Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Anhörung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG

22. Februar 2021

Die BAG EJSA begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 5. Oktober 2020, dass im Gesetzentwurf keine Änderungen im § 13 vorgeschlagen werden. Mit der geltenden Norm ist der fachlich-inhaltliche Rahmen der Leistungserbringung so weit gesteckt, dass Änderungen auch im Hinblick auf die inklusive Ausgestaltung der Leistungsangebote nicht notwendig sind. Gleichzeitig erlaubt der Wortlaut des §13 eine flexible Anpassung der Angebote der Jugendsozialarbeit an sich verändernde Bedarfe ihrer Zielgruppen.

Christine Lohn vertrat die BAG EJSA bei der Anhörung und machte sich stark für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die jedoch nicht „kostenneutral“ zu haben sei. Dabei verwies sie insbesondere auch darauf, dass ein bedarfsgerechter Ausbau niederschwelliger Angebote der Jugendsozialarbeit flächendeckend notwendig sei.

>> Deutscher Bundestag: Materialien der Anhörung und Videoaufzeichnung