BAMF-Integrationsprojekte

Hier finden Sie Formulare und Handbücher zum Programm.

Allgemeine Informationen zur Förderung:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert mit Mitteln des BMI und des BMFSFJ gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren. Diese sollen neue Impulse in der Integrationsarbeit setzen und auf bisher unberücksichtigte Bedarfe reagieren. Hinsichtlich der Zielgruppe teilt sich das BAMF-Programm auf in zwei Förderbereiche:

1. Integrationsprojekte für Jugendliche (BMFSFJ - Kapitel 1702 Titel 684 11 )
2. Altersunabhängige Integrationsprojekte (BMI - Kapitel 0633 Titel 684 04)

In beiden Haushaltstiteln stellen alle Menschen mit Migrationshintergrund die Zielgruppe. Eine Spezialisierung auf Drittstaatsangehörige (wie bei EU-Programmen) oder auf Spätaussiedler findet nicht statt. Im Zuge einer wechselseitigen Integrationspolitik werden zunehmend auch Deutsche ohne Migrationshintergrund in die Zielgruppe der Projekte aufgenommen.

Die Projekte können bis zu 85% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten als Förderung aus Bundesmitteln beantragen (Anteilsfinanzierung). Von den weiteren 15% sollten mindestens 5% aus Eigenmitteln, bis zu 10% aus Drittmitteln finanziert werden. Die Finanzierung sollte so gestaltet sein, dass die Zuwendungen aus Bundesmitteln EUR 50.000/Haushaltsjahr nicht überschreiten. Notwendige Investitionen müssen im ersten Projektjahr getätigt werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Förderungen für einzelne Seminare (Multiplikatorenschulungen) zu beantragen.

Aktuelle Schwerpunkte für die Projektförderung...

...imJugendbereich: 1. Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstentwicklung von Menschen mit Migrationshintergrund 2. Förderung des interreligiösen Dialogs

....im Erwachsenenbereich: 1. Förderung des sozialen Zusammenhalts durch Etablierung einer Willkommenskultur 2. Förderung des Beitrags von Migrantenorganisationen zur Stärkung der Integration und des sozialen Zusammenhalts vor Ort 3. Interkulturelle Öffnung

Antragsverfahren:
Mit der Antragsphase für 2012 wurde wieder auf das klassische Antragsverfahren über die easy-AZA Software umgestellt. Sollten Sie sich als Träger der Evangelischen Jugendsozialarbeit für das Programm interessieren, sind Sie an das Zentralstellenverfahren gebunden. Über Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Landes- und Bundesebene erhalten Sie eingehende Beratung bei der Antragstellung und umfassende Begleitung während der Projektlaufzeit.

Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten sie hier.

Für Koordination des Programms auf Bundesebene sind bei der BAG EJSA verantworlich: 
Benjamin Weil (inhaltliche Beratung, 0711 164 89 -32) und
Daniela Urano (rechnerische Bearbeitung, 0711 164 89 -31).

 

 

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Wisst ihr nicht, dass die Ungerechten das Reich Gottes nicht ererben werden? Lasst euch nicht irreführen!

1.Korinther 6,9

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