BAG EJSA Newsletter

Sollte diese Nachricht nicht einwandfrei zu lesen sein, klicken Sie bitte hier.

Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2023/07 BAG EJSA Migration_News (IV)

Editorial

Liebe Leser*innen,

hiermit erhalten Sie den vierten„Migration_News“-Newsletter zu migrationspolitischen Entwicklungen mit potenzieller Relevanz für die Jugendsozialarbeit (JSA) mit jungen Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrungen.

Im Fokus stehen weiterhin bundespolitische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Integration von Geflüchteten und Zugewanderten allgemein, mit Fokus auf der o.g. Zielgruppe der JSA in der Einwanderungsgesellschaft.

Zum Inhalt der aktellen Newsletter-Ausgabe:
Diesmal findet sich einer der thematischen Schwerpunkte im aktuell verhandelten Bundeshaushalt für 2024. Hier ist zu befürchten, dass fehlende Investitionen und geplante Kürzungen im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen würden. Konkret mit Blick auf die ZG ist u.a. die dramatische Entwicklung absehbar, dass für die Jugendmigrationsdienste (JMD) eine Kürzung von mehr als einem Drittel der Mittel von 2023 bevorsteht sowie die Arbeit der Respekt Coaches (RC) zum Jahresende 2023 eingestellt werden muss. - Die BAG EJSA, die Diakonie, Partner*innen, Gleichgesinnte und viele weitere Akteur*innen laufen Sturm und lobbyieren gegen diese Entwicklungen auf allen politischen Ebenen.
Mit Blick auf gesetzgeberische Entwicklungen in Deutschland wird ein Fokus auf die Ende Juni verabschiedete Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung gelegt sowie hierbei insbesondere die am Ende noch kurzfristig darin eingebrachte Einführung einer neuen Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (zur Ersetzung der bisherigen Ausbildungsduldung) problematisiert. Weiterhin wird der Mitte Mai veröffentlichte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts thematisiert und auf die Kritik in den Stellungnahmen der Verbände eingegangen.
Ein großer Abschnitt im Bereich "Pressemeldungen" befasst sich zudem mit den asyl- und migrationspolitischen Entwicklungen auf EU-Ebene in den vergangenen Monaten und problematisiert die massiven Verschärfungen, die mit Blick auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) weiter auf den Weg gebracht wurden.

Zur Einordnung und Nutzung der einzelnen Abschnitte:
Die Informationen (v.a. im Bereich der PM) sowie deren Einordnungen und ggf. Bewertungen sollen anregend bzw. dienlich sein für die strategische und konzeptuelle Arbeit auf Landes- und Bundesebene sowie die Vertretung der Interessen der jungen Menschen gegenüber Politik und Gesellschaft.
Die Abschnitte „Publikationen“ und „Terminhinweise“ wiederum enthalten teils auch Praxis-bezogene Informationen für Anwender*innen und Fachkräfte, die in Bereichen sozialer Arbeit tätig sind.
Bei den aufgeführten Parlamentsnachrichten (hib-Infos) und BT-Drucksachen handelt es sich wiederum um eine reine Informationszusammenstellung von Bundestagsvorgängen, dort gestellten Fragen und erhobenen Daten, die als Hintergrundinformationen für die JSA mit der ZG relevant sein können.

Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisbringende Lektüre. Und bedanke mich bereits vorab für potentielles Feedback, Ihre Anregungen und weitere Hinweise. Auch Kritik ist selbstverständlich jederzeit willkommen.
Leiten Sie den Newsletter gerne auch an Kolleg*innen weiter. Über neue Leser*innen und Abonnent*innen (Abo-Anmeldung DS-GVO-konform: bitte hier) freue ich mich.

Vielen Dank!

Christiane Weidner
BAG EJSA-Referentin für Migrationspolitik und Lobbyarbeit

Inhalt

1. Informationen aus dem Bundestag und von der Bundesregierung

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht vor

Prioritäten des Bundeshaushalts 2024

Förderung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ in 2022

AFSFJ: Fachgespräch über Jugendmigrationsdienste

Entwurf zur Modernisierung des Passwesens umstritten

Sprachkursbesuche

Zurückweisungen an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz

Gesetz von 2019 zu Herkunftsstaaten gescheitert

Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten

Gesetzentwurf zur Fachkräfte­einwanderung angenommen

Lesung: Ge­orgien u. Moldau als sicherere Herkunftsstaaten?

(BMI) Abschlussbericht "Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz"

Kontroverse Debatten zum EU-Asylrecht

Menschenrechte in Deutschland auf dem Prüfstand

Situation in Nordmazedonien und den übrigen Westbalkan-Staaten

BReg-Bericht: Situation von UMA

Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren

Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Zahlen Beschäftigter ohne deutschen Pass

Visa zum Familiennachzug

Aufnahme von Schutzbedürftigen ohne Asylverfahren

Sprachmittlung im Gesundheitswesen

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Flucht- u. Migrationskosten

Unerlaubt Eingereiste

Todesopfer unter Flüchtenden auf dem Weg in die BRD und EU 2021/2022

AZR: Staatenlose Menschen / Reiseausweise für Geflüchtlete

Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten

Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan

2. Termin-/Veranstaltungshinweise

31.7. Online-Seminar: Kinderschutzstandards für Geflüchtete in privater Unterbringung

22.8. Online-Schulung: Basisseminar Asylrecht NRW

31.8. Fachforum: Aufenthalts- u. Asylrecht speziell bei jungen Männern* (Dortmund)

1.9. Online-Workshop: Unterbringung_besondere Bedarfe junger LSBTIQ*-Geflüchteter

4.-6.9. BumF-Herbsttagung (Berlin)

5.-6.9. Dialogtagung von Bundesamt, Diakonie u. Kirche zu globalen Entwicklungen (Schwerte)

7.-8.9. Workshop (HU Berlin): Decolonizing Mental Health

13.-15.9. Bundesfachkongress Interkultur 2023 Räume der Teilhabe - Räume des Handelns (Potsdam)

ab 13.9. BumF-Grundlagenschulung für die Arbeit mit UmF (mehrere Termine)

18.-19.9. Migrationsrechtstage (hybrid) zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

26.-29.9. Fachtagung (Kassel): Junge Geflüchtete in der JSA

9.-11.10. Conference (Berlin) „Solidarity in the Migration Society“

24.-25.10. Nürnberger Tage für Migration

10.11. Zehn Jahre BIM. "Redefining the Horizon in Migration and Integration Research"

12.12. Online-Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

BumF-Inhouse-Grundlagenschulung für die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen

Einzel-/Gruppenangebote: Mädchenspezifische Jugendarbeit im Kontext von islamistischer Radikalisierung

3. Pressemitteilungen/Meldungen

Diakonie u. ELKB: Kritik an geplanter EU-Asylrechtsreform

Internationaler Tag gegen Menschenhandel

EU/ropa: Migrations- u.asylpolitische Entwicklungen (Juni-Juli)

CDU-Vorschlag: EU-Kontingentregelung statt Individualrecht auf Asyl

UNO: Zahl schwerer Menschenrechtsverstöße gegen Kinder gestiegen

Chancen-Aufenthaltsrecht stößt auf große Resonanz

EuGH-Urteil zu straffälligen Geflüchteten - Aufenthaltsrechtsentug nur bei konkreter Gefahr

Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Fokus Ausbildungsaufenthaltserlaubnis)

Flucht über das Mittelmeer

Nettozuwanderung erreicht Rekordhoch

Kampf gegen Klimawandel und Armut - Global solidarische Finanzierung

Weltflüchtlingstag 2023

Urteil: Grundrechtsschutz light in Erstaufnahmeeinrichtungen

Deutsche Innen- u. Ministerpräsident*innen-Konferenz (Juni)

EU-Kommission: Maßnahmen gegen irreguläre Migration u. Menschenhandlel

Stellungnahmen zur Staatsangehörigkeitsrechtsreform

Zweiter Deutscher Flüchtlingsgipfel in 2023 (Mai)

Litauen: 6-Monats-Gewahrsam von Geflüchteten verfassungswidrig (Urteil)

Entlastung der Ausländerbehörden

Recht auf faire Arbeit für Geflüchtete

BB Innenminister (CDU) zum „Abschiebeminister 2023“ gewählt

Bevölkerung mit Migrationshintergrund

Integrationsminister*innenkonferenz

Zahl Schutzsuchender in Deutschland

EU-Migrationssystem überfordert - Situation in den Ländern

4. Publikationen/Veröffentlichungen

SVR: Geflüchtete als Neubürger*innen

SVR-Kurzinfo: Zur Aufwertung der Chancenkarte (FEG)

SVR-Policy Brief: Selektive Solidarität? Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen

BAG KJS: Bedingungen für menschenwürdige, gerechte Flüchtlings-/Migrationspolitik

RIAS: Antisemitismusbericht 2022

Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BMBF-Infoblatt)

UNHCR: Global Trends Report

Umkämpfte Begriffe der Migration – Ein Inventar

Methoden struktureller Veränderung in der Sozialen Arbeit

Neuauflage: Zehn Überzeugungen zu Flucht u. Integration aus evangelischer Sicht

Umsetzung der UN-Konvention gegen Rassismus

Bericht zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in der EU

BMBF: Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland

Den Begriff "Rasse" überwinden

SVR: Klimawandel u. Migration - Zusammenhang u. Handlungsoptionen

Mikrozensus - Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2022

BJK-Zwischenruf: Junge Geflüchtete

Handlungsempfehlungen für Fachkräfte: Umgang mit radikalen Weltanschauungen u.a.

EMN-Infopapier zu bilateralen Rückübernahmeabkommen in der EU

Parität: Zusammenarbeit mit den Herkunfts- u. Transitländern Marokko u. Tunesien

5. Radio- u. TV-Beiträge

Dlf: Integrationskurse - KI als Entlastung für Lehrkräfte?

FEG-Reform / Fachkräftemangel - Bürokratische Hürden

Dlf: Sterben im Mittelmeer - Können die EU-Migrationspläne helfen?

ZDF: Leben zwischen Europa und Afrika

Dlf: Fluchtursachenbekämpfung

Dlf: Asylzentren in Nordafrika - Keine Zustimmung in den betroffenen Ländern

Dlf: Was die EU-Asylreform für betroffene Menschen bedeutet

Dlf: Geschichte des Asylrechts (Radio-Sendung)

Animationsfilm: Die Odyssee - Geschichte einer Flucht

6. Fortlaufende Wissensportale/Datenbanken/Newsletter u.ä.

EU-Informationen: Wie die EU Migrationsbewegungen steuert

SZ-Themenseite: Migrations- und Asylpolitik in EU und BRD

Newsletter des Netzwerks rassismuskritische Migrationspädagogik

Newsletter des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel

Borderline-europe-Newssammlung

7. Projekte/Ausschreibungen u.ä.

Forschungsprojekt „Zivilgesellschaft & Bildung. Bürgerschaftl. Engagement in Kommunalen Bildungslandschaften“

Cities4Refugees

Partizipation Zugewanderter an Elterngremien

8. Sonstiges/Weiteres

Diakonie Journal zum Haushalt 2024

Petition: Keine Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen

Beteiligung am 7. Armuts- und Reichtumsbericht

Diakonie Projektdokumentation: Internationale Migrationssozialarbeit - Vorintegration und Übergangsmanagement

Ausländer-, Asyl- & Flüchtlings(sozial)recht 2013 - heute

1. Informationen aus dem Bundestag und von der Bundesregierung

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht vor

(17.7.) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat seinen Jahresbericht 2022 vorgelegt. Wie aus dem als Unterrichtung (Drucksache (Drs) 20/7780) erhältlichen Bericht hervorgeht, hat das Institut im Jahr 2022 vorrangig drei Themen bearbeitet: das Eintreten für die Gleichheit aller Menschen und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die menschenrechtliche Gestaltung des Wandels der Lebensgrundlagen sowie die Stärkung des Rechtsstaats und der Schutz zivilgesellschaftlicher Freiräume.
U.a. wird im Bericht als eine Herausforderung die Erkennung und konsequenten Verfolgung rassistischer Straftaten in Deutschland benannt. Dafür brauche es eine „verstärkte Beschäftigung“ mit dem Thema in Polizei und Justiz sowie strukturelle Veränderungen im Behördenalltag. Gemeinsam mit Justizverwaltungen und Akteur*innen aus der Praxis wurden Handlungsempfehlungen dafür erarbeitet.
Im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaat drängen die Menschenrechtsexpert*innen insbesondere auf eine menschenrechtskonforme Reform des europäischen Asylsystems. Das Institut fordert den Ausbau von sicheren Zugangswegen in die EU und einen solidarischen Verteilmechanismus, der die Aufnahme von Schutzsuchenden verbindlich regelt.

Prioritäten des Bundeshaushalts 2024

(5.7.) Das Bundeskabinett stimmte dem Haushaltsentwurf für 2024 und dem Finanzplan bis 2027 vor der Regierungsbefragung des Bundestages zu.
(Darin ist u.a. vorgesehen, dass die Ausgaben des BMFSFJ 2024 gegenüber 2023 um 1,6% gekürzt werden sollen. Die langfristige Planung bis 2027 sieht weitere Ausgabenkürzung um 350 Mio. Euro vor.)
-> Zum Stream zur Befragung der Bundesregierung: der Bundeskanzler Olaf Scholz benennt die Prioritäten für den Haushalt 2024: Sicherheit des Landes, das Fortbestehen als erfolgreiches Industrieland und die Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft.
-> Zur Kritik der Diakonie am HH-Entwurf angesichts der vorgesehenen dramatischen Kürzungen im sozialen Sektor: s.u.  Sonstiges/ Weiteres.
-> Zum weiteren Verfahren: Der Bundeshaushaltsentwurf steht nun öffentlich in der Diskussion und soll am 18.8. dem Bundestag sowie Bundesrat zugeleitet werden. Für die Plenarwoche des Bundestags vom 5.-8.9. ist die erste Haushaltsdebatte geplant. Danach wird der Bundeshaushalt in den Ausschüssen beraten. Schließlich soll er im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
D.h. in der verbleibenden Zeit muss sich die Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der jungen Menschen gegen Kürzungen zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Zuwanderungshintergrund engagieren und den Sommer und Herbst für eine intensive Lobbyarbeit nutzen.

Förderung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ in 2022

(5.7.) In einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/7591) auf eine Kleine Anfrage schlüsselt diese auf, welche Fördersummen sie über das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Jahr 2022 je Themenbereich vergab [Auszüge; vgl. Seite 3-4]:

- Antisemitismus 5.452.461,37 €
- Antiziganismus 2.512.848,37 €
- Chancen u. Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft 4.388.917,17 €
- Demokratieförderung im Jugend- u. jungen Erwachsenenalter 5.598.849,36 €
- Demokratieförderung im Kinderalter 1.661.926,01 €
- Hass im Netz 2.999.516,60 €
- Islam- u. Muslimfeindlichkeit 3.295.583,18 €
- Phänomenübergreifende Prävention 1.471.538,59 €
- Rassismus 3.624.451,94 €
- Rechtsextremismus 4.977.247,33 €

AFSFJ: Fachgespräch über Jugendmigrationsdienste

(5.7.) Fachgespräch über Jugendmigrationsdienste (zum Stream) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (42. Sitzung des AFSFJ)
Hierzu die Bundestags-Kurzmeldungen (hib) (6.7.):
Individuelle Beratung, eine Öffnung des deutschen Vereinswesens, aber auch eine ausgewogene Wohnungspolitik sind wichtige Bausteine, die jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine soziale Teilhabe ermöglichen, betonten die Sachverständigen im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag zum Thema „Förderung der sozialen Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund“.

Individuelle Beratung und Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund, ergänzend zur Jugendsozialarbeit, bieten die deutschlandweit rund 500 Jugendmigrationsdienste im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes, erläuterte Christiane Goldschmidt vom Jugendmigrationsdienst Barnim-Oberhavel. Mehr als 120.000 junge Menschen aus 180 Nationen seien 2022 beraten und in der Schule, bei der Ausbildung und in Behördenangelegenheiten unterstützt worden.

„Der Schlüssel meines Erfolges in Deutschland sind die richtigen Informationen, die ich zum richtigen Zeitpunkt erhalten habe“, berichtete sie von einem 2016 nach Deutschland gekommenen jungen Syrer. Das habe diesem als Geflüchtetem Türen geöffnet und einen passenden Bildungsweg ermöglicht. Genau an der Schnittstelle zur Schule setze der Jugendmigrationsdienst an. Meist werde die Organisation von der Schulsozialarbeit wegen eines neuen Falls kontaktiert.

So sei es auch bei Lana gewesen, die in der Schule nicht mehr mitkam, oft fehlte, weil sie zu Hause den Eltern helfen, für diese bei Arztbesuchen übersetzen musste. Man habe dann für die Eltern externe Hilfe organisiert, so dass sich die Tochter ganz auf die Schule konzentrieren und erfolgreich ihren Abschluss machen konnte. Sie habe inzwischen Aufenthaltsrecht erhalten und sei mittlerweile berufstätig.

Für Schülerinnen und Schüler beispielsweise in Willkommensklassen den passenden Bildungsbaustein zu finden, darum kümmere sich der Jugendmigrationsdienst. „Jugendliche treffen zu oft auf vorgefertigte, unflexible Strukturen, rechtliche Hürden“, sagte Goldschmidt. Die Folge seien unnötige Verzögerungen im Bildungsverlauf, Motivationsverlust und Desintegration.

Die Beratung der Jugendmigrationsdienste treffe auf eine sehr hohe Nachfrage - der Jugendmigrationsdienst Barnim-Oberhavel habe im vergangenen Jahr 500 junge Menschen beraten. Die Nachfrage könne man weiterhin nur erfolgreich bedienen, wenn sich genügend Fachkräfte fänden.

Soziale Teilhabe im außerschulischen Bereich von jungen Menschen mit Migrationshintergrund „heißt für uns mehr als nur die Teilnahme an Veranstaltungen, als nur der Zugang zu Bildungsräumen, sondern muss bedeuten, diese auch mitzugestalten“, sagte Robert Werner vom Jugendverband Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V. Dabei spielten die Jugendverbände eine entscheidende Rolle, wo Selbstorganisation und gemeinschaftliche Gestaltung gelebt werde.

Für Jugendliche mit Migrationsgeschichte böten sich zwei Zugänge zur Teilhabe an der Gesellschaft: Indem sich die etablierten und tradierten Jugendverbände „diversitätssensibel“ öffneten und durch den Aufbau von Migrantinnenjugendselbstorganisationen (MJSO). „Beide Wege befruchten sich.“ Es gebe viele Kooperationen.

Im Gegensatz zu den MJSO bestünden im Vereinswesen noch eine Reihe von Zugangsbarrieren. Deren Freizeitangebote verstärkten sogar oft die soziale Differenzierung, wenn nicht aktiv dagegen vorgegangen werde. Kinder mit Migrationshintergrund seien seltener in Vereinen organisiert, es fehle dazu der familiäre Hintergrund wie bei deutschen Familien. Aber auch die Vereinsstrukturen und bestimmte Traditionen könnten für Außenstehende abschreckend oder befremdlich wirken. Es gelte zu hinterfragen, was vielleicht verändert werden müsse und ob die tradierten Verbandskulturen offen genug seien, um neue Zielgruppen zu erreichen, .

Werner berichtete dagegen von regelrechten Engagementkarrieren in MJSO, wo sich junge Geflüchtete im Zeitraum von ein, zwei Jahren vom einfachen Mitglied als Sprachmittler qualifizierten, dann eine Jugendleiterausbildung absolvierten und es schließlich bis hin zu einer Vorstandsposition geschafft hätten. In den etablierten Verbänden sei dies eher die Ausnahme.

Teilhabe bedeute aus der Perspektive der Jugendverbände, den jungen Menschen tatsächlichen Einfluss auf die Ausgestaltung von Angeboten, auf inhaltliche Fragen und auf die politische Agenda zu geben. „Die Jugendverbände sind per se inklusiv“, sagte Werner. Es gelte den Kindern Jugendlichen anhand von Vorbildern ihres Alters, die es schon geschafft haben, das Gefühl zu geben: Da kann ich auch dazu gehören. Kürzungen im Kinder- und Jugendplan hätten existenzielle Folgen Auswirkungen auf die MJSO. Diese hätten überproportional von der Bundeshilfe profitiert.

Jugendliche mit Migrationshintergrund fänden sich heute in allen Bevölkerungsschichten, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag, eine solche Biografie sei nicht gleichzusetzen mit prekären Lebensverhältnissen. In jeder dritten Familie sei heute ein Elternteil mit ausländischem Pass anzutreffen. Wichtige Intgrationsschritte fänden auf kommunaler Ebene, in den Schulen und Vereinen statt, der Jugendmigrationsdienst spiele eine wichtige Rolle, ebenso eine frühe Sprachförderung und Angebote für Familien.

Allerdings stellten einkommensarme Familien auch bei den Migranten ein Problem dar, das sich an städtischen sozialen Brennpunkten, und in den Schulen dort, konzentriere und verstärke. Der sozialen Segregation müsse mit einer ausgewogenen Wohnungspolitik begegnet werden. Es brauche bezahlbaren Wohnraum in allen Stadtteilen.

Entwurf zur Modernisierung des Passwesens umstritten

(3.7.) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) sowie die dazu vorgelegten Änderungs- und Entschließungsanträge der Koalitionsfraktionen stießen bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 3.7. (Stream) auf ein geteiltes Echo. Datenschützer warnten vor der Entstehung von Schattendatenbanken, während unter anderem von Seiten der Bundesdruckerei der Wille zur Vereinfachung und Modernisierung begrüßt wurde. (Mehr Informationen: siehe BT-News (hib) 4.7.)

Sprachkursbesuche

(28.6.) Über die Zahl der Integrationskursteilnehmer, die in den vergangenen zehn Jahren einen Sprachkurs besucht und/ oder wiederholt haben, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7505) auf eine Kleine Anfrage. In den Jahren 2013 bis 2022 haben 2.412.167 Menschen erstmals oder wiederholt am Sprachkurs teilgenommen. Der Anteil von Kurswiederholenden an allen neuen Teilnehmenden beträgt 17,1 %.

Zurückweisungen an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz

(28.6.) Die Bundespolizei hat laut Bundesregierung (Antwort (20/7504) auf eine Kleine Anfrage) gemäß ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) von Januar bis Mai dieses Jahres an der deutsch-österreichischen Landgrenze insgesamt 3.815 Personen zurückgewiesen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres belief sich die Anzahl auf 3.657. Zu Zugangsverwehrung/ Zurückweisungen an der deutsch-schweizerischen Landgrenze durch die Bundespolizei in Abstimmung mit den schweizerischen Behörden kam es im genannten Zeitraum gemäß ihrer PES in insgesamt 3.678 Fällen. Im Vorjahreszeitraum habe sich die Anzahl auf 97 belaufen.

Gesetz von 2019 zu Herkunftsstaaten gescheitert

(28.6.) Der Anfang 2019 vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (19/5314) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/7503) auf eine Kleine Anfrage, in der sich erkundigt wurde, ob dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität verfallen ist, nachdem er im Bundesrat keine Zustimmung fand, oder ob der Bundesrat ihm weiterhin zustimmen könnte.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, unterfallen Gegenstände, die im Bundestag abschließend behandelt sind und auch keine erneute Beschlussfassung beispielsweise nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 5 oder Absatz 4 des Grundgesetzes bedürfen, nicht der Diskontinuität. Bei Gesetzen, die eine Zustimmung des Bundesrates erfordern, hat der Bundesrat jedoch gemäß Artikel 77 Absatz 2a des Grundgesetzes „in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluss zu fassen“. Sie gehe „im Hinblick auf den Zeitablauf davon aus, dass die unterbliebene Beschlussfassung im Bundesrat als Versagung der Zustimmung zu bewerten und das Gesetz somit endgültig nicht zustande gekommen ist“.

Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten

(27.6.) Aus dem Jahresbericht 2022 der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, geht hervor, das sich im vergangenen Jahr mit fast 9.000 Beratungsanfragen so viele Bürger*innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wandten, wie nie zuvor. (14% mehr als im Vorjahr, sogar eine Verdopplung im Vergleich zu 2019.) Der Großteil der Anfragen bezog sich demnach auf Diskriminierung im Zusammenhang mit Faktoren wie Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion oder Weltanschauung. Diese Merkmale sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Deutlich seltener meldeten sich Menschen, die wegen anderer Merkmale – wie zum Beispiel ihrem sozialem Status – diskriminiert wurden.
Konkret berichteten die meisten berichteten Menschen über rassistische Diskriminierung (43 %) und Diskriminierung wegen einer Behinderung (27 %). Etwa 20 % meldeten Diskriminierung wegen des Geschlechts, 10 % der Anfragen bezogen sich auf Benachteiligungen wegen des Alters. Am seltensten ging es in den Anfragen um Diskriminierungen wegen der eigenen Religionszugehörigkeit (5 %), sexueller Identität (4 %) oder Weltanschauung (1 %).
Am häufigsten wurde dabei Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (27 %) gemeldet. Weitere 20 % erlebten Diskriminierung bei s.g. Alltagsgeschäften wie der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch, Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr. – Obwohl am Arbeitsmarkt und bei Alltagsgeschäften das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt und Diskriminierung hier verboten ist. Doch oft erlebten Menschen auch Ungleichbehandlung in Lebensbereichen, die nicht durch das AGG geschützt sind, z.B. in Ämtern und Behörden, bei Justiz, Bildung und Polizei. Auch in diesen Bereichen müsse nach Aussage der Unabhängigen Bundesbeauftragten ein wirksamer Diskriminierungsschutz eingeführt werden im Zuge der im Koalitionsvertrag angekündigten AGG-Reform.
Ataman merkte wiederum an, dass die erhobenen Zahlen zeigten, dass sich immer mehr Menschen gegen Diskriminierung wehrten. Das Bewusstsein für Antidiskriminierung in der Bevölkerung würde wachsen und dies stelle „ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Reife und Integration“ dar. Es sei wichtig, dass mehr Menschen wüssten, dass Diskriminierung verboten sei. Außerdem kündigte sie an, dass AGG zukunftsfähig machen zu wollen.
Dafür soll es drei konkrete Maßnahmen geben:
- Es soll ein flächendeckender Ausbau der Antidiskriminierungsberatung erfolgen. Dafür ist das bislang größte Förderprogramm zu Antidiskriminierung in Deutschland geplant: "respekt*land". Damit sollen gemeinsam mit den Ländern 35 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Fördervolumen von insgesamt 5 Millionen Euro unterstützt werden.
- Ab Herbst soll eine Informationskampagne Menschen darüber aufklären, welche Rechte sie im Falle einer Diskriminierung haben.
- Der Schutz vor Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz soll stärker in den Blick genommen werden. Konkrete Vorschläge dazu sollten bald veröffentlich werden.
(vgl. ZDF 27.6., SWR 27.6., Tagesschau 27.6., MDR 27.6., taz 27.6.)

Gesetzentwurf zur Fachkräfte­einwanderung angenommen

(23.6.) Nach langen Monaten von Verhandlungen und Überarbeitungen wurde nach 3. Lesung (siehe hier auch: (1. Lesung 27.4. und Anhörung 22.5.) der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3) angenommen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland begegnen. Zur Bedarfsdeckung gelte es weiterhin, in erster Linie inländische und innereuropäische Potenziale zu heben, heißt es im Text. Dies reiche aber nicht aus, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf zu sichern. "Zusätzlich müssen drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen werden und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden". Der Grundsatz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2020 (eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt) habe sich der BReg zufolge bewährt. Darauf aufbauend soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasst wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
Konkret werden u.a. die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe spürbar abgesenkt und eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen, was die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtern soll. Künftig soll auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine Blaue Karte EU ausgestellt werden. Für Inhaber*innen einer solchen wird Arbeitgeberwechsel vereinfacht sowie Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland auch für Inhaber einer Blauen Karte EU geschaffen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Zudem wird der Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU sowie die Erlangung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt erleichtert.
Weiterhin soll die Bildungsmigration gestärkt werden, indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland attraktiver gemacht wird u.a. durch Erleichterungen und die Erweiterung der Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts über Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten.
Zudem soll das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver werden durch die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft. Dazu könne das Anerkennungsverfahren - bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich - nun auch erst im Inland begonnen werden.
Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufs- oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug gehören. Die Chancenkarte bietet Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Zudem wird der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken gewährleistet.
Desweiteren wurden im Ausschuss für Inneres und Heimat am 21.06.2023 eingebachte Änderungen mitbeschlossen; so auch, dass Asylbewerber*innen, die vor dem 29.3.23 eingereist sind sowie u.a. eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben. (= Einführung der Chance zum "Spurwechsel" - Kritik hierzu siehe u.a. Migazin 19.6., Mediendienst Integration 23.6., Tagesschau 23.6., Flüchtlingsrat NI 4.7. und unten in der folgenden Rubrig mit PM)
Ferner soll in Zukunft auch den Eltern einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden können. Gleiches gilt für die Schwiegereltern der Fachkraft, wenn deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält. Weiterhin ist u.a. die Möglichkeit einer Verlängerung der Chancenkarte um bis zu zwei Jahre vorgesehen, wenn der*die Ausländer*in einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung hat und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Darüber hinaus wurde im Ausschuss eine Entschließung gefasst, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die sogenannte Westbalkan-Regelung „zu einem Teil des Instrumentenkastens für Migrationsabkommen zu machen“. Diese eröffnet Menschen vom Westbalkan für jede Beschäftigung einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie könne Bestandteil der jeweils zu verhandelnden Migrationsabkommen der Bundesregierung sein, heißt es in der Entschließung. Wenn mit einem Staat ein Migrationsabkommen mit der analogen Anwendung der Westbalkan-Regelung geschlossen wird, soll der Entschließung zufolge „das von der Bundesregierung verhandelte Kontingent nicht auf das bestehende Kontingent der Westbalkan-Staaten angerechnet und per Verordnung umgesetzt“ werden.
Zudem wurde durch die Regierungsfraktionen im letzten Moment gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (20/6500) noch einige wichtige Änderungen eingefügt (siehe Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/7394)). Ein zentraler Punkt darin ist die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung für Menschen mit Duldung (§16g), die die bisherige Ausbildungsduldung ersetzen wird.
Das Gesetz wurde am 7.7. abschließend auch im Bundesrat beschlossen. (siehe: BReg; Stream der BR-Sitzung; Tagesordnung/Sitzungsverlauf schriftlich, Tagesschau; alt: BR-Stellungnahme zum FEG vom 24.5. (Unterrichtung Drs. 20/6500))
[Zur kritischen Beurteilung des FEG - insbesondere der neuen Ausbildungsaufenthaltserlaubnis - s.u. weitere Meldungen/ PM]

Lesung: Ge­orgien u. Moldau als sicherere Herkunftsstaaten?

(22.6.) Einstufung Ge­orgiens und Republik Moldau als sicherere Herkunftsstaaten (zum BT-Stream)
Der Bundestag beriet erstmals einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten (20/7251). Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Zum Antrag: Die Unionsfraktion will, dass Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes und der EU-Richtlinie zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes eingestuft wird. Dadurch könnten Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach Paragraf 29 des Asylgesetzes zügiger bearbeitet und der Aufenthalt in Deutschland könnte bei einer negativen Entscheidung über den Asylantrag schneller beendet werden, heißt es im Entwurf.
Deutschland würde dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bliebe dadurch unberührt. Die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten habe in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen Maßnahmen zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt, schreiben die Abgeordneten.
Sie verweisen darauf, dass der Gesetzentwurf im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Februar 2023 stehe, in denen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einstimmig dafür ausgesprochen hätten, das Konzept sicherer Herkunftsländer stärker zu nutzen. Mit dem Gesetzentwurf würde zudem einer der Beschlüsse, die der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 zur Gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern getroffen habe, zeitnah umgesetzt, heißt es weiter.
Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz lägen vor allem bei Antragstellern aus Georgien und Moldau nur in wenigen Einzelfällen vor. Von Januar 2021 bis Mai 2023 sei dies nur in 24 von 14.180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11.498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldawischen Staatsangehörigen der Fall gewesen.
----
Bereits im April (20.4.) hatte sich der BT mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum generellen Thema „Geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einführen“ (20/6409) befasst. Die Vorlage wurde nach einer Dreiviertelstunde zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. 

(BMI) Abschlussbericht "Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz"

(21.6.) Abschlussbericht "Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz" des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM) im Bundesministerium des Innern und für Heimat. - Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, hatte das BMI im September 2020 nach den rassistisch motivierten Anschlägen in Hanau vom 19.2.2020 den UEM einberufen. Dieser hat sich in den vergangenen drei Jahren in grundlegender Weise mit dem Phänomen Muslimfeindlichkeit auseinandergesetzt und Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland analysiert. Ziel war es, das bisher zu wenig beachtete oder erforschte Phänomen in seinen offenen und subtilen Erscheinungsformen sowie Wirkungsweisen beschreibbar zu machen. Außerdem sollte deutlich gemacht werden, weshalb Muslimfeindlichkeit als ein gesamtgesellschaftliches Problem und nicht nur eines der Betroffenen zu begreifen ist. 
Abschließend enthält der Bericht auch Handlungsempfehlungen an Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Er versteht sich somit als Beitrag zur (Politik-)Beratung und will auf politischer und behördlicher Ebene als Leitfaden bei Gestaltungsfragen und Entscheidungsfindungen helfen. (Zum vollständigen Bericht: BMI 21.6.; siehe auch: Newsletter „Rassismuskritische Migrationspädagogik“ Nr. 40 (Seite 21) vom Juli 2023, Migazin 29.6.)

Kontroverse Debatten zum EU-Asylrecht

(23.5.-21.6.) Über internationale Geflüchtetenrechte sowie konkret das Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und dessen aktuelle Weiterentwicklung wurde am 23.5. und 15.6. (Streams) im Bundestag diskutiert.
Insbesondere die Einigung der EU-Innenminister*innen vom 08.06.2023 zur GEAS-Reform (weiteres hierzu: siehe unten: Pressemitteilungen) hatte zu einer scharfen Kontroverse im Bundestag geführt. Während die CDU/CSU-Fraktion die beschlossenen Asylrechtsverschärfungen als unzureichenden Schritt in die richtige Richtung bewertete, äußerten Die Linke mit gegensätzlicher Argumentation scharfe Kritik und bezeichnete den Ratsbeschluss als einen „Frontalangriff auf die Rechte Schutzsuchender“ und einen „Anschlag auf die Menschenrechte“. Damit hätten die EU-Innenminister die „faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl beschlossen“. Vertreter der SPD- und der FDP-Fraktion verteidigten dagegen den Innenminister-Beschluss, während Redner von Bündnis 90/Die Grünen immerhin deutliche Unzufriedenheit und Bedenken gegenüber der Einigung formulierten.
Auch im Innenausschuss wurde mit der Ministerin über den EU-Asylkompromiss beraten. (BT-News (hib) 21.6.)
Bereits im Frühjahr war in einigen BT-Sitzungen um den richtigen Kurs Deutschlands in der Asyl- und Migrationspolitik gestritten worden (siehe Streams: 16.3., 26.4., 28.4. und 11.5.)

Menschenrechte in Deutschland auf dem Prüfstand

(15.6.) BT-Menschenrechte-Ausschuss: Vor Beginn des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) informierte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen), den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe über dessen Ablauf sowie den anstehenden Rechenschaftsbericht der Bundesregierung. Menschenrechtliche Herausforderungen sah Amtsberg insbesondere in den Bereichen Asyl, Armutsbekämpfung und Kinderrechte. Zudem bestehe Handlungsbedarf gegen Diskriminierung jeder Art.
Sie betonte im Gespräch mit die Bedeutung des seit 2007 alle vier Jahre stattfinden Universal Periodic Rewiew (UPR) durch den VN-Menschenrechtsrat, dem sich alle VN-Mitgliedstaaten zu unterziehen hätten. Das UPR-Verfahren sei das einzige, das alle verpflichte, einen kritischen Blick auf die Menschenrechtslage im eigenen Land zu werfen. Anspruch sei, aufrichtig und selbstkritisch Bilanz zu ziehen. Nur so könne Deutschland international glaubwürdig auftreten und Menschenrechtsverstöße kritisieren. In diesem Zusammenhang warb sie um Begleitung des Verfahrens durch den Bundestag.
In der Diskussion um die Schwerpunkte des bis Anfang August vorzulegenden Regierungsberichts betonte die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, die oft kritisierte Polizeipraxis des „Racial Profilings“ in den Blick zu nehmen, bei der das äußere Erscheinungsbild einer Person, wie etwa die Hautfarbe, als Entscheidungsgrundlage für Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen herangezogen wird. Die Grünen-Fraktion erkundigte sich nach Fortschritten beim Zurückdrängen rassistischer und antiziganistischer Einstellungen, die Linksfraktion nach der geplanten Kindergrundsicherung zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die FDP-Fraktion wollte erfahren, wie ein systematisches Monitoring von Maßnahmen aussehen könne, welche die Bundesregierung zur Rechtsextremismus-Bekämpfung in Reaktion auf frühere Empfehlungen durch VN-Mitgliedstaaten beschlossen habe. (Weitere Ausführungen: siehe: BT-Homepage)

Situation in Nordmazedonien und den übrigen Westbalkan-Staaten

(15.6.) Auswärtiges - Debatte zur Situation in Nordmazedonien und den übrigen Westbalkan-Staaten:
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen simmte der Bundestag einem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu, mit dem „Nordmazedonien auf seinem Weg in die Europäische Union aktiv unterstützt“ werden soll (20/7203). Die Koalitionsfraktionen wollen Nordmazedonien auf seinem Weg in die Europäische Union aktiv unterstützen. In ihrem Antrag fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, „bilateral und im Rat der EU mit Nachdruck für die Eröffnung der ersten Verhandlungscluster mit Nordmazedonien zu werben und auf die beispiellose Bereitschaft des Landes zur europäischen Integration zu verweisen, die Vorbildcharakter für die gesamte Region hat“.
Der im Rahmen des EU-Erweiterungspakets im Oktober 2022 veröffentlichte Länderbericht der Europäischen Kommission attestiere dem Land insgesamt gute Fortschritte in den Schlüsselbereichen, schreiben die Abgeordneten. Zu befürchten sei aber, dass der bisherige Erweiterungsprozess der EU nach Klärung der Namensfrage mit Griechenland erneut aufgrund bilateraler Konflikte, dieses Mal mit Bulgarien, zum Erliegen kommen könnte. „Entsprechend eines im Sommer 2022 gefundenen Kompromisses des Rates mit Nordmazedonien ist Voraussetzung für alle weiteren Integrationsschritte eine Verfassungsänderung, die die Aufnahme der bulgarischen Bevölkerungsgruppe neben anderen bereits aufgeführten Gruppen in die Verfassung Nordmazedoniens vorsieht, und die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament Nordmazedoniens erfordert.“
Die Bundesregierung soll Nordmazedonien „ermutigen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung der ersten Verhandlungscluster zu schaffen, vor allem die Umsetzung des Kompromisses vom Sommer 2022“. Auf der anderen Seite soll sie Bulgarien aufrufen, den Weg Nordmazedoniens in die EU im Rahmen des mit dem Rat gefundenen Kompromisses zu unterstützen und von darüber hinausgehenden Bedingungen abzusehen. (Zum Sitzungs-Stream 15.6.)

BReg-Bericht: Situation von UMA

(1.6.) Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland (Drs 20/7120) - Unterrichtung durch die BReg und Beschluss durch das Bundeskabinett:
Der Bericht basiert auf amtlichen Statistiken und auf Ergebnissen aus Befragungen von Jugendämtern, Fachverbänden und Einrichtungen, in denen UMA leben. Er befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahr 2021, greift punktuell aber auch neuere Entwicklungen mit auf. Demnach wurden unbegleitete Minderjährige im Berichtszeitraum weitgehend rechtssicher und kindeswohlgerecht aufgenommen, untergebracht und versorgt. Zugleich macht der Bericht jedoch auch deutlich, dass die seit 2022 wieder steigende Zahl unbegleiteter Minderjähriger die zuständigen Kommunen vielerorts vor wachsende Herausforderungen stellt. (Vgl. BMFSFJ 31.5., BReg 31.5.)
Hingewiesen wird auch auf die besondere Gefährdung von UMAs durch Ausbeutung, Missbrauch oder Menschenhandel. Ein Kapitel befasst sich auch mit der Situation von vermissten UMAs.
In einer Kommentierung des Berichts kritisiert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) die Berichtsschlussfolgerungen einer „weitgehend rechtssicheren und kindeswohlgerechten Aufnahme, Unterbringung und
Versorgung“ und fordert Verbesserungen in diesen Bereichen. (BumF 8.6.)

Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren

(31.5.) Über das Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zur Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren und die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7089) auf eine Kleine Anfrage. Danach bildet das Konzept in seiner aktuellen Fassung die Identifizierung von beziehungsweise den Umgang mit potentiell vulnerablen Personen und der Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse im gesamten Asylverfahren ab. Das Konzept informiert ausführlich darüber, woran besondere Schutzbedarfe zu erkennen und wie im Asylverfahren die für den jeweiligen Personenkreis festgelegten Verfahrensgarantien zu gewährleisten sind. Erläutert werden dabei die deutsche Rechtslage und die diesbezügliche Verfahrensweise des Bamf im Asylverfahren unter Anführung auch der jeweiligen unionsrechtlichen Garantien nach zwei EU-Richtlinien in Bezug auf die dort nicht abschließend genannten Personengruppen, bei denen Vulnerabilitäten auftreten können.
Die AVB trage neben Maßnahmen der Länder zur Identifizierung vulnerabler Personen dazu bei, die Anforderungen aus Artikel 22 der EU-
Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) zu erfüllen. Vor allem seien die Bundesländer und das BAMF für die Identifizierung besonders vulnerabler Personen zuständig.

 

Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

(31.5.) Das Bundesministerium des Inneren und Heimat (BM) hat die vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen. Sie wurde damit bis zum 2.6.24 verlängert. Sie legt fest, dass aus der Ukraine Geflüchtete, die erstmalig bis zum 4.3.24 einreisen, kein Visum benötigen und sich 90 Tage ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten dürfen. (Bundesgesetzblatt)
In einer Erklärung fordert das European Council on Refugees and Exiles (ECRE) gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Pro Asyl die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Personen auf der Ukraine bis März 2025 zu erarbeiten. (ECRE 19.5., KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. 31.5.)

Zahlen Beschäftigter ohne deutschen Pass

(31.5.) Rund 5,1 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren zum Stichtag 30.9.22 in der Bundesrepublik sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspreche einem Anteil von 14,7 % aller Beschäftigten, antwortet die Bundesregierung (20/7083) auf eine Kleine Anfrage. Die meisten dieser Arbeitskräfte hätten in den Branchen Reinigung, Lebensmittel- und Genussmittelherstellung sowie Speisenzubereitung gearbeitet.Bei den geringfügig Beschäftigten habe der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern ebenfalls bei etwa 15,5 % gelegen (zirka 1,2 Millionen Beschäftigte). Die meisten von ihnen arbeiteten in den Branchen Reinigung, Speisenzubereitung sowie Landwirtschaft.
Bei den Auszubildenden hatten etwa 196.000 Personen - rund 12,3 % der Auszubildenden - keinen deutschen Pass. Gründe für einen Ausbildungsabbruch könnten durch die Berufsbildungsstatistik nicht ermittelt werden.

Visa zum Familiennachzug

(30.5.) Insgesamt 117.032 Visa zum Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen sind im Jahr 2022 erteilt worden. Dies antwortet die Bundesregierung (20/7062) auf eine Kleine Anfrage. Von den erteilten Visa dienten demnach beispielsweise etwa 54.600 dem „Ehegattennachzug zum Ausländer“, rund 16.500 dem „Ehegattennachzug zum Deutschen“ und zirka 40.400 dem „Kindernachzug“. Etwa 15.900 Visumsanträge zum Zweck des Familiennachzugs seien abgelehnt worden. Zum Stichtag 31.3.23 seien im Ausländerzentralregister insgesamt 179.420 Drittstaatenangehörige registriert gewesen, die im Jahr 2022 einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erhalten hätten.

Aufnahme von Schutzbedürftigen ohne Asylverfahren

(26.5) Im Zeitraum von 2017 bis zum 31. Dezember 2022 sind 19.836 Schutzbedürftige in Deutschland nach Paragraf 23 Absatz 2 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden. Das geht aus der Antwort (20/7052) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6812) hervor. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, handelt es sich um die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlinge. In beiden Fällen seien dies Schutzbedürftige, die in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Im genannten Zeitraum seien die Einreisen aus der Türkei, Ägypten, Kenia, Griechenland, Äthiopien, Libanon, Jordanien sowie über den Evakuierungsmechanismus des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) aus Libyen über Niger erfolgt.

Sprachmittlung im Gesundheitswesen

(24.5.) Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Antrag (20/5981) der Linksfraktion: Im Fazit befürworteten die geladenen Sachverständigen Angebote für eine professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgun, denn die bestehenden Sprachbarrieren verhinderten in vielen Fällen eine effiziente medizinische Versorgung.
Die Linksfraktion fordert einen systematischen Abbau der Sprachbarrieren durch einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung, welche in die Leistungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie für den Bereich der Rehabilitation aufgenommen werden sollte.
Die Expert*innen sprachen von zu erwartenden schätzungsweise 800 Tausend bis 1 Mio. Einsätzen pro Jahr - nach einer voraussichtlich langen Anlaufphase.
Für diese Aufgabe kommen ihnenzufolge weiterhin nur qualifizierte und offiziell zugelassene Sprachmittler in Frage. Da es in der Patientenversorgung auch um Gefühle gehe, scheiden maschinelle Übersetzungsprogramme als digitale Hilfsmittel aus. (Teils könnte jedoch auch über Online-Video- oder Telefonverbindungen gedolmetscht werden.)
Mit Blick auf Menschen mit Behinderung sowie solche mit Migrationsgeschichte wurde betont, dass gerade auch diese Patient*innen von einer professionellen Sprachmittlung profitieren können. In diesen Fällen gehe es darum, in die einfache Sprache zu übersetzen und kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass über den Kopf der Betroffenen hinweg beraten werde.
Der GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass eine Kostenübernahme für Sprachmittlung durch GKV und SPV mangels einer gesetzlichen Regelung derzeit nicht in Betracht komme. Sollte eine solche Leistung eingeführt werden, wäre eine Finanzierung über Steuern und damit ein in die Integrationspolitik eingebettetes Angebot denkbar.

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

(19.5.) Nach Veröffentlichung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts durch das Bundesinnenministerium (BMI) startete das Beteiligungsverfahren und Länder und Verbände konnten sodann hierzu Stellung nehmen. (s.u. PM) Mit den Gesetzesänderungen soll Mehrstaatigkeit möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. (Die Video-Aufzeichnungen der vorangegangenen sowie der darauffolgenden Debatten im Bundestag können auf dessen Homepage abgerufen werden: siehe 08.02. und 25.05.2023).
Während die Vorhaben, Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu akzeptieren und die Wartezeiten zu verkürzen, zu begrüßen sind, sind jedoch auch unverhältnismäßge Verschärfungen vorgesehen. So etwa die Einbürgerungsvoraussetzung, selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen können zu müssen. - Bisher stellte ein unverschuldeter Bezug von Transferleistungen kein Hindernis bei der Einbürgerung dar. Solche Ausnahmen würden mit dem Entwurf bis auf wenige Ausnahmen zusammengestrichen; so würde bei Inkfrattreten des Gesetzes bspw. die Einbürgerung abgelehnt, wenn etwa Alleinerziehend auf Transferleistungen angewiesen sind. (Ausführlichere Kritik: s.u. PM) 

Flucht- u. Migrationskosten

(11.5.) Der Bund hat im Zusammenhang mit Flucht und Migration im Jahr 2022 Ausgaben von insgesamt rund 28 Milliarden Euro getragen. Davon seien über zwölf Milliarden Euro auf die Bekämpfung von Fluchtursachen entfallen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2022 (20/6850).
Den größten Bestandteil der Gesamtsumme von 28 Milliarden Euro hätten die Zahlungen des Bundes von insgesamt rund 15 Milliarden Euro dargestellt, mit denen die Länder und Kommunen im Jahr 2022 unmittelbar oder mittelbar entlastet worden seien, heißt es in der Unterrichtung weiter. Dazu zählten auch rund 4,6 Milliarden Euro, mit denen der Bund Länder und Kommunen im Jahr 2022 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten unmittelbar vor allem über die Umsatzsteuerverteilung unterstützt habe. Aus dem Bundeshaushalt seien zudem Integrationsleistungen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro finanziert worden. Außerdem habe der Bund im Bereich der Sozialleistungen rund drei Milliarden Euro an Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine getragen.

Unerlaubt Eingereiste

(2.5.) Nach Kenntnis der Bundesregierung (Drs. 20/6636) reisten vom 1.1.22 bis zum 31.12.22 insgesamt 91 986 Personen unerlaubt ein.
(Nach Staatsangehörigkeit: syrisch 21 525, afghanisch 14 981, türkisch 9 094, irakisch 3 973, indisch 2 867, tunesisch 2 487, ägyptisch 2 126, marokkanisch 2 041, algerisch 1 995, ukrainisch 1 929).
Zwischen dem 1.1.09 bis 31.12.22 wurden weiterhin 203 708 Personen abgeschoben; allein im Jahr 2022 waren es 12 945 Personen.
Ferner hielten sich zum Jahrensende 304 308 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf.

Todesopfer unter Flüchtenden auf dem Weg in die BRD und EU 2021/2022

(19.4.) Im Jahr 2021 ertranken laut BReg (20/6473) 1 449 Menschen bei dem Versuch, die EU zu erreichen, im Mittelmeer (Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM)) . Im Jahr 2022 stieg diese Zahl auf 2 406. Seit 2014 gab es nach Zählungen der IOM mehr als 25 000 Tote im Mittelmeer. Nach Einschätzungen von zivilgesellschaftlichen Initiativen liegt die Zahl derer, die tatsächlich auf der Flucht über das Mittelmeer ihr Leben verloren haben, jedoch weitaus höher. Die Gruppe „Watch the Med Alarm Phone“ dokumentierte etwa in der zweiten Jahreshälfte 2020 nach eigenen Angaben über Kontakte zu Angehörigen von Verstorbenen, Überlebenden von Schiffsunglücken und lokalen Fischern Hunderte Todesfälle, die in keiner offiziellen Statistik auftauchen.
Noch größer als die Zahl der Ertrunkenen im Mittelmeer ist die Zahl derer, die bei der Durchquerung der Sahara ihr Leben verlieren. Die IOM schätzt, dass ort zwischen 2014-2018 mindestens 30 000 Menschen verschwanden. Die Flucht durch die Sahara ist gefährlicher geworden, seit die nigrische Regierung auf Druck der EU 2015 die Reisefreiheit stark eingeschränkt hat. Seitdem sind Flüchtende gezwungen, auf unsicherere Routen auszuweichen. An den Landgrenzen der EU, etwa in Griechenland, Ungarn, Kroatien und Polen kommt es regelmäßig zu illegalen Pushbacks. Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge werden Schutzsuchende an den Grenzen mit brutaler Gewalt zurückgeprügelt, ausgeraubt und gedemütigt. Tausende solcher Fälle sind etwa im „Black Book of Pushbacks“ dokumentiert.
Auch nach der Überwindung der militarisierten europäischen Außengrenzen sind Geflüchtete oft nicht sicher, ihnen drohen vielmehr weitere Menschenrechtsverletzungen. Besonders dramatisch sind die Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln. Selbst Kinder unternehmen dort Suizidversuche, und immer wieder kommt es zu vermeidbaren Todesfällen.
Die Antirassistische Initiative dokumentiert seit 1993 die tödlichen Folgen der deutschen Flüchtlingspolitik. Erfasst werden Todesfälle infolge einer direkten Gewalteinwirkung durch Polizei oder Wachpersonal, etwa in Haft, Unterkünften, bei Festnahmen, Abschiebungen oder auf der Straße, wie auch Todesfälle durch unterlassene Hilfeleistung und Suizide, etwa angesichts drohender Abschiebungen. Im Jahr 2021 hat die Initiative 40 solcher Todesfälle gezählt; Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.
---
Wiederum an den Landesgrenzen und Küsten sowie See- oder Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik tot aufgefundene oder ums Leben gekommene Personen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6473) auf eine Kleine Anfrage. Darin listet die Bundesregierung insgesamt acht entsprechende Fälle aus den Jahren 2021 und 2022 auf.

AZR: Staatenlose Menschen / Reiseausweise für Geflüchtlete

(17.4.) Laut Antwort der BReg (Drs. 20/6463) auf eine Kleine Anfrage waren zum Stichtag 28.2.23 im Ausländerzentralregister (AZR) 29 614 als in Deutschland aufhältig erfasste Personen als Staatenlose sowie 94 954 als in Deutschland aufhältig erfasste Personen mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“ registriert. - Die Gründe, die hinter einer anerkannten Staatenlosigkeit oder hinter einer ungeklärten Staatsangehörigkeit stehen können, sind vielfältig und können bspw. völkerrechtliche Fragen ebenso betreffen wie Fragen der Unzumutbarkeit sowie fehlender Mitwirkungsbereitschaft auf Seiten von Betroffenen oder möglicher Herkunftsstaaten. Der Bundesregierung liegen zu den jeweiligen Gründen keine belastbaren statistischen Erkenntnisse vor.
Zum gleichen Stichtag waren 791.139 Reiseausweise für Geflüchtete erfasst, die in den Jahren 2010 bis 2022 ausgestellt wurden. Hierbei sei zu beachten, dass im AZR nur ein Reiseausweis pro Person gespeichert wird, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6505) auf eine Kleine Anfrage weiter aus. Die Daten bildeten daher nicht die Zahl aller im genannten Zeitraum ausgestellten Dokumente ab.
(Wiederum die Zahl der im AZR gespeicherten Personen, bei denen freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit in ihrem Datensatz registriert sind, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (1.6., Drs. 20/7095) auf eine Kleine Anfrage. Danach waren zum Stichtag 31.3.23 bei 2.902.369 Personen freiwillige Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst.)

Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten

(3.4.) Laut Antwort der Bundesregierung (Drs. 20/6021) auf eine Kleine Anfrage zum Thema Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern gab es zum Stichtag (30.6.22) rund 28 291 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne Auszubildende) mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 4 820 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne Auszubildende) mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten wurden zum selben Stichtag rund 3 737 000 Deutsche sowie rund
647 000 Ausländer*innen gezählt.  Von diesen wurden von rund 110 000 Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit und von rund 39 000 Arbeitnehmer*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Beschäftigungsverhältnisse durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (z. B. Eingliederungszuschuss, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Teilhabe am Arbeitsmarkt usw.) finanziell gefördert (Stand Nov. 22).
Laut letzter Erhebung (30.6.22) gab es rund 1 169 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 164 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Die Beschäftigungsquote für Deutsche lag (im Aug. 22) bei 64,8 % und für Ausländer*innen bei 47,6 %.
[Weitergehende Informationen: Zeitreihen zur Beschäftigungsquote nach Staatsangehörigkeiten können in einer interaktiven Anwendung der Bundesarbeitsagentur zu „Migration und Arbeitsmarkt“ über die Auswahl des Indikators „Beschäftigungsquote“ abgerufen werden. Außerdem liegen solche Zeitreihendaten auch im „Migrationsmonitor“ vor (siehe Tabelle 1.4; die Auswahl von einzelnen Staatsangehörigkeiten erfolgt über die Auswahlbox über der Tabelle).]
Unter den Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) rund gab es 477 000 Leiharbeitnehmer*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Anteil von 1,4 %) sowie rund 358 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Anteil 6,4 %). (Zum stichtag 30.6.22)
Im Dezember 2022 gab es rund 2 687 000 Arbeitsuchende mit deutscher Staatsangehörigkeit, darunter rund 1 560 000 Arbeitslose sowie rund 1 660 000 Arbeitsuchende und rund 894 000 Arbeitslose mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Weiterhin gab es (Zahlen vom Nov. 22) rund 2 884 000 Regelleistungsberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit, darunter rund 2 085 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anteil an allen Regelleistungsberechtigten betrug 53,4 % bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigten 54,4 %. Demgegenüber standen rund 2 513 000 Regelleistungsberechtigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder 46,6 %, darunter rund 1 749 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder 45,6 %.

Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan

(28.3./21.6.) Zwischen Oktober 2022 und April 2023 wurden laut Bundesregierung mehr als 4.900 Aufnahmezusagen für besonders gefährdete Afghan*innen einschließlich ihrer Angehörigen erteilt. Wie die BReg in ihrer Antwort (Drs. 20/6232) auf eine Kleine Anfrage weiter ausführt, „werden kontinuierlich Aufnahmezusagen für besonders gefährdete Afghan*innen sowie deren Angehörige erteilt“. Desweiteren werden organisatorische, formale und rechtliche Fragen zum Programm erläutert.
Weitere Informationen zu dem Programm, den Verfahren und Abläufen können einer neueren Antwort der BReg (20/7363 vom 21.6.) auf eine weitere Kleinen Anfrage entnommen werden. (Hierzu BT-News (hib) 21.6.)
(Siehe zudem: Deutschlandfunk-Der Tag 28.7. [ab 12:30 Min], Tagesschau 26.6., Dlf-Informationen am Morgen 7.3.)

2. Termin-/Veranstaltungshinweise

31.7. Online-Seminar: Kinderschutzstandards für Geflüchtete in privater Unterbringung

31.7.,15.30-16.30 Uhr: ECPAT-Online Seminar zum Thema „Kinderschutzstandards für geflüchtete Kinder und Jugendliche – Fokus private Unterbringung“.
Zum Hintergrund: Im Rahmen des Kooperationsprojekts „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft“, gefördert durch terre des hommes, hat *ECPAT* eine Erhebung zu Risiken für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die in privaten Haushalten untergebracht sind durchgeführt. Hierbei wurden die Risiken, dass die geflüchteten Kinder und Jugendliche von Ausbeutung und Menschenhandel betroffen sind in den Fokus genommen.
Im Rahmen des Seminars werden die Erkenntnisse und Empfehlungen durch Veronika Pisorn, welche die Erhebung für ECPAT gemacht hat, vorgestellt. Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Akteur*innen zusammenzubringen und sich über Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen, um das Thema zukünftig auf der Advocacy Agenda zu platzieren.
Der Input durch Veronika Pisorn wird auf Englisch stattfinden, es wird aber eine deutsche PPT Version zur Verfügung gestellt. Fragen und Redebeiträge können ohne Probleme auf Deutsch stattfinden.
Anmeldung: hier.
Fragen können an das Projektteam 'Kinderschutz auf der Flucht' gerichtet werden: Lea Peters, peters@ecpat.de und Lennart Menkhaus, menkhaus@ecpat.de .

*ECPAT* Deutschland e. V. – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung – wurde 2001 gegründet und ist ein bundesweiter Zusammenschluss von 28 Institutionen und Gruppen.

22.8. Online-Schulung: Basisseminar Asylrecht NRW

22.8., 17-20 Uhr: In dieser Online-Schulung (via Go ToMeeting) wird das Grundverständnis der rechtlichen Situation von Asylsuchenden vermittelt. Wie laufen die Aufnahme und das Asylverfahren in NRW ab? Welche Folgen hat die Entscheidung über den Asylantrag? Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende? Fachkräften soll so ermöglicht werden, die Anliegen von Schutzsuchenden besser einzuordnen und einzuschätzen, wann Beratung oder rechtliche Vertretung notwendig werden. Es besteht die Gelegenheit für Fragen und Austausch. (Die Teilnahme ist kostenlos.)
Anmeldung bis zum 18.8.2023 bei: Timon Mario Aydin Turban, Referent "Vernetzung des Ehrenamts", E-Mail: ehrenamt1@frnrw.de, Tel: 0234 58 73 15 82.
Hier finden Sie je die neuesten Online-Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW.

31.8. Fachforum: Aufenthalts- u. Asylrecht speziell bei jungen Männern* (Dortmund)

31.8., 10-15 Uhr: Fachforum - Aufenthalts- und Asylrecht speziell bei jungen Männern* im Rahmen des Projekts "Irgendwie Hier! Jungenarbeit in der Migrationsgesellschaft".
Das Forum bietet nicht-juristischen, pädagogischen Fachkräften einen kompakten Überblick über das Migrationsrecht, insbesondere im Hinblick auf junge Männer*. Die Referentin, Frau ass. jur. Elke E. Thielsch, behandelt in diesem Rahmen den Ablauf eines Asylverfahrens und die damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, die sich aus dem Aufenthaltsrecht ergeben. Weitere inhaltliche Punkte beziehen sich auf das neue Chancenaufenthaltsgesetz, den Aufenthaltstitel aufgrund guter Integrationsleistungen sowie den beschlossenen, aber noch nicht verabschiedeten EU-Migrationspakt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung: hier.
Ort: Werkhalle im Union Gewerbehof, Huckarder Str. 10-12, 44147 Dortmund.

1.9. Online-Workshop: Unterbringung_besondere Bedarfe junger LSBTIQ*-Geflüchteter

1.9., 10-12 Uhr [Anmeldung] : "U18 - junge LSBTIQ* Geflüchtete: den besonderen Bedarfen dieser besonders vulnerablen Geflüchtetengruppe gerecht werden. Hintergründe, Herausforderungen und Lösungsansätze"
In vielen Herkunftsländern drohen LSBTIQ*-Personen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung Verfolgung seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft. Darunter befinden sich oft auch junge und meist minderjährige Asylsuchende.
Diese Gruppe ist meist gezwungen im engen Familienverbund zu leben. Daraus folgt für junge LSBTIQ* oft eine Einschüchterung und der Zwang sich zu verleugnen, und starke psychische Belastungen für diese minderjährigen oder jungen LSBTIQ*. Daher ist diese vulnerable Gruppe in diesen Angsträumen der Unterkünfte oft besonders schwer zu identifizieren und diese werden oft nicht mitgedacht. Sie erleben dort Gewalt gegen geoutete LSBTIQ*. Spezielle Unterstützungs-Angebote, die junge LSBTIQ* stärken und mit Familien in den Dialog treten, gibt es so gut wie gar nicht an den Orten wo es nötig wäre.
Wie kann diese besonders vulnerable Gruppe besser identifiziert werden und wie sieht es mit Schutzkonzepten vor Ort aus, um junge LSBTIQ* besser vor Gewalt und Anfeindungen zu schützen? Wie kann ein Coming-Out und das Aufwachsen besser begleitet werden? Welche Unterstützungsangebote gibt es und wie kann ein besseres Umfeld geschaffen werden? An wen können sich Fachkräfte wenden und warum sind Schutzräume so wichtig?
Referent*innen: Ina Wolf - Fachreferentin für Fluchtgrund: queer - Queer Refugees Deutschland, ein Projekt des LSVD Deutschland und Patrick Dörr - Vorstand LSVD Deutschland.

Der Workshop findet statt im Rahmen einer Online-Workshop-Reihe, die sich der besonders vulnerablen Gruppe der Geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Unterbringun widmet. Ziel ist, für die Bedarfe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in der Unterbringung zu sensibilisieren und anwendungsorientiertes Wissen zum Thema zu vermitteln. Sie richten sich insbesondere an ehren- und hauptamtliche Praktiker*innen, die in Unterkünften für Geflüchtete tätig sind, aber auch an Leitungspersonen und Multiplikator*innen sowie Vertreter*innen aus dem Kinder- und Jugendhilfesystem. Die Online-Workshops sind kostenfrei und einzeln buchbar.

Die Online-Workshops auf Initiative von UNICEF werden im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und u.a. von Diakonie, AWO, Caritas, Parität, DRK, KOK, DIM, Save the children u.a.m. unterstützt.

 

4.-6.9. BumF-Herbsttagung (Berlin)

Live-Tagung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF): Partizipation stärken – jetzt erst recht!
In einer Zeit von Standard-Absenkungen, Hilfeplan-Verfahren, die kaum Beteiligung beinhalten und einer Reform des europäischen Asylrechts (GEAS-Reform), mit der eklatante Menschen-und Kinderrechtsverletzungen drohen, erscheint der im SGBVIII verbriefte und durch die SGBVIIII-Reform gestärkte Partizipationsgrundsatz in der Arbeit mit jungen Geflüchteten viel zu oft eher unerfüllter Anspruch als Wirklichkeit zu sein. Wenn bereits eine kindeswohlgerechte Versorgung junger Geflüchteter oft nicht gesichert scheint, kann es um altersangemessene Beteiligung nicht gutstehen. Wie und wo kann sie trotzdem gelingen? Und warum muss sie gelingen? Was sind die Voraussetzungen, Grenzen und Möglichkeiten für ein Konzept, dass so schillernd wie schlagwortartig erscheint?
Die BumF-Herbsttagung widmet sich diesen sowie weiteren Fragen. Konkret wird der Blick darauf gerichtet, wie in unterschiedlichen Bereichen in und außerhalb der Jugendhilfe in der Arbeit mit jungen Geflüchteten Partizipation gestärkt werden kann, sei es in den Einrichtungen, der Gestaltung von Vormundschafts-Mündel-Beziehungen oder dem Hilfeplan-Verfahren. Betrachtet wird aber auch, wo es Partizipation aktuell alles andere als gegeben scheint, etwa auf das Verteilverfahren und die Folgen der GEAS-Reform für die Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen. Ebenso werden notwendige politische Änderungen diskutiert und Best-Practice-Beispiele vorgestellt.
Zudem wird es in diesem Jahr auch besonders viel Freiraum für den gegenseitigen Austausch, das gegenseitige Lernen und das Einbringen von eigenen Programmpunkten zur Bereicherung der Tagung geben.
Zum Programm und zur Anmeldung.
Ort: Johannesstift Spandau, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin

Die Tagung findet statt im Rahmen des Projektes “Kindgerechtes Ankommen sicherstellen! – Stärkung des Ankunfts-, Unterstützungs- und Integrationssystems unbegleiteter Minderjähriger” und wird gefördert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union.

 

5.-6.9. Dialogtagung von Bundesamt, Diakonie u. Kirche zu globalen Entwicklungen (Schwerte)

5.-6.9. Dialogtagung von Bundesamt, Diakonie und Kirche: „Zurück in Villigst - globale Entwicklungen persönlich diskutieren“
Der Slogan „Global denken – lokal handeln“ beschreibt die Arbeit im Bereich Asylrecht und wird bei der Dialogtagung 2023 im Spannungsfeld der europäischen, bundesdeutschen und NRW-Politik leitend sein. Diskutiert werden die politisch-gesellschaftliche Situation in vier Ländern: Russland, Türkei, Iran und Afghanistan. Behandelt wird Aktuelles von BMI, BAMF und der NRW-Landesregierung u.a. mit den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern zur Flüchtlingspolitik und Änderungen im Bereich Asylverfahren. Auch ein Überblick und eine erste Bilanz der Neuerungen im Asylprozessrecht stehen auf dem Programm.
Die Tagung richtet sich an Mitarbeitende des Bundesamtes, der Flüchtlingsberatung, der Verwaltung und der Behörden in NRW sowie an alle am Thema Interessierte.
Programm und Anmeldemöglichkeit (Frist 31.7.): hier.
Ort: Haus Villigst, Schwerte, NRW.

7.-8.9. Workshop (HU Berlin): Decolonizing Mental Health

Am 7.9. ab 9 Uhr und 8.9. bis 16 Uhr in der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, Raum 2094:
Decolonizing Mental Health – DeZIM-Workshop Series 2023 (mehr Informationen).
Format der Veranstaltung: Englischsprachig - öffentlich - Veranstaltung im Rahmen der zweiteiligen Workshopreihe "Decolonizing Mental Health. Über ein reflexives Verständnis von Gesundheit und Leiden in transkulturellen Forschungskontexten".
Zum Inhalt (aus dem Englischen übersetzt): Spätestens seit der Covid 19-Pandemie ist die globale Gesundheit ein Diskurs- und Forschungsbereich, der zunehmend an Aufmerksamkeit gewinnt. Da sich der Diskurs in erster Linie auf Infektions- und andere somatische Krankheiten konzentriert, treten Aspekte der globalen psychischen Gesundheit oft in den Hintergrund, und die einschlägigen Gesundheitskonzepte sind nur begrenzt universell anwendbar. Eine solche universelle Anwendbarkeit wird jedoch allzu oft fälschlicherweise angenommen, z. B. von Forschern, die psychisches Leiden länderübergreifend vergleichen, das Ausmaß der durch Migration verursachten psychischen Belastung quantifizieren oder ihren Einfluss auf Migrationsbestrebungen untersuchen wollen. Daher ist ein reflexives Verständnis von Gesundheit und Krankheit unabdingbar, wenn es darum geht, Erfahrungen psychischen Leidens in transnationalen und/oder Migrationsforschungskontexten zu untersuchen. Thematischer Schwerpunkt und Ziel dieser Veranstaltung an der Humboldt-Universität ist es, die Fallstricke zu erkunden, die Herausforderungen aufzuspüren und Lösungen abzuleiten, wie diese in der zukünftigen Forschung überwunden werden können.
   Prof. Dr. Ana Antic, Professorin für Europäische Geschichte und Medizinische Geisteswissenschaften an der Universität Kopenhagen, wird in ihrer Keynote argumentieren, dass selbst Forschung, die explizit die hierarchischen und rassistischen Implikationen der zeitgenössischen, westlich geprägten Psychiatrie in Frage stellt, Gefahr läuft, kulturelle Unterschiede, Umweltfaktoren und Konzepte von psychischer Gesundheit und Krankheit zu essentialisieren und somit auf eine reduktive und evolutionäre Weise zu verstehen. Dies hat die Wahrnehmung und den Diskurs über Migration sowie die Beziehung zwischen Migration und Apologetik grundlegend beeinflusst. Sie wird anhand weniger bekannter historischer Konzepte und psychiatrischer Praktiken aus dem Globalen Süden und Osteuropa zeigen, wie ein solcher essentialisierender Reduktionismus in Frage gestellt und überwunden werden kann. Gemeinsam mit Ana Antic wird im Rahmen des Workshops hinterfragt, inwieweit psychische Erkrankungen universell und global identifizierbar sind.
   Die zweite Keynote der Ethnografin Dr. Lamia Moghnieh wird die Kluft zwischen theoretischen Überlegungen und (ethnographischer) Forschungspraxis überbrücken und einige der von Ana Antic aufgeworfenen Fragen am Beispiel des Libanon beantworten. Lamia Moghnieh ist Psychologin, Sozialarbeiterin und Anthropologin an der Universität von Kopenhagen. In ihrer Dissertation untersuchte sie das Rätsel der humanitären Psychiatrie in Bezug auf die Schwierigkeit, Traumata libanesischer Gemeinschaften nach dem Juli-Krieg 2006 zu erkennen, die Unsichtbarkeit von Leidenserfahrungen und das starke nationale Narrativ des Sumud, einer Art kollektiven Widerstands, nicht nur im Sinne psychologischer Resilienz, der verschiedene nationalistische, politische und wirtschaftliche Ansprüche und Bedeutungen annahm. Mit ihrer Forschung zur Transformation des Narrativs des psychischen Leidens durch den Wettbewerb um Anerkennung mit den Gewalterfahrungen anderer Gemeinschaften, wie z. B. der syrischen Flüchtlinge, macht sie deutlich, warum die soziale und historische Kontextualisierung in der Forschung über globale psychische Leiden besonders relevant ist.
   Im Anschluss an die Keynotes wird das Publikum eingeladen, mit den Referentinnen und untereinander über die skizzierten Herausforderungen und Lösungsvorschläge zu diskutieren.

13.-15.9. Bundesfachkongress Interkultur 2023 Räume der Teilhabe - Räume des Handelns (Potsdam)

Der Bundesfachkongress InterKultur will Raum für gleichberechtigte Teilhabe schaffen, aber auch Raum fürs Aushandeln von Konflikten und für eine selbstbewusste und aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum und interkulturelle Öffnungsprozesse von Kultureinrichtungen sind Querschnittsthemen des Kongresses. Erstmalig in einem ostdeutschen Bundesland veranstaltet, wird der Bundesfachkongress auch die Frage stellen: Woher kommen unterschiedliche Ost-West-Perspektiven in der Interkultur? Globale Krisen führen zu Ausgrenzung, bedrohen Teilhabe und Zusammenhalt und verschärfen Konflikte. Der Druck zum Handeln wächst. Wie kommen wir ins Handeln? Wie sehen Räume der Teilhabe aus? - Lösungsansätze für diese Themen werden in unterschiedlichen Fachforen erarbeitet.
Der Bundesfachkongress ist eine Kooperationsveranstaltung des Bundesweiten Ratschlag Kulturelle Vielfalt und der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg.
(Mehr Informationen und Anmeldung: hier)

ab 13.9. BumF-Grundlagenschulung für die Arbeit mit UmF (mehrere Termine)

Grundlagenschulung für die Arbeit mit (un)begleiteten minderjährigen Geflüchteten: Neue Termine September - Dezember
Einmal im Monat bietet der Bundesfachverband unbegleitet minderjährige Flüchtlinge e.V. eine Online-Grundlagenschulung für angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind, an.
Termine bis Ende des Jahres: 13. September 2023/ 11. Oktober 2023/ 22. November 2023/ 14. Dezember 2023
Anmeldung hier.

18.-19.9. Migrationsrechtstage (hybrid) zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

18.-19.9. Siebte Speyerer Migrationsrechtstage 2023 zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Durchführung: im hybriden Format (Präsenzveranstaltung/ Online-Teilnahme)
Inhalt: Noch in diesem Jahr wird das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Damit soll das modernste Einwanderungsrecht Europas geschaffen werden. Die Tagung widmet sich den Neuregelungen und diskutiert deren Auswirkungen auf die Migrationsverwaltung.
Methodik/Didaktik: Wissenschaftliche Vorträge, ergänzende Statements aus der Praxis, Diskussion.
Zielgruppe: Verwaltung, Rechtsprechung, Anwaltschaft, Migrationberatung, ehrenamtlich Tätige.
Eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung i.S.v. § 15 FAO ist möglich.
Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Programm und Anmeldung: hier.

26.-29.9. Fachtagung (Kassel): Junge Geflüchtete in der JSA

BAG ÖRT Fachtagung: Junge Geflüchtete in der Jugendsozialarbeit - alte und neue Herausforderungen
Termin: Dienstag, 26.09.2023 Uhr - Mittwoch, 27.09.2023 Uhr
Tagungsort: Hotel la Strada, Raiffeisenstr. 10, 34121 Kassel
Inhalt: Angesichts der hohen Zahl Schutzsuchender aus der Ukraine und aus den bisherigen Herkunftsregionen wie Syrien oder Afghanistan, werden mit Fachexpert:innen aus Wissenschaft, Recht und Praxis Fragen zur  fluchtbedingten Zuwanderung und zur Rolle der Jugendsozialarbeit diskutiert: Welche gesicherten Zahlen gibt es? Welche Rahmenbedingungen existieren? Welche Anforderungen, Bedarfe und Zuständigkeiten bestehen aktuell? Wie kann die Zusammenarbeit vor Ort funktionieren? Welche best practice Projekte gibt es bereits im örtlich regionalen Kontext? Wie muss sich die Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft ausrichten?
Anmeldung
bis zum 20.08.2023 direkt hier über die BAG ÖRT-Website
Alle weiteren Infos zu Inhalten und Ablauf: siehe Programm.
Ein Abrufkontingent an Zimmern wurde reserviert. (Buchung über das Anmeldeformular des Hotels LA STRADA; anschließend Versand an info@lastrada.de).

Kontakt zur zuständigen Referentin: Felicia Haidl, Koordinierung Arbeitskreis Jugendsozialarbeit, Tel.: +49 (0) 30 4050 5769 – 23 (Mo - Do), eMail: haidl@bag-oert.de.

9.-11.10. Conference (Berlin) „Solidarity in the Migration Society“

9.10. ab 10 Uhr - 11.10. bis 18 Uhr im Deutsches Architekturzentrum, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6/H1, 10179 Berlin.
Das inter- und transdisziplinäre BUA-Verbundforschungsprojekt „Transforming Solidarities“ lädt zur internationalen Konferenz – Solidarität in der Migrationsgesellschaft. Die dreitägige Konferenz befasst sich in den Feldern von Arbeit und Beschäftigung, Wohnen sowie Gesundheit mit den Bedingungen von Solidarität sowie deren praktischen und infrastrukturellen Aushandlungen, Ermöglichungen und Verhinderungen. In der transdisziplinären Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partner*innen in Berlin als globalem ‘Labor‘ der Migrationsgesellschaft wurde gemeinsam eine Reihe struktureller Verhinderungen und Spannungsfelder von Solidarität identifiziert. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Konferenz dazu eingeladen, die verschränkten Krisen der Gegenwart im Hinblick auf skalierbare Alternativen zu diskutieren: Welche Infrastrukturen braucht es für eine solidarische Gesellschaft? In welcher Hinsicht stärken neuartige Praxen der Solidarität und gemeinwohlorientierter Formen des Zusammenlebens, die von sozialen Bewegungen und Akteur*innen erprobt werden, die Demokratie ‘von unten‘? Welche Modi der Übersetzung existieren zwischen Theorie und Praxis sozialen Wandels, zwischen solidarischen Einzelpraktiken ›im Kleinen‹ und dem gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang?
   Mit, im und um den ‘mobilen Kiosk der Solidarität‘ bringt ‚Transforming Solidarities‘ von Juni bis August 2023 Berliner Initiativen und Nachbarschaften durch vielfältige Interventionen im urbanen Raum zusammen. Die Initiativen verleihen ihren Forderungen für ein solidarisches Leben in der Stadt laut und raumgreifend Ausdruck. Ab 5.10.23 steht der Kiosk im Zentrum der Ausstellung ‘Spaces of Solidarity‘ am Deutschen Architektur Zentrum (DAZ). Die Ausstellung versammelt Kartierungen und Reflexionen in einer explorativen Assemblage solidarischer Transformationsimpulse aus Berlin und wird bis Ende Dezember 2023 am DAZ zu sehen sein.
Weitere Informationen zum BUA-Verbundforschungsprojekt ‚Transforming Solidarities‘. Hier werden zeitnah das Programm der Konferenz sowie alle Berliner Stationen des Kiosk der Solidarität veröffentlicht. (Rückfragen an: contact@transformingsolidarities.net )
   Transforming Solidarities ist durch die Berlin University Alliance (BUA) gefördert und besteht aus 22 Angehörigen der Berliner Universitäten (TU/FU/HU/Charité). Der Kiosk der Solidarität ist zusätzlich gefördert vom Berliner Projektfonds Urbane Praxis.

24.-25.10. Nürnberger Tage für Migration

Save the date (das konkrete Programm wird noch erarbeitet; Anmeldung daher noch nicht möglich)
24.-25.10. im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. (Präsenzveranstaltung; Hauptprogramm auch virtuell)
Die Veranstaltung beleuchtet unter dem diesjährigen Motto „Migration im gesellschaftlichen Wandel – vom Rückblick zum Ausblick“ den gesellschaftspolitischen Diskurs rund um Themen zur Einwanderung, freiwilligen Rückkehr sowie zu nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich der Migration.
(Fragen an: NTM@bamf.bund.de) (Vgl. Nürnberger Tage für Migration 2022)

10.11. Zehn Jahre BIM. "Redefining the Horizon in Migration and Integration Research"

Save the Date: Zehn Jahre BIM. Talks – Panels – Party. »Redefining the Horizon in Migration and Integration Research« (Programm folgt)
Teil des Jubiläumsprogramms am 10.11. wird die diesjährige Berlin Lecture sein. Auf dem Programm stehen außerdem vielfältige Panels und Präsentationen im Kontext aktueller Fragen und neuer Herausforderungen der Migrationsforschung – die immer auch mit gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen verknüpft sind.
Internationale Vernetzung ist dabei eines der Hauptziele des BIM in der nächsten Zeit.
   Hintergrundinfo: Das 2014 gegründete Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) ist ein Interdisziplinäres Zentrum (IZ) an der Humboldt-Universität zu Berlin mit acht Abteilungen. Das Direktorium bilden Prof. Dr. Gökçe Yurdakul und Prof. Dr. Herbert Brücker.
Ziel des des Instituts ist es, neue Perspektiven auf die Integration moderner Gesellschaften als „Migrationsgesellschaften“ zu eröffnen.

12.12. Online-Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

12.12. Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt. (Ausschreibung u. Anmeldung)
Referent: Harald Thomé, Sozialrechtsexperte. U.a. seit über 19 Jahren Durchführung von Fortbildungen für Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen, Sozialverbände sowie Juristenorganisationen u. Betroffenenorganisationen.

BumF-Inhouse-Grundlagenschulung für die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen

Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich.
Die Schulung des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen. Vermittelt werden praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten.
Nach einer Durchführung im Mai besteht die Möglichkeit der Buchung als Inhouse Grundlagenschulungen exklusiv für Träger.
Bei Interesse: Registrierung für gezielte Informationen in einem Vorgespräch über dieses Anmeldeformular

Einzel-/Gruppenangebote: Mädchenspezifische Jugendarbeit im Kontext von islamistischer Radikalisierung

In den Jahren 2021 und 2022 hat cultures interactive e.V., gefördert durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt, eine Bedarfsanalyse erhoben zu Fragen, die Mädchen und junge Frauen zum Thema Jugendarbeit und Prävention im Kontext von islamistischer Radikalisierung betreffen. Im Hinblick auf die dort erarbeiteten Erkenntnisse führt der Verein seit Anfang 2023 das Projekt "M*IA - Mädchen im Austausch" mit folgenden Zielen durch:
Stärkung der genderreflektierten und mädchenspezifischen Prävention in Berlin
Für Einzel- und Gruppenangebote werden Konzepte der pädagogischen Arbeit für Mädchen entwickelt, die auf deren Lebenswelten, Diskriminierungserfahrungen, Bedürfnissen nach Religiosität und Spiritualität, Erfahrungen in Familie und Gesellschaft, Geschlechterrollenvorstellungen und Erwartungen an die eigene Zukunft eingehen. Einzel- und Gruppentrainings können in Berlin angeboten werden. Die Angebote erfolgen aufsuchend und bedarfsgerecht in Zusammenarbeit mit Jugendeinrichtungen und Schulen.
Veranstalter: cultures interactive e.V. - Verein zur interkulturellen Bildung und Gewaltprävention (Mainzer Str. 11, 12053 Berlin)
Mehr Informationen: hier.

3. Pressemitteilungen/Meldungen

Diakonie u. ELKB: Kritik an geplanter EU-Asylrechtsreform

(28.7.) „Die Flucht nach Europa darf nicht im Alptraum enden!“ - Diakonie und ELKB gegen geplante EU-Asylrechtsreform:
Mit Kritik haben die Diakonie Bayern sowie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern auf die geplante Reform des europäischen Asylrechts und das geplante „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) sowie die bevorstehende Verabschiedung der Krisen- und Instrumentalisierungsverordnung reagiert. Zwar befürworte man eine Überarbeitung der geltenden Praxis, so Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und die bayerische Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner in einer gemeinsamen Videobotschaft. Die humanitären Grundsätze des Asylrechts dürften jedoch nicht angetastet werden.
   Beide begrüßen die Intention der EU, die Folgen der Flucht- und Migrationsbewegungen innerhalb Europas solidarischer als bislang zu verteilen. Die Länder an den Außengrenzen seien bislang oftmals mit der Unterbringung und der Versorgung der Geflüchteten allein gelassen. Allerdings müsse auch in Zukunft sichergestellt sein, dass alle Geflüchteten in der gesamten EU einen Zugang zu fairen, und rechtsstaatlichen Asylverfahren haben.
Eine Absage erteilten Landesbischof und Diakoniepräsidentin der Rücknahme von Standards durch die Einführung verpflichtender Grenzverfahren und der damit einhergehenden haftähnlichen Unterbringung. „Einfacher und schneller – das klingt verlockend“, so Diakoniepräsidentin Weingärtner. „Damit geht aber immer die Gefahr einher, dass Standards abgesenkt werden. Das darf nicht passieren.“ „In den letzten Jahren waren wir immer wieder geschockt von der Unterbringung Geflüchteter an den Außengrenzen der Europäischen Union,“ so Bedford-Strohm. Eine Inhaftierung bzw. eine haftähnliche Unterbringung von Schutzsuchenden, insbesondere von Kindern sowie Familien bis zum Abschluss des jeweiligen Asylverfahrens dürfe es darum nicht geben. „So etwas schlägt den europäischen Werten ins Gesicht.“
Dies gelte auch für die geplante „Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“, mit der auf kurzfristig massiv ansteigende Flüchtlingszahlen (wie zuletzt im Jahr 2015) reagiert werden soll. Sie ermöglicht dann die Verzögerungen von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren für (fast) alle Gruppen von Geflüchteten sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards.
Übereinstimmend fordern Kirche und Diakone hingegen eine veränderte Grundhaltung gegenüber Geflüchteten. „Integration kann gelingen“, so Weingärtner. Das habe man im Fall der Geflüchteten aus der Ukraine gesehen. „Wir sollten eher auf die Chancen sehen, die mit der Migration verbunden sind und weniger auf die vermeintlichen Risiken“, ergänzt der Landesbischof. „Migration kann gelingen, wenn Menschen beispielsweise den Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.“ Dann könnten sie ihm zufolge ihren Beitrag leisten, die Probleme, die gerade durch den Arbeitskräftemangel entstünden, zu lösen. (Diakonie Bayern 28.7.)

Internationaler Tag gegen Menschenhandel

(28.7.) 2014 erklärten die Vereinten Nationen den 30. Juli zum Internationalen Tag gegen Menschenhandel.
Hierzu fordern in diesem Jahr der Ban Ying e.V. - eines der ältesten Frauenprojekte gegen Menschenhandel in Berlin - und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) sowie 16 weitere Organisationen, Initiativen und Netzwerke - u.a. das Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen - konkrete Unterstützung für Betroffene von Menschenhandel. (Zum Zwischenruf (PDF))
Zum Hintergrund: Deutschland unterschrieb 2000 die UN Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität und das dazugehörige Palermo-Protokoll gegen Menschenhandel und ratifizierte diese in 2006. Ebenso unterschrieb Deutschland die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels 2005 und ratifizierte diese in 2012. Mit der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel (2011/36/EU) ist Deutschland ebenso weitere wichtige internationale Verpflichtungen eingegangen, um Menschenhandel zu bekämpfen, Opferrechte zu wahren und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
Jedoch bei der Umsetzung dieser internationalen Verpflichtungen in Deutschland gibt es noch immer große Defizite. So etwa zeigte die Expertengruppe des Europarats zum Thema Menschenhandel bereits 2019 in einem Bericht die Lücken in der deutschen Umsetzung der internationalen Verpflichtungen auf. (Weitere Infos: Frauenrechte.de)

EU/ropa: Migrations- u.asylpolitische Entwicklungen (Juni-Juli)

(8.6.-26.7.) Im Rahmen der Sitzung der EU-Innenminister*innen am 8. Juni wurden die mit Blick auf die letzten Jahrzehnte schärfsten EU-Asylreformen beschlossen. Geeinigt wurde sich über wesentliche Eckpfeiler zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): die Vorschläge für eine Asylverfahrensverordnung und für eine Verordnung zum Asyl- und Migrationsmanagement (die neue s.g. Dublin-Verordnung). EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Einigung als "großen Meilenstein" in der Asylpolitik. 
Ziel der Reformpläne ist es offiziell, illegale Migration einzudämmen und zu einer gerechteren Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU zu gelangen. In diesem Rahmen sollen EU-Länder, die sich der Einigung zu einer Verteilung von Geflüchteten verweigern, künftig alternativ ein „Zwangsgeld“ von 20.000 € pro nicht aufgenommenem*r Migrant*in zahlen, das in einen Fonds fließen soll, aus dem Migrationsprojekte finanziert werden. Eine verpflichtende Verteilung der Schutzsuchenden auf alle Mitgliedsstaaten und damit ein solidarisches System ist dagegen nicht vorgesehen. - Dahinter steht die Vereinbarung, dass die EU-Binnenländer künftig "freiwillig", aber "verbindlich" im Rahmen eines s.g. "Solidaritätsmechanismus“ die Aufnahme von einer bestimmten (anhand einer Quote festgelegten) Zahl von Schutzsuchenden zusagen soll. Diejenigen, die weniger oder keine Geflüchtete aufnehmen, sollen entweder Sachleistungen, Verfahrenshilfe o.ä. erbringen oder die o.g. Geldsumme zahlen. Einen verpflichtenden Verteilungsmechanismus - wie zuletzt grundsätzlich im Rahmen der Flüchtlingsbewegung nach 2015 zur Entlastung von Griechenland und Italien angestrebt - soll es wiederum nur im Krisenfall geben.
V.a. umfasst der Beschluss jedoch die Aussetzung fairer und rechtsstaatlich abgesicherter Asylprozesse – für vorerst „nur“ einen bestimmten, doch bereits erheblichen Teil der schutzsuchenden Menschen: alle die aus angeblich „sicheren Drittstaaten“ oder „Herkunftsstaaten mit einer geringen Bleiberechtsperspektive“ Geflüchteten (mit einer Anerkennungsquote von unter 20% im EU-Schnitt) – auch Familien mit Kindern – könnten danach künftig in beschleunigten Asylverfahren in haftähnlichen Umständen in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen („Asylzentren“) – nun erstmals an den EU-Außengrenzen [s.u. unter sonstiges: PETITION] – ohne angemessene inhaltliche und individuelle Prüfung der Fluchtgründe nach kurzer Zeit wieder abgeschoben werden (vorgeblich max. 3 Monaten; doch bis zur Abschiebung können 6 Monate vergehen; Menschenrechtsorganisation gehen von noch längeren Verfahrens- und Aufenthaltszeiten aus). Rück- bzw. abgeschoben werden kann ggf. sogar in Länder („sichere Drittstaaten“), zu denen seitens der Geflüchteten nicht mehr Bezug als die vorangehende Durchreise besteht. (Die Position Deutschlands, dass eine stärkere Verbindung - etwas dort lebende Familienangehörige - vorhanden sein müssen, ließ sich nicht durchsetzen. Nun können die EU-Länder dies individuell regeln.)
Darüber hinaus ist die Definition „sicherer Drittstaat“ problematisch: Staaten, die die Genfer Menschenrechtskonvention einhalten, können als sicher definiert werden; jedoch genüge laut EU-Beschluss darüber hinaus nun auch, wenn ein Staat „auf andere Weise rechtlich und in der Praxis einen wirksamen Schutz im Einklang mit grundlegenden Menschenrechtsnormen“ gewährleiste, etwa durch die Versorgung mit den lebensnotwendigen Leistungen und medizinischer Notversorgung. Besonders umstritten ist, dass ein Land auch als sicher eingestuft werden kann, wenn klar definierte Teilgebiete als unsicher gelten. Dies ist höchst problematisch, denn dadurch könnten de facto Menschen in Länder und Regionen abgeschoben werden, die nach den Standards des EU-Parlaments nicht als sicher gelten würden. Zudem führt diese Definitionserweiterung zu einer leichteren Anwendung von Unzulässigkeitsbescheiden, mit denen Asylbewerbungen ohne materielle Einzelfallprüfung abgelehnt werden. (Seebrücke 25.5., Amnesty international 6.6.,  Rat der EU 8.6., Pro Asyl 9.6., Deutschlandfunkt (Radiobeitrag) 9.6., Frankfurter Rundschau 15.6., infomigrants.net 16.6.)
   Der zivilgesellschaftliche Druck auf die Bundespolitik, diese Verschärfungen nicht weiter zu unterstützen und sich noch für Verbesserungen einzusetzen, ist groß. So etwa bezeichnete bspw. Amnesty International die Asylreform als: "Freibrief für Menschenrechtsverletzungen".
Die Diakonie rief mit über 50 Organisationen in einem „Appell an die Bundesregierung (BReg) zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“ dazu auf: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes.
Die BAG EJSA zeichnete zusammen mit 49 weiteren Organisationen und Verbänden das kinderspezifische Pendant mit: den Appell zur Wahrung der Kinderrechte auch an den EU-Außengrenzen. Kritisiert wird hierin explizit insbesondere der Umstand, dass sich die Bundesregierung mit ihren Bemühungen, Familien mit Kindern von den Grenzverfahren auszunehmen, am Ende nicht durchsetzte und nur minderjährige unbegleitete Geflüchtete davon ausgenommen wurden. Denn bereits in den griechischen Flüchtlingslagern wurde deutlich, dass faire Asylverfahren in solchen Einrichtungen nicht möglich sind, da Anwälte oft keinen Zugang zu ihren Mandant*innen bekommen. Hinzu kommen medizinische und Versorgungsprobleme.
Der Mediendienst Integration kritisiert zudem, dass bei den Debatten im Europäische Rat über strengere Kontrollen und beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen überhaupt nicht die realen Entwicklung von Fluchtrouten berücksichtigt wurden. [Zur Übersicht über aktuelle Fluchtrouten und Grenzkontrollen, Stand: 8.6.23].‘
Der "Rat für Migration", in dem sich rund 190 Forschende zu Migrationsthemen zusammengeschlossen haben, schrieb: „Besser keine Reform als diese.“ Die Expert*innen kritisieren, dass die geplanten Maßnahmen nicht menschenrechtskonform umgesetzt werden könnten sowie das Problem mangelnder Solidarität zwischen den EU-Staaten bei der Verteilung der Menschen nicht lösten. "Die Vorschläge der Kommission sind nicht geeignet, um die Krise der Migrationspolitik in Europa zu beenden". [siehe: Pressekonferenz auf Phoenix mit Vertreter*innen des Rats Rates für Migration (Youtube-Video) 7.6., ZDF 8.6., siehe auch: SWR-Diskussionsrunde mit Dr. Bernd Kasparek (Migrationsforscher, Institut für Europäische Ethnologie, Humboldt-Universität Berlin und Mitglied des Rats für Migration) und Gerald Knaus (Migrationsforscher, Europäische Stabilitätsinitiative, Berlin) 9.6.23]
Auch das Bündnis Istanbul-Konvention lehnt die Pläne des EU-Rats ab [zur Stellungnahme vom 20.7.] und erwartet nicht nur keine bessere Asylpolitik in deren Folge, sondern eine weitere Eskalation der Gewalt an den EU-Außengrenzen. Erst am 1.6.23 trat die EU der Istanbul-Konvention (IK) bei - dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. (Spiegel 2.6.23, zwd 19.6.23; grundlegende Infos zur Konvention: Proasyl Aug. 2021) Mit seinem Beschluss führt der Rat der EU-Innenminister*innen das Bekenntnis zur IK nur eine Woche später ad absurdum: Die GEAS-Reformpläne hebeln die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus den LSBTIQA* Communitys aus. Wird der Plan des EU-Rats Realität, wird der völkerrechtliche Auftrag zum Gewaltschutz in sein Gegenteil verkehrt, so das Bündnis. - Der Schutz der Istanbul-Konvention ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen – auch für asylsuchende, auch für solche ohne Aufenthaltsrecht.

Die konkrete deutsche Beteiligung an den Asylzentren scheint indes noch unklar. Sowie auch die Frage, ob die Reform zu geringeren Zuwanderungszahlen nach Deutschland führen wird. Durch den s.g. Solidaritätsmechanismus sollen EU-weit mindestens 30.000 Menschen pro Jahr umverteilt werden. Auf Deutschland könnten dabei nach vorläufigen Angaben bis zu 6.000 entfallen. (2022 wurden EU-weit rund 966.000 Asylanträge gestellt, in Deutschland laut Bundesamt für Migration (Bamf) 244.132; ohne die Zahlen von Ukrainer*innen mit EU-weitem Schutzstatus.)

In den nun noch anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission wären zwar theoretisch noch Verbesserungen möglich, doch sind wesentliche Veränderungen – auch angesichts der EU-Wahlen im Juni 2024 und dem Interesse der meisten Akteur*innen auf EU-Ebene, wesentliche Gesetzesvorhaben bis dahin abzuschließen – sehr unwahrscheinlich.
Andererseits gehen die internationalen Einschätzungen zur Reform-Umsetzbarkeit sehr weit auseinander v.a. auch mit Blick auf den stockenden Prozess der Abschlüsse von Rücknahmeabkommen mit Dritt- und Herkunftsstaaten als Bedingung für die Durchführbarkeit der Schnellprüfverfahren und danach Rückschiebung der abgelehnten Asylbewerber*innen.
[Rat für Migration 7.6., BMI (ohne Datum), BMI 8.6., Europ.Rat/Rat d.EU 8.6., Heinrich Böll Stiftung 8.6., Migazin 8.6. u. 11.6 [I] / [II], DIE ZEIT 9.6., BReg 9.6, Pro Asyl 9.6., dpa/t-online 9.6., Tagesschau 9.6., Die Welt 15.6.]
----
Wiederum bei einem kurz darauf folgenden zweitägigen EU-Gipfel konnten sich die 27 Mitgliedsstaaten Ende Juni wegen einer Blockade Ungarns und Polens nicht auf eine gemeinsame Erklärung zum Thema Migration einigen. Anstelle der Verkündung eines Konsens zur europäischen Asylpolitik wurde so nur ein Papier von EU-Ratspräsident Charles Michel herausgegeben. - Polen und Ungarn hatten den vorbereitete Text zur Asylpolitik blockiert als Protest gegen den vorangehenden EU-Innenminister*innen-Beschluss, der ohne ihre Zustimmung als mehrheitlicher Kompromiss beschlossen worden war. (V.a. stemmten sich Polen und Ungarn gegen den Aspekt der verpflichtenden Geflüchtetenaufnahme und wiederum der Ausgleichszahlungen im Falle der Verweigerung dagegen.) – Das Querstellen der beiden Länder beim EU-Gipfel war jedoch v.a. symbolischer Natur, die Gesetzgebung stoppt es nicht und die Verhandlungen mit dem Europaparlament begannen nichtsdestotrotz. (ZEIT 29.6., Tagesspiegel 29.6., Vienna.at 30.6., Deutschlandfunk 30.6.,  ORF 30.6., rnd 30.6., SZ 30.6., Tagesschau 29.6., 30.6.)
----
Wenig später vereinbarten – nach einem dritten Treffen in dieser Konstellation – im Rahmen eines Migrationsgipfels in Wien die zuständigen Innenministern Ungarns, Serbiens und Österreichs ein "Memorandum of Understanding" zur verstärkten Zusammenarbeit gegen illegale Migration, da die EU-Asylpolitik hier nicht ausreiche bzw. dysfunktional sei. (Tagesschau 7.7.)
----
Nun aktuell werden darüber hinaus zudem weitere Verschärfungen auf EU-Ebene im Rat zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt.: Die im Dezember 2022 zunächst noch verhinderte Instrumentalisierungsverordnung (vgl. Pro Asyl 8.12.22) lebt nun in der s.g. Krisen-Verordnung (VO) wieder auf. (Beide sind Teil des 2020 vorgeschlagenen „New Pact on Migration and Asylum“. Die schwedische Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2023) hatte in den letzten Wochen ihrer Amtszeit einen Vorschlag präsentiert, der diese beiden Vorschläge fusioniert (Stand 23.6.23).
Diese soll den Mitgliedstaaten zukünftig im Fall von Krisen, höherer Gewalt und ‘Instrumentalisierung‘ Geflüchteter durch Herkunftsstaaten erlauben, von den schon abgesenkten Standards zusätzlich abzuweichen. Es droht somit eine Art Blankocheck für Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen: mehr Menschen können dort länger inhaftiert werden und die Gefahr von Pushbacks steigt. (vgl.TAZ 5.7., Pro Asyl 5.7.)
Darum zeichnete die BAG EJSA gemeinsames mit 55 Organisationen einen weiteren Appell an die BReg zu ihrer Position zur GEAS-Reform mit: Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür. Und auch auf europäischer zivilgesellschaftlicher Ebene formiert sich starker Protest: 78 Organisationen aus verschiedenen Ländern unterzeichneten einen Appell des Europäischen Flüchtlingsrates.
Nach aktuellem Stand hat das Parlament zum Vorschlag der Instrumentalisierungsverordnung bisher noch keine Position beschlossen. (Vorerst nur eine Folgenabschätzung in Auftrag gegeben.) Auch der Rat hatte bislang weder eine Position zur Instrumentalisierungs- noch zur Krisen-VO. Die neueste Fusion dieser VO wird nun unter spanischer Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2023) verhandelt. In einem ersten Gespräch dazu am 26.7. konnten sich nun jedoch die Ständigen Vertreter der EU-Länder in Brüssel nicht auf eine gemeinsame Position für Verhandlungen mit dem Europaparlament einigen. Die spanische Ratspräsidentschaft wollte dazu schnellstmögich, eigentlich bis Ende dieses Monats, eine Einigung herbeiführen, um den weiteren Zeitplan bis zu den EU-Wahlen einzuhalten. Nun aber wird sich das Vorhaben wohl noch einige Monate hinziehen. Offenbar enthielten sich neben Deutschland – das scheinbar erneut die Befürchtungen von zu großen Menschenrechtsstandard-Absenkungen für Schutzsuchende vorgebracht hatte – auch die Niederlande und die Slowakei. Polen, Ungarn, Tschechien und Österreich stimmten gegen den Vorschlag.
Da die Krisenverordnung Teil des großen EU-Asylsystem-Reformpakets ist (s.o. EU-Innenminister*innen-Mehrheitsentscheidung), könnte der Streit über die VO nun auch andere Teile dieser Reform blockieren. Denn das EU-Parlament hatte zu Beginn des Jahres die Erwartung an den Rat der Mitgliedstaaten geäußert, dass sich dieser zu allen ausstehenden Migrationsvorschlägen positioniert und verdeutlicht, dass andere Vorgänge vorerst ausgesetzt würden, wenn dies nicht bis zum Sommer geschehe. (Betroffen von den Aussetzungen werden die Verhandlungen zur Verbesserung der EU-Datenbank mit Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden (Eurodac) sein sowie die Verhandlungen über die Einführung eines neuen obligatorischen Screenings vor der Einreise.) Das Parlament wird nach der Sommerpause das weitere Vorgehen beraten. (FAZ 26.7.)
(Weitergehende Informationen: siehe Pro Asyl FAQ zur GEAS-Reform FAQ 1.6., PRO ASYL-Faktencheck zu Aussagen der BReg zur GEAS-Reform 3.7.23; sowie allgemein: Pro Asyl-Themensammlungen (Überblick EU-Asylpolitik, Thema Festung Europa), Europäischer Rat&Rat der EU 12.6. und LeaveNoOneBehind-News 15.6.)
----
Wiederum einen weiteren Wegpunkt in Richtung Abschottung der EU und Verletzung von Menschenrechten an den EU-Außengrenzen stellt die Absichtserklärung zwischen der EU und dem nordafrikanischen Land Tunesien vom 16.7.23 dar; ein umfassendes Maßnahmenpaket, das fünf Punkte umfasst: Tunesien soll bei Erfüllung bestimmter Bedingungen 900 Mio. € erhalten, um u.s. seine schwer angeschlagene Wirtschaft zu fördern, die digitale Infrastruktur und erneuerbare Energien auszubauen. Außerdem ist z.B. geplant, das europäische Studentenaustauschprogramm Erasmus auf das Land auszuweiten. Der wichtigste Punkt sind dabei jedoch die vorgesehenen 105 Mio. € für eine Partnerschaft zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Die Regierung in Tunis soll gegen irreguläre Migration vorgehen. So soll sie künftig Geflüchtete daran hindern, überhaupt das Mittelmeer zu erreichen. Gelingt dies doch, soll sie unterbinden, dass von seinen Küsten aus Boote Richtung Italien ablegen. Boote auf See sollen aufgehalten und die Insassen, auch Schiffbrüchige, nach Tunesien zurückgebracht werden; wie bereits Praxis der libyschen Küstenwache. Schließlich soll es auch dabei helfen, die Aufgegriffenen (voraussichtlich zusammen mit der UN-Migrationsagentur IOM) in ihr Herkunftsland zurückzubringen. Ferner soll es eigene Bür­ge­r*in­nen, denen die Abschiebung aus der EU droht, schneller und unkomplizierter zurücknehmen.
(Bereits vor ihrem letzten Besuch im Juni hatte von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aus dem „Außenpolitischen Instrument“ (NDICI) der EU dafür Geld als Gegenleistung bereitgestellt: 105 Mio. € für „Migration“ sowie 150 Mio. € für „Grenzmanagement und Schmuggelbekämpfung“. Zudem könnte Tunesien über mehrere Jahre Kredite über insgesamt 900 Mio. € bekommen.)
Das aktuellste Migrationsabkommen enthält inhaltlich zwar kaum neues, doch wird nun verstärk der Fokus auf die Umsetzung gelegt.
Die Vereinbarung mit Tunesien könnte nun die Blaupause für Abkommen mit weiteren Ländern in Afrika werden.
(Zum Deal und mehr Hintergrundinformationen: Migazin 11.6., Deutsche Welle 17.6., 3.7., 7.7., 13.7., 16.7., Pro Asyl 20.6., 17.7., Spiegel 16.7., ZEIT 16.7., ORF 16.7., TAZ 17.7., Deutschlandfunk 17.7., mit Videobeiträgen: ZDF 16.7. und Tagesschau 16.7., 17.7.)
Massive Kritik kommt von Menschenrechtsorganisationen EU-weit oder auch von EU-Parlamentarier*innen von Grüner und Linker Seite. Ihnen zufolge geht es bei der Absichtserklärung mit dem Land, in dem der autoritäre Staatsumbau aktuell wieder voranschreitet, nicht um die Verbesserung der Lage der Menschen, sondern v.a. darum, dass Menschen nicht mehr aus Tunesien nach Europa fliehen können. Schwere Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Tod von noch mehr Menschen auf der Flucht werden in diesem Rahmen von der EU in Kauf genommen bzw. aktiv unterstützt. (Erst kürzlich gab es Berichte über Hetzjagden, Verhaftungen und Massenabschiebungen von People of Color (PoC) und Migrant*innen; so wurden u.a. hunderte an der Grenze zu Libyen und Algerien in der Wüste ausgesetzt. (Pro Asyl 14.7., FAZ 16.7., 17.7.)

Wiederum auch mit Libyen kooperiert die EU - und einzelne Mitgliedstaaten, insbesondere Italien – in der Migrationspolitik schon seit vielen Jahren. Dabei ist diese in die Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern eingebunden, insbesondere in die Wirtschaftspolitik. Ziel der Zusammenarbeit ist, dass die libyschen Behörden Migrant*innen an der Mittelmeerüberquerung hindern oder diese wieder zurücknehmen, wenn sie von europäischen Sicherheitskräften aufgegriffen werden. Im Gegenzug erhält Libyen u.a. finanzielle Unterstützung (seit 2017 rund 60 Mio. €) und militärische Ausrüstung (z.B. Patrouillenboote). Menschenrechtsorganisationen kritisieren bereits seit Jahren Menschenrechtsverstöße bei diesen Rückführungen. Kürzlich gab sogar die EU-Innenkommissarin zu, dass die libysche Küstenwache von "Kriminellen" durchsetzt ist, die sich an "Schleusungen" von Geflüchteten beteiligen. Dennoch kooperiert die EU weiterhin mit dem Land (bildet u.a. Kräfte der libyschen Küstenwache aus und unterstützt Libyen bei der Überwachung der Grenzen) und will diese Zusammenarbeit weiter ausbauen und vertiefen. (BPB 28.6.17, Pro Asyl 26.3.19, Tagesschau 27.3., Euractiv 21.3.23, Spiegel 27.3.23, ARD 27.3.23, Europ.Rat 21.6.23, ND 11.7./ 11.7.23, Sonntagsblatt 13.7.23, NZZ 16.7.23, SZ 23.7.23)

 

CDU-Vorschlag: EU-Kontingentregelung statt Individualrecht auf Asyl

(18.7.-24.7.) Mit seinem Vorschlag zur Abschaffung des Individualrechts auf Asyl in der EU löste Thorsten Frei, CDU-Innenpolitiker und parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, heftige Kritik aus. Abgeordnete von Grünen, SPD, FDP und Linken bezeichneten seinen Vorstoß als brandgefährliche, geschichtsvergessene, bisher nur von Rechtsextremen vertretene Forderung, die radikale Positionen salonfähig mache und nur der AfD nutze.
Frei hatte in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (18.7.) statt des Individualrechts auf Asyl eine "Institutsgarantie" gefordert, nach der das Stellen eines Asylantrags auf europäischem Boden dann nicht mehr möglich und der Bezug von Sozialleistungen umfassend ausgeschlossen wäre. Stattdessen solle die EU pro Jahr ein Kontingent von 300-400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen. Der Politiker hatte diesen menschenrechteverachtenden Vorstoß abstruser Weise dann genau mit humanistischen Argumenten begründet: die geltende Voraussetzung, dass Asyl auf europäischem Boden beantragt werden muss, führe zu einer zutiefst inhumanen Praxis. Alte, schwache, arme, oder kranke Menschen, Frauen und Kinder, seien so quasi chancenlos. Mit einer Institutsgarantie dagegen könne Europa zielgenau dort helfen, wo Staaten durch große Flüchtlingsströme destabilisiert werden. Weiterhin könnten Sicherheitsrisiken minimiert und Chancen für Integration maximiert werden.
Nach der Kritik auf politischer Ebene machten auch verschiedene Verfassungs- und Asylrechts-Expert*innen deutlich, dass der Vorstoß zu unumsetzbaren Rechtsbrüchen führen würde: U.a. müsste Deutschland aus der Genfer Flüchtlingskonvention austreten, das Umsetzungsgesetz dazu und viele andere Gesetze ändern. Der Bezug zur Konvention ist jedoch so tief in unserer Rechtsordnung verankert, dass man ihn quasi nicht kappen kann. Weiterhin würde man ankommende Menschen künftig an der Grenze abweisen ohne die Möglichkeit der Asylantragsstellung. Es gilt jedoch das auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte s.g. Refoulement-Verbot, laut dem niemand zurückgewiesen oder abgeschoben werden darf, wenn im Zielland Menschenrechtsverletzungen oder unmenschliche Behandlung drohen. Das Refoulement-Verbot wiederum wäre - selbst bei Abschaffung des Asylgrundrechts abschaffte - nicht abschaffbar. In der Konsequenz würden hierher Flüchtende dann hier stranden; ohne gesicherten Rechtsstatus, ohne Arbeitserlaubnis, mit nur kaum Sozialleistungsanspruch.
Der Vorschlag des CDU-Politikers sei daher so abstrus, dass er eine „Veräppelung der Bürger“ (gezielt im politischen Sommerloch) darstelle; wobei ärgerlich ist, dass er populistischen und radikalen Kräften in die Hände spielt.
(Spiegel 18.7., 20.7., Focus 18.7., DLF (Audio) 18.7., 19.7., 24.7., ZDF 18.7., ZEIT 18.7., Tagesspiegel 19.7., 22.7., FAZ 19.7., 24.7.)

UNO: Zahl schwerer Menschenrechtsverstöße gegen Kinder gestiegen

(10.7.) In bewaffneten Konflikten haben im vergangenen Jahr so viele Kinder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erleiden müssen wie noch nie seit Beginn der UNO-Aufzeichnungen.: Die Zahl der bestätigten gravierenden Verstöße sei von 24.000 im Jahr 2021 auf mehr als 27.000 im vergangenen Jahr gestiegen, teilte der Vize-Exekutivdirektor von Unicef, Abdi, dem Sicherheitsrat in New York mit. Seit Beginn der Lageberichte des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen im Jahr 2005 seien noch nie so viele Fälle erfasst worden. Regierungen und Konfliktparteien würden ihrer Pflicht, Kinder zu schützen, nicht gerecht, kritisierte Abdi. Nach Angaben von Unicef sind Minderjährige im Nahostkonflikt sowie in Konflikten im Kongo und in Somalia besonders gefährdet. (Dlf 6.7., RP 6.7., ZEIT 6.7., rnd 6.7.)

Chancen-Aufenthaltsrecht stößt auf große Resonanz

(6.7.) Das Chancen-Aufenthaltsrecht stößt bei Ausländer*innenn, die von der neuen Regelung profitieren könn(t)en, auf große Resonanz. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Mediendienstes Integration in den Bundesländern. Danach haben bereits in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mehr als 49.000 Ausländer einen entsprechenden Antrag gestellt.
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht gibt Menschen, die sich zum Stichtag 1.10.22 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Danach soll ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann. (Mediendienst Integration 3.1., 6.7., Deutschlandfunk 10.7., NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge)

EuGH-Urteil zu straffälligen Geflüchteten - Aufenthaltsrechtsentug nur bei konkreter Gefahr

(6.7.) Laut EU-Recht kann ein EU-Land, das einen Geflüchteten aufnahm, diesem im Fall von Straffälligkeit (Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat, die eine Gefahr für die Allgemeinheit des Landes darstellt) die Flüchtlingseigenschaft aberkennen. Doch die konkreten Umstände und Bedingunen sowie Formalitäten waren bisher nicht festgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat nun drei Fälle aus Österreich, Belgien und den Niederlanden entschieden und bestätigte dabei diese Kompetenz der Mitgliedsländer, legte dabei aber die Hürde hoch, wie drei Urteile (Österreich, Belgien, Niederlande) zeigen.
Weiterhin gilt jedoch, dass selbst bei Aberkennung von Schutzstatus und Aufenthaltstitel noch nicht automatisch die Abschiebung erfolgen darf. Etwa wenn dem*r Betroffenen in der Heimat Folter droht, darf er/sie nicht zwangsweise dorthin abgeschoben werden; dies gilt auch für straffällige Geflüchtete.
(Tagesschau 6.7., SZ 6.7., DLF 6.7., SWR 6.7., ARD-MOMA 6.7.)

Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Fokus Ausbildungsaufenthaltserlaubnis)

(24.6.-1.7.) Kritik an der Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung für Menschen mit Duldung (§16g) - zur Ersetzung der bisherigen Ausbildungsduldung - die gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (20/6500) noch kurzfristig vor Gesetzesbeschluss durch die Regierungsfraktionen darin eingefügt wurde (s. Innenausschuss-Beschlussempfehlung (20/7394)):
Von dem grundsätzlich zu kritisierenden utilitaristisch-ökonomischen Blick auf Zugewanderte abgesehen, ist die generelle Stoßrichtung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu begrüßen; die Erleichterungen beim Aufenthalt für Menschen, die mit einer Ausbildung nach Deutschland kommen oder diese bereits hier absolvierten sowie der "Spurwechsel“ in eine Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete, die während ihres Asylverfahrens schon Arbeit finden. Bei der in letzter Sekunde beschlossen Änderung, die bisherige Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln - wie auch die Zivilgesellschaft schon lange fordert und auch konkret im Koalitionsvertrag angekündigt wurde - wurde allerdings offenbar nicht genug durchdacht und zu berücksichtigen versäumt, dass für eine Aufenthaltserlaubnis andere Regeln gelten als für eine Duldung: in der Folge muss nun zum Beispiel der Lebensunterhalt der Auszubildenden gesichert sein sowie gelten strengere Regeln für den Nachweis eines Passes. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass nun u.a. junge Menschen in einer schulischen, unbezahlten Ausbildung oder auch viele aus Krisengebieten kommende Geflüchtete, die keinen Pass beschaffen können, von der Regelung ausgeschlossen würden.

Die zentralen Verschlechterungen für die Betroffenen (Aufenthaltserlaubnis zwecks Ausbildung nur noch mit Lebensunterhaltssicherung, kein BAföG-Anspruch mehr, keine Nebentätigkeit mehr zulässig) werden von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft und Wohlfahrt, Vereinen und Verbänden kritisiert; hierunter u.a. auch die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Meldung 27.6.23). Bspw. der bundesweite Zusammenschluss der „Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, DRK, Parität und AWO) und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ urteilte, dass das Parlament „[i]m Ergebnis […] den Zugang zu einem der wichtigsten Instrumente der Integration durch Ausbildung sogar erschwert“ hat und regt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (10 Monate nach der Verabschiedung) die bis dahin dringenden Nachbesserung an (PM 24.6.23). Als besonders dringliche Punkte erachtet die Konferenz dabei (vgl. Kurzstellungnahme 3.7.23):
- die Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis während der Ausbildung nicht am Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung scheitern zu lassen, sowie die Aufnahme des neuen Aufenthaltstitels in die Liste der BAföG-berechtigten Aufenthaltstitel,
- die Reduzierung der nicht mehr angemessenen Stufenregelung zur Identitätsklärung auf ein sachgerechtes Maß,
- die Klarstellung, dass Ausweisungsinteressen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis jedenfalls nicht unterhalb einer Schwelle entgegenstehen, die auch bisher die Erteilung einer Ausbildungsduldung erlaubt hätte.
- die Klarstellung, dass – wie bisher für die Ausbildungsduldung – für die neue Aufenthaltserlaubnis während der Ausbildung (noch) nicht die Beibringung eines Passes verpflichtend ist.

(Weitere Informationen/ Pressemeldungen zum FEG vom Juni 2023: Zeit, taz, taz, spiegel, n-tv, n-tv, welt, faz, sueddeutsche)

Flucht über das Mittelmeer

(28.6.) Nach Angaben des italienischen Innenministeriums erreichten in diesem Jahr 90.000 Migranten das Land auf dem Seeweg. Nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration werden rund 1.700 Menschen vermisst, die seit Jahresbeginn versuchten, das Mittelmeer zu überqueren. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 1.417. [Focus; Deutschlandfunk 28.6.]
IOM und UNHCR riefen bereits nach im Juni vorangehenden Tragödien im Mittelmeer zu entschlossenem Handeln auf [16.6.23]:
"Es ist klar, dass die derzeitige Vorgehensweise im Mittelmeer nicht funktionieren kann. Jahr für Jahr ist es weiterhin die gefährlichste Migrationsroute der Welt mit der höchsten Todesrate. Die Staaten müssen zusammenarbeiten, um die proaktive Suche und Rettung und die schnelle Ausschiffung zu ermöglichen und sichere reguläre Wege zu schaffen. Bei diesen gemeinsamen Bemühungen sollten die Menschenrechte der Migrant:innen und die Rettung von Menschenleben im Mittelpunkt stehen", sagte Federico Soda, IOM-Direktor für die Abteilung für Notfälle.
"Die EU muss die Sicherheit und Solidarität im Mittelmeerraum priorisieren. Angesichts der zunehmenden Flüchtlings- und Migrationsbewegungen im Mittelmeer sind kollektive Anstrengungen notwending. Diese schließen eine stärkere Koordinierung zwischen allen Mittelmeerstaaten mit ein. Die Solidarität und gemeinsame Verantwortung, wie sie im EU-Pakt zu Migration und Asyl zum Ausdruck kommen, sind von entscheidender Bedeutung für die Rettung von Leben. Dazu gehört auch die Einführung eines vereinbarten regionalen Ausschiffungs- und Umverteilungsmechanismus für Menschen, die über den Seeweg ankommen", sagte Gillian Triggs, stellvertretende Hochkommissarin für Schutz des UNHCR.

Nettozuwanderung erreicht Rekordhoch

(27.6.) Laut Statistischem Bundesamt wurden insgesamt rund 1,462 Mio. mehr Zu- als Fortzüge erfasst. (Ca. 2,666 Mio. Zuzüge ggü. gut 1,2 Mio. Fortzügen.) Der Wanderungsüberschuss fiel damit mehr als viermal so hoch aus wie 2021 (mit 329.000). Damit zeigt die Statistik die höchste bisher registrierte Nettozuwanderung innerhalb eines Berichtsjahres seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950. Grund für die Höchstzahl ist v.a. auch die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. (2022 wurden rund 1,1 Mio. Zuzüge und 138.000 Fortzüge von Menschen aus der Ukraine erfasst.) Auch weitere Entwicklungen stehen im Kontext von Fluchtmigration und steigenden Asylantragszahlen. So verzeichnete die Statistik deutliche Anstiege der Nettozuwanderung auch aus Syrien (68.000), Afghanistan (55.000) und der Türkei (49.000). Ebenso nahm die Zuwanderung aus der EU zu: Aus den anderen EU-Staaten wurden knapp 87.000 mehr Zuzüge nach Deutschland als Fortzüge erfasst, 2021 waren es 81.000. Das größten Wanderungsplus entfiel auf die Herkunftsländer Rumänien (35.000), Polen (18.000) und Bulgarien (13.000).
(Zeit 27.6., Dlf 27.6., tagesschau 27.6., rnd 27.6., faz 27.6.)

 

 

Kampf gegen Klimawandel und Armut - Global solidarische Finanzierung

(22.-23.6.) Globale Finanzarchitektur und die Notwendigkeit eines solidarischen Finanzsystems zum Klimaschutz und zur Bekämpfung von Armut
Um die Klimakrise zu bewältigen und Armut zu bekämpfen, diskutierten Vertreter*innen von etwa 100 Staaten, internationalen Organisationen und Entwicklungsbanken im Rahmen eines internationalen Gipfels in Paris über mögliche Wege, neue Finanzmittel – insbesondere als Hilfen für Länder im globalen Süden – aufzutreiben. Laut dem Präsidenten Frankreichs wurde hierzu ein Konsens dahingehend gefunden, dass dazu das weltweite Finanzsystem effizienter und gerechter gemacht werden müsse.
Ein konkreter Beschluss wurde nicht gefasst; doch laut Bundeskanzler Olaf Scholz sei mit Blick darauf, Armut und Hunger zu bekämpfen und den Klimawandel aufzuhalten, wichtig „dass hier ein Verständnis entstanden ist, dass wir an vielen Punkten praktisch vorwärtskommen müssen, um zu ermöglichen, dass wir die beiden Ziele erreichen können, die uns wichtig sind“. Wichtig sei, dass Länder mit großen Möglichkeiten wie Deutschland, EU-Länder oder die USA, das, was sie öffentlich ankündigten, tatsächlich umsetzten. Ein großes Thema sei auch die Weiterentwicklung der Weltbank und der internationalen Entwicklungsbanken.
Eine bessere Finanzierung soll etwa durch das Abtreten von s.g. Sonderziehungsrechten geschaffen werden. Laut der Chefin des Internationalen Währungsfonds IWF, Kristalina Georgieva, seien nun 100 Milliarden US-Dollar über Sonderziehungsrechte für notleidende Länder (eine Art Reserveguthaben, für das große IWF-Mitglieder ihr Ziehungsrecht an ärmere Staaten abtreten können) zusammengebracht worden.
Fortschritte gab es auch hinsichtlich des großen Streit- und Knackpunkts Schulden. Parallel zum Gipfel hätte sich das Komitee der Gläubiger Sambias darauf verständigt, dessen Schulden im südlichen Afrika umzustrukturieren, etwas durch Streckung oder Aussetzung. Laut Emanuel Macron wolle man sich dafür einsetzen, dass weitere verschuldete Länder von einer multilateralen Antwort profitieren könnten.
Zudem wurde auf dem Gipfel auch über eine Klimaklausel diskutiert, mit der Schuldenrückzahlungen bei schweren klimatischen Ereignissen ausgesetzt werden könnten.

Die internationalen Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Etwa der internationale Verbund verschiedener Hilfs- und Entwicklungsorganisationen Oxfam sprach von einem „Gipfel für fast nichts“. Andere Stimmen erachteten das Treffen als wichtiges Signal und Impulsgeber und sprachen den Staaten des Globalen Südens sogar eine große Rolle am Verhandlungstisch zu.
Nun kommt es jedoch v.a. auch darauf an, beim G20-Gipfel, der Herbsttagung von IWF und Weltbank und der UN-Klimakonferenz verbindliche Entscheidungen zu treffen.
(Migazin 22.6., FAZ (Video) 22.6., Deutsche Welle 22.6., Abendblatt 23.6., Dlf (Audio) 23.6., Tagesschau 23.6., ZEIT 23.6., UN-Ric 23.6.)

Weltflüchtlingstag 2023

(20.6.) Anlässlich des Weltflüchlingstags riefen zahlreiche nationale u. internationale Wohlfahrts-, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen zu humaneren Migrations- und Asylpolitiken auf.
Laut Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) befindet sich die Zahl der Flüchtlinge weltweit auf einem neuen Höchstwert. So waren im Mai ca. 110 Mio. Menschen – die meisten aus Syrien, Afghanistan u. der Ukraine und unter ihnen ca. 40 Mio. unter 18-Jährige, aber auch viele junge Volljährige – auf der Flucht vor Verfolgung, Gewalt und Krieg. Deutschland ist eines der wichtigsten Aufnahmeländer, doch die aufnehmenden Strukturen und Angebote vor Ort, in den Städten und Kommunen, sind überlastet. Es mangelt an Kapazitäten, finanziellen Mitteln und Personal. 
Die BAG EJSA betont daher stetig und nachdrücklich, dass es insbesondere für junge Geflüchtete wesentlich mehr Angebote geben müsste – v. a. in den Bereichen Bildung, Integration, Gesundheit, Teilhabe-  und Chancengleichheit, Schutz vor Diskriminierung und Rassismus sowie individuelle Beratung, um den Bedarfen und den Rechten eines jeden Kindes, unabhängig von Herkunft oder Rechtstatus, gerecht zu werden. Notwendig wäre daher auf bundespolitischer Ebene auch die Sicherstellung und Förderungen eines flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbaus der gesamten Infrastruktur der Jugendsozialarbeit.
Wiederum im internationalen Kontext dürfte Deutschland nicht weiter die geplanten Reformen des europäischen Asylsystems (GEAS) unterstützen, die sich in eine Richtung entwickeln, die gegen die international vereinbarten Menschen- und Kinderrechte verstößt. (s.u.)
U.a. auch die Bildungsgewerkschaft GEW erklärte anlässlich des „Weltflüchtlingstags“: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“ und kritisierte den jüngsten EU-Asylkompromiss scharf. Sie appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, sich im anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.
www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/gew-menschenrechte-sind-nicht-verhandelbar
(Tagesschau, Berliner Zeitung 14.6., terre des hommes, Migazin, Rescue.org 19.6., GEW-Aufruf 19.6., BAG EJSA, AWO 20.6.)

Urteil: Grundrechtsschutz light in Erstaufnahmeeinrichtungen

(19.6.) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Grundrechtsschutz light in Erstaufnahmeeinrichtungen: Sind Zimmer in Geflüchtetenunterkünften vom Grundgesetz geschützte Wohnungen? Ist bei einer Abschiebung ein Durchsuchungsbeschluss notwendig? Dürfen sich ehemalige Bewohner*innen nachträglich gegen die Hausordnung wehren? Diese Fragen hatte das Bundesverwaltungsgericht zu klären – und kam dabei zu menschenrechtlich bedenklichen Urteilen.: Um über den grundrechtlichen Wohnungsschutz Geflüchteter einheitlich zu entscheiden, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei Verfahren verbunden und hierzu nun eine doppeldeutige Entscheidung getroffen: Zimmer in Sammelunterkünften seien zwar grundrechtlich geschützt, dennoch seien Durchsuchungsbeschlüsse nicht notwendig und die Polizei dürfe zum Zweck einer Abschiebung private Zimmer betreten. Damit schränkte das Bundesverwaltungsgericht das zuerkannte Grundrecht durch die Hintertür gleich wieder ein.
Reaktion eines der Kläger, Alassa Mfouapon: "Heute wurde wieder einmal deutlich: Die Rechte von geflüchteten Menschen sind in Gefahr – wir bekommen nicht den gleichen Schutz wie andere Menschen."
Eine höchstrichterliche Entscheidung bleibt weiter notwendig, um diese bundesweite verfassungswidrige Praxis aufzuheben.
Die Klageverfahren waren von einem Bündnis von Organisationen unterstützt worden, dem PRO ASYL, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Dieses Bündnis plant hierzu nun im Nachgang eine Verfassungsbeschwerde. (Pro Asyl 19.6.)

 

Deutsche Innen- u. Ministerpräsident*innen-Konferenz (Juni)

14.-16.6. Innenminister*innen- & 15.6. Ministerpräsident*innen-Konferenz
Im Rahmen der Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen und -senator*innen der Bundesländer und des Bundes (IMK) in Berlin ging es u.a. auch um die beim "Flüchtlingsgipfel" im Mai diskutierten Vorschläge wie die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten und konsequentere Abschiebungen.
Zudem wurde die Frage temporärer Kontrollen an den Grenzen zu Polen und der Schweiz diskutiert. (Dies ging zurück auf die Rücksprache zwischen Kanzler und Ministerpräsident*innen, Binnengrenzkontrollen der jeweils aktuellen Lage angepasst ggf. über Bayern hinaus auszudehnen.)
(Hintergrund: Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren haben aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und teilweise wieder Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Geflüchtete und weitere Migrant*innen von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.) Anordnen und verlängern kann solche Kontrollen jedoch nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), nicht einzelne Bundesländer. Zudem wären bei so einer Entscheidung immer auch beide Staaten entlang der Grenze beteiligt, könnte Deutschland dies nicht nur unilateral beschließen und umsetzen.)
   Pro Asyl hatte anlässlich der IMK zu den wichtigsten flüchtlingspolitischen Anliegen, die die Zuständigkeiten und Interessen der Bundesländer betreffen, Forderungen gestellt. Schwerpunkte waren dabei die Unterbringung von Geflüchteten, die Überlastung der Ausländerbehörden, Handlungsbedarf aufgrund der eskalierenden Situation im Sudan, das Landesaufnahmeprogramme Afghanistan und der Syrien-Abschiebestopp. - Der Verein hatte sich schockiert gezeigt, dass die aktuellen Herausforderungen dafür genutzt werden, Asylrechtsverschärfungen auf europäischer Ebene und in Deutschland voran zu bringen und klargestellt, dass die vereinbarte Maßnahmen (wie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, mehr Abschiebungshaft, ein verlängertes Ausreisegewahrsam und das Durchsuchen von ganzen Aufnahmeeinrichtung sowie neue „sichere Herkunftsstaaten“) die akuten Probleme der Kommunen nicht lösen werden, dabei aber aus grundrechtlicher und menschenrechtlicher Sicht höchst problematisch sind. Entsprechend forderte der Verein Politiker*innen von Bund und Länder dazu auf, sich auf die Aufnahme und Integration der nach Deutschland fliehenden Menschen zu konzentrieren.
In Bezug auf die Unterbringung von geflüchteten Menschen bedürfe sowohl individueller und regionaler aber v.a. auch bundesrechtlicher Instrumente, um der Überlastung der Kommunen entgegenzuwirken. Wiederum mit Blick auf die überlasteten Ausländerbehörden und bundesweit oft monatelange Wartezeiten riet Pro Asyl dringend zu einer Neustrukturierung, Digitalisierung und Aufstockung von Personal. Auch könnte durch kurzfristige Maßnahmen (wie die Ausstellung von Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen für längere Zeiträume oder auch von Ausweisersatz oder Reiseausweis-Dokumenten für Menschen aus Staaten, für die die Passbeschaffung von vornherein aussichtslos oder unzumutbar ist) die Terminanzahl und der Arbeitsaufwand reduziert werden.
(Pro Asyl 19.5., 9.6., SZ 15.6., ZEIT 15.6., Deutschlandfunk 16.6., Sachsen.de 16.6., Saarland.de 18.6.)

Zu den Beschlüssen der IMK: innenministerkonferenz.de 16.6. (PDF)
Siehe insbesondere: TOP 4: Aktuelle Flüchtlingssituation - Follow Up Prozess, TOP 5: Prognose zu Asylsuchenden nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz, TOP 6: Aktuelle Migrationslage, TOP 7: Bericht über die Schwerpunkte und geplanten Maßnahmen der Rückführungsoffensiv, TOP 8, 83, 93: Die Flüchtlingssituation gemeinsam bewältigen, TOP 10: Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen, TOP 11: Freiwillige Rückkehr stärken, TOP 12: Verfahrensvereinfachungen zur Entlastung der Ausländerbehörden, TOP 13: Informationssystem zu Migrationsbewegungen, TOP 16: Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.
------------
Am 15.6. trafen sich parallel in Berlin außerdem die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen einer Ministerpräsident*innenkonferenz (MPK). Auch hier wurden, neben vielen anderen innenpolitischen Themen, u.a. ebenso flüchtlingspolitische Fragen beraten. V.a. stieß hierbei der im Rahmen der EU-Innenminister*innen-Rats-Sitzung beschlossene „EU-Asylkompromiss“ (s.u. PM zu Entwicklungen in der EU) – zum ‘härterem Umgang mit Migrant*innen ohne Bleibeperspektive‘ und u.a. Asylzentren an den EU-Außengrenzen – bei den Ländern auf breite, nahezu einhellige  Zustimmung; wenngleich Einsicht darin bestand, dass die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen würde und die Verabredungen der EU-Innenminister*innen daher nicht unmittelbar, also nicht schon in 2023/24, Entlastungen für die Kommunen bringen würden.
Einen konkreten Beschluss gab es wiederum – als follow up zu hierzu im Rahmen des Flüchtlingsgipfels am 10.5. Besprochenem – nur zum Thema des Ausbaus der Digitalisierung der Verwaltungs- und Behördenvorgänge im Migrationsbereich (TOP 8.1 PDF).
(Tagesschau 15.6., rbb24 15.6., Niedersachsen.de 15.6., Hamburg.de 15.6., Phoenix 15.6.) 

EU-Kommission: Maßnahmen gegen irreguläre Migration u. Menschenhandlel

(6./9.6.) Die Europäische Komission will gegen den zunehmenden Missbrauch gewerblicher Beförderung durch kriminelle Netzwerke vorgehen und stellte im Juni ein Paket strategischer Maßnahmen vor. Vorgesehen ist u.a. die Stärkung des Europäischen Rechtsrahmens durch die Verabschiedung der "Verordnung über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die Menschenhandel oder die Schleusung von Migrant*innen im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise in das Gebiet der EU erleichtern oder daran beteiligt sind". Ebenso soll die Lageerfassung und Frühwarnung durch einen verstärkten Datenaustausch verbessert werden (Maßnahmen: u.a. verstärkte Nutzung und Ausbau des EU-Vorsorge- und Krisenmanagementnetzes für Migration (Blueprint-Netz), Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Kommission, Frontex und Eurocontrol sowie Unterstützung der EU-Nachbar- und Transitländer bei der Entwicklung von Systemen für Erkenntnisse über Reisende). Außerdem soll die Zusammenarbeit mit Parnterländern, Behörden und Verkehrsunternehmen in Drittstaaten ausgebaut werden.
Hintergund ist, dass gewerbliche Verkehrsmittel zunehmend von Schleuser*innen-Netzwerken genutzt werden. Festgestellt wird auch, dass es neben der Bekämpfung von kriminellen Netzwerken vor allem legale und sichere Fluchtwege braucht, um Personen vor Menschenhandel zu schützen.
Wiederum der Rat der Europäischen Union einigte sich am 9.6.23 auf die Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (auf Basis des Vorschlags zur Reform der Richtlinie 2011/36 vom Dezember 2022). (EU-KOM 6.6., Newsletter des Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) 19.7.)

Stellungnahmen zur Staatsangehörigkeitsrechtsreform

Am 19.5. veröffentlichte das Bundesinnenministerium (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und eröffneten die Möglichkeit für Länder und Verbände, Stellung zu nehmen. Im Kern soll die Mehrstaatigkeit möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. [Vgl. DIE ZEIT, ZDF 19.5.23]

Ende 2021 lebten rund 72,4 Mio. Menschen mit deutscher und rund 10,7 Mio. mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Mio. bereits seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhielten. Der Anteil von Einbürgerungen im Inland im Verhältnis zu der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung befindet sich dauerhaft auf niedrigem Niveau; im Jahr 2021 lag er bei nur 2,45 %. Auch im EU-Vergleich hat Deutschland eine besonders niedrige Einbürgerungsrate. Damit kann nach wie vor ein bedeutender Teil der Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und längst fester Bestandteil der Gesellschaft sind, nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken. Das BMI erachtet daher die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht für notwendig, um den Bedürfnissen vieler Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen Rechnung zu tragen und zählt hierzu v.a. Möglichkeiten zur schnelleren Einbürgerung, die zudem einen weiteren Anreiz darstellen, sich schnell zu integrieren. Hierfür seien Aspekte wie Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Eingliederung, bürgerschaftliches Engagement und staatsbürgerliche Kenntnisse besonders wichtig.

Die Diakonie Deutschland [15.6.] nahm die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf wahr und begrüßt im Wesentlichen die geplante Modernisierung; v.a.:
• die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit,
• die Verkürzung der Anforderungen an Voraufenthaltszeiten für Anspruchseinbürgerung,
• die Absenkung der erforderlichen Aufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils beim Geburtsortprinzip und der Wegfall der Optionspflicht bei der Einbürgerung durch Geburt,
• die Streichung der Voraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse,
• die Härtefallklausel beim Spracherwerb,
• Erleichterungen für die s.g. Gast- und Vertragsarbeiter*innengeneration und
• die geplanten Erleichterungen in sog. „Entsendekonstellationen”.
U.a. kritisiert wird allerdings v.a. die Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherungspflicht durch Streichung von Ausnahmen; so wird eine Vielzahl von Personen dauerhaft von der Einbürgerungsmglichkeit - und damit demokratischen Teilhabe - ausgeschlossen; z.B. Menschen mit chronischen Erkrankung oder Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen, Ältere und Alleinerziehende. Aus menschenrechtlichen Erwägungen wird zudem die Berücksichtigung von (insbes. minderjährigen) Staatenlosen empfohlen. Weiterhin bedürfe es neben rechtlichen (v.a. technischen) Verbesserungen in der Umsetzung vor Ort v.a. eines deutlichen Ausbaus der völlig überlasteten Einbürgerungsbehörden und einer besseren Ausstattung der Einbürgerungsberatung. Und es müsse insgesamt als ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der Staatsangehörigkeitsreform beachtet werden, inwieweit die Neuregelungen zur Vereinfachung der Arbeit der Verwaltung beitragen und somit auch zur Verkürzung der Bearbeitungszeit pro Einbürgerungsantrag.

Wiederum weitere Stellungnahmen zur Einbürgerungsreform des Paritätische Wohlfahrtsverbandes [16.6.], des Arbeiterwohlfahrtsverbands (AWO) [16.6.] sowie des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) [16.6.] enthalten im Kern die gleichen Kritikpunkte.
Siehe zudem die Stellungnahmen des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) [16.6.] sowie die frühere Positionierung des Rats für Migration [2.6.].

Zweiter Deutscher Flüchtlingsgipfel in 2023 (Mai)

Bund-Länder-Treffen am 10.5.: Die Bundesländer und Kommunen hatten bereits im letztem Jahr zunehmende Schwierigkeiten gemeldet, sprechen mittlerweile von Überforderung und totaler Überlastung bei der Unterbringung und Versorgung der in Deutschland ankommenden Geflüchteten. Allein in den ersten vier Monaten des Jahres wurden 101.981 Erstanträge auf Asyl in Deutschland gestellt, 78% mehr als im Vergleichszeitraum im Vorjahr.
Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels im Februar hatte das Kanzleramt keine weiteren finanziellen Zusagen des Bundes geben wollen. (Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ausschließlich Ländersache sei, der Bund den Ländern aber dennoch immer mehr Anteile am Steueraufkommen abgetreten habe. Daraus folgten ihm zufolge einerseits in der Summe Überschüsse in den Kassen der Bundesländer, anderseits ein immer größeres Defizit und mehr Schulden beim Bund.) Das hatten Länder und Kommunen jedoch nicht hingenommen und mehr Geld vom Bund für die Geflüchtetenunterbringung und -versorgung sowie stärkere Eindämmung von „irregulärer Migration“ gefordert. Daraufhin war für den 10. Mai ein weiteres Bund-Länder-Treffen einberufen worden.
   Aus diesem Anlass hatte die BAG EJSA gemeinsam mit dem Deutschen Komitee für UNICEF und 25 weiteren Organisationen, Stiftungen und Verbänden den Bund, die Länder und Kommunen dazu aufgefordert, ihrer Verantwortung bei der Versorgung von geflüchteten Menschen nachzukommen und den Kinderschutz beim Aufbau von Unterbringungskapazitäten mehr zu berücksichtigen. (Zum Appell: „Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sicherstellen – überall, zu jeder Zeit, für jedes Kind!“)
   Am Ende des Flüchtlingsgipfels im Mai hatte der Bundeskanzler den Forderungen der Länder nachgegeben und für 2023 einmalig 1 Mrd. € zusätzlich vom Bund zugesagt. Insbesondere Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt monierten jedoch, dass dies weiterhin zu wenig sei. Bei der Ministerpräsident*innenkonferenz im November soll daher weiter darüber beraten werden, ob der Bund – wie die Länder fordern –  wieder Pro-Kopf-Pauschalen zahlt und ein dynamisches System geschaffen wird (d.h. Anpassung je an die Anzahl ankommender Geflüchteter und Asylbewerber*innen).
Außerdem kündigte Scholz an, nun umzusetzen, was bereits seit Jahren diskutiert wird: Asylverfahrensbeschleunigungen, besserer „Schutz“ der EU-Außengrenzen, Aushandlung von Rückführungsabkommen und Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage.

Hintergründe:
- Die Bundesebene hatte bereits vor dem Gipfel im Mai hohe Milliardenbeträge für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter aufgewendet. (15 Milliarden € im Jahr 2022; für das Jahr 2023 wurden noch einmal rund 15,6 Milliarden vorgesehen.) Zudem wurden zahlreiche Bundesliegenschaften den Ländern zur Unterbringung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- 80 % der Schutzsuchenden in Deutschland kommen aus der Ukraine – diese rund 1 Mio. Menschen sind aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz herausgenommen worden. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, dürfen sofort arbeiten und erhalten Bürgergeld. Für sie kommt statt der Länder der Bund auf.
- Die BReg arbeitet mit Anrainerstaaten intensiv an s.g. Rückführungsabkommen. Zudem wurde mit Joachim Stamp (FDP) hierfür ein Sonderbeauftragter eingesetzt. Weiterhin verhandelt Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf EU-Ebene u.a. zu Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen. (siehe weitere PM zu EU/-ropäischen Entwicklungen).

Laute Kritik kommt aus der Zivilgesellschaft. So urteilt u.a. Pro Asyl, dass es beim Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler eigentlich v.a. um die Kostenverteilung bei der Unterbringung gehen sollte, doch sodann weit darüber hinausgegangen und sich auf umfassende Rechtsverschärfungen geeinigt wurde. Das Fazit von Pro Asyl: „Ein menschenrechtlicher Dammbruch, der den Koalitionsvertrag der Regierung konterkariert.“.
Aber auch vom Inneren der Koalition war schon vor dem Flüchtlingsgipfel Kritik zu hören; so etwa in Bezug auf bereits damals vorgebrachte Vorschläge von Innenministerin Faeser zur Erstprüfung von Asyl-Chancen an den EU-Außengrenzen. Hierzu Bundestagsmitglied und Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal: „Menschlichkeit und humanitäre Verpflichtung spielen in der aktuellen Debatte keine Rolle. Stattdessen spricht die Bundesregierung über Haftlager an den EU-Außengrenzen und schnellere Abschiebungen, das ist einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung unwürdig. [...] Wir verurteilen insgesamt diese Abschottungsdebatte, die an Schäbigkeit kaum mehr zu überbieten ist. [... Dies ist] weder mit dem europäischen Gedanken noch den Werten der SPD zu vereinbaren.“
(Pro Asyl 9.5., 12.5., FR 10.5., ZDF 10.5., Deutschlandfunk 11.5.)
[Zu den Gipfel-Beschlüssen vom 10.5.23: BReg-Homepage (PDF)]

Litauen: 6-Monats-Gewahrsam von Geflüchteten verfassungswidrig (Urteil)

Das Litauische Parlament hatte im Juli 2021 verschärfte Regeln für die Inhaftierung von „unerlaubt“ Einreisenden beschlossen. Mit mehreren Gesetzesänderungen wurde damals die Freizügigkeit von Menschen eingeschränkt, die „irregulär“ aus Belarus kommend die Grenze des baltischen EU- und Nato-Landes passierten. Seither konnten sie für bis zu sechs Monate in Gewahrsam genommen werden. Für abgelehnte Asylsuchende wurden zudem die Einspruchsrechte eingeschränkt. Diese verschärften Regeln erklärte das litauische Verfassungsgericht nun für verfassungswidrig. In seinem Urteil argumentierte es, der Gesetzgeber habe angesichts der damals stark steigenden Zahl unerlaubt Einreisender zwar grundsätzlich das Recht gehabt, die Inhaftierung von Migrant*innen gesetzlich zu regeln, doch habe er die Rechte Einzelner hierbei mehr eingeschränkt als es zur Erreichung seiner Ziele notwendig gewesen sei.
Das Urteil könnte auch für andere EU-Länder als Orientierung dienen.
(Migazin 8.6.23; weitere Informationen zu vorangehenden Entwicklungen in Litauen: siehe auch Infomigrants 1.7.22 und Amnesty International 28.3.23)

Entlastung der Ausländerbehörden

(April/Mai) Die Belastung der kommunalen Ausländerbehörden ist in diesem Jahr außergewöhnlich groß und nimmt weiter zu, lange Wartezeiten auf Termine und bei Entscheidungen sowie daraus resultierend weitreichende negative Konsequenzen für die Antragsteller*innen (wie Arbeitsplatz- oder Wohnungsverlust oder drohende Abschiebung) sind die Folge. Maßgebliche Ursachen für die starke Arbeitsbelastung ist die hohe Fluchtzuwanderung u.a. aus der Ukraine sowie mehrere Gesetzesänderungen – wie etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts. (vgl. z.B. Welt 17.4.)

Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen hat vorgeschlagen, die Gültigkeitsdauer bestimmter Aufenthaltstitel zu verlängern, um die Ausländerbehörden zu entlasten. So heißt es in einem AG-Bericht, hohes Entlastungspotenzial für die Ausländerbehörden ergäbe sich durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (subsidiär Schutzberechtigte) von 1 auf bis zu 3 Jahre und des s.g. D-Visums zu Bildungs- oder Erwerbszwecken auf 12 statt bisher 3 oder 6 Monate. (Migazin 20.4.)

Auch laut Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy braucht es eine schnelle Initiative zur Vereinfachung des Aufenthaltsrechtes. Es müsse gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen verschlankt und praxistauglich ausgestaltet werden, wobei Bund und Länder den Rechtsrahmen schaffen, die Städte diesen umsetzen müssen. Bspw. könnten auch ihm zufolge Aufenthaltstitel und Visa länger gültig sein und Bescheinigungen müssten nicht immer persönlich übergeben werden. Diese und weitere gute Vorschläge seien im Follow-Up-Prozess nach dem ersten Flüchtlings- und Migrationsgipfel (Feb. 2023) erarbeitet worden und müssten nun zügig umgesetzt werden. Die Abläufe müssten mit der Kompetenz der Städte vereinfacht werden, damit Ausländer- und auch Einbürgerungsbehörden ihre Aufgaben gut erfüllen können. Dedy: „Wir brauchen Gesetze, die einfach zu vollziehen und digital umzusetzen sind. Nur dann ist Verwaltung zukunftsfähig." (Städtetag 3.5.23 (Kommentar in der Fachzeitschrift AKP 3/2023))

PRO ASYL hatte bereits im Februar (15.2.) betont, dass ein Neustart in der Migrationspolitik ohne eine Aufstockung der Stellen in den Ausländerbehörden und eine Neustrukturierung nicht funktionieren kann und schlug konkrete, schnellwirkende Maßnahmen (10.2.) vor zur Verbesserung der Personalsituation, Entlastung des bestehenden Personals und für ein grundsätzliches Umdenken in den Behörden.
Der Verein forderte von den Leitungen der Ausländerbehörden:
- Reduzierung der Anzahl der Termine (bspw. länger gültige Erteilung von Duldungen – auf 6 Monate; in manchen Bundesländern monatsweise – und subsidiärem Schutz oder auch Abschiebungsverboten – für direkt 3 Jahre)
- Ausweisersatz statt Passbeschaffung für bestimmte Länder (etwa im Fall von Herkunftsländern, aus denen die Passbeschaffung nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist)
- Priorisierung der Ressourcen für Antragsbearbeitungen (Angesichts des immer deutlicher werdenden Fachkräftemangels und des gleichzeitigen Werbens anderer Industriestaaten um Zuwanderung setze die Politik laut Pro Asyl mit dem Fokus auf Abschiebungen falsche Prioritäten. Eine entsprechend ebenso auf Abschiebung orientierte Behörde sei nicht in der Lage, gleichzeitig verfügbare Ermessenspielräume so auszulegen, dass Wege ins Bleiberecht gesucht werden. Der Mentalitätswandel in den Ausländerbehörden könne so nicht erreicht werden.)
- Gezielte Beratung zum Chancenaufenthaltsrecht (Je mehr und je schneller Langzeitgeduldete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, desto geringer wird perspektivisch die Belastung der Ausländerbehörden. Daher sollten Länder und Kommunen Pro Asyl zufolge Maßnahmen ergreifen, um die Begünstigten auf dem Weg ins Bleiberecht zu unterstützen.)
- Vereinfachung der Terminvorbereitung für Betroffene (etwa durch mehr, bessere, barrierefreie muttersprachliche Vorabinformationen zu Terminen und Formalitäten, benötigten Dokumenten etc., um Anliegen im Rahmen von Terminen klären und Folgetermine reduzieren zu können).
- Prüfung digitale Optionen und telefonischer Erreichbarkeit, auch zur Reduzierung von Anfahrtswegen.
An anderer Stelle forderte PRO ASYL zudem ein klares Bekenntnis der Bundesländer dahingehend, das Chancen-Aufenthaltsrecht nicht durch Abschiebungen zu unterlaufen.

Recht auf faire Arbeit für Geflüchtete

Zum Internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai sprach sich die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, ein breites Bündnis aus lokalen und regionalen zvilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinen (dem u.a. auch die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau angehört), mit einer Pressemitteilung gegen Arbeitsverbote für Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen aus und fordert das Recht auf faire Arbeit für alle.
Das Bündnis ruft zudem zu bundesweiten Aktionstagen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 28.10.-1.11.2023 auf.

 

BB Innenminister (CDU) zum „Abschiebeminister 2023“ gewählt

(17.6.) Im Rahmen eines Gala-Abends der Jugendlichen ohne Grenzen (JoG) im Berliner GRIPS Theater wurde der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) zum „Abschiebeminister 2023“ gewählt. Mit 69,1% der Stimmen setzte er sich deutlich gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (20,2%) und den sächsischen Innenminister Armin Schuster (10,6%) durch.
Den Negativpreis erhält der Politiker insbesondere wegen seiner Pläne zum Bau des Abschiebezentrums am Flughafen BER. Von hier aus sollen Sammelabschiebungen zukünftig im großen Stil durchgeführt werden. Zudem ist eine massive Zunahme von Flughafenasylverfahren geplant – dabei handelt es sich um Schnellverfahren unter Haftbedingungen, bei denen keine faire Prüfung von Fluchtgründen erfolgt und Rechtsmittel kaum möglich sind. Auch der Ausreisegewahrsam am BER soll stark ausgeweitet werden, damit mehr Menschen inhaftiert und abgeschoben werden können.

Bei der Gala wurde zudem der Initiativenpreis 2023 für ehrenamtliches Engagement verliehen. Die Preisträger*innen in diesem Jahr sind:
Break Isolation – eine selbstorganisierte Gruppe von geflüchteten Frauen, die sich für gleiche Rechte einsetzt und die im Februar 2019 gegründet wurde. Die Initiative unterstützt und vernetzt geflüchtete Frauen in Unterkünften (Lagern) in Berlin und Brandenburg.
WIR SIND HIER! – ein Projekt von RomaTrial e.V. gegen Antiziganismus. RomaTrial e.V. ist eine transkulturelle Selbstorganisation von Roma* und Nicht-Roma*. Seit 2020 kämpf das Team von WIR SIND HIER! dafür, dass die Stimmen von Roma* und Sinti* gehört und Diskriminierungen beendet werden.

JoG veranstaltet seit 2005 Gegenkonferenzen mit jungen Flüchtlingen parallel zur Konferenz der Innenminister*innen, die diese Woche in Berlin stattfand. Dabei wird auch der Preis „Abschiebeminister des Jahres“ an den*die Innenminister*in verliehen, der*die im vorangegangenen Jahr durch eine besonders rücksichtslose Abschiebungspolitik aufgefallen ist.

Bevölkerung mit Migrationshintergrund

(29.4.) Laut Statistischem Bundesamt hat in Deutschland aktuell deutlich mehr als jede vierte Person einen Migrationshintergrund. Von ihnen sind knapp 64 % selbst eingewandert und gut 36 % in Deutschland geboren. Etwas mehr als die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund sind Deutsche (51 %). Mittelfristig wird sich der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund weiter erhöhen: 2022 hatten 41,6 % aller Kinder unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund.
Im Jahr 2022 hatten nach Erstergebnissen des Mikrozensus (s.u. Publikationen) 23,8 Mio. der insgesamt 83,1 Mio. Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund (Zugewanderte und ihre Nachkommen) – das entspricht einem Anteil von 28,7 % an der Gesamtbevölkerung. Von den 23,8 Mio. waren 12,2 Mio. Deutsche und 11,6 Mio. Ausländer*innen (51,2 bzw. 48,8 %).
Knapp zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund – 15,2 Mio. bzw. 63,8 % – waren 2022 selbst Migrant*innen (1. Generation). Die Personen mit eigener Migrationserfahrung unterteilen sich in Ausländer*innen (41,5 % aller Personen mit Migrationshintergrund) und Deutsche (22,3 %). Personen ohne eigene Migrationserfahrung machten gut ein Drittel der Personen mit Migrationshintergrund aus (36,2 %). Diese Gruppe teilt sich in Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung (28,8 %) und Ausländer*innen, die ebenfalls in Deutschland geboren wurden (7,4 %).
Die 5,3 Mio. Deutsche mit eigener Migrationserfahrung (22,3 % aller Personen mit Migrationshintergrund) untergliedern sich in (Spät-)Aussiedler (11,6 %), selbst zugewanderte Eingebürgerte (8,6 %) sowie selbst zugewanderte Adoptierte und als Deutsche Geborene (0,3 bzw. 1,7 %).
Die 6,9 Mio. Deutschen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung (28,8 % aller Personen mit Migrationshintergrund), lassen sich ebenfalls unterteilen: Die beiden Gruppen Eingebürgerte und Adoptierte (zusammen 2,9 %) sind dabei deutlich kleiner als die Gruppe der als Deutsche Geborenen (26 %). Letztere sind zum Beispiel Kinder von Eingebürgerten, deutsche Kinder ausländischer Eltern oder Kinder von (Spät-)Aussiedlern. (BPB 29.4., Statistisches Bundesamt -> Bevölkerung -> Migration und Integration: I, II)

Integrationsminister*innenkonferenz

(26.-27.4.) Anlässlich der Konferenz der für Integration zuständigen Minister*innen und Senator*innen (Integrationsminister*innenkonferenz - IntMK) in Wiesbaden hatte die Diakonie Deutschland an Bund und Länder appelliert, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt endlich gemeinsam voranzutreiben. Dazu müsse der Bund auch die Migrationsberatung auskömmlich finanzieren. Von den Ländern erwartet die Diakonie politische Unterstützung - mit eigenen und mit den Kommunen abgestimmten Strategien. (evangelisch.de 26.4.)

Im Rahmen der Konferenz (26.-27.4.) beschäftigten sich die Integrationsminister*innen dann mit wichtigen grundsätzlichen Fragen zur Gestaltung des gemeinsamen und respektvollen Zusammenlebens in Vielfalt.
   Konkret wurde u.a. der Ausbau und die Bedeutung des Spracherwerbs und die Stärkung der Sprachmittlung im sozialen Bereich sowie diskriminierungsfreie Arbeitsmarktintegration thematisiert.
   Weiterhin war die flächendeckende Anerkennungsberatung ein Thema, denn die Anerkennung von ausländischen beruflichen Abschlüssen ist ein Schlüsselfaktor für die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Sie ist wichtig für die Teilhabe und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. (In einigen Bundesländer wurde daher bereits vor einigen Jahren der Anspruch auf Anerkennungsberatung landesgesetzlich geregelt.) Der Bund hat seine Förderung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und weiterer Begleitstrukturen zu 2023 verändert. Jedoch gibt es weiterhin zahlreiche Versorgungslücken, die die Länder alleine nicht auffangen können. Hinzu kommt ein zusätzlicher Beratungsbedarf von ukrainischen Menschen. Nicht zuletzt wirbt Deutschland verstärkt um Fachkräfte aus dem Ausland. Die Integrationsminister*innen appellierten deshalb erneut an den Bund, ein bundesweit flächendeckendes Netz an Beratungsstellen sicherzustellen. 
   Behandelt wurde auch das bislang fehlende Regelverfahren zur Feststellung und Nutzbarmachung informell und non-formal erworbener (Berufs-)Kompetenzen. Ein solches Instrument würde für Zuwandernde aus Ländern ohne formalisiertes berufliches Bildungswesen wie aber auch für inländische Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss und für Quereinsteiger*innen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt schaffen. - Die bereits vor Jahren erhobene Forderung an den Bund, einen solchen bundesweiten Regelansatzes unter Beteiligung der Länder zu entwickeln, wurde im Rahmen der Konferenz erneuert.
   Auf Antrag Niedersachsens wurde zudem der Bund gebeten, zu prüfen, wie für alle vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchteten Menschen in gleichem Maße ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Integrationsleistungen sicherzustellen ist. - Der Niedersächsische Integrations- und Arbeitsminister, Dr. Andreas Philippi, zu diesem Prüfantrag zu Chancengleichheit aller Geflüchteten: „Alle Geflüchteten sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt einen Zugang zu Integrationsleistungen erhalten.“ Der schnelle Zugang zu Unterkunft, Verpflegung, medizinischer Versorgung, Integrations- und Bildungsmaßnahmen sowie Arbeit erleichtert den Geflüchteten das Ankommen und Einleben in Deutschland erheblich. Menschen sollten daher herkunftsunabhängig gleich behandelt werden und müssen so die gleichen Lebenschancen erhalten. Eine Ergänzung des Asylbewerberleistungsgesetzes um Elemente, die sich in der Praxis als hilfreich für die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine gezeigt haben, wie etwa die Gesundheitsversorgung oder Arbeitsmarktintegration, sei ein guter Schritt in die richtige Richtung.
   Zum Thema der Verbesserung der Arbeitsmarktintegration wurde erörtert, ob es neben dem bewährten Instrument der Anerkennungsverfahren andere Wege geben kann, Menschen mit ausländischen Abschlüssen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. (Etwa durch ein ergänzendes Verfahren mit deutlich niedrigerem Prüfanspruch zu einer Vereinfachung und Beschleunigung im Bereich der nicht-reglementierten Berufe.)
   Ein Beschluss zur Unterstützung von Migrantenorganisationen wurde auf Basis eines Antrag aus Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen gefällt. Die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Ute Leidig, hierzu: „Eines unserer wesentlichen Anliegen ist die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die kompetente Akteure in der Integrationsarbeit sind. [...] Denn migrantische und postmigrantische Vereine und Organisationen sind vielfältig engagiert – beispielsweise mit dem Dreiklang Bildung, Entwicklung und Integration. Sie müssen wir stärken, damit sie sich professionalisieren können. Dafür braucht es eine ressortübergreifende Förderung von Bund und Ländern.“
   Ein weiteres wichtiges Thema war die Integration von Sinti und Roma und insbesondere der Unterstützungsbedarf der aus der Ukraine vertriebenen. Hierzu folgte die Integrationsministerkonferenz einem gemeinsamen Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
   Die Konferenz widmete sich zudem auch dem besonderen Schutzbedarf von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren (LSBTIQ) Geflüchteten im Asylverfahren und bei der Unterbringung.
   Auch das in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und  Erleichterungen für die Familienzusammenführung wurden kurz thematisiert.

Neben inhaltlichen Forderungen stand während der IntMK erneut zentral die Forderung der Länder an den Bund nach mehr finanziellen Mitteln für die Integrationsmaßnahmen im Raum.

(Hessen 27.3., 25.4., Migazin 24.4., Focus 26.4., Welt (Video) 26.4., Flüchtlingsrat/ Sozialministerium NI 27.4., Ba-Wü 27.4., 2.5., ZDF (Video) 26.4., WDR 27.4., Hessenschau (Video) 27.4., Saarland 28.4..
Integrationsministerkonferenz (PDF): Teilnehmende, Tagesordnung, Beschlüsse)

Zahl Schutzsuchender in Deutschland

[30.03.2023] Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland rund 3,08 Mio. Menschen als Schutzsuchende* im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 1,14 Mio. Personen. Dieser höchste Zuwachs innerhalb eines Berichtsjahres seit Beginn der Statistik im Jahr 2007 ist auf die Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen: Infolge des russischen Angriffskriegs suchten Ende 2022 rund 1,01 Mio. Ukrainer*innen Schutz in Deutschland.
Ende 2021 hatte die Gesamtzahl aller Schutzsuchenden noch bei 1,94 Millionen Personen gelegen. Neben Ukrainer*innen waren die meisten Schutzsuchenden Ende 2022 syrische (674 000 Personen), afghanische (286 000), irakische (211 000) oder türkische (101 000) Staatsangehörige. Zusammengenommen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel der Schutzsuchenden.

[* Schutzsuchende sind Ausländer*innen, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.]

EU-Migrationssystem überfordert - Situation in den Ländern

(9.2.) In allen EU-Ländern gibt es auf jeder Stufe des Migrationsprozesses Engpässe. Begrenzte Lastenteilung und überlastete nationale Einwanderungsbehörden, die unter der steigenden Zahl von Anträgen, den bestehenden Rückständen und sogar der schlechten Ausbildung leiden und so nicht verhindern können, dass Migrant*innen in mehreren Staaten Asylanträge stellen, haben zu einem System geführt, das sich in einer nahezu permanenten Krise befindet. Doch anstelle der Suchen nach umfassenden Lösungen zu suchen, konzentriert sich die EU auf mehr Abschottung sowie verstärkte Rückführungen.
Im vorliegenden Euractiv-Artikel wird auf die langsame Entscheidungsfindung und dadurch wachsende Rückstände mit Blick auf Asylverfahren in den unterschiedlichen EU-Ländern eingegangen. (In Deutschland brauchen Asylverfahren vom Antrag bis zur Entscheidung durchschnittlich 7,6 Monate. Diese Zeitspanne erhöht sich jedoch auf durchschnittlich 26 Monate, wenn der Antragsteller die Entscheidung vor Gericht anfechtet. Verglichen wird dies mit Tschechien, Frankreich, Österreich, Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland, Finnland und Belgien).
Zudem wird im Artikel erörtert, wie die langsame Entscheidungsfindung einher geht mit langsamen Prozessen bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber*innen in ihr Herkunftsland oder den EU-Staat, in dem sie ursprünglich angekommen sind. Zudem wird geschildert, dass - nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) mit Sitz in Luxemburg - die mangelnde Zusammenarbeit der Herkunftsstaaten der Migrant*innen die Hauptursache für die schlechten Ergebnisse bei der Rückführung auf europäischer Ebene darstellt sowie wie das ohnehin schon komplexe Rückführungssystem durch ein Geflecht bilateraler Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Drittstaaten, die zu den gemeinsamen EU-Rückübernahmeabkommen hinzukommen, noch komplizierter wird.

4. Publikationen/Veröffentlichungen

SVR: Geflüchtete als Neubürger*innen

(27.7.) SVR-Kurzinformation „Update: Flüchtlinge als Neubürgerinnen und Neubürger“: Angesichts steigender Einbürgerungen von syrischen Flüchtlingen hatte der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) im Jahr 2022 verschiedene Projektionen des Einbürgerungsaufkommens unter Syrer*innen für die nächsten Jahre berechnet. Die Projektion entstand auf Grundlage von Daten aus der Einbürgerungsstatistik 2020. Nachdem das Bundesamt für Statistik die Zahlen für das Jahr 2021 vorgelegt hat, wurde das Projektionsmodell aktualisiert. Demnach sind weiterhin erhebliche Steigerungsraten zu erwarten, sofern die Behörden entsprechend hohe Antragszahlen ohne massive Verzögerungen bewältigen können. Die neue Berechnung zeigt jedoch: Der erwartete „Einbürgerungsboom“ tritt früher ein als noch 2022 prognostiziert. - Zum ausführlichen SVR-Policy-Brief vom Juni 2022 / Zum Update vom Juli 2023.
(Hintergrundinfo: Im Jahr 2022 wurden in Deutschland mehr als 168.500 Menschen eingebürgert, was einem Anstieg von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit über 48.300 Einbürgerungen lag der Anteil syrischer Staatsangehöriger unter allen Neubürger*innen bei fast einem Drittel. Damit sind sie unter den Eingebürgerten zahlenmäßig die mit Abstand bedeutendste Herkunftsgruppe.)

SVR-Kurzinfo: Zur Aufwertung der Chancenkarte (FEG)

(18.7.23) SVR-Kurzinformation: Vom Annex zum eigenständigen System: Zur Aufwertung der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) im Zuge der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Download (PDF))
Mit der im Sommer 2023 beschlossenen Reform der Erwerbsmigration wird die s.g. Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Sie bündelt und erweitert die Optionen für Ausländer*innen aus Nicht-EU-Staaten, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses noch vielfach kritisiert, haben sich die Regelungen bis zur Verabschiedung der Reform durch den Bundestag deutlich geändert. Im Rahmen einer Kurzinformation hat der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) die Änderungen analysiert und festgestellt: Die Chancenkarte hat als Instrument des Erwerbsmigrationsrechts dadurch erheblich an Bedeutung gewonnen.
SVR-Fazit (Auszug): War die Chancenkarte in der Konzeption des Ref[erent*innen]-E[ntwurfs] kaum mehr als eine Vorfeldmaßnahme der Erfahrungssäule, so ist durch die Ausdifferenzierung der Punktevergabekriterien der Nexus zwischen Potenzial- und Erfahrungssäule lockerer geworden oder gar verloren gegangen. Im Ergebnis wurde die Chancenkarte und damit die Potenzialsäule in der Normstruktur des deutschen Erwerbsmigrationsrechts deutlich gestärkt.
Durch die Folge-Chancenkarte verliert das Gesamtkonstrukt der Chancenkarte ihren Charakter als reines Suchinstrument und stellt eine Verbindung zwischen Arbeitsplatzsuche und qualifizierter Beschäftigung her. Damit einher geht ein deutlicher Bedeutungsgewinn der Chancenkarte und damit der Potenzialsäule als Teilelement der Möglichkeiten, nach Deutschland zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu kommen. Die noch am Entwurf geübte Kritik, dass im Bereich der Potenzialsäule ein enormer Aufwand für einen nur geringen Anwendungsbereich betrieben würde, muss folglich etwas zurückgenommen werden.
Zwar wird der im Rahmen der Chancenkarte erforderliche behördliche Aufwand nicht geringer, der Anwendungsbereich der Maßnahme ist nun
aber deutlich größer. Der Preis für diese Stärkung der Potenzialsäule bzw. die Aufwertung der Chancenkarte ist eine weitere Komplexitätssteigerung. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass den Behörden abverlangt wird, vor der Erteilung einer Folge-Chancenkarte zu überprüfen, ob Inhabern einer Such-Chancenkarte nicht auch ein anderer erwerbsmigrationsspezifischer Aufenthaltstitel erteilt werden kann. Zudem führt die Folge-Chancenkarte als notwenige Brücke zwischen einem in die Eigenständigkeit entlassenen Punktesystem und den an die Arbeitsplatzsuche anschließenden Beschäftigungsoptionen zu einem erheblichen Mehraufwand für diejenigen Akteure, die nach Inkrafttreten des Gesetzes die Aufgabe haben werden, die inhaltliche Anlage und Ausrichtung des Gesetzes potenziellen Arbeitskräften zu erläutern.
Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Umsetzung gestaltet. Ebenfalls zu beobachten ist, wie stark sich die Nachfrage nach der Chancenkarte in ihrer Basis- und Folgevariante entwickelt und ob es den hierüber Zuwandernden gelingt, sich nachhaltig am Arbeitsmarkt zu platzieren.

SVR-Policy Brief: Selektive Solidarität? Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen

(5.7.23) Sei 2022 hat die Fluchtmigration nach Deutschland wieder deutlich zugenommen. Zu den steigenden Zahlen von Asylantragssteller*innen v.a. aus Syrien und Afghanistan kamen die ukrainischen Kriegsgeflüchteten hinzu. Vor diesem Hintergrund erhob der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) im Frühjahr 2023 Daten zur Flüchtlingssolidarität in Deutschland. Ziel der Studie war es, herauszufinden, ob die Solidarität mit bestimmten Eigenschaften der Flüchtlinge zusammenhängt. Im Ergebnis zeigte sich, dass erhebliche Teile der Bevölkerung bereit sind, aktiv für Flüchtlinge einzustehen, wobei es dieses Unterstützungspotenzial nicht nur für ukrainische Geflüchtete gibt, sondern auch für Schutzsuchende aus anderen Ländern. Dennoch würde ukrainischen, christlichen, hochgebildeten Frauen mit Rückkehrabsicht besonders häufig Hilfe entgegengebracht. Neben den Eigenschaften der Flüchtlinge wurden persönliche Eigenschaften der Befragten betrachtet. Als besonders relevant für ihre Solidarität erweisen sich politische Einstellungen, das Gefühl politischer Selbstwirksamkeit sowie Vertrauen in Institutionen. Besonders die kommunale Ebene könnte daher eine wichtige Rolle spielen, denn wo auf den Bedarf der schon ansässigen Bürger*innen eingegangen wird, ist ein positiver Effekt auf die Flüchtlingssolidarität zu erwarten.
Die Ergebnisse der Studie sind im Policy Brief „Selektive Solidarität? Wovon Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen abhängt“ zusammengefasst. (Download (PDF))

BAG KJS: Bedingungen für menschenwürdige, gerechte Flüchtlings-/Migrationspolitik

(30.6.) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. kritisiert in ihrem Positionspapier „Bedingungen für eine menschenwürdige und gerechte Flüchtlings- und Migrationspolitik“ die aktuelle Richtung in der europäischen Flüchtlingspolitik und formulieren Forderungen an die Migrationspolitik in Deutschland.
Kritisiert wird u.a., dass sich Deutschland als Einwanderungsland definiert, die Bedingungen für geflüchtete junge Menschen und die Signale an junge Migrant*innen dies jedoch nicht widerspiegeln. So haben junge Geflüchtete oder Migrant*innen mit rechtlichen, strukturellen und institutionellen Barrieren zu kämpfen. Benannt werden bspw. Behördenunerreichbarkeit, lange Bearbeitungszeiten von Ämtern und daraus resultierende gravierende Folgen (wie fehlende finanzielle Unterstützung bis hin zum Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust), Wohnraum- oder auch Kitaplätze-Mangel und die fehlende Inklusionsfähigkeit in den Systemen Schule und Ausbildung.
Allgemein fordert die BAG KJS, dass alle jungen Menschen, die nach Deutschland fliehen oder einwandern, bei Bedarf ein verlässliches personales Angebot von professioneller sozialpädagogischer Qualität sowie eine rechtliche Beratung nutzen können müssen.
Zu den weiteren Forderungen gehört u.a.:

  • Die bestehende Ungleichbehandlung von geflüchteten jungen Menschen nach Herkunftsländern muss aufgelöst werden.
  • Statt Ablehnung und Ausgrenzung muss ein modernes Einwanderungsgesetz Solidarität, Offenheit und Teilhabe spiegeln. Dazu zählt unter anderem die Abschaffung der Optionspflicht und die Reduktion der Fristen für eine Einbürgerung, die Möglichkeit des Beibehaltens mehrerer Staatsangehörigkeiten (Mehrstaatlichkeit) sowie die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen und die Möglichkeit der Verantwortungsübernahme.
  • Die Flüchtlingspolitik darf nicht zu einer Festung Europa führen, vor deren Mauern und Zäunen ein Gürtel an so genannten sicheren Drittstaaten liegt. Die Lager in den EU-Staaten am Mittelmeer – insbesondere auf den griechischen Inseln – müssen aufgelöst werden.

(Weitere Forderungen: siehe Positionspapier vom 30.6.)

RIAS: Antisemitismusbericht 2022

(27.6.) Laut des Jahresberichts vom Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS), der mithilfe eines Meldeportals einheitlich antisemitische Vorfälle in Deutschland erfasst, ist die Zahl der antisemitischen Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr auf hohem Niveau geblieben: es wurden 2480 solcher Fälle in 2022 dokumentiert. Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein leichter Rückgang, allerdings erreichte die Zahl der Fälle „extremer Gewalt“ mit neun einen Höchststand seit Beginn der bundesweiten Erfassung 2017. (Kategorie „potenziell tödliche oder schwere Gewalttaten“). Jeder fünfte antisemitische Vorfall hatte dabei einen verschwörungsideologischen Hintergrund; insbesondere zu Jahresbeginn 2022 hätten Proteste gegen die Coronamaßnahmen laut dem Bundesverband RIAS eine „besondere Rolle“ gespielt.
Laut des Berichts wirken antisemitische Gewalttaten verunsichernd auf jüdische Communities in ganz Deutschland. Zudem gebe es einen weit verbreiteten Alltags-Antisemitismus. So könnten Betroffene mögliche Tatorte – teils direkt vor ihrer eigenen Haustür – nicht meiden ohne Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben.
„Die Betroffenen werden bei ihren normalen Aktivitäten mit Judenhass konfrontiert, sei es bei der Arbeit, im öffentlichen Nahverkehr, im Supermarkt oder eben im Theater, im Museum, beim Konzert.“ so der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zur Veröffentlichung des Jahresberichts.
Harsche Kritik übte RIAS-Vorstand Benjamin Steinitz u.a. auch an den fehlenden Mitteln für Antisemitismus-Meldestellen. „Fünf aus Landesmitteln geförderte Meldestellen verfügen nicht einmal über zwei ganze Stellen, drei rechnen mit Kürzungen im kommenden Jahr.“ Einige Landesregierungen müssten sich die Frage gefallen lassen, ob sie
Antisemitismus-Bekämpfung nur als „Teilzeitaufgabe“ verstehen.
(Zum Bericht (Download (PDF)); vgl. Spiegel 27.6., ZEIT 27.6., taz 27.6., ZDF 27.6., tagesschau 27.6.)

Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BMBF-Infoblatt)

(15.6.) Die Bundesregierung/ Bildung und Forschung (BMBF): Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF) - Praxisnah in eine Ausbildung (Faltblatt-Info, Deutsch)
Der Flyer zum Programm "Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)" richtet sich an Berufsbildungsstätten, Schulen, Institutionen und alle Multiplikatoren und beschreibt die Elemente des Programms: Werkstatttage, Betriebsphase, Vermittlung berufsbezogener Fach- und Sprachkenntnisse und individuelle Begleitung. Im BOF-Programm werden nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete und Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in eine Ausbildung unterstützt. (Download)

UNHCR: Global Trends Report

(14.6.) Der Krieg in der Ukraine (der größte Treiber der Entwicklung im Jahr 2022 und die schnellste Entwicklung einer Flüchtlingssituation seit dem Zweiten Weltkrieg) sowie die revidierte Zahl zu afghanischen Flüchtlingen führten zu 108,4 Mio. Vertriebenen im Jahr 2022. Hiervon waren 35,3 Mio. Geflüchtete, also Menschen, die eine internationale Grenze überquert haben, um Sicherheit zu finden. Ein noch größerer Teil – 62,5 Mio. Menschen (58 %) – waren innerhalb ihrer Heimatländer aufgrund von Konflikten und Gewalt auf der Flucht.
Die meisten Vertriebenen fanden Schutz in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und nicht in den wohlhabenden Staaten. Auf die 46 am wenigsten entwickelten Länder entfallen nicht einmal 1,3 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, dennoch haben sie mehr als 20 % aller Flüchtlinge aufgenommen. Die Gelder für die zahlreichen Notsituationen und die Unterstützung der Aufnahmeländer blieben im vergangenen Jahr weit hinter dem Notwendigen zurück und fließen auch 2023 trotz steigendem Bedarf nur schleppend.
Wiederum kehrten im Jahr 2022 immerhin mehr als 339 000 Flüchtlinge in 38 Länder heim; jedoch weniger als im Vorjahr.
Ende 2022 waren schätzungsweise 4,4 Millionen Menschen weltweit staatenlos oder mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, zwei Prozent mehr als Ende 2021.
Der „Global Trends“-Bericht wird sechs Monate vor dem zweiten Globalen Flüchtlingsforum veröffentlicht. Zu dem Treffen in Genf werden im Dezember eine Reihe von Akteur*innen zusammenkommen, um neue Lösungen für zur Flucht gezwungene Menschen und ihre Aufnahmeländer zu finden, und Solidarität mit ihnen zu zeigen.
[Zur PM 13.6.23, Zum Bericht (Englisch); siehe weiterhin: Entwicklung der Geflüchteten-Zahlen ab 2012: UNHCR-Statistiken; ZDF 14.6.]

Umkämpfte Begriffe der Migration – Ein Inventar

(5.6.) Inken Bartels, Isabella Löhr, Christiane Reinecke, Philipp Schäfer, Laura Stielike (Hg.) Umkämpfte Begriffe der Migration – Ein Inventar, Sachbuch
Die Begriffe, mit denen über Migration und Diversität geforscht und diskutiert wird, sind keineswegs neutral. Sie sind vielmehr das Ergebnis sozialer Praktiken und als solches selbst Gegenstand von Konflikten. Die Beiträge des Bandes untersuchen die Genese und den oft umstrittenen Gebrauch zentraler Migrationsbegriffe, ihr historisches Gewordensein und ihre politischen Implikationen: von »Ausländer« über »Integration« bis zur »Willkommenskultur«. Die Auseinandersetzung mit diesen kontroversen Begriffen leistet einen Beitrag zu mehr sprachlicher Sensibilität in den aktuellen Diskursen über Migration.
[Zur Bestellung, transcript Verlag, 348 Seiten, PRINT: 29,00 EUR, ISBN 978-3-8376-5712-8, E-Book (PDF): Open Access 0 EUR ISBN 978-3-8394-5712-2]

Methoden struktureller Veränderung in der Sozialen Arbeit

(Juni 2023) Nivedita Prasad (Hrsgin.): Methoden struktureller Veränderung in der Sozialen Arbeit, Sachbuch
Nicht nur Symptome, sondern auch Ursachen sozialer Probleme bekämpfen: Über strukturellen Wandel in der Sozialen Arbeit wird viel gesprochen, aber selten über die Umsetzung solcher Veränderungen. Das Buch verdeutlicht, dass strukturelle Veränderungen Kern Sozialer Arbeit sind und gibt Impulse, diese Haltung methodisch umzusetzen. Dazu befassen die Autor*innen sich mit Methoden, die bislang vorwiegend von sozialen Bewegungen genutzt werden.
Darunter fallen etwa Policy Practice und Lobbyarbeit, aber auch Community Accountability, Whistleblowing und Blacktivismus. Das Buch bietet somit eine Vorstellung von vielfältigen Methoden und zeigt Möglichkeiten der Social Action für die Soziale Arbeit auf. [Zur Bestellung, Verlag Barbara Budrich, 268 Seiten PRINT 29,90 EURO, ISBN: 9783825260460 PDF 28,99 EURO, eISBN: 9783838560465]

Neuauflage: Zehn Überzeugungen zu Flucht u. Integration aus evangelischer Sicht

(Juni 2023) Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20.6. forderte auch Bischof Christian Stäblein, der EKD-Flüchtlingsbeauftragte, im Namen der Evangelische Kirche in Deutschland die BReg dazu auf, sich im EU-Parlament noch für Verbesserungen der EU-Innen-Rats-Beschlüsse vom 8.6. einzusetzen.: „Wir drängen auf die Rückkehr zu einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik, die den Zugang zu fairen Asylverfahren garantiert und Schutzsuchenden legale Wege ermöglicht, ihr Leben zu retten. Haftanstalten an den EU-Außengrenzen und die Abschiebung in vermeintlich sichere Drittstaaten gehören nicht dazu.“
Zudem wurde am 20.6. die Neuauflage der erstmals 2017 veröffentlichten „Zehn Überzeugungen zu Flucht und Integration aus evangelischer Sicht“ herausgegeben.
Die Überzeugungen versuchen, die christliche Fundierung der Evangelischen Arbeit im Migrationsbereich deutlich herauszustellen, die mit dem Flüchtlingsschutz verbundenen Fragen u. a. nach Menschenwürde, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Schutz von Leben und Antirassismus zu benennen und daraus einen christlichen Handlungsauftrag abzuleiten.
Hiermit möchte die EKD in aktuellen Debatten um das europäische Asylrecht den Flüchtlingsschutz und die Aufnahme von Schutzsuchenden Orientierung geben.

Umsetzung der UN-Konvention gegen Rassismus

(30.5.) Parallelbericht zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention gegen Rassismus: Über 40 zivilgesellschaftliche Organisationen veröffentlichten einen Parallelbericht für die Überprüfung der Umsetzung der Konvention gegen Rassismus (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) in Deutschland. In dem Parallelbericht an den zuständigen UN-Ausschuss CERD wird appelliert, das gleiche Recht aller Menschen ohne Unterschied auf öffentliche Gesundheit und medizinische Versorgung zu gewährleisten. Konkret die Beschränkungen des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung nach §§ 4 und 6 AsylbLG abzuschaffen und den Zugang zu einer dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertigen Gesundheitsversorgung ab Beginn des
Aufenthalts in Deutschland zu gewähren, ohne Privilegien oder Zugangsbeschränkungen aufgrund der nationalen Herkunft. Auch die Abschaffung weiterer asylrechtlicher Regelungen wird gefordert, betreffend u.a. die verpflichtende Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Bewegungseinschränkungen, Leistungskürzungen oder die Ersetzung von Geldleistungen durch Sachleistungen. (UN 30.5., KOK-Newsletter (Seite 5) 19.7.)

Bericht zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in der EU

(18.5.) Euro-Med Bericht zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten: Euro-Med Human Rights Monitor, eine von Jugendlichen geführte NGO, veröffentlichte den Bericht "Happiness, Love and Understanding: The Protection of Unaccompanied Minors in the 27 EU Member States" (PDF; Englisch), der den Schutz von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in den EU-Mitgliedstaaten untersucht. Der Bericht fordert eine rechtzeitige Identifizierung, gesetzliche Vormundschaft und angemessene Unterbringung und gleichzeitig die Einhaltung der internationalen und europäischen Vorschriften. Der Länderbericht Deutschland zeigt auf, dass der Schutz für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die sexuell ausgebeutet werden nicht ausreichend ist. Laut Bericht gibt es insbesondere für gefährdete Jungen und junge Männer einen Mangel an spezialisierten Diensten. (KOK-Newsletter (Seite 10) 19.7., Euromedmonitor.org 18.5.)

BMBF: Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland

(16.5.) Die Bundesregierung/ Bildung und Forschung (BMBF) KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland (deutsch) - Zugewanderte Eltern unterstützen ihre Kinder beim Einstieg ins Berufsleben
(Broschüre, 28 Seiten, verfügbar in: Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch, Italienisch)
In der Broschüre können sich Eltern über Chancen und Möglichkeiten einer dualen Ausbildung in Deutschland informieren. Sie erfahren, wie sie ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen können und wo sie selbst Rat und Hilfe finden. Für die vermittelnde Arbeit z.B. in Beratungsstellen stehen Referenzbroschüren in zahlreichen Sprachen zur Verfügung. [Zur Übersichtsseite mit Download-Funktionen]

Den Begriff "Rasse" überwinden

(Mai 2023) Den Begriff "Rasse" überwinden. Die Jenaer Erklärung in der (Hoch-)Schulbildung
Autor: Karl Porges, Friedrich Schiller University Jena; Verlag: Julius Klinkhardt.
Inhalt: Gemeinsames Anliegen der Autor*innen in der vorliegenden Publikation ist es, vor dem Hintergrund der Geschichte des „Rasse“-Begriffs vielfältige Ideen und Konzepte zu seiner Überwindung anzubieten. Die Jenaer Erklärung von 2019 dient hierbei als Impuls, die (Hoch-)Schulbildung bundesweit neu zu denken. Dabei geht es sowohl um wissenschaftshistorische Aspekte und deren zentrale Akteure als auch um aktuelle Perspektiven moderner, rassismuskritischer Bildungsarbeit. Berichte von Vertreter*innen ausgewählter Lernorte, die das Erinnern und den Dialog ins Zentrum ihrer praktischen Arbeit stellen sowie konkrete, didaktisch-methodisch aufbereitete Unterrichtsvorschläge (Best Practice) und Anregungen aus verschiedenen Schulfächern vervollständigen das Werk. [kostenloser Download des PDF (387 Seiten) bei ResearchGate]

SVR: Klimawandel u. Migration - Zusammenhang u. Handlungsoptionen

(Mai 2023) Jahresgutachten des Sachverständigenrats für Integration und Migration gGmbH (SVR): Klimawandel und Migration: Was wir über den Zusammenhang wissen und welche Handlungsoptionen es gibt
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart. Die Folgen der globalen Erderwärmung sind vielschichtig. Klimawandelbedingte Umweltveränderungen und Extremwetterereignisse verschärfen nicht nur bestehende soziale, ökonomische oder politische Problemlagen, sondern erhöhen auch den Migrationsdruck. Klimawandelbedingte Migration nimmt zu.
Der SVR hat in seinem 14. Jahresgutachten untersucht, wie der Klimawandel das globale, regionale und lokale Migrationsgeschehen beeinflusst und welche Erfordernisse sich hieraus für migrations- und flüchtlingspolitisches Handeln ergeben.
Für den politischen Umgang mit klimawandelbedingter Migration empfiehlt der SVR, das gesamte migrationspolitische Instrumentarium zu nutzen. Dazu gehören Maßnahmen aus der Flüchtlingspolitik wie die Vergabe von humanitären Visa, eine temporäre Schutzgewährung oder auch die Aussetzung von Rückführungen in betroffene Länder und Regionen, sowie Ansätze aus der Migrationspolitik wie regionale Abkommen zur Personenfreizügigkeit. Mit drei Instrumenten – dem Klima-Pass, der Klima-Card und dem Klima-Arbeitsvisum – kann die Bundesregierung zudem international eine Vorreiterrolle einnehmen. Die vom SVR empfohlenen Maßnahmen sind dabei als Bausteine einer größeren Gesamtstrategie zu verstehen, die alle politischen Ebenen, die Wirtschaft und Gesellschaft umfasst und ein koordiniertes Handeln über Ressortgrenzen hinweg erfordert.

Relevante Videos (Youtube):
Videostatement des SVR-Vorsitzenden Prof. Hans Vorländer
Videostatement der Stellv. SVR-Vorsitzenden Prof. Birgit Leyendecker
Ausgewählte Botschaften aus dem SVR-Jahresgutachten 2023

Mikrozensus - Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2022

(20.4.) Publikation Statistischer Bericht - Mikrozensus - Bevölkerung nach Migrationshintergrund - Erstergebnisse 2022:
Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und ihrer Teilgruppen, über Gemeinsamkeiten und Unterschiede untereinander und im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund mit Blick auf demographische und soziodemographische Merkmale, Lebensformen in Privathaushalten, Erwerbsbeteiligung, Bildung, Altersvorsorge, Angaben zur Gesundheit und räumlicher Verteilung. [Herunterladen (PDF)]

BJK-Zwischenruf: Junge Geflüchtete

(30.3.) Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt fest, dass in der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen, sowie in den gesundheitsbezogenen Diensten in Deutschland in den vergangenen Jahren zwar fachliche Kompetenzen sowie Verfahren und Organisationsformen entwickelt wurden, um die Rechte von jungen Geflüchteten – insbesondere unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten – zu verwirklichen und mit ihnen biographische Perspektiven zu gestalten. Jedoch werde gegenwärtig beobachtet, dass die Infrastrukturen für die Inobhutnahme und eine nachhaltige Versorgung, Betreuung und Begleitung gerade von jungen Geflüchteten an vielen Orten in Deutschland nicht so etabliert seien, dass sie krisenfest und flexibel auf die sich immer wieder verändernden Herausforderungen reagieren könnten. Dies zeige sich aktuell an der in einigen Bundesländern praktizierten Absenkung von Standards. (Bereits 2015 hatte das BJK darauf hingewiesen, dass Infrastrukturen nachhaltig aufgebaut werden müssten, um so auch in Belastungssituationen die individuelle, unabhängige, rechtliche sowie subjektive Vertretung und Beteiligung jedes jungen Menschen sicherzustellen.)
Das BJK fordert daher in einem Zwischenruf den Aufbau nachhaltiger Infrastrukturen, um so die Situation zur Sicherung der Rechte von jungen Geflüchteten krisenfester zu gestalten. Dabei soll u.a. die Einrichtung eines kooperativ und bundesweit angelegten Nachhaltigkeitsforums "Junge Geflüchtete" die Vertretung und Beteiligung der jungen Menschen sicherstellen.
Die dauerhafte Infrastruktur sollte zudem Vorkehrungen und Vorhaltestrukturen enthalten, so dass auch kurzfristig räumliche und fachliche Kapazitäten sowie überörtliche Kooperationen aktiviert werden könnten. Weiterhin sei eine mehrsprachige Öffnung und Weiterentwicklung von Verfahrensstrukturen und Teams in den Kommunen und Beratungsnetzwerken notwendig, damit die jungen Menschen entsprechend informiert werden und sie sich in den Verfahren beteiligen können.
(Zum Download (PDF) des Zwischenrufs)

Handlungsempfehlungen für Fachkräfte: Umgang mit radikalen Weltanschauungen u.a.

Broschüre: Fachliches Handeln zum Wohl von Kindern und Jugendlichen im Kontakt mit "anderer", fundamentalistischer und radikaler Religiosität und Weltanschauung.
Die Handlungsempfehlungen beruhen auf zentralen Erkenntnissen des Projekts "Radikal, fundamentalistisch, anders – Fachkräfte im Kontakt (RaFiK)". Herausgeber ist das Deutsches Jugendinstitut. (Download 2022)

EMN-Infopapier zu bilateralen Rückübernahmeabkommen in der EU

(Text von der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF):) Welche bilateralen Rückübernahmeabkommen gibt es zwischen den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Drittstaaten, um die Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu erleichtern, die sich irregulär im EU-Gebiet aufhalten? Dieses EMN-Inform zielt darauf ab, diese Abkommen aufzuzeigen und ihre Funktionsweise zu verstehen.
Es ist nur wenig darüber bekannt, wie bilaterale Rückübernahmeabkommen die Rückkehr von irregulär aufhältigen Migrantinnen und Migranten, einschließlich abgelehnter Asylbewerberinnen und -bewerber, beeinflussen. Um diese Wissenslücke zu schließen, aktualisiert und erweitert dieses EMN-Inform die bestehenden Informationen zu diesem Thema, insbesondere durch die Bestandsaufnahme von Professor Cassarino, College of Europe, die einen umfassenden Überblick über die bilateralen Rückübernahmeabkommen aus dem Zeitraum 2014-2021 gibt.
Das EMN-Inform vom 20.10.2022 und die dazugehörige Bestandsaufnahme liegen nur auf Englisch vor. [Download PDF]

Parität: Zusammenarbeit mit den Herkunfts- u. Transitländern Marokko u. Tunesien

Migrations- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit ausgewählten Herkunfts- und Transitländern – Situationsanalyse Marokko und Tunesien (1990er-2021):
Die Kooperation mit nordafrikanischen Ländern in migrations- und entwicklungspolitischen Fragen gewinnt an zunehmender Bedeutung. So sind Marokko und Tunesien strategisch wichtige Partner für Deutschland und Teil einer Vielzahl von migrations- und entwicklungspolitischen Initiativen, wie der Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und Nahost oder dem Marshall-Plan mit Afrika.
Die beiden nordafrikanischen Länder sind einerseits zentrale Transitländer für Migrant*innen und flüchtende Menschen auf dem Weg nach Europa, zum anderen haben sie sich in den vergangenen Jahren selbst zu Zielländern von Flucht und Migration entwickelt. Das liegt u. a. auch daran, dass mit dem Ausbau der „Festung Europa“ eine Weiterwanderung nach Europa zunehmend schwieriger wird.
Die vorliegende Publikation wirft zunächst einen Blick auf die Migrationsmuster in und aus Afrika und insbesondere in und aus Marokko und Tunesien. In einem nächsten Schritt wird die Zusammenarbeit Deutschlands mit Marokko und Tunesien – allgemein und in Bezug auf das Thema Migration und Rückkehr / Rückführung – beleuchtet. Das letzte Kapitel wirft dann einen Blick auf die entwicklungs- und migrationspolitische Kooperation der EU mit Marokko und Tunesien. Anhand eines Ausblicks stellen wir abschließend aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene dar, die in den kommenden Monaten und Jahren auch direkte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der EU mit Marokko und Tunesien haben werden.
Im Rahmen dieser Publikation wird grundsätzlich sowie anhand eines Blickes in die Drittstaaten Marokko und Tunesien untersucht, wie migrationspolitische Themen – dabei auch das Thema Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen – immer mehr Einzug halten in die Kooperation Deutschlands und der EU mit Drittstaaten.
(Publikation des Paritätischen Gesamtverbands 8.11.21)

5. Radio- u. TV-Beiträge

(siehe teils Verlinkungen direkt in PM u.a. Beiträgen)

Dlf: Integrationskurse - KI als Entlastung für Lehrkräfte?

(10.7.) Deutschlandfunk Kultur: Deutsch für Zuwanderer - Wie Künstliche Intelligenz Lehrkräfte für Integrationskurse entlasten kann
Mit Chatbots können Lehrkräfte individuell auf die Bedürfnisse ihrer Schüler eingehen – das erleichtert den Unterricht an Sprach- und Integrationsschulen. Deutsch lernen im Arbeitsalltag – auch dafür lässt sich KI schon jetzt sinnvoll nutzen. [Kurzbeitrag mit Stimmen Betroffener] [6:22Min]

FEG-Reform / Fachkräftemangel - Bürokratische Hürden

(27.6.) Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll die Einwanderung für Fachkräfte erleichtern. Aber selbst eingewanderten EU-Bürgern fällt es schwer, die notwendige Bürokratie zu erledigen, wenn Deutschkenntnisse fehlen. Ämter zeigen sich dabei oft wenig kooperativ. [6:51Min] (Deutschlandfunk Nova 27.6.)

Weitere Beiträge aus der Dlf Audiothek zur Fachkräfteeinwanderungsgesetzesreform: 
Vom 22.6.: "Konferenz der ostdeutschen Regierungschefs - Kretschmer: „Fachkräfte-Zuwanderung für wirtschaftliche Entwicklung entscheidend“ - Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hat auf die Bedeutung der Fachkräfte-Zuwanderung für die wirtschaftliche Entwicklung der ostdeutschen Bundesländer hingewiesen. Kretschmer sagte nach der gemeinsamen Konferenz der ostdeutschen Regierungschefs mit Bundeskanzler Scholz, ohne gut ausgebildete Arbeitskräfte sei die wirtschaftliche Zukunft nicht zu gewährleisten.
Vom 23.6.:
Interviews | Fachkräftemangel – Heil (SPD): Einwanderung allein löst das Problem nicht
Informationen am Mittag | Fachkräftemangel – Wirtschaftsforscher: Brauchen bessere Behörden und schnellere Verfahren
Informationen am Abend | Gesetze zu Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung beschlossen
Das war der Tag | Bundestag: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung
Das war der Tag | Einwanderungsgesetz – Warum sich die Linke enthalten hat

Dlf: Sterben im Mittelmeer - Können die EU-Migrationspläne helfen?

(21.6.) Deutschlandfunk: Zur Diskussion: Sterben im Mittelmeer - Können die EU-Migrationspläne helfen?
Schnellverfahren an den Außengrenzen, Haftzentren für abgelehnte Asylbewerber, zügige Rückführungen – mit diesen abschreckenden Maßnahmen will die Europäische Union Fluchtmigration begrenzen. Aber helfen sie auch gegen das Sterben im Mittelmeer? [43:29Min] (Dlf 21.6.)
Höre auch:
Deutschlandfunk Kultur: Wortwechsel: Verschärfte EU-Grenzpolitik - Kommt jetzt die Asylwende?
Die geplante Änderung des EU-Asylrechts ist für die Befürworter ein „historischer Durchbruch“. Kritiker warnen vor einer menschenverachtenden Abschottung. Besonders umstritten: Verfahren bereits an den Außengrenzen. [53:43Min] (Dlf 9.6.)
Deutschlandfunk - Informationen am Morgen: EU-Asylrechtsreform - Erstmals Asylverfahren an Europas Außengrenzen möglich.
Die EU-Innenminister haben sich auf eine gemeinsame Position zur Verschärfung des Asylrechts geeinigt. Wichtigster Punkt: die Einführung von Prüfverfahren bereits an den EU-Außengrenzen. Sie sollen illegale Migration eindämmen. (Dlf 9.6.)

ZDF: Leben zwischen Europa und Afrika

Re: Die Frauen von Ceuta - Leben zwischen Europa und Afrika.
ZDF (ARTE Re: - Wie wir ticken. Reportagen aus Europa), Sendung vom 21.6.23, Land: Deutschland, Jahr: 2022.
Inhalt der Doku: Ceuta steht in diesem Frühjahr wohl wieder eine neue Flüchtlingswelle bevor, denn die Stadt ist Afrikas Sprungbrett nach Europa. Dabei kämpfen die Menschen in der spanischen Exklave selbst mit Armut, Inflation, Bildungsmisere, Rassismus und Kriminalität. Einige Frauen wollen das nicht länger hinnehmen und nehmen ihr Schicksal und das der Stadt selbst in die Hand.
Ceuta ist wichtig – für Spanien, für die EU und die Nato. Die Ceutis aber sind es nicht. Die kleine spanische Exklave im Norden Afrikas ist wie ein Brennglas für zwei der drängendsten Probleme Europas: die unaufhaltsamen Flüchtlingsströme aus dem Süden und den erstarkenden Alltagsrassismus. Muslime machen fast die Hälfte der knapp 85.000 Einwohner aus, aber sie sind überproportional von prekären Lebenssituationen betroffen.
Die Reportage trifft drei Frauen, die am Rande der EU ein Spielball der großen Politik sind und die sich nicht damit abfinden wollen, dass ihre Heimat zum Flüchtlingslager und Ghetto wird. Um die Not zu lindern, packen sie die Probleme selbst an. Während sich die Geschäftsfrau Sabah Hamed Mohamed um junge Flüchtlinge kümmert, ihnen Decken und Kleidung anbietet, verteilt Hanan Abderrahman Mohamed mit ihren Anonymen Frauen Lebensmittel an rund 200 bedürftige Familien. Die Menschenrechtsanwältin Fatima Hamed Hossain geht auf die Straße und sucht das Gespräch mit den Bürgern, denn ihre junge Partei „MDyC“ will die Rechtspopulisten von VOX in den anstehenden Wahlen Ende Mai aus dem Stadtparlament fegen.
Doch in die unermüdlichen Anstrengungen, das Leben für alle wieder lebenswerter zu machen, platzt die Nachricht: In der letzten Nacht haben Flüchtlinge versucht die Grenze von Marokko nach Ceuta zu überwinden. Sie haben es nicht geschafft. Vielleicht waren es 200 oder 300 – vielleicht auch mehr. Genaue Zahlen erfahren die Ceutis nicht. Aber von 50 Verletzten ist die Rede. Und sie werden es wieder versuchen. Da sind sich alle sicher.

Dlf: Fluchtursachenbekämpfung

(20.6.) Deutschlandfunk Nova - Migrationsexpertin: Fluchtursachen bekämpfen - wie geht das?
Über 108 Millionen Menschen sind 2022 laut UNHCR geflüchtet - wegen Hunger, Krieg und Klimawandel. Laut Migrationsexpertin Victoria Rietig sind die Kosten der Ursachenbekämpfung geringer als jene, die durch Flucht entstehen. Und es gebe gute Beispiele. [07:45Min] (Dlf 20.6.)

 

Dlf: Asylzentren in Nordafrika - Keine Zustimmung in den betroffenen Ländern

(15.6.) Deutschlandfunk Nova: Asylzentren in Nordafrika - Keine Zustimmung in den betroffenen Ländern.
Die neuen EU-Asylpläne sehen unter anderem vor, dass in nordafrikanischen Ländern wie Tunesien Asylzentren eingerichtet werden, in denen Grenzverfahren durchgeführt werden sollen. Vor Ort sind weder die Politik noch die Menschen begeistert. [06:03Min] (Dlf 15.6.)

 

Dlf: Was die EU-Asylreform für betroffene Menschen bedeutet

(9.6.) Deutschlandfunk - Nova: Asylpolitik - Was die Asylreform für betroffene Menschen bedeutet
Die EU-Innenminister*innen haben sich am 8.6. auf eine neue Asylreform (GEAS) geeinigt. Asylbewerber*innen sollen schon an den EU-Außengrenzen registriert werden. Es gibt aber Konsequenzen der Reform, die von Menschenrechtsorganisationen kritisiert werden.
Interview mit Dr. Marcus Engler, Sozialwissenschaftler, seit September 2020 Foscher am DeZIM-Istitut. Er befasst sich intensiv mit Flucht- und Migrationsbewegungen sowie mit deutscher, europäischer und globaler Flüchtlings- und Migrationspolitik. [6:04Min]

(9.6.) Deutschlandfunk - Das war der Tag: Kurze Erläuterungen, Kommentar, Hinweise auf nicht-durchgesetzte deutsche Positionen, den EU-Tunesien-Deal und den weiteren Weg der GEAS-Reform sowie Reaktionen/ Regierungsvertreter*innen-Stimmen aus Italien und Österreich, Ungarn und Polen sowie Deutschland. [3:45Min]

 

Dlf: Geschichte des Asylrechts (Radio-Sendung)

(20.4.) Geschichte des Asylrechts - Wer darf kommen, wer darf bleiben?
Mehr als 100 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht – vor Kriegen, Hunger oder Naturkatastrophen. Damit eng verbunden ist eine Debatte über das Asylrecht. Die ist schon sehr alt – viel älter als das heutige Asylrecht. [43:47Min] (Deutschlandradio 20.4.)

Animationsfilm: Die Odyssee - Geschichte einer Flucht

Film-Inhalt: Die Geschwister Kyona und Adriel leben in einem kleinen Dorf, umgeben von friedlichen Wäldern. Doch die Idylle trügt: Eines Nachts wird der Ort überfallen und die Familie ist gezwungen, vor der eskalierenden Gewalt zu fliehen. Als Kyona und Adriel bei einer Zugkontrolle von ihren Eltern getrennt werden, müssen sie ihren weiteren Weg alleine gehen. So beginnt eine heldenhafte Reise...
[Online-Stream-Kauf bei Amazon]

Zum Hintergrund/ Auszüge einer Rezension  von Dr. Margrit Frölich, Evangelische Akademie Frankfurt :
Wie kann ein Film, der sich an junge Menschen richtet, von so ernsten Themen wie Flucht, Verfolgung, Gewalt und Angst erzählen? Der renommierten französischen Animationskünstlerin und Filmemacherin Florence Miailhe ist das in ihrem Animationsfilm „Die Odyssee“ auf eindrucksvolle Weise gelungen. Im vergangenen Jahr startete der Film auch in den deutschen Kinos, die Evangelische Filmjury zeichnete ihn damals als Film des Monats aus.
[...] Zehn Jahre hat Miailhe gebraucht, um diesen Film fertigzustellen. Es ist ihr erster Langanimationsfilm, nach neun Kurzanimationsfilmen, von denen etliche bedeutende Preise gewonnen haben. Das Drehbuch entstand in Zusammenarbeit mit der Autorin Marie Desplechin, die Bücher für Kinder und Erwachsene schreibt. Begonnen hat die Regisseurin den Film im Jahr 2006. Ausgangspunkt waren für sie die globalen Themen Migration und Flucht, die seit Beginn des 21. Jahrhunderts im Fokus der Öffentlichkeit stehen, vielfach verbunden mit dem Wunsch der Flüchtenden, in Europa Zuflucht zu finden.
[...] Die fiktive Geschichte ist [...] so realitätshaltig, dass sie sich überall abspielen könnte, jenseits von einem konkreten Zeitpunkt oder Ort. Mit märchenhaften Zügen unterlegt, hat die Erzählung einen wahrhaftigen Kern und stellt jede faktengesättigte Reportage in den Schatten.

 

6. Fortlaufende Wissensportale/Datenbanken/Newsletter u.ä.

EU-Informationen: Wie die EU Migrationsbewegungen steuert

Gemeinsame deutsche Internet-Präsenz vom Europäischen Rat und Rat der EU - Themenseite zur Migrations- und Asylpolitik der EU:
"Wie die EU Migrationsbewegungen steuert: Die EU hat verschiedene Regelungen für die Steuerung regulärer Migrationsbewegungen, die Verarbeitung von Asylanträgen und die Rückführung illegal aufhältiger Migranten verabschiedet." -> Mit den weiter verlinkten Unterkategorien: Neuansiedlung, Hochqualifizierte Arbeitskräfte, Andere reguläre Migrationsbewegungen (Studierende und Forschende, Saisonarbeitskräfte,Konzerninterne Entsendungen, Familienzusammenführung), Asylsuchende (inkl. Informationen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und dessen Reform), EU‑Rückkehrpolitik und Rückübernahmeabkommen.

 

SZ-Themenseite: Migrations- und Asylpolitik in EU und BRD

Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Unterdrückung oder den Folgen des Klimawandels. Eine ausgewogene und gerechte Flüchtlingspolitik könnte vielen Migranten helfen. Doch Europa streitet - über Zuständigkeiten, Verteilungsquoten und Geld. Aktuelle Nachrichten und Hintergründe zur Asylpolitik in Deutschland und der EU.
-> Themenportal der Süddeutschen Zeitung

Newsletter des Netzwerks rassismuskritische Migrationspädagogik

Das Netzwerk rassismuskritische Migrationspädagogik informiert Interessierte in regelmäßigen Abständen von circa 1-2 Monaten per E-Mail-Newsletter über aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen im Feld der Migrationspädagogik.
Im Netzwerk haben sich Fachleute aus unterschiedlichen relevanten Theorie- und Praxisfeldern zusammengeschlossen; u.a. aus der Sozialen Arbeit, der Jugendarbeit/-hilfe, Bildungseinrichtungen,  freiberufliche Referent*innen und an Hochschulen Tätige, die eine rassismuskritische Praxis (weiter-)entwickeln wollen.
[Bisherige Ausgaben finden sich im Newsletter-Archiv. Anmeldung zum Newsltter hier: Aboformular]

Newsletter des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel

Der 1987 gegründete Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und erhält seit 1999 finanzielle Unterstützung vom BMFSFJ. Der KOK e.V. engagiert sich auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung sowie für die Durchsetzung der Rechte Betroffener und setzt sich für die Verwirklichung der Menschenrechte von Migrantinnen* ein. Er ist ein Zusammenschluss von 43 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und weiteren Organisationen, die sich für die Rechte von Betroffenen einsetzen und zu den Themen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migrantinnen* arbeiten. Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen der Praxis den Mitgliedsorganisationen und der Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Er ist bundesweit die einzige Koordinierungsstelle mit diesem Fokus und ist auch europaweit als Modell für eine erfolgreiche Vernetzung zu sehen. [Zum Newsletter-Abo]

Borderline-europe-Newssammlung

Fortlaufend aktualisierte News-Sammlung von "Borderline-europe - Menschenrechte ohne Grenzen e.V.".
Der Verein mit Sitz in Berlin, Palermo und auf Lesbos engagiert sich seit 2007 im zivilen Widerstand gegen die europäische Migrations- und Grenzpolitik.

7. Projekte/Ausschreibungen u.ä.

Forschungsprojekt „Zivilgesellschaft & Bildung. Bürgerschaftl. Engagement in Kommunalen Bildungslandschaften“

Aufruf zur Beteiligung (u.a. auch an Projektmitwirkende des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“):
Der Verein Stiftungen für Bildung führt derzeit gemeinsam mit dem Zentrum für Zivilgesellschaftsforschung (WZB) das Forschungsprojekt „Zivilgesellschaft und Bildung. Bürgerschaftliches Engagement in Kommunalen Bildungslandschaften“ durch. Das Forschungsprojekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Ziel ist es, die Bedeutung und Rolle der Zivilgesellschaft für Bildung - im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich-  in der Öffentlichkeit, Politik, Wirtschaft und Forschung aufzuzeigen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wird derzeit eine Online-Umfrage durchgeführt, die sich an zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen wie Vereine, Stiftungen und Bürgerstiftungen richtet. -> Hier gelangen Sie zur Umfrage. 
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie hier.

Cities4Refugees

An dem EU-geförderten Projekt "Cities for Refugees" (Städte für Flüchtlinge) nehmen Bürgermeister*innen und andere kommunale Akteur*innen, Aktivist*innen, NGOs und andere Multiplikator*innen teil, die sich direkt einsetzen für die Verbesserung der Situation von Geflüchteten und Migrant*innen, die nach Europa kommen, aber auch innerhalb Europas (z.B. aus der Ukraine in andere EU/-ropäische Länder). Die Initiative konzentriert sich auf die Zusammenarbeit zwischen Kommunen aus verschiedenen Ländern und lokalen zivilgesellschaftlichen Gruppen und zielt darauf ab, die Kapazitäten von Aktivist*innen und Städten durch den Dialog über Best-Practice-Beispiele in verschiedenen Bereichen der Migration und Zusammenarbeit zu stärken.
Über sieben verschiedene europäische Länder und mehr als 1000 Bürger*innen werden durch fünf physische Treffen und zwei Online-Konferenzen direkt beteiligt sein. (Arbeitssprache Englisch)
***********************
Projct title: C4R - Cities4Refugees, Funded by the European Union, EU Programme: Citizens, Equality, Rights and Values Programme (CERV) / Networks of Towns. Duration: 1st of December 2022 –30th of November 2024 (24 months). Project leader: Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft e.V. Germany. Partners: City of Barcelona Spain, City of Berlin – Senate Department for Integration, Labour and Social Affairs Germany, City of Villeurbanne France, City of Zagreb Croatia, Studio Rizoma Italy, Berlin Governance Platform gGmbH Germany.
Short description of the project: “Cities4Refugees” involves mayors and their municipalities, but also NGOs and other multiplier who are interested in improving the current situation for migrants and refugees coming to Europe, but also within Europe (like Ukraine). Over seven different European countries and more than 1000 citizens will be involved directly through five physical meetings and two online-conferences.
Objectives are: increasing capacity-building for migrant and refugee inclusion in European cities and regions through the dialogue around best practice examples in different fields of integration and migration; focusing on the cooperation between municipalities from different countries and its local civil society groups around the topic of migrant and refugee inclusion in European cities; promoting new initiatives and strengthen existing ones between cities and civil society organizations on European Migration policy; promoting exchanges between citizens of different countries; ensuring an active citizen participation at the local level by an actively inclusion of local civil society; bringing together municipalities from all over Europe and giving them a common voice to contribute to reinforce the role of local and regional authorities in the European integration process; promoting a Europe of Welcoming and inclusion; promoting peaceful relations; extending and reinforcing the existing network of International Alliances of Save Harbours.
Expected results: Through the exchange of best practices concerning the situation of migrants and refugees, new initiatives and concepts will be created and disseminated. Besides, awareness of the importance of reinforcing the European integration process based on solidarity will be raised between all involved citizens. A stronger cooperation between municipalities and its citizens from different European countries will boost active citizenship. Discrimination and racism will be counteracted and inclusion of minorities promoted.
MEETINGS: 1. Physical meeting in Zagreb/Croatia from 19.4.-21.4.23 (20230502_Zagreb_EVENT-DESCRIPTION-sheet_cerv-rem-civ-netw_en) // 2. Online meeting, 27.6.23 (https://www.youtube.com/watch?v=AmfYWE1qmAw)  // 3. Physical meetingin Brussels/Belgium, 9.-11.10.23 // 4. Physical meetingin Villeurbanne/France, Nov. 2023 // 5. Online meeting, Dec. 2023 // 6. Online meeting, June 2024 // 7. Physical meeting in Berlin/Germany, Sept. 2024.

Partizipation Zugewanderter an Elterngremien

Projekt "PartEl" - PartEl-Partizipation von Eltern aus Drittstaaten an Elterngremien stärken: Information, Aktivierung, Mobilisierung.
Übergeordnetes Projektziel ist es, die Kompetenzen von Eltern mit Einwanderungsgeschichte zu fördern, um Chancengleichheit und Teilhabe für ihre Kinder im deutschen Bildungssystem zu erreichen. Ein wichtiger Gradmesser hierfür auf der Ebene der Elternzusammenarbeit ist der Anteil der ersteren an Elterngremien auf allen Ebenen: In Kitas und Schulen, Landeselternräten, Bundeselternrat und weiteren Gremien. Ziel des Projektes ist daher, den Anteil von Eltern aus Drittstaaten im Sinne der Förderrichtlinie an Elterngremien auf allen Ebenen zu erhöhen.
Initiator des Projekts ist der bundesweite Dachverband des Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt), um den Kooperationspartner*innen, die wiederum selbst als Dachverbände für ihre Mitgliedsvereine fungieren, einen fachlichen und inhaltlichen Rahmen für die regionale Arbeit bereitzustellen. Gleichzeitig wirbt das bbt auf der Bundesebene für die Porjektziele und stellt eine Vernetzung her. Zudem sollen die vorhandenen Gremien der Elternvertretung auf allen Ebenen (Schule, Kita, Stadt/Landkreis, Bundesland, Bund) angesprochen und befähigt werden, sich zukünftig für Eltern aus Drittstaaten zu öffnen und Maßnahmen zu ergreifen, diesen den Weg in ihre Gremien zu ebnen. Diese Ziele verfolgt PartEl im Rahmen der Arbeit der Bundesgeschäftsstelle in Berlin und von fünf Regionalstellen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
Laufzeit und Förderung: aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds vom 01.02.2023-31.01.2026 finanziert.
Zu Bundes- und Landesansprechpartner*innen und mehr Informationen zum Programm: hier.

8. Sonstiges/Weiteres

Diakonie Journal zum Haushalt 2024

(25.7.23)  Infoportal der Diakonie-Deutschland zum Bundeshaushalt 2024 - Erwartungen an die Politik
[Der Bundeshaushalt ist komplex und die politische Diskussion um die betroffenen Haushaltstitel sehr dynamisch. Die Diakonie aktualisiert diese Einschätzung daher um neue Entwicklungen und neue inhaltliche Bereiche auf der Website laufend.]

"[...] Die krisengeprägten letzten Jahre haben gezeigt wie wichtig ein starker sozialer Sektor ist, um eine gesellschaftliche Resilienz auszubilden. Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist die Stärkung des Sozialstaats die richtige Antwort auf die aktuellen Probleme. Statt ihn nun mit einem klaren und vorausschauenden Plan für die Zukunft auszurichten, soll an allen Stellen gekürzt werden. Chronisch unterfinanzierte Bereiche werden weiter geschwächt. Gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit, in der Menschen in ihren Notsituationen oftmals das Vertrauen in die Demokratie verlieren, ist das fatal.
Im Entwurf des Bundeshaushalts fehlen insbesondere Investitionen, die Menschen aus Armut holen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken und Menschen motiviert, sich als hauptamtliche Fach- und Arbeitskräfte oder als freiwillig Engagierte in der sozialen Arbeit einzubringen.
Die Diakonie appelliert daher dringend an den Bundestag und an den Bundesrat, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren nachzubessern."
Die Auswirkungen und notwendigen Veränderungen in den einzelnen Bereichen: Arbeitsmarkt und Bürgergeld / Familienferienstätten / Freiwilligendienste / Förderung von Wohlfahrtsverbänden / Gesundheits(präventions)maßnahmen / Jugendmigrationsdienste, Respekt-Coaches (s.u.) / Kindergrundsicherung / Mehrgenerationenhäuser / Migration und Integration (s.u.) / Pflege / Unterstützung in der Müttergenesung / Wohngemeinnützigkeit.
----------------------------------------------------------------------------------
-> Jugendmigrationsdienste, Respekt-Coaches
"Im Jahr 2022 haben die Jugendmigrationsdienste (JMD) über 120.000 junge Menschen aus 180 Nationen mit individueller Unterstützung und Gruppenangeboten unter intensiver Vernetzung mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und Einrichtungen der Jugendhilfe begleitet und beraten.
Das Programm Respekt Coaches (RC) ergänzt die JMD-Arbeit um Demokratiebildung und Extremismus-Prävention an Schulen. Über 400 Fachkräfte begleiten Jugendliche an rund 600 Schulen bundesweit. 2022 nahmen rund 160.000 junge Menschen an 3.800 Gruppenangeboten teil.
Was steht dazu im Entwurf des Bundeshaushalts 2024?: Für Jugendmigrationsdienste stehen 63,8 Mio. € zur Verfügung. Das entspricht einer Kürzung von mehr als einem Drittel der Mittel, die für 2023 zur Verfügung stehen (99,85 Mio. €, Ressort: BMFSFJ)
Welche Wirkung hat das?: Aufgrund der angekündigten Kürzungen muss die Arbeit der Respekt Coaches zum Jahresende 2023 eingestellt werden. Zusätzlich soll ein Teil der Mittel aus dem Programm Jugendmigrationsdienste in Höhe von 5 Mio. € gekürzt werden. Eine geordnete Abwicklung des Programms Respekt-Coaches und gleichzeitig eine Aufrechterhaltung eines qualitativen Regelbetriebes der Jugendmigrationsdienste ist dadurch nicht möglich.
Durch die extreme Kürzung des Jugendmigrationsdienste-Programms werden Integrationsleistungen für junge Menschen massiv beschnitten und der soziale Zusammenhalt dadurch weiter gefährdet.
Viele Fachkräfte würden ihre Arbeitsverhältnisse aufgrund der vorhersehbaren Arbeitsbelastung und mangels Zukunfts-Sicherheit vorzeitig beenden. Damit einher ginge der Verlust von wichtigem Expert:innenwissen, sowie von aufgebautem Vertrauensverhältnis zu den Schulen.
Was ist notwendig?: Für die Ausstattung der Jugendmigrationsdienste muss mindestens die Summe bereitgestellt werden, die im Jahr 2023 zur Verfügung steht (68,85 Mio. €).
Darüber hinaus müssen den Jugendmigrationsdiensten mindestens 10 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Diese sind notwendig um Demokratiebildung an Schulen, die weiter steigende Anzahl von Beratungsfällen und zusätzliche Aufgaben, die unter anderem durch das Chancenaufenthaltsgesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entstehen, bewältigen zu können."

-> Migration und Integration
"Deutschland erlebt momentan die höchste Zuwanderung seit 70 Jahren. Alleine 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine sind nach Deutschland geflohen. Um hier gut anzukommen und die Gesellschaft bereichern zu können, benötigt es Unterstützung und Beratung von Migrant:innen und Asylsuchenden in allen Bereichen der Integration.
Was steht dazu im Entwurf des Bundeshaushalts 2024?: Für die Migrationsberatung erwachsener Zuwandernder sollen € 24 Millionen weniger zur Verfügung gestellt werden als im Jahr 2023. Dies entspricht fast einem Drittel der bisherigen Förderung (Ressort: BMI).
In der Unterstützung und Therapie psychisch belasteter bzw. traumatisierter Geflüchteter werden € 10 Millionen gekürzt und damit mehr als die Hälfte (Ressort: BMFSFJ).
Die Mittel für das Mitte 2023 gestartete Bundesprogramm Asylverfahrensberatung werden nicht erhöht, obwohl das Angebot in 2024 für ein ganzes Jahr zu finanzieren ist (Ressort: BMI).
Welche Wirkung hat das?
- Weniger Integrationsmöglichkeiten in Bildung, Arbeit und Gesellschaft
- Negative Folgekosten (unter anderem Auswirkungen auf Abschluss von Sprachkursen, Sozialleistungsquote)
- Wegfall der teils einzigen Integrationsangebote in strukturschwachen und ländlichen Regionen
- Gefahr einer Polarisierung der Gesellschaft und des Erstarkens von migrationsfeindlichen Parteien
- Abbruch von Psychotherapien (und dadurch erhöhte Selbst- bzw. Fremdgefährdung der bzw. durch zu behandelte/n Menschen)
- Gefährdung des neu aufgelegten Bundesprogrammes Asylverfahrensberatung zur Unterstützung der Qualität, Rechtsstaatlichkeit und Effizienz im Asylverfahren
- Radikaler Abbau von Angebotsstrukturen: Stellenabbau und Schließung von Beratungsstellen, Insolvenzgefährdung von Trägern
- Verstärkung des Fachkräftemangels
Was ist notwendig?: Die vorgesehenen Kürzungen dürfen nicht beschlossen werden. Eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel in der Höhe von insgesamt € 52 Millionen ist notwendig."

Siehe auch: Meldung der Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA): Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich - Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 (19.7.)

 

Petition: Keine Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen

Petition/ Brief an die Bundesinnenministerin und den Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat von dem Verein SOLWODI (SOLidarity with WOmen in DIstress - Solidarität mit Frauen in Not):
"[...] wir zeigen uns sehr besorgt über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels und die zunehmende Tendenz zur Abschottung an den Außengrenzen Europas. Insbesondere von Gewalt betroffenen Frauen wird damit jeder Zugang zu Unterstützung und einem sicheren Aufenthaltsort verwehrt.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Recht auf Schutz nicht weiter auszuhöhlen und allen Asylsuchenden ein faires Verfahren zu gewähren. Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, müssen die Möglichkeit haben, das Erlebte zu verarbeiten, und benötigen einen guten Zugang zu spezialisierten Fachberatungsstellen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Von der Implementierung von Schnellverfahren ist abzusehen.[...]"
[Zur Mitzeichnung auf openpetition]

 

 

Beteiligung am 7. Armuts- und Reichtumsbericht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lädt im Rahmen der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts zu einem breiten Beteiligungsprozess ein.

„In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien vorgenommen, bei der Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts (7.ARB) Menschen mit Armutserfahrung stärker miteinzubeziehen. Über einen Beteiligungsprozess sollen die Sichtweisen und Erfahrungen von Menschen mit Armutserfahrungen in den 7. ARB einfließen.
Mit der Durchführung des Beteiligungsprozesses hat das BMAS das Organisationsberatungsinstitut Thüringen – ORBIT e.V. beauftragt. Da die Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrungen mit verschiedenen Herausforderungen verbunden ist, sollen mehrere aufeinander aufbauende Beteiligungsformate genutzt werden.
(…) Wie von Bundesminister Hubertus Heil (…)  bereits geäußert, bitten wir Sie daher um Unterstützung für den Beteiligungsprozess, der heute unter dem Motto „Armut?! - Das geht uns alle an!“ startet. Helfen Sie über Ihre Kanäle und Netzwerke mit, den Prozess bekannt zu machen und möglichst viele Menschen mit Armutserfahrung einzubinden."

Am 4. Juli startete der Beteiligungsprozess mit einer Online-Beteiligung, die sich einerseits an ehren- und hauptamtliche Akteur*innen der Armutsprävention und -bekämpfung richtet und andererseits Menschen mit Armutserfahrungen ansprechen soll.
Außerdem wird es für erstere drei Beteiligungsforen (analog und digital) zur Mitwirkung geben. Für armutserfahrene Menschen plant ORBIT in Zusammenarbeit mit Akteur*innen vor Ort verschiedene zielgruppenspezifische, geschützte Fokusgruppen. (= Menschen mit Migrationserfahrungen,  Alleinerziehende, Senior*innen, Menschen, die die Angebote der Tafeln nutzen, Jugendliche in herausfordernden sozialen Situationen und Menschen, die in Wohngebieten mit vielen Herausforderungen leben)

Mögliche Unterstützung des Beteiligungsprozesses:

  • Auf der Website www.armut-das-geht-uns-alle-an.de sind alle Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.
  • Unter dem Hashtag #armutgehtunsallean kann man in den sozialen Medien Teil des Beteiligungsprozesses werden. Es ist möglich, den Kanälen des Beteiligungsprozesses (auf Instagram, Facebook und Twitter) zu folgen, diese zu teilen und so darauf aufmerksam zu machen.
  • Beteiligung durch Ausfüllen des Fragebogen für ehren-/hauptamtliche Akteur*innen: https://armut-das-geht-uns-alle-an.de/befragung
  • Einladung von Menschen mit Armutserfahrungen, an der Online-Beteiligung mitzumachen und ggf. deren Unterstützung bei der Beteiligung.
  • Nutzung von Plakatvorlagen, Motiven und weiteren Kampangnen-Begleit-Materialen in relevanten Einrichtung (https://armut-das-geht-uns-alle-an.de/downloads)
  • Weiterleitung der Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten in weiteren Netzwerken.
  • Kontakt zum Team von ORBIT e.V. per Mail (armut-arbeitsmarkt@orbit-jena.de).
  • Anmeldung zum Newsletter unter

Der Beteiligungsprozess wird bis Ende November 2023 laufen und dann für den 7.ARB aufbereitet.

Diakonie Projektdokumentation: Internationale Migrationssozialarbeit - Vorintegration und Übergangsmanagement

30. März 2023: Der Diakonie Text fasst die Ergebnisse des Projekts „Zweite Aufbauphase Netzwerkstelle Internationale Migrationssozialarbeit (IMSA)“ der Diakonie Deutschland zusammen.

Ein wichtiger Kern des Projektberichts bildet die Befragung von Organisationen im In- und Ausland und von (potenziellen) Migrant:innen zu Angeboten, Erfahrungen und Wünschen im Bereich Vorintegration und Übergangsmanagement. Außerdem ist eine Kurzbefragung der unternehmerischen Perspektive auf Fach- und Arbeitskräftegewinnung aus dem Ausland eingeflossen. Die Ergebnisse zeigen, dass Optimierungspotenziale in Bezug auf Vorbereitungsmaßnahmen vor der Einreise vor allem in den Bereichen Deutschkursen sowie Alltags- und Berufsorientierung liegen. Für ein erfolgreiches Übergangsmanagement sind eine verstärkte transnationale Zusammenarbeit sowie abgestimmte Unterstützungsangebote wichtig.

Ausländer-, Asyl- & Flüchtlings(sozial)recht 2013 - heute

Dokumentationen der Gesetzgebung zum Ausländer-, Asyl und Flüchtlingssozialrecht des Flüchtlingsrats Berlin e. V.
Gesetzgebung ab 2022 / 2020/21 / 2018/19 / 2016/17 / 2014/15 / 2013 .

Impressum

Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
Wagenburgstraße 26-28
70184 Stuttgart

Tel.: 0711/16489-0
Email: mail@bagejsa.de

Verantwortlich für die BAG EJSA Migration_News:
Judith Jünger
Tel.: 030 2 83 95-317

Value Added Tax Identification Number
DE314816160

Newsletter abbestellen können Sie hier über diesen Link.