§ 13 KJHG

Streetwork/Mobile Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 KJHG wendet sich Jugendlichen zu, "für die der öffentliche Raum, vor allem Straßen und Plätze, von zentraler Bedeutung sind" (BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit, 1999) und/oder deren Lebenssituation in erheblichem Maße durch Orientierungs- und Perspektivlosigkeit gekennzeichnet ist (z.B. aufsuchende Arbeit im Bahnhofsmilieu von obdachlosen, wiederholt straffälligen und/oder drogenabhängigen jungen Menschen). und sie bezieht sich auf Jugendliche, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind (z.B. sollen durch aufsuchende Arbeit von struktureller Arbeitslosigkeit bedrohte, junge Menschen in der Phase des Übergangs von der Schule in das Erwerbsleben unterstützt werden).

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04.05.2012

Engagiert? Was sonst! - Anregungenfür die Arbeit mit Freiwilligen

Der Praxisbericht zum Projekt „engagiert? – was sonst!“ Junge MigrantInnen als Lotsen:...

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Losungstext:

Helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht.

Psalm 82,3
Lehrtext:

Unser Herr Jesus Christus stärke euch in allem guten Werk und Wort.

2.Thessalonicher 2,17

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