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Editorial
Liebe Leser*innen, |
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1. Aus dem Bundestag |
Bildung in Deutschland 2022Der 9. Nationale Bildungsbericht "Bildung in Deutschland 2022“ vom Juni 2022 und die Ende November dazu beschlossene Stellungnahme der Bundesregierung liegen nun als Unterrichtung (20/4980) vor. Der von Bund und Ländern geförderte Bericht erscheint seit 2006 alle zwei Jahre. Die Vorlage will der Bundestag am 18.01.2023 debattieren. |
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Jahresbericht des MenschenrechtsinstitutsDer aktuelle Jahresbericht 2021 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) wurde als Bundestagsunterrichtung veröffentlicht (20/4983). Daraus geht hervor, dass das DIMR in der zunehmenden sozialen Spaltung und in „rassistischem, sexistischem, homo- und transfeindlichem sowie behindertenfeindlichem Hass, Gewalt und Diskriminierung, verbunden mit Versuchen der Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft“ eine große aktuelle Herausforderung sieht. - Für die (Jugend)Sozialarbeit in der Einwanderungsgesellschfaft interessante Fragen werden u.a. behandelt in den Kapiteln: „Rassismus wird auch durch Institutionen reproduziert“ (S. 16-17), Antiziganismus: gesellschaftlicher Perspektivwechsel nötig (S. 18), Genfer Flüchtlingskonvention: Menschenrechte statt Abschottung (S.36-37). [15.12.22] |
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Aufklärung durch FrontexDie EU-Antibetrugseinheit OLAF legte am 28. Februar 2022 einen Bericht zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vor. Hierbei ging es um Vorwürfe von Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen (v.a. in der Ägäis, von wo die griechische Küstenwache immer wieder Schutzsuchende in türkische Gewässer zurückschleppen und dort auf seeuntauglichen Booten oder antriebslosen Rettungsinseln dem Meer aussetzen soll, aber auch auf dem zentralen Mittelmeer). Der OLAF-Bericht zeigte, dass die Frontex-Leitungsebene von diesen Menschenrechtsverletzungen Kenntnis hatte, dies aber nicht meldete. Zudem soll Frontex Medienberichten zufolge einige Pushbacks mit EU-Steuergeldern unterstützt haben (vgl. Spiegel 17.7.21, 13.10.22: geleakter Bericht 13.10.22., HRW 24.10.22) - Aus Sicht der Bundesregierung ist Frontex der Forderung nach lückenloser Aufklärung von Defiziten im OLAF-Bericht grundsätzlich nachgekommen. (Siehe Antwort auf eine kleine Anfrage (Drs. 20/4945) So auch sei aufgeklärt worden, inwiefern durch den Verwaltungsrat ein förmliches Verfahren gegen die betroffenen Personen eingeleitet werden müsse sowie habe Frontex Initiativen ergriffen, um Verbesserungen zu erreichen (wie die Überarbeitung des Berichtswesens, die Einstellung von mehr Grundrechtebeobachtern sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen aus den Berichten der Arbeitsgruppen des EU-Parlaments und des Frontex-Verwaltungsrates sowie des EU-Bürgerbeauftragten). Auch eine verbesserte Einbindung des (unabhängigen) Grundrechtsbeauftragten solle gewährleistet werden. Laut BReg werde Frontex die Mitgliedstaaten künftig enger und unverzüglich in alle Vorgänge mit Bezug zu möglichen Grundrechtsverletzungen einbeziehen. [09.12.22] |
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Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenLaut Antwort der Bundesregierung (20/4833) auf eine kleine Anfrage wurden im Jahr 2021 rund 34.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt. Davon wurden rund 20.000 von Menschen mit dem Wohnort Deutschland gestellt, 14.000 aus dem Ausland. Die drei antragsstärksten reglementierten Berufe seien Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Pflegefachmann/frau, Arzt/Ärztin und Physiotherapeut*in gewesen. Bei den nicht reglementierten Berufen waren dies Elektroniker*in, Koch/Köchin und Elektroanlagenmonteur*in. Bei den nicht reglementierten Berufen dauerte das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in den Jahren 2017-19 durchschnittlich noch um die 130 Tage, in 2020 noch 106 und 2021 nur noch 61 Tage. Bei den reglementierten waren es all die Jahre ca. 100 Tage, in 2021 91 Tage. Bei den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragsteller*innen handelte es sich um bosnisch-herzegowinisch, serbisch, syrisch, deutsch, philippinisch, rumänisch, albanisch, kroatisch, polnisch und indisch. [Die Kompetenzen im Bereich der Anerkennung von und Gesetzgebung zu ausländischen Berufsabschlüssen sind zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Antworten beschränken sich daher auf die Berufe in Bundes(rechtlicher)zuständigkeit. Wiederum der Vollzug der Anerkennungsverfahren zu diesen Berufen obliegt in der Regel den Ländern und Kammern.] [05.12.22] |
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"Das Parlament": Aktuelle Migrationspolitische Pläne der AmpelkoalitionDie Ausgabe des Bundestagsmagazins von Mitte Dezember befasst sich im Schwerpunkt mit der Aufenthaltsgesetzreform und weiteren Plänen der Ampelkoalition zur Migrationspolitik: den Gesetzentwürfen zur Einführung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“ und zur Beschleunigung von Asylverfahren, der Aktuellen Stunde über die „Pläne der Bundesregierung zur schnelleren Einbürgerung“ (Debattendokumentation) und den weiteren Koalitionsplänen zu Einwanderung und Einbürgerung. [Nr. 49-50 / 05.12.22] |
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Einführung Chancen-Aufenthaltsrecht (Öffentl. Innenausschussanhörung/ BT-Plenum)Bei der Innenausschussanhörung sowie im BT-Plenum wurden absolut entgegengesetzte Bewertungen der geladenen Expert*innen bzw. der MdB geäußert: Als Schritt in die richtige Richtung, überfällig und Ende des unwürdigen Zustands der Kettenduldung wurde der Gesetzentwurf seitens der sozialen und karitativen Akteur*innen sowie Wirtschaftsvertreter*innen und der Koalitionsfraktionen sowie der LINKEN begrüßt, dabei wurden aber auch Nachbesserungsbedarfe gesehen bspw. in Bezug auf eine stichtagsunabhängige Regelung. - Demgegenüber wurden seitens der geladenen richterlichen, landesbehördlichen und kommunalen Expert*innen sowie der übrigen Oppositionsfraktionen u.a. die Ansichten geäußert, dass es keinen Bedarf für weitere Bleiberechtsregelungen gäbe und die "großzügigen Bedingungen" auch Geduldeten zugute kämen, die keinerlei Initiative zur Integration gezeigt haben sowie hierdurch sogar illegale Einreisen ohne Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht ermutigt würden. Siehe hierzu auch: |
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Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren u. Asylverfahren (Öffentl. Innenausschussanhörung/ BT-Plenum)In den Debatten zeigten sich diametrale Meinungen; die Koalitionsfraktionen (und DIE LINKE) erachten das Gesetz für positiv und (zumindest teils) zielführend (aber nachbesserungsbedürftig). (In der Ausschussanhörung begrüßten Expert*innen von Parität und Caritas die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer bundesfinanzierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung; sie sollte aber flächendeckend durch die Wohlfahrtsverbände u.a. freie gemeinnützige Träger angeboten werden zur Sicherung von Niedrigschwelligkeit, Effektivität und für Vertrauensaufbau.) Die geäußerten gegenteiligen Ansichten lauteten u.a., dass das Gesetz zu mehr statt weniger Verfahren führen und die Rechte der Schutzsuchenden weiter einschränken würde, die unabhängige Beratung zu teuer sei und die mangelhafte behördliche Verfahrens- und Entscheidungspraxis als eigentlicher Grund für die Verfahrenslänge beibehalten werde. |
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Aktuelle Stunde (CDU): Reform des StaatsangehörigkeitsrechtsDie Pläne der Regierungskoalition für erleichterte Einbürgerungen stoßen bei Teilen der Opposition (CDU, AfD) auf entschiedene Ablehnung, während Vertreter der Koalitions-Fraktionen das Vorhaben nachdrücklich verteidigten und Die Linke es begrüßte. |
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Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus DrittstaatenDie vom Bundesarbeits-, Innen- Wirtschafts- und Bildungsministerium sowie dem Auswärtigen Amt vorgelegten „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ wurden am 30.11. vom Bundeskabinett beschlossenen. Am 06.12. legte die Bundesregierung eine Unterrichtung hierzu vor (20/4978). Unter Federführung des BMAS wird nun ein Gesetzentwurf erarbeitet, der voraussichtlich zu Jahresanfang in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. - Im Kern des Konzepts zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (seit März 2020 in Kraft) stehen 3 Säulen: 1. Die Fachkräftesäule soll Menschen aus Drittstaaten mit einem hier anerkannten Abschluss das Arbeiten in allen qualifizierten Beschäftigungen ermöglichen. Zudem sollen künftig mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss die „blaue Karte EU“ mit günstigen Bedingungen für Familiennachzug, unbefristeten Aufenthalt und Jobwechsel erhalten. 2. Die Erfahrungssäule soll Menschen aus Drittstaaten mit ausländischem Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung in dem angestrebten (nicht reglementierten) Beruf einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ermöglichen. 3. Die Potenzialsäule soll qualifizierten Drittstaatenangehörigen, die Punkte durch Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter sammeln können, den Aufenthalt zur Arbeitssuche bis zu einem Jahr ermöglichen. [Vgl. ZDF/tagesschau 28.11., BReg-PM 30.11.22] |
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BT-Bildungsausschuss-Expertengespräch: Fachkräftemangel als FortschrittsbremseDer Fachkräftemangel bleibt nach der Energie-und Klimakrise die größte Herausforderung für die deutsche Wirtschaft, darin waren sich Sachverständige aus Industrie, Wissenschaft und Gewerkschaft während eines öffentlichen Expertengesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologieabschätzung einig. Zu den 2 Mio. offenen Stellen kommen 400.000 Menschen hinzu, die absehbar in Rente gehen werden. - Im Expertengespräch wurden zukunftsrelevante Berufsfelder, die Bedeutung dualer Ausbildung, notwendige Hochschulreformen sowie die Notwendigkeit von Angeboten zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf besprochen. Auch wurden die Fragen des gezielten Fachkräftezuzugs, der beruflichen Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie die Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse thematisiert. [ABFT-Sitzung 30.11.22] |
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Haushalt 2023Am 11.11.22 beschloss der Bundestags-Haushaltsausschuss den Bundeshaushalt für 2023 [siehe Bereinigungssitzung]. Es gab – auch dank umfangreicher Lobbyarbeit aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände – einige Aufstockungen in den Bereichen Flucht und Migration, Vielfalt, Nationale Minderheiten, Anti-Rassismus und -Rechtsextremismus, doch auch Einsparungen bei relevanten Haushaltstiteln.
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Geflüchteten-Inhaftierung am BER und Asyl-SchnellverfahrenAntwort der Bundesregierung (20/4242) auf die Kleine Anfrage: Zustimmung der Bundesregierung zu den Vorschlägen zur Änderung des Schengener Grenzkodex und zur Screening-Verordnung: Darin wird u.a. dargelegt, dass das deutsche Flughafen-Asylverfahren nach Bundesgerichtshofs- und Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung „keine Freiheitsentziehung/Haft dar[stellt]“. Die „Begrenzung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Verfahrens nach § 18a AsylG auf die für ihre Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten [sei] keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung“. [BT-hib 661/2022; 15.11.22] |
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Mittel zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Extremismen in 2021Laut der Antwort (20/4404) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage wurden in 2021 u.a. Programme, Projekte und Initiativen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus mit rund 22 Mio. € gefördert. Viele Förderprojekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seien größtenteils phänomenübergreifend gestaltet, wie z.B. die Partnerschaften für Demokratie oder die Landes-Demokratiezentren. So auch arbeiteten im Programm Respekt Coaches pädagogische Fachkräfte an bundesweit rund 272 Standorten in der primären Prävention, um junge Menschen vor Extremismus in all seinen Erscheinungsformen, Rassismus sowie vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu schützen. [07.11.22] |
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Abschiebungen, Zurückweisungen und -schiebungen im 1. Halbjahr 2022Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage (Drs. 20/3130): Zahlen für das erste Halbjahr 2022:
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2. Termin-/Veranstaltungshinweise |
17.1.23 Online-Veranstaltung: Einführung in das Ausländerrecht für Einsteiger*innenVeranstalter: Diakonisches Werk Hamburg |
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17.1.-31.12.23 Online-Schulungsreihe: Arbeitsmarktzugänge und Bleibeperspektiven für GeflüchteteVeranstalter: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. |
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18./24.1.23 Online Schulungen zur Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel (engl.)Veranstalter: SOLWODI Deutschland e.V.; seit Nov. 2021 Partner im 2-jährigen, aus AMIF-Mitteln finanzierten EU-Projekt "Verbesserte Identifizierung, Prävention und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel durch transnationale und sektorübergreifende Zusammenarbeit (AMELIE). Innerhalb des Projektes soll die Fähigkeit von Gesundheits- und anderen Dienstleister*innen verbessert werden, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und sicher zu verweisen, sowie geschlechts- und traumasensible Dienste anzubieten. [Anmeldung: eu-projekte@solwodi.de. Weitere Informationen: hier] |
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18.1./8.-9.3.23 Online-Schulung: Traumata bei geflüchteten Kindern und JugendlichenVeranstalter: Kindernothilfe e.V. |
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19.1.23 Online-Austauschforum: Unterbringungssituation von umA bundesweitGood-Practice-Austauschforum: Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bundesweit: Derzeit agieren Träger und Fachkräfte unter Rahmenbedingungen, bei denen weder strukturell noch personell gewährleistet ist, dass das Kindeswohl, eine bedarfsgerechte und professionelle Versorgung und die Umsetzung der Rechte auf Schutz, Teilhabe und Förderung der jungen Menschen sichergestellt werden kann. Angesichts dieser reellen und weiter drohenden Absenkung von Standards läd der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) Fach- und Leitungskräfte aus freien und öffentlichen Trägern und weitere Engagierte dazu ein, gemeinsam Wissen, Perspektiven und Lösungswege zusammenzutragen und zu bündeln, um so eine starke Lobby zu bilden. |
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30.1.-8.2.23 JMD-Online-Schulung zur OnlineberatungDas Projektteam JMD digital und das JMD-Servicebüro bieten erneut eine Schulung für die JMD4You Online-Beratung an. Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich trägerübergreifend an alle interessierten JMD-Mitarbeitenden, die wissen möchten, wie sie Ratsuchende zeit- u. ortsunabhängig über textbasierte Online-Beratung begleiten können. Die Online-Schulung umfasst 4 Schulungstage im Jan./Feb. (je 3:15 h), 3 Mentoring-Termine u. 2 Intervisionsgruppentreffen. [Weitere Infos u. Anmeldung bis 20.1.23: hier] |
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8./9.2.23 Fachtagung gegen Menschenhandel, BerlinVeranstalter: Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Katholischen Akademie Berlin. |
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7.3.23 Fachtagung zum Thema Flucht und Menschenhandel, Bern, SchweizVeranstalter: Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ (Schweiz). |
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20.-21.3.23 Online/Speyer: Sozialrechtstage Migration u. SozialleistungsbezugVeranstalter: Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer |
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11.4.23. u.a. Online-Fortbildung: SGB II für die MigrationsberatungTermine: 11.04., 17.05., 03.07.2023 |
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25.5.23 FF(M): Seminar: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Asylverfahren u. AnhörungsbegleitungVeranstalter: WALHALLA Fachverlag |
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Weitere Informations- u. FortbildungsveranstaltungenSiehe: Informationsverbund Asyl u. Migration e.V. (www.asyl.net): Termine
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3. Pressemitteilungen/Meldungen |
Mitzeichnung bis 12.1.23: Kindeswohl für alle Kinder u. Jugendlichen sichern! (Unterbringung umF)Der BumF, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) und terre des hommes deutschland fordern: "Kindeswohl für alle Kinder und Jugendlichen sichern! - Unterbringungssituation von umF wird immer prekärer: Fachkräfte und Jugendliche dürfen nicht alleine gelassen werden!" Der Text kann zur gemeinsamen Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Bis zum 12.1.2023 ist die Mitzeichnung hier möglich. Eine finale Version mit allen Unterzeichnenden wird es Mitte Januar geben. -> Zum gesamten Text. |
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EU: Entwicklungshilfe wird an Rücknahme eigener Staatsbürger*innen geknüpftSeit 1971 haben gemäß des s.g. "Allgemeinen Präferenzsystems" (Generalised Scheme of Preferences, GSP) derzeit rund 60 Länder des Globalen Südens einen begünstigten Zugang zum EU-Binnenmarkt, ohne dass sie dafür ihre Märkte für europäische Produkte öffnen müssen. Die Kommission schlug kürzlich eine GSP-Reform vor, mit der sie den Marktzugang an migrationspolitische Ziele knüpft. Darauf bezogen einigten sich nun die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschlands), dass die ärmsten Länder der Welt ausreisepflichtige Staatsangehörige zurücknehmen müssen, wenn sie weiterhin vom zollfreien Handel mit der EU profitieren wollen. - Somit wird das "entwicklungspolitisch wichtige Instrument" des GSP "zum Spielball" einer EU-Migrationspolitik, "die dem Primat möglichst rascher Rückführungen um jeden Preis folgt“ (Andreas Grünewald, Referent für Migration für das Hilfswerk „Brot für die Welt“). Das Gesetz muss noch mit dem Handelsausschuss des EU-Parlaments abgestimmt werden. Bisher lehnte dieses strikt ab, den Zugang zum EU-Binnenmarkt an migrationspolitische Ziele zu knüpfen, doch es ist unklar, ob es dem Druck von Kommission und Rat bei den anstehenden Verhandlungen standhalten wird. [Migazin 21.12.22] |
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Diakonie: Einwanderung stärkt Sozialsysteme[Auszüge] Zum Internationalen Tag der Migrant*innen am 18.12. erklärte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Deutschland ist längst ein Einwanderungsland und das kommt auch allen hier lebenden Menschen zugute. Denn nur mit Zuwanderung lassen sich unsere Sozialsysteme auf dem hohen Niveau halten, um das uns viele Länder beneiden. [...] Ob Rente, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung: Die Zahlen belegen, dass wir alle von dieser Einwanderung von Beitragszahlenden in die Sozialsysteme profitieren! Integration – auch in den Arbeitsmarkt - ist kein Selbstläufer, aber unter dem Strich für alle Beteiligten ein großer Gewinn. [...] Nur durch Einwanderung ließ sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten Jahren ausbauen, die unseren Wohlstand zu erhalten ermöglicht hat. Nicht nur Fachkräfte, sondern auch ungelernte Arbeitskräfte und Auszubildende trugen dazu bei, auch in den Arbeitsfeldern der Diakonie. [...] Deutschland braucht Einwanderung: Gleichzeitig müssen Sozial- und Integrationspolitik zusammengedacht werden, um dabei gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Teilhabe zu garantieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass deutlich mehr Wohnraum geschaffen werden muss. Mehr noch: Es gilt, jetzt zu beginnen, das deutsche Bildungssystem auf mehr Kinder und unterschiedliche Lebensrealitäten auszurichten. Dazu gehört auch, Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht selber in die deutsche Schule gegangen sind, verstärkt in den Blick zu nehmen und entsprechend zusätzliches sowie interkulturell sensibilisiertes Lehrpersonal auszubilden.“ [...] [Diakonie 16.12.22] |
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EU-Einigung: Aufnahme-Mindesstandards und freiwilliges UmsiedlungsprogrammIm September jährte sich die Vorstellung des s.g. Neuen Pakts für Migration und Asyl durch die EU-Kommission, der einen Neustart in der seit Jahren umstrittenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einleiten sollte, zum 2. Mal. (EU-Originaldokumente; Analyse des Pakts vom Netzwerk Fluchtforschung) Bislang konnten keine Einigungen erzielt werden, doch jetzt gelang dies bei 2 Vorhaben.: Das EU-Parlament (EP) und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten einigten sich zum Einen auf Mindeststandards bei der Aufnahme von Asylsuchenden; so sollen Asylbewerber*innen spätestens 6 Monate nach Antragstellung arbeiten dürfen und Zugang zu Sprachkursen sowie Berufsausbildungen erhalten. (EP-Meldung (eng)) Weiterhin erfolgte die Vereinbarung eines Programms zur Umsiedelung von Flüchtlingen, das künftig schutzbedürftigen Menschen aus Drittstaaten einen legalen Weg in die EU eröffnen soll; hierbei handelt es sich jedoch nur um ein für die Mitgliedsstaaten freiwilliges Programm ohne festes Kontingent. - Vor Inkrafttreten müssen beide Vereinbarungen formell noch von Rat und Parlament angenommen werden. [MIGAZIN 15.12., Evangelisch.de 16.12.22] |
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Frontex vielfach in der Kritik
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Tag der Menschenrechte 10.12.UN-Generalsekretär António Guterres sieht die Welt vor nie dagewesenen und ineinandergreifenden Herausforderungen für die Menschenrechte; zunehmender Hunger und Armut bedrohen auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Hunderten von Mio. Menschen, ein schrumpfender zivilgesellschaftlicher Raum, abnehmende Medienfreiheit, schwindendes institutionelles Vertrauen, die vielfachen Auswirkungen von Corona (auch Gewalt gegen Frauen), Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung, Klimawandel, Artenschwund, Umweltverschmutzung und teils auch neuen Technologien bedrohen die Menschenrechte. - Er ruft dazu auf, sich "In diesen schwierigen Zeiten [...] mit neuer Entschlossenheit für alle Menschenrechte – die bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechte – ein[zu]setzen." Und er fordert "die Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft, den privaten Sektor und andere Akteure nachdrücklich auf, die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen um eine Umkehrung der derzeitigen schädlichen Entwicklungen zu stellen." [UNRIC 09.12.22] - Die BReg betonte anlässlich des Feiertags, Menschenrechte in Wirtschaftsbeziehungen stärker gewichten zu wollen. [Tagesschau 10.12.22] |
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Migration und Armut (agj: Armut als Herausforderung für die KJH)Laut des Positionspapiers der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): "Armutssensibles Handeln – Armut und ihre Folgen für junge Menschen und ihre Familien als Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe" hatten in 2019 ca. 21,2 Mio. Einwohner*innen in Deutschland einen Migrationshintergrund (26 % der Gesamtbevölkerung). (Kap. 1.8/1.9) Sie haben ein wesentlich höheres Armutsrisiko als Personen ohne Migrationshintergrund. Bei ersteren lag der Anteil der armutsgefährdeten Personen 2021 bei 28,1 %; bei denen unter ihnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (10,2 Mio.) bei 35,3 %. (Bei Personen ohne Migratonshintergrund bei 13,9 %.) Für das höhere Armutsrisiko ursächlich sind u.a. durchschnittlich geringere (bzw. vergleichsweise öfter fehlende) schulische und berufliche Qualifikationen, die eingeschränkte Anerkennungen von Abschlüssen, Sprachbarrieren, teils eingeschränkte Berufseingliderungshilfe- und Arbeitsmarktzugänge, begrenzte Aufenthaltsdauer bzw. unsichere Bleibeperspektiven sowie die häufigere (unfreiwillige) Ausübung von befristeten/schlechter bezahlten Tätigkeiten. |
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Weitere Abkehr vom Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen erst einmal verhindertIm EU-Rat für Inneres und Justiz wurde am 8.12. über die von der EU-Kommission angeregte Instrumentalisierungsverordnung (InstruVO) abgestimmt, wobei keine ausreichende Mehrheit für den VO-Entwurf erzielt wurde, da einige Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - schon seit Monaten Bedenken angemeldet hatten; gleichzeitig gibt es Mitgliedstaaten (wie Polen), denen der Entwurf noch nicht weit genug geht. Die weitere Entwicklung in Bezug auf die VO hängt nun davon ab, welche Priorität Schweden (als nächstes Ratspräsidentschaftsland nach Tschechien) dem Vorschlag zuordnet. - Durch die VO sollte im Falle einer "Instrumentalisierung von Migration" durch Drittstaaten ein Sonderasylrecht greifen, das nicht die Drittstaaten sanktioniert, sondern die Rechte der schutzsuchenden Menschen beschneiden sollte und Flüchtlingsschutz und Menschenrechte an den Außengrenzen aushebeln würde. 35 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, humanitäre und entwicklungspolitische Organisationen hatten in einem gemeinsamen Statement am 6.12. die Bundesregierung dazu aufgefordert, gegen die VO zu stimmen. (u.a. Diakonie, AWO, Parität, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, BumF, DKHW, ECCHR, Equal Rights Beyond Borders, JUMEN, Kindernothilfe, LeaveNoOneBehind, medico international, Amnesty International, PRO ASYL, Save the Children, Sea-Watch, Seebrücke, terre des hommes): "Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht." [Vgl.: Pro Asyl 8.12., Amnesty International 6.12.; Welt.de 7.12.] Schon im September hatte ein europäisches Bündnis von 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen die VO scharf kritisiert. [siehe auch: PRO ASYL 20.9., Frankfurter Rundschau 21.09.] |
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GEW: Recht auf Bildung für Geflüchtete muss garantiert werdenDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert Länder und Kommunen auf, Sofortprogramme auf den Weg zu bringen und Schulen deutlich besser auszustatten. Hier müssten personelle und räumliche Kapazitäten ausgebaut werden, um das Recht auf Bildung in Deutschland auch für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen zu garantieren. Aktuell sind viele Schulen überfordert mit der Integration der ukrainischen Schüler*innen. Die Reformen zur Fachkräfteeinwanderung des Bundes werden begrüßt, es bedürfe jedoch mehr Anstrengungen, um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufserfahrungen in pädagogischen Berufen zu erleichtern und Beratungs- und (Nach)Qualifizierungsangebote für neu zugewanderte Lehrkräfte in den Ländern auszubauen, denn es werden dringend multiprofessionelle Teams Herkunftssprachkenntnissen benötigt. [GEW 6.12.22] |
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Aktuelle MigrationsgesetzgebungBundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL kritisieren den faulen Kompromiss beim Chancenaufenthalt auf Kosten von geflüchteten Jugendlichen: Zwar wird die Voraufenthaltszeit von 4 auf 3 Jahre reduziert, auf Drängen der FDP nun aber zusätzlich eine einjährige Vorduldungszeit als Hürde eingeführt. Dies wird bewirken, dass deutlich weniger junge Menschen von der Regelung profitieren könnten als bisher geplant. Stattdessen würden Ausländerbehörden die Möglichkeit erhalten, „gut integrierte“ junge Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben. [Pro Asyl / tdh 30.11., Jugendhilfeportal 12.12.22] Schnellere Staatsbürgerschaft ist wie ein Katalysator: "Die Forschung bestätigt, dass der Pass eher als Katalysator des Integrationsprozesses wirkt – ihn also beschleunigen kann." Christina Gathmann, Wirtschaftswissenschaftlerin, Leiterin des Bereiches Arbeitsmarkt am Luxemburg Institut für Sozialforschung [Deutschlandfunk nova 29.11.22] |
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tdh: bessere Rechtslage für Minderjährige beim Geschwisternachzug gefordertZum internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November - an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde - forderte die Kinderrechtsorganisation terre des hommes die Bundesregierung erneut auf, die Rechtslage für minderjährige Flüchtlinge beim Geschwisternachzug zu verbessern. Bislang bekommen nur die Eltern von allein geflüchteten Minderjährigen ein Nachzugsrecht, wenn diese den Flüchtlingsstatus erhalten. [tdh 17.11.22] |
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AsylbLG-Abschaffung und Flüchtlingseinbezug in das Bürgergeldgesetz gefordertDas Bürgergeld, das im Januar das Hartz-IV-System ablösen wird, enthält weiterhin die diskriminierenden Ausschlüsse für Asylsuchende und Geduldete (§ 7 Abs. 1 SGB II). Sie werden also weiterhin auf das AsylbLG verwiesen, obwohl das BVerfG feststellte, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen gleichermaßen gilt und dieses Grundrecht nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf (vgl. BVerfG 18.7.2012; 1 BvL 10/10). PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin legten anlässlich der Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes eine umfassende Analyse des AsylbLG vor. (s.u. 4. Publikationen). Gemeinsam mit allen Landesflüchtlingsräten fordern sie die Abschaffung des diskriminierenden Sondergesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten in das Bürgergeldgesetz.[10.11.22] Das Gesetz steht derzeit erneut beim BVerfG auf dem Prüfstand (Aktenzeichen 1 BvL 5/21; vgl. u. "Sonstiges/Weiteres": BVerfG-Urteil vom 19.10.22, Aktenzeichen 1 BvL 3/21). |
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„Historischer Fluchtwinter“ befürchtetMigrationsforscher Gerald Knaus: "Wir sprechen von einer Flüchtlingskrise historischen Ausmaßes. Ein humanitärer Ausnahmezustand, den es in Europa seit den 1940er Jahren nicht mehr gegeben hat. [...] Nun hat sich in den letzten Monaten das Gefühl eingeschlichen, der Höhepunkt der Krise liege hinter uns. Auch, weil viele Millionen Ukrainer in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Aber tatsächlich haben bislang schon mehr Menschen in Deutschland Schutz gefunden als im Rekordjahr 2015. Die Krise liegt nicht hinter uns, sie könnte sich nochmal drastisch verschärfen." [ntv 30.10.22; vgl. welt.de 02.10. ; WDR5 Europamagazin (Radio) 15.10.22] |
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Erklärung zum FamiliennachzugForderung an die Bundesregierung zum Weltkindertag: "Recht auf Familiennachzug umsetzen!": Über 20 Organisationen u. Verbänden forderten im Oktober, im Rahmen der angekündigten Asyl- und Aufenthaltsrechts-Reformen das Recht auf Familiennachzug umzusetzen, wie im Koalitionsvertrag 2021 versprochen. - Unterzeichner sind u.a. die Bundesverbände von Diakonie, Caritas, DRK, AWO, Parität, AWO, IB sowie das DKHW, amnesty international, Ärzte ohne Grenzen, BumF, PRO ASYL, die National Coalition Deutschland, Epcat Deutschland, Equal Rights Beyond Borders, Jumen, Save the Children, SOS Kinderdorf, terre des hommes, der Deutsche Anwaltverein AG Migrationsrecht, der Republikanische Anwält*innenverein, die Neue Richtervereinigung, der Jesuiten Flüchtlingsdienst, der Verband Binationaler Familien und Partnerschaften. [20.10.22] - Die Reformen im Dezember 2022 wurden vielen Forderungen nicht gerecht.
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Angeblicher Pull-Faktor "Sozialstaat": Sogwirkung nicht nachweisbarPull-Faktoren haben keinen großen Einfluss auf Migrationsbewegungen |
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Ende von "Diskretionsprognosen" im Asylverfahren bei queeren GeflüchtetenDas BMI hat das BAMF angewiesen, von "Diskretionsprognosen" im Asylverfahren bei queeren Geflüchteten abzusehen. Die bisherige Praxis und Rechtsauffassung des BAMF (zu prüfen, ob queere Geflüchtete ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität in ihrem Heimatland geheim halten könnten bzw. dies zu verlangen) verstieß gegen EU-Recht und ein Urteil des EuGH bereits aus dem Jahr 2013. Der Kurswechsel soll anscheinend jedoch nicht rückwirkend gelten, denn die Änderung der Dienstanweisung soll keine Folgeanträge begründen. [Morgenpost / Queer.de 20.9.22] |
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Reform des Gemeinsamen Europäischen AsylsystemsIm Juni einigten sich die EU-Innenminister*innen auf einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus für aus Seenot gerettete Menschen sowie auf grundlegende Positionen zur Screening- und Eurodac-Verordnung, der Datenbank zur Identifikation von Schutzsuchenden. [Pro Asyl 10.6.22] Beide Rechtsakte sind Teil des umstrittenen Migrations- und Asylpakets, das die EU-Kommission im September 2020 vorstellte. Zudem wurde eine Einigung über eine Reform des Schengener Grenzkodex gefunden, die u.a. verschärfte Grenzmaßnahmen vorsieht, wenn es zu einer „Instrumentalisierung“ von Migration kommt. (s.o. Instrumentalisierungsverordnung 8.12.) |
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4. Publikationen |
Integrationsbarometer: Integrationsklima weiter verbessert trotz einzelner EintrübungenDas durch das BMI und die Länder geförderte SVR-Integrationsbarometer misst alle 2 Jahre das Integrationsklima in Deutschland. Laut der 4. Auflage von 2022 wird dieses ungeachtet der Herausforderungen der letzten 24 Monate - wie der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg, dem Zuzug von Flüchtlingen und der Energieversorgungs-/preiskrise - weiterhin positiv wahrgenommen. Gegenüber 2019/20 hat sich der Index insgesamt sogar weiter verbessert und erreicht den Höchstwert seit Erhebungsbeginn. |
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Arbeitshilfe & Handreichung: Vorgehen gegen verfassungswidrige Leistungskürzungen nach AsylbLGDas BVerfG hat die „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber*innen in Sammelunterkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes) als verfassungswidrig eingestuft. (Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist unantastbar.): „Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. “ (Rn. 56 / 1 BvL 3/21) [Zu PM 24.11. und BVerfG-Urteil vom 19.10., MIGAZIN 24.11., nds-fluerat.de 24.11.22] |
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MIDEM-Studie: Solidarität mit Ukraine hält an – aber nicht um jeden Preis / Ablehnung anderer Geflüchteter starkLaut einer neuen Studie des Mercator Forum Migration und Demokratie (MIDEM) (5.12.22) befürwortet eine große Mehrheit der Europäer*innen die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter. Allerdings könnte die Solidarität für die Ukraine durch die wirtschaftlichen und sozialen Folgekosten deutlich schrumpfen. Zudem erstreckt sich die Solidarität nicht auf alle Geflüchteten gleichermaßen. [Vgl. Medienberichtertsattung zur Studie 8.12.22] - In Deutschland: Nur 28% der befragten Ostdeutschen wollen die Unterstützung für das angegriffene Land auch dann aufrechterhalten, wenn dies in hierzulange negative Folgen hat, etwa höhere Energiepreise. In Westdeutschland waren es immerhin 42 %. [Welt.de 5.12.22] |
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Bericht: Menschenrechte in DeutschlandDas vom Bundestag finanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte ist die gemäß den Pariser Prinzipien der UN akkreditiert unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Zu seinen Aufgaben gehört Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen; zudem ist es für das Monitoring der Umsetzung der UN-Behinderten- und -Kinderrechtskonvention zuständig. - In seinem 7. Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland über den Zeitraum vom Juli 2021 bis Juni 2022 greift das Institut vielfältige menschenrechtlichen Fragestellungen auf (bspw. aus den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien und des Europarats an Deutschland), die besonders vulnerable Gruppen betreffen. - So wird in einem Kapitel die mangelnde Inklusivität des deutschen Schulsystems untersucht; der Bericht stellt hier fest, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie aus Familien mit Einwanderungsgeschichte noch häufig diskriminiert werden. Ein überproportional hoher Anteil der Schüler*nnen an Sonderschulen hat einen ausländischen Pass. Der Bericht macht deutlich, dass ein nichtinklusives Bildungssystem weitreichende Folgen hat und auch die Entwicklung hin zu einer inklusiveren Gesellschaft verhindert. |
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SVR-Studie: Integrationsgesetze in den Ländern und was der Bund daraus lernen kannIn den letzten 10 Jahren haben Berlin, NRW, BW, BY und SH den vorhandenen Spielraum zur Verabschiedung von Integrations- und Teilhabegesetzen auf Landesebene genutzt, in weiteren laufen Vorbereitungen. Auch auf Bundesebene ist ein Partizipationsgesetz vorgesehen (Koalitionsvertragein S. 94). Daher hat der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) im Auftrag des BMI seinen Policy Brief zu diesem Thema aus 2017 aktualisiert. Der Vergleich der Länder-Regelwerke zeigt: Integrations- und Teilhabegesetze können Integrationspolitik nicht nur symbolisch aufwerten, sondern entfalten auch Steuerungswirkung, indem sie Grundsätze verankern und Koordinations- und Mitwirkungsatrukturen schaffen oder stärken. Über ihre Wirkung entscheidet neben der rechtlichen Ausgestaltung dabei auch die politische Umsetzung. Die Studie leitet aus der Analyse auch Impulse für das Bundespartizipationsgesetzesvorhaben ab (und geht in diesem Rahmen auch auf den Entwurf der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) für ein Bundespartizipationsgesetz vom August 2021 ein), warnt zugleich aber vor überzogenen Erwartungen an dieses. - Co-Studienautorin Pia Schupp: Dessen Erarbeitung "darf die zentrale Aufgabe nicht in den Hintergrund rücken, dass die Regelsysteme weiter diversitätssensibel geöffnet werden. [...] Es muss also ein chancengleicher Zugang für alle Menschen ermöglicht werden – etwa im Schulwesen und Gesundheitsbereich sowie dem Wohn- und Arbeitsmarkt und zwar unabhängig von Herkunft, Bildung und sozialem Stand. Ein [Bundes-]Integrations- und Teilhabegesetz kann dabei allerdings als Kompass dienen, der allen Beteiligten verdeutlicht, wohin die Reise gehen soll.“ [Zur SVR-Studie, zur PM 29.11.22] |
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Neues Lehrbuch für die Soziale Arbeit zum AsylbLGDas Asylbewerberleistungsgesetz für die Soziale Arbeit: Das Lehrbuch wird der enormen Bedeutung des AsylbLG gerecht, der eine bisher geringe Beachtung in der Literatur gegenüber steht. Es erfolgt eine verständliche, praxistaugliche Darstellung der komplexen Materie und es wird erläutert, wie in nur 26 Paragraphen Existenzsicherung, Gesundheitsversorgung und Migrationsrecht geregelt werden. Dargestellt werden die Schwierigkeiten, die sich aus diesem kompakten und oft unzulänglichen Gesetz ergeben, aber es werden auch Möglichkeiten und Spielräume zur Durchsetzung sozialer Rechte aufgezeigt. Das Buch wendet sich an die Soziale Arbeit, aber auch an Anwält*innen, Behördenmitarbeiter*innen und Richter*innen. [Gerloff, Volker; Frings, Dorothee. Nomos 2023] |
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UN-Bericht zu MigrationMehr als 50.000 Menschen haben seit 2014 auf den globalen Routen der Migration ihr Leben gelassen. Trotz der vielen Todesfälle hätten die Regierungen der betroffenen Länder zu wenig zum Schutz der Kinder, Frauen und Männer unternommen, erklärte die Internationale Organisation für Migration (IOM). Die Zahl der internationalen Migrant*innen hat in den letzten 5 Jahrzehnten zugenommen. Im Jahr 2020 lebten nach Schätzungen 281 Mio. Menschen in einem anderen als ihrem Geburtsland, das sind knapp 55% mehr als in 1990 und mehr als dreimal so viele Vertriebene wie im Jahr 1970. [IOM Deutschland-Artikel/ Bericht (PDF, englisch) "Analysis of Missing Migrants Project - Data 2014–2022" 23.11.22; vgl. tagesschau 23.11.22, MIGAZIN 24.11.22; siehe auch IOM-Bericht: World Migration Report 2022 (englisch; PDF/interaktiv, 01.12.22)] |
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Studie: Institutionelle Diskriminierung von EU-Migrant*innen in Jobcentern (Sozialleistungsverwehrung)In einer aktuellen Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) werden die verschiedenen Formen der institutionellen Diskriminierung veranschaulicht, die informell gegen EU-Migrant*innen ausgeübt werden, wenn sie in deutschen Jobcentern Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragen. Dargestellt werden wiederkehrende Muster der administrativen Ausgrenzung (gegen gesetzliche Vorschriften verstoßende Bearbeitungsroutinen), die über einzelne Fälle von diskriminierendem Verhalten hinausgehen. Diese Verwaltungspraktiken, die Antragsteller mit Migrationshintergrund vom Leistungsbezug ausschließen, lassen sich auf strukturelle Zwänge und institutionelle blinde Flecken zurückführen. [Ratzmann, Nora. DeZIM 29.11.22] - Hierzu: Prof. Dr. Sabrina Zajak vom DeZIM-Institut: "In ihrer Not greifen laut Untersuchung viele Betroffene auf Unterstützung von Freunden, Familienangehörigen und Bekannten zurück. Professionelle Unterstützung gebe es aber in der Regel in Sozialberatungsstellen. Problem: Nicht alle Betroffenen kennen dieses Angebot. „Zuwanderer:innen aus EU-Staaten sollten stärker über ihre sozialen Rechte und Pflichten und die Besonderheiten der deutschen Bürokratie informiert werden. Sie brauchen mehr Unterstützung. [...] Mitarbeiter:innen der Jobcenter müssen mehr über die komplexen Rechtsansprüche von EU-Migranten und ihrer Bedürfnisse als Neuankömmlinge in der deutschen Gesellschaft wissen. Sie brauchen mehr Übung im Umgang mit Diversität und mehr Fremdsprachenkenntnisse. Vor allem aber brauchen sie mehr Zeit, um die Fälle von Antragssteller:innen aus anderen Staaten der EU angemessen prüfen zu können.“ [MIGAZIN 29.11.22] |
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Studie: Gender und FluchtmigrationIn der im Rahmen eines Rechercheprojekts der TH Nürnberg erschienenen Studie werden Befunde zu geschlechtsbezogenen Aspekten im Migrationsprozess erläutert und daraus Empfehlungen für die sozialpädagogische Beratungspraxis abgeleitet. Der aktuelle Stand aus Studien zu Fluchtmigration und Gender wird aufgezeigt und Forschungslücken benannt. Es werden Empfehlungen für die Praxis der Sozialen Arbeit im Kontext von Fluchtmigration formuliert; bspw. sollte das Thema Gewalt gegen Frauen (häusliche o. sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat, Zwangsprostitution) im Aufnahme- und Beratungsprozess in der Arbeit mit geflüchteten Frauen verankert sein. - Allgemeiner Hintergrund der Studie ist, dass Menschen aus verschiedenen Ländern des Nahen Ostens wie Syrien seit 2015 eine neue bedeutsame Zuwanderergruppe in Deutschland darstellen. Aus dieser Entwicklung resultiert die Aufgabe für die Soziale Arbeit, Konzepte zur Unterstützung dieser Gruppe von geflüchteten Menschen zu etablieren und umzusetzen. [Hanika, Sandra; Prof. Dr. Pfeffer, Simone. socialnet.de 02.11.22] |
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AsylblG-Analyse: Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für GeflüchteteDas AsylbLG existiert als Sondergesetz mit dem Primat der Sachleistungen und einem gegenüber der Sozialhilfe bzw. dem ALG II deutlich abgesenkten Leistungsniveau seit fast 30 Jahren. In der Analyse von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Berlin werden die Begründungen, Zielsetzung und Historie des Gesetzes, der Leistungskürzungen und der Sachleistungen analysiert und die Methodik zur Ermittlung der Höhe und Zusammensetzung der Regelbedarfssätze für AsylbLG, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Bürgergeld untersucht. In den Schlussfolgerungen werden etliche illegitme Praktiken sowie teils sogar grundrechtsverletzende Gesetzesfolgen dargestellt (u.a. die mangelnde empirische Belegung der behaupteten Minderbedarfe geflüchteter Kinder, der Verstoß bei der Anwendung des AsylbLG auf Kinder gegen die UN-KRK und die Asylaufnahme-RL oder die Grundrechtsverletzungen durch Kürzungen für Alleinerziehende und Schwangere). [Nov. 2022] |
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MigrationsatlasIm November 22 wurde der zweite "Atlas der Migration 2022: Neue Daten und Fakten über Menschen in Bewegung." von der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) veröffentlicht. Diese Ausgabe zeigt einzelne Länderbeispiele auf und legt ihren Schwerpunkt u.a. auf Arbeitsmigration, Pflege, sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Es wird der Zusammenhang zwischen einem Leben ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Diskriminierung bzw. Ausbeutung aufgezeigt sowie untersucht, welchen Einfluss Selbstorganisation, bzw. die Organisation in Gewerkschaften hat und wie dies zum Schutz der Arbeiter*innen beitragen kann. Weitere wichtige Stichworte - wie Abschiebungen, Rücküberweisungen, Partizipation, Integrationspolitik vor Ort, die Rolle von Zivilgesellschaft - werden in einzelnen Kapiteln behandelt. |
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Verteilungsbericht: „Armut grenzt aus“Laut Verteilungsbericht 2022 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ist der Anteil der Armen in der letzten Dekade deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund befasst sich der diesjährige Bericht mit dem Thema Einkommensarmut und untersucht, welche Auswirkungen sie auf die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen hat. - Der deutliche Anstieg der relativen und absoluten Armut zwischen 2012 und 2015 ist vor allem auf die Ankunft von Geflüchteten in Deutschland zurückzuführen. Aber auch unter Ausschluss dieser Gruppen zeigt sich eine sehr ähnliche Entwicklung des Gini-Koeffizienten sowie der Armutsquote, wenn auch jeweils auf niedrigerem Niveau. Auch in absoluten Zahlen ist der Anstieg der Einkommensarmut zu beobachten: Zwischen 2010 und 2019 wuchs die Zahl der armen Bevölkerung an. (Vgl. S.9) |
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Menschenhandel und Ausbeutung in DeutschlandDem vom Bundesfamilienministerium fnanzierten 3. Datenbericht des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK e.V.) zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland liegen 612 Fallauswertungen zugrunde. In 96% waren Betroffene Frauen und Mädchen, 60 % kamen aus westafrikanischen Ländern, in 44 % fand die Ausbeutung in Deutschland statt, die Vermittlung an die Fachberatungsstellen erfolgte v.a über Asyl- und Integrationsberatungstellen (in 21%), die Polizei (13%), auf Eigeninitiative (11%) oder die Community (8%). Dabei hatten 26% der Betroffenen den Aufenthaltstatus einer Duldung, 25% der Aufenthaltsgestattung und 8% aus humanitären Gründen (nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)). - Die Analyse des KOK will dazu beitragen, bessere Erkenntnisse zu Menschenhandel in Deutschland zu erlangen und der Politik ermöglichen, daraus wirksame Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und der erfolgreichen Strafverfolgung zu entwickeln. [Veröffentlichung am 18.10.22, dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel]
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Arbeitshilfe: Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für ukrainische DrittstaatenangehörigeAktualisierte Arbeitshilfe von Rechtsanwalt Jens Dieckmann und dem Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz: „Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von ukrainische Drittstaatsangehörige“ inkl. Hinweisen, wie rechtswidrigem Behördenverhalten bei dieser Zielgruppe begegnet werden kann, um effektiven Zugang zu einem rechtsstaatlichen Antragsverfahren zzgl. Fiktionsbescheinigung zu gewährleisten. [Download, 10.10.22] |
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Bericht: Mängel bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in DeutschlandDie Expert*innengruppe des Europarats GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) hat im Oktober den 1. Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) Deutschland veröffentlicht. Der BReg wird hierin ein eher mangelhaftes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere asylsuchende Frauen und andere marginalisierte Gruppen profitieren kaum oder nicht von Gewaltschutzmaßnahmen. Gefordert werden spezifische Maßnahmen im Asylbereich. [GREVIO-Bericht veröff. 7.10.22] |
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Kurzgutachten zum FamiliennachzugDie neue Kurz-Broschüre zum Thema Familiennachzug von Terres des hommes und JUMEN e.V. widmet sich der Frage, wie die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen in Bezug auf Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte grund- und menschenrechtskonform umgesetzt werden können. Sie stellt die bisherigen menschenverachtenden bzw. -rechtsverletzenden Praktiken dar und formuliert und begründet explizite Forderungen: einen konkreten Anspruch auf Geschwisternachzug (als Formulierung in § 36 Abs. 1 AufenthG), gleichen Anspruch für subsidiär Schutzberechtigte (durch Streichung von § 36a), Schaffung von Übergangsregelung für wartende Familien sowie Umsetzung von EuGH-Urteilen zum Nachzug bei Volljährigkeit (auch bei subsidiär Schutzberechtigten und Geschwistern). [Zum Kurzgutachten vom 13.10.22] |
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Bericht: Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in OstdeutschlandLaut des Berichts "Psychosoziale und psychiatrische Versorgung geflüchteter Menschen in den ostdeutschen Bundesländern 2022 – Eine Bestandsaufnahme" der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) bestehen in den ostdeutschen Bundesländern große Lücken in der psychosozialen Versorgung; nicht alle Personen mit Bedarf können Unterstützung erfahren. Die BAfF hat deswegen mehrere Forderungen formuliert: den Ausbau von Beratungsangeboten in den Unterkünften, die Abschaffung der AnkER-Zentren, den Ausbau und die Förderung von Netzwerkstrukturen und eine nachhaltigere Finanzierung der unverzichtbaren Angebote der Psychosozialen Zentren in den ostdeutschen Bundesländern. [Zum Bericht vom 10.10.22] |
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B.A.-Arbeit: Rassismuskritische Soziale Arbeit im Dialog"Möglichkeiten und Grenzen einer dialog- und gestaltorientierten Sozialen Arbeit im Kontext von Migration und Antidiskriminierungsarbeit": Der Aufsatz stellt einen hypothetischen Versuch dar, den Ansatz einer diskriminierungssensiblen, rassismuskritischen Sozialen Arbeit zusammen mit ihren Leitsätzen, Grundannahmen und Forderungen in den Zusammenhang mit dem dialogischen und - im Vergleich - Gestalt(therapeutischen) Ansatz zu bringen. Ziel ist die Herausarbeitung von Möglichkeiten und Grenzen sowie die Schaffung einer Integration und eines Ausblicks in Bezug auf die praktische Soziale Arbeit. Zentrale Fragestellung ist, inwiefern eine dialogisch/gestalterisch ausgerichtete Soziale Arbeit im Kontext von Antidiskriminierungsarbeit umsetzbar ist und welche Möglichkeiten dies bieten kann. [Lea Kiefer, Bachelorarbeit, FH Bielefeld, Fachbereich Sozialwesen, Studiengang Soziale Arbeit, veröffentlicht auf socialnet.de 29.06.2022] |
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Forschungsbericht: Vorschlag zur Verteilung von Geflüchteten aus der UkraineIn seinem Bericht nimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit den Umstand in den Fokus, dass die Verteilung der nach Deutschland Geflüchteten auf die einzelnen Regionen langfristig deren Integrationschancen - insbesondere in den Arbeitsmarkt - beeinflusst. 2015/16 wurden die Geflüchteten überdurchschnittlich stark auf strukturschwache Regionen mit hohen Arbeitslosenquoten verteilt, was ihre Beschäftigungschancen erheblich beeinträchtigte. Mit der Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder und die Weiterverteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte droht die Wiederholung dieses Fehlers. - Das IAB schlägt dagegen vor, die Umverteilung von Geflüchteten auf die Gruppe zu beschränken, die auf die öffentliche Versorgung mit Wohnraum angewiesen ist, dabei Präferenzen der Geflüchteten nach Kriterien wie Familienbindungen und anderen Netzwerken und bei der verbleibenden Umverteilung Integrationskriterien zu berücksichtigen. Für die Verteilung über die Länder wird vorgeschlagen, die regionale Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen, bei der Verteilung über die Landkreise und kreisfreien Städte daneben auch die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten und den regionalen Wohnungsmarkt (Kosten+Verfügbarkeit; wobei bessere Integrationschancen mit höheren Mietkosten korrelieren). Die Lage/ Aufnahmefähigkeit des lokalen Arbeitsmarktes ist äußerst relevant; die zu erwartende Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Geflüchteten steigt bei Berücksichtigung der Arbeitslosenquote in der Zielregion bei der Verteilung. Die Beschäftigungschancen könnten daher bei einer noch stärkeren regionalen Konzentration auf die wirtschaftsstarken Regionen weiter erhöht werden. Schlussgefolgert wird, dass auch wenn eine solche Verteilung (im Vergleich zu einer bevölkerungsproportionalen oder derjenigen nach dem Königsteiner Schlüssel) anfänglich zu höheren Unterbringungskosten führt, sich diese Kosten voraussichtlich mittelfristig durch die erhöhten Beschäftigungschancen amortisieren würden. [IAB 08.04.22] |
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Handreichung: Aufenthaltstitel und Rechte für Betroffene von Menschenhandel aus DrittstaatenDie Handreichung wurde im Rahmen des Projektes Flucht & Menschenhandel - Prävention, Sensibilisierung und Schutz des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel e.V. (KOK) veröffentlicht. Sie bietet Fachkräften und Interessierten eine stichpunktartige Orientierung hinsichtlich der Durchsetzung eines Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten. Thematisiert werden auch weitere Rechte, wie z.B. der Zugang zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern oder dem AsylbLG und Möglichkeiten einer sicheren Unterbringung. Der KoaV der BReg sieht die Einführung eines Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von einem Strafverfahren vor. Solange dieses wichtige Vorhaben nicht umgesetzt ist, müssen Betroffene i.d.R. einen der in dieser Handreichung beschriebenen Wege nutzen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. [2022] |
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Gutachten: Kinder(rechte/wahrung) in AufnahmeeinrichtungenIn dem Gutachten "Der Anspruch auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung für minderjährige Geflüchtete und ihre Familien unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte" von JUMEN und terre des hommes geht es um kinderrechtliche Anforderungen und Grenzen der Unterbringung von geflüchteten Minderjährigen und ihren Familien während des Asylverfahrens und es wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen sie einen einklagbaren Anspruch auf Entlassung haben. [Gutachten Nov. 2021, siehe auch: terre des hommes-Studie: AnkER-Zentren: Kein Ort für Kinder] |
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Berichte zur Situation von Migrant*innen mit prekärem AufenthaltsstatusIm Rahmen des Forschungsprojekts 'Local Responses to Precarious Migrants. Frames, Strategies and Evolving Practices in Europe', das u.a. von der Universität Oxford |
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5. Radio-Sendungen/TV-Beiträge u.ä. |
Aktuelle MigrationsgesetzgebungDie CDU wirft der Ampelkoalition vor, durch das Chancen-Aufenthaltsrecht Asylpolitik mit Fachkräfteeinwanderung zu vermischen. - In dem Beittag erfolgt der Versuch der Einordnung der Frage, welche Rolle die Asyl- wie auch Integrationspolitik bei der Fachkräfteeinwanderung spielt. [Deutschlandfunk 7.12.22] Fachkräfte dringend gesucht – was bringt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?: Laut Regierungsschätzungen müssten 400.000 Arbeitskräfte jedes Jahr zuwandern, damit die Wirtschaft am Laufen gehalten wird. Aber derzeit kommt nur ein Bruchteil davon aus dem Ausland. Im Podcast werden Gründe hierfür erörtert und die Folgen der Reform des Fachkräfteinwanderungsgesetzes erörtert. [BAYERN 2, radioReportage 30.11.22] |
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Steigende Flüchtlingszahlen – EU-Innenminister*innentagung zum Thema MigrationBei dem Krisentreffen am 25.11.22 in Brüssel sollte vor allem versucht werden, den Streit v.a. zwischen Italien und Frankreich über die Aufnahme von Bootsflüchtlingen zu entschärfen, die von Schiffen von Hilfsorganisationen im Mittelmeer aufgenommen und dann in Richtung EU gebracht werden. - Eine Lösung ist nicht in Sicht. Die EU-Kommission forderte bei der EU-Innenministertagung die Regierungen der EU-Staaten zu mehr Zusammenarbeit auf. Zentral seien Solidarität und die Verbesserung der Lastenteilung, eine bessere Zusammenarbeit bei Rettungseinsätzen für Migrant*innen und eine bessere Kooperation mit Herkunfts- und Transitländern. [25.11.22 Texte/ Radio/TV-Beiträge: Deutschlandfunk-Informationen am Mittag; ZEIT Online ; tagesschau 1/2 ; Homepage Europ.Rat/Rat der EU ; WDR5 Europamagazin] |
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Geflüchtetenaufnahme in den Kommunen1,2 Mio. Menschen haben allein in diesem Jahr in Deutschland Schutz gesucht. Für die Gemeinden und Landkreise ist das eine Herausforderung. Hilferufe kommen aus einzelnen Regionen sowie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Laut Ausländerzentralregister sind mehr als 1 Mio. Menschen aus der Ukraine in Deutschland registriert, wobei eine Weiterreise in ein anderes EU-Land oder eine Rückreise in die Ukraine nicht gemeldet werden muss. Dazu kommen immer mehr Geflüchtete aus anderen Ländern - vor allem aus Syrien, Afghanistan und der Türkei; laut Bundespolizei waren es kürzlich so viele unerlaubte Einreisen wie zuletzt im Februar 2016. Alle Bundesländer haben in diesem Jahr bei den Aufnahmeplätzen aufgestockt, und doch scheint es nicht zu reichen; die Belegungsquoten in den Ländern liegen zwischen 80-99%. [tagesschau 18.11.22] |
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Neues Migrationsabkommen für den ÄrmelkanalSeit Beginn des Jahres haben bereits mehr als 40.000 Migrant*innen den Ärmelkanal überquert (ca. 1/3 aus Albanien); ein neuer Höchststand. In 2020 sind es ca. 28.500 gewesen. Mit einem neuen Abkommen wollen Frankreich und Großbritannien verhindern, dass künftig weitere Migrant*innen den Ärmelkanal überqueren. Der Vertrag sieht Drohnen, Spürhunde und zusätzliches Sicherheitspersonal vor. Der neue britische Premierminister Rishi Sunak plant, Migrant*innen ohne Rücksicht auf den Asylstatus in das ostafrikanische Land Ruanda abzuschieben. Nach Verhinderung eines entsprechenden Ausweisungsflugs durch den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte prüft die britische Justiz, ob der Plan legal ist. Die französische Regierung will ihrerseits Anfang 2023 ein neues Migrationsgesetz zur Erleichterung von Abschiebungen vorstellen. [tagesschau 14.11.22] |
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Balkanroute - EU will Migration eindämmenDie EU und die Westbalkanstaaten haben einen engeren Austausch in der Flüchtlingspolitik beschlossen. Hierzu gehören eine Visapolitik-Angleichung dieser Staaten an EU-Standards, die Bekämpfung von Schleuserkriminalität, EU-Außengrenzschutz sowie strengere Verfahren zur Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht in der EU. - Seit Jahresbeginn sind über die s.g. Balkanroute mehr als 106.000 Menschen irregulär in die EU gelangt, das sind 170 % mehr als im Vorjahreszeitraum und ist der höchste Stand seit 2016. Daher auch soll die Präsenz von Frontex-Beamten weiter ausgebaut werden, künftig sollen diese ggf. nicht mehr nur die Westbalkanstaaten bei der Außengrenzsicherung unterstützten, sondern auch an den Binnengrenzen zwischen den Westbalkanländern eingesetzt werden können. Hierzu müssten die s.g. Statusabkommen zum Frontex-Einsatz mit Serbien, Albanien, Kosovo und Montenegro neu verhandelt werden. [tagesschau Text/Audio 20.10.22] |
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Tödliche Politik an Europas Außengrenzen?Die Gewalt an Europas einziger Landgrenze mit Afrika im Königreich Marokko sorgt international immer wieder für Schlagzeilen. So zuletzt im Juni 2022, als bei dem Versuch, die Grenze in Mellila zu überqueren, mindesten 23 Migrant*innen starben und hunderte verletzt wurden. Die spanische und marokkanische Regierung sehen die Schuld für die Tragödie bei "kriminellen Menschenhandelsnetzwerken". - Die Sendung unternimmt eine Recherche an den EU-Außengrenzen. [BR24 Reportage 4.11.22] |
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Podcast MigraTon von Polis 180In der 9. Folge "Frauen auf der Flucht –angekommen in Deutschand. Raus aus dem Gewaltkontinuum?" aus der Podcast-Reihe "Migraton: Der Podcast über Migration" von Polis 180, einem Grassroots-Thinktank für Außen- und Europapolitik, geht es um den Schutz von geflüchteten Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Dabei wird die Istanbul-Konvention und deren Umsetzung in Deutschland beleuchtet sowie u.a. der Flüchtlingsrat Bayern und das BAMF interviewt. [POLIS 2.11.22] |
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Fluchtjahr 2022 - hat Europa aus 2015 gelernt?Der russische Krieg gegen die Ukraine hat in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem 2. Weltkrieg ausgelöst. Bundesinnenministerin Faeser spricht von gut 1 Mio. Menschen, die allein aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Moderator und Studiogast - Prof. Jochen Oltmer, Migrationsforscher im Vorstand des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) - gehen der Frage nach, inwiefern seit 2015 dazu gelernt wurde. (Themen der Beiträge: Zahlen und Fakten zu Flucht und Asyl, Ukrainische Geflüchtete in privaten Unterkünften, Flüchtlinge 2. Klasse?, Tote an Europas Grenzzäunen - 4 Monate nach der Tragödie von Melilla, Flüchtlinge als Waffe - das vergessene Drama an der polnisch-belarussischen Grenze.) [Bayern2, Dossier Politik 02.11.22] |
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Anti-Schwarzer Rassismus in DeutschlandRund 1 Mio. Schwarze Menschen leben in Deutschland. Viele von ihnen werden regelmäßig mit Fragen nach ihrer "eigentlichen" Herkunft konfrontiert. Dabei blickt Deutschland auf eine jahrhundertelange Schwarze Geschichte zurück. In der Sendung wird über die Geschichte rassistischer Narrative und Schwarze deutsche Lebensrealitäten gesprochen sowie den Fragen nachgegangen, wie es sich als Schwarze Person in Deuschland lebt und wie mit anti-Schwarzem Rassismus umgegangen werden sollte. [APuZ #13: Schwarz und Deutsch. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ): Folge 13: Schwarz und Deutsch 27.10.22] |
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Schulungsvideo AufenthaltsverfestigungVom Deutschen Roten Kreuz und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird eine Schulungsreihe zum Migrationsrecht herausgegeben. In diesem Rahmen ist ein neues Kurzvideo erschienen, das sich mit dem Thema Aufenthaltsverfestigung (Wechsel von der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis in den dauerhaften Aufenthalt) befasst. Zielgruppe sind v.a. Berater*innen im Themenfeld Flucht und Migration. Die Videos sollen eine systematische Einarbeitung in das Rechtsgebiet ermöglichen. [Asyl.net 19.10.22] |
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6. Ausschreibungen |
EU-Förderung: Bekämpfung von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus, Xenophobie / Schutz diskriminierter GruppenDie EU-Kommission hat das Arbeitsprogramm 2023-24 für das Programm „Bürger, Gleichstellung Rechte und Werte“ (CERV)) veröffentlicht. Darunter sollen bereits einige Aufrufe noch vor Jahresende veröffentlicht werden. Interessierte Einrichtungen können so schon jetzt mit der Projektideeentwicklung und der Suche nach Partnereinrichtungen beginnen. |
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7. Stellenanzeigen |
Diakonie: Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Bereich Soziales & Migration, BerlinDiakoniewerk Simeon gGmbH, Berlin. Vollzeit (100 %), unbefristet, Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bezahlung nach Tarifvertrag TVEKBO. |
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PRO ASYL: Referent*in für die Geschäftsführung, FF(M)Förderverein PRO ASYL, Frankfurt am Main. Vollzeit (39h), unbefristet, Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Entlohnung in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes BUND. |
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DeZIM: Co-Leitung für d. Nationalen Diskriminierungs- u. Rassismusmonitor, BerlinDeutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Arbeitsschwerpunkt: quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung. Vollzeit (100%), Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund), Einstellung zunächst für 2 Jahre, bei entsprechender Bewährung und Bewilligung der Fördermittel wird eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt. |
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Diakonie: Projektassistent*in, BerlinDiakonie Katastrophenhilfe (im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) in Berlin). Projektbearbeitung mit Schwerpunkt auf Projektabschlüssen. Vollzeit (100 %), befristet für 2 Jahre, Vergütung in Anlehnung an den TVöD, Entgeltgruppe 10, nach Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (DVO.EKD). |
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StC: Human Resources Manager*in, BerlinSave the Children, Berlin. Arbeitsschwerpunkt Recruiting. Vollzeit (40 h), Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet auf 2 Jahre. |
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BAMF: mehrere Sachbearbeiter* u. Referent*innenjobs; verschiedene DienstorteBundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nürnberg, Berlin, Freiburg im Breisgau, Sigmaringen. |
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Malteser: Verschiedene Jobs im Bereich Migration und Flüchtlingshilfe; versch. StandorteU.a.: Einrichtungsleitung Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, Projektkoordinator*in für ehrenamtliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe, Sozialarbeiter*/pädagog*/Betreuer*innen für ukrainische Geflüchtete, Dozent*in, Studentische Aushilfen, Notfallsanitäter*/Rettungsassistent*innen.
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8. Sonstiges/Weiteres |
Länder fordern Bundesunterstützung bei Aufnahme u. Integration und undurchlässigere EU-AußengrenzenIm Rahmen der 218. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister*innen und -senator*innen der Länder (30.11.-2.12.22 in München) gab es mehrere migrationspolitisch relevante Berichtspunkte u. Beschlüsse (s. Gesamtbericht ab Seite 19):
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Urteil: Systemische Mängel im italienischen AsylsystemDas Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte am 1.12.22, dass Geflüchteten infolge ihrer Rückführung nach Italien eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Form von Obdachlosigkeit sowohl im Zeitraum bis zur förmlichen Registrierung ihres Asylantrags als auch nach Zuerkennung eines Schutzstatus und dem Ausscheiden aus dem staatlichen Aufnahmesystem droht. Nach Einreise über Italien stellte eine alleinerziehende Iranerin mit ihren beiden Kindern einen Asylantrag in Deutschland. Dieser wurde als unzulässig abgelehnt und sie sollte nach Italien abgeschoben werden. Es wurde Klage gegen den Bescheid erhoben und einen Eilantrag beim VG gestellt. Nach dessen Überzeugung sei davon auszugehen, dass es der Antragstellerin und ihren Kindern bei einer Rücküberstellung nach Italien nicht gelingen wird, ihre Grundversorgung zu gewährleisten. [Rechtsprechung Niedersachsen 1.12.22] |
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Dritte Tagung der 13. EKD SynodeIm Rahmen der Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) werden Kirchengesetze verabschiedet, über den EKD-Haushalt entschieden sowie mit den gefällten Beschlüssen inhaltliche Richtungen - auch für die Diakonie und ihre angeschlossenen Einrichtungen - vorgegeben. Bei der 3. Tagung der 13. EKD-Synode (6.-9.11.22) wurden u.a. auch Beschlüsse zu den folgenden Themen verkündet:
Zu allen Beschlüssen: ekd.de ; Kurzzusammenfassungen: evangelisch.de [9.11.22] |
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EuGH: Erneute Schutzstatusanerkennung in anderem EU-LandEntscheidung des Europ. Gerichtshofs zum Internationalen Schutz bei einer bereits von einem anderen Mitgliedstaat zuerkannten Flüchtlingseigenschaft: Der EuGH stellte bereits in 2019 klar, dass ein Antrag auf Internationalen Schutz auch dann zulässig sein kann, wenn ein anderer Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft bereits anerkannt hat, die dortigen Lebensverhältnisse für Geflüchtete jedoch menschenrechtswidrig sind. [KOK 21.11.22] |
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Neues Forschungsnetzwerk zur ukrainischen Migration in EuropaDas neue "Research Network on Ukrainian Migration" (RNUM) behandelte in seiner ersten Sitzung am 8.11.22 folgende Themen: Binnenvertreibung innerhalb der Ukraine nach der russischen Annexion ukrainischen Territoriums nach 2014; Entwicklungen in Polen, wo sich derzeit rund 1,4 Mio. Ukrainer*innen aufhalten; längerfristige Perspektiven für die ukrainische Migration nach Europa; öffentliche Einstellungen zur ukrainischen Vertreibung sowie zu Migrations- und Flüchtlingsströmen aus anderen Ländern; die Umsetzung der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz (Unterschiede der Umsetzung/ Nutzung der Umsetzungsspielräume in den unterschiedlichen EU-Ländern). Das nächste Treffen wird am 24.2.23 stattfinden. [Bericht zum 1. Treffen (engl.); European University Institute 15.11.22] |
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Landtag NRW: bundesweiter Abschiebestopp in den Iran gefordertDie demokratischen Fraktionen forderten in einem gemeinsamen Beschluss einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran.: Entschließungsantrag „Für universell geltende Menschenrechte – Nordrhein-Westfalen zeigt sich solidarisch mit der iranischen Freiheitsbewegung“ [LT-Drs. 18/1357 , 25.10.22] |
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Ein Jahr Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)Das BGZ fördert Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern sollen durch Beförderung vertrauensvoller sozialer Beziehungen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. - In Ihrer Videobotschaft spricht BAMF-Vizepräsidentin Katrin Hirseland von dem besonderen Charakter dieses noch jungen Programms: "Es zielt auf konkrete Veränderungen ab bei den Menschen, die an den Projekten teilnehmen, oder an den Orten, wo die Projekte stattfinden." [21.10.22] |
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NRW: Erlaubnisfiktion für drittstaatsangehörige Studierenden aus der UkraineDas Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) in NRW veröfentlichte einen Verfahrens-Erlass, der für nicht-ukrainische drittstaatsangehörige Studierende aus der Ukraine unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnisfiktion für die Prüfung eines Aufenthaltstitels nach §16a (Ausbildung) bzw. §16b (Studium) AufenthG für 12 Monate vorsieht. [17.10.22] |
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Infoverbund Asyl & Migration: Übersicht zu aktuellen EuGH-EntscheidungenUrteile u.a. zu den Sachverhalten: Nachzug der Eltern zu in Deutschland lebenden (ehemals) Minderjährigen, Familienzusammenführung von (ehemals) Minderjährigen zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen, Möglichkeit eines Rechtsbehelfs im Rahmen einer "Dublin-Familienzusammenführung". |
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Projekt: women rais.ed - erkennen | ermutigen | empowernMenschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte werden in Deutschland vielfach mit Mehrfachdiskriminierungen und Rassismen konfrontiert. Besonders betroffen sind dabei Migrantinnen, geflüchtete Frauen und Frauen aus Einwanderungsfamilien, da sie innerhalb der Gesellschaft mehreren Diskriminierungsformen ausgesetzt sind. Deswegen möchte DaMigra e.V. mit dem Projekt women rais.ed betroffene Frauen und Mädchen stärken, indem ihnen Handlungs- und Umgangsstrategien in ihrer alltäglichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Rassismus und Diskriminierung an die Hand gegeben und Teilnehmer*innen über die verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit informiert werden. Daher richtet sich das Projekt an migrantische Frauen und Mädchen, inkl. solcher mit Fluchterfahrung, alle Mitfrauenorganisationen von DaMigra und weitere Frauenselbstorganisationen und Fraueninitiativen. - Das Projekt steht aber auch für die Überzeugung, dass die Bekämpfung von Rassismus nicht in erster Linie die Aufgabe und Verantwortung der Betroffenen selbst ist, sondern die die Menschen und Institutionen der Dominanzgesellschaft, die von Diskriminierungsstrukturen selber profitieren, gefragt sind, die Verantwortung zu tragen, solche Strukturen zu sehen und zu bekämpfen. Insbesondere um den Betroffenen Handlungsfähigkeit zu geben und sie zu ermächtigen. Deswegen entwickelt das Projekt auch an die Dominanzgesellschaft und Nicht-Betroffene gerichtete, für frauen- und migrationsspezifische Themen sensibilisierende Projekte. |
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Impressum
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