Sollte diese Nachricht nicht einwandfrei zu lesen sein, klicken Sie bitte hier.
|
||||
Editorial
Liebe Leser*innen, hiermit erhalten Sie den fünften und diesjährig letzten „Migration_News“-Newsletter zu asyl-, migrations- und integrationspolitischen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen, welche potenziell Auswirkungen haben werden bzw. bereits von Relevanz sind für die Jugendsozialarbeit (JSA) mit der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrungen. In dieser Ausgabe schlägt sich deutlich nieder, dass die letzten Monate gekennzeichnet waren durch weitere Verschärfung und Zunahme multipler Krisen deutschland-, europa- und weltweit. So auch findet die deutsche Migrationspolitik aktuell statt im Kontext weltweit beobachtbarer, immer drastischerer Klimawandelfolgen, weiterhin großer Fluchtbewegungen, eines fortdauernden Ukrainekriegs und eines neu und unvergleichlich dramatisch aufgeflammten Nahostkonflikts sowie weiterhin in allen Teilen der Welt spürbarer wirtschaftlicher Rezession und Inflation. Ein weiteres, fundamental wichtiges Thema und eine große Belastung stellte seit Sommer (insbesondere auch für die Akteu*rinnen der Freien Wohlfahrtspflege und viele weitere in sozialen Bereichen Engagierte) die Frage des Bundeshaushalts für 2024 dar. Fortdauernd wurde Lobbyarbeit betrieben gegen die geplanten massiven Kürzungen und fehlenden Investitionen. Zu den Entwicklungen und aktuellen Aussichten: siehe u.s. ersten Artikel. (15.12.2023 Newsletter-Versand; |
||
BUNDESHAUSHALT 2024Spätestens seit Sommer betrieben Akteu*rinnen der Freien Wohlfahrtspflege, Verbände und Organisationen unermüdlich Lobbyarbeit auf allen Kanälen gegen die geplanten massiven Kürzungen und fehlenden Investitionen im Bundeshaushalt für 2024. |
||
1. Aus Bundestag & Bundesregierung |
Rund 13.500 Abschiebungen bis Ende Oktober 2023[14.12.] Im laufenden Jahr sind bis zum 31. Oktober 13.512 Personen aus Deutschland abgeschoben worden. Das geht aus der Antwort (20/9796) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9541) hervor. Die im Zielländervergleich meisten Personen wurden nach Österreich (1.156), Georgien (1.137) und Nordmazedonien (1.009) abgeschoben. Unter den abgeschobenen Personen hatten den Angaben zufolge 1.179 die georgische Staatsangehörigkeit, 1.085 waren Türken, 1.062 Afghanen und 1.025 Nordmazedonier. Sie führen das Ranking der Staatsangehörigkeiten an. (20.12.2023 Bundestag-Presse-Kuzmeldungen: BT-hib 962/2023) |
||
BMI: Migrationsabkommen mit Georgien unterzeichnet[19.12.] Bundesinnenministerium: [Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Einstufung beider Länder als "sicher" als unzutreffend. (11.10. BAfFZentren, 19.10. Pro Asyl & Landesflüchtlingsräte) ] |
||
Reform des Gemeinsamen EU-Aylsystems debattiert[15.12.] Der Bundestag befasste sich am 15.12. erstmals mit einem Oppositions-Antrag zu den Themen der Reduzierung von Asylmigration und der weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Im Anschluss an die Debatte wurde Vorlage in den federführenden Innenausschuss überwiesen. (15.12. Zum Text sowie Video-Mitschnitt auf der Bundestags-Homepage) [Weiteres: s.u. PM zu Europa] |
||
Bekämpfung von polit. Islamismus sowie antisemitischem, auslandsbezogenem Rechtsextremismus[14.12.] Das Bundestagsplenum befasste sich am 14.12. mit dem politischen Islamismus in Deutschland anlässlich eines Antrags aus den Reihen der Opposition. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. (Link zur Bundestags-Information sowie dem Video-Mitschnitt vom 14.12.) |
||
Thematisierung von Migrationspolitik im Rahmen der Debatte zur Halbzeitbilanz der Wahlperiode[14.12.] Der Bundestag befasste sich im Rahmen der Plenarsitzung am 14.12. in einer Debatte mit der Halbzeitbilanz der aktuellen 20. Wahlperiode. Dazu lag als Anlass ein Antrag aus den Reihen der Opposition vor. Darin wurde u.a. auch gefordert, „die irreguläre Migration nach Deutschland zu stoppen und die innere Sicherheit zu gewährleisten“, indem die Asylzuwanderung deutlich reduziert, der Außengrenzschutz gestärkt und Algerien, Marokko, Tunesien und Indien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Zudem sollten dem Antrag zufolge die Anreize für die s.g. Sekundärmigration nach Deutschland reduziert werden. |
||
Antisemitismus im Sport entschlossen bekämpfen[13.12.] Die Mitglieder des Sportausschusses von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verurteilen den terroristischen Angriff der Hamas auf den jüdischen Staat Israel vom 7. Oktober 2023 „auf das Schärfste“ und rufen dazu auf, Antisemitismus im Sport entschlossen zu bekämpfen. In einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der Sportausschusssitzung zum Thema „Antisemitismus im Sport“ am 13.12. nennen es die Abgeordneten „absolut inakzeptabel“, dass jüdische Sportvereine aus Sicherheitsgründen zeitweise ihren Spielbetrieb einstellen mussten. Dies zeige die dringende Notwendigkeit, noch entschiedener als bisher gegen alle Formen von Antisemitismus im Sport vorzugehen. „Die jüdische Gemeinschaft braucht unsere Solidarität“, schreiben die Ausschussmitglieder. Diese Solidarität brauche es nicht nur in der akuten Phase der antisemitischen Eskalation, sondern langfristig und nachhaltig. Der Sport müsse ein Ort der Fairness, Toleranz und des respektvollen Miteinanders sein. Antisemitismus jedoch zerstöre diese Prinzipien und bedrohe die grundlegenden Werte, die der Sport fördern möchte. „Wir stehen solidarisch an der Seite der jüdischen Gemeinschaft und aller jüdischen Sportlerinnen und Sportlern“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.Der Sport dürfe der Gewalt niemals weichen. „Darum halten wir es für unerlässlich, dass die sportlichen Wettkämpfe und Spiele von Makkabi Deutschland in Sicherheit durchgeführt werden können“, machen die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und FDP deutlich. Polizei und Sicherheitsbehörden hätten dies zu gewährleisten und so den gewaltbereiten Antisemitismus in die Schranken zu weisen. Der zu der Sitzung geladene Präsident von Makkabi Deutschland, dem Dachverband des jüdischen Sports, Alon Meyer, berichtete über verbale und auch körperliche Angriffe auf jüdische Sportlerrinnen und Sportler, die es auch vor dem 7. Oktober gegeben habe, die sich aber seitdem verstärkt hätten. Die meisten antisemitischen Vorfälle in den deutschlandweit 40 Ortsverbänden gebe es im Westen Deutschlands. Fast immer, zu 98 Prozent, fänden sie im Fußball statt, teils auch im Basketball aber auch beim Tennis. Betroffen seien zumeist unterklassige Mannschaften, sagte Meyer. Der Sportwissenschaftler Jan Haut von der Universität des Saarlandes verwies darauf, dass sich der Sport von den Entwicklungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht unterscheide. Es gebe auch dort die „üblichen Erscheinungsformen des Antisemitismus“. Die antisemitischen Einstellungsmuster seien bei Mitgliedern von Sportvereinen kaum anders als in der übrigen Bevölkerung. Sowohl klassischer als auch sekundärer Antisemitismus würden von deutlichen Mehrheiten abgelehnt. „Bei Israel-bezogenem Antisemitismus wird die Mehrheit etwas knapper“, sagte Haut. |
||
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts[11.12.] Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am 11.12. wurde deutlich, dass die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo trifft. |
||
Rückführungsverbesserungsgesetz[11.12] Schritte in die richtige Richtung bei zahlreichen Änderungsvorschlägen: Das war überwiegend der Tenor in den Stellungnahmen der Sachverständigen, als sie am 11.12. im Ausschuss für Inneres und Heimat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) in einer öffenlichen Anhörung bewerteten. |
||
Zahl der Menschen im Kirchenasyl in Deutschland[7.12.] In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben sich laut Bundesregierung insgesamt 1.989 Menschen in Deutschland im Kirchenasyl befunden. Im Gesamtjahr 2022 lag diese Zahl bei 1.763 nach 1.231 im Gesamtjahr 2021, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/9673) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. (18.12. BT-hib 953/2023) |
||
Aktueller Bericht des Instituts für Menschenrechte[7.12.] Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass die Bundesregierung bisher kaum Schritte unternommen habe, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur reformieren. In seiner Unterrichtung (20/9650) an den Bundestag zur Lage der Menschenrechte in Deutschland verweist das Institut darauf, dass die Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet habe, den Diskriminierungsschutz des AGG weiterzuentwickeln, bisher aber kaum Bestrebungen des dafür zuständigen Bundesjustizministeriums erkennbar seien. [... In dem Bericht] geht es neben der Lage von Menschen mit Behinderungen unter anderem auch um die Risiken rassischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, um Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, um die politischen Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen und um die Versammlungsfreiheit. (14.12. BT-hib 951/2023) |
||
Gesundheitsleistungen im AsylbLG[7.12.] Die Bundesregierung betont, dass nach Paragraf 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine medizinische Basisversorgung für Asylbewerber*innen gewährleistet werden muss. Dieser Anspruch werde ergänzt durch Paragraf 6 Absatz 1 AsylbLG. „Nach dieser Vorschrift können sonstige Leistungen im Einzelfall gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten ist. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass zweitinstanzliche Gerichte daraus einen Leistungsanspruch auf Höhe der GKV-Leistungen ableiten würden“, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/9672) auf eine Kleine Anfrage. (14.12. BT-hib 950/2023) |
||
BMI: Deutsch-indisches Migrationsabkommen unterzeichnet[5.12.] Deutsch-indisches Migrationsabkommen unterzeichnet: Abkommen zur Förderung der Mobilität von Studierenden, Auszubildenden und Fachkräften sowie zur gemeinsamen Bekämpfung irregulärer Migration und zur Rückführung nach klaren Verfahren. |
||
Visa für afrikanische Studierende u. Wissenschaftler*innen[1.12.] Zwischen 2012 und 2022 hat Deutschland 70.673 Studierenden aus afrikanischen Ländern sowie 2.349 afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Visa erteilt. Das geht aus der Antwort (20/9598) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Gesamtzahl der abgelehnten Visa von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Afrika in den Jahren 2014 bis 2022 beträgt den Angaben zufolge 18.570 respektive 48. |
||
Aufnahme von Schutzbedürftigen ohne Asylverfahren[30.11.] Im Zeitraum von 2017 bis zum 30. Juni 2023 sind laut Bundesregierung 22.038 Schutzbedürftige in Deutschland nach Paragraf 23 Absatz 2 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9596) auf eine Kleine Anfrage weiter ausführt, handelte es sich dabei um die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen Deutschlands und die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlinge. In beiden Fällen seien dies Schutzbedürftige, die in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Im genannten Zeitraum seien Einreisen aus der Türkei, Ägypten, Kenia, Griechenland, Äthiopien, Libanon, Jordanien sowie über den Evakuierungsmechanismus des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) aus Libyen über Niger erfolgt. |
||
Kriminalisierung der Seenotrettung verhindern[27.11.] "Kriminalisierung der Seenotrettung verhindern" lautet der Titel eines Oppositions-Antrags (20/9493) vom 27.11., der am 30.11. erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand und als Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte in den Ausschuss für Inneres und Heimat (federführend) überwiesen wurde (zur Behandlung voraussichtlich bzw. regulär in 2024). |
||
Sprach- u. Dialekterkennungssoftware beim Bamf[17.11.] Über den Einsatz der Sprach- und Dialekterkennungssoftware beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9419) auf eine Kleine Anfrage. Danach werde diese in der Regel bei der Asylantragsannahme durchgeführt, wenn die Antragsteller in einer Außenstelle des Bamf ihren Asylantrag stellen. Eingesetzt wurde die Software im vergangenen Jahr im Rahmen des Asylverfahrens in 29.632 Fällen und im ersten Halbjahr 2023 in 22.947 Fällen. 2022 stützte sie die Angaben der Antragsteller in 78% der Fälle, während dies bei 22% nicht der Fall war. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres stützte sie die Angaben der Antragsteller laut Vorlage in 81%der Fälle, aber in 19% nicht. |
||
[16.11.] Mit breiter Mehrheit wurde im Bundestag am 16.11. der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, 20/8537) gebilligt. Damit soll ein „mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler“ verhindert werden. Für das im Innenausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (20/9347) stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt. Zur Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (20/9386). Zwei Änderungsanträge aus den Reihen der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. (Link zu den schriftlichen Bundestagsberichten sowie Video-Mitschnitten zur 1. Lesung am 28.9., Anhörung am 13.11. sowie der Entscheidungssitzung am 16.11) |
||
Moldau u. Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft[16.11./15.12.] Der Bundestag stufte am 16. November 2023 (2./3. Lesung) Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten ein. Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8629, 20/9005, 20/9243 Nr. 1.7). Einzig Die Linke stimmte gegen das Gesetz. Der Bundesrat hatte am 20. Oktober keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben (20/9005). (Vgl. BT-hib 799/2023 vom 27.10.) Gesetzentwurf der Union: Die CDU/CSU-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (20/7251) ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vorlägen. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 sei dies nur in 24 von 14.180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11.498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldauischen Staatsangehörigen der Fall gewesen. Wie die Fraktion zugleich darlegte, können durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten Asylverfahren ihrer Staatsangehörigen zügiger bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt. Deutschland weniger attraktiv als Zielland: Mit dem Gesetzentwurf werde „zudem einer der Beschlüsse, die der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern getroffen hat, zeitnah umgesetzt“. |
||
Weiterentwicklung des AsylbLWG[16.11.] Der Bundestag beriet Mitte Nov. in erster Lesung erstmals über einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes (20/9309, AsylbLWG), den die CDU/CSU vorgelegt hatte. Mit diesem soll erreicht werden, dass Leistungen nach dem AsylbLG nicht mehr 18 Monate, sondern 36 Monate gezahlt werden. Die Leistungshöhe soll sich nicht ändern. Die Fraktion will damit Anreize zur Migration senken, wie sie im Entwurf schreibt. |
||
Kritik an Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak[15.11.] Nach Protesten gegen Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak hatte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 15.11. die Lage und Rückkehrperspektiven der Jesiden in ihre Heimat erörtert. Dabei hinterfragten Abgeordnete die gesunkene Schutzquote von irakischen Jesiden in Deutschland und erinnerten an den einstimmigen Beschluss des Bundestags, die IS-Verbrechen gegen Jesiden als Genozid anzuerkennen. Vor dem Hintergrund einer weiterhin fragilen Sicherheitslage seien Abschiebungen nicht hinnehmbar, kritisierten einzelne Ausschussmitglieder. |
||
Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer*innen[15.11.] Im September dieses Jahres haben nach Angaben der Bundesregierung laut Ausländerzentralregister gut 13,74 Mio. Ausländer in Deutschland gelebt. Davon waren knapp 5,11 Mio. Staatsangehörige eines EU-Landes und gut 8,63 Mio. Drittstaatsangehörige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/9336) auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Zum Vergleich: Im Dezember 2017 lag die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer danach bei mehr als 10,62 Mio., von denen gut 4,58 Mio. die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes hatten und rund 6,04 Mio. die eines Drittstaates. (27.11. BT-hib 887/2023) |
||
CDU: Bekämpfung von Antisemitismus, Terror und Hetze[14.11.] Mitte Nov. legte die CDU/CSU-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze vor (20/9310). Sie reagierte damit der Vorlage zufolge auf den Anschlag der palästinensischen Terrororganisation Hamas in Israel am 7.10. 2023, der die Bedrohungslage für jüdische Bürger auch in Deutschland verschärfe. Es sei unerträglich und nicht hinnehmbar, dass der Hamas-Terrorismus und Antisemitismus bejubelt und propagiert, auf Demonstrationen das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet beziehungsweise zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen wird. Der versuchte Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin in der Nacht zum 18. Oktober 2023 sei ein Alarmsignal für die Demokratie. Weiter heißt es, der Schutz jüdischen Lebens sei Staatsaufgabe und unverhandelbar. Juden müssten sich in Deutschland sicher fühlen können. Darüber hinaus schädigten derartige Taten den Zusammenhalt der Gemeinschaft und gefährdeten die Stabilität der Gesellschaft insgesamt. Der Staat sei hier daher in besonderem Maße zum Handeln aufgerufen. |
||
Kosten von Bundesprogrammen gegen Extremismus[13.11.] Die Bundesregierung berichtet in ihrer Antwort (20/9270) auf eine Kleine Anfrage, dass die Haushaltsansätze der Bundesprogramme zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem Jahr 2001 über den Zeitraum von 23 Jahren in Summe gut 1,375 Mrd. € betragen. Die Haushaltsansätze für das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ belaufen sich seit 2010 auf knapp 134 Mio. €. Für das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport sowie der Maßnahme „Fußball vereint gegen Rassismus“ sind seit 2021 im Haushalt gut 2,5 Mio. € veranschlagt worden. |
||
Muslimische Wohlfahrtspflege/ Extremismusausschluss bei vom Bund geförderten Projekten& Vereinen[13.11.] Die Bundesregierung betont in einer Antwort (20/9273) auf eine Kleine Anfrage, dass alle vom Bund geförderten Projekte und Vereine Personen unter Extremismusverdacht nicht beteiligen dürfen. Förderungen des Bundes für Organisationen und Projekte würden grundsätzlich die Auflage beinhalten, dass die Zuwendungsempfänger dafür sorgen müssen, dass Personen und Organisationen, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, nicht beteiligt werden. Dies gelte insbesondere für solche Organisationen oder Personen, die in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder erwähnt werden. Diese Auflagen würden regelmäßig überprüft, so die Regierung weiter. In der Anfrage ging es um den möglichen Einfluss extremistischer Akteure auf muslimische Wohlfahrtsverbände. |
||
Visa-Erteilungen im Jahr 2022[9.11.] 2022 sind rund 1,26 Millionen Visa durch deutsche Visastellen erteilt worden, die meisten davon für Anträge aus der Türkei (214.944), aus Indien (117.181) und aus Russland (60.700). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9236) auf eine Kleine Anfrage hervor. Zum Verhältnis der beantragten, zurückgezogenen beziehungsweise abgelehnten Visa macht die Bundesregierung keine direkten Angaben, sondern stellt diese Informationen nur als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft den Abgeordneten zur Verfügung, "[...] um unsachgemäße Schlussfolgerungen Dritter durch eine breite Veröffentlichung zu verhindern“. Denn solche unsachgemäße Bewertungen der Ablehnungszahlen einzelner Visastellen könnten dazu führen, dass es zu Spannungen im bilateralen Verhältnis komme; „dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Migrationsdebatte und einem infolge zahlreicher Krisen und wirtschaftlicher sowie politischer Entwicklungen gestiegenen Migrationsdruck“. |
||
Grünes Licht für Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten[8.11.] Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für die Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke votierte das Gremium am 8.11. für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8629). Wie die Bundesregierung darin darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen. |
||
Update für Sozialgesetzbücher[8.11.] Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am 8.11. umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern zu. Ein entsprechender Gesetzentwurf (20/8344) der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich. |
||
Zahl eingereister afghanischer Ortskräfte[8.11.] Seit dem 15. Mai 2021 sind laut Bundesregierung mit Stand vom 30. Oktober 2023 insgesamt 4.122 afghanische Ortskräfte nach Deutschland eingereist. Zusammen mit ihren eingereisten Familienangehörigen beläuft sich ihre Zahl auf 19.345, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/9160) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. Danach sind mit Stand vom 6. Oktober im Rahmen des Ortskräfteverfahrens 1.388 afghanische Ortskräfte - mit Familienangehörigen 5.975 afghanische Personen - noch nicht eingereist, für die eine Aufnahmeerklärung besteht. (21.11. BT-hib 880/2023) |
||
Kein kommunales Vetorecht bei Zuweisung von Migrant*innen[8.11.] Einen Antrag mit der Forderung nach einem Veto-Recht für Kommunen bei der Zuweisung von Migrant*innen scheiterte im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen in seiner Sitzung. Gegen die Vorlage einer Fraktion stimmten alle übrigen Fraktionen. (08.11.2023 BT-hib 831/2023, hib-Meldung zum Antrag vom 24.5.) |
||
Stärkung der Antidiskriminierungsstelle umstritten[8.11.] Ein Vorstoß der Fraktion Die Linke zur Erweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und für einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung ist in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch von den Sachverständigen unterschiedlich beurteilt worden. In dem der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Linksfraktion (20/2696) wird eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch Einstufung als oberste Bundesbehörde gefordert. |
||
Regierung: Fachkräfteeinwanderung ist kein Risiko[6.11.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9095) auf eine Kleine Anfrage ihre Strategie zur Fachkräfteeinwanderung. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung würden die Rahmenbedingungen für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten insgesamt verbessert und damit die Chancen der Wirtschaft für eine erfolgreiche Anwerbung von ausländischen Fachkräften erhöht. „Da Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung keine Sonderregelungen in Bezug auf die Länder treffen und grundsätzlich branchenoffen ausgestaltet sind, werden sie für die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften deutschlandweit und in allen Branchen die gleichen Chancen eröffnen. Die Bundesregierung erkennt keine branchen- oder länderspezifischen Anwerberisiken“, schreibt sie in der Antwort weiter. (14.11. BT-hib 853/2023) |
||
Seewegschleusungen von Frankreich nach Großbritannien[6.11.] Die Bundespolizei hat laut Bundesregierung mit Stand vom 30.10.23 bislang insgesamt sechs Ermittlungsverfahren mit Bezügen zum Phänomenbereich der Seewegschleusungen von Frankreich nach Großbritannien eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9099) auf eine Kleine Anfrage weiter ausführt, ermittelt die Bundespolizei aufgrund des Verdachts der Einschleusung von Ausländern nach oder durch Deutschland. (21.11.BT-hib 879/2023) |
||
Überstellungen im Dublin-Rahmen[2.11.] Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9067) auf eine Kleine Anfrage. Danach kam es im ersten Halbjahr 2023 zu insgesamt 41.006 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag im genannten Zeitraum bei 29.000 und die der erfolgten Überstellungen bei 2.473, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug in der ersten Jahreshälfte 2023 den Angaben zufolge 7.290. Hier gab es laut Vorlage insgesamt 4.627 Zustimmungen sowie 1.875 erfolgte Überstellungen. (14.11. BT-hib 852/2023) |
||
Abschiebungen nach Mauretanien[31.10.] Abschiebungen nach Mauretanien sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9025) auf eine Kleine Anfrage. Danach gab es in den ersten acht Monaten dieses Jahres eine solche Abschiebung. Insgesamt kam es den Angaben zufolge seit dem Jahr 2015 zu vier Abschiebungen nach Mauretanien. (8.11. BT-hib 822/2023) |
||
Sonderbericht zum Bürokratieabbau[26.10.] Die Bundesregierung legte Ende Oktober einen Sonderbericht mit dem Titel „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ (20/9000) vor. Wie die Bundesregierung darin schreibt, sei ihr „bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ ein wichtiges Anliegen. Ziel des Berichtes sei es, darzustellen, was die Bundesregierung in diesen Bereichen bereits unternommen habe und noch unternehmen wolle. Unter anderem wird in dem Bericht auf das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV verwiesen, dessen Eckpunkte dem Bericht als Anlage beigefügt sind. Zudem fasst der Bericht überblickartig und in Politikfeldern gegliedert abgeschlossene, laufende und geplante Maßnahmen in den Bereichen zusammen. „Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren“, heißt es dazu. Auf den Seiten 17-19 des Berichts werden innerhalb des Abschnitts zu bereits abgeschlossenen, noch laufenden sowie geplanten Maßnahmen zu Besserer Rechtsetzung und Bürokratieabbau in einzelnen Politikfeldern explizit die Bereiche Integration sowie Asylrecht/Migration behandelt. |
||
Förderung der Vielfalt an deutschen Hochschulen[20.10.] Berlin: (hib/CHA) Die mit einer Laufzeit von zwei Jahren angesetzte Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund 1,72 Millionen Euro gefördert. Das geht aus einer Antwort (20/8976) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Ziel der Initiative, die durch die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz umgesetzt wird, sei es, die Diversität an deutschen Hochschulen zu fördern, schreibt die Bundesregierung. |
||
Zurückweisungen an den Landgrenzen[20.10.] Über die Zahl tatsächlich vollzogener Zurückweisungen an den deutschen Landgrenzen durch die Bundespolizei berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8968) auf eine Kleine Anfrage. Danach wurden laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei mit Stand vom 28.9. an der deutsch-österreichischen Landgrenze in den ersten acht Monaten dieses Jahres 6.367 Zurückweisungen tatsächlich vollzogen nach 14.675 im Gesamtjahr 2022. Zusammen mit Zurückweisungen, „die zwar mit Ursprung zur Republik Österreich bestehen, aber nicht an der Landgrenze vollzogen werden“, erhöhen sich diese Zahlen den Angaben zufolge auf 18.853 im Zeitraum von Jan. bis einschließlich Aug. 2023 und 25.538 im gesamten Vorjahr. Bei den angegebenen Zahlen sind laut Bundesregierung noch „geringfügige Änderungen möglich“. |
||
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten[20.10.] Mitte vergangenen Jahres hat es in Deutschland laut Bundesregierung rund 34,445 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegeben. Davon hatten rund 29,46 Mio. oder 84 % die deutsche Staatsangehörigkeit und rund 4,984 Mio. oder 14 % eine ausländische Staatsangehörigkeit, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8967) auf eine Kleine Anfrage darlegt. Danach wurden im Jahresdurchschnitt 2022 rund 5,2 Mio. Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezählt. Darunter waren den Angaben zufolge rund 2,971 Mio. oder 57 % mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 2,229 Mio. oder 43 % mit ausländischer Staatsangehörigkeit. (27.10. BT-hib 800/2023) Vgl. die Antwort der Bundesregierung vom 28.8. (20/8151) auf eine andere Kleine Anfrage, der zufolge von den rund 34,45 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 24,2 Millionen oder 70 Prozent sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte und rund 10,2 Millionen oder 30 Prozent sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte waren. Hinzu kommen danach noch rund 4,38 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. (6.9. BT-hib 632/2023) |
||
Entlastung der Länder bei flüchtlingsbezogenen Kosten[20.10.] Der Haushaltsausschuss stimmte am 11.10. dem Regierungsentwurf des Pauschalentlastungsgesetzes (20/8296) ohne Änderungen zu. Kernstück des Entwurfes ist die Entlastung der Länder bei den flüchtlingsbezogenen Kosten in 2023 um 3,4 Milliarden Euro. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Der Entwurf wurde am Folgetag im Bundestagsplenum ohne Aussprache beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzte die Bundesregierung unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 2. November 2022 und vom 10. Mai 2023 um. Technisch soll die Umsetzung erfolgen, indem die Länder im Jahr 2023 einen um 3,4 Milliarden Euro höheren Anteil aus der Umsatzsteuer erhalten. 2024 sollen die Länder noch 0,9 Milliarden Euro mehr aus dem Säckel der Umsatzsteuer erhalten. Mit der neuen Pauschale werde die bisher bestehende Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgelöst. Ferner erklärte die Bundesregierung in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs, dass die Länder auch die Voraussetzungen für die Auszahlung der dritten Tranche des am 29. September 2020 beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Für 2023 wird deshalb der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer um weitere 0,5 Milliarden Euro zulasten des Bundes erhöht. Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Auflösung des Fonds, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Mauer- und früheren innerdeutschen Grenzgrundstücken verwahrt wurden. „Der Zweck des Fonds ist nach 27 Jahren weitestgehend erfüllt“, schreibt die Bundesregierung. (11.10. BT-hib 738/2023, 13.9. BT-hib 642/2023, 20.10. BMF) |
||
Strategie für starke, wehrhafte Demokratie u. offene, vielfältige Gesellschaft[20.10.] Die Bundesregierung erarbeitet derzeit nach eigenen Angaben eine „Strategie für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft“. Wie sie in ihrer Antwort (20/8965) auf eine Kleine Anfrage ausführt, verurteilt sie „jede Form von Extremismus, tritt verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus allen Phänomenbereichen gleichermaßen konsequent entgegen und bezieht dabei die jeweiligen phänomenbereichsspezifischen Besonderheiten gezielt in ihre Bekämpfungsstrategien ein“. |
||
BT-Debatte über finanzielle Unterstützung ziviler Seenotrettung im Mittelmeer[19.10.] Die staatliche Finanzierung ziviler Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer führte am 19.10.23 zu einer scharfen Kontroverse im Bundestag geführt. Während Redner der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion ein Ende der Leistungen forderten, verteidigten Vertreter der Koalition die Zahlungen. Die Linke kritisierte wiederum, dass die Hilfen viel zu gering ausfielen. |
||
Zahl der seit 2013 abgeschobenen Eritreer*innen[19.10.] Zwischen Anfang 2013 und Ende August 2023 sind laut Bundesregierung insgesamt 1.637 Menschen mit eritreischer Staatsangehörigkeit abgeschoben worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8941) auf eine Kleine Anfrage ferner ausführt, waren im Ausländerzentralregister Ende August dieses Jahres 654 Personen mit eritreischer Staatsangehörigkeit erfasst, die in den Jahren 2013 bis 2023 eine oder mehrere Ausweisungsverfügungen erhalten haben. Dabei wird jede Person laut Vorlage insgesamt nur einmal mit der aktuellsten Ausweisungsverfügung gezählt. (26.10. BT-hib 798/2023) |
||
Bezieher von Grundsicherungslleistungen für Arbeitssuchende[19.10.] Die Zahl der Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in den vergangenen fünf Jahren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8934) auf eine Kleine Anfrage. Wie die Bundesregierung darin ausführt, gab es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2022 insgesamt rund 5,20 Mio. Regelleistungsberechtigte. Im Jahresdurchschnitt 2021 waren es den Angaben zufolge noch gut 5,25 Mio. nach knapp 5,43 Mio. im Jahresdurchschnitt 2020. Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es laut Vorlage knapp 5,48 Mio. Regelleistungsberechtigte und im Jahresdurchschnitt 2018 gut 5.79 Mio. |
||
„Hate Aid“ wird 2024 weiter gefördert[18.10.] Die gemeinnützige Organisation „Hate Aid“ soll 2024 weiter aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Der Haushaltsausschuss beschloss am 18.10. im Rahmen der Beratungen des Einzelplans des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), für das kommende Jahr einen Zuschuss von 600.000 Euro für „Hate Aid“ im Etat einzustellen. Damit soll laut Begründung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“ unterstützt werden. Ferner soll die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Im ursprünglichen Entwurf war keine Förderung von „Hate Aid“ vorgesehen. Im laufenden Jahr ist im Haushalt eine Förderung von 497.000 Euro eingestellt. Auch diese Förderung geht auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses zurück. Auch den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz erhöhte der Ausschuss, und zwar um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit solle die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag. Zur Unterstützung der Arbeit des inzwischen im BMJ angesiedelten Nationalen Normenkontrollrates sollen ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Für die Gegenfinanzierung ihrer Änderungen nahmen die Koalitionsfraktionen zum einen Kürzungen in einem Titel zur Verwaltungskostenerstattung an die Länder vor, zum anderen erhöhten sie die Globale Minderausgabe. |
||
Mehr Mittel für Antisemitismus-Meldestelle in 2024[18.10.] Der „Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus - RIAS e. V.“ soll 2024 mit deutlich höheren Zuschüssen rechnen können als bislang geplant. Der Haushaltsausschuss beschloss am 18.10. den im Haushaltsentwurf 2024 vorgesehenen Zuschuss um 390.000 Euro auf 990.000 Euro zu erhöhen. In dem dazu vorgelegten Änderungsantrag begründeten die Koalitionsfraktion von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dies mit einer „bedarfsgerechten Anpassung“. Im laufenden Jahr beträgt der Zuschuss laut Haushaltsplan 1,1 Millionen Euro. |
||
Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Rechtsextremist*innen[13.10.] Vom 1.1.2018-28.9.2023 ist laut Bundesregierung „eine niedrige zweistellige Zahl von (ehemaligen) Rechtsextremisten“ über das Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) aus der rechtsextremistischen Szene ausgestiegen. Bei der „Aussteigerhotline Rechtsextremismus“ des BfV gingen im genannten Zeitraum zirka 230 Anrufe ein, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8832) auf eine Kleine Anfrage ferner schreibt. (24.10. BT-hib 793/2023) |
||
Debatte über Bezahlkarte statt Geldleistungen für Asylbewerber*innen[12.10.] Am 12.10. beriet der Bundestag auf Antrag einer Oppositionsfraktion zur Frage des Sachleistungsprinzips und die Einführung einer Bezahlkarte anstelle von Geldleistungen für Asylbewerber*innen. Nach erster Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend an Ausschuss für Arbeit und Soziales. (12.10. Text und Video-Mitschnitt zur Debatte auf der Bundestags-Homepage) |
||
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren[11.10.] Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung hat im ersten Halbjahr 2023 laut Bundesregierung 6,6 Monate betragen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/8787) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht, lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung über Erstanträge in der ersten Jahreshälfte bei 6,5 Monaten und bis zu einer behördlichen Entscheidung über Folgeanträge bei 6,8 Monaten. (18.10. BT-hib 769/2023) |
||
Beschluss des EU-Innenministerrats zum Asylsystem[4.10.] Um den Beschluss des EU-Innenministerrats vom 8. Juni 2023 zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8637) auf eine Kleine Anfrage. Danach sieht die allgemeine Ausrichtung des Rates zur Asylverfahrens-Verordnung in Artikel 41b erstmalig die Einführung eines obligatorischen Grenzverfahrens für bestimmte Personengruppen vor. Dazu gehören den Angaben zufolge Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen, sowie Menschen, die die Behörden getäuscht haben, und solche, bei deren Staatsangehörigkeit eine EU-weite Schutzquote von 20 Prozent oder weniger vorliegt. |
||
Widerrufung von Flüchtlingsanerkennungen[29.9.] Im ersten Halbjahr 2023 sind in Deutschland insgesamt 1.007 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes sowie Abschiebungsverbote widerrufen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8592) auf eine Kleine Anfrage hervor. Danach kam es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bei insgesamt 9.905 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren in 8.898 Fällen zu keinem Widerruf. |
||
Asylsuchende aus der Türkei[27.9.] In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind laut Bundesregierung 19.857 Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei registriert worden nach 25.054 im vergangenen Jahr. Davon entfielen im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 16.594 auf Kurden, 2.735 auf Türken sowie 528 auf „sonstige“ und im Jahr 2022 insgesamt 20.400 auf Kurden, 3.992 auf Türken und 662 auf „sonstige“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/8517) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. (9.10. BT-hib 717/2023) |
||
Innenausschuss beriet mit Faeser über Migrationspolitik[27.9.] Der Innenausschuss beriet am 27.9. (nicht öffentlich) mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aktuelle innenpolitische Vorhaben erörtert. Die Ministerin unterrichtete dabei das Gremium über das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“. |
||
Debatte zur Kurswechsel in der deutschen Migrationspolitik[22.9.] Am 22.9. wurde im Bundestagsplenum auf Antrag einer Oppositionsfraktion die Frage eines Kurswechsels in der deutschen Migrationspolitik.diskutiert. |
||
Anwerbung ausländischer Pflegekräfte[21.9.] Für Pflegeeinrichtungen wird es nach Angaben der Bundesregierung zunehmend schwieriger, offene Stellen mit Fachkräften und qualifizierten Hilfskräften zu besetzen. Infolge des demografischen Wandels werde die Zahl der Pflegebedürftigen weiter deutlich steigen. Zugleich werde das Potenzial der zur Verfügung stehenden Pflegekräfte schrumpfen, heißt es in der Antwort (20/8374) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. |
||
Gemeinsamer Schulunterricht[20.9.] Im September wurde im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung ein Oppositionsantrag zurückgewiesen, laut dem Kindern der Klassenstufen eins bis vier ein gesonderter Sprachunterricht angeboten werden sollte, wenn diese „nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen.“ Übernehmen sollten die gesonderten Deutschkurse aus Sicht der Antragsteller die Volkshochschulen. Die übrigen Fraktionen wiesen die Forderungen übereinstimmend zurück. (20.9. BT-hib 667/2023) |
||
Niedriglöhne in Deutschland[14.9.] Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage eine Antwort (20/8363) zum Thema Niedriglöhne in Deutschland vorgelegt, in der sie im Wesentlichen auf eine frühere Antwort (20/3209) verweist. Darin werden im Anhang ausführliche Datensätze zur Verteilung von Niedriglöhnen in Deutschland zusammengestellt, in denen sich auch die Unterscheidung zwischen "Deutschen" und "Ausländer[*innen]" findet. |
||
Zahl unerlaubter Einreisen u. Abschiebungen im 1. Halbjahr 2023[13./7.9.] Im ersten Halbjahr 2023 sind nach Kenntnis der Bundesregierung 45.338 unerlaubte Einreisen festgestellt worden. Hauptstaatsangehörigkeiten waren dabei syrisch mit 9.070 Fällen (20 Prozent), afghanisch mit 8.176 Fällen (18 Prozent) und türkisch mit 4.226 Fällen (neun Prozent), wie aus Antworten der Bundesregierung (20/8340 und 20/8274) auf zwei Kleine Anfragen hervorgeht. Die Zahl der Abschiebungen belief sich danach (20/8340) in der ersten Jahreshälfte 2023 auf 7.859. (19.9.2023 BT-hib 661/2023 und 18.9. BT-hib 651/2023) [8.9.] Laut einer nur wenig älteren Antwort der Bundesregierung (20/8280) auf eine andere kleine Anfrage seien im ersten Halbjahr 2023 ihrer Kenntnis nach 7.861 Personen abgeschoben worden. Wie die Bundesregierung hier weiter ausführte, seien in der ersten Hälfte dieses Jahres 12.853 Abschiebungen vor und 520 Abschiebungen nach Übergabe der Person an die Bundespolizei abgebrochen worden. Als Grund des Abbruchs wird in der Vorlage unter anderem bei 6.717 Fällen „Stornierung des Ersuchens“ und bei 5.982 Fällen „nicht erfolgte Zuführung“ angegeben. (18.9. BT-hib 653/2023; vgl. gleichlautende Antwort (20/8046) der Bundesregierung vom 18.8. auf eine noch frühere kleine Anfrage, 29.8. BT-hib 617/2023) |
||
Unterstützung von Binnenvertriebenen in der Ukraine[13.9.] Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Bundesregierung mehr als 850 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Ukraine und den Nachbarstaaten zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort (20/8349) auf eine Kleine Anfrage hervor, in der sich nach der „Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Ausland“ erkundigt wurde. |
||
Aufnahme von gefährdeten Afghan*innen[11.9.] Über die Aufnahme gefährdeter Afghanen in Deutschland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8322) auf eine Kleine Anfrage. Danach wurden im Rahmen der unterschiedlichen Verfahren zur Aufnahme von gefährdeten Afghanen mit Stand vom 25. August dieses Jahres 44.146 Aufnahmezusagen erteilt. Von den Menschen mit einer solchen Zusage sind 30.323 laut Vorlage bereits nach Deutschland eingereist. |
||
Schutz geflüchteter Frauen in Deutschland[8.9.] Um den Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8279) auf eine Kleine Anfrage. Darin erkundigten sich die Fragesteller unter anderem danach, ob nach Ansicht der Bundesregierung für alle Frauen in Asylverfahren standardmäßig Anhörerinnen vorgesehen werden sollten, um die Hürden für die Benennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu senken, und was sie gegebenenfalls diesbezüglich plant. |
||
Verfahren zur Altersbestimmung[7.9.] Ein Verfahren zur Altersbestimmung mittels Ultraschalluntersuchung hat sich nach Angaben der Bundesregierung in einem Projekt als „teilweise valide“ herausgestellt. Eine Alternative zur Röntgenbildgebung und -befundung könnte somit gegeben sein, heißt es in der Antwort (20/8452) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. |
||
Zuwanderung wirkt verjüngend auf Sozialsysteme[6.9./13.10.] Welche Auswirkungen die Zuwanderung auf die Sozialversicherungssysteme in Deutschland insgesamt hat, kann die Bundesregierung nicht im Detail beantworten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/8270) auf eine Kleine Anfrage. Darin führt die Regierung unter anderem aus, dass es keine Zu- und Fortzugsstatistik gebe, die den Zuwanderungsgrund aufschlüssele. Die Fragesteller*innen wollten u.a. wissen, wie viele Menschen in den vergangenen 30 Jahren über das Merkmal Fachkräfteeinwanderung oder über ein Asylverfahren in den Statistiken der Sozialversicherung gelistet werden. Das Statistische Bundesamt (StBA) führe die amtliche Wanderungsstatistik, die im Sinne der Fragestellung die Fälle von Zuzügen nach Deutschland und Fortzügen aus Deutschland statistisch darstelle. Diese Statistik differenziere aber weder im Falle eines Zuzugs noch eines Fortzugs nach Zuwanderungsgründen oder Qualifikationsstatus, so die Regierung. Sie verweist aber ganz allgemein auf den tendenziell verjüngenden Effekt der Zuwanderung auf die Sozialsysteme: „Da Zuwanderung regelmäßig verjüngend auf die Bevölkerungsstruktur wirkt, kann sie in einer alternden Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels leisten.“ (25.9. BT-hib 684/2023) |
||
Unerlaubte Einreisen 2014-2020[5.9.] Die Zahl unerlaubter Einreisen in den Jahren 2014 bis 2020 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8281) auf eine Kleine Anfrage. Danach stieg die Zahl solcher Einreisen von 57.092 im Jahr 2014 auf 217.237 im Folgejahr und sank anschließend kontinuierlich auf 35.435 im Jahr 2020. Insgesamt umfasst die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei in den Jahren 2014 bis 2020 den Angaben zufolge 554.849 unerlaubte Einreisen. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, können die angegebenen Daten insbesondere im Zeitraum September 2015 bis März 2016 hinsichtlich Validität und Aussagekraft im Zusammenhang mit dem starken Zustrom von Drittstaatsangehörigen Einschränkungen unterliegen. (18.9. BT-hib 649/2023) |
||
Bamf -Asylentscheidungen des im ersten Halbjahr 2023[5.9.] Im ersten Halbjahr 2023 sind laut Bundesregierung 924 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 20.427 Flüchtlingsschutz und 35.235 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 11.954 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/8222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion weiter hervorgeht. |
||
Rund 44.500 Asylberechtigte zur Jahresmitte 2023[31.8.] Mitte dieses Jahres haben in Deutschland rund 44.500 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8182) auf eine Kleine Anfrage hervor. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2023 im Ausländerzentralregister (AZR) 44.455 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.405 Asylberechtigten, Syrien mit 5.989 Betroffenen und Iran mit 5.363 Personen. |
||
Mehr Kinder ausländischer Herkunft in Obhut der Jugendämter[31.8.] Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft, die 2022 wegen Kindeswohlgefährdung von Jugendämtern aufgenommen wurden, ist im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8187) auf eine Kleine Anfrage hervor. |
||
Asylanträge von Frauen[15.8.] Von Januar bis Juni 2023 haben bisher 46.672 Frauen und Mädchen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, darunter waren 20.557 unter 18 Jahre alt. Die meisten Antragstellerinnen kamen laut Bundesregierung aus Syrien (10.225), der Türkei (5.284) und Afghanistan (5.282), wie aus einer Antwort (20/8032) auf die Kleine Anfrage hervorgeht. Die Gesamtschutzquote habe bei 51 Prozent gelegen, bei den unter 18-Jährigen bei 60 Prozent. Antragstellerinnen aus Syrien und Afghanistan hätten mit 89 beziehungsweise 84 Prozent die höchsten Schutzquoten erreicht. Am geringsten war sie mit jeweils einem Prozent bei Antragstellerinnen aus Indien und Georgien. |
||
Humanitäre Hilfe seit 2013[1.8.] Die seit 2013 geleistete humanitäre Hilfe listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7957) auf eine Kleine Anfrage auf. Sie differenziert dabei zwischen Zahlungen an Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Vereinten Nationen (VN) und an das Rote Kreuz/den Roten Halbmond. Mit 2,6 Milliarden Euro sind VN-Organisationen 2022 dabei die mit Abstand größten Empfänger deutscher Zahlungen. |
||
Nachfragen zum Bericht über Muslimfeindlichkeit[31.7.] Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort (20/7932) auf eine Kleine Anfrage aus, was das BMI zum Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) schrieb. Dieser sei von der vorherigen Bundesregierung als unabhängiges Gremium eingesetzt worden „mit dem Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis seiner unabhängigen Arbeit einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu erarbeiten“. |
||
Rund 9.300 Zurückweisungen im 1. Halbjahr 2023[27.7] An der deutsch-österreichischen Landgrenze, beziehungsweise an den dortigen Grenzkontrollstellen, wurden seit Jahresbeginn bis Ende des ersten Halbjahres 2023 (Stichtag: 30.6.23) insgesamt 4.489 Personen zurückgewiesen, wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/7874) auf eine Kleine Anfrage schreibt. Sie bezieht sich dabei auf die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei. - Über die Hälfte (52,2%) der Personen wurden zurückgewiesen, weil sie nicht über gültige Reisedokumente verfügten. Am häufigsten wurden Menschen aus Syrien (10,9% der Zurückweisungen) und Afghanistan (10,6%) zurückgewiesen. |
||
Fördermittel für Zentrum für Migrationsforschung[26.7.] Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat im vergangenen Jahr aus Bundesmitteln eine Fördersumme in Höhe von knapp 1,4 Mio. € erhalten. Diese setzen sich zusammen aus Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (rund 1,13 Mio. €), aus Mitteln der Förderrichtlinie „Teilhabe und Gemeinwohl“ (rund 172.000 €) und aus Mitteln der Förderrichtlinie „Gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa“ (rund 97.000 €), wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/7868) auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. |
||
SGBII-Leistungsberechtigte mit ausländ. Staatsangehörigkeit[25.7.] Gemäß der Antwort (20/7811) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage haben im vergangenen Jahr rund 5,20 Millionen Leistungsberechtigte nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen. Darunter waren rund 3,72 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und beliefen sich die Zahlungsansprüche auf insgesamt rund 36,6 Mrd. €. |
||
Austritte aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung[25.7.] Im vergangenen Jahr haben nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 261.000 Teilnehmer eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen. Zugleich traten der BA-Statistik zufolge im Jahr 2022 rund 263.000 Teilnehmer aus einer Förderung der beruflichen Weiterbildung aus, wobei dies in 81,6% der Fälle wegen erfolgreicher Beendigung der Maßnahme war, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/7816) auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Hierbei hatten 64.516 Personen, die die Maßnahmen in 2022 (nicht vorzeitig!) beendeten eine ausländische Staatsangehörigkeit. (s. S. 20) |
||
Hohes Fachkräftepotenzial internationaler Studierender[18.07.] Die Bundesregierung schätzt das Fachkräftepotenzial internationaler Studierender als sehr hoch ein und hat daher nach eigenen Angaben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um internationale Studierende für den Studienstandort Deutschland zu gewinnen. Das geht aus einer Antwort (20/7810) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. |
||
Sozialversicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter[4.7.] Seit dem 1. Januar 2022 haben Arbeitgeber eine Meldepflicht über die Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung von Saisonbeschäftigten, die kurzfristig beschäftigt sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/7659) auf eine Kleine Anfrage zum „Sozialversicherungsschutz von ausländischen Saisonbeschäftigten“ hervor. |
||
2. Termin-/Veranstaltungshinweise |
21.12.23 Europe Calling: Webinar "GEAS: Einigung bei der EU-Asylreform"Europe Calling e.V. (https://europe-calling.de): Eil-Webinar “GEAS: Einigung bei der EU-Asylreform” - Do, 21.12.2023, 18-19 Uhr Dabei sind:
|
||
ab 12.1.24 (mehrere Termine) Online-Seminar: SGB II für die MigrationsberatungDieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt. |
||
17.1. Austauschforum zur aktuellen UnterbringungssituationOnline-Austauschforum zur aktuellen Unterbringungssituation am 17.01.2024, 9:30 - 12:30 Uhr: |
||
BumF-Grundlagenschulungen ab 22.1.Monatliche Online-Grundlagenschulung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. für die Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben. |
||
27.1. Migrationsrecht FoBi in BerlinEhe, Abstammung und Aufenthaltsrecht - Fortbildung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins |
||
25.4. Caritas Brüssel Online-Talk zum gemeins. EU-AsylsystemAuf einen „Espresso Europa“: Die Kontaktstelle Politik Europa des Deutschen Caritasverband e.V. lädt ab Januar 2024 einmal im Monat bis zur Europawahl am 9.6.2024 für 30 Minuten ein zu Online-Diskussionen über aktuelle europäische Themen. |
||
19.9. Bundesweiter JMD-& MBE-AktionstagBeim jährlichen Aktiontag geben stets zahlreiche der rund 500 Jugendmigrationsdienste bundesweit Einblicke in ihre Arbeit. |
||
3.1. Pressemitteilungen/Meldungen - Deutschland |
Ampelkoalitions-Einigung zu Einbürgerung u. Abschiebung[20.12.] Noch Mitte Dezember konnten die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sowie das "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" nicht vom Bundestag beschlossen werden aufgrund von Unienigkeit in der Ampel. Mit einer am 20.12. veröffentlichten knappen Erklärung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP wurde nun doch eine Kompromisseinigung verkündet. Beide Gesetze -mit denen sowohl Einbürgerung als auch Abschiebungen erleichtert werden sollen - könnten damit im Januar vom Bundestag beschlossen werden. |
||
Bundespolizeigesetzreform / Racial-Profiling[20.12.] Am 20.12. wurde der Entwurf für eine Modernisierung des Bundespolizeigesetzes vom Kabinett gebilligt. Hiermit sollen die Beamt*innen neuen Zugriff auf Telefondaten zur Überwachung bekommen und mehr Befugnisse für den Einsatz von Drohnen. Weiterhin soll hiermit mehr gegen Diskriminierungen durch Beamt*innen getan werden. Dem Problem des "Racial Profiling" soll u.a. mit Bescheinigungen beigekommen werden. |
||
Weltflüchtlingsforum in Genf[13.-15.12.] In Genf wird das dreitägige Weltflüchtlingsforum veranstaltet. Zu den Teilnehmer*innen zählt auch Entwicklungsministerin Schulze. Dabei geht es nicht nur um dringend benötigte Gelder, sondern vor allem um Lösungen. In der von einem Kardinal im Rahmen des Forums verlesenen Botschaft von Papstt Franziskus hieß es: „Jeder Mensch sollte die freie Wahl haben, ob er migrieren möchte oder nicht." Aber auch sollte jede*r „die Möglichkeit haben, in seinem eigenen Land ein würdiges Leben zu führen“. UN-Hochkommissar für Flüchtlinge und Chef des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) Filippo Grandi, kritisierte Versuche von Regierungen, Geflüchtete fernzuhalten, entweder durch den Bau von Grenzmauern- oder Zäunen oder Asylverfahren, die in andere Länder ausgelagert werden und forderte anstelle dessen Solidarität mit den Geflüchteten. |
||
Geheimer Migrationsdeal mit dem Irak[15.12.] Bereits im Mai hat sich die Bundesregierung mit dem Irak auf eine gemeinsame Migrationsvereinbarung geeinigt - und hält dieses seitdem geheim. Recherchen zeigen, dass der Irak bei der Rückführung seiner Staatsbürger helfen soll. NDR, WDR und SZ liegt die schriftliche Erklärung zu Migration und Abschiebungen beider Länder vor. Die Opposition verlangt Aufklärung. (15.12. Tagesschau, NDR, SZ) |
||
Rhetorik-Preis für Habecks Rede zum Existenzrecht Israels u. gegen Antisemitismus[14.12.] Das Seminar für Allgemeine Rhetorik an der Universität Tübingen zeichnet den Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) für seine Video-Ansprache von Anfang Nov. zum Thema Israel und Antisemitismus mit dem Preis für die „Rede des Jahres“ aus. - Diese sei ein „Musterbeispiel für eine engagierte und bedeutsame politische Rede“, teilte die Universität mit. Habeck habe „mit Verve und hoher Emotionalität“ das Existenzrecht Israels verteidigt und auf die besondere Verantwortung Deutschlands hingewiesen.Weiter heißt es in der Begründung, Habecks Rede sei drei Wochen nach dem Angriff der Terror-Organisation Hamas auf Israel „geradezu herbeigesehnt“ worden. In einem zweifachen Plädoyer habe er einerseits das Existenzrecht Israels und dessen Recht auf Verteidigung bekräftigt und andererseits dem Antisemitismus innerhalb Deutschlands eine klare Absage erteilt. „Mit Kürze und Klarheit in Wortwahl und Satzbau präsentiert Habeck ein unmissverständliches Statement in einer schwierigen Problemlage – und bietet damit politische Führung“, urteilte die Jury. Das Seminar für Allgemeine Rhetorik vergibt die Auszeichnung seit 1998. Sie wird für Reden vergeben, die aus Sicht einer Jury die politische, soziale oder kulturelle Diskussion entscheidend beeinflusst haben. Im vergangenen Jahr hatte die Klimaaktivistin Luisa Neubauer die Auszeichnung erhalten. (14.12. Dlf; vgl Uni-Tuebingen, Evangelische-Zeitung, Informationsdienst Wissenschaft, SWR) |
||
Krieg im Nahen Osten spaltet auch in Deutschland[12.12.] Mit dem Krieg im Nahen Osten ist es einer Bertelsmann-Studie (s.u.: Publikationen) zufolge zu einem erschreckenden Anstieg antisemitischer Vorfälle und zugleich auch verstärkt zu antimuslimischen Anfeindungen in Deutschland gekommen. Der Terrorangriff der Hamas auf Israel und die israelische Gegenoffensive seit dem 7. Oktober zeigten deutliche Auswirkungen auch hierzulande und offenbarten Risse in der Gesellschaft, hieß es am Dienstag bei Vorstellung einiger Ergebnisse des „Religionsmonitors 2023“ der Bertelsmann Stiftung. Die Studie, für die 2022 mehr als 4300 Personen ab 16 Jahren bundesweit befragt worden waren, hätte weit verbreitete Vorurteile und Stereotype offengelegt, die nun vom eskalierenden Nahost-Konflikt befeuert würden. (12.12. SZ,13.12. Migazin) |
||
Aktuelle Migrationsgesetzgebung: Einbürgerungsreform & Rückführungsverbesserung[11.12.] Nicht nur zwischen Regierung und Opposition gibt es Dissens, auch innerhalb der Ampelkoalition tut man sich insbesondere auch bezüglich des migrationspolitischen Kurses schwer.: Besonders FDP und Grüne liegen oft weit auseinander. So zeigte sich erneut bei Bundestags-Beratungen Ende November über beschleunigte Einbürgerungen (Staatsbürgerschaftsreform) und die Beseitigung von Abschiebungshindernissen (Rückführungsverbesserungsgesetz), dass die trennende Linie in diesem Politikfeld nicht immer nur zwischen Koalition und Opposition verläuft. |
||
Migrationspolit. Positionierungen der Parteien (u.a. in EU-Wahlprogrammen)[11.12.] Grüne: Beim Grünen Parteitag (23.-26.11.) waren im Programm zur EU-Parlamntswahl (am 9.6.24) v.a. Passagen heftig umstritten, in denen es um eine Regulierung von Migration ging. Letztlich scheiterte die Grüne Jugend beim Bundesparteitag Ende November mit dem Versuch, grünen Minister*innen und Fraktionen in Bund und Ländern die Zustimmung zu weiteren Asylrechtsverschärfungen zu verbieten. (Mit einem Dringlichkeitsantrag wollte sie erreichen, dass Grüne überhaupt keine Verschärfungen des Asylrechts mittragen - weder in Deutschland noch auf EU-Ebene.) Im verabschiedeten Antrag, den der Parteivorstand vorgelegt hatte, steht nun: "Steuerung, Ordnung und Rückführung gehören zur Realität eines Einwanderungslandes wie Deutschland dazu. Wir wollen Kapazitäten ausbauen, die soziale Infrastruktur stärken und tragfähige Strukturen schaffen." Weiterhin sprechen sich die Grünen aber für die Förderung der zivilen Seenotrettung durch den Bund aus. Linke: In ihrem bereits im September präsentierten um beim Parteitag am 18.11. weiter diskutierten Programmentwurf untermauerte die Linke ihre flüchtlingsfreundliche Position. So etwa lehnt sie die derzeit von der EU geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab. Die Reform sieht u.a. vor, dass mehr Menschen Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen durchlaufen, wenn sie wenig Aussicht auf Asyl haben, und so schneller abgeschoben werden können. Zwar finden sich nicht wortwörtlich frühere Forderung nach "offenen Grenzen für alle Menschen" im Programmentwurf, jedoch der Wunsch nach mehr "humanitären Visa zur legalen Einreise und/oder die Aufhebung des Visazwangs für Schutzsuchende". Zudem sollten Flüchtlinge grundsätzlich "unabhängig von ihrer Herkunft" ähnlich schnell und unbürokratisch aufgenommen werden, wie dies bei den ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland der Fall war. Zudem betont die Linke (entgegen der Wagenknet-Tendenzen) ihre grundsätzlich proeuropäische Einstellung. "Die Europäische Union verkörpert für viele die Hoffnung auf Frieden und Freiheit". Aber auch deutliche Kritik an der realen Entwicklung der EU wird genannt: "Während Regierungen und große Unternehmen die Wirtschaftsunion forciert haben, blieb die Entwicklung einer Sozialunion meilenweit dahinter zurück." Die Linke stehe daher "gegen die Befürworter*innen einer marktradikalen EU als auch gegen das nationalistische Konzept eines 'Europas der Vaterländer'". |
||
Internationaler Tag der Menschenrechte - Forderungen angesichts vieler DefiziteAm 10.12. wird jährlich der internationale Tag der Menschenrechte begangen. Hintergrund ist, die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Rahmen einer Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 10.12.1948. (10.12.22 EU-Rat) |
||
Appell an KMK: Chancengleichheit& Bildungszugang für alle jungen Menschen[8.12.] Mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion und bei einem Gespräch bei der Kultusminister*innen-Konferenz in Berlin übergab der Verband Jugendliche ohne Grenzen seinen Appell “Gleiches Recht auf Bildung für alle!" den Minister*innen der Länder sowie der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radovan. (8.12. jog) |
||
Statista: Asylanträge in Deutschland[8.12.] Von Januar bis November 2023 wurden in Deutschland insgesamt 325.801 Asylanträge gestellt. |
||
Kinderarmut (Kinder ausländischer Eltern 2,4x häufiger betroffen)[6.12.] Laut einer Studie des UN-Kinderhilfswerks Unicef leben mehr als eine Million Kinder in Deutschland dauerhaft in Armut. Der Anteil armer Kinder und Jugendlicher ist dem Forschungsbericht nach seit einem Jahrzehnt unverändert hoch. Damit rangiert Deutschland im unteren Mittelfeld der reichen Länder: auf Platz 25 der insgesamt 39 untersuchten Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union (EU). In der EU sind laut Unicef rund sechs Millionen Kinder unmittelbar von Einkommensarmut betroffen. Hinzu kommen nach dem Bericht viele weitere Kinder, deren Familien es sich nicht leisten können, die Wohnung ausreichend zu heizen, abgenutzte Kleidung zu ersetzen oder für genügend Lebensmittel, geschweige denn Spielzeug zu sorgen. Die Autoren des Berichts bilanzieren, dass die Politik es weitgehend in der Hand hat, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Daher dürfe nicht bei der Bekämpfung der Kinderarmut gespart werden. Sebastian Sedlmayr von Unicef Deutschland: „Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen appellieren wir deshalb an die Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen, trotz der aktuellen Haushaltskrise mehr für Kinder zu tun, die in Armut leben. Neben einer effektiven Kindergrundsicherung geht es dabei um den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für Kinder“. (6.12. Unicef, Migazin, Tagesspiegel, Dlf Nova, 8.12. Dlf, MDR) |
||
PISA & Fragen von Bildunginvestitionen, Lehrkräftemangel, Zuwanderung u. Integration[5.12.] In der neu veröffentlichten PISA-Studie zum internationalen Vergleich von Lernleistungen haben die deutschen Schüler*innen so schlecht wie noch nie abgeschnitten, womit der bereits langjährige Trend sich weiter fortsetzte. Hintergrundinformationen: Im Ergebnis zeigt die Studie, dass sich viele der seit Jahren bestehenden und diskutierten Krisen des deutschen Bildungssystems teilweise weiter zuspitzen. Kernthesen sind unter anderem: 26% der Jugendlichen haben inzwischen einen Migrationshintergrund (Verdopplung ggü. 2012), d.h. beide Eltern oder sie selber (=1. Generation; 9% der Schülerschaft) wurden im Ausland geboren. Im Vergleich zu ihren Mitschülern schnitten sie erneut deutlich schlechter ab. Dies erklären die Forschenden jedoch nicht nur damit, dass mehr als die Hälfte von ihnen kein oder kaum Deutsch zu Hause spricht. Betont wird auch deren sozioökonomischer Status: Bundesweit gelten 25 % der Schüler*innen als sozial benachteiligt, unter denjenigen mit Migrationshintergrund liegt ihr Anteil wiederum bei 42%. V.a. ist auf den übergreifenden Befund zu verweisen, der sich durch die mehr als 20 Jahre Pisa-Studie zieht und erneut bestätigt wird: Die zwischen den Leistungen sozial benachteiligter und wiederum privilegierter Schüler*innen klaffende Lücke ist in Deutschland stärker ausgeprägt als in vielen anderen Staaten. Einen Hauptgrund für dieses Leistungsgefälle sieht die OECD in dem sozioökonomischen Unterschied. |
||
Gemeinsame PM zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten[30.11.] Presseerklärung von dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V., Kinder- und Jugendhilfe Rechtsverein e.V., Sächsichen Flüchtlingsrat und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen: |
||
Islamkonferenz[21.11.] Nach den Auseinandersetzungen über den Nahost-Konflikt auch auf deutschen Straßen ist das Thema Antisemitismus in den Mittelpunkt des diesjährigen Treffens der Deutschen Islamkonferenz gerückt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte dort von muslimischen Verbänden ein deutlicheres Bekenntnis gegen Judenhass. Sie appelliere gerade an die großen Islamverbände, den Kampf gegen Antisemitismus noch sichtbarer voranzutreiben. Es reiche nicht, eine Synagoge zu besuchen und sich dort gegen Terror und Antisemitismus zu stellen, ohne dies auch in Moscheen oder den eigenen Social-Media-Kanälen zu kommunizieren, sagte sie. (21.11. Migazin, BMI, Zeit, TAZ, DW) |
||
BumF-Forderungen: Rechtsverletzungen bei umF beenden[21.11.] Forderungspapier: "Es ist 5 nach 12: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen" vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF), Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V., den Flüchtlingsräten Berlin, Niedersachsen, NRW, Thüringen und Sachsen, Jugendliche ohne Grenzen, lifeline - Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und terre des hommes Deutschland e.V.. |
||
Flucht, Asyl, Einwanderung - Themen u. Stichworte in der komplexen aktuellen Migrationsdebatte[Sept.-Dez.] Migration und Asyl und die Frage von deren Steuerung bzw. Steuerbarkeit sind in Deutschland - wie auch in anderen europäischen Ländern - hochbrisante Dauerthemen in öffentlichen und politischen Debatten. In Deutschland geht es – ähnlich wie nach den Fluchtbewegungen ab 2015, obgleich die Zahlen von damals nicht annähernd erreicht sind* – aktuell erneut um die Frage, ob und wie die Zuwanderung restriktiver gestaltet werden kann. (*Bis einschließl. Sept 2023 registrierte das BAMF 233.744 Asylerstanträge (= Zunahme um rund 73% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum; jedoch waren es 722.370 Asylerstanträge in 2016 und 441.899 in 2015) + rund 1,1 Mio. hier lebende ukrainische Geflüchtete, die keinen Asylantrag stellen müssen). In der Migrationsdebatte werden dabei viele Vorschläge gemacht, um die - in delegitimierendem Ton so bezeichnete - "irreguläre Einwanderung" und den - mittlerweile selbst von demokratischen Parteien (Merz, CDU) mit vergiteten, populistischen Parolen angeprangerten - s.g. "Sozialtourismus" zu begrenzen. Der Bundeskanzler und die Bundesregierung haben einen härteren Kurs eingeschlagen, doch der konservativen Opposition und selbst Teilen der Regierung (v.a. der FDP) reicht das noch nicht. Bund und Länder ringen regelmäßig nach gemeinsamen Lösungen, aber auch mit gegenseitigen Schuld- und Zuständigkeitszuweisungen. |
||
Individualrecht auf Asyl[3.8.] Mit seinem Vorstoß zur Abschaffung des Individualrechts auf Asyl hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU- Bundestagfraktion, Frei, die Debatte um das Asylrecht wieder einmal angefacht. (Vgl. Vorstöße von CSU-Chef Markus Söder (Z.B. erneut am 23.11. Migazin)) Der SPD-Fraktionsvize Wiese sieht hiermit „eine wichtige humanitäre Errungenschaft, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes aus gutem Grund nach dem zweiten Weltkrieg dort installiert haben“ (SZ 19.7.2023) in Gefahr. Dabei scheint dieses Recht offensichtlich sehr dehnbar zu sein, ist es doch beständig Gegenstand von Veränderungen, von daher lohnt es sich schon, dieses Recht genauer unter die Lupe zu nehmen. - Der Autor des vorliegenden Migazin-Artikels, Prof. Dr. Suitbert Cechura, geht in seinem Artikel auf das Grundgesetz, die UN-Flüchtlingskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention sowie EU-Asylregeln ein, aber auch auf politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und von "Fluchtursachen" allgemein. - Dabei macht er deutlich, dass die Entwicklungshilfe/zusammenarbeitspolitiken nur einen unwirksamen "Tropfen auf einen heißen Stein" darstellt gegenüber den größtenteils von kapitalistischen Interessen geprägten Auslands- sowie entsprechend den Wirtschaftsbeziehungen der industrialisierten westlichen Länder: Mit Blick auf den Export von Rohstoffen aus afrikanischen Ländern in die EU und die so genannten "Wirtschaftsflüchtlinge" (die als Geflüchtete zu den Opfern der vielen Kriege (auch des Westens) u.a. auf dem Balkan, im Nahen- und mittleren Osten sowie in Afrika hinzu kommen), schreibt er: "Wenn dort Flächen für Rohstoffabbau, Agrargüter wie Blumen und Gemüse für den europäischen Markt und nun auch noch für die Herstellung von grünem Wasserstoff im großen Stil genutzt werden, dann beinhaltet dies immer auch Vertreibung von Menschen aus diesen Gegenden. Diese finden sich dann oft in wüstenähnlichen Regionen wieder, die sie kaum oder gar nicht ernähren oder in Lagern der UN. [...] Wenn Politiker über die wachsenden Flüchtlingsströme klagen, die inzwischen überwiegend als illegale Migranten bezeichnet werden, dann präsentieren sie sich als die Opfer einer Entwicklung, die das Ergebnis ihrer langjährigen Handels-, Wirtschafts- und Militärpolitik ist. Schließlich haben sie mit Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Afrika für den Zustand gesorgt, dass viele Menschen aus der Region die Flucht ergreifen und auf ein Auskommen in den Metropolen des Kapitalismus setzen. [... Und] die gleiche Entwicklung wie in Europa findet auch in den USA statt, die erfolgreich ihren Hinterhof Mittel- und Lateinamerika ruiniert hat."
|
||
Innenminister*innen: robuster Außengrenzschutz[27.11.] Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser und der österreichische Innenminister Gerhard Karner waren am 27.11.23 beim Visegrad-Treffen zu einem Arbeitsgespräch im ungarischen Szeged an der serbischen Grenze. Auf Einladung Tschechiens (aktuelles Vorsitzland) war Deutschland damit auf Innenminister-Ebene erstmals beim Treffen von Polen, Ungarn, der Slowakei und Tschechien dabei. Nach dem Arbeitsgespräch machten sich die Innenminister selbst ein Bild vom ungarischen Grenzschutz an der serbischen Grenze. |
||
Schutzstatus Ukrainischer Geflüchteter bis März 2025 verlängert[24.11.] BMI: Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert - Bundesrat stimmt Verordnung des Bundesinnenministeriums zu |
||
Stellungnahme zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen[25.11.] Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen forderten fast 30 Verbände und Organisationen - darunter der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., XENION, Pro Asyl, Women in Exile, JUMEN und zahlreiche Flüchtlingsräte - die vollständige und effektive Umsetzung des „Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" (Istanbul-Konvention) und bekräftigt verschiedene Forderungen zum effektiven Schutz vor Gewalt für geflüchtete Mädchen und FLINTA*! -> Zur Stellungnahme. |
||
Forderungspapier: Stopp von Rechtsverletzungen bei umA[21.11.] Forderungspapier: "Es ist 5 nach 12: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen" * BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Flüchtlingsrat NI e.V. |
||
Stellungnahme, Petition, Rechtsgutachten: Gegen Kriminalisierung von Seenotrettung[20.11.] Gemeinsame Stellungnahme von 53 Organisationen vom 20.11.: Keine Kriminalisierung der Seenotrettung!: "Wir sind alarmiert über die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, die das Bundesministeriums des Innern und für Heimat dem Bundeskabinett vorgelegt hat. Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) bietet die rechtliche Grundlage, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und humanitäre Helferinnen und Helfer strafrechtlich zu verfolgen. Diese Kriminalisierung widerspricht der im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Pflicht zur Seenotrettung und Verantwortung, diese nicht zu behindern. [...]" |
||
Fachkräfteeinwanderungsgesetz[19.11.] Am 18. Nov. trat die erste Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Damit gilt für Arbeitskräfte, die über die „Blaue Karte“ einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen mit in Deutschland anerkannten ausländischem Abschluss können nun auch in anderen Branchen arbeiten. Zudem wurde die s.g. Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt. - Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Weiterhin müssen ausländische Fachkräfte künftig (statt wie zuletzt 58.400 €) ein Mindestgehalt von rund 43.800€ brutto jährlich erreichen. Vor dem 29.3.23 eingereiste Asylbewerber*innen, die eine Qualifikation und ein Jobangebot haben, sollen – bei Rücknahme ihres Asylantrags – eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können. Bislang war dafür erst eine Ausreise und dann umständliche Bemühungen um ein Arbeitsvisum vom Ausland aus nötig. Hochqualifizierte Fachkrafte aus dem Nicht-EU-Ausland sollen künftig nicht nur Ehepartner*in und Kinder, sondern auch Eltern und Schwiegereltern mitbringen dürfen. Voraussetzung für den Familiennachzug ist aber Lebensunterhaltssicherung für alle Angehörigen, Sozialleistungen beantragen können die Eltern also nicht. |
||
BAG EJSA im BT: zu den Auswirkungen Migrationsgesetzgebung auf junge Migrant*innen[09.11.] Zu dem historischen Datum waren 24 Vertreter*innen aus dem Parlamentarischen Raum (von SPD, Grüne, FDP, CDU/CSU) der Einladung der BAG EJSA gefolgt, sich über die Auswirkungen der aktuellen migrationspolitischen Gesetzgebung auf junge Geflüchtete und Zugewanderte und deren Integrationschancen auszutauschen. |
||
MPK, Kanzler-Länder-Treffen& Umsetzung desintegrativer, restriktiver Migrationspolitiken in den BundesländernAm 6.11. einigten sich die Ministerpräsident*innen der Bundesländer auf einen Katalog an Forderungen zur Migrationspolitik, darunter die Einführung einer (von Wohlfahrtsverbänden als diskriminierend und integrationsfeindlich wirkend beurteilten) Bezahlkarte für Asylsuchende (im Kontext des populistischen, wissenschaftlich längst widerlegten Arguments, die Bargeldverorgung stelle einen "Pull-Faktor dar), Begrenzung des Familiennachzugs (der laut KoaV erleichtert werden sollte!), Verbesserung der Kontrollen an EU-Binnengrenzen, die Wiederbelebung des (in der Praxis menschenrechtswidrigen!) EU-Fluchtabkommens mit der Türkei. Außerdem wurde gefordert, das Asylrecht in einer parteiübergreifenden Kommission weiterzuentwickeln. Bei dem anschließenden Treffen mit dem Bundeskanzler einigten sich die Ministerpräsident*innen mit Olaf Scholz in der Nacht vom 6. auf den 7.11.23 de facto darauf, die aktuelle Politik der Ausgrenzung, Abschiebung und Abschottung weiter zu verstärken: Thüringen: [13.12.] In den kommenden Monaten soll es in Thüringen nach Angaben von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) landesweit eine Bezahlkarte für Asylbewerber*innen geben. Damit folgt das Bundesland dem Bayerischen Vorbild. (13.12. Migazin) Bayern [18.10.]: Bereits vor der Landtagswahl am 8.10. hatte die CSU einen künftig noch rigideren Kurs in der Migrationspolitik und das Durchsetzen solcher Forderungen gegenübre der Bundesregierung angekündigt. Zu ihren Stichworten zählten im Wahlkampf: wirksamen Begrenzung illegaler Zuwanderung, schnellere und umfassendere Abschiebung krimineller Ausländer*innen, schnellere Asylverfahren, beschleunigte Rückführungen, mehr s.g. sichere Herkunftsstaaten, Asyl-Entscheidungszentren an der EU-Außengrenze, kein schnellerer Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft, mehr Beamte für die bayerische Grenzpolizei sowie eine "Integrationsobergrenze" von 200.000 Menschen pro Jahr für ganz Deutschland. (14.9. Merkur, 7.10. BR,7.11. BR, 17.11. Merkur, 23.11. STMI BY) [5.10.] Bereits im Herbst sprach sich der Präsident des Deutschen Landkreistages, Sager, für einen verstärkten Einsatz von Sach- anstelle von Geldleistungen aus. (5.10. Dlf) |
||
Zivilgesellschaftliches Bündnis: Fünf-Punkte-Plan vor MPK[3.11.] Ein zivilgesellschaftliches Bündnis* forderte im Vorfeld der Ministerpräsident*innenkonferenz (6.11.) in einem Fünf-Punkte-Plan eine zukunftsfähige Asyl‑, Aufnahme- und Integrationspolitik: |
||
BVerfG-Urteil: Ausländerbehörde darf Visumpflicht für Familiennachzug nicht überspannen[2.11.] Ausländerbehörden dürfen für den Familiennachzug von Ausländern die Pflicht zur Einholung eines entsprechenden Visums nicht überspannen. Wird von einem abgelehnten Asylbewerber und Vater von zwei Kindern für sein Aufenthaltsrecht ein Visum zum Familiennachzug verlangt, kann die geforderte Visa-Antragstellung in seinem Heimatland und die damit verbundene lange Familientrennung das Grundrecht auf Schutz der Familie verletzen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (2.11. BVerfG AZ: 2 BvR 441/23; 4.12. Migazin) |
||
Mehr Fairness u. Offenheit in der (Debatte rund um) Flüchtlingspolitik[1.11.] Pro Asyl: Menschenrechte sind nicht verhandelbar! - 10 Argumente für Fairness und Offenheit in der Flüchtlingspolitik: Wie viele Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft seit 2015 - insbesondere aber den vergangenen Monaten - feststellen, werden in politischen und öffentlichen Debatten flüchtlingspolitische Fragen immer mehr missbraucht, um die Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Versäumnisse und infrastrukturelle Mängel hierhin zu verschieben. Immer mehr populistische und teils rechte Vokabeln und Diskurse werden genutzt. (Etwa das Argument der wissenschaftlich bereits längst wiederlegten "Pull-Faktoren" oder der nicht nur bedenkliche, sondern auch falsche Begriff der "irregulären"/"illegalen" Migration zur Diskreditierung der Zugewanderten und zur Legitimierung von Abschottung, Abschiebung und Kriminalisierung.) |
||
Kabinettsbeschluss: Lockerung des Arbeitsverbots für Asylbewerber*innenGeflüchtete in Deutschland durften nach bisheriger Rechtslage frühestens nach 3 Monaten (in vielen Fällen aber auch erst nach deutlich längeren Fristen) arbeiten. Mit Blick auf viele unbesetzte Stellen in der deutschen Wirtschaft und eine bessere Integration beschloss die Bundesregierung am 1.11. gewisse Lockerungen der Arbeitsverbote. Sie erhofft sich in Folge dessen neben einer höheren Beschäftigung von Asylsuchenden auch eine Entlastung von Städten und Gemeinden mit Blick auf Sozialleistungen entlasten. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylsuchende-arbeitsmarkt-100.html Bei den Lockerungen der Arbeitsverbote ginges v.a. um drei Änderungen: Für die Beschäftigungsduldung gibt es neben der Stichtagsänderung weitere Erleichterungen: künftig wird dafür "nur noch" vorausgesetzt, dass zuvor 12 statt bisher 18 Monate lang eine sozialabgabenpflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von nur 20 statt 35 Wochenstunden bestand. |
||
BMAS: Job-Turbo für Geflüchtete[18.10.] Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften wollen Hunderttausende Geflüchtete schneller in Arbeit bringen. Die Arbeit solle jeweils „so passgenau wie möglich“ ausfallen, aber auch „so schnell es irgend geht“ angetreten werden laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Auftakt bildete ein Treffen mit Spitzenvertreter*innen von der Bundesagentur für Arbeit und Verbänden der Wirtschaft, Gewerkschaften, Unternehmen und Kommunen am 18.10. und eine weitere Runde hierzu am 20.11. |
||
Verteilmechanismus Königsteiner Schlüssel nicht mehr zeitgemäß[31.07.] Berliner Senatorin Kızıltepe stellt den Königsteiner Schlüssel (Verteilmechanismus für Flüchtlinge in Deutschland) als nicht mehr zeitgemäß infrage. |
||
3.2. Pressemitteilungen/Meldungen - Europa und Welt |
Mitgliedstaaten u. Parlament: EU einigt sich auf Asylreform[20.12.] Mit dem Ziel, die s.g. irreguläre Migration einzudämmen, haben das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über eine umfassende Reform der Asyl- und Migrationspolitik der EU erzielt. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) will die Europäische Union nach jahrelangem Streit die Lehren aus den Jahren 2015 und 2016 ziehen. (Der Asyl-Pakt umfasst dabei 5 Gesetze: die Screening-Verordnung, geänderte Eurodac-Verordnung, geänderte Verordnung über Asylverfahren (APR), Verordnung zur Verwaltung von Asyl und Migration und die Krisenverordnung). |
||
Frankreich: Einwanderungsgesetz verschärft[20.12.] Nach mehreren gescheiterten Anläufen innerhalb der stark polarisierten politischen Landschaft Frankreichs hat die Regierung nun ihr umstrittenes Immigrationsgesetz in verschärfter Fassung durch das Parlament (Senat und Nationalversammlung) gebracht. - Aus Protest reichte ein Minister seinen Rücktritt ein.
|
||
Malta u. Frontex kooperieren mit libyschen Milizen[14.12.] In einer großen Recherche haben Lighthouse Reports, der Spiegel und weitere Journalist*innen aufgedeckt, dass Frontex und Malta systematisch Koordinaten von Booten mit fliehenden Menschen mit einer Milizengruppe aus Libyen teilen. Die Milizengruppe Tareq Bin Zeyad (TBZ) wird von Saddam Haftar, dem Sohn des ostlibyschen Warlords Khalifa Haftar, geführt und wird mit Menschenhandel in Verbindung gebracht. Seit Mai betreibt die Gruppe ein Schiff im zentralen Mittelmeer, das ebenfalls TBZ heißt, mit dem sie bereits über 1000 Menschen auf dem Mittelmeer abgefangen und illegal zurück nach Libyen verschleppt haben. (14.12 Seebruecke) |
||
England: Urteil des Obersten Gerichts gegen Abschiebung von Asylsuchenden nach Ruanda[12.12.] Anfang Dezember (6.12.) schloss Großbritannien einen neuen Vertrag mit Ruanda, der Ruandas Status als sicheres Drittland für Asylsuchende garantieren soll. Mit der Unterzeichnung durch den dafür extra nach Kigali gereisten Innenminister James Cleverly will die britische Regierung den vom Supreme Court* als rechtswidrig verworfenen Plan wiederbeleben, aus Frankreich über den Seeweg eingereiste Geflüchtete (vergangenes Jahr waren mehr als 45.000 Menschen über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen) ohne Erlaubnis nach Ruanda zu fliegen, statt sie Asyl in Großbritannien beantragen zu lassen. |
||
EU-Asylreform: Außengrenzverfahren für ab 6 Jährige geplant[7.12.] Die Europäische Union will mit Blick auf die EU-Parlamentswahlen im kommenden Jahr noch vor Weihnachten die bereits seit vielen Jahren erörterte Reform des eigenen Asylrechts auf den Weg bringen. Daher ist der Zeit- und Erfolgsdruck bei den aktuellen Verhandlungen enorm. „Ein Scheitern können wir uns nicht leisten“, heißt es aus Verhandlungskreisen, „es wäre Wasser auf die Mühlen der Feinde Europas.“ Die Erfolge extrem-rechter Parteien wie in Italien, Skandinavien oder zuletzt in den Niederlanden bereiten in Brüssel große Sorge. Die Hoffnung ist, mit einer Einigung auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) könnte ein befürchteter Rechtsruck bei den Europawahlen im Juni verhindert werden. |
||
Kooperation von Türkei u. Griechenland[7.12.] Nach einer mehrjährigen politischen Eiszeit zwischen den Nachbarländern Türkei und Griechenland reiste der türkische Präsident Erdogan in Begleitung etlicher Minister*innen in die griechischen Hauptstadt. Die Reise und das als „Höchster Kooperationsrat“ bezeichnete Arbeitstreffen, das auch die erste Begegnung mit dem 2019 ins Amt gewählten griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis darstellt, wird als Zeichen der Entspannung gewertet. |
||
EU-Justiz und Inneres-Ratssitzung: Asylreform[5.12.] Bei der Ratssitzung in der Konstellation „Justiz und Inneres“ am 4.-5.12. legte der spanische EU-Ratsvorsitz seinen Fortschrittsbericht über das Migrations- und Asylpaket der EU-Ministerrunde vor. Hintergrundinformationen: Zahlreiche Deutsche und Europäische Menschenrechtsorganisationen – darunter Terre des Hommes und Amnesty International, Pro Asyl und etliche Flüchtlingsräte – warnen vor der EU-Reform. Grundrechte in Asylverfahren könnten durch eine solche Notregelung eingeschränkt werden und dies könne schnell instrumentalisiert werden. Auch Fachleute bezweifeln, ob die geplanten Asyl-Schnell-Verfahren an den EU-Außengrenzen – von Kritiker*innen als „Migrationshaft“ bezeichnet – fair verlaufen können. (Amnesty zufolge haben der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass unabhängig eine Situation im rechtlichen Sinne Haft darstellen könne unabhängig von der formellen Deklaration als solcher von staatlicher Seite.) Kritiker*innen vergleichen die Zustände der zu erwartenden Rechtlosigkeit in den „Haftlagern“ mit denen in dem griechischen Flüchtlingslager Moria, da die Mitgliedstaaten selbst für die Einhaltung der Verfahrensstandards zuständig sein sollen. Zudem wird die Gewährleistung regulären Rechtsschutzes bezweifelt, da es an der EU-Außengrenze – wie in Moria – an spezialisierten Anwält*innen fehlt. |
||
UN-Klimakonferenz: Fonds für ärmere Länder (Update)[30.11.] Auf der Weltklimakonferenz in Dubai hat der Gastgeber, die Vereinigten Arabischen Emirate, einen neuen Investmentfonds im Volumen von 30 Mrd. US-Dollar (27,5 Mrd. €) angekündigt, um mehr Kapital in Klimaschutzprojekte zu lenken. Der Fokus liege auf Märkten in Entwicklungsländern, teilte die Präsidentschaft der COP28 mit. Zusammen mit privaten Geldgebern sollen bis 2030 insgesamt bis zu 250 Mrd. Dollar mobilisiert werden. |
||
EUGH-Urteile (u.a. zu Familienzusammenführung)- Nichtzurückweisungs-Grundsatz (non-refoulement) gilt nicht bei Rücküberstellungen innerhalb der EU: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Befugnisse von Gerichten bei einer geplanten Rücküberstellung Geflüchteter in einen anderen EU-Staat geklärt. Er urteilte, dass europäische Gerichte nicht prüfen dürfen, ob Asylbewerber*innen nach einer Rücküberstellung in andere EU-Staaten die Zurückweisung in ihr Herkunftsland droht und ihnen dort eine Verfolgung bevorstehen könnte. „Der zweite Mitgliedstaat, bei dem ein Antrag gestellt wird, prüft grundsätzlich nicht, ob die Gefahr einer mittelbaren Zurückweisung besteht“, so die Richter. Denn sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, hat jeder Mitgliedstaat davon auszugehen, dass die übrigen Mitgliedstaaten das Unionsrecht, insbesondere die Grundrechte, beachten. (30.11. Migazin) - Kopftuchverbot in Verwaltung kann rechtmäßig sein: Der Gerichtshof der Europäischen Union räumt öffentlichen Verwaltungen ein Ermessen zur Ausgestaltung eines neutralen Arbeitsumfelds ein. Er entschied (Urteil vom 28.11.23 - C-148/22), dass ein Verbot des Tragens sichtbarer Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, keine Diskriminierung darstellt, wenn es allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt. Ob dies der Fall sei, müssten die nationalen Gerichte entscheiden. Der EuGH hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach entschieden, dass Unternehmen das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten können. - Hintergrund: Im vorliegenden Fall war einer Büroleiterin in Belgien das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagt worden. Die Gemeinde entschied, ihren Arbeitnehmer*innen allgemein das Tragen von auffälligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit zu verbieten. Die Frau sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und diskriminiert. (28.11.Migazin, beck-aktuell, SZ, rnd, lto) - Nur geringer Schutzanspruch von Flüchtlingseltern: Laut einer EuGH-Entscheidung sind EU-Staaten nicht dazu verpflichtet, Eltern von anerkannten minderjährigen Flüchtlingen internationalen Schutz zu gewähren. Lediglich der Familienverband müsse gewahrt werden, etwa durch einen Aufenthaltstitel für die Eltern oder Zugang zu Beschäftigung und Bildung. (Es ging in den Fällen um Menschen aus dem westafrikanischen Guinea, die nach Belgien kamen und selbst nicht die Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllten. (Az. C-374/22 u.a.)) (23.11. Tagesspiegel, Migazin) - Rechtmäßigkeitsprüfung bei Haft: Gerichte in EU-Staaten müssen von sich aus prüfen, ob eine erlassene Haft gegen einen Migrant*innen oder Asylbewerber*innen rechtmäßig ist. In seinem Urteil betonte der EuGH, dass jede Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Freiheit darstelle. Bei Unrechtmäßigkeit müsse die betroffene Person unverzüglich freigelassen werden. (9.11. Migazin) - Ausweisung straffälliger Eltern begrenzt: Der EuGH urteilte in zwei Fällen aus Spanien und Großbritannien, dass straffällig gewordene Nicht-EU-Bürger*innen nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden dürfen, wenn sie allein für ein Kind sorgen und das Kind EU-Bürger*in ist. (15.9. Migazin) - Familienzusammenführung: Im Sommer entschied der EUGH in den verbundenen Rechtssachen C-273/20 und C-355/20 (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) und in der Rechtssache C-279/20 (Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes), dass die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung an den Elternteil eines während dieses Verfahrens volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings gegen das Unionsrecht verstößt. Gleiches gilt für den Fall, dass ein solcher Antrag von einem minderjährigen Kind gestellt wird, das volljährig geworden ist, bevor sein Vater als Flüchtling anerkannt wurde. (21.8. Migrationsrecht.net) |
||
EU& Türkei: Wieder verstärkte asylpolitische Zusammenarbeit geplant[29.11.] Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei sind kompliziert, der Beitrittsprozess liegt seit Jahren auf Eis. U.a. in der Flüchtlingspolitik und beim Handel sieht sich die EU angewiesen auf das Land. Daher machte die EU-Kommission neue Vorschläge für eine (Wieder-)Annäherung. |
||
Studie: EU finanziert Menschenrechtsverletzungen in Tunesien u. Libyen[29.11] In den vergangenen Jahren haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen verstärkt, die Migration über das Mittelmeer einzuschränken. Eine der wichtigsten Strategien dafür ist die Bereitstellung von Mitteln für Ausrüstung und Ausbildung der Küstenwache und Grenzpolizei für nordafrikanische Staaten. Auch die Grünen machten klar, dass es keine Abkommen mit Drittländern geben darf, wenn es keine Überwachung der Grundrechte, keine demokratische Kontrolle und keine parlamentarische Aufsicht gibt. Zum kostenfreien Download der Studie "Beyond borders, beyond boundaries. Eine kritische Analyse der finanziellen Unterstützung der EU für Grenzkontrollen in Tunesien und Libyen" (Verfasst wurde die Studie von Estela Casajuana, Wissenschaftlerin bei Profundo, einer unabhängigen Forschungsorganisation mit Sitz in den Niederlanden. Mitautorin ist Giorgia Jana Pintus, Projektbeauftragte bei der italienischen Nichtregierungsorganisation ARCI.) Zur Petition: https://act.greens-efa.eu/borders (bei Abruf am 13.12. knapp über 16 Tausend Unterschriften) EU-Mittelmeerpolitik verfehlt Ziel |
||
EU: globale Allianz gegen Schleuser[28.11] Mehrere Hundert Delegiert aus knapp 60 Ländern haben auf Einladung der EU-Kommission über die Bekämpfung internationaler Schleuser beraten. Das Treffen soll künftig jährlich stattfinden und neben den Mitgliedstaaten auch Partnerländer, internationale Organisationen, aber auch Online-Plattformen mit einbeziehen. Kommissionspräsidentin von der Leyen strebt den Aufbau eines globalen Netzwerks im Kampf gegen Schleuserkriminalität an, die es aus ihrer Sicht neben der bilateralen Abkommen entlang aller Migrationsrouten brauche, an denen die EU bereits arbeite. |
||
Tunesisches Grenzschutzzentrum von NL, Österr. & Dänem. mitfinanziert[24.11.] Die EU ringt um die Umsetzung der Asylreform. Aber viele Länder glauben nicht daran, dass gemeinsame Abstimmungen zur Reduzierung irregulärer Migration alsbald gelingen werden. Dänemark, Österreich und die Niederlande haben nun im Alleingang ein Grenzschutzzentrum im südlichen Tunesien, in der Stadt Nafta an der Grenze zu Algerien (u.a. zur Ausbildung für Grenzpolizisten), mitfinanziert. (BMI.gv.at, Kleinezeitung.at, Die Presse.com, Krone.at, Welt.de) |
||
Künftige Migrationspolitik in den Niederlanden[22.11.] Nach seinem klaren Sieg bei den Wahlen am 23.11. in den Niederlanden strebt der Rechtspopulist Geert Wilders die Regierungsbildung an und will dabei das Thema der Begrenzung der Einwanderung in den Mittelpunkt rücken. |
||
EU-Migrationsabkommen mit Ägypten[21.11.] Die EU-Kommission will schnellstmöglich eine "operative Partnerschaft zur Bekämpfung des Migrantenschmuggels" mit der Regierung in Kairo vereinbaren. Mit dem Gazakrieg werden diese bereits älteren Pläne aus Brüssler Sicht noch einmal dringlicher. (Vgl. Statewatch Leaks I./ II von EU-Dokumenten)
|
||
Asylverfahrensauslagerung: rechtswidrig & undurchführbar[20.11.] Es gibt unzählige (menschen-)rechtliche und operative Einwände gegen die Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer. Dies wäre mit geltendem EU-Recht und internationalen Vereinbarungen unvereinbar; allein bereits, da die Rechtmäßigkeit der Verfahren in Drittstaaten nicht garantiert werden können. (Siehe berreits die Verhältnisse auf den griechischen Inseln und das britische Gerichtsurteil zu Ruanda). Es käme de facto mindestens zu Verstößen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention („Non-Refoulement“ = Verbot von Zurückweisung), die Antifolter-Konvention der Vereinten Nationen und die Europäische Menschenrechtskonvention. |
||
Frontex: Höchste Zahl irregulärer Einreisen in die EU seit 2015[15.11.] In den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben mehr als 331.000 Menschen versucht, auf irreguläre Weise in die EU zu gelangen. Das war laut EU-Grenzschutzagentur Frontex für diesen Zeitabschnitt der höchste Wert seit 2015. Die höchste Zahl der Einreiseversuche habe es mit rund 144.000 auf der Route über das zentrale Mittelmeer (von Libyen und Tunesien über Sizilien und Malta) gegeben. Rückläufig waren dagegen mit rund 97.000 die versuchten Einreisen auf der Route über den westlichen Balkan. Frontex führt das auf striktere Visaregelungen der Balkanländer zurück. Einen sprunghaften Anstieg verzeichneten die EU-Grenzschützer auf der Westafrika-Route zu den Kanarischen Inseln. Dort wurden seit Jahresbeginn fast 28.000 irreguläre Einreiseversuche registriert (fast doppelt so viele wie von Jan.-Okt. 2022). (15.11. Handelsblatt, SZ, Zeit; 16.11. Dlf) |
||
Schweden: Asylbewerber*innen müssen sich künftig für Sozialleistungen qualifizieren[10.11.] Schweden hatte bislang im EU-Vergleich ein recht hohes Leistungsniveau für anerkannte Asylbewerber. Nun ist eine Änderung der Sozialpolitik vorgesehen: die aktuelle konservative, von den rechtsnationalen Schwedendemokraten unterstützte Regierung möchte die Bedingungen für den Bezug von Sozialleistungen verschärfen. Asylbewerber*innen sollen sich zukünftig erst einmal durch Arbeitssuche und -aufnahme für Sozialleistungen qualifizieren müssen, bevor sie diese in Anspruch nehmen können. (Bisher genügte es, eine Aufenthaltsgenehmigung zu haben und seit mindestens einem Jahr in Schweden gemeldet zu sein, um Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische zu haben. Nach der Reform sollen diese Leistungen nach einem Jahr nicht mehr automatisch fließen.) |
||
Italien beschließt härteres Vorgehen gegen Migrant*innen[18.9.] Italiens rechtsnationale Regierung hat zur Eindämmung der irregulären Migration über das Mittelmeer ein Bündel an härteren Maßnahmen beschlossen. So wurde das Militär beauftragt, spezielle Abschiebelager einzurichten. |
||
England: Abschreckungspolitik & Unterbringung Asylsuchender auf Lastkähnen[7.8] Weil die Unterbringung von Geflüchteten der britischen Regierung zu teuer ist, werden Asylsuchende jetzt auf einem Lastkahn untergebracht. Die ersten Männer gingen Anfang August an Bord der ehemaligen Hamburger Asylunterkunft. (Diese hatte Mitte der 1990er Jahre Ölarbeiter sowie Asylsuchende und Obdachlose beherbergt und war für etwa 200 Personen ausgelegt; nun wurde die Kapazität auf 500 erhöht. Die Feuerwehrgewerkschaft warnte deshalb vor Risiken.) |
||
Dänemark: Harte Asylpolitik - Vorbild für weitere EU-Länder?[3.7.] In Dänemark gibt es seit Jahren beim strengen Umgang mit Asylsuchenden parteiübergreifend Einigkeit. Immer wieder verhallte internationale Kritik - nun wird das Land mehr und mehr zum Modell. Inzwischen steht eine breite Mehrheit sowohl der Politiker als auch der Dän*innen hinter der harten Ausländerpolitik. Und hinter der Absicht, die Anzahl der Asylsuchenden mit fast allen Mitteln niedrig zu halten.
|
||
4. Publikationen |
Bertelsmann-Studie: Antisemitismus, Rassismus u. gesellschaftlicher Zusammenhalt[13.12.] Antisemitismus und Rassismus: Der Nahost-Krieg offenbart Risse in der deutschen Gesellschaft Der aktuelle Krieg im Nahen Osten infolge des Terrorangriffs der Hamas gegen Israel am 7. Oktober wirkt sich auch in Deutschland aus – und offenbart Risse in der Gesellschaft. Besorgniserregend ist zum einen ein immer offener zutage tretender Antisemitismus, der sich auch in einem Anstieg antisemitischer Übergriffe äußert. Neben linkem und rechtem Antisemitismus ist vor allem Antisemitismus in der muslimischen Bevölkerung in den Fokus der öffentlichen Debatten gerückt. Zugleich erfahren aber auch auch Muslim:innen derzeit in hohem Maße Anfeindungen. |
||
WZB-Studie zur sozialen Segregation in 153 Städten[8.12.] Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen. Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt. Für alle untersuchten Städte zeigt sich, dass die Verteilung bei Kindern noch ungleicher ist als in der Gesamtbevölkerung. Das heißt: Gerade arme Haushalte mit Kindern konzentrieren sich in bestimmten Stadtvierteln. Ein positiver Trend lässt sich in ostdeutschen Städten beobachten: Die Anzahl der Stadtteile, in denen mehr als die Hälfte aller Kinder von Sozialleistungen lebt, ist hier seit 2010 deutlich zurückgegangen. Grund dafür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, sodass weniger Familien mit Kindern auf Transferleistungen angewiesen sind. Anders sieht die Entwicklung in den Städten des Ruhrgebiets aus: Hier lebten 2021 mehr Kinder als zuvor in Stadtteilen, in denen mindestens die Hälfte der Haushalte mit Kindern staatliche Unterstützung erhält (siehe Grafik). Die Studie misst soziale Segregation auch über die räumliche Verteilung von Menschen mit akademischem Abschluss und mit hohem Einkommen. Im Blick auf hohe Bildung und hohe Einkommen ist die Segregation jedoch weniger stark ausgeprägt als bei der Armut. Allerdings steigt mit der Größe einer Stadt auch die Bildungs- und Einkommenssegregation. Besonders in Städten über 500.000 Einwohner verteilen sich Akademiker*innen und Menschen mit hohem Einkommen sehr ungleich. Die sozialräumliche Segregation ist nicht in allen Städten gleich. Die Studie identifiziert verschiedene Muster. So gibt es eine Gruppe von Städten, in denen sich Armut stark im Zentrum konzentriert. In einer anderen Gruppe von Städten wohnen im Zentrum vor allem Akademiker*innen; das betrifft besonders Universitätsstädte. Für ostdeutsche Städte wiederum zeigt sich das Muster, dass arme Menschen in den großen Plattenbausiedlungen leben. Einige süddeutsche Städte stehen für ein relativ homogenes Muster mit wenig Segregation. (8.12. WZB) Die Untersuchung beruht auf bislang einzigartigen Daten: Neben Daten der Kommunalstatistik für 101 deutsche Städte wurden erstmals auch räumlich vergleichbare Daten der Bundesagentur für Arbeit für 153 Städte ausgewertet. Der Datensatz ist frei verfügbar: https://doi.org/10.7802/2633. |
||
Bundesverband Mobile Beratung warnt: Rechtsextremismus dringt vor[4.12.] Bundesverband Mobile Beratung - Jahresrückblick/ Jahresbericht 2023: Wie Rechtsextremismus näher rückt – und was dagegen hilft: |
||
Factsheet zur GEAS-Reform[Dez. 23] Fact Sheet zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems des Vereins Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) - "Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte".
|
||
IDA-Reader: Antifeminismus u. Feminismen der Migrationsgesellschaft[Nov. 23] Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA): Antifeminismus und Feminismen der Migrationsgesellschaft:
|
||
SVR-Vignettenexperiment zu Einbürgerungspräferenzen[29.11.] Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) 1.500 Personen im September 2023 online befragt. Im Rahmen einer Vignettenstudie konnten diese über die Einbürgerungsbegehren von Personen mit verschiedenen Eigenschaften entscheiden. Die Analyse der Einstellungen der deutschen Bevölkerung zu Einbürgerungen zeigt:
Die SVR-Kurzinformation „Wer soll eingebürgert werden? Ergebnisse eines Vignettenexperiments zu Einbürgerungspräferenzen“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.svr-migration.de/publikation/wer-soll-eingebuergert-werden |
||
The human costs of European migration policies in the Central Mediterranean[22.11.] In a report of Médecins Sans Frontières (MSF) states: “With almost 2,200 children, women, and men reported missing or dead in the Central Mediterranean this year, 2023 has already earned the unenviable record of being the deadliest year on this migration route since 2017”. The organisation “denounces the violent border practices and deliberate inaction of European states that have led to more deaths at sea”. (22.12. msf.org) |
||
SVR-Positionspapier zur Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts[23.11.] Der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitete Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG-E) wurde im August 2023 von der Bundesregierung vorgelegt zur Beratung im Bundestag im Dezember. |
||
tdh-Bericht: Kinderrechtswidrige Praktiken an den EU-Außengrenzen[Nov. 23] Terre des hommes zeigt mit dem aktuellen Bericht "Vor Mauern und hinter Gittern - Wie Kinder und Jugendliche an den Außengrenzen der EU rechtswidrig zurückgeschoben und inhaftiert werden" am Beispiel von Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen die aktuelle Entwicklung kinderrechtswidriger Praktiken von Pushbacks und Migrationshaft auf. Der Bericht bezieht sich auf die Erfahrungen und Hinweise zivilgesellschaftlicher Projektpartnerorganisationen und verweist auf die Mitverantwortung der EU, deren Institutionen das Verhalten der Mitgliedsstaaten billigen und stützen. Die Folgen für Betroffene sind gravierend: Infolge von Migrationshaft, die immer gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, leiden Kinder und Jugendliche häufig an Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und Angstzuständen. Auch die Erfahrung von Gewalt gegen sie selbst oder Verwandte und Freunde im Rahmen von Pushbacks ist für Kinder und Jugendliche traumatisierend und begleitet sie oft ein Leben lang. |
||
Gesundheitliche Versorgung schwangerer Frauen ohne Papiere[Nov. 2023] Arbeitspapier der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“ Kontakt: Die Koordination der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität liegt derzeit bei der Diakonie Deutschland. |
||
DeZIM: Einstellung Deutscher zur Einbürgerungsreform[Nov. 2023] Publikationstyp: Arbeits-/Diskussionspapier: Wie beurteilt die deutsche Bevölkerung die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts? - Eine Analyse des DeZIM.panels |
||
Studie: Seenotrettung erhöht Flüchtlingszahlen im Mittelmeer nicht[3.8] Laut Aussagen vieler Politiker, die sich für deren Verbot einsetzen, erhöhe Seenotrettung im Mittelmeer die Zahl Geflüchteter. Diese Behauptung widerlegt eine Studie von Auto*innen der Universität Potsdam, der Hertie School (Centre for International Security) und des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM e.V. in Berlin sowie der Harvard Universität (Institute for Quantitative Social Science) in Cambridge. Ihnen zufolge wurde die Zahl der Grenzübertritte auf dem Seeweg zwischen 2011-20 offenbar nicht von staatlich oder privat durchgeführten Such- und Rettungsaktionen beeinflusst. Vielmehr sind die entscheidenden Faktoren die Fluchtursachen; Konflikte sowie die Wirtschaftslage in den Herkunftsländern; genauer die Veränderungen der Konfliktintensität, der Rohstoffpreise und Naturkatastrophen sowie durch Wetterbedingungen, Währungsumtausch und Luftverkehr zwischen den Ländern Nordafrikas, des Nahen Ostens und der EU.
|
||
SVR-Jahresbericht 2022[2.8.] Im Februar des Jahres 2022 startete Russland seinen bis heute andauernden Angriffskrieg auf die Ukraine, der die größte Fluchtbewegung innerhalb Europas seit Ende des Zweiten Weltkriegs auslöste und zur erstmaligen Aktivierung der Richtlinie zum temporären Schutz durch die EU führte. Diese und weitere Entwicklungen begleitete der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gemäß seinem Mandat, als unabhängiges Gremium Politik und Öffentlichkeit wissenschaftsbasiert zu beraten, und behandelt er in seinem Jahresbericht für 2022.
Der Jahresbericht dokumentiert, welche Themen den SVR und seine Geschäftsstelle 2022 beschäftigt haben und steht unter diesem Link zur Verfügung: https://www.svr-migration.de/jahresbericht/
|
||
SVR: Kitas als Integrationsmotor: Für den Normalfall Vielfalt gut aufgestellt?[1.8.23] Seit dem 1. August 2013 haben Kinder nach vollendetem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Dank des vollzogenen Ausbaus und zahlreicher Reformen wurden in der frühkindlichen Bildung deutliche Fortschritte erzielt. Auch die Sprachbildung für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte wurde in den vergangenen zehn Jahren ausgebaut. Und dennoch: Wie eine Kurzinformation des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) zeigt, werden die Bedarfe zugewanderter Kinder noch nicht hinreichend berücksichtigt. Damit die Kita Integrationsmotor wird, muss der Kitazugang für die Zielgruppe verbessert und Maßnahmen zur Qualitätssicherung gezielter ausgerichtet werden. |
||
IAB: steigende Arbeitsmarktintegration ukrainischer GeflüchteterIAB*-KURZBERICHT 14/2023: Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter: Erwerbstätigkeit steigt ein Jahr nach dem Zuzug |
||
IAB: Erwerbstätigkeit und Löhne von Geflüchteten steigen deutlichIAB*-KURZBERICHT13/2023: Entwicklung der Arbeitsmarktintegration seit Ankunft in Deutschland: Erwerbstätigkeit und Löhne von Geflüchteten steigen deutlich |
||
5. Radio-/TV-Beiträge/Sendungen/Podcasts |
[20.12.] phoenix plus: Fachkräfte dringend gesucht (15:13 Min) |
||
Detektor.fm: Asylkompromiss - Was bringt die EU-Asylreform?[8.12.] Detektor.fm: Sendereihe "Zurück zum Thema": Sendung vom 8.12. zum Thema "Asylkompromiss - Was bringt die EU-Asylreform?" |
||
(Video) “Unter Druck? Die kommunale Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland und Europa”Aufzeichnung des 172. Webinars vom 27.11. von Europe Calling “Unter Druck? Die kommunale Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland und Europa” Klar wurde in der Diskussion: Pauschal von “Überforderung” zu sprechen, führt nicht weiter und stimmt auch nicht. Hart-klingende Maßnahmen helfen auch wenig bzw. Sind kontraproduktiv. Vielmehr forderten die Gesprächsteilnehmer*innen eine lösungsorientierte Politik, die Bedarfe erfasst und zielgenau Kommunen unterstützt. Dazu gehöre auch eine Verteilung von Geflüchteten, die nicht einfach nach finanziellen Gesichtspunkten (dem so genannten Königsteiner Schlüssel) funktioniere, sondern Faktoren wie Verfügbarkeit von Wohnraum, Bildungseinrichtungen, Betreuungsplätze und Arbeitskraft-Bedarfe mit einschließt. Hier gibt es mit match’in und rematch bereits Ansätze, die auch z.B. künstliche Intelligenz nutzen. |
||
BumF PodcastAb sofort gibt es eine eigene Podcastreihe vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. |
||
(Video) Reform des EU-Asylrechts – Historischer Erfolg oder Rückschritt für Menschenrechte?Aufzeichnung (Video) der 157. Ausgabe von Europe Calling am 15.6.2023 zum Thema “Reform des EU-Asylrechts – Historischer Erfolg oder Rückschritt für Menschenrechte?” |
||
PRO ASYL Podcast: Vom Fliehen und AnkommenIn dem Podcast-Format "Vom Fliehen und Ankommen" wird über Themen und Probleme gesprochen, die bei Pro Asyl zur alltäglichen Arbeit zu Flucht und Migration gehören. Gesprochen und diskutiert wird mit Expert*innen und Betroffenen über die aktuelle Situation. Der Podcast richtet sich sowohl an Menschen, die bereits im Bereich der Flüchtlingshilfe haupt- oder ehrenamtlich tätig sind, als auch an Interessierte ohne Vorerfahrungen. |
||
6. Fortlaufende Wissens-/Infoportale/Datenbanken |
European University Institut - relevante Meldungen aus EuropaMeldungs-Beispiele/ Auszüge: 11.11. Lorenzo Piccolo gave an interview on the Italy-Albania deal with Euronews Albania - Is the Rama-Meloni migrant deal legal, ethical? (Video) 06.11. The worsening predicament for LGBTQ+ people in Uganda: how a new law could increase displacement 17.10. The role of cities in shaping immigrant rights: the case of Houston, Texas 18.09. Why Canada is Facing an Exodus of Skilled Migrants 07.08. What do trade agreements have to do with migration policy? 28.7. Human trafficking in the spotlight: (Robert Schuman Centre) In this interview, migration expert Luigi Achilli discusses the thin line between smuggling and trafficking, reevaluates traditional narratives of victimhood, and suggests policy-makers should consider the reasons behind the choices migrants make as well as the nuanced layers of human interactions. ... 18.7. 'The constrained displacement of asylum-seekers in France: how emergency became a long-lasting policy', by Maxime Christophe, Migration Policy Centre blog. 11.7. 'Why liberal refugee policies need enemies', by Oliviero Angeli, Migration Policy Centre blog. 3.7. 'What role have employers had in Italian migration policy-making? A behind the scenes analysis', by Diego Caballero Vélez, Migration Policy Centre blog. |
||
European Council on Refugees and Exiles (Pressespiegel engl.)Regelmäßige Newsletter des "European Council on Refugees and Exiles" (ECRE PRESS REVIEW und Weekly Bulletin (engl.)) aus Brüssel, Belgien, zu Entwicklungen in der Welt/ international, in der EU und in einzelnen europäischen Ländern (Meldungs-Beispiele/ Auszüge) (5.12.) EUROPEAN DEVELOPMENTS (in the EU) |
||
7. Ausschreibungen |
BMFSFJ & BMI: Weiterführung des Programms zu Integrationskursen mit Kind weiter[6.12.] Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium führen Programm zu Integrationskursen mit Kind weiter Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern die Teilnahme für Eltern, die ihre Kinder in räumlicher Nähe gut beaufsichtigt wissen. Gleichzeitig ebnet das Angebot den Kindern sowie auch den Eltern den Übergang in das Regelangebot der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beaufsichtigungskräfte eine Qualifizierung erlangen. So können Fachkräfte gewonnen werden, die in vielen Bereichen der Kinderbetreuung fehlen. Der Fokus des geplanten neuen Programms liegt daher insbesondere auf der Gewinnung, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kinderbeaufsichtigungspersonen und damit auf potentiellen Fachkräften. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir setzen auf Integration von Anfang an. Das gilt natürlich auch für Eltern mit kleinen Kindern, die – oftmals als Geflüchtete vor Krieg und Terror – nach Deutschland gekommen sind. Mit unserem Angebot können die Eltern an den Integrationskursen teilnehmen, während ihre Kinder in der Nähe spielen können und gut beaufsichtigt werden." Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, vielfältige Möglichkeiten zu nutzen, um Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen und zu binden. Ich freue mich, dass wir die Integrationskurse mit Kind weiterführen können, denn sie schaffen beides: Unterstützung bei der Integration von Familien und beim Einstieg in ein wichtiges Berufsfeld." Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Überführung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung in kommunale Strukturen weiter vorangetrieben werden. |
||
Fördermittel für Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus[4.12.] Aktuelle Sonderausschreibung: Fördermittel für Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus: Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) schreibt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für das Förderjahr 2024 Fördermittel für zehn Projekte mit speziellem Fokus auf das Thema "Bekämpfung von Antisemitismus" aus. Die Ausschreibung richtet sich an Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen, die einschlägige, praktische Erfahrungen in der Projektarbeit zur Bekämpfung von Antisemitismus nachweisen können. Die Projekte sollen ab dem zweiten Quartal 2024 starten. |
||
8. Stellenanzeigen |
BumF: Referent*in: Projekt "Netzwerk geflüchtete Mädchen u. junge Frauen"(13.12.) Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) sucht ab sofort eine*n Referent*in im Projekt „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen. Gendersensible Arbeit mit jungen Geflüchteten“. |
||
bbt: Elternzeitvertretung für das Projekt "PartEl"Beim Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e.V. ist im Rahmen einer Schwangerschaftsvertretung voraussichtlich zum 01.02.2024 die Stelle der Projektmitarbeiter*in für das Projekt „PartEl“ (w/m/d) in Teilzeit (35 Stunden/Woche) befristet bis zum 30.04.2025 zu besetzen. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. |
||
BV NEMO: Fachreferent*in "Wissen u. Dokumentation"Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. |
||
Projektmitarbeiter *in Bildungsberater*in für Geflüchtete - BerlinAls Verstärkung des Teams der GesBiT-Beratungsstelle in Neukölln und Treptow-Köpenick (Beratung zu Bildung & Beruf) wird ab dem 01.02.2024 eine*n Bildungsberater*in / Coach (m,w,d,*) (Teilzeit) mit dem Schwerpunkt geflüchtete Menschen gesucht. |
||
Fachkräfte für die mobile JMD-Ausstellung YOUNIWORTHDas Servicebüro Jugendmigrationsdienste in Bonn sucht ab sofort mehrere pädagogische Fachkräfte auf Honorarbasis für die mobile Ausstellung der Jugendmigrationsdienste: |
||
Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. (Berlin)Das Berliner Büro des seit 2013 strukturelle durch das BMI geförderten Bundesverbands Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. sucht: |
||
9. Sonstiges |
European University Institute: Call for papersEuropean University Institute - Call for papers: Joint Sessions of Workshops |
||
BumF: Neue Themenseite zum KJH-PrimatBundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.: Neue Themenseite: Das Primat der Jugendhilfe gilt!
|
||
Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen: Projekt „FamPower²“.Anfang des Jahres 2023 begann beim Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) das neue vom BMFSFJ geförderte Projekt „FamPower²“. |
||
Umfrage zur Situation (un)begleiteter minderjähriger Geflüchteter in DeutschlandDer Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. möchte mit der vorliegenden Umfrage Menschen erreichen, die sich ehrenamtlich und/oder beruflich für die Rechte junger geflüchteter Menschen einsetzen und sich in entsprechenden Unterstützungsstrukturen engagieren. Mit den Befragungsergebnissen soll ein Überblick über die aktuelle Situation von geflüchteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen erstellt werden, um dann gezielt auf Mißstände, Versorgungslücken und Veränderungsbedarfe zu reagieren sowie mit konkreten Forderungen an politische Akteur*innen heranzutreten, um die Lebensrealitäten junger Geflüchteter zu verbessern.
-> zur Umfrage
|
||
BMI: FEG-Anwendungshinweise[18.11.] Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr. 217, S. 1)
|
||
BAMF-Flyer zu Fachkräfteeinwanderung[14.11.] Flyer: Fachkräfteeinwanderung - Information, Migration, Integration , Datum: 14.11.2023, Format: Flyer, Bereich: Migration und Aufenthalt. Quelle: BAMF |
||
WIR-Netzwerk: Empfehlungen für Ländererlasse zu den §§ 25a und b AufenthG[27.10.] Basierend auf der langjährigen Erfahrung in der Arbeit in den WIR-Netzwerken sowie den Vorgängerprogrammen zur beruflichen Integration von Geflüchteten haben die Autor*innen in diesem Papier Empfehlungen für Ländererlasse zu §§ 25a und b AufenthG verfasst. Die meisten Empfehlungen beruhen auf bereits bestehenden Regelungen in den Bundesländern und obergerichtlichen Entscheidungen. - Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 25a und b AufenthG in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Um der Intention des Gesetzgebers nachzukommen und im Sinne einer einheitlichen Praxis sind nach Ansicht der Autor*innen einige Klarstellungen nötig. [Download] |
||
Informationen& Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht- Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands vom Okt. 2023. Die Autorin, Kirsten Eichler, ist zudem Mitarbeiterin des „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA). - Kostenloser download der Arbeitshilfe hier. |
||
Impressum
|
||||||||||||