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Editorial
Liebe Leser*innen, dies ist die dritte Ausgabe der „Migration_News“. Im Fokus stehen bundespolitische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit möglichen Auswirkungen auf die Integration von Menschen mit eigener Flucht-/ Migrationserfahrung oder solchen Hintergründen. Gegebenenfalls werden auch europäische und internationale Entwicklungen beleuchtet. Speziell wird hierbei die Perspektive der Jugendsozialarbeit mit der Zielgruppe der jungen Geflüchteten/Migrant*innen mitgedacht. Dieses Rundschreiben will durch relevante Informationen die strategische und konzeptuelle Interessenvertretung v.a. auf der Bundesebene gegenüber Politik und Gesellschaft unterstützen, es richtet sich aber auch an vor Ort praktizierende Fachkräfte. Ich freue mich über Feedback, Anregungen und Hinweise zu relevanten Entwicklungen oder weitergehende Quellen, die Weiterempfehlung meiner Informationen an neue Leser*innen, aber selbstverständlich auch Kritik. |
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1. Aus dem Bundestag (BT) und von der Bundesregierung (BReg) |
Zahl staatenloser Menschen in DeutschlandZum Stichtag 28. Februar 2023 sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 29.614 als „in Deutschland aufhältig“ erfasste Personen als Staatenlose registriert gewesen. Zugleich waren im AZR 94.954 als in Deutschland aufhältig erfasste Personen mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“ registriert. (Vgl. Antwort der Bundesregierung (20/6463) vom 17.4.23 auf eine Kleine Anfrage). |
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Anträge u. Ausschussüberweisungen zu Rückführung/ Unterbringung 29./30.3.Der Bundestag überwies nach Anhörung |
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Kabinettsbeschluss: Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 29.3.Am 29.3.23 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Laut diesem wurde im letzten Quartal 2022 die höchste jemals gemessene Zahl von rund 1,98 Mio. unbesetzten Arbeitsplätzen gemessen. Durch die Neuregelungen könnten bis zu 135.000 Fachkräfte pro Jahr mehr gewonnen werden. Die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsesetzes (FEG) ist Teil eines Gesetzespakets zur Migration, mit dem die Ampel-Koalition nach eigenen Aussagen das Einwanderungs-, Aufenthalts- u. Einbürgerungsrecht modernisieren will. [BReg, BMZ, BMI 29.3.23] Kritik kommt aus allen Gesellschaftsbereichen; aus der Wirtschaft, von Verbänden sowie der Opposition und enthält u.a. die folgenden Argumente: |
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BReg-Befragung zu Fachkräftemangel u. irregulärer Einwanderung 29.3.Bei der Befragung der Bundesregierung im Rahmen des Bundestagsplenums am 29.3. kamen auch die Themen Fachkräftemangel u. Zuwanderung zur Sprache. Die Abgeordnete N. Pawlik (SPD) erkundigte sich nach den Prioritäten angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege, im Handwerk u. in öffentlichen Verwaltungen. Der Kanzler antwortete, es gelte zunächst, die Potenziale im eigenen Land zu nutzen, Weiterbildung zu ermöglichen u. Frauen eine Berufstätigkeit zu erleichtern. Da dies aber nicht reiche, werde man mit dem angekündigten FEG dafür sorgen, bürokratische Hürden für die Zuwanderung von Fachkräften aus der ganzen Welt abzubauen. [Minuten 21:20 - 25:20] |
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Anhörung zur Reform des Gemeinsamen EU-Asylsystems 27.3.Die aktuellen EU-Kommissionsvorschläge zur „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) waren unter den Sachverständigen im Rahmen der öffentlichen Innenausschussanhörung umstritten. (Link zur Video-Aufzeichnung) Auf der TO standen zudem ein CDU/CSU-Antrag (20/684) u. 2 Anträge der Linken (20/681 / 20/2582). |
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Anhörung zum Demokratiefördergesetz 27.3.Der Bundestag (BT) beriet am 16.3.23 erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BReg) zur „Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (Demokratiefördergesetz - DFördG, 20/5823). [Video-Aufzeichnung] Danach wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen; federführend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (AFSFJ). - Ziel des Gesetzes ist, „die Demokratie in Deutschland als Gesellschaftsform und Grundlage des Zusammenlebens zu schützen, weiter zu gestalten und für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu stärken“. Die Gestaltung und Förderung der Demokratie sowie die Achtung von Recht und Rechtsstaatlichkeit sei aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe wolle der Bund zukünftig auf Grundlage eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter fördern, „sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen“. Die gesetzliche Verankerung gewährleiste die notwendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Maßnahmen. Die größere Planungssicherheit ermögliche wirkungsvolle Beiträge zu der Förderung des gesellschaftlichen Engagements in den enstprechenden Bereichen, der Vermittlung rechtstaatlicher, demokratischer und freiheitlicher Werte und zum „Empowerment“. So trage das Gesetz dazu bei, der Entstehung demokratiefeindlicher Phänomene und extremistischer Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken, Radikalisierungsprozesse rechtzeitig zu unterbrechen und umzukehren sowie „wichtige Beratungsleistungen“ in diesem Themenfeld weiter auszubauen. Zudem gewährleiste die längerfristige Förderung, dass zivilgesellschaftliche Akteure „bereits bewährte Strukturen“ nicht nur aufrechterhalten, sondern v.a. auch weiterentwickeln können, „um den sich teils wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung tragen zu können“. ------- |
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Bearbeitungsdauer von Asylverfahren 14.3.Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung hat im Jahr 2022 laut Bundesregierung bei 7,6 Monaten gelegen, bis zu einer behördlichen Entscheidung über Erstanträge bei 7,8 Monaten, bis zu einer behördlichen Entscheidung über Folgeanträge bei 6,4 Monaten, bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung (im ersten Halbjahr 2022) bei 21,8 Monaten, bei Erstanträgen bei 22,9 Monaten u. bei Folgeanträgen bei 15,9 Monaten. (Drs. 20/6052 - BReg-Antwort 14.3.23 auf eine Kl. Anfrage) |
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Debatte um den richtigen Kurs in der Migrationspolitik 16.3.Im Rahmen der BT-Plenarsitzung am 16.3. beschrieben die Fraktionen ihre grundsätzlichen Haltungen in der Asyl- und Einwanderungspolitik und hoben ihre jeweils unterschiedlichen Akzente hervor. Dabei ging es u.a. um die Effizienz und Fairness von Asylverfahren und die Unterscheidung von Asyl- und Erwerbsmigration. [Video-Aufzeichnung] |
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Widerrufung von Flüchtlingsanerkennungen 2.3.In 2022 sind in Deutschland insgesamt 2.649 Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes bzw. Abschiebungsverboten widerrufen worden laut BReg-Antwort (20/5850) vom 2.3. auf eine kl. Anfrage. Danach kam es im Jahr 2021 bei insgesamt 32.538 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren in 29.889 Fällen zu keinem Widerruf. |
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Zahl Asylberechtigter 28.2.Ende vergangenen Jahres habenlaut BReg-Antwort (20/5870) vom 28.2. auf eine Kleine Anfrage in Deutschland rund 44.500 asylberechtigte Ausländer gelebt. Danach waren zum Stichtag (31.12.22) im Ausländerzentralregister (AZR) 44.507 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen auf die Türkei (12.391), Syrien (6.274) u. Iran (5.393 Personen). - Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug 763.387. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien (389.714) vor dem Irak (107.884) u. Afghanistan (58.674). - Zudem waren zum o.g. Stichtag 286.375 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen subsidiärer Schutzes registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien (200.988) sowie Irak (23.263) u. Afghanistan (18.518). - Mit Aufenthaltserlaubnissen wegen Abschiebungsverboten waren zum Jahreswechsel 157.398 Personen erfasst. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel hier auf Afghanistan (98.191) vor Irak (9.712) u. Syrien (6.427). - Die Zahl der erfassten Personen mit einer Duldung betrug 248.145. Hauptstaatsangehörigkeit war Irak (32.384), gefolgt von Afghanistan (21.086) und Nigeria (15.676). |
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Seenotrettungen deutscher Organisationen 28.2.Im Jahr 2022 sind insgesamt etwa 4.900 Personen im Mittelmeer von Organisationen der Seenotrettung mit Sitz in Deutschland gerettet worden. (BReg-Antwort (20/5866, 28.2.23) auf eine Kleine Anfrage): Die freiwillige Übernahme der Zuständigkeit zur Durchführung der Asylverfahren von zuvor im Mittelmeer aus Seenot geretteten Personen sowie eine entsprechende statistische Erfassung findet erst seit Sommer 2018 statt. Von den seitdem bis zum 31.12.22 von Organisationen geretteten Personen wurden von 155 Personen Asylanträge in Deutschland gestellt. - Deutschland hat sich darüber hinaus im Juni 2022 im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus zur Aufnahme von insgesamt 3 500 Personen bereit erklärt. Vorgesehen ist, dass v.a. solche Mitgliedstaaten durch Umverteilungen unterstützt werden, in denen nach Such- und Rettungseinsätzen im Westatlantik und im Mittelmeer Asylsuchende per Schiff ankommen. Darüber hinaus sollen diese Umverteilungen aber auch in anderen Situationen Anwendung finden, um etwa die Lage auf Zypern zu berücksichtigen. |
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Unerlaubte Übertritte über die Schengen-/EU-Außengrenze 28.2.Nach Angaben der EU-Agentur für die Grenz- u. Küstenwache (Frontex) sind im vergangenen Jahr rund 330.000 unerlaubte Übertritte über die „Schengen-/EU-Außengrenzen“ verzeichnet worden. Im Jahr 2021 lag diese Zahl bei 200.120, wie aus der Antwort der BReg (20/5859) com 28.2. auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Danach haben die Bundespolizei u. die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden im Jahr 2022 in Deutschland 91.986 unerlaubt eingereiste u. 43.560 unerlaubt aufhältige Personen festgestellt. |
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Anzahl der Abschiebungen 24.2.Aus der BReg-Antwort (20/5795, 24.2.23) auf eine Kl. Anfrage geht hervor, dass im vergangenen Jahr 12.945 Menschen aus Deutschland abgeschoben wurden, darunter waren 2.196 Minderjährige. Die drei Hauptzielstaaten waren Georgien mit 908, Albanien mit 846 und Nordmazedonien mit 807 abgeschobenen Personen. |
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Datenübermittlungen an die EU im Kontext Migration u. Asyl 24.2.Laut BReg (Antwort 20/5849 vom 24.2. auf eine kleine Anfrage) werden der EU-Kommission u.a. zu der Kategorie „zur Ausreise aufgeforderte Drittstaatsangehörige“ quartalsweise Daten derjenigen Personen übermittelt, gegen die laut Ausländerzentralregister (AZR) im Berichtszeitraum eine Ausweisungsmaßnahme oder eine Abschiebungsmaßnahme ergangen ist. |
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Überstellungen im Dublin-Rahmen 24.2.Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des s.g. Dublin-Systems sind ein Thema einer BReg-Antwort (20/5868) vom 24.2. auf eine Kleine Anfrage. Danach kam es in 2022 zu insges. 68.709 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag bei 36.219 u. die der erfolgten Überstellungen bei 4.158. Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten in 2022 an Deutschland betrug 14.233; hier gab es insgesamt 8.632 Zustimmungen sowie 3.700 erfolgte Überstellungen. |
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Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 22.2Über die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5675) vom 22.2. auf eine Kl. Anfrage. Danach zielt diese Migrationsberatung darauf ab, „soziale Teilhabeprozesse erwachsener Zuwanderer gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten“. Dabei soll sie zum einen zur Verbesserung und Sicherung der Lebenslagen der Zugewanderten beitragen sowie zum anderen durch die Förderung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen ein selbstbestimmtes Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens ermöglichen. Eine Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen soll damit auf ein Mindestmaß reduziert werden laut Bundesregierung. Hauptschwerpunkte der MBE sind ihren Angaben zufolge bedarfsorientierte Einzelfallberatungen. |
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Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen 21.2.Die Aufgaben des seit Anfang Feb. 2023 amtierenden Sonderbevollmächtigten, Joachim Stamp, entsprechen laut BReg-Antwort (20/5763, 21.2.23) den KoaV-Vereinbarungen, mit wesentlichen Herkunftsländern praxistaugliche u. partnerschaftliche Migrationsvereinbarungen - unter Beachtung menschenrechtlicher Standards - vorzubereiten u. abzuschließen. |
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Vollzogene u. gescheiterte Abschiebungen 20.22022 wurden nach Kenntnis der BReg 12.945 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Zugleich scheiterten insgesamt 22.408 Abschiebungen vor Übergabe an die Bundespolizei und 929 Abschiebungen nach Übergabe an die Bundespolizei. (Antwort 20/5749 vom 20.2. auf eine Kl. Anfrage) |
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Asylentscheidungen des BAMF 17.2.Antwort der BReg (20/5709, 17.2.23) auf eine Kl. Anfrage: In 2022 sind 1.937 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als asylberechtigt anerkannt worden, während 38.974 Flüchtlingsschutz und 57.532 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß §60 V/VII des AufenthaltsG wurde in 30.020 Fällen festgestellt. Die Gesamtschutzquote lag bei 56,2 %. Hauptherkunftsländer waren Syrien (67.721 Fälle) vor Afghanistan (36.941) und dem Irak (mit 4.986). 6.270 Personen verfügten zum Zeitpunkt ihrer Asylantragstellung über einen gültigen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung mit einem Schutzberechtigten. Von Minderjährigen unter 18 Jahre wurden insgesamt 81.232 Asylanträge gestellt (=37,3% im Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt), von Minderjährigen unter 16 Jahren 72.235 (33,2%), von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) unter 16 Jahren 2.312 (1,1 %). Die Gesamtschutzquote bei umF unter 16 Jahren lag bei 90,8%, bei umF im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 87,4% und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 67,8%. Die Gesamtschutzquote unter Außerachtlassung formeller Ablehnungen des BAMF bei UmF unter 16 Jahren lag bei 94,6%, bei umF im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 92,2% und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 79,0 %. |
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Zurückweisungen an deutschen Grenzen 15.2.Seit 2018 sind laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei 84.179 Personen an deutschen Grenzen zurückgewiesen worden, davon 25.538 im Jahr 2022. Darunter befanden sich im vergangenen Jahr 2.141 unbegleitete und 1.444 begleitete Minderjährige (BReg-Antwort (20/5674) vom 15.2. auf eine Kleine Anfrage). Danach wurden von 2019 bis 2022 insgesamt 3.294 unbegleitete Minderjährige an deutschen Grenzen zurückgewiesen und 4.460 Minderjährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. |
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Bundesintegrationsbeauftragte: Reformnotwendigkeit des Allgem. Gleichbehandlungsgesetzes 15.2.Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung. Dennoch müsse das Gesetz reformiert werden, wie der 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit dem Titel „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ betont. (Unterrichtung (20/5670) zum Bericht vom 15.2.) - Ziel der Reform des AGG sei es, Schutzlücken zu schließen, und den Rechtsschutz zu verbessern. „Damit dies gelingt, muss eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des AGG, das bisher auf das Zivil- und Arbeitsrecht beschränkt ist, auf weitere Rechtsgebiete erwogen werden. Eine langjährige Forderung ist die Ergänzung um ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf bundesstaatliches Handeln.“ Daher sollten aus Sicht der Beauftragten bestehende Lücken beim Diskriminierungsschutz - zumindest gegenüber Bundesstellen - ähnlich wie in den durch das AGG bereits geschützten Lebensbereichen geregelt werden, wie es in dem Bericht weiter heißt. Damit würden auch die noch nicht vollständig umgesetzten europäischen Richtlinien umgesetzt. In anderen Bereichen, in denen der Bund keine Zuständigkeit hat, wie zum Beispiel im Bereich der schulischen Bildung, könne der Diskriminierungsschutz nur durch Ländergesetze gewährt werden. |
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Zahl unerlaubter Einreisen 9.2.Die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei weist für das vergangene Jahr insgesamt 91.986 unerlaubte Einreisen aus, davon 29.174 für das 1. Halbjahr und 62.812 für die 2. Jahreshälfte. Im Jahr 2021 belief sich die Zahl unerlaubter Einreisen noch auf insgesamt 57.637 nach 35.403 im Jahr 2020 und 40.610 im Jahr 2019. (BReg-Antwort (20/5609) vom 9.2. auf eine Kleine Anfrage). |
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Bundesprogramm Demokratie leben! 7.2.Aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind im Jahr 2022 144,3 Mio. € an Zuwendungsempfänger*innen ausgezahlt worden. Zur Verfügung standen 165,5 Mio.€. 2021 beliefen sich die ausgezahlten Mittel auf 118,4 Mio. €, 150,5 Mio. € standen zur Verfügung. (Antwort der Bundesregierung (20/5761) vom 7.2. auf eine Kleine Anfrage) |
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Rückübernahmeabkommen 1.2.Antwort der BReg (Drs. 20/5466, 1.2.23) auf eine kl. Anfrage zur Kooperation mit Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsbürger*innen: |
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Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Indien 1.2.Über das „ Mobilitäts- und Migrationsabkommen“ mit Indien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5466) vom 1.2. auf eine Kleine Anfrage. Danach sieht der Koalitionsvertrag den Abschluss „ganzheitlicher Migrationsabkommen mit Herkunftsländern“ vor. Ein solches Abkommen sei mit Indien geschlossen worden. Es handele sich „um das erste umfassende bilaterale Mobilitäts- und Migrationsabkommen, welches Deutschland mit einem Drittstaat ausgehandelt hat“. In dem Abkommen werden sowohl Aspekte der legalen Migration als auch der Rückkehrkooperation behandelt. Es umfasse Vereinbarungen zur Mobilität insbesondere von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden und Freiwilligen unter anderem bei der Arbeitsplatzsuche, Arbeitsaufnahme, Praktika und Studienaufenthalten und regele zugleich ein klares Verfahren zur Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger. Ziel sei es, die Einreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme für Fachkräfte in einem der beiden Länder zu erleichtern. Gleichzeitig ziele diese „Migrations- und Mobilitätspartnerschaft“ auf die Reduzierung der irregulären Migration sowie die Bekämpfung von Menschenhandel ab und solle die Rückkehr von Staatsangehörigen beider Vertragsparteien erleichtern, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel im Land der anderen Vertragspartei aufhalten und gegen das innerstaatliche Einwanderungs- oder Aufenthaltsrecht und/oder entsprechendes EU-Recht verstoßen. Zu diesem Zweck sehe das Abkommen die Nutzung von Charterflügen für die Rückführung, die Nutzung biometrischer Identifizierungsverfahren und die Einhaltung bestimmter Fristen vor. |
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Zahl ukrainischer Geflüchteter in Deutschland 30.1.Zum Stichtag 18.1.23 waren insgesamt 1.049.159 Personen im Ausländerzentralregister als aufhältig erfasst, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine seit dessen Beginn am 24.2.22 nach Deutschland eingereist sind. Davon sind 1.011.547 ukrainische Staatsangehörige. (Antwort der Bundesregierung (20/5468) vom 30.1. auf eine Kl. Anfrage) |
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Fachkräfteengpass in Deutschland 24.1.Um die Frage des Fachkräfteengpasses in Deutschland geht es in der BReg-Antwort (20/5395) vom 24.1. auf eine Kleine Anfrage. - Laut BReg kann von einem umfassenden Fachkräftemangel beziehungsweise allgemeinen Arbeitskräftemangel in Deutschland nicht gesprochen werden. Dennoch sei in einer zunehmenden Zahl von Berufsfeldern und in einigen Regionen eine deutliche Knappheit an verfügbaren Fachkräften zu beobachten. Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit beruhe auf einer Bewertung von mehreren Indikatoren, die für rund 1.200 Berufsgattungen differenziert berechnet werden. Die aktuell vorliegende Analyse zeigt auf Basis von Daten für das Jahr 2021 Engpässe für rund 148 Berufsgattungen an. Die Fachkräftesituation wird sich indes im Jahr 2022 der Antwort zufolge nochmals angespannt haben. Die Zahl der offenen Stellen habe in der Tendenz weiter zugenommen und die Arbeitslosigkeit von qualifizierten Fachkräften sei gesunken. „In Kombination mit dem demografischen Wandel werden sich Fachkräfteengpässe zukünftig verschärfen“. |
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Nettozuwanderung 2021 - Bericht vom 12.1.Als Unterrichtung durch die BReg liegt der „Migrationsbericht 2021“ (20/5345) vom 12.1.23 vor. Danach ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im zweiten Pandemiejahr 2021 mit plus 329.163 Personen deutlich höher ausgefallen als im Vorjahr mit plus 220.251 und erreichte wieder das Niveau vor der Pandemie. Im Jahr 2021 wurden den Angaben zufolge 1.323.466 Zuzüge und 994.303 Fortzüge erfasst. Im Vergleich zu 2020 sei die Zuwanderung nach Deutschland um 11,5 Prozent gestiegen, während die Abwanderung um 2,9 Prozent zugenommen habe. - Das Migrationsgeschehen in Deutschland ist seit Jahren größtenteils durch Zuwanderung aus beziehungsweise Abwanderung in andere europäische Staaten bestimmt. Der Anteil der zugewanderten Personen aus europäischen Ländern inklusive Russlands und der Türkei betrug danach im Jahr 2021 insgesamt 63,8 %, darunter waren 46,7 % Menschen aus Staaten der EU (ohne das Vereinigte Königreich). Auch bei den Fortzügen sei Europa die Hauptzielregion gewesen. Mit 67,9 % seien mehr als zwei Drittel der entsprechenden Personen im Jahr 2021 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gezogen; 54,0 % seien in EU-Mitgliedstaaten abgewandert. |
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2. Termin-/Veranstaltungshinweise |
BumF Frühjahrstagung 24.-25.4. HH"Perspektiven, Haltung, voneinander lernen! - Intersektionale Bestandsaufnahme in der Arbeit von, mit und für junge(n) geflüchtete(n) Menschen": Die Unterbringung junger (unbegleiteter) Geflüchteter gestaltet sich aktuell besonders prekär, Versorgungsstrukturen sind überlastet. Gesetzliche Neuerungen (z.B. zum Familiennachzug oder Übergängen in die Volljährigkeit) sowie die Einbindung und Qualifizierung von vielen neu eingestiegenen Fachkräften erfordert - endlich wieder live möglichen - fachlichen Austausch und generelle Wissens- und Erfahrungsweitergabe. Zudem sollte den Stimmen und Forderungen von selbstorganisierten Strukturen junger Geflüchteter Raum gegeben werden, um notwendige Impulse für Politik und Soziale Arbeit zu geben. Zudem gebührt insbesondere der Situation von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen besondere Aufmerksamkeit – verstärkt durch zusätzliche Bedarfe im Kontext der Einwanderung aus der Ukraine. Klar ist: Gender- und Rassismussensible pädagogische Arbeit bildet die Voraussetzung von gelingenden Versorgungsstrukturen. Diese wichtigen Themen und Fragen werden im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung miteinander verknüpft und in unterschiedlichen Formaten diskutiert. [Programm / Anmeldung (Standard-/Mitgliederticket 295/240€), Veranstaltugnsort: Katholische Akademie Hamburg, Herrengraben 4, 20459 HH] |
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Webseminar: Menschenhandel im Kontext von Flucht 3.5.Webseminar "Einführung in das Phänomen Menschenhandel in Deutschland im Kontext von Flucht" des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK e.V.) bietet umfassende Information zum Thema Menschenhandel im Kontext von Flucht und ermöglicht den Austausch mit Expert*innen. Zudem werden konkrete Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte aufgezeigt. Anmeldungen: hier. |
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Fachgespräch zu „Leben in der Illegalität” 16.5.Das Katholische Forum organisiert ein online Fachgespräch zum Thema Kommunale Handlungsspielräume für Menschen in der Illegalität. Hierfür werden Menschen ihre Erfahrungen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität teilen u. in den Dialog mit kommunalen Akteur*innen treten. Dabei wird über Bereiche wie Zugang zu Bildung u. Gesundheitsversorgung gesprochen. Das Gespräch richtet sich an Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen u. Vertreter*innen der öffentlichen Verwaltung, welche sich für das Thema interessieren oder konkret mit der Zielgruppe arbeiten. Die Anmeldeinformationen u. das Programm werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite der Katholischen Akademie Berlin veröffentlicht. |
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Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht 19.-21.5.Tagung in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, dem DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg e.V.: in diesem Jahr zu dem Thema: Migrationsrecht in Zeiten von Krieg und Krise.
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Bildungsurlaub: Rassismus kritisch handeln 22.-25.5.Wirkmechanismen von Rassismus verstehen und in der Praxis dagegen vorgehen:Abwehr und Verharmlosung gegenüber rassistischem Verhalten ist weit verbreitet. Das Seminar fokussiert die praktische Handlungsebene gegen Diskriminierung und Rassismus und richtet sich an Teilnehmende mit Grundkenntnissen zum Thema Antirassismus. Die Bildungszeit legt den thematischen Schwerpunkt auf konkrete Handlungen im (Berufs-)Alltag im Bereich Antirassismus und Antidiskriminierung und möchte den Teilnehmenden inklusive und sensible Handlungsoptionen aufzeigen. Da Alltagsrassismus micro aggressions bedeutet |
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Online-Fortbildungsreihe zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs 2023Online Fortbildungsreihe Familiennachzug von UNHCR, Caritas und Diakonie. Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Berater*innen der Migrationsfachdienste und sind kostenfrei; für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene. |
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Ukraine: Blaupause für Umgang mit Geflüchteten insgesamt?_Fachtag, Bln, 5.-6.6.Fachtagung „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft“ von BAfF, BumF, ECPAT und terre des hommes [Zu Programm/ Anmeldung] |
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Aktuelle Fragen des Familiennachzugs_online-Fortbildung 14.6.Die digitale Fortbildungsreihe (Zeitraum: Jan.-Dez. 2023) ist kostenfrei und richtet sich insbesondere an Berater*innen der Migrationsfachdienste. |
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JSA zur Unterstützung junger geflüchteter Männer*_20.6._online„Anforderungen an die Jugendsozialarbeit als Unterstützer für junge geflüchtete Männer*“ - Online-Vortrag mit Diskussion am 20.6.23. - Ansprechpartner: Andreas Länge, BAG EJSA-Referent für Prekäre Lebenslagen. - Weitere Informationen unter: Junge Menschen in prekären Lebenslagen aus geschlechterreflektiver Sicht |
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Online-Seminar: SGB II für die Migrationsberatung (Sep./Nov.)Das eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung u. die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten u. unterstützen.In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten u. den Jobcentern behandelt. - Termine: 20.9. u. 3.11.23. (Ausschreibung u. Anmeldung) - Referent: Harald Thomé, Sozialrechtsexperte. U.a. seit über 19 Jahren Durchführung von Fortbildungen für Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen, Sozialverbände sowie Juristenorganisationen u. Betroffenenorganisationen. |
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Digitale Zivilcourage und Empowerment (Sep./Nov.)Die Bundeszentrale für politische Bildung richtet sich mit der o.s. online-Qualifizierungsreihe in Social-Media-Moderation und Community Management an Social-Web-Akteur*-innen, Community Manager*innen, Social-Media-Redakteur*innen, NGOs und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die in digitalen Diskursen aktiv sind. In der Veranstaltung vermittelt die Autorin Ingrid Brodnig Wissen über digitalen Hass und stellt Strategien vor, um sich diesem im Netz entgegenzustellen. |
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3. Pressemitteilungen/Meldungen |
Entwicklungen in anderen EU-LändernÖsterreich verbündet sich mit Dänemark, Schweden - Pläne der drei Länder bei der Umgestaltung der EU-Migrationspolitik: Inmitten von Debatten um die Migrationspolitik will der österreichische Kanzler Nehammer sein Land für Migrant*innen unattraktiver machen, indem er zum Beispiel die Sozialhilfe in den ersten Jahren nach deren Ankunft kürzt. (Die Gültigkeit dieses Plans stellen indes Rechtsexperten bereits infrage.) In Dänemark, wo bereits eine ähnliche Politik verfolgt wird, und Schweden, sieht er ideale Partner für einen zeitgleichen EU-weiten Vorstoß und besuchte daher beide Länder. -- „Wir sind in vielen Fragen gleichgesinnte Länder, auch bei der Migration“, sagte die dänische Premierministerin Mette Frederiksen nach Gesprächen mit Karl Nehammer. „Wir sind Verbündete im Kampf gegen illegale Migration“, so letzterer. - Wieder einmal stiegen die Zuwanderungszahlen nach Europa und zähle Österreich zu den „am stärksten Betroffenen“. Für die dänische Regierungschefin liegt die Lösung auf der Hand. Die EU sollte „Anreize für gefährliche Reisen nach Europa beseitigen“. - Die beiden wollen auch in Zukunft Druck auf Brüssel in Sachen Migration ausüben. Im Juni werden die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel zusammentreffen, um eine „signifikante Evaluation“ der Migrationsfrage vorzunehmen. Im Vorfeld des Treffens hatte Dänemark einen Brief an die Kommission geschickt, in dem es diese zum Handeln aufforderte – unterzeichnet auch von Österreich.[Euractiv.de 3.4.23] |
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Neuer Ansatz zur Erreichung der EU-Migrationsziele nötigMeinungsbeitrag (auf Englisch): The EU needs a new approach to meet its migration goals ('Die EU braucht einen neuen Ansatz, um ihre Migrationsziele zu erreichen') |
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Jugend-Check zur Fachkräfteeinwanderungsgesetz-ReformMögliche Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf junge Menschen laut Kompetenzzentrum Jugend-Check* (Zusammenfassung) - Künftig soll die Altersgrenze der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung für junge Menschen aus Drittstaaten von 25 auf 35 Jahre angehoben werden. Dadurch können mehr junge Menschen von der Möglichkeit eines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland Gebrauch machen. * Der Jugend-Check ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument, das auf Basis einer standardisierten, wissenschaftlichen Methodik die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben (im Stadium des Referentenentwurfs) auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren prüft. Er ist ein zentrales Vorhaben der Jugendstrategie des Bundesjugendministeriums. |
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EU-Parlament: Verständigung zu EU-AsylreformNachdem die EU-Kommission bereits 2019 einen neuen Vorstoß für einen neuen Pakt für Asyl und Migration ankündigte und 2020 einen Entwurf vorlegte, schien eine Einigung bislang so gut wie unmöglich. Doch nun verabschiedeten am 28.3.23 die Abgeordneten im EU-Innenausschuss (nach bereits 2021 begonnen Verhandlungen) ein Positionspapier zur umfassenden Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik (vier Gesetzesprojekte umfassen dabei hunderte Streitpunkte), mit dem das Parlament nun in die Verhandlung mit den EU-Staaten geht. U.a. erfolgten Absprachen zum besseren Erfassen aller Flüchtlinge, zu intensiverer Beobachtung der Asylverfahren, beschleunigter Prüfung und schnelleren Asylverfahren an den EU-Außengrenzen (Screening), solidarischer Verteilung in der EU (eine verpflichtende Verteilung ist nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen) und einem Krisenmechanismus, mit dem Staaten entlastet werden, wenn ihr Asylsystem unter Druck gerät. Ziel ist nun, die Verhandlungen rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode abzuschliessen. Doch weitere Verhandlungsschritte könnten dies theoretisch noch vereiteln oder zumindest verzögern: Im April kann das Plenum des Parlamentes das weitere Verfahren noch einmal stoppen, wenn die Ausschussbeschlüsse mehrheitlich abgelehnt würden. (Da die Verhandlungsmandate zu den vier Verordnungen von einer breiten Mehrheit aus Christdemokrat*innen, Sozialdemokrat*innen und Liberalen getragen werden, gilt dies jedoch als sehr wahrscheinlich.) Weiterhin haben die EU-Staaten in entscheidenden Fragen noch keine Position. Fraglich ist daher, ob sie sich der Rat der EU (je der "Ministerrat" in der Konstellation der zuständigen Fachminister*innen) wie vorgesehen bis Ende Juni wird einigen können. Nur dann könnte in der zweiten Jahreshälfte (unter spanischer Ratspräsidentschaft ab 1. Juli 2023; gegenwärtig liegt die Ratspräsidentschaft bei Schweden) mit dem Parlament verhandelt werden und ggf. das Ziel erreicht, die Verhandlungen vor dem Ende der Legislaturperiode abzuschließen, so dass das neue Asylrecht 2024 in Kraft treten könnte. |
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Gesetzesentwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht - Uneinigkeit der KoalitionIm Januar legte das Innenministerium einen ersten Gesetzesentwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht vor, mit dem der Zugang zum dt. Pass deutlich erleichtert werden soll. Auch die „Optionspflicht“ (Aufgabe der Staatsangehörigkeit des familiären Herkunftslands) für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll gestrichen werden. Zudem soll für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache entfallen, die i.d.R. Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt. [Welt.de 7.1.23, ZDF 7.1.23] Doch bei Details tauchen nun Uneinigkeiten zwischen den Koalitonären auf: SPD und Grünen wollen Einbürgerungswilligen künftig den Besitz von zwei und mehr Pässen nebeneinander ermöglichen, die FDP hingegen will dieses Privileg auf die ersten beiden Einwanderungsgenerationen begrenzen. [Welt.de 23.3.23] Bereits Anfang März hatten die FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle und Stephan Thomae ein Positionspapier herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass die Liberalen zwar grundsätzlich weiterhin kürzere Wartezeiten bei der Einbürgerung und auch das Ende des Doppelpass-Verbots befürworten, doch einige andere Ideen im Entwurf bei den Liberalen auf Kritik stoßen. Dazu gehört etwa der Plan, allen Ausländern ab dem 67. Lebensjahr künftig ohne Einbürgerungstest und schriftliche Deutsch-Prüfung den Weg zum deutschen Pass zu ebnen. (Verlangt werden soll von Einbürgerungswilligen aus dieser Gruppe laut Entwurf nur noch, dass sie sich mündlich auf Deutsch verständigen können.) Zudem unterstütze man zwar die im KoaV getroffene Vereinbarung für eine erleichterte Einbürgerung von Angehörigen der s.g.Gastarbeitergeneration, eine zeitlich unbegrenzte Absenkung der Anforderung für alle Älteren lehne man jedoch ebenso ab wie Ausnahmen für bestimmte jüngere Ausländer, wie sie der Entwurf des Bundesinnenministeriums bisher vorsieht. In ihrem Papier fordern die FDP-Politiker zudem, eingebürgert werden dürfe nur, "wer seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten und für seine Familie sorgen kann". Kuhle und Thomae sprechen sich weiterhin für die "flächendeckende Durchführung von Einbürgerungsfeiern" aus und wollen die Loyalitätserklärung zu einem "echten Eid auf das Grundgesetz" weiterentwickeln. Ferner wollen die FDP-Kollegen die Optionspflicht einschränken: Menschen ab der Enkelgeneration der Ersteingebürgerten sollen sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. - Die CDU/CSU äußerte ganz andere Kritikpunkte: Fraktionsvize Andrea Lindholz: "Mit dem generellen Doppelpass und der Halbierung der Zeiten bis zur Einbürgerung entwertet die Ampel die deutsche Staatsangehörigkeit ein Stück weit". Der Anreiz, sich wirklich in die Gesellschaft zu integrieren, werde ihrzufolge dadurch geringer. Deutschland sei auch ohne diese Änderungen modern und weltoffen, so die CSU-Politikerin. Das Agieren der FDP, deren Kritik an den Reformplänen sich nur auf wenige nebensächliche Punkte beschränke, sei "reines Politiktheater". [zu den weiteren Forderungen: Tagesschau u. Tagesspiegel 3.3.23] |
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Internationaler Tag gegen Rassismus 21.3.Statements zum Internationalen Tag gegen Rassismus: |
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Fachkräfteeinwanderung: Kanadas Einreisesystem als Vorbild?Da Arbeitskräfte, die nach Deutschland kommen wollen, viele Hürden überwinden müssen, tauschten sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil am 20./21.3. in Ottawa mit kanadischen Regierungsvertreter*innen über die Voraussetzungen für eine bessere Steuerung der Einwanderung von Arbeitskräften. Entbürokratisierung und Digitalisierung waren hierbei auch Aspekte. Die beiden holten siich zudem in Firmen und bei Fachleuten für Integration Anregungen für die geplante Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes, das demnächst vom Kabinett beschlossen werden soll. - In Kanada gibt es neben anderen Formen der Erwerbsmigration ein System, mit dem festgestellt werden soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein*e Ausländer*in nach der Einreise (idealerweise in einem Mangelberuf) eine Stelle findet. Bei der Beantragung des Arbeitsvisums über das Punktesystem werden neben der Ausbildung bspw. das Alter, die Sprachkenntnisse und die Berufserfahrung berücksichtigt. [Merkur.de 20.3., Deutschlandfunk-Audiobeitrag 20.3., MIGAZIN.de 21.3.] |
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MPK: Flüchtlingspolitik - Länder-Forderungen an den Bund 16.3.Im Themenfeld Asyl, Aufnahme und Integration drangen die Bundesländer im Rahmen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März auf leichtere Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht. (Außgenommen sind Ukrainer*innen, für die Sonderregelungen greifen.) Der Bund solle seine Anstrengungen intensivieren, Verträge mit den sich bislang häufig weigernden Herkunftsländern über eine Rücknahme ihrer Staatsbürger*innen zu schließen. Im MPK-Beschluss hierzu heißt es, die Kontrolle und der Schutz der EU-Außengrenzen müssten wirksamer werden. Das Ziel müsse zudem ein solidarisches Verteilungssystem in Europa sein. (Thüringen erklärte in einer Protokollnotiz, die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik solle so weiterentwickelt werden, dass eine legale und geordnete Migration möglich werde, ohne Leben zu gefährden. - Wiederum Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte hierzu: „Die Anzahl der Menschen, die nach Deutschland kommt, muss sich drastisch reduzieren. Und das kann nur die Bundesregierung klären.“ Die EU-Außengrenze zwischen Bulgarien und der Türkei müsse gesichert werden – „auch mit Zäunen“.) |
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Bericht: Parlamentarischer Austausch zu 'Respekt Coaches' 15.3.Demokratie für Schüler*innen erlebbar machen, das ist ein Hauptziel des Programms JMD Respekt Coaches (RC), das die Jugendmigrationsdienste (JMD) seit 5 Jahren an Schulen umsetzen unter Beteiligung von rund 600 Schulen an 270 Standorten in Deutschland. Die Themen der von den RC organisierten Workshops, AGs und Projekte sind vielfältig, standort- und bedarfsspezifisch: von Meinungsfreiheit und Mitgestaltung über den Umgang mit Konflikten und Vorurteilen bis zu Ausgrenzung, Rassismus oder Radikalisierung. So sollen Jugendliche gestärkt und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestützt werden. |
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EU-KOM rät Ländern zur ggs. Anerkennung negativer AsylbescheideDie EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, negative Asylbescheide gegenseitig anzuerkennen, um die Zahl der Abschiebungen zu steigern. Das neue Schengener System ermögliche den Informationsfluss unter den EU-Staaten. Laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson könnten Schutzsuchende mit einem negativen Asylbescheid einfach weiter in einen anderes EU-Land ziehen und das Verfahren dort neu beginnen. Dies sei ihrzufolge "ein echter Missbrauch des Systems". Deshalb sollne diese "Schlupflöcher" geschlossen werden. Dies hieß, dass ein bspw.ein in Griechenland, Italien oder Ungarn bereits negatv beschiedenes Asylverfahren ohne Prüfung eines möglichen Asylrechts auch in Deutschland gelten soll. Dies auch selbst dann, wenn sich Asylrecht/-sprechung in den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden würde. [Für Deutschland wäre daher damit zu rechnen, dass mehr Asylsuchende - ohne Prüfung nach deutschem Recht und daher häufig trotz Bleiberechtsanspruch nach diesem - abgeschoben würden!] [EU-Kom 14.3., Migazin.de 15.3.] |
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EU-Innenminister*innen-Beratung zur gemeinsamen Asylpolitik 9.3.Die Minister*innen betonten, dass die Durchführung der Aktionspläne für die zentrale Mittelmeerroute und die Westbalkanroute beschleunigt werden muss. Ferner forderten sie die Kommission auf, Aktionspläne für die östliche und die westliche Route auszuarbeiten. Zudem bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, Fortschritte beim Migrations- und Asylpaket zu erzielen. Sie erörterten außerdem die Umsetzung des Fahrplans von Dublin und die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung aller Akteure im Bereich Suche und Rettung. Zu dem letztgenannten Punkt nahmen sie die Wiedereinsetzung der europäischen Kontaktgruppe für Suche u. Rettung zur Kenntnis. [Rat d. EU/ Europ.Rat 10.3.] |
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KJH: Zu wenig Plätze für immer mehr unbegleitete minderjährige GeflüchteteDie Zahl jugendlicher Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, steigt wieder. Derzeit sind die meisten, überwiegend männlichen: 1. Syrier, 2. Afghanen, 3. Kurden aus der Türkei. Die Zahlen sind nach 2015 (66 Tausend) kontinuierlich zurückgegangen. 2021 kamen nur 18. T.. Seitdem steigen die Zahlen aber wieder, auf bislang 28.000 in 2022. Sie treffen jedoch auf ein in den letzten Jahren stark zurückgebautes, ausgedünntes Jugendhilfe-System: zu wenig Plätze, zu wenig Betreuungskräfte. Plätze in den Wohneinrichtungen für die dauerhafte Unterbringung sind rar, Sprachlern- und Willkommensklassen sind voll. Einmal eingestampfte Strukturen ließen sich nicht einfach wieder aufbauen, kritisieren Nichtregierungsorganisationen wie der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (bumf), das Kinderhilfswerk terre des hommes und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) .Um die Missstände zu beseitigen, haben sie einen Forderungskatalog an die Politik gerichtet: "Kindeswohl für alle Kinder und Jugendlichen sichern! Unterbringungssituation von UMF wird immer prekärer: Fachkräfte und UMF dürfen nicht alleine gelassen werden!". Zentrale Punkte: eine Ausbildungsoffensive für Betreuungskräfte. Die Kommunen sollten Einrichtungen nicht schließen, wenn Einreisezahlen sinken. Die Träger sollten eine betriebswirtschaftliche Planungssicherheit erhalten, wenn sie Angebote vorhielten. [13.3.23 MIGAZIN] |
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Flüchtlingspolitik: Erwartungen der Kommunen u. Städte an den BundBundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Mitte Februar zu einem großen Flüchtlingsgipfel nach Berlin geladen. [Focus, Deutschlandfunk (Text u. Radiobeitrag), Tagesschau (Text&TV) 16.2., Deutschlandfunk Nova 17.2.] Trotz massiver Forderungen seitens der Städte u. Kommunen wurden jedoch Entscheidungen über die weitere Verteilung finanzieller Lasten vertagt; bei der Unterbringung von Geflüchteten können diese vorerst nicht mit einer weiteren finanziellen Unterstützung durch den Bund rechnen. Darüber sollte um Ostern in einem Spitzengespräch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsident*innen der Länder gesprochen werden. Zudem soll von Bund, Ländern u. Kommunen bis dahin in vier Arbeitsgruppen zusammen gearbeitet werden zu den Bereichen: 1.) „Unterbringung/Finanzen“, 2.) „Entlastung der Ausländerbehörden u. Verschlankung der Prozesse“, 3.) „Integration“ (Sprachkurse, Schule/Kita/Arbeitsmarkt) und 4.) „Begrenzung irregulärer Migration/Rückführung“. - Statement des Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager hierzu: „Gemessen an dem Druck vor Ort sind die Ergebnisse [...] ernüchternd. [...] Wir brauchen in Deutschland jetzt dringend Entlastung für die, die kommunale Verantwortung tragen.“ |
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Forderungen der Diakonie zum Flüchtlingsgipfel der BundesinnenministerinZum Flüchtlingsgipfel von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den Ländern und Kommunen am 16.2. forderte die Diakonie Deutschland schnelle Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Nach Worten von Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, liegt der Schlüssel zur erfolgreichen Integration im Zugang zu Arbeit. Außerdem sollte die Politik stärker auf die Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände zurückgreifen, die die Integration mit ihren Angeboten für Geflüchtete vor Ort umsetzen. - Loheide: "Integration gelingt vor allem, wenn Geflüchtete zügig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Dies entlastet auch die Sozialsysteme und ist für alle ein Gewinn, wie die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen. 17% der Geflüchteten aus der Ukraine haben schon ein Jahr nach Beginn des Krieges eine Arbeit in Deutschland. Dass bei den Geflüchteten aus der Ukraine die Integration in den Arbeitsmarkt so erfolgreich verläuft, liegt an vereinfachten Regelungen wie der freien Wohnortwahl und leichteren Zugängen zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies zeigt: Gute Integrationsbedingungen von Anfang an zahlen sich schnell aus." |
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BMI: mehr legale Einreiseoptionen & effektivere Begrenzung irregulärer Migration nötigBundesinnenministerin Nancy Faeser will angesichts weiterer Bootsunglücke vor der italienischen Küste weiter gegen Schleuser vorgehen. Sie sieht die Notwendigkeit für mehr legale Einreisemöglichkeiten und für eine effektivere Begrenzung der irregulären Migration. Die Bundesregierung habe eine „Kehrtwende in der Migrationspolitik“ eingeleitet: „Wir ermöglichen legale Migrationswege, und zugleich begrenzen wir irreguläre Migration durch Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten und durch den Schutz der EU-Außengrenzen.“ Dafür seien rechtsstaatliche Verfahren unter Führung einer reformierten EU-Grenzschutzbehörde Frontex erforderlich. Denn wenn Menschen nach klaren Kriterien einwandern könnten, zerstöre dies auch das Geschäftsmodell von Schleusern. - Diese Abkommen sind jedoch noch immer nicht umgesetzt. Der EU gelang bislang hierzu keine Einigung mit zentralen Ländern wie Ägypten, Tunesien und Marokko. Zuletzt beschloss der Europäische Rat, ggf. „restriktive Visamaßnahmen“ bei Ländern einzuführen, die bei der Rückführung von Migrant*innen nicht kooperierten. Faeser hatte sich zuvor skeptisch über diese Maßnahme geäußert. - Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2022 auf einen zunächst auf ein Jahr angelegten Mechanismus verständigt, der Griechenland, Zypern, Italien, Malta und Spanien im Umgang mit Migrant*innen unterstützen soll. Die anderen Länder können den Mittelmeeranrainern entweder Schutzsuchende abnehmen oder ihnen z.B. mit Geld oder Sachleistungen helfen. Die Programm-Teilnahme ist freiwillig und steht auch Nicht-EU-Ländern offen, lief allerdings nur schleppend an. [Welt.de 28.2.23]
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National Coaltion: Kinderrechte u. Umwelt – Kommentierung zum GC26-EntwurfIm Juni 2021 beschloss der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, eine "Allgemeine Bemerkung zu den Rechten des Kindes und der Umwelt mit besonderem Schwerpunkt auf den Klimawandel" (Nr. 26) zu verfassen. Diese Nachricht begrüßte das Netzwerk Kinderrechte sehr. Denn obwohl Kinder und Jugendliche am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich sind, sind sie schon jetzt am stärksten von den Folgen der Klimakrise betroffen, ein besorgniserregender Umstand, der bei der Verwirklichung der in der Konvention beschriebenen Rechte und auch im UN-Berichterstattungsverfahren stärker berücksichtigt werden muss. |
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Vorhaben der Bundesregierungs werden zivile Seenotrettung behindernDie BReg plant Änderungen bei Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung. Vorgesehen sind höhere Sicherheitsstandards auch für kleinere Schiffe ab 24 Metern Länge. Die zivile Seenotrettung sieht die meisten ihrer Schiffe von den für sie zu teueren Auflagen betroffen. Im NGO-Statement (u.a. Mission Lifeline, Resqship, Sea-Watch und Sea-Eye) heißt es: „Für die Mehrheit der zivilen Seenotrettungsschiffe unter deutscher Flagge wird diese Verordnung bedeuten, dass sie ihre lebensrettende Arbeit einschränken oder einstellen müssen. Die Umsetzung dieser Änderungen stellt einen klaren Bruch des Koalitionsvertrags dar, nachdem zivile Seenotrettung nicht behindert werden darf“. [Migazin.de 28.2., Segelreporter 1.3.23] |
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Größte Flüchtlingswelle seit dem 2. Weltkrieg laut EU-AsylagenturEuropa erlebt nach neuen Angaben der EU-Asylbehörde die größte Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg – mit insgesamt knapp 5 Mio. Schutzsuchenden innerhalb eines Jahres. 2022 hätten die EU-Staaten 4 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen, die Rückkehrer in die Ukraine nicht eingerechnet, heißt es im neuen Jahresbericht der EU-Agentur für Asyl (EUAA). Zusätzlich sei die Zahl der Asylbewerber in der Union innerhalb eines Jahres auf knapp 1 Mio. gestiegen, eine Zunahme um über die Hälfte im Vergleich zu 2021 – mehr Asylbewerber*innen habe es lediglich in den Jahren 2015 und 2016 gegeben. In der Kombination stünden die nationalen Aufnahme-Systeme in der EU angesichts von fünf Millionen Schutzsuchenden unter hohem Druck. [Berliner Morgenpost 22.2.] |
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Fokus auf Fachkräfteanwerbung (brain drain statt Integration)Deutschland will (v.a. für die Pflege) ausgebildete Fachkräfte aus Ghana anwerben und dafür Geld in die „Migrationszentren“ investieren. Bei ihrem Besuch in dem westafrikanischen Land stellten Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) eine entsprechende Initiative vor. Das Migrationszentrum in der Hauptstadt Accra, das seit 2017 ghanaische Abgeschobene und Rückkehrer unterstützt, soll nun auch über legale Migrationswege für Fachkräfte nach Deutschland und Europa informieren. - Dabei herrscht im Land laut Weltgesundheitsorganisation selbst ein kritischer Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal. [Migazin.de 21.2.23] |
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Rechtsextremismus - größte extremistische Bedrohung für Demokratie- Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Der Rechtsextremismus ist weiterhin die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“. Menschen erlebten täglich rechtsextreme Hetze und Gewalt, Anfeindungen und Ausgrenzung. Es gäbe immer noch Bereiche im Internet, in denen weiter ein Klima der Menschenverachtung geschürt würde. „Deshalb hat die Bekämpfung des Rechtsextremismus für uns als Bundesregierung und für die Sicherheitsbehörden weiterhin besondere Priorität“. |
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EU-Sondergipfel für Migration 10.2.23Wegen der starken Zunahme unerwünschter Migration hat die EU sich auf eine Verschärfung der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik verständigt. (In der EU stieg die Zahl der Asylanträge 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 50% auf 924 000. Hinzu kamen rund 4 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine, die nicht Asyl beantragen müssen.) Die Staatschefs einigten sich beim EU-Gipfel in Brüssel darauf, illegale Einreisen möglichst von vornhinein zu verhindern beziehungsweise unattraktiver zu machen. Dies soll etwa durch mehr Grenzschutz, schnellere Abschiebungen und einen verstärkten Kampf gegen Menschenschmuggler geschehen. |
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Gesetz zur Beschleunigung von Asyl/gerichts/verfahrenVeröffentlichung des „Gesetzes zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ im Bundesgesetzblatt. (Geltung ab dem 1.1.23): In Bezug auf das behördliche u. gerichtliche Asylverfahren wurden zahlreiche Änderungen eingeführt, von denen jedoch viele von Fachverbänden als unnötig u. unsachgemäß kritisiert werden. So gehen anwaltliche Verbände etwa davon aus, dass sowohl behördliche als auch gerichtliche Asylverfahren eher verzögert als verkürzt werden u. mahnen, dass durch das Gesetz die Rechte von Asylsuchenden weiter eingeschränkt würden. Von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren wurde vielfach betont, dass das Asylverfahrens- u. -prozessrecht an vielen Stellen bereits Sonderregelungen enthält, die in Bezug auf den Rechtsschutz vom allgemeinen Verwaltungsverfahrens- u. Prozessrecht abweichen. Statt weiteres Sonderrecht zu schaffen, solle die Gesetzgebung die Regelungen im Asylrecht den allgemeinen Regelungen angleichen. [Vgl. Diakonie 22.10.22, Deutsches Institut für Menschenrechte DIMR Nov. 22, Pro Asyl 2.12.22 u. 24.10.21, Informationsverbund Asyl & Migration 2.1.23] |
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Statement zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 2.1.2362 zivilgesellschaftl. Organisationen auf Bundes-, Landes- u. Kommunalebene - darunter Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrts- u. Anwält*innenverbände - fordern in einem Statement für alle in Deutschland lebenden Menschen das gleiche Recht auf Sozialleistungen u. gleiche Standards, ohne diskriminierende Unterschiede u. daher die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes u. die Eingliederung asylsuchender u. geduldeter Menschen in das reguläre Sozialleistungssystem. (Zu den Unterzeichner*innen gehören u.a. Diakonie, AWO, Parität, Caritas, Pro Asyl u. zahlreiche Landesflüchtlingsräte.) |
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4. Publikationen |
SVR-Policy Brief zur Situation staatenloser Menschen in DeutschlandPolicy Brief „Ein Leben ohne Pass. Die Situation staatenloser Menschen in Deutschland“: Derzeit werden die geplanten Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Politik und Gesellschaft intensiv diskutiert. Dabei bleibt eine Bevölkerungsgruppe bislang weitgehend unbeachtet: Staatenlose bzw. Menschen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. In den letzten Jahren wuchs diese Gruppe stark an. (Verdopplung seit 2014) 2022 hatten rund 29.500 keine u. rund 97.000 Personen eine ungeklärte Staatenlosigkeit. Sie stehen vor besonderen Hürden bei der gesellschaftlichen Teilhabe, der Wahrnehmung ihrer Rechte sowie Einbürgerung, haben keinerlei Wahlrecht und der diplomatische Schutz durch einen Staat in Gefahren- oder Ausnahmesituationen entfällt. - Zwar ist Deutschland den völkerrechtlichen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen sowie der Verminderung von Staatenlosigkeit beigetreten und hat diese in deutsches Recht überführt, doch in der Praxis wird es den damit verbundenen Verpflichtungen aktuell nicht gerecht. Noch immer werden z.B. Kinder ohne oder mit ungeklärter Staatsangehörigkeit geboren. Dadurch leben bereits seit etlichen Jahren viele staatenlose sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit der 2. Generation in Deutschland. Dies zeigt, dass der erleichterte Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für Staatenlose bisher nur eingeschränkt funktioniert. Zudem sind die Hürden zur Anerkennung der Staatenlosigkeit sehr hoch, weil es kein transparentes und systematisches Anerkennungsverfahren gibt. - Der Policy Brief gibt einen ersten Überblick über die Gruppe der Betroffenen. Er entstand im Rahmen des von der Robert Bosch Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Staatenlosigkeit in Deutschland: Umfang, Soziodemographie und administrative Verfahren“ des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). Ziel des bis März 2024 laufenden Projektes ist es, eine Sachstandsbeschreibung zum Phänomen Staatenlosigkeit in Deutschland zu erstellen. [Download der Publikation, zur Presseinformation 31.3.23] |
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Menschenrechtsbildung in der JSA mit jungen GeflüchtetenIn der aktuellen Ausgabe von „Sozial Extra“ wurde der Artikel „Wissen ist Macht! Menschenrechtsbildung in der Jugendsozialarbeit mit jungen Geflüchteten“ von Christine Lohn, Geschäftsführerin der BAG EJSA, veröffentlicht. (21.3.23) - Zum Inhalt des Artikels: Junge Geflüchtete, die nicht aus der Ukraine einreisen, werden in Deutschland in besonderer Weise benachteiligt. Menschenrechte als Basis politischen u. gesellschaftlichen Handelns u. das Primat der Kinder- u. Jugendhilfe werden ihnen nicht selbstverständlich zugestanden. Der Artikel fokussiert Menschenrechtsbildung als Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe u. als selbstverständlichen Auftrag der JSA. (Zum Artikel) |
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Amnesty-Report zur weltweiten Menschenrechtslage_Rassismus in DeutschlandLaut dem neuesten jährlichen Bericht von Amnesty International wäre "Flucht und Protest" ein möglicher Titel für die Zustandsbeschreibung der weltweiten Menschenrechtslage im vergangenen Jahr. Es war das Jahr der Krisen und Konflikte, der Kriege und Flucht, wirtschaftlichen Not und Unterdrückung der Zivilgesellschaft. Laut des Jahresberichts befanden sich in 2022 weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie nie zuvor. Gleichzeitig gingen Mio. für ihre Rechte auf die Straße. - Menschen fliehen und protestieren, weil ihr Leben bedroht ist, weil sie unterdrückt, verfolgt und entrechtet werden, und weil ihre Menschenrechte verletzt werden. - Mit Blick auf Deutschland problematisiert Amnesty, dass Hassverbrechen - vor allem mit rassistischem Hintergrund - zugenommen haben. Zudem wird u.a. konkret der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus aus 2022 vom Bundesinnenministerium kritisiert, denn darin fehle die Problematisierung von institutionellem und systemischem Rassismus (bspw. in Behörden und bei der Polizei; zudem würden Fälle von Racial Profiling in Deutschland zu wenig verfolgt u. geahndet). [Zum Amnesty-Report 2022/23; PM von Dlf Nova, Dlf-Nachrichten, DLF-Kurz u. Heute, RND, Amnesty, DW, ND 28.3.] |
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Synopse der Länder-Anwendungshinweise zum ChAR-GSynopse der Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht (PDF) (Stand 27.3.23) des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) gGmbH Thüringen: Es wurden hilfreiche Regelungen aus den schon erschienen Ländererlassen bzw. Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt (Niedersachsen, Bayern, Berlin, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz) sowie den BMI-Anwendungshinweisen zusammengefasst und diese um Empfehlungen des IBS ergänzt. Die Gliederung orientiert sich an derjenigen der BMI-Anwendungshinweise zum ChAR-G vom 23.12.22. |
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Bilanz der Flüchtlingspolitik 2015-2022 und möglicher AuswegDas europäische Asyl-System gleicht einem Lotteriespiel: Geographische Lage, Geld, Fitness und Glück auf dem gefährlichen Land- und Seeweg bestimmen, wer es an welche Grenze schafft und wer Asyl beantragen und einwandern kann. In dem Buch „Die Asyl-Lotterie. Eine Bilanz der Flüchtlingspolitik von 2015 bis zum Ukrainekrieg“ (Verlag C.H. Beck, 2023) zeigt Ruud Koopmans auf, dass das Regelungswirrwarr Symptom einer fehlgeleiteten Flüchtlingspolitik ist, Europa mit den aktuellen Praktiken die Rechte der Geflüchteten missachtet sowie sich mit diesem System auch selbst keinen Gefallen tut. Der als Direktor der Forschungsabteilung Migration, Integration, Transnationalisierung am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) tätige Autor beschreibt an konkreten Fällen und anhand von statistischen Daten, warum die bisherige Regelung die Integration erschwert, die innere Sicherheit bedroht, den Rechtspopulismus stärkt, Europa spaltet und abhängig macht von Autokraten, die ihre Grenzen zu Europa je nach Gusto öffnen oder schließen. Nachvollziehbar wird, dass es sich bei der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015 um eine hausgemachte Krise der Asylpolitik handelt. Die luzide, auf mehrjähriger Forschung basierende Bilanz schließt mit einem pragmatischen Vorschlag, wie durch großzügige humanitäre Aufnahmen in Kombination mit einer Eindämmung der irregulären Einwanderung die Kontrolle zurückgewonnen werden kann. --- Vgl. hierzu: In der am 23.3. erschienen 179. Ausgabe der "WZB-Mitteilungen" (Thema: "Europa") erläutert Koopmanns im Interview seine im Buch weiter ausgeführte scharfe Kritik an der gegenwärtigen Asylpolitik in Europa - die zu massenhaftem Sterben an den Grenzen, mangelhafter Integration u. inneren Verwerfungen in den europäischen Gesellschaften führe - sowie auch seine konkreten Vorschläge für Veränderungen. |
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Fallbuch AsylrechtDas in seiner Art erste "Fallbuch Asylrecht - Mit Bezügen zum Aufenthaltsrecht" aus der Reihe De Gruyter Studium behandelt in 57 Fällen die praxisrelevantesten Sachverhalte im Asylrecht und ihre juristische Lösung. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, Behördenpraxis und Gesetzgebung hat ein Team von Nachwuchswissenschaftler*innen, Praktiker*innen und Mitgliedern der Refugee Law Clinics (RLCs) hierfür praktische Fallübungen sowohl aus gerichtlicher als auch aus beratender Perspektive zusammengestellt und mit weiterführendem Wissen verbunden. (Online werden die Fälle laufend gemäß der aktuellen Rechtslage aktualisiert.) - Die Fallsammlung richtet sich nicht nur an Jurastudierende u. Referendar*innen, sondern auch an (künftige) Anwält*innen u. Beratende sowie Richter*innen u. Behördenmitarbeitende und kann auch von Personen, die bereits in diesem Themenfeld tätig sind, zur Auffrischung und Vertiefung der asyl- und migrationsrechtlichen Kenntnisse genutzt werden. (Zum kostenlosen Download 20.3.23; mehr Infos zum Projekt: OpenRewi) |
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Deutschlands Attraktivität für ausländ. Fachkräfte nimmt weiter abBertelsmann Stiftung [Studie 9.3.23]: "Deutschland im internationalen Wettbewerb um Talente: Eine durchwachsene Bilanz": Die Studie geht der Frage nach, wie attraktiv Deutschland für internationale Fachkräfte und Unternehmen ist und kommt zu dem Ergebnis, dass die Attraktivität der Bundesrepublik weiter hinter die anderer Staaten - wie Neuseeland, Schweden, Schweiz, Australien und Norwegen - zurück fällt. Grund sind vergleichsweise schlechtere berufliche Chancen, komplizierte Visaverfahren sowie geringere Akzeptanz von Migrant*innen. Diese Rahmenbedingungen würden in Deutschland stagnieren, während sie sich in anderen Ländern weiter verbessern. [Vgl. n-tv-Video-Beitrag hierzu vom 9.3.] |
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Schulen entlassen Jugendliche ohne deutschen Pass oft ohne AbschlussBertelsmann Stiftung [Studie 6.3.23]: Jugendliche ohne Hauptschulabschluss - Demographische Verknappung und qualifikatorische Vergeudung: Zehntausende Jugendliche beenden jährlich ihre Schulzeit ohne Abschluss. Trotz Fortschritt in einigen Bundesländern stagniert der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Abschluss seit Jahren bei ca. rund 6%. - Bei Jugendlichen ohne deutschen Pass ist diese Quote mehr als doppelt so hoch, hier lag die Quote 2020 bei 13,4 %, bei den Deutschen bei 4,6 %. |
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WZB-Mitteilungen über „Europa“ : Beiträge zur Abgrenzung nach außenWZB „Europa“: "Miteinander und Gegeneinander" (März 2023): Die Beiträge fragen, wie es um das ambitionierte Projekt einer Staatengemeinschaft steht, angesichts mannigfacher Herausforderungen: Krieg in der Ukraine, Klimakrise, Autoritarismus, Veränderungen der Arbeitswelt, gesellschaftliche Spaltung. In drei Beiträgen wird dabei darauf eingegangen, dass die Einheit Europas schon immer über die Abgrenzung nach außen definiert wurde. Das beschreibt der Historiker Jürgen Kocka in seinem Essay „Europa und die Anderen“, der den Bogen vom Mittelalter bis zum aktuellen Krieg spannt. Wie sich diese Abgrenzung konkret in politische Entscheidungen zu Asyl und Migration übersetzt, ist Thema von Ruud Koopmans’ neuem Buch (s. weitere Publikationen), das er im Interview vorstellt („Wie bekommen wir die Zuwanderung, die wir brauchen?“). Mit der Darstellung von Zuwandernden in der offiziellen Kommunikation von Regierungen haben sich Tobias Heidenreich und Olga Eisele in ihrem Beitrag für den Online-Bereich beschäftigt („Wer als ‚fremd‘ gilt“). - Diese und zahlreiche weitere Beiträge sind im Märzheft der WZB-Mitteilungen und im ergänzenden Online-Bereich nachzulesen. Die Printausgabe des vierteljährlich erscheinenden Forschungsmagazins kann kostenfrei abonniert werden (bei presse@wzb.eu). |
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Bericht zur Situation von ukrainischen Geflüchteten 28.2.In dem Bericht "Fleeing Ukraine" (Englisch) der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) wurden die Ergebnisse der Befragung von rund 14 500 Personen gesammelt, die vor dem Krieg in der Ukraine flohen und sich in der EU niederießen. Der Bericht zeigt, dass die Mehrheit der Befragten keine Probleme mit der Ein- u. Weiterreise in der EU hatte und sich über Rechten u. Möglichkeiten gut informiert fühlte. Viele kamen privat unter (bei aber zumindest meist finanzieller Beteiligung). Die Unterbringungsbedingungen werden häufig als schwierig beschrieben, insbes. durch mangelnde Privatsphäre. Auch gesundheitliche Probleme machten vielen Befragten zu schaffen. Zwei Drittel der Befragten im erwerbsfähigen Alter waren zum Zeitpunkt der Umfrage nicht in bezahlter Arbeit. Die Haupthindernisse für den Beschäftigungszugang waren unzureichende Sprachehkenntnisse im Gastland u. Kinder-Betreuung. Wiederum 3 von 10 Befragten gaben an, eine Form der Ausbeutung am Arbeitsplatz erlebt zu haben. |
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Diakonie zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 17.2.Die Diakonie Deutschland (DD) beteiligte sich mit einer Stellungnahme am Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. |
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DD Leitsätze für ein Partizipationsgesetz in der EinwanderungsgesellschaftAus Sicht der Diakonie braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Einwanderungsgeschichte in Form eines Partizipationsgesetz des Bundes, das als politisches Vorhaben auch im Koalitionsvertrag verankert wurde. Nach bereits dem Beschluss der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 3. Tagung zu "Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gesetzlich verankern!" vom 9.11.22 (vgl. Migration_News II) gab die DD am 1.2.23 Leitlinien heraus, mit denen sie die Debatte um das künftige Gesetz befördern will. - Darin begrüßt sie, dass die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) im August 2021 einen eigenen Diskussionsentwurf für ein Bundespartizipationsgesetz vorbrachte und erwartet nun von der Bundesregierung die Ermöglichung einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte und in absehbarer Zeit die Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Zudem macht die DD klar, dass ein Partizipationsgesetz in ein allgemeines Konzept von Diversity eingegliedert sein muss, das Diskriminierungsmerkmale wie Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Identität einschließt. Dazu gehörten auch eine merkmalsübergreifende Ausweitung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). [Zu den 12 Leitsätzen der DD] |
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Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes - Veränderte u. neue Auswahlkriterien“Win some, lose some, it‘s all the same”? - Zu Bedeutungsgewinn und -verlust der Auswahlkriterien im Rahmen der Reform der Fachkräfteeinwanderung; Kurzinformation 2023-1 (Feb. 2023) des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) [Download (PDF)]: |
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UN-Bericht zu MenschenhandelAm 24.1.23 veröffentlichte das Büro für Drogen- u. Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) den aktuellen Bericht, der aufgedeckte Fällen von Menschenhandel zwischen 2018 u. 2021 aus 141 Ländern analysiert. Festgestellt wurde, dass in 2020 erstmals die Anzahl der Betroffenen zurück ging. Als Gründe hierfür werden u.a. geringere Kapazitäten zur Identifizierung von Betroffenen, eingeschränktere Aktions-Möglichkeiten für Täter*innen sowie eine Verlagerung des Menschenhandels an verborgene Orte, genannt. Die Ergebnisse der Analyse deuten darauf hin, dass Institutionen zu oft versagen, wenn es darum geht, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren, zu schützen u. ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Zudem waren auch zum ersten Mal seit Beginn der Datenerhebung die erfassten Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung u. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung mit jeweils knapp 40% gleich auf.[Zum Bericht Global Report on Trafficking in Persons 2022] |
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Lagebericht: „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Integrationsbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, legte dem Kabinett am 11.1.23 den Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ vor. Der Bericht führt wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und zeigt, dass Rassismus viele Menschen in Deutschland betrifft. So bejahten laut Nationalem Diskriminierungs- und Rassismusmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung insgesamt 90% der Befragten, dass es Rassismus in Deutschland gibt; 22% davon haben ihn selbst erfahren. Auch die Kriminalitätsstatistiken sprechen dem Lagebericht nach eine klare Sprache. |
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Ukraine_Vorübergehender Schutz - RL-Auswirkungen auf künftige EU-AsylpolitikDie Reaktion der EU auf die massive Vertreibung v. Flüchtlingen aus der Ukraine: Analyse der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz u. ihre Auswirkungen auf die künftige Asylpolitik der EU von Sergio Carrera, Europäisches Hochschulinstitut, Zentrum für Migrationspolitik, Florenz 2023 [Migration Policy Centre] [zum eBook; kostenlos, ENGLISCH] |
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Kinderarmut - Berichte über die Lage der Kinder in EuropaIn(visible) Children - Eurochild Report 2022 (Englisch): Die Zahl der Kinder, die in Armut leben, nimmt in der gesamten EU zu. Die Covid-19-Pandemie, die Invasion in der Ukraine, die steigenden Lebenshaltungskosten u. die Energiekrise haben die bestehenden Ungleichheiten noch weiter verschärft. - In dem im Dezember 2022 veröffentlichten Bericht über die Lage der Kinder in Europa werden die Empfehlungen u. Prioritäten hervorgehoben, die EU-Entscheidungsträger u. nationale Regierungen zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Kinder und zur Verhinderung größerer Ungleichheiten unternehmen können. Der Bericht basiert auf Beiträgen von Eurochild-Mitgliedern aus 22 Ländern in ganz Europa und gibt Feedback zu den Länderberichten und länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters 2022, zur Entwicklung der Nationalen Aktionspläne „Europäische Garantie für Kinder“ sowie zum Wissen und zur Erfahrung der Mitglieder mit EU-Förderprogrammen. [Jugendhilfeportal 12.1.23] - Am 15.12.22 nahm das EU-Parlament einen Bericht über die Aufstockung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 an; Teil des Berichts ist ein Abschnitt über die Stärkung der finanziellen Unterstützung für die Europäische Garantie für Kinder, um die alarmierenden Kinderarmutsraten zu bekämpfen u. zu ihrer Beseitigung beizutragen. Eurochild begrüßte nachdrücklich die Bemühungen um eine Aufstockung des Haushalts für die EU-Garantie für Kinder um mind. 20 Mrd. € [Jugendhilfeportal 21.2.23]. --- Von der Hilfsorganisation Save the Children erfolgt die gleiche Diagnose (7.3.2023): Die Zahl der von Armut u. sozialer Ausgrenzung bedrohten Minderjährigen habe sich im Jahr 2021 um 200.000 auf 19,6 Mio. erhöht. Somit sei jedes 4. Kind in Europa davon betroffen. [Zum Bericht (Englisch)] Als wichtigste Ursachen werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die Corona-Pandemie und die Klimakrise genannt. In Deutschland lebte jedes 5. Kind in Armut. Die Organisation forderte, die BReg müsse endlich ihre Versprechen zur Bekämpfung von Kinderarmut einlösen. - Besonders armutsgefährdet sind der Untersuchung zufolge Kinder mit Migrationshintergrund, körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder, Angehörige ethnischer Minderheiten oder Minderjährige mit einem alleinerziehenden Elternteil. [Dlf 7.3.] |
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IAB-Bericht: Geflüchtete aus der Ukraine in DeutschlandIAB-FORSCHUNGSBERICHT: Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2|2023: Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland - Ergebnisse der 1. Welle der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die größte Fluchtbewegung in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Seit Kriegsbeginn sind mehr als eine Mio. Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. - Erste repräsentative Erkenntnisse über deren Lebenssituation und Zukunftspläne ermöglicht die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung)“, eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. Für diese Studie wurden 11.763 Geflüchtete aus der Ukraine in der Zeit zwischen August und Oktober 2022 befragt. [Zum Bericht 02/2023] |
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Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik (Dez. 22)Im 15. Bericht der BReg über ihre Menschenrechtspolitik wird der Zeitraum vom 1.10.20-30.9.22 abgebildet. An der Erstellung des Berichts wirken die Ressorts u. die Beauftragten der BReg mit, federführend ist das Auswärtige Amt. Die Berichterstattung erfolgt alle 2 Jahre u. hebt diesmal folgende Themen hervor: Menschenrechte und Digitalisierung, Herausforderungen des Klimawandels für den Schutz der Menschenrechte, Einsatz der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch, Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung sowie zur Arbeitsausbeutung auf nationaler, europäischer u. internationaler Ebene. Zum letzten Themenfeld werden u.a. die Entwicklungen zur Einrichtung einer Berichterstattungsstelle Menschenhandel beim Deutschen Institut für Menschenrechte genannt und auch die Präventionsmaßnahmen in Bezug auf Risiken für Menschenhandel und Ausbeutung für Geflüchtete aus der Ukraine. Zudem greift der Bericht das Bekenntnis der BReg zu einer feministischen Außenpolitik auf u. nimmt auch Bezug auf die neue Ausrichtung des Bundesentwicklungsministeriums auf eine feministische Entwicklungspolitik. [Zur Aussprache zum Bericht im BT am 20.1.23] |
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Familienzusammenführungen nach Deutschland (Dublin-III-VO)Broschüre, vollst. überarb. 2. Aufl. 2022, hrsg. v.d. Diakonie Deutschland u. dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V. [9.12.22 / Englische Version 13.3.23]: Die Trennung von schutzsuchenden Familien innerhalb der EU etwa durch verschiedene Zuwanderungszeitpunkte und in unterschiedliche EU-Länder ist ein Thema, das die Beratungspraxis seit Jahren beschäftigt. Aufgrund von Regelungen der Dublin-III-VO besteht die Möglichkeit, die Familieneinheit innerhalb der EU herzustellen, das Verfahren ist jedoch mit vielen Hürden verbunden, etwa weil notwendige Unterlagen fehlen oder von Behörden nicht anerkannt werden. Der Leitfaden geht auf häufig auftretende Probleme ein und bietet zahlreiche Hinweise für die Beratungspraxis. Die einzelnen Abschnitte behandeln die Themen: Anwendungsbereich der VO, familienbezogene Zuständigkeitskriterien, Unterstützungsmöglichkeiten, Vorgehen bei Ablehnung, weitergehende Informationen, Kontaktadressen, Anhang mit Musterschreiben. |
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5. Radio-Beiträge/ Podcasts/ TV-Sendungen u.ä. |
Postmigrantische Zukünfte - Gesellschaft ohne Rassismus_ PodiumsdiskussionsaufzeichnungAufzeichnung der Podiumsdiskussion der Jungen Islam Konferenz (JIK) TALKS vom 29.3.: Wie kann eine rassismuskritische, diversitätssensible u. auf Gleichberechtigung ausgerichtete Vision einer postmigrantischen Gesellschaft aussehen? - In der Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus geht es zumeist um rassistische Gewalt und deren Formen in der Gegenwart. Die Frage nach der Zukunft wird allerdings nur selten gestellt und noch weniger aus postmigrantischer Perspektive beantwortet. Fest steht zwar das Ziel der Zukunft ohne Rassismus, aber selten wird darüber gesprochen, was genau dies bedeutet. Die diesjährigen JIK Talks setzten an dieser Stelle an und blickten nach vorn. Diskutiert wurde die Frage, wie eine solche Gesellschaft aussehen kann, in der Rassismus nicht mehr existiert und in der diversitätssensibles und auf Gleichberechtigung ausgerichtetes postmigrantisches Zusammenleben Realität geworden ist. Gemeinsam mit diversen Expert*innen wurde über Zukünfte und Visionen gesprochen, die jenseits von gegenwärtigen Dominanzverhältnissen und ihrer Gewalt liegen. _ Speaker*innen waren: Ouassima Laabich (Muslim Futures), Folaṣade Farinde (KomPAD – Kompetenznetzwerk Anti-Schwarzer Rassismus), Kollektiv ohne Namen (Künstler*innen- und Aktivist*innenkollektiv), Ahmad Kalaji (JIK Talks Fellow), Rahel Ladwig (JIK Talks Fellow), Stand-Up Comedy: Boujemaa Tajjiou, Moderation: Tarek Barkouni (Journalist). [Youtube] |
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Kommunen vernetzen sich gegen Extremismus u. Antisemitismus"Gemeinsam für die Demokratie - Kommunen vernetzen sich gegen Extremismus und Antisemitismus" (Live-Mitschnitt am 29.3. aus Dortmund), im Rahmen der DLF-Denkfabrik 2023 „Wehrhafte Demokratie“. Es diskutierten Gäste von den lokalen Dortmunder Projekten Quartiersdemokraten und Bündnis „Tag der Solidarität“, der ehrenamtliche Dortmunder Sonderbeauftragte des Oberbürgermeisters für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie Vertreter*innen der Chemnitzer Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rats, des ASA-FF Projekts „neue unentdeckte narrative“, vom Lehrstuhl für Soziologische Theorien der TU Chemnitz sowie Schüler*innen aus Dortmund und Anrufer*innen. - Nachgegangen wurde u.a. den folgenden Fragen: Sind wir in dieser Zeit, in der unser Land vor großen Entscheidungen steht, gut aufgestellt? Werden wir, als Demokratie, die Themen Klimawandel, Krieg in Europa, soziale Spaltung, Inflation und Zukunftsangst bewältigen? Wie kann das Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden? Was können wir antidemokratischen Tendenzen entgegensetzen? - Eingegangen wurde u.a. darauf, dass extremistische Kräfte versuchen, sich Ängste und Unsicherheiten zunutze zu machen und mit populistischen Parolen und rassistischen Vorurteilen Misstrauen schüren. Doch klar wurde auch, dass viele Kommunen dagegen vorgehen. Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass Demokratie im Alltag positiv erlebt werden muss, indem Menschen ihr Umfeld aktiv gestalten und dass auch Demokrat*innen gegen gut vernetzte Anti-Demokraten besser zusammenarbeiten müssen. [Deutschlandfunk-Agenda 29.3.] |
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Demokratie: Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund nötigIntegrationsforscherin Foroutan: „Die deutsche Gesellschaft hat sich stark pluralisiert“. - Interview mit Prof. Dr. Naika Foroutan, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- u. Migrationsforschung (DeZIM) u. Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie dort Abteilungsleiterin am Berliner Instituts für empirische Integrations- u. Migrationsforschung (BIM). Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die Transformation von Einwanderungsländern in postmigrantische Gesellschaften, Islam- und Minderheitenpolitiken, sowie Radikalisierung, Rassismus u. Islamismus. - Im Interview geht Pof. Foroutan darauf ein, dass schon jetzt in Deutschland jede zweite Person unter 10 Jahren einen migrantischen Hintergrund hat, dies aber nach wie vor keine Repräsentation findet in Politik, Verwahltung und weiteren gesellschaftlich relevanten Bereichen. Die wehrhafte Demokratie aber werde verletzlich, wenn sich nicht alle in der Gesellschaft vertreten sähen. [Dlf Kulturfragen 26.3.23] |
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Kritische Vorträge zur Europäischen FlüchtlingspolitikAus der Sendereihe "Hörsaal" von Deutschlandfunk Nova: |
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"Ihr schafft das schon! Viele Flüchtlinge und kein Plan?"- Polit-TalkMaybrit Illner–Der Polit-Talk: Kommunen, Städte, Bundesländer schlagen Alarm: Mehr als 1,4 Min. Geflüchtete haben sie in den letzten Monaten aufgenommen. Die Flüchtlingshilfe stößt an ihre Grenzen. Bisherige Gipfeltreffen führten zu keinen konkreten Vereinbarungen. Es fehlt an Geld, Wohnungen, Kita-Plätzen u. Arbeits-Chancen.- In der Sendung wird die Frage behandelt, ob Deutschland vor einem größeren Problem als 2015 steht, welche Regelungen es für Ukrainer*innen gibt, warum ihre Integration trotzdem nicht besser funktioniert u. wie auch die anderen ankommenden Menschen – v.a. aus Syrien, Afghanistan u. der Türkei – gerecht verteilt werden können. _ Gäste: Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin RLP / Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident NRW / Boris Palmer (Grüne), Oberbürgermeister Tübingen / Tino Schomann (CDU), Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg / Hanna Stoiak, ukrainische Ärztin / Helene Bubrowski, Journalistin, Parlamentsredaktion der FAZ in Berlin. [Sendung vom 16.3.23 sowie „Fakten-Box“ mit Informationen zu den den Themenblöcken: Geflüchtete in Deutschland / Streit zwischen Bund und Ländern / Belastung für Kommunen / Geflüchtete am Arbeitsmarkt / Migration gegen Fachkräftemangel / Migrationspolitik in Europa. // Welt.de-Artikel 17.3.]
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Fehlende Materialien für Umgang mit rassistischer Sprache (Radio-Beitrag)Weil Wolfgang Koeppens Nachkriegsroman „Tauben im Gras“ in BW Pflicht-Schullektüre im Abitur ist, hat eine Lehrerin eine Petition gestartet. Seine Sprache sei rassistisch. Ein wichtiger Appell, meint Literaturwissenschaftlerin Andrea Geier. Unterrichtskonzepte für den Umgang damit fehlten. [Deutschlandfunk 16.3.23] Die Lehrerin, Jasmin Blunt, will mit der Petition dafür sorgen, dass der "Unterricht zu einem sicheren und rassismusfreien Ort für alle" wird. Lehrkräfte sollten es zwar vermitteln, seien aber oft nicht dafür ausgebildet, Rassismus in der Literatur zu erkennen: "Es gibt zu wenig Sensibilität dafür, was die Macht von Sprache ausmacht, und da werden Erfahrungsberichte zu wenig ernst genommen." so Literaturprofessorin Magdalena Kißling, Uni Paderborn. Auch sie kritisiert, dass entsprechende Konzepte für den Unterricht noch nicht ausgereift genug seien. [SWR-Aktuell, Text& Video, 11.3.23] |
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Podcast-Sendereihe "Leute" zum Thema Integration u. Rassismus (SWR1 - BaWü)[Sendung 10.3.23] Einbürgerung u. Integration in Deutschland: 2021 wurden rund 131.600 Ausländer*innen in Deutschland eingebürgert; etwa 20% mehr als im Vorjahr. Der Anstieg war vor allem auf syrische Staatsangehörige zurückzuführen, deren Einbürgerungen sich 2021 fast verdreifachten. Auch für 2022 rechnet das Statistische Bundesamt mit einer steigenden Zahl an Einbürgerungen. Nach aktuellen Plänen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht sollen Einbürgerungen künftig schneller möglich werden für Migrant*innen, die seit mind. 5 Jahren in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten u. nicht straffällig geworden sind. - In der Sendung zu Gast ist Niklas Harder, Co-Leiter der Abteilung Integration am Deutschen Zentrum für Integration u. Migrationsforschung (DeZIM). Die Forschung in den Bereichen Migration u. Integration wird beleuchtet. Gefragt wird u.a., was Einbürgerungskampagnen bringen, wie die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine abläuft, ab wann jemand als 'integriert' gilt und wie sich dies erforschen lässt. [Sendung 3.5.22] "Wir alle sind gefragt." Tupoka Ogette ist Tochter eines tansanischen Vaters u. einer deutschen Mutter und kämpft seit Jahren den Kampf gegen Alltagsrassismus. - "UND JETZT DU." ist der Titel ihres aktuellen Buchs zum Thema. Eine Aufforderung. Für jede und jeden. - Schweigen ist Alltag. Tupoka zeigt schonungslos Alltagsrassismus auf. Wir alle, schreibt sie, sind mit diesem aufgewachsen, sind teilweise nicht in der Lage, Alltagsrassismus zu erkennen, geschweige ihn zu bekämpfen. "Sprechen lernen über Rassismus ist wie ein Muskel, den wir als Gesellschaft trainieren müssen", sagt sie selbst u. formuliert damit quasi die Überschrift über ihre Arbeit. Sie gilt als eine der renommiertesten Beraterinnen zum Thema Rassismuskritik. Mit Büchern, Seminaren, Vorträgen und Onlineangeboten. |
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Größere Sensibilität für Diskriminierung u. Rassismen (?) (Radio-Beitrag)Interview mit Diplom-Politologin, Publizistin, Pädagogin und Antirassismus-Trainerin Saba-Nur Cheema. Mitglied in dem in 2020 berufenen Unabhängigen Expertenkreis zu Muslimfeindlichkeit der Bundesregierung und derzeit wiss. Mitarbeiterin an der Goethe Universität FF(M). Von 2015-21 pädagogische Leiterin der Bildungsstätte Anne Frank in FF (M).: „In einer pluralistischen Gesellschaft kommt es darauf an, die Widersprüche und die Mehrdeutigkeit auszuhalten“. Wiederum die gegenwärtigen Erscheinungsformen der Identitätspolitik seien kritisch zu sehen. „Wir müssen Rassismus, genau wie andere Formen von Diskriminierung wie Antisemitismus oder Sexismus objektiv erst mal definieren, um dann sagen zu können, ok, das hat was mit Rassismus zu tun und das nicht.“ Grundsätzlich sei aber festzustellen, dass die NSU Morde und der Anschlag von Hanau das politische Klima in Deutschland eindeutig verändert haben. „[E]s ist ein anderes Bewusstsein entstanden und seitdem gibt es viel intensivere Auseinandersetzungen mit dem Thema Rassismus auf verschiedenen Ebenen“. [4.3.23, Zeitgenossen, SWR2] -- ### -- Jedoch sind zugleich auch andere Tendenzen zu beobachten: Dokumentation antiziganistischer Vorfälle - Krieg u. Krisen verstärken Antiziganismus: Menschen, die als Roma wahrgenommen werden, erleben Diskriminierung: als Geflüchtete, Kranke, Kita-Kind oder bei Behörden. "Seit Beginn des russischen Angriffskrieges beobachten wir, dass aus der Ukraine geflüchtete Rom*nja nicht als Schutzsuchende, sondern als illegitime Geflüchtete markiert werden", kritisiert die Leiterin der Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA) bei der Roma-Selbstorganisation Amaro Foro e.V. in Berlin. [DW.com 29.3.23]
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Die EU und die FlüchtlingskriseWDR, Planet Wissen, 1.3.23: Rückblick auf 7 Jahre Fluchtentwicklungen und trotz politischer Zusicherung der Weiterentwicklung stagnierende EU-Flüchtlingspolitik (Fokus/ Konflikt: Zuständigkeit (Dublin) und (Um)Verteilung). [02:27 Min., Video verfügbar bis 1.3.28.] |
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Migrationsforscher über Flucht nach Italien[Audio-Beitrag/ Interview: Deutschlandfunk - Europa heute] Migrationsforscher und Jurist Christopher Hein beobachtet, dass seit 2021 deutlich mehr Geflüchtete von der Türkei über das östliche Mittelmeer nach Italien kommen (bzw. Zunahme seit 2020: 2.500, 2021: 11.000, 2022: 18.000 Geflüchtete), trotz der langen Route. Sie stammen überwiegend aus Afghanistan. Grund seien die Maßnahmen in Griechenland; so der Umstand, dass die Landroute von der Türkei nach Griechenland durch eine Mauer geschlossen ist. |
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Pro Asyl-Podcast: Vom Fliehen und AnkommenIn diesem Podcast wird über Themen und Probleme gesprochen, die Flüchtlingshelfer*innen in der alltäglichen Arbeit zu Flucht und Migration begegnen. Die Moderatoren sprechen mit Expert*innen und Betroffenen und diskutieren gemeinsam die aktuelle Situation. Ein Jahr Flucht aus der Ukraine (23.2.23): Anlässlich des Jahrestags wird die Situation von Geflüchteten aus der Ukraine betrachtet und auf das vergangene Jahr zurück geblickt. Es wird zudem über die Regelungen gesprochen, die in Europa bzw. Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine gelten und dar welche Perspektiven bestehen. Im Gespräch schildert eine Vertreterin von 'Vitsche', einer Vereinigung junger Ukrainer*innen in Deutschland, wie sie die Situation vor einem Jahr erlebt hat und was sich seit dem getan hat.
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Diskriminierung unterbinden - Betroffenen zuhören und solidarisch seinAlltagsrassismus ist eine der häufigsten Formen der Diskriminierung. Wer ihn unterbinden will, der muss Betroffenen zuhören und seinen Abwehrreflex abschalten. [Deutschlandfunk Nova 21.2.23 ] im Gespräch mit Nadiye Ünsal vom Antidiskriminierungsverband Deutschland.
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Flüchtlingsaufnahme - Gemeinden am Limit (TV)Dokumentation: ZDF.reportage: Gemeinden am Limit (2-teilig) - (1) Immer mehr Flüchtlinge / (2) Wohin mit den Flüchtlingen? [2.2.23] |
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ZDF: Deutschland im Flüchtlingswinter – Lernerfahrungen aus 2015?ZDFzoom-Doku über "Deutschland im Flüchtlingswinter" (25.1.23): In Deutschland haben so viele Menschen Zuflucht gefunden wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die meisten von ihnen, über 1 Mio., sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Zum 2. Mal innerhalb von acht Jahren eine große Herausforderung: Schon der Flüchtlingszustrom 2015/2016 hat Deutschland stark gefordert. ZDFzoom fragte am 25.1.23, ob Deutschland aus 2015 gelernt hat. - Experten warnen: Es könnten noch Hunderttausende Flüchtlinge kommen, je nach weiterem Verlauf des Krieges in der Ukraine. Hinzu kommt der fortwährende Zustrom aus anderen Krisenregionen: Im vergangenen Jahr stellten 218.000 Asylsuchende einen Erstantrag in Deutschland. - Die ZDFzoom-Autorinnen gehen auf Spurensuche. Sie sprechen mit Geflüchteten und Verantwortlichen, konfrontieren Politiker und fragen Migrationsforscher nach Lösungen. Sie besuchen Kommunen, die nicht mehr weiterwissen, weil sie keinen Platz mehr für Geflüchtete haben. Manche verhängen sogar Aufnahmesperren. Andere haben in der Tat aus 2015/2016 gelernt. Sie haben Strukturen und Organisationen aufgebaut und Ämter für Integration und Migration geschaffen, um im Ernstfall gerüstet zu sein. Sie meistern den Ansturm der Flüchtlinge jetzt besser. |
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TV: #unterAlmans – migrantische Geschichte(n)TV-Serie (Dez. 2022, ARD Mediathek): "Ich bin Salwa Houmsi. Berlinerin. Meine Familie ist eine von Millionen, denn Deutschland ist ein Einwanderungsland." Ein selbstbewusstes Statement. Salwa spricht mit Menschen, die in den letzten 70 Jahren nach Deutschland kamen, über ihre Hoffnungen und Enttäuschungen. Über Rassismus und Heimat. Die Serie erzählt Einwanderungsgeschichte aus BRD und DDR, aus der Nachkriegszeit, vom Mauerfall und von heute. Zu Wort kommen ausschließlich Menschen, die eine Migrationsbiografie haben. Folge 1: Hoffnung, Folge 2: Enttäuschung, Folge 3: Wut, Folge 4: Heimat, Folge 5: Deutschsein . |
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6. Fortlaufende Wissens-/Infoportale/Datenbanken |
Themenseite zu umF beim Informationsverbund Asyl & MigrationDer Informationsverbund hält auf seiner Themenseite zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) neben Gesetzestexten, Arbeitshilfen u. weiterführenden Links eine Rechtsprechungsdatenbank bereit, in welcher Urteile zu minderjährigen Geflüchteten (VG, OVG, AG, BGH, EUGH u.a.) eingestellt sind. |
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Ethik migrationspolitischer Dilemmata [fortlaufende Beitragssammlung]Das Projekt "Dilemmas" [Englisch] analysiert grundlegende ethische Dilemmata bei der politischen Entscheidungsfindung im Bereich Migration u. Flüchtlingsschutz. Die "Politische Theorie der Migration" ist ein wachsendes Forschungsgebiet, das sich bisher jedoch auf eine kleine Anzahl von Themen konzentriert hat. Insbesondere haben sich politische Theoretiker ausführlich beschätigt mit Fragen im Zusammenhang mit Einwanderungsansprüchen (z. B. gibt es ein Menschenrecht auf Freizügigkeit?), Mitgliedschaft u. Staatsbürgerschaft (z. B. Kritik o. Verteidigung der Geburtsbürgerschaft; Bedeutung territorialer Präsenz als Kriterium für Mitgliedschaftsrechte) u. mit Asyl (z. B. welche moralischen Verpflichtungen haben demokratische Staaten gegenüber Flüchtlingen?). "Dilemmas" zielt darauf ab, den Fokus der bestehenden normativen Forschung zu erweitern, indem ein "Bottom-up"-Ansatz verfolgt wird, der spezifische politische Herausforderungen u. Dilemmas identifiziert, mit denen migrationspolitische Entscheidungsträger u. zivilgesellschaftliche Akteure im Migrationsbereich konfrontiert sind, die jedoch von der gängigen normativen politischen Theorie noch nicht berücksichtigt wurden. Beispiele für solche politischen Dilemmata sind: das Spannungsverhältnis zwischen humanitärem Schutz u. Grenzkontrolle bei Seenotrettungseinsätzen; die normativen Dilemmata, die bei der Abwägung unterschiedlicher politischer Ziele bei der Regulierung der Arbeitsmigration entstehen; die umstrittene Legitimität utilitaristischer Kriterien (unter Berücksichtigung sozialer u. wirtschaftlicher Belange) bei asylpolitischen Entscheidungen; u. die normativen Dilemmata, mit denen sich Entsende- u. Transitstaaten konfrontiert sehen. "Dilemmas" wird auch den Kreis der Akteure von der traditionellen Konzentration auf Exekutive u. Legislative auf andere Akteure erweitern, die sich mit Migrationspolitik befassen, darunter internationale Organisationen, NRO u. die Medien. - Neben der Bereitstellung neuer Forschungs- u. Denkansätze zielt "Dilemmas" darauf ab, Debatten mit einem breiten Spektrum von politischen Entscheidungsträgern u. Akteuren der Zivilgesellschaft zu fördern, um die zentralen ethischen Dilemmata zu erörtern, die bei der Gestaltung der Migrations- u. Flüchtlingspolitik auftreten. - Geplant sind eine Reihe von Online-Debatten u. Seminaren/Webinaren, die Forscher, politische Entscheidungsträger u. Akteure der Zivilgesellschaft zusammenbringen sollen, um diese Themen zu diskutieren. - "Dilemmas" ist eine gemeinsame Initiative des Migration Policy Centre (MPC) am Robert Schuman Centre for Advanced Studies an der European University Institute, Florenz, und des vom Österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) geförderten Forschungsprojekts "Migration als Moralpolitik". - Zur Diskussion des Projekts u. der Dilemmata von Such- und Rettungsaktionen in Wien vom 30.1.23: youtube. [Deutsch] |
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7. Ausschreibungen |
Multiplikatorenschulungen 2023Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern u. für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten u. Kommunen nachhaltig positiv verändern. Dabei schafft auch Bürgerschaftliches Engagement die Voraussetzungen für einen demokratischen u. solidarischen Zusammenhalt. Deshalb fördert das Bundesprogramm auch Multiplikatorenschulungen mit dem Ziel, in Vereinen u. Organisationen aktive Ehrenamtliche zu bestärken u. Interessierte für ein Ehrenamt zu gewinnen. Gefördert werden ein- o. mehrtägige Multiplikatorenschulungen, die sowohl in Präsenz als auch in Form von digitalen Schulungen u. Webinaren stattfinden können. Die Fördersumme darf eine Höchstgrenze von 15.000 € pro Antrag nicht übersteigen. Alle Vereine u. Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind, können sich für Fördermittel bewerben. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Unterstützung von Migrant*innenorganisationen gesetzt, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen u. sich in diesem Bereich weiter qualifizieren möchten. Die Multiplikatorenschulungen selbst richten sich sowohl an Jugendliche ab 12 J. als auch an Erwachsene, die ehrenamtlich in der Integrationsarbeit tätig sind. _ Interessierte Organisationen können bis zum 30.4.23 einen Antrag auf Förderung stellen. |
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Projekte zur gesellschaftlichen u. sozialen Integration ZugewanderterÖffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesamts für Migration u. Flüchtlinge (BAMF) zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen u.sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2024.: Deutschland ist ein vielfältiges Land. Hier leben Menschen mit unterschiedlichen Lebensstilen, Geschichten sowie kulturellen u. religiösen Prägungen. Damit sie alle sich als Teil dieser Gesellschaft wahrnehmen, in die sie sich einbringen u. die sie mitgestalten können, gilt es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt gezielt zu verbessern und zu stärken._ Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern u. für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) daher Projekte, die das Miteinander in den Städten u. Kommunen nachhaltig positiv verändern. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten u. die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren u. wertschätzen zu lernen u. flankieren den Spracherwerb. - In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration u. ein tolerantes u. solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm (BGZ) versteht u. fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet u. demokratische Werte gelebt werden. Menschen mit u. ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, u. somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms. - Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte u. schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet |
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8. Sonstiges/Weiteres |
Online-Kurse zu Fragen von Migration, Integration u.a.m. (Englisch)Kursveranstalter: Das 1972 von den sechs ursprünglichen Mitgliedern der damaligen Europäischen Gemeinschaften gegründete Europäische Hochschulinstitut (EUI) für Sozial- und Geisteswissenschaften hat sich mittlerweile einen Ruf als transnationales Zentrum für Forschung und Hochschulbildung erworben. - Seit 2017 entwickelt der Forschungsbereich "Kultureller Pluralismus" des Programms "Global Governance" des Robert-Schuman-Zentrums in Partnerschaft mit der Plattform FutureLearn (kostenlose) Online-Kurse. Bis Anfang 2023 wurden mit den offenen Online-Kurse (MOOCs) des Europäischen Hochschulinstituts fast 100.000 Lernende aus der ganzen Welt zu Themen wie europäische Identität und kulturelle Diplomatie, Migration und interreligiöser Dialog erreicht.
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Zusammenstellung: Erlasse zum Ausländerrecht in den BundesländernZusammenstellung mit Links zu Erlassen zum Ausländerrecht in den einzelnen Bundesländern: [PDF] (Stand: März 2023) - Quelle: Das Projekt „BLEIBdran+ Berufliche Perspektiven für Geflüchtete in Thüringen“ wird im Rahmen des Programms „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die EU über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Enthalten sind die Themen/ Gesetze: Aufenthaltserlaubnis, Chancenaufenthaltsrechtsgesetz, Identitätsklärung, Duldung, Abschiebung, Beschäftigungserlaubnis, Wohnsitzauflage, Ankerzentren, Führerschein, umF, AsylbLG, Corona Sonderfall Berlin. |
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Umfrage: Umgang mit ukrain. Geflüchteten als zukünftige Hilfesystem-VorlageOnlinebefragung für das Projekt „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft“ (auszufüllen bis zum 21.4.23): Die Befragung richtet sich an Vormünder*innen und Betreuer*innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) sowie jungen volljährigen Geflüchteten. Ziel der Befragung ist es, zu identifizieren, welche Bedarfe Personen aus diesen Berufsgruppen haben u. welche weiteren Informationen u. Kompetenzen sie sich wünschen, um diese Zielgruppe bedarfsgerechter zu betreuen. Das Projekt wird gefördert durch terres des hommes u. umgesetzt durch die BAfF e.V. (Dachverband der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge u. Folteropfer), BumF e.V. (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) u. ECPAT Deutschland e.V. (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung). |
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Umfrage zur Unterbringungs- u. Aufnahmesituation von umFBundesweit wurden die Standards für die Unterbringung u. Betreuung im Rahmen des SGBVIII für junge Geflüchtete abgesenkt. Der Bundesfachverband umF e.V. beobachtet mit Sorge, dass an einigen Stellen noch unterhalb der abgesenkten Standards untergebracht wird. Daher sammelt er Informationen über die Umsetzung der Unterbringung unter abgesenkten Standards u. will diese für seine Lobbyarbeit nutzen. Daher ruft er zur Beteiligung an einer etwa 7-minütigen Umfrage auf. |
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Initiative aufnahmebereiter Städte u. KommunenDie internationale Bewegung "Seebrücke", die sich für sichere Fluchtwege, für ungehinderte Seenotrettung und für ein Ende des Sterbens an den europäischen Grenzen engagiert, gründete die Initative "Sichere Häfen". Ihr können sich Städte und Kommunen anschließen, die geflüchtete Menschen willkommen heißen und die bereit sind, mehr Menschen aufzunehmen und sich dabei als gemeinsame Gegenstimme zur europäischen Abschottungspolitik verstehen. Insgesamt haben sich mittlerweile in der gesamten Bundesrepublik 319 Kommunen (Stand 6.4.23) zu einem Sicheren Hafen erklärt. Alle zusammen haben wir es geschafft, migrationspolitische Themen – stellvertretend für alle Menschen auf der Flucht – in die Öffentlichkeit zu bringen. [Zu den Aktionen u. Forderungen der stetig wachsenden Initiative] |
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ChancenaufenthaltMaterialien zu den Neuregelungen durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ :
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Dokumentation: Resettlement-Fachtagung 202210 Jahre Resettlement in Deutschland – Erfolge und Herausforderungen [Caritas, Diakonie Deutschland, UNHCR] 14.-15.11.22: Im Rahmen der Fachtagung (Dokumentation einzelner Beiträge) wurden mit zahlreichen Expert*innen (u.a. von dem UNHCR Deutschland, Amnesty International, der IOM Belgien u. Deutschland, dem DeZIM-Institut, dem Deutschen Institut für Menschenrechte, den Reportern ohne Grenzen, dem Auswärtigen Amt, dem BMI, BAMF, der Bundesweiten AG der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge u. Folteropfer e.V. (BAfF), verschiedenen Landesministerien u. Universitäten) zum Thema diverse Aspekte besprochen u. Fragen (Programm) gestellt; wie: |
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Online-Kurse des Europarats zu Asyl/Migration (Englisch)Online-Kurse (Englisch) zu den Themenebereichen "Asyl und Migration" des Europäischen Programms zur Menschenrechtserziehung für Angehörige der Rechtsberufe (HELP), das die Mitgliedstaaten des Europarates (CoE) bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf nationaler Ebene unterstützt. |
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Kampagne „Pass(t) uns allen“ zum Thema EinbürgerungIn Deutschland leben aktuell mehr als 11 Mio. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 1,5 Mio. von ihnen haben keinen deutschen Pass, obwohl sie hier geboren sind. Zugleich liegt die Einbürgerungsquote mit unter 2% im unteren Drittel der EU. Wenn Menschen, die seit Jahren hier leben oder hier geboren sind, nicht vor Abschiebung geschützt sind, nicht wählen dürfen und in ihrem Alltag zahlreichen Beschränkungen unterliegen, ist das nicht nur ungerecht, sondern auch ein massives Demokratiedefizit! - Deshalb hat ein Bündnis aus über 30 migrantischen und rassismuskritischen Organisationendie Kampagne „Pass(t) uns allen“ rund um das Thema Einbürgerung gestartet. U. a. fordern sie, dass Menschen, die in Deutschland geboren werden, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und dass Einbürgerungen erleichtert werden. Die Kampagne kann über eine Petition unterstützt werden. [Zur Kampagne u. Petition vom Dez. 2022] |
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Infoportal des Kompetenznetzwerks RechtsextremismuspräventionDas Infoportal Rechtsextremismusprävention ist die offizielle Suchplattform des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention u. richtet sich an alle Menschen mit Fragestellungen u. Anliegen beim Umgang mit Rechtsextremismus. Außerdem bietet es professionellen Stellen, Projekten u. Einrichtungen die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, voneinander zu wissen und aufeinander zu verweisen. Um die Suche nach Beratungs-, Bildungs- u. Präventionsstellen zu vereinfachen, wurde kurzlich eine digitale Landkarte im Suchportal integriert. |
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Impressum
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