BAG EJSA Newsletter

Sollte diese Nachricht nicht einwandfrei zu lesen sein, klicken Sie bitte hier.

Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2023/04 BAG EJSA Migration_News (III)

Editorial

Liebe Leser*innen,

dies ist die dritte Ausgabe der „Migration_News“. Im Fokus stehen bundespolitische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit möglichen Auswirkungen auf die Integration von Menschen mit eigener Flucht-/ Migrationserfahrung oder solchen Hintergründen. Gegebenenfalls werden auch europäische und internationale Entwicklungen beleuchtet. Speziell wird hierbei die Perspektive der Jugendsozialarbeit mit der Zielgruppe der jungen Geflüchteten/Migrant*innen mitgedacht. Dieses Rundschreiben will durch relevante Informationen die strategische und konzeptuelle Interessenvertretung v.a. auf der Bundesebene gegenüber Politik und Gesellschaft unterstützen, es richtet sich aber auch an vor Ort praktizierende Fachkräfte.
In der aktuellen Ausgabe wird u.a. die Frage der vorherrschenden unterschiedlichen Formen von Rassismus in der deutschen Gesellschaft problematisiert. Weiterhin werden Entwicklungen mit Blick auf die gesetzlichen Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderung sowie die Lage in den Kommunen aufgegriffen und hinsichtlich ihrer erschöpften Flüchtlingsaufnahme- und Verwaltungskapazitäten sowie deren Forderungen nach bundesseitiger Unterstützung beleuchtet. Auch in Europa bemühen sich weiterhin die Innenminister*innen der EU-Mitgliedsländer um Absprachen. Wiederum gelang im Innenausschuss des EU-Parlaments eine Einigung zum künftigen Asylsystem. Währenddessen wird an den europäischen Grenzen weiterhin gegen nichtgouvernementale Seenotrettung vorgegangen und dabei regelmäßig gegen Menschenrechte verstoßen.

Ich freue mich über Feedback, Anregungen und Hinweise zu relevanten Entwicklungen oder weitergehende Quellen, die Weiterempfehlung meiner Informationen an neue Leser*innen, aber selbstverständlich auch Kritik.
[Zur Newsletter-Anmeldung gelangen Sie hier ]

Mit freundlichen Grüßen
und allen guten Wünschen für das Osterfest

Christiane Weidner
BAG EJSA-Referentin für Migrationspolitik und Lobbyarbeit

Inhalt

1. Aus dem Bundestag (BT) und von der Bundesregierung (BReg)

Zahl staatenloser Menschen in Deutschland

Anträge u. Ausschussüberweisungen zu Rückführung/ Unterbringung 29./30.3.

Kabinettsbeschluss: Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 29.3.

BReg-Befragung zu Fachkräftemangel u. irregulärer Einwanderung 29.3.

Anhörung zur Reform des Gemeinsamen EU-Asylsystems 27.3.

Anhörung zum Demokratiefördergesetz 27.3.

Bearbeitungsdauer von Asylverfahren 14.3.

Debatte um den richtigen Kurs in der Migrationspolitik 16.3.

Widerrufung von Flüchtlingsanerkennungen 2.3.

Zahl Asylberechtigter 28.2.

Seenotrettungen deutscher Organisationen 28.2.

Unerlaubte Übertritte über die Schengen-/EU-Außengrenze 28.2.

Anzahl der Abschiebungen 24.2.

Datenübermittlungen an die EU im Kontext Migration u. Asyl 24.2.

Überstellungen im Dublin-Rahmen 24.2.

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 22.2

Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen 21.2.

Vollzogene u. gescheiterte Abschiebungen 20.2

Asylentscheidungen des BAMF 17.2.

Zurückweisungen an deutschen Grenzen 15.2.

Bundesintegrationsbeauftragte: Reformnotwendigkeit des Allgem. Gleichbehandlungsgesetzes 15.2.

Zahl unerlaubter Einreisen 9.2.

Bundesprogramm Demokratie leben! 7.2.

Rückübernahmeabkommen 1.2.

Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Indien 1.2.

Zahl ukrainischer Geflüchteter in Deutschland 30.1.

Fachkräfteengpass in Deutschland 24.1.

Nettozuwanderung 2021 - Bericht vom 12.1.

2. Termin-/Veranstaltungshinweise

"Koffervortrag": Ein Land mit Migrationshintergrund_18.4._Rotenburg

BumF Frühjahrstagung 24.-25.4. HH

Webseminar: Menschenhandel im Kontext von Flucht 3.5.

Fachgespräch zu „Leben in der Illegalität” 16.5.

Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht 19.-21.5.

Bildungsurlaub: Rassismus kritisch handeln 22.-25.5.

Online-Fortbildungsreihe zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs 2023

Ukraine: Blaupause für Umgang mit Geflüchteten insgesamt?_Fachtag, Bln, 5.-6.6.

Aktuelle Fragen des Familiennachzugs_online-Fortbildung 14.6.

JSA zur Unterstützung junger geflüchteter Männer*_20.6._online

Online-Seminar: SGB II für die Migrationsberatung (Sep./Nov.)

Digitale Zivilcourage und Empowerment (Sep./Nov.)

3. Pressemitteilungen/Meldungen

Entwicklungen in anderen EU-Ländern

Neuer Ansatz zur Erreichung der EU-Migrationsziele nötig

Jugend-Check zur Fachkräfteeinwanderungsgesetz-Reform

EU-Parlament: Verständigung zu EU-Asylreform

Gesetzesentwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht - Uneinigkeit der Koalition

Internationaler Tag gegen Rassismus 21.3.

Fachkräfteeinwanderung: Kanadas Einreisesystem als Vorbild?

MPK: Flüchtlingspolitik - Länder-Forderungen an den Bund 16.3.

Bericht: Parlamentarischer Austausch zu 'Respekt Coaches' 15.3.

EU-KOM rät Ländern zur ggs. Anerkennung negativer Asylbescheide

EU-Innenminister*innen-Beratung zur gemeinsamen Asylpolitik 9.3.

KJH: Zu wenig Plätze für immer mehr unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Flüchtlingspolitik: Erwartungen der Kommunen u. Städte an den Bund

Forderungen der Diakonie zum Flüchtlingsgipfel der Bundesinnenministerin

BMI: mehr legale Einreiseoptionen & effektivere Begrenzung irregulärer Migration nötig

National Coaltion: Kinderrechte u. Umwelt – Kommentierung zum GC26-Entwurf

Vorhaben der Bundesregierungs werden zivile Seenotrettung behindern

Größte Flüchtlingswelle seit dem 2. Weltkrieg laut EU-Asylagentur

Fokus auf Fachkräfteanwerbung (brain drain statt Integration)

Rechtsextremismus - größte extremistische Bedrohung für Demokratie

EU-Sondergipfel für Migration 10.2.23

Gesetz zur Beschleunigung von Asyl/gerichts/verfahren

Statement zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 2.1.23

4. Publikationen

SVR-Policy Brief zur Situation staatenloser Menschen in Deutschland

Menschenrechtsbildung in der JSA mit jungen Geflüchteten

Amnesty-Report zur weltweiten Menschen­rechts­lage_Rassismus in Deutschland

Synopse der Länder-Anwendungshinweise zum ChAR-G

Bilanz der Flüchtlingspolitik 2015-2022 und möglicher Ausweg

Fallbuch Asylrecht

Deutschlands Attraktivität für ausländ. Fachkräfte nimmt weiter ab

Schulen entlassen Jugendliche ohne deutschen Pass oft ohne Abschluss

WZB-Mitteilungen über „Europa“ : Beiträge zur Abgrenzung nach außen

Bericht zur Situation von ukrainischen Geflüchteten 28.2.

Diakonie zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 17.2.

DD Leitsätze für ein Partizipationsgesetz in der Einwanderungsgesellschaft

Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes - Veränderte u. neue Auswahlkriterien

UN-Bericht zu Menschenhandel

Lagebericht: „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“

Ukraine_Vorübergehender Schutz - RL-Auswirkungen auf künftige EU-Asylpolitik

Kinderarmut - Berichte über die Lage der Kinder in Europa

IAB-Bericht: Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland

Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik (Dez. 22)

Familienzusammenführungen nach Deutschland (Dublin-III-VO)

5. Radio-Beiträge/ Podcasts/ TV-Sendungen u.ä.

Post­migrantische Zukünfte - Gesell­schaft ohne Rassismus_ Podiumsdiskussionsaufzeichnung

Kommunen vernetzen sich gegen Extremismus u. Antisemitismus

Demokratie: Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund nötig

Kritische Vorträge zur Europäischen Flüchtlingspolitik

"Ihr schafft das schon! Viele Flüchtlinge und kein Plan?"- Polit-Talk

Fehlende Materialien für Umgang mit rassistischer Sprache (Radio-Beitrag)

Podcast-Sendereihe "Leute" zum Thema Integration u. Rassismus (SWR1 - BaWü)

Größere Sensibilität für Diskriminierung u. Rassismen (?) (Radio-Beitrag)

Die EU und die Flüchtlingskrise

Migrationsforscher über Flucht nach Italien

Pro Asyl-Podcast: Vom Fliehen und Ankommen

Diskriminierung unterbinden - Betroffenen zuhören und solidarisch sein

Flüchtlingsaufnahme - Gemeinden am Limit (TV)

ZDF: Deutschland im Flüchtlingswinter – Lernerfahrungen aus 2015?

TV: #unterAlmans – migrantische Geschichte(n)

6. Fortlaufende Wissens-/Infoportale/Datenbanken

Themenseite zu umF beim Informationsverbund Asyl & Migration

Ethik migrationspolitischer Dilemmata [fortlaufende Beitragssammlung]

7. Ausschreibungen

Multiplikatorenschulungen 2023

Projekte zur gesellschaftlichen u. sozialen Integration Zugewanderter

8. Sonstiges/Weiteres

Online-Kurse zu Fragen von Migration, Integration u.a.m. (Englisch)

Zusammenstellung: Erlasse zum Ausländerrecht in den Bundesländern

Umfrage: Umgang mit ukrain. Geflüchteten als zukünftige Hilfesystem-Vorlage

Umfrage zur Unterbringungs- u. Aufnahmesituation von umF

Initiative aufnahmebereiter Städte u. Kommunen

Chancenaufenthalt

Dokumentation: Resettlement-Fachtagung 2022

Online-Kurse des Europarats zu Asyl/Migration (Englisch)

Kampagne „Pass(t) uns allen“ zum Thema Einbürgerung

Infoportal des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention

1. Aus dem Bundestag (BT) und von der Bundesregierung (BReg)

Zahl staatenloser Menschen in Deutschland

Zum Stichtag 28. Februar 2023 sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 29.614 als „in Deutschland aufhältig“ erfasste Personen als Staatenlose registriert gewesen. Zugleich waren im AZR 94.954 als in Deutschland aufhältig erfasste Personen mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“ registriert. (Vgl. Antwort der Bundesregierung (20/6463) vom 17.4.23 auf eine Kleine Anfrage).

Anträge u. Ausschussüberweisungen zu Rückführung/ Unterbringung 29./30.3.

Der Bundestag überwies nach Anhörung
- am 29.3. zwei Oppositionsanträge zum Asylrecht an den federführenden Innenausschuss. In den Anträgen geht es u.a. um Fragen schnellerer und konsequenterer Rückführung ausreisepflichtiger abgelehnter Asylsuchender, die Förderung freiwilliger Rückkehr u. um die Aushandlung u. Umsetzung von bilateralen Rücknahmeabkommen u.ä. mit Herkunfts- u. Transitstaaten. [Stream zur BT-Debatte; vgl. Dlf 29.3.]
- am 30.3. einen Oppositionsantrag zur Frage d. Unterstützung v. Kommunen bei d. Unterbringung v. Flüchtlingen u. Asylbewerber*inen zur weiteren Beratung an d. federführenden Ausschuss f. Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen u. Kommunen. Unterstützung solle erfolgen u.a. durch eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. [Zum Stream zur BT-Debatte]

Kabinettsbeschluss: Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 29.3.

Am 29.3.23 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Laut diesem wurde im letzten Quartal 2022 die höchste jemals gemessene Zahl von rund 1,98 Mio. unbesetzten Arbeitsplätzen gemessen. Durch die Neuregelungen könnten bis zu 135.000 Fachkräfte pro Jahr mehr gewonnen werden. Die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsesetzes (FEG) ist Teil eines Gesetzespakets zur Migration, mit dem die Ampel-Koalition nach eigenen Aussagen das Einwanderungs-, Aufenthalts- u. Einbürgerungsrecht modernisieren will. [BReg, BMZ, BMI 29.3.23]
Zentrale Neuregelungen im Überblick:
- Akademische Qualifikation: Hochschulabsolventen mit hierzulande anerkanntem Abschluss u. Arbeitsvertrag erhalten wie bisher die Blaue Karte EU für einen bis zu 4-jährigen Aufenthalt, jedoch wird die Gehaltsschwelle gesenkt. Der Familiennachzug u. der Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt werden erleichtert. IT-Spezialist*innen können bei Berufserfahrung auf akademischem Niveau auch ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten.
- Berufliche Qualifikation: Fachkräfte mit hierzlande anerkanntem (Hochschul- o. Berufs-)Abschluss können künftig jede qualifizierte Tätigkeit annehmen, daher auch in andere Branchen wechseln.
- Berufliche Erfahrung: Ausländ. Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung u. Berufsabschluss ihres Herkunftslandes können auch ohne Anerkennung des Abschlusses in Deutschland arbeiten. Zur Verhinderung v. Lohndumping muss ein angemessenes Gehalt nachgewiesen werden. Bei Gehaltsschwellen-Unterschreitung muss die Anerkennung des ausländ. Berufsabschlusses in Deutschland nachgeholt werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Unterstützung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft, z.B. durch Freistellung für notwendige Qualifizierungen. Bisher wurde Zuwanderung häufig verhindert durch die hohe Hürde der Notwendigkeit der Anerkennung vom Ausland aus.
- Berufliches Potenzial: Künftig können Zuwanderungsinteressierte mit ausländischem Berufs- o. Hochschulabschluss für 1Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Dafür wird eine auf einem Punktesystem basierende "Chancenkarte" eingeführt (Kriterien: Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug). Die Karte bietet auch Möglichkeiten zur Probearbeit o. Nebenbeschäftigung. Parallel zur Jobsuche wird Arbeit von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.

Kritik kommt aus allen Gesellschaftsbereichen; aus der Wirtschaft, von Verbänden sowie der Opposition und enthält u.a. die folgenden Argumente:
- Die Fachkräfteeinwanderung scheitere nicht an den Gesetzen, sondern an den aufwändigen, komplizierten, analogen und langwierigen Visa- und (Qualifikations-/Berufs-) Anerkennungsverfahren. (Kritik bspw. der CDU sowie des Deutschen Städte und Gemeindebunds)
- Die „Chancenkarte“ wird zu zusätzlicher Bürokratie führen.
- Die Regelungen könnten Einwanderung in prekäre Beschäftigung und ausbeuterische Verhältnisse sogar noch verschlimmern, anstelle sie künftig zu verhindern.
- Die Maßnahmen gehen nicht weit genug und sie allein werden nicht ausreichen, um den Fachkräftemangel zu beenden. Dafür müsste Deutschland insgesamt ein attraktives Einwanderungsland mit Willkommenskultur werden. Gleichzeitig muss mehr Menschen, die bereits hier leben, eine Aus- o. Weiterbildung ermöglicht werden. Vorgeschaltet ist ein grundlegender Ausbau der Integrations- u. Sprachkursangebote nötig. (Diesbezüglich ist auch die Verschiebung der Bildungsteilzeit bedauerlich.)
- Statt Beförderung der Integration bereits zugewanderter Menschen wird durch Anwerbung von bereits ausgebildeten u. ggf. berufserfahrenen Fachkräften der brain drain in den Herkunftsländern vergrößert. [Vgl. u.a. Deutsche Welle, Stuttgarter Nachrichten, Migazin, Deutschlandfunk Nachrichten I, Dlf II, Dlf III 29.3. + s.u. Diakonie-Stellungnahme zum FEG unter "Publikationen"]
- Bereits im Februar äußerte Arbeitsagentur-Chefin Andrea Nahles Zweifel. Die Regierungspläne zur leichteren Einwanderung von Fachkräften würden aus ihrer Sicht nicht ausreichen, um genügend Arbeitskräfte nach her zu holen. Es brauche eine Zuwanderung von 400.000 Arbeitskräften pro Jahr, um die Zahl potenzieller Erwerbstätiger stabil zu halten. Nahles probematisierte die Visavergabe: In deutschen Konsulaten gebe es teilweise monatelange Wartezeiten. Das sei ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern, so wie auch die komplizierte deutsche Sprache (gegenüber der englischsprachigen Welt). Ein weiteres Problem seien die kommunalen Ausländerbehörden, die personell oft schlecht ausgestattet seien. Sie riet dazu, dem Bsp. einiger Bundesländer (wie Bayern o. Saarland) zu folgen: diese haben jetzt eine landesweise Anlaufstelle. (RND.de 4.3.23)

BReg-Befragung zu Fachkräftemangel u. irregulärer Einwanderung 29.3.

Bei der Befragung der Bundesregierung im Rahmen des Bundestagsplenums am 29.3. kamen auch die Themen Fachkräftemangel u. Zuwanderung zur Sprache. Die Abgeordnete N. Pawlik (SPD) erkundigte sich nach den Prioritäten angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege, im Handwerk u. in öffentlichen Verwaltungen. Der Kanzler antwortete, es gelte zunächst, die Potenziale im eigenen Land zu nutzen, Weiterbildung zu ermöglichen u. Frauen eine Berufstätigkeit zu erleichtern. Da dies aber nicht reiche, werde man mit dem angekündigten FEG dafür sorgen, bürokratische Hürden für die Zuwanderung von Fachkräften aus der ganzen Welt abzubauen. [Minuten 21:20 - 25:20]
Die Abgeordnete A. Lindholz (CSU) wies auf das gestiegene Ausmaß der irregulären Einwanderung hin u. monierte die Nicht-Beantwortung von Schreiben der Kommunen seitens der BReg. Dem Kanzler zufolge hätte man rund 1 Mio. Menschen aus der Ukraine aufgenommen u. seien dafür in 2022 3,5 Mrd. € bereitgestellt worden sowie kostete deren Aufnahme in die Bürgergeld-Regelungen jährl. 5 Mrd. €. Mit Herkunftsstaaten wiederum würden Migrationspartnerschaften abgeschlossen, damit diese Migrant*innen zurücknehmen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist. Weiterhin verwies die Abgeordnete auf Georgien u. die Maghreb-Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollten, was an den Grünen scheitere. Laut des Bundeskanzlers werde bezüglich dieser Länder von Fall zu Fall entschieden. Zudem nannte er die Erforderlichkeit, die Ausländerbehörden zu digitalisieren. [Zum BT-Stream]

Anhörung zur Reform des Gemeinsamen EU-Asylsystems 27.3.

Die aktuellen EU-Kommissionsvorschläge zur „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) waren unter den Sachverständigen im Rahmen der öffentlichen Innenausschussanhörung umstritten. (Link zur Video-Aufzeichnung) Auf der TO standen zudem ein CDU/CSU-Antrag (20/684) u. 2 Anträge der Linken (20/681 / 20/2582).
Laut des Vertreters der Stiftung Wissenschaft u. Politik, Deutsches Institut für Internationale Politik u. Sicherheit, setze sich der langfristige Trend in der EU-Migrations- und Asylpolitik zu mehr Grenzschutz- und Rückführungsmaßnahmen fort, unterstützt durch neue Koalitionen zwischen süd- u. nordosteuropäischen Staaten. Zeitlich u. inhaltlich klar definierte Asylverfahrens-Einschränkungen erachtete er für vertretbar, wenn im Gegenzug die Einhaltung von Grundrechten in Krisenlagen tatsächlich gestärkt werde. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung u. zur Versorgung von Schutzsuchenden seien ihmzufolge unerlässlich. - Nach Ansicht des Vertreters von Ärzte ohne Grenzen bergen die EU-KOM-Vorschläge die Gefahr, den Ausnahmezustand an den EU-Außengrenzen u. Abweichungen vom geltenden Recht zu institutionalisieren. Er mahnte die Abkehr von dieser Abschreckungs- und Externalisierungsstrategie an und rief zu einer humane Migrations- und Grenzpolitik auf. - Die Vertreterin der Task Force Migrationsmanagement, EU-Kommission, Brüssel, befand es als unerlässlich, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsame legale operative Lösungen fänden und zählte hierzu die Stärkung des Außengrenzschutzes u.a. durch mehr Personenkontrollen und bessere IT-Systeme sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Fluchtursachenbekämpfung. - Laut der PRO ASYL-Vertreterin gefährden die EU-Vorschläge den Zugang zu Asyl in Europa und verschlechten die Situation von Schutzsuchenden weiter. Zudem gebe es in der EU kaum politische Bestrebungen, künftig abzusehen von Rechtsverstößen durch Pushbacks. - Der Vertreter der European Stability Initiative sah keine Alternative zu Kooperation mit Drittstaaten. Legale Angebote zu machen, sei der einzige Weg. - Der Experte des Instituts für Sozialwissenschaften der HU zu Berlin setzte sich für die Ersetzung von irregulärer Fluchtmigration durch reguläre Migration ein. Er mahnte wirkungsvolle Einschränkung der irregulären Asylmigration sowie mehr und wirkungsvollere Abkommen mit Herkunftsländern zur Rücknahme abgelehnter Asylbewerber*innen an. Er regte an, die Rücknahmeverpflichtung mit der Eröffnung von legalen Kontingenten für Arbeitsmigration zu verbinden. - Der Vertreter des Instituts für Öffentliches Recht der Georg-August-Uni Göttingen erachtete das obligatorisches Screening-Verfahren an den Außengrenzen als die eigentliche Innovation des EU-Vorschlags, da sie nicht nur der Identitätsfeststellung u. allgemeinen Sicherheitskontrolle diene, sondern auch der asylrechtlichen Vorprüfung, die eine direkte Überführung in das allgemeine Außengrenzverfahren ermögliche. Bei von vornherein als unbegründet eingestuften Asylanträgen, bei Einreise aus sicheren Drittstaaten oder Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern geht er von künftig regelmäßiger Nutzung der für das Screening eingerichteten Transitzonen aus, um schon dort das Asylverfahren abzuschließen. - Die Vertreterin des European Council on Refugees and Exiles lehnte das Grenzverfahren, die Standardreduzierung, die Zusammenlegung von Asyl- u. Rückführungsverfahren sowie die unverhältnismäßige Erhöhung der Verantwortung für Ersteinreiseländer ab. All dies werde zur Zunahme von Inhaftierungen, des Zurückweisungsrisiko u. Schutzlücken führen. - Laut des Vertreters vom Lehrstuhl für Öffentliches, Europa- u. Völkerrecht der Uni Konstanz setze EU-Kommission auf Grenzverfahren, die auf die bestehende Gesetzgebung u. (vielfach defizitäre) Hotspot-Praxis aufbauen, zugleich jedoch deutlich darüber hinausgingen. Bei Betrachtung der EU-KOM-Vorschläge auf gesetzesrechtlicher Ebene erachtete er die Kritik vieler NGOs (der Unterminierung v. Asylrechtszugang u. drohender Masseninhaftierung) nicht. - Die Expertin vom Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung riet zur Entkriminalisierung v. Solidaritätsnetzwerken u. Seenotrettung. Die prekäre Lage an den EU-Außengrenzen erfülle bezüglich Aufnahmebedingungen u. Asylrecht häufig nicht die rechtlichen Mindeststandards. Die Screening-VO wiederum könne die Belastung an den Außengrenzen erhöhen u. den Asylverfahrenszugang erschweren. Hingegen der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten habe gezeigt, welche Aufnahmemöglichkeiten - bei politischem Willen - bestünden.

Anhörung zum Demokratiefördergesetz 27.3.

Der Bundestag (BT) beriet am 16.3.23 erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BReg) zur „Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (Demokratiefördergesetz - DFördG, 20/5823). [Video-Aufzeichnung] Danach wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen; federführend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (AFSFJ). - Ziel des Gesetzes ist, „die Demokratie in Deutschland als Gesellschaftsform und Grundlage des Zusammenlebens zu schützen, weiter zu gestalten und für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu stärken“. Die Gestaltung und Förderung der Demokratie sowie die Achtung von Recht und Rechtsstaatlichkeit sei aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe wolle der Bund zukünftig auf Grundlage eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter fördern, „sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen“. Die gesetzliche Verankerung gewährleiste die notwendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Maßnahmen. Die größere Planungssicherheit ermögliche wirkungsvolle Beiträge zu der Förderung des gesellschaftlichen Engagements in den enstprechenden Bereichen, der Vermittlung rechtstaatlicher, demokratischer und freiheitlicher Werte und zum „Empowerment“. So trage das Gesetz dazu bei, der Entstehung demokratiefeindlicher Phänomene und extremistischer Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken, Radikalisierungsprozesse rechtzeitig zu unterbrechen und umzukehren sowie „wichtige Beratungsleistungen“ in diesem Themenfeld weiter auszubauen. Zudem gewährleiste die längerfristige Förderung, dass zivilgesellschaftliche Akteure „bereits bewährte Strukturen“ nicht nur aufrechterhalten, sondern v.a. auch weiterentwickeln können, „um den sich teils wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung tragen zu können“. -------
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss zum BReg-Gesetzentwurf bewerten die meisten Fachleute den Gesetzentwurf als grundsätzlich positiv und wichtiges Signal, sahen aber auch noch Verbesserungsbedarf. (Link zur Video-Aufzeichnung)
Positionen der Expert*innen: Es wurde bemängelt, dass das Ehrenamt nicht verankert wurde sowie teils eine zu Starke Verknüpfung mit sicherheitspolitischen Aspekten (Extremismusbekämpfung) abhebe. (Von anderer Seite hingegen wurde die Bekämpfung freiheitsgefährdende Ideologien auch über dieses Gesetz begrüßt.) Die Relevanz des Umgangs mit den Herausforderungen des Klimawandels für Demokratien wurde betont. - Aus juristischer Perspektive wurde ein möglicher Konflikt mit dem Subsidiaritätsprinzip durch eigene Bundes-Maßnahmen gesehen; der Staat dürfe private Bildungsträger nicht verdrängen. Die ausreichende Konkretisierung der Erfordernis der demokratischen Ausrichtung geförderter Träger und Projekte wurde bezweifelt. - Es wurde angemahnt, dass die hier engagierten Akteure professionelle Unterstützung bräuchten, wofür eine gesetzlich zu verankernde ausreichende Finanzierung nötig sei. Mehrfach wurde betont, dass institutionalisierte Beteiligungsrechte der Projektträger im Gesetz geregelt werden sollten. - Es wurde die Stärkung der Opferberatung für Betroffene rechter, rassistischer u. antisemitischer Gewalt, die Aktualisierung d. veralteten Förderinstrumente u. die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Förderung gefordert. Anstelle des Extremismusbegriff im Gesetzentwurf wurde die Formulierung „Ideologie der Ungleichwertigkeit“ vorgeschlagen. - Die durch das Gesetz vorgesehene größere Planungssicherheit für Träger u. Projekte durch langfristige Finanzierung (u. weg von der Befristung auf höchstens 2 Förderperioden) wurde mehrfach begrüßt, hingegen intransparente Auswahlkriterien kritisiert. - Klärungsbedarf wurde angemeldet zum Begriff der Politischen Bildung u. der Abgrenzung von Extremismus-Prävention, es drohe sonst ggf. Schwächung d. Politischen Bildungsarbeit. - Eine im Gegensatz zu den anderen Expert*innen grundsätzlich kritisische Stimme sprach von der gesetzlichen Verankerung einer jahrelang einseitigen und schlechten Praxis und warnte vor der Gefahr der Finanzierung v. Organisationen o. Projekten, die eine „Täter-Opfer-Umkehr“ betrieben. - Von anderer Stelle wurde die Regelungskompetenz des Bundes bezweifelt; Extremismusprävention sei Ländersache. - Nachbesserungsbedarf wurde in Bezug auf die unabdingbare Vernetzung der Akteure vor Ort angemeldet, welche als Förderkriterium in das Gesetz aufgenommen werden müsse.

Bearbeitungsdauer von Asylverfahren 14.3.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung hat im Jahr 2022 laut Bundesregierung bei 7,6 Monaten gelegen, bis zu einer behördlichen Entscheidung über Erstanträge bei 7,8 Monaten, bis zu einer behördlichen Entscheidung über Folgeanträge bei 6,4 Monaten, bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung (im ersten Halbjahr 2022) bei 21,8 Monaten, bei Erstanträgen bei 22,9 Monaten u. bei Folgeanträgen bei 15,9 Monaten. (Drs. 20/6052 - BReg-Antwort 14.3.23 auf eine Kl. Anfrage)

Debatte um den richtigen Kurs in der Migrationspolitik 16.3.

Im Rahmen der BT-Plenarsitzung am 16.3. beschrieben die Fraktionen ihre grundsätzlichen Haltungen in der Asyl- und Einwanderungspolitik und hoben ihre jeweils unterschiedlichen Akzente hervor. Dabei ging es u.a. um die Effizienz und Fairness von Asylverfahren und die Unterscheidung von Asyl- und Erwerbsmigration. [Video-Aufzeichnung]
Von Seiten der SPD kam dabei u.a. Forderungen zur Abschaffung von Arbeitsverboten für Migrant*innen und zum Einsatz gegen Rassismus. - Die CDU/ CSU warf der Regierung Untätigkeit vor und schlug zur Entlastung der Behörden u.a. die Einrichtung einer Bundesagentur für Einwanderung vor. - Die Grünen hoben die humanitäre Verantwortung für vor Krieg Flüchtenden hervor und betonten, dass Deutschland längst ein Einwanderungsland sei. Sie sprachen von dem Koalitionsvorhaben der Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung und dem damit geleisteten Beitrag zur Arbeitskräftesicherung und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch angesichts des Arbeitskräftemangels müssten auch Geduldete in den Arbeitsmarkt integriert werden können. - Die FDP sprach sich für einen unkomplizierteren Zugang (geeigneter Interessenten) zu Ausbildung und Arbeitsmarkt aus. Das Problem seien nicht Fehlanreize zur Einwanderung, sondern Schlepper und Schleuser. Daher wurden neue, für beide Seiten attraktive Migrationsabkommen befürwortet sowie eine Trendwende hin zu einem modernen Einwanderungsland. - Die Linke forderte ein menschenrechtsbasiertes Aufnahmesystem. - Weitere Beratung wird im Ausschuss für Inneres und Heimat erfolgen.

Widerrufung von Flüchtlingsanerkennungen 2.3.

In 2022 sind in Deutschland insgesamt 2.649 Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes bzw. Abschiebungsverboten widerrufen worden laut BReg-Antwort (20/5850) vom 2.3. auf eine kl. Anfrage. Danach kam es im Jahr 2021 bei insgesamt 32.538 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren in 29.889 Fällen zu keinem Widerruf.

Zahl Asylberechtigter 28.2.

Ende vergangenen Jahres habenlaut BReg-Antwort (20/5870) vom 28.2. auf eine Kleine Anfrage in Deutschland rund 44.500 asylberechtigte Ausländer gelebt. Danach waren zum Stichtag (31.12.22) im Ausländerzentralregister (AZR) 44.507 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen auf die Türkei (12.391), Syrien (6.274) u. Iran (5.393 Personen). - Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug 763.387. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien (389.714) vor dem Irak (107.884) u. Afghanistan (58.674). - Zudem waren zum o.g. Stichtag 286.375 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen subsidiärer Schutzes registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren Syrien (200.988) sowie Irak (23.263) u. Afghanistan (18.518). - Mit Aufenthaltserlaubnissen wegen Abschiebungsverboten waren zum Jahreswechsel 157.398 Personen erfasst. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel hier auf Afghanistan (98.191) vor Irak (9.712) u. Syrien (6.427). - Die Zahl der erfassten Personen mit einer Duldung betrug 248.145. Hauptstaatsangehörigkeit war Irak (32.384), gefolgt von Afghanistan (21.086) und Nigeria (15.676).

Seenotrettungen deutscher Organisationen 28.2.

Im Jahr 2022 sind insgesamt etwa 4.900 Personen im Mittelmeer von Organisationen der Seenotrettung mit Sitz in Deutschland gerettet worden. (BReg-Antwort (20/5866, 28.2.23) auf eine Kleine Anfrage): Die freiwillige Übernahme der Zuständigkeit zur Durchführung der Asylverfahren von zuvor im Mittelmeer aus Seenot geretteten Personen sowie eine entsprechende statistische Erfassung findet erst seit Sommer 2018 statt. Von den seitdem bis zum 31.12.22 von Organisationen geretteten Personen wurden von 155 Personen Asylanträge in Deutschland gestellt. - Deutschland hat sich darüber hinaus im Juni 2022 im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus zur Aufnahme von insgesamt 3 500 Personen bereit erklärt. Vorgesehen ist, dass v.a. solche Mitgliedstaaten durch Umverteilungen unterstützt werden, in denen nach Such- und Rettungseinsätzen im Westatlantik und im Mittelmeer Asylsuchende per Schiff ankommen. Darüber hinaus sollen diese Umverteilungen aber auch in anderen Situationen Anwendung finden, um etwa die Lage auf Zypern zu berücksichtigen.

Unerlaubte Übertritte über die Schengen-/EU-Außengrenze 28.2.

Nach Angaben der EU-Agentur für die Grenz- u. Küstenwache (Frontex) sind im vergangenen Jahr rund 330.000 unerlaubte Übertritte über die „Schengen-/EU-Außengrenzen“ verzeichnet worden. Im Jahr 2021 lag diese Zahl bei 200.120, wie aus der Antwort der BReg (20/5859) com 28.2. auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Danach haben die Bundespolizei u. die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden im Jahr 2022 in Deutschland 91.986 unerlaubt eingereiste u. 43.560 unerlaubt aufhältige Personen festgestellt.

Anzahl der Abschiebungen 24.2.

Aus der BReg-Antwort (20/5795, 24.2.23) auf eine Kl. Anfrage geht hervor, dass im vergangenen Jahr 12.945 Menschen aus Deutschland abgeschoben wurden, darunter waren 2.196 Minderjährige. Die drei Hauptzielstaaten waren Georgien mit 908, Albanien mit 846 und Nordmazedonien mit 807 abgeschobenen Personen.

Datenübermittlungen an die EU im Kontext Migration u. Asyl 24.2.

Laut BReg (Antwort 20/5849 vom 24.2. auf eine kleine Anfrage) werden der EU-Kommission u.a. zu der Kategorie „zur Ausreise aufgeforderte Drittstaatsangehörige“ quartalsweise Daten derjenigen Personen übermittelt, gegen die laut Ausländerzentralregister (AZR) im Berichtszeitraum eine Ausweisungsmaßnahme oder eine Abschiebungsmaßnahme ergangen ist.

Überstellungen im Dublin-Rahmen 24.2.

Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des s.g. Dublin-Systems sind ein Thema einer BReg-Antwort (20/5868) vom 24.2. auf eine Kleine Anfrage. Danach kam es in 2022 zu insges. 68.709 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag bei 36.219 u. die der erfolgten Überstellungen bei 4.158. Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten in 2022 an Deutschland betrug 14.233; hier gab es insgesamt 8.632 Zustimmungen sowie 3.700 erfolgte Überstellungen.

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 22.2

Über die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5675) vom 22.2. auf eine Kl. Anfrage. Danach zielt diese Migrationsberatung darauf ab, „soziale Teilhabeprozesse erwachsener Zuwanderer gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten“. Dabei soll sie zum einen zur Verbesserung und Sicherung der Lebenslagen der Zugewanderten beitragen sowie zum anderen durch die Förderung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen ein selbstbestimmtes Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens ermöglichen. Eine Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen soll damit auf ein Mindestmaß reduziert werden laut Bundesregierung. Hauptschwerpunkte der MBE sind ihren Angaben zufolge bedarfsorientierte Einzelfallberatungen.

Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen 21.2.

Die Aufgaben des seit Anfang Feb. 2023 amtierenden Sonderbevollmächtigten, Joachim Stamp, entsprechen laut BReg-Antwort (20/5763, 21.2.23) den KoaV-Vereinbarungen, mit wesentlichen Herkunftsländern praxistaugliche u. partnerschaftliche Migrationsvereinbarungen - unter Beachtung menschenrechtlicher Standards - vorzubereiten u. abzuschließen.
Je nach Herkunftsland sollten dabei laut Vorlage „spezifische Lösungen gefunden werden, die etwa den Ausbau wirtschaftlicher Zusammenarbeit, den Technologietransfer, Visa-Erleichterungen, Jobbörsen und Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, aber auch die Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger umfassen können“. Damit sollten Fluchtursachen bekämpft u. die irreguläre Migration reduziert sowie die Nutzung legaler Migrationsmöglichkeiten verbessert u. Menschen in den Herkunftsländern vor Schleuserorganisationen geschützt werden. Wie genau solche Vereinbarungen ausgestaltet sein werden, werde maßgeblich vom jeweiligen Herkunftsland abhängen.

Vollzogene u. gescheiterte Abschiebungen 20.2

2022 wurden nach Kenntnis der BReg 12.945 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Zugleich scheiterten insgesamt 22.408 Abschiebungen vor Übergabe an die Bundespolizei und 929 Abschiebungen nach Übergabe an die Bundespolizei. (Antwort 20/5749 vom 20.2. auf eine Kl. Anfrage)

Asylentscheidungen des BAMF 17.2.

Antwort der BReg (20/5709, 17.2.23) auf eine Kl. Anfrage: In 2022 sind 1.937 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als asylberechtigt anerkannt worden, während 38.974 Flüchtlingsschutz und 57.532 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß §60 V/VII des AufenthaltsG wurde in 30.020 Fällen festgestellt. Die Gesamtschutzquote lag bei 56,2 %. Hauptherkunftsländer waren Syrien (67.721 Fälle) vor Afghanistan (36.941) und dem Irak (mit 4.986). 6.270 Personen verfügten zum Zeitpunkt ihrer Asylantragstellung über einen gültigen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung mit einem Schutzberechtigten. Von Minderjährigen unter 18 Jahre wurden insgesamt 81.232 Asylanträge gestellt (=37,3% im Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt), von Minderjährigen unter 16 Jahren 72.235 (33,2%), von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) unter 16 Jahren 2.312 (1,1 %). Die Gesamtschutzquote bei umF unter 16 Jahren lag bei 90,8%, bei umF im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 87,4% und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 67,8%. Die Gesamtschutzquote unter Außerachtlassung formeller Ablehnungen des BAMF bei UmF unter 16 Jahren lag bei 94,6%, bei umF im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 92,2% und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 79,0 %.

Zurückweisungen an deutschen Grenzen 15.2.

Seit 2018 sind laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei 84.179 Personen an deutschen Grenzen zurückgewiesen worden, davon 25.538 im Jahr 2022. Darunter befanden sich im vergangenen Jahr 2.141 unbegleitete und 1.444 begleitete Minderjährige (BReg-Antwort (20/5674) vom 15.2. auf eine Kleine Anfrage). Danach wurden von 2019 bis 2022 insgesamt 3.294 unbegleitete Minderjährige an deutschen Grenzen zurückgewiesen und 4.460 Minderjährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Bundesintegrationsbeauftragte: Reformnotwendigkeit des Allgem. Gleichbehandlungsgesetzes 15.2.

Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung. Dennoch müsse das Gesetz reformiert werden, wie der 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit dem Titel „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ betont. (Unterrichtung (20/5670) zum Bericht vom 15.2.) - Ziel der Reform des AGG sei es, Schutzlücken zu schließen, und den Rechtsschutz zu verbessern. „Damit dies gelingt, muss eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des AGG, das bisher auf das Zivil- und Arbeitsrecht beschränkt ist, auf weitere Rechtsgebiete erwogen werden. Eine langjährige Forderung ist die Ergänzung um ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf bundesstaatliches Handeln.“ Daher sollten aus Sicht der Beauftragten bestehende Lücken beim Diskriminierungsschutz - zumindest gegenüber Bundesstellen - ähnlich wie in den durch das AGG bereits geschützten Lebensbereichen geregelt werden, wie es in dem Bericht weiter heißt. Damit würden auch die noch nicht vollständig umgesetzten europäischen Richtlinien umgesetzt. In anderen Bereichen, in denen der Bund keine Zuständigkeit hat, wie zum Beispiel im Bereich der schulischen Bildung, könne der Diskriminierungsschutz nur durch Ländergesetze gewährt werden.

Zahl unerlaubter Einreisen 9.2.

Die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei weist für das vergangene Jahr insgesamt 91.986 unerlaubte Einreisen aus, davon 29.174 für das 1. Halbjahr und 62.812 für die 2. Jahreshälfte. Im Jahr 2021 belief sich die Zahl unerlaubter Einreisen noch auf insgesamt 57.637 nach 35.403 im Jahr 2020 und 40.610 im Jahr 2019. (BReg-Antwort (20/5609) vom 9.2. auf eine Kleine Anfrage).

Bundesprogramm Demokratie leben! 7.2.

Aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind im Jahr 2022 144,3 Mio. € an Zuwendungsempfänger*innen ausgezahlt worden. Zur Verfügung standen 165,5 Mio.€. 2021 beliefen sich die ausgezahlten Mittel auf 118,4 Mio. €, 150,5 Mio. € standen zur Verfügung. (Antwort der Bundesregierung (20/5761) vom 7.2. auf eine Kleine Anfrage)

Rückübernahmeabkommen 1.2.

Antwort der BReg (Drs. 20/5466, 1.2.23) auf eine kl. Anfrage zur Kooperation mit Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsbürger*innen: 
- Die BReg verlangt von Herkunftsländern, ihrer völkerrechtlichen Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nachzukommen. Bei der Rückkehrpolitik-Ausgestaltung verfolgt sie einen "umfassenden", "kohärenten Ansatz" in der Flüchtlings- und Migrationspolitik und bezieht zur Erhöhung der Rückübernahmebereitschaft alle denkbaren Politikfelder ein. Sie prüft dabei in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber nur "unzureichend" oder nicht kooperierenden Staaten "zielführend" und "angemessen" sind.
- Der Sonderbevollmächtigte der BReg für Migrationsabkommen (zum 1.2.23 bestellt) hat die Aufgabe, den Abschluss und die Umsetzung von Migrationsabkommen zu fördern.
- Im Zuge der Neuausrichtung ihrer Migrationspolitik strebt die BReg einen Paradigmenwechsel an. Grundlage hierfür sollen u.a. neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern sein. Diese Vereinbarungen sollen ein Gesamtkonzept umfassen, darunter reguläre Migration, die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration, und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Dabei wirkt die BReg auf eine Kongruenz mit entsprechenden Initiativen auf europäischer Ebene hin. [...] Die Handelspolitik liegt dabei in der Zuständigkeit der EU. Soweit diese Zuständigkeit reicht, ist ein Mitgliedstaat nicht befugt, mit Drittstaaten über entsprechende Inhalte zu verhandeln. Derartige handelspolitische Verhandlungen werden für die EU von der EU-Kommission geführt.

Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Indien 1.2.

Über das „ Mobilitäts- und Migrationsabkommen“ mit Indien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5466) vom 1.2. auf eine Kleine Anfrage. Danach sieht der Koalitionsvertrag den Abschluss „ganzheitlicher Migrationsabkommen mit Herkunftsländern“ vor. Ein solches Abkommen sei mit Indien geschlossen worden. Es handele sich „um das erste umfassende bilaterale Mobilitäts- und Migrationsabkommen, welches Deutschland mit einem Drittstaat ausgehandelt hat“. In dem Abkommen werden sowohl Aspekte der legalen Migration als auch der Rückkehrkooperation behandelt. Es umfasse Vereinbarungen zur Mobilität insbesondere von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden und Freiwilligen unter anderem bei der Arbeitsplatzsuche, Arbeitsaufnahme, Praktika und Studienaufenthalten und regele zugleich ein klares Verfahren zur Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger. Ziel sei es, die Einreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme für Fachkräfte in einem der beiden Länder zu erleichtern. Gleichzeitig ziele diese „Migrations- und Mobilitätspartnerschaft“ auf die Reduzierung der irregulären Migration sowie die Bekämpfung von Menschenhandel ab und solle die Rückkehr von Staatsangehörigen beider Vertragsparteien erleichtern, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel im Land der anderen Vertragspartei aufhalten und gegen das innerstaatliche Einwanderungs- oder Aufenthaltsrecht und/oder entsprechendes EU-Recht verstoßen. Zu diesem Zweck sehe das Abkommen die Nutzung von Charterflügen für die Rückführung, die Nutzung biometrischer Identifizierungsverfahren und die Einhaltung bestimmter Fristen vor.
Zugleich strebe die BReg „im Zuge der Neuausrichtung ihrer Migrationspolitik“ einen Paradigmenwechsel an. Grundlage hierfür sollen unter anderem „neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern“ sein. Diese Vereinbarungen sollten ein Gesamtkonzept umfassen, darunter reguläre Migration, die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Dabei wirke sie auf eine Kongruenz mit entsprechenden Initiativen auf europäischer Ebene hin.

Zahl ukrainischer Geflüchteter in Deutschland 30.1.

Zum Stichtag 18.1.23 waren insgesamt 1.049.159 Personen im Ausländerzentralregister als aufhältig erfasst, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine seit dessen Beginn am 24.2.22 nach Deutschland eingereist sind. Davon sind 1.011.547 ukrainische Staatsangehörige. (Antwort der Bundesregierung (20/5468) vom 30.1. auf eine Kl. Anfrage)
Im Dezember 2022 bezogen nach vorläufigen Daten der Bundesagentur für Arbeit rund 625.000 ukrainische Staatsangehörige Leistungen des SGB II und damit 608.000 mehr als im Februar 2022. Darunter waren rund 418.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 207.000 nicht erwerbsfähige, in der Regel Kinder unter 15 Jahren. Basierend auf der aktuellsten Statistik zum 4. Kapitel SGB XII erhielten zum Ende des dritten Quartals 2022 (Stichtag 30.9.22) circa 65.000 Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit Leistungen. Das seien 45.000 mehr ukrainische Leistungsbezieher als vor Ausbruch des Krieges im Februar vergangenen Jahres. In 2022 stellte der Bund den Ländern explizit für die Geflüchteten aus der Ukraine rund 2,144 Mrd. € zur Verfügung, um Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen. Im laufenden Jahr erhielten die Länder für die Geflüchteten aus der Ukraine über die Umsatzsteuerverteilung weitere 1,5 Mrd. €.

Fachkräfteengpass in Deutschland 24.1.

Um die Frage des Fachkräfteengpasses in Deutschland geht es in der BReg-Antwort (20/5395) vom 24.1. auf eine Kleine Anfrage. - Laut BReg kann von einem umfassenden Fachkräftemangel beziehungsweise allgemeinen Arbeitskräftemangel in Deutschland nicht gesprochen werden. Dennoch sei in einer zunehmenden Zahl von Berufsfeldern und in einigen Regionen eine deutliche Knappheit an verfügbaren Fachkräften zu beobachten. Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit beruhe auf einer Bewertung von mehreren Indikatoren, die für rund 1.200 Berufsgattungen differenziert berechnet werden. Die aktuell vorliegende Analyse zeigt auf Basis von Daten für das Jahr 2021 Engpässe für rund 148 Berufsgattungen an. Die Fachkräftesituation wird sich indes im Jahr 2022 der Antwort zufolge nochmals angespannt haben. Die Zahl der offenen Stellen habe in der Tendenz weiter zugenommen und die Arbeitslosigkeit von qualifizierten Fachkräften sei gesunken. „In Kombination mit dem demografischen Wandel werden sich Fachkräfteengpässe zukünftig verschärfen“.

Nettozuwanderung 2021 - Bericht vom 12.1.

Als Unterrichtung durch die BReg liegt der „Migrationsbericht 2021“ (20/5345) vom 12.1.23 vor. Danach ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im zweiten Pandemiejahr 2021 mit plus 329.163 Personen deutlich höher ausgefallen als im Vorjahr mit plus 220.251 und erreichte wieder das Niveau vor der Pandemie. Im Jahr 2021 wurden den Angaben zufolge 1.323.466 Zuzüge und 994.303 Fortzüge erfasst. Im Vergleich zu 2020 sei die Zuwanderung nach Deutschland um 11,5 Prozent gestiegen, während die Abwanderung um 2,9 Prozent zugenommen habe. - Das Migrationsgeschehen in Deutschland ist  seit Jahren größtenteils durch Zuwanderung aus beziehungsweise Abwanderung in andere europäische Staaten bestimmt. Der Anteil der zugewanderten Personen aus europäischen Ländern inklusive Russlands und der Türkei betrug danach im Jahr 2021 insgesamt 63,8 %, darunter waren 46,7 % Menschen aus Staaten der EU (ohne das Vereinigte Königreich). Auch bei den Fortzügen sei Europa die Hauptzielregion gewesen. Mit 67,9 % seien mehr als zwei Drittel der entsprechenden Personen im Jahr 2021 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gezogen; 54,0 % seien in EU-Mitgliedstaaten abgewandert.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, stellte Rumänien im Jahr 2021 mit 191.149 Zuzügen erneut das Hauptherkunftsland von Zugewanderten (14,4 % aller Zuzüge). Das zweitgrößte Herkunftsland bildete Polen mit 96.015 beziehungsweise 7,3 % aller Zuzüge nach Deutschland vor Bulgarien mit 71.523 Zuzügen (5,4 %). Die weiteren quantitativ wichtigen Herkunftsländer von Zugewanderten umfassten 2021 laut Vorlage die Türkei, Italien, Syrien, Afghanistan, Indien, Spanien und Ungarn. Damit waren sechs der zehn Hauptherkunftsländer von Migranten EU-Staaten. Bei den Fortzügen waren im Jahr 2021 wie schon in den Vorjahren Rumänien (15,7 % / 155.895 Fortzüge), Polen (9,3 % / 92.228 Fortzüge) und Bulgarien (5,4 % / 53.932 Fortzüge) die wichtigsten Zielstaaten. Bei diesen Ländern sei somit ein hohes Wanderungsvolumen feststellbar, es seien also sowohl viele Menschen von dort nach Deutschland zugezogen als auch wieder in diese Staaten fort.
Den höchsten Wanderungssaldo mit plus 41.479 weist im Jahr 2021 Syrien aus; im Jahr 2020 lag dieser Wert noch bei plus 18.196 Personen. Mit etwas Abstand folge Rumänien mit einem Wanderungssaldo von plus 35.254 (2020: 36.824).
2021 lebten nach Zahlen des Mikrozensus in den deutschen Privathaushalten 22,3 Mio. Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzen. Dies entspreche einem Bevölkerungsanteil der Menschen mit Migrationshintergrund von 27,3 %. Mehr als die Hälfte davon seien deutsche Staatsangehörige, knapp zwei Drittel selbst zugewandert. Selbst zugewanderte Personen lebten im Durchschnitt seit rund 21 Jahren in der Bundesrepublik, mehr als ein Drittel (37,6 %) aber weniger als zehn Jahre.

2. Termin-/Veranstaltungshinweise

"Koffervortrag": Ein Land mit Migrationshintergrund_18.4._Rotenburg

Migration in Zeiten der Globalisierung, nationale u. europäische Migrationspolitik, Migration als Thema für Wahlkämpfe u. rechte Metapolitik, dann die Lebenssituation von jungen Geflüchteten u. zu guter Letzt die Rolle von Jugendsozialarbeit u. ihr Auftrag, politisch zu sein. Wie soll das alles in einen Vortrag passen? Es passt in einen Koffer, ca. 24,5 kg schwer.
Judith Jünger, BAG EJSA-Referentin für Jugendmigrationsarbeit, hält den interaktiven Koffer-Vortrag am 18.4.23 um 18.30 Uhr im Auditorium der VHS Rotenburg, Am Kirchhof 10.
Veranstalterinnen sind der JMD Rotenburg und die VHS Rotenburg.

BumF Frühjahrstagung 24.-25.4. HH

"Perspektiven, Haltung, voneinander lernen! - Intersektionale Bestandsaufnahme in der Arbeit von, mit und für junge(n) geflüchtete(n) Menschen": Die Unterbringung junger (unbegleiteter) Geflüchteter gestaltet sich aktuell besonders prekär, Versorgungsstrukturen sind überlastet. Gesetzliche Neuerungen (z.B. zum Familiennachzug oder Übergängen in die Volljährigkeit) sowie die Einbindung und Qualifizierung von vielen neu eingestiegenen Fachkräften erfordert - endlich wieder live möglichen - fachlichen Austausch und generelle Wissens- und Erfahrungsweitergabe. Zudem sollte den Stimmen und Forderungen von selbstorganisierten Strukturen junger Geflüchteter Raum gegeben werden, um notwendige Impulse für Politik und Soziale Arbeit zu geben. Zudem gebührt insbesondere der Situation von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen besondere Aufmerksamkeit – verstärkt durch zusätzliche Bedarfe im Kontext der Einwanderung aus der Ukraine. Klar ist: Gender- und Rassismussensible pädagogische Arbeit bildet die Voraussetzung von gelingenden Versorgungsstrukturen. Diese wichtigen Themen und Fragen werden im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung miteinander verknüpft und in unterschiedlichen Formaten diskutiert. [Programm / Anmeldung (Standard-/Mitgliederticket 295/240€), Veranstaltugnsort: Katholische Akademie Hamburg, Herrengraben 4, 20459 HH]

Webseminar: Menschenhandel im Kontext von Flucht 3.5.

Webseminar "Einführung in das Phänomen Menschenhandel in Deutschland im Kontext von Flucht" des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK e.V.) bietet umfassende Information zum Thema Menschenhandel im Kontext von Flucht und ermöglicht den Austausch mit Expert*innen. Zudem werden konkrete Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte aufgezeigt. Anmeldungen: hier.

Fachgespräch zu „Leben in der Illegalität” 16.5.

Das Katholische Forum organisiert ein online Fachgespräch zum Thema Kommunale Handlungsspielräume für Menschen in der Illegalität. Hierfür werden Menschen ihre Erfahrungen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität teilen u. in den Dialog mit kommunalen Akteur*innen treten. Dabei wird über Bereiche wie Zugang zu Bildung u. Gesundheitsversorgung gesprochen. Das Gespräch richtet sich an Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen u. Vertreter*innen der öffentlichen Verwaltung, welche sich für das Thema interessieren oder konkret mit der Zielgruppe arbeiten. Die Anmeldeinformationen u. das Programm werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite der Katholischen Akademie Berlin veröffentlicht.

Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht 19.-21.5.

Tagung in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, dem DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg e.V.: in diesem Jahr zu dem Thema: Migrationsrecht in Zeiten von Krieg und Krise.
Anmeldungen unter: www.akademie-rs.de/vanm_24694

Die Themen orientieren sich immer an aktuell relevanten Entwicklungen; in den letzten Jahren waren es die folgenden:
2022 (online): Einwanderungsland Deutschland – Perspektiven nach der Bundestagswahl
2021 (online): Migrationsrecht in Zeiten der Pandemie – quo vadis?
2020 (live):Migrationspolitik und gesellschaftlicher Zusammenhalt - Glaubwürdige Wege aus der Spaltung
2019 (live): Deutsche und europäische Migrationspolitik - Bewährungsprobe für die Menschenrechte

 

Bildungsurlaub: Rassismus kritisch handeln 22.-25.5.

Wirkmechanismen von Rassismus verstehen und in der Praxis dagegen vorgehen:Abwehr und Verharmlosung gegenüber rassistischem Verhalten ist weit verbreitet. Das Seminar fokussiert die praktische Handlungsebene gegen Diskriminierung und Rassismus und richtet sich an Teilnehmende mit Grundkenntnissen zum Thema Antirassismus. Die Bildungszeit legt den thematischen Schwerpunkt auf konkrete Handlungen im (Berufs-)Alltag im Bereich Antirassismus und Antidiskriminierung und möchte den Teilnehmenden inklusive und sensible Handlungsoptionen aufzeigen. Da Alltagsrassismus micro aggressions bedeutet
und nachhaltige und tiefgreifende Spuren hinterlässt, wird das Seminar wird die Perpetuierung von Rassismus in Sprache und Bild sowie soziale und individuelle Auswirkungen thematisieren. Dabei soll aufgezeigt werden, wie Rassismus kein einseitiges lediglich "rechtes Problem" ist, sondern strukturell in unserer Gesellschaft, in unserem Aufwachsen und in unserer Sozialisierung verankert ist. Auch soll der Blick auf critical Whiteness/ kritisches Weißsein gelegt werden. Im Vordergrund des Aufbauseminars steht das Thema Sprache und Macht. Theoretische Überlegungen und die persönliche und emotionale Auseinandersetzung dazu bilden den Kern der methodischen Umsetzung. Individuelle sowie gruppendynamische Übungen und Reflexionen sollen die Teilnehmenden befähigen, eine rassismuskritische Haltung zu entwickeln und Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Ort: Europäische Akademie Berlin, Bismarckallee 46/48, 14193 Berlin; Anmeldung u. Informationen zu den Kosten: EAB-Berlin.

Online-Fortbildungsreihe zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs 2023

Online Fortbildungsreihe Familiennachzug von UNHCR, Caritas und Diakonie. Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Berater*innen der Migrationsfachdienste und sind kostenfrei; für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene.
Termine:
25.5., 2023: Familiennachzug aus Afghanistan – Informationen aus der Praxis für die Praxis, Mit Nicolas Chevreux (AWO Kreisverband Berlin-Mitte; Luftbrücke Kabul), Vorkenntnisse im Bereich Familiennachzug erforderlich
14.6.: Grundlagen des Familiennachzugs nach dem AufenthG, mit Andre Schuster (Projekt Q, GGUA Münster), keine Vorkenntnisse erforderlich
20.9.: Aktuelle Rechtsprechung zum Familiennachzug, mit Diana Engel, Richterin am VG Berlin (angefragt), Vorkenntnisse im Bereich Familiennachzug erforderlich
12.10.: Familiennachzug von Personen mit Herkunftsland Eritrea, mit Jutta Hermann (DRK Generalsekretariat, Suchdienst-Leitstelle), Vorkenntnisse im Bereich Familiennachzug erforderlich
29.11.: Grundlagen des Familiennachzugs nach dem AufenthG, mit Andre Schuster (Projekt Q, GGUA Münster), keine Vorkenntnisse erforderlich
[Anmeldung je vorab über die Registrierungsplattform Eveeno. Rückfragen an: kontakt@fortbildung-fz.de]

Ukraine: Blaupause für Umgang mit Geflüchteten insgesamt?_Fachtag, Bln, 5.-6.6.

Fachtagung „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft“ von BAfF, BumF, ECPAT und terre des hommes [Zu Programm/ Anmeldung]
Fachkräfte im Aufnahme-, im Jugendhilfe- und im Gesundheitssystem stehen angesichts der über 1 Mio. aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen vor Herausforderungen, von denen einige neu sind, andere hingegen Ausdruck struktureller Schwierigkeiten, die bereits seit vielen Jahren bestehen. Zugleich zeigt sich in der aktuellen Aufnahmesituation, welche Potentiale sich ergeben, wenn die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglichen und wenn selbstorganisierte Unterstützungsstrukturen und die Ressourcen einer solidarischen Zivilgesellschaft eingebunden werden. - Auf der zweitägigen Fachtagung sollen die Erfahrungen von jungen Menschen aus der Ukraine und den sie begleitenden Fachkräften mit dem Aufnahmesystem sowie dem Jugendhilfe- und Gesundheitssystem in Deutschland sichtbar gemacht, Potentiale und Handlungsbedarfe für die Gestaltung bedarfsgerechter Unterstützungsstrukturen aufgezeigt und diese mit den Perspektiven von Fachkräften aus der Praxis, Selbstorganisationen und Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung zusammengebracht werden. Übergeordnet geht es um die Fragen, was im Vergleich zu vergangenen Fluchtbewegungen anders ist, welche Ungleichheiten mit dieser Situation einhergehen und was Praktiker*innen und Entscheidungsträger*innen für die Zukunft daraus lernen können und müssen.

Aktuelle Fragen des Familiennachzugs_online-Fortbildung 14.6.

Die digitale Fortbildungsreihe (Zeitraum: Jan.-Dez. 2023) ist kostenfrei und richtet sich insbesondere an Berater*innen der Migrationsfachdienste.
Die erste Veranstaltung zu Grundlagen des Familiennachzugs nach dem AufenthG findet am 14.6.23 statt. (Anmeldung: hier)
Mit Andre Schuster (Projekt Q, GGUA Münster), keine Vorkenntnisse erforderlich. Organisatoren*innen: Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband und UNHCR.

JSA zur Unterstützung junger geflüchteter Männer*_20.6._online

„Anforderungen an die Jugendsozialarbeit als Unterstützer für junge geflüchtete Männer*“ - Online-Vortrag mit Diskussion am 20.6.23. - Ansprechpartner: Andreas Länge, BAG EJSA-Referent für Prekäre Lebenslagen. - Weitere Informationen unter: Junge Menschen in prekären Lebenslagen aus geschlechterreflektiver Sicht

Online-Seminar: SGB II für die Migrationsberatung (Sep./Nov.)

Das eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung u. die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten u. unterstützen.In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten u. den Jobcentern behandelt. - Termine: 20.9. u. 3.11.23. (Ausschreibung u. Anmeldung) - Referent: Harald Thomé, Sozialrechtsexperte. U.a. seit über 19 Jahren Durchführung von Fortbildungen für Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen, Sozialverbände sowie Juristenorganisationen u. Betroffenenorganisationen.

Digitale Zivilcourage und Empowerment (Sep./Nov.)

Die Bundeszentrale für politische Bildung richtet sich mit der o.s. online-Qualifizierungsreihe in Social-Media-Moderation und Community Management an Social-Web-Akteur*-innen, Community Manager*innen, Social-Media-Redakteur*innen, NGOs und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die in digitalen Diskursen aktiv sind. In der Veranstaltung vermittelt die Autorin Ingrid Brodnig Wissen über digitalen Hass und stellt Strategien vor, um sich diesem im Netz entgegenzustellen.
Termine: 21.9.23 (Bewerbung bis 24.8.) und 23.11.23 (Bewerbung bis 26.10.).

3. Pressemitteilungen/Meldungen

Entwicklungen in anderen EU-Ländern

Österreich verbündet sich mit Dänemark, Schweden - Pläne der drei Länder bei der Umgestaltung der EU-Migrationspolitik: Inmitten von Debatten um die Migrationspolitik will der österreichische Kanzler Nehammer sein Land für Migrant*innen unattraktiver machen, indem er zum Beispiel die Sozialhilfe in den ersten Jahren nach deren Ankunft kürzt. (Die Gültigkeit dieses Plans stellen indes Rechtsexperten bereits infrage.) In Dänemark, wo bereits eine ähnliche Politik verfolgt wird, und Schweden, sieht er ideale Partner für einen zeitgleichen EU-weiten Vorstoß und besuchte daher beide Länder. -- „Wir sind in vielen Fragen gleichgesinnte Länder, auch bei der Migration“, sagte die dänische Premierministerin Mette Frederiksen nach Gesprächen mit Karl Nehammer. „Wir sind Verbündete im Kampf gegen illegale Migration“, so letzterer. - Wieder einmal stiegen die Zuwanderungszahlen nach Europa und zähle Österreich zu den „am stärksten Betroffenen“. Für die dänische Regierungschefin liegt die Lösung auf der Hand. Die EU sollte „Anreize für gefährliche Reisen nach Europa beseitigen“. - Die beiden wollen auch in Zukunft Druck auf Brüssel in Sachen Migration ausüben. Im Juni werden die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel zusammentreffen, um eine „signifikante Evaluation“ der Migrationsfrage vorzunehmen. Im Vorfeld des Treffens hatte Dänemark einen Brief an die Kommission geschickt, in dem es diese zum Handeln aufforderte – unterzeichnet auch von Österreich.[Euractiv.de 3.4.23]

Schweden: Von der Regierung erhielt die schwedische Steuerbehörde hat den Auftrag erhalten, eine nationale Volkszählung durchzuführen, um sich ein besseres Bild davon zu machen, wer sich illegal im Land aufhält. Nach den Parlamentswahlen in Schweden im vergangenen September gingen die Mitte-Rechts Moderaterna, die Kristdemokraterna und die Liberalerna eine Koalition ein, die von den rechtsextremen Sverigedemokraterna (SD) unterstützt wird. Letztere ist im Gegenzug für die Umsetzung ihrer Einwanderungspolitik formell nicht an der Regierung beteiligt, jedoch nahm deren Parteivorsitzendem auch an der Pressekonferenz zur Volkszählung teil und begründete die Entscheidung damit, dass Schweden infolge einer „jahrzehntelangen unverantwortlichen Migrationspolitik“ die Kontrolle darüber verloren habe, wie viele Menschen im Land leben. [Euractiv.de 31.3.]

Griechenland: Laut konservativem griechische Ministerpräsident wird das Land den Bau eines Zauns an der Landgrenze zur Türkei mit oder ohne finanzielle Unterstützung durch die EU abschließen. Die parlamentarische Opposition reagierte heftig auf den Schritt und warf Stimmenfang am rechten Rand vor. - Griechenland hat bereits einen 37,5 km langen Zaun entlang des Evros-Flusses an der Grenze zur Türkei errichtet und beschlossen, ihn um weitere 35 Kilometer zu verlängern. Der Grenzzaun-Bau wurde auf nationaler Ebene finanziert, da die EU-Kommission wiederholt Forderungen aus Athen abgelehnt hat, EU-Mittel zu verwenden. [Euractiv.de 31.3.]

England: Die britische Regierung brachte am 7.3. ihre Pläne zur Verschärfung der Asylgesetze ins Londoner Unterhaus ein. Demnach sollen künftig fast alle über den Seeweg ankommenden Geflüchteten, die ohne offizielle Erlaubnis einreisen, zunächst in Unterkünften wie früheren Militärbasen oder Studierendenheimen festgehalten werden, um dann binnen Wochen nach Ruanda oder in andere Staaten ausgewiesen zu werden. Das Recht, Asyl zu beantragen, soll ihnen entzogen werden. Die Pläne würden entsprechend gegen die Europäische Menschenrechts- und die UN-Flüchtlingskonvention verstoßen. Der konservative britische Premierminister Rishi Sunak betonte seine Bereitschaft, die Pläne vor Gericht 'durchzuboxen'. (Mit Ruanda hat Großbritannien bereits einen umstrittenen Pakt geschlossen und dem Land dafür umgerechnet 156 Mio. € gezahlt. So sollen Migrant*innen in Ruanda Asyl beantragen und bei Gewährung dort leben können. Eine Rückkehr nach GB ist nicht vorgesehen. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschritt, gab es bisher aber keine Abschiebeflüge.) - Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, könnten Monate vergehen. Es wird mit Widerstand im Oberhaus gerechnet, was ein Hin und Her zwischen beiden Kammern auslösen könnte. In diesem Jahr kamen bisher fast 3000 Migrant*innen über den Ärmelkanal ins Land, 2022 waren es 45 755 und damit 60% mehr als in 2021. [Migazin 8.3.]

Italien: Mitte Februar verabschiedete die Regierung ein neues Dekret für zivile Seenotretter, dass deren Hilfseinsätze im Mittelmeer künftig deutlich einschränken wird. Vorgesehen ist u.a., dass die Schiffe von Hilfsorganisationen nach einer ersten Rettung sofort einen dann zugewiesenen Hafen (ggf. nicht den nähesten) ansteuern müssen, ohne eventuell weiteren Booten in Seenot helfen zu können. Normalerweise führen die Schiffe pro Einsatz mehrere Rettungen von Menschen auf kleinen Booten durch. - 65 Abgeordnete des Deutschen Bundestags hatten kurz zuvor noch vergeblich das italienische Parlament gebeten, die Verschärfungen nicht in der vorliegenden Form zum Gesetz zu machen, da es im Widerspruch zum internationalen Seerecht, zu Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und zu europäischem Sekundärrecht stehe u. die Rettungskapazitäten im Mittelmeer erheblich reduziere. [ZEIT online 29.12.22, FAZ.net 24.2.23]

Neuer Ansatz zur Erreichung der EU-Migrationsziele nötig

Meinungsbeitrag (auf Englisch): The EU needs a new approach to meet its migration goals ('Die EU braucht einen neuen Ansatz, um ihre Migrationsziele zu erreichen') 
Autoren: Dr. James Dennison, Teilzeitprofessor am Migration Policy Centre des Robert Schuman Centre for Advanced Studies am European University Institute, Florenz, und Prof. Andrew Geddes, Direktor des Migration Policy Centre.
Im Beitrag gehen die Autoren u.a. darauf ein, dass mit Blick auf die geopolitischen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine die Voraussetzungen für ein gefährliches Abdriften der europäischen Politik(en) gegeben sind, bei dem die EU auf die vertrauten Ansätze der verstärkten Grenzsicherung, der Zerschlagung des "Geschäftsmodells" der Schleuser und der Rückführung irregulär ankommender Migranten zurückgreift. Die 23.000 Menschen, die seit 2015 im Mittelmeer tot oder vermisst gemeldet wurden, wiederum seien ein tragisches Zeichen dafür, dass diese Ansätze nicht funktionieren.
Die EU zögere, ihre Rolle vollständig zu übernehmen. Denn diese würde erfordern, dass sie die Verantwortung für alle Vorgänge und Angelegenheiten übernahme; für Leben und Tod , Lebensbedingungen von Migrant*innen, für Schmuggel und Menschenhandel, die logistische/n und rechtliche/n Lasten/verteilung der Migrationssteuerung und den Ausgleich zwischen den Forderungen von beiden Seiten des Mittelmeers. Mit der nur teilweisen "Europäisierung" der Einwanderungsfrage indes liefe die EU mehr denn je Gefahr, von Kritikern gleichzeitig als "Festung Europa" einerseits und als "das Sieb Europa" andererseits charakterisiert zu werden.
In den Augen der Autoren ist die EU ist aus der "Migrationskrise" von 2015/16 wenn nicht gestärkt, so doch auf jeden Fall mit mehr Befugnissen ausgestattet hervorgegangen, ein wichtiger Indikator dafür ist der finanzielle Aspekt. So stieg bspw. das Jahresbudget der EU-Grenzschutztruppe Frontex seit 2015 um 430 %, während im Rahmen des "Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika" seit 2015 bereits 5 Mrd. € für die Fluchtursachen-Bekämpfung ausgegeben wurden.
Die Autoren folgern, dass die EU sich die EU in ihre unvermeidliche Rolle hineinversetzen und dazu 3 Ansätze verfolgen muss, um die Herausforderungen zu bewältigen:
1.) Ein wirksamer strategischer Ansatz erfordert regionale Partnerschaften (u.a. die Schaffung ständiger Foren im Mittelmeerraum sowie den Einbezug von Drittländern). Denn das Migrationsmanagement der EU ist nach wie vor durch mangelnde Harmonisierung, Tendenzen zum Krisenmanagement und Einzelprojekte gekennzeichnet, die nur auf die Prioritäten der Mitgliedstaaten ausgerichtet sind und nicht die für die Wirksamkeit erforderliche breite Zustimmung finden. Wiederum die jüngsten Strategien und politischen Ziele der EU seien interner Natur, wobei Drittländer - die angeblichen Maßnahmenempfänger - nicht in die Formulierung einbezogen würden. Diese Strategie und der derzeitige Ansatz, Geld in die Grenzverwaltung und -sicherheit zu stecken, werden für alle politischen Richtungen suboptimal bleiben, solange die politischen Ziele nicht im gesamten Mittelmeerraum geteilt werden.
2.) Das Erreichen der Migrationsziele der EU wird Harmonisierung, einen kohärenten Ansatz und eine verstärkte Folgenabschätzung erfordern, statt einfacher Ausgaben (die im Zusammenhang mit der weiteren Verarbeitung der COVID- und der Ukrainekriegs-Folgen auch nur schwer aufrechtzuerhalten sein werden). Die Grenzverwaltung wird immer umfangreicher, komplexer, diffuser sowie in den Augen der Öffentlichkeit umstrittener. Um die EU-Ziele zu erreichen - Schaffung regulärer Zuwanderungsmöglichkeiten, Sicherheit,  Bekämpfung von Schmuggel, Menschenhandel und Irregularität, (der fragwürdigen Maßnahmen zur) Beförderung freiwilliger Rückkehr und Wiedereingliederung, Vertrauenserhalt der Öffentlichkeit - bedarf es nicht nur der Ausbildung von Personal und Anschaffung von Ausrüstung, sondern auch einer effektiven strategischen Kommunikation. Dies erfordert kompetente Akteure, weitere Fähigkeiten und Maßnahmen sowie auch Investitionen in Daten/sammlung/analyse und Folgenabschätzungen. Durch ein harmonisiertes Verfahren, das auf ersten Grundsätzen aufbaut und von Anfang an in breit angelegte politische Programme integriert ist, würden Folgenabschätzungen die Kontrolle durch das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit verbessern und damit das Vertrauen in die Kommission stärken.
3.) Damit die EU effektiv arbeiten kann, erachten die Autoren eine Multi-Level-Governance, die Städte und lokale Behörden auf beiden Seiten des Mittelmeers einbezieht und nicht nur auf nationaler Ebene arbeitet, als unumgänglich. Trotz nationaler Zuständigkeiten befassen sich die Städte mit dem Alltag der Integration wie auch der Rückkehr und  Wiedereingliederung und v.a. mit dem Zugang zu Dienstleistungen, was sie - auch für die EU - zu  wichtigen Informationsquellen mache.
Die Autoren schließen damit, dass eine mit den nötigen Befugnissen ausgestattete EU ein günstiges Umfeld für den Dialog und gemeinsame politische Ziele sowie einen ausgefeilteren Einsatz von Mitteln und Partnerschaften auf mehreren Ebenen schaffen könnte, um ihre eigenen Migrationsziele zu erreichen und gleichzeitig das interne und externe Vertrauen in den Mittelmeerraum - in einem globalen Kontext wachsender Bedrohungen - zu erhalten. [Euractiv.com 31.3.]

Jugend-Check zur Fachkräfteeinwanderungsgesetz-Reform

Mögliche Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf junge Menschen laut Kompetenzzentrum Jugend-Check* (Zusammenfassung)
Link zum kompletten, aktualisierten Jugend-Check, veröffentlicht am 3.4.23 (FEG Gesetzes-Stand: 29.3.23)

- Künftig soll die Altersgrenze der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung für junge Menschen aus Drittstaaten von 25 auf 35 Jahre angehoben werden. Dadurch können mehr junge Menschen von der Möglichkeit eines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland Gebrauch machen.
- Künftig soll es Menschen mit dem Aufenthaltstitel der Aufenthaltserlaubnis z.B. zum Zweck des Studiums oder der Sprachkursteilnahme möglich sein, in einem höherem Umfang einer Nebenbeschäftigung nachzugehen und ihnen z.T. eine größere Wahlfreiheit bei der Suche gestattet werden. Betroffenen kann dies zu einem höheren Verdienst verhelfen, zudem können sich  gewonne Erfahrungen förderlich auf die weitere Integration auswirken.
- Zudem soll auch während der Berufsausbildung oder vor Studienabschluss ein Aufenthaltserlaubnis-Wechsel möglich sein, soweit die jeweiligen Aufenthaltserlaubnis-Voraussetzungen erfüllt werden. Dadurch ist z.B. Abbruch eines doch nicht passenden Studiums oder einer Ausbildung und der Wechsel zu einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit möglich, wodurch sich auch andere Bleibeperspektiven jenseits der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis eröffnen können.

* Der Jugend-Check ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument, das auf Basis einer standardisierten, wissenschaftlichen Methodik die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben (im Stadium des Referentenentwurfs) auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren prüft. Er ist ein zentrales Vorhaben der Jugendstrategie des Bundesjugendministeriums.

EU-Parlament: Verständigung zu EU-Asylreform

Gesetzesentwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht - Uneinigkeit der Koalition

Im Januar legte das Innenministerium einen ersten Gesetzesentwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht vor, mit dem der Zugang zum dt. Pass deutlich erleichtert werden soll. Auch die „Optionspflicht“ (Aufgabe der Staatsangehörigkeit des familiären Herkunftslands) für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll gestrichen werden. Zudem soll für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache entfallen, die i.d.R. Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt. [Welt.de 7.1.23, ZDF 7.1.23] Doch bei Details tauchen nun Uneinigkeiten zwischen den Koalitonären auf: SPD und Grünen wollen Einbürgerungswilligen künftig den Besitz von zwei und mehr Pässen nebeneinander ermöglichen, die FDP hingegen will dieses Privileg auf die ersten beiden Einwanderungsgenerationen begrenzen. [Welt.de 23.3.23]

Bereits Anfang März hatten die FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle und Stephan Thomae ein Positionspapier herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass die Liberalen zwar grundsätzlich weiterhin kürzere Wartezeiten bei der Einbürgerung und auch das Ende des Doppelpass-Verbots befürworten, doch einige andere Ideen im Entwurf bei den Liberalen auf Kritik stoßen. Dazu gehört etwa der Plan, allen Ausländern ab dem 67. Lebensjahr künftig ohne Einbürgerungstest und schriftliche Deutsch-Prüfung den Weg zum deutschen Pass zu ebnen. (Verlangt werden soll von Einbürgerungswilligen aus dieser Gruppe laut Entwurf nur noch, dass sie sich mündlich auf Deutsch verständigen können.) Zudem unterstütze man zwar die im KoaV getroffene Vereinbarung für eine erleichterte Einbürgerung von Angehörigen der s.g.Gastarbeitergeneration, eine zeitlich unbegrenzte Absenkung der Anforderung für alle Älteren lehne man jedoch ebenso ab wie Ausnahmen für bestimmte jüngere Ausländer, wie sie der Entwurf des Bundesinnenministeriums bisher vorsieht. In ihrem Papier fordern die FDP-Politiker zudem, eingebürgert werden dürfe nur, "wer seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten und für seine Familie sorgen kann". Kuhle und Thomae sprechen sich weiterhin für die "flächendeckende Durchführung von Einbürgerungsfeiern" aus und wollen die Loyalitätserklärung zu einem "echten Eid auf das Grundgesetz" weiterentwickeln. Ferner wollen die FDP-Kollegen die Optionspflicht einschränken: Menschen ab der Enkelgeneration der Ersteingebürgerten sollen sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. - Die CDU/CSU äußerte ganz andere Kritikpunkte: Fraktionsvize Andrea Lindholz: "Mit dem generellen Doppelpass und der Halbierung der Zeiten bis zur Einbürgerung entwertet die Ampel die deutsche Staatsangehörigkeit ein Stück weit". Der Anreiz, sich wirklich in die Gesellschaft zu integrieren, werde ihrzufolge dadurch geringer. Deutschland sei auch ohne diese Änderungen modern und weltoffen, so die CSU-Politikerin. Das Agieren der FDP, deren Kritik an den Reformplänen sich nur auf wenige nebensächliche Punkte beschränke, sei "reines Politiktheater". [zu den weiteren Forderungen: Tagesschau u. Tagesspiegel 3.3.23]
(Siehe weiterhin: Ein Interview mit FDP-Fraktionschef Christian Dürr über die Ampel-Pläne zu Fachkräfteeinwanderung, die Doppelpass-Debatte und Abschiebungen.: „Es wird Menschen geben, die hier scheitern“ [Tagesspiegel 11.1.23])

Internationaler Tag gegen Rassismus 21.3.

Statements zum Internationalen Tag gegen Rassismus:
Bundeskanzler Olaf Scholz: Rassistische Denkmuster hinterließen täglich überall Spuren, so etwa bei der Wohnungssuche. Diese Denkweise münde oft in Hass und Hetze. Er forderte die Bürger*innen auf, sich stärker gegen Rassismus am Arbeitsplatz und im Alltag einzusetzen.
Bundesfamilienministerin Paus: Rassismus gehöre zum Alltag in Deutschland. So würden Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule oft schlechter benotet. Mehr als ein Fünftel der Menschen in Deutschland haben bereits Rassismus erfahren. [Deutschlandfunk 22.3.]
"Rassistische Gewalt und Diskriminierung verletzten die Menschenrechte – sowohl wenn sie von staatlichen Akteur*innen begangen werden als auch, wenn diese nicht ausreichend davor schützen. Diese rassistischen Taten entspringen menschenfeindlichen Denkmustern und Machtstrukturen, die in unserer Gesellschaft fest verankert sind. Sie machen Menschen zu Anderen, werten sie ab, sprechen ihnen das Menschsein und ihre Menschenrechte ab." Katharina Masoud, Referentin für Antirassismus bei Amnesty International in Deutschland. [Amnesty International 20.3.]

Fachkräfteeinwanderung: Kanadas Einreisesystem als Vorbild?

Da Arbeitskräfte, die nach Deutschland kommen wollen, viele Hürden überwinden müssen, tauschten sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil am 20./21.3. in Ottawa mit kanadischen Regierungsvertreter*innen über die Voraussetzungen für eine bessere Steuerung der Einwanderung von Arbeitskräften. Entbürokratisierung und Digitalisierung waren hierbei auch Aspekte. Die beiden holten siich zudem in Firmen und bei Fachleuten für Integration Anregungen für die geplante Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes, das demnächst vom Kabinett beschlossen werden soll. - In Kanada gibt es neben anderen Formen der Erwerbsmigration ein System, mit dem festgestellt werden soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein*e Ausländer*in nach der Einreise (idealerweise in einem Mangelberuf) eine Stelle findet. Bei der Beantragung des Arbeitsvisums über das Punktesystem werden neben der Ausbildung bspw. das Alter, die Sprachkenntnisse und die Berufserfahrung berücksichtigt. [Merkur.de 20.3., Deutschlandfunk-Audiobeitrag 20.3., MIGAZIN.de 21.3.]

MPK: Flüchtlingspolitik - Länder-Forderungen an den Bund 16.3.

Im Themenfeld Asyl, Aufnahme und Integration drangen die Bundesländer im Rahmen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März auf leichtere Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht. (Außgenommen sind Ukrainer*innen, für die Sonderregelungen greifen.) Der Bund solle seine Anstrengungen intensivieren, Verträge mit den sich bislang häufig weigernden Herkunftsländern über eine Rücknahme ihrer Staatsbürger*innen zu schließen. Im MPK-Beschluss hierzu heißt es, die Kontrolle und der Schutz der EU-Außengrenzen müssten wirksamer werden. Das Ziel müsse zudem ein solidarisches Verteilungssystem in Europa sein. (Thüringen erklärte in einer Protokollnotiz, die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik solle so weiterentwickelt werden, dass eine legale und geordnete Migration möglich werde, ohne Leben zu gefährden. - Wiederum Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte hierzu: „Die Anzahl der Menschen, die nach Deutschland kommt, muss sich drastisch reduzieren. Und das kann nur die Bundesregierung klären.“ Die EU-Außengrenze zwischen Bulgarien und der Türkei müsse gesichert werden – „auch mit Zäunen“.)
Vor allem aber forderten die Länder vom Bund deutlich mehr Geld als bisher zur Bewältigung der hohen Geflüchtetenzahlen. Länder u. Kommunen bräuchten mehr Planungssicherheit. Eine fixe Pauschale des Bundes werde den Veränderungen beim Geflüchtetenzugang nicht gerecht. (Zum Beschluss "Flüchtlingspolitik - Finanzierung von Geflüchteten") - U.a. laut Niedersachsens Regierungschef Weil seien die Zuwendungen des Bundes sogar gesunken, während die Leistungen der Länder an die Kommunen zuletzt stark gestiegen seien. - Sowohl Weil als auch der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) forderten, der Bund solle die Hälfte der Kosten tragen, die aus der Aufnahme der Asylbewerber*innen und Ukrainer entstehen. [Stern.de, Stuttgarter Nachrichten 15.3.; Niedersachsen.de, Süddeutsche, ZEIT, Migazin.de, Focus, Stuttgarter Nachrichten, Tagesschau & Zeit (mit TV-Beiträgen), Deutschlandfunk (Radiobeitrag) 16.3.]

V.a. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer (CDU) fordert die Bundesregierung stetig weiter dazu auf, die Aufnahme von Flüchtlingen zu begrenzen. Die Länder u. Kommunen seien am Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Sie haben von der BReg die Aufgabe bekommen, Flüchtlinge unterzubringen u. zu integrieren, dabei aber keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten. [Zum Interview mit Michael Kretschmer (PDF), Dlf 31.3.23]

Bei einem Sondergipfel - einer separaten Ministerpräsidentenkonferenz auf Vorschlag des Bundeskanzlers und bei dessen Beteiligung - sollen am 10. Mai diese und weitere migrationspolitische Fragestellungen weiter besprochen werden. [Merkur.de 15.3., Tagesspiegel.de, Bayerischer Rundfunk 15.3.]

Bericht: Parlamentarischer Austausch zu 'Respekt Coaches' 15.3.

Demokratie für Schüler*innen erlebbar machen, das ist ein Hauptziel des Programms JMD Respekt Coaches (RC), das die Jugendmigrationsdienste (JMD) seit 5 Jahren an Schulen umsetzen unter Beteiligung von rund 600 Schulen an 270 Standorten in Deutschland. Die Themen der von den RC organisierten Workshops, AGs und Projekte sind vielfältig, standort- und bedarfsspezifisch: von Meinungsfreiheit und Mitgestaltung über den Umgang mit Konflikten und Vorurteilen bis zu Ausgrenzung, Rassismus oder Radikalisierung. So sollen Jugendliche gestärkt und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestützt werden.
Beim Parlamentarischen Frühstück der JMD im Bundestag am 15.3.23 konnten sich Abgeordnete ein Bild von der Wirkung der RC-Arbeit an Schulen machen und sicherten den JMD ihre Unterstützung für eine nachhaltige Finanzierung des Programms zu.
[Hinweis auf einen weiteren wichtigen Termin für die JMD: Am 13.9. steht wieder der jährliche JMD-Aktionstag an, bei dem viele JMD die Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreise zum Gespräch einladen. (Vgl. Bericht zum JMD-Aktionstag 2022)]

EU-KOM rät Ländern zur ggs. Anerkennung negativer Asylbescheide

Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, negative Asylbescheide gegenseitig anzuerkennen, um die Zahl der Abschiebungen zu steigern. Das neue Schengener System ermögliche den Informationsfluss unter den EU-Staaten. Laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson könnten Schutzsuchende mit einem negativen Asylbescheid einfach weiter in einen anderes EU-Land ziehen und das Verfahren dort neu beginnen. Dies sei ihrzufolge "ein echter Missbrauch des Systems". Deshalb sollne diese "Schlupflöcher" geschlossen werden. Dies hieß, dass ein bspw.ein in Griechenland, Italien oder Ungarn bereits negatv beschiedenes Asylverfahren ohne Prüfung eines möglichen Asylrechts auch in Deutschland gelten soll. Dies auch selbst dann, wenn sich Asylrecht/-sprechung in den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden würde. [Für Deutschland wäre daher damit zu rechnen, dass mehr Asylsuchende - ohne Prüfung nach deutschem Recht und daher häufig trotz Bleiberechtsanspruch nach diesem - abgeschoben würden!] [EU-Kom 14.3., Migazin.de 15.3.]

EU-Innenminister*innen-Beratung zur gemeinsamen Asylpolitik 9.3.

Die Minister*innen betonten, dass die Durchführung der Aktionspläne für die zentrale Mittelmeerroute und die Westbalkanroute beschleunigt werden muss. Ferner forderten sie die Kommission auf, Aktionspläne für die östliche und die westliche Route auszuarbeiten. Zudem bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, Fortschritte beim Migrations- und Asylpaket zu erzielen. Sie erörterten außerdem die Umsetzung des Fahrplans von Dublin und die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung aller Akteure im Bereich Suche und Rettung. Zu dem letztgenannten Punkt nahmen sie die Wiedereinsetzung der europäischen Kontaktgruppe für Suche u. Rettung zur Kenntnis. [Rat d. EU/ Europ.Rat 10.3.]
"Die Asylpolitik in Europa auf gemeinsame Füße zu stellen, das ist noch immer mein größtes Ziel – und das Ziel vieler anderer Länder", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Rande des EU-Rats für Justiz und Inneres in Brüssel. Bei den Gesprächen mit ihren EU-Amtskolleg*innen ging es u.a. um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die EU-Staaten hätten bereits viele Teile der Reform beschlossen, so die Ministerin. Diese Arbeit müsse nun bis Ende des Jahres finalisiert werden. - Deutschland unterstützt die engagierten Pläne des schwedischen Ratsvorsitzes, sich bis zur Ratssitzung im Juni auf allgemeine Ausrichtungen zur Asyl- u. Migrationsmanagement- u. zur Asylverfahrens-Verordnung zu einigen. Nach der Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf die EURODAC- u. Screening-Verordnung, sei nun außerdem das EU-Parlament gefordert, die Verhandlungen voranzubringen. [BMI 9.3., vgl. Welt.de 9.3., Dlf, Tagesschau u. ZDF u. ZDF moma (Videos) 9.3.] --- Bundesinnenministerin Faeser (SPD) mahnte später: "Wenn das GEAS nicht kommt, und damit eine verlässliche Registrierung und Erfassung an den Außengrenzen, dann ist der Schengenraum mit offenen Binnengrenzen in großer Gefahr". Eine Reform werde nur gelingen "wenn wir alle Kompromisse eingehen". -  An einer GEAS-Reform wird seit Jahren gearbeitet. Eine Einigung gab es bisher jedoch nicht. Faeser forderte schnelle Lösungen, denn das Fenster für diese "historische" Reform schließe sich im Sommer. Bis dahin müsse es eine Einigung unter den Mitgliedstaaten geben, damit das Abstimmungsverfahren innerhalb der EU bis zur Europawahl abgeschlossen werden könne. Sie räumte ein, dass zur europäischen Asylpolitik "zu einem Teil" auch "hohe Zäune und Mauern" zur Sicherung der Außengrenzen gehörten. Jedoch betonte sie: "Unser Ziel ist es nicht, Abschottungspolitik zu betreiben". Der deutsche Maßstab bei den Verhandlungen zur GEAS-Reform sei "eine gute Balance aus Solidarität und Verantwortung". Besonders unter Migrationsdruck stehende Mitgliedsstaaten müssten mit einer "dauerhaften Solidarität rechnen können". Dazu gehörten auch Regelungen "zur Verteilung von Schutzsuchenden Personen". [Web.de 24.3]

KJH: Zu wenig Plätze für immer mehr unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Die Zahl jugendlicher Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, steigt wieder. Derzeit sind die meisten, überwiegend männlichen: 1. Syrier, 2. Afghanen, 3. Kurden aus der Türkei. Die Zahlen sind nach 2015 (66 Tausend) kontinuierlich zurückgegangen. 2021 kamen nur 18. T.. Seitdem steigen die Zahlen aber wieder, auf bislang 28.000 in 2022. Sie treffen jedoch auf ein in den letzten Jahren stark zurückgebautes, ausgedünntes Jugendhilfe-System: zu wenig Plätze, zu wenig Betreuungskräfte. Plätze in den Wohneinrichtungen für die dauerhafte Unterbringung sind rar, Sprachlern- und Willkommensklassen sind voll. Einmal eingestampfte Strukturen ließen sich nicht einfach wieder aufbauen, kritisieren Nichtregierungsorganisationen wie der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (bumf), das Kinderhilfswerk terre des hommes und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) .Um die Missstände zu beseitigen, haben sie einen Forderungskatalog an die Politik gerichtet: "Kindeswohl für alle Kinder und Jugendlichen sichern! Unterbringungssituation von UMF wird immer prekärer: Fachkräfte und UMF dürfen nicht alleine gelassen werden!". Zentrale Punkte: eine Ausbildungsoffensive für Betreuungskräfte. Die Kommunen sollten Einrichtungen nicht schließen, wenn Einreisezahlen sinken. Die Träger sollten eine betriebswirtschaftliche Planungssicherheit erhalten, wenn sie Angebote vorhielten.  [13.3.23 MIGAZIN]

Flüchtlingspolitik: Erwartungen der Kommunen u. Städte an den Bund

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Mitte Februar zu einem großen Flüchtlingsgipfel nach Berlin geladen. [Focus, Deutschlandfunk (Text u. Radiobeitrag), Tagesschau (Text&TV) 16.2., Deutschlandfunk Nova 17.2.] Trotz massiver Forderungen seitens der Städte u. Kommunen wurden jedoch Entscheidungen über die weitere Verteilung finanzieller Lasten vertagt; bei der Unterbringung von Geflüchteten können diese vorerst nicht mit einer weiteren finanziellen Unterstützung durch den Bund rechnen. Darüber sollte um Ostern in einem Spitzengespräch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsident*innen der Länder gesprochen werden. Zudem soll von Bund, Ländern u. Kommunen bis dahin in vier Arbeitsgruppen zusammen gearbeitet werden zu den Bereichen: 1.) „Unterbringung/Finanzen“, 2.) „Entlastung der Ausländerbehörden u. Verschlankung der Prozesse“, 3.) „Integration“ (Sprachkurse, Schule/Kita/Arbeitsmarkt) und 4.) „Begrenzung irregulärer Migration/Rückführung“. - Statement des Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager hierzu: „Gemessen an dem Druck vor Ort sind die Ergebnisse [...] ernüchternd. [...] Wir brauchen in Deutschland jetzt dringend Entlastung für die, die kommunale Verantwortung tragen.“
In den Ländern hatte sich die Lage infolgedessen nicht beruhigt. - Anfang März wurde von den Kommunalen Landesverbänden Baden-Württemberg ein 12-Punkte-Plan vorgelegt, die s.g. "Stuttgarter Erklärung für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik". In der PM hierzu machten die Präsidenten des Gemeinde-, Landkreis- u. Städtetags BW klar, dass alle verfügbaren Aufnahme- u. Unterkunftskapazitäten seit vielen Wochen belegt u. die personellen u. räumlichen Integrationskapazitäten nahezu vollständig erschöpft seien. Das Dilemma u. die Diskrepanz zwischen der humanitären Pflicht zur Aufnahme der geflüchteten Menschen u. dem, was faktisch ermöglicht werden kann, werde immer größer. Daher sei es erneut notwendig, dass die Kommunen in ihrer Verantwortung für das Gelingen vor Ort ein klares Signal an die Bundespolitik senden u. von dieser die Umsetzung einer realitätsbezogenen Migrations- und Flüchtlingspolitik fordern sowie auch die Weiterentwicklung der entsprechenden EU-Politiken. Zudem wird das Fördern sowie Einfordern von Integration der Menschen mit Bleiberecht als auch die Rückführung der Nicht-Bleibeberechtigen betont. Damit wird nun eine noch härtere Tonart angeschlagen. Konkret gefordert wird u.a., dass der Bund mit dem Instrument der nationalen Ankunftszentren operativ Verantwortung in der Aufnahme nach Deutschland Geflüchteter übernimmt, diese dort erkennungsdienstlich behandelt u. registriert, die Bleibeperspektive im Rahmen von Schnellverfahren überprüft u. dann nur Personen mit Bleibeperspektive an Länder u. Kommunen weiterverteilt werden. Entsprechend solle der Bund die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive konsequent umsetzen u. bilaterale Rückführungsabkommen ausweiten. [Zur PM u. dem 12-Punkte-Plan: landkreistag-bw.de 7.3., Stuttgart heute 8.3.23]
Wiederum in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angesichts anhaltenden Drucks wenige Tage später die Spitzenvertreter*innen der Kommunalverbände u. der Landesregierung zu einer Beratung geladen. Auch hier hatten zuvor Landkreis-, Städte- u. Gemeindetag ein Forderungspapier vorgelegt u. deutlich gemacht, dass sie weitere Hilfen vom Land benötigen; insbes. Unterstützung von Schulen u. Kitas bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern. Zudem sei angesichts der immer knapper werdenden Unterkünfte für Flüchtlinge in den Kommunen eine Erhöhung der vom Land vorgehaltenen Kapazitäten in den Erstaufnahme-Einrichtungen geboten. - Aus dem Treffen resultierte ein gemeinsamer Plan von Land, Kreisen u. Städten, inklusive Forderungen an den Bund, der die Kommunen stärker unterstützen müsse. Wie bereits 2015/16 solle er zusätzliche Gelder zahlen (eine Integrationspauschale u. Unterstützung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). Außerdem solle auf Bundesebene der rechtliche Rahmen für einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt geschaffen werden (möglichst schon nach 1 Monat) sowie solle durch einfachere Sprachkurse die Integration zusätzlich verbessert werden. [ZEIT.de 8.3., Abschluss-Statements (Video) Regierung-MV.de 9.3., NDR 10.3.]
Bundesinnenministerin Faeser lehnte zuletzt erneut Forderungen nach Begrenzung beim Zuzug ab (Dlf 6.4.): Acht von zehn Geflüchteten kämen aus der Ukraine, wo man derzeit einen furchtbaren Krieg erlebe, sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. Da könne es keine Höchstgrenzen für Menschlichkeit geben. Sie wisse aber, dass die Situation der Kommunen gerade sehr schwierig sei. Deshalb arbeite man eng zusammen, um die Lage gemeinsam zu bewältigen. Sie finde es allerdings seltsam, betonte Faeser, wenn jetzt schon Anfang April gesagt werde, dass das Geld für dieses Jahr nicht ausreichen werde. Der Bund habe im vergangenen Jahr 4,4 Mrd. € zur Verfügung gestellt und außerdem die Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge übernommen. Und für dieses Jahr habe man Ländern und Kommunen frühzeitig 2,75 Mrd. € zusätzlich zugesagt. - In diesem Zusammenhang erinnerte Faeser an das Treffen der Ministerpräsidenten zu dem Thema auf Einladung von Bundeskanzler Scholz im Mai.

Forderungen der Diakonie zum Flüchtlingsgipfel der Bundesinnenministerin

Zum Flüchtlingsgipfel von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den Ländern und Kommunen am 16.2. forderte die Diakonie Deutschland schnelle Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Nach Worten von Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, liegt der Schlüssel zur erfolgreichen Integration im Zugang zu Arbeit. Außerdem sollte die Politik stärker auf die Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände zurückgreifen, die die Integration mit ihren Angeboten für Geflüchtete vor Ort umsetzen. - Loheide: "Integration gelingt vor allem, wenn Geflüchtete zügig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Dies entlastet auch die Sozialsysteme und ist für alle ein Gewinn, wie die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen. 17% der Geflüchteten aus der Ukraine haben schon ein Jahr nach Beginn des Krieges eine Arbeit in Deutschland. Dass bei den Geflüchteten aus der Ukraine die Integration in den Arbeitsmarkt so erfolgreich verläuft, liegt an vereinfachten Regelungen wie der freien Wohnortwahl und leichteren Zugängen zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies zeigt: Gute Integrationsbedingungen von Anfang an zahlen sich schnell aus."
Integration ist kein Selbstläufer, betont Loheide: "Vor allem sind weitere Kraftanstrengungen beim Ausbau der Kapazitäten von Behörden, bei Schul- und Kitaplätzen und Wohnungen nötig. Der Bund sollte vor allem für eine Vereinfachung der Gesetze sorgen. Denn damit Integration klappt, brauchen Geflüchtete von Anfang an echte Teilhabechancen, insbesondere Aufenthaltssicherheit, volle Sozialleistungen und genug Beratungsangebote und Sprachkurse. Die erfolgreiche Integration der Menschen aus der Ukraine zeigt, dass sich diese Anstrengungen lohnen. Diese positiven Erfahrungen müssen auf Geflüchtete aus allen Ländern übertragen werden. Die vereinfachten Regelungen für Ukrainerinnen und Ukrainer müssen für alle gelten. Für eine gute Integration müssen Bund und Länder außerdem die Zivilgesellschaft einbinden. Vor allem sollte die Bundesregierung auf die Erfahrung der Wohlfahrtsverbände zurückgreifen, die die Integration mit ihren Angeboten vor Ort umsetzen. Das war das Erfolgsrezept von 2015."
Zusammen mit der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen veröffentlichte die Diakonie Deutschland am 14.2.23 ein Thesenpapier zur erleichterten Einbürgerung.

BMI: mehr legale Einreiseoptionen & effektivere Begrenzung irregulärer Migration nötig

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will angesichts weiterer Bootsunglücke vor der italienischen Küste weiter gegen Schleuser vorgehen. Sie sieht die Notwendigkeit für mehr legale Einreisemöglichkeiten und für eine effektivere Begrenzung der irregulären Migration. Die Bundesregierung habe eine „Kehrtwende in der Migrationspolitik“ eingeleitet: „Wir ermöglichen legale Migrationswege, und zugleich begrenzen wir irreguläre Migration durch Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten und durch den Schutz der EU-Außengrenzen.“ Dafür seien rechtsstaatliche Verfahren unter Führung einer reformierten EU-Grenzschutzbehörde Frontex erforderlich. Denn wenn Menschen nach klaren Kriterien einwandern könnten, zerstöre dies auch das Geschäftsmodell von Schleusern. - Diese Abkommen sind jedoch noch immer nicht umgesetzt. Der EU gelang bislang hierzu keine Einigung mit zentralen Ländern wie Ägypten, Tunesien und Marokko. Zuletzt beschloss der Europäische Rat, ggf. „restriktive Visamaßnahmen“ bei Ländern einzuführen, die bei der Rückführung von Migrant*innen nicht kooperierten. Faeser hatte sich zuvor skeptisch über diese Maßnahme geäußert. - Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2022 auf einen zunächst auf ein Jahr angelegten Mechanismus verständigt, der Griechenland, Zypern, Italien, Malta und Spanien im Umgang mit Migrant*innen unterstützen soll. Die anderen Länder können den Mittelmeeranrainern entweder Schutzsuchende abnehmen oder ihnen z.B. mit Geld oder Sachleistungen helfen. Die Programm-Teilnahme ist freiwillig und steht auch Nicht-EU-Ländern offen, lief allerdings nur schleppend an. [Welt.de 28.2.23]
Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni forderte die EU-Staats- und Regierungschefs indes auf, mehr zu tun, um illegale Einwanderung zu stoppen. "Es ist grundlegend dringlich, sofort konkrete, starke und innovative Maßnahmen zu ergreifen, um illegalen Ausreisen entgegenzuwirken". Es müsse enger mit Herkunftsländern zusammengearbeitet werden. Dies solle auch durch Sonderzahlungen geschehen, um eine aktive Kooperation der Staaten herbeizuführen. [Tagesschau.de 1.3.23]

 

National Coaltion: Kinderrechte u. Umwelt – Kommentierung zum GC26-Entwurf

Im Juni 2021 beschloss der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, eine "Allgemeine Bemerkung zu den Rechten des Kindes und der Umwelt mit besonderem Schwerpunkt auf den Klimawandel" (Nr. 26) zu verfassen. Diese Nachricht begrüßte das Netzwerk Kinderrechte sehr. Denn obwohl Kinder und Jugendliche am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich sind, sind sie schon jetzt am stärksten von den Folgen der Klimakrise betroffen, ein besorgniserregender Umstand, der bei der Verwirklichung der in der Konvention beschriebenen Rechte und auch im UN-Berichterstattungsverfahren stärker berücksichtigt werden muss.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte bis zum 15.2.23 Verbände und Organisationen, interessierte Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche dazu eingeladen, den Entwurf der "Allgemeinen Bemerkung Nr. 26" zu kommentieren. Diese Gelegenheit nutzte das Netzwerk gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ). - In der Kommentierung der Verbände findet sich auch ein Abschnitt zu Klimaflucht: "Fluchtbewegungen als Folge der Klimakrise sind in der Allgemeinen Bemerkung bisher wenig erwähnt. Wir empfehlen dies zu ergänzen und auch die Auswirkungen auf besonders gefährdete Gruppen in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Es sind nicht nur akute Katastrophen, die zu Migration führen. Schon heute wird prognostiziert, dass der dauerhafte Zusammenbruch von Lebensräumen durch die Klimakrise zum wichtigsten Auslöser globaler Migrationsbewegungen werden wird. Bei den daraus resultierenden Migrationsbewegungen müssen auch die Rechte von besonders vulnerablen Gruppen geschützt werden." [Netzwerk Kinderrechte März 2023]

Vorhaben der Bundesregierungs werden zivile Seenotrettung behindern

Die BReg plant Änderungen bei Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung. Vorgesehen sind höhere Sicherheitsstandards auch für kleinere Schiffe ab 24 Metern Länge. Die zivile Seenotrettung sieht die meisten ihrer Schiffe von den für sie zu teueren Auflagen betroffen. Im NGO-Statement (u.a. Mission Lifeline, Resqship, Sea-Watch und Sea-Eye) heißt es: „Für die Mehrheit der zivilen Seenotrettungsschiffe unter deutscher Flagge wird diese Verordnung bedeuten, dass sie ihre lebensrettende Arbeit einschränken oder einstellen müssen. Die Umsetzung dieser Änderungen stellt einen klaren Bruch des Koalitionsvertrags dar, nachdem zivile Seenotrettung nicht behindert werden darf“. [Migazin.de 28.2., Segelreporter 1.3.23]

Größte Flüchtlingswelle seit dem 2. Weltkrieg laut EU-Asylagentur

Europa erlebt nach neuen Angaben der EU-Asylbehörde die größte Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg – mit insgesamt knapp 5 Mio. Schutzsuchenden innerhalb eines Jahres. 2022 hätten die EU-Staaten 4 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen, die Rückkehrer in die Ukraine nicht eingerechnet, heißt es im neuen Jahresbericht der EU-Agentur für Asyl (EUAA). Zusätzlich sei die Zahl der Asylbewerber in der Union innerhalb eines Jahres auf knapp 1 Mio. gestiegen, eine Zunahme um über die Hälfte im Vergleich zu 2021 – mehr Asylbewerber*innen habe es lediglich in den Jahren 2015 und 2016 gegeben. In der Kombination stünden die nationalen Aufnahme-Systeme in der EU angesichts von fünf Millionen Schutzsuchenden unter hohem Druck. [Berliner Morgenpost 22.2.]

Fokus auf Fachkräfteanwerbung (brain drain statt Integration)

Deutschland will (v.a. für die Pflege) ausgebildete Fachkräfte aus Ghana anwerben und dafür Geld in die „Migrationszentren“ investieren. Bei ihrem Besuch in dem westafrikanischen Land stellten Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) eine entsprechende Initiative vor. Das Migrationszentrum in der Hauptstadt Accra, das seit 2017 ghanaische Abgeschobene und Rückkehrer unterstützt, soll nun auch über legale Migrationswege für Fachkräfte nach Deutschland und Europa informieren. - Dabei herrscht im Land laut Weltgesundheitsorganisation selbst ein kritischer Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal. [Migazin.de 21.2.23]

Rechtsextremismus - größte extremistische Bedrohung für Demokratie

- Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Der Rechtsextremismus ist weiterhin die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“. Menschen erlebten täglich rechtsextreme Hetze und Gewalt, Anfeindungen und Ausgrenzung. Es gäbe immer noch Bereiche im Internet, in denen weiter ein Klima der Menschenverachtung geschürt würde. „Deshalb hat die Bekämpfung des Rechtsextremismus für uns als Bundesregierung und für die Sicherheitsbehörden weiterhin besondere Priorität“.
- Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mahnte notwendige Lehren für den Rechtsstaat an. Dass Menschen „aufgrund ihrer Herkunftsgeschichte in unserem Land fürchten müssen, Opfer von Gewalttaten zu werden, dürfen wir nicht dulden“. Der Rechtsstaat u. seine Vertreter müssten „ihre Lehren aus diesem Anschlag und aus ihrem eigenen Versagen ziehen“.
- Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, attestierte Deutschland weiterhin ein „Rassismus-Problem“. Das zeige sich etwa, „wenn Bundespolitiker abfällig über muslimische Jugendliche als ‚kleine Paschas‘ reden“. Viele von Rassismus betroffene Menschen, erlebten gerade, dass „Diskriminierung als ‚woke‘ oder ‚Identitätspolitik‘ verharmlost“ u. als „belangloses Interesse von Minderheiten abgetan“ werde. Sie rief dazu auf, Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus konsequenter umzusetzen als bisher. Ein Kabinettsbeschluss mit Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus Ende 2020 sei „politisch eine Zäsur“ gewesen. „Umso mehr ist es enttäuschend, dass die Bundesregierung ihre Ankündigungen bis heute nicht umgesetzt hat.“ Etwa sei der umstrittene Begriff „Rasse“ in Art. 3 des GG trotz entsprechender Ankündigungen der BReg noch nicht geändert worden. [Migazin.de 19.2.23 - Anlass des Artikels und der Äußerungen war der Gedenken an die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau von vor 3 Jahren]

EU-Sondergipfel für Migration 10.2.23

Wegen der starken Zunahme unerwünschter Migration hat die EU sich auf eine Verschärfung der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik verständigt. (In der EU stieg die Zahl der Asylanträge 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 50% auf 924 000. Hinzu kamen rund 4 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine, die nicht Asyl beantragen müssen.) Die Staatschefs einigten sich beim EU-Gipfel in Brüssel darauf, illegale Einreisen möglichst von vornhinein zu verhindern beziehungsweise unattraktiver zu machen. Dies soll etwa durch mehr Grenzschutz, schnellere Abschiebungen und einen verstärkten Kampf gegen Menschenschmuggler geschehen.
U.a. soll es in einem ersten Schritt zwei Pilotprojekte geben. Eines sehe vor, die Grenze zwischen dem EU-Land Bulgarien und der Türkei etwa mit Fahrzeugen, Kameras, Straßen und Wachtürmen zu sichern. Diese sollten aus EU-Mitteln, dem bulgarischen Haushalt und Beiträgen der EU-Staaten finanziert werden. Bei dem zweiten Projekt soll es um die Registrierung von Migrant*innen, ein schnelles Asylverfahren sowie um Rückführungen an der Außengrenze gehen. Der mögliche Standort wurde noch nicht benannt.
Politisch umstritten war vor dem Gipfel vor allem die Frage, ob künftig auch Zäune entlang der Außengrenzen aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollten. Länder wie Österreich oder Griechenland fordern dies vehement, die EU-Kommission, Deutschland und Luxemburg sind dagegen. - In der Abschlusserklärung wird die EU-Finanzierung von Zäunen nicht genannt. Es heißt lediglich, dass EU-Mittel unter anderem für „Infrastruktur“ an den Grenzen mobilisiert werden sollten.
Einig sind sich die EU-Staaten hingegen darin, dass mehr Druck auf Länder gemacht werden sollte, die bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber*innen nicht kooperieren. Dies soll dazu führen, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht die EU verlassen und so die teils stark überlasteten Asylsysteme entlastet werden. Zudem wollen die Mitgliedstaaten künftig gegenseitig Rückführungsentscheidungen anerkennen. Auch das soll Abschiebungen beschleunigen.
Druck auf unkooperative Herkunftsstaaten wollen die EU-Staaten etwa über eine verschärfte Visa-Politik, die Handelspolitik und die Entwicklungshilfe machen. Zugleich sollen aber auch Möglichkeiten für legale Migration geschaffen werden. [Rheinische Post , Tagesschau, ZDF, 8.2.; ZDF, Der Standard, Tagesschau 9.2.; Berliner Zeitung, Bundesregierung, ZDF, Tagesschau, Deutschlandfunk - Der Tag, Euractiv 10.2.]
[Siehe auch: Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz im Vorfeld der Sondertagung des Europäisches Rates MDR AKTUELL, DLF-Hörbeitrag ab Minute 2:54, Tagesschau-Beitrag Minute 1:50-2:44, Youtube 8.2.23]

Gesetz zur Beschleunigung von Asyl/gerichts/verfahren

Veröffentlichung des „Gesetzes zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ im Bundesgesetzblatt. (Geltung ab dem 1.1.23): In Bezug auf das behördliche u. gerichtliche Asylverfahren wurden zahlreiche Änderungen eingeführt, von denen jedoch viele von Fachverbänden als unnötig u. unsachgemäß kritisiert werden. So gehen anwaltliche Verbände etwa davon aus, dass sowohl behördliche als auch gerichtliche Asylverfahren eher verzögert als verkürzt werden u. mahnen, dass durch das Gesetz die Rechte von Asylsuchenden weiter eingeschränkt würden. Von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren wurde vielfach betont, dass das Asylverfahrens- u. -prozessrecht an vielen Stellen bereits Sonderregelungen enthält, die in Bezug auf den Rechtsschutz vom allgemeinen Verwaltungsverfahrens- u. Prozessrecht abweichen. Statt weiteres Sonderrecht zu schaffen, solle die Gesetzgebung die Regelungen im Asylrecht den allgemeinen Regelungen angleichen. [Vgl. Diakonie 22.10.22, Deutsches Institut für Menschenrechte DIMR Nov. 22, Pro Asyl 2.12.22 u. 24.10.21, Informationsverbund Asyl & Migration 2.1.23]

Statement zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 2.1.23

62 zivilgesellschaftl. Organisationen auf Bundes-, Landes- u. Kommunalebene - darunter Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrts- u. Anwält*innenverbände - fordern in einem Statement für alle in Deutschland lebenden Menschen das gleiche Recht auf Sozialleistungen u. gleiche Standards, ohne diskriminierende Unterschiede u. daher die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes u. die Eingliederung asylsuchender u. geduldeter Menschen in das reguläre Sozialleistungssystem. (Zu den Unterzeichner*innen gehören u.a. Diakonie, AWO, Parität, Caritas, Pro Asyl u. zahlreiche Landesflüchtlingsräte.)

4. Publikationen

SVR-Policy Brief zur Situation staatenloser Menschen in Deutschland

Policy Brief „Ein Leben ohne Pass. Die Situation staatenloser Menschen in Deutschland“: Derzeit werden die geplanten Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Politik und Gesellschaft intensiv diskutiert. Dabei bleibt eine Bevölkerungsgruppe bislang weitgehend unbeachtet: Staatenlose bzw. Menschen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. In den letzten Jahren wuchs diese Gruppe stark an. (Verdopplung seit 2014) 2022 hatten rund 29.500 keine u. rund 97.000 Personen eine ungeklärte Staatenlosigkeit. Sie stehen vor besonderen Hürden bei der gesellschaftlichen Teilhabe, der Wahrnehmung ihrer Rechte sowie Einbürgerung, haben keinerlei Wahlrecht und der diplomatische Schutz durch einen Staat in Gefahren- oder Ausnahmesituationen entfällt. - Zwar ist Deutschland den völkerrechtlichen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen sowie der Verminderung von Staatenlosigkeit beigetreten und hat diese in deutsches Recht überführt, doch in der Praxis wird es den damit verbundenen Verpflichtungen aktuell nicht gerecht. Noch immer werden z.B. Kinder ohne oder mit ungeklärter Staatsangehörigkeit geboren. Dadurch leben bereits seit etlichen Jahren viele staatenlose sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit der 2. Generation in Deutschland. Dies zeigt, dass der erleichterte Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für Staatenlose bisher nur eingeschränkt funktioniert. Zudem sind die Hürden zur Anerkennung der Staatenlosigkeit sehr hoch, weil es kein transparentes und systematisches Anerkennungsverfahren gibt. - Der Policy Brief gibt einen ersten Überblick über die Gruppe der Betroffenen. Er entstand im Rahmen des von der Robert Bosch Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Staatenlosigkeit in Deutschland: Umfang, Soziodemographie und administrative Verfahren“ des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). Ziel des bis März 2024 laufenden Projektes ist es, eine Sachstandsbeschreibung zum Phänomen Staatenlosigkeit in Deutschland zu erstellen. [Download der Publikation, zur Presseinformation 31.3.23]

Menschenrechtsbildung in der JSA mit jungen Geflüchteten

In der aktuellen Ausgabe von „Sozial Extra“ wurde der Artikel „Wissen ist Macht! Menschenrechtsbildung in der Jugendsozialarbeit mit jungen Geflüchteten“ von Christine Lohn, Geschäftsführerin der BAG EJSA, veröffentlicht. (21.3.23) -  Zum Inhalt des Artikels: Junge Geflüchtete, die nicht aus der Ukraine einreisen, werden in Deutschland in besonderer Weise benachteiligt. Menschenrechte als Basis politischen u. gesellschaftlichen Handelns u. das Primat der Kinder- u. Jugendhilfe werden ihnen nicht selbstverständlich zugestanden. Der Artikel fokussiert Menschenrechtsbildung als Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe u. als selbstverständlichen Auftrag der JSA. (Zum Artikel)

Amnesty-Report zur weltweiten Menschen­rechts­lage_Rassismus in Deutschland

Laut dem neuesten jährlichen Bericht von Amnesty International wäre "Flucht und Protest" ein möglicher Titel für die Zustandsbeschreibung der weltweiten Menschenrechtslage im vergangenen Jahr. Es war das Jahr der Krisen und Konflikte, der Kriege und Flucht, wirtschaftlichen Not und Unterdrückung der Zivilgesellschaft. Laut des Jahresberichts befanden sich in 2022 weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie nie zuvor. Gleichzeitig gingen Mio. für ihre Rechte auf die Straße. - Menschen fliehen und protestieren, weil ihr Leben bedroht ist, weil sie unterdrückt, verfolgt und entrechtet werden, und weil ihre Menschenrechte verletzt werden. - Mit Blick auf Deutschland problematisiert Amnesty, dass Hassverbrechen - vor allem mit rassistischem Hintergrund - zugenommen haben. Zudem wird u.a. konkret der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus aus 2022 vom Bundesinnenministerium kritisiert, denn darin fehle die Problematisierung von institutionellem und systemischem Rassismus (bspw. in Behörden und bei der Polizei; zudem würden Fälle von Racial Profiling in Deutschland zu wenig verfolgt u. geahndet). [Zum Amnesty-Report 2022/23; PM von Dlf Nova, Dlf-Nachrichten, DLF-Kurz u. Heute, RND, Amnesty, DW, ND 28.3.]

Synopse der Länder-Anwendungshinweise zum ChAR-G

Synopse der Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht (PDF) (Stand 27.3.23) des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) gGmbH Thüringen: Es wurden hilfreiche Regelungen aus den schon erschienen Ländererlassen bzw. Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt (Niedersachsen, Bayern, Berlin, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz) sowie den BMI-Anwendungshinweisen zusammengefasst und diese um Empfehlungen des IBS ergänzt. Die Gliederung orientiert sich an derjenigen der BMI-Anwendungshinweise zum ChAR-G vom 23.12.22.

Bilanz der Flüchtlingspolitik 2015-2022 und möglicher Ausweg

Das europäische Asyl-System gleicht einem Lotteriespiel: Geographische Lage, Geld, Fitness und Glück auf dem gefährlichen Land- und Seeweg bestimmen, wer es an welche Grenze schafft und wer Asyl beantragen und einwandern kann. In dem Buch „Die Asyl-Lotterie. Eine Bilanz der Flüchtlingspolitik von 2015 bis zum Ukrainekrieg“ (Verlag C.H. Beck, 2023) zeigt Ruud Koopmans auf, dass das Regelungswirrwarr Symptom einer fehlgeleiteten Flüchtlingspolitik ist, Europa mit den aktuellen Praktiken die Rechte der Geflüchteten missachtet sowie sich mit diesem System auch selbst keinen Gefallen tut. Der als Direktor der Forschungsabteilung Migration, Integration, Transnationalisierung am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) tätige Autor beschreibt an konkreten Fällen und anhand von statistischen Daten, warum die bisherige Regelung die Integration erschwert, die innere Sicherheit bedroht, den Rechtspopulismus stärkt, Europa spaltet und abhängig macht von Autokraten, die ihre Grenzen zu Europa je nach Gusto öffnen oder schließen. Nachvollziehbar wird, dass es sich bei der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015 um eine hausgemachte Krise der Asylpolitik handelt. Die luzide, auf mehrjähriger Forschung basierende Bilanz schließt mit einem pragmatischen Vorschlag, wie durch großzügige humanitäre Aufnahmen in Kombination mit einer Eindämmung der irregulären Einwanderung die Kontrolle zurückgewonnen werden kann. --- Vgl. hierzu: In der am 23.3. erschienen 179. Ausgabe der "WZB-Mitteilungen" (Thema: "Europa") erläutert Koopmanns im Interview seine im Buch weiter ausgeführte scharfe Kritik an der gegenwärtigen Asylpolitik in Europa - die zu massenhaftem Sterben an den Grenzen, mangelhafter Integration u. inneren Verwerfungen in den europäischen Gesellschaften führe - sowie auch seine konkreten Vorschläge für Veränderungen.

Fallbuch Asylrecht

Das in seiner Art erste "Fallbuch Asylrecht - Mit Bezügen zum Aufenthaltsrecht" aus der Reihe De Gruyter Studium behandelt in 57 Fällen die praxisrelevantesten Sachverhalte im Asylrecht und ihre juristische Lösung. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, Behördenpraxis und Gesetzgebung hat ein Team von Nachwuchswissenschaftler*innen, Praktiker*innen und Mitgliedern der Refugee Law Clinics (RLCs) hierfür praktische Fallübungen sowohl aus gerichtlicher als auch aus beratender Perspektive zusammengestellt und mit weiterführendem Wissen verbunden.  (Online werden die Fälle laufend gemäß der aktuellen Rechtslage aktualisiert.) - Die Fallsammlung richtet sich nicht nur an Jurastudierende u. Referendar*innen, sondern auch an (künftige) Anwält*innen u. Beratende sowie Richter*innen u. Behördenmitarbeitende und kann auch von Personen, die bereits in diesem Themenfeld tätig sind, zur Auffrischung und Vertiefung der asyl- und migrationsrechtlichen Kenntnisse genutzt werden. (Zum kostenlosen Download 20.3.23; mehr Infos zum Projekt: OpenRewi)

Deutschlands Attraktivität für ausländ. Fachkräfte nimmt weiter ab

Bertelsmann Stiftung [Studie 9.3.23]: "Deutschland im internationalen Wettbewerb um Talente: Eine durchwachsene Bilanz": Die Studie geht der Frage nach, wie attraktiv Deutschland für internationale Fachkräfte und Unternehmen ist und kommt zu dem Ergebnis, dass die Attraktivität der Bundesrepublik weiter hinter die anderer Staaten - wie Neuseeland, Schweden, Schweiz, Australien und Norwegen - zurück fällt. Grund sind vergleichsweise schlechtere berufliche Chancen, komplizierte Visaverfahren sowie geringere Akzeptanz von Migrant*innen. Diese Rahmenbedingungen würden in Deutschland stagnieren, während sie sich in anderen Ländern weiter verbessern. [Vgl. n-tv-Video-Beitrag hierzu vom 9.3.]

Schulen entlassen Jugendliche ohne deutschen Pass oft ohne Abschluss

Bertelsmann Stiftung [Studie 6.3.23]: Jugendliche ohne Hauptschulabschluss - Demographische Verknappung und qualifikatorische Vergeudung: Zehntausende Jugendliche beenden jährlich ihre Schulzeit ohne Abschluss. Trotz Fortschritt in einigen Bundesländern stagniert der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Abschluss seit Jahren bei ca. rund 6%. - Bei Jugendlichen ohne deutschen Pass ist diese Quote mehr als doppelt so hoch, hier lag die Quote 2020 bei 13,4 %, bei den Deutschen bei 4,6 %.
Die Studie erachtet Maßnahmen zum Abbau der Quote als unverzichtbar und empfiehlt, Jungen sowie Schüler*innen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt zu stellen sowie, über das klassische Abschlusszeugnis hinaus zu dokumentieren, welche Kompetenzen die Jugendlichen erlernt haben. Das würde die Chance auf eine Ausbildung auch ohne formalen Abschluss erhöhen. Ein weiterer Hebel sei die seitens der Ampelparteien im Koalitionsvertrag angekündigte Ausbildungsgarantie.
Stimmen zum Bericht [Migazin 6.3.23]:
- Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP): „Wir müssen stärker auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler schauen und Bildungschancen für alle Jugendlichen ermöglichen. Das Ziel muss eine individuelle Förderung und Begleitung sein, gerade sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher“.
- Seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wird gefordert, dass angekündigte Maßnahmen wie das Startchancen-Programm, die Förderung der Jugendberufsagenturen und der Pakt für berufsbildende Schulen schnell und ernsthaft angegangen werden.
- SPD-Chefin Saskia Esken: „Es muss der Anspruch des Bildungssystems sein, dass alle jungen Menschen im Rahmen der Schulpflicht die Kompetenzen und Qualifikationen erlangen, die sie zu einem selbstbestimmten Leben und zur Aufnahme einer Berufsausbildung befähigen.“
- Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) forderte mehr Prävention und Investitionen in das Bildungssystem. Lehrkräfte sollten von Verwaltungsarbeiten entlastet, die multiprofessionelle Zusammenarbeit in Teams an der Schule gefördert werden.

WZB-Mitteilungen über „Europa“ : Beiträge zur Abgrenzung nach außen

WZB „Europa“: "Miteinander und Gegeneinander" (März 2023): Die Beiträge fragen, wie es um das ambitionierte Projekt einer Staatengemeinschaft steht, angesichts mannigfacher Herausforderungen: Krieg in der Ukraine, Klimakrise, Autoritarismus, Veränderungen der Arbeitswelt, gesellschaftliche Spaltung. In drei Beiträgen wird dabei darauf eingegangen, dass die Einheit Europas schon immer über die Abgrenzung nach außen definiert wurde. Das beschreibt der Historiker Jürgen Kocka in seinem Essay „Europa und die Anderen“, der den Bogen vom Mittelalter bis zum aktuellen Krieg spannt. Wie sich diese Abgrenzung konkret in politische Entscheidungen zu Asyl und Migration übersetzt, ist Thema von Ruud Koopmans’ neuem Buch (s. weitere Publikationen), das er im Interview vorstellt („Wie bekommen wir die Zuwanderung, die wir brauchen?“). Mit der Darstellung von Zuwandernden in der offiziellen Kommunikation von Regierungen haben sich Tobias Heidenreich und Olga Eisele in ihrem Beitrag für den Online-Bereich beschäftigt („Wer als ‚fremd‘ gilt“). - Diese und zahlreiche weitere Beiträge sind im Märzheft der WZB-Mitteilungen und im ergänzenden Online-Bereich nachzulesen. Die Printausgabe des vierteljährlich erscheinenden Forschungsmagazins kann kostenfrei abonniert werden (bei presse@wzb.eu).

Bericht zur Situation von ukrainischen Geflüchteten 28.2.

In dem Bericht "Fleeing Ukraine" (Englisch) der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) wurden die Ergebnisse der Befragung von rund 14 500 Personen gesammelt, die vor dem Krieg in der Ukraine flohen und sich in der EU niederießen. Der Bericht zeigt, dass die Mehrheit der Befragten keine Probleme mit der Ein- u. Weiterreise in der EU hatte und sich über Rechten u. Möglichkeiten gut informiert fühlte. Viele kamen privat unter (bei aber zumindest meist finanzieller Beteiligung). Die Unterbringungsbedingungen werden häufig als schwierig beschrieben, insbes. durch mangelnde Privatsphäre. Auch gesundheitliche Probleme machten vielen Befragten zu schaffen. Zwei Drittel der Befragten im erwerbsfähigen Alter waren zum Zeitpunkt der Umfrage nicht in bezahlter Arbeit. Die Haupthindernisse für den Beschäftigungszugang waren unzureichende Sprachehkenntnisse im Gastland u. Kinder-Betreuung. Wiederum 3 von 10 Befragten gaben an, eine Form der Ausbeutung am Arbeitsplatz erlebt zu haben.

Diakonie zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 17.2.

Die Diakonie Deutschland (DD) beteiligte sich mit einer Stellungnahme am Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
Fazit: Die DD begrüßt die Eckpunkte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung besonders im Hinblick auf die sog. Erfahrungs- und Potenzialsäule. Sie hofft, dass damit ein Beitrag dazu geleistet wird, Anreize für eine gut vorbereitete Fach- u. Arbeitskräfteeinwanderung zu setzen sowie positive Rahmenbedingungen für informierte und
selbstbestimmte Migrationsentscheidungen zu schaffen. Ihrzufolge wird deutlich, dass der Gesetzgeber bestehende Hürden im Bereich der Bildungs- und Erwerbsmigration an vielen Stellen abbauen möchte. Gleichwohl blieben voraussichtlich einige langjährige Forderungen der DD unberücksichtigt; so etwa ist keine Verbesserung im Hinblick auf einen Spurwechsel in Aufenthalte zwecks Bildung u. Erwerbstätigkeit für geduldete Personen zu erwarten. Auch für Familienangehörige von (potentiellen) Fachkräften werden keine erleichterten Einreisebedingungen geschaffen. Diese werden es also auch zukünftig aufgrund der hohen Anforderungen an Wohnraum und Lebensunterhalt überwiegend schwer haben, ihre arbeitsaufnehmenden Partner*innen zu begleiten. Wiederum die geplante Einführung einer Chancenkarte für Arbeitssuchende nach einem Punktesystem ist aus Sicht der DD grundsätzlich zu begrüßen. Auch bei dieser sind jedoch keine Erleichterungen bei der Lebensunterhaltssicherung vorgesehen - nicht einmal bei Personen mit anerkanntem Berufsabschluss, die die deutsche Sprache beherrschen u. Berufserfahrungen (z. B. in den Engpassberufen Kinderbetreuung oder Pflege) mitbringen. In der Praxis wird die Chancenkarte für Arbeitssuchende der DD-Einschätzung nach nicht ausreichend greifen. --- In der ausführlichen Stellungnahme werden mit Blick einerseits auf die Bildungs- und andererseits auf die Erwerbsmigration detailliert einzlene Veränderungen und Paragraphen des AufenthG-E (Aufenthaltsgesetz-Entwurf) sowie des BeschV-E (Beschäftigungsverordnungs-Entwurf) geprüft, kommentiert und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. [Zur Stellungnahme vom 17.2.]

DD Leitsätze für ein Partizipationsgesetz in der Einwanderungsgesellschaft

Aus Sicht der Diakonie braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Einwanderungsgeschichte in Form eines Partizipationsgesetz des Bundes, das als politisches Vorhaben auch im Koalitionsvertrag verankert wurde. Nach bereits dem Beschluss der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 3. Tagung zu "Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gesetzlich verankern!" vom 9.11.22 (vgl. Migration_News II) gab die DD am 1.2.23 Leitlinien heraus, mit denen sie die Debatte um das künftige Gesetz befördern will. - Darin begrüßt sie, dass die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) im August 2021 einen eigenen Diskussionsentwurf für ein Bundespartizipationsgesetz vorbrachte und erwartet nun von der Bundesregierung die Ermöglichung einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte und in absehbarer Zeit die Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Zudem macht die DD klar, dass ein Partizipationsgesetz in ein allgemeines Konzept von Diversity eingegliedert sein muss, das Diskriminierungsmerkmale wie Geschlecht,  Behinderung, Alter und sexuelle Identität einschließt. Dazu gehörten auch eine merkmalsübergreifende Ausweitung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). [Zu den 12 Leitsätzen der DD]

Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes - Veränderte u. neue Auswahlkriterien

“Win some, lose some, it‘s all the same”? - Zu Bedeutungsgewinn und -verlust der Auswahlkriterien im Rahmen der Reform der Fachkräfteeinwanderung; Kurzinformation 2023-1 (Feb. 2023) des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) [Download (PDF)]:
Das Bundesministerium des Innern u. für Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium für Arbeit u. Soziales (BMAS) haben zahlreiche Reformvorschläge im Bereich des Erwerbsmigrationsrechts vorgelegt. Die vorliegende Analyse zeigt, dass bisherige Auswahlkriterien für ausländische Fachkräfte teilweise an Bedeutung verlieren, während neue Kriterien etabliert werden, was deutliche Änderungen im deutschen Erwerbsmigrationsrecht zur Folge hat. Laut der Bewertung des SVR fallen diese jedoch weniger gravierend aus, als Debatten im Vorfeld erwarten ließen.: Die Kurzinformation geht der Frage nach, ob es sich bei den Änderungen lediglich um ein Nullsummenspiel von Verschiebungen/ Veränderungen handelt, oder die Neuordnung der Kriterienhierarchie die Grundlagen der Erwerbsmigration nachhaltig verändert. (Vorbehaltlich der unvorhersehbaren Umsetzung der skizzierten Änderungen sowie der im parlamentarischen Verfahren noch möglichen Modifikationen der Entwürfe.) Sie kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber mit der Abwendung bzw. Aufweichung von dem bisherigen grundsätzlichen Vorrang der Formalqualifikationen einen erheblichen Schritt macht, sich dieser jedoch zugleich als weniger weitreichend erweist, als die Diskussionen im Vorfeld erwarten ließen. So bleiben bspw. materielle Qualifikationen in Form von Berufserfahrung im Bereich der Fachkräftesäule auf das europarechtlich erforderliche Minimum beschränkt sowie konkret auf Berufe aus der IT-Branche. Zugleich wird die Berufserfahrung als materielle Qualifikation im Bereich der Erfahrungs- u. der Potenzialsäule formal qualifikations-spezifisch begrenzt, denn sie wird mit einer im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Qualifikation verknüpft. Die Abkehr von der Gleichwertigkeitsanerkennung durch deutsche Stellen wird somit verbunden mit einem Vertrauensvorschuss in die Qualitätsprüfung durch ausländische Stellen. Insofern ist die Bezeichnung als ‚Weiterentwicklung‘ der Fachkräfteeinwanderung zwar zutreffend, aber um eine "radikale Generalreform" handelt es aus Sicht des SVR sich eher nicht.

UN-Bericht zu Menschenhandel

Am 24.1.23 veröffentlichte das Büro für Drogen- u. Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) den aktuellen Bericht, der aufgedeckte Fällen von Menschenhandel zwischen 2018 u. 2021 aus 141 Ländern analysiert. Festgestellt wurde, dass in 2020 erstmals die Anzahl der Betroffenen zurück ging. Als Gründe hierfür werden u.a. geringere Kapazitäten zur Identifizierung von Betroffenen, eingeschränktere Aktions-Möglichkeiten für Täter*innen sowie eine Verlagerung des Menschenhandels an verborgene Orte, genannt. Die Ergebnisse der Analyse deuten darauf hin, dass Institutionen zu oft versagen, wenn es darum geht, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren, zu schützen u. ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Zudem waren auch zum ersten Mal seit Beginn der Datenerhebung die erfassten Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung u. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung mit jeweils knapp 40% gleich auf.[Zum Bericht Global Report on Trafficking in Persons 2022]

Lagebericht: „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Integrationsbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, legte dem Kabinett am 11.1.23 den Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ vor. Der Bericht führt wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und zeigt, dass Rassismus viele Menschen in Deutschland betrifft. So bejahten laut Nationalem Diskriminierungs- und Rassismusmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung insgesamt 90% der Befragten, dass es Rassismus in Deutschland gibt; 22% davon haben ihn selbst erfahren. Auch die Kriminalitätsstatistiken sprechen dem Lagebericht nach eine klare Sprache.
Der Bericht verdeutlicht, dass Rassismus in Deutschland viele Erscheinungsformen hat und sich in Vorurteilen, Ausgrenzung und Diskriminierung sowie Hasskriminalität zeigt. Kennzeichnend sei dabei, dass bestimmte Gruppen als nicht-zugehörig markiert und als minderwertig, kriminell oder bedrohlich stigmatisiert werden. Eingewanderte, Geflüchtete, Schwarze, Muslime oder Juden, Sinti und Roma sind häufig von Rassismus betroffen. Ebenso wird aufgezeigt, dass ein gravierendes Problem auf der strukturellen Ebene vorhanden ist, welches sich in allen Bereichen der Gesellschaft widerspiegelt, so u.a. auch auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie in der gesundheitlichen Versorgung. Nach der Darstellung der Ausgangslage benennt der Bericht schließlich die zentralen Handlungsfelder und die Maßnahmen der Bundesregierung und der Antirassismus-Beauftragten im Kampf gegen Rassismus. --- Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, bezeichnete den Lagebericht als „überfällig“. Erstmals mache eine Bundesregierung strukturellen Rassismus zum Thema. Ataman erklärte auch, dass es immer noch Vorschriften und Verwaltungsroutinen gebe, die zu Benachteiligung führen. Sie fordert, das Antidiskriminierungsrecht so zu reformieren, dass es effektiv vor rassistischer Benachteiligung schütze. [Zum Bericht; Pressemeldungen von Integrationsbeauftragte.de, EU-Kommission, Parität, Bundeszuwanderungs- u. Integrationsrat, Antidiskriminierungsstelle des Bundes 11.1.23]

Ukraine_Vorübergehender Schutz - RL-Auswirkungen auf künftige EU-Asylpolitik

Die Reaktion der EU auf die massive Vertreibung v. Flüchtlingen aus der Ukraine: Analyse der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz u. ihre Auswirkungen auf die künftige Asylpolitik der EU von Sergio Carrera, Europäisches Hochschulinstitut, Zentrum für Migrationspolitik, Florenz 2023 [Migration Policy Centre] [zum eBook; kostenlos, ENGLISCH]
Im Buch werden aus interdisziplinären Perspektiven die politischen Reaktionen der EU auf die massenhafte Abschiebung von aus der Ukraine flüchtenden Menschen untersucht sowie die Aktivierung u. Umsetzung der o.g. RL. Die erstmalige Anwendung der EU-Richtlinie zur Aufnahme von fast 5 Mio. ukrainischen Kriegsflüchtlingen wirft die Frage auf, ob damit eine neue Ära oder einen Wendepunkt in der EU-Asylpolitik eingeleitet wurde. Analysiert werden zentrale Fragen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich, der Umsetzung, den durch die RL ausgelösten Debatten sowie die Umsetzung in verschiedenen europäischen Ländern beleuchtet. Auch ihre mittel- und langfristigen Auswirkungen werden in den Blick genommen sowie die "Lehren", die aus der Politik von Nicht-EU-Staaten gezogen wurden, die große Flüchtlingsgemeinschaften aufnehmen. Das Buch untersucht dann, inwieweit die RL die EU-Asylpolitik im weiteren Sinne verändert, indem es die EU-Politik zum vorübergehenden Schutz ukrainischer Flüchtlinge mit der Politik vergleicht, die der EU-Pakt zu Migration und Asyl und die Asylpolitik der Mitgliedstaaten gegenüber nichteuropäischen Flüchtlingen vorantreibt (wobei der Schwerpunkt auf eingeschränkter Mobilität, Verantwortungsverschiebung und Externalisierung liegt). Dazu gehört auch eine Bewertung des Verhältnisses und der Vereinbarkeit der EU-Asylpolitik mit internationalen und EU-Rechten und -Grundsätzen, mit besonderem Augenmerk auf den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Solidarität und Gerechtigkeit.

Kinderarmut - Berichte über die Lage der Kinder in Europa

In(visible) Children - Eurochild Report 2022 (Englisch): Die Zahl der Kinder, die in Armut leben, nimmt in der gesamten EU zu. Die Covid-19-Pandemie, die Invasion in der Ukraine, die steigenden Lebenshaltungskosten u. die Energiekrise haben die bestehenden Ungleichheiten noch weiter verschärft. - In dem im Dezember 2022 veröffentlichten Bericht über die Lage der Kinder in Europa werden die Empfehlungen u. Prioritäten hervorgehoben, die EU-Entscheidungsträger u. nationale Regierungen zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Kinder und zur Verhinderung größerer Ungleichheiten unternehmen können. Der Bericht basiert auf Beiträgen von Eurochild-Mitgliedern aus 22 Ländern in ganz Europa und gibt Feedback zu den Länderberichten und länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters 2022, zur Entwicklung der Nationalen Aktionspläne „Europäische Garantie für Kinder“ sowie zum Wissen und zur Erfahrung der Mitglieder mit EU-Förderprogrammen. [Jugendhilfeportal 12.1.23] - Am 15.12.22 nahm das EU-Parlament einen Bericht über die Aufstockung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 an; Teil des Berichts ist ein Abschnitt über die Stärkung der finanziellen Unterstützung für die Europäische Garantie für Kinder, um die alarmierenden Kinderarmutsraten zu bekämpfen u. zu ihrer Beseitigung beizutragen. Eurochild begrüßte nachdrücklich die Bemühungen um eine Aufstockung des Haushalts für die EU-Garantie für Kinder um mind. 20 Mrd. € [Jugendhilfeportal 21.2.23]. --- Von der Hilfsorganisation Save the Children erfolgt die gleiche Diagnose (7.3.2023): Die Zahl der von Armut u. sozialer Ausgrenzung bedrohten Minderjährigen habe sich im Jahr 2021 um 200.000 auf 19,6 Mio. erhöht. Somit sei jedes 4. Kind in Europa davon betroffen. [Zum Bericht (Englisch)] Als wichtigste Ursachen werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die Corona-Pandemie und die Klimakrise genannt. In Deutschland lebte jedes 5. Kind in Armut. Die Organisation forderte, die BReg müsse endlich ihre Versprechen zur Bekämpfung von Kinderarmut einlösen. - Besonders armutsgefährdet sind der Untersuchung zufolge Kinder mit Migrationshintergrund, körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder, Angehörige ethnischer Minderheiten oder Minderjährige mit einem alleinerziehenden Elternteil. [Dlf 7.3.]

IAB-Bericht: Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland

IAB-FORSCHUNGSBERICHT: Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2|2023: Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland - Ergebnisse der 1. Welle der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die größte Fluchtbewegung in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Seit Kriegsbeginn sind mehr als eine Mio. Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. - Erste repräsentative Erkenntnisse über deren Lebenssituation und Zukunftspläne ermöglicht die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung)“, eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. Für diese Studie wurden 11.763 Geflüchtete aus der Ukraine in der Zeit zwischen August und Oktober 2022 befragt. [Zum Bericht 02/2023]

Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik (Dez. 22)

Im 15. Bericht der BReg über ihre Menschenrechtspolitik wird der Zeitraum vom 1.10.20-30.9.22 abgebildet. An der Erstellung des Berichts wirken die Ressorts u. die Beauftragten der BReg mit, federführend ist das Auswärtige Amt. Die Berichterstattung erfolgt alle 2 Jahre u. hebt diesmal folgende Themen hervor: Menschenrechte und Digitalisierung, Herausforderungen des Klimawandels für den Schutz der Menschenrechte, Einsatz der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch, Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung sowie zur Arbeitsausbeutung auf nationaler, europäischer u. internationaler Ebene. Zum letzten Themenfeld werden u.a. die Entwicklungen zur Einrichtung einer Berichterstattungsstelle Menschenhandel beim Deutschen Institut für Menschenrechte genannt und auch die Präventionsmaßnahmen in Bezug auf Risiken für Menschenhandel und Ausbeutung für Geflüchtete aus der Ukraine. Zudem greift der Bericht das Bekenntnis der BReg zu einer feministischen Außenpolitik auf u. nimmt auch Bezug auf die neue Ausrichtung des Bundesentwicklungsministeriums auf eine feministische Entwicklungspolitik. [Zur Aussprache zum Bericht im BT am 20.1.23]

Familienzusammenführungen nach Deutschland (Dublin-III-VO)

Broschüre, vollst. überarb. 2. Aufl. 2022, hrsg. v.d. Diakonie Deutschland u. dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V. [9.12.22 / Englische Version 13.3.23]: Die Trennung von schutzsuchenden Familien innerhalb der EU etwa durch verschiedene Zuwanderungszeitpunkte und in unterschiedliche EU-Länder ist ein Thema, das die Beratungspraxis seit Jahren beschäftigt. Aufgrund von Regelungen der Dublin-III-VO besteht die Möglichkeit, die Familieneinheit innerhalb der EU herzustellen, das Verfahren ist jedoch mit vielen Hürden verbunden, etwa weil notwendige Unterlagen fehlen oder von Behörden nicht anerkannt werden. Der Leitfaden geht auf häufig auftretende Probleme ein und bietet zahlreiche Hinweise für die Beratungspraxis. Die einzelnen Abschnitte behandeln die Themen: Anwendungsbereich der VO, familienbezogene Zuständigkeitskriterien, Unterstützungsmöglichkeiten, Vorgehen bei Ablehnung, weitergehende Informationen, Kontaktadressen, Anhang mit Musterschreiben.

5. Radio-Beiträge/ Podcasts/ TV-Sendungen u.ä.

Post­migrantische Zukünfte - Gesell­schaft ohne Rassismus_ Podiumsdiskussionsaufzeichnung

Aufzeichnung der Podiumsdiskussion der Jungen Islam Konferenz (JIK) TALKS vom 29.3.: Wie kann eine rassismuskritische, diversitätssensible u. auf Gleichberechtigung ausgerichtete Vision einer postmigrantischen Gesellschaft aussehen? - In der Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus geht es zumeist um rassistische Gewalt und deren Formen in der Gegenwart. Die Frage nach der Zukunft wird allerdings nur selten gestellt und noch weniger aus postmigrantischer Perspektive beantwortet. Fest steht zwar das Ziel der Zukunft ohne Rassismus, aber selten wird darüber gesprochen, was genau dies bedeutet. Die diesjährigen JIK Talks setzten an dieser Stelle an und blickten nach vorn. Diskutiert wurde die Frage, wie eine solche Gesellschaft aussehen kann, in der Rassismus nicht mehr existiert und in der diversitätssensibles und auf Gleichberechtigung ausgerichtetes postmigrantisches Zusammenleben Realität geworden ist. Gemeinsam mit diversen Expert*innen wurde über Zukünfte und Visionen gesprochen, die jenseits von gegenwärtigen Dominanzverhältnissen und ihrer Gewalt liegen. _ Speaker*innen waren: Ouassima Laabich (Muslim Futures), Folaṣade Farinde (KomPAD – Kompetenznetzwerk Anti-Schwarzer Rassismus), Kollektiv ohne Namen (Künstler*innen- und Aktivist*innenkollektiv), Ahmad Kalaji (JIK Talks Fellow), Rahel Ladwig (JIK Talks Fellow), Stand-Up Comedy: Boujemaa Tajjiou, Moderation: Tarek Barkouni (Journalist). [Youtube]

Kommunen vernetzen sich gegen Extremismus u. Antisemitismus

"Gemeinsam für die Demokratie - Kommunen vernetzen sich gegen Extremismus und Antisemitismus" (Live-Mitschnitt am 29.3. aus Dortmund), im Rahmen der DLF-Denkfabrik 2023 „Wehrhafte Demokratie“. Es diskutierten Gäste von den lokalen Dortmunder Projekten Quartiersdemokraten und Bündnis „Tag der Solidarität“, der ehrenamtliche Dortmunder Sonderbeauftragte des Oberbürgermeisters für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie Vertreter*innen der Chemnitzer Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rats, des ASA-FF Projekts „neue unentdeckte narrative“, vom Lehrstuhl für Soziologische Theorien der TU Chemnitz sowie Schüler*innen aus Dortmund und Anrufer*innen. - Nachgegangen wurde u.a. den folgenden Fragen: Sind wir in dieser Zeit, in der unser Land vor großen Entscheidungen steht, gut aufgestellt? Werden wir, als Demokratie, die Themen Klimawandel, Krieg in Europa, soziale Spaltung, Inflation und Zukunftsangst bewältigen? Wie kann das Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden? Was können wir antidemokratischen Tendenzen entgegensetzen? - Eingegangen wurde u.a. darauf, dass extremistische Kräfte versuchen, sich Ängste und Unsicherheiten zunutze zu machen und mit populistischen Parolen und rassistischen Vorurteilen Misstrauen schüren. Doch klar wurde auch, dass viele Kommunen dagegen vorgehen. Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass Demokratie im Alltag positiv erlebt werden muss, indem Menschen ihr Umfeld aktiv gestalten und dass auch Demokrat*innen gegen gut vernetzte Anti-Demokraten besser zusammenarbeiten müssen. [Deutschlandfunk-Agenda 29.3.]

Demokratie: Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund nötig

Integrationsforscherin Foroutan: „Die deutsche Gesellschaft hat sich stark pluralisiert“. - Interview mit Prof. Dr. Naika Foroutan, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- u. Migrationsforschung (DeZIM) u. Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie dort Abteilungsleiterin am Berliner Instituts für empirische Integrations- u. Migrationsforschung (BIM). Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die Transformation von Einwanderungsländern in postmigrantische Gesellschaften, Islam- und Minderheitenpolitiken, sowie Radikalisierung, Rassismus u. Islamismus. - Im Interview geht Pof. Foroutan darauf ein, dass schon jetzt in Deutschland jede zweite Person unter 10 Jahren einen migrantischen Hintergrund hat, dies aber nach wie vor keine Repräsentation findet in Politik, Verwahltung und weiteren gesellschaftlich relevanten Bereichen. Die wehrhafte Demokratie aber werde verletzlich, wenn sich nicht alle in der Gesellschaft vertreten sähen. [Dlf Kulturfragen 26.3.23]

Kritische Vorträge zur Europäischen Flüchtlingspolitik

Aus der Sendereihe "Hörsaal" von Deutschlandfunk Nova:
Unsichere Einreisewege - Asyl bekommt nur, wer auch ankommt [Audio-Beitrag vom 17.3.23]: Reicht unser derzeitiges Flüchtlingsrecht aus, um in Zukunft mit dem Ansturm von Klimaflüchtlingen fertig zu werden? Oder nimmt das Chaos rund um die unterschiedlichen Schutzformen und Auslegungen sogar noch zu? - Wie Geflüchtete aus einem unsicheren Land zu uns kommen, ist nicht geregelt. Geflüchtetenschutz kommt immer deutlicher an seine Grenzen. Die Vortragenden – Stephan Bitter, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt und Pauline Endres de Oliveira, Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni Gießen - gehen u.a. auf die Verantwortung der industrialisierten Welt für den Klimawandel ein – als zunehmend häufigem Fluchtgrund (Verursacherprinzip). Auch wird thematisiert, dass die weltweit meisten Geflohenen s.g. Binnenflüchtlinge sind, da sichere und legale Einreisewege in andere Staaten fehlen. Mit Blick auf die regelmäßigen Bootsunglücke als Zeichen einer gescheiterten europäischen Asylpolitik werden die unsicheren Einreisewege angesprochen und der Umstand, dass einzig der Reiseweg über den Schutzstatus entscheidet sowie die unklaren Rechtsvorschriften – und welche Lösungen es dafür geben könnte.

Flüchtlingspolitik - Das Wir und die anderen [Audio-Beitrag vom 16.3.23]: Der Kultursoziologe Jürgen Gerhards behandelt die Frage, die sich in der Flüchtlingspolitik immer wieder stellt: Wer sind wir und wer sind die anderen? Und wie die in allen Ländern dieser Welt höchst unterschiedlich beantwortet wird. Zudem geht er darauf ein, dass das Flüchtlingsrecht grundlegend reformiert werden müsse, weil es trotz einheitlicher Vorgaben zu unterschiedlich gehandhabt wird. - Deutlicher in seinen Forderungen wird Ruud Koopmans, Direktor am Wissenschaftszentrum Berlin, der die europäische Flüchtlingspolitik als "bankrott" bezeichnet. Die Asylpolitik sei zu einem Lotteriespiel verkommen. - Der Migrationsforscher Gerald Knaus schließt sich dieser Argumentation an und spricht von Konzeptionslosigkeit, Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit.
(Zu den Vortragenden: Jürgen Gerhards arbeitet bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, DFG. Seinen Vortrag "Was eine offene Flüchtlingspolitik mit liberalen Werten zu tun hat und warum manche Länder ihre Grenzen für Geflüchtete öffnen und andere nicht" hielt er am 28.11.22 an der FU Berlin. Er war Teil der Ringvorlesung "Auseinandersetzungen über und in liberale(n) Ordnungen: Zur Kritik und Zukunft des liberalen Skripts". -- Ruud Koopmans ist Direktor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), er leitet die Abteilung Migration, Integration, Transnationalisierung und forscht zur Asylpolitik. Seine Ergebnisse stellte er mit seinem Buch "Die Asyl-Lotterie. Eine Bilanz der Flüchtlingspolitik von 2015 bis zum Ukrainekrieg" am 16.2.23 vor. -- Gerald Knaus gilt als einer der führenden Migrationsforscher in Europa und ist Mitbegründer und Vorsitzender der Denkfabrik "Europäische Stabilitätsinitiative".)

"Ihr schafft das schon! Viele Flüchtlinge und kein Plan?"- Polit-Talk

Maybrit Illner–Der Polit-Talk: Kommunen, Städte, Bundesländer schlagen Alarm: Mehr als 1,4 Min. Geflüchtete haben sie in den letzten Monaten aufgenommen. Die Flüchtlingshilfe stößt an ihre Grenzen. Bisherige Gipfeltreffen führten zu keinen konkreten Vereinbarungen. Es fehlt an Geld, Wohnungen, Kita-Plätzen u. Arbeits-Chancen.- In der Sendung wird die Frage behandelt, ob Deutschland vor einem größeren Problem als 2015 steht, welche Regelungen es für Ukrainer*innen gibt, warum ihre Integration trotzdem nicht besser funktioniert u. wie auch die anderen ankommenden Menschen – v.a. aus Syrien, Afghanistan u. der Türkei – gerecht verteilt werden können. _ Gäste: Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin RLP / Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident NRW / Boris Palmer (Grüne), Oberbürgermeister Tübingen / Tino Schomann (CDU), Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg / Hanna Stoiak, ukrainische Ärztin / Helene Bubrowski, Journalistin, Parlamentsredaktion der FAZ in Berlin. [Sendung vom 16.3.23 sowie „Fakten-Box“ mit Informationen zu den den Themenblöcken: Geflüchtete in Deutschland / Streit zwischen Bund und Ländern / Belastung für Kommunen / Geflüchtete am Arbeitsmarkt / Migration gegen Fachkräftemangel / Migrationspolitik in Europa. // Welt.de-Artikel 17.3.]

 

Fehlende Materialien für Umgang mit rassistischer Sprache (Radio-Beitrag)

Weil Wolfgang Koeppens Nachkriegsroman „Tauben im Gras“ in BW Pflicht-Schullektüre im Abitur ist, hat eine Lehrerin eine Petition gestartet. Seine Sprache sei rassistisch. Ein wichtiger Appell, meint Literaturwissenschaftlerin Andrea Geier. Unterrichtskonzepte für den Umgang damit fehlten. [Deutschlandfunk 16.3.23] Die Lehrerin, Jasmin Blunt, will mit der Petition dafür sorgen, dass der "Unterricht zu einem sicheren und rassismusfreien Ort für alle" wird. Lehrkräfte sollten es zwar vermitteln, seien aber oft nicht dafür ausgebildet, Rassismus in der Literatur zu erkennen: "Es gibt zu wenig Sensibilität dafür, was die Macht von Sprache ausmacht, und da werden Erfahrungsberichte zu wenig ernst genommen." so Literaturprofessorin Magdalena Kißling, Uni Paderborn. Auch sie kritisiert, dass entsprechende Konzepte für den Unterricht noch nicht ausgereift genug seien. [SWR-Aktuell, Text& Video, 11.3.23]

Podcast-Sendereihe "Leute" zum Thema Integration u. Rassismus (SWR1 - BaWü)

[Sendung 10.3.23] Einbürgerung u. Integration in Deutschland: 2021 wurden rund 131.600 Ausländer*innen in Deutschland eingebürgert; etwa 20% mehr als im Vorjahr. Der Anstieg war vor allem auf syrische Staatsangehörige zurückzuführen, deren Einbürgerungen sich 2021 fast verdreifachten. Auch für 2022 rechnet das Statistische Bundesamt mit einer steigenden Zahl an Einbürgerungen. Nach aktuellen Plänen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht sollen Einbürgerungen künftig schneller möglich werden für Migrant*innen, die seit mind. 5 Jahren in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten u. nicht straffällig geworden sind. - In der Sendung zu Gast ist Niklas Harder, Co-Leiter der Abteilung Integration am Deutschen Zentrum für Integration u. Migrationsforschung (DeZIM). Die Forschung in den Bereichen Migration u. Integration wird beleuchtet. Gefragt wird u.a., was Einbürgerungskampagnen bringen, wie die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine abläuft, ab wann jemand als 'integriert' gilt und wie sich dies erforschen lässt.

[Sendung 20.12.22] Souad Lamroubal hat marokkanische Wurzeln u. wurde als "Gastarbeiterkind" in Dormagen geboren. Als Kommunalbeamtin bei der Stadtverwaltung Dormagen kennt sie beide Seiten der Migration: Die Perspektive der ankommenden Migrant*innen u. die Erwartungen der deutschen Behörden. Sie spricht vom großen Machtgefälle, das innerhalb einer Ausländerbehörde herrscht. Dazu kämen oft Kommunikationsprobleme durch Sprachbarrieren u. Ängste der Zugewanderten. - Weiterhin ist Souad Lamroubal ist Dozentin für das Fach interkulturelle Kompetenz u. managt interkulturelle Öffnungsprozesse. In der Sendung wird über Missverständnise, Widersprüche u. kontroverse Fragen der Integration in Deutschland diskutiert u. darüber, wie viel Zuwanderung Deutschland 'braucht' u. wie viel es 'verträgt'. - Souad Lamroubal ist zudem Autorin des im Sept. 2022 erschienenen Buchs "Yallah Deutschland, wir müssen reden! Aus dem Leben einer deutsch-marokkanischen Beamtin" (Verlag: J. H. Dietz, ISBN: 978-3801206369)

[Sendung 3.5.22] "Wir alle sind gefragt." Tupoka Ogette ist Tochter eines tansanischen Vaters u. einer deutschen Mutter und kämpft seit Jahren den Kampf gegen Alltagsrassismus. - "UND JETZT DU." ist der Titel ihres aktuellen Buchs zum Thema. Eine Aufforderung. Für jede und jeden. - Schweigen ist Alltag. Tupoka zeigt schonungslos Alltagsrassismus auf. Wir alle, schreibt sie, sind mit diesem aufgewachsen, sind teilweise nicht in der Lage, Alltagsrassismus zu erkennen, geschweige ihn zu bekämpfen. "Sprechen lernen über Rassismus ist wie ein Muskel, den wir als Gesellschaft trainieren müssen", sagt sie selbst u. formuliert damit quasi die Überschrift über ihre Arbeit. Sie gilt als eine der renommiertesten Beraterinnen zum Thema Rassismuskritik. Mit Büchern, Seminaren, Vorträgen und Onlineangeboten.

[Sendung 22.3.22] Der Kontinent Afrika ist von Flüchtlingsbewegungen stark betroffen. Olaf Bernau ist Soziologe, er reist jedes Jahr für mehrere Wochen nach Westafrika, wo er sich im Rahmen eines ehrenamtlichen Netzwerks für Geflüchtete engagiert. Der Grund: In Afrika sind massive Flüchtlingsströme, auch aufgrund der vielen bewaffneten Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent, schon sehr lange ein Problem. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Geflüchteten dort laut UN-Flüchtlingshilfe auf über 6 Mio. nahezu verdreifacht. Dazu kommen über 20 Mio. innerhalb Afrikas vertriebene Menschen, s.g."Binnenflüchtlinge". - Der in Ulm geborene Olaf Bernau ist seit über 30 Jahren in sozialen Bewegungen aktiv, er lebt heute in Bremen. Dort leistet er aktive Hilfe für Geflüchtete u. engagiert sich für deren Integration. Er zeigt am Beispiel Westafrikas, dass Flucht u. Migration nicht nur an den Konfliktherden selbst entstehen, sondern auch das Ergebnis einer aus seiner Sicht verfehlten Politik der EU sind.

Größere Sensibilität für Diskriminierung u. Rassismen (?) (Radio-Beitrag)

Interview mit Diplom-Politologin, Publizistin, Pädagogin und Antirassismus-Trainerin Saba-Nur Cheema. Mitglied in dem in 2020 berufenen Unabhängigen Expertenkreis zu Muslimfeindlichkeit der Bundesregierung und derzeit wiss. Mitarbeiterin an der Goethe Universität FF(M). Von 2015-21 pädagogische Leiterin der Bildungsstätte Anne Frank in FF (M).: „In einer pluralistischen Gesellschaft kommt es darauf an, die Widersprüche und die Mehrdeutigkeit auszuhalten“. Wiederum die gegenwärtigen Erscheinungsformen der Identitätspolitik seien kritisch zu sehen. „Wir müssen Rassismus, genau wie andere Formen von Diskriminierung wie Antisemitismus oder Sexismus objektiv erst mal definieren, um dann sagen zu können, ok, das hat was mit Rassismus zu tun und das nicht.“ Grundsätzlich sei aber festzustellen, dass die NSU Morde und der Anschlag von Hanau das politische Klima in Deutschland eindeutig verändert haben. „[E]s ist ein anderes Bewusstsein entstanden und seitdem gibt es viel intensivere Auseinandersetzungen mit dem Thema Rassismus auf verschiedenen Ebenen“. [4.3.23, Zeitgenossen, SWR2] -- ### -- Jedoch sind zugleich auch andere Tendenzen zu beobachten: Dokumentation antiziganistischer Vorfälle - Krieg u. Krisen verstärken Antiziganismus: Menschen, die als Roma wahrgenommen werden, erleben Diskriminierung: als Geflüchtete, Kranke, Kita-Kind oder bei Behörden. "Seit Beginn des russischen Angriffskrieges beobachten wir, dass aus der Ukraine geflüchtete Rom*nja nicht als Schutzsuchende, sondern als illegitime Geflüchtete markiert werden", kritisiert die Leiterin der Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA) bei der Roma-Selbstorganisation Amaro Foro e.V. in Berlin. [DW.com 29.3.23]

 

Die EU und die Flüchtlingskrise

WDR, Planet Wissen, 1.3.23: Rückblick auf 7 Jahre Fluchtentwicklungen und trotz politischer Zusicherung der Weiterentwicklung stagnierende EU-Flüchtlingspolitik (Fokus/ Konflikt: Zuständigkeit (Dublin) und (Um)Verteilung). [02:27 Min., Video verfügbar bis 1.3.28.]

Migrationsforscher über Flucht nach Italien

[Audio-Beitrag/ Interview: Deutschlandfunk - Europa heute] Migrationsforscher und Jurist Christopher Hein beobachtet, dass seit 2021 deutlich mehr Geflüchtete von der Türkei über das östliche Mittelmeer nach Italien kommen (bzw. Zunahme seit 2020: 2.500, 2021: 11.000, 2022: 18.000 Geflüchtete), trotz der langen Route. Sie stammen überwiegend aus Afghanistan. Grund seien die Maßnahmen in Griechenland; so der Umstand, dass die Landroute von der Türkei nach Griechenland durch eine Mauer geschlossen ist.
Seit Ausbruch des Krieges in Syrien 2011 ist die Türkei das Land in der Welt, das die meisten Geflüchteten aufgenommen hat. (4 Mio.; davon 3,6 Syrier*innen, Afghan*innen sind die zweitgrößte, nun stark zunehmende Gruppe.)  - Eingegangen wird auch auf das neueste Bootsunglück (26.2. vor der Küste Kalabriens) sowie die aktuelle Lage nach den Erdbeeben in der Türkei. [Christopher Hein ist Professor für den Bereich Immigration und Asyl am Politikwissenschaftlichen Institut der LUISS Universität Rom und war Begründer und über 20 Jahre Vorsitzender des Italienischen Flüchtlingsrates.]
Laut NTV kamen 2022 insgesamt 105.000 Menschen, die über das Mittelmeer in EU Länder flohen. [Ntv-Videobeitrag vom 27.2.23]

Pro Asyl-Podcast: Vom Fliehen und Ankommen

In diesem Podcast wird über Themen und Probleme gesprochen, die Flüchtlingshelfer*innen in der alltäglichen Arbeit zu Flucht und Migration begegnen. Die Moderatoren sprechen mit Expert*innen und Betroffenen und diskutieren gemeinsam die aktuelle Situation.

Ein Jahr Flucht aus der Ukraine (23.2.23): Anlässlich des Jahrestags wird die Situation von Geflüchteten aus der Ukraine betrachtet und auf das vergangene Jahr zurück geblickt. Es wird zudem über die Regelungen gesprochen, die in Europa bzw. Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine gelten und dar welche Perspektiven bestehen. Im Gespräch schildert eine Vertreterin von 'Vitsche', einer Vereinigung junger Ukrainer*innen in Deutschland, wie sie die Situation vor einem Jahr erlebt hat und was sich seit dem getan hat.

Pushbacks auf der Belarus-Route (12.12.22): In der Sendung zu Gast ist eine Anwältin von der polnischen Organisation Helsinki Foundation for Human Rights, welche sich gegen die Verschärfung des Asylrechts in Polen stemmt. Sie unterstützt Geflüchtete – an der polnisch-belarussischen Grenze ebenso wie jene aus der Ukraine – dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, vertritt Betroffene vor Gericht und macht auf rechtswidrige Zurückweisungen an der Grenze zu Belarus aufmerksam. Im Sommer 2021 entstand die Grupa Granica - ein Netzwerk, das rund um die Uhr im Einsatz ist, um humanitäre Nothilfe in den Wäldern des polnischen Grenzgebietes zu leisten.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht auf der Zielgeraden? (28.11.22): Gesprochen wird mit den Betroffenen, Mohamed Adam Abona Mohamed und Mohammed Jouni, die lange in Duldung leb(t)en: Was macht es mit Menschen in Duldung zu leben? Vielleicht in ständiger Angst abgeschoben zu werden, obwohl sie ihr Leben in Deutschland aufgebaut haben. Außerdem im Gespräch ist Kristian vom Flüchtlingsrat Sachsen, der von seinen Erfahrungen in der Beratungs-Praxis erzählt. (Vgl. mehr Infos zum Thema u. Pro-Asyl-Kampagne #RechtAufZukunft)

 

Diskriminierung unterbinden - Betroffenen zuhören und solidarisch sein

Alltagsrassismus ist eine der häufigsten Formen der Diskriminierung. Wer ihn unterbinden will, der muss Betroffenen zuhören und seinen Abwehrreflex abschalten. [Deutschlandfunk Nova 21.2.23 ] im Gespräch mit Nadiye Ünsal vom Antidiskriminierungsverband Deutschland.

 

Flüchtlingsaufnahme - Gemeinden am Limit (TV)

Dokumentation: ZDF.reportage: Gemeinden am Limit (2-teilig) - (1) Immer mehr Flüchtlinge / (2) Wohin mit den Flüchtlingen? [2.2.23]
Viele Flüchtlingsunterkünfte platzen aus allen Nähten. Doch täglich kommen neue Geflüchtete an. "Wir sind voll" sagen immer mehr Landkreise.Von Landräten und Bürgermeistern sind da kreative Lösungen gefragt. - Gemeinden am Limit, eine Reise durch ein Land, dass an seine Grenzen stößt.

ZDF: Deutschland im Flüchtlingswinter – Lernerfahrungen aus 2015?

ZDFzoom-Doku über "Deutschland im Flüchtlingswinter" (25.1.23): In Deutschland haben so viele Menschen Zuflucht gefunden wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die meisten von ihnen, über 1 Mio., sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Zum 2. Mal innerhalb von acht Jahren eine große Herausforderung: Schon der Flüchtlingszustrom 2015/2016 hat Deutschland stark gefordert. ZDFzoom fragte am 25.1.23, ob Deutschland aus 2015 gelernt hat. - Experten warnen: Es könnten noch Hunderttausende Flüchtlinge kommen, je nach weiterem Verlauf des Krieges in der Ukraine. Hinzu kommt der fortwährende Zustrom aus anderen Krisenregionen: Im vergangenen Jahr stellten 218.000 Asylsuchende einen Erstantrag in Deutschland. - Die ZDFzoom-Autorinnen gehen auf Spurensuche. Sie sprechen mit Geflüchteten und Verantwortlichen, konfrontieren Politiker und fragen Migrationsforscher nach Lösungen. Sie besuchen Kommunen, die nicht mehr weiterwissen, weil sie keinen Platz mehr für Geflüchtete haben. Manche verhängen sogar Aufnahmesperren. Andere haben in der Tat aus 2015/2016 gelernt. Sie haben Strukturen und Organisationen aufgebaut und Ämter für Integration und Migration geschaffen, um im Ernstfall gerüstet zu sein. Sie meistern den Ansturm der Flüchtlinge jetzt besser.

TV: #unterAlmans – migrantische Geschichte(n)

TV-Serie (Dez. 2022, ARD Mediathek): "Ich bin Salwa Houmsi. Berlinerin. Meine Familie ist eine von Millionen, denn Deutschland ist ein Einwanderungsland." Ein selbstbewusstes Statement. Salwa spricht mit Menschen, die in den letzten 70 Jahren nach Deutschland kamen, über ihre Hoffnungen und Enttäuschungen. Über Rassismus und Heimat. Die Serie erzählt Einwanderungsgeschichte aus BRD und DDR, aus der Nachkriegszeit, vom Mauerfall und von heute. Zu Wort kommen ausschließlich Menschen, die eine Migrationsbiografie haben. Folge 1: Hoffnung, Folge 2: Enttäuschung, Folge 3: Wut, Folge 4: Heimat, Folge 5: Deutschsein .

6. Fortlaufende Wissens-/Infoportale/Datenbanken

Themenseite zu umF beim Informationsverbund Asyl & Migration

Der Informationsverbund hält auf seiner Themenseite zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) neben Gesetzestexten, Arbeitshilfen u. weiterführenden Links eine Rechtsprechungsdatenbank bereit, in welcher Urteile zu minderjährigen Geflüchteten (VG, OVG, AG, BGH, EUGH u.a.) eingestellt sind.
 

Ethik migrationspolitischer Dilemmata [fortlaufende Beitragssammlung]

Das Projekt "Dilemmas" [Englisch] analysiert grundlegende ethische Dilemmata bei der politischen Entscheidungsfindung im Bereich Migration u. Flüchtlingsschutz. Die "Politische Theorie der Migration" ist ein wachsendes Forschungsgebiet, das sich bisher jedoch auf eine kleine Anzahl von Themen konzentriert hat. Insbesondere haben sich politische Theoretiker ausführlich beschätigt mit Fragen im Zusammenhang mit Einwanderungsansprüchen (z. B. gibt es ein Menschenrecht auf Freizügigkeit?), Mitgliedschaft u. Staatsbürgerschaft (z. B. Kritik o. Verteidigung der Geburtsbürgerschaft; Bedeutung territorialer Präsenz als Kriterium für Mitgliedschaftsrechte) u. mit Asyl (z. B. welche moralischen Verpflichtungen haben demokratische Staaten gegenüber Flüchtlingen?). "Dilemmas" zielt darauf ab, den Fokus der bestehenden normativen Forschung zu erweitern, indem ein "Bottom-up"-Ansatz verfolgt wird, der spezifische politische Herausforderungen u. Dilemmas identifiziert, mit denen migrationspolitische Entscheidungsträger u. zivilgesellschaftliche Akteure im Migrationsbereich konfrontiert sind, die jedoch von der gängigen normativen politischen Theorie noch nicht berücksichtigt wurden. Beispiele für solche politischen Dilemmata sind: das Spannungsverhältnis zwischen humanitärem Schutz u. Grenzkontrolle bei Seenotrettungseinsätzen; die normativen Dilemmata, die bei der Abwägung unterschiedlicher politischer Ziele bei der Regulierung der Arbeitsmigration entstehen; die umstrittene Legitimität utilitaristischer Kriterien (unter Berücksichtigung sozialer u. wirtschaftlicher Belange) bei asylpolitischen Entscheidungen; u. die normativen Dilemmata, mit denen sich Entsende- u. Transitstaaten konfrontiert sehen. "Dilemmas" wird auch den Kreis der Akteure von der traditionellen Konzentration auf Exekutive u. Legislative auf andere Akteure erweitern, die sich mit Migrationspolitik befassen, darunter internationale Organisationen, NRO u. die Medien. - Neben der Bereitstellung neuer Forschungs- u. Denkansätze zielt "Dilemmas" darauf ab, Debatten mit einem breiten Spektrum von politischen Entscheidungsträgern u. Akteuren der Zivilgesellschaft zu fördern, um die zentralen ethischen Dilemmata zu erörtern, die bei der Gestaltung der Migrations- u. Flüchtlingspolitik auftreten. - Geplant sind eine Reihe von Online-Debatten u. Seminaren/Webinaren, die Forscher, politische Entscheidungsträger u. Akteure der Zivilgesellschaft zusammenbringen sollen, um diese Themen zu diskutieren. - "Dilemmas" ist eine gemeinsame Initiative des Migration Policy Centre (MPC) am Robert Schuman Centre for Advanced Studies an der European University Institute, Florenz, und des vom Österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) geförderten Forschungsprojekts "Migration als Moralpolitik". - Zur Diskussion des Projekts u. der Dilemmata von Such- und Rettungsaktionen in Wien vom 30.1.23: youtube. [Deutsch]

7. Ausschreibungen

Multiplikatorenschulungen 2023

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern u. für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten u. Kommunen nachhaltig positiv verändern. Dabei schafft auch Bürgerschaftliches Engagement die Voraussetzungen für einen demokratischen u. solidarischen Zusammenhalt. Deshalb fördert das Bundesprogramm auch Multiplikatorenschulungen mit dem Ziel, in Vereinen u. Organisationen aktive Ehrenamtliche zu bestärken u. Interessierte für ein Ehrenamt zu gewinnen. Gefördert werden ein- o. mehrtägige Multiplikatorenschulungen, die sowohl in Präsenz als auch in Form von digitalen Schulungen u. Webinaren stattfinden können. Die Fördersumme darf eine Höchstgrenze von 15.000 € pro Antrag nicht übersteigen. Alle Vereine u. Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind, können sich für Fördermittel bewerben. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Unterstützung von Migrant*innenorganisationen gesetzt, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen u. sich in diesem Bereich weiter qualifizieren möchten. Die Multiplikatorenschulungen selbst richten sich sowohl an Jugendliche ab 12 J. als auch an Erwachsene, die ehrenamtlich in der Integrationsarbeit tätig sind. _ Interessierte Organisationen können bis zum 30.4.23 einen Antrag auf Förderung stellen.

Projekte zur gesellschaftlichen u. sozialen Integration Zugewanderter

Öffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesamts für Migration u. Flüchtlinge (BAMF) zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen u.sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2024.: Deutschland ist ein vielfältiges Land. Hier leben Menschen mit unterschiedlichen Lebensstilen, Geschichten sowie kulturellen u. religiösen Prägungen. Damit sie alle sich als Teil dieser Gesellschaft wahrnehmen, in die sie sich einbringen u. die sie mitgestalten können, gilt es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt gezielt zu verbessern und zu stärken._ Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern u. für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) daher Projekte, die das Miteinander in den Städten u. Kommunen nachhaltig positiv verändern. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten u. die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren u. wertschätzen zu lernen u. flankieren den Spracherwerb. - In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration u. ein tolerantes u. solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm (BGZ) versteht u. fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet u. demokratische Werte gelebt werden. Menschen mit u. ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, u. somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms. - Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte u. schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet
am 30.6.23 (Ausschlussfrist Poststempel).

8. Sonstiges/Weiteres

Online-Kurse zu Fragen von Migration, Integration u.a.m. (Englisch)

Kursveranstalter: Das 1972 von den sechs ursprünglichen Mitgliedern der damaligen Europäischen Gemeinschaften gegründete Europäische Hochschulinstitut (EUI) für Sozial- und Geisteswissenschaften hat sich mittlerweile einen Ruf als transnationales Zentrum für Forschung und Hochschulbildung erworben. - Seit 2017 entwickelt der Forschungsbereich "Kultureller Pluralismus" des Programms "Global Governance" des Robert-Schuman-Zentrums in Partnerschaft mit der Plattform FutureLearn (kostenlose) Online-Kurse. Bis Anfang 2023 wurden mit den offenen Online-Kurse (MOOCs) des Europäischen Hochschulinstituts fast 100.000 Lernende aus der ganzen Welt zu Themen wie europäische Identität und kulturelle Diplomatie, Migration und interreligiöser Dialog erreicht.
Kursempfehlung: Warum wandern Menschen aus? - Theorien (Englisch) - Inhalt: In diesem Kurs werden verschiedene theoretische Modelle vorgestellt, die zu erklären versuchen, warum Migration beginnt und warum sie anhält. Deutlich wird, dass Migration ein konstantes und globales Phänomen in der Geschichte der Menschheit ist. Migration wird als ein strukturelles Merkmal unserer Gesellschaften erforscht und die Entscheidung des Einzelnen, zu migrieren, untersucht wie auch die Rolle, die Netzwerke und Institutionen bei der Bewegung von Menschen spielen. Internationale Expert*innen werden erörtern, wie Migrationstheorien uns helfen können, Fälle von Arbeitsmigration in verschiedenen Weltregionen zu verstehen. - Umfang: 3 Wochen, 3 Stunden pro Woche, Digitales Zertifikat bei Abschluss, Offenes Niveau, 100% online - Kosten: 17,99 € eine Monatsmitgliedschaft (kostenlose Probezeit mögl.).

 

Zusammenstellung: Erlasse zum Ausländerrecht in den Bundesländern

Zusammenstellung mit Links zu Erlassen zum Ausländerrecht in den einzelnen Bundesländern: [PDF] (Stand: März 2023) - Quelle: Das Projekt „BLEIBdran+ Berufliche Perspektiven für Geflüchtete in Thüringen“ wird im Rahmen des Programms „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die EU über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Enthalten sind die Themen/ Gesetze: Aufenthaltserlaubnis,  Chancenaufenthaltsrechtsgesetz, Identitätsklärung, Duldung, Abschiebung, Beschäftigungserlaubnis,  Wohnsitzauflage, Ankerzentren, Führerschein, umF, AsylbLG, Corona Sonderfall Berlin.

Umfrage: Umgang mit ukrain. Geflüchteten als zukünftige Hilfesystem-Vorlage

Onlinebefragung für das Projekt „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft“ (auszufüllen bis zum 21.4.23): Die Befragung richtet sich an Vormünder*innen und Betreuer*innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) sowie jungen volljährigen Geflüchteten. Ziel der Befragung ist es, zu identifizieren, welche Bedarfe Personen aus diesen Berufsgruppen haben u. welche weiteren Informationen u. Kompetenzen sie sich wünschen, um diese Zielgruppe bedarfsgerechter zu betreuen. Das Projekt wird gefördert durch terres des hommes u. umgesetzt durch die BAfF e.V. (Dachverband der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge u. Folteropfer), BumF e.V. (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) u. ECPAT Deutschland e.V. (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung).

Umfrage zur Unterbringungs- u. Aufnahmesituation von umF

Bundesweit wurden die Standards für die Unterbringung u. Betreuung im Rahmen des SGBVIII für junge Geflüchtete abgesenkt. Der Bundesfachverband umF e.V. beobachtet mit Sorge, dass an einigen Stellen noch unterhalb der abgesenkten Standards untergebracht wird. Daher sammelt er Informationen über die Umsetzung der Unterbringung unter abgesenkten Standards u. will diese für seine Lobbyarbeit nutzen. Daher ruft er zur Beteiligung an einer etwa 7-minütigen Umfrage auf.

Initiative aufnahmebereiter Städte u. Kommunen

Die internationale Bewegung "Seebrücke", die sich für sichere Fluchtwege, für ungehinderte Seenotrettung und für ein Ende des Sterbens an den europäischen Grenzen engagiert, gründete die Initative "Sichere Häfen". Ihr können sich Städte und Kommunen anschließen, die geflüchtete Menschen willkommen heißen und die bereit sind, mehr Menschen aufzunehmen und sich dabei als gemeinsame Gegenstimme zur europäischen Abschottungspolitik verstehen. Insgesamt haben sich mittlerweile in der gesamten Bundesrepublik 319 Kommunen (Stand 6.4.23) zu einem Sicheren Hafen erklärt. Alle zusammen haben wir es geschafft, migrationspolitische Themen – stellvertretend für alle Menschen auf der Flucht – in die Öffentlichkeit zu bringen. [Zu den Aktionen u. Forderungen der stetig wachsenden Initiative]

Chancenaufenthalt

Materialien zu den Neuregelungen durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ :

Dokumentation: Resettlement-Fachtagung 2022

10 Jahre Resettlement in Deutschland – Erfolge und Herausforderungen [Caritas, Diakonie Deutschland, UNHCR] 14.-15.11.22: Im Rahmen der Fachtagung (Dokumentation einzelner Beiträge) wurden mit zahlreichen Expert*innen (u.a. von dem UNHCR Deutschland, Amnesty International, der IOM Belgien u. Deutschland, dem DeZIM-Institut, dem Deutschen Institut für Menschenrechte, den Reportern ohne Grenzen, dem Auswärtigen Amt, dem BMI, BAMF, der Bundesweiten AG der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge u. Folteropfer e.V. (BAfF), verschiedenen Landesministerien u. Universitäten) zum Thema diverse Aspekte besprochen u. Fragen (Programm) gestellt; wie:
- Die aktuellen Herausforderungen, der Status Quo und die Neuausrichtung von Resettlement u. humanitärer Aufnahme in Deutschland
- Ist die derzeitige rechtliche Struktur der Aufnahme von Bund u. Ländern noch zeitgemäß? (Präsentation)
- Sichere Zugangswege im KoaV: Resettlement, Aufnahmeprogramm Afghanistan und humanitäre Einzelfallaufnahme – Was plant die die Bundesregierung u. was setzt sie wie um?
- Verteilung u. Versorgung in den Kommunen – neue Ideen für ein besseres Ankommen
- Landesaufnahmeprogramme – Zukunfts- o. Auslaufmodell?
- Sponsoren- u. Patenschaftsprogramme in Deutschland – Chancen u. Gemeinsamkeiten
- Komplementäre Zugangswege nach Deutschland: Wege für Studierende sowie Wege für Arbeitskräfte
- Möglichkeiten der humanitären Einzelfallaufnahme (Präsentation)
- Anregungen für eine inklusive(re) Handlungspraxis im Resettlement (Präsentation)

Online-Kurse des Europarats zu Asyl/Migration (Englisch)

Online-Kurse (Englisch) zu den Themenebereichen "Asyl und Migration" des Europäischen Programms zur Menschenrechtserziehung für Angehörige der Rechtsberufe (HELP), das die Mitgliedstaaten des Europarates (CoE) bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf nationaler Ebene unterstützt.
1.) Asyl und Menschenrechte (Stand 2021). Module: Einführung, Non-Refoulement - das Recht auf Leben und das Verbot der Misshandlung, Gewahrsam u. Aufnahme, Das Recht auf Familienleben u. Asyl, Wirksamer Rechtsbehelf. (English)
2.) Kinder von Flüchtlingen u. Migrant*innen (Kursentwicklung 2017-2019). Module: Einführung in den rechtlichen Rahmen, Kinderfreundliche Verfahren, Alternativen zur Inhaftierung, Familienzusammenführung, Soziale Rechte u. Integration, Vormundschaft, Altersbeurteilung. (English)
3.) Interne Verdrängung (entwickelt im Rahmen des Europarats-Projekts "Stärkung des Menschenrechtsschutzes von Binnenvertriebenen in der Ukraine"). Module: Einführung, Überblick u. Schlüsselkonzepte, Internationaler u. europäischer Rechtsrahmen, Schutz von Eigentum u. Wohnung nach der EMRK, Andere häufig angeführte Rechte aus der EMRK, Schutz der sozialen Rechte. (English)
4.) Bekämpfung des Menschenhandels (entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Sachverständigengruppe des Europarats für Maßnahmen gegen den Menschenhandel (GRETA). Module: Einführung u. rechtlicher Rahmen, Definitionen und rechtliche Konzepte, Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, Hilfe für Opfer von Menschenhandel, Der Grundsatz der Nichtbestrafung, Ermittlungen, Strafverfolgung und Rechte der Opfer, Verurteilung, Entschädigung der Opfer von Menschenhandel, Rückführung u. Repatriierung, Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. (English)

Kampagne „Pass(t) uns allen“ zum Thema Einbürgerung

In Deutschland leben aktuell mehr als 11 Mio. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 1,5 Mio. von ihnen haben keinen deutschen Pass, obwohl sie hier geboren sind. Zugleich liegt die Einbürgerungsquote mit unter 2% im unteren Drittel der EU. Wenn Menschen, die seit Jahren hier leben oder hier geboren sind, nicht vor Abschiebung geschützt sind, nicht wählen dürfen und in ihrem Alltag zahlreichen Beschränkungen unterliegen, ist das nicht nur ungerecht, sondern auch ein massives Demokratiedefizit! - Deshalb hat ein Bündnis aus über 30 migrantischen und rassismuskritischen Organisationendie Kampagne „Pass(t) uns allen“ rund um das Thema Einbürgerung gestartet. U. a. fordern sie, dass Menschen, die in Deutschland geboren werden, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und dass Einbürgerungen erleichtert werden. Die Kampagne kann über eine Petition unterstützt werden. [Zur Kampagne u. Petition vom Dez. 2022]

Infoportal des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention

Das Infoportal Rechtsextremismusprävention ist die offizielle Suchplattform des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention u. richtet sich an alle Menschen mit Fragestellungen u. Anliegen beim Umgang mit Rechtsextremismus. Außerdem bietet es professionellen Stellen, Projekten u. Einrichtungen die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, voneinander zu wissen und aufeinander zu verweisen. Um die Suche nach Beratungs-, Bildungs- u. Präventionsstellen zu vereinfachen, wurde kurzlich eine digitale Landkarte im Suchportal integriert.

Impressum

Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
Wagenburgstraße 26-28
70184 Stuttgart

Tel.: 0711/16489-0
Email: mail@bagejsa.de

Verantwortlich für die BAG EJSA Migration_News:
Judith Jünger
Tel.: 030 2 83 95-317

Value Added Tax Identification Number
DE314816160

Newsletter abbestellen können Sie hier über diesen Link.