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Bundearbeitsgemeinschaft Jugend und Sozialarbeit
2026/IV BAG EJSA Gender_News_(Aug.)

Editorial

Liebe Leser*innen,

die aktuelle Ausgabe der Gender_News erreicht Sie kurz vor Ende der (parlamentarischen) Sommerpause und den damit beginnenden Bundestagsverhandlungen des Bundeshaushalts für 2027, der ab Anfang September beraten und am 27.11.26 beschlossen werden soll. Damit verbunden sind erneut relevante jugend-, bildungs-, gleichstellungs-, familien- und sozialpolitische Entwicklungen. 
So sind für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 15,48 Milliarden € vorgesehen – rund 1,19 Mrd. € weniger als 2026. Für die Kinder- und Jugendpolitik sind rund 1,09 Mrd. € eingeplant; insbesondere die Mittel für Demokratiebildung und Extremismusprävention sollen deutlich sinken. Das Bundesprogramm der Respekt Coaches sowie die Bildungsberatung des Garantiefonds Hochschule werden nicht fortgeführt. 
Wiederum der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verbleibt mit rund 201,46 Mrd. € der mit Abstand größte. Der Gesundheitsetat dagegen schrumpft deutlich. Indes soll der Haushalt des Bundesinnenministeriums wachsen und sich auf 16,71 Mrd. € belaufen. Jedoch wird bei der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, der Migrationsberatung für Erwachsende sowie den Integrationskursen gekürzt. 

Ein weiteres wichtiges Thema stellt die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe dar. Der vom Bundeskabinett im August beschlossene Regierungsentwurf sieht gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf nun zunächst eine Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit vor. Weitere Änderungen betreffen u.a. die infrastrukturelle Bildungsassistenz, Verfahrenslotsen sowie den Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten. Der Entwurf wird nun parlamentarisch beraten. - Verbände beurteilen die Reform äußert kritisch. (Vgl. Abschnitt "Positionen).

Die Gender_News greifen darüber hinaus, wie üblich, zahlreiche aktuelle Entwicklungen auf, die nicht alle unmittelbar aus dem Bereich der geschlechtersensiblen Jugendsozialarbeit stammen, deren Auswirkungen jedoch für junge Menschen, Fachkräfte, Träger und Einrichtungen der sozialen Arbeit relevant sind. - So werden u.a. Frauenarmut, soziale Ungleichheit, Migration und Flucht, Queerfeindlichkeit und Antidiskriminierung, psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, häusliche und digitale Gewalt gegen Frauen sowie Kinder- und Jugendschutz thematisiert. Auch Fragen von Wohnen, Arbeitsmarkt und sozialer Teilhabe finden sich in der aktuellen Ausgabe wieder.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf geschlechtersensibler und diskriminierungskritischer pädagogischer Praxis. Dazu gehören etwa Materialen zur queeren und geschlechterreflektierten Pädagogik, Angebote zu Klassismus, Sexismus und Rassismus, zur gendersensiblen Jungen*arbeit, zu Antifeminismus und Rechtsextremismus sowie zu Zusammenhängen von KI, Digitalisierung, Geschlecht, Diskriminierung und Gesundheit. Auch Neurodiversität, Traumatisierung, Essstörungen und die Arbeit mit jungen Geflüchteten werden explizit aufgegriffen.

Wesentliche Inhalte stellen abermals aktuelle Publikationen (Stellungnahmen, Studien, Handreichungen, Podcasts, weitere Medien etc.), Ausschreibungen und Hinweise sowie Ankündigungen zu Fort- und Weiterbildungen, Fachtagungen und weitere Veranstaltungen dar. Damit verbindet auch diese Ausgabe aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen mit fachlichen Impulsen und konkreten Anregungen für eine geschlechterreflektierte, intersektionale und diskriminierungssensible Jugendsozialarbeit. - So dass hoffentlich erneut für Fachkräfte sowie alle weiteren interessierten Leser*innen eine vielseitige und informative Zusammenstellung aktueller Geschehnisse und Zusammenhänge, fachlicher Impulse und für die Praxis hilfreicher Hinweise geboten wird.

Herzliche Grüße
Christiane Weidner

BAG EJSA-Referentin für Mädchen*sozialarbeit, geschlechtersensible JSA, Gender Mainstreaming, LGBTQIA+-Fragen sowie die Koordinierung der verbandlichen Lobbyarbeit

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Inhalt

1. Politik

  • Der Weg zum Bundeshaushalt 2027
  • BMBFSFJ-Zuwendungen für "Demokratie Leben!" & „Partnerschaften für Demokratie“
  • Eigenverantwortung der Kommunen bei Demokratie-Projekten
  • Entgeltunterschiede zwischen Männern u. Frauen
  • Erklärung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2028–34)
  • Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus
  • Ausweisungsverfügungen von 2023 bis Mitte 2026
  • Jugendstrafrecht und Volljährigkeit
  • Beratungsstelle für kommunale Amsträger bei Anfeindungen
  • 18,5% sachgrundlose Befristungen bei Neueinstellungen
  • Keine aktuellen amtlichen Zahlen zu Ernährungsarmut
  • In 2029 noch 1 Million Haushalte mit Wohngeldbezug
  • Bundesweiter Mietenstopp& -deckel gefordert
  • Geburtenzahl seit 2016
  • Keine aktuellen amtlichen Zahlen zu Ernährungsarmut
  • Übergewicht und Adipositas in Deutschland
  • Haushalt 2027: Weniger Ausgaben für Bildung und Familie
  • 201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027
  • Erneuter Anstieg der Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Milliardeninvestitionen für die digitale Bildung
  • BMI-Etat soll 2027 auf 16,71 Milliarden Euro steigen
  • Abwanderung von Frauen aus strukturschwachen Regionen
  • Fortschritte beim Bürokratieabbau
  • Haushalt 2027: Gesundheitsetat schrumpft deutlich
  • Anfragen an Antidiskriminierungsstelle wegen „Geschlechts“-Diskriminierung
  • Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026
  • Haushaltsentwurf 2027 & Finanzplan der Bundes 2026-30
  • Kinder-& jugendpsychotherapeut. Versorgung soll verbessert werden
  • Gesetzeslage zu Kindesentführungen nicht ausreichend
  • Migrationspakt völkerrechtlich nicht verbindlich
  • Asylbewerberleistungen: Leistungskürzungen in Dublin-Fällen rechtswidrig
  • Barrierefreiheit - Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
  • Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit
  • Folgen von KI für den Arbeitsmarkt
  • Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
  • K.o.-Tropfen: Bundesregierung will Strafrecht verschärfen
  • Steigendes Defizit bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder
  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern
  • Bundesrat will Änderungen bei strafrechtl. Verfolgung v. Menschenhandel& sex. Ausbeutung
  • Wehrhafte Demokratie: Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern
  • Kulturelle u. Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz
  • Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern
  • Beleidigungen& Verleumdungen gegen Personen d. polit. Lebens
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen
  • Forschungsvorhaben zur infrastrukturellen Bildungsassistenz
  • Queere wohnungslose Menschen besonders schutzbedürftig
  • Monitoringsystem u. Transferplattform Radikalisierung
  • Neue Transparenzpflichten für KI in Deutschland& EU
  • CLAIM-Förderung im Rahmen von „Demokratie leben!“
  • AgoraEU: Förderung für Kultur, Medien und demokratische Werte
  • Kinder- und Jugendgewalt
  • Selbstbestimmungsgesetz berührt nicht Vertragsfreiheit und privates Hausrecht
  • Änderung der Integrationskursverordnung
  • Rechtsanspruch auf Ganztag
  • Nach CSD-Anschlag: mehr Geld für Förderprogramm „Demokratie leben!“
  • Verfassungsschutzbericht 2025: Steigende Bedrohung durch Extremismus
  • Anspruch auf geschlechtsangleichende Leistungen gefordert
  • Rechtsextreme Musikveranstaltungen
  • Weiterentwicklung des Programms „Demokratie leben!“
  • Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz gefordert
  • Bundes-Investitionsprogramm: Neue Kitaplätze und bessere Ausstattung
  • Bericht über die Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit
  • Antidiskriminierungsbeauftragte fordert besseren Schutz für queere Community
  • Diskurse um Fußfesseleinsatz, Präventivhaft, Jugendstrafrechtsreform nach CSD-Anschlag
  • Vermögensungleichheit: Bundesregierung plant keine neuen Zielvorgaben
  • Leistungsberechtigte Minderjährige nach SGB II
  • Ausländische Studierende
  • Häusliche, sexuelle u. digitale Gewalt gegen Frauen
  • „Das Parlament“: Wohin der Sozialstaat steuert
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit achtet auf Opferschutz
  • Mittel für Suchtprävention auf Rekordniveau
  • Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung
  • Nutzerfreundliche analoge u. digitale Zugangswege zu BA-&JC-Leistungen
  • BKA-Lagebild: Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige - Fallzahlen gestiegen
  • Keine Angaben zu Kosten der Gleichstellungsbeauftragten
  • Förderung von Wohnungsgenossenschaften
  • Neue Sozialwohnungen gefördert
  • Gemeinsame europ. Regeln zum Schutz von Kindern u. Jugendlichen im Netz
  • Rechsextreme Jugendgruppen und „Junge Nationalisten“
  • Zweiter Bericht zum Bürokratierückbau
  • Arbeit des Patientenbeauftragten
  • Keine zusätzlichen Mittel für EU-Anti-Armutsstrategie
  • Tätigkeit des Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
  • Jugendaustausch mit Kasachstan
  • Bundesrat: Länder fordern „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
  • BMBFSFJ-Kampagne für Kinder aus psychisch u. suchtbelasteten Familien
  • Ostdeutsche in Führungspositionen der Bundesverwaltung
  • Polit. Erklärung zur EMRK im Kontext von Flucht& Migration
  • Bundesrat: Beschluss: Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
  • Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
  • Antidiskriminierungsbeauftragte u. Länder stärken Zusammenarbeit (Hessen)
  • Reform des Elterngelds gefordert
  • Initiativen für besseren Mieterschutz
  • Entlastung von Ländern und Kommunen
  • Jugenddelegierte: Druck auf die internationale Zivilgesellschaft nimmt zu
  • Gesamtstrategie für Frauengesundheit gefordert
  • Bessere medizin. Versorgung transgeschlechtl. & nichtbinärer Menschen gefordert
  • Abschaffung der Zuzahlungen in der Krankenversicherung gefordert
  • Reduktion psychiatrischer Zwangsbehandlungen gefordert
  • Gehörlose: Entschädigungsfonds & wissenschaftl. Aufarbeitung gefordert
  • Muslim*innen in Deutschland
  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Erste Bilanz der Queerbeauftragten der Bundesregierung
  • Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben in 2025
  • Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes
  • Antragslose Kindergeldzahlung wird möglich
  • Möglichkeiten der Visaantragstellung für afghanische Frauen
  • Opposition scheitert mit Anträgen gegen Wohngeldkürzung
  • Zukunft des Unterhaltsvorschusses diskutiert
  • Digitaler Wegweiser: wirtschaftl. Lebensentscheidungen von Ausbildung bis Altersvorsorge
  • Ausschuss lehnt Antrag zum Bafög ab
  • Sparpaket für die Gesetzl. Krankenversicherung gebilligt
  • Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden
  • Aufarbeitung des Kolonialismus
  • Bundesdrogenbeauftragter: Jeder 4. Drogentote unter 30 J. - Hilfe für Jugendliche
  • Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes
  • Forderung: Studium und Lehre zukunftsfähig machen
  • Bundeshaushalt 2027 im Kabinett beschlossen
  • Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- u. Sexualstraftaten
  • Zahl erteilter Visa zum Familiennachzug in 2025/26
  • Erste Bilanz der Antidiskriminierungsstelle
  • Erste Bilanz der Arbeit des Antisemitismusbeauftragten
  • Erste Bilanz des Antiziganismusbeauftragten
  • Keine Beteiligung des Kultur-& Medienbeauftragten am Pride Month
  • Erste Bilanz d. Beauftragten für Fragen d. sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Erste Bilanz des Beauftragten für Aussiedler-& Minderheitenpolitik
  • 332.524 Einbürgerungen im Jahr 2025
  • Erste Bilanz des Menschenrechtsbeauftragten
  • Barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen
  • Verwaltungskosten für das Bürgergeld
  • Sprachkompetenzen in der pflegerischen Ausbildung
  • Förderung sozialer u. zivilgesellschaftlicher Organisationen
  • Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
  • Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab
  • Notfallversorgung soll effizienter organisiert werden
  • Irische EU-Ratspräsidentschaft: Gleichstellung, LGBTQ-Rechte, bezahlbares Wohnen
  • Abschiebungen nach Afghanistan
  • Neue Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung
  • Tätigkeiten des Bundesopferbeauftragten
  • Reform Individueller Gesundheitsleistungen gefordert (Frauengesundheit)
  • Bilanz des Bundesopferbeauftragten
  • Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
  • Kindergeld mit Auslandsbezug
  • Bundesregierung definiert Stadtentwicklungsziele
  • Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
  • Transparenz der Arbeit der Integrationsbeauftragten
  • Qualifizierungsangebote für junge Menschen
  • Ost-Beauftragter: Gleichwertige Lebensverhältnisse, Wohnen& gesellschaftl. Teilhabe
  • Pakt für den Rechtsstaat
  • Deutscher Beitrag zur Finanzierung des Europarates
  • Bericht zu „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
  • Rechsextreme Jugendgruppen u. „Junge Nationalisten“
  • Antidiskriminierungsstelle: Schulprojekte für mehr Vielfalt& Respekt ausgezeichnet
  • Gesundheitspolitische Bilanz
  • Regierung will das Wohngeld reformieren
  • Förderung von Landes-Demokratiezentren
  • AGG-Reform - besserer Schutz vor Diskriminierung gefordert
  • Informationen zur Antidiskriminierungsstelle
  • Keine Todesopfer an deutschen Grenzen im Jahr 2025
  • Förderung des Zentrums für Migrationsforschung
  • 20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Antidiskriminierungsbeauftragte rügt BReg für Untätigkeit bei Lohngerechtigkeit
  • Aufarbeitung des Kolonialismus und Restitutionen
  • Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung
  • Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Regelsätze & Leistungsausschluss im Asylbewerberleistungsgesetz
  • Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gefordert
  • 2. Positionen& Informationen

  • Weltmädchentag 2026
  • KJH: KJHSRG-Reform scheitert im Alltag der Familien
  • Synopse& Zwischenrufe zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
  • BAJ-Stellungnahme: Kinder- u. Jugendschutz in der digitalen Welt
  • Kritik am Regierungsentwurf zur KJH-Strukturreform
  • Gesundheitsversorgung Minderjähriger in der GEAS-Reform
  • AGJ: Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss – mehr Druck auf die KJH
  • Brot für die Welt (nach CSD-Anschlag): Trauer braucht Ehrlichkeit und Verantwortung
  • Deutsch Muslimische Gemeinschaft zum Anschlag in Berlin
  • Diakonie Stellungnahme zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
  • Diakonie: Unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt
  • DIJuF-Stellungnahme: Besserer Schutz von Opfern häusl. Gewalt
  • DIJuF- & djb-Stellungnahmen: Reform des Kindschaftsrechts
  • KoV JSA: Jugendsozialarbeit gegen Einsamkeit stärken
  • Hilfen für nicht-deutsche Unionsbürger*innen in Wohnungsnot u. sozialen Schwierigkeiten
  • Mehr Schutz und Teilhabe für Sexarbeitende
  • AGJ zum Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendhilfe
  • Demokratie braucht Gleichstellung
  • AFET: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen
  • Gleichstellungs-& Frauenminister*innenkonferenz: Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken.
  • Pflegereform & Pflegeversicherungsneuordnung: Rückschritt zulasten von Frauen drohen
  • Aktionswoche für die Migrationsfachdienste vom 28. September bis 02. Oktober 2026
  • Ausgewählte Internationale Gedenktage Aug.-Okt.
  • 3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

  • AMIF-Förderung: Dialog im schulischen Raum (11.9. Frist Registrierung)
  • Tag der OKJA am 25.9.26
  • Ausschreibung: Forschungs-& Datenbericht zur psychosozialen Versorgung geflüchteter KiJu (Frist 29.9.)
  • Heinrich-Böll-Stiftung Projektförderung (30.9. Frist)
  • Befragung zur Nachhaltigkeit in der Sozialwirtschaft (Frist: 30.9.)
  • bpb-Ausschreibung/ Fördermittel: „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (2.10. Frist)
  • Finanzielle Förderung der Deutsche Bank Stiftung
  • Fördermittelwerkstatt Ehrenamt - Okt.-Nov. - versch. Orte
  • 28.10.-1.11. Zülpich: Jugendgruppenleiter*innenschulung LSBTIQ* Jugendarbeit
  • Jugend forscht 2027 [Frist 30.11.]
  • Lambda Bundesverband steht vor dem Aus
  • KINDERSTARK& TEENSTARK MAGAZIN suchen Abonent*innen
  • Petition: Aktionsplan “Queer leben” zurückholen!
  • Uni-Studie „STARTphone“ (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  • Studien-TN gesucht: Wie informieren sich Eltern?
  • Umfrage: Männlichkeit und soziale Medien
  • Materialien für geschlechterreflektierte, diskriminierungskritische& queere Pädagogik
  • Beratungs- und Krisenstelle zu komplexen Hilfen
  • Digitale Aufklärungsaktion: Kinder in Frauenhäusern sichtbar machen
  • Beschwerdemechanismus für Screening& Asylverfahren a.d. deutschen Grenze
  • Lohn-O-Mat des BMBFSFJ
  • bpb: digitale Bildung, Verschwörungserzählungen, KI, digital unabhängiges Bildungssystem
  • Newsletter zu Medienerziehung & digitalem Jugendschutz
  • Digitale Medien& KI-Kompetenz-Selbstcheck (für Ki, Ju& Erwachsene)
  • Pronomen-Kleiderschrank (Queer Online-Lexikon)
  • Computerspiel mit neurodiverser Heldin
  • 4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

  • 1.9. Gadebusch: Empowerment-Workshop für junge Geflüchtete
  • 1.,15.,29.9. Online: Reproduktive (Un-)Gerechtigkeit in einer ungleichen Welt
  • ab 2.9. Hannover: FoBi-Reihe zu Diskriminierung (Klassismus, Sexismus, Rassismus)
  • 4.9.-8.10. Online: Ersthelfer-Kurs psych. Gesundheit Jugendlicher
  • 8.9. Online: Schutzkonzept-Werkstatt (Prävention)
  • 8.-9.9. Osterholz: Tiktoksische Männlichkeit - Medien-& Genderkompetenz i.d. Bildungsarbeit
  • 9.9. Online: KJH& grenzüberschreitenden Kinderschutzfälle
  • 11.9. Online: Wenn Männlichkeitsstereotype ADHS bei Jungen* verdecken
  • 11.9. Essen: How to be an Ally - rassist. Dynamiken erkennen u. handeln
  • 15.9. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis
  • 15.-16.9. FF(M): Jungen* i.d. Grundschule stärken – geschlechterreflektierte Pädagogik im Ganztag
  • 16., 30.9. ... bis 9.12. Online: DJI: Lunchbag Session - Familie am Mittag
  • 17.9. Online: Algorithmen, KI, Geschlecht& Diskriminierung
  • 18.9. Essen: Rassistische Dynamiken erkennen& handeln
  • 21.9./28.10./24.11. Online: Schulungsreihe zur GEAS Reform
  • 22.9. Düsseldorf: Migränntlichkeit: Jungen* antirassistisch fördern & antisexistisch fordern
  • 23.9. Online: Junge Menschen für Nachhaltigkeits- u. Klimaschutzthemen begeistern
  • 28.9. Berlin: Workshop für MSOs: Politische Botschaften auf Instagram
  • 30.9. Online: Kleines 1x1 Inter* und Trans*
  • Online-FoBi Sept.: Dt. Institut für Jugendhilfe& Familienrecht e. V.
  • Online-FoBi ab Sept. zu SGB I, II, XII
  • 1.10. Online: Umgang mit Mädchen* mit Essstörungen
  • 1.10. Karlsruhe: Jugendliche unter Einfluss von Fitness-&Gesundheitsinfluencer*innen
  • 2.-4.10. Neu-Anspach: Multiplikator*innen-FoBi: Rechtsextreme Jugendliche im ländl. Raum
  • 6.10. Köln: Sexuelle Bildung in der JSA
  • 7.10. Online: Suchtprävention im Jugendalter: Vapes& neue Nikotinprodukte
  • 8.10. Online: Die Zukunft des ESF+ ab 2028 - EU-Pläne& nationale Umsetzung
  • 8.-9.10. Dortmund: Konfliktkompetenz& Traumasensibilität i.d. Jungen*arbeit
  • 8.-9.10. Essen: Der Anti-Bias-Ansatz in der Praxis
  • 9.10. Tanneberg: Männerworkshop zu Körpergefühl in digitalen Zeiten
  • ab 10.10. Belgien: Outdoor-Pädagogik mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen
  • 10.-11.10. Magdeburg: Krisenfestes Empowerment mit kreativen Methoden - gegen Radikalisierung& für mehr Empathie
  • 12.10. Online: Traumasensibilität in der Arbeit mit jungen Geflüchteten
  • 12.10. Online: Geschlechterreflektierte Arbeit mit Mädchen* und Jungen*
  • 12.-13.10. Gültstein: Pädagog. Umgang mit traumatisierten Mädchen* (HzE)
  • 13.10.&11.11. Online: White Allyship, Verbündet*innenschaft& critical whiteness i.d. pädag. Praxis
  • 15.-16.10. Berlin: Maskulinistische Influencer im Kontext pädagogischer Arbeit
  • 15.-17.10. Berlin: Beharrlichkeit& Dynamik von Väter-& Mütterbildern
  • 15.10.-3.11. Online: Sexuelle Bildung in der Kita
  • 16.10. Online: K.o.-Tropfen & Konsens – hinschauen, zuhören, handeln.
  • 22.10. Essen: Mädchen*arbeit gegen Bodyismus& Lookismus
  • 27.10. FF(M): Methoden d. Mädchen*-/Jungen*arbeit - Zusammenarbeit& Praxis-Umsetzung
  • 28.10. Online: Kinder- & Aufklärungsbücher unter der intersektionalen Lupe
  • 30.10. Online: M*arbeit: Umgang mit Traumatisierung& Traumafolgestörungen
  • 10/26: Tübingen: „Kinder stark machen“ (Gewaltpräventionstraining)
  • 10.11. Online: Über KI& Medienkompetenz in der Jugendarbeit
  • 12.11. Stuttgart: Multiplikator*innen-Schulung für KJH-Fachkräfte: Cannabisprävention
  • 16.11. Online: Bodyismuskritische Pädagogik
  • 18.11. Online: Rollenbilder, Körpernormen, antifeminist. Botschaften im Alltag junger Frauen
  • 24.11. Online: Jugendliche Liebes- und Lebenswelten
  • 26.11. Essen: Queere Geschichte& pädagog. Verantwortung heute
  • 27.11. Online: Einführung: Psyche und Rassismus
  • 1.12. Online: Jungen*arbeit in Zeiten widersprüchlicher Männlichkeitsvorstellungen
  • Sept.-Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW (online& Präsenz)
  • Sept-Nov: BAGFW Online-FoBi zum Asylbewerberleistungsgesetz u.a.
  • Sept-Jan.: FoBi LAG Jungen*arbeit NRW (online& Präsenz)
  • Sept.-Jan.: Veranstaltungen LAG JSA NRW (online& Präsenz)
  • 5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

  • 1.9. Online: Angststörungen bei Frauen - Wenn Sorgen übermächtig werden
  • 2.9. Online: Geschlechtergerechtigkeit in der UN-Nachhaltigkeitsagenda
  • 2.-24.9. Hamburg: Ausstellung FRAUEN – furchtlos – mutig – kühn – beherzt
  • 6.9. FF(M): Offenes Frauennetzwerktreffen (regelm. im Rhein-Main-Gebiet)
  • 9.9. Berlin: Digitales Deutsches Frauenarchiv - Sommerfest
  • 9.-11.9. Bielefeld: Frauen- u. Geschlechtergeschichte in polit. herausfordernden Zeiten
  • 10.9. FF(M): Migrantinnen* im Dialog – über Chancen& Herausforderungen
  • 11.9. Online: Modulhandbuch Prävention „Loverboy-Methode“ für KJH-Fachkräfte
  • 11.9. Online: Wie Männer Chancengleichheit mitgestalten können
  • 12.-26.9. Leipzig: FLINTA*-Gesundheit
  • 16.9. Online: BeteiligungsTalk zu Kinder-& Jugendbeteiligung
  • 17.9. Online: Resilienzförderung für junge Menschen in Krisenzeiten
  • 17.9. Online: Traumafolgestörungen – Wenn die Seele verletzt ist (Frauen*arbeit)
  • 17.9. Online: Inklusion& Diskriminierungsschutz im Asylverfahren
  • 18.9. Berlin: Digitales Wohlbefinden queerer Jugendlicher stärken
  • 18.9. Berlin: Frauen, LGBTIQ+ Personen& Kampf um Freiheit& gleiche Rechte im Iran
  • 18.9. Online: Frauen im Rechtsextremismus - Strukturen, Ideologien, Ziele der heterogenen Szene
  • 21.9. Online: Streetwork digital // digital Streetwork
  • 21.9. Berlin: Mentale Gesundheit in der Einwanderungsgesellschaft
  • 21.9. FF(M): Entwicklungspsycholog. Folgen häusl. Gewalt für Kinder nach Trennung
  • 21.-22.9. Oldenburg: Vernetzungstreffen & Fachtag „Männer in Kitas“
  • 22.9. Euskirchen: Leben „hinter Gittern“ u. familiensensibler Vollzug aus Betroffenen-Sicht
  • 22.-23.9. Hannover: Entkoppelte junge Menschen (NEETS) erreichen
  • 23.9. Berlin: Sicherheit& Schutzkonzepte bei jugendverbandlichen Ferienfreizeiten
  • 24.9. Online: Real Boys - Positive Männlichkeitsbilder& Role Models
  • 24.9. Berlin: Kinder- u. Jugendbeteiligung zwischen Anspruch u. Wirklichkeit.
  • 25.9. Online: MINTA* nach Flucht (für FLINTA* Fachkräfte)
  • 25.-27.9. Bochum: Feministisch vergesellschaften - Her mit dem ganzen Leben!
  • 26.9. Essen: 4. Essener Männertag: Mann - Was begrenzt dich?
  • 28.9. FF(M): Podiumsgespräch: „Angst im Patriarchat“
  • 29.9. Online: traumasensible Fachpraxis bei organisierter sexualisierter Gewalt
  • Sept. in FF(M): Kinofilme (u.a. „Wise Women – 5 Hebammen, 5 Kulturen“)
  • 1.10. Stendal: KJH& Schule verqueeren - Kinderrechte queer gedacht
  • 2.10. Berlin: BFM-Netzwerktreffen - Geschlechterreflektierte Jungen-& Männerarbeit
  • 5.-7.10. Berlin: KI trifft KJH - digitale Technologien in Verwaltung, Fallarbeit& Angeboten
  • 6.10. Berlin/ online: 3. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung
  • 7.10. Online: M*arbeit & Rechtsextremismus unter Mädchen*& jungen Frauen*
  • 9.10. Dachau: Antifeminismus verstehen: Strategien, Wirkung, Gegenwehr
  • 13.10. Berlin: Die neue EU-Gleichstellungsstrategie& ihre Umsetzung in Deutschland
  • 14.10. Berlin: Wer finanziert Geschlechtergerechtigkeit?
  • 14.-16.10. Hannover: Kooperation von Jugendhilfe, Schule& Gesundheitswesen im Kinderschutz
  • 15.-16.10. Köln: Soziale Ungleichheit erkennen, Prävention stärken, Zusammenhalt fördern
  • 16.10. Online: Junge Menschen stärken, digitale Räume sicher gestalten
  • 20.-21.10. Karlsruhe: Umgang mit Substanzkonsum in der stationären Jugendhilfe
  • 22.10. München: Jungen* - Leben zwischen Risiko & Chance
  • 2.11. Berlin: Barcamp Frauenhauskoordinierung e. V.
  • 5.-6.11. Potsdam: 10. Deutscher Sozialgerichtstag
  • 6.11. Gelsenkirchen: Menschen-, Frauen-, Queerfeindlichen Realitäten in pädagog. Praxis entgegentreten
  • 9.11. Online: Fachtag zu Strategien gegen Rechtsextremismus
  • 9.-10.11. Tutzing: Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten
  • 9.-11.11. Berlin: Fachtagung BAG Mädchen*politik zu Beziehungsarbeit& Einsamkeit
  • 11.11. Stuttgart: Einsamkeit.Gesundheit.Männer* - Herausforderungen& Perspektiven
  • 12.11. Online: Reflexionsraum für rassismuskritische Jugendhilfe
  • 18.11. Stuttgart: Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen
  • 19.11. Berlin: Fachnachmittag Geschlecht & Pädagogik
  • 20.-21.11. Berlin: Internationale Jungen-& Männerkonferenz + Forum „The Future of Men & Boys"
  • 4.12. Online: Digitaler Stammtisch zur geschlechterreflektierten KJH in ST
  • 9.-11.12. Hofgeismar: Soziale Arbeit mit geflüchteten KiJu nach der GEAS-Reform
  • 11.-13.12. Schwerte: Asylpolit. Forum - GFK und GEAS-Reform
  • 5.-6.3.27 Hannover: BFM-Dialogtagung „Männlichkeit neu denken“
  • 6. Publikationen

  • Toolbox "Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren"
  • Jugend-Check: Referentenentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027
  • Jugend-Check: Regierungsentwurf Tabaksteueränderungsgesetz
  • bpb: Autoritarismus/-kratie, Populismus u. gefährdete Demokratie
  • Partnerschaft als ökonomisches Arrangement - Feministischer Blick auf Tradwifes
  • Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS u. nationalem Recht
  • Dezentrale Unterbringung Geflüchteter ist möglich u. bietet Vorteile
  • Jugend-Check: Regierungsentwurf Reform Nachrichtendienstrecht
  • Bezahlbares Wohnen: Woran die Politik scheitert - u. was wir ändern müssen
  • bpb: Was Verschwörungstheorien anrichten
  • Broschüre Hilfeplanverfahren: „Meine Rechte in der KJH“
  • Inklusion& Diskriminierungsschutz im Asylverfahren (UN-BRK)
  • Jurist. Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT: Schwerpunktthema "Schulbegleitung"
  • Flyer zu psychischer Gesundheit u. Unterstützung für junge Geflüchtete
  • Arbeitsverbote für Geduldete aus weiteren „sicheren Herkunftsstaaten“
  • Jugend-Check: 30. BAföG-Änderungsgesetz
  • Jugend-Check: Stärkung der nationalen Suizidprävention
  • Jugend-Check: Nachrichtendienstrecht-Reform
  • Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit u. Jugend
  • Kindheit im AsylbLG - Praxis-Einblicke in die soziale Lage
  • SVR: Fakten zu Flucht& Asyl, Einwanderung, Arbeitsmigration, ungleichen Bildungschancen
  • Kinder stärken für demokratische Werte (Methoden)
  • Fachbuch: Wohnkrise& angemessenes, bezahlbares Wohnen für Wohnungslose
  • Aktuelle Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration u. Flüchtlinge
  • Handreichung: Zahlungsausfälle in Pflege-& Eingliederungshilfe-Einrichtungen vermeiden
  • Evangel. Kirche in Deutschland: Broschüre zum Thema Schwangerschaftsabbruch
  • Trans* & Nicht-Binarität i.d. polit. Bildung - Geschlechtl. Vielfalt vermitteln
  • Rechtshandbuch für Frauen-& Gleichstellungsbeauftragte
  • Leitfaden Förderung& Umsetzung Geschlechtergleichstellung & Empowerment von Frauen
  • Soziologische Studie: Lebenswelten sexuell ausgebeuteter Kinder
  • Buch: Warum sich der Osten von der Demokratie verabschiedet
  • Geschlechtervielfalt (LGBTQI+) an Schulen anerkennen - Diskriminierung abbauen
  • Soziale Arbeit und toxische Männlichkeit
  • Geschlechtliche Vielfalt im Sport. Anregungen für die Praxis
  • Fachbuch: Führungsaufgabe Gleichstellung& Chancengleichheit
  • Jahresbericht Sachverständigenrat für Integration u. Migration
  • Infos zu asyl-& aufenthaltsrechtl. Verfahren von Menschen mit Behinderungen
  • Kinder zu Kinderrechten - Hörspiel& Begleitmaterial für Lehrkräfte
  • Dein Körper, deine Wahl? - Schwangerschaftsabbruch& das Gesetz
  • Materialsammlung Jugendbeteiligung
  • Daily Feminist - Handlungstipps für Gleichberechtigung im Alltag
  • New Gender, Old School? Geschlecht im Kontext Schule
  • Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung u. Rechtsextremismus
  • 7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

  • Bundesarbeitsministerin: Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch
  • Social media: USA verschärfen Jugendschutz - EU fordert gleichwertige Maßnahmen
  • [Audio] Politischer Gender Gap der Gen Z
  • Aktuelle Migrationspolitische Entwicklungen
  • Doppelt so viele freiwillige Ausreisen als teure Abschiebungen
  • TikTok & der Schutz von Kindern im Netz
  • Keine verlängerten Überstellungsfristen im offenen Kirchenasyl
  • Wie Einkommen die geschlechtsspezifische Care-Lücke beeinflusst
  • Ostdeutschland: Zuwanderung für den Arbeitsmarkt unverzichtbar
  • Mehr sichere Herkunftsstaaten & mehr Arbeitsverbote
  • Pädagogischer Umgang mit Weiblichkeitsinszenierungen von Fitnessinfluencerinnen
  • [Audio] Wenn Eltern von Schulverweigerern das Sorgerecht verlieren
  • Bildung schützt Geflüchtete nicht vor schlecht bezahlten Jobs
  • [Audio] Landtagswahl ST: Politik der/für Frauen?
  • Schulen in Europa: Digitalisierung & KI - Rückwärtstrends
  • [Audio] Podcast: Kipppunkt Ost: Queer aufm Dorf! / Schulfach Demokratie?
  • Social-Media-Verbot in Frankreich gekippt
  • [Audio] Kindeswohlgefährdung auf Rekordhoch
  • Was stärkt Kinder, wenn Eltern psychisch erkrankt sind?
  • Rechtliche Bedenken bei trans*Namen Verwendung in offiziellen Dokumenten
  • [Audio] Weltweit 230 Mio. Frauen von Genitalverstümmelung betroffen
  • bpb: Bekommen Familien zu wenig staatliche Unterstützung?
  • Handyverbote an Schulen - Unterschiede in den Bundesländern
  • Warum Jugendbeteiligung wichtig ist, wie sie gut gelingt& wo sie bereits erfolgt
  • [Audio] Moscheegemeinden: Rolle bei der Radikalisierungsprävention junger Menschen
  • Warnung vor wachsendem Antiziganismus - Schutz ist Aufgabe der Mehrheitsgesellschaft
  • LSG folgt EuGH: AsylbLG-Leistungsausschluss rechtswidrig
  • Aktuelle Rechtsprechung: ION-Kostenerstattung UMA, Leihmutterschaft, Kindeswohlgefährdung, ...
  • [Video] Gendermedizin - Frauenherzen sind anders / Herzinfarkt, Depressionen, ADHS
  • Neue Arbeitsverbote für Geduldete aus weiteren “sicheren Herkunftsstaaten”
  • Muster-Urkunden - (vorgeburtliche/) Anerkennung der Vaterschaft
  • Queerfeindlichkeit - mehr Prävention gefordert
  • [Video] Eingewandert, ausgebeutet: Azubis aus Drittstaaten
  • Arbeitsverbote für Geduldete aus neuen sicheren Herkunftsstaaten& Übergangsregelung
  • Rechte Parteien profitieren von Terror und Angst
  • bpb: Frauen in der extremen Rechten
  • [Audio] Mediennutzung: Kita& Schule können nicht alle Versäumnisse ausgleichen
  • BVerfG: Verbot willkürlichen Widerrufs von Aufnahmezusagen
  • Bundesstiftung Gleichstellung: Neues vom Vierten Gleichstellungsbericht 
  • GEAS: EU-Grundrechteagentur warnt vor Risiken an den Grenzen
  • Gesundheitsversorgung: Rechte aller Kinder& Jugendlichen im AsylbLG
  • EU: Menschenrechts-NGOs fordern Ende der Migrationszusammenarbeit mit Libyen
  • EU-Haushalt: Mehr nationale Freiräume - höhere Risiken für Menschenrechte
  • Europarat: Risiken für Grundrechte in deutschen u.a. Rückkehrzentren
  • Anti-Schwarzer Rassismus in Behörden und Schulen
  • Studie: Geflüchtete Kinder massiv benachteiligt
  • Frauen in der Migration: Ein Überblick in Zahlen
  • Digitale Erinnerungskultur zum Nationalsozialismus und Holocaust
  • Effizienterer Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen
  • [Audio] Podcast: Sexualisierte Gewalt an Schulen – Perspektiven Betroffener
  • Reformvorschlag für das Ehegattensplitting
  • Weltflüchtlingstag: Das Schutzsystem wankt! 
  • Rechtsradikalismus als Standortrisiko? Wenn Arbeitskräfte bestimmte Regionen meiden
  • Bürger*innenforum entwickelt Gleichstellungsziele für Berlin
  • Bericht: Migrationsberatung genießt Vertrauen
  • Für viele Beschäftigte gehört Sexismus zum Arbeitsalltag 
  • Debatte um Wehrpflicht & neuen Gesellschaftsdienst
  • [Audio/ Text] Digitale Gewalt / Deepfake-Pornografie / KI & Sexismus
  • [Audio] Dschihadismus - Junge Männer im Sog der Subkultur
  • [Video] „Counterspeech“ (gegen frauenfeindliche Hassrede)
  • [Audio] Berufl. Orientierung begleiten – Podcast für Pädagog*innen (u.a. Geschlecht& Berufsorientierung)
  • 1. Politik

    Der Weg zum Bundeshaushalt 2027

    [8.9.] Bundestag: Der Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum Beschluss: Nach acht plenarsitzungsfreien Wochen endet am Montag, 7. September 2026, die parlamentarische Sommerpause, und es beginnt die Zeit der Haushaltsberatungen. Zwölf Wochen stehen dem Bundestag in diesem Jahr zur Verfügung, um den Bundeshaushalt für 2027 zu debattieren und zu verabschieden. Auftakt der Etatberatungen ist am Dienstag, 8. September 2026, die Verabschiedung ist für Freitag, 27. November 2026, geplant. 
    Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Montag, 6. Juli 2026, beschlossen. Am Freitag, 14. August, erreichte das 3.561 Seiten umfassende Zahlenwerk den Deutschen Bundestag. Die viertägige erste Lesung im Parlament ist vom 8. bis 11. September vorgesehen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird den Etatentwurf in seiner „Einbringungsrede“ am Dienstag, 8. September, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorstellen. Vorgesehen sind Ausgaben von 555,44 Milliarden Euro, 30,9 Milliarden Euro mehr als für dieses Jahr geplant sind. Die Nettokreditaufnahme soll von 97,96 Milliarden Euro auf 118,73 Milliarden Euro steigen.

    Viertägige Aussprache vom 8. bis 11. September: Für die Debatten über die Etats der einzelnen Bundesministerien sind jeweils eineinhalb Stunden eingeplant. Die Etats des Finanzministeriums, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung werden im Anschluss an die Einbringungsrede Klingbeils in einer Allgemeinen Finanzdebatte erörtert. Nach viertägiger Aussprache werden Haushaltsgesetz und Finanzplan am Freitag, 11. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. 
    Die 26 Einzelpläne setzen sich zusammen aus den Etats des Bundeskanzleramtes und der 16 Bundesministerien sowie den Etats des Bundespräsidenten (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02), des Bundesrates (Einzelplan 03), des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19), des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21), des Unabhängigen Kontrollrats (zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes, Einzelplan 22), der Bundesschuld (Einzelplan 32) und der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60).
    Im Zuge der Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2026 war für Einnahmen und Ausgaben des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, das von Dr. Karsten Wildberger (CDU) geleitet wird, ein eigener Einzelplan geschaffen worden, der Einzelplan 24.

    Generalaussprache zur Regierungspolitik: Höhepunkt der Haushaltswoche ist die Generaldebatte zum Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) am Mittwoch, 9. September. In der Aussprache kommen neben dem Kanzler auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der Etat des Bundeskanzleramtes, der Einzelplan 04 des Haushalts, bietet dabei Gelegenheit, sich intensiv mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.
    Die Generalaussprache dient der Standortbestimmung der Bundespolitik und der Kritik am Kurs der Bundesregierung. Sie hebt sich daher von Debatten des politischen Tagesgeschäfts ab und zählt zu den parlamentarischen Höhepunkten im Jahresverlauf.

    Haushaltsberatungen in den Ausschüssen: Im Anschluss an die Überweisung der Vorlagen haben die Ausschüsse das Wort. Die Fachausschüsse beraten die Etatansätze „ihrer“ Ministerien. Nach Paragraf 95 der Geschäftsordnung des Bundestages können sie dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten. 
    Die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses unter Leitung der amtierenden Vorsitzenden Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nehmen ihre Beratung am Mittwoch, 23. September, auf. Zehn Beratungssitzungen sind geplant. Empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne, legt er dem Bundestag dazu jeweils eine Beschlussempfehlung vor. 

    Beratungssitzungen des Haushaltsausschusses: Zum Auftakt am 23. September befassen sich die Haushälter mit den Etats des Bundespräsidenten, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechnungshofes. Am 24. September stehen die Etats des Bundeskanzleramtes, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Unabhängigen Kontrollrats auf der Tagesordnung.
    Weiter geht es am 7. Oktober mit den Einzelplänen des Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Am 8. Oktober folgen die Etats des Verteidigungsministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Einnahmen und Ausgaben des Innenministeriums und des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stehen am 14. Oktober auf dem Prüfstand, während am 15. Oktober die Etats des Wirtschafts- und Energieministeriums, des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. 
    Die Einzelpläne des Verkehrsministeriums und des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung werden am 4. November unter die Lupe genommen. Am 5. November befasst sich der Haushaltsausschuss mit Einnahmen und Ausgaben des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Auswärtigen Amtes. Die Etats des Deutschen Bundestages und des Finanzministeriums werden am 11. November begutachtet.

    Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss: In der letzten Beratungssitzung am Donnerstag, 12. November, der sogenannten Bereinigungssitzung, werden als letzte Einzelpläne die der Allgemeinen Finanzverwaltung und der Bundesschuld aufgerufen. Es werden die letzten und strittigsten Fragen geklärt, die zuvor zurückgestellt worden waren, Sach- und Personaltitel werden bereinigt. Bis dahin liegen auch die gutachtlichen Stellungnahmen der Fachausschüsse sowie die Stellungnahme des Bundesrates mitsamt Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Zum Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 wird eine Beschlussempfehlung formuliert. Am Ende der Sitzung wird die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2026 festgezurrt.
    Allein zu den Ergebnissen dieser einen Sitzung kann es eine weitere „ergänzende“ Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses geben. Sie kann Änderungen an Einzelplänen beinhalten, zu denen der Ausschuss bereits zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Um alle parlamentarischen Änderungen an einem Einzeletat zu überblicken, müssen neben dem Regierungsentwurf also unter Umständen zwei Beschlussempfehlungen beachtet werden. In der Vergangenheit dauerte diese Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses oft bis in die frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages.

    Zweite Lesung in der zweiten Haushaltswoche: Die viertägige abschließende Beratung des Haushalts 2027 findet von Dienstag, 24. November, bis Freitag, 27. November, statt. Zur zweiten Lesung liegen dem Parlament neben dem Ursprungsentwurf der Regierung Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor, darüber hinaus Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Auch in dieser zweiten Haushaltswoche gibt es eine Generalaussprache zum Kanzleretat.
    Ohne Aussprache abgestimmt werden üblicherweise die Etats des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, aber auch die milliardenschweren Etats der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung. In dem letztgenannten Einzelplan sind unter anderem die Steuereinnahmen des Bundes verortet. Über Änderungsanträge der Fraktionen wird stets am Ende der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs und der jeweiligen Einzelpläne entschieden.

    Dritte Beratung und namentliche Schlussabstimmung: Am letzten Tag des Haushaltsmarathons am Freitag, 27. November, stimmt der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab. Über Entschließungsanträge der Fraktionen wird grundsätzlich in dritter Beratung abgestimmt, selbst wenn sich diese nicht auf das Haushaltsgesetz insgesamt, sondern nur auf bestimmte Einzelpläne beziehen. 
    Damit ist der Haushalt beschlossen und kann im kommenden Jahr umgesetzt werden. Zugleich gilt: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt, und in Ministerien und Behörden beginnt nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung die Arbeit am nächsten Etat, der bis zur Jahresmitte aufgestellt und abgestimmt sein muss, um im Bundeskabinett beschlossen und wiederum dem Bundestag zugeleitet werden zu können. 

    [Vgl. [6.7. Finanzminister stellt im Ausschuss Haushaltsentwurf 2027 vor]

    BMBFSFJ-Zuwendungen für "Demokratie Leben!" & „Partnerschaften für Demokratie“

    [28.8.] Kontrolle von Förderungen: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung beziehungsweise der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“ durch die jeweilige Kommune. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7762) auf eine Kleine Anfrage.

    Regierung: Keine Kenntnisse über externe Beteiligte: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt werden. Das schreibt sie in einer Antwort (21/7763) auf eine Kleine Anfrage. 
    Das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüfe als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leite die Prüfergebnisse an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter. „Nach der finalen Entscheidung durch das Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel verantwortlich“, führt die Regierung weiter aus.

    Auswertung von Förderungen durch das Familienministerium: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization - NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet sei. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7760) auf eine Kleine Anfrage.

    Eigenverantwortung der Kommunen bei Demokratie-Projekten

    [28.8.] Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. „Der Bundesregierung ist kein 'Koordinierungs- und Fachausschuss' bei den 'Partnerschaften für Demokratie' bekannt. Die Rahmenbedingungen der Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7758) auf eine Kleine Anfrage.

    [10.8.] Die Bundesregierung kommentiert die Entscheidung des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen, nicht. Das betont sie in einer Antwort (21/7564) auf eine Kleine Anfrage und verweist darauf, dass es Sache der kommunalen Selbstverwaltung in der Kommune sei, so zu entscheiden.

    Entgeltunterschiede zwischen Männern u. Frauen

    [28.8.] Im Jahr 2025 hat der Medianentgeltunterschied in der Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten beim Vergleich zwischen Männern und Frauen bei 309 Euro oder acht Prozent (Berechnung bezogen auf Frauen) gelegen. Diese Zahlen sind Bestandteil einer Antwort der Bundesregierung (21/7757) auf eine Kleine Anfrage. Der Medianentgeltunterschied in der Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Westdeutschland hat demnach beim Vergleich zwischen Männern und Frauen bei 398 Euro oder zehn Prozent (Berechnung bezogen auf Frauen in Westdeutschland) gelegen. In der Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Ostdeutschland beim Vergleich zwischen Männern und Frauen lag er bei 144 Euro oder vier Prozent, wie aus der Antwort unter anderem hervorgeht.

    Erklärung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2028–34)

    [27.8.] BReg-PM: Erklärung von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Finnland und Schweden zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034:
    Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 sind in eine entscheidende Phase eingetreten. Mit dem MFR legt die EU fest, wie sie ihre gemeinsamen Mittel bis weit in das nächste Jahrzehnt hinein einsetzen wird. In einer zunehmend unsicheren Welt bildet der MFR die Grundlage dafür, die Handlungsfähigkeit der EU als starke und souveräne Gemeinschaft sicherzustellen und die Sicherheit der Europäerinnen und Europäer zu gewährleisten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss der MFR modernisiert und reformiert werden, sowohl in seiner Architektur als auch in der Art und Weise, wie die Mittel verteilt werden. Handlungsleitend müssen hierbei unsere gemeinsamen Prioritäten sein, die insbesondere in unserer Strategischen Agenda festgelegt sind: Sicherheit und Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration und Souveränität. Mit der Billigung der drei zentralen Ausgabenprogramme hat der Rat die Grundlage für eine Architektur geschaffen, die den vor uns liegenden Herausforderungen gewachsen ist.

    Auf der Grundlage eines finanzierbaren und tragfähigen EU-Haushalts unterstützen wir gemeinsam das Ziel, die Verhandlungen im Jahr 2026 abzuschließen. In einer Zeit, in der praktisch alle Mitgliedstaaten schmerzhafte Haushaltskonsolidierungen vornehmen, kann der EU-Haushalt keine Ausnahme bilden. Die Europäische Union muss klare Entscheidungen treffen und innerhalb des Haushalts Prioritäten neu setzen – so, wie wir dies auch auf nationaler Ebene tun. Der MFR wird wachsen, um unseren strategischen Prioritäten Rechnung zu tragen, doch dies kann nur in moderater Weise geschehen. Um zu einem akzeptablen Kompromiss zu gelangen, muss der Vorschlag der Kommission in Höhe von nahezu 2 Billionen Euro in ausgewogener Weise um mehrere hundert Milliarden Euro reduziert werden. Alle Haushaltsrubriken müssen zu diesen Kürzungen beitragen. Angesichts des außergewöhnlich hohen Umfangs noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen im derzeitigen MFR sowie zusätzlicher Transfermechanismen außerhalb des MFR ist im Rahmen der MFR-Verhandlungen eine ganzheitliche Bewertung der Zahlungsströme erforderlich. Darüber hinaus erwarten wir von den EU-Institutionen, dass sie ihre Aufgaben mit dem bestehenden Personalbestand bewältigen. Übermäßige Ungleichgewichte bei den Nettosalden müssen korrigiert werden.

    Um unseren Ambitionen gerecht zu werden, muss der neue MFR durch einen effizienten, sozial verantwortungsvollen und unternehmensfreundlichen Rechts- und Regulierungsrahmen flankiert werden, der den erfolgreichen, zügigen und ökologischen Wandel unserer Volkswirtschaften systematisch priorisiert, insbesondere durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Achtung unserer gemeinsamen Werte und der Rechtsstaatlichkeit muss eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu jeglicher europäischer Finanzierung sein. Neue gemeinsame Schuldenaufnahme ist keine Lösung für unsere haushaltspolitischen Herausforderungen und stellt keine Alternative zu Strukturreformen dar.

    Siehe auch: Pressekonferenz nach Beratungen zum EU-Haushalt: Mit Augenmaß, Realismus und Reformbereitschaft

    Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus

    [26.8.] Die Bundesregierung fördert seit 2020 die Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Teilmaßnahme einer Projektförderung. Bei den Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus handelt es sich nicht um ein eigenständig gefördertes Projekt, sondern um eine Teilmaßnahme innerhalb eines größeren Projektzusammenhanges. Aussagen über die Höhe der aufgewandten Mittel für einzelne Maßnahmen sind daher nicht möglich. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7730) auf eine Kleine Anfrage.

    Ausweisungsverfügungen von 2023 bis Mitte 2026

    [26.8.] In Deutschland sind von Anfang 2023 bis Mitte 2026 laut Bundesregierung 29.904 Ausweisungsverfügungen erlassen worden. Davon entfielen 8.145 auf das Jahr 2023 und 9.340 auf das Folgejahr, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7752) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht. Danach belief sich die Zahl der Ausweisungsverfügungen im Jahr 2025 auf 8.929 und in der ersten Hälfte des laufenden Jahres auf 3.490. 

    Jugendstrafrecht und Volljährigkeit

    [25.8.] Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags - Aktuelle Begriffe Nr. 9/26 zu Jugendstrafrecht und Volljährigkeit.
    Hintergrund: Im Nachgang zum islamistischen Anschlag eines 21-Jährigen auf den Berliner CSD im Juli 2026 gibt es Diskussionen zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf Volljährige, da der Attentäter kurz vor dem Anschlag wegen im Alter von 18 bzw. 19 Jahren begangenen Taten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war und sich während des Anschlags legal auf freiem Fuß befand. So äußerte etwa der Bundesminister des Innern die Auffassung, dass eine Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern inakzeptabel sei. [zur Veröffentlichung]

    Beratungsstelle für kommunale Amsträger bei Anfeindungen

    [24.8.] Über die Tätigkeit der „starken Stelle“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7696) auf eine Kleine Anfrage. Wie die Anfragenden darin schrieben, ist die „starke Stelle“ eine seit August 2024 bestehende bundesweite Ansprech- und Beratungsstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt.
    Laut Bundesregierung steht sie der betroffenen Zielgruppe als organisatorisch unabhängige Beratungsstelle zur Verfügung und bietet bedarfsgerecht schnelle Orientierung und Verweisberatung auf Unterstützungsangebote in den Ländern sowie auf Bundesebene an. Sie arbeite vertraulich und auf Wunsch anonym. Zudem trage sie zu einer „besseren Vernetzung sämtlicher Akteure (Justiz, Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Betroffene) bei“, wie die Bundesregierung weiter ausführt.
    Die Finanzierung erfolgt laut Vorlage durch das Bundesinnenministerium im Rahmen einer fünfjährigen Projektförderung mit einem Haushaltsvolumen von insgesamt bis zu 1,06 Mio. Euro. Der Förderzeitraum endet den Angaben zufolge zum Jahresende 2027.
    Ihren Wirkbetrieb hat die Ansprechstelle für kommunalpolitisch Aktive unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) am 1. August 2024 aufgenommen, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Bis zum Stichtag 18. August 2026 hat die „starke Stelle“ danach seit der Aufnahme des operativen Betriebs insgesamt 379 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, „welche über die offiziellen Kontaktwege (telefonisch, per Mail, über das Kontaktformular) eingegangen sind“. 121 der abgeschlossenen Beratungsfälle entfielen laut Bundesregierung auf das Jahr 2024, 156 auf das vergangene und 102 auf das laufende Jahr.

    18,5% sachgrundlose Befristungen bei Neueinstellungen

    [24.8.] Im Jahr 2025 hat es rund 790.000 sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen gegeben, die sachgrundlos befristet waren. Das entspricht 18,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7697) auf eine Kleine Anfrage (21/7226) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Verweis auf Ergebnisse der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
    Insgesamt habe der Anteil sachgrundloser Befristungen bei drei Prozent der Gesamtbeschäftigung gelegen. „Nach den Ergebnissen des IAB‑Betriebspanels 2025 sind die fünf Branchen mit den meisten sachgrundlosen Befristungen unternehmensnahe Dienstleistungen, Gesundheits‑ und Sozialwesen, Einzelhandel, Gastgewerbe sowie Verkehr und Lagerei“, wie die Regierung außerdem ausführt.
    Empirische Analysen auf Betriebsebene würden Hinweise darauf liefern, dass sachgrundlose Befristungen als erweiterte Erprobungsmöglichkeit genutzt werden und zugleich eine Brücke in unbefristete Beschäftigung darstellen können, heißt es in der Antwort.

    Keine aktuellen amtlichen Zahlen zu Ernährungsarmut

    [21.8.] Der Bundesregierung liegen derzeit keine amtlichen Daten vor, mit denen sich die Zahl der von Ernährungsarmut betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland belastbar nach Alter und Geschlecht beziffern lässt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7144) hervor. 
    Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätze den Anteil der von Ernährungsunsicherheit Betroffenen für die Jahre 2019 bis 2021 auf rund 3,5 Prozent der Bevölkerung oder knapp drei Millionen Menschen. Um die Datenlage zu verbessern, fördere das Bundeslandwirtschaftsministerium ein dreijähriges Forschungsprojekt, in dem die Verbreitung von Ernährungsarmut in Deutschland erstmals systematisch erhoben werden soll. 
    Im Rahmen des Vorhabens werde zudem untersucht, ob ein Monitoring von materieller und sozialer Ernährungsarmut angezeigt ist und wie ein solches methodisch ausgestaltet werden könnte, schreibt die Bundesregierung weiter.

    In 2029 noch 1 Million Haushalte mit Wohngeldbezug

    [21.8.] Im Jahr 2029, wenn sich die Wirkung der von der Bundesregierung geplanten Reform des Wohngeldes vollständig entfalten wird, sollen noch rund eine Million Haushalte Wohngeld bei jeweils verringertem Niveau beziehen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7689) auf eine Kleine Anfrage unter Bezugnahme auf Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Rund 238.000 Haushalte würden nach diesen Berechnungen ihren Anspruch auf Wohngeld vollständig verlieren.
    Die entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes ist nach Angaben der Bundesregierung so konzipiert, dass Haushalte mit geringeren Einkommen weniger betroffen sind als Haushalte am oberen Einkommensrand des Wohngeldanspruchs. Durch Vereinfachungen solle die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigt werden. Um den Unterstützungsbedarf von Haushalten mit niedrigen Einkommen strukturell zu senken, seien Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum ergriffen worden. Insbesondere seien in der Finanzplanung umfangreiche Steigerungen der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von fünf Milliarden Euro für das Programmjahr 2027 und jeweils 5,5 Milliarden Euro für die Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen.

    Bundesweiter Mietenstopp& -deckel gefordert

    [21.8.]Die Bundesregierung soll angesichts der sich zuspitzenden Mietenkrise umgehend einen Gesetzentwurf für einen sofortigen Mietenstopp vorlegen, der so lange gelten soll, bis ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt wird. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/7688). Mit dem Mietenstopp sollen in „angespannten Wohnungsmärkten“ Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen ausgeschlossen werden. In „nicht angespannten Wohnungsmärkten“ sollen Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen auf maximal sechs Prozent in drei Jahren begrenzt werden. Außerdem soll die bestehende Mietpreisbremse verlängert und nachgeschärft werden. 
    Weiterhin soll die Regierung einen Gesetzentwurf für einen bundesweiten Mietendeckel vorlegen. Darin soll unter anderem geregelt werden, dass in die Berechnung des Mietspiegels als Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch Bestands- und Sozialmieten, nicht jedoch Neubau (fünf Jahre nach Fertigstellung) und Wuchermieten einfließen. Diese „echte Durchschnittsmiete“ soll nach Ausstattung und Baujahr differenzieren, nicht jedoch nach der Lage. Drei Gebietstypen basierend auf den Kriterien der örtlichen Bevölkerungsentwicklung, der Leerstandsquote, des Verhältnisses zwischen Bestands- und Angebotsmieten und der Wohnkostenbelastungsquote sollen das bisherige System der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte ersetzen. 
    Nach Ablauf des zeitlich befristeten Mietenstopps sollen nach Vorstellung der Fraktion Die Linke bundesweit kommunale Mietobergrenzen festgelegt werden, um Mieterhöhungen in allen laufenden Mietverträgen auf maximal das Niveau der Durchschnittsmiete zu begrenzen. Auch bei Wiedervermietungen soll die Miethöhe beim Vertragsabschluss nach bestimmten Kriterien gedeckelt werden. Überhöhte Mieten sollen abgesenkt werden können. Ein Mietendeckel sei das beste Instrument, um die Mietenkrise zu stoppen, erklärt die Fraktion. Ein bundesweiter Mietendeckel sei auch verfassungskonform. 
    Nach Angaben der Fraktion sind die Mieten in den vergangenen zehn Jahren in Deutschlands 14 größten Städten im Schnitt um 43 Prozent gestiegen. In Städten wie Berlin oder Leipzig habe es in diesem Zeitraum Steigerungen der Erst- und Wiedervermietungsmieten von 69 Prozent (Berlin) beziehungsweise 67 Prozent (Leipzig) gegeben. Auch in ländlichen Kreisen und Kleinstädten sei der Mietennotstand angekommen. Das geltende Mietrecht sei zu schwach, um sein ursprüngliches Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Vermieter und Mieter zu erreichen, argumentiert die Fraktion. 
    Nach Behandlung im Plenum wird der Antrag federführend im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen besprochen werden.

    Geburtenzahl seit 2016

    [21.8.] Die Entwicklung der Zahl der Lebendgeborenen in Deutschland seit 2016 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7695) auf eine Kleine Anfrage. Danach ist diese Zahl von gut 792.000 im Jahr 2016 auf gut 773.000 im Jahr 2020 gesunken, um nach einem Anstieg auf mehr als 795.000 im Jahr 2021 koninuierlich auf gut 654.000 im vergangenen Jahr zurückzugehen.

    Keine aktuellen amtlichen Zahlen zu Ernährungsarmut

    [21.8.]  Der Bundesregierung liegen derzeit keine amtlichen Daten vor, mit denen sich die Zahl der von Ernährungsarmut betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland belastbar nach Alter und Geschlecht beziffern lässt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7144) hervor.
    Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätze den Anteil der von Ernährungsunsicherheit Betroffenen für die Jahre 2019 bis 2021 auf rund 3,5 Prozent der Bevölkerung oder knapp drei Millionen Menschen. Um die Datenlage zu verbessern, fördere das Bundeslandwirtschaftsministerium ein dreijähriges Forschungsprojekt, in dem die Verbreitung von Ernährungsarmut in Deutschland erstmals systematisch erhoben werden soll.
    Im Rahmen des Vorhabens werde zudem untersucht, ob ein Monitoring von materieller und sozialer Ernährungsarmut angezeigt ist und wie ein solches methodisch ausgestaltet werden könnte, schreibt die Bundesregierung weiter.

    Übergewicht und Adipositas in Deutschland

    [20.8.] Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Aktueller Begriff: Übergewicht und Adipositas: Die weltweite Verbreitung von Übergewicht und Adipositas nimmt fortlaufend zu. In Deutschland sind rund 53,5 Prozent der Erwachsenen übergewichtig, 19 Prozent sogar adipös. Insbesondere die schweren Formen der Adipositas haben in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Während in den 1980er Jahren etwa 4,5 Prozent der Frauen und 1,5 Prozent der Männer an einer schweren oder extremen Form der Adipositas litten, erhöhte sich der Anteil der Frauen auf 8 Prozent und der der Männer auf 5,1 Prozent im Jahr 2011. Eine aktuelle Auswertung im Journal Health Monitoring zeigt, dass die Adipositasprävalenz von 12,2 Prozent in den Jahren 2003/2004 auf 19,7 Prozent im Jahr 2023 stieg. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren sind 15,4 Prozent von Übergewicht, 5,9 Prozent sogar von Adipositas betroffen, wobei die Prävalenz weitgehend unverändert blieb. […]

    Haushalt 2027: Weniger Ausgaben für Bildung und Familie

    [19.8.] Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 15,48 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 1,19 Milliarden Euro weniger als 2026 (16,66 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 17 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/730) hervor. Der Rückgang geht vor allem auf niedrigere Ansätze bei den gesetzlichen Familienleistungen zurück.
    Im Einzelplan sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 276,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: 180,4 Millionen Euro). Davon entfallen wie im Vorjahr rund 16,7 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag und rund 163,7 Millionen Euro auf eine weitere globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 96 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. 
    Der größte Ausgabenblock entfällt auf die gesetzlichen Leistungen für Familien. Dafür stehen 2027 rund 11,96 Milliarden Euro bereit (2026: 13,01 Milliarden Euro). Allein für das Elterngeld sinkt der Ansatz von 7,51 Milliarden Euro auf 7,07 Milliarden Euro. Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen sind rund 3,12 Milliarden Euro eingeplant und damit etwas weniger als 2026 (3,38 Milliarden Euro). Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz steigt dagegen von 227,5 Millionen Euro auf 241,1 Millionen Euro.
    Deutlich weniger Mittel sind für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehen: Diese sollen von 1,31 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 914 Millionen Euro im kommenden Jahr sinken.
    Für die Kinder- und Jugendpolitik sind insgesamt rund 1,09 Milliarden Euro eingeplant, nach rund 1,11 Milliarden Euro 2026. Die Zuschüsse und Leistungen an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe bleiben mit rund 261,9 Millionen Euro nahezu unverändert. Die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sinken dagegen deutlich von rund 204,5 Millionen Euro auf 170,1 Millionen Euro. Davon entfallen rund 167,4 Millionen Euro auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für die Bundesstiftung Frühe Hilfen steigt der Ansatz von 56 Millionen Euro auf 71 Millionen Euro.
    Für die „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ stehen rund 496,4 Millionen Euro bereit (2026: 498,4 Millionen Euro). Nicht verändert haben sich die Ansätze für die Freiwilligendienste. Für die Jugendfreiwilligendienste sind 153,7 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst 211,2 Millionen Euro eingeplant - so viel wie 2026. Neu veranschlagt sind 17,6 Millionen Euro für „Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung“.
    Der Bildungsbereich umfasst im Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ rund 1,71 Milliarden Euro, nach rund 1,74 Milliarden Euro 2026. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind rund 382,4 Millionen Euro vorgesehen (2026: 387,4 Millionen Euro).
    Zusätzliche Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die entsprechende Titelgruppe umfasst 2027 insgesamt rund 1,41 Milliarden Euro, nach rund 1,22 Milliarden Euro 2026. Davon bewirtschaftet das BMBFSFJ 2027 drei Titel mit zusammen rund 843,8 Millionen Euro (2026: 1,22 Milliarden Euro).
    Für den „Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen“ sind unverändert 50 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen 360 Millionen Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur (2026: 225 Millionen Euro). Für das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung stehen rund 433,8 Millionen Euro bereit (2026: 940 Millionen Euro). [BT hib]

    201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027

    [19.8.] Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2027 der mit Abstand ausgabenstärkste Einzelplan des Bundeshaushalts. Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) sind im Einzelplan 11 Ausgaben von rund 201,46 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 4,12 Milliarden Euro mehr als 2026 (197,34 Milliarden Euro). Auf den Arbeits- und Sozialetat entfallen damit 36,27 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2026 beträgt der Anteil 37,62 Prozent.
    Im Einzelplan sind zugleich globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarden Euro veranschlagt, nach rund 167,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf den Titel „Globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ und 258 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.
    Der mit Abstand größte Ausgabenblock sind die Ausgaben für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Allein die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro (2026: 127,42 Milliarden Euro). Neu veranschlagt sind rund 1,34 Milliarden Euro für die Erstattung der Mehraufwendungen der Rentenversicherung für das Mindestsicherungsniveau. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen von 12,45 Milliarden Euro auf 13,06 Milliarden Euro.
    Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund rund 50,81 Milliarden Euro ausgeben und damit etwas weniger als 2026 (51,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld sollen von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro sinken. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden Euro auf rund 13,15 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind wie im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für diesen Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,52 Milliarden Euro vorgesehen.
    Deutlich steigen soll das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür sind 5,2 Milliarden Euro eingeplant, nach 3,97 Milliarden Euro 2026. Der Haushaltsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sinkt der Ansatz von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro.
    Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt rund 344,16 Millionen Euro vorgesehen, nach 323,82 Millionen Euro 2026. Für das Bundesteilhabegesetz stehen rund 67,85 Millionen Euro bereit (2026: 69,96 Millionen Euro).
    Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMAS stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die dort vom Ministerium bewirtschafteten Titel summieren sich 2027 auf rund 169,7 Millionen Euro, nach rund 85 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 134 Millionen Euro auf die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des Ministeriums sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung einschließlich der Sozialversicherungsträger (2026: 58,36 Millionen Euro). [BT hib]

    Erneuter Anstieg der Anerkennung ausländischer Abschlüsse

    [19.8.] BMBFSFJ: Erneuter Anstieg bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen – Gesundheitsberufe wieder an der Spitze. Bundesbildungsministerin Karin Prien: Deutschland bleibt attraktiver Standort für Fachkräfte aus aller Welt.
    Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen hat einen neuen Höchststand erreicht: 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 86.619 Anträge auf Anerkennung positiv beschieden, das waren knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr und damit so viele wie nie zuvor. 67 Prozent der Anerkennungsverfahren betrafen Gesundheitsberufe, allen voran Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte.
    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die aktuellen Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen wollen ihre Kompetenzen in Deutschland einbringen, und wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, gerade in der Gesundheit und Pflege, aber auch in technischen Berufen, in Kitas und Schulen. Es ist deshalb besonders erfreulich, dass 2025 auch ein neuer Höchststand bei der Anerkennung in den Heilberufen des Bundes erreicht wurde. Anerkennung schafft Chancen: Für die Menschen, die ihre Qualifikationen hier einbringen wollen, und für unsere Gesellschaft, die auf ihre Fähigkeiten angewiesen ist. Deutschland ist und bleibt ein attraktiver Standort für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt. Die steigende Nachfrage macht mich zuversichtlich, dass wir auf einem guten Weg sind."

    Ausgang der Verfahren: Von den 102.900 bearbeiteten Verfahren wurde über 89.800 entschieden. Davon wurden nur rund 4 Prozent abgelehnt – 45 Prozent wurden mit einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, 43 Prozent mit einer „Auflage", 8 Prozent mit einer teilweisen Anerkennung beschieden.

    Türkei, Ukraine und Syrien sind an der Spitze bei der Nachfrage: Mit einem Zuwachs von 4 Prozent und 9.099 gestellten Anträgen bleibt die Türkei 2025 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine mit 8.505 gestellten Anträgen und damit einem Plus von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Platz Drei folgt Syrien mit 5.589 gestellten Anträgen und einem Plus von 32 Prozent. Mit 87 Prozent bezieht sich der Großteil der Anträge nach wie vor auf Qualifikationen aus Drittstaaten (außerhalb EU, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz).

    Gesundheitsberufe wieder vorn: Mit rund 75 Prozent entfiel die Mehrzahl der Anerkennungsanträge bei den bundesrechtlich geregelten Berufen ähnlich wie in den Vorjahren auf reglementierte Gesundheitsberufe, für die eine Berufszulassung erforderlich ist. Davon bezog sich nach wie vor ein Drittel auf Pflegefachpersonen, gefolgt von den Ärztinnen und Ärzten mit einem Anstieg um 19 Prozent. Noch deutlicher stiegen anteilig die Anträge im Berufsfeld Physiotherapie mit 24 Prozent und bei Apothekerinnen und Apothekern mit 42 Prozent an.
    Hohe Nachfrage verzeichneten auch nichtreglementierte Berufe: Plus 26 Prozent waren es etwa bei Köchinnen und Köchen mit knapp 1.300 Anträgen und plus 30 Prozent bei Elektrotechnikerinnen und -technikern für Betriebstechnik (knapp 1.000 Anträge).
    Im landesrechtlichen Bereich Erziehung und Bildung lassen sich insgesamt mehr ausländische Fachkräfte als im Vorjahr ihre Abschlüsse als Erzieherinnen und Erzieher (rund 3.000 Anträge, Anstieg um 16 Prozent zum Vorjahr) sowie Lehrkräfte (rund 3.300 Anträge, etwa Vorjahresniveau) anerkennen.

    Hohes Niveau bei Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse: Parallel zeigt sich 2025 auch bei den Anträgen auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz mit rund 118.200 Anträgen ein konstant hohes Niveau. Die Ukraine ist auch weiterhin das Land, das mit Abstand die meisten Anträge auf Zeugnisbewertungen verzeichnet.

    Bund und Länder arbeiten gemeinsam an Verbesserungen: Zu den positiven Entwicklungen tragen umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung, Digitalisierung und Bündelung zuständiger Stellen bei. Auf diese haben sich Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2025 verständigt.

    Hintergrund: Grundlage der veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts bildet die amtliche Statistik nach § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes bzw. der entsprechenden Gesetze der Länder. Die Auswertung und Begleitung der amtlichen Statistik ist Teil des Monitorings zum Anerkennungsgesetz des Bundes, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Das Bundesinstitut für Berufsbildung setzt dieses Anerkennungsmonitoring im Auftrag des BMBFSFJ um. Auch für den Vollzug der bundesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren sind weitestgehend die Länder zuständig.

    Weitere Informationen: Statistisches Bundesamt destatis.de, Bundesinstitut für Berufsbildung bibb.de, Informationsportal der Bunderegierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen anerkennung-in-deutschland.de, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kmk.org

    Milliardeninvestitionen für die digitale Bildung

    [19.8.] BMBFSFJ-PM: Digitalpakt 2.0 startet am 1. September: Bund und Länder bringen Milliardeninvestitionen für die digitale Bildung auf den Weg.
    Der Digitalpakt 2.0 kann starten: Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Unterschrift unter die Vereinbarung gesetzt. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die bundesweit in eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung investiert werden können. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
    In den kommenden fünf Jahren stehen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

    Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf KI, und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen.  Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren. Gleichzeitig legen wir die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, so erhalten alle Schulen die notwendige Ausstattung, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen.“

    Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz: „Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen. Sie bietet auch enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen. Oberstes Ziel dabei muss immer sein, unsere Kinder und Jugendlichen zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der Künstlichen Intelligenz zu befähigen. Bund und Länder packen diese wichtige Aufgabe gemeinsam und kraftvoll an.“

    Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.
    Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel (quotiert nach der Wirtschaftskraft der Länder) verteilt werden. 
    Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards gesetzt und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar gemacht. 
    So entsteht im Bildungsbereich eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit: Länderübergreifende IT-Projekte setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Interoperabilität und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. 
    Ziele sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. 
    Damit bündeln wir die Kompetenzen und schaffen eine gemeinsame Grundlage für die digitale Transformation der Schulen in Deutschland.

    Wissenschaftliche Forschung und digitale Unterrichtsentwicklung: Auch die digitale Weiterentwicklung von Unterricht und Schule wird unterstützt. Im Handlungsstrang III investiert der Bund zusätzlich 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. 
    Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen innovative Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungswelt vorbereitet werden. Die Länder setzen im Handlungsstrang II nach miteinander abgestimmten Zielperspektiven eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln und Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen.

    Schlankere Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Wirkung: Der Digitalpakt 2.0 setzt zudem auf bürokratieärmere und effizientere Umsetzungsverfahren und unterscheidet sich auch dadurch vom DigitalPakt Schule: Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung reduzieren den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Schulträger als auch bei den Ländern.
    Schulträger und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen können Fördermittel für den Ausbau und die Modernisierung digitaler Bildungsinfrastrukturen beantragen. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. 

    Mit dem Digitalpakt 2.0 führen Bund und Länder die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen weiter und entwickeln sie nachhaltig weiter. 
    Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

    BMI-Etat soll 2027 auf 16,71 Milliarden Euro steigen

    [18.8.] Bundestag: Der Haushalt des Bundesinnenministeriums (BMI) soll nach dem Etatentwurf der Bundesregierung für das kommende Jahr (21/7300, Einzelplan 06) ein Ausgabenvolumen von gut 16,71 Milliarden Euro aufweisen. Das sind rund drei Prozent des Gesamthaushaltes und gut 951 Millionen Euro mehr als im BMI-Etat für das laufende Jahr vorgesehen.
    Die Personalausgaben im Einzelplan 06 veranschlagt die Bundesregierung für das nächste Jahr mit knapp 6,95 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit knapp 4,12 Milliarden Euro. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen sich in dem Einzelplan dem Entwurf zufolge im Jahr 2027 auf fast 2,95 Milliarden Euro belaufen und die Ausgaben für Investitionen auf mehr als 2,85 Milliarden Euro. Die Einnahmen des BMI sollen laut Vorlage von mehr als 590 Millionen im laufenden Jahr auf gut 593 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen.
    Mit 5,18 Milliarden Euro fällt erneut ein Großteil der BMI-Ausgaben dem Etatentwurf zufolge im nächsten Jahr bei der Bundespolizei an, wobei sich allein deren Personalausgaben auf 3,07 Milliarden Euro belaufen sollen. Im laufenden Jahr liegt das Soll der Gesamtausgaben für die Bundespolizei noch bei 5,07 Milliarden Euro.
    Das Bundeskriminalamt (BKA) kann im Jahr 2027 laut Haushaltsvorlage im Vergleich zum Soll 2026 mit einer Ausgabensteigerung um 121Millionen Euro auf 1,36 Milliarden Euro rechnen. Die Gesamtausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steigen den Regierungsplänen zufolge im Jahr 2027 im Vergleich zum Soll 2026 um 169 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro.
    Ein Ausgabenzuwachs von geplanten 379 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 513 Millionen Euro im kommenden Jahr ist im Haushaltsentwurf beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehen. Bei der „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) sollen die Gesamtausgaben im Jahr 2027 danach im Vergleich zu den Planungen für 2026 um 15,6 Millionen Euro auf 104 Millionen Euro steigen.
    Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist im Vergleich zum Soll des laufenden Jahres in der Regierungsvorlage für das Jahr 2027 ein Ausgabenzuwachs um 98 Millionen Euro auf 703 Millionen Euro eingeplant. Die Gesamtausgaben des Technischen Hilfswerkes (THW) sollen danach um 557 Millionen Euro auf 1,28 Milliarden Euro in 2027 steigen.
    Die Gesamtausgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen laut Regierungsentwurf 2027 von 999 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 994 Millionen Euro zurückgehen. Daneben ist im davon getrennten Kapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ ein Ausgabenrückgang um 328 Millionen Euro auf 1,07 Milliarden Euro in 2027 vorgesehen. Dabei bilden die Mittel für die Integrationskurse den Angaben zufolge mit rund 590 Millionen Euro auch 2027 den Ausgabenschwerpunkt in der Titelgruppe Integration und Migration, während daneben eine Reihe weiterer integrations- und migrationsspezifischer Maßnahmen mit 358 Millionen Euro bezuschusst werden sollen.
    Im Kapitel „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ sollen die Gesamtausgaben nach den Regierungsplänen von 737 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 788 Millionen Euro anwachsen. Ein Ausgabenrückgang von 103 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro im kommenden Jahr ist dagegen bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vorgesehen. Dagegen werden für das Statistische Bundesamt für 2027 in der Regierungsvorlage Gesamtausgaben in Höhe von 252 Millionen Euro und damit fünf Millionen Euro mehr als für 2026 veranschlagt.

    Abwanderung von Frauen aus strukturschwachen Regionen

    [18.8.] Aus Sicht der Bundesregierung sind vor allem der gezielte Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten in strukturschwachen Regionen, die Stärkung von Frauen in Gründungen, Aufstieg und gut bezahlter Arbeit sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Mobilität, Digitalisierung) entscheidend für die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für junge Frauen in Ostdeutschland. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/7653) auf eine Kleine Anfrage (21/7340) der Fraktion Die Linke. „Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, dass es insbesondere vermehrt Angebote geben muss, die ökonomische Bildung vermitteln. Attraktive Arbeitsplätze für Frauen sind nach Auffassung der Bundesregierung solche, die langfristig die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sicherstellen“, heißt es weiter in der Antwort. 
    Würden zu viele Frauen eine Region verlassen, habe das gravierende Auswirkungen auf die Infrastruktur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, schreibt die Regierung unter Verweis auf die hohen Abwanderungszahlen junger ostdeutscher Frauen nach 1990. Diese waren zwar in den Jahren 1991 und 1992 mit mehr als 100.000 am höchsten, lagen im vergangenen Jahr aber immer noch bei rund 41.000, wie aus den angeführten Statistiken hervorgeht. Aus diesen wird auch ersichtlich, dass die Top 10 der Kreise und kreisfreien Städte mit dem größten Männerüberschuss alle im Westen des Landes liegen.

    Fortschritte beim Bürokratieabbau

    [18.8.] Die Bundesregierung hat seit November 2025 mehr als 40 Maßnahmen zum Bürokratierückbau beschlossen. Diese führten zu einer jährlichen Entlastung von rund zehn Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/7659) auf eine Kleine Anfrage hervor. 
    Als Ausgangswert für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent zu senken, dienten rund 60 Milliarden Euro jährlich. Grundlage sei die Datenbank des Statistischen Bundesamtes zum Erfüllungsaufwand mit dem Stichtag 5. Mai 2025. Die Daten stünden unter dem Vorbehalt der Aktualisierung, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter.
    Die Bundesregierung berücksichtige grundsätzlich alle Regelungsvorhaben der 21. Legislaturperiode für ihre Entlastungsziele. Frühere Entlastungen würden nicht angerechnet. Das Statistische Bundesamt erfasse die Auswirkungen der Vorhaben. Ressortscharfe Ergebnisse für die Gesetzesvorhaben bis einschließlich des ersten Halbjahres 2026 würden voraussichtlich im Herbst vorliegen.
    Eine konkrete Entscheidung zur Ausgestaltung einer „One in, two out“-Regel stehe noch aus. Die Bundesregierung habe den Anwendungsbereich der bisherigen Regel bereits erweitert, heißt es in der Antwort dazu. Erfasst würden nun auch Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung und anteilig einmaliger Erfüllungsaufwand.

    Haushalt 2027: Gesundheitsetat schrumpft deutlich

    [17.8.] Der Bundeshaushalt 2027 sieht erheblich weniger Mittel für den Gesundheitsetat vor. Im Entwurf für den Haushaltsplan (21/7300) sind im Einzelplan 15 im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 14,33 Milliarden Euro vorgesehen, rund 7,43 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Soll-Ausgaben für 2026 liegen bei rund 21,77 Milliarden Euro.
    Der mit Abstand größte Teil der Ausgaben entfällt im Gesundheitsetat stets auf die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden seit der gesetzlichen Festschreibung im Jahr 2017 jedes Jahr eigentlich 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
    2027 jedoch sinkt der Bundeszuschuss dem Entwurf zufolge um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro. Das für 2026 mit 2,3 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Gesundheitsfonds entfällt 2027. Damit sinken die im Kapitel „Gesetzliche Krankenversicherung“ vorgesehenen Ausgaben von 16,8 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro.
    Deutlich niedriger fallen mit rund 79 Millionen Euro auch die Ausgaben für die Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung aus, die 2026 noch bei rund 3,28 Milliarden Euro liegen. Die geringere Summe hängt wesentlich damit zusammen, dass das 2026 mit 3,2 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung 2027 entfällt.
    Der Bund beteiligt sich 2027 mit 56 Millionen Euro (2026: 57,7 Millionen Euro) an der Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge. Die Bundesmittel für die Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern in der früheren DDR werden mit rund 3,6 Millionen Euro (2026: rund 3,5 Millionen Euro) leicht aufgestockt. Die Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen sollen auf rund 10,2 Millionen Euro steigen (2026: rund 9,9 Millionen Euro).
    Im Kapitel „Prävention und Gesundheitsverbände“ sind 2027 Ausgaben in Höhe von rund 851 Millionen Euro eingeplant. Das sind rund 123 Millionen Euro mehr als 2026 (rund 728 Millionen Euro). Zur Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge werden im kommenden Jahr noch rund 175 Millionen Euro bereitgestellt im Vergleich zu rund 336 Millionen Euro 2026.
    Weiter reduziert werden die Zuschüsse des Bundes zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 mit rund 48 Millionen Euro (2026: 59 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus liegen erneut bei 5,4 Millionen Euro. Für Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid stehen 2027 zehn Millionen Euro zur Verfügung (2026: 15 Millionen Euro).
    Mittel für den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind der Vorlage zufolge im Haushalt 2027 nicht mehr vorgesehen, 2026 sind dafür rund 52 Millionen Euro veranschlagt. Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung sollen rund 28,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2026: rund 27,4 Millionen Euro). Deutlich aufgestockt werden die Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung: von rund 189 Millionen Euro auf rund 541 Millionen Euro.
    Im Kapitel „Forschungsvorhaben und -einrichtungen“ sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 131 Millionen Euro eingeplant (2026: rund 147 Millionen Euro). Für den Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sind rund 36,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: rund 41,5 Millionen Euro).
    Für Modellprojekte und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs stehen erneut 5,3 Millionen Euro bereit. Die Gelder für Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden auf knapp sechs Millionen Euro gekürzt (2026: rund 6,7 Millionen Euro).
    Gekürzt werden auch die Gelder für das internationale Gesundheitswesen, in dem Kapitel stehen 2027 noch rund 106 Millionen Euro zur Verfügung (2026: rund 115 Millionen Euro). Die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit ist mit rund 47 Millionen Euro im Entwurf vorgesehen (2026: rund 56 Millionen Euro).
    Beiträge an internationale Organisationen, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden etwa gleichbleibend mit rund 37 Millionen Euro ausgewiesen. Zur Finanzierung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin werden erneut 15 Millionen Euro veranschlagt.
    Für das Bundesministerium selbst sind Ausgaben in Höhe von rund 170,3 Millionen Euro vorgesehen, rund 1,8 Millionen Euro mehr als 2026. Auch die Etats der vier Geschäftsbereichsbehörden steigen. Für das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sind rund 23,3 Millionen Euro vorgesehen (+1,6 Millionen Euro). Der Etat des Paul-Ehrlich-Instituts soll um rund 17 Millionen Euro auf 114,8 Millionen Euro steigen. Für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind rund 154 Millionen Euro vorgesehen, 11,9 Millionen Euro mehr als 2026. Die Ausgaben des Robert Koch-Instituts sollen um rund 17 Millionen Euro auf 227,2 Millionen Euro steigen.
    Zudem sieht der Einzelplan eine neue globale Minderausgabe für „Effizienzmaßnahmen“ in Höhe von 96 Millionen Euro vor. Zusammen mit dem unveränderten Konsolidierungsbeitrag von rund 15,3 Millionen Euro sind globale Minderausgaben von insgesamt rund 111,3 Millionen Euro eingeplant.

    Anfragen an Antidiskriminierungsstelle wegen „Geschlechts“-Diskriminierung

    [17.8.] Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im vergangenen Jahr 374 Anfragen zum Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ von Beratungssuchenden, die eine trans*, inter* oder nicht-binäre Geschlechtsidentität angegeben haben, erfasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7652) auf eine Kleine Anfrage. Fünf Jahre zuvor sind es den Angaben zufolge 154 Anfragen gewesen. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass ihr über die öffentlich zugänglichen Quellen hinaus keine Erkenntnisse zu Gerichtsentscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in diesem Zusammenhang vorliegen. Eine systematische Erfassung erfolge nicht. 

    Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026

    [17.8.] Im ersten Halbjahr 2025 sind laut Bundesregierung 9.663 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Darunter befanden sich 1.346 Minderjährige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7637) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7332) weiter hervorgeht. 734 Abschiebungen wurden danach in den ersten sechs Monaten dieses Jahres während beziehungsweise nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen.

    Haushaltsentwurf 2027 & Finanzplan der Bundes 2026-30

    [14.8.] Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) zugeleitet. Danach soll der Bund im kommenden Jahr im Kernhaushalt 555,4 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
    Für Investitionen sind im Kernhaushalt 56,3 Milliarden Euro vorgesehen. Bereinigt um finanzielle Transaktionen sind es 50 Milliarden Euro nach 47,9 Milliarden Euro im Jahr 2026. Deutlich steigen sollen die Zinsausgaben: Dafür veranschlagt die Bundesregierung 2027 rund 41,9 Milliarden Euro und damit rund 11,6 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr.
    Das größte Ausgabevolumen entfällt auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit rund 201,5 Milliarden Euro sind dort etwa 4,1 Milliarden Euro mehr als 2026 vorgesehen. Der Verteidigungsetat soll von 82,7 Milliarden Euro auf 109,8 Milliarden Euro steigen. Für den Verkehrsetat sind 26,4 Milliarden Euro nach 27,9 Milliarden Euro im laufenden Jahr eingeplant.
    Die Bundesregierung rechnet 2027 mit Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll zugleich um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden.
    Teil des Entwurfes sind auch die Wirtschaftspläne für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für das Sondervermögen Bundeswehr. Ausgaben aus diesen Sondervermögen werden vollständig kreditfinanziert. Ebenso enthalten ist der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds.
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    Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7301) vor. Danach sollen die Ausgaben des Bundes von 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro 2027 steigen. Für 2028 sind 588,2 Milliarden Euro, für 2029 597,8 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 635,4 Milliarden Euro vorgesehen. [weiter Infos]

    Kinder-& jugendpsychotherapeut. Versorgung soll verbessert werden

    [13.8.] Die Bundesregierung will die Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie verbessern. So sollen die Voraussetzungen für eine gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder nur Kinder und Jugendliche behandeln, geschaffen werden, heißt es in der Antwort (21/7613) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7401) der Linksfraktion.
    Damit solle den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung getragen werden. Mit diesem Vorhaben könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Eine Regelungsvorschlag werde zeitnah vorgelegt.
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden psychologische Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche im Internet teilweise intensiv genutzt. Demnach ist die Zahl der Nutzer des sogenannten „krisenchats“ sprunghaft von 3.672 Beratungen im Jahr 2020 auf 21.499 Beratungen im Jahr 2025 gestiegen.
    Rege genutzt wird den Angaben zufolge auch die „Nummer gegen Kummer“. In den Jahren 2020 bis 2025 sind demnach am Kinder- und Jugendtelefon sowie den Online-Angeboten 615.597 Beratungen mit Kindern und Jugendlichen registriert worden.
    Deutlich erhöht haben sich seit 2020 auch die Beratungen über die „Jugendnotmail“. Hier wurden 2020 noch 2.765 Beratungen registriert, 2025 waren es 8.238 Beratungen, wobei nach Angaben der Bundesregierung eine Beratung mit einem ratsuchenden Jugendlichen mehrere Wochen dauern kann.
    Niedrigschwellige digitale Beratungsangebote, die professionelle Unterstützung in seelischen Notlagen bieten, seien in Bezug auf die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Prävention wichtig, heißt es in der Antwort.

    Gesetzeslage zu Kindesentführungen nicht ausreichend

    [13.8.] Die Bundesregierung bewertet die aktuelle Gesetzeslage als nicht ausreichend, um gegen Kindesentführungen ins Ausland vorzugehen. Das geht aus ihrer Antwort (21/7617) auf eine Kleine Anfrage zu grenzüberschreitender Kindesentziehung, Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung hervor.
    Zugleich hält die Bundesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten von Jugendämtern und Familiengerichten bei einer konkret drohenden Kindesentziehung für ausreichend. Bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung könne das Jugendamt das Familiengericht anrufen, bei dringender Gefährdung komme eine vorläufige Inobhutnahme in Betracht. Ob diese Instrumente im konkreten Einzelfall ausreichten, „hängt von den jeweiligen Umständen und der individuellen Gefährdungslage ab“, schreibt die Bundesregierung.
    Ein bundesweit einheitliches und verbindliches Verfahren für die Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern, Polizei und Auslandsvertretungen bei Verdacht auf eine drohende Zwangsverheiratung durch Verbringung ins Ausland existiert laut Bundesregierung nicht. „Es bestehen Kooperationspflichten zwischen den Akteuren sowie fachliche Empfehlungen, die konkrete Ausgestaltung erfolgt jedoch überwiegend auf Landes- und kommunaler Ebene. Dies trägt den jeweiligen regionalen Strukturen sowie den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls Rechnung“, heißt es weiter dazu. Zugleich erarbeite die Bundesregierung Mindeststandards zur frühzeitigen Erkennung und Verweisung von Betroffenen des Menschenhandels, die künftig auch bestimmte Fälle von Zwangsheirat erfassen sollen.

    Migrationspakt völkerrechtlich nicht verbindlich

    [13.8.] Die Bundesregierung sieht den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) als Grundlage für verbesserte internationale Zusammenarbeit im Bereich Migration. Das geht aus ihrer Antwort (21/7619) auf eine Kleine Anfrage hervor.
    Der Pakt sei ein politisches Rahmendokument und damit völkerrechtlich nicht verbindlich. Seine Umsetzung erfolge auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene; auf nationaler und lokaler Ebene liege sie in der souveränen Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die dem Pakt beigetreten sind.
    Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie der „Progress Declaration“ in der VN Generalversammlung am 20. Mai 2026 zugestimmt. Diese nehme anhand der 23 Ziele des Paktes eine Bestandsaufnahme vor und spreche Empfehlungen für die weitere Umsetzung aus. Auch die „Progess Declaration“ inklusive der Empfehlungen hätten keinen rechtlich verbindlichen Charakter.
    Die Bundesregierung betont, dass sie in ihrer Arbeit rechtlich sowie fachlich etablierte Terminologie verwende. Ausdrücklich mache sie sich deshalb die von den Fragestellern verwendeten Begriffe „Remigration“, „Massenmigration“, „Ersatz-Migration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ nicht zu eigen.

    Asylbewerberleistungen: Leistungskürzungen in Dublin-Fällen rechtswidrig

    [13.8.] Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, EU 6: Europa- und Völkerrecht, Auswärtiges und Sicherheit: Zur Einschränkung von Asylbewerberleistungen in „Dublin-Fällen“ - Unionsrechtskonformität von § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AsylbLG vor und nach der GEAS-Reform:
    Die 2024 von der Bundesregierung eingeführte Regelung zur Leistungseinstellung bei Dublin-Geflüchteten verstößt gegen Unionsrecht. 
    Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 4. Juni 2026 klargestellt. (In der Rechtssache C-621/24 hatte er entschieden, dass die Kürzung oder Streichung von Asylleistungen für Menschen im Dublin-Verfahren in Deutschland gegen EU-Recht verstößt. Bis zur tatsächlichen Ausreise besteht ein Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard inklusive Kleidung und Taschengeld. Vgl. asyl.net/)

    Dies ergibt sich aus einer Analyse des Sekundärrechts und der langjährigen Rechtsprechung des EuGH zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums von Schutzsuchenden (auch im Dublin-Verfahren), die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Aspekt eigentlich sehr ähnelt.
    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt im Ergebnis fest:
    - Auch nach der GEAS-Reform gilt: Bei Sozialleistungen in "Dublin-Fällen" darf ein "grundrechtlich vorgegebenes Mindestniveau ... unter keinen Umständen unterschritten werden".
    - "Eine Kürzung aller Leistungen 'auf Null' dürfte unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zur RL 2013/33 [alte Aufnahme-Richtlinie] und den Anforderungen der GRCh [EU-Grundrechte-Charta] ausgeschlossen sein."
    - Aus dem EU-Primärrecht ergibt sich nach der Rechtsprechung des EuGH für Dublin-Fälle, "dass im Zeitraum bis zur tatsächlichen Überstellung jedenfalls das physische Existenzminimum i. S. v. 'Brot, Bett und Seife' und wohl auch ein Mindestmaß an Kleidung aufrechterhalten werden müsse", zu darüber hinaus zu erbringenden "Geldleistungen mit Blick auf das sozio-kulturelle Existenzminimum" bedürfe es weiterer "Klarstellungen seitens des EuGH". [Zum Gutachten]

    Barrierefreiheit - Modernisierung des Personenbeförderungsrechts

    [13.8.] Aufgrund der unzureichenden Datenlage ist es nicht möglich, die Entwicklung der Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr (Paragraf 50 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) und im Taxiverkehr (Paragraf 47 PBefG) seit der Einführung des Paragrafen 64c in das PBefG zu quantifizieren. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts - Barrierefreiheit gemäß Paragraf 64c des Personenbeförderungsgesetzes“ hervor, der als Unterrichtung (21/7640) vorliegt. Paragraf 64c PBefG regelt, dass Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen einen Anteil von fünf Prozent barrierefreier Fahrzeuge haben müssen. 
    Bei der Evaluation sei deutlich geworden, dass gebündelte Bedarfsverkehre zurzeit praktisch nicht existierten, während die Anzahl der Taxiunternehmen, die dem Anwendungsbereich des Paragrafen 64c PBefG unterliegen, „vermutlich sehr gering ist und dass diese sich vornehmlich in den größeren Städten konzentrieren“, heißt es in der Vorlage. Fraglich sei, ob dieses Ziel mit Bezug auf die im Gesetz genannte Mindestgröße der Unternehmen und den angestrebten bundesweiten Richtwert von fünf Prozent der von dem Unternehmen betriebenen Fahrzeuge erreichbar sei. Eine höhere Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen, so heißt es in der Evaluation, sei nur dort zu erwarten, wo Kommunen im Rahmen von örtlichen Initiativen wie „Inklusionstaxi“ die Beschaffung beziehungsweise Ausrüstung von barrierefreien Fahrzeugen finanziell fördern.
    Aktuell werde das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit den Regelungen des Paragrafen 64c PBefG die gesellschaftliche Teilhabe von sensorisch oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu verbessern, „vermutlich nur in sehr geringem Maße erreicht“, heißt es in der Evaluation.

    Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit

    [13.8.] Am 31. Dezember 2025 hat das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe bei 4.217 Euro gelegen, darunter 4.396 Euro für deutsche Staatsangehörige und 3.358 Euro für ausländische Staatsangehörige. Das Medianentgelt von Ausländern lag somit um 1.038 Euro oder 24 Prozent unter dem von Deutschen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7621) auf eine Kleine Anfrage.

    Folgen von KI für den Arbeitsmarkt

    [13.8.] Die Auswirkungen der zunehmenden Verbreitung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Arbeitsmarkt sind grundsätzlich schwer zu trennen von den Folgen der anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase sowie dem Strukturwandel durch Demographie, Dekarbonisierung und Digitalisierung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7620) auf eine Kleine Anfrage. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigten, dass die Abgangsrate von Arbeitslosen unter 25 Jahren in Beschäftigung seit 2019 gesunken ist. Dieser Rückgang sei aber parallel zur Entwicklung der Abgangsrate aller Arbeitslosen erfolgt. „Es gibt keine Belege dafür, dass dieser Rückgang kausal mit der Nutzung von KI verbunden ist“, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung betont darin, die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt kontinuierlich zu beobachten.

    Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

    [12.8.] Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck, vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen. 

    Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden."

    Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

    Das ändert sich mit der ersten Stufe der Reform:

    Niedrigschwellige Bildungsassistenz in Kitas und Schulen: - Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem SGB VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
    - Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen. Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell nicht vorgehalten wird.

    Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen: - Heute müssen Familien mitunter zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen und Behörden navigieren. Gerade für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien können komplizierte Zuständigkeiten den Zugang zu notwendiger Unterstützung erschweren. Der Gesetzentwurf schafft deshalb mehr Möglichkeiten, Leistungen und Zuständigkeiten einfacher zu organisieren.
    - Eine Experimentierklausel ermöglicht es Kommunen, die Kinder- und Jugendhilfe künftig als zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu erproben und Schnittstellen zur Eingliederungshilfe abzubauen.
    - Auch der Verfahrenslotse, der Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, wird zeitlich entfristet.
    - Der Entwurf entlastet Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, bei denen etwa die Altersfeststellung, Fristenregelungen und Kostenerstattungen praktikabler gestaltet werden sollen.

    Starke kommunale Infrastrukturen: - Infrastrukturangebote für junge Menschen, Eltern und Familien in den Kommunen, wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten werden deutlich gestärkt.
    - Familien, die Unterstützung brauchen, wird zunächst die Inanspruchnahme einfach zugänglicher Angebote nahegelegt, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird. Voraussetzung hierzu ist, dass keine intensivere Unterstützung notwendig ist.
    - Entsprechendes gilt für den KiTa-Besuch. Gerade für Familien in herausfordernden Lebenslagen kann der KiTa-Besuch des Kindes auch flankiert mit einer Beratung der Eltern enorm wirkungsvoll sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch die Unterstützung der Eltern sein. 

    Jugendliche auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen: - Der Übergang in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben ist für junge Menschen eine entscheidende Phase. Eine abgeschlossene Ausbildung und der Einstieg in Arbeit sind dabei wichtige Voraussetzungen.
    - Die Reform richtet deshalb einen stärkeren Fokus auf Hilfen, die junge Menschen gezielt bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.

    Fachkräfte gezielter einsetzen und Personalsituation entlasten: - Die Anforderungen an die Qualifikation des Personals richten sich stärker nach den ganz konkreten Aufgaben und die wahrzunehmenden Funktionen und nicht nach pauschalen Standards.
    - Dies bedeutet: Je anspruchsvoller die jeweilige Aufgabe ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation des eingesetzten Personals zu stellen, bei weniger komplexen Aufgaben können entsprechend geringere Anforderungen ausreichend sein. Dies schafft mehr Flexibilität für öffentliche und freie Träger bei Auswahl und Einsatz des Personals und sorgt für eine Entlastung der Personalsituation in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

    Der Gesetzentwurf beendet zudem die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten „begleiteten Trinken“. Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person nicht mehr erlaubt sein. [Weitere Informationen: BMBFSFJ; vgl. BMBFSFJ, BReg]

    K.o.-Tropfen: Bundesregierung will Strafrecht verschärfen

    [12.8.] Die Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten stärken. In ihrem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (21/7560) zur „Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ sieht sie vor, in Paragraf 177 Absatz 8 Nummer 1 und Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ zu erfassen. 
    Anlass ist laut Begründung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024, wonach über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff keine „gefährlichen Werkzeuge“ sind. Solche Fälle fallen im Sexualstrafrecht deshalb bislang unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Künftig sollen sie auch als „besonders schwere sexuelle Übergriffe“ gelten.
    Als gefährlich sollen laut Entwurf Werkzeuge oder Mittel gelten, die im konkreten Fall geeignet sind, „erhebliche Verletzungen oder erhebliche gesundheitliche Schäden herbeizuführen“. Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen soll dafür nicht erforderlich sein. Explizit führt die Bundesregierung in der Begründung aus, dass der Tatbestand damit auch K.-o.-Tropfen erfassen soll, die im Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung unter „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“ fallen.

    Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme in den Tatbestandsmerkmalen „bei der Tat“ und „gefährliches Mittel“ hingegen die Gefahr „erheblicher Anwendungsschwierigkeiten“ in der Praxis. Zwischen der heimlichen Verabreichung von K.-o.-Tropfen und der späteren sexuellen Handlung beziehungsweise Wegnahme könnten mehrere Zwischenschritte liegen. Daher sei nicht sicher, dass die Verabreichung als Verwendung „bei der Tat“ erfasst werde. Die Länderkammer schlägt stattdessen vor, auf die Formulierung „zur Ausführung der Tat“ sowie auf die bereits im Strafgesetzbuch verwendeten Begriffe „Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe“ zurückzugreifen.

    Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Änderung ihres Entwurfs ab. Ihr Konzept sei umfassender und solle abstrakt sämtliche Werkzeuge und Mittel erfassen, die die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit gefährden, darunter auch künftig auftretende, bislang nicht bedachte Begehungsformen. Zudem wird laut Bundesregierung „bewusst auf jegliche Subjektivierung des Tatbestandes“ verzichtet. Beim Vorschlag des Bundesrates müsste nach ihrer Auffassung bereits bei der Gabe der K.-o.-Tropfen eine „Ermöglichungsabsicht im Sinne des dolus directus 1. Grades“ hinsichtlich des sexuellen Übergriffs beziehungsweise der Wegnahme bestehen und nachgewiesen werden.

    Auch die vom Bundesrat befürchtete zeitliche Lücke sieht die Bundesregierung nicht. Nach ständiger Rechtsprechung werde bereits mit dem Verabreichen der narkotisierenden Mittel „Gewalt“ im Sinne der einschlägigen Sexual- beziehungsweise Raubtatbestände ausgeübt. „Die Tatausführung hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen“, heißt es in der Gegenäußerung. Eine fortwirkende Gewaltanwendung könne auch bei längeren Zeitspannen bis zur sexuellen Handlung oder Wegnahme vorliegen. Für den dafür erforderlichen „finalen Zusammenhang“ genüge Eventualvorsatz, heißt es in der Gegenäußerung.

    Steigendes Defizit bei der Bundesagentur für Arbeit

    [12.8.] Die Bundesagentur für Arbeit rechnet in diesem Jahr mit einem Defizit von 9,8 Milliarden Euro (kumuliert), das bis 2030 auf 23,4 Milliarden Euro steigen wird. Das nicht kumulierte Defizit liegt den Berechnungen zufolge 2027 bei 5,2 Milliarden Euro und sinkt bis 2030 auf 2,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7611) auf eine Kleine Anfrage.
    „Die Ausgaben für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 voraussichtlich steigen, da die Anzahl der Leistungsbeziehenden derzeit auf höherem Niveau liegt als im Jahr 2025“, schreibt die Regierung. Die Entwicklung in den Folgejahren hänge maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Derzeit würden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprognose der Bundesregierung und aktuelle Prognosen der Wirtschaftsinstitute mit einer im Trend sinkenden Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2027 ausgehen.
    Nach Angaben der Regierung hat die Bundesagentur für Arbeit für 2025 ein Bundesdarlehen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Für das Jahr 2026 ist auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Bundesregierung demnach von einem Darlehensbedarf von 8,4 Milliarden Euro auszugehen. Die Darlehen sind jeweils bis zum Ende des nächsten Jahres gestundet. „Da es der Bundesagentur für Arbeit Ende 2026 nicht möglich sein wird, das Darlehen aus 2025 zu tilgen, verschiebt sich die Fälligkeit um ein weiteres Jahr. Dadurch ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 9,8 Milliarden Euro“, erläutert die Regierung weiter.

    Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder

    [12.8.] Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610) auf eine Kleine Anfrage, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte.
    Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.

    Ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern

    [12.8.] Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei betreuten Personen sollen künftig in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt werden können. Das sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ (21/7561) vor. 
    Nach geltendem Recht kann laut Entwurf ein Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn diese im Rahmen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung nach eigener Darstellung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 (1 BvL 1/24) um. Das Gericht hatte entschieden, dass diese ausnahmslose Vorgabe in bestimmten Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit führen kann, und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2026 aufgegeben.
    Der Krankenhausaufenthalt soll laut Entwurf Regelfall bleiben. Der Betreuer soll in eine Zwangsmaßnahme außerhalb eines Krankenhauses nur einwilligen können, wenn dem Betroffenen durch die Verbringung oder den Aufenthalt im Krankenhaus erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und diese außerhalb des Krankenhauses voraussichtlich vermieden oder signifikant reduziert werden können. Der alternative Behandlungsort muss die erforderliche medizinische Versorgung einschließlich der Nachversorgung den Krankenhausstandard nahezu erreichen. Zudem dürfen dort keine anderen Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung oder anderer grundrechtlich geschützter Positionen von vergleichbarem Gewicht drohen. Die Einwilligung des Betreuers bedarf weiterhin der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
    „Diese Regelung erfordert somit eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls, bei dem anhand von konkreten Anhaltspunkten eine Bewertung der in Betracht gezogenen Maßnahme vorgenommen wird“, führt die Bundesregierung aus. Die neue Norm soll im bestehenden Paragraf 1832 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzt werden.
    Zur Stärkung des Grundsatzes, dass Zwangsmaßnahmen nur als letztes Mittel (ultima ratio) eingesetzt werden dürfen, sieht der Entwurf zudem zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten vor. Unter anderem soll der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht nähere Angaben zu dem Versuch machen, den Betroffenen von der Behandlung zu überzeugen, sowie zu geprüften weniger belastenden Maßnahmen. Auch die Feststellung des zu beachtenden Willens des Betroffenen soll stärker dokumentiert werden. Zudem sollen Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen gestärkt und grundsätzlich verpflichtend bestellt werden.

    Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme weitergehende Änderungen. So will er postoperative Maßnahmen wie Fixierungen nach einer Operation unter bestimmten Voraussetzungen von den betreuungsrechtlichen Genehmigungsvorschriften ausnehmen. Die Bundesregierung lehnt dies ab. Eine Einwilligung in eine Operation umfasse nach entsprechender Aufklärung jedenfalls mutmaßlich auch eine postoperativ notwendig werdende Fixierung; erhebliche Rechtsunsicherheiten, die eine gesetzliche Klarstellung erforderten, seien nicht erkennbar.
    Ebenfalls ablehnend äußert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Länderkammer, bei bestimmten freiheitsentziehenden Maßnahmen auf die Bestellung eines Verfahrenspflegers verzichten zu können. Der Schutz der grundrechtlichen Belange der Betroffenen müsse Vorrang vor Verfahrensvereinfachungen oder Kostenerwägungen haben, argumentiert die Bundesregierung.
    Auch eine vom Bundesrat geforderte Verlängerung der gerichtlichen Genehmigungsdauer ärztlicher Zwangsmaßnahmen von sechs Wochen auf drei Monate lehnt sie als „zu weitgehend“ ab. Wegen des schweren Grundrechtseingriffs müsse eine engmaschige gerichtliche Überprüfung gewährleistet bleiben.

    Bundesrat will Änderungen bei strafrechtl. Verfolgung v. Menschenhandel& sex. Ausbeutung

    [12.8.] Der Bundesrat fordert Änderungen am Regierungsentwurf zur Reform des Menschenhandelsstrafrechts. Die Bundesregierung lehnt die meisten Vorschläge der Länderkammer jedoch ab. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/7562) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervor. Gegenstand ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ (21/6584).
    Unter anderem verlangt der Bundesrat, das vorgesehene Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers auszuweiten. Zum einen sollen weitere Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel erfasst werden. Zum anderen hält die Länderkammer die bei bestimmten Fällen der Zwangsprostitution und des Menschenhandels vorgesehene Beschränkung auf minderjährige Opfer für nicht überzeugend und fordert hier eine Regelung ohne Altersbeschränkung. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Bedarf. Der Ausnahmecharakter der Vorschrift solle erhalten und ihr Anwendungsbereich eng gefasst bleiben. Eine Erweiterung würde nach ihrer Auffassung zudem „verjährungsrechtlichen Grundprinzipien widersprechen“.
    Keine Zustimmung findet auch die Forderung, die geplante Strafbarkeit für die Inanspruchnahme von Diensten von Menschenhandelsopfern auf Fälle auszudehnen, in denen jemand lediglich „leichtfertig verkennt“, dass es sich um ein Opfer handelt. Das Europarecht verlange eine Strafbarkeit nur, „wenn der Täter positiv weiß, dass der oder die Betroffene Opfer von Menschenhandel geworden ist“, argumentiert die Bundesregierung. Eine Ausweitung der Leichtfertigkeitsstrafbarkeit könnte zudem etwa die Pflege- oder Baubranche erfassen.
    Auch Forderungen nach weitergehenden strafprozessualen Befugnissen weist die Bundesregierung zurück. So sieht sie keinen Bedarf, weitere Straftatbestände in den Katalog für Online-Durchsuchungen aufzunehmen oder den Haftgrund der Wiederholungsgefahr auf Menschenhandels- und Ausbeutungsdelikte auszuweiten.

    Wehrhafte Demokratie: Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern

    [11.8.] Um Vorkehrungen zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7398). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob es innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur gibt, „die sich mit möglichen bundesstaatlichen Gefährdungslagen für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat oder die Grundrechte in den Ländern befasst“, Auch fragte sie unter anderem, ob die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Bestandsaufnahmen dazu durchgeführt oder beauftragt hat, in welchen Bereichen der föderalen Ordnung demokratische, rechtsstaatliche oder grundrechtliche Schutzmechanismen besonders verwundbar sein könnten.
    Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaats und der Grundrechte eine gemeinsame Daueraufgabe von Bund und Ländern, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten wahrgenommen wird. „Innerhalb der Bundesregierung bestehen bereits seit vielen Jahren sicherheitsbehördliche Arbeitsstrukturen und entsprechende Gremien, die sich generell mit Gefährdungslagen im Sinne der Fragestellung auseinandersetzen“, heißt es in der Antwort weiter.
    Für die Beobachtung und Bewertung extremistischer Bestrebungen bestehen danach im Verfassungsschutzverbund sowie in den gemeinsamen Zentren von Bund und Ländern etablierte, kontinuierlich arbeitende Strukturen. Die laufende Lagebeobachtung obliege den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.

    Kulturelle u. Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz

    [11.8] Das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e.V. hat 2025 für das Projekt „Dialog für Zukunft: Kulturelle und Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz“ Fördermittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Höhe von 249.661,12 Euro ausgezahlt bekommen. Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises endet am 31. Dezember 2026. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7576) auf eine Kleine Anfrage mit. Im Jahr 2024 habe das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e. V. Fördermittel des BKM für das Projekt „Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ in Höhe von 1.450.348,30 Euro erhalten. Der Verwendungsnachweis erfolge derzeit durch das Bundesverwaltungsamt. Für das Projekt „Veranstaltungsreihe für einen people-to-people-Austausch zwischen Kulturmittler_innen aus Deutschland und den Abraham Accords Staaten“ seien im Jahr 2023 Fördermittel von 720.344,40 Euro durch den BKM ausgezahlt worden. Die Prüfung des Verwendungsnachweis durch das Bundesverwaltungsamtes sei abgeschlossen und die Fördermittel seien zweckentsprechend verwendet worden.

    Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern

    [10.8.] Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Bereich der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen. Studien zeigten zwar, dass trotz Pandemie und Krisenlagen für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland eine gute subjektive Gesundheit sowie eine hohe Lebenszufriedenheit bestehe. Diese habe sich jedoch insbesondere in den Pandemiejahren 2020 und 2021 verschlechtert und sei nicht wieder auf das vorpandemische Niveau zurückgekehrt, heißt es in der Antwort (21/7550) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Die Koalition habe sich darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu zu entwickeln.
    Die Schwerpunkte der Strategie sollen den Angaben zufolge auf Prävention und Früherkennung liegen, insbesondere durch Aufklärung und Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagogen und weiteren Fachkräften. Ziel sei es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser zu verzahnen.

    Beleidigungen& Verleumdungen gegen Personen d. polit. Lebens

    [10.8.] Die Bundesregierung prüft mögliche Änderungen beim strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens. Sie beobachte fortlaufend die Anwendung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) und prüfe derzeit, „wie den hinsichtlich der Vorschrift und ihrer Anwendung in der aktuellen öffentlichen Diskussion geltend gemachten Bedenken Rechnung getragen werden kann“. Das geht aus ihrer Antwort (21/7528) auf eine Kleine Anfrage hervor.
    Anlass der Anfrage war unter anderem Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Äußerungsfreiheit, Irene Khan. Die Bundesregierung betont, die Meinungsfreiheit umfasse auch „scharfe Kritik“ an Politikern. Sie erlaube jedoch nicht jede persönlich gerichtete Beschimpfung. „Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung des Beleidigungsstrafrechts im Einzelfall die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen“, heißt es weiter.
    Zahlen zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen nach Paragraf 188 seit 2024 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Die einschlägigen Statistiken erfassten den Gegenstand der Verfahren nicht entsprechend detailliert.
    Die Bundesregierung betont ferner, dass internationale Standards zum Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit in Deutschland umfassend gewahrt seien. Eine Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, nach der sich erkundigt wird, bedürfe es in diesem Zusammenhang nicht.

    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen

    [10.8.] Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind mit Stand Juni 2025 insgesamt rund 8,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland in Engpassberufen tätig gewesen. Das geht aus der Antwort (21/7546) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7127) hervor. Unter ihnen seien 1,3 Millionen Beschäftigte beziehungsweise 14,6 Prozent mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gewesen.

    Forschungsvorhaben zur infrastrukturellen Bildungsassistenz

    [6.8.] Das Bundesbildungsministerium plant die Förderung eines Forschungsvorhabens zum Thema infrastrukturelle Bildungsassistenz. Darin sollen unter anderem die bestehenden Formen schulischer Unterstützungsleistungen in ihren Wirkungen einbezogen werden, heißt es in der Antwort (21/7497) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7234) der Grünen-Fraktion.
    Eine infrastrukturelle Bildungsassistenz könne allerdings nicht innerhalb weniger Jahre vollständig aufgebaut werden, heißt es in der Antwort mit Blick auf die Kostenkalkulation. Daher werde in den ersten acht Jahren davon ausgegangen, dass durch einen schrittweisen Ausbau zunächst nur der Anstieg der Kosten abgeschwächt werden könne. Die jährlichen Kosten für die bestehenden Schulbegleitungen verringerten sich in diesem Zeitraum nicht.

    Queere wohnungslose Menschen besonders schutzbedürftig

    [6.8.] Für das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit haben die mitwirkenden Akteure und Ressorts keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit gemeldet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7313) mit.
    Die Abgeordneten hatten wissen wollen, warum in dem Aktionsplan keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit enthalten sind. Wie die Bundesregierung erläutert, beruhen die Jahresprogramme des Nationalen Aktionsplans auf freiwilligen Beiträgen der im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit mitwirkenden Akteure und Ressorts. Diese seien für die Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms 2026 einschließlich deren Evaluierung verantwortlich. Sollten in den Aufrufen für künftige Jahresarbeitsprogramme entsprechende Maßnahmen gemeldet werden, würden diese berücksichtigt. Bedarfe besonders schutzbedürftiger Teile der Gruppe der Wohnungslosen seien in den Gremien des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit beraten worden. „So werden queere wohnungslose Menschen als besonders schutzbedürftiger Teil der Gruppe der wohnungslosen Menschen in den Erörterungen zur Aufstellung der Arbeitshilfen und Empfehlungspapieren der Facharbeitsgruppen betrachtet“, heißt es in der Antwort weiter.

    Monitoringsystem u. Transferplattform Radikalisierung

    [6.8.] Die Bundesregierung verteidigt die Verwendung des Begriffs „rechtsaußen“ in der Extremismusforschung. Es handele sich, wie auch bei „linksaußen“, um einen in der sozial- und politikwissenschaftlichen Forschung etablierten Begriff. Er sei nicht spezifisch für die Forschungsarbeiten des MOTRA-Verbundes (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung), heißt es in der Antwort (21/7501) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. 
    Der Begriff „links-/rechtsaußen“ werde innerhalb des MOTRA-Verbundes, wie auch in anderen Kontexten der Radikalisierungs- und Extremismusforschung, als kategorialer und nicht als normativer Begriff genutzt. Er bilde deskriptiv soziale Erscheinungen ab, die sich eher am äußeren linken oder rechten Rand des politischen Spektrums bewegen, ohne diese zu bewerten, wie es etwa bei der Nutzung des Extremismusbegriffs hinsichtlich einer möglichen strafrechtlichen Relevanz der Fall wäre. Eine Gleichsetzung von „rechtsaußen“ mit „Rechtsextremismus“ sei weder gegeben noch intendiert.

    Neue Transparenzpflichten für KI in Deutschland& EU

    [6.8.] Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):Neue Transparenzpflichten für KI in Deutschland – Staatsminister Weimer: „Ein wichtiger Meilenstein, der das Vertrauen in digitale Inhalte stärkt“
    Kulturstaatsminister Weimer sieht die neuen KI-Transparenzpflichten als bedeutenden Erfolg für deutsche Unternehmen und als wichtigen Gewinn für den Kultur- und Medienbereich.
    Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel der Neuregelung ist, mehr Transparenz beim Einsatz von KI zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. 

    Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte: „Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein. Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen in digitale Inhalte. Durch mehr Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz leisten sie einen Beitrag dazu, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte zu verringern. Zugleich greifen Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit, für deren praxistaugliche Ausgestaltung ich mich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.“

    So sind die Transparenzpflichten so ausgestaltet, dass kreative und journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Bildmontagen oder bei Spielfilmen kann der erforderliche Hinweis in einer Weise erfolgen, die die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt. Auch für journalistische Beiträge gilt keine Kennzeichnungspflicht, soweit sie vor der Veröffentlichung einer angemessenen Kontrolle unterliegen und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.
    Die Neuregelungen richten sich nicht nur an die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie gelten auch für KI-Betreiber, also Akteure, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden, etwa Unternehmen und Einrichtungen. Damit können die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevant sein, beispielsweise für Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen sowie Museen und Kultureinrichtungen. 
    Künftig sind bestimmte KI-Inhalte zu kennzeichnen, darunter Deepfakes - also täuschend echt wirkende, mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte - sowie bestimmte KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit.

    Kulturstaatsminister Weimer: „Insgesamt ist die KI-Verordnung ein Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens für KI, der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt.“ 

    Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat die EU Leitlinien, einen Verhaltenskodex, FAQs und Icons zur Kennzeichnung veröffentlicht.

    Weiterführende Informationen: Bundesnetzagentur, EU-Kommission- Verhaltenskodex.

    CLAIM-Förderung im Rahmen von „Demokratie leben!“

    [5.8.] Die Projektförderung der CLAIM gGmbH im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesfamilienministerium beläuft sich im Jahr 2026 auf rund 627.000 Euro und hat im Vorjahr 625.000 Euro betragen. Das geht aus der Antwort (21/7494) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.
    Im Rahmen der Förderzuständigkeit des Bundesministeriums des Innern sei die CLAIM gGmbH zudem für ein jeweils ganzjähriges Projekt im Haushaltsjahr 2025 mit einer Fördersumme in Höhe von 373.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 300.095 Euro unterstützt worden. Zusätzlich habe es eine Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Trägerschaft des Vereins „Teilseiend“ gegeben (2025: 230.450 Euro, 2026: 27.132 Euro).

    AgoraEU: Förderung für Kultur, Medien und demokratische Werte

    [5.8.] Das EU-Förderprogramm AgoraEU hat aus Sicht der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks zur freien individuellen und öffentlichen Meiungsbildung sowie zur Meinungsvielfalt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7493) auf eine Kleine Anfrage hervor. 
    Das Programm begründe auch keine inhaltlichen Weisungsrechte der Europäischen Kommission gegenüber einzelnen Medienunternehmen und geförderten Rundfunkanbietern und berühre damit nicht die Meinungsbildung. „AgoraEU bezweckt die Unterstützung eines tragfähigen, zuverlässigen, unabhängigen und vielfältigen Informationsökosystems als Ganzes. Dies stärkt auch die Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks, zur Meinungsvielfalt beizutragen“, schreibt die Bundesregierung. 

    Hintergrund: AgoraEU ist ein geplantes EU-Dachprogramm für den Zeitraum von 2028 bis 2034, das die bisherigen Förderbereiche für Kultur, Medien und demokratische Werte zusammenführt.
    Ziele und Hintergrund: 
    - Zusammenlegung: Das Programm verbindet das bisherige Programm Kreatives Europa (Kultur und Audiovisuelles) mit dem CERV-Programm (Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte). 
    - Weniger Bürokratie: Durch die Bündelung sollen Verwaltungsprozesse vereinfacht und stärkere Synergien zwischen Kultur, Zivilgesellschaft und Medien geschaffen werden.
    - Demokratische Resilienz: Das Programm soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den freien Journalismus sowie die europäische Identität stärken und gegen Einflüsse wie Desinformation oder Antisemitismus wirken.

    Kinder- und Jugendgewalt

    [3.8.] Die Bundesregierung plant kein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern. Das geht aus ihrer Antwort (21/7459) auf eine Kleine Anfrage hervor. Eine bundeseinheitliche Definition jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter existiere weiterhin nicht, schreibt die Bundesregierung mit einem Verweis auf frühere Angaben. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gelte eine Person als „mehrfachtatverdächtig“, wenn sie innerhalb eines Berichtsjahres im selben Deliktsbereich mindestens zweimal als Tatverdächtige erfasst worden sei.
    Die Bundesregierung bereitet derzeit eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Studie zu den Ursachen gestiegener Kinder- und Jugendgewalt vor. Die Studie solle sich ergebnisoffen unter anderem mit der Untersuchung der vorhandenen Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz befassen. Auf Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen der Studie wolle die Bundesregierung prüfen, ob gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehe.

    Selbstbestimmungsgesetz berührt nicht Vertragsfreiheit und privates Hausrecht

    [31.7.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437) auf eine Kleine Anfrage das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.“

    Änderung der Integrationskursverordnung

    [1.8.] Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung: Durch die sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) wird die Einigung der Koalition zur Korrektur des Zulassungsstopps zu den Integrationskursen umgesetzt. Am 01. August 2026 tritt die neue Verordnung in Kraft. Die Änderungen der Integrationskursverordnung tangieren Personen, die nach §44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz einen Zulassungsantrag auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs stellen können. Mit der neuen IntV einher gehen auch Änderungen im Antragsverfahren einher.

    Auf Beschluss des BMI wurden im Februar 2026 Zulassungen zu den Integrationskursen nach §44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bis auf weiteres ausgesetzt. Als Begründung wurden Haushaltsrisiken und die Notwendigkeit eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Integrationskurssystems zu sichern, genannt (BAMF TRS Integrationskurse 02/26).

    § 44 Abs. 4 AufenthG fasst alle Personengruppen, die unter Vorbehalt verfügbarer Kursplätze freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen können. Hierzu gehören vor allem Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung, mit einer Duldung nach §60 Abs. 2 S. 3 (Ermessensduldung) und mit einem Aufenthalt nach §24 AufenthG (geflüchtete Menschen aus der Ukraine) sowie nichtdeutsche EU-Bürger*innen.

    Der Zulassungsstopp betraf ca. 130.000 Kursteilnehmende; hiervon 55.800 Personen mit Aufenthaltsgestattung, 16.700 geflüchtete Menschen aus der Ukraine (§24 AufenthG), 27.400 nichtdeutsche EU-Bürger*innen, 600 Personen mit einer Ermessensduldung und 29.000 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit/Drittstaatler*innen (Drucksache 21/5574 vom 11.05.2026 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Lamya Kaddor, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4664). 

    Mitte Mai hat sich die Koalition auf eine Korrektur des Zulassungsstopp verständigt. Mit der angepassten Integrationskursverordnung tritt die Einigung ab dem 01. August in Kraft.
    [Siehe auch: BAGFW Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Integrationskursverordnung; Parität]

    Rechtsanspruch auf Ganztag

    [30.7.] BMBFSFJ: Rechtsanspruch auf Ganztag - Ganztägige Bildung und Betreuung schafft Chancen für Kinder und entlastet Familien – Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Ausbau.
    Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.

    Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen – sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein.“

    Bereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.
    Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe – für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland.“
    Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
    Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran.
    Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags – unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.

    Hintergrund: Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien.
    Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach § 24a SGB VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt. [Weitere Informationen: www.recht-auf-ganztag.de]

    Nach CSD-Anschlag: mehr Geld für Förderprogramm „Demokratie leben!“

    [30.7.] Deutschlandfunk: Nach CSD-Anschlag: Familienministerin Prien will Demokratie-Programm (Programme zur Deradikalisierung junger Menschen) nachschärfen:
    Nach dem CSD-Anschlag in Berlin hat Familienministerin Prien Änderungen am Förderprogramm „Demokratie leben!“ angekündigt.
    Die Bundesländer sollten mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung bekommen, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass Programme gegen Radikalisierung erfolgreich sein könnten, betonte Prien.
    Zugleich verteidigte sie erneut die von ihr anvisierte Neuausrichtung des Programms, das zu einseitig auf linke Projekte und Identitätspolitik ausgerichtet sei. Unter anderem Menschen aus der queeren Community hatten beklagt, dass Beratungsangebote gekürzt würden.
    „Demokratie leben!“ ist ein 2014 aufgelegtes Programm des Bundes zur Unterstützung von Initiativen für Vielfalt, Demokratie und gegen Extremismus.

    Verfassungsschutzbericht 2025: Steigende Bedrohung durch Extremismus

    [30.7.] BReg: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, den Bundesverfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vorgestellt. Der Bericht weist fast 60.000 Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus. Die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten in allen Bereichen der verfassungsfeindlichen Bestrebungen stieg gegenüber 2024 mit rund 10 Prozent deutlich. 

    Rechtsextremisten weiterhin die größte Bedrohung: Dass die linksextremistische Gewalt zunehme, sei ein „ernstes Warnsignal für unseren Rechtsstaat“,  betonte Innenminister Dobrindt und verwies dabei unter anderem auf die Brandanschläge auf die Berliner Stromversorgung im Januar. Dennoch, hob Dobrindt hervor, komme die größte Bedrohung für die Demokratie weiterhin von Rechtsextremisten. 
    Das Ziel sei, jede Form des Extremismus konsequent zu bekämpfen. Für ein wirksames Vorgehen gegen Extremisten sollten die Sicherheitsbehörden mit weitergehenden Befugnissen ausgestattet werden, so der Innenminister. Insgesamt wurden für das Jahr 2025 58.851 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 57.701). Die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten stieg um rund 10 Prozent deutlich auf 3.294 (2024: 2.976).
    Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundes dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV in seinem gesetzlichen Auftrag zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Der Bericht benennt detailliert Gefahren und unterrichtet über wesentliche Erkenntnisse.

    Wesentliche Ergebnisse des Verfassungsschutzberichts 2025:
    - Die Bedrohung durch Spionage, Sabotage, Transnationale Repression und Cyberangriffe bleibt in Deutschland weiterhin hoch. Die meisten nachrichtendienstlichen Aktivitäten gingen von Russland, China und Iran aus.
    - Das Personenpotenzial ist in allen Bereichen – im Rechtsextremismus, im Linksextremismus, im Bereich des Islamismus sowie islamistischen Terrorismus und im auslandsbezogenen Extremismus – angestiegen.
    - Extremistische Akteure nutzen insbesondere soziale Medien wie Instagram und TikTok, um für Veranstaltungen zu werben und Propagandainhalte zu verbreiten. Dadurch entstehen gemeinsame Netzwerke, die die Radikalisierung – insbesondere junger Menschen – beschleunigen. Auch Gaming-Plattformen wie Roblox werden gezielt eingesetzt, um Kinder und Jugendliche anzusprechen und mit extremistischen Inhalten in Kontakt zu bringen.

    Anspruch auf geschlechtsangleichende Leistungen gefordert

    [29.7.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen. Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorlegen und den Anspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankern, heißt es in einem Antrag unter dem Titel „Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten“ (21/7350).
    Zur Begründung verweist die Fraktion auf eine durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 entstandene „Versorgungsunsicherheit“. Besonders betroffen seien Menschen in laufender Hormontherapie, Personen, die eine Behandlung beginnen wollten, sowie nicht-binäre Menschen. 
    Voraussetzung soll laut Antrag sein, dass das eigene Geschlechtsempfinden im Widerspruch zu dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht steht und die Behandlung zur Minderung des Leidensdrucks erforderlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll nach Willen der Fraktion innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Art und Umfang der Maßnahmen sowie die Anforderungen an Qualifikation und Qualitätssicherung festlegen.
    Mit einer Übergangsregelung sollen zudem laut Antrag laufende Behandlungen bis zum Erlass der Richtlinie fortgesetzt und bereits genehmigte Leistungen weiterhin bezahlt werden. Rückwirkende Regressforderungen gegen Leistungserbringer sollen ausgeschlossen werden.

    Rechtsextreme Musikveranstaltungen

    [29.7.] Die Bundesregierung hat ihre Angaben zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025 nach oben korrigiert. Nachträglich seien zwei weitere Konzerte und acht weitere Liederabende beziehungsweise Auftritte von Solo-Interpreten bekannt geworden, heißt es in ihrer Antwort (21/7419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7149). Damit erhöht sich die Zahl dieser Veranstaltungen von 94 auf 104, darunter 24 Konzerte und 80 Liederabende beziehungsweise Solo-Auftritte.
    Zusätzlich wurden 15 weitere „sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen“ bekannt. Ihre Zahl steigt damit von 55 auf 70. Die bekannte Gesamtbesucherzahl der Konzerte erhöht sich auf 2.004, die der Liederabende auf 2.271 und die der sonstigen Veranstaltungen mit Musik auf 5.698 Personen. (Die Kleine Anfrage bezieht sich im Schwerpunkt auf das zweite Halbjahr 2025 und auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/4244). 
    Für das zweite Halbjahr 2025 waren der Bundesregierung demnach bei vier Konzerten, 41 Liederabenden, 35 sonstigen Veranstaltungen mit Live-Musik und zwei Auslandskonzerten die Namen oder Künstlernamen auftretender Solo-Interpreten bekannt, wurden aber nicht veröffentlicht. […] Auch zu vier nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen und elf sonstigen Veranstaltungen mit Musik macht sie keine näheren Angaben. […] 
    Zudem beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2024 eine „verstärkte Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ in der rechtsextremistischen Musik. Einzelne Akteure erzielten mit KI-generierter Musik auf Plattformen wie YouTube und Spotify zum Teil „erhebliche Reichweiten“. Organisierte Kampagnen im Sinne einer festen Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung solcher Musik seien bislang jedoch nicht bekannt.

    Weiterentwicklung des Programms „Demokratie leben!“

    [28.7.] Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort (21/7414) auf eine Kleine Anfrage (21/7076) der Fraktion Die Linke auf den Umbau beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ein. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms habe seit November 2025 ein umfassender Austausch mit Vertretern der Länder stattgefunden.
    Die Förderrichtlinie sieht den Angaben zufolge weiterhin vor, den Landesdemokratiezentren Mittel für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung zu stellen, die im Bundesland den Förderschwerpunkten entsprechen, von besonderer Bedeutung sind und deren inhaltliche Schwerpunktsetzung sich an der jeweiligen Bedarfslage im Bundesland orientiert.
    Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die besondere Lage in Ostdeutschland ein. Die Lage zivilgesellschaftlicher Akteure in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, sei überwiegend geprägt durch begrenzte Ressourcen. Die Bundesregierung habe diese Herausforderungen im Blick.

    Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz gefordert

    [28.7.] Anschlag auf CSD in BerlinSPD fordert Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz – Queer-Verband spricht von „Staatsversagen“.
    Nach dem Attentat auf den CSD in Berlin hat die SPD einen neuen Anlauf für ein verfassungsrechtliches Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität angekündigt. Die Parteivorsitzenden Bas und Klingbeil sowie SPD-Generalsekretär Klüssendorf kündigten an, ihre Partei wolle eine entsprechende Ergänzung des grundgesetzlichen Verbots von Benachteiligung mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung bringen.
    In einer Mitteilung der drei Sozialdemokraten heißt es, man wolle den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken. Die SPD hatte schon früher eine solche Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Dort heißt es bislang: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
    Gestern hatte bereits der Linken-Ko-Vorsitzende Pantisano gefordert, diesen Artikel auf die sexuelle Identität auszuweiten. Für Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Pantisano betonte, die Linken-Bundestagsfraktion stehe bereit, um diese Grundgesetzänderung sofort umzusetzen. Die Frage sei nur, ob Bundeskanzler Merz es ernst meine mit seiner Solidarität für queere Menschen.

    Verband Queere Vielfalt fordert von Bundesregierung mehr Einsatz für Sicherheit: Der „LSVD+ – Verband Queere Vielfalt“ warf der Bundesregierung massive Fehler beim Schutz der Community vor. Man habe es mit einem „sicherheitspolitischen Staatsversagen“ zu tun, sagte Andre Lehmann vom Bundesvorstand dem Evangelischen Pressedienst. Dabei verwies er auf einen seit Jahren registrierten Anstieg von Hasskriminalität und Angriffen gegen Lesben, Schwule und andere Minderheiten. Lehmann warf Bundeskanzler Merz vor, bis zuletzt auf Gesprächsangebote aus der Community nicht reagiert zu haben. Die Realität sei, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen könnten. Das sei ein deutschlandweites Problem.

    Vor einem Gedenkgottesdienst in der Berliner Marienkirche hatte sich Bundeskanzler Merz zum Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin geäußert. Er sagte, solche Taten hätten nur einen Zweck, nämlich die Gesellschaft zu spalten und ihr Offenheit und Freiheit zu nehmen. „Lassen Sie sich, lassen wir uns nicht einschüchtern“, sagte Merz vor der Trauerandacht. Über Konsequenzen werde mit Entschlossenheit und Besonnenheit entschieden, sagte der Bundeskanzler. [Dlf, s.a. Rede vom Bundeskanzler]

    Siehe auch: Pressestatement von Bundeskanzler Merz zum Anschlag beim Berliner Christopher Street Day: „Wir sind mehr, wir sind stärker, und wir halten in unserem Land zusammen“.
    „Wir werden die Freiheit, die Offenheit, die Liberalität unseres Lebens und unserer Gesellschaft mit allem, was wir tun können, verteidigen“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz in seinem Pressestatement zum Anschlag beim Berliner Christopher Street Day.
    „Diese Taten haben nur einen Zweck: Sie wollen unsere Gesellschaft spalten. Sie wollen uns das Wichtigste nehmen, das wir haben, nämlich unsere Offenheit und unsere Freiheit“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz am Sonntag in seinem Pressestatement zum Anschlag in der vergangenen Nacht beim Berliner Christopher Street Day. Er appellierte: „Lassen Sie sich, lassen wir uns nicht einschüchtern!“
    Die Bundesregierung werde „jenseits aller parteipolitischen Meinungsverschiedenheiten nicht zulassen, dass dieses Gift des Terrorismus und dieses Gift gegen unsere Freiheit in unserer Gesellschaft weiter um sich greift“, so Merz weiter. „Wir werden die Freiheit unserer Gesellschaft verteidigen. Darauf können sich alle verlassen.“ Er sprach den Opfern und Angehörigen seine Anteilnahme aus und dankte außerdem den Einsatzkräften für ihr „vorbildlich schnelles Eingreifen, das gestern Nacht möglicherweise Schlimmeres verhindert hat“.

    Bundes-Investitionsprogramm: Neue Kitaplätze und bessere Ausstattung

    [28.7.] BMBFSFJ: Neue Kitaplätze und bessere Ausstattung - Milliardenschweres Bundes-Investitionsprogramm gestartet. 
    Das milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung kann starten: Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Unterschrift unter die Vereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zwischen Bund und Ländern gesetzt. Sie ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass bundesweit Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege gefördert werden können.
    Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Länder können die Mittel passgenau dort einsetzen, wo Bedarf besteht.

    Bundesministerin Karin Prien: „Der Start des neuen Investitionsprogramms Kindertagesbetreuung ist eine gute Nachricht für Familien in Deutschland. Mit den Mitteln des Bundes können in den Regionen, wo Betreuungsplätze fehlen, neue Kitas entstehen oder bestehende Einrichtungen erweitert werden. So wird es für Eltern leichter, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden. Gleichzeitig erhalten Länder, Kommunen und Träger die Möglichkeit, dringend notwendige Sanierungen und Modernisierungen vorzunehmen und bestehende Plätze dauerhaft zu sichern. Mit dem Investitionsprogramm schaffen wir bewusst ein flexibles Instrument und die Länder können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Unterschied machen. So können Kitas beispielsweise in moderne Ausstattung, gesunde Lernumgebungen oder wirksamen Hitzeschutz investieren und sich für die Zukunft aufstellen. Besonders wichtig ist mir, dass ein Teil der Mittel in Einrichtungen fließt, in denen Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Die Kita ist neben dem Elternhaus der entscheidende Ort für gute Startchancen. Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus."

    Förderung von Neubau bis Hitzeschutz: Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen und weitere Antragsberechtigte entsprechend der Förderrichtlinien der Länder können Fördermittel für den Neu- oder Ausbau von Kitas, für einen Umbau oder eine Sanierung beantragen. Auch eine moderne Ausstattung ist förderfähig - einschließlich digitaler Infrastruktur.
    Ebenfalls möglich ist es, dass die Kosten für eine energetische Sanierung übernommen werden, zum Beispiel der Einbau moderner Heizungsanlagen. Derzeit ist eine überwiegende Mehrheit der Kindertageseinrichtungen von fossilen Brennstoffen abhängig, deren steigende Kosten ein hohes Betriebskostenrisiko darstellen. Eine klimaneutrale Sanierung kann hier sinnvoll entgegenwirken und zum Erhalt von Betreuungsplätzen beitragen.
    Auch Maßnahmen zum wirksamen Hitzeschutz gewinnen angesichts steigender Temperaturen im Sommer an Bedeutung. So kann beispielsweise beantragt werden, dass der Einbau von Rollläden, einer besseren Dämmung oder einer Klimaanlage gefördert wird.
    Mit dem Investitionsprogramm stärkt der Bund nicht nur den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen, sondern verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für Kinder und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.
    Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Welche Maßnahmen gefördert werden, kann daher je nach Bundesland unterschiedlich sein.

    Bericht über die Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit

    [28.7.] Für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes sind nach Angaben der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dort würden die Daten bezüglich des Arbeitszeitgesetzes entsprechend den Berichtspflichten für den jährlichen Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) statistisch erfasst, heißt es in der Antwort (21/7413) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6609) der Fraktion Die Linke.
    Der SuGA sei ein im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellter jährlicher Bericht. Die Berichte seien öffentlich zugänglich. Die Länder veröffentlichen den Angaben zufolge Jahresberichte zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.

    Antidiskriminierungsbeauftragte fordert besseren Schutz für queere Community

    [27.7.] Antidiskriminierungsstelle: Ataman verurteilt islamistischen Anschlag auf Christopher Street Day und ruft zu mehr Solidarität auf: Nach dem tödlichen Angriff auf feiernde Menschen beim CSD in Berlin, bei dem eine Person getötet und zahlreiche Menschen verletzt wurden, zeigt sich die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman entsetzt und fordert zugleich, die queere Community besser zu schützen.
    „Der Anschlag auf den Berliner CSD hatte einen islamistischen Hintergrund. Die Ermittlungen laufen noch, die Hintergründe müssen restlos aufgeklärt werden. Was aber klar ist: Der Täter hat aus einer menschenfeindlichen, extremistischen Ideologie heraus gehandelt. Eine Ideologie, die nicht erträgt, wenn Menschen frei und selbstbestimmt leben. Eine Frau wurde Opfer dieses Hasses und getötet, 31 Personen wurden teils schwer verletzt. Viele andere müssen den Anschlag verarbeiten. Wichtig ist, dass wir uns vom islamistischen Terror nicht einschüchtern lassen. Jetzt kommt es darauf an, für unsere freie Gesellschaft einzustehen, füreinander da zu sein und queere Menschen besser vor Angriffen zu schützen“, so Ataman.
    Bereits kurz nach der Tat hatte die Antidiskriminierungsbeauftragte den Opfern und Angehörigen ihr Mitgefühl ausgesprochen. „Wieder feiernde Menschen, wieder ein Fahrzeug, wieder ein brutaler Akt: Der Anschlag auf den Berliner CSD entsetzt mich, macht mich traurig und wütend. Meine Gedanken, mein Mitgefühl sind bei den Opfern und ihren Angehörigen. Ich hoffe, die Hintergründe werden schnell aufgeklärt“, sagte Ataman.
    Zugleich beklagte Ataman eine wachsende Bedrohung für queere Menschen in Deutschland. „Dieser Angriff muss als das verstanden werden, was er war: ein Angriff auf die Sichtbarkeit und Freiheit der queeren Community. Der Hass auf Schwule, Lesben, Bi, trans Personen, nichtbinäre Menschen und auf ihre Symbole für Sichtbarkeit hat ein schlimmes Ausmaß angenommen. Jetzt braucht es erst recht mehr Solidarität, um Terror und Hass entgegenzutreten.“

    Diskurse um Fußfesseleinsatz, Präventivhaft, Jugendstrafrechtsreform nach CSD-Anschlag

    [27.7.] Nach dem Anschlag auf den CSD drängt Bundesinnenminister Dobrindt darauf, die Möglichkeiten für den Einsatz von Fußfesseln auszubauen. Eine solche Bewegungseinschränkung müsse zum Standard gegenüber Gefährdern werden, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung.
    Zudem ⁠will der Innenminister bundesweit ⁠einheitliche Regeln zur ⁠Präventivhaft. Es brauche ‌in ganz Deutschland anwendbare Regeln, um Gefährder aus dem ​Verkehr zu ziehen. Als dritten Punkt nannte Dobrindt ​eine Reform des Jugendstrafrechts. Die Anwendung ‌von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern sei inakzeptabel. Bereits zuvor hatten Kanzler Merz und Unionspolitiker Gesetzesänderungen erwogen, die in eine ‌ähnliche Richtung ‌gehen.
    Der Bundesgerichtshof hatte jüngst im Fall eines Terrorismusverdachts die Hürden für elektronische Fußfesseln gesenkt. Demnach muss nicht unbedingt eine konkrete Tat in Aussicht stehen, wie aus dem Beschluss der Richter in Karlsruhe hervorgeht. Das „beachtliche Risiko“ einer terroristischen Gefahr reiche aus. Konkret ging es um einen ausreisepflichtigen Afghanen, der enge Kontakte in die salafistische und radikal-islamistische Szene hatte. (XIII ZB 8/26)
    Gerichtlich wurde zunächst bestimmt, dass der Mann eine elektronische Fußfessel tragen soll. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnte die Überwachungsmaßnahme dagegen ab. Es sei nicht feststellbar, dass von dem Betroffenen tatsächlich eine konkrete Terrorgefahr ausgehe. Der Bundesgerichtshof entschied, gäbe es deutliche Indizien für eine eigene Gewaltbereitschaft des Betroffenen und lägen eine radikal-islamistische Grundhaltung und eine besondere Nähe zu Personen vor, von denen in hohem Maße terroristische Taten zu erwarten seien, sei die Anordnung einer elektronischen Fußfessel begründet. [Dlf, RTL, n-tv]

    Siehe auch: beck-aktuell: Interview: Sicherheitsrechtler zum CSD-Anschlag: "Man kann nicht allen Gefährdern eine Fußfessel anlegen".
    Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD erläutert der Sicherheitsrechtler Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, dass die Sicherheitsbehörden bereits heute über weitreichende rechtliche Instrumente im Umgang mit sogenannten Gefährdern verfügen. Das Hauptproblem sieht er daher nicht in fehlenden Befugnissen, sondern in deren praktischer Umsetzung sowie im Informationsaustausch und der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.
    Zugleich betont Thiel, dass eine lückenlose Überwachung aller Gefährder personell nicht möglich sei und absolute Sicherheit deshalb nicht gewährleistet werden könne. Im konkreten Fall regt er an zu prüfen, ob Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden künftig stärker in strafgerichtliche Prognoseentscheidungen, etwa bei Bewährungsentscheidungen, einfließen sollten.

    Siehe auch: Dlf: Fragen und Antworten: Nach Berliner CSD-Anschlag: Debatte über Umgang mit islamistischen Gefährdern [28.7] zu:
    - Was wussten die Behörden über den mutmaßlichen CSD-Attentäter?
    - Warum gibt es jetzt Kritik am Amtsgericht Tiergarten?
    - Welche politischen Forderungen stehen nun im Raum?
    - Wie wird innerhalb der muslimischen Community diskutiert?

    Vermögensungleichheit: Bundesregierung plant keine neuen Zielvorgaben

    [27.7.] Die Bundesregierung verfolgt keine quantitativen Ziele für einzelne Indikatoren der Vermögensverteilung. Ein über die Armuts- und Reichtumsberichterstattung hinausgehender Evaluierungs- und Strategieprozess sei ebenfalls nicht geplant, heißt es in ihrer Antwort (21/7389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7117). 
    Handlungsleitend sei vielmehr die Stärkung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten. Dazu zählt die Bundesregierung unter anderem die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und die Wohneigentumsförderung. 
    Zudem erklärt die Bundesregierung, dass sie keine zusätzlichen Erhebungen zur besseren statistischen Erfassung besonders hoher Vermögen plane. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung würden neben dem sogenannten Gini-Koeffizienten bereits weitere Verteilungsmaße wie die Nettovermögensanteile einzelner Dezile und das Verhältnis von Mittelwert zu Median verwendet.
    Zu dem von mehreren Staaten angestrebten „International Panel on Inequality“ hat sich die Bundesregierung laut Antwort bislang nicht positioniert. Sie beobachte die Bemühungen um dessen Einrichtung; ein offizieller Entscheidungsvorschlag liege noch nicht vor.

    Leistungsberechtigte Minderjährige nach SGB II

    [27.7.] Die sogenannte SGB II-Hilfsquote für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat im Dezember 2025 bei 36,8 Prozent gelegen. Dem gegenüber waren 7,2 Prozent der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit leistungsberechtigt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). 
    Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/7372) auf eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Anzahl von Minderjährigen im Bürgergeld im Jahr 2025“ hervor. Zahlreiche weitere Details zu der Anfrage werden in der Antwort tabellarisch aufgelistet.

    Ausländische Studierende

    [27.7.] Die Bundesregierung erhebt keine Daten darüber, wie viele Personen aus Nicht-EU-Staaten über Vermittlungsagenturen ein Studium in Deutschland aufgenommen haben. Dies antwortet sie (21/7380) auf eine Kleine Anfrage. Auch zu privatwirtschaftlichen Kooperationen zwischen Hochschulbildungsanbietern und Vermittlungsagenturen erhebe sie keine Daten.

    Zum Wintersemester 2024/2025 kamen laut Antwort die meisten Studierenden aus Nicht-EU-Staaten aus Indien. Von den insgesamt 59.419 Personen waren 48.181 an öffentlichen Hochschulen eingeschrieben. Danach folgten China (42.695 Studierende) und die Türkei (35.737 Studierende).
    Besonders häufig schließen Studierende aus Nicht-EU-Staaten ein Studium in den Studiengängen Informatik, Elektrotechnik/Elektronik sowie Maschinenbau/-wesen ab. Die Bundesregierung habe keine Kenntnis, wie viele Absolventen aus Nicht-EU-Staaten nach ihrem Studium in Deutschland bleiben. Eine Veröffentlichung der OECD aus dem Jahr 2022 zeigt jedoch, dass „die Bleibequote internationaler Studierender 10 Jahre nach Studienbeginn bei 45 Prozent“ liege.

    Häusliche, sexuelle u. digitale Gewalt gegen Frauen

    [24.7.] Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mit mehreren Gesetzgebungsvorhaben und weiteren Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem Gesetzentwürfe zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Das geht aus ihrer Antwort (21/7330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7054) hervor.
    Der Entwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt ist laut Bundesregierung im April an Ressorts, Länder und Verbände versandt worden. Das Bundesjustizministerium werte derzeit die Stellungnahmen aus und prüfe möglichen Anpassungsbedarf. Ob für den Missbrauch fremder Identitäten im digitalen Raum ein eigener Straftatbestand erforderlich ist, werde noch geprüft.
    Beim sogenannten Cyberflashing hält die Bundesregierung das geltende Strafrecht grundsätzlich für ausreichend, heißt es in der Antwort weiter. Das unaufgeforderte Zusenden von Bildern oder Videos, die Genitalien in sexuell expliziter Weise zeigen, falle regelmäßig unter Paragraf 184 Absatz 1 Nummer 6 des Strafgesetzbuches.
    Bei frei verfügbaren Anwendungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz aus Personenbildern realistische Nacktdarstellungen erzeugen, erklärt die Bundesregierung dagegen: „Hier besteht Handlungsbedarf.“ Ein auf europäischer Ebene geplanter KI-Omnibus sehe vor, entsprechende Systeme unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.
    Digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt seien zudem vom Gewalthilfegesetz erfasst. Für dessen Umsetzung sollen die Länder von 2027 bis 2036 insgesamt voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen erhalten, davon 112 Millionen Euro im Jahr 2027.

    „Das Parlament“: Wohin der Sozialstaat steuert

    [24.7.] Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ befasst sich mit der Zukunft des Sozialstaats. Die Themenausgabe zeigt Einblicke in viele Bereiche der Sozialversicherungen, die sich im Umbau befinden: Zum einen legte die Rentenkommission Ende Juni ein Modell vor, um das System der Alterssicherung langfristig zu stabilisieren. Zweitens einigte sich die Koalition am 1. Juli auf ein umfangreiches Reformpaket für Wirtschaftswachstum. Drittens schaffte es der Bundestag am letzten Sitzungstag, das GKV-Entlastungspaket zu beschließen.
    Diese Entscheidungen bedeuten aber noch nicht das Ende der Reformdebatten. Im Herbst sollen aus den Empfehlungen der Renten- und der Sozialstaatskommission konkrete Gesetze werden. [zum Website-Dossier System unter Druck: Die Zukunft des Sozialstaats oder E-Paper]

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit achtet auf Opferschutz

    [23.7.] Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfüllt sowohl ihren Prüf- und Ermittlungsauftrag als auch die Belange des Opferschutzes. Dies versichert die Bundesregierung in der Antwort (21/7324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7042), die sich nach einer Doppelrolle und einem Zielkonflikt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei ihrer Tätigkeit erkundigt hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung leistet nach Angaben der Regierung einen wichtigen und elementaren Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft. Die FKS verfüge aufgrund ihrer gesetzlichen Prüf- und Ermittlungsbefugnisse über unmittelbaren Zugang zu Beschäftigungsstätten und könne im Rahmen ihrer Prüfungen Anhaltspunkte für entsprechende Straftaten feststellen. „Gleichzeitig trifft sie im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungshandlungen auf Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft, denen bestmöglich geholfen werden muss“, heißt es in der Antwort weiter. Die FKS setze daher insbesondere auf eine enge Zusammenarbeit mit Polizeien, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und spezialisierten Fachberatungsstellen sowie auf eine kontinuierliche Sensibilisierung und Fortbildung der eingesetzten Bediensteten. Darüber hinaus habe die FKS ihre Strukturen im Bereich des Opferschutzes gestärkt. „Einem Spannungsfeld im Sinne der Fragestellung wird somit konsequent und fortlaufend entgegengewirkt“, versichert die Regierung.
    Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache (21/4666), die von der Fraktion Die Linke als in weiten Teilen unzureichend bezeichnet worden war. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache (21/7324) weist die Regierung den Vorwurf, dass das parlamentarische Fragerecht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage unzureichend beantwortet worden sei, entschieden zurück.
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    [14.7.] Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat ihre Strukturen zum Schutz potenzieller Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel nach Angaben der Bundesregierung „gezielt gestärkt“. Dazu sei die Funktion der Opferschutzkoordinatorinnen und Opferschutzkoordinatoren an den 41 Hauptzollämtern aufgewertet worden, heißt es in der Antwort (21/7153) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6774). Darin hatte die Fraktion Nachfragen zu einer früheren Antwort (21/4667) gestellt.
    Die Identifizierung möglicher Opfer bleibe jedoch schwierig. „Häufig erschweren Abhängigkeitsverhältnisse, Ängste vor Repressalien, sprachliche Barrieren sowie aufenthaltsrechtliche oder wirtschaftliche Unsicherheiten die Offenlegung entsprechender Sachverhalte“, schreibt die Bundesregierung. Nach Jahren aufgeschlüsselte Statistiken zur Zahl der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an Beratungsstellen übermittelten Hinweise oder zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist lägen nicht vor, heißt es weiter.

    Mittel für Suchtprävention auf Rekordniveau

    [23.7.] Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, setzte in seinem ersten Jahr im Amt unter anderem Schwerpunkte bei der Vorbereitung auf eine drohende Opioidproblematik sowie dem problematischen Konsum von Kokain/ Crack. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7309) auf eine Kleine Anfrage. 
    Zu beiden Themen habe Streek Strukturen für die kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung zu konkreten Projekten in beteiligten Ressorts eingerichtet. Einige Maßnahmen seien bereits umgesetzt worden. Hierzu gehörten unter anderem das Verbot von Gamma-Butyrolacton (GBL) und Lachgas , der Aufbau eines Monitoring- und Frühwarnsystems für Synthetische Opioide , neue Kampagnen zu den Themenfeldern Kokain und Kinder aus suchtbelasteten Familien. „Auch ist es gelungen, die Mittel für Suchtprävention im Bundeshaushalt 2025 auf ein Rekordniveau anzuheben“, heißt es in der Antwort. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen befinde sich in der „finalen Abstimmung“.

    Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

    [22.7.] Das BAMF-Forschungszentrum hat im Auftrag des Bundesministeriums des Innern die "Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" durchgeführt. Der Forschungsbericht untersucht die Umsetzung des seit 2023 bestehenden Beratungsprogramms, das mit der Neufassung des §12a Asylgesetz die frühere staatliche Asylverfahrensberatung abgelöst hat. Seitdem werden unabhängige Träger, vor allem Wohlfahrtsverbände, mit der Durchführung einer behördenunabhängigen Beratung (buAVB) beauftragt. Die Finanzierung der buAVB erfolgt aus Bundesmitteln durch das BAMF.

    Die Evaluation umfasst drei Teilbereiche:
    - Zum einen wurde eine Schätzung des tatsächlichen Beratungsbedarfs von Asylsuchenden anhand verschiedener Datenquellen (Bedarfsanalyse) unternommen.
    - Zum anderen wurden zentrale Prozessschritte und Schnittstellen zur Identifikation von Optimierungspotenzialen (Prozessanalyse) untersucht.
    - Ergänzend dazu erfolgte eine Identifizierung potenzieller Wirkbereiche der buAVB. Eine kausale Wirkungsanalyse konnte im Projekt aufgrund einer unzureichenden Datenlage nicht durchgeführt werden.

    Der Forschungsbericht wurde verfasst von: Wenke Gider (Ph.D. Koç Universität), Nelia Miguel Müller und Johannes Weber. [Download der Evaluation]

    Nutzerfreundliche analoge u. digitale Zugangswege zu BA-&JC-Leistungen

    [22.7.] Analoge Zugangswege zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen nach Auffassung der Bundesregierung erhalten bleiben. Aus ihrer Nutzung dürften Leistungsberechtigten keine rechtlichen Nachteile entstehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6621) hervor.
    Der Bundesregierung seien Berichte über Schwierigkeiten bei der Registrierung und Authentifizierung im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Insbesondere die nach einem Sicherheitsvorfall verpflichtend eingeführte Mehrfaktorauthentifizierung habe zu vermehrten Herausforderungen beim Registrierungs- und Authentifizierungsprozess geführt. Die Bundesagentur habeden technischen Support verstärkt und mit der „BA-Secure-App“ eine weitere Anmeldemöglichkeit geschaffen.

    BKA-Lagebild: Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige - Fallzahlen gestiegen

    [21.7.] Die Zahl der Fälle von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen ist im vergangenen Jahr wieder angestiegen. Das geht aus dem am Dienstag in Berlin vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hervor. Auch der Anstieg bei Delikten in Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten setzte sich fort.

    Insgesamt wurden demnach 2025 in Deutschland 17.126 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert – 4,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei Missbrauchsfällen an Jugendlichen gab es einen Zuwachs um 4,0 Prozent auf 1239 Fälle. 2024 hatte es in beiden Fallgruppen einen leichten Rückgang gegeben, die neuen Zahlen überstiegen aber jeweils auch die Werte für 2023. Eine deutliche Mehrheit der Opfer war weiblich.

    Die Zahl der Tatverdächtigen stieg bei Missbrauchsfällen an Kindern laut dem Lagebild 2025 um 3,7 Prozent auf 12.823. Hauptsächlich handele es sich dabei um alleinhandelnde Männer. In 54 Prozent der Fälle habe eine Vorbeziehung zwischen Opfern und Tatverdächtigen bestanden. Auch beim Missbrauch an Jugendlichen bestand in den meisten Fällen eine solche Vorbeziehung.

    Bei den Fällen in Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten verzeichnet das Lagebild im Jahresvergleich einen deutlichen Zuwachs um 19,9 Prozent. Dabei könnte demnach die Nutzung von KI eine Rolle spielen. Aber auch generell nehme das Versenden eigener oder fremder jugendpornografischer Dateien im Internet zu. Umgekehrt könnten Präventionskampagnen dazu beigetragen haben, dass mehr Fälle zur Anzeige gebracht wurden, hieß es. Gut die Hälfte der Tatverdächtigen war selbst minderjährig.

    Einen Rückgang gab es dagegen bei Fällen mit kinderpornografischen Inhalten. Auch hier waren die meisten Tatverdächtigen Minderjährige. Ursache für den Rückgang sei auch eine Strafrechtsänderung, hieß es. So kann seit Juni 2024 auf eine Strafverfolgung verzichtet werden, wenn die Schuld als gering angesehen wird – zum Beispiel wenn Eltern oder Lehrkräfte pornografische Inhalte zur Warnung oder als Beitrag zur Tataufklärung weiterleiten.

    Ebenfalls einen Rückgang gab es laut Lagebild bei der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen. Insgesamt ist den Angaben der Behörden zufolge allerdings bei Missbrauchshandlungen insgesamt weiterhin von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. [Stern.de, vgl. Zeit.de, Tagesspiegel.de]

    Keine Angaben zu Kosten der Gleichstellungsbeauftragten

    [21.7.] Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den Kosten der Gleichstellungsbeauftragten in der unmittelbaren Bundesverwaltung und bei der Bundesagentur für Arbeit vor. Eine solche Erhebung sei im Bundesgleichstellungsgesetz nicht vorgesehen, heißt es in ihrer Antwort (21/7308) auf eine Kleine Anfrage.
    Aus den tabellarischen Angaben ergibt sich, dass Ende 2025 in der unmittelbaren Bundesverwaltung 387 Gleichstellungsbeauftragte tätig waren. Ende 2024 waren es 398, Ende 2020 insgesamt 369. Eine Evaluation ihrer Tätigkeit, nach der die Fraktion gefragt hatte, sei gesetzlich nicht vorgesehen. Vollständige Zahlen für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes wolle die Bundesregierung auch künftig nicht erheben.
    Die Bundesregierung stellt zudem klar, dass eine Streichung oder Reduzierung von Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz nicht vorgesehen ist. Grundsätzlich ist in jeder Dienststelle, in der nach dem Gesetz eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist, eine Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen. Die Gleichstellungsbeauftragten werden regelmäßig durch Wahl bestellt; wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle. 

    Förderung von Wohnungsgenossenschaften

    [20.7.] Die Bundesregierung unterstützt gezielt den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften durch Privatpersonen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Wie es in der Antwort (21/7231) auf eine Kleine Anfrage heißt, werde dadurch der Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen erleichtert. Seit dem Programmstart im Jahr 2022 bis 31. Juni 2026 seien 1.514 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 109,3 Millionen Euro vergeben worden. Das Programm setze spürbare Anreize besonders zur Neugründung von Wohnungsgenossenschaften, hebe aber auch Potenziale für Bestandserweiterungen (Neubau und Nachverdichtung) beziehungsweise zur Durchführung von Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, erläutert die Regierung.

    Neue Sozialwohnungen gefördert

    [17.7.] Im Jahr 2025 sind 27.283 neue Wohnungen im Sozialen Wohnungs-Neubau gefördert worden. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (21/7212) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6842)). Davon gehörten 11.244 Wohnungen öffentlichen oder kommunalen Unternehmen und 2.211 Genossenschaften. Die anderen geförderten Neubau-Wohnungen im Sozialen Wohnungs-Neubau waren im Eigentum privater Bauherren oder von „Sonstigen“. 2024 waren 26.796 Wohnungen gefördert worden, 2023 23.115. Auf die Frage der Abgeordneten, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung herausfallen würden, schreibt die Regierung, „es wird grob davon ausgegangen, dass in den nächsten Jahren bundesweit jährlich rund 55.000 Sozialmietwohnungen aus der Bindung fallen könnten“.
    Die Antwort enthält außerdem Angaben zu den Fördermitteln und zur Förderung von Wohnungsrenovierungen.

    Gemeinsame europ. Regeln zum Schutz von Kindern u. Jugendlichen im Netz

    [17.7.] Enger Schulterschluss: Bundesministerin Karin Prien beim Deutsch-Französischen Ministerrat: Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Initiativen für einen sicheren digitalen Raum für junge Menschen und eine starke deutsch-französische Partnerschaft in Europa.
    Karin Prien nahm am Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR) teil. Gemeinsam mit ihren französischen Amtskolleginnen wurden wichtige Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit beim Jugendmedienschutz, bei der Bekämpfung digitaler Gewalt in Europa und zur Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Französischen Bürgerfonds auf den Weg gebracht. Prien begleitete Friedrich Merz zur Plenarsitzung des 26. Deutsch-Französischen Ministerrats auf Schloss Augustusburg in Nordrhein-Westfalen. [zur gesamten Meldung]

    [16.7.] BMBFSFJ: Ministerin Prien wirbt in Brüssel für gemeinsame europäische Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz: 
    Gemeinsame Standards, wirksame Plattformregulierung und konsequente Durchsetzung des Digital Services Act im Mittelpunkt.
    Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien reiste nach Brüssel, um mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt zu beraten. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die am 13. Juli 2026 vorgestellten Empfehlungen des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzten Expertenpanels sowie die Ergebnisse der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ der Bundesregierung, die am 24. Juni 2026 veröffentlicht wurden.
    Beide Expertengremien kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis: Kinder unter 13 Jahren sollten soziale Netzwerke grundsätzlich nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext nutzen. Ein Zugang darüber hinaus soll schrittweise erfolgen und an verbindliche Sicherheitsstandards der Plattformen geknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, weitergehende Schutzregelungen einzuführen.

    Bundesministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten auf europäischer und nationaler Ebene weisen klar in dieselbe Richtung. Jetzt kommt es darauf an, zügig konkrete europäische Maßnahmen abzuleiten. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass für Kinder und Jugendliche besondere Schutzstandards gelten müssen. Es spricht viel dafür eine einheitliche europäische Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien ins Auge zu fassen. Gleichzeitig sind nationale Alleingänge bei der Regulierung großer Plattformen nur begrenzt möglich. Deshalb brauchen wir Klarheit darüber, auf welchem Rechtsweg die Europäische Kommission ein Mindestalter für soziale Netzwerke umsetzen will und welchen Zeitplan sie dafür vorsieht. Zugleich brauchen wir klare Regeln, eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Act und europaweit einheitliche Schutzstandards. Die großen Plattformen müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Es gibt keinen Grund, notwendige Schutzmaßnahmen weiter aufzuschieben. Mein Ziel ist es, in Brüssel gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einen europäischen Fahrplan für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt voranzubringen und die europäische Zusammenarbeit weiter zu stärken. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen in ganz Europa gestärkt und gemeinsame Standards konsequent umgesetzt werden.“

    Bundesministerin Prien führt in Brüssel Gespräche mit Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen (Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie), Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu sowie EU-Kommissar Michael McGrath (Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz).
    Sie stellt dabei die Ergebnisse der deutschen Expertenkommission vor und wirbt zugleich für ein europäisches Gesetzesvorhaben zur Einführung eines einheitlichen Mindestalters für soziale Netzwerke. Darüber hinaus stehen die geplanten Inhalte des Digital Fairness Act (DFA) im Mittelpunkt. Dazu gehören Maßnahmen gegen sogenannte „Dark Patterns“, suchtfördernde Designmechanismen wie unendliches Scrollen oder automatische Wiedergabe sowie problematische Monetarisierungsmodelle im Gaming, etwa Lootboxen.
    Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche ist die konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA). Für besonders große Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern – darunter TikTok oder Instagram – ist die Europäische Kommission unmittelbar für die Aufsicht zuständig.
    Mit ihrem Besuch in Brüssel setzt sich Bundesministerin Karin Prien dafür ein, dass die Empfehlungen nun zügig in konkrete europäische Maßnahmen überführt werden und europaweit ein hohes Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt geschaffen wird.

    Hintergrund: Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Sie untersuchte die Themen digitale Sicherheit, gesundheitliche und psychische Auswirkungen digitaler Medien, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage entwickelte sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz.
    Das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte europäische Expertenpanel empfiehlt ein europaweites Mindestalter von 13 Jahren für soziale Netzwerke. Voraussetzung für einen Zugang soll sein, dass Plattformen nachweisen, über sichere und altersgerechte Funktionen zu verfügen. Darüber hinaus empfiehlt das Panel unter anderem datensparsame Altersverifikationen, die Deaktivierung besonders schädlicher Plattformfunktionen nach dem Prinzip „Safety by Design“, den Ausbau der Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen, eine stärkere Unterstützung von Eltern sowie eine bessere Ausstattung von „Safer Internet“-Zentren.

    Rechsextreme Jugendgruppen und „Junge Nationalisten“

    [16.7.] Neue rechtsextremistische Jugendgruppen haben nach Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich zum jüngsten Mitgliederzuwachs der Partei „Die Heimat“ und ihrer Jugendorganisation beigetragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7192) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6639) hervor. Die Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) hat demnach in den vergangenen beiden Jahren einen vergleichsweise starken Mitgliederzuwachs verzeichnet. In der von der Bundesregierung aufgeführten Mitgliederentwicklung stieg die Zahl von 230 im Jahr 2023 über 300 im Jahr 2024 auf 400 im Jahr 2025. Auch bei „Die Heimat“ stieg die Mitgliederzahl 2025 erstmals seit Jahren wieder, von 2.500 auf 2.600. Im Jahr 2020 hatte sie noch bei 3.500 gelegen.
    Den Zuwachs bei den JN und bei „Die Heimat“ führte die Bundesregierung „in hohem Maße“ beziehungsweise maßgeblich auf die dynamische Entwicklung neu gegründeter rechtsextremistischer Jugendgruppen zurück. Diese hätten mit Demonstrationen und offensiver Werbung in sozialen Medien als „Rekrutierungsinstrument in die rechtsextremistische Szene“ gewirkt. Einzelne Mitglieder und Anhänger dieser Gruppierungen hätten anschließend den Anschluss an festere Strukturen gesucht, vor allem an die JN.

    Zweiter Bericht zum Bürokratierückbau

    [16.7.] Die Bundesregierung sieht ihren Kurs zum Bürokratierückbau nach einem Jahr bestätigt und beziffert die bislang beschlossenen Entlastungen auf rund 9,8 Milliarden Euro jährlich. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/7200) hervor. 
    Dem Bericht zufolge habe das Kabinett seit dem ersten Entlastungskabinett zahlreiche Gesetze und Verordnungen beschlossen, die Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlasten sollten. Allein in den Wochen vor dem zweiten Entlastungskabinett seien weitere Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von rund 1,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Zu den größten Vorhaben zählten laut Bundesregierung Reformen im Energieeffizienzrecht, bei der Fahrschulausbildung, im Bau- und Telekommunikationsrecht sowie bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Als besonders entlastungswirksam bezeichnet der Bericht unter anderem das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung und Maßnahmen zur Digitalisierung von Identitäts-, Migrations- und Justizverfahren.
    In Bezug auf weitere im Rahmen der Kabinettssitzung Mitte Juli angekündigte Entlastungsmaßnahmen führt der Bericht Vorhaben an, mit denen eine jährliche Entlastung von rund 600 Millionen Euro angestrebt werde. Diese beträfen unter anderem Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen, Digitalisierungsvorhaben im Verkehrsbereich und im Strahlenschutzrecht sowie bei der Arbeitsförderung.
    Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung weitere Reformen bis Ende 2026 an, mit denen eine „Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro“ angestrebt werde. Kernvorhaben seien ein Berichtsentlastungsgesetz mit einer grundlegenden Überprüfung von Berichts- und Dokumentationspflichten, die Abschaffung der Bonpflicht sowie Vereinfachungen im Steuer-, Vergabe- und Planungsrecht.

    Arbeit des Patientenbeauftragten

    [15.7.] Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (21/7175) auf eine Kleine Anfrage die Arbeit des Patientenbeauftragten. Dieser unterstütze die im Koalitionsvertrag vereinbarten patientenrelevanten Ziele, nehme zu Verordnungs- und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung umfassend Stellung und weise auf Handlungsnotwendigkeiten hin, heißt es in der Antwort.
    Aufgabe des Beauftragten sei es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt würden.

    Keine zusätzlichen Mittel für EU-Anti-Armutsstrategie

    [14.7.] Die Bundesregierung plant derzeit keine zusätzlichen Bundesmittel zur Umsetzung der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung in Deutschland. Dies geht aus ihrer Antwort (21/7152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6772) hervor. Auch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds sollen dafür keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Für die Umsetzung soll laut der Mitteilung der EU-Kommission vornehmlich auf bereits existierende Umsetzungs- und Monitoringstrukturen zurückgegriffen werden, führt die Bundesregierung an. 
    Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Strategie und bekennt sich zu dem Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der Europäischen Union bis 2030 zu verringern. „Es handelt sich bei den vorgestellten Maßnahmen vornehmlich um Empfehlungen und nicht um legislative Maßgaben. Dennoch ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Strategie einen positiven Beitrag zur höheren politischen Priorisierung von Armutsbekämpfung und Sozialpolitik in der EU leisten kann“, heißt es weiter.

    Tätigkeit des Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

    [14.7.] Die personelle Ausstattung des Büros des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU), ist mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7167) auf eine Kleine Anfrage. Zu Details verweist sie auf eine frühere Antwort auf eine Grünen-Anfrage (21/6173).

    Weitergehende Informationen: Auswärtiges Amt: Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht weltweit unter Druck. Anschläge und Übergriffe auf Gläubige in der ganzen Welt zeigen das immer wieder. In zahlreichen Ländern erfahren Menschen nur aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung - oder auch weil sie keiner Religion angehören - Verfolgungen, willkürliche Inhaftierungen, Diskriminierung und administrative Schikanen. Hier geht es darum, genauer hinzuschauen, auf Missstände aufmerksam zu machen und für ihre Rechte einzustehen.
    Außerdem gilt es, die Bedeutung religiöser Dimensionen in der Außenpolitik stärker mitzudenken. Religionsgemeinschaften gehören weltweit zu den einflussreichsten zivilgesellschaftlichen Akteuren. Ihr Wirken reicht tief in gesellschaftliche Strukturen hinein. Gleichzeitig ist es auch wichtig, die problematische Rolle von Religionen als Katalysator und Instrument von Konflikten sowie bei der Verletzung von Menschenrechten zu berücksichtigen.

    Jugendaustausch mit Kasachstan

    [13.7.] Die Umsetzung des am 17. März 1995 unterzeichneten Abkommens zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kasachstan ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7130) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6744). Danach wurden seit 2015 in Umsetzung des Abkommens „insgesamt 49 außerschulische Jugend- und Fachkräfteaustausche mit Kasachstan durchgeführt und über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert“. 

    Bundesrat: Länder fordern „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

    [10.7.] Bundesrat: „Nur Ja heißt Ja“ - Beschluss: Länder fordern „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
    Auf Initiative Hamburgs hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 eine Entschließung gefasst, mit der er die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“ fordert.

    Kein lückenloser Schutz mit „Nein heißt Nein“: Das geltende Sexualstrafrecht basiere auf dem Prinzip „Nein heißt Nein“ und setze somit voraus, dass das Opfer aktiv seine Ablehnung der sexuellen Handlung deutlich macht. Damit weise es aber Lücken in Situationen auf, in denen das Opfer unfähig ist, einen entgegenstehenden Willen zu äußern, heißt es in der Entschließung. Kriminalistische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Strafverfolgung würden belegen, dass Opfer von Übergriffen oft aus Angst handlungsunfähig seien oder in eine Art Schockstarre verfielen („Freeze“), begründen die Länder die Forderung. Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bliebe in der Praxis daher unvollständig und hinter seinem eigenen Anspruch zurück.

    Tatsächliche Zustimmung erforderlich: Ein konsensbasiertes Modell des Sexualstrafrechts, das auf einer „Nur Ja heißt Ja“ Regelung basiert, führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das bisher maßgebliche Kriterium eines erkennbaren entgegenstehenden Willens müsse durch das Vorliegen einer freiwilligen und tatsächlichen Zustimmung ersetzt werden. Aus strafrechtlicher Sicht sei die Frage entscheidend, ob wirklich eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliege und nicht, ob das Opfer erkennbar genug deutlich gemacht hat, dies nicht zu wollen. Die handelnde Person müsse sich des Einverständnisses vergewissern. Dies entspreche einem modernen Verständnis sexueller Autonomie.

    Eindeutiger Trend in Europa: Auch beim europäischen Vergleich werde der Reformbedarf deutlich, heißt es in der Entschließung. Viele Staaten hätten bereits ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht und es entstehe zunehmend ein einheitlicher Standard, wonach sexuelle Handlungen ohne Zustimmung strafbar seien. So habe Spanien mit „Solo sí es sí“ ein besonders weitgehendes Modell eingeführt. Deutschland hingegen drohe hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen.

    Weiteres Verfahren: Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen.

    Vergleichbare Initiative aus Schleswig-Holstein vorgestellt: Ebenfalls mit der Ablösung von „Nein heißt Nein“ durch „Ja heißt Ja“ beschäftigt sich ein weiterer Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein, der am 10. Juli 2026 im Plenum vorgestellt wurde. Dieser nähert sich der Thematik aus dem Blickwinkel der Anforderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

    BMBFSFJ-Kampagne für Kinder aus psychisch u. suchtbelasteten Familien

    [10.7.] „Hilfen im Netz“: Familienministerium und das Unternehmen Wall starten Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien:
    Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am Freitag eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot „Hilfen im Netz“ für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Ministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. „Hilfen im Netz“ bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Familienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.
    Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert – oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die ‚Hilfen im Netz‘ für weitere drei Jahre verlängern konnten.“

    Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

    Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: „Ich bin Botschafterin für ‚Hilfen im Netz‘, da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie ‚Hilfen im Netz‘ unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden.“

    Der Außenwerber Wall sponsort das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellt acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.
    Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: „Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für ‚Hilfen im Netz‘ mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. ‚Hilfen im Netz‘ bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann.“

    Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an „Hilfen im Netz“ wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.
    Mit dem Slogan „Schreiben statt Schweigen“ möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland e.V.) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: „In vielen betroffenen Familien gilt: ‚Darüber spricht man nicht.‘ Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.“ [Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“; zum Plakat]

    Hintergrund: KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen. 
    NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind. 
    Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.

    Ostdeutsche in Führungspositionen der Bundesverwaltung

    [10.7.] Die Bundesregierung setzt das Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils Ostdeutscher in Führungspositionen der Bundesverwaltung nach eigenen Angaben fort. Dies geht aus ihrer Antwort (21/7188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6502) hervor.
    Dazu wird laut Antwort das regelmäßige Monitoring fortgeführt und die Entwicklung auf Grundlage einer jährlichen ressortübergreifenden Datenerhebung ausgewertet. Die Auswertung ist demnach zuletzt zum Stichtag 30. Juni 2025 erfolgt. Über die Erhebungen hinweg ist laut Antwort in den obersten Bundesbehörden ein leichter Repräsentanzanstieg von Ostdeutschen zu verzeichnen (2025: 15,5 Prozent, 2022: 13,9 Prozent). Zu Details verweist die Bundesregierung auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025.

    Polit. Erklärung zur EMRK im Kontext von Flucht& Migration

    [10.7.] Die auf dem Ministertreffen der Mitgliedstaaten des Europarats (EuR) am 15. Mai 2026 angenommene „ Chișinău-Declaration“ ist aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Beitrag zur Debatte über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf Migration. Sie bewahre die Autorität und Unabhängigkeit des EGMR und addressiere gleichzeitig die migrationsspezifischen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten, schreibt sie in einer Antwort (21/7123) auf eine Kleine Anfrage (21/6735) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
    Die „Chișinău-Declaration“ ist eine politische Erklärung zur EMRK im Kontext von Flucht und Migration. Vorausgegangen war ihr ein Prozess, in dem mehrere Mitgliedstaaten dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen seiner Rechtsprechung zu Abschiebungen und Ausweisungen kritisiert hatten. Sie warfen ihm eine Überschreitung seiner Kompetenzen und die Einschränkung nationaler Sicherheitsmaßnahmen in Migrationsfällen vor.
    Aus Sicht der Fragesteller stellt die Deklaration nun „sowohl einen besorgniserregenden Versuch der Einflussnahme auf die Ausrichtung der Rechtsprechung des EGMR dar als auch den Versuch der Aushöhlung von Schutzstandards der EMRK“.
    Dazu führt die Bundesregierung aus, die Erklärung betone verschiedentlich die Bedeutung des Schutzes der Grundrechte und -freiheiten von Migrantinnen und Migranten. Der Grundsatz der Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der Grundrechte bedeute jedoch nicht, dass Grundrechte in keinem Fall eingeschränkt werden könnten. „Wo Einschränkungen möglich sind, sind auch Sicherheitsinteressen ein legitimes Abwägungselement“, wie beispielsweise auch Artikel 8 Absatz 2 EMRK verdeutliche.
    Gefragt, wie sie sicherstelle, dass der in der Erklärung betonte staatliche Ermessensspielraum bei Abschiebungen nicht zur Unterschreitung des absoluten Schutzniveaus aus Artikel 3 EMRK führt, erklärt die Bundesregierung, Artikel 3 EMRK gelte absolut. Ob das Schutzniveau unterschritten werde, werde immer individuell im Einzelfall geprüft. „Ist dies der Fall, wird ein Abschiebungsverbot festgestellt. Darüber hinaus steht es den Betroffenen stets zu, Rechtsbehelf gegen eine Abschiebungsentscheidung einzulegen und die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.“
    Ferner führt sie aus, das individuelle Zugangsrecht zum Asylverfahren bestehe rechtlich, auch im Instrumentalisierungsfall, fort. Die Erklärung von Chișinău ändere dieses Grundprinzip nicht.

    Bundesrat: Beschluss: Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

    [10.7.] Bundesrat: Grünes Licht für Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
    Die Länder haben am 10. Juli 2026 im Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gebilligt, das den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen besser verhindern soll.
    Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften zeichneten sich dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit befristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, die nicht ihre sind, so die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes. Auf diese Weise könne das Kind deutscher Staatsangehöriger werden und die Mutter ein Aufenthaltsrecht erhalten. Zudem bekämen beide Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.

    Zustimmung der Ausländerbehörden erforderlich: Künftig müssen Ausländerbehörden der Anerkennung von Vaterschaften zustimmen, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ vorliegt. Dies sei gegeben, wenn der Mann, der die Vaterschaft beantragt, Deutscher ist, die Mutter der Kinder aber beispielsweise nur eine Duldung besitzt. Ohne behördliche Zustimmung wird die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam und entfaltet auch keine ausländerrechtliche Wirkung.

    Zahlreiche Ausnahmen: Nicht erforderlich ist die Zustimmung der Ausländerbehörde hingegen beispielsweise, wenn der die Vaterschaft Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. Gleiches gilt, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann und das Standesamt dies mit einfachen Mitteln feststellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er der Vater eines anderen Kindes der gleichen Mutter ist oder beide nach der Geburt eines Kindes geheiratet haben.
    Im Übrigen gilt: Wenn zwischen dem Anerkennenden und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder er tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt ebenfalls kein Missbrauch vor. Dies soll aber durch die Ausländerbehörde geprüft werden, wenn keine Urkunden oder Einträge für das Standesamt vorliegen. Die Neuregelung sieht hier Beispiele vor, wie das gemeinsame Leben des Antragstellers in einem Haushalt mit Mutter und Kind seit sechs Monaten oder regelmäßige Unterhaltszahlungen in diesem Zeitraum.

    Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Länder fordern Übergangslösung: In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat Änderungen im Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz, die vom Bundestag in das Gesetz mit aufgenommen wurden. Mit diesen wird die Einstufung sicherer Herkunftsländer nach EU-Recht mit den bereits nach nationalem Recht benannten sicheren Herkunftsländern gleichgestellt. Dabei habe es der Bundestag aber versäumt, eine Übergangsregelung zu schaffen, so dass geduldete oder gestattete Personen, die bereits arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, einem Arbeitsverbot unterliegen würden. Die Bundesregierung müsse daher für die betroffenen Personen schnell eine Übergangs- und Stichtagslösung schaffen.

    Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

    [10.7.] Der Bundestag hat über die „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ abgestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3051) wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6990) und ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/7001) zur Finanzierbarkeit zugrunde.
    Die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wurde nicht gefasst. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: „Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen.“ Da im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, ist ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst. Die Schlussabstimmung kann wiederholt werden. Erforderlich für die Annahme ist dann die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. 
    Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6996) zu dem Gesetzentwurf. Mit der Mehrheit von Union, SPD, AfD und Grünen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306). Auch hierzu lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/6990) abgelehnt. [mehr Infos]

    [9.7.] Regierungserklärung des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag : „Wir sind ein starkes Land“ 

    Bundeskanzler Merz betonte in seiner Regierungserklärung, für die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, für Wohlstand und für eine „gute Zukunft“ zu sorgen. „Wir können aus der politischen Mitte heraus unser Land führen, wir können die Ziele erreichen.“ 
    „Wir sind ein starkes Land: wirtschaftlich, politisch und auch gesellschaftlich“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung zur aktuellen politischen Lage im Deutschen Bundestag. Die Regierung habe sich vor gut einem Jahr auf den Weg gemacht, das Land zu erneuern. „Wir sind uns alle einig, dass die Mitte hier und heute zeigen muss, wir gestalten unser Land, wir modernisieren es und wir führen es in die Zukunft“, so Merz. Dass dies möglich sei, habe sich unter anderem in der vergangenen Woche gezeigt, als die die Regierung tragenden Parteien im Koalitionsausschuss ein großes Reformpaket vereinbart haben. „Diese Verabredungen zielen vor allem auf mehr Beweglichkeit für unsere Unternehmen, auf den Erhalt unseres Sozialstaats und auf die steuerliche Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betonte der Kanzler. [zur gesamten Rede]

    Antidiskriminierungsbeauftragte u. Länder stärken Zusammenarbeit (Hessen)

    [9.7.] Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Länder stärken Zusammenarbeit.
    Hessen ist das zehnte Land, das gemeinsam mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ein stärkeres Engagement gegen Benachteiligung vereinbart hat. Mit der Vereinbarung erklären sich beide Seiten dazu bereit, das gemeinsame Vorgehen gegen Diskriminierung zu stärken. Das Land macht es sich künftig verstärkt zur Aufgabe, die zivilgesellschaftliche Beratung vor Ort zu stärken. Um Erfolge transparent zu machen, veröffentlichen die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und die Länder künftig pro Legislatur einen gemeinsamen Bericht über die Entwicklung der Antidiskriminierungsberatung in Deutschland. 
    „Diskriminierungsschutz muss da stattfinden, wo die Menschen sind – vor Ort. Für die mehr als sechs Millionen Menschen in Hessen ist die Vereinbarung eine gute Nachricht. Hessen stellt damit klar, dass Menschen eine qualifizierte und kostenlose Beratung vor Ort finden können. Das ist ein wichtiges Signal“, sagte Ferda Atman bei der Unterzeichnung am Donnerstag in Berlin.
    Auch die Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann, lobte den Schulterschluss als Fortschritt: „Diskriminierung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Gemeinsam mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung stärken wir die wichtige Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstellen und sorgen dafür, dass die Unterstützung für Betroffene in Hessen weiter ausgebaut wird.“
    „Die Stärkung der Antidiskriminierungsberatung ist ein zentraler Baustein für wirksamen Diskriminierungsschutz in Hessen. Die Vereinbarung unterstützt die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Land und fördert den fachlichen Austausch“, ergänzte die erste Hessische Beauftragte für Antidiskriminierung, Berivan Şekerci.
    Mit der Vereinbarung hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung die Zusammenarbeit mit den Ländern im Jahr 2026 weiterentwickelt und konkretisiert. Auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben die Erklärung unterzeichnet. [Weitere Informationen zum Bündnis gegen Diskriminierung - Vereinbarung über das gemeinsame Engagement für Antidiskriminierung auf www.antidiskriminierungsstelle.de/laender-kommunen.]

    Reform des Elterngelds gefordert

    [9.7.] Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt die Überarbeitung des Elterngeldes in ihrem Antrag “Für ein zukunftsfähiges Elterngeld – Familien stärken und Gleichstellung fördern” (21/7034). 
    Die Antragsteller argumentieren, dass Familie und Beruf besser vereinbar sein sollten. Seit der Einführung des Elterngeldes 2007 habe sich die Gesellschaft verändert, das Elterngeld sei seitdem jedoch nicht ausreichend weiterentwickelt worden. Die Abgeordneten fordern deshalb unter anderem, dass jedes Elternteil Anspruch auf sechs Monate Basiselterngeld habe und weitere sechs Monate flexibel untereinander aufgeteilt werden könnten. Alleinerziehende sollten Anspruch auf die vollen 18 Monate Elterngeld erhalten. Die Leistung solle bis zum 14. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden können. Der Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes soll nach den Vorstellungen der Antragsteller auf 500 Euro beziehungsweise 2.400 Euro angehoben werden. Außerdem sollten auch Pflegeeltern Anspruch auf Elterngeld bekommen und das Elterngeld „durch eine Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage an die Lebens- und Arbeitsrealität von Selbstständigen“ angepasst werden.

    Initiativen für besseren Mieterschutz

    [9.7.] Der Bundestag hat über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (21/6807) sowie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen“ (21/6924). Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht (21/6915) vorgelegt. Die Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten, will die Regierung die Ausnahme von Mieterschutzvorschriften bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch durch eine klare zeitliche Grenze von sechs Monaten rechtssicherer ausgestalten. Unter bestimmten Voraussetzungen soll diese auf insgesamt acht Monate verlängert werden können. 
    Zudem soll künftig ausdrücklich geregelt werden, dass grundsätzlich nur ein am Zeitwert der Möbel orientierter Möblierungszuschlag verlangt werden kann. Hierfür soll eine klare Berechnungsmethode vorgesehen werden. Darüber hinaus soll für voll möblierte Wohnungen grundsätzlich eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können. Über diesen Zuschlag sollen laut Regierung Vermietende künftig verpflichtend Auskunft erteilen. Erfolge dies nicht, soll die Wohnung jedenfalls vorübergehend als unmöbliert vermietet gelten.

    Begrenzung von Indexmietsteigerungen: Um im Fall starker Preissteigerungen Mietende mit Indexmietverträgen besser vor finanzieller Überforderung zu schützen, sollen zudem in angespannten Wohnlagen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen sie dem Entwurf zufolge nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden können werden. 
    Mehr Schutz ist auch bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs vorgesehen. Wenn Mietforderungen durch Nachzahlung vollständig beglichen werden, sollen Mieterinnen und Mieter künftig auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ihre Wohnung behalten können. Dafür sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfrist einmalig auf die ordentliche Kündigung übertragen werden.

    Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen: Der Entwurf enthält zudem Regelungen zugunsten von Vermietenden. So soll die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen von derzeit 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass auch in diesem Bereich zu „extremen Preissteigerungen“ gekommen sei und eine Anpassung der Obergrenze daher geboten sei. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Datenerhebung für qualifizierte Mietspiegel, die digitale Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnungen im Gewerberaummietrecht und den Übergang von Mietverhältnissen bei der Veräußerung von Eigentumsanteilen an einen Miteigentümer.
    Der Bundesrat meldet in seiner Stellungnahme Nachbesserungsbedarf an. Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen müsse der Ausgleich zwischen Vermietenden und Mietenden ausreichend berücksichtigt werden. Zudem bittet er darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen, um Anreize für die zügige Vermietung leerstehenden Wohnraums und für neuen Wohnraum zu schaffen sowie weitere bürokratische Hemmnisse zu vermeiden. Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung auf bereits eingeleitete Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus. Weitere Regelungen in diesem Gesetzgebungsvorhaben seien aus ihrer Sicht nicht veranlasst. 

    Gesetzentwurf der Grünen: Bündnis 90/Die Grünen schreiben in ihrem Gesetzentwurf (21/6915), Mieter von Wohnungen privater Vermieter könnten ihre gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe vielfach nicht effektiv geltend machen, weil sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssten. Dieser „systematische Fehler“ des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei, heißt es weiter. Ein weiteres Problem sei der „gekaufte Eigenbedarf“. Ein Vermieter, der keinen Eigenbedarf hat, könne die Wohnung an eine Person verkaufen, die einen Eigenbedarf hat.
    Nach Vorstellung der Grünen soll das Recht zur Eigenbedarfskündigung auf das „gebotene Maß“ zurückgeführt werden. Es solle demnach „auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf“ des Eigentümers oder eines seiner nahen Angehörigen beschränkt werden. Darüber hinaus wollen die Grünen das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt wissen. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern. 

    Antrag der Linken: Die Linke schlägt in ihrem Antrag (21/6924) unter anderem detailliertere Regelungen im Vergleich zum Regierungsentwurf zur Regulierung der Vermietung von möblierten Wohnungen und zur Kurzzeitvermietung vor. 
    Zudem verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Indexmiete grundsätzlich auszuschließen, und drängen darauf, die bestehende Wertgrenze bei Modernisierungen im vereinfachten Verfahren bei bis zu 10.000 Euro beizubehalten, statt sie zu erhöhen. [Zum Stream der Anhörung]

    Entlastung von Ländern und Kommunen

    [9.7.] Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, 21/6560) unverändert angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/6885) vor.
    In dritter Beratung lehnte der Bundestag Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/6976) und der Linksfraktion (21/6977) ab. Beide Initiativen wurden mit der Mehrheit von Union, AfD und SPD abgelehnt. Beim Entschließungsantrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion, während sich die Grünen beim Entschließungsantrag der Linken enthielten.
    Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der Linken mit den Titeln „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652) und „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ (21/5821). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Dem ersten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu. Beim zweiten Antrag enthielten sich die Grünen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/6997) und des Haushaltsausschusses (21/6885) vor.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro unterstützt der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder werden damit in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Entlastung verteilt sich auf die finanzstarken Länder nach ihren Anteilen am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. 
    Aufgrund der gekürzten Umsatzsteuerabschläge werden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich werden die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. 

    Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten: Der Bund unterstützt zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich, damit diese ihre von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt. Die Mittel werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt.
    Außerdem wird der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es im Gesetzentwurf. 

    Stellungnahme des Bundesrates: Der Bundesrat stellte in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. 
    Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz zurück.

    Antrag der Linken zu kommunalem Bedarfsindex: Die Fraktion Die Linke wollte einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In ihrem ersten Antrag (21/6652) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder.
    Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

    Kommunen mit geringer Steuerkraft: Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. 
    Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite.

    Antrag der Linken zur Altschuldenhilfe: Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten Antrag (21/5821) eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. Die Abgeordneten verlangten unter anderem eine Grundgesetzänderung, sodass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Darüber hinaus forderte die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen.
    Zudem sollte den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verwies die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten. Die Fraktion argumentierte ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“.

    Jugenddelegierte: Druck auf die internationale Zivilgesellschaft nimmt zu

    [9.7.] Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung: Jugenddelegierte: Druck auf Zivilgesellschaft nimmt zu. 
    Der Druck auf die internationale Zivilgesellschaft nimmt zu. Zu dieser Einschätzung kamen die aktuellen Jugenddelegierten für Nachhaltige Entwicklung, Matilda Ramge und Florian Brod, sowie ihre Vorgängerin Audrey MacLean mit Blick auf das High-level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) im vergangenen Jahr. Bei einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch sprach Brod, der als Jugenddelegierter die deutsche Regierungsdelegation unter Leitung des Bundesumweltministeriums beim HLPF im Sommer 2025 begleitete, von einem Trend, der auch beim diesjährigen HLPF vom 7. bis 15. Juli 2026 in New York schon nach dem zweiten Tag deutlich geworden sei. Vertreterinnen und Vertreter aus dem globalen Süden könnten nicht mehr so einfach teilnehmen, sagte Brod. „Die Hürden sind höher“, betonte er. Deshalb brauche es dringend mehr Schutz für zivilgesellschaftliche Räume. „Schutz vor finanziellen Kürzungen, rechtlichen Einschränkungen, öffentlicher Diffamierung und Einschüchterung durch Gewaltdrohungen.“
    Der Jugenddelegierte hatte zuvor darüber berichtet, dass beim letztjährigen Treffen die Themen Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit „sehr umstrittene Themen“ gewesen seien. „Für uns Jugenddelegierte ist eine Infragestellung von Klima- und Gendersprache ein schwerer Bruch mit dem freiwilligen Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsziele“, sagte Brod. Zugleich verwies er darauf, dass die von den USA initiierten Streichungsanträge zu diesen Themen deutlich gescheitert seien. Am Ende sei die Ministerielle Deklaration 2025 angenommen worden - bei Gegenstimmen der USA und von Israel. Zur Einordnung verwies er darauf, dass vor 2025 die Deklaration „ausnahmslos einstimmig verabschiedet wurde“. Diese Veränderung bewertete er als „sehr problematisch“.
    Audrey MacLean, die als ehemalige Jugenddelegierte 2024 und 2025 dabei war, sprach von einer drastischen Veränderung des multilateralen Umfelds. 2024 habe es noch einen Konsens gegeben, dass die Agenda 2030 und die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) „wichtig sind und das dazu gestanden wird“. Mit dem Regierungswechsel in den USA habe sich das fundamental verändert. Die Konfliktlinien hätten sich verschoben: von Geopolitik hin zu Wertefragen. Gerade weil aber der multilaterale Konsens bröckle, seien glaubwürdige Freiwillige Staatenberichte, wie jener von Deutschland beim HLPF 2025, „mit echter Beteiligung“, wichtiger denn je, sagte MacLean.
    Matilda Ramge, die Mitte November 2025 als neue UN-Jugenddelegierte für Nachhaltige Entwicklung ausgewählt wurde und gemeinsam mit Brod das aktuelle Duo der Jugenddelegierten bildet, äußerte die Erwartung, „dass Deutschland weiterhin seiner Verantwortung in der internationalen Gemeinschaft gerecht wird und eine aktive Rolle als verlässliche Stimme des Multilateralismus in progressiven Allianzen einnimmt und vor allem auch als Partner junger Menschen auftritt“. Ramge erwartet in diesem Jahr nach eigener Aussage ähnliche Konfliktlinien um Sprache und Belage zu Klimagerechtigkeit und Gender. Es müsse daher eine klare Haltung der deutschen Verhandler zu erkennen sein, forderte sie.
    Um die Umsetzungslücke bei den SDGs zu schließen, so Ramge, sei eine Gleichgewichtung aller Nachhaltigkeitsziele und -dimensionen der Agenda 2030 „ein essenzieller Baustein“. Das vermisse sie in den aktuellen Debatten. Zum deutschen Umsetzungsstand sagte die Jugenddelegierte, sie sehe großen Nachsteuerungsbedarf beim SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion) sowie dem SDG 13 (Klimaschutz). Darüber hinaus gebe es auch rückläufige Tendenzen beim SDG 1 (Armutsbekämpfung) und dem SDG 10 (Chancengleichheit). In Richtung der Abgeordneten appellierte sie dafür, die gemeinsame Zukunft konstruktiv zu denken und zu gestalten und die kommenden vier Jahre zu nutzen, „die Ziele der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam parteiübergreifend zu tragen, zu stärken und ihre Umsetzung voranzutreiben“.

    Gesamtstrategie für Frauengesundheit gefordert

    [9.7.] Die Linksfraktion fordert eine Gesamtstrategie für Frauengesundheit. Studien, diagnostische Standards, Behandlungsleitlinien und Versorgungsstrukturen seien historisch an männlichen Referenzpopulationen entwickelt und ohne hinreichende Anpassung auf Frauen übertragen worden. Dies könne zu Diagnoseverzögerungen, inadäquaten oder potenziell schädlichen Behandlungen beitragen, heißt es in einem Antrag (21/7058) der Fraktion.
    Die Abgeordneten fordern eine ressortübergreifende Gesamtstrategie für Frauengesundheit mit einer bedarfsgerechten Finanzierung. Ferner sollte eine Kontaktstelle für Frauengesundheit eingerichtet werden, um Informationen aus Forschung, Politik und Gesundheitsberichterstattung zu bündeln. Die geschlechtssensible Qualifizierung im Gesundheitswesen sollte zudem gestärkt werden.

    Bessere medizin. Versorgung transgeschlechtl. & nichtbinärer Menschen gefordert

    [9.7.] Die Linksfraktion fordert eine bessere medizinische Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Der Zugang dieser Personen zu körpermodifizierenden Behandlungen sei eine Grundvoraussetzung zur Verwirklichung der Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gesundheit, heißt es in einem Antrag (21/7061) der Fraktion.
    Während geschlechtsangleichende Behandlungen bislang oft von den Krankenkassen bezahlt worden seien, gebe es für nichtbinäre Menschen weiterhin meist keine Möglichkeit, den Leidensdruck aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz durch körpermodifizierende Behandlungen auf Kassenkosten lindern zu können. Die Rechtsunsicherheit treffe auf Versorgungsdefizite und regionale Unterschiede in der Versorgungsstruktur.
    Die Abgeordneten fordern, den Anspruch von transgeschlechtlichen und nichtbinären Versicherten auf körpermodifizierende Behandlungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Zudem solle klargestellt werden, dass der Anspruch auf Kostenübernahme unabhängig davon bestehe, ob eine Geschlechtsangleichung angestrebt werde.
    Auf die Verbände der Krankenkassen sollte eingewirkt werden mit dem Ziel, dass bei solchen Behandlungen von Regressforderungen an Ärzte abgesehen werde. Insbesondere dürften laufende Behandlungen nicht unterbrochen werden.

    Abschaffung der Zuzahlungen in der Krankenversicherung gefordert

    [9.7.] Zuzahlungen und andere Eigenbeteiligungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten nach Ansicht der Linksfraktion abgeschafft werden. Sie träfen die Patienten weitgehend unabhängig von der individuellen Zahlungsfähigkeit und verschärften so die soziale Ungleichheit, heißt es in einem Antrag (21/7035) der Fraktion. 
    Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen stünden vor der Wahl zwischen Medikamenten, Zahnersatz, Sehhilfen oder anderen gesundheitlich notwendigen Leistungen auf der einen und der Sicherung ihres Lebensunterhalts auf der anderen Seite.
    Die Abgeordneten schlagen vor, sämtliche Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten für notwendige und verordnete Leistungen abzuschaffen und die GKV zu einem zuzahlungsfreien System zu entwickeln. Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel sollten als vollständig finanzierte Leistungen der GKV in guter Qualität ausgestaltet werden, sodass für notwendige Leistungen keine Eigenbeteiligung mehr erbracht werden müsse.

    Reduktion psychiatrischer Zwangsbehandlungen gefordert

    [9.7.] Psychiatrische Zwangsbehandlungen sollten nach Ansicht der Linksfraktion reduziert werden. Es seien die schwersten Grundrechtseingriffe, die in Deutschland legal praktiziert würden. Der Staat habe daher die Aufgabe, diese Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen, heißt es in einem Antrag (21/7060) der Fraktion.
    Es gebe aber nicht einmal eine systematische Erhebung zum Ausmaß der Zwangsbehandlungen, sodass die Versorgungsrealität im Dunkeln bleibe und evidenzbasiertes politisches Handeln nicht möglich sei. 
    Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Zahl und Eingriffstiefe von Zwangsbehandlungen zu reduzieren und die Behandlungsqualität sowie die Selbstbestimmung der Patienten zu verbessern. Dazu sei erheblich mehr qualifiziertes Pflegepersonal und psychotherapeutische Behandlung nötig. Der patientenrelevante Nutzen von Zwangsbehandlungen müsse in Versorgungsstudien untersucht werden.

    Gehörlose: Entschädigungsfonds & wissenschaftl. Aufarbeitung gefordert

    [9.7.] Die Fraktion Die Linke setzt sich in einem Antrag (21/7038) für die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Menschen ein, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf solle sie in Abstimmung mit Ländern und Kirchen vorlegen und darüber hinaus prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen.
    Desweiteren fordern die Abgeordneten eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen. Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen. 
    Die Linksfraktion verweist auf den Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, wonach im Unterricht von Gehörlosen künftig nur noch Lautsprache verwendet werden sollte. Dieses Verbot sei „mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt“ und den Menschen damit der Zugang zur Muttersprache systematisch erschwert worden. 
    „Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche in kirchlicher Trägerschaft“, betonen die Abgeordneten. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache habe sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970ern formierenden Behindertenrechtsbewegung vollzogen. Folgen der deutschen Methode seien oftmals deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche gewesen, schreibt die Linksfraktion.

    Muslim*innen in Deutschland

    [9.7.] Das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) hat im Juni 2026 eine aktualisierte Hochrechnung zur Zahl der Musliminnen und Muslime in Deutschland veröffentlicht, dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/7124) auf eine Kleine Anfrage hervor. 
    Die Hochrrechnung basiert unter anderem auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 und den Befragungsdaten der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“.
    Die Bundesregierung betont, dass es keine validen amtlichen Statistiken zur Religionszugehörigkeit zum Islam gibt. Die Zahl der Musliminnen und Muslime kann daher nur über eine Hochrechnung auf Basis von Befragungsdaten näherungsweise bestimmt werden. Die neue Hochrechnung soll eine möglichst präzise Annäherung an die Zahl der in Deutschland lebenden muslimischen Religionsangehörigen ermöglichen.
    Die Bundestagsdrucksache enthält zudem umfangreiche aktuelle Daten zu Migration, Einbürgerungen, Alters- und Geschlechterverteilung, Geburten, Asylanträgen und Aufenthaltsstatus von Menschen mit Bezug zu muslimisch geprägten Herkunftsländern. So wurden seit 2010 insgesamt rund 2,31 Millionen Erstanträge auf Asyl von Staatsangehörigen der in der Anfrage genannten Herkunftsländer registriert; zum 31. Mai 2026 hielten sich rund 1,83 Millionen dieser Personen weiterhin in Deutschland auf.

    Weiterhin geht aus der Antwort hervor, dass sich die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Bevölkerung insgesamt Ende vergangenen Jahres auf 14,07 Millionen belief. Zum 31. Dezember 2024 lag diese Zahl noch bei 14,06 Millionen.

    Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

    [8.7.] Die Umsetzung der EU-Richtlinie „zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7026) auf eine Kleine Anfrage. Danach hat das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der sogenannten „Entgelttransparenzrichtlinie“ getroffen und klärt derzeit noch einzelne für die Umsetzung relevante Fragen.
    Im Anschluss soll das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden wie die Bundesregierung weiter ausführt. Erst nach Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens sei ihr eine Stellungnahme zu einzelnen Regelungsinhalten auf der Grundlage eines ressortabgestimmten Gesetzentwurfs möglich.

    Erste Bilanz der Queerbeauftragten der Bundesregierung

    [8.7.] Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/7084) auf eine Kleine Anfrage zum ersten Jahr der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eine erste Bilanz vorgelegt. 
    Die Beauftragte war demnach unter anderem an der Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beteiligt. Zu ihren Aktivitäten gehörten außerdem eine bundesweite CSD-Tour, die Teilnahme am Berliner CSD sowie weitere öffentliche Auftritte. Damit soll insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel unterstützt werden, queeres Leben vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen, für Gleichberechtigung zu sensibilisieren und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Bundesregierung bezeichnet diese Ziele als weiterhin „in laufender Umsetzung“.
    Für Öffentlichkeitsarbeit wurden im ersten Jahr insgesamt rund 73.000 Euro ausgegeben: 37.267,83 Euro für die CSD-Saison 2026 und eine Anzeigenkampagne, 29.491,81 Euro für einen Empfang der Beauftragten sowie 6.285,72 Euro für Material und Ausstattung. Seit Januar 2026 informiert die Beauftragte zudem über den Instagram-Kanal @queerbeauftragte. Bis zum 29. Juni 2026 wurden dort rund 2,1 Millionen Aufrufe von knapp 947.000 Konten und rund 181.000 Interaktionen verzeichnet; der Kanal hatte zu diesem Zeitpunkt 8.191 Follower*innen.
    Für ihre Arbeit wurden außerdem 17 externe Dienstleister beauftragt; hierfür entstanden Kosten von insgesamt 152.336 Euro. Die Beauftragte nahm nach Angaben der Bundesregierung rund 40 Termine außerhalb Berlins wahr. 
    International nahm die Beauftragte unter anderem am European IDAHOT+ Forum am 18. Mai 2026 in Kopenhagen teil. Zudem besuchte sie 2025 eine Fachtagung des Bundeskriminalamtes zum Thema „Demokratie unter Druck – resiliente Polizei“.

    Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben in 2025

    [8.7.] Über die Zahl der 2025 erfassten weiblichen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7045) auf eine Kleine Anfrage. Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 1.396 weibliche Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 65.075 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 263.974 von Körperverletzungen und 160.404 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Dabei verweist die Bundesregierung darauf, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, in der PKS auch mehrfach gezählt werde.

    Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes

    [8.7.] Als Unterrichtung (21/6850) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor. Danach ist die Zahl der Eingaben an den Polizeibeauftragten im aktuellen Berichtszeitraum auf 421 gestiegen nach 267 im vorangegangenen Berichtszeitraum. 323 der 421 Eingaben kamen von Bürgern und 98 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes.
    In 50 Eingaben wurde der Vorlage zufolge von konkreten Anhaltspunkten von Diskriminierung und Racial Profiling bei bundespolizeilichen Maßnahmen berichtet. Davon hat der Polizeibeauftragte in 33 Fällen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Überwiegend habe es sich um Beschwerden im Rahmen von Kontrollsituationen an den deutschen Grenzen gehandelt, zu denen Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Zügen zählen.
    Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden, also etwa der Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit. In dem Bericht mahnt der Polizeibeauftragte in diesem Zusammenhang „eine verstärkte Evaluierung von Kontrollsituationen und eine verbesserte Sensibilisierung der Polizeibeschäftigten im Hinblick auf eine transparente und bürgerfreundliche Kontrollpraxis“ an.
    Bei den Eingaben von Polizeibeschäftigten betraf eine Vielzahl erneut eigene Belange von Polizeivollzugsbeamten wie etwa Beurteilungen und Beförderungen, aber auch Disziplinarverfahren, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Danach hat sich der Polizeibeauftragte auch im zurückliegenden Berichtsjahr mit möglichen strukturellen Defiziten und Fragestellungen befasst. Neben Themen wie etwa „mangelnde Fehlerkultur“, Kommunikation, sexuelle Belästigung sowie „Frauen in Führungspositionen“ geht es dabei der Vorlage zufolge auch um infrastrukturelle Fragestellungen, zu denen unter anderem Liegenschaftsprobleme sowie die Binnengrenzkontrollen zählen.
    Diese Grenzkontrollen betrachte er „mit wachsender Sorge“, führt der Beauftragte in dem Bericht aus. Die aktuellen Zahlen zeigten, dass die Bundespolizei die Migrationslage an den Grenzen in den Griff bekommen habe. Dauerhaft sei der Kräfteeinsatz jedoch „so nicht haltbar“, schreibt er weiter und wirbt dafür, der Bundespolizei mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Kontrollen vor Ort einzuräumen. Der Einsatz moderner technischer Mittel wie automatisierter Kennzeichenerkennung oder Drohnentechnik könne hierbei einen „wichtigen Beitrag zur Entlastung der Einsatzkräfte leisten“.
    Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl Bürger als auch Beschäftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.

    Antragslose Kindergeldzahlung wird möglich

    [8.7.] Der Finanzausschuss hat die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Entwurf vorgenommen.
    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

    Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Neuregelung nur dann gelte, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.
    Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung zudem Gesetzentwurf wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. In einer Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, die Koalition sei sich einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Es sei aber angesichts der Regelungen in dem Gesetzentwurf zu erwarten, dass die Zahl der Mütter unter den Berechtigten überproportional zunehmen werde. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden. Die CDU/CSU empfahl, die jeweilige IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern zu speichern, was die Zuordnung erleichtern werde.

    Die AfD-Fraktion kritisierte, dass durch die Neuregelung viele Punkte unklar bleiben würden. Das jetzt geschaffene Doppelsystem werde die Kosten erhöhen und nicht senken. Denn die bisherigen Strukturen müssten erhalten bleiben, zum Beispiel für im Ausland lebende Kinder. Die AfD-Fraktion kritisierte auch, dass der Missbrauch beim Kindergeld besonders bei Zahlungen ins Ausland erheblich sei.

    Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Tag für die Familien und Kinder sowie für die Entwicklung digitaler staatlicher Leistungen. Erfahrungen aus anderen Ländern würden zeigen, dass es richtig sei, die Änderungen Schritt für Schritt einzuführen. Durch Kontrollregelungen sei sichergestellt, dass nur antragsberechtigte Eltern in den Genuss der Neuregelung kommen könnten.

    Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeichnet sich ein handlungsfähiger Staat dadurch aus, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden den Leistungen für Familien im Weg stehen würden. Deshalb sei dieser Gesetzentwurf grundsätzlich der richtige Schritt. Die Automatisierung greife, wo die Familienkasse die Daten schon habe. Aber damit dürfe die Regelung nicht aufhören, sondern sie müsse auch für Erstkinder gelten. Und es wäre gut, wenn auch kompliziertere Fälle einbezogen werden könnten.

    Die Fraktion Die Linke sprach von einem überfälligen Schritt. Die Neuregelung hätte aber schneller kommen können. Zum Kindergeld selbst erklärte die Fraktion, dieses sei viel zu niedrig. Bezieher höherer Einkommen würden durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.

    Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Für den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion.

    Möglichkeiten der Visaantragstellung für afghanische Frauen

    [8.7.] Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, afghanischen Frauen zu ermöglichen, Visaanträge nicht nur an den Deutschen Botschaften Islamabad und Teheran, sondern auch an weiteren Auslandsvertretungen stellen zu können. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Auswärtigen Amt mit dem zweihöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.
    Ziel der Eingabe ist es, dass afghanische Frauen, die das Land aufgrund der systematischen Unterdrückung durch die Taliban verlassen wollen, leichtere und sicherere Ausreisemöglichkeiten erhalten. Insbesondere sollten sie aus Sicht des Petenten auch in den deutschen Botschaften in Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan Visa beantragen können - „insbesondere dann, wenn ihnen bereits ein Studienplatz oder Ausbildungsplatz in Deutschland angeboten wurde oder sie sich erfolgreich darum bewerben“.
    Die Lage von Frauen in Afghanistan habe sich seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 drastisch verschlechtert, heißt es in der öffentlichen Petition. Grundrechte wie Bildung, Berufsausübung oder freie Bewegung würden massiv eingeschränkt. Frauen dürften vielerorts nicht arbeiten, nicht studieren und kaum am öffentlichen Leben teilnehmen.
    Die Ausreise stelle für viele von ihnen den einzigen Ausweg dar, um sich und ihre Familien zu schützen, schreibt der Petent. Derzeit sei die Visabeantragung zur Einreise nach Deutschland aber nur über die deutschen Botschaften in Pakistan oder Iran möglich. Beide Länder seien jedoch für afghanische Frauen unsicher. Diskriminierung, bürokratische Hürden und Gewalt gehörten zu den dort dokumentierten Risiken.
    In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben mit der Schließung der Visastelle der Deutschen Botschaft in Kabul im Mai 2017 in Folge eines Bombenanschlags umgehend die Botschaft in Islamabad sowie kurze Zeit später die Botschaft in New Delhi zur Bearbeitung von Visumanträgen afghanischer Antragstellender im Familiennachzugsverfahren ermächtigt habe. Visumanträge für ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit könnten afghanische Antragstellende an der Botschaft Islamabad stellen, darüber hinaus seien die Generalkonsulate in Dubai und Istanbul zur Bearbeitung von Schengen-Visa afghanischer Antragstellender ermächtigt worden.
    Nachdem nach der Machtübernahme der Taliban die Ausreisemöglichkeiten von Afghanistan nach Indien entfallen sind, habe die Bundesregierung die Deutsche Botschaft in Teheran als Antragsort für den Familiennachzug designiert. Die Bundesregierung habe seit der Schließung der Visastelle in Kabul nach eigenen Angaben mit großem personellem und logistischem Aufwand dafür Sorge getragen, dass afghanische Antragstellende weiterhin Visumanträge stellen können, heißt es.
    Der Petitionsausschuss macht gleichwohl darauf aufmerksam, dass die für afghanische Antragstellende designierten Antragsorte Islamabad und Teheran „mit einer Reihe von Problemen behaftet sind“. Sowohl durch Pakistan aber insbesondere auch durch Iran sei es in letzter Zeit vermehrt zu Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan gekommen. Zudem würden die Wartezeiten für Termine zur Visaantragstellung etwa zur Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft Islamabad trotz Maßnahmen des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretung zur Verfahrensbeschleunigung weiterhin über ein Jahr betragen. Noch schwieriger stelle sich die Lage an der Deutschen Botschaft Teheran dar. Hier sei seit dem Angriff Israels auf Iran im Juni 2025 kein Regelbetrieb möglich.
    Der Ausschuss habe zwischenzeitlich zur Kenntnis genommen, dass die Auslandsvertretungen Frankreichs und Italiens eine Antragstellung von ihren Auslandsvertretungen in Teheran bereits an Auslandsvertretungen der Nachbarländer verlagert hätten, heißt es weiter. Die Abgeordneten sind daher der Auffassung, „dass das Auswärtige Amt das Anliegen der Petition erwägen und alternative Antragsorte für afghanische Antragstellende engagiert und beschleunigt prüfen sollte“.

    Opposition scheitert mit Anträgen gegen Wohngeldkürzung

    [8.7.] Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat zwei Oppositionsanträge gegen Kürzungen des Wohngeldes zurückgewiesen. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/6363) mit einer Aufforderung an die Bundesregierung, das Wohngeld nicht zu kürzen, wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich. 
    Ebenfalls von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6339), in dem die Regierung aufgefordert wird, die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro beim Wohngeld zurückzunehmen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich. 

    In der Aussprache warf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der SPD vor, komplett gegen ihre eigene Politik der letzten Wahlperiode zu verstoßen. Angesichts steigender Mieten, Heizkosten und Kürzungen in anderen Bereichen müssten diese geplanten Kürzungen zurückgenommen werden. 

    Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Ankündigung der Wohngeldkürzung habe zu massiver Verunsicherung geführt. Es gehe hier nicht um effizientere Gestaltung, wie angekündigt worden sei, sondern es würden nur Kürzungen vorgenommen. Das Wohngeld müsse dringend erhalten bleiben, denn es sei eine Form der Solidarität, dass man die Menschen nicht alleine lasse. Bei Kürzung des Wohngelds drohe eine massive Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit. 

    Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass viel getan werde, um die Bautätigkeit zu verbessern und das Wohnungsangebot zu erhöhen. Der gegen die Koalition erhobene Vorwurf, sie tue nichts, sei falsch. Auch die Rechte von Mietern würden gestärkt. Die Menschen dürften nicht langfristig von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig sein, sondern man müsse darauf hinarbeiten, dass sich der Wohnungsmarkt entspanne, erklärte die SPD-Fraktion. Und das geschehe zum Beispiel durch den Bau-Turbo, das serielle Bauen und durch beschleunigte Bau- und Planungsverfahren. 

    Auch die AfD-Fraktion erklärte, Kürzungen beim Wohngeld würden Geringverdiener, Familien und Rentner besonders treffen. Die Unterstützung mit Wohngeld sei grundsätzlich richtig. Das Wohngeld sollte nicht verringert, sondern sogar erhöht werden, da alles teurer werde. Forderungen nach einem Mietpreisdeckel lehnte die Fraktion aber ab, da dadurch der Wohnungsmangel noch verschärft werde. Solange der Wohnraum knapp sein, würden die Mieten hoch sein. Es müsse mehr gebaut werden.

    Niemandem falle es leicht, Veränderungen beim Wohngeld vorzunehmen, erklärte die CDU/CSU-Fraktion. Aber die haushalterische Lage sei herausfordernd, so die Union. Die Zinsausgaben für den Bund hätten sich binnen weniger Jahre verzwanzigfacht. Man befinde sich in einer schwierigen Situation und müsse damit umgehen. Außerdem wies die Fraktion darauf hin, dass sich die Zahl der Anspruchsempfänger durch die Wohngeldreform der letzten Wahlperiode deutlich erhöht habe. Jetzt diese Änderungen in Teilbereichen zurückzunehmen, falle niemandem leicht, aber es sei notwendig. Die Bundesregierung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Wohngeld in Zukunft höher sein werde als vor der in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Reform.

    Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag außerdem auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet das Wohngeld in ihrem Antrag als unverzichtbare Sozialleistung, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, warnt die Fraktion.

    Zukunft des Unterhaltsvorschusses diskutiert

    [8.7.] Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Antrag (21/4539) der Fraktion Die Linke für eine Reform des Unterhaltsvorschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich, wobei auch sie, wie Die Linke, scharfe Kritik an der aktuellen Debatte über eine mögliche Kürzung der Leistung übte. Die Bundesregierung verwies auf die angespannte Haushaltslage.
    Die Linke hatte in dem Antrag kritisiert, Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Die Fraktion forderte deshalb unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres angehoben werden.

    Die Unionsfraktion betonte in der Beratung, es handele sich beim Unterhaltsvorschuss nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Leistung des Staates, wenn Väter nicht für ihre Kinder zahlten. Diese sei 2017 extrem ausgeweitet worden, und der Staat müsse sich derzeit fragen, ob er sich das noch leisten könne. Die SPD konstatierte eine Gerechtigkeitslücke, weshalb im Koalitionsvertrag auch vereinbart worden sei, nur noch die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhaltsvorschuss zu verrechnen. Weitere Forderungen der Linken seien aber derzeit fiskalisch schwer umzusetzen. Die Grünen kritisierten die diskutierten Einschränkungen für Alleinerziehende deutlich und verwiesen darauf, dass Alleinerziehende und deren Kinder ohnehin schon eine strukturell benachteiligte Gruppe seien. Die Linke forderte, man dürfe Alleinerziehende nicht weiter in die Armut treiben und dafür bestrafen, dass der andere Elternteil (meist der Vater) nicht zahle. Diskutiert wurde ebenfalls, wie die Rückgriffquote erhöht werden kann und weshalb diese in den Bundesländern so unterschiedlich hoch ist.

    Digitaler Wegweiser: wirtschaftl. Lebensentscheidungen von Ausbildung bis Altersvorsorge

    [8.7.] BMBFSFJ: Familienministerium startet digitalen Wegweiser für wirtschaftliche Entscheidungen von Ausbildung bis Altersvorsorge -Neues Serviceangebot informiert zu Lebensentscheidungen zugunsten wirtschaftlicher Eigenständigkeit.
    Fast alle Frauen und Männer halten wirtschaftliche Eigenständigkeit für persönlich wichtig. Aber weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland erreicht dieses Ziel. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat deshalb ein neues, innovatives Serviceportal veröffentlicht. Die „Lebenskarte – orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen“ (www.lebenskarte.info) bietet verlässliche und unabhängige Informationen für jede Lebensphase von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge. Zentraler Bestandteil ist der digitale Rechner „Lohn-O-Mat“, mit dem auch Paare berechnen können, wie sich gemeinsame wirtschaftliche Entscheidungen langfristig auswirken.

    Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen ihren Lebensweg jederzeit finanziell selbstbestimmt gestalten können – unabhängig von persönlichen Umbrüchen wie Trennung oder Krankheit. Gute Rahmenbedingungen, die eine substanzielle Erwerbstätigkeit von Frauen wie Männern erleichtern und lohnender machen, sind die Basis, und ökonomisches Wissen ist der Kompass. Oft entscheiden kleine Weichenstellungen, die am Küchentisch getroffen werden, über die finanzielle Freiheit von morgen. Mit der ‚Lebenskarte‘ und dem ‚Lohn-O-Mat‘ geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Instrumente an die Hand, um die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals einfach, transparent und individuell berechenbar zu machen.“

    Besonders Frauen befinden sich bezüglich ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit in einer schwierigen Situation: Trotz einer häufig besseren Ausbildung und – rechnet man Familienarbeit und Beruf zusammen – eines sogar größeren Arbeitspensums verdienen sie im Laufe ihres Lebens oft nur halb so viel wie Männer. Oft fehlt es an Transparenz über die langfristigen finanziellen Folgen großer Lebensentscheidungen wie Erziehungszeiten oder Teilzeit.

    Die Lebenskarte als digitaler Kompass: Die Lebenskarte zeigt anhand von acht Stationen wie dem Karrierestart, Familiengründung oder Heirat, welche finanziellen Fragen in der jeweiligen Lebensphase wichtig sind. Zu jedem Thema bietet sie passende staatlich geprüfte Informationen und praktische Angebote.
    Das Herzstück der Lebenskarte ist der „Lohn-O-Mat“, der in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) entwickelt wurde. Das digitale Tool macht die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals auch für Paare individuell berechenbar. Ob partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit: Der „Lohn-O-Mat“ zeigt, wie sich diese Entscheidungen auf das Einkommen und die Rente auswirken.

    Weiterführende Informationen: https://lebenskarte.info/, https://lebenskarte.info/lebenskarte/lohn-o-mat.

    Hintergrund: Das Serviceportal ist das Ergebnis eines breiten Bündnisses aus Politik, Verwaltung und Forschung und entstand im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten auf Basis eines partizipativen Forschungsprojektes, das vom Center for Responsible Research and Innovation des Fraunhofer IAO (CeRRI) durchgeführt und durch das BMBFSFJ gefördert wurde. 2026 wurde die Website umfangreich weiterentwickelt, um gezielt junge Erwachsene bürgernah und interaktiv anzusprechen.
    Die Lebenskarte wurde im Rahmen der ersten Bund-Länder-Aktionswoche zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit unter dem Motto „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ vorgestellt (15. bis 19. Juni 2026 in Dresden, siehe hier). Regionale Workshops, Online-Formate und Beratungsangebote von Vereinen und lokalen Partnern laufen noch bis zum Jahresende weiter.

    Was bedeutet wirtschaftliche Eigenständigkeit?: Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig von privater oder staatlicher Unterstützung selbst zu sichern – auch bei veränderten Lebensumständen wie Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder im Ruhestand. Grundlage hierfür ist, substanziell erwerbstätig zu sein.

    Ausschuss lehnt Antrag zum Bafög ab

    [8.7.] Der Forschungsausschuss hat am Mittwochvormittag einen Antrag (21/6359) der Fraktion Die Linke zu einer Bafög-Reform mehrheitlich abgelehnt. Während die antragstellende Fraktion dem Antrag zustimmte und sich die Grünen enthielt, lehnten die übrigen Fraktionen die Vorlage ab.
    In der Vorlage fordert die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden.

    Sparpaket für die Gesetzl. Krankenversicherung gebilligt

    [8.7.] Nach einer mehr als neun Stunden langen Sitzung hat der Gesundheitsausschuss das umstrittene Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Für den in den parlamentarischen Beratungen noch deutlich veränderten Gesetzentwurf (21/6130) stimmten am Mittwochabend die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition von Grünen, Linken und AfD votierte geschlossen dagegen.
    Der Ausschuss nahm in der Sitzung mit den Stimmen von Union und SPD etliche Änderungsanträge der Koalition an, die über eine Synopse, also eine vergleichende Übersicht zwischen dem ursprünglichen Gesetzentwurf und den angestrebten Änderungen, offiziell eingeführt wurden. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Plenum beschlossen werden. 

    Die Opposition machte sich zu Beginn der Sitzung für die Absetzung des Tagesordnungspunktes stark, der Antrag wurde jedoch abgewiesen. Die Abgeordneten der Opposition argumentierten, der Gesetzentwurf sei durch die vielen Änderungen völlig verändert und in seinen möglichen Auswirkungen auf die Versorgung in der Kürze der verbleibenden Beratungszeit nicht nachvollziehbar. Zudem sei unklar, welche finanziellen Auswirkungen die Änderungen auf die GKV und damit auf das Ziel der Beitragssatzstabilität konkret hätten.

    Nach Ansicht der Koalition entspricht der Beratungsverlauf den üblichen Verfahren. Die umfangreichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Krankenhausfinanzierung, die Finanzierung des Pflegepersonals, die Reform der Familienversicherung, den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung und die Rabattverträge für die Pharmaindustrie. 
    Mit der Finanzreform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. Nach Berechnungen von Gesundheitsökonomen liegt das Defizit in der GKV im kommenden Jahr bei voraussichtlich rund 19 Milliarden Euro. Das Gesetz sieht Mehreinnahmen und Minderausgaben an diversen Stellen vor, um die GKV vom ständig steigenden Kostendruck zu entlasten. Neuregelungen sind vorgesehen für Versicherte und Patienten, Arbeitgeber, Ärzte, Krankenhäuser, die Pharmaindustrie, Apotheker, die Krankenkassen und den Bund.
    Um die hohen Ausgaben zu deckeln, wird künftig eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik angestrebt. Die Ausgaben sollen also nicht stärker steigen dürfen als die Einnahmen. Das Ziel ist, die Beitragssätze zunächst im kommenden Jahr stabil zu halten. Eine Reformkommission hatte Empfehlungen für Änderungen in der Finanzierung gegeben und will Ende des Jahres weitere Vorschläge für langfristige Strukturreformen unterbreiten. 

    Die Abgeordneten beschlossen in der Sitzung auch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD im Zusammenhang mit dem GKV-Sparpaket, der sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es in dem Antrag. Eine kontinuierliche Versorgung sei daher entscheidend. 
    Der Antrag umfasst Regelungen für die Psychotherapie und zielt unter anderem auf eine gesicherte Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über das Jahresende 2026 bis zum Abschluss der Behandlung ab. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen nach der Sommerpause beschlossen werden.

    Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden

    [8.7.] Der Bundestag hat über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach halbstündiger Aussprache wurden die Entwürfe an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ (21/6806) soll federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten werden. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132, 21/6511) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131, 21/7265) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen.
    Ebenfalls in den Innenausschuss überwiesen wurden ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ (21/6917). [mehr Infos]

    Aufarbeitung des Kolonialismus

    [8.7.] Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, will im Herbst dieses Jahres ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern seines Hauses bei der Aufarbeitung des Kolonialismus vorlegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7044) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6384) mit. Das Papier werde unter Einbeziehung unabhängiger Experten und „in engem Austausch“ mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kultur erarbeitet.
    Laut der Antwort der Bundesregierung fördern das Auswärtige Amt aktuell Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte mit Fördergeldern in Höhe von rund 2,524 Millionen Euro und der BKM in Höhe von rund 2,537 Millionen Euro.

    Bundesdrogenbeauftragter: Jeder 4. Drogentote unter 30 J. - Hilfe für Jugendliche

    [7.7.] Jeder vierte Drogentote ist unter 30 Jahre - Bundesdrogenbeauftragter: Jugendliche, die Hilfe brauchen, müssen sie auch bekommen.
    2.150 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland an den Folgen ihres Drogenkonsums gestorben. Damit bleibt die Zahl der Drogentoten auf Rekordniveau. Die Drogentoten werden immer jünger. Seit 2021 sind die Todesfälle unter 30 um mehr als die Hälfte gestiegen, bei den unter 20-Jährigen haben sie sich nahezu verdoppelt. Fast jeder vierte Drogentote ist heute jünger als 30 Jahre.
    Hierzu der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: „2.150 Drogentote sind 2.150 Gründe, früher zu handeln. Besonders erschüttert mich, dass die Opfer immer jünger werden. Wenn fast jeder vierte Drogentote unter 30 ist, dann darf unsere Antwort nicht Betroffenheit sein, sondern es braucht auch Konsequenzen: mehr Prävention, frühere Hilfe und ein Hilfesystem, das Menschen rechtzeitig erreicht. Die Verharmlosung von Drogenkonsum hat einen Preis, den wir hier sehen. Junge Menschen mischen Medikamente, Alkohol und andere Substanzen, oft ohne die tödlichen Risiken der Kombinationen zu kennen. Viele dieser jungen Menschen können die Risiken noch nicht oder nicht vollständig überschauen.“
    Auffällig ist, dass die jungen Drogentoten vor allem Medikamente konsumiert haben. Wenngleich in der Regel nicht alleine todesursächlich spielen Benzodiazepine, opioidhaltige Schmerzmittel und andere psychoaktive Arzneimittel überdurchschnittlich häufig eine Rolle. Gleichzeitig wird der Konsum immer riskanter: Mehr als vier von fünf Drogentoten starben nach dem Konsum mehrerer Substanzen gleichzeitig. „Mischkonsum ist hochgefährlich. Vielen jungen Menschen ist dieses Risiko nicht bewusst. Sie konsumieren aus psychischer Belastung, aus Neugier oder Übermut und mischen Substanzen. Darauf müssen Bundesregierung und Suchthilfe entschlossen reagieren. Wir haben in Deutschland ein gutes Suchthilfesystem, aber wir dürfen es nicht kaputtsparen. Gerade Jugendliche brauchen schneller Hilfe: ausreichend Entzugs- und Therapieplätze, Begleitung für Familien und Angebote, die sie erreichen, bevor aus Risiko ein Todesfall wird.“
    Die Zahl der Todesfälle, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Substanzen stehen, hat sich innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt: von 365 Fällen im Jahr 2021 auf 769 Fälle im Jahr 2025 beim Konsum von Kokain und Crack. Gleichzeitig breiten sich synthetische Opioide weiter aus. Zum Beispiel bei Fentanyl wurden 118 Todesfälle registriert, über 20 Prozent mehr als im Vorjahr.
    Diese Entwicklung ist kein rein deutsches Problem. Auch der aktuelle Weltdrogenbericht der Vereinten Nationen und der Europäische Drogenbericht zeigen weltweit einen deutlich gestiegenen Drogenkonsum. Besonders Kokain und synthetische Drogen gewinnen weiter an Bedeutung. Gleichzeitig verändern sich die Drogenmärkte rasant: Neue psychoaktive Stoffe, immer potentere Substanzen und digitale Vertriebswege erhöhen die Risiken und die Verbreitung.
    Hendrik Streeck schätzt die Situation so ein: „Der Drogenmarkt hat sich grundlegend verändert. Drogen, gefälschte Medikamente und hochriskante Mischungen sind heute oft nur wenige Klicks entfernt. Der Dealer an der Straßenecke ist längst nicht mehr das einzige Problem. Viele junge Menschen unterschätzen die Risiken, halten einzelne Substanzen für harmlos oder wissen nicht, wie gefährlich Mischkonsum mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen werden kann. Als Arzt sehe ich auch, dass psychische Belastungen, Krisen, Neugier und Übermut eine Rolle spielen können. Genau deshalb müssen wir junge Menschen früher erreichen: mit klarer Aufklärung, wirksamer Prävention und Hilfen, die ankommen, bevor aus einem Risiko ein Todesfall wird.“
    Besorgniserregend seien zudem neue Erkenntnisse aus der Suchthilfe und dem Drug-Checking, schätzt Hendrik Streck ein: „Wir sehen auf dem Markt Tabletten, die aussehen wie bekannte Medikamente, aber mit hochpotenten synthetischen Opioiden wie Nitazenen versetzt sind. Wer sie einnimmt, weiß oft nicht, was wirklich darin ist. Genau das macht sie so gefährlich. Schon kleinste Mengen können tödlich sein.“ 
    Die Bundesregierung arbeitet derzeit ressortübergreifend an Maßnahmen zur Eindämmung der aufkommenden neuen Drogenprobleme. Dazu gehören unter anderem der Ausbau von Monitoring- und Frühwarnsystemen für synthetische Opioide und die Stärkung von Prävention und Suchthilfeangeboten für junge Menschen. Der Zugang zum Notfallmedikament Naloxon, das der Überdosierung von Opioiden entgegenwirken kann, wurde bereits erleichtert.

    Kernaussagen 2025 auf einen Blick: - 2.150 drogenbedingte Todesfälle – weiterhin auf sehr hohem Niveau. 
    - 528 Drogentote unter 30 Jahren (+52,6 % seit 2021); - 106 Drogentote unter 20 Jahren (nahezu Verdopplung seit 2021). 
    - 81,5 % aller Drogentoten starben im Zusammenhang mit Mischkonsum. 
    - 769 Todesfälle mit Beteiligung von Kokain/Crack (mehr als verdoppelt seit 2021 (+110,7 Prozent). 
    - synthetische Opioide breiten sich aus - als Beispiel: 118 Todesfälle mit Beteiligung von Fentanyl (+34,1 Prozent im Vergleich zu 2021). [Zum Bericht: Drogenbedingte Todesfälle 2025]

    Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes

    [7.7.] Als Unterrichtung (21/6850) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor. Danach ist die Zahl der Eingaben an den Polizeibeauftragten im aktuellen Berichtszeitraum auf 421 gestiegen nach 267 im vorangegangenen Berichtszeitraum. 323 der 421 Eingaben kamen von Bürgern und 98 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes. 
    In 50 Eingaben wurde der Vorlage zufolge von konkreten Anhaltspunkten von Diskriminierung und Racial Profiling bei bundespolizeilichen Maßnahmen berichtet. Davon hat der Polizeibeauftragte in 33 Fällen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Überwiegend habe es sich um Beschwerden im Rahmen von Kontrollsituationen an den deutschen Grenzen gehandelt, zu denen Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Zügen zählen. 
    Unter Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen des physischen Erscheinungsbildes verstanden, also etwa der Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit. In dem Bericht mahnt der Polizeibeauftragte in diesem Zusammenhang „eine verstärkte Evaluierung von Kontrollsituationen und eine verbesserte Sensibilisierung der Polizeibeschäftigten im Hinblick auf eine transparente und bürgerfreundliche Kontrollpraxis“ an. 
    Bei den Eingaben von Polizeibeschäftigten betraf eine Vielzahl erneut eigene Belange von Polizeivollzugsbeamten wie etwa Beurteilungen und Beförderungen, aber auch Disziplinarverfahren, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Danach hat sich der Polizeibeauftragte auch im zurückliegenden Berichtsjahr mit möglichen strukturellen Defiziten und Fragestellungen befasst. Neben Themen wie etwa „mangelnde Fehlerkultur“, Kommunikation, sexuelle Belästigung sowie „Frauen in Führungspositionen“ geht es dabei der Vorlage zufolge auch um infrastrukturelle Fragestellungen, zu denen unter anderem Liegenschaftsprobleme sowie die Binnengrenzkontrollen zählen. 
    Diese Grenzkontrollen betrachte er „mit wachsender Sorge“, führt der Beauftragte in dem Bericht aus. Die aktuellen Zahlen zeigten, dass die Bundespolizei die Migrationslage an den Grenzen in den Griff bekommen habe. Dauerhaft sei der Kräfteeinsatz jedoch „so nicht haltbar“, schreibt er weiter und wirbt dafür, der Bundespolizei mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der Kontrollen vor Ort einzuräumen. Der Einsatz moderner technischer Mittel wie automatisierter Kennzeichenerkennung oder Drohnentechnik könne hierbei einen „wichtigen Beitrag zur Entlastung der Einsatzkräfte leisten“. 
    Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag soll laut Vorlage strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag aufdecken und untersuchen sowie mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall bewerten. Sowohl Bürger als auch Beschäftigte können sich an ihn wenden, um ihn auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen.

    Forderung: Studium und Lehre zukunftsfähig machen

    [7.7.] In einem Antrag (21/6948) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die Hochschulen auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Konkret fordern die Abgeordneten unter anderem, „die Dynamisierung des Bundesanteils des Zukunftsvertrags Studium und Lehre mit jährlich drei Prozent auch nach 2027 fortzusetzen und Kürzungen im Bereich der Hochschulbildung auszuschließen“. Außerdem solle eine jährliche Transformationspauschale zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre eingeführt werden. Durch diese könnten die Hochschulen „profilbezogene Entwicklungsziele“ verfolgen, wie etwa „Curriculumsreformen“ oder flexible Studienmodelle. 
    Ziel der Förderung von Studium und Lehre ist laut Antrag „die strukturelle Weiterentwicklung des Hochschulsystems hin zu einem offenen, durchlässigen und lebensbegleitenden Studium des 21. Jahrhunderts“. 

    Bundeshaushalt 2027 im Kabinett beschlossen

    [6.7.] Die Bundesregierung hat im Kabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Mit Reformen und Sparmaßnahmen schafft sie die finanziellen Voraussetzungen für Investitionen in die Zukunft. 
    Globale Krisen und Konflikte stören Lieferketten, treiben Energiepreise in die Höhe und erschweren das Wirtschaftswachstum. Die Bundesregierung begegnet diesen Herausforderungen mit Handlungsstärke. Sie hat in den letzten Wochen weitreichende Entscheidungen für Reformen getroffen, um die Wirtschaft zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und die Sozialsysteme zukunftsfest aufzustellen. 

    Grundlagen für Wohlstand und Sicherheit schaffen: Mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplans bis 2030 schafft das Kabinett nun auch die finanziellen Grundlagen, um Sicherheit, Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland langfristig zu sichern. Die Bundesregierung setzt dabei weiterhin auf einen Dreiklang aus Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung.
    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sagte bei der Vorstellung des Haushalts, die Regierung setze mit dem Bundeshaushalt auf Investitionen und auf Reformen. Die Prioritäten seien klar: „Wir wollen unser Land wieder auf Wachstumskurs bringen. Wir wollen die Arbeitsplätze der Zukunft in Deutschland schaffen. Wir setzen auf Hightech, auf KI, auf Innovation und wir wollen in Zukunft sicher leben und deswegen stärken wir Sicherheit, Resilienz und Verteidigung. Wir handeln und wir investieren dafür, dass Deutschland ein starkes Land bleibt.“

    Investitionsoffensive zur Modernisierung des Landes : Mit dem Bundeshaushalt 2027 setzt die Bundesregierung ihre Investitionen zur Stärkung der Sicherheit sowie zur Belebung der Wirtschaft fort. Insgesamt stehen rund 118 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Mit diesen Rekordinvestitionen sollen das Land modernisiert, Beschäftigung gesichert und die Innovationskraft Deutschlands gestärkt werden. Diese Investitionsoffensive soll auch in den Folgejahren konsequent fortgeführt werden.
    Eine zentrale Rolle spielt das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität . Für 2027 sind über 36 Milliarden Euro für Investitionen des Bundes vorgesehen. Hinzu kommen 10 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds sowie rund 8 Milliarden Euro zur Unterstützung von Ländern und Kommunen. Diese Investitionen seien notwendig, um das Land gerechter zu machen, so der Finanzminister. „Öffentliche Investitionen in Infrastruktur nutzen allen. Gute Schulen und kostenlose Kitas, funktionierende Straßen, Bahnverbindungen, bezahlbare Wohnungen, moderne Krankenhäuser, sanierte Sportstätten: Das kommt allen in unserem Land zugute, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, egal ob man viel Geld hat oder wenig.“ 

    Schwerpunkt Sicherheit: Die Bundesregierung erhöht zudem die Verteidigungsausgaben, um die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu verbessern. Vorderstes Ziel ist es, militärische Auseinandersetzungen zu verhindern. 
    Für Verteidigung steigen die vorgesehenen Ausgaben im kommenden Jahr deutlich auf über 109 Milliarden Euro, ergänzt durch Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Der Bundeshaushalt trägt insgesamt dazu bei, die Krisenfestigkeit zu stärken. 

    Entlastung des Bundeshaushalts: Die in der Koalition vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen setzt die Bundesregierung Schritt für Schritt um. „Die Haushaltskonsolidierung heute sichert uns die Freiheit von morgen. Wir schaffen uns damit wieder Handlungsspielräume“, sagte Klingbeil. Diese Spielräume entstehen unter anderem durch die Kürzung von Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds, eine noch wirksamere Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität, die Besteuerung von Kryptowerten, die Einführung einer Plastiksteuer und die Anpassung der Tabaksteuer. Auch Finanzhilfen im Kernhaushalt sollen abgebaut werden. 
    Die Bundesregierung hat mit einem konsequenten Subventionsabbau begonnen. 2027 werden auf diese Weise knapp drei Milliarden Euro eingespart. In den Folgejahren wird dieser Betrag noch deutlich aufwachsen. Außerdem werden – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – weitere Kürzungen der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen.

    Einsparungen durch den Bund: Sparen beginnt in der Bundesverwaltung selbst. Effizientere Abläufe und Strukturen in den Bundesministerien sparen im kommenden Jahr 1,2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt ein. Der Bund überprüft alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung und konnte so für 2027 bereits ressortübergreifende Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro umsetzen. Dies entspricht der Einsparvorgabe von 1 Prozent pro Jahr je Ministerium. Diesen Weg wird die Bundesregierung fortsetzen: Ab 2028 sollen auf diese Weise weitere 8 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden. 

    Der Bund führt außerdem den bereits begonnenen Stellenabbau in der Verwaltung – Sicherheitsbehörden sind ausgenommen – fort. Die Einsparquote beim Personal für 2027 soll zwei Prozent betragen. Insgesamt werden bis 2029 beim Personal acht Prozent eingespart.

    Das Kabinett hat im Haushaltsbegleitgesetz zudem weitere Maßnahmen beschlossen, um den Bundeshaushalt zu stärken. So soll der Steuersatz für gewisse Alkoholika – außer Bier und Wein – angehoben werden. Daraus ergeben sich bei vollständiger Weitergabe der Erhöhungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher moderate Preisänderungen im zweistelligen Cent-Bereich. Darüber hinaus wird der Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2027 um 1 Milliarde Euro abgesenkt, was zu einer Entlastung des Bundeshaushalts in gleicher Höhe führt.

    Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- u. Sexualstraftaten

    [6.7.] In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses stieß der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten (21/6214) grundsätzlich auf Zustimmung. Vorgesehen ist, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern und insbesondere für minderjährige Betroffene sowie bei gravierender häuslicher Gewalt auszuweiten. Die Begleitung soll Betroffene während des Strafverfahrens stabilisieren, Orientierung geben und ihre selbstbestimmte Teilnahme am Verfahren stärken.
    Die Sachverständigen sahen zugleich weiteren Verbesserungsbedarf. Unter anderem wurde gefordert, den Anspruch nicht auf besonders schwere Fälle häuslicher Gewalt zu begrenzen, sondern weitere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt einzubeziehen. Zudem müssten Justiz und Prozessbegleitung ausreichend personell und strukturell ausgestattet sein, damit die gesetzlichen Rechte auch tatsächlich umgesetzt werden können. [Zum ausführlichen Bericht sowie Stream der Anhörung]

    Zahl erteilter Visa zum Familiennachzug in 2025/26

    [6.7.] In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind laut Bundesregierung 7.946 Visa zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern erteilt worden und 35.793 sonstige Visa zum Familiennachzug. Im vergangenen Jahr belief sich die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern auf 17.823 und die der sonstigen erteilten Visa zum Familiennachzug auf 92.565, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/6879) auf eine Kleine Anfrage weiter hervorgeht.

    Erste Bilanz der Antidiskriminierungsstelle

    [6.7.] Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode bestehende Fördermaßnahmen fortgeführt und neue Vorhaben bewilligt, ddas schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6876) auf eine Kleine Anfrage. Dazu gehört insbesondere das Bundesprogramm „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“, das in sein drittes Förderjahr ging. Gefördert wurden außerdem Projekte zur Sichtbarmachung von Diskriminierung, zur Weiterentwicklung und Stärkung der Antidiskriminierungsberatung sowie zum Aufbau bundeszentraler Infrastruktur in diesem Bereich.

    Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kann zudem zu Gesetzentwürfen Stellung nehmen, die ihren Aufgabenbereich betreffen. Im Oktober 2025 stellte sie dem Bundestagsausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den 5. Gemeinsamen Bericht „Diskriminierung in Deutschland – Erkenntnisse und Empfehlungen“ vor und beantwortete Fragen der Fraktionen.

    Im Zusammenhang mit der Umsetzung europäischer Vorgaben sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes außerdem Konkretisierungen zur Veröffentlichung von Stellungnahmen sowie die Erstellung eines Arbeitsprogramms für die Amtszeit der bzw. des Unabhängigen Bundesbeauftragten vor.

    Erste Bilanz der Arbeit des Antisemitismusbeauftragten

    [6.7.] Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zum ersten Jahr der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus geantwortet (21/6941). Der Beauftragte verfügt demnach über vier Stellen, die im ersten Jahr der 21. Wahlperiode vollständig besetzt waren. Seine Aufgaben liegen insbesondere in der ressortübergreifenden Koordination der Maßnahmen gegen Antisemitismus, der Vernetzung mit jüdischen Organisationen und der Zivilgesellschaft sowie der Sensibilisierung für antisemitische Erscheinungsformen und jüdisches Leben. Über eigene exekutive Befugnisse verfügt das Amt nicht.
    Im ersten Jahr wurden zahlreiche Projekte zur Antisemitismusprävention und zur Stärkung jüdischen Lebens unterstützt. Dazu zählen unter anderem Bildungsangebote des Anne Frank Zentrums und des Mideast Freedom Forum Berlin, die Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus der Amadeu Antonio Stiftung, Projekte zur Analyse antisemitischer Protestdynamiken sowie Angebote für Schulen und außerschulische Bildungsarbeit. Auch jüdische Kultur und Sichtbarkeit wurden gefördert, beispielsweise durch Projekte zur jüdischen Musik, zu jüdischer Identität und zur digitalen Zukunftssicherung jüdischer Gemeinden.
    Ein Schwerpunkt lag auf Bildung und der Qualifizierung von Lehrkräften. Gemeinsam mit der Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Kultusministerkonferenz wurde eine Handreichung zur Verankerung des Themas Antisemitismus in der Lehrkräftebildung verabschiedet. Sie soll Lehrkräfte dazu befähigen, Antisemitismus zu erkennen, pädagogisch angemessen darauf zu reagieren und jüdisches Leben in seiner Vielfalt zu vermitteln. Ergänzend wurden Qualitätsmerkmale für Bildungsmedien zur Förderung antisemitismuskritischer Kompetenzen veröffentlicht.
    Auch die öffentliche Sensibilisierung war Bestandteil der Arbeit. Im Dezember 2025 wurde gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz der Henny Brenner Preis für Schulbücher ausgelobt, die jüdisches Leben differenziert darstellen und sich gegen Antisemitismus richten. Für Öffentlichkeitsarbeit entstanden unter anderem Kosten für Informationsmaterialien zum Henny Brenner Preis, eine Kampagne unter dem Hashtag #weremember, Anzeigen zu Pessach und Rosch ha-Schana sowie die Betreuung der Internetseite. Insgesamt werden dafür rund 41.000 Euro ausgewiesen. Einen eigenen Social-Media-Kanal nutzt der Beauftragte nach Angaben der Bundesregierung nicht.
    Der Beauftragte war zudem bundesweit und international unterwegs und nahm unter anderem an Treffen jüdischer Gemeinden, Gedenkveranstaltungen, Bildungs- und Fachveranstaltungen sowie internationalen Konferenzen teil. Für die im Antwortzeitraum aufgeführten Dienstreisen werden insgesamt 8.206,63 Euro Reisekosten angegeben.
    Im Bundestag berichtete der Beauftragte zweimal im Innenausschuss, im November 2025 zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und im Mai 2026 zur Bedrohungslage für Jüdinnen und Juden sowie israelische Einrichtungen infolge des Iran-Kriegs.

    Erste Bilanz des Antiziganismusbeauftragten

    [6.7.] Im ersten Jahr der laufenden Legislaturperiode hat der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus verschiedene Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt, das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6878) auf eine kleine Anfrage. Dazu gehören insbesondere der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Rechtshilfenetzwerks für Betroffene von Antiziganismus, eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Forschungsstelle Antiziganismus zu einem Zentrum für Antiziganismusforschung, die Aktionswochen gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma sowie die Implementierung einer Romanes-Akademie. Zudem wurde die Geschäftsstelle der Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 1945 aufgebaut.
    Der Beauftragte bringt die Perspektiven von Sinti und Roma in die Bundespolitik ein, wirkt an einschlägigen Gesetzesvorhaben mit und fungiert als Ansprechpartner für Wissenschaft, Fachöffentlichkeit, Zivilgesellschaft, Medien sowie Bund, Länder und Kommunen. Zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit dienen unter anderem der Interministerielle Arbeitskreis gegen Antiziganismus und die Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus.

    Keine Beteiligung des Kultur-& Medienbeauftragten am Pride Month

    [6.7.] Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Behörden in seinem Geschäftsbereich beteiligen sich weder finanziell noch organisatorischen an Veranstaltungen, Festakten, Demonstrationen oder vergleichbaren Ereignissen zum Pride Month von Ende Juni bis Ende Juli dieses Jahres. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6940) auf eine Kleine Anfrage mit. Seit 2020 seien keine Finanzmittel aus dem Etat des BKM mit Bezug zum Pride Month ausgegeben worden.

    Erste Bilanz d. Beauftragten für Fragen d. sexuellen Kindesmissbrauchs

    [6.7.] Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/6877) auf eine Kleine Anfrage eine Bilanz der Arbeit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgelegt. Das Amt besteht seit März 2022 und wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) zum 1. Juli 2025 gesetzlich neu gefasst. Die Bundesbeauftragte arbeitet unabhängig und ist nicht mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags beauftragt.
    Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Nicht wegschieben!“, das Hilfe-Telefon und Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch, das Programm „Schule gegen sexuelle Gewalt“, das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt sowie der Aufbau einer bundeszentralen Beratungsstruktur zur individuellen Aufarbeitung. Außerdem wird ein Fachportal zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen entwickelt.
    Ein Schwerpunkt liegt auf der Öffentlichkeitsarbeit und Prävention. 2025 wurden hierfür 550.000 Euro ausgegeben; für die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzte Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ kamen 2,2 Millionen Euro hinzu. Über Instagram, Bluesky und Threads werden Erwachsene über sexuelle Gewalt, Prävention und Hilfsangebote informiert. Instagram erreichte 2025 mit den Beiträgen rund 24 Millionen Personen.
    Die Bundesbeauftragte begleitete zudem verschiedene Gesetzesvorhaben zum Schutz vor Gewalt, unter anderem zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen, zum Schutz vor digitaler Gewalt, zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren.
    Für die laufende Legislaturperiode sind unter anderem die Ausweitung von Schutzkonzepten, die Weiterentwicklung der Childhood-Häuser, die Verbesserung des Opferschutzes bei minderjährigen Zeug*innen und eine Strategie zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt von Bedeutung. Ein erster gesetzlich vorgesehener Bericht über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie über Prävention, Intervention, Hilfen und Aufarbeitung soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.

    Erste Bilanz des Beauftragten für Aussiedler-& Minderheitenpolitik

    [6.7.] Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zum ersten Jahr der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geantwortet (21/6921). Dr. Bernd Fabritius wurde am 28. Mai 2025 für die Dauer der 21. Legislaturperiode in das Amt berufen. Für seine Arbeit standen im ersten Jahr drei Stellen zur Verfügung (A 15, E 11 und E 8), die vollständig besetzt waren.
    Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen nach Angaben der Bundesregierung die Anliegen von Heimatvertriebenen, Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen, deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten sowie der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland und der Sprechergruppe Niederdeutsch. Der Beauftragte steht hierzu im kontinuierlichen Austausch mit Politik, Zivilgesellschaft, Kultur, Kirchen und Wirtschaft im In- und Ausland. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Koordinierung von Hilfs-, Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen sowie die Vertretung der Bundesregierung in verschiedenen Gremien für nationale Minderheiten.
    Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schutz und der Förderung nationaler Minderheiten, der Pflege und Förderung des kulturellen und historischen Erbes sowie der Unterstützung deutscher Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten. Einen besonderen Fokus nennt die Bundesregierung für die deutsche Minderheit in der Ukraine. Darüber hinaus begleitet der Beauftragte die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben zur Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme von Spätaussiedler*innen sowie zur möglichen Einwanderung sogenannter „Spätgeborener“. An der Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung war er beteiligt.
    Die Arbeit umfasst auch eine umfangreiche Vernetzungs- und Reisetätigkeit. Zwischen seiner Ernennung im Mai 2025 und Mai 2026 nahm der Beauftragte unter anderem an Regierungskommissionen, Gedenkveranstaltungen, Treffen deutscher Minderheiten, Kulturveranstaltungen und Fachveranstaltungen in Deutschland und im Ausland teil. Zu den internationalen Terminen gehörten unter anderem der FUEN-Kongress in Bozen, eine Gedenkkonferenz zur Vertreibung der Ungarndeutschen sowie ein Kongress zur Zukunft der Wolgadeutschen in Argentinien. 
    Für die Öffentlichkeitsarbeit wurden die Website des Beauftragten weiterentwickelt und Abschlussarbeiten an der Videokampagne „Russlanddeutsche für Demokratie“ durchgeführt. Einen eigenen Social-Media-Auftritt nutzt der Beauftragte in seiner Funktion nicht. 
    Eine systematische Erfolgsmessung wird in der Antwort nicht anhand konkreter Kennzahlen dargestellt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich die Erfolge des Beauftragten vor allem aus der kontinuierlichen Wahrnehmung seiner Aufgaben, der Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie seiner Beratungs-, Koordinierungs- und Informationsfunktion ergeben. Einen schriftlichen Tätigkeitsbericht für das erste Amtsjahr bereitet der Beauftragte derzeit vor; dieser soll anschließend veröffentlicht und unter anderem den zuständigen Bundestagsausschüssen und den Selbstorganisationen der betreuten Personengruppen zur Verfügung gestellt werden.

    332.524 Einbürgerungen im Jahr 2025

    [3.7.] Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts insgesamt 332.524 Personen eingebürgert worden. Dies entspricht einer Steigerung von 13,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7078) auf eine Kleine Anfrage weiter ausführt.
    Bei den häufigsten Staatsangehörigkeiten der Eingebürgerten liegt danach Syrien mit 65.574 vor der Türkei mit 34.092 und Russland mit 19.661, gefolgt vom Irak mit 13.750, Afghanistan mit 10.861, der Ukraine mit 10.562 und dem Iran mit 10.093.

    Erste Bilanz des Menschenrechtsbeauftragten

    [2.7.] Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe setzt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode Schwerpunkte auf die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung, die Vorbereitung des 80. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 2028 sowie auf vergessene humanitäre Krisen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Bemühungen der Bundesregierung um eine Lösung der Krise im Sudan, das geht aus der Antwort (21/6846) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor

    Zur Wahrnehmung seines Mandats führt der Beauftragte politische Gespräche, unternimmt Reisen, gibt öffentliche Stellungnahmen ab und steht im Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und Amtskolleg*innen anderer Staaten. Damit soll insbesondere ein kohärentes menschenrechtspolitisches und humanitäres Vorgehen innerhalb der Bundesregierung unterstützt werden.

    Im Berichtszeitraum führten Dienstreisen unter anderem nach Israel und in die palästinensischen Gebiete, zur UN-Generalversammlung, zum UN-Menschenrechtsrat, zur UN-Frauenrechtskommission sowie in die Demokratische Republik Kongo. Themen waren dabei unter anderem die humanitäre und menschenrechtliche Lage, internationale Menschenrechtspolitik und konkrete Krisen.

    Barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen

    [3.7.] Um die barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6552). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sollen die Wahlräume „nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird (Paragraf 46 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlordnung)“.
    Die vom Bund finanzierte Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentliche die Handreichung „Barrierefreie Wahllokale“, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie solle Gemeinden unterstützen, dass alle wahlberechtigten Menschen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe ihr aktives Wahlrecht ausüben können.

    Verwaltungskosten für das Bürgergeld

    [2.7.] Die Bundesausgaben für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben im Jahr 2025 bei rund 6,8 Milliarden Euro gelegen. Die Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft (BG) lagen im Jahr 2025 bei durchschnittlich 2.359 Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6855) auf eine Kleine Anfrage, in der nach den Ausgaben im Bürgergeld gefragt worden war.
    Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren demnach im Jahresdurchschnitt 2025 rund 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigte (RLB) sowie rund 3,90 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) registriert. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB hat 2025 bei 731 Euro pro Monat, im Februar 2026 bei 748 Euro pro Monat gelegen, rund 810.000 Menschen haben Regelleistungen zusätzlich zum Arbeitseinkommen bezogen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

    Sprachkompetenzen in der pflegerischen Ausbildung

    [2.7.] In der Pflege sind nach Einschätzung der Bundesregierung Kenntnisse der Muttersprache der Pflegebedürftigen für das Pflegepersonal vorteilhaft zur Umsetzung eines ganzheitlichen, personzentrierten Pflegeverständnisses. Im Recht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei festgelegt, dass den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege möglichst Rechnung getragen werden solle, heißt es in der Antwort (21/6857) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6521) der Linksfraktion.
    Im Rahmen des Projekts „Vielfalt Pflegen“ wurde den Angaben zufolge eine eLearningplattform zur Förderung transkultureller Kompetenzen für Mitarbeiter in der Pflege entwickelt. Die Lernplattform habe allen ambulanten und stationären Trägern, die Pflegeleistungen in der Kranken- oder Altenpflege anbieten, kostenlos zur Verfügung gestanden. In verschiedenen eLearning-Modulen seien Themen wie Pflegepraxis, Biografiearbeit, Kommunikation, Ernährung, Umgang mit Schmerz und Tod, aber auch Management und Netzwerkarbeit aus transkultureller Perspektive betrachtet worden.

    Förderung sozialer u. zivilgesellschaftlicher Organisationen

    [2.7.] Die Bundesregierung informiert in einer Antwort (21/6848) auf eine Kleine Anfrage über die Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bundeshaushalt. Die Anfrage war eine Reaktion auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/5178) an der die Fragesteller bemängelten, dass wesentliche Punkte häufig nur zusammenfassend, ressortübergreifend oder unter Verweis auf fehlende zentrale Erfassung beantwortet worden seien. Auf erneute Fragen antwortet die Bundesregierung teils mit Verweis auf Berichte des zuständigen Ressorts oder gibt Hinweise auf öffentlich zugängliche Datenbanken, denen die von erfragten Daten entnommen werden könnten.

    Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

    [2.7.] Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat im Jahr 2025 in Einrichtungen des Freiheitsentzugs weiterhin zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Verletzungen der in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde festgestellt. Das geht aus ihrem Jahresbericht hervor, den sie dem Bundestag als Unterrichtung (21/7050) vorgelegt hat. 
    Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 hat sie eigenen Angaben zufolge insgesamt 50 Besuche in Einrichtungen durchgeführt und neun Abschiebungsmaßnahmen begleitet. 
    Konkret bemängelt sie unter anderem, dass die Regelung zu Fixierungen im Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) auch nach mehr als sieben Jahren weiterhin nicht den vom Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 festgelegten Mindestanforderungen entpreche. So müsse ein Richtervorbehalt spätestens nach 30 Minuten greifen; die gesetzliche Bestimmung sehe aber lediglich die Einholung einer gerichtlichen Genehmigung nach einer Dauer von mehr als 18 Stunden vor. Für den Maßregelvollzug sei eine gerichtliche Kontrolle bislang überhaupt nicht vorgesehen.
    In den Justizvollzugsanstalten Bernau (Bayern) sowie Tonna (Thüringen) seien Unterbringungen im besonders gesicherten Haftraum von psychisch auffälligen Gefangenen mit einer Dauer von 31 bzw. 39 Tagen dokumentiert, obwohl eine Unterbringung über eine derart lange Dauer mit dem ursprünglichen Sicherungszweck nicht mehr in Einklang stehe, kritisiert die Nationale Stelle. Im Polizeikommissariat Billstedt (Hamburg) würden weiterhin Fixierungen durchgeführt, obwohl die Mindestanforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 im Rahmen des Polizeigewahrsams nicht umsetzbar seien. Die Nationale Stelle nennt es „inakzeptabel, dass betroffene Personen in Bauchlage fixiert werden“. Das Vorgehen stelle eine akute Gefährdung der Betroffenen dar, verursache unverhältnismäßige Schmerzen und sei daher umgehend einzustellen.
    Im Rahmen ihrer bundesweiten Abfrage hat die Nationale Stelle außerdem erfahren, dass in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl (Nordrhein-Westfalen) überdurchschnittlich viele Untergebrachte versterben - zwischen 2020 und 2024 habe es 19 Todesfälle bei einem Durchschnittsalter von 57,3 Jahren gegeben. Auf Nachfrage habe das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen dies als bloße zufällige Häufung natürlicher Todesfälle ohne strukturelle Ursachen bewertet. Diese Einschätzung ist aus Sicht der Nationalen Stelle „äußerst problematisch, da sie die auffällige Häufung nicht vertieft erklärt und eine unabhängige, interdisziplinäre Aufklärung vermissen lässt“. 
    Sie betont, dass ihre personelle und materielle Ausstattung weiterhin unzureichend sei. Angesichts von rund 13.000 Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland und der völkerrechtlichen Verpflichtung zu deren regelmäßiger Überprüfung könnten Kontrollen der Nationalen Stelle vielfach nur stichprobenartig erfolgen. Mit derzeit zehn ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und -trägern sei die Aufgabenerfüllung entsprechend begrenzt.

    Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab

    [1.7.] BReg: Das Bürgergeldsystem wird zur neuen Grundsicherung: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Das Gesetz ist zum 1. Juli schrittweise in Kraft getreten. - Die neue Grundsicherung schafft klare Regeln mit dem Ziel, Sozialleistungen fairer auszugestalten und Missbrauch wirksamer zu verhindern.
    Mit der neuen Grundsicherung werden Sozialleistungen gerechter und treffsicherer. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, können sich weiterhin auf Unterstützung verlassen. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten werden verbindlicher und Konsequenzen spürbarer. Gleichzeitig können die Jobcenter Arbeitsuchende besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen.
    Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft getreten.
    Das Gesetz sieht Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) vor. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen. Anschließend hatte der Bundestag ihn am 5. März 2026 verabschiedet. Der Bundesrat billigte ihn abschließend am 27. März 2026.

    Was sich konkret ändert – ein Überblick:
    - Die Geldleistung „Bürgergeld“ wird in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt.
    - Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.
    - Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen – und zwar so, dass keinerlei staatliche Unterstützung mehr notwendig ist. Insbesondere Alleinstehende sind dazu verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, wenn das zumutbar ist.
    - Wer Kinder betreut, kann bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahme herangezogen werden. Bislang galt das für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
    - Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen werden gezielter unterstützt.
    - Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, werden umfassender beraten und unterstützt. Dafür werden Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt.
    - Der Kooperationsplan enthält individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung. Wirken Arbeitsuchende mit, bleibt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch. Kommen sie den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan aber nicht nach, wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemacht.
    - Pflichtverletzung: Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
    - Meldeversäumnis: Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis wird die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
    - Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung ist wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Allerdings wird die Regelung früher angewandt.
    - Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft. Stattdessen wird die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt.
    - Die Kosten der Unterkunft werden unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
    - Jobcenter erhalten wirksamere Instrumente, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.

    Fragen und Antworten zur neuen Grundsicherung finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales .

    Notfallversorgung soll effizienter organisiert werden

    [1.7.] Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf (21/6808) der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung hervorgeht, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt.
    Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche - vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste - müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. [zur gesamten BT-hib-Meldung]

    Irische EU-Ratspräsidentschaft: Gleichstellung, LGBTQ-Rechte, bezahlbares Wohnen

    [1.7.] Aktueller Begriff Europa: Prioritäten der EU-Ratspräsidentschaft Irlands 2026: 
    Irland hat zum 1. Juli 2026 die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und stellt sie unter das Motto „Stärke mit Einigkeit“. Zu den drei zentralen Prioritäten gehören Wettbewerbsfähigkeit, europäische Werte und Sicherheit.
    Für die Gleichstellungspolitik besonders relevant ist die Werteagenda der irischen Ratspräsidentschaft. Irland betont den Schutz europäischer Werte und hebt dabei u.a. auch ausdrücklich Frauenrechte, Geschlechtergleichstellung und LGBTQ-Rechte hervor. Gleichzeitig sollen Menschen und Gesellschaft besser vor Desinformation und Bedrohungen im digitalen Raum geschützt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Kinderschutz im digitalen Raum, unter anderem durch Maßnahmen zu Altersnachweisen und einem digitalen Mindestalter.
    Auch bezahlbarer Wohnraum gehört zu den Prioritäten. Irland versteht Wettbewerbsfähigkeit ausdrücklich auch als soziale und infrastrukturelle Frage und sieht den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum als wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Arbeitsmarkt und wirtschaftliches Wachstum. Dazu sollen unter anderem das Gesetz über erschwinglichen Wohnraum und das Baudienstleistungsgesetz vorangebracht werden.
    Weitere Schwerpunkte liegen auf Kultur und gesellschaftlicher Teilhabe, der Unterstützung der Ukraine, der EU-Erweiterung sowie der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit. In der Migrations- und Asylpolitik will Irland den EU-Migrations- und Asylpakt vollständig umsetzen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem stärken. [Zum Informationspapier des Deutschen Bundestags; Unterabteilung Europa, Fachbereich EU 6, Europa- und Völkerrecht, Auswärtiges und Sicherheit]

    Abschiebungen nach Afghanistan

    [1.7.] Über Abschiebungen nach Afghanistan im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6194). Danach wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis 19. Juni 2026 insgesamt 87 Personen nach Afghanistan abgeschoben.
    Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sieht der Koalitionsvertrag vor, „dass Abschiebungen auch nach Afghanistan durchgeführt werden, wobei der Fokus zunächst auf der Rückführung von Straftätern lag“. Für die operative Vorbereitung von Rückführungen sei Kontakt nachgeordneter Stellen auf technisch-operativer Ebene notwendig. Ferner unterhalte Deutschland wie zahlreiche unter anderem europäische Staaten seit Längerem ein Verbindungsbüro für Afghanistan, zu dessen Zuständigkeiten es gehöre, sich unter anderem mit Vertretern der De-facto-Regierung auszutauschen. Aus derartigen Kontakten auf technischer Ebene folge keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans.

    Neue Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung

    [1.7.] BMBFSFJ-PM: Das Verfahren zur Nachbesetzung des Präsidentenamtes des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist abgeschlossen. Frau Dr. Sandra Garbade wurde zur Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berufen. Sie wird das Amt zum 1. August 2026 antreten. Das Kabinett hat die Personalie heute beschlossen.

    Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Mit Dr. Sandra Garbade übernimmt eine erfahrene und ausgewiesene Führungspersönlichkeit die Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ich freue mich, dass mit ihr erstmals eine Frau an der Spitze des BIBB steht. Frau Dr. Garbade verfügt über umfassende Expertise in der Berufsbildungspolitik und über langjährige Erfahrung in verantwortungsvollen Leitungsfunktionen. Eine starke berufliche Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für die Fachkräftesicherung und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich bin überzeugt, dass Frau Dr. Garbade wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung setzen wird.“

    Frau Dr. Sandra Garbade ist promovierte Wirtschaftspädagogin und gelernte Bankkauffrau. Nach Stationen im Bankwesen und in der Unternehmensberatung wechselte sie 2007 in den Hamburger Schuldienst und war zunächst als Lehrerin an berufsbildenden Schulen tätig. Anschließend übernahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). Seit August 2017 ist sie Geschäftsführerin des HIBB und verantwortet die strategische Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Hamburg. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der beruflichen Bildung, der Förderung von Chancengerechtigkeit sowie der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des beruflichen Schulwesens.

    Das Bundesinstitut für Berufsbildung nimmt als zentrale Einrichtung für die berufliche Bildung in Deutschland wichtige Aufgaben in der Forschung, der Ordnungsarbeit und der Politikberatung wahr. Angesichts der Herausforderungen durch Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt kommt der beruflichen Bildung eine besondere Bedeutung zu.

    Tätigkeiten des Bundesopferbeauftragten

    [30.6.] Über die Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland gibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6794) auf eine Kleine Anfrage Auskunft. Aufgeführt werden unter anderem Details zu der Beauftragung externer Dienstleister durch den Bundesopferbeauftragten sowie Angaben zu Veranstaltungen und Dienstreisen.

    BMJV: Roland Weber, der Bundesopferbeauftragte, ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland. Das können Hinterbliebene, Verletzte, Tatzeuginnen und -zeugen, Ersthelferinnen und Ersthelfer und auch Besitzerinnen und Besitzer von Geschäften oder Einrichtungen sein, die durch das Anschlagsgeschehen zu Tatorten wurden. Er kümmert sich um die Anliegen der Betroffenen und vermittelt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Der Bundesopferbeauftragte unterstützt Betroffene im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Zudem ist er „politische Stimme“ der Betroffenen und setzt sich in Politik und Öffentlichkeit für ihre Interessen und Bedürfnisse ein.
    Er wird durch eine Geschäftsstelle im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt.

    Zur Person: Roland Weber ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht und seit über 20 Jahren im Opferschutz tätig. Während seiner Tätigkeit hat er mehrere tausend Opfer und Hinterbliebene von Straftaten beraten, mehrere hundert davon vor Gerichten bundesweit vertreten. Seit 2012 ist er Opferbeauftragter des Landes Berlin und stand in dieser Funktion den Betroffenen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite.
    2018 wurde Roland Weber der Verdienstorden des Landes Berlin verliehen. 2022 wurde er durch Queen Elisabeth II. als Mitglied (ehrenhalber) in den britischen Ritterorden "The Most Excellent Order of the British Empire" (MBE) für die Verdienste um den britisch-deutschen Opferschutz aufgenommen.

    Reform Individueller Gesundheitsleistungen gefordert (Frauengesundheit)

    [30.6.] Geschäfte mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen nach Ansicht der Linksfraktion zum Schutz der Patienten eingeschränkt werden. Patienten müssten darauf vertrauen können, dass ihre Gesundheit im Zentrum einer medizinischen Behandlung stehe, heißt es in einem Antrag (21/6793) der Fraktion. 
    IGeL müssen von Patienten selbst finanziert werden. Verkauft würden diese Leistungen regelmäßig mit der Begründung, dass sie medizinisch sinnvoll seien und der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hier lückenhaft sei. 
    Gerade in der Frauengesundheit werde diese Problematik sichtbar. Frauen würden fast doppelt so oft IGeL verkauft. Allein in der Gynäkologie nähmen hochgerechnet jährlich 7,5 Millionen Frauen solche Leistungen in Anspruch. 
    Für viele IGeL lägen nicht genügend Daten vor, um Aussagen über den Nutzen treffen zu können. Das sei auch oft der Grund, warum die Leistungen nicht Teil der GKV-Versorgung sind. Besonders bedenklich seien bekannt gewordene Praktiken, bei denen der Kauf einer IGeL die Voraussetzung dafür sei, dass Patienten zeitnah einen Behandlungstermin bekommen. 
    Die Abgeordneten fordern, dass neue und bei Bedarf bestehende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden schnell auf ihren Nutzen untersucht und bei positiver Bewertung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden und dabei der Nutzen auch in Subgruppen sowie eine individuelle Risikoabwägung berücksichtigt werden. 
    Bei einem fehlenden Nutzennachweis oder bei negativem Nutzen-Schaden-Verhältnis sollten entsprechende Angebote für gesetzlich Versicherte nicht erbracht werden dürfen, auch nicht als Privatleistung.
    Zudem sollte eine Positivliste von sinnvollen nichttherapeutischen und nichtdiagnostischen Leistungen erstellt werden, die auf Wunsch der Versicherten als Selbstzahlerleistung erbracht werden können (zum Beispiel Sporttauglichkeitsatteste oder Reiseimpfungen). 
    Bis zur Umsetzung einer solchen Reform sollte sicherstellt werden, dass für alle IGeL ein standardisiertes, barrierearmes und evidenzbasiertes Aufklärungsblatt ausgehändigt werde, in dem die wissenschaftliche Bewertung und der zulässige Kostenrahmen verständlich dargelegt werden.

    Bilanz des Bundesopferbeauftragten

    [30.6.] Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage im Bundestag eine Bilanz des ersten Jahres des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragter) vorgelegt (21/6794).
    Der Bundesopferbeauftragte wird durch eine Geschäftsstelle im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 5 Dienstposten des höheren, 3,75 des gehobenen und einem des mittleren Dienstes unterstützt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Koordinierung der Unterstützung von Betroffenen, die Vernetzung beteiligter Akteur*innen sowie die Stärkung der Sichtbarkeit der Anliegen von Betroffenen. Im Berichtszeitraum war er unter anderem im Zusammenhang mit den Anschlägen in München und Berlin 2025 sowie dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024 tätig.
    Zur psychosozialen Akuthilfe steht nach Anschlagsereignissen ein Beratungstelefon mit psychologisch geschultem Fachpersonal zur Verfügung. Seit Mai 2026 wird diese Leistung von einem neuen Dienstleister erbracht; für die maximale Vertragslaufzeit von sechs Jahren wird ein finanzielles Volumen von bis zu 1,86 Millionen Euro veranschlagt. Zudem arbeitet das Bundesjustizministerium an einer gesetzlichen Verankerung des Amtes und an einem Musterentwurf für den Informations- und Datenaustausch bei Großschadenslagen.
    Der Bericht zeigt außerdem die intensive Vernetzungs- und Gedenkarbeit des Bundesopferbeauftragten mit Betroffeneninitiativen, Opferberatungsstellen, Ländern und Kommunen. Eigene Strategie- oder Positionspapiere wurden im Berichtszeitraum nicht erstellt; ein Abschlussbericht ist zum Ende der Amtszeit vorgesehen. Eine konkrete Evaluation bzw. messbare Jahresziele nennt die Bundesregierung ebenfalls nicht.

    Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

    [29.6.] Die Höhe der im Bundeshaushalt 2026 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung vorgesehenen Mittel ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6777) auf eine Kleine Anfrage. Danach sind im Bundeshaushalt 2026 im Rahmen des Haushaltstitels 0603 684 62 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gemäß Paragraf 12a des Asylgesetzes Mittel in Höhe von insgesamt 24,5 Millionen Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der in 2026 ausgereichten Mittel sowie die Aufschlüsselung nach Trägern und Fördersummen steht allerdings erst am Ende des Förderjahres nach Prüfung und Bewilligung der entsprechenden Anträge abschließend fest, wie die Bundesregierung weiter ausführt.

    Kindergeld mit Auslandsbezug

    [29.6.] Die Zahlungen von Kindergeld in Länder der Europäischen Union können einer öffentlich zugänglichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6786) auf eine Kleine Anfrage zu Kindergeldzahlungen mit Auslandsbezug und den nationalen Steuerungsmöglichkeiten hin. Zudem gibt die Bundesregierung Auskunft über die Rechtslage bei Kindergeldzahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union.

    Die Möglichkeiten Deutschlands, Kindergeldzahlungen bei Wohnsitz eines Kindes im Ausland eigenständig zu begrenzen, sind insbesondere durch unionsrechtliche Koordinierungsvorschriften eingeschränkt.
    Kindergeld wird grundsätzlich für Kinder gezahlt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem EU- oder EWR-Staat haben. Für Kinder in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder der Türkei können unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund bilateraler Sozialversicherungsabkommen reduzierte Sätze („Abkommenskindergeld“) gelten. Diese betragen derzeit zwischen 5,11 Euro für das erste und 35,79 Euro für jedes weitere Kind monatlich.
    Die Bundesregierung betont, dass die Familienkassen die Anspruchsvoraussetzungen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort der Kinder sowohl bei der Antragstellung als auch regelmäßig während des Leistungsbezugs prüfen. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Anspruchs, wird das Kindergeld nicht ausgezahlt. Werden später nicht mehr erfüllte Voraussetzungen festgestellt, wird die Festsetzung aufgehoben und zu viel gezahltes Kindergeld zurückgefordert. Eine gesonderte Statistik zu Fällen mit falschen Angaben oder gefälschten Dokumenten liegt der Bundesregierung allerdings nicht vor.

    Rechtsentwicklung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022: Die Familienkassen wenden eine Regelung, die bestimmte EU-Ausländer*innen zunächst vom Kindergeld ausschließen konnte, seit Herbst 2022 nicht mehr an. Eine entsprechende gesetzliche Anpassung ist mit dem Jahressteuergesetz 2026 vorgesehen.
    Bei Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungen stellt die Bundesregierung klar, dass Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, weil sie vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen sind. Die Bundesregierung sieht hier keinen Änderungsbedarf. Auch die besondere Einordnung des Kinderzuschlags als Familienleistung für türkische Staatsangehörige nach dem Assoziationsrecht EU–Türkei ändert daran nach ihrer Auffassung nichts.

    Insgesamt ordnet die Antwort die familienpolitische Leistung aus einer europarechtlichen Perspektive ein: Bei grenzüberschreitenden Familienkonstellationen gelten gemeinsame europäische Regeln, während die Bundesregierung zugleich auf regelmäßige Kontrollen und Rückforderungen bei nicht gerechtfertigten Leistungen verweist. Eine Änderung der bestehenden Regelungen zum Kinderzuschlag für die angesprochenen Personengruppen ist derzeit nicht vorgesehen.

    Bundesregierung definiert Stadtentwicklungsziele

    [29.6.] Lebenswerte, funktionsfähige und gemeinwohlorientierte Städte, Gemeinden und Regionen sind gemeinsames Ziel auf allen föderalen Ebenen der Bundesrepublik. Dies schreibt die Bundesregierung in dem als Unterrichtung vorgelegten Stadtentwicklungsbericht (21/7000). Verfolgt werde das Ziel einer nutzungsgemischten Stadt mit der räumlich-funktionalen Verschränkung von Wohnen, Arbeit, Handel, dem Ausbau des regionalen Umweltverbunds für stadtverträgliche Mobilität sowie guter Ausstattung für Erholung, Freizeit und Sport. Das Quartier sei dabei die zentrale Handlungsebene. Lebendige und lebenswerte Quartiere in Kommunen würden durch eine geschlechtersensible und -gerechte Gestaltung von Räumen gefördert, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen verschiedener Nutzergruppen Rechnung trage. „Kulturelle Vielfalt und die Diversität der Lebensstile sind ein Gewinn, der Kommunen zu Orten der Kommunikation und Innovation macht“, schreibt die Regierung. 

    Des weiteren wird urbane Resilienz in Bezug auf die Klimaanpassung von Städten und Gemeinden auch in Verbindung mit Aspekten der sozialen Resilienz als zunehmend wichtiges Aufgaben- und Handlungsfeld der Stadtentwicklungspolitik des Bundes beschrieben. Die Sicherung einer ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsteile sei ebenfalls eines der zentralen Ziele der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik der Bundesregierung. 

    Der Bericht zeigt außerdem die Entwicklung der Einwohnerzahlen von Städten und Regionen auf. Im Jahr 2024 habe die Bevölkerungszahl in Deutschland fast 83,6 Millionen betragen, ein Plus von über 120.000 Menschen gegenüber dem Vorjahr. Die nach Deutschland eingewanderten Personen zieht es nach Angaben der Regierung weiterhin in die Städte. 1950 hätten nur knapp 62 Prozent der Bevölkerung in Gemeinden über 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner gelebt. 2023 seien es bereits 86,2 Prozent gewesen. 

    Allerdings ändert sich die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Großstädten. „Seit 2014 ziehen innerhalb Deutschlands mehr Personen aus den Großstädten in andere Kommunen fort als zu“, erläutert die Bundesregierung. In den Jahren 2022 und 2023 seien diese Verluste am höchsten gewesen. Diesen jährlichen Binnenwanderungsverlusten in kreisfreien Großstädten von zuletzt rund 130.000 Personen pro Jahr würden allerdings deutliche „Außenwanderungsgewinne“ gegenüber stehen, die die Bundesregierung für 2023 auf 310.000 Personen beziffert. Dies gelte jedoch nicht für alle Altersgruppen. Die Binnenwanderungsverluste der Großstädte resultierten vor allem aus dem Wegzug von Familien (30- bis unter 50-Jährige und minderjährige Kinder). Dagegen ziehe es vor allem junge Menschen im Alter von 18 bis unter 30 Jahren vornehmlich in die Großstädte.

    Der Bericht enthält umfangreiche statistische Angaben zum Beispiel zur Städtebauförderung. 

    Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

    [26.6.] Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nutzt die Sozialen Netzwerke Instagram und Facebook, um der Öffentlichkeit ein Bild seiner konkreten Tätigkeit zu vermitteln, Statements des Beauftragten zu Gesetzesvorhaben oder anderen aktuellen Inklusionsthemen zu vermitteln, für allgemeine News, Jahrestage, Kritikpunkte, um Erfolge aus der Inklusionslandschaft zu vermitteln und Hinweise auf eigene Veranstaltungen und weitere Angebote zu geben. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/6755) auf eine Kleine Anfrage.

    Von der Homepage: Der Beauftragte: "Demokratie und Inklusion gehören zusammen. Das Wesen einer Demokratie ist, dass Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt teilhaben können. Deswegen setzen mein Team und ich uns für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein – für Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, ob im Arbeitsleben, im Gesundheitswesen, bei der Mobilität, der Digitalisierung oder beim Wohnen."

    Themenschwerpunkte:
    - Barrierefreiheit – von Beginn an [Mehr erfahren]
    - Gesundheit – gute Versorgung für alle [Mehr erfahren]
    - Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – Familien stärken [Mehr erfahren
    - Wohnen – ein Menschenrecht [Mehr erfahren
    - Teilhabe am Arbeitsleben – alle Potenziale nutzen [Mehr erfahren]
    - Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) - gleichwertige Lebensverhältnisse anstreben [Mehr erfahren]

    Transparenz der Arbeit der Integrationsbeauftragten

    [26.6.] Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und für Antirassismus gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/6751) auf eine Kleine Anfrage. Die Beauftragte sei Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Sie unterliege damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüberhinausgehende gesonderte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Arbeit der Beauftragten seien bisher nicht ergriffen worden, wie es in der Antwort weiter heißt.

    Von der Homepage:
    Staatsministerin Natalie Pawlik ist Integrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung: Integration und Chancengleichheit fördern, Rassismus entgegenwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. [Mehr erfahren]

    Unsere Themen:
    - Integration: Integration betrifft nicht nur Menschen, die nach Deutschland kommen - sie ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Sie stärkt den Zusammenhalt, sichert Fachkräfte, ermöglicht Teilhabe und fördert Chancengleichheit für alle. [Mehr erfahren]
    - Antirassismus: Jeder Mensch hat das Recht, frei von Diskriminierung und Rassismus zu leben. Es geht darum, Rassismus entgegenzuwirken, strukturelle Hürden abzubauen und Betroffenen zu unterstützen. [Mehr erfahren]
    - Projektförderung: Die Integrations- und Antirassismusbeauftragte unterstützt Projekte zu Integration, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Bekämpfung von Rassismus. [Mehr erfahren]

    Qualifizierungsangebote für junge Menschen

    [25.6.] Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/6740) auf eine Kleine Anfrage (21/6411) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Weiterbildung und Qualifizierung. Auch für junge Menschen im Übergang von Schule zum Beruf stünden zahlreiche Angebote zur Verfügung, betont die Regierung darin. So werde unter anderem die „Initiative Bildungsketten“ ab dem Jahr 2027 um eine dritte Phase verlängert, um jungen Menschen frühzeitig und bestmöglich bei ihrem Weg in den Beruf zu unterstützen. „In dieser Initiative stimmen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit mit den Ländern ihre Aktivitäten und Programme im Übergang von der Schule in den Beruf aufeinander ab. Eine zentrale Säule dabei ist eine frühzeitige und umfassende Berufsorientierung. Zielgruppe der Initiative sind auch junge Menschen mit Behinderung und deren Inklusion in Ausbildung und Beruf.“
    Auch die Ausbildungsgarantie sei ein umfassender Ansatz, der verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung mit umfasst. „Statistische Auswertungen zur Anzahl der Beratungen und Angebote anderer Akteure, etwa der schulischen Berufsorientierung, liegen der Bundesregierung nicht vor. Daher lässt sich die Gesamtzahl der jungen Menschen, die von der Ausbildungsgarantie profitiert haben, nicht quantifizieren“, heißt es in der Antwort weiter.

    Ost-Beauftragter: Gleichwertige Lebensverhältnisse, Wohnen& gesellschaftl. Teilhabe

    [25.6.] Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/6746) auf eine Kleine Anfrage eine erste Bilanz der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser (SPD), in der laufenden Legislaturperiode gezogen. Im Mittelpunkt stehen demnach die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Ostdeutschlands, gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich Wohnen und Daseinsvorsorge, Demokratie- und Ehrenamtsförderung sowie die stärkere Repräsentation Ostdeutscher in Politik und Gesellschaft.
    Zu den weitergeführten bzw. neu gesetzten Schwerpunkten gehören die „Branchendialoge Ost“, die Unterstützung strukturschwacher Regionen und der Engagementwettbewerb „machen!“. Mit dem Elitenmonitor wird außerdem die Repräsentation Ostdeutscher in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen untersucht. Seit 2018 wurden dabei rund 4.100 Führungskräfte erfasst. Die Bundesregierung sieht weiterhin eine Unterrepräsentation ostdeutscher Herkunft in Führungspositionen der Bundesverwaltung und führt deshalb entsprechende Datenerhebungen und Maßnahmen fort.
    Auch junge Menschen werden im Bericht ausdrücklich berücksichtigt: Im „Bericht der Ostbeauftragten 2025“ wurden erstmals Perspektiven junger Menschen einbezogen, die im vereinten Deutschland aufgewachsen sind. Sie konnten ihre Sicht auf die Bedeutung von „Ost“ und „West“ sowie auf den Stand der deutschen Einheit einbringen.
    Für die Arbeit der Ostbeauftragten standen 43 Planstellen und Stellen zur Verfügung, davon waren zum 1. März 2026 34 besetzt. Für externe Dienstleistungen wurden im Zeitraum März 2025 bis März 2026 rund 241.000 Euro ausgegeben. Die Öffentlichkeitsarbeit umfasste unter anderem Webseitenpflege, Informationsmaterialien sowie Fotos und Videos.

    Für die Jugendsozialarbeit relevant: Die Bundesregierung verbindet die weitere Entwicklung Ostdeutschlands ausdrücklich mit gleichwertigen Lebensverhältnissen, Wohnen, Daseinsvorsorge, gesellschaftlicher Teilhabe und der Förderung demokratischen Engagements. Die Einbeziehung junger Perspektiven in den Bericht zur deutschen Einheit bietet zudem einen Anknüpfungspunkt für die Jugendsozialarbeit, insbesondere mit Blick auf die Lebensbedingungen und Teilhabechancen junger Menschen in strukturschwächeren Regionen.

    Pakt für den Rechtsstaat

    [25.6.] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pakt für den Rechtsstaat
    Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Er schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, gibt Sicherheit für Unternehmen, sorgt für Gerechtigkeit und schafft Vertrauen – in den Staat, in seine Institutionen und in das gesellschaftliche Miteinander. Deutschland hat einen starken Rechtsstaat. Damit das so bleibt, brauchen wir Investitionen und Reformen. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat werden wir die Leistungsfähigkeit der Justiz insgesamt erhöhen: Die Justiz soll Effizienzgewinne durch Digitalisierung nutzen können, Verfahren im Einklang mit einem zeitgemäßen Prozessrecht zügig führen können und personell so ausgestattet sein, dass sie der hohen Zahl an Verfahren auf Dauer gewachsen ist. Das bedeutet zum Beispiel: mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, damit der hohe Bestand offener Strafverfahren besser bewältigt und jede Strafanzeige mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet werden kann.

    Mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat soll die Justiz gestärkt werden. 
    Er besteht aus drei Themen („Säulen“): Personelle Stärkung, Ausbau der Digitalisierung, Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen.

    Der Bund wird innerhalb des Pakts für den Rechtsstaat sowohl Mittel für die Digitalisierung als auch für die personelle Stärkung der Justiz bereitstellen. Für die personelle Stärkung der Justiz sind für diese Legislaturperiode Bundesmittel in Höhe von insgesamt 240 Millionen Euro vorgesehen. Für die Digitalisierung werden durch den Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro (70 Millionen Euro jährlich) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung gestellt.

    Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: „Mit dem neuen ‚Pakt für den Rechtsstaat’ senden Länder und Bund ein kraftvolles Signal. Wir stärken die Justiz durch mehr Personal, bessere Digitalisierung und schnellere Verfahren. Allein der Bund investiert rund eine halbe Milliarde Euro. In dieser Größenordnung hat es das noch nicht gegeben. Die Verhandlungen waren anspruchsvoll – und erfolgreich. Sie waren getragen von einer gemeinsamen Überzeugung: Unser Land braucht eine starke Justiz. Straftaten müssen effektiv verfolgt, Rechtsstreitigkeiten zügig geklärt werden, Bürgerinnen und Bürger müssen schnell zu ihrem Recht kommen können.  Denn nur wenn der Rechtsstaat für alle sichtbar funktioniert, wird seine Idee auf Dauer überzeugen. Der ‚Pakt für den Rechtsaat‘ ist deshalb auch ein Programm gegen Demokratie- und Rechtsverdrossenheit.“ 

    Deutscher Beitrag zur Finanzierung des Europarates

    [25.6.] Deutschland hat 2024 einen Pflichtbeitrag in Höhe von rund 49,1 Millionen Euro zur Finanzierung des Europarates geleistet, was einem Anteil von circa 13 Prozent am gesamten Pflichtbeitragsaufkommen entspricht. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7080) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024“ hervor. 
    Über seinen Status als „großer Beitragszahler“ hinaus (gemeinsam mit Frankreich, Italien, Großbritannien) habe Deutschland auch 2024 mit 12,8 Millionen Euro zu den wichtigsten Gebern freiwilliger Leistungen gezählt. Wie in den Vorjahren seien dabei schwerpunktmäßig Vorhaben des Europarats zur Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit unterstützt worden. Zu den größten Einzelposten gehörten der Vorlage zufolge zwei Millionen Euro für den Aktionsplan Ukraine, 1,5 Millionen Euro für den Sonderfonds Jugendarbeit des Europarats und eine Million Euro für den Sonderfonds zugunsten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mit vier Millionen Euro seien Kooperationsaktivitäten des Europarats in den Ländern des Westlichen Balkans und Osteuropas unterstützt worden. 

    Bericht zu „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

    [24.6.] Die Bundesregierung hat den Achten Bericht zu „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ als Unterrichtung (21/6750) vorgelegt. Darin geht es zum einen um eine Übersicht einzelner Bestandsaufnahmen und um die Darstellung des Zusammenspiel an Maßnahmen, das zur Umsetzung von BNE in allen Bildungsbereichen auf unterschiedlichen politischen Ebenen beiträgt. 
    Die Bundesregierung habe mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den 17 Nachhaltigkeitszielen eine politische Leitlinie und einen Auftrag erhalten, BNE spiele für die Umsetzung der Ziele eine Schlüsselrolle. „Denn der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und Klimaschutz, Überwindung sozialer Ungleichheit und die Sicherung von Wohlstand und Wachstum setzen voraus, dass Menschen befähigt werden, die erforderlichen Transformationsprozesse mitzugestalten. Hierzu leistet BNE einen wesentlichen Beitrag: Ziel von BNE ist es, Lernende über alle Bildungsbereiche hinweg mit den erforderlichen Zukunftskompetenzen auszustatten, um an Lösungen zur Sicherung der politischen, sozialen und ökologischen Zukunftsfähigkeit mitzuwirken“, schreibt die Regierung in dem Bericht. 
    Der Bericht mache deutlich, dass BNE inzwischen in den großen Strategien auf Bundes- und Länderebene als wichtiges Querschnittsthema angekommen und verankert sei. Die Verankerung in Lehrplänen und Curricula habe Fahrt aufgenommen, der neue Indikator für BNE in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - der mit BNE-Label zertifizierte Schulen zählt - zeige eine Dynamik auf und wirke als Anreiz für Label, Länder und Schulen, die ganzheitliche Verankerung von BNE voranzutreiben, heißt es in der Unterrichtung weiter. 
    Die Regierung stellt im Fazit fest: „BNE kann mit seinem auf Beteiligung und Selbstwirksamkeit setzenden Ansatz einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung der multiplen Krisen leisten. Sie kann gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Mitwirkungsangebote stärken, sie kann Stadtteile in lebendige Bildungslandschaften verwandeln und damit einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 leisten.“

    Rechsextreme Jugendgruppen u. „Junge Nationalisten“

    [24.6.] Neue rechtsextremistische Jugendgruppen haben nach Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich zum jüngsten Mitgliederzuwachs der Partei „Die Heimat“ und ihrer Jugendorganisation beigetragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7192) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6639) hervor. Die Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) hat demnach in den vergangenen beiden Jahren einen vergleichsweise starken Mitgliederzuwachs verzeichnet. In der von der Bundesregierung aufgeführten Mitgliederentwicklung stieg die Zahl von 230 im Jahr 2023 über 300 im Jahr 2024 auf 400 im Jahr 2025. Auch bei „Die Heimat“ stieg die Mitgliederzahl 2025 erstmals seit Jahren wieder, von 2.500 auf 2.600. Im Jahr 2020 hatte sie noch bei 3.500 gelegen.
    Den Zuwachs bei den JN und bei „Die Heimat“ führte die Bundesregierung „in hohem Maße“ beziehungsweise maßgeblich auf die dynamische Entwicklung neu gegründeter rechtsextremistischer Jugendgruppen zurück. Diese hätten mit Demonstrationen und offensiver Werbung in sozialen Medien als „Rekrutierungsinstrument in die rechtsextremistische Szene“ gewirkt. Einzelne Mitglieder und Anhänger dieser Gruppierungen hätten anschließend den Anschluss an festere Strukturen gesucht, vor allem an die JN.

    Antidiskriminierungsstelle: Schulprojekte für mehr Vielfalt& Respekt ausgezeichnet

    [23.6.] Antidiskriminierungsstelle: Wegweisende Schulprojekte für mehr Vielfalt und Respekt ausgezeichnet: Im Rahmen der feierlichen Preisverleihung des diesjährigen Wettbewerbs fair@school im Einstein Center Digital Future in Berlin wurden in diesem Jahr besondere schulische Projekte aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gewürdigt, die ein inspirierendes Zeichen für Vielfalt und gegen Diskriminierung setzen.
    fair@school ist ein Schulwettbewerb der Cornelsen Verlag GmbH unter Mitwirkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.Seit 2017 werden vorbildliche Schulprojekte für Respekt, Chancengleichheit, Vielfalt und gegen Diskriminierung ausgezeichnet. Eine hochkarätige Fachjury mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wählt die preiswürdigsten Projekte aus, die sich auf jeweils 3000 Euro Preisgeld freuen dürfen.

    Folgende Projekte wurden 2026 ausgezeichnet:
    - Vielfalt im Gepäck / Bodensee-Gymnasium Lindau, Bayern: Im Wahlfachunterricht setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Rassismus, seinen Erscheinungsformen im Alltag und Möglichkeiten des aktiven Handelns dagegen auseinander. Im aktuellen Schuljahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Vielfalt. Dafür entwickeln die Teilnehmenden Material- und Methodenkoffer für Kindergärten, Grundschulen und die Unterstufe, die Gespräche über Vielfalt anregen und unterschiedliche Lebensrealitäten sichtbar machen. Die Koffer können am Bodensee-Gymnasium ausgeliehen werden.
    - Die Mäuse und die alten Hasen / Gesamtschule Buer-Mitte, Nordrhein-Westfalen: Die Mäuse und die alten Hasen ist ein generationsübergreifendes Projekt, das Inklusion, Vielfalt und Demokratiebildung fördert. Schülerinnen und Schüler einer inklusiven 7. Klasse mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, Sprachniveaus und Förderbedarfen begegnen regelmäßig Seniorinnen und Senioren im Altenheim. Im gemeinsamen Austausch lernen beide Generationen voneinander, bauen Vorurteile ab und erleben, wie bereichernd Vielfalt sein kann. Die Jugendlichen stärken dabei Respekt, Empathie und demokratische Werte, während die älteren Menschen erfahren, dass ihre Lebenserfahrungen geschätzt werden und Bedeutung für die junge Generation haben.
    - Welt macht Musik. Musik macht Welt. / 1. Grundschule Dresden, Sachsen: Im Mittelpunkt des Projekts steht die bewusste Wertschätzung sprachlicher und kultureller Vielfalt als zentrale Ressource der Schulgemeinschaft und als wirksamer Schutz vor Diskriminierung. Dazu gibt es ein Kooperationsprojekt mit der Hochschule für Musik sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, in dem Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen gemeinsam mit Studierenden ein Konzert mit den Lieblingsliedern der Kinder entwickeln. Die Mehrsprachigkeit der Kinder wird dabei gezielt als Ressource genutzt und sichtbar gemacht.

    Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung:„Schulen bedeuten nicht nur Unterricht und Hausaufgaben. Schulen sind Orte, in denen Kinder und Jugendliche Tag für Tag faires und respektvolles Miteinander lernen. In Zeiten von Hassrede, Ausgrenzung und dem Einfluss sozialer Medien war es noch nie so wichtig, sich gegen Diskriminierung stark zu machen. Ich freue mich sehr, dass auch diese Jahr so viele Schüler*innen zeigen, wie wichtig Vielfalt und Antidiskriminierung sind.“
    Christine Hauck, Geschäftsführerin im Cornelsen Verlag: „Für uns bei Cornelsen ist klar:Die Grundlagen für gegenseitigen Respekt und eine klare Haltung gegen Diskriminierung werden auch im persönlichen Miteinander an Schulen gelegt. Unser Wettbewerb fair@school ist für uns in diesem Zusammenhang ein enorm wichtiger Beitrag, um positive und inspirierende Beispiele aus dem schulischen Leben hervorzuheben und zu würdigen.“ [Weitere Informationen zum Schulwettbewerb: hier.]

    Gesundheitspolitische Bilanz

    [19.6.] Bilanz der gesundheitspolitischen Vorhaben der Bundesministerin für Gesundheit.
    Die Bundesregierung setzt die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vereinbarten gesundheits- und pflegepolitischen Vorhaben mit einem Schwerpunkt auf finanzieller Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV), struktureller Modernisierung der Versorgung sowie Bürokratieabbau sukzessive um, heißt es in der Antwort (21/6583) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6038) der Grünen-Fraktion zu der Bilanz der gesundheitspolitischen Vorhaben der Bundesministerin für Gesundheit.
    Neben den bereits abgeschlossenen und teils bereits in Kraft getretenen Vorhaben wie dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze, dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), dem Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen sowie zuletzt dem am 12. Juni 2026 den Bundesrat abschließend passierenden Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und einer Reihe von abgeschlossenen Verordnungsvorhaben werden weitere Vorhaben derzeit innerhalb der Bundesregierung erarbeitet beziehungsweise im parlamentarischen Verfahren beraten.
    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages darüber hinaus in regelmäßigen Abständen für Berichte und die Beantwortung von Nachfragen zur Verfügung.
    Das BMG veröffentlicht alle aktuellen Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen des BMG, die Verantwortungsreife erreicht haben, mit den wesentlichen Eckdaten transparent in seinem Internetangebot.

    Weiter führt die BReg u.a. in ihrer Antwort aus, dass sie sich von der Einführung eines Primärversorgungsystems einen bedarfsgerechten Zugang zu Fachärzten sowie die Entlastung von Ärzten und medizinischem Personal in den Praxen verspricht. Ein wichtiges Ziel sei zudem die Verringerung von Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung bei dringlichen medizinischen Anliegen.
    Die Umsetzung des Vorhabens erfordere einen umfassenden und durchdachten Transformationsprozess in der ambulanten Versorgung. Die Ergebnisse des im Januar 2026 begonnenen Dialogprozesses mit den für die ambulante Versorgung maßgeblichen Akteuren würden derzeit ausgewertet.
    Erste Grundlagen für die Einführung des Primärversorgungssystems sollen den Angaben zufolge in einem vorgelagerten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt werden, das sich in der Ressortabstimmung befinde.

    Regierung will das Wohngeld reformieren

    [17.6.] Zu den weiteren Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gehört auch eine Reform des Wohngelds. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6534) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6213) schreibt, sei mit dem Kabinettsbeschluss zu den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 zunächst ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf verblieben. Die fachlich zuständigen Ressorts seien aufgefordert, die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umzusetzen, dass sie etatreif seien. Dazu zähle auch eine Reform des Wohngeldes. Eine entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes werde auch Vereinfachungen enthalten, die die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigen würden.
    Die Kosten des Wohngeldes teilen sich Bund und Länder. Die Gesamtausgaben des Bundes für das Wohngeld beliefen sich im Jahr 2025 auf 2,496 Milliarden Euro. Die Antwort enthält außerdem statistische Angaben zum Wohngeldbezug.

    Förderung von Landes-Demokratiezentren

    [12.6.] Im Jahr 2025 sind die Landes-Demokratiezentren mit rund 32,9 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert worden. Das geht aus einer Antwort (21/6551) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Antwort enthält außerdem eine Liste von Veröffentlichungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

    AGG-Reform - besserer Schutz vor Diskriminierung gefordert

    [11.6.] Umfrage: 85 Prozent der Befragten für besseren Schutz vor Diskriminierung - Vor erster Lesung der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag: Ataman ruft Abgeordnete zu „mehr Mut“ beim Schutz vor Diskriminierung auf.
    Eine aktuelle Repräsentativbefragung zeigt einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. „Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Donnerstag in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.
    Das geltende Antidiskriminierungsrecht im AGG bezeichnete Ataman als „zu schwach“. So seien insbesondere die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene in Deutschland im europäischen Vergleich unterentwickelt. „Weder können in Deutschland Verbände oder Antidiskriminierungsstellen klagen, noch Betroffene vor Gericht unterstützen. Auch andere Möglichkeiten der Unterstützung fehlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie Auskunftsansprüche und vorgerichtliche Entscheidungen. „Nirgendwo sind Menschen bei Diskriminierung so sehr auf sich allein gestellt, wie in Deutschland“, sagte Ataman.
    Am 11.6. berieten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung über eine AGG-Reform, das Bundeskabinett hatte dazu kürzlich einen Gesetzentwurf verabschiedet. Ataman rief die Abgeordneten hierbei zu „mehr Mut“ auf, um eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes zu erreichen. „Das AGG wird in diesem Sommer 20 Jahre alt. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform, die noch dazu den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung findet.”
    Die repräsentative Umfrage (3.500 Befragte) wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Umfrageinstitut Forsa zwischen dem 12. Februar und dem 16. März 2026 durchgeführt (CATI-Fragebogen, kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe). Die gesamte Umfrage wird im Jahr 2027 veröffentlicht.

    Informationen zur Antidiskriminierungsstelle

    [10.6.] Im Haushaltsjahr 2025 hat das Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) laut Bundeshaushaltsplan bei 14.411.000 Euro gelegen. Es gab in der ADS 43,5 Planstellen und Stellen. Das geht aus einer Antwort (21/6452) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Für detaillierte Angaben zu den Beratungsanfragen an die ADS verweist die Regierung auf die Webseite der ADS und die dort verfügbaren Informationen.

    Keine Todesopfer an deutschen Grenzen im Jahr 2025

    [10.6.] An den deutschen Land-, See- und Luftgrenzen beziehungsweise im Grenzgebiet der Bundesrepublik ist im vergangenen Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung keine Person ums Leben gekommen. Auch wurden im Jahr 2025 keine Personen „im Zuge ihres unerlaubten Grenzübertritts mittels der Anwendung unmittelbaren Zwangs beziehungsweise im Zuge einer entsprechenden Nacheile“ nach Kenntnis der Bundesregierung körperlich verletzt oder versehrt, wie aus deren Antwort (21/6451) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6195) weiter hervorgeht.

    Förderung des Zentrums für Migrationsforschung

    [10.6.] Im Jahr 2025 hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) insgesamt 47 Projekte durchgeführt. Das Zentrum hat 4,8 Millionen Euro aus Fördermitteln des Bundes erhalten, wie aus einer Antwort (21/6519) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht.

    20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    [9.6.] Festakt 20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Ataman: Gleiche Rechte für alle sind auch ein Versprechen für die Zukunft unserer Kinder.
    Bei einem Festakt mit mehr als 400 Teilnehmenden hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, das zwanzigjährige Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als „eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts“ gewürdigt: „Klagewellen, Bürokratiemonster und angebliches Gerichtshopping befürchteten manche, als das AGG in Kraft getreten ist. Nichts davon ist eingetreten. Zwanzig Jahre später wissen wir: Das AGG schafft Klarheit, stärkt Betroffene und hat unser Land fairer gemacht. Es zeigt, dass der Kampf gegen Diskriminierung eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts ist“, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin.
    Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nannte das AGG „einen Meilenstein in der Geschichte unserer Demokratie“. Das AGG habe „unser Land verändert“ und „Deutschland besser gemacht“, sagte Ataman bei Ihrer Begrüßungsrede vor etwa 400 geladenen Gästen. „Gleiche Rechte für alle" seien darüber hinaus „auch ein Versprechen für die Zukunft unserer Kinder.“ergänzte Ataman. „Ein Versprechen, das wir jeden Tag neu verwirklichen müssen. Ein Versprechen, für das wir alle gemeinsam zuständig sind.“
    An dem Festakt nahmen neben Ataman und Hubig auch Bundesjustizministerin a.D. Brigitte Zypries, die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Susanne Baer und Humaira Waseem teil, die kürzlich ein wegweisendes Urteil zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten hatte. Moderiert wurde der Festakt von Michel Abdollahi, künstlerisch begleitet wurde er von Maren Kroymann und Band und vom Streichensemble „The String Archestra“.
    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das Gesetz schützt vor Diskriminierungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, wegen des Geschlechts, aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen der sexuellen Identität und der Religion oder Weltanschauung.

    Antidiskriminierungsbeauftragte rügt BReg für Untätigkeit bei Lohngerechtigkeit

    [3.6.] Ataman rügt Bundesregierung für Untätigkeit bei Lohngerechtigkeit - Antidiskriminierungsbeauftragte: „Regierung muss zu Frauenrechten und Lohngerechtigkeit stehen“.
    Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Bundesregierung für die mangelnde Umsetzung der EU-Richtline zur Entgeltgleichheit in Deutschland kritisiert. „In kaum einem anderen europäischen Land verdienen Frauen im Vergleich zu Männern durchschnittlich weniger als bei uns. Das muss endlich korrigiert werden. Die Bundesregierung muss zu Frauenrechten und Lohngerechtigkeit stehen“, sagte Ataman. Bis zum 7. Juni muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. „Es gibt noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss. Damit riskiert die Bundesregierung erhebliche Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Untätigkeit“, sagte Ataman. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Frauen in Zukunft einfacher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit einfordern können wie ihre Kollegen.
    Eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes stärke auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, so Ataman. „Unternehmen stehen den neuen Regelungen übrigens viel aufgeschlossener gegenüber, als manche behaupten. Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Unternehmen die Richtlinie positiv bewerten. Eine deutliche Mehrheit sieht Lohngerechtigkeit als Chance und nicht als Hürde“, sagte Ataman.
    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt Unternehmen, Verwaltungen und Gewerkschaften dazu das Analysetool „EG-Check“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Verfügung, das an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU angepasst wurde. Das kostenlose Angebot bietet eine rechtskonforme Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auf betrieblicher sowie tariflicher Ebene. Es steht auf www.eg-check.de zur Verfügung.

    Zur Entgelttransparenzrichtlinie: Arbeitnehmende müssen künftig bereits vor dem Bewerbungsgespräch über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne informiert werden, beispielsweise in der Stellenausschreibung. Außerdem sollen Arbeitnehmende einen Anspruch auf Informationen über ihr Entgeltniveau erhalten. Sie dürfen zudem erfahren, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für Gruppen von Arbeitnehmenden ist, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Von Entgeltungleichheit betroffene Mitarbeitende können Entschädigungszahlungen verlangen. Ab einer Größe von 100 Mitarbeitenden müssen Unternehmen ihren Mitarbeitenden transparent berichten, Lohndifferenzen offenlegen und Abhilfe schaffen. Werden Lohnlücken, die größer als fünf Prozent und nicht gerechtfertigt sind, nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschafft, muss eine gemeinsame Entgeltbewertung im Unternehmen durchgeführt werden.

    Aufarbeitung des Kolonialismus und Restitutionen

    [3.6.] Das Auswärtige Amt fördert im Rahmen des Kulturerhaltprogramms in den Jahren 2025 bis 2026 die Restaurierung der Alten Feste in der namibischen Hauptstadt Windhuk mit insgesamt 210.000 Euro und den Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund mit insgesamt 40.717 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6294) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5859) zur Erinnerungskultur zum Kolonialismus und zur Restitutionspolitik des Bundes mit.
    Der Antwort zufolge will der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, im Herbst dieses Jahres ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern der Aufarbeitung des Kolonialismus vorlegen. Eine konkrete Festlegung und Prüfung des Standorts für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Erinnerungsort zum Kolonialismus sei bislang nicht erfolgt.
    Für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten stehen nach Angaben der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BKM im Jahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung. Mit der Förderung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) finanziere der BKM zudem zahlreiche Provenienzforschungsprojekte im Bereich der Aufarbeitung des Kolonialismus. Bis Anfang 2027 soll eine gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragene Konzeption zur Einrichtung eines interdisziplinären und internationalen Expertennetzwerks zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten vorliegen.

    Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung

    [3.6.] Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken, stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (21/6214) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag begrüßt, wenngleich vereinzelt noch Ergänzungen und Klarstellungen gefordert wurden.
    Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung - insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) - überarbeitet werden. So soll laut Bundesregierung ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei solle insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden.
    In höchstem Maße zu begrüßen sei der Entwurf, befand Dilken Çelebi, Vorsitzende der Kommission Strafrecht beim Deutschen Juristinnenbund (DJB). Mit den geplanten Neuerungen zur Ausweitung, Verfahrensvereinfachung und -verbesserung der Nebenklage und der psychosozialen Prozessbegleitung in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt würden langjährige Forderungen des DJB umgesetzt. Kritisch bewertete sie, dass der Entwurf keine Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit in Fällen des Paragrafen 201a StGB vorsehe, der in zahlreichen Fällen bildbasierter sexualisierter Gewalt zur Anwendung komme.
    Außerdem sei kritikwürdig, dass die Beiordnung der Nebenklagevertretung - und davon abhängig auch die der psychosozialen Prozessbegleitung - nur in „gravierenden“ Fällen häuslicher Gewalt ermöglicht werden soll. So blieben weitere Formen geschlechtsbezogener Gewalt bei der Bestellung eines rechtsanwaltlichen Beistands und damit auch bei der psychosozialen Prozessbegleitung unberücksichtigt, bemängelte Celebi.
    Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte betonte, die psychosoziale Prozessbegleitung könne zum einen dazu beitragen, dass Betroffene von Straftaten im Strafverfahren emotional gestärkt werden und selbstsicherer auftreten können. Zum anderen könne sie aber auch die Qualität des Strafverfahrens erhöhen, da sich die emotionale Stabilität der Zeuginnen und Zeugen durch die Begleitung einer psychosozialen Prozessbegleitung auch positiv auf ihre Aussagequalität und Aussagebereitschaft auswirken könne.
    Funke forderte zugleich Anpassungen, damit der Beschleunigungsgrundsatz in der Praxis besser umgesetzt werde. Außerdem braucht es aus ihrer Sicht geringere Zugangshürden zur psychosozialen Prozessbegleitung sowie eine Berücksichtigung aller Betroffenengruppen.
    Von einer „gravierenden Schutzlücke“ in dem Entwurf sprach Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die Rechte von Betroffenen misogyner, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalttaten müssten im Rahmen der Nebenklage ebenso gestärkt werden wie die Rechte der Betroffenen von Hasskriminalität, sagte sie.
    Kleffner plädierte für die Ergänzung der Norm des Paragrafen 395 Absatz 3 Strafprozessordnung (StPO) um den Verweis „wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat oder wenn rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende Beweggründe vorliegen, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint“. Dies würde sowohl der Normstabilität sowie der Stringenz gesetzlicher Regelungen dienen als auch der Spezifik geschlechtsspezifischer Taten sowie auch der Taten aus rassistischen, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gerecht werden, sagte sie.
    Oliver Piechaczek vom Deutschen Richterbund begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfes, zog aber zugleich den Mehrwert der geplanten Ergänzung des Straftatenkatalogs in Paragraf 395 Absatz 3 StPO in Zweifel. Es handle sich dabei um einen Auffangtatbestand, der die zur Ergänzung vorgesehenen Delikte Volksverhetzung sowie verhetzende Beleidigung und Bedrohung in den Katalog der Nebenklagedelikte aufnehmen solle. Sie seien aber bereits heute grundsätzlich erfasst. Die vorgesehene Ergänzung habe insofern lediglich symbolischen Charakter, sagte Piechaczek. „An der bestehenden Rechtslage ändert sie nichts.“
    Genau das berge aber ein praktisches Problem, weil so Erwartungen geweckt würden, „die die Praxis häufig wird enttäuschen müssen“. Eine restriktive Auslegung sei gerade bei der Volksverhetzung geboten, sagte der Vertreter des Deutschen Richterbundes. Wegen des gruppenbezogenen Charakters dieser Norm wäre der Kreis der Nebenklageberechtigten ansonsten „faktisch nicht mehr eingrenzbar“.
    Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei bewertet den Entwurf mit einer „stabilen Zwei plus“ und einem „Weiter so“. Die psychosoziale Prozessbegleitung habe sich seit ihrer Einführung als wichtiges Instrument des Opferschutzes erwiesen. Es sei daher richtig und notwendig, bestehende Schutzlücken zu schließen, den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für eine funktionierende psychosoziale Prozessbegleitung zu verbessern. Poitz wies zugleich darauf hin, dass die Stärkung von Opferrechten nur dann ihre volle Wirkung entfalten könne, „wenn sie auf eine funktionsfähige und ausreichend ausgestattete Strafjustiz trifft“.
    Bereits heute stünden aber Staatsanwaltschaften und Gerichte vor erheblichen Belastungen. Lange Verfahrensdauern, hohe Verfahrensbestände und personelle Engpässe beeinträchtigten nicht nur die zeitnahe Ahndung von Straftaten, sondern wirkten sich auch unmittelbar auf die Interessen von Opfern aus, sagte der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei. „Nur wenn Strafverfahren zügig und wirksam durchgeführt werden können, werden Opferrechte in der Praxis tatsächlich erlebbar und das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig gestärkt“, betonte er.
    Jens Schmidt von der Bundesrechtsanwaltskammer sieht Probleme bei der Honorierung und sprach von einem Ungleichgewicht. Komme der Entwurf in seiner jetzigen Fassung, führe das dazu, „dass der Prozessbegleiter mehr verdient als der beigeordnete Pflichtverteidiger beziehungsweise der beigeordnete Nebenklagebeistand“. Wenn der Gesetzentwurf die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters als „nicht auskömmlich“ bewerte, sollte dies aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer Anlass geben, „die Vergütung des Pflichtverteidigers und des beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistands anzupassen“.
    Als problematisch bewertete Schmidt auch die geplante Beiordnung des psychosozialen Prozessbegleiters „gegen den Willen des Verletzten“. Damit werde „über das Ziel hinausgeschossen“, befand er.
    Stefanie Walter vom Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung begrüßte den Gesetzentwurf „in weiten Teilen“. Sie beschrieb das Ideal, dass eine psychosoziale Prozessbegleitung sogar schon vor Erstattung der Anzeige und dann über das gesamte Verfahren hinweg erfolgt. „Leider sind wir davon weit entfernt“, urteilte sie. In der Praxis sei die psychosoziale Prozessbegleitung „noch immer ein bisschen ein Fremdkörper in der Justiz“. Ein Problem sei, dass Informationen die Geschädigten erreichten, nicht aber im gleichen Verlauf die Prozessbegleitung. Informationen, die die Justiz verschickt, müssten daher auch gleichzeitig der psychosozialen Prozessbegleitung zugehen, verlangte sie. Nur so könne eine durchgehende Begleitung sichergestellt werden.
    Walter sprach sich zudem dafür aus, dass alle Menschen, die Opfer von Straftaten werden, ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung mit Beiordnung bekommen. Eine Hierarchisierung der Opfer vorzunehmen sei „nicht sinnstiftend“.

    Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

    [2.6.] Rekordwert bei Anfragen zu Diskriminierung im Jahr 2025 - Ataman: „Rassistische Einstellungen verfestigen sich, Diskriminierungen werden heftiger.“
    Im Jahr 2025 haben sich mehr von Diskriminierung betroffene Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt als je zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf 13.067 Fälle, ein Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten waren mit 43 Prozent Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (4.571). Der Anteil der Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent und lag mit 3.015 Anfragen erstmals über 3.000. Diskriminierungen wegen des Geschlechts machten mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent der Anfragen aus.
    Die Anteile der übrigen Diskriminierungsmerkmale verteilen sich wie folgt: Altersdiskriminierung 12 Prozent, Religion und Weltanschauung rund 7 Prozent, sexuelle Identität rund 4 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse des Jahresberichts 2025, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag vorgestellt hat. Den diesjährigen Schwerpunkt legte Ataman auf rassistische Diskriminierung.
    „Rassistische Einstellungen verfestigen sich - und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, sagte Ataman. Die Menschen berichteten von rassistischen Beleidigungen und Herabwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. „Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft“, sagte Ataman. „Rassismus und Diskriminierung verschwinden nicht von selbst – vor allem nicht, wenn Menschen das Gefühl haben, Diskriminierungen blieben folgenlos. Wichtig sind klare gesetzliche Regelungen, damit alle in Freiheit und Sicherheit leben können.“
    Kritik übte Ataman am kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu einer Reform das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung. Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig. Viele werden sich weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel wenn sie Diskriminierungen durch staatliche Stellen erleben. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz bleiben ungeregelt und sind antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“, sagte Ataman.

    Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht: Die meisten Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrafen 2025 den Bereich Arbeit (3.600 Anfragen). Ratsuchende meldeten sich zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen, Bewerbungsabsagen oder wegen diskriminierenden Mobbings am Arbeitsplatz. Das AGG schützt in allen Bereichen des Erwerbslebens.
    Der zweite große, vom AGG geschützte Lebensbereich ist der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarktes. Diese Fälle machen etwa ein Fünftel der Anfragen mit AGG-Bezug aus. Beim Zugang zu Wohnraum wurden 2025 insgesamt 488 Anfragen verzeichnet, was einen Anstieg zum Vorjahr um rund 25 Prozent bedeutet.
    Auch im Gesundheits- und Pflegebereich berichten Menschen zunehmend von Benachteiligungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ebenfalls ein Anstieg der Beratungsanfragen um fast 25 Prozent zu beobachten.
    Diskriminierung tritt auch in Lebensbereichen auf, in denen das AGG nicht gilt, etwa im Kontakt mit staatlichen Stellen. In mehr als 1.400 Fällen berichteten Menschen von Benachteiligungen durch Ämter und Behörden. In mehr als 500 weiteren Anfragen ging es um Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich wurden über 600 Fälle gemeldet. Insgesamt machen Fälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen stattfinden, fast ein Viertel aller Beratungsanfragen aus, die geschützte Merkmale im AGG betreffen. [Zum Jahresbericht]

    Regelsätze & Leistungsausschluss im Asylbewerberleistungsgesetz

    [30.6.] Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Asylbewerbern durch die Kommunen teilweise oder vollständig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entzogen worden sind. Das teilt sie in einer Antwort (21/6791) auf eine Kleine Anfrage (21/6206) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Leistungsausschluss nach § 1 Absatz 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dessen Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht mit. Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse würden von der Asylbewerberleistungsstatistik nicht erfasst, so die Regierung.

    Die Regelung betrifft insbesondere Menschen in sogenannten Dublin-Verfahren. Nach Ablauf von zweiwöchigen Überbrückungsleistungen können Leistungen grundsätzlich nur noch bei Vorliegen einer „besonderen Härte“ weitergewährt werden.
    Die Bundesregierung verfügt nach eigener Aussage nicht über systematisch aufbereitete Daten dazu, wie der Leistungsausschluss in den Ländern und Kommunen tatsächlich angewendet wird. Die Asylbewerberleistungsstatistik erfasst Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse nicht. Auch zu den konkreten Lebensbedingungen von Personen, die von einem Leistungsausschluss betroffen sind und nicht ausreisen, liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Gleiches gilt für belastbare Zahlen zu tatsächlichen freiwilligen Ausreisen nach einem Dublin-Bescheid.
    Mit Blick auf Kinder und Jugendliche stellt die Bundesregierung ausdrücklich fest, dass deren physisches und soziales Existenzminimum stets gesichert sein muss. Bei der Prüfung von Überstellungshindernissen werden nach ihrer Darstellung unter anderem gesundheitliche Belange, das Privat- und Familienleben sowie das Kindeswohl berücksichtigt. Bedürftige Personen können zudem auch nach einem Leistungsausschluss eine Weitergewährung von Leistungen wegen einer „besonderen Härte“ geltend machen.
    Besondere Bedeutung hat die aktuelle europarechtliche Entwicklung: Die Bundesregierung prüft die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 (C-621/24) sowie der neuen EU-Rechtsakte zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem für die deutsche Rechtslage. Auch die Rechtsprechung deutscher Sozial- und Landessozialgerichte zum Leistungsausschluss wird fortlaufend beobachtet. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur derzeit geltenden Regelung des § 1 Absatz 4 AsylbLG in der Sache liegt der Bundesregierung nach eigener Aussage bislang nicht vor.
    Bei der Ausreise bzw. Überstellung gilt nach Angaben der Bundesregierung weiterhin eine Einzelfallprüfung. Bekannte Überstellungshindernisse werden berücksichtigt; dazu können beispielsweise gesundheitliche Gründe, Belange des Privat- und Familienlebens oder das Kindeswohl gehören. Wenn eine Überstellung aktuell nicht durchgeführt wird, verfolgt die Bundesregierung zugleich das Ziel, die Zahl der Überstellungen zu erhöhen.
    Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass eine verstärkte Anwendung des Leistungsausschlusses zu einer Zunahme von Wohnungslosigkeit führen könne, insbesondere wenn Leistungsausschlüsse an die Stelle tatsächlicher Überstellungen treten. Zur tatsächlichen Anwendungspraxis liegen ihr allerdings – wie oben dargestellt – keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor.

    [2.6.] Die Berechnung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) steht nicht in einem Widerspruch zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Aussetzung der Regelbedarfsstufe 2 des AsylbLG. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/6265) auf eine Kleine Anfrage (21/5999) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das BVerfG habe in einem weiteren Beschluss vom April 2026 bestätigt, dass der Gesetzgeber als Datengrundlage für die Bemessung der Grundleistungen die für die Berechnung von Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem SGB XII durchgeführte Sonderauswertung der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) herangezogen und keine gesonderte Erhebung bei einer spezifisch auf die Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG zugeschnittenen Referenzgruppe durchgeführt hat.

    Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gefordert

    [21.5.] In einem Antrag (21/6106) fordert die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den das Grundgesetz geändert werden soll, damit auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden könne.
    Die Linke merkt in ihrem Antrag an, dass auch junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen seien. Außerdem dürften 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen. 
    Nach erster Behandlung im Bundestagsplenum am 26.6. wird der Antrag weiterbehandelt im Innenausschuss (federführend) sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

    2. Positionen& Informationen

    Weltmädchentag 2026

    UICEF: Weltmädchentag 2026: Elf Fakten zum internationalen Mädchentag
    Am 11. Oktober ist der internationale Mädchentag! In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Fakten darüber zusammengestellt, mit welchen Benachteiligungen Mädchen weltweit immer noch zu kämpfen haben – und was sie bewegen können, wenn man ihnen die Chance dazu gibt.

    Das Wichtigste in Kürze: 
    - Der internationale Weltmädchentag am 11. Oktober macht auf die Rechte und Stärken von Mädchen aufmerksam und setzt sich für gleiche Chancen ein.
    - Elf Fakten zeigen, welchen Benachteiligungen Mädchen weltweit ausgesetzt sind – etwa beim Zugang zu Bildung, durch mehr unbezahlte Hausarbeit sowie durch gesundheitliche Risiken, Kinderehen und geschlechtsspezifische Gewalt.
    - UNICEF unterstützt Mädchen unter anderem durch sichere und inklusive Bildungsangebote, Maßnahmen zur Menstruationsgesundheit, Schutz vor Gewalt und Kinderehen, damit Mädchen ihre Rechte wahrnehmen und ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten können.

    Zum Beitrag mit folgenden Absätzen:
    - Fakten über Mädchen zum Weltmädchentag - Viele Mädchen erhalten schlechte Bildung - Mädchen, Ernährung & Gesundheit - Mädchen erleben Gewalt - Mädchen sind Multiplikatorinnen! - FAQ zum Weltmädchentag.

    KJH: KJHSRG-Reform scheitert im Alltag der Familien

    [24.8.] Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.: Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) verabschiedet.

    Die wichtigsten Neuregelungen sind: - Die Einführung einer Experimentierklausel für Kommunen zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen   
    - Die Einführung der Infrastrukturellen Bildungsassistenz in Schulen und Kindertageseinrichtungen für junge Menschen mit seelischer Behinderung, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII gemeinsam geplant werden soll  
    - Ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen 

    Weitere Änderungen: - Verfahrenslots*innen: Die zunächst befristete Regelung der Verfahrenslots*innen wird entfristet.
    - Weiterentwicklung des Behinderungsbegriffs: § 35a SGB VIII soll an den Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechts-konvention angepasst werden.  
    - Stärkere Steuerungs- und Verwaltungsorientierung: Ziel sind weniger Bürokratie, vereinfachte Verfahren und eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen. Gleichzeitig wird die Rolle der Jugendämter bei Planung und Steuerung gestärkt.  
    - Vorgesehen sind u. a. Änderungen bei den Kostenbeiträgen sowie bei der Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer. Außerdem soll das sogenannte „begleitete Trinken“ für 14- und 15-Jährige abgeschafft werden. 

    Die wichtigsten Neuregelungen sollen zum 1.1.28 in Kraft treten. Siehe auch: BMBFSFJ-Zeitplan. 2/3 Lesung im Bundestag ist am 13. November 2026 geplant, im Bundesrat soll das Gesetz am 18. Dezember 2026 beraten werden.
    Das BMBFSFJ plant des Weiteren eine zweite Reformstufe des KJHSRG, welche Regelungen zu den folgenden Punkten enthalten soll: Weiterentwicklung der Finanzierung, Jugendhilfeplanung, der Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger, Kostenheranziehung, Zusammenarbeit mit anderen Leistungssystemen.Der Parität
    ische Gesamtverband wird gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Stellung beziehen und über den weiteren Gesetzgebungsprozess informieren.

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    [12.8.] Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. : Kinder- und Jugendhilfe: Diese Reform scheitert im Alltag der Familien.
    Presse-Statement von Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe:
    „Die Bundesregierung tritt mit dem Anspruch an, die Kinder- und Jugendhilfe endlich zukunftsfest und inklusiv aufzustellen. Davon ist der heutige Kabinettsbeschluss so weit entfernt wie nie zuvor. Die Regierung verspricht Teilhabe für alle. Herausgekommen ist das Gegenteil. Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und Zuständigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Dieses Gesetz überzeugt im Kabinett, aber scheitert im Alltag der Familien. 
    Die größte Enttäuschung: Die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird komplett aufgegeben, und mit ihr die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Familien mit einem Kind mit Behinderung müssen sich weiterhin durch zwei Sozialgesetzbücher kämpfen, je nachdem, ob die Behinderung als seelisch, geistig oder körperlich gilt. Zwar wird eine Experimentierklausel für inklusive Leistungen behauptet; doch die kleinteilige juristische Regelung erstickt jede echte Erprobung im Keim. 
    Auch beim Thema Bildungsassistenz zeigt sich Realitätsferne: Ausgerechnet Kindern mit seelischer Behinderung, deren Bedarfe höchst unterschiedlich sind, wird künftig zuerst ein Gruppenangebot zugemutet, bevor überhaupt ein Einzelantrag möglich ist. Hier wird nicht nach Bedarf entschieden, sondern nach Kassenlage aussortiert.
    Und auch bei den klassischen Hilfen zur Erziehung wird an der falschen Stelle gespart. Familienhilfe wird durch einen Kita-Platz ersetzt, häusliche Probleme am Abend und am Wochenende bleiben ungelöst. Aus der betreuten Wohngruppe wird ein WG-Zimmer, weil es vermeintlich weniger kostet. Dabei ist gerade frühzeitige, ausreichend intensive Begleitung auf Dauer günstiger ist als spätere Wohnungslosigkeit, abgebrochene Ausbildungen oder Jugendkriminalität.
    Stillschweigend beerdigt die Regierung langjährige politische Inklusionsziele und spart bei Unterstützung für Familien. Wir erwarten, dass der Bundestag im weiteren Verfahren deutlich nachbessert. Wir brauchen eine Reform, die Kindern und Familien hilft, keine, die allein der kurzfristigen Haushaltssanierung dient.“

    Synopse& Zwischenrufe zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

    [17.8.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG-E):
    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Dieser sah – neben weiteren Änderungen – die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab dem 1.1.2028 vor. Der vom Bundeskabinett am 12.8.2026 beschlossene Regierungsentwurf sieht dagegen lediglich eine Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit vor. Weiterhin beschlossen wurde insbesondere die Einführung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, die Entfristung des Verfahrenslotsen und das Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote bei Kindern und Jugendlichen sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen. Der Regierungsentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

    -> BMBFSFJ-Regierungsentwurf vom 12.8.2026 sowie DIJuF-Publikationen zum Regierungsentwurf: Synopse zum RegE (Stand: 17.8.2026) 
    -> Zwischenrufe zum Regierungsentwurf: Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. (BbP), 12.8.26, Deutsches Rotes Kreuz e. V., 12.8.2026, VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V., 13.8.2026, Diakonie RWL 24.8.26

    Siehe weiterhin auf der DJUF-Homepage: BMBFSFJ Referentenentwurf vom 23.3.2026, DIJuF-Publikationen zum Referentenentwurf, Zwischenrufe zum Referentenentwurf, Stellungnahmen anderer Verbände zum Referentenentwurf sowie Weitere Publikationen zum Referentenentwurf.

    BAJ-Stellungnahme: Kinder- u. Jugendschutz in der digitalen Welt

    [17.8.] Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und die mitzeichnenden Landesstellen für den Kinder- und Jugendschutz haben eine gemeinsame Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" veröffentlicht.
    Die BAJ und die Landesstellen begrüßen insbesondere den entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz der Empfehlungen. Positiv hervorgehoben werden vor allem die Orientierung am Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe sowie die Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als zentrale Struktur für Medienbildung und Prävention.
    Gleichzeitig weisen die BAJ und die Landesstellen darauf hin, dass einzelne Empfehlungen weiterer Konkretisierung bedürfen. Kritisch bewertet werden die vorgeschlagene familienrechtliche Verankerung des Begriffs der "digitalen Vernachlässigung" sowie die Einrichtung einer Kinderonlinewache als neue Anzeige- und Meldestelle der Sicherheitsbehörden.
    Aus Sicht der BAJ und der Landesstellen kommt es darauf an, bestehende Unterstützungs-, Beratungs- und Präventionsstrukturen nachhaltig zu stärken und finanziell abzusichern. Erfolgreiche Maßnahmen benötigen eine langfristige Verstetigung und dürfen nicht von kurzfristigen Projektförderungen abhängig bleiben. [Zur Kurzfassung, Ausführliche Stellungnahme]

    Kritik am Regierungsentwurf zur KJH-Strukturreform

    [12.8.] Der am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe stieß bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Behindertenvertretung und Teilen der Politik auf deutliche Kritik. Besonders umstritten ist die geplante Bündelung von Kita- und Schulassistenz: Unterstützungsleistungen sollen künftig möglichst als Gruppenangebote für mehrere Kinder erbracht werden. Eine individuelle Leistung soll zwar weiterhin möglich sein, wenn ein Gruppenangebot nicht ausreicht bzw. der individuelle Bedarf dies erfordert. Kritiker*innen befürchten jedoch, dass dadurch individuelle Bedarfe nicht ausreichend berücksichtigt werden.

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstützt grundsätzlich das Ziel, Zuständigkeiten zu vereinfachen und Familien zu entlasten. Die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier warnt jedoch davor, Schulassistenz stärker gemeinsam für mehrere Kinder zu organisieren. Für manche Kinder könne dies funktionieren, für Kinder mit komplexeren Behinderungen sei ein solches Modell jedoch nicht geeignet. Zudem dürften Einsparziele nicht zum zentralen Maßstab der Reform werden.

    Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, befürchtet eine Schlechterstellung betroffener Familien. Die geplanten gebündelten Assistenzangebote setzten Strukturen voraus, die vielerorts noch nicht vorhanden seien; zudem sei deren Finanzierung ungeklärt. Würden Infrastrukturangebote individuelle Leistungen ersetzen statt ergänzen, könne dies dazu führen, dass Kindern der Besuch einer allgemeinen Schule erschwert oder sogar verwehrt werde. Kritisch sieht der VdK außerdem, dass die Länder Zuständigkeiten und Aufgaben der Eingliederungshilfe an andere Träger übertragen können. Für Familien – insbesondere bei Mehrfachbehinderungen oder mehreren Hilfebedarfen – könne dadurch der Koordinationsaufwand weiterhin erheblich bleiben.

    Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Entwurf grundsätzlicher. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock sieht eine „Verwaltungslogik“, die an Akten und Zuständigkeiten statt an der Lebenswirklichkeit von Familien orientiert sei. Besonders kritisiert der Verband, dass die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aufgegeben werde und Familien weiterhin je nach Behinderungsform mit unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und Zuständigkeiten konfrontiert seien. Auch die vorgesehene Experimentierklausel für inklusive Leistungen hält der Verband für zu kleinteilig geregelt, um eine tatsächliche Erprobung zu ermöglichen.
    Darüber hinaus kritisiert der Paritätische die geplanten Veränderungen bei den Hilfen zur Erziehung. Familienhilfe könne faktisch durch einen Kita-Platz ersetzt werden, obwohl dadurch Probleme außerhalb der Betreuungszeiten ungelöst blieben. Auch die Umwandlung betreuter Wohngruppen in kostengünstigere Wohnformen wird kritisch gesehen. Der Verband warnt davor, kurzfristige Einsparungen zu verfolgen, die langfristig zu höheren Folgekosten etwa durch Wohnungslosigkeit, Ausbildungsabbrüche oder Jugendkriminalität führen könnten.

    Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch fordert ebenfalls, dass bei allen Sparzwängen die Menschen nicht aus dem Blick geraten. Inklusion sei kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. Bei der individuellen Schulbegleitung müsse deshalb der Bedarf des Kindes und nicht die finanzielle Situation der Kommunen entscheidend sein.

    Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert, dass der Entwurf die bestehenden bürokratischen Strukturen nicht beseitige, sondern sie aus seiner Sicht sogar „zementiert“. Die Reform sei zudem ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland unter Druck stehe.

    Die SPD-Familienpolitikerin Jasmina Hostert hält den Entwurf in seiner jetzigen Form ebenfalls für nicht ausreichend. Das Ziel eines wirksamen Schutz- und Unterstützungssystems für jedes Kind werde bislang nicht erfüllt. Die SPD-Fraktion kündigt deshalb Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren an, insbesondere mit Blick auf mehr Prävention, mehr Inklusion, weniger Bürokratie und eine bessere Verzahnung der Systeme.

    AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner, bezeichnet die Reform als „Rückschritt für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen“ und warnt vor einer Verschlechterung der Chancen junger Menschen. Der Bundestag solle den Gesetzentwurf in dieser Form nicht beschließen.

    Misbah Khan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, kritisiert ebenfalls, dass die Kommunen auf Kosten derjenigen entlastet werden sollten, die staatliche Unterstützung besonders dringend benötigen. Sie sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe als gescheitert und bezeichnet die Reform als „Sparreform“. Kürzungen würden Probleme nicht lösen, sondern in die Zukunft verschieben und möglicherweise vergrößern.

    Sören Pellmann, Fraktionschef der Linken, kritisiert insbesondere die Gruppenmodelle bei der Schulassistenz. Eine Assistenzkraft könne nicht gleichzeitig mehrere Kinder in Situationen unterstützen, in denen diese möglicherweise zur selben Zeit individuelle Unterstützung benötigten. Die finanzielle Entlastung der Kommunen dürfe deshalb nicht auf Kosten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erfolgen. [Tagesschau, DIE ZEIT, Ärzteblatt, Rheinische Post, Oldenburger Onlinezeitung, News4teachers, Der Paritätische Gesamtverband; weitere Infos siehe DJuF]

    Gesundheitsversorgung Minderjähriger in der GEAS-Reform

    [30.7.] Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.: Positionspapier: Minderjährige im Gesundheitssystem im Fokus: Versorgung sichern statt Lücken vergrößern.
    Die neuen GEAS-Anpassungsgesetze halten endlich den gleichberechtigten Zugang für geflüchtete Minderjährige zur Gesundheitsversorgung im Gesetz fest. Die Umsetzung dieses Gesetzes ist dabei aber noch weitgehend ungeklärt. Die Lücke zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung kann nur geschlossen werden, wenn Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und spezialisierte Versorgungsstrukturen ausgebaut werden.
    Gemeinsam mit Save the Children, Unicef, dem Bundesverband der Psychosozialen Zentren, Terre des Hommes, Xenion, Iccura Projects und Plan International hat der BumF deshalb Handlungsempfehlungen entwickelt, damit die Bundesregierung die Gesetze einhalten und die Versorgung für Kinder und Jugendliche stärken kann. [Zum Positionspapier]

    Die Forderungen im Überblick: 
    1. Elektronische Gesundheitskarte für alle.: Bund und Länder sollen sicherstellen, dass jedes Kind bei der Ankunft in Deutschland eine elektronische Gesundheitskarte erhält, um einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Versorgung zu erhalten sowie eine vollständige Kostenübernahme sicherzustellen

    2. Ausbau von Kapazitäten im Regelsystem.: Die Bundesregierung soll durch Anpassungen der Bedarfsplanung und gezielte finanzielle Förderung zusätzliche Kassensitze und Behandlungskapazitäten in der kinder- und jugendmedizinischen sowie der psychotherapeutischen Versorgung schaffen.

    3. Fortbildungen im Regelsystem.: Fachkräfte im Gesundheits- und Jugendhilfesystem sollen auf die komplexen Bedarfe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen vorbereitet und dafür sensibilisiert werden. Dies beinhaltet einerseits die traumasensible Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und andererseits die Arbeit mit Sprach- und Kulturmittlung. Dazu sind entsprechende Inhalte verbindlich in Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu integrieren und durch Bundesmittel zu fördern.

    4. Sprachmittlung als Regelleistung.: Es soll ein Rechtsanspruch auf die Finanzierung von Sprach- und Kulturmittlung geschaffen werden. Die Leistungen sollen regelhaft abrechenbar sein und durch bundesweit einheitliche Qualitätsstandards abgesichert werden.

    5. Nachhaltige Finanzierung spezialisierter Strukturen.: Bereits bestehende spezialisierte Strukturen, welche eine zentrale Anlaufstelle für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind (u. a. Psychosoziale Zentren sowie spezialisierte kinder- und jugendpsychiatrische Angebote), sollen durch eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln abgesichert werden.

    6. Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.: Screeningverfahren zur Erkennung von Vulnerabilitäten sollen kindgerecht ausgestaltet und unter Beteiligung von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Um eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten, sollen besondere Schutzbedarfe frühzeitig erkannt und mit tatsächlich vorhandenen Ressourcen verbindlich verknüpft werden.

    Das Positionspapier entstand im Projekt „,bedarfs.gerecht‘ — Das PSZ als Modell der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation für Überlebende von Krieg, Folter, Verfolgung und Flucht“. Dieses Projekt wird gefördert durch Mittel aus dem Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF).

    AGJ: Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss – mehr Druck auf die KJH

    [28.7.] Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss: Jugend- und Bildungspolitik durch die Hintertür – mehr Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe.
    Die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses für 16- und 17-Jährige verschlechtert die Lebensbedingungen von Alleinerziehenden, insbesondere Müttern, und Jugendlichen. Zugleich erhöhen die Einsparungen den Druck auf die Jugendhilfe, denn Armut hat für die Betroffenen gravierende Folgen und löst weitere Hilfebedarfe aus.
    Es geht deshalb um Jugendpolitik und soziale Gerechtigkeit, Bildungschancen, gesellschaftliche Teilhabe und nicht zuletzt um das Vertrauen einer jungen Generation in die Verlässlichkeit unseres demokratischen Staates.

    Bruch mit dem bisherigen Konsens der Jugendpolitik: Es war lange Zeit Konsens, dass Jugendliche, die in Armutslagen oder in prekären Lebenslagen aufwachsen, gerade im Jugendalter in ihrer Bildungsteilhabe und beim Übergang in die Erwerbsarbeit unterstützt werden sollten. Die jüngsten Aussagen der Forschungsministerin Dorothee Bär zum BAföG sowie der jetzt vorliegende Vorschlag aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses weisen in die gegenteilige Richtung: Junge Menschen in prekären Lebenslagen können in ihrer Qualifikationsphase nicht mehr in der bisherigen Form damit rechnen, dass soziale Benachteiligungen reduziert werden. […]
    Es stellt sich insgesamt eine grundlegende jugendpolitische Frage: Warum sollen 16- und 17-jährige Jugendliche die wirtschaftlichen Konsequenzen dafür tragen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt? […]

    Noch mehr Druck auf Ein-Eltern-Familien: Die Leidtragenden der Kürzung beim Unterhaltsvorschuss wären nicht diejenigen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, sondern die Jugendlichen und der Elternteil, vor allem Mütter, bei dem sie leben und der bereits die Hauptverantwortung für Betreuung, Erziehung und Alltag trägt. […] Damit droht eine doppelte Benachteiligung: Zunächst kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nach, und anschließend zieht sich auch der Staat aus seiner bisherigen Absicherungsfunktion zurück. Die wirtschaftlichen Folgen tragen dann weder der säumige Elternteil noch zunächst der Staat, sondern unmittelbar der junge Mensch und der Elternteil, bei dem er lebt. […] [Zum gesamten Zwischenruf auf der AGJ-Website]

    Brot für die Welt (nach CSD-Anschlag): Trauer braucht Ehrlichkeit und Verantwortung

    [27.7.] Brot für die Welt (Blog, Lars Bedurke): Trauer braucht Ehrlichkeit und Verantwortung.
    Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin ist es wichtig, solidarisch zusammenzustehen. Die Trauer der queeren und solidarischen Community darf nicht als Freifahrtschein für Rassismus missbraucht werden. Als Gesellschaft müssen wir uns erinnern, Dinge einordnen und Räume verteidigen, in denen alle ohne Angst leben können.

    Berlin, CSD und ein Angriff, der uns alle trifft: Seit 1979 findet in Berlin der Christopher Street Day statt. Er gehört zu den großen queeren Ereignissen Europas. Rund um dieses Wochenende haben auch andere Demonstrationen und Feste der Community ihren Ort – der Dyke March, die Internationalist Queer Pride und viele mehr. Das Wochenende steht für Sichtbarkeit, Würde und Freude. In diesem Jahr fuhr am Abend des CSDs eine Person in die Menge. Eine Person starb, viele wurden verletzt. Diese Gewalt trifft die Community, die Stadt und unsere Hoffnung auf ein Leben ohne Angst. Auf den Plakaten stand auch ein Versprechen. Queere Trauer wird nicht zum Vorwand für Islamophobie. Sie lässt sich nicht vor den Karren rassistischer Erzählungen spannen.

    Erinnern heißt einordnen: Erinnerung ist notwendig, um Gegenwart und Zukunft gerecht zu gestalten. In Westdeutschland wurde die vollständige Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen erst 1994 vollzogen — das ist nicht lange her. Binäre Geschlechterordnungen und die Heterosexualität als Norm sind Teil einer europäischen Kolonialgeschichte: Viele Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität wurden exportiert und teils gewaltsam durchgesetzt. Auch die Rolle der Kirchen verdient kritische Erinnerung; obwohl es Fortschritte gibt, bleibt eine Auseinandersetzung mit vergangenem und weiterhin vorhandenem schädlichem Verhalten wichtig.

    Dieselben Fäden: Rassismus, Nationalismus, Queerfeindlichkeit: Autoritäre Politik kehrt im bürgerlichen Ton zurück. Sie spricht von „Tradition“ und „Schutz der Kinder“ – und zielt doch darauf, Vielfalt zu begrenzen. Trans Menschen werden zu Feindbildern, Geschlechtervielfalt als „Ideologie“ diffamiert, inklusive Sprache bekämpft. Oft verbindet sich das mit der Verteidigung fossiler Interessen und dem Angriff auf den wissenschaftlichen Konsens zur Klimakrise. Diese Konflikte sind verwoben. Nationalismus, Rassismus und Hetze gegen Migrant*innen speisen sich aus derselben Quelle wie Queerfeindlichkeit. Der Hass wechselt sein Gesicht, nicht seine Logik: Er verteidigt Privilegien, indem er neue Feindbilder schafft – heute queere Menschen, morgen Geflüchtete, übermorgen Klimaaktivist*innen.

    Bildung ist keine Indoktrination: Während Übergriffe zunehmen, geraten Bildungsangebote unter Druck. Drag-Lesungen werden verboten, diskriminierungskritische Arbeit diffamiert, Regenbogenfahnen entfernt. Worte schaffen ein Klima – und Klima wird zu Taten. Bildung verteidigt Menschenwürde, stärkt demokratische Teilhabe und schafft sichere Räume. Das ist das Gegenteil von Indoktrination.

    Solidarität als Praxis der Hoffnung: Unsere Solidarität ist unteilbar. Der Einsatz für queere Rechte, für Demokratie und für den Schutz der Erde gehört zusammen. Wer Vielfalt angreift, greift die Zukunft an. Wir antworten mit Mut, Wissen und Verbündeten – und wir geben nicht auf.

    Deutsch Muslimische Gemeinschaft zum Anschlag in Berlin

    [26.7.] Beileid und Stellungnahme der Deutsch Muslimischen Gemeinschaft (DMG) zum Anschlag in Berlin
    Allah sagt im Koran: „Wer ein Menschenleben tötet […], für den ist es so, als hätte er die gesamte Menschheit getötet.“ (Koran 5:32)
    Mit großer Erschütterung blicken wir auf den schrecklichen Anschlag in Berlin. Unsere Herzen sind bei den Opfern, ihren Familien und Angehörigen. Den Verletzten und Betroffenen wünschen wir von Herzen eine rasche und vollständige Genesung.

    Als Deutsch Muslimische Gemeinschaft betonen wir nachdrücklich: Der Islam steht für Frieden und die Bewahrung des Lebens. Jedwede Form von Gewalt, Hass und Schrecken widerspricht unseren religiösen Werten zutiefst und lässt sich durch nichts rechtfertigen. Wer Religion als Vorwand für Verbrechen nutzt, entstellt ihren eigentlichen Sinn.'
    Dies unterstreicht auch die folgende Überlieferung des Propheten: Anas (r) berichtete: Der Prophet ﷺ wurde nach den schwersten Sünden gefragt. Er antwortete: „Gott
    andere beizugesellen, den Eltern gegenüber undankbar (oder unbarmherzig) zu sein, ein Menschenleben zu töten und eine Falschaussage zu machen.“ (Sahīh al-Buchārī)

    Wir stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und schätzen die Werte einer freien, rechtsstaatlichen Gesellschaft. Während wir eine lückenlose Aufklärung dieser Tat erwarten, appellieren wir zugleich an die Besonnenheit aller: Extremistische Einzeltaten dürfen nicht dazu führen, Millionen friedliche Musliminnen und Muslime unter Generalverdacht zu stellen.

    Diakonie Stellungnahme zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

    [23.7.] Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die Suizidprävention erstmals auf eine bundesgesetzliche Grundlage zu stellen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass der Referentenentwurf Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht und auf Vernetzung, Koordination sowie das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure setzt. Damit greift er einen zentralen Grundsatz wirksamer Suizidprävention auf.
    Aus Sicht der Diakonie Deutschland liegt hierin die besondere Stärke des Gesetzentwurfs.
    Suizidprävention entsteht nicht allein im medizinischen oder psychiatrischen Versorgungssystem. Sie beginnt überall dort, wo Menschen in belastenden Lebenssituationen verlässliche Beziehungen, Beratung und konkrete Unterstützung erfahren. Psychosoziale Beratungsstellen, TelefonSeelsorge, Hospiz- und Palliativversorgung sowie die vielfältigen, weiteren Angebote der Freien Wohlfahrtspflege leisten hierzu bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag. Allein die evangelische Kirche und ihre Diakonie tragen hierzu mit mehr als 700 Beratungsstellen bundesweit wesentlich bei.
    Gerade deshalb wird sich der Erfolg des Gesetzes nicht allein daran entscheiden, welche neuen Strukturen geschaffen werden. Entscheidend wird sein, ob bestehende Hilfen gestärkt, dauerhaft abgesichert und verbindlich miteinander vernetzt werden.
    Der Referentenentwurf formuliert hierfür einen überzeugenden politischen Anspruch. Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen bleiben jedoch an entscheidenden Stellen hinter diesem Anspruch zurück.
    Aus Sicht der Diakonie Deutschland ergeben sich daraus insbesondere folgende Weiterentwicklungsbedarfe:
    • Suizidprävention und mögliche gesetzliche Regelungen zur Suizidassistenz sollten aufeinander abgestimmt werden.
    • Eine wirksame Suizidprävention braucht eine tragfähige soziale Infrastruktur und darf sich nicht auf neue Koordinierungsstrukturen beschränken.
    • Bestehende Hilfen und dauerhafte institutionelle Strukturen müssen nachhaltig gestärkt werden. 
    • Die Regelungen des Gesetzentwurfs sind verbindlich auszugestalten in Bezug auf Finanzierung, Beteiligung und Umsetzung. [Zur gesamten Stellungnahme]

    Diakonie: Unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt

    [22.7.] Diakonie Deutschland: Unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt - BAMF-Forschungszentrum veröffentlicht Evaluierungsbericht:
    Der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verabredete und heute veröffentlichte Evaluationsbericht der unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zeigt aus Sicht der Diakonie Deutschland deutlich: Unabhängige Beratung wirkt. Sie hilft, Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen, stärkt die Rechtssicherheit von Asylentscheidungen und entlastet damit Behörden und Gerichte.
    Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 massiv zu kürzen Die Diakonie spricht sich dagegen auf Grundlage der Evaluation dafür aus, das Programm fortzuführen, weiterzuentwickeln und besser in behördliche Verfahren einzubinden.

    Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch erklärt: „Die Evaluation bestätigt, was wir aus der Praxis seit Langem wissen: Unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt. Sie macht Verfahren fairer, verständlicher und rechtssicherer. Sie hilft den Menschen, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und im Verfahren besser mitzuwirken. Sie unterstützt zugleich die Behörden dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen.“

    Aus Sicht der Diakonie sollte die Beratung künftig früher im Verfahren ansetzen und enger mit den Angeboten des Bundesamtes abgestimmt werden. So könne schneller geklärt werden, ob Menschen eine Bleibeperspektive haben oder ob andere Schritte notwendig sind.

    Schuch betont: „Gute Beratung schafft Orientierung – für Schutzsuchende ebenso wie für den Staat. Wenn Schutzbedarfe früh erkannt und Verfahren rechtssicher geführt werden, profitieren am Ende alle: die Betroffenen, das Bundesamt und die Gerichte. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt Polarisierung entgegen.“

    Die Evaluation liefere gute Gründe, die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) dauerhaft zu sichern.  Damit leiste sie auch einen Beitrag zu einer geordneteren Steuerung der Migration, wie sie die Bundesregierung anstrebe. Das Bundesinnenministerium hatte den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Anfang des Jahres mitgeteilt, die AVB abschaffen zu wollen.  Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 wurde der Ansatz im Kapitel 0603, Titel 68462 um 80 Prozent von 25 Millionen Euro auf fünf Millionen. Euro gekürzt. Die Evaluation wurde von der Forschungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde, erstellt.

    Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.000 Menschen beraten werden. 

    DIJuF-Stellungnahme: Besserer Schutz von Opfern häusl. Gewalt

    [10.7.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt.
    Das BMJV schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren vor, insbesondere:
    • Einführung eines Wahlgerichtsstands in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen
    • Konkretisierung der Amtsermittlungspflicht in Kindschaftsverfahren und Verzicht auf ein Hinwirken auf Einvernehmen zwischen den Eltern bei (konkreten) Anhaltspunkten für häusliche Gewalt
    • Verbesserung des Informationsaustauschs der beteiligten Gerichte und Behörden (zB Jugendamt), insbesondere Information des Jugendamts über die Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens, wenn Kinder im Haushalt leben
    • Erweiterung der Beteiligung des Jugendamts in Gewaltschutzverfahren
    • Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen über den Umgang zwischen Kind und Elternteil im einstweiligen Anordnungsverfahren
    • Ausweitung der Verfahrensfähigkeit über 14-jähriger Kinder
    • Stärkung der Einbindung des Verfahrensbeistands
    • Verbindliche Beteiligung von Pflegepersonen im Kindschaftsverfahren
    Zu ausgewählten Regelungsvorschlägen betreffend die Rechte von Kindern und Jugendlichen (bzw. deren gewaltbetroffenen Elternteilen) sowie deren Auswirkungen auf die Praxis der Jugendämter hat das DIJuF Stellung genommen. [zur gesamten DIJuF-Stellungnahme]

    DIJuF- & djb-Stellungnahmen: Reform des Kindschaftsrechts

    [10.7.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrechte e.V. (DIJuF) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts:
    Das DIJuF begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf (RefE) zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (KiMoG) ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Stärkung der Rechte des Kindes, die Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und die Kodifizierung des Pflegekindschaftsrechts. Insgesamt stellt der RefE eine ausgewogene, differenzierte Lösung für eine Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts dar, die den Schutzanspruch von Gewalt Betroffener umsetzt, Beteiligung und Eigenverantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen anerkennt und stärkt und für die heutige Vielfalt von Sorge- und Umgangskonstellationen entsprechende Gestaltungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen bereithält.
    Zwei grundsätzliche Aspekte könnten aus Sicht des DIJuF noch konsequenter umgesetzt werden:
    - Die Stärkung der "formalen" Antragsrechte von Kindern ab 14 Jahren wird ausdrücklich begrüßt. Um sicherzustellen, dass darüber die Pflicht zur entwicklungsangemessenen Einbeziehung auch jüngerer Kinder in sorgerechtliche Entscheidungen nicht aus dem Blick gerät, könnte der Grundsatz des § 1627 Abs. 2 BGB ausdrücklich bei den maßgeblichen sorgerechtlichen Vorschriften, wie zB der Umgangsbestimmung, wieder aufgegriffen werden.
    - Die geplante Konturierung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Ausführlichkeit der Normen können – wie laut Begründung intendiert – die korrekte Rechtsanwendung in Gerichten und Behörden sowie die Zugänglichkeit des Gesetzes für juristische Lai:innen unterstützen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kindeswohlaspekte im Allgemeinen Teil möglichst allgemein bzw. übergreifend formuliert sein und in der Folge geprüft werden, ob und an welcher Stelle es überhaupt weitere Konkretisierungen braucht. [Zur gesamten Stellungnahme]

    Deutscher Juristinnenbund: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG):
    Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Kindschaftsrecht zu modernisieren und an die heutigen Lebensrealitäten von Familien anzupassen. Die Verankerung der Regelungen zu häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht stellt eine entscheidende Stellschraube für einen besseren Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder dar. Dazu gehört jedoch auch die Umkehr der Regelvermutung, dass der Kontakt mit beiden Elternteilen stets kindeswohldienlich sei. Denn in den Fällen, in denen ein Elternteil gegen den anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat, wird das in der Regel nicht anzunehmen sein. Hier fordert der djb eine entsprechende Korrektur des Reformentwurfs. Der djb appelliert außerdem, von der beabsichtigten Neuregelung Abstand zu nehmen, nach der zukünftig für nicht verheiratete Eltern automatisch eine gemeinsame elterliche Sorge gelten soll, sofern die Mutter nicht widerspricht. Ebenso warnt der djb davor, Regelungen zur Betreuung des Kindes im Umgangs- und nicht im Sorgeverfahren zu verorten. Mit Sorge sieht der djb darüber hinaus die im Entwurf zum Ausdruck gebrachte Stärkung der Rechte von Personen, die allein auf einer genetischen Verbindung mit dem Kind beruhen („leibliche Elternteile”).

    KoV JSA: Jugendsozialarbeit gegen Einsamkeit stärken

    [9.7.]  Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit: Benachteiligte junge Menschen nicht allein lassen: Jugendsozialarbeit gegen Einsamkeit stärken
    Es ist wichtig, dass Einsamkeit zunehmend als gesellschaftliche Herausforderung wahrgenommen wird. Die Aktionswoche gegen Einsamkeit hat sichtbar gemacht, wie vielfältig das Engagement für Menschen in unterschiedlichen Altersgruppen und Lebenslagen bereits ist. In einem Zwischenruf fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Einsamkeit junger Menschen als Querschnittsthema von gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieförderung und psychischer Gesundheit ernst zu nehmen.
    [Zum Zwischenruf des Kooperationsverbundes im Wortlaut]

    Hilfen für nicht-deutsche Unionsbürger*innen in Wohnungsnot u. sozialen Schwierigkeiten

    [7/26] Positionspapier: Hilfen für nicht-deutsche Unionsbürger*innen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten - Grundsatzposition der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
    Einleitung:  Rund 55.000 Unionsbürger*innen waren 2024 in Deutschland wohnungslos. Die Ursachen liegen nicht in der Migration selbst, sondern in den Bedingungen, unter denen diese Menschen am Arbeitsmarkt, am Wohnungsmarkt und an den sozialen Sicherungssystemen teilhaben. Die Notlagen, die dieses Positionspapier beschreibt, sind das Ergebnis miteinander verschränkter Bedingungen: strukturelle Ausbeutung im Niedriglohnsektor, Wohnungsmarktdiskriminierung sowie sozialrechtliche Leistungsausschlüsse, Leistungsminderungen und Zuständigkeitsverweigerungen.
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat wesentliche Fragen konkretisiert – allerdings nicht nur zugunsten der Betroffenen: In B 4 AS 2/21 R hat das BSG die Rückkehr ins Herkunftsland als zumutbare Form der Selbsthilfe bestätigt und Leistungsausschlüsse für Personen mit Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche aufrechterhalten.2 Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Juli 2021 (C-535/19) und die Grundrechtecharta der Europäischen Union (EU) begründen wiederum Rechte, auf die sich Unionsbürger*innen in Notlagen berufen können.
    Dieser Rechtsrahmen wird dennoch systematisch nicht vollständig angewendet – insbesondere dort, wo EuGH-Urteile bis heute nicht umgesetzt sind. 
    Auf Bundes- und Länderebene werden Ausschlüsse weiter verschärft, teils in Widerspruch zu bindenden Rechtspflichten. Dieses Auseinanderfallen von Rechtsrahmen und Verwaltungspraxis verlangt politische Antworten. Die Normhierarchie ist dabei nicht strittig: EU-Recht geht nationalem Recht vor.
    Dieses Auseinanderfallen von Recht und Praxis ist kein Zufall. Missbrauchsnarrative, die EU-Binnenmigration unter Betrugsverdacht stellen, wirken nicht nur politisch – sie beeinflussen Verwaltungsentscheidungen und prägen, wissenschaftlich belegt, das Handeln von Sachbearbeitenden in Jobcentern und Sozialämtern.3 Ein Diskurs, der Freizügigkeit faktisch auf wirtschaftlich abgesicherte Personen beschränkt, beschädigt damit ein Grundprinzip der Europäischen Union in seiner Substanz: Freizügigkeit ist kein Privileg, sondern ein universelles Unionsrecht.
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) nimmt mit diesem Positionspapier ihre anwaltschaftliche Rolle wahr und tritt für die Interessen jener ein, die von den Ausschlüssen betroffen sind und sich in politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen nicht selbst Gehör verschaffen können.
    Das vorliegende Positionspapier aktualisiert die Positionierung von 2019. Es analysiert die strukturellen Ursachen der Wohnungslosigkeit von Unionsbürger*innen in Deutschland und entwickelt fachpolitische Forderungen an Bund, Länder, Kommunen und das Hilfesystem. Forderungen nach Rückkehr der Menschen in die Herkunftsländer, um in Deutschland entstandene Notlagen zu lösen, sind keine fachpolitische Option: Sie widersprechen dem Freizügigkeitsrecht als geltendem Unionsrecht, verkennen die strukturellen Ursachen der Notlagen und entsprechen nicht der Lebenswirklichkeit der betroffenen Menschen. [zum Positionspapier]

    Mehr Schutz und Teilhabe für Sexarbeitende

    [7/26] Auf Augenhöhe: Mehr Schutz und Teilhabe für Sexarbeitende - Evangelische Frauenhilfe in Westfalen unterstützt neue Vorschläge zur Reform des Prostituiertenschutzgesetzes:
    Die „Initiative Schutz und Respekt für Sexarbeitende“ hat Vorschläge zur Weiterentwicklung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorgelegt. Grundlage sind die Ergebnisse der bundesweiten Evaluation des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die Schutzlücken und strukturelle Hürden für Sexarbeitende aufzeigt. Die Evaluation wure im Auftrag des BMFSFJ erstellt und liegt seit Ende Juni 2025 dem Deutschen Bundestag vor. 
    Die Initiative fordert einen menschenrechtsbasierten Ansatz, der Selbstbestimmung, Sicherheit und gesundheitliche Versorgung stärkt. Sexarbeit sei vielfältig und werde von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Geschlechtsidentität und Lebenslagen ausgeübt. 
    „Diese Realität muss endlich im Gesetz ankommen“, betont Sabine Reeh-Bender von TAMAR und Vertreterin der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen.
    Auch die Evangelische Frauenhilfe unterstützt die Reformvorschläge. Geschäftsführerin Birgit Reiche erklärt: „Sexarbeitende haben ein Recht auf Sicherheit, Gesundheit und Selbstbestimmung. Ein modernes Gesetz muss ihre Lebensrealitäten ernst nehmen und Zugang zu Beratung und Unterstützung ermöglichen – ohne Angst vor Stigmatisierung oder Sanktionen.“ Die Initiative lehnt Modelle der Kriminalisierung ab. Ein Sexkaufverbot sei weder rechtlich geboten noch wirksam gegen Menschenhandel. 
    Stattdessen brauche es konsequente Strafverfolgung bei Ausbeutung und Gewalt sowie echte Beteiligung der Betroffenen. Ziel sei ein Perspektivwechsel: weg von Kontrolle, hin zu Schutz, Teilhabe und Respekt.
    Mitgliedsorganisationen der Initiative sind: Amnesty International, bufaS e.V., Deutsche Aidshilfe, Deutscher Frauenrat, Dortmunder Mitternachtsmission, Evangelische Frauenhilfe in Westfalen, SKF – Gesamtverband sowie Wissenschaftler*innen der Ottovon-Guericke-Universität.

    AGJ zum Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendhilfe

    [25.6.] Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 25. Juni 2026 ein Diskussionspapier beschlossen, mit dem ein Beitrag geleistet werden soll zu einem Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendhilfe, ausgehend von der Kindertagesbetreuung. Dementsprechend kommt der Begriff „Jugendsozialarbeit einmal in der Fußnote und Schulsozialarbeit einmal im Kontext „ergänzender Bildungsverständnisse“ im Text vor:

    Mehr als Lesen, Schreiben, Rechnen! Zwischen Bildungsverständnissen und gemeinsamer Verantwortung von Kindertagesbetreuung und Schule.
    Schule und Kindertagesbetreuung verfolgen unterschiedliche, aber komplementäre Bildungsverständnisse und ihre systematische Verbindung kann eine zentrale Voraussetzung für mehr Bildungsgerechtigkeit sein - gelingt in der Praxis jedoch noch unzureichend. Zugleich ist das Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendhilfe selbst innerhalb des eigenen Feldes kaum klar artikuliert. Das Papier konturiert dieses Verständnis daher mit Fokus auf das Handlungsfeld Kindertagesbetreuung anhand von vier Aufträgen – Wohlbefinden gewährleisten und Beziehungen gestalten, Selbstwirksamkeit stärken, Benachteiligungen abbauen sowie Partizipation und Teilhabe aller fördern – und benennt strukturelle Handlungsbedarfe für eine gleichberechtigte Kooperation beider Systeme.
    Abschließend formuliert die AGJ Erwartungen an Fachpraxis, Träger und Politik, um ein erweitertes Bildungsverständnis strukturell zu verankern.

    Demokratie braucht Gleichstellung

    [23.6.] Demokratie braucht Gleichstellung – Deutscher Frauenrat sagt Sozialabbau und Kürzungen den Kampf an:  
    Der Deutsche Frauenrat (DF) hat sich mit zahlreichen Beschlüssen gegen Sozialabbau und eine allgemeine Depriorisierung von Gleichstellungspolitik unter der schwarz-roten Bundesregierung in Stellung gebracht. Die Mitgliederversammlung des DF verabschiedete einen umfangreichen Forderungskatalog, der ihren Dachverband als starke und solidarische Stimme für Frauen mit Blick auf die angestrebten Kürzungen und sozialpolitischen Reformen im Bereich Gesundheit, Pflege und Rente kräftigen soll. [weiterlesen

    AFET: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen

    [23.6.] Zwischenruf des AFET: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen: 
    Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. äußert die Sorge, dass die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Diskussionen die Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ins Stocken bringen oder auf unbestimmte Zeit verschieben könnten. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) habe der Gesetzgeber die Richtung hin zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen vorgegeben. Dieses Ziel müsse der maßgebliche Orientierungsrahmen für die weitere Reform bleiben. Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe sei keine bloße Verwaltungsfrage, sondern unmittelbar mit der Verwirklichung von Teilhaberechten junger Menschen und den Verpflichtungen aus der UN-BRK verbunden. Zudem hätten öffentliche und freie Träger in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. Diese Praxis brauche jetzt Verlässlichkeit.
    Der im März 2026 veröffentlichte Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) befindet sich weiterhin in der Überarbeitung durch das BMBFSFJ. [Zum AFET Zwischenruf]

    Gleichstellungs-& Frauenminister*innenkonferenz: Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken.

    [19.6.] Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) tagte in Dresden: Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken. 
    Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden. Bundesfrauenministerin Karin Prien nahm als Gast an den Beratungen teil. Sachsen hat im Jahr 2026 den Vorsitz der 36. GFMK inne. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen.

    Sachsens Gleichstellungsministerin Petra Köpping, Vorsitzende der GFMK 2026: »Die gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe von Frauen ist eine fundamentale Frage von Respekt, sozialem Zusammenhalt und der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir müssen die strukturellen Ursachen von Frauenarmut an der Wurzel packen – mit konkreten Schritten für wirtschaftliche Eigenständigkeit, mit Politik, die familiäre Sorgearbeit spürbar entlastet und mit einer verlässlichen Datenbasis. Nur mit gerechten Rahmenbedingungen sichern wir Frauen echte Wahlfreiheit in allen Lebensphasen.«
    Mit dem Leitantrag »Gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit – Armut von Frauen ganzheitlich verstehen und wirksam begegnen« fasste die GFMK einen Beschluss, der diesem Anliegen Rechnung trägt. »Wir haben klare und notwendige Forderungen und Prüfaufträge an die Bundesregierung adressiert. Wir brauchen jetzt greifbare Taten, damit Frauen die notwendige Sicherheit erhalten, um ihr Leben in jeder Phase selbstbestimmt und in Würde zu gestalten,« so Staatsministerin Köpping weiter.

    Frauenarmut ist das direkte Ergebnis struktureller Ungleichheit – zum Beispiel durch ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, geringere Einkommen, eingeschränkte Aufstiegschancen oder Zugang zu Wohnraum. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Frauen in Teilzeit- oder Minijobs, pflegende Angehörige, ältere Frauen sowie Frauen mit Migrationsgeschichte und Frauen mit Behinderung.
    Um den Ursachen wirksam zu begegnen, soll zunächst mit einer Erweiterung der erfassten Merkmale in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung, eine bessere Datengrundlage geschaffen und verdeckte Ungleichheiten sichtbar gemacht werden.
    Als weiteren Schritt sprach sich die GFMK für die Förderung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen aus. Hierzu zählen neben finanziellen Aspekten eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur und die bessere Verteilung der unbezahlten Familienarbeit. Ein barrierefreier Eigenständigkeits-Check soll es ermöglichen, die finanziellen Folgen zentraler Lebensentscheidungen zu simulieren und Armutsrisiken bereits früh sichtbar zu machen.
    Ungleiche Erwerbsverläufe können als langfristige Folge in niedrigeren Renten und damit einem erhöhten Risiko von Altersarmut münden. Zur Schließung dieses »Gender Pension Gap« bedarf es daher aus Sicht der GFMK konkreter Maßnahmen zum Abbau der geschlechterspezifischen Rentenlücke.
    Mit dem Leitantrag soll zudem der Zusammenhang zwischen ökonomischer Abhängigkeit und geschlechterspezifischer Gewalt adressiert werden. Die GFMK-Mitglieder plädieren daher für eine stärkere Verzahnung von Gleichstellungs-, Sozial-, sowie Gewaltpräventionspolitik.

    Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 
    »Die Frage der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen ist der Schlüssel für echte Gleichstellung. Wirtschaftliche Eigenständigkeit für alle legt die Grundlage für starke Familien. Das ist wichtig in einer Zeit vielfältiger Umbrüche. Eine Gesellschaft, in der alle Menschen wirtschaftlich eigenständig sind, profitiert von den Fähigkeiten und dem Potenzial ihrer gesamten Bevölkerung. Wir brauchen wirtschaftlich eigenständige Männer und Frauen für die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft unseres Landes.«

    Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein: »Die aktuell vom Bund geplanten Sozialreformen müssen auch dazu beitragen, die Situation von Frauen grundsätzlich zu verbessern und strukturelle Benachteiligungen zu beseitigen. Rente, Pflege, Erwerbs- und Sorgearbeit: Viel zu oft sind Frauen hier strukturell im Nachteil und deshalb tendenziell stärker armutsgefährdet. Ich freue mich, dass von dieser GFMK der geschlossene Appell an den Bund ausgeht, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um diese Situation verbessern. Mit Blick auf die nächste GFMK in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr appelliere ich schon jetzt dafür, auch den Gewaltschutz noch entschlossener in den Blick zu nehmen. Wer Gewalt wirksam verhindern will, muss die Täter stärker in den Fokus rücken und die Ursachen von Gewalt adressieren. Die GFMK 2027 wird deshalb dem Leitmotiv »Die Verantwortung muss die Seiten wechseln« folgen.«

    Zusätzlich standen weitere Aspekte des Gewaltschutzes auf der Agenda der 36. GFMK. So wurde zum Beispiel beschlossen, den Schutz vor digitalisierter sexueller Gewalt zu stärken und entsprechende Beratungsangebote auszubauen. Es sollen außerdem nationale Leitlinien für den Gesundheitsbereich zum Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entwickelt werden, da die bisherigen Vorgaben hier nicht ausreichend sind.
    Weiterhin standen Themen wie der Abbau von Nachteilen beim Mutterschutz bei Selbstständigkeit, die Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen oder die geschlechtergerechte Erforschung von Berufskrankheiten auf der Tagesordnung.
    Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen. [Weiterführende Links: Beschlüsse der 36. GFMK]

    Pflegereform & Pflegeversicherungsneuordnung: Rückschritt zulasten von Frauen drohen

    [10.6.] Stellungnahme zur geplanten Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG): 
    Pflege wird überwiegend von Frauen geleistet: unbezahlt in Familien, unter hohem Druck in professionellen Pflegeberufen und oftmals unter Inkaufnahme erheblicher beruflicher, finanzieller und gesundheitlicher Nachteile. Die LAG NRW bewertet den Referentenentwurf als Rückschritt zulasten von Frauen.
    Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) lehnt zentrale Bestandteile des vorliegenden Referentenentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung entschieden ab.
    Die LAG NRW bewertet den Referentenentwurf nicht als Beitrag zu einer zukunftsfesten und geschlechtergerechten Pflegepolitik, sondern als Rückschritt zulasten von Frauen. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die vorgesehenen Maßnahmen zurückzunehmen und die Neuordnung der Pflegeversicherung an den Prinzipien der Geschlechtergerechtigkeit, der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger und der nachhaltigen Stärkung professioneller Pflege auszurichten. [kompletter Wortlaut der Stellungnahme]

    [5.6.] Pflegereform darf häusliche Pflege nicht zur privaten Frauensache machen.
    Anlässlich der laufenden Beratungen zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung warnt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) davor, die geforderte Stabilisierung einseitig über Leistungskürzungen und eine stärkere Verlagerung von Pflege in Familien anzustreben. Der Zukunftspakt Pflege setzt zu Recht auf Prävention, Beratung, ein Notfallbudget und bessere Unterstützung in Pflegekrisen. Dies darf jedoch nicht zulasten verlässlicher Leistungsansprüche, des Pflegegeldes und der sozialen Absicherung von pflegenden An- und Zugehörigen gehen. „Pflege ist keine private Reserve, auf die der Staat zurückgreifen kann. Wer häusliche Pflege stärken will, muss diejenigen schützen, die sie leisten – und das sind überwiegend Frauen. Jede Reform muss da auch dem Gebot der Geschlechtergerechtigkeit genügen“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer. [weiterlesen]

    Aktionswoche für die Migrationsfachdienste vom 28. September bis 02. Oktober 2026

    Ausgewählte Internationale Gedenktage Aug.-Okt.

    2.8. Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma: Er erinnert an die Nacht vom 2. auf den 3.8.1944, in der die SS die letzten verbliebenen etwa 4.300 Sinti und Roma im NS-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ermordete. Das EU-Parlament erklärte diesen Tag im Jahr 2015 offiziell zum Gedenktag. Insgesamt fielen 1933-1945 ca. 500.000 Sinti und Roma dem nationalsozialistischen Völkermord zum Opfer.

    12.8. Internationalen Tag der Jugend: Von der UN-Generalversammlung im Jahr 2000 ausgerufen. Motto 2026 „Unterschiedliche Lebensumstände, gemeinsame Ziele“.
    Laut dem aktuellen UN-Bericht zur Jugendbevölkerung leben weltweit mehr als 1,3 Milliarden Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren.

    3.9. Die Frauenrechtskonvention CEDAW (das UN-„Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“) trat am 3.9.1981 völkerrechtlich in Kraft. Sie ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Rechte von Mädchen* und Frauen*.

    4.9. Welttag der sexuellen Gesundheit: Der Welttag wurde im Jahr 2010 von der World Association for Sexual Health (WAS) ins Leben gerufen. Er schärft das weltweite Bewusstsein für sexuelle Gesundheit als wesentlichen Teil des allgemeinen menschlichen Wohlbefindens. 

    10.9. Welt-Suizid-Präventionstag: Ziele des Aktionstages: Aufklärung: Das Thema psychische Krisen und Suizidalität öffentlich machen., Tabuabbruch: Das Schweigen brechen und Hilfsangebote bekannter machen., Gedenken: Raum für Trauer und Erinnerung an durch Suizid Verstorbene bieten., Unterstützung: Angehörige und Hinterbliebene stärken. 

    18.9. Internationaler Tag für gleiches Entgelt: Er wird seit 2020 jährlich von den Vereinten Nationen begangen und verweist auf die langfristigen Bemühungen zur Verwirklichung des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit. Zudem richtet er sich gegen die Diskriminierung von Mädchen und Frauen. 

    21.9. Internationaler Tag des Friedens: Die UN-Generalversammlung rief den Tag im Jahr 1981 ins Leben. Seither wird hier weltweit zu Waffenstillstand und Gewaltlosigkeit aufgerufen.

    28.9. Internationaler Tag für sichere Schwangerschaftsabbrüche: Er konzentriert sich auf den weltweiten Kampf für sichere, legale und gut erreichbare Abtreibungen. Seit 1990 in Lateinamerika und der Karibik begangen, später von der Organisation Women's Global Network for Reproductive Rights zu einem internationalen Aktionstag erklärt.

    10.10. Internationaler Tag der psychischen Gesundheit. 2026 eingebettet in die bundesweite Woche der Seelischen Gesundheit vom 10. bis 20. Oktober.

    11.10. Internationaler Mädchentag: Ein von den Vereinten Nationen initiierter Aktionstag mit dem Anlass, auf die weltweit vorhandenen Benachteiligungen von Mädchen hinzuweisen. 2026 lautet das Motto: “Kinderehen beenden und in die Rechte von Mädchen investieren!”

    26.10. Intersexual Awarness Day: In Deutschland leben ca. 100 000 intergeschlechtliche Personen. Um ihre Rechte, und die aller intergeschlechtlichen Personen weltweit zu stärken, sowie auch das Thema Intergeschlechtlichkeit stärker in den Fokus zu rücken, gibt es seit 1996 den 26. Oktober als Internationalen Tag der Intersexualität.

    3. Ausschreibungen / Aufrufe / Aktionen / Hinweise

    AMIF-Förderung: Dialog im schulischen Raum (11.9. Frist Registrierung)

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Sonderaufruf  „Dialog im schulischen Raum“ im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) veröffentlicht. Mit dem Förderaufruf sollen Maßnahmen gefördert werden, die den schulischen Bereich einschließlich seines Umfeldes als zentralen institutionellen Rahmen früher gesellschaftlicher Teilhabe stärken und dort den konstruktiven Umgang mit Vielfalt, Zugehörigkeit und unterschiedlichen weltanschaulichen und religiösen Bezügen unterstützen.
    - Für den Sonderaufruf stehen insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. 
    - Die maximale Fördersumme beträgt 2 Mio. Euro je Projekt; je Antragsteller ist ein Antrag zulässig. 
    - Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent.

    Zeitplan: - 11.09.2026: Ende des ITSI-Vorregistrierungszeitraums (Bitte beachten Sie dazu untenstehende Hinweise). Eine Registrierung ist Voraussetzung für eine Antragstellung.
    - 21.09.2026: Beginn der Antragstellung über ITSI 
    - 12.10.2026: finales Ende der Antragsfrist. Achtung: Bei einer Ausschöpfung des Budgets wird der Förderaufruf geschlossen.

    Antragsberechtigt sind die nach der Förderrichtlinie zugelassenen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, inländischen Personengesellschaften sowie internationalen Organisationen. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und dem Förderhandbuch.
    Der Sonderaufruf enthält verbindliche Vorgaben zu Förderzielen, Förderbestimmungen und den zuwendungsfähigen Ausgaben. Er gilt für den Zeitraum vom 21.09.2026 bis einschließlich 12.10.2026. Sonderaufruf "Dialog im schulischen Raum" (PDF-Dokument)

    Die vollständigen Informationen finden Sie hier (Webseite)

    Wichtiger Hinweis zur Neuregistrierung im IT-System: Die selbstständige Neuregistrierung für Trägerinnen und Träger in ITSI ist aufgrund einer vorübergehenden technischen Einschränkung derzeit nicht möglich. Um sich in ITSI zu registrieren, folgen Sie bitte den Hinweisen zur Registrierung per E-Mail.
    Bitte beachten Sie, dass eine rechtzeitige Registrierung zum Beginn der Antragstellung nur für Registrierungen garantiert werden kann, die per E-Mail bis zum 11.09.2026 eingehen.

    Tag der OKJA am 25.9.26

    Am Freitag, dem 25. September 2026, findet der bundesweite Tag der OKJA (Offene Kinder- und Jugendarbeit) statt. Ab diesem Jahr gilt die neue Regelung, dass der Aktionstag fest auf den letzten Freitag im September gelegt wird. 

    Die Kampagne: Initiiert von der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit (BAG OKJA) soll der Tag die enorme Bedeutung von Jugendzentren, Abenteuerspielplätzen und offenen Angeboten für Jugendliche und die demokratische Gesellschaft sichtbar machen. 

    Aktionswoche: Die dazugehörige Aktionswoche erstreckt sich vom 21. September bis zum 27. September 2026. Einrichtungen in ganz Deutschland nutzen diesen Zeitraum für Tage der offenen Tür, Feste, sportliche Events oder politische Diskussionen.

    Mitmachen: Einrichtungen und Träger können ihre geplanten Events direkt auf der offiziellen Plattform Tag der OKJA eintragen, um Teil der bundesweiten Landkarte zu werden. In den sozialen Medien wird die Kampagne unter dem Hashtag #tagderokja begleitet.

    Ausschreibung: Forschungs-& Datenbericht zur psychosozialen Versorgung geflüchteter KiJu (Frist 29.9.)

    SAVE – Sicher.Ankommen.Vernetzen / Save the Children: im Rahmen unserer Arbeit im Projekt SAVE – Sicher.Ankommen.Vernetzen. planen wir die Durchführung eines Forschungs- und Datenberichts zur psychosozialen Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland, der sich aktuell in der Ausschreibungsphase befindet. 
    Die Ausschreibung kann gerne in weiteren Netzwerken geteilt werden.
    Ziel der Untersuchung ist es, aktuelle Erkenntnisse über den Zugang zu psychosozialen Unterstützungsangeboten, bestehende Versorgungslücken sowie Herausforderungen und Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu gewinnen. Die Ergebnisse sollen eine evidenzbasierte Grundlage für die Weiterentwicklung von Unterstützungsstrukturen und fachpolitischen Handlungsempfehlungen schaffen.
    Nähere Informationen zu den Projektzielen, der Erhebung, dem vorgesehenen Zeitrahmen sowie den formalen Anforderungen und Rahmenbedingungen können hier eingesehen werden: Öffentliche Ausschreibung: Vergabe eines Forschungs- und Datenberichts zur psychosozialen Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland
    Einsendung von Bewerbungen bis 29.09. an kontakt-save@savethechildren.de.

    Heinrich-Böll-Stiftung Projektförderung (30.9. Frist)

    Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützen die Werte und Ziele der Stiftung. Sie fühlen sich der politischen und moralischen Haltung Heinrich Bölls verbunden. Menschenrechte, Kunst und Kultur liegen den Freundinnen und Freunden der Heinrich-Böll-Stiftung am Herzen. Sie tragen dazu bei, Qualität und Selbstständigkeit der Stiftung langfristig zu sichern.
    Die Freundinnen und Freunde fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Wir erwarten, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 € – und es kommt uns darauf an, mit dieser Summe einen entscheidenden Unterschied zu machen. 
    Der Freundeskreis kann unbürokratisch und schnell Projekte fördern, die nicht aus den öffentlichen Mitteln der Stiftung finanziert werden dürfen.
    Es gibt jährlich zwei Förderrunden, die am 31. März bzw. am 30. September enden. Die Antragskommission entscheidet in den Wochen nach diesen Stichtagen; eine Befassung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.
    Bitte reichen Sie für eine mögliche Förderung Ihres Projekts das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Projektskizze und einem Finanzierungsplan ein.
    Bitte beachten Sie, dass wir aus der Fülle der eingehenden Anträge nur etwa 5 Prozent unterstützen können. Wir fördern generell keine universitären oder Forschungsprojekte, keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen. Wir gewähren auch keine Ausbildungszuschüsse. [Infos]

    Befragung zur Nachhaltigkeit in der Sozialwirtschaft (Frist: 30.9.)

    Hinweis auf eine bundesweite wissenschaftliche Befragung zur Nachhaltigkeit in der Sozialwirtschaft:  
    Jonas Einck promoviert an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und untersucht im Rahmen seiner Promotion, welchen Stellenwert Nachhaltigkeit und Klimaschutz derzeit in Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft haben und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt werden.
    Für ein möglichst aussagekräftiges Bild sollen unterschiedliche Arbeitsfelder und Trägerstrukturen berücksichtigt werden. Dabei ist auch die Perspektive von Organisationen und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit von Bedeutung. 

    Die Befragung richtet sich an Geschäftsführungen, Vorstände, Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie andere Personen, die einen guten Gesamtüberblick über ihre Organisation haben.
    Besondere Vorkenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit sind nicht erforderlich. Auch Rückmeldungen aus Organisationen, in denen Nachhaltigkeit bislang eine geringere Rolle spielt oder andere Herausforderungen aktuell im Vordergrund stehen, sind für die Untersuchung wichtig.
    Die Teilnahme ist freiwillig und anonym und dauert etwa 15 Minuten. Die Umfrage ist bis Ende September geöffnet. [Zur Befragung]
    Kontakt: Jonas Einck, Pädagogische Hochschule Heidelberg, einckj@ph-heidelberg.de, linkedin.

    Die Befragung kann gerne über geeignete Verteiler an andere Träger und Einrichtungen weitergeleitet werden.

    bpb-Ausschreibung/ Fördermittel: „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (2.10. Frist)

    Bundeszentrale für politische Bildung:
    Wie lassen sich demokratischer Austausch und gegenseitiges Vertrauen vor Ort nachhaltig fördern? Die bpb schreibt im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ neue Fördermittel aus. Gesucht werden innovative Dialog-, Begegnungs- und Praxisformate, die gezielt in ländlichen und strukturschwachen Räumen ansetzen. Ob Bildungsträger, Dachverbände oder lokale Initiativen: Gefördert werden alltagsnahe Projekte, die Vorurteile abbauen, die Debattenkultur stärken und demokratische Werte stärken. Informieren Sie sich auf der Website des Bundesprogramms über die Förderkriterien. Die Einreichungsfrist für die Anträge ist der 02.10.2026.

    Finanzielle Förderung der Deutsche Bank Stiftung

    Die Deutsche Bank Stiftung unterstützt Projekte, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen oder den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen.
    Sie zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potenzialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen (Exzellenzförderung). Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland (Kultur). Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.

    Nach unserer Erfahrung sollte zukunftsweisende Stiftungsarbeit mehr sein als das Verteilen von Geldern. Die Deutsche Bank Stiftung initiiert deshalb verstärkt eigene Projekte, mit denen sie sich aktiv für unsere Gesellschaft engagiert. Auch bei den von der Stiftung unterstützten Projekten unserer Partner wird mit der Förderung eine langfristige Perspektive verfolgt. Unser besonderes Engagement gilt nachhaltigen Projekten, die sich auf den Schnittstellen unserer Förderbereiche bewegen, die also soziale, kulturelle und Bildungsaspekte miteinander verbinden. [zur Förderung]

    Fördermittelwerkstatt Ehrenamt - Okt.-Nov. - versch. Orte

    Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Fördermittelwerkstatt Ehrenamt
    Eure Projektidee erfolgreich finanzieren: Ihr habt eine gute Idee für euren Verein oder eure Initiative, aber die Finanzierung ist eine Herausforderung? In der DSEE-Fördermittelwerkstatt Ehrenamt lernt ihr, wie ihr passende Fördermittel findet und überzeugende Anträge schreibt.
    Kostenfrei | Samstag, 9:30 bis 17 Uhr | an mehreren Orten in Deutschland | max. 30 Plätze | Verpflegung inklusive

    Darum lohnt sich die Fördermittelwerkstatt: In der Fördermittelwerkstatt arbeitet ihr einen Tag lang gemeinsam mit rund 30 Engagierten aus gemeinnützigen Organisationen eurer Region an euren eigenen Projektideen. Erfahrene Fördermittel-Expert:innen begleiten euch dabei Schritt für Schritt.
    Ihr lernt praxisnah, wie ihr Fördermittel findet, überzeugende Förderanträge schreibt und eure Projektideen klar darstellt – und entwickelt direkt konkrete Bausteine für euer eigenes Projekt. Die Teilnahme ist kostenfrei, Verpflegung inklusive.

    Orte& Termine: - Angermünde (Kreis Uckermark), 10.10.2026 
    - Ginsheim-Gustavsburg (Kreis Groß-Gerau), 17.10.2026 
    - Trier, 17.10.2026 
    - Zwickau, 17.10.2026 
    - Husum (Kreis Nordfriesland), 24.10.2026 
    -  Landshut, 24.10.2026  Weil der Stadt (Kreis Böblingen), 31.10.2026 
    - Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh), 07.11.2026 
    - Lüneburg, 07.11.2026 
    - Dessau-Roßlau, 14.11.2026 
    - Elmshorn (Kreis Pinneberg), 21.11.2026 
    - Oederan (Kreis Mittelsachsen), 21.11.2026

    28.10.-1.11. Zülpich: Jugendgruppenleiter*innenschulung LSBTIQ* Jugendarbeit

    Fachstelle Queere Jugend NRW : JULEICA mit queerem Fokus
    Für wen ist das Wochenende? Für alle bis 29 Jahren, die sich ehrenamtlich oder geringfügig vergütet in der LSBTIQ* Jugendarbeit engagieren, bieten wir als Fachstelle Queere Jugend NRW jährlich kostenfrei eine Jugendgruppenleiter*innenschulung an.
    Mit dieser Ausbildung könnt ihr eine gute Basisqualifikation für eure ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit erwerben und die Juleica (=Jugendleiter*innencard) bekommen. Die Juleica gilt als Gütesiegel für ehrenamtliche Jugendarbeit mit guter Qualität, denn nur wer eine Ausbildung nach vorgeschriebenen Standards nachweisen kann, kann die Juleica beantragen.
    Termin& Ort: 28. Oktober bis 01. November 2026 in Zülpich, Anmeldefrist ist der 14. Oktober 2026 [Infos und Anmeldung hier.]

    Jugend forscht 2027 [Frist 30.11.]

    62. Wettbewerbsrunde von Jugend forscht: Unter dem Motto „Wozu Zukunft? Finde deine Antwort.“ startet Jugend forscht in die neue Runde. Ab dem 1.7. können sich junge Menschen wieder bei Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb anmelden. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende sind aufgerufen, in der 62. Wettbewerbsrunde innovative und spannende Forschungsprojekte in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu präsentieren.
    Krisen und Instabilität prägen unsere Welt – das verunsichert. Doch statt bei der Frage nach dem „Warum“ stehenzubleiben, laden wir junge Menschen ein, den Blick auf das „Wie weiter“ zu richten und selbst Antworten zu geben. Jugend forscht 2027 ist der Ort, um Zweifel in Innovation zu verwandeln. Wir suchen junge Köpfe, die nicht nur zuschauen, sondern anpacken. Die ihre Neugier und ihre Kreativität nutzen, um Lösungen für die Probleme von heute zu finden und die Welt von morgen aktiv zu gestalten. Unsere Frage an den Forschungsnachwuchs lautet daher: Worauf wartet ihr? Zeigt uns eure Forschung, eure Antwort, eure Zukunft. Macht mit – bei Jugend forscht 2027!
    Am Wettbewerb können junge Menschen bis 21 Jahre teilnehmen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen im Anmeldejahr mindestens die 4. Klasse besuchen. Studierende dürfen sich höchstens im ersten Studienjahr befinden. Stichtag für diese Vorgaben ist der 31. Dezember 2026. Zugelassen sind sowohl Einzelpersonen als auch Zweier- oder Dreierteams. Die Anmeldung für die neue Runde ist bis 30. November 2026 möglich. Bei Jugend forscht gibt es keine vorgegebenen Aufgaben. Das Forschungsthema wird frei gewählt. Wichtig ist aber, dass sich die Fragestellung einem der sieben Fachgebiete zuordnen lässt: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik sowie Technik stehen zur Auswahl.
    Für die Anmeldung im Internet sind zunächst das Thema und eine kurze Beschreibung des Projekts ausreichend. Im Januar 2027 müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine schriftliche Ausarbeitung einreichen. Ab Februar finden dann bundesweit die Regionalwettbewerbe statt. Wer hier gewinnt, tritt auf Landesebene an. Dort qualifizieren sich die Besten für das Bundesfinale Ende Mai 2027. Auf allen drei Wettbewerbsebenen werden Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro vergeben.
    „Bei der Teilnahme am Wettbewerb entwickeln junge Menschen eigenständig Forschungsfragen, gestalten originelle Lösungswege, treten in den aktiven Austausch, arbeiten im Team und lernen, Informationen zu hinterfragen, zu bewerten und daraus neue Erkenntnisse zu gewinnen“, sagt Dr. Jessica Bönsch, Geschäftsführende Vorständin der Stiftung Jugend forscht e. V. „Auf diese Weise vermittelt Jugend forscht Kreativität, Kommunikation, Kollaboration und kritisches Denken – diese gelten als zentrale Zukunftskompetenzen in unserer zunehmend komplexen Welt.“
    Die Teilnahmebedingungen, das Formular zur Online-Anmeldung sowie weiterführende Informationen und das aktuelle Plakat zum Download gibt es im Internet unter www.jugend-forscht.de. 

    Lambda Bundesverband steht vor dem Aus

    Lambda Bundesverband steht vor dem Aus - Ministerium streicht gesamte Förderung
    Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat die Rahmenvereinbarung mit dem Jugendnetzwerk Lambda e.V. zum Jahresende gekündigt.
    Lambda ist seit 1990 die bundesweite Selbstorganisationen queerer junger Menschen. Wir werden nicht zulassen, dass durch diese politische Entscheidung all das verloren geht, was queere junge Menschen über Jahrzehnte aufgebaut haben.

    Als Privatperson helfen: Deine Unterstützung macht einen Unterschied. Hier erfährst du, was du tun kannst. Viele queere Jugendliche haben keine queeren Treffpunkte oder Safe Spaces in ihrer Nähe. Genau diese Jugendlichen können unser digitales Jugendzentrum „lambda space“ besuchen. Bereits über 1.000 Jugendliche sind bei „lambda space“ registriert. Damit wir weiterhin die Kosten decken können, suchen wir dringend Pat*innen, die mit 5€ im Monat die Zugangskosten für eine junge Person übernehmen. → Jetzt Pat*in werden

    Als Organisation helfen: Die Solidarität von anderen Organisationen ist gerade besonders wichtig. Hier sind konkrete Unterstützungsmöglichkeiten. Wir wenden uns in einem offenen Brief direkt an Karin Prien und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die zentrale Forderung ist die Rücknahme der Kündigung unserer Rahmenvereinbarung. Je mehr Organisationen den Brief mitzeichnen, desto mehr Gewicht bekommt er. 
    Wenn ihr mitzeichnen möchtet, schreibt uns bitte an kontakt@lambda-online.de mit dem Namen eurer Organisation, wie er unter dem Brief erscheinen soll und eurem Logo für unsere Öffentlichkeitsarbeit. 

    Offener Brief an Karin Prien: Karin Prien ist Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Also dem Ministerium, das Lambda die Förderung gestrichen hat. Im offenen Brief fordern wir Karin Prin zur Rücknahme der Kündigung auf und appelieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für unsere Weiterförderung einzusetzen. [zum Offenen Brief]

    Pressemeldung vom 30.07., vom 14.07. (Kontakt für Presseanfragen: kontakt@lambda-online.de)

    KINDERSTARK& TEENSTARK MAGAZIN suchen Abonent*innen

    CALL FOR HELP: Sarah Heine und Anika Heine sind die Herausgeberinnen des KINDERSTARK MAGAZINs und des TEENSTARK MAGAZINs.
    Vielfalt, Empowerment und diskriminierungssensibles Denken begleiten sie seit vielen Jahren – beruflich wie privat. 2021 haben sie das KINDERSTARK MAGAZIN gegründet, ein stärkendes, vielfältiges Kindermagazin. Seit 2023 setzen sie den Weg fort mit dem Jugendmagazin TEENSTARK MAGAZIN.
    Die Magazine unterstützen junge Menschen, pädagogische Fachkräfte und Familien dabei, Selbstbestimmung, Diskriminierung und gesellschaftliche Vielfalt empowernd zu vermitteln. 
    Inflation und Kürzungen im Sozialen Bereich machen dem Magazin zu schaffen, seit letztem Jahr sind auch die Abonnent*innenzahlen rückläufig.
    Bis Ende des Jahres braucht es 300 neue Abos, um das Projekt weiter finanziert zu bekommen. - Jedes Abo, jedes Empfehlen und Weitersagen hilft. [Zur Magazin-Website]

    Petition: Aktionsplan “Queer leben” zurückholen!

    WeAct - Petitionsplattform vom Campact: Petition: Aktionsplan “Queer leben” zurückholen!
    An: die Bundesregierung, insbesondere Lars Klingbeil (Bundesfinanzminister), Alexander Dobrindt (Bundesinnenminister) und Karin Prien (Ministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
    Die Bundesregierung hat laut Familienministerium den nationalen Aktionsplan "Queer leben" zum Ende der letzten Legislaturperiode eingestellt. Die Ampel-Regierung hatte diesen ins Leben gerufen, um die zunehmende Queerfeindlichkeit zu bekämpfen. 
    Es war das einzige bundesweite Förderprojekt für queere Projekte - wenn auch spärlich finanziert.
    Wir fordern: Holen Sie den “Aktionsplan Queer leben” zurück! Dazu gehört auch, dass die Maßnahmen des Aktionsplans zügig umgesetzt und dafür mindestens 100 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden.

    Warum ist das wichtig?: Das Familienministerium hat auf eine schriftliche Frage des Linken-Abgeordneten Maik Brückner lapidar geantwortet, dass der nationale Aktionsplan „Queer leben“ ein Projekt der vergangenen Legislaturperiode war. Das heißt: Union und SPD lassen das Maßnahmenpaket auslaufen, dessen Ziel die Bekämpfung von Queerfeindlichkeit in Deutschland ist. 
    In Zeiten wachsender queerfeindlicher Hasskriminalität und dem Erstarken rechtsextremer Kräfte ist das schlicht verantwortungslos! 
    Der Aktionsplan “Queer leben” enthält Maßnahmen in vielen Bereichen: Von Recht (z.B. die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien) über Gesundheit (z.B. ein Verbot von Konversionsbehandlungen) bis hin zu Sicherheit (z.B. die bessere statistische Erfassung queerfeindlicher Straftaten und Schulungen für Polizei und Justiz).
    Die meisten Bundesländer - auch unionsgeführte -  haben einen solchen Maßnahmenplan. Sie werten diese Pläne regelmäßig aus und legen sie neu auf. Das heißt, sie werden weiterentwickelt, um auf neue Herausforderungen zu reagieren. Das muss auch die Bundesregierung tun, statt den Kampf gegen Queerfeindlichkeit zu einer Frage der Vergangenheit zu erklären. 
    Queere Verbände und Aktivist*innen haben sich nun zu Wort gemeldet und diese Forderung ebenfalls erhoben. Der Aktionsplan „Queer leben“ ist noch nicht vollständig umgesetzt worden und auch die aus den Regierungsparteien seinerzeit versprochenen 70 Millionen Euro jährlich, um den Plan mit Leben zu füllen, wurden nie investiert.
    Holen Sie jetzt den Aktionsplan "Queer leben" zurück!

    Quellen: Bundesregierung begreift Aktionsplan „Queer leben“ als abgeschlossen / Schriftliche Fragen an die & Antworten der Bundesregierung vom 5. Januar 2026: Frage 79 / Nationalen Aktionsplan fortführen
    Erstunterzeichner*innen: LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt / Maike Finnern, Vorsitzende GEW / Bundessprecher*innen die Linke queer -Maja Tegeler -Frank Laubenburg -Daniel Bache / Maik Brückner, MdB / Nyke Slawik, MdB / Brix Schaumburg, Aktivist & Schauspieler / Lars Tönsfeuerborn, Podcaster / Saralisa Volm, Produzentin & Autorin / Nala Wahle, Aktivistin und Content Creator / Lisa Niendorf, Dozentin & Content Creator / Arndt Klocke, MdL / Sven Lehmann, MdB / Jugendforum youpan…
    Die Petition wurde von Nadine Primo, freie Autorin & Pressesprecherin, und Luna Möbius, Referentin für politische Kommunikation & Content Creator, ins Leben gerufen. 

    Uni-Studie „STARTphone“ (Kinder- und Jugendpsychiatrie)

    Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Tübingen sucht Familien mit Kindern zwischen 8 und 14 Jahren für die Studie „STARTphone“. Untersucht wird, wie sich der Alltag von Kindern verändert, wenn sie ihr erstes eigenes Smartphone bekommen. Teilnehmen können Familien, deren Kind noch kein eigenes Smartphone hat und in den nächsten drei bis zwölf Monaten eines bekommen soll. Die Studie findet vollständig online statt. Weitere Informationen und Teilnahme gibt es hier

    Studien-TN gesucht: Wie informieren sich Eltern?

    Wie informieren sich Eltern heute über Erziehung, Entwicklung und Gesundheit ihrer Kinder? Das untersucht die Deutsche Liga für das Kind mit der Studie „Wie informieren sich Eltern“ (WisE). Gesucht werden Eltern mit mindestens einem Kind unter sechs Jahren – besonders Väter und männliche Erziehungspersonen, da deren Perspektiven bislang seltener vertreten sind. Die Online-Befragung dauert etwa 20 Minuten und kann bequem am Smartphone, Tablet oder Computer ausgefüllt werden. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Informationsangebote für Familien besser an ihren Bedürfnissen auszurichten. [zur Studie]

    Umfrage: Männlichkeit und soziale Medien

    Wie beeinflussen soziale Medien das Selbstbild junger Männer? Im Rahmen einer Masterarbeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird untersucht, wie Inhalte über Männlichkeit auf Instagram, TikTok und anderen Plattformen wahrgenommen werden und welche Rolle gesellschaftliche Erwartungen und soziale Vergleiche spielen. Gesucht werden männliche Teilnehmer zwischen 16 und 30 Jahren, die soziale Medien nutzen. Die anonyme Teilnahme dauert etwa 10 Minuten und ist noch bis Ende November möglich. [zur Umfrage]

    Materialien für geschlechterreflektierte, diskriminierungskritische& queere Pädagogik

    Katharina Debus, Dipl. Pol. Handlungsfähigkeit in Komplexität – Bildung, Fachberatung, Beziehungsberatung, Publikation, Evaluation (C/O Dissens – Institut für Bildung und Forschung):
    -> Materialsammlung: Eine umfangreiche, praxisorientierte Sammlung kostenfrei bzw. online zugänglich gemachter Materialien für geschlechterreflektierte und diskriminierungskritische Pädagogik – mit Methoden, Handreichungen, Selbstreflexionsinstrumenten, Arbeitsmaterialien, Grafiken, Glossaren sowie Audio- und Videomaterialien für die Arbeit mit Jugendlichen und die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Die thematischen Schwerpunkte liegen bei Geschlechterrollen, geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, Sexualität und Beziehungen, Diskriminierung, Intersektionalität, Empowerment sowie geschlechterreflektierter Rechtsextremismusprävention.

    Weitere Literatur, empfohlen von Katharina Debus (kd@katharina-debus.de) in ihrem Newsletter 
    - Busche, Mart (2026): Subjektivierungsprozesse und Leerstellen in Lehrkräftefortbildungen zu Geschlechtervielfalt. In: Tamás Jules Fütty/Sannik Ben Dehler/Juno Grenz/Helene Götschel/Folke Brodersen (Hrsg.): Geschlechterdiversität und Selbstbestimmung in der Schule. Weinheim: Beltz Juventa. Open Access: hier

    - Lemut, Elena Maria/Högler, Nina Sophie/Thuswald, Marion (2025): Geschlechtliche Vielfalt: Professionelle Verantwortung und Handlungsspielräume. Pädagogische Perspektiven. In: Herder Thema. Sichtbar anerkannt. Vielfalt sexueller Identitäten. Freiburg i Br.: Verlag Herder, hier. - Die Publikation ist auf Deutsch und Englisch erschienen, wobei die ganze Zeitschrift unter dem Titel „Visibly Recognised“ auf Englisch open access verfügbar ist: hier. - Die Publikation entstand im Kontext einer Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zu „sexueller Identitäten“, die 2025 veröffentlicht wurde sich auf die Situation und den Umgang mit LGBTIQ-Jugendlichen in der Schule Schule bezieht: hier

    - Medan, Stanislaus/Sattler, Elisabeth/Thuswald, Marion (2025): Dem Interesse von Schüler*innen an Sexualität Raum geben. Sexualpädagogische Reflexionen zu Unterrichtserfahrungen im Kunstunterricht der Sekundarstufe. In: Zeitschrift für Sexualforschung 2025/38(1), S. 43–50. hier.

    - Thuswald, Marion (2025): Sexualität als Schlüsselproblem pädagogischer Professionalisierung? Leerstellen, Debatten und Herausforderungen rund um Sexualität als pädagogisches Thema in der Hochschullehre. In: Baader; Meike Sophia/Riechers, Katharina, Sager, Christin (Hg.): Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt als Herausforderung für Hochschulen Perspektiven, Analysen und Empfehlungen. Wiesbaden: Springer VS, S. 325-248. hier.

    Beratungs- und Krisenstelle zu komplexen Hilfen

    Seit dem 15.5.2026 bietet das Projekt "Komplexe Hilfen" der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) und dem Institut für pädagogische Beratung Online-Beratungen für komplexe Fallsituationen an. Die Beratungsstelle richtet sich gezielt an Einrichtungen und Jugendämter, die sich mit komplexen und akuten Fallkonstellationen konfrontiert sehen. Durch das digitale Angebot können Interessierte nun bundesweit von dem Projekt profitieren. Das Forschungs- und Transferprojekt will erprobte effektive Hilfestrukturen für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen bundesweit implementieren. [Zur Projektwebsite]

    Digitale Aufklärungsaktion: Kinder in Frauenhäusern sichtbar machen

    Frauenhauskoordinierung e.V.: Für viele Mütter und Kinder ist das Zuhause nicht sicher. Kinder erleben häufig Gewalt mit und wachsen in Angst auf. Frauenhäuser schützen neben den betroffenen Frauen auch Kinder. Sie finden dort Sicherheit, Ruhe, Hilfe und Menschen, denen sie vertrauen können. Dennoch fehlen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Frauengewaltschutz häufig wichtige Ressourcen, Personal und eine ausreichende Finanzierung. Häufig müssen für Bedarfe der Kinder, Spielmaterialien oder Freizeitgestaltung zusätzliche Spenden vor Ort gesammelt werden. Um über die Arbeitsweise mit Kindern im Gewaltschutz aufzuklären und diese sichtbarer zu machen, hat der Verein Frauenhauskoordinierung eine Aufklärungsaktion ins Leben gerufen. 

    Beschwerdemechanismus für Screening& Asylverfahren a.d. deutschen Grenze

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat gemeinsam mit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter die neue GEAS-Monitoringstelle für das Screening- und das Asylverfahren an der Außengrenze eröffnet. 
    Die Nationale Stelle überwacht die Bedingungen der Inhaftnahme sowie die Unterbringung in den Einrichtungen des Screening- und Asylgrenzverfahrens. Das DIMR überwacht die Verfahren, insbesondere mit Blick auf den Zugang zum Asylverfahren und das Refoulement-Verbot, und nimmt insgesamt die Beschwerdefunktion des Monitorings war. 
    Über dieses Online-Formular (Englisch: hier) können Betroffene in der Sprache ihrer Wahl Beschwerde einlegen, wenn sie davon ausgehen, in ihren Rechten verletzt zu sein – z.B. Recht auf Dolmetschung, unentgeltliche Rechtsauskunft, auf Rechtsbeistand, menschenwürdige und bedarfsgerechte Unterbringung und medizinische Versorgung. Perspektivisch wird eine Beschwerde-Hotline eingerichtet, über die Beschwerden mündlich in über zehn Sprachen möglich sind.

    Lohn-O-Mat des BMBFSFJ

    Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:  Lohn-O-Mat
    Wie wirken sich Entscheidungen wie Teilzeit, Jobwechsel oder Elternzeit langfristig auf Einkommen und Rente aus? Die neue Lebenskarte und der neue Lohn-O-Mat des BMBFSFJ unterstützen dabei, finanzielle Auswirkungen verschiedener Lebens- und Erwerbsentscheidungen besser einzuschätzen. 

    Siehe auch: Lebensstationen:  
    - Ausbildung, Studium und Berufsorientierung: Die Vielfalt an Ausbildungen und Berufen kann ganz schön überwältigend sein. Diese Seite hilft dir, den Überblick zu behalten. Entdecke deine eigenen Stärken und Kompetenzen, vergleiche verschiedene Bildungswege und Berufe und entscheide gut informiert über deine berufliche Zukunft.
    - Beruf und Karriere: Ob beruflicher Aufstieg, Wiedereinstieg oder Neuorientierung: Informiere dich über deine Möglichkeiten zur Weiterbildung und Entwicklung deines Berufsweges. Die Angebote auf dieser Seite unterstützen dich dabei, deine nächsten Schritte zu planen und in die Tat umzusetzen.
    - Partnerschaft und Ehe: Heiraten ist ein großer Schritt – nicht nur emotional, sondern auch rechtlich und finanziell. Viele wissen gar nicht, was sich bei einer Ehe alles verändert. Weißt du es?
    - Familie und Vereinbarkeit: Wenn du mit deinem Partner oder mit deiner Partnerin eine Familie gründen möchtest, können dabei immer wieder Fragen zur zukünftigen Aufgabenteilung entstehen. Eure Entscheidungen haben auch Folgen für eure finanzielle Situation. Hier kannst du Tipps und Informationen zu finanzieller Unterstützung für Familien, zu Vereinbarkeit und zum Wiedereinstieg in den Beruf finden.
    - Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit: Was passiert, wenn dein Einkommen plötzlich wegfällt, z. B. durch Jobverlust, Unfall oder Krankheit? Mit der richtigen Absicherung kannst du dich vor genau solchen Situationen schützen. Das gibt dir Sicherheit und sorgt dafür, dass du im Ernstfall finanziell handlungsfähig bleibst. Informiere dich deshalb am besten frühzeitig
    - Trennung und Scheidung: Trennungen oder Scheidungen können das ganze Leben durcheinanderbringen. Sie haben meist auch finanzielle Folgen. Hier erfährst du, worauf es im Trennungsfall ankommt und welche Möglichkeiten du hast.
    - Pflege von Angehörigen: Die Pflege von Angehörigen verändert oft das ganze Leben der Pflegenden. Viele Menschen reduzieren ihre Arbeitszeit, um für ihre Angehörigen da zu sein. Dies hat Folgen für ihr Gehalt und ihre soziale Absicherung. In einer alternden Gesellschaft stellt sich für immer mehr Menschen die Frage, wie sie Beruf und Pflege vereinbaren können. Zusätzlich beschäftigt sie die Frage: Wo stehe ich nach der Zeit der Pflege, wie geht es für mich weiter? Diese Station gibt hierzu Informationen.
    - Rente und Altersvorsorge: Um über das Erwerbsleben hinaus finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können und eine auskömmliche Rente zu haben, ist es wichtig, dass du dich frühzeitig mit deinen Finanzen auseinandersetzt. Hier findest du Informationen zu den Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und deine Rente zu sichern.

    bpb: digitale Bildung, Verschwörungserzählungen, KI, digital unabhängiges Bildungssystem

    [20.8.] Bundeszentrale für politische Bildung: Neues aus der Werkstatt: werkstatt.bpb.de - Bildung im digitalen Wandel - Newsletter August 2026: In diesem Newsletter berichtet die Werkstatt der bpb monatlich über aktuelle Infos aus der Welt der digitalen Bildung. Die Werkstatt ist auch in den sozialen Medien unterwegs. Sie finden uns bei Instagram, YouTube und Mastodon.
    Liebe Leserinnen und Leser, in vielen Bundesländern hat das neue Schuljahr begonnen und in dreien steht im September eine Wahl an: Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag gewählt, zwei Wochen später der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern und das Berliner Abgeordnetenhaus. Damit entscheidet sich auch, wie es mit der Bildungspolitik in diesen Ländern weitergeht, die in Deutschland Ländersache ist. Für Lehrkräfte stellt sich in Wahlkampfzeiten häufig die Frage, wie sie mit Desinformation und Verschwörungserzählungen in den digitalen Kanälen umgehen. Zum Umgang mit Verschwörungserzählungen hat das Werkstatt-Team nun ein neues How-to-Video veröffentlicht.
    - Verschwörungserzählungen im Unterricht besprechen: Wie lassen sich Verschwörungsinhalte, mit denen Schülerinnen und Schüler im Netz konfrontiert werden, im Unterricht aufgreifen? Dazu gibt unser How-to-Video einige Tipps. Es erklärt, warum Verschwörungsinhalte wirken, zeigt, wie sie aufgebaut sind und stellt eine Übung zum Quellencheck vor.
    WERKSTATT: Werkstatt-How-To: Verschwörungserzählungen im Unterricht besprechen - Drei Tipps um Verschwörungserzählungen im Unterricht zu thematisieren. weiter

    - Erzählungen zu KI: Die Entwicklung künstlicher Intelligenz wird häufig entweder als Fortschrittsgeschichte erzählt, in der die Technologie eine Lösung für fast alles ist, oder als Bedrohungsgeschichte, in der sich KI gegen die Menschen richtet, so Julia Schneider. Sie entwirft Comic-Essays, um komplexe Themen wie KI zugänglicher zu machen. Warum Jugendliche seltener diesen extremen Erzählungen verhaftet sind und KI in ihrem Comic von einer Taube verkörpert wird, berichtet die Volkswirtin und ehemalige KI-Beraterin im Werkstatt-Gespräch.
    „Eine Geschichte setzt das Erzählen voraus“: In ihren Comic-Essays beleuchtet Julia Schneider die oft kontrovers geführten Debatten über KI aus verschiedenen Perspektiven. Im Gespräch erläutert sie, wie Geschichten die Realität prägen können. weiter

    - Digitale Unabhängigkeit des Bildungssystems: Unsere Hardware und Software stammen vor allem von den sogenannten "Big Tech"-Firmen aus den USA, zum Beispiel Microsoft oder Google. Auch Schulen in Deutschland arbeiten häufig mit Geräten und Programmen dieser Anbieter. Das schafft Abhängigkeiten, auch für das Bildungssystem. Die Werkstatt hat für ein Kurzvideo recherchiert, was digitale Unabhängigkeit in der Bildung bedeuten kann.
    WERKSTATT: Werkstatt recherchiert: Digitale Unabhängigkeit für das Bildungssystem? - Muss das deutsche Bildungssystem digital unabhängig werden? weiter

    - Schülerwettbewerb zur politischen Bildung der bpb: Eine neue Runde des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung ist gestartet: Die breite Themenpalette macht es möglich, die Aufgaben in vielen Unterrichtsfächern zu bearbeiten. Sie beschäftigen sich unter anderem mit Themen wie Digitalisierung, Geschichte und Medien. Vergeben werden bis zu 350 Preise, die die Klassenkasse füllen oder eine Klassenreise ermöglichen. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schulformen ab der 4. Klasse bis zu Berufsschulklassen. Die Anmeldung ist ab 7. September möglich.

    Newsletter zu Medienerziehung & digitalem Jugendschutz

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.
    - Der Newsletter des Medienreferats informiert drei Mal im Jahr über relevante Themen im Feld der Medienpädagogik und des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Der praxisnahe Newsletter ermöglicht pädagogischen Fachkräften bei medienbezogenen Themen auf dem Laufenden zu bleiben. [Newsletter abonnieren]

    Bisherige Ausgaben: 2026: 1/2026 KI-Chatbots und emotionale Nähe, 2/2026 Manosphere
    2025: 1/2025 Kommunikation in Online-Games, 2/2025 Digitales Wohlbefinden, 3/2025 Social Media und Mental Health
    2024: 1/2024 Sexualität und Medien, 2/2024 Sommerferien und Einsamkeit, 3/2024 Gender in digitalen Medien
    2023: 1/2023 Like, share, believe: Meinungsbildung in Social Media, 2/2023 Sommerferien, 3/2023 Kinderrechte im digitalen Raum

    - Der Familien-Medien-Planer hat sich bewährt und wird jährlich überarbeitet und neu aufgelegt. In ihm werden  monatlich wichtige Themen der Medienerziehung aufgegriffen und mit kurzen Informationen, Tipps und Fragen behandelt. Ergänzt wird dieser Kalender durch einen monatlichen Newsletter. Darin wird das Medienthema des betreffenden Monats nochmals ausführlicher behandelt. So bekommen Fachkräfte und Familien Hintergrundinformationen wie auch Anregungen, die sie im Familienalltag nutzen können. [Newsletter abonnieren]

    Bisherige Ausgaben: 2026: 01_2026 Pranks, ​02_2026 Fortnite, 03_2026 Digitaler Stress, 04 2026 Drogenverherrlichung im Netz, 05 2026 Nachrichten, 06_2026 Nachhaltige Mediennutzung, ​07_2026 Gaming in den Ferien, 08_2026_TikTok
    2025: 1_2025 Twitch, 2_2025 Glücksspiele in Games, 3_2025 ChatGPT, 4_2025 Tracking von Kindern, 5_2025 Musikstreaming, 6_2025 Spiele Communities, 7_2025 Extremismus, 8_2025 Fitness-Influencer, 9_2025 Comics, Mangas, Cosplay, 10_2025 Sexualität in Games, 11_2025 Krisen im Netz, 12_2025 Algorithmische Empfehlungssysteme
    2024: 1_2024 True Crime, 2_2024 Roblox, 3_2024 Deepfakes, 4_2024 Rollenbilder in sozialen Medien, 5_2024 Medienheld:innen, 6_2024 Spielend lernen, 7_2024 Memes, 8_2024 snapchat, 9_2024 gangsta Rap, 10_2024 Stereotype und Sexismus in Games, 11_2024 Respektvolle Online-Kommunikation, 12_2024 Flirten und Daten online.

    Digitale Medien& KI-Kompetenz-Selbstcheck (für Ki, Ju& Erwachsene)

    Wie gut kennst Du Dich mit Medien aus? Beim Medienkompetenz-Test von Teachtoday kannst Du spielerisch schauen, was Du schon weißt – zum Beispiel zu Fake News, Datenschutz oder sicherem Verhalten im Netz.
    Der Test ist kurzweilig und kann auch ein guter Einstieg sein, um mit Jugendlichen über Mediennutzung, Sicherheit und Orientierung im Netz ins Gespräch zu kommen.
    Der Test kann in drei Versionen durchgeführt werden: Kinder, Jugendliche, Erwachsene/Eltern. [Zum Test]

    Pronomen-Kleiderschrank (Queer Online-Lexikon)

    Die Online-Anlaufstelle Queer Lexikon hat ein neues Angebot: den Pronomenkleiderschrank. Wie Kleidung können dort Pronomen, Namen und Anrede anprobiert werden, um zu testen, ob sie sich für das eigene Sein richtig anfühlen. „Betritt“ mensch den Pronomen-Kleiderschrank, findet mensch links ein Eingabefeld für den gewünschten Namen, darunter einen Reiter, bei dem eine Anrede ausgewählt werden kann, gefolgt von möglichen Pronomen, die angeklickt werden können. Dabei stehen sowohl lang etablierte Pronomen als auch Neopronomen zur Verfügung. Wer möchte, kann weitere Pronomen anzeigen lassen.
    “Der Pronomen‑Kleiderschrank ist dein Übungsraum: Du kannst testen, wie verschiedene Namen und Pronomen in zusammenhängenden Texten oder Alltagssituationen klingen und aussehen. Er hilft dir, Sprache zu finden, die sich für dich richtig anfühlt. Dadurch kannst du Unsicherheiten abbauen und dich mit neuen Pronomen vertraut machen.”

    Computerspiel mit neurodiverser Heldin

    “Canvas of Thoughts” lädt dazu ein, die Welt durch die Augen der 11-jährigen autistischen Evi zu erleben – in einer Umgebung, die sich für sie oft zu laut, zu schnell und schwer greifbar anfühlt. Das erzählerische Point-and-Click-Adventure eröffnet eine einfühlsame Perspektive auf den Alltag eines neurodivergenten Kindes und erzählt eine bewegende Geschichte über Freundschaft, Familie, Verständnis und das Miteinander.

    Die Spieler*innen erkunden vertraute Orte wie das Klassenzimmer, den Spielplatz, ein Einkaufszentrum, Familientreffen oder die Arztpraxis. Jeder dieser Schauplätze bildet ein eigenes Kapitel mit einer individuellen Stimmung, Farbwelt und spielerischen Herausforderungen. Klassische Adventure-Elemente wie das Erkunden der Umgebung, das Sammeln und Kombinieren von Gegenständen verbinden sich mit einem emotionsbasierten Gameplay: Die Entscheidungen der Spielenden beeinflussen sowohl Evis inneren Gefühlszustand als auch die Reaktionen ihrer Umwelt. So werden emotionale Erfahrungen und Wahrnehmungen unmittelbar spielerisch erfahrbar.

    Die Rätsel und Minispiele orientieren sich an Logik, Mustern, genauer Beobachtung und Selbstregulation statt an Geschwindigkeit oder Bestrafung bei Fehlern. Sie greifen Denk- und Wahrnehmungsweisen auf, die von Neurodiversität inspiriert sind, und vermitteln auf spielerische Weise, wie sensorische Reize, soziale Situationen und Routinen – je nach Kontext – beruhigend oder überwältigend wirken können.

    Mit seiner handgemalten Aquarellgrafik, einem atmosphärischen Soundtrack sowie einem besonderen Farb- und Emotionssystem schafft Canvas of Thoughts eine dichte und eindrucksvolle Spielwelt. Ziel des Spiels ist es, Autismus und Neurodiversität authentisch, respektvoll und empathisch darzustellen und gleichzeitig ein fesselndes Abenteuer zu erzählen, das Verständnis für unterschiedliche Wahrnehmungs- und Denkweisen fördert.
    [Zum Spiele-Download (englisch/deutsch) [kostenpflichtig]; Erläuterungen der Entwicklerin zum Spiel (Video)]

    4. Fort- & Weiterbildungen, Workshops, Seminare

    1.9. Gadebusch: Empowerment-Workshop für junge Geflüchtete

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BumF): Im Rahmen der CARAVAN THROUGH MV, einer Solidaritätstour vom 26.08. bis 03.09.2026 durch Mecklenburg-Vorpommern für Bewegungsfreiheit und Solidarität mit Geflüchteten findet in Kooperation mit Jugend Spricht e.V. ein Empowerment-Workshop von Mohammed Jouni (BuMF-Vorstand/ JoG-Mitbegründer) für junge Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern statt. Kommt vorbei, bringt Freund*innen mit!
    Termin& Ort: 01.09.2026 ab 14 Uhr, KuT e.V., Amtsbauhof 1, 19205 Gadebusch
    Der Workshop ist Teil unseres Projekts "Stimme erheben, Teilhabe gestalten  – Selbstorganisationen junger Geflüchteter als Bestandteil eines gelingenden Ankommens stärken" und wird finanziert von der Aktion Mensch.

    1.,15.,29.9. Online: Reproduktive (Un-)Gerechtigkeit in einer ungleichen Welt

    Heinrich-Böll-Stiftung e.V.: Reihe Reproductive Battlegrounds: Reproduktive (Un-)Gerechtigkeit in einer ungleichen Welt (Who Gets to Be Born and Who Gets to Be Pregnant? Reproductive (In)Justice in An Unequal World).
    Wer kann sich seinen Kinderwunsch erfüllen? Wer trägt Kinder für andere aus und unter welchen Bedingungen? Und was passiert, wenn Reproduktion zunehmend zu einem globalen Geschäft wird?
    Im zweiten Teil unserer internationalen Webinar-Reihe „Reproductive Battlegrounds“ richten wir den Blick über Deutschland hinaus. An drei Terminen im September diskutieren Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen über die globalen Bedingungen von Reproduktion und das Zusammenspiel von Biotechnologien, Märkten, Ideologien und globalen Ungleichheiten.
    Wir freuen uns auf drei kritische Diskussionen über Reproduktion, globale Ungleichheit und die Frage, wer über Körper, Schwangerschaft und Kinderwunsch entscheidet.
    Wichtiger Hinweis: Alle drei Webinare finden auf Englisch und ohne Simultandolmetschung ins Deutsche statt.

    Di, 01. September, 15.00 – 16.30 Uhr (MESZ): Outsourcing Pregnancies: On the Political Economy of Surrogacy in Ghana and the Making of New Markets
    Mit Amrita Pande und Irina Herb geht es um die politische Ökonomie kommerzieller Leihmutterschaft und die Entstehung neuer Märkte am Beispiel Ghana. Was bedeutet die globale Verschiebung der Branche für diejenigen, die die Schwangerschaften austragen? [Anmeldung]

    Di, 15. September, 15.00 – 16.30 Uhr (MESZ): Who Pays, Who Carries? Tracing Global Fertility Chains through Georgia
    Dr. Sigrid Vertommen und Ketevan Vashagashvili folgen den globalen Fertilitätsketten durch Georgien. Im Mittelpunkt stehen die Verbindungen zwischen Wunscheltern, Kliniken, Agenturen und Leihmüttern sowie und die ungleichen Machtverhältnisse innerhalb dieses globalen Marktes. [Anmeldung]

    Di, 29. September, 15.00 – 16.30 Uhr (MESZ): Sci-Fi Turned Reality: On the Techno-Libertarian project of "building" "perfect babies"
    Zum Abschluss geht es mit Jennifer Denbow um die techno-libertäre Vision des „perfekten Babys“. Was passiert, wenn genetische Selektion und Optimierung als individuelle Wahlfreiheit und technologische Innovation vermarktet werden? Und wo verlaufen die Grenzen zwischen reproduktiver Selbstbestimmung, Profitinteressen und einer neuen, marktgetriebenen Form von Eugenik? [Anmeldung]

    Kuration und Moderation: Irina Herb, Netzwerk PRiNa – Politiken der Reproduktion
    Die Webinar-Reihe ist eine Kooperation der Globalen Einheit für Feminismus und Geschlechterdemokratie, des Gunda-Werner-Instituts und des Netzwerks PRiNa – Politiken der Reproduktion. Kontakt: Franziska Schmid, franziska.schmied@boell.de

    Lesetipp: Themenseite "Reproduktive Gerechtigkeit": Reproduktive Gerechtigkeit ist eine Zusammenführung von reproduktiven Rechten und sozialer Gerechtigkeit. Ein intersektionales aktivistisches Konzept, was in den 1990er Jahren von Schwarzen Frauen in den USA begründet wurde. Reproduktive Gerechtigkeit umfasst demnach nicht nur Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch Bevölkerungspolitik, Verhütungspolitik, Familien- und Rollenbilder, Reproduktionstechnologien, Geburt und vieles mehr.
    Reproduktive Rechte reichen oft nicht aus. Um eine reproduktive Gerechtigkeit zu erreichen, braucht es mehr als Selbstbestimmungsrechte auf dem Papier. Das möchten wir mit diesem Schwerpunkt sichtbar machen. -> Zur Themenseite

    ab 2.9. Hannover: FoBi-Reihe zu Diskriminierung (Klassismus, Sexismus, Rassismus)

    vielgestaltig* 2.0 - Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit (Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V.): Fortbildungsreihe zu Diskriminierung / Sept.-Nov. 2026:
    Kostenfrei, in Hannover für Fachkräfte der Arbeitsfelder Migration, Gleichstellung und Teilhabe, aus der Bildungs- und Beratungsarbeit. Die Teilnehmer*innen-Anzahl ist auf 14 Personen begrenzt. 
    Wir laden Sie herzlich ein zu einer Schulungsreihe zu den Themen Klassismus, Sexismus und Rassismus. Diese Diskriminierungsformen treffen immer noch viele Menschen in Deutschland und bestimmen ihren Alltag. Um dieser Ungleichbehandlung kompetent entgegentreten zu können, braucht es eine intensive Beschäftigung mit den Themen und Wissen um ihre Ausdrucksformen.
    In der Schulungsreihe entwickeln wir gemeinsam eine macht- und diskriminierungskritische Perspektive. Es geht um Wissenserwerb zu den einzelnen Diskriminierungsformen sowie um die Reflexion eigener Stereotype und Vorurteile.
    Zudem bekommen die Teilnehmer*innen in den Workshops die Möglichkeit, diskriminierungskritische Handlungsmöglichkeiten zu erforschen und auf methodisch vielfältige Weise Empathie und eigene Standpunkte zu entwickeln. Alle Trainer*innen der Schulungen arbeiten mit einer intersektionalen Perspektive.
    Alle Module können einzeln oder zusammenhängend gebucht werden!
    Ziele der Schulung: Stärkung der persönlichen Haltung und Handlungssicherheit im Themenfeld Diskriminierungskritik, Reflexion und Erweiterung eigener Denk- und Verhaltensmuster, Wissenserwerb über Sexismus, Wissenserwerb über Klassenverhältnisse und soziale Ungleichheit, Wissenserwerb über Rassismus im Gestern und Heute, Machtkritische Reflexion der individuellen sozialen Positionierung und der eigenen Praxis.

    - Modul 1: 2. September: Klassismus (9-15.00 Uhr): Einführung in das Themenfeld Klassismus / Klassistische Verhältnisse und soziale Ungleichheit / Klassismuskritische Handlungsoptionen entwicklen [Anmeldung]
    - Modul 2: 6. Oktober 2026: Sexismus (10-16.30 Uhr): Geschlechterverhältnisse und Sexismus heute / Heterosexismus, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt / Feministische Widerstandspraxen [Anmeldung]
    - Modul 3: 5. November 2026: Rassismus (10-16.30 Uhr): Rassismus im Gestern und Heute / Möglichkeiten des rassismuskritischen Handelns / meine eigene Position hinsichtlich des Machtverhältnisses Rassismus [Anmeldung]
    Die Module können einzeln oder als Reihe gebucht werden. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
    Anmeldefrist: Jeweils zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
    Ort: Die Schulung wird in Präsenz stattfinden. Der Ort wird zentral gelegen in Hannover sein – die genauen Räumlichkeiten werden nach Anmeldung bekanntgegeben.
    Für Fragen rund um die Anmeldung: Ivonne Hartleib ivonne.hartleib@vnb.de [weitere Infos]

    4.9.-8.10. Online: Ersthelfer-Kurs psych. Gesundheit Jugendlicher

    Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT): MHFA ERSTHELFER-KURS YOUTH - ERSTE HILFE KURS FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT JUGENDLICHER.
    Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir den Online-Kurs Mental Health First Aid (MHFA) Youth noch einmal an: Das Mental Health First Aid Modell ist ein weltweit etablierter Kurs, um Ersthelfer:innen für psychische Gesundheit auszubilden. Der Kurs ist nun auch auf die Zielgruppe Jugendliche zugeschnitten und daher geeignet für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit, die in ihrem beruflichen Alltag häufig mit psychisch belasteten jungen Menschen arbeiten. Die Teilnehmer:innen lernen, wie sie Jugendlichen mit psychischen Gesundheitsproblemen und in Krisen zur Seite stehen können. Sie erhalten nicht nur das grundlegende Wissen über psychische Gesundheitsprobleme und Krisen im Jugendalter, sondern auch praktische Ansätze für den Umgang mit Betroffenen. Behandelt werden die Themen Depression, Angststörungen, Essstörungen, Psychose und Sucht. 
    Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Grundlagenkurs handelt, der nicht für bereits sehr versierte Kolleg:innen geeignet ist. Der Kurs dauert 14 Stunden und ist auf vier online Termine aufgeteilt. Um ein Zertifikat als Ersthelfer:in zu erhalten, ist die Teilnahme an allen Sitzungen sowie die Absolvierung eines kurzen Online-Tests notwendig. Verpasste Module können notfalls nachgeholt werden. Die Teilnehmenden erhalten zudem ein Handbuch. 
    Durchgeführt wird der Kurs von erfahrenen Psycholog:innen  der KIP gGmbH. Weitere Informationen hier.

    Termine: 4.9.26 von 10-12Uhr sowie 18.9.26, 25.9.26, 2.10.26, jeweils von 10-15Uhr (inkl. 1h Mittagspause)
    Kosten: 170 € (beinhaltet 14 Stunden Kurs, Handbuch und Zertifikat)
    Anmeldeschluss: 01.09.2026 [Infos, Anmeldung]
    Kontakt: Felicia Haidl, Referentin Jugendsozialarbeit, Koordinierung Arbeitskreis Jugendsozialarbeit, 030 4050 5769 – 23 (Mo - Do), 0151 - 61734220, eMail: haidl@bag-oert.de

    8.9. Online: Schutzkonzept-Werkstatt (Prävention)

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (LAG JSA NRW): Einladung zur zweiten Schutzkonzept-Werkstatt.
    Diese findet am 08.09.2026 von 11:00-12:30 Uhr digital via Zoom statt. Der Link wird nach Anmeldung verschickt.
    In der Auftaktveranstaltung wurden die Themen für die zukünftigen Werkstattgespräche erarbeitet. (Hier vorab die Info, dass noch ein drittes Werkstattgespräche am 03.11.2026 stattfindet. Thema und Anmeldemöglichkeit kommen separat.) Bei dem ersten Termin am 07.07.2026 ging es um die Risiko- und Potenzialanalyse. 
    Im zweiten Termin am 08.09.2026 wird es um die Prävention gehen. Wenn sich unter Ihnen/Euch eine Person befindet, die die eigenen, einrichtungsspezifischen Erfahrungen zu diesem Baustein eines Schutzkonzepts mit anderen teilen und vorstellen möchte, freuen wir uns sehr, wenn sie sich vorab bei uns meldet! Ansonsten besteht auch während der Veranstaltung die Möglichkeit zum Austausch. [Zur Anmeldung auf der neuen Website der LAG JSA NRW]
    (Ansprechpartnerin: Lisa Spaniol (sie/ihr), Fachreferentin für Partizipation und Gewaltprävention, LAG JSA NRW, Fon: +49 (221) 16 53 79 - 25, lisa.spaniol@jugendsozialarbeit.info)

    8.-9.9. Osterholz: Tiktoksische Männlichkeit - Medien-& Genderkompetenz i.d. Bildungsarbeit

    Bildungsstätte Bredbeck - Kooperation mit Detox Identity: Tiktoksische Männlichkeit - Medien- und Genderkompetenz in der Bildungsarbeit
    Antifeministische und rechtsextreme Narrative verbreiten sich auf TikTok und anderen sozialen Medien rasant – oft verpackt in humorvolle Clips, vermeintliche Lebenshilfe oder Erfolgsgeschichten. Besonders junge Männer* werden mit attraktiv inszenierten, problematischen Männlichkeitsbildern angesprochen, die einfache Antworten auf Krisen, Unsicherheit und Orientierungslosigkeit versprechen. Für pädagogische Fachkräfte stellt sich die Frage: Wie können wir Jugendliche unterstützen, solche Inhalte zu erkennen, kritisch zu hinterfragen und alternative Perspektiven zu entwickeln?
    Im Workshop beleuchten wir, warum antifeministische Narrative und autoritäre Männlichkeitsbilder so wirksam sind, welche Bedürfnisse sie ansprechen und welche Rolle soziale Medien bei ihrer Verbreitung spielen.
    Es werden Methoden vermittelt, um Medienkompetenz zu fördern, antifeministische Inhalte und Männlichkeitsbilder zu reflektieren und eigene Handlungsspielräume zu erweitern. Gemeinsam üben wir, Grenzen zu setzen, wirksam zu argumentieren, empathisch zuzuhören und solidarisch zu intervenieren.
    Der Workshop bietet Raum für fachlichen Austausch, Reflexion der eigenen Haltung und konkrete Impulse für eine diskriminierungssensible und demokratiestärkende Bildungsarbeit.

    Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Menschen, die mit Jugendlichen arbeiten (bspw. Pädagog*innen, Sozialarbeitende, politische Bildner*innen) und alle weiteren Interessierten
    Referent*in:  Maike Stemmler, Mitgründerin von Detox Identity und arbeitet als Bildungsreferentin und Tanzpädagogin zu Kritischer Männlichkeit, FLINTA* Empowerment und Klassismus in der Jungen*arbeit.
    Anmeldung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt und werden nach Eingang vergeben. - AUSGEBUCHT! Anmeldungen werden nur noch auf der Warteliste angenommen.
    Termin& Ort: 07. – 08. September 2026,  An d. Wassermühle 30, 27711 Osterholz-Scharmbeck [Infos]

    9.9. Online: KJH& grenzüberschreitenden Kinderschutzfälle

    Deutscher Verein: Soziale Arbeit über Grenzen hinweg: Grundfragen der Zusammenarbeit und offene Beratung, 9. September 2026, 10-12 Uhr
    Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sehen sich regelmäßig mit grenzüberschreitenden Familiensituationen konfrontiert. Diese bringen einige Besonderheiten und Herausforderungen mit sich und können somit zu Verunsicherungen führen. Im digitalen Beratungsraum beantworten zwei Referentinnen des Internationalen Sozialdienstes (ISD) die von den Teilnehmenden eingebrachten Fragen mit Auslandsbezug. 
    Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen [Zur Veranstaltung]

    11.9. Online: Wenn Männlichkeitsstereotype ADHS bei Jungen* verdecken

    Onlineveranstaltung der LAG Jungen*arbeit NRW in Kooperation mit Mein Testgelände – Das Gendermagazin: “Unterschätzt, überfordert, übersehen: Wenn Männlichkeitsstereotype ADHS bei Jungen* verdecken”.
    ADHS wird bei Jungen* schneller und häufiger diagnostiziert, vor allem wenn deren Verhalten als herausfordernd, aggressiv oder körperlich hyperaktiv gelesen wird. Der Stempel haftet schnell. Doch vor allem Jugendliche zeigen auch ADHS‑Symptome, die im Alltag nicht direkt als Hinweise auf eine mögliche Neurodivergenz erkannt werden: Ausuferndes Gaming wird als typisch jugendlich gesehen, Desorganisation als üblich chaotisch, Prokrastination als Desinteresse oder Faulheit – und Substanzmissbrauch als Ausprobieren.
    Gleichzeitig maskieren neurodivergente Jungen* und junge Männer* die häufigen Begleiterscheinungen wie Depressionen und Überforderung im Alltag, da diese für viele nicht mit dem Bild eines „richtigen Mannes“ zusammenpassen.
    Für die Praxis bedeutet das: Die sozialen Herausforderungen bei Jungen* mit ADHS werden adressiert, aber die Fülle an weiteren Barrieren bleibt unsichtbar, während diese Jungen* gleichzeitig stigmatisiert werden. Zusätzlich bleibt ADHS bei Jungen* unsichtbar, wenn sie bestimmte stereotype Erwartungen an jugendliche Männlichkeit eher erfüllen.
    In diesem Input schauen wir gemeinsam darauf, welche Symptome bei Jungen* besonders häufig übersehen werden, wie Fachkräfte Verwechslungen zwischen „männlich sozialisiert“ und „neurodivergent“ vermeiden können und welche barrierearmen Zugänge Jungen* wirklich stärken.
    Referentinnen: Eli Doudis (keine Pronomen) und Ronja Runge (sie/ihr) schulen als „vielfach inklusiv“ zu den Themen Barrierefreiheit, Gewaltschutz und Sexualität. Die beiden beschäftigen sich viel mit dem Abbau von Barrieren – auch dort, wo diese unsichtbar oder in den Köpfen verankert sind. Dabei bringen sie Expertise aus Sozialarbeit, Inklusionsforschung und Selbstvertretung mit. Inklusion bedeutet für sie vor allem: Alle Menschen bekommen alle Möglichkeiten zur Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
    Zielgruppe: Fachkräfte pädagogischer und sozialer Arbeit, die mit Jungen* oder jungen Männern* arbeiten oder in Kontakt sind – und sich mehr mit der Verbindung von ADHS und Männlichkeitsbildern auseinandersetzen wollen.
    Termin& Ort: 11.09.2026, 11:00 - 12:30 Uhr, Online, Anmeldeschluss: 04.09.2026, keine Teilnahmegebühr [Zur Anmeldung]

    11.9. Essen: How to be an Ally - rassist. Dynamiken erkennen u. handeln

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Fortbildung: How to be an Ally - rassistische Dynamiken erkennen und handeln (18.09.2026, 10:00 bis 17:00 Uhr)
    Wie wirkt Kolonialgeschichte bis heute – und was bedeutet das für unseren Alltag?
    In diesem Workshop setzen wir uns damit auseinander, wie koloniale Machtverhältnisse in Sprache, Denken und Strukturen fortwirken. Gemeinsam erkunden wir, was es braucht, um einen möglichst sicheren Raum zu schaffen. Wir lernen Rassismus sensibler wahrzunehmen und besser einzuordnen – im beruflichen Kontext und darüber hinaus.
    Im Zentrum steht dabei die Frage, wie wir bessere Allies werden können und welche Möglichkeiten wir besitzen, kleine und größere Veränderungen in Gang zu setzen.
    Anmeldeschluss: 11.09.26; Veranstaltungsort: Fachstelle Gender & Diversität, Essen; Mehr Informationen gibt es hier.

    15.9. Online: Moderner Kinder- & Jugendmedienschutz für die pädagog. Praxis

    Akademie der Kulturellen Bildung in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): Webinarreihe Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
    Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? 
    Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren. 

    Hinweis: Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Dozent*innen sowie weitere Details zu Ablauf und Inhalt geben wir Ihnen rechtzeitig vorab bekannt.
    Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
    (- Dienstag, 17. März 2026: 17 – 18:30 Uhr Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?)
    (- Dienstag, 2. Juni 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes)
    - Dienstag, 15. September 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
    - Dienstag, 1. Dezember 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
    [Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.]

    15.-16.9. FF(M): Jungen* i.d. Grundschule stärken – geschlechterreflektierte Pädagogik im Ganztag

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter eV.: Fortbildung “Jungen* in der Grundschule stärken – geschlechterreflektierte Pädagogik im Ganztag”
    Das Basisseminar richtet sich an pädagogische Fachkräfte im Ganztag von Grundschulen, die Jungen* im Alltag begleiten und sie in ihrer Entwicklung gezielt unterstützen möchten.
    Im Mittelpunkt stehen Lebenslagen, Entwicklungsbedarfe und Verhaltensweisen von Jungen* im Grundschulalter sowie die Frage, wie Fachkräfte sie im Schul- und Ganztagskontext sensibel und zugleich klar begleiten können. Thematisiert werden u. a. der Umgang mit herausforderndem Verhalten, die Bedeutung von Geschlechterrollen sowie Möglichkeiten einer reflektierten pädagogischen Haltung jenseits von Klischees.
    Das Seminar bietet praxisnahe Impulse und Methoden, darunter kurze Inputs, Filmbeispiele, Gruppenarbeit, Reflexionsphasen und Austausch zu konkreten Alltagssituationen. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Jungen* zu stärken und eine geschlechterbewusste Perspektive im Ganztag zu fördern.
    Termin& Ort: 15. September 10:00 — 16. September  16:00 Uhr,  hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, Frankfurt am Main, 60528 Deutschland 
    Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte im Ganztag von Grundschulen, z. B. in Betreuung, Freizeitbereich, offenem Ganztag oder multiprofessionellen Teams
    290€ inkl. Tagesverpflegung
    Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V., 069/6706-219, Veranstalter-Website, fobi@pb-paritaet.de [Infos & Anmeldung]

    16., 30.9. ... bis 9.12. Online: DJI: Lunchbag Session - Familie am Mittag

    "Familie am Mittag" (FaM) ist eine fortlaufende kostenlose Veranstaltungsreihe des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Die Veranstaltungen finden als Videokonferenz über die Plattform Cisco Webex statt. Alle Termine der Reihe finden an einem Mittwoch statt, und zwar jeweils von 13.00 bis 14.00 Uhr.
    Für die Teilnahme an einer Lunchbag Session der Reihe ist eine vorherige Anmeldung über dieses Formular erforderlich. [mehr Infos Anmeldung]

    16.09.: Prof. Dr. Kathrin Leuze (Universität Jena): Eigentumsungleichheit in Paarbeziehungen

    30.09.: Dr. Christine Steiner & Dr. Anne Berngruber (beide DJI): Intergenerationale Transfers zwischen jungen Erwachsenen und ihren Eltern in Deutschland

    07.10.: Antonia Birkeneder, Dagmar Müller & Dr. Laura Castiglioni (alle DJI): Kernergebnisse des Familienberichts des Landes Nordrhein-Westfalen

    14.10.: Dr. Maria Hänelt, Dr. Anna Neumann, Juliane van Staa & Ilona Renner (alle NZFH, BIÖG): Psychische Belastungen von Eltern mit kleinen Kindern: Befunde aus der NZFH-Forschung

    21.10.: Janine Thiel & Dr. Martina Heitkötter (beide DJI): Care und Wohnen: Bedingungen von Care-Netzwerken in gemeinschaftlichen Wohnformen

    28.10.: Dr. Simone Schüller (DJI): Arbeitsmarkt und Familie: Erste Ergebnisse auf Basis der AID:A–ADIAB 7523 Datenverknüpfung

    11.11.: Dr. Till Nikolka, Dr. Laura Castiglioni, Lukas Maggioni (alle DJI): Teilnahme von Eltern an Eltern-Kind-Kursen: Selektivität und Zusammenhang mit Betreuungsarrangements

    25.11.: Dr. Ansgar Opitz, Coretta McGrath & Ernst-Uwe Küster (alle NZFH, DJI): Zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland: Ergebnisse aus der NZFH-Kommunalbefragung 2025

    02.12.: Jessica Knauer (DJI): ServiKiD: Spielend beteiligen! Wie Kinder am NAP Kinderchancen mitwirken. Zielgruppengerechte Bildungsformate

    09.12.: Selina Schelian (DJI): Familien(leit)bilder von Fachkräften und Eltern in familienbezogenen Angeboten

    17.9. Online: Algorithmen, KI, Geschlecht& Diskriminierung

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW – Gemeinsam stark!: Wenn Algorithmen entscheiden – KI, Geschlecht und Diskriminierung
    Es ist Realität: Künstliche Intelligenz prägt zunehmend gesellschaftliche Entscheidungen. Zum Beispiel in Bewerbungsverfahren oder bei der Vergabe von Sozialleistungen. Häufig gelten diese Technologien als objektiv und neutral, tatsächlich reproduzieren viele KI-Systeme jedoch existierende gesellschaftliche Ungleichheiten, denn sie basieren auf historischen Daten und bestehenden Machtverhältnissen. Und wir müssen über KI, Geschlecht und Diskriminierung reden.
    Wenn unser Ziel Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe ohne Diskriminierung ist, müssen wir uns folgende Fragen stellen:
    - Wie entstehen Bias und Stereotype in KI-Systemen?
    - Welche Rolle spielen Datensätze, technische Entwicklungsprozesse und gesellschaftliche Normen?
    - Mit welchen Auswirkungen auf Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe müssen wir rechnen?

    Im Seminar beleuchten wir, wie KI bestehende Ungleichheiten fortschreiben kann, machen zentrale Mechanismen algorithmischer Diskriminierung sichtbar und diskutieren, welche Möglichkeiten es gibt, diesen Dynamiken kritisch zu begegnen.
    Die Referentin unseres Web-Seminars KI Geschlecht und Diskriminierung  ist Katharina Mosene ist Politikwissenschaftlerin und setzt sich dafür ein, intersektionale feministische Ansätze im Bereich der Internet Governance zu integrieren. Hier findet ihr mehr zu ihr.
    Zeit& Ort: 17. September 2026, 10 Uhr, online, Gebürg: 18 Euro [Anmeldung]

    18.9. Essen: Rassistische Dynamiken erkennen& handeln

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW:  How to be an Ally - rassistische Dynamiken erkennen und handeln.
    Wie wirkt Kolonialgeschichte bis heute – und was bedeutet das für unseren Alltag?
    In diesem Workshop setzen wir uns damit auseinander, wie koloniale Machtverhältnisse in Sprache, Denken und Strukturen fortwirken.
    Gemeinsam erkunden wir, was es braucht, um einen möglichst sicheren Raum zu schaffen. Wir lernen Selbstbezeichnungen, rassismuskritische Konzepte und Analyse-Tools kennen, die dabei helfen, Rassismus sensibler wahrzunehmen und besser einzuordnen – im beruflichen Kontext und darüber hinaus.
    Ziel ist es, einen geschärften Blick für diskriminierende Dynamiken im Arbeitsalltag zu entwickeln. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie wir bessere Allies werden können und welche Möglichkeiten wir besitzen, kleine und größere Veränderungen in Gang zu setzen.
    Zeit& Ort: 18.09.2026, 10-17 Uhr, FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127 Essen; Kosten: 110 Euro.
    Anmeldeschluss: 11.09.26 [Mehr Informationen hier]

    21.9./28.10./24.11. Online: Schulungsreihe zur GEAS Reform

    Informationsverbund Asyl & Migration: Online-Schulungsreihe zur GEAS Reform im Herbst 2026
    Der Informationsverbund Asyl & Migration bietet im Herbst drei Veranstaltungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) an. Damit wird die Veranstaltungsreihe zur GEAS-Reform fortgesetzt, die im ersten Halbjahr 2026 angeboten wurde. 

    Termine& Themen der Schulungen: - 21. September 2026, 9 - 13 Uhr: Das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der AMMVO mit Maria Bethke (Diakonie Hessen) und Kristina Pröstler (Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahme des Landes Hessen - EAEH)
    - 28. Oktober 2026, 9 - 13 Uhr: Die Rückführungsverordnung mit Nina Alizadeh Marandi (Amnesty International) und  Robert Nestler (Equal Rights Beyond Borders)
    - 24. November 2026, 9 - 13 Uhr: 5 Monate Wirksamwerden der GEAS Reform - aktuelle Probleme in der Praxis und Fallbeispiele mit Heiko Habbe (Fluchtpunkt Hamburg - Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge) und Robert Nestler (Equal Rights Beyond Borders) 

    Organisatorisches: Teilnehmen an den Schulungen können Personen, die für eine der Trägerorganisationen des Informationsverbunds tätig sind (Amnesty International, AWO, Caritas, Der Paritätische, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie/EWDE, Pro Asyl, ZWST).
    Für die Veranstaltungsreihe wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 40 € (zzgl. 7% USt.) erhoben. Die Veranstaltungen können nicht einzeln gebucht werden. Die Teilnahmegebühr umfasst einen Zugang zu unserem internen Bereich, in dem Sie die Veranstaltungen als Videos nachsehen können. Außerdem werden dort weitere Schulungsmaterialien zum Download bereit gestellt. Auf diese Weise erhalten angemeldete Personen also Zugang zum kompletten Programm, auch wenn sie bei einzelnen Terminen möglicherweise verhindert waren. Die Zugangsdaten, sowie der Zoom-Link werden vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail versandt werden. Bitte beachten Sie, dass keine Rückerstattung, auch im Krankheitsfall bei einzelnen Veranstaltungen, möglich ist.

    Anmeldung unter folgendem Link: https://eveeno.com/geas2026-2 (Rechnungsanschrift nicht = private Adresse).
    Kontakt: Für Rückfragen steht Laura Hilb unter schulungen@asyl.net zur Verfügung.

    22.9. Düsseldorf: Migränntlichkeit: Jungen* antirassistisch fördern & antisexistisch fordern

    LAG / Fachstelle Jungen*arbeit NRW in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung der Stadt Düsseldorf: Migränntlichkeit: Jungen* antirassistisch fördern & antisexistisch fordern.
    In der Auseinandersetzung mit Männlichkeiten* schleichen sich oft rassistische Narrative ein. Sexistisches oder queerfeindliches Verhalten wird vorschnell mit Herkunft, Kultur oder Religion erklärt, statt patriarchale Strukturen und soziale Ungleichheiten in den Blick zu nehmen. So entstehen Bilder von „Wir“ und „den Anderen“, während die eigentlichen Ursachen unsichtbar bleiben.
    Diese Fortbildung bietet einen geschlechterreflektierten und rassismuskritischen Ansatz für die pädagogische Arbeit mit Jungen*. Im Mittelpunkt stehen die Lebensrealitäten von Jungen* und jungen Männern*, die von Rassismus und Klassismus betroffen sind – ohne sie auf Defizite zu reduzieren. Gemeinsam reflektieren wir gesellschaftliche Bilder von Männlichkeit*, eigene Prägungen und den Umgang mit Sexismus und Queerfeindlichkeit im pädagogischen Alltag.
    Außerdem beschäftigen wir uns mit Social Media und der sogenannten „Manosphere“. Gerade Jungen*, die wenig Unterstützung oder Perspektiven erleben, finden dort oft einfache Antworten auf Krisen und Druck. Die Teilnehmenden entwickeln konkrete Strategien, um Jungen* rassismussensibel zu fördern und antisexistisch zu fordern.
    Termin& Ort: 22.09.2026, 10-16 Uhr; Kulturhaus Süd / FS Garath, Raum 01, Fritz-Erler Straße 21, 40595 Düsseldorf
    Teilnahmegebühr: 85€, Anmeldeschluss: 08.09.2026.
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Referent*in: Fabian Ceska (er/ihm) studiert Gender & Queer Studies in Köln und ist Mitgründer von Detox Identity. In seiner Arbeit verbindet er kritische Männlichkeitsforschung mit Rassismuskritik und bringt insbesondere das Konzept der „Migränntlichkeit“ – die Verbindung von Männlichkeit und Migration – in verschiedene pädagogische Kontexte ein. Er verfolgt dabei einen empowernden Ansatz, der feministische Perspektiven auch für Menschen ohne Vorerfahrung zugänglich macht. [Anmeldung]

    23.9. Online: Junge Menschen für Nachhaltigkeits- u. Klimaschutzthemen begeistern

    BAG KJS & IN VIA Deutschland: Webinar „Junge Menschen für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen begeistern – Erkenntnisse aus dem JuNast – Projekt“ am 23. September 2026 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
    In dieser praxisnahen Veranstaltung werden von der Referentin Julia Barth von IKU-Die Dialoggestalter GmbH zentrale Erkenntnisse und erprobte Methoden aus dem Projekt JuNast – Jugendengagement für Nachhaltigkeit stärken vorgestellt. Das Projekt hat untersucht, wie insbesondere junge Menschen angesprochen werden können, die bisher wenig Berührungspunkte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen haben. Die Teilnehmenden erhalten praxisorientierte Handlungsempfehlungen für ihren Arbeitsalltag, die sie im Webinar selbst ausprobieren können. Dabei geht es unter anderem um lebensweltnahe Zugänge, geeignete Beteiligungsformate sowie Ansätze, um Nachhaltigkeitsthemen verständlich, relevant und motivierend zu vermitteln. [Kostenlose Anmeldung hier bis zum 21.09.]

    28.9. Berlin: Workshop für MSOs: Politische Botschaften auf Instagram

    Flüchtlingsrat Berlin e.V.: Workshop „Politische Botschaften auf Instagram – Reichweite, Sichtbarkeit und Einfluss für MSOs“ am 28.09.2026 von 13:00 bis 17:00 Uhr im Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Seitenflügel, Erdgeschoss (barrierefrei) ein. 
    Der Workshop richtet sich gezielt an Migrant*innenselbstorganisationen (MSOs), die im flucht- und migrationspolitischen Bereich tätig sind und soziale Medien wirksam für ihre politische Arbeit einsetzen möchten.
    Instagram ist für viele Organisationen ein wichtiges Instrument, um Menschen zu erreichen, politische Forderungen sichtbar zu machen und gesellschaftliche Debatten mitzugestalten. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie politische Inhalte verständlich, ansprechend und wirkungsvoll vermittelt werden können.
    Im Workshop beschäftigen wir uns mit den Grundlagen politischer Kommunikation auf Instagram und entwickeln gemeinsam Strategien für eine erfolgreiche digitale Interessenvertretung. Dabei geht es sowohl um die Entwicklung eigener Botschaften als auch um den gezielten Einsatz verschiedener Formate, um Reichweite zu erhöhen und politische Anliegen sichtbar zu machen.
    Gemeinsam gehen wir folgenden Fragen nach: - Wie können politische Botschaften auf Instagram verständlich und wirkungsvoll vermittelt  werden?
    - Welche Formate eignen sich für die Interessenvertretung von MSOs? 
    - Wie erreichen wir unterschiedliche Zielgruppen und stärken unsere Reichweite?
    - Wie lassen sich komplexe Themen aus den Bereichen Flucht, Migration und Antidiskriminierung verständlich aufbereiten?
    - Welche Chancen und Herausforderungen bringt politische Kommunikation in sozialen Medien mit sich?
    - Wie können soziale Medien genutzt werden, um politische Entscheidungsträger*innen und die Öffentlichkeit zu erreichen? 

    Neben praktischen Beispielen werden die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, eigene Ideen und Inhalte zu entwickeln und zu diskutieren. Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmenden dabei zu unterstützen, soziale Medien strategisch für ihre politische Arbeit einzusetzen, ihre Anliegen sichtbarer zu machen und ihre Zielgruppen gezielt anzusprechen.
    Referentin: Daniela Sepehri ist Journalistin, politische Aktivistin und Social-Media-Expertin. Sie engagiert sich seit vielen Jahren zu den Themen Feminismus, Antirassismus, Migration und Menschenrechte und nutzt soziale Medien erfolgreich für politische Aufklärungs- und Advocacyarbeit.
    Bitte meldet euch verbindlich an unter: jekta@fluechtlingsrat-berlin.de Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmendenzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
    Der Workshop wird im Rahmen des Partizipations- und Integrationsprogramms von der Beauftragten des Senats für Partizipation, Integration und Migration gefördert.

    30.9. Online: Kleines 1x1 Inter* und Trans*

    FUMA, die Fachstelle für Gender & Diversität in NRW: Web-Seminar: Kleines 1x1 Inter* und Trans* (30.09.26, 10:00 - 11:30Uhr)
    Wie vielfältig ist denn Geschlecht eigentlich? An welchen Orten der eigenen pädagogischen Praxis entstehen Barrieren und Diskriminierungspotenziale, wenn eine Zweigeschlechtlichkeit vorausgesetzt wird? Was unterscheidet Inter* und Trans* voneinander?
    Das Web-Seminar lädt zur Reflexion des eigenen geschlechtsbinären Denkens ein, vermittelt erstes Grundlagenwissen zu geschlechtlicher Vielfalt und gibt Einblicke in Lebenswelten junger trans*, inter* und nicht binärer Menschen. Eine Sensibilisierung für geschlechtliche Vielfalt, insbesondere im pädagogischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, steht dabei im Vordergrund.
    Anmeldeschluss: 27.09.26; mehr Informationen: hier.

    Online-FoBi Sept.: Dt. Institut für Jugendhilfe& Familienrecht e. V.

    Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) Veranstaltungen: Online-Veranstaltungen im September:

    7.-8. Sep. 2026: Das Verfahren vor dem Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung

    15.-17. Sep 2026: Materielles Unterhaltsrecht und Verfahrensrecht – Grundlagen

    16. Sep. 2026: Recht für Verfahrenslots:innen – Modul 1 bis 6

    16.-17. Sep. 2026: Unterhaltsansprüche erfolgreich vollstrecken: Sicherer Umgang mit Lohn- und Kontenpfändung

    17. Sep. 2026: Insolvenzrecht – die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen unter insolvenzrechtlichen Vorzeichen

    21. Sep. 2026: Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

    22. Sep. 2026: Vorläufige Inobhutnahme, Verteilverfahren und Alterseinschätzung

    23.-24. Sep. 2026: Vormundschaft und Pflegschaft 2026/2027 – Qualifizierung in fünf Modulen (Online/ Dossenheim)

     

    Online-FoBi ab Sept. zu SGB I, II, XII

    Seminarangebot von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, Sept. 2026 - Feb. 2027:

    - SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld: Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
    Termine: 31. Aug.-01. Sept.; 28.-29. Sept., 12.-13. Okt.; 09.-10. Nov.; 14.-15. Dez. 2026. [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq]

    - Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis: Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
    Termine: 07./09. Sept.; 24./25. Nov. 2026; 11./12. Jan. 2027; 08./09. Feb. 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq]

    - SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld: In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig. 
    Termine: 14. - 18. Sept. 2026 [Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu]

    - SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen: Diese Fortbildung biete ich im Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In der dreitägigen Fortbildung werden in den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können. In der zweitätigen Fortbildung ohne Rechnung.   
    Termine: 21./22./23. Sept.; 16./17. Dez. 2026; 22./23. Feb. 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2]

    - Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I: Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft. 
    Termine: 01. Okt.; 09. Dez. 2026; 18. Jan. 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz]

    - SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien: Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld. 
    Termine: 02. Okt., 23. Nov. 2026; 19. Jan. 2027, 12. März 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n]

    - Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen: Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
    Termine: 24. Sept.; 17. Nov.; 07. Dez. 2026; 15. Feb. 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily]

    - Seminar: SGB II für die Migrationsberatung: Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
    Termine: 30. Sept.; 04. Dez. 2026; 24. Feb. 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu]

    - Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser: Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
    Termine: 04. Sept.; 13. Nov. 2026; 25. Jan. 2027; 02. April 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5]

    - SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende: Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender. 
    Termine: 06. Okt. 2026 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1]

    - Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste: Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld. 
    Termin: 05. Feb. 2027 [Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p]

    - Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII): Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.
    Termine: 21./22. Sept. 2026 [https://t1p.de/ix6xp], 07./08. Dez. 2026 [https://t1p.de/v6bvl]

    - Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII: Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
    Termin: 30. Nov. 2026 [https://t1p.de/7iewc]

    - Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof: Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
    Termin: 02. Nov. 2026 [https://t1p.de/12qtg]

    - Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“? Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen.: In diesem Online-Fachseminar nach dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die ersten Erfahrungen sowie die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden. 
    Termin: 05. Okt. 2026 [https://t1p.de/n9zth]

    1.10. Online: Umgang mit Mädchen* mit Essstörungen

    Das MädchenHaus Mainz: Wenn das Essen aus dem Gleichgewicht ist, schwankt das Leben
    Essstörungen bei Jugendlichen, vor allem bei Mädchen, haben in den Letzen 10 Jahren erheblich zugenommen und bleiben seit der Corona Pandemie auf einem sehr hohen Niveau Viele Betroffene versuchen ihre Gefühle über Essen oder nichtessen zu regulieren. Dies führt oft auch zu körperlichen Symptomen. 
    In der Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Ursachen und Auswirkungen der unterschiedlichen Essstörungen, dem guten Grund, der hinter einer jeden Essstörung steht und durch Glaubenssätze gefüttert wird.
    Sie haben die Möglichkeiten, ihre Fallbeispiele einzubringen und erhalten Tipps und Methoden für Beratung und Umgang mit Betroffenen.
    Referent*in: Susanne Gronki, Diplom-Sozialpädagogin, Therapeutin und systemische Supervisorin
    Termin: 01.10.26, 10–17 Uhr, Ort: Online, Kosten: 150 €

    1.10. Karlsruhe: Jugendliche unter Einfluss von Fitness-&Gesundheitsinfluencer*innen

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V. in Kooperation mit Jugendhilfswerk Freiburg, Stadt Karlsruhe, Stadtmedienzentrum Karlsruhe: Fitness- und Gesundheitsinfluencer:innen. Jugendliche zwischen Sixpack, Selbstoptimierung und Social Media. - Seminar am 1. Oktober 2026 in Karlsruhe.
    Fitness- und Gesundheitsinfluencer:innen prägen die Lebenswelt von Jugendlichen auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube maßgeblich. Viele junge Menschen bewegen sich in einem Spannungsfeld aus Inspiration, Vergleich und Desinformation. Gerade in der sensiblen Phase der Identitätsentwicklung sind Jugendliche besonders empfänglich für idealisierte Körperbilder und vereinfachte Gesundheitsversprechen. Häufig entsteht dadurch ein starker Druck, ein bestimmtes, oft unrealistisches Ideal erreichen zu müssen. 
    In der Fortbildung werden aktuelle Studien, entwicklungspsychologische Hintergründe und die Mediennutzung junger Menschen behandelt. Neben einer kritischen Analyse von Chancen und Risiken werden praxisnahe Methoden vorgestellt, um die Thematik mit Jugendlichen zu bearbeiten. [Zum Programm, Anmeldung]

    2.-4.10. Neu-Anspach: Multiplikator*innen-FoBi: Rechtsextreme Jugendliche im ländl. Raum

    Multiplikator:innen-Fortbildung zu Rechtsextremismus unter Jugendlichen im ländlichen Raum. 
    Moderiert durch Referent:innen von FARN (Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz) und von basa e.V. tauschen wir Erfahrungen aus, schärfen unsere Analyse und entwickeln konkrete Handlungsstrategien. Im Fokus steht dabei der pädagogische Umgang mit rechsextremen Jugendlichen im Seminar- und Gruppenkontext.
    Termin& Ort: 02. – 04.10.2026, Bildungsstätte Alte Schule Anspach, Neu-Anspach, Anmeldefrist: 02.09.2026 [Infos und Anmeldung hier]

    6.10. Köln: Sexuelle Bildung in der JSA

    Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.: Für junge Menschen ist sexuelle Bildung und Sexualität ein großer Teil ihres Alltags, ein Feld, in dem sie sich tagtäglich bewegen. In der Praxis sehen sich Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit oftmals vor die Herausforderung gestellt, Fragen und Themen, die oftmals nebenbei geäußert werden, pädagogisch angemessen aufzugreifen.  
    Die LAG KJS NRW bietet für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in NRW einen Einführungsworkshop an, in dem Methoden der Sexuellen Bildung vorgestellt und aktiv ausprobiert werden sollen. Welche Methoden gibt es überhaupt? Was sind „gute“ Methoden für einen Einstieg mit Jugendlichen? Welche Methoden sind niederschwellig und einfach umsetzbar? Welche benötigen mehr Planung? 
    Weiterhin geht es um unsere Haltung als Fachkräfte und unsere Sprachfähigkeit zu Themen der Sexuellen Bildung. Wir möchten miteinander ins Gespräch kommen als Fachkräfte und wie wir dem Thema Sexuelle Bildung in unseren pädagogischen Alltag Raum geben können. Dabei arbeiten wir nicht biographisch. 
    Abschließend übertragen wir die Themen auf unseren pädagogischen Alltag: Welche Methoden lassen sich mit Jugendlichen umsetzen? Wo braucht es Abwandlungen? Wie kann es uns gelingen, einen schützenden und zugleich offenen Rahmen zu schaffen für die sexualpädagogische Arbeit vor Ort? In welchen sexualpädagogischen Themen fühle ich mich als Fachkraft sicher, wo erlebe ich eigene Unsicherheiten und wie kann ich diesen begegnen?
    Als Grundlage dient das Kartenset der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW.
    Termin& Ort: 6.10., 10–16 Uhr; LAG KJS NRW, Kleine Spitzengasse 2-4, 50676 Köln [Anmeldung hier]

    7.10. Online: Suchtprävention im Jugendalter: Vapes& neue Nikotinprodukte

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.: Digitale Fortbildungsreihe 2026 - 2027: sehn#süchte: Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter.
    Suchtprävention ist ein zentraler Bestandteil pädagogischer Arbeit, denn Kindheit und Jugend sind Lebensphasen voller Entwicklungsaufgaben: Selbstständigkeit aufbauen, soziale Beziehungen gestalten, emotionale Stabilität entwickeln und sich in einer zunehmend komplexen Welt zurechtfinden. Während dieser sensiblen Zeit sind junge Menschen besonders empfänglich für Gruppendruck, neue Reize und vermeintlich schnelle Lösungswege zur Stressbewältigung. Genau hier setzt Prävention an – unterstützend, orientierend und stärkend.
    Aktuelle Daten zeigen, dass riskante Konsummuster bereits im frühen Jugendalter beginnen können. Dazu gehören z.B. der Einstieg in exzessive Mediennutzung, der Umgang mit Nikotin- und Tabakprodukten in neuer Form (z. B. Vapes oder Nikotinbeutel), der Zugang zu Alkohol sowie der Einfluss von Social Media auf Verhalten, Selbstbild und Konsumentscheidungen. Auch steigende psychische Belastungen, Leistungsdruck, gesellschaftliche Unsicherheiten und familiäre Herausforderungen können das Risiko erhöhen, dass Kinder und Jugendliche zu psychoaktiven Substanzen greifen oder suchtähnlichen Verhaltensweisen entwickeln.
    Kontakt: Inhaltlich Benjamin Götz goetz@ajs-bw.de, Organisatorisch Anette Frey frey@ajs-bw.de

    sehn#süchte unterstützt Fachkräfte, diese Entwicklungen zu verstehen und ihnen professionell zu begegnen. Aufgezeigt wird, wie frühzeitige Prävention wirkt, wie schützende Faktoren im Alltag gestärkt werden und wie pädagogische Fachkräfte junge Menschen dabei unterstützen können, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, Risiken zu erkennen und gesunde Bewältigungsstrategien zu entwickeln. So trägt die Reihe dazu bei, eine stabile Grundlage für ein gesundes Aufwachsen zu schaffen – aufmerksam, reflektiert und nah an der Lebenswelt junger Menschen.
    Die Module finden über Zoom statt und können unabhängig voneinander gebucht werden. Teilnahme-Gebühr pro Modul: 40,00 Euro. Teilnahme-Beschränkung: Siehe in der Modulbeschreibung.

    Letztes Modul in 2026: 07. Oktober, 09:30-12:30 Uhr: sehn#süchte: Wolkig mit Aussicht auf Risiko – Vapes und neue Nikotinprodukte. Benjamin Götz, Fachreferent Gesundheitsförderung und Suchtprävention, Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Medienpädagoge: ​Rauchen ist out – der Konsum von Nikotin bei Jugendlichen dagegen nicht. In den vergangenen Jahren haben Vapes (Einweg-E-Zigaretten) bei Jugendlichen stark an Popularität gewonnen. Besonders junge Menschen fühlen sich von den vielfältigen Geschmacksrichtungen sowie den auffälligen Farben, Designs und Verpackungen angesprochen. Dies widerspricht jedoch den gesetzlichen Vorgaben, denn laut Jugendschutzgesetz ist der Konsum von E-Zigaretten für Minderjährige verboten. [Mehr…; Anmeldung]

    8.10. Online: Die Zukunft des ESF+ ab 2028 - EU-Pläne& nationale Umsetzung

    Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Die Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF+) ab 2028: Europäische Pläne und nationale Umsetzung 
    Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Beschäftigung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Mit Blick auf die Förderperiode ab 2028 werden derzeit auf europäischer Ebene grundlegende Weichenstellungen für die Zukunft der Kohäsions- und Strukturpolitik diskutiert. Die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen werden Auswirkungen auf die Umsetzung des ESF+ ab 2028 in Deutschland haben.
    Die Fachveranstaltung informiert über die Vorschläge der Europäischen Kommission und die aktuellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten im Rat der EU. Zudem wird ein Blick auf erste Pläne zur Umsetzung des ESF+ in Deutschland (auf Ebene des Bundes und der Bundesländer) ab 2028 geworfen. Abschließend werden mögliche Auswirkungen auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und weitere Akteure der sozialen Infrastruktur diskutiert.
    Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger und Einrichtungen sozialer Dienste
    Datum: 08.10., 9:30-13:00Uhr, online; Anmeldung bis: 17.09.2026, Veranstaltungskosten für Mitglieder: 45 EUR/ für Nichtmitglieder: 56 EUR [mehr Infos]

    8.-9.10. Dortmund: Konfliktkompetenz& Traumasensibilität i.d. Jungen*arbeit

    LAG Jungenarbeit NRW: Konfliktkompetenz und Traumasensibilität in der Jungen*arbeit: verstehen und agieren.
    Viele Jungen* bringen besondere Lebenserfahrungen mit sich, wie Flucht, Prekarität, Vernachlässigung und/oder Gewalterfahrung. Solche Ereignisse hinterlassen traumatische Spuren, die den Ton der alltäglichen Interaktionen innerhalb der Gruppen beeinflussen, lenken und bestimmen können. Gleichzeitig schreiben anhaltend existente Männlichkeitsnormen den Jungen* möglicherweise vor, sich nicht emotional zu öffnen, sich abzuhärten und mitunter sogar in Gewalt abzurutschen. Das lässt sich dann oft in entstehenden Konflikten beobachten. 
    Die Bearbeitung und Bewältigung von Konflikten, die in er Arbeit mit Jungen* existieren erfordert oft einen traumasensiblen Ansatz, der es ermöglicht die Beziehung aufrechtzuerhalten und trotzdem eine gesunde individuelle und gruppensoziale Entwicklung zu fördern. Das beschriebene Themenfeld greift diese Fortbildung auf. Im Fokus stehen das frühzeitige Erkennen von Konfliktdynamiken, ein traumasensibler Zugang zu Jungen* sowie der professionelle Umgang mit Aggression, Rückzug und Grenzverletzungen.  

    Ziele: Konfliktkompetenz stärken, Methoden kennenlernen, Lernen Jungen* wertschätzend zu begleiten, Sensibilisierung für traumatische Erfahrungen und deren Auswirkungen auf Verhalten von Jungen*.
    Termine: 08. & 09.10.2026, je 10 - 16 Uhr, Teilnahmegebühr: 85€, Anmeldeschluss: 10.08.2026
    Zielgruppe: Die Fortbildung ist für Fach- und Lehrkräfte aller Geschlechter ausgeschrieben.
    Das Ziel der LAG Jungenarbeit NRW ist es, unsere Veranstaltung barrierearm zu gestalten und allen die Teilnahme zu ermöglichen. Daher bitten wir bei einer Hörschwäche, einer Sehschwäche oder anderem Assistenzbedarf um Kontaktaufnahme mit der Fachstelle, damit wir uns um passende Lösungen bemühen können: (+49 (0)231 53 42 174) oder info@lagjungenarbeit.de.
    Referent*in: Gabaël Aluc, Bildungsreferent bei der LAG Jungenarbeit NRW. [mehr Infos]

    8.-9.10. Essen: Der Anti-Bias-Ansatz in der Praxis

    FUMA - Fachstelle Gender & Diversität NRW: "Bist du so, wie ich dich seh?“ – Der Anti-Bias-Ansatz in der Praxis.
    Der Anti-Bias Ansatz ist eine Form der antidiskriminierenden Bildungsarbeit. Die Übernahme von Vorurteilen und Einseitigkeiten geht auf gesellschaftlich anerkannte und praktizierte Zuschreibungen über Gruppen zurück. Im Kontext des Anti-Bias-Ansatzes wird auch von Schieflagen gesprochen, die sich auf verschiedenen Ebenen wiederfinden. Ziel des Anti-Bias-Ansatzes ist es, sich mit eigenen Bildern diversitätsreflektiert und diskriminierungskritisch auseinander zu setzen, um Schieflagen zu erkennen und Gegenstrategien zu entwickeln.
    In dieser zweitägigen Fortbildung werden praxisnah Grundlagen und Zielsetzungen der Anti-Bias-Arbeit vorgestellt und auf die Einbindung in die Praxis eingegangen. Zugänge zu Themen wie “Vorurteile, Macht und Diskriminierung” werden über selbstreflexive Übungen transportiert und es besteht der Raum eigene Erfahrungen – damit auch Einstellungen und Haltungen – zu reflektieren.
    Des Weiteren wird der hybride, intersektionale Methodentrolley “Power Pack Kids” (für den Einsatz mit Kindern im Grundschulalter) und „Power Pack Teens“ (digitale Methoden- und Materialsammlung für den Einsatz mit Jugendlichen von 14 – 16 Jahren) vorgestellt.
    Termin& Ort: 08.10.-09.10.2026, 10-17 Uhr, FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127 Essen [Anmeldeschluss: 01.10.2026, Kosten: 220€, Mehr Informationen hier]

    9.10. Tanneberg: Männerworkshop zu Körpergefühl in digitalen Zeiten

    Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen: Workshop: Offline. Echt. Verbunden. Männerworkshop zu Körpergefühl und innerer Klarheit in digitalen Zeiten:
    Smartphone, Tablet und Laptop begleiten viele Männer durch den Alltag. Dabei geraten echter Kontakt, Beziehungen und das eigene Körpergefühl leicht in den Hintergrund. Oft bleibt kaum Zeit, innezuhalten und wahrzunehmen, was wirklich guttut.
    Der Workshop lädt dazu ein, bewusst offline zu gehen und sich gemeinsam mit anderen Männern eine Auszeit zu nehmen. In einer naturnahen Umgebung stehen Körperwahrnehmung, Achtsamkeit und Verbundenheit im Mittelpunkt. Gemeinsam wird der Frage nachgegangen, welche Gewohnheiten im digitalen Alltag belasten, welche Veränderungen sich Männer wünschen und wie neue Zugänge zu sich selbst entstehen können.
    Im Workshop werden unter anderem folgende Themen aufgegriffen: Körperintuition stärken, Innere Kraft trotz digitaler Reizüberflutung bewahren, Emotionen wahrnehmen und ausdrücken, Eigene Grenzen erkennen und setzen.
    Zum Einsatz kommen Methoden aus der Körper- und Bewegungsarbeit, Tanztherapie, Embodiment, Achtsamkeit, Schematherapie und dem Perspektivwechsel.
    Die Workshopleitung übernehmen Rachel Raoul (*1970), Systemische Coach, Körpertherapeutin und Achtsamkeitstrainerin (www.expression-corporelle.com), sowie Stefan Beier (*1965), Körper- und Bewegungstherapeut, Männercoach und Paarberater (www.fachstelle-maennerarbeit.de).
    Die Veranstaltung findet in einer geschlossenen Gruppe mit maximal acht Teilnehmern statt.
    Teilnahmebeitrag: 350 €, Frühbucherpreis (bis 01.09.2026): 310 €, Ermäßigung: auf Anfrage. 
    Anmeldeschluss: 15. September 2026
    Termin& Ort: 9. Oktober • 17:00 — 11. Oktober • 14:30 Uhr, RAM-Yogahaus Schmiedewalde/Klipphausen, Obere Str. 6 , Schmiedewalde-Klipphausen, 01665 
    Optionaler Einführungsabend: Donnerstag, 27. August 2026, 18:30–20:00 Uhr, Hechtstraße 26, 01097 Dresden, Anmeldung bis: 24. August 2026, Kosten: auf Spendenbasis [Infos und Anmeldung]

    ab 10.10. Belgien: Outdoor-Pädagogik mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen

    JUGEND für Europa - Nationale Agentur (_ Erasmus+ Jugend _ Europäisches Solidaritätskorps _ Erasmus+ Sport) Bonn:: Europäisches Weiterbildungsangebot:
    Adventure Europe – Outdoor-Pädagogik mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen
    10.-16. Oktober 2026 und 10.-14. April 2027, Viroinval, Belgien | Online-Coaching zwischen November 2026 und März 2027
    Wie kann Outdoor-Pädagogik in der Bildungsarbeit mit jungen Menschen genutzt werden? Ein Weiterbildungsangebot für Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung und Jugendsozialarbeit, die mit Jugendlichen arbeiten, die in prekären Situationen leben.
    Diese Weiterbildung richtet sich gezielt an Fachkräfte, die mit Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen arbeiten. Im Rahmen des Trainings werden verschiedene Ansätze und Methoden der Erlebnispädagogik (Experiential Learning) vorgestellt, die in die eigene Arbeit mit den Jugendlichen übertragen werden können, um z.B. Gruppenprozesse zu initiieren, Reflexionsprozesse zu gestalten, Jugendliche zu aktiver Partizipation zu motivieren und ihre physische und psychische Gesundheit zu stärken.
    Das Projekt bietet auch die Möglichkeit, sich mit Fachkräften aus anderen Ländern auszutauschen und gemeinsame Projekte zu planen, die den Jugendlichen internationale Kontakte und Erfahrungen ermöglichen.
    Nach dem Termin im Oktober 2026 geht es weiter: Die Trainer*innen mit einem breiten Spektrum an Erfahrungen und Qualifikationen, bieten Online-Unterstützung bei der Anwendung der verschiedenen Methoden im eigenen Arbeitsbereich und mit der jeweiligen Zielgruppe an.
    Im April 2027 werden Sie sich in der Gruppe dann erneut treffen, um Ihre Lernprozesse zu reflektieren und um gemeinsame europäische Projekte zu planen oder konkretisieren.
    Das Seminar ist in englischer Sprache, was aber keine perfekten Englischkenntnisse voraussetzt – auch für die meisten anderen Fachkräfte aus Europa ist Englisch eine Fremdsprache. Es fällt ein geringer Eigenbeitrag an (100 Euro, bei fehlenden Finanzmitteln ist eine Reduktion möglich). . Die Veranstaltung soll allen Interessierten offenstehen. Gebärdensprachverdolmetschung oder andere Unterstützungsmöglichkeiten werden daher auf Anfrage organisiert.  Die Trainingskosten, einschließlich Reisekosten, werden durch das EU-Jugendprogramm Erasmus+ Jugend gefördert. 
    Weitere Informationen und den Link zu Anmeldung finden Sie unter diesem Link (in englischer Sprache).

    Bewerbungsfrist ist der 9. Juni 2026.
    „Adventure Europe setzt erlebnispädagogische Settings in den Kontext internationaler (Jugend-) Arbeit und vereint in meinen Augen somit zwei der wichtigsten Lernfelder sozialpädagogischer Arbeit miteinander. Und das macht, neben der Vernetzung potentieller Projektpartner, dieses Training so wertvoll für mich.“ Statement eines ehemaligen Teilnehmers.

    10.-11.10. Magdeburg: Krisenfestes Empowerment mit kreativen Methoden - gegen Radikalisierung& für mehr Empathie

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder-u. Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.: Krisenfestes Empowerment mit kreativen Methoden (4. Modul aus der Fortbildungsreihe „Nicht mein Narrativ“) - Kreative Methoden gegen Radikalisierung und für mehr Empathie
    Eine Kooperation zwischen Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt e.V., KgKJH e.V. und Kulturzentrum Moritzhof/ARTist! e.V.
    Radikalisierung, Polarisierung und Desinformation prägen zunehmend gesellschaftliche Debatten auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Pädagogische Fachkräfte stehen vor der Herausforderung, junge Menschen in ihrer Meinungsbildung zu begleiten, sie für diskriminierende Dynamiken zu sensibilisieren und Räume für Dialog, Reflexion und Empathie zu schaffen.
    Inhalte: Wenn die Welt aus den Fugen gerät, brauchen wir mehr als Durchhalteparolen. Dieser Workshop verbindet kreative und theaterpädagogische Methoden mit biografischer Arbeit, um Angst und Zweifel produktiv zu wenden und das Potenzial von Krisen und Brüchen erfahrbar zu machen. Wir beleuchten, welche Mechanismen Populist:innen in Zeiten der Unsicherheit nutzen, und stärken Selbstführung sowie inneren Halt, bevor Ängste instrumentalisiert werden können.
    Dabei nehmen wir auch in den Blick, wie Krisen geschlechtsspezifisch erlebt und gesellschaftlich gerahmt werden: Welche Rollenbilder und Erwartungen wirken in Zeiten der Unsicherheit besonders stark? Wie werden Fragen von Geschlecht politisch instrumentalisiert? Der Workshop schafft einen kreativen Raum, in dem feste Zuschreibungen hinterfragt und selbstbestimmte Haltungen gestaltet werden. Krisen begreifen wir als Wendepunkte, an denen Neues entstehen kann.
    Der Workshop richtet sich an Multiplikator:innen in der pädagogischen Arbeit ebenso wie an Privatpersonen, die ihre Resilienz stärken und in unsicheren Zeiten handlungsfähig bleiben wollen.
    4. Modul: Krisenhaftes Empowerment mit kreativen Methoden
    Termin& Ort: 10. und 11. Oktober 2026, Samstag, 10:00 bis 18:00 Uhr / Sonntag, 10:00 bis 16:00 Uhr, Kulturzentrum Moritzhof, 39124 Magdeburg, Moritzpl. 1) [Link zu Anmeldung]
    Die Fortbildung umfasst drei weitere zweitägige Workshops, die inhaltlich aufeinander aufbauen, aber auch einzeln besucht werden können.
    Bei weiterführenden Fragen könnt ihr euch an Angela Mund (LanZe e.V.) wenden: angela.mund@lanze-lsa.de

    12.10. Online: Traumasensibilität in der Arbeit mit jungen Geflüchteten

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BumF): Online-Fortbildung: Traumasensibilität in der Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen
    Junge Menschen mit Fluchterfahrung haben belastende oder traumatische Erfahrungen gemacht – auf der Flucht, im Herkunftsland und auch nach der Ankunft. Fachkräfte, die mit diesen jungen Menschen arbeiten, begegnen ihren Geschichten tagtäglich – in Gesprächen, im Verhalten oder manchmal im Schweigen. Doch wie kann man in solchen Situationen sensibel, unterstützend und zugleich professionell handeln?
    Das Online-Seminar vermittelt die Grundlagen einer traumasensiblen Haltung und bietet Orientierung für den Alltag in Schule, Jugendhilfe, Sozialarbeit oder Ehrenamt.
    Referent*: Leo Teigler, M.Sc. Psychologie, M.A.
    Termin& Ort: 12.10.2026, 9-13 Uhr, Zoom [mehr Informationen]

    12.10. Online: Geschlechterreflektierte Arbeit mit Mädchen* und Jungen*

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Interaktiver Onlineworkshop: Geschlechterreflektierte Arbeit mit Mädchen* und Jungen* – Mehr als nur ein Zusatzangebot!
    Mädchen* und Jungen* wachsen in einer Welt auf, in der Geschlecht mit vielfältigen und teilweise widersprüchlichen Erwartungen verbunden ist – von Schönheitsidealen und digitaler Selbstinszenierung über Vorstellungen von Stärke und Durchsetzungsfähigkeit, die stereotype Rollenbilder und Zuschreibungen reproduzieren.
    Geschlechterreflektierte Arbeit mit Mädchen*- und Jungen* setzt genau hier an: Sie schafft Räume, in denen junge Menschen sich mit ihren eigenen Interessen, Stärken und Bedürfnissen auseinandersetzen können. Sie unterstützt sie dabei, Handlungsspielräume zu erweitern, eigene Positionen zu entwickeln und unterschiedliche Formen von Sein und Verhalten kennenzulernen.
    Geschlechtersensible Arbeit ist kein „Extra“, sondern ein wichtiger Bestandteil einer zeitgemäßen Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam schauen wir darauf, wie die Arbeit mit Mädchen*- und Jungen* sinnvoll gestaltet und nachhaltig in pädagogische Strukturen integriert werden kann.
    - Mögliche Fragestellungen: - Warum braucht es gezielte Arbeit mit Mädchen*- und Jungen*?
    - Welche Bedeutung haben geschlechtsspezifische Sozialisationsprozesse für die pädagogische Arbeit?
    - Und wie können Fachkräfte junge Menschen stärken, ohne Geschlechterrollen dabei ungewollt zu verfestigen?

    Inhalte: Grundlagen geschlechterreflektierter Arbeit / Mädchen*- und Jungen*arbeit / Medien & Sozialisierung / Praxisideen für die eigene Arbeit.
    Termin& Ort: 12.10., 9:30 – 15:30 Uhr, online. [Anmeldung]

    12.-13.10. Gültstein: Pädagog. Umgang mit traumatisierten Mädchen* (HzE)

    Kooperationsveranstaltung KVJS-Landesjugendamt BW & LAG Mädchen*politik Baden-Württemberg: Traumatisierte Mädchen und junge Frauen – Methoden für den pädagogischen Alltag in den erzieherischen Hilfen am 12.&13.10.2026.
    Die Arbeit mit Mädchen, die aufgrund von traumatischen Erlebnissen in ihrer Beziehungs- und Verbalisierungsfähigkeit sehr eingeschränkt sind, löst im pädagogischen Alltag bei den Fachkräften oft Hilf- und Ratlosigkeit aus. 
    Zur traumaspezifischen Symptomatik gehören unter anderem Selbstverletzungen, dissoziatives Verhalten, gering ausgeprägte Impulskontrolle oder Flashbacks.
    Diese zweitägige Fortbildung bietet einen theoretischen Überblick der Symptomatik von Traumafolgen und führt in praxisorientierte und alltagstaugliche Methoden im Umgang mit traumatypischen Verhaltensweisen bei Mädchen und jungen Frauen ein. Hilfreiche Techniken der Stabilisierung und Ressourcenförderung wie Imaginationsübungen, Dissoziationsstop oder der Aufbau eines Notfallkoffers werden, abgestimmt auf alters- und geschlechtsspezifische Erfordernisse von Mädchen und jungen Frauen, vorgestellt und erprobt. Auch werden die notwendigen Rahmenbedingungen für eine mädchenspezifische traumapädagogische Arbeit vorgestellt.
    Es besteht die Möglichkeit, Fälle aus dem eigenen Betreuungsalltag einzubringen.
    Termine& Ort: 12.10., 10-18 Uhr, 13.10., 9-16:30 Uhr, Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein, 71083 Herrenberg-Gültstein
    Zielgruppe: Sozialpädagogische Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung, die mit Mädchen und jungen Frauen arbeiten.
    Gebühr mit Übernachtung: 426,00 €/ ohne Übernachtung: 345,00 € (inkl. MwSt.) [Anmeldung]

    13.10.&11.11. Online: White Allyship, Verbündet*innenschaft& critical whiteness i.d. pädag. Praxis

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität: White Allyship, Verbündet*innenschaft & critical whiteness in der pädagogischen Praxis: Weiß positioniert. Kritisch reflektiert. Solidarisch handelnd. White Allyship in der pädagogischen Praxis mit Dana Meyer und Birol Mertol (FUMA).
    Dieser Workshop lädt weiß positionierte pädagogische Fachkräfte zu einer reflexiven Auseinandersetzung mit Rassismus, weißem Privileg und eigener Positionierung ein. Im Mittelpunkt steht nicht der „Rassismus der anderen“, sondern die Frage, wie wir selbst – bewusst oder unbewusst – in rassistische Wissensbestände, Strukturen und Praktiken eingebunden sind. Und was es bedeutet, daraus Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
    Der Workshop verbindet eine kompakte Einführung in rassismuskritische Perspektiven mit angeleiteter Selbstreflexion. Gemeinsam beschäftigen wir uns mit weißer Dominanz und Abwehrmechanismen und fragen, welche Auswirkungen diese auf unsere pädagogische Praxis haben.
    Im Nachgang wird es ein Follow-up geben, bei dem wir gemeinsam auf Fragen eingehen sowie Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten reflektieren.
    Termin& Ort: 13.10.26 von 90-16Uhr (inkl. Mittagspause), Follow-up: 11.11.26, 14–16 Uhr; Online-Zoom, Kosten: 115€, Anmeldeschluss: 06.10.26 [Mehr Informationen hier]

    15.-16.10. Berlin: Maskulinistische Influencer im Kontext pädagogischer Arbeit

    Andrew Tate in der Arbeit mit Jugendlichen? Maskulinistische Influencer im Kontext der pädagogischen Arbeit.
    Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg in Kooperation mit Dissens – Institut für Bildung und Forschung.
    Kämpfe für Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und die Anerkennung vielfältiger geschlechtlicher Identitäten und Lebensweisen haben in den vergangenen Jahren an Sichtbarkeit gewonnen und politische wie gesellschaftliche Erfolge verzeichnet. Gleichzeitig stellen wir fest, dass sexistische, homo-, trans*- und inter*feindliche Positionen enormes Mobilisierungspotenzial entfalten und auch unter jungen Menschen weit verbreitet sind. Insbesondere in sozialen Medien gewannen in den vergangenen Jahren männliche Influencer wie Andrew Tate, der unter anderem sexistische, vielfaltsfeindliche und extrem rechte Positionen vertritt, an Reichweite und Popularität unter Jungen und jungen Männern. Dies stellt viele pädagogische Fachkräfte vor Herausforderungen und wirft Fragen zu Präventions- und Interventionsmöglichkeiten auf. 
    In dieser Fortbildung sprechen wir über maskulinistische Influencer, traditionelle Männlichkeitsbilder sowie Möglichkeiten, ihnen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen zu begegnen. Wir fragen nach der Funktionsweise und dem Effekt von (medialen) Vorbildern, dabei insbesondere der Anziehungskraft traditioneller Männlichkeitsbilder, und stellen Ansätze für deren besseres Verständnis vor. Schließlich erarbeiten wir – unter anderem durch Fallbesprechungen – Handlungsansätze, die Fachkräfte dabei unterstützen können, Jungen und männliche Jugendliche bei kritischen Auseinandersetzungsprozessen mit Männlichkeitsbildern zu begleiten und damit sexistischen, homo-, trans*- und inter*feindlichen Einstellungen präventiv zu begegnen.
    Termin& Ort: 15.10.2026 09:45 Uhr - 16.10.2026 17:15 Uhr; Jagdschloss Glienicke.
    Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus Berlin und Brandenburg
    Teilnehmerzahl: 18, Anmeldung bis 17.09.2026.
    Dozent*in: Sarah Klemm, Till Dahlmüller; Verantwortlich: Claudia Lutze. [Anmeldung]

    15.-17.10. Berlin: Beharrlichkeit& Dynamik von Väter-& Mütterbildern

    Fortbildung: Wie können wir Väter verstehen? Eine Auseinandersetzung mit Väter- und Mütterbildern in ihrer Beharrlichkeit und Dynamik
    Bilder von Väterlichkeit und Mütterlichkeit sind offenbar beharrlicher, als wir glauben. Seit mindestens 30 Jahren setzt die Gesellschaft große Hoffnungen und Erwartungen in die Veränderung der Vaterrolle. Väter sollen mehr Care-Arbeit übernehmen, Eltern sollen Care-Arbeit partnerschaftlich aufteilen; Verantwortung für die Kinder soll von Vätern und Müttern zu gleichen Teilen übernommen werden. Doch die Gegenwart von Müttern und Vätern ist ernüchternd. Viele Eltern finden sich in alten Rollenmustern wieder, obwohl sie vieles ganz anders machen wollten.
    Woher kommt diese Beharrlichkeit der Vater- und Mutterbilder und -rollen? Das ist das Thema dieses Seminars des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung. Der Schwerpunkt soll bei den Vätern liegen.
    Termin& Ort: 15. Oktober • 15:00 — 17. Oktober • 13:00 Uhr, Auguststr. 80, 10117  Berlin. Kosten: 365€ 
     Veranstalter: Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH und Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung [Mehr Infos und Anmeldung]

    15.10.-3.11. Online: Sexuelle Bildung in der Kita

    Kooperation von Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e.V.  und pro familia Landesverband Baden-Württemberg e.V.: Unaufgeregt wertvoll: Sexuelle Bildung in der Kita - Digitale Fortbildungsreihe. 
    Sexualerziehung ist ein selbstverständlicher Teil jeglicher Erziehung. Sie geschieht. Bewusst oder unbewusst. Alle, die mit Kindern zu tun haben, sind beteiligt. Zudem ist es ein sensibles Thema, das im pädagogischen Alltag oft zu Befangenheit führt. Sexuelle Bildung bezieht sich auf einen wichtigen Entwicklungsbereich der kindlichen Persönlichkeit. Eine professionelle Haltung der einzelnen Fachkräfte und im Team unterstützt dabei, Handlungssicherheit zu entwickeln. Damit kann es gelingen, in entsprechenden Situationen kompetent zu reagieren und auch für die Erziehungsberechtigten eine fachkundige Ansprechperson zu sein.
    Sexuelle Bildung schafft alters- und geschlechtergerechte Lernorte. Sie vermittelt grundlegendes Körperwissen wie auch Verhaltens- und Kommunikationsregeln, die auf gegenseitigem Respekt basieren. Das Verhältnis zum eigenen Körper und die Möglichkeit, Gefühle und Unsicherheiten auszudrücken, sind für die Kinder zentral bei der Entwicklung persönlicher Identität. Bewusst gestaltete Angebote begleiten dabei, sich und andere zu verstehen. Selbstbestimmte und gut informierte Kinder haben bessere Chancen, ihre eigene Sexualität und ihre Beziehungen zu gestalten ohne vermeidbare Risiken einzugehen. Sexuelle Bildung schützt vor sexualisierter Gewalt. 
    Die einzelnen Module greifen wichtige Themen sexueller Bildung im Kita-Alltag auf. Neben einem theoretischen Input haben pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und zu diskutieren.

    Termine 2. Jahreshälfte 2026, je 13-16 Uhr:
    - 15.10.2026: Erzähl mir nichts vom Storch – Entwicklungsaufgaben von Kindern im Kita-Alter in den Bereichen Körper, Sinne, Gefühle. Anmeldeschluss 01.10.2026
    - 22.10.2026: Doktorspiele und Co – gelingende sexuelle Bildung in Theorie und Praxis. Anmeldeschluss 08.10.2026
    - 03.11.2026: Selbst aktiv, statt fremdbestimmt – Sexuelle Bildung und Herausforderungen in der Elternarbeit. Anmeldeschluss 20.10.2026 [Zum Programm der einzelnen Module; Zur Anmeldung]
    Die Module finden über Zoom statt und können unabhängig voneinander gebucht werden. Teilnahme-Gebühr pro Module 40,00 €. Teilnahme-Beschränkung: 30 Personen.
    Information:  Silke Grasmann (ajs), Grit Heidecker (profamilia)

    16.10. Online: K.o.-Tropfen & Konsens – hinschauen, zuhören, handeln.

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): Interaktiver Onlineworkshop: K.o.-Tropfen & Konsens – hinschauen, zuhören, handeln
    K.-o.-Tropfen sind ein Thema, zu dem zahlreiche Mythen, Fehlinformationen und widersprüchliche Handlungsempfehlungen kursieren. Der Workshop vermittelt fundiertes Wissen über K.-o.-Substanzen, ihre Wirkungsweisen, mögliche Anzeichen einer Verabreichung sowie die Möglichkeiten und Grenzen einer Spurensicherung. Dabei werden auch relevante Zeitfenster und Handlungsmöglichkeiten im Verdachtsfall thematisiert.
    Darüber hinaus wird das Thema in den Kontext von Konsens und sexualisierter Gewalt eingeordnet. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit Kindern und Jugendlichen über K.-o.-Tropfen, Grenzen, Konsens und sexualisierte Gewalt ins Gespräch kommen können. Dabei werden sowohl präventive Gesprächsanlässe als auch der Umgang mit möglichen Verdachtsfällen und Offenbarungen berücksichtigt.
    Die Vermittlung von Fachwissen wird mit der Reflexion der eigenen Haltung sowie konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe verbunden.
    Mögliche Fragestellungen: - Was sind K.-o.-Tropfen eigentlich – und woran können wir sie erkennen? 
    - Welche Mythen und Fehlinformationen begegnen uns rund um K.-o.-Tropfen? 
    - Wie können wir mit Kindern und Jugendlichen über K.-o.-Tropfen, Konsens und Grenzen sprechen?
    - Was ist wichtig, wenn sich ein Kind oder eine jugendliche Person uns anvertraut?
    - Was können wir im Verdachtsfall tun?

    Workshopleiterin Nina Fuchs ist Vorstandsvorsitzende des gemeinnützigen Vereins Kein Opfer e. V. und Expertin für sexualisierte Gewalt, K.-o.-Tropfen und Konsens. Sie arbeitet seit mehreren Jahren in der Aufklärung und Sensibilisierung zu diesen Themen und ist unter anderem in Schulen, der Fachöffentlichkeit, den Medien und im politischen Kontext tätig. Als selbst Betroffene verbindet sie fachliche Expertise mit eigenen Erfahrungen und setzt sich für einen fachlich fundierten, diskriminierungssensiblen und unterstützenden Umgang mit Betroffenen ein.
    Termin& Ort: 16.10, 9:30 – 15:30 Uhr, online. [Anmeldung]

    22.10. Essen: Mädchen*arbeit gegen Bodyismus& Lookismus

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität: Körper unter Druck – Mädchen*arbeit gegen Bodyismus und Lookismus
    Mädchen*- und Frauen*körper stehen unter besonderem Druck: Sie sollen leistungsfähig, attraktiv, jung, schlank und gesund wirken. Medien, soziale Erwartungen und stereotype Rollenzuschreibungen prägen, welche Körper als „richtig“, „normal“ oder sogar „schön“ gelten. Wer diesen Normen nicht entspricht, erlebt häufig Abwertung, Beschämung, Ausschluss oder Diskriminierung.
    Begriffe wie Bodyismus, Lookismus und Ableismus beschreiben einige körperbezogene Diskriminierungsverhältnisse.
    Um in der pädagogischen Praxis Benachteiligungen von Körpern abzubauen, braucht es Wissen, (sensible) Sprache und Selbstreflexion. Gemeinsam hinterfragen wir vermeintliche „Wahrheiten“ über Körper und beschäftigen uns mit Voraussetzungen und Elementen einer bodyismus- und lookismuskritischen Mädchen*arbeit. 
    Termin& Ort: 22.10.26, 10-17Uhr, FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127, Deutschland [Kosten: 110 €, Anmeldeschluss: 15.10.26, Mehr Informationen hier.]

    27.10. FF(M): Methoden d. Mädchen*-/Jungen*arbeit - Zusammenarbeit& Praxis-Umsetzung

    Fachseminar: „Methoden der Mädchen*- /Jungen*arbeit – Zusammenarbeit und Umsetzung in der Praxis“
    In Zeiten, in denen junge Menschen – Mädchen*, Jungen* und jene, die sich nicht binär verorten – verstärkt Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt und Sexismus machen, ist es wichtiger denn je, professionell und sensibel zu handeln. Die Fortbildung des Paritätischen Bildungswerks lädt Fachkräfte der pädagogischen Arbeit aus Hort, Schule und Kinder- und Jugendarbeit und am Thema Interessierte ein, die eigene Haltung in der Arbeit mit Jugendlichen zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, gemeinsam wirksame Strategien im Umgang mit Sexismus, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung zu entwickeln. 
    Termin& Ort: 27.10. - 28.10.2026 , 1. Tag: 10:00-17:00 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:00 Uhr, Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, Frankfurt-Sachsenhausen [Infos und Anmeldung]

    28.10. Online: Kinder- & Aufklärungsbücher unter der intersektionalen Lupe

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität: Bilder, Sprache, Vielfalt - Kinderbücher & Aufklärungsbücher unter der intersektionalen Lupe
    Woran lässt sich erkennen, ob ein Kinderbuch Vielfalt nicht nur zeigt, sondern wirklich mitdenkt? Kinderbücher prägen früh, welche Familien, Körper, Sprachen, Lebensweisen und Zugehörigkeiten als selbstverständlich gelten. Sie können Kinder stärken, wenn vielfältige Lebensrealitäten sichtbar werden. Worauf können wir also achten, wenn wir Bücher für unsere pädagogische Arbeit anschaffen oder einsetzen möchten?
    Ein kompakter fachlicher Input zu intersektionalen Kinderbüchern und Sexualaufklärungsbüchern mit vielen visuellen Beispielen aus ausgewählten Kinder- und Aufklärungsbüchern.
    Termin& Ort: 28.10.26, 10-13 Uhr, Online; Anmeldefrist: 15.10.2026, Kosten: 18€ [Mehr Informationen hier]

    30.10. Online: M*arbeit: Umgang mit Traumatisierung& Traumafolgestörungen

    Das Mädchenhaus Mainz: Das Drama mit dem Trauma – Einführung in die Grundlagen von Traumatisierung und Traumafolgestörungen.
    Kinder und Jugendliche, ebenso wie ihre Erziehungspersonen bringen ihre traumatischen lebensgeschichtlichen Erfahrungen mit und stellen Fachkräfte und Institutionen damit vor besondere Herausforderungen Zur Bewältigung ihrer bisherigen Erfahrungen benötigen sie konstante Beziehungserfahrungen und emotionale Stabilisierung Was passiert eigentlich bei Traumatisierung im Gehirn? Wie bewältigen Menschen traumatische Erfahrungen? Welche Arten von Traumata gibt es? Entwickelt jeder Mensch mit traumatischen Erfahrungen psychische Probleme? Wie kann ich mit Traumafolgestörung umgehen und wann benötigt jemand eigentlich eine Therapie?
    Für das Verständnis von Traumatisierungen und der Verarbeitung dieser Erfahrungen beschäftigen wir uns mit den Ergebnissen aus Forschung und Praxis.
    Referent*in: Dr. Stefanie Kirchhart, Dipl. Päd., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
    Termin: 30.10.2026, 9–16 Uhr, Ort: Online, Kosten: 150 € [Anmeldung]

    10/26: Tübingen: „Kinder stark machen“ (Gewaltpräventionstraining)

    „Kinder stark machen“ ist ein Gewaltpräventionstraining, mit welchem Vorschulkinder und Kinder der Schulklassen 1 und 2 lernen, sich vor (sexualisierter) Gewalt und Missbrauch zu schützen. Mit der Weiterbildung qualifizieren sich pädagogische Fachkräfte zum/zur „Kinder stark machen" Trainer*in. Die Weiterbildung findet in fünf Modulen über einen einjährigen Zeitraum in Tübingen sowie im Selbststudium statt. Die Weiterbildung in Tübingen beginnt im Oktober 2026. [weiterlesen]

    10.11. Online: Über KI& Medienkompetenz in der Jugendarbeit

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität: Mal eben Chatty fragen: Über KI und Medienkompetenz in der Jugendarbeit mit Stefan Hintersdorf
    Künstliche Intelligenz ist längst Teil jugendlicher Lebenswelten. Heranwachsende begegnen „der KI“ in digitalen Anwendungen, sozialen Medien, bei der Informationssuche, beim Lernen und in kreativen Prozessen.
    Für die pädagogische Praxis entstehen damit neue Fragen: Wie verändert KI den Alltag junger Menschen? Welche Kompetenzen brauchen Jugendliche, um KI kritisch und selbstbestimmt zu nutzen? Und welche Rolle können Fachkräfte dabei einnehmen?
    Stefan Hintersdorf von der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW ComputerProjekt Köln e.V. gibt uns einen kompakten Blick auf aktuelle Entwicklungen, relevante Anwendungen und zentrale Herausforderungen für die Jugendarbeit. 
    Termin& Ort: 10.11.2026, 10:00-11:30 Uhr, Online, Kosten 18 €, Anmeldefrist: 03.11.2026 [Mehr Informationen hier]

    12.11. Stuttgart: Multiplikator*innen-Schulung für KJH-Fachkräfte: Cannabisprävention

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.: Cannabis - quo vadis? - Multiplikator:innen-Schulung am 12.11.2026 Stuttgart Degerloch
    gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
    ​Der Cannabispräventionsworkshop „Cannabis – quo vadis?“ wurde von der Villa Schöpflin gGmbH entwickelt. Ziel dieser Schulung ist es, Fachkräfte in Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Schule zu Moderator:innen auszubilden, sodass diese den Präventionsworkshop eigenständig in Schulklassen oder Jugendgruppen durchführen können. 
    Als Teil des bundesweiten „Cannabis-quo vadis?“-Netzwerks erhalten Sie aktuelle relevante Zahlen zur Thematik und werden fortlaufend über Neuigkeiten informiert. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Fachkräfte kostenlos die „Cannabis – quo vadis?“ Methodenbox, die sie für die eigene Durchführung des Cannabispräventionsworkshops brauchen. Zudem bekommen sie Zugang zum internen Bereich der Villa Schöpflin für „Cannabis – quo vadis?“, wo weitere Materialien zur Cannabisprävention bereitgestellt werden. [Zum Programm, Anmeldung]

    16.11. Online: Bodyismuskritische Pädagogik

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität - Mehr Wörter für mehr Gewicht – Bodyismuskritische Pädagogik mit Bernadette Möhlen & Kathrin Brüggemann
    „Wenn du 15 Kilogramm abnehmen würdest, wärst du echt hübsch!“
    Diskriminierende Sätze wie diese müssen sich viele mehrgewichtige Menschen anhören. Was das auslösen kann, wie Sprache unsere Selbstwahrnehmung beeinflusst und wie sich Diskriminierte gegen verbale Angriffe zur Wehr setzen können – darum soll es in dem Webseminar gehen.
    Erste Ideen für eine sensible und wertschätzende Sprache im Umgang mit mehrgewichtigen Personen sollen entwickelt werden. Am Beispiel einer Theaterproduktion soll demonstriert werden, wie mutmachend und stärkend die selbstbewusste Verwendung bestimmter Worte für Betroffene sein kann.
    Des Weiteren richten wir den Blick auf die Möglichkeiten bodyismuskritischer Pädagogik in der Arbeit mit jungen Menschen und geben Impulse zu Voraussetzungen und Umsetzung.
    Termin& Ort: 16. November 2026 14Uhr-16 Uhr, online, 18€, Anmeldeschluss: 09.11.26 [Mehr Informationen hier]

    18.11. Online: Rollenbilder, Körpernormen, antifeminist. Botschaften im Alltag junger Frauen

    Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.: Rollenbilder, Körpernormen und antifeministische Botschaften im Alltag junger Frauen*
    Junge Frauen* wachsen heute mit vielfältigen Erwartungen auf: Sie sollen selbstbewusst sein, aber nicht zu dominant. Erfolgreich, aber fürsorglich. Attraktiv, aber nicht „zu viel“. Über Social Media, Werbung, Popkultur und gesellschaftliche Debatten begegnen ihnen täglich Vorstellungen davon, wie Frauen* aussehen, leben und sich verhalten sollten.
    In diesem interaktiven Online-Workshop beschäftigen wir uns mit Rollenbildern und Körpernormen und werfen einen Blick darauf, wie antifeministische Botschaften an bestehende Unsicherheiten und Erwartungen anknüpfen. Gemeinsam reflektieren wir eigene Erfahrungen, analysieren gesellschaftliche Botschaften und entwickeln Strategien für einen selbstbestimmten Umgang mit Schönheitsidealen, Geschlechterrollen und sozialen Erwartungen.
    Der Workshop verbindet kurze Inputs mit Austausch, Reflexionsübungen und interaktiven Methoden. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
    Für junge Frauen* sowie Haupt- und Ehrenamtliche aus der Jugendverbandsarbeit, die sich mit Geschlechterrollen, Körperbildern und gesellschaftlichen Erwartungen auseinandersetzen möchten.

    Referierende Person: Dipl.-Päd. Suzanne Vogel-Vitzthum, Diversity-Management & Training , Sprechvogel
    Bei Interesse und Fragen zu Veranstaltung wendet Euch an  Katja Jäger Referentin für Mädchen*- und Frauen*arbeit.
    Termin& Ort: 18.11.2026 / 18:00 - 20:30 Uhr, online [Anmeldung]

    24.11. Online: Jugendliche Liebes- und Lebenswelten

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.: #smash: Jugendliche Liebes- und Lebenswelten: Digitales Seminar am 24. November 2026, 09:00 bis 13:00 Uhr. 
    Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper, Liebe und Sexualität ist zentrale Entwicklungsaufgabe im Jugendalter. In der digitalen Lebenswelt finden diese Aushandlungsprozesse zunehmend auch online über WhatsApp, TikTok, Instagram oder Internetseiten statt. Im Rahmen des Seminars werden Grundlagen aus der sexuellen Bildung in Bezug auf Jugendliche sowie der Mediennutzung in diesem Lebensalter vermittelt. Die digitalen Liebes- und Lebenswelten von Jugendlichen werden in den Blick genommen, Potenziale und Risiken gleichermaßen beleuchtet. [Weitere Informationen und Anmeldung]

    26.11. Essen: Queere Geschichte& pädagog. Verantwortung heute

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität: Nicht neu. Nicht privat. Nicht egal. Queere Geschichte und pädagogische Verantwortung heute.
    Queere Lebensweisen, trans* und inter* Perspektiven sind nicht neu! Ihre Geschichte wirkt bis heute nach. Der Workshop verbindet historische Kämpfe mit aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe: Wie lassen sich Gegenwartsdebatten einordnen? Und was bedeutet das für die Begleitung queerer junger Menschen?
    Ein besonderer Fokus liegt auf aktuellen rechtlichen Entwicklungen, unter anderem dem Selbstbestimmungsgesetz und gesetzlichen Regelungen zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder. 
    Termin& Ort: 26.11.2026 10-14 Uhr, Fachstelle Gender & Diversität NRW, Limbecker Platz 7, Essen, 45127, Deutschland, Kosten: 55€, Anmeldeschluss: 19.11.2026 [Mehr Informationen hier]

    27.11. Online: Einführung: Psyche und Rassismus

    FUMA Fachstelle Gender & Diversität: Psyche und Rassismus - Eine Einführung mit Helay Safi.
    Rassismus hat nicht nur Auswirkungen auf das soziale Leben von Betroffenen, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit haben. Das rassistische Erfahrungen psychische Auswirkungen haben können klingt erstmal nachvollziehbar. Aber warum eigentlich?
    In diesem Webinar werden verschiedene Aspekte näher beleuchtet, zum Beispiel Rassismus als Stresserleben und wie sich Stress körperlich auswirkt. Darüber hinaus wird sich kritisch mit dem System der psychologischen Versorgung innerhalb eines rassistischen Systems auseinandergesetzt. Im Anschluss soll ausreichend Zeit für Austausch, Fragen und Diskussion sein.
    Termin& Ort: 27.11.2026 10-11:30 Uhr, Online, 18€, Anmeldeschluss: 20.11.2026 [Mehr Informationen hier]

    1.12. Online: Jungen*arbeit in Zeiten widersprüchlicher Männlichkeitsvorstellungen

    Landesarbeitsgemeinschaft Jungen*arbeit Schleswig-Holstein: 01.12.2026 - Zwischen Andrew Tate und „Caring masculinities“ – Jungen*arbeit in Zeiten widersprüchlicher Männlichkeitsvorstellungen, 12:00 – 14:00 Uhr, online 
    Jungen* sind heute widersprüchlichen Männlichkeitsvorstellungen zwischen „Alpha-Männlichkeit“ und fürsorglichem Kümmern ausgesetzt. Wie können wir Jungen* dabei begleiten, sich hierin zurecht zu finden? Nach einem Input wird es die Möglichkeit geben, sich zu den Möglichkeiten und Herausforderungen von Jungen*arbeit in unterschiedlichen Handlungsfeldern auszutauschen.
    Moderation und Input: Prof. Dr. Fabian Lamp LAG Jungen*arbeit SH, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel (HAW) HAW Kiel [Anmeldung]

    Sept.-Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW (online& Präsenz)

    Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW im September:
    - Vorträge zur Lage in Afghanistan und zu Fluchtrouten in Afrika [ohne Vorkenntnisse], 05.09.2026, 11:00 – 16:00 Uhr, in der KEFB (Katholische Erwachsenen- und Familienbildungsstätte), Am Bergbaumuseum 37, 44791 Bochum
    (Die Vorträge sind Teil der Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind! Eine Anmeldung oder Mitgliedschaft ist nicht erforderlich! Die vollständige Tagesordnung wird zeitnah auf unserer Website abrufbar sein.)

    - Online-Austausch: Aufenthalt syrischer Flüchtlinge [mit Vorkenntnissen], 22.09.2026, 17:30 – 19:00 Uhr

    - Online-Austausch: Landesunterkünfte – ein neuer Anlauf für eine gemeinsame AG [ohne Vorkenntnisse], 29.09.2026, 17:00 – 18:30 Uhr

    Alle Infos zum Veranstaltungsprogramm und zur Anmeldung hier.

    Sept-Nov: BAGFW Online-FoBi zum Asylbewerberleistungsgesetz u.a.

    Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen.
    Die Fortbildungen richten sich an Berater*innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bieten neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenfrei.

    Das Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis mit RA Volker Gerloff [Link zur Anmeldung] Je 9-12:30 Uhr
    - 08.09. Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes - 15.09. Existenzsicherung - 22.09. Gesundheitsversorgung - 29.09. Rechtsschutz

    Durchsuchungen und Abschiebungen in Geflüchteten-Unterkünften mit Prof Dr. Marei Pelzer: 17.11.2026, 9-12:00 Uhr [Anmeldung]

    Schutzsuchende aus Syrien - Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann: 5.11.2026, 13:00 - 15:30 Uhr [Anmeldung]

    Schutzsuchende aus dem Iran - Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann: 19.11.2026, 13:00 -15:30 Uhr [Anmeldung]

    Sept-Jan.: FoBi LAG Jungen*arbeit NRW (online& Präsenz)

    Veranstaltungen der LAG/ Fachstelle Jungen*arbeit NRW: 
    - 11.09. Unterschätzt, überfordert, übersehen: Wenn Männlichkeitsstereotype ADHS bei Jungen* verdecken. Online 
    - 22.09. Migränntlichkeit: Jungen* antirassistisch fördern & antisexistisch fordern. Düsseldorf 
    - 28.09. - 29.09. Aufenthalts- und Asylrechtsseminar. Wuppertal
    - 30.09.26- 02.10.26 und 27.01.27 - 29.01.27 Qualifizierung zur Jungen*arbeit - Irgendwie klar: Jungen* begleiten, stärken und verstehen. Attendorn
    - 08.10. - 09.10. Konfliktkompetenz und Traumasensibilität in der Jungen*arbeit: verstehen und agieren. Dortmund
    - 06.11.: Fachtag „Demokratie braucht uns jetzt.“ Gelsenkirchen
    - 26.11. - 27.11. Jungen* zw. Männlichkeit, Rassismus & Klassismus - Intersektionale Perspektiven in der pädagogischen Praxis. Dortmund
    - 10.12. - 21.12. Mit Jungen sexualpädagogisch arbeiten. Dortmund

    Sept.-Jan.: Veranstaltungen LAG JSA NRW (online& Präsenz)

    Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen:
    - 08.09.2026 online: Zweites Werkstattgespräch in der Reihe Schutzkonzepte mit dem Schwerpunkt “Prävention”
    - 17.09.2026 Köln: Workshop „Allyship in Action: Weißsein reflektieren, Verantwortung übernehmen, solidarisch handeln" - Kritisches Weißsein Teil 3
    - 15.10.2026 online: Trägergruppenkonferenz 2026
    - 03.11.2026 online: Drittes Werkstattgespräch in der Reihe Schutzkonzepte mit dem Schwerpunkt “Intervention”
    - 10.11.2026 Köln: Selbstfürsorge für mich und andere in der Jugendsozialarbeit
    - 10.12.2026 Köln: Schreibworkshop für sexualpädagogische Konzepte
    - 30.11.2026 Köln: Workshop “Einführung in den Anti-Bias-Ansatz”
    - 14.01.2027 Dortmund: Fachtag "Gut arbeiten mit psychisch belasteten jungen Menschen" 

    5. Fachtagungen, Konferenzen, Vorträge & andere Veranstaltungen

    1.9. Online: Angststörungen bei Frauen - Wenn Sorgen übermächtig werden

    Frauen Sucht Gesundheit e.V. Kiel: “Angststörungen bei Frauen – Wenn Sorgen übermächtig werden
    Angst ist ein wichtiges Gefühl, das uns schützen und vor Bedrohungen warnen kann. Doch manchmal wird sie übermächtig – sie tritt ohne erkennbaren Anlass auf, ist dauerhaft präsent oder schränkt den Alltag stark ein. In solchen Fällen kann eine Angststörung vorliegen.
    Viele Frauen kennen Gefühle wie innere Unruhe, Herzklopfen, Schwindel oder die Angst, die Kontrolle zu verlieren oder sogar zu sterben. Häufig werden diese Beschwerden ausschließlich körperlich abgeklärt, doch nicht selten steckt eine seelische Ursache dahinter. Angststörungen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen bei Frauen. Sie können beispielsweise in Form von Panikattacken, ständiger Sorge oder in bestimmten Situationen (z. B. beim Autofahren, in Menschenmengen oder in engen Räumen) auftreten.
    Aus Scham oder Unwissenheit wird professionelle Hilfe oft erst spät in Anspruch genommen. Dabei gibt es wirksame Behandlungen, etwa in Form von Psychotherapie, Medikamenten oder achtsamkeitsbasierten Verfahren. Auch Selbsthilfegruppen oder Austausch mit anderen Betroffenen können unterstützend wirken.
    Wichtig ist: Angststörungen sind behandelbar. Niemand muss mit diesen belastenden Gefühlen allein bleiben – es gibt Wege heraus. Der erste Schritt ist, sie ernst zu nehmen und sich Unterstützung zu holen.
    Die Referentin, Liv Schütz-Vorderwülbecke, Psychologin (M.Sc.), informiert über die Ursachen, die verschiedenen Formen von Angststörungen sowie ihre Therapiemöglichkeiten.

    Termin& Ort: 01.09.2026, 18:00 Uhr, Video-Vortrag; 
    Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an info@fsg-sh.de. Anmeldeschluss: Montag, 31.08.2026

    Die Teilnahme ist kostenfrei, wir freuen uns über eine Spende zur Unterstützung unserer Arbeit!
    Evangelische Bank e.V. ◦ IBAN: DE71 5206 0410 0006 4337 07 ◦ BIC: GENODEF1EK1
    Die Arbeit des Vereins Frauen Sucht Gesundheit e.V. wird gefördert vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel.

    2.9. Online: Geschlechtergerechtigkeit in der UN-Nachhaltigkeitsagenda

    Die Bundesstiftung Gleichstellung lädt zum nächsten digitialen Gleichstellungs-Lunch (via Zoom) zum Thema "Geschlechtergerechtigkeit in der Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen" am 2. September 2026 um 13:00 Uhr ein.
    In der Agenda 2030 haben sich die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) auf die Umsetzung von 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) geeinigt: für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Welche Relevanz hat diese Agenda für Deutschland? Welche Rolle spielt Geschlechtergerechtigkeit und ist es ein Instrument, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen?
    Dies soll vertieft werden beim Gleichstellungs-Lunch mit Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung des Bereichs Gleichstellungsberichte. Sie war im Juli 2026 beim High-Level Political Forum (HLPF) der UN, das als zentraler Review-Mechanismus der Nachhaltigkeitsziele fungiert. [Anmeldung

    Mit dem Online-Format „Gleichstellungs-Lunch“ will die Bundesstiftung Gleichstellung an jedem ersten Mittwoch im Monat über ihre Arbeit und aktuelle Trends aus der Gleichstellungspolitik und -forschung informieren. Eingeladen wird dazu, in 25 Minuten Informationen und Denkanstöße für Arbeitsalltag, Ehrenamt, Ausbildung oder Studium mitzunehmen. Mitarbeiter*innen der Stiftung geben jeweils um 13:00 Uhr Einblicke in aktuelle gleichstellungspolitische Themen, relevante Studien oder gleichstellungspolitische Konzepte und Gesetzesvorhaben.

    2.-24.9. Hamburg: Ausstellung FRAUEN – furchtlos – mutig – kühn – beherzt

    FRAUEN – furchtlos – mutig – kühn – beherzt [2. bis 24.9.2026] - 9 Künstlerinnen im Kunstforum der GEDOK Hamburg ihre Positionen zu diesem weiten Thema
    Vernissage: Dienstag, 1.9.2026 um 19 Uhr
    Samstag, 5.9.2026 um 17.00 Uhr: „Frauen“ – Die Künstlerinnen führen durch ihre Ausstellung, ab 18.00 Uhr „We got the power“ – ein interdisziplinäres Konzert, Wortbeiträge zum Wirken von Künstlerinnen der Vergangenheit auf Künstlerinnen der Gegenwart, Werke von Pauline Viardot, Clara Schumann, Judith Weir, Sophie Westenholz und weiteren Komponistinnen

    Sonntag, 6.9.2026 um 11.00 Uhr:  – „Standing ovation – Komponistinnen gesehen“: Einblicke im Leben und Werk mit vielen Hörbeispielen von Fanny Hensel, Lili Boulanger, Florence Price, Maija Einfelde und Augusta Holmés. Ana Miceva – Klavier, Moderation, Antonia Brinkers – Gesang, Moderation

    Samstag, 12.9.2026 um 19 Uhr: „Generationen“ – Konzert mit Marija Noller am Flügel
    Samstag, 19.9.2026 um 18 Uhr: Konzert Lydia Schmidl (Akkordeon) + Joel Vuik (Gesang)

    FRAUEN vereint persönliche Erfahrungen mit gesellschaftlichen Fragestellungen. Die Werke erzählen von Identität, Schönheit, Mutterschaft, familiären Wurzeln und weiblicher Solidarität. Sie laden dazu ein, über die Rollen nachzudenken, die Frauen zugeschrieben werden, über die Geschichten, die sie tragen und über die Freiheit, das eigene Leben selbst zu gestalten. 
    Ort: Kunstforum der GEDOK Hamburg, Koppel 66 / Lange Reihe 75, 20099 Hamburg[weitere Infos]

    6.9. FF(M): Offenes Frauennetzwerktreffen (regelm. im Rhein-Main-Gebiet)

    Offenes Frauennetzwerktreffen: Themenpicknick „toxische Weiblichkeit“, 
    Die „Frauenvernetzung Rhein-Main“ lädt alle alle FLINTA*-Personen zum Netzwerktreffen im Rahmen eines Picknicks mit Diskussion ein. Die Gruppe trifft sich, um sich über feministische Themen auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam weiterzubilden. Geplant sind vierteljährliche Treffen an wechselnden Orten im Rhein-Main-Gebiet. Keine feste Mitgliedschaft und keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Kontakt: frauenvernetzung.rhein-main@gmx.de 
    Termin& Ort: 06.09.2026, 16:00 Uhr, Botanischer Garten in Frankfurt [Weitere Infos]

    9.9. Berlin: Digitales Deutsches Frauenarchiv - Sommerfest

    Digitales Deutsches Frauenarchiv: In feministischen Bewegungen verbinden sich Generationen, Erfahrungen, Wissen und gesellschaftliche Kämpfe. Gerade in politisch bewegten Zeiten gilt es, diese Verbindungen zu stärken und an vergangene Kämpfe und Errungenschaften zu erinnern.
    Unter dem Motto „Verbindungen schaffen“ laden wir zusammen mit dem i.d.a.-Dachverband am 9. September 2026 zum DDF-Sommerfest ins silent green Kulturquartier in Berlin ein. Dabei fragen wir, welche solidarischen Netzwerke wir heute brauchen. Wir freuen uns auf bestärkende Beiträge von u. a. Mareike Wulf (Parlamentarische Staatssekretärin beim BMBFSFJ), Marina Weisband (aula-Projekt) und Noa K. Ha (DeZIM-Institut), Ausschnitte aus dem 20er-Jahre-Dyke*-Musical Burning Berlin, ein DJ-Set von Kakao Katzê und viele Begegnungen bei Snacks und Getränken.
    Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis zum 6.6. möglich.

     

    9.-11.9. Bielefeld: Frauen- u. Geschlechtergeschichte in polit. herausfordernden Zeiten

    Kongress 2026: Frauen- und Geschlechtergeschichte in Zeiten der Anfechtung von Demokratie, Diversität und Verantwortung: 
    Was geschieht in der Frauen- und Geschlechtergeschichte in diesen politisch herausfordernden Zeiten? Welche Themen und Fragen verdienen unsere Aufmerksamkeit, welche Ansätze und Perspektiven erscheinen besonders fruchtbar? Und wohin geht die Reise? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Kongresses, der im September 2026 in Bielefeld stattfinden wird. Let's talk. 
    Ort& Zeit: Universität Bielefeld, 9.-11.9.26 [Mehr Infos]

    10.9. FF(M): Migrantinnen* im Dialog – über Chancen& Herausforderungen

    beramí-talk: „Grenzenlos stark: Migrantinnen* im Dialog – über Chancen und Herausforderungen“
    Moderiertes Podiumsgespräch mit langjährigen beramí-Kolleginnen* – Pionierinnen* der ersten Stunde und aktuellen Akteurinnen* – von der Vereinsgründung bis heute. Sie berichten von Chancen, Herausforderungen und der Entwicklung von beramí berufliche Integration e.V.. Zusätzlich kann nach dem talk die Ausstellung „Hier geblieben. Geschichten aus 20 Jahren SABA Bildungsstipendium für Migrant:innen“ besucht werden. 
     Termin& Ort: 10.09.2026, 16:30 Uhr (Einlass), 17:00 Uhr (Beginn), Crespo Haus, Weißfrauenstraße 1-3, Frankfurt [Infos und Anmeldung]

    11.9. Online: Modulhandbuch Prävention „Loverboy-Methode“ für KJH-Fachkräfte

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH): 11.09.2026 | Modulhandbuch zur Prävention der „Loverboy-Methode“ für Fachkräfte in der KJH:
    Die sogenannte „Loverboy”-Methode steht exemplarisch für eine besonders perfide Form der Manipulation, bei der Täter emotionale Abhängigkeit gezielt als Mittel zur Kontrolle und Ausbeutung von Mädchen* und jungen Frauen* einsetzen. Sie knüpfen dort an, wo sie am verletzlichsten sind: bei ihren Sehnsüchten nach Liebe, Nähe und Anerkennung.
    Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich bei der sogenannten “Loverboy”-Methode um ein schwerwiegendes schädigendes Beziehungsmuster, das über emotionaler Manipulation in sexualisierter Ausbeutung beziehungsweise Zwangsprostitution mündet. 
    Wir stellen unser Methodenbuch vor und zeigen, wie sich diese Vorgehensweisen frühzeitig erkennen lassen – damit Betroffene rechtzeitig Unterstützung erhalten.
    Im Zentrum des digitalen Dialogforums stehen Austausch, Prävention und Aufklärung. [Anmeldeformular]

    11.9. Online: Wie Männer Chancengleichheit mitgestalten können

    Bundesforum Männer e. V.: Online-Input: Lunch Talk: Der lange Abschied vom Helden – Wie Männer Chancengleichheit mitgestalten können.
    Noch immer prägt das Bild der männlichen Heldenfigur unsere Vorstellung von guter Führung. Was, wenn genau dieses Bild der Grund ist, warum sich beim Thema Chancengleichheit zu wenig bewegt?
    Dr. Gabriele Schambach, Co-Autorin des neuen Handbuchs „Führungsaufgabe Chancengleichheit“, gibt in diesem 30-minütigen Lunch Talk Einblicke in zentrale Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis. Sie zeigt, dass Chancengleichheit Führungsaufgabe ist – und gibt Impulse, wie insbesondere Männer Chancengleichheit aktiv mitgestalten können:
    - Warum ist Chancengleichheit nicht nur ein Thema für HR oder Gleichstellungsstellen?
    - Warum spielen gerade Männer in Führungspositionen eine Schlüsselrolle für Veränderungen?
    - Was kann jede Führungskraft morgen konkret anders machen?
    Zur Person: Dr. Gabriele Schambach ist zusammen mit Prof. Dr. Julia Nentwich Leiterin von „Leaders for Equality: Führungskräfte nutzen Chancen“ an der Universität St. Gallen. Mit dem Ziel, die Rolle männlicher Führungskräfte bei der Realisierung von Gleichstellung zu stärken, haben sie vielfältige Tools entwickelt, u. a. das international erste Umfrageinstrument zur Erhebung des Gleichstellungsengagements männlicher Führungskräfte. 2026 ist das Handbuch „Führungsaufgabe Chancengleichheit: Tipps, Wissen und Inspirationen von A bis Z“ erschienen. 
    Termin& Ort: 11. September • 12:30 — 13:00 Uhr, online, kostenlos [Zur Anmeldung]

    12.-26.9. Leipzig: FLINTA*-Gesundheit

    Zwischenräume“: Künstler*innen machen FLINTA*-Gesundheit sichtbar
    Vom 12. bis 26. September 2026 verwandelt sich die Halle der HP7 in Leipzig in einen Ausstellungs- und Begegnungsraum: Verschiedene künstlerische Positionen, ein Podium mit Politik und Medizin und ein Programm aus Workshops und Lesungen widmen sich in Kooperation u.a. mit dem DDF einem Thema, über das noch immer zu selten gesprochen wird.
    Die Gruppenausstellung „Zwischenräume“ – Kunst und Diskurs über FLINTA*-Gesundheit in der Halle des Kunst- und Gewerbehofs HP7 in Leipzig zeigt künstlerische Arbeiten von verschiedenen Künstler*innen zum Thema FLINTA*-Gesundheit. Initiiert wurde das Projekt von Nietze, einer interdisziplinär arbeitenden Künstlerin mit Fokus auf Dokumentarfotografie.
    Im Zentrum steht eine Frage, die in Ärzt*innenpraxen, Talkshows und Lehrbüchern noch immer selten gestellt wird: Was passiert, wenn bestimmte Körper und die mit ihnen verbundenen Erfahrungen weniger erforscht, gehört und ernst genommen werden? Und wer entscheidet eigentlich, welches Wissen über den eigenen Körper zählt? 
    „Zwischenräume“ macht deutlich, dass diese Unsichtbarkeit kein individuelles Schicksal ist, sondern ein gesellschaftliches Muster – geprägt von Versorgungslücken, medizinischem Gaslighting und einem Gender Health Gap, der Forschung und Praxis bis heute durchzieht. 
    Verschiedene künstlerische Positionen nähern sich dem Thema aus diversen und interdisziplinären Richtungen – von Nietzes Langzeitprojekt Hidden Heroes über eine Videoarbeit von Alex Bartsch und Leila Brinkmann bis zu Lanie Müllers Zeichnungen Inner Landscapes, Laura Wiemers‘ Klangskulptur Zirkulationsbereich 1, der Awareness-Kampagne Hinter den Kulissen fließen Tränen von fem*vak und literarischen Textauszügen von Luisa Zahn. Die partizipative Kunstvermittlung der Ausstellung leitet Mona Bierenstiel. 
    Zur Eröffnung tritt Nietze selbst mit auf das Podium, moderiert von Luisa Zahn, gemeinsam mit Katharina Krefft (Bündnis90/Die Grünen), Dr. med. Victoria Möckel und Lexi vom Netzwerk fem*vak. Dazu kommen spannende Vorträge, Workshops, Lesungen und Performances, unter anderem der Vortrag von DDF-Historikerin Dr. Jessica Bock zu Wissen, Widerstand, Selbstbestimmung – Die Geschichte Frauengesundheitsbewegung am 26. September um 16 Uhr.
    Für die Workshops ist die Teilnehmendenzahl begrenzt, um Anmeldung wird gebeten. Zum vollständigen Rahmenprogramm mit allen Terminen und Anmeldelinks: hier.

    Wir leben in einem System mit strukturellen Lücken – nicht nur im Gesundheitswesen. Letztendlich sind Tabus von Menschen gemacht. Gemeinsam können wir sie brechen.— Nietze, Impulsgeberin von „Zwischenräume“

    12. – 26. September 2026 | Halle der HP7 | Hans-Poeche-Straße 7 | 04103 Leipzig | Eintritt frei
    Eine Kooperation von: Zwischenräume, Digitales Deutsches Frauenarchiv, Institut für Zyklusgesundheit, exe.network, NachtRat Leipzig, HIDDEN HEROES und Roots of Womb.
    Getragen & gefördert wird die Veranstaltung von: hp_sieben e.V. | Stadt Leipzig, Kulturamt

    16.9. Online: BeteiligungsTalk zu Kinder-& Jugendbeteiligung

    National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Am 16. September von 10:00-11:30 Uhr findet ein BeteiligungsTalk mit Laura Lundy zur Umsetzung von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC) und dem nach ihr benannten Lundy Model of Participation statt. Die Veranstaltung findet auf Englisch statt. 
    Das von Laura Lundy entwickelte Modell beschreibt vier zentrale Voraussetzungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Raum (Space), Stimme (Voice), Gehör (Audience) und Einfluss (Influence). Das Modell findet international in Wissenschaft und Praxis Anwendung und wurde unter anderem von Regierungen, der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNICEF aufgegriffen. In Irland bildet es einen Bestandteil der nationalen Strategie und des nationalen Rahmens für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
    Laura Lundy ist Professorin für Recht an der School of Law des University College Cork und Honorarprofessorin für Bildungsrecht und Kinderrechte an der Queen’s University Belfast. Dort gründete sie das Centre for Children’s Rights. Zudem ist sie als Barrister tätig. [Anmeldung; mehr dazu]

    17.9. Online: Resilienzförderung für junge Menschen in Krisenzeiten

    BAG KJS & IN VIA Deutschland: Digitale Fachveranstaltung „Resilienzförderung in Krisenzeiten – junge Menschen stärken zwischen Klimawandel, Krisen und digitalem Wandel“ am 17. September 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr.
    Junge Menschen wachsen in einer Zeit vielfältiger gesellschaftlicher Veränderungen und Krisen auf. Klimawandel, globale Unsicherheiten und der digitale Wandel können belasten und Gefühle von Angst, Ohnmacht oder Überforderung verstärken. In dieser digitalen Veranstaltung erfahren Fachkräfte, wie sie die psychische Widerstandskraft junger Menschen fördern, ihre Ressourcen stärken und sie im konstruktiven Umgang mit Unsicherheiten unterstützen können. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden dabei mit praxisnahen Impulsen und konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Jugendsozialarbeit verbunden. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und ist kostenfrei. [Anmeldung bis zum 15.09.26]

    17.9. Online: Traumafolgestörungen – Wenn die Seele verletzt ist (Frauen*arbeit)

    Frauen Sucht Gesundheit e.V.: Traumafolgestörungen – Wenn die Seele verletzt ist (Video-Vortrag)
    Ein Trauma entsteht, wenn ein Mensch eine Situation erlebt, die das bisherige Weltbild erschüttert – etwa durch Gewalt, Vernachlässigung, einen Unfall oder plötzlichen Verlust. Solche Erlebnisse können tiefe Spuren hinterlassen.
    Zahlreiche Frauen sind im Laufe ihres Lebens traumatischen Erfahrungen ausgesetzt. Die Folgen zeigen sich oft erst später: durch Schlafstörungen, innere Unruhe, Albträume, Flashbacks, das Gefühl von Betäubung oder Übererregung. Manche Betroffene fühlen sich wie abgeschnitten von sich selbst oder der Welt. Andere greifen zu Alkohol oder anderen Mitteln, im Versuch, das Erlebte zu vergessen.
    Traumafolgestörungen sind keine Schwäche, sondern das Ergebnis von extremen Belastungen. Es ist wichtig zu wissen: diese Symptome sind behandelbar. Spezialisierte Psychotherapie kann helfen, das Erlebte zu verarbeiten und wieder Stabilität zu finden.
    Viele Frauen erleben es als entlastend, wenn sie beginnen, ihre Symptome zu verstehen und sich Unterstützung holen. Der erste Schritt ist oft, darüber zu sprechen – mit einer Vertrauensperson, einer Beratungsstelle oder einer Therapeutin. Niemand muss mit einem Trauma allein bleiben. Hilfe ist möglich – und Heilung auch.
    Die Referentin informiert über die Ursachen, die verschiedenen Erscheinungsformen und Therapiemöglichkeiten von Traumafolgestörungen.
    Termin: Donnerstag, 17.09.2026, 18.oo Uhr, Online-Vortrag
    Referentin: Liv Schütz-Vorderwülbecke, Psychologin (M. Sc.)
    Anmeldeschluss: Mittwoch, 16.09.2026, Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an info@fsg-sh.de

    Die Teilnahme ist kostenfrei. Über eine Spende als Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns.
    Evangelische Bank e.V. ◦ IBAN: DE71 5206 0410 0006 4337 07 ◦ BIC: GENODEF1EK1
    Die Arbeit des Vereins Frauen Sucht Gesundheit e.V. wird gefördert vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel.

    17.9. Online: Inklusion& Diskriminierungsschutz im Asylverfahren

    Handicap International e. V. – Crossroads hat ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-BRK ausgestaltet und getroffen werden müssen. Denn die Bedarfe und Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen werden im Asylverfahren noch häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
    Das Gutachten zeigt, welche Anforderungen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen ergeben, von barrierefreien Verfahren bis zur behinderungssensiblen Prüfung von Verfolgung und Rückkehrgefahren. Die Veröffentlichung enthält rechtliche Argumentationsansätze, einschlägige Rechtsprechung sowie behinderungsspezifische Herkunftslandinformationen von HI zu Afghanistan, Irak und Syrien. Sie richtet sich insbesondere an Beratungsstellen, Anwaltschaft, Gerichte und Behörden. [Zum Gutachten]
    Das Rechtsgutachten wird am 17. September von 15 bis 17 Uhr online vorgestellt. Für Impulsreaktionen konnten wir Rebecca Hoerschelmann, Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, 34. Kammer, und Dr. iur. Stephanie Motz, RISE Attorneys at Law, Zürich, gewinnen. [Weitere Informationen und Anmeldung]

    18.9. Berlin: Digitales Wohlbefinden queerer Jugendlicher stärken

    Stiftung Digitale Chancen: Abschlussveranstaltung: QueeResilience: Digitales Wohlbefinden queerer Jugendlicher stärken. 
    Zum Abschluss des europäischen Projekts QueeResilience laden wir zu unserer Veranstaltung in Berlin ein.: Im Rahmen der Veranstaltung stellt die Stiftung Digitale Chancen gemeinsam mit den internationalen Projektpartnern aus Litauen, Tschechien und der Slowakei die zentralen Ergebnisse von QueeResilience vor. Dazu gehören ein praxisorientierter Guide, Workshopmodule für die Arbeit mit jungen Menschen zu Themen wie Hate Speech, Cybermobbing, digitalen Safe Spaces und Resilienz sowie die im Projekt entwickelte Kampagne von und mit Projektteilnehmenden. 
    Außerdem geben wir Einblicke in die partizipative Zusammenarbeit mit queeren Jugendlichen, sprechen mit jungen Teilnehmenden auf der Bühne über ihre Gedanken zum Thema Digitale Resilienz und zeigen ausgewählte Kampagnenvideos.
    In einer anschließenden Gruppenphase haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ausgewählte Workshopmodule selbst auszuprobieren und sich mit Kolleg*innen aus Jugend(sozial)arbeit, Medienpädagogik, NGOs und Schule auszutauschen. Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Englisch statt. 
    Wir danken Telefónica Deutschland für die freundliche Bereitsstellung der Veranstaltungsräume. Wir freuen uns auf einen inspirierenden Nachmittag/Abend, neue Perspektiven und den gemeinsamen Austausch.
    Zielgruppe: Fachkräfte aus Jugend(sozial)arbeit, NGOs, Schulen, Medienpädagogik.
    Termin& Ort: 18.9.26, 16:30 – 19:00 Uhr, Telefónica Germany, Unter den Linden 26, 10117 Berlin. Die Teilnahme ist kostenfrei. [Zur Anmeldung]

    18.9. Berlin: Frauen, LGBTIQ+ Personen& Kampf um Freiheit& gleiche Rechte im Iran

    Flüchtlingsrat Berlin e.V.: „Jin, Jiyan, Azadî“ in Zeiten des Krieges – Frauen, LGBTIQ+ Personen und der Kampf um Freiheit und gleiche Rechte im heutigen Iran.
    Wie steht es heute um die Bewegung „Jin, Jiyan, Azadî“ – Frau, Leben, Freiheit? Welche Auswirkungen haben Krieg und Repression auf Frauen, LGBTIQ+ Personen und andere marginalisierte Gruppen im Iran? Und was bedeutet die aktuelle Situation für den Kampf um Freiheit und gleiche Rechte?
    Darüber wollen wir gemeinsam mit iranischen Aktivist*innen und euch diskutieren.
    Diskussionsgäste: Leila Hosseinzadeh – ehemalige politische Gefangene und linke Aktivistin, Pazhareh Heidari – politische Aktivistin, Yavar Baradaran Khosroshahi – queerpolitischer Aktivist. Moderation: Mila Mossafer – Iranische Aktivist*innen im Exil- Berlin.
    Wann: 18. September 2026, 18:00 Uhr, Wo: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin.
    Robert-Havemann-Saal, 1. Hinterhof. Der Veranstaltungsraum ist barrierefrei.
    Die Veranstaltung wird vom Flüchtlingsrat Berlin e.V. gemeinsam mit Iranischen Aktivist*innen im Exil -Berlin und dem Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen im Iran – Berlin e.V. organisiert und dankenswerterweise durch die Ursula-Wandres-Stiftung gefördert.
    Hinweis zur Anmeldung: Da für die deutschsprachige Übersetzung nur eine begrenzte Anzahl an Empfängergeräten zur Verfügung steht, bitten wir Teilnehmende, die die deutsche Übersetzung benötigen, um eine vorherige Anmeldung unter jekta@fluechtlingsrat-berlin.de.

    18.9. Online: Frauen im Rechtsextremismus - Strukturen, Ideologien, Ziele der heterogenen Szene

    Bundeszentrale für politische Bildung: Nicht nur 2. Reihe(?) – Frauen im Rechtsextremismus - Online-Fachtage Rechtsextremismus zu Organisationsstrukturen, Ideologien und Zielen einer heterogenen Szene.
    In rechtsextremen Ideologien spielen Geschlechterbilder eine zentrale Rolle. Frauen werden dabei häufig auf traditionelle Rollen als Mütter, Ehefrauen und Bewahrerinnen einer vermeintlich „natürlichen Ordnung“ festgelegt. Diese Vorstellungen verbinden sich mit einem autoritären Gesellschaftsverständnis, in dem Familie, Herkunft und „Gemeinschaft“ klar hierarchisch und ethnisch definiert werden. Gleichstellungspolitik, feministische Bewegungen und geschlechtliche Vielfalt gelten in diesen Narrativen als Bedrohung dieser Ordnung.
    Besonders deutlich werden diese Geschlechterbilder in digitalen Räumen. Über soziale Medien werden traditionelle Weiblichkeits- und Familienvorstellungen ästhetisch aufbereitet, verbreitet und in alltägliche Inhalte übersetzt. Dadurch verschränken sich Online-Kommunikation, Lifestyle-Elemente und politische Botschaften zunehmend miteinander und erreichen neue Zielgruppen.
    Gleichzeitig zeigt sich ein Spannungsverhältnis innerhalb rechtsextremer Milieus: Trotz der Betonung traditioneller Rollen sind Frauen keineswegs nur passive Figuren. Sie treten als Aktivistinnen, Organisatorinnen und Multiplikatorinnen auf und tragen aktiv zur Verbreitung und Stabilisierung entsprechender Ideologien bei – auch über digitale Plattformen.
    Vor diesem Hintergrund lädt der Fachtag dazu ein, die Bedeutung von Frauenbildern im Rechtsextremismus genauer zu betrachten. Welche Funktionen erfüllen traditionelle Weiblichkeitsvorstellungen in extrem rechten Ideologien? Wie wirken sie sowohl offline als auch in digitalen Räumen? Und welche Rolle spielen sie für die Stabilisierung und Weitergabe rechtsextremer Weltbilder?
    Termin& Ort: 18.9., 10–14 Uhr, Zoom [Jetzt anmelden]

    21.9. Online: Streetwork digital // digital Streetwork

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit: Online-Fachtagung: „Streetwork digital // digital Streetwork“ am 21.09.2026 von 9.15 Uhr bis 12.30 Uhr.
    Wie verändert die Digitalisierung die aufsuchende Soziale Arbeit? Welche Chancen und Herausforderungen entstehen für Streetwork in digitalen Räumen? Und wie können Fachkräfte junge Menschen auch online erreichen und begleiten?
    Die BAG EJSA und die BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit laden am 21. September 2026 zur Online-Fachtagung „Streetwork digital // digital Streetwork“ ein. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen digitaler Räume, Zukunftsszenarien für Onlineberatung und Digital Streetwork sowie die Weiterentwicklung professioneller Ansätze.
    Mit Prof. Dr. Angelika Beranek und Chrissi Bollig sowie anschließenden Diskussions- und Arbeitsgruppen bietet die Fachtagung Raum für fachlichen Austausch und unterschiedliche Perspektiven.
    Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind auf 50 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 14. September 2026.
    Alle Informationen zur Tagung finden Sie hier.

    21.9. Berlin: Mentale Gesundheit in der Einwanderungsgesellschaft

    [21.9.] International Rescue Committee: Fachdialog: Prävention. Versorgung. Teilhabe. - Gemeinsam für mentale Gesundheit in der Einwanderungsgesellschaft.
    Mentale Gesundheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen wirklich ankommen und teilhaben können. Bei IRC ist mentale Gesundheit deshalb kein eigenes Programm, sondern als Querschnittsthema wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, in allen Feldern, in denen wir Menschen begleiten. Unser diesjähriger Fachdialog bringt daher zusammen, was noch zu oft getrenntarbeitet: Zivilgesellschaft und klinisch-therapeutische Fachpraxis. Beide Seiten brauchen einander: Prävention benötigt den Anschluss an professionelle Versorgung – und die Versorgung niedrigschwellige Zugänge, die aus der Praxis entstehen.

    Gemeinsam möchten wir diskutieren:
    - Wie kann mentale Gesundheit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern systematisch mitgedacht werden – auch wenn sie nicht das explizite Programmziel ist?
    - Wie wird der Weg zur akuten und längerfristigen Versorgung zugänglicher, inklusiver und besser vernetzt?
    - Wie wirken Prävention und Entstigmatisierung auf individuelle Stabilität – und darüber hinaus auf gesellschaftliche Teilhabe?

    Termin& Ort: 21.9., 13-18 Uhr, 10115 Berlin (genaue Infos werden nach Anmeldung mitgeteilt); kostenlos. [Zur Anmeldung, zum Programm]

    21.9. FF(M): Entwicklungspsycholog. Folgen häusl. Gewalt für Kinder nach Trennung

    Frauenreferat Stadt Frankfurt am Main: Fachtag: „Zwischen Schutz und Umgang - Entwicklungspsychologische Folgen häuslicher Gewalt für Kinder und Jugendliche nach Trennung“
    Wie erleben Kinder und Jugendliche häusliche Gewalt im Zusammenhang mit Trennung und Umgang? Welche Folgen hat dies für ihre Entwicklung, und wie lassen sich Schutz und Umgang verantwortungsvoll gestalten? Ein interdisziplinärer Fachtag beleuchtet diese Fragen aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht und bietet Raum für Austausch und Vernetzung. Anschließend Podiumsdiskussion. Veranstalterin: Kinderschutzbund Frankfurt & Verband alleinerziehender Mütter und Väter. 
    Termin& Ort: 21.09.2026, 09:30 - 16:00 Uhr, Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt [Weitere Infos und Anmeldung]

    21.-22.9. Oldenburg: Vernetzungstreffen & Fachtag „Männer in Kitas“

    21. September 2026 | Oldenburg | Bundesweites Vernetzungstreffen für Leitungen und Verantwortliche von Arbeitskreisen für männliche Fachkräfte in Kitas
    Seit vielen Jahren setzt sich das bundesweite Vernetzungstreffen des Arbeitskreises Männer in Kitas für den fachlichen Austausch und die Unterstützung von Männern in Kitas ein. Die Vernetzungstreffen fördern den Austausch zu strukturellen und fachlichen Fragen rund um das Thema Männer in Kitas. Ziel ist es, eine geschlechtergerechte Praxis zu stärken, Fachkräfte miteinander zu vernetzen und die Bedeutung des Themas in der Gleichstellungspolitik sichtbar zu machen. Das Vernetzungstreffen wird mit dem Fachtag „Männer in Kitas – Wozu es Männer braucht…!“ am 22. September 2026 in Oldenburg verbunden. [Link zur Veranstaltung]

    2. September 2026 | Oldenburg | Fachtag „Männer in Kitas“ 2026: Wozu es Männer braucht…!
    Der Arbeitskreis Männer in Kitas in Oldenburg setzt sich seit 20 Jahren für eine geschlechterbewusste Pädagogik sowie die Gewinnung und Vernetzung männlicher Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen ein. Auch zwei Jahrzehnte später sind die zentralen Fragen aktueller denn je: Welche Rolle spielen Männer heute in Kitas? Welche Bedeutung haben vielfältige männliche Rollenbilder für Kinder? Und wie können Geschlechterverhältnisse in pädagogischen Einrichtungen und in der Gesellschaft nachhaltig verändert werden? Der Fachtag bietet wissenschaftliche Impulse, praxisnahe Workshops sowie Raum für fachlichen Austausch und Vernetzung. [Link zur Veranstaltung]

    22.9. Euskirchen: Leben „hinter Gittern“ u. familiensensibler Vollzug aus Betroffenen-Sicht

    Bundeszentrale für politische Bildung: Im Gefängnis - Podiumsgespräch über das Leben „hinter Gittern“ und über familiensensiblen Vollzug aus Sicht von Betroffenen. 
    Familien, in denen ein Elternteil inhaftiert ist, stehen vor großen Herausforderungen. Insbesondere die Kinder gehören zu den häufig Übersehenen während des Strafvollzugs. Die Inhaftierung des Elternteils bedeutet emotionale Belastung, Angst, Loyalitätskonflikte und soziale Ausgrenzung. Viele Kinder erleben Scham und Schweigen und werden in Mitleidenschaft gezogen, obwohl sie selbst keine Schuld tragen. 
    Ausgehend vom Schriftenreihe-Band „Im Gefängnis. Ein Kinderbuch über das Leben hinter Gittern“ von Thomas Engelhardt und Monika Osberghaus, rückt die Veranstaltung die Perspektive eines Mädchens in den Mittelpunkt, dessen Vater in Haft ist. Es geht um dessen Leben im Gefängnis und die Frage des eigenen Umgangs mit der Situation: Kann man Freundinnen und Freunden davon erzählen? Und vor allem: Wie lässt sich die Trennung bewältigen?
    Der Abend gibt Einblicke in das Leben „hinter Gittern“ aus der Sicht von direkt Betroffenen, Mitarbeitenden und Netzwerkpartnern einer Justizvollzugsanstalt . Ziel ist es, ein gesellschaftliches Tabu sichtbar zu machen und das Bewusstsein dafür zu stärken, dass Kinder von Gefangenen besonderen Schutz und Unterstützung benötigen.
    Zugleich wird erläutert, was unter „familiensensiblem Vollzug“ zu verstehen ist: welche gesetzlichen Grundlagen spielen eine Rolle, welche Möglichkeiten gibt es, Kinder während der Haftzeit des Elternteils zu unterstützen und welchen Beitrag kann das sogar zur Resozialisierung straffällig gewordener Menschen leisten?
    Die Veranstaltung ist eine Initiative der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Zusammenarbeit mit der JVA Euskirchen, der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW sowie der Katholischen Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen im Erzbistum Köln (EFL).

    Teilnehmende: Jennifer Rybarczyk, Leiterin der JVA Euskirchen / Dr. Hans-Georg Golz, Leiter Referat Bücher, Bundeszentrale für politische Bildung / Wilhelmine Geenen, Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW / Ein Inhaftierter aus dem offenen Vollzug der JVA Euskirchen. Moderation: Anna Hoff, EFL Bonn. Die Publikation kann vor Ort käuflich erworben werden.

    Termin& Ort: 22.9., 19:00 – 20:30 Uhr, JVA Euskirchen, Kölner Str. 250, 53879 Euskirchen [Jetzt anmelden]
    Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Zusammenarbeit mit der JVA Euskirchen, der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW sowie der Katholischen Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen im Erzbistum Köln (EFL).
    Zielgruppe: Interessierte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, Studierende, Lehrkräfte politischer Bildung sowie Medienvertreter/-innen
    Anmeldung: Teilnahmegebühr: kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass für den Zutritt zur JVA Euskirchen ein gültiger Personalausweis ZWINGEND erforderlich ist. 
    Bei Rückfragen steht Ihnen der Sozialdienst der JVA Euskirchen zur Verfügung: Martina.Kreuzjans@jva-euskirchen.nrw.de

    22.-23.9. Hannover: Entkoppelte junge Menschen (NEETS) erreichen

    Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT): Jahresfachtagung - NEETS IM FOKUS: WIE ERREICHEN WIR ENTKOPPELTE JUNGE MENSCHEN?
    NEETs – junge Menschen, die sich weder in Schule, Ausbildung noch Beschäftigung befinden – geraten häufig aus dem Blick. Viele von ihnen haben keinen Kontakt mehr zu den Hilfesystemen und verschwinden spätestens nach dem Ende der Schulpflicht aus dem Sichtfeld von Behörden und Unterstützungsstrukturen. Vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Grundsicherung sowie zur Dienst- und Wehrpflicht erhält das Thema zusätzliche politische Relevanz und Dringlichkeit.
    Mit ihren Angeboten versucht die Jugendsozialarbeit, diese jungen Menschen zu erreichen und gemeinsam mit ihnen persönliche, schulische und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Neben den Leistungen der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII können dabei auch Instrumente wie § 16h SGB II wichtige Unterstützung leisten. Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit über Rechtskreise, Institutionen und Verwaltungsebenen hinweg.
    Gleichzeitig erschweren knappe kommunale Haushalte, unklare Zuständigkeiten und bürokratische Hürden die Umsetzung passgenauer und verlässlicher Angebote. Dabei verfügen die Träger über umfassende Erfahrungen mit den Lebenslagen dieser Zielgruppe und die notwendige Expertise, um wirksame Unterstützungsstrukturen aufzubauen.
    Gemeinsam mit Ihnen und Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis möchten wir diskutieren, wie entkoppelte junge Menschen – auch über digitale Zugänge – besser erreicht werden können und welche Auswirkungen aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen auf ihre Lebenslagen haben. Dabei sollen sowohl erfolgreiche Ansätze als auch bestehende Herausforderungen und Handlungserfordernisse in den Blick genommen werden. [PROGRAMM]

    Termin& Ort: 22.9.26, 14Uhr - 23.9.26, 14Uhr; Hotel Amadeus, Hannover
    Tagungsgebühr: BAG ÖRT-Mitglieder: 170 €, Nicht-Mitglieder: 220 €
    Übernachtung: Abrufkontingent an Zimmern bis zum 01.09.2026 reserviert. Buchung: info@hotelamadeus.de, 0511-219760, Stichwort: "BAG OERT”
    Anmeldeschluss: 1.9.26 [zur Anmeldung
    Kontakt Anmeldung: Jana Stöcklein (Verwaltung), 030-405 057 692-0, 0151-521 742 23, verwaltung@bag-oert.de
    Fachliche Ansprechpartnerin: Felicia Haidl (Referentin Jugendsozialarbeit), 030-405 057 6923, 0151 - 61734220, haidl@bag-oert.de

    23.9. Berlin: Sicherheit& Schutzkonzepte bei jugendverbandlichen Ferienfreizeiten

    Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej), die Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) und die Deutsche Wanderjugend (DWJ) laden ein zum Fachtag “Gute Reise: Mit Sicherheit jugendverbandlich unterwegs!” am 23.09.2026 von 11–16 Uhr  in das betterplace Umspannwerk (bUm), Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin.
    Den Ablauf des Fachtags und alle weiteren Informationen können dem Programm entnommen werden.
    Am Folgetag, den 24.09.2026, laden wir alle Interessierten aus den Mitgliedsorganisationen des DBJR von 10.00 – 15.00 Uhr zur Werkstatt Jugendreisen (Mühlendamm 3, 10170 Berlin mit der Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung) ein. [Zur Anmeldung; Anmeldefrist: 09.09.2026]

    24.9. Online: Real Boys - Positive Männlichkeitsbilder& Role Models

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: 
    Online | BFM Impulse: Buchvorstellung: Real Boys – Positive Männlichkeitsbilder und Role Models
    Was macht ein gutes Vorbild aus? Mit ihrem neuen Kinderbuch „30 Real Boys – mutig, gefühlvoll und ganz sie selbst" stellen Fikri Anıl Altıntaş und Paul Brodowsky verschiedene Männer vor, die Verantwortung übernehmen, Fürsorge leben, sich für Gleichberechtigung einsetzen und Solidarität zeigen. In Porträts von bekannten Persönlichkeiten und engagierten Alltagshelden aus Sport, Musik, Wissenschaft, Kunst, Film und Politik erzählen die Autoren von Menschen, die traditionelle Rollenbilder hinterfragen und neue Wege männlicher Identität aufzeigen. 
    Termin& Ort: 24. September 2026, 17:30-19 Uhr, online (Zoom) [Link zur Veranstaltung]

    24.9. Berlin: Kinder- u. Jugendbeteiligung zwischen Anspruch u. Wirklichkeit.

    National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Follow-up-Veranstaltung: Gehört werden, mitentscheiden: Kinder- und Jugendbeteiligung zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
    Was macht wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene aus und wie gelingt es, noch immer bestehende Barrieren abzubauen? Diesen Fragen widmen wir unsere zweite Follow-up-Veranstaltung 2026 in Präsenz zum Staatenberichtsverfahren.  
    Zwei Mal im Jahr diskutieren Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte, Zivilgesellschaft, Jugendverbände, Fachkräfte, Wissenschaft und Politik im Rahmen einer Follow-up-Veranstaltung, wie Deutschland die Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses umsetzt. Dieses Mal liegt der Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene.
    Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Kinder und Jugendliche zu hören und zu beteiligen, wenn es um Entscheidungen geht, die sie betreffen. Das erfordert: kindgerechte Informationen, echte Beteiligungsmöglichkeiten und nachvollziehbare Erklärungen, wenn Ideen von Kindern und Jugendlichen nicht aufgegriffen werden. In der Praxis erreichen bestehende Beteiligungsformate viele Kinder und Jugendliche jedoch kaum, und wo Beteiligung stattfindet, bleibt oft unklar, welchen Einfluss sie wirklich hat.

    Wir schauen deshalb genauer hin und fragen, wo Beteiligung gelingt, wo es noch hakt und was junge Menschen selbst dazu sagen:
    - Was hat sich seit dem letzten Staatenberichtsverfahren getan?
    - Wo werden Kinder und Jugendliche gehört und wo nicht, und wer bleibt dabei ausgeschlossen?
    - Was müsste sich bis zur nächsten Staatenüberprüfung ändern, damit Beteiligung gelingt – im Sinne der rechtlichen Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention?
    - Wie hält es die Zivilgesellschaft selbst mit diesem Anspruch, gerade wenn es um die Überprüfung der Kinderrechte geht?

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Netzwerk Kinderrechte laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns zu diskutieren, was sich ändern muss. Im Anschluss an die Veranstaltung lassen wir den Abend bei einem informellen Empfang ausklingen.
    Termin& Ort: 24.9.26, 15:30-17:30 Uhr, Botschaft für Kinder, Lehrter Straße 66, 10557 Berlin  [Anmeldung bis 14.9. hier]

    25.9. Online: MINTA* nach Flucht (für FLINTA* Fachkräfte)

    IM*A-Team& LAG autonome Mädchenhäuser/ feministische Mädchenarbeit NRW e.V. - Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit NRW: 
    Online Vernetzungstreffen: MINTA* nach Flucht - für FLINTA* Fachkräfte am 25.9.26 – „Wir meinen es doch nur gut“ – Professionelle Fragilität und ihre Folgen für die Praxis
    Liebe Fachkräfte, liebe Interessierte der MINTA*/Mädchen*arbeit,
    wir laden Euch herzlich zu unserem nächsten Online-Vernetzungstreffen MINTA* nach Flucht ein, das am 25. September 2025 von 10:00 bis 13:30 Uhr in deutscher Lautsprache stattfinden wird.
    Soziale Arbeit versteht sich als Profession, die Menschen begleitet, schützt und stärkt. Gleichzeitig ist sie Teil gesellschaftlicher Machtverhältnisse und kann – oft ungewollt – rassistische und koloniale Strukturen reproduzieren. Warum fällt es so schwer, diese Verstrickungen anzuerkennen? Welche Formen von Abwehr begegnen uns im beruflichen Alltag. Wie zeigen sie sich, wie werden sie legitimiert und welche Auswirkungen haben sie auf die Arbeit mit MINTA* nach Flucht? Diesen Fragen möchten wir gemeinsam am 25. September nachgehen.
    Den Einstieg bildet ein fachlicher Input der Referentin Tarah-Tanita Truderung zu professioneller Fragilität, kolonialen Kontinuitäten, weißem Feminismus und ihren Folgen für die Soziale Arbeit. Anschließend greifen wir die Impulse in Kleingruppen und im Plenum auf, reflektieren gemeinsam unsere Praxis und entwickeln konkrete Handlungsansätze für den Arbeitsalltag. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wir diskriminierungskritische Perspektiven nachhaltig in unsere Einrichtungen und unsere Arbeit mit MINTA* nach Flucht integrieren können.

    Zielgruppe: Eingeladen sind FLINTA* (Frauen, Lesben, Inter*, Nicht-binäre, Trans* und Agender Personen)* -Fachkräfte, die mit MINTA* (Mädchen, Inter*, Nicht-binär, Trans*, Agender)/ Mädchen* nach Flucht arbeiten sowie Interessierte.

    Referentin: Tarah-Tanita Truderung (sie/ihr) ist eine afro-deutsche Sozialarbeiterin, Sozialwissenschaftlerin und Bildungsreferentin mit einem abgeschlossenen Master in „Pädagogik und Management in der Sozialen Arbeit“ aus Köln. Zu ihren Schwerpunkten gehören rassismuskritische Soziale Arbeit, intersektionaler Feminismus und Empowerment. Als Facilitatorin, Referentin und Abolitionistin gestaltet sie transformative Räume für diverse Communities, hält Keynotes und Workshops und moderiert Veranstaltungen, um Machtstrukturen zu hinterfragen und soziale Gerechtigkeit voranzutreiben.

    Moderation: Miki Welde (sie/ihr) ist „interkulturelle“ Sozial- und Erziehungswissenschaftlerin sowie Zivilcourage Trainerin. Zusätzlich bietet und begleitet sie als Bildungsreferentin empowermentorientierte sowie geschütztere Räume für BIPoC* in pädagogischen Einrichtungen und beschäftigt sich mit Möglichkeiten des Empowerments durch Formen der ästhetischen Bildung am Beispiel von Tanz und Körper. Zudem ist Miki Welde Teil des Awareness Kollektivs und als Moderation tätig. 

    Teilnahme und Anmeldung: Das Vernetzungstreffen ist kostenlos und wird aus Mitteln des Ministe riums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI) finanziert. Für den Nachweis Eurer Teilnahme bitten wir Euch, bei der Anmeldung Namen, Institution und E-Mail-Adresse anzugeben.

    Anmeldeschluss: 23.09.2025, Anmeldung: lagam@web.de, Hinweis: Den Zoom-Link erhaltet ihr nach der Anmeldung.

    25.-27.9. Bochum: Feministisch vergesellschaften - Her mit dem ganzen Leben!

    Rosa-Luxemburg-Stiftung: Tagung/Konferenz: Feministisch vergesellschaften - Her mit dem ganzen Leben!
    Themenbereiche: Geschlechterverhältnisse, Commons / Soziale Infrastruktur, Demokratischer Sozialismus, Kapitalismusanalyse, Feminismus.
    Egal, ob wir als Alleinerziehende den Alltag jonglieren oder mit Bürgergeld Angehörige pflegen, ob wir im Krankenhaus über der Belastungsgrenze arbeiten, oder in unseren Communities die Wunden heilen, die alltäglicher Rassismus genauso schlägt, wie die Gewalt, die unseren Körpern und Beziehungen angetan wird – wir alle wissen: Das Leben trägt sich nicht von selbst. Wir tragen es. Und gerade dafür werden wir abgewertet. Wir werden vereinzelt und oft auch gegeneinander ausgespielt.
    So unterschiedlich unsere Kämpfe sind, so stellen sich doch gemeinsame Fragen: Wer hält das Leben am Laufen – und unter welchen Bedingungen? Wer bekommt Unterstützung, wer nicht? Wer verfügt über wessen Arbeit, Körper und Zeit?
    Die hierarchische Trennung von produktiver und reproduktiver Arbeit ist zentral für die Abwertung sorgender Tätigkeiten und sie ist eine tragende Säule des Kapitalismus: Indem Sorgearbeit als „weiblich“ markiert und ins Private verschoben wird, werden Arbeitskosten gesenkt und Profite gesichert. Unsere Arbeit wird mehrfach ausgebeutet und gleichzeitig werden lebenswichtige Gemeingüter privatisiert. Es geht aber nicht nur um Ökonomie. Die zweigeschlechtliche Arbeitsteilung zementiert außerdem gewaltvolle patriarchale, cis- und heteronormative Geschlechterverhältnisse. All das trifft FLINTA* besonders hart.
    Unsere Körper werden sexualisiert und in rassistische wie binäre Normen gezwängt. In der Krise des Kapitalismus erklärt die autoritäre Rechte weltweit, es gäbe nur zwei Geschlechter, sie greift reproduktive Rechte an und versucht, traditionelle Rollenbilder wieder zu normalisieren. Die Abschottung der Grenzen und die gnadenlose Verfolgung von Migrant*innen zeigt, wie die Entmenschlichung fortschreitet und, dass manche Leben noch weniger zählen. Gleichzeitig werden billige Arbeitskräfte angeworben, um die hiesige Care-Krise abzufedern.
    Wir wissen, dass Befreiung für alle nur möglich ist, wenn wir den „Herrschaftsknoten“ unterschiedlicher Unterdrückungsverhältnisse gemeinsam angehen.

    Feministisch vergesellschaften heißt deshalb, diese geschlechtliche, rassistische und globale Arbeitsteilung anzugreifen – und mit ihr auch die Abwertung und die Unterdrückung derjenigen, deren Arbeit das Leben überhaupt erst möglich macht. Wir wollen kollektive Sorge statt familiärem Zwang, öffentliche Infrastrukturen statt neoliberaler Sparpolitik, Solidarität statt rechter Spaltung.
    Wie das gehen kann wollen wir auf der zweiten feminist futures Konferenz gemeinsam diskutieren: Eingeladen sind Initiativen im Bereich Sorgepolitik, alle, die gegen patriarchale und sexualisierte Gewalt und Femizide kämpfen, oder für queere und trans* Befreiung, für reproduktive Gerechtigkeit und vielfältige Lebensweisen. Diskutiert mit uns über antirassistische und internationalistische Perspektiven in den Kämpfen für Bewegungsfreiheit und Abolutionismus, gegen Krieg und Militarisierung genauso wie für Klimagerechtigkeit.
    Wie können wir unsere Kämpfe besser verbinden? Und welche Strategien braucht eine queer-feministische und antirassistische Bewegung in Zeiten autoritärer Verschiebungen? Lasst uns Erfahrungen teilen, Allianzen knüpfen und konkrete Schritte hin zu einer sorgenden, solidarischen Gesellschaft entwickeln.
    Die Konferenz ist kostenfrei und für alle Geschlechter offen. Es wird Workshops geben, die nur für FLINTA* sind.
    Zeit& Ort: 25.9., 13:00 - 27.9., 15Uhr, Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum [weitere Infos]

    26.9. Essen: 4. Essener Männertag: Mann - Was begrenzt dich?

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.: 26. September 2026 | Essen | Vierter Essener Männertag: Mann- Was begrenzt dich?
    Der diesjährige Männertag der Stadt Essen bietet wieder vielfältige und spannende Aktivitäten. Im Mittelpunkt steht ein Impulsreferat von Andreas Moorkamp vom SKM-Bundesverband, Männerfokussierter Berater, Krisen- und Gewaltberater sowie Tätertherapeut. Zusätzlich gibt es Workshops, in denen Interessierte Neues ausprobieren, erlernen oder vertiefen können. Die Informationsstände laden dazu ein, verschiedene Vereine, Initiativen und Angebote kennenzulernen und ins Gespräch zu kommen.[zur Veranstaltung]

    28.9. FF(M): Podiumsgespräch: „Angst im Patriarchat“

    28.09.2026, 19:00 - 20:30 Uhr: Podiumsgespräch: „Angst im Patriarchat“ im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt. 
    In Filmen, Literatur und Theater werden Frauen in Notsituationen häufig als ängstlich und hilflos dargestellt. Zur Rettung eilt in der Regel ein männlicher Held herbei. Über diese Rollenzuweisungen wird diskutiert und gefragt: Was sind reale Ängste, denen sich Frauen* im Patriarchat immer wieder stellen müssen? Und was kann unsere Gesellschaft diesen Ängsten entgegenstellen? Eine Veranstaltung des Haus am Dom in Kooperation mit dem Cornelia Goethe Centrums für Geschlechterforschung im Rahmen der Themenreihe „Ambivalente Emotionen: Intersektionale Perspektiven und Positionen“. [Weitere Infos]

    29.9. Online: traumasensible Fachpraxis bei organisierter sexualisierter Gewalt

    Wildwasser Stuttgart e.V.: Zwischen Macht & Manipulation - OSG in den Fällen Epstein & White Tiger
    Organisierte Sexualisierte Gewalt (OSG) gehört zu den schwerwiegendsten und zugleich am häufigsten verdrängten Formen von Gewalt. Die Fälle „Jeffrey Epstein“ und „White Tiger“ zeigen beispielhaft, wie Täterstrukturen funktionieren, welche Rolle Macht, Einfluss und digitale Vernetzung spielen und warum Betroffenen häufig über lange Zeit nicht geglaubt wird. Der Vortrag setzt sich mit den Dynamiken Organisierter Sexualisierter Gewalt auseinander und beleuchtet zentrale Mechanismen wie Kontrolle, Abhängigkeit, Einschüchterung und gesellschaftliches Wegsehen. Anhand realer Fallbeispiele wird aufgezeigt, wie Täternetzwerke agieren, weshalb solche Strukturen oft unerkannt bleiben und welche Folgen dies für Betroffene hat. Darüber hinaus werden die Bedeutung einer traumasensiblen Fachpraxis sowie Herausforderungen für Beratungsstellen, Justiz und Gesellschaft thematisiert. Der Vortrag verbindet fachliche Einordnung, gesellschaftliche Analyse und Perspektiven aus der Beratungsarbeit gegen sexualisierte Gewalt. 
    Referentin: Yvonne Wolz, Systemische Therapeutin und Traumatherapeutin, Geschäftsführung und Leitung bei Wildwasser Stuttgart e.V.
    Der Vortrag richtet sich an Interessierte und Fachkräfte. Die Teilnahme ist kostenlos. 
    Termin& Ort: 29.09.2026, 16:00 - 17:30 Uhr. [Anmeldung]

    Sept. in FF(M): Kinofilme (u.a. „Wise Women – 5 Hebammen, 5 Kulturen“)

    05.09.2026, 17:30 Uhr: Film und Diskussion: „Ghost School“ (2026), Mal Seh’n Kino, Adlerflychtstraße 6, Frankfurt. 
    Der Film erzählt die Geschichte der zehnjährigen Rabia aus Pakistan. Als die Schule ihres Dorfes geschlossen wird, dürfen die Jungen fortan eine Schule im Nachbarort besuchen – den Mädchen bleibt diese Möglichkeit verwehrt. Rabia will diese Ungerechtigkeit nicht hinnehmen und macht sich mutig auf die Suche nach den Gründen für die Schulschließung. In Anwesenheit von Regisseurin Seemab Gul [Weitere Infos]

    07.09.2026, 18:00 Uhr: Filmgespräch: „Wise Women – Fünf Hebammen, fünf Kulturen“, Harmonie Arthouse Kino, Dreieichstraße 54, Frankfurt. 
    Regisseurin Nicole Schergs Dokumentarfilm „Geburt folgt keinem Drehplan“ (2025) begleitet fünf Hebammen in Äthiopien, Brasilien, Marokko, Nepal und Österreich. Sondervorstellung in Anwesenheit von Friederike Hesse (Mitglied im Leitungsteam Kooperationsstudiengang Hebammenwissenschaft) mit anschließendem Themengespräch. [Weitere Infos]

    08.09.2026, 19:00 Uhr: Dokumentarfilm und Gespräch: „Das andere Geschlecht – auf den Spuren von Simone de Beauvoir“ (F 2024), Naxos.Kino, Waldschmidtstraße 19 HH, Frankfurt. 
    Simone de Beauvoirs Essay „Das andere Geschlecht“ (1949) wurde durch sein Engagement für Gleichberechtigung, Unabhängigkeit der Frau und sexuelle Freiheit zur „Bibel“ des Feminismus. Wie wirkt die Schrift heute weiter? Bedeutende feministische Forscherinnen unseres Jahrhunderts versuchen eine kritische Neulektüre des bahnbrechenden Werkes. Anschließend Filmgespräch mit der Darmstädter Philosophieprofessorin Petra Gehring. [Weitere Infos]

    18.09.2026, 18:00 Uhr: Dokumentarfilm „Eisfrauen“ (D 2026; Regie: Dorothea Braun), Cinéma, Dreieichstraße 54, Frankfurt. 
    Der Dokumentarfilm würdigt die fast vergessenen Geschichten von drei Pionierinnen der Arktisforschung: Josephine Peary, Louise Arner Boyd und Ada Blackjack. Ihre Leistungen wurden bisher übersehen oder marginalisiert und sollen wieder sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus erzählt der Film von Frauen, die heute in den Fußstapfen dieser Vorbilder stehen. In Anwesenheit von Regisseurin Dorothea Braun mit anschließendem Filmgespräch. [Weitere Infos]

    21.09.2026, 18:30 Uhr: Dokumentarfilm: „Trotz alledem“ (D 2025, Regie: Robert Krieg), Harmonie Arthouse Kino, Dreieichstraße 54, Frankfurt. 
    Gegen Patriarchat und Krieg: Inmitten von Ruinen, Bedrohung und Entbehrung behaupten sich Frauen in Rojava mit bemerkenswerter Entschlossenheit. Sie gründen Dörfer, unterrichten Kinder, bauen Werkstätten auf – und verteidigen nicht nur ihr Leben, sondern auch eine Vision von Freiheit und Gleichberechtigung. Vorstellung in Arabisch mit dt. UT. [Weitere Infos]

    25.09.2026, 20:00 - ca. 22:00 Uhr: Lesbisches Filmhäppchen zur Interkulturellen Woche: "Dreamers" (UK, 2025, OMU), Evangelisches Frauenbegegnungszentrum EVA, Saalgasse 15, Frankfurt.
     In ihrem Spielfilmdebüt rückt die in Nigeria geborene britische Regisseurin, Autorin und Produzentin Joy Gharoro-Akpojotor das Schicksal zweier Frauen in den Fokus, die gemeinsam der trostlosen Maschinerie des Einwanderungssystems trotzen. [Weitere Infos]

    30.09.2026, 18:00 - 20:30 Uhr: Film Screening: „Short Films on Solidarity, Care and Ageing in Eastern Europe“ 
    Präsentiert werde zwei Kurzfilme der Wissenschaftlerin und Filmemacherin Olena Fedyuk, die aufzeigen, was wissenschaftliche Konzepte wie Global care chains sowohl für diejenigen bedeuten, die gehen als auch diejenigen, die bleiben. Kommentiert werden die Filme im Anschluss von der Soziologin und Geschlechterforscherin Helma Lutz und dem Sozialwissenschaftler Rudolf Leiprecht. In Anwesenheit von Olena Fedyuk.
    Ort: Goethe-Universität Frankfurt, Campus-Westend, PEG, Theodor-W.-Adorno-Platz 6,  Room 1.G 168, Frankfurt [Infos]

    1.10. Stendal: KJH& Schule verqueeren - Kinderrechte queer gedacht

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) : Einladung zur alljährlichen Fachtagung „Kinder- und Jugendhilfe & Schule verqueeren“. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema „Kinderrechte queer gedacht“.
    In der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Schule begegnen wir täglich jungen Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist dabei keine „besondere Thematik“, sondern Ausdruck der individuellen Identität von Kindern und Jugendlichen – und damit untrennbar mit ihren Rechten verbunden. Kinderrechte sichern nicht nur Schutz, Förderung und Beteiligung, sondern auch das Recht auf Identität, Würde und freie Entfaltung der Persönlichkeit.
    Daraus ergibt sich ein klarer fachlicher Auftrag für pädagogisches Handeln: Geschlechtervielfalt anzuerkennen, zu schützen und aktiv in pädagogische Konzepte, Strukturen und Haltungen einzubetten.

    Im Rahmen der Fachtagung werden wir unter anderem folgende Themen beleuchten: - Welche Bezüge liefern Kinderrechte konkret im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt?
    - Wie können sie als verbindliche Grundlage pädagogischen Handelns in Schule und Jugendhilfe genutzt werden?
    - Welche Verantwortung tragen Fachkräfte, Einrichtungen und Träger?
    - Und wie lassen sich Schutz, Beteiligung und Anerkennung für alle Kinder und Jugendlichen gewährleisten?
    Eine vollständige Übersicht des Programms sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie über den folgenden Link

    Termin& Ort: 01. Oktober 2026, 9–15 Uhr, anschließender kreativer und kultureller Impuls: 15:30–16:30 Uhr; Hochschule Magdeburg-Stendal / Standort Stendal
    Kosten: 40 € (15 € für Studierende, Auszubildende, Praktikant*innen und Freiwilligendienstleistende)
    Diese Tagung richtet sich an alle Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie an Interessierte, die dazu beitragen möchten, die Welt für junge queere Menschen sicherer und gesünder zu machen.

    2.10. Berlin: BFM-Netzwerktreffen - Geschlechterreflektierte Jungen-& Männerarbeit

    Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.:
    BFM-Netzwerktreffen Männerberatung 2026: Beratung, Bildung und Ehrenamt stärken
    Wirksam werden! Geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit in Beratung, Bildung und Ehrenamt stärken.
    Die BFM-Netzwerktreffen sind als praxisorientierter Entwicklungstag angelegt, der die Teilnehmenden miteinander in den Dialog und in das gemeinsame Arbeiten bringt. Ziel ist es, Fragen und Problemstellungen aus der Praxis sichtbar zu machen und an konkreten Lösungsansätzen und nächsten Schritten zu arbeiten. Dazu wollen wir mit offenen und kreativen Arbeits- und Austauschformaten arbeiten und an den Erfahrungen und Ideen anschließen, die die Teilnehmenden selbst mitbringen.
    Inhaltlich stehen dabei unterschiedliche Ebenen im Fokus:
    - Gesellschaftlich-politische Ebene: Wir kann geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit insgesamt sichtbarer werden?
    - Organisationsebene: Welche Rahmenbedingungen und Ressourcen braucht es, damit eine solche Perspektive in der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure stärker Wirkung entfaltet?
    - Fachliche Arbeitsebene: Was sind konkrete Themen und wie können Fachkräfte hier unmittelbar ansetzen? 
    Termin& Ort: 2.10., IG Metall-Haus, Alte Jakobstraße 149, Berlin, 10969 Deutschland [zur Veranstaltung]

    5.-7.10. Berlin: KI trifft KJH - digitale Technologien in Verwaltung, Fallarbeit& Angeboten

    Deutscher Verein: Künstliche Intelligenz trifft Kinder- und Jugendhilfe: KI & digitale Technologien in Verwaltung, Fallarbeit und Angeboten, 5. bis 7. Oktober 2026 in Berlin
    Die Fachtagung bietet einen interdisziplinären Austausch zwischen Fach- und Leitungskräften öffentlicher und freier Träger sowie Wissenschaftler*innen. Ziel ist, praxisnahe Lösungsansätze und Strategien zu diskutieren, die den Mehrwert digitaler Technologien nutzbar machen - ohne fachliche Standards, Datenschutz oder ethische Prinzipien zu gefährden. [Zur Veranstaltung]

    6.10. Berlin/ online: 3. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung

    3. Gleichstellungstag - Strukturwandel geschlechtergerecht gestalten. [#EsIstZeit   #ZusammenWeiter] 
    Unter dem Motto „zusammen:weiter – Zukunft braucht Gleichstellung.“ lädt die Bundesstiftung Gleichstellung am 6. Oktober 2026 zum 3. Gleichstellungstag ins bcc Berlin Congress Center ein.
    Der Gleichstellungstag ist der zentrale Ort für Dialog, Wissenschafts-Praxis-Transfer, Vernetzung und empowernden Austausch. Vertreter*innen aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft kommen zusammen, um Wissen zu teilen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam darüber zu diskutieren, wie wir die aktuellen Möglichkeitsfenster nutzen können, damit Transformations- und Strukturwandelprozesse geschlechtergerecht gestaltet werden können.
    Gerade in Zeiten frauenfeindlicher und antidemokratischer Strömungen sowie tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen braucht es verlässliche Gleichstellungsstrukturen, innovative Lösungen und Menschen, die gemeinsam Verantwortung übernehmen. Der Gleichstellungstag bietet den Raum, aktuelle Herausforderungen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zusammenzuführen und neue Visionen für eine geschlechtergerechte Zukunft zu entwickeln.
    Eröffnet wird der Tag mit einem Grußwort von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Stiftungsratsvorsitzende der Bundesstiftung Gleichstellung. Die Eröffnungs-Keynote hält Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D., Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Professor für Makroökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Durch das Programm auf der Hauptbühne führt erneut Anna Dushime. Zum Abschluss des Tages zeigt Barbara Blaha, Autorin und Gründerin des Momentum Instituts, Perspektiven auf, wie wir in herausfordernden Zeiten „zusammen:weiter“ vorankommen können. Für den musikalischen Ausklang sorgt die Künstlerin Kat Frankie. Das Bühnenprogramm im zentralen Kuppelsaal kann bundesweit per Livestream verfolgt werden.
    Ein vielfältiger Fachkongress mit Workshops, Diskussionspanels und weiteren Austauschformaten sowie eine Fachmesse bieten zahlreiche Möglichkeiten, miteinander ins Gespräch zu kommen, Wissen zu vertiefen und neue Kooperationen anzustoßen. Das umfangreiche Programmangebot wird u. a. von zahlreichen Vereinen, Verbänden und Initiativen vorbereitet. Wir möchten uns bei allen Beteiligten schon an dieser Stelle ganz herzlich für ihr Engagement bedanken!

    Melden Sie sich jetzt an und gestalten Sie den Austausch über eine geschlechtergerechte Zukunft aktiv mit. 
    Wir freuen uns darauf, Sie am 6. Oktober 2026 in Berlin oder online im Livestream begrüßen zu dürfen. [zur Anmeldung]

    7.10. Online: M*arbeit & Rechtsextremismus unter Mädchen*& jungen Frauen*

    Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit NRW: Rechtsextremismus unter Mädchen* und jungen Frauen* - Konsequenzen & Handlungsmöglichkeiten für die feministische Mädchen*arbeit:
    Rechtsextreme und antifeministische Ideologien gewinnen zunehmend an Sichtbarkeit – auch unter Mädchen* und jungen Frauen*. Gleichzeitig bleiben Mädchen* und junge Frauen* als Akteur*innen in rechten Milieus in öffentlichen und fachlichen Debatten oft unsichtbar. Mit der Veranstaltung möchten wir für geschlechtsspezifische Erscheinungsformen von Rechtsextremismus sensibilisieren, aktuelle Entwicklungen einordnen und gemeinsam diskutieren, welche Konsequenzen sich daraus für die feministische Mädchen*arbeit und die pädagogische Praxis ergeben. 
    Termin& Ort: 07. Oktober 2026 | 10:30 bis 12:30 Uhr | online [Anmeldung]

    9.10. Dachau: Antifeminismus verstehen: Strategien, Wirkung, Gegenwehr

    Kreisjugendring + Runder Tisch gegen Rassismus Dachau e.V: Antifeminismus verstehen - Strategien, Wirkung, Gegenwehr
    Der Einfluss antifeministischer Strömungen auf verschiedene Bereiche der Gesellschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen und zeigt sich in unterschiedlichem Gewand: In Angriffen gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern, in Mobilisierungen gegen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und in von extrem rechten Akteur:innen organisierten Gegenprotesten zu CSDʼs. Antifeminismus fungiert als Schnittmenge zwischen politisch unterschiedlich verorteten Akteur:innen, was seine enorme gesellschaftliche Anschlussfähigkeit und seine Gefahr für die Demokratie verdeutlicht. Doch was genau ist Antifeminismus und wogegen bzw. wofür kämpfen seine Anhänger:innen? Um diese und weitere Fragen wird es in einem Kurzworkshop zum Thema Antifeminismus gehen.
    Referentin: Maiken Schiele, Sozialwissenschaftlerin und Soziologin. Sie ist hauptberuflich im Bereich der Rechtsextremismusprävention tätig und arbeitet freiberuflich als Bildungsreferentin zum Thema Antifeminismus
    Bitte um Anmeldung unter politischebildung@kjr-dachau.de. Teilnahme kostenlos. Anmeldeschluss: 6.10., 12:00 Uhr
    Die Veranstaltung wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Termin: 9.10., 17–21 Uhr, Bürgertreff Ost, Ernst-Reuter-Platz 1A, 85221 Dachau.
    Ansprechpartner für Rückfragen: Manuel Liebig, manuel.liebig@kjr-dachau.de, 0176/73235404.

    13.10. Berlin: Die neue EU-Gleichstellungsstrategie& ihre Umsetzung in Deutschland

    Bundesstiftung Gleichstellung: Europäische Ziele, nationale Verantwortung: Die neue EU-Gleichstellungsstrategie und ihre Umsetzung in Deutschland
    Termin: 13.10., 17-19 Uhr mit anschließendem Get-Together, Europäisches Haus Berlin, Unter den Linden 78, 10117 Berlin.
    Die Bundesstiftung Gleichstellung, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund e.V., die Europäische Bewegung Deutschland e.V. und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland laden Sie herzlich ein, einen Abend gemeinsam über die EU-Gleichstellungsstrategie und ihre Umsetzung in Deutschland zu diskutieren.

    Mit der neuen EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 hat die Europäische Kommission einen ambitionierten Rahmen für die Gleichstellungspolitik in Europa vorgelegt. Sie verbindet die Implementierung bestehender europäischer Rechtsvorschriften mit neuen Maßnahmen – unter anderem für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und für die ökonomische Eigenständigkeit. Auch die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer neuen ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie.
    Der Fachdialog richtet den Blick auf das Zusammenspiel der europäischen und der nationalen Ebene: Welche politischen Impulse und Anforderungen ergeben sich aus der EU-Gleichstellungsstrategie für Deutschland? Wie werden diese in der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung aufgegriffen? Was ist notwendig, damit aus strategischen Zielen verbindliche, finanzierte und überprüfbare Maßnahmen werden?
    Gemeinsam mit Vertreter*innen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft diskutieren wir, wie Gleichstellung in Europa und Deutschland wirksam vorangebracht werden kann.

    Programm: 
    Begrüßung und Einleitung durch Barbara Gessler (Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland), Prof. Dr. Gabriele Abels (Preisträgerin „Frau Europas“).
    Paneldiskussion zur EU-Gleichstellungsstrategie und deren Umsetzung mit Katja Lenzing (EU-Kommission), Prof. Dr. Susanne Baer (Deutscher Juristinnenbund), Dr. Birgit Schweikert (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Susanne Maier (Deutscher Frauenrat) 
    sowie zu Gewaltschutz und Lohngleichheit als Themenschwerpunkten mit Katja Lenzing (EU-Kommission), Dr. Birgit Schweikert (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Müşerref Tanrıverdi (Deutsches Institut für Menschenrechte), Valentina Chiofalo (Deutscher Juristinnenbund). Moderiert von Lisi Maier (Bundesstiftung Gleichstellung).
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 05.10.2026 hier an: ANMELDUNG.

    14.10. Berlin: Wer finanziert Geschlechtergerechtigkeit?

    Eine gemeinsame Veranstaltung der Bundesstiftung Gleichstellung (BSG) und FAIR SHARE of Women Leaders: Wer finanziert Geschlechtergerechtigkeit?
    Feministische und gleichstellungsorientierte Organisationen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie leisten unverzichtbare Arbeit für eine gerechtere Gesellschaft, damit die Rechte und Sicherheit der Hälfte unserer Bevölkerung, die nach wie vor in nahezu allen Gesellschaftsbereichen benachteiligt ist, gewährleistet werden. Sie zu stärken, ist heute wichtiger denn je.
    Das Forschungsprojekt „Nachgezählt“ von der Maecenata Stiftung, filia.die frauenstiftung, Karin Heisecke und FAIR SHARE of Women Leaders liefert uns aktuelle Daten zu Struktur und Finanzierung feministischer und gleichstellungsorientierter Arbeit in Deutschland. Auf dieser Basis wollen wir die gegenwärtige Situation und Zukunft zivilgesellschaftlicher Gleichstellungsarbeit und feministischer Initiativen in einem Fishbowl-Format diskutieren. Wir fragen nach Strategien und Handlungsansätzen für Philanthropie und Zivilgesellschaft zur langfristigen Stärkung von Geschlechtergerechtigkeit.
    Mit dabei sind: Friederike von Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen / Helene Wolf, Co-Geschäftsführende von FAIR SHARE of Women Leaders / Karin Heisecke, Expertin für Philanthropie und Feminismus / Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung / Moderiert werden die Gespräche von Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats.
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 07.10.2026 hier an.
    Wann: Mittwoch, 14. Oktober 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr (mit anschließendem Get-Together bis 17 Uhr)
    Wo: Bundesstiftung Gleichstellung („Offenes Haus für Gleichstellung“ im 8. OG, Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin)
    Die Veranstaltung findet ausschließlich vor Ort statt. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

    14.-16.10. Hannover: Kooperation von Jugendhilfe, Schule& Gesundheitswesen im Kinderschutz

    Deutscher Verein:„Kommunale Verantwortungsgemeinschaften“ bilden: Wie kann eine gute Kooperation von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen im Kinderschutz erfolgreich gelingen? Eine Kooperationsveranstaltung mit der BAG ASD, 14.-16. Oktober 2026 in Hannover
    Die Fachveranstaltung geht den Fragen nach, welche konkreten Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Regelstrukturen konstruktive Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen im Kinderschutz benötigen, welche möglichen Stolpersteine und Gelingensbedingungen dabei bestehen und wo sich die Kinder- und Jugendhilfe ggf. selbst von anderen Systemen gezielt abgrenzen muss. [Zur Veranstaltung]

    15.-16.10. Köln: Soziale Ungleichheit erkennen, Prävention stärken, Zusammenhalt fördern

    Bundeszentrale für politische Bildung: BarCamp 2026 Gesellschaft unter Druck - Soziale Ungleichheit erkennen, Prävention stärken, Zusammenhalt fördern.
    Soziale Ungleichheit und Radikalisierung hängen oft enger zusammen, als es auf den ersten Blick scheint. Aktuelle Forschung zeigt: Nicht Ungleichheit allein führt zu Radikalisierung, sondern vor allem das Gefühl von Ungerechtigkeit, Ausgrenzung und fehlender politischer oder sozialer Teilhabe.
    Dabei geht es um mehr als Einkommensunterschiede. Auch ungleiche Chancen auf gute Bildung, sichere Arbeit, politische Mitbestimmung und gesellschaftliche Anerkennung spielen eine Rolle – etwa in benachteiligten Stadtteilen, prekären Beschäftigungsverhältnissen oder wenn politische Beschlüsse als fern der eigenen Lebensrealität wahrgenommen werden. Radikalisierung wurzelt in gesellschaftlichen Verhältnissen und sollte daher auch als gesellschaftlicher Prozess verstanden werden und nicht als individuelle Entscheidung.
    - Das Barcamp der bpb bringt jährlich Fachkräfte aus politischer Bildung, Sicherheitsbehörden, Politik und Wissenschaft zusammen, um Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Gegebenheiten und Radikalisierungsdynamiken zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Frage, wie Radikalisierung frühzeitig erkannt und verhindert werden kann. 
    - Gemeinsam wollen wir in diesem Jahr unter anderem diskutieren: Wie soziale Ungleichheit Radikalisierungsprozesse beeinflusst, welche Schutzfaktoren Menschen widerstandsfähiger machen, welche Rolle politische Bildung, Prävention und Sicherheitsbehörden dabei spielen.
    Ziel ist ein offener Austausch auf Augenhöhe, bei dem unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen und neue, praxisnahe Ansätze für Prävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt entwickelt werden können. 
    - Ein Barcamp öffnet den Raum für einen inspirierenden und interdisziplinären Austausch der beteiligten Professionen. Im Barcamp setzen Sie als Teilnehmende die Schwerpunkte. Aus Ihren Fragen, Ihren Thesen und Ihren Erfahrungen entwickeln wir gemeinsam das Programm. Dieser selbstorganisierte Ansatz öffnet den Raum für die Themen, die Sie in Ihrer Arbeit wirklich beschäftigen. Sie müssen dazu keine Vorträge oder Präsentation vorbereiten, sind jedoch eingeladen, Fragestellungen, Impulse oder Projektideen mitzubringen. Barcamps dienen dem inhaltlichen Austausch und der Diskussion. Am Ende der Veranstaltung können gemeinsame Vorhaben geplant werden.
    - Zielgruppe des Barcamps sind Fachkräfte aus Pädagogik und sozialer Arbeit, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Menschen aus der Verwaltung und den Sicherheitsbehörden, die sich in ihrer Arbeit mit den Themen beschäftigen.

    Teilnahmegebühr: Tagungsgebühr ohne Übernachtung (inkl. Verpflegung) 30,00 €, Tagungsgebühr mit einer Übernachtung (15.-16.10.) im Einzelzimmer 75,00 € Tagungsgebühr für zwei Übernachtungen im Einzelzimmer (14.10.-16.10.) 120,00 €. Anmeldefrist ist der 14.09.2026 
    Termin& Ort: 15.10. – 16.10.2026 ab 10:00 Uhr, Köln [Jetzt anmelden, Programm]

    16.10. Online: Junge Menschen stärken, digitale Räume sicher gestalten

    National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Save the Date: Reclaim the space! Junge Menschen stärken, digitale Räume sicher gestalten!
    Die gemeinsame Online-Fachveranstaltung „Reclaim the space! Junge Menschen stärken, digitale Räume sicher gestalten!“ mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe findet am 16. Oktober von 10:30 bis 12:30 Uhr statt. Junge Menschen gestalten digitale Räume mit: Sie informieren sich, diskutieren, engagieren sich politisch. Damit das gelingt, müssen diese Räume zugänglich, nutzbar und sicher sein, genau das verspricht ihnen auch die UN-Kinderrechtskonvention. Doch Plattformen verdienen Geld mit Designs und Algorithmen, die Hass, Gewalt und Desinformation befördern. Was die EU dagegen bereits unternimmt, und was das für Politik in Deutschland und Praxis vor Ort bedeutet: Genau darüber sprechen wir am 16. Oktober. Die Einladung und das Programm folgen in Kürze. [Mehr dazu]

    20.-21.10. Karlsruhe: Umgang mit Substanzkonsum in der stationären Jugendhilfe

    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg e. V.: Besonders gefährdet? - Umgang mit Substanzkonsum in der stationären Jugendhilfe. Fachliche Grundlagen und pädagogische Reflexion. - 20.10. – 21.10.2026, Tagungsstätte Thomashof Karlsruhe.
    Junge Menschen in der stationären Jugendhilfe konsumieren Suchtmittel überproportional häufig auf riskante Weise und sind in besonderem Maße gefährdet. Ihre familiären und biografischen Hintergründe weisen oftmals Faktoren wie Gewalterfahrungen, problematischen Konsum von Alkohol und anderen Drogen im Elternhaus, Vernachlässigung u.v.m. auf. Es handelt es sich hier um eine Hochrisikogruppe in Bezug auf den riskanten Konsum von Suchtmitteln. 
    Der Prävention muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies stellt Fachkräfte der stationären Jugendhilfe vor komplexe fachliche und pädagogische Herausforderungen. Die Fortbildung greift diese auf und bietet einen strukturierten Rahmen zur fachlichen Auseinandersetzung. Auf Grundlage aktueller Wissensbestände werden professionelle Haltungen reflektiert und praxisnahe Ideen für die Entwicklung von Handlungsleitlinien für den Umgang mit Konsumvorfällen erarbeitet. [Zum Programm; Anmeldung]

    22.10. München: Jungen* - Leben zwischen Risiko & Chance

    Bundesforum Männer: 22. Oktober 2026 | München | Fachtag: Jungen* – Leben zwischen Risiko und Chance. Im Mittelpunkt des Fachtags des Netzwerks Jungen*arbeit München.
    stehen aktuelle Herausforderungen und gesellschaftliche Diskurse rund um Männlichkeitsbilder und die Lebenswelten von Jungen*. Thematisiert werden unter anderem Militarisierung und Männlichkeit, die Manosphere, Gesundheitsinformationen auf Social Media sowie weitere praxisnahe Ansätze der Jungen*arbeit. Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte aus Jugendhilfe, Bildungsarbeit und Schule. [zur Veranstaltung]

    2.11. Berlin: Barcamp Frauenhauskoordinierung e. V.

    Frauenhauskoordinierung e. V.: 50 Jahre Frauenhäuser in Deutschland: FHK-Barcamp 
    Vor 50 Jahren, am 1. November 1976, wurde das erste Frauenhaus in Deutschland offiziell eröffnet. 50 Jahre Frauenhäuser in Deutschland sind ein Anlass, zurückzublicken, gemeinsam zu feiern und nach vorn zu schauen.
    Wir laden aktuelle und ehemalige Frauenhausmitarbeiter*innen, die Mitglied bei FHK sind, zu einem Tag des Austauschs, der Begegnung und der fachlichen Diskussion ein. Gemeinsam wollen wir auf 50 Jahre Frauenhausarbeit zurückblicken, Erfahrungen teilen und aktuelle Herausforderungen diskutieren. Im Barcamp-Format steht der gemeinsame Austausch im Mittelpunkt. Hier werden Einblicke in die tägliche Arbeit gegeben, Herausforderungen und bewährte Ansätze diskutiert und gemeinsam darauf geschaut, was die Frauenhausarbeit über die vergangenen 50 Jahre geprägt hat.

    Was Sie erwartet: - Digitales Grußwort der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (angefragt)
    - Ein gemeinsamer Auftakt mit Rückblick auf 50 Jahre Frauenhausbewegung
    - Gespräche mit Zeitzeug*innen und Wegbegleiter*innen
    - Interaktive Sessions zu aktuellen fachlichen und gesellschaftspolitischen Themen
    - Raum für eigene Themen und Impulse der Teilnehmenden
    - Austausch und Vernetzung mit aktuellen und ehemaligen Frauenhausmitarbeiterinnen
    - Gemeinsame Reflexion über die Zukunft von Schutz, Beratung undUnterstützung
    - Ausstellung zur Frauenhausgeschichte in Kooperation mit dem Digitalen Deutschen Frauenarchiv
    - Optional am Nachmittag: Filmvorführung „Die Macht der Männer ist die Geduld der Frauen“ von 1977 mit anschließendem Gespräch mit der Filmemacherin Cristina Perincioli
    - Für Essen und Trinken ist gesorgt!
    - Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Die Veranstaltung wird bei Bedarf in Deutsche Gebärdensprache (DGS) gedolmetscht.

    Wer kann sich anmelden?: - aktuelle oder ehemalige Frauenhausmitarbeiter*innen von Häusern der FHK-Mitgliedsorganisationen von FHK oder FHK-Mitglieder
    - Landesreferent*innen der Wohlfahrtsverbände

    Was ist ein Barcamp?: Ein Barcamp ist ein offenes und partizipatives Veranstaltungsformat, bei dem das Programm nicht vollständig vorab festgelegt wird. Stattdessen gestalten die Teilnehmenden die Inhalte und Sessions aktiv mit. Einige Inputs und Themen sind bereits vorbereitet bzw. organisiert, während weitere Beiträge und Diskussionen vor Ort gemeinsam entstehen können. Im Mittelpunkt stehen der Austausch, die Diskussion und das gemeinsame Lernen auf Augenhöhe – die Teilnehmenden sind dabei zugleich Publikum und Mitgestaltende. [Jetzt anmelden]

    5.-6.11. Potsdam: 10. Deutscher Sozialgerichtstag

    10. Deutscher Sozialgerichtstag: Der diesjährige DSGT wird die aktuelle Situation unserer sozialen Sicherungssysteme und den notwendigen Reformprozessen in den Blick nehmen. Der Deutsche Sozialgerichtstag begreift das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung werden bei uns sozialpolitische Aktivitäten entwickelt und die einheitliche Rechtsanwendung sowie die wissenschaftliche Entwicklung und die berufliche Fortbildung gefördert.
    Termin& Ort: 5. bis 6. November 2026, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam [Anmeldung]

    Hinergrund: Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband, dem u.a. folgende Professionen angehören: Richter*innen (haupt- und ehrenamtliche), Rechtsanwält*innen, Rentenberater*innen, Verfahrensbevollmächtigte von Verbänden, Vertreter*innen von Behörden, Medizinische Sachverständige, Angehörige der Rechtswissenschaft und Entscheidungsträger aus Politik und Ministerien.
    Wichtig sind für uns die Begleitung aktueller Gesetzgebungsvorhaben und die Förderung des Erfahrungsaustausches unter unseren Mitgliedern.
    Wir begreifen das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung entwickeln wir sozialpolitische Aktivitäten. Wir unterstützen die einheitliche Rechtsanwendung und die wissenschaftliche Entwicklung sowie berufliche Fortbildung unserer Mitglieder. Die gesetzlichen Ziele des Sozialrechts sind Leitlinien für den Verein.

    6.11. Gelsenkirchen: Menschen-, Frauen-, Queerfeindlichen Realitäten in pädagog. Praxis entgegentreten

    Save the date: Eine gemeinsame Veranstaltung von: Queeres Netzwerk NRW, GERNE ANDERS, LAG Jungen*arbeit, LAG Mädchen*arbeit, Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit, FUMA Fachstelle Gender & Diversität: LAG Fachtag: Demokratie braucht uns jetzt - Menschenfeindlichen Realitäten in pädagogischer Praxis entgegentreten
    Am 6. November findet im Gelsenkirchener Wissenschaftspark unser diesjähriger Kooperations-Fachtag statt. Mit gemeinsamen Ressourcen fokussieren wir uns an diesem Tag darauf, uns der alltäglichen Herausforderung zu stellen, wie wir antidemokratischen Dynamiken konstruktiv in unserer pädagogischen Praxis begegnen können.
    Dafür haben wir inhaltliche Impulse interessanter Speaker*innen organisiert und wollen mit Euch in angeleiteten Gesprächsrunden, Workshops & Trainings unser Skillset erweitern. Beim Markt der Möglichkeiten habt ihr die Chance, Euch mit unterschiedlichen Organisationen und Projekten zu vernetzen. Durch kulturelle Beiträge und kleinen Verköstigungen wollen wir uns zudem etwas Gutes tun und miteinander in Gespräche und neue Kollaborationen kommen.
    Wir laden Euch herzlich ein, mit dabei zu sein. Blockt Euch schon einmal den Termin im Kalender, wir sagen Bescheid, wenn die Anmeldung offen ist.

    9.11. Online: Fachtag zu Strategien gegen Rechtsextremismus

    Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V. organisiert auch in diesem Jahr im Rahmen unseres Kooperationsverbunds Rechtsextremismusprävention (KompRex) einen Online-Fachtag, der sich an alle Interessierten aus Zivilgesellschaft, Bildungsarbeit und Verwaltung richtet. Am 9. November wollen wir uns vernetzen, von einander lernen und uns Mut machen in schwierigen Zeiten.
    Der Fachtag findet unter dem Motto „Strategien gegen Rechtsextremismus" statt und bietet neben geballter Fachexpertise auch die Möglichkeit, praktische Tools für die Arbeit gegen Rechtsextremismus kennenzulernen.
    Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung wird ab Oktober möglich sein, alle Infos dazu gibt es auf komprex.de.

    9.-10.11. Tutzing: Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

    Diakonie Bayern: Fachtagung zur psychosozialen Versorgung von Geflüchteten nach dem Stepped Care Prinzip - Fachtagung zum Abschluss der ersten Förderperiode des Projekts "Refugee Mental Care Network" (RMCN).
    Termin& Ort: 9.11. und 10.11.2026; Ev. Akademie Tutzing, Schlossstr. 2-4, 82327 Tutzing
    Ansprechperson: Sabrina Egger, s.egger@diakonie-bayern.de [mehr Infos]

    9.-11.11. Berlin: Fachtagung BAG Mädchen*politik zu Beziehungsarbeit& Einsamkeit

    Fachtagung BAG Mädchen*politik: “Feministische Perspektiven auf Beziehungsarbeit. Was Mädchen*arbeit gegen Einsamkeit tun kann” - 09. - 11. November 2026, Berlin.
    Einsamkeit gilt zunehmend als gesellschaftliche Herausforderung – doch über wessen Einsamkeit wird eigentlich gesprochen? Gemeinsam wollen wir Einsamkeitserfahrungen von Mädchen und jungen FLINTA* beleuchten, ihre Ursachen und Auswirkungen betrachten.
    Der Fachtag widmet sich der Frage, wie Einsamkeit aus feministischer Perspektive verstanden und adressiert werden kann. Dabei nehmen wir insbesondere strukturelle Ungerechtigkeiten und intersektionale Perspektiven auf Beziehungsarbeit in den Blick. Einsteigen werden wir mit einer Lesung von Emilia Roig aus ihrem neusten Buch. Daraufhin gibt es spannende und vielseitige Vorträge und Workshops zum Thema. Zum Abschluss werden wir mit Heidi Reichinnek, MdB, als jugendpolitische Sprecherin ins Gespräch kommen.
    Der Fachtag lädt Fachkräfte aus allen Bereichen der geschlechtersensiblen Jugendhilfe zum gemeinsamen Austausch über feministische Praxis und geschlechtergerechte Perspektiven auf die psychische Gesundheit junger Menschen ein.
    Tagungsort: Bundesstiftung Gleichstellung, Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin 
    (Teilnahmebeitrag: 80,00 € (inkl. Verpflegung und Getränke). Eine Reduzierung des Beitrags is möglich, bitte Anfragen an info@bag-maedchenpolitik.de)
    [Anmeldung; Programm]

    11.11. Stuttgart: Einsamkeit.Gesundheit.Männer* - Herausforderungen& Perspektiven

    11. November 2026 | Stuttgart | Fachtag „EINSAMKEIT.GESUNDHEIT.MÄNNER* – Herausforderungen und Perspektiven“
    Einsamkeit ist eine der aktuellen zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen. Aktuelle Studien und Erfahrungen zeigen, dass gerade auch Jungen* und Männer* von Einsamkeit betroffen sind – oft mit weitreichenden Folgen für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe. Der Fachtag wird vom Arbeitskreis Jungen*- und Männer*gesundheit der Landeshauptstadt Stuttgart veranstaltet. Ziel der Veranstaltung ist es, Wissen zu vermitteln, Akteur:innen zu vernetzen und Impulse für einen geschlechtersensiblen Umgang mit Einsamkeit zu setzen. [zur Veranstaltung]

    12.11. Online: Reflexionsraum für rassismuskritische Jugendhilfe

    LAG Mädchen* Schleswig-Holstein: Zwischen Anspruch und Praxis – Reflexionsraum für rassismuskritische Jugendhilfe,
    Input und Moderation: Susanna Akosuah Yeboah (she/her), Kindheitspädagogin und Sozialpädagogin M.A. Diversity Trainerin
    Termin& Ort: 12.11.2026, 12:00 – 14:00 Uhr, online 
    Weitere Informationen zum Inhalt Folgen [Infos& Anmeldung]

    18.11. Stuttgart: Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen

    eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. - Hilfen für junge Migrantinnen: 5. Fachtag “Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen - Neue Herausforderungen” am 18. November 2026 von 9:30 – 16:30 Uhr im Tagungszentrum der Akademie in Stuttgart Hohenheim.
    Trotz zahlreicher nationaler und internationaler Verbote werden weltweit Millionen von Menschen gegen ihren Willen verheiratet. Auch in Deutschland sind Jugendliche und junge Erwachsene davon betroffen – das Ausmaß ist schwer zu fassen, die Dunkelziffer ist hoch.
    Die Fachtage weisen in zweijährlichem Turnus auf diese schwere Menschenrechtsverletzung hin, sensibilisieren, qualifizieren und tragen zur Vernetzung von Fachkräften bei. Sie werden in Kooperation zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und weiteren fachlich berührten Stellen organisiert und finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
    Der diesjährige Themenschwerpunkt des Fachtags widmet sich aktuellen Herausforderungen im Engagement gegen Zwangsverheiratung. Im Fokus stehen unter anderem Fragen zur Entwicklung von Rollenbildern, zu bestehenden Hürden in der kommunalen Zusammenarbeit sowie zu den Auswirkungen von Migration auf sprachliche Anforderungen in Präventions- und therapeutischen Kontexten. Darüber hinaus wird ein Überblick über aktuelle gesetzliche Entwicklungen gegeben. Für die Keynote konnten wir Prof. Dr. Dr. Jan İlhan Kızılhan gewinnen. Auf Grundlage seines im Oktober 2024 erschienenen Buches „Gewalt im Namen der Ehre: Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror“ wird er zentrale Aspekte und Herausforderungen des Themenfeldes vertiefend beleuchten.
    Der Fachtag richtet sich an alle Akteur:innen, die sich in Präventions- und Beratungsstellen, Vereinen, Initiativen, und Projekten ehrenamtlich und professionell gegen Zwangsverheiratung, Kinderehen, FGM/C und Gewalt im Namen der „Ehre“ engagieren und an alle, die in den Kommunen mit dem Thema in Berührung kommen, darunter z.B. auch Ärzt:innen und Polizist:innen. [Zur Anmeldung: www.akademie-rs.de/vakt_26044]
    Kooperationsveranstaltung von Sozialministerium Baden-Württemberg, ajs, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Beratungsstelle YASEMIN, Fraueninformationszentrum (FiZ), Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Verein für Internationale Jugendarbeit e.V.

    19.11. Berlin: Fachnachmittag Geschlecht & Pädagogik

    Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.: Fachnachmittag Geschlecht & Pädagogik in Berlin, am 19. November 2026, 14-18 Uhr.
    Anlässlich der Veröffentlichung unserer pädagogischen Handreichung „Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus“ laden wir Euch herzlich zu einem halbtägigen Fachtag ein. Dabei unterstützen uns einige unserer langjährigen Kooperationspartner*innen mit Workshops rund um das Themenfeld geschlechterreflektierte Pädagogik.
    Anschließend möchten wir mit allen, die Lust haben, auf die Veröffentlichung anstoßen und die Veranstaltung gemeinsam ausklingen lassen. [Anmeldung]

    Programm: 1.) Ankommen und Workshopauswahl ab 13.30 Uhr
    2.) 14 Uhr Auftakt: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner (Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V.)
    3.) Zwei-stündige Workshops:
    – Workshop 1: Strategien gegen Queerfeindlichkeit (Projekt: “Vielfalt stärkt Demokratie!”, Verbundprojekt des RosaLinde Leipzig e.V. und Gerede e.V. Dresden): Queerfeindlichkeit ist eine erfolgreiche Brückenideologie rechter und antidemokratischer Narrative und stellt auch die Bildungsarbeit vor Herausforderungen. Im Workshop sprechen wir über bisherige Erfahrungen und mögliche Gegenstrategien, stellen Methoden vor und geben einen empowernden Ausblick.
    – Workshop 2: Umgang mit Emotionen in der diskriminierungskritischen Bildungsarbeit (Projekt: “as_ra – Intersektional gegen Rassismus und Antisemitismus”, BildungsBausteine e.V.): Ob polarisiert oder nicht - in diskriminierungskritischen Lernräumen mit Emotionen umzugehen, kann eine große Herausforderung darstellen. Im Workshop beschäftigen wir uns mit der Bedeutung von Emotionen in der diskriminierungskritischen Bildungsarbeit und schauen uns Methoden an, die helfen können, konstruktiv mit Emotionen auch zu polarisiert debattierten Themen umzugehen.
    – Workshop 3: Geschlechterreflektierte Bildungsarbeit als Entlastung für Jugendliche? (Projekt: "Die Freiheit, die ich meine", Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.): In diesem Workshop berichten wir aus unserer pädagogischen Praxis in geschlechtergetrennten Workshop-Settings für Jugendliche. Wo liegen Fallstricke dieses Konzepts, wo Potentiale? Wie unterscheiden sich die Bedarfe und dadurch auch die pädagogischen Herangehensweisen jeweils in den Jungen*- und Mädchen*-Räumen? Wie schaffen wir es, niedrigschwellig Perspektiven und Freiräume anzubieten und die Jugendlichen zu entlasten?
    – Workshop 4: Im Spiegel der Figuren - eine theaterpädagogische Chance (Projekt: Theaterpädagogik am GRIPS Theater): Das Arbeiten mit Theater birgt die Chance, Themen, die einen persönlich tangieren, indirekt über Theaterfiguren zu besprechen und praktisch greifbar werden zu lassen. Anhand der GRIPS Stücke "Upload Virgin" und "Princess", die beide mit Dissens e.V. als Kooperationspartner entstanden, vermittelt dieser Workshop praktische Methoden und Perspektiven aus der theaterpädagogischen Praxis.
    4.) Zusammenführung: Sarah Klemm und Ulla Wittenzellner
    5.) 18 Uhr Abschluss & Ausklang

    20.-21.11. Berlin: Internationale Jungen-& Männerkonferenz + Forum „The Future of Men & Boys"

    Internationale Jungen- und Männerkonferenz am 20. November 2026: „Auf der Suche nach Orientierung: Junge Männer zwischen alten Rollenbildern und neuen Perspektiven“:
    Junge Männer stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen: Gesellschaftliche Veränderungen, widersprüchliche Erwartungen und die wachsende Präsenz antifeministischer und demokratiefeindlicher Narrative in digitalen Räumen prägen ihre Lebenswelten. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie sie auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und demokratischen Verständnis von Männlichkeit unterstützt werden können.
    Die „Internationale Jungen- und Männerkonferenz" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bringt am 20. November 2026 in Berlin Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Praxis aus dem In- und Ausland zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und erfolgreiche Ansätze der Jungen- und Männerarbeit vorzustellen. Im Fokus stehen Perspektiven für eine moderne Gleichstellungspolitik, die Jungen und Männer als wichtige Zielgruppe mitdenkt.
    Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien eröffnet die Konferenz als Gastgeberin. Die Veranstaltung findet in deutscher und englischer Sprache mit Simultanübersetzung statt.

    Ergänzend zur Internationalen Konferenz kann sich beim Forum „The Future of Men & Boys" am 21. November 2026 in Berlin über zukunftsfähige, gerechte und fürsorgliche Männlichkeiten ausgetauscht und über Strategien gegen den zunehmenden Backlash gegen progressive Werte, Feminismus und Demokratie diskutiert werden. Organisiert wird die eintägige Veranstaltung von The Possible Man (Portugal) und PathForge (Deutschland).
    BMBFSFJ: Mehr Infos und Anmeldung zur Internationalen Jungen- und Männerkonferenz am 20.11.2026
    Mehr Infos und Anmeldung zum Forum „The Future of Men & Boys" am 21.11.2026 

    4.12. Online: Digitaler Stammtisch zur geschlechterreflektierten KJH in ST

    Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. (KgKJH) in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellungsfragen der Stadt Magdeburg: 
    Digitales Dialogforum (DiDi) - Digitaler Stammtisch zur geschlechterreflektierten Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt
    In einer Zeit, in der Fragen zu Geschlecht und Geschlechtergerechtigkeit verstärkt öffentlich verhandelt, infrage gestellt und teils offen angegriffen werden, ist es umso wichtiger, sich fachlich fundiert mit den aktuellen Herausforderungen und Handlungsspielräumen auseinanderzusetzen.
    Mit diesem Format laden wir euch gemeinsam mit dem Amt für Gleichstellungsfragen der Stadt Magdeburg ein, relevante Themen und Fragestellungen zu diskutieren, die für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte in der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung sind und eine geschlechtersensible Arbeit fördern.
    Ziel ist es, einen offenen und wertschätzenden Raum zu schaffen, in dem Fachwissen geteilt, Mythen und vereinfachende Narrative hinterfragt, Erfahrungen und Perspektiven ausgetauscht und praxisnahe Methoden für die eigene Arbeit erprobt und weiterentwickelt werden können.

    Ablauf & allgemeine Themen: Das Dialogforum findet online über die Plattform “Zoom” statt. Zugangsdaten werden nach der Anmeldung versendet. Wir bitten um vorherige, verbindliche Anmeldung. Das Angebot ist kostenfrei.
    Themen: geschlechterreflektierte & geschlechtersensible Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Herausforderungen im Crosswork und in der queersensiblen pädagogischen Arbeit, Gestaltung von safer und braver Spaces, Bedarfsorientierter Austausch und Raum für kollegialen Austausch schaffen.

    Nächster Termin: 4.12.26, 10-12 Uhr; geplante Inhalte folgen in Kürze.

    9.-11.12. Hofgeismar: Soziale Arbeit mit geflüchteten KiJu nach der GEAS-Reform

    Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)- Wintertagung 2026: Für eine selbstbestimmte Zukunft: Handlungsspielräume Sozialer Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen nach der GEAS-Reform: 
    Im Mittelpunkt der diesjährigen BuMF-Wintertagung stehen die Auswirkungen aktueller asyl- und migrationspolitischer Entwicklungen auf die Lebensrealitäten geflüchteter Kinder und Jugendlicher sowie die Handlungsspielräume, die Fachkräfte haben, um Teilhabe, Rechte und Zukunftsperspektiven zu stärken.
    Termin& Ort: 09. bis 11. Dezember 2026, Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar, Gesundbrunnen 8, 34369 Hofgeismar [Zu Programm und Anmeldung]
    Die Tagung wird im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Beauftragten für Antirassismus geförderten Projektes „Handlungssicher – Vernetzung und Qualifizierung für die Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ durchgeführt.

    11.-13.12. Schwerte: Asylpolit. Forum - GFK und GEAS-Reform

    Save the date: Asylpolitisches Forum 2026: 75 Jahre Schutz – stärker als der Rechtsruck? Engagierte stärken, Menschenrechte verteidigen, gemeinsam handeln.
    Termin& Ort: 11. - 13. Dezember 2026 | Evangelischen Akademie Villigst in Schwerte
    Schwerpunkte werden das 75jährige Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention und die GEAS-Reform sein.
    Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung und das Programm mit der Möglichkeit zur Anmeldung folgen im Herbst.
    Erste Informationen gibt es hier.

    5.-6.3.27 Hannover: BFM-Dialogtagung „Männlichkeit neu denken“

    BFM-Projekt „Männlichkeit neu denken" mit Dialogtagung 2027 in Hannover: Viele junge Männer bewegen sich heute zwischen traditionellen und modernen Vorstellungen von Männlichkeit. Während klassische Rollenbilder Orientierung bieten können, werden Anforderungen wie Gleichberechtigung, Vielfalt und emotionale Offenheit häufig als herausfordernd erlebt. 
    Organisationen, Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit jungen Männern arbeiten, benötigen deshalb fundiertes Wissen, geeignete Methoden und starke Netzwerke, um moderne Vorstellungen fördern zu können.
    Das BFM-Projekt „Männlichkeit neu denken – nachhaltige Männlichkeit stärken“ (2026 - 2027) wird von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gefördert und verbindet Forschung, Fachpraxis und ehrenamtliches Engagement, um zeitgemäße und demokratische Männlichkeitsbilder sichtbar zu machen und zu stärken. 
    Im Mittelpunkt steht eine zweitägige bundesweite Fachtagung vom 5.-6. März 2027 in Hannover. Im Rahmen von Workshops, Diskussionsforen, Fishbowl-Formaten und Vernetzungsräumen werden aktuelle Herausforderungen diskutiert und konkrete Handlungsansätze entwickelt. Interessierte können sich bereits jetzt für die Dialogtagung anmelden! [Infos zum BFM Projekt & Anmeldung zur Dialogtagung]

    6. Publikationen

    Toolbox "Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren"

    [9/26] Im Rahmen des Projekts SENSA "Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen" wurde ein mehrteiliges, qualitativ hochwertiges und praktisches Handwerkszeug in Form einer "Toolbox" zur Unterstützung in der Beratung und Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren für Vormund:innen und rechtliche Vertreter:innen sowie für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und von Beratungsstellen entwickelt. Teil der Toolbox ist ein Praxishandbuch zu "Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren", für das das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) die Gesamtkonzeption übernommen hat. Die Toolbox berücksichtigt die GEAS-Reform und erscheint im September 2026 in begrenzter Anzahl. Sie ist kostenfrei erhältlich und kann bereits jetzt vorbestellt werden.
    SENSA ist ein Projekt des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e. V. und des Flüchtlingsrats Thüringen e. V., finanziert von der EU, kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, vom Land Thüringen und der UNO-Flüchtlingshilfe e. V. [Vorbestellung der Toolbox]

    Jugend-Check: Referentenentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027

    [28.8.] Jugend-Check zum Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Stand: 18.08.2026) - Ressort: Bundesministerium der Finanzen (BMF).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial langfristig zu stärken und dabei steuerliche Entlastungen für Familien und Erwerbstätige umzusetzen. Dafür sollen insbesondere das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag ab dem Jahr 2027 angehoben werden.
    Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die in den Artikeln 2 und 5 vorgesehenen Regelungen zur weiteren Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten, vgl. Art 7 Einkommensteuerreformgesetz (EstG) 2027.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Das Kindergeld soll ab 1. Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich und ab 1. Januar 2028 auf 272 Euro monatlich angehoben werden (§ 66 Abs. 1 EStG und § 6 Abs. 1 BKGG). Insbesondere für Familien mit geringem Einkommen können die zusätzlichen Mittel dazu beitragen, gestiegene Lebenshaltungskosten teilweise auszugleichen und Ausgaben für den täglichen Bedarf und Freizeit zu decken. Auch junge Erwachsene, die das Kindergeld für sich selbst beziehen und ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten, können von der Erhöhung profitieren und dadurch ggf. Ausgaben des täglichen Bedarfs besser finanzieren.
    - Zudem soll der Kinderfreibetrag ab 1. Januar 2027 um 150 Euro auf 3.564 Euro je Elternteil und ab 1. Januar 2028 um weitere 180 Euro erhöht werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EstG). Dies kann die finanzielle Situation junger Menschen und ihrer Familien verbessern. Bei Familien, bei denen die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge höher ausfällt als das Kindergeld, kann die Anhebung des Kinderfreibetrages zu einer zusätzlichen steuerlichen Entlastung führen. [zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Regierungsentwurf Tabaksteueränderungsgesetz

    [21.8.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz -TabStÄndG) (Stand: 10.08.2026) - Ressort: Bundesministerium der Finanzen (BMF).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist eine stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer von 2027 an. Damit soll der Bundeshaushalt konsolidiert werden.
    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Die Tabaksteuer soll sich ab dem 1. Januar 2027 bis 2030 stufenweise erhöhen (§ 2 Abs. 1 TabStG). Unter die Tabaksteuer fallen Zigaretten, Feinschnitt und weitere Rauch- und Dampfwaren. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen künftig weniger Tabakwaren erwerben oder konsumieren.
    - Da sich Konsumgewohnheiten bereits in jungen Jahren entwickeln, können ein geringerer Tabakkonsum oder ein späterer Einstieg in den Tabakkonsum dazu beitragen, langfristig die Gesundheit junger Menschen zu schützen und gesundheitliche Risiken zu verringern.
    - Die mit der Tabaksteuererhöhung einhergehenden Preissteigerungen können jedoch dazu führen, dass junge Menschen ihr Kaufverhalten anpassen und ggf. verstärkt auf preisgünstigere Tabak- und Nikotinprodukten zurückgreifen. [zum gesamten Jugend-Check]

    bpb: Autoritarismus/-kratie, Populismus u. gefährdete Demokratie

    [21.8.] Bundeszentrale für politische Bildung - Redaktion “Aus Politik und Zeitgeschichte” (APuZ) zu “Autoritarismus”: Autoritäre Werte scheinen derzeit weltweit an Einfluss zu gewinnen, auch die Regierungsform Demokratie steht erheblich unter Druck. Ende 2025 wurden mehr Länder autokratisch regiert als demokratisch. Abgesänge auf die Demokratie kommen aber gleichwohl zu früh.
    Zur kompletten Ausgabe; einzelne Beiträgen: 
    - Johannes Gerschewski: Was ist Autoritarismus?: Autoritarismus in seinen unterschiedlichen Spielarten lässt sich einerseits in Abgrenzung zur Demokratie, andererseits zum Konzept des Totalitarismus bestimmen. Sozialpsychologisch bezeichnet er ein Set von autoritären Werten, das durch Prägung oder Kontextfaktoren entsteht. http://www.bpb.de/580688  

    - Felix Wiebrecht: Perfekte Welle? 25 Jahre weltweite Autokratisierung: Die dritte Welle der Autokratisierung betrifft alle Weltregionen und vollzieht sich schrittweise unter dem Deckmantel der Legalität. Viele Autokratisierungsepisoden können wieder umgekehrt werden, doch die wiederhergestellten Demokratien bleiben oft dauerhaft fragil. http://www.bpb.de/580689  

    - Lars Lott / Aurel Croissant: Starke Autokratie, schwache Demokratie? Autokratische Performanz im Vergleich: Die allgemeine Leistungsbilanz von Autokratien ist schlechter als die von Demokratien, einen universellen Demokratievorteil gibt es jedoch nicht. Autokratien punkten dort, wo politische Entscheidungen stark zentralisiert und kurzfristig orientiert sind. http://www.bpb.de/580690  

    - Steffen Kailitz: Warum und wie Autokratien ihre Herrschaft legitimieren: Autokratien werben um Unterstützung und rechtfertigen ihre Ordnung. Beides ist zu trennen: Regimelegitimation begründet, wer herrschen darf, wer Führung und zentrale Ämter bestimmen darf und nach welchen Regeln Herrschaft ausgeübt wird. http://www.bpb.de/580691  

    - Pippa Norris: Sind populistische Parteien schuld an der Erosion der Demokratie?: Das Aufkommen populistischer Parteien gilt gemeinhin als Hauptursache für die Erosion der liberalen Demokratie. Das ist nicht ganz falsch, doch sind die Zusammenhänge etwas komplexer, wie eine vergleichende Analyse populistischer Parteien und Politiker zeigt. http://www.bpb.de/580692  

    - Seraphine F. Maerz: Tech-Autokratie. Wie digitale Macht politische Systeme verändert: Die Bausteine für eine Tech-Autokratie, in der die ökonomischen, infrastrukturellen und kommunikativen Grundlagen von Tech-Milliardären kontrolliert werden, sind vorhanden. Höchste Zeit, dass sich die Demokratien ihrer informationellen Souveränität bewusst werden. http://www.bpb.de/580693 

    - Nicholas Potter: Die neue autoritäre Linke: Auch wenn Teile der Linken nie vor Autoritarismus gefeit waren, hat ihre autoritäre Radikalisierung nach dem 7. Oktober 2023 eine neue Qualität. Ihre antiliberalen, antidemokratischen und tendenziell antisemitischen Haltungen sind eine Gefahr für die liberale Demokratie. http://www.bpb.de/580694  

    Partnerschaft als ökonomisches Arrangement - Feministischer Blick auf Tradwifes

    [21.8.] Welt.de: Zweckzärtlichkeit - Was passiert, wenn eine Feministin ihren Unabhängigkeitsanspruch probeweise pausiert. (Von Marie-Luise Goldmann, Managing Editor im Feuilleton)
    Mit Mitte 30 regt sich auch bei den emanzipiertesten Frauen zuweilen ein Gedanke: Es doch mal zu versuchen mit dem verlässlichen Mann mit festem Einkommen. Eine Partnerschaft als ökonomisches Arrangement.
    Es gibt zwei Arten von Tradwives, also Frauen, die das traditionelle Modell des Rückzugs in den Haushalt wählen. Was sie gemeinsam haben: Sie backen Sauerteigbrot, flechten Blumenkränze und schütteln Daunendecken. Was sie unterscheidet, ist der Weg, wie sie dorthin gelangt sind. Die einen träumen schon seit Kindheitstagen von der Hochzeit in Weiß, dem im Landhaus herumspringenden Nachwuchs und dem Ausstieg aus der Tretmühle der Erwerbsarbeit.
    Interessanter ist die zweite Gruppe. Sie besteht aus denjenigen, für die solch ein Leben nie infrage kam. Sie studieren, legen sich einen dieser Berufe zu, die man erfüllend nennt, pflegen bereichernde Freundschaften und genießen die Freiheit des Alleinwohnens. Bis sie dann mit Mitte 30 feststellen, dass ihre prekäre Anstellung im Kunst- und Kulturbetrieb gefährdet ist, sie mit der nächsten Mieterhöhung ihre Wohnung nicht mehr halten können und dass die spontane Lebensweise ohne Fünfjahresplan auf Dauer doch anstrengender ist als gedacht. Und dann ist da noch dieser sorgenvolle Blick, den die Mutter bei jedem Besuch an den Tag legt.
    Und plötzlich regt sich ein Gedanke, eine Idee, ein gewagter Einfall: es vielleicht doch mal zu versuchen, mit dem netten, stabilen, verlässlichen Mann, der ein festes Einkommen, ein Haus und einen Oxford-Abschluss vorzuweisen hat. Zwar lässt er keine Schmetterlinge im Bauch fliegen, aber er bringt Struktur in den chaotischen Alltag und die Mutter dazu, zum ersten Mal ein Foto der Tochter im Haus aufzustellen.
    Hannah, die Protagonistin in Jo Cheethams Roman „Love and Rent“, ist 35 Jahre alt, als sie beschließt, Oscar eine Chance zu geben. Nicht, weil sie einen Ring will oder Kinder, sondern weil sie eine Unterkunft braucht. Bei Oscar kann sie mietfrei leben, dafür kocht sie ihm proteinreiche Diätspeisen, bügelt seine Hemden und räumt seine Klamotten in den Schrank. Hannah und Oscar, das ist keine Hollywood-Romanze, nicht die große romantische Liebe, vielleicht ist es nicht einmal irgendeine Liebe, aber es ist ein Konzept, das funktioniert. Das Sinn ergibt. An dem ja irgendetwas dran sein muss, wenn sich so viele Menschen immer wieder dafür entscheiden: Partnerschaft als ökonomisches Arrangement.'

    Projekt Tradwife: Während Romane wie Hannah Lühmanns „Heimat“ und Caro Claire Burkes „Yesteryear“ die Tradwife im Genre des Sozialthrillers verorten, entwirft die in Kunstgeschichte promovierte britische Autorin Jo Cheetham eine moderne Form der RomCom. Der deutsche Verlag bewirbt das Debüt als „‘Bridget Jones‘ für eine neue Generation“. Dabei verzichtet Cheetham auf viele Charakteristika der romantischen Komödie, allem voran auf die Romantik. Aber auch der Plan B, also der Konkurrenz-Typ, der im Gegensatz zum primären Objekt der Begierde für einen gegensätzlichen Wert steht, fehlt in dieser grandios unterhaltsamen Erkundung der Möglichkeiten und Grenzen von Intimität im 21. Jahrhundert.
    Dass Hannah und ihre beste Freundin Kiera keine Anhängerinnen klassischer Rollenmodelle sind, sondern emanzipierte, feministische und unabhängige Frauen, und dass sogar, nein, gerade diese irgendwann an den Punkt kommen, an dem sie den Verlockungen der konventionellen Versorgerehe nachgeben, ist nicht nur eine geniale Prämisse, sondern auch eine äußerst scharfsinnige Gegenwartsbeobachtung. Was passiert, wenn eine Feministin ihren Unabhängigkeitsanspruch probeweise pausiert, weil sie sich einfach mal für ein paar Monate nicht darum sorgen will, ob sie morgen noch ein Dach über dem Kopf hat?
    Hannah geht die Beziehung mit Oscar nicht aus Beschränktheit oder Alternativlosigkeit ein, sondern im Gegenteil – weil sie die Offenheit und Flexibilität im Denken besitzt, um auch diesen für sie fremden Lebensentwurf einmal auszuprobieren. Und sie probiert es wirklich, nimmt das Projekt Tradwife ernst, wie ein Praktikum oder ein wichtiges Experiment. Zumindest für eine Weile geht das auch gut. Alles an der Schilderung der Liebesbeziehung – wenn man Nutzgemeinschaften dieser Art überhaupt so nennen mag (als Hannah ihn fragt, ob er sie liebt, fragt Oscar „Sind wir denn hier in Amerika?“ zurück) – erfrischt in seiner Nüchternheit, ohne je in Zynismus umzuschlagen. Wo die Protagonisten in Leif Randts postromantischer Zeitgeistdiagnose „Allegro Pastell“ noch jedes Gefühl zu Tode analysieren, lässt Cheetham die Gefühle gleich ganz weg.
    Der Roman stellt viele bemerkenswerte Fragen: Warum pflegen wir Partnerschaften, gründen Familien? Welche alternativen Modelle des Zusammenseins gibt es? Lebt es sich ohne den Wunsch nach Romantik besser und freier? Und worin besteht das Happy End jenseits von Hollywood-Idealen – im Einzug in ein neues Haus, in Freundschaften? Trotzdem verzichtet die Autorin auf sachbuchartige Erklär-Einschübe. Das Show-don’t-tell-Prinzip hat Cheetham perfektioniert. Bilder wie das Paar-Foto auf dem Fenstersims der Mutter prägen sich stärker ins Gedächtnis ein als jeder Kommentar. Mit der Zweckzärtlichkeit beschreibt „Love and Rent“ eine Liebesform, die unserer Gegenwart näher kommt als jede große Romanze.
    Jo Cheetham: Love and Rent. Aus dem Englischen von Cornelia Röser. Tropen, 336 Seiten, 24 Euro.

    Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS u. nationalem Recht

    [19.8.] Equal Rights Beyond Borders e.V.: Ständig wird darüber geredet, was Schutzsuchende tun müssen, welche Mitwirkungspflichten sie (gerade unter dem neuen GEAS) haben und was passiert, wenn sie sich nicht daran halten. Doch welche Verpflichtungen treffen eigentlich die beteiligten Behörden? Damit haben wir uns näher beschäftigt und eine Checkliste für die Praxis mit dem Titel „Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht“ erstellt. Diese ist hier kostenlos abrufbar.

    Zum Hintergrund: Mit der GEAS-Reform treffen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zahlreiche neue und geänderte Pflichten gegenüber Schutzsuchenden. Diese Pflichten sind über viele Rechtsakte verstreut und schon jetzt zeigen sich in der Praxis erhebliche Umsetzungsdefizite. Wir haben deshalb eine systematische Übersicht erstellt: Die Checkliste führt erstmals zusammen, welche Behörde nach dem neuen Rechtsrahmen zu welchem Zeitpunkt welche konkrete Verpflichtung trifft – vom Screening und Zugang zum Verfahren über Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung und Asylverfahren bis zu Rechtsschutz, Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige und vulnerable Personen. 
    Die Übersicht versteht sich als Arbeits- und Prüfinstrument für die anwaltliche und beratende Praxis: Sie soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar machen und Umsetzungsdefizite frühzeitig erkennbar machen. 

    Dezentrale Unterbringung Geflüchteter ist möglich u. bietet Vorteile

    [19.8.] Flüchtlingsrat Brandenburg: Dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen ist möglich und bietet Vorteile.
    Eine BTU-Studie zeigt: Dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen in Brandenburg ist möglich und bietet ihnen nachweislich Vorteile gegenüber dem Leben in Sammelunterkünften. Dennoch bringt das Land geflüchtete Menschen überwiegend weiterhin in Sammelunterkünften unter. Das zeigt der Abschlussbericht zum Verbundprojekt „Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende, Schutzberechtigte und vorübergehend Schutzberechtigte in Brandenburg" (VASiB) der BTU Cottbus-Senftenberg.

    Beratung half im Einzelfall – strukturelle Hürden bleiben: Im Rahmen des Projekts boten verschiedene Träger der Kooperation für geflüchtete Menschen in Brandenburg (KFB) landesweit Beratung, Vernetzungsangebote und Fortbildungen an, während die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) den Prozess wissenschaftlich begleitete. Sowohl die Erfahrungen der Betroffenen als auch die strukturellen Rahmenbedingungen der Unterbringung wurden dabei untersucht. 
    In vielen Einzelfällen gelang es, geflüchtete Menschen in private Wohnungen zu vermitteln. Erfolgversprechende Wege zu privatem Wohnraum erfolgten hierbei über kommunale Wohnungsbaugesellschaften und informelle Netzwerke. Strukturell stehen sie beim Übergang aus Sammelunterkünften jedoch weiterhin vor großen Hürden.

    Unterbringung ist politisch gestaltbar: Das BTU-Fachgebiet Soziologie für die Soziale Arbeit betont gemeinsam mit der KFB: Wie geflüchtete Menschen untergebracht werden, ist eine politische Entscheidung. Im Bundesvergleich setzt Brandenburg besonders häufig auf zentralisierte Sammelunterkünfte, obwohl das Landesaufnahmegesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten ausdrücklich Spielräume für eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen einräumt. Die BTU-Forschung zeigt zugleich: Landkreise und kreisfreie Städte nutzen diese Spielräume sehr unterschiedlich. Dezentrale Unterbringung ist möglich und wurde beispielsweise auch im Kontext der Aufnahme ukrainischer Schutzberechtigter ermöglicht.
    „Die Art der Unterbringung ist eine politische Entscheidung und hat gravierende Konsequenzen für das Leben von geflüchteten Menschen und das Zusammenleben in der Region. Unsere Forschung macht deutlich, dass Brandenburg die vorhandenen Spielräume nutzen sollte, um den Zugang zu dezentralem und selbstbestimmtem Wohnen auszubauen. Das schafft bessere Voraussetzungen für Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und ein gelingendes Ankommen", sagt BTU-Prof. Dr. Birgit Behrensen, die das Projekt wissenschaftlich begleitet hat.

    Sammelunterkünfte als Belastung, eigene Wohnung als Sicherheit: Das qualitative Forschungsprojekt VASiB zeichnet nach, wie teure Sammelunterkünfte von Betroffenen als Orte von Fremdbestimmung, Kontrolle und psychischer Belastung erlebt werden. Fehlt ein sicherer Rückzugsort, wirkt sich das auch auf andere Lebensbereiche aus – etwa auf Spracherwerb und Gesundheit. Eine eigene Wohnung bedeutet dagegen Sicherheit, Würde und Handlungsautonomie.

    Ergebnisse fließen in Folgeprojekt ein: Mit dem Abschluss von VASiB werden die Ergebnisse im Folgeprojekt „Miteinander vor Ort – Räume für Vielfalt und Zusammenhalt" (MvO) weitergeführt. MvO setzt sich für gleiche Rechte, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie ein solidarisches Zusammenleben in Brandenburg ein.

    Zur Open-Access-Publikation: Hasenjürgen, M. und Behrensen, B. (2026): Wohnen und Ankommen in Brandenburg. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Projekt VASiB. MIKOWA Arbeitspapiere, Nr. 9. DOI: https://doi.org/10.26127/BTUOpen-7459

    Jugend-Check: Regierungsentwurf Reform Nachrichtendienstrecht

    [18.8.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Stand: 05.07.2026) - Ressort: Bundesministerium des Innern (BMI)
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsbefugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst auszubauen, die Kontrolle über die Nachrichtendienste zu stärken und Vorgaben aus der Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Minderjährige ab 16 Jahren sollen künftig unter engen Voraussetzungen als Vertrauenspersonen für den Verfassungsschutz oder nachrichtendienstliche Verbindungen für den BND eingesetzt werden können. Minderjährige Vertrauenspersonen können dadurch dauerhaft, planmäßig und im Geheimen in extremistischen oder terroristischen Gruppierungen zur Informationsgewinnung eingesetzt werden. Die Beschränkung des Einsatzes minderjähriger Vertrauenspersonen auf besonders erheblich beobachtungsbedürftige Bestrebungen kann zwar die Zahl möglicher Einsätze begrenzen und dadurch ihrem Schutz dienen, jedoch sind die vorgesehenen Anwendungsfälle dadurch typischerweise in besonders gefährlichen und häufig gewaltorientierten Strukturen.
    - Der Einsatz als Vertrauensperson oder nachrichtendienstlicher Verbindung kann mit erheblichen Gefahren für Leib oder Leben verbunden sein. Minderjährige Vertrauenspersonen könnten in gefährliche Situationen geraten, deren Tragweite sie aufgrund ihres Alters nicht vollständig einschätzen können. Eine Fehleinschätzung dieser Risiken könnte dazu führen, dass die betroffenen Jugendlichen psychischen Belastungen ausgesetzt werden, in Loyalitätskonflikte geraten oder ihr familiäres oder soziales Umfeld nachhaltig belastet wird.
    - Die oftmals vorgesehene finanzielle Vergütung könnte die Entscheidung der Minderjährigen zur Übernahme einer solchen Tätigkeit maßgeblich beeinflussen, da finanzielle Zuwendungen ein maßgebliches Gewicht in ihrer Entscheidungsfindung einnehmen können. Dadurch könnten die mit dem Einsatz verbundenen Risiken zugunsten finanzieller Vorteile unterschätzt werden. [zum gesamten Jugend-Check]

    Bezahlbares Wohnen: Woran die Politik scheitert - u. was wir ändern müssen

    [14.8.] Bundeszentrale für politische Bildung: Schriftenreihe: Bezahlbares Wohnen: Woran die Politik scheitert - und was wir ändern müssen - von Peter Burk. (5€, ISBN: 978-3-7425-1320-5)
    Wohnen ist ein Menschenrecht und zugleich eine drängende soziale Herausforderung. Aber lässt sich der Bedarf an Wohnraum durch immer neue Bauten decken? Bauland ist knapp und teuer, und die begehrte Ressource Boden ist nicht vermehrbar. Welche Stellschrauben sind denkbar, um erschwinglichen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten?
    Peter Burk, beratend in Fragen zukunftsfähiger Wohnstrategien tätig, erläutert Auswirkungen einer Rechtslage und Steuergesetzgebung, die, so sein Befund, eher diejenigen belohne, die als Investoren, Kapitalgeber oder Vermieter von der Knappheit auf dem Wohnungsmarkt profitieren. Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen erläutert er, wie etwa Anreize für genossenschaftlichen Wohnungsbau geschaffen oder dem Wegfall der Sozialbindung von Wohnungen begegnet werden könne.
    Burk hinterfragt Gesetzesvorgaben des Bundes und der Länder im Wohnungsbau, die teils im Widerspruch zu kommunalen Interessen stünden, Fehlanreize darstellten und manche lokale Lösung behinderten. Das Baurecht müsse reformiert werden, um starren Nutzungsvorgaben zu begegnen, die Um- und Folgenutzung von Gebäuden zu fördern und bestehenden Wohnraum zu erhalten. Burks kritische Sicht auf die Wohnungspolitik hierzulande zeigt, wie komplex und herausfordernd die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist und welche Akteure und Anliegen es in Lösungsansätze einzubinden gilt.

    bpb: Was Verschwörungstheorien anrichten

    [10.8.] Bundeszentrale für politische Bildung: Die Alarmierten - Was Verschwörungstheorien anrichten - von Michael Butter (5€, 978-3-7425-1336-6)
    Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Verschwörungstheorien deutlich sichtbarer geworden. Insbesondere das Beispiel USA zeigt, wie weit diese in die Mitte der Gesellschaft vordringen können, sagt Michael Butter, der seit vielen Jahren zum Thema forscht. Die Erzählung von der angeblich gestohlenen Präsidentschaftswahl von 2020 gelte in den Vereinigten Staaten inzwischen als eine Art Glaubensbekenntnis der regierenden Partei.
    Dennoch plädiert Butter für einen differenzierten Blick auf das Phänomen, denn der Konspirationismus – also die Erklärung der Welt durch Verschwörungstheorien – sei schlussendlich eine dünne Ideologie. Diese könne sich mit menschen- und demokratiefeindlichen Einstellungen wie Rassismus, Sexismus oder Antisemitismus verbinden, müsse das aber nicht zwangsläufig. Auch sei nicht jede Des- oder Falschinformation vom Glauben an ein Komplott mächtiger Eliten beeinflusst. Butter konstatiert einen mitunter alarmistischen öffentlichen Umgang mit Verschwörungstheorien, der wenig zu deren Widerlegung beitrage und ihren Verbreitern im schlimmsten Fall sogar nutzen könne. So sehr die Theorien der Realität sowie Maßstäben von Rationalität und Wissenschaft widersprechen, müsse man den Zuspruch, den sie erhalten, zugleich als Symptom für gesellschaftliche Defizite erkennen und adressieren.

    Broschüre Hilfeplanverfahren: „Meine Rechte in der KJH“

    [8/26] Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe: BBO Broschüre: „Meine Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe“: 
    Diese Broschüre soll Kindern und Jugendlichen Infos geben, Dinge erklären, ihnen zeigen, wo sie Unterstützung finden. [PDF der Broschüre]
    Darin finden sich folgende Themen: - ein Jugendhilfe-Lexikon mit Erklärungen zu häufigen Begriffen
    - Informationen zu deinen Rechten bei der Hilfeplanung und im Jugendamt
    - Checklisten zur Vorbereitung auf dein nächstes Hilfeplangespräch
    - Informationen zu deinen Rechten in deiner Hilfe
    - Kontaktdaten zu Ansprechpersonen für deine Themen und Fragen in Berlin.

    Inklusion& Diskriminierungsschutz im Asylverfahren (UN-BRK)

    [8/26] Handicap International – Crossroads: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren - Schutzgewährung im Einklang mit der UN-BRK:
    Handicap International e. V. – Crossroads hat ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-BRK ausgestaltet und getroffen werden müssen. Denn die Bedarfe und Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen werden im Asylverfahren noch häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
    Das Gutachten zeigt, welche Anforderungen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen ergeben, von barrierefreien Verfahren bis zur behinderungssensiblen Prüfung von Verfolgung und Rückkehrgefahren. Die Veröffentlichung enthält rechtliche Argumentationsansätze, einschlägige Rechtsprechung sowie behinderungsspezifische Herkunftslandinformationen von HI zu Afghanistan, Irak und Syrien. Sie richtet sich insbesondere an Beratungsstellen, Anwaltschaft, Gerichte und Behörden. [Zum Gutachten]

    Jurist. Fachzeitschrift DAS JUGENDAMT: Schwerpunktthema "Schulbegleitung"

    [8/26] Juristische Fachzeitschrift "DAS JUGENDAMT (JAmt)" vom Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): JAmt-Ausgabe 7-8/2026 mit dem Schwerpunktthema "Schulbegleitung" mit folgenden Aufsätzen:
    - "Die Reparaturfalle: Wie Schulbegleitung zur Strukturfrage geworden ist – Teilhaberechte, Bildungsungleichheit und Systemverantwortung von Schule und Jugendhilfe neu ordnen", Heinz Müller (JAmt 2026, 362)
    - "Inklusive Bildung in Deutschland – Völker- und verfassungsrechtliche Pflichten, das Schulrecht und die Rolle der Jugendhilfe", Sarah Ehlers (JAmt 2026, 367)
    - "Zwischen Jugendhilfe und schulischer Inklusionsverantwortung – Rechtliche Einordnung der infrastrukturellen Bildungsassistenz nach dem RefE des 1. KJHSRG", Julia Tölch (JAmt 2026, 372)
    - "Schulbegleitung im Lichte schulischer Inklusion – Erziehungswissenschaftliche Perspektiven auf ein widersprüchliches Handlungsfeld", Prof. Dr. Christine Demmer (JAmt 2026, 378)
    - "Barrieren in der Jugend- und Eingliederungshilfe aus Elternperspektive – Erfahrungen von Familien mit Kindern mit Behinderung bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Hilfen", Prof. Dr. Christian Walter-Klose · Dr. Christin Kupitz · Dr. Sabrina Fuths (JAmt 2026, 383)
    - "'Ohne Schulbegleitung wäre vieles nicht möglich' Elternperspektive auf Schulbegleitung – Erfahrungen, Bedarfe und Entwicklungspotenziale", Barbara Maria Schmidt · Sarah Gatz (JAmt 2026, 388)
    - "Miteinander.Vielfalt.Leben – Pilotprojekt 'Poolmodell Schulbegleitung an der Carl-Ulrich-Schule' im Lkr. Darmstadt-Dieburg schafft Räume für echte Teilhabe", Christel Sprößler · Matthias Röder (JAmt 2026, 393)
    - "Vom Klassenassistenzmodell zum Teilhabe- und Entwicklungslotsen – Strukturwandel in der Unterstützung inklusiver Bildungsprozesse", Hanna Schönenberg · Dr. Lisa Groß · Christian Gebers · Maik Zilling (JAmt 2026, 396)
    - "Das 4+1-Programm im Lkr. Germersheim – Funktionsweise, Vorteile, Herausforderungen und Einordnung im Kontext des RefE des 1. KJHSRG", Denise Hartmann-Mohr · Andreas Bothin (JAmt 2026, 400)
    - "'Du gehörst doch (nicht) dazu …!' Schulbegleitung – im Kontext von Autismus: zwischen rechtlichem Anspruch und Alltagsrealität – Ein Praxisbericht aus Schülerinnen- und Unterstützerinnenperspektive", Edna Emme ∙ Dr. Isabella Sasso ∙ Dr. Benjamin Weber (JAmt 2026, 403)

    Flyer zu psychischer Gesundheit u. Unterstützung für junge Geflüchtete

    [30.7.] Psychische Belastungen sind für viele junge geflüchtete Menschen Teil ihrer Lebensrealität. Erlebnisse vor und während der Flucht, Unsicherheiten im Alltag, Rassismus oder die Trennung von Familie und vertrauten Menschen können die psychische Gesundheit belasten. Gleichzeitig ist es oft schwierig, passende Unterstützung und Therapieangebote zu finden.
    Im Rahmen des Projekts „bedarfs.gerecht: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung junger Geflüchteter“ veröffentlicht der BuMF e.V. einen neuen Flyer zum Thema „Psychische Gesundheit und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche“ in mehreren Sprachen.

    Der Flyer richtet sich direkt an junge geflüchtete Menschen und informiert in einfacher Sprache über wichtige Fragen: 
    - Was bedeutet psychische Gesundheit? - Wann kann es helfen, Unterstützung zu suchen? - Was sind Therapien und wie können sie helfen? - Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen? - Welche Rechte gibt es bei Gesundheitsversorgung, Sprachmittlung und Therapie? - Wo finden junge Menschen Beratung und Unterstützung?

    Außerdem informiert der Flyer über Unterstützungsmöglichkeiten bei Diskriminierung und erklärt, was Empowerment bedeutet. Er zeigt jungen Menschen: Sie sind mit ihren Erfahrungen nicht allein und haben das Recht, Hilfe und Unterstützung zu bekommen.

    Der Flyer ist in Deutsch, Englisch, Dari und Arabisch verfügbar und kann genutzt werden, um junge Geflüchtete direkt über ihre Rechte und Möglichkeiten der psychosozialen Unterstützung zu informieren.

    Hintergrund: Dieser Flyer entstand im von der BAfF e.V. koordinierten Projekt  „bedarfs.gerecht“ – Das PSZ als Modell der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation für Überlebende von Krieg, Folter, Verfolgung und Flucht . - Dieses Projekt wird gefördert durch Mittel aus dem Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF). Der BuMF e.V. ist gemeinsam mit 12 weiteren Organisationen Teil des Projekts.
    In Zentrum der Arbeit des BuMF e.V. steht hier das Ziel, die psychosoziale Versorgung junger Geflüchteter unter besonderer Berücksichtigung von Diskriminierungserfahrungen der Zielgruppe in und außerhalb des Gesundheitssystems zu verbessern. Hierfür wird die Vernetzung der freien Jugendhilfe, Psychosozialen Zentren (PSZ), Jugendmigrationsdiensten, Selbstorganisationen geflüchteter Jugendlicher und Antidiskriminierungsberatungsstellen gefördert und die Qualifizierung der Fachkräfte vorangetrieben. Ebenso werden die Bedarfe junger Geflüchteter sichtbar gemacht und junge Geflüchtete durch gezielte Ansprache über Möglichkeiten der psychosozialen Versorgung informiert.

    Arbeitsverbote für Geduldete aus weiteren „sicheren Herkunftsstaaten“

    [29.7.] DER PARITÄTISCHE Gesamtverband: Fachinformation: Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung aus weiteren „sicheren Herkunftsstaaten“ - Autor: Claudius Voigt, Projekt Q, GGUA Flüchtlingshilfe. 
    Zum 12. Juni 2026 sind im Zuge der der GEAS-Umsetzung weitere Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ auf EU-Ebene definiert worden (Art. 62 VO (EU) 2024/1348). Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese zusätzlichen Staaten ausgeweitet (Änderung des § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG). Zugleich ist eine Übergangsregelung beschlossen worden, nach der Menschen aus den neuen „sicheren Herkunftsstaaten“ dem Arbeitsverbot doch nicht unterliegen, wenn sie bestimmte Stichtage erfüllen (§ 104 Abs. 18 Nr. 2 AufenthG). Das Gesetzgebungsverfahren ist sehr unübersichtlich, da es in verschiedenen Gesetzespaketen – die inhaltlich eigentlich ganz andere Dinge regeln – und mithilfe kurzfristiger Änderungsanträge erfolgte. Diese Fachinformation soll entsprechend einen orientierenden Überblick geben.

    Jugend-Check: 30. BAföG-Änderungsgesetz

    [24.7.] Jugend-Check zum Referentenentwurf: Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (30. BAföGÄndG) (Stand: 23.07.2026), Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, verschiedene Anpassungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) umzusetzen. So sollen die Bedarfssätze für Studierende, für Schülerinnen und Schüler sowie die Wohnkostenpausche für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, in mehreren Schritten ab dem 1. April 2027 erhöht werden. Ferner sollen die Freibeträge künftig jährlich angepasst werden. Die Anpassungen der Bedarfssätze sollen jeweils zum 1. April 2027, 1. August 2027 und 1. April 2029 in Kraft treten, vgl. Artikel 9 30. BAföGÄndG.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Der Grundbedarf soll für BAföG-Beziehende in mehreren Schritten ab dem 1. April 2027 erhöht werden (§§ 12 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 BAföG). Für Studierende soll der monatliche Bedarfssatz ab dem Wintersemester 2027/2028 von derzeit 475 Euro auf 563 Euro ab dem 1. April 2029 steigen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Die höheren Bedarfssätze können BAföG-Beziehenden dabei helfen, Ausgaben für Lebensmittel oder Lernmittel finanzieren zu können.
    - Zudem soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die außerhalb ihres Elternhauses leben, zum 1. April 2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro pro Monat erhöht werden (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG). Dies kann Studierenden helfen, die Wohnkosten finanzieren zu können. Die Ausgaben für ein WG-Zimmer liegen jedoch im Durchschnitt über der Wohnkostenpauschale und können insbesondere in Großstädten deutlich darüber liegen.
    - Die Freibeträge sollen sich ab August 2028 jährlich um 1,5 Prozent erhöhen (§ 35a Abs. 1 BAföG). Das kann dazu führen, dass Einkommensentwicklungen regelmäßiger berücksichtigt werden und BAföG-Beziehende nicht aus dem Kreis der Berechtigten rausfallen, sofern sich ihr anrechenbares Einkommen erhöht, bevor die Freibeträge angepasst wurden. [zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Stärkung der nationalen Suizidprävention

    [22.7.] Jugend-Check Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Stand: 25.06.2026), Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG), um effektiv und nachhaltig die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu stärken. Hierfür sollen verschiedene Maßnahmen vorgesehen werden, die der Unterstützung von Betroffenen dienen und die Prävention von Suiziden und Suizidversuchen durch Aufklärungs- und Informationsarbeit stärken. In diesem Zusammenhang soll eine Bundesfachstelle für Suizidprävention installiert werden, die mit der Aufgabe der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention betraut werden soll.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Durch die Verabschiedung eines eigenen SuizidPrävG sowie den Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention sollen zielgruppenorientierte Informationen zum Thema Suizidprävention entwickelt und veröffentlicht werden (§ 4 S. 1 Nr. 3 SuizidPrävG). Hierdurch könnten für junge Menschen mit Suizidgedanken altersgerechte Aufklärungsangebote entstehen, die es ihnen ermöglichen, auf entsprechende Hilfsangebote aufmerksam zu werden. Die Inanspruchnahme kann dem Schutz ihrer psychischen und physischen Gesundheit dienen.
    - Die Bundesfachstelle für Suizidprävention soll evidenzbasierte Maßnahmen zur Suizidprävention entwickeln (§ 4 SuizidPrävG), wodurch altersgerechte und zielgruppenspezifische Angebote entstehen könnten. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen Hilfsangebote aufgezeigt bekommen und konkrete Unterstützungsleistungen wahrnehmen können. So kann etwa eine zentrale Krisenrufnummer, die durchgängig erreichbar ist, eine niederschwellige und anonyme Unterstützung in Krisensituationen darstellen.
    - Ferner sollen einheitliche Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme zur Suizidprävention für Berufe, die regelmäßig mit Suizidalität konfrontiert sind, entwickelt werden (§ 4 S. 1 Nr. 8 SuizidPrävG). Dies könnte ein Schritt sein, Lehrkräfte im Umgang mit dem Thema Suizidalität zu sensibilisieren, wodurch sie betroffene Schülerinnen und Schülern ggf. besser auf Hilfsangebote hinweisen und sie an Orten ihres Aufwachsens erreichen können. [zum gesamten Jugend-Check]

    Jugend-Check: Nachrichtendienstrecht-Reform

    [20.7.] Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Stand: 05.07.2026) - Ressort: Bundesministerium des Innern (BMI).
    Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsbefugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst auszubauen, die Kontrolle über die Nachrichtendienste zu stärken und Vorgaben aus der Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen.

    Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
    - Minderjährige ab 16 Jahren sollen künftig unter engen Voraussetzungen als Vertrauenspersonen für den Verfassungsschutz oder nachrichtendienstliche Verbindungen für den BND eingesetzt werden können. Minderjährige Vertrauenspersonen können dadurch dauerhaft, planmäßig und im Geheimen in extremistischen oder terroristischen Gruppierungen zur Informationsgewinnung eingesetzt werden. Die Beschränkung des Einsatzes minderjähriger Vertrauenspersonen auf besonders erheblich beobachtungsbedürftige Bestrebungen kann zwar die Zahl möglicher Einsätze begrenzen und dadurch ihrem Schutz dienen, jedoch sind die vorgesehenen Anwendungsfälle dadurch typischerweise in besonders gefährlichen und häufig gewaltorientierten Strukturen.
    - Der Einsatz als Vertrauensperson oder nachrichtendienstlicher Verbindung kann mit erheblichen Gefahren für Leib oder Leben verbunden sein. Minderjährige Vertrauenspersonen könnten in gefährliche Situationen geraten, deren Tragweite sie aufgrund ihres Alters nicht vollständig einschätzen können. Eine Fehleinschätzung dieser Risiken könnte dazu führen, dass die betroffenen Jugendlichen psychischen Belastungen ausgesetzt werden, in Loyalitätskonflikte geraten oder ihr familiäres oder soziales Umfeld nachhaltig belastet wird.
    - Die oftmals vorgesehene finanzielle Vergütung könnte die Entscheidung der Minderjährigen zur Übernahme einer solchen Tätigkeit maßgeblich beeinflussen, da finanzielle Zuwendungen ein maßgebliches Gewicht in ihrer Entscheidungsfindung einnehmen können. Dadurch könnten die mit dem Einsatz verbundenen Risiken zugunsten finanzieller Vorteile unterschätzt werden. [zum gesamten JugendCheck]

    Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit u. Jugend

    [15.7.] Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend - Für Betroffene, Angehörige und Interessierte.
    Der Rechercheratgeber hilft Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend dabei, Akten zu finden und einzusehen. Der Leitfaden klärt über Rechte, Herausforderungen und praktische Schritte auf. Ziel ist es, den oft schwierigen Zugang zu Informationen in Behörden, Kirchen oder anderen Institutionen zu erleichtern und Betroffene bei der Aufarbeitung zu unterstützen.
    Der Blick in die Akten bei Behörden und in Archiven kann für Betroffene sexualisierter Gewalt ein Puzzleteil sein, um ihre eigene Geschichte aufzuarbeiten. Der Zugang zu Informationen zum Missbrauchsgeschehen kann für sie lebenswichtig sein. Denn die Akten helfen ihnen bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalterfahrungen. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, sich mit der Gewalt als Teil ihrer Biografie auseinanderzusetzen und materielle Forderungen – etwa nach dem Sozialen Entschädigungsrecht – zu stellen. Aber aktuell stoßen Betroffene häufig auf Hindernisse bei der Aktenrecherche. Oft ist unklar, wo die Akten lagern und wie man Einsicht beantragt.
    Aus diesem Grund hat die Aufarbeitungskommission des Bundes Forscher*innen der Universität Hildesheim beauftragt, einen Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend zu erstellen. Der Rechercheratgeber soll Betroffenen ermöglichen, eigenständig nach Akten zu recherchieren und diese einzusehen. Darüber hinaus soll der Rechercheratgeber Forschende unterstützen, die sexualisierte Gewalt in Institutionen aufarbeiten wollen und dafür Zugang zu Akten benötigen.
    Die Publikation enthält übergeordnete Informationen und Regelungen, die im gesamten Bundesgebiet gelten und adressiert Herausforderungen rund um das Thema Aktenrecherche. Außerdem finden Nutzer*innen praktische Hinweise für eine Recherche in verschiedenen Tatkontexten, etwa zu Missbrauch im kirchlichen Kontext oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. [zum Download]

    Kindheit im AsylbLG - Praxis-Einblicke in die soziale Lage

    [14.7.] Kindheit im Sondersystem - Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG.
    Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist regelmäßig Teil der politischen Debatte. Meist geht es um Kürzungen und Abschreckung, kaum jedoch um die Situation der Leistungsbezieher*innen selbst. Besonders selten wird auf die Lebenssituation von Kindern im AsylbLG-Bezug eingegangen. Anhand einer Umfrage unter knapp 450 Beratungsfachkräften haben der Paritätische Gesamtverband und Save the Children versucht, diese Lücke zu schließen. Die zahlreichen und detaillierten Rückmeldungen zeigen zahlreiche, teils dramatische negative Auswirkungen des AsylbLG auf Kinder.
    Die Umfrage zeigt deutlich und umfassend, wie die rund 100.000 Kinder im Grundleistungsbezug des AsylbLG strukturell in ihrer Teilhabe eingeschränkt werden. In diesem Sondersystem erhalten sie Leistungen, die deutlich unterhalb des Existenzminimums liegen, wobei vulnerable Gruppen wie Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oder psychisch belastete Kinder besonders benachteiligt werden. Neben der Darstellung statistischer Daten wurden für die Publikation auch zahlreiche Schilderungen der Lebensrealität der Leistungsbeziehenden ausgewertet. Damit wird ein umfassender und plastischer Einblick in die Lebenswirklichkeit von Kindern und Familien im AsylbLG-Bezug ermöglicht. So berichten die Befragten u.a. von fehlenden Leistungen und Gesundheitsversorgung für Neugeborene, Leistungskürzungen und -ausschlüssen für Familien oder fehlende Möglichkeiten einer gesunden Ernährung für schwangere Personen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden in der Publikation zudem Handlungsempfehlungen formuliert.

    Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: 
    - Teilhabe: 87 Prozent der Befragten sehen Kinder im AsylbLG-Grundleistungsbezug in nahezu allen Lebensbereichen deutlich in ihrer Teilhabe eingeschränkt.
    - Ernährung: Über 70 Prozent der Befragten halten eine ausreichende und gesunde Ernährung für Kinder im AsylbLG-Bezug für nicht gewährleistet.
    - Bezahlkarte: 90 Prozent der Fachkräfte, die Auskunft zu Bezahlkarten geben können, sehen negative Auswirkungen der Bargeldobergrenze auf Kinder, u. a. durch Stigmatisierung und eingeschränkte soziale Teilhabe.
    - Verzögerungen: 80 Prozent der Befragten berichten von Notsituationen für Neugeborene aufgrund von Verzögerungen bei der Leistungsbewilligung, besonders aufgrund fehlender Geburtsurkunden.
    - Leistungskürzungen und -ausschlüsse: Leistungskürzungen und -ausschlüsse, die mit der neuen GEAS-Gesetzgebung ausgeweitet werden sollen, werden auch bei Familien angewendet und treffen Kinder besonders empfindlich.
    - Bildungs- und Teilhabepaket: Sprachbarrieren, Verwaltungsprobleme, fehlende Informationen und eingeschränkte Mobilität behindern die Inanspruchnahme.
    - Wohnen: 73 Prozent sehen eine Benachteiligung beim Wohnen, vor allem durch Sammelunterkünfte, die vielfach nicht kindgerecht sind.
    - Mobilität: Abgelegene Unterkünfte, die nicht an den ÖPNV angebunden sind, oder die fehlende Kostenübernahme für den ÖPNV erschweren Schulbesuch, Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte.
    - Gesundheit: 74 Prozent sagten, dass Kinder im AsylbLG-Grundleistungsbezug zum Zeitpunkt der Befragung besonders im Bereich Gesundheit eingeschränkt waren. 

    Aus der Umfrage ergeben sich unter anderem folgende Handlungsempfehlungen: 
    - Leistungskürzungen und -ausschlüsse bringen laut der Umfrage Kinder und Familien in existenzielle Not. Solche Maßnahmen sind daher zumindest bei Familien mit minderjährigen Kindern für alle Familienmitglieder gesetzlich auszuschließen.
    - Das fehlende Vorliegen von Geburtsurkunden darf nicht zulasten der Leistungsbeziehenden gehen, die Versorgung Neugeborener muss Vorrang haben. Mitarbeiter*innen der Leistungsbehörden sollten für solche Situationen geschult und sensibilisiert werden.
    - Da gesunde Ernährung im AsylbLG nicht möglich ist, muss mit einer ergänzenden Prüfung ermittelt werden, ob die statistisch ermittelten Regelsätze bedarfsgerechte Ernährung ermöglichen.
    - Sprachbarrieren gefährden den Erfolg jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. Ein Rechtsanspruch auf Finanzierung von Sprachmittlung sollte daher im SGB V sowie im Asylbewerberleistungsgesetz verankert werden.
    - Bezahlkarten bedeuten für Kinder laut den Teilnehmenden Stigmatisierung, Scham und größere Armut. Zumindest für Familien mit Kindern sollte der Einsatz von Bezahlkarten ausgeschlossen und stattdessen die Leistungen auf ein Girokonto überwiesen werden. [Zur Umfrage]

    SVR: Fakten zu Flucht& Asyl, Einwanderung, Arbeitsmigration, ungleichen Bildungschancen

    [7/26] Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat seine Publikation „Fakten zu Flucht und Asyl“ aktualisiert. Darin finden Sie die wichtigsten Informationen und Zahlen u. a. zu Asylanträgen, Herkunftsländern, Schutzquoten und Aufenthaltsbeendigung. Ein gesonderter Abschnitt informiert über die Fluchtzuwanderung aus der Ukraine. Das Faktenpapier erklärt auch die Regeln für Asylverfahren sowie den Zugang zu Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Deutschland. Darüber hinaus fasst es aktuelle Statistiken zu Flucht und Asyl weltweit sowie in der Europäischen Union zusammen. Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr eine Übersicht über die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Juni 2026 einhergehen.
    Das „Kurz & bündig“ können Sie hier herunterladen. Dort stehen auch folgende „Kurz & bündig“-Publikationen zum Download zur Verfügung: Fakten zur Einwanderung in Deutschland, Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Ungleiche Bildungschancen.

    Kinder stärken für demokratische Werte (Methoden)

    [16.6.] Kinder stärken für demokratische Werte - Methoden für Kita, Ganztag & Schule.
    Gemeinsam stark für Demokratie im Alltag: Demokratie beginnt nicht erst im Erwachsenenalter – sie wird im Alltag gelernt, erlebt und gestaltet. Dieses Buch zeigt, wie pädagogische Fachkräfte in Kita, Ganztag und Schule Kinder dabei begleiten können, Demokratie als lebendige Praxis im Alltag zu erfahren. 
    Die enthaltenen Methoden eröffnen vielfältige Lerngelegenheiten, um zentrale soziale und demokratische Kompetenzen spielerisch zu stärken: Selbstregulation, Empathiefähigkeit, konstruktive Konfliktlösung und verantwortungsvolles Handeln in der Gemeinschaft. Dabei stehen die Kinder mit ihren Erfahrungen, Fragen und Perspektiven konsequent im Mittelpunkt.
    So entstehen Lernräume, in denen Kinder Vielfalt erleben, Unterschiede wahrnehmen, Ungleichheit reflektieren und aktiv Verantwortung übernehmen. Sie erfahren, dass ihre Stimme zählt – und dass Gemeinschaft dann gelingt, wenn alle mitgestalten dürfen.
    Die Ansätze sind bewusst praxisnah gestaltet und lassen sich leicht in den pädagogischen Alltag integrieren. Sie unterstützen Fachkräfte dabei, demokratische Prozesse nicht nur zu erklären, sondern im Alltag erlebbar zu machen – spielerisch, kindgerecht und nachhaltig wirksam.
    In diesem Buch finden sich: Spiele zur Förderung sozialer und demokratischer Kompetenzen, Mini-Projekte zur aktiven Beteiligung und Mitgestaltung, Ideen zur demokratischen Alltagsgestaltung in Gruppen und Teams, Reflexionsfragen für pädagogische Fachkräfte und Teams. 
    Ein praxisorientiertes Fachbuch für alle, die Demokratiebildung im Kita-Alltag verankern und Kinder in ihrer sozialen, emotionalen und partizipativen Entwicklung stärken möchten – für eine Gemeinschaft, die wirklich gemeinsam wächst. [19,95 €, KlettKita
    Siehe auch: Band 1: Haltung zeigen für demokratische Werte, Band 2: Demokratische Werte in der Praxis leben.

    Fachbuch: Wohnkrise& angemessenes, bezahlbares Wohnen für Wohnungslose

    [12.6.] Alborea, Katharina, Heike Moerland, Heidi Ott und Lars Schäfer, Hrsg., 2026. Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch? [online]. socialnet Materialien, Bonn.
    Wie kann angemessenes und bezahlbares Wohnen in Zeiten der Wohnkrise für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen umgesetzt werden? Welche rechtlichen, politischen sowie gesellschaftlichen Maßnahmen spielen dabei eine Rolle? Das Fachbuch versammelt Beiträge, die Antworten auf diese Fragen geben.

    Aktuelle Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration u. Flüchtlinge

    [12.6.] https://fragdenstaat.de: Aktuelle Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Stand 06/2026, die gem. Informationsfreiheitsgesetz IFG veröffentlicht wurden (weitere sind bislang noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben): 

    - DA Asyl (ohne Kapitel Grenzverfahren)
    - DA Asylverfahrenssekretariat (ohne Kapitel Grenzverfahren)
    - Leitfaden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ABH)

    Handreichung: Zahlungsausfälle in Pflege-& Eingliederungshilfe-Einrichtungen vermeiden

    [6/26] Diakonie Deutschland: Handreichung zur Vermeidung und Begrenzung von Zahlungsausfällen - Rechtliche und praktische Hinweise für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe.
    Aus der Einleitung: Diese Handreichung wurde in einer Arbeitsgruppe von Juristinnen und Juristen der diakonischen Landesverbände sowie größerer diakonischer Träger unter Leitung der Diakonie Deutschland erarbeitet und ergänzt wesentlich deren Kurzfassung aus dem Jahr 2024. Sie reagiert auf Problemanzeigen aus der Praxis, die die zunehmend angespannte finanzielle Situation vieler Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe infolge vermehrt zu verzeichnender Zahlungsrückstände und -ausfälle widerspiegeln.
    Die Ursachen für Zahlungsausfälle können vielfältig sein und sowohl in der Sphäre des Bewohners/Klienten1 und der (gegebenenfalls bevollmächtigten) Angehörigen oder Betreuer als auch im Bereich der Kostenträger entstehen - ebenso vielfältig sind die Ansätze, diesen zu begegnen.
    Die Handreichung will hier die Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten diakonischer Einrichtungen erweitern und Orientierung bieten. Ziel der Handreichung ist es, den 
    Einrichtungen rechtlich fundiert und zugleich kurz und klar formuliert eine entsprechende Vielzahl von Handlungsoptionen an die Hand zu geben, um finanzielle Ausfälle so gering wie möglich zu halten und diesbezügliche wirtschaftliche Schwierigkeiten zu verhindern.
    Dabei stehen stationäre Einrichtungen der Pflege und Besondere Wohnformen in der Eingliederungshilfe im Fokus der Handreichung; einzelne Empfehlungen können aber auch für das ambulante Setting genutzt werden. 
    Erste Handlungsmöglichkeiten setzen bereits vor dem zivilrechtlichen Vertragsschluss an, weitere können während des Vertragsverhältnisses greifen und schließlich erforderlichenfalls in die Kündigung des Vertragsverhältnisses oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Beitreibung der ausstehenden Forderungen münden.
    Die folgenden Ausführungen verstehen sich somit als alternative, im Bedarfsfall auch als kumulativ einzusetzende Mittel, die angepasst an den Einzelfall ausgewählt werden können. Dabei können und wollen die Inhalte dieser Handreichung eine Rechtsberatung im Einzelfall sowie eine Abwägung von Risiko und Ertrag des jeweiligen Mittels nicht ersetzen. [zur Handreichung]

    Evangel. Kirche in Deutschland: Broschüre zum Thema Schwangerschaftsabbruch

    [6/26] Schwangerschaftsabbruch – was können wir in der Kirche tun? Ein Beitrag der evangelischen Gleichstellungsarbeit.
    Die Evangelische Kirche in Deutschland hat ihre Broschüre zum Thema Schwangerschaftsabbruch aktualisiert und zum Download bereitgestellt.
    Ungeplante Schwangerschaften können Frauen in schwierige Konfliktsituationen bringen. Wie kann die Kirche sie in dieser Situation unterstützen? Diese Broschüre fasst wichtige Gedanken und Anregungen dazu kurz und prägnant zusammen. Sie regt an, Schwangerschaftskonflikte ernst zu nehmen, faktenorientierte Beratung und Gespräche anzubieten, die Versorgung in evangelischen Krankenhäusern zu sichern und Familienfreundlichkeit zu fördern. Darüber hinaus gilt es, sich für kostenfreie Verhütung einzusetzen und eine generelle Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen kritisch zu hinterfragen. 
    Jeder Schwangerschaftskonflikt ist ein ethisches Dilemma, in dem verschiedene Ansprüche aufeinandertreffen: Die körperliche Selbstbestimmung der Frau; der Anspruch des werdenden Lebens auf ein Leben; individuelle Voraussetzungen und äußere Umstände müssen bedacht werden. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind kann jedoch letztlich nur die Schwangere „allein in verantworteter Freiheit“ treffen – die Kirche kann sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen.
    Dazu gehört es, Konfliktsituationen auf sensible Weise ernst zu nehmen, faktenorientierte Beratung und theologische Gespräche zu ermöglichen, die Versorgung in evangelischen Krankenhäusern zu sichern sowie Familienfreundlichkeit im Arbeitsumfeld und in der Gemeinde zu fördern. Darüber hinaus regt die Broschüre an, sich für kostenfreie Verhütung einzusetzen und die generelle Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen – wie sie sich etwa in Bewegungen wie dem „Marsch für das Leben“ zeigt – kritisch zu hinterfragen.
    Für wen ist diese Broschüre?: Engagierte in der Gleichstellungsarbeit, kirchenleitende Gremien und Personen, Familienarbeit, Familienbildung, Gemeinden, Diakonie.

    Trans* & Nicht-Binarität i.d. polit. Bildung - Geschlechtl. Vielfalt vermitteln

    [6/26] Landeszentrale für politische Bildung BW: Zeitschriftenreihe Bürger & Staat: B&S 1-2026 Trans* und Nicht-Binarität in der politischen Bildung - Geschlechtliche Vielfalt vermitteln.
    Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ beschäftigt sich in sechs Beiträgen und einem Interview mit Herausforderungen für die Vermittlung von geschlechtlicher Vielfalt. 
    Wie können trans* und nicht-binäre Perspektiven und Themen in der politischen Bildung verankert und gestärkt werden? Was bedeutet es, inklusive Räume in der Gesellschaft zu schaffen? Ein Beitrag beleuchtet insbesondere die „Schule als wirkmächtigen queerpädagogischen Lern- und Lebensraum“. Historische Perspektiven auf das „TransLeben in Deutschland“ oder Bildungsgeschichten geschlechtlicher und sexueller Vielfalt von 1958 bis 2025 – für (West-)Berlin und Baden-Württemberg – ermöglichen einen kritischen Rückblick und zeigen etwa, wie bedeutsam es ist, Lebensgeschichten von trans* und nicht-binären Personen sichtbar zu machen. 
    In einem Interview bietet die Gesprächspartnerin mit ihrer doppelten Perspektive als Heilpraktikerin für Psychotherapie und Projektleiterin im Queeren Netzwerk Baden-Württemberg Einblicke in den Alltag und die Lebensrealitäten queerer Jugendlicher. Das Interview und weitere Beiträge der Publikation verdeutlichen, wie sich zunehmende Transfeindlichkeit in Ausgrenzung bis hin zu Angriffen gegen queere Menschen niederschlägt – und wie unzureichend die bestehenden Unterstützungsangebote angesichts dieser Anfeindungen vielfach sind.
    Das Heft geht auf die Fachtagung „Trans*, Nicht-Binarität und politische sowie historische Bildung“ zurück, die in Zusammenarbeit mit dem Queeren Netzwerk Baden-Württemberg am 29./30. September 2025 im LpB-Tagungszentrum „Haus auf der Alb“ stattfand.

    - Inga Nüthen: Demokratisierende politische Bildung hat mehr als zwei Geschlechter!
    Zur Bedeutung von Geschlechterdiversität und Heteronormativitätskritik für eine demokratisierende politische Bildung
    - J. Noah Munier: Trans*_queere Geschichten schreiben – Zur Aufarbeitung der Biografie Toni Simons
    - Nora Eckert: Trans*Leben in Deutschland aus historischer Perspektive 
    - Merlin Sophie Engel: Bildungsplan statt Berufsverbot? Die Bildungsgeschichten geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in (West-)Berlin und Baden-Württemberg 1958–2025
    - Judith Sofian Ulmer: Worüber man nicht spricht, existiert nicht! Die Schule als wirkmächtiger queerpädagogischer Lern- und Lebensraum
    - Dana Mahr: Reaktionäres Denken, Transfeindlichkeit und Verschwörungserzählungen
    - Interview mit Isabelle Melcher: Trans und Nicht-Binarität in der Vernetzungs- und Jugendarbeit
    Downloads: Heft 1/2026: Trans* und Nicht-Binarität in der politischen Bildung (19,2 MB, PDF barrierefrei), Heft 1/2026: Trans* und Nicht-Binarität in der politischen Bildung (16,5 MB).

    Rechtshandbuch für Frauen-& Gleichstellungsbeauftragte

    [5/26] Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
    In der aktuellen Ausgabe des Rechtshandbuches für Frauen und Gleichstellungsbeauftragte befasst sich die Juristin Anja Böning mit Gleichheitspolitik und dem sozialem Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. 
    Sie beschreibt, dass Gleichheit und soziale Gerechtigkeit wichtige Grundlagen moderner Demokratien sind und so faire Chancen, gesellschaftliche Teilhabe und weniger Ungleichheit ermöglicht werden können. Allerdings sieht sie eine „erschöpfte Gerechtigkeit“, da viele Menschen das Vertrauen in diese Ideale verlieren oder gesellschaftliche Veränderungen als Bedrohung empfinden. Gleichzeitig nehmen autoritäre und demokratiekritische Einstellungen, Antifeminismus und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten, etwa Migrant:innen zu. Debatten über Gleichstellung und Vielfalt werden zunehmend emotional und konfliktreich geführt. Gleichstellungspolitik wird teilweise als Übertreibung oder Verlust eigener Identität empfunden. Böning spricht explizit nicht von einer Spaltung der Gesellschaft, aber einer zunehmenden Polarisierung. Die Autorin führt aus, dass Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt davon abhängen, ob es gelingt, soziale Gerechtigkeit und Solidarität neu zu stärken und gleichzeitig mit gesellschaftlichen Veränderungen konstruktiv umzugehen.
    Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte | Dr. Sabine Berghahn und Ulrike Schultz (Hrsg.) | Verlag Dashöfer | Hamburg | Stand Mai 2026 | 149,00 EUR.

    Leitfaden Förderung& Umsetzung Geschlechtergleichstellung & Empowerment von Frauen

    [4/26] DIN EN ISO 53800 „Leitfaden für die Förderung und Umsetzung der Geschlechtergleichstellung und das Empowerment von Frauen“
    Der Verfassungsauftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung aus dem Grundgesetz besteht schon sehr lange. Zweifelsohne ist Deutschland bei der Gleichstellung schon gut vorangekommen. Immer noch aber bestehen Benachteiligungen und zahlreichen Lücken. Im öffentlichen Dienst gibt es Gleichstellungsgesetze, die ihren Beitrag leisten, für die Privatwirtschaft gibt es bislang keine vergleichbaren Regelungen. Viele Organisationen führen daher Quaitätsmanagementsysteme ein und lassen sich nach DIN EN ISO zertifizieren, um qualitativ gute Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können. Dies ist nun auch für den Bereich Gleichstellung möglich. Mit der deutschen Sprachfassung der DIN EN ISO 53800 „Leitfaden für die Förderung und Umsetzung der Geschlechtergleichstellung und das Empowerment von Frauen“ wurde im April 2026 ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung gestellt, um Gleichstellung strukturiert in Organisationen zu verankern. Ziel ist es „Leitlinien, Definitionen, Vorgehensweisen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um sie (die Organisationen) zu ermutigen, zu unterstützen und anzuleiten…Fortschritte bei der Förderung der Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung…zu erzielen,“ so heißt es in der Einleitung. Der Leitfaden klärt zunächst ausführlich Begrifflichkeiten, gibt Anregungen für Arbeitspraktiken und bietet gute Beispiele der Umsetzung. 
    Deutsche Fassung EN ISO 53800:2025 2026-05 | Dr. Regina Frey (Leiterin des Bereichs Gleichstellungs-Check der Bundesstiftung Gleichstellung und Obfrau des zuständigen DIN-Ausschusses) | www.dinmedia.de | Berlin | Stand April 2026

    Soziologische Studie: Lebenswelten sexuell ausgebeuteter Kinder

    [4/26] Hamburger Edition und Mittelweg 36: Tabea Koepp: Gewalt erleiden - Eine Soziologie organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt [40 €, 352 Seiten, ISBN 978-3-98722-006-7]
    Während die Existenz von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt in Deutschland für viele Menschen unvorstellbar ist, prägt sie den Alltag betroffener Kinder und Jugendlicher fundamental.
    Dieses Buch beschreibt anhand von Interviews mit Überlebenden und Fachkräften die Lebenswelten sexuell ausgebeuteter Kinder. Eine Besonderheit dieser Gewaltform ist, dass die Gewalt in zutiefst antidemokratische Weltanschauungen eingebettet wird, die von neogermanischen und anderen völkischen Weltsichten über Abwandlungen von christlichen Religionen und Satanismus bis hin zu esoterischen Vorstellungen reichen.
    Dies ist die erste große soziologische Studie zu diesem Thema in Deutschland, die zudem die Perspektive der Gewalterleidenden in den Fokus rückt. Die Studie zeigt, dass weltanschaulich eingebettete sexualisierte Gewalt kein Ausnahmephänomen ist, sondern eine spezifische Gewaltform, die ausschließlich von gruppenförmig organisierten Täter:innen ausgeübt wird, die meist gut in die Gesellschaft integriert sind und nach außen ein überwiegend unauffälliges Leben führen.

    Tabea Koepp ist Soziologin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich »Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Institutionen« bei Dissens – Institut für Bildung und Forschung e. V., Berlin. [Mehr erfahren]

    Buch: Warum sich der Osten von der Demokratie verabschiedet

    [11.2.] Jana Hensel: Es war einmal ein Land. Verlag: Aufbau. 22€
    Warum sich der Osten von der Demokratie verabschiedet | SPIEGEL-Bestseller
    »Das Ende der Demokratie in Ostdeutschland wird kommen. Vielleicht ist es schon da. Wir sollten vorbereitet sein!«
    In ihrem neuen Buch erzählt die Bestsellerautorin Jana Hensel vom Ende eines großen Traums. Denn das, was vor über 35 Jahren als Aufbruch in eine neue Ära begann, wird nun von immer mehr Ostdeutschen mächtig in Zweifel gezogen und droht damit, zu Ende zu gehen – die Demokratie in Ostdeutschland. Scharfsinnig beschreibt Hensel den langen Weg nach rechts, der für viele Ostdeutsche einmal links begann und durch eine wiedervereinte Bundesrepublik führt, die gerade selbst in der tiefsten Krise ihrer Geschichte steckt. Hensel scheut dabei nicht vor harten Wahrheiten zurück, reiht sich nicht in gängige Narrative über den Osten ein und zeigt einmal mehr, dass sie sich seit ihrem Spiegel-Bestseller »Zonenkinder« eine ganz eigene Perspektive und einen unverwechselbaren erzählerischen Ton bewahrt hat. Geschockt von der eigenen Erkenntnis nimmt sie uns mit auf eine Reise, an deren Ende sie eine Erklärung dafür zu finden hofft, wie es dazu kommen konnte, dass Demokratie für viele Ostdeutsche keine Option mehr ist.
    Erscheint im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

    Geschlechtervielfalt (LGBTQI+) an Schulen anerkennen - Diskriminierung abbauen

    [2026] Trans*, inter* und nicht-binäre Schüler*innen. Geschlechtervielfalt an Schulen anerkennen – Diskriminierung abbauen - Pertl, Luan; Thuswald, Marion; Schneider, Claudia; Ponzer, Tinou; Klein, Magdalena.
    Diese Handreichung bietet Wissen und Anregungen zu geschlechtlicher Vielfalt in der Schule und dem respektvollen Umgang mit inter*, trans* und nicht-binären Schüler*innen. Die Handreichung richtet sich sowohl an Pädagog*innen und andere Fachkräfte, die sich noch wenig mit der Thematik beschäftigt haben, als auch an solche, die bereits grundlegendes Wissen haben, das sie vertiefen wollen.
    - Vielleicht gab es an Ihrer Schule vor kurzem ein Coming-Out einer Schüler*in als nicht-binär und Sie suchen nach Information, um gut unterstützen zu können.
    - Vielleicht haben Schüler*innen im Unterricht das Thema Intergeschlechtlichkeit aufgebracht und Sie haben bemerkt, dass es Ihnen an Wissen dazu fehlt.
    - Vielleicht haben sich Kolleg*innen abwertend über trans* Schüler*innen geäußert und Sie möchten besser auf solche Aussagen reagieren können.
    - Vielleicht möchte Ihre Schule vielfaltsinklusiver werden und Sie möchten sich deshalb zu Geschlechtervielfalt informieren.
    Die Handreichung orientiert sich an einem menschenrechtsbasierten, antidiskriminatorischen und vielfaltsinklusiven Ansatz. Wir beziehen uns dabei auf die lange Geschichte feministischer und queerer Bewegungen. Den Einsatz gegen die Benachteiligung von Frauen und gegen die Diskriminierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen sehen wir als ein gemeinsames Anliegen für Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit.
    Das Autor*innenteam dieser Handreichung bringt sowohl Erfahrungswissen mit, das heißt manche waren selbst einmal ‚diese‘ Schüler*innen, als auch Expertise in unterschiedlichen Positionen im Bildungsbereich. Ein Teil unserer täglichen Arbeit besteht darin, Wissen zu geschlechtlicher Vielfalt zu vermitteln und institutionelle Veränderungsprozesse zu initiieren.
    Herausgeber_in(nen): VIMÖ - Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich, EfEU und IKL. Linz, DOI: 10.21937/15fh-dk63.
    Download über die Projektwebsite & Infos zur Bestellung kostenfreier gedruckter Broschüren: https://www.daringemotions.at/tin-handreichung-digital/

    Soziale Arbeit und toxische Männlichkeit

    [2026] Bundesforum Männer: Die Dosis macht das Gift – Ein Essay über toxische und nachhaltige Männlichkeit.
    Was macht Männlichkeit toxisch und was macht sie nachhaltig? Was meinen wir eigentlich, wenn wir von „toxischer Männlichkeit“ sprechen? Der Begriff ist längst Teil gesellschaftlicher Debatten geworden und zugleich umstritten. Für die einen beschreibt er schädliche Formen männlichen Verhaltens und Denkens, für die anderen wirkt er pauschalisierend und stigmatisierend.
    In seinem Essay „Die Dosis macht das Gift“ lädt Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer, dazu ein, den Begriff differenzierter zu betrachten. Statt Männlichkeit in „gut“ oder „schlecht“ einzuteilen, fragt er nach den Bedingungen, unter denen bestimmte Haltungen, Verhaltensweisen und gesellschaftliche Muster förderlich oder schädlich wirken. Die Publikation richtet sich an Fachkräfte aus Sozialer Arbeit, Beratung, Bildung und Gleichstellungspolitik ebenso wie an alle Interessierten, die sich vertieft mit Fragen von Männlichkeit auseinandersetzen möchten.
    Eine Kurzfassung des Essays findet sich im ebenfalls neu erschienenen „Praxishandbuch Soziale Arbeit und toxische Männlichkeit“ (Beltz Juventa, 2026), herausgegeben von Petra Brzank, Sabrina Schramme und Stefan Kunde-Siegel. [zur Publikation „Die Dosis macht das Gift" von Dag Schölper; zum Praxishandbuch „Soziale Arbeit und toxische Männlichkeit"]

    Geschlechtliche Vielfalt im Sport. Anregungen für die Praxis

    [2026] Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V.: Geschlechtliche Vielfalt im Sport. Anregungen für die Praxis - Heinz, Nick et al.
    Sport bzw. Bewegung bringt Menschen zusammen und ist ebenso wichtig für die physische und geistige Gesundheit von Menschen. Gerade Sportvereine bieten soziale Berührungspunkte für Menschen und stärken somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber gerade trans, inter, agender und nicht-binäre Personen sammeln immer wieder negative Erfahrungen in Sportvereinen. Die Broschüre "Geschlechtliche Vielfalt im Sport. Anregungen für die Praxis" soll Sportvereine dabei bestärken, Vielfalt in allen Bereichen bei sich zu fördern, sodass sie selbstverständlicher wird. Die Broschüre bildet Praxisbeispiele aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab, die zeigen, welche praktischen Ansätze bereits funktionieren. [Zur Broschüre]
    Themen: Queerness und Queerfeindlichkeit, Zielgruppen: Engagierte Bürger:innen, Multiplikator:innen und Lehrer:innen

    Fachbuch: Führungsaufgabe Gleichstellung& Chancengleichheit

    [2026] Führungsaufgabe Chancengleichheit. Tools, Wissen und Inspirationen von A bis Z:
    - Umfassendes Kompendium für Führungskräfte - Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Führungsalltag - Dem Wandel mit Tatkraft, Innovation und Optimismus begegnen - Fundierte Analysen und persönliche Erfahrungen.
    Das Buch zeigt, wie Gleichstellung zur Führungsaufgabe wird und was Führungskräfte ganz konkret tun können. Sie erhalten Antworten, Ideen, Inspirationen und Hinweise, wie sie ihre Gleichstellungsarbeit auf eine neue Ebene heben können.
    Bisherige Ansätze zur Förderung der Chancengleichheit konzentrierten sich auf Frauen und ignorierten dabei die entscheidende Rolle von Führungskräften für den erfolgsentscheidenden Kulturveränderungsprozess. Das Buch von Julia Nentwich und Gabriele Schambach betrachtet Gleichstellung als Führungsaufgabe und stellt Führungskräften praxisnahe Werkzeuge zur Verfügung. Praktiken, die individuell eingesetzt werden können – ganz unabhängig davon, welche Maßnahmen oder Managementansätze im Unternehmen bereits etabliert wurden. Da Führungspositionen nach wie vor überwiegend von Männern besetzt sind, wird ihre Perspektive besonders beleuchtet.
    Alle vorgestellten Führungspraktiken sind wissenschaftlich fundiert, u. a. durch das von den Autorinnen geleitete Forschungsprojekt „Leaders for Equality“. Die Inhalte sind zudem praxiserprobt und wurden vor dem Hintergrund der Beratungsexpertise der Autorinnen ausgewählt.
    Inhalte:
    - Arbeitszeit: Teilzeit, Jobsharing, Überstunden – eine Veränderung der Kultur ist für eine Akzeptanz und Umsetzung notwendig
    - Geschlechterdialoge als Tool um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu besprechen und Vereinbarungen des Miteinanders zu verabreden
    - Fairness als eine Hauptmotivation, sich für Gleichstellung zu engagieren
    - Gender Reality Gap: Selbsteinschätzung der männlichen Führungskräfte und Fremdwahrnehmung der weiblichen Führungskräfte
    - Umfrage-Ergebnisse, was männliche Führungskräfte zurückhält, sich für Gleichstellung zu engagieren und wie damit umgegangen werden kann
    - Männer und Gleichstellung: Ambivalenzen zwischen Motivation, hegemonialer Männlichkeit und Patriarchat
    - Was männliche Führungskräfte motiviert, sich für Gleichstellung zu engagieren und wie dies in Unternehmen genutzt werden kann
    - Quote: Erläuterung, warum diese so umstritten ist und warum es sich um ein gravierendes Missverständnis handelt
    - Strukturen aufbauen: Gleichstellungscouncils als institutionelles Tool, um die Gleichstellungsarbeit auf viele Schultern zu verteilen u. v. m. [29,99€, HAUFE-Verlag]

    Jahresbericht Sachverständigenrat für Integration u. Migration

    [2026] Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH: Jahresbericht 2025
    im Jahr 2025 hat sich die Lage im Bereich der humanitären Aufnahme weiter entspannt: In Deutschland wurden rund 113.000 Asylerstanträge gestellt, das entspricht einem Rückgang um gut 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zugleich lebten zum 30. November 2025 knapp 1,2 Mio. ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland – eine Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Das sind mehr als sieben Mal so viele wie Ende Februar 2022; seit Anfang 2025 wächst die ukrainische Bevölkerung in Deutschland langsamer.
    Die Nettozuwanderung 2025 insgesamt in Deutschland sank mit geschätzt 220.000 bis 260.000 Personen gegenüber dem Jahr 2024 (ca. 430.000 Personen) um mindestens 40 Prozent. Diese Entwicklung geht unter anderem auf die deutlich geringere Nettozuwanderung aus den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen sowie eine geringere Nettozuwanderung aus Staaten der Europäischen Union zurück. In Deutschland stand die Begrenzung des Flüchtlingszuzugs auch politisch im Fokus der ergriffenen Maßnahmen. Dass der Koalitionsvertrag auch ein Bekenntnis zum Einwanderungsland, zur Einwanderung von Fachkräften sowie zu einer gestärkten Integrationsförderung auch für Asylsuchende enthält, wurde weniger deutlich.

    Der Jahresbericht 2025 gibt Ihnen einen Einblick in die Aktivitäten des SVR und seiner Geschäftsstelle:
    - Der SVR hat sich in seinem SVR-Jahresgutachten 2025 mit der Umsetzung einiger aktuellen Regelungen im Bereich der Integrations- und Migrationspolitik und ihrer praktischen Wirkung befasst. Das Gutachten geht auf die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, Instrumente zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wie den Job-Turbo, sowie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als Fallbeispiele ein. Zentrale Ergebnisse erörtern der Vorsitzende Prof. Kluth und die Stellvertretende Vorsitzende Prof. Glorius in einem Gespräch. Insgesamt plädiert der SVR dafür, dass die Politik in der neuen Legislaturperiode die Umsetzung in den Fokus rückt und bei neuen Gesetzen stärker antizipiert. 
    - Zur Lektüre empfehlen möchte ich auch den Beitrag „GEAS-Reform: Quo vadis Europa?“. Darin beleuchtet der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die nach langem Ringen 2024 beschlossen worden war und im Sommer 2026 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist es, Asylverfahren stärker zu harmonisieren, irreguläre Migration wirksamer zu begrenzen und zugleich menschenrechtliche Standards zu sichern. Zehn Jahre nach dem Beginn der großen Fluchtbewegungen des Jahres 2015 beginnt damit eine neue Etappe für die Migrationspolitik in der Europäischen Union und es wird sich zeigen, ob sie zu ihren Werten, zu Solidarität und zur Rechtstreue zurückfindet.
    - Dass Bildung zwar als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe gilt, aber dennoch die Bildungschancen in Deutschland ungleich verteilt sind und wesentlich von den Ressourcen im Elternhaus abhängen, zeigt die Forschung seit Jahren. Woran dies liegt und was getan werden sollte, damit Kinder und Jugendliche auch mit Zuwanderungsgeschichte ihre Potenziale besser entfalten können, beleuchten im Interview die beiden SVR-Bildungsexpertinnen Prof. Engin und Prof. Leyendecker. Der SVR hat zu dem Thema im November 2025 ein Positionspapier veröffentlicht. 
    - Zu transnationalen Netzwerken und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten afghanischer und syrischer Communitys in Deutschland hat der wissenschaftliche Stab des SVR in einem mehrjährigen Projekt geforscht. Über zentrale Ergebnisse informiert Sie ein Namensartikel von Dr. Nils Friedrich und Karoline Popp. 
    - Welche weiteren Themen den wissenschaftlichen Stab beschäftigt haben, können Sie dem Jahresbericht entnehmen; hierzu gehören etwa eine Studie zur politischen Partizipation junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie Veröffentlichungen zum Potenzial, das internationale Fachkräfte für Kitas und Schulen darstellen, zu Optionen für ukrainische Flüchtlinge nach dem Auslaufen des temporären Schutzes sowie zu den laut Koalitionsvertrag geplanten Integrationsvereinbarungen. 
    - Was der SVR für die Legislaturperiode empfiehlt, enthält kompakt das Positionspapier zu „Empfehlungen für eine wirksame Migrations- und Integrationspolitik ‚mit Maß und Mitte‘“. Zudem nahm er zu Gesetzesvorhaben auf Bundesebene Stellung, darunter zum GEAS-Anpassungspaket, sowie zu verschiedenen Gesetzesvorhaben auf Länderebene.
    - Fortgesetzt wurde die SVR-Podcastreihe „Migration im Fokus“ mit fünf weiteren Folgen. Sie sind über die SVR-Website sowie über die gängigen Podcastplattformen zugänglich.

    Der vorliegende Jahresbericht zeigt die Bandbreite an Themen, die den SVR und seine Geschäftsstelle 2025 beschäftigt haben. [zum Download]

    Infos zu asyl-& aufenthaltsrechtl. Verfahren von Menschen mit Behinderungen

    [2026] Aktuelle Veröffentlichungen von Handicap International / Humanity & Inclusion, die für asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren von Menschen mit Behinderungen relevant sein können:
    - HI Factsheet: Disability Inclusion in Syria 2026
    - HI: Returning to Syria – Supporting safe and inclusive returns from Jordan and Lebanon 2026
    - HI Factsheet on Organizations of Persons with Disabilities in Afghanistan.
    Die Dokumente enthalten Informationen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Syrien und Afghanistan und zeigen Barrieren beim Zugang zu Versorgung, Bildung, Arbeit, (politischer) Teilhabe und eigenständiger Lebensführung auf.

    Kinder zu Kinderrechten - Hörspiel& Begleitmaterial für Lehrkräfte

    [2026] Netzwerk Kinderrechte: Hörspiel „Unsere Rechte, unsere Stimmen“: Streaming und Begleitmaterial für Lehrkräfte.
    Vor einiger Zeit haben wir das Hörspiel „Unsere Rechte, unsere Stimmen – Danas Zeitreise zu den Kinderrechten“ veröffentlicht. Das Besondere: Kinder sprechen selbst über ihre Rechte. Mehr als 50 Kinder haben in Workshops eigene Ideen entwickelt, Geschichten mitgedacht, gesprochen und aufgenommen. 
    Das Hörspiel ist nun auch bei allen gängigen Streamingdiensten verfügbar. Zusätzlich gibt es Begleitmaterial für Lehrkräfte, das flexibel eingesetzt werden kann, etwa im Unterricht, in Vertretungsstunden, im Klassenrat, an Projekttagen oder als Einstieg in eine längere Reihe zu Kinderrechten und Demokratiebildung. [Mehr dazu]

    Dein Körper, deine Wahl? - Schwangerschaftsabbruch& das Gesetz

    [2026] Landeszentrale für politische Bildung BW - Politik – Einfach erklärt. Themenbereiche: Frauen Ethik und Werte: Mach's klar (MK) 64-2026 Dein Körper, deine Wahl?: Schwangerschaftsabbruch und das Gesetz
    Mit dem sensiblen Thema Schwangerschaftsabbruch setzt sich die Ausgabe von „Mach´s klar! Politik – einfach erklärt“ auseinander. 
    Die Veröffentlichung informiert anhand einer Grafik über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland seit 1996 und fragt, welche Aussagen sich mit diesen Zahlen verbinden. Fünf Szenarien legen mögliche Beweggründe für die Entscheidung zu einem Abbruch dar. Auf das ethische Dilemma eines Schwangerschaftsabbruchs verweist ein ganzseitiges Schaubild, das Pro- und Contra-Positionen vorstellt und dabei auch Argumente bestimmter Berufsgruppen einschließt. Ein Lückentext erläutert schließlich die aktuelle gesetzliche Lage in Deutschland und greift die politische Diskussion über Paragraph 218 Strafgesetzbuch (StGB) auf. Auch dieser Text regt zur Diskussion und Meinungsbildung über ein vielschichtiges und schwieriges Thema an.
    Die LpB-Reihe „Mach´s klar!“ erläutert politische Themen in vereinfachter Form. Sie unterstützt den am aktuellen Geschehen orientierten Politikunterricht. Jede Ausgabe ist für eine Schulstunde konzipiert und umfasst vier Seiten im DIN A 4-Format, die auch als Kopier- oder Folienvorlagen verwendbar sind. Die Handreichung ist mit Schaubildern, Tabellen und Lückentexten ansprechend gestaltet und enthält Arbeitsaufgaben. 
    Unter www.machsklar-lpb.de stehen zu jedem Heft online Zusatzmaterialien zur Verfügung: Arbeitsblätter mit Lösungen, Links zu Videos und Learning Apps. Die Inhalte der Handreichung lassen sich damit aufgreifen und interaktiv vertiefen. Die Materialien eignen sich für den Gemeinschaftskundeunterricht in der Sekundarstufe I, können je nach Thema aber auch in anderen Fächern wie Ethik oder Religionslehre eingesetzt werden. Die Zeitschrift richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Gleichermaßen sind Lehrkräfte in außerschulischen Jugend- und Bildungseinrichtungen angesprochen.
     „Mach´s klar!“ ist kostenlos und kann als Druckversion (auch als Klassensatz) im LpB-Webshop bestellt werden.
    Downloads: Heft 64: Dein Körper, deine Wahl? (PDF 0,8 MB, barrierefrei), Heft 64: Dein Körper, deine Wahl? (PDF 1,1 MB).

    Materialsammlung Jugendbeteiligung

    [2017-2026] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.: Materialsammlung: Jugendliche gestalten: 
    In der Materialsammlung finden pädagogische Fachkräfte, Lehrer:innen und kommunale Entscheidungsträger:innen Anregungen und Materialien zur Beteiligung Jugendlicher: von den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung über Methoden- und Toolsammlungen, Ratgebern zur Begleitung von Kinder- und Jugendparlamenten und zur Gründung und Reaktivierung von Jugendringen bis zum Jugend-Check, einem Instrument zur Abschätzung von Gesetzesfolgen für junge Menschen. [Mehr dazu]

    Daily Feminist - Handlungstipps für Gleichberechtigung im Alltag

    Evelyn Höllrigl Tschaikner: The Daily Feminist - 199 konkrete Handlungstipps für Gleichberechtigung im Alltag — Mikrofeminismus wirkt!
    Der SPIEGEL Bestseller vom beliebten Instagram-Account @little.paper.plane
    »Ein Buch, das auf geradezu unerhörte Ideen bringt. Zum Beispiel, dass Wut verbinden kann. Praktisch und hochunterhaltsam.« Mareike Fallwickl

    Leben in einer männergemachten Welt schlaucht: angefangen bei ungleichen Job- und Gehaltsaussichten über fragwürdige Sprach- und Schönheitsnormen bis hin zu gravierenden Ungerechtigkeiten in Medizin oder Sexualität. Doch wie können wir große Veränderungen anstoßen, wenn dank andauernder Mikroaggressionen im Alltag schlicht die Ressourcen fehlen? 
    Fundiert und unterhaltsam zeigt Evelyn Höllrigl Tschaikner, was kleine Gesten, alltägliche Handlungen und leicht umsetzbare Strategien bewirken. Eine Form der Revolution im Kleinen, die zeigt: so nicht. Eine ermächtigende Anleitung, die hilft, dagegenzuhalten, wenn der Alltag im Patriarchat mal wieder kickt.

    »Wer kennt nicht den Wunsch, etwas zu verändern – aber wie? Dieses Buch liefert sofort umsetzbare Tipps, die auch noch Spaß machen. Eine Pflichtlektüre!« Dr. Elisabeth Wagner
    »Dieses Buch ist für alle, die den Mut haben, die Welt jeden Tag ein kleines Stückchen gerechter zu gestalten.« Jana Heinicke

    Ausgabe: Hardcover, Pappband, 272 Seiten, 13,5x21,5cm, Durchgehend zweifarbig., Erschienen am: 24.09.2025, ISBN: 978-3-466-34854-1, Verlag: Kösel, 20€.

    Siehe auch: Interview mit der Autorin auf geschlechtersensible-paedagogik.de/ vom 21.8.26

    New Gender, Old School? Geschlecht im Kontext Schule

    [2025] New Gender, Old School? Geschlecht im Kontext Schule - Klenk, Florian Cristóbal [Hrsg.]; Fütty, Tamás Jules [Hrsg.]; Bergold-Caldwell, Denise [Hrsg.]; Akbaba, Yaliz [Hrsg.]
    Opladen, Berlin, Toronto : Verlag Barbara Budrich 2025, 284 S. - (Jahrbuch erziehungswissenschaftliche Geschlechterforschung; 21) [Printausgabe oder kostenloses PDF]
    20 Jahre nach Erscheinen des ersten Bandes des Jahrbuchs erziehungswissenschaftliche Geschlechterforschung (damals: Jahrbuch Frauen- und Geschlechterforschung in der Erziehungswissenschaft) ist der Ausgangspunkt für das aktuelle Themenheft die Frage nach dem theoretischen und empirischen Status Quo über Geschlechterverhältnisse und deren Erforschung in der Schulpädagogik. Angesichts gesellschaftlicher Transformationsprozesse, die insbesondere veränderte Sexualitäts- und Geschlechterverhältnisse hervorgebracht (z.B. dritter Personenstand, Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes) und Wirkungsweisen intersektionaler Ungleichheiten verändert haben (z.B. höhere Sichtbarkeit von (queeren) Frauen*/Personen of Colour, gleichzeitige Verschärfung von Migrations- und Asylrecht, teilweise ohne Anerkennung von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt), stellen sich Fragen dazu, wie diese Transformationen von der Organisation und Institution Schule bedacht und von der erziehungswissenschaftlichen Geschlechterforschung aufgegriffen werden.
    Vor diesem Hintergrund haben wir mit dem Call für das Jahrbuch dazu eingeladen, sich theoretisch-konzeptionell, historisch-systematisch, methodologisch, fachdidaktisch und empirisch mit gesellschaftlichen Beharrungs- und Veränderungsprozessen intersektionaler Geschlechterverhältnisse im pädagogischen Handlungsfeld Schule auseinanderzusetzen. Unter dem pädagogischen Handlungsfeld der Schule verstehen wir neben zentralen Perspektiven auf unterschiedliche Schulformen, den Schulalltag, den Lehrberuf und den (Fach-)Unterricht auch sozialpädagogische Begleitmaßnahmen sowie weitere pädagogische Implikationen der (inklusiven) Ganztagsschule. Uns als Herausgeber:innen war es ein Anliegen, das Feld der Schule aus einer breiten Perspektive unter intersektionalen Vorzeichen zu denken und damit im Heft unterschiedliche Bereiche der erziehungswissenschaftlichen Geschlechterforschung zu adressieren, z.B. intersektionale Transformationen von Differenzordnungen in Schüler:innen- und Lehrer:innen-Biographien, Pluralisierungsprozesse queerer Lebensweisen und die intrakategoriale Vervielfältigung binärer Geschlechterverhältnisse in ihrer schulischen Relevanz oder auch die professionstheoretische Übersetzung intersektionaler Ungleichheits- und Selbstbestimmungsbewegungen in schulische, sozialpädagogische und (fach-)didaktische Maßnahmen. Ebenso relevant sind bildungs-, subjektivierungs- und ungleichheitstheoretische Perspektiven, die sich auf den schulischen Alltag und seine gesellschaftstheoretische Einbettung beziehen, um spezifische Erkenntnisse der erziehungswissenschaftlichen Geschlechterforschung sowie der intersektionalen Differenzforschung empirisch, methodisch und theoretisch weiterzuentwickeln. […] 

    Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung u. Rechtsextremismus

    [2025] Klemm, Sarah/Wittenzellner, Ulla (Hrsg.) (2025): Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus. Berlin: Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.
    Die Handreichung beschäftigt sich mit Geschlechterreflektierter Pädagogik als Prävention von Diskriminierung und Rechtsextremismus und stellt damit viele Erkenntnisse und Überlegungen, die wir in den Projektjahren 2020 bis 2025 erarbeitet haben, in Textform zur Verfügung. Sie kann in gedruckter Form bestellt werden unter: bestellung[at]dissens.de oder hier heruntergeladen werden.
    Ergänzende Grafiken zum Text zu Diskriminierung von Katharina Debus können hier heruntergeladen werden.

    Zusätzliche Texte, auf die in der Handreichung an verschiedenen Stellen verwiesen wird:
    Gestaltung von Ankommens-Situationen in Bildungs-Angeboten zu Diskriminierung, Ungleichheit oder polarisierten Themen | Katharina Debus und Iven Saadi

    Warum verhalten sich Menschen diskriminierend? Subjektive Funktionalität von Diskriminierung und Stärkung von Handlungsfähigkeit als Ansätze für Prävention und Intervention. Extended Version mit mehr Beispielen, Theorie, Grafiken und Hypothesen | Katharina Debus

    7. Weitere Meldungen/ Presse / Medien

    Bundesarbeitsministerin: Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch

    [31.8.] Sozialmissbrauch: Bas verteidigt Zeitplan für Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
    Die Arbeitsministerin hat für Juli einen Aktionsplan angekündigt. Nun fragt die Union: Wo ist der eigentlich? Es geht auch um Leistungen für Menschen, die mit Haftbefehl gesucht werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will bis Ende dieses Jahres ihren angekündigten Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch umsetzen. Das sei weiter angestrebt, hieß es aus ihrem Ministerium. Bas' Haus wies Vorwürfe von Unionsfraktions-Vize Günter Krings zurück, man habe bei der Umsetzung der Pläne offenbar keine Eile.
    Konkret geht es unter anderem um die Streichung der Grundsicherung für Menschen, die mit Haftbefehl gesucht werden. „Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen“, sagte Krings der „Rheinischen Post“. „Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.“ Krings sagte auch: „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert.“ 
    Tatsächlich hatte Bas im Juli angekündigt, noch im selben Monat dem Kabinett einen Aktionsplan vorzulegen. Aus Regierungskreisen hieß es jetzt, nach Vorgesprächen habe Bas schon im Juni einen Referentenentwurf ins Kanzleramt gegeben. Im Koalitionsausschuss Anfang Juli seien dann weitere Forderungen eingebracht worden, an denen man arbeite.

    Das Bundesarbeitsministerium erklärte auf Anfrage, den Aktionsplan erarbeite man in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesinnenministerium. Bei der Frage, ob mit Haftbefehl gesuchte Menschen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden könnten, spielten verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen eine wesentliche Rolle, hieß es weiter. 
    Die Regelung solle so ausgestaltet werden, dass der Verwaltungsaufwand der Behörden und vor allem der Staatsanwaltschaften gering gehalten und automatisierter Datenaustausch genutzt werde. In diesem Punkt bestehe schon Einigkeit mit dem Innenministerium. Nötig sei eine genaue verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Prüfung sowie die Klärung der technischen Machbarkeit. Die Regelung, die in Grundrechte eingreife, müsse mit Blick auf die Zielgruppe klar gefasst und handhabbar sein.

    SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte an Krings' Adresse, die SPD warte auch auf die Umsetzung von vereinbarten Vorhaben durch CDU-geführte Ministerien: „Gegenseitige öffentliche Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter.“ Auch für die SPD sei klar, dass man konsequent gegen organisierte Kriminalität vorgehen müsse. „Wer sich einem Haftbefehl entzieht oder Sozialleistungen systematisch missbraucht, darf nicht darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen aneinander vorbeiarbeiten.“ [WiWo]

    Social media: USA verschärfen Jugendschutz - EU fordert gleichwertige Maßnahmen

    [27.8.] Der Streit um den Jugendschutz auf sozialen Medien hat in den USA eine neue Entwicklung genommen. Nachdem mehr als 30 US-Bundesstaaten Meta wegen des Vorwurfs verklagt hatten, Facebook und Instagram seien gezielt so gestaltet, dass sie Minderjährige abhängig machen, haben die Parteien am 27. August 2026 einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Meta bestreitet die Vorwürfe weiterhin.
    Der Vergleich sieht für minderjährige Nutzer*innen künftig Nutzungsbeschränkungen von insgesamt zwei Stunden täglich vor. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens wird die Nutzung für unter 18-Jährige blockiert. Während der Schulzeit und nachts sollen außerdem keine Benachrichtigungen verschickt werden. Meta zahlt darüber hinaus knapp 17 Milliarden US-Dollar, die von den Bundesstaaten für den Schutz der psychischen Gesundheit junger Menschen eingesetzt werden können.
    Dem Vergleich gingen mehrere Gerichtsverfahren voraus. Noch im August war Meta in New Mexico zu 567 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Das Gericht sah unter anderem eine Gefährdung der psychischen Gesundheit von Kindern sowie einen unzureichenden Schutz Minderjähriger vor sexueller Ausbeutung. Für Minderjährige wurden zudem Nutzungsbegrenzungen vorgesehen. Meta kündigte Berufung an. Bereits im März hatten Geschworene in Los Angeles Meta und YouTube wegen eines fahrlässigen Umgangs mit den Suchtgefahren ihrer Angebote verurteilt; auch gegen dieses Urteil wollen die Unternehmen vorgehen.
    Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht dabei nicht primär die Frage nach problematischen Inhalten, sondern die Gestaltung der Plattformen selbst. Kritisiert werden unter anderem Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und die Anzeige von „Gefällt mir“-Reaktionen – also Funktionen, die eine besonders intensive und lange Nutzung fördern können.
    Auch auf europäischer Ebene gewinnt das Thema an Bedeutung. Die EU-Kommission forderte Meta am 27. August auf, den in den USA vereinbarten Jugendschutz auch in Europa umzusetzen. Minderjährige in der EU müssten einen vergleichbaren Schutz erhalten. Die Kommission hatte bereits 2024 eine Untersuchung gegen Meta wegen möglicher Suchtgefahren eingeleitet. Sollte Meta erforderlichen Änderungen nicht zustimmen, kann nach Angaben des Deutschlandfunks ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen.
    Das Bundesfamilienministerium wertet den US-Vergleich als weiteren Beleg dafür, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen auf sozialen Plattformen entschlossen weiterentwickelt werden muss. Zugleich wird der Vergleich auch kritisch bewertet: Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie bezeichnete ihn als Erfolg für Meta und äußerte die Einschätzung, dass hinter den Kulissen härtere Maßnahmen und höhere Strafen verhindert worden seien. [Dlf 27.8., vgl. Dlf 18.8.26]

    Für die Jugendsozialarbeit relevant: Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Schutz junger Menschen vor möglichen negativen Auswirkungen der Plattformgestaltung zunehmend Gegenstand rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen wird. Neben problematischen Inhalten rückt damit stärker die Frage in den Mittelpunkt, wie digitale Angebote selbst gestaltet sind und welche Auswirkungen Funktionen wie Benachrichtigungen, algorithmisch unterstützte Nutzung und Endlos-Scrollen auf junge Nutzer*innen haben können. Die unterschiedlichen Entwicklungen in den USA und der EU werden daher auch für die Diskussion um digitale Medienkompetenz, Kinder- und Jugendschutz und die Gestaltung sicherer digitaler Räume relevant. 

    Siehe auch: [22.8.] Dlf: Social-Media-Sucht - Warum dahinter mehr steckt als Algorithmen: Bis zu sechzehn Stunden am Bildschirm: Social-Media-Algorithmen belohnen den nächsten Reiz, Selbstkontrolle fällt besonders Kindern schwer. Was fördert Mediensucht sonst noch und was hilft? Und: Ebola im Kongo – wie bekämpft man die Seuche? [13:45 Min]

    [Audio] Politischer Gender Gap der Gen Z

    [27.8.] Deutschlandfunk: Gender Gap: Warum die Gen Z politisch auseinanderdriftet:
    Junge Männer sind verstärkt rechts, junge Frauen links. Ist das wirklich so? Wer sich den Gender Gap genauer anschaut, erkennt: Angetrieben wird er offenbar durch das Thema Gleichstellung. [20:26 Min]

    Aktuelle Migrationspolitische Entwicklungen

    [27.8.] Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. - Newsletter August 2026
    […] In den letzten Julitagen kamen zehntausende Menschen von Marokko aus schwimmend oder über die Landgrenze in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Unter ihnen auch viele Minderjährige. Über 140 Menschen starben. Statt zu Trauern, wurde mit Abschottung reagiert, so setzte Italien umgehend das Schengen-Abkommen mit Spanien aus. Noch immer sind mehrere hundert Minderjährige vor Ort. Spanien erklärte sich nun endlich bereit 500 Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Jetzt kommt es darauf an, sie sicher zu versorgen. Die Bundesregierung sollte ihre Unterstützung zur Aufnahme oder Versorgung der jungen Menschen anbieten.
     Am 15. August hat sich das tragische Datum der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zum wiederholten Male gejährt, und während wir mit schrecken auf die sich verschlechternde humanitäre und menschenrechtliche Lage im Land blicken, verstärkt die deutsche Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Taliban, um Menschen wieder dorthin abschieben zu können. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Situation für Frauen und Mädchen in Afghanistan dramatisch verschärft. Frauen und Mädchen sind vom Zugang zu weiterführender Bildung ausgeschlossen: Sie dürfen weder Schulen noch Universitäten besuchen. Auch ihre Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit wurden massiv eingeschränkt bzw. weitgehend verboten. Gleichzeitig werden die Bewegungs- und Handlungsspielräume von Frauen immer weiter eingeschränkt. Mittlerweile dürfen Frauen das Haus in vielen Fällen nicht mehr ohne die von den Taliban vorgeschriebenen Voraussetzungen verlassen. Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass die systematische Entrechtung von Frauen und Mädchen in Afghanistan weiter voranschreitet. Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, eine eigenständige Zukunft aufzubauen, werden ihnen zunehmend genommen. Es ist absolut unverantwortlich, Menschen in die Hände der Taliban abzuschieben. 
    Auch innenpolitisch gibt es besorgniserregende Entwicklungen: Auch Sachsen-Anhalt will nun ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum eröffnen. In Halberstadt sollen künftig 150 junge Männer faktisch inhaftiert werden.
    Gleichzeitig verlieren immer mehr Syrer*innen in Deutschland ihren Schutzstatus, trotz der weiterhin instabilen und volatilen Lage im Land. 
    Angesichts dieser Entwicklungen ist eine gute Versorgung von geflüchteten jungen Menschen wichtiger denn je. […]

    Doppelt so viele freiwillige Ausreisen als teure Abschiebungen

    [23.8.] Im ersten Halbjahr 2026 haben 17.892 ausreisepflichtige Menschen Deutschland freiwillig verlassen, deutlich mehr als die 9.663 Personen, die abgeschoben wurden. Eine staatliche Förderung für die freiwillige Ausreise erhielten allerdings nur 9.276 Menschen. Gleichzeitig lebten zur Jahresmitte knapp 259.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, 77 Prozent davon mit einer Duldung. Abschiebungen scheitern häufig aus unterschiedlichen Gründen, etwa weil Betroffene nicht angetroffen werden, Reisedokumente fehlen oder gesundheitliche bzw. rechtliche Gründe entgegenstehen. In 280 Fällen verweigerten zudem Piloten die Beförderung; bei 786 Abschiebungen wurde der Einsatz körperlicher Zwangsmittel dokumentiert.

    Ein weiterhin zu bedenkender Faktor sind die hohen Kosten von Abschiebungen. Der teuerste Sammelabschiebeflug im ersten Halbjahr führte im Mai von Leipzig/Halle nach Pakistan und kostete rund 518.000 Euro; an Bord waren 33 Ausreisepflichtige und 75 Bundespolizisten. Für die Sicherheitsbegleitung von Rückführungen entstanden dem Bund insgesamt rund 5,93 Millionen Euro.

    Vor allem aber ist auch der Begriff „freiwillige Ausreise“ kritisch zu betrachten, da bei ausreisepflichtigen Menschen der Ausreise häufig die Möglichkeit einer Abschiebung gegenüber steht. Finanzielle Unterstützung wie übernommene Reisekosten oder Starthilfen beeinflussen die ‘Entscheidung’. Der Begriff „freiwillig“ beschreibt daher nicht zwangsläufig eine vollständig freie Entscheidung. [Ausführliche Informationen: MIGAZIN, Welt.de]

    TikTok & der Schutz von Kindern im Netz

    [22.8.] Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
    Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal Tiktok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt. Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte das US-Justizministerium mit. Es handele sich um „eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen“ in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet. 
    Die Zahlungen sollen von Tiktok und seiner Muttergesellschaft ByteDance geleistet werden. Dabei geht es auch um Verstöße des Tiktok-Vorgängers Musical.ly
    Das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) hatten den Betreibern vorgeworfen, seit 2019 gegen den Children's Online Privacy Protection Act (Coppa) zum Datenschutz bei Kindern verstoßen zu haben. Das Gesetz verbietet es Betreibern von Websites, persönliche Daten von Nutzern unter 13 Jahren zu sammeln, ohne dafür die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen. 
    Bei der App Tiktok hätten jedoch auch im „Kindermodus“ erstellte Konten für Nutzer unter 13 Jahren E-Mail-Adressen und andere persönliche Informationen gesammelt, kritisierten das Ministerium und die FTC bei der Einreichung der Klage im Jahr 2024. „Tiktok hat wissentlich und wiederholt die Privatsphäre von Kindern verletzt und damit die Sicherheit von Millionen Kindern im ganzen Land gefährdet“, erklärten die Kläger. Tiktok hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. [Stern.de; vgl. Dlf, Zeit]

    Keine verlängerten Überstellungsfristen im offenen Kirchenasyl

    [22.8.] HRRF: Offenes Kirchenasyl führt entgegen der Rechtsauffassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auch nach Inkrafttreten der GEAS-Reform nicht zu einer Verlängerung der Dublin-Überstellungsfristen, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10. August 2026 (Az. 29 L 2253/26.A). Kenne das Bundesamt den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im offenen Kirchenasyl befinde, könne es diesen nicht (mehr) als flüchtig ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat nicht verlängern. Das sei auch nicht im Hinblick darauf anders zu beurteilen, dass sich Betroffene nach Ablehnung ihres Härtefalldossiers nicht bei der für sie zuständigen Zentralen Unterbringungseinrichtung gemeldet hätten, weil ihre Überstellung auch in diesem Fall letztlich allein daran scheitere, dass die zuständige Behörde ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfe und insbesondere von der Anwendung unmittelbaren Zwangs in kirchlichen Räumen absehe.

    Tim Schröder, Rechtsanwalt HRRF: Der etwas apodiktisch formulierte Hinweis des Verwaltungsgerichts darauf, dass die fehlende Meldung bei der zuständigen Behörde keine Auswirkungen auf den Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist hat, bezieht sich offensichtlich auf den neuen Leitfaden des Bundesamts zum Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ZBV) (Stand Juni 2026), in dem das Gegenteil behauptet wird (S. 63f.) und in dem auf Art. 2 Abs. 17 Buchst. c sowie Art. 46 Abs. 2 S. 2 AMM-Verordnung verwiesen wird. In Art. 2 Abs. 17 Buchst. c AMM-VO heißt es, dass „Flucht“ dann vorliegt, wenn sich eine Person „der Verfügung der zuständigen Behörden entzieht“, etwa durch „die Unterlassung der persönlichen Meldung bei den zuständigen Behörden, wenn dies von diesen Behörden verlangt wird“. Einmal abgesehen davon, dass die Verlängerung von Dublin-Überstellungsfristen gemäß Art. 46 Abs. 2 S. 2 AMM-VO nicht automatisch erfolgt, sondern erfolgen „kann“, also eine Ermessensentscheidung im Einzelfall voraussetzt, ist die maßgebliche Voraussetzung für die Annahme von Flucht (bzw. von „Flüchtigsein“) in Art. 2 Abs. 17 AMM-VO nicht die Unterlassung der Meldung, die lediglich ein Beispiel dafür bildet, in dem Flüchtigsein vorliegen kann, sondern dass eine Person sich der Verfügung der Behörden entzieht. Im offenen Kirchenasyl ist gerade das aber nie der Fall, weil Betroffene für eine Behörde immer noch „verfügbar“ sind, eben weil die Behörde weiß, wo sie sich aufhalten. Der Hinweis des Verwaltungsgerichts ist also richtig und das Bundesamt wäre gut beraten, seinen Leitfaden zu korrigieren.

    [HRRF dokumentiert Rechtsprechung zum deutschen und europäischen Flüchtlingsrecht. Ziel des Projekts ist die wöchentliche Kurzberichterstattung zu einschlägigen Entscheidungen von EGMR, EuGH, BVerfG, BVerwG, BGH, der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe. Berichtet wird auch über neue Verfahren sowie über untergerichtliche Entscheidungen, sofern sie innovativ, besonders relevant oder umstritten sind.]

    Wie Einkommen die geschlechtsspezifische Care-Lücke beeinflusst

    [21.8.] Der Beitrag des European Institute for Gender Equality (EIGE) zeigt, dass Geschlecht und Einkommen gemeinsam betrachtet werden müssen, wenn es um Sorgearbeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. 
    Frauen übernehmen in allen Einkommensgruppen häufiger intensive Kinderbetreuung als Männer. Besonders ausgeprägt ist dies bei Frauen mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen nimmt die intensive Care-Arbeit von Frauen ab – unter anderem, weil besser bezahlte Familien häufiger Zugang zu Kinderbetreuung, flexibleren Arbeitsbedingungen und finanziellen Möglichkeiten haben, Sorgearbeit auszulagern.
    Auch bei der Vereinbarkeit zeigen sich deutliche Unterschiede: Mütter berichten in allen Einkommensgruppen häufiger von Schwierigkeiten als Väter. Familien mit niedrigem Einkommen sind jedoch zusätzlich mit unflexiblen Arbeitszeiten, fehlenden Betreuungsangeboten und größeren finanziellen Einschränkungen konfrontiert. Sie müssen deshalb häufiger ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben.
    Die zentrale Erkenntnis: Geschlecht und soziale Lage wirken zusammen. Die geschlechtsspezifische Verteilung von Care-Arbeit betrifft Frauen unabhängig vom Einkommen, ihre Folgen sind jedoch für Frauen und Familien mit geringeren finanziellen Ressourcen besonders gravierend. [Zum EIGE-Beitrag auf Englisch]

    Ostdeutschland: Zuwanderung für den Arbeitsmarkt unverzichtbar

    [21.8] Studie von Wirtschaftsexperten: Erwerbstätigenzahl im Osten wäre ohne Zuwanderung deutlich geringer
    Viele Branchen sind auf Zuwanderung angewiesen: Ohne Zuwanderung aus dem Ausland würde sich laut einer Studie von Wirtschaftsexperten die demographische Krise in ostdeutschen Flächenländern deutlich zuspitzen.
    In diesem Fall würde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Ostdeutschland bis 2045 um fast 22 Prozent sinken, auf dann nur noch rund sechs Millionen, erklärte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Laut der Bevölkerungsprognose wären die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt von dieser Entwicklung besonders betroffen.
    Fehlten in einer Region massenhaft Arbeitskräfte, gerate die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr, mahnten die Studienautoren. Sie verwiesen auf Dienstleistungen durch Pflegekräfte, Friseure, Handwerker oder Ärzte. [Dlf]
    Vgl.: Bleibt die Zuwanderung in den ostdeutschen Flächenländern aus, schrumpft die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2045 um mehr als ein Fünftel, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Versorgung der Bevölkerung wäre dann gefährdet. [iwkoeln.de]

    Mehr sichere Herkunftsstaaten & mehr Arbeitsverbote

    [21.8.] Pro Asyl: Integrationspolitische Katastrophe: Mehr »sichere Herkunftsstaaten« – mehr Arbeitsverbote
    Durch die GEAS-Reform gelten Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko, Tunesien und die Türkei neuerdings in Deutschland als sogenannte sichere Herkunftsstaaten. Schon bestehende Arbeitsverbote für Asylsuchende und Geduldete wurden nun auf Staatsangehörige aus diesen Ländern ausgeweitet.
    Eigentlich hatte die Bundesregierung die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bereits im April 2026 mit dem GEAS-Anpassungsgesetz und dem Anpassungsfolgegesetz umgesetzt. Doch kurz vor der Sommerpause wurden im Bundestag Knall auf Fall noch GEAS-Änderungen an ein ganz anderes Gesetz angehängt – ohne Konsultationen mit Sachverständigen oder einen öffentlichen Diskurs. Dabei geht es um nichts weniger als eine massive Ausweitung von Arbeitsverboten. [zum gesamten Artikel]

    Pädagogischer Umgang mit Weiblichkeitsinszenierungen von Fitnessinfluencerinnen

    [19.8.] geschlechtersensible-paedagogik.de - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit: 
    Aritkel von Jessica Wagner in der Kategorie “Popkultur”: Booty Workouts & Rabattcodes - Fitnessinfluencerinnen zwischen Weiblichkeit, Körper-Normierung und Kapitalismus.
    „Ohne diese Tipps werden deine Hipthrusts nie im Po ankommen!“ – Fitnessinfluencerinnen als populäres Social-Media-Phänomen vor allem auf Instagram und TikTok bieten ein Spektrum zwischen Trainingstipps, Fitnessmode, Ernährungstipps und einer eigenen Definition von Bodypositivity, die sich stets im Spannungsfeld von perfekter Inszenierung und Authentizität bewegt. Doch wie genau funktioniert das Phänomen Fitnessinfluencerin? Wie werden neben Tipps zum Körpertraining auch implizit Vorstellungen von Geschlecht geformt? […]

    […] Soziale Arbeit: Ich betone in meinen Workshops für Pädagog*innen immer, dass es wichtig ist, als Fachkraft nicht vorschnell in eine affektive Bewertung der Fitnessinfluencerinnen überzugehen, die schnell auch in misogyne Weiblichkeitsabwertung kippen kann.
    Für die Soziale Arbeit heißt das, ganz nach dem Motto „don’t hate the player hate the game“, bei jungen Menschen Awareness für diesen Zusammenhang zwischen Fitnessinfluencing, Weiblichkeitsinszenierungen, Markeninteressen und Plattformlogik zu schaffen und so die Brüche aufzuzeigen, die sich in der kuratierten Social-Media-Präsenz der Influencerinnen zeigen. [zum gesamten Aritkel]

    [Audio] Wenn Eltern von Schulverweigerern das Sorgerecht verlieren

    [18.8.] Dlf: Wenn Eltern von Schulverweigerern das Sorgerecht verlieren - Kindesherausgabe [51:43 Minuten]
    Allein 2024 wurden etwa 39.000 Kinder in Deutschland vorübergehend oder ganz aus ihren Familien genommen. Immer mehr auch, weil sie sich weigern in die Schule zu gehen. Tun Jugendämter genug, um das zu verhindern?
    In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht. Eltern sind verpflichtet, sie gegenüber ihren Kindern durchzusetzen. Beide Elternteile sind sich dabei nicht immer einig, ob und wie das geschehen soll. So beginnt mitunter ein erbitterter Streit ums Sorgerecht, der letztendlich vor Familiengerichten landet. Manchmal kommt es sogar bis zum äußersten und Kinder werden aus ihren Familien genommen. Wie im Fall von zwei Müttern aus Berlin und Bayern.
    Dabei stellt sich die Frage, ob Jugendämter und Familiengerichte angemessen darauf reagieren, wenn die Schulpflicht vernachlässigt wird. Wie können staatliche Institutionen Fehler vermeiden oder sie korrigieren, damit das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht?

    Bildung schützt Geflüchtete nicht vor schlecht bezahlten Jobs

    [18.8] Ob jung oder älter, männlich oder weiblich, mit Grundbildung oder Hochschulabschluss: Für Geflüchtete führen die ersten Wege in den deutschen Arbeitsmarkt auffällig häufig in dieselben Branchen. Das zeigt ein neuer Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Danach sind Geflüchtete in der Zeitarbeit, im Wach- und Sicherheitsbereich, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Gastgewerbe besonders stark vertreten. In Branchen mit großem Fachkräftebedarf bleiben sie dagegen unterrepräsentiert. [… mehr s. Migazin]

     

    [Audio] Landtagswahl ST: Politik der/für Frauen?

    [18.8] Beitrag Radio Corax: Landtagswahl: Politik der/für Frauen?
    Am 06.09.2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Doch welche Rolle spielen frauen- und gleichstellungspolitische Themen im Wahlkampf – und welche konkreten Verbesserungen wollen die demokratischen Parteien erreichen? In der aktuellen Ausgabe von FrauenLeben diskutieren Dr. Katja Pähle (SPD), Susan Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Eva von Angern (Die Linke) über die Zukunft der Frauenpolitik in Sachsen-Anhalt. [zum Beitrag]

    Schulen in Europa: Digitalisierung & KI - Rückwärtstrends

    [17.8.] kommunal.de: Bildung: Schulen in Europa: War die Digitalisierung ein Fehler? (Rebecca Piron, Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL)
    Schweden sammelt seit dem Schulstart nach den Sommerferien alle Handys ein, Dänemark filtert das Schulnetz, Frankreich verbietet Smartphones am Gymnasium. Weltweit haben 114 Bildungssysteme ein Verbot. Ein Land dreht die pädagogische Digitalisierung komplett zurück.
    Seit dem Schulstart 2026/27 gilt in Schweden ein nationales gesetzliches Handyverbot für den gesamten Schultag. Zeitgleich startet Dänemark die handyfreie Folkeskole, in Frankreich greift das Verbot ab September auch an den Gymnasien. Für die Debatte in Deutschland lohnt eine Unterscheidung. 
    Der Rückzug privater Smartphones aus dem Schulalltag ist europaweit auf dem Vormarsch. Laut UNESCO haben inzwischen 114 Bildungssysteme weltweit ein nationales Handyverbot, das sind 58 Prozent aller Länder. 2023 waren es 24 Prozent. 
    Die Korrektur der pädagogischen Digitalisierung selbst, also bei Lehrmitteln, Lehrplänen und Vorschule, findet fast ausschließlich in Schweden statt - in Teilen auch in Dänemark. Zwei der Vorreiter digitaler Lehrmittel. Schweden stieg schon 2009 von gedruckten Schulbüchern auf digitale Tools um, doch drehte dann die digitale Schule zurück: Die schwedische Regierung stoppte 2023 die nationale Digitalisierungsstrategie der Schulbehörde Skolverket. Vorausgegangen waren kritische Stellungnahmen, unter anderem des Karolinska-Instituts.
    Ausschlaggebend war eine Stellungnahme des Karolinska Forschungs-Institutet, verfasst von fünf Professor*innen. Ihr Vorwurf: Die erwarteten positiven Effekte der Strategie seien nicht durch Studien belegt, die Forschung zu negativen Folgen werde ausgeblendet, ein Umsetzungsplan fehle. An einer Stelle stütze sich die Schulbehörde statt auf Forschung auf einen Blogbeitrag.
    Für Schulträger ist ein anderes Argument relevanter. Die Gruppe verwies auf eine Untersuchung des Instituts IFAU zur Ausstattung mit je einem Gerät pro Schulkind. Danach verschlechterten sich die Mathematikleistungen und die Übergangsquoten aufs Gymnasium bei Kindern von Eltern mit niedriger Bildung. Kritik kam allerdings auch aus der Gegenrichtung: Die Lehrergewerkschaft Sveriges Lärare bemängelte fehlende Fortbildung, der Arbeitgeberverband Svenskt Näringsliv das völlige Fehlen von Künstlicher Intelligenz in der Strategie. 
    Seither fließt Geld gezielt in gedruckte Lehrbücher: 685 Millionen Kronen 2023, 658 Millionen 2024, für 2026 sind 555 Millionen Kronen ausgeschrieben. Hinzu kommt ein Buchzuschuss von rund 500 Millionen Kronen jährlich. Seit dem 1. Juli 2024 definiert das Schulgesetz ein Lehrbuch ausdrücklich als gedrucktes Lehrmittel. Rein digitale Angebote sind nicht förderfähig. Im Lehrplan der Vorschule gilt seit Juli 2025: Für Kinder unter zwei Jahren sollen nur analoge Lernwerkzeuge zum Einsatz kommen. Die frühere Schulministerin Lotta Edholm sprach von einer „unbedachten Digitalisierung der Schule“.

    Inhaltsfilter und Handyverbot in Dänemark: Eine breite Mehrheit im dänischen Folketing beschloss am 30. September 2025 die handyfreie Folkeskole ab diesem Schuljahr. Die Schulvorstände müssen jeweils eine lokale Regelung fassen. Neu ist zudem eine Pflicht zu Inhaltsfiltern im Schulnetz, die Spiele, Streaming, soziale Medien und Glücksspiel blockieren. 
    Norwegen verzichtete auf ein Gesetz. Das Bildungsdirektorat sprach im Februar 2024 lediglich eine nationale Empfehlung aus. Binnen weniger Monate führten 96 Prozent der Grundschulen und 64 Prozent der weiterführenden Schulen Regeln ein. Wissensministerin Kari Nessa Nordtun begründete das so: „Das Mobiltelefon hat keinen natürlichen Platz im norwegischen Schulalltag.“ Finnland änderte das Grundbildungsgesetz zum 1. August 2025. Die Nutzung im Unterricht ist verboten, Ausnahmen gelten für Lernzwecke und Gesundheit.
    Frankreich setzt auf Gesetz, die Niederlande auf Vereinbarung: Frankreich verbot Handys bereits 2018, in der Praxis blieb das oft folgenlos. Das Pilotprojekt „pause numérique“ mit physischer Abgabe der Geräte erreichte über 32.000 Schulkinder. Im Juli 2026 nahm das Parlament ein Gesetz an, das soziale Medien unter 15 Jahren verbietet und Handys auch am Lycée untersagt.
    Die Niederlande wählten ein anderes Modell: eine ausgehandelte Vereinbarung zwischen Ministerium, Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und Schülervertretung. Eine Evaluation zeigt breite Zustimmung und kaum Durchsetzungsprobleme. Als Schlupfloch erweisen sich Smartwatches.

    Was das Handyverbot für Schulträger in Deutschland bedeutet: Ein bundesweites Verbot gibt es nicht, die Kultusministerkonferenz lehnte es im Mai 2025 ab. Landesgesetzliche Verbote bestehen unter anderem in Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verpflichten die Schulen lediglich, selbst Regeln zu setzen. 

    Warum die Wende kam, und was daraus folgt: Auslöser der Wende war kein einzelnes Ereignis. PISA 2022 und IGLU 2021 zeigten schwache Lesekompetenzen in stark digitalisierten Ländern. Der UNESCO-Weltbildungsbericht 2023 gab der Skepsis weiteres Futter. Schweden ist der Sonderfall, weil dort ab 2009 Lehrbücher großflächig durch Geräte ersetzt wurden und digitale Werkzeuge 2019 sogar in der Vorschule verpflichtend waren.
    Für Schulträger in Deutschland heißt das: Wer Geräte beschafft, ohne den pädagogischen Nutzen zu belegen und den Betrieb zu sichern, riskiert genau die Rolle rückwärts, die Schweden vollzieht. Die europäische Debatte verläuft entlang zweier getrennter Fragen. Beim privaten Handy ist sie so gut wie entschieden. Bei den Lehrmitteln fängt sie gerade erst an.
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    [18.8.] Tagesschau: Künstliche Intelligenz: Dänemark reglementiert KI-Nutzung an Schulen: In Dänemark gelten zum Start ins neue Schuljahr verschärfte Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. So sollen etwa mehr Aufgaben in der Schule erledigt und Prüfungen stärker überwacht werden. 
    Schriftliche Schulaufgaben mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) schreiben - für die Oberstufenschülerin Vigga Holm-Petersen gehört das inzwischen zum Alltag. Die 19-Jährige geht auf ein Gymnasium in Kopenhagen. Sie merkt inzwischen aber auch die negativen Folgen bei sich und anderen. Inzwischen fehle manchmal das kritische Überprüfen: “Dinge werden einfach von der KI übernommen, und das kann natürlich auch gefährlich sein.”
    Dänemark ist besonders stark von dieser Entwicklung betroffen. Das Land gilt seit Jahren als Vorreiter bei der Digitalisierung von Schulen. Tablets und Laptops gehören zum normalen Unterricht, auch Prüfungen werden teilweise digital geschrieben. An manchen Schulen sind Bücher im Unterricht fast gänzlich verschwunden.
    KI trifft in Dänemark also auf ein Schulsystem, das ohnehin schon stark digitalisiert ist. Doch die Regierung wolle die Technologie nicht wieder aus den Klassenzimmern verbannen, sondern den Umgang damit stärker kontrollieren, erklärt Bildungsminister Magnus Heunicke im dänischen Rundfunk: "Leider wird KI von einigen Schülern zum Schummeln missbraucht. Wir haben deshalb ein paar Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht und beraten gemeinsam mit den Schulen, wie es weitergehen soll."

    Weiterführende Schulen sollen während Prüfungen Überwachungssoftware einsetzen und den Zugriff auf KI-Dienste sperren. Aufgaben sollen außerdem wieder häufiger direkt in der Schule erledigt werden. Und eine größere Abschluss-Hausarbeit am Ende des Schuljahres muss zusätzlich mündlich verteidigt werden. So soll auffallen, wenn jemand eine Arbeit zwar abgibt, den Inhalt aber selbst nicht erklären kann.
    Für die Kopenhagener Lehrerin Cecilie Linnegaard geht es dabei aber nicht darum, KI gänzlich aus der Schule herauszuhalten. Im Gegenteil: “Durch das Überwachen schaffen wir es, mit KI in der Schule zu arbeiten ohne Betrug. So können wir in Tests überprüfen, was die Schüler verstanden haben, und im Unterricht trotzdem moderne Technologien einbeziehen.”

    Die neuen Regeln sind deshalb zunächst vor allem eine Notbremse. Dänemark will herausfinden, wie Schule mit KI funktionieren kann, ohne dass am Ende nur noch die Maschine die Aufgaben erledigt. 
    KI wird an dänischen Schulen also nicht ganz verschwinden. Die neue Botschaft lautet vielmehr: Die Schüler dürfen Technik nutzen. Am Ende sollen die Jugendlichen aber zeigen, was sie selbst können.

    [Audio] Podcast: Kipppunkt Ost: Queer aufm Dorf! / Schulfach Demokratie?

    [15.8.] Podcast: Kipppunkt Ost – Folge 8: Queer aufm Dorf!: Queeres Leben in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist seit Langem gezielten Angriffen ausgesetzt: durch die AfD und andere rechtsextreme Akteure, durch den Entzug von Fördergeldern für Beratungs- und Anlaufstellen und gewalttätige Angriffe auf LGBTIQA+, queere Treffpunkte, Bars und CSDs. Aber es gibt auch aktive Engagierte, die dagegenhalten: In Episode 8 sprechen wir mit Christian und Alice von Queerstrelitz e.V. als Mutmacher*innen über queere Selbstbehauptung und Mut – auch unabhängig von den Landtagswahlen, sondern im Alltag. Über die Bedeutung von CSDs in kleineren Städten wie Naumburg und Solidarität nach dem tödlichen islamistischen, queerfeindlich motivierten Anschlag auf den CSD in Berlin sowie die existenziellen Bedrohungen für Community-Organisationen und Beratungsangebote nicht nur im Fall einer AfD-Landesregierung spricht Marcel Dörrer, Sprecher des Lesben-, Schwulen- und Queerpolitischer Runder Tisch Sachsen-Anhalt (LSQpRT). Die tödliche Dimension von Queerfeindlichkeit ist durch den islamistischen Anschlag auf den CSD in Berlin mit einer getöteten Frau und 31 zum Teil schwer verletzten Überlebenden auf brutale Weise auch außerhalb der betroffenen Communities deutlich gemacht worden. In #Episode 8 geht es auch um geheuchelte Politiker*innen-Trauer, mangelnden Schutz, notwendige Solidarität und Sichtbarkeit. 
    Gäste und Zitatgeber*innen Christian und Alice von Queerstrelitz e.V. – für queere Menschen und deren Freunde Luna Möbius, queere Aktivist*in und Content Creator*in aus Sachsen-Anhalt, Marcel
    Dörrer, Sprecher des Lesben-, Schwulen- und Queerpolitischer Runder Tisch Sachsen-Anhalt (LSQpRT) und Mitglied im Vorstand der Aidshilfe Halle.

    [30.7.] Podcast: Kipppunkt Ost – Folge 7: Schulfach Demokratie? Alle nachsitzen!: In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Zahl der offiziell registrierten rechtsextremen Vorfälle an Schulen innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. Hakenkreuze auf dem Pausenhof, rassistisch motivierte Angriffe auf Schüler*innen of Colour, rechtsextreme Bedrohungen gegen queere und demokratisch engagierte Lehrerkräfte sowie Hetz- und Outingkampagnen mit Bezugnahme auf eine vermeintliche „Neutralitätspflicht“ prägen schon jetzt den Schulalltag vieler Familien und Pädagog*innen. Das stellt viele Eltern schulpflichtiger Kinder und Pädagog*innen vor die Frage: Gehen oder Bleiben? Und wer schützt mich vor rechtsextremen Denunziationen, Hetzkampagnen und Angriffen im Schulkontext? In Episode #7 sprechen wir mit Christina, Mutter von drei schulpflichtigen Kindern in Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, Lehrerin und Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, und der Mutmacherin Hanka, Lehrerin an einer Freien Schule in Mecklenburg-Vorpommern, über Probleme im Bildungswesen – der Lehrer*innenmangel und Unterrichtsausfall ist Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommen insbesondere an Sekundarschulen noch gravierender als im Rest der Republik– und die Auswirkungen rechtsextremer Landnahme und Normalisierung im Schulalltag. Ebenfalls haben wir mit Lehrkräften gesprochen, die uns vom Schulalltag berichten, und stellen das Mutmacher*innen-Projekt „Mach mal was Cooles“ vor.

    Social-Media-Verbot in Frankreich gekippt

    [14.8.] Der französische Verfassungsrat hat ein geplantes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt . Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten erst im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt. Es sollte auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron ursprünglich schon nach den Sommerferien, also am 1. September, in Kraft treten.
    Für Macron bedeutet die Entscheidung eine schwere politische Niederlage. Er hatte sich vehement für das Social-Media-Verbot ausgesprochen und sein Land zum Vorreiter in Europa machen wollen. In einer ersten Reaktion auf das Urteil erklärte das Präsidialamt, Macron werde Ministerpräsident Sébastien Lecornu damit beauftragen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Macron sei entschlossen, die Reform vor dem Frühjahr 2027 in Kraft treten zu lassen.
    Der Verfassungsrat erkannte in seinem Urteil zwar "die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls" an. Er wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot "sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind".
    Das Gesetz sei auch ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, da es zwangsläufig dazu führe, dass jede Person - auch volljährige Nutzer - ihr Alter nachweisen müssten, bevor sie auf Dienste zugreifen. Dafür fehlt nach Einschätzung des französischen Verfassungsrates bislang eine entsprechende gesetzliche Grundlage.
    Das geplante Gesetz sah vor, dass Kinder von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden sollen, ebenso von Videoplattformen wie YouTube, Messengern und bestimmten Onlinevideospielen. Außerdem sah es eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen vor. Zu dieser Bestimmung äußerte sich der Verfassungsrat in seiner Entscheidung nicht.
    Frankreich hatte als erstes Land in der Europäischen Union ein solches Social-Media-Verbot beschlossen. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, planen ebenfalls ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter.
    In Deutschland legte eine Expertenkommission der Bundesregierung Ende Juni ein umfangreiches Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor.
    Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche. [Tagesschau, vgl. Focus]

    [Audio] Kindeswohlgefährdung auf Rekordhoch

    [14.8.] Dlf: Jugendschutz - Fallzahlen der Kindeswohlgefährdung auf Rekordhoch: Laut dem Statistischen Bundesamt stellten Behörden 2025 bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Gefährdung durch Vernachlässigung oder psychische, körperliche beziehungsweise sexuelle Gewalt fest; ein neuer Höchststand. Zurückzuführen sei dieser Anstieg auch auf eine höhere Wachsamkeit, sagt die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen. [9:37 Min]

    [28.7.] Dlf: Tabea Koepp: „Gewalt erleiden“ - Sexuelle Gewalt als Alltäglichkeit: Mit ihrem Buch „Gewalt erleiden“ legt die Soziologin Tabea Koepp die erste große Studie zu weltanschaulich eingebetteter organisierter sexualisierter Gewalt vor. Dabei geht sie weit über alles hinaus, was bisher an Forschung zu dem Thema vorliegt. [6:41 Min]

    [21.7.] Dlf: Kindesmissbrauch - Warum sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige zunimmt: Mehr als 17.000 registrierte Missbrauchsfälle an Kindern gibt es in Deutschland. Das Dunkelfeld ist größer. Digitale Gewalt nimmt zu, auch durch KI. Woran liegt das und was kann man dagegen tun? Und: Der britische Premierminister Burnham kündigt an seinem ersten Tag Entlastungen an. [27:48 Min]

    [12.2.] Dlf: Sexuelle Gewalt - Wie missbrauchte Kinder besser betreut werden: In jeder Schulklasse haben statistisch gesehen bis zu zwei Kinder sexuellen Missbrauch erlebt. Retraumatisierende Untersuchungen und Befragungen sowie lange Verfahren belasten sie weiter. Wie sollte eine bessere Betreuung dieser Opfer aussehen? 
    Im ersten „Childhood Haus“ Deutschlands sollen von Missbrauch betroffene Kinder kindgerecht untersucht und befragt werden können, und Familien Unterstützung finden.[31:10 Min]

    Was stärkt Kinder, wenn Eltern psychisch erkrankt sind?

    [14.8.] Was stärkt Kinder, wenn Eltern psychisch erkrankt sind? Expert:innen antworten.:
    Hat ein Elternteil eine psychische Krankheit, erleben Kinder das häufig als belastend. Wie gute Kommunikation in der Familie aussieht, welche Warnsignale wichtig sind und was Kindern Halt gibt.
    Wenn ein lieber Mensch aus dem engsten Umfeld krank ist, leidet man oft mit. Eine ganz andere Dimension bekommt dieses Mitleid, wenn ein Kind ein psychisch krankes Elternteil hat. 
    Gerade bei schweren und lang andauernden seelischen Erkrankungen kann der betroffene Elternteil mitunter keine so gute Mutter oder kein so guter Vater sein, wie er oder sie möchte – und wie das Kind es bräuchte. Die Folgen für Kinder können erheblich sein. Aber es gibt Möglichkeiten, diese Kinder und ihre Familien zu stärken. Expert:innen ordnen ein. [zum gesamten Beitrag auf utopia.de]

    Rechtliche Bedenken bei trans*Namen Verwendung in offiziellen Dokumenten

    [13.8.] geschlechtersensible-paedagogik.de - Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit: In Rechtsfragen: 
    Artikel von Yan Zirke: Zeugnisse, Urkunden und Dokumente - Gibt es rechtliche Bedenken, den selbstgewählten Vornamen von trans* Schüler*innen zu verwenden?
    Für trans* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche erleichtert es den Alltag enorm, wenn in der Schule konsequent ihr selbstgewählter Vorname verwendet wird. Doch manche Lehrkräfte sind unsicher, welchen Namen sie ins Klassenbuch oder aufs Zeugnis schreiben dürfen, wenn noch keine rechtliche Vornamens- und Personenstandsänderung erfolgt ist. Wir zeigen: Rechtliche Bedenken sind unbegründet! 

    Siehe auch: [25.6.25] Geschlechter-Gerechtigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht - Was regelt § 9 Nummer 3 SGB VIII und warum? von Ulrike Lembke

    [19.2.25] Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern - Was sagt das Gesetz? von Michael Rogenz

    [19.2.25] Personenstand & Intergeschlechtlichkeit - Welche Eintragungen und Änderungen sind wann möglich? von Michael Rogenz

    [Audio] Weltweit 230 Mio. Frauen von Genitalverstümmelung betroffen

    [12.8.] Dlf: Genitalverstümmelung - Filmemacherin Beryl Magoko: zwischen Schmerz und Heilung [35:19 Min]
    Beryl Magoko: In Kenia aufgewachsen, in Köln zur Filmemacherin geworden. In ihren Dokumentarfilmen „The Cut“ und „In Search“ erzählt sie von der Realität der Genitalverstümmelung an Frauen in ihrer Heimat Kenia. Sie spricht offen über Gewalt, Schmerz und Scham. Mit ihren Filmen zeigt sie so, was oft verschwiegen wird. (Erstsendung am 6.2.2026)

    Siehe auch: [6.2.25] Dlf: Gewalt - Weltweit sind 230 Millionen Frauen von Genitalverstümmelung betroffen: Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist ein extrem grausamer Eingriff mit gravierenden Folgen für die Mädchen und Frauen. Laut UNO sind die Eingriffe in rund 30 Ländern weiterhin verbreitet. Vor allem in Afrika, aber auch in Deutschland gibt es Fälle. [4:15 Min]

    bpb: Bekommen Familien zu wenig staatliche Unterstützung?

    [7.8.] Bundeszentrale für politische Bildung: Zahlen, bitte! #22 Bekommen Familien zu wenig staatliche Unterstützung?
    Das Bundesfamilienministerium will unter anderem beim Elterngeld kürzen. Und da das Land immer älter wird und die Leute immer weniger Kinder bekommen, sagen viele: genau das falsche Signal. Heute gibt's bei "Zahlen, bitte!" eine kleine Geschichte der deutschen Familienpolitik, und wir schauen uns an, wie andere Länder versuchen, mehr Geburten anzuregen. Über allem steht am Ende die Frage: kann der Staat überhaupt für eine höhere Geburtenzahlen sorgen? [weiter]

    Handyverbote an Schulen - Unterschiede in den Bundesländern

    [6.8.] Ab Februar 2027 soll die private Nutzung von Handys und anderen digitalen Endgeräten bis einschließlich Klasse 10 während der gesamten Schulzeit untersagt werden – auch in Pausen und Ganztagsangeboten. Die Geräte sollen ausgeschaltet und nicht sichtbar verwahrt werden. Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) begründet die Regelung damit, den sozialen Druck zur ständigen Erreichbarkeit zu reduzieren und mehr Raum für persönliche Begegnungen zu schaffen.
    Die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz lehnt ein generelles Verbot ab. Sie fordert stattdessen eine stärkere Verankerung von Medienbildung und gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern entwickelte Regeln. Ein pauschales Verbot könne pädagogische Konzepte zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien nicht ersetzen. [SWR, Heise]

    In Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, dem Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bestehen - (bspw. mit Blick auf Klassenstufen) unterschiedlich ausgestaltete Handy-Nutzungsverbote an Schulen. 
    In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gibt es derzeit kein vergleichbares landesweites allgemeines Handyverbot. Dort werden die Regelungen grundsätzlich von den einzelnen Schulen festgelegt bzw. durch Empfehlungen oder Leitlinien des Landes unterstützt.

    Warum Jugendbeteiligung wichtig ist, wie sie gut gelingt& wo sie bereits erfolgt

    [4.8.] National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.:  Blogbeitrag Themenmonat August: Jugendliche gestalten: 
    Im August lag der Fokus der Kampagne #NichtOhneUns auf der Altersgruppe Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind Expert:innen ihrer eigenen Lebensrealitäten und bringen wertvolle Erfahrungen, Ideen und Lösungsansätze ein. Je nach Alter verändern sich jedoch die Themen, die junge Menschen beschäftigen, ebenso wie die Räume, in denen sie sich einbringen möchten. Wer das Recht auf Beteiligung wirksam umsetzen möchte, darf Kinder und Jugendliche deshalb nicht als homogene Gruppe betrachten, sondern muss unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und Beteiligungsformate berücksichtigen und ermöglichen. 
    Warum Jugendbeteiligung wichtig ist, wie gute Beteiligung entsteht, wo Jugendliche bereits beteiligt werden, erfahrt ihr im Blog. [Mehr dazu]

    Siehe auch auf Instagram: Social Media Takeover des NC-Jugendforums: 
    Passend zum Themenmonat „Jugendliche gestalten“ wollten wir diejenigen zu Wort kommen lassen, über die viel gesprochen wird: junge Menschen selbst. 
    Faul? Zu viel am Handy? Nicht belastbar? Über die heutige Jugend gibt es viele Meinungen und mindestens genauso viele Klischees. Am Internationalen Tag der Jugend hat unser Jugendforum deshalb unseren Instagram-Account übernommen und gängige Vorurteile über die „Jugend von heute“ genauer unter die Lupe genommen. 
    Bei einem zweiten Takeover stand die Frage im Mittelpunkt, warum Beteiligung wichtig ist und wie Kinder und Jugendliche ihre Stadt aktiv mitgestalten können. Die Mitglieder des Jugendforums haben gezeigt, welche Möglichkeiten es gibt, sich einzubringen, mitzureden und eigene Ideen umzusetzen. [Mehr dazu]

    [Audio] Moscheegemeinden: Rolle bei der Radikalisierungsprävention junger Menschen

    [3.8.] Deutschlandfunk: Moscheegemeinden: Unterschätzte Player in der Islamismus-Prävention.
    Wie kann die Radikalisierung junger Muslime verhindert werden? Moscheegemeinden spielen bei der Prävention eine wichtige Rolle spielen, sagt Extremismusforscher Özgür Özvatan. Denn die Mehrheit der Gemeinden ist weder illiberal noch radikal. [8:27 Min]

    Warnung vor wachsendem Antiziganismus - Schutz ist Aufgabe der Mehrheitsgesellschaft

    [2.8.] Zentralrat und Antiziganismusbeauftragter mahnen stärkeren Schutz von Sinti und Roma an:
    Anlässlich des Europäischen Holocaust-Gedenktages für Sinti und Roma haben der Vorsitzende des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma, Romani Rose, und der Antiziganismusbeauftragte der Bundesregierung, Michael Brand (CDU-Bundestagsabgeordneter u. parlamentarischer Staatssekretär), vor wachsendem Antiziganismus gewarnt. Bei der internationalen Gedenkveranstaltung im ehemaligen NS-Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau sprach Rose von einem Erstarken eines gewaltbereiten Antiziganismus in Deutschland. In ganz Europa erzielten rechtsextreme und nationalistische Parteien Wahlerfolge und machten Hass und Hetze wieder salonfähig.
    Rose appellierte an die Europäische Union, durch Bildung und Aufklärung zur Prävention beizutragen. So müsse in den Schulbüchern der Heimatländer der Sinti und Roma auch auf deren Beiträge zu Kunst, Musik und Kultur hingewiesen werden.

    Für die Bundesregierung nahm der Antiziganismusbeauftragte Brand an der Gedenkveranstaltung teil. Er hatte zuvor im Deutschlandfunk die Verantwortung der Mehrheitsgesellschaft für den Schutz der Sinti und Roma hervorgehoben. Der Umgang mit Minderheiten zeige, wie es um eine Demokratie bestellt sei. Deutschland trage eine historische Verantwortung.
    Brand bezeichnete den Beschluss der Bundesregierung vor knapp einem Monat, eine Aufarbeitungskommission zum Unrecht an Sinti und Roma nach 1945 einzusetzen, als „unglaublich spät“, zugleich aber als wichtigen Schritt. Nach dem Nationalsozialismus habe es personelle und strukturelle Kontinuitäten gegeben. Menschen, die Sinti und Roma verfolgt hätten, hätten später über Rentenanträge oder Entschädigungen entschieden. Auch im Wohnbereich seien Sinti und Roma diskriminiert und an den Rand gedrängt worden.
    Diskriminierung finde auch heute statt und nehme sogar zu, betonte Brand. Neben gezielten Angriffen auf Minderheiten würden auch Stereotype weiterverbreitet. Die Aufarbeitungskommission solle die Stimmen Betroffener hören, Akten erschließen, staatliches Handeln untersuchen und Handlungsempfehlungen erarbeiten.

    In Auschwitz-Birkenau wird jährlich an den Völkermord an den Sinti und Roma erinnert. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden dort rund 4.300 Sinti und Roma von der SS ermordet. Insgesamt fielen zwischen 1933 und 1945 bis zu 500.000 Sinti und Roma dem nationalsozialistischen Völkermord zum Opfer. [Dlf 1/2]

    LSG folgt EuGH: AsylbLG-Leistungsausschluss rechtswidrig

    [30.7.] Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 30. Juli 2026 im Eilverfahren entschieden, dass der Leistungsausschluss gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für Dublin-Fälle in der bis zum 28. April 2026 geltenden Fassung unionsrechtswidrig und damit unanwendbar ist. Denn er widerspricht der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.06.2026 C-621/24), wonach entsprechend der alten Aufnahmerichtlinie RL 2013/33/EU für Antragstellende ein „angemessener“ Lebensstandard gewährt werden muss. [LSG BW Beschluss 30.7.26; L 7 AY 3689/25 ER-B]

    Der EuGH hatte am 4. Juni 2026 entschieden, dass ein vollständiger Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für sogenannte Dublin-Fälle unionsrechtswidrig ist. D.h. der Entzug von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verstößt gegen EU-Recht (insbesondere die EU-Aufnahmerichtlinie). Die Regelung darf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland nicht mehr angewendet werden. Asylsuchende in Dublin-Verfahren haben weiterhin Anspruch auf das gesetzliche Existenzminimum (Ernährung, Unterkunft, Gesundheit). Gegen bereits ergangene Bescheide zum Leistungsausschluss sollte umgehend Widerspruch eingelegt und bei den Sozialgerichten ein Eilantrag gestellt werden. [Verfassungsblog, FR NRW

    Vgl.: [27.8.] Migazin: Leistungsausschluss bei Dublin-Fällen: Zweifel an Recht und Wirkung.

    Aktuelle Rechtsprechung: ION-Kostenerstattung UMA, Leihmutterschaft, Kindeswohlgefährdung, ...

    [29.7.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Newsletter 7-8/2026
    Aktuelle Rechtsprechung:
    - BVerwG 27.1.2026 – 5 C 3.24: Kostenerstattung für die ION von UMA: Die örtliche Zuständigkeit für die Inobhutnahme (ION) eines unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländers richtet sich auch dann grundsätzlich allein nach § 88a Abs. 2 SGB VIII, wenn sich dieser aus einer Jugendhilfemaßnahme, die sich an eine erste reguläre ION anschließt, entfernt und erneut in Obhut genommen werden muss. In diesem Fall kann der neu aufnehmende Jugendhilfeträger keine Kostenerstattung vom ursprünglich zuständigen Träger gem. § 89b Abs. 1 SGB VIII (auch nicht analog) verlangen; ggf. steht ihm jedoch ein Kostenerstattungsanspruch aus § 89b Abs. 2 SGB VIII gegen den überörtlichen Träger zu. BVerwG 27.1.2026 – 5 C 3.24 

    - BGH 13.5.2026 – XII ZB 220/25: Anerkennung ausländischer Entscheidungen bei Leihmutterschaft ohne genetische Verwandtschaft: Der BGH hat entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine ausländische Gerichtsentscheidung über die Elternschaft bei einer Leihmutterschaft in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt wird. Dies gelte, wenn die Wunscheltern genetisch nicht mit dem Kind verwandt sind, da dies regelmäßig gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts (ordre public, § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG) verstoße. Die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses sei in Deutschland durch das Adoptionsverfahren gewährleistet. BGH 13.5.2026 – XII ZB 220/25

    - OLG Hamm 27.3.2026 – 12 UF 158/25: Umgangsausschluss wegen mittelbarer Kindeswohlgefährdung: Das Gericht hat das Umgangsrecht eines Vaters mit seiner Tochter ausgeschlossen, nachdem dieser die Stiefschwester sexuell missbraucht hatte. Aus Art. 31 Abs. 1 Istanbul-Konvention ergebe sich, dass mittelbare Gefährdungen des Kindeswohls im Rahmen des Sorge- und des Umgangsrechts zu berücksichtigen sind. Eine konkrete mittelbare Gefährdung für die seelische Entwicklung des Kindes könne sich daraus ergeben, dass es bei der Durchführung von begleiteten Umgängen mit dem Vater mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer massiven Destabilisierung des Familiensystems kommen kann. OLG Hamm 27.3.2026 – 12 UF 158/25 

    - VG Hannover 18.6.2026 – 3 A 3593/26: Notwendige Beiladung betroffener Minderjähriger in Verfahren gegen ION: Bei verwaltungsgerichtlichen Klagen von Eltern gegen eine vom Jugendamt angeordnete, noch laufende Inobhutnahme (ION) ist das betroffene Kind stets notwendig beizuladen (§ 65 Abs. 2 VwGO). Ein von einer ION betroffener Minderjähriger sei als Rechtssubjekt mit eigenen Rechten und ggf. Pflichten betroffen und nicht lediglich „Objekt“ der jugendhilferechtlichen Maßnahme. Da der Minderjährige selbst nicht prozessfähig ist, sei ihm zwingend ein Verfahrenspfleger zu bestellen. VG Hannover 18.6.2026 – 3 A 3593/26

    [Video] Gendermedizin - Frauenherzen sind anders / Herzinfarkt, Depressionen, ADHS

    [29.7.] ARD/ MDR: Brisant vom 29. Juli
    Video ab Min. 9:40: Kardiologin warnt vor Einheitsmedizin: Frauenherzen sind anders.

    Siehe auch: Geschlecht und Medizin: Eine Krankheit - unterschiedliche Symptome bei Mann und Frau [8.5.24]
    Bei einigen Krankheiten haben Männer und Frauen unterschiedliche Symptome. Ein Problem für Ärztinnen und Ärzte. Die Folge kann eine Fehldiagnose und damit unter Umständen sogar lebensgefährlich sein - etwa bei einem Herzinfarkt. Doch auch andere Krankheiten haben je nach Geschlecht unterschiedliche Symptome.

    Herzinfarkt: die Symptome bei Männern - und bei Frauen: Ein Stechen in der Brust, Schmerzen, die in den linken Arm ausstrahlen und kalter Schweiß - das sind bekannte Symptome, die auf einen Herzinfarkt hindeuten können. Zumindest bei Männern.
    Die Anzeichen bei Frauen sehen meist ganz anders aus. Bei ihnen deuten oft Übelkeit mit Erbrechen, Kurzatmigkeit, Hals- und Nackenschmerzen oder Schmerzen zwischen den Schulterblättern auf einen Herzinfarkt hin. Der typische Brustschmerz kann bei Frauen, die einen Infarkt erleiden, mitunter sogar ausbleiben.
    Im Gegensatz zu Männern zeigen Frauen bei einem Herzinfarkt eher Symptome wie Rückenschmerzen oder Übelkeit mit Erbrechen.

    Auch bei Depressionen unterschiedliche Symptome: Statistiken zeigen, dass Frauen häufiger von Depressionen betroffen sind als Männer. Laut Robert-Koch-Institut führen allerdings Geschlechterbilder zu einer Verzerrung der Diagnostik.
    Bei Frauen äußert sich eine Depression typischerweise durch Symptome wie Konzentrationsstörung, Niedergeschlagenheit, Interessenverlust, Abgeschlagenheit oder Selbstzweifel.
    Männer hingegen zeigen sich eher aggressiv, feindselig oder unsozial. Erhöhter Alkoholkonsum, Arbeits- oder Spielsucht oder Hoffnungslosigkeit kommen hinzu.

    ADHS viermal häufiger bei Jungs als bei Mädchen: ADHS gilt als eine der häufigsten psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Bei Jungs wird die Krankheit 4,3-mal häufiger diagnostiziert als bei Mädchen. Grund dafür könnten auch hier die Symptome sein.
    Mädchen, die an ADHS leiden, zeigen seltener typische Symptome wie Hyperaktivität oder störendes Verhalten. Bei ihnen äußert sich die Krankheit eher durch Unruhe, Vergesslichkeit oder starke emotionale Schwankungen.
    Jungs werden häufiger mit ADHS diagnostiziert - Grund dafür können unterschiedliche Symptome bei Jungen und Mädchen sein.

    "Frauenkrankheiten" werden bei Männern häufig nicht erkannt: Zu typischen "Frauenkrankheiten" zählen beispielsweise Osteoporose, Rheuma, Schilddrüsenerkrankungen oder Brustkrebs. Auch wenn Frauen statistisch gesehen häufiger daran erkranken, bleiben Männer nicht gänzlich davon verschont.
    Medizinische Studien berücksichtigen geschlechterspezifische Unterschiede oft nicht. Dieser "Gender Health Gap" kann ein Risiko für Fehldiagnosen sein.
    [Quellen und weiterführende Links: ZDF, BBC, WDR Quarks und Co., SWR, RKI, MDR]

    Neue Arbeitsverbote für Geduldete aus weiteren “sicheren Herkunftsstaaten”

    [29.7.] Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V:  Neue Arbeitsverbote für geduldete Personen aus weiteren “sicheren Herkunftsstaaten”. 
    Mit dem heutigen Tag gelten die in § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG geregelten Arbeitsverbote auch für geduldete Personen aus den EU-weit festgelegten "sicheren Herkunftsstaaten". Das betrifft u.a. Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Diese Erweiterung sowie eine an Stichtagen orientierte Übergangsregelung sind in einem kleinteiligen und teils nur schwer nachvollziehbaren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet worden. Die vorliegende Fachinformation bietet eine Übersicht und Einordnung zu den neuen Regelungen.
    Zum 12. Juni 2026 sind im Zuge der der GEAS-Umsetzung weitere Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ auf EU-Ebene definiert worden (Art. 62 VO (EU) 2024/1348). Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese zusätzlichen Staaten ausgeweitet (Änderung des § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG). Zugleich ist eine Übergangsregelung beschlossen worden, nach der Menschen aus den neuen „sicheren Herkunftsstaaten“ dem Arbeitsverbot doch nicht unterliegen, wenn sie bestimmte Stichtage erfüllen (§ 104 Abs. 18 Nr. 2 AufenthG). Das Gesetzgebungsverfahren ist sehr unübersichtlich, da es in verschiedenen Gesetzespaketen – die inhaltlich eigentlich ganz andere Dinge regeln – und mithilfe kurzfristiger Änderungsanträge erfolgte. Diese gesetzlichen Änderungen sind am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.

    Die Gesetzgebung kann in folgenden Gesetzentwürfen nachvollzogen werden:
    - Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ vom 10. Juni 2026; Bundestagsdrucksache 21/6393 (Nr. 2c)
    - Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ vom 8. Juli 2026; Bundestagsdrucksache 21/7004 (Nr. 3c)

    Die Fachinformation behandelt die folgenden Fragen:
    - Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
    - Welche Staaten gelten als “sichere Herkunftsstaaten”?
    - Was gilt für den Arbeitsmarktzugang mit einer Duldung für Menschen aus “sicheren Herkunftsstaaten”?
    - Für wen gelten Übergangsregelungen?
    - Was ist in der Beratungspraxis zu beachten?

    [Download: Fachinfo zu Arbeitsverboten für Menschen mit Duldung aus weiteren “sicheren Herkunftsstaaten”]

    Muster-Urkunden - (vorgeburtliche/) Anerkennung der Vaterschaft

    [29.7.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Kraft.
    Das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drs. 376/26) wurde am 28.7.2026 verkündet und ist größtenteils am 29.7.2026 in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 221). 
    Ab sofort kann die Zustimmung der Ausländerbehörde Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung sein. Dies ist der Fall, wenn ein sog. aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, etwa wenn der Anerkennende Deutscher ist, die Mutter aber lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt und kein Abstammungsgutachten vorgelegt wird. Ohne die erforderliche Zustimmung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes aufgenommen werden. Das DIJuF wird seine Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft entsprechend zeitnah anpassen. 
    Unter dem Handlungsfeld "Beistandschaft, Unterhalt, Abstammung" ist neben der Muster-Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft nach § 1595a BGB nun auch eine Muster-Urkunde über die vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft nach § 1595a BGB abrufbar. Beide Muster wurden freundlicherweise von Theodor Bühn, Abteilungsleiter StJA Karlsruhe aD, zur Verfügung gestellt.
    Links: BGBl. 2026 I Nr. 221; Handlungsfeld "Beistandschaft, Unterhalt, Abstammung"

    Queerfeindlichkeit - mehr Prävention gefordert

    [29.7.] Dlf: Nach Anschlag in Berlin: Verband Queere Vielfalt: Anschlag nur „Spitze des Eisbergs“ – mehr dauerhaften Einsatz der Politik gefordert.
    Der Verband Queere Vielfalt erwartet nach dem Anschlag am Rande des CSD in Berlin dauerhaft mehr Einsatz für zusätzlichen Schutz.

    Der Anschlag sei nur die Spitze des Eisbergs, sagte Verbandsprecherin Thost im Deutschlandfunk . Es gebe seit Jahren eine Vervielfachung queerfeindlicher Angriffe. Thost betonte, der Verband warne seit Jahren vor steigendem Hass und fordere Prävention. Angekündigte Maßnahmen der Politik würden nicht konsequent umgesetzt.
    Thost kritisierte zudem, dass die Betroffenen des Anschlags zu sehr aus dem Blick der öffentlichen Debatte gerieten. Die getötete Frau und die vielen Verletzten seien Teil der queeren Community gewesen. Der Fokus der Politik liege derzeit stattdessen auf dem Strafrecht und Details zum Täter.
    Laut Thost gibt es in der Community große Sorgen mit Blick auf anstehende CSD-Veranstaltungen etwa in Hamburg oder Amsterdam.
    Der Verband Queere Vielfalt ist die größte Interessensvertretung queerer Menschen in Deutschland.

    [Video] Eingewandert, ausgebeutet: Azubis aus Drittstaaten

    [28.7.] NDR - Story - Eingewandert, ausgebeutet: Azubis aus Drittstaaten um jeden Preis?
    Deutschland gehen die Azubis aus. Seit gut sechs Jahren können junge Menschen aus aller Welt deshalb vereinfacht in Deutschland eine Ausbildung machen. Vermittelt werden sie aus Ländern wie Marokko, Indonesien oder Vietnam – oft über dubiose Agenturen, die hohe und illegale Provisionen abverlangen. In Deutschland angekommen, werden sie oft als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Müssen ausbildungsfremde Arbeiten übernehmen, unzulässige Minijobs ausüben und teils Kautionen bei ihren Chefs hinterlegen. Die investigative Dokumentation deckt Fälle in der Pflege und Gastronomie auf, spricht mit Insidern, verfolgt die Spuren der Vermittler bis nach Vietnam und wirft ein Schlaglicht auf ein grassierendes System im teilweise unregulierten Azubi-Markt.

    Arbeitsverbote für Geduldete aus neuen sicheren Herkunftsstaaten& Übergangsregelung

    [28.7.] Arbeitsverbote für Geduldete aus neuen sicheren Herkunftsstaaten sowie Übergangsregelung in Kraft.
    Hinweise von Claudius Voigt, Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.:
    Das „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen“ und das „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ wurden am 28.7. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
    Damit gelten u.a. ab dem 29. Juli 2026:
    - die Arbeitsverbote für Geduldete aus den neuen EU-weiten Sicheren Herkunftsstaaten (Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien, Türkei) in § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG und die
    - Bestandsschutzregelungen in § 104 Abs. 18 AufenthG für Geduldete aus diesen Staaten, die entweder schon am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland gelebt haben (das ist das symbolträchtige Datum, an dem Friedrich Merz zum Bundeskanzler gewählt wurde) oder die am 11. Juni 2026 (das ist ein Tag vor GEAS-Inkrafttreten) schon eine Beschäftigungserlaubnis hatten.

    Diese missglückte Übergangsregelung bedeutet u.a. folgendes: Menschen, die während des Asylverfahrens zum neuen Ausbildungsjahr im August eine Ausbildung aufnehmen, werden keine Ausbildungsduldung mehr erhalten können und dem Arbeitsverbot unterliegen – obwohl sie womöglich schon mehrere Jahre in Deutschland leben und obwohl der Ausbildungsvertrag schon lange unterschrieben ist. Denn sie waren weder am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland (sondern gestattet), noch hatten sie am 11. Juni 2026 schon eine konkrete Beschäftigungserlaubnis. Kritik und Protest von Ausbildungsbetrieben ist zu erwarten. Es bedürfte daher Nachbesserungen durch Anwendungshinweise oder eine weitere Gesetzesänderung.

    Rechte Parteien profitieren von Terror und Angst

    [27.7.] Migazin: Drei Mechanismen - CSD-Anschlag verschiebt politische Debatte – und AfD profitiert.
    Studien und Analysen zeigen, dass Terroranschläge Wahlverhalten verändern können. Besonders rechte Parteien profitieren demnach von Angst, verschärften Migrationsdebatten und einer zunehmend aggressiven politischen Stimmung im Land. [weiterlesen]

    bpb: Frauen in der extremen Rechten

    [27.7.] Bundeszentrale für politische Bildung: Rechtsextremismus - Frauen in der extremen Rechten:
    Frauen spielen eine zentrale Rolle in der extremen Rechten – online wie offline. Der Beitrag beleuchtet ihre Strategien und ihre Bedeutung für die Verbreitung extrem rechter Ideologien.
    Kapitel: - Alle rechtsextrem?
    - Rollen und Funktionen von Frauen im Rechtsextremismus
    - Schutz- und Beschützerinnennarrative
    - Geschlechterrollen im Internet
    - Mobilisierungspotenziale und Ausblick

    [Audio] Mediennutzung: Kita& Schule können nicht alle Versäumnisse ausgleichen

    [25.7.] Deutschlandfunk: Mediennutzung: Kita und Schule können nicht alle Versäumnisse ausgleichen.
    Erzieher und Lehrer klagen immer lauter über mangelnde Kompetenzen der Kinder: motorisch, emotional, kognitiv. Was Eltern leisten können, hängt von vielen Bedingungen ab. Ihr Vorbild ist wichtig, ihr Job anstrengend. Worauf kommt es heute an? [54:10 Min]

    BVerfG: Verbot willkürlichen Widerrufs von Aufnahmezusagen

    [24.7.] Verfassungsgericht zu Aufnahmezusagen: Willkürlicher Widerruf ist verboten.
    Die Bundesregierung hat pauschal Aufnahmezusagen für bedrohte Afghan:innen zurückgezogen. Das Bundesverfassungsgericht fordert nun Einzelfallprüfungen.
    Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage einer Afghanin statt, die 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten hatte, allerdings immer noch in Pakistan wartet. Die Bundesregierung hätte die Aufnahmezusagen nicht pauschal für „ungültig und erloschen“ erklären dürfen. Dies sei „objektiv willkürlich“ gewesen, entschieden jetzt die Verfassungsrichter:innen. Ob die Frau nach Deutschland kommen darf, ist trotzdem völlig offen.
    Die Afghanin lebte nach sexuellen Übergriffen aus ihrer Familie in Afghanistan in einem dortigen Frauenhaus, wo sie sich zur Frauenrechtlerin entwickelte. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban setzte das Auswärtige Amt sie deshalb auf die sogenannte Menschenrechtsliste und gab im September 2021 eine Aufnahmezusage.
    Die Frau reiste mit ihren zwei minderjährigen Kindern nach Pakistan, wo sie in der deutschen Botschaft Visa für Deutschland erhalten sollte, was sich aber wegen Turbulenzen in Pakistan verzögerte. In der Zwischenzeit hatte in Deutschland die Regierung gewechselt, und das neue Merz-Kabinett kündigte an, sie werde alle freiwilligen Aufnahmeprogramme beenden.
    Dementsprechend erklärte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Dezember 2025 alle Aufnahmezusagen für Personen der Übergangsliste und einer ähnlichen „Überbrückungsliste“ für „ungültig und erloschen“. Bestehen blieben nur die Zusagen für afghanische Ortskräfte, die einst für die Bundeswehr gearbeitet hatten, und Zusagen aus dem späteren Bundesaufnahmeprogramm.
    Wegen dieser „Abkehrerklärung“ aus dem Dezember 2025 lehnte das Auswärtige Amt die Erteilung von Visa an die Afghanin und ihre Kinder ab. Die Afghanin klagte dagegen, verlor aber beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Frau könne aus der Aufnahmezusage von 2021 kein Recht auf Aufnahme ableiten. Die Zusage sei nur eine interne Erklärung des Innenministeriums gegenüber dem Auswärtigen Amt gewesen.

    Beschluss mit grundsätzlicher Bedeutung: Gegen die negative OVG-Entscheidung erhob die Afghanin Verfassungsbeschwerde, die nun vom Zweiten Senat des Gerichts entschieden wurde. Der Beschluss hat grundsätzlich Bedeutung und betrifft rund 400 weitere Afghanen der Menschenrechts- respektive Übergangsliste, die noch in Pakistan warten.
    Auf den ersten Blick war die Klage der Afghanin erfolgreich. Der Bundesinnenminister hätte die Aufnahmezusagen nicht pauschal und ohne Prüfung des Einzelfalls widerrufen dürfen, entschieden die Richter:innen. Dies habe gegen das Willkürverbot verstoßen. Es gehe zwar um eine außenpolitische Entscheidung mit großem Entscheidungsspielraum. Doch im Rechtsstaat sei die Exekutive „niemals völlig frei“, betonte das Gericht.
    Im konkreten Fall musste die Regierung berücksichtigen, dass sie eine Entscheidung zugunsten konkreter Personen getroffen und dies auch mitgeteilt hatte. Dobrindt durfte nicht außer Acht lassen, dass ihm diese Betroffenen jetzt „als Rechtssubjekte mit individuellen Interessen“ gegenüberstehen. Er hätte deshalb eine Einzelfallprüfung vornehmen müssen.
    Auf den zweiten Blick bringt die Karlsruher Entscheidung der Frau aber wenig Konkretes. So hat die Afghanin keinen Anspruch auf Aufnahme in Deutschland. Aus der zeitweiligen Aufnahmezusage ergebe sich weder eine grundrechtliche Schutzpflicht noch Vertrauensschutz. Vielmehr hat Dobrindt weiter einen großen Entscheidungsspielraum.
    Die Gerichte dürfen deshalb nicht einmal prüfen, ob seine neue Entscheidung vertretbar oder verhältnismäßig ist. Sie dürfen dann nur kontrollieren, ob Dobrindt überhaupt eine Einzelfallprüfung vornahm. Dobrindt müsse diese politische Entscheidung dann vor allem gegenüber dem Bundestag und in der öffentlichen Debatte rechtfertigen, so die Verfassungsrichter:innen.

    Fall geht zum OVG zurück: Der Fall der Afghanin geht jetzt zum OVG Berlin-Brandenburg zurück. Das OVG wird Dobrindt auffordern, neu über Bestehen oder Widerruf der Aufnahmezusage zu entscheiden. Dementsprechend erhält die Afghanin ein Visum oder nicht. Wenn sie kein Visum erhält, wird Pakistan die Frau nach Afghanistan abschieben. 
    Derzeit hält sich die Frau mit ihren Kindern in Peschawar auf. Mit ihr befinden sich dort noch weitere rund 600 Afghan:innen, die ursprünglich deutsche Aufnahmezusagen hatten. Zwei Drittel von ihnen standen auf der Menschenrechts- respektive Übergangsliste, sind also auch von der Entscheidung betroffen. Sie werden bis zum Abschluss des Verfahrens im Auftrag der Bundesregierung mit Unterkunft und Nahrung versorgt. Dazu wurde die Regierung nun vom Verfassungsgericht auch ausdrücklich verpflichtet, da sonst das Recht auf eine willkürfreie Entscheidung leer laufe. [taz; BVerfG]

    Bundesstiftung Gleichstellung: Neues vom Vierten Gleichstellungsbericht 

    [23.7.] Newsletter der Bundesstiftung Gleichstellung - Bereich Gleichstellungsberichte: Von Arbeitsmarkt- und Agrarpolitik bis zur Klimapolitik in Kommunen: Neues vom Vierten Gleichstellungsbericht. 
    Die letzte Hitzewelle ist noch nicht lange her. Dabei sind die steigenden Temperaturen nur eine der Folgen des Klimawandels, den unzureichende Klimaschutzmaßnahmen weiter anheizen. Wir alle haben die Hitze zu spüren bekommen. Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung belegt jedoch: Die Folgen des Klimawandels treffen Frauen und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Der Bericht zeigt auch, dass es nicht so bleiben muss. Denn Politik, Verwaltung oder Zivilgesellschaft finden dort konkrete Handlungsempfehlungen, wie sie Klimaschutz, Klimaanpassung und Gleichstellung zusammen denken können.

    Themen auf den Punkt gebracht: Wir haben die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Berichts in verschiedenen Publikationen übersichtlich aufbereitet.
    Kurzfassungen in deutscher und englischer Sprache, Infoblätter (deutsch, englisch) und Erläuterungen in leichter Sprache bringen die Informationen des Berichts auf den Punkt. 
    Themenblätter stellen einzelne Handlungsfelder und Themen des Berichts übersichtlich dar und enthalten Beispiele und Anregungen zum Weiterlesen.
    - Das Themenblatt Arbeitsmarkt erläutert, warum und wie Veränderungen in Industrie und Dienstleistungsbranchen zu adressieren sind.
    - Im Themenblatt Landwirtschaft geht es um eine gleichstellungsorientierte und ökologische Agrarpolitik.
    - Das Themenblatt Mobilitäts- und Verkehrsplanung skizziert einen Fahrplan für klimafreundliche und geschlechtergerechte Mobilität.
    - Wie Geschlechterstereotypen unsere Essgewohnheiten beeinflussen, warum das klimarelevant ist und was wir ändern können, beantwortet das Themenblatt Ernährung.
    - Ein Themenblatt widmet sich dem Thema Klimapolitik in Kommunen. Es knüpft an die Erkenntnisse und Beispiele der von uns beauftragten Studie Gleichstellung als Schlüssel kommunaler Klimapolitiken zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gleichstellungsberichts auf kommunaler Ebene an.
    In Kürze erscheinen zwei weitere Themenblätter. Sie zeigen, wie Energiegemeinschaften auf mehr Geschlechtergerechtigkeit achten können und wie Städte aussehen, die Sorge für Mensch und Natur in den Mittelpunkt stellen.

    Weitere Anregungen finden Sie außerdem in unserer neuen Datenbank mit praxisorientierten Umsetzungsbeispielen und unserem neuen Blog. Hier veröffentlichen wir spannende Hintergrundtexte, zum Beispiel Vom Extra zum Standard: Wie Kommunen Geschlechterverhältnisse in ihrer Klimapolitik verankern.

    Alles auf einen Blick: Unsere Webseite: Daten, Fakten und praxisorientierte Handlungsempfehlungen sind ein Markenzeichen der Gleichstellungsberichte und das seit 15 Jahren. Der Erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 veröffentlicht.
    Auf unserer Webseite www.gleichstellungsbericht.de erhalten Sie Informationen zu allen Gleichstellungsberichten. Sie finden dort sämtliche Publikationen, einschließlich der für die Gleichstellungsberichte beauftragten Expertisen und Hintergrundpapiere. Zugleich informieren wir über Veranstaltungen und Neuigkeiten rund um den aktuellen Gleichstellungsbericht. - Schauen Sie doch mal vorbei! 
    Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns unter gleichstellungsbericht@bundesstiftung-gleichstellung.de.

    GEAS: EU-Grundrechteagentur warnt vor Risiken an den Grenzen

    [21.7.] Neues Asylsystem: EU-Grundrechteagentur warnt vor Risiken für Schutzsuchende an den Grenzen.
    Europa verschärft Grenzverfahren und verspricht zugleich Grundrechtsschutz. Doch während Menschen sterben und Pushback-Vorwürfe folgenlos bleiben, sind vielerorts die neuen Kontrollmechanismen nicht einsatzbereit. Auch Deutschland verhandelt noch über Geld für die Grundrechtsaufsicht. [weiterlesen: MIGAZIN]

    Gesundheitsversorgung: Rechte aller Kinder& Jugendlichen im AsylbLG

    [22.7.] Seit dem 12. Juni 2026 haben alle Kinder und Jugendlichen im AsylbLG Anspruch auf eine Gesundheitskarte und eine uneingeschränkte Gesundheitsversorgung (neuer § 4 Abs. 4 AsylbLG). Sie werden von der AsylbLG-Behörde bei einer frei wählbaren Krankenkasse angemeldet, die dann eine Gesundheitskarte ausstellt und die Versorgung übernimmt. Hierzu gibt es nun vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium per Erlass hilfreiche Informationen sowie ergänzende Dokumente (z. B. Anmeldeformular). Da es sich bei § 4 Abs. 4 AsylbLG um ein Bundesgesetz handelt, ist alles weitestgehend übertragbar auf alle anderen Bundesländer.
    - Rundschreiben vom 26.06.2026 zu Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in Folge der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) (Gesundheitskarte für minderjährige AsylbLG-Berechtigte)
    - Anlage zum Rundschreiben vom 26.06.2026 - Krankenliste RLP
    - Anlage zum Rundschreiben vom 26.06.2026 - Anmeldungsformular zur Gesundheitsversorgung nach § 264 Abs. 2 SGB V iVm § 4 Abs. 4 AsylbLG
    - Anlage zum Rundschreiben vom 26.06.2026 - Abmeldeformular zur Gesundheitsversorgung nach § 264 Abs. 2 SGB V iVm § 4 Abs. 4 AsylbLG

    Vom Paritätischen Gesamtverband gibt es außerdem eine Fachinfo, die die neuen Regelungen zusammenfasst.

    [Informationen zusammengestellt von Claudius Voigt, Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., www.ggua.de]

    EU: Menschenrechts-NGOs fordern Ende der Migrationszusammenarbeit mit Libyen

    [19.7.] Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die EU auf, die missbräuchliche Migrationszusammenarbeit mit Libyen zu beenden.
    Ein Bündnis aus 31 zivilgesellschaftlichen Organisationen forderte die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten am Freitag auf, die Zusammenarbeit mit Libyen im Bereich der Migration zu beenden. Die Organisationen erklärten, die Unterstützung der EU für die libysche Küstenwache und andere Sicherheitsakteure trage zu schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge und Migrant*innen bei.
    In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten die Organisationen die finanzielle, technische und logistische Unterstützung der EU für libysche Behörden. Diese Unterstützung ermögliche es den libyschen Kräften, Menschen auf dem Mittelmeer abzufangen und nach Libyen zurückzubringen, wo ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter, sexuelle Gewalt, Zwangsarbeit und andere Misshandlungen drohten.
    Die Erklärung richtet sich insbesondere gegen die Unterstützung der libyschen Küstenwache und der General Administration for Coastal Security (GACS), die der in Tripolis ansässigen Regierung der Nationalen Einheit untersteht. Nach Ansicht der Organisationen verstößt die fortgesetzte Zusammenarbeit gegen das völkerrechtliche Prinzip der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement), das die Rückführung von Menschen in Staaten verbietet, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
    Die Unterzeichner äußerten zudem Besorgnis über Berichte, wonach die EU ihre Zusammenarbeit auch mit den ostlibyschen Behörden ausweiten wolle. Dies könne die Mitverantwortung der EU für weitere Menschenrechtsverletzungen vertiefen.
    Die Organisationen fordern die EU auf, jegliche Unterstützung für libysche Sicherheitskräfte einzustellen und stattdessen sichere und legale Zugangswege nach Europa zu schaffen, die staatliche Seenotrettung zu stärken und den Zugang zu Schutz und fairen Asylverfahren sicherzustellen.
    Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Amnesty International, Human Rights Watch und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). [JURISTnews]

    EU-Haushalt: Mehr nationale Freiräume - höhere Risiken für Menschenrechte

    [20.7.] Die nationalen Hauptstädte sollen künftig mehr Flexibilität bei den Ausgaben für Migration erhalten. Kritiker warnen jedoch, dass dies die ungleiche Lastenteilung fortschreiben und die Glaubwürdigkeit einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik untergraben könnte.:

    Neue EU-Haushaltslinie verlagert Migrationsgelder an die Mitgliedstaaten – mit dem Risiko von Missbrauch an den Grenzen.
    Der Rat der Europäischen Union hat vergangene Woche (15. Juli) festgelegt, welche Bereiche im nächsten europäischen Haushalt Mittel für Grenzschutz und innere Sicherheit erhalten sollen. Damit will die EU den Druck auf die Mitgliedstaaten erhöhen, in der Migrationspolitik schneller zu handeln.
    Die Verhandlungsposition des Rates für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 sieht Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des jüngsten EU-Pakts zu Migration und Asyl vor. Ziel ist ein effizientes Management der EU-Außengrenzen und der Visaverfahren sowie die Bekämpfung von Bedrohungen der inneren Sicherheit.
    Die Mittel für Grenzschutz und innere Sicherheit sollen in den Jahren 2028–2034 über nationale Pläne bereitgestellt werden, anstatt – wie im derzeitigen System – die oft bürokratischen EU-Verfahren durchlaufen zu müssen. Über die konkreten Haushaltszahlen soll allerdings erst bis Ende 2026 entschieden werden.
    Jeder Mitgliedstaat wird einen Plan mit den vorgesehenen Reformen in den Themenbereichen vorlegen, die der Rat als mögliche Gegenstände der MFR-Verhandlungen benannt hat, darunter Visa, Rückführungen und Bedrohungen der inneren Sicherheit.
    „Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, auf dringende Bedürfnisse und politische Veränderungen zu reagieren“, erklärte der Rat am vergangenen Mittwoch. Die Staaten könnten die Mittel entsprechend ihres regionalen Kontextes einsetzen.
    „Mit dieser Einigung ebnen wir den Weg für entscheidende Unterstützung der EU-Staaten bei der Umsetzung des Pakts zu Migration und Asyl und bei der Modernisierung des Grenzmanagements“, erklärte der irische Minister für Justiz und Inneres der EU-Ratspräsidentschaft, Jim O’Callaghan, in einer Stellungnahme.
    Dieser Abbau bürokratischer Hürden steht im Mittelpunkt des EU-Kurses zur Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Kritiker warnen jedoch, dass die Übertragung solcher Befugnisse an die Mitgliedstaaten mehr Spielraum für Menschenrechtsverletzungen schaffen könnte, ohne dass diese ausreichend reguliert oder kontrolliert werden. [EU-Observer]

    Europarat: Risiken für Grundrechte in deutschen u.a. Rückkehrzentren

    [16.7.] Europarat warnt fünf EU-Staaten vor Risiken für Grundrechte bei geplanten „Rückkehrzentren“
    Der Europarat, Europas führende Menschenrechtsorganisation, hat fünf EU-Staaten aufgefordert, die Rechte abgelehnter Asylsuchender nach internationalem Recht vollständig zu schützen. Die Betroffenen sollen im Rahmen eines geplanten neuen Systems sogenannter „Rückkehrzentren“ (return hubs) in Drittstaaten abgeschoben werden.
    Die Warnung erfolgt einen Monat, nachdem das Europäische Parlament eine umstrittene Reform der EU-Migrationspolitik gebilligt hat. Ziel der Reform ist es, Abschiebungen zu beschleunigen und den Mitgliedstaaten zu erlauben, Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Zentren außerhalb der EU zu bringen.
    Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, richtete Schreiben an Österreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland und die Niederlande. Darin äußerte er Sorge über die Gefahr von Misshandlungen, willkürlicher Inhaftierung sowie über mögliche Verstöße gegen grundlegende Verfahrensrechte.
    Die niederländische Regierung erklärte, sie arbeite gemeinsam mit Griechenland, Österreich, Deutschland und Dänemark an der Einrichtung gemeinsamer Rückkehr- und Transitzentren in Drittstaaten für abgelehnte Asylbewerber und andere Migrantinnen und Migranten ohne rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in der EU.
    Die Niederlande streben nach eigenen Angaben konkrete Fortschritte bis Ende des Jahres an. Ministerpräsident Rob Jetten hatte zuvor von einer „Asylkrise“ gesprochen.
    O’Flaherty betonte, dass Staaten vor jeder Überstellung eine gründliche Risikoprüfung durchführen müssten. Außerdem seien rechtsverbindliche Abkommen mit den betreffenden Drittstaaten erforderlich, die durchsetzbare Menschenrechtsgarantien enthalten. Darüber hinaus brauche es unabhängige Kontroll- und Überwachungsmechanismen, um Transparenz und Rechenschaft sicherzustellen.
    Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union. Ihm gehören 46 Staaten an, und er überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
    Die Debatte über Rückkehrzentren findet vor dem Hintergrund eines in vielen EU-Staaten zunehmenden politischen Drucks für eine härtere Migrationspolitik und wachsender Unterstützung für rechte und rechtsextreme Parteien statt.
    Kritiker warnen, dass Rückkehrzentren außerhalb der EU den Zugang zu Rechtsbeistand und zu europäischen Gerichten erschweren und so den Schutz grundlegender Rechte von Migrantinnen und Migranten schwächen könnten. [Reuters]

    Anti-Schwarzer Rassismus in Behörden und Schulen

    [15.7.] Migazin: Behörden und Schulen prägen rassistische Erfahrungen.
    Der neue Monitoringbericht zu Anti-Schwarzem Rassismus in Berlin zeigt: Anti-Schwarzer Rassismus äußert sich nicht nur in Beleidigungen und Gewalt. Besonders häufig erleben Betroffene Benachteiligung dort, wo Institutionen Schutz gewährleisten, Beschwerden bearbeiten und Rechte durchsetzen sollten – in Behörden und Schulen. [zum gesamten Beitrag]

    Studie: Geflüchtete Kinder massiv benachteiligt

    [14.7.] Migazin: Studie: Geflüchtete Kinder massiv benachteiligt.
    Eine bundesweite Erhebung zeichnet ein alarmierendes Bild: Viele geflüchtete Kinder haben keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung, gesunder Ernährung, angemessenem Wohnen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.
    Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände sehen nach Deutschland geflüchtete Kinder als massiv benachteiligt an. Der Paritätische Gesamtverband und die Kinderrechtsorganisation Save the Children verwiesen zur Begründung auf eine bundesweite Befragung unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften. Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten oder Schwangere ohne gesundes Essen seien demnach für viele geflüchtete Familien Realität.
    Laut Befragung sehen 87 Prozent der Fachkräfte die Teilhabe der Kinder als eingeschränkt an. 74 Prozent hielten den Zugang zur Gesundheitsversorgung zum Zeitpunkt der Erhebung für unzureichend. Mehr als 70 Prozent sagten, eine ausreichende und gesunde Ernährung sei nicht möglich. Besonders benachteiligt seien Neugeborene, Kinder mit Behinderungen sowie Kinder mit psychischen oder chronischen Erkrankungen.

    Bezahlkarte und Leistungskürzungen treffen Kinder: Auch die Bezahlkarte erweise sich im Alltag vieler Familien als problematisch. Knapp 90 Prozent der Fachkräfte, die dazu Angaben machen konnten, sahen negative Folgen der Bargeldbegrenzung für Kinder. Genannt wurden Schwierigkeiten beim Bezahlen von Schulmaterialien, Vereinsbeiträgen oder kleinen Beträgen für Freizeitangebote. Kinder würden dadurch von Aktivitäten ausgeschlossen, als „anders“ wahrgenommen und beschämt.
    Besonders drastisch sind der Studie zufolge Leistungskürzungen und vollständige Leistungsausschlüsse. Rund die Hälfte der Fachkräfte mit entsprechenden Erfahrungen berichtete, dass Familien mit Kindern zumindest in Einzelfällen vollständig von Leistungen ausgeschlossen worden seien. Mehr als 60 Prozent kannten Fälle von Leistungskürzungen. Auch wenn nur die Leistungen der Eltern gekürzt würden, treffe dies die Kinder, da die Familie insgesamt weniger Geld für Lebensmittel, Kleidung und Medikamente habe. Als weitere Folgen werden Verschuldung, Mietrückstände und drohende Obdachlosigkeit genannt.

    Monate ohne Leistungen: Notsituationen entstehen demnach auch durch lange Bearbeitungszeiten bei Behörden. Bei der erstmaligen Bewilligung von Leistungen berichteten mehr als 70 Prozent der Fachkräfte von regelmäßigen oder vereinzelten Fällen, in denen Kinder wegen Verzögerungen in Not geraten seien. Auch bei der Verlängerung bestehender Leistungen schilderten knapp 70 Prozent entsprechende Erfahrungen.
    Familien müssten sich verschulden, von Bekannten versorgen lassen oder um Lebensmittel bitten. Selbst Verzögerungen von wenigen Wochen könnten dazu führen, dass Geld für Essen, Medikamente oder Schulmaterialien fehle. Ein Befragter schilderte einen Fall, in dem Leistungen für ein neugeborenes Kind erst nach elf Monaten bewilligt worden seien.
    Als ein Grund werden Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Geburtsurkunden genannt. Fehlen Dokumente der Eltern oder müssen Identitäten zunächst geklärt werden, könnten Neugeborene nach Angaben der Fachkräfte über Wochen oder Monate ohne Leistungen und ohne gesicherten Zugang zur medizinischen Versorgung bleiben. Auch kurzzeitig ausgestellte Aufenthaltspapiere verursachten Probleme: Läuft etwa eine Duldung ab, würden mitunter neben den Grundleistungen auch Leistungen für Schulessen oder gesellschaftliche Teilhabe unterbrochen.
    Die Angaben zur Gesundheitsversorgung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Befragung Anfang 2026. Nach einer inzwischen in Kraft getretenen Neuregelung sollen Minderjährige seit Mitte Juni grundsätzlich Gesundheitsleistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Die Organisationen erwarten dadurch Verbesserungen. Probleme wie fehlende Sprachmittlung sowie zu wenige Facharzt- und Therapieplätze blieben jedoch bestehen.

    Benachteiligung auch beim Wohnen und in der Bildung: Benachteiligungen zeigen sich der Befragung zufolge auch beim Wohnen, bei der Mobilität und im Bildungsbereich. 73 Prozent sahen Menschen im Asylbewerberleistungsbezug beim Wohnen gegenüber anderen Leistungsbeziehenden benachteiligt. Sammelunterkünfte seien häufig zu eng, schlecht ausgestattet und nicht kindgerecht. Rund 62 Prozent berichteten, dass Behörden den Auszug von Familien in eine eigene Wohnung zumindest in Einzelfällen ablehnten.
    Etwa zwei Drittel der Fachkräfte hielten auch die Mobilität der Kinder für unzureichend. Abgelegene Unterkünfte, schlechte Busverbindungen und nicht übernommene Fahrtkosten erschwerten Besuche bei Freunden sowie die Teilnahme an Nachhilfe-, Sport- und Freizeitangeboten. Leistungen für Bildung und Teilhabe erreichten zwar viele, aber längst nicht alle berechtigten Kinder. Einen ausreichenden Zugang zu zusätzlicher Lernförderung sahen lediglich 43 Prozent. Als Hürden nannten die Befragten Sprachbarrieren, komplizierte Anträge, fehlende Informationen und teilweise verweigerte Bewilligungen.

    Appell - Leistungskürzungen ausschließen: Der Geschäftsführer von Save the Children, Florian Westphal, sprach von einem Skandal. Kinder mit Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten noch weniger als Kinder, die Grundsicherung beziehen. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist“, sagte Westphal.
    Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, forderte er, Leistungskürzungen für Familien mit minderjährigen Kindern ausnahmslos auszuschließen. Auch müsse geprüft werden, ob die Regelsätze eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung ermöglichen. Die Verbände fordern zudem einfachere Bewilligungsverfahren, einen finanzierten Zugang zu Sprachmittlung sowie den Verzicht auf Bezahlkarten bei Familien mit Kindern. Langfristig solle das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft und Geflüchteten der Zugang zum regulären Sozialsystem ermöglicht werden.
    Für die nicht repräsentative Studie „Kindheit im Sondersystem“ wurden im Januar und Februar 2026 insgesamt 443 Fachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet online befragt. Sie sollten die Lage von Kindern, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, auf Grundlage ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrungen beurteilen. Bundesweit betrifft dies den Angaben zufolge rund 100.000 Minderjährige.

    Frauen in der Migration: Ein Überblick in Zahlen

    [14.7.] Bundeszentrale für politische Bildung: Frauen in der Migration: Ein Überblick in Zahlen.
    Migration wird oft als männliches Phänomen wahrgenommen. Dabei machen Frauen weltweit etwa die Hälfte der Migrierten aus, in einigen Weltregionen überwiegt ihr Anteil an der Migration.
    Geflüchtete und migrierte Frauen werden in der wissenschaftlichen und öffentlichen Wahrnehmung häufig kaum beachtet. In der Migrationsgeschichte wurden sie lange schlicht vergessen, weil sich Studien hauptsächlich auf männliche Akteure im Wanderungsgeschehen konzentrierten. So galten beispielsweise Bildungs- und Erwerbsmigration lange Zeit fast ausschließlich als männliche Angelegenheit, obwohl auch Frauen zu jeder Zeit an diesen Wanderungen beteiligt waren. Dies liegt auch daran, dass Frauen in westlichen Gesellschaften lange kaum als Akteurinnen am Arbeitsmarkt wahrgenommen wurden. Als sich im 19. und 20. Jahrhundert der Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft vollzog, ging dies auch mit einer Trennung des Familien- und Erwerbsbereichs einher: Häusliche, unbezahlte Arbeit wurde dabei meistens Frauen zugewiesen, während die außerhäusliche Lohnarbeit vor allem von Männern ausgeübt wurde. Das bürgerliche Familienbild mit seinen Vorstellungen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung verbreitete sich: Demnach galten Männer als Familienernährer, während Frauen sich um den Haushalt und die Kindererziehung kümmern sollten. Das Modell und Idealbild der Hausfrau entstand und setzte sich bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts als Norm in westlichen Gesellschaften durch. Gerade in Arbeiterfamilien reichte der Lohn des Mannes jedoch häufig nicht aus, um die Familie zu ernähren. Frauen mussten also auch einer Lohnarbeit nachgehen. Gesellschaftlich wurde diese allerdings eher als „Zubrot“ verstanden, häufig wurden ihnen deutlich geringere Löhne gezahlt als männlichen Arbeitern.
    In der Wahrnehmung blieb die Erwerbsarbeit von Frauen vor diesem Hintergrund lange Zeit unterbelichtet. Das gilt auch für Migrantinnen. Häufig waren und sind sie im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen und der Sorgearbeit tätig, welche vielfach nicht als reguläre Berufstätigkeit gelten. Zudem erfolgen sie in den meisten Fällen in einem prekären, informellen Arbeitsverhältnis. Auch deshalb bleiben Migrantinnen oft unsichtbar – in vielen Statistiken tauchen sie nicht auf.
    Die in der Migrationsforschung in den 1960er und 1970er Jahren gängigen Theorien betrachteten als männliches Phänomen. Impulse für ein Umdenken in der Migrationsforschung kommen seit Ende der 1970er Jahre aus der Frauen- und Geschlechterforschung. Obwohl seit den 1980er Jahren (spätestens seit 1993) vermehrt die Erfahrungen von Migrantinnen in den Blick rücken, konzentrieren sich in der Migrationsforschung die meisten Studien weiterhin auf oder erheben die Geschlechtszugehörigkeit nicht. Daraus resultiert nicht zuletzt ein Mangel an nach Geschlechtern ausgewiesenen Statistiken. Der Prototyp des Migranten scheint somit immer noch der Mann zu sein, auch wenn knapp die Hälfte der Menschen, die weltweit migrieren, Frauen sind und es in vielen Weltregionen mehr weibliche als männliche Eingewanderte gibt. [zum gesamten Artikel]

    Inhalte des Artikels: Zahlenwerk: Frauenmigration global... , …und in Deutschland , Zahlen zu geflüchteten Frauen , Flucht nach Europa , Feminisierung der Migration.

    Digitale Erinnerungskultur zum Nationalsozialismus und Holocaust

    [13.7.] werkstatt.bpb.de (ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, umgesetzt von der Gesellschaft für eine gute Zukunft DG mbH): Erinnern in der Ära der Creators
    Die digitale Erinnerungskultur zum Nationalsozialismus und Holocaust befindet sich laut dem Historiker Steffen Jost „an einer wichtigen Schwelle“, da neue Akteure im digitalen Raum eine entscheidende Rolle spielen. Er argumentiert, dass wir uns inzwischen in einer „Ära der Creators“ befinden, in der historische Inhalte an die Logiken der Plattformen angepasst werden. Welche Auswirkungen das haben kann, ist im Interview nachzulesen: „Die Erinnerung an den Holocaust hat sich immer wieder verschiedenen Medienformen angepasst.“
    Im Interview erläutert Historiker Steffen Jost, wie digitale Akteure das historische Lernen grundlegend verändern und wie dieser erinnerungskulturelle Wandel das Wissen über den Holocaust beeinflusst. [weiter]

    Effizienterer Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen

    [2.7.] Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 25.6.2026 zum effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen:
    Im April wurde bekannt, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände seit Dezember 2025 Sparvorschläge für einen „effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erarbeitet, um insbesondere die Ausgabenbelastung der Kommunen zu senken (s. DIJuF-Meldung vom 20.4.2026). Bei einem Treffen am 25.6.2026 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen nun folgenden Beschluss gefasst: Sofern in dieser Legislaturperiode Leistungsgesetze des Bundes (neue Leistungsgesetze oder Änderungen von Leistungen im Rahmen von bestehenden Leistungsgesetzen) mit deutlichen Veränderungen der Finanzierungslasten unter den staatlichen Ebenen verbunden sind, sichert der Bund zu, die Auswirkungen in Form einer Be- oder Entlastung auf die Haushalte der Kommunen und der Länder iHv 80 % für Länder und Kommunen zu kompensieren, wenn sich diese auf mind. 200 Mio. EUR jährlich belaufen (s. Ziff. 2. unter TOP 3.1 „Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität“). Die Regelung soll ab 1.10.2026 gelten. 

    Bund und Länder halten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss konkrete Änderungen in den Leistungsgesetzen des Bundes für geboten, um notwendige Einsparungen und Effizienzen erreichen zu können. Diese sind in einer Anlage zu TOP 3.1 im Einzelnen aufgelistet. Die durch diese geplanten Änderungen erzielten Einsparungen sind von dem oben beschriebenen Kompensations-Mechanismus gem. Ziff. 2. des Beschlusses ausgenommen. Die Änderungen umfassen im Bereich des SGB VIII etwas das Pooling von Assistenzleistungen, das mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) umgesetzt werden soll, Leistungen an junge Volljährige, die Jugendhilfeplanung und das Vereinbarungsrecht. Außerdem wird eine umfassende Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes angestrebt. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner sollen in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.

    Links: - BK/MPK Beschluss TOP 3.1 Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität
    - BK/MPK Anlage zu Beschluss zu TOP 3.1 “Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen”
    - MPK Pressekonferenz vom 25.6.2026
    - DIJuF-Meldung vom 20.4.2026

    [Audio] Podcast: Sexualisierte Gewalt an Schulen – Perspektiven Betroffener

    [29.6.] Deutschlandfunk: Podcast: Die Lieblingsschülerin
    Drei Schülerinnen sind 15 Jahre alt, als ihre Lehrer mit ihnen eine Beziehung beginnen. Heute fragen sie sich: Wie konnte der emotionale und sexuelle Missbrauch lange unbemerkt bleiben? Ein Podcast über sexualisierte Gewalt an Schulen und die Folgen.
    11.02.2026 Trailer - Die Lieblingsschülerin: Drei Schülerinnen sind 15 Jahre alt, als ihre Lehrer mit ihnen eine Beziehung beginnen. Heute fragen sie sich: Wie konnte der emotionale und sexuelle Missbrauch lange unbemerkt bleiben? Ihre Geschichten: Zu hören ab dem 26.02.2026.

    25.2.26 Die Lieblingsschülerin (1/5)Die erste Nachricht: Zoe*, Hannah* und Marie* sind 15, als ihre Lehrer privat mit ihnen in Kontakt treten. Angeblich wollen sie ihnen helfen. Aber eigentlich nutzen die Lehrer den Austausch, um sich den Schülerinnen emotional und sexuell anzunähern.

    25.2.26 Die Lieblingsschülerin (2/5)Das erste Mal: Bei Marie* und Zoe* fliegen die Beziehungen zu ihren Lehrern nach einiger Zeit auf. Aber niemand bekommt mit, wie Hannahs* Lehrer sie zu sich nach Hause einlädt und Schritt für Schritt zum Sex überredet. 

    25.2.26 Die Lieblingsschülerin (3/5)Die Überforderung der Schulen: Die Fälle von Marie* und Zoe* landen vor den Schulaufsichtsbehörden. Die Lehrer werden versetzt. Für Maries* und Zoes* Schulen sind die Vorfälle damit abgeschlossen. Die Schülerinnen sollen in der Schule weitermachen, als wäre nichts gewesen.

    25.2.26 Die Lieblingsschülerin (4/5)Die anderen Schülerinnen: Nach 20 Jahren stellt sich Hannah* noch einmal ihrer Vergangenheit. Sie spricht mit einer Frau, die als Schülerin mit dem gleichen Lehrer in einer Beziehung war wie sie. Hannah* versteht, dass sie nicht die einzige Lieblingsschülerin war.

    25.2.26 Die Lieblingsschülerin (5/5)Heilung: Hannah*, Zoe* und Marie* wollen, dass sich im Schulsystem etwas ändert. Damit Fälle wie ihre aufgearbeitet und Schülerinnen nicht mehr alleingelassen werden. In einem emotionalen Treffen konfrontiert Zoe* ihre ehemalige Schulleiterin.

    29.6.26 Die Lieblingsschülerin (Bonus 1/2)Weitere Fälle: Seit der Veröffentlichung des Podcasts erreichen uns viele Nachrichten von Betroffenen. In dieser Bonusfolge sprechen Britta Rotsch und Taiina Grünzig über einige davon und fragen: Warum glauben Betroffene oft jahrelang, dass sie selbst schuld sind?

    Britta Rotsch: Britta Rotsch, Jahrgang 1987, ist freie Journalistin, Autorin und Psychotherapeutin in Ausbildung in Wien. Sie schreibt über Trauma, Gewalt, Familie und Geschichten, die sonst meist im Privaten bleiben. Die Recherche zum Podcast „Die Lieblingsschülerin“ verdeutlichte ihr, wie hilflos Schulen oft mit Fällen von emotionalem und sexuellem Missbrauch umgehen und wie tief diese Erfahrungen Biografien prägen. Das motiviert sie, Missstände sichtbar zu machen und Räume zu schaffen, in denen Betroffene ernst genommen werden.

    Reformvorschlag für das Ehegattensplitting

    [26.6.] In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben die Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung Nicola Fuchs-Schündeln, Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, und Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, einen Reformvorschlag zur Reform des Ehegattensplittings veröffentlicht - gemeinsam mit weiteren Unterstützer:innen.
    Die vorgeschlagene Reform verbindet drei Ziele: Die Ehe bleibt als Verantwortungsgemeinschaft steuerlich anerkannt. Familien mit Kindern werden gezielter gefördert. Und die Erwerbsanreize für Zweitverdienende werden gestärkt.
    Den offenen Brief sowie die Reformvorschläge finden Sie auf der Website des WZB.

    Weltflüchtlingstag: Das Schutzsystem wankt! 

    [20.6.] Heinrich-Böll-Stiftung: Kommentar: Weltflüchtlingstag: Das Schutzsystem wankt! 
    Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni rückte die globale Situation von Geflüchteten in den Fokus. Auch 75 Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention steht das internationale Schutzsystem unter Druck. Der Kommentar von Kirsten Krampe zeigt, wie sehr das Fundament des Flüchtlingsschutzes erschüttert ist und warum dessen Verteidigung zu einer demokratischen Aufgabe wird. [Mehr]

    Rechtsradikalismus als Standortrisiko? Wenn Arbeitskräfte bestimmte Regionen meiden

    [12.6.] Heinrich-Böll-Stiftung: Analyse: Rechtsradikalismus als Standortrisiko? Wenn Arbeitskräfte bestimmte Regionen tendenziell meiden
    Rechte Einstellungen beeinflussen Wanderungsentscheidungen. Neue Forschungsergebnisse zeigen: Hohe Stimmenanteile für rechtsradikale Parteien schrecken Arbeitskräfte tendenziell ab. Dadurch verschärft sich der Fachkräftemangel in den betroffenen Regionen. Von Dr. Carola Burkert, Tanja Buch [Mehr]

    Bürger*innenforum entwickelt Gleichstellungsziele für Berlin

    [12.6.] Berlin.de: Bürgerinnen und Bürgerforum: Gleichstellungsziele für Berlin gemeinsam entwickeln
    Was muss sich in Berlin ändern, damit Frauen und Männer gleichberechtigt leben können? Im Bürgerinnen- und Bürgerforum entwickeln zufällig ausgewählte Berlinerinnen und Berliner gemeinsam Leitziele für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Berlin.

    Worum geht es?: Berlin braucht eine Gleichstellungspolitik, die im Alltag der Menschen ankommt. Rund 50 Berlinerinnen und Berliner ab 16 Jahren diskutieren, wo Handlungsbedarf besteht und formulieren konkrete Ziele. Sie benennen relevante Akteure und machen den Gleichstellungsauftrag der Berliner Verfassung für unterschiedliche Lebensbereiche greifbar.
    Wie läuft das Forum ab?: Das Forum trifft sich an drei Terminen im Juli, September und Oktober 2026. Die Teilnehmenden arbeiten in moderierten Kleingruppen und diskutieren im Plenum. Sie bringen ihre Alltagserfahrungen ein und werden von Fachleuten aus Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft informiert. Am Ende stehen gemeinsam erarbeitete Empfehlungen für ein gerechteres Zusammenleben in Berlin.
    Wer nimmt teil?: Die Teilnehmenden werden zufällig aus allen Berliner Bezirken ausgewählt. So sind möglichst viele unterschiedliche Perspektiven aus der Berliner Stadtgesellschaft vertreten. Das Forum ist niedrigschwellig und inklusiv angelegt: Gleichstellung wird nicht abstrakt diskutiert, sondern an konkreten Alltagserfahrungen festgemacht.

    Wer führt das Forum durch?: Das nexus Institut ist mit Konzeption, Organisation und Durchführung beauftragt. Dazu gehören: Entwicklung des methodischen Designs, Auswahl und Begleitung der Teilnehmenden, Geschlechtersensible Moderation, Organisation der Veranstaltungen sowie Ergebnisdokumentation und Abschlussbericht.

    Projektdaten: Laufzeit: Mai bis Dezember 2026, Auftraggeber: Land Berlin, zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Projektteam.

    Bericht: Migrationsberatung genießt Vertrauen

    [11.6.] Diakonie Deutschland: Migrationsberatung genießt Vertrauen [#StarkeMigrationsberatung]
    „Die MBE ist wie ein Hausarzt: zum Hausarzt geht man mit allen Problemen, die man hat.“ Über solche Äußerungen zeigte die #Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) am 11. Juni 2026 in der freundlichen Atmosphäre des Synagogenzentrums Potsdam, was sie ist und wo sie steht. Eindrücke vom Kongress und Überlegungen zu den Perspektiven des bundesgeförderten Programms, das jährlich fast eine halbe Million Menschen erreicht, von Johannes Brandstäter. [zum Bericht]

    Für viele Beschäftigte gehört Sexismus zum Arbeitsalltag 

    [10.6.] Heinrich-Böll-Stiftung: Hintergrund: Für viele Beschäftigte gehört Sexismus zum Arbeitsalltag 
    Eine neue Studie des von der EAF Berlin koordinierten Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ zeigt, dass Sexismus am Arbeitsplatz in Deutschland weit verbreitet ist. Besonders betroffen sind Frauen und genderqueere Personen. Auch Menschen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich häufig betroffen. Von Lea Rahman [Mehr]

    Debatte um Wehrpflicht & neuen Gesellschaftsdienst

    [6/26] Böll.Thema - Das Magazin der Heinrich-Böll-Stiftung: Ausgabe 1/2026: Wir, die Republik
    Brauchen wir eine neue Dienstpflicht?
    Die Debatte um die Wehrpflicht oder einen neuen Gesellschaftsdienst bewegt das Land. Im Zentrum steht die Frage, wozu der Staat seine Bürgerinnen und Bürger verpflichten darf. Junge Menschen wären besonders betroffen. Ein Streitgespräch zwischen Leon Eckert und Quentin Gärtner zu einer republikanischen Schlüsselfrage, moderiert von Rabea Haß.

    [Audio/ Text] Digitale Gewalt / Deepfake-Pornografie / KI & Sexismus

    [18.5.] Deutschlandfunk: Digitale Gewalt - Darum ist mehr Schutz schwierig: Wer übers Netz beleidigt und gedemütigt wird, hat es schwer, sich dagegen zu wehren. Das liegt auch daran, dass digitale Gewalt so vielfältig ist – auch strafrechtlich. Und nicht alles, was Menschen verletzt, bekommt man mit Strafrecht in den Griff. [18:56 Min.]

    Siehe auch weitere Dlf-Artikel: 
    [7.5.] Deepfake-Pornografie - Sexualisierte Gewalt durch KI: Aus harmlosen Fotos entstehen mithilfe von KI täuschend echte Deepfake-Pornos. Oft passiert das ohne das Einverständnis der abgebildeten Menschen. Die EU will gegen diesen Missbrauch vorgehen – und nimmt dazu die KI-Anbieter ins Visier.

    [23.9.25] KI und Sexismus - Klischees im Code: Von gescheiterten Bewerbungen bis hin zu mangelhafter Kreditwürdigkeit: Immer wieder zeigt sich, dass KI-Modelle Frauen benachteiligen. Diese Diskriminierung ist kein Zufall. KI kann gesellschaftliche Ungleichheiten und alte Rollenbilder zementieren.

    [Audio] Dschihadismus - Junge Männer im Sog der Subkultur

    [9.4.] Dschihadismus - Junge Männer im Sog der Subkultur: Warum gehen Jugendliche für den Islam bis in den Tod? Der Soziologe Felix Roßmeißl beschreibt in seinem Vortrag eine totale Subkultur, die einen fatalen Sog entwickeln kann. [34:11 Min, Dlf]

    [Video] „Counterspeech“ (gegen frauenfeindliche Hassrede)

    [4/26] „Counterspeech“: Die Landeshauptstadt Hannover macht mit einem neuen Videoclip auf Hassrede und digitale Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Der Film zeigt, wie belastend beleidigende und frauenfeindliche Angriffe im Internet sein können. Gleichzeitig wirbt er für Solidarität mit Betroffenen und stellt „Counterspeech“ (sachliche Gegenrede) als Möglichkeit vor, Hasskommentaren entgegenzutreten.
    Der Clip wurde in Kooperation des Referates für Frauen und Gleichstellung sowie der Stabsstelle Diversity der Landeshauptstadt Hannover produziert und setzt einen Ratsauftrag um, jährlich Maßnahmen gegen Hassrede zu entwickeln.
    Den Film können Sie sich auf der Website der Stadt Hannover anschauen. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover | frauen-und-gleichstellung@hannover-stadt.de 

    [Audio] Berufl. Orientierung begleiten – Podcast für Pädagog*innen (u.a. Geschlecht& Berufsorientierung)

    [2026] Podcast der Initiative Bildungsketten, gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
    Berufliche Orientierung begleiten – ein Podcast für Pädagoginnen und Pädagogen: Im Podcast dreht sich alles um die Frage: Wie kann ich junge Menschen in ihrer beruflichen Orientierung bestmöglich und systematisch unterstützen? Wir sprechen über Kommunikation und Reflexion, über Künstliche Intelligenz, Berufsorientierung für Jugendliche mit psychischer Belastung, geschlechtersensible Berufsorientierung und die Rolle der Eltern. Alle 14 Tage eine neue Folge!

    #18 Geschlecht und Berufsorientierung – Sprache und Bilder
    #17 Geschlecht und Berufsorientierung – Klischee ade!
    #16 Eltern erreichen – diese Methoden motivieren
    #15 Eltern erreichen – Beziehung als Türöffner
    #14: Berufsorientierung bei psychischer Belastung – Selbstregulation
    #13: Berufsorientierung bei psychischer Belastung – Selbstwahrnehmung
    #12: Berufsorientierung bei psychischer Belastung – Wege aus dem Überlebensmodus
    #11 Berufsorientierung und KI – Clever Zeit sparen mit KI
    #10 Berufsorientierung und KI – Anwendungsbeispiele für den Unterricht und Datenschutz
    #09 Berufsorientierung und KI – Zukunftskompetenzen für Jugendliche
    #08 Berufsorientierung und KI – Haltung und Kompetenzen in der Pädagogik
    #07 Basics zu generativer KI – Praxistipps  
    #06 Basics zu generativer KI
    #05 Über Berufsorientierung reden – Basics der Kommunikation
    #04 Über Berufsorientierung reden – Widerstände auflösen
    #03 Über Berufsorientierung reden – Selbstreflexion anstoßen
    #02 Über Berufsorientierung reden – Feedback zu Stärken
    #01 Über Berufsorientierung reden – Innere Haltung und Denkmuster

    Impressum

    Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
    Wagenburgstraße 26-28
    70184 Stuttgart

    Tel.: 0711/16489-0
    Email: mail@bagejsa.de

    Verantwortlich für die BAG EJSA Gender_News:
    Christiane Weidner
    Tel.: 030 28395314

    Value Added Tax Identification Number
    DE314816160

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