Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und Herausforderungen im Übergang Schule – Beruf

14.07.2023

Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und Herausforderungen im Übergang Schule – Beruf

Angebote zur Unterstützung im Übergang Schule-Beruf berühren mehrere Leistungsbereiche. Zentral sind die Arbeitsförderung (SGB III), die Grundsicherung/Bürgergeld (SGB II) sowie die Jugendsozialarbeit und spezieller die Jugendberufshilfe (SGB VIII). Während alle drei die gleiche Absicht verfolgen, haben sie verschiedene Zielsetzungen, jeweils spezifische Adressat*innen und wenden unterschiedliche Methoden an. Beispielsweise wirkt Jugendsozialarbeit nicht nur funktional auf die Arbeitsmarktintegration und die sozialpädagogische Begleitung ist zentrales Element während der Unterstützung. Um gelingende berufliche und soziale Integration zu ermöglichen, geht es nicht um die Abgrenzung der Leistungsbereiche, sondern darum zusammenzuwirken und Übergänge zu schaffen.

Am 13. Juli diskutierte Lisa Steinberg mit Bachelor-Studierenden der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) und Prof Nguyen am Campus Schwerin zu Herausforderungen im Übergang Schule-Beruf. So ging es darum, wie Jugendberufsagenturen (JBA) – im Gegensatz zum Bild von einer unbeweglichen Behörde – rechtskreisübergreifende Orte werden, zu denen junge Menschen digital sowie analog gerne hingehen. Aufgrund ihrer bisherigen Praxiserfahrungen konnten die Studierenden auf viele gute Beispiele sowie Verbesserungen hinweisen. Ihre Vorschläge reichten von jugendgerechteren Öffnungszeiten, über freies WLAN, jugendgerecht gestaltete Räume und Ansprache sowie digitale Persona und mehr/bessere Social-Media-Präsenz.

Am Beispiel der Teilzeitberufsausbildung ging es zudem darum, wie Übergänge inklusiver gestaltet werden können. Die Studierenden berichteten über die vielfältigen Herausforderungen, Ausbildung in Teilzeit mit der Berufsschule kompatibel zu gestalten.

Zum Ende diskutierte die Runde, wie Teilzeitberufsausbildung bekannter werden kann. Es stand die Frage im Raum, inwiefern bei Ausbildungsstellen auf die Möglichkeit von Teilzeit hingewiesen wird. Des Weiteren wiesen die Studierenden unter anderem auf den Arbeitgeber-Service als möglichen Ansprechpartner hin. Die Folien zum Vortrag sind im Download rechts zu finden.