§ 11 KJHG

Ansätze aufsuchender Arbeit in der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) wenden sich grundsätzlich an alle Jugendlichen um ihnen "zur Förderung ihrer Entwicklung" die erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen (z.B. Mitarbeiter eines Jugendzentrums suchen Jugendliche auf, um sie an gemeinwesenbezogen Aktivitäten zu beteiligen oder über ihre freizeitpädagogische Angebote zu informieren ).

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04.05.2012

Engagiert? Was sonst! - Anregungenfür die Arbeit mit Freiwilligen

Der Praxisbericht zum Projekt „engagiert? – was sonst!“ Junge MigrantInnen als Lotsen:...

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Losung des Tages
Losungstext:

Helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht.

Psalm 82,3
Lehrtext:

Unser Herr Jesus Christus stärke euch in allem guten Werk und Wort.

2.Thessalonicher 2,17

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