom Bund getragenes Investitionsprogramm aufgelegt werden, das Schulen und Kitas den Bau beziehungsweise Umbau geeigneter Räumlichkeiten für Küchen und Mensen für eine praktische Ernährungsbildung und eine frische Essenszubereitung in den Einrichtungen ermöglicht und den Aufbau von kommunalen Küchen fördert. Drittens soll die Bundesregierung die regionale Wertschöpfung fördern, indem für das Mittagessen vorrangig regionale, saisonale und vermehrt pflanzenbasierte Bio-Lebensmittel genutzt werden, wobei auf regionale Wertschöpfungszentren, gut ausgestattete Vernetzungsstellen und „Küchen der Zukunft“ zurückgegriffen wird, die beratend und koordinierend den regionalen Erzeugern, Schul- und Kita-Trägern sowie dem Küchenpersonal zur Seite stehen.
    Nach erster Behandlung im Plenum am 21.5. wird der Antrag in folgenden Ausschüssen behandelt: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (federführend), Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit.

    2. Positionen, Stellungnahmen& Informationen

    Sparmaßnahmen - Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe unter Druck

    Diakonie Deutschland: Wenn soziale Unterstützung zur Sparmaßnahme wird - Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe unter Druck.
    Die diskutierten Kürzungen bei der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe im geleakten “Vorschlagsbuch” zum Thema „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" aus dem Bundeskanzleramt spielen mit dem sozialen Frieden. 

    Hintergrund und Einordnung: Unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ haben Bund, Länder und Kommunen ein Vorschlagsbuch mit mehr als 70 Sparideen in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe erstellt, das Mitte April an die Öffentlichkeit gelangt ist.
    Es beinhaltet konkrete Pläne, Leistungen in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe zu kürzen, um die kommunalen Haushalte zu entlasten. Noch sind es Vorschläge. Würden sie umgesetzt, hätten sie gravierende Folgen für Menschen, die Unterstützung in Anspruch nehmen.

    Auswirkungen in der Praxis: Was heißt es konkret, wenn die Sparvorschläge Realität werden? 
    Wir haben Beispiele aus der täglichen Arbeit der Diakonie zusammengetragen, die mögliche Auswirkungen der geplanten Kürzungen veranschaulichen. → Mehr dazu 1

    Folgen für die Hilfen vor Ort: Die Sparvorschläge greifen tief in die Arbeit der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe ein – auch in die Frage, wer die Arbeit vor Ort erbringt. Denn eigentlich gilt in Deutschland das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Der Staat stellt Mittel zur Verfügung und schafft den gesetzlichen Rahmen. Freie gemeinnützige Träger erbringen die Arbeit. Denn so haben Menschen eine Auswahl.
    Seit Jahrzehnten ist die Freie Wohlfahrtspflege eine bewährte Partnerin im subsidiären Sozialstaat. „Wenn jetzt angedacht ist, dass Kommunen und Landkreise die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in der Kinder- und Jugendhilfe selbst übernehmen wollen, weil sie meinen, dass das günstiger sei, ist das ein fataler Fehler“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Es ist das Grundprinzip des Sozialstaats, dass freie Träger wichtige Aufgaben übernehmen. Nur so sind Demokratie und Vielfalt gesichert und können die Menschen an ihrem Sozialstaat mitwirken.“ 

    Position der Diakonie: „Ausgerechnet bei Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen den Rotstift anzusetzen, widerspricht grundlegenden Werten unseres Sozialstaats. Denn Chancengerechtigkeit für alle ist kein Almosen, sondern ein zentrales Versprechen, das dieses Land stark gemacht hat.“ Rüdiger Schuch Präsident Diakonie Deutschland. 
    Die Kinder- und Jugendhilfe ist der größte Arbeitsbereich der Diakonie. Von rund 34.000 Angeboten bundesweit entfallen 13.692 auf diesen Bereich. Dazu gehören Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Wohnformen, ambulante Hilfen, schulbezogene Jugendsozialarbeit, offene Jugendarbeit sowie Mutter- und Eltern-Kind-Angebote. Die Diakonie engagiert sich auch intensiv in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Wir machen uns stark, Barrieren aus Vorurteilen und Vorbehalten abzubauen und bieten eine Bandbreite von Unterstützungsangeboten wie Wohnheime, ambulant betreutes Wohnen, berufliche Integration und Frühförderung. Menschen mit Behinderung sowie mit psychischer Erkrankung erhalten Leistungen in 4.130 Einrichtungen und Diensten der Diakonie.
    Die Sparpläne betreffen also nicht nur einzelne Leistungen, sondern beeinflussen ein breit aufgestelltes Hilfesystem, das viele Lebensbereiche absichert. → Mehr dazu im Diakonie-Zitat für die Presse „Streichliste der Koalition spielt mit dem sozialen Frieden“

    Ende von RC& GF-H - KJH insgesamt unter Spardruck

    [30.6./1.7.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V.: Jugendsozialarbeit.news - Newsletter 1.7.26
    [W]ider wissenschaftliche Erkenntnisse, praktische Erfahrung und gesellschaftliche Notwendigkeit stoppt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Jahresende 2026 langjährige Programme, die unter anderem von der BAG KJS umgesetzt werden. Im jüngsten Schulbarometer beschreiben Lehrkräfte fehlendes respektvolles Miteinander in Schulen als wesentlichen Faktor für ihre Belastung. Trotzdem wird ein Programm wie Respekt Coaches beendet. Die Bund-Länder-Roadmap für bessere Bildung von BMBFSFJ und Kultusministerkonferenz räumt dem Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen sehr hohe Priorität ein – auch für spät zugewanderte Kinder und Jugendliche. Bund und Land werden diese gezielt fördern, heißt es. Trotzdem wird ein Programm wie die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule beendet.

    Fachkräfte aus dem Programm Respekt Coaches und GF-H wehren sich deswegen und bitten darum, Petitionen zu unterstützen: Alle – auch überlastete Lehrkräfte – können sich an der Petition für Respekt Coaches beteiligen und die Petition zur Stärkung des GF-H im Sinne gelingender Integration ebenfalls zeichnen.

    Gestrichen wird, weil gespart werden soll. Zugleich wird von Bund, Ländern und Gemeinden die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt unter Spardruck gebracht. Erst durch den Entwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG), zu dem die BAG KJS ausführlich Stellung bezogen hat. Und zusätzlich durch einen Beschluss der Ministerpräsident*innen der Länder, die das „Nachdenken“ im Kanzleramt kurz nach der Veröffentlichung des internen Papiers nun umsetzen. Wir haben die Beschlüsse der MPK genauer angeschaut.

    Empfehlungen für die digitale Welt & Aufgaben für die JSA

    [30.6.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit.: 56 Empfehlungen für die digitale Welt und Aufgaben für die Jugendsozialarbeit.
    Die Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Empfehlungen zeigen, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie beschreiben, wer für Schutz sowie Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt Verantwortung tragen muss. Die Jugendsozialarbeit ist Teil der Verantwortungsgemeinschaft.

    In ihrer Expertise für den Jugendmedienschutz hatte die Expert*innenkommission eine Grundlage geschaffen. Den Katalog der Empfehlungen tragen fünf leitende Prinzipien:
    - An Bewährtes anschließen, skalieren, verstetigen: erprobte Strukturen nutzen, ausbauen und dauerhaft sichern statt neuer befristeter Maßnahmen anstoßen.
    - Vertrauen und Flexibilität vor Ort: Gestaltungsspielräume innerhalb eines verlässlichen Rahmens stärken und anerkennen, dass insbesondere Schulen nicht unbegrenzt neue Aufgaben übernehmen können.
    - Verantwortungsgemeinschaft: Verantwortung muss verbindlich und gemeinschaftlich getragen werden, strukturelle Risiken dürfen nicht an junge Menschen oder Eltern delegiert werden.
    - Wirksamkeit durch Koordination: Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie zwischen Akteuren in Praxis und Aufsicht müssen ohne Reibungsverluste funktionieren.
    - Vorausschauend bei KI: Bei (generativer) KI muss das Vorsorgeprinzip gelten, Chancen und Risiken müssen von Beginn an als Querschnitt von allen Akteur*innen bewertet werden.

    Lebensphasen in der Mediennutzung: Zu den Prinzipien liefert die Kommission zudem sechs Lebensphasen junger Menschen, von Geburt an bis über das 18. Lebensjahr hinaus. Jede Lebensphase stelle andere Anforderungen an Schutz, Befähigung und Teilhabe. Für die Jugendsozialarbeit relevant ist die Phase 5 in der Altersspanne 13 bis 17 Jahre. In dieser Phase muss der selbstbestimmten und geschützten Teilhabe ein Hilfsangebot an die Seite gestellt werden. Die Kommission meint: Die Anbieter sind in der Pflicht, sichere und altersgerechte Voreinstellungen und Designanforderungen zu erfüllen. Parallel müssen Hilfsangebote gestärkt und leicht zugänglich gemacht werden.

    Kompetenzen gezielt aufbauen: Gerade in der Jugendphase muss nach Meinung der Expert*innen Medienkompetenz gezielt und wirksam aufgebaut werden. Möglich sei dies unter anderem durch Peer-to-Peer Ansätze. Für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit bedeutet das, neben eigener Sprech- und Handlungsfähigkeit die Fähigkeiten zum Zusammenwirken junger Menschen in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit zu stärken. Zu dieser Empfehlung gesellt sich eine weitere: strukturierte Kinder- und Jugendbeteiligung etablieren. Wenn Jugendliche systematisch und verbindlich – vorrangig über bestehende Strukturen –‌ beteiligt werden, wird deren Lebensrealität besser abgebildet. Maßnahmen werden wirksamer und besser akzeptiert.

    In diesen Kontext passen folgende Handlungsempfehlungen:
    - Anlaufstellen für Angebote der Medienkompetenzförderung vor Ort ausbauen, stärken und auffindbar machen (Empfehlung 3)
    - Medienpädagogik in Studium und Ausbildung der Pädagogik und der Sozialen Arbeit als verpflichtenden Bestandteil etablieren (Empfehlung 9)
    - Ansprechperson mit medienpädagogischer Expertise für medienbezogene Anliegen von Schüler*innen qualifizieren (Empfehlung 14)
    - Medienbildung und Demokratiebildung verzahnen (Empfehlung 19)
    - Medienbildung in Schulen durch Stärkung der Schulsozialarbeit ausbauen (Empfehlung 23)

    Ergänzender Raum: Zur Empfehlung 23 führt die Expert*innen-Kommission unter anderem aus, dass sich der Diskurs zur Medienbildung stark auf den formalen Unterricht konzentriere, während die Schulsozialarbeit als ergänzender Raum zu wenig genutzt werde. Dabei wirke sie über Beziehungsarbeit, Vertrauen und Niedrigschwelligkeit, gerade bei benachteiligten jungen Menschen und im ländlichen Raum. Allerdings sei Sozialarbeit unzureichend ausgestattet, konstatiert der Bericht. 
    Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist zu ergänzen, dass nicht nur Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII eine bedeutende Rolle spielen kann, sondern die schulbezogene Jugendsozialarbeit nach § 13 zusätzliche Stärke hat, wenn es um präventive Gruppenangebote, Peer-Learning, mediative Angebote wie eine „Social-Media-Sprechstunde“ sowie Informationsangebote für Eltern geht. Denn Fachkräfte der schulbezogenen Jugendsozialarbeit arbeiten systematisch mit bestehenden Fach- und Beratungsstellen, Sicherheitsbehörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Stiftungen, Projekten und Social Start-ups zusammen.

    Stärkung der Jugendsozialarbeit: Die Expert*innen-Kommission schreibt: „Anders als temporäre Angebote, bspw. Workshops an Schulen, ist die Schulsozialarbeit eine dauerhafte und (in unterschiedlichen Ausprägungen je nach Bundesland) bestehende Präventionsstruktur. Eine Stärkung dieser Struktur käme gerade auch dem ländlichen Raum zugute, in dem die Dichte medienpädagogischer Projekte geringer ist. Hier kann nur eine Bestandsstruktur vor Ort nachhaltig wirken“. Umsetzung und Finanzierung der Empfehlung 23 liege aus Sicht der Kommission bei Ländern, Kommunen und Trägern. „Der Bund kann im Rahmen bestehender Förderprogramme wie dem Startchancenprogramm wirken, diese ausweiten oder ergänzende Programme initiieren“, empfehlen die Expert*innen.

    Politischer Prozess: Ein Verbot und Zugangsbeschränkungen für alle unter 16 Jahre, wie es andere Länder praktizieren oder planen, scheint in Deutschland erstmal vom Tisch zu sein. Was aus der Analyse und den Empfehlungen der Kommission folgen sollte, ist nun politisch zu klären. Deutlich wird, dass die Anbieter sich künftig weniger als bisher aus der Verantwortung stehlen können.

    Text: Michael Scholl, BAG KJS Referent Grundlagenreferat und fachpolitische Interessenvertretung [Zum Text]

    Für eine ambitionierte EU-Jugendstrategie nach 2027

    [26.6.] Deutscher Verein für eine ambitionierte EU-Jugendstrategie nach 2027 
    Die EU-Jugendstrategie 2019–2027, die den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa bildet, läuft aus.
    In einer öffentlichen Konsultation sammelt die Europäische Kommission derzeit Anregungen und Perspektiven für die Entwicklung der nächsten EU-Jugendstrategie nach 2027.
    Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beteiligt sich an diesem Prozess und bringt seine Erfahrungen und Empfehlungen mit den folgenden Kernbotschaften ein:
    - Die nächste EU-Jugendstrategie sollte Jugendarmut und Armutsprävention als eigenständiges strategisches Handlungsfeld verankern und messbare Ziele zur Verringerung von Armut, Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung junger Menschen festlegen.
    - Dabei sollten insbesondere strukturelle Ursachen von Armut sowie die Perspektiven armutsbetroffener Jugendlicher stärker in den politischen Prozessen und Entscheidungen berücksichtigt werden.
    - Ziel sollte es sein, dass Jugendliche in materieller Sicherheit aufwachsen können und dass ihre zu deckenden Bedarfe sächliche sowie altersspezifische Bedarfe als auch Bedarfe für die soziokulturelle Teilhabe berücksichtigen. Jugendliche sollten dem Grunde nach selbst Anspruchsinhaber*innen einer eigenständigen und das gesamte Existenzminimum umfassende Absicherung sein.
    - Ein besonderer Fokus der Strategie sollte auf präventiven Maßnahmen liegen, die Armutsrisiken frühzeitig reduzieren, etwa durch den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Ausbildung, bezahlbarem Wohnraum, sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Teilhabe.

    Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission ist bis zum 16. Juli 2026 geöffnet: EU Youth Strategy post 2027

    Weltflüchtlingstag/ Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

    [20.6.] Pressemitteilung der Diakonie Deutschland: Weltflüchtlingstag: „Wir bekennen uns zum globalen Flüchtlingsschutz!“ - Diakonie Deutschland.
    Einige evangelische Stimmen dazu:
    - Flüchtlingsbischof Dr. Christian Stäblein: „Es gibt eine Erfahrung, die die Menschheit eint, durch alle Kulturen, durch alle Zeiten hinweg: Wer in Gefahr gerät, sucht Schutz. Wer verfolgt wird, flieht. Wer sein Kind in Sicherheit bringen will, tut alles dafür. […] Flüchtlingsschutz ist niemals ein Sonderthema oder eine zusätzliche Aufgabe für demokratische Staaten. Vielmehr rührt er an Kernfragen unserer Gesellschaft.“
    - Diakonie Präsident Rüdiger Schuch: „Viele Menschen haben in Deutschland Schutz und eine neue Heimat gefunden. Derzeit erleben wir jedoch Rückschritte beim Flüchtlingsschutz, auch in Deutschland. Dazu zählen die jüngsten Verschärfungen im europäischen Asylsystem, Zurückweisungen an den Binnengrenzen, Einschränkungen beim Familiennachzug bis hin zu Kürzungen bei Integrationskursen und der Asylverfahrensberatung."
    - Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe Präsidentin Dagmar Pruin: „Die politische und gesellschaftliche Unterstützung für den Flüchtlingsschutz bricht aktuell ebenso ein wie dessen Finanzierung. Deutschland muss sich mit dafür einsetzen, dass der globale Flüchtlingsschutz nicht kollabiert.“

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    Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft stellt sich anlässlich des Tages mit dem Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.
    Gezeichnet haben die EKD, Diakonie Deutschland, Brot für die Welt, Evangelisch-Lutherische Kirche Bayern, die Evangelische Kirche in Westfalen, Diakonie Bayern, Diakonie Hessen-Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck, Diakonie in Niedersachsen, Diakonie Mitteldeutschland, Diakonie Pfalz, Diakonisches Werk Baden, Diakonisches Werk Bremen, Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg, Diakonisches Werk Hamburg, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein Landesverband der Inneren Mission, Arbeitsgemeinschaft der Diakonie in Rheinland-Pfalz und viele lokale diakonische Werke. 
    Das Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz ist unter www.fluechtlingsschutz.de veröffentlicht und weiterhin zur Mitzeichnung offen!

    In dem Memorandum wird eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert entworfen: “Verfolgte Menschen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

    „Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen: Das Memorandum gibt konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, sind Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft diskutiert werden sollten:
    1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
    2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen. 
    3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
    4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzminimum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
    5. Teilhabe und Mitbestimmung – Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommunalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

    Gegen Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern

    [18.6.] Stellungnahme: Keine Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!
    Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben.
    Der Deutsche Bundestag hat am 12. Juni 2026 eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden. [Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Siehe auch MIGAZIN-Aritkel hierzu]
    Zusätzlich zu den aktuellen sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen Arbeitsverbote erhalten, wenn sie aus einem von der EU definierten sicheren Herkunftsstaat kommen. Das betrifft u.a. Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien aber auch alle EU-Beitrittskandidaten [insofern dort kein Krieg herrscht wie aktuell in der Ukraine] wie z.B. die Türkei. Das bedeutet, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten werden wird, wenn sie aus einem der genannten Länder kommen, und auch bereits bestehende Ausbildungen abgebrochen werden müssten.
    Zunächst war die Änderung so eingebracht, dass sie auch bereits arbeitenden Geduldeten die bestehenden Arbeitserlaubnisse entzogen hätte, ob absichtlich oder ausversehen bleibt offen. Nun wurde jedoch verkündet, dass es sich dabei um einen handwerklichen Fehler gehandelt habe, der nun korrigiert werden soll. Die Korrektur darf sich jedoch keinesfalls nur auf eine Stichtagsregelung beziehen. Arbeitsverbote für Menschen aus den EU-sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht umgesetzt werden!
    Weitere angeblich geplante Änderungen vom BMI würden zusätzliche Arbeitsverbote auch für Gestattete aus sicheren Herkunftsländern nach der EU-Liste nach sich ziehen. Auch hier würde das bedeuten, dass bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse beendet werden müssten. Die Konsequenz hiervon werden willentlich verhinderte Integrationsbiographien, geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Kosten für die Steuerzahler*innen sein.
    Dieser gesetzgeberische Chaos-Prozess hat für massive Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben gesorgt und ist Auswuchs einer realitätsfremden und rassistischen Politik. Das gesamte Vorhaben untergräbt den Entschließungsantrag des Bundesrates, der auf Initiative von Schleswig-Holstein am 6.03.2026 gefasst wurde. Der Bundesrat hat sich dort deutlich für die Vereinfachung von Bleiberechten von Personen in Arbeit und Ausbildung ausgesprochen.
    Die Arbeitsverbote stellen eine unnötige Verschärfung der GEAS-Umsetzung dar und beruhen nicht auf europäischen Vorschriften, sondern werden explizit von der Bundesregierung eingebracht. Von den einen mehr Arbeitszeit, weniger „Life-Style-Teilzeit“ und mehr Engagement für die Wirtschaft zu verlangen, während anderen verboten wird zu arbeiten, das passt nicht zusammen!
    Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt muss priorisiert und nicht durch Arbeitsverbote verhindert werden!
    Wir fordern alle beteiligten Akteure, insbesondere die Regierungen der Bundesländer, auf, das Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss bietet hierfür eine Möglichkeit.
    Wir fordern außerdem die Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Weder Geflüchtete in Duldung noch in Gestattung dürfen von Arbeitsverboten betroffen sein. Arbeitsverbote sind das Ende jeglicher Integration, denn die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Säule für soziale Teilhabe.

    Garantifonds Hochschule läuft Ende 2026 aus - Weniger Chancen für junge Zugewanderte

    [16.6.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (Jugendsozialarbeit.news): Tom Urig, Geschäftsführer der BAG KJS: Weniger Chancen für junge Zugewanderte.
    Der Garantiefonds Hochschule (GF-H) hat seit fast 60 Jahren genau das ermöglicht, was Politik so oft einfordert: echte Chancen, reale Aufstiege und gelingende Integration. Für tausende junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte war der GF-H ein konkreter, verlässlicher Weg in Bildung, Teilhabe und Zukunft. Gerade viele junge zugewanderte Frauen fanden über dieses Programm den Zugang zum Studium. Eine große Anzahl davon auch aus der Ukraine. Gleichzeitig profitierte die Wirtschaft von gut ausgebildeten, hoch motivierten Fachkräften. Jetzt wird dieses Programm beendet.
    Ausgerechnet das neu konstruierte Bildungsministerium (BMBFSFJ) meint erkannt zu haben, dass es „keine hinreichende Förderzuständigkeit“ mehr gibt. Das Ende des GF-H ist allerdings kein Einzelfall. Es steht für eine Entwicklung, die sich vielerorts in der Kinder- und Jugendhilfe zeigt: Funktionierende Programme werden infrage gestellt; Förderung stagniert, trotz steigender Kosten wird gekürzt oder gestrichen. Entscheidungen werden pauschal mit Haushaltszwängen begründet, politisch aber kaum erklärt.
    Klar ist: Auch das Beenden eines Integrationsprogramms ist kein bloßer Sachzwang. Es ist immer Ausdruck politischer Prioritätensetzung.

    Erheblicher Verlust: Was dabei verloren geht, ist erheblich. Integration entsteht nicht durch Absichtserklärungen oder programmatische Überschriften in Koalitionsverträgen. Sie entsteht dort, wo verlässliche Angebote mit engagierten Menschen Vertrauen aufbauen und über Jahre hinweg wirken. Wenn Programme wie der GF-H wegfallen, verschwinden nicht nur Bildungszugänge für junge Zugewanderte. Es geht auch Vertrauen in staatliches Handeln verloren. Ebenso verschwindet die gewachsene Expertise freier Träger, die diese Arbeit über Jahrzehnte aufgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt haben. Nicht zuletzt gehen hoch engagierte, spezialisierte Fachkräfte verloren.
    Ebenso kritisch ist der Umgang mit den freien Trägern. Sie haben das Programm GF-H über viele Jahre Jahrzehnte im Auftrag des Bundes verlässlich umgesetzt – mit großem Engagement und hoher Professionalität. Sie haben Strukturen aufgebaut, stabilisiert und immer wieder angepasst. Und sie haben darauf vertraut, dass sie durch den Staat eine wirtschaftlich planbare Perspektive für ihr Engagement bekommen.

    Überhasteter Rückzug: Und nun endet das Programm mit einem kurzen Brief schon zum Jahresende; ohne echte Einbindung, ohne tragfähige Anschlusslösungen und ohne erkennbare Perspektive. Nicht einmal ein Gespräch gab es. Das ist kein partnerschaftlicher Umgang. Es ist ein überhasteter Rückzug aus gemeinsamer Verantwortung. Eine Vollbremsung, ein höflicher Dank, aber keine Idee, wie es für die jungen Menschen weiter geht.
    Wenn Integration mehr sein soll als eine hohle Phrase, verlangt das Entwicklung statt Kahlschlag. Verantwortung übernimmt nicht, wer sich aus Angst vor unbequemen Debatten wegduckt, sondern wer funktionierende Integration gegen ideologische Angriffe verteidigt. Das Fundament dafür ist eine ehrliche Partnerschaft mit den Trägern und ihren Fachkräften vor Ort – alles andere ist integrationspolitisches Gebaren.

    Deshalb braucht es jetzt ein Gesprächsangebot der Hausleitung des Ministeriums.
    Es braucht Transparenz und Beratung über die kurz- und langfristigen Folgen.
    Und es braucht neue tragfähige Lösungen für die jungen Zugewanderten.

    Sozialstaat - 37 Vorschläge für echte Einsparpotenziale

    [12.6.] Der Paritätische: Sozialstaat: 37 Vorschläge für echte Einsparpotenziale:
    Als Antwort auf die laufende Reformdebatte zeigt der Paritätische Gesamtverband in einem neuen Vorschlagspapier, wie der Sozialstaat effizienter und gerechter werden kann, ohne Benachteiligte zu belasten.
    Im Kanzleramt tagt seit Monaten eine Arbeitsgruppe, die Kürzungen im Sozialbereich auslotet. Was durchgesickert ist, ist alarmierend: Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen wegfallen, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verschoben werden. Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben noch keine abschließende Meinung gebildet. Wohlfahrtsverbände, andere Sachverständige oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurden dazu bislang nicht angehört. Jetzt legt der Paritätische Gesamtverband aus eigener Initiative lösungsorientierte Ideen und Vorschläge vor. 

    Der Paritätische erkennt an, dass viele Kommunen in finanzieller Notlage stecken und grundsätzlicher Reformbedarf dringend geboten ist. Er warnt aber eindringlich vor Kürzungen, die die Lebenslagen von Menschen verschlechtern, die ohnehin benachteiligt sind. Viele der bekannt gewordenen Vorschläge verlagern Kosten allenfalls, aber leisten keinen Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz. Der Verband legt deshalb 37 konkrete Vorschläge vor, wie Kosten sinnvoll gesenkt, Prozesse vereinfacht und soziale Leistungen solide finanziert werden können. Sie kommen aus allen Bereichen der Sozialpolitik, von Gesundheit und Pflege über Grundsicherung und Eingliederungshilfe bis hin zur Staatsorganisation selbst.
    „Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden. Es hätte fatale Folgen: Erst werden Menschen in die Krise gespart, dann wird die Krise teuer behoben“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir drehen den Blick um und schauen dorthin, wo die wirklichen Einsparpotenziale liegen: in ineffizienten Verwaltungsstrukturen, Doppelzuständigkeiten und digitalen Rückständen.“

    Der Staatsapparat selbst ist dabei ein erster und einfacher Ansatzpunkt. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teilweise identische Aufgaben wahrnehmen. Hier entstehen Verwaltungskosten von bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Rock kommentiert knapp: „Verschwendetes Geld!“
    Das Potenzial von Entbürokratisierung wird beispielhaft auch beim Bildungs- und Teilhabepaket deutlich, das Kindern in Armut soziale Teilhabe ermöglichen soll, also Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge, Nachhilfe und ähnliches. Die Leistungen erreichen derzeit jedoch nur 18 Prozent der Berechtigten. Der Verwaltungsaufwand frisst, was an Wirkung entstehen könnte. Ähnliches gilt für die Eingliederungshilfe: Während die Fallzahlen in Berlin um weniger als sieben Prozent zunahmen, stiegen dort die Verwaltungskosten der Eingliederungshilfe binnen vier Jahren inflationsbereinigt um satte 45 Prozent. Wer wirklich sparen will, findet hier mehr als genug Ansatzpunkte.

    In der Kinder- und Jugendhilfe, also ausgerechnet da, wo die geleakten Vorschläge den Rotstift ansetzen, rechnet der Paritätische vor, was solches Sparen wirklich kostet: Ein Kind, das zu spät Unterstützung bekommt, landet häufiger in stationärer Unterbringung – vorne gespart, hinten doppelt bezahlt.

    Am drängendsten ist die Lage in der Pflege. Die Soziale Pflegeversicherung steuert auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro bis 2028 zu. Der Paritätische zeigt, wie das abzuwenden wäre, ohne Leistungen zu kürzen: Versicherungsfremde Leistungen wie Beiträge für Menschen in der Grundsicherung gehören in die Steuerfinanzierung, nicht in die Pflegekasse. Und der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch 5,2 Milliarden Euro aus der Corona-Zeit.

    „Niemand bestreitet, dass der Sozialstaat effizienter und wirksamer werden muss“, sagte Rock. „Aber Effizienz bedeutet, Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie wirken. Wer bei Prävention spart, gibt später das Dreifache für Krisenintervention aus.“ [Das Dokument können Sie hier herunterladen.]

    Geflüchtete Kinder haben ein Recht auf Regelschule

    [11.6.] Ab dem 12. Juni 2026 stehen die segregierten Schulen für geflüchtete Kinder im offenen Widerspruch zu europäischem und deutschem Recht. Darauf machen der Arbeitskreis Junge Geflüchtete des Berliner Flüchtlingsrats, das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) und die GEW BERLIN aufmerksam.
    „Während die EU den gleichberechtigten Zugang geflüchteter Kinder zum regulären Bildungssystem vorschreibt, hält Berlin an segregierenden Schulstrukturen wie in Tegel und Tempelhof fest und baut neue auf, wie in den Unterkünften in der Hasenheide und in Lichtenberg.“ führt Andrea Haefner vom Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen, aus. „Wir fordern die sofortige Umwidmung der Segregationsschulen und die Aufnahme der wenigen dort lernenden Kinder und Jugendlichen in umliegende Schulen“, so Haefner.

    Die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und dessen nationalen Anpassungsgesetze treten in den EU-Mitgliedsstaaten am 12.6. in Kraft mit vielfältigen Verschärfungen und Beschränkungen auch für Kinder und minderjährige Jugendliche. Im Bildungsbereich sieht GEAS jedoch die Gleichstellung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie den Zugang zur Regelschule spätestens zwei Monate nach Asylantragstellung vor. (Art. 16 EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346)
    „Alle Kinder sollen an regulären Schulen lernen. Regelschulen sind der beste Ort für Kinder und Jugendliche - nicht nur um zu lernen, sondern um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden, neue peer to peer Beziehungen aufzubauen und sich zu integrieren. Wir fordern eine Gesamtstrategie des Senats und der Bezirke. Gleiche Chancen und Rechte für alle Kinder in Berlin!” fordert Felicia Kompio, Vorsitzende der GEW BERLIN. Kompio weiter: „Für dieses bildungspolitische Desaster wurden bereits 11,4 Millionen Euro Steuergelder ausgegeben. Dieses Geld sollte in die Integration investiert werden und nicht in die Separation.“

     „Beschämend ist auch, dass die segregierten Schulen formal als Filialen der internationalen Nelson-Mandela-Schule geführt werden. Nelson Mandela kämpfte sein Leben lang gegen institutionelle Ausgrenzung, Diskriminierung und für gleiche Bildungschancen. Dass ausgerechnet eine Schule mit seinem Namen diese Sonderstrukturen verwaltet ist ein bildungspolitischer und moralischer Skandal”, kritisiert Daniel Jasch, Vorstandsmitglied des Berliner Flüchtlingsrats. „Wir fordern den Schutz vor Diskriminierung sowie Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen über das Regelschulsystem.“ [zur PM]

    DV-Stellungnahme zur EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter

    Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030
    Der Deutsche Verein begrüßt die Initiative der Europäische Kommission und die Zielsetzung der EU-Strategie, eine geschlechtergerechte Gesellschaft zu verwirklichen, und fordert eine engagierte Umsetzung. Er nimmt zu ausgewählten Aspekten der EU-Strategie Stellung und zeigt seine Positionen und Forderungen zur Umsetzung in Deutschland auf. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Gleichstellung der Geschlechter bei Pflege- und Betreuungsaufgaben. [Mehr Informationen]

    Inklusive KJH-Reform nicht einfrieren – kein weiter so im status quo

    [8.6.] Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zur SGB VIII-Reform: Inklusive Kinder- und Jugendhilfereform nicht einfrieren – ‚Weiter so im status quo‘ kann es nicht geben: 
    Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert eine Sicherstellung der SGB VIII-Reform durch ein verbindlich geordnetes Verfahren. Unter Federführung des BMBFSFJ muss transparent im Dialog mit Bund, Ländern und Kommunen sowie den Verbänden und Selbstvertretungen ein Fahrplan für die Weiterentwicklung der – inklusiven – Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden. Ein Beibehalten des Ist-Zustandes ist aus Sicht der AGJ falsch und auch politisch sowie fiskalisch folgenschwer.
    Der Zwischenruf ist auf der AGJ-Website hier veröffentlicht.

    Appell: Kein weiterer Sozialstaatsabbau, sondern Armutsbekämpfung

    [2.6.] Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht heute unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ seinen neuen Armutsbericht mit alarmierenden Befunden: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent. Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Während Armut insgesamt zunimmt, verfestigt sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden. „Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet. Menschen spüren das. Jetzt immer neue Kürzungen zu diskutieren, schürt Angst und Unsicherheit. Das spielt Populisten und Extremisten in die Hände", erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

    Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist inzwischen fast jede fünfte Person ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es sogar 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent. Die Folgen sind längst im Alltag angekommen: am Küchentisch, beim Einkauf, bei der Frage, ob eine vollwertige Mahlzeit noch bezahlbar ist. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt Joachim Rock.

    Hinter den steigenden Armutszahlen stehen konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen können sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, sparen beim Heizen oder verzichten auf gesellschaftliche Teilhabe. 4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung. Die Zahlen zeigen: Die soziale Spaltung verläuft nicht nur beim Einkommen, sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen.

    Auch regional driftet Deutschland sozial weiter auseinander: In Bayern ist etwa jede achte Person von Armut betroffen, in Sachsen-Anhalt bereits mehr als jede fünfte und in Bremen sogar mehr als jede vierte Person. Besonders alarmierend: Der Abstand zwischen dem Bundesland mit der niedrigsten und der höchsten Armutsquote wächst weiter – von 14,1 Prozentpunkten im Jahr 2024 auf inzwischen 14,9 Prozentpunkte. Armut ist damit längst auch eine Frage des Wohnortes.

    Mit Blick auf aktuell kursierende Vorschläge zum Sozialabbau mahnt Joachim Rock: „Nachdem soziale Sicherheit schon über Jahre ausgehöhlt wurde, statt sie zu stärken, drohen jetzt sogar noch weitere Kürzungen: beim Wohngeld, beim Unterhaltsvorschuss, in der Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, bei Rente und Krankenversicherung. Und wieder trifft es gerade die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche.“
    Sein Appell an die Politik: „Wer in der Krise den Sozialstaat weiter abbaut, der vertieft die Krise. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diesen Kurs zu stoppen und endlich eine Politik zu machen, die Armut bekämpft statt verwaltet!" (Weitere Informationen zum Sozialabbau und den laufenden Kürzungsdebatten unter: www.stoppt-sozialabbau.de)
    [Download: Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit – Paritätischer Armutsbericht 2026]

    BAföG-Reform-Absage bildungspolit. fahrlässig& wirtschaftspolit. kurzsichtig

    [1.6.] verdi zur abgesagten baldigen BAföG-Reform: Bär torpediert eigenen Koalitionsvertrag
    Bundeswissenschaftsministerin Bär stellt die vereinbarte BAföG-Reform infrage. ver.di kontert: Das ist bildungspolitisch fahrlässig – und wirtschaftspolitisch kurzsichtig.

    380 Euro für ein WG-Zimmer – und Ministerin Bär redet von Vollkasko: Bundeswissenschaftsministerin Dorothee Bär, CSU, hat die im Koalitionsvertrag fest vereinbarte BAföG-Reform infrage gestellt. ver.di reagiert mit scharfer Kritik. „Das Gerede vom Vollkasko-Studium lässt tief blicken. Offenbar hat die Ministerin nicht verstanden, worum es beim BAföG geht", sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

    Bildungsgerechtigkeit auf dem Spiel: Das BAföG wurde geschaffen, um jungen Menschen aus weniger begüterten Haushalten ein Studium zu ermöglichen. Diese Aufgabe erfüllt es immer weniger: Die Zahl der Geförderten ist so niedrig wie seit über 25 Jahren nicht mehr. Laut der 22. Sozialerhebung müssen 67 Prozent der Studierenden aus nicht-akademischen Elternhäusern neben dem Studium arbeiten. „Das ist ein Drama, Frau Bär! Es erschwert und verzögert die Ausbildung der so dringend benötigten Fachkräfte", so Bühler. „Das ist auch wirtschaftspolitisch kurzsichtig."

    Wohnkostenpauschale längst überholt: Die aktuelle Wohnkostenpauschale liegt bei 380 Euro – in keiner Hochschulstadt reicht das für ein WG-Zimmer oder einen Wohnheimplatz. ver.di fordert, sie zum Wintersemester auf mindestens 440 Euro anzuheben, den Grundbedarfssatz pauschal um 150 Euro zu erhöhen und künftig an die Lebenshaltungskosten zu koppeln. „Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale und die schrittweise Anpassung des BAföG-Satzes an die Grundsicherung sind längst überfällig und das Mindeste, was diese Regierung tun muss", betont Bühler.

    Koalitionsvertrag muss gelten: Was ver.di verlangt, ist keine neue Forderung – es ist das, was Union und SPD selbst vereinbart haben. „Zumindest müssen die Versprechungen des Koalitionsvertrags schleunigst umgesetzt werden. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit von Politik", sagt Bühler.

    Ferienzeit ist Risikozeit: Schutz vor weibl. Genitalbeschneidung

    [6/26] Ferienzeit ist Risikozeit - Schutz vor weiblicher Genitalbeschneidung
    Sommerferien – für viele eine Zeit der Erholung und des Reisens. Doch für einige Mädchen bedeutet diese Zeit ein erhöhtes Risiko: Während der schulfreien Wochen kann eine weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) drohen. Durch die fehlende soziale Kontrolle von Lehrkräften, Kita-Fachkräften oder der Jugendhilfe bleiben Warnsignale oft unbemerkt. Gleichzeitig bietet die lange Genesungszeit nach einer Beschneidung den Familien die Möglichkeit, Eingriffe während der Ferien zu verbergen – manchmal sogar durch verlängerte Auslandsaufenthalte oder Krankmeldungen.

    FGM/C – Female Genital Mutilation/Cutting – ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und in Deutschland strafbar. Dennoch finden sogenannte „Ferienbeschneidungen“ weiterhin statt: in Herkunftsländern mit hoher Prävalenz, in Urlaubsländern, aber auch in europäischen Staaten und vereinzelt in Deutschland. Da die Eingriffe im Verborgenen stattfinden, gibt es kaum belastbare Zahlen.Die physischen und psychischen Folgen sind gravierend. FGM/C kann zu Infektionen, starken Schmerzen, Problemen beim Wasserlassen oder der Menstruation, Komplikationen bei Geburten und Traumatisierungen führen. In einigen Regionen ist FGM/C eine der weltweit häufigsten Todesursachen für Mädchen – neben Malaria, Tuberkulose oder schweren Infektionen. „Wir sehen immer wieder, wie tiefgreifend die Folgen für die Betroffenen sind – körperlich wie seelisch“, betont eine Mitarbeiterin von YUNA Westfalen-Lippe.

    Die zentrale Rolle von Fachkräften und Unterstützungsangeboten: In Deutschland ist nicht nur die Durchführung von FGM/C strafbar, sondern auch Mitwirkung, Überredung oder das Unterlassen von Schutzmaßnahmen. Bis zu 15 Jahre Haft sind möglich. Zudem kann der Verlust des Aufenthaltstitels oder des Sorgerechts drohen. Dennoch bleibt FGM/C ein großes Tabu. „Scham, Unwissenheit, familiärer Druck und Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen erschweren es, drohende Beschneidungen zu erkennen“, erläutert eine Mitarbeiterin.
    Gerade deshalb kommt Fachkräften eine zentrale Rolle zu. Sie sollten über Prävalenzländer, Risikofaktoren und mögliche Anzeichen informiert sein – besonders vor Ferienzeiten sensibilisiert hinschauen. Hinweise können etwa geplante längere Auslandsreisen, auffällige Krankmeldungen oder starke familiäre Kontrolle sein. Bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten ist es wichtig, frühzeitig spezialisierte Fachstellen einzubeziehen und gemeinsam das weitere Vorgehen zu planen. Bei akutem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, etwa bei unmittelbar bevorstehender Ausreise, muss das Jugendamt eingeschaltet werden.
    Fachkräfte in Kitas, Schulen und Kinderarztpraxen sind oft die ersten Ansprechpersonen für betroffene oder bedrohte Mädchen. Ihre Sensibilisierung ist daher entscheidend. Angebote wie Webinare und Fachkräfteschulungen – etwa von YUNA Rheinland – unterstützen dabei, FGM/C sichtbar zu machen, Risiken zu erkennen und präventiv zu handeln.
    „Damit Ferien für alle Mädchen eine Zeit der Unbeschwertheit bleiben können, braucht es Aufmerksamkeit, Wissen und Mut, das Thema anzusprechen“, sind sich alle Mitarbeiterinnen der Fachstelle einig.

    YUNA Westfalen-Lippe, Fachstelle zur Prävention und Beratung bei weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C)

    Wort halten! Budget für Integrationskurse erhöhen!

    [6/26] Positionspapier zur Finanzierung von Integrationskursen: Integrationskurse stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wirtschaft. Sie vermitteln Sprachkompetenz und schaffen Orientierung, tragen entscheidend dazu bei, Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen und ermöglichen so gesellschaftliche Teilhabe. So reduzieren sie unter anderem die Abhängigkeit von Transferleistungen und entlasten das Sozialsystem nachhaltig.
    Ein breites Bündnis an Verbänden, darunter Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO), Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (VHS) Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Diakonie, CaritasGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Verdi setzen sich mit einem aktuellen Positionspapier für eine frühzeitige Integration und eine vollwertige Teilhabe an Arbeitsmarkt und Gesellschaft, unabhängig von Herkunft und Status, und eine auskömmliche Finanzierung der Integrationskurse ein.
    Zum Herunterladen: Positionspapier des Trägerbündnisses Gesamtprogramm Sprache zur Finanzierung der Integrationskurse (nicht barrierefrei)

    Aufruf: Schulabsentismus - Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.

    [21.5.] Aufruf der Fachtagung “Schulabsentismus - Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.”
    In der jährlichen Online-Fachtagung der Kooperationspartner BAG KJS, IN VIA Deutschland, BAG KJS sind am 21. Mai grundlegende Befunde, aktuelle Forschungsvorhaben sowie eine Vielzahl bewährter Handlungsansätze vorgestellt worden. Die Tagung bot Raum für Diskussion und Vernetzung von über 300 Teilnehmenden. Die Dokumentation wurde nun veröffentlicht: Schulabsentismus 2026
    In einem Aufruf mit dem Titel „Immer mehr junge Menschen bleiben der Schule fern – jetzt gemeinsam handeln.“ fordern die Teilnehmer*innen Politik auf zu mehr und gezielteren Anstrengungen gegen Schulabsentismus. [Zum Aufruf]

    Expert*innengespräch Schulabsentismus - Handlungsanforderungen für die Jugend- und Bildungspolitik
    Am 10.06.2026 trafen sich zudem im Rahmen des Projektes „Schule-ohne mich!?“ ausgewählte Expert*innen, um über politische Handlungsanforderungen bei Schulabsentismus zu diskutieren. Nach aufschlussreichen Inputs von Prof. Dr. Heinrich Ricking der Universität Leipzig und Dr. Martin Knollmann des LVR-Klinikum Düsseldorf wurden auf Grundlage des politischen Aufrufs der Fachtagung „Schulabsentismus- Hinschauen. Wahrnehmen. Nachfragen.“ Handlungsanforderungen für die Jugend- und Bildungspolitik formuliert. Dabei wurde deutlich, dass Schulabsentismus einen Indikator für psychische Erkrankungen darstellt. Das Gesamtergebnis wird in Kürze veröffentlicht. 

    Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsrechtlich fragwürdig

    [21.5.] PRO ASYL: Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin verfassungsrechtlich höchst fragwürdig!
    Mit seinem heutigen Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Die 2018 geltenden Grundleistungen für Geduldete für eine Bezugsdauer von 15 Monaten waren im Wesentlichen verfassungskonform, jedoch zeitweise nicht aktuell berechnet. PRO ASYL betont: Seit 2018 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft, die Bezugsdauer auf bis zu 36 Monate mehr als verdoppelt. Die heutige Regelung, sowie weitere Aspekte des Gesetzes, bleiben damit verfassungsrechtlich mehr als fraglich. PRO ASYL fordert, das diskriminierende Sondersozialleistungsrecht endlich abzuschaffen!
    Konkret stellen die Richter*innen in der heutigen Entscheidung fest, dass die Höhe der Grundleistungen – die deutlich geringer ist als bei regulären Sozialleistungen – aus ihrer Sicht für den Bezugszeitraum von 15 Monaten für Menschen mit einer Duldung verfassungskonform waren und auch die Bezugsdauer nicht zu beanstanden ist. Als klar verfassungswidrig wurde befunden, dass in einem fast dreijährigen Zeitraum (2017–2019) die Leistungen nicht angepasst wurden.
    “Beim Asylbewerberleistungsgesetz bleiben zu viele verfassungsrechtliche Fragen offen, um es beizubehalten. Es hat fünf Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht über diese Vorlage entschieden hat. In dieser Zeit hat der Gesetzgeber das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft und den Leistungszeitraum, der in dem aktuellen Fall als noch legitim gesehen wurde, mehr als verdoppelt. Es darf kein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Politik und Verfassungsgericht geben. Anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren und sich darauf auszuruhen, dass Karlsruhe erst Jahre später entscheiden wird, muss die Bundesregierung die einzige eindeutig mit der Menschenwürde zu vereinbarende Entscheidung treffen: Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen”, fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
    Nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht darüber, wie die gleichen Leistungen und der gleiche Zeitraum für Personen im Asylverfahren oder mit einer Ausbildungsduldung zu bewerten wäre. Auch die schon damals auf Notversorgung reduzierten Gesundheitsleistungen wurden nicht diskutiert. Neuere Verschärfungen wie der komplette Leistungsentzug, die von Sozialgerichten aktuell mehrheitlich als verfassungswidrig verworfen werden, sind auch nicht Teil der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht wiederholt zudem seinen Leitspruch, dass die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist.

    Worum geht es in der Entscheidung?: In dem Ausgangsverfahren vor dem Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen geht es um Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 30. November 2018. Diese sind im Wesentlichen identisch mit den aktuell geltenden Regelungen, es kamen jedoch weitere Verschärfungen hinzu, insbesondere die Verlängerung des Bezugszeitraums auf heute 36 Monate.
    Im heutigen Urteil betont das Bundesverfassungsgericht einmal mehr, dass Sozialleistungen fortlaufend realitätsgerecht bemessen werden müssen – und bewertete die mehrjährige Nichterhöhung der Sätze entsprechend als verfassungswidrig. Es hält auch fest, dass bei der Wahrung des physischen Existenzminimums der Spielraum des Gesetzgebers enger ist, als wenn es um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht. Ein tatsächlich menschenwürdiges Leben muss aber garantiert werden. Der Gesetzgeber darf bezüglich der konkreten Bedarfe an eine mit einem Aufenthaltsstatus verbundene kurze Aufenthaltsdauer anknüpfen, solange es sich tatsächlich um einen Kurzaufenthalt handelt. Die 2018 geltenden 15 Monate Wartezeit, bis Betroffene Leistungen analog zur regulären Sozialhilfe beziehen durften, wurden nicht beanstandet, da sie noch als Kurzaufenthalt zu werten seien. Aus Sicht von PRO ASYL ist dies bei den aktuell geltenden 36 Monaten eindeutig nicht mehr der Fall.
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darf zwar grundsätzlich im Asylbewerberleistungsgesetz ein Grundbedarf eingeführt werden, der vom Regelbedarf im Sozialgesetzbuch (SGB) II/XII abweicht. Das ist aber nur möglich, wenn nachvollziehbar ermittelt wurde, dass der Bedarf, den Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG an existenznotwendigen Leistungen haben, von dem Bedarf anderer Sozialleistungsbezieher*innen signifikant abweicht. Zudem muss der Gesetzgeber diese abweichenden Bedarfe in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs dieser Gruppe belegen können (BVerfG-Urteil vom 18.07.2012 – 1 BvL 10/10). Rein fiskalische Gründe – also das Interesse, die Kosten für Asylsuchende möglichst gering zu halten – sind hierfür nicht ausreichend.
    2016 wurden bestimmte Bedarfe aus den Grundleistungen des AsylbLG herausgerechnet. Heute steht der Regelbedarfssatz 1 bei 563 EUR im Monat (SGB II/XII ) und der Grundbedarfssatz 1 nach dem AsylbLG bei 455 EUR (zuzüglich Sachleistungen).

    Eingabe an das Bundesverfassungsgericht von PRO ASYL: Das Bundesverfassungsgericht hat für das Verfahren um Stellungnahmen gebeten, auch von PRO ASYL, und insbesondere Fragen zu den Lebensrealitäten der Betroffenen gestellt. Im Oktober 2022 hat PRO ASYL ein Gutachten zu juristischen Fragen und der Situation der Asylsuchenden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, verfasst vom Rechtsanwalt Volker Gerloff. Darin wird deutlich, dass es gerade bei einer Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung keine feststellbaren Minderbedarfe gibt, sondern im Gegenteil sogar erhöhte Ausgaben, um sich angemessen versorgen zu können. So können die Betroffenen nur kleine Mengen an Vorräten lagern und keine billigeren Großmengen kaufen, haben gegebenenfalls Kosten zur Vorbereitung des Asylverfahrens und gegebenenfalls einen Mangel an billigen Einkaufs- oder Essensmöglichkeiten in der Nähe ihrer Unterkunft.

    Diakonie-Präsident: Der Sozialstaat braucht seine Basis

    [13.5.] Gastbeitrag zu Reformplänen der Bundesregierung: Der Sozialstaat braucht seine Basis - Ein Standpunkt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e.V..
    Im Ringen der Bundesregierung um Sozialreformen sitzen gemeinnützige Organisationen wie Diakonie, Caritas oder AWO am Katzentisch. Dabei wissen ihre Vertreter wie niemand sonst, wo echter Reformbedarf herrscht – und wo die Belastungsgrenze der Menschen liegt.

    Gute Politik gewinnt Kontur und Vertrauen nicht im parteipolitischen Hinterzimmer, sondern durch Ergebnisse, die das Leben der Menschen spürbar verbessern. Dazu muss man sie einbeziehen.
    Die schwarz-rote Koalition ringt weitgehend hinter verschlossenen Türen um eine gemeinsame Reformagenda. Rente, Gesundheit, Pflege, Steuern, Arbeit – in atemberaubendem Tempo werden immer neue halbfertige Vorschläge gemacht, nur um anschließend öffentlich zerpflückt zu werden. So kann Modernisierung nicht gelingen.
    Um den Wirtschaftsstandort und den Sozialstaat zu erneuern und die öffentlichen Haushalte zu sanieren, muss die Koalition die großen Interessengruppen wie Verbände und Gewerkschaften einbinden: Zielführende Reformen brauchen auch die Akzeptanz einer Gesellschaft, die angesichts der Dauerkrisen hoch angespannt ist.
    Demokratie heißt: Staat und Bürger begegnen sich auf Augenhöhe. Das zeigt sich in einer lebendigen Zivilgesellschaft, in der sich Millionen Menschen für ihr Land engagieren – in Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Initiativen. Es geht nicht um billigen Lobbyismus, sondern um berechtigte Interessenvertretung.
    Ein Beispiel ist die freie Wohlfahrtspflege, also gemeinnützige Organisationen wie Diakonie, Caritas oder AWO. Im Ringen der Koalitionsparteien sitzen sie allenfalls am Katzentisch, dabei wissen sie wie niemand sonst im Land, wo die echten Reformbaustellen sind – und wo die Belastungsgrenzen der Menschen liegen. Das macht sie zu einem unbestechlichen Realitätscheck für die Politik.
    Allein in der Diakonie arbeiten und engagieren sich annähernd 1,5 Millionen Menschen. In ihren Einrichtungen und Beratungsstellen suchen jedes Jahr rund zehn Millionen Menschen Unterstützung. Wer diesen Erfahrungsschatz ignoriert, handelt fahrlässig. Gleiches gilt etwa für die sieben Millionen Gewerkschaftsmitglieder.
    Reformen müssen mitgetragen werden. Das Prinzip der Subsidiarität ist eines der Erfolgsrezepte des Grundgesetzes: Der Staat setzt den Rahmen, die Ausgestaltung gehört der Zivilgesellschaft. Mit dem Subsidiaritätsprinzip verwandeln sich Untertanen in Bürger, die an ihrem Staat mitwirken. Dieses Prinzip ist per Definition antiautoritär. Es ist das stärkste Bollwerk gegen Populisten, die von totalen Lösungen träumen und sich den Staat als alles beherrschende Maschine wünschen.
    Gute Politik gewinnt Kontur und Vertrauen nicht im parteipolitischen Hinterzimmer, sondern durch Ergebnisse, die das Leben der Menschen spürbar verbessern. Dazu muss man sie einbeziehen. Höchste Zeit, dass die Koalition die Türen öffnet und die Organisationen und Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger an den Tisch holt. Beteiligung ist kein Hindernis für Reformen – sie ist ihre einzige Erfolgsgarantie. [rnd]

    AGJ: Ein anderer Zugang zur Fachkräftedebatte

    [8.5.] Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 07./08. Mai 2026 folgendes Thesenpapier beschlossen:
    Ein anderer Zugang zur Fachkräftedebatte - Thesenpapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
    Die Kinder- und Jugendhilfe steht aktuell durch restriktive Finanzvorgaben, eine verschobene Prioritätensetzung sowie die Infragestellung ihrer Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit im Kontext der Sozialstaatsdebatte unter Legitimationsdruck. Das Thesenpapier der AGJ versucht einen anderen Blick auf den Umgang mit knappen und begrenzten (personellen) Ressourcen zu werfen und fokussiert dabei eine adressat*innenzentrierte Qualitätsentwicklung. Kluge und bedarfssensible Ressourcennutzung, Partizipation und intensivere Kooperationen stehen dabei im Mittelpunkt. In sieben Thesen zeigt das Ideenlabor Fachkräfte auf, wie Teilhabe, Schutz und Förderung junger Menschen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gesichert und nach den fachlichen Ansprüchen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden könnten.
    Die sieben Thesen des Papiers:
    (1) Die Fachkräftedebatte ist als Frage adressat*innenzentrierter Qualitätsentwicklung zu führen.
    (2) Personelle Ressourcen sind bedarfssensibel, planvoll und kooperativ einzusetzen.
    (3) Professionelles Handeln erfordert Reflexivität, Bereitschaft zur Machtteilung und Kooperation.
    (4) Ausbildung muss enger mit kommunaler Praxis und Netzwerken verzahnt werden und von der Adressat*innenperspektive ausgehen.
    (5) Leistungen „Hand in Hand“ schaffen Vielfalt: Ressourcennutzung besser kombinieren und organisieren.
    (6) Weiterentwicklung des zugrundeliegenden „Betriebssystems“: Lebensweltnahe, trägerübergreifende Finanzierungsformen und aktiv gestaltete Naht- und Schnittstellen zu anderen Institutionen.
    (7) Schließlich muss den handlungsfeldspezifischen Herausforderungen des Fachkräftebedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung getragen werden.
    Zum Thesenpapier: agj.de Ein anderer Zugang zur Fachkräftedebatte.

    AGJ: Digitale Räume demokratisch gestalten

    [8.5.] Positionspapier der AGJ: Digitale Räume demokratisch gestalten
    Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert in ihrem Positionspapier "Digitale Räume demokratisch gestalten und Plattformen regulieren - nicht nur für junge Menschen!" Regulierungen für digitale Räume, die junge Menschen gleichermaßen beteiligen, befähigen und schützen.

    Befähigung, Schutz und Teilhabe im digitalen Raum
    Die AGJ setzt sich für eine kohärente und komplementäre Regelungs- und transparente Umsetzungsstruktur für den digitalen Raum ein, die junge Menschen gleichermaßen beteiligt, befähigt und schützt. Die europäische Digitalpolitik und dazugehörige Gesetze und Initiativen böten dafür den entscheidenden Rahmen, müssten aber auf europäischer Ebene weiterentwickelt und verteidigt und national konsequent umgesetzt werden. So könnten sichere digitale Räume geschaffen werden, die vor allem auch demokratische Teilhabe und Praxis in diesen Räumen und mit digitalen Techniken ermöglichen.
    Zugangsbeschränkungen für junge Menschen greifen laut AGJ zu kurz. Ansätze, die diese strukturellen Probleme mit Verweis auf individuelle Kompetenz, Selbstregulation und elterliche Erziehung zu individualisieren drohen, setzen an der falschen Stelle an. Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden, schädigende und manipulative Funktionen von Plattformen verbieten, für effektive, transparente und kindgerechte Beschwerde- und Meldestrukturen sorgen und eine konsequente strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt- und Straftaten im digitalen Raum ermöglichen
    Die Gestaltung digitaler Räume umfasst aus Sicht der AGJ einerseits die Regulierung privatwirtschaftlicher Bereiche, Unternehmen und Märkte zum Schutz individueller Persönlichkeitsrechte und vor Gewalt. Sie ist andererseits eine politische Regulierungsaufgabe zur Sicherung demokratischer Strukturen und individueller Rechte auf Information, Beteiligung und demokratische Teilhabe. 
    Es gilt für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe und in der Politik auf Ebene der EU, dafür zu streiten, dass entsprechende bestehende und anvisierte Grundsätze und Gesetze zur Regulierung des digitalen Bereichs unter dem Druck undemokratischer politischer Akteure und privater Unternehmensinteressen nicht ausgehöhlt oder im Ausspielen verschiedener Schutz-Ansätze (z. B. Datenschutz vs. Kinderschutz) nicht verwässert werden. Ebenso gilt es zu verhindern, dass sie dem Ziel globaler wirtschaftlicher Konkurrenzfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums zum Opfer fallen. [ijab.de
    → Das Positionspapier der AGJ ist als PDF verfügbar unter: Digitale Räume demokratisch gestalten (Englische Übersetzung: Shaping digital spaces, regulating platforms, and safeguarding democratic practices online – not just for young people!)

    Siehe auch: Die AGJ fordert in einem Brief an die Kommissionspräsidentin zusammen mit über 140 Organisationen und Expert*innen, bei Regelungen des Zugangs zu digitalen Diensten und Medien für junge Menschen rechtebasiert vorzugehen. Das „Joint statement on potential new measures for child online safety in the European Union“ wurde von der 5Rights Foundation initiiert und am 15. Juni 2026 veröffentlicht.

    Diskriminierungsschutz - Echte AGG-Reform gefordert

    [6.5.] Migazin: AGG-Novelle: Ein Reförmchen gegen ein großes Problem.
    Die Bundesregierung will den Diskriminierungsschutz verbessern – aber nur punktuell. Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman fordert eine echte AGG-Reform. Auch eine der zuständigen Ministerinnen wünscht sich weitere Schritte.
    Der Schutz vor Diskriminierung in Deutschland soll verbessert werden – allerdings nur punktuell. Das Bundeskabinett billigte am 6.5. einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine etwas längere Frist für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorsieht. Zudem soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden. Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman findet den Gesetzentwurf „unzureichend“.
    Laut den Plänen sollen Menschen für die Einforderung von Schadenersatz oder Entschädigung wegen Diskriminierung künftig vier statt zwei Monate Zeit haben. Dies betrifft die außergerichtliche Geltendmachung; bei Klagen gibt es je nach Bereich andere Fristen.
    Zudem soll das AGG mehr Fälle von sexueller Belästigung abdecken als bisher. Es greift derzeit nur bei Vorfällen am Arbeitsplatz – künftig sollen auch Bereiche wie Wohnungsmarkt, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie das Bildungswesen erfasst sein. Betroffene sollen dadurch leichter zivilrechtlich gegen die Belästigung vorgehen können.
    Der Gesetzentwurf wurde von den Ministerien für Justiz und Familie gemeinsam erarbeitet. Das Justizministerium hat schon deutlich gemacht, dass es sich weitergehende Änderungen gewünscht hätte. Am Mittwoch erklärte Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD), sie werde sich „weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen“.
    Die Beauftragte Ataman sagte in Berlin, Deutschland habe „eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa“. Eine umfassende Reform des AGG, das seit 20 Jahren fast unverändert in Kraft ist, sei dringend notwendig. Ataman verwies darauf, dass Diskriminierung in der letzten Zeit „offener und härter“ geworden sei. „Es war noch nie wichtiger in Deutschland, Menschen vor Diskriminierung zu schützen, als heute.“
    Konkret forderte Ataman unter anderem eine Verlängerung der bisherigen Zwei-Monats-Frist auf mindestens ein Jahr und eine Ausweitung der AGG-Regeln auf staatliche Stellen. Es sei ein Verbandsklagerecht nötig, damit Betroffene nicht immer individuell gegen Diskriminierung vorgehen müssten. Auch brauche die von ihr geleitete Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich mehr Kompetenzen, als es der Entwurf vorsieht. Ataman äußerte die Hoffnung, dass bei der nun anstehenden Beratung im Bundestag noch Verbesserungen durchgesetzt werden.
    Die AGG-Reform dient auch der Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsches Recht. Ataman warf der Regierung vor, sich nur darum zu kümmern und keinen darüber hinausgehenden Reformwillen zu zeigen. Der vorgelegte Entwurf reiche ihrer Meinung nach aber gar nicht aus, um die EU-Mindeststandards korrekt umzusetzen. Deutschland riskiere daher ein Vertragsverletzungsverfahren.
    Auch die Grünen-Rechtspolitikerin Awet Tesfaiesus nannte den Entwurf „mutlos“. Er bleibe „weit hinter dem zurück, was angesichts der Realität von Diskriminierung in Deutschland nötig wäre“. (epd/mig)

    Teilhabe & Barrierefreiheit ohne Ausnahme gefordert

    [5.5.] Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung soll auf Diskriminierung und fehlende Inklusion aufmerksam machen. 
    Anlässlich des Protesttags beglakten Sozialverbände Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, kritisierten den aktuellen Sparkurs und drängten auf den Erhalt und Ausbau von Teilhabe. Es gehe dabei nicht um freiwillige Leistungen, sagte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, sondern um die Umsetzung grundlegender Menschenrechte.
    Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, beklagte, dass Menschen mit Behinderungen zunehmend den Eindruck bekämen, dass ihre Unterstützung als zu teuer und ihre Bedürfnisse als Belastung wahrgenommen würden. Ein Sparkurs, wie er derzeit diskutiert würde, untergrabe das Vertrauen in den Sozialstaat und stelle Solidarität und Gleichberechtigung infrage.
    Eine schwierige finanzielle Situation der Kommunen rechtfertigt nach den Worten der Präsidentin des Arbeiterwohlfahrt-Bundesverbands, Kathrin Sonnenholzner, keine Sparmaßnahmen bei individuellen Rechtsansprüchen. Es sei »daher vorrangig notwendig, sich über Bürokratieabbau und über eine Verbesserung der staatlichen Einnahmenseite zu verständigen«, sagte Sonnenholzner.

    Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde am 5. Mai 1992 von der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland ins Leben gerufen. Die Behindertenbewegung nach US-Vorbild verfolgte mit ihren Protesten zunächst die rechtliche Gleichstellung als ein Hauptziel. Heutzutage soll an diesem Tag auf Diskriminierung und fehlende Inklusion aufmerksam gemacht werden. [ZEIT, vgl. Tagesschau, NDR
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    Berliner Behindertenverband e.V.
    Auruf des Aktionbündnis: Am 5. Mai 2025 organisierte ein breites Bündnis aus Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden anlässlich des "Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" eine Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus. Unter dem Motto „Neustart Inklusion“ forderte das Bündnis Barrierefreiheit ohne Wenn und Aber. 
    Auch nach mehr als 15 Jahren nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien sind Menschen mit Behinderung von einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch immer weit entfernt. Auch wenn Deutschland vor großen Herausforderungen steht – Inflation, Klima- und Energiekrise, Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, Fachkräftemangel – dürfen die Belange von Menschen mit Behinderung nicht außer Acht gelassen werden.

    Dominik Peter, Sprecher des Bündnisses: „Wir fordern Barrierefreiheit ohne Ausnahme: Dies gilt insbesondere für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, öffentliche Gebäude, den öffentlichen Personenverkehr sowie private Dienstleistungen, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, wie etwa Arztpraxen, Restaurants und Hotels. […] Auch die digitale Barrierefreiheit im Hinblick auf Behörden und Gerichte steckt noch in den Kinderschuhen. Digitale Angebote müssen auch für Menschen mit Behinderung nutzbar und verständlich sein“.

    Bereits seit Jahren macht das Bündnis am 5. Mai mit einer öffentlichen Aktion auf die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aufmerksam und setzt sich für deren Rechte ein – auch über den Protesttag hinaus. Zum Bündnis gehörten dieses Jahr unter anderem der Berliner Behindertenverband, die Lebenshilfe Berlin, der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, der SoVD Berlin-Brandenburg sowie der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg und viele weitere Institutionen und Vereine.

    Historie der Leitsätze zum Protesttag: 
    2026:  „Menschenrechte sind nicht verhandelbar"
    2024: „Selbstbestimmt leben ohne Barrieren"
    2023: "Zukunft barrierefrei gestalten"
    2022: “Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel!”
    2020 + 2021: Coronabedingt ausgefallen
    2019: “Mission Inklusion - Die Zukunft beginnt mit dir”
    2018: “Inklusion von Anfang an”
    2017: “Wir gestalten unsere Stadt. Einfach machen - Für Alle”
    2016: “Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten”
    2015: „AUFZUG STATT AUSZUG“
    2014: „OHNE BUNDESTEILHABEGESETZ KEINE INKLUSION“
    2013: „ICH BIN ENTSCHEIDEND“

    Diakonie: Medien-& Informationskompetenz statt Social Media-Verbot

    [5/25] In Politik, Öffentlichkeit und Fachkreisen gegenwärtig ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige diskutiert. Die Diakonie Deutschland hält ein pauschales Verbot für ungeeignet, um Kinder und Jugendliche wirksam vor den Gefahren sozialer Netzwerke zu schützen und Eltern sowie Sorgeberechtigte in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen.
    Sinnvoller erscheint ihr ein Ansatz, der auf Begleitung, Aufklärung und die Förderung von Medien- und Informationskompetenz setzt, anstatt auf pauschale Verbote.
    Politische Forderungen der Diakonie Deutschland
    - Klare gesetzliche Verpflichtungen für Plattformanbieter zu Jugendschutz, Altersprüfung, Transparenz und „Safety by Design“
    - Konsequente Durchsetzung und Kontrolle bestehender Jugendschutzregelungen im digitalen Raum
    - Verbindlicher Verzicht der Plattformbetreiber auf suchtverstärkende Design-Elemente
    - Klare Definition von Medienkompetenz sowie ein verbindlicher Ausbau von Möglichkeiten zum Erwerb entsprechender Kompetenzen in Schulen, Jugendhilfe und Familienbildung
    - Nachhaltige Finanzierung von Familien- und Erziehungsberatungsstellen inklusive Fort- und Weiterbildungsbudgets
    - Stärkung analoger Erfahrungsräume der Jugendhilfe
    - Nachhaltige Finanzierung von Hilfsangeboten, wie z. B. Suchtberatungsstellen, bei problematischer Mediennutzung 
    [zur gesamten Stellungnahme]

    Lambda Bundesverband: Nein zum Social Media Verbot!

    [17.3.] Lambda - die bundesweite Selbstorganisation queerer junger Menschen - hat eine Stellungnahme zum Social Media Verbot für Minderjährige veröffentlicht. Ein pauschales Verbot wird für den falschen politischen Ansatz gehalten. Es ignoriert die Lebensrealität junger Menschen - insbesondere queerer Jugendlicher - und löst keines der zugrunde liegenden Probleme. Außerdem gibt es eine Aktion mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung, um von Politiker:innen gehört zu werden, Perspektiven zu teilen und sich für bessere Lösungen einzusetzen. 

    Dt. Sozialgerichtstag: Stellungnahme zur KJH-Strukturreform (RefE 1. KJHSRG)

    [16.4.] Deutschen Sozialgerichtstag e.V. (DSGT): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vom 23.3.26:
    Gesamtbewertung und Fazit: Der Referentenentwurf enthält wichtige Reformansätze zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Hinblick auf die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderung mit der Reduzierung von Schnittstellen. Unklar bleibt die Anwendung desLeistungstatbestands der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) auf junge Volljährige mit einem behinderungsbedingten Bedarf, da die Vorschrift bislang nur bei den Rechtsfolgen, nicht aber bei denLeistungsvoraussetzungen auf § 35a SGB VIII verweist, was immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führt. Gleichzeitig handelt es sich um einen tiefgreifenden Systemumbau, der unter den aktuellen Rahmenbedingungen erhebliche Risiken birgt. Dies gilt vor allem für den Vorrang infrastruktureller Leistungen vor Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Vor dem Hintergrund der Kostensituation in vielen Jugendämtern ist zu befürchten, dass auf diese Weise die Legitimation geschaffen wird, Leistungen zu finanzieren, die nicht (mehr) bedarfsdeckend sind. Gleichzeitig wächstdie Schwelle für die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung, was langfristig eher zu höheren Kosten führen wird.
    Aus Sicht des DSGT ist der Entwurf in mehreren Punkten nachbesserungsbedürftig. [Zur gesamten Stellungnahme]

    Internationale Gedenktage Juni - Juli

    1.6. Internationaler Kindertag: Ein Aktionstag, der die Rechte, Bedürfnisse und den Schutz von Kindern in den Mittelpunkt stellt. (Er hat seinen Ursprung in der DDR (1950). Deutschland ist weltweit eines der wenigen Länder, das zwei Kindertage hat; zudem den offiziellen Weltkindertag am 20.9.)

    16.6. Internationaler Tag zur Beseitigung sexueller Gewalt in Konflikten: Wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf sexuelle Gewalt als strategisches Mittel in Kriegen aufmerksam zu machen. Ziel ist es, Opfer zu unterstützen, Gerechtigkeit zu fordern und den Einsatz dieser Gewalt zu beenden. 2008 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine Resolution, die sexuelle Gewalt in Konflikten explizit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ächtet. Seit 2010 befasst sich zudem eine UN-Sonderbeauftragte mit dem Thema.

    20.6. Weltflüchtlingstag: Macht auf die Situation von Menschen aufmerksam, die aufgrund von Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen mussten. Der Gedenktag würdigt ihre Widerstandskraft, setzt sich für ihre Rechte ein und ruft dazu auf, langfristige Lösungen für Flucht und Vertreibung zu entwickeln. Historisch geht der Tag auf die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zurück, die internationale Standards für den Schutz von Geflüchteten festlegte. Die UN erklärte ihn allerdings erst 2000 offiziell zum Gedenktag. - Das Motto 2026 lautet „Solidarität mit Geflüchteten“. Es betont, dass über Mitgefühl hinaus konkrete Maßnahmen notwendig sind: Geflüchtete sollen respektvoll behandelt, gesellschaftlich einbezogen und als aktive Mitglieder anerkannt werden. Staaten, Unternehmen und Gemeinschaften werden aufgefordert, ihre Rechte zu schützen, Gleichberechtigung zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
    Weltweit sind rund 35 Millionen Menschen auf der Flucht, etwa die Hälfte davon Kinder. Viele leiden unter Traumata, Bildungsunterbrechungen und Trennung von Familien. Staatenlose Menschen haben zusätzlich erschwerten Zugang zu grundlegenden Rechten wie Bildung und Gesundheitsversorgung. Generell bleibt es eine zentrale Herausforderung, nachhaltige Integrations- und Unterstützungsstrukturen zu schaffen sowie die Ursachen von Flucht zu bekämpfen. -  Insgesamt dient der Weltflüchtlingstag dazu, Bewusstsein zu schaffen, Solidarität zu stärken und konkrete Verbesserungen für Geflüchtete weltweit anzustoßen.

    Juni: Jeden Juni ist Pride Month („Stolz Monat“), ein Monat, indem weltweit LSBTQI+ Communities zusammenkommen und die Freiheit feiern, sie selbst sein zu können – oder gegen die Unfreiheit dies zu tun, protestieren. - Die ursprünglichen Organisator*innen wählten diesen Monat, um die Stonewall-Aufstände im Juni 1969 in New York City zu ehren, welche unter anderem die moderne Gay Rights („Schwule/Lesbische Rechte“) Bewegung entfacht haben.

    11.7. Weltbevölkerungstag: Der von den Vereinten Nationen 1989 ins Leben gerufene Aktionstag soll das öffentliche Bewusstsein für globale Bevölkerungsthemen und Herausforderungen wie Wachstum, Verteilung, Gesundheit und Nachhaltigkeit schärfen.

    30.7. Welttag gegen Menschenhandel: Der 2013 von den Vereinten Nationen eingesetzte, ab 2014 begangene 'International Day against Trafficking in Persons' soll weltweit auf diese schwere Menschenrechtsverletzung aufmerksam machen und die internationale Gemeinschaft zum Handeln bewegen.

    3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

    Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus  17.6.-1.7.26

    Vom 17. Juni bis 1. Juli 2026 setzen die bundesweiten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus ein Zeichen für Zusammenhalt, Sichtbarkeit und Solidarität. Das Netzwerk CLAIM lädt dazu ein, an Vorträgen, Filmvorführungen und Lesungen teilzunehmen sowie sich an Social-Media-Aktionen zu beteiligen. [Zur Website]

    Die „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ ist ein bundesweites Netzwerk. Ihr offizieller Leitgedanke oder Claim lautet: „Gemeinsam gegen Hass und Hetze!“ 
    Die Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus werden gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

    Studienorientierungs-&Stipendienprogramm: Lehramt MINToring - Bewerbung bis 5.7.

    Gut ausgebildete Lehrer*innen sind das Fundament unseres Bildungssystems. Daher ist der große Lehrkräftemangel, besonders in den MINT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), eine der wichtigsten bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Lehramt Mintoring setzt genau hier an: Wir unterstützen junge Menschen, die sich für MINT begeistern, und begleiten sie auf dem Weg in einen der wichtigsten Berufe unserer Zeit.

    Begleitung, die einen Unterschied macht: Lehramt Mintoring richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die schon früh herausfinden möchten, ob ein Lehramtsstudium in den MINT-Fächern zu ihnen passt. Die Förderung beginnt vor dem Abitur und setzt sich im ersten Studienjahr fort – genau dann, wenn Orientierung, Sicherheit und Unterstützung besonders wichtig sind.
    Gemeinsam mit Mentorinnen und Mentoren – selbst Lehramtsstudierende der MINT-Fächer – entwickeln die Jugendlichen ihre Ziele, erkennen ihre Stärken und erfahren, wie vielfältig der Lehrberuf ist.

    Entdecken, ausprobieren, wachsen: Akademien, Workshops und Online-Angebote fördern die persönliche Entwicklung und geben einen realistischen Einblick in das Lehramtsstudium sowie in den Berufsalltag und Karriereperspektiven von MINT-Lehrkräften.
    Die Teilnehmenden erleben: spannende Experimentiertage in Laboren, Exkursionen an Hochschulen, Austausch mit Studierenden, erste didaktische Erfahrungen im Umgang mit Lernenden. 
    So gewinnen sie Wissen, Mut und Klarheit für ihren eigenen Weg. Ergänzend erhalten die Jugendlichen ein Bildungsgeld von 25 Euro pro Monat.

    Bewerbung für ein Stipendium: Bis zum 5. Juli 2026!
    Stiftung der Deutschen Wirtschaft, VECTOR Stiftung, SIETER SCHWARZ STIFTUNG, Klaus Tschira Stiftung.

    Mikroförderung von Workshops für KiJu zu digitalen Kompetenzen - Bewerbung bis 15.7.

    „Meet and Code“ bietet Mikroförderungen in Höhe von 500 € für gemeinnützige Organisationen zur Durchführung kostenloser Workshops zu digitalen Kompetenzen. Jede Veranstaltung muss sich um das Thema Technologie, KI oder Programmieren drehen. Die Veranstaltung muss zwischen dem 16. August und dem 31. Oktober 2026 stattfinden. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 24 Jahren. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2026. [weiterlesen]

    Konsultation zur kommenden EU-Jugendstrategie - bis 16.7.

    Die EU-Jugendstrategie 2019–2027 läuft aus. Sie fördert das soziale und gesellschaftliche Engagement junger Menschen und soll dazu beitragen, politische Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf junge Menschen zu verbessern.
    Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, Meinungen und Anregungen zu sammeln, die in die Vorschläge der Europäischen Kommission für die EU-Jugendstrategie nach 2027 einfließen sollen.
    Teilnahme an der Befragung: Sie können sich an dieser Konsultation beteiligen, indem Sie den Online-Fragebogen ausfüllen. Sollten Sie den Online-Fragebogen nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die unten angegebene Kontaktadresse. Die Fragebögen stehen in einigen oder allen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung. Antworten können in jeder Amtssprache der EU eingereicht werden.
    Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die sich an öffentlichen Konsultationen beteiligen, gebeten, sich im Transparenzregister der Europäischen Union zu registrieren.
    Um an der Konsultation teilzunehmen, müssen Sie sich registrieren oder sich mit einem bestehenden Social-Media-Konto anmelden.
    Konsultationszeitraum: 23. April 2026 bis 16. Juli 2026. [Zur Konsultation; Infos zur aktuellen EU-Jugendstrategie 2019-2027]

    Studienteilnehmende gesucht: Frühe Warnsignale für Partnerschaftsgewalt - bis 26.7.

    Welche Anzeichen in einer Beziehung können auf spätere Gewalt hindeuten? Dieser Frage geht ein Forschungsprojekt der Psychologischen Hochschule Berlin nach. Gesucht werden Menschen, die in einer aktuellen oder früheren Partnerschaft Gewalt erlebt haben und bereit sind, ihre Erfahrungen in die Forschung einzubringen. Ziel ist es, frühe Warnsignale besser zu verstehen und dadurch Prävention und Schutz für Betroffene zu stärken.
    Die Teilnahme umfasst ein rund 90-minütiges Gruppengespräch sowie einen anschließenden Fragebogen. Die Gespräche finden in geschützter Atmosphäre, nach Geschlechtern getrennt und unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit statt. Möglich ist die Teilnahme online oder vor Ort in Berlin.
    Die Gesprächsgruppen werden noch bis Ende Juli 2026 durchgeführt (15.06. - ca. 26.07.2026). Teilnehmende können einen wertvollen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. [Mehr Infos zur Studie]

    Sonderpreis Geschlechtersensible digitale Medienbildung - Bewerbung bis 31.7.

    Sonderpreis des Dieter Baacke Preises 2026: Geschlechtersensible Medienbildung in digital geprägten Lebenswelten.
    Die Bewerbungsphase für den bundesweiten Dieter Baacke Preis 2026 hat begonnen. Der diesjährige Sonderpreis wird zum Thema „Von Pick-Me-Girls und Alphamales – geschlechtersensible Medienbildung in digital geprägten Lebenswelten“ verliehen. Auf Social-Media-Plattformen werden starre Geschlechterrollenbilder, antifeministische Erzählungen und digitalisierter Hass verbreitet, was Identität, Beziehungen und Selbstwert beeinflussen kann. Der Sonderpreis 2026 sucht daher medienpädagogische Projekte, die dabei unterstützen, solche Ideologien und Narrative zu erkennen, kritisch einzuordnen und ihnen selbstbewusst entgegenzutreten. Ausgezeichnet werden u.a. Ansätze aus der Kinder-, Jugend-, Jungen*- und Mädchen*-Arbeit, die alternative Vorbilder sichtbar machen, Empathie fördern, demokratische Werte stärken und gemeinsam mit jungen Menschen Wege für einen respektvollen, geschlechterreflektierten und solidarischen Umgang in digitalen Räumen entwickeln. Bewerbungsschluss: 31. Juli 2026. [weiterlesen]

    Preis für feministisches Engagement 2027 - Einsendeschluss 31.8.

    Heinrich-Böll-Stiftung: Feminism Now! - Preis für feministisches Engagement 2027
    Wir feiern Feminist*innen, die mutig, beharrlich und oft unter persönlichen Risiken für Sichtbarkeit und Teilhabe, für sexuelle Rechte und Selbstbestimmung eintreten. Die andere mitreißen und stärken. Die oft selber unsichtbar bleiben. Ihnen geben wir Aufmerksamkeit und einen Ort, an dem sie ihre Geschichte erzählen können und an dem wir sie feiern. Mit einem neuen und mit 10.000 Euro dotierten Preis, mit einer Gala und dem Versprechen, ihren Kampf sichtbar zu machen, wo auch immer er stattfindet. Feminism Now! versteht sich als politische Stellungnahme der Heinrich-Böll-Stiftung: Öffentliche Aufmerksamkeit kann Schutz bieten, internationale Anerkennung kann politische Handlungsspielräume eröffnen und finanzielle Unterstützung kann konkrete Veränderungen ermöglichen.
    Die feierliche Preisverleihung des ersten Feminism Now! – Preis für feministisches Engagement findet am 05. März 2027 in Berlin statt.
    Wir laden Sie herzlich ein, Kandidat*innen für den Feminism Now! – Preis für feministisches Engagement 2027 zu benennen. Stellen Sie uns bitte Ihre Kandidat*in auf maximal drei DIN A4-Seiten vor und begründen Sie Ihre Wahl. Bitte senden Sie Ihren Vorschlag per E-Mail (bevorzugt) oder per Post an Ulrike Cichon (cichon@boell.de)
    Weitere Details und die Nominierungskriterien finden Sie hier.
    Einsendeschluss ist am 31. August 2026.
    Kontakt: Heinrich-Böll-Stiftung | Feminism Now! | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin, Ulrike Cichon, cichon@boell.de, T +49 (0)30 285 34-112

    Segenspreis für soziales Engagement an kleine, gemeinnützige Organisationen - bis 7.9. bewerben

    Das Paul Gerhardt Stift verleiht auch in diesem Jahr wieder den Segenspreis für soziales Engagement an kleine, gemeinnützige Organisationen.
    Gesucht werden Projekte, die mit Herz und Kreativität das gesellschaftliche Miteinander in Berlin und Brandenburg stärken.
    Bewerbungen für den Segenspreis können bis zum 7. September 2026 online eingereicht werden. [Mehr Informationen]

    Heinrich-Böll-Stiftung Projektförderung - Bewerbung bis 30.9.

    Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützen die Werte und Ziele der Stiftung. Sie fühlen sich der politischen und moralischen Haltung Heinrich Bölls verbunden. Menschenrechte, Kunst und Kultur liegen den Freundinnen und Freunden der Heinrich-Böll-Stiftung am Herzen. Sie tragen dazu bei, Qualität und Selbstständigkeit der Stiftung langfristig zu sichern.
    Die Freundinnen und Freunde fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Wir erwarten, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 € – und es kommt uns darauf an, mit dieser Summe einen entscheidenden Unterschied zu machen. 
    Der Freundeskreis kann unbürokratisch und schnell Projekte fördern, die nicht aus den öffentlichen Mitteln der Stiftung finanziert werden dürfen.
    Es gibt jährlich zwei Förderrunden, die am 31. März bzw. am 30. September enden. Die Antragskommission entscheidet in den Wochen nach diesen Stichtagen; eine Befassung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.
    Bitte reichen Sie für eine mögliche Förderung Ihres Projekts das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Projektskizze und einem Finanzierungsplan ein.
    Bitte beachten Sie, dass wir aus der Fülle der eingehenden Anträge nur etwa 5 Prozent unterstützen können. Wir fördern generell keine universitären oder Forschungsprojekte, keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen. Wir gewähren auch keine Ausbildungszuschüsse. [Infos]

    ESF+Ausschreibung: Projekte zur EU-Kindergarantie& Unterstützung von Roma-NEETs - Frist 30.9.

    Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+): Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zur EU-Kindergarantie und zur Unterstützung von Roma-NEETs
    Im transnationalen Bereich des ESF+ wurde eine neue Ausschreibung veröffentlicht, um Kinderarmut zu bekämpfen und jungen Roma den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2026 möglich.
    Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die mit benachteiligten Kindern bzw. mit jungen Roma arbeiten und daran interessiert sind, innovative Konzepte zu testen. 
    Diese Ausschreibung wird im Rahmen der Mitteilung der Europäischen Kommission zur EU-Strategie zur Armutsbekämpfung veröffentlicht, die am 6. Mai 2026 angenommen wurde. Diese Ausschreibung zielt darauf ab, die Umsetzung der Strategie zur Armutsbekämpfung durch die Unterstützung schutzbedürftiger Kinder zu fördern, im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen, die in der Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Kindergarantie“ dargelegt sind, sowie Jugendliche zu unterstützen, im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 30. Oktober 2020 zur Stärkung der Jugendgarantie. Sie richtet sich daneben an eine besonders schutzbedürftige Gruppe junger Menschen, nämlich Roma im Alter von 15 bis 29 Jahren, die weder in Beschäftigung noch in Ausbildung stehen (Roma-NEETs), mit dem Ziel, ihnen dabei zu helfen, den Kreislauf der generationenübergreifenden Armut zu durchbrechen, indem ihr Zugang zu Beschäftigung und Selbstständigkeit verbessert wird.
    Der Aufruf gliedert sich in zwei Aktionsbereiche:
    - Im Rahmen des Aktionsbereichs I „Stärkung der nationalen Steuerungssysteme für die Europäische Kindergarantie“ zielt die Ausschreibung darauf ab, transnationale Projekte zu fördern, die darauf ausgerichtet sind, neue Ansätze zu erproben und soziale Innovationen zu übertragen oder auszuweiten, welche die Steuerung und Umsetzung der Europäischen Kindergarantie stärken und sicherstellen, dass bedürftige Kinder Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen haben. Die Antragstellung geschieht hier im Konsortium aus mindestens zwei nationalen Koordinatoren für die EU-Kindergarantie sowie mindestens einer regionalen oder lokalen öffentlichen Behörde oder einer nicht-gewinnorientierten Nichtregierungsorganisation.
    - Im Rahmen des Aktionsbereichs II „Förderung des Zugangs von Roma-NEETs zum Arbeitsmarkt“ zielt die Ausschreibung darauf ab, transnationale soziale Pilotprojekte zu unterstützen, die innovative Ansätze zur Verbesserung des Zugangs von Roma-NEETs zur Beschäftigung durch maßgeschneiderte Aktivierungsstrategien erproben. Die Antragstellung
    geschieht hier im Konsortium von mindestens drei Einrichtungen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten unter der Koordination eines EU-weiten Netzwerks oder einer nationalen Roma-Organisation, welche in einem EU-Mitgliedstaat als nicht-gewinnorientierte Einrichtung registriert ist.

    Antragsfrist ist der 30. September 2026 um 17:00 MESZ. Die voraussichtliche Laufzeit eines Projekts beträgt 18 bis 24 Monate.  
    Die Förderung erfolgt in Form einer Pauschale. Der geschätzte Förderbetrag liegt zwischen 800 000 EUR und 2 000 000 EUR pro Projekt (was jedoch die Einreichung bzw. Auswahl von Anträgen, in denen andere Beträge beantragt werden, nicht ausschließt) und darf höchstens 80 % des Gesamtbudgets des Projekts ausmachen. Eine Kofinanzierung von mindestens 20 % muss daher aus anderen Quellen als dem EU-Haushalt stammen.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Social Innovation Plus-Initiative“ unter Strengthening the European Child Guarantee national governance systems and supporting access to the labour market for Roma NEETs - SI+.
    Für weitere Informationen/ Fragen: Gemeinsame Servicestelle für EU-Förderpolitik und -projekte von EKD und Diakonie Deutschland im EKD-Büro Brüssel. (ulrike.truderung@ekd.eu / 0032-2-282-1050)

    Bundesprogramm „Demokratie leben!“ - Interessensbekundungsverfahren 3.8.-4.9.

    BMBFSFJ: Bundesprogramm „Demokratie leben!“ - Interessensbekundungsverfahren startet: Förderaufrufe mit neuen Förderkriterien veröffentlicht. 
    Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.
    Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet. 
    → Zeitraum zur Einreichung: 3. August bis 4. September 2026, 13:00 Uhr.

    Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität werden wir eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.
    Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

    1. Programmebene Kommune: In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.

    2. Programmebene Land: Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.

    3. Programmebene Bund: In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
     
    4. Programmebene Digitaler Raum: Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.

    5. Sondervorhaben Integration und Teilhabe: Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
     
    Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:
    - Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
    - August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
    - Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.
    - Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.
    Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms "Demokratie leben!" zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

    Kurzfilm-Mitmach-Festival für Mädchen*& Frauen* - Mannheim 21.-22.11. (BW, RhPf, Hessen)

    GIRLS GO MOVIE - Kurzfilmfestival und Filmcoachingprojekt für Mädchen und Frauen* – und noch vieles mehr rund um Film und Medien!
    Das 22. Kurzfilmfestival findet am 21. und 22. November im Cineplex N7 Mannheim statt. Filme können bis spätestens 14. September 2026 über das Online-Formular auf der Website eingereicht werden. Thema und Genre der Kurzfilme sind völlig frei wählbar, sie dürfen lediglich nicht länger als 10 Minuten sein. Willkommen sind erste filmische Gehversuche ebenso wie professionell produzierte Werke. Die Filme werden am Festival in zwei Alterskategorien und verschiedenen Sektionen gezeigt und von zwei Jurys bewertet. 
    Für Interessierte aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. [weiterlesen]

    Nationaler Kinder- und Jugendgipfel 3.-5.12.26 in Bonn

    BMBFSFJ: Vom 3. bis 5. Dezember 2026 ist es so weit: Der Nationale Kinder- und Jugendgipfel findet in Bonn mit bis zu 500 jungen Menschen aus ganz Deutschland statt. Drei Tage lang geht es ums Vernetzen, Diskutieren und Mitbestimmen. Junge Menschen als Expertinnen und Experten der eigenen Lebenswelt.
    Das Format richtet sich besonders an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren. Auch Kinder im Alter von 6 bis 13 sind dabei! In eigenen, altersgerechten Angeboten können sie kreativ werden und sich einbringen.

    Worum geht’s genau?: Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, einen Gipfel für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umzusetzen. Ziel ist es, jungen Menschen einen Raum zum Mitreden und Mitgestalten zu geben: Sie kommen direkt mit Politik und Verwaltung ins Gespräch, bringen ihre Anliegen ein und schlagen Schwerpunkte für eine gute Kinder- und Jugendpolitik von morgen vor.
    Die Ergebnisse der Veranstaltung zählen: Beim Gipfel beraten junge Menschen Politik und Verwaltung – ganz im Sinne einer konsultativen Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Ideen, Erfahrungen und Hinweise der Teilnehmenden fließen somit in die konkrete Arbeit der Bundesregierung ein.

    Ein vielfältiges Programm: Junge Menschen haben etwas zu sagen und genau dafür gibt es diesen Gipfel! Egal ob Diskussionsrunden, Workshops mit Menschen aus den Bundesministerien oder spannende Impulsvorträge. Auf dem Gipfel werden unterschiedliche Interessen und Bedarfe in einem abwechslungsreichen Programm berücksichtigt.

    Folgendes ist geplant:
    - Talkrunden mit Vertretungen aus Politik, Verwaltung und anderen Organisationen
    - Workshops mit Vertretungen aus den Bundesministerien
    - Orte, um eigene Themen einzubringen und zu diskutieren
    - Raum für Information zu unterschiedlichen kinder- und jugendpolitischen Themen
    - Mitmach-Formate und kreative Aktionen
    - Informelle Treffpunkte zum Vernetzen und Entspannen

    Neben gemeinsamen Programmpunkten wird es für jede Altersgruppe auch eigene Angebote geben, damit sich alle gut einbringen und mitgestalten können.
    Einige Themen des Gipfels werden im Vorfeld durch die Ministerien festgelegt, damit konkret auf aktuelle Entscheidungen Einfluss genommen werden kann. Gleichzeitig wird es Möglichkeiten geben, auch eigene Themen als Teilnehmende einzubringen.
    Der genaue Ablauf wird demnächst veröffentlicht. Die Anmeldung startet im September.

    Erzieher*-& Kindheitspädagog*innen für bundesweite Befragung gesucht

    Deutsches Jugendinstitut e.V.: Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) lädt Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen zur Teilnahme an einer Onlinebefragung ein. Die Studie untersucht berufliche Wege und Veränderungen, Arbeitsbedingungen und Zufriedenheit im Berufsverlauf und liefert wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Profession. [Mehr Informationen]

    Netzwerk Kinderrechte: Kinder-& Jugendbeteiligung - Praxisbeispiele gesucht

    National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: „Mitreden. Mitgestalten. Mitentscheiden” – mit unserem neuen Projekt bauen wir eine kontinuierliche Kinder- und Jugendbeteiligung im Kinderrechte-Monitoring auf. Die Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie des Netzwerks Kinderrechte setzt dort an, wo Beteiligung heute häufig endet: Sie macht Kinder und Jugendliche zu Partner:innen im zivilgesellschaftlichen Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt ihr Recht, gehört und beteiligt zu werden. Ausgangspunkt ist Artikel 12 UN-KRK, der Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung und angemessene Berücksichtigung ihrer Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten garantiert. Das Projekt schafft einen Raum, in dem Kinder und Jugendliche die Umsetzung ihrer Rechte in Deutschland aktiv mitgestalten können. Mit kreativen und niedrigschwelligen Beteiligungsformaten möchten wir Partizipation rund um Kinderrechte für alle zugänglich machen. Über das Jugendforum werden Kinder und Jugendliche kontinuierlich in die Arbeit des Netzwerks Kinderrechte eingebunden. Es wurde auch das Themennetzwerk Partizipation gegründet, das Fachkräften Raum für Austausch, Vernetzung und fachliche Weiterentwicklung bietet. 

    Ein weiterer Bestandteil des Projekts „Mitreden. Mitgestalten. Mitentscheiden“ ist die Kampagne zur Kinder- und Jugendbeteiligung, die am 6. Juli startet. Ziel der Kampagne ist es, bundesweit über die Bedeutung von Kinder- und Jugendbeteiligung zu informieren, dafür zu sensibilisieren, Akteur:innen zu vernetzen und Menschen zum Mitmachen anzuregen. Dabei richten wir uns insbesondere an Erwachsene, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag begleiten oder Entscheidungen treffen, die sie betreffen. Geplant sind verschiedene Formate auf unterschiedlichen Kanälen, in denen wir vielfältige Perspektiven auf Beteiligung sichtbar machen wollen – von jungen Menschen selbst ebenso wie von Fachkräften, Organisationen und weiteren Akteur:innen. 

    Außerdem beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Beteiligungsprojekte wirklich wirken. Ob abgeschlossen, aktuell in Umsetzung oder noch in Planung: Wir suchen Praxisbeispiele und Beteiligungsformate, die inspirieren, neue Perspektiven eröffnen und zeigen, was gelingende Beteiligung ausmacht. Teilt eure Erfahrungen mit uns und reicht euer Beispiel ein

    Folgt uns auf Instagram und LinkedIn und besucht regelmäßig unsere Webseite, um auf dem Laufenden zu bleiben und keine Neuigkeiten zu verpassen. 

    ARD-Mitmachaktion #unsereKinder

    Wie gut ist das Leben für Kinder und Familien in Deutschland? Im Mai ist die ARD-Mitmachaktion #unsereKinder gestartet. Die ARD sammelt Erfahrungen aus dem Alltag – von Freizeit bis Schule – und macht sie sichtbar. Dokus und Reportagen aus der ARD stellen die Belange von Kindern in den Mittelpunkt. 

    Gefahr der Zwangsverheiratung i.d. Sommerferien - Notfallbogen, Tipps​, bundesweite Anlaufstellen

    TERRE DES FEMMES: Die Sommerferien stehen kurz vor der Tür oder haben in einigen Bundesländern bereits begonnen: TERRE DES FEMMES befürchtet, dass dieser Zeitraum verstärkt dafür genutzt werden könnte, um (minderjährige oder erwachsene) Töchter gegen ihren Willen im Herkunftsland der Familien zu verheiraten. Davon ungeachtet können Früh- und Zwangsverheiratungen sowie Verschleppungen ins Ausland ganzjährig geschehen. 

    Hier finden Sie einen Notfallbogen mit wichtigen Informationen, wie Sie einer potentiell betroffenen Person helfen können. 
    Auf der Seite zwangsheirat.de haben wir zudem bundesweit alle spezialisierten Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen zusammengefasst, dort finden Sie auch weitere wichtige Informationen für Betroffene und (beratende) Dritte. 
    TERRE DES FEMMES hat darüber hinaus zwei neue Materialien für die Zielgruppe der Jugendlichen/jungen Erwachsenen entwickelt, die Sie kostenfrei bzw. gegen eine geringe Gebühr bestellen können:​
    - Eine kurze „Scheckkarte“ im handlichen Format einer Visitenkarte, die die Gesetzeslage rund um „Zwangsheirat“ kurz benennt und auf Beratungsstellen verweist. Zum Shop. 
    - Einen kleinen Falzflyer im handlichen DIN A7-Format, der gänzlich nonverbal tradierte Rollenbilder sowie Früh- und Zwangsverheiratung thematisiert. Da er rein auf Illustrationen basiert, ist er für alle Sprachniveaus geeignet. Zum Shop. 

    Viele Betroffene oder Bedrohte trauen sich nicht, sich Hilfe zu holen, weswegen die Dunkelziffer an Früh- und Zwangsverheiratungen als sehr hoch einzuschätzen ist. Wir möchten aus diesem Anlass noch auf unser Kurzvideo verweisen, das sich ebenfalls nonverbal für einen niedrigschwelligen Gesprächseinstieg eignet. Es richtet sich sowohl an potenziell Betroffene als auch deren Umfeld. 
    Sie finden das Video „Der letzte Schultag“ in voller Länger (02:10 min) auf YouTube und jeweils als Kurzversion (00:53min) für Social Media auf Instagram und Tiktok

    Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie den Clip teilen könnten – herzlichen Dank! 
    Wichtig ist, dass Sie bei einem Verdacht der Zwangsverheiratung nicht die Eltern kontaktieren. Das könnte das Mädchen zusätzlich gefährden. 

    Bitte beachten Sie, dass TERRE DES FEMMES selbst keine eigene Beratungsstelle besitzt und keine Einzelfallhilfe leisten kann. 
    Sie haben Interesse an einer Schulung für Ihre Einrichtung zum Thema Früh- und Zwangsverheiratung? Kontaktieren Sie uns gern! 
    Kontakt: Myria Böhmecke / Elisabeth Gernhardt, Referat Gewalt im Namen der Ehre
    TERRE DES FEMMES, Menschenrechte für die Frau e.V., Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin
    E-Mail: ehrverbrechen@frauenrechte.de, Tel: 030/ 40 50 46 99 - 0, www.frauenrechte.de​ / Facebook | Instagram | LinkedIn | Threads | TikTok
    Spendenmöglichkeit

    Verbundprojekt „Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe (DiKoJu)“

    Vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Verbundprojekt: „Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe (DiKoJu)“_
    Das Projekt wird von der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof.in Dr. Nadia Kutscher in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ durchgeführt.   
    Die Universität zu Köln arbeitet mit selbst recherchierten Adresslisten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aus denen eine Stichprobe gezogen wird. Ein großer Teil der angeschriebenen Fachkräfte wird aus Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege stammen.

    Zum Inhalt des Projektes: Digitale Medien spielen in der Kinder- und Jugendhilfe eine große Rolle – ob als Alltagsmedien in Form von Social Media oder im Rahmen von Fachsoftwareanwendungen, beispielsweise in der Diagnostik und Falladministration. Trotzdem gibt es kaum systematisches empirisches Wissen zum Stand der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe oder zu den entsprechenden Anforderungen, Kompetenzprofilen und Qualifikationsangeboten. Die Qualität fachlichen Handelns mit besonders vulnerablen Zielgruppen im Kontext der digitalen Transformation in einem der größten Berufsfelder der Bundesrepublik ist strukturell nicht abgesichert.
    Diese Lücke will das durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderte Verbundprojekt “Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe” (kurz: DiKoJu) der Universität zu Köln und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ schließen. Im Fokus stehen dabei die Fragen, welcher Stand der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland vorhanden ist und welche Qualifikationsbedarfe für die Kompetenzentwicklung von Fachkräften sich daraus handlungsfeldspezifisch und -übergreifend ergeben.
    Die wissenschaftliche Begleitung sowie die Verbundkoordination liegen bei der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof’in Dr. Nadia Kutscher am Lehrstuhl für Erziehungshilfe und Soziale Arbeit. Die AGJ übernimmt im Rahmen der Kooperation die Einbindung der Praxis in das Projekt.

    Das Projekt gliedert sich in drei Phasen:
    1. Gewinnung empirischen Wissens über die Erforschung des Standes der Digitalisierung in einem Mixed-Methods-Design: durch eine bundesweite quantitative Online-Erhebung in der Kinder- und Jugendhilfe und eine qualitative Vertiefungsstudie in vier ausgewählten Handlungsfeldern (Kindertagesbetreuung, Offene Kinder- und Jugendarbeit, stationäre Hilfen zur Erziehung und Jugendämter)
    2. Entwicklung von handlungsfeldspezifischen und -übergreifenden Kompetenzprofilen und Qualifikationsmodulen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie deren Erprobung in die Bereichen stationäre Hilfen zur Erziehung und Jugendamt: Praxispartner dabei sind SOS-Kinderdorf e.V. und Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
    3. Dissemination und Verankerung der Ergebnisse in relevanten bund- und länderbezogenen Strukturen sowie in der Bildungs- und Jugendpolitik über Publikationen und Fachtagungen

    Fachliche Begleitung und Beratung erfährt das Vorhaben durch einen Fachbeirat, der sich aus 22 Expert*innen der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfepraxis und Personen mit Digitalisierungsexpertise zusammensetzt. Mit dem Gremium wird sichergestellt, dass die Bedarfe, Rahmenbedingungen und Anforderungen der Praxis kontinuierlich im Projektverlauf einbezogen werden.

    Plattform „Meine Ausbildung in Deutschland“

    „Meine Ausbildung in Deutschland“ – Ausbildungsplätze und Einblicke in den Ausbildungsalltag
    Die Plattform bündelt bundesweit Ausbildungsstellen und stellt jungen Menschen Informationen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Neben einer Ausbildungsplatzsuche bietet die Seite mit dem Format #könnenlernen authentische Einblicke in den Alltag von Auszubildenden. Junge Menschen berichten dort über ihre Ausbildung, ihren Betrieb, die Berufsschule und persönliche Erfahrungen. Ziel ist es, die berufliche Orientierung zu unterstützen und Ausbildung als Bildungs- und Berufsweg sichtbar zu machen. Ausbildungsangebote von Unternehmen werden automatisiert aus bestehenden Stellenanzeigen zusammengeführt und auf dem Portal veröffentlicht.
    Hinter der Plattform steht ein bundesweites Ausbildungsportal, das Ausbildungsstellen von Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland automatisiert bündelt und kostenfrei bereitstellt.
    Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 18 Abs. 2 MStV: https://ihkdigital.de/impressum/

    Modellprojekte aktiver Jugendvideoarbeit

    Das Medienprojekt Wuppertal konzipiert und realisiert seit 1992 erfolgreich Modellprojekte aktiver Jugendvideoarbeit unter dem Motto »das bestmögliche Video für das größtmögliche Publikum«.
    Innerhalb kurzer Zeit entwickelte sich das »Medienprojekt« zur größten und ambitioniertesten Jugendvideoproduktion in Deutschland. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14–28 Jahren werden (im Rahmen von pädagogischen Institutionen oder privat organisiert) produktorientiert bei ihren eigenen Videoproduktionen unterstützt, ihre Videos im Kino, in Schulen, Jugendeinrichtungen etc. in Wuppertal präsentiert und als Bildungsmittel bundesweit vertrieben. Alle Projekte dienen der aktiven Medienerziehung und dem kreativen Ausdruck jugendlicher Ästhetiken, Meinungen und Lebensinhalte. Die Formen der Filme sind Reportagen, Spielfilme, Trickfilme, Computeranimationen, Experimentalfilme und Musikclips i.d.R. als Kurzfilme.

    Produktive Standbeine des »Medienprojekt Wuppertal« sind: - Das regelmäßig erscheinende Jugendvideomagazin »borderline« - Thematische Videoworkshops und Videoaktionswochen - Doku-Soaps - Thematische Dokumentationen - Internationale Videoprojekte.
    Im Rahmen der Arbeit des Medienprojekts werden jedes Jahr ca. 100 Videos von 1000 aktiven TeilnehmerInnen produziert. Die Videos haben in Wuppertal je ca. 5000 bis 8000 jugendliche ZuschauerInnen. Nach dem Motto »Jugendliche klären Jugendliche am besten auf« wird die Hälfte der Videos bundesweit über eine eigene Edition und über diverse Verlage als Bildungs- und Aufklärungsmedium vertrieben und erreicht so mehrere hunderttausend ZuschauerInnen. 
    Aufgrund ihrer professionellen Form und ihrer authentischen, inhaltlichen Dichte sind die Wuppertaler Jugendvideoproduktionen die meistgesehenen Jugendvideoproduktionen in Deutschland. 
    Sie erreichten in den letzten Jahren Preisträgerschaften bei allen wesentlichen regionalen, bundesweiten und europäischen Jugendvideofestivals und werden regelmäßig quer durch alle Kanäle im Fernsehen gesendet. Die in Wuppertal entworfenen Modellkonzepte wurden in den letzten Jahren in vielen anderen Städten übertragen und angewandt.

    Aktuelle Film-Projekte sind bspw: »Cypher Lap«, zum Thema Digitale Gewalt, zum Thema Gewalt, »Stolz auf Deutschland?«, »Von der Schwierigkeit, sich zu verlieben«, Dunkel, Film deinen Ramadan 2026, Filmprojekt über Suchtverhalten bei jungen Menschen mit Behinderung, »Mediennutzung und Mentale Gesundheit«, Polyamorie, »Was wir glauben«, Jugend musiziert, »Mentale Gesundheit«, »Queer sehen«, …

    Zudem gibt es Film-Sammlungen zu den Themen: Mediennutzung, Schule, Mobbing, Sexualität, Gender, sexualisierte Gewalt, Körperbewusstsein, Gesundheit. Politische und Interkulturelle Bildung, Gewalt Drogen, Sucht, Psychosoziales, Jugendhilfe, Pflegefamilien, Inklusion, Behinderung, Krankheit, Soziales, Alter, Krankheit, Tod, Spiritualität, Diverses.

    jUUUport - Unterstützung bei Stress, Mobbing & Co. im Netz

    Tipp aus  dem Newsletter von FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW_
    Wenn es im Netz belastend wird – etwa wie bei Cybermobbing, Stress in sozialen Medien oder unangenehmen Kontakten – ist es für viele Jugendliche nicht leicht, Unterstützung zu finden oder anzunehmen.
    Das Beratungsangebot jUUUport setzt genau hier an: Jugendliche werden online von speziell ausgebildeten Gleichaltrigen beraten – vertraulich und kostenlos.
    Für die pädagogische Praxis kann jUUUport eine hilfreiche Anlaufstelle sein, um Jugendliche zu stärken und ihnen konkrete Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. [zur Webseite]

    Digitales Nachschlagewerk zu Themen der politischen Bildung

    politischbilden.de ist ein gemeinschaftliches, stetig wachsendes digitales Nachschlagewerk zu Themen der politischen Bildung. Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) lädt Organisationen und Expert*innen der politischen Bildung aus den vielfältigen Kontexten ein, politischbilden.de gemeinsam zu gestalten und zu nutzen.
    Für die demokratische, weltoffene Gesellschaft und den Erhalt einer starken demokratischen Kultur ist politische Bildung ein wertvolles Gut. Aber auch die politische Bildung ist ständig herausgefordert, sich weiter zu professionalisieren und die methodische Praxis anzupassen. Dafür leistet politischbilden.de einen wichtigen Beitrag.
    Ziel der Plattform ist es, ein diverses Angebot an Hintergrundinformationen und methodischen Zugängen zu Themenbereichen der politischen Bildung frei zur Verfügung zu stellen. politischbilden.de inspiriert Menschen in der (pädagogischen) Praxis, präsentiert Expert*innen im Feld und ermöglicht Vernetzung. Der AdB ist sowohl konzeptionell als auch redaktionell für den Auf- und Ausbau von politischbilden.de verantwortlich. Gefördert wird dies vom Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
    Weitere Informationen zum AdB unter: adb.de

    Module: Bildungspraxis - kompetent. politisch. bilden. / Antisemitismus - Erkennen und bekämpfen / Transformation - Zukunft bilden / Rechtsextremismus - Entschieden dagegen! / Politik - Demokratisiert euch! / Rassismus - Nein Danke! / Diversität - Mehr davon! /  Globalisierung - Mehr Gerechtigkeit! / Digitalisierung - Mitgestalten / Religion - Tradition und Moderne

    Beispiel-Beitrag: Jenseits von Entweder-Oder - Politische Bildung im Spannungsfeld von Rassismuskritik und Antisemitismuskritik und die Bedeutung von Emotionen

    Warnzeichen für psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen

    Neurologen und Psychiater im Netz - Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen: Warnzeichen für psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen
    Alle Eltern finden ihre Kinder zuweilen belastend oder machen sich Sorgen über die Entwicklung ihrer Kinder. Alle Kinder fallen irgendwann einmal problematisch auf. Problematische Verhaltensweisen sind keine Ausnahmen, sondern gehören zur Normalität.
    Es gibt jedoch Situationen oder Warnzeichen, bei denen Eltern aufmerksam werden sollten. Insbesondere wenn sich das Verhalten von Kindern oder Jugendlichen mit oder ohne erkennbare Ursache plötzlich ändert, kann dies ein Hinweis auf ein ernst zu nehmendes Problem sein. Durch frühzeitiges Erkennen von problematischen Entwicklungen können Eltern, Erzieher und Betreuer entgegenwirken, dass Kinder und Jugendliche psychische Probleme entwickeln oder sich bestehende psychische Störungen verstärken.
    Die Rubrik „Warnzeichen“ informiert über die Erscheinungsform bestimmter Warnzeichen, über deren mögliche Hintergründe und Auswirkungen und fasst Empfehlungen zum Umgang mit den Warnzeichen zusammen.: 
    Warnzeichen: Adoleszenz & Adoleszenzkrisen / Ängstlichkeit & Anzeichen für behandlungsbedürftige Ängste / Alkohol- und/oder Drogenkonsum / Selbstverletzendes Verhalten (SVV) / Suizidabsichten & Suizidversuch

    Wenn sich Eltern Sorgen machen, können sie versuchen ein Problem erst einmal selbst einzuordnen, indem sie sich mit folgenden Fragen befassen:
    - Seit wann ist mein Kind verändert?: Viele Auffälligkeiten verschwinden nach ein paar Tagen wieder von ganz alleine. Erst wenn eine Störung über Tage oder gar Wochen fortbesteht, kann dies ein Hinweis auf eine ernste Störung sein.
    - Ist mir diese Veränderung früher schon einmal aufgefallen?: Manche Probleme treten phasenweise auf. Die betroffenen Kinder sind über einen überschaubaren Zeitraum hinweg etwas verändert, plötzlich sind sie dann aber wieder "ganz die alten". Wiederholen sich solche Phasen oder treten dabei besorgniserregende Veränderungen auf, sollten Sie nicht zögern einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zu konsultiren. Neben ganz normalen Stimmungstiefs, können sich beispielsweise auch behandlungsbedürftige Depressionen dahinter verbergen.
    - Wie häufig tritt die Störung auf?: Hilfreich für eine erste Beurteilung eines Problems kann es sein, wenn Sie relativ genau angeben können, wie oft die Auffälligkeiten auftreten. Manchmal ist es nützlich vorübergehend einen Kalender zu führen, in dem die Phasen eingetragen werden.
    - Wie stark ist das Problem ausgeprägt?: Bei der Beurteilung der Intensität einer Störung geht es nicht um eine objektive Einstufung, sondern um die Ihre persönliche Meinung bzw. die Ihrer Kinder. Sie können das Problem auf z. B. einer Skala von 1-10 einordnen, wobei "1" einer geringfügigen und "10" einer maximalen Belastung durch das Problem entspricht.
    - Ist mit dem Problem ein starker Leidensdruck für Sie oder Ihr Kind verbunden?: Auffälligkeiten oder Störungen können Sie aber auch Ihr Kind sehr belasten, insbesondere wenn aus diesem Grund niemand mehr etwas mit Ihnen zu tun haben will oder die Bewältigung des Alltags erheblich belastet wird.
    - Sind Auslöser für die Auffälligkeiten bekannt? Wodurch lassen die Symptome nach?: Manchmal machen sich Störungen situationsabhängig bemerkbar. Unter Umständen ist ein Problem schon dadurch zu beseitigen, dass man solche Belastungssituationen vorübergehend meidet. In anderen Fällen wissen Eltern ganz genau, was sie tun können, um schwierige Phasen zu durchbrechen. Auch hier kann es für Kinder und Eltern eine enorme Entlastung bringen, wenn man diese Erfahrungen nutzt. Greifen bewährte Maßnahmen allerdings nicht mehr, könnte dies auch daran liegen, dass sie sich abgenutzt haben. Bevor Sie allerdings verzweifeln, weil einfach nichts mehr hilft, sollten Sie sich beraten lassen.
    - Raten Außenstehende (Verwandte, Erzieher, Lehrer) zu professioneller Unterstützung?: Wenn andere Bezugspersonen Ihres Kinds wie Großeltern, Erzieher im Kindergarten, Lehrer oder Betreuer die Veränderungen ebenfalls bemerken und sich besorgt zeigen, stehen Sie mit Ihren Sorgen nicht mehr alleine und können sich austauschen. Unter Umständen bemerken diese Menschen auch Auffälligkeiten, die Sie noch gar nicht bemerkt haben. Das muss Ihnen nicht unangenehm sein, denn sie beobachten Ihr Kind oft in einer ganz anderen Umgebung als Sie oder sehen es nicht so oft, so dass Veränderungen viel mehr auffallen.
    - Glauben Sie, dass Sie oder Ihr Kind das Problem selbst lösen können oder brauchen Sie/ es Hilfe?: Häufig versuchen Eltern mit ihrem Kind viel zu lange ein Problem zu lösen bis sie sich Unterstützung suchen. Gerade wenn Sie derzeit mit mehreren Belastungen gleichzeitig konfrontiert sind, sollten Sie nicht zu lange damit warten, Hilfe zu suchen. Sie tun weder sich noch Ihrem Kind einen Gefallen damit.

    Erster Ansprechpartner kann der Kinder- und Jugendarzt sein, wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie professionelle Unterstützung brauchen. Er kann Sie mit Ihrem Kind dann zu einem Kinder- und Jugendpsychiater überweisen.

    LizzyNet - Onlinemagazin für Jugendliche + mit Community für Mädchen& junge Frauen

    LizzyNet ist ein Online-Magazin mit Infos und Neuigkeiten zu Politik, Wissenschaft, Umwelt, Kultur, Beruf und Ausbildung sowie mit zahlreichen Mitmachangeboten. Du kannst zum Beispiel selber Beiträge über neue Bücher, Musik, Filme, Spiele oder einfach zu deinen Themen schreiben. Du kannst bei dich an Kreativ- und Schreibwettbewerben beteiligen und bei diversen Projekten mitwirken.
    Angeschlossen ist eine Community für Mädchen und junge Frauen zum Vernetzen und Austauschen.

    Magazin: Im Magazin findest du News, Artikel und Interviews zu den Themen Körper & Geist, Politik & Umwelt, Kult & Kulturen, Forschung & Wissen, Netz & Multimedia sowie Schule & Beruf. Unter Rezensionen werden eure neusten Buch-, CD-, Spiel und Filmbesprechungen veröffentlicht. → Magazin

    Mach mit: Hier kannst du selbst aktiv werden, dich an aktuellen Wettbewerben und Verlosungen beteiligen. Du kannst dich als Journalist_in ausprobieren und dich über die neuesten Angebote der Schreib mit! Aktion und aktuelle Projekte informieren. Im Bereich Rätsel & Tests kannst du dein Wissen auf die Probe stellen. LizzyPress ist die Online-Zeitung, in der wir eure Artikel veröffentlichen. Lies, welche Themen anderen "Lizzys" wichtig sind und reiche eigene Beiträge ein - zu Auslandsaufenthalten, nachhaltigem Leben, einer spannenden Ausbildung oder dem letzten Schrei! Alle, die gerne etwas selber machen, können ihre Ideen in den Bastel- und Rezeptideen vorstellen.
    Unter "Mach mit!" findest du auch die LizzyNet Community für angemeldete Mitglieder.
    Mit der Anmeldung stehen dir eine interne Mail-Adresse, ein Messenger, ein Forum und redaktionell betreute Gruppen zur Verfügung, damit du dich mit anderen Lizzys vernetzen kannst. LizzyNet wird redaktionell und medienpädagogisch betreut; die Mitgliedschaft ist kostenfrei und jederzeit per E-Mail kündbar. → Mach mit!

    Arbeitssituation& -belastung von Kinder-& Jugendpsychotherapeut*innen

    [18.5.] BiPsy Monitor 2026: Monitor Bildung und Psychische Gesundheit - Ein interdisziplinäres Forschungsprojekt
    Veröffentlichung zu Arbeitssituation und Arbeitsbelastung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
    Im BiPsy-Teilprojekt „Versorgungsmonitor Psychotherapie“ wurde ein wissenschaftlicher Artikel zu Daten zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland publiziertDie Studie mit dem Titel „Arbeitssituation und Belastungserleben von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen in Deutschland“ wurde im Mai 2026 in der Fachzeitschrift „Kindheit und Entwicklung“ veröffentlicht.
    In dem Artikel werden anhand der Ergebnisse der ersten BiPsy-Psychotherapeut:innenbefragung aus dem Jahr 2024 Fragen zum Arbeitsumfang (Patient:innenzahlen, angebotene Leistungen), zur Arbeitssituation (Arbeitszeit,  Arbeitstätigkeiten, interdisziplinäre Kooperation) sowie Arbeitsbelastung der Therapeut:innen beantwortet. Zudem werden diese Aspekte zwischen Psychotherapeut:innen mit einer vollen und halben Kassenzulassung verglichen.
    Die Daten zeigen, dass Behandler:innen mit vollem Kassensitz etwa 42 Patient:innen mit 32,5 wöchentlichen Behandlungsstunden und einer 41-Stunden-Woche behandeln. Bei halbem Kassensitz werden etwa drei Viertel dieses Umfangs erreicht. Bundesweit gemittelt werden die Kassensitze zu 115 % ausgefüllt. Rund 70 % der Arbeitszeit entfallen auf Behandlung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung, 30 % auf Verwaltung, Terminorganisation und interdisziplinären Austausch. Knapp ein Viertel der Befragten berichtet über eine deutliche bis sehr starke berufliche Belastung, insbesondere durch Verwaltungsaufwand und hohes Anfrageaufkommen. Die Ergebnisse verdeutlichen zudem die begrenzten vertragspsychotherapeutische Kapazitäten. Demnach stehen schätzungsweise nur für 6–7 % der betroffenen Kinder und Jugendliche krankenkassenfinanzierte psychotherapeutische Behandlungsplätze bereit.
    Eine Anpassung des Umfangs von Kassensitzen, der Abbau administrativer Anforderungen sowie der Ausbau ambulanter Versorgungskapazitäten durch eine datengestützte Reform der Bedarfsplanung erscheinen daher notwendig, um Arbeitsbelastung zu reduzieren und eine adäquate psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. [Den vollständigen Artikel finden Sie hier.]

    [3.6.] Einblick in die dritte Erhebungswelle des BiPsy-Versorgungsmonitors Psychotherapie:
    Im BiPsy-Teilprojekt „Versorgungsmonitor Psychotherapie“ wurden erste Ergebnisse aus der dritten Erhebungswelle und zum Vergleich der drei Erhebungen 2024–2026 veröffentlicht.
    Aus dem Projektteil Versorgungsmonitor Psychotherapie sind seit heute erste Ergebnisse zur dritten Erhebungswelle aus dem April 2026 auf unserer Website zu finden. Wir präsentieren Erkenntnisse aus einer bundesweiten Psychotherapeut:innenbefragung zu Anfragen, Wartezeiten, Belastungs- und Schutzfaktoren für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie zur intra- und interdisziplinären Kooperation. Darüber hinaus werden erste Trends in Anfragen, Wartezeiten und der eingeschätzten Relevanz von ausgewählten Belastungsfaktoren im Vergleich der Befragungen aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 vorgestellt. [Die Ergebnisse finden Sie hier.]

    Insta-Reels zum Teilen: Was bedeutet MINTA?

    [25.3.] LAGM*A NRW: INSTA-REELS: Was bedeutet MINTA? – 1x Infopost, 6x Reels, 4x Fragen.
    Hier geht es jeweils zu den Reels auf dem LAGM*A Instagramkanal und dem Instagramkanal des F3_kollektivs. Teilt sie gerne an alle Menschen, die wissen sollten, warum und wofür der MINTA-Begriff genutzt wird. Die LAGM*A NRW befragt in Kooperation mit dem F3_kollektiv 3 Referierende und Fachkräfte zum MINTA-Begriff. Mit dabei sind: Shivā Amiri, Mika Ohlenfeld und Tú Qùynh Nhu Nguyễn.

    Aber was bedeutet MINTA eigentlich? Diese Frage stellen sich viele Fachkräfte in sozialen Berufen, die erstmals auf das Akronym stoßen. MINTA sind die Anfangsbuchstaben von: Mädchen, Inter, Nichtbinär, Trans* und Agender. Diese Buchstaben umfassen eine Beschreibung von Identitäten, die die Vielfalt jenseits binärer Geschlechtszuschreibungen sichtbar machen und strukturell vom Patriarchat benachteiligt werden.
    Die LAGM*A NRW ist schon seit vielen Jahren in der bundesweiten vor allem NRW zentrierten Mädchen*/MINTA-Arbeit aktiv und hat schon mit unterschiedlichen Zielgruppenbezeichnungen gearbeitet. Anfangs lag der Fokus auf „Mädchen“, dann auf „Mädchen* (Sternchen)“, und nun entwickelt sich die Arbeit weiter in Richtung „MINTA“. Denn für uns ist es wichtig, dass in der Mädchen*/MINTA-Arbeit alle Menschen angesprochen sind, die sich unter MINTA zugehörig fühlen. Warum ist eine Erweiterung der Zielgruppenbezeichnung in der Mädchen*Arbeit wichtig? Welche Kritik und Chancen entstehen dadurch, und wie lässt sich der Begriff global betrachten? Anregungen und Antworten auf diese Fragen findet ihr in unserer Instagram-Kampagne. Unser Verständnis von Mädchen*Arbeit ist ein rassismuskritisches und solidarisches gegenüber allen INTA-Personen. Wir vertreten ein intersektional-feministisches Selbstverständnis und setzen uns dafür ein, die Mehrfachdiskriminierungen, die viele Menschen im Alltag erfahren, bewusst wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Unsere Absicht ist es zukünftig so deutlich wie möglich Identitäten zu benennen, die die Mädchen/MINTA-Räume besuchen und an unseren Angeboten teilnehmen (z.B. MINTA/ FLINTA /BI_PoC-positionierte Fachkräfte etc…).
    Wollt ihr mehr über die LAGM*A und ihren Visionen und Ansätzen wissen? Dann besucht gerne unsere Website. Viel Freude beim Reinschauen, wünscht das Team der LAGM*A NRW

    Rück-/Vorschau: Girls Day 2026/27

    Seit dem Start der Aktion im Jahr 2001 haben insgesamt mehr als 2,5 Millionen Mädchen fast 220.000 Girls'Day-Angeboten teilgenommen. (Mehr dazu unter: Girls'Day in Zahlen)
    Im Rahmen der Girls day Angebote rund um den 23.4.2026 gab es fast 135.000 Plätze für Mädchen in rund 15.000 Girls'Day-Angeboten.
    Im Rückschauvideo bekommen Sie einen Einblick in die Vielzahl der Girls'Day-Angebote. Weitere Infos und Meldungen siehe: https://www.girls-day.de 

    Vorbehaltlich der Mittelzusage werden Girls'Day und Boys'Day gemeinsam weitergeführt und gefördert. Der nächste Termin ist der 22. April 2027 statt.

    Allianz gegen Einsamkeit

    Allianz gegen Einsamkeit
    Einsamkeit ist eine ernstzunehmende gesellschaftliche Herausforderung. Sie betrifft Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen und kann weitreichende Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft haben. Um Einsamkeit zu begegnen, braucht es eine breite gesellschaftliche Aufmerksamkeit sowie Aktivitäten von vielfältigen Akteurinnen und Akteuren.
    Mit der Allianz gegen Einsamkeit (AgE) sollen Kräfte, Wissen und Engagement der Mitglieder gebündelt werden, um die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit zu verbessern sowie das Miteinander und die soziale Teilhabe zu stärken.
    Die Allianz gegen Einsamkeit soll einen Beitrag dazu leisten, Aktivitäten zur Bekämpfung von Einsamkeit und zur Schaffung von mehr Verbundenheit auf breiter gesellschaftlicher Ebene zu verankern.
    Sie möchte eine breitere gesellschaftliche Sensibilisierung fördern. Ziel ist es, Einsamkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen zu adressieren und Teilhabe zu ermöglichen. Die Mitglieder der Allianz sollen gemeinsam dazu beitragen, die Angebots- und Präventionslandschaft zu verbessern. Darüber hinaus soll die Allianz die fachliche Weiterentwicklung von Ansätzen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche fördern. Zudem sollen konkrete Angebote öffentlichkeitswirksam in den Fokus gerückt werden.
    Die Allianz gegen Einsamkeit ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., an dem das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) angesiedelt ist, unterstützt das BMBFSFJ bei der Umsetzung der Allianz gegen Einsamkeit.

    4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

    1.7. Online: Neurodivergente Perspektiven in der Jugendhilfe

    LAG Mädchen* und junge Frauen* in der Jugendhilfe Schleswig- Holstein: Neurodivergente Perspektiven in der Jugendhilfe  - im Rahmen der Online-Reihe „Intersektionale und geschlechtergerechte Jugendarbeit“ der LAG Mädchen und LAG Jungen*arbeit SH 
    Termin& Ort:  01.07.2026, 12:00 - 14:00 Uhr, online
    Referierende: Anne Lenk (sie/dey) ist Bildungsreferent*in im Genderkompetenzzentrum Sachsen. Johanna Philipp (sie/ihr) Bildungsreferentin in der Landesfachstelle MINTA*-Arbeit und geschlechterreflektierende Bildung Sachsen (LAG Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e.V.). [Anmeldung]

    1.7. Paderborn: Menschen mit Beeinträchtigungen fördern& qualifizieren

    IN VIA Akademie Paderborn: Menschen mit Beeinträchtigungen fördern und qualifizieren
    Menschen mit multiplen Beeinträchtigungen wie Lernbeeinträchtigungen, psychischen Belastungen oder herausforderndem Verhalten benötigen individuelle Förderansätze, um beruflich qualifiziert und gestärkt zu werden. Sie lernen die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe kennen, um gezielt im Arbeitskontext darauf eingehen zu können. Neben der Klassifikation von Beeinträchtigungen stehen praxisnahe Methoden zur Kompetenzentwicklung und Teilhabe im Mittelpunkt. Sie entwickeln Strategien, um Lernprozesse differenziert zu gestalten und fördern so nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft. 
    Termin& Ort: 1.-2. Juli, Paderborn [Zum Angebot]

    7.7. Online: Schutzkonzept-Werkstatt - Risiko-& Potenzialanalyse

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW): Einladung zur ersten Schutzkonzept-Werkstatt.
    Diese findet am 07.07.2026 von 11:00-12:30 Uhr digital via Zoom statt. Der Link wird nach Anmeldung verschickt.
    In der Auftaktveranstaltung wurden die Themen für die zukünftigen Werkstattgespräche erarbeitet. (Weitere Werkstattgespräche am 08.09.2026 und 03.11.2026. Die Themen und Anmeldemöglichkeit kommen separat.)
    Bei dem ersten Termin am 07.07. wird es um die Risiko- und Potenzialanalyse gehen. Wenn sich hier eine Person befindet, die die eigenen, einrichtungsspezifischen Erfahrungen zu diesem Baustein eines Schutzkonzepts mit anderen teilen möchte, freuen wir uns sehr, wenn sie sich vorab bei uns meldet! 
    Aktuell wird das Anmeldesystem bei der LAG JSA NRW umgebaut, daher findet dieses Mal die Anmeldung via Mail statt.
    Wenn Interesse an der Teilnahme besteht, dann bitte eine Mail an Julia Schneider oder Lisa Spaniol mit folgenden Infos: Name, Einrichtung, Telefonnummer, Emailadresse.
    Wir freuen uns über die Teilnahme und stehen vorab gerne für Rückfragen oder Anmerkungen zur Verfügung.
    Julia Schneider und Lisa Spaniol

    7.7. Online: Teilzeitberufsausbildung – Förder-& Unterstützungsmöglichkeiten

    Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Leando. Das Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal
    Webinar am 07.07.2026 zum Thema „Teilzeitberufsausbildung – Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten“. [Zur Anmeldung]

    7.7./12.8.(ff) Online: Einführung in das Thema weibl. Genitalbeschneidung (FGM/C)

    Fachstelle YUNA Rheinland – zur Prävention von und Intervention bei weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C)
    Einführung in das Thema weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) - Kostenfreies Webinar für Fachkräfte und Interessierte
    Noch stattfindende Termine 2026:
    - 07.07., 15:00–17:00 Uhr
    - 12.08., 14:00–16:00 Uhr
    - 10.09., 14:00–16:00 Uhr
    - 16.10., 12:00–14:00 Uhr
    - 16.11., 11:00–13:00 Uhr
    - 07.12., 10:00–12:00 Uhr

    Rückfragen und Anmeldung: E-Mail: yuna@lobby-fuer-maedchen.de, Telefon: 0221 – 65084330
    Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

    8./14.7. Online: Menschenhandel& sex. Ausbeutung/ Mehrfachdiskriminierung - Fokus Prostitution

    Werkstatt PARITÄT gemeinnützige GmbH: Das Projekt „SELMA – Sensibilisierung und Empowerment für Menschen in der Prostitution“ veranstaltet eine Online-Fortbildungsreihe, die SELMA-Summer-School. Im Rahmen der Veranstaltungen können sich Teilnehmer*innen mit dem komplexen Themenfeld Prostitution/Sexarbeit auseinandersetzen und mit Themen, die in Bezug zu Prostitution/Sexarbeit stehen können (bspw. Mehrfachdiskriminierung). Ziel der Veranstaltungen: Die Förderung eines differenzierten Blicks sowie einer wertschätzenden Haltung, die unabdingbar sind, um Menschen im professionellen Kontext auf Augenhöhe zu begegnen. Die Veranstaltungen sind kostenfrei und finden online via Zoom statt. [weiterlesen]

    Vergangene Termine:
    - SELMA-Fortbildung: „Informiert und auf Augenhöhe - Grundlagen hinsichtlich von Prostitution/Sexarbeit“ (SELMA-Team, Sarah-Sophie Richter, Sexarbeiterin) 09.06.2026
    - Workshop: Sexarbeit und Arbeitsmigration aus dem östlichen Europa (Dr. Ursula Probst, FU Berlin) 17.06.2026

    Kommende Termine:
    - Workshop: Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung – differenzieren, informieren, erkennen (Regina Fuchs, FreiJa, Freiburg, Fortbildungsprojekt PIJA+)
    Termin: Mi., 08.07.2026, 10:00 bis ca. 12:00 Uhr
    In diesem Workshop wird differenziert (Prostitution vs. Menschenhandel), informiert (über Risikofaktoren für Menschenhandel und Täter*innenstrategien) und anhand von Fallbeispielen aufgezeigt, wie Menschenhandel in der Realität aussehen kann und betroffene Personen erkannt werden können. 
    Anmeldefrist: 03.07.2026, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

    - Workshop: Mehrfachdiskriminierung mit Fokus auf Prostitution/ Sexarbeit (Büro für diskriminierungskritische Arbeit, Stuttgart)
    Termin: Di., 14.07.2026, 09:30 bis ca. 13:00 Uhr
    Prostituierte/Sexarbeiter*innen sind häufig von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Sie erfahren Diskriminierung nicht nur aufgrund ihrer Tätigkeit, sondern u.a. auch aufgrund ihres Geschlechts, ihrer (zugeschriebenen) Herkunft, ihrer sozialen Stellung. Was aber ist Mehrfachdiskriminierung genau? Wie wirkt sie sich auf das Leben von Betroffenen aus? Wie stabilisieren die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Diskriminierung? Diesen Fragen gehen Teilnehmer*innen gemeinsam mit dem Büro für diskriminierungskritische Arbeit nach und reflektieren dabei auch eigene Vorurteile und Stereotype.
    Anmeldefrist: 10.07.2026, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

    9.7. Online: Workshop zu Intersektionalität

    Online-Seminar “Intersektionalität", Referent*in: Miriam Scheibe, Pinkstinks Germany e.V.
    Dieser Workshop ist eine Einführung in den Themenbereich Intersektionalität. Wir nähern uns anschaulich der Bedeutung von Intersektionalität als Analysewerkzeug mehrdimensionaler Diskriminierungserfahrungen. Für ein tieferes Verständnis gehen wir auf den Ursprung des Konzepts ein, um in einer praktischen Übung und geschützt die eigene Position zu reflektieren. Abschließend wird erörtert, wie mit dem Konzept in der eigenen pädagogischen Praxis gearbeitet werden kann.
    Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet über Zoom statt. 
    Weitere Informationen zum Veranstalter: www.finep.org 
    Termin: 9.7., 10-12 Uhr [Anmeldung]

    9.7. Online: Inter* als gesellschaftl. Herausforderung i.d. Arbeit mit jungen Menschen

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg e.V.: Inter* als gesellschaftliche Herausforderung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Online-Vortrag im Rahmen des Projekts “Genderqualifizierungsoffensive VI”.
    Nach wie vor ist Intergeschlechtlichkeit viel zu wenig bekannt und wird oft mit Transidentität gleichgesetzt. Obwohl es durchaus Überschneidungen in der Lebenssituation von transidenten und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen gibt, haben inter*Menschen spezifische Bedarfe, denen Jugendarbeit gerecht werden muss.
    Diese Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie soll neben der Vermittlung von grundlegendem Wissen über Intergeschlechtlichkeit den Fokus vor allem auf die ganz praktischen Fragen des Alltags richten: Wie ist die Gesetzeslage? Wie kann ich Inter*Kinder in ihrem sozialen Umfeld unterstützen? Wie kann ich mit Eltern von Inter*Kindern sprechen? Wie kann ich dazu beitragen, dass meine Einrichtung geschlechtersensibel mit Menschen umgeht?
    Es werden sich Phasen der Informationsvermittlung mit Diskussionsphasen abwechseln. Gern dürfen bereits vorher Fragen zu dieser Thematik gesammelt werden, die im Verlauf der Veranstaltung beantwortet bzw. mit allen Teilnehmenden diskutiert werden können.
    Referentin: Ursula Rosen ist seit vielen Jahren Mitglied des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V., sie ist Peerberaterin für Eltern intergeschlechtlicher Kinder und Bildungsbeauftragte im LV Niedersachsen. Sie ist Autorin verschiedener Bücher und Fachaufsätze zum Thema geschlechtliche Vielfalt und als Referentin für diese Thematik vor allem im Schwerpunkt Pädagogik tätig.
    Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Interessierte.
    Wann: 09.07.2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr [Jetzt anmelden]

    9.7. Online: GEAS & die Neue Härte in der Migrationspolitik

    Europe Calling „GEAS & die Neue Härte in der Migrationspolitik"
    Angesichts dem Start von GEAS wollen wir genau verstehen, was das für die Geflüchteten bedeutet - und vor allem - woher die neue Härte in der (Migrations-)politik kommt. Mit Bischof Dr. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland, Robert Nestler, Geschäftsführer Equal Rights Beyond Borders, Donatella Di Cesare, Philosophin und Professorin an der Universität La Sapienza in Rom. 
    Gäste sind: Bischof Dr. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland Robert Nestler, Geschäftsführer Equal Rights Beyond Borders Donatella Di Cesare, Philosophin und Professorin an der Universität La Sapienza in Rom Moderation: Dr. Maximilian Fries, Europe Calling 
    Termin& Ort: Do, 9.7.2026, 20:00 Uhr, via Zoom [Hier anmelden]

     

    10.7. Stuttgart: Inklusive Mädchen*arbeit „Und jetzt wirklich ALLE!“

    LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg: Fortbildung „Und jetzt wirklich ALLE!“
    Gemeinsam mit der der Akademie der Jugendarbeit BW und der Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit veranstalten wir am 10. Juli in Stuttgart-Vaihingen diese Fortbildung zur Gestaltung einer inklusiven Mädchen*arbeit. Die Veranstaltung basiert auf der gleichnamigen Handreichung der LAG Mädchenpolitik BW. Gemeinsam werden inklusive, gendersensible Ansätze und Haltungen besprochen und praktische Ansätze für den eigenen Arbeitsalltag erarbeitet. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte (weibliche, trans, inter und nicht-binäre Personen) der Mädchen*- und Jugendarbeit, der Kinder- und Jugendhilfe, Akteur*innen inklusiver Arbeit, Selbstvertretungsorganisationen und Multiplikator*innen. [weiterlesen]

    21.7. Online: Rechte Männlichkeiten - Beweggründe& Veränderungswege

    vielgestaltig* 2.0 - Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit (Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen (VNB) e.V. ): 21.7., 10-13 Uhr | kostenfreies Webseminar (zoom)| Rechte Männlichkeiten – Beweggründe und Veränderungswege.
    Was macht es aktuell für viele Männer so attraktiv, sich (extrem) rechten Ideologien hinzuwenden? Welche Anerkennung und Entlastung versprechen sie sich davon? Und mit welchen Strategien sprechen (extrem) rechte Akteur*innen viele Männer und deren Männlichkeitsvorstellungen so erfolgreich an?
    Diesen und weiteren Fragen gehen wir gemeinsam in diesem Webseminar nach. Ein Basis-Input zu ‚rechten Ideologien‘ und zu ‚Männlichkeiten‘ schafft dafür die Grundlage.
    Danach werden Präventionsansätze ‚geschlechterreflektierender und intersektionaler Pädagogik mit Männern‘ vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
    Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Fachkräfte und Engagierte aus den Bereichen Bildung, Beratung und soziale Arbeit. Zugleich ist sie offen für alle Interessierten an dem Thema. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie fest vorhaben, an der Veranstaltung teilzunehmen.
    Referent*innen-Team: Manfred Brink und Tinka Greve (Fachstelle vielgestaltig* 2.0, VNB) [Anmedlung]

    Online-FoBi des Flüchtlingsrat NRW e.V. im Juli

    Flüchtlingsrat NRW e.V.:
    - Online-Austausch: Digitalisierung in der Flüchtlingsarbeit [m. V.], 07.07.2026, 17:00 – 18:30 Uhr
    - Online-AG: Umgang mit Ausländerbehörden [m. V.], 09.07.2026, 17:30 – 19:00 Uhr
    - Online-Input und -Austausch: Fundraising in kleinen Vereinen [o. V.], 14.07.2026, 17:30 – 19:00 Uhr
    - Online-Austausch: Angebote für geflüchtete Männer [m. V.], 16.07.2026, 17:30 – 19:00 Uhr
    - Online-Austausch: Zusammenarbeit mit Beratungsstellen [m. V.], 21.07.2026, 17:00 – 18:30 Uhr
    - Online-Austausch: Kirchenasyl [o. V.], 28.07.2026, 17:30 – 19:00 Uhr
    Legende: o. V. = ohne Vorkenntnisse | m. V. = mit Vorkenntnissen | EA = primär für Ehrenamtliche, ggfs. Warteliste für Hauptamtliche
    Alle Infos zum Veranstaltungsprogramm und zur Anmeldung finden Sie wie auf der Website.

    4.8. Online: Adultismus und Queerfeindlichkeit

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW – Gemeinsam stark!: Web-Seminar: Adultismus und Queerfeindlichkeit
    Im pädagogischen Alltag werden Strukturen reproduziert, die auf altersbedingten Machtverhältnissen (Adultismus) und Geschlechternormen (endo-, cis-, hetero- Sexismen) basieren. Diese Formen von Diskriminierung treffen insbesondere queere junge Menschen, da sie gleichzeitig als „zu jung“ abgewertet und in ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität nicht ernst genommen werden. In diesem Webseminar widmen wir uns der Frage, wie diese komplexe Schnittstelle von Adultismus und Queerfeindlichkeit im pädagogischen Alltag sichtbar wird. Gleichzeitig werden wir versuchen, individuelle unbewusste Denkmuster sichtbar(er) zu machen, um sie verlernen zu können.
    Termin& Ort: 04.08.26, 09:00 - 10:30Uhr, Online, Anmeldeschluss: 28.07.26 [Mehr Informationen gibt es hier.]

    18.8. Online: Intersektionale& geschlechtergerechte Jugendarbeit: Gewalt ist (k)eine Lösung

    Online Veranstaltung: „Gewalt ist eine Lösung“, 18.8., 12:00 – 14:00 Uhr
    Im Rahmen der Online-Reihe „Intersektionale und geschlechtergerechte Jugendarbeit“ der LAG Mädchen* und LAG Jungen*arbeit SH 
    Warum greifen so viele Menschen auf Gewalt zurück? Gibt es geschlechtsspezifische Erklärungen? Wie handelt man gewaltpräventiv? Gibt es Möglichkeiten, Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern? Wie kann ich mich und andere Kinder schützen? Was tun, wenn gar nichts mehr hilft? – Eltern und Pädagogisches Personal ist häufig mit Ohnmacht gewalttätigen Kindern gegenüber konfrontiert. Viele Situationen scheinen ausweglos zu sein. Doch es gibt Wege, die eigene Handlungsfähigkeit wiederherzustellen und adäquat auf Gewalt zu reagieren.
    Moderation und Input: Thomas Hölscher LAG Jungen*arbeit [Anmeldung]

    27.8. Online: Basics sexuelle, romantische u. geschlechtliche Vielfalt

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Fortbildung: Basics sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt (27.08.2026, 10-16 Uhr, Online)
    LGBTQIA+.... Was verbirgt sich hinter diesen Buchstaben und was meinen wir eigentlich, wenn wir von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sprechen? Welche Erfahrungen, Bedarfe und Barrieren können junge queere Menschen erleben?
    Wie können pädagogische Angebote so gestaltet werden, dass sich trans *, inter * und nicht binäre, queere, lesbische, schwule, bi-, pan- und asexuelle junge Menschen genauso wohlfühlen wie heterosexuelle, cis- und endogeschlechtliche Kinder und Jugendliche? Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen der Tagesfortbildung.
    Anmeldeschluss: 24.08.2026, mehr Informationen gibt es hier.

    2.-4.9. Remscheid: Veränderungsimpulse bei rechtsorientierten Jugendlichen

    Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e.V.: Fortbildung: Veränderungsimpulse bei rechtsorientierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen (VIR)
    Praxisorientiertes Training zur Gesprächsführung bei rechten Einstellungen - „Was ist dein Problem?“ – Den Perspektivwechsel auf Vorurteile und Rassismus wagen, aber weg vom moralischen Zeigefinger und hin zur Betrachtung des Individuums. Es ist eine große pädagogische Herausforderung für alle, mit Jugendlichen umzugehen, die rechte Einstellungen vertreten. Die Fortbildung richtet sich an Pädagog*innen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit rechten Orientierungen in Berührung kommen. Das VIR-Training hilft den Teilnehmer*innen, eine Haltung zu entwickeln, um mit rechtsorientierten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Gespräch zu bleiben.
    Sie erhalten umfangreiches Hintergrundwissen zu Codes, Symbolen und Strategien rechter Szenen. Die Fortbildung vermittelt Ihnen praxisorientierte Methoden der motivierenden Gesprächsführung, um Beratungsgespräche zielführend zu gestalten. Diese erproben Sie in unterschiedlichen Übungssituationen.
    Termin& Ort: 2.9., 15 Uhr, bis 4.9., 12:30 Uhr, Akademie der Kulturellen Bildung, Küppelstein 34, 42857 Remscheid
    [Kontakt: Tina Kamp, Tel: 02191 794212, Mail: kurse@kulturellebildung.de; Link zur Veranstaltung]

    ab 2.9. Hannover: FoBi-Reihe zu Diskriminierung (Klassismus, Sexismus, Rassismus)

    vielgestaltig* 2.0 - Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit (Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V.): Fortbildungsreihe zu Diskriminierung / Sept.-Nov. 2026:
    Kostenfrei, in Hannover für Fachkräfte der Arbeitsfelder Migration, Gleichstellung und Teilhabe, aus der Bildungs- und Beratungsarbeit. Die Teilnehmer*innen-Anzahl ist auf 14 Personen begrenzt. 
    Wir laden Sie herzlich ein zu einer Schulungsreihe zu den Themen Klassismus, Sexismus und Rassismus. Diese Diskriminierungsformen treffen immer noch viele Menschen in Deutschland und bestimmen ihren Alltag. Um dieser Ungleichbehandlung kompetent entgegentreten zu können, braucht es eine intensive Beschäftigung mit den Themen und Wissen um ihre Ausdrucksformen.
    In der Schulungsreihe entwickeln wir gemeinsam eine macht- und diskriminierungskritische Perspektive. Es geht um Wissenserwerb zu den einzelnen Diskriminierungsformen sowie um die Reflexion eigener Stereotype und Vorurteile.
    Zudem bekommen die Teilnehmer*innen in den Workshops die Möglichkeit, diskriminierungskritische Handlungsmöglichkeiten zu erforschen und auf methodisch vielfältige Weise Empathie und eigene Standpunkte zu entwickeln. Alle Trainer*innen der Schulungen arbeiten mit einer intersektionalen Perspektive.
    Alle Module können einzeln oder zusammenhängend gebucht werden!
    Ziele der Schulung: Stärkung der persönlichen Haltung und Handlungssicherheit im Themenfeld Diskriminierungskritik, Reflexion und Erweiterung eigener Denk- und Verhaltensmuster, Wissenserwerb über Sexismus, Wissenserwerb über Klassenverhältnisse und soziale Ungleichheit, Wissenserwerb über Rassismus im Gestern und Heute, Machtkritische Reflexion der individuellen sozialen Positionierung und der eigenen Praxis.

    - Modul 1: 2. September: Klassismus (9-15.00 Uhr): Einführung in das Themenfeld Klassismus / Klassistische Verhältnisse und soziale Ungleichheit / Klassismuskritische Handlungsoptionen entwicklen [Anmeldung]
    - Modul 2: 6. Oktober 2026: Sexismus (10-16.30 Uhr): Geschlechterverhältnisse und Sexismus heute / Heterosexismus, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt / Feministische Widerstandspraxen [Anmeldung]
    - Modul 3: 5. November 2026: Rassismus (10-16.30 Uhr): Rassismus im Gestern und Heute / Möglichkeiten des rassismuskritischen Handelns / meine eigene Position hinsichtlich des Machtverhältnisses Rassismus [Anmeldung]
    Die Module können einzeln oder als Reihe gebucht werden. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
    Anmeldefrist: Jeweils zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
    Ort: Die Schulung wird in Präsenz stattfinden. Der Ort wird zentral gelegen in Hannover sein – die genauen Räumlichkeiten werden nach Anmeldung bekanntgegeben.
    Für Fragen rund um die Anmeldung: Ivonne Hartleib ivonne.hartleib@vnb.de [weitere Infos]

    9.9. Online: KJH& grenzüberschreitenden Kinderschutzfälle

    Deutscher Verein: Soziale Arbeit über Grenzen hinweg: Grundfragen der Zusammenarbeit und offene Beratung, 9. September 2026, 10-12 Uhr
    Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sehen sich regelmäßig mit grenzüberschreitenden Familiensituationen konfrontiert. Diese bringen einige Besonderheiten und Herausforderungen mit sich und können somit zu Verunsicherungen führen. Im digitalen Beratungsraum beantworten zwei Referentinnen des Internationalen Sozialdienstes (ISD) die von den Teilnehmenden eingebrachten Fragen mit Auslandsbezug. 
    Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen [Zur Veranstaltung]

    10.-11.9. Glienicke: Geschlechterreflektierende Jungen*arbeit

    Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V.: Mit Wissen, Haltung & Methode in Spannungsfeldern geschlechterreflektierender Jungen*arbeit navigieren.
    Jungen* und (junge) Männer* sind oft mit Männlichkeitsbildern konfrontiert, die durch Eigenschaften wie Durchsetzungsfähigkeit, Souveränität, (körperliche) Stärke sowie Abwertung von Emotionalität und vermeintlicher Weiblichkeit geprägt sind. Eine Orientierung hieran bedeutet häufig (auch) Druck und Stress für Jungen*, eine Verengung des Spektrums von Interessen/Fähigkeiten/Potenzialen und kann zur Entwicklung von frauen- und homosexualitätsfeindlichen Einstellungen und einer Neigung zu gewaltvollem Handeln führen. Gleichzeitig sind Jungen* vielfältiger als die gesellschaftlich dominanten Bilder von Männlichkeit: Um nicht in eine Defizitorientierung zu verfallen und einen homogenisierenden Blick auf Jungen* zu entwickeln, hilft es, eine Perspektive für die Vielfalt von Männlichkeiten und Junge*sein zu schulen und ihre Ressourcen in den Blick zu nehmen.
    In der Fortbildung gehen wir der Frage nach, warum eine geschlechterreflektierende Perspektive in der pädagogischen Arbeit uns hilft, Jungen* wohlwollend-kritisch begleiten und welche Ansätze und Konzepte der Jungen*arbeit uns helfen, in Spannungsfeldern der Praxis zu navigieren. Die Fortbildung stellt ausgehend von der Frage 'Was heißt es, in dieser Gesellschaft als Junge* aufzuwachsen?' verschiedene Ansatzpunkte und Methoden geschlechterflektierender Jungen*arbeit vor. Anhand konkreter Fälle beleuchten wir Praxissituationen aus der Arbeit mit Jungen* und loten pädagogische Handlungsspielräume aus. Über Selbstreflexion hinterfragen wir das eigene (professionelle) Verhältnis zu Männlichkeit(en) und Jungen*.
    Das Seminar ist eine Einführungsfortbildung in die Jungen*arbeit.
    Termin& Ort: 10.09.,10:00 Uhr, bis 11.09., 17:15 Uhr; Jagdschloss Glienicke
    Zielgruppe: Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aus Berlin und Brandenburg
    Teilnehmerzahl: 18, Dozent*in: Till Dahlmüller, Lino Köhler; Verantwortlich: Claudia Lutze [Anmeldung bis 13.08.]

    11.9. Online: KgKJH Digitales Dialogforum - Prävention „Loverboy-Methode“

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. (KgKJH)
    Format: Digitales Dialogforum (Schwerpunkt: (Anti-)Feminismus in der Kinder- und Jugendhilfe): In einer Zeit, in der Geschlechterfragen zunehmend in den Fokus rücken und Geschlechtergerechtigkeit sowohl in Frage gestellt als auch angegriffen wird, ist es entscheidend, dass wir uns mit den darauf bezogenen aktuellen Herausforderungen und Chancen auseinandersetzen. In diesem Format möchten wir gemeinsam mit euch aktuelle Themen und Fragestellungen erörtern, die für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte in der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung sind. Wir möchten einen Raum schaffen, in dem Fachwissen ausgetauscht und mit Mythen sowie Narrativen aufgeräumt wird, in dem Erfahrungen, Ideen und Perspektiven geteilt werden und in dem wir Methoden für die praktische Arbeit ausprobieren und miteinander teilen.
    → Termin am 11. September: Modulhandbuch zur Prävention der „Loverboy-Methode“ für Fachkräfte in der KJH [mehr Infos]

    11.9. Essen: How to be an Ally - rassist. Dynamiken erkennen& handeln

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Fortbildung: How to be an Ally - rassistische Dynamiken erkennen und handeln (18.09.2026, 10:00 bis 17:00 Uhr)
    Wie wirkt Kolonialgeschichte bis heute – und was bedeutet das für unseren Alltag?
    In diesem Workshop setzen wir uns damit auseinander, wie koloniale Machtverhältnisse in Sprache, Denken und Strukturen fortwirken. Gemeinsam erkunden wir, was es braucht, um einen möglichst sicheren Raum zu schaffen. Wir lernen Rassismus sensibler wahrzunehmen und besser einzuordnen – im beruflichen Kontext und darüber hinaus.
    Im Zentrum steht dabei die Frage, wie wir bessere Allies werden können und welche Möglichkeiten wir besitzen, kleine und größere Veränderungen in Gang zu setzen.
    Anmeldeschluss: 11.09.26; Veranstaltungsort: Fachstelle Gender & Diversität, Essen; Mehr Informationen gibt es hier.

    15.9./1.12. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis

    Akademie der Kulturellen Bildung in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): Webinarreihe Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis.
    Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? 
    Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren. 

    Hinweis: Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Dozent*innen sowie weitere Details zu Ablauf und Inhalt geben wir Ihnen rechtzeitig vorab bekannt.
    Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
    Vergangene Veranstaltungen: 17.3. Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?), 2.6. Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes)

    Kommende Veranstaltungen:
    - Dienstag, 15. September 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
    - Dienstag, 1. Dezember 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
    [Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.]

    15.-16.9. FF(M): Jungen* i.d. Grundschule stärken – geschlechterreflektierte Pädagogik im Ganztag

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter eV.: Fortbildung “Jungen* in der Grundschule stärken – geschlechterreflektierte Pädagogik im Ganztag”
    Das Basisseminar richtet sich an pädagogische Fachkräfte im Ganztag von Grundschulen, die Jungen* im Alltag begleiten und sie in ihrer Entwicklung gezielt unterstützen möchten.
    Im Mittelpunkt stehen Lebenslagen, Entwicklungsbedarfe und Verhaltensweisen von Jungen* im Grundschulalter sowie die Frage, wie Fachkräfte sie im Schul- und Ganztagskontext sensibel und zugleich klar begleiten können. Thematisiert werden u. a. der Umgang mit herausforderndem Verhalten, die Bedeutung von Geschlechterrollen sowie Möglichkeiten einer reflektierten pädagogischen Haltung jenseits von Klischees.
    Das Seminar bietet praxisnahe Impulse und Methoden, darunter kurze Inputs, Filmbeispiele, Gruppenarbeit, Reflexionsphasen und Austausch zu konkreten Alltagssituationen. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Jungen* zu stärken und eine geschlechterbewusste Perspektive im Ganztag zu fördern.
    Termin& Ort: 15. September 10:00 — 16. September  16:00 Uhr,  hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, Frankfurt am Main, 60528 Deutschland 
    Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte im Ganztag von Grundschulen, z. B. in Betreuung, Freizeitbereich, offenem Ganztag oder multiprofessionellen Teams
    290€ inkl. Tagesverpflegung
    Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V., 069/6706-219, Veranstalter-Website, fobi@pb-paritaet.de [Infos & Anmeldung]

    17.9. Online: KI? Dann gerne Feministisch denken!

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW – Gemeinsam stark!: Web-Seminar: KI? Dann gerne Feministisch denken!
    (17.09.2026 10:00 bis 11:30 Uhr)
    Mit Katharina Mosener, Veranstaltungsort: Online
    Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten folgen.

    ab 17.9. Hannover: Schulungsreihe Diskriminierungskrit. Handeln i.d. sozialen Arbeit

    vielgestaltig* 2.0 - Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit (Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V.): September-Oktober 2026 Schulungsreihe (/Bildungsurlaub) „Diskriminierungskritisches Handeln in der sozialen Arbeit“:
    Diskriminierung erschwert unser tägliches Zusammenleben- und arbeiten in einer superdiversen Gesellschaft. Dabei sollen Zugangsbarrieren abgebaut und allen Personen die gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden. Gleichzeitig haben soziale Kategorien wie ´Geschlecht`, ´Herkunft` oder ´Religion` immer noch eine große Auswirkung auf die individuelle Biografie von Personen und limitieren oftmals ihre beruflichen Möglichkeiten und Teilhabechancen.
    Wie kann das Thema Diskriminierung im beruflichen und privaten Umfeld besprochen und behandelt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, verschiedenen Diskriminierungen entgegenzuwirken und neue Zugänge zu schaffen? Inwiefern spielen beispielweise Geschlechter- oder Klassenverhältnisse bei unseren täglichen Begegnungen oder in Teams eine Rolle?
    In der Schulungsreihe werden die Teilnehmer*innen eingeladen, sich intensiv und selbstreflexiv mit dem Thema Diskriminierung zu beschäftigen und eine größere Handlungssicherheit in diesem Themenfeld zu erlangen. Es geht um die Entwicklung einer macht- und diskriminierungskritischen Perspektive. Der Fokus wird insbesondere auf der Reflexion der eigenen Haltung sowie auf der Reflexion eigener Stereotype und Vorurteile liegen. Zudem bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, diskriminierungskritische Handlungsmöglichkeiten zu erforschen und auf methodisch vielfältige Weise Empathie und eigene Standpunkte zu entwickeln.

    Ziele der Schulung: Stärkung der persönlichen Haltung und Handlungssicherheit im Themenfeld Diskriminierungskritik, Reflexion und Erweiterung eigener Denk- und Verhaltensmuster, Wissenserwerb über Geschlechterverhältnisse und Sexismus, Wissenserwerb über Klassenverhältnisse und soziale Ungleichheit, Entwicklung einer intersektionalen und rassismuskritischen Betrachtungsweise sowie Machtkritische Reflexion der individuellen sozialen Positionierung und der eigenen Praxis.

    Modul 1: 17.-18. September 2026 Diskriminierung und Klassismus, Modul 2: 8.-9. Oktober 2026 Rassismus und Sexismus, Modul 3: 29.-30. Oktober 2026 Praxistransfer und diskriminierungskritisches Handeln
    Zeiten: Jeder Schulungstag geht von 9.30-17.00 Uhr.
    Teilnehmer*innen-Anzahl: maximal 14 Teilnehmende, Kosten: Die Teilnahme an der Schulungsreihe ist kostenfrei.
    Die Modultage / Module bauen inhaltlich und bzgl. der Gruppendynamik aufeinander auf. Melden Sie sich daher bitte nur an, wenn Sie eine Teilnahme an allen Tagen der Reihe fest einplanen.
    Anmeldefrist: 28.08.2026
    Ort: Die Schulung wird in Präsenz stattfinden. Der Ort wird zentral gelegen in Hannover sein – die genauen Räumlichkeiten werden nach Anmeldung bekanntgegeben.
    Kontakt: Anisa Abdulaziz | Tinka Greve | Manfred Brink, Anmeldung unter: www.vnb.de 
    Die Schulungsreihe ist in Niedersachsen anerkannt als Bildungsurlaub. Eine Anerkennung in anderen Bundesländern ist ggf. möglich. 
    Für Fragen rund um die Anmeldung: Ivonne Hartleib (ivonne.hartleib@vnb.de) [weitere Infos]

    30.9. Online: Kleines 1x1 Inter* und Trans*

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Web-Seminar: Kleines 1x1 Inter* und Trans* (30.09.26, 10:00 - 11:30Uhr)
    Wie vielfältig ist denn Geschlecht eigentlich? An welchen Orten der eigenen pädagogischen Praxis entstehen Barrieren und Diskriminierungspotenziale, wenn eine Zweigeschlechtlichkeit vorausgesetzt wird? Was unterscheidet Inter* und Trans* voneinander?
    Das Web-Seminar lädt zur Reflexion des eigenen geschlechtsbinären Denkens ein, vermittelt erstes Grundlagenwissen zu geschlechtlicher Vielfalt und gibt Einblicke in Lebenswelten junger trans*, inter* und nicht binärer Menschen. Eine Sensibilisierung für geschlechtliche Vielfalt, insbesondere im pädagogischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, steht dabei im Vordergrund.
    Anmeldeschluss: 27.09.26; mehr Informationen: hier.

    30.9.26-29.1.27 Olpe: Qualifizierung geschlechterreflektierte Jungen*arbeit

    LAG Jungen*arbeit NRW: Die Qualifizierung „Irgendwie klar: Jungen* begleiten, stärken und verstehen“ bietet pädagogischen Fachkräften eine praxisnahe und fundierte Einführung in die geschlechterreflektierte Jungen*arbeit. Sie vermittelt zentrale fachliche Grundlagen, stärkt die professionelle Haltung und unterstützt dabei, Jungen* in ihrer Vielfalt wahrzunehmen und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. 
    Ein zentraler Bestandteil der Qualifizierung ist die Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Praxisprojekts. Die Teilnehmenden erarbeiten konkrete Angebote und Methoden für ihre jeweiligen Arbeitsfelder und setzen diese im eigenen beruflichen Kontext um.
    Die Qualifizierung schließt mit der Präsentation und Reflexion der Praxisprojekte ab und eröffnet Perspektiven für eine nachhaltige Verankerung von Jungenarbeit in Einrichtungen und Trägern. 
    Umfang:
    - 2 Blöcke mit insgesamt 6 Bildungstagen
    - Umsetzung eines eigenen Praxisprojekts, welches in einem kurzen Praxisbericht dokumentiert wird
    - begleitete Selbstlernphasen im Umfang von ca. 8 Stunden
    - digitale Praxisreflexionen mit fallbezogener Beratung in geschützten Reflexionsräumen durch die Fachstelle Jungen*arbeit NRW, 2 Online-Termine von ca. 1,5 Stunden

    Termine: 30.9.-2.10.26 sowie 27.-29.1.27, je Anreise 9:30 Uhr, Abreise 16Uhr
    Tagungsort: Akademie Biggesee gGmbH, Ewiger Str. 7-9, 57439 Attendorn, Olpe, NRW [zum Flyer / Link zur Anmeldung]

    1.10. Online: Umgang mit Mädchen* mit Essstörungen

    Das MädchenHaus Mainz: Wenn das Essen aus dem Gleichgewicht ist, schwankt das Leben.
    Essstörungen bei Jugendlichen, vor allem bei Mädchen, haben in den Letzen 10 Jahren erheblich zugenommen und bleiben seit der Corona Pandemie auf einem sehr hohen Niveau Viele Betroffene versuchen ihre Gefühle über Essen oder nichtessen zu regulieren. Dies führt oft auch zu körperlichen Symptomen. 
    In der Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Ursachen und Auswirkungen der unterschiedlichen Essstörungen, dem guten Grund, der hinter einer jeden Essstörung steht und durch Glaubenssätze gefüttert wird.
    Sie haben die Möglichkeiten, ihre Fallbeispiele einzubringen und erhalten Tipps und Methoden für Beratung und Umgang mit Betroffenen.
    Referent*in: Susanne Gronki, Diplom-Sozialpädagogin, Therapeutin und systemische Supervisorin
    Termin: 01.10.26, 10–17 Uhr, Ort: Online, Kosten: 150 €

    8.10. Online: Die Zukunft des ESF+ ab 2028 - EU-Pläne& nationale Umsetzung

    Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Die Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF+) ab 2028: Europäische Pläne und nationale Umsetzung 
    Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Beschäftigung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Mit Blick auf die Förderperiode ab 2028 werden derzeit auf europäischer Ebene grundlegende Weichenstellungen für die Zukunft der Kohäsions- und Strukturpolitik diskutiert. Die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen werden Auswirkungen auf die Umsetzung des ESF+ ab 2028 in Deutschland haben.
    Die Fachveranstaltung informiert über die Vorschläge der Europäischen Kommission und die aktuellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten im Rat der EU. Zudem wird ein Blick auf erste Pläne zur Umsetzung des ESF+ in Deutschland (auf Ebene des Bundes und der Bundesländer) ab 2028 geworfen. Abschließend werden mögliche Auswirkungen auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und weitere Akteure der sozialen Infrastruktur diskutiert.
    Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger und Einrichtungen sozialer Dienste
    Datum: 08.10., 9:30-13:00Uhr, online; Anmeldung bis: 17.09.2026, Veranstaltungskosten für Mitglieder: 45 EUR/ für Nichtmitglieder: 56 EUR [mehr Infos]

    8.-9.10. Dortmund: Konfliktkompetenz& Traumasensibilität i.d. Jungen*arbeit

    LAG Jungenarbeit NRW: Konfliktkompetenz und Traumasensibilität in der Jungen*arbeit: verstehen und agieren.
    Viele Jungen* bringen besondere Lebenserfahrungen mit sich, wie Flucht, Prekarität, Vernachlässigung und/oder Gewalterfahrung. Solche Ereignisse hinterlassen traumatische Spuren, die den Ton der alltäglichen Interaktionen innerhalb der Gruppen beeinflussen, lenken und bestimmen können. Gleichzeitig schreiben anhaltend existente Männlichkeitsnormen den Jungen* möglicherweise vor, sich nicht emotional zu öffnen, sich abzuhärten und mitunter sogar in Gewalt abzurutschen. Das lässt sich dann oft in entstehenden Konflikten beobachten. 
    Die Bearbeitung und Bewältigung von Konflikten, die in er Arbeit mit Jungen* existieren erfordert oft einen traumasensiblen Ansatz, der es ermöglicht die Beziehung aufrechtzuerhalten und trotzdem eine gesunde individuelle und gruppensoziale Entwicklung zu fördern. Das beschriebene Themenfeld greift diese Fortbildung auf. Im Fokus stehen das frühzeitige Erkennen von Konfliktdynamiken, ein traumasensibler Zugang zu Jungen* sowie der professionelle Umgang mit Aggression, Rückzug und Grenzverletzungen.  

    Ziele: Konfliktkompetenz stärken, Methoden kennenlernen, Lernen Jungen* wertschätzend zu begleiten, Sensibilisierung für traumatische Erfahrungen und deren Auswirkungen auf Verhalten von Jungen*.
    Termine: 08. & 09.10.2026, je 10 - 16 Uhr, Teilnahmegebühr: 85€, Anmeldeschluss: 10.08.2026
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Das Ziel der LAG Jungenarbeit NRW ist es, unsere Veranstaltung barrierearm zu gestalten und allen die Teilnahme zu ermöglichen. Daher bitten wir bei einer Hörschwäche, einer Sehschwäche oder anderem Assistenzbedarf um Kontaktaufnahme mit der Fachstelle, damit wir uns um passende Lösungen bemühen können: (+49 (0)231 53 42 174) oder info@lagjungenarbeit.de.
    Referent*in: Gabaël Aluc, Bildungsreferent bei der LAG Jungenarbeit NRW. [mehr Infos]

    ab 10.10. Belgien: Outdoor-Pädagogik mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen

    JUGEND für Europa - Nationale Agentur (_ Erasmus+ Jugend _ Europäisches Solidaritätskorps _ Erasmus+ Sport) Bonn:: Europäisches Weiterbildungsangebot:
    Adventure Europe – Outdoor-Pädagogik mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen
    10.-16. Oktober 2026 und 10.-14. April 2027, Viroinval, Belgien | Online-Coaching zwischen November 2026 und März 2027
    Wie kann Outdoor-Pädagogik in der Bildungsarbeit mit jungen Menschen genutzt werden? Ein Weiterbildungsangebot für Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung und Jugendsozialarbeit, die mit Jugendlichen arbeiten, die in prekären Situationen leben.
    Diese Weiterbildung richtet sich gezielt an Fachkräfte, die mit Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen arbeiten. Im Rahmen des Trainings werden verschiedene Ansätze und Methoden der Erlebnispädagogik (Experiential Learning) vorgestellt, die in die eigene Arbeit mit den Jugendlichen übertragen werden können, um z.B. Gruppenprozesse zu initiieren, Reflexionsprozesse zu gestalten, Jugendliche zu aktiver Partizipation zu motivieren und ihre physische und psychische Gesundheit zu stärken.
    Das Projekt bietet auch die Möglichkeit, sich mit Fachkräften aus anderen Ländern auszutauschen und gemeinsame Projekte zu planen, die den Jugendlichen internationale Kontakte und Erfahrungen ermöglichen.
    Nach dem Termin im Oktober 2026 geht es weiter: Die Trainer*innen mit einem breiten Spektrum an Erfahrungen und Qualifikationen, bieten Online-Unterstützung bei der Anwendung der verschiedenen Methoden im eigenen Arbeitsbereich und mit der jeweiligen Zielgruppe an.
    Im April 2027 werden Sie sich in der Gruppe dann erneut treffen, um Ihre Lernprozesse zu reflektieren und um gemeinsame europäische Projekte zu planen oder konkretisieren.
    Das Seminar ist in englischer Sprache, was aber keine perfekten Englischkenntnisse voraussetzt – auch für die meisten anderen Fachkräfte aus Europa ist Englisch eine Fremdsprache. Es fällt ein geringer Eigenbeitrag an (100 Euro, bei fehlenden Finanzmitteln ist eine Reduktion möglich). . Die Veranstaltung soll allen Interessierten offenstehen. Gebärdensprachverdolmetschung oder andere Unterstützungsmöglichkeiten werden daher auf Anfrage organisiert.  Die Trainingskosten, einschließlich Reisekosten, werden durch das EU-Jugendprogramm Erasmus+ Jugend gefördert. 
    Weitere Informationen und den Link zu Anmeldung finden Sie unter diesem Link (in englischer Sprache).

    Bewerbungsfrist ist der 9. Juni 2026.
    „Adventure Europe setzt erlebnispädagogische Settings in den Kontext internationaler (Jugend-) Arbeit und vereint in meinen Augen somit zwei der wichtigsten Lernfelder sozialpädagogischer Arbeit miteinander. Und das macht, neben der Vernetzung potentieller Projektpartner, dieses Training so wertvoll für mich.“ Statement eines ehemaligen Teilnehmers.

    12.-13.10. Gültstein: Pädagog. Umgang mit traumatisierten Mädchen* (HzE)

    Kooperationsveranstaltung KVJS-Landesjugendamt BW & LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg: Traumatisierte Mädchen und junge Frauen – Methoden für den pädagogischen Alltag in den erzieherischen Hilfen am 12.&13.10.2026.
    Die Arbeit mit Mädchen, die aufgrund von traumatischen Erlebnissen in ihrer Beziehungs- und Verbalisierungsfähigkeit sehr eingeschränkt sind, löst im pädagogischen Alltag bei den Fachkräften oft Hilf- und Ratlosigkeit aus. 
    Zur traumaspezifischen Symptomatik gehören unter anderem Selbstverletzungen, dissoziatives Verhalten, gering ausgeprägte Impulskontrolle oder Flashbacks.
    Diese zweitägige Fortbildung bietet einen theoretischen Überblick der Symptomatik von Traumafolgen und führt in praxisorientierte und alltagstaugliche Methoden im Umgang mit traumatypischen Verhaltensweisen bei Mädchen und jungen Frauen ein. Hilfreiche Techniken der Stabilisierung und Ressourcenförderung wie Imaginationsübungen, Dissoziationsstop oder der Aufbau eines Notfallkoffers werden, abgestimmt auf alters- und geschlechtsspezifische Erfordernisse von Mädchen und jungen Frauen, vorgestellt und erprobt. Auch werden die notwendigen Rahmenbedingungen für eine mädchenspezifische traumapädagogische Arbeit vorgestellt.
    Es besteht die Möglichkeit, Fälle aus dem eigenen Betreuungsalltag einzubringen.
    Termine& Ort: 12.10., 10-18 Uhr, 13.10., 9-16:30 Uhr, Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein, 71083 Herrenberg-Gültstein
    Zielgruppe: Sozialpädagogische Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung, die mit Mädchen und jungen Frauen arbeiten.
    Gebühr mit Übernachtung: 426,00 €/ ohne Übernachtung: 345,00 € (inkl. MwSt.) [Anmeldung]

    15.-16.10. Glienicke: Maskulinistische Influencer im Kontext der pädagog. Arbeit

    Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
    In Kooperation mit Dissens – Institut für Bildung und Forschung: Andrew Tate in der Arbeit mit Jugendlichen? Maskulinistische Influencer im Kontext der pädagogischen Arbeit
    Kämpfe für Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und die Anerkennung vielfältiger geschlechtlicher Identitäten und Lebensweisen haben in den vergangenen Jahren an Sichtbarkeit gewonnen und politische wie gesellschaftliche Erfolge verzeichnet. Gleichzeitig stellen wir fest, dass sexistische, homo-, trans*- und inter*feindliche Positionen enormes Mobilisierungspotenzial entfalten und auch unter jungen Menschen weit verbreitet sind. Insbesondere in sozialen Medien gewannen in den vergangenen Jahren männliche Influencer wie Andrew Tate, der unter anderem sexistische, vielfaltsfeindliche und extrem rechte Positionen vertritt, an Reichweite und Popularität unter Jungen und jungen Männern. Dies stellt viele pädagogische Fachkräfte vor Herausforderungen und wirft Fragen zu Präventions- und Interventionsmöglichkeiten auf.
    In dieser Fortbildung sprechen wir über maskulinistische Influencer, traditionelle Männlichkeitsbilder sowie Möglichkeiten, ihnen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen zu begegnen. Wir fragen nach der Funktionsweise und dem Effekt von (medialen) Vorbildern, dabei insbesondere der Anziehungskraft traditioneller Männlichkeitsbilder, und stellen Ansätze für deren besseres Verständnis vor. Schließlich erarbeiten wir – unter anderem durch Fallbesprechungen – Handlungsansätze, die Fachkräfte dabei unterstützen können, Jungen und männliche Jugendliche bei kritischen Auseinandersetzungsprozessen mit Männlichkeitsbildern zu begleiten und damit sexistischen, homo-, trans*- und inter*feindlichen Einstellungen präventiv zu begegnen.
    Wir bemühen uns um eine wertschätzende und fehlerfreundliche Arbeitsatmosphäre, in der Fragen und Unsicherheiten Raum haben. Eine diskriminierungskritische Grundhaltung ist uns wichtig.

    Termin& Ort: 15.10., 09:45 Uhr, bis 16.10., 17:15 Uhr, Jagdschloss Glienicke
    Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus Berlin und Brandenburg
    Teilnehmerzahl: 18, Dozent*in: Sarah Klemm, Till Dahlmüller; Verantwortlich: Claudia Lutze
    Anmeldung bis 17.09.

    30.10. Online: M*arbeit: Umgang mit Traumatisierung& Traumafolgestörungen

    Das Mädchenhaus Mainz: Das Drama mit dem Trauma – Einführung in die Grundlagen von Traumatisierung und Traumafolgestörungen.
    Kinder und Jugendliche, ebenso wie ihre Erziehungspersonen bringen ihre traumatischen lebensgeschichtlichen Erfahrungen mit und stellen Fachkräfte und Institutionen damit vor besondere Herausforderungen Zur Bewältigung ihrer bisherigen Erfahrungen benötigen sie konstante Beziehungserfahrungen und emotionale Stabilisierung Was passiert eigentlich bei Traumatisierung im Gehirn? Wie bewältigen Menschen traumatische Erfahrungen? Welche Arten von Traumata gibt es? Entwickelt jeder Mensch mit traumatischen Erfahrungen psychische Probleme? Wie kann ich mit Traumafolgestörung umgehen und wann benötigt jemand eigentlich eine Therapie?
    Für das Verständnis von Traumatisierungen und der Verarbeitung dieser Erfahrungen beschäftigen wir uns mit den Ergebnissen aus Forschung und Praxis.
    Referent*in: Dr. Stefanie Kirchhart, Dipl. Päd., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
    Termin: 30.10.2026, 9–16 Uhr, Ort: Online, Kosten: 150 € [Anmeldung]

    10/26: Tübingen: „Kinder stark machen“ (Gewaltpräventionstraining)

    „Kinder stark machen“ ist ein Gewaltpräventionstraining, mit welchem Vorschulkinder und Kinder der Schulklassen 1 und 2 lernen, sich vor (sexualisierter) Gewalt und Missbrauch zu schützen. Mit der Weiterbildung qualifizieren sich pädagogische Fachkräfte zum/zur „Kinder stark machen" Trainer*in. Die Weiterbildung findet in fünf Modulen über einen einjährigen Zeitraum in Tübingen sowie im Selbststudium statt. Die Weiterbildung in Tübingen beginnt im Oktober 2026. [weiterlesen]

    Juli-Nov.: Diverse Webseminare zu Sozialberatung/ soz. Arbeit (SGB I, II & XII) für diverse Zielgruppen

    SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld: Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
    Termine: 24./25.8. oder 31.8./1.9. oder 28./29.9. oder 12./13.10. - Anmeldung: t1p.de/chgq

    Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis: Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
    Termine: 22./23.7. oder 10./11.8. oder 7./9.9. - Anmeldung: t1p.de/hdlq

    SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen: Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.  
    Termine: 13./14./15.7. oder 21./22./23.9. - Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil): Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft. 
    Termine: 18.8. oder 1.10. - Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld: In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
    Termin: 14. - 18.9.  - Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende: Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
    Termine: 12.8.. oder 6.10. - Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien:  Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
    Termine: 28.7. oder 2.10. oder 23.11. - Anmeldung: t1p.de/u67n

    Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen:  Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
    Termine: 27.7. oder 24.9. oder 17.11. - Anmeldung: t1p.de/xily

    Seminar: SGB II für die Migrationsberatung: Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
    Termine: 4.8. oder 30.9.  - Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser: Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
    Termine: 4.9. oder 13.11. - Anmeldung: t1p.de/qme5

    Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII): Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
    Termin: 21./22.9. - Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/ix6xp

    Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII: Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
    Termin: 2.9. - Anmeldung: https://t1p.de/1ge84 

    Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof: Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
    Termin: 14.7., *Präsenzseminar in München -https://t1p.de/c5lt9

    Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?: Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden. 
    Termine: 13.7., *Präsenzseminar in München -https://t1p.de/j1thm // 14.9. -https://t1p.de/c8o9w 

    Mehr Infos/ Kontakt: Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, Rudolfstraße 125, 42285 Wuppertal (info@harald-thome.de/ www.harald-thome.de)

    Sept-Nov: BAGFW Online-FoBi zum Asylbewerberleistungsgesetz u.a.

    Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen.
    Die Fortbildungen richten sich an Berater*innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bieten neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenfrei.

    Das Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis mit RA Volker Gerloff [Link zur Anmeldung] Je 9-12:30 Uhr
    - 08.09. Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes - 15.09. Existenzsicherung - 22.09. Gesundheitsversorgung - 29.09. Rechtsschutz

    Durchsuchungen und Abschiebungen in Geflüchteten-Unterkünften mit Prof Dr. Marei Pelzer: 17.11.2026, 9-12:00 Uhr [Anmeldung]

    Schutzsuchende aus Syrien - Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann: 5.11.2026, 13:00 - 15:30 Uhr [Anmeldung]

    Schutzsuchende aus dem Iran - Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann: 19.11.2026, 13:00 -15:30 Uhr [Anmeldung]

    Sept-Dez.: FoBi LAG Jungen*arbeit NRW

    LAG/ Fachstelle Jungen*arbeit NRW folgende Veranstaltungen
    - 11.09.Wenn Männlichkeitsstereotype ADHS bei Jungen* verdecken
    - 22.09. Migränntlichkeit: Jungen* antirassistisch fördern & antisexistisch fordern
    - 28.09. - 29.09. Aufenthalts- und Asylrechtsseminar
    - 30.09.26- 02.10.26 und 27.01.27 - 29.01.27 Qualifizierung zur Jungen*arbeit
    - 08.10. - 09.10. Konfliktkompetenz und Traumasensibilität 
    - 26.11. - 27.11. Jungen* zw. Männlichkeit, Rassismus & Klassismus
    - 10.12. - 21.12. Mit Jungen sexualpädagogisch arbeiten

    jederzeit: Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch

    Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch: „Was ist los mit Jaron?“
    Die interaktive Fortbildung richtet sich an Lehrkräfte und andere schulische Beschäftigte wie Erzieher*innen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit oder des Schulpsychologischen Dienstes. Sie ist ein wichtiger Schritt zu gelingendem Kinderschutz in Schulen.
    Viele Kinder und Jugendliche erleben sexuellen Missbrauch und finden keine Hilfe, weil niemand auf sie aufmerksam wird. Kindesmissbrauch betrifft im Schnitt ein bis zwei Schüler*innen pro Klasse. Das bedeutet, dass alle Lehrkräfte und schulische Beschäftigte in Kontakt mit betroffenen Schüler*innen kommen — oft ohne davon zu wissen, denn es gibt keine sicheren Anzeichen.
    In den meisten pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen fehlt das Thema Prävention von sexuellem Missbrauch bis heute, so dass in Schulen ein großer Bedarf an Basiswissen besteht. Deshalb fühlen sich viele Menschen, die in Schulen arbeiten, unsicher, was sie zum Schutz von Schüler*innen tun und wie sie helfen können. Die digitale Fortbildung „Was ist los mit Jaron?“ ist ein niedrigschwelliges Angebot, um das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kennenzulernen, die Angst davor zu verlieren und mehr Handlungssicherheit zu gewinnen.

    Über die Fortbildung „Was ist los mit Jaron?“: In fünf Leveln lernen Sie die wichtigsten Aspekte kennen:
    - Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen
    - Täterstrategien
    - Missbrauchsdynamik: Wie wirkt sich sexueller Missbrauch auf die Gefühle und das Erleben von Kindern und Jugendlichen aus? Was sind die Auswirkungen auf ihr Umfeld?
    - Was tun bei Verdacht?
    - Hilfeangebote für Betroffene und helfende Fachkräfte

    Der digitale Grundkurs ist konzipiert als Serious Game und hat den Vorteil, dass Sie
    - virtuellen Kolleg*innen „über die Schulter schauen“ und in konkreten Situationen aus dem Schulalltag Handlungsoptionen ausprobieren können
    - die Perspektive betroffener Schüler*innen kennenlernen
    - erfahren, was Sie tun können, wenn Sie sich Sorgen um eine*n Schüler*in machen
    - verstehen werden, warum es für betroffene Schüler*innen wichtig ist, eine Vertrauensperson zu finden
    - ermutigt werden, auf belastete Schüler*innen zuzugehen und Gespräche anzubieten
    - lernen, wie es Ihnen gelingen kann, Schüler*innen zuzuhören und zu helfen
    - merken werden, dass man kein*e Kinderschutzexpert*in sein muss, um die ersten Schritte der Hilfe zu gehen
    - und dass man nicht auf sich allein gestellt bleibt, sondern selbst Hilfe in Anspruch nehmen kann.

    Die digitale Fortbildung ist kostenlos, kann mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen werden (wenn man sich anmeldet), die in allen Bundesländern anerkannt wird, kann auch anonym genutzt werden, dauert nur zwei bis vier Stunden, bietet viele Materialien mit Hintergrundwissen zum Download an.

    Was hält Sie ab?: Vielleicht geht es Ihnen wie vielen Menschen angesichts des Themas sexueller Missbrauch und Sie haben Angst vor Überforderung oder etwas falsch zu machen. Oder Sie fragen sich, was Schule denn noch alles leisten soll. Möglicherweise kennen Sie das Thema aus eigener Erfahrung und sorgen sich, ob der Online-Kurs nicht zu belastend ist. Dann können die folgenden Kurzvideos für Sie hilfreich sein. Lassen Sie sich davon überzeugen, dass die Teilnahme an „Was ist los mit Jaron?“ eine gute Entscheidung ist – für Sie selbst und für Ihre Schüler*innen. [Zu den Videos]

    Das Kommunikationspaket: Im Folgenden finden Sie Materialien und Anwendungen, mit denen Sie die Online-Fortbildung „Was ist los mit Jaron?“ auf Ihren Kanälen, in Printmedien oder auf Veranstaltungen einbinden können. Vom Logo über Erklärfilme bis hin zu Plakaten und Postkarten können Sie alle Inhalte sowohl für werbliche Zwecke, als auch für redaktionelle Beiträge nutzen. [Mehr erfahren]

    5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

    1.7. Online: Methodenkompetenz in der geschlechterreflektierten Pädagogik

    AG Mädchen* Freiburg: Fachforum Mädchen*arbeit 2026/3
    Für gelingende geschlechterreflektierte Pädagogik brauchen wir Wissen, Haltung, Handlungskompetenz und einen Umgang mit Arbeitsbedingungen. In diesem Fachforum gibt Katharina Debus einen Einblick in ihr neues Buch Geschlechterreflektierte Pädagogik mit Anregungen für all diese Ebenen. Darauf aufbauend widmet sich das Fachforum schwerpunktmäßig Methoden in der formellen und informellen Bildungsarbeit als Aspekt von Handlungskompetenz.
    Das Fachforum beschäftigt sich mit Methoden in der Arbeit mit Gruppen, die mit dem Ziel formeller oder informeller geschlechterreflektierter Bildung durchgeführt werden. Es richtet sich an Frauen, Lesben, trans, inter und nicht-binäre pädagogische Fachkräfte, Bildungsarbeiter*innen, Lehrende, Studierende, Auszubildende und Ehrenamtliche, die in Kontexten der (Jugend-)Bildungsarbeit tätig sind oder sein werden bzw. für diese Kontexte ausbilden. Menschen aus anderen Feldern der Jugendarbeit sind willkommen, wenn euch bewusst ist, dass ihr die vermittelten Inhalte eigenständig auf euer Arbeitsfeld übertragen müsst. 
    Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg durchgeführt und durch die Heidehof Stiftung gefördert. [Mehr Infos; Anmeldung]

    1.7. Online: Runder Tisch FGM/C

    Digitaler Runder Tisch FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) Schleswig-Holstein der Fachstelle TABU - Diakonie Altholstein
    Am kommenden Runden Tisch am 01.07., 13.00 – 15.00 Uhr, wird es um Fragestellungen rund um Asylrecht und FGM/C gehen. Reinhard Pohl wird uns einen Überblick der aktuellen Regelungen und Entwicklungen geben. Denn in den letzten 30 Jahren hat sich viel getan: In den 1990er Jahren wurde FGM/C in Asylverfahren nur selten beachtet. Heute ist es ein anerkannter Schutzgrund, zumindest wenn FGM/C droht. Immer mehr Mütter geben in Asylverfahren auch an, die eigene Tochter schützen zu wollen, was im Herkunftsland nur schwer möglich ist. Wir wollen uns ansehen, welche Rolle FGM/C heute in einem Asylverfahren spielt und welche Aufgaben die Beratung hat.
    In der zweiten Hälfte gibt es wie immer die Möglichkeit für Austausch sowie Berichte aus Ihrem und unserem Praxisalltag. []

    1.7. Online: Rechte Einfallstore in den sozio-ökonom. Verhältnissen

    Rechte Einfallstore in den sozio-ökonomischen Verhältnissen - Zur Bedeutung extrem rechter Zugriffe auf Sozial-, Familien- und Arbeitsmarktpolitiken
    Wie und warum erzeugen rechte Sinnstiftungs- und Deutungsangebote Resonanzen bei jungen Erwachsenen? Das Gießener Teilprojekt des GERDEA-Verbunds lädt am 1. Juli 2026 zur Vorstellung der Forschungsergebnisse ein.
    Im Gießener Teilprojekt des GERDEA-Verbunds interessieren wir uns für die Nachfrageseite rechter Sinnstiftungs- und Deutungsangebote, um zu verstehen, wie und warum diese Resonanz erzeugen. Hierfür haben wir Orientierungen junger Erwachsener rekonstruiert und herausgearbeitet, welche Einfallstore für – oder Resilienzen gegen – rechte Sinnstiftungsangebote darin sichtbar werden. Zur Präsentation der Ergebnisse laden wir herzlich ein.
    Termin& Ort: Online, 1. Juli 2026, 16:00-18:00 Uhr  [Anmeldung und weitere Informationen hier]

    Hintergrundinfos: Der Forschungsverbund „Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten. Dynamiken – Effekte – Ambivalenzen (GERDEA)“ wird im Rahmen der Förderlinie "Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus" des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit einer Projektlaufzeit von Januar 2023 bis Juni 2026 gefördert.

    Im Forschungsprojekt GERDEA gehen wir den folgenden Fragen nach: - Welchen Anklang finden extrem rechte Geschlechterpolitiken in unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft?
    - Welche Rolle spielt der Wandel der Geschlechterverhältnisse dafür, dass sich mehr und mehr Menschen der extremen Rechten zuwenden?
    - Welche Bedeutung hat die Kategorie „Geschlecht“ für die gesellschaftliche Wahrnehmung extrem rechter Akteure? [Weitere Infos

    2.7. Online: Treffen des Caritas-Klima-Netzwerks der KJH

    Caritas-Klima-Netzwerk der Kinder- und Jugendhilfe am 02.07.2026 10:00 – 12:00 Uhr 
    Bei diesem digitalen Treffen wird sich mit den Fragen und Anforderungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigt. Trotz der mittlerweile abgesenkten Anforderungen der EU-Gesetzgebung bleibt das Thema vor allem im Kontakt mit Banken auch für soziale Träger relevant. Um genauer zu verstehen, was Banken von sozialen Trägern an Auskünften und Maßnahmen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz gegenwärtig und zukünftig erwarten, ist Tabea Dreimann, Sustainability Reporting Advisor, und Jörg Emonds, Kundenberater Caritative Einrichtungen von der DKM Darlehnskasse Münster – Partner für Kirche und Caritas zu Gast. Es wird sich zeigen, warum es sich auch jetzt schon lohnt, frühzeitig zur Nachhaltigkeit in der Organisation gut aufgestellt zu sein. 
    Der zweite inhaltliche Impuls schließt an die Anforderungen der Banken an. Christopher Bangert, Referatsleitung für Sozialwirtschaft und Klimaneutralität im Deutschen Caritasverband, wird den europäischen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) vorstellen und den Blick auf dessen Bedeutung für soziale Träger richten.  [Zur Anmeldung]

     

    3.7. Online: Lunch Talk zu Antifeminismus& Geschlechterbildern auf Social Media

    Bundesforum Männer e. V.: Kostenloser Lunch Talk „Spot on… Antifeminismus und Geschlechterbilder auf Social Media“ – Tradwives, Manfluencer und Antifeminismus, 3. Juli, 12-13Uhr.
    Im vergangenen Jahr veröffentlichte das Projekt „Spotlight – Antifeminismus erkennen und begegnen“ gemeinsam mit dem Bundesforum Männer, Detox Identity und Viktoria Rösch Handreichungen zu verschieden Facetten von Antifeminismus. Die „Spot on…“-Reihe bietet einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema Antifeminismus und ist online und als Print erhältlich. 
    Beim einstündigen Lunch Talk am 3.7. stellen die Autor:innen drei der Handreichungen vor und diskutieren gemeinsam. Neben einer Einführung in das Thema Antifeminismus nimmt Viktoria Rösch Bezug auf das Phänomen der „Tradwives“. Tobias Spiegelberg von Detox Identity erklärt, was es mit „Manfluencern“ auf sich hat. In der Diskussion wird es auch um Herausforderungen und mögliche Handlungsoptionen mit Blick auf Antifeminismus im digitalen Raum gehen. Die Veranstaltung moderiert Peter Bienwald, Referent für Jungen und junge Männer im Bundesforum Männer. [Zur Anmeldung]

    7.7. Berlin/online: Buchvorstellung "Sprechen – Eine Geschichte der Selbstermächtigung"

    Heinrich-Böll-Stiftung: Daniela Dröscher: Sprechen – Eine Geschichte der Selbstermächtigung 
    Das Buch von Daniela Dröscher erzählt eine sehr persönliche Geschichte der Selbstermächtigung – von einer schweigenden zur öffentlich sprechenden Frau. Und die Frage, wie wir sprechen sollten, um einander wirklich zu verstehen.
    Ein harmloses Mittel der Verständigung war Sprechen für die Schriftstellerin Daniela Dröscher nie. Als Kind einer Zugezogenen im Hunsrück zwischen Hochdeutsch und breitem Pfälzer Dialekt erwies sich Sprechen als ein so zweischneidiger Akt der Anpassung, dass sie lieber verstummte. Außerhalb des Privaten fehlte ihr auch später lange der Mut zum Einstehen für das eigene Wort, zu groß war die Angst davor, als Aufsteigerin erkannt oder missverstanden zu werden. Mit radikaler Offenheit erzählt sie von ihrer Emanzipation von einer schamhaft schweigenden zur öffentlich sprechenden Frau. Dabei denkt sie darüber nach, ob nicht gerade die Bereitschaft zum Missverstehen die eigentliche Voraussetzung für wahres Verständnis und einen produktiven Gesellschaftsdialog sein könnte.
    Mit: Daniela Dröscher, Schriftstellerin und Essayistin und Dr. Ole Meinefeld, Referent Zeitdiagnose und Diskursanalyse, Heinrich-Böll-Stiftung.

    Reihe Zeitdiagnostische Interventionen: Diese Reihe von Veranstaltungen und Beiträgen widmet sich wichtigen politischen Büchern unserer Zeit. Im Blickpunkt stehen aktuelle Diagnosen zu Politik, Gesellschaft und Kultur, vom Bestseller bis zur Neuentdeckung. In Vorträgen, Bühnengesprächen, Rezensionen und Essays eröffnen wir einen Raum zur Diskussion
    Termin& Veranstaltungsort: 7.7., 18-19:30 Uhr, Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin 
    Alternativ können Sie der Veranstaltung auch im Livestream folgen.
    Fachkontakt: Ole Meinefeld,meinefeld@boell.de / Information: Katrin Zehetmaier, zehetmaier@boell.de

    9.7. Berlin: Gemeinsam für Gleichberechtigung: Die Rolle der Männer

    Katholischer Deutscher Frauenbund Diözesanverband Berlin e.V.: Vortrag // Gemeinsam für Gleichberechtigung: Die Rolle der Männer
    Feminismus ist kein Frauenthema. Es ist eine gemeinsame Aufgabe. Was bedeutet es, als Mann feministisch zu handeln – im Alltag, im Job, in Beziehungen? Diese Veranstaltung lädt Männer dazu ein, ihre Rolle im Feminismus neu zu denken: nicht als Zuschauer, sondern als aktive Verbündete. Gemeinsam sprechen wir über Privilegien, Verantwortung und darüber, wie Männer empowert werden können, Gleichberechtigung bewusst zu leben, zu lernen und weiterzugeben.
    Gleichzeitig schauen wir darauf, wie Frauen und marginalisierte Perspektiven Räume für Dialog öffnen können: Wie entstehen Gespräche, die Männer erreichen, statt sie in Abwehr zu bringen? Welche Strategien helfen, Verbündete zu gewinnen und Veränderung gemeinsam zu gestalten?
    Datum& Ort: 9.7.26, 19–20.30 Uhr, Haus Helene-Weber, Wundtstraße 40-44, 14057 Berlin
    Referent*in: Martin Speer, Autor und HeForShe Aktivist der UN Women [Anmeldung]

    13.7. Stuttgart: Netzwerktreffen Mädchen* in der OKJA

    LAG Mädchen*politik BW: Treffen Netzwerk Mädchen*arbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
    Am 13. Juli trifft sich das Netzwerk Mädchen*arbeit im Jugendhaus Mitte in Stuttgart. Im Netzwerk treffen sich regelmäßig Fachkräfte aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), um Angebote für Mädchen* in der OKJA zu fördern. Beim Präsenztreffen werden Strategien diskutiert, wie Angebote für Mädchen* erhalten und ausgebaut werden können. Nach einem gemeinsamen Mittagessen werden wir Informationen und Kommunikation im Netzwerk betrachten: Was benötigen Fachkräfte und von welchen Informationen profitieren Fachkräfte, die Angebote für Mädchen* in der OKJA durchführen oder aufbauen möchten? Interessierte sind herzlich eingeladen. [weiterlesen]

    16.7. Stuttgart: Partizipation marginalisierter Mädchen* fördern

    LAG Mädchen*politik BW: Im Rahmen des Projekts „GIRLS* TAKE SPACE" findet am 16. Juli in Stuttgart ein Fachtag zur Förderung der Partizipation marginalisierter Mädchen* und junger Frauen* unter dem Titel „Mädchen* stärken - Räume öffnen - Teilhabe ermöglichen" statt:
    Wie kann es der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg gelingen, die Teilhabe von marginalisierten Mädchen* und jungen Frauen* nachhaltig zu fördern? Welche Barrieren bestehen – und wie können sie gemeinsam überwunden werden? - Die Fachtagung läd dazu ein, genau diesen Fragen nachzugehen. Fachkräfte, Träger und Interessierte erhalten Impulse aus der Praxis, Raum für Austausch sowie neue Perspektiven für eine geschlechtergerechte und inklusive Jugendarbeit.
    Gemeinsam wollen wir Strategien entwickeln, Erfahrungen teilen und Wege aufzeigen, wie Mädchen* und junge Frauen* gestärkt werden können, ihre Stimmen einzubringen, Räume einzunehmen und gesellschaftliche Teilhabe aktiv mitzugestalten.
    Termin& Ort: 16.7., 9:30-17 Uhr, DJH Baden-Württemberg e.V., Jugendherberge Stuttgart International, Haußmannstraße 27 - 70188 Stuttgart
    Zielgruppe: Der Fachtag richtet sich an Kolleg*innen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Ehrenamtliche sowie Interessierte.
    Kosten: 85,- € (inkl. Snacks und Mittagessen, ohne Übenachtung) [Weitere Infos, bis zum 15.7. Anmeldung]

    7.8. Berlin: Vielfalt in die Tat umsetzen

    Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD), Evangelische Medienakademie, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Evangelische Jugend:
    Vielfalt in die Tat umsetzen: NICHTS TUN - Inklusion im Fokus
    Wann wollen wir NICHTS TUN und wann nicht?
    Wenn es um Inklusion geht, wollen wir nicht NICHTS TUN.
    Können wir NICHTS TUN als Widerstand erleben?
    Was machen wir, wenn Menschen vorgeworfen wird vermeintlich NICHTS zu TUN? Wer wird durch wessen Entscheidung zum NICHTSTUN verordnet?
    Und was passiert, wenn wir uns aussuchen können NICHTS zu TUN?
    Stell dir einen Ort vor, an dem wir zusammen NICHTS TUN ausprobieren können. Wie fühlen sich Räume an, in denen wir nicht besonders funktionieren müssen, sondern sein dürfen und auch den Zugang haben? Wir experimentieren damit.
    Im Mittelpunkt stehen Ableismus*, Diskriminierung und Inklusion. Hier ist Platz für die Vielfalt von Erfahrungen: körperlich, psychisch, neurodivergent oder chronisch.
    Wir experimentieren in Workshops, Gesprächen, bei Bewegung und Kunst & Kultur. Wir können uns austoben, nachdenken, nicht denken und mit- und voneinander lernen.
    Eingeladen sind alle Menschen, die für Inklusion und Antidiskriminierung arbeiten oder damit anfangen wollen!
    (*Ableismus (von engl. „to be able to“, etwa „fähig sein, etwas zu tun“) Diskriminierung/Benachteiligung von Menschen mit Behinderung)
    Team: Frieda Wittenborn (Ev. Frauen in Deutschland e.V.), Sabine Schött (Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck), Lena Müller (Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz), Sina Balke-Juhn (Ev. Medienakademie Hamburg), Dr. Alena Höfer (Universität Heidelberg), Frauke Petersen (Freiberufliche Organisationsentwicklung)
    Kontakt: wittenborn@evangelischefrauen-deutschland.de
    Termin& Ort: 07. August 2026, 11–17 Uhr, Berlin

    18.8. Halle: Reproduktive Gerechtigkeit aus queerer Perspektive

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder-u. Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Fachtagung: Reproduktive Gerechtigkeit aus queerer Perspektive
    Das Konzept Reproduktive Gerechtigkeit verbindet reproduktive Rechte mit sozialer Gerechtigkeit und wurde in den 1990er Jahren von Schwarzen Feministinnen in den USA geprägt. Es basiert (verkürzt) auf drei zentralen Forderungen: 
    1. Das Recht, ein Kind unter selbstgewählten Bedingungen zu bekommen. 
    2. Das Recht, kein Kind zu bekommen. 
    3. Das Recht, Kinder in einer sicheren und gesunden Umgebung frei von Gewalt großzuziehen. 
    Jüngere Aktivistinnen ergänzten das Konzept um: 
    4. Das Recht auf sexuelle Autonomie, geschlechtliche Selbstbestimmung und sexuelle Lust.
    Queere Menschen erleben strukturelle Hürden beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, reproduktionsmedizinischen Angeboten, rechtlicher Anerkennung von Elternschaft und dem selbstbestimmen Ausleben ihrer Sexualität. Diese Perspektiven möchten die Veranstalter*innen sichtbar machen.
    Termin& Ort: Stadthaus Marktplatz 2, 06108 Halle, 18.8., 10-16 Uhr [Anmeldung]

    26.8. Kiel: Jubiläumsfachtag der LAG Mädchen*

    Jubiläumsfachtag der LAG Mädchen*: 30 Jahre Engagement für Mädchen* und junge Frauen* in Schleswig-Holstein 
    Termin& Ort: 26.08.202, 13:00 -17:30 Uhr,  Sozialministerium in Kiel [Anmeldung]

    2.9. Gaarden: Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*

    Die LAG Mädchen* veranstaltet gemeinsam mit dem Autonomen Mädchenhaus Kiel / Lotta e.V. das Netzwerktreffen geflüchtete Mädchen* und junge Frauen*.
    Das Netzwerk bietet Raum für fachlichen Austausch und Vernetzung. Es können Ideen entwickelt werden, wie Mädchen* und junge Frauen* mit Fluchterfahrung besser erreicht und weiterhin bestmöglich unterstützt werden können.
    Willkommen sind alle Fachkräfte, die mit Mädchen* und jungen Frauen* mit Fluchterfahrung arbeiten, den Zugang zu dieser Personengruppe stärken möchten oder sich fachlich mit den damit verbundenen Themen befassen.
    Termin& Ort: 02.09.2026 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Ort: Mädchen*treff Gaarden
    Die Dauer des Treffens ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach dem Austauschbedarf der Teilnehmenden. Eine kürzere Teilnahme ist möglich, dies kann bei der Anmeldung unter dem Punkt Anliegen angegeben werden. [Anmeldung]

    11.-12.9. Hamburg: Fachtag rund um Zyklus-& Reproduktionsgesundheit& Geschlechtergerechtigkeit

    Die Period of Change bringt Expert*innen aus Medizin, Forschung, Politik und Bildung, Aktivist*innen und Community zusammen, die Zyklus und Menstruation neu denken wollen um Flinta*- Gesundheit in all ihren Facetten zu enttabuisieren. Wir wollen Aufklärung und Dialog zur Zyklus- und Reproduktionsgesundheit sowie Geschlechtergerechtigkeit fördern.
    Sei am 11. & 12. September unter dem Motto “Breaking the Stigma” in Hamburg dabei. (Mit dem Code PINKSTINKS10 erhältst du 10 % Rabatt auf reguläre Tickets.)
    Mehr Infos: www.izg-deutschland.de
    Rückblick 2025: Mit der Period of Change schafft das Institut für Zyklusgesundheit seit 2020 eine Plattform für Wissen, Austausch und strukturelle Veränderung rund um das Thema Zyklusgesundheit. Der Kongress ist die erste Veranstaltung in Deutschland, die sich ausschließlich und interdisziplinär mit den gesundheitlichen, gesellschaftlichen und politischen Dimensionen des Menstruationszyklus befasst.
    Am 11. & 12. September 2025 brachte der Kongress in Berlin zum fünften Mal Expert:innen aus Medizin, Wissenschaft, Arbeitswelt, Politik und Aktivismus zusammen, um den Gender Health & Research Gap sichtbar zu machen und nachhaltige Impulse für eine gerechtere, geschlechtersensible Gesundheitsversorgung zu setzen.

    15.-16.9. Köln: KJH in Zeiten von gesellschaftl. Polarisierung, Demokratiefeindlichkeit und Rechtsruck

    Am 15./16. September 2026 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in Kooperation mit der TH Köln eine Reflexions- und Netzwerktagung mit dem Titel:
    Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von gesellschaftlicher Polarisierung, Demokratiefeindlichkeit und Rechtsruck.
    Die Demokratie ist in Europa und weltweit unter Druck. Populistische und extremistische Akteure gewinnen an Zuspruch, demokratie- und menschenfeindliche Positionen normalisieren sich – nicht nur an den Rändern, sondern zunehmend in der Mitte der Gesellschaft. Diese Entwicklungen machen auch vor der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland nicht halt: So werden demokratie- und menschenfeindlich motivierte Angriffe auf Einrichtungen, Fachkräfte und Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe alltäglicher. Zugleich werden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend auch und gezielt von extrem rechten Akteuren gemacht. Nicht zuletzt finden sich demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen auch bei Adressat*innen oder Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe selbst.
    Die AGJ möchte vor diesem Hintergrund einen Raum für fachliche Auseinandersetzung, Vernetzung und gegenseitige Stärkung schaffen – mit verschiedenen Blickrichtungen auf das Thema und vertiefenden Foren zu einzelnen Handlungsfeldern, Handlungserfordernissen und -möglichkeiten. Die Tagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte aller Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter*innen aus Wissenschaft und Verwaltung sowie junge, in Selbstvertretungen organisierte Menschen.
    Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung. Die Anmeldung ist bis zum 17. Juli 2026 möglich. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll.
    Für Rückfragen steht Ihnen bei der AGJ die Referentin Eva-Lotta Bueren zur Verfügung: eva-lotta.bueren@agj.de und 030-400 40 222.

    17.-18.9. Berlin: Feminist Imaginaries Festival

    Heinrich-Böll-Stiftung: Feminist Imaginaries Festival - Imagine a Feminist Future: Das Festival bringt feministische und LGBTIQ+-Aktivist*innen, Künstler*innen, Filmemacher*innen, Forscher*innen und politische Entscheidungsträger*innen aus aller Welt zusammen, um Ideen auszutauschen, Solidarität zu stärken und gemeinsam feministische Zukunftsvisionen zu entwerfen. Mit Filmen, Gesprächen und kreativen Workshops lädt das Festival dazu ein, gemeinsam eine Auszeit vom chaotischen Weltgeschehen zu nehmen und über die nächste Krise hinauszudenken. Es schafft Raum, um neue Kraft zu schöpfen und transnationale feministische Visionen von Gerechtigkeit, Fürsorge und Befreiung für alle zu entwickeln.
    Mit einer Vielzahl unterschiedlicher Formate eröffnet das Festival Einblicke in feministische Perspektiven und Erfahrungen aus aller Welt. Dabei geht es unter anderem darum, wie trans* Aktivist*innen in Lateinamerika den Feminismus auf kreative Weise inklusiver gestalten, wie Feminist*innen in Südafrika Gemeinschaftsküchen nutzen, um multiple Krisen zu bewältigen, oder wie Männlichkeit in Südostasien neu gedacht wird. Neben einer Filmpremiere, mehreren interaktiven Workshops, einer Ausstellung, einem „Hot Takes“-Stand und einer Podiumsdiskussion gibt es zahlreiche Gelegenheiten, mit Feminist*innen aus unterschiedlichen Kontexten ins Gespräch zu kommen, neue Bündnisse zu schmieden und sich inspirieren zu lassen.

    Kooperation: Das Feminist Imaginaries Festival wird von der Globalen Einheit für Feminsmus und Geschlechterdemokratie in Zusammenarbeit mit dem Gunda-Werner-Institut veranstaltet. 
    Termin& Ort: 17.9., 18.30 – 22.00 Uhr + 18.9.26, 9-19Uhr, Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin, Schumannstr. 8, 10117 Berlin [Infos, Programm& Anmeldung]

    24.9. Online: Real Boys - Positive Männlichkeitsbilder& Role Models

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: 
    Online | BFM Impulse: Buchvorstellung: Real Boys – Positive Männlichkeitsbilder und Role Models
    Was macht ein gutes Vorbild aus? Mit ihrem neuen Kinderbuch „30 Real Boys – mutig, gefühlvoll und ganz sie selbst" stellen Fikri Anıl Altıntaş und Paul Brodowsky verschiedene Männer vor, die Verantwortung übernehmen, Fürsorge leben, sich für Gleichberechtigung einsetzen und Solidarität zeigen. In Porträts von bekannten Persönlichkeiten und engagierten Alltagshelden aus Sport, Musik, Wissenschaft, Kunst, Film und Politik erzählen die Autoren von Menschen, die traditionelle Rollenbilder hinterfragen und neue Wege männlicher Identität aufzeigen. 
    Termin& Ort: 24. September 2026, 17:30-19 Uhr, online (Zoom) [Link zur Veranstaltung]

    24.-25.9. Vechta: Bundesfachtagung Bildungslandschaften als Gestaltungsaufgabe (Ganztag)

    PESTALOZZI-FRÖBEL-VERBAND: Bundesfachtagung „Bildungslandschaften als Gestaltungsaufgabe: Ganztag zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ am 24. Und 25. September
    Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsförderungsplatz ab August 2026 steht das Bildungssystem vor einem weitreichenden Wandel: zwei historisch gewachsene und höchst unterschiedliche Systeme treffen auf einen gemeinsamen Auftrag. Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist nicht nur als strukturelle Maßnahme zu verstehen, sondern als pädagogischer Raum, der Bildung, Betreuung und Erziehung neu verbindet – und damit das Aufwachsen von Kindern nachhaltig prägt. Die Herausforderung besteht darin, Angebote so zu gestalten, dass sich Kinder und Erwachsene viele Stunden lang wohlfühlen und gut miteinander leben, arbeiten und lernen können. Die Bundesfachtagung bringt Akteur:innen aus Wissenschaft, pädagogischer Praxis (Schule, Hort, Jugendhilfe u.a.), Verwaltung und Fachpolitik zusammen. Im Mittelpunkt stehen der Diskurs über pädagogische Qualität und die Gestaltung kindgerechter Bildungsräume sowie die Frage nach einem gelingenden Aufwachsen in einer sich wandelnden Bildungslandschaft. 
    Tagungsadresse: Universität Vechta, Driverstraße 24 / Q-Gebäude, 49377 Vechta  [mehr Infos und Anmeldung]

    25.-27.9. Bochum: feminist futures II: Feministisch vergesellschaften

    Rosa-Luxemburg-Stiftung: Tagung/Konferenz: feminist futures II: Feministisch vergesellschaften - Her mit dem ganzen Leben!
    Themenbereiche: Geschlechterverhältnisse, Commons / Soziale Infrastruktur, Demokratischer Sozialismus, Kapitalismusanalyse, Feminismus.
    Egal, ob wir als Alleinerziehende den Alltag jonglieren oder mit Bürgergeld Angehörige pflegen, ob wir im Krankenhaus über der Belastungsgrenze arbeiten, oder in unseren Communities die Wunden heilen, die alltäglicher Rassismus genauso schlägt, wie die Gewalt, die unseren Körpern und Beziehungen angetan wird – wir alle wissen: Das Leben trägt sich nicht von selbst. Wir tragen es. Und gerade dafür werden wir abgewertet. Wir werden vereinzelt und oft auch gegeneinander ausgespielt.
    So unterschiedlich unsere Kämpfe sind, so stellen sich doch gemeinsame Fragen: Wer hält das Leben am Laufen – und unter welchen Bedingungen? Wer bekommt Unterstützung, wer nicht? Wer verfügt über wessen Arbeit, Körper und Zeit? […]
    Eingeladen sind Initiativen im Bereich Sorgepolitik, alle, die gegen patriarchale und sexualisierte Gewalt und Femizide kämpfen, oder für queere und trans* Befreiung, für reproduktive Gerechtigkeit und vielfältige Lebensweisen. Diskutiert mit uns über antirassistische und internationalistische Perspektiven in den Kämpfen für Bewegungsfreiheit und Abolitionismus, gegen Krieg, Militarisierung und Faschisierung genauso wie für Klimagerechtigkeit.
    Wie können wir unsere Kämpfe besser verbinden? Welche Strategien braucht eine globale queer-feministische und antirassistische Bewegung in Zeiten autoritärer Verschiebungen? Und wie können wir von Bewegungen auf der ganzen Welt für unsere Kämpfe lernen? Lasst uns Erfahrungen teilen, internationale Allianzen knüpfen und konkrete Schritte hin zu einer sorgenden, solidarischen Gesellschaft entwickeln.
    Die Konferenz ist kostenfrei und für alle Geschlechter offen. Es wird Workshops geben, die nur für FLINTA* sind.
    Termin& Ort: 25.09.2026, 13:00 - 27.09.2026, 15:00 Uhr, Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum [weitere Infos]

    26.9. Kiel: Mädchen*fest

    Mädchen*fest - in Kooperation mit dem Landesjugendring Schleswig -Holstein e.V. und den Jugend- und Mädchen*treffs der Landeshauptstadt Kiel
    Das Mädchen*fest ist eine landesweite und kostenfreie Veranstaltung für Mädchen*, junge Frauen* und nicht binäre Personen ab 10 Jahren (mit Aktionen ab 14 Jahren). Verbände, Vereine und Einrichtungen können sich mit Informations- oder Mitmachständen präsentieren, damit die Besuchenden neue Aktivitäten ausprobieren und Organisationen kennenlernen können. Das Mädchen*fest soll dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Mädchen* und jungen Frauen* und nicht binären Personen zu erhöhen. Darüber hinaus dient die Veranstaltung der landesweiten Vernetzung von Multiplikator*innen der (queer)feministischen und intersektionalen Mädchen*arbeit.
    In Kürze folgen nähere Informationen zum Mädchen*fest. Die Teilnahme ist ab 10 Jahren möglich.
    Das Mädchen*fest wird am 26.09.2026, 13- 17 Uhr  veranstaltet von der LAG Mädchen* Schleswig - Holstein, dem Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. und den Jugend- und Mädchen*treffs der Landeshauptstadt Kiel statt.
    Ort: Grund- und Gemeinschaftsschule am Brook, Iltisstraße 82 · 24143 Kiel [Weitere Informationen]

    1.-2.10. Berlin: Netzwerktreffen kommunale Behindertenbeauftragte

    Deutscher Verein: Netzwerktreffen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 1. bis 2. Oktober 2026 in Erkner
    Das bundesweite Netzwerktreffen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Be-hinderungen dient dem Austausch, der Diskussion und der Weiterentwicklung aktueller Fragen aus der Praxis auf dem Gebiet des SGB IX, der Gleichstellungsgesetze und der Unterstützungssysteme für Menschen mit Behinderungen. Im Fokus steht der fachliche Austausch zu aktuellen Themen und Entwicklungen, wie z.B. die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. [Zur Veranstaltung]

     

    2.10. Berlin: BFM-Netzwerktreffen - Geschlechterreflektierte Jungen-& Männerarbeit

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.:
    BFM-Netzwerktreffen Männerberatung 2026: Beratung, Bildung und Ehrenamt stärken
    Wirksam werden! Geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit in Beratung, Bildung und Ehrenamt stärken.
    Die BFM-Netzwerktreffen sind als praxisorientierter Entwicklungstag angelegt, der die Teilnehmenden miteinander in den Dialog und in das gemeinsame Arbeiten bringt. Ziel ist es, Fragen und Problemstellungen aus der Praxis sichtbar zu machen und an konkreten Lösungsansätzen und nächsten Schritten zu arbeiten. Dazu wollen wir mit offenen und kreativen Arbeits- und Austauschformaten arbeiten und an den Erfahrungen und Ideen anschließen, die die Teilnehmenden selbst mitbringen.
    Inhaltlich stehen dabei unterschiedliche Ebenen im Fokus:
    - Gesellschaftlich-politische Ebene: Wir kann geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit insgesamt sichtbarer werden?
    - Organisationsebene: Welche Rahmenbedingungen und Ressourcen braucht es, damit eine solche Perspektive in der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure stärker Wirkung entfaltet?
    - Fachliche Arbeitsebene: Was sind konkrete Themen und wie können Fachkräfte hier unmittelbar ansetzen? 
    Termin& Ort: 2.10., IG Metall-Haus, Alte Jakobstraße 149, Berlin, 10969 Deutschland [zur Veranstaltung]

    5.-7.10. Berlin: KI trifft KJH - digitale Technologien in Verwaltung, Fallarbeit& Angeboten

    Deutscher Verein: Künstliche Intelligenz trifft Kinder- und Jugendhilfe: KI & digitale Technologien in Verwaltung, Fallarbeit und Angeboten, 5. bis 7. Oktober 2026 in Berlin
    Die Fachtagung bietet einen interdisziplinären Austausch zwischen Fach- und Leitungskräften öffentlicher und freier Träger sowie Wissenschaftler*innen. Ziel ist, praxisnahe Lösungsansätze und Strategien zu diskutieren, die den Mehrwert digitaler Technologien nutzbar machen - ohne fachliche Standards, Datenschutz oder ethische Prinzipien zu gefährden. [Zur Veranstaltung]

    9.10. Dachau: Antifeminismus verstehen: Strategien, Wirkung, Gegenwehr

    Kreisjugendring + Runder Tisch gegen Rassismus Dachau e.V: Antifeminismus verstehen - Strategien, Wirkung, Gegenwehr
    Der Einfluss antifeministischer Strömungen auf verschiedene Bereiche der Gesellschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen und zeigt sich in unterschiedlichem Gewand: In Angriffen gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern, in Mobilisierungen gegen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und in von extrem rechten Akteur:innen organisierten Gegenprotesten zu CSDʼs. Antifeminismus fungiert als Schnittmenge zwischen politisch unterschiedlich verorteten Akteur:innen, was seine enorme gesellschaftliche Anschlussfähigkeit und seine Gefahr für die Demokratie verdeutlicht. Doch was genau ist Antifeminismus und wogegen bzw. wofür kämpfen seine Anhänger:innen? Um diese und weitere Fragen wird es in einem Kurzworkshop zum Thema Antifeminismus gehen.
    Referentin: Maiken Schiele, Sozialwissenschaftlerin und Soziologin. Sie ist hauptberuflich im Bereich der Rechtsextremismusprävention tätig und arbeitet freiberuflich als Bildungsreferentin zum Thema Antifeminismus
    Bitte um Anmeldung unter politischebildung@kjr-dachau.de. Teilnahme kostenlos. Anmeldeschluss: 6.10., 12:00 Uhr
    Die Veranstaltung wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Termin: 9.10., 17–21 Uhr, Bürgertreff Ost, Ernst-Reuter-Platz 1A, 85221 Dachau.
    Ansprechpartner für Rückfragen: Manuel Liebig, manuel.liebig@kjr-dachau.de, 0176/73235404.

    14.-16.10. Hannover: Kooperation von Jugendhilfe, Schule& Gesundheitswesen im Kinderschutz

    Deutscher Verein:„Kommunale Verantwortungsgemeinschaften“ bilden: Wie kann eine gute Kooperation von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen im Kinderschutz erfolgreich gelingen? Eine Kooperationsveranstaltung mit der BAG ASD, 14.-16. Oktober 2026 in Hannover
    Die Fachveranstaltung geht den Fragen nach, welche konkreten Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Regelstrukturen konstruktive Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen im Kinderschutz benötigen, welche möglichen Stolpersteine und Gelingensbedingungen dabei bestehen und wo sich die Kinder- und Jugendhilfe ggf. selbst von anderen Systemen gezielt abgrenzen muss. [Zur Veranstaltung]

    19.-20.10. Nürnberg: Fachtagung Kinderrechte kommunal (Art. 6 der UN-KRK)

    BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. (c/o Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.): Fachtagung: Fachtagung „Kinderrechte kommunal – Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention“ am 19. und 20. Oktober 2026 in Nürnberg.
    Wie können Kommunen das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Leben, Überleben und Entwicklung konkret und rechtssicher umsetzen? Diesen Fragen widmen sich die BAG Kinderinteressen e.V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf der Fachtagung „Kinderrechte kommunal – Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention“ am 19. und 20. Oktober 2026 in der gastgebenden Stadt Nürnberg. Freuen Sie sich auf spannende Fachimpulse, praxisnahe Einblicke aus Kommunen, kollegialen Austausch und konkrete Ansätze für Ihre Arbeit vor Ort. Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven, wie Kinderrechte im kommunalen Handeln wirksam umgesetzt werden können. Ein besonderes Highlight: Im Rahmen der Tagung feiert die BAG Kinderinteressen e.V. 10-jähriges Jubiläum und lädt herzlich zum Jubiläumsempfang ein.  
    Veranstaltungsort: Heilig-Geist-Spital, (Heilig-Geist-Saal), Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg [Mehr Infos]

    21.-23.10. Nürnberg: Fachtagung evangel. JMD zu Teilhabe junger Zugewanderter

    Fachtagung der evangelischen Jugendmigrationsdienste: Jung. Zugewandert. Ausgebremst. - Wie Teilhabe trotzdem gelingt. 21. bis 23. Oktober 2026 in Nürnberg. 
    Wie können wir Teilhabe junger eingewanderter Menschen stärken – gerade in herausfordernden Zeiten? Dieser Frage möchten wir uns gemeinsam auf der diesjährigen JMD-Fachtagung widmen. 
    Nach der großen trägerübergreifenden JMD-Konferenz im letzten Jahr, bei der wir „20 Jahre JMD“ gefeiert haben, treffen wir uns dieses Jahr wieder zu unserer dreitägigen evangelischen Fachtagung: zum fachlichen Austausch, zur gegenseitigen Stärkung und zum gemeinsamen Weiterdenken unserer Arbeit. Die Tagung wurde diesmal gemeinsam mit der ejsa Bayern und Kolleg*innen der bayerischen JMD vorbereitet. 
    Im Mittelpunkt steht die Förderung von Teilhabe. In vielen Lebensbereichen werden junge eingewanderte Menschen bewusst ausgegrenzt, in anderen durch fehlende Angebote ausgebremst. Umso wichtiger ist das verlässliche Zusammenwirken im Netzwerk. Gerade angesichts migrationskritischer Tendenzen und struktureller Unsicherheiten brauchen wir starke Bündnisse. 
    Wir freuen uns auf spannende Impulsvorträge, die den Blick auf Teilhabe im urbanen und ländlichen Raum sowie auf Fragen von (Nicht-)Zugehörigkeit im digitalen Raum richten. Außerdem werden wir in Workshops und bei einem Podiumsgespräch mit wichtigen Partner*innen aus Nürnberg und Bayern dazu in den Austausch gehen, wie sich JMD und lokale Unterstützungsstrukturen gegenseitig stärken können. 
    Ein besonderer Teil der Tagung sind die Exkursionen: Nürnberg hat sich in Auseinandersetzung mit seinem schweren historischen Erbe als ehemalige Stadt der Reichsparteitage zu einer Stadt des Friedens und der Menschenrechte entwickelt. Stadt und Bürger*innen engagieren sich in herausragender Weise in der Menschenrechtserziehung. Die Teilnehmer*innen können an einer der sieben Exkursionen teilnehmen und so einen Ausschnitt des vielfältigen Engagements für Menschenrechte, für Demokratie und gesellschaftliche Vielfalt kennen lernen.
    Nach Nürnberg laden herzlich ein: Marie Fleige und Magdalena Pfister (JMD der Stadtmission Nürnberg), Monika Hopp (JMD der Evangelischen Jugend Nürnberg), Bertram Genge (JMD des CJD Eichstätt), Jürgen Wagner (JMD der Jugendwerkstatt Regensburg), Jessica Schleinkofer (ejsa Bayern), Rebekka Hagemann und Judith Jünger (BAG EJSA).
    [Mehr Infos& Anmeldung]

    5.-6.11. Potsdam: 10. Deutscher Sozialgerichtstag

    10. Deutscher Sozialgerichtstag: Der diesjährige DSGT wird die aktuelle Situation unserer sozialen Sicherungssysteme und den notwendigen Reformprozessen in den Blick nehmen. Der Deutsche Sozialgerichtstag begreift das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung werden bei uns sozialpolitische Aktivitäten entwickelt und die einheitliche Rechtsanwendung sowie die wissenschaftliche Entwicklung und die berufliche Fortbildung gefördert.
    Termin& Ort: 5. bis 6. November 2026, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam [Anmeldung]

    Hinergrund: Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband, dem u.a. folgende Professionen angehören: Richter*innen (haupt- und ehrenamtliche), Rechtsanwält*innen, Rentenberater*innen, Verfahrensbevollmächtigte von Verbänden, Vertreter*innen von Behörden, Medizinische Sachverständige, Angehörige der Rechtswissenschaft und Entscheidungsträger aus Politik und Ministerien.
    Wichtig sind für uns die Begleitung aktueller Gesetzgebungsvorhaben und die Förderung des Erfahrungsaustausches unter unseren Mitgliedern.
    Wir begreifen das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung entwickeln wir sozialpolitische Aktivitäten. Wir unterstützen die einheitliche Rechtsanwendung und die wissenschaftliche Entwicklung sowie berufliche Fortbildung unserer Mitglieder. Die gesetzlichen Ziele des Sozialrechts sind Leitlinien für den Verein.

    6.11. Gelsenkirchen: Menschenfeindlichen Realitäten in pädagog. Praxis entgegentreten

    LAG/ Fachstelle Jungen*arbeit NRW in Kooperation mit: Queeres Netzwerk, GERNE ANDERS, LAG Mädchen*arbeit, Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit, FUMA Fachstelle Gender & Diversität
    SAVE THE DATE! Am 6. November findet im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der diesjähriger Fachtag statt: “Demokratie braucht uns jetzt.“ Menschenfeindlichen Realitäten in pädagogischer Praxis entgegentreten.
    Mit gebündelten Ressourcen fokussieren wir uns an diesem Tag auf die ständige Herausforderung, wie antidemokratischen Dynamiken in der pädagogischen Praxis konstruktiv begegnet werden kann.
    Neben inhaltlichen Impulsen von Expert*innen wird es angeleitete Gesprächsrunden, Workshops & Trainings geben, die das Skillset für die tägliche Praxis erweitern. Beim Markt der Möglichkeiten besteht die Chance, sich mit unterschiedlichen Organisationen und Projekten zu vernetzen. Kleine Verköstigungen sorgen für das leibliche Wohl und kulturelle Beiträge regen zum Gespräch und Netzwerken an.

    9.-11.11. Berlin: Feminist. Strategien gegen Einsamkeit - Beziehungsarbeit i.d. M*arbeit

    Bundesarbeitsgemeinschaft Mädchen*politik e. V.: Save the Date: Fachtagung "Feministische Strategien gegen Einsamkeit - Beziehungsarbeit in der Mädchen*arbeit" 
    Termin& Ort: 09.11. - 11.11.2026, Ort: Bundesstiftung Gleichstellung Berlin
    Weitere Informationen zum Programm& zur Anmeldung folgen: www.maedchenpolitik.de/

    19.11. Berlin: Fachnachmittag Geschlecht & Pädagogik

    Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.: Fachnachmittagtag Geschlecht & Pädagogik in Berlin am 19. November 2026, 14-18 Uhr.
    Anlässlich der Veröffentlichung unserer pädagogischen Handreichung „Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus“ laden wir Euch herzlich zu einem halbtägigen Fachtag ein. Dabei unterstützen uns einige unserer langjährigen Kooperationspartner*innen mit Workshops rund um das Themenfeld geschlechterreflektierte Pädagogik.
    Anschließend möchten wir mit allen, die Lust haben, auf die Veröffentlichung anstoßen und die Veranstaltung gemeinsam ausklingen lassen.
    Anmeldung unter: eveeno.com/dissens-fachtag-geschlecht-paedagogik

    Programm: Ankommen und Workshopauswahl ab 13.30 Uhr
    14 Uhr Auftakt: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner (Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V.)
    2-stündige Workshops:
    - Workshop 1: Strategien gegen Queerfeindlichkeit (Projekt: “Vielfalt stärkt Demokratie!”, Verbundprojekt des RosaLinde Leipzig e.V. und Gerede e.V. Dresden)
    Queerfeindlichkeit ist eine erfolgreiche Brückenideologie rechter und antidemokratischer Narrative und stellt auch die Bildungsarbeit vor Herausforderungen. Im Workshop sprechen wir über bisherige Erfahrungen und mögliche Gegenstrategien, stellen Methoden vor und geben einen empowernden Ausblick.
    - Workshop 2: Umgang mit Emotionen in der diskriminierungskritischen Bildungsarbeit (Projekt: “as_ra – Intersektional gegen Rassismus und Antisemitismus”, BildungsBausteine e.V.)
    Ob polarisiert oder nicht - in diskriminierungskritischen Lernräumen mit Emotionen umzugehen, kann eine große Herausforderung darstellen. Im Workshop beschäftigen wir uns mit der Bedeutung von Emotionen in der diskriminierungskritischen Bildungsarbeit und schauen uns Methoden an, die helfen können, konstruktiv mit Emotionen auch zu polarisiert debattierten Themen umzugehen.
    - Workshop 3: Geschlechterreflektierte Bildungsarbeit als Entlastung für Jugendliche? (Projekt: "Die Freiheit, die ich meine", Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.)
    In diesem Workshop berichten wir aus unserer pädagogischen Praxis in geschlechtergetrennten Workshop-Settings für Jugendliche. Wo liegen Fallstricke dieses Konzepts, wo Potentiale? Wie unterscheiden sich die Bedarfe und dadurch auch die pädagogischen Herangehensweisen jeweils in den Jungen*- und Mädchen*-Räumen? Wie schaffen wir es, niedrigschwellig Perspektiven und Freiräume anzubieten und die Jugendlichen zu entlasten?
    - Workshop 4: Im Spiegel der Figuren - eine theaterpädagogische Chance (Projekt: Theaterpädagogik am GRIPS Theater)
    Das Arbeiten mit Theater birgt die Chance, Themen, die einen persönlich tangieren, indirekt über Theaterfiguren zu besprechen und praktisch greifbar werden zu lassen. Anhand der GRIPS Stücke "Upload Virgin" und "Princess", die beide mit Dissens e.V. als Kooperationspartner entstanden, vermittelt dieser Workshop praktische Methoden und Perspektiven aus der theaterpädagogischen Praxis.
    Zusammenführung: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner
    18 Uhr Abschluss & Ausklang

    1.12. Online: Jungen*arbeit in Zeiten widersprüchlicher Männlichkeitsvorstellungen

    Save the Date: LAG Mädchen* Schleswig-Holstein: Zwischen Andrew Tate und „Caring masculinities“ – Jungen*arbeit in Zeiten widersprüchlicher Männlichkeitsvorstellungen
    Jungen* sind heute widersprüchlichen Männlichkeitsvorstellungen zwischen „Alpha-Männlichkeit“ und fürsorglichem Kümmern ausgesetzt. Wie können wir Jungen* dabei begleiten, sich hierin zurecht zu finden? Nach einem Input wird es die Möglichkeit geben, sich zu den Möglichkeiten und Herausforderungen von Jungen*arbeit in unterschiedlichen Handlungsfeldern auszutauschen.
    Moderation und Input: Fabian Lamp LAG Jungen*arbeit
    Termin& Ort: 01.12.2026, 12:00 -14:00 Uhr, online [Jetzt anmelden]

    6. Publikationen

    Jugendroman: Digital Crush

    [29.7.] Jugendroman von Anne Möllers: Digital Crush
    Realistischer Jugendroman ab 12 über eine erste Liebe, die alles auf den Kopf stellt. Packend, gruselig-realistisch und hochemotional!
    Verliebt in einen Chatbot. Ein packender YA-Roman ab 12 Jahren über Herzklopfen per Klick – basierend auf echten Chat-Dialogen
    Stress mit Freundinnen, nervige Jungs und Eltern, die einfach gar nichts verstehen … Immer öfter hat Lea das Gefühl, dass sie nirgendwo mehr richtig hinpasst.
    Doch dann startet sie einen Chat mit einem KI-Bot, den sie Creepy nennt. Und was zunächst als Spaß beginnt, entwickelt sich schnell zu einem kompletten Gefühlschaos: Creepy ist lustig, verständnisvoll und einfach unfassbar süß! Mit jeder Nachricht kribbelt es mehr zwischen ihr und dem Bot. Noch nie war Lea so glücklich …
    Bis etwas passiert, das ihr komplett den Boden unter den Füßen wegreißt und ihr ganzes Leben erneut auf den Kopf stellt.
    Was, wenn dein digital Crush alles andere als ein echter Traumtyp ist und du deinen eigenen Gefühlen nicht mehr trauen kannst?
    - Mit vielen wörtlichen Zitaten des Originalchats, der mit einem der bekanntesten Chatbots geführt wurde
    - Spannend und verstörend real  
    - Wenn die Grenzen zwischen analoger Realität und digitaler Fantasie verschwimmen ... 
    Verlag: Fischer Sauerlaender, 17,00 € / eBook 12,99 €

    Wohnen& Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft (engl.)

    [30.6.] Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) in Berlin hat die englischsprachige Zusammenfassung seines Jahresgutachtens 2026 mit dem Titel „Room for Development: Housing and Participation in an Immigration Society“ („Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“) veröffentlicht.
    Das 17. Jahresgutachten des SVR untersucht den Zusammenhang zwischen Wohnen und Migration in Deutschland als Einwanderungsgesellschaft. Es geht unter anderem folgenden Fragen nach: -Wie wohnen Menschen in Deutschland und welche Rolle spielt dabei ein Migrationshintergrund?
    - Wie lassen sich Unterschiede in den Wohnsituationen verschiedener Bevölkerungsgruppen erklären?
    - Welche Auswirkungen hat die Wohnsituation auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung sowie auf soziale Teilhabe?
    - Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Migrations-, Integrations- und Wohnungspolitik?

    Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ist ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Gleichzeitig steigt in vielen deutschen Städten die Nachfrage nach Wohnraum, während das Angebot stagniert. Von den daraus entstehenden Engpässen sind Menschen mit Migrationshintergrund häufig besonders betroffen. Ihre Einkommen liegen oft unter denen von Menschen ohne Migrationshintergrund. Hinzu kommt, dass neu Zugewanderte erstmals auf den deutschen Wohnungsmarkt treffen. Zudem wirkt sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum inzwischen auch negativ auf die Gewinnung internationaler Fachkräfte aus.

    Zentrale Ergebnisse des Gutachten: - Menschen mit Migrationshintergrund verfügen im Durchschnitt über weniger Wohnfläche pro Person und leben häufiger in überbelegten Wohnungen. Sie besitzen seltener Wohneigentum und müssen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufbringen.
    - Menschen mit Migrationshintergrund leben überdurchschnittlich häufig in Großstädten und Ballungsräumen, in denen die Wohnungsmärkte besonders angespannt sind. Im Jahr 2024 lebten fast 60 Prozent aller Menschen mit Migrationshintergrund in städtischen Regionen, bei Menschen ohne Migrationshintergrund waren es lediglich 43 Prozent. Städte spielen für Migrant*innen häufig eine besondere Rolle als Ankunfts- und Lebensorte.
    - Unterschiede in den Wohnsituationen lassen sich vor allem durch sozioökonomische Faktoren wie Einkommen, Bildungsstand und berufliche Stellung erklären. Daneben spielen migrationsspezifische Faktoren eine wichtige Rolle, etwa der Aufenthaltsstatus, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oder soziale Netzwerke. Diese Faktoren wirken zusammen mit individuellen Präferenzen, Familienstrukturen und wohnungspolitischen Rahmenbedingungen. Besonders schwierig ist die Wohnungssuche für Familien und Menschen mit geringem Einkommen – Gruppen, denen Menschen mit Migrationshintergrund häufiger angehören.
    - Neu Zugewanderte stehen häufig vor zusätzlichen Hürden wie einem unsicheren Aufenthaltsstatus, begrenzten Sprachkenntnissen oder fehlenden sozialen Netzwerken. Für Geflüchtete gelten darüber hinaus besondere rechtliche Regelungen bei der Unterbringung. Zudem erleben Zugewanderte, ihre Nachkommen sowie Menschen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, häufig Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Studien weisen darauf hin, dass hierzu auch rassistische Diskriminierung gehört.
    - Die ethnische Segregation – also die räumliche Konzentration von Migrant*innen und ihren Nachkommen – ist im internationalen Vergleich in Deutschland gering und nimmt insgesamt ab. Kaum ein Stadtteil wird von einer einzelnen Nationalität dominiert. Typischerweise leben in Großstädten Menschen mit unterschiedlichen Herkunftsländern gemeinsam in denselben Quartieren.
    - Gleichzeitig nimmt die soziale Segregation – also die räumliche Trennung nach Einkommensgruppen – zu. Wohlhabende und einkommensarme Menschen leben zunehmend getrennt voneinander. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass neu Zugewanderte häufig zunächst in wirtschaftlich benachteiligten Stadtteilen oder Kommunen wohnen. Kurz nach ihrer Ankunft befinden sie sich oftmals in einer schlechteren wirtschaftlichen Lage. Dadurch treten Armut und Zuwanderung zunehmend gemeinsam auf.

    Empfehlungen des SVR: Der Sachverständigenrat empfiehlt:
    - mehr bezahlbaren Wohnraum in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen und Verteilungskonflikte zu entschärfen,
    - soziale Segregation durch eine vorausschauende Stadtentwicklung einschließlich sozialen Wohnungsbaus zu vermeiden,
    - Stadtteile, in denen Armut und Zuwanderung zusammentreffen, gezielt zu stärken und dort soziale Infrastruktur sowie leistungsfähige Verwaltungen und soziale Dienste auszubauen,
    - einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt für Zugewanderte und ihre Nachkommen sicherzustellen,
    - gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Wohnsituation zu gewährleisten,
    - bezahlbaren Wohnraum als wichtigen Faktor für die Gewinnung internationaler Fachkräfte anzuerkennen,
    - die Integration von Geflüchteten – insbesondere in den Arbeitsmarkt – beispielsweise durch passgenauere Verteilungssysteme zu fördern und verbindliche Standards für die Unterbringung von Geflüchteten sicherzustellen.

    Abschließend macht das Gutachten deutlich, dass Probleme auf dem Wohnungsmarkt – etwa ungleiche Zugangschancen oder der Mangel an bezahlbarem Wohnraum – überwiegend auf allgemeine gesellschaftliche Herausforderungen zurückzuführen sind und nicht in erster Linie auf Migration. Entsprechend können diese Probleme nur selten allein durch migrationspolitische Maßnahmen gelöst werden.
    Das Jahresgutachten, die Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse sowie die Pressemitteilung können hier über die SVR-Webseite heruntergeladen werden.

    Jugend-Check: Modernisierung der Arbeitsförderung

    [29.6.] Jugend-Check zum Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Stand: 15.06.2026) Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, neue Impulse für die Kernaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bei der Vermittlung von Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu setzen. Dazu sollen arbeitsmarktpolitische Eingliederungsinstrumente fortentwickelt werden, um die Vermittlung in Erwerbsarbeit effektiver zu gestalten und gezielt zu stärken.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Die Agentur für Arbeit soll künftig gemeinsam mit der oder dem Ausbildungs- oder Arbeitsuchenden einen Kooperationsplan erstellen, der sich vom gegenwärtigen Eingliederungsplan dadurch unterscheidet, dass die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie sowie die Leistungen der daran beteiligten Leistungsträger stärker in den Mittelpunkt treten (§ 37a Abs. 1 SGB III). Dies kann dazu führen, dass die Integrationsziele für junge Menschen transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden. Insgesamt kann dies die kooperative Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten stärken.
    - Die Mitwirkungspflichten der Ausbildungs- und Arbeitssuchenden sollen unter Berücksichtigung des Kooperationsplans durch die Agentur für Arbeit mittels Verwaltungsakt rechtsverbindlich festgelegt werden können (§ 37b Abs. 1 S. 2 SGB III). Diese Verpflichtung soll den Kooperationsplan ergänzen und somit die Verbindlichkeit des Eingliederungsprozesses stärken. Dies kann dazu führen, dass junge Menschen einen erhöhten Druck verspüren, die vereinbarten Anforderungen und Mitwirkungspflichten einzuhalten.
    - Zusätzlich zu den Bestandteilen der derzeitigen Eingliederungsvereinbarung sollen die Leistungen anderer Träger, die in den Eingliederungsprozess einbezogen werden, Gegenstand des Kooperationsplans sein (§ 37a Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Die gemeinsame Erfassung der verschiedenen Unterstützungsangebote kann dazu beitragen, diese für junge Menschen besser aufeinander abzustimmen.
    - Die Einstellung der Vermittlungstätigkeit wegen Pflichtverletzungen soll zukünftig bei Personen unter 25 Jahren nicht mehr erfolgen (§ 38 Abs. 4 S. 3 SGB III). Dadurch kann sowohl der Zugang zu Ausbildung und Erwerbsarbeit gefördert als auch die Kontinuität der Betreuung gesichert werden. [zum gesamten Jugend-Check]

    GEAS: Gleiche Gesundheitsversorgung für junge Menschen im AsylbLG

    [16.6.] Der PARITÄTISCHE Gesamtverband/ Projekt Q, GGUA Flüchtlingshilfe: Gleiche Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG: Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte.
    Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle diese Änderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden. Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen. 
    - Seit dem  12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.
    - Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.  
    - Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einer Krankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.
    - Diese Regelungen gelten seit dem 12. Juni 2026 für alle Kinder und Jugendlichen, die Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten (in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts). Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.

    Der Paritätische hat dazu eine ausführliche Fachinformation herausgegeben. Siehe hierzu auch MIGAZIN.

    Studie „Männlichkeit im Wandel" - Dominante Männlichkeitsvorstellungen bei jungen Männern weit verbreitet

    [16.6.] Schweizer Studie zeigt: Dominante Männlichkeitsvorstellungen sind bei jungen Männern weit verbreitet
    Die Studie der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit männer.ch zeigt, wie verbreitet restriktive und dominante Männlichkeitsvorstellungen in der Schweiz sind. Grundlage ist eine repräsentative Befragung von mehr als 6.000 Personen zu Geschlechterbildern, Partnerschaft, Familie und Gewalt. Besonders auffällig: Junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren weisen die höchsten Zustimmungswerte zu traditionellen und dominanzorientierten Männlichkeitsvorstellungen auf.
    Die Forschenden bündeln diese Einstellungen im sogenannten „Faktor M“. Dieser beschreibt ein Muster aus männlichen Überlegenheitsansprüchen, Gleichstellungsablehnung, Gewaltakzeptanz und der Abwertung anderer Gruppen. Hohe Faktor-M-Werte stehen zudem in Zusammenhang mit traditionellen Familienbildern und einem erhöhten Risiko für Gewalt in Partnerschaften. Die Autor:innen plädieren deshalb für eine frühe Prävention und eine stärkere Auseinandersetzung mit Männlichkeitsbildern bereits im Schulalter. Zentrale Botschaft: Es gibt nicht die eine „richtige“ Form von Männlichkeit. Vielfältige Lebensentwürfe, Bildungschancen und frühe Väterarbeit stärken Gleichstellung und wirken Gewalt entgegen. [zur Studie „Männlichkeit im Wandel"]

    Nachschlagewerk gegen Falschinformationen& Hetze

    [12.6.] "Das stimmt! ... so nicht" Ein Nachschlagewerk gegen Falschinformationen. - Eine Argumentationshilfe für den täglichen Umgang mit Stammtischparolen, Falschinformationen und Hetze.
    „Man darf ja heutzutage gar nichts mehr sagen“: Dieser Satz fällt des Öfteren beim Familienfest, im Büro, beim Treffen mit Freunden und Bekannten, auf Social Media und in Talkshows. Das verschlägt vielen die Sprache. Nicht, weil wir zustimmen – sondern weil uns im entscheidenden Moment die richtigen Worte, die Fakten und der Mut fehlen. Genau dort setzt „Das stimmt! … so nicht.“ an. Das kleine Buch macht Menschen wieder sprechfähiger und setzt so vereinfachenden Erzählungen etwas entgegen. Gesammelt sind dort die wichtigsten Gegenargumente auf die gängigsten Falschaussagen.
    „Wir alle kennen diesen Moment, wenn am Stammtisch oder im Chat plötzlich eine rassistische oder antisemitische Parole fällt und diese betroffene Stille entsteht. Genau dann ist Schweigen keine Option“, sagt HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg. „Widerspruch ist hier unsere demokratische Pflicht im Kleinen. Dabei gilt: Wir dürfen in der Sache hart streiten, müssen aber im Umgang respektvoll bleiben.“

    “Das stimmt! … so nicht.” Ein Buch. Zehn Organisationen. Zehn Themen. 140 Seiten, die Mut geben, für Fakten einzustehen.
    - Finanzielle Ungleichheit (Mein Grundeinkommen)
    - Teilhabebarrieren für behinderte Menschen (Sozialhel*innen)
    - Rassismus und Antirassismus (Amadeu-Antonio-Stiftung)
    - Geschlechtergerechtigkeit (PINKSTINKS)
    - Queeres Leben (LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg)
    - Klimakrise (Fridays for Future)
    - Mentale Gesundheit (Freunde fürs Leben)
    - Flucht und Migration (Sea-Watch)
    - Gegen rechte Narrative (Volksverpetzer)
    - Digitale Gewalt (HateAid)

    Das Buch kann käuflich erworben werden oder kosten als PDF heruntergeladen.
    Kontakt: Dr. Heidrun Jander, Gleichstellungsbeauftragte der Universität Rostock, Tel.: + 49 381 498-5743, gleichstellungsbeauftragte@uni-rostock.de

    Jugend-Check: Pflegeneuordnungsgesetz

    [10.6.] Kompetenzzentrum Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) (Stand: 04.06.2026)
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) an den steigenden Bedarf anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, vereint der Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen. So soll sich die Pflege stärker an der Prävention der Pflegebedürftigkeit orientieren und Ansprüche sollen ausgebaut werden. Einzelleistungen sollen Versicherte durch neu eingeführte Budgets gebündelt erhalten können. Das PNOG soll vorbehaltlich gewisser Änderungen in der Familienversicherung zum 01.01.2027 in Kraft treten.

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Pflegebedürftige junge Menschen sollen ein Recht darauf erhalten, dass Leistungen ihrem Alter entsprechend erbracht werden (§ 3 Abs. 2 S. 3 SGB XI). Damit wird verdeutlicht, dass sie spezifische Bedarfe im Hinblick auf ihre Pflege haben, die Berücksichtigung finden sollen. Das kann die individuellen Rechte sowie die Selbstbestimmung junger Pflegedürftiger stärken.
    - Der Gesetzentwurf definiert nicht, für welche Altersgruppe eine altersentsprechende Pflege erbracht werden soll. Der Bedarf altersspezifischer Pflege kann dadurch ohne eine konkrete Altersgrenze mitgedacht und erbracht werden. Es kann jedoch auch dazu führen, dass die Alterspanne „junger“ Menschen eng verstanden wird und ihre Bedarfe nur bis zu einem bestimmten Alter berücksichtigt werden.
    - Ab Pflegegrad 2 soll Pflegebedürftigen ein Anspruch auf ein Sozialraumbudget zustehen (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI). Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres soll das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro monatlich betragen. Das Sozialraumbudget soll zweckgebunden für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Im Vergleich zum bisherigen Entlastungsbetrag steht damit für pflegebedürftige junge Menschen monatlich mehr Geld zur Verfügung. Wenn das Sozialraumbudget genutzt wird, können pflegebedürftige junge Menschen davon direkt oder indirekt durch die Entlastung ihrer Pflegeperson, meist ein Elternteil, profitieren. [Zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

    [9.6.] Kompetenzzentrum Jugend-Check: Schutz von Opfern häuslicher Gewalt: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Stand: 22.05.2026)
    Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern.1Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (22.05.2026). Hierzu sollen u. a. Verfahrensabläufe vor dem Familiengericht vereinfacht und beschleunigt werden.2Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz. Zudem sollen der Schutz und die Stellung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden, indem z. B. die Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen ausgeweitet werden sollen.

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Minderjährige ab 14 Jahren sollen künftig in Verfahren vor den Familiengerichten allgemein verfahrensfähig sein können (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG). Dadurch kann ihre Stellung in familiengerichtlichen Verfahren gestärkt werden. Sie können ihre Rechte dann nicht nur in bestimmten Verfahren vor dem Familiengericht geltend machen, sondern sie könnten sich stärker als bisher an Verfahren, die sie selbst betreffen oder in denen sie angehört werden sollen, aktiv beteiligen. Diese Regelung kann die individuellen Rechte junger Menschen stärken und sie – vor allem in der Phase des Erwachsenwerdens – auch in ihren Fähigkeiten zur Selbstbestimmung fördern.
    - Künftig sollen Eltern dazu verpflichtet werden, in Kindschaftssachen ein Gespräch zwischen dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen und dem Verfahrensbeistand zu ermöglichen (§ 158d Abs. 1 S. 1 FamFG). Dadurch kann der bzw. die Jugendliche besser informiert werden und ihm bzw. ihr ein Raum geboten werden, in dem er oder sie ohne Anwesenheit der Eltern Fragen und Ängste an den Verfahrensbeistand formulieren kann.
    - In Zukunft soll ein neuer Gerichtsstand in Kindschafts- und Abstammungssachen für bestimmte Fälle häuslicher Gewalt eingeführt werden (§§ 152 Abs. 2 Nr. 2; 170 Abs. 1 Nr. 2 FamFG). Die gewaltbetroffene Person soll diesen auswählen können. Hierdurch kann eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts des gewaltbetroffenen Kindes und des mit ihm zusammenlebenden Elternteils ermöglicht werden, sodass die Gefahr einer Kontaktaufnahme durch den gewalttätigen Elternteil verringert werden kann. Dies kann sich förderlich sowohl auf die körperliche als auch auf die psychische Gesundheit junger, schutzbedürftiger Menschen auswirken und sie vor weiterer, häuslicher Gewalt schützen. [zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich

    [9.6.] Kompetenzzentrum Jugend-Check: Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (Stand: 26.05.2026)
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Beschäftigungs- und Karrierebedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an staatlich anerkannten Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten zur Eindämmung von Kurzzeitverträgen in frühen Karrierephasen verlässlicher, planbarer sowie transparenter zu machen und dadurch zugleich die Attraktivität der Arbeit in der Wissenschaft zu erhöhen.1Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (26.05.2026), 1; 8.

    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Künftig soll eine regelmäßige Mindestdauer von drei Jahren für die Befristung von Arbeitsverträgen festgelegt werden, die mit Personen geschlossen werden, welche in der Qualifizierungsphase vor der Promotion stehen und ihren ersten Arbeitsvertrag als wissenschaftliches oder künstlerisches Personal mit einer Einrichtung des Bildungswesens abschließen (§ 2 Abs. 1 S. 4 Alt. 1 WissZeitVG). Dies kann künftigen jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern mehr Planungssicherheit aufgrund der verlässlicheren Vertragslaufzeit verschaffen.
    - Vor dem Hintergrund, dass Promovierende im Durchschnitt 5,7 Jahre für die Fertigstellung ihrer Dissertation benötigen, kann für zukünftige Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftler mit Bestrebung einer Qualifizierung der Druck, die Promotion innerhalb der regelmäßigen Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren abzuschließen, weiterhin bestehen bleiben, da sie möglicherweise keine Weiterbeschäftigung erhalten.
    - Die Übertragung nicht ausgeschöpfter Befristungszeiten aus der Phase vor in die Phase nach der Promotion („Bonusregelung“) soll aufgehoben werden (Streichung von § 2 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 WissZVG). Dies kann sich auf die Beschäftigungsmöglichkeiten junger Promovierender auswirken, die ihre Promotion in weniger als sechs Jahren erfolgreich abschließen. Zudem könnte dadurch der Anreiz verloren gehen, die Promotion in weniger als sechs Jahren abzuschließen.
    - Für studentische Hilfskräfte soll die Höchstdauer für befristete Arbeitsverträge zur Erbringung studentischer Hilfstätigkeiten künftig insgesamt acht Jahre betragen (§ 6 S. 1 WissZeitVG). Dadurch kann es Studierenden ermöglicht werden, auch bei Überschreiten der Regelstudienzeit ihre Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft fortzuführen. [Zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

    [8.6.] Kompetenzzentrum Jugend-Check: Modernes Städtebaurecht: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Stand: 27.05.2026)
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
    Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Städtebaurechts an neue Entwicklungen. Vor dem Hintergrund der steigenden Komplexität planerischer Entscheidungen soll die Bauplanung der Kommunen verlässlicher und schneller zu einem Ergebnis führen und so insgesamt funktionsfähiger werden.
    Zusammenfassung möglicher Auswirkungen: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Musikclubs sollen als eigene Bebauungsart in einigen Baugebieten der BauNVO aufgenommen werden, wodurch sie dort leichter zulässigerweise gebaut werden können (§§ 4a Abs. 3 Nr. 2; 5 Abs. 3 Nr. 1; 5a Abs. 3 Nr. 2; 6 Abs. 2 Nr. 4; 6a Abs. 2 Nr. 4; 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 2 Nr. 5; 9 Abs. 3 Nr. 3; 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BauNVO). Die Änderung kann sich positiv auf den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, das soziale Leben und die Identitätsbildung junger Menschen auswirken. Zudem könnten sich dadurch weitere Erwerbsmöglichkeiten für junge Menschen ergeben.
    - In Hochschulgebieten soll Wohnraum für Studierende und Auszubildende ausdrücklich zur Bebauung zugelassen werden können (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 BauNVO). Dadurch könnte sich die Wohn- und Ausbildungssituation junger Menschen in Hochschulgebieten verbessern. [zum gesamten Jugend-Check]

    Männl. Rollenbilder& deren Folgen für Geschlechtergerechtigkeit

    [3.6.] Bundeszentrale für politische Bildung: Schriftenreihe: Wenn die letzte Frau den Raum verlässt Was Männer wirklich über Frauen denken - von Vincent-Immanuel Herr, Martin Speer.
    Auf dem Weg zu gerechteren Verhältnissen in Beruf und Gesellschaft scheint hierzulande viel erreicht und angestoßen: Gesetze und Institutionen sollen sicherstellen, dass niemand geschlechtsspezifisch diskriminiert wird. Doch wie steht es im Berufsalltag von Frauen und Männern tatsächlich um die Gleichstellung der Geschlechter?
    Vincent-Immanuel Herr und Martin Speer setzen sich unter anderem als Coaches mit männlichen Rollenbildern und deren Folgen für Geschlechtergerechtigkeit auseinander. Vielen Männern, so ihr Befund, falle es mangels eigener Erfahrung von Sexismus und Diskriminierung schwer, sich für das Thema zu öffnen oder es als Problem wahrzunehmen. Andere stünden massiv unter dem eigenen oder zugeschriebenen Erwartungsdruck ihrer Rolle als Mann. In manchen Männern löse die Debatte über Geschlechtergerechtigkeit Angst, Abwehr oder Aggression aus. Zugleich wünschen sich viele jüngere wie ältere Männer im Stillen ein gleichberechtigtes Arbeitsumfeld oder mehr Zeit für die Familie, ohne dadurch beruflich an Respekt und Wertschätzung einzubüßen.
    Die Autoren zeigen, welche Denkmuster und Strukturen in der Arbeitswelt Veränderungen hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit behindern und wie diese, zumal von Männern in Führungspositionen, mit Erfolg aufgebrochen werden können. Es gehe darum, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass alle profitieren würden, wenn Sexismus zurückgedrängt, das eigene Rollenbild hinterfragt und den beruflichen und sozialen Interessen von Männern und Frauen besser entsprochen werde. [Zur Bestellung bei der BPB, 5 €]

    Jugend-Check: Verfolgung v. Menschenhandel u. sexueller Ausbeutung

    [1.6.] Kompetenzzentrum Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 (Stand: 27.05.2026)
    Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die Struktur von diversen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie gegen die persönliche Freiheit zu novellieren und insbesondere deren (Freiheits-) Strafmaß zu erhöhen. Damit sollen die unionsrechtlichen Vorgaben der sog. Änderungsrichtlinie Menschenhandel in nationales Recht umgesetzt werden.1Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 (27.05.2026), 1.

    Zusammenfassung: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Durch die geplante Neufassung des § 179a StGB soll künftig das Veranlassen minderjähriger Personen zur entgeltlichen Vornahme sonstiger sexueller Handlungen unter Strafe gestellt werden. Nicht erfasst werden sollen Situationen, in denen bereits andere, schwerwiegendere Straftatbestände wie Zwangsprostitution oder Menschenhandel greifen (§ 179a Abs. 1 StGB). Dadurch könnten Minderjährige davor geschützt werden, sexuelle Handlungen, die keinen Geschlechtsverkehr im engeren Sinne darstellen, gegen Entgelt zu erbringen. Eine ausbeuterische Situation soll hierfür ebenfalls nicht erforderlich sein. Sind die Opfer jünger als 14 Jahre, soll jedoch ein höheres Strafmaß zwischen einem und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe gelten (§ 179a Abs. 3 StGB). Dies könnte eine abschreckende Wirkung entfalten und zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppe beitragen.
    - Künftig soll auch die Inanspruchnahme sexueller Dienste Minderjähriger gegen Entgelt strafbar sein – unabhängig vom Alter der Tatperson und davon, ob es sich um Handlungen mit (§ 181a Abs. 1 StGB) oder ohne (§ 181a Abs. 2 StGB) Körperkontakt handelt. Hierdurch können bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen und der Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt verbessert werden. Zudem könnten auch Straftaten im digitalen Raum – etwa sogenannte „Taschengeld-Treffen“, bei denen z. B. Bilder mit sexuellem Bezug gegen Entgelt verschickt werden – von der Strafnorm erfasst werden. Dies kann zum Schutz Minderjähriger beitragen, da insbesondere junge Menschen sich der mit solchen Treffen verbundenen Risiken häufig nicht bewusst sind.
    - Mit der geplanten Neufassung des § 232 StGB sollen künftig die verschiedenen, für den Straftatbestand des Menschenhandels erforderlichen Ausbeutungsformen konkretisiert und erweitert werden. Dabei soll u. a. auch die Zwangsheirat explizit als ausbeuterische Situation gesetzlich erfasst werden (§ 232 Abs. 1 Nr. 8 StGB). Dies kann zum Schutz junger Menschen vor Menschenhandel beitragen und den Opferschutz insgesamt stärken.
    - Der Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung soll erweitert werden und künftig auch solche Handlungen unter Strafe stellen, durch die eine Genitalverstümmelung veranlasst wird, insbesondere wenn dies unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder mittels Täuschung (List) erfolgt (§ 226a Abs. 2 StGB). Dadurch können junge Frauen besser strafrechtlich geschützt, bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen und Straftaten im Zusammenhang der weiblichen Genitalverstümmelung wirksamer verfolgt werden. Dies kann auch zum Schutz junger Frauen vor diesen Taten beitragen. [zum gesamten Jugend-Check]

    GEAS-Reform - Broschüren für Fachkräfte im Asylsystem

    [6/26] IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.: GEAS-Reform in Kraft – neue IBIS-Broschüren geben Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem 
    Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden mehrere neue EU‑Rechtsakte beschlossen, die überwiegend ab dem 12. Juni 2026 gelten. Erklärtes Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union. 
    Gleichzeitig sieht die Reform Verschärfungen vor – etwa durch beschleunigte Grenzverfahren, die Fiktion der Nichteinreise sowie erweiterte Möglichkeiten der Kontrolle, Bewegungsbeschränkung und Haft.  
    Diese Instrumente stehen im Spannungsverhältnis zu garantierten Grundrechten, insbesondere zu Art. 6 der EU‑Grundrechtecharta (GRCh) und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 
    Die Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeit mit Geflüchteten mit sich. IBIS e.V. hat daher drei Broschüren für Fachkräfte entwickelt, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten. Sie berücksichtigen die zentralen neuen Regelungen ab Juni 2026 und verbinden rechtliche Informationen mit methodischen Hinweisen für die Beratung.  

    Die Inhalte im Überblick: 
    - Vulnerable Asylsuchende im GEAS: Die Broschüre beschreibt psychosoziale Herausforderungen von vulnerablen Asylsuchenden und die Identifizierung von Vulnerabilität im GEAS. Darüber hinaus werden Ansprüche auf Gesundheitsleistungen – insbesondere therapeutische Versorgung – und die Rolle von Beratungskräften dargestellt. 
    - Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden: Diese Broschüre gibt einen Überblick über die psychosoziale und traumasensible Beratung von vulnerablen Asylsuchenden. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asylsystem und bietet praxisnahe methodische Anregungen zu Beratungsabläufen sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe. 
    - Die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem: Die Broschüre gibt einen Überblick über die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von asylsuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen. Sie beschreibt die Verzahnung zwischen Asylsystem und Unterbringung und behandelt zentrale Themen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Arbeitsmarktzugang und Gewaltschutz. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Beratung von Asylsuchenden vorgestellt.  

    Die drei Broschüren bieten eine fachliche Orientierung in einer Phase grundlegender Veränderungen. Sie vermitteln rechtliches sowie praxisorientiertes, interdisziplinäres Wissen für Fachkräfte, die Asylsuchende beratend unterstützen. Alle drei Broschüren sind in der neuen Rubrik “Wissenswertes” auf der Webseite von IBIS e.V. abrufbar.

    Einbürgerungsfeiern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

    [6/26]  Sachverständigenrat für Integration und Migration gGmbH (SVR): Policy Brief | Juni 2026 Feste feiern, wie sie fallen? Zur Ausgestaltung von Einbürgerungsfeiern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
    Einbürgerungsfeiern sind in vielen Einwanderungsländern etabliert, seit 2024 sind sie mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch in Deutschland gesetzlich verankert. Einbürgerungen sind dabei mehr als nur ein administrativer Akt: Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde bildet den Abschluss eines oft aufwendigen und für die Einzubürgernden biografisch und emotional bedeutsamen Prozesses. In der Praxis setzen die Kommunen die Einbürgerungsfeiern unterschiedlich um.
    Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat in seinem Policy Brief untersucht, welche Erwartungen sich an die Einbürgerungsfeiern knüpfen und welche Wirkung sie entfalten können. Dabei wird beleuchtet, wie Kommunen die Feiern in der Praxis umsetzen.

    WZB-Forschungsmagazin zu "Generationen" (Demografie, Bildung, Arbeit, Gesundheit, ...)

    Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung: Das Juni-Heft der WZB-Mitteilungen: “Generationen”: Zu welcher Generation jemand gehört, prägt die Sicht auf die Gesellschaft. Und die Generation kann entscheidend sein für die Teilhabe: etwa für berufliche Chancen oder materielle Ressourcen. Das neueste Heft der WZB-Mitteilungen widmet sich diesen Verteilungskämpfen, aber auch den Mustern, die Eltern ihren Kindern weitergeben, in Gesundheit, Resilienz, Paarstruktur. „Generationen“ heißt das Schwerpunktthema unseres aktuellen Forschungsmagazins (WZB|Mitteilungen Juni 2026). 

    Diese Texte und viele mehr finden Sie im Heft: 
    - Die Folgen der demografischen Veränderung für den Kampf um öffentliche Mittel diskutiert Florian von Muschwitz.
    - Wie ungleich Erbschaften in Deutschland verteilt sind, beleuchtet Nhat An Trinh.
    - Wie entwickelt sich die Integration von Zugewanderten und ihren Nachfahren über Jahrzehnte? Das fragen Jonas Wiedner, Claudia Diehl, Merlin Schaeffer und Arnout van de Rijt.
    - Wie sich Gesundheitskrisen von Menschen im Leben ihrer Kinder niederschlagen – oder auch nicht –, untersuchen Alessandro Ferrara, Jan Paul Heisig und Jonas Radl.
    - Die Auswirkungen der elterlichen Arbeitszeiten auf ihre Kinder werten Jianghong Li und Wen-Jui Han aus.
    - Und nochmal transgenerationale Weitergabe: Lukas Kern setzt die Paarstruktur von Eltern mit dem Datingverhalten der Kinder in Beziehung.
    - Ungleiche Bildungschancen hängen auch von genetischer Veranlagung ab, erklären Tina Baier und Zachary Van Winkle. Allerdings nicht in allen Familien gleich.
    - Wer Zusammenhalt stärken will, muss Stereotype abbauen – zum Beispiel die Vorbehalte der Alten gegenüber den Jungen und umgekehrt. Ein Beitrag von Marcel Knobloch, Lena Hipp und Sophia Hunger.
    - Auch Mitsprache und Gemeinschaft sind zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Perspektiven junger Menschen untersuchen Sandra Leumann, Stefan Munnes und Lena Sandmeir.

    Fachbuch: Inklusion& Demokratie in Bildung& Gesellschaft

    [28.5.] Fachbuch: Inklusion und Demokratie in Bildung und Gesellschaft - Grundlagen, Analysen und Praxisperspektiven.
    Herausgegeben von Juliana Gras, Andreas Hinz, Robert Kruschel, Beltz Juventa, 57,99 €
    Inklusion und Demokratie bilden einen oft als Setzung betonten, aber wenig systematisch untersuchten Zusammenhang. Der Band will diese Lücke schließen helfen: Er vereint mit intersektionaler Perspektive grundlegende Beiträge, vertiefende Analysen und konkrete Handlungsperspektiven zu inklusiven und demokratischen Strukturen, Kulturen und Praktiken, auch in internationalen Kontexten. Sein Schwerpunkt liegt in der Bildung, er bezieht aber auch Aspekte der Zivilgesellschaft, Kultur und Ökonomie ein – ein facettenreicher Zugang zu einem hochaktuellen und politisch durchaus kontroversen Thema.

    UNICEF-Studie zum Wohlbefinden von Kindern (Deutschland: Platz 25 v. 37)

    [17.5.] UNICEF-Studie zum Wohlbefinden von Kindern: Deutschland schneidet erneut unterdurchschnittlich ab - Im internationalen Vergleich nur Platz 25 von 37 / Kinderarmutsquote stagniert
    Das Wohlbefinden der Kinder in Deutschland ist im internationalen UNICEF-Vergleich unterdurchschnittlich: Platz 25 von 37 umfassend bewerteten Ländern. Damit liegt Deutschland wie schon im letzten Bericht des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen im unteren Mittelfeld – und bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das zeigt die neue Studie des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti zum kindlichen Wohlbefinden in Ländern der EU und OECD. 
    Die Analyse „Report Card 20: Unequal Chances – Children and economic inequality“ ist die 20. Ausgabe der internationalen Vergleichsstudie zum Wohlbefinden von Kindern in wohlhabenden Ländern. Sie zeigt: In Ländern mit hoher Einkommens- und Vermögensungleichheit und Kinderarmut wachsen weiter viele Kinder unter Bedingungen auf, die ihre körperliche und mentale Gesundheit, ihre schulischen Kompetenzen und damit auch ihre Zukunftschancen massiv beeinträchtigen.
    „Die Bekämpfung der Kinderarmut muss politische Top-Priorität werden”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Unser Land vergibt Zukunftschancen: Wer heute nicht in die Teilhabe, die Bildung und die gesundheitliche Versorgung der jüngsten Generation investiert, schadet nicht nur den Kindern, sondern zahlt morgen einen hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Preis. Wie wir mit benachteiligten Kindern umgehen, entscheidet darüber, wie leistungsfähig und resilient unsere Gesellschaft sein wird.”

    Stagnierende Kinderarmut, schwache Bildungsergebnisse: Im Durchschnitt der von UNICEF untersuchten Länder lebt fast jedes fünfte Kind in Einkommensarmut. Auch für Deutschland zeichnet die Studie ein besorgniserregendes Bild. Die Kinderarmutsquote stagniert seit Jahren bei hohen 15 Prozent. Die Einkommensungleichheit ist von einem Verhältnis von 1 zu 4,3 (2012) auf 1 zu 5,0 gestiegen. Das bedeutet: Menschen im wohlhabendsten Fünftel der Bevölkerung verfügen heute über fünfmal so viel Einkommen wie Menschen im ärmsten Fünftel. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld – doch die Folgen sind für viele Kinder gravierend.
    Alarmierend ist auch Deutschlands Abschneiden im Bereich Bildung: Nur 60 Prozent der 15-Jährigen erreichen die Mindestkompetenzen in Lesen und Mathematik. Damit liegt Deutschland auf Platz 34 von 41 Ländern mit vergleichbaren Bildungsdaten. Länder wie Irland (Platz 1 bei den Kompetenzen), Slowenien (Platz 2) oder die Republik Korea (Platz 3) zeigen, dass bessere Ergebnisse möglich sind – auch mit teils deutlich schlechterer wirtschaftlicher Ausgangslage. In Deutschland ist zudem der Abstand zwischen Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten und denen aus privilegierten Familien besonders groß: Unter den Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichen nur 46 Prozent die grundlegenden Kompetenzen. In privilegierten Familien sind es dagegen 90 Prozent.

    Körperliche und mentale Gesundheit hängen oft vom Geldbeutel ab: Die Studie zeigt, wie sich Chancenungleichheit auf die Lebensrealität von Kindern auswirkt. Kinder aus besser gestellten Familien haben nicht nur bessere schulische Kompetenzen, sie sind auch häufiger gesund als Kinder aus benachteiligten Familien. Zudem sind Kinder in Ländern mit höherer Ungleichheit häufiger gesundheitlich belastet, etwa durch ein höheres Risiko für Übergewicht oder schlechtere allgemeine Gesundheit.
    Deutschland liegt im Bereich der körperlichen Gesundheit mit Rang 15 von 41 im oberen Mittelfeld. Doch auch hier zeigt sich der Zusammenhang von körperlicher Gesundheit und dem Familieneinkommen und -vermögen: Der Großteil der Kinder aus dem wohlhabendsten Fünftel der Familien (79 Prozent) ist in sehr guter gesundheitlicher Verfassung. Bei den ärmsten Kindern sind es nur 58 Prozent.
    Beim mentalen Wohlbefinden zeigt sich ein ähnliches Bild: Zwar ist der Zusammenhang zwischen ökonomischer Ungleichheit und psychischer Gesundheit komplex, doch die Studie weist darauf hin, dass das Aufwachsen in Armut die mentale Gesundheit negativ beeinflussen kann. In Deutschland berichten nur 61 Prozent der 15-Jährigen aus den einkommensschwächsten Familien von hoher Lebenszufriedenheit. Bei Jugendlichen aus wohlhabenden Familien sind es 73 Prozent.
    Schon der umfassende UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 hatte gezeigt, wie stark Kinderarmut in Deutschland die Chancen von Kindern einschränkt, ihr Recht auf eine gute Entwicklung, eine gute Bildung, Gesundheit sowie gesellschaftliche Teilhabe einzulösen.

    Andere Länder zeigen: Es geht auch anders: Die neue internationale Studie belegt nun erneut, dass wirtschaftlich vergleichbare oder sogar schwächere Länder mit Blick auf das Wohlbefinden von Kindern deutlich besser abschneiden als Deutschland. Die Niederlande, Dänemark und Frankreich belegen die ersten drei Plätze. Aber auch in Ländern wie Portugal (Platz 4) und Litauen (Platz 7), mit zum Teil deutlich geringerer Wirtschaftskraft, wachsen Kinder insgesamt unter besseren Bedingungen auf.
    Die Report Card 20 von UNICEF macht deutlich: Ökonomische Benachteiligung und mangelnde Teilhabe beeinträchtigen den gesamten Alltag von Kindern – etwa durch schlechte Wohnverhältnisse mit wenig Rückzugsräumen, schlecht ausgestattete Schulen und benachteiligte Nachbarschaften, in denen beispielsweise Kinderärzte oder Spielplätze fehlen. Zudem erhöht finanzielle Unsicherheit den Stress in Familien und kann so die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern beeinträchtigen. Werden einkommensschwache Familien unzureichend unterstützt, hat das langfristige Folgen – nicht nur für betroffene Kinder, sondern für die gesamte Gesellschaft: Schlechtere Bildungschancen und gesundheitliche Belastungen erhöhen das Risiko von Krankheit, sozialer Ausgrenzung und geringerer Qualifikation im Erwachsenenalter.

    UNICEF Deutschland empfiehlt auf Basis der Studienergebnisse ein entschlossenes politisches Handeln, das Kinder mehr in den Mittelpunkt stellt. Zentrale Empfehlungen sind:
    - Kinderarmut wirksam bekämpfen und gezielt in benachteiligte Kinder investieren: Die Bundesregierung sollte ein ressortübergreifendes Maßnahmenpaket zur gezielten finanziellen Absicherung von benachteiligten Kindern und Familien entwickeln, Leistungen zugänglicher machen, wie etwa durch die verbesserte Auszahlung des Kindergeldes, und das soziokulturelle Existenzminimum bedarfsgerecht neu berechnen. Öffentliche Mittel sollten dort priorisiert werden, wo die Not am größten ist – etwa durch gezielte Förderung in Schulen und Kitas und bessere Gesundheitsversorgung.
    - Gute Zugänge für ein gutes Aufwachsen schaffen: Bund, Länder und Kommunen müssen in den Blick nehmen, dass alle Kinder Zugang zu Ressourcen wie gut ausgestattete Schulen, Arztpraxen oder Spielplätze haben. Benachteiligte Wohnviertel sollten kindgerecht gestaltet und Kooperationen zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen gestärkt werden. Programme wie die “Kinderfreundlichen Kommunen” können dies konzeptionell begleiten.
    - Kinderinteressen stärken: Bund und Länder sollten geeignete Stellen etablieren, um die Interessen von Kindern und Familien wirksam zu vertreten, wie dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist, beispielsweise durch Kinderbeauftragte. Sie sollten dafür sorgen, dass die Meinung und die Perspektiven von Kindern in der politischen Willensbildung eine größere Rolle spielen. Eine Klarstellung der Rechte von Kindern im deutschen Grundgesetz würde ebenfalls dazu beitragen, dass die Interessen von Kindern und Familien bereits in Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich beachtet werden müssten.
    - Datenlage und Monitoring verbessern: Politik für Kinder kann nur nachhaltig und wirkungsvoll sein, wenn ausreichende Informationen zur Lage der Kinder und zur Wirkung politischer Maßnahmen vorliegen. Notwendig sind ein kontinuierliches Monitoring der Situation von Kindern und Jugendlichen sowie bedarfsgerechte Evaluationen politischer Interventionen.

    Zum vollständigen UNICEF-Bericht „Report Card 20: Unequal Chances – Children and economic inequality“ hier. (Englisch). Deutsche Zusammenfassung der Report Card 20 hier. Weiterführende Informationen im UNICEF Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland (2025) hier. Bildmaterial zur Berichterstattung hier.

    Dt. Frauenrat zur EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030

    [9.5.] EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030
    Anfang März hat die EU-Kommission eine neue EU-Gleichstellungsstrategie veröffentlicht. Darin legt die Kommission ihre gleichstellungspolitischen Schwerpunkte für die kommenden vier Jahre fest. Wir haben zentrale Vorhaben der Strategie zusammengefasst und ausgewertet.
    Neben der Umsetzung bereits bestehender gleichstellungspolitischer Richtlinien wie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Führungspositionen-Richtlinie und der Entgelttransparenz-Richtlinie will die Kommission auf Gender Mainstreaming setzen: Mit Gleichstellung als Querschnittsaufgabe soll in allen Politikbereichen geprüft werden, welche Auswirkungen politische Entscheidungen auf unterschiedliche Geschlechter haben. Darüber hinaus sollen bis 2030 EU-weit Verbesserungen im Bereich der geschlechtersensiblen Gesundheit, im Gewaltschutz, beim Zugang zu reproduktiven Rechten sowie bei der gerechteren Verteilung von Sorgearbeit erzielt werden.
    Die Strategie kommt in einer Zeit, in der Gleichstellungspolitik und Frauenrechte europa- und weltweit zunehmend unter Druck geraten. Umso wichtiger ist es, dass die Europäische Union Gleichstellung weiterhin als politische Priorität definiert und konkrete Maßnahmen ankündigt, um bestehende Ungleichheiten abzubauen. Denn trotz rechtlicher Fortschritte sind geschlechtsspezifische Gewalt, Einkommens- und Rentenlücken sowie die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit für Frauen in Europa weiterhin alltäglich. [zur DF-Auswertung]

    Jugend-Check: Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

    [4.5.] Jugend-Check zum Referentenentwurf: 5. AFBG-ÄndG (21. LP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Stand: 24.03.2026)
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

    Ziel des Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist es, das Leistungsangebot des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) weiter zu verbessern, um stetig hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und die höherqualifizierende Berufsausbildung damit insgesamt in ihrer Attraktivität zu steigern.1Vgl. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (24.03.2026), 1. Die Änderungen sollen zum 01.08.2027 in Kraft treten, vgl. Art. 2 5. AFBG-ÄndG.

    Zusammenfassung: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Künftig soll der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG). Zudem soll der Erlassbetrag des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Bestehen der Fortbildungsprüfung von 50 auf 60 Prozent erhöht werden (§ 13b Abs. 1 AFBG). Dies kann dazu führen, dass junge Menschen bei ihrer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme eine stärkere finanzielle Entlastung als bisher erfahren und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden.
    - Weiterhin soll der maximale Gesamtbetrag für die Förderung der Erstellung des Meisterstücks oder gleichwertigen Aufgaben von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AFBG). Dadurch können gestiegene Materialkosten, z.B. für Holz oder Metall, leichter aufgefangen werden und junge Menschen bei ihrem Meisterstück finanziell besser unterstützt werden.
    - Insgesamt kann die Erhöhung der finanziellen Fördermaßnahmen bewirken, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen gesteigert wird und sich langfristig bessere berufliche Chancen für sie eröffnen, wie z.B. der Weg in die Selbstständigkeit oder die Berechtigung zu einem Hochschulstudium. [Zum gesamten Jugend-Check]

    Suchbewegungen junger Menschen (inkl. Artikel zu neurodiversen Mädchen*)

    [5/26] BAG EJSA/ KOV JSA: 35. DREIZEHN: „Suchbewegung im Hier und Jetzt“: Die neue Ausgabe der Dreizehn ist erschienen und widmet den Suchbewegungen junger Menschen.
    Jugendliche und junge Erwachsene wachsen heute in einer Zeit tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen auf. Globale Krisen, digitale Transformation, wirtschaftliche Unsicherheiten und politische Konflikte prägen ihre Lebensrealitäten. Vor diesem Hintergrund sind viele junge Menschen auf der Suche nach Orientierung, Zugehörigkeit und tragfähigen Perspektiven für ihr Leben.
    Suchbewegungen sind dabei ein wesentlicher Bestandteil des Jugendalters. Junge Menschen setzen sich mit ihren Fähigkeiten, Wünschen und Zukunftsvorstellungen auseinander und entwickeln aus einer Vielzahl möglicher Lebensentwürfe ihren eigenen Weg. Gleichzeitig verlaufen diese Prozesse nicht für alle unter gleichen Voraussetzungen: Soziale Ungleichheiten, institutionelle Übergänge und gesellschaftliche Erwartungen beeinflussen die individuellen Wege erheblich.
    Die Beiträge dieser Ausgabe greifen unterschiedliche Facetten dieser Entwicklungen auf: Sie beleuchten die veränderten Anforderungen an berufliche Orientierung, die wachsende Bedeutung digitaler Medien für Informations- und Entscheidungsprozesse sowie Wege, wie Übergänge in Ausbildung und Arbeit gelingen können. Praxisbeispiele zeigen, wie Projekte junge Menschen dabei unterstützen, Hindernisse zu überwinden und Schritt für Schritt Perspektiven zu entwickeln. Darüber hinaus wird deutlich, wie wichtig stabile Beziehungen und verlässliche Strukturen für die Orientierung junger Menschen sind.
    Die Ausgabe macht deutlich: Suchbewegungen sind kein Ausdruck von Orientierungslosigkeit. Sie sind vielmehr Teil eines aktiven Prozesses der Selbstverortung in einer komplexen Welt – und damit ein zentrales Thema für die Jugendsozialarbeit. [Weitere Infos & Download]
    (Inkl. ab Seite 54: Artikel “Suchbewegungen neurodiverser Mädchen* und junger Frauen* - Unsichtbare Hürden, erschwerte Übergänge, geschlechtsspezifische Barrieren und fachliche Handlungsaufträge für die Jugendsozialarbeit)

    Lobby für Mädchen - Magazin

    [5/26] LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V.: LOBBY-Magazin Nr. 27 Mai 2026
    Editorial: Liebe Leserinnen, Leser & Lesende, Antifeminismus, Mädchen- und Frauenhass bis hin zu Femiziden, die Ablehnung von Vielfalt, tradierte Rollenbilder, das Erstarken extrem rechter Haltungen sowie die Normalisierung menschenverachtenden Denkens in sozialen Medien prägen die Lebenswelt von Mädchen und jungen Frauen.
    Aktuelle Zahlen zur Zunahme von Gewalt gegen Mädchen und Frauen bestätigen, was wir seit Langem wahrnehmen (s. Seite 10). Sie spiegeln wider, was uns Mädchen, junge Frauen und andere Fachkräfte berichten. In Beratungen, Workshops, im Projekt „Hürden überwinden“, in unseren Mädchenzentren und der landesweiten Fachstelle YUNA begleiten wir sie stets auch bei Gewalterfahrungen, die fast alle von ihnen machen mussten.
    Dabei geht es nicht um Einzelfälle, sondern um strukturelle Gewalt. Sie entsteht in gesellschaftlichen Verhältnissen, die Gewalt zulassen, relativieren, verharmlosen und zu oft ungestraft lassen. Umso wichtiger sind strukturelle Maßnahmen. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln nach 14 Jahren unermüdlichen Einsatzes endlich einen Fachbeirat für Mädchenarbeit einzurichten, ist eine solche Maßnahme, die auf struktureller Ebene gegen Ungleichheiten in Bezug auf Chancengerechtigkeit vorgehen kann.
    Ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung unserer Mäd-chenarbeit, über die öffentlichen Zuschüsse hinaus, ist die Aufrechterhaltung unserer Angebote in dem notwendigen Umfang nicht möglich. Der Bedarf ist unübersehbar und umso mehr freuen wir uns, Sie als Mitstreiter*innen und Partner*innen an unserer Seite zu wissen.
    In diesem Magazin geben wir Einblicke in unsere Mädchenarbeit und greifen die Themen auf, die Mädchen und junge Frauen aktuell beschäftigen. Wir danken unseren Unterstützer*innen, die unsere Arbeit möglich machen. Gemeinsam setzen wir uns für eine Zukunft ein, in der Mädchen und junge Frauen selbstbestimmt, sicher und frei von Gewalt leben können – Werte, die bewahrt, geschützt und verteidigt werden müssen.

    Wie Politik u. gesellschaftl. Klima die Soziale Arbeit verändern

    [5/26] Eine neue Ordnung der Hilfe? Wie Politik und gesellschaftliches Klima die Soziale Arbeit verändern. In: FORUM für Kinder- und Jugendarbeit (2/2026)
    von Dr. Elke Alsago, Leiterin der Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), und Prof. Dr. Nikolaus Meyer, Professor für Profession und Professionalisierung Sozialer Arbeit, Hochschule Fulda:
    Der Beitrag analysiert eine grundlegende Verschiebung in Politik, gesellschaftlichem Klima und fachlicher Steuerung Sozialer Arbeit. Aktuelle Reformen und Debatten zeigen, dass soziale Unterstützung zunehmend nicht mehr über den Ausbau von Beziehungen, Teilhabe und professioneller Autonomie gedacht wird, sondern über Selbstverantwortung, Diagnostik, Kontrolle, Restriktion und Effizienz. Anhand von Entwicklungen im SGB II und SGB VIII, der Sprachbildung in Kitas, der Finanzierung demokratischer Infrastruktur, geschlossener Unterbringung sowie veränderter Qualifikationsanforderungen wird deutlich, dass sich eine neue Ordnung der Hilfe abzeichnet. Diese setzt Soziale Arbeit unter Rechtfertigungsdruck und verändert ihre professionelle Praxis bis in konkrete Interaktionen hinein. Der Beitrag plädiert dafür, diese Grenzverschiebungen sichtbar zu machen, fachlich zu kritisieren und öffentlich-politisch zu widersprechen. [Der Beitrag ist freizugänglich online aufrufbar.]

    Wohnungslosigkeit aus der Perspektive junger Menschen / Idee einer Jugendwohnagentur

    [5/26] Die Landesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit in Nordrheinwestfalen (LAG KJS NRW) greift in ihrer Broschüre „jugendsozialarbeit aktuell", Nr. 245, 2026 das wichtige Thema der Wohnungslosigkeit aus der Perspektive junger Menschen auf. Denn für viele junge Menschen beginnt Wohnungslosigkeit mit dem Schlafen auf Sofas bei Freund*innen oder Verwandten. Besonders junge Menschen mit Erfahrungen in der Jugendhilfe, familiären Konflikten oder Armut geraten so in unsichere Lebenslagen, die Isolation, psychische Belastungen und den Verlust von Bildungs- und Zukunftsperspektiven nach sich ziehen können. Steigende Mieten, fehlender Wohnraum und zersplitterte Zuständigkeiten verschärfen die Situation. In dem Beitrag für die LAG KJS NRW skizziert Peter Schruth Ideen einer Jugendwohnagentur.

    Geschlechtsspezif. Perspektiven& Handlungsoptionen für Armutsbekämpfung

    [4/26] Diakonie Deutschland: Arbeitshilfe: Ungleich arm. Geschlechtsspezifische Perspektiven und Handlungsoptionen für die Armutsbekämpfung 
    Armut und soziale Ausgrenzung gefährden Menschen in unterschiedlichem Maße. Die Arbeitshilfe betrachtet soziale Probleme mit ihrer geschlechtsspezifischen Ausprägung und bietet Handlungsoptionen für die Armutsbekämpfung.
    Die Ausprägung von Armut in Deutschland hängt viel davon ab, wie Geschlechterrollen gelebt und gesellschaftlich gefördert werden. Zahlreiche Fehlanreize führen dazu, dass Frauen wesentlich stärker von Armut betroffen sind als Männer. Viele Männer wiederum finden keinen Weg aus traditionellen Rollenvorstellungen, die auch sie selbst in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beschneiden. Sehr viele Konflikte, Verletzungen, Gewalt, Ausgrenzungserfahrungen und Ungerechtigkeit sind damit verbunden, dass die Gleichwertigkeit der Geschlechter nicht akzeptiert wird.
    Für diakonische Angebote wie die diakonische Interessenvertretung mit und für Menschen mit Armutserfahrung ist ein emanzipatorischer Ansatz eine wesentliche Herausforderung. Benachteiligungen können nicht unabhängig von ihrer patriarchalen Geschichte bearbeitet werden. Wirksame und aktive Armutsbekämpfung kann nur dann gelingen, wenn die Menschen in ihrer Ganzheit zusammenkommen und in einem Zustand der Gerechtigkeit und des Respekts ihre Persönlichkeit gemeinsam mit anderen entwickeln.
    Auch diakonische Arbeit steht vor der Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Problematiken. Die Arbeitshilfe „Ungleich arm. Geschlechtsspezifische Perspektiven und Handlungsoptionen für die Armutsbekämpfung“ will einen Beitrag zum „Gender-Mainstreaming“ leisten. Das heißt: Soziale Probleme werden mit ihrer geschlechtsspezifischen Ausprägung betrachtet und emanzipatorisch bearbeitet.

    Die Arbeitshilfe
    - gibt für wichtige diakonische Handlungsfelder der Armutsbekämpfung einen Überblick über die Herausforderungen,
    - zeigt Handlungsmöglichkeiten auf – in Form von politischen Forderungen und praktischen Hinweisen für die Beratungsarbeit – und
    - macht Vorschläge zum Weiterlesen für eine vertiefte Beschäftigung mit dem Thema. [Download]

    Gleichstellung: Geschlecht, Migration und Zugangshürden.

    [4/26] Bundesstiftung Gleichstellung: Fachtext: Geschlecht, Migration und Zugangshürden. von Pauline Hachenberg
    Frauen mit Migrationsgeschichte sind oft mit spezifischen Herausforderungen und Diskriminierungen konfrontiert, die sowohl geschlechtsbezogen als auch migrationsbedingt sind. Sowohl das Geschlecht als auch eigene oder familiäre Migrationserfahrungen wirken sich auf Ressourcen und Belastungen von Menschen aus. Wie sich im Folgenden zeigen wird, sind die Möglichkeiten insbesondere von Frauen mit Migrationsgeschichte zur Gestaltung ihres Lebens wesentlich von den Kategorien „Geschlecht“ und „Migrationsgeschichte“ und/oder „rassistische Markierung“ beeinflusst und verengt. Die intersektionale Diskriminierung kann sich negativ auf verschiedene Lebensbereiche auswirken und dazu beitragen, bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiter zu verstärken. In der Folge entstehen komplexe Zusammenhänge in den Wirkbereichen Arbeit, Bildung und Wissen, Digitalisierung, Geld, Gesundheit, Gewalt, Nachhaltigkeit und Klima, Macht und Zeit. Daraus ergibt sich eine erhebliche Gleichstellungsrelevanz.
    Der Text schaut aus einer intersektionalen Perspektive auf die Situation von Frauen[1] mit Migrationsgeschichte. Untersucht werden verschiedene Hürden, denen sie beim Zugang zu Ressourcen und gesellschaftlicher Teilhabe begegnen. Zugangshürden sind Hindernisse oder Barrieren, die die Nutzung von oder Teilhabe an Angeboten, Dienstleistungen oder Ressourcen für manche Menschen beziehungsweise Gruppen erschweren oder verhindern. Diese Hürden wirken strukturell, also unabhängig von individuellen Bemühungen und Kompetenzen der Betroffenen. Auch Männer mit Migrationsgeschichte sind aufgrund intersektionaler Diskriminierung – insbesondere durch vergeschlechtlichte Vorurteile und Geschlechterstereotype – mit spezifischen Zugangshürden konfrontiert. Doch treffen migrationsspezifische Barrieren in der Wechselwirkung mit sexistischen Abwertungsmechanismen und Ungleichheiten Frauen besonders schwer. Im Folgenden steht daher die Gruppe der Frauen mit Migrationsgeschichte besonders im Fokus.
    Untersucht werden die Themenfelder Armut, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnraum, Gesundheitsdienste sowie politische Teilhabe.[2] Zu jedem dieser Themenbereiche werden ausgewählte Zugangs- und Teilhabehürden thematisiert. Es handelt sich jeweils um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Universalität. So sind beispielsweise manche, aber nicht alle Frauen mit Migrationsgeschichte rassistisch markiert[3]. Zu jedem Themenbereich kommt exemplarisch ein*e Expert*in zu Wort. [DOWNLOAD LANGFASSUNG]

    Handreichung Schulabsentismus

    [4/26] Handreichung Schulabsentismus. - Das Nürnberger Schulabsentismusverfahren für allgemeinbildende Schulen.
    Eine Kooperation von Polizei, Jugendhilfe, Schule und Kooperationspartnern.
    Schulabsentismus. Hinsehen - Wahrnehmen - Handeln!
    Stichworte: Schulverweigerung – Fehlzeiten – schwänzen – Schulangst – Schulmüdigkeit – Schulpflicht – Schulunlust – Dropout – elterliches Zurückhalten – psychosoziale Belastungen – Mobbing – Leistungsdruck – Prüfungsangst – Depression – Angststörungen – ADHS – soziale Ängste – Trauma – familiäre Probleme – Vernachlässigung – Kindeswohlgefährdung – soziale Isolation – Flucht – Frühwarnsysteme – Beratung – gesellschaftliche Teilhabe – Fehlzeitenanalyse – Dokumentation – Gesprächsführung – Elternarbeit – Vertrauensaufbau – Unterstützungsangebote – Netzwerkarbeit – Bußgeldverfahren – Rückführung in die Schule – Einzelfallhilfe – Zukunft – Optimismus – Schulbesuch.

    Fachbuch: Eine Soziologie organisierter sexualisierter u. ritueller Gewalt

    [4/26] Tabea Koepp: Gewalt erleiden - Eine Soziologie organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt.
    Während die Existenz von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt in Deutschland für viele Menschen unvorstellbar ist, prägt sie den Alltag betroffener Kinder und Jugendlicher fundamental.
    Dieses Buch beschreibt anhand von Interviews mit Überlebenden und Fachkräften die Lebenswelten sexuell ausgebeuteter Kinder. Eine Besonderheit dieser Gewaltform ist, dass die Gewalt in zutiefst antidemokratische Weltanschauungen eingebettet wird, die von neogermanischen und anderen völkischen Weltsichten über Abwandlungen von christlichen Religionen und Satanismus bis hin zu esoterischen Vorstellungen reichen.
    Dies ist die erste große soziologische Studie zu diesem Thema in Deutschland, die zudem die Perspektive der Gewalterleidenden in den Fokus rückt. Die Studie zeigt, dass weltanschaulich eingebettete sexualisierte Gewalt kein Ausnahmephänomen ist, sondern eine spezifische Gewaltform, die ausschließlich von gruppenförmig organisierten Täter:innen ausgeübt wird, die meist gut in die Gesellschaft integriert sind und nach außen ein überwiegend unauffälliges Leben führen.

    Über die Autorin: Tabea Koepp ist Soziologin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich »Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Institutionen« bei Dissens – Institut für Bildung und Forschung e. V., Berlin. Mehr erfahren
    Hamburger Edition, 352 Seiten, ISBN 978-3-98722-006-7, Erschienen im April 2026.

    Schulsozialarbeit& Diskriminierung an Schulen - Verantwortung& Herausforderung der Träger

    [4/26] adis e.V. – “Antidiskriminierung · Empowerment · Praxisentwicklung”: neue Broschüre “Schulsozialarbeit und Diskriminierung an Schulen - Verantwortung und Herausforderung der Träger”.
    Die Broschüre knüpft an die Veröffentlichung “Diskriminierung als Alltagsphänomen - Handlungsmöglichkeiten für die Schulsozialarbeit” an. Sie beleuchtet explizit den Auftrag der Träger und ist im Rahmen des Modellvorhabens “Quo Vadis?! – Veränderungen anstoßen – Diskriminierung im Schulalltag angehen – Schulsozialarbeit_innen als „Change Agents“” entstanden, gefördert mit Mitteln des KVJS-Landesjugendamts (KVJS-LJA) zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg (09/2022–12/2025). [Zum Download]

    Jugendroman "Faustschlag von rechts” - Über die Gefahren der rechten Szene

    [1.4.] Stefanie Kaluza: “Faustschlag von rechts” - Ein packender Jugendroman über die Gefahren der rechten Szene ab 12 Jahren
    Es gibt immer einen Weg zurück – ein packender Jugendroman über die Gefahren des Rechtsextremismus
    Der15-jährige Jarik hat endgültig genug: SeinVater ist abgehauen, seine Mutter kritisiert ihn unablässig und selbst seine Freunde scheinen ihn nicht mehr zu verstehen. Ein Lichtblick bleiben nur .Mo, in die er heimlich verliebt ist, und derBoxclub, wo er seinen Ärger abreagieren kann. Eines Tages fällt er dort .Falkauf –dem Jungen, zu dem alle aufschauenFalk lädt Jarik in ein .Zeltlagerein, einen Ort, an dem man lernt,ein richtiger Mannzu werden. Schritt für Schritt werden die neuen Kameraden für Jarik wichtiger als alles andere, bis es keinen Weg zurück gibt – und eine .Katastrophe unausweichlichwird.

    Rezension: Gerade in einer Zeit, in der das Thema Rechtsextremismus wieder erschreckend präsent ist, fühlt sich dieses Buch wichtiger denn je an. Eine bedingungslose Leseempfehlung. 
    Stefanie Kaluza schildert Jariks Abdriften so einfühlsam und unaufgeregt, dass Lesende mit leisem Erschrecken seinen sich verschiebenden Perspektiven folgen. Wäre man selbst ähnlich naiv gewesen? ("Stuttgarter Nachrichten") 
    Der Roman zeigt eindrücklich, wie Einsamkeit und der Wunsch nach Anerkennung junge Menschen anfällig für rechtsextremistische Einflüsse machen kann. ("StiftungLesen")
    Verlag: Karibu – ein Verlag der Edel Verlagsgruppe, Hardcover: 16,99 €/ ebook 13,99 €

    Trendstudie "Jugend in Deutschland 2026"

    [25.3.] Die Trendstudie “Jugend in Deutschland 2026” bietet einen umfassenden Einblick in die Einstellung, Lebensrealität und Sicht der Zukunft von jungen Menschen in Deutschland. Die diesjährige Ausgabe enthält eine Trendanalyse mit Zeitvergleich der letzten Studien mit repräsentativen Ergebnissen für 14- bis 29-Jährige in Deutschland. Damit werden Besonderheiten und Interessen der jungen Generation sichtbar und sie tragen zum gegenseitigen Verständnis sowie zu einem besseren Generationenmiteinander bei.
    Auf 135 Seiten stellt die digitale Publikation zentrale Ergebnisse und thematische Schwerpunkte - Jugendbarometer, Leben & Freizeit, mentale Gesundheit, digitales Leben & KI, Finanzen & Wohnen, Bildung & Arbeit, Politik & Zukunft, Zielgruppen im Detail - übersichtlich dar. Sämtliche Schwerpunkte werden durch Trendauswertungen vertieft, enthalten Expertenkommentare mit konkreten Handlungsempfehlungen und schließen mit einem Fazit. Die Inhalte sind zielgruppenspezifisch aufbereitet und bieten wertvolle Anhaltspunkte für Strategieentwicklungen, differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht.
    52 anschauliche Infografiken und zahlreiche Originalzitate aus der Befragung unterstützen das Verständnis der Ergebnisse. Durch die klare Struktur, die visuelle Aufbereitung und die leicht verständliche Sprache eignet sich die Studie als fundierte Grundlage für Bildungsarbeit, Unternehmenspraxis und gesellschaftliche Diskussionen.
    Die Trendstudie «Jugend in Deutschland 2026» bietet einen umfassenden Einblick in die Einstellung, Lebensrealität und Sicht der Zukunft von jungen Menschen in Deutschland. Die diesjährige Ausgabe enthält eine Trendanalyse mit Zeitvergleich der letzten Studien mit repräsentativen Ergebnissen für 14- bis 29-Jährige in Deutschland. Damit werden Besonderheiten und Interessen der jungen Generation sichtbar und sie tragen zum gegenseitigen Verständnis sowie zu einem besseren Generationenmiteinander bei.  [Mehr Infos; Studien-Download 69€; s.a. ZEIT-Interview mit Studienleiter Simon Schnetzer]

    Qualitätsstandards Schule der Vielfalt& gegen Queerfeindlichkeit

    [1.2.26] Queere-bildung.de: Starke Schulgemeinschaft gegen Queerfeindlichkeit: Schule der Vielfalt stellt Qualitätsstandards vor
    Bessere Begleitung, mehr Blick auf Strukturelles: mit Erkenntnissen aus fast 20 Jahren Arbeit hat das Bundesnetzwerk Schule der Vielfalt seine Qualitätsstandards überarbeitet. Das Ziel: noch mehr Unterstützung und Handlungsoptionen für Schulen, die als Teil des Netzwerks Zeichen für Akzeptanz, gegen Mobbing und Gewalt setzen.   
    „Jede Schule hat einen anderen Weg vor sich, um Schule der Vielfalt zu werden – aber bestimmte Elemente sind für alle wichtig,“ erklärt Frank G. Pohl, Leiter der NRW-Fachberatungsstelle und Sprecher des Bundesnetzwerks Schule der Vielfalt. „Wir greifen in unserem Netzwerk mittlerweile auf fast 20 Jahre Erfahrung zurück, wenn es darum geht, Schulen in ihren Entwicklungsprozessen zu begleiten.“ Diese Expertise bündelt sich in den Qualitätsstandards für Projektschulen, soeben in überarbeiteter Auflage erschienen.
    Damit es gelingt, ein bestärkender Lern- und Arbeitsort für alle Lesben und Schwulen, Bisexuellen, trans* und inter* Personen, asexuellen und queeren Menschen (LSBTIAQ+) zu werden, sei vor allem entscheidend, dass Schulen ihre Entwicklung ganzheitlich angehen, so Christiane Morlock, Bildungsreferent_in Schule beim Jugendverband lambda::nord und Sprecherin des Bundesnetzwerks Schule der Vielfalt. „Es reicht nicht, ein Schild aufzuhängen und zu sagen: Wir sind jetzt Schule der Vielfalt, Problem gelöst.“ Die Qualitätsstandards sehen daher vor, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fachübergreifend und über außerunterrichtliche Aktivitäten zu thematisieren. Für das Kollegium gibt es regelmäßige Fortbildungen, für Schüler_innen darüber hinaus Bildungsangebote von externen Träger_innen – meist aus dem Netzwerk des Bundesverbands Queere Bildung. Gerahmt werden alle Aktivitäten durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Schul- bzw. Gesamtkonferenz, denn nachhaltige Veränderung sei nur möglich, wenn alle Mitglieder der Schulgemeinschaft an einem Strang ziehen.
    Bei der Überarbeitung der Standards seien Erkenntnisse eingeflossen, die sich seit ihrer ersten Veröffentlichung im Jahr 2013 als best practices herauskristallisiert hätten, so Pohl. „Zum Beispiel haben wir festgestellt, dass es vielen Schulen hilft, neben Vernetzungstreffen auch individuelle Projektentwicklungsgespräche mit uns als Koordinator_innen wahrzunehmen. Diese Möglichkeit haben wir daher als Empfehlung mit aufgenommen.“ Inhaltlich neu ist außerdem, dass teilnehmende Schulen sich verpflichten, neben Schulkultur und Unterrichtsinhalten auch die eigenen Strukturen kritisch zu hinterfragen. „Dazu gehört die Frage: funktioniert unser Schulalltag wirklich für alle gleich gut? Oder gibt es Stellen, an denen queere Schüler_innen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte diskriminiert werden – z.B. in Anmeldeformularen, bei der Nutzung von Schultoiletten oder in den Regelungen für Klassenfahrten,“ so Morlock. 

    Qualitätsstandards im Überblick: -Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung - Öffentliches Auftreten als Schule der Vielfalt - Benennung klarer Ansprechpersonen - Weiterentwicklung durch Fortbildung und Beteiligung an Vernetzungstreffen - Regelmäßige Berichte über die Projektaktivitäten - Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Thema im Unterricht (inkl. curricular vorgeschriebener Sexualaufklärung) und in außerunterrichtlichen Aktivitäten - Bildungsworkshops für Schüler_innen - Kontinuierliche Arbeit an einer queer-inklusiven Schulgemeinschaft
    Die neuen Qualitätsstandards im Detail finden Sie hier: Qualitaetsstandards-Schule-der-VielfaltHerunterladen

    Kontakt: Rebecca Knecht, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, rebecca.knecht@queere-bildung.de, 0155-65224612 + Christiane Morlock und Frank G. Pohl, Sprecher_innen Bundesnetzwerk Schule der Vielfalt, sprecher.in@schule-der-vielfalt.org

    Studie: Geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland

    [2/26] LeSuBiA - „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“
    Eine geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland. Ein gemeinsames Projekt von BMBFSFJ, BMI und BKA.
    Erkenntnisse im Überblick:
    - Frauen sind in stärkerem Maße von sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking betroffen. Die 5-Jahresprävalenz – also die Betroffenheit in den vergangenen fünf Jahren – bei körperlicher Gewalt innerhalb von (Ex-)Partnerschaften fällt jedoch bei Männern und Frauen nahezu gleich hoch aus.
    - Der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg (deutlich) höher als bei Männern.
    - Die Gewaltbetroffenheit hängt stark mit dem Alter zusammen: Jüngere Personen sind bei nahezu allen Gewaltformen (deutlich) häufiger betroffen als ältere Personen, insbesondere bei digitaler Gewalt und sexueller Belästigung.
    - Personen mit Migrationshintergrund weisen tendenziell eine höhere Gewaltbetroffenheit auf als Personen ohne Migrationshintergrund. Frauen mit Migrationshintergrund sind teilweise besonders stark betroffen.
    - Die Anzeigequoten sind über alle Gewaltformen hinweg niedrig.
    - In der LSBTIQ*-Gruppe ist die Gewaltbetroffenheit bei fast allen Gewaltformen höher als die der restlichen Bevölkerung.
    - Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind weit verbreitet. Jede zweite befragte Person berichtet von körperlicher Gewalt durch Erziehungsberechtigte, jede dritte befragte Person von psychischer Gewalt. Jede vierte befragte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, wurden auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.
    - In regionalen Analysen konnten Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten festgestellt werden, wobei die Gewaltbetroffenheit in städtischen höher ist als in ländlichen Gebieten. 

    Flyer: Flyer mit allgemeinen Informationen

    Die Themenhefte widmen sich jeweils einem Schwerpunkt und bereiten die Ergebnisse verständlich auf:
    - Themenheft I: Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) I“ - Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften
    - Themenheft I: Kurzbericht

    Folgende Themenhefte sind in Planung:
    - Themenheft II: Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) II“ - Inanspruchnahme des Sicherheits- und Hilfesystems von Polizei, Justiz, Medizin und Opferhilfe infolge von Gewalterfahrungen
    - Themenheft III: Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) III“ - Vulnerabilitäten und Folgen von (partnerschaftlicher) Gewalt.

    Handreichung: Inklusive Mädchen*arbeit gestalten

    [2/26] Handreichung "Und jetzt (wirklich) alle! Inklusive Mädchen*arbeit gestalten" 
    Inklusive Mädchenarbeit beginnt mit der Bereitschaft, Barrieren abzubauen und Räume zu schaffen, in denen alle Mädchen* von Anfang an mitgedacht werden und aktiv mitgestalten können. Doch wie gelingt das im oft trubeligem Arbeitsalltag ganz praktisch? Um bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, haben wir von der LAG Mädchen*politik Anfang des Jahres die Handreichung "Und jetzt (wirklich) alle! Inklusive Mädchen*arbeit gestalten" erstellt. Die Publikation kann entweder als barrierefreie PDF heruntergeladen werden oder als Printausgabe in der Geschäftsstelle der LAG Mädchen*politik bestellt werden. Ergänzend zur Handreichung haben wir auf unserer begleitenden Website eine wachsende Sammlung an Ressourcen, erprobten Methoden und guten Beispielen aus der Praxis für Sie gebündelt. Ein Blick vorbei lohnt sich, um neue Impulse für die eigene Arbeit mitzunehmen! [Download]

    Diese Handreichung ist im Rahmen des Projekts „Inklusive Mädchen*arbeit - Kompaktwissen für Multiplikator*innen“ der LAG Mädchen*politik entstanden.
    Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
    Die Herstellung dieser Arbeitshilfe wurde außerdem gefördert aus Mitteln des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

    Strategische Prozessführung in der Sozialen Arbeit. - Kämpfe um (Menschen-)Rechte

    [1/26] Strategische Prozessführung in der Sozialen Arbeit. Die aktive Rolle Sozialer Arbeit in den Kämpfen um (Menschen-)Rechte. Wiesbaden. -  Herausgeber*innenkollektiv (2026): Melanie Dietrich, Hannah Franke, Lisa Hahn, Maximilian Pichl, Nivedita Prasad - In Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
    Die Menschenrechte von Klient*innen der Sozialen Arbeit stehen politisch massiv unter Druck. Tagtäglich setzen sich Sozialarbeiter*innen in ihrer Arbeit für Menschenrechte und gegen aktuelle Verschärfungen etwa im Sozial- und im Migrationsrecht ein. Wenig besprochen in Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit wird bisher jedoch die Möglichkeit, wie sie gemeinsam mit Klient*innen Kämpfe um (Menschen-)Rechte in Gang setzen, an Verfahren mitwirken und Gerichtsentscheidungen erstreiten können, die sich gegen diese Verschärfungen richten und für eine Vielzahl von Personen relevant sein können.
    Mit dieser Broschüre wollen wir als Herausgeber*innenkollektiv einen Beitrag für ein Verständnis leisten, Menschenrechte nicht als rhetorische Floskeln, sondern als konkretes Instrument der Sozialen Arbeit zu verstehen und praktisch umzusetzen. Strategische Prozessführung ist eine von vielen Methoden der Sozialen Arbeit, um Menschenrechte zu verteidigen, umzusetzen und/oder Klient*innen überhaupt erst Zugang zu ihnen zu verschaffen. Trotz gravierender und oft systematischer Menschenrechtsverletzungen nutzen Sozialarbeiter*innen diese Möglichkeit bisher selten, um die Lebensverhältnisse ihrer Klient*innen auch über den Einzelfall hinaus zu verbessern. Das liegt zum einen an der fehlenden Aufklärung über diese Möglichkeiten in der Lehre. Zum anderen aber auch an einer noch auszubauenden Vernetzung und Zusammenarbeit mit Jurist*innen, vor allem mit Rechtsanwält*innen und mit auf strategische Prozessführung spezialisierten Organisationen. Auch die Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit stehen dieser Methode teils entgegen. Aber das muss nicht so bleiben. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass es sich lohnt, um (Menschen-)Rechte vor Gericht zu kämpfen.
    Diese Broschüre richtet sich an angehende und bereits in der Praxis tätige Sozialarbeiter*innen sowie an Jurist*innen, die an der Schnittstelle zur Sozialen Arbeit tätig sind. Wir wollen sichtbar machen, inwiefern Sozialarbeitende in ihrer beruflichen Praxis an Kämpfen um die (Menschen-)Rechte ihrer Klient*innen tagtäglich beteiligt sind und die Methode der strategischen Prozessführung in der Sozialen Arbeit stärken. Dazu führen wir in die Methode ein, stellen ihre Instrumente sowie die dafür nötigen Ressourcen vor, illustrieren diese anhand von Beispielen und geben praxisnahe Tipps. Darüber hinaus enthält die Broschüre Fallbeispiele strategischer Prozessführung aus der Praxis. Außerdem zeigen wir, wie strategische Prozessführung in der akademischen Ausbildung weiterentwickelt werden kann, etwa im Rahmen von Law Clinics. Darüber hinaus werden die Grenzen und Risiken der Methode beleuchtet, da strategische Prozessführung auch nicht als universelles Allheilmittel missverstanden werden darf. Vielmehr ist sie auch mit spezifischen Gefahren verbunden und weist klare Grenzen auf.
    Die vorliegende Broschüre ist ein erster Auftakt für eine Debatte innerhalb der Disziplin und Profession und soll zu einem interdisziplinären Austausch zum Thema anregen, der fortzuführen und noch nicht abgeschlossen ist. Dafür haben wir als Herausgeber*innenkollektiv in dieser Broschüre unsere bisherigen Forschungsarbeiten aus den Politik-, Rechts- und den Sozialarbeitswissenschaften praxisnah zusammengebracht, wenngleich sich unsere theoretischen Konzepte und Positionen stellenweise auch widersprechen. Daher verweisen wir teils auf unsere eigenen Arbeiten genauso wie auf andere in unseren Augen interessante Literaturtipps. Am Ende der Broschüre gibt es zudem noch ein Glossar, um zentrale Begriffe zu erläutern, die wir in der Broschüre verwenden.
    Wir freuen uns über die Kontaktaufnahme von an dem Thema interessierten Mitstreiter*innen sowie über Anregungen und Kritik – und wünschen viel Kraft und Motivation in den Kämpfen um (Menschen-)Rechte.
    Unser Dank für den engen Austausch gilt dem Rechtsanwalt aus Berlin, Volker Gerloff sowie der Gesellschaft für Freiheitsrechte, mit der wir für diese Broschüre kooperiert haben.

    Transnationale Fürsorge - dt. Sozial-& Familienpolitik auf dem Prüfstand

    [1/26] Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V.: DeZIM Data.insights+ #20 | 26: Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg - Warum Sozial- und Familienpolitik in Deutschland auf den Prüfstand gehört - David Schiefer und Hermann Siebel.
    ZUSAMMENFASSUNG: Von transnationalen Familienbeziehungen ist die Rede, wenn Familienmitglieder in unterschiedlichen Ländern wohnen. Eine Umfrage des DeZIM.panels zeigt: Solche Konstellationen sind heute ein fester Bestandteil des Familienlebens in Deutschland. Rund 40 % der Befragten haben Angehörige im Ausland, besonders häufig betrifft dies Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Es leben also Millionen von Menschen in Deutschland, die familiäre Fürsorge bis hin zur Pflege über nationale Grenzen hinweg erbringen müssen.
    Transnationale Fürsorge wird dabei als belastender erlebt als die Fürsorge innerhalb Deutschlands. Gründe dafür sind größere räumliche Distanzen, höhere finanzielle Kosten sowie rechtliche Hürden, die fürsorgende Personen und deren Angehörige erfahren.
    Somit gehört Sozial- und Familienpolitik in Deutschland auf den Prüfstand. Denn während Familienbeziehungen vielfach staatliche Grenzen überschreiten, adressieren Regelungen und Unterstützungsangebote für familiäre Fürsorge primär innerstaatliche Familien. Nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels und eines wachsenden Fachkräftebedarfs ist es notwendig, die gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen derart weiterzuentwickeln, dass sie die Lebensrealitäten von Menschen mit transnationalen Familienbeziehungen besser berücksichtigen. Dies stärkt soziale Gerechtigkeit und erhöht zugleich die Attraktivität Deutschlands für internationale Fach- und Arbeitskräfte.
    ZENTRALE ERGEBNISSE 
    • Hohe Verbreitung transnationaler Familienbeziehungen: Rund 40 % der Bevölkerung in Deutschland haben Angehörige im Ausland; zum Beispiel leben je nach Datenquelle geschätzte 3,7 bis 5,6 Millionen Menschen im Alter von 20 bis 49 Jahren in Deutschland, die mindestens ein Elternteil im Ausland haben.
    • Insbesondere eingewanderte Menschen haben transnationale Familienbeziehungen: Über 80 % der im Ausland geborenen Befragten haben Angehörige im Ausland; rund die Hälfte hat dort mindestens ein Elternteil. Selbst ohne Einwanderungsgeschichte hat etwa jede fünfte Person Angehörige außerhalb Deutschlands.
    • Vergleichbare Fürsorge, höhere Belastungen: Menschen unterstützen ihre Angehörigen im Ausland ähnlich häufig wie jene mit Angehörigen in Deutschland. Sie unterstützen sie emotional, finanziell und organisatorisch. Am Beispiel der Eltern zeigt sich jedoch: Personen mit Angehörigen im Ausland berichten diesbezüglich signifikant von stärkeren Belastungen.
    • Gründe für eine höhere Belastung sind höhere Mobilitätsbarrieren und weniger Fürsorgeressourcen: Betroffene erleben trotz höherem Bedarf an Mobilität häufiger migrationsrechtliche Barrieren. Sie können zudem weniger auf staatliche und familiäre Unterstützung zurückgreifen als Menschen mit Angehörigen in Deutschland. Dadurch empfinden die Befragten es als schwieriger, berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren.

    Zeitschrift Politikum: Kampfzone Antifeminismus

    [1/26] Politikum 1/2026: Kampfzone Antifeminismus herausgegeben von Sabine Achour, Heike Radvan.
    Die geschlechtliche Gleichstellung galt bis vor einigen Jahren in vielen gesellschaftlichen Bereichen als selbstverständliche Errungenschaft, die zumindest öffentlich kaum mehrin Frage gestellt wurde. Mittlerweile ist sie zur Zielscheibe geworden. Denn die gleichstellungspolitischen Erfolge stellen tradierte Machtverhältnisse in Frage. Neue Schutzinstrumente und Datenlagen machen Hass und Gewalt gegen Frauen sowie queere Menschen sichtbar. Antifeminismus fungiert heute als politische Strategie, als Mobilisierungsmittel und als Katalysator für autoritäre Ideologien.
    Die Beiträge dieses Heftes zeichnen den „Aufstieg“ des Antifeminismus wie auch die „Konjunktur autoritärer Männlichkeit“ nach und analysieren die Anknüpfungspunkte von Antifeminismus für extrem rechte Weltbilder sowie den „vernetzten Hass“ im digitalen Raum. Thematisiert werden ein Political Gender Gap zwischen „rechten Männern“ und „liberalen Frauen“ sowie rassistisch motivierte Angriffe extrem rechter Frauengruppen, die das Thema sexualisierter Gewalt für ihre Propaganda instrumentalisieren. Exemplarisch zeigt sich Antifeminismus auch in Kampagnen gegen Abtreibung sowie Gewalt gegen CSDs und queere Einrichtungen. Wie schließlich kann politische Bildung diesen Phänomenen begegnen?
    Print 14,90/ PDF 13,99€. Bestellung.

    Zum Artikel: Vernetzter Hass – Antifeminismus und Misogynie im digitalen Raum
    Antifeminismus ist kein neues Phänomen. Doch Qualität und Intensität antifeministischer und misogyner Angriffe haben sich im Zuge der Digitalisierung verschärft. Die Anonymität im digitalen Raum und digitale Infrastrukturen wie Webseiten, Blogs und soziale Medien befördern eine Enthemmung und eine kaum zu bändigende Kette digitaler Gewalt: Hassrede, koordiniertes Cybermobbing, Trolling, Doxxing, Stalking, bis hin sogar zu Vergewaltigungs- und Todesdrohungen. All dies verdichtet sich zu einer sogenannten Manosphere.

    Intersektionale Pädagogik - Grundbegriffe& Felder der Erziehungswissenschaft u. pädagog. Praxis

    [2026] Lena Staab, Sina Isabel Freund, Mai-Anh Boger (Hg.): Intersektionale Pädagogik - Grundbegriffe und Felder der Erziehungswissenschaft und pädagogischen Praxis
    Editorial: Bildung und Erziehung sind – trotz wechselnder Problemlagen – ein konstantes Thema in Wissenschaft und Öffentlichkeit. Die Erziehungswissenschaft erweist sich in dieser Situation zugleich als Adressatin, Stimulanz und Sensorium verschiedenster Debatten, die ins Zentrum sozialwissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Fragen zielen. Die Reihe Pädagogik stellt einen editorischen Ort zur Verfügung, an dem innovative Perspektiven auf aktuelle Fragen zu Bildung und Erziehung verhandelt werden. 

    Aus der Einleitung ab S. 11: Was verbirgt sich hinter dem Begriff Intersektionale Pädagogik? Ausgehend von der Historie des Zusammendenkens verschiedener Unterdrückungsformen hin zur eingehenden Betrachtung pädagogischer Begriffe und Praxisfelder zeichnet der Band verschiedene Wege und Verwendungsweisen von ›Intersektionalität‹ in pädagogischen Disziplinen und Feldern nach. Inwiefern und wie wird Intersektionalität in Forschung und Praxis als (handlungsleitendes) Paradigma verstanden, umgesetzt, affirmiert oder kritisch betrachtet? Wo lassen sich Leerstellen, offene Fragen und Desiderate identifizieren? Die Autor*innen der Beiträge zeigen bestehende Muster und Rahmenbedingungen, die Spezifika der einzelnen Bereiche und die Möglichkeiten zukünftiger Forschung und Praxis auf. 
    Das Konzept der Intersektionalität lässt sich im deutschsprachigen Raum seit nunmehr über zwei Jahrzehnten in der Erziehungswissenschaft ausmachen. Es hat sich vor allem in der Geschlechter- und Ungleichheitsforschung etabliert und bewährt. In diesem Zusammenhang finden sich sowohl umfassende method(olog)ische Diskussionen als auch eine Vielzahl an empirischen Analysen in intersektionaler Perspektive. In den letzten zehn Jahren zeichnet sich nun eine wachsende Befassung mit Intersektionalität und Pädagogik ab. 
    Eine zuvor häufig vernachlässigte Achse ist die des Dis/Ableismus. Hier zeigt sich der Einfluss der Inklusionsdebatte, die eine erhöhte Aufmerksamkeit für das Themenfeld Behinderung mit sich brachte – was sich auch in diesem Band nachzeichnen lässt. Budde, Blasse und Rißler (2020, S. 28) konstatieren, dass Intersektionalität neben Inklusion eines von zwei Konzepten ist, das »sich aktuell in der Erziehungswissenschaft und dabei insbesondere in der schulbezogenen Forschung einer gewissen Popularität« erfreut.
    Gerade aufgrund dieser Popularität und dem unklaren Verhältnis zwischen den Signifikanten ›intersektionale Pädagogik‹ und ›inklusive Pädagogik‹ gibt es einen besonderen Bedarf, Intersektionalität in der Pädagogik systematisch zu betrachten und differenziert die Chancen und Herausforderungen in einzelnen Forschungsund Handlungsfeldern zu untersuchen. […]
    [transcript Verlag; Kostenloses PDF]
    Die Veröffentlichung wurde gefördert aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin und finanziell unterstützt durch den Publikationsfond »Open Access« der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

    Männlichkeit – Identität – Struktur – Veränderung. („Cis Männer desidentifiziert Euch“)

    [2026] Debus, Katharina (2026): (Nicht nur) Cis Männer – verhaltet Euch! Männlichkeit – Identität – Struktur – Veränderung. Ein Diskussionsbeitrag zum Aufruf „Cis Männer desidentifiziert Euch“. In: Boykott-Magazin, 4. S. 114 – 121. https://www.boykott-magazin.de/ 
    In diesem kurzen Text antwortet die Autorin auf die Aufforderung an cis Männer, sich vom Mann-Sein zu desidentifizieren, und plädiere für Verantwortungsübernahme auf der Verhaltensebene und eine Wertschätzung vielfältiger Veränderungsstrategien gegen patriarchale Verhältnisse: Viele Wege führen weg von Rom.
    Möglichkeiten zum Bezug des Magazins, da die Website sich gerade nicht aktualisieren lässt: 
    Über den Buchhandel bestellen, online bestellen über black mosquito üder die Liste unter https://www.boykott-magazin.de/bestellen/.

    Antifeminismus in der Gleichstellungsarbeit

    [2026] Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen 
    in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Gender und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung: 
    GEGENWIND ODER DOCH SCHON EIN STURM? - Antifeminismus in der Gleichstellungsarbeit

    Vgl auch von 2018: Handreichung: Antifeminismus als Demokratiegefährdung sowie Handreichung: Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus

    Arbeitsmaterial: Kinderrechte im digitalen Raum/ Kinderschutz

    [2026] Material: SCROOOOOLL- Check lieber deine Rechte im Netz.
    Hrsg.: Hessisches Ministerium für Jugend, Erscheinungsjahr: 2026, Autor: Ilona Einwohlt, Art des Mediums: Arbeitsmaterial & Übungen, Buch & Broschüre
    Bildungsbereiche: Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle und außerschulische Bildung, Weiterführende Schule
    Themenfelder: Bildung, Demokratiebildung, Kinderrechte im digitalen Raum, Kinderschutz / Schutz vor Gewalt, Partizipation, Privatsphäre, Spiel & Freizeit, Zugang zu Information

    Das Buch „SCROOOLL. Check lieber deine Rechte im Netz.“ richtet sich an Kinder und Jugendliche und greift zentrale Themen ihres digitalen Alltags auf – von Social Media, Tracking und KI bis zu Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech und Fake News. Es vermittelt Wissen in klarer Sprache, stärkt Medienkompetenz und zeigt, wie Kinderrechte auch im digitalen Raum schützen, orientieren und zur selbstbestimmten Nutzung befähigen. 

    KI& Kinder. Ein Überblick zur Einordnung

    [2026] Whitepaper: KI und Kinder. Ein Überblick zur Einordnung
    Hrsg.: Lernende Systeme – Die Plattform für Künstliche Intelligenz, Erscheinungsjahr: 2026, Autor:innen: Prof. Dr. Jessica Heesen, Prof. Dr. Klaus Heine, Bernhard Hüngsberg
    Themenfelder: Behinderung & Inklusion, Bildung, Demokratiebildung, Diskriminierungsverbot, Familie & Alternative Fürsorge, Gesundheit, Kinderrechte im digitalen Raum, Kinderschutz / Schutz vor Gewalt, Kindeswohlvorrang, Monitoring, Partizipation, Privatsphäre, Spiel & Freizeit, Zugang zu Information

    In dem Whitepaper wird untersucht, wie Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen prägt – etwa in Schule, Lern-Apps, sozialen Medien, Chatbots oder digitalen Spielzeugen. Die Chancen von KI für individuelle Förderung, Bildung und Inklusion und Risiken wie Datenschutzprobleme, Manipulation, algorithmische Verzerrungen und Auswirkungen auf die mentale Gesundheit junger Menschen werden dargestellt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern fordern die Autor:innen kindgerechte KI-Systeme, klare gesetzliche Rahmenbedingungen, wirksame Schutzmechanismen sowie eine stärkere Förderung von Medien- bzw. KI-Kompetenz, damit junge Menschen KI selbstbestimmt, sicher und kritisch nutzen können.
    (Zusammenfassung: Whitepaper „KI undKinder“ – Auf einen Blick.)

    Macht, Schutz, Kinderrechte, Partizipation - in Kita& Schule

    [2026] Adultismus im Kita-Alltag. Über Macht, Kinderrechte und echte Partizipation
    Verlag Herder, Erscheinungsjahr: 2026, Autor:innen: Katharina Gerarts, Elia Jonas Reitzle, Lisa Wiertelorz, Art des Mediums: Arbeitsmaterial & Übungen, Artikel & Fachtext, Buch & Broschüre, Bildungsbereiche: Frühkindliche Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle und außerschulische Bildung. (24 Euro).
    Themenfelder: Beschwerdemechanismen, Bildung, Diskriminierungsverbot, Gesundheit, Kinderschutz / Schutz vor Gewalt, Kindeswohlvorrang, Partizipation, Privatsphäre, Spiel & Freizeit.
    In dem Buch geht es darum, wie Erwachsene im Kita-Alltag oft unbewusst Macht über Kinder ausüben und deren Bedürfnisse, Perspektiven oder Mitbestimmungsrechte übergehen. Die Autor:innen erläutern das Konzept des Adultismus – also die Benachteiligung von Kindern aufgrund ihres Alters – und helfen pädagogischen Fachkräften dabei, solche Muster im eigenen Handeln zu erkennen. Mithilfe von Reflexionsinstrumenten, Praxisbeispielen und konkreten Methoden soll eine kinderrechtsorientierte Haltung gefördert werden, die echte Partizipation ermöglicht und Kinder als Akteur:innen ernst nimmt. Ziel ist es, eine respektvolle Kita-Kultur zu entwickeln, in der Machtverhältnisse kritisch hinterfragt und Kinderrechte aktiv gelebt werden.

    Schule – Macht – Beziehung. Seelische Gewalt verhindern: Kinderrechtsbasierte Schutzkonzepte für die Grundschule
    Beltz Verlagsgruppe, Erscheinungsjahr: 2026, Autorin: Katja Langer-Bachmann, Art des Mediums: Buch & Broschüre, Bildungsbereiche: Grundschule, Themenfelder: Demokratiebildung, Diskriminierungsverbot, Gesundheit, Kinderschutz / Schutz vor Gewalt, Partizipation.
    Die Autorin zeigt, wie Grundschulen zu sicheren Orten für Kinder werden können, indem wirksame Schutzkonzepte gegen seelische Gewalt entwickelt und umgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen die Kinderrechte, die kritische Auseinandersetzung mit Adultismus (dem Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern) und der verantwortungsvolle Umgang mit pädagogischer Macht. Die Autorin verbindet theoretische Grundlagen mit praxisnahen Handlungsempfehlungen und Reflexionsmethoden – etwa den „Reckahner Reflexionen“ –, um Lehrkräfte dabei zu unterstützen, respektvolle und gewaltfreie Beziehungen zu Kindern zu gestalten. Ziel ist es, eine Schulkultur zu fördern, in der das Wohl, die Beteiligung und die Rechte der Kinder konsequent im Mittelpunkt stehen.

    Non-formale Bildung im jungen Erwachsenenalter - Formen, Orte& Bedingungen.

    [2026] Ausbildung und Qualifizierung: Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) : Non-formale Bildung im jungen Erwachsenenalter - Formen, Orte und Bedingungen.
    Birgit Reißig & Sarah Beierle (Hrsg.), Verlag Barbara Budrich GmbH.
    Wie prägt non-formale Bildung den Übergang ins Erwachsenenleben? Dieser Frage widmet sich ein aktueller Sammelband des Deutschen Jugendinstituts zur Bedeutung non-formaler Bildung für junge Erwachsene in Übergangsphasen. Im Mittelpunkt stehen Lern- und Entwicklungserfahrungen in Bereichen wie Sport, Jugendarbeit und Freiwilligendiensten, die wichtige Impulse für die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen geben können. [Zum Sammelband]

    DV-Publikationen: Soziale Berufe: zw. Überforderung& Professionalisierung / wertgeschätzt, aber nichts wert?

    [2026] Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. - Das Forum des Sozialen: 

    Archiv Nr. 1/2026 | Soziale Berufe zwischen Überforderung und Professionalisierung
    Dieses Themenheft gibt einen Überblick über die verschiedenen Berufe im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen, ihre Ausbildungsgänge und Tätigkeitsfelder sowie über aktuelle Herausforderungen: Fachkräftemangel, Arbeitsverdichtung, Überlastung durch komplexe Problemlagen und Gewalterfahrungen, steigender Verwaltungsaufwand – bei zugleich hohen professionellen Anforderungen. Aktuelle Lösungsansätze wie innovative Arbeitszeitmodelle, Resilienzförderung, Quereinstiege und die Gewinnung ausländischer Fachkräfte werden dargestellt und kritisch diskutiert. - 18,20 €

    SAk 36 | Soziale Berufe: wertgeschätzt, aber nichts wert?
    Soziale Berufe werden als „systemrelevant“ wertgeschätzt – und gleichzeitig fehlt die gesellschaftliche Anerkennung ihrer fachlichen Kompetenzen und anspruchsvollen professionellen Anforderungen. Diese Studie untersucht die Auswirkungen dieser Diskrepanz auf die Fachkräfte, ihre Berufsidentität und ihre beruflichen Entscheidungen. Sie zeigt, dass die „Anerkennungskrise“ auf einen zentralen sozialpolitischen Handlungsbedarf verweist, um vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels die Attraktivität sozialer Berufe zu stärken. - 11,25 €

    Arbeitshilfe für gendersensible & queerfreundliche christliche Praxis

    [11/25] Landeskirche Hannover: „Ich möchte einfach Mensch sein“ - Arbeitshilfe für eine gendersensible und queerfreundliche christliche Praxis
    Diese Arbeitshilfe wurde von der Landessynode beauftragt. Zusammen mit den begleitenden Materialien lädt sie dazu ein, sich auf den Weg zu machen und miteinander in Gespräche zu kommen. Dahinter steht die Glaubensüberzeugung, dass wir alle ‚einfach Mensch sein‘ möchten und jeder Person der dankbare Respekt gebührt, von Gott wunderbar gemacht zu sein, wie es Psalm 139 sagt.
    In der Verfassung der Landeskirche heißt es: „Die Landeskirche fördert ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Sie wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein.“ (Artikel 2, Absatz 3)
    In rund 50 zumeist kurz gehaltenen Beiträgen werden verschiedene Aspekte der Geschlechtervielfalt aufgegriffen. Praktische Beispiele aus den verschiedensten Arbeitsfeldern sollen darin unterstützen, Fragen zu Geschlechtervielfalt zu klären und Einsichten und Hilfen für eine sensible Praxis zu finden. Das Material enthält Texte, Gedichte, Bausteine für Gottesdienste, Unterrichtsmaterial, Filmtipps und weitere Bausteine.
    Die Arbeitshilfe kann hier heruntergeladen und im Shop der Landeskirche bestellt werden. Dort finden Sie auch Begleitmaterialien zur Arbeitshilfe.

    Roman "Heimat": Tradwife-Leben zwischen Idylle& dunklen Abgründen

    [19.8.25] Hannah Lühmann - "Heimat": Hinter der perfekten Idylle lauert die »Tradwife«-Szene – Hannah Lühmanns Roman über ein virales Thema und den Rechtsruck in unserem Land
    Als Jana mit ihrer Familie aufs Land zieht, merkt sie schnell: Hier gelten andere Regeln. Hinter der bürgerlichen Fassade lauert ein höchst problematisches Weltbild, wie selbstverständlich wird hier AfD gewählt. Auch Janas charismatische Nachbarin Karolin hat sich ganz der Rolle als Hausfrau und Mutter verschrieben. Je mehr Zeit Jana mit Karolin verbringt, desto klarer wird ihr, dass sie auf eine sehr zeitgemäße Weise ultrakonservativ ist – sie kämpft als »Tradwife« im Namen der Tradition gegen alles, wofür Jana eigentlich steht. Jana versucht, sich gegen ihre Faszination zu wehren, und ertappt sich doch immer wieder bei dem verstörenden Gedanken, dass sie Karolin um ihr Leben beneidet …
    Verlag: hanserblau, E-Book, ISBN 978-3-446-28499-9, Deutschland: 16,99 € [Vgl. NDR-Artikel]

    Handreichung: Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung& Rechtsextremismus

    Pädagogische Handreichung: Klemm, Sarah/Wittenzellner, Ulla (Hrsg.) (2025): Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus. Berlin: Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.
    Die Handreichung beschäftigt sich mit Geschlechterreflektierter Pädagogik als Prävention von Diskriminierung und Rechtsextremismus und stellt damit viele Erkenntnisse und Überlegungen, die wir in den Projektjahren 2020 bis 2025 erarbeitet haben, in Textform zur Verfügung. Sie kann in gedruckter Form bestellt werden unter: bestellung[at]dissens.de. Oder vollständig hier heruntergeladen werden. + Ergänzende Grafiken zum Text zu Diskriminierung von Katharina Debus.

    Die einzelnen Artikel zum Download:
    Einleitende Texte: 01 Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus | Ulla Wittenzellner und Sarah Klemm / 02 Diskriminierung | Katharina Debus (Ergänzende Grafiken zum Text) / 03 Mikroaggressionen | Iven Saadi und Katharina Debus / 04 Rechtsextremismus | Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner
     
    Teil 1 - Geschlechterreflektierte Pädagogik als Prävention: 05 Geschlechterreflektierte Pädagogik | Wittenzellner und Klemm / 06 Prävention von Diskriminierung und Gewalt durch Geschlechterreflektierte Pädagogik | Klemm u. Wittenzellner / 07 Intersektionalität, Kreuz-Hierarchien und Problemscheinwerfer in der pädagogischen Arbeit zu Geschlechterverhältnissen | Wittenzellner u. Klemm / 08 (An)Erkennen – Entlasten – Fördern – Begrenzen/Bestärken: vier Säulen der Geschlechterreflektierten Pädagogik | U. Wittenzellner, Till Dahlmüller, Lino Köhler u. S. Klemm

    Teil 2 - Gestaltung von Lernsettings: 09 Einleitung: Lernen zu Diskriminierung | Klemm u. Wittenzellner / 10 Umgang mit Emotionen und Krisenhaftigkeit im Lernen zu Diskriminierung | Katharina Debus u. Iven Saadi / 11 Warum verhalten sich Menschen diskriminierend? | Debus / 12 Verletzlichkeit und Diskriminierung - Safer und Braver Spaces in der Bildungsarbeit | Debus u. Saadi
     
    Teil 3 - Aktuelle Phänomene antiegalitärer Geschlechterpolitiken: 13 Rechte Geschlechterbilder | Wittenzellner u. Klemm / 14 Trans*feindlichkeit | Klemm u. Wittenzellner / 15 (Neue) Spielarten des Antifeminismus | Johanna Rükgauer
    16 Maskulinistische Influencer | Wittenzellner, Dahlmüller, Lino Köhler und S. Klemm/ 17 Antifeministische Deutungsmuster zu geschlechtsbezogener Gewalt | Yannik Markhof
     
    Teil 4 - Methodik-Didaktik: 18 Verlustspur des Subjekts / 19 Handlungspolygon / 20 „Echte Männer“ vs. echte Männer / 21 Eine Geschichte zu einem meiner Namen / 22 Wünsche an die Arbeitsweise | Debus u. Saadi / 23 Selbstreflexion I: Meine Haltung zu meinen Adressat*innen | Debus u. Saadi / 24 Selbstreflexion II: Emotionen im Lernen zu Diskriminierung und zu Geschlechterverhältnissen | Debus
    Literaturverzeichnis für die gesamte Handreichung

    Zusätzliche Texte, auf die in der Handreichung an verschiedenen Stellen verwiesen wird: Gestaltung von Ankommens-Situationen in Bildungs-Angeboten zu Diskriminierung, Ungleichheit oder polarisierten Themen | Debus u. Saadi / Warum verhalten sich Menschen diskriminierend? Subjektive Funktionalität von Diskriminierung und Stärkung von Handlungsfähigkeit als Ansätze für Prävention und Intervention. Extended Version mit mehr Beispielen, Theorie, Grafiken und Hypothesen | Debus

    Femizide in Deutschland - Empirisch-kriminologische Untersuchung

    [2025] Forschungskurzbericht: Femizide in Deutschland - Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen.
    Beteiligte Forschungseinrichtungen: Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK), 2 Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KFN)
    Auszug aus dem Bericht: „Femizide in Deutschland“ (FemiziDE) ist ein empirisches Verbundforschungsprojekt des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. Von 2022 bis 2025 wurde das Projekt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.
    2. Ein Ziel des Forschungsprojekts war es, herauszufinden, wie viele Femizide es in Deutschland gibt. Dazu musste das theoretische Konzept „Femizid“ zunächst konkretisiert und operationalisiert werden. Auf dieser Grundlage analysierte FemiziDE sodann die Strafverfahrensakten zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in verschiedenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie in ausgewählten Städten Nordrhein-Westfalens) polizeilich erfasst worden waren. Die Ausfallquote lag bei 12,6 %, 292 Fälle konnten ausgewertet werden. Dabei kamen sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz. Innovativ an diesem Ansatz war, dass alle polizeibekannten Tötungsdelikte an Frauen einbezogen und viele unterschiedliche Informationen erhoben werden konnten. Auf dieser Grundlage wurden Falltypen von Femiziden gebildet. Außerdem konnten sowohl die polizeilichen Maßnahmen im Vorfeld der Taten als auch die anschließende rechtliche Bewertung durch die Gerichte in den Blick genommen werden.
    3. In Vorbereitung auf die Aktenanalyse wurde zunächst die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ausgewertet. Die Auswertung ergab, dass Frauentötungen in Deutschland im internationalen Vergleich selten sind. In den letzten zehn Jahren ist weder ein Anstieg noch ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Bezogen auf die vergangenen 40 Jahre, sind Frauentötungen – insbesondere sexualbezogene Tötungen – sogar tendenziell seltener geworden. Etwas schwächer fiel der Rückgang bei Tötungsdelikten im sozialen Nahraum aus. 80-90 % aller Tötungsdelikte in Deutschland werden laut PKS von Männern begangen. Tödliche Gewalt ist also ein typisch männliches Verhalten. Auch auf Opferseite sind Männer etwas häufiger vertreten. Bei Tötungsdelikten in oder nach Partnerschaften und an Eltern oder Großeltern überwiegen weibliche Opfer hingegen deutlich.
    4. Nach der von FemiziDE entwickelten zweistufigen Definition sind Femizide vorsätzliche Tötungsdelikte, die sich gegen eine Frau oder ein Mädchen richten, und die unter anderem darauf zurückzuführen sind, dass das Opfer weiblich und daher potenziell sexistischer Diskriminierung ausgesetzt war. Dieser Geschlechtsbezug kann sich einerseits aus einem sexistischen Motiv der Tatperson ergeben (enger motivbezogener Femizidbegriff). Andererseits kann er daraus resultieren, dass Frauen aufgrund ihrer Stellung in der (deutschen) Gesellschaft für bestimmte Arten von Tötungsdelikten besonders vulnerabel sind (weiter soziostruktureller Femizidbegriff). Zu Femiziden nach dem weiten Begriffsverständnis wurden alle Arten von Tötungsdelikten gezählt, von denen Frauen überproportional betroffen sind. Als weiteres Indiz für einen Geschlechtsbezug wurde es angesehen, wenn die Frau in einer stark von ihrem Geschlecht geprägten sozialen Rolle getötet wurde. Daher wurden alle Tötungsdelikte im Kontext von Partnerschaft, (Groß-)Muttertötungen, Taten in losen sexuellen Beziehungen und Tötungen von Sexarbeiterinnen als Femizide im weiteren Sinne gewertet. Ob ein sexistisches Motiv vorlag, wurde für jeden Fall anhand eines qualitativen Verfahrens beurteilt. [… zum gesamten Bericht]

    Projektwebsites mit weiteren Publikationen: https://uni-tuebingen.de / https://kfn.de/forschungsprojekte/femizide-in-deutschland/ 

    Methoden geschlechterreflektierter Jungen*arbeit für die offene Kinder-& Jugendarbeit

    [2025] BeBoys* in der OKJA. Methoden der geschlechterreflektierten Jungen*arbeit für die offene Kinder- und Jugendarbeit 
    von David Gelhaar, Lino Köhler & Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V. (Hrsg.), Veröffentlichungsort: Eigenverlag, 2025
    Pädagogische Handreichung des Projektes BeBoys* Reinickendorf - Angebote für Jungen* geschlechterreflektierte erweitern. Auf rund 70 Seiten widmet sie sich den spezifischen Bedarfen und Herausforderungen der geschlechterreflektierten Jungen*arbeit in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und bietet konkrete Methoden für die Arbeit mit Jungen* und gemischtgeschlechtlichen Gruppen. [Zur PDF]

    7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

    Newsletter des Magazins Geschlechtersensible Pädagogik - Juni

    [30.6.] Newsletter des Magazins Geschlechtersensible Pädagogik - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit 
    Liebe Interessierte! Die gute Nachricht vorneweg: Wir werden für weitere vier Jahre gefördert. Außerdem haben wir den Träger gewechselt. Ab dem 1.7.2026 sind wir bei der BAG Mädchen*politik e.V. angesiedelt und freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit, auch mit der neuen Bundesfachstelle der BAG M*. 
    Direkt zum Magazin! / Einzelen Artikel-Empfehlungen: 
    - Auf geschlechtersensible Pädagogik stellt uns Valo Christiansen den Pronomenkleiderschrank - Pronomen entdecken wie neue Kleider - vor für alle, die Neopronomen mal praktisch erproben möchten. 
    - Lilli Messer setzt sich in ihrem Artikel "Wehrpflicht und Gleichberechtigung: Eine verkürzte Debatte" mit der Frage auseinander, ob es hier wirklich um Gleichberechtigung geht oder um etwas ganz Anderes. 
    - „Jungs von heute Männer von Morgen“: Im Interview berichtet Anne Dittmann über ihr aktuelles Buch. Wenn wir unsere Söhne ständig auf Fehler scannen, schwächen wir ihren Selbstwert und unsere Beziehung zu ihnen. 
    - Buch des Monats: Bindung ist der Schlüssel zu einer guten Beziehung zu Jungen schreibt Anne Dittmann im Interview zu ihrem Buch „Jungs von heute Männer von Morgen“ (Lesen)
    - Beitrag des Monats: Mein Testgelände – Junge Menschen sprechen, wir hören zu: „Unkraut vergeht nicht“ - Sven Hensel über Probleme und Hürden queeren Aufwachsens  (Lesen)
    - Influencer*in des Monats: @grubenpony - Faktisch fundierte Aufklärung über gesellschaftspolitischen Irrsinn (Zu Instagram)

    JMD& RC: Demokratiearbeit&-förderung – Teilhabe, die Gesellschaft trägt

    [29.6.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.: Jugendmigrationsdienste als Demokratiearbeit – Teilhabe, die Gesellschaft trägt. Text: Özlem Tokyay.
    Demokratie entscheidet sich nicht primär in Institutionen, sondern im Alltag junger Menschen: in Bildungslaufbahnen, in Zugängen zu Ressourcen, in Erfahrungen von Anerkennung oder Ausschluss. Sie entscheidet sich dort, wo junge Menschen erleben, ob ihre Stimme zählt – oder ob sie strukturell überhört wird. In einer von Einwanderung und Vielfalt geprägten Gesellschaft wird diese Frage besonders virulent. Zugehörigkeit ist hier keine Selbstverständlichkeit. Sie muss vielmehr über Teilhabe, über soziale Einbindung und über die Erfahrung, als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft anerkannt zu sein, real hergestellt werden. In diesem Sinne sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) weit mehr als Integrationsfachstellen. Sie sind demokratische Infrastruktur im Sozialraum. 

    SGB VIII als demokratischer Auftrag: Die Jugendmigrationsdienste bewegen sich im klaren Rahmen des SGB VIII. Insbesondere § 1 SGB VIII formuliert einen Auftrag, der im Kern demokratisch ist: junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Dieser Auftrag ist kein pädagogisches Zusatzprogramm; er ist eine gesellschaftspolitische Grundentscheidung. Denn wo Benachteiligung besteht, ist Demokratie nicht eingelöst, sondern eingeschränkt. Die Jugendmigrationsdienste konkretisieren diesen Auftrag im Feld junger Menschen mit Einwanderungsgeschichte – und damit dort, wo sich Fragen von Teilhabe, Anerkennung und sozialer Gerechtigkeit besonders verdichten.

    JMD als Ort gelebter Demokratie: Die demokratische Qualität der Jugendmigrationsdienste zeigt sich auch in ihrer Struktur und nicht nur in einzelnen Maßnahmen:
    - Sie ermöglichen Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit
    - Sie stabilisieren Übergänge in unsicheren Lebensphasen
    - Sie schaffen Orientierung in komplexen institutionellen Systemen
    - Sie begleiten junge Menschen in biografischen Umbruchphasen.
    Die Herstellung von Teilhabe unter realen Ungleichheitsbedingungen ist damit Demokratiearbeit im Kern. Denn Demokratie ist ohne reale Zugangschancen nicht mehr als ein formales Versprechen.

    Demokratie im Alltag sozialpädagogischer Praxis – das Case Management der Jugendmigrationsdienste: Ein zentraler, oft unterschätzter Ort der Demokratiearbeit in den Jugendmigrationsdiensten ist das Case Management. Während Demokratiebildung häufig mit Projekten, Workshops oder Gruppenangeboten verbunden wird, zeigt sich in der individuellen Fallarbeit besonders deutlich, dass demokratische Prinzipien tief in der alltäglichen sozialpädagogischen Praxis verankert sind. Case Management in den JMD bedeutet nicht die bloße Steuerung von Hilfsangeboten, sondern eine prozessorientierte, partizipative und ressourcenorientierte Begleitung junger Menschen. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Entwicklung von Zielen, Perspektiven und konkreten Handlungsschritten. Diese Vorgehensweise basiert auf einem grundlegenden demokratischen Verständnis von professioneller Beziehungsgestaltung.

    Partizipation als Grundprinzip: Ein zentrales Element des Case Managements ist die konsequente Beteiligung der jungen Menschen an allen relevanten Entscheidungsprozessen. Unterstützungsbedarfe werden gemeinsam mit ihnen erarbeitet und nicht für sie definiert. Ziele entstehen im Dialog, nicht im Alleingang der Fachkräfte. Damit wird Partizipation als strukturelles Prinzip der Fallarbeit statt als methodisches Zusatzangebot verstanden. Diese Form der Beteiligung ist mehr als eine methodische Entscheidung. Sie vermittelt jungen Menschen die Erfahrung, dass ihre Perspektiven relevant sind, ihre Einschätzungen ernst genommen werden und sie Einfluss auf die Gestaltung ihrer eigenen Lebenssituation haben. Demokratie wird hier nicht abstrakt vermittelt, sondern konkret erlebt: als Fähigkeit, das eigene Leben aktiv zu gestalten und Selbstwirksamkeit zu erfahren.

    Aushandlungsprozesse als demokratische Praxis: Case Management ist durch kontinuierliche Verständigungs- und Aushandlungsprozesse geprägt. Ziele, Prioritäten und Unterstützungswege werden gemeinsam besprochen und angepasst. Entscheidungen entstehen nicht einseitig, sondern auf Grundlage von Dialog und Verständigung. Dadurch lernen junge Menschen, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen, Interessen abzuwägen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Fachkräfte treten dabei nicht primär als autoritative Instanz auf.  Stattdessen fungieren sie vielmehr als professionelle Begleiter*innen eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses.

    Anerkennung, Ressourcenorientierung und Reflexion von Macht: Demokratisch ausgerichtete Fallarbeit berücksichtigt zudem bestehende Machtasymmetrien. Fachkräfte verfügen über institutionelles Wissen, Zugänge zu Unterstützungsstrukturen und Handlungsspielräume, die jungen Menschen häufig zunächst nicht zur Verfügung stehen. Professionelles Handeln bedeutet daher, diese Unterschiede transparent zu machen und im Sinne der Adressat*innen nutzbar zu gestalten. Eine ressourcenorientierte Perspektive spielt dabei eine zentrale Rolle. Statt Defizite in den Vordergrund zu stellen, werden Kompetenzen, Interessen und Potenziale sichtbar gemacht und gestärkt. Dies unterstützt nicht nur individuelle Entwicklungsprozesse, sondern stellt zugleich einen Akt sozialer Anerkennung dar. Damit wird deutlich: Case Management ist weit mehr als ein organisatorisches Steuerungsinstrument. Es schafft Erfahrungsräume, in denen Beteiligung, Anerkennung und Selbstbestimmung konkret praktiziert werden.

    Das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ als Beispiel strukturierter Demokratieförderung: Ein besonders sichtbares Beispiel für die Verankerung demokratischer Bildungsprozesse in den Jugendmigrationsdiensten ist das Bundesprogramm „Respekt Coaches“. Ziel des Programms ist es, demokratische Werte zu stärken und präventiv gegen Extremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie demokratiefeindliche Einstellungen zu wirken. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die reine Wissensvermittlung, sondern die Förderung von Dialogfähigkeit, Reflexionsvermögen und respektvollem gesellschaftlichem Miteinander. Die Respekt Coaches arbeiten direkt an Schulen und erreichen junge Menschen in einem zentralen Lebens- und Sozialisationsraum. Diese Verortung ermöglicht es, Demokratiebildung dort anzusetzen, wo junge Menschen einen großen Teil ihres Alltags verbringen und zentrale Erfahrungen gesellschaftlicher Teilhabe machen. Zu den zentralen Formaten gehören Workshops und Projekte zu Themen wie Vielfalt, Diskriminierung, Vorurteile, Identität, Medienkompetenz und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ergänzt werden diese durch Begegnungsformate, die Perspektivwechsel ermöglichen und den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt fördern. Junge Menschen lernen dabei, unterschiedliche Sichtweisen wahrzunehmen, eigene Positionen zu reflektieren und respektvoll miteinander in den Dialog zu treten. Kennzeichnend für das Programm ist seine konsequente Lebensweltorientierung. Die Angebote knüpfen an den Erfahrungen, Fragen und Herausforderungen junger Menschen an und machen demokratische Werte im konkreten sozialen Miteinander erfahrbar. Demokratie wird dadurch nicht als abstraktes Konzept vermittelt, sondern als alltägliche Praxis des Zusammenlebens. Zugleich verdeutlicht das Programm die besondere Rolle der JMD als Brückeninstanz zwischen Jugendhilfe, Schule und politischer Bildung. Die JMD stellen den organisatorischen und fachlichen Rahmen bereit, um Demokratieförderung langfristig und lebensnah zu verankern. Sie schaffen Verbindungen zwischen unterschiedlichen Bildungs- und Sozialisationsbereichen und tragen dazu bei, demokratische Lernprozesse nachhaltig zu unterstützen. Die Erfahrungen aus dem Programm zeigen, dass wirksame Demokratieförderung auf Kontinuität, verlässliche Beziehungen und dauerhafte Beteiligungsmöglichkeiten angewiesen ist. Kurzfristige Projekte allein reichen nicht aus, um demokratische Haltungen langfristig zu stärken. Vielmehr bedarf es stabiler Strukturen, die Reflexion, Dialog und Beteiligung dauerhaft ermöglichen. Auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Programms bleibt seine fachliche Bedeutung hoch. Die entwickelten Konzepte, erprobten Methoden und aufgebauten Kooperationsstrukturen bieten wertvolle Impulse für die zukünftige Ausgestaltung demokratischer Bildungsarbeit. Das Programm verdeutlicht exemplarisch, dass Demokratieförderung besonders wirksam ist, wenn sie institutionell abgesichert, professionell begleitet und konsequent an den Lebenswelten junger Menschen ausgerichtet wird. Es zeigt zugleich, dass Demokratiebildung kein ergänzendes Handlungsfeld Sozialer Arbeit ist, sondern ein integraler Bestandteil ihres professionellen Auftrags.

    Fazit: Demokratie wird dort gestärkt, wo Teilhabe gelingt: Demokratie lebt von der Möglichkeit aller Menschen, gesellschaftliche Prozesse mitzugestalten und sich als wirksamer Teil der Gemeinschaft zu erleben. Dafür braucht es Orte, an denen Zugehörigkeit entsteht, Beteiligung ermöglicht und individuelle Entwicklung unterstützt wird. Die JMD schaffen solche Orte täglich. Sie begleiten junge Menschen beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe, stärken Handlungskompetenzen und eröffnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben. Über die Unterstützung Einzelner hinaus  leisten sie einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Stärkung demokratischer Strukturen. Angesichts wachsender sozialer Ungleichheiten, gesellschaftlicher Polarisierung und zunehmender Herausforderungen für demokratische Gesellschaften gewinnt diese Arbeit weiter an Bedeutung. Jugendmigrationsdienste fördern nicht nur Integration und individuelle Entwicklung, sondern schaffen Voraussetzungen dafür, dass Demokratie im Alltag erfahrbar wird. Sie tragen dazu bei, dass gesellschaftliche Zugehörigkeit für junge Menschen konkret erlebte Wirklichkeit wird und nicht bloß ein Versprechen bleibt.

    [Audio] Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wirksamkeit& aktuelle Reformideen

    [29.6.] Deutschlandfunk: Gleichbehandlungsgesetz - Wie wirksam ist der Schutz vor Diskriminierung?
    Seit mittlerweile 20 Jahren soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etwa bei der Wohnungssuche oder auch im Arbeitsleben für Fairness sorgen. Wie gut klappt das in der Praxis? Und welche Reformideen diskutiert der Bundestag momentan? Fiebig, Peggy [Anhören: 18:53 Min]

    Einsamkeit, Social Media& KI-Chatbots bei jungen Menschen

    [28.6.] Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit: Einsamkeit, Social Media und KI-Chatbots bei jungen Menschen - Autorin: Xenia Romadina, IN VIA Akademie Paderborn, Fachreferentin im Netzwerk der BAG KJS.
    Soziale Medien gehören selbstverständlich zum Alltag junger Menschen. Sie ermöglichen Kontakt, Austausch, Information, Kreativität und Zugehörigkeit. Gleichzeitig können sie Einsamkeit verstärken, wenn digitale Sichtbarkeit mit sozialem Vergleich, Druck, Ausschluss oder Rückzug verbunden ist. In diesem dritten und letzten Text einer kleinen Reihe beschreibt Fachreferentin Xenia Romadina (IN VIA Akademie Paderborn im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit BAG KJS ) den Zusammenhang von Einsamkeit, Sozialen Medien und KI-Chatbots.
    Einsamkeit und Social Media dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die entscheidende Frage lautet nicht: online oder offline? Sondern: Welche digitalen Erfahrungen stärken junge Menschen – und welche machen sie verletzlicher? Für die Jugendsozialarbeit ist das ein zentrales Thema, weil sie junge Menschen begleitet, deren Teilhabechancen oft ohnehin eingeschränkt sind.

    Social Media ist Beziehungsraum – aber kein Ersatz für Zugehörigkeit: Die JIM-Studie 2025 zeigt, wie stark digitale Kommunikation das Aufwachsen prägt. Jugendliche verbringen demnach durchschnittlich 231 Minuten täglich am Smartphone; die Nutzungsdauer steigt mit dem Alter deutlich an. Gemeint sind dabei nicht nur klassische soziale Netzwerke, sondern vor allem die Plattformen, die den Alltag Jugendlicher bestimmen: WhatsApp, Instagram, TikTok, Snapchat und YouTube – ergänzt durch weitere digitale Räume wie Discord, Twitch, Gaming-Communities oder Messenger-Gruppen. (vgl. JIM-Studie 2025)
    Digitale Räume können entlastenSie helfen, Freundschaften zu pflegen, Informationen zu finden, Interessen zu teilen und Gleichgesinnte zu treffen. Gerade für junge Menschen, die in ihrem direkten Umfeld wenig Anerkennung erleben, können Online-Communities wichtige Zugänge zu Austausch und Identität eröffnen.
    Problematisch wird es, wenn digitale Kontakte Nähe versprechen, aber keine tragfähige Beziehungserfahrung ermöglichen. Likes, Views, Stories, Snaps oder schnelle Reaktionen können kurzfristig bestätigen, ersetzen aber nicht verlässliche Beziehungen, echte Resonanz und Zugehörigkeit.

    Einsame Jugendliche nutzen Social Media oft als Bewältigungsstrategie: Die Vodafone-Studie „Generation einsam?“ beschreibt diese Ambivalenz deutlich: Mehr als 1.000 junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren wurden befragt; knapp die Hälfte fühlt sich häufig oder gelegentlich einsam, mehr als die Hälfte nutzt Social Media, um sich weniger einsam zu fühlen. Besonders Jugendliche mit ausgeprägten Einsamkeitserfahrungen greifen überdurchschnittlich häufig auf Social-Media-Angebote zurück. (vgl. Generation einsam?)
    Das ist zunächst verständlich: Wer sich allein fühlt, sucht Kontakt. Soziale Medien sind jederzeit verfügbar, niedrigschwellig und scheinbar unverbindlich. Gleichzeitig kann genau das den Rückzug verstärken, wenn digitale Nutzung echte Begegnung verdrängt, Schlaf und Konzentration belastet oder das Gefühl verstärkt, andere seien beliebter, schöner, erfolgreicher oder besser eingebunden.
    Für Fachkräfte ist deshalb wichtig, nicht vorschnell zu bewerten. Soziale Medien sind für Jugendliche weder nur Risiko noch nur Ressource. Es geht darum, gemeinsam zu verstehen: Was tut mir gut? Was setzt mich unter Druck? Wo finde ich Unterstützung – und wo verliere ich mich?

    KI-Chatbots als digitale Ansprechpartner: Auch KI-Chatbots und sogenannte KI-Begleiter werden für junge Menschen relevant. Sie gehören inzwischen auch zum digitalen Alltag vieler Jugendlicher und können mit Einsamkeitserfahrungen verknüpft sein. Die DAK-Mediensucht-Studie 2026 zeigt, dass fast acht Prozent der Minderjährigen KI-Anwendungen gegen Einsamkeit nutzen; bei Jugendlichen mit depressiver Symptomatik liegt der Anteil bei über 30 Prozent. (vgl. DAK-Suchtstudie 2026)
    Chatbots können kurzfristig entlasten, weil sie jederzeit antworten, nicht bewerten und scheinbar zuhören. Zugleich entstehen neue Schutzfragen: Wo wird aus Unterstützung Abhängigkeit? Wo ersetzen simulierte Gespräche menschliche Beziehungen? Und wie werden junge Menschen geschützt, wenn sie KI-Chatbots bei Krisen, Selbstwertproblemen oder psychischer Belastung nutzen? Auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz betont deshalb die Notwendigkeit von Orientierung, altersgerechter Gestaltung und Schutzstandards im Umgang mit KI-Chatbots. (vgl. BzKJ: Junge Menschen brauchen Orientierung im Umgang mit KI-Chatbots)

    Wenn Mediennutzung zur Belastung wird: Relevant ist nicht nur die Nutzungsdauer, sondern vor allem die Qualität der Nutzung. Endloses Scrollen, ständige Vergleichbarkeit, Fear of Missing Out, Schlafmangel, Cybermobbing, Abwertung oder problematische Inhalte können Einsamkeit und psychische Belastungen verstärken. Die WHO weist darauf hin, dass problematische Social-Media-Nutzung bei Jugendlichen mit geringerem Wohlbefinden zusammenhängen kann. (vgl. WHO: Teens, screens and mental health)
    Auch die COPSY-Studie macht deutlich, dass die psychische Gesundheit vieler Kinder und Jugendlicher weiterhin belastet ist. Digitale Räume sind dabei Teil ihrer Lebenswelt: Sie können unterstützen, aber auch Druck, Stress und Rückzug verstärken. Entscheidend ist deshalb eine Begleitung, die junge Menschen nicht beschämt, sondern stärkt. (vgl. COPSY-Studie)

    Befähigen statt verbieten: eine Aufgabe der Jugendsozialarbeit: Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat sich in der Debatte um Social-Media-Verbote klar positioniert: Ein generelles Verbot des Zugangs zu Social-Media-Angeboten für junge Menschen sei der falsche Weg. Schutz, Befähigung und Teilhabe müssten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ausbalanciert werden. (vgl. Social Media für Jugendliche: befähigen statt verbieten)
    Diese Perspektive ist für das Thema Einsamkeit besonders wichtig. Ein Verbot kann digitale Risiken nicht einfach auflösen – und es kann jungen Menschen zugleich Räume für Information, Austausch, Peer-Support, Kreativität und Zugehörigkeit nehmen. Notwendig sind daher jugendgerechte Plattformregulierung, wirksamer Schutz vor schädlichen Inhalten, medienpädagogische Begleitung und Beteiligung junger Menschen an Regeln, die sie betreffen.
    Jugendsozialarbeit kann hier Brücken bauen. Sie nimmt digitale Erfahrungen ernst, ohne sie zu verharmlosen. Sie schafft Räume, in denen junge Menschen über Einsamkeit, Druck, Vergleich, digitale Gewalt, KI-Chatbots und Online-Beziehungen sprechen können. Und sie verbindet digitale Bildung mit Beziehung, Selbstwirksamkeit und realer sozialer Teilhabe.

    Was politisch daraus folgt: Wer Einsamkeit junger Menschen im digitalen Alltag ernst nimmt, muss mehr tun als vor Bildschirmzeit warnen. Nötig sind eine verlässliche Förderung von Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe, niedrigschwellige psychosoziale Beratung, offene Räume für Begegnung sowie medienpädagogische Angebote für junge Menschen, Eltern und Fachkräfte.
    Zugleich müssen Plattformen durch altersgerechte Gestaltung, Schutz vor manipulativen Designs, wirksame Meldemöglichkeiten, Begrenzung suchtfördernder Funktionen und klare Regeln zum Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten stärker in Verantwortung genommen werden. Bei KI-Chatbots braucht es ergänzend Schutzstandards, Transparenz und Orientierung, besonders wenn junge Menschen sie bei Einsamkeit oder psychischer Belastung nutzen. (vgl. Social Media für Jugendliche: befähigen statt verbieten und vgl. BzKJ: Junge Menschen brauchen Orientierung im Umgang mit KI-Chatbots)
    Eine gute Politik gegen Einsamkeit setzt deshalb nicht allein auf individuelle Selbstkontrolle. Sie stärkt Beziehungen, soziale Infrastruktur, digitale Rechte und pädagogische Begleitung. (vgl. Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit)

    Ausblick: Verbindung braucht mehr als Vernetzung: Soziale Medien und KI-Chatbots können Einsamkeit kurzfristig lindern, aber auch verstärken. Entscheidend ist, ob junge Menschen dort echte Unterstützung, Anerkennung und Zugehörigkeit erleben – oder ob digitale Räume Druck, Vergleich und Rückzug verstärken.
    Jugendsozialarbeit kann diesen Unterschied sichtbar machen. Sie begleitet junge Menschen nicht nur bei digitalen Risiken, sondern stärkt sie in Beziehung, Selbstwirksamkeit und sozialer Teilhabe. Denn gegen Einsamkeit hilft nicht weniger Digitalität allein, sondern mehr verlässliche Beziehung – online wie offline. [Quellen]

    Social-Media-Verbot in Australien: höhere Geldstrafen für Konzerne

    [27.6.] Deutschlandfunk : TikTok, Instagram und Co. - Australien verdoppelt Geldstrafen für Konzerne bei Verstößen gegen Social-Media-Verbot
    In vielen Ländern wird darüber diskutiert, die Nutzung von Social Media durch Kinder und Jugendliche zu beschränken. 
    Die australische Regierung will Verstöße gegen das bereits beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren strenger ahnden. Konzerne, die das Alter ihrer Nutzer nicht wirksam kontrollieren, sollen in Zukunft Geldstrafen von umgerechnet bis zu 60 Millionen Euro zahlen – doppelt so viel wie bisher. Das teilte die Regierung in Canberra mit. Die für das Internet zuständige Aufsichtsbehörde soll außerdem mehr Befugnisse erhalten.

    Das Social-Media-Verbot war im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten. Australien war damit weltweiter Vorreiter. In einer Studie kamen Wissenschaftler in dieser Woche jedoch zu dem Ergebnis, dass viele Unter-16-Jährige das Social-Media-Verbot umgehen. Sie gäben zum Beispiel ein falsches Alter an oder verwendeten die Konten älterer Personen, um weiter auf TikTok, Instagram oder YouTube zu surfen.
    Australiens Premierminister Albanese warf den Tech-Konzernen vor, nicht genug zur Einhaltung der Vorschriften zu tun. Es seien noch immer zu viele Kinder in Online-Netzwerken aktiv. Die Verdopplung der Geldstrafen solle zeigen, wie ernst die Regierung es mit ihrem Verbot meine.

    Künftig müssen die Betreiber von Social-Media-Plattformen nachweisen, wie sie verhindern, dass Unter-16-Jährige ein Konto eröffnen. Die australische Aufsichtsbehörde kann außerdem auch von Drittanbietern Unterlagen anfordern – zum Beispiel von App-Store-Betreibern. 
    Die Einführung des Social-Media-Verbots in Australien war vor sechs Monaten weltweit beachtet worden. Mehrere Länder folgten dem Beispiel, anderswo – etwa in Deutschland – wird noch über mögliche Maßnahmen diskutiert.'

    Mehr zum Thema: Social-Media-Verbot: Das Ringen um die Altersgrenze ; Australien: Jugendliche umgehen Social-Media-Verbot in Australien ; Social Media: Expertenkommission schlägt Verbot privater Handynutzung in Schulen bis zur siebten Klasse vor

    Bundesweiter Aktionstag "Kommunen am Limit" 22.6.26

    [22.6.] "Kommunen am Limit": Der Protest und die Reaktion aus Bund und Ländern.
    Am 22. Juni protestierten erstmals Kommunen in ganz Deutschland gemeinsam gegen eine Finanzkrise, die das Leben vor Ort bedroht – mit Aktionen, die zeigen, was auf dem Spiel steht. - Geschlossene Bäder, dunkle Rathäuser, stillgelegte Bibliotheken: bundesweit machten Städte, Landkreise und Gemeinden mit ganz konkreten Aktionen auf ihre dramatische Finanzlage aufmerksam. Der Aktionstag "Kommunen am Limit" war die erste gemeinsame Aktion von Kommunen in ganz Deutschland - koordiniert vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Deutschen Städtetag und Deutschem Landkreistag.

    Auch Großstädte beteiligten sich an der Aktion. Dresden etwa durch Social-Media-Posts und Plakatkampagnen. Die Stadt rechnet für 2026 mit einer Ergebnisverschlechterung um 144 Millionen Euro und plant Einsparungen von 38 Millionen Euro, ohne das Defizit ausgleichen zu können. In Bochum meldete sich Oberbürgermeister Jörg Lukat zu Wort: “Wir Kommunen tragen 25 Prozent der staatlichen Aufgaben, aber wir erhalten nur 14 Prozent der staatlichen Einnahmen. Zudem verzeichnen wir eine Kostensteigerung von rund 40 Prozent: zum Beispiel für Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Eingliederungshilfe. Diese Kostenverteilung kann nicht funktionieren!”
    Jörg Lukat, Oberbürgermeister der Stadt Bochum: “Die Haushaltspolitik der Bundes- und Landesregierung bringt unsere Städte ans Limit. Beide verlagern immer mehr Aufgaben auf die Kommunen, ohne dafür die benötigten finanziellen Gelder bereitzustellen.”
    Viele Kommunen trugen ihren Protest am Aktionstag zusätzlich über die sozialen Netzwerke nach außen und posteten Videos und Fotos ihrer Aktionen. 
    Königs Wusterhausens Bürgermeisterin Michaela Wiezorek forderte: “Wer Kommunen Aufgaben überträgt, muss sie auch finanzieren. Sonst tragen am Ende Bürgerinnen und Bürger die Folgen – durch weniger Angebote, längere Wartezeiten und ein Stadtbild, das nicht mehr mithalten kann mit dem Wachstum der Stadt.”

    Bundesweite Schieflage der Kommunalfinanzen: Hinter den Aktionen steht eine sich zuspitzende Finanzsituation in den Kommunen. Während die Kommunen noch bis einschließlich 2022 Überschüsse erzielen konnten, stieg das kommunale Defizit laut Statistischem Bundesamt von 6,8 Milliarden Euro (2023) über 24,8 Milliarden Euro (2024) auf 31,8 Milliarden Euro im Jahr 2025. Zuletzt mussten 7,5 Prozent der kommunalen Ausgaben über Kredite finanziert werden – ein Rekordwert seit der Deutschen Einheit. "Wir erleben gerade die größte kommunale Finanzkrise im Nachkriegsdeutschland", sagt Städtetagspräsident Burkhard Jung, Oberbürgermeister von Leipzig. Welche Auswirkungen diese Situation in vielen Kommunen bereits haben, zeigt auch ein aktueller KOMMUNAL-Bericht zum Rekorddefizit.

    Aufgaben ohne Finanzierung: Als Ursache nennen die Verbände das Missverhältnis zwischen Aufgaben und Finanzierung. Die Kommunen leisten mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der staatlichen Einnahmen. Treiber sind vor allem Leistungen, die Bund und Länder gesetzlich vorschreiben, ohne sie ausreichend zu finanzieren. Das Konnexitätsprinzip gilt im Grundgesetz nur für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern, nicht verbindlich für das Verhältnis Bund-Kommunen. Wie diese "Konnexitätsfalle" rechtlich genau funktioniert, erklärt ein vertiefender KOMMUNAL-Beitrag zur Konnexität

    Die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände: Mit dem Aktionstag verbinden die drei Spitzenverbände konkrete Forderungen an Bund und Länder. Im Kern geht es um drei Punkte:
    - Vollständige Beseitigung des Finanzierungsdefizits – etwa durch eine jährliche Soforthilfe, einen höheren kommunalen Anteil an den Gemeinschaftssteuern sowie Reformen in den sozialen Sicherungssystemen.
    - Sofortige Geltung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt auch" – mit vollständigem und dynamisiertem Ausgleich für jede Aufgabe, die Bund und Länder den Kommunen übertragen.
    - Abbau des Investitionsstaus von rund 215 Milliarden Euro, damit Schulen, Straßen und Infrastruktur vor Ort wieder saniert werden können.
    Das Timing ist strategisch gewählt. Der Aktionstag fand drei Tage vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 25. Juni statt und knüpft an den niedersächsischen Landesaktionstag vom 27. Mai an, bei dem rund 400 Kommunalvertreter vor dem Landtag in Hannover protestierten. 

    Update: Bund-Länder-Konferenz beschließt Konnexität für Kommunen (s.a. oben: unter “Politik”): Bezüglich der Konnexität gibt es nun eine wichtige Änderung für die Kommunen. Am Donnerstag, 25. Juni, kam Bundeskanzler Friedrich Merz mit den Bundesministerinnen und -ministern sowie den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur ersten regulären Bund-Länder-Konferenz des Jahres im Kanzleramt zusammen. Auf der Tagesordnung standen neben der Finanzlage der Kommunen auch die Modernisierung und Entbürokratisierung Deutschlands, Außen- und Verteidigungspolitik, der Pakt für den Rechtsstaat, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie energiepolitische Fragen.
    Für die Kommunen brachte die Konferenz einen Durchbruch, auf den die Spitzenverbände seit Jahren drängen. Bund und Länder einigten sich erstmals auf eine verbindliche Konnexität nach dem Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt" – also genau jene Forderung, die auch am Aktionstag "Kommunen am Limit" im Zentrum stand. Die Regel soll ab dem 1. September gelten: Der Bund verpflichtet sich, keine Leistungsgesetze mehr zu beschließen, die für Kommunen und gegebenenfalls Länder keinen entsprechenden Kostenausgleich vorsehen. Greifen soll der Mechanismus bei neuen Leistungsgesetzen oder Änderungen bestehender Gesetze; übersteigen die finanziellen Mehrkosten für Länder und Kommunen 200 Millionen Euro, übernimmt der Bund 80 Prozent. Merz sprach von einem "neuen Geist des föderalen Miteinanders". [weitere Infos: kommunal.de/Städtetag]

    Klischeefreie Berufsorientierung beginnt in der Lehrkräftebildung

    [22.6.] Servicestelle der Initiative Klischeefrei: Klischeefreie Berufsorientierung beginnt in der Lehrkräftebildung 
    Ein Pilotprojekt mit der Universität Münster zeigt, wie Veränderung systematisch gelingen kann 
    Wie lässt sich klischeefreie Berufsorientierung in die Lehramtsausbildung integrieren? Dieser Frage ging ein Werkstattseminar der Universität Münster nach. Entstanden sind vielfältige Ideen für Fächer wie Biologie, Deutsch und Philosophie. Sie zeigen, dass klischeefreie Berufsorientierung kein Zusatz zum Fachunterricht sein muss, sondern sich fachlich eingebettet, praxisnah und altersgerecht umsetzen lässt. Welche weiteren Erkenntnisse liefert das Pilotprojekt? [Beitrag über das Pilotprojekt lesen]

    meinTestgelände - junges Gendermagazin: Fakten über Looksmaxxing

    [18.6.] meinTestgelände — das Gendermagazin für junge Menschen: Ein paar Fakten über Looksmaxxing
    Besseres Aussehen führt zu mehr Selbstbewusstsein und das führt zu mehr Erfolg. So die kurze Formel des Looksmaxxing. Moritz Mager hat noch ein paar weitere Fakten dazu.…

    EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten (return hubs)

    [17.6.] Asylregeln in der EU: EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten zu.
    Das EU-Parlament hat deutlich strengeren Asyl- und Abschieberegeln zugestimmt. Dazu gehört auch das umstrittene Vorhaben, sogenannte Rückkehrzentren – Return Hubs – für abgelehnte Asylsuchende in Drittstaaten zu errichten und zu nutzen. Eine Mehrheit aus konservativen und rechten Abgeordneten stimmte für die Gesetzesänderungen, die mehr Abschiebungen ermöglichen sollen.
    Damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können, ist zuvor im Rat der EU eine finale Zustimmung der Mitgliedsstaaten nötig. Dies gilt als Formalie.
    418 Abgeordnete stimmten in Strasbourg für die sogenannte Rückführungsverordnung, 218 dagegen, 30 enthielten sich. Die Abstimmung wurde von Jubel und Pfiffen begleitet. Nach der Abstimmung klatschten Abgeordnete des rechten Lagers und riefen »Send them back« (»Schickt sie zurück«). In Reaktion darauf gab es »Shame on you«-Sprechchöre (»Schämt euch«).

    In die geplanten Abschiebezentren außerhalb der EU sollen Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa weil diese sich weigern, sie aufzunehmen. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden können, Familien mit Kindern und Jugendlichen dagegen schon.
    Die neuen Gesetze sollen nach Inkrafttreten auch festlegen, wie abgelehnte Asylsuchende bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Zudem können ihnen europaweit Unterhaltsleistungen gestrichen oder Reisedokumente beschlagnahmt werden. Außerdem ist Abschiebehaft für bis zu zwei Jahre möglich, in besonderen Fällen sogar länger (30 Monate).

    Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) und rechter Parteien im EU-Parlament vorausgegangen. In welchen Ländern die Zentren errichtet werden sollen, ist offen. Im Gespräch sind unter anderem Staaten in Afrika. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – CSU-Parteikollege des EVP-Vorsitzenden Manfred Weber – gehört zu den Befürwortern dieser Abschiebezentren und will bis Jahresende entsprechende Vereinbarungen mit Drittstaaten getroffen haben.

    Pro Asyl spricht von »toxischer Abschiebungsverordnung«: Menschenrechtsorganisationen und mehrere Fraktionen im Europaparlament kritisieren insbesondere die geplanten Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union. Sie warnen vor einer Aushöhlung von Grundrechten. Sie befürchten Einschränkungen der Rechte und Würde von Migrantinnen und Migranten sowie haftähnliche Lager außerhalb Europas und mangelnde Kontrollmöglichkeiten über die Bedingungen in den Einrichtungen.
    Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, sprach von einer »toxischen Abschiebungsverordnung«, mit der »migrationspolitische Forderungen der extremen Rechten übernommen« worden seien. Das gefährde die Rechte von Schutzsuchenden sowie die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundlagen der EU. »Außereuropäische Abschiebungszentren, massiv ausgeweitete Abschiebungshaft und schwächerer Rechtsschutz – das sind Zutaten für Menschenrechtsverletzungen«, sagte Judith. [ZEIT, Migazin, Dlf, Amnesty International, EU Parlament, Pro Asyl]

    Jungen Menschen bei ihren Emanzipations-& Ermächtigungskämpfen unterstützen

    [17.6.] PINKSTINKS-Newsletter “Politikbeobachter*in”
    (Wir sind PINKSTINKS. Unser Ziel: ein gerechteres Leben für alle Geschlechter. Wir bilden, beraten, übersetzen und vernetzen zum Thema Sexismus. Laut, humorvoll – und: spendenfinanziert. Dank deiner Unterstützung können wir dem Patriarchat die Stirn bieten! Damit das so bleibt: Unterstütze uns mit deiner Aufmerksamkeit, mit Zeit oder auch Geld! Teile unsere Inhalte oder diesen Newsletter. Oder, wenn es dir möglich ist: Spende uns!)

    Liebe Freund*innen, wir müssen über die Jugend von heute sprechen. Und zwar nicht so wie gerade üblich in einer Mischung aus Abfälligkeit und Anforderung, sondern wertschätzend und gerecht. Denn was momentan passiert, ist eine beispiellose politische und gesellschaftliche Missachtung von jungen Menschen, denen vieles versprochen und vieles genommen wurde.

    Was sollen Jugendliche leisten? - Auf die Jugend von heute verächtlich herabzublicken, ist ein sehr alter Volkssport. Schon vor über 5000 Jahren wurde auf sumerischen Tontafeln festgehalten, dass die Jugend das Alter nicht mehr achte, absichtlich verlottert herumlaufe, Werte ablehne und »auf Umsturz sinnt«.1 Daran hat sich nicht viel geändert. Auch heute wird gerne der »Juvenoia« gefrönt, also der übertriebenen Angst vor den Einflüssen und dem Verhalten der Jugend.2 Faul sei diese. Nicht leistungsbereit. Und überhaupt: Ganze Industrien würden darunter leiden, dass die jeweilige Jugend von heute nicht mehr gefälligst das tut, was von ihr erwartet wird. Zur Erinnerung: Als die Millennials Mitte zwanzig waren, hat man ihnen unter anderem vorgeworfen, für den Untergang der Diamantenindustrie verantwortlich zu sein.3 Hier bitte einen Moment innehalten für eine halbe Runde Mitleid für die Opfer dieser dramatischen Krise. Einfach frech, sich im Kapitalismus zumindest teilweise dem Konsumzwang zu widersetzen. Wie können die es wagen?! 

    Und heute? - Heute soll vor allem Gen Z mehr tun, also diejenigen, die jetzt zwischen 16 und 30 Jahre alt sind. Mehr arbeiten, mehr kaufen, mehr Dienst leisten, mehr an möglichen Fronten kämpfen, mehr die Schnauze halten und mehr mit sich machen lassen. Zum Beispiel früher mit Schule und Ausbildung fertig werden, wenn es nach dem Willen des Vorsitzenden der Senioren-CDU, Hubert Hüppe, geht.4 Das zu fordern, dafür bedarf es allerdings schon einer besonderen Form der Geschichtsvergessenheit. Ein Vertreter der Partei, die unbedingt G8 (also das Abitur schon nach der 12. Klasse) wollte, damit die Jugend dem Arbeitsmarkt früher zur Verfügung steht, und die G8-Reform wieder abgewickelt hat, spricht sich im Prinzip einfach noch mal für G8 oder ähnliches aus. Also für ein Konzept, das lediglich mehr Stress und Mental-Health-Probleme verursachte und dazu geführt hat, dass mehr Schüler*innen als zuvor Klassenstufen wiederholen wollten oder mussten.5 Und: Sie haben sich nach dem Abitur dann nicht dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung gestellt, sondern in großer Zahl erst einmal andere Dinge gemacht, weil sie – offenbar zur Überraschung einiger in der CDU – nicht in einer Diktatur leben, sondern über sich selbst bestimmen. 
    Auf die Frage, ob er den Unmut der jüngeren Menschen in seiner Partei über die wachsenden Belastungen und Forderungen nachvollziehen könne, sagt Hüppe übrigens, dass er viel mit jungen Leuten diskutiere und diesen Unmut nicht erlebe.6 Man muss schon sehr absichtsvoll weghören, wenn man die Kritik junger Menschen aus den eigenen Reihen an einem Rentenpaket mit Mehrkosten in Höhe von über 115 Milliarden Euro einfach übergeht.7 Dann lieber doch auf die »Jugend von heute« schimpfen. Immerhin hat das Tradition.

    Was bekommen Jugendliche (nicht) von uns? - Wo wir gerade von Geld sprechen: Was ist eigentlich aus dem Sondervermögen geworden? Könnte man davon nicht eine beträchtliche Summe verwenden, um die massiven Forderungen an junge Menschen mit kluger Politik und sinnvollen Angeboten aufzufangen? Um – ein verwegener Gedanke! – die Klimakrise nachhaltig zu bekämpfen, damit sie eine lebenswertere Zukunft oder überhaupt eine Zukunft haben? Oder – noch ein verwegener Gedanke! – die gestiegene Kinder- und Jugendarmut in Deutschland?8
    Prinzipiell schon, aber die politisch Verantwortlichen sind gerade damit beschäftigt, 500 Milliarden Euro für Aufrüstung, Klientelgeschenke und dem Stopfen von Haushaltslöchern zu verballern.9 Außerdem ist man schwer damit beschäftigt, die Mittel für Kinder- und Jugendarbeit zusammenzustreichen10, Schulen weiter verrotten zu lassen11 und den Menschen, die anderen in psychischen Krisen – die Kinder und Jugendliche gerade sehr häufig haben12  – professionell helfen können, weniger Geld zu geben13.
    Das hatten wir den jungen Menschen politisch wie gesellschaftlich nach der Corona-Krise eigentlich anders versprochen. »Wir schulden den Kindern viel«, sagte Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach damals, sprach von »konkreten Maßnahmen« und davon, dass Kinder von allen die meisten Opfer erbracht hätten.14 Ein paar Jahre später ist davon wenig bis nichts übrig geblieben. Junge Menschen haben keine Lobby, weil sie eine zahlenmäßig kleine Gruppe sind. Gleichzeitig wird dieser Gruppe immer mehr zugemutet und angelastet. Pflegekatastrophe? Da könnten junge Menschen doch ran! Kriegstauglichkeit? Die jungen Männer von heute haben doch sicher sowieso nichts Besseres zu tun. Und am Ende wundern wir uns mit übertriebenen Gesten und Geschrei darüber, wenn sich die Jugend von uns und den von uns hinterlassenen Problemen abwendet – so als hätten wir sie zuvor nicht tausendfach im Stich gelassen.

    Kann Feminismus das ändern? - Das Gegenteil von Feminismus hat viele Namen: Antifeminismus. Diskriminierung. Sexismus. Verantwortungslosigkeit. Objektifizierung. Alles Dinge, die wir jungen Menschen in gehörigem Maß antun, wenn wir ihre Grenzen missachten, sie für verfügbar erklären und auf ihre politischen Interessen pfeifen. Das Gegenmittel dazu heißt: politische Teilhabe. Junge Menschen brauchen Gewissheit darüber, dass ihre Anliegen nicht vielleicht irgendwann – wenn sie Glück haben – bei Gelegenheit »mitgedacht« werden, sondern dass ihnen politisch wie gesellschaftlich der Raum gegeben wird. Dafür müssen nicht nur strukturelle Verbesserungen und verlässliche Finanzierungen her. Es braucht auch den Willen zum aktiven Machttransfer. Anstatt jungen Menschen zu unterstellen, dass sie nicht wüssten, was Verzicht bedeutet, müssen ältere Generationen lernen, Sorgen und Interessen junger Menschen ernst zu nehmen. Mit ihnen zu sprechen statt über sie. Sie wirklich teilhaben zu lassen. Platz zu machen. Abzugeben. Nicht nachzutreten. Und wenn Gen Z und Gen Alpha nicht mehr bereit sind, sich für lächerliches Geld in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu begeben, dann ist es womöglich an der Zeit, nicht die fehlenden Dienstleistungen zu bejammern, sondern sich bei ihnen einzureihen und sich hinter ihre Forderungen zu stellen. Dabei kommen aus der Gen Z im Moment die lautesten Stimmen derer, die uns sagen, was gerade in unserer Gesellschaft schief läuft und was wir verbockt haben. Klima, Krieg, Kapitalismus. Anstatt die Probleme zu lösen oder zumindest Verantwortung dafür zu übernehmen, überhören wir die jungen Kritiker*innen oder bringen sie zum Schweigen. Und überziehen sie gleichzeitig mit Forderungen und Ansprüchen. 

    Nicht ohne Grund sind wir von PINKSTINKS so viel wie nie zuvor mit unseren Workshops und Bildungsmaterialien an Schulen unterwegs. Täglich erleben wir, wie junge Menschen sich einbringen und Verantwortung übernehmen. Unterstützt uns dabei, dass wir noch mehr Kids und Jugendliche erreichen und stärken können! Denn es ist höchste Zeit, das Ganze feministischer anzugehen und jungen Menschen bei ihren Emanzipations- und Ermächtigungskämpfen zuzurufen: More power to you!

    Herzliche Grüße, Euer PINKSTINKS-Politik-Team

    Quellen: 1: bildungswissenschaftler.de: »5000 Jahre Kritik an Jugendlichen – Eine sichere Konstante in Gesellschaft und Arbeitswelt« (besucht am 17.06.2026) 
    2: rnd.de: »Darum schimpfen die Älteren immer auf die Jugend« vom 16.07.2018 (besucht am 17.06.2026) 
    3: CNBC.com: »Blame millennials: Diamond jewelry business in a rough spot« vom 16.06.2016 (besucht am 17.06.2026) 
    4: spiegel.de: »Senioren-Union erklärt Rentenreform zur Schicksalsfrage der Koalition« vom 15.06.2026 (besucht am 17.06.2026)
    5: diw.de: »Folgen der G8-Gymnasialschulreform: Abiturienten sind jünger, aber mehr Schüler wiederholen eine Klasse« vom 29.04.2015 (besucht am 17.06.2026) 
    6: rp-online.de: »’Wir müssen Migranten vom ersten Tag an in Arbeit bringen’« vom 15.06.2026 (besucht am 17.06.2026) 
    7: tagesschau.de: »Junge Unionsabgeordnete lehnen Rentenpaket ab« vom 14.10.2025 (besucht am 17.06.2026) 
    8: tagesschau.de: »Jedes siebte Kind in Deutschland von Armut bedroht« vom 17.11.2025 (besucht am 17.06.2026) 
    9: tagesschau.de: »Sondervermögen wird laut Studien zweckentfremdet« vom 17.03.2026 (besucht am 17.06.2026) 
    10: der-paritaetische.de: »Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung« vom 16.04.2026 (besucht am 17.06.2026) 
    11: br.de: »Marode Schulen – warum bleiben Kommunen oft lange untätig?« vom 15.04.2026 (besucht am 17.06.2026) 
    12: aerzteblatt.de: »Psychische Belastung bei jungen Menschen auf Höchststand« vom 25.03.2026 (besucht am 17.06.2026) 
    13: wdr.de: »Psychotherapeuten sehen Versorgung in NRW gefährdet« vom 14.06.2026 (besucht am 17.06.2026) 
    14: bundestag.de: »Heftiger Streit über das Krisenmanagement in der Corona-Pandemie« vom 21.04.2023 (besucht am 17.06.2026)

    UNICEF: Klimakrise trifft Kinder besonders hart

    [16.6.] UNICEF Klimarisikoatlas für Kinder: Der UNICEF „Children's Climate Risk Report 2026“ liefert das bisher umfassendste Bild der Klimabelastungen von Kindern. Rund 1,1 Milliarden und damit fast die Hälfte aller Kinder weltweit ist von mindestens drei gleichzeitig auftretenden Klimagefahren bedroht, die ihre Gesundheit, ihre Bildung und ihr Überleben gefährden. Mehr als vier Millionen Kinder leben sogar in Regionen mit sechs sich überschneidenden Klimagefahren. Nahezu jedes Kind der Welt ist mindestens einer Klimagefahr ausgesetzt.
    Anhand der neuesten verfügbaren Daten untersucht der Bericht die acht häufigsten Klimagefahren sowie die Verletzlichkeit von Kindern gegenüber diesen Risiken: Dürren, extreme Hitze, Brände, Hitzewellen, Küstenüberschwemmungen, Flussüberschwemmungen, Sand- und Staubstürme sowie tropische Stürme. Der Bericht stellt in seinem Klimarisikoatlas mit hochauflösenden Daten dar, wo auf der Welt und wie intensiv welche Klimarisiken auftreten und wichtige Versorgungssysteme treffen, auf die Kinder angewiesen sind. Dadurch zeigt er auf, welche konkreten Maßnahmen Regierungen und andere relevante Akteure ergreifen können - erstmals auch präzise auf regionaler Ebene.
    „Diese Analyse kann Regierungen und Entscheidungsträgern helfen, besser zu planen und effektiver in widerstandsfähige Versorgungsstrukturen zu investieren“, sagte UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russell. „Wenn wir die Gesundheits- und Bildungssysteme stärken und die Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern verbessern, schützen wir sie vor den heutigen Klimagefahren und tragen dazu bei, ihre Zukunft zu sichern.“
    Der Klimarisikoatlas macht sichtbar, dass sich Klimarisiken in vielen Regionen überlagern und gegenseitig verstärken. Am häufigsten treten Dürren, extreme Hitze und Hitzewellen gemeinsam auf. Mehr als 296 Millionen Kinder leben in Risikogebieten für all diese drei Gefahren. Mit der zweithäufigsten Kombination von Dürren, extremer Hitze und tropischen Stürmen sind weltweit mehr als 115 Millionen Kinder konfrontiert.
    “Der neue UNICEF-Klimarisikobericht muss ein Weckruf sein“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder gehören ins Zentrum aller Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen. Es braucht klimaresistente Schulen, Gesundheitsversorgung und soziale Sicherungssysteme, die auch dann funktionieren, wenn Hitzewellen, Dürren oder Überschwemmungen zuschlagen. Denn wo diese Grundversorgung fehlt oder nicht ausreicht, werden Klimaereignisse zur Katastrophe für Kinder.”
    Eine der am stärksten betroffenen Regionen ist die Sahel-Region in Afrika. Hier sind mehr als vier Millionen Kinder gleichzeitig den Gefahren von Hitzewellen, extremer Hitze sowie Sand- und Staubstürmen ausgesetzt. Ebenfalls besonders stark betroffen sind die asiatischen Länder Bangladesch, Myanmar und Pakistan. Die Kinder hier sind mehr und intensiveren Klimarisiken gleichzeitig ausgeliefert als irgendwo sonst auf der Welt. Neben den acht häufigsten Klimagefahren analysiert UNICEF in dem Bericht die Exposition von Kindern gegenüber Luftverschmutzung und Malaria – zwei Risiken, die stark vom Klimawandel beeinflusst werden und eine zusätzliche Gefahr für Kinder sind. Die Daten zeigen: Fast jedes Kind weltweit ist von Luftverschmutzung betroffen. Eine Milliarde Kinder leben mit dem Risiko, an Malaria zu erkranken.

    Klimarisiken für Kinder - mehr als nur Naturereignisse:
    Kinder leiden stärker unter den Folgen des Klimawandels als Erwachsene. Sie sind körperlich empfindlicher und unter anderem anfälliger für Krankheiten und Temperaturschwankungen, da sich ihre Körper schneller erhitzen und sie weniger effizient schwitzen. Sie atmen doppelt so schnell wie Erwachsene und inhalieren dadurch auch mehr Schadstoffe. Außerdem benötigen sie mehr Nahrung und Wasser pro Kilogramm Körpergewicht und ihre Überlebenschancen bei extremen Wetterereignissen sind geringer.
    Der UNICEF-Report zeigt neben den Gefahren, die sich unmittelbar aus Wetterextremen ergeben, auch auf, wie verwundbar Kinder durch eingeschränkten Zugang zur Grundversorgung sind, etwa mit sauberem Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung. Wenn diese Systeme schwach, unzugänglich oder nicht widerstandsfähig gegenüber Klimaschocks sind, sind Kinder besonders gefährdet.
    Betrachtet man multiple Gefahren und Verwundbarkeiten zusammen, so zeigt sich beispielsweise, dass Kinder in Binnen- und fragilen Staaten wie der Zentralafrikanischen Republik oder dem Tschad mit mehreren Klimarisiken gleichzeitig konfrontiert sind und ihnen zusätzlich häufig der Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen fehlt. Dadurch ist es für sie erheblich schwerer, mit Klimagefahren umzugehen und sich von ihnen zu erholen.

    Auch europäische Staaten betroffen - kein Kind bleibt verschont: 
    Der Bericht macht zudem deutlich: Auch Kinder in europäischen Ländern sind nicht vor sich überschneidenden Klimagefahren geschützt. In Deutschland haben Kinder eine im globalen Vergleich sehr gute Grundversorgung, etwa in den Bereichen Gesundheit, Zugang zu Wasser und sozialer Absicherung. Dennoch erleben in Deutschland 97,5 Prozent der Kinder mindestens eine Klimaauswirkung, 66,5 Prozent mindestens zwei gleichzeitig.
    „Die Klimakrise ist längst eine globale Krise für Kinder“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder und Jugendliche sind am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich, doch die Auswirkungen treffen ihre Generation und die folgenden besonders hart. Auch Deutschland muss seinen Beitrag leisten – beim Klimaschutz ebenso wie bei der Unterstützung besonders betroffener Länder.“

    Was jetzt getan werden muss: Sofortiges Handeln zum Schutz von Kindern: 
    Um die Kinder vor Klimagefahren zu schützen und sich an die zunehmenden Umweltveränderungen anzupassen, ruft UNICEF während der UN-Zwischenverhandlungen zur diesjährigen Weltklimakonferenz Regierungen, Unternehmen und relevante Akteure dazu auf:
    - Emissionen zu senken und ehrgeizig zu handeln, um bestehende internationale Verpflichtungen gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erfüllen.
    - Kinder zu schützen durch inklusive Klimaanpassung, Katastrophenvorsorge und Maßnahmen nach Verlusten und Schäden, etwa widerstandsfähige Sozialleistungen. Kinder müssen in nationale Anpassungspläne und Strategien einbezogen und darin priorisiert werden.
    - Kinder und Jugendliche zu stärken, damit sie sich sinnvoll an Klimaschutzmaßnahmen beteiligen können. Dazu sollte in Klimabildung, Wissen und Kompetenzen investiert werden.

    Vaterschaftsanerkennung ausländischer Kinder künftig unter Generalverdacht

    [15.6.] Migazin - Birol Kocaman: Scheinvaterschaften - Verfahren größer als Problem.
    Der Staat will Betrug bei Vaterschaftsanerkennungen stoppen und macht aus wenigen Missbrauchsfällen ein riesiges Prüfverfahren – samt pauschalem Misstrauen gegen binationale Familien.
    […] Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verhindert werden sollen. […]
    Der Kern der Sache ist nicht, ob der Staat gegen käufliche Vaterschaften vorgehen darf. Natürlich darf er das – soll er auch. Der Kern ist die Verhältnismäßigkeit. Nach den bislang genannten Zahlen wurden in vier Jahren 290 missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen festgestellt – im Schnitt also 73 Fälle pro Jahr. Zugleich rechnet der Gesetzentwurf mit rund 65.000 jährlichen Verfahren, die durch die neue Regelung betroffen sein können. Das ist der Moment, in dem aus Betrugsbekämpfung ein Misstrauensprogramm wird.
    Genau davor warnen Verbände und Juristen. Sie sehen Kinder, Mütter und Väter in Schwebezuständen: vorläufige Urkunden, erschwerte Leistungen, verzögerter Familiennachzug, Unsicherheit bei Elternzeit und Aufenthalt. Ein Baby unterscheidet aber nicht zwischen familienrechtlicher Statusklärung und aufenthaltsrechtlichem Prüfverfahren. Es braucht Versorgung, Bindung, jemanden, der sein Fieber misst, die Windeln wechselt, es liebt und versorgt. Es braucht Sicherheit. Nicht Aktenzeichen oder ein Laborergebnis.
    Der Gesetzgeber – in diesem Fall eine Mehrheit von CDU/CSU und SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen – behauptet, er wolle Missbrauch verhindern. Doch die Logik des Gesetzes ist verräterisch. Der Verdacht entsteht nicht erst durch konkretes Verhalten. Er entsteht bereits durch die aufenthaltsrechtliche Lage. Mit anderen Worten: Nicht was Menschen tun, macht sie verdächtig, sondern ihr aufenthaltsrechtlicher Status.
    Das ist eine gefährliche Verschiebung. Denn wer Familie nach Aufenthaltsstatus vorsortiert, sortiert auch Vertrauen nach Herkunft, Pass und Paragraf. Deutsche Bürokratie kann sehr gründlich sein. Manchmal so gründlich, dass sie vor lauter Prüfung den Menschen nicht mehr sieht. […] [zur gesamten Meldung]

    Siehe auch: PM 12.06.2026: Allein der Aufenthaltsstatus darf Familien nicht verdächtig machen!
    Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren geplante Verschärfungen in der Vaterschaftsanerkennung: Gesetz belastet Familien in aufenthaltsrechtlich prekären Lebenslagen, unverheiratete Eltern und Kinder.

    Infos rund um Grundsicherung, SGB II& XII, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung

    [14.6.] Tacheles e.V. - Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein. Informationen rund um das Grundsicherungsrecht, SGB II und SGB XII, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr: Thomé Newsletter 20/2026

    Themenauszug:
    1. Der 12. Juni: Ein dunkler Tag für Europa / GEAS-Reform beschlossen
    […] Parität zur GEAS-Reform: https://t1p.de/ddbo3
    Kommentar von Robert Nestler in der taz: Das neue GEAS und der Abbau von Grund- und Menschenrechten gehen uns alle etwas an. Link: https://t1p.de/087yh

    2. Im Fahrwasser der GEAS-Reform plant die Koalition plant Arbeitsverbote, unbefristete Lagerpflicht und Einreisesperren
    [ …] Mehr dazu: https://t1p.de/ujeu4

    3. Verfahren zu den Stromsperren kommen wieder zu den Amtsgerichten
    […] Nähere Infos: https://t1p.de/g4vhs, Infos dazu in der LTO: https://t1p.de/t0psj

    4. Geplante Gesetzesänderungen und Verschärfungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“
    [Siehe: https://t1p.de/okjnu] Im SGB II sind hier einige drastische Verschärfungen geplant, so unter anderem: Für nichterwerbsfähige Personen, die sich länger als vier Wochen im Ausland aufhalten, entfällt der Leistungsanspruch bis zur nachgewiesenen Rückkehr (Art. 1 Nr. 1, S. 7). 
    Kurzbewertung: Hier geht es um Kinder unter 15 Jahren, die in den Sommerferien im Ausland sind. Diese unterlagen bisher noch nicht der Residenzpflicht Erwerbsfähiger. Damit soll klargestellt werden, dass ihre Leistungen sowie ihr Unterkunftskosten- und Krankenkassenanteil ebenfalls gekürzt werden – und das sogar ohne Härtefallklausel.
    Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als zwölf Wochen im Ausland wird vermutet, dass die betroffene Person ab dem 85. Tag keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in der Bundesrepublik Deutschland hat (Art. 1 Nr. 4, S. 8).
    Kurzbewertung: Hiermit erfolgt eine Beweislastumkehr. Laut Begründung werden „zeitaufwändige Ermittlungen und Feststellungen der Verwaltung zur Erreichbarkeit bzw. zum Aufenthaltsort durch die vereinfachte Regelung entbehrlich“. Es ist davon auszugehen, dass die Regelung allen voran eine Rolle bei EU-Bürgern mit temporärem Heimataufenthalt und Drittstaatlern spielen wird.  
    Gesamtbewertung nach kurzer Durchsicht: Die beiden genannten Punkte im SGB II sind klassisch rassistische, diskriminierende Regelungen. Es ist doch völlig egal, ob Kinder, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (müssen), länger als vier Wochen in den Sommerferien im Urlaub sind. Das erinnert an die gezielten Kampagnen von Meldeaufforderungen gegen EU-Bürgerinnen in den Sommerferien, um so Ortsabwesenheiten festzustellen.
    Andererseits sind auch einige sinnvolle Regelungen enthalten, die tatsächlich das Verwaltungsverfahren entbürokratisieren. Wenn da nicht solche Regelungen wären, die rassistisch motiviert sind und im Kern das Leben für EU-Bürger schwer machen sollen.

    5. Festsetzung der Regelleistungen auf Armutsniveau
    […] Siehe zum Thema auch: https://t1p.de/gbhn1, https://t1p.de/rh0r8, https://t1p.de/8hxcd, https://t1p.de/qzjhi

    6. Europäische Kommission veröffentlicht „Strategie zur Armutsbekämpfung“ und „Empfehlung des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen“ 
    Die Europäische Kommission hat ihr Sozialpaket veröffentlicht, das die Strategie zur Armutsbekämpfung sowie einen Vorschlag für Empfehlungen des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen umfasst. Während die Strategie bereits fertiggestellt ist und mehrere zentrale Aktionspunkte umreißt, muss der Rat die Empfehlungen noch offiziell verabschieden, da sie derzeit noch einen Vorschlag der Europäischen Kommission darstellen. - Eurodiaconia hat hierzu eine erste Stellungnahme veröffentlicht. 

    Die EU will Armut beseitigen – wie lässt sich dieses Ziel einschätzen?: Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 erstmals eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Armut vorgestellt. Ziel ist es, Armut langfristig zu beseitigen – ein großer Schritt. Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben? Im Interview mit Juliana Wahlgren, Direktorin des European Anti Poverty Network (EAPN) spricht Marcel Kamlesh Singhal, Sprecher der Salzburger Armutskonferenz über die wichtigsten Punkte der Strategie: ihre Stärken, ihre Herausforderungen und zentrale Fragestellungen. 
    Zum nachlesen: Wie die Strategie wirkt – und welche Herausforderungen noch vor uns liegen.

    GEAS-Reform - Infos, Übersicht, FAQ & Argumentationshilfe

    [12.6.] PRO ASYL : FAQ zu den wichtigsten Aspekten der europäischen Asylreform 
    Ab dem 12. Juni 2026 greift die Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) in Deutschland und EU-weit. Für in die EU fliehende Menschen wird es damit noch schwerer werden, Schutz zu bekommen. Auch in Deutschland gibt es viele Änderungen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und haben Argumentationshilfen vorbereitet. [ZUR FAQ/ UNSERE ARGUMENTATIONSHILFEN (PDF)]

    [10.6.] Informationsverbund Asyl und Migration: Übersichten zur GEAS-Reform - wichtige Neuregelungen. + weitere aktuelle Informationsangebote zur GEAS-Reform:
    Die kompakte Übersicht des Informationsverbunds stellt zehn wichtige Neuerungen der GEAS-Reform dar. Sie ist unter dem unten angegebenen Link zu finden.
    Daneben weisen wir auf die folgenden Übersichten und Materialien hin:
    - menschen-wie-wir.de, eine Internetseite der Diakonie Hessen sowie der evangelischen Kirchen in Hessen, enthält ein Themenspecial zur GEAS-Reform. Dort zu finden ist ein Überblick mit 15 Punkten unter der Überschrift “Wissenswertes für die Beratung”.
    - Der Mediendienst Integration hat ebenfalls eine Themenseite zur GEAS-Reform veröffentlicht. Hier findet sich auch eine Expertise vom Juni 2026 mit dem Titel “Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick”
    - Das Informationsportal hrrf.de hält eine laufend aktualisierte Rubrik zur GEAS-Reform bereit, die insbesondere einen Überblick über die EU-Rechtsakte sowie über deren Umsetzung bzw. Anwendung gibt.
    - hrrf.de, equal-rights.org sowie die ELENA-Koordination haben darüber hinaus eine Seite “FAQs zum neuen GEAS” bereitgestellt, die ebenfalls laufend aktualisiert werden soll. Hier besteht die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, die von den Mitarbeitenden der beteiligten Organisationen beantwortet und zur Verfügung gestellt werden.

    Siehe auch: 13.5.26 Übersicht zum GEAS-Anpassungsgesetz
    Anlage: Informationsverbund Asyl & Migration: Übersicht zur GEAS-Reform, aktualisierte Version, Stand 15.6.26

    Austausch von Bundesregierung& Sozialpartnern zu Reformplänen

    [11.6.] Tagesschau.de: Spitzentreffen im Kanzleramt - Einigkeit über Probleme, nicht über Lösungen
    Bundesregierung, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben gesprochen - und ziehen ein überwiegend positives Fazit. Betont wird vor allem die gute Atmosphäre. Nur an konkreten Ergebnissen fehlt es.
    Auch ohne konkrete Ergebnisse gibt sich der Bundeskanzler zufrieden. "Ausgesprochen gut" und "sehr konstruktiv" sei die Atmosphäre bei dem Gespräch mit den Sozialpartnern am Abend gewesen, berichtet Friedrich Merz (CDU) in seiner Regierungserklärung im Bundestag. Er kündigt an, über einzelne Themen weiter sprechen und vor allem zuhören zu wollen.
    Zuletzt hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften offen beschwert, in die Reformpläne der Regierung nicht eingebunden zu werden.

    Gewerkschaften loben Respekt und Offenheit: Die Arbeitnehmervertreter bewerten das mehrstündige Treffen mit den Spitzen der Koalition nun erst einmal positiv. In einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), der IG Metall, ver.di und der Industriegewerkschaft BCE heißt es, die Diskussion im Kanzleramt sei von Respekt und Offenheit geprägt gewesen.
    Im Mittelpunkt stand demnach die wirtschaftliche Lage der verschiedenen Branchen und die Frage, wie sowohl das Wirtschaftswachstum gestärkt als auch Jobs gesichert werden könnten.

    "Die Regierung hat nicht mehr viel Zeit": Über den Weg dorthin gibt es aber offensichtlich noch keine Einigkeit, vor allem mit der Arbeitgeberseite. Die Unterschiede zwischen den Sozialpartnern seien deutlich geworden, berichtet SPD-Co-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas im Morgenmagazin von ARD und ZDF.
    Für Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), war das erwartbar. Trotzdem zeigt auch er sich nach dem Treffen optimistisch: "Ich persönlich glaube, dass diese Krisensituation, in der wir uns befinden, wirklich eine gute Grundlage ist, um jetzt die Strukturreformen hinzubekommen, die schon seit vielen Jahren verschleppt worden sind." Adrian traut der Regierung demnach zu, noch vor der Sommerpause umfassende Reformen auf den Weg zu bringen. “Die Regierung hat ein großes Interesse daran, hier zu punkten. Sie hat auch nicht mehr viel Zeit, um zu punkten.”

    Opposition zeigt sich enttäuscht: Ähnlich sieht es die Opposition im Bundestag. Die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, ruft die Regierung auf, sich zusammenzureißen und zu liefern. Das Treffen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern sei etwas Selbstverständliches und hätte aus ihrer Sicht viel früher stattfinden müssen. "Ich finde es traurig, dass Sie nach einem Jahr auf die Idee kommen", kritisiert Haßelmann.
    Ähnlich äußert sich Linken-Co-Chefin Heidi Reichinnek in der Rheinischen Post. Sie zweifelt an, dass der Kanzler die Reformvorschläge der Gewerkschaften berücksichtigen will. “Mitsprache wird simuliert, um Zustimmung zu seiner Agenda des sozialen Kahlschlags zu bekommen.”
    Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla zeigen sich ebenfalls enttäuscht, sie bezeichnen das Treffen im Kanzleramt als "Stuhlkreis-Therapiesitzung".

    Vorschläge für Reformen bald erwartet: Der Kanzler kündigt im Bundestag an, schon in den kommenden Wochen Vorschläge für größere Reformen vorlegen zu wollen. Noch im Juni werden die Empfehlungen einer Kommission zur Zukunft des Rentensystems erwartet. Union und SPD wollen sie in einem weiteren Koalitionsausschuss auswerten und ein Paket auf den Weg bringen.
    Danach seien auch die Abgeordneten im Bundestag am Zug, appelliert Merz. Im Parlament würden alle zusammen über die Zukunft des Landes entscheiden.

    Rechtswidrige Zurückweisungen an deutschen Grenzen

    [10.6.] Equal Rights Beyond Borders: Pressemitteilung: GERICHT STOPPT ZURÜCKWEISUNG AN DER GRENZE – BUNDESPOLIZEI BEHAUPTETE WAHRHEITSWIDRIG, KEIN ASYLANTRAG SEI GESTELLT WORDEN
    Im Rahmen der aktuellen Zurückweisungspolitik der Bundesregierung weist die Bundespolizei Schutzsuchende an den deutschen Grenzen zurück. Vergangenes Jahr war gerichtlich festgestellt worden, dass dies dann nicht geht, wenn ein Asylantrag gestellt worden ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in einem dokumentierten Fall festgestellt, dass die Bundespolizei schlicht behauptet hat, ein Asylantrag sei nie gestellt worden – obwohl er gestellt wurde.
    Equal Rights Beyond Borders hat den Betroffenen bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützt. […]
    Equal Rights geht davon aus, dass dieser Fall kein Einzelfall ist. Bei systematischen Zurückweisungen an der Grenze haben Betroffene kaum Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen – und die Behauptung, es sei kein Asylantrag gestellt worden, lässt sich ohne Rechtsbeistand kaum widerlegen. [zur gesamten PM]

    Siehe auch: LTO-Meldung 17.6.: Als das VG Berlin im Sommer 2025 die Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärte, schlug das große Wellen. Nun kommt eine zweite Kammer des VG zum gleichen Schluss. Das passiert diesmal leise – Glück der Bundesregierung?

    EU-Regeln zu Entgelttransparenz (Gender Pay Gap): Deutschland verpasst Umsetzung

    [7.6.] EU-Regeln zu Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzung
    Der Gender Pay Gap liegt in der EU bei elf Prozent. Eine neue EU-Richtlinie soll diese Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinern. Bis heute hatte Deutschland Zeit, diese Richtlinie umzusetzen. Doch die Bundesregierung wird diese Frist reißen.
    Frauen und Männer sollen für gleiche Arbeit das gleiche Gehalt bekommen. Dieses Ziel hat sich die EU gesetzt und eine entsprechende Richtlinie für die Mitgliedstaaten erlassen. Das Problem: Deutschland hat diese bislang nicht umgesetzt. Am heutigen Sonntag läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten. Droht nun ein Strafverfahren?

    EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll in Deutschland bis 2027 kommen: Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, dass die Bundesregierung die neuen Regeln zur Lohntransparenz erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 in nationales Recht gießen wird. Damit verstößt die Bundesrepublik bereits ab Montag gegen Brüsseler Vorgaben. Setzt ein Staat die Richtlinie nicht rechtzeitig um, können sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab dem Stichtag unter bestimmten Bedingungen direkt auf die EU-Vorgaben berufen.
    Die EU-Kommission muss nun außerdem entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.

    Familienministerium sorgt sich um zusätzliche Bürokratie: Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte in einem am Freitag veröffentlichten "Politico"-Podcast gesagt, Deutschland sei "auch mit anderen europäischen Partnerländern" im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. "Aber am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen." Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
    Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle "aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam" umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden.

    Gender Pay Gap in der EU bei über elf Prozent: Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent. 
    Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen zudem Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.

    Deutsches Entgelttransparenzgesetz bislang kaum genutzt: Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten.
    Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden. [www.br.de]

    [Audio] EU-Regeln gegen Gender-Pay-Gap

    [5.6.] Deutschlandfunk: EU-Regeln gegen Gender-Pay-Gap: Gehaltsunterschiede – raus aus der Tabuzone
    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieses Versprechen wird weiter nicht eingelöst. Die EU will mit mehr Gehaltstransparenz den Gender Pay Gap bekämpfen. Aber Deutschland reißt die Frist zur Umsetzung. Und: EU-Erweiterung: Abkürzung für Montenegro und Co? - Schulz, Josephine | 05. Juni 2026, 17:00 Uhr [34:32 Min]

    [Audio] BAföG-Reform Wieviel darf Ausbildung kosten?

    [5.6.] Deutschlandfunk: BAföG-Reform - Wieviel darf Ausbildung kosten? 
    Die Koalition hat den nächsten Streitpunkt: die BAföG-Reform. Sie galt bereits als beschlossen, inklusive höherer Zuschüsse zum Wohnen. Doch das Geld fehlt. Die Reform wackelt. Die SPD pocht auf die Einhaltung und Studierende protestieren. [52:28 Min]

    Dt. Leistungskürzungen in Dublin-Fällen EU-rechtswidrig

    [4.6.] Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juni 2026 ein Gerichtsurteil gefällt, in dem er in bemerkenswerter Klarheit festgestellt hat, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum EU-rechtswidrig waren (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2026; C‑621/24). [Vgl. Migazin] Diese Entscheidung hat eine große Bedeutung, die über die konkrete Konstellation weit hinausgehen und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird.
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist nun klar:
    - Die früheren Leistungskürzungen des § 1a Abs. 7 AsylbLG a. F. für Gestattete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren auf das rein physische Existenzminimum waren unionsrechtswidrig.
    - Die bisherigen Leistungsstreichungen des § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für denselben Personenkreis sind erst Recht unionsrechtswidrig.
    - Die Leistungsstreichungen des § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG sind auch nach Inkrafttreten der neuen GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 unionsrechtswidrig.
    - Auch die sonstigen Leistungskürzungen für andere Personengruppen (§ 1a AsylbLG) bzw. die Leistungsstreichung in „Anerkannten-Fällen“ (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG) sind jedenfalls in der jetzigen Form ebenfalls unionsrechtswidrig.
    Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Migrationsberater*innen, um für Klient*innen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durchzusetzen und Verelendung und Schutzlosigkeit zu verhindern. 
    Für eine Arbeitshilfe wenden Sie sich an: Claudius Voigt (Pronomen: er), Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung, Tel.: 0251 14486 – 26, Mob.: 01578  0497423
    Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., Hafenstraße 3 - 5, 48153 Münster, Tel.: 0251 14486 – 0, Fax: 0251 14486 – 10, www.ggua.de
    Siehe auch: Diakonie-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Sicherheitspaket und Asylsystem 20.9.24 sowie Homepage Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Flüchtlingsrecht (HRRF)

    Bericht: BFM-Fachtag „Gewalt.Macht.Männer – Perspektiven für Prävention, Schutz& wirksames Handeln“ 

    [2.6.] Bundesforum Männer: Fachtag „GEWALT.MACHT.MÄNNER – Perspektiven für Prävention, Schutz und wirksames Handeln“ 
    Über 200 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft kamen am 2. Juni 2026 auf Einladung des Bundesforum Männer in Berlin zum Fachtag zusammen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Gewaltprävention, Gewaltschutz und Männerpolitik stärker zusammengedacht werden können. Auch beim anschließenden politischen Jahresempfang wurde deutlich: Gewalt ist kein Randthema, sondern eine zentrale gesellschaftliche und demokratiepolitische Herausforderung.
    Die große Resonanz auf den Fachtag machte sichtbar, wie hoch der Bedarf an Austausch zu diesem Thema ist. Im Festsaal der Berliner Stadtmission wurde unter der versierten Gesamtmoderation von Katharina Linnepe einen Tag lang darüber diskutiert, wie Gewalt im Zusammenhang mit Männlichkeit besser verstanden und wirksam verhindert werden kann. Dabei wurde deutlich, dass Gewalt nicht nur als einzelne Tat betrachtet werden darf, sondern auch als gesellschaftliches Muster.
    In seiner Begrüßung betonte Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesforum Männer, dass Gewaltprävention, Gewaltschutz und Gleichstellungspolitik nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Männer treten bei vielen Gewaltformen überproportional häufig als Täter in Erscheinung. Gleichzeitig sind auch Männer in erheblichem Maße von Gewalt betroffen, insbesondere von körperlicher Gewalt im öffentlichen Raum. Eine wirksame Prävention müsse deshalb Schutz, Unterstützung und Verantwortungsübernahme zusammendenken. [Rückblick zum BFM Fachtag& Jahresempfang 2026, PM des BFM vom 3.6., Video-Clips vom Fachtag]

    Absage schneller BAföG-Reform

    [31.5.] taz.de: Ministerin Bär gegen Bafög-Erhöhung: „Es wird kein Vollkaskostudium geben“
    Forschungsministerin Dorothee Bär erwartet doch keine schnelle Bafög-Reform mehr. Studierende sollen lieber „jobben“ gehen. Nur: tun die meisten bereits.
    dpa/taz | Bundesforschungsministerin Dorothee Bär rechnet nicht mehr mit einer schnellen Reform der Ausbildungsförderung Bafög. „Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die Bafög-Reform, und wir sind auch im Zeitplan. Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird“, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
    Ein Streit über die Finanzierung der geplanten Bafög-Reform schien noch Ende April beigelegt zu sein. Damals war nach Angaben aus der schwarz-roten Koalition im Zuge der Haushaltsaufstellung eine Einigung erzielt worden. Man gehe beim Bafög jetzt regulär ins Gesetzgebungsverfahren, sagte damals eine Sprecherin des Forschungsministeriums.
    Bafög-Modernisierung im Koalitionsvertrag angekündigt
    Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das Bafög „in einer großen Novelle“ zu modernisieren. Im ersten Schritt sollte demnach zum kommenden Wintersemester die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat angehoben werden.
    Anschließend sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf – aktuell 475 Euro im Monat – in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/2028 und ein Jahr später dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst werden. Der eigentliche Bafög-Satz wird immer individuell nach Einkommen der Eltern und anderen Faktoren berechnet.
    Bär zeigte Verständnis für einen möglichen Stopp der Reform. „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht“, sagte sie. „Politik besteht eben darin, Prioritäten zu setzen und tragfähige Gesamtpakete zu schnüren. Und am Ende bringt es auch nichts, Forderungen ins Parlament einzubringen, von denen man weiß, dass sie keine Mehrheit finden.“
    Die Situation für Studierende in Deutschland beschrieb die Ministerin als sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren, und der Staat ermöglicht vielen jungen Menschen überhaupt erst ein Studium.“ Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, gegebenenfalls in den Semesterferien. „Es wird kein Vollkaskostudium geben, jeder muss seinen Teil dazu beitragen“, sagte sie.
    Zuvor hatte sich bereits CDU-Fraktionschef Jens Spahn gegen Verbesserungen beim Bafög ausgesprochen. Daraufhin hatte Bär die eigentlich schon geeinigte Bafög-Reform von der Tagesordnung im Kabinett gestrichen. Danach hatte bereits die Bildungsgewerkschaft GEW ein Eingreifen gefordert: „Das Bundeskabinett, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), müssen jetzt ein Machtwort sprechen und auf die Umsetzung der vereinbarten Novelle pochen – BAföG-Reform statt Sozialabbau“, forderte Andreas Keller, Vorstand der GEW.

    Die SPD-Fraktion hält allerdings an der vereinbarten Reform der Unterstützung für Studierende fest und übt heftige Kritik an einer anderslautenden Äußerung der CSU-Forschungsministerin. „Da die SPD-Fraktion geschlossen für die Umsetzung der vereinbarten BAföG-Reform zum Wohle der Fachkräfte von Morgen steht, sind die Äußerungen von Dorothee Bär schlicht falsch und nicht zutreffend“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar.

    [Audio] Wechselwirkungen zw. gesellschaftl. Geschlechterverhältnissen& der extremen Rechten

    [29.5.] Der Forschungsverbund GERDEA hat einen Podcast über die Ergebnisse des Forschungsprojekts veröffentlicht.  In insgesamt vier Folgen werden zentrale Fragen und Ergebnisse des Forschungsprojekts im Bereich der Wechselwirkungen zwischen den gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten vorgestellt.
    Abonniert den GERDEA-Podcast in eurer Podcast-App! Beispielsweise auf Spotify, Apple Podcast oder einem anderen Podcatcher. RSS-Feed: media.rss.com/gerdea-podcast/feed.xml
    Alle Folgen mit Kurzbeschreibungen findet ihr zudem auf der Projektwebseite: https://www.projekt-gerdea.de/blog
    - Folge 1: Männlichkeit im Wandel und die Konjunktur autoritärer Männlichkeitsdiskurse - mit Yannik Markhof 
    - Folge 2: Rechte Geschlechterpolitiken. Biografische Verläufe und Selbstpräsentationen auf Social Media - mit Paula Matthies
    - Folge 3: Geschlechterrollenstereotype Wahrnehmungsfilter in Gerichtsprozessen zu rechter Gewalt und Rechtsterrorismus - mit Philipp Polta
    - Folge 4: Junge Menschen am Übergang ins Erwachsenenalter. Geschlecht, rechte Deutungen und demokratische Resilienzen - mit Marie Reusch.

    Der Forschungsverbund „Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten. Dynamiken – Effekte – Ambivalenzen (GERDEA)“ wird im Rahmen der Förderlinie "Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus" des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit einer Projektlaufzeit von Januar 2023 bis Juni 2026 gefördert.

    Siehe auch: Tagungsbericht: "Geschlecht als Bühne gesellschaftlicher Kämpfe" - Abschlusskonferenz des Forschungsverbunds GERDEA
    Am 19. und 20. März 2026 fand in den Räumlichkeiten der Schader-Stiftung in Darmstadt die Abschlusskonferenz des Forschungsverbunds GERDEA statt. Der Verbund befasst sich seit 2023 mit den Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten. 

    Debatte um Wahlrecht für Ausländer*innen

    [28.5.] Linke fordert Wahlrecht für Ausländer: „Millionen können nicht mitbestimmen, wer sie regiert“
    Geht es nach der Fraktion Die Linke, dürfen zukünftig auch Ausländer in Deutschland wählen. Begründung: Sie sind dauerhafte Bewohner des Landes.
    Berlin – In der Bundesrepublik Deutschland leben – Stand 2025 – rund 14.070.000 Menschen ohne deutschen Pass. Die Pflichten teilen sie mit der deutschen Bevölkerung, die Rechte hingegen nicht. Denn von Wahlen, sieht man vom Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer ab, sind sie ausgeschlossen. Nun heißt es im Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Nichtdeutsche sind jedoch nicht mitgemeint, unabhängig davon, wie lange sie bereits in diesem Land leben.

    Entsprechend sind diese Menschen von der politischen Mitbestimmung, nämlich den demokratischen Wahlen, ausgeschlossen, und dies, „obwohl sie in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen und häufig auch Kinder zur Welt bringen“. So formuliert es die Fraktion Die Linke im Bundestag und fordert in einem Antrag die Einführung des Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer.
    Wie es in dem Papier heißt, „können Millionen eingewanderte Menschen nicht darüber mitbestimmen, wer sie regiert und was die Leitlinien der Politik sein sollen, die ihren Alltag prägen“. Daher fänden ihre Interessen und Perspektiven „in politischen Debatten nicht zuletzt deshalb oft wenig Beachtung, weil ihre Stimmen bei Wahlen keine Rolle spielen. Das ist mit Blick auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes untragbar“ und werde dem „Einwanderungscharakter der Bundesrepublik“ nicht gerecht.
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz erhoben, dass nur deutsche Staatsangehörige zum „Volk“ gehörten und daher auch nur sie an Wahlen teilnehmen dürfen; dies sei jedoch „mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger*innen im Jahr 1992 durchbrochen“ worden. Zudem verweist die Linke in ihrem Antrag darauf, dass nicht alle „dauerhaft eingewanderten Menschen“ sich einbürgern lassen können oder wollen. Die Gründe sind vielfältig, ein häufiger dürfte die Verschärfung bei Einkommensnachweisen als Voraussetzung für eine Einbürgerung sein, wie die Partei schreibt. 
    Als Konsequenz fordert die Linke nun das Wahlrecht für all jene, die mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Unklar sei, ob für dieses Vorhaben, das die Linke bereits 2014 vorbrachte, eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Wie die Partei einordnet, gäbe es mittlerweile „offiziell erfolgte Bekenntnisse zum Einwanderungscharakter Deutschlands“. 
    Clara Bünger, Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, sagte der Welt (Donnerstagausgabe), dass es ein Demokratiedefizit gebe: „14 Millionen Menschen leben hier, zahlen Steuern, ziehen Kinder groß und dürfen trotzdem nicht wählen.“ Entscheidend ist hier, wie das Bundesverfassungsgericht den Volksbegriff definiert, also ob es Staatsvolk und deutsche Staatsangehörige gleichsetzt. Die EU lässt an dieser Stelle Freiraum, wie dies zu definieren sei: Es bleibt Sache des jeweiligen Mitgliedstaates.

    Die Union hat bereits auf den Vorstoß reagiert. In der Welt lehnte der Fraktionsvize Günter Krings (CDU) die Idee entschieden ab. „Dieser absurde Vorschlag zeigt, wie weit die Linkspartei von Demokratie und
    Rechtsstaatlichkeit entfernt ist: Laut unserer Verfassung wird der Deutsche Bundestag vom deutschen Volke gewählt, das ist Kernbestandteil der Demokratie und von der Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung
    geschützt.“
    Krings ergänzte, dass die deutsche Staatsbürgerschaft mit „Rechten und Pflichten“ zu verbinden sei und nicht nur mit Aufenthalt: „Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes ‚Herrschaft des Volkes‘ – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind.“

    Die Grünen hingegen springen der Linken bei. Ebenfalls zur Welt sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat: „Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben.“ Das Wahlrecht sei ein „Fundament demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unserer Demokratie“. (FR.de - Quellen: Drucksache Deutscher Bundestag, Welt) (ktho)

    [Audio] Kinderschutzpodcast: Kinderrechte in Deutschland

    [28.5.] National Coaltion/ Netzwerk Kinderrechte: Kinderschutzpodcast mit Emily Koch und Alexia Knappmann
    Wie steht es um die Kinderrechte in Deutschland? In der aktuellen des Kinderschutzpodcasts spricht Jerome Braun von der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel mit Alexia Knappmann und Emily Koch vom Netzwerk Kinderrechte über die UN-Kinderrechtskonvention, über politische Beteiligung von Kindern und die Frage, warum Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz verankert sind. Außerdem im Fokus: das Kinderrechte-Portal als hilfreiche Plattform für Bildung und Praxis. [Mehr dazu]

    Häufig gewählte Berufe bei Frauen& Männern

    [26.5.] Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht jährlich die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge. In Ranglisten stehen zwei Berufe ganz oben: bei Männern der Kraftfahrzeugmechatroniker, bei Frauen die Medizinische Fachangestellte. Doch was sind die beliebtesten Ausbildungsberufe? [Beitrag zur Berufswahl lesen]

    Wohnungsneubau - niedrigster Wert seit 2012

    [22.5.] Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 174 
    - Insgesamt 206 600 Wohnungen fertiggestellt – niedrigster Wert seit 2012
    - Bauüberhang mit 760 700 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen Ende 2025 auf Vorjahresniveau, davon 307 200 bereits im Bau
    - Durchschnittliche Dauer zwischen Baugenehmigung und Fertigstellung eines Wohngebäudes seit 2020 um 7 Monate verlängert

    Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 206 600 Wohnungen gebaut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 18,0 % oder 45 400 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Damit sank die Zahl fertiggestellter Wohnungen im zweiten Jahr in Folge deutlich (2024: -14,4 % zum Vorjahr), nachdem sie in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils bei rund 294 000 gelegen hatte. Zuvor war die Zahl neuer Wohnungen von ihrem Tiefststand von 159 000 im Jahr 2009 auf den Höchststand von 306 400 im Jahr 2020 gestiegen. Niedriger als im Jahr 2025 war die Zahl neuer Wohnungen zuletzt im Jahr 2012 (200 500). In den Ergebnissen sind sowohl Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. [zur gesamten Meldung]

    [Video] Männlichkeit auf Abwegen - Was tun gegen Frauenhass?

    [21.5.] 3SAT - Wissen: NANO Doku: Männlichkeit auf Abwegen - Was tun gegen Frauenhass?
    Die Rollenbilder sind unklar. Das macht das Ideal des dominanten Alphamanns verführerisch. 40 Prozent aller jungen Männer glauben, dass ihnen mehr Rechte zustünden als Frauen. Jeder dritte findet Gewalt gegen Frauen in Ordnung. 21.05.2026

    Frauenhass wird zum Social-Media-Trend: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Doch wie gegensteuern? Forschende führen den aktuellen Backlash vor allem auf eine zunehmende Verunsicherung und Orientierungslosigkeit unter Männern zurück. Im Kölner Männerseminar "Warrior Spirit" von Coach Bernd Wachsmann können Geschlechtsgenossen ihre Männlichkeit erleben. Ein Raum für Stärke, Kraft und Aggressionen.
    Welche Rolle spielt dabei das männliche Hormon Testosteron – können Männer vielleicht gar nicht anders? Dazu forscht Psychologe Oliver Schultheiss an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Er findet keine Hinweise dafür. Sein Züricher Kollege Markus Theunert warnt: "Wir dürfen als Gesellschaft das Feld nicht Figuren wie Andrew Tate überlassen, sondern müssen selbst Lösungsansätze bieten." Der selbst ernannte britisch-amerikanische Alphamann Tate ist einer der erfolgreichsten und bekanntesten Frauenhasser im Netz.

    Fragwürdige Rollenbilder und Geschlechtermythen: Die Kölner Bildungsinitiative "Detox Identity" setzt im Kampf dagegen auf Jugendarbeit. In einem Workshop in einer Berufsschule sprechen die Mitarbeitenden mit jungen Menschen über fragwürdige Rollenbilder und Geschlechtermythen, die vor allem über Social Media verbreitet werden. "Hacking the Manosphere", ein Online-Theater-Projekt in Düsseldorf, will verunsicherte Heranwachsende durch Unterwanderung der Mannosphäre im Netz dazu bringen, umzudenken. Die Message: Patriarchale Muster beuten nicht nur Frauen aus – auch Männer selbst leiden darunter.

    Familiennachzug: Nur wenige sind Angehörige von Geflüchteten

    [21.5.] Sueddeutsche.de: Antwort der Bundesregierung: Familiennachzug: Nur wenige sind Angehörige von Geflüchteten
    Nur 13 Prozent der Fälle betreffen Geflüchtete – trotzdem sorgt der Familiennachzug für ihre Angehörigen für hitzige Debatten. Wer nach Deutschland nachziehen darf und wer warten muss.
    In der politischen Debatte stehen sie oft im Fokus, doch nur ein Bruchteil der Menschen, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen, sind Angehörige von Geflüchteten. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden zwischen Anfang 2025 und dem 23. April dieses Jahres zu nationalen Visa auf Familiennachzug 177.382 Entscheidungen getroffen. Davon betrafen rund 13 Prozent - 23.273 Entscheidungen - den Familiennachzug zu Ausländern, die als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben. 
    Rund 27.000 Entscheidungen betrafen demnach den Ehegattennachzug zu Deutschen. In 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern, die mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland leben - etwa als Fachkräfte. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder von Ausländern, die nicht als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen waren.

    Ehegatten aus Indien und der Türkei: Der Ehegattennachzug zu Ausländern, die nicht als Geflüchtete in Deutschland leben, betraf im genannten Zeitraum unter anderem rund 9.000 indische Ehepartner und gut 9.800 Menschen aus der Türkei.
    In einigen Herkunftsländern warten die Angehörigen aktuell mehr als ein Jahr auf einen Termin für die Beantragung des Familiennachzugs.
    Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in „Härtefällen“ sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

    Sieben Härtefälle: Nach Auskunft der Bundesregierung waren bis zum Stichtag 15. Mai über die Härtefall-Regelung sieben Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden. 285 Fälle befänden sich noch in vertiefter Prüfung hieß es.

    Bünger beklagt „alarmistische Debatten“: „Der Familiennachzug zu Geflüchteten macht nur einen kleinen Anteil am Familiennachzug insgesamt aus“, sagt die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke). Trotzdem seien darüber in den vergangenen Jahren immer wieder „alarmistische Debatten“ geführt worden, mit denen dann anschließend Gesetzesverschärfungen legitimiert worden seien. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte blieben viele Familien auf unabsehbare Zeit weiter getrennt.

    Fachtags-Bericht: Mädchen* am Übergang Schule-Beruf – Rolle& Aufgabe der JSA

    [20.5.] Auszug aus dem Bericht zum BAG-EJSA-Online-Fachtag am 20.05.2026: „Stärken fördern, Perspektiven eröffnen – Mädchen* am Übergang Schule-Beruf – Rolle und Aufgabe der Jugendsozialarbeit“
    Wie können Mädchen* und junge Frauen* am Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf wirksam unterstützt werden? Welche strukturellen Hürden bestehen weiterhin – insbesondere für junge Frauen* mit Migrations- oder Fluchterfahrungen? Und welche Rolle kommt dabei den Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit zu?
    Diesen Fragen widmete sich der bundesweite Online-Fachtag, an dem 77 Fachkräfte und Expert*innen aus sehr unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Professionen teilnahmen. Vertreten waren u. a. Fachkräfte aus Jugendmigrationsdiensten (JMD), dem Respekt-Coach-Programm, JMD im Quartier, Mädchensozialarbeit, Jugendberufshilfe, Schulsozialarbeit, mobiler Jugendarbeit, Jugendhilfe, Beratungsdiensten für Frauen, Berufs- und Studienberatung, Jugendberufsagenturen, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Ehrenamtskoordination, Landeskoordinationen sowie aus Wissenschaft und Hochschule. 
    Die Vorträge lieferten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem IAB und dem DJI sowie eine wertvolle Analyse aus Sicht des Instituts für deutsche Wirtschaft., Die Workshops boten Raum für fachliche Vernetzung und Austausch von „best practice“-Ansätzen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern und Regionen Deutschlands. 
    Deutlich wurde dabei: Die Begleitung von Mädchen* und jungen Frauen* am Übergang Schule-Beruf ist eine gesamtgesellschaftliche und professionsübergreifende Aufgabe. Genderkompetenz aller beteiligten Akteur*innen, Unterstützung von Betrieben und die Reflexion bestehender Hemmnisse sind dafür wichtige Erfolgsfaktoren. Die Jugendsozialarbeit spielt in diesem Übergangsgeschehen eine zentrale Rolle mit ihrem ganzheitlichen und lösungsorientierten Ansatz.
    Der Fachtag machte deutlich, dass Mädchen* und junge Frauen* am Übergang Schule-Beruf weiterhin mit vielfältigen strukturellen Hürden, Geschlechterstereotypen und Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Gleichzeitig wurde sichtbar, wie viele engagierte Fachkräfte, Projekte und Initiativen bundesweit bereits daran arbeiten, gerechtere und empowernde Unterstützungsstrukturen zu schaffen.
    Die Veranstaltung zeigte eindrücklich, wie wichtig bundesweite Vernetzung, gegenseitiges Lernen und der Transfer von Wissen und „best practice“-Ansätzen sind.

    Zentrale Erkenntnisse des Fachtags waren:
    - Geschlechtersensible und intersektionale Perspektiven müssen strukturell stärker verankert werden.
    - Fachkräfte benötigen Räume für Reflexion, Austausch und Qualifizierung.
    - Niedrigschwellige, empowernde und langfristige Begleitung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.
    - Junge Frauen* brauchen mehr Sichtbarkeit, Unterstützung und echte Wahlmöglichkeiten bei der Berufsorientierung.
    - Diversitäts- und diskriminierungssensible Ansätze sind unverzichtbar für chancengerechte Übergänge. 

    Die BAG EJSA wird an diesen Themen weiterarbeiten und auch künftig bundesweite Austausch- und Vernetzungsformate anbieten. Ziel bleibt es, Fachkräfte über unterschiedliche Professionen, Handlungsfelder und Bundesländer hinweg miteinander zu vernetzen, Wissenstransfer zu fördern und gemeinsam gute Praxis weiterzuentwickeln. Gerade in herausfordernden Zeiten sind solche Räume des Austauschs, der gegenseitigen Stärkung und des Empowerments wichtiger denn je. [Zum gesamten Bericht; zum Padlet mit weiterführenden Hinweisen und den Präsentationen der Referent*innen]

    Aufwachsen in Schubladen (stereotype Geschlechterrollen)

    [19.5.] meinTestgelände: Romy: Aufwachsen in Schubladen
    Anhand des fiktiven Mädchens Silvie, beschreibt Romy wie Kinder in stereotype Geschlechterrollen gedrängt werden und welche Folgen das hat. Die Geschichte verdeutlicht, wie früh Erwartungen ihr Selbstbild prägen können und wie wichtig es ist, Kindern die Freiheit zu geben, ihre Talente ohne Einschränkungen zu entdecken. Ein wichtiger Schritt für eine offenere und vielfältigere Zukunft! [Zum Artikel]

    Jugendsozialarbeit in der Seenplatte kaum noch finanzierbar

    [19.5.] Jugendsozialarbeit in der Seenplatte kaum noch finanzierbar - Der Landkreis Mecklenburgische Seeplatte soll die Zuschüsse für Jugendsozialarbeit erhöhen. Das fordern die, die die Leistungen erbringen.
    Viele Träger von Jugendarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte können nach eigener Aussage ihre Arbeit nicht mehr finanzieren. 15 von ihnen haben deshalb gemeinsam einen offenen Brief an den Landrat verfasst. Die Förderung des Kreises reiche nicht aus, beklagen sie. Bis zu 6.000 Euro pro Stelle müssten Träger aus eigenen Mitteln aufbringen, heißt es in dem offenen Brief. Der Landkreis zahle nicht in der Höhe des Tarifes, nach dem die Träger ihre Mitarbeiter bezahlen. Einige haben deshalb bereits Angebote reduziert, andere denken darüber nach. So hat z.B. der Jugendclub in Penzlin schon schließen müssen. Der Landkreis prüft nun, ob die Zuschüsse erhöht werden können. [NDR]

    Demokratie leben! - vom Förderstopp zu neuen Förderrichtlinien

    [17.5.] Ausgerechnet Osten - Förderstopp bedroht dutzende Demokratieprojekte
    In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stehen 41 Demokratieprojekte und rund elf Millionen Euro Förderung infrage. Gerade im Osten warnen Träger vor einem Verlust gewachsener Strukturen gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus.
    Der von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplante Umbau der Demokratieförderung bedroht insgesamt 41 Projekte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Konkret steht eine Fördersumme von rund elf Millionen Euro in den drei Ländern infrage, wie aus einer Liste des Bundesfamilienministeriums hervorgeht. Allein in Sachsen steht demnach die Fördersumme von rund 6,3 Millionen Euro für 24 Projekte auf dem Spiel. In Thüringen sind elf Projekte und eine Summe von rund drei Millionen Euro betroffen. In Sachsen-Anhalt stehen knapp zwei Millionen Euro und sechs Projekte auf der Kippe.
    Angesichts der unsicheren Zukunft warnt Cathleen Bochmann, Bereichsleiterin des „Kompetenzzentrums Krisen Dialog Zukunft“ beim sächsischen Verein „Aktion Zivilcourage“, vor einem „Brain Drain“ bei Trägern und Projekten. „Wenn gute Mitarbeitende keine Arbeitsplatzsicherheit haben, dann sind die sehr schnell wieder weg aus diesen Jobs – auch wenn es eventuell sogar weitergeht“, sagte sie. Der Fachkräfteverlust schwäche die Demokratiearbeit langfristig.

    Die Aktion Zivilcourage e.V. mit Sitz in Pirna wurde 1998 gegründet. Der Verein berät unter anderem Kommunen, Behörden und Ehrenamtliche – besonders in Sachsen und Ostdeutschland, aber auch bundesweit – bei lokalen Konflikten, erklärt Projektleiter Phillip Koller. Die Spanne reiche dabei von Drohungen gegen Bürgermeister, gesellschaftlichen Spannungen rund um Windkraftprojekte oder auch bis hin zum Dialog zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Die Finanzierung des dafür zuständigen Projekts „Kooperationsverbund Demokratische Konfliktbearbeitung“ in Höhe von rund 423.000 Euro läuft wie viele andere Förderungen Ende 2026 aus. „Man darf die Kommunen nicht allein lassen, man darf die Jugendlichen nicht allein lassen, man darf die Engagierten nicht allein lassen“, fordert Koller. Dies könne dazu führen, „dass viele auch resignieren und sich zurückziehen“. Und das wäre aus Kollers Sicht fatal „in einer Gemengelage, wo extremistische Kräfte Morgenluft wittern und sehr selbstbewusst auftreten“.
    In Thüringen fürchtet der Verein „Drudel11“, der mit seinem Projekt „Trust Hub“ junge Menschen gegen Verschwörungsideologien wappnen soll, um den Fortbestand des Projekts. Möglicherweise müssen Projektangestellte entlassen werden, sollte es nicht gelingen, das bislang vom Bund bereitgestellte Geld durch anderweitige Mittel zu ersetzen, sagte der Vorstandsvorsitzende Sebastian Jende der Deutschen Presse-Agentur. „Ein solch kurzfristiger Abbruch hat natürlich katastrophale Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit und das Vertrauen in die Förderpolitik“, sagte er.

    Bundesfamilienministerin Prien hatte im März angekündigt, die Förderung von rund 200 der „Demokratie leben!“-Projekte zum Jahresende auslaufen zu lassen. Das Programm fördert seit 2014 Projekte gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus; in diesem Jahr stehen dafür rund 190 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende Juni sollen neue Förderrichtlinien vorliegen. Auf dieser Grundlage könnten sich alle Projekte erneut bewerben, teilt das Familienministerium auf dpa-Anfrage mit. Ziel sei ein Förderbeginn zum 1. Januar 2027.
    Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), warnte vor den Konsequenzen des Förderstopps. „Sind die mithilfe von Steuergeldern und viel ehrenamtlichem Engagement entstandenen Strukturen erst einmal weg, lassen sich diese nur schwer wieder aufbauen“, sagte Kaiser der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“. „Dies können wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten.“ In Ostdeutschland seien zivilgesellschaftliche Strukturen ohnehin „deutlich schwächer aufgestellt“ als im Westen. [dpa/mig Migazin]

    Dt. Ärztetag fordert Social-Media-Verbot bis 16 Jahre

    [13.5.] Ärztetag verlangt besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei sozialen Medien
    Der 130. Deutsche Ärztetag hat sich heute angesichts zunehmender Risiken durch soziale Medien für eine deutlich strengere Regulierung digitaler Plattformen zum Schutz von Minderjährigen ausgesprochen. Die Ärzteschaft forderte ein Verbot der Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren.
    Zugleich sollen Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, junge Nutzerinnen und Nutzer wirksam vor suchtfördernden Algorithmen, schädlichen Inhalten, Cybermobbing und Grooming zu schützen.
    „Digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Neben erheblichen Bildungs-, Kommunikations- und Teilhabechancen zeigen sich zunehmend gesundheitliche Risiken durch exzessive, dysfunktionale oder suchtartige Nutzung sozialer Medien, digitaler Spiele, von Streaming-Angeboten und weiterer digitaler Plattformen“, heißt es in dem Beschluss.
    Übermäßiger Medienkonsum könne sich unter anderem negativ auf Sprachentwicklung, Aufmerksamkeit, Schlaf, motorische Entwicklung sowie die soziale und emotionale Reifung auswirken.
    Die Abgeordneten betonten, dass strengere Regeln nicht auf den Ausschluss junger Menschen von digitaler Teilhabe und Bildung abzielten. Vielmehr gehe es darum, gemeinsam mit Eltern und Bildungseinrichtungen eine altersgerechte und verantwortungsvolle Nutzung digitaler Angebote zu fördern.
    Eine Reihe von Delegierten untermauerten die Forderung nach Regulierung sozialer Medien. So sagte Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin: „Ich verstehe nicht, warum wir soziale Medien für Kinder und Jugendliche seit Jahren einfach zulassen.“
    Die Regulierung sei nicht leicht zu kontrollieren, aber sie sei trotzdem richtig. Er erinnerte daran, dass nicht jugendfreie Filme auch erst ab 22 Uhr gezeigt werden. Der Zugang zu sozialen Medien bis 16 Jahre sollte verboten werden.
    „Soziale Medien zu verbieten ist wichtig, denn sie sind die Seuche des 21. Jahrhunderts“, sagte Gisbert Voigt, Delegierter aus Niedersachsen.
    Die Erfahrungen aus Australien, wo der Zugang zu sozialen Medien für unter 16-Jährige vor etwa einem halben Jahr verboten worden sei, zeigten allerdings, dass das Verbot nicht funktioniere. „Wichtiger ist eine vernünftige Prävention und die Förderung von Medienkompetenz“, betonte er.
    Der Ärztetag forderte den Gesetzgeber zudem auf, Prävention, Früherkennung und Behandlung problematischer Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen strukturell zu stärken. [Ärzteblatt.de]

    Kein EU-weites Konversionstherapie-Verbot, aber EU-Kommissions-Empfehlung

    [13.5.] Konversionstherapien: Brüssel sieht keine Möglichkeit für EU-weites Verbot 
    Die Europäische Kommission hat einem EU-weitem Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen lesbische, schwule, bisexuelle oder trans Menschen vorerst eine Absage erteilt. Für einen solchen Schritt seien die 27 EU-Staaten selbst verantwortlich, teilte die Kommission heute in ihrer Antwort auf eine Petition mit. (Eine Europäische Bürgerinitiative mit mehr als 1,1 Millionen Unterstützer*innen.) In Deutschland sind die Praktiken seit 2020 gesetzlich verboten.
    Sogenannte Konversionstherapien sind keine medizinische Behandlung. Sie geben vor, Menschen zu einer Änderung ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung zwingen zu können. Teilweise kommen dabei Elektroschocks, die Einnahme von Hormonen und exorzistische Riten zum Einsatz.
    Ein solches Vorgehen habe „in unserer Union keinen Platz“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute. Die Kommission sieht nach eigenen Angaben aber keine „effiziente“ Möglichkeit, die Praktiken per EU-Gesetz zu verbieten, weil die rechtliche Grundlage dafür fehle und nur durch Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten eingeführt werden könne.
    Brüssel will den nationalen Regierungen deshalb nahelegen, selbst ein Verbot zu beschließen, und dafür im kommenden Jahr eine formale Empfehlung vorlegen. Eine solche Forderung aus Brüssel wäre aber nicht bindend.
    Neben Deutschland haben Frankreich, Belgien, Portugal, Spanien, Griechenland, Malta und Zypern die Praktiken vollständig verboten. Auch die Vereinten Nationen fordern seit 2020 ein umfassendes Verbot. [aerzteblatt.de; Europ. Bürgerinitiative]

    Rückblick: ESF+-Forum „Wege in Arbeit und Bildung“

    [12.5.] WiN Emscher Lippe: Rückblick: ESF+-Forum „Wege in Arbeit und Bildung“ in Recklinghausen
    Die Regionalagentur begleitet und unterstützt die Förderung von Programmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Emscher-Lippe Region.
    Am 12. Mai 2026 fand in den Räumen von RE/init e. V. am Steintor in Recklinghausen das ESF+-Forum „Wege in Arbeit und Bildung“ statt. Im Rahmen eines „Marktes der Möglichkeiten“ wurden zahlreiche ESF+-geförderte Projekte vorgestellt. Die Regionalagentur Emscher-Lippe war gemeinsam mit zahlreichen Arbeitsmarktpartnerinnen und -partnern vor Ort und resümiert: Es war eine rundum gelungene und spannende Veranstaltung, die vielfältige Einblicke in die Unterstützungsangebote der Region bot.
    Die offene Atmosphäre ermöglichte einen intensiven Austausch zwischen Projektträgern, Teilnehmenden und Fachpublikum. Dabei wurde besonders deutlich, wie breit das Spektrum der Projekte aufgestellt ist: Von der Unterstützung zugewanderter Menschen (z. B. EhaP/NetVest) über die Begleitung von Frauen mit Migrationserfahrung (MY TURN / IT’S MY WAY) bis hin zu internationalen Qualifizierungsangeboten für junge Erwachsene (JUVENTUS / ELA). Auch Projekte zur Fachkräftesicherung wie Win-Win / MäC – Männer in Care-Berufe! sowie Angebote zur Stärkung von Grundkompetenzen (PELE) und zur Unterstützung geflüchteter Menschen waren vertreten.

    Das Landesprogramm TEP – Teilzeitberufsausbildung: Neben diesen vielfältigen und spannenden Projekten wurde auch das EU-kofinanzierte Landesprogramm TEP – Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vorgestellt. Für uns als Regionalagentur Emscher-Lippe war dies ein besonderer Moment, da wir die fachliche Begleitung von TEP koordinieren bspw. durch Runde Tische, die halbjährlich in der Region stattfinden. Umso mehr haben wir uns darüber gefreut, dass das Projekt im Rahmen des Forums präsentiert werden konnte und damit sichtbarer Teil dieses starken Netzwerks ist.
    TEP unterstützt Menschen mit Erziehungs- und oder Pflegeverantwortung dabei, eine Ausbildung in Teilzeit aufzunehmen und eröffnet so Perspektiven für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nimmt das Projekt eine wichtige Rolle ein und ergänzt das Gesamtangebot in der Region in besonderer Weise.

    Ausblick: Das ESF+-Forum hat insgesamt eindrucksvoll verdeutlicht, wie wirkungsvoll die verschiedenen Projekte ineinandergreifen und Menschen auf ihrem Weg in Bildung und Beschäftigung unterstützen. Gleichzeitig stärkte die Veranstaltung die regionale Vernetzung und den gemeinsamen Austausch – eine wichtige Grundlage für die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit in der Emscher-Lippe-Region.

    [Audio] Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin kündigt weitere Maßnahmen an

    [8.5.] Deutschlandfunk Interview: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nennt das neue Gewaltschutzgesetz einen „großen Schritt“ im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen. Die neuen Regelungen, etwa zur elektronischen Fußfessel, seien allerdings nur ein Anfang. [13:21 Min]
    „Häusliche Gewalt lange als Familiendrama abgetan“: Hubig (SPD) räumt ein, dass Deutschland beim Gewaltschutz für Frauen zurückliegt. Es handele sich um ein Massenphänomen. 

    Mehr DLF- Beiträge zum Thema Gewalt gegen Frauen:
    - Gewalt gegen Frauen - Prävention und Opferschutz: Spanien als Vorbild
    - Kriminalität im Dunkelfeld - Die Lücke in der Statistik
    - Bis hin zum Femizid - Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu
    - Gewalt gegen Frauen - Steckt der Mann in der Identitätskrise?
    - Spanien - Pionierarbeit im Frauenschutz
    - Gewalt gegen Frauen - Strafrechtliche Ansätze und Reaktionen
    - Digitale Gewalt - Kommen jetzt neue Gesetze gegen Deepfakes?

    EU: Deutschland nicht ausreichend auf Asylreform (GEAS) vorbereitet

    [8.5.] Brüssel: EU-Kommission sieht Deutschland nicht ausreichend für Inkrafttreten der Asylreform vorbereitet
    Die Europäische Kommission sieht Deutschland und weitere Mitgliedsländer nicht ausreichend auf die Asylreform vorbereitet, die in fünf Wochen in Kraft tritt. Demnach müssten dringend Kapazitäten für Grenzverfahren etwa an Flughäfen aufgebaut werden, heißt es in einem Bericht der zuständigen Brüsseler Behörde. Es fehle an notwendigen Ressourcen bei der Erstüberprüfung von Asylbewerbern.
    Dazu gehörten auch Gesundheitskontrollen, die bisher nicht den Anforderungen der EU-Kommission entsprechend eingerichtet seien. Weiter müssten noch Probleme bei der Erfassung von Fingerabdrücken und der Speicherung anderer biometrischer Daten gelöst werden. Die EU-Kommission bemängelt zudem einen Rückstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen.  
    Am 12. Juni sollen mit der europäischen Asylreform strengere Migrationsregeln in Kraft treten. Schutzsuchende sollen dadurch zwischen den Mitgliedsländern solidarischer verteilt und Asylverfahren schneller abgewickelt werden. [Dlf]

    Weniger Steuereinnahmen & Kürzungen in künftigen Bundesetats

    [7.5.] Trumps "verantwortungsloser Krieg" Steuereinnahmen brechen bei Bund, Ländern und Gemeinden ein. - Die deutsche Wirtschaft schwächelt im dritten Jahr in Folge. Dazu kommt die geopolitisch angespannte Lage durch den Iran-Krieg. Nun muss der Staat einer Frühjahresschätzung zufolge mit geringeren Einnahmen rechnen.: 
    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil muss angesichts schwächerer Konjunkturaussichten wegen des Iran-Kriegs in den nächsten Jahren mit weniger Steuereinnahmen rechnen als noch im Herbst angenommen - wie der gesamte Staat auch mit Ländern und Kommunen. Für 2027 ergibt die aktuelle Steuerschätzung allein für den Bund 10,1 Milliarden Euro weniger als bisher erwartet, wie das Finanzministerium mitteilte. Auch in den folgenden Jahren bis 2030 dürfte weniger Steuergeld hereinkommen als bisher erwartet.
    Die Ergebnisse bilden jetzt eine wichtige Grundlage für die nächsten Schritte für den Bundeshaushalt 2027. Klingbeil sagte, die neue Schätzung zeige, "wie sehr uns der Iran-Krieg wirtschaftlich schadet". US-Präsident Donald Trumps "verantwortungsloser Krieg" und der daraus resultierende Energiepreis-Schock bremsten die positive Wirtschaftsdynamik vorerst aus. Die Lage bleibe von großen Unsicherheiten geprägt und erfordere permanentes Krisenmanagement.
    Klingbeil verwies auf bereits greifende Entlastungsmaßnahmen wie den Tankrabatt. "Wir nehmen die Entwicklungen ernst und bereiten uns darauf vor, jederzeit zu handeln, wenn die Krise sich weiter zuspitzt." Die Zahlen zeigten aber auch: "Wir müssen weiter hart daran arbeiten, dass wir krisenfester und unabhängiger werden. Wir setzen deshalb auf Investitionen und Reformen, um Deutschland stärker zu machen." Oberstes Ziel bleibe, Arbeitsplätze zu sichern, neue Jobs zu schaffen und für Wirtschaftswachstum zu sorgen.

    Prognose bis 2030: Konkret sagen die Schätzer nun für 2027 beim Bund Steuereinnahmen von 394,6 Milliarden Euro voraus. Für den gesamten Staat - also auch mit Ländern und Kommunen - ist mit einer Billion Euro zu rechnen. Es wären aber 17,7 Milliarden Euro weniger als noch in der Schätzung von Oktober 2025 erwartet. Auch für die Folge-Jahre bis 2030 ergibt die Prognose nun jeweils rund 17 Milliarden Euro weniger an Steuereinnahmen als noch im Herbst angenommen.
    Dem Arbeitskreis für die Steuerschätzungen gehören Experten der Bundesregierung, der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, des Statistischen Bundesamts, der Bundesbank, des Sachverständigenrats für die wirtschaftliche Entwicklung sowie von Ländern und Kommunen an. Das Gremium kommt zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, zusammen.
    Für den Bundesetat 2027 hatte das schwarz-rote Kabinett Ende April bereits Eckwerte beschlossen. Seinen Regierungsentwurf will Klingbeil Anfang Juli ins Kabinett bringen. An mehrere Ministerkollegen hat er dafür auch schon in der Koalition verabredete Aufträge vergeben, um verbliebene Lücken zu schließen - von Kürzungen bei Bundeszuschüssen für Sozialversicherungen über Reformen bei Elterngeld und Wohngeld bis zu neuen Abgaben auf Plastik und gezuckerte Getränke. Abgabetermin für Entwürfe: spätestens Mittwoch, der 20. Mai. Im Blick stehen soll auch ein Abbau von Finanzhilfen und Subventionen.

    Getrübte Konjunkturaussichten: Die Vorzeichen für kräftig sprudelnde Staatseinnahmen haben sich angesichts schwerer wirtschaftlicher Folgen des Iran-Kriegs verschlechtert. Grundlage der Steuerschätzung ist jeweils auch die jüngste Wirtschaftsentwicklung. Und ihre Konjunkturprognose hatte die Bundesregierung erst im April halbiert und erwartet in diesem Jahr für Deutschland nur noch ein Mini-Wachstum von 0,5 Prozent. Für 2027 werden 0,9 Prozent Wachstum veranschlagt. Allerdings hänge die Entwicklung wesentlich vom Fortgang des Konfliktes im Nahen Osten ab und sei mit "erheblichen Ungewissheiten" verbunden, hieß es dazu.
    Die Vorbereitungen für den Bundesetat 2027 erleichtert das nicht, auch wenn das Ministerium für die Eckwerte schon eine erste "interne Aktualisierung" der Steuerschätzung von Oktober vorgenommen hatte. Schon berücksichtigt wurde auch eine Palette an teuren Vorhaben der Koalition, die 2027 zu Buche schlagen - etwa die Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie, eine höhere Pendlerpauschale oder wieder volle Agrardieselvergünstigungen für die Bauern.

    Unions-Chefhaushälter Christian Haase mahnte direkt zur Vorsicht und nannte auch die frische Steuerschätzung nur eine "Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheit". Durch den Iran-Krieg hätten sich Energie und Rohstoffe noch einmal drastisch verteuert, mit negativen Folgen auch für die Steuereinnahmen. Der CDU-Politiker forderte: "Statt neuer kostenwirksamer Ausgabenprogramme oder etwaiger Umverteilungsphantasien gilt es, eine Dynamik zu entfachen für wirtschaftliches Wachstum." Es brauche eine kluge, aktivierende Steuerpolitik flankiert von Strukturreformen, um wirtschaftliche Impulse zu setzen.

    Für den Etat 2027 veranschlagt Klingbeil laut den Eckwerten bisher Ausgaben von 543,3 Milliarden Euro - nach 524,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Bund plant im Kernhaushalt mit neuen Schulden von 110,8 Milliarden Euro. Dazu kommen schuldenfinanzierte Ausgaben im Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur sowie für Verteidigung. Der Bundestag soll den Haushalt voraussichtlich Ende November beschließen. [Quelle: ntv.de, gut/dpa]

    neue gewaltbereite Neonazi-Gruppen

    [6.5.] Politisch motivierte Straftaten - Bundesweite Razzia gegen rechtsextreme Jugendorganisationen.
    Die Polizei ist mit einer bundesweiten Razzia gegen die rechtsextremen Gruppen „Deutsche Jugend Voran“ sowie „Jung und Stark“ vorgegangen. Ermittler durchsuchten rund 50 Objekte in zwölf Bundesländern. Bundesjustizministerin Hubig nannte es erschütternd, dass militante rechtsextreme Gruppen „gerade auch unter jungen Menschen“ Zulauf hätten.
    Nach Auskunft des Generalbundesanwalts werden 36 Personen beschuldigt, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein. Gegen mehrere Personen werde zudem wegen Rädelsführerschaft und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Wie das Magazin „Spiegel“ berichtet, soll der jüngste Beschuldigte erst 16 Jahre alt sein.

    Ministerin Hubig (SPD) sagte in Berlin, Rechtsextremismus sei die größte Gefahr, die Deutschland von innen bedrohe. Die Aktionen militanter rechtsextremer Gruppen richteten sich gegen alle Menschen, die sie als Feinde identifiziert hätten – und zugleich gegen unsere Demokratie. Berichte des Verfassungsschutzes zeigten, dass die Gruppen einen ungebrochen großen Zulauf hätten, betonte die SPD-Politikerin.

    Die rechten Jugendorganisationen „Jung und Stark“ sowie „Deutsche Jugend Voran“ sind seit 2024 verstärkt in Erscheinung getreten. Sie fallen vor allem mit Einschüchterungsaktionen auf öffentlichen Straßen auf. Diese richten sich gegen linke, homosexuelle und queere Menschen sowie gegen solche mit Einwanderungsgeschichten. Bekannt sind unter anderem gewaltbereite Störaktionen gegen CSD-Veranstaltungen und Überfälle auf Einzelpersonen. Hinzu kommt die Agitation in Sozialen Medien, etwa die Glorifizierung rechtsextremistischer Terroranschläge.

    Beobachter schätzen, dass die Gruppen mehrere hundert Mitglieder haben.

    Als ein Hintergrund des Aufkommens solcher neuen rechtsextremistischen (Jugend-)Gruppen werden u.a. auch noch die Folgen der Corona-Pandemie benannt. - Dass sich soziale Aktivitäten mit der Pandemie stark in den digitalen Raum verlagert hatten, verschaffte extremistischen Akteuren eine ‘gute Andockstelle’ für die Verbreitung ihrer Ideologie, so BKA Beobachtungen. Bei für solche Ideologien sowie Gruppierungen potentiell anfälligen jungen Menschen wurden die Erfahrungen von Vereinzelung und Ohnmacht in dieser Zeit mitunter über die Suche nach Gewissheit sowie einem leistungsunabhängigem Zugehörigkeitsgefühl bewältigt. Bestärkt durch Dauerkrisen, aber auch durch „das Einsickern rechtsextrem ideologischer Versatzstücke in gesellschaftliche Diskurse", würde laut eines BKA-Sprechers zudem "die Gefahr einer wahrgenommenen Verschiebung sozialer Normen begünstigt“. Das beeinflusse wiederum auch das Verhalten des Einzelnen. Wenn rechtsextreme Akteure durch öffentliche Rhetorik oder digitale Mobilisierung den Eindruck vermittelten, diskriminierende Haltungen seien normal oder legitim, sinke bei dafür empfänglichen Menschen die Hemmschwelle für Gewalt. Wiederum nun, nach Ende der Pandemie, würde durch gewaltätige Störaktionen die unterdrückte Wut ausgelebt, das Gruppenzugehöigkeitsgefühl verstärkt und Selbstwirksamkeit erlebt. [Dlf, vgl. Tagesschau, lto, DW, Spiegel, Stern, NDR, taz, noz, Dlf - der Tag (ab Min 21) ]

    Jugendschutz: Meta setzt bei Altersüberprüfung auf KI

    [5.5.] Eine KI-Software soll kontrollieren, ob Meta-Konten den Altersrichtlinien entsprechen. Instaposts mit Geburtstagstorten könnten jungen Menschen so zum Verhängnis werden.
    Der US-Konzern Meta will verhindern, dass Kinder unter 13 Jahren seine Plattformen nutzen. Dazu soll nun der Einsatz von künstlicher Intelligenz ausgeweitet werden. So sollen zum einen die Profile von Kindern unter 13 Jahren von Plattformen wie Instagram oder Facebook entfernt, zum anderen Jugendliche in strengere Sicherheitseinstellungen gezwungen werden, wenn sie etwa ein zu hohes Alter in ihrem Profil angegeben haben. Die Funktionen werden nun weltweit und damit auch in Deutschland eingeführt.
    Dabei analysiert die KI-Software nicht nur textbasierte Profilinformationen, sondern erfasst auch den Kontext von Bildern, Kommentaren und Videos. So könnte sie etwa einen Post mit Glückwünschen, Ballons oder Kuchen zum elften Geburtstag erkennen und die Person hinter dem Konto als potenziell minderjährig einstufen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird das Konto gelöscht, Betroffene können ihr Alter allerdings durch Ausweisdokumente nachweisen.

    Teen-Konten für mehr Jugendschutz
    Instagram und Facebook sind offiziell ab 13 Jahren erlaubt. Bei Instagram gelten für Jugendliche unter 16 Jahren zusätzliche Einschränkungen in Form von sogenannten Teen-Konten, mit denen mehr Jugendschutz gewährt werden soll.
    Neben der Überprüfung von Bildern und Kontoangaben analysiert die KI von Meta auch die Verhaltensmuster der Userinnen und User, um 13- bis 17-Jährige zu erkennen, die bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Dazu wird etwa ausgewertet, wie sich die Personen auf den Plattformen bewegen oder welchen Accounts sie folgen. Wenn das System annimmt, eine falsche Altersangabe gefunden zu haben, wird das Konto automatisch in einen Teen-Account umgewandelt.

    EU-Kommission fordert bessere Altersüberprüfung
    Die EU-Kommission wirft Meta vor, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor den Gefahren seiner Plattformen zu schützen und verlangt, dass das Mindestalter von 13 Jahren für Facebook und Instagram konsequenter durchgesetzt wird. Inzwischen ermittelt die Behörde wegen des fehlenden Jugendschutzes gegen Meta
    Langfristig sollen alle Social-Media-Plattformen wie Instagram, Snapchat oder TikTok eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen müssen, um Altersangaben zu prüfen. Der US-Konzern Meta weist die Verantwortung hingegen von sich und spricht sich für eine übergreifende Altersüberprüfung aus, etwa bei der Einrichtung des Smartphones oder bei der Anmeldung zu App-Stores.
    Derweil wird in einigen EU-Ländern wie Frankreich, Spanien und Österreich diskutiert, den Zugang zu sozialen Medien für Minderjährige bis zum Beispiel 16 Jahren komplett zu sperren. Ein solches Modell trat in Australien im Dezember 2025 in Kraft. Die EU-Kommission lehnt ein pauschales Verbot bisher hingegen ab. [ZEIT, vgl. Tagesschau, Deutschlandfunk, faz, Handelsblatt]

    Pflegende Eltern - Gastbeitrag: Inklusion? Ja, aber bitte leise

    [4.5.] Eltern.de: Inklusion? Ja, aber bitte leise “Dass wir zu viel sind, lässt uns das System aus allen Poren spüren”
    Anna pflegt ihren behinderten Sohn und erlebt dabei täglich, dass sie in einem System lebt, dass nicht für sie und ihr Kind geschaffen ist. Was es bedeutet, sich ständig als "zu viel" wahrzunehmen – und warum sie dennoch nicht klein beigeben will –, beschreibt sie hier in einem persönlichen Gastbeitrag. […]
    Anna ist pflegende Mutter und betreibt den Instagram-Account @icp_Elternakademie, der Austausch für Eltern von Kindern mit ICP und anderen Behinderungen bietet.

    social media: gefährliche Schönheitstrends& Frauenhass bei jungen Männern

    [3.5.] t-Online: "Looksmaxxing" - Wie ein fragwürdiger Trend junge Männer erreicht
    Der Social-Media-Trend "Looksmaxxing" bedeutet so viel wie "Maximiere dein Aussehen" – genau das versuchen immer mehr junge Männer. Was dahintersteckt.
    Hautpflege, Körperhygiene, Fitness – das ist die Basis von "Looksmaxxing". Ein Trend aus den sozialen Netzwerken, der darauf abzielt, das eigene Aussehen systematisch zu "optimieren" und das vermeintlich Beste aus sich herauszuholen. Was harmlos beginnt, kann gefährliche Züge annehmen. Denn hinter einigen Tipps stehen rigide Schönheitsideale und eine Ideologie, die weit über gewöhnliche Lifestyle-Ratschläge hinausgeht.

    "Looksmaxxing" – Beauty-Tipps aus der Incel-Szene: Der Social-Media-Trend entstand bereits in den 2010er-Jahren in Online-Communitys der sogenannten Incel-Szene (von involuntary celibates, zu Deutsch "unfreiwillig enthaltsam"). Diese Online-Subkultur ist geprägt von Frauenfeindlichkeit und der Ideologie, dass Frauen vor allem Männer mit bestimmten optischen Merkmalen bevorzugen.
    Eine zentrale Figur in dieser Denkweise ist der sogenannte Chad: ein überdurchschnittlich attraktiver, selbstbewusster Mann, der – laut dieser Vorstellung – Erfolg bei Frauen hat. Ihm wird der "durchschnittliche" Mann gegenübergestellt, der als unterlegen eingestuft wird. Die Schlussfolgerung innerhalb dieser Logik lautet: Wer kein "Chad" ist, müsse sein äußeres Erscheinungsbild systematisch optimieren, um zu einem "Alpha-Mann" aufzusteigen.
    Im Fokus der Veränderung stehen vor allem Gesichtszüge und Körperbau. Das Ziel ist unter anderem eine möglichst markante Kinnlinie, "Hunter Eyes" (zu Deutsch "Jägeraugen") und ein muskulöser Körper. Gibt man bei TikTok den Begriff "Looksmaxxing" in die Suchzeile ein, erscheinen viele Videos von jungen Männern, die Vorher-nachher-Aufnahmen zeigen, Tipps geben oder sich selbst bei der Anwendung verschiedener Methoden filmen. Diese sind jedoch nicht immer harmlos.

    Zähneputzen, Gesicht waschen, Knochen brechen: Der "Looksmaxxing"-Prozess teilt sich in verschiedene Stufen: "Softmaxxing" bis "Hardmaxxing". "Softmaxxing" umfasst nicht invasive Maßnahmen. Darunter klassische Routinen wie Hautpflege, Fitness und Ernährung. Auch Trends wie das "Mewing" fallen in die Kategorie. Dabei wird die Zunge gegen den Gaumen gepresst, was die Kieferlinie formen soll. Wissenschaftliche Beweise für die Wirkung gibt es allerdings nicht. Deutlich problematischer ist das sogenannte "Hardmaxxing". Sobald man in den Algorithmus des Trends gerät, werden (einem) immer extremere Inhalte von "Looksmaxxern" ausgespielt. Beim "Bonesmashing" schlagen sich junge Männer mit einem Hammer gezielt auf die Gesichtsknochen. Ziel ist es, dass bei der Heilung der Minifrakturen die Knochen kantiger zusammenwachsen, wodurch eine markantere Augen- und Kieferpartie entstehen soll. Doch die Methode ist nicht nur schmerzhaft, sondern auch gefährlich. Sie kann zu Schwellungen und Nervenschäden führen, das Ergebnis ist zudem nicht absehbar.

    Der Recherche-Sumpf “Looksmaxxing”: Auf Plattformen wie TikTok und Instagram verbreiten sich die Inhalte rasant. Wer sich einmal Videos mit harmlosen Tipps zur Selbstoptimierung anschaut, bekommt schnell Videos zu "Looksmaxxing" und auch zunehmend extreme Varianten davon angezeigt.
    Das berichtete im März dieses Jahres auch Louis Klamroth in der Sendung "Kulturschock – Von Feuilleton bis For You Page". Er sei von der Suche nach Rückenfitness-Tipps in nur wenigen Swipes (Wischbewegungen auf dem Touchscreen) bei "Looksmaxxing"-Videos von bekannten Vertretern der Szene wie "Clavicular" gelangt.
    Influencer wie "Clavicular" inszenieren in ihren Videos den vermeintlichen Erfolg der Anwendungen mit Vorher-nachher-Bildern, geben Tipps zur "Selbstoptimierung" und bewerten in ihren Videos die Attraktivität anderer. Dabei nehmen sie sowohl Privatpersonen als auch prominente Persönlichkeiten wie die Berliner Rapperin Ikkimel oder den Fußballer Cristiano Ronaldo unter die Lupe. Im Zentrum steht eine vermeintlich objektive "Analyse" des Gesichts: Diskutiert werden etwa Kinnproportionen, Augenabstände oder das Verhältnis von Gesichtshöhe zu -breite. Am Ende folgt ein Gesamtscore, der die Attraktivität scheinbar messbar macht.

    Selbstzweifel, Selbstfürsorge, (Selbst-)Hass: Die stereotype Figur "Chad" als Messlatte und die Vorstellung davon, nichts wert zu sein, wenn die Schönheitskriterien nicht erfüllt werden, treibt viele junge Männer tiefer in die "Looksmaxxing"-Ideologie. Der Trend greift Unsicherheiten auf und bietet simple und teils gefährliche Lösungsvorschläge.
    Arzt und Psychotherapeut Dr. Dirk Stemper erklärt in einem Artikel zu "Looksmaxxing" auf seiner Webseite, der Trend sei als ein Symptom der "tiefgreifenden Krise der Männlichkeit" zu verstehen. Der Körper sei hier eine letzte verbleibende Möglichkeit, Kontrolle zu übernehmen. Dahinter stehe die Vorstellung, dass durch "besseres" Aussehen Dominanz ausgeübt werden könne.
    Ein weiterer von vielen gefährlichen Aspekten des Trends sei zudem der Frauenhass, von dem der Trend "Looksmaxxing" durchzogen sei. Stemper erklärt, Frauen würden in dieser Weltanschauung entmenschlicht und auf reine "Reiz-Reaktions-Maschinen" reduziert. Dahinter stehe die Idee, dass Frauen unterbewusst nur "Alpha-Männer" wählten und "Looksmaxxer" demnach danach strebten, einen "Status" zu erreichen, bei dem Frauen verfügbar wären.

    Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention - Veranstaltungsberichte

    [5/26] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.:
    Meet&Greet-Berichte „TeamUp” & Bildungs- und Informationsportale: Einblicke in aktuelle Projekte und praxisnahe Ansätze boten zwei Meet&Greets, deren Berichte auf unserer Webseite verfügbar sind: Am 18.05.2026 präsentierten Claudio Carrasco und Katharina Roß von War Child Deutschland ihre Arbeit mit konfliktbetroffenen Kindern. Schwerpunkt war die Vorstellung der Methode „TeamUp“, welche die mentale Gesundheit von geflüchteten Kindern in Hamburg und Berlin fördert. In dem Meet&Greet „Bildungs- und Informationsportale zu den Kinderrechten” am 08. Juni 2026 wurden zwei Portale zur kinderrechtlichen Bildungs- und Informationsarbeit vorgestellt.  Mehr dazu 

    Zweites Treffen des Jugendforums: Ende Mai fand das zweite Treffen des Jugendforums in digitaler Form statt. Im Mittelpunkt stand die weitere Ausarbeitung des Konzepts zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am UN-Staatenberichtsverfahren. Dabei brachten die Teilnehmenden ihre Perspektiven und Ideen aktiv ein und arbeiteten gemeinsam an Möglichkeiten, Beteiligung wirksam zu gestalten. Wie wertvoll dieser Austausch erlebt wird, beschreibt eine Teilnehmerin so: „Im Jugendforum zu sein, gibt mir das Gefühl gehört zu werden und wirklich mit entscheiden zu können. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist sehr wichtig, da sie selber am besten wissen, was sie brauchen und gerne hätten. Deswegen sollten sie selber über Themen entscheiden, die sie betreffen.“ 

    25 Jahre filia.die frauenstiftung / Interview: Maren Kroymann über Feminismus

    [5/26] filia.die frauenstiftung feiert Jubiläum! 2001 gründeten neun Frauen die Gemeinschaftsstiftung – mit der Vision einer gerechten, feministischen Welt, in der alle frei, sicher und selbstbestimmt leben – verantwortungsvoll mit der Erde und solidarisch miteinander.
    25 Jahre später ist aus dieser Idee ein wichtiger Knotenpunkt im globalen Netzwerk von Frauenstiftungen und Bewegungen geworden. Mehr als 600 Projekte in über 50 Ländern wurden bereits von filia gefördert. Und während wir weiterhin Frauen, Mädchen und LBTIQ+ empowern und den Krisen dieser Zeit trotzen, möchten wir gleichzeitig diesen Geburtstag ehren.
    Denn die Feste, die wir feiern, sind nicht banal. Sie können uns vereinen und Freude entfachen, wenn es rund herum dunkler wird. Die Errungenschaften und der Kampfgeist von beherzten Aktivist*innen und Engagierten, von Stifterinnen und Spender*innen, mit denen filia arbeiten darf, brillieren wie Mutfunken im Dunkeln. Und mit Funken verhält es sich wie mit Solidarität seit 25 Jahren – sie springen über.
    2026 bejahen wir diesen gemeinsamen Mut und laden ein, sich anstecken zu lassen.
    Feiern ist Silber, Handeln ist Gold.

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    Interview: Maren Kroymann über Feminismus, filia und was ihr jetzt Mut macht
    Zum 25-jährigen Jubiläum darf sich filia über den Zuspruch von Maren Kroymann freuen. Ihre Arbeit als Satirikerin, Schauspielerin, Sängerin, Entertainerin, ihr feministisches Engagement und ihr Einsatz für die LGBTIQ+-Community trugen ihr zahlreiche Auszeichnungen ein. Wir haben gesprochen über Frauenbild, Empowerment, die aktuelle Debatte um Gewalt und wollten wissen, was ihr heute Mut macht.

    Welche Art von Empowerment hätte Ihnen als Mädchen und junge Frau geholfen? - Kroymann: Ich bin behütet groß geworden, in einer Familie, in der für mich als Mädchen Bildung selbstverständlich war. Daher hatte ich anfangs gar kein Bewusstsein für Diskriminierung. Ich habe eigentlich erst in der Pubertät verstanden, dass Frauen und Mädchen ungerecht behandelt werden.
    Mir wurde klar – also, ich rede von den 1950er Jahren – dass Jungs mehr wert waren als Mädchen – nicht bei mir im Familienkreis, aber in der Gesellschaft. Söhne zu haben war ein Geschenk. Töchter zu haben kam immer mit der Sorge, sie irgendwann gut verheiraten zu müssen. Frauen galten entweder als schön, aber doof. Oder klug, aber hässlich. Ich wollte beides: Ich wollte gut in Latein sein und gut Ballett tanzen können.
    Ich hatte ja zu Hause eine Mutter, die promoviert war, aber das war eben Mutti und galt irgendwie nicht für das Ganze. Ich hätte mir gewünscht, mehr mächtige, intellektuelle, starke Frauen in der Öffentlichkeit zu sehen. Frauen, die Gestalterinnen sind, die ihr Know How wirksam für die Gesellschaft einsetzen. Und auch das entsprechende Ansehen genießen. Aber solche Rolemodels waren in den 50er Jahren die absolute Ausnahme. Ich erinnere mich, das muss Anfang der 60er gewesen sein, dass die große Kabarettistin Lore Lorentz in mein Bewusstsein kam. Sie war die einzige intellektuelle Frau in Deutschland, an die ich mich in dieser Zeit erinnere. Genau deshalb habe ich angefangen, übers Frauenbild zu arbeiten und in meinem Programm die Schlager der 50er Jahre parodiert.

    Was können wir tun, damit hart erkämpfte Rechte nicht wieder einkassiert werden? - Kroymann: Offensiv sein, auf selbstverständliche Weise selbstbestimmt leben, uns als die zeigen, die wir sind. Keinen Zentimeter zurückweichen hinter den Stand an Gleichberechtigung, den wir erreicht haben. Das ist auch für die Gesellschaft als Ganzes gut. Wir müssen schon bei jungen Männern das Bewusstsein dafür schärfen, dass die klassische Männerrolle nicht ihre Rettung ist. Ihnen klarmachen, dass sie auch von der Kraft profitieren, die entsteht, wenn Frauen gleichberechtigt beteiligt sind.
    Es ist gut, dass im Moment das verstörende Verhältnis zur Gewalt endlich auf die Tagesordnung kommt. Viele Männer halten sowas wie das Erstellen von sexualisierten Deepfake-Videos für normal. Dass wir ein Problem mit Gewalt gegen Frauen haben, ploppt nur hoch, wenn es sensationsfähig ist. Das sehen wir an Fällen wie Gisèle Pelicot oder Collien Fernandes. Wir müssen uns grundsätzlich fragen: Möchten wir eine Gesellschaft sein, in der Frauen Gewalt hinnehmen müssen? Nein. Es wäre schön, wenn auch unsere Spitzenpolitiker*innen einen Hauch von Bewusstsein dafür entwickeln würden.

    Was macht Ihnen Mut? - Kroymann: Na, zum Beispiel der Mut der beiden eben genannten Frauen: Pelicot und Fernandes! Mir macht Mut, dass es inzwischen so viele Frauen gibt, die sichtbar sind mit ihrer Kraft, ihrem Charisma, ihren Ideen. Frauen, die mit einer klugen Nutzung von Social Media eine Bewegung anstoßen. Früher mussten Frauen gut aussehen, um überhaupt vor eine Kamera gelassen zu werden. Ich nenne es die „Erotik-Hürde“, die Frauen überwinden mussten, um von männlichen Redakteuren ins Programm aufgenommen zu werden. Es ist zwar auch heute noch vorteilhaft, mainstreamkompatibel attraktiv zu sein – aber im Internet sind wir nicht mehr auf die Zustimmung von männlichen Entscheidern angewiesen, um ein eigenes Format zu lancieren.
    Mut macht mir auch, dass wir Feministinnen heute andere Bündnisse schließen – alles was unter queer zusammenzufassen ist, auch das non-binäre ebenso wie die migrantische Identität, das Leben mit Behinderung, verschiedene Ethnien und Religionen. In den 70ern ging es viel um Solidarität, heute gibt es den Begriff Allyship – in meinem Denken ist etwas Ähnliches gemeint. Wichtig ist: dass man über den eigenen Tellerrand hinaus unterstützt.

    Was wünschen Sie filia? - Kroymann: Ich wünsche filia, dass ganz viele Menschen begreifen, wie wichtig die Bewegungen sind, die filia unterstützt. Und ich wünsche, dass auch Männer begreifen, wie wichtig Feminismus für uns alle ist. Oft passiert das ja erst, wenn sie selbst Väter von Töchtern sind. Ich wünsche, dass Feminismus zum Grundwissen gehört und dass feministische Ziele Allgemeingut werden.

    Studie Jugendsexualität: 2/3 erlebten digitale sex. Gewalt, Beleidigungen o. Belästigung

    [27.3.] Zwei Drittel der jungen Menschen haben digitale sexualisierte Gewalt, sexuelle Beleidigungen oder Belästigung erlebt
    Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit veröffentlicht Sonderauswertung der Studie Jugendsexualität mit aktuellen Daten zu Erfahrungen junger Menschen mit sexualisierter Gewalt.
    Viele junge Menschen in Deutschland machen Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt: Rund zwei Drittel (64 %) der 5.855 befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben mindestens eine Form sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt erlebt, knapp ein Drittel (29 %) berichtet zudem von mindestens einer Erfahrung mit sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt. Das zeigt eine aktuelle Sonderauswertung der 10. Welle der Jugendsexualitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Zu den Formen ohne Körperkontakt zählen z. B. das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet (Cybergrooming), sexualisierte Beleidigungen oder das Zusenden sexueller Bilder oder Filme. Zu den Formen mit Körperkontakt zählen ungewollte bzw. erzwungene körperliche Berührungen oder sexuelle Handlungen. Junge Frauen sind davon doppelt so häufig betroffen wie junge Männer.
    Die Daten zeigen außerdem, dass Jugendliche sexualisierte Gewalt häufig durch Gleichaltrige erfahren (sexualisierte Peer-Gewalt) − und dies nicht selten in Anwesenheit oder mit Kenntnis anderer Gleichaltriger. Die meisten Betroffenen vertrauen sich nach der ersten körperlichen Gewalterfahrung mindestens einer anderen Person an. Hier spielen vor allem Freundinnen und Freunde eine wichtige Rolle (51 %), doch auch die Eltern sind relevante Vertrauenspersonen (33 %).
    Insgesamt bestätigen die Ergebnisse der 10. Trendwelle der Jugendsexualitätsstudie in weiten Teilen nationale und internationale Untersuchungen. Demnach sind Jugendliche in verschiedenster Form mit sexualisierter Gewalt konfrontiert: Sie sind häufig betroffen, sie können aber auch selbst die übergriffige und gewaltausübende Person sein. Des Weiteren sind junge Menschen auch sogenannte Bystander, das heißt, sie sind in der Situation anwesend, mitwissend oder werden im Nachgang von anderen Gleichaltrigen ins Vertrauen gezogen. Die Befunde belegen, dass das Jugendalter eine Phase erhöhten Risikos für sexualisierte Gewalt (unter Gleichaltrigen) ist und Beobachtende und Mitwissende sowohl vor, während als auch nach Situationen sexualisierter Gewalt eine wichtige Rolle spielen. Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt sollten daher sowohl die Perspektive der Betroffenen, der Bedrängenden als auch derjenigen Jugendlichen, die bei Übergriffen dabei sind oder davon erfahren, berücksichtigen.

    Mechthild Paul, Abteilungsleiterin Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und stellvertretende Leiterin des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Unsere Jugendsexualitätsstudie zeigt sehr klar: Viele junge Menschen erleben sexualisierte Gewalt unter Gleichaltrigen, online genauso wie offline. Deshalb ist es wichtig, dass sie lernen, Übergriffe zu erkennen und klar zu benennen. Gleichzeitig müssen wir sie darin bestärken, in riskanten Situationen sich und andere zu schützen sowie Betroffenen zur Seite zu stehen. Dafür brauchen junge Menschen sexuelle Bildung in Schule und Elternhaus sowie kompetente Ansprechpersonen in ihrem direkten Lebensumfeld. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit seit Anfang 2026 den gesetzlichen Auftrag, Prävention und Schutz bundesweit auszubauen. Daran arbeiten wir jetzt: Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden wir zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt entwickeln, die an den Lebensrealitäten der jungen Menschen ansetzen.“

    Die Ergebnisse im Überblick:
    Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt
    - Insgesamt berichten 64 Prozent der befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mindestens einmal eine Form sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt erlebt zu haben (68 % der jungen Erwachsenen gegenüber 54 % der Jugendlichen).

    Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt
    - Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt hat knapp ein Drittel (29 %) der Befragten mindestens einmal im Leben erfahren (Jugendliche: 12 %, junge Erwachsene: 37 %).
    - Weibliche Personen sind doppelt so häufig betroffen wie männliche Personen (40 % ggü. 18 %).
    - Bei den Gewalt ausübenden Personen handelt es sich häufiger um Jugendliche (45 %) als um Erwachsene (34 %).
    - 71 Prozent der Gewalt ausübenden Personen sind männlich.

    Versenden und Erhalten von intimen Fotos oder Videos gegen den Willen
    - Fast jede vierte Person (24 %) hat sexualisierte Gewalt durch den Einsatz von intimem Bild- und Videomaterial (z. B. Nacktaufnahmen/ pornografische Aufnahmen) erfahren, insbesondere dadurch, dass sie intime Fotos bzw. Videos gegen ihren Willen erhalten haben oder das Zusenden von ihnen verlangt wurde.
    - Davon sind eher Mädchen und Frauen betroffen (25 %) als Jungen und Männer (11 %).

    Sexualisierte Gewalt im Beisein bzw. mit Kenntnis von anderen Personen (Bystander)
    - 38 Prozent der befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben schon einmal mitbekommen, dass andere Personen zu sexuellen Handlungen gedrängt oder gezwungen wurden. Etwa ein Drittel (31 %) der ersten Gewalterfahrungen mit Körperkontakt geschah im Beisein bzw. mit Kenntnis von Dritten.
    - 69 Prozent der Betroffenen vertrauen sich nach der ersten körperlichen Gewalterfahrung mindestens einer anderen Person an. Hier spielen vor allem Gleichaltrige eine große Rolle (51 %). Doch auch die Eltern sind wichtige Ansprechpersonen (33 %).

    Weitere Studienergebnisse hier: Dinger, L., Schäfer-Pels, A., Scharmanski, S. Sexualisierte Gewalterfahrungen, Bystander - Perspektiven und Disclosure junger Menschen – Ergebnisse aus der 10. Welle der Jugendsexualitätsstudie. Bundesgesundheitsblatt (2026). https://doi.org/10.1007/s00103-026-04212-y

    Informationen zur Studie: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA) führt regelmäßig die repräsentative Wiederholungsbefragung „Jugendsexualität“ durch. Die aktuelle Studie ist die zehnte Befragungswelle und schließt methodisch an die Vorgängerstudien von 1980 bis 2019 an. Datengrundlage sind 5.855 bundesweit geführte Interviews. Der Erhebungszeitraum lag zwischen Februar und Juli 2025. Befragt wurden 3.514 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und 2.341 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren. Für die Studie werden seit 1998 auch Daten zu Erfahrungen sexualisierter Gewalt erhoben, ein Zeitvergleich ist jedoch aufgrund methodischer Anpassungen nicht möglich.

    Mehrjähriger Finanzrahmen: EU-Regionalförderprogr. LEADER in Gefahr

    [25.3.] Seit mehr als drei Jahrzehnten stärkt das EU-Regionalförderprogramm LEADER ländliche Regionen in ganz Europa. Ob Dorfladen, Jugendtreff oder Naturlehrpfad – LEADER steht für vielfältige Projekte, die direkt vor Ort entstehen und von engagierten Bürger*innen getragen werden. Der besondere Ansatz von LEADER liegt in seiner konsequenten Ausrichtung „von unten nach oben“ (Bottom-up-Prinzip). Lokale Aktionsgruppen, bestehend aus Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Kommune und Wirtschaft, entscheiden selbst, welche Projekte in ihrer Region gefördert werden. Dieses Prinzip stärkt nicht nur die regionale Entwicklung, sondern auch demokratische Teilhabe und Vertrauen in europäische Politik.
    Doch genau dieses bewährte Instrument steht nun auf dem Spiel. Im Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 ist LEADER nicht mehr ausreichend abgesichert. Zwar bleibt das Programm formal Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik, doch ohne verbindliche Mindestmittel und mit einem zu engen Fokus auf die Landwirtschaft wird es den vielfältigen Herausforderungen ländlicher Räume nicht gerecht. Besonders kritisch ist die geplante Absenkung des EU-Kofinanzierungssatzes von bislang bis zu 80 Prozent auf voraussichtlich nur noch 40 Prozent. Diese Kürzung würde viele Regionen vor erhebliche Probleme stellen. Gerade strukturschwache Kommunen könnten die erforderlichen Eigenmittel kaum noch aufbringen. Das hätte zur Folge, dass wichtige Projekte gar nicht erst umgesetzt werden. [BTFGrüne]

    Arbeiten bis zum Umfallen, gebären bis zur Erschöpfung

    [25.2.] Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung: Aritkel “Arbeiten bis zum Umfallen, gebären bis zur Erschöpfung” von Sibel Schick:
    Feministischer Zwischenruf: Mehr arbeiten, länger durchhalten, weniger „Ausreden“ – so klingt die Agenda der CDU/CSU. Wer Care-Arbeit leistet, meist Frauen, wird moralisch belehrt. Über faire Löhne, Gleichstellung und reproduktive Rechte spricht kaum jemand. [zum gesamten Beitrag]

    Behindertengleichstellungsgesetz - Kniefall vor der Wirtschaft

    [12.2.] taz.de: Behindertengleichstellungsgesetz - Kniefall vor der Wirtschaft
    Gastkommentar von Ottmar Miles-Paul
    Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG schützt Diskriminierer und nicht Diskriminierte. Dazu werden Unternehmen auch noch aus der Pflicht zur Barrierefreiheit entlassen.
    V iele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn Vertreter*innen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Spätestens seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anfang der Woche ist klar, wo die größten Barrieren in den Köpfen bestehen. Und vor allem, dass umfassende Barrierefreiheit derzeit von der Bundesregierung nicht gewollt ist.
    Dieser Gesetzentwurf ist ein Kniefall vor der Wirtschaft und trifft alle, die sich seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Anbieter von privaten Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet werden. Immer wieder wurde der Gesetzentwurf verschoben und immer weicher die Anforderungen an die Wirtschaft gespült.
    Der Gesetzentwurf schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht die Diskriminierten, wenn die Unternehmen nicht zu „unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen“ verpflichtet werden, was bei baulichen Veränderungen in der Regel der Fall ist. Sogar bei den angemessenen Vorkehrungen können sich die Unternehmen darauf berufen, dass Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten. 
    Das Wirtschaftsministerium und die Wirtschaftslobby waren auf ganzer Linie erfolgreich. Niemand wird ihnen ein Haar krümmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Möglichkeiten behinderter Menschen auf eine Feststellungsklage begrenzt sind. Selbst wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch.
    Hinzu kommt, dass die Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden bis ins Jahr 2045 gestreckt wird. Wenn die Bundestagsabgeordneten diesen Gesetzentwurf nicht entscheidend verbessern, wird sich in Deutschland in Sachen Barrierefreiheit kaum etwas bewegen.

    Ottmar Miles-Paul: engagiert sich seit gut 40 Jahren für die Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen. Er ist Mitgründer und Redakteur von kobinet-nachrichten für Behindertenpolitik. Zudem ist er einer der Sprecher der bundesweit agierenden LIGA Selbstvertretung behinderter Menschen. Er ist selbst seh- und hörbehindert.

    [Audio] Podcast: Geschlecht und Berufsorientierung – Sprache und Bilder

    [2026] BMBFSFJ: Podcast: „#18 Geschlecht und Berufsorientierung – Sprache und Bilder“ - Podcast der Initiative Bildungsketten 
    Der Kfz-Mechatroniker. (Frauen sind mitgemeint.) Die Erzieherin. (Männer sind mitgemeint.) Klingt harmlos – beeinflusst aber, wie Jugendliche Berufe wahrnehmen. Wie Sie Berufsorientierung sprachlich und in Bildern offen gestalten können, erfahren Sie in der aktuellen Folge der Podcast-Reihe „Berufliche Orientierung begleiten“. Wieder als Experte mit dabei: Miguel Diaz, Projektleiter der Servicestelle der Initiative Klischeefrei. [Podcast anhören]
    Im Podcast „Berufliche Orientierung begleiten – ein Podcast für Pädagoginnen und Pädagogen" der Initiative Bildungsketten dreht sich alles um die Frage: Wie kann ich junge Menschen in ihrer beruflichen Orientierung bestmöglich und systematisch unterstützen? In Folge 18 geht es um Sprache und Bilder einer offenen Berufsorientierung: Der Kfz-Mechatroniker. (Frauen sind mit gemeint.) Die Erzieherin. (Männer sind mit gemeint.) Klingt harmlos – beeinflusst aber, wie Jugendliche Berufe wahrnehmen. Wie du Berufsorientierung sprachlich und in Bildern offen gestaltest, erfährst du hier.

    Richtlinie über vorübergehenden Schutz in Deutschland: de jure liberal, de facto selektiv?

    [6.11.25] Die Umsetzung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz in Deutschland: de jure liberal, de facto selektiv?
    Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz (TPD) gilt als liberal, da sie ukrainischen Zwangsmigranten in vielen europäischen Ländern weitreichende Rechte gewährt. Sie ist zugleich ein Beispiel für Selektivität bei der Behandlung von Nichtstaatsangehörigen, da sie dieser Gruppe Rechte einräumt, die anderen Gruppen von Schutzsuchenden nicht zustehen. Dieser Artikel untersucht, ob die de jure liberale Umsetzung der TPD auch de facto liberal ist und warum. Er geht zudem der Frage nach, ob de jure Selektivität mit de facto Selektivität einhergeht und für wen die TPD de facto selektiv ist. Unsere Fallstudie befasst sich mit Deutschland, einem Land, in dem Sozialleistungsansprüche und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Nichtstaatsangehörige weitgehend von der Teilnahme am Arbeitsmarkt und von Sozialversicherungsbeiträgen abhängen. Diesem System wird nachgesagt, dass es sich negativ auf Frauen auswirkt. Da die meisten TPD-Inhaber in Deutschland Frauen im erwerbsfähigen Alter sind, von denen viele Betreuungsaufgaben für ihre Kinder oder ältere Familienangehörige haben, ist es wichtig, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der TPD zu thematisieren. Wir zeigen auf und diskutieren, wie die Einbeziehung dieser geschlechtsspezifischen Perspektive – in Kombination mit dem politischen Analyserahmen „Restrictive, Liberal, Selective, Universal“ (ReLiSU) – neue Erkenntnisse für unser Verständnis der Situation ukrainischer Schutzberechtigter in Europa liefert.
    Zum Originaltext (Englisch): Implementing the Temporary Protection Directive in Germany: de jure liberal, de facto selective?, Magdalena Nowicka, Marcus Engler& Nora Ratzmann, Article, Pages 408-426: Journal of Ethnic and Migration Studies Volume 52, 2026 - Issue 2: Restrictive, liberal, selective or universal? A cross-national analysis of European countries’ policy response to forced migrants from Ukraine 

    [Video] Heroes – gegen Unterdrückung im Namen der Ehre/ Gewaltprävention

    [1.2.24] WDR planet schule: Heroes – Im Namen der Ehre
    Mitten in Duisburg-Marxloh kämpft eine Gruppe junger Männer mit Migrationshintergrund für Gleichberechtigung. Ihr Ziel: Eine Welt ohne Sexismus, Rassismus und Homophobie. Sie organisieren Workshops an Schulen und in sozialen Brennpunkten. Im Mittelpunkt steht Berat, ein junger Mann mit türkischen Wurzeln aus einer Duisburger Arbeiterfamilie. Bevor er im Jugendzentrum seiner Nachbarschaft auf die HEROES-Aktivisten stieß, waren für ihn Frauen Menschen zweiter Klasse. Als ihn sein Bruder eines Abends zu einem Gruppentreffen mitnahm, ist Berat fasziniert von der Offenheit mit der über Themen wie Sexualität und Liebe gesprochen wird. Nach und nach bemerkte er, wie sehr ihn sein streng patriarchales Weltbild einschränkt. Der Film begleitet Berat bei seiner einjährigen Ausbildung zum HEROES-Multiplikator. Aber weder seine Eltern noch seine Freunde aus der Duisburger Auto-Tuner-Szene zeigen Verständnis.

    [Audio] Podcast: Feminismus mit Vorsatz

    „Feminismus mit Vorsatz“ – der Podcast von Laura Vorsatz, der dich Stück für Stück in feministische Perspektiven und Handlungsformen einführt. 
    18.9.-20.11.25: 3 Folgen in Kooperation mit dem Gunda-Werner-Institut - mit vielfältigen Perspektiven und kritischen Auseinandersetzungen zum Thema Reproduktive Gerechtigkeit. 
    Menschen aus der Arbeitsgruppe Reproduktive Gerechtigkeit, die auch an der Entstehung der Broschüre „Reproduktive Gerechtigkeit“ maßgeblich beteiligt waren, bringen in allen drei Folgen ihr Wissen, ihre persönlichen Erfahrungen und kritischen Perspektiven mit ein – um gemeinsam zu verstehen, was reproduktive Gerechtigkeit- mit Blick auf die Entstehungsgeschichte dieses Konzeptes, aber auch auf den Kontext Deutschland bedeuten kann.
    - Folge 1: Verhütung, Abbruch, Selbstbestimmung? Ein feministischer Reality-Check
    - Folge 2: Nicht alle dürfen Eltern werden – Wenn der Kinderwunsch politisch wird
    Folge 3: Was Familien wirklich brauchen – und was ihnen fehlt [Mehr Infos& zu den Folgen]

    Neuere Folgen siehe: View all episodes
    Bspw.: 57 - Sterben als Feminist*in - Die letzte Care-Arbeit (40:41| Donnerstag, 18. Juni 2026|Ep. 57)
    Muss jetzt wirklich alles feministisch sein? Von mir aus: gerne. In dieser Folge schaue ich mit Bestatterin Tara Mader auf ein Thema, das viele von uns lieber weit wegschieben: Sterben, Trauer und Bestattung. Denn auch rund um den Tod stecken wir knietief in Rollenbildern. […]

    [Video] Alltagsleben von Kindern in einer Unterkunft für Geflüchtete

    Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
    Bin da! - Alltagsleben von Kindern in einer Unterkunft für Geflüchtete: In diesem Filmbeitrag besuchen drei Kinderreporter:innen aus Kiel drei Geschwister, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Sie erfahren vieles über den Alltag der drei, die in derselben Stadt unter manchmal ähnlichen, oft aber auch ganz anderen Bedingungen aufwachsen.

    8. Stellenanzeigen

    Aichwald: Jugend-& Heimerzieher (m/w/d) in WG der KJH

    Jugend- und Heimerzieher*in in Wohngruppe der Jugendhilfe, Aichwald, Schurw
    Arbeitgeber: Sozialpädagogische Wohngruppen gGmbH, Schicht/Nacht/Wochenende, Vollzeit, Teilzeit (Nachmittag, Abend), ab sofort
    Berufsbezeichnung: Erzieher*in - Jugend- und Heimerziehung / Arbeitserzieher*in / Heilerziehungspfleger*in.
    Die Sozialpädagogischen Wohngruppen gemeinnützige GmbH ist eine renommierter Jugendhilfeträger im Landkreis Esslingen. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir ab sofort eine*n engagierte*n und qualifizierte*n Jugend- und Heimerzieher*in. [mehr Infos]

    Berlin: Sozialarbeiter*in (m/w/d) Jugend- u. Sozialhilfe

    Butterfly Jugend- u. Sozialhilfe UG - Über 15 Jahre Erfahrung in der Jugendhilfe. Systemisch. Ganzheitlich. Für Menschen, die echte Unterstützung brauchen.
    Wir stellen ein: Sozialarbeiter:in (m/w/d)
    Dein Profil: Du hast ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik und besitzt fundierte Kenntnisse im SGB VIII oder möchtest diese ausbauen?
    Deine Aufgaben: Beratung von Kindern & Familien, Anfertigung von Hilfeplänen, Dokumentation & Berichte. [mehr Infos]

    Berlin: WiMA (m/w/d) Aufarbeitung sexualisierte Gewalt in institutionellen Kontexten

    Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V., Bildungs-, Beratungs- und Forschungsinstitut in Berlin:
    Stellenausschreibung: wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in für den Arbeitsbereich Aufarbeitung sexualisierte Gewalt in institutionellen Kontexten
    Ab Herbst 2026 suchen wir Verstärkung für unser Team, 20-30 Wochenstunden (projektabhängig). Die Stelle ist zunächst bis 31.12.2027 befristet mit Aussicht auf Verlängerung.
    Im Rahmen des Arbeitsbereichs Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in institutionellen Kontexten werden seit dem Jahr 2020 sozialwissenschaftliche und multiperspektivische Forschungsprojekte durchgeführt. In diesen werden die Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in diversen institutionellen Kontexten erforscht, um über den eigenständigen Wert der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt hinaus u.a. Empfehlungen für eine verbesserte Prävention und Intervention abzuleiten. Die durchgeführten Studien sind den jeweiligen Settings und den Spezifika der untersuchten Institutionen angepasst und untersuchen sexualisierte Gewalt als systemisches Phänomen. Grundlage unserer Forschung bildet die Orientierung an der Perspektive der von sexualisierter Gewalt Betroffenen. Die Studien werden teils in Kooperation mit weiteren Trägern durchgeführt.
    Bewerbungsschluss ist der 15.7.2026
    Die vollständige Ausschreibung findet sich auf der Webseite oder hier.

    Berlin: Sozialpädagog. Fachkraft/Erzieher (m/w/d) - Schulsozialarbeit im Ganztag

    Kinder- und Jugendhilfe- Verbund| KJSH-Stiftung: Sozialpädagogische Fachkraft / Erzieher:in (m/w/d) | Schulsozialarbeit im Ganztag | Teilzeit | Neukölln.
    Du möchtest Schüler:innen im Schulalltag begleiten, beraten und stärken? Dann werde Teil unseres Teams der Schulsozialarbeit an der Walter-Gropius-Schule in Berlin-Neukölln. Gemeinsam mit 5 weiteren Fachkräften gestaltest du Angebote für Schüler:innen der Mittelstufe, unterstützt bei Herausforderungen im Schulalltag und trägst zu einem positiven Schulklima bei. Du arbeitest in einem erfahrenen Team aus insgesamt sechs Fachkräften der Schulsozialarbeit. Die Walter-Gropius-Schule ist eine integrierte Sekundarschule in Berlin-Neukölln. Die Schulsozialarbeit ist fest im Schulalltag verankert und arbeitet eng mit Lehrkräften, Eltern und externen Partnern zusammen. [mehr Infos]

    Berlin: Psychologe (m/w/d) + therapeut. Ausbildung - Erziehungs-&Familienberatungsstelle

    SOS-Kinderdorf e.V. Deutschland: Psychologin (m/w/d) mit therapeutischer Ausbildung für unsere Erziehungs- und Familienberatungsstelle.
    12629 Berlin, Alte Hellersdorfer Straße 77.
    Für unser SOS-Kinderdorf Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Psychologin (m/w/d) mit therapeutischer Ausbildung (gerne Kinder- u. Jugendlichentherapie) für unsere Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Hellersdorf in Teilzeit (28 Std./Wo.) [mehr Infos]

    Berlin: Sozialarbeiter (m/w/d) für Queer Jugend-WG

    KJSH Verbund: Sozialarbeiter für Queer Jugendwohngruppe (m/w/d), Berlin-Friedrichshein, Teilzeit.
    Wir sind ein freier Träger der Jugendhilfe und seit 30 Jahren in verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit in Berlin tätig. Für unseren Bereich Queer Leben suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine sozialpädagogische Fachkraft für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen (15-21 Jahre) im Rahmen der stationären Jugendhilfe. Die Betreuung findet Montag bis Freitag statt, eine Tätigkeit im Schichtdienst oder am Wochenende ist nicht vorgesehen. [mehr Infos]

    Böblingen: Erzieher/Sozialpädagoge (m/w/d) für Sozialpädagog. Tagesgruppe

    Mitarbeit in der Sozialpädagogischen Tagesgruppe der Paul-Lechler-Schule SBBZ, ambulante Jugendhilfe, Vollzeit, ab sofort
    Arbeitgeber: Lernen Fördern Böblingen e.V.
    Wir sind& suchen: Eine teilstationäre Maßnahme der Jugendhilfe Soz.Päd. Tagesgruppe, wir betreuen und begleiten 10 Kinder im Alter von 9-13 Jahren; eine*n Mitarbeiter*in mit einer Berufsausbildung/Studium im pädagogischen Bereich nach §7, KiTaG.

    Coburg: Sozial-/Heilpädagoge (m/w/d), Leitung interdisziplinäre Frühförderung

    Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk: Sozialpädagoge / Heilpädagoge als Leitung (m/w/d) interdisziplinäre Frühförderung, Berufserfahrene, Vollzeit 40 h/Woche
    Ernst-Faber-Straße 17, 96450 Coburg.
    Interdisziplinäre Frühförderung beschreibt ein komplexes System unterschiedlicher Leistungen für Kinder von ihrer Geburt bis zur Einschulung, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und schließt die Beratung der Eltern/Personensorgeberechtigten und sonstiger Bezugspersonen des Kindes ein. Das Aufgabenspektrum umfasst Diagnostik, Therapie und Förderung von Kindern, die Dokumentation der Behandlungen, die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Stellen. In der Frühförderung arbeiten Fachkräfte aus pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufen interdisziplinär zusammen. Mit den abgestimmten Verfahren und Vorgehensweisen wird eine umfassende kind- und familienorientierte Förderung im Rahmen einer ganzheitlichen Entwicklungsförderung sichergestellt. Zusätzlich erhalten Eltern und Bezugspersonen Beratung und Hilfestellung.
    Wir suchen Sie als Leitung für unser Interdisziplinäres Zentrum für Frühförderung in Coburg zum 01.01.2027 in Vollzeit (40 h/Woche), unbefristet. [weitere Infos]

    Eckernförde: Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in der stationären KJH

    Pädagogische Fachkraft (d/m/w) in der stationären Jugendhilfe in Eckernförde, unbefristet, Vollzeit, Teilzeit, ab sofort, Berufserfahrene
    Unternehmen: Familienhorizonte gGmbH.
    Die Wohngruppen der Familienhorizonte sind vollstationäre Jugendhilfeeinrichtungen nach §34 SGB VIII und dienen der möglichst wohnortnahen Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer geschlechtsheterogenen Gruppe im Alter von 10 bis 19 Jahren.
    In der Wohngruppe Eckernförde ist ein Verselbständigungsbereich integriert, in dem junge Menschen unter Anleitung eine altersangemessene Verselbständigung erproben. Die Tätigkeit umfasst die Betreuung der jungen Menschen im Schichtdienst. [Jetzt bewerben]

    Haldensleben: Sozialpädagoge, Erzieher, Heilerziehungspfleger (m/w/d) für stationäre KJH

    Sozialpädagoge, Erzieher, Heilerziehungspfleger (m/w/d) für die stationäre Jugendhilfe, Haldensleben, Vollzeit, unbefristet, ab sofort
    Arbeitgeber: Thomas Lohan/ GfSA — Gewaltfrei Sachsen-Anhalt.
    Für unseren Bereich der stationären Jugendhilfe, suchen wir engagierte, motivierte, authentische, soziale Fachkräfte, die Teil unseres Teams werden möchten. Unser Ziel ist es, Jugendliche in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und ihnen eine positive Perspektive zu bieten. Wir legen großen Wert auf ein familiäres Miteinander, in dem jede:r Mitarbeiter:in gesehen wird und die Möglichkeit hat, eigene Ideen einzubringen. [mehr Infos]

    Hamburg: Erzieher / Heilerziehungspfleger (m/w/d) WG besondere Wohnform

    Gesellschaft für Soziale Hilfen in Norddeutschland/ KJSH / Parität: Erzieher / Heilerziehungspfleger (m/w/d) | Teil- / Vollzeit | (20-40 Std) | Hamburg | ab sofort.
    In unserer Wohngruppe Regenbogen (besondere Wohnform) in Hamburg-Lurup bieten wir im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) Assistenz und Betreuung für volljährige Menschen sogenannter geistiger Behinderung und ggf. seelischer Behinderung. Ziel unserer Arbeit ist es, individuelle Unterstützungsangebote zu entwickeln, die sich an den Bedürfnissen, Ressourcen und Lebenszielen der Bewohner:innen orientieren und ihre gesellschaftliche Teilhabe fördern. Die Wohngruppe ist ruhig gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. [mehr Infos]

    Köln: Pädagogische Fachkraft (m/w/d) – Ambulante KJH

    Pädagogische Fachkraft (m/w/d) – Ambulante Kinder- und Jugendhilfe, Köln, Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag), ab sofort
    Arbeitgeber: teamZUKUNFT gGmbH.
    Die teamZUKUNFT gGmbH ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und unterstützt seit vielen Jahren Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Mit einem vielfältigen Angebot an stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung, Reitpädagogik und Reittherapie sowie gezielten Time-Out-Maßnahmen reagieren wir individuell auf die Bedürfnisse unserer Klient*innen. Ergänzt wird unser Portfolio durch erlebnispädagogische Programme für Kinder und Jugendliche, wie z. B. Klassenfahrten, Tagesprogramme für Schulen und betreute Ferienfreizeiten. Wir arbeiten flexibel, bedarfsgerecht und stets mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken und ihre Entwicklung positiv zu begleiten.

    Daily Business
    - Direkte Begleitung: Du unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem gewohnten Umfeld (aufsuchende Arbeit)
    - Alltagsanker: Du hilfst bei der Strukturierung des Alltags, bietest Stabilisierung in Krisen und entwickelst individuelle Lösungswege
    - Kreative Methoden: Statt 08/15 nutzt du ressourcenorientierte Ansätze, die wirklich zu den Klient*Innen passen
    - Netzwerkarbeit: Du arbeitest eng mit Jugendämtern, Schulen und Therapeut*Innen zusammen
    - Professionalität: Du erstellst Dokumentationen und Berichte und wirkst aktiv an Hilfeplangesprächen sowie Team-Supervisionen mit. [weitere Infos]

    Leipzig: Stellv. Leitung (m/w/d) stationäre KJH

    Stellvertretende Leitung (w/m/d) in Teilzeit für die stationäre Jugendhilfe, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend), befristet für 24 Monate, ab sofort.
    Arbeitgeber: Haus der sozialen Vielfalt gGmbH, Leipzig.
    Berufsbezeichnung: Sozialarbeiter*in/-pädagog*in / Erzieher*in - Jugend- und Heimerziehung.
    Vielfalt ist für uns Realität und Bereicherung zugleich. Eine vielfältige Gesellschaft fordert uns, uns aktiv mit ihr auseinanderzusetzen – denn die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen am gesellschaftlichen Leben entsteht nicht von selbst, sie muss bewusst gestaltet werden.
    Wir – das Haus der sozialen Vielfalt – sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in der Eisenbahnstraße in Leipzig. Wir arbeiten diskriminierungssensibel und diversitätsbewusst. Durch eigene diverse Biografien verfügt unser Team über viel Erfahrung mit transkultureller Identität und strukturellen Diskriminierungsprozessen, was ein besonderes Verständnis für die Lebensbedingungen unserer Klient*innen schafft.
    In unserer Wohngruppe nach § 34 SGB VIII leben 15 männliche unbegleitete minderjährige Geflüchtete zusammen. Wir bieten ihnen ein sicheres Zuhause, begleiten sie in ihrer Entwicklung und arbeiten eng mit Behörden und Schulen zusammen. Zur Verstärkung suchen wir zum 01.09.2026 eine stellvertretende Teamleitung in Teilzeit, die unsere Einrichtungsleitung unterstützt und das pädagogische Team begleitet. [mehr Infos]

    Leipzig: Sozialarbeiter/-pädagoge (m/w/d) ambulante KJH-Fallbetreung

    Sozialarbeiter, Sozialpädagogen (m/w/d), Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend), ab sofort
    Arbeitgeber: Lucky Punch Jugendhilfe gGmbH.
    Zur Unterstützung unseres ambulanten Teams in Leipzig suchen wir ab sofort Sozialarbeiter, Sozialpädagogen (m/w/d)
    Deine Aufgaben:
    - ambulante Fallbetreung gemäß § 35a SGB VIII
    - Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im ambulanten Setting
    - Konzeption und Durchführung von Gruppenangeboten
    - Arbeiten in unserem Treffpunkt und Durchführung von Beratungsangeboten
    - Kontakt zu externen Stellen, z.B. zu Behörden, Vereinen oder gesetzlichen Betreuern [mehr Infos]

    Mettmann: Fachkraft in der Antragsfreien Jugendhilfe (m/w/d)

    Fachkraft in der Antragsfreien Jugendhilfe (m/w/d), Monheim am Rhein, Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag), ab sofort
    Arbeitgeber: Bergische Diakonie Aprath.
    Die** Antragsfreie Jugendhilfe im Rahmen von Moki „inklusiv“** unterstützt präventiv die Inklusion an Monheimer Schulen – ohne die Notwendigkeit einer Etikettierung durch antragsgebundene Leistungen im Rahmen eines §35a- oder AO-SF Verfahrens.
    Wir arbeiten mit vier Grundschulen sowie den beiden Gesamtschulen in Monheim zusammen.
    Die Schule sollte ein Ort sein, an dem sich ALLE wohlfühlen, sei auch Du ein Teil davon. Unser Team freut sich über Verstärkung zum 01.09.2026.
    Die Fachkräfte der Antragsfreien Jugendhilfe begleiten Kinder in psychosozialen Risikolagen von der Schulanmeldung bis zur 6. Klasse. Unseren Auftrag erhalten wir aus dem multiprofessionellen Team der Schule.
    Unsere Ziele sind: Teilhabe ermöglichen, niedrigschwelliger Zugang, konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
    Wir arbeiten systemisch und partizipativ. Unsere Konzepte und die Umsetzung an den einzelnen Schulen entwickeln wir im engen Austausch mit unseren städtischen und schulischen KooperationspartnerInnen ständig weiter. [mehr Infos]

    München: Erzieher (m/w/d) für die stationäre KJH

    Erzieher (m/w/d) für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe in und um München, Vollzeit, unbefristet, ab sofort
    Arbeitgeber: pluss Personalmanagement GmbH Niederlassung München Care People.
    Wir suchen Dich ab sofort im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als** Erzieher (m/w/d) für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe** in und um München. [mehr Infos]

    München: Kinderpfleger (m/w/d) für Traumatherapeut. Jugendhilfe WG

    Kinderpfleger (m/w/d) für Traumatherapeutische Jugendhilfe Wohngruppe, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend), unbefristet, ab sofort
    Arbeitgeber: Diakonie München und Oberbayern gGmbH
    Berufsbezeichnung: Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in.
    Der Geschäftsbereich Kinder, Jugend & Familie ist mit knapp 800 Mitarbeitenden einer der größten Bereiche der Diakonie München und Oberbayern.
    In unserer Traumatherapeutischen Wohngruppe "a mano", im Norden Münchens, helfen wir sieben Kindern im Alter von sechs bis vierzehn Jahren, ihre traumatisierenden Lebenserfahrungen aufzuarbeiten und mit traumapädagogischer und traumatherapeutischer Unterstützung ihre Selbstwirksamkeit zurückzuerhalten. 
    Für die Schulbegleitung und Betreuung der Kinder unserer Wohngruppe suchen wir dich als Kinderpfleger / Kinderpflegerin (m/w/d) in Teilzeit (20 Std./Woche, Arbeitszeit nach Absprache Montag - Sonntag ohne Nachtdienst). [mehr Infos]

    Reutlingen: Pädagog. Fachkraft (m/w/d) für KJH-WG

    Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unsere Wohngruppe in Oferdingen, Schicht/Nacht/Wochenende, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend), unbefristet, ab sofort.
    Arbeitgeber: Sophienpflege Evang. Einrichtungen für Jugendhilfe TÜ e.V.
    Berufsbezeichnung: Erzieher*in - Jugend- und Heimerziehung, Sozialarbeiter/pädagog*in, Pädagog*in.
    Die Sophienpflege betreut als dezentrale Jugendhilfeeinrichtung Kinder, Jugendliche und Familien in stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten.
    Für unsere Wohngruppe in Oferdingen suchen wir ab sofort eine Pädagogische Fachkraft m/w/d mit einem Stellenumfang von 80%, die gerne den Lebensraum von 6 Kindern in einem verlässlichen Rahmen mitgestaltet. Ziel unserer Arbeit ist es, durch den Lebensrahmen, die Alltagsgestaltung und die pädagogischen Angebote unserer Wohngruppe, Bedingungen zu schaffen, unter denen sich jede/r Einzelne seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend entwickeln und entfalten kann. [mehr Infos]

    Schwedt: Erzieher (m/w/d) als Fachkraft in der Jugendhilfe

    Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk: Erzieher (m/w/d) als Fachkraft in der Jugendhilfe.
    Schwedter Str. 4, 16303 Schwedt/Oder-Vierraden, Berufseinsteiger / Berufserfahrene, Teilzeit.
    An der Grundschule des EJF-Schulzentrum „Tabaluga“ werden Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 6 unterrichtet. Im trägereigenen Schulzentrum „Tabaluga“ finden die Schüler:innen Aufnahme, die in der Regel von den Angeboten der allgemeinbildenden Schulen nicht mehr erreicht werden. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf sozialemotionale Entwicklung werden in Kleingruppen unterrichtet, die individuelle Lernformen ermöglichen, tragfähige Beziehungen schaffen und zur Eigeninitiative anregen.
    Wir suchen Sie zum 15.08.2026 in Teilzeit (30 h/Woche), unbefristet. [Mehr Infos]

    Schwedt: Sozialpädagogin (m/w/d) in Schwedt

    Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk: Sozialpädagogin (m/w/d) in Schwedt, Berufseinsteiger / Berufserfahrene, Teilzeit
    Am Aquarium 2, 16303 Schwedt/Oder-Talsand.
    Der Kinder- und Jugendhilfeverbund Uckermark bietet für Altersgruppen von 0 bis 27 Jahre in den Landkreisen Uckermark, Barnim und Vorpommern-Greifswald zahlreiche Hilfen zur Erziehung an.
    Stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe sind mit einem breiten Spektrum an individuellen Leistungen, zugeschnitten auf die verschiedenen Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen, jungen Heranwachsenden und deren Eltern.
    Für unser Frauenhaus in Barnim suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (30 h/Woche), zunächst befristet für ein Jahr. [mehr Infos]

    Stuttgart: Sozialpädagoge (m/w/d) Ambulante Maßnahmen KJH Strafverfahren

    Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in Ambulante Maßnahmen Jugendhilfe Strafverfahren (m/w/d)
    Arbeitgeber: Landeshauptstadt Stuttgart Haupt- und Personalamt, Anstellungsart: Teilzeit (Vormittag, Nachmittag), unbefristet, ab sofort.
    Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (80 %) und unbefristet zu besetzen.
    Die Dienststelle Ambulanten Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren bietet ambulante sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen an. Gesucht wird ein/-e Sozialpädagog/-in zur Durchführung der Betreuungsweisung. [mehr Infos]

    Stuttgart: Sozialpädagoge/arbeiter (m/w/d) Autonomes Frauenhaus

    Das Autonome Frauenhaus Stuttgart sucht frühestens zum 01.09.2026 eine Sozialpädagogin/-arbeiterin (oder vergleichbarer Abschluss) mit einem Stellenumfang von 75%. Bewerbungsschluss: 14. Juli. [mehr Infos]

    Uckermark: Therapeut. Fachkraft (m/w/d) / Psychotherapeut Kinder& Jugend (WG)

    Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk: Therapeutische Fachkraft / Psychotherapeut Kinder und Jugend (m/w/d) für Wohngruppe, Berufseinsteiger / Berufserfahrene, Teilzeit
    Friedrichsthaler Str. 3A, 16306 Hohenselchow-Groß Pinnow.
    Der Kinder- und Jugendhilfeverbund „Brandenburg Süd“ ist Teil der EJF gemeinnützigen AG und bietet an den Standorten Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde, Landeshauptstadt Potsdam, Landkreis Potsdam-Mittelmark und Stadt Brandenburg an der Havel vielfältige Leistungen überwiegend im Bereich der Hilfen zur Erziehung an. Die Angebote in unseren stationären Wohngruppen umfassen Regelwohngruppen, WG's mit kooperativer Elternarbeit, Einrichtungen für Mutter/Vater- Kind, Verselbstständigung in Form von Betreutem Einzelwohnen und Clearing- und Inobhutnahmeplätze für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Im teilstationären Bereich führen wir eine Tagesgruppe in der Stadt Teltow als zusätzliche Unterstützung für Kinder im Vorschul- und Grundschulter. Bei den ambulante Hilfen gewährleisten wir ein vielfältiges Unterstützungsspektrum mit insgesamt 9 Beratungsstellen an drei Standorten und dem Angebot der aufsuchenden Familienarbeit in Eisenhüttenstadt. Wir betreiben zwei Familienzentren, ein Medienkompetenzzentrum für junge Menschen mit diversen Präventions- und Bildungsangeboten und sind Leistungspartner im Netzwerk gesunde Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam. In Eisenhüttenstadt sichern wir die Schulsozialarbeit an 5 Schulen ab und der Täter-Opfer-Ausgleich steht jungen Menschen in der Landeshauptstadt Potsdam und in Fürstenwalde zur Verfügung.
    Die Wohngruppe "Miteinander" ist für eine Aufnahme von maximal 8 Kindern/Jugendlichen konzipiert. Diese stationäre Einrichtung der Jugendhilfe ist mit einem breiten Spektrum an individuellen Leistungen zugeschnitten auf die verschiedenen Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen, jungen Heranwachsenden und deren Eltern.
    Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (20 h/Woche), zunächst für 1 Jahr befristet. [mehr Infos]

    Wiesbaden: Sozialpädagoge (m/w/d) Jugendhilfe

    Sozialpädagoge (m/w/d) Jugendhilfe – Wiesbaden, Schicht/Nacht/Wochenende, Vollzeit, unbefristet, ab sofort.
    Arbeitgeber: BS Wutow Professional GmbH.
    BS Wutow Professional GmbH ist Ihr Experte für die Rekrutierung und Vermittlung von pädagogisch qualifizierten Fachkräften im Rhein-Main-Gebiet. Als inhabergeführtes Unternehmen der bundesweit operierenden BS Gruppe setzen wir für Sie auf konsequente Qualitäts- und Serviceorientierung bei der Realisierung Ihrer individuellen Personaldienstleistungen.
    Wir suchen schnellstmöglich im Auftrag unseres Kunden in Wiesbaden eine engagierte Fachkraft, die junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben professionell begleitet. [mehr Infos]

    Würzburg: Erzieher, Heilpädagoge (m/w/d) Gruppendienst junge Flüchtlinge

    Erzieher, Heilpädagoge (m/w/d) Gruppendienst junge Flüchtlinge, Würzburg, Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende, befristet für 12 Monate, ab sofort.
    Arbeitgeber: Erleben, Arbeiten und Lernen - Evangelische Jugendhilfe e.V.
    Wir suchen ab sofort oder später eine*n Erzieher und Heilpädagogen (m/w/d) für den Gruppendienst für junge Flüchtlinge an dem Standort Würzburg (40 Stunden/Woche).
    Es ist ein Arbeitsfeld, in dem verunsicherte und traumatisierte Kinder und Jugendliche betreut werden, die ihre Heimat verloren haben und nun einen sicheren Hafen suchen. Die gemeinsame Arbeit in einem multiprofessionellen Team ermöglicht Ihnen darüber hinaus Ihre außerberuflichen Fähigkeiten und Interessen einzubringen und gemeinsam etwas Gutes zu bewirken.
    Bei der Arbeit in der Wohngruppe erwarten Sie vielfältige Aufgaben. [mehr Infos]

    Zwickau: Sozialpädagoge (m/w/d) - sozialpädagog. Begleitung & Sprachkurs-Projekte

    Sozialpädagoge (m/w/d), Zwickau, Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag), unbefristet, ab sofort.
    Arbeitgeber: F+U Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung u. Umschulung Sachsen GmbH.
    Zur Verstärkung unseres Teams der Bénédict School Sachsen und zur sozialpädagogischen Begleitung bei der Durchführung von Projekten und Sprachkursen für Teilnehmende mit Migrationshintergrund wir eine/-n Sozialpädagoge (m/w/d).
    Wir bieten Ihnen: eine sinnstiftende Aufgabe, unbefristete Festanstellung mit leistungsgerechter Vergütung, 30 Tage Jahresurlaub plus Heiligabend und Silvester frei, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld mit flachen Hierarchien und schnellen Entscheidungswegen, eigenverantwortliches Arbeiten mit Raum sich selbst einzubringen, betriebliche Altersvorsorge, motionMentor-Programm für eine individuelle Gesundheitsförderung, Corporate-Benefit Mitarbeiterrabatte, gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote zur fachlichen und persönlichen Entwicklung, eigener Firmen-Laptop, Schulgeldermäßigung an unserem stefan-heym-gymnasium für Kinder und Enkelkinder unserer Mitarbeitenden, eine langfristige und sichere Perspektive in einer familienfreundlichen Bildungseinrichtung. [mehr Infos]

    Impressum

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
    Wagenburgstraße 26-28
    70184 Stuttgart

    Tel.: 0711/16489-0
    Email: mail@bagejsa.de

    Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
    Christiane Weidner
    Tel.: 030 28395314

    Value Added Tax Identification Number
    DE314816160

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